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MATERNUS-Kliniken AG

Annual Report Jun 28, 2024

277_10-k_2024-06-28_8b944523-4abc-485e-be5e-908c0ea385f0.pdf

Annual Report

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114

MATERNUS
Kliniken AG

GESCHÄFTSBERICHT

der MATERNUS-Kliniken AG
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Zahlen und Daten

Konzernergebnisse im 5-Jahres-Vergleich

$\begin{gathered} \text { GJ } \ 2019 \end{gathered}$ $\begin{gathered} \text { GJ } \ 2020 \end{gathered}$ $\begin{gathered} \text { GJ } \ 2021 \end{gathered}$ $\begin{gathered} \text { GJ } \ 2022 \end{gathered}$ $\begin{gathered} \text { GJ } \ 2023 \end{gathered}$ Verände-
rung zum
Vorjahr in
Prozent
Ergebnis
Umsatzerlöse Mio. $€$ 124,4 114,3 111,4 106,7 102,3 $-4,1$
davon Segment Pflege Mio. $€$ 96,7 85,0 84,8 82,5 81,2 $-1,5$
davon Segment Rehabilitation Mio. $€$ 27,9 27,0 24,4 22,6 19,7 $-12,9$
Personalaufwand Mio. $€$ 77,8 70,2 68,7 70,5 75,5 7,1
EBITDAR Mio. $€$ 13,4 13,5 15,2 1,9 4,9 $>100$
EBITDAR-Rendite in Prozent vom Umsatz 10,8 11,9 13,6 1,8 4,8 $>100$
Miete/ Leasing Mio. $€$ 4,5 0,4 0,3 0,2 0,2 $-28,2$
EBITDA Mio. $€$ 8,9 13,1 14,9 1,7 4,5 $>100$
EBITDA-Rendite in Prozent vom Umsatz 7,2 11,5 13,4 1,6 4,4 $>100$
Abschreibungen Mio. $€$ 11,7 11,6 11,1 11,0 9,7 $-11,5$
EBIT Mio. $€$ $-2,8$ 1,6 3,8 $-9,4$ $-5,3$ $-43,4$
EBIT-Rendite in Prozent vom Umsatz $-2,2$ 1,4 3,4 $-8,8$ $-5,2$ $-41,0$
Finanzergebnis Mio. $€$ $-8,2$ $-7,2$ $-5,9$ $-5,7$ $-7,4$ 29,2
EBT (vor Ergebnisanteil Dritter) Mio. $€$ $-11,0$ $-5,6$ $-2,2$ $-15,1$ $-12,7$ $-15,8$
Ergebnisanteil Dritter Mio. $€$ $-1,7$ $-2,2$ 0,2 2,3 0,1 $-95,2$
EBT (nach Ergebnisanteil Dritter) Mio. $€$ $-12,6$ $-7,8$ $-2,0$ $-12,8$ $-12,6$ $-1,9$
Jahresüberschuss/ -fehlbetrag Mio. $€$ $-10,3$ $-9,6$ $-2,5$ $-14,1$ $-14,3$ 1,3
EPS € pro Aktie $-0,49$ $-0,46$ $-0,12$ $-0,67$ $-0,68$ 1,3
Bilanz
Anlagevermögen Mio. $€$ 153,6 157,4 142,2 135,0 130,1 $-3,6$
Eigenkapital Mio. $€$ $-15,8$ $-25,4$ $-25,3$ $-39,3$ $-53,8$ 36,8
Bilanzsumme Mio. $€$ 165,4 178,6 165,4 153,4 154,4 0,6
Sonstiges
Investitionen Mio. $€$ 50,6 15,5 4,7 2,0 4,0 $-13,5$
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit Mio. $€$ 16,1 12,2 17,2 4,3 2,5 $-41,8$
CPS € pro Aktie 0,77 0,58 0,82 0,21 0,12 $-41,8$
Vollzeitkräfte Anzahl im Mittel 1.921 1.688 1.618 1.514 1.452 $-4,1$
Anzahl Einrichtungen Anzahl 23 21 20 19 18 $-5,3$
Bettenkapazität Anzahl im Mittel 3.757 3.228 3.058 2.806 2.528 $-9,9$
Auslastung Pflege in Prozent 81,5 80,1 77,8 74,3 85,3 11,0
Auslastung Rehabilitation in Prozent 77,6 61,9 48,7 60,4 66,4 6,0
Umsatz je Vollzeitkraft Pflege in Tsd. $€$ 64,1 56,3 67,9 70,4 71,3 1,3
Umsatz je Vollzeitkraft Rehabilitation in Tsd. $€$ 68,3 66,1 66,7 66,2 62,9 $-5,1$

Entwicklung im 5-Jahres-Vergleich

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Inhalt

Über die MATERNUS-Kliniken AG ..... 4
Vorstandsbrief ..... 6
Bericht des Aufsichtsrates ..... 9
Aktie der MATERNUS-Kliniken AG ..... 14
Nichtfinanzieller Konzernbericht ..... 16
Konzernlagebericht ..... 41
Grundlagen des Konzerns ..... 42
Wirtschaftsbericht ..... 43
Internes Kontrollsystem, Finanzmanagement und Risikomanagement ..... 55
Risiko-, Chancen- und Prognosebericht ..... 57
Sonstige Berichterstattung ..... 63
Konzernabschluss ..... 68
Konzern-Bilanz ..... 69
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ..... 70
Konzern-Gesamtergebnisrechnung ..... 70
Konzern-Kapitalflussrechnung ..... 71
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ..... 72
Konzernanhang ..... 73
Konzernanhang ..... 74
Bestätigungsvermerk des
unabhängigen Konzernabschlussprüfers ..... 117
Übersicht
MATERNUS-Einrichtungen ..... 126
Standorte
MATERNUS-Kliniken AG ..... 128
Abkürzungsverzeichnis ..... 129
Fußnoten ..... 130
Impressum ..... 132

Wir bitten unsere Leserinnen und Leser um Verständnis, dass wir aus Gründen der Sprachvereinfachung die maskuline grammatische Form verwenden.

Über die MATERNUS-Kliniken AG

Vorstandsbrief 6
Bericht des Aufsichtsrates 9
Aktie der MATERNUS-Kliniken AG 14
Nichtfinanzieller Konzernbericht 16

Vorstandsbrief

Selv geafirte Aitianzieren und Alitionare,

im Berichtsjahr haben wir uns auf die Umsetzung strategischer Maßnahmen, eines umfangreichen Kostensenkungsprogramms und Investitionen in die Professionalisierung von MATERNUS fokussiert. Im Ergebnis haben wir mehrere wichtige Meilensteine erzielen können, die sich gleichwohl noch nicht wie erhofft in unseren Konzernzahlen widergespiegelt haben.

So beliefen sich unsere Konzernumsatzerlöse auf 102,3 Mio. $€$ (Vorjahr: 106,7 Mio. €) und lagen damit nur knapp unter dem Planwert von mindestens 103,5 Mio. €. Im Segment Pflege haben wir flächendeckend neue Pflegesätze mit den Kostenträgern verhandeln können. Dass wir in diesem Segment mit den Umsatzerlösen von 81,2 Mio. € den Vorjahreswert von 82,5 Mio. € unterschritten haben, liegt an der Schließung der Einrichtung Dresdner Hof in Leipzig sowie des Wegfalls staatlicher Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Bereinigt um diese Effekte wäre der Segmentumsatz gestiegen. Auch im Segment Rehabilitation konnten wir mit Erlösen von 19,7 Mio. € nicht an den Vorjahreswert von 22,6 Mio. € anknüpfen. Hier war der Umsatzrückgang ebenfalls auf die Abnahme der sonstigen Umsätze aufgrund der geringeren Erstattungsanträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zurückzuführen.

Über die Implementierung der Ebene der Regionalleitungen gelang uns auf Konzerneben die geplante Verbesserung der Belegung von 71,3 Prozent im Vorjahr auf 75,9 Prozent. Im Segment Pflege konnten wir die Auslastung um 2,4 Prozent auf 78,7 Prozent und im Segment Rehabilitation um 10,2 Prozent auf 66,3 Prozent anheben.

