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KST Beteiligungs AG

Annual / Quarterly Financial Statement Jun 18, 2024

5415_10-k_2024-06-18_b2c5fbdf-5ab6-4fba-90af-af3b7f210397.pdf

Annual / Quarterly Financial Statement

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KST Beteiligungs AG Stuttgart

EUR Geschäftsjahr EUR Vorjahr EUR
1. Umsatzerlöse 7.132.370,28 3.470.404,85
2. Bestandsveränderung der Wertpapiere des Handelsbestandes und des Anlagebestandes 7.075.529,83 3.639.565,45
3. Gesamtleistung 56.840,45 $-169.160,60$
4. sonstige betriebliche Erträge 5.777,12 10.179,92
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 24.000,00 24.000,00
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 59,69 51,61
24.059,69 24.051,61
6. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 2.627,00 4.179,00
7. sonstige betriebliche Aufwendungen 129.840,98 152.084,81
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 199.404,11 372.407,39
9. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 5.482,54 298,94
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens 373.215,41 1.313.614,67
- davon aus Währungsumrechnung EUR 5.504,10 (Vorjahr EUR 0,00)
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 142.180,03 56.196,29
12. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit $-404.418,89$ $-1.336 .400,73$
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 10.140,78 13.667,27
14. Ergebnis nach Steuern $-414.559,67$ $-1.350 .068,00$
15. Jahresfehlbetrag $-414.559,67$ $-1.350 .068,00$
16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 0,00 1.295.641,25
17. Verlustvortrag aus dem Vorjahr $-567.787,07$ 0,00
18. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in andere Gewinnrücklagen 0,00 $-186.000,00$
19. Ausschüttung 0,00 $-327.360,32$
20. Bilanzverlust $-982.346,74$ $-567.787,07$

Anhang

1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der KST Beteiligungs AG wird nach den Vorschriften des AktG sowie des HGB in der Fassung des BilRUG aufgestellt.

Nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft im Hinblick auf die Rechnungslegungs-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften eine kleine Kapitalgesellschaft.

Die Rechnungslegung erfolgt nach HGB.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das Saldierungsverbot des § 246 Abs. 2 HGB wurde beachtet.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Rechnungsabgrenzungsposten wurden unter der Voraussetzung des § 250 HGB angesetzt.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit im Sinne des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen (going concern).

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden waren, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren.

Aufwendungen und Erträge wurden im Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit berücksichtigt, unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen.

Seit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wird bei der Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens das gemilderte Niederstwertprinzip angewendet.

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung vorgenommen.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach der degressiven bzw. linearen Methode entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Geschäftsjahr des Zugangs vollständig abgeschrieben. Zugänge werden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Die Bewertung der Wertpapiere des Anlagevermögens erfolgte zu Anschaffungskosten, ggf. vermindert um Abschreibungen wegen voraussichtlich dauerhafter Wertminderung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet.

Die Bewertung der sonstigen Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren Börsenpreis. Es wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Bei der Position Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks erfolgte die Bewertung jeweils zum Nominalbetrag.

Der Ansatz der Rechnungsabgrenzungsposten erfolgte zum Nominalbetrag.

Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Für auf fremde Währung lautende Positionen wurden folgende Umrechnungskurse zum Bilanzstichtag zu Grunde gelegt:

EUR/USD 1,105
EUR/CHF 0,926

3. Erläuterungen zur Bilanz

3.1 Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

3.2 Finanzanlagen

Wertpapiere des Anlagevermögens
Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert, sofern von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen werden muss. Auf die Wertpapiere des Anlagevermögens wurden im Jahresabschluss auf fünf Wertpapiere Abschreibungen in Höhe von EUR 319.308,22 (Vorjahr EUR 974.916,13) vorgenommen. Weitere Abschreibungen wurden nicht vorgenommen, auch wenn der Zeitwert der Papiere unter dem bilanzierten Wert liegt, da aus Sicht der Gesellschaft keine dauerhafte Wertminderung vorliegt. Der Buchwert des Aktienbestandes beträgt EUR 4.632.051,17, der Zeitwert EUR 4.351.303,91. Außerdem werden festverzinsliche Wertpapiere im Anlagevermögen mit einem Buchwert von EUR 2.263.377,12 gehalten, deren Zeitwert EUR 2.277.540,00 beträgt. Es wurden drei Wertpapierdepots mit einem Buchwert der verwahrten Wertpapiere in Höhe von EUR 3.607.657,73 verpfändet.

Im Geschäftsjahr 2022 wurden die im Finanzanlagevermögen befindlichen ADRs russischer Emittenten im Einklang mit dem vom IDW veröffentlichen fachlichen Hinweis zum Thema Ukraine-Krieg aufwandswirksam ausgebucht, da die Gesellschaft durch Beschränkungen in ihrer Verfügungsgewalt über die ADRs sowie die weggefallene Fruchtziehungsmöglichkeit so eingeschränkt ist, dass diese ihr nicht mehr zuzurechnen sind und somit nicht mehr in der Bilanz der Gesellschaft als Vermögensgegenstand angesetzt werden können. Der sich aus der Ausbuchung ergebende Aufwand wurde bei den Abschreibungen aus Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens ausgewiesen.
Die im Finanzanlagevermögen befindlichen drei ADRs russischer Emittenten wurden im Geschäftsjahr 2022 in einem Volumen von EUR 684.729,48 ausgebucht.

