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Leifheit AG

Governance Information May 24, 2024

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Governance Information

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Aktualisierung der Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der Leifheit AG gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex"

Vorstand und Aufsichtsrat der Leifheit AG haben zuletzt im Dezember 2023 eine Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) abgegeben und diese im April 2024 aktualisiert. Vorstand und Aufsichtsrat aktualisieren diese Erklärung hiermit erneut und werden für deren Veröffentlichung auf der Homepage der Leifheit AG Sorge tragen.

Den Empfehlungen des Kodex wurde bislang mit Ausnahme der Empfehlungen A.1 Satz 2, A.3, C.1 Satz 3 und 4, G.6, G.7, G.9, G.10 Satz 1 und 2, G.11 und G.12 des Kodex entsprochen. Es ist zu einer weiteren Abweichung von der Empfehlung G.18 Satz 2 gekommen, weshalb eine Aktualisierung der Entsprechenserklärung erforderlich ist.

Dies vorausgeschickt, erklären Vorstand und Aufsichtsrat der Leifheit AG gemäß § 161 AktG:

Erfolgsorientierte Vergütung für Aufsichtsratsmitglieder (Empfehlung G.18 Satz 2)

Wird den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt, soll sie nach der Empfehlung G.18 Satz 2 des Kodex auf eine langfristige Entwicklung der Gesellschaft ausgerichtet sein.

Dieser Empfehlung wird seit dem Geschäftsjahr 2023 mit Auslauf des LTI-Programms Ende 2022 nicht mehr entsprochen.

Gemäß § 12 Abs. 5 der Satzung erhalten Aufsichtsratsmitglieder eine erfolgsabhängige Vergütung, die sich an der jährlichen Veränderung des Periodenergebnisses je Aktie (EPS) bemisst. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Auffassung, dass auch mit einer einjährig-basierten erfolgsorientierten Vergütung die Verantwortung des Aufsichtsrats für eine langfristige Unternehmensentwicklung zum Ausdruck kommt.

Im Übrigen gilt die Entsprechenserklärung vom Dezember 2023 und ihre Aktualisierung vom April 2024 fort.

Nassau/Lahn, im Mai 2024

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