Kostenseitig können wir bedeutende Einsparungen zur nachhaltigen Verbesserung der Profitabilität vermelden. Im Segment Pflege wurde mit der massiven Reduktion des Einsatzes von Fremdarbeit ein wichtiger Meilenstein erreicht. Im Berichtsjahr spiegelte sich dies bereits anteilig in einer Kostenreduktion des Aufwands für Fremdarbeit um 1,2 Mio. € auf Konzernebene wider. Hinzu kamen Einsparungen bei den Energiekosten, weshalb der Materiaaufwand auf Konzernebene erheblich um 4,9 Mio. € auf 14,9 Mio. € sank. Zum Jahresende 2023 haben wir zudem eine Festpreisvereinbarung für Energiekosten verhandelt, welche sich im laufenden Berichtsjahr weiter positiv auf die Sachkostenentwicklung auswirken wird. Dagegen stand eine Erhöhung des Personalaufwands von 70,5 Mio. € im Vorjahr auf 75,5 Mio. €. Hintergrund ist das zum 1. September 2022 in Kraft getretene Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) sowie der teilweise Ersatz des Fremdpersonals durch eigenes Personal.

Wie im Vorjahr schon an dieser Stelle berichtet, haben wir nicht für die eigentlichen vom GVWG berücksichtigten Personengruppen, sondern auch darüber hinaus Lohnanpassungen vorgenommen. Im Segment Pflege refinanzieren wir das gestiegene Gehaltsniveau über die neu verhandelten Pflegesätze. Im Segment Rehabilitation gilt es unverändert, zur Standort- und Auslastungssicherung tragfähigere Vergütungssätze für die angebotenen Leistungen der Kliniken zu erlangen. Ferner ergaben sich kostenseitig Rückgänge bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen, welche sich aufgrund reduzierter Instandhaltungsaufwendungen um 2,3 Mio. € auf 20,1 Mio. € (Vorjahr: 22,4 Mio. €) verringerten. Auch die Abschreibungen nahmen auf Konzernebene auf 9,7 Mio. € (Vorjahr: 11,0 Mio. €) ab.

In Summe lag unser Konzern-EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) mit 4,5 Mio. € sowohl deutlich über dem Vorjahreswert von 1,7 Mio. € als auch über dem mindestens ausgeglichenen Planwert. Wir konnten damit aber im Berichtsjahr noch nicht in die Profitabilität zurückkehren. Zur Deckung des Liquiditätsbedarfs war die Aufnahme weiterer Verbindlichkeiten erforderlich, was das Finanzergebnis mit ausgeweiteten Zinsaufwendungen auf -7,4 Mio. € (Vorjahr: -5,7 Mio. €) verschlechterte und sich nach Steuern in einem gesunkenen und weiter deutlich negativen Konzernjahresergebnis von -14,3 Mio. € (Vorjahr: -14,1 Mio. €) widerspiegelte. Ergebnisbelastungen ergaben sich zudem durch einen liquiditätsneutralen Sondereffekt im Rahmen der Bewertung von Patronatserklärungen.

MATERNUS verfügt nun über eine moderne IT-Infrastruktur

Der Cyberangriff auf unsere IT-Infrastruktur hat uns ab Herbst bis Jahresende 2023 außerordentlich beschäftigt, aber auch dazu beigetragen, dass wir nun schneller als geplant über eine moderne IT-Infrastruktur verfügen. Zum Zeitpunkt des Cyberangriffs waren wir bereits mit der Vorbereitung der konzernweiten Einführung neuer IT-Systeme beschäftigt.

Mit der IT sind wir nun in die Cloud gewechselt. Damit wurden zusätzliche Möglichkeiten der Kommunikation, Schulung, Vernetzung und des Informationsflusses geschaffen, welche die bestehenden Prozesse weiter flexibilisieren, vereinfachen und sicherer machen. Über die Neugestaltung und Digitalisierung der Prozesse werden wir in Zukunft Effizienzgewinn erzielen.

Als großen Fortschritt sehen wir die Einführung unseres Projektes E-Learning von Pflegecampus. Im Zuge der Investitionen in die digitale Professionalisierung von MATERNUS haben wir auch Fortbildungsmaßnahmen über unseren Pflegecampus digitalisiert. Zunächst lag der Fokus auf den gesetzlich geforderten Schulungen, im laufenden

Jahr weiten wir das E-Learning-Angebot auf Workshops und Webinare aus. Mitarbeiter können sich über mobile Endgeräte in bereits zugewiesene Fortbildungen einwählen, die Teilnahme wird in die Zeiterfassung der Mitarbeiter übertragen und entsprechend in ihrer Arbeitszeit vermerkt.

Weitere Erfolge in der Personalgewinnung

Im Berichtsjahr haben wir die Anzahl der genutzten Kanäle zur Personalgewinnung deutlich erhöht und die Anzahl der eingegangenen Bewerbungen um 13 Prozent steigern können. Zugleich konnten wir die Erfolgsquote im Prozess der Bewerbung bis hin zur erfolgreichen Mitarbeitereinstellung weiter verbessern, auch durch die Zunahme der Kompetenz- und Entscheidungsbefugnis in den Händen der Einrichtungsleitungen. Weitere Effizienzgewinne werden wir durch die Integration des Bewerbermanagementsystem P\&I LOGA in unsere HR-Prozesse und damit deren Digitalisierung erzielen.

Auch im Bereich Ausbildung können wir über Erfolge berichten, u.a. basierend auf einer gezielteren Ansprache jüngerer Menschen. Gegenüber dem Vorjahr konnte die Zahl der Ausbildungsverträge weiter erhöht werden, zugleich haben wir 19 Auszubildende (Vorjahr: 13) als Pflegefachkräfte übernommen. Für die Folgejahre rechnen wir mit weiter steigenden Übernahmequoten. Unsere Auszubildenden profitieren im Vergleich zu anderen Branchen von einer überdurchschnittlich höheren Ausbildungsvergütung und haben - wie auch alle übrigen Beschäftigten im MATERNUS-Konzern - seit September 2023 Anspruch auf 30 Tage Urlaub pro Jahr.

Im Jahr 2024 werden wir uns noch stärker auf das Personalrecruiting fokussieren und weiter in die Personal- und Führungsstruktur investieren.

2024: Konzernumsatzsteigerung auf mindestens

120,0 Mio. € sowie Konzern-EBITDA über dem 2023er Niveau erwartet

Konzernübergreifend werden wir von der im Jahr 2023 geschaffenen Kosteneffizienz und unseren modernen IT-Strukturen (s. nachfolgende Angaben) profitieren. Im Bereich der Materialkosten wird sich das in 2023 initiierte Kostensenkungsprogramm weiter positiv auswirken. Dabei werden wir fortlaufend weiter prüfen, an welchen Standorten welche Verbesserungspotenziale gehoben werden können. Wir konnten den zentralen Einkauf um einen erfahrenen Einkaufsleiter ergänzen und werden künftig durch Bündelung von Volumina die Einkaufskonditionen verbessern. Für eine bessere Verwaltung unserer Häuser werden wir ein neues Facility Management System einführen.

Auf Konzernebene planen wir für 2024 mit einer Erhöhung der Konzernumsatzerlöse auf mindestens 120,0 Mio. €. Unter Berücksichtigung weiterer Investitionen in eine verstärkte Personal- und Führungsstruktur und in die IT-Prozesse planen wir mit einem Konzern-EBITDA über dem Niveau des Vorjahres.

Im Segment Pflege werden wir die Verhandlung zur weiteren Verbesserung der Pflegesätze fortführen. Für den Segmentumsatz rechnen wir mit einer Ausweitung auf mindestens 91,4 Mio. €. Diese Planung berücksichtigt auch die Refinanzierung der im Zusammenhang mit dem GVWG stehenden zusätzlichen Personalaufwendungen. Übergeordnetes Ziel ist es, weitere Erfolge in der Personalgewinnung zu erzielen und den Einsatz von Fremdpersonal zur Erfüllung der Personalvorgaben weiter zurückzuführen bzw. mindestens auf dem derzeit niedrigen Stand zu sichern.

Im Segment Rehabilitation planen wir für beide Kliniken mit einer Erholung der Belegung und einem Umsatz von mindestens 26,7 Mio. €. Hier steht nach wie vor die Erweiterung des medizinischen Leistungsangebotes im Vordergrund.

Finanzierungsseitig können wir einen Zwischenschritt für die 2025 auslaufende Finanzierungsvereinbarung mit der österreichischen Raiffeisen Bank International AG, Wien, über 55,7 Mio. €, vermelden. Zunächst wurde der bestehende Rahmen um weitere 6 Monate bis 30. September 2025 verlängert.
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Ein herzlicher Dank an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im MATERNUS-Konzern,
nachdem die jahrelangen Belastungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsalltag endlich nachgelassen hatten, kam im Herbst 2023 die nächste Herausforderung auf Sie zu: Der Cyberangriff und der damit verbundene Ausfall unserer IT-Strukturen, die nur schrittweise wiederhergestellt und sogleich modernisiert werden konnten, haben über mehrere Monate hinweg zu einer außerordentlichen Mehrbelastung im gesamten MATERNUS-Konzern geführt. Zu Jahresbeginn 2024 liefen die meisten Systeme wieder und Sie wurden im Umgang mit den neuen Systemen geschult. Für Ihre Ausdauer, Ihr hohes Engagement und Ihre Treue zu unserem Unternehmen möchte ich mich ganz herzlich bei Ihnen bedanken.