3.3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Zinsabgrenzungspositionen auf im Anlagevermögen gehaltenen Anleihen sowie Steuererstattungsansprüche.

Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (Vorjahr EUR 0,00).

3.4 Wertpapiere

Sonstige Wertpapiere

Die Bewertung der Wertpapiere erfolgte zu Anschaffungskosten oder ggf. zum niedrigeren Börsenpreis. Es wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet. Es wurden zwei Wertpapierdepots mit einem Buchwert der verwahrten Wertpapiere in Höhe von EUR 1.040.711,62 verpfändet.

3.5 Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es sich um Guthaben bei Kreditinstituten, die jeweils mit dem Nennwert angesetzt wurden und bis auf Guthaben mit EUR 352.621,32 zur freien Verfügung stehen.

3.6 Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktive Rechnungsabgrenzung ist zum Nennwert angesetzt. Bei dem ausgewiesenen Betrag handelt es sich im Wesentlichen um vorausbezahlte Beiträge für das Jahr 2024.

3.7 Aktive latente Steuern

Die aktive latente Steuer mit EUR 431.625,00 wurde auf Verlustvorträge gebildet. Bestehende steuerliche Verlustvorträge können in den nächsten fünf Jahren voraussichtlich zur Steuerminderung genutzt werden. Die Bewertung erfolgte auf Basis der individuellen Steuerplanung.

3.8 Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Eigenkapital wurde mit dem Nennwert angesetzt. Das Grundkapital der Gesellschaft ist eingeteilt in 5.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien im rechnerischen Nennwert von je EUR 1,00.

Eigene Anteile

Mit Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 21. September 2020 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zu 500.000 eigene Aktien zurückzukaufen und zu den von der Hauptversammlung beschlossen Zwecken zu verwenden. Die ordentliche Hauptversammlung von 27. Juni 2022 hat diese Ermächtigung aufgehoben und den Vorstand zum Rückkauf von bis zu 500.000 eigenen Aktien bis zum 26. Juni 2027 ermächtigt.

Die Gesellschaft hält zum Bilanzstichtag 323.424 eigene Aktien zu durchschnittlichen Anschaffungskosten von EUR 1,607. Dies entspricht 6,47 Prozent des Grundkapitals.

Der Bestand an eigenen Aktien jeweils zum Quartalsende ergibt sich wie folgt:

Datum Erwerb Anteil
Grund-
kapital
Anschaffungs-
kosten in Euro
End-
bestand
$\mathbf{0 1 . 0 1}$. $\mathbf{3 2 3 . 4 2 4}$ $\mathbf{6 , 4 7 \%}$ $\mathbf{5 1 9 . 7 5 6 , 3 9}$ $\mathbf{3 2 3 . 4 2 4}$
Q1/23 0 $0,00 \%$ 519.756,39 323.424
Q2/23 0 $0,00 \%$ 519.756,39 323.424
Q3/23 0 $0,00 \%$ 519.756,39 323.424
Q4/23 0 $0,00 \%$ 519.756,39 323.424
$\mathbf{3 1 . 1 2}$. $\mathbf{3 2 3 . 4 2 4}$ $\mathbf{6 , 4 7 \%}$ $\mathbf{5 1 9 . 7 5 6 , 3 9}$ $\mathbf{3 2 3 . 4 2 4}$

Genehmigtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. September 2020 ist der Vorstand ermächtigt, in der Zeit bis zum 20. September 2025 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu EUR 2.500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020).

Bedingtes Kapital

Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21. September 2020 ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates in der Zeit bis zum 20. September 2025 um bis zu EUR 2.500.000,00 bedingt zu erhöhen durch Ausgabe von bis zu 2.500.000 neuer, auf den Namen lautender Stückaktien (Bedingtes Kapital 2020), die an die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 21. September 2020 emittiert werden, gewährt werden.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von EUR 2.106.599,01 setzt sich aus dem Agio von insgesamt EUR 566.599,01 aus Kapitalerhöhungen sowie einem Einstellungsbetrag von EUR 1.540.000,00 aufgrund der in den Jahren 2007, 2015 und 2020 durchgeführten Kapitalherabsetzungen zusammen.

