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DFV Deutsche Familienversicherung AG

Annual Report Apr 25, 2024

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Annual Report

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Der digitale Direktversicherer

DFV Deutsche Familienversicherung AG Konzerngeschäftsbericht 2023

VORBEMERKUNG

VORBEMERKUNG
Die Deutsche Familienversicherung ist seit nunmehr 17 Jahren am Markt tätig und seit 2018 im Prime
Standard der Deutschen Wertpapierbörse notiert. Die Entwicklung zentraler Kennziffern im Konzern
stellt die folgende Übersicht dar.1
Entwicklung des Konzerns IFRS 4 IFRS 17/9
Mio. € 2018 2019 2020 2021 2022 2022 2023 ∆ 23/22
Ertragslage
Umsatz/gebuchte Bruttobeiträge 66,5 90,9 114,7 155,2 183,5 110,7 119,5 +7,9%
Ergebnis vor Steuern -4,1 -5,2 -10,6 -0,8 1,7 6,3 5,6 -11,2%
Combined Ratio (%) 108% 117% 119% 114% 101% 92% 92% +0%-p
Finanzlage
Investmentportfolio 90,1 121,7 135,1 181,6 180,4 181,2 216,5 +19,5%
Eigenkapital 59,2 64,5 90,9 85,1 67,2 98,7 104,1 +5,5%
Solvenzquote (%) 469% 266% 379% 284% 320% 320% 316% -4%-p
IFRS 17 Kennzahlen
Vertragliche Servicemarge (CSM) - - - - - 67,9 102,9 +51,5%
Auflösung der CSM - - - - - 2,5 4,8 +91,6%
Insurance Service Marge (%) - - - - - 7,3% 7,3% +0,1%-p
Kunden
Anzahl Kundenverträge (Tausend Stück) 431 514 553 574 581 581 576 -0,8%
Umsatz je Vertrag (€) 149 192 215 275 318 192 206 +7,7%
RfB-Quote (%) 3,9% 4,8% 4,5% 9,7% 10,8% 10,8% 15,9% +5,1%-p
Effizienz
Durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern 111 122 150 187 184 184 194 +5,4%
Umsatz je Mitarbeiter (T€) 599 745 765 830 997 602 616 +2,3%
Kostenquote (%) 52% 56% 55% 48% 31% 34% 34% +0%-p
Aktie
Ergebnis je Aktie - IAS 33 (€) -0,36 -0,16 -0,53 -0,12 0,07 0,26 0,28 +8,0%
Durchschnittlicher Aktienkurs (€) 11,96 11,38 20,09 13,09 10,98 10,98 7,83 -28,7%
Marktkapitalisierung (zum Stichtag) 155,0 214,8 334,1 152,9 125,5 125,5 97,2 -22,6%

1 Ergänzende Informationen in vereinfachender Darstellung. Die Insurance Service Marge reflektiert das Verhältnis von Insurance Service Result und Versicherungsumsatz (Insurance Revenue) gem. IFRS 17. Die RfB-Quote spiegelt das Verhältnis von Rückstellungen für Beitragsrückerstattung und verdienten Bruttobeiträgen (HGB) in der Krankenversicherung nach Art der Lebensversicherung wider. Für erläuternde Angaben zu den Berechnungsmethodiken vergleiche den nachfolgenden Bericht sowie die Investor Relations Seiten der DFV Deutsche Familienversicherung AG. Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Bericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben geringfügige Abweichungen ergeben.

DFV Deutsche Familienversicherung AG – Geschäftsbericht 2020

Vorbemerkung 2
Vorwort des Vorstands 4
Bericht des Aufsichtsrats 7
Konzernlagebericht 11
Wirtschaftliches Umfeld und Branchenentwicklung 12
Entwicklung des Geschäftsverlaufes 14
Chancen- und Risikobericht 23
Prognosebericht 30
Nachhaltigkeitsbericht 31
Corporate Governance Bericht 65
Erläuternder Bericht 75
Anlage zum Lagebericht 77
Konzernabschluss 78
Bilanz 79
Gesamtergebnisrechnung 80
Entwicklung des Eigenkapitals 81
Kapitalflussrechnung 82
Segmentberichterstattung 83
Konzernanhang nach IAS 34 85
Grundlagen der Rechnungslegung 86
Versicherungsgeschäft 105
Finanzgeschäft 118
Sonstige Angaben 129
Vorstand und Aufsichtsrat 130
Ergebnisverwendungsvorschlag 133
Nachtragsbericht 134
Bilanzeid 135
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers 136

Der Vorstand

Dr. Stefan Knoll

Seit 1. April 2007 Chief Executive Officer - Gründer -

Dr. Bettina Hornung

Seit 1. Juni 2023 Chief Information Officer

Ansgar Kaschel

Seit 1. April 2023 Chief Sales Officer

Dr. Karsten Paetzmann Seit 1. Februar 2021 Chief Financial Officer

Marcus Wollny

Bis 31. Juli 2023 Chief Information Officer/ Executive Board Officer

Sehr geehrte Aktionäre,

auch das Geschäftsjahr 2023 war durch eine instabile geopolitische Lage gekennzeichnet. Nachdem mit dem kriegerischen Überfall Russlands auf die Ukraine bereits im Vorjahr wieder etwas zurückgekehrt war, was wir alle für nicht mehr möglich hielten, nämlich ein Krieg in Europa, dauerte dieser Krieg in 2023 fort. Hinzu trat am 7. Oktober 2023 der Angriff der palästinensischen Terrororganisation Hamas auf israelisches Staatsgebiet. Zu den mittelbaren Wirkungen gehörten und gehören gestörte Lieferketten, eine sprunghaft angestiegene Inflation, deutlich erhöhte Zinsen und überhaupt eine gestiegene Volatilität der Kapitalmärkte. Wir analysieren fortlaufend diese Entwicklungen und mögliche gegensteuernde Maßnahmen. Insgesamt hat sich unser digitales Geschäftsmodell auch gegenüber diesen Herausforderungen als robust erwiesen.

Der Vorstand der Deutschen Familienversicherung nimmt diese Entwicklungen, gemeinsam mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, zum Anlass, sich deutlich zum Existenzrecht des Staates Israel zu bekennen. Mit Blick auf die innenpolitische Lage treten wir ebenso deutlich für die freiheitlich demokratische Grundordnung und für die Gleichberechtigung von Mann und Frau ein.

Wir hatten im Jahr 2022 aus Vorsichtserwägungen heraus entschieden, die Ausgaben insgesamt zu reduzieren und zugleich die Zeit für eine vertriebliche Neuaufstellung zu nutzen. Dazu gehörte im Geschäftsjahr 2022 das Ziel, erstmals seit dem Börsengang wieder die Profitabilität zu erreichen. Dies gelang ebenso, wie wir im Geschäftsjahr 2023 diese Entwicklung fortgeführt haben und, wie angekündigt, die Profitabilität steigern konnten.

Darüber hinaus ist es uns gelungen, in 2023 ein Neu- und Mehrgeschäftsvolumen in der Erstversicherung von 19,3 Mio. € zu generieren, deutlich über Vorjahr und über dem Plan von 15,0 Mio. €. Zu den Vertriebserfolgen des Jahres 2023 zählen auch weitere Optimierungen der Online-Kanäle und eine deutliche Stärkung des Direktvertriebs. Neu sind auch Fernsehspots, die unserer Marke zu höherer Bekanntheit verhelfen werden. Zum Geschäftswachstum in 2023 trugen auch eine erstmalige Beitragsanpassung in der Zahnzusatzversicherung und die Umsetzung einer Dynamisierung in der Pflegezusatzversicherung bei.

Neben den erwähnten nicht unwesentlichen Investitionen in Vertrieb haben wir nochmals unsere Anstrengungen verstärkt, den Automatisierungsgrad der Geschäftsprozesse zu erhöhen. Unser Ziel ist, dass bei allen Produkten die gesamte customer journey digitalisiert abgebildet ist. Hierfür haben wir in 2023 die Hyrance AG neu aufgestellt, die nunmehr eine 100 %ige Tochter der Deutschen Familienversicherung ist. Dort integrieren wir Ansätze der Künstlichen Intelligenz in unsere Geschäftsprozesse.

Nachhaltigkeit spielt eine bedeutende Rolle im Handeln der Deutschen Familienversicherung, und zwar unabhängig von etwaigen Berichtspflichten. Unser dritter Nachhaltigkeitsbericht verdeutlicht, wie sich unser Handeln zwar vorrangig, aber nicht allein an den Kapitalinteressen der Aktionäre orientiert. Zur ganzen Wahrheit gehört aber auch, dass der inzwischen auferlegte Grad an Regulierung auch im Zusammenhang mit Nachhaltigkeits-Berichtspflichten jedes Augenmaß und Weitblick vermissen lässt. Die größenabhängigen Erleichterungen einschließlich einer Verringerung der Berichtspflichten, wie sie die Europäische Kommission in ihrem Arbeitsprogramm für 2024 mit dem Ziel des Bürokratieabbaus vorgeschlagen hat, kommen Versicherern wie der Deutschen Familienversicherung nicht zugute. Der Gesamtverband der Versicherer kritisierte dies öffentlich – geändert hat sich allerdings nichts. Insgesamt hat die national und vor allem europäisch verordnete Bürokratie Ausmaße angenommen, die die Grenze der Rechtsstaatlichkeit erreicht haben.

Mit diesem Konzerngeschäftsbericht wenden wir erstmals die Standards IFRS 17 Versicherungsverträge und IFRS 9 Finanzinstrumente an. Die accounting rules mögen sich geändert haben, jedoch bleibt es dabei, dass das Geschäftsmodell der Deutschen Familienversicherung für Investoren hochattraktiv und auf nachhaltige Profitabilität ausgerichtet ist. Wir sind, 17 Jahre nach der Gründung, noch lange nicht fertig, sondern haben weiterhin viel vor!

Und gestatten Sie mir ein Wort zur Entwicklung des Aktienkurses. Dieser hat sich seit dem Börsengang am 4. Dezember 2018 halbiert. Ich bedauere das ausdrücklich und sage dennoch sehr deutlich, dass wir bisher alles richtig gemacht haben. So sind der Erstversicherungsbestand, also das, was wir von unseren Kunden an Beiträgen im Jahr einnehmen, im gleichen Zeitraum um 122 % und das Eigenkapital um 48 % gewachsen. Obwohl wir erstmals nach den Standards von IFRS 17 berichten, sei ein Blick auf den Gewinn nach HGB geworfen. Mit einem Gewinn von 7,4 Mio. € vor Steuern haben wir das beste Geschäftsjahr in unserer Firmengeschichte realisieren können.

Deshalb danke ich im Namen des Vorstands ganz besonders allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr hohes Engagement auch im Geschäftsjahr 2023 und im Namen von uns allen Ihnen für Ihr Vertrauen in die Deutsche Familienversicherung und möchte Sie einladen, uns auf unserem Weg weiter zu begleiten.

Dr. Stefan Knoll Vorsitzender des Vorstands (CEO)

Frankfurt am Main, 22. April 2024

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat nahm im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahr. Er überwachte insbesondere den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens fortlaufend und ließ sich regelmäßig, zeitnah und umfassend mittels schriftlicher und mündlicher Berichte über die Geschäftspolitik, die Lage und Entwicklung des Unternehmens, die wesentlichen Finanzdaten und die Unternehmensplanung informieren.

Der Vorstand unterrichtete den Aufsichtsrat dabei regelmäßig und umfassend über die gesamte Unternehmensleitung und stimmte die strategische Ausrichtung und Weiterentwicklung mit dem Aufsichtsrat ab. Der Aufsichtsrat war damit laufend über die beabsichtigte Geschäfts- und Unternehmenspolitik einschließlich der Finanz- und Personalplanung sowie die Lage der Gesellschaft informiert. Der Aufsichtsrat war in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Soweit nach Gesetz und Satzung erforderlich, gab der Aufsichtsrat zu den entsprechenden Vorschlägen des Vorstands – nach gründlicher eigener Prüfung und Beratung – sein Votum ab.

Es bestand im gesamten Berichtsjahr eine in jeder Phase offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat.

VERÄNDERUNGEN IM AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Die Hauptversammlung am 24.05.2023 beschloss die Verkleinerung von fünf auf drei Aufsichtsratsmitgliedern. Im Rahmen der Befassung mit den Neuwahlen für den Aufsichtsrat in Vorbereitung auf die Hauptversammlung ist der Aufsichtsrat zu dem Schluss gekommen, dass für die Deutsche Familienversicherung ein Aufsichtsrat aus 3 Mitgliedern eine angemessene Größe darstellt.

Nachdem die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Ulrich Gauß und Axel Hellmann nicht mehr für die Aufsichtsratswahl kandidierten, schieden beide mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 24.05.2023 aus dem Aufsichtsrat aus. Die Hauptversammlung am 24.05.2023 wählte Carola Theresia Paschola (Finanzexpertin im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG auf dem Gebiet der Rechnungslegung), Georg Glatzel und Luca Pesarini (Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG auf dem Gebiet der Abschlussprüfung) wieder in den Aufsichtsrat. In der sich an die Hauptversammlung anschließenden Aufsichtsratssitzung wählte der Aufsichtsrat Carola Theresia Paschola zur neuen Aufsichtsratsvorsitzenden und Luca Pesarini zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.

Im Berichtsjahr beschloss der Aufsichtsrat die Bestellung von Ansgar Kaschel zum Vorstand Vertrieb und Marketing zum 01.04.2023 und von Dr. Bettina Hornung zum Vorstand IT zum 01.06.2023, jeweils für drei Jahre bis zum 31.03.2026 bzw. zum 31.05.2023.

Das Vorstandsmitglied Marcus Wollny schied zum 31.07.2023 aus dem Vorstand aus.

ARBEIT DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat bestand im Berichtsjahr ab dem 24.05.2023 aus drei Mitgliedern (zuvor fünf Mitglieder).

Im Berichtsjahr fanden insgesamt sechs Aufsichtsratssitzungen am 28.03.2023, 23.05.2023, 24.05.2023, 13.07.2023, 13.09.2023 und 21.11.2023 statt. Bei drei Sitzungen am 28.03.2023, 23.05.2023 und 24.05.2023 war ein Aufsichtsratsmitglied entschuldigt, im Übrigen nahmen alle Aufsichtsratsmitglieder an den Sitzungen teil. Alle Sitzungen fanden als Präsenzsitzung statt. Soweit erforderlich fasste der Aufsichtsrat Beschlüsse außerhalb von Sitzungen im Sinne von § 14 Abs. 8 der Satzung, in der Regel über bereits in einer Aufsichtsratssitzung vorbesprochene Themen.

In allen Aufsichtsratssitzungen berichtete der Vorstand jeweils ausführlich zur aktuellen Geschäftsentwicklung sowie über die Vertriebsergebnisse und aktuelle Themen. Dabei wurden dem Aufsichtsrat insbesondere die Bestands- und Neugeschäftszahlen sowie die Beitragsentwicklung vorgestellt. Es wurden zudem in jeder Sitzung die wesentlichen Unternehmenskennzahlen sowie die Entwicklung insbesondere im Hinblick auf die Umsatz-, Kosten- und Ergebnissituation erörtert. Der Aufsichtsrat erhielt auch stets Berichte zur Solvabilität und Finanzlage einschließlich der Kapitalanlageergebnisse. Dabei wurden jeweils die aktuellen Solvabilitätskennzahlen ebenso erläutert wie die für die Gesellschaft relevanten Risiken und das Risikomanagement sowie die unternehmenseigene Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung.

Der Aufsichtsrat erörterte zudem regelmäßig mit dem Vorstand die Beitrags- und Schadenzahlungen einschließlich der Schadenquoten und Rückstellungen auch im Vergleich zu Branchenkennzahlen. Ferner beschäftigte sich der Aufsichtsrat im Berichtsjahr mit dem Vorstandsvergütungssystem und plant, das bestehende Bonus-System der Vorstandsmitglieder zu vereinfachen.

In der Sitzung vom 28.03.2023 stellte der Aufsichtsrat den testierten Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 fest. Der Abschlussprüfer war bei der Sitzung anwesend und bestätigte, dass sowohl dem Jahresabschluss und Lagebericht als auch dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2022 jeweils der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

Der Verantwortliche Aktuar berichtete und stellte fest, dass die versicherungsmathematischen Bestätigungsvermerke für das von der Gesellschaft betriebene, nicht substitutive Kranken- und Pflegeversicherungsgeschäft uneingeschränkt erteilt und die dauernde und jederzeitige Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen bestätigt werden kann. Ebenfalls berichtete der Prüfungsausschussvorsitzende über die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses durch den Prüfungsausschuss.

Zudem verabschiedete der Aufsichtsrat den Vergütungsbericht des Vorstands und des Aufsichtsrats und befasste sich mit der Corporate Governance (inkl. der jährlichen Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex und ESG-Themen), der Hauptversammlungsvorbereitung (u.a. der Größe und Wahl des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der allgemeinen Zusammensetzung und des angestrebten Kompetenzprofils des Aufsichtsrats), der Effizienzprüfung sowie strategischen und personellen Themen.

In der Aufsichtsratssitzung vom 23.05.2023 berichtete der Vorstand über das Finanzergebnis des ersten Quartals, die Solvency II-Ergebnisse und die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie strategische und personellen Themen. Zudem befasste sich der Aufsichtsrat mit dem SFCR Bericht und den Jahresberichten der unabhängigen Risikomanagementfunktion und der Compliance-Funktion für das Geschäftsjahr 2022 und deren jeweiligen Jahresplänen für das Geschäftsjahr 2023.

In der Aufsichtsratssitzung vom 24.05.2023 wählte der Aufsichtsrat Carola Theresia Paschola zur neuen Aufsichtsratsvorsitzenden und Luca Pesarini zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden.

In der Aufsichtsratssitzung vom 13.07.2023 erörterte der Vorstand mit dem Aufsichtsrat die aktuelle Geschäftsentwicklung sowie ausgewählte operative, produktspezifische, finanzielle und IT-spezifische Themen sowie personelle Themen (u.a. auch das Vorstandsvergütungssystem).

Weiterhin beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Erteilung der Prüfungsaufträge und der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte an den Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023.

In der Aufsichtsratssitzung vom 13.09.2023 stellte der Vorstand dem Aufsichtsrat den Halbjahresfinanzbericht vor und berichtete aus den jeweiligen Ressorts über aktuelle Geschäftsentwicklungen, u.a. über den Erwerb aller Aktien an der Hyrance AG vom früheren Joint Venture Partner STTech GmbH.

In der Aufsichtsratssitzung am 21.11.2023 berichtete der Vorstand über die Vor-Ort-Prüfung der BaFin, den Stand des Ausbaus des Direktvertriebs, aktuelle Themen aus der IT, zu den Ergebnissen des dritten Quartals sowie zum Stand der aktuellen Geschäftsentwicklung. Zudem beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit Aspekten der Vorstandsvergütung und Corporate Governance Themen (u.a. Zielgrößen des Frauenanteils im Unternehmen).

Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren jederzeit in der Lage, sämtliche Aufgaben im Gremium effizient selbst wahrzunehmen und sach- und fachgerecht zu beraten sowie zu beschließen.

Ein Interessenkonflikt in der Person des Aufsichtsratsmitglieds Luca Pesarini, der Aktionär der Gesellschaft ist und Mandate in der MainFirst Gruppe innehat (jedoch nicht unmittelbar ein Mandat bei der MainFirst Affiliated Fund Managers (Deutschland) GmbH, die als Asset Manager im Rahmen der Kapitalanlage der Gesellschaft fungiert), ist nicht gegeben, weil Luca Pesarini in jeder Funktion jeweils immer die gleichen Interessen hat und diese mit der Gesellschaft deckungsgleich sind. Im Falle eines potentiellen oder tatsächlichen Interessenkonfliktes im Zusammenhang mit seiner Kontrollfunktion als Aufsichtsratsmitglied würden Maßnahmen zur Vermeidung des Interessenkonfliktes (z.B. Enthaltung bei Beschlussfassungen) getroffen.

ARBEIT VON AUSSCHÜSSEN

Der Aufsichtsrat hatte im Berichtsjahr bis zum 24.05.2023 einen Prüfungsausschuss gemäß § 107 Abs. 4 AktG unter Leitung von Dr. Ulrich Gauß (Prüfungsausschussvorsitzender und Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG auf dem Gebiet der Abschlussprüfung). Mitglieder des Prüfungsausschusses waren Carola Theresia Paschola (Finanzexpertin im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG auf dem Gebiet der Rechnungslegung) und Georg Glatzel.

Die Aufgaben des Prüfungsausschusses werden nach der Verkleinerung des Aufsichtsrates auf drei Mitglieder seit dem 24.05.2023 vom Aufsichtsrat gemäß § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG ausgeübt.

Mit Ausnahme des Prüfungsausschusses bis zum 24.05.2023 hat der Aufsichtsrat in Abstimmung mit dem Vorstand von der Bildung spezifischer Fachausschüsse, insbesondere eines Nominierungsausschusses für das Geschäftsjahr 2023, abgesehen. Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass die Bildung derartiger Ausschüsse einen für die Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt der Proportionalität unangemessenen Organisationsaufwand darstellt und Beratungen im Plenum effizienter sind.

Im Berichtsjahr fanden insgesamt zwei Prüfungsausschusssitzung am 17.01.2023 und 27.03.2023 statt. Alle Mitglieder des Prüfungsausschusses nahmen an den Sitzungen in Präsenz teil.

Der Prüfungsausschuss befasste sich mit der Jahresplanung, den Solvency-II Ergebnissen sowie dem Rechnungslegungsprozess und den internen Kontrollen im Rahmen der Finanzberichterstattung und erörterte mit dem Vorstand die Auswirkungen der Umstellung auf die neuen Rechnungslegungsvorschriften IFRS 9 und 17 ab dem Geschäftsjahr 2023 auf die Rechnungslegung der Gesellschaft und ließ sich über den Stand der Umsetzungsmaßnahmen zur ordnungsgemäßen Überleitung auf die neuen Standards berichten.

Ferner besprach der Prüfungsausschuss und erörterte ausführlich mit dem Vorstand, den Abschlussprüfern und dem Verantwortlichen Aktuar den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022 (einschließlich der in den Lageund Konzernlagebericht integrierten nichtfinanziellen Erklärung), die Prüfungsberichte des Konzern- und Jahresabschlusses 2022, die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte (Key Audit Matters) sowie den Bericht des Verantwortlichen Aktuars.

Zudem führte der Prüfungsausschuss eine Beurteilung der Qualität der Prüfungstätigkeit des Abschlussprüfers durch, befasste sich mit der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und sprach eine Empfehlung an den Aufsichtsrat zum Beschlussvorschlag an die Hauptversammlung zur Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023 aus.

JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG 2023

Die Hauptversammlung bestellte mit Beschluss am 24.05.2023 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum neuen Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023.

Die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den auf Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) aufgestellten Konzernabschluss sowie die entsprechenden Lageberichte für das Geschäftsjahr 2023 geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.

Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die Jahresabschlussunterlagen für das Geschäftsjahr 2023 sowie den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers rechtzeitig erhalten, so dass ausreichend Gelegenheit zur Kenntnisnahme und Prüfung bestand.

Die Jahresabschlussunterlagen und der Prüfungsbericht wurden am 24.04.2024 im Rahmen der Aufsichtsratssitzung ausführlich erörtert. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen und stand dem Aufsichtsrat für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Dabei wurden insbesondere auch die im Bestätigungsvermerk beschriebenen besonders wichtigen Prüfungssachverhalte und die vorgenommenen Prüfungshandlungen besprochen. Der Aufsichtsrat prüfte den Jahres- und Konzernabschluss und den zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht einschließlich der in den Lage- und Konzernlagebericht integrierten nichtfinanziellen Erklärung und erhob keine Einwendungen.

Der Aufsichtsrat billigte den Jahres- und den Konzernabschluss der Gesellschaft am 24.04.2024. Damit ist der vom Vorstand der Gesellschaft aufgestellte Jahresabschluss festgestellt.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat erstellten den Vergütungsbericht gemäß § 162 AktG und der Abschlussprüfer prüfte den Vergütungsbericht.

Der Aufsichtsrat dankt der Unternehmensleitung sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Familienversicherung für ihren großen persönlichen Einsatz sowie die sehr engagierten Leistungen und Erfolge im Geschäftsjahr 2023.

Für den Aufsichtsrat

  1. April 2024

Carola Theresia Paschola

Vorsitzende des Aufsichtsrats

KONZERN-LAGEBERICHT

DFV Deutsche Familienversicherung AG – Konzerngeschäftsbericht 2023

11

Konzernlagebericht

1 WIRTSCHAFTLICHES UMFELD UND BRANCHENENTWICKLUNG

Die Inflationsrate im Euroraum wurde für Dezember 2023 laut Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Union, auf 2,9 % geschätzt, wieder etwas höher als im November 2023 (2,4 %). Im Dezember 2022 hatte diese Inflationsrate jedoch noch 9,2 % betragen. In Deutschland beliefen sich die entsprechenden Raten auf 3,8 % (Schätzung Dezember 2023) bzw. 9,6 % (Dezember 2022). Im Jahresdurchschnitt 2023 lag die Inflationsrate in Deutschland laut Eurostat noch bei 5,9 %. Das ifo-Institut prognostizierte für 2024 ein weiteres deutliches Sinken auf 2,2 %.

Nachdem die Leitzinsen vor dem Hintergrund der hohen Inflation in den vergangenen Jahren in mehreren Schritten deutlich erhöht worden waren, erwartete Christine Lagarde, Präsidentin der Europäischen Zentralbank, im Januar 2024, dass die Zinssätze ihr höchstes Niveau erreicht haben und dass, sofern keine weiteren Schocks oder unerwarteten Daten aufträten, diese nicht weiter ansteigen würden. Weiter erwartete sie, dass die Zinssätze sinken werden, wenn die Inflation erfolgreich bekämpft sei und ein hoher Grad an Sicherheit bestehe, dass die Inflation im Euroraum tatsächlich bei 2 % liegen wird. Auch wenn die Inflation inzwischen unter dem Lohnsteigerungsniveau liegt, hat sich zum Beginn des Jahres 2024 die Gefahr manifestiert, dass Transportprobleme im Suezkanal zu höheren Preisen insgesamt führen.

Die tatsächliche Verzinsung der zehnjährigen Bundesanleihe entwickelte sich im Jahresverlauf 2023 seitwärts, bevor sie zum Jahresende auf 2,02 % sank. Zum Ende des Jahres 2022, das von einem kräftigen Zinsanstieg gekennzeichnet war, hatte die Verzinsung der zehnjährigen Bundesanleihe 2,51 % betragen.

Der Aktienindex DAX verzeichnete im Verlauf des Jahres 2023 eine deutliche Steigerung um 20,3 % auf 16.751,64 Punkte. Damit war das Jahr 2023 das zweitbeste Jahr für den DAX in den vergangenen zehn Jahren.

Auf dem Arbeitsmarkt steht, unabhängig von konjunkturellen Bewegungen, zunehmend vor allem die demografische Entwicklung einer substanziellen Beschleunigung eines Beschäftigungsaufbaus entgegen. In Zeiten erhöhter geopolitischen Unsicherheit mit einem fortgesetzten Krieg in der Ukraine und dem in 2023 ausgebrochenen

Verteidigungskrieg Israels im Nahen Osten bleiben Schwankungen in Aktien- und Anleihekursen erwartbar auf der Tagesordnung. Insgesamt war jedoch die Volatilität der Aktien im Jahresverlauf 2023 deutlich rückläufig.

Das Wirtschaftswachstum war 2023 in Deutschland negativ; das Bruttoinlandsprodukt (BIP) sank laut einer Schätzung des Statistischen Bundesamts um 0,3 % gegenüber Vorjahr. Das ifo-Institut erwartete im Dezember 2023 für 2024 eine Steigerung des BIP um noch 0,9 % - in einer früheren Prognose hatte das Institut für 2024 noch ein Wachstum von 1,4 % geschätzt. Nach Erwartung des ifo-Instituts wird sich eine Konjunkturerholung insgesamt verzögern, wobei die bestehende Haushaltslücke neue Risiken berge. Soweit die Bundesregierung Konsolidierungsmaßnahmen beschließt, um einen verfassungskonformen Haushalt zu erreichen, geht das ifo-Insitut davon aus, dass sich die vorliegende Prognose als zu optimistisch erweist. Dann lassen Schätzungen auf Basis des ifo-DSGE-Modells (dynamic stochastic general equilibrium) erwarten, dass Konsolidierungsmaßnahmen im Umfang von zum Beispiel 20 Mrd. Euro mit einem Wachstumsverlust von etwa 0,2 Prozentpunkten in 2024 einhergehen, so dass das deutsche BIP-Wachstum nur noch bei 0,7 % läge.

Nach vorläufigen Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) stiegen die Prämieneinnahmen der deutschen Versicherungswirtschaft im Geschäftsjahr 2023 über alle Sparten hinweg um 0,6 % (2022: minus 0,7 %). Die Schaden- und Unfallversicherung erzielte laut GDV ein Beitragswachstum von 6,7 %. Die Sparte Private Krankenversicherung wuchs in 2023 um 2,3 %, während die Lebensversicherer, Pensionskassen und -fonds ein Beitragsminus von 5,2 % verbuchten (Quelle: GDV).

Für das Jahr 2024 rechnen die deutschen Versicherer vor dem Hintergrund steigender Nominallöhne und nachlassender Inflation mit einem Beitragswachstum von 3,8 %. Für die Schaden- und Unfallversicherung erwartet der GDV ein Beitragswachstum in Höhe von 7,7 %. Eine konkrete Prognose über die Entwicklung der für die Deutsche Familienversicherung ebenfalls relevanten Krankenversicherung, insbesondere für die Krankenzusatzversicherung, lag zum Zeitpunkt der Berichtserstellung seitens des GDV nicht vor.

Die Deutsche Familienversicherung beobachtet die prognostizierte wie auch die tatsächliche gesamtwirtschaftliche Entwicklung und die Branchenentwicklung laufend aufmerksam, weil diese sowohl Risiken, etwa steigenden Schadenaufwand aufgrund von Inflation, als auch Chancen im Markt mit sich bringen können.

2 ÜBERBLICK ÜBER DEN GESCHÄFTSVERLAUF

2.1 Berichterstattung und Steuerungsgrößen

Die Deutsche Familienversicherung berichtet die Geschäftsergebnisse seit dem 1. Januar 2023 nach den neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 17 und IFRS 9. Zwecks besserer Vergleichbarkeit wurden die Werte des Vorjahres ebenfalls nach diesen neuen Standards berechnet und sind damit nicht vergleichbar mit dem Geschäftsbericht 2022. Weitere Erläuterungen hierzu finden sich im Anhang.

Die wesentlichen Steuerungsgrößen auf Konzernebene sind in der folgenden Übersicht wiedergegeben.

Wesentliche Steuerungsgrößen

in Mio. € 2023 2022 Delta
Gesamtbestand (lfd. Beiträge für ein Jahr als betriebswirtschaftliche Größe) 195,9 187,8 +4,3%
Neugeschäft (lfd. Beiträge für ein Jahr als betriebswirtschaftliche Größe) 19,3 16,6 +16,3%
Insurance Revenue (Versicherungsumsatz) 119,5 110,7 +7,9%
Insurance Service Result (operatives Ergebnis) 8,8 8,0 +9,0%
Combined Ratio in % 92,4% 92,3% +0,1pp
Konzernergebnis vor Steuern 5,6 6,3 –11,2%
Gesamtergebnis 5,5 4,6 +18,8%
Ergebnis je Aktie gem. IAS 33 (€) 0,28 0,26 +8,8%

2.2 Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2022 war noch durch die zum Jahresende hin abflauende Corona-Pandemie wie auch den kriegerischen Überfall Russlands auf die Ukraine am 24. Februar geprägt. Vor dem Hintergrund der damit einhergehenden Herausforderungen, die insbesondere in gestörten Lieferketten, in einer sprunghaft gestiegenen Inflation sowie in einem deutlich erhöhten Zinsniveau resultierten, hat sich das digitale Geschäftsmodell der Deutschen Familienversicherung als robust erwiesen. Es zahlte sich der bereits erreichte hohe Grad an Automatisierung aus, den das digitale Geschäftsmodell aufweist. Dem stand ein fortlaufender Rückgang des Aktienkurses der Deutschen Familienversicherung gegenüber.

Das Geschäftsjahr 2023 kennzeichneten der fortgesetzte Angriffs-Krieg in der Ukraine und der Angriff der palästinensischen Terrororganisation Hamas auf israelisches Staatsgebiet am 7. Oktober 2023 mit all seinen Folgen. Für die Deutsche Familienversicherung galt es, mittelbare Wirkungen einschließlich Inflation, Zinserhöhungen sowie Volatilität der Kapitalmärkte zu analysieren und, soweit notwendig, gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten. Die Auswirkungen auf das Geschäftsmodell der Deutschen Familienversicherung hielten sich gleichwohl in Grenzen.

Das Neu- und Mehrgeschäftsvolumen in der Erstversicherung betrug im Geschäftsjahr 2023 19,3 Mio. € (Vorjahr: 16,6 Mio. €). Dieser Beitrag lag damit deutlich oberhalb der Erwartungen für 2023, die ein Volumen von 15,0 Mio. € laufende Beiträge für ein Jahr vorsahen. Zu den Vertriebserfolgen des Jahres 2023 zählt die weitere Optimierung der Online-Kanäle, wozu auch eine Stärkung des Direktvertriebs gehört. Alle Vertriebswege werden durch Fernsehspots unterstützt, die darüber hinaus auch die Markenbekanntheit der Deutschen Familienversicherung steigern. Zum Geschäftswachstum in 2023 trugen auch eine erstmalige Beitragsanpassung in der Zahnzusatzversicherung seit deren Einführung und die Umsetzung einer Dynamisierung in der Pflegezusatzversicherung bei. Der Gesamtbestand der Deutschen Familienversicherung wuchs im Geschäftsjahr 2023 um 4,3 % auf 195,9 Mio. € laufende Beiträge für ein Jahr.

Prozessseitig wurden im Geschäftsjahr weitere Investitionen in die Automatisierung getätigt. Die Möglichkeit, dass sich Kunden im digitalen Kundenportal der Deutschen Familienversicherung registrieren, ihre Verträge verwalten, eigene

Stammdaten verändern, Dokumente einsehen und Schadenmeldungen einreichen können, wird immer weiter verbessert und verfeinert. Ziel ist es, bei allen Produkten die gesamte customer journey digitalisiert abzubilden. Auch um das zu unterstützen, hat die Deutsche Familienversicherung im Jahr 2023 die Hyrance AG neu aufgestellt. Dieses Unternehmen ist nun eine 100 %ige Tochter der Deutschen Familienversicherung mit Sitz in Frankfurt am Main und hat seine Arbeit aufgenommen. Aufgabe der Hyrance AG ist die weitere Optimierung der Digitalisierung aller Prozesse der Deutschen Familienversicherung und die Integration von Künstlicher Intelligenz sowie weiterer Automatisierung durch Robotik.

Der Bestand an Versicherungsverträgen in der Erstversicherung sank leicht von rund 581.000 zum Ende des Vorjahres um rund 4.700 bzw. 0,8 % auf rund 576.300 zum Ende des Jahres 2023. Dieser Rückgang wird maßgeblich bestimmt durch den erwarteten Abrieb bei der Elektronikversicherung, dessen Bestand sich im Run-off befindet. Alles in allem vertrauen damit unverändert über eine halbe Million Kunden der Deutschen Familienversicherung.

Die unter IFRS 17 neu eingeführte Größe Insurance Revenue als Versicherungsumsatz stieg im Geschäftsjahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 7,9 % auf 119,5 Mio. €. Zu diesem Wachstum trugen die Berichtssegmente Krankenzusatz mit +6,8 %, Schaden/Unfall mit +0,3 % und Tierkranken mit +24,9 % bei.

Bereits in 2021 trat die Deutsche Familienversicherung in die Haftung als Rückversicherer des Konsortiums CareFlex Chemie (Gruppe) ein. Dieses aktive Rückversicherungsgeschäft wurde in 2023 wie geplant fortgesetzt. Es geht in der Reportinglogik von IFRS 17 nicht in Höhe der Beitragseinnahmen in den Insurance Revenue ein, sondern im Berichtssegment Sonstiges allein mit seinem Ergebnisbeitrag, der in 2023 wie im Vorjahr 0,75 Mio. € betrug.

2.3 Berichtssegment Krankenzusatz

Im Berichtssegment Krankenzusatz konnte der Versicherungsumsatz im Geschäftsjahr 2023 um 6,8 % auf 101,4 Mio. € gesteigert werden. Zu diesem Geschäftswachstum trugen neben originärem Neugeschäft über die etablierten Vertriebskanäle der Deutschen Familienversicherung insbesondere auch eine Beitragsanpassung in der Zahnzusatzversicherung sowie die Umsetzung einer Dynamisierung in der Pflegezusatzversicherung bei.

In der dieses Berichtssegment vom Umsatz her dominierenden Zahnzusatzversicherung konnte der Vertragsbestand im Geschäftsjahr 2023 um 5,6 % auf 95,0 Mio. € laufende Beiträge für ein Jahr gesteigert werden. Im zweitgrößten Vertragsbestand des Segments, dem der Pflegezusatzversicherung, wurde in 2023 eine Geschäftsvolumensteigerung um 10,6 % auf 33,2 Mio. € laufende Beiträge für ein Jahr realisiert. Während die Zahnzusatzversicherung als Krankenzusatzversicherung nach Art der Schadenversicherung aufgrund ihrer Vertragsgrenze unter IFRS 17 mit dem Premium allocation approach (PAA) bewertet wird, nutzt die Deutsche Familienversicherung zur Bewertung der überschussberechtigten Pflegezusatzversicherungsverträge den Variable fee approach (VFA).

Bestandteil des Versicherungsumsatzes nach IFRS 17 ist daher auch der Ergebnisbeitrag aus der Auflösung der Vertraglichen Servicemarge (Contractual service margin, CSM) der im VFA bewerteten Versicherungsverträge, zu denen neben der Pflegezusatzversicherung auch die weiteren nach Art der Lebensversicherung kalkulierten Verträge gehören.

Die gesamte CSM als Speicher künftiger, noch unrealisierter Gewinne belief sich zum Ende des Geschäftsjahres 2022 bzw. Beginn des Geschäftsjahres 2023 auf 67,9 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2023 stieg die CSM durch neu akquiriertes Geschäft um 1,4 Mio. € an (New business). Die wesentliche Veränderung der CSM wurde im Geschäftsjahr 2023 durch das so genannte CSM unlocking gem. IFRS 17.45(b) bestimmt. Dieses CSM unlocking repräsentiert neben Schätzungsanpassungen die Änderung des auf den Aktionär entfallenden Anteils am Marktwert (fair value) des Underlying Items innerhalb der CSM; diese Änderung belässt insoweit sowohl die Ergebnisrechnung als auch die Neubewertungsrücklage im Other comprehensive income (OCI) und daher auch das Konzerneigenkapital wertneutral. Diese Änderung betrug im Geschäftsjahr 2023 47,0 Mio. €. Effekte der Änderung der Risikoanpassung (Change in risk adjustment) reduzierten hingegen die CSM in 2023 um 8,7 Mio. €. Schließlich wurde im Geschäftsjahr 2023 ein Anteil von 4,8 Mio. € an der CSM der Verträge im VFA aufgelöst und als Bestandteil des Versicherungsumsatzes erfolgswirksam verbucht. Diese Auflösung lag in 2023 mit 4,8 Mio. € um 91,6 % höher als im Vorjahr (2,5 Mio. €), da das Geschäftsjahr 2023, anders als das Vorjahr, nicht mehr von signifikanten unrealisierten Marktwertverlusten infolge der Zinssteigerungen betroffen war. Insgesamt erhöhte sich die CSM der Verträge im VFA in 2023 um 35,0 Mio. € auf 102,9 Mio. € (Vorjahr: Reduzierung der CSM um 49,5 Mio. € auf 67,9 Mio. €).

Die Abschlusskosten der im PAA bewerteten Zahnzusatzversicherungsverträge werden aktiviert und über die Laufzeit der Verträge als Abschlusskosten amortisiert. Das Insurance Service Result als operatives Ergebnis des Berichtssegments Krankenzusatz erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023 um 12,0 % auf 12,4 Mio. €. Insgesamt hat sich das Krankenzusatzversicherungsgeschäft der Deutschen Familienversicherung weiter erfreulich entwickelt. Hiervon legt zum einen das Wachstum über dem Marktdurchschnitt – lt. GDV betrug das Wachstum der privaten Krankenzusatzversicherungen insgesamt in 2021 5,1 % – und zum anderen das um 12,0 % gestiegene operative Ergebnis Zeugnis.

Segment Krankenzusatz - Wesentliche Steuerungsgrößen

in Mio. € 2023 2022 Delta
Geschäftsvolumen (lfd. Beiträge für ein Jahr als betriebswirtschaftliche Größe) 143,4 134,9 +6,3%
Ergebnisbeitrag aus der Auflösung der CSM 4,8 2,5 +91,6%
Insurance Revenue (Versicherungsumsatz) 101,4 94,9 +6,8%
Insurance Service Result (operatives Ergebnis) 12,4 11,1 +12,0%

2.4 Berichtssegment Schaden/Unfall

Im Berichtssegment Schaden/Unfall, das nicht die Tierkrankenversicherung einschließt, wuchsen die gebuchten Bruttobeiträge im Geschäftsjahr 2023 um 0,6 % auf 5,8 Mio. €. Der Versicherungsumsatz dieser Verträge, die unter IFRS 17 allesamt im PAA bewertet sind, stieg im gleichen Zeitraum um 0,3 % auf 6,1 Mio. €. Die Schadenquote erhöhte sich im Berichtsjahr auf 30,4 %, nach 17,3 % in 2022. Insgesamt lagen die Schäden in diesem Segment im Berichtszeitraum weiter innerhalb der aktuariell erwarteten Bandbreite. Insbesondere gab es im Geschäftsjahr keine Hinweise auf verlustträchtige Verträge. Die Combined Ratio in diesem Berichtssegment erhöhte sich von 54,8 % in 2022 auf 88,0 % in 2023.

Segment Schaden/Unfall - Wesentliche Steuerungsgrößen

in Mio. € 2023 2022 Delta
Gebuchte Bruttobeiträge (gem. HGB) 5,8 5,7 +0,6%
Insurance Revenue (Versicherungsumsatz) 6,1 6,1 +0,3%
Schadenquote 30,4% 17,3% +13,1pp
Combined Ratio (Schaden-Kosten-Quote) 88,0% 54,8% +33,2pp

2.5 Berichtssegment Tierkranken

Das Segment Tierkranken enthält die Verträge der Tierkrankenversicherung, ein Zweig der Schaden-/Unfallversicherung, den die Deutsche Familienversicherung seit 2019 in Deutschland und seit 2021 in Österreich betreibt. Auch im Jahr 2023 konnte in diesem Berichtssegment mit +24,4 % überdurchschnittliches Beitragswachstum erzielt werden. Der Versicherungsumsatz nach IFRS 17 erhöhte sich in 2023 um 24,9 % auf 11,2 Mio. €. Die Schadenquote entwickelte sich mit 68,4 % in 2023 nach 65,6 % in 2022 leicht steigend. Wesentlicher Treiber der Entwicklung im Markt der deutschen Tierkrankenversicherung war die Ende 2022 angepasste Gebührenordnung der Tierärzte (GOT), wofür die Deutsche Familienversicherung im Berichtsjahr eine Anpassung der Beiträge im Neu- wie auch im Bestandsgeschäft mit Wirksamkeit zum 01.01.2024 einleitete. Insgesamt lagen die Schadenzahlungen in diesem Segment im Berichtszeitraum weiter innerhalb der aktuariell erwarteten Bandbreite. Es gab im Geschäftsjahr keine Hinweise auf verlustträchtige Verträge.

Das Berichtssegment weist eine aus der Aufnahme des Geschäfts mit hohen Wachstumsraten, insbesondere mit Blick auf die Abschlusskosten, herrührende hohe Kostenbelastung auf. Die Abschlusskosten der durchweg im PAA bewerteten Verträge werden aktiviert und über die Laufzeit der Verträge amortisiert (IFRS 17.28C). Die Deutsche Familienversicherung hat kostenreduzierende Maßnahmen initiiert, durch die sich die Combined Ratio im Geschäftsjahr 2023 um 36,3 Prozentpunkte verminderte. Das Kostenmanagement bleibt ein wichtiges Thema auf der Effizienzsteigerungs-Agenda der Deutschen Familienversicherung, die in diesem Berichtssegment noch nicht die angestrebten Skaleneffekte erreicht hat, jedoch im Geschäftsjahr 2023 erhebliche Mittel in die Steigerung der Markenbekanntheit durch Fernsehwerbung investierte.

Segment Tierkranken - Wesentliche Steuerungsgrößen

in Mio. € 2023 2022 Delta
Gebuchte Bruttobeiträge (gem. HGB) 11,3 9,1 +24,4%
Insurance Revenue (Versicherungsumsatz) 11,2 9,0 +24,9%
Schadenquote 68,4% 65,6% +2,8pp
Combined Ratio (Schaden-Kosten-Quote) 148,2% 184,5% -36,3pp

2.6 Insurance Service Result (Operatives Ergebnis)

Die Versicherungsleistungen insgesamt erhöhten sich von 61,1 Mio. € in 2022 um 10,2 % auf 67,3 Mio. €. Die Schadenquote blieb mit 58,2 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 (58,2 %) unverändert. Mit dem Wechsel auf den Reportingstandard IFRS 17 geht einher, dass die Deutsche Familienversicherung gezahlte Abschlusskosten teils aktiviert und zeitlich nachfolgend amortisiert. Diese aus der (auch retrospektiven) Aktivierung gezahlter Abschlusskosten resultierenden Amortisationsbeträge stiegen leicht von 18,8 Mio. € in 2022 um 2,2 % auf 19,3 Mio. € in 2023.

Die übrigen Aufwendungen als Aufwendungen aus dem Versicherungsbetrieb erhöhten sich im Berichtszeitraum, nicht nur bedingt durch das weitere Geschäftswachstum, absolut um 3,3 Mio. € auf 20,3 Mio. €. Hiermit einher geht eine relative Steigerung dieser Aufwendungen, so dass die Verwaltungskostenquote von 16,2 % in 2022 auf 17,6 % in 2023 stieg. Ursache hierfür sind im wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Stärkung der Markenbekanntheit durch Fernsehwerbung, die sich mittel- und langfristig positiv auf die Geschäftsentwicklung auswirken sollen. Die weitere konsequente Umsetzung des in 2021 begonnenen Kostensenkungsprogramms mit besonderem Fokus auf Sachkosten (Opex) konnte diesen relativen Anstieg in 2023 nicht vollständig kompensieren.

Die Aufwendungen aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen reduzierten sich deutlich um 1,9 Mio. € auf 3,8 Mio. €, weil die Deutsche Familienversicherung unter anderem über Gewinnbeteiligungen in Rückversicherungsverträgen an dem günstigen Geschäftsverlauf in der Krankenzusatzversicherung auf Bruttoebene partizipieren konnte.

Das Insurance Service Result als operatives Ergebnis unter IFRS 17 stieg im Geschäftsjahr 2023 um 0,7 Mio. € bzw. um 9,0 % auf 8,8 Mio. € an. Durch konsequentes Kostenmanagement und den zielgerichteten Einsatz von Vertriebsausgaben ist es der Deutschen Familienversicherung gelungen, im Geschäftsjahr 2023 wie auch im Vorjahr ein deutlich positives operatives Ergebnis zu erwirtschaften und dieses weiter zu steigern.