Bei Ihnen, liebe Aktionärinnen und Aktionäre, möchte ich mich für die erneute verspätete Veröffentlichung unseres Geschäftsberichts entschuldigen. Die Verspätungen bei der Abschlusserstellung und -prüfung sind auf einen Personalwechsel im Rechnungswesen und immer noch andauernde Nachwirkungen des Cyberangriffs im Berichtsjahr zurückzuführen.

Berlin, im Juni 2024
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Mario Ruano-Wohlers

Bericht des Aufsichtsrates

Im Geschäftsjahr 2023 stand die strategische Weiterentwicklung von MATERNUS, flankiert durch Investitionen und die Professionalisierung des Konzerns, im Vordergrund der gemeinsamen Beratungen von Aufsichtsrat und Vorstand. Zusätzlicher Beratungsbedarf ergab sich seit Oktober 2023 durch den Cyberangriff auf die IT-Infrastruktur von MATERNUS. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat umgehend über das Ausmaß und die ergriffenen Maßnahmen im Rahmen des sofort eingeleiteten Notfallplans sowie später fortlaufend über den aktuellen Stand der Wiederherstellung und Modernisierung der IT-Infrastruktur.

Die ihm nach Gesetz oder Satzung obliegenden Aufgaben hat der Aufsichtsrat der MATERNUS-Kliniken AG mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Auf Grundlage der regelmäßigen und ausführlichen Berichte des Vorstandes hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung des Vorstandes laufend und gründlich überwacht und ihn dabei beratend begleitet. Der Aufsichtsrat konnte sich zu jeder Zeit von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung überzeugen. Über alle wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung und -planung des Gesamtkonzerns und aller Pflegeeinrichtungen und der Rehabilitationskliniken - inklusive der Finanz- und Liquiditätsentwicklung sowie der Risikolage und des Risikomanagements, der Strategie und die wichtigsten Geschäftsereignisse - hat der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form unterrichtet. Seinen Informationspflichten kam der Vorstand stets und in angemessener Tiefe nach. Über Angelegenheiten von besonderer Bedeutung hat der Vorstand den Aufsichtsrat auch außerhalb der gemeinsamen Sitzungen informiert. Zu wichtigen aktuellen Themen hat sich vor allem die Aufsichtsratsvorsitzende zwischen den Sitzungen mit dem Vorstand regelmäßig direkt ausgetauscht. Die nach Gesetz, Satzung und/oder Geschäftsordnung erforderlichen Beschlüsse (auf Basis der Beschlussvorlagen des Vorstandes) hat der Aufsichtsrat gefasst.

Im Geschäftsjahr 2023 fanden vier ordentliche und sechs außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrates an den Tagen 6. März 2023 (ordentliche Sitzung, Präsenzsitzung), 14. März 2023 (außerordentliche Sitzung, Videokonferenz), 29. März 2023 (außerordentliche Sitzung, Videokonferenz), 25. April 2023 (außerordentliche Sitzung, Video-/Telefonkonferenz), 26. Mai 2023 (außerordentliche Sitzung, Video-/Telefonkonferenz), 30. Mai 2023 (ordentliche Sitzung und Bilanzaufsichtsratssitzung für das Geschäftsjahr 2022, Präsenzsitzung), 12. Juli 2023 (außerordentliche Sitzung, Video-/Telefonkonferenz), 29. August 2023 (ordentliche Sitzung, Präsenzsitzung), 9. November 2023 (außerordentliche Sitzung, Video-/Telefonkonferenz) sowie 18. Dezember 2023 (ordentliche Sitzung, Präsenzsitzung) statt.

Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzungen

Am 6. März 2023 fand die erste ordentliche Sitzung des Berichtsjahres statt. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat über die geschäftliche Entwicklung und die Unternehmensstrategie, wobei er insbesondere den vorläufigen Jahresabschluss 2022 vorstellte, einen Forecast für die Auslastungsentwicklung bis Mai 2023 sowie die Finanzplanung für 2023 vorlegte, über Entgeltverhandlungen und -anpassungen 2023 und die Mitarbeiterfluktuation nebst dem Einsatz von Fremdarbeit informierte. Auch Entwürfe für die Erklärung zur Unternehmensführung 2023, den Bericht des Aufsichtsrats 2022, den Nichtfinanziellen Konzernbericht 2022 sowie die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung 2023 wurden besprochen. Die Vorsitzenden der Aufsichtsratsausschüsse berichteten über ihre Arbeit.

Alleiniger Tagesordnungspunkt der außerordentlichen Aufsichtsratssitzung am 14. März 2023 war die Beschlussfassung über die Ausschreibung des Wirtschaftsprüfungsmandates für den Konzern- und Jahresabschluss 2023.

In seiner außerordentlichen Sitzung am 29. März 2023 erörterte und beschloss der Aufsichtsrat die zeitliche Verschiebung der ordentlichen Hauptversammlung 2023 sowie die Terminsynchronisierung der für September 2023 geplanten Aufsichtsratssitzung.

In der ursprünglich für den 25. April 2023 angesetzten Bilanzaufsichtsratssitzung für das Geschäftsjahr 2022 befasste sich der Aufsichtsrat aufgrund der Verzögerungen bei der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2022 lediglich mit den Gründen für die Verspätung sowie der Entsprechenserklärung nach § 161 AktG sowie der Erklärung zur Unternehmensführung nach $\S \S 289 f$ bzw. § 315d HGB. Beide Erklärungen wurden von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen.

In der außerordentlichen Sitzung am 26. Mai 2023 legte der Vorstand gemäß der für ihn geltenden Geschäftsordnung dem Aufsichtsrat einen Darlehensvertrag zwischen der CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH und der MATERNUS-Kliniken AG mit Beteiligung der MEDICO-Klinik-Immobilien GmbH \& Co. Klinik-Immobilien Beteiligungs-KG, der YMOS Immobilien GmbH \& Co. KG und der YMOS Rodenkirchen Immobilien GmbH \& Co. KG, zur Beschlussfassung über die Zustimmung vor. Der Aufsichtsrat stimmte dem vorgelegten Darlehensvertrag nach Erörterung einstimmig zu.

Die Bilanzaufsichtsratssitzung für das Geschäftsjahr 2022 wurde auf Grund der erwähnten Verzögerungen bei der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses 2022 auf den 30. Mai 2023 vertagt. In Anwesenheit von Vertretern

des Abschlussprüfers Ernst \& Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, welche über den Umfang, Schwerpunkte und die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfung sowie die Gründe für die Verzögerungen in der Abschlussaufstellung und -prüfung berichteten, besprachen Vorstand und Aufsichtsrat nach der im Vorfeld der Bilanzsitzung stattgefundenen Präsenzsitzung des Prüfungsausschusses detailliert den Jahres- und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2022, den Lage- und den Konzernlagebericht sowie die Prüfberichte des Abschlussprüfers. Der Jahresabschluss 2022 der MATERNUS-Kliniken AG wurde festgestellt, der Konzernabschluss 2022 gebilligt. Der Aufsichtsrat stimmte dem Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) und dem Nichtfinanziellen Konzernbericht zu, billigte den vom Vorstand vorgelegten Vorschlag über die Ergebnisverwendung und beschloss den Bericht des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2022. Als weiterer Tagesordnungspunkt wurde die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 30. August 2023 behandelt, inklusive der gem. § 162 AktG erstellten Vergütungsberichte für Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2022. Im direkten Anschluss an die Bilanzsitzung erörterten Aufsichtsrat und Vorstand im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung strategische Themen der Gesellschaft.

In der außerordentlichen Sitzung am 12. Juli 2023 beschloss der Aufsichtsrat die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 30. August 2023 und damit auch den Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers. Aufgrund des Ausscheidens von Herrn Helmuth Spincke aus dem Aufsichtsrat war die Nachbesetzung der entstandenen Vakanz im Präsidiumsausschuss erforderlich. Frau Andrea Traub wurde als neues Mitglied in den Präsidiumsausschuss gewählt.

Anlässlich der ordentlichen Aufsichtsratssitzung am Vortag der Hauptversammlung am 29. August 2023 berichtete der Vorstand über die geschäftliche Entwicklung des MATERNUSKonzerns, insbesondere über die Auslastungs-, Ergebnisund Finanzsituation und die aktuellen Bauprojekte. Des Weiteren wurde die Durchführung der jährlichen Effizienzprüfung besprochen. Die Vorsitzenden der Aufsichtsratsausschüsse berichteten über ihre Arbeit.