Bilanzergebnis

Das ausgewiesene Bilanzergebnis setzt sich wie folgt zusammen:

Jahresfehlbetrag -414.559,67 EUR
Verlustvortrag -567.787,07 EUR
Bilanzverlust -982.346,74 EUR

3.9 Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen

Die übrigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

3.10 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Eine Kontokorrentdarlehensvereinbarung im Volumen von bis zu EUR 405.900,00 wurde zum Bilanzstichtag mit EUR 404.392,36 in Anspruch genommen. Als Sicherheit wurde ein Wertpapierdepot mit einem Buchwert in Höhe von EUR 985.858,60 verpfändet

Ein Darlehen im Volumen von EUR 2.500.000,00 wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 2.500.000,00 in Anspruch genommen. Als Sicherheit wurden zwei Wertpapierdepots mit einem Buchwert der verwahrten Wertpapiere in Höhe von EUR 3.662.510,75 sowie zwei Bankguthaben mit einem Nennwert von EUR 352.621,32 verpfändet.

Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt und betreffen:

  • Aufsichtsratvergütungen 2023: EUR 45.000,00 (Vorjahr EUR 0,00)
  • Aufsichtsratvergütungen 2022: EUR 25.000,00 (Vorjahr EUR 45.000,00)
  • Aufsichtsratvergütungen 2021: EUR 15.000,00
  • (Vorjahr EUR 25.000,00)
  • Aufsichtsratvergütungen 2020: EUR 0,00 (Vorjahr EUR 25.000,00)
  • diverse Verbindlichkeiten: EUR 1.641,16 (Vorjahr EUR 1.641,16)
  • Lohn- und Kirchensteuer: EUR 482,08 (Vorjahr EUR 496,00)

Die Restlaufzeit sämtlicher sonstiger Verbindlichkeiten beträgt weniger als ein Jahr.

Verbindlichkeitenspiegel

Restlaufzeit
$<1$ Jahr
EUR
1 - 5 Jahre
EUR
$>5$ Jahre
EUR
Summe
EUR
davon gesichert
EUR
Art und Form der Sicherheiten
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
$2.904 .392,36$ - - $2.904 .392,36$ $2.904 .392,36$ Wertpapiere im Depot,
Bankguthaben
Sonstige Verbindlichkeiten $87.123,24$ - - $87.123,24$ - -

4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

4.1 Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

4.2 Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden im Berichtsjahr auf fünf Wertpapiere im Anlagevermögen in Höhe von EUR 319.308,22 (Vorjahr EUR 974.916,13) vorgenommen.

Auf die Wertpapiere des Handelsbestandes war gemäß dem strengen Niederstwertprinzip eine Abschreibung in Höhe von EUR 53.907,19 (Vorjahr EUR 338.698,54) vorzunehmen. Hierbei wurden Abschreibungen auf Wertpapiere in Fremdwährung mit EUR 53.021,79 vorgenommen, davon betreffen EUR 63.718,92 negative Kursdifferenzen, EUR 5.504,10 negative Währungsdifferenzen sowie EUR 16.201,23 kompensierende positive Währungsdifferenzen.

5. Sonstige Angaben

5.1 Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Patronatserklärungen und Verfügungsbeschränkungen

Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestanden zum Bilanzstichtag nicht.

Aus Mietverhältnissen bestehen zum Bilanzstichtag ebenfalls keine Verpflichtungen (Vorjahr EUR 0,00).

Patronatserklärungen hat die Gesellschaft nicht abgegeben. Schwebende Rechtsstreitigkeiten und Verträge, aus denen sich erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben, bestehen nicht.

5.2 Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigte im Berichtsjahr durchschnittlich einen Vorstand und keine weiteren Mitarbeiter.

5.3 Sitz und Handelsregister

Der Sitz der Gesellschaft ist Stuttgart. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 19241 eingetragen.

5.4 Angabe zur Ausschüttungssperre

Der gemäß §268 Abs. 8 HGB ausschüttungsgesperrte Betrag betrifft in Höhe von EUR 431.625,00 (Vorjahr EUR 431.625,00) die aktiven latenten Steuern.

5.5 Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 1 AktG

Die Q-Soft Verwaltungs AG, Gechingen, hat am 20. Februar 2015 gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil der Aktien der KST Beteiligungs AG gehört.

5.6 Weitere Angaben

Die Wertpapiere des Anlagevermögens und der Liquiditätsreserve werden unter der Bilanzposition "Finanzanlagen, Wertpapiere des Anlagevermögens", die Wertpapiere des Handelsbestandes unter der Bilanzposition "Wertpapiere, sonstige Wertpapiere" ausgewiesen.

Stuttgart, den 9. Januar 2024
KST Beteiligungs AG
Der Vorstand

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die KST Beteiligungs AG, Stuttgart

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss KST Beteiligungs AG, Stuttgart, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

BW Revision GmbH $\cdot$ Wirtschaftsprüfungsgesellschaft $\cdot$ Kelterstraße 69 $\cdot$ 73265 Dettingen unter Teck Telefon + 49 (0) 7021.50399-0 $\cdot$ Telefax + 49 (0) 7021.50399-49 $\cdot$ E-Mail [email protected] $\cdot$ Internet www.ww-p.de

Anlage 4
Seite 3

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Anlage 4

Seite 4

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Dettingen unter Teck, den 29. Januar 2024

BW Revision GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Dipl.-oec. Bernd Wügner
Wirtschaftsprüfer

Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen.

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