Die Combined Ratio betrug in 2023 92,4 %; sie fiel damit leicht höher aus als in 2022 (92,3 %). Das von der Deutschen Familienversicherung definierte Ziel, die Combined Ratio unter 100,0 % zu halten, wurde damit in 2023 (wie auch in 2022) auch unter dem neuen Rechnungslegungsregime erreicht.

2.7 Finanzergebnis

Der Kapitalanlagebestand der Deutschen Familienversicherung AG befindet sich in zwei Spezialfonds, welche im Konzernabschluss der Deutschen Familienversicherung vollkonsolidiert werden. Der Gesamtbestand stieg von 181,2 Mio. € um 35,3 Mio. € bzw. 19,5 % auf 216,5 Mio. € zum Ende des Geschäftsjahres 2023. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die planmäßige Zuführung der Beiträge des nach Art der Lebensversicherung betriebenen Geschäfts zur Finanzierung der Deckungsrückstellung zurückzuführen.

Die zum Abschlussstichtag bestehenden Marktwertminderungen wurden analysiert und sind fast ausschließlich durch die gestiegenen Marktzinsen begründet. Diese Marktwertsenkungen werden sich über die Laufzeit der Anleihen wieder ausgleichen, so dass keine dauerhafte Wertminderung der Papiere vorliegt. Im Vergleich zum Jahresbeginn 2022 hat sich der Marktwert des HI-DFV-Master-Fonds bzw. die Wertpapiere des Fonds, der das Sicherungsvermögen der Deutschen Familienversicherung hält, zum Jahresende 2023 auf 93 % verringert. Die folgende Grafik stellt die Marktwertentwicklung des Sicherungsvermögens seit Anfang 2022 der Entwicklung der Marktwerte europäischer Aktien (+5 %) und europäischer Staatsanleihen mit einer Restlaufzeit größer zehn Jahren (−24 %) gegenüber. Jan 2022 Jun 2022 Dez 2022 Jun 2023 Dez 2023 Marktwertentwicklung im Vergleich

Quellen: Bloomberg, Deutsche Bundesbank

Die Kapitalanlagen des Sicherungsvermögens erwirtschafteten auch im Geschäftsjahr 2023 den durchschnittlichen Rechnungszins des Bestands an Krankenversicherungen nach Art der Lebensversicherung. Die Nettoverzinsung2 gemäß § 19 KVAV betrug in 2023 2,4 % (Vorjahr: 2,4 %).

Das im vorliegenden Konzernbericht erstmals nach IFRS 9 ermittelte Kapitalanlagenergebnis berücksichtigt, dass die unrealisierten Marktwertänderungen bestimmter Finanzinstrumente, klassifiziert als Fair Value through profit or loss (PVTPL), in der Ergebnisrechnung als Kapitalanlageertrag oder -aufwand erfasst werden. Das Kapitalanlagenergebnis des Geschäftsjahres 2023 fiel mit 2,1 Mio. € deutlich besser aus als das des Vorjahres (1,1 Mio. €).

Ebenfalls Teil des Finanzergebnisses ist das durch IFRS 17 neu eingeführte versicherungstechnische Finanzergebnis, das zum einen aus einer Korrektur jener Teile des Kapitalanlageergebnisses besteht, die über die Überzins- bzw. Überschussbeteiligung den Versicherungsnehmern zuzurechnen sind. Zum anderen reflektiert das versicherungstechnische Finanzergebnis Veränderungen der finanzmathematischen, insbesondere zinsbezogenen Inputfaktoren in Bezug auf jene Portfolien, die bei Anwendung von IFRS 17 mit dem VFA bewertet sind. Aus Veränderungen des Zinsniveaus resultiert im Geschäftsjahr eine Reduzierung des versicherungstechnischen Finanzergebnisses um 1,3 Mio. € auf -2,2 Mio. €. Insgesamt – nach Verrechnung mit dem versicherungstechnischen Finanzergebnis aus ausgestellten Versicherungsverträgen und aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen gemäß IFRS 17 – betrug das Finanzergebnis in 2023 -0,2 Mio. €, nach 0,2 Mio. € im Vorjahr.

2.8 Konzernergebnis

Das Sonstige Ergebnis, das nicht dem operativen Geschäft zurechenbare Ergebnisbestandteile enthält, betrug in 2023 -3,1 Mio. € nach -2,0 Mio. € in 2022. Eine wesentliche Ursache für diese Veränderung sind restrukturierungsbedingte Einmalaufwendungen in Höhe von 0,6 Mio. € in 2023.

Die Deutsche Familienversicherung schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem Vorsteuergewinn von 5,6 Mio. € ab (2022: 6,3 Mio. €). Nach der Verrechnung von Steuern ergibt sich ein Ergebnis nach Steuern von 4,2 Mio. € für 2023 (2022: 3,9 Mio. €). Das Gesamtergebnis des Geschäftsjahres 2023 nach Berücksichtigung unrealisierter Marktwertveränderungen (FVOCI) beträgt 5,5 Mio. € (2022: 4,6 Mio. €).

Die Ergebnisentwicklung im Berichtszeitraum ist im Wesentlichen zunächst dadurch gekennzeichnet, dass das Insurance Service Result als operatives Ergebnis nach IFRS 17 im Vergleich zum Vorjahr erfreulich verbessert werden konnte. Zugleich wurden Maßnahmen des Kostenmanagements (Opex) weiter umgesetzt, konnten jedoch die deutlich erhöhten vertrieblichen Investments in einer Bewerbung der Eigenmarke sowie einmalige Restrukturierungsaufwendungen noch nicht vollständig kompensieren. Mit einem Konzernvorsteuerergebnis in Höhe von 5,6 Mio. € konnte die Deutsche Familienversicherung gleichwohl die kommunizierte Guidance für 2023 von 3 bis 5 Mio. € übertreffen. Während das Ergebnis vor Steuern in 2023 leicht unter dem Niveau des Vorjahres liegt, konnten sowohl das Jahresergebnis nach Steuern (+8,0 %) als auch das IFRS-Gesamtergebnis (+18,8 %) im Vergleich zum Vorjahr erfreulich gesteigert werden.

2.9 Rückversicherung

Die Deutsche Familienversicherung nutzt die passive Rückversicherung zur Risikosteuerung. Die Rückversicherungsprogramme bestehen im Wesentlichen aus proportionalen Deckungen, in deren Rahmen Rückversicherer feste Quoten am Neu- und Bestandsgeschäft übernehmen. Daneben sind vereinzelt nichtproportionale

2 Kennzahl aus dem HGB, Rendite des Spezialfonds Sicherungsvermögen Krankenversicherungen nach Art der Lebensversicherung Schadenexzedenten-Rückversicherungsverträge ("excess of loss") abgeschlossen. Die Deutsche Familienversicherung hat eine Größe erreicht, in welcher sie selbst über ausreichende Finanzstärke verfügt, um auf eine Vertriebsvorfinanzierung über die Rückversicherung verzichten zu können. Das Unternehmen beobachtet laufend, inwieweit der Rückversicherungsschutz bedingungsseitig anzupassen und die Rückversicherungsanteile am Geschäft eventuell zu adjustieren sind, um die Geschäftsentwicklung insgesamt bestmöglich zu unterstützen. Mit Beginn des Geschäftsjahres 2023 wurde das Neugeschäft der Tierkrankenversicherung aus der zuvor gezeichneten (und für den Vertragsbestand in dieser Sparte weiterbestehenden) proportionalen Rückversicherung herausgelöst. Mit Wirkung zum 01.01.2024 reduzierte die Deutsche Familienversicherung die passive Rückversicherung weiter, was Ausdruck der finanziellen Stabilität des Unternehmens ist.

2.10 Vermögenslage und Eigenkapital

Die Vermögenslage der Deutschen Familienversicherung ist weiterhin wesentlich geprägt von einem geschäftsmodelltypischen Wachstum der Alterungsrückstellungen (vor allem für die Pflegezusatzversicherungen), welche durch Kapitalanlagen in einem gesonderten Sicherungsvermögen gem. § 125 VAG zu unterlegen sind. Das Rechnungslegungsregime IFRS 17 bildet diese Logik, die eine gesetzlich normierte Mindestbeteiligung der Versicherten an Überschüssen einschließt, innerhalb des Bewertungsmodells VFA ab.

Die Kapitalanlagen insgesamt erhöhten sich im Jahresvergleich von 181,2 Mio. € zum 31. Dezember 2022 um 35,3 Mio. € bzw. 19,5 % auf 216,5 Mio. € zum 31. Dezember 2023. Die Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen wuchsen im Berichtsjahr um 31,7 Mio. € auf 156,4 Mio. €, wesentlich getrieben von einem Anstieg der darin enthaltenen CSM (siehe im Einzelnen hierzu die obigen Erläuterungen zum Berichtssegment Krankenzusatz).

Die immateriellen Vermögenswerte betrugen zum Bilanzstichtag 6,0 Mio. € (Vorjahr: 6,0 Mio. €). Bewegungen innerhalb dieser Bilanzposition resultierten im Wesentlichen aus planmäßigen Abschreibungen des Bestandsführungssystems BSN, in dessen Weiterentwicklung gleichzeitig weiter investiert wurde. Die Zugänge des Geschäftsjahres betrafen Software, unter anderem im Zusammenhang mit der Implementierung und Konfiguration von Systemen zur Bilanzierung nach IFRS 17.

Das Konzerneigenkapital hat sich gegenüber dem 31. Dezember 2022 um 7,4 Mio. € bzw. 5,5 % auf 104,1 Mio. € erhöht.

Wesentliche Kennzahlen zur Vermögens- und Finanzlage

in Mio. € 31.12.2023 31.12.2022
Bilanzsumme 300,5 256,4
Eigenkapital 104,1 98,7
Kapitalanlagen 216,5 181,2
Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen 156,4 124,7
- darin: Vertragliche Servicemarge (CSM) 102,9 67,9

Die Solvabilität der Deutschen Familienversicherung war auch im Geschäftsjahr 2023 mit einer SCR-Bedeckungsquote deutlich oberhalb der gesetzlichen wie auch internen Anforderungen auskömmlich gegeben. Die Deutsche Familienversicherung konnte im Berichtszeitraum zu jeder Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Anhaltspunkte für eine künftige Gefährdung sind nicht erkennbar.

2.11 Liquidität und Finanzierung

Das Liquiditätsmanagement der Deutschen Familienversicherung beruht auf Regeln, die vom Vorstand verabschiedet wurden. Die liquiden Mittel für die laufende Geschäftstätigkeit stammen aus Beitragseinnahmen, vereinnahmten

Rückversicherungsforderungen, Anlageerträgen sowie aus Erlösen aufgrund fälliger oder veräußerter Kapitalanlagen. Mit diesen Mitteln werden hauptsächlich Ansprüche aus der Schaden- und Unfallversicherung und die damit verbundenen Aufwendungen, Leistungen aus Krankenzusatzversicherungen, Abschlussaufwendungen sowie Betriebskosten der Deutschen Familienversicherung gedeckt. Der überwiegende Teil der Beiträge geht über monatliche Lastschriftverfahren ein, und zwar bevor Zahlungen für Ansprüche oder Leistungen fällig werden. Die Sparanteile der Verträge, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind, führen wir entsprechend des Beitragszuflusses und im Einklang mit den zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen dem Sicherungsvermögen zu. Darüber hinaus entsteht aus dem Versicherungsgeschäft ein Kapitalfluss, dessen Mittel wir in der Zwischenzeit investieren können, um Anlageerträge zu erwirtschaften. Neben liquiden Anlagen, die zur Zahlung von Schadensansprüchen in Barmittel umgewandelt werden können, werden überwiegend festverzinsliche Anlagen gehalten, die in der Regel zu einem Zeitpunkt fällig werden, zu dem die entsprechenden Mittel voraussichtlich benötigt werden (Fristenkongruenz im Rahmen des Asset Liability Managements).

Die gehaltene Gesamtliquidität hängt unter anderem von der Kapitalmarktentwicklung und vom Zinsniveau sowie von den Möglichkeiten ab, Teile des Anlageportfolios zum Marktwert zu verkaufen, um Versicherungsansprüche und -leistungen zu erfüllen. Die Hauptverantwortung für das Management des Finanzierungsbedarfs liegt in der Finanzfunktion, die dem Vorstand vorausschauend entsprechende Vorschläge unterbreitet. Die Deutsche Familienversicherung stellt sicher, dass Muttergesellschaft wie auch Tochtergesellschaften über eine angemessene Liquiditäts- und Kapitalausstattung verfügen.

Konzernkapitalflussrechnung

Die Nettozuflüsse aus der laufenden Geschäftstätigkeit betrugen im Geschäftsjahr 2023 28,5 Mio. € (Vorjahr: 44,2 Mio. €). Die Verminderung resultiert vor allem aus den Veränderungen der versicherungstechnischen Bilanzpositionen (2023: 19,0 Mio. €; Vorjahr: 27,6 Mio. €) und ist im Wesentlichen auf das Versicherungsgeschäft (Leistungen, Kosten) zurückzuführen.

Die Nettoabflüsse aus der Investitionstätigkeit bezogen sich erneut auf den Ausbau des Kapitalanlagebestands der Deutschen Familienversicherung in Höhe von 24,2 Mio. € (Vorjahr: 26,9 Mio.€) sowie auf weitere Investitionen in Vermögenswerte im Umfang von 11,6 Mio. €, davon 9,6 Mio. € aus Leasingverpflichtungen (Vorjahr: 0,4 Mio. €).

Die Nettozuflüsse aus der Finanzierungstätigkeit betrugen im Berichtszeitraum 9,1 Mio. €, davon 9,6 Mio. € aus Leasingverpflichtungen abzgl. 0,4 Mio. € Tilgungen (Vorjahr: 0,0 Mio. €). Weiterhin wurden Minderheitenanteile in Höhe von 88 Tsd. € von der Deutschen Familienversicherung erworben.

Die Barreserven und anderen liquiden Mittel betrugen zum Ende des Geschäftsjahres 2023 8,2 Mio. € nach 11,5 Mio. € Ende 2022.

Weitere Informationen finden sich in der Konzern-Kapitalflussrechnung.

2.12 Zusammenfassende Gesamtaussage zur Lage des Konzerns

Der Konzerngewinn vor Steuern, ermittelt nach den seit dem 1. Januar 2023 geltenden neuen Rechnungslegungsstandards IFRS 17 und IFRS 9, beträgt 5,6 Mio. €. Der Konzerngewinn vor Steuern des Vorjahres, zwecks besserer Vergleichbarkeit ebenfalls nach diesen neuen Standards berechnet, hatte sich auf 6,3 Mio. € belaufen. Ursächlich für den Ergebnisverlauf im Geschäftsjahr sind die folgenden Faktoren:

  • ‒ Das Neu- und Mehrgeschäftsvolumen in der Erstversicherung betrug im Geschäftsjahr 2023 19,3 Mio. € (Vorjahr: 16,6 Mio. €). Das akquirierte Neugeschäft lag damit deutlich oberhalb der Erwartungen für 2023, die ein Neugeschäft im Volumen von 15,0 Mio. € laufende Beiträge für ein Jahr vorsahen.
  • ‒ Der Versicherungsumsatz gem. IFRS 17 erhöhte sich um 7,9 % auf 119,5 Mio. €.
  • ‒ Die Schadenquote blieb mit 58,2 % im Vergleich zum Geschäftsjahr 2022 (58,2 %) unverändert.

  • ‒ Das operative Ergebnis erwies sich als robust und stieg um 9,0 % auf 8,8 Mio. € in 2023.

  • ‒ Maßnahmen des Kostenmanagements (Opex) wurden weiter umgesetzt, konnten jedoch die deutlich erhöhten vertrieblichen Investments in einer Bewerbung der Eigenmarke sowie einmalige Restrukturierungsaufwendungen nicht vollständig kompensieren.
  • ‒ Vor diesem Hintergrund reduzierte sich das Konzernergebnis vor Steuern leicht von 6,3 Mio. € in 2022 auf 5,6 Mio. € in 2023.
  • ‒ Das Konzernergebnis nach Steuern (4,2 Mio. €) konnte hingegen im Vergleich zum Vorjahr (3,9 Mio. €) gesteigert werden.

Nach Berücksichtigung der steuerlichen Effekte und des erfolgsneutralen Ergebnisses, das aus unrealisierten Marktwertveränderungen gehaltener Rentenpapiere resultiert, errechnet sich für das Geschäftsjahr ein gegenüber dem Vorjahr um 18,8 % gesteigertes Gesamtergebnis von 5,5 Mio. € (2022: 4,6 Mio. €).

Die Vermögenslage der Deutschen Familienversicherung hat sich dank des positiven Geschäftsverlaufs weiterhin stabil entwickelt. Das bilanzielle Eigenkapital erhöhte sich um 5,4 Mio. € auf 104,1 Mio. € zum Jahresende 2023. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen wurden im Berichtsjahr weiter deutlich erfüllt; die Solvenzquote betrug zum Ende des Geschäftsjahres 316 %.

Die Deutsche Familienversicherung ist im Geschäftsjahr sämtlichen Zahlungsverpflichtungen nachgekommen. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Geschäftsberichts lagen keine Erkenntnisse vor, dass die Fähigkeit des Konzerns zur zukünftigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen beeinträchtigt ist.

3 CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

3.1 Risikomanagement und Risikostruktur

Es gehört zum Kerngeschäft der Deutschen Familienversicherung, Risiken einzugehen, diese im weiteren Prozess zu identifizieren, zu analysieren und fortlaufend zu überwachen. Das Risikomanagement der Deutschen Familienversicherung zielt darauf ab, Produkt- und Vertragsrisiken frühzeitig zu identifizieren, zu kontrollieren und letztendlich systemisch zu managen. Ein aktives Risikomanagement findet durch den Vorstand wie auch durch alle Führungskräfte statt. Routinemäßig berichten die Abteilungsleiter gegenüber ihrem Ressort- oder dem Vorstand über den aktuellen Geschäftsverlauf auch unter Berücksichtigung möglicherweise Risikogesichtspunkten.

Wesentlicher Bestandteil der Risikostrategie der Deutschen Familienversicherung ist die Nutzung solventer Rückversicherungsunternehmen mit sehr guter Bonität über quotale Risikoübernahmen und flexibel erweiterbare Großschäden- und Naturkatastrophendeckungen. Darüber hinaus besteht ein jährlich angepasster Versicherungsschutz für Ertragsausfall/Betriebsunterbrechungen, Betriebshaftpflicht, Cyberrisiken sowie Geschäftsgebäude und -inventar.

Gemäß der Solvency-II-Rahmenrichtlinie 2009/138/EG sowie den Ausführungen der Delegierten Verordnung 2015/35 wird quartalsweise die Erfüllung der Solvabilitäts- und Mindestkapitalanforderungen an die Aufsichtsbehörde gemeldet. Das Risiko wird dabei mittels der aufsichtsrechtlichen Standardformel berechnet. Zusätzlich besteht im Rahmen der Säule 2 ein Prozess der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA). Dieser sogenannte Regel-ORSA wird mindestens jährlich durchgeführt. Der ORSA-Prozess der Deutschen Familienversicherung sieht unter anderem vor, dass die Annahmen der Standardformel auf Angemessenheit untersucht werden und das Risikoprofil analysiert wird. Der Vorstand nimmt dabei eine aktive Rolle ein. Die Solvabilitätsquote lag zum 31. Dezember 2023 weiterhin deutlich oberhalb der gesetzlichen Anforderungen und der unternehmensspezifisch definierten Mindestbedeckungsquote.

Die Deutsche Familienversicherung unterhält ein Limitsystem zur Steuerung der Risikopositionierung der Gesellschaft bzw. des Konzerns. Ausgehend von der Risikotoleranz und den anrechnungsfähigen Eigenmitteln wurden Limite für einzelne Risikokategorien abgeleitet.

Die Deutsche Familienversicherung verfügt über eine "unabhängige Risikocontrollingfunktion" (URCF), deren Aufgabengebiet die fortlaufende, unabhängige und objektive Beurteilung und Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems der Deutschen Familienversicherung umfasst. Bei der Ausgestaltung der URCF und des Risikomanagementsystems wird das Prinzip der Proportionalität angewendet.

Die Chancen und Risiken der Deutschen Familienversicherung lassen sich in folgende Kategorien einteilen:

  • Versicherungstechnische Chancen und Risiken;
  • Risiken aus Forderungsausfall;
  • Chancen und Risiken aus Kapitalanlagen;
  • Operationelle Risiken;
  • Liquiditätsrisiken;
  • Reputationsrisiken;
  • Strategische Chancen und Risiken.

3.2 Versicherungstechnische Chancen und Risiken

Im Rahmen des Risikomanagements nehmen die Identifikation, Bewertung und Steuerung von versicherungstechnischen Risiken naturgemäß eine wesentliche Stellung ein.

— Prämien- und Reserverisiko

Das Hauptrisiko in den nach Art der Schadenversicherung betriebenen Versicherungssparten ist das Prämien- und Reserverisiko. Einerseits besteht es darin, dass aus den im Voraus kalkulierten Prämien künftig vertraglich festgelegte Schadenzahlungen zu leisten sind, deren Höhe zum Zeitpunkt der Prämienfestsetzung nicht sicher bekannt ist. Andererseits kann der zu leistende Schadenaufwand höher sein als zum Zeitpunkt der Schadenmeldung erwartet.

— Stornorisiko

Das Stornorisiko ist die negative Veränderung in der Höhe oder in der Volatilität der Storno- und Kündigungsraten von Versicherungsverträgen.

— Lebensversicherungstechnisches Risiko

Die Risiken der Krankenversicherung nach Art der Leben umfassen Sterblichkeits-, Langlebigkeits-, Storno-, Invaliditäts- /Morbiditäts- sowie Kostenrisiken. Für die Berechnung benutzt die Deutsche Familienversicherung das branchenweit etablierte inflationsneutrale Bewertungsverfahren (INBV).

Insgesamt begegnet die Deutsche Familienversicherung den genannten Risiken durch eine risikogerechte Kalkulation der Beiträge, durch eine gezielte Annahmepolitik und durch stringente Zeichnungsrichtlinien.

Im Rahmen der fortlaufenden Überwachung der Profitabilität des Versicherungsbestandes wird kontinuierlich überprüft, ob die Notwendigkeit einer Beitragsanpassung besteht. Bei den Tarifen der Krankenzusatzversicherungen, die nach Art der Lebensversicherung kalkuliert sind, werden hierfür neben der Gegenüberstellung der tatsächlichen und kalkulierten Schadenzahlungen auch aktuelle Trends der Leistungsentwicklung berücksichtigt.

Im Rahmen eines systematischen Bestandscontrollings stellt die Deutsche Familienversicherung ein angemessenes Verhältnis von Beitragseinnahmen zu Schaden- und Leistungsaufwendungen sicher. Gegen die Auswirkungen des Schaden- und Leistungsrisikos schützt sich die Deutsche Familienversicherung durch den Abschluss von geeigneten proportionalen Rückversicherungsverträgen, insbesondere in der Pflegezusatzversicherung. Darüber hinaus bestehen für die Sparten Auslandskrankenversicherung, Unfall, Hausrat, Haftpflicht und Rechtsschutz nicht proportionale Rückversicherungsverträge, durch die der Eigenanteil der Leistungsverpflichtungen pro Risiko, pro Police und pro Ereignis, die eine festgelegte Priorität überschreiten, in Zession gegeben wird. Die nicht proportionalen Rückversicherungsverträge enthalten die Option der mehrfachen Wiederauffüllung der Rückversicherungshaftungsbeträge.

Durch den weiteren Aufbau des Versicherungsbestandes und die damit verbundene Stärkung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage besteht weiterhin die Möglichkeit, die Quote der proportionalen Rückversicherung selektiv zu senken, um damit die positiven versicherungstechnischen Ergebnisse in voller Höhe zu vereinnahmen. In diesem Zuge können Kostendegressionseffekte realisiert werden, die sich dann positiv auf die Produktgestaltung und das Unternehmensergebnis auswirken werden.

3.3 Risiken aus dem Ausfall von Forderungen

Es bestehen Gegenparteiausfallrisiken gegenüber Versicherungsnehmern sowie gegenüber Versicherungsvermittlern aufgrund von Provisionsrückforderungen. Dem Risiko eines Ausfalls der Provisionsrückforderungen wird durch die Berücksichtigung angemessener Stornoreserven und Stornohaftungszeiten hinreichend begegnet. Die Forderungen gegenüber Versicherungsnehmern werden laufend auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Zweifelhafte und überfällige Forderungen werden wertberichtigt. Durch die laufende Überprüfung der Zusammensetzung und Altersstruktur der ausstehenden Forderungen sowie bewährte Inkassoprozesse ist dieses Risikopotenzial gut beherrschbar. Gegenparteiausfallrisiken ergeben sich zudem aus negativen Bonitätsveränderungen oder einem unerwarteten Ausfall von Emittenten oder Gegenparteien. Dies umfasst unter anderem Derivatepositionen, Bankguthaben und Rückversicherungsverträge. Derivate werden ausschließlich zur Absicherung von Marktrisiken verwendet. Rückversicherungsverträge werden zur Absicherung von versicherungstechnischen Risiken abgeschlossen und tragen

dabei wesentlich zur Risikoreduzierung bei. Als Gegenparteien kommen ausschließlich nur Rückversicherer mit hoher Bonität in Betracht. Aufgrund der sehr guten Bonitäten der bei Kreditinstituten unterhaltenen Einlagen unterliegen diese einem sehr nachgelagerten Ausfallrisiko.

Insgesamt ist das Gegenparteiausfallrisiko im Gesamtkontext – der bestehenden Forderungsstruktur – nachgelagert.

3.4 Chancen und Risiken aus Kapitalanlagen

Zu den Risiken aus der Kapitalanlage gehört der Verlust aus einer nachteiligen Veränderung von Marktpreisen für Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und sonstigen Finanzinstrumenten.

Im Rahmen des Asset-Liability-Managements (ALM) wird die Aktivseite mit den langfristigen Verbindlichkeiten der Passivseite in Einklang gebracht und wirkt damit risikoreduzierend. Darüber hinaus unterhält die Gesellschaft ein Limitsystem, welches einzelne Marktrisikokategorien limitiert.

Zum 31. Dezember 2023 betrug der Marktwert des Kapitalanlagebestandes 216,5 Mio. € (Vorjahr: 181,2 Mio. €). 80,3 % der der Kapitalanlage setzt sich aus festverzinslichen Wertpapieren, 15,6 % aus Immobilienfonds und 4,1 % aus Aktienfonds zusammen. Weitere Mittel werden in Form von liquiden Mitteln gehalten. Zur Steuerung und Absicherung von Marktpreisrisiken in der Kapitalanlage können auch börsengehandelte Optionen und Futures genutzt werden.

ZUSAMMENSETZUNG DER KAPITALANLAGEN

Die Veränderung der Höhe der Aktienkurse sowie deren Volatilität definiert sich als Aktienrisiko. Ein angenommener Rückgang des Aktienmarktes um 10 % würde zu einem Verlust in Höhe von 0,9 Mio. € führen (Stand 31.12.2023). Das Zinsrisiko beschreibt Veränderungen in der Zinskurve. Ein Anstieg der Zinskurve um 100 Basispunkte würde zu einem Verlust des Anlageportfolios in Höhe von 10,4 Mio. € führen (Stand 31.12.2023). Weitere Subrisiken der Kapitalanlagen sind das Immobilien-, Wechselkurs-, Spread- sowie Ausfall- und Marktkonzentrationsrisiko.

Fonds Anlageklasse Annahme Veränderung der Marktwerte
T€
HI-DFV-Master-Fonds Festverzinsliche Wertpapiere Zinsanstieg um 100 BP –6.926
HI-DFV-Master-Fonds Festverzinsliche Wertpapiere Zinsrückgang um 100 BP +7.695
HI-DFV-Master-Fonds Aktien Kursanstieg um 10 % +106
HI-DFV-Master-Fonds Aktien Kursrückgang um 10 % –106
HI-DFV-Master II-Fonds Festverzinsliche Wertpapiere Zinsanstieg um 100 BP –3.445
HI-DFV-Master II-Fonds Festverzinsliche Wertpapiere Zinsrückgang um 100 BP +3.922
HI-DFV-Master II-Fonds Aktien Kursanstieg um 10 % +778
HI-DFV-Master II-Fonds Aktien Kursrückgang um 10 % –778

Wesentliche Grundsätze der Anlagepolitik, wie beispielsweise die Vorgaben, dass das Fondsvermögen ausschließlich an geregelten Märkten und vorwiegend in OECD-Ländern angelegt werden darf, sind entsprechend festgelegt. Die Anlagepolitik wird laufend durch den von der Deutschen Familienversicherung bestimmten Anlageausschuss überprüft und festgelegt. Im Anlageausschuss verifiziert und adjustiert der Vorstand der Gesellschaft gemeinsam mit dem Leiter Kapitalanlage und dem Fondsverwalter die Risiko-, Durations- und Ertragsentwicklungen der Fonds und schreibt feststehende Regeln über zulässige Anlageklassen (z. B. Derivate nur zur Wertabsicherung), Streuungs- und Konzentrationslimits sowie Anlagespezifikationen dem Fondsverwalter schriftlich vor. Diese Anlagerichtlinien sind vor Eingabe eines Anlagegeschäfts ex ante durch den Fondsverwalter und ex post durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft zu prüfen. Die Gesamtdurationen in den Einzelanlagen der Wertpapiere in den Fonds werden im Sinne des Aktiv-Passiv-Managements bestimmt.

Die Deutsche Familienversicherung verfolgt einen aktiven Anlagestil. An positiven Marktpreisentwicklungen kann die Deutsche Familienversicherung insbesondere über die Erträge des Freien Vermögens positiv partizipieren und somit ihre Ertrags- und Vermögenslage festigen und verbessern.

3.5 Operationelle Risiken

Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten aufgrund von unzulänglichen oder fehlgeschlagenen internen Prozessen oder aus mitarbeiter- und systembedingten oder aber externen Vorfällen.

Alle operationellen Risiken sind durch eine Risikoinventur erfasst. Um diese Risiken zu verringern, verfügt die Deutsche Familienversicherung über ein für die Unternehmensgröße adäquates internes Kontrollsystem und über einen Notfallplan bei Risikoeintritt.

Zur Minderung möglicher Auswirkungen operativer Risiken verfügt die Gesellschaft über einen angemessenen Versicherungsschutz. Die Versicherungsdeckungen werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst. Hier besteht u.a. Versicherungsschutz für Ertragsausfall/Betriebsunterbrechungen, Betriebshaftpflicht, Cyberrisiken sowie Geschäftsgebäude und -inventar.

Handlungsrisiken von Mitarbeitern begegnet die Deutsche Familienversicherung mit einem implementierten Internen Kontrollsystem (IKS) mit klar definierten Verantwortlichkeiten und Kontrollschritten. Diese beinhalten beispielsweis auch Kontrollen über Stichproben und den angemessenen Einsatz des Vier-Augen-Prinzips. Prozessunabhängig prüft zudem die Interne Revision Systeme, Verfahren und Einzelfälle.

Im Rahmen des Outsourcings des IT-Betriebs profitiert die Deutsche Familienversicherung von den hohen Sicherheits- und Funktionalitätsniveaus der betreffenden Dienstleister. Deren räumlich getrennte Systeme bzw. teilweise redundant ausgelegte Systeme stellen eine Wiederaufnahme des Betriebes im Katastrophenfall sicher.

Die Prozesse und Maßnahmen der IT-Sicherheit basieren auf dem Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS) der DFV. Es wird von der Informationssicherheitsbeauftragten der DFV gesteuert und seine Umsetzung kontrolliert. Um die laufende Überwachung von Cyberrisiken zu gewährleisten, hat die DFV Teile des IT-Sicherheitsbetriebs (Security Operation Center sowie Security Information and Event Management) an einen externen Dienstleister übertragen. Der Einsatz neuester Sicherheitstechnologien erhöht die Zuverlässigkeit in Bezug auf die Verfügbarkeit, Vertraulichkeit, Integrität sowie die Authentizität der von der DFV verarbeiteten Daten.

Rechtsrisiken können insbesondere aus Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen (Gesetze und Rechtsprechung), aus Veränderungen der behördlichen Auslegungen und aus Änderungen des Geschäftsumfeldes resultieren. Zur Vermeidung von Rechtsrisiken besteht im Unternehmen eine dezentral ausgerichtete Compliance-Organisation. Die Schlüsselfunktion Compliance ist für die Identifikation und Analyse von Rechtsrisiken, die Entwicklung von risikobegrenzenden Maßnahmen und die Durchführung von Kontrollverfahren verantwortlich.

Die Deutsche Familienversicherung unterliegt in der Folge der Börsennotierung den für kapitalmarktorientierte Unternehmen geltenden Bestimmungen. Hierzu zählen insbesondere Regelungen zur Ad-hoc-Publizität, zum Führen von Insiderlisten, zum Verbot von Insidergeschäften, zu Eigengeschäften von Führungskräften bzw. diesen nahestehenden Personen (Directors' Dealings) wie auch Melde- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen von Stimmrechtsanteilen. Ergänzend werden die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex berücksichtigt. Die Gesellschaft hat diesen erhöhten Anforderungen Rechnung getragen und organisatorische Voraussetzungen bzw. Maßnahmen für die Einhaltung und Umsetzung dieser Regelungen getroffen.

3.6 Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko ist das Risiko, dass Versicherungsunternehmen nicht in der Lage sind, Anlagen und andere Vermögenswerte zu realisieren, um ihren finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen.

Die Deutsche Familienversicherung erstellt eine mehrjährige Planung und nimmt in dieser auch eine Abschätzung der Liquidität auf vierteljährlicher Basis vor. Auf Basis konkreter Betrachtung von größeren Einzelpositionen erfolgt eine Abschätzung der Liquidität des nächsten Monats. Im Rahmen des jährlichen ORSA Prozesses wird zudem die Solvabilitätsentwicklung anhand verschiedener Szenarien gemessen und eine Bedeckungsquote abgeleitet. Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Ermittlung von Überschusskapitalien im Freien Vermögen, die bei Liquiditätsbedarf herausgelöst werden können. Im Bereich der Kapitalanlage wird über Indikatoren eine Abschätzung der Liquidierbarkeit der einzelnen Assets vorgenommen.

Dieser umfassenden Betrachtung folgend können Aspekte, die zu einer Gefährdung führen, frühzeitig erkannt werden. Entsprechend verankerte Grenzen wie etwa die vorgegebene Mindestbedeckungsquote oder ein sich abzeichnender negativer Liquidationssaldo auf Monatsbasis dienen dazu, wesentliche Liquidationsrisiken zu identifizieren.

3.7 Reputationsrisiken

Reputationsrisiken können nicht zuletzt durch negative Darstellungen in der Öffentlichkeit ausgelöst werden und beispielsweise durch unzufriedene Kunden oder Vertriebspartner, durch Gerichtsverfahren und letztlich auch durch Verleumdungen entstehen.

Mit einem adäquaten internen Compliance-Management-System, einer laufenden Beobachtung sowie einer aktiven Öffentlichkeitsarbeit wirkt die Deutsche Familienversicherung diesen Risiken entgegen. Das Kundenverhalten wird aktiv durch das Beschwerdemanagement verfolgt. Dabei werden alle Beschwerden bezüglich ihrer Ursache untersucht und nach möglichen Auswirkungen auf die Reputation bewertet. Auffälligkeiten im Beschwerdemanagement können zu

Anpassungen in den Geschäftsprozessen führen. Diese Maßnahme wird durch das Online-Marketing unterstützt, das die Aktivitäten in den sozialen Netzwerken mittels Software-Tools auswertet.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit beobachtet die Deutsche Familienversicherung kontinuierlich die gängigen Medien. Darüber hinaus vermag es die Deutsche Familienversicherung, durch proaktiven Umgang mit den Medien und eine klare Kundenkommunikation das positive Image in der Öffentlichkeit fortlaufend auszubauen. Somit ist gewährleistet, dass kurzfristig auf besondere Entwicklungen mit geeigneten Maßnahmen reagiert werden kann.

3.8 Strategische Chancen und Risiken

Strategische Risiken sind Risiken, die sich aus grundsätzlichen Geschäftsentscheidungen ergeben. Zu den strategischen Risiken zählt zudem das Risiko, das daraus resultiert, dass Geschäftsentscheidungen nicht dem geänderten Wirtschaftsumfeld angepasst werden.

Die strategischen Ziele der Deutschen Familienversicherung leiten sich aus der Geschäftsstrategie ab. Diese werden zu Planungsgrößen transformiert und fließen in die Mehrjahresplanungsrechnung ein.

Den strategischen Risiken und Chancen begegnet die Deutsche Familienversicherung, indem sie wesentliche Geschäftsentscheidungen einem ausführlichen Prüfungs- und Konsultationsprozess unterzieht und den Prozess der Beobachtung des Unternehmensumfeldes kontinuierlich ausbaut und systematisiert.

Auf Basis einer strategischen Rahmenzielsetzung verfügt die Deutsche Familienversicherung über eine detaillierte Geschäftsplanung. Strategische Auswirkungen werden dabei u.a. durch verschiedene Szenarien analysiert und hinsichtlich des künftigen Ergebnisses bewertet und für die Entscheidungen zur Unternehmenssteuerung dargestellt. Insbesondere werden gravierende Änderungen von Storno-, Schaden- und Kostenquoten auf der Ebene einzelner Versicherungsbereiche betrachtet. Die laufende, kurzfristige Kontrolle dieser Planung mit den tatsächlichen Ist-Daten ist ein wesentliches Frühwarninstrumentarium zur Erkennung und Gegensteuerung geschäftlicher Fehlentwicklungen.

Strategische und unternehmenspolitische Bewertungen werden bei der Deutschen Familienversicherung vom Vorstand durchgeführt. Dieser leitet zudem entsprechende Maßnahmen ab. In regelmäßigen Sitzungen werden das operative Handeln, aber auch die Wirkung von externen Effekten mit der strategischen Ausrichtung des Unternehmens abgeglichen und ggf. kurzfristige Adjustierungen abgeleitet.

Quantitativ werden die Plangrößen und Ziele durch kontinuierliches Reporting, abgestimmte Investitionsplanungen und zyklisch wiederkehrende Berichte abgeglichen. Die Bewertung der Frühindikatoren für potentielle Fehlentwicklungen wird im Vorstand gemeinsam beraten. Soweit erforderlich, werden entsprechende Maßnahmen abgestimmt und eingeleitet.

Die Identifikation, Analyse und Bewertung der strategischen Risiken erfolgt – sofern dafür relevant – zusätzlich im Rahmen des ORSA-Prozesses. Parallel und zeitlich darüberhinausgehend erfolgt eine Auseinandersetzung mit langfristigen Aspekten und daraus resultierenden Risiken im ALM-Prozess.

Die Risikosteuerung erfolgt auf Basis individuell festgesetzter Maßnahmen.

Der europäische, insbesondere der deutsche Versicherungsmarkt zeichnen sich durch einen intensiven Wettbewerb aus. Hier bieten sich der Deutschen Familienversicherung gute Chancen durch ihre guten Produkte zusätzliches Wachstum durch Anbieterwechsel zu erzielen. Strategische Chancen ergeben sich dabei auch durch die Einführung neuer Produkte aufgrund einer erkannten Lücke im Markt oder im Produktportfolio. Dabei wird im Vorfeld die Wettbewerbssituation geprüft und ggf. auch von einer Produkteinführung abgesehen. So bietet die Deutsche Familienversicherung aufgrund der hohen Wettbewerbsintensität beispielsweise keine KFZ-Versicherung an. Insbesondere aufgrund ihrer digitalen Ausrichtung ist die Deutsche Familienversicherung in der Lage, kurzfristig auf Marktchancen zu reagieren.

3.9 Zusammenfassende Darstellung der Chancen- und Risikolage

Die sich gemäß VAG ergebende Mindestkapitalanforderung ist vollumfänglich erfüllt. Die Solvenzkapitalanforderungen werden in einem hohen Maß durch die anrechnungsfähigen Eigenmittel überdeckt.

Die wesentlichen Chancen und Risiken sind unter Berücksichtigung des Nachtragsberichts in den vorherigen Abschnitten dargestellt. Zusammenfassend stellt die Deutsche Familienversicherung fest, dass aus den aktuellen Erkenntnissen und beschriebenen Gegebenheiten keine bestandsgefährdenden gegenwärtigen Entwicklungen erkennbar sind, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sowie deren Risikotragfähigkeit wesentlich beeinträchtigen könnten.

4 VERGLEICH PROGNOSE MIT TATSÄCHLICHEM ERGEBNIS 2023

Das Neugeschäftsvolumen (lfd. Beiträge für ein Jahr) in der Erstversicherung übertraf 2023 mit 19,3 Mio. € das angestrebte Ziel von 15,0 Mio. € deutlich. Zu diesem Wachstum trugen neben der Neugeschäftsakquisition im engeren Sinne auch Beitragsanpassungen in der Pflegezusatz- und Zahnzusatzversicherung sowie die Umsetzung einer Dynamik in der Pflegezusatzversicherung bei.

Das Konzernergebnis vor Steuern betrug in 2023 5,6 Mio. € und liegt damit über der Ergebnis-Guidance für 2023 von 3 bis 5 Mio. €. Das Erfüllen der Ergebniserwartungen resultiert insbesondere aus fortgesetzt implementierten Kostensenkungsmaßnahmen und einer erhöhten Kostendisziplin, wenngleich die Verwaltungskostenquote durch gezielte vertriebliche Fernseh-Spots, die die Marke der Deutschen Familienversicherung bewerben, von 16,2 % in 2022 auf 17,6 % in 2023 angestiegen ist. Hierin enthalten ist auch Einmalaufwand aus der Einführung der neuen Bilanzierungsstandards IFRS 17 und IFRS 9.

Die Combined Ratio der Deutschen Familienversicherung lag in 2023 bei erfreulichen 92,4 % (2022: 92,3 %). Dies verdeutlicht, dass die Deutsche Familienversicherung stringent an der Weiterentwicklung ihres Geschäftsmodells arbeitet, welches einmal mehr auf nachhaltige Profitabilität ausgerichtet sein soll. Zugleich geht mit der Einführung von IFRS 17 eine hohe Volatilität des Finanzergebnisses einher. Infolge zinsbezogener Effekte fiel das Finanzergebnis 2023 mit -0,2 Mio. € sogar leicht negativ aus. Trotz dieser Zinseffekte erwirtschaftete die Deutsche Familienversicherung in 2023 ein Konzernvorsteuerergebnis, das mit 5,6 Mio. € deutlich um 39 % über dem Mittelwert der ursprünglichen Guidance für 2023 von 3 bis 5 Mio. € liegt.

4.1 Prognosebericht

4.2 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das ifo-Institut erwartete im Dezember 2023 für 2024 eine Steigerung des Bruttoinlandsprodukts um 0,9 %. Die Bundesregierung prognostizierte hingegen in ihrem am 21. Februar 2024 publizierten Jahreswirtschaftsbericht einschließlich Jahresprojektion für das Jahr 2024 ein Wirtschaftswachstum von lediglich noch 0,2 %. Nachdem die Beitragseinnahmen der deutschen Versicherer in 2023 über alle Sparten hinweg um 0,6 % stiegen, erwartete der GDV für das Geschäftsjahr 2024 ein Beitragswachstum von 3,8 %.

4.3 Prognose 2024

Die Deutsche Familienversicherung plant für das Geschäftsjahr 2024 eine Fortsetzung des Bestandswachstums auf allen Feldern der Erstversicherung. Es soll ein Neu- und Mehrgeschäftsvolumen in der Erstversicherung von rund 18 Mio. € realisiert werden. Mit diesem geplanten Neugeschäftsvolumen in der Erstversicherung soll der Pfad der Profitabilität nicht verlassen werden. Dafür wird die Deutsche Familienversicherung Abschlusskosten und Storni aktiv steuern und die Bemühungen um eine erhöhte Kostendisziplin fortsetzen, zugleich jedoch die Fernseh-Spots weiterführen.

Mit dem Ziel der nachhaltigen Steigerung der Profitabilität wurde mit Jahresende 2023 ein weiterer Quotenrückversicherungsvertrag für Neugeschäft beendet, wofür im Geschäftsjahr 2024 eine Abrechnung erwartet wird. Unter der Voraussetzung, dass die weiterhin unsicheren finanziellen, politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen zu keinen außerordentlichen negativen Ergebniseinflüssen führen werden, geht die Deutsche Familienversicherung für 2024 von einem Konzernergebnis vor Steuern von 5 bis 7 Mio. € aus.

5 NACHHALTIGKEITSBERICHT

Die DFV Deutsche Familienversicherung AG als Muttergesellschaft des DFV-Konzerns (Deutsche Familienversicherung) legt mit dieser bereits dritten nichtfinanziellen Konzernerklärung Informationen zu den Aspekten Umwelt-, Arbeitnehmerund Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung vor. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Deutschen Familienversicherung orientiert sich, solange noch keine abschließenden, verbindlichen European Sustainability Standards (ESRS) im Sinne sektorspezifischer Standards vollständig vorliegen, an den Standards der Global Reporting Initiative (GRI), insbesondere der Kern-Option, GRI 102-54 und den Anforderungen nach §§ 315b und 315c HGB i.V.m. §§ 289c bis 289e HGB. Soweit jedoch sektoragnostische ESRS bereits durch die Delegierte Verordnung (2023)2772 publiziert wurden, wird auf diese in Teilen bereits im Rahmen der Berichterstattung referenziert, ohne dass dieser Bericht den Vorgaben der ESRS entspricht. ESRS 1, 10 Dies betrifft insbesondere die Standards ESRS 1, ESRS 2, ESRS E1, ESRS S1, ESRS S4 und ESRS G1.

Im Berichtszeitraum waren aus der Risikomanagementfunktion wie auch nach Einschätzung des Vorstands keine berichtspflichtigen Risiken im Sinne des § 289c Abs. 3 Nr. 3 und 4 HGB bekannt, welche mit der eigenen Geschäftstätigkeit, den Geschäftsbeziehungen, Produkten und Dienstleistungen verknüpft sind und die sehr wahrscheinlich schwerwiegende negative Auswirkungen auf die wesentlichen Aspekte haben oder haben werden.

Mit dieser Berichterstattung nimmt die Deutsche Familienversicherung freiwillig ausgewählte Regelungen, insbesondere einige Parameter (disclosure requirement data points), der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU) 2022/2464 vom 14.12.2022 vorweg, die den Anwendungsbereich der nichtfinanziellen Erklärung im bisherigen § 289b Abs. 1 HGB ausweitet. Die Richtlinie ist bis zum 06.07.2024 in nationales Recht umzusetzen. Nach den Vorgaben der Richtlinie wird die Deutsche Familienversicherung ab dem Geschäftsjahr 2025 in den Anwendungsbereich fallen. Dabei wird Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (EU-Verordnung 2020/852 vom 18.06.2020) angewendet, um deren Angaben die Berichterstattung ergänzt wird.