In der außerordentlichen Sitzung am 9. November 2023 berichtete der Vorstand über den IT-Sicherheitsvorfall (s. Ad-Hoc-Mitteilung vom 17. Oktober 2023: Cyberangriff auf die IT-Infrastruktur von MATERNUS). Des Weiteren erörterten Vorstand und Aufsichtsrat strategische Themen. Der Vorstand informierte über den Abschluss der D\&OVersicherung und den aktuellen Stand zur Nachbesetzung der vakanten Aufsichtsratsposition auf der Anteilseignerseite.

Am 18. Dezember 2023 fand die letzte, ordentliche Aufsichtsratssitzung des Berichtsjahres statt. Der Vorstand berichtete über die geschäftliche Entwicklung des MATERNUS-Konzerns und aller Tochtergesellschaften und erläuterte dem Aufsichtsrat den Forecast bis zum Jahresende 2023. Der Ablauf der anstehenden Jahresabschlussprüfung 2023 wurden erörtert, ebenso wie die aktuelle Situation nach dem IT-Sicherheitsvorfall sowie strategische Themen. Zudem stand die Budgetplanung für 2024 auf der Agenda. Die Vorsitzenden der Aufsichtsratsausschüsse berichteten über ihre Arbeit. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat mit der Vorbereitung zur Durchführung einer Effizienzprüfung seiner Arbeit im Dezember 2023. Die vom Vorstand vorgelegten Beschlussfassungen zur Beendigung des Mietvertrages für zwei Standorte wurden im Gremium erörtert und einstimmig genehmigt.

An den zehn Sitzungen des Aufsichtsrates nahmen im Geschäftsjahr 2023 im Durchschnitt aller Sitzungen rund 77 Prozent und damit stets die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder teil, womit der Aufsichtsrat zu jeder Zeit beschlussfähig war.

Besetzung von Vorstand und Aufsichtsrat

Im Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG ergaben sich im Berichtsjahr keine personellen Veränderungen. Auch im Geschäftsjahr 2023 wurde die MATERNUS-Kliniken AG unverändert von ihrem Alleinvorstand Mario Ruano-Wohlers geleitet. Auf seiner Sitzung am 26. April 2024 hat der Aufsichtsrat den Vorstandsvertrag mit Herrn Ruano-Wohlers um 3 Jahre bis zum 31. Juli 2027 verlängert.

Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern und setzt sich gemäß § 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Mitbestimmungsgesetz je zur Hälfte aus Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer zusammen.

Das Aufsichtsratsmitglied Helmuth Spincke legte mit Wirkung zum 31. Mai 2023 sein Mandat nieder. An seiner Stelle hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg mit Wirkung zum 11. Dezember 2023 Herrn Dr. Michael Stödtler, Klinikdirektor, Norden, dem Antrag von MATERNUS auf gerichtliche Ergänzung des Aufsichtsrates folgend, als Aufsichtsratsmitglied bestellt.

Der Aufsichtsrat der MATERNUS-Kliniken AG setzte sich darüber hinaus im Berichtsjahr aus den folgenden Mitgliedern zusammen: Dr. Daniela Rossa-Heise (Vorsitzende des Aufsichtsrates), Sven Olschar (stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates), Jörg Arnold, Sabine Bader, Karl Ehlerding, Dietmar Erdmeier, Helene Günther, Helmut Kraft, Marion Leonhardt, Andrea Traub und Sylvia Wohlers de Meie.

Mit seiner Zusammensetzung verfügt der Aufsichtsrat über jeweils mindestens einen gesetzlich geforderten Finanzexperten mit Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung sowie einen auf dem Gebiet der Rechnungslegung. Der Finanzexperte mit dem Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung ist Herr Helmut Kraft (Jurist, jahrzehntelange Wahrnehmung von Leitungspositionen im Bereich Finanzen, Steuern und Beteiligungen sowie Wirtschaftsprüfungs- und Steuerassistent bei der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft, Aktiengesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), während Herr Karl Ehlerding (Diplom-Kaufmann, jahrzehntelange Wahrnehmung von Aufsichtsrats- und Vorstandsmandaten in deutschen Aktiengesellschaften) der Finanzexperte mit Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung ist.

Ausschüsse

Der Aufsichtsrat verfügte im Geschäftsjahr 2023 über vier Ausschüsse:

  • Der Präsidiumsausschuss (vier Mitglieder) trat im Geschäftsjahr 2023 nicht zusammen.
  • Der Vermittlungsausschuss (vier Mitglieder) trat im Geschäftsjahr 2023 nicht zusammen.
  • Der Prüfungsausschuss (drei Mitglieder) verfügt mit den Herren Helmut Kraft und Karl Ehlerding über die gesetzlich vorgeschriebenen Finanzexperten mit Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Im Jahr 2023 hat der Prüfungsausschuss drei Sitzungen abgehalten. Diese fanden am 21. März als Video-/Telefonkonferenz, am 30. Mai im Rahmen einer Präsenzsitzung sowie am 12. Juli 2023 als Video-/ Telefonkonferenz statt.
  • Der Personalausschuss (vier Mitglieder) hat im Berichtsjahr sechs Sitzungen an den Tagen 13. Januar, 4. Mai, 29. Juni, 12. Juli, 29. September sowie 7. Dezember 2023 abgehalten. Diese fanden jeweils als Video-/ Telefonkonferenz statt.

Alle nicht dem Präsidiums-, Vermittlungs-, Prüfungs- oder Personalausschuss unterfallenden Themen wurden im Plenum des Aufsichtsrates beraten und entschieden.

Corporate Governance

Auch im Geschäftsjahr 2023 hat sich der Aufsichtsrat der MATERNUS-Kliniken AG mit der Umsetzung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex sowie den im MATERNUS-Konzern gelebten Corporate GovernanceStandards befasst. Die am 26. April 2024 vom Vorstand und Aufsichtsrat beschlossene Entsprechenserklärung nach
§ 161 AktG sowie die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289f bzw. § 315d HGB basieren auf der Kodexfassung vom 28. April 2022.

Der Kodex dokumentiert wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Schwerpunkte des Kodex liegen u.a. auf der Vorstandsvergütung, Unabhängigkeit und Sachkenntnis der Mitglieder des Aufsichtsrates sowie ESG-Themen (Environment, Social, Governance).

Die MATERNUS-Kliniken AG integriert die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB in den Corporate Governance Bericht des Unternehmens. Dieser beinhaltet die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, Angaben über die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat, inbegriffen die Zusammensetzung und Arbeitsweise von dessen Ausschüssen.

Am 30. April 2024 wurde der Corporate Governance Bericht der MATERNUS-Kliniken AG auf der Website www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/ investor-relations/corporate-governance-bericht/ veröffentlicht.

Bis auf einigen Ausnahmen folgte die MATERNUS-Kliniken AG diesen Empfehlungen. Die Abweichungen werden in der Entsprechenserklärung angegeben und erläutert.

Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern sind im Berichtsjahr nicht aufgetreten.

Jahres- und Konzernabschluss 2023

Die Aktionäre der MATERNUS-Kliniken AG wählten auf der ordentlichen Hauptversammlung am 30. August 2023 die Mazars GmbH \& Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (jetzt firmierend unter: Forvis Mazars GmbH \& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft), Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023. Im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex - insbesondere zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers - hat der Aufsichtsrat den entsprechenden Prüfungsauftrag erteilt und die Prüfungsschwerpunkte vorgegeben.

Den Jahresabschluss einschließlich des Lageberichtes sowie den Konzernabschluss einschließlich des Konzernlageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 hat die Mazars GmbH \& Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Die Bilanzaufsichtsratssitzung für das Geschäftsjahr 2023 fand verspätet erst am 26. Juni 2024 statt, entsprechend tagte auch der Prüfungsausschuss erst am 25. Juni 2024. Hintergründe für die verspätete Abschlusserstellung und -prüfung waren ein Personalwechsel im Rechnungswesen und immer noch andauernde Nachwirkungen des Cyberangriffs im Berichtsjahr.

Allen Mitgliedern des Aufsichtsrates standen die vorgenannten Abschlussunterlagen, einschließlich des nichtfinanziellen Konzernberichtes sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers, rechtzeitig zur Verfügung. Zunächst erörterte der Prüfungsausschuss in seiner Sitzung am 25. Juni 2024 in Beisein von Vertreten des Abschlussprüfers diese Unterlagen und befasste sich dabei intensiv mit dem Prüfungsverlauf und den Ergebnissen des Abschlussprüfers, vor allem mit den im jeweiligen Bestätigungsvermerk dargestellten besonders wichtigen Prüfungssachverhalten. Anlass zu Beanstandungen gab es keine, weshalb der Prüfungsausschuss einstimmig beschloss, dem Aufsichtsrat die Billigung der Abschlüsse und Berichte zu empfehlen.

Die Vertreter des Abschlussprüfers nahmen auch an der Bilanzaufsichtsratssitzung am 26. Juni 2024 teil, berichteten wie auf der Sitzung des Prüfungsausschusses über die Gründe für die verspätete Abschlussprüfung, den Umfang und Verlauf ihrer Prüfung, stellten die wesentlichen Prüfungsergebnisse vor und gingen insbesondere auch auf die im Bestätigungsvermerk beschriebenen, besonders wichtigen Prüfungssachverhalte ein. Weder der Abschlussprüfer noch der Prüfungsausschuss haben Schwächen des internen Kontrollsystems auf Konzernebene, des Risiko-Management-Systems sowie des Rechnungslegungsprozesses festgestellt. Die Vertreter des Abschlussprüfers bestätigten, dass das vom Vorstand eingerichtete Risikomanagementsystem geeignet ist, Entwicklungen frühzeitig zu erkennen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden könnten. Ebenfalls bestätigten sie für die erforderlichen Bestandteile des Jahresabschlusses deren ESEF-konforme Aufstellung inklusive der anzuwendenden Tags. Sämtliche Fragen des Aufsichtsrates zu den Abschlussunterlagen wurden umfassend beantwortet.

Der Aufsichtsrat hat sich nach eigener Prüfung der Unterlagen der Einschätzung des Abschlussprüfers und des Prüfungsausschusses angeschlossen und billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss 2023. Damit ist der Jahresabschluss 2023 der MATERNUS-Kliniken AG festgestellt.

Auch dem Nichtfinanzielle Konzernbericht zum 31. Dezember 2023 sowie dem Vorschlag des Vorstandes zur Verwendung des Bilanzergebnisses 2023 stimmte der Aufsichtsrat zu.

Der Abschlussprüfer hat über das Ergebnis seiner Prüfung des vom Vorstand gemäß § 312 AktG aufgestellten Abhängigkeitsberichtes den folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

  • die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind,
  • bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft, Berlin, nicht unangemessen hoch war."

Der Aufsichtsrat stimmte dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zu. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung durch den Prüfungsausschuss und der Prüfung im Aufsichtsratsplenum wurde gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstandes keine Einwendungen erhoben.

Ebenfalls besprochen und beschlossen wurden der vorliegende Bericht des Aufsichtsrates 2023 sowie die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 26. August 2024 in Präsenz.

Ein herzlicher Dank an alle MATERNUS Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Auch wenn die Corona-Pandemie und ihre negativen Auswirkungen auf den Pflegesektor nachlassen, bleiben die Herausforderungen mit dem Fachkräftemangel, steigenden Betriebskosten und der Umsetzung fortlaufend neuer Gesetzesvorgaben groß. Bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im MATERNUS-Konzern möchten wir uns an dieser Stelle für ihren unermüdlichen Einsatz zum Wohle unser Bewohner und Patienten und ihr hohes Engagement ausdrücklich bedanken.

Zudem bedankt sich der Aufsichtsrat beim Vorstand für die stets gute, vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit und für seine erbrachte Leistung im Geschäftsjahr 2023.

Berlin, im Juni 2024
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Aktie der MATERNUS-Kliniken AG

Aktienchart der MATERNUS-Kliniken AG
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Überblick

Trotz zahlreicher geopolitischer Risiken und Krisen war 2023 ein starkes Börsenjahr. Zu dem Ukraine-Krieg kam belastend der Nahostkonflikt hinzu, zudem prägten die Inflation und das Leitzins-Thema das Börsenjahr 2023. Der deutsche Leitindex DAX ist im Jahresverlauf 2023 trotz dieser Faktoren sowie einer schwächelnden deutschen Wirtschaft mehrfach auf neue Rekordwerte geklettert und stieg in der Spitze Mitte Dezember 2023 erstmals über die Marke von 17.000 Punkten. Das Jahr 2023 beendete er nahe seines Rekordhochs mit 16.752 Punkten und gewann damit auf Jahressicht etwas mehr als 20 Prozent an Wert. Für den DAX war 2023 damit das zweitbeste Börsenjahr der vergangenen 10 Jahre. Im Jahresverlauf 2023 hatten zunächst im März der Zusammenbruch der Silicon Valley Bank in den USA und die Furcht vor einem Übergreifen auf Europa, später die Sorgen um die Inflationsentwicklung und die Zinspolitik dies- und jenseits des Atlantiks zu einem Auf und Ab an den Börsen geführt. Die US-Notenbank Federal Reserve (Fed) beließ den Leitzins nach mehreren vorherigen Zinsanhebungen ab dem Herbst 2023 unverändert bei einer Spanne von 5,25 bis 5,5 Prozent, die Europäische Zentralbank (EZB) hob den Leitzins zuletzt im September 2023 um 25 Basispunkte auf 4,5 Prozent an. In den letzten Wochen des Jahres 2023 überwogen an den Börsen die Hoffnungen auf ein zeitnahes Ende der Zinsanhebungen durch die Notenbanken, in den USA nahm die Erwartung zu, dass die Fed in 2024 gleich mehrere Zinssenkungen vornehmen wird.

Der Vergleichsindex SDAX verbuchte in 2023 ebenfalls ein zweistelliges Kursplus von knapp 17 Prozent auf rund 13.960 Punkte. Wie auch der DAX sank der SDAX Ende Oktober 2023 auf sein Jahrestief bei knapp unter 12.000 Punkten und setzte dann ebenso zu Jahresendrallye an, getrieben durch die Hoffnung auf eine sinkende Inflation und bald fallende Leitzinsen.

Die MATERNUS-Aktie (Regulierter Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse) schloss das Jahr 2023 mit einem Kurs von 2,86 € (XETRA) und damit einem satten Kursplus von etwas mehr als 73 Prozent. Mit dieser starken Performance hat die MATERNUS-Aktie die Indizes deutlich geschlagen. Anzeichen für eine solch kräftige Kursentwicklung hatte es in der ersten Jahreshälfte 2023 noch nicht gegeben. Die MATERNUS-Aktie hatte nach einem kurzen Kursrücksetzer zu Beginn des Jahres analog zum Gesamtmarkt bis in den März hinein zunächst Kursgewinne verbucht, konnte sich dann jedoch bis Anfang Juli 2023 einem Abwärtssog nicht entziehen und sank am 6. Juli 2023 auf ihr Jahrestief von 1,36 €. In der Folge setzte die MATERNUSAktie zu einem rasanten Kursanstieg an und kletterte bis Anfang August 2023 auf einen Kurs von mehr als 3,70 €, womit sie ihren Wert innerhalb von wenigen Wochen mehr als verdoppelte. Dieses Niveau konnte die MATERNUS-Aktie darauffolgend inmitten eines schwächelnden Gesamtmarktes zunächst nicht halten. Ihr Kursniveau sank unter zwischenzeitlichen Kursaufschlägen bis Ende September 2023

um einen Euro, nur um dann erneut kurzfristig dynamisch binnen von nur 2 Wochen auf ihr Jahreshoch von 4,70€ zuzulegen. Hierauf folgten erneute, ebenso rasche Kursrücksetzer, wohl auch mit getrieben durch die Ad-Hoc-Mitteilung Mitte Oktober 2023 bezüglich eines Cyberangriffes auf die IT-Infrastruktur von MATERNUS. Die MATERNUS-Aktie ging bis Ende Oktober 2023 auf unter 2,90 € zurück, setzte dann erneut zu einer dynamischen Kurserholung auf oberhalb der Marke von 4 € an, gab danach bis Anfang November 2023 aber auf unter 3 € nach. Bis zum Jahresende gelang der MA-TERNUS-Aktie ein Überschreiten der 3 €-Marke nicht wieder, sie pendelte zumeist um den Wert von 2,80 €.

Dabei hat sich die Marktkapitalisierung der MATERNUS-Aktie zum 29. Dezember 2023 mit dem Schlusskurs von 2,86 € erheblich auf rund 60,0 Mio. € ausgeweitet (Vorjahr: 35,0 Mio. € bei einem Schlusskurs von 1,67 €). Auch das in der MATERNUSAktie gehandelte Volumen wuchs kräftig von rund 123.000 Aktien im Vorjahr auf knapp 339.300 Aktien in 2023.