Diese Berichterstattung nimmt auch Bezug auf den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) in seiner Fassung vom 28.04.2022, der empfiehlt, dass zur Rechnungslegung und Abschlussprüfung auch die Nachhaltigkeitsberichterstattung und ihre Prüfung gehören (Empfehlung D.3). Diese Empfehlung gilt nach unserem Verständnis unabhängig von einer etwaig (bereits) bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, denn die Regierungskommission hebt in ihrer Begründung zu den beschlossenen Änderungen hervor, dass der Corporate Governance eine interessenpluralistische Zielkonzeption zugrunde liegen soll, die nicht allein aus dem Principal-Agent-Ansatz heraus entwickelt wird. Der Grundsatz 6 des DCGK stellt zudem klar, dass Überwachung und Beratung des Aufsichtsrats insbesondere auch Nachhaltigkeitsfragen umfassen. Diese auf freiwilliger Basis erstellte nichtfinanzielle Konzernerklärung wurde durch den Aufsichtsrat der Deutschen Familienversicherung im Sinne des § 171 Abs. 1 Satz 4 AktG geprüft. Darüber hinaus erfolgte eine prüferische Durchsicht durch den Wirtschaftsprüfer. GRI 102-56

Diese nichtfinanzielle Konzernerklärung bezieht sich auf den vollständigen Konsolidierungskreis des Konzerns Deutsche Familienversicherung GRI 102-45 und das Geschäftsjahr 2023, d.h. auf den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023. Der Konsolidierungskreis beinhaltete zum 31.12.2023 neben dem Mutterunternehmen und den vier Tochterunternehmen DFVS Deutsche Familienversicherung Servicegesellschaft mbH, DFVV Deutsche Familienversicherung Vertriebsgesellschaft mbH, DFVR Deutsche Familienversicherung Rechtsschutz-Schadenabwicklungsgesellschaft mbH und Hyrance AG die beiden Spezialfonds HI-DFV-Master-Fonds und HI-DFV-Master II-Fonds. Die Taxonomie-Kennzahlen bezogen auf Kapitalanlagen referenzieren auf den Kapitalanlagenbestand zum 31.12.2023. GRI 102-50

5.1 Allgemeine Informationen

5.1.1 Geschäftsmodell

Die Deutsche Familienversicherung mit Sitz in Frankfurt am Main GRI 102-3 ist ein börsennotierter, digitaler Direktversicherer, der mit eigenen Produkten und weitgehend automatisierten Prozessen die Wertschöpfungskette eines Versicherungsunternehmens abdeckt. Die Deutsche Familienversicherung bietet ihren Kunden vielfach ausgezeichnete Krankenzusatzversicherungen (Zahn-, Kranken-, Pflegezusatzversicherung) sowie Unfall- und Sachversicherungen an, die Menschen sofort verstehen sollen ("Einfach. Vernünftig."). Auf Basis des modernen und skalierbaren, inhouse konzipierten Bestandsführungssystems verfügt das Unternehmen über ein durchweg digitales Produktdesign einschließlich digitaler Abschlussmöglichkeit. GRI 102-2, GRI 102-6

Die Deutsche Familienversicherung verfügt insbesondere über ein eigenes, selbst entwickeltes Bestandsführungssystem, das Java-basiert ist und Echtzeitverarbeitung erlaubt. Dieses System ermöglicht der Deutschen Familienversicherung bereits heute, Wettbewerbsvorteile im Markt zu realisieren, weil Produkte schnell angepasst und im Markt eingeführt werden können, weil situative Risiken der Kundinnen und Kunden "on demand" in Echtzeit verarbeitet werden können oder weil die Prozesse der Schadenregulierung und -auszahlung zum Nutzen der Kunden sehr schnell funktionieren. Zum Zwecke der technologischen Weiterentwicklung hat die Deutsche Familienversicherung die Tochtergesellschaft Hyrance AG als zentralen Innovations- und IT-Dienstleister gegründet. Im Zentrum der Innovation stehen Initiativen zur Stärkung und Integration moderner Ansätze der Künstlichen Intelligenz (KI). Bereits heute realisiert die Deutsche Familienversicherung in der Zahnzusatzversicherung einen Automatisierungsgrad von im Durchschnitt 60 % und in der Spitze bis zu 90 %. Diese Werte sollen weiter erhöht und insbesondere durch den Einsatz von KI verstärkt werden. Prozesse, die heute noch Stunden oder Tage dauern, werden innerhalb der nächsten zehn Jahre möglicherweise in Sekunden ablaufen. Kalkulation & dungsfälle in fungskette des • Analyse von • Verbesserte Risikoanalyse durch neue Datenquellen, • Automatisie- rung des Abschluss- prozesses • Kunden-Selbst- bedienung mit Chatbots und unter Nutzung der natürlichen Sprachverarbeizwecks Prog- nose von Schä- den, insb. für • Automatisie- rung von Zah-

Die folgende Übersicht zeigt allgemeine mögliche Anwendungsfälle der KI und den potentiellen Nutzen innerhalb einiger Elemente der Wertschöpfungskette eines Versicherungsunternehmens, welche strukturiert analysiert, getestet und von der Deutschen Familienversicherung sukzessive erschlossen werden können (Quelle: EIOPA 2021; Geneva Association 2023). GRI 102-9

Familienversicherung in der Zahnzusatzversicherung einen Automatisierungsgrad von im Durchschnitt 60 % und in der
Spitze bis zu 90 %. Diese Werte sollen weiter erhöht und insbesondere durch den Einsatz von KI verstärkt werden.
Prozesse, die heute noch Stunden oder Tage dauern, werden innerhalb der nächsten zehn Jahre möglicherweise in
Die folgende Übersicht zeigt allgemeine mögliche Anwendungsfälle der KI und den potentiellen Nutzen innerhalb einiger
Elemente der Wertschöpfungskette eines Versicherungsunternehmens, welche strukturiert analysiert, getestet und von der
Deutschen Familienversicherung sukzessive erschlossen werden können (Quelle: EIOPA 2021; Geneva Association 2023).
Produkt
Vertrieb &
Kundenservice
Schaden
Zentral
entwicklung
Underwriting
Marketing
& Betrieb
management
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KI-Anwen

Analyse
von

Verbesserte

Prädikative

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Aufdeckung von Anomalien

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Neue
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Prozesse
Versicherungen
digkeit

Risikopräven

Zügige Produkt-

Verbesserte Prozessqualität
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(finanziell/
anpassungen
Cyber)

Weitere Informationen zum Geschäftsmodell, zur Strategie wie auch zur wirtschaftlichen Leistung der Deutschen Familienversicherung im Geschäftsjahr sind im Kapitel "Entwicklung des Geschäftsverlaufs und Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns" des Konzernlageberichts enthalten.

Zielbild und Strategie

Auf Basis des jetzigen Produktportfolios ist beabsichtigt, dass die Deutsche Familienversicherung in Zukunft alle Versicherungsprodukte, die ein Privatkunde typischerweise nachfragt, anbietet. Das Zielbild ist, neben dem Verkauf einzelner Zahnzusatz-, Pflegezusatz- oder Tierkrankenversicherungen eine Produktpalette anzubieten, in welcher alle Produktlinien quantitativ und qualitativ gleichwertig nebeneinanderstehen.

Die Strategie der Deutschen Familienversicherung fußt auf fortgesetztem Wachstum sowie auf nicht nachlassenden Produktinnovationen und einer noch weiter fortschreitenden Digitalisierung. Ein erster Schritt einer Internationalisierung in europäische Auslandsmärkte wurde bereits 2021 mit dem Markteintritt in Österreich realisiert. GRI 102-6 Im Geschäftsjahr 2022 startete die Deutsche Familienversicherung mehrere Initiativen, um die Prozessautomatisierung entlang der gesamten Wertschöpfungskette weiter zu erhöhen. Diese Initiativen wurden im Geschäftsjahr 2023 fortgesetzt. GRI 102-10

Der Vorstand tritt dafür ein, entsprechend den Grundlinien der Präambel des DCGK in seiner Fassung vom 28.04.2022, im Einklang mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft und unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Belegschaft und der sonstigen mit dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder) für den Bestand und die Weiterentwicklung der Deutschen Familienversicherung und ihre nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Nachhaltige Unternehmensführung besitzt große Bedeutung für die Deutsche Familienversicherung. Dieses Bekenntnis entspricht dem Streben nach Klimaschutz und der Verankerung von Nachhaltigkeit im Unternehmen, wie es sowohl in der "Nachhaltigkeitspositionierung" des GDV vom 19.01.2023 als auch im dritten GDV-Nachhaltigkeitsbericht vom 08.11.2023 für die gesamte Versicherungswirtschaft formuliert ist.

5.1.2 Wesentlichkeitsanalyse

Die Deutsche Familienversicherung führte im vierten Quartal 2023 eine zweite Wesentlichkeitsanalyse nach 2021 durch, die bereits dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit folgt, wie es künftig durch die ESRS verpflichtend vorgeschrieben sein wird. Dieses Vorgehen erfüllt zugleich die gesetzlichen Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes als auch der Berichterstattung nach den GRI-Standards. GRI 102-43

Methodische Vorbemerkungen

ESRS 1 unterscheidet bei der doppelten Wesentlichkeit (double materiality) zwischen einer impact materiality und einer financial materiality.

  • Impact materiality (inside-out Perspektive): Ein nachhaltigkeitsbezogener Aspekt oder eine nachhaltigkeitsbezogene Information ist dann wesentlich, wenn damit von dem Unternehmen signifikante, die Nachhaltigkeit betreffende Auswirkungen auf die Gesellschaft (people) oder die Umwelt ausgehen, wobei diese Auswirkungen kurz-, mittel- oder langfristiger Natur sein können. Die Auswirkungen müssen dabei nicht unmittelbar durch das Unternehmen verursacht sein, sondern es genügt eine direkte Verbundenheit (directly linked) der Auswirkungen mit der Wertschöpfungskette des Unternehmens. ESRS 1-43
  • Financial materiality (outside-in Perspektive): Zum Zwecke der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist ein nachhaltigkeitsbezogener Aspekt eines Unternehmens wesentlich, sofern er auf Seiten dieses Unternehmens wesentliche finanzielle Auswirkungen verursacht oder wenn diese nach vernünftigem Ermessen zu erwarten sind. Hierzu gehört, dass Risiken oder Chancen durch einen Nachhaltigkeitsaspekt entstehen, die kurz-, mittel- oder langfristig künftige Cash-Flows und darüber den Wert des Unternehmens beeinflussen oder beeinflussen können. ESRS 1-49

Die aufgegriffenen Nachhaltigkeitsaspekte können positive und negative Auswirkungen sowie Chancen und Risiken beinhalten. Damit ist ein Nachhaltigkeitsthema dann relevant und berichtspflichtig, wenn es bereits nach einer der beiden vorgenannten Perspektiven als wesentlich anzusehen ist. ESRS 1-38

Es gilt der Grundsatz, dass eine Berichterstattung nur dann zu erfolgen hat, wenn ein Nachhaltigkeitsthema als wesentlich erachtet wird. Zur Ermittlung, ob ein Thema eine wesentliche Auswirkung ausübt oder nicht, können durch das Unternehmen "Schwellenwerte" festgelegt werden. ESRS 1-36 Mit dem Ziel einer möglichst hohen Transparenz ist der Prozess der Wesentlichkeitsanalyse, einschließlich gewählter Methoden, Schwellenwerte und Wesentlichkeitsgrenzen, zugrundeliegender Annahmen und involvierter Stakeholder, offenzulegen.

ESRS 1, Anlage A enthält eine Auflistung der Nachhaltigkeitsaspekte aus den sektorunabhängigen ESRS, die bei der Wesentlichkeitsanalyse herangezogen werden können. ESRS 1-27 Daneben kann es sinnvoll sein, unternehmensspezifische Aspekte oder Erkenntnisse aus einer durchgeführten Stakeholder-Befragung zu nutzen. Aus einer Auflistung potentiell berichtspflichtiger Themen (long list) sind in einem zweiten Schritt jene Nachhaltigkeitsthemen zu bestimmen, über die tatsächlich berichtet wird (short list). Die angewandte Methodik der Ableitung einer short list aus einer long list ist nachvollziehbar zu dokumentieren.

Die von der Deutschen Familienversicherung im vierten Quartal 2023 durchgeführte Wesentlichkeitsanalyse bezog sich zunächst auf eine strukturierte Durchschau der Nachhaltigkeitsaspekte aus den themenspezifischen ESRS. ESRS 1, Anlage A Diese wurden insbesondere auch vor dem Hintergrund der Wertschöpfungskette beleuchtet. ESRS 1-63 Die folgende Darstellung schlüsselt die wesentlichen Elemente der Wertschöpfungskette der Deutschen Familienversicherung sowie die Beziehungen der Aktivitäten zu den vorgelagerten Lieferanten und nachgelagerten Kunden auf (Lieferkette). GRI 102-9.

Zweite Befragung der DFV-Stakeholdergruppen

Darüber hinaus führte die Deutsche Familienversicherung eine erneute Stakeholderbefragung durch. Auf Grundlage von persönlichen Interviews mit Vertretern von Stakeholder-Fokusgruppen wie auch einer Onlinebefragung der Stakeholder-Gruppen Kunden, Geschäftspartner und Mitarbeiter GRI 102-40 wurde ein Verständnis für die Wesentlichkeit in beiden Perspektiven entwickelt. Ziel war es, von den Stakeholdern eine Rückmeldung zur Wesentlichkeit einzelner Handlungsfelder zu erhalten. Dabei waren bei der Ermittlung der financial materiality vor allem interne Stakeholder (Management, Mitarbeiter) relevant, während bei der Beurteilung der impact materiality auch die Aussagen externer Stakeholder (Kunden, Geschäftspartner) ergänzt.

Die Ergebnisse der in 2023 durchgeführten zweiten Stakeholderbefragung zeigen die weiterhin hohe Relevanz der Nachhaltigkeit aus Sicht aller DFV-Stakeholdergruppen. Zugleich werden jedoch Unterschiede in der Entwicklung seit der ersten Befragung in 2021 deutlich. Aus Sicht der Stakeholdergruppe Kunden ist die Bedeutung aller abgefragten ESG-Aspekte nochmals gestiegen. Dieses Bild ist differenzierter bei den Investoren und Mitarbeitern, die im Vergleich zu 2021 die S-Aspekte eher wichtiger einstufen, während die Bedeutung der E-Aspekte teils zurückfällt. ESRS 1-22

Im Ergebnis bestätigt die 2023 durchgeführte zweite Stakeholderbefragung die Ergebnisse der ersten Befragung aus 2021, obwohl nun, anders als in 2021, die Kriterien der doppelten Wesentlichkeit zugrunde gelegt wurden. GRI 102-44

Sektorbezogene Analyse der Kapitalanlagen

Zwecks Sicherstellung eines hohen Grads an Objektivität bei der Beurteilung insbesondere der impact materiality führte die Deutsche Familienversicherung ergänzend eine sektorbezogene Untersuchung der Kapitalanlagen durch. Die folgende Tabelle verdeutlicht Impact, Chancen und Risiken der einzelnen Sektoren und die Relevanz für das Kapitalanlagenportfolio der Deutschen Familienversicherung (Quelle: Taskforce on Nature-related Financial Disclosures (TNFD), Sector Guidance, Additional Guidance for Financial Institutions, Sept. 2023).

Bedeutung von ESG-Aspekten aus Sicht der DFV-Stakeholdergruppen

Sektor Anteil an
gesamten
Kapitalanlagen
in %
keine
Alloka
tion
DFV
Anteil
< 1,5%
DFV
Anteil
> 1,5%
Impact, Chancen
und Risiken im
Fokus
Durch die DFV in 2023 durchgeführte sektorspezifische
Betrachtung von Impact, Chancen und Risiken in
Bezug auf das Anleiheportfolio
Zukünftige weitere Betrachtungs
perspektiven bei Vorliegen verläss
licher Daten
Versorger 6,5 x Energie-Mix
GHG-Emissionen
Temperaturanstieg
Zentraler Sektor für die Grundversorgung der Bevölke
rung, Vergleich Unternehmen nach taxonomierelevan
ten Umsätzen und Betriebsausgaben. Fokus auf große
Unternehmen (Transitionsfähigkeit). Versorgungssi
cherheit ist eine zentrale Frage einer nachhaltigen
Entwicklung.
Relative Analyse Sektor nach
Risikofokus (qualitative und/oder
quantitative Analyse)
sowie
Automobil 4,0 x Elektromobilität
GHG-Emissionen
Temperaturanstieg
Zentraler Sektor für die Mobilität, Vergleich Unterneh
men nach taxonomierelevanten Umsätzen und Be
triebsausgaben. Fokus auf große Unternehmen
(Transitionsfähigkeit). GHG-Emissionen analysiert.
Analyse der Portfolioallokation nach
absoluter Höhe im Hinblick auf
qualitative Risiken/Chancen.
Grundstoffe &
Minen
0,9 x GHG-Emissionen
Temperaturanstieg
Soziale Ziele
Beimischung, Vergleich Unternehmen nach taxonomie
relevanten Umsätzen und Betriebsausgaben. Fokus auf
große Unternehmen (Transitionsfähigkeit). GHG
Emissionen analysiert.
Baugewerbe &
Metallver
arbeitung
0,5 x GHG-Emissionen
Temperaturanstieg
Beimischung, Vergleich Unternehmen nach taxonomie
relevanten Umsätzen und Betriebsausgaben. Fokus auf
große Unternehmen (Transitionsfähigkeit). GHG
Emissionen analysiert.
Transport 0,5 x GHG-Emissionen
Temperaturanstieg
Beimischung in der Allokation, Sektor überzeugt durch
hohe strategische Bedeutung. Innovative Ansätze zur
Beförderung werden bevorzugt.
Textilbranche
& Luxus
1,3 x GHG-Emissionen
Temperaturanstieg
Soziale Ziele
Beimischung, Vergleich Unternehmen nach taxonomie
relevanten Umsätzen und Betriebsausgaben. GHG
Emissionen analysiert. Überprüfung Wasserverbrauch
und soziale Faktoren in Zukunft bei ausreichender
Datensicherheit.
Relative Analyse Sektor nach
Risikofokus (qualitative und/oder
quantitative Analyse).
Persönliche
Bedarfsgüter
0,7 x GHG-Emissionen
Temperaturanstieg
Soziale Ziele
Beimischung, Vergleich Unternehmen nach taxonomie
relevanten Umsätzen und Betriebsausgaben. GHG
Emissionen analysiert. Überprüfung Produktions- und
Abfallverfahren in Zukunft bei ausreichender Datensi
cherheit.
Halbleiter 0,4 x GHG-Emissionen
Temperaturanstieg
Beimischung, Vergleich Unternehmen nach taxonomie
relevanten Umsätzen und Betriebsausgaben. GHG
Emissionen analysiert.
Weitere
Sektoren
85,1 x Enthält u.a. Staatsanleihen, Covered Bonds und
Immobilien.

Festlegung der wesentlichen Berichtselemente

Im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse führte die Deutsche Familienversicherung die Ergebnisse aus der Durchschau der Nachhaltigkeitsaspekte aus den themenspezifischen ESRS, aus der Analyse der Wertschöpfungskette, aus den Rückmeldungen seitens der Stakeholdergruppen und aus der sektorbezogenen Analyse der Kapitalanlagen zusammen. Weitere Beachtung fanden unter anderem der Vergleich mit den Ergebnissen der Wesentlichkeitsanalyse in der Vergangenheit sowie die Ergebnisse des in 2023 erstmals erfolgten externen ESG Ratings (esgbook Company Assessment) der Deutschen Familienversicherung. Mittels strukturierter Abwägung und Diskussion entstand aus der long list eine short list mit jenen priorisierten Nachhaltigkeitsthemen, über die berichterstattet wird. Dabei wurden die Wesentlichkeit aus den Perspektiven Versicherungsgeschäft, Kapitalanlagen und operativer Betrieb gesondert gewürdigt.

Nachhaltigkeitsthema Wesentlichkeit
Versicherungsgeschäft?
Wesentlichkeit
Kapitalanlagen?
Wesentlichkeit
operativer Betrieb?
Nachhaltigkeitsthema
auf der short list?
ESRS E1
Klimawandel
Nein Ja Nein Ja
ESRS E2
Umweltverschmutzung
Nein Nein Nein Nein
ESRS E3
Wasser- und Meeresressourcen
Nein Nein Nein Nein
ESRS E4
Biologische Vielfalt und Ökosysteme
Nein Nein Nein Nein
ESRS E5
Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Nein Nein Nein Nein
ESRS S1
Eigene Belegschaft
Nein Nein Ja Ja
ESRS S2
Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette
Nein Nein Nein Nein
ESRS S3
Betroffene Gemeinschaften
Nein Nein Nein Nein
ESRS S4
Verbraucher und Endnutzer
Ja Ja Nein Ja
ESRS G1
Unternehmenspolitik
Ja Ja Ja Ja

Im Einklang mit dem Prozessmodell aus ESRS 1, Appendix E, wurde zunächst untersucht, ob für ein als wesentlich erkanntes Thema ein themenbezogener Standard (topical standard) vorliegt. Sofern dies bejaht wurde, wurde zum einen weiterhin geprüft, ob für diesen Standard Metriken vorliegen, die als disclosure requirement (DR) wesentlich sind, und ob einzelne Datenpunkte (DP) wesentlich sind. Sofern dies bejaht wurde, wird der Datenpunkt berichtet. Zum anderen wurde untersucht, ob die Deutsche Familienversicherung bereits Prozesse und interne Standards über den als wesentlich erkannten Themenstandard (topical standard) implementiert hat. ESRS 2 IRO-1

Nachhaltig
keitsthema
(short list)
Angabepflicht (disclosure requirement) Angabe
pflicht
wesentlich?
aus:
ESRS 1-33
Parameter (disclosure requirement data point) Datentyp Individueller
Datenpunkt
wesentlich?
aus:
ESRS 1-36
ESRS E1
Klimawandel
E1-1 Übergangsplan für den Klimaschutz Nein
E1-2 Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz
und der Anpassung an den Klimawandel
Ja Strategien, mit denen die wesentlichen Auswir
kungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang
mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den
Klimawandel angegangen werden sollen
MDR-P Ja
E1-3 Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit den
Klimastrategien
Ja, aber
Negativ
erklärung
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung
an den Klimawandel sowie die für deren Um
setzung zugewiesenen Mittel
MDR-A Nein
E1-4 Ziele im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der
Anpassung an den Klimawandel
Ja, aber
Negativ
erklärung
Festgelegte klimabezogene Ziele MDR-T Nein
E1-5 Energieverbrauch und Energiemix Ja Gesamtenergieverbrauch in MWh im Zusammen
hang mit dem eigenen Betrieb
Energie Ja
E1-6 THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2 und 3
sowie THG-Gesamtemissionen
Ja, Scope 3
Kat. 15
THG-Bruttoemissionen der Kategorien Scope 1, 2
und 3 sowie THG-Gesamtemissionen
Tabelle Ja
E1-7 Abbau von Treibhausgasen und Projekte zur Verringer
ung von Treibhausgasen, finanziert über CO2-Gutschriften
Nein
E1-8 Interne CO2-Bepreisung Nein
E1-9 Erwartete finanzielle Auswirkungen wesentlicher
physischer Risiken und Übergangsrisiken sowie potenzielle
klimabezogene Chancen
Nein
ESRS S1
Eigene Belegschaft
S1-1 Strategien im Zusammenhang mit der eigenen Beleg
schaft
Ja Strategien für das Management der wesentlichen
Auswirkungen auf die eigene Belegschaft sowie
der damit verbundenen wesentlichen Risiken und
Chancen
MDR-P Ja
S1-2 Verfahren zur Einbeziehung der eigenen Belegschaft
und von Arbeitnehmervertretern in Bezug auf Auswirkungen
Ja Angabe der Verfahren zur Einbeziehung von
Personen in der eigenen Belegschaft und von
Arbeitnehmervertretern in Bezug auf tatsächliche
und potentielle Auswirkungen auf die eigene
Belegschaft
Narrativ Ja
S1-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und
Kanäle, über die die eigene Belegschaft Bedenken äußern
kann
Ja Beschreibung der Verfahren zur Behebung
negativer Auswirkungen auf Personen in der
eigenen Belegschaft sowie der Kanäle, auf denen
Personen der eigenen Belegschaft Bedenken
äußern und prüfen lassen können
Narrativ Ja
S1-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche
Auswirkungen und Ansätze zum Management wesentlicher
Ja, aber
Negativ
Maßnahmen in Bezug auf den Umgang mit
wesentlichen negativen und positiven Auswir-
MDR-A Nein
Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusam
menhang mit der eigenen Belegschaft sowie die
Wirksamkeit dieser Maßnahmen und Ansätze
erklärung kungen, auf das Management wesentlicher Risiken
und auf die Nutzung wesentlicher Chancen im
Zusammenhang mit seiner eigenen Belegschaft
S1-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesent
licher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken
und Chancen
Ja, aber
Negativ
erklärung
Zeitgebundene und ergebnisorientierten Ziele zum
Management negativer oder positiver Auswir
kungen sowie Risiken und Chancen im Zusam
menhang mit der eigenen Belegschaft
MDR-T Nein
S1-6 Merkmale der Beschäftigten des Unternehmens Ja Beschreibung der wesentlichen Merkmale der
eigenen Belegschaft; Anzahl der Beschäftigten
nach Geschlecht
Tabelle Ja
S1-7 Merkmale der nicht angestellten Beschäftigten in der
eigenen Belegschaft des Unternehmens
Nein
S1-8 Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog Nein
S1-9 Diversitätsparameter Ja Verteilung der Beschäftigten nach Altersgruppen Prozent Ja
S1-10 Angemessene Entlohnung Nein
S1-11 Sozialschutz Ja Angabe, ob die eigenen Beschäftigten durch einen
Sozialschutz gegen Verdienstverluste aufgrund
bedeutender Lebensereignisse abgesichert sind
Semi
narrativ
Ja
S1-12 Menschen mit Behinderungen Ja Anteil der Beschäftigten mit Behinderungen, nach
Geschlecht
Tabelle Ja
S1-13 Parameter für Schulungen und Kompetenzentwick
lung
Ja Anteil der Beschäftigten, die an Schulungen und an
Kompetenzentwicklungen teilgenommen haben
Tabelle Ja
S1-14 Parameter für Gesundheitsschutz und Sicherheit Ja Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter
Veltzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen
Integer Ja
S1-15 Parameter für die Vereinbarkeit von Berufs- und
Privatleben
Ja Anteil der Beschäftigten, die Anspruch auf Urlaub
aus familiären Gründen haben und davon Ge
brauch machen; nach Geschlecht
Tabelle Ja
S1-16 Vergütungsparameter (Verdienstunterschiede und
Gesamtvergütung)
Nein
S1-17 Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswir
kungen im Zusammenhang mit Menschenrechten
Ja Zahl der gemeldeten Diskriminierungsvorfälle Tabelle Ja
ESRS S4
Verbraucher und
Endnutzer
S4-1 Strategien im Zusammenhang mit Verbrauchern und
Endnutzern
Ja Strategien zum Management wesentlicher
Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnut
zer sowie der damit verbundenen wesentlichen
Risiken und Chancen
MDR-P Ja
S4-2 Verfahren zur Einbeziehung von Verbrauchern und
Endnutzern in Bezug auf Auswirkungen
Ja Angabe der Verfahren zur Einbeziehung von
Verbrauchern und Endnutzern und ihrer Vertreter
in Bezug auf tatsächliche und potenzielle Auswir
kungen auf sie
Narrativ Ja
S4-3 Verfahren zur Behebung negativer Auswirkungen und
Kanäle, über die Verbraucher und Endnutzer Bedenken
äußern können
Ja Beschreibung der Verfahren, um negative Auswir
kungen auf Verbraucher und Endnutzer zu be
heben oder an der Behebung mitzuwirken, sowie
der Kanäle, die Verbrauchern und Endnutzern zur
Verfügung stehen, um Bedenken zu äußern und
prüfen zu lassen
Narrativ Ja
S4-4 Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche
Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer und Ansätze
zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung
wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern
und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen
und Ansätze
Ja Angabe der Maßnahmen in Bezug auf wesentliche
Auswirkungen auf Verbraucher und Endnutzer
sowie zum Management wesentlicher Risiken und
Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern
und Endnutzern sowie die Wirksamkeit dieser
Maßnahmen und Ansätze
MDR-A Ja
S4-5 Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesent
licher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver
Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken
und Chancen
Ja Angabe der Ziele zum Management negativer
und/oder positiver Auswirkungen für Verbraucher
und/oder Endnutzer
MDR-T Ja
ESRS G1
Unternehmenspolitik
G1-1 Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und
Unternehmenskultur
Ja Angabe der Strategien in Bezug auf Aspekte der
Unternehmenspolitik und Erläuterung, wie das
Unternehmen seine Unternehmenskultur fördert
Narrativ Ja
G1-2 Management der Beziehungen zu Lieferanten Ja Vorlage von Informationen über das Management
der Beziehungen zu Lieferanten und die Auswir
kungen auf die Lieferkette
Narrativ Ja
G1-3 Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und
Bestechung
Ja Vorlage von Informationen über das System, mit
dem Anschuldigungen oder Vorfälle im Zusam
menhang mit Korruption und Bestechung verhin
dert, aufgedeckt, untersucht und verfolgt werden
Narrativ Ja
G1-4 Vorfälle in Bezug auf Korruption oder Bestechung Ja Anzahl der Fälle von Korruption oder Bestechung
während des Berichtszeitraums
Integer Ja
G1-5 Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten Ja Vorlage von Informationen über die Tätigkeiten
und Verpflichtungen im Zusammenhang mit
politischer Einflussnahme
Narrativ Ja
G1-6 Zahlungspraktiken Nein

Die vorstehende Tabelle weist für die für wesentlich erachteten Angabepflichten (disclosure requirements) unter anderem das Format des Datentyps aus, einschließlich ESRS 2 MDR-P (Strategien zum Umgang mit wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekten), ESRS 2 MDR-A (Maßnahmen und Mittel in Bezug auf wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte) und

ESRS 2 MDR-T (Nachverfolgung der Wirksamkeit von Strategien und Maßnahmen durch Zielvorgaben). ESRS 2 MDR-P, MDR-A, MDR-T

Abdeckung der berichtspflichtigen Aspekte nach § 289c Abs. 2 HGB

Mit den im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse nach ESRS (doppelte Wesentlichkeit) identifizierten Nachhaltigkeitsthemen sind zugleich die bislang noch berichtspflichtigen Aspekte gem. § 289c Abs. 2 HGB (Umweltbelange, Arbeitnehmerbelange, Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte, Bekämpfung von Korruption und Bestechung) abgedeckt. GRI 102-47

Überleitung zu den GRI-Standards

Grundsätzlich folgt die Deutsche Familienversicherung weiterhin dem übergeordneten Managementansatz für Nachhaltigkeit (GRI 103). Die Managementansätze für die wesentlichen Themen sind im Text dieses Berichts gekennzeichnet. Sofern es einen zugehörigen GRI-Aspekt gibt, wird dieser im Text zu einem konkreten wesentlichen Thema ergänzt. Die folgende Überleitung leitet die als wesentlich identifizierten ESRS auf die GRI-Standards über.

Wesentliches
Thema
Warum ist das Thema wesentlich? Zugehörige GRI-Aspekte GRI Stand
ard
ESRS E1
Klimawandel
Der globale Klimawandel ist im Wesentlichen das Ergebnis des men
schengemachten Treibhauseffektes. Dabei spielen industrielle Emissio
nen eine tragende Rolle. Versicherungsunternehmen wie auch die ge
samte Finanzindustrie können insbesondere eine hohe Bedeutung
gewinnen, wenn sie z.B. dazu beitragen, dass umweltschädliche Aktivitä
ten versichert oder CO2-schädliche Investitionsprojekte finanziert wer
den. Hingegen ist der versicherungstechnische Wertschöpfungsprozess
von Versicherern nur im vergleichsweise geringen Maße ursächlich für
den Treibhauseffekt. Jedoch können auch Versicherungsunternehmen
einen Beitrag leisten, indem sie umweltschädliche Aktivitäten reduzieren
und vermeiden oder gar die eigene CO2-Neutralität erreichen. Wie andere
Versicherungsunternehmen auch kann die Deutsche Familienversiche
rung mittels ihrer Kapitalanlagenpolitik Einfluss auf den Strukturwandel
in Richtung einer emissionsärmeren und klimafreundlicheren Gesell
schaft nehmen. Durch gezieltes Investieren in Unternehmen, Staaten
oder Projekte, die die weltweite nachhaltige Entwicklung auf ökonomi
scher, sozialer sowie ökologischer Ebene fördern oder auch mittels
spezifischer Ausschlusskriterien kann ein Versicherer als Investor Ein
fluss auf die Nachhaltigkeit nehmen.
Managementansatz
Eingesetzte Materialien
Energie
Biodiversität
Emissionen
Prozentsatz der Finanzanlagen,
die eine positive oder negative
Auswahlprüfung nach Umwelt
oder sozialen Faktoren durchlau
fen.
103-1
301-1
302-1
304-3b
305-5
G4-FS11
ESRS S1
Eigene Belegschaft
Verantwortungsvolle Personalpolitik ist ein fester Bestandteil einer
Unternehmenskultur. Motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichern
die Attraktivität als Arbeitgeber und helfen, die besten Talente zu gewin
nen und zu halten. Aspekte wie Chancengleichheit, Familienfreundlich
keit, Weiterbildung und Vielfalt sind für die Deutsche Familienversiche
rung unabdingbar. Die Ergebnisse der im Rahmen der Wesentlichkeits
analyse durchgeführten Stakeholderbefragungen bestätigen die Wesent
lichkeit einer verantwortungsvollen Personalpolitik aus Sicht der An
spruchsgruppen, und zwar nicht allein aus Sicht der befragten Mitarbei
ter.
Managementansatz
Beschäftigung
Arbeitssicherheit/Gesundheit
Aus- und Weiterbildung
Diversität und Chancengleichheit
Nichtdiskriminierung
Kinderarbeit
Zwangs- oder Pflichtarbeit
Menschenrechte
Lokale Gemeinschaften
Soziale Bewertung v. Lieferanten
103-1
401-1
403-1ff.
404-3
405-1
406-1
408-1
409-1
412-3
413-2
414-1
ESRS S4
Verbraucher und
Endnutzer
Verbraucher und Endnutzer sind für die Deutsche Familienversicherung
von sehr hoher Relevanz. Besonders stehen dabei die Kundengesundheit
und Sicherheit im Fokus. Vor diesem Hintergrund bietet die Deutsche
Familienversicherung ihren Kunden vielfach ausgezeichnete Krankenzu
satzversicherungen sowie Unfall- und Sachversicherungen an, die
Menschen wirklich brauchen und sofort verstehen sollen ("Einfach.
Vernünftig."). Auf Basis des modernen und skalierbaren, inhouse konzi
pierten IT-Systems verfügt das Unternehmen über ein durchweg digita
les Produktdesign einschließlich digitaler Abschlussmöglichkeit.
Managementansatz
Kundengesundheit u. -sicherheit
Marketing und Kennzeichnung
103-1
416-1
417-1
ESRS G1
Unternehmenspolitik
Die Deutsche Familienversicherung führt ihre Geschäfte in
Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Gesetzen unter
Beachtung allgemein anerkannter ethischer Grundsätze. Fairness ist ein
zentraler Baustein der Unternehmenskultur. Leistung, Ehrlichkeit und
ordnungsgemäße Geschäftspraktiken sind auch Bestandteil der
schriftlich fixierten Unternehmensleitlinien wie auch eines ergänzend
formulierten Verhaltenskodex. Wir wenden hohe Maßstäbe an unser
Handeln und an den Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern und
Mitarbeitern an, um ein hohes Maß an Compliance zu gewährleisten. Die
durchgeführten Stakeholderbefragungen bestätigen die hohe Bedeutung
eines ehrlichen und fairen Verhaltens. Durch ihr Handeln kann die
Deutsche Familienversicherung Einfluss auf den für sehr wichtig
gehaltenen gesellschaftlichen Zusammenhalt nehmen, der als ein
wesentliches Ziel der Stakeholder identifiziert wurde. Konkret können
Programme zur Förderung des Gemeinwesens auf der Grundlage der
Bedürfnisse lokaler Gemeinschaften hierzu einen Beitrag leisten.
Managementansatz
Indirekte ökon. Auswirkungen
Korruptionsbekämpfung
Lokale Gemeinschaften
Parteispenden
103-1
203-2
205-1
413-1
415-1

5.1.3 Ziele

Die Deutsche Familienversicherung bekennt sich zu den 2015 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten 17 SDGs (Sustainability Development Goals) für eine weltweite nachhaltige Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene.

KEINE
ARMUT
1184 Parl
2 KEIN
1800
GESUNDHEIT UND
C
0
WOHLERGEHEN
-M/
HOCHWERTIGE
BILDUNG
GESCHLECHTER-
5
GLEICHHEIT
D
SAUBERES WASSER
UND SANITAR-
EINRICHT UNIGEN
BEZAHILBAREUND
SAUDERE ENERGE
-(5)
MENSCHENWÜRDIGE
(1)
ARBEIT UND
WIRTSCHAFTS-
WACHSTUM
INDUSTRIE
INNOVATION UND
INFRASTRUKTUR
10 UNISLEICHHEITEN NACHHALTISE
STADTE UND
GENEWIDE


15

合肥草
12 NACHHALTIGE/R
PRODUCTION
G
MASSNAHMEN ZUM
13 KUMASCHULT
14 LEBEN UNTER 15 ANLAND 16 GERECHTIGKEIT
UND STARKE
INSTITUTIONEN
2
17 SCHAFTEN
ZUR ERREICHUNG
DER ZIELE
80
ZIELE FÜR O
NACHHALTIGE
ENTWICKLUNG

Auf Grundlage einer sorgfältigen Analyse hat die Deutsche Familienversicherung aus diesen Zielen jene ausgewählt, die mit Blick auf das eigene Geschäftsmodell besonders relevant sind bzw. bei denen die Deutsche Familienversicherung – auch im Lichte der vorstehend erläuterten Wesentlichkeitsanalyse – einen größtmöglichen Beitrag leisten kann. Diese fünf SDGs sind:

SDG 3 – Gesundheit und Wohlbefinden: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern, hat sich auch die Deutsche Familienversicherung zum Ziel gesetzt. Dieses Ziel ist eng verknüpft mit den Kernprodukten der Deutschen Familienversicherung, sei es die Krankenzusatz-, Tierkranken- oder die Pflegeversicherung. Die fünf in 2019 publizierten Arbeitsberichte zum Stand der Umsetzung der 17 SDGs verdeutlichen, dass Gesundheit ein Ziel mit herausragender Priorität ist. Die Deutsche Familienversicherung hat es sich zur Aufgabe gemacht, mittels des eigenen Produktportfolios hier einen starken Beitrag zu leisten.

SDG 4 – Hochwertige Bildung: Für die Deutsche Familienversicherung als digitales, innovatives Versicherungsunternehmen spielen Wissen und Bildung eine zentrale Rolle. Die Qualifizierung und Weiterentwicklung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wie auch die Gewinnung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stellen eine wichtige Voraussetzung dar, um das schnell wachsende, von digitalen Prozessen getriebene Geschäft weiterzuentwickeln und optimale Versicherungsprodukte für die Kunden zu schaffen. Damit das Credo "Einfach. Vernünftig." seine volle Wirkung zum Vorteil der Kunden entfaltet, benötigen wir hervorragend ausgebildete und hoch motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Daher ist das SDG der hochwertigen Bildung für die Deutsche Familienversicherung von zentraler Bedeutung.

SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum: Die Deutsche Familienversicherung will ein verantwortungsvoller Arbeitgeber sein, der respektvoll mit den eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern umgeht. In der Gemeinsamkeit liegt die Stärke, um die schnell wachsende und innovationsgetriebene Deutsche Familienversicherung weiterzuentwickeln. Zugleich wollen wir durch eine verantwortungsvolle Kapitalanlage Gelder im sachgerechten Umfang dorthin lenken, wo mit ähnlichem Anspruch für eine menschenwürdige Arbeit gesorgt und Wirtschaftswachstum gefördert wird.

SDG 10 – Weniger Ungleichheiten: Soziale Ungleichheiten zu vermeiden, wo Menschenwürde verletzt und Chancen für die persönliche Entwicklung genommen werden, ist ein wichtiges Ziel der Deutschen Familienversicherung. Derartige Ungleichheiten herrschen weltweit, aber auch vor unserer Haustür, in Deutschland und in Frankfurt am Main, dem Sitz der Deutschen Familienversicherung. Die Deutsche Familienversicherung hat es sich zum Ziel gesetzt, einen Beitrag für mehr Chancengleichheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt zu leisten.

SDG 13 – Maßnahmen zum Klimaschutz: Der verantwortungsvolle Umgang mit der Natur, deren Ressourcen begrenzt sind, ist ein wichtiges Ziel für die Deutsche Familienversicherung. Hierzu gehört ein effizientes Umwelt- und Ressourcenmanagement, verbunden mit dem Ziel des Klimaschutzes, das wir uns gesetzt haben. Hierzu gehört ebenfalls eine verantwortungsvolle Kapitalanlage, die wir teils an Klimaschutzzielen ausrichten. Dies tun wir aus Respekt vor der Schöpfung, aber auch aus Verantwortung vor künftigen Generationen und vor Mitmenschen in ärmeren Ländern, die am meisten darunter leiden, wenn wir das Klima nicht schützen.

Neben den SDGs der Vereinten Nationen sollen die folgenden weiteren Werte, Grundsätze, Standards und Verhaltensnormen den Nachhaltigkeitsbestrebungen der Deutschen Familienversicherung Orientierung verleihen: Die Menschenrechtsstandards der Vereinten Nationen, die internationalen Arbeits- und Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die Charta der Vielfalt des gleichnamigen Berliner Vereins sowie die UN Principles for Responsible Investment (UN PRI).

5.1.4 Verantwortung

Aufgrund der strategischen Bedeutung der Nachhaltigkeit ist dieses Thema bei der Deutschen Familienversicherung unmittelbar auf der Vorstandsebene angesiedelt. GRI 102-20 CEO und CFO erarbeiten gemeinsam die nichtfinanzielle Konzernerklärung. Die interne und externe Berichterstattung erfolgt unter enger Einbindung der Abteilungen Unternehmenskommunikation, Rechnungswesen und Group Accounting.

Für die Umsetzung der einzelnen Nachhaltigkeitsmaßnahmen sind die zuständigen Abteilungen der Deutschen Familienversicherung verantwortlich, etwa für nachhaltige Produktentwicklung oder für nachhaltige Kapitalanlagen. Ergänzend wurde bereits in 2022 in der Kapitalanlage ein gesondertes Nachhaltigkeitskomitee (Sustainability Board) eingerichtet, das sich der Themen rund um die Analyse und Beurteilung von Länder- und Emittentenrisiken, Negativliste, Watchlist oder Aggregation externer Daten zu einem DFV-Nachhaltigkeitsscore annimmt. Darüber hinaus führt der Vorstand der Deutschen Familienversicherung in regelmäßigen Abständen eine Re-Evaluation der Fortschritte bei der Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele durch.

Werte, Grundsätze und Verhaltensstandards/-normen, die unser Handeln bestimmen

Um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Familienversicherung eine verbindliche Orientierung für ihr tägliches verantwortungsvolles Verhalten zu geben, existieren Leitlinien des Vorstands als höchstem Entscheidungsgremium zum "Handeln und Führen in der Deutschen Familienversicherung", die in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden. In diesen Leitlinien wird der Claim "Einfach. Vernünftig." in Grundsätze transponiert, die das Handeln nach außen wie auch nach innen bestimmen. GRI 102-14

Ergänzend hat die Deutsche Familienversicherung einen Verhaltenskodex entwickelt, der Geltung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besitzt und der umfassende ethische Maßstäbe entfaltet, einschließlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes, des Verbots von Bestechung und Korruption, des Vorgehens bei Spenden und Sponsoring, der Vermeidung von Interessenkonflikten, der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der Arbeitssicherheit, des Schutzes des Unternehmensvermögens und von Geschäftsgeheimnissen sowie zum Vorgehen und zu Konsequenzen bei Compliance-Verstößen. Auch dieser Kodex wird kontinuierlich aktualisiert, zuletzt im November 2023.

Die Leitlinien sowie der Verhaltenskodex sind wichtige Verhaltens- und Ethikkodizes der Deutschen Familienversicherung. GRI 102-16 Bei etwaigen Verstößen ergeben sich Konsequenzen, die sich an der Art und Schwere des Verstoßes orientieren.

5.1.5 Anreizsysteme

Im Folgenden stellen wir dar, inwieweit Zielvereinbarungen und Vergütungen für den Vorstand wie auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Familienversicherung am Erreichen von Nachhaltigkeitszielen und an langfristigen Zielsetzungen ausgerichtet sind.

Die Vergütungspolitik der Deutschen Familienversicherung steht im Einklang mit den Geschäfts- und Risikostrategien, den Risikomanagementpraktiken und den langfristigen und nachhaltigen Unternehmenszielen. Indem die Vergütungssysteme keinerlei Anreize für ein risikoreiches Verhalten bieten, tragen sie zur Umsetzung der Geschäftsstrategie bei. Nachhaltigkeitsrisiken sind ein wichtiges Element des Risikomanagements der Deutschen Familienversicherung.

Konkret bedeutete dies etwa in 2021, dass sich aus der Gesamtverantwortung des Vorstands der Deutschen Familienversicherung ableitete, dass die Formulierung und Verabschiedung einer initialen Nachhaltigkeitskonzeption Bestandteil seiner variablen Vergütung war. Das Vergütungssystem sieht vor, dass diese Zielstellung auch für 2022 und 2023 fortbestand. Die variable Vergütung der Vorstandsmitglieder kann zu einem späteren Zeitpunkt erneut mit einer Zielvereinbarung verknüpft werden, die zum Teil auf Nachhaltigkeitsaspekten beruht. Dieser variable Vergütungsanteil des Vorstands wird jährlich überprüft und bei Bedarf adjustiert.

Mit Blick auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter enthält das Vergütungssystem der Deutschen Familienversicherung keine konkrete Verknüpfung der Vergütung mit Nachhaltigkeitsrisiken oder -zielen. Jedoch baut die kommunizierte und gemeinsam verfolgte Geschäftsstrategie auf der Maxime auf, dass das Handeln aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Einklang mit den Nachhaltigkeitszielen des Pariser Klimaschutzabkommens und der Agenda 2030 steht. Dazu gehört als Anreiz, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein kostenloses Job-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr angeboten bekommen. GRI 102-35a

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands werden im Vergütungsbericht nach § 162 Abs. 1 Satz 1 AktG ausgewiesen. GRI 102-38

5.1.6 Einbindung von Stakeholdern und Innovationen

Die Deutsche Familienversicherung hat sich seit ihrer Gründung im Jahre 2007 eine Position im Versicherungsmarkt erarbeitet, die sich mit einem hohen Grad an Innovation und Zuwendung zu ihren Kundinnen und Kunden zusammenfassen lässt. Der Claim "Einfach. Vernünftig." beschreibt das Bestreben der Deutschen Familienversicherung, ihren Kundinnen und Kunden Produkte auf solchen Wegen verständlich und verfügbar zu machen, dass deren Bedürfnisse nach Sicherheit bestmöglich erfüllt werden. Die durch digitalisierte Geschäftsprozesse ermöglichte "Customer Journey" ist im Branchenvergleich weiterhin ein Alleinstellungsmerkmal der Deutschen Familienversicherung.

Regelmäßige Kundenumfragen legen Zeugnis von der Bereitschaft der Kunden ab, wertvolle Hinweise für die Weiterentwicklung innovativer Produkte und Prozesse zu geben. GRI 102-44 Insoweit stellt die oben beschriebene Stakeholderbefragung im Rahmen der Wesentlichkeitsanalyse, die auch die Stimme der Kundinnen und Kunden einband, einen logischen Schritt dar.

5.2 Umweltinformationen

5.2.1 Strategien im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel

Die Deutsche Familienversicherung verfügt über Strategien (policies), mit denen sie die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimaschutz und der Anpassung an den Klimawandel adressiert. Insbesondere hat die Deutsche Familienversicherung Strategien implementiert, um die Ermittlung, Bewertung, das Management sowie die Verbesserung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen in Bezug auf den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel anzugehen. ESRS E1-2 Im Einzelnen finden die folgenden Bereiche Berücksichtigung in den Strategien:

Klimaschutz: Die nachhaltigkeitsbezogenen Aktivitäten der Deutschen Familienversicherung sind insbesondere darauf ausgerichtet, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dies betrifft neben Scope 1 und Scope 2 Emissionen, die geschäftsartentypisch nur eine geringe Rolle spielen, vor allem die Scope 3 Emissionen. Die Anstrengungen beziehen sich, wie in den folgenden Abschnitten dargestellt wird, im Wesentlichen auf die Scope 3 Emissionen, und dort vor allem auf die Kapitalanlagen.

  • Anpassung an den Klimawandel: Im Rahmen des jährlichen Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) Prozesses integrierte die Deutsche Familienversicherung bereits 2022 einen spezifischen Nachhaltigkeitsstress. Für dieses Szenario wurden die bestehenden Ausarbeitungen der Klimaszenarien des Network on Greening the Financial System (NGFS) gewürdigt (siehe hierzu u.a. "NGFS Occasional Paper; Running the NGFS Scenarios in G-Cubed: A Tale of Two Modelling Frameworks"; 17.06.2022). Um der Bedeutung dieses Themas zu begegnen, werden dabei klimabezogene Auswirkungen auf das bestehende Planungsmodell abgeleitet und in einem mehrjährigen Kontext betrachtet. Die Analyse schätzt somit auf Basis unmittelbarer klimabezogener Effekte die Auswirkungen auf den Versicherungsbestand und somit auf die Ergebnisse des Unternehmens ab. Der Klimawandel könnte in der Personenversicherung folgende Risiken mit sich bringen: Höhere Sterblichkeit, höheres Stornorisiko und höheres Kostenrisiko, weshalb das Vorgehen der Deutschen Familienversicherung in diesem Szenario folgende GuV-Positionen stresst: Gebuchte Beiträge, Schadenaufwand und Zuführung zur Alterungsrückstellung.
  • Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien: Geschäftsartentypisch fallen mögliche Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel bei der Deutschen Familienversicherung gering aus.

Darüber hinaus hat die Deutsche Familienversicherung, mit Ausnahme der weiter unten genannten Ziele für Scope 1 und 2 Emissionen in 2024, aktuell keine spezifischen Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel festgelegt, so dass hierfür keine zugewiesenen Mittel anzugeben sind. ESRS E1-3

5.2.2 Nachhaltige eigene Geschäftsprozesse

Scope 1- und 2-Emissionen aus selbst erzeugter Energie und eingekauften Energiequellen spielen bei der Deutschen Familienversicherung, wie überhaupt bei Versicherungsunternehmen, nur eine geringe Rolle als Emissionsquelle in den eigenen Geschäftsprozessen. Vor diesem Hintergrund beziehen sich die Anstrengungen branchenweit vor allem auf die indirekten Emissionen (Scope 3). Über die ebenfalls zum Scope 3 gerechneten finanzierten Emissionen wird im folgenden Abschnitt berichtet.

Netto-Null in den Scope 1 und Scope 2-Emissionen

Die folgende Tabelle zeigt den Energieverbrauch und den Energiemix der Deutschen Familienversicherung, einschließlich des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergiemix (zum Zeitpunkt der Berichterstellung lagen die Werte für das Geschäftsjahr 2023 noch nicht vor, weshalb die Werte für 2022 berichtet werden). ESRS E1-5

Gesamtenergiemix (ESRS E1-5.12) 2022
aus fossilen Quellen 43,8 MWh
Stromverbrauch (Mittel des ersten aus nuklearen Quellen 0,0 MWh
Halbjahres hochgerechnet auf das
Gesamtjahr)
aus erneuerbaren Energien 64,9 MWh
dv. aus erworbener und erhaltener Elektrizität 64,9 MWh
aus fossilen Quellen 197,6 MWh
Heizenergieverbrauch aus nuklearen Quellen 0,0 MWh
aus erneuerbaren Energien 0,0 MWh

Der Beitrag, den wir als Versicherungsunternehmen zur Reduzierung der Treibhaus-Emissionen leisten können, ist geschäftsartentypisch gering. Gleichwohl wollen wir mit den Ressourcen verantwortungsvoll umgehen, weshalb die Treibhausemissionen in den Bereichen Scope 1, Scope 2 und Scope 3 Gegenstand eines Monitorings sind. Direkte Emissionen (Scope 1) umfassen bei uns jene Treibhausemissionen, die direkt in der Organisation anfallen, etwa durch Klimaanlagen. Über einen firmeneigenen Fuhrpark verfügt die Deutsche Familienversicherung nicht. Indirekte energiebezogene Emissionen (Scope 2) entstehen durch die Bereitstellung von Energie außerhalb der Organisation durch Energieversorgungsunternehmen, d.h. Strom und Gas.

Die deutschen Versicherungsunternehmen streben an, bis zum Jahr 2025 die Scope 1- und 2-Emissionen in den inländischen Liegenschaften zu reduzieren und verbleibende Emissionen vollständig ausgleichen, um das Ziel der Netto-Null-Emissionen zu erreichen (Quelle: GDV, Nachhaltigkeitsbericht 2023, S. 27). Dieses Ziel hatte die Deutsche Familienversicherung bereits 2021 erreicht. Konkrete Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich der CO2-Emissionen zielen auf eine Unterstützung der regionalen Waldwirtschaft, was ebenso einen Beitrag zum Schutz und zur Renaturierung von Lebensräumen leistet. Hier arbeitet die Deutsche Familienversicherung seit 2022 mit der Greenkeeper GmbH, München, zusammen, ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen, das unter anderem Mitglied des 1 % for the Planet® Clubs ist. GRI 304-3b

Auch in 2023 ermittelte die Deutsche Familienversicherung die Gesamtemissionen bezogen auf Scope 1 und Scope 2 Emissionen, die (vor Berücksichtigung einer Reserve) insgesamt 125,92 Tonnen CO2-Äquivalente (t CO2e) betrug. Die Aufteilung der Gesamtemissionen auf die verschiedenen Kategorien bzw. Posten zeigt die folgende Tabelle. Dabei wurde mit Blick auf die eingesetzten Materialien GRI 301-1 berücksichtigt, dass die Deutsche Familienversicherung Papierarten verwendet, die mindestens dem ECF-Standard (EU Ecolabel certified product, chlorarm gebleicht) entsprechen. Da die Jahreswerte 2023 zu Berichtsschluss noch nicht vorlagen, wurden die Verbrauchswerte des Vorjahres zugrunde gelegt.

Kategorie Posten CO2-Äquivalente
Heizbedarf 39,73 t CO2e
Stromverbrauch 47,17 t CO2e
Grunddaten Wasserverbrauch 0,06 t CO2e
Müllentsorgung 38,96 t CO2e
Lokale Mobilität Fuhrpark 0,00 t CO2e
Eingekaufte Güter Papier 0,01 t CO2e
Gesamtemissionen 125,92 t CO2e
CO2-Reduktionszertifikate zwecks Kompensation
verursachter Emissionen -132,00 t CO2e
Saldo Gesamtemissionen zu Kompensation ~ 0,00 t CO2e

Auf Basis der Erkenntnisse aus der Treibhausgasbilanz beabsichtigt die Deutsche Familienversicherung, ihre Gesamtemissionen durch gezielte Maßnahmen weiter zu reduzieren. Die Deutsche Familienversicherung erwarb auch für das Jahr 2023 ein CO2-Reduktionszertifikat mit regionalem Bezug, das die tatsächlich verursachten Emissionen rechnerisch kompensiert. Das entsprechende Zertifikat bezieht sich auf das oberbayerische Projekt Weilheim No. 01, das seinerseits eine Zertifizierung nach PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification) aufweist.

Die Deutsche Familienversicherung gehörte laut dem vom GDV am 10.11.2021 publizierten "Nachhaltigkeitsbericht 2021" zur ersten Gruppe deutscher Versicherer, die die rechnerische Kompensation (Scope 1 und Scope 2) bereits 2021 erreichten. Die CO2-Emissionen je Vollzeitkraft (FTE) lagen 2023 bei der Deutsche Familienversicherung mit 0,68 t CO2 um 14 % unter dem vom GDV für 2022 ermittelten Branchendurchschnitt deutscher Versicherer von 0,80 t CO2 (Quelle: GDV, Nachhaltigkeitsbericht 2023, S. 30). ESRS E1-6

Kennzahl "Scope 1-2 market based" bezogen auf Vollzeitkräfte (FTE)

Konkrete CO2-bezogenen Ziele für das Geschäftsjahr 2024 betreffen: ESRS E1-4

  • Eine Reduzierung des Papierverbrauchs im Postein- und -ausgang auf 10 % des Niveaus von 2022;
  • die Begrenzung der Raumtemperatur im Büro auf 19° C im Winter (Heizung) bzw. 23° C im Sommer (Kühlung);
  • die Nichterstattung von Spesenabrechnungen, die sich auf eine Beköstigung unter Nutzung energieaufwendiger Fleischproduktion und -lieferung beziehen (bspw. argentinische Steakhäuser).

Monitoring der Scope 3-Emissionen nach dem GHG-Protokoll

Die sonstigen indirekten Treibhausemissionen (Scope 3) umfassen jene Tätigkeiten der Organisation, die aus der Inanspruchnahme von Produkten und Dienstleistungen entstehen, einschließlich der Mobilität. Das GHG-Protokoll unterscheidet gemäß dem GHG Protocol Scope 3 Standard (Corporate Value Chain Accounting and Reporting Standard) 15 Kategorien von Scope 3-Emissionen. Wir haben alle 15 Kategorien dieses Standards auf Relevanz geprüft und erachten fünf dieser Kategorien für relevant für die Deutsche Familienversicherung. Für vier dieser relevanten Kategorien ("Purchased goods and services", "Waste generated in operations", "Employee commuting", "Investments") messen wir im Rahmen eines mindestens jährlichen Monitorings die Emissionen.

Den größten Umfang an Scope 3-Emissionen nehmen bei der Deutschen Familienversicherung die Kapitalanlagen ("Investments") ein, worauf im folgenden Kapitel eingegegangen wird. Die Anfahrten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in die Geschäftsräume ("Employee commuting") waren in den Jahren 2020, 2021 und 2022 Pandemie-bedingt in hohem Maße entfallen. Bereits vor dem Auftreten von Covid-19 galt jedoch der weiter bestehende Grundsatz, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein kostenloses Job-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr angeboten bekommen. GRI 305-5

5.2.3 Nachhaltige Kapitalanlage

Die Deutsche Familienversicherung kann, gemeinsam mit anderen Investoren, Einfluss auf den Strukturwandel in Richtung einer emissionsärmeren und klimafreundlicheren Gesellschaft nehmen. Vor diesem Hintergrund wenden wir uns auch im Zuge der eingeleiteten Professionalisierung des Kapitalanlagenmanagements fokussiert den Nachhaltigkeitsrisiken zu.

Strategien für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit ihrem "Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken" (vom 20.12.2019, geändert am 13.01.2020) den von ihr beaufsichtigten Unternehmen eine Orientierung für den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gegeben. Mit der Veröffentlichung des Merkblatts verknüpft die BaFin die Erwartung, dass die beaufsichtigten Unternehmen eine Auseinandersetzung auch mit Nachhaltigkeitsrisiken sicherstellen und dies dokumentieren. Dabei sind die bestehenden gesetzlichen Vorgaben zur Identifikation, Bewertung, Überwachung, Steuerung und Kommunikation wesentlicher Risiken – im Falle der Deutschen Familienversicherung sind dies im Wesentlichen die Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen (MaGo) –

weiterhin in jedem Fall zu beachten. Die Deutsche Familienversicherung hat die Nachhaltigkeitsrisiken unter Beachtung des BaFin-Merkblatts analysiert und in einen Bezug zu den etablierten Prozessen im Unternehmen gebracht. Wesentliche Risiken einschließlich etwaiger Nachhaltigkeitsrisiken werden im Risikomanagementsystem der Deutschen Familienversicherung aktiv gesteuert. In der Kapitalanlage erfolgt eine Begrenzung von Nachhaltigkeitsrisiken über die Definition von Ausschlusskriterien, auf die im Folgenden eingegangen wird (siehe Delegierte Verordnung (2021)1253 vom 21.04.2021).

Den Entscheidungsprozessen in der Kapitalanlage liegt zunächst die Geschäftsstrategie der Deutschen Familienversicherung im Zusammenhang mit der Risikostrategie zugrunde. Die Festlegungen hinsichtlich insbesondere des Risikogehalts, der Zusammensetzung und der Diversifikation konkretisieren sich in einer Strategischen Asset Allocation (SAA) für die Anlageportfolien. Bei der Deutschen Familienversicherung werden SAAs separat auf der Ebene von Sicherungsvermögen und freiem Vermögen bestimmt. Dabei finden Nachhaltigkeitsrisiken einerseits durch interne, vorausschauende Analysen (z.B. zur Analyse des 1,5 Grad Ziels in der Kapitalanlage im Hinblick auf das Pariser Klimaabkommen) und andererseits durch eine explizite Vorgabe mittels Anlagerichtlinien Berücksichtigung, welche beim Asset Manager wie auch bei der KVG in Form einer Negativliste hinterlegt sind. Hierdurch sollen einerseits Beiträge zur Weiterentwicklung des Unternehmens insgesamt geleistet und andererseits Möglichkeiten einer Optimierung des Rendite-Risiko-Profils ausgeschöpft werden. Diese Möglichkeiten hob auch die am 13.04.2021 vom GDV publizierte Analyse "Auswirkungen von ESG-Konzepten und nachhaltigen Investments auf das Rendite-Risiko-Profil von Kapitalanlagen" hervor. Die Anlagen werden regelmäßig Sensitivitäts- und Szenarioanalysen unterzogen, um aktuelle und mögliche zukünftige Herausforderungen (z.B. durch zuverlässigere Daten zu finanziellen Klimarisiken) zu erkennen, wie dies auch in der Sustainable Finance Strategie der BaFin genannt ist (vgl. Sustainable Finance Strategie der BaFin v. 05.07.2023).

Berücksichtigung genereller Nachhaltigkeitskriterien

Die Deutsche Familienversicherung berücksichtigt in der Kapitalanlage generelle Nachhaltigkeitskriterien. Bei allen Investitionsentscheidungen kommen Mindestanforderungen zum Tragen, die auf normenbasierten Aspekten (etwa Verstöße gegen die Prinzipien des United Nations Global Compact), ethischen Aspekten (etwa Produktion von Antipersonenminen) oder ökologischer Aspekte (etwa hoher Anteil der Kohle an der Energieerzeugung) beruhen. Kapitalanlagen, die diesen Ansprüchen nicht genügen, werden aus dem Anlageuniversum ausgeschlossen bzw. desinvestiert. Ein konkreter Prozentsatz der eigenen Kapitalanlagen, die eine positive oder negative Auswahlprüfung nach Umwelt- oder sozialen Faktoren durchlaufen haben, liegt hingegen nicht vor. GRI G4-FS11

In der Kapitalanlage arbeitet die Deutsche Familienversicherung mit MainFirst als externem Asset Manager zusammen. MainFirst ist Unterzeichner der Principles of Responsible Investing (PRI), die von der UNEP Finance Initiative und dem United Nations Global Compact gemeinsam mit einer internationalen Expertengruppe institutioneller Investoren entwickelt wurden.

Definierte Ausschlusskriterien sollen gewährleisten, dass die Kapitalanlagen der Deutschen Familienversicherung mit den Prinzipien des United Nations Global Compact sowie der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) übereinstimmen, welche auf ein erhöhtes Umweltbewusstsein, auf soziale Gerechtigkeit und die Einhaltung von Menschenrechten sowie auf eine verantwortungsvolle Unternehmensführung abzielen.

Konkret schließt die Deutsche Familienversicherung, angelehnt an das gemeinsame Konzept des Bundesverbandes Investment und Asset Management (BVI), der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) und des Deutschen Derivate Verbandes (DDV), im Rahmen des Investmentprozesses solche Kapitalanlagen in Unternehmen (in Form von Aktien und/oder festverzinslichen Wertpapieren) aus, die mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Über 30 Prozent des Umsatzes aus der Förderung und Verstromung von Kohle;
  • Über 5 Prozent des Umsatzes mit Tabakproduktion;
  • Über 10 Prozent des Umsatzes aus der Entwicklung, dem Betrieb und/oder Vertrieb von Glücksspiel oder pornografischer Inhalten;
  • Schwere Verstöße gegen den United Nations Global Compact (ohne positive Perspektive);
  • Umsatz aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb geächteter Waffen wie Antipersonenminen oder Streumunition.

Bei Kapitalanlagen in Staaten und Gebietskörperschaften werden solche Investments ausgeschlossen, die im Zusammenhang mit der Einschränkung elementarer Bürgerrechte oder -freiheiten, mit erhöhter Korruption oder mit einer Verleugnung des Klimawandels in Verbindung stehen. Die konkreten Ausschlusskriterien ermittelt die Deutsche Familienversicherung beispielsweise aus einem unzureichenden Scoring nach dem Freedom House Index.

Auch bei Kapitalanlagen in Fonds (ETFs oder Publikumsfonds) berücksichtigt die Deutsche Familienversicherung Nachhaltigkeitsaspekte. In der Regel besteht keine Möglichkeit, Einfluss auf die Anlagerichtlinien zu nehmen. Für die Deutsche Familienversicherung ist dann entscheidend, ob ein Fonds eine möglichst hohe Übereinstimmung mit eigenen Nachhaltigkeitskriterien aufweist und die Produktanbieter ihrerseits entsprechende Kriterien überprüfbar ein- und umsetzen. Dies wird initial und anschließend regelmäßig kritisch geprüft. Eine Nichtberücksichtigung der Nachhaltigkeitskriterien führt zum Ausschluss des Produktinitiators.

Bei der Investition in Immobilien, sei es direkt oder über Fondsanteile, zielt die Deutsche Familienversicherung insbesondere auf als nachhaltig eingestufte Immobilien ab. Immobilieninvestments wurden für die Berichterstattung 2023 erstmals einer Durchschau unterzogen. Die Deutsche Familienversicherung informiert sich eigenverantwortlich über Asset Manager und spezialisierte Datenanbieter über die Kennzahlen zu taxonomiekonformen und nichttaxonomiekonformen Aktivitäten. Es ist erkennbar, dass die allokierten Immobilieninvestments grundsätzlich ein hohes Maß an taxonomiefähigen Aktivitäten darstellen. Die Überprüfung der Taxonomiekonformität stellt – in einem höheren Maße als bei Unternehmen – aktuell eine Herausforderung im Hinblick auf die Datenverfügbarkeit dar. Dieser Herausforderung wird sich die Deutsche Familienversicherung annehmen, um hier die Transparenz für alle Stakeholder zu erhöhen.

Taxonomie-Kennzahlen bezogen auf Kapitalanlagen

Die Delegierte Verordnung (2021)/2178 vom 06.07.2021 sieht im Annex XI vor, qualitativ über Hintergrundinformationen zur Untermauerung der quantitativen Indikatoren zu berichten. In Einklang mit Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung (EU 2020/852) und der Delegierten Verordnung vom 06.07.2021 zur Taxonomie-Verordnung (Meldebogen des Anhangs X und Hintergrundinformationen nach Annex XI) hat die Deutsche Familienversicherung unter Berücksichtigung der eReporting-Daten der Kapitalverwaltungsgesellschaft und Drittanbietern von Taxonomiedaten eine Durchsicht der ETF-Aktien- und Rentenpositionen mittels Bloomberg durchgeführt. Ferner wurden berichtete Kennzahlen der Unternehmen aus Geschäftsund Nachhaltigkeitsberichten entnommen, um den Anteil der "Taxonomie-Eligibility" und des "Taxonomie-Alignments" pro Einzelunternehmen zu bestimmen. Der restliche Anteil wurde der Kategorie "nicht-taxonomiefähige Wirtschaftsaktivitäten" zugeordnet. Titel ohne verfügbare Berichte bzw. fehlende Kennzahlen wurden in den entsprechenden Risikopositionen-Kategorien nach Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU für Finanz- oder Nicht-Finanzunternehmen zusammengefasst. Hierbei wurde eine Überprüfung der verwendeten Daten nach der Bekanntmachung der Europäischen Kommission vom 06.10.2022 (2022/C 385/01) mit durchgeführt.

Zur weiteren qualitativen Überprüfung wurden Daten und Datengenerierungsmethoden bei den Datenanbietern überprüft und kritische Fragestellungen mit der Kapitalverwaltungsgesellschaft, dem Asset Manager, Datenanbietern und auch Unternehmen erläutert. Stichproben der Daten wurden geprüft und mit dem Datenbestand positiv abgeglichen.

Damit ergibt sich folgende Darstellung des Annex X:

Meldebogen: Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmens, die auf die Finanzierung von
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind, im Verhältnis zu den gesamten Kapitalanlagen
Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von Versicherungs
oder Rückversicherungsunternehmen, die auf die Finanzierung von
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit
verbunden sind, im Verhältnis zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI
erfasst werden, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an
Unternehmen wie unten aufgeführt:
umsatzbasiert: 2,5 %
CapEx-basiert: 6,5 %
Der gewichtete Durchschnittswert aller Kapitalanlagen von
Versicherungs- oder Rückversicherungsunternehmen, die auf
die Finanzierung von taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden
sind, mit folgenden Gewichtungen von Beteiligungen an
Unternehmen wie unten aufgeführt:
umsatzbasiert: 5.593 TEUR
CapEx-basiert: 14.537 TEUR
Der Prozentsatz der für den KPI erfassten Vermögenswerte im Verhältnis zu
den Gesamtkapitalanlagen von Versicherungs- oder
Rückversicherungsunternehmen (Gesamt-AuM). Ohne Kapitalanlagen in
staatliche Einrichtungen.
Erfassungsquote: 62,1 %
Der Geldwert der für den KPI erfassten Vermögenswerte. Ohne
Kapitalanlagen in staatliche Einrichtungen.
Erfassungsbereich: 139.962 TEUR
Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Nenners des KPIs
Der Prozentsatz der Derivate im Verhältnis zu den Gesamtaktiva, die für den
KPI erfasst werden: 0,0 %
Der Wert der Derivate als Geldbetrag: 4 TEUR
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht
Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU
nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 38,5 %
Für Finanzunternehmen: 0,0%
Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht
Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie
2013/34/EU nicht unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 86.785 TEUR
Für Finanzunternehmen: 0 TEUR
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht
Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a und 29a der
Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen, an den für den KPI erfassten
Gesamtaktiva:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 1,3%
Für Finanzunternehmen: 6,4%
Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht
Finanzunternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die den Artikeln 19a
und 29a der Richtlinie 2013/34/EU nicht unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 2.869 TEUR
Für Finanzunternehmen: 14.424 TEUR
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht
Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie 2013/34/EU
unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 2,5 %
Für Finanzunternehmen: 0,0 %
Der Wert der Risikopositionen gegenüber Finanz- und Nicht
Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie
2013/34/EU unterliegen:
Für Nicht-Finanzunternehmen: 5.593 TEUR
Für Finanzunternehmen: 0 TEUR
Der Anteil der Risikopositionen gegenüber anderen Gegenparteien an den
Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: 4,3 %
Der Wert der Risikopositionen gegenüber anderen
Gegenparteien:
9.755 TEUR
Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder
Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für
Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den
Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit
verbunden sind:
umsatzbasiert: 2,5 %
CapEx-basiert: 6,5 %
Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder
Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der
Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das
Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird —
die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen Wirt
schaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden sind:
umsatzbasiert: 5.593 TEUR
CapEx-basiert: 14.537 TEUR
Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die nicht taxonomiefähige
Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis zum Wert der
Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:
28,9 %
Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder
Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der
Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das
Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird —
die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden
sind: 65.178 TEUR
Der Wert aller Kapitalanlagen durch die taxonomiefähige, aber nicht
taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert werden, im Verhältnis
zum Wert der Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden: 32,3%
Der Wert aller Kapitalanlagen, durch die taxonomiefähige, aber
nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten finanziert
werden:
72.741 TEUR
Zusätzliche, ergänzende Offenlegungen: Aufschlüsselung des Zählers des KPI
Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber Finanz- und
Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und 29a der Richtlinie
2013/34/EU unterliegen, an den für den KPI erfassten Gesamtaktiva:
Für Nicht-Finanzunternehmen:
umsatzbasiert: 2,5 %
CapEx-basiert: 6,5 %
Für Finanzunternehmen:
umsatzbasiert: 0,0 %
CapEx-basiert: 0,0 %
Für Nicht-Finanzunternehmen:
umsatzbasiert: 5.593 TEUR
CapEx-basiert: 14.537 TEUR
Für Finanzunternehmen:
umsatzbasiert: 0 TEUR
CapEx-basiert: 0 TEUR
Der Wert dertaxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber
Finanz- und Nicht-Finanzunternehmen, die den Artikeln 19a und
29a der Richtlinie 2013/34/EU unterliegen:
Der Anteil der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder
Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der Kapitalanlagen für
Lebensversicherungsverträge, bei denen das Anlagerisiko von den
Versicherungsnehmern getragen wird — die auf die Finanzierung von
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit
verbunden sind:
umsatzbasiert: 2,5 %
CapEx-basiert: 6,5 %
sind:
umsatzbasiert: 5.593 TEUR
CapEx-basiert: 14.537 TEUR
Der Wert der Kapitalanlagen des Versicherungs- oder
Rückversicherungsunternehmens — mit Ausnahme der
Kapitalanlagen für Lebensversicherungsverträge, bei denen das
Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird —
die auf die Finanzierung von taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeiten ausgerichtet oder hiermit verbunden
Der Anteil der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber anderen
Gegenparteien an den Gesamtaktiva, die für den KPI erfasst werden:
umsatzbasiert: 0,0 %
CapEx-basiert: 0,0 %
erfasst werden:
umsatzbasiert: 0 TEUR
CapEx-basiert: 0 TEUR
Der Wert der taxonomiekonformen Risikopositionen gegenüber
anderen Gegenparteien an den Gesamtaktiva, die für den KPI
Aufschlüsselung des Zählers des KPIs nach Umweltziel
Taxonomiekonforme Aktivitäten — sofern "keine erhebliche Beeinträchtigung" (DNSH) und soziale Sicherung positiv bewertet werden:
1. Klimaschutz Umsatz: %
CapEx: %
Übergangstätigkeiten: A %
(Umsatz; CapEx)
Ermöglichende
Tätigkeiten: B % (Umsatz;
CapEx)
2. Anpassung an den Klimawandel Umsatz: %
CapEx: %
Übergangstätigkeiten: A %
(Umsatz; CapEx)
Ermöglichende
Tätigkeiten: B % (Umsatz;
CapEx)
3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen Umsatz: %
CapEx: %
Übergangstätigkeiten: A %
(Umsatz; CapEx)
Ermöglichende
Tätigkeiten: B % (Umsatz;
CapEx)
4. Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft Umsatz: %
CapEx: %
Übergangstätigkeiten: A %
(Umsatz; CapEx)
Ermöglichende
Tätigkeiten: B % (Umsatz;
CapEx)
5. Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung Umsatz: %
CapEx: %
Übergangstätigkeiten: A %
(Umsatz; CapEx)
Ermöglichende
Tätigkeiten: B % (Umsatz;
CapEx)
6. Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme Umsatz: %
CapEx: %
Übergangstätigkeiten: A %
(Umsatz; CapEx)
Ermöglichende
Tätigkeiten: B % (Umsatz;
CapEx)

Im Geschäftsjahr 2023 lassen sich 2,5 % als Taxonomie-konforme Wirtschaftsaktivitäten umsatzbasiert bzw. 6,5 % CapExbasiert beschreiben. Der Anteil der taxonomiefähigen Kapitalanlagen der Deutschen Familienversicherung beläuft sich auf 32,3 % (31.12.2022: 32,5 %). Zudem ist das Volumen der hier berücksichtigten Kapitalanlagen deutlich auf 225.463 TEUR angestiegen (31.12.2022 180.386 TEUR).

Im Rahmen der Aufschlüsselung des Zählers des KPIs nach Umweltzielen sind taxonomiekonforme Aktivitäten aktuell nicht nach "keine erhebliche Beeinträchtigung" und sozialer Sicherung positiv bewertbar, da entsprechende Daten nicht vorliegen.

Die Delegierte Verordnung (2021)/2178 vom 06.07.2021 sieht im Annex XI weiter vor, dass Erläuterungen zu Art, Zielen der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten und zu ihrer Entwicklung im Laufe der Zeit mit einer Unterscheidung zwischen geschäftsbezogenen, methodischen und datenbezogenen Aspekten dargestellt werden. Durch die Initiative des DFV Sustainability Boards konnten wichtige vorausschauende Analysen (u.a. GHG-Emissionen, Auswirkungen des Pariser Klimaabkommen in der Kapitalanlage) eingebracht und so zukunftsorientierte, geschäftsbezogenen und methodische Aspekte adressiert werden.

Datenbezogene Aspekte werden bei der Erstellung der quantitativen Berichterstattung deutlich. Aktuell berichten wenige Unternehmen Daten im Hinblick auf "taxonomy-aligned". Unterschiedliche Datenanbieter bieten hier zukünftig Lösungsmöglichkeiten, welche heutzutage nach Standards der Berichterstattung noch nicht ausreichend gesichert sind. Zukünftig werden die Analysen auf verbesserten Datenlagen aufsetzen; somit wird sich die Transparenz hier deutlich erhöhen.

Auf Basis der Delegierten Verordnung vom 27.06.2023 zur Taxonomie-Verordnung hat die Deutsche Familienversicherung die versicherungstechnischen KPIs wie folgt zu berichten.

Meldebogen: Der versicherungstechnische KPI für Nichtlebens- und Rückversicherungsunternehmen
Wesentlicher Beitrag zur
Keine erhebliche Beeinträchtigung (DNSH)
Anpassung an den Klimawandel
Wirtschafts
tätigkeit (1)
Absolute
Prämien,
Jahr T (2)
Anteil der
Prämien,
Jahr T (3)
Anteil der
Prämien,
Jahr T-1
(4)
Klima
schutz (5)
Wasser- und
Meeresressou
rcen (6)
Kreislauf
wirtschaft (7)
Umweltver
schmutzung
(8)
Biologische
Vielfalt und
Ökosysteme
(9)
Mindest
schutz (10)
Währung % % J/N J/N J/N J/N J/N J/N
A.1. Taxono
miekonforme
s
Nichtlebens
versicherung
s- und
Rückver
sicherungs
geschäft
(ökologisch
nachhaltig)
A.1.1 Davon
0
0
0
0
0
0
N
N
N
N
N
N
N
N
N
N
N
N
rückversicher
t
A.1.2 Davon
aus der
Rück
versicherung
s-tätigkeit
stammend
0 0 0 N N N N N N
A.1.2.1
Davon
rückversicher
t
(Retrozessio
n)
0 0 0 N N N N N N
A.2 Taxono
miefähiges,
aber nicht
ökologisch
nachhaltiges
Nichtlebens
versicherung
s- und
Rückver
sicherungs
geschäft
(nicht
taxonomie
konforme
Tätigkeiten)
0 0 0 N N N N N N
B. Nicht taxo
nomiefähige
s
Nichtlebensv
ersicherungs
- und
Rückver
sicherungs
geschäft
0 0 0 N N N N N N
Insgesamt
(A.1 + A.2 +
B)
100% 100%

Die Deutsche Familienversicherung führt aktuell kein hier zu meldendes Geschäft. Auch das Rückversicherungsgeschäft beinhaltet keine nachweisbar taxonomiefähigen Komponenten.

Die Delegierte Verordnung (2021)/2178 vom 06.07.2021 sieht im Annex XI zudem vor, eine Beschreibung der Einhaltung der Verordnung (EU) 2020/852 in der Geschäftsstrategie des Finanzunternehmens, bei den Produktgestaltungsprozessen und der Zusammenarbeit mit Kunden und Gegenparteien zu berichten. Die aktuell noch niedrigen Taxonomiequoten eigenen sich nicht als Steuerungsgröße für die Geschäftsstrategie oder die Anpassung des Produktportfolios.

Nach der Delegierten Verordnung (2022)/1214 vom 09.03.2022 zur Änderung der Delegierten Verordnung (2021)/2139 in Bezug auf Wirtschaftstätigkeiten in bestimmten Energiesektoren und der Delegierten Verordnung (2021)/2178 in Bezug auf besondere Offenlegungspflichten für diese Wirtschaftstätigkeiten sind die Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas zu berichten.

Meldebogen 1 Tätigkeiten in den Bereichen Kernenergie und fossiles Gas
Ziele Tätigkeiten im Bereich Kernenergie
1. Das Unternehmen ist im Bereich Erforschung, Entwicklung, Demonstration und Einsatz innovativer
Stromerzeugungsanlagen, die bei minimalem Abfall aus dem Brennstoffkreislauf Energie aus Nuklearprozessen erzeugen,
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Ja
2. Das Unternehmen ist im Bau und sicheren Betrieb neuer kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder
Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei
deren sicherheitstechnischer Verbesserung mithilfe der besten verfügbaren Technologien tätig, finanziert solche Tätigkeiten
oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Ja
3. Das Unternehmen ist im sicheren Betrieb bestehender kerntechnischer Anlagen zur Erzeugung von Strom oder
Prozesswärme — auch für die Fernwärmeversorgung oder industrielle Prozesse wie die Wasserstofferzeugung — sowie bei
deren sicherheitstechnischer Verbesserung tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang
mit diesen Tätigkeiten.
Ja
Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas
4. Das Unternehmen ist im Bau oder Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus fossilen gasförmigen Brennstoffen
tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Ja
5. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung mit
fossilen gasförmigen Brennstoffen tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im Zusammenhang mit
diesen Tätigkeiten.
Ja
6. Das Unternehmen ist im Bau, in der Modernisierung und im Betrieb von Anlagen für die Wärmegewinnung, die Wärme/Kälte
aus fossilen gasförmigen Brennstoffen erzeugen, tätig, finanziert solche Tätigkeiten oder hält Risikopositionen im
Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten.
Ja

Die Deutsche Familienversicherung hat ausgewählte Versorgerunternehmen allokiert. Deren Aktivitäten und Entwicklungen werden regelmäßig überprüft, um deren Geeignetheit positiv beurteilen zu können.

Im Rahmen der Weiterentwicklung der nachhaltigen Kapitalanlage verwendet die Deutsche Familienversicherung intern die Möglichkeit von "äquivalenten" Nachhaltigkeitsdaten im Rahmen des "Final Report on Draft Regulatory Technical Standards" zur Verordnung (2019)/2088 vom 22. Oktober 2021 und der "Questions and Answers (Q&A) on the SFDR Delegated Regulation (Commission Delegated Regulation (EU) 2022/1288)". Diese beruhen auf berichteten Unternehmenszahlen bzw. werden aus diesen abgeleitet. Ziel dieser Weiterentwicklung ist die Generierung von zusätzlichen Erkenntnissen für zukünftige Anlagen und Berichterstellungen. Damit wird die Deutsche Familienversicherung auch weiterhin vorausschauend in der Kapitalanlage agieren können. Eine externe Berichterstattung findet hierzu aktuell nicht statt.

Weitere Taxonomie-fähige und -konforme Wirtschaftsaktivitäten sind nach Annex XII (der Delegierten Verordnung (EU 2022/1214) und nach den Meldebögen 2 bis 5 nach Umsatz- und CapEx-Anteilen (Investitionsausgaben) wie folgt zu berichten:

Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in
Prozent)
CCM + CCA Klimaschutz
(CCM)
Anpassung an
den Klimawandel
(CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des anwendbaren KPI
0,2 0,0 0,2 0,0
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 0,0 0,0
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des anwendbaren KPI
687 13,3 687 13,3
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des anwendbaren KPI
0,3 0,0 0,3 0,0
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des anwendbaren KPI
0,3 0,0 0,3 0,0
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im
Nenner des anwendbaren KPI
0,0 0,0 0,0 0,0
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
4.498 86,7 4.498 86,7
8. Anwendbarer KPI insgesamt 5.186 100,0 5.185 100,0

Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten nach Umsatz (Nenner), Geldbeträge in TEUR

Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten nach Umsatz (Zähler), Geldbeträge in TEUR

Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in
Prozent)
CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an
den Klimawandel
Betrag % Betrag % Betrag
%
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Zähler des anwendbaren KPI
0,3 0,0 0,3 0,0
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 0,0 0,0
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Zähler des anwendbaren KPI
1.829 6,4 1.829 6,4
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Zähler des anwendbaren KPI
0,9 0,0 0,9 0,0
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Zähler des anwendbaren KPI
0,6 0,0 0,6 0,0
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139
im Zähler des anwendbaren KPI
0,0 0,0 0,0 0,0
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
26.993 93,6 26.983 93,6
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im
Zähler des anwendbaren KPI
28.824 100,0 28.814 100,0
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an
den Klimawandel
Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0 0,0 0 0,0
2. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
9 0,0 9 0,1
3. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
38 0,0 38 0,2
4. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
721 2,0 721 3,7
5. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
229 0,6 229 1,2
6. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten
Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
11 0,0 11 0,1
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im
Nenner des anwendbaren KPI
27.602 75,8 18.234 94,8 317 100,0
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
36.435 100,0 19.331 100,0 317 100,0

Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten nach Umsatz, Geldbeträge in TEUR

Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten nach Umsatz, Geldbeträge in TEUR

Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozent
1. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des
anwendbaren KPI
0 0,0
2. Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des
anwendbaren KPI
0 0,0
3. Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des
anwendbaren KPI
150 0,7
4. Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des
anwendbaren KPI
869 4,2
5. Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des
anwendbaren KPI
217 1,0
6. Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II
der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des
anwendbaren KPI
0 0,0
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger
Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
19.693 94,1
8. Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren
KPI
20.929 100,0

Nach CapEx (Investititonsausgaben) sind folgende Werte zu berichten:

Meldebogen 2 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten nach CapEx (Nenner), Geldbeträge in TEUR

Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA Klimaschutz (CCM) Anpassung an
den Klimawandel
(CCA)
Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0 0,0 0 0,0
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
114 0,8 114 0,8
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
1.020 7,4 1.020 7,4
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
52 0,4 52 0,4
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
47 0,3 47 0,3
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0 0,0 0 0,0
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren
KPI
12.489 91,0 12.489 91,0
8. Anwendbarer KPI insgesamt 13.721 100,0 13.721 100,0

Meldebogen 3 Taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten nach CapEx (Zähler), Geldbeträge in TEUR

Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag und Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an
den Klimawandel
Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0 0,0 0 0,0
2. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
190 0,7 190 0,7
3. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
1.553 5,4 1.553 5,4
4. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
62 0,2 62 0,2
5. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
57 0,2 57 0,2
6. Betrag und Anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeit gemäß
Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der Delegierten Verordnung (EU)
2021/2139 im Zähler des anwendbaren KPI
0 0,0 0 0,0
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im Zähler des anwendbaren KPI
26.933 93,5 26.933 93,5
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im
Zähler des anwendbaren KPI
28.795 100,0 28.795 100,0
Zeile Wirtschaftstätigkeiten Anteil (Angaben in Geldbeträgen und in Prozent)
CCM + CCA Klimaschutz Anpassung an
den Klimawandel
Betrag % Betrag % Betrag %
1. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0 0,0 0 0,0
2. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0 0,0 0 0,0
3. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
65 0,3 65 0,5
4. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
37 0,2 37 0,3
5. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0 0,0 0 0,0
6. Betrag und Anteil der taxonomiefähigen, aber nicht taxonomiekonformen
Wirtschaftstätigkeit gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 im Nenner des anwendbaren KPI
0 0,0 0 0,0
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter
taxonomiefähiger, aber nicht taxonomiekonformer Wirtschaftstätigkeiten im
Nenner des anwendbaren KPI
23.354 99,5 14.147 99,2 317 100,0
8. Gesamtbetrag und -anteil der taxonomiefähigen, aber nicht
taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI
23.456 100,0 14.249 100,0 317 100,0

Meldebogen 4 Taxonomiefähige, aber nicht taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten nach CapEx, Geldbeträge in TEUR

Meldebogen 5 Nicht taxonomiefähige Wirtschaftstätigkeiten nach CapEx, Geldbeträge in TEUR

Zeile Wirtschaftstätigkeiten Betrag Prozent
1. Betrag und Anteil der in Zeile 1 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.26 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren
KPI
0 0,0
2. Betrag und Anteil der in Zeile 2 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.27 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren
KPI
834 5,5
3. Betrag und Anteil der in Zeile 3 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.28 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren
KPI
164 1,1
4. Betrag und Anteil der in Zeile 4 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.29 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren
KPI
0 0,0
5. Betrag und Anteil der in Zeile 5 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.30 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren
KPI
0 0,0
6. Betrag und Anteil der in Zeile 6 des Meldebogens 1 genannten, gemäß Abschnitt 4.31 der Anhänge I und II der
Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeit im Nenner des anwendbaren
KPI
0 0,0
7. Betrag und Anteil anderer, in den Zeilen 1 bis 6 nicht aufgeführter nicht taxonomiefähiger Wirtschaftstätigkeiten im
Nenner des anwendbaren KPI
14.027 93,4
8. Gesamtbetrag und -anteil der nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten im Nenner des anwendbaren KPI 15.025 100,0

5.2.4 Nachhaltige Versicherungstechnik

Im Sinne der Delegierten Verordnung vom 06.07.2021 zur Taxonomie-Verordnung hat die Deutsche Familienversicherung einen Prozess etabliert, um Taxonomie-fähige Versicherungsaktivitäten zu identifizieren und um zu überprüfen, ob ein wesentlicher positiver Beitrag geleistet sowie ob kein negativer Beitrag auf eines der anderen Umweltziele (do no significant harm) ausgeübt wird. Im Sinne von Anhang II der Delegierten Verordnung können die von der Deutschen Familienversicherung betriebenen Nicht-Lebensversicherungs-Sparten grundsätzlich Taxonomie-konform sein, sofern die Sparten in Zusammenhang mit den versicherten Gefahren Temperatur, Wind, Wasser und Erdmasse stehen. Da sich die Deckungen der Deutschen Familienversicherung jedoch weit überwiegend auf Personenschäden beziehen, sind die genannten versicherten Gefahren in der Gesamtsicht irrelevant. Somit ist der Anteil der Prämieneinnahmen, welche als Taxonomie-konform im Sinne von Anhang II der Delegierten Verordnung zu publizieren sind, unwesentlich, so dass eine Publikation an dieser Stelle unterbleibt. Der Anteil der Hausratversicherung an den gesamten Prämieneinnahmen der Deutschen Familienversicherung liegt beispielsweise auch in 2023 unter 1 %, während in der Sparte Gebäudeversicherung keine Risiken gezeichnet werden.

5.3 Sozialinformationen

Dieser Abschnitt zu Sozialinformationen enthält zum einen die Angabepflichten, die sich auf die wesentlichen Auswirkungen der Deutschen Familienversicherung auf die eigene Belegschaft sowie die damit zusammenhängenden wesentlichen Risiken und Chancen beziehen. Zum anderen erläutert dieser Abschnitt die Auswirkungen auf die Versicherungsnehmer als Verbraucher und Endnutzer im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette der Deutschen Familienversicherung, im Rahmen von Versicherungsprodukten sowie durch Geschäftsbeziehungen und die damit verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen.

5.3.1 Eigene Belegschaft

Soll es gelingen, dass wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für unser Unternehmen weiter gewinnen und halten, muss deren Förderung und Weiterentwicklung eine wichtige Bedeutung zukommen. Im Fokus stehen bei uns motivierte, engagierte und gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Voraussetzung dafür sind, dass die Deutsche Familienversicherung ihren erfolgreichen Kurs weiterfolgen kann. Darum sind Arbeitnehmerbelange von sehr hoher Bedeutung für die Deutsche Familienversicherung. In jährlich mit allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geführten Beurteilungsgesprächen steht neben der Beurteilung der Leistung auch die berufliche Weiterentwicklung auf der Agenda. GRI 404-3 Diese Maßnahmen sind Teil der Strategie für das Management der wesentlichen Auswirkungen auf die eigene Belegschaft sowie der damit verbundenen wesentlichen Risiken und Chancen. ESRS S1-1

Einbeziehung der eigenen Belegschaft

In regelmäßig stattfindenden Mitarbeiterversammlungen, Abteilungsleiter Jour fixes und weiteren zweckbezogenen Zusammenkünften erläutert das Management nicht nur Strategien, Maßnahmen und Ziele, sondern bezieht auch die Sichtweisen seiner eigenen Belegschaft in die Entscheidungen oder Tätigkeiten explizit ein. Dies gilt insbesondere, soweit mit diesen tatsächliche oder potentielle Auswirkungen auf die eigene Belegschaft verbunden sind. ESRS S1-2 Darüber hinaus bestehen formale Mittel und Prozesse, mit denen die eigene Belegschaft ihre Anliegen und Bedürfnisse mitteilen kann. Dazu gehört, dass Versicherungsunternehmen bereits nach § 23 Abs. 6 VAG verpflichtet sind, ein Verfahren einzurichten, das es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität ermöglicht, potentielle oder tatsächliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zu melden. Auch das Hinweisgeberschutzgesetz regelt die Einrichtung eines entsprechenden Systems und gilt ergänzend, soweit das VAG keine Vorgaben macht. Das in der Deutschen Familienversicherung per gesonderter Richtlinie implementierte Hinweisgebersystem ist Teil der Geschäftsorganisation und der Compliance-Kultur. ESRS S1-3

Merkmale der eigenen Belegschaft

Die folgende Tabelle fasst wesentliche Merkmale der Beschäftigten innerhalb der Belegschaft zusammen. ESRS S1-6

Angabepflicht ESRS S1-6 Rz. 31.12.2023
Gesamtzahl der dauerhaft Beschäftigten nach Personenanzahl und
Aufschlüsselung nach Geschlecht
206
dv. weiblich 50 a) und 50 b)i 107
dv. männlich 99
dv. im Ausland beschäftigt 0
Gesamtzahl der vorübergehend Beschäftigten 50 b) i. 0
Gesamtzahl der Beschäftigten ohne garantierte Arbeitsstunden 50 b) ii. 0
Teilzeitbeschäftige, aufgeschlüsselt nach Geschlecht 34
dv. weiblich 52 b) 25
dv. männlich 9

Vielfalt macht die Deutsche Familienversicherung reicher, einschließlich Geschlecht, Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung, Behinderung oder weiterer durch das Gesetz geschützter Merkmale. Bereits im Geschäftsjahr 2022 wurde die Leitung des obersten Kontrollorgans der Deutschen Familienversicherung erstmals in die Hände einer Frau als Aufsichtsratsvorsitzenden gegeben. Im Geschäftsjahr 2023 wurde erstmalig eine Frau zum Mitglied des Vorstands bestellt. GRI 405-1 In der folgenden Übersicht werden Diversitätsparameter der eigenen Belegschaft, einschließlich der Geschlechterverteilung auf der obersten Führungsebene und der Altersverteilung unter den Beschäftigten, aufgeführt. ESRS S1-9

Angabepflicht ESRS S1-9 Rz. 31.12.2023
Geschlechterverteilung nach prozentualem Anteil auf der obersten
Führungsebene
66 a) 25 %
Verteilung der Beschäftigten nach Altersgruppen 66 b)
dv. unter 30 Jahre 65
dv. 30 bis 50 Jahre 97
dv. über 50 Jahre 44

Der Vorstand der Deutschen Familienversicherung entschied am 20.11.2023, die Zielquote für den Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands bis zum 31.10.2028 jeweils auf 50 % festzusetzen (§ 76 Abs. 4 AktG). Für weitere Details hierzu wird auf den Corporate Governance Bericht verwiesen.

Alle eigene Beschäftigten der Deutschen Familienversicherung genießen durch die Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (zusammen: Sozialversicherung) einen Sozialschutz gegen Verdienstverluste aufgrund eines bedeutenden Lebensereignisses, einschließlich Krankheit, Arbeitslosigkeit ab dem Zeitpunkt, zu dem die eigene Arbeitskraft für das Unternehmen arbeitet, Arbeitsunfällen und Erwerbsunfähigkeit, Elternurlaub und Ruhestand. Wenige Ausnahmen hiervon bestehen lediglich in jenen Fällen, in denen eine Mitgliedschaft in berufsständischen Versorgungswerken, insbesondere im Versorgungswerk der Rechtsanwälte im Land Hessen, vorliegt. ESRS S1-11

Zum 31.12.2023 waren unter den eigenen Beschäftigten der Deutschen Familienversicherung keine Beschäftigte mit Behinderungen. ESRS S1-12

Schulung und Kompetenzentwicklung der eigenen Beschäftigten

Im Einklang mit SDG 4 – Hochwertige Bildung sieht die Deutsche Familienversicherung die Qualifizierung und Weiterentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als wichtiges Ziel an. Gerade für ein von digitalen Geschäftsprozessen und von Innovation geprägtes Unternehmen besitzt Wissen und Bildung einen zentralen Stellenwert. Vor diesem Hintergrund förderten wir auch im Geschäftsjahr 2023 diverse Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.

Mit dem Ziel, Führungskräfte weiter zu entwickeln, bildete die Deutsche Familienversicherung im Geschäftsjahr 2023 einen Führungsförderkreis. In einer Abfolge von Schulungen, Vorträgen und Diskussionen mit Führungskräften wurden Führungstechniken erläutert, praktische Hinweise gegeben und Erfahrungen ausgetauscht. Weiterhin beschäftigt die Deutsche Familienversicherung kontinuierlich Praktikantinnen und Praktikanten sowie Werkstudentinnen und Werkstudenten, um auch hier einen Beitrag zur Qualifizierung und Weiterentwicklung junger Menschen zu leisten. Zudem besteht eine Kooperation mit der Hochschule Frankfurt, in deren Rahmen Duale Studierende in Informatik ausgebildet werden.

Die Deutsche Familienversicherung unterstützte im Geschäftsjahr 2023 den Verein zur Förderung der Mathematik an der Goethe-Universität Frankfurt e.V. finanziell. Darüber hinaus beschlossen wir in 2023, drei junge Talente an der Goethe-Universität Frankfurt mit drei Deutschland-Stipendien in den Schwerpunkten Informatik und Wirtschaftswissenschaften/Accounting zu fördern. ESRS S1-13

Angabepflicht ESRS S1-13 Rz. 2023
Prozentsatz der Beschäftigten, die an regelmäßigen Leistungs- und
Laufbahnbeurteilungen teilgenommen haben
83 a) 100 %
Durchschnittliche Zahl der Schulungsstunden je Beschäftigtem 83 b) 15 Stunden, unabhängig vom Geschlecht

Gesundheit, Verantwortungsbewusstsein und Information

Themen des Arbeitsschutzes wie Arbeitsunfälle oder arbeitsbedingte Erkrankungen beschränken sich bei der Deutschen Familienversicherung geschäftstypisch grundsätzlich weitestgehend auf Wegeunfälle bei der Anfahrt zum Unternehmen. GRI 403-9, GRI 403-10 Belangen des Gesundheitsschutzes wird, unabhängig von etwaig bestehenden Pandemien oder anderen Sondersituationen, eine hohe Priorität eingeräumt. In regelmäßigen internen Kommunikationen und Schulungen wurden und werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch hierzu informiert. GRI 403-1, GRI 403-2, GRI 403-3, GRI 403-4, GRI 403- 6, GRI 403-7, GRI 403-8

Im Geschäftsjahr 2023 lagen keine Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen und arbeitsbedingter Erkrankungen vor. ESRS S1-14

Angabepflicht ESRS S1-14 Rz. 2023
Zahl der Vorfälle im Zusammenhang mit
arbeitsbedingten Verletzungen, Erkrankungen und
Todesfälle in der eigenen Belegschaft
86 0
Prozentsatz der Personen in der eigenen Belegschaft, die
auf der Grundlage gesetzlicher Anforderungen und/oder
anerkannter Normen oder Leitlinien vom
Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit des
Unternehmens abgedeckt werden.
88 a) 100 %
Zahl der Todesfälle infolge arbeitsbedingter Verletzungen
und arbeitsbedingter Erkrankungen
88 b) 0
Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle 88 c) 0
Zahl der Fälle meldepflichtiger arbeitsbedingter
Erkrankungen, vorbehaltlich gesetzlicher
Einschränkungen bei der Erhebung von Daten
88 d) 0
Zahl der Ausfalltage aufgrund arbeitsbedingter
Verletzungen und Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen,
arbeitsbedingter Erkrankungen und von Todesfällen
infolge von Erkrankungen
88 e) 0

Die folgende Übersicht stellt dar, inwieweit die Beschäftigten der Deutschen Familienversicherung Anspruch auf Urlaub aus familiären Gründen haben und davon Gebrauch machen. ESRS S1-15

Angabepflicht ESRS S1-15 Rz. 2023
Den Prozentsatz der Beschäftigten, die Anspruch auf
Urlaub aus familiären Gründen haben
93 a) 100 %
Prozentsatz der anspruchsberechtigen Beschäftigten, die 93 b)
Urlaub aus familiären Gründen in Anspruch genommen
haben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht
dv. weiblich 2,92 %
dv. männlich 1,95 %

Menschenrechtsaspekte und soziale Aspekte

Wir bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte. Ebenso treten wir ein für Chancengleichheit bei der Einstellung und Beschäftigung und zur Förderung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die Achtung der Menschenrechte ist ein Grundpfeiler unseres Handelns im Unternehmen. Bei der Umsetzung dieser Werte kommt unseren Führungskräften eine hervorgehobene Bedeutung zu. Im Geschäftsjahr 2023 wurde kein Diskriminierungsvorfall gemeldet. Entsprechend wurden auch keine Sanktionen, Schadenersatzzahlungen ausgelöst. GRI 406-1 aus ESRS S1-17

Investitionsvereinbarungen, bei denen die Deutsche Familienversicherung eine Prüfung in Bezug auf Menschenrechtsaspekte und/oder soziale Aspekte durchführt, beschränken sich im Wesentlichen auf die Kapitalanlagen, weshalb wir auf die entsprechenden Ausführungen in Abschnitt 6.3.3 verweisen. GRI 412-3 Dies betrifft ebenfalls Risiken für Vorfälle mit Kinderarbeit GRI 408-1, Risiken für Vorfälle von Zwangs- oder Pflichtarbeit GRI 409-1 sowie Geschäftstätigkeiten mit erheblichen tatsächlichen oder potentiellen negativen Auswirkungen auf lokale Gemeinschaften GRI 413-2. Eine Bewertung bestehender und neuer Lieferanten nach sozialen Kriterien bezieht sich bei der Deutschen Familienversicherung im Wesentlichen auf Rückversicherungsunternehmen. Auf der Grundlage langfristiger Beziehungen der ausgewählten Rückversicherungspartner informieren wir uns darüber, dass dort Nachhaltigkeitskriterien über die Wertschöpfungskette hinweg eingehalten werden. GRI 414-1

5.3.2 Verbraucher und Endnutzer

Im Folgenden berichten wir über wesentliche Auswirkungen auf die Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit und Wertschöpfungskette der Deutschen Familienversicherung. Dazu gehören zunächst positive wie auch negative (tatsächliche oder potentielle) Auswirkungen auf die Verbraucher (Kunden), jegliche ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung, Minderung oder Behebung tatsächlicher oder potentieller negativer Auswirkungen und zum Umgang mit Risiken und Chancen sowie etwaige finanzielle Wirkungen der wesentlichen Risiken und Chancen, die sich kurz-, mittelund langfristig aus den Auswirkungen und Abhängigkeiten des Unternehmens in Bezug auf die Versicherungsnehmer ergeben können.

Mit dem Ziel, die Bedürfnisse und Erwartungen der eigenen Kunden und potentieller Kunden bestmöglich zu kennen, ermittelt die Deutsche Familienversicherung regelmäßig mittels eines integrierten Ansatzes Informationen über Absicherungsbedürfnisse für mögliche Personen- wie auch Sachschäden. Dabei spielen mit Blick auf das Geschäftsmodell der Deutschen Familienversicherung Aspekte der persönlichen Sicherheit von Versicherungsnehmern und von zu versichernden Risiken (einschließlich Gesundheit, persönlicher Sicherheit sowie Schutz von Kindern) eine zentrale Rolle. Ergänzt werden diese um informationsbezogene Aspekte und Auswirkungen (einschließlich Privatsphäre, Zugang zu Informationen) sowie Aspekte der sozialen Inklusion von Verbrauchern. Es ist ein wesentliches Ziel der Geschäftspolitik, breiten Bevölkerungsschichten Zugang zu hochwertigen Versicherungsprodukten zu ermöglichen. Das Credo "Einfach. Vernünftig." beschreibt die verantwortungsvollen Vermarktungspraktiken, deren Zentrum verständliche Versicherungsprodukte bilden. Hierbei steht auch die Achtung von Menschenrechten der Verbraucher im Mittelpunkt. ESRS S4-1

Ein Einbezug der Verbraucher gelingt insbesondere auch über Kundenbefragungen, sei es über strukturierte Fragebogen, Telefoninterviews oder Schriftverkehr. Dabei werden die Verbraucher bzw. Endnutzer in der Regel direkt befragt. In jenen Fällen, in denen die Deutsche Familienversicherung mit qualifizierten Vermittlern bzw. Maklern zusammenarbeitet, werden auch diese befragt, da sie direkten Zugang zu den verbraucherbezogenen Informationen besitzen. Innerhalb der Deutschen Familienversicherung trägt hierfür insbesondere der Leiter Produktentwicklung in enger Abstimmung mit dem Vertriebsvorstand die Verantwortung. Die so regelmäßig erhobenen Informationen werden mit den Erkenntnissen aus unabhängigen Produktplatzierungen, etwa durch Stiftung Warentest, gespiegelt bzw. verifiziert. ESRS S4-2

Kunden der Deutschen Familienversicherung haben die Möglichkeit, ihre Anliegen und Bedürfnisse unmittelbar mitzuteilen. Hierfür sind gesonderte Beschwerdemechanismen eingerichtet, die Teil der Geschäftsbeziehungen sind. Für die Deutsche Familienversicherung gehört die Einrichtung einer gut funktionierenden und transparenten Beschwerdebearbeitung zu den Bausteinen einer ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation und eines wirksamen Risikomanagementsystems gem. §§ 23 Abs. 3 S. 2, 26, 51 VAG. § 7 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit der Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) enthält ebenfalls Anforderungen an die Informationen über die Information der Beschwerdebearbeitung für die Versicherungsnehmer. Weiterhin hat die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA bereits im Jahr 2012 Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung durch Versicherungsunternehmen erlassen, welche die BaFin am 20.09.2013 als Sammelverfügung (CZ.VA 43-I 2512 2013/0007) erlassen und durch ein ergänzendes Rundschreiben (VA 3/2013) veröffentlicht hat. Mit ihrem gesonderten Rundschreiben (VA 1/2006) hatte die BaFin bereits zuvor am 23.03.2006 Hinweise für die Bearbeitung von Beschwerden durch die Versicherungsunternehmen veröffentlicht. Innerhalb der Deutschen Familienversicherung besitzt eine gesonderte Leitlinie Beschwerdemanagement Geltung, die turnusgemäß jährlich überprüft wird. Diese Leitlinie regelt detailliert den Prozess vom Eingang (möglich in Gestalt einer einfachen Abteilungsbeschwerde, einer Vorstandsbeschwerde, einer Ombudsmann-Beschwerde oder einer BaFin-Beschwerde) und von der Erfassung von Beschwerden bis hin zu ihrer Bearbeitung. Beim Vorstandsvorsitzenden ist ein Beauftragter für Kundenbeschwerden und Kundenzufriedenheit (BVK) installiert, für den gesonderte Berichtspflichten gelten. ESRS S4-3

Welche Maßnahmen ergriffen werden, geplant oder im Gange sind, um wesentliche negative Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer zu verhindern, zu mindern oder zu beheben, hängt in der Deutschen Familienversicherung vom Einzelfall ab. Gerade die Rolle des BVK und seine Berichtspflichten sollen jedoch sicherstellen, dass (im Falle von Beschwerden wie auch ohne Vorliegen von Beschwerden) wirksam, zeitnah und sachgerecht Abhilfe in Bezug auf Verbraucher bzw. Endnutzer geschaffen wird. ESRS S4-4

Vor dem Hintergrund des vorstehend beschriebenen Prozesses zur Berücksichtigung von Kundenbedürfnissen sowie zur Erfassung und Bearbeitung etwaiger Kundenbeschwerden sieht die Deutsche Familienversicherung davon ab, zeitgebundene und/oder ergebnisorientierte Ziele zu nutzen, um Fortschritte bei der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen und/oder bei der Förderung positiver Auswirkungen auf Verbraucher und/oder Endnutzer und/oder beim Management wesentlicher Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Verbrauchern und/oder Endnutzern voranzutreiben und zu messen. ESRS S4-5

5.4 Governance-Informationen

Strategien in Bezug auf Unternehmenspolitik und -kultur

Für die Deutsche Familienversicherung besitzt der Begriff der "Verlässlichkeit" eine hohe Bedeutung. Verlässlichkeit ist für uns ein Gebot jedes Handelns, sowohl nach innen wie auch nach außen. Ein Versicherungsunternehmen muss zu seinem Leistungsversprechen stehen, weil die Kundin bzw. der Kunde sich umgekehrt darauf verlässt. Als Arbeitgeber hat die Verlässlichkeit unmittelbare Auswirkungen auf die Führungsprinzipien, die in einem Unternehmen gelten sollten. GRI 102-16

Die Führungsgrundsätze der Deutschen Familienversicherung geben gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und ihren Vorgesetzten eine verlässliche Leitlinie. GRI 205-1 Die Verständlichkeit unserer Versicherungsprodukte und die Testergebnisse bekannter Rating-Einrichtungen sollen der Kundin und dem Kunden erlauben, sich auf uns ohne nähere Prüfung zu verlassen. Dies gilt für alle Versicherungsaktivitäten der Deutschen Familienversicherung. Diese Maximen, gemeinsam mit erlassenen Leit- und Richtlinien, prägen wesentliche Elemente der Unternehmenspolitik und -kultur in der Deutschen Familienversicherung. ESRS G1-1

Management der Beziehungen zu Rückversicherern

Geschäftsmodelltypisch beziehen sich die Beziehungen zu Lieferanten bei der Deutschen Familienversicherung im Wesentlichen auf Rückversicherer. Die Deutsche Familienversicherung hat Rückversicherungen bei ausgewählten Rückversicherungspartnern mit hervorragender Leistungsfähigkeit, höchster Leistungsbereitschaft und untadeligem Renommée platziert. Eine laufende Prüfung dieser Partner auf Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft erfolgt sowohl hausintern als auch mit Unterstützung eines mandatierten Rückversicherungsmaklers. Ergänzend zur vorstehend erläuterten Prüfung der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Rückversicherer führt die Deutsche Familienversicherung seit 2021 jährlich ein "Social Supplier Assessment" durch. GRI 414 Auf Basis einer Durchsicht der veröffentlichten CSR Reportings der Rückversicherer wird dabei mit Schwerpunkt auf die sozialen Nachhaltigkeitskriterien beurteilt, ob diese Unternehmen Prozesse implementiert bzw. Ziele definiert haben, Nachhaltigkeitskriterien über die Wertschöpfungskette hinweg einzuhalten. ESRS G1-2

Verhinderung und Aufdeckung von Korruption und Bestechung

Die Deutsche Familienversicherung toleriert keine Form von Korruption oder Bestechung. Die Annahme und das Fordern von Geschenken oder sonstigen Vorteilen ist grundsätzlich untersagt, wenn dadurch die Interessen der Deutschen Familienversicherung oder die Unabhängigkeit und professionelle Entscheidungsfähigkeit gefährdet sind oder gefährdet sein könnten. Einzelheiten hierzu sind im schriftlich fixierten "Verhaltenskodex für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Deutschen Familienversicherung" enthalten, der verbindlich für die Deutsche Familienversicherung und für alle ihre Tochtergesellschaften gilt.

Die offene Ansprache von Bedenken und Missständen trägt entscheidend dazu bei, dass Fehlverhalten seltener auftreten sowie frühzeitig erkannt und korrigiert werden können. Daher legt die Deutsche Familienversicherung Wert auf ein offenes Klima, in dem sich Mitarbeiter bedenkenlos und vertrauensvoll auch mit kritischen Sachverhalten an ihren Vorgesetzten oder den Vorstand wenden können. Führungskräfte sollen zur offenen Aussprache ermutigen und ihren Mitarbeitern zur Seite stehen. Geäußerten Bedenken wird fair und vorurteilsfrei nachgegangen. Einschüchterungsversuche und Repressalien gegenüber Mitarbeitern, die in gutem Glauben ein tatsächliches oder vermutetes Fehlverhalten melden, werden nicht ergriffen und in keinem Fall geduldet. Haben Mitarbeiter im Einzelfall trotzdem Vorbehalte, ihr Anliegen mit ihrem Vorgesetzten im direkten Umfeld zu besprechen, können sie das implementierte Hinweisgebersystem der Deutschen Familienversicherung nutzen. Dieses ermöglicht es den Mitarbeitern, unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität potentielle oder tatsächliche Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften zu melden. Für die Deutsche Familienversicherung können Compliance-Verstöße einen nicht unerheblichen Reputationsschaden und finanzielle Nachteile, einschließlich Bußgeldern, bedeuten. Für Mitarbeiter können Compliance-Verstöße neben strafrechtlichen Konsequenzen (etwa Strafanzeige, Geldstrafe, Freiheitsstrafe) auch arbeits- und zivilrechtliche Konsequenzen, wie Abmahnung oder (fristlose) Kündigung und Schadenersatz, zur Folge haben. ESRS G1-3

Im Berichtszeitraum lag kein Vorfall in Bezug auf Korruption oder Bestechung vor. ESRS G1-4

Förderung von Kultur und politischer Willensbildung

Mit dem Ziel einer Förderung der Kultur im lokalen Umfeld ihres Geschäftssitzes unterstützte die Deutsche Familienversicherung in 2023 den Städelschen Museumsverein e.V. sowie den Frankfurter Patronatsverein für die Städtischen Bühnen e.V. finanziell. Mit Blick auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt spendeten wir im Geschäftsjahr 2023 einen Betrag an die Christlich Demokratische Union Deutschlands. GRI 415-1 ESRS G1-5

Darüber hinaus unterstützt die Deutsche Familienversicherung, im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsgrundsätze und -ziele, die Initiative "Frankfurt Next Generation – Zukunft gestalten" der Polytechnischen Gesellschaft und der Polytechnischen Stiftung. Ziel ist die Entwicklung eines Zukunftsbilds für Frankfurt, das den Menschen anhand konkreter Beispiele vor Augen führt, wie ihre Stadt im Jahr 2035+ aussehen muss, um adäquat auf die Folgen des Klimawandels in einer Großstadt zu reagieren. Außerdem will es die Bürgerinnen und Bürger dazu motivieren, selbst Verantwortung für die Gestaltung ihrer Stadt zu übernehmen.

6 CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT UND ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄSS §§ 289F, 315D HGB

6.1 Corporate-Governance-Bericht

Über die Corporate Governance sollen Vorstand und Aufsichtsrat jährlich berichten (Corporate-Governance-Bericht) und diesen Bericht im Zusammenhang mit der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlichen.

Corporate Governance bedeutet eine verantwortungsbewusste, transparente und auf eine nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und Überwachung. Corporate Governance in diesem Sinne ist für die Deutsche Familienversicherung eine wesentliche Grundlage für den Unternehmenserfolg und begründet das Vertrauen der Versicherungsnehmer, Geschäftspartner, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Aktionäre in das Unternehmen.

Duales Führungssystem von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Deutsche Familienversicherung unterliegt als börsennotierte Aktiengesellschaft unter anderem den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG). Ein Grundprinzip des deutschen Aktienrechtes ist das duale Führungssystem, bestehend aus Vorstand und Aufsichtsrat. Dem Vorstand obliegt dabei die Führung, Leitung und Ausrichtung des Unternehmens und dem Aufsichtsrat die Bestellung der Mitglieder des Vorstands, die Festlegung deren Vergütung sowie die Beratung und Überwachung des Vorstands. Beide Organe arbeiten bei der Deutschen Familienversicherung vertrauensvoll im Unternehmensinteresse zusammen.

Der Vorstand der Deutschen Familienversicherung bestand im Berichtsjahr 2023 von Januar bis März aus drei Mitgliedern, von April bis Mai aus vier Mitgliedern, von Juni bis Juli aus fünf Mitgliedern und seit August aus vier Mitgliedern. Der Vorstand bestimmt die Geschäftspolitik und die strategische Ausrichtung des Unternehmens. Er leitet die Gesellschaft in eigener Verantwortung mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung im Unternehmensinteresse. Er ist dabei auch für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses zuständig. Die Arbeitsweise des Vorstands ist in der Erklärung zur Unternehmensführung näher ausgeführt.

Der Aufsichtsrat der Deutschen Familienversicherung bestand im Geschäftsjahr 2023 ab 24. Mai 2023 aus drei Mitgliedern (zuvor fünf Mitglieder). Der Aufsichtsrat ist so zusammengesetzt, dass eine umfassende qualifizierte Beratung und Überwachung des Vorstands möglich ist. Dies setzt voraus, dass im Aufsichtsrat dem Risikoprofil der Gesellschaft entsprechende Kenntnisse mindestens in den Bereichen Kapitalanlage, Versicherungstechnik, Rechnungslegung und Abschlussprüfung vorhanden sind. Die Arbeitsweise des Aufsichtsrats ist in der Erklärung zur Unternehmensführung näher ausgeführt.

Die Vorstandsmitglieder dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit weder für sich noch für andere Personen von Dritten Zuwendungen oder sonstige ungerechtfertigte Vorteile fordern, annehmen oder Dritten ungerechtfertigte Vorteile gewähren.

Die Aufsichtsratsmitglieder dürfen bei ihren Entscheidungen weder persönliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen, die der Gesellschaft oder dem Konzern zustehen, für sich oder Dritte nutzen.

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sind verpflichtet, etwaige Interessenkollisionen dem Aufsichtsrat zu melden.

Hauptversammlung

Weiteres Organ der Gesellschaft ist die Hauptversammlung. In der Hauptversammlung üben die Aktionäre der Deutschen Familienversicherung ihre Rechte aus. Alle ausgegebenen Aktien der Deutschen Familienversicherung sind auf den Inhaber lautende Stückaktien mit identischen Rechten und Pflichten. Bei Beschlussfassungen der Hauptversammlung gewährt jede Aktie eine Stimme.

Die jährliche ordentliche Hauptversammlung, die innerhalb der ersten acht Monate eines Geschäftsjahres stattfindet, nimmt alle ihr durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben wahr.

Die Aufsichtsratsvorsitzende oder ein von ihr bestimmtes anderes Aufsichtsratsmitglied führt den Vorsitz in der Hauptversammlung.

Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der Satzung der Gesellschaft eine höhere Mehrheit erforderlich ist.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Die Rechnungslegung des Konzernabschlusses der Deutschen Familienversicherung inklusive ihrer Tochterunternehmen (Unternehmensverbund) erfolgt gemäß § 315e Handelsgesetzbuch (HGB) auf Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss der Deutschen Familienversicherung wird nach Maßgabe des deutschen Rechts, insbesondere der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) und des Handelsgesetzbuches (HGB), erstellt.

Der Abschlussprüfer wurde durch die Hauptversammlung gewählt und der Aufsichtsrat erteilte dem Abschlussprüfer im Anschluss den Prüfungsauftrag. Der Aufsichtsrat überwacht die Abschlussprüfung einschließlich der Unabhängigkeit, Qualifikation, Rotation und Effizienz der Abschlussprüfung.

Die Abschlussprüfung umfasst den Einzelabschluss der DFV Deutsche Familienversicherung AG sowie den Konzernabschluss des Unternehmensverbundes.

Kommunikation und Transparenz

Für die Deutsche Familienversicherung hat eine transparente Unternehmensführung und eine offene Kommunikation stets einen hohen Stellenwert. Dies gilt umso mehr für ein börsennotiertes Unternehmen, weil eine zeitnahe, einheitliche und umfassende Information und Kommunikation das Vertrauen der Investoren und der Öffentlichkeit stärkt.

Bei der Veröffentlichung von Informationen folgt der Vorstand daher den Grundsätzen von Transparenz, Offenheit und Verständlichkeit sowie Unverzüglichkeit und Gleichbehandlung der Aktionäre und Investoren.

Im Rahmen der Investor Relations werden alle wesentlichen Informationen zur Lage und Entwicklung der Gesellschaft sowie alle relevanten Mitteilungen wie Presse-, Ad-hoc-, Stimmrechts- und Directors` Dealings-Mitteilungen sowie Finanzberichte und der Finanzkalender veröffentlicht.

Die weitere Berichterstattung über die Geschäftsergebnisse erfolgt über den Geschäftsbericht, Zwischenmitteilungen und unterjährige Finanzberichte. Zusätzlich führt der Vorstand eine intensive Finanzkommunikation mit den relevanten Marktteilnehmern auf Konferenzen und Roadshows im In- und Ausland.

Gegenüber Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hat sich der Vorstand verpflichtet, einmal pro Quartal über die geschäftlichen Ergebnisse ebenso zu berichten wie darüber, was an Herausforderungen ansteht.

6.2 Erklärung zur Unternehmensführung

Börsennotierte Aktiengesellschaften haben eine Erklärung zur Unternehmensführung in ihren Lagebericht aufzunehmen.

Einhaltung Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der Deutschen Familienversicherung haben im April 2024 folgende Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben:

"Entsprechenserklärung zum Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gem. § 161 Abs. 1 AktG verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der DFV Deutsche Familienversicherung AG erklären, dass die Deutsche Familienversicherung den Empfehlungen des Kodex (in der Fassung vom 28. April 2022) mit folgenden Abweichungen entsprechen wird:

Empfehlung A.8

Der Vorstand sollte im Fall eines Übernahmeangebots eine außerordentliche Hauptversammlung einberufen, in der die Aktionäre über das Übernahmeangebot beraten und gegebenenfalls über gesellschaftsrechtliche Maßnahmen beschließen.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil über 60 % der Anteile in den Händen des Gründers und von Altgesellschaftern liegen und diese unabhängig von der Hauptversammlung die Entscheidung über ein Übernahmeangebot treffen werden.

Empfehlung B.2

Der Aufsichtsrat soll gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung sorgen; die Vorgehensweise soll in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben werden.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung insofern nicht, als dass die Vorgehensweise bei der langfristigen Nachfolgeplanung als unternehmensinterne Angelegenheit nicht in der Erklärung zur Unternehmensführung beschrieben wird.

Empfehlung B.5

Für Vorstandsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil sie darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht.

Empfehlung C.1 Satz 2

Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium erarbeiten. Dabei soll der Aufsichtsrat auf Diversität achten.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, da die Gesellschaft kein gesondertes Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats verfolgt. Chancengleichheit und strikte Ablehnung jeglicher Form von Diskriminierung sind in der Unternehmenspolitik der Gesellschaft fest verankert. Vor diesem Hintergrund wird bei der Besetzung des Aufsichtsrats wie auch aller übrigen Positionen der Gesellschaft allein auf die fachliche Qualifikation und Kompetenz der Kandidatinnen und Kandidaten geachtet. Aspekte wie beispielsweise Geschlecht, Rasse, Alter, Hautfarbe, Religion, Familienstand, sexuelle Orientierung und Herkunft der jeweiligen Person bleiben dabei außer Betracht. Insofern orientiert sich der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen für den Aufsichtsrat an die Hauptversammlung an einem grundlegenden Anforderungsprofil, bei dem die fachliche Qualifikation und Kompetenz, Branchenkenntnis und die gesetzlichen Vorgaben, auch bei den eigenen Vertretern der wesentlichen Anteilsstämme, im Vordergrund stehen.

Empfehlung C.2

Für Aufsichtsratsmitglieder soll eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil sie darin einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sieht.

Empfehlung C.7

Mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter soll unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil die wesentlichen Anteilsstämme durch eigene Vertreter im Aufsichtsrat repräsentiert werden.

Empfehlung D.1

Der Aufsichtsrat soll sich eine Geschäftsordnung geben und diese auf der Internetseite zugänglich machen.

Zwar hat sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung gegeben; er hat sich jedoch dazu entschlossen, diese nicht auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich zu machen, weil die Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat ein rein unternehmensinternes Dokument ist.

Empfehlung D.4

Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, weil sie der Auffassung ist, dass die Bildung eines Nominierungsausschusses aufgrund der Größe des Unternehmens und der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder einen für die Gesellschaft unter dem Gesichtspunkt der Proportionalität unangemessenen Organisationsaufwand darstellt.

Empfehlung G.1 erster und zweiter Spiegelstrich

Im Vergütungssystem soll u.a. festgelegt werden, wie sich für die einzelnen Vorstandsmitglieder die Ziel-Gesamtvergütung bestimmt und welchen relativen Anteil die Festvergütung einerseits sowie kurzfristig variable und langfristig variable Vergütungsbestandteile andererseits an der Ziel-Gesamtvergütung haben.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung insoweit nicht, als im Vergütungssystem kein Verfahren zur Bestimmung des "wie" der Fixierung der Vergütung der Vorstandsmitglieder definiert wird. Die Entwicklung des Unternehmens ist aus Sicht der Gesellschaft noch nicht so ausgereift, dass die feste Definition eines solchen Verfahrens sachgerecht wäre. Dennoch wird der Aufsichtsrat für jeden Teil der variablen Vergütung Werte festlegen, die einer Zielerreichung von Zielen von 100 %

entspricht. Aus den vorgenannten Gründen bezieht sich die Angabe zu den relativen Anteilen der Vergütungskomponenten nicht auf die Ziel-Gesamtvergütung, sondern auf die Gesamt-Maximalvergütung.

Empfehlung G.3

Zur Beurteilung der Üblichkeit der konkreten Gesamtvergütung der Vorstandsmitglieder im Vergleich zu anderen Unternehmen soll der Aufsichtsrat eine geeignete Vergleichsgruppe anderer Unternehmen heranziehen, deren Zusammensetzung er offenlegt.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, da sie der Auffassung ist, dass diese Empfehlung für die Gesellschaft als kleines und dynamisch wachsendes Unternehmen nicht sachgerecht ist und darüber hinaus auch nicht erforderlich erscheint, um zu gewährleisten, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder in jedem Fall angemessen ist.

Empfehlung G.4

Zur Beurteilung der Üblichkeit innerhalb des Unternehmens soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt und dieses auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht. Der Aufsichtsrat berücksichtigt für die Frage, welche Vergütung für die Vorstandsmitglieder angemessen ist, nicht das Verhältnis der Vergütung der Vorstandsmitglieder zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt, auch nicht in der zeitlichen Entwicklung. Der Aufsichtsrat legt dementsprechend für den Vergleich auch nicht fest, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. Die entsprechende Kodex-Empfehlung erscheint wenig praktikabel und darüber hinaus auch nicht geeignet, um zu gewährleisten, dass die Vergütung der Vorstandsmitglieder in jedem Fall angemessen ist.

Empfehlung G.7

Der Aufsichtsrat soll für das bevorstehende Geschäftsjahr für jedes Vorstandsmitglied für alle variablen Vergütungsbestandteile die Leistungskriterien festlegen, die sich – neben operativen – vor allem an strategischen Zielsetzungen orientieren sollen. Der Aufsichtsrat soll festlegen, in welchem Umfang individuelle Ziele der einzelnen Vorstandsmitglieder oder Ziele für alle Vorstandsmitglieder zusammen maßgebend sind.

Die Gesellschaft folgte bisher dieser Empfehlung nicht, weil vorstandsindividuelle Ziele dem Gedanken eines Vorstandes als Kollegialorgan widersprechen. Im Rahmen einer derzeit geplanten Vereinfachung des bestehenden Bonus-Systems der Vorstandsmitglieder, die der Hauptversammlung vorgeschlagen werden soll, wird überlegt, individuelle Ziele für die Vorstandsmitglieder entsprechend der Empfehlung vorzusehen.

Empfehlung G.8

Eine nachträgliche Änderung der Zielwerte oder der Vergleichsparameter soll ausgeschlossen sein.

Die Gesellschaft folgt grundsätzlich dieser Empfehlung, allerdings sieht das in der Hauptversammlung 2021 beschlossene Vergütungssystem bezüglich der langfristigen variablen Vergütung das Recht des Aufsichtsrats vor, eine frühere Zielstellung zu "kassieren", wenn diese aufrecht zu erhalten nicht mehr im Gesellschaftsinteresse liegt.

Empfehlung G.10 Satz 1

Die dem Vorstandsmitglied gewährten variablen Vergütungsbeträge sollen von ihm unter Berücksichtigung der jeweiligen Steuerbelastung überwiegend in Aktien der Gesellschaft angelegt oder entsprechend aktienbasiert gewährt werden.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht, da die Vorstandsmitglieder zwar verpflichtet sind, die Hälfte ihrer variablen Vergütungsbeträge in Aktien der Gesellschaft anzulegen, sie nicht jedoch zwingend einen über die Hälfte der Vergütung hinausgehenden Betrag in Aktien der Gesellschaft anlegen müssen. Die entsprechende Empfehlung scheint angesichts der Größe der Gesellschaft nicht erforderlich, um einen Interessengleichlauf zwischen Vorstandsmitgliedern und Aktionären herzustellen, wenn schon die Hälfte der variablen Vergütungsbeträge in Aktien der Gesellschaft anzulegen sind, zumal die

Vergütung der Vorstandsmitglieder ganz überwiegend als feste Vergütung gewährt wird und die variable Vergütung nur einen kleinen Teil der Vergütung ausmacht.

Empfehlung G.10 Satz 2

Über die langfristig variablen Gewährungsbeträge soll das Vorstandsmitglied erst nach vier Jahren verfügen können.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung nicht. Die variablen Vergütungsbestandteile für ein Bewertungsjahr werden jeweils gestaffelt über einen Zeitraum von drei Jahren erdient und ausgezahlt. Da die Vergütung der Vorstandsmitglieder ganz überwiegend als feste Vergütung gewährt wird, scheint es weder sachgerecht noch erforderlich, dass die Vorstandsmitglieder über die variable Vergütung erst nach vier Jahren verfügen können.

Empfehlung G.11

Der Aufsichtsrat soll die Möglichkeit haben, außergewöhnliche Entwicklungen in angemessenem Rahmen Rechnung zu tragen. In begründeten Fällen soll eine variable Vergütung einbehalten oder zurückgefordert werden können.

Die Rückforderung oder Einbehaltung variabler Vergütungen ist im Vergütungssystem für den Vorstand nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass angesichts der im Vergütungssystem festgelegten Ausgestaltung und Höhe der variablen Vergütung Einbehalts- oder Rückforderungsrechte nicht sinnvoll sind. Im Übrigen gelten die allgemeinen aktienrechtlichen Regelungen, z.B. soll der Aufsichtsrat nach § 87 Abs. 2 AktG die Bezüge auf die angemessene Höhe herabsetzen, wenn sich die Lage der Gesellschaft nach der Festsetzung so verschlechtert, dass die Weitergewährung der Bezüge nach Absatz 1 unbillig für die Gesellschaft wäre.

Empfehlung G.13 Satz 1

Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit sollen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten.

Die Gesellschaft folgt dieser Empfehlung eingeschränkt. Von dieser Empfehlung ausgenommen ist der Vertrag des Vorstandsvorsitzenden als Gründer und bedeutender Aktionär der Gesellschaft."

Frankfurt am Main, im April 2024

Der Vorstand Der Aufsichtsrat

Unternehmensführungspraktiken

Die Deutsche Familienversicherung hat darüber hinaus ein Governance-System etabliert, das ein solides und vorsichtiges Management des Versicherungsgeschäfts ermöglicht. Dieses Governance-System umfasst die vier Schlüsselfunktionen: die Risikomanagementfunktion, die Compliance-Funktion, die versicherungsmathematische Funktion und die interne Revisionsfunktion. Wesentliche Stützpfeiler des Systems sind die Einrichtung geeigneter Prozesse im Bereich der Schlüsselfunktionen sowie der unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung (ORSA), der internen Kontrollen und des Outsourcings.

Die Deutsche Familienversicherung verfügt über ein funktionierendes und effektives internes Kontrollsystem, das eine unternehmensspezifische Steuerung und die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen und somit die Funktionsfähigkeit der Geschäftstätigkeit und Sicherstellung der Zuverlässigkeit von Informationen und Berichterstattungen gewährleistet.

Ergänzt wird das interne Kontrollsystem durch die Schlüsselfunktion Interne Revision, die nach Maßgabe des aufgestellten Revisionsplanes selbstständig und unabhängig objektive und risikoorientierte Überprüfungen der Geschäftsbereiche sowie der unternehmensspezifischen Abläufe, Verfahren und Systeme durchführt.

Unter Compliance werden die Einhaltung von Gesetzen, einschließlich der Beachtung der Grundsätze der Sittlichkeit, sowie die Sicherstellung des gesetzmäßigen Verhaltens in einer Unternehmensorganisation verstanden.

Compliance ist für die Deutsche Familienversicherung und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein grundlegendes Selbstverständnis. Compliance bedeutet für die Deutsche Familienversicherung nicht nur Legalität und Risikovermeidung, sondern auch eine verantwortungsbewusste Werteorientierung.

Ziel des Compliance-Management-Systems der Deutschen Familienversicherung ist die Vermeidung von Compliance-Risiken, insbesondere von finanziellen Risiken und Reputationsschäden, sowie die Schaffung einer gelebten Compliance-Kultur.

Das Compliance-Management-System der Deutschen Familienversicherung ist für die Einhaltung und Überwachung der für den Versicherungsbetrieb einschlägigen gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben zuständig. Neben der Beratung des Vorstands im Hinblick auf die für den Betrieb des Versicherungsgeschäfts geltenden Gesetze und Verwaltungsvorschriften beurteilt es die möglichen Auswirkungen von Änderungen des Rechtsumfeldes und mit der Nichteinhaltung der rechtlichen Vorgaben verbundenen Risiken.

Die Schlüsselfunktion Compliance berichtet regelmäßig im Rahmen des Compliance-Berichtes oder, sofern unmittelbare Veranlassung besteht, in Form eines Ad-hoc-Berichtes unmittelbar an den Vorstand der Gesellschaft. Daneben berichten alle Schlüsselfunktionen in einer regelmäßig mindestens 1x pro Quartal stattfindenden Schlüsselfunktionssitzung direkt an den Vorstand.

Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung der Gesellschaft und seiner Geschäftsordnung.

Der Vorstand hat in seiner Gesamtheit die Gesellschaft in eigener Verantwortung zu leiten. Die Mitglieder des Vorstands tragen daher gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

Unbeschadet der Gesamtverantwortung des Vorstands führen die einzelnen Mitglieder die ihnen nach dem Geschäftsverteilungsplan zugewiesenen Ressorts selbstständig. Dabei waren die Ressorts in 2023 überwiegend wie folgt zusammengefasst:

  • Personal, Recht und Compliance* (Schlüsselfunktion), Unternehmenskommunikation, Interne Revision* (Schlüsselfunktion), Produktentwicklung (Dr. Knoll)
  • Rechnungswesen, Controlling, Solvency II, unabhängige Risikocontrollingfunktion* (Schlüsselfunktion), Kapitalanlage, Aktuariat, versicherungsmathematische Funktion (Schlüsselfunktion)*, Rückversicherung, Betrieb, Schaden/Leistung (Dr. Paetzmann)
  • Vertrieb und Marketing (Kaschel seit 1. April 2023)
  • IT, IT-Sicherheit, Digitale Transformation (Dr. Hornung seit 1. Juni 2023)

* Gemäß BaFin-Rundschreiben 2/2017 (VA), Ziff. 8.1.3. (Nr. 30) als Gesamtvorstandslösung.

Der Vorstand trifft sich regelmäßig, mindestens einmal im Monat, zu Vorstandssitzungen, die vom Vorstandsvorsitzenden geleitet werden. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, Punkte und Themen für die Tagesordnung zu benennen. Die Sitzungen dienen der Abstimmung, Beratung und Beschlussfassung.

Beschlüsse des Vorstands sollen möglichst einstimmig gefasst werden, anderenfalls wird der Beschluss mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht durch Gesetz, Satzung oder die Geschäftsordnung andere Mehrheiten zwingend vorgeschrieben sind. Vorstandsbeschlüsse von besonderer Bedeutung bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.

Über jede Sitzung des Vorstands wird eine Niederschrift angefertigt, aus der sich unter anderem der wesentliche Inhalt der Verhandlungen und die Beschlussfassungen ergeben.

In den Vorstandssitzungen werden alle Unternehmensbelange ressortübergreifend und abschließend beraten und beschlossen. Von der Bildung weiterer Vorstands- und Konzernausschüsse kann daher auch unter Proportionalitätsgrundsätzen abgesehen werden.

Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Planung und Zielerreichung sowie die Unternehmensstrategie einschließlich der Investitionsund Personalplanung und bestehender Risiken.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsleitung. Er wird zu diesem Zweck regelmäßig, zeitnah und umfassend durch den Vorstand mittels schriftlicher und mündlicher Berichte über die Geschäftsentwicklung und die Lage des Unternehmens informiert.

Daneben ist der Aufsichtsrat insbesondere für die Bestellung der Mitglieder des Vorstands, die Festsetzung der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie die Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft und die Billigung des Konzernabschlusses zuständig.

Der Aufsichtsrat tagt nach Bedarf, wobei mindestens zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr durchzuführen sind. Auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden oder mit Zustimmung aller Aufsichtsratsmitglieder können Sitzungen auch in Form einer Telefonkonferenz oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz) abgehalten werden.

Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in den Sitzungen gefasst, können aber auch außerhalb von Sitzungen schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder mittels sonstiger vergleichbarer Kommunikationsmittel sowie in Kombination der vorgenannten Formen erfolgen. Beschlüsse des Aufsichtsrats werden, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas Anderes bestimmt, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Die Tätigkeit des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 ist im Bericht des Aufsichtsrats näher beschrieben.

Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr 2023 bis zum 24. Mai 2023 einen Prüfungsausschuss gemäß § 107 Abs. 4 AktG unter Leitung von Herrn Dr. Ulrich Gauß (Prüfungsausschussvorsitzender und Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG auf dem Gebiet der Abschlussprüfung). Mitglieder des Prüfungsausschusses waren Frau Carola Theresia Paschola (Finanzexpertin im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG auf dem Gebiet der Rechnungslegung) und Herr Georg Glatzel. Der Prüfungsausschuss befasste sich insbesondere mit der Prüfung der Rechnungslegung, der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Compliance sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Qualität der Abschlussprüfung und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung. Die Aufgaben des Prüfungsausschusses werden nach der Verkleinerung des Aufsichtsrates auf drei Mitglieder seit dem 24. Mai 2023 vom Aufsichtsrat gemäß § 107 Abs. 4 Satz 2 AktG ausgeübt.

Der Aufsichtsrat führt regelmäßig eine Selbsteinschätzung und Fortbildungen gemäß den für Versicherungsunternehmen maßgeblichen Regularien durch.

Kompetenzprofil des Aufsichtsrats

Die nachfolgende Qualifikationsmatrix zeigt das angestrebte Kompetenzprofil des Aufsichtsrats, das nach Auffassung des Aufsichtsrats derzeit in seiner Gesamtzusammensetzung erfüllt ist.

Ziel ist es, dass im Aufsichtsrat insgesamt sämtliche Kenntnisse und Erfahrungen vorhanden sind, die vor dem Hintergrund der unternehmensspezifischen Situation der Deutschen Familienversicherung als wesentlich erachtet werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation und Kompetenz sowie ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem Versicherungsunternehmen wahrzunehmen. Dabei soll insbesondere auf die Persönlichkeit, Integrität, Leistungsbereitschaft und Professionalität der zur Wahl vorgeschlagenen Personen geachtet werden. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor vertraut sein, in dem die Deutsche Familienversicherung tätig ist.

Qualifikationsmatrix Aufsichtsrat

Paschola Pesarini Glatzel
Zugehörigkeit Mitglied seit 2022 2011 2017
Gewählt bis 2028 2028 2028
Prüfungsausschuss [1] + +
Persönliche Eignung Aufsichtsrechtliche Anforderungen + + +
Unabhängigkeit + - [2] - [3]
Fachliche Eignung Versicherungstechnik + +
Kapitalanlage + +
Rechnungslegung + + +
Abschlussprüfung +
Risikomanagement + + +
Unternehmensführung und -kontrolle + + +
Spezialkenntnisse Finanzen + + +
Finanzexperte [4] + +
Operatives Management + + +
Technologie (inkl. Informationstechnologie) + + +
Führungserfahrung + + +
Nachhaltigkeit +
Personalmanagement + + +
Diversität Geburtsjahr 1965 1961 1961
Geschlecht weiblich männlich männlich
Nationalität Deutsch Deutsch Deutsch
Internationale Erfahrung + + +
Ausbildungshintergrund Wirtschafts
informatik
Kaufmann Dipl. Volkswirt,
Immobilien-ökonom

[1] bis 24.05.2023

[2] Wesentlicher Aktionär

[3] Testamentsvollstrecker Erben Philipp Vogel

[4] Finanzexperte im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG auf dem Gebiet Rechnungslegung und/oder Abschlussprüfung

Bei Wahlvorschlägen für die Wahlen des Aufsichtsrats berücksichtigt der Aufsichtsrat die gesetzlichen Anforderungen, die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie das Kompetenzprofil, das die Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats beinhaltet.

Festlegungen nach § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG

Gemäß § 76 Abs. 4 und § 111 Abs. 5 AktG haben Aufsichtsrat und Vorstand der Deutschen Familienversicherung Zielgrößen für den Frauenanteil in Führungspositionen und Fristen zur Erreichung dieser Zielgrößen zu beschließen.

Der Aufsichtsrat hat am 21. November 2023 die Zielquote für den Frauenanteil im Aufsichtsrat auf 33,33 % und im Vorstand auf 25,00 % (dies entspricht jeweils dem Status Quo), jeweils bis zum 31. Oktober 2028, festgesetzt.

Der Vorstand hat am 20. November 2023 die Zielquote für den Frauenanteil in den ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands bis zum 31. Oktober 2028 jeweils auf 50 % festgesetzt. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung lag der Frauenanteil auf den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstandes bei 31,58 % bzw. 33,34 %.

Diversitätskonzepte für Vorstand und Aufsichtsrat

Die Deutsche Familienversicherung verfolgt kein gesondertes Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat. Chancengleichheit und strikte Ablehnung jeglicher Form von Diskriminierung sind in der Unternehmenspolitik der Deutschen Familienversicherung fest verankert. Vor diesem Hintergrund wird bei der Besetzung der Leitungsorgane der Gesellschaft und auch aller übrigen Positionen allein auf die fachliche Qualifikation und Kompetenz der Kandidatinnen und Kandidaten geachtet. Aspekte wie beispielsweise Geschlecht, Rasse, Alter, Hautfarbe, Religion, Familienstand, sexuelle Orientierung und Herkunft der jeweiligen Person bleiben dabei außer Betracht.

7 ERLÄUTERNDER BERICHT GEMÄSS §§ 289A, 315A HGB

Das Grundkapital der Gesellschaft betrug zum 31.12.2023 EUR 29.175.560 und war eingeteilt in 14.587.780 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 2,00. Damit blieben Grundkapital und Zahl der Aktien gegenüber dem Ende des Vorjahres unverändert. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.

Nach den der Gesellschaft vorliegenden Meldungen hielten zum 31.12.2023 folgende Aktionäre direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreiten: SK Beteiligungen GmbH (19,55%), Luca Pesarini (24,98 %) und VPV Lebensversicherungs-AG (14,28 %).

Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sind in den §§ 84, 85 AktG, 24, 47 Nr. 1 VAG sowie § 7 der Satzung geregelt. Nach § 7 Abs. 1 der Satzung besteht der Vorstand aus mindestens zwei Personen; im Übrigen bestimmt der Aufsichtsrat die Zahl der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 84 Abs. 2 AktG und § 7 Abs. 2 der Satzung einen Vorstandsvorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden ernennen. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bestellt; Wiederbestellungen sind zulässig (§ 5 Abs. 4 der Satzung). Für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen im Aufsichtsrat erforderlich; Stimmenthaltungen gelten in diesem Sinne nicht als abgegebene Stimmen (§ 14 Abs. 11 der Satzung).

Änderungen der Satzung erfolgen nach § 179 AktG. Gemäß § 179 Abs. 1 AktG bedürfen Änderungen der Satzung eines Beschlusses der Hauptversammlung, der soweit die Satzung keine andere Mehrheit vorsieht, gemäß § 179 Abs. 2 AktG eine Mehrheit von drei Vierteln des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals erfordert. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG ermächtigt, nach Durchführung des Genehmigten Kapitals 2021 (§ 4 Abs. 2 der Satzung) oder nach Ausnutzung des Bedingten Kapitals 2021 (§ 4 Abs. 3 der Satzung) die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. Beschlüsse der Hauptversammlung werden gemäß § 21 Abs. 2 der Satzung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der Satzung eine höhere Mehrheit erforderlich ist. Sofern das Gesetz für Beschlüsse der Hauptversammlung außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, genügt, soweit gesetzlich zulässig, die einfache Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.05.2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 18.05.2026 einmal oder mehrmals um bis zu 14.587.780 EUR durch neue auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2021, s. § 4 Abs. 2 der Satzung).

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.05.2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 18.05.2026 einmal oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel-, Options- und/oder Gewinnschuldverschreibungen und/oder Genussrechte (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) (zusammen auch Schuldverschreibungen) mit oder ohne Laufzeitbegrenzung im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000 zu begeben. Zur Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger solcher Schuldverschreibungen ist gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 14.587.780 durch Ausgabe von bis zu 7.293.890 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2021). Die Einzelheiten (inkl. Möglichkeit eines Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre) sind in TOP 7 der Einladung zur Hauptversammlung 2021 beschrieben.

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.05.2021 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 18.05.2026 einmal oder mehrmals eigene Stückaktien von insgesamt höchstens 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals – oder falls dieser Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben und mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu zulässigen Zwecken zu verwenden. Abhängig vom Verwendungszweck der erworbenen eigenen Aktien kann das Bezugsrecht der Aktionäre

ausgeschlossen werden. Die Einzelheiten des Rückerwerbs eigener Aktien und ihrer Verwendung sind in TOP 8 der Einladung zur Hauptversammlung 2021 beschrieben. Zum 31.12.2023 verfügte die Gesellschaft über keine eigenen Aktien.

Die Rückversicherungsverträge der Gesellschaft enthalten in der Regel eine Klausel, die beiden Vertragsparteien ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumt, falls die andere Vertragspartei fusioniert oder sich ihre Eigentums- und Beherrschungsverhältnisse wesentlich verändern. Solche oder ähnliche Klauseln sind branchentypisch.

8 ANLAGE ZUM LAGEBERICHT

Verzeichnis der im Geschäftsjahr betriebenen Versicherungszweige und Versicherungssparten

Nicht substitutive Krankenversicherung: Ziffer gemäß

BerVersV

— selbstständige Einzel-Krankheitskostenversicherung (ambulant) 02.2
— selbstständige Einzel-Krankheitskostenversicherung (stationär) 02.3
— Einzel-Krankentagegeldversicherung 02.4
— sonstige selbstständige Einzel-Teilversicherung 02.6
— Reisekrankenversicherung 02.6.7
— freiwillige Pflegekostenversicherung, nicht substitutiv, n. A. d. L. 02.8.3
— freiwillige Pflegetagegeldversicherung 02.8.6

Schaden- und Unfallversicherung: Ziffer gemäß

BerVersV

— Unfallversicherung 03
— Haftpflichtversicherung 04
— Rechtsschutzversicherung 07
— Glasversicherung 11
— verbundene Hausratversicherung 13
— verbundene Gebäudeversicherung 14
— Technische Versicherung 17
— sonstige Sachversicherung 28
— sonstige Schadenversicherung 29
— Tier-Krankenversicherung 29.3.05
Ziffer gemäß
Nicht substitutive Krankenversicherung: BerVersV
— freiwillige Pflegekostenversicherung, nicht substitutiv, n. A. d. L. 02.8.3

KONZERN-ABSCHLUSS

BILANZ

AKTIVA

in T€ 31.12.2022
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 8.230 11.494
Kapitalanlagen 216.508 181.186
Vermögenswerte aus ausgestellten Versicherungsverträgen 38.770 41.433
Vermögenswerte aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen 14.466 11.262
Übrige Aktiva 6.316 4.659
Immaterielle Vermögenswerte 6.000 5.952
Nutzungsrechte an Immobilien gemäß IFRS 16 9.191 0
Eigene Sachanlagen 1.050 375
Latente Steueransprüche 0 53
Summe Aktiva 300.531 256.414

PASSIVA

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Ertragsteuerverbindlichkeiten 768 145
Übrige Verbindlichkeiten 4.512 5.749
Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen 156.353 124.658
Verbindlichkeiten aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen 21.695 25.478
Rückstellungen 2.697 1.648
Leasing Verbindlichkeiten 9.227 0
Latente Steuerverbindlichkeiten 1.134 0
Eigenkapital 104.144 98.648
Minderheiten 0 88
Summe Passiva 300.531 256.414

Die Vorjahreszahlen wurden gegenüber dem Geschäftsbericht 2022 durch die Einführung IFRS 9 und IFRS 17 geändert. In diesem Bericht sind alle Vorjahre (Bilanz, GuV, Anhangstabellen etc.) vergleichbar zu dem Geschäftsjahr 2023 erstellt. Eine Vergleichbarkeit zum Vorjahresgeschäftsbericht ist durch diese Umstellung nicht mehr gegeben. Weitere Angaben hierzu sind in Kapitel 2.1.1 dargestellt und wurden auch bereits im Geschäftsbericht 2022 prospektiv dargestellt.

GESAMTERGEBNISRECHNUNG

in T€ 2023 2022
I. Gewinn- und Verlustrechnung
1. Versicherungstechnisches Ergebnis
a) Versicherungstechnische Umsätze 119.467 110.716
b) Versicherungstechnische Leistungen –106.929 –96.962
c) Nettoergebnis aus Rückversicherungsverträgen –3.768 –5.705
8.771 8.049
2. Ergebnis aus Kapitalanlagen
a) Zinsergebnis / Dividenden 4.713 5.270
b) Nettorisikovorsorge –590 284
c) realisierte/nicht realisierte Gewinne/Verluste –729 –3.904
d) Aufwendungen Kapitalanlagen & Fremdwährungsergebnis –1.264 –594
2.129 1.055
3. Versicherungstechnisches Finanzergebnis
a) Versicherungstechnisches Ergebnis aus Versicherungsverträgen –848 –2.095
b) Versicherungstechnisches Ergebnis aus Rückversicherungsverträgen –1.362 1.212
–2.209 –882
4. Finanzaufwendungen aus Finanzierungen –75 –1
5. Finanzergebnis –155 172
6. Sonstiges Ergebnis –3.053 –1.956
7. Ergebnis vor Ertragsteuern 5.563 6.265
8. Steuern vom Einkommen und Ertrag –1.405 –2.415
9. Periodenergebnis 4.157 3.851
davon auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend 4.157 3.863
davon auf Minderheitenanteile entfallend 0 –12
II. Sonstiges Periodenergebnis
1. Erfolgneutral zum Zeitwert bewertete festverzinsliche Wertpapiere 10.927 –22.388
2. Realisierungsergebnis aus erfolgneutral zum Zeitwert bewerteten festverzinslichen
Wertpapieren –602 –4.366
3. Erfolgsneutrale versicherungstechnische Finanzrücklagenveränderungen –8.359 29.138
4. Latente Steuern auf Veränderungen der Neubewertungsrücklage –628 –1.608
5. Sonstiges Periodenergebnis 1.339 776
III. Gesamtergebnis 5.496 4.627
davon auf Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallend 5.496 4.627
davon auf Minderheitenanteile entfallend 0 –12
Periodenergebnis je Aktie 0,28 0,26
Gesamtergebnis je Aktie 0,38 0,32
Aktien Stück 14.587.780 14.587.780

ENTWICKLUNG DES KONZERN-EIGENKAPITALS

in T€ Gezeichnetes
Kapital
Kapital
rücklage
Gewinn
rücklage
Unrealisiertes
Ergebnis aus
Kapital
anlagen
Unrealisiertes
Ergebnis aus
Versicherungs
-verträgen
Konzern
Eigenkapital
vor nicht
beherr
schenden
Anteilen
Nicht beherr
schende
Anteile
Konzern
Eigenkapital
Stand am 31. Dezember 2021 29.176 72.754 –6.346 –1.133 –441 94.009 0 94.009
Periodenergebnis 0 0 3.863 0 0 3.863 –12 3.851
Sonstiges Periodenergebnis 0 0 0 –19.061 19.838 776 0 776
Kapitaleinzahlungen nicht
beherrschende Anteile
0 0 0 0 0 0 100 100
Stand am 31. Dezember 2022 29.1760 72.7540 –2.4830 –20.1940 19.3970 98.6480 88 98.736
Stand am 01. Januar 2023 29.176 72.754 –2.483 –20.194 19.397 98.648 88 98.736
Periodenergebnis 0 0 4.157 0 0 4.157 0 4.157
Sonstiges Periodenergebnis 0 0 0 7.029 –5.690 1.339 0 1.339
Kapitaleinzahlungen nicht
beherrschende Anteile
0 0 0 0 0 0 –88 –88
Stand am 31. Dezember2023 29.1760 72.7540 1.6740 –13.1650 13.7070 104.1440 0 104.144

Der Geschäftsbericht 2022 wurde im März 2023 veröffentlicht und enthielt eine vorläufige Indikation auf die Veränderung des Eigenkapitals durch die Erstanwendung IFRS 9/17. Diese basierte auf bis Mitte Februar 2023 getroffenen Einschätzungen, um die möglichen Auswirkungen von IFRS 9/17 darzustellen.

Nach der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2022 setzte die Deutsche Familienversicherung die Erstellung der IFRS 9/17 Eröffnungsbilanz fort und nahm einige nicht wesentliche Anpassungen vor. Aus diesem Grund weicht die aktuelle IFRS 9/17 Eigenkapitalveränderung von der vorläufigen Indikation im Geschäftsbericht 2022 ab.

KAPITALFLUSSRECHNUNG

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.1. 11.494 4.332
davon Barreserven und liquide Mittel 11.494 4.332
davon kurzfristige Geldanlagen 0 0
I. Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 23.397 34.469
1.1 Periodenergebnis vor Steuern 5.563 6.265
1.2 Abschreibungen / Zuschreibungen Vermögenswerte des Anlagevermögens 1.612 1.837
1.3 Ertragsteuerzahlungen –728 –793
1.4 Nettoveränderungen Ausgestellte Versicherungsverträge und gehaltene
Rückversicherungsverträge (excl. OCI Veränderung)
19.012 27.610
1.5 Sonstige nicht zahlungswirksame Veränderungen –2.061 –450
II. Cashflow aus der Investitionstätigkeit –35.799 –27.307
2.1 Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Nutzungsrechte –10.805 –110
2.3 Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen –795 –281
2.4 Netto-Auszahlungen für Kapitalanlagen –24.199 –26.916
III. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 9.139 0
3.1 Eigenkapitalerhöhungen und Rückkauf von Minderheitenanteilen –88 0
3.2 Fremdkapital Aufnahme / Tilgung 0 0
3.3 Nettoveränderungen aus Leasingverbindlichkeiten 9.227 0
3.4 Dividenden 0 0
Gesamtveränderungen des Cashflows –3.264 7.162
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 31.12. 8.230 11.494
davon Barreserven und liquide Mittel 4.680 11.494
davon kurzfristige Geldanlagen 3.550 0

SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

SEGMENTERGEBNISRECHNUNG Krankenzusatz Schaden/Unfall Tierkrankenversicherung Sonstiges & Konsolidierung Konzern
in T€ 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
1. Versicherungsumsätze 101.397 94.898 6.085 6.067 11.235 8.998 750 752 119.467 110.716
2. Versicherungsaufwendungen –85.628 –79.926 –5.466 –3.114 –15.800 –13.911 –34 –11 –106.929 –96.962
2.1 Versicherungsleistungen –58.555 –55.137 –1.888 –984 –7.294 –4.947 420 –11 –67.317 –61.079
2.2 Abschlusskosten –12.728 –12.317 0 –1.210 –5.104 –5.323 –1.432 0 –19.263 –18.850
2.3 Übrige Aufwendungen –14.346 –12.473 –3.578 –919 –3.402 –3.641 978 0 –20.349 –17.033
3. Versicherungstechnische Netto-Aufwendungen
von gehaltenen Rückversicherungsverträgen
–3.323 –3.858 128 –387 –572 –1.460 0 0 –3.768 –5.705
4. Versicherungstechnisches Ergebnis 12.446 11.113 747 2.566 –5.138 –6.372 716 742 8.771 8.049
4.1 Zinsen von Investments (nicht FVTPL) 2.632 1.307 112 89 207 132 708 449 3.659 1.977
4.2 Ergebnis von Investments (FVTPL) –558 –204 135 –141 249 –210 777 –706 602 –1.262
4.3 Netto-Aufwendungen für Risikovorsorge –601 84 1 27 2 40 7 133 –590 284
4.4
Verkaufsgewinne /-verluste
–206 467 –8 24 –15 36 –48 122 –278 649
4.5
Übrige Aufwendungen Kapitalanlage &
Fremdwährungsergebnis
–1.004 –691 –26 4 –48 6 –185 87 –1.264 –594
5. Ergebnis Kapitalanlagen 263 963 214 3 395 5 1.258 84 2.129 1.055
Versicherungstechnische Finanzaufwendungen -
5.1
Netto
–708 –2.194 –100 94 –40 6 0 0 –848 –2.095
Rückversicherungstechnische Finanzerträge -
5.2
Netto
–1.362 1.212 0 0 0 0 0 0 –1.362 1.212
6. Versicherungstechnisches Finanzergebnis –2.069 –982 –100 94 –40 6 0 0 –2.209 –882
Finanzierungsaufwand & übrige Aufwendungen
7.
Finanzanlagen
0 0 0 0 0 0 –75 –1 –75 –1
8. Finanzergebnis –1.806 –20 –98 122 –40 –14 1.789 84 –155 172
9. Sonstiges Ergebnis 0 0 0 0 0 0 –3.053 –1.956 –3.053 –1.956
10. Segmentergebnis vor Steuern 10.640 11.094 648 2.688 –5.178 –6.386 –548 –1.130 5.563 6.265
SEGMENTBILANZ – AKTIVA Krankenzusatz Schaden/Unfall Tierkrankenversicherung Sonstiges & Konsolidierung Konzern
in T€ 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
A. Kapitalanlagen 151.229 119.281 4.123 4.276 7.612 6.343 53.544 51.286 216.508 181.186
B. Versicherungstechnische Aktiva 35.307 35.243 0 0 3.342 6.024 122 166 38.770 41.433
C. Versicherungstechnische Aktiva Rückversicherung 13.394 10.473 1.072 788 0 0 0 0 14.466 11.262
D. Übrige Vermögenswerte 26.130 19.314 1.568 1.235 2.895 1.831 193 153 30.787 22.533
Summe Segmentvermögen / -Aktiva 226.060 184.311 6.763 6.300 13.849 14.198 53.858 51.605 300.531 256.414
SEGMENTBILANZ – PASSIVA Krankenzusatz Schaden/Unfall Tierkrankenversicherung Sonstiges & Konsolidierung Konzern
in T€ 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022 31.12.2023 31.12.2022
A. Versicherungstechnische Passiva 151.217 120.295 5.135 4.363 0 0 0 0 156.353 124.658
Versicherungstechnische Passiva
B.
Rückversicherung
18.619 21.607 0 0 3.076 3.871 0 0 21.695 25.478
C. Übrige Verbindlichkeiten 15.565 6.464 934 413 1.725 613 115 51 18.339 7.542
Summe Segmentschulden / Konzern
Verbindlichkeiten u. Rückstellungen
185.401 148.366 6.070 4.776 4.801 4.484 115 51 196.386 157.678

Konzernabschluss

KONZERNANHANG

Grundlagen der Rechnungslegung

1 BERICHTSGRUNDLAGE

Der Konzernabschluss für die Muttergesellschaft, der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Reuterweg 47, 60323 Frankfurt am Main, Deutschland, HRB 78012, wurde gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 19. Juli 2002 und § 315e Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Er steht mit allen im Geschäftsjahr 2022 in der Europäischen Union (EU) anzuwendenden IFRS und gültigen International Accounting Standards (IAS) sowie den korrespondierenden Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC) und gültigen Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) sowie des Standing Interpretation Committee (SIC) im Einklang.

In diesem Konzernabschluss wendet die Deutsche Familienversicherung erstmals IFRS 9 und IFRS 17 an. Die damit zusammenhängenden Änderungen wesentlicher Rechnungslegungsvorschriften werden in Kapitel 2 erläutert. Der Erstanwendungszeitpunkt ist der 1.1.2023 und es wurde hierbei IAS 8.19 (Anpassung der Vorjahreswerte zur Vergleichbarkeit bei Einführung neuer IFRS Standards) berücksichtigt. Weiterhin hat die Deutsche Familienversicherung auch die Bilanz- und Gesamtergebnisrechnung (GuV) Gliederung nach IAS 1 umgestellt.

Berichtswährung ist der Euro. Alle Beiträge sind, soweit nicht anders ausgewiesen, auf Euro (€) gerundet.

Der Konzernabschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt.

Im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses sind Ermessensausübungen, Schätzungen und Annahmen bei der Bewertung verschiedener Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung notwendig. Nachstehend geben wir einen Überblick über Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität sowie über Posten, bei denen es wahrscheinlich zu einer wesentlichen Anpassung kommt, wenn Schätzungen und Annahmen sich als falsch erweisen. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche: Ermittlung der versicherungstechnischen Reserven, Ermittlung der Zeitwerte von Finanzinstrumenten, sofern nicht Börsenpreise oder Anschaffungskosten für die Bewertung zugrunde gelegt werden, Ermittlung erzielbarer Beträge für Wertminderungstests von Vermögenswerten, Bewertung von aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge. Die Ermessensausübungen, Schätzungen und Annahmen sind in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden dargestellt. Sämtliche Schätzungen und Ermessensentscheidungen werden fortlaufenden überprüft und basieren auf Erfahrungen der Vergangenheit und sonstigen Faktoren, einschließlich Erwartungen über zukünftige Ereignisse, die das Unternehmen finanziell beeinflussen können, und die unter den gegebenen Umständen als sachgerecht gelten. Schätzungen, Ermessensausübungen und Annahmen beinhalten jedoch stets Unsicherheiten, die sich im Ergebnis niederschlagen können.

2 BILANZIERUNGSGRUNDSÄTZE UND RECHNUNGSLEGUNGSVORSCHRIFTEN

2.1 Bewertung von Versicherungsverträgen (IFRS 17)

2.1.1 Umstellungseffekte aus der Erstanwendung IFRS 17 und IFRS 9

Die Deutsche Familienversicherung hat im Rahmen des Projekts zur Umstellung auf IFRS 9 und IFRS 17 ihre Eröffnungsbilanz von IAS 39 und IFRS 4 auf IFRS 9 und IFRS 17 überführt. In Bezug auf die Überleitung und den Ansatz von IFRS 17 Versicherungspositionen befanden sich bestimmte Versicherungsverträge und Bilanzierungsmethoden noch über das Jahr 2023 in Diskussion, sowohl in der Fachliteratur als auch unter Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und in Zusammenarbeit mit unserem Abschlussprüfer.

Aufgrund dieser Situation waren wir gezwungen, zwischen der Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2022 im März 2023 und dem aktuellen Jahresbericht 2023 Anpassungen an der Eröffnungsbilanz (bzw. der Eigenkapitalveränderung) vorzunehmen. Insbesondere betrafen diese Anpassungen die Bewertung der Rückversicherungsverträge nach dem General Measurement Model (GMM) unter Verwendung der OCI-Option.

Überleitung der Konzernbilanz 2022 von IAS 39 und IFRS 4 auf IFRS 9 und IFRS 17:

AKTIVA IFRS 9 / 17 IAS 39 / IFRS 4 Überleitung
IFRS 9
Überleitung
IFRS 17
in T€ 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2022
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 11.494 11.494
Kapitalanlagen 181.186 180.386 800
Vermögenswerte aus ausgestellten Versicherungsverträgen 41.433 0 41.433
Vermögenswerte aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen 11.262 567 10.695
Übrige Aktiva 4.659 5.462 –800 –3
Immaterielle Vermögenswerte 5.952 5.952 0
Nutzungsrechte an Immobilien gemäß IFRS 16 0 0
Eigene Sachanlagen 375 377 –2
Latente Steueransprüche 53 16.095 –16.042
Summe Aktiva 256.414 220.334 0 36.080
PASSIVA IFRS 9 / 17 IAS 39 / IFRS 4 Überleitung
IFRS 9
Überleitung
IFRS 17
in T€ 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2022 31.12.2022
Ertragsteuerverbindlichkeiten 145 145
Übrige Verbindlichkeiten 5.749 4.446 1.303
Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen 124.658 146.870 –22.211
Verbindlichkeiten aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen 25.478 0 25.478
Rückstellungen 1.648 1.648
Leasingverbindlichkeiten 0 0
Latente Steuerverbindlichkeiten 0 0
Eigenkapital 98.648 67.137 0 31.511
Minderheiten 88 88
Summe Passiva 256.414 220.334 0 36.080

2.1.2 Überleitung IAS 39 auf IFRS 9

Mit der Umstellung auf IFRS 9 hat die Deutsche Familienversicherung alle Wertpapiere in das Geschäftsmodell Halten und Verkaufen überführt und dabei weiterhin alle Wertpapiere zum Fair Value bewertet. Somit ergeben sich in der Position Kapitalanlagen keine Veränderungen. Auch das Eigenkapital hat sich durch den Übergang nicht verändert, lediglich werden mit IFRS 9 die Aktien-, Renten- und Immobilienfonds FVTPL bilanziert. Damit werden in der Eröffnungsbilanz die Ergebnisveränderungen auch aus Marktwertbewertungen in der Gewinnrücklage ausgewiesen und nicht mehr in der Neubewertungsrücklage.

2.1.3 Überleitung IFRS 4 auf IFRS 17

Mit der Umstellung auf IFRS 17 hat die Deutsche Familienversicherung sämtliche Versicherungsverträge einer Neubewertung unterzogen. Dies hat zu erheblichen Veränderungen in den Versicherungspositionen, den übrigen Aktiva und den übrigen Verbindlichkeiten geführt. Die maßgeblichen Änderungen resultieren aus der Anwendung des Bewertungsmodells Variable Fee Approach (VFA) auf Versicherungsverträge im Krankenversicherungsgeschäft (nach Art der Lebensversicherung), der Anwendung des GMM auf Rückversicherungsverträge sowie der Anwendung des Bewertungsmodells Premium Allocation Approach (PAA) auf ausgestellte Versicherungs- und Rückversicherungsverträge bzw. auf die Aktivierung von Abschlusskosten.

Weitere Einzelheiten zu den angewendeten Methoden und Verfahren bei der Deutschen Familienversicherung werden nachfolgend genauer beschrieben:

2.2 Versicherungs- und Kapitalanlageverträge

Versicherungsverträge und Kapitalanlageverträge mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung werden gemäß den Rechnungslegungsbestimmungen von IFRS 17 bilanziert. Dazu enthält IFRS 17 drei Bewertungsmodelle, die ein unterschiedliches Ausmaß der Beteiligung der Versicherungsnehmer am Investmentergebnis bzw. am Unternehmenserfolg widerspiegeln: das allgemeine Bewertungsmodell (GMM, auch bekannt als Bausteinansatz), der variable Gebührenansatz (VFA) und der Prämienallokationsansatz (PAA).

Verträge mit direkter Überschussbeteiligung sind Verträge, bei denen bei Vertragsabschluss

  • die Vertragsbestimmungen festlegen, dass der Versicherungsnehmer mit einem Anteil an einem eindeutig bestimmten Pool zugrundeliegender Referenzwerte beteiligt ist;
  • der DFV Konzern erwartet, dem Versicherungsnehmer einen Betrag zu zahlen, der einem wesentlichen Teil der Erträge aus dem beizulegenden Zeitwert der zugrundeliegenden Referenzwerte entspricht; und
  • der DFV Konzern erwartet, dass ein wesentlicher Teil etwaiger Änderungen der Beträge, die an den Versicherungsnehmer zu zahlen sind, in Abhängigkeit von Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der zugrundeliegenden Referenzwerte schwanken wird.

Versicherungsverträge mit direkter Überschussbeteiligung werden nach dem VFA bilanziert. Versicherungsverträge ohne direkte Überschussbeteiligung werden nach dem GMM bewertet oder nach dem PAA, sofern die Zulassungskriterien für den PAA erfüllt sind.

Der DFV Konzern wendet im Allgemeinen die gleichen Rechnungslegungsgrundsätze und -regeln für ausgegebene Rückversicherungsverträge an wie für ausgegebene Versicherungsverträge.

2.3 Aggregationsniveau

Zur Bewertung der Versicherungsverträge werden Gruppen von Verträgen gebildet. Dazu werden im ersten Schritt Portfolien definiert, die Verträge mit ähnlichen Risiken umfassen und deren Verträge gemeinsam gesteuert werden. Innerhalb der Portfolien müssen die Verträge dann zusätzlich nach Profitabilität unterteilt werden. Die Zuordnung erfolgt dabei bei Ersterfassung. Außerdem sind die Gruppen mindestens auf Basis von Jahreskohorten zu bestimmen (d.h.

Verträge dürfen nicht der gleichen Gruppe zugeordnet werden, wenn der Vertragsabschluss mehr als ein Jahr auseinanderliegt). Gemäß EU-Endorsement gibt es für Anwender in der EU ein Wahlrecht zur Anwendung von Jahreskohorten. Nach diesem Wahlrecht kann für Verträge mit generationenübergreifender Überschussbeteiligung auf die Bildung von Jahreskohorten verzichtet werden. Die Deutsche Familienversicherung macht von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch und bildet bei nach Art der Lebensversicherung betriebenen Kranken- und Pflegeversicherungsverträgen keine Jahreskohorten.

2.4 Deckungsrückstellung gemäß des GMM/VFA

Die Deckungsrückstellung bzw. Liability for remaining coverage (LRC) berechnet sich als Summe des Erfüllungswertes und der vertraglichen Servicemarge bzw. Contractual Service Margin (CSM). Der Erfüllungswert setzt sich dabei aus drei Komponenten zusammen, die die Rechte und Pflichten gegenüber den Versicherungsnehmern darstellen. Die einzelnen Komponenten des Erfüllungswertes bestehen aus der Schätzung erwarteter zukünftiger Zahlungsströme, deren Diskontierung (zur Berücksichtigung finanzieller Risiken und des Zeitwertes des Geldes) sowie der Risikoanpassung für nicht-finanzielle Risiken. Die CSM stellt den noch nicht realisierten Gewinn dar, den ein Unternehmen bei der zukünftigen Erbringung von Services über den Deckungszeitraum erwartet. Die einzelnen Komponenten der LRC werden jeweils separat bewertet.

2.5 Schätzung zukünftiger Zahlungsströme

Die Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme beinhaltet alle innerhalb der Grenze eines Versicherungsvertrages liegenden Zahlungsströme, die sich auf die Erfüllung des Vertrages beziehen. Insbesondere sind auch Zahlungsströme Teil dieser Schätzung, deren Höhe oder Zeitpunkt im Ermessen der Deutsche Familienversicherung liegen. In die Schätzung einbezogen werden alle angemessenen und belastbaren Informationen, die ohne einen unangemessenen Kosten- bzw. Zeitaufwand hergeleitet werden können. Die Zahlungsströme umfassen Prämien von Versicherungsnehmern, Zahlungen an Versicherungsnehmer (oder in deren Namen), Abschlusskosten und andere in direktem Zusammenhang mit der Vertragserfüllung stehenden Kosten. Die Abschlusskosten setzen sich zusammen aus den Kosten für den Vertrieb, die Zeichnung und die Einrichtung einer Gruppe von Verträgen, die dem Portfolio der Verträge, zu dem die Gruppe gehört, direkt zugeordnet werden können. Die anderen zur Vertragserfüllung anfallenden Kosten umfassen Schadenbearbeitungs-, Aufrechterhaltungs- und Verwaltungskosten, Kapitalanlagekosten sowie wiederkehrende Provisionen, die im Zusammenhang mit in Raten gezahlten, innerhalb der Vertragsgrenzen fälligen Prämien anfallen.

2.6 Diskontierung

Die zukünftigen Zahlungsströme müssen gemäß IFRS 17 diskontiert werden. Dabei macht der Standard prinzipienbasierte Vorgaben, u.a. zur Berücksichtigung der Illiquiditätscharakteristika von Versicherungsverträgen und der Marktkonsistenz. Zur Berücksichtigung der Illiquidität von Versicherungsverpflichtungen sieht IFRS 17 vor, dass die Zinskurven auf einer risikofreien Basiskurve und portfoliospezifischen Anpassungen basieren. Zur Herleitung sollten dabei beobachtbare Marktdaten herangezogen werden. Die Deutsche Familienversicherung ermittelt die Zinskurven mit einem Bottom-Up-Ansatz. Dabei wird die risikofreie Basiskurve zunächst aus Swap-Sätzen abgeleitet und dann um das verbleibende Kreditrisiko bereinigt. Zur Berücksichtigung der Illiquidität der Zahlungsströme aus den Versicherungsverträgen wird auf die risikofreie Zinskurve eine Illiquiditätsprämie aufgeschlagen, welche die Durationschrakteristika der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten reflektiert.

In folgender Tabelle sind die zur Diskontierung der Zahlungsströme verwendeten Zinssätze (einjährige Forward Rates) aufgeführt:

Versicherungsgeschäft: Diskontierungssätze in %

31.12.2023 31.12.2022
1 Jahr 4,22 4,01
5 Jahre 3,08 3,89
10 Jahre 3,49 3,99
20 Jahre 3,19 2,82
30 Jahre 3,33 3,23

2.7 Risikoanpassung für nicht-finanzielle Risiken

Die Risikoanpassung bzw. das Risk Adjustment entspricht der Entschädigung, die ein Unternehmen für die Unsicherheit aus nicht-finanziellen Risiken bezogen auf die Höhe und den Zeitpunkt der Zahlungsströme aus Versicherungsverträgen verlangt. Nicht-finanzielle Risiken sind versicherungstechnische Risiken, Storno- sowie Kostenrisiken. Der IFRS 17 Standard liefert lediglich Prinzipien zur Berechnung der Risikoanpassung, insbesondere wird keine feste Vorgaben bezüglich der Methodik gemacht. Die Risikoanpassung ist getrennt für Erstversicherungs- und Rückversicherungsgeschäft sowie getrennt für die LRC und LIC zu berechnen.

Die Deutsche Familienversicherung wendet zur Berechnung der Risikoanpassung ähnlich zu Solvency II einen Kapitalkostenansatz an. Der verwendete Kapitalkostensatz wird aus Marktdaten zzgl. einer Expertenschätzung abgeleitet und beträgt 8 %. Die wesentlichen Unterschiede zu Solvency II liegen v.a. in der Diskontierung und in der Nicht-Berücksichtigung des operationellen Risikos.

Die Risikoanpassung der für nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherung wird auf ein einjähriges Konfidenzniveau von 75% bis 85% gesteuert. Die Berechnung der Konfidenzniveaus erfolgt dabei auf Basis der unter Solvency II zugrunde gelegten Verteilungsannahmen.

2.8 Vertragliche Servicemarge

Bei der erstmaligen Erfassung wird die CSM so berechnet, dass keine Erträge oder Aufwendungen aus den Erfüllungswerten, den Vertragszahlungsströmen der Gruppen und der Ausbuchung von als Vermögenswerten angesetzten Abschlusskosten und anderen Vermögenswerten entstehen. Im Falle eines Nettoabflusses (d.h. die CSM ist rechnerisch negativ) ist die entsprechende Gruppe von Verträgen belastend und der Nettoabfluss wird sofort erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. In Folgebewertungen wird die CSM um Änderungen in zukünftigen Zahlungsströmen angepasst. Für die mit dem GMM bewerteten Verträge erfolgt außerdem in jeder Periode eine Aufzinsung der CSM. Dabei werden die Zinssätze verwendet, die bei der Erstbewertung der jeweiligen Gruppe festgelegt wurden. Für die in der jeweiligen Periode erbrachten Leistungen wird auf Basis von "Deckungseinheiten" in jeder Periode ein Teil der CSM erfolgswirksam aufgelöst. IFRS 17 bietet dabei grundlegende Prinzipien zur Bestimmung der Deckungseinheiten. Die Deutsche Familienversicherung verwendet als Deckungseinheiten eine entsprechend der Vertragsmerkmale gewählte Gewichtung zwischen den Prämien sowie der Alterungsrückstellung.

Beim VFA handelt es sich um eine modifizierte Form des GMM für direkt überschussberechtigte Verträge. Die Entscheidung, ob ein Versicherungsvertrag die Kriterien für den VFA erfüllt, erfolgt bei Vertragsbeginn und wird später nicht geändert; außer im Falle einer wesentlichen Vertragsänderung. Bei mit dem VFA bewerteten Verträgen wird die CSM entsprechend dem Anteil des Unternehmens an Änderungen des beizulegenden Zeitwerts der zugrundeliegenden Referenzwerte angepasst. Eine explizite Aufzinsung erfolgt nicht, da die CSM um Änderungen der finanziellen Risiken angepasst wird (d.h. es erfolgt eine neue Bewertung).

2.9 Deckungsrückstellungen unter dem Prämienallokationsansatz

Für die Bewertung von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen mit einer maximalen Deckungsdauer von einem Jahr verwendet die DFV den PAA. Zusätzlich zu solchen Verträgen, die eine Laufzeit von höchstens einem Jahr haben, wird der PAA bei Gruppen von Versicherungsverträgen verwendet, bei denen die Bewertung der Deckungsrückstellung sich nicht wesentlich von den Ergebnissen unterscheidet, die sich aus der Anwendung des GMM oder des VFA ergeben würden. Die Anwendbarkeit des PAA wird vom DFV Konzern anhand von qualitativen und quantitativen Faktoren überprüft. Der PAA findet bei der DFV Anwendung im Schaden- und Unfallgeschäft, bei nach Art der Schadenversicherung betriebenen Krankenzusatzversicherungen sowie in der Rückversicherung.

Wenn Tatsachen und Umstände (zum Beispiel eine erwartete Schaden-Kosten-Quote von über 100 %) darauf hindeuten, dass eine Gruppe von Versicherungsverträgen, die nach dem PAA bewertet wird, beim erstmaligen Ansatz verlustbringend ist oder später verlustbringend wird, wird der Wert der Deckungsrückstellung auf den Betrag der nach dem allgemeinen Bewertungsansatz ermittelten Erfüllungswertes erhöht. Der erwartete Verlust wird in einer Verlustkomponente gezeigt und in den versicherungstechnischen Aufwendungen erfasst. Die Verlustkomponente wird zu jedem Berichtszeitpunkt neu bewertet, und zwar als Differenz zwischen den Beträgen der nach dem allgemeinen Bewertungsansatz ermittelten Erfüllungs-Cashflows in Bezug auf die künftigen Leistungen und dem Buchwert der Deckungsrückstellung ohne die Verlustkomponente.

2.10 Abschlusskosten

Beim DFV Konzern werden die direkt zuordenbaren Aufwendungen aus dem Abschluss von Versicherungsverträgen unterschiedlich erfasst:

  • a) für die wesentlichen nach dem PAA bewerteten Versicherungsverträge werden die Abschlusskosten nicht zum Zeitpunkt des Entstehens als Aufwand erfasst, sondern als Vermögenswert gemäß IFRS 17.28B beim Erstansatz bilanziert und über mehrere Jahre amortisiert;
  • b) für die nach dem VFA bewerteten Versicherungsverträge werden die Abschlusskosten gemäß IFRS 17.38 (c) und IFRS 17.B125 erfasst; hierbei werden die Abschlusskosten implizit über den Deckungszeitraum der Verträge abgegrenzt; und
  • c) für die derzeit unwesentlichen nach dem PAA bewerteten Versicherungsverträge werden die Abschlusskosten zum Zeitpunkt des Entstehens als Aufwand erfasst.

Für die Rückversicherungsverträge (PAA und GMM) werden zum 31.12.2023 keine Abschlusskosten bilanziert.

2.11 Forderungen und Verbindlichkeiten

IFRS 17 basiert konzeptionell auf einer prospektiven Cash-Sicht, das heißt alle erwarteten künftigen Cashflows aus dem Versicherungsvertrag werden bei der Bewertung berücksichtigt und als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit erfasst. Dazu zählen bei der Deutschen Familienversicherung auch alle Forderungen und Verbindlichkeiten aus den Versicherungsund Rückversicherungsverträgen. Dies sind im Einzelnen:

  • a) Forderungen, wie z.B.
    • a. Zinsforderungen
    • b. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft (saG) und

c. Abrechnungsforderungen aus dem aktiven und passiven Rückversicherungsgeschäft

Diese werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

  • b) Verbindlichkeiten, wie z.B.
    • a. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft
    • b. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem aktiven und passiven Rückversicherungsgeschäft

Diese werden werden mit den Nominalwerten angesetzt.

2.12 Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle (LIC)

Die LIC wird für eine Gruppe von Versicherungsverträgen in Höhe der Erfüllungswerte angesetzt, die sich auf bereits eingetretene Schäden beziehen. Für die Schaden- und Unfallversicherung besteht die LIC aus dem Barwert der zukünftigen Zahlungsströme aus den eingetretenen Schäden zuzüglich einer Risikoanpassung für nicht-finanzielle Risiken. Die Diskontierung erfolgt mit den gleichen Zinssätzen wie bei der LRC. Für den Bereich der Kranken- und Pflegezusatzversicherungen wird der Wert der Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle aus dem handelsrechtlichen Abschluss (HGB) unverändert übernommen.

2.13 Rückstellungsprozess

Im folgenden Abschnitt ist mit "Rückstellung" die Summe aus dem Barwert der zukünftigen Zahlungsströme, der Risikoanpassung für nicht-finanzielle Risiken sowie die CSM bezeichnet.

Die Rückstellungen aus dem Krankenversicherungsgeschäft sind abhängig von biometrischen Annahmen (z.B. Sterblichkeit oder Kopfschadenstatistiken), dem Verhalten der Versicherungsnehmer (z.B. Storno), von ökonomischen Annahmen über die zukünftige Zinsentwicklung sowie von Kostenannahmen. Die Ableitung von in der Bewertung Annahmen verwendeten Annahmen erfolgt im Aktuariat bzw. Rechnungswesen und wird validiert.

Die DFV hat im Zuge der Einführung von IFRS 17 ein stochastisches Zahlungsstrommodell eingeführt. Das Zahlungsstrommodell schreibt Aktiva und Passiva in interaktiven risikoneutralen Projektionen fort. Aufgrund der Komplexität eines solchen Berechnungsprozesses wird das Modell stetig weiterentwickelt. Für die Berechnung der Rückstellungen in diesem Bereich werden erfahrene und qualifizierte Mitarbeiter der DFV eingesetzt.

Für die Bildung der Rückstellungen in der Schaden- und Unfallversicherung werden versicherungsmathematische Verfahren verwendet. Die Auswahl der Verfahren zur bestmöglichen Schätzung der zukünftigen Zahlungsströme wird dabei von sachverständigen Experten durchgeführt und orientiert sich stark an den unter Solvency II verwendeten Annahmen und Prozessen.

2.14 Finanzinstrumente (IFRS 9)

Die Deutsche Familienversicherung hat im aktuellen Geschäftsjahr 2023 erstmals IFRS 9 Finanzinstrumente und damit einhergehend die Folgeänderungen an anderen Standards angewendet. Als Zeitpunkt der Erstanwendung hat die Deutsche Familienversicherung den 1. Januar 2023 festgelegt. Dies ist der Zeitpunkt, an dem der Konzern seine bestehenden finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Schulden neu beurteilt hat. Dieser Zeitpunkt wurde gewählt, da IFRS 17 und damit auch IFRS 9 für Versicherungsunternehmen für die gesamte Berichtsperiode 2023 (bzw. Vergleichszahlen 2022) angewendet werden muss.

Für die Überleitung der Konzernbilanz 2022 von IAS 39 und IFRS 4 auf IFRS 9 und IFRS 17 verweisen wir auf Kapitel 2.1.1 Bewertung von Versicherungsverträgen (IFRS 17).

2.14.1 Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten

Grundsätzliches Geschäftsmodel DFV vgl. Bericht 2022

Auf der Grundlage des jeweiligen Geschäftsmodells und der Eigenschaften der jeweiligen vertraglichen Zahlungsströme klassifiziert der DFV Konzern einen finanziellen Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz in eine der drei Bewertungskategorien:

  • Fortgeführte Anschaffungskosten
  • Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Periodenergebnis, oder
  • Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert

2.14.1.1 Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

— Kasse

Hierbei handelt es sich um täglich fällige Guthaben bei Kreditinstituten, Guthaben bei Zentralbanken sowie den Kassenbestand der HI-DFV-Master-Fonds.

— Kreditforderungen

Hierbei handelt es sich um einen gewährten Organkredit in Höhe von T€ 800, welcher seit dem Geschäftsjahr 2022 besteht und auf Grund des Geschäftsmodels als Amortised Cost (ACO) bewerteter Vermögenswert klassifiziert wurde.

Da der Kredit mit einer Hypothek/Grundschuld in Höhe von 1,4 Mio. EUR übersichert ist stellt dieser kein Ausfallrisiko für die DFV dar; daher wurde auf die Ermittlung sowie Buchung eines expected credit loss verzichtet.

2.14.1.2 Erfolgsneutral zum Zeitwert bewertet

Hierunter fallen festverzinsliche und nicht festverzinsliche Schuldtitel, welche auf Grund des Geschäftsmodels — die DFV hat grundsätzlich die Halten Absicht, jedoch nimmt sie Marktoportunitäten wahr —, als FVOCI bewertete finanzielle Vermögenswerte klassifiziert wurden.

Der Bruttobuchwert spiegelt das maximale Ausfallrisiko wider.

2.14.2 Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten

IFRS 9 beinhaltet ebenfalls Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung finanzieller Verbindlichkeiten.

Aktuell bilanziert die Deutsche Familienversicherung keine finanziellen Verbindlichkeiten, weshalb an dieser Stelle auf eine detaillierte Beschreibung der Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten nicht näher eingegangen wird.

2.14.3 Bewertung zum beizulegenden Zeitwert (IFRS 13)

IFRS 13 definiert den beizulegenden Zeitwert als Verkaufspreis (Preis, den man in einer gewöhnlichen Transaktion zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag beim Verkauf eines Vermögenswerts erhalten würde oder bei der Übertragung einer Schuld zu zahlen hätte). Alle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sind einer Zeitwerthierarchie (Level) gemäß IFRS 13 zuzuordnen. Zudem sind Levelinformationen auch für beizulegende Zeitwerte anzugeben, die ausschließlich im Anhang präsentiert werden. Die Zeitwerthierarchie sieht drei Level für die Bewertung vor. Die Zuordnung gibt Auskunft darüber, welche der ausgewiesenen Zeitwerte über Transaktionen am Markt zustande gekommen sind und in welchem Umfang die Ermittlung wegen fehlender Markttransaktionen auf der Basis beobachtbarer marktabgeleiteter Daten oder mittels Bewertungsmodellen erfolgte. Zu jedem Stichtag wird überprüft, ob die Zuordnung zu den Leveln der Zeitwerthierarchie noch angemessen ist. Sollten sich Veränderungen, zum Beispiel durch inaktive Märkte, ergeben haben, die eine andere Zuordnung erforderlich machen, werden entsprechende Umgliederungen zwischen den Leveln vorgenommen.

  • Level 1: zum Bewertungsstichtag an aktiven Märkten für die zu bewertenden Vermögenswerte und Schulden notierte Preise
  • Level 2: Verwendung anderer als der in Level 1 definierten notierten Preise, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind
  • Level 3: nicht beobachtbare Inputfaktoren, gegebenenfalls Anwendung eines Bewertungsmodells unter Verwendung nicht beobachtbarer, geschätzter Inputfaktoren

Bewertungstechniken und Inputfaktoren bei der Ermittlung beizulegender Zeitwerte für Vermögenswerte und Schulden der Level 2 und 3

Die Bewertung der Finanzinstrumente und Kapitalanlagen in diesen Leveln erfolgt überwiegend nach kapitalwertorientierten oder Multiplikator-Verfahren. Bei der Deutschen Familienversicherung sind dieses – insbesondere bei Level 3 - klassische Bewertungsverfahren wie Ertragswertverfahren, Discounted Cashflow-Verfahren (unter Verwendung: EBIT, Cashflows, risikoloser Zins, Beta Faktoren oder Spreads) oder auch Substanzwertverfahren bei untergeordneten Finanzanlagen. Girokonten, Tagesgelder und Kassenbestände werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Ausländische Währungsbestände werden mit dem Stichtagkurs erfolgswirksam umgerechnet.

2.14.4 Wertminderungen nach IFRS 9

Unter IFRS 9 werden Wertminderungen aufgrund von Kreditrisiken bei Kreditgeschäften und Wertpapieren, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value zu bewerten sind, anhand eines 3-stufigen Modells auf Basis erwarteter Kreditverluste erfasst.

In den Anwendungsbereich dieses Wertminderungsmodells fallen in der Deutsche Familienversicherung folgende Finanzinstrumente:

  • Finanzielle Vermögenswerte in Form von Darlehen und Forderungen, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerten werden (Armotised Cost)
  • Finanzielle Vermögenswerte in Form von Anleihen und Schuldverschreibungen (Bonds), die erfolgsneutral zum Fair Value bewertet werden (FVOCI)

Die Ermittlung der Wertminderungen erfolgt anhand eines 3-stufigen Modells:

In Stufe 1 werden alle Finanzinstrumente berücksichtigt, bei denen sich das Risiko eines Kreditausfalls (Ausfallrisiko) sich seit ihrem erstmaligen Bilanzansatz nicht wesentlich erhöht hat. Für die Finanzinstrumente wird eine Gewichtung auf der Grundlage der erwarteten Kreditverluste in den nächsten 12 Monaten berechnet.

In Stufe 2 werden Finanzinstrumente mit deutlich erhöhtem Risiko einbezogen, die nicht als risikoarmes Geschäft eingestuft sind. Die Wertminderung basiert auf den erwarteten Kreditverlusten über die gesamte Laufzeit des Instruments.

In Stufe 3 werden Finanzinstrumente zugeordnet, die am Berichtsstichtag als Wertminderung eingestuft werden. Als Kriterium hierfür zieht die DFV eine Überziehung von Zahlungen für Zins und Tilgung von mehr als 30 Tagen heran oder als Indiz einen Kursrückgang von 30% für börsennotierte Anleihen heran, wobei in einem zweiten Schritt die Bonitätsveränderung analysiert wird.

In Stufe 3 wird der Lifetime Expected Credit Loss (LECL) verwendet, um den Wert der verfallenen Finanzinstrumente zu messen. Der LECL wird auf der Grundlage statistischer Risikoparameter für Transaktionen unter Verwendung von Expertenschätzungen der zukünftigen Cashflows und Eintrittswahrscheinlichkeiten berechnet.

Ermittlung des Expected Credit Loss (ECL)

Die Deutsche Familienversicherung ermittelt den ECL als wahrscheinlichkeitsgewichteten, unverzerrten und diskontierten Erwartungswert zukünftiger Kreditausfälle grundsätzlich über die gesamte Restlaufzeit des jeweiligen Finanzinstruments.

Als "12-months-ECL" für die Erfassung von Wertminderungen in Stufe 1 dabei derjenige Teil des LECL definiert, welcher aus Ausfallereignissen resultiert, die innerhalb von zwölf Monaten nach dem Berichtsstichtag erwartet werden.

Die Ermittlung des ECL erfolgt für Stufe 1 und Stufe 2 sowie für die nicht signifikanten Finanzinstrumente in Stufe 3 einzelgeschäftsbasiert. Wesentliche Hauptparameter sind dabei:

  • die kundenspezifische Ausfallwahrscheinlichkeit (PD);
  • die Verlustquote bei Ausfall (Loss Given Default, LGD);

Die Risikoparameter aus den internen Versicherungsmodellen werden an die Anforderungen von IFRS 9 angepasst, und der Projektionszeitraum wird auf die gesamte Lebensdauer der Finanzinstrumente ausgedehnt. Die Risikoparameter werden zusammen mit historischen und aktuellen Wirtschaftsdaten analysiert, wobei die makroökonomischen Prognosen regelmäßig auf ihre Auswirkungen auf die Höhe der Kreditausfälle untersucht werden und die Freigabe von Kreditausfällen beeinflussen. Hierfür wird ein Baseline-Szenario zugrunde gelegt, welches auf dem jeweils gültigen Konsensus (Prognosen verschiedener Banken zu wesentlichen makroökonomischen Einflussgrößen, wie zum Beispiel BIP-Wachstum und Arbeitslosenquote) beruht und um weitere modellrelevante makroökonomische Parameter ergänzt wird. Das Baseline-Szenario gibt dabei Bandbreiten vor.

Externe Informationen wie Indikatoren, Prognosen, globale Finanzinstitute, Ratingagenturen und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften werden ebenfalls für die Berechnung herangezogen.

2.15 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE UND SACHANLAGEVERMÖGEN

2.15.1 Immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38

Immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert, wenn sie identifizierbar sind und die Deutsche Familienversicherung die Kontrolle über sie innehat. Zudem muss ein künftiger ökonomischer Nutzen gegeben und die Anschaffungskosten verlässlich ermittelbar sein. Sie beinhalten entgeltlich erworbene Software. Entgeltlich erworbene Software wird zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Bei entgeltlich erworbener Software umfassen die Anschaffungskosten den Kaufpreis, direkt zurechenbare Anschaffungsnebenkosten sowie direkt zurechenbare Kosten für die Vorbereitung der Software auf ihre beabsichtigte Nutzung. In der Folge werden immaterielle Vermögenswerte (Software) mit den Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten

abzüglich aller kumulierten Amortisationen sowie Wertminderungen angesetzt. Bei der Deutschen Familienversicherung handelt es sich bei den aktivierten immaterielle Vermögenswerten im Wesentlichen um Software bzw. Software-Lizenzen für den Versicherungsbetrieb.

Die Zu- und Abgänge des Geschäftsjahres an immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer werden grundsätzlich zeitanteilig linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer liegt regelmäßig zwischen drei und 15 Jahren. Die Abschreibungen werden gemäß den Vorgaben der Rechnungslegung von Versicherungsgesellschaften (RechVersV) verteilt und im Wesentlichen den Aufwendungen des Versicherungsbetriebs zugeordnet.

2.15.2 Sachanlagevermögen nach IAS 16

Sachanlagevermögenswerte werden aktiviert, wenn die Deutsche Familienversicherung die Kontrolle über sie hat und ein künftiger Nutzen gegeben ist. Direkt zuordenbare Anschaffungsnebenkosten werden mit den Anschaffungskosten zusammen aktiviert und über die gewöhnliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben, Bei der Deutschen Familienversicherung handelt es sich bei den Sachanlagen um die gewöhnliche Betriebs- und Geschäftsausstattung einer Versicherungsgesellschaft.

Die Zu- und Abgänge des Geschäftsjahres an Sachanlagevermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer werden grundsätzlich zeitanteilig linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauer liegt regelmäßig zwischen drei und 5 Jahren. Die Abschreibungen werden gemäß den Vorgaben der Rechnungslegung von Versicherungsgesellschaften (RechVersV) verteilt und im Wesentlichen den Aufwendungen des Versicherungsbetriebs zugeordnet.

2.15.3 Wertminderungen nach IAS 36

Für sämtliche langfristig genutzten immateriellen und materiellen Vermögenswerte wird gemäß IAS 36 "Wertminderung von Vermögenswerten" mindestens an jedem Bilanzstichtag eingeschätzt, ob Anhaltspunkte für eine wesentliche Wertminderung vorliegen. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des entsprechenden Vermögenswerts ermittelt. Vermögenswerte, die keine separierbaren Zahlungsmittelzuflüsse erzeugen, sind sogenannten zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnen. Gegenstand eines Wertminderungstests ist die zahlungsmittelgenerierende Einheit. Der erzielbare Betrag ist definiert als der höhere der beiden Beträge aus Nettoveräußerungswert (Verkaufspreis abzüglich Veräußerungskosten) und Nutzungswert (Barwert der künftigen Cashflows aus fortgeführter Nutzung). Ungeachtet des Vorliegens von Anhaltspunkten für Wertminderungen werden immaterielle Vermögenswerte mit einer unbestimmten Nutzungsdauer, wie zum Beispiel Geschäfts- oder Firmenwerte, Markennamen und noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte, jährlich einem Wertminderungstest unterzogen.

Als Basis zur Bestimmung erzielbarer Werte werden auf aktiven Märkten notierte Marktpreise beziehungsweise Preise aus Transaktionen mit gleichen oder vergleichbaren Vermögenswerten herangezogen. Alternativ werden beizulegende Zeitwerte unter Zuhilfenahme allgemein anerkannter finanzmathematischer Bewertungsmodelle ermittelt. Einzelheiten dazu sowie zu den intern definierten Kriterien für eine Wertminderung sind in den Erläuterungen der allgemeinen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unter den entsprechenden Posten ausgeführt.

Ist der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts beziehungsweise einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit geringer als deren Buchwert, so ist gemäß IAS 36 ein Wertminderungsaufwand zu erfassen. Ein Wertminderungsaufwand wird zunächst auf den Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit und danach anteilig auf die anderen Vermögenswerte auf der Basis ihrer Buchwerte verteilt und sofort im Periodenergebnis erfasst.

Wertminderungen von Geschäfts- oder Firmenwerten werden in einem separaten Posten der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Wertminderungen Sonstiger immaterieller Vermögenswerte und Übriger Aktiva werden über eine Funktionsbereichsverteilung in den Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb, den Schadenaufwendungen, den Aufwendungen für Kapitalanlagen sowie in den Sonstigen Aufwendungen ausgewiesen. Die Abbildung von Wertminderungen erfolgt direkt durch Minderung der Buchwerte der Vermögenswerte.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß IAS 36 werden für alle Vermögenswerte, mit Ausnahme von Geschäfts- oder Firmenwerten, Wertaufholungen bis zum niedrigeren der beiden Werte aus erzielbarem Betrag und fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

2.16 Nutzungsrecht nach IFRS 16

IFRS 16 legt Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis und die Anhangsangaben bezüglich Leasingverhältnissen fest mit dem Ziel sicherzustellen, dass Leasingnehmer und Leasinggeber relevante Informationen hinsichtlich der Auswirkungen von Leasingverhältnissen zur Verfügung stellen. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn dem Leasingnehmer vom Leasinggeber vertraglich das Recht zur Beherrschung eines identifizierten Vermögenswertes für einen festgelegten Zeitraum eingeräumt wird und der Leasinggeber im Gegenzug eine Gegenleistung vom Leasingnehmer erhält.

Als Leasingnehmer erfasst die Deutsche Familienversicherung einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit. Die Bewertung des Nutzungsrechts erfolgt zu Anschaffungskosten, welche bei der erstmaligen Bewertung den Leasingverbindlichkeiten entsprechen. In der Folgebewertung wird das Nutzungsrecht bis zum Ende des Leasingzeitraums linear abgeschrieben. Wertminderungen werden vorgenommen, sofern diese notwendig sind. Die Leasingverbindlichkeiten werden in Höhe des Barwerts der verbleibenden Leasingzahlungen bilanziert. Die Diskontierung erfolgt im Allgemeinen mit dem Grenzfremdkapitalzinssatz des Leasingnehmers. Die Leasingverbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Die Deutsche Familienversicherung nimmt die Praxiserleichterungen gemäß IFRS 16.5 in Anspruch und bilanziert keine Leasingverhältnisse mit einer Grundmietzeit unter einem Jahr.

Im Geschäftsjahr 2022 wurde lediglich das gemietete Bürogebäude bilanziell abgebildet. Zum Bilanzstichtag bestand kein Nutzungsrecht nach IFRS 16, da der Mietvertrag zum Jahresende ausgelaufen war. Ein Folgevertrag ist aufgrund umfangreicher Sanierungsmaßnahmen erst zum 2. Halbjahr 2023 geschlossen worden.

2.17 Ertragsteuern nach IAS 12

Die Ertragsteuern setzen sich aus tatsächlich zu zahlenden Körperschaftsteuern nebst Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuern der Konzernunternehmen zusammen. Darüber hinaus fallen die Veränderungen der erfolgswirksamen aktiven und passiven latenten Steuern unter diesen Posten.

Die Deutsche Familienversicherung befindet sich im Wachstum und steigert ihre Bruttobeiträge jährlich in signifikanter Weise. Die Vertriebsaufwendungen, die hierfür nötig sind, können nach aktuellem Recht steuerlich nicht aktiviert werden, jedoch werden die wesentlichen Abschusskosten nach IFRS 17 aktiviert. Dieser Abschlusskostenaufwand ist primär verantwortlich für den angesammelten steuerlichen Verlustvortrag der Gesellschaft, jedoch wird dieser durch gegenläufige passive latente Steuern aus dem Versicherungsgeschäft kompensiert. Im Planungszeitraum von fünf Jahren kann der steuerliche Verlustvortrag voraussichtlich vollständig genutzt werden.

2.18 Übrige Bilanzposten

2.18.1 Übrige Aktiva

Die Übrigen Aktiva enthalten Forderungen aus dem nicht Versicherungsgeschäft (i.W. Forderungen aus dem Lieferungsund Leistungsgeschäft, Anzahlungen, etc.), Steuerforderungen, Zinsabgrenzungen, Rechnungsabgrenzungsposten sowie andere Vermögenswerte.

Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten zeitanteilig bilanziert.

2.18.2 Übrige Verbindlichkeiten

Die übrigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten aus dem nicht Versicherungsgeschäft, Verbindlichkeiten für Sozialabgaben, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Sonstige Verbindlichkeiten.

2.18.3 Leasingverbindlichkeiten

Die Leasingverbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus einem IFRS 16 Leasingverhältnis und betrifft die 10-jährige Anmietung der Bürogebäude der Deutschen Familienversicherung in Frankfurt am Main.

2.18.4 Rückstellungen

Die Rückstellungen enthalten Rückstellungen für Urlaubsansprüche und Jubiläen, für Jahresabschlusskosten, Prozesseund Regressrückstellungen und übrige Rückstellungen.

3 KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

Gemäß IFRS 10 "Konzernabschlüsse" beherrscht ein Mutterunternehmen unabhängig von der Art seines Engagements eine andere Einheit, wenn es die Verfügungsgewalt über diese Einheit innehat, es variablen Rückflüssen (positiven oder negativen) aus der Einheit ausgesetzt ist oder Rechte an diesen Rückflüssen hat und diese Rückflüsse aufgrund seiner Verfügungsgewalt beeinflussen kann. Dabei hat ein Mutterunternehmen die Verfügungsgewalt inne, wenn es aufgrund von bestehenden Stimmrechten oder anderen Rechten gegenwärtig die Möglichkeit hat, die maßgeblichen Tätigkeiten der Einheit zu bestimmen. Dies sind die Tätigkeiten, die den wirtschaftlichen Erfolg des Beteiligungsunternehmens signifikant beeinflussen.

Sind Stimmrechte maßgeblich, beherrscht der Konzern ein Unternehmen, wenn er direkt oder indirekt mehr als die Hälfte der Stimmrechte an dem Unternehmen besitzt. Bei der Beurteilung der Beherrschung werden auch potenzielle Stimmrechte berücksichtigt, soweit diese als substanziell erachtet werden.

Spezialfonds und andere strukturierte Unternehmen werden nach den einheitlichen Kriterien des IFRS 10 als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss mit einbezogen, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Sie gelten zudem als konsolidierte strukturierte Unternehmen im Sinne des IFRS 12 "Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen". Strukturierte Unternehmen sind gemäß IFRS 12 Unternehmen, die so ausgestaltet sind, dass Stimmrechte oder ähnliche Rechte bei der Entscheidung, wer das Unternehmen beherrscht, nicht ausschlaggebend sind.

Der Bilanzstichtag der einbezogenen Tochterunternehmen ist grundsätzlich der 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres.

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge sowie Zwischenergebnisse werden eliminiert.

Im Rahmen der Konzernabschlusserstellung kommen grundsätzlich konzernweit einheitliche Rechnungslegungsgrundsätze zur Anwendung. Tochterunternehmen werden ab dem Zeitpunkt konsolidiert, an dem die Deutsche Familienversicherung einen beherrschenden Einfluss erlangt. Die Konsolidierung endet mit dem Zeitpunkt, zu dem keine Möglichkeit zur beherrschenden Einflussnahme mehr vorliegt. Ein Unternehmenszusammenschluss liegt vor, wenn der DFV-Konzern die Kontrolle über einen anderen Geschäftsbetrieb erlangt. Ein Unternehmenszusammenschluss wird gemäß IFRS 3 "Unternehmenszusammenschlüsse" nach der Erwerbsmethode bilanziert. Diese erfordert die Erfassung aller identifizierbaren Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens grundsätzlich mit den Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt, insbesondere auch die Identifizierung und Bewertung im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbener immaterieller Vermögenswerte. Die Anschaffungskosten ergeben sich aus dem Gesamtwert der beizulegenden Zeitwerte der für die Beherrschungserlangung aufgewendeten Gegenleistungen. Anschaffungsnebenkosten werden im Geschäftsjahr ihrer Entstehung als Aufwand erfasst. Übersteigen die Anschaffungskosten den Anteil des Konzerns an dem neubewerteten Nettovermögen des Tochterunternehmens, so wird der Unterschiedsbetrag als Geschäfts- oder Firmenwert aktiviert. Passive Unterschiedsbeträge werden nach erneuter Überprüfung der Wertansätze sofort erfolgswirksam vereinnahmt.

Der nicht beherrschende Anteil am Nettovermögen des Tochterunternehmens wird gesondert in der Bilanz ausgewiesen.

Zu dem Zeitpunkt, zu dem die Deutsche Familienversicherung (Konzern) die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, werden die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zu dessen Buchwerten ausgebucht, der Buchwert aller Anteile ohne beherrschenden Einfluss an dem ehemaligen Tochterunternehmen ausgebucht und der beizulegende Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung erfasst. Die Anteile, die am ehemaligen Tochterunternehmen behalten werden, werden zum beizulegenden Zeitwert und jede daraus resultierende Differenz als ein Gewinn oder Verlust in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung erfasst. In früheren Perioden in den Sonstigen erfolgsneutralen Eigenkapitalveränderungen erfasste Beträge, die im Zusammenhang mit dieser Tochtergesellschaft stehen, werden in die Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung oder, falls durch andere Standards gefordert, direkt in die Gewinnrücklagen umgebucht.

In den Konzernabschluss werden gemäß IFRS 10 neben der DFV Deutschen Familienversicherung AG, Frankfurt am Main als Mutterunternehmen alle Tochterunternehmen einbezogen. Die Anteile an Tochtergesellschaften des Konzerns werden von der Deutschen Familienversicherung direkt gehalten. Die Finanzinformationen im Konzernabschluss enthalten Daten der Muttergesellschaft zusammen mit ihren konsolidierten Tochterunternehmen, dargestellt als eine wirtschaftliche Einheit.

Die Deutsche Familienversicherung (Konzern) besteht aus sieben (Vorjahr: acht) konsolidierten Unternehmen. Hierunter fallen neben dem Mutterunternehmen und den vier Tochterunternehmen (Vorjahr: fünf) zwei Spezialfonds, der HI-DFV-Master-Fonds, Anteil 100 %, welcher ausschließlich das Kapitalanlagevermögen für das nach Art der Lebensversicherung betriebene Geschäft enthält, und der HI-DFV-Master II-Fonds, Anteil 100 %, der Kapitalanlagen enthält, die nicht dem nach Art der Lebensversicherung betriebenen Geschäft zugeordnet werden.

Die Deutsche Familienversicherung hält seit Juli 2023 100 % der Anteile an der Hyrance AG, Grünwald. Im August 2023 wurde ein Verschmelzungsvertrag geschlossen, in dem die rückwirkende Verschmelzung der Hyrance AG zum 1. Januar 2023 auf die DFV Deutsche Familienversicherungs-Krankenversicherung-Vermittlungs-AG; Frankfurt (firmierend als Hyrance AG) als übernehmende Gesellschaft vereinbart wurde. Anschließend wurde die Verschmelzung beim Handelsregister zur Eintragung angemeldet.

Liste der Tochtergesellschaften

Firma Sitz Beteiligungsbuch
wert
in T€
Beteiligungsquote
in %
Gezeichnetes
Kapital
in T€
Eigenkapital
in T€
Letztes
Jahresergebnis
in T€
DFVS Deutsche Familienversicherung
Servicegesellschaft mbH
Frankfurt
am Main
25,0 100,0 25,0 567,0 96,0
DFVV Deutsche Familienversicherung
Vertriebsgesellschaft mbH
Frankfurt
am Main
135,0 100,0 25,0 143,9 0,0
DFVR Deutsche Familienversicherung
Rechtsschutz
Schadenabwicklungsgesellschaft mbH
Frankfurt
am Main
25,0 100,0 25,0 41,6 6,9
Hyrance AG (ehemals: DFV Deutsche
Familienversicherung
Krankenversicherung-Vermittlungs-AG)
Frankfurt
am Main
700,0 100,0 500,0 655,9 -17,3

Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierte Unternehmen bestehen nicht.

4 ANGABEN ZUM SONDERVERMÖGEN

Ziel der Anlagepolitik der zwei Spezialfonds "HI-DFV-Master-Fonds" und "HI-DFV-Master II-Fonds" ist, dass das Vermögen der Deutschen Familienversicherung unter Berücksichtigung von Anlagerisiken und Anlagechancen sowie möglichst großer Sicherheit und Rentabilität bei jederzeitiger Liquidität und unter Wahrung angemessener Mischung und Streuung angelegt wird. Entsprechend dem Funktionsausgliederungsvertrag zu den HI-DFV-Master-Fonds hat der Verwalter der Investmentfonds sicherheitsorientierte Anlagerichtlinien einzuhalten.

Wesentliche Grundsätze der Anlagepolitik, wie beispielsweise die Vorgaben, dass das Fondsvermögen ausschließlich an geregelten Märkten und vorwiegend in OECD-Ländern angelegt werden darf, sind entsprechend festgelegt. Die Anlagepolitik wird laufend durch den von der Deutschen Familienversicherung bestimmten Anlageausschuss überprüft und festgelegt. Im Anlageausschuss verifiziert und adjustiert der Vorstand der Gesellschaft gemeinsam mit dem Leiter Kapitalanlage die Risiko-, Durations- und Ertragsentwicklungen der Fonds und schreibt feststehende Regeln über zulässige Anlageklassen (z. B. Derivate nur zur Wertabsicherung), Streuungs- und Konzentrationslimits sowie Anlagespezifikationen dem Fondsverwalter schriftlich vor. Die Durationen in den Einzelanlagen der Wertpapiere im Fonds werden im Sinne des Aktiv-Passiv-Managements bestimmt.

Die Anlagen im HI-DFV-Master-Fonds, die zur Deckung der Verpflichtungen aus den Kranken- und Pflegezusatzversicherungen nach Art der Lebensversicherung bestimmt sind, werden gemäß § 128 VAG durch einen unabhängigen Treuhänder überwacht. Eine tägliche Anteilsrückgabe ist ohne Beschränkungen möglich. Im Konzernabschluss werden die Fondgesellschaften vollkonsolidiert.

Anteile an Sondervermögen zum 31.12.2023

Anteil in %
HI-DFV-Master-Fonds 100%
HI-DFV-Master II-Fonds 100%

5 KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG

Der Finanzmittelfonds beinhaltet laufende Guthaben bei Kreditinstituten. Sofern Posten, die innerhalb des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit ausgewiesen sind, Bestandteile enthalten, die der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind, kann dies zu abweichenden Veränderungswerten zwischen Kapitalflussrechnung und Bilanz führen. In den Positionen "Nettoveränderungen Ausgestellte Versicherungsverträge und gehaltene Rückversicherungsverträge (exkl. OCI Veränderungen)" wurden die korrespondierenden Bewertungsergebnisse aus den Neubewertungsrücklagen direkt saldiert.

6 SEGMENTBERICHTERSTATTUNG

6.1 Bestimmung berichtspflichtiger Segmente

Die geschäftlichen Aktivitäten der Deutschen Familienversicherung sind nach Produkten und Art der Dienstleistung untergliedert in Versicherung und Aktive Rückversicherung. Aufgrund der unterschiedlichen Produktarten, Risiken und Kapitalzuordnungen sind die Versicherungsaktivitäten weiter in die Geschäftsbereiche Schaden- und Unfallversicherung und Kranken- und Pflegeversicherung unterteilt.

Somit hat die Deutsche Familienversicherung in Übereinstimmung mit IFRS 8 insgesamt drei berichtspflichtige Segmente und das Segment Sonstiges & Konsolidierung identifiziert. Der Geschäftsbereich Aktive Rückversicherung wird im Segment Sonstiges & Konsolidierung ausgewiesen.

Im Folgenden sind die Produkte und Dienstleistungen, mit denen die berichtspflichtigen Segmente Erträge erzielen, aufgelistet.

6.1.1 Krankenzusatzversicherung

Im Geschäftsbereich Krankenzusatzversicherung bieten die berichtspflichtigen Segmente eine breite Auswahl an Versicherungsprodukten für Privatkunden an, zum Beispiel Zahnzusatzversicherungen, Krankenhaus- und Krankentagegeldversicherungen, Ambulante Zusatzversicherungen, Pflegezusatzversicherungen.

6.1.2 Schaden- und Unfallversicherung

Im Geschäftsbereich Schaden- und Unfallversicherung bieten die berichtspflichtigen Segmente eine breite Auswahl an Versicherungsprodukten für Privatkunden an, zum Beispiel Auslandskrankenversicherungen, Unfallversicherungen, 24 Stunden Unfallversicherung, Hausratversicherung, Haftpflichtversicherungen.

6.1.3 Tierkrankenversicherung

Im Geschäftsbereich Tierkrankenversicherung bieten die berichtspflichtigen Segmente folgende Auswahl an Versicherungsprodukten für Privatkunden an: Hund- und Katzenkrankenversicherungen.

6.1.4 Aktive Rückversicherung

Der Geschäftsbereich aktive Rückversicherung beinhaltet die im Geschäftsjahr 2021 abgeschlossene Rückversicherung des CareFlex Chemie (Gruppe) Konsortiums, in dem von der Deutschen Familienversicherung Erstversicherungsanteile der Barmenia Krankenversicherung übernommen wurden. Der Geschäftsbereich wird im Segment Sonstiges & Konsolidierung ausgeweisen.

6.2 Allgemeine Angaben zur Segmentberichterstattung

Transferpreise zwischen berichtspflichtigen Segmenten werden wie Geschäfte mit Dritten auf der Basis von Marktpreisen ermittelt. Interne Verteilungen von Ertrags- und Aufwandspositionen auf die Segmente werden nach spezifischen Schlüsselgrößen aufgeteilt. Transaktionen zwischen berichtspflichtigen Segmenten werden in der Konsolidierung eliminiert. Finanzinformationen werden auf Basis der berichtspflichtigen Segmente erfasst.

6.3 Bewertungsgrundlage für das Ergebnis der berichtspflichtigen Segmente

Um den finanziellen Erfolg der berichtspflichtigen Segmente und der Deutschen Familienversicherung als Ganzes zu beurteilen, zieht die Deutsche Familienversicherung als Kriterium das versicherungstechnische Ergebnis (operatives Ergebnis) und das Ergebnis vor Steuern (Segmentergebnis vor Steuern) heran.

Das operative Ergebnis stellt den Anteil des Ergebnisses vor Ertragsteuern heraus, der auf das laufende Versicherungsgeschäft der Deutschen Familienversicherung zurückzuführen ist. Die Deutsche Familienversicherung erachtet diese Kennziffer als für Anleger nützlich und aussagekräftig, da sie das Verständnis hinsichtlich der operativen Profitabilität erweitert und die Vergleichbarkeit über die Zeit verbessert.

Das Segmentergebnis vor Steuern steht für das auf die Anteilseigner (inkl. Minderheiten) entfallende Ergebnis vor Steuern der Deutschen Familienversicherung. Die Deutsche Familienversicherung erachtet diese Kennziffer für Anleger nützlich, da dieses Ergebnis auch die Auswirkungen von kurzfristigen Marktschwankungen sowie von nichtoperativen Positionen enthält.

Das operative Ergebnis ist kein Ersatz für das Ergebnis vor Ertragsteuern oder das Periodenergebnis gemäß IFRS, sondern sollte als ergänzende Information hierzu gesehen werden.

6.4 Konzernsegmentvermögen und Schulden

Die Deutsche Familienversicherung hat in der Segmentberichterstattung auch eine verkürzte Bilanz pro Geschäftsbereich veröffentlicht. Im Wesentlichen werden die aktiven und passiven Versicherungspositionen, die aktiven und passiven Rückversicherungspositionen und die Kapitalanlageposition aufgegliedert. Auf eine Aufteilung des Eigenkapitals wurde verzichtet.

7 VERSICHERUNGSGESCHÄFT

7.1 Versicherungstechnische Umsätze

Die versicherungstechnischen Erträge sind nach Geschäftsbereichen in der Segmentberichterstattung aufgegliedert. Nach den IFRS 17 Bewertungsmodellen ergibt sich folgende Aufteilung:

Umsätze nach IFRS 17 Modellen

in T€ 2023 2022
Prämienallokationsansatz (PAA) 111.049 104.286
Variabler Gebührenansatz (VFA) 7.668 5.678
Prämienallokationsansatz (PAA) - aktive Rückversicherung 750 752
Umsätze 119.467 110.716

7.2 Versicherungstechnische Leistungen

Die versicherungstechnischen Aufwendungen sind nach Geschäftsbereichen und nach weiteren Aufwandspositionen in der Segmentberichterstattung aufgegliedert. Folgende Aufteilung ergibt sich entsprechend der IFRS 17 Bewertungsmodelle:

Versicherungstechnische Leistungen

in T€ 2023 2022
Versicherungstechnische Leistungen (Schäden) –67.317 –61.079
Abschlusskosten –19.263 –18.850
Aufwendungen für Versicherungsbetrieb –20.349 –17.033
Versicherungstechnische Leistungen –106.929 –96.962

7.3 Rückversicherungsergebnis

Die rückversicherungstechnischen Ergebnisse sind nach Geschäftsbereichen in der Segmentberichterstattung aufgegliedert. Diese teilen sich nach IFRS 17 Bewertungsmodellen wie folgt auf:

Rückversicherungsergebnis

in T€ 2023 2022
Ertrag aus Rückversicherungsverträgen 16.029 25.663
Aufwendungen aus Rückversicherungsverträgen –19.797 –31.368
Nettoergebnis Rückversicherung –3.768 –5.705

7.4 Gesamtes Finanzergebnis

In der folgenden Tabelle werden die in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und im Eigenkapital erfassten Bestandteile des gesamten Finanzergebnisses analysiert:

Finanzergebnis - Ergebnis Kapitalanlagen

in T€ 2023 2022
Zinsen von Investments (nicht FVTPL) 3.659 1.977
Ausschüttungen von Investments (FVTPL) 1.054 3.292
Netto-Aufwendungen für Risikovorsorge –590 284
Bewertung von Investments (FVTPL) –452 –4.553
Verkaufsgewinne/-verluste –278 649
Übrige Aufwendungen Kapitalanlage & Fremdwährungsergebnis –1.264 –594
Summe 2.129 1.055

Finanzergebnis - Versicherungstechnisches Finanzergebnis

in T€ 2023 2022
Versicherungstechnische Finanzaufwendungen - Netto –848 –2.095
Rückversicherungstechnische Finanzaufwendungen - Netto –1.362 1.212
Summe –2.209 –882

Finanzierungsaufwand und übrige Aufwendungen Finanzlagen

in T€ 2023 2022
Finanzierungsaufwand aus Finanzierungen –75 –1
Übrige Aufwendungen Finanzlagen 0 0
Summe –75 –1

Nettoveränderung Neubewertungsrücklagen

in T€ 2023 2022
Erfolgneutral zum Zeitwert bewertete festverzinsliche Wertpapiere 10.927 –22.388
Realisierungsergebnis aus erfolgneutral zum Zeitwert bewerteten festverzinslichen Wertpapieren –602 –4.366
Erfolgsneutrale versicherungstechnische Finanzrücklagenveränderungen –8.359 29.138
Latente Steuern auf Veränderungen der Neubewertungsrücklage –628 –1.608
Summe 1.339 776

Die Zinsen von Investments (nicht FVTPL) des Berichtsjahres resultieren aus der Anlage von festverzinslichen und nicht festverzinslichen Wertpapieren, sowie Zinserträge aus Krediten und kurzfristigen Geldanlagen. In der Position wird auch die Amortisation nach der Zinseffektiv-Methode abgebildet.

Die Ausschüttungen von Investments (FVTPL) des Berichtsjahres resultieren aus der Anlage in Aktien-, Renten-, und Immobilienfonds (Investmentfonds).

In den Netto-Aufwendungen für Risikovorsorge werden die Risikovorsorgen (bei der DFV im Wesentlichen die einjährige Risikoversorge – erwarteter Verlust Stufe 1) der festverzinslichen und nicht festverzinslichen Wertpapiere vorgenommen. In 2023 wurde hier eine außerordentliche Risikovorsorge für einen Immobilienbond in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) vorgenommen. Die Fair Value Bewertungen (FVTPL) von Investmentfonds werden in der Position Bewertung von Investments (FVTPL) ausgewiesen.

Das Realisierungsergebnis aus Veräußerungen von Investmentfonds und die Veräußerungsgewinnen und –verlusten von

festverzinslichen und nicht festverzinslichen Wertpapieren wird in der Position Verkaufsgewinne /-verluste abgebildet.

Übrige Aufwendungen Kapitalanlage & Fremdwährungsergebnis beinhalten im Wesentlichen die nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 RechVersV dem Bereich Verwaltung von Kapitalanlagen zugeordneten Personal- und Sachaufwendungen des Unternehmens sowie die Spezialfondverwaltungsaufwendungen. In dieser Position werden weiterhin Zinsaufwendungen aus kurzfristigen Überziehungen und das Fremdwährungsergebnis gezeigt.

In den Versicherungstechnische Finanzaufwendungen – Netto wird das vollständige Kapitalanlageergebnis des Sicherungsvermögens nAdL in die CSM ausgebucht. Weiterhin werden die Auf- und Abzinsungen der LIC (Schadenrückstellungen) gebucht und die Anpassungen zwischen erwarteten und aktuellen Prämieneinnahmen. In den Rückversicherungstechnischen Finanzerträgen – Netto werden die Auf- und Abzinsungen der Rückversicherungsbestände gebucht und die Anpassungen zwischen erwarteten und aktuellen Prämienzahlungen.

Leasingfinanzierungsaufwendungen (Zinseffekte aus IFRS 16) übrigen sonstige Finanzaufwendungen werden in der Position Finanzierungsaufwand & übrige Aufwendungen Finanzlagen ausgewiesen.

In der Nettoveränderung Neubewertungsrücklagen werden die Eigenkapitalveränderungen aus den Marktveränderungen der festverzinslichen und nicht festverzinslichen Wertpapiere dargestellt. Weiterhin werden auch die neutralen Veränderungen der versicherungstechnischen Finanzrücklagenveränderungen dargestellt, welches im Wesentlichen die Ausbuchung der vollständigen Nettoveränderung der Neubewertungsrücklage des Sicherungsvermögens nAdL in die CSM und die Veränderungen der langfristigen Versicherungsverbindlichkeiten und Vermögenswerte durch Zinssatzveränderungen in der Diskontierung ist (sog. OCI – Option nach IFRS 17, Tz. 88 b).

7.5 Bewertungsansatz der Versicherungs- und Rückversicherungsverträge

Beim Erstansatz unter IFRS 17 wurden die verschiedenen Versicherungs- und Rückversicherungsverträge mit folgenden Methoden bewertet:

  • a) Vollständig rückwirkender Ansatz: PAA (Erst- und Rückversicherung)
  • b) Modifizierter rückwirkender Ansatz: VFA(Erstversicherung), GMM (Rückversicherung)

Die folgenden Tabellen analysieren die Veränderungen der Nettovermögen bzw. -verbindlichkeiten aus Erst- und Rückversicherungsverträgen je IFRS 17 Bewertungsmodell. Zunächst werden die Veränderungen der Deckungsrückstellung und der Verbindlichkeiten analysiert. Anschließend werden die Veränderungen der Bewertungskomponenten der Verträge, die nicht mit dem PAA bewertet werden, analysiert.

7.5.1 Analyse nach verbleibendem Deckungszeitraum und noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen – Verträge, die mit PAA bewertet wurden

LRC und
aktivierte
Abschlusskost
en
ohne Verlust
komponente
LIC
Schaden
rückstellungen
Gesamt LRC und
aktivierte
Abschlusskost
en
ohne Verlust
komponente
LIC
Schaden
rückstellungen
Gesamt
in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Aktiva 1.522 1.522 1.464 0 1.464
Aktivierte Abschlusskosten 49.175 49.175 50.021 0 50.021
Passiva 0 -16.318 -37.300 0 -15.303 -15.303
Nettobuchwert per 1.1. 50.697 -16.318 34.379 51.485 -15.303 36.182
Versicherungserträge 112.600 0 112.600 104.521 0 104.521
Versicherungsaufwand -16.910 3.084 -13.826 -16.534 2.796 -13.738
Versicherungsleistungen 0 3.084 3.084 0 2.796 2.796
Aktivierte Abschlusskosten -16.910 0 -16.910 -16.534 0 -16.534
Übrige Abschlusskosten 0 0 0 0 0 0
Sonstiges Ergebnis 0 -2.768 -2.768 0 -3.812 -3.812
Veränderung Schadenrückstellungen 0 -2.152 -2.152 0 -4.025 -4.025
Experience variance claims / expenses 0 -472 -472 0 111 111
Unwinding 0 -145 -145 0 102 102
Erfolgswirksame Gesamtveränderung 95.690 316 96.006 87.987 -1.015 86.972
Cash flows -100.097 0 -100.097 -88.775 0 -88.775
Prämieneinnahmen -112.570 -112.570 -104.660 -104.660
Ausgaben aktivierte Abschlusskosten 12.473 12.473 15.886 15.886
Ausgaben übrige Abschlusskosten 0 0 0 0
Nettobuchwert per 31.12. 46.290 -16.002 30.287 50.697 -16.318 34.379
Aktiva 1.827 0 1.827 1.522 0 1.522
Aktivierte Abschlusskosten 44.463 44.463 49.175 49.175
Passiva -16.002 -16.002 -16.318 -16.318

7.5.2 Analyse nach verbleibendem Deckungszeitraum und noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen – Verträge, die nicht mit PAA bewertet wurden

LRC
ohne Verlust
komponente
LRC
Verlust
komponente
LIC
Schaden
rückstellungen
Gesamt LRC
ohne Verlust
komponente
LRC
Verlust
komponente
LIC
Schaden
rückstellungen
Gesamt
in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Aktiva 0 0 0 0 0 0 0 0
Passiva -118.897 0 -261 -119.158 -108.949 0 -444 -109.393
Nettobuchwert per 1.1. -118.897 0 -261 -119.158 -108.949 0 -444 -109.393
Versicherungserträge 22.978 0 22.978 19.471 0 0 19.471
Versicherungsaufwand -16.506 0 -71 -16.578 -14.878 0 183 -14.695
Versicherungsleistungen -9.752 0 -9.752 -8.402 0 0 -8.402
Abschlusskosten -1.355 0 -1.355 -1.821 0 0 -1.821
Verwaltungskosten -5.470 0 -5.470 -4.472 0 0 -4.472
Änderungen, die sich auf vergangene
Leistungsperioden beziehen
71 0 -71 0 -183 0 183 0
Sonstige -676 0 0 -676 -598 0 0 -598
Sonstige Erträge 4 0 4 2 0 0 2
Sonstige Aufwendungen -680 0 -680 -600 0 0 -600
TECHNISCHES ERGEBNIS 5.795 0 -71 5.724 3.995 0 183 4.177
TECHNISCHES FINANZERGEBNIS -7.685 0 -7.685 13.830 0 0 13.830
Erfolgswirksame bzw. -neutrale Gesamtveränderung -1.890 0 -71 -1.961 17.824 0 183 18.007
Cashflows -28.703 0 0 -28.703 -27.772 0 0 -27.772
Prämieneinnahmen -45.886 0 -45.886 -43.248 0 0 -43.248
Abschluss- und Verwaltungskosten 6.825 0 6.825 6.293 0 0 6.293
Sonstige Erträge und Aufwendungen 676 0 676 598 0 0 598
Bezahlte Versicherungsleistungen und -aufwendungen 9.681 0 9.681 8.585 0 0 8.585
Netto per 31.12. -149.490 0 -333 -149.823 -118.897 0 -261 -119.158
Aktiva 0 0 0 0 0 0 0 0
Passiva -149.490 0 -333 -149.823 -118.897 0 -261 -119.158

7.5.3 Analyse nach Bewertungskomponenten – Verträge, die nicht mit PAA bewertet wurden

barwertige
künftige
Zahlungs
ströme
Risk
Adjustment
CSM Gesamt barwertige
künftige
Zahlungs
ströme
Risk
Adjustment
CSM Gesamt
in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Aktiva 0 0 0 0 14.546 0 0 14.546
Passiva -48.978 -2.285 -67.895 -119.158 -6.533 -117.406 -123.939
Nettobuchwert per 1.1. -48.978 -2.285 -67.895 -119.158 14.546 -6.533 -117.406 -109.393
Änderungen, welche sich auf die aktuelle
Leistungsperiode beziehen
36.389 89 -30.754 5.724 13.942 163 -9.928 4.177
Erfolgswirksam erfasste CSM aufgrund
Leistungserbringung
0 0 4.776 4.776 0 0 2.493 2.493
Änderung der Risikoanpassung 0 89 89 0 163 163
Experience Adjustments 36.389 -35.530 859 13.942 -12.420 1.522
Änderungen, welche sich auf zukünftige
Leistungsperiode beziehen
12.993 -8.712 -4.281 -0 -63.706 4.085 59.622 0
Schätzungsänderungen, welche zu einer Anpassung
der CSM führen
11.573 -8.654 -2.919 -0 -64.828 4.265 60.563 0
Neugeschäft 1.420 -58 -1.362 -0 1.122 -181 -941 0
Änderungen, welche sich auf vergangene
Leistungsperioden beziehen
-71 0 71 0 183 0 -183 0
Änderung der Schadenrückstellung -71 71 0 183 -183 0
Technisches Ergebnis 49.311 -8.623 -34.964 5.724 -49.581 4.247 49.511 4.177
Technisches Finanzergebnis -7.685 -7.685 13.830 13.830
Erfolgswirksame bzw.-neutrale Gesamtveränderung 41.625 -8.623 -34.964 -1.961 -35.751 4.247 49.511 18.007
Cashflows -28.703 0 0 -28.703 -27.772 0 0 -27.772
Prämieneinnahmen -45.886 0 0 -45.886 -43.248 0 0 -43.248
Abschluss- und Verwaltungskosten 6.825 0 0 6.825 6.293 0 0 6.293
Sonstige Erträge und Aufwendungen 676 0 0 676 598 0 0 598
Bezahlte Versicherungsleistungen und -aufwendungen 9.681 0 0 9.681 8.585 0 0 0
Nettobuchwert per 31.12 -36.056 -10.908 -102.859 -149.823 -48.978 -2.285 -67.895 -119.158
Aktiva 0 0
Passiva -36.056 -10.908 -102.859 -149.823 -48.978 -2.285 -67.895 -119.158

7.6 Überleitungen der Rückversicherungsverträge

7.6.1 Analyse nach verbleibendem Deckungszeitraum und noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen – Rückversicherungsverträge, die nach PAA bewertet wurden

Ausgestellte Rückversicherungsverträge

LRC
ohne Verlust
komponente
LIC
Schaden
rückstellungen
Summe LRC
ohne Verlust
komponente
LIC
Schaden
rückstellungen
Summe
in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen per 1.1. 0 -16 -16 0 -5 -5
Rückversicherungstechnische Erträge 750 0 750 750 0 750
Rückversicherungstechnische Aufwände 0 0 0 0 0 0
Gezahlte Rückversicherungsleistungen und Gewinnbeteiligung 0 0 0 0 0 0
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 0 0 0 0 0 0
Erfolgswirksame Gesamtveränderung 750 0 750 750 0 750
Investmentkomponente 7.118 -7.118 0 6.119 -6.119 0
Zahlungsströme der Periode -7.868 7.084 -784 -6.869 6.108 -761
Erhaltene Rückversicherungsbeiträge -7.868 0 -7.868 -6.869 0 -6.869
Gezahlte Rückversicherungsleistungen und Gewinnbeteiligung 0 7.084 7.084 0 6.108 6.108
Verbindlichkeiten aus Rückversicherungsverträgen per 31.12. 0 -50 -50 0 -16 -16

Gehaltene Rückversicherungsverträge

LRC
ohne Verlust
komponente
LIC
Schaden
rückstellungen
Summe LRC
ohne Verlust
komponente
LIC
Schaden
rückstellungen
Summe
in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Saldo der Verbindlichkeiten über Vermögenswerte per 1.1. -29.410 7.753 -21.658 -30.249 6.891 -23.357
(Rück-) Versicherungstechnisches Ergebnis aus gehaltenen
Rückversicherungsverträgen
-12.995 6.032 -6.962 -18.639 12.994 -5.646
Gezahlte Rückversicherungsbeiträge -16.253 0 -16.253 -19.478 0 -19.478
Passivierung von Erträgen aus Rückversicherungsprovisionen für Abschlusskosten -3.544 0 -3.544 -6.706 0 -6.706
Abschreibung passivierter Erträge aus Rückversicherungsprovisionen für Abschlusskosten 6.802 0 6.802 7.544 0 7.544
Erhaltene Rückversicherungsleistungen und Gewinnbeteiligungen 0 8.256 8.256 0 12.132 12.132
Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 0 -2.224 -2.224 0 861 861
Finanzielle Erträge und Aufwendungen aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen 0 0 0 0 0 0
Zwischenergebnis -12.995 6.032 -6.962 -18.639 12.994 -5.646
Investmentkomponente -17.592 17.592 0 -9.303 9.303 -0
Zahlungsströme der Periode 33.845 -25.848 7.997 28.781 -21.435 7.345
Gezahlte Rückversicherungsbeiträge 33.845 0 33.845 28.781 0 28.781
Erhaltene Rückversicherungsleistungen und Gewinnbeteiligungen 0 -25.848 -25.848 0 -21.435 -21.435
Saldo der Verbindlichkeiten über Vermögenswerte per 31.12. -26.152 5.529 -20.623 -29.410 7.753 -21.658

7.6.2 Analyse nach verbleibendem Deckungszeitraum und noch nicht abgewickelten Versicherungsfällen – Rückversicherungsverträge, die nicht mit PAA bewertet wurden

LRC
ohne Verlust
komponente
LRC
Verlust
komponente
LIC
Schaden
rückstellun
gen
Summe LRC
ohne Verlust
komponente
LRC
Verlust
komponente
LIC
Schaden
rückstellun
gen
Summe
in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Passiva 0 0 0 0 0 0 -147 -147
Aktiva -10.392 0 -82 -10.473 4.525 0 0 4.525
Vermögenswerte/Verbindlichkeiten aus
Rückversicherungsverträgen per 1.1.
-10.392 0 -82 -10.473 4.525 0 -147 4.378
Rückversicherungsprämien 549 0 0 549 571 0 0 571
Schätzungsänderungen, welche zu einer Anpassung der CSM
führen
52 0 0 52 116 0 0 116
Änderungen, die sich auf vergangene Leistungsperioden
beziehen
0 0 -44 -44 0 0 65 65
Erfahrungswertanpassungen aufgrund gezahlter Prämien in der
Periode, die sich auf zukünftige Leistungsperioden beziehen
(inkl. Depositveränderung)
-3.958 0 0 -3.958 980 0 0 980
Nettoertrag (-aufwand) aus gehaltenen
Rückversicherungsverträgen
-3.357 0 -44 -3.401 1.667 0 65 1.732
Finanzertrag aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen 289 0 0 289 -1.486 0 0 -1.486
Erfolgswirksame Gesamtveränderung -3.067 0 -44 –3.111 181 0 65 246
Erfolgsneutrale Gesamtveränderung 1.485 0 0 1.485 -13.180 0 0 -13.180
Investmentkomponente 4.912 0 0 4.912 1.017 0 0 1.017
Cashflows -6.197 0 0 –6.197 -2.935 0 0 -2.935
Gezahlte Prämien -4.994 0 0 –4.994 -5.463 0 0 -5.463
Erhaltene Beträge -1.203 0 0 –1.203 2.528 0 0 2.528
Vermögenswerte/Verbindlichkeiten aus
Rückversicherungsverträgen per 31.12.
–13.258 0 -126 –13.384 -10.392 0 -82 -10.473
Passiva 0 0 0 0 0 0 0 0
Aktiva –13.258 0 -126 –13.384 -10.392 0 -82 -10.473

7.6.3 Analyse nach Bewertungskomponenten – Verträge, die nicht mit PAA bewertet wurden

barwertige
zukünftige
Zahlungsströ
me
Risk
Adjustment
CSM Gesamt barwertige
zukünftige
Zahlungsströ
me
Risk
Adjustment
CSM Gesamt
in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Passiva 30.344 0 0 30.344 76.574 0 0 76.574
Aktiva 0 -755 -40.062 -40.817 0 -3.152 -69.044 -72.196
Vermögenswerte/Verbindlichkeiten aus
Rückversicherungsverträgen per 1.1.
30.344 -755 -40.062 -10.473 76.574 -3.152 -69.044 4.378
Änderungen, die sich auf aktuelle Leistungsperioden beziehen 0 29 520 549 0 77 494 571
Erfolgswirksame erfasste CSM aufgrund Leistungserbringung 0 0 520 520 0 0 494 494
Änderung der Risikoanpassung 0 29 0 29 0 77 0 77
Änderungen, die sich auf zukünftige Leistungsperioden
beziehen
8.449 -4.268 -8.087 -3.906 -31.055 2.320 29.830 1.096
Schätzungsänderungen, welche zu einer Anpassung der CSM
führen
8.448 -4.255 -4.142 52 -31.159 2.352 28.924 116
Neugeschäft 1 -14 13 0 104 -31 -73 0
Erfahrungswertanpassungen aufgrund gezahlter Prämien in der
Periode, die sich auf zukünftige Leistungsperioden beziehen
(inkl. Depositveränderung)
0 0 -3.958 -3.958 0 0 980 980
Änderungen, die sich auf vergangene Leistungsperioden
beziehen
-44 0 0 -44 65 0 0 65
Änderungen, die sich auf vergangene Leistungsperioden
beziehen - Änderung der FCF in Bezug auf den gewährten
Versicherungsschutz
-44 0 0 -44 65 0 0 65
Nettoertrag (-aufwand) aus gehaltenen
Rückversicherungsverträgen
8.405 -4.239 -7.567 -3.401 -30.989 2.397 30.324 1.732
Finanzertrag aus gehaltenen Rückversicherungsverträgen 1.159 0 -870 289 -143 0 -1.343 -1.486
Erfolgswirksame Gesamtveränderung 9.565 -4.239 -8.437 -3.111 -31.133 2.397 28.981 246
Erfolgsneutrale Gesamtveränderung -1.485 0 0 -1.485 -13.180 0 0 -13.180
Cashflows -1.284 0 0 -1.284 -1.918 0 0 -1.918
Gezahlte Prämien -4.994 0 0 -4.994 -5.463 0 0 -5.463
Erhaltene Beträge 3.709 0 0 3.709 3.545 0 0 3.545
Vermögenswerte/Verbindlichkeiten aus
Rückversicherungsverträgen per 31.12.
40.110 -4.994 -48.499 –13.384 30.344 -755 -40.062 -10.473
Passiva 40.110 0 0 40.110 30.344 0 0 30.344
Aktiva 0 -4.994 -48.499 -53.493 0 -755 -40.062 -40.817

7.7 Überleitung der Versicherungsverträge zur Bilanz und Segmentbilanz

In den folgenden Tabellen werden die Versicherungsverträge bewertet nach GMM, VFA und PAA und die Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Versicherungsgeschäft bzw. aus dem Rückversicherungsgeschäft auf die Bilanz und die Segmentbilanz übergeleitet. Hierbei werden die einzelnen Versicherungsvertragsportfolien (Versicherungsprodukte) entweder als Vermögenswerte (positive Werte (+)) oder als Verbindlichkeiten (negative Werte (-)) ausgewiesen.

Überleitung der Versicherungsverträge zur Bilanz
Vermögenswerte (+) und Verbindlichkeiten (-) Ausgestellte
Versicherungs
verträge
Gehaltene
Rückversicherungs
-verträge
Ausgestellte
Versicherungs
verträge
Gehaltene
Rückversicherungs
-verträge
31.12.2022
in T€ 31.12.2023 31.12.2023 31.12.2022
PAA (Ausgestellte Versicherungsverträge) 30.287 0 34.379 0
VFA (Ausgestellte Versicherungsverträge) –149.823 0 –119.158 0
PAA (Ausgestellte Rückversicherung) –50 0 –16 0
PAA (Gehaltene Rückversicherung) –20.623 –21.658
GMM (Gehaltene Rückversicherung) 13.384 10.473
Versicherungsforderungen / -verbindlichkeiten 2.003 11 1.570 –3.032
Gesamt –117.583 –7.229 –83.226 –14.216
davon: Versicherungsverträge - Vermögenswerte 38.770 14.466 41.433 11.262
davon: Versicherungsverträge - Verbindlichkeiten –156.353 –21.695 –124.658 –25.478

7.8 Als Vermögenswert angesetzte Abschlusskosten

Die Abschlusskosten werden bei der Deutschen Familienversicherung für die Tierkrankenversicherung und die Zahnzusatzversicherung aktiviert. Für die Tierkrankenversicherung werden die Abschlusskosten über 4 Jahre degressiv aufgelöst und für die Zahnzusatzversicherung über 8 Jahre degressiv aufgelöst.

Als Vermögenswerte angesetzte Abschlusskosten

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Tierkrankenversicherung 5.422 8.071
Zahnzusatzversicherung 44.598 46.386
Summe 50.020 54.457

Die folgende Tabelle gibt die Laufzeit an, in denen die Deutsche Familienversicherung die Ausbuchung der als Vermögenswert angesetzten Abschlusskosten (Bestandsgeschäft) und deren Berücksichtigung bei der Bewertung der zugehörigen Gruppe von Versicherungsverträgen erwartet. Weiterhin werden die Auflösungen des aktuellen Jahres und des Folgejahres ausgewiesen.

Abschlusskosten - Laufzeit

in T€ Auflösung über / in 31.12.2023 31.12.2024 Auflösung bis
Tierkrankenversicherung 4 Jahre (degressiv) 5.104 3.176 2027
Zahnzusatzversicherung 8 Jahre (degressiv) 11.531 11.186 2031

7.9 Beizulegende Zeitwerte der zugrundeliegenden Referenzwerte

Zugrundeliegende Referenzwerte (Underlying Items) können beliebige Posten umfassen. Im Falle der DFV handelt es sich um ein Referenzportfolio von Vermögenswerten welche den Versicherungsverträgen mit direkter Überschussbeteiligung (Variable Fee Approach) zuzurechnen ist.

Die Zusammensetzung der zugrundeliegenden Referenzwerte und deren beizulegende Zeitwerte sind in der folgenden Tabelle dargestellt.

Beizulegende Zeitwerte der zugrundeliegenden Referenzwerte Krankenzusatz Krankenzusatz
in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Aktienfonds 1.063 7.800
Immobilienfonds 33.826 30.990
Rentenfonds 0 11.202
Schuldverschreibungen 116.340 69.288
Summe 151.229 119.281

7.10 Erwartete erfolgswirksame Erfassung der CSM

Die folgende Tabelle stellt dar, wann die erfolgswirksame Erfassung der verbleibenden CSM nach dem Bilanzstichtag erwartet.

Erwartete erfolgswirksame Erfassung der CSM der VFA-Verträge 31.12.2023

in T€ 2023 2022
1 Jahr 4.776 2.284
1-2 Jahre 4.646 2.548
2-3 Jahre 4.713 2.495
3-4 Jahre 4.798 2.498
4-10 Jahre 27.107 13.805
10-20 Jahre 32.611 18.856
ab 20 Jahre 28.985 27.902
Summe 107.635 70.388

Das Auflösungsmuster berücksichtigt keine Aufzinsungseffekte aus den Bewertungszinssätzen und keine erwarteten Überrenditen auf Kapitalanlagen für VFA-Verträge. Darüber hinaus sind in der zukünftigen Auflösung der CSM keine Beträge aus Verträgen enthalten, die in zukünftigen Perioden abgeschlossen werden. Folglich sollte die erwartete erfolgswirksame Erfassung der vertraglichen Servicemarge in der Tabelle nicht als die zukünftige Auflösung der CSM interpretiert werden.

7.11 Sensitivitätsanalyse

In der folgenden Tabelle werden die Sensitivitäten auf die CSM und den auf Anteileigner entfallenden Jahresüberschuss der VFA-Verträge aufgeführt. Die Sensitivitäten beinhalten eine theoretische und unmittelbare Verschiebung der Zinskurve am Ende des Berichtszeitraums (+/– 100 Basispunkte), einen Sterblichkeitsrückgang (Abnahme der Sterblichkeit um rd. 20%) und einen Rückgang der Stornoquote (Absinken der langfristigen Stornoquote – nach 5 Jahren – um rd. 20%). Die Sensitivitäten berücksichtigen nicht alle Reaktionen des Managements, so dass die Ergebnisse nicht als eine vollständige tatsächliche Auswirkung interpretiert werden sollten.

CSM VFA-Verträge unter folgenden Sensitivitäten 31.12.2023

in T€ Best Estimate
Kapitalmarktsensitivitäten +100 bp -100 bp
CSM 102.859 –6.218 10.817
Auf Anteilseigner entfallender Jahresüberschuss (CSM Release) 4.776 691 –469
Sterblichkeitsrückgang rd. - 20%
CSM 102.859 –10.039
Auf Anteilseigner entfallender Jahresüberschuss (CSM Release) 4.776 –594
Stornorückgang rd. - 20%
CSM 102.859 –1.079
Auf Anteilseigner entfallender Jahresüberschuss (CSM Release) 4.776 –199

7.12 Schadenentwicklung

Schadendreiecke sind eine tabellarische Darstellung schadenbezogener Daten in zwei Dimensionen. Die eine Dimension ist das Kalenderjahr der Schadenentwicklung, die andere das Anfalljahr (Jahr der Schadenentstehung). Basierend auf aktuariellen Methoden werden aus diesen historischen Schadendaten zum Bialnzsstichtag erwartete Schadenendstände progostiziert und bestimmen unter Berücksichtigung des Diskonteffektes die Liability of Incurred Claims.

Aufwandsdreieck Sach inkl. AKV 2023

BRUTTO
in T€
2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023
1 1584 1.303 2.066 3.235 6.061 11.758 14.412 11.725 9.223 3.544 4.252 4.766 6.665 8.024 10.430
2 1562 1.785 1.626 3.244 6.417 12.572 14.749 11.608 9.197 3.202 3.402 3.721 5.412 7.108
3 1568 1.816 1.713 2.568 6.259 12.401 14.721 11.476 9.086 2.967 3.251 3.550 5.330
4 1562 1.800 1.921 2.523 6.355 12.432 14.779 11.340 9.017 2.988 3.152 3.481
5 1610 1.397 2.120 2.678 6.279 12.431 14.737 11.231 8.765 2.969 3.004
6 1576 1.407 2.386 2.679 6.279 12.474 14.735 11.107 8.638 2.963
7 1605 1.396 2.380 2.676 6.308 12.483 14.667 11.066 8.651
8 1602 1.390 2.440 2.678 6.290 12.494 14.717 11.065
9 1602 1.390 2.449 2.693 6.290 12.468 14.732
10 1602 1.364 2.448 2.702 6.292 12.504
11 1602 1.380 2.454 2.693 6.298
12 1602 1.379 2.457 2.690
13 1602 1.379 2.879
14 1602 1.379
15 1602
Abwickl.
ergebnis
-18 -76 -812 544 -237 -746 -319 660 572 580 1.248 1.285 1.335 917 10.430

7.13 Weitere Angaben zu Versicherungsverträgen

Anzahl der mindestens einjährigen Versicherungsverträge

Versicherungszweige Anzahl der Verträge Veränderungen
2023 2022 in Stück in %
Krankenzusatzversicherungen gesamt 464.610 466.463 –1.853 –0,4
Kranken nach Art der Schäden 370.075 371.093 –1.018 –0,3
Kranken nach Art der Leben 94.535 95.370 –835 –0,9
Sachversicherungen gesamt 111.730 114.675 –2.945 –2,6
Tier-Krankenversicherung 25.735 24.792 943 3,8
Andere Sachversicherungen 85.995 89.883 –3.888 –4,3
Zwischensumme Erstversicherungsgeschäft 576.340 581.138 –4.798 –0,8
Aktive Rückversicherung 0 0 0 n/a
Gesamt 576.340 581.138 –4.798 –0,8

8 FINANZGESCHÄFT

8.1 Beizulegende Zeit- und Buchwerte von Finanzinstrumenten

8.1.1 Zeitwerte und Buchwerte

Die folgende Tabelle stellt die Buchwerte und die Zeitwerte der vom DFV Konzern gehaltenen Finanzinstrumente dar:

Buch- und Zeitwerte von Finanzinstrumenten Buchwert Zeitwert Buchwert Zeitwert
in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Finanzielle Vermögenswerte - Amortised Cost 9.030 9.016 12.294 12.274
Kasse (Fonds und eigener Bestand) 8.230 8.230 11.494 11.494
Organkredit 800 786 800 780
Finanzielle Vermögenswerte - OCI 173.036 173.036 117.109 117.109
Schuldverschreibungen 173.036 173.036 117.109 117.109
davon abgezogen MW* der Option (embedded bonds) 0 0 –36.861 –36.861
Finanzielle Vermögenswerte - GuV 42.672 42.672 63.277 63.277
Aktienfonds 8.846 8.846 12.810 12.810
Rentenfonds 0 0 19.514 19.514
Renten- und Kreditderivate 0 0 –36.861 –36.861
darin enthalten MW* der Option (embedded bonds) 0 0 –36.861 –36.861
Immobilienfonds 33.826 33.826 30.990 30.990
Gesamt 224.738 224.724 192.680 192.660

8.1.2 Regelmäßige Bewertung mit dem Fair Value

Die folgenden Finanzinstrumente werden regelmäßig zum Fair Value bewertet:

  • Erfolgswirksam zum Zeitwert bewertete Wertpapiere (FVTPL)
  • Erfolgsneutral zum Zeitwert bewertete Wertpapiere (FVOCI)

Die folgende Tabelle verdeutlicht die Fair-Value-Hierarchie von zum Zeitwert bilanzierten Finanzinstrumenten:

Fair-Value-Hierarchie 31.12.2023 31.12.2022
in T€ Level 1 Level 2 Level 3 Level 1 Level 2 Level 3
Finanzielle Vermögenswerte - OCI 173.036 0 0 117.109 0 0
Schuldverschreibungen 173.036 0 0 117.109 0 0
davon abgezogen MW* der Option
(embedded Bonds)
0 0 0 –36.861 0 0
Finanzielle Vermögenswerte - GuV 42.672 0 0 63.277 0 0
Aktienfonds 8.846 0 0 12.810 0 0
Rentenfonds 0 0 0 19.514 0 0
Renten- und Kreditderivate 0 0 0 –36.861 0 0
darin enthalten MW* der Option
(embedded Bonds)
0 0 0 –36.861 0 0
Immobilienfonds 33.826 0 0 30.990 0 0
Gesamt 215.708 0 0 180.386 0 0

8.1.3 Überleitung der Finanzinstrumente in Level 3

Die folgende Tabelle zeigt die Überleitungen der zum Zeitwert bewerteten und in Level 3 klassifizierten Finanzinstrumente:

Überleitung der in Level 3 klassifizierten Finanzaktiva Erfolgsneutral zum Zeitwert bewertete Wertpapiere
- Schuldverschreibungen
in T€
Stand am 31. Dezember 2022 0
Umgliederungen (netto) in (+) / aus (-) Level 3 0
Stand am 31. Dezember 2023 0

Wertberichtigungen werden im DFV Konzern erfolgswirksam vorgenommen und mindern die Beitragseinnahmen sowie den Buchwert der Forderungen. Sind beizulegende Zeitwerte von Forderungen für die erforderlichen Anhangsangaben zu ermitteln, wird gemäß IFRS 7.29 (a) davon ausgegangen, dass hierfür der Buchwert den besten Näherungswert repräsentiert. Dies zieht nach den Regelungen des IFRS 13 eine Zuordnung dieser beizulegenden Zeitwerte in den Hierarchielevel 3 nach sich.

8.1.4 Fair-Value-Bewertung von nicht zum Fair Value bewerteten Finanzaktiva

Fair-Value-Hierarchie (Positionen, die nicht zum Fair Value bilanziert wurden) 31.12.2023 31.12.2022
in T€ Level 1 Level 2 Level 3 Level 1 Level 2 Level 3
Finanzielle Vermögenswerte - Amortised Cost 0 0 786 0 0 780
Organkredit 0 0 786 0 0 780

8.1.5 Bruttobuchwerte und gebildete Risikovorsorge (ECL) für FVOCI-Instrumente

Der Bruttobuchwert spiegelt das maximale Ausfallrisiko wider. Die nachfolgende Tabelle stellt das Ausfallrisiko nach Investment Grade und Kategorie dar:

Maximales Ausfallrisiko
nach Investment Grade
31.12.2022
12 Monate über die Laufzeit
erwartet, aber ohne
Beeinträchtigung der
Bonität
mit
Beeinträchtigung
der Bonität
bereits bei Erwerb oder
Ausreichung in der
Bonität beeinträchtigt
Summe
in T€
A 2.203 0 0 0 2.203
A- 3.991 0 0 0 3.991
AA 7.560 0 0 0 7.560
AA- 498 0 0 0 498
AA+ 8.601 0 0 0 8.601
AAA 37.055 0 0 0 37.055
BB+ 540 0 0 0 540
BBB 25.573 0 0 0 25.573
BBB- 30.144 0 0 0 30.144
BBB+ 29.327 0 0 0 29.327
ohne Rating 2.419 0 0 0 2.419
Gesamt 147.911 0 0 0 147.911
Maximales Ausfallrisiko
nach Investment Grade
12 Monate über die Laufzeit
erwartet, aber ohne
Beeinträchtigung der
mit
Beeinträchtigung
der Bonität
bereits bei Erwerb oder
Ausreichung in der
Bonität beeinträchtigt
Summe
31.12.2023 Bonität
in T€
A 9.720 0 0 0 9.720
A- 13.460 0 0 0 13.460
AA 1.088 0 0 0 1.088
AA- 1.345 0 0 0 1.345
AA+ 13.338 0 0 0 13.338
AAA 11.269 0 0 0 11.269
BB+ 31.992 0 0 0 31.992
BBB 31.937 0 0 0 31.937
BBB- 33.648 0 0 0 33.648
BBB+ 45.602 0 0 0 45.602
ohne Rating 1.638 0 780 0 2.419
Gesamt 195.038 0 780 0 195.818

Zudem wird die aktuelle Entwicklung der gebildeten Risikovorsorge (ECL) unter IFRS 9 ausgewiesen:

Überleitung des Bruttobuchwerts und des
erwarteten Kreditverlusts je Kategorie
zum 31. Dezember 2023/ 2022
12 Monate über die Laufzeit erwartet,
aber ohne Beeinträchtigung
der Bonität
mit Beeinträchtigung der
Bonität
bereits bei Erwerb oder
Ausreichung in der Bonität
beeinträchtigt
Gesamt
in T€ Brutto
buch
wert
erwart.
Kredit
verlust
Brutto
buch
wert
erwart.
Kredit
verlust
Brutto
buch
wert
erwart.
Kredit
verlust
Brutto
buch
wert
erwart.
Kredit
verlust
Brutto
buch
wert
erwart.
Kredit
verlust
Stand am 31. Dezember 2021 127.220 500 0 0 0 0 0 0 127.220 500
Bestandsveränderungen (Kauf/Verkauf) 20.691 -275 0 0 0 0 0 0 20.691 -275
Veränderungen in Modellen und
Risikoparametern sowie durch
Modifikationen
0 -8 0 0 0 0 0 0 0 -8
Umgliederung zur Kategorie "mit
Beeinträchtigung der Bonität" und
Bonitätsveränderungen
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Stand am 31. Dezember 2022 147.911 216 0 0 0 0 0 0 147.911 216
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Stand am 31. Dezember 2022 147.911 216 0 0 0 0 0 0 147.911 216
Bestandsveränderungen (Kauf/Verkauf) 47.907 -2 0 0 0 0 0 0 47.907 -2
Veränderungen in Modellen und
Risikoparametern sowie durch
Modifikationen
0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Umgliederung zur Kategorie "mit
Beeinträchtigung der Bonität" und
Bonitätsveränderungen
Stand am 31. Dezember 2023
-780
195.038
-9
205
0
0
0
0
780
780
601
601
0
0
0
0
0
195.818
593
807

9 IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Entwicklung der sonstigen
Immateriellen Vermögenswerte
Versiche
rungs
spezifische
Software
Übrige
immaterielle
Vermögens
werte
Software
in Erstellung
Gesamt Versiche
rungs
spezifische
Software
Übrige
immaterielle
Vermögens
werte
Gesamt
in T€ 2023 2022
Bruttobuchwert 1. Januar 13.634 4.699 18.333 13.531 4.699 18.230
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 7.958 4.431 12.389 7.082 3.963 11.045
Bilanzwert 1. Januar 5.676 268 0 5.944 6.449 736 7.185
Zugänge 976 6 180 1.162 103 0 103
Abgänge Bruttobuchwerte 0 –67 –67 0 0 0
Abschreibungen 907 132 1.039 876 468 1.344
Abgänge Abschreibungen 0 0 0 0 0 0
Bilanzwert 31. Dezember 5.745 75 180 6.000 5.677 268 5.944
Kumulierte Abschreibungen 31. Dezember 8.866 4.563 13.429 7.958 4.431 12.389
Bruttobuchwert 31. Dezember 14.611 4.638 180 19.429 13.635 4.699 18.333

Immaterielle Vermögensgegenstände betreffen das seit 2014 eingesetzte Bestandsführungssystem BSN, sonstige entgeltlich erworbene Software sowie Lizenz- und Markenrechte.

10 ENTWICKLUNG DER NUTZUNGSRECHTE NACH IFRS 16

Nutzungsrechte

in T€ 2023 2022
Bruttobuchwert 1. Januar 0 2.806
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 0 2.085
Bilanzwert 1. Januar 0 721
Zugänge 9.643 0
Abgänge Bruttobuchwerte 0 2.806
Abschreibungen 452 358
Abgänge Abschreibungen 2.443
Bilanzwert 31. Dezember 9.191 0
Kumulierte Abschreibungen 31. Dezember 452 0
Bruttobuchwert 31. Dezember 9.643 0

Mit Zugang des Nutzungsrechts im August 2023 wurden Sonstige Verbindlichkeiten in gleicher Höhe gebildet. Die Sonstigen Verbindlichkeiten aus der Anwendung von IFRS 16 betrugen zum 31. Dezember 2023 T€ 9.227 (Vorjahr: T€ 0).

11 ENTWICKLUNG DES SACHANLAGEVERMÖGENS

Die Sachanlagen beinhalten im Wesentlichen EDV-Hardware (T€ 280, Vorjahr T€ 233) und sonstige Geschäftsausstattung (T€ 87, Vorjahr T€ 106).

Entwicklung der Betriebs- und Geschäftsausstattung

in T€ 2023 2022
Bruttobuchwert 1. Januar 2.258 2.737
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 1.883 2.290
Bilanzwert 1. Januar 375 447
Zugänge 795 281
Abgänge Bruttobuchwerte 0 –759
Abschreibungen 120 318
Abgänge Abschreibungen 0 –724
Bilanzwert 31. Dezember 1.050 375
Kumulierte Abschreibungen 31. Dezember 2.004 1.883
Bruttobuchwert 31. Dezember 3.054 2.258

11.1 Ertragsteuern

Der für die Deutsche Familienversicherung und den inländischen Organkreis geltende tarifliche kombinierte Ertragsteuersatz beträgt 31,9 %. Die nachfolgende Überleitungsrechnung zeigt den Zusammenhang zwischen dem Periodenergebnis vor Ertragsteuern nach IFRS sowie den Steuern vom Einkommen und Ertrag in der Periode. Der als Basis für die Überleitungsrechnung gewählte anzuwendende Konzernsteuersatz setzt sich zusammen aus dem in Deutschland geltenden Körperschaftsteuersatz von 15,0 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % und einem durchschnittlichen Steuersatz für die Gewerbesteuer von 16,1 %. Er ergibt sich somit ein Ertragsteuersatz von 31,9 % (Vorjahr 31,9 %).

Ertragsteuern 2023 2022
in T€
Tatsächliche Ertragsteuern –1.082 –730
Latente Ertragsteuern 523 –1.243
Summe –559 –1.973

11.2 Bestand an latenten Steuern

In der folgenden Tabelle werden die latenten Ertragsteuern auf die Bewertungsunterschiede aufgeteilt. Bei der Deutschen Familienversicherung sind dieses im wesentlichen Bewertungsunterschiede in den Kapitalanlagen aus der Bewertung nach IFRS 9 und in dem Versicherungsgeschäft aus der Bewertung nach IFRS 17.

Aktive
Steuerabgrenzung
Aktive latente
Steuern gesamt
davon im
sonstigen
Ergebnis erfasst
davon in der
Gewinn- und
Verlustrechnung
erfasst
davon direkt im
Eigenkapital
erfasst
Aktive latente
Steuern gesamt
davon im
sonstigen
Ergebnis erfasst
davon in der
Gewinn- und
Verlustrechnung
erfasst
davon direkt im
Eigenkapital
erfasst
in T€ 31.12.2023
Kapitalanlagen 5.309 4.928 381 0 7.837 8.224 –387 0
Versicherungstechnisc
he(s ) Vermögen /
Verbindlichkeiten 0 0 0 0 0 0 0 0
Sonstige 11 0 11 0 0 0 0 0
Ertragsteuerlicher
Verlustvortrag
7.606 0 7.606 0 8.689 0 8.689 0
Summe 12.926 4.928 7.998 0 16.526 8.224 8.302 0
Passive
Steuerabgrenzung
Passive
latente
Steuern
gesamt
davon
im
sonstigen
Ergebnis
erfasst
davon
in der
Gewinn- und
Verlust-rechnung
erfasst
davon
direkt im
Eigen
kapital
erfasst
Aktive
latente
Steuern
Gesamt
davon
im
sonstigen
Ergebnis
erfasst
davon
in der
Gewinn- und
Verlust-rechnung
erfasst
davon
direkt im
Eigenkapital
erfasst
in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Kapitalanlagen 0 0 0 0 0 0 0 0
Versicherungstechnisc
he(s ) Vermögen /
Verbindlichkeiten
14.061 6.426 7.635 0 16.472 9.094 7.378 0
Sonstige 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe 14.061 6.426 7.635 0 16.472 9.094 7.378 0

12 EIGENKAPITAL

Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert T€ 29.176 (Vorjahr: T€ 29.176) und die Kapitalrücklage T€ 74.574 (Vorjahr: T€ 74.574). Das gezeichnete Kapital besteht aus 14.587.780 Stückaktien zu je € 2,00 (Vorjahr: 14.587.780 Stückaktien zu je € 2,00).

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19.05.2021 ermächtigt, das Gezeichnete Kapital bis zum 18.05.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 14.587.780 € gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann.

Die Deutsche Familienversicherung hat nach § 268 Abs. 8 HGB für die Sachverhalte Aktivierung von latenten Steuern und selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände eine Ausschüttungssperre von insgesamt 11,5 Mio. €.

Die wesentlichen Beteiligungen am Kapital der Deutschen Familienversicherung im Sinne des § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG haben sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt entwickelt:

Aktionärsstruktur

31.12.2023 31.12.2022
SK Beteiligung GmbH 19,55% 19,55%
Luca Pesarini 24,98% 22,62%
Annett Vogel 9,56% 9,56%
Elias und Noah Vogel 9,56% 9,56%
VPV Lebensversicherung AG 14,28% 14,28%
Streubesitz 22,07% 24,43%
Gesamt 100,00% 100,00%

Die Deutsche Familienversicherung weist die nicht auf das Versicherungsgeschäft und auch nicht auf das Kapitalanlagemanagement entfallenden Aufwendungen und Erträge im sonstigen Ergebnis aus. Diese Aufwendungen und Erträge werden dem Segment Sonstiges & Konsolidierung zugewiesen.

Bei den Sonstigen Aufwendungen, welche nicht direkt den Versicherungsergebnis zugeordnet werden, handelt es sich im Wesentlichen um Marketing- und Brandingaufwendungen, Rechtskosten, welche nicht aus dem einzelvertraglichen Versicherungsgeschäft stammen, um Presse und Investor Relation Aufwendungen und um Restrukturierungs- /Abfindungsaufwendungen von 0,6 Mio. € (Vorjahr 0,0 Mio. €).

14 SONSTIGE BILANZ

Übrige Aktiva

in € 2023 2022
Zinsforderungen 2.983 1.882
Anzahlungen 704 -
Forderungen Zulagen Pflege 383 422
Forderungen Versicherungssteuer 164 113
Forderungen Steuern 1.503 997
Mietkaution 35 51
Übrige Forderungen und RAP 543 1.195
Summe 6.316 4.659

Übrige Verbindlichkeiten

in T€ 2023 2022
Verbindlichkeiten Kapitalanlagen (Gebühren, Kap.St., etc.) 871 863
Verbindlichkeiten Großkundenverträge 1.249 1.060
Verbindlichkeiten Personal 221 216
Verbindlichkeiten Versicherungssteuer & Ust. 306 207
Übrige Verbindlichkeiten und RAP 1.865 3.404
Summe 4.512 5.749

Übrige Rückstellungen

in T€ 2023 2022
Personalrückstellungen 331 402
Rückstellungen Jahresabschlusskosten 274 323
Übrige Rückstellungen 2.092 923
Summe 2.697 1.648

15 SONSTIGE ANGABEN

15.1 Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Geschäftsvorfälle zwischen der Deutsche Familienversicherung und deren Konzernunternehmen, die als nahestehende Unternehmen anzusehen sind, wurden durch die Konsolidierung eliminiert und werden im Anhang nicht erläutert.

15.1.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag gab es keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Konzerns hätten.

15.1.2 Angaben zu Eventualverbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag (31. Dezember 2023) bestehen keine Eventualverbindlichkeiten zusätzlich zu den in der Bilanz erfassten Rückstellungen, über die zu berichten wäre

15.2 HAFTUNGSVERHÄLTNISSE UND SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Hinsichtlich der Erklärung gemäß § 285 Nr. 16 HGB und § 161 AktG verweisen wir auf den Corporate-Governance-Bericht.

Im Rahmen der Gesellschafter- und Hauptversammlungen der DFVR Deutsche Familienversicherung Rechtsschutz-Schadenabwicklungsgesellschaft mbH, der DFVS Deutsche Familienversicherung Servicegesellschaft mbH und der Hyrance AG (vormals: Deutschen Familienversicherung Krankenversicherung-Vermittlungs-AG), die am 6. März 2023 stattgefunden haben, hat sich die Gesellschaft verpflichtet, für alle bis zum 31.12.2022 eingegangenen Verpflichtungen einzustehen.

Daneben bestehen Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus langfristigen Miet- und Serviceverträgen für das IT-Outsourcing in Höhe von T€ 220 (Vorjahr: T€ 774).

15.3 Personalbestand

Im Berichtsjahresdurchschnitt beschäftigte der DFV-Konzern 192 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 184).

15.4 Personalaufwand

Personalaufwendungen

in T€ 2023 2022 in T€ in %
Löhne und Gehälter 13.796 11.880 1.916 16%
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 2.031 1.955 76 4%
Gesamt 15.827 13.835 1.992 14%

15.5 VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

15.6 Mitglieder des Vorstands:

Dr. Stefan Maximilian Knoll, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main (Vorsitzender)

Dr. Bettina Hornung, Diplom-Informatikerin, Roßdorf (seit 01. Juni 2023)

Ansgar Kaschel, Diplom-Kaufmann, Idstein (seit 01. April 2023)

Dr. Karsten Paetzmann, Kaufmann, Hamburg

Marcus Wollny, Betriebswirt, Garbsen (bis 31. Juli 2023)

Herr Dr. Stefan M. Knoll ist Mitglied in folgendem Aufsichtsrat und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Hyrance AG

Herr Dr. Karsten Paetzmann ist Mitglied in folgendem Aufsichtsrat und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

  • Mitglied des Aufsichtsrats der Hyrance AG
  • Mitglied des Aufsichtsrats der Bank für Kirche und Diakonie eG KD Bank

130

15.7 Mitglieder des Aufsichtsrats:

Carola Theresia Paschola, Unternehmensberaterin, Mühlheim am Main, Vorsitzende

Georg Glatzel, Diplom-Volkswirt, Immobilienökonom (EBS), Heidelberg

Luca Pesarini, Diplom-Kaufmann, Schuttrange (Luxemburg), stellvertretender Vorsitzender

Dr. Ulrich Gauß, Dipl.-Mathematiker, Weil der Stadt (bis 24. Mai 2023)

Axel Hellmann, Rechtsanwalt, Frankfurt am Main (bis 24. Mai 2023)

Frau Carola Paschola ist Mitglied in folgendem Aufsichtsrat und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Melanion Digital, Paris, Frankreich (nicht geschäftsführendes Mitglied des Conseil de Surveillance)

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

ClearBank Europe NV, Amsterdam, Niederlande (Mitglied des Aufsichtsrats und Chair Nomination & Remuneration Committee)

Herr Luca Pesarini ist Mitglied in folgendem Aufsichtsrat und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG.

Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Mitglied des Aufsichtsrats der InCity Immobilien AG, Schönefeld

Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:

  • Vorsitzender des Verwaltungsrats der Haron Holding S.A., Luxemburg
  • Präsident des Verwaltungsrats der MainFirst Holding AG, Schweiz
  • Vorsitzender des Verwaltungsrats der FENTHUM S.A., Luxemburg
  • Vorsitzender des Verwaltungsrats der Realsoul Holding S.A., Luxemburg
  • Mitglied des Verwaltungsrats der Aereo Gate Properties S.A., Luxemburg
  • Vorsitzender des Verwaltungsrats der ATHELIOS Holding S.A., Luxemburg
  • Vorsitzender des Verwaltungsrats der ATHELIOS Vermögensatelier SE, Frankfurt am Main
  • Mitglied des Verwaltungsrats der Colin & Cie. AG, Schweiz

Herr Georg Glatzel ist Mitglied in folgendem Aufsichtsrat und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG. Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:

Mitglied des Aufsichtsrats der InCity Immobilien AG, Schönefeld

15.8 BEZÜGE DES VORSTANDS UND AUFSICHTSRATS

Die Mitglieder des Vorstands erhalten eine fixe Vergütung. Ansprüche auf eine Sondervergütung bestehen nicht. Mitglieder des Vorstands erhalten einen leistungsbezogenen Bonus, dessen Höhe der Aufsichtsrat im Einzelfall beschließt. Darüber hinaus beziehen die Mitglieder des Vorstands einen Zuschuss zur Krankenversicherung in Höhe des maximalen Arbeitgeberbeitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Gesamtvergütung der bestellten Vorstandsmitglieder (Festvergütung, Nebenleistungen und kurzfristige variable Vergütung) betrug im Geschäftsjahr T€ 2.436 (Vorjahr: T€ 2.221). Die Vergütung des Aufsichtsrats (Festvergütung und Nebenkosten) belief sich auf T€ 239 (Vorjahr: T€ 245).

Im Einklang mit § 289f HGB verweisen wir auf den Vergütungsbericht, den die Deutsche Familienversicherung auf ihrer Homepage veröffentlicht.

https://ir.deutsche-familienversicherung.de/websites/dfv/German/2000/publikationen.html

15.9 HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Zum Abschlussstichtag beläuft sich das vom Abschlussprüfer berechnete Gesamthonorar für auf das Geschäftsjahr entfallende Dienstleistungen auf T€ 271 (Vorjahr: T€ 278). Es entfällt ausschließlich auf Leistungen zur Abschlussprüfung.

16 ERGEBNISVERWENDUNGSVORSCHLAG

Der Bilanzverlust des Vorjahres in Höhe von € 21.264.532,74 reduzierte sich durch den Jahresüberschuss des Geschäftsjahres in Höhe von € 5.526.296,64 auf € 15.738.236,10. Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung vorzutragen.

17 NACHTRAGSBERICHT

Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Konzerngeschäftsjahres eingetreten und weder in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung noch in der Konzernbilanz berücksichtigt sind, liegen nicht vor.

Frankfurt am Main, 22. April 2024

DFV Deutsche Familienversicherung AG

Der Vorstand

Dr. Stefan M. Knoll Dr. Karsten Paetzmann Dr. Bettina Hornung Ansgar Kaschel Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands (CEO) (CFO) (CIO) (CSO)

18 VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER (BILANZEID)

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss zum 31.12.2023 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind."

Frankfurt am Main, 22. April 2024

DFV Deutsche Familienversicherung AG

Der Vorstand

Dr. Stefan M. Knoll Dr. Karsten Paetzmann Dr. Bettina Hornung Ansgar Kaschel Vorsitzender des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands (CEO) (CFO) (CIO) (CSO)

19 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt am Main

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES KONZERNLAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der DFV Deutschen Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) – bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzern Gesamtergebnisrechnung, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der DFV Deutschen Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Den in Abschnitt 5 des Konzernlageberichts enthaltenen "Nachhaltigkeitsbericht" sowie die in Abschnitt 6 des Konzernlageberichts enthaltene zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f und 315d HGB einschließlich der darin enthaltenen weiteren Berichterstattung über Corporate Governance haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf die Inhalte des oben genannten "Nachhaltigkeitsberichts" sowie der oben genannten zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich der darin enthaltenen weiteren Berichterstattung über Corporate Governance.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungenerfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir mit der Bewertung der Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen (LRC/LIC) als den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar.

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt strukturiert:

a) Sachverhaltsbeschreibung (einschließlich Verweis auf zugehörige Angaben im Konzernabschluss)

b) Prüferisches Vorgehen

Bewertung der Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen (LRC/LIC)

a) Im Konzernabschluss der DFV Deutsche Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, werden Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen in Höhe von TEUR 156.353 bzw. 52,0 % der Bilanzsumme ausgewiesen.

Die Verbindlichkeiten setzen sich aus Liability for Remaining Coverage (LRC) und Liability for Incurred Claims (LIC) zusammen.

Die DFV Deutsche Familienversicherung AG ermittelt die Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen nach dem Variable Fee Approach, dem General Measurement Model und dem Premium Allocation Approach.

Die LRC setzt sich aus den risikoadjustierten Erfüllungszahlungsströmen und der vertraglichen Servicemarge bzw. Contractual Service Margin (CSM) zusammen. Die Erfüllungszahlungsströme im langfristigen Versicherungsgeschäft werden anhand eines aktuariellen Bewertungsmodells ermittelt. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei den von den gesetzlichen Vertretern getroffenen Annahmen zu den biometrischen Rechnungsgrundlagen, den einem Portfolio direkt zuordenbaren Kosten, der ausgewählten Zinsstrukturkurve sowie den zukünftig erwarteten Überschussbeteiligungen der Versicherungsnehmer zu. Der Anteil des Versicherungsunternehmens an den zukünftig erwarteten Rohüberschüssen hat einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe der CSM.

Die getroffenen Annahmen und Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter über die Verwendung und/oder Anpassung von Berechnungsparametern haben eine direkte und deutliche Auswirkung auf das Ergebnis im Konzernabschluss. Sowohl bei der Wahl des Bewertungsmodells als auch im Falle der Verwendung von Schätzparametern wird Ermessen ausgeübt, wodurch ein erhöhtes Fehlerrisiko besteht.

Die LIC wird für eingetretene und noch nicht regulierte Schäden gebildet. Sie besteht ausschließlich aus risikoadjustierten zukünftig erwarteten Erfüllungszahlungsströmen.

Hierbei werden die zukünftigen Zahlungen für Versicherungsleistungen und die einem Portfolio direkt zuordenbaren Kosten des Versicherungsunternehmens (Verwaltungs- und Schadenregulierungskosten) sowie eine angemessene Risikoanpassung geschätzt. Die Annahmen und Schätzverfahren sind stark ermessensbehaftet. Das ausgeübte Ermessen führt zu direkten Auswirkungen auf den Konzernabschluss und zu einem erhöhten Fehlerrisiko.

Aufgrund der vorhandenen Ermessenspielräume und der Komplexität der Bewertungsmodelle war die Bewertung der Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen (LRC/LIC) bei unserer Abschlussprüfung von besonderer Bedeutung.

Die Angaben der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft zu den Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen finden sich in den Abschnitten "Bewertung von Versicherungsverträgen (IFRS 17)" des Konzern-Anhangs. Risikoangaben sind im Konzernlagebericht im Abschnitt "Versicherungstechnische Chancen und Risiken" enthalten.

b) Im Rahmen der Prüfung haben wir ein Verständnis von den wesentlichen Prozessen zur Ermittlung der Verbindlichkeiten aus ausgestellten Versicherungsverträgen erlangt und die diesbezügliche Aufbau- und Ablauforganisation gewürdigt und die prüfungsrelevanten Kontrollen auf Angemessenheit und Wirksamkeit geprüft.

Weiterhin haben wir beurteilt, inwieweit die Vorgehensweise durch subjektive Einschätzungen, Komplexität oder sonstige inhärente Risiken beeinflussbar ist. Unsere Prüfung erfolgte unter Einbindung unserer Aktuare in das Prüfungsteam. Wir haben die Prüfung der Angemessenheit der getroffenen Annahmen und angesetzten Parameter, der angewendeten Methoden und Vereinfachungen geprüft sowie in Stichproben die verwendeten Daten für die verschiedenen Portfolien validiert.

Für das langfristige Versicherungsgeschäft haben wir anhand einer von uns ausgewählten Stichprobe die Ergebnisse des aktuariellen Bewertungsmodells geprüft. Dabei haben wir die Erfüllungszahlungsströme aus dem aktuariellen Modell plausibilisiert. Hierbei haben wir auch die durch die Gesellschaft vorgelegten Validierungen (inkl. der Validierung der Optimierung der Bestandsdaten), die Validierung der stochastischen Kapitalmarktpfade sowie die Validierung der Ergebnisse einzelner Kapitalmarktpfade der stochastischen Berechnung, Sensitivitätsberechnungen zu den wesentlichen Annahmen und Überleitungen von einem Bilanzstichtag zum nächsten Bilanzstichtag auf jährlicher Basis berücksichtigt. Für das so bewertete Versicherungsgeschäft haben wir zudem die bilanzierten Verbindlichkeiten mit den Ergebnissen aus dem aktuariellen Bewertungsmodell abgestimmt.

Für das unter dem Premium Allocation Approach bewertete Versicherungsgeschäft haben wir die Plausibilität der Gesamtentwicklung der versicherungstechnischen Verbindlichkeiten der einzelnen Portfolien geprüft. Für das Sach- und Unfallversicherungsgeschäft haben wir zudem in Bezug auf die LIC analog zu Solvency II eigene Best Estimate Schätzungen durchgeführt.

Als Teil der Prüfung der LRC haben wir die Entwicklung der aktivierten Abschlusskosten nachvollzogen und die Konsistenz zu den angefallenen Abschlusskosten sowie den Übergang in die LRC geprüft.

Im Falle von Schätzungen der gesetzlichen Vertreter haben wir die angewandten Methoden, die getroffenen. Annahmen und die verwendeten Daten auf Vertretbarkeit beurteilt.

Zudem haben wir die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben im Konzernanhang geprüft.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

  • den Bericht des Aufsichtsrats,
  • den in Abschnitt 5 des Konzernlageberichts enthaltenen "Nachhaltigkeitsbericht",
  • die in Abschnitt 6 des Konzernlageberichts enthaltene zusammengefasste Erklärung zur Unternehmensführung einschließlich der darin enthaltenen weiteren Berichterstattung über Corporate Governance,
  • die Versicherung der gesetzlichen Vertreter nach § 297 Abs. 2 Satz 4 HGB bzw. nach § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB
  • zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht und
  • alle übrigen Teile des Geschäftsberichts,
  • aber nicht den Konzernabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Für die Erklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex, die Bestandteil der in Abschnitt 6 des Konzernlageberichts enthaltenen zusammengefassten Erklärung zur Unternehmensführung ist, sind die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zu den inhaltlich geprüften Konzernlageberichtsangaben oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtürmern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen und Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum

Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.

  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des

Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei, die den SHA-256-Wert 50745c78ed39538d75ba8fb6b118ed81ec37c19512bdefa9a2a95b91a13aff78 aufweist, enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als "ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat ("ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden "Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt "Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen der IDW Qualitätssicherungsstandards angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Prozesses der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher beabsichtigter oder unbeabsichtigter Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.
  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 24. Mai 2023 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 1. September 2023 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2021 als Konzernabschlussprüfer der DFV Deutschen Familienversicherung AG, Frankfurt am Main, tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT – VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht – auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen – sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Rouven Schmidt.

München, den 24. April 2024

Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Rouven Schmidt gez. Josip Krolo

Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

20 FINANZKALENDER 2024

  1. Mai Quartalsmitteilung Q1 zum 31. März 2024

  2. Jun Hauptversammlung 2024 in Frankfurt am Main

  3. Sep Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2024

  4. Nov Quartalsmitteilung Q3 zum 30. September 2024

21 IMPRESSUM/KONTAKT

Kontakt

DFV Deutsche Familienversicherung AG Reuterweg 47 60323 Frankfurt am Main Deutschland

Telefon +49 (0)69 74 30 46 396 Fax +49 (0)69 74 30 46 222

mailto:[email protected] www.deutsche-familienversicherung.de

Herausgeber DFV Deutsche Familienversicherung AG

Alle Rechte vorbehalten. Stand Dezember 2023. Die DFV Deutsche Familienversicherung AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Geschäftsbericht aufgeführten Daten. Nachdruck nur mit schriftlicher Genehmigung der DFV Deutschen Familienversicherung AG.

Veröffentlicht am 22. April 2024

DISCLAIMER

Dieser Konzern-Geschäftsbericht enthält auch zukunftsbezogene Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung der DFV Deutsche Familienversicherung AG beruhen. Mit der Verwendung von Wörtern wie erwarten, beabsichtigen, planen, vorhersehen, davon ausgehen, glauben, schätzen und ähnlichen Formulierungen werden zukunftsgerichtete Aussagen gekennzeichnet. Diese Aussagen sind nicht als Garantien dafür zu verstehen, dass sich diese Erwartungen auch als richtig erweisen. Die zukünftige Entwicklung sowie die von der DFV Deutsche Familienversicherung AG und ihren verbundenen Unternehmen tatsächlich erreichten Ergebnisse sind abhängig von einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten und können daher wesentlich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Verschiedene dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft und können nicht präzise geschätzt werden, etwa das künftige wirtschaftliche Umfeld sowie das Verhalten von Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern. Eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen ist weder geplant, noch übernimmt die Gesellschaft hierzu eine gesonderte Verpflichtung.

DFV Deutsche Familienversicherung AG

Reuterweg 47 60323 Frankfurt Deutschland

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