Aktionärsstruktur

18,3\% Streubesitz
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81,7\% CURA Unternehmensgruppe
Auch im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich keine Veränderungen an der Aktionärsstruktur der MATERNUS-Kliniken. Der Großaktionär, die CURA Kurkliniken Seniorenwohnund Pflegeheime GmbH (CURA), Hamburg, hält unmittelbar 2,25 Prozent des Grundkapitals der MATERNUS-Kliniken AG. Mittelbar sind dem Mehrheitsaktionär CURA über die von ihr kontrollierte CURA 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg, 79,45 Prozent der Stimmrechte an der MATERNUS-Kliniken AG zuzurechnen. Zum 31. Dezember 2023 besteht gemäß § 17 AktG ein Abhängigkeitsverhältnis zur CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH.

Mehrheitsgesellschafterin der CURA ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen. Daneben hält Frau Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt. Derzeit sind dem Vorstand keine weiteren Unternehmen bzw. Investoren bekannt, die mehr als drei Prozent der Stimmrechte an der MATERNUS-Kliniken AG halten.

Investor Relations

Die MATERNUS-Kliniken AG informiert ihre Aktionäre und den Kapitalmarkt stets unverzüglich und transparent über relevante Unternehmensereignisse. So erfolgten auch im Berichtsjahr 2023 neben den gesetzlichen Pflichtmitteilungen (dies betraf zwei Ad-Hoc-Mitteilungen bzgl. der verspäteten Veröffentlichung des Geschäftsberichts 2022 am 18. April 2023 sowie bzgl. des Cyberangriffes auf die IT-Infrastruktur der MATERNUS-Kliniken AG am 17. Oktober 2023) begleitende Corporate News zu der Veröffentlichung der Abschlüsse zum Geschäfts- und Halbjahr. Damit erfüllt die MATERNUSKliniken AG die hohen Transparenzanforderungen, welche sich aus der Notierung der Aktie im Regulierten Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse ergeben. Umfassende Informationen über die Gesellschaft stehen auf der Internetseite www.maternus.de/investor-relations zur Verfügung. Neben den Finanzberichten und Unternehmensmitteilungen findet sich dort auch der aktuelle Finanzkalender für das laufende Geschäftsjahr, der Corporate Governance Bericht, der Nichtfinanzielle Konzernbericht für die MATERNUSKliniken AG sowie Angaben zu den Vergütungssystemen von Vorstand und Aufsichtsrat.

Stammdaten

WKN 604400
ISIN DE0006044001
Börsenkürzel MAK
Handelssegment Regulierter Markt (General Standard)
Art der Aktien Auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 2,50€
2023 2022
Grundkapital 52.425.000 € 52.425.000 €
Aktienanzahl 20.970 .000 20.970 .000
Aktienkurs zu Beginn des Geschäftsjahres* $1,65 €$ $4,82 €$
Aktienkurs zum Ende des Geschäftsjahres* $2,86 €$ $1,67 €$
Prozentuale Veränderung im Jahr $+73,3$ $-65,4$
Marktkapitalisierung zum 31.12. 59.974.200 € 35.019.900 €
Jahreshoch* $4,70 €$ $5,15 €$
Jahrestief* $1,36 €$ $1,63 €$

*Kurse XETRA-Handelssystem der Deutsche Börse AG

Finanzkalender 2024

28. August Ordentliche Hauptversammlung 2024
September Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht
zum 30. Juni 2024

Nichtfinanzieller Konzernbericht für das Geschäftsjahr 2023

Nachhaltigkeit bei MATERNUS

Die MATERNUS-Kliniken AG betrachtet das Thema Nachhaltig keit als integralen Bestandteil des Geschäftsmodells. Indem wir Pflegeeinrichtungen, ambulante Dienste, Betreutes Wohnen und Rehabilitationskliniken betreiben, vereinen wir unternehmerisches Handeln mit dem Ziel, der Gesellschaft zu dienen. Die Verantwortung für das Thema liegt beim Vorstand.

Die im vergangenen Jahr wieder eingerichtete Regionalleitungsebene zur Steuerung, Unterstützung und Kontrolle der Einrichtungen vor Ort hat sich bewährt. Alle vier Regionalleitungspositionen sind mit erfahrenen Leitungskräften besetzt. Diese Ebene bildet darüber hinaus das Bindeglied in der Kommunikation zwischen dem Vorstand, der Geschäftsführung und den Einrichtungen. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den regionalen Qualitätsmanagementbeauftragten werden kontinuierlich Prozesse verbessert, potentielle Risiken frühzeitig erkannt und Lösungen erarbeitet. Zudem obliegt den Regionalleitungen die Auslastungssicherung und -steigerung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort.

Zur Steuerung und Kontrolle trifft sich das Leitungsgremium, bestehend aus Vorstand und Geschäftsführung, im vierwöchigen Rhythmus. Im Rahmen dieser Sitzungen werden alle aktuellen Projektstände, Probleme, Herausforderungen und Neuerungen sowie Mitarbeiter- und Qualitätsthemen der einzelnen Regionen bzw. Standorte besprochen.

Zusätzlich erfolgt alle zwei Wochen ein Treffen zwischen der Geschäftsführung sowie den Regional- und Abteilungsleitungen, um aktuelle Projekte, bevorstehende Aufgaben und Herausforderungen zu erörtern und aus einer abteilungsübergreifenden Perspektive zu betrachten.

Schwerpunktthemen im Berichtsjahr waren

  • die Abstimmung mit den Behörden für den Umbau einer Einrichtung zur Erfüllung gesetzlicher Anforderungen,
  • die weitere Neuausrichtung der Unternehmensstruktur sowie der Start einer umfassenden Analyse und Optimierung der Prozesse,
  • die Umsetzung der Anforderungen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG),
  • die Implementierung einer Online-Lernplattform als Grundstein zur digitalen Mitarbeiterentwicklung und Qualitätssicherung,
  • der Ausbau und die Intensivierung des PersonalMarketings, um den Herausforderungen des Fachkräftemangels erfolgreicher zu begegnen,
  • die Weiterentwicklung der Klinikkonzepte.

Neben den finanziellen Leistungsindikatoren steuert die MATERNUS-Kliniken AG ihre unternehmerischen Ziele nach nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Bedeutsame steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind die wöchentliche Auslastungsentwicklung in Verbindung mit der Pflegegradverteilung und die Einhaltung von Personalschlüsseln und Fachkraftquoten nach der Vorgabe durch die Kostenträger. Nähere Informationen dazu finden Sie im Kapitel „C. Internes Kontrollsystem, Finanzmanagement und Risikomanagement" des Abschnitts „Unternehmenssteuerung" des Konzernlageberichts.

Wesentliche Themen

Auch für das Berichtsjahr 2023 sind die folgenden Themen aus den Bereichen Arbeitnehmer- und Sozialbelange für MATERNUS wesentlich:

  • Mitarbeiterbindung
  • Gewinnung von Mitarbeitenden
  • Aus- und Weiterbildung
  • Lebensqualität der Bewohner
  • Qualität in den Rehabilitationskliniken/Therapiequalität

Diese wurden 2017 im Rahmen der erstmaligen Berichterstattung gemäß CSR-RUG (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) durch eine Wesentlichkeitsanalyse identifiziert. Dabei haben sich der Vorstand sowie die Abteilungs- und Teamleiter systematisch mit der Identifizierung der Themen auseinandergesetzt, die sowohl für das Verständnis des Geschäftsverlaufs, des Geschäftsergebnisses und der Lage als auch für das Verständnis der Auswirkungen der Geschäftstätigkeit auf die nichtfinanziellen Aspekte in den Bereichen Umwelt, Soziales und Geschäftsführung erforderlich sind.

Im Berichtsjahr wurden die Themen erneut auf Relevanz und Aktualität hin überprüft - mit dem Ergebnis, dass sie weiterhin Bestand haben.

Risiken im Zusammenhang mit nichtfinanziellen Aspekten

Ein zentraler Faktor unseres wertorientierten, verantwortungsbewussten, unternehmerischen Handelns besteht in der Fähigkeit, Risiken zu erfassen und mit geeigneten Maßnahmen zu minimieren sowie sich bietende Chancen zu ergreifen. Um sowohl positive als auch negative Trends kontinuierlich und frühzeitig zu erkennen sowie die Strategie bzw. das operative Handeln darauf einstellen zu können, verfügt die MATERNUS-Kliniken AG über ein abgestuftes und integriertes Frühwarnsystem, welches Bestandteil eines umfassenden Risikomanagementsystems ist. Damit stellt die Forderung des Gesetzgebers, Risiken durch effiziente Überwachungssysteme voraussehbar zu machen, eine

zentrale und wertorientierte Aufgabe für die MATERNUSKliniken AG dar.
Es gibt im Konzern der MATERNUS-Kliniken AG eine klare Unternehmens- und Führungsstruktur. Bereichsübergreifende Funktionen werden dabei in enger Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften zentral gesteuert und ausgeführt. Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil der Planungs- und Kontrollprozesse. Die Bewertung und Steuerung der Risiken basieren auf einem für den Konzern einheitlichen Prozess der Risikoerkennung und werden vom Vorstand überwacht und maßgeblich gesteuert.

Die MATERNUS-Kliniken AG hat risikosenkende Maßnahmen implementiert. Nach einer sorgfältigen Nettobetrachtung der Risiken ergab sich, dass keine außergewöhnlichen Risiken festgestellt wurden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit erheblich negative Auswirkungen auf die im Gesetz genannten Aspekte haben oder zukünftig haben werden.

Nähere Informationen dazu finden Sie im Kapitel „C. Internes Kontrollsystem, Finanzmanagement und Risikomanagement" des Konzernlageberichts.

EU-Taxonomie

Im Rahmen des European Green Deals hat die Europäische Union verschiedene Klima- und Nachhaltigkeitsziele verabschiedet. Die Erreichung dieser Ziele kann laut EU unter anderem gelingen, wenn Finanzströme in ökologischnachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gelenkt werden. Die VO (EU) 852/2020 (nachfolgend „Taxonomie-Verordnung"), die im Juli 2020 in Kraft trat, klassifiziert Wirtschaftstätigkeiten als nachhaltig bzw. potentiell nachhaltig und soll damit Indikator für nachhaltige Investitionsentscheidungen sein.

Gemäß Taxonomie-Verordnung können Wirtschaftstätigkeiten nachhaltig sein, wenn sie eines oder mehrere der folgenden Ziele unterstützen:

  1. Klimaschutz
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Wassernutzung
  4. Übergang zur Kreislaufwirtschaft
  5. Minimierung der Umweltverschmutzung
  6. Schutz von Biodiversität und Ökosystemen

Zu den ersten beiden Umweltzielen, die sich auf Wirtschaftstätigkeiten und Branchen mit einem besonders hohen Anteil an Treibhausgasemissionen fokussieren, hat die EU-Kommission bereits im Jahr 2021 delegierte Rechtsakte veröffentlicht (VO (EU) 2021/2139 und VO (EU) 2021/2178). Im Juli 2023 hat die EU mit dem Delegierten Rechtsakt C (2023) 3850 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139 zusätzliche technische

Bewertungskriterien für die Umweltziele 1 und 2 der EU-Taxonomie-VO sowie gleichzeitig mit dem Delegierten Rechtsakt C (2023) 3851 zur Ergänzung der Delegierten Verordnung 2020/852 erstmals technische Bewertungskriterien für die Umweltziele 3 bis 6 festgelegt.

Alle Wirtschaftstätigkeiten, die in Annex I und Annex II der VO (EU) 2021/2139 aufgelistet sind, gelten als taxonomiefähig, also potentiell nachhaltig. Die Rechtsakte definieren darüber hinaus, wann eine Wirtschaftstätigkeit taxonomiekonform, also tatsächlich nachhaltig, ist. Dazu müssen folgende zusätzliche Kriterien für die Wirtschaftstätigkeit erfüllt sein:

  • Wesentlicher Beitrag zu mindestens einem Umweltziel (Art. 10-16 Taxonomie-Verordnung)
  • Durch die Ausführung der Tätigkeit darf keine erhebliche Beeinträchtigung eines der anderen Umweltziele vorliegen (DNSH-Kriterien) (Art. 17 Taxonomie-Verordnung)
  • Der Mindestschutz an Sozialstandards muss eingehalten werden (Art. 18 Taxonomie-Verordnung)

Sowohl für taxonomiefähige als auch für taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten werden gem. VO (EU) 2021/2178 Kennzahlen (KPIs) für Umsatz, Investitionen (Capital Expenditure, CapEx) und Betriebsausgaben (Operating Expenditure, OpEx) offengelegt.

Als Unternehmen, welches zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung verpflichtet ist, ist MATERNUS nach Art. 8 Abs. 1 der Taxonomie-Verordnung ebenfalls dazu verpflichtet, potentiell ökologisch-nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten zu den sechs Umweltzielen der EU-Taxonomie-Verordnung zu identifizieren und die entsprechenden Kennzahlen als Leistungsindikatoren offenzulegen. Mit der 2023 erfolgten Veröffentlichung des Delegierten Aktes zum Umweltschutz (2023/2485) durch die EU-Kommission ist MATERNUS zum ersten Mal verpflichtet, Angaben zur Taxonomiefähigkeit zu den weiteren vier Umweltzielen (nachhaltige Wassernutzung, Übergang zur Kreislaufwirtschaft, Minimierung der Umweltverschmutzung und Schutz von Biodiversität und Ökosystemen) zu machen. Eine Berichterstattung zu den ersten beiden Umweltzielen erfolgte bereits in den Vorjahren gemäß den regulatorischen Verpflichtungen.

ANALYSE DER TAXONOMIEFÄHIGEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN

Die Ergebnisse des letzten Jahres dienten als Grundlage für die Bestimmung der Taxonomiefähigkeit. Im Bereich der Investitionen und Betriebsausgaben konnten insgesamt drei Aktivitäten im Sinne der Taxonomie-Verordnung als taxonomiefähig identifiziert werden. Damit sind folgende drei Wirtschaftstätigkeiten für das Berichtsjahr 2023 als taxonomiefähig einzustufen:

Wirtschaftstätigkeit

6.5 Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen
7.7 Renovierung bestehender Gebäude
7.7 Erwerb von und Eigentum an Gebäuden

Die Wirtschaftstätigkeit 12.1 „Heime (ohne Erholungs- und Ferienheime)" fällt in den Geltungsbereich des delegierten Rechtsakts 2021/2139 (Annex II) und wurde für MATERNUS folgerichtig für das Geschäftsjahr 2021 als taxonomiefähig identifiziert. In diesem Geschäftsjahr wird die Wirtschaftstätigkeit 12.1 jedoch nicht als taxonomiefähig eingestuft: Die EU-Kommission veröffentlichte Ende 2022 in einer Mitteilung zur Klärung von offenen Auslegungsfragen, dass bestimmte Wirtschaftstätigkeiten im Sinne des Annex II der Taxonomie-Verordnung, darunter die Wirtschaftstätigkeit 12.1, erst nach der Durchführung einer Klimarisiko- und Vulnerabilitätsbewertung als taxonomiefähig für CapEx und OpEx einzustufen sind. Da eine solche erst für das Geschäftsjahr 2024 angedacht ist, kann die Voraussetzung momentan nicht erfüllt werden. Für das Umsatz KPI ist die Betrachtung der Wirtschaftstätigkeiten 12.1 grundsätzlich ausgeschlossen.

ANALYSE DER TAXONOMIEFÄHIGEN WIRTSCHAFTSTÄTIGKEITEN

Die Überprüfung der technischen Bewertungskriterien der drei relevanten Wirtschaftstätigkeiten hat ergeben, dass sich für das Geschäftsjahr 2023 die erforderlichen Nachweise momentan nicht erbringen lassen. Dies liegt zum einen an noch nicht etablierten internen Prozessen bei MATERNUS und zum anderen an nicht-taxonomiekonformen, eingekauften Produkten wie beispielsweise der Leasingfahrzeuge bei MATERNUS.

BERECHNUNG DER KPIS

Nach der Identifizierung der taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten wurden die KPIs berechnet. Die für die Berechnung benötigten konkreten Daten stellten die jeweiligen Unternehmen und Geschäftsbereiche zur Verfügung und beruhen auf den Zahlen des Konzernabschlusses.

Umsatzerlöse

Berechnung:
Die Umsatz-KPI entspricht dem Verhältnis des Nettoumsatzes aus taxonomiefähigen bzw. -konformen Wirtschaftstätigkeiten in einem Geschäftsjahr zum Gesamtnettoumsatz im gleichen Geschäftsjahr. Der Nenner der Umsatz-KPI bilden die Umsatzerlöse (IFRS 15) des Geschäftsjahres 2023. Weitere Informationen zum Gesamtnettoumsatz finden Sie im Abschnitt „Segmentberichterstattung" des Konzernanhangs.

Kurzbeschreibung

Fahrzeuge für den Patienten- und Seniorentransport

Instandhaltungsaufwendungen für Pflege und Klinikeinrichtungen
Gemietete Gebäude (Aktivierung von right-of-use assets)
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Bei MATERNUS:
Umsatzaktivitäten von MATERNUS werden durch die Anhänge des delegierten Rechtsaktes VO (EU) 2021/2139 nicht abgedeckt, so dass das Umsatz-KPI keine Relevanz im Sinne der Taxonomie-Verordnung hat.

Investitionsausgaben (CapEx)

Berechnung:
Die Investitionsausgaben (CapEx) im Sinne des delegierten Rechtsakts VO (EU) 2021/2178, Annex I, Nr. 1.1.2.1 umfassen die Zugänge an Sachanlagen, an Nutzungsrechten und immateriellen Vermögenswerten während des betrachteten Geschäftsjahres vor Abschreibungen und Neubewertungen, einschließlich solcher, die sich aus Neubewertungen und Wertminderungen für das betreffende Geschäftsjahr und ohne Änderungen des beizulegenden Zeitwerts ergeben. Konkret werden folgende Zugänge in die Berechnung des Nenners einbezogen:

  • Zugänge zu Sachanlagen (IAS 16)
  • Zugänge zu immateriellen Vermögenswerten (IAS 38)
  • Zugänge zu als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (IAS 40)
  • Zugänge zu Landwirtschaft (IAS 41)
  • Zugänge zu Leasingverhältnissen (IFRS 16)

Der Zähler des CapEx-KPI setzt sich aus dem Teil der im Nenner enthaltenen Investitionsausgaben zusammen, der sich auf Vermögenswerte oder -prozesse bezieht, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.

Bei MATERNUS:
Bei MATERNUS sind im Geschäftsjahr 2023 Investitionen im Bereich Verkehr (Wirtschaftstätigkeit 6.5 „Beförderung

mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen") und Baugewerbe und Immobilien (Wirtschaftstätigkeit 7.7 „Erwerb von und Eigentum an Gebäuden") angefallen.

Im Geschäftsjahr 2023 sind 3,41 Prozent der Investitionsausgaben taxonomiefähig und 96,59 Prozent nichttaxonomiefähig. Der Zähler setzt sich aus Zugängen zu Sachanlagen (131.857,41 €) sowie Leasingverhältnissen $(5.748,37 €$ ) zusammen, die sich auf die oben genannten zwei Wirtschaftstätigkeiten beziehen.

Betriebsausgaben (OpEx)

Berechnung:
Die Betriebsausgaben (OpEx) im Sinne des delegierten Rechtsakts VO (EU) 2021/2178, Annex I, Nr. 1.1.3.1 umfassen direkte, nicht kapitalisierte Kosten, die sich auf Forschung und Entwicklung, Gebäudesanierungsmaßnahmen, kurzfristiges Leasing, Wartung und Reparatur beziehen, sowie sämtliche anderen direkten Ausgaben im Zusammenhang mit der täglichen Wartung von Vermögenswerten des Sachanlagevermögens, die notwendig sind, um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen. Der Zähler des OpEx-KPI setzt sich aus dem Teil der im Nenner enthaltenen Betriebsausgaben zusammen, der sich auf Vermögenswerte oder -prozesse bezieht, die mit taxonomiefähigen bzw. taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind.

Bei MATERNUS:
Bei MATERNUS sind im Geschäftsjahr 2023 Betriebsausgaben im Bereich Verkehr (Wirtschaftstätigkeit 6.5 „Beförderung mit Motorrädern, Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen") und Baugewerbe und Immobilien (Wirtschaftstätigkeiten 7.2 „Renovierung bestehender Gebäude") angefallen.

Im Geschäftsjahr sind 89,10 Prozent der Betriebsausgaben taxonomiefähig und 10,90 Prozent nicht-taxonomiefähig. Der Zähler setzt sich aus Aufwendungen für Gebäudesanierungsmaßnahmen (2.257.507,17 €), Wartung und Reparatur (456.024,26 €) und sonstigen anderen direkten Ausgaben (258.853,26 €) zusammen, die sich auf die oben genannten zwei Wirtschaftstätigkeiten beziehen.
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MELDEBOGEN FÜR DIE KPI VON NICHT-FINANZUNTERNEHMEN
Meldebogen: Anteil des Umsatzes aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2023
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a) Der Code stellt die Abkürzung des jeweiligen Ziels dar, zu dem die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann, sowie die Nummer des Abschnitts der Tätigkeit im entsprechenden Anhang, der das Ziel abdeckt, d. h.

  • Klimaschutz: CCM (Climate Change Mitigation)
  • Anpassung an den Klimawandel: CCA (Climate Change Adaptation)
  • Wasser- und Meeresressourcen: WTR (Water)
  • Kreislaufwirtschaft: CE (Circular Economy)
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: PPC (Pollution Prevention and Control)
  • Biologische Vielfalt und Ökosysteme: BIO (Biodiversity and ecosystems)

Die Tätigkeit ,Aufforstung" würde zum Beispiel den folgenden Code haben: CCM 1.1
Bei Maßnahmen, die einen wesentlichen Beitrag zu mehr als einem Ziel leisten können, sind die Codes für alle Ziele anzugeben.
Wenn beispielsweise der Betreiber meldet, dass die Tätigkeit ,Neubau' einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Kreislaufwirtschaft leistet, wäre der Code: CCM 7.1. /CE 3.1.
In den Abschnitten A. 1 und A. 2 dieses Meldebogens sollten dieselben Codes verwendet werden.

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b) J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit
N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht-taxonomiekonforme Tätigkeit
N/EL - ,not eligible', für das jeweilige Umweltziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit
c) Trägt eine Wirtschaftstätigkeit wesentlich zu mehreren Umweltzielen bei, so geben Nicht-Finanzunternehmen in Fettdruck das relevanteste Umweltziel für die Berechnung der KPI von Finanzunternehmen an, wobei Doppelzählungen zu vermeiden sind. Wenn die Verwendung der Erlöse aus der Finanzierung nicht bekannt ist, berechnen die Finanzunternehmen in ihren jeweiligen KPI die Finanzierung von Wirtschaftstätigkeiten, die zu mehreren Umweltzielen beitragen, nach dem relevantesten Umweltziel, das von Nicht-Finanzunternehmen in diesem Meldebogen in Fettdruck angegeben ist. Ein Umweltziel kann in einer Zeile nur einmal in Fettdruck angegeben werden, um eine Doppelzählung von Wirtschaftstätigkeiten in den KPI von Finanzunternehmen zu vermeiden. Dies gilt nicht für die Berechnung der Taxonomiekonformität von Wirtschaftstätigkeiten für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 2 Nummer 12 der Verordnung (EU) 2019/2088. Nicht-Finanzunternehmen melden auch den Umfang der Taxonomiefähigkeit und -konformität je Umweltziel, wozu auch die Konformität mit jedem der Umweltziele für Tätigkeiten gehört, die wesentlich zu mehreren Zielen beitragen, unter Verwendung des nachstehenden Musters:

Umsatzanteil/Gesamtumsatz
Taxonomiekonform je Ziel Taxonomiefähig je Ziel
CCM $\%$ $\%$
CCA $\%$ $\%$
WTR $\%$ $\%$
CE $\%$ $\%$
PPC $\%$ $\%$
BIO $\%$ $\%$

d) Ein und dieselbe Tätigkeit kann nur mit einem oder mehreren Umweltzielen konform sein, für das bzw. die sie taxonomiefähig ist.
e) Dieselbe Tätigkeit kann taxonomiefähig und nicht mit den relevanten Umweltzielen konform sein.
f) EL - Für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit.
N/EL - Für das jeweilige Ziel nicht-taxonomiefähige Tätigkeit.
g) Tätigkeiten sind nur dann in Abschnitt A. 2 dieses Meldebogens anzugeben, wenn sie nicht mit einem Umweltziel konform sind, für das sie taxonomiefähig sind. Tätigkeiten, die mit mindestens einem Umweltziel konform sind, sind in Abschnitt A. 1 dieses Meldebogens anzugeben.
h) Für die Meldung einer Tätigkeit in Abschnitt A. 1 müssen alle DNSH-Kriterien und Mindestschutzanforderungen erfüllt sein. Für die unter A. 2 aufgeführten Tätigkeiten können die Spalten 5 bis 17 von den Nicht-Finanzunternehmen auf freiwilliger Basis ausgefüllt werden. Nicht-Finanzunternehmen können den wesentlichen Beitrag und die DNSH-Kriterien, die sie erfüllen oder nicht erfüllen, in Abschnitt A. 2 mit folgenden Codes angeben: a) für den wesentlichen Beitrag: J/N und N/EL anstelle von EL und N/EL sowie b) für DNSH: J/N.

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MELDEBOGEN FÜR DIE KPI VON NICHT-FINANZUNTERNEHMEN
Meidebogen: CapEx-Anteil aus Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2023
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a) Der Code stellt die Abkürzung des jeweiligen Ziels dar, zu dem die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann, sowie die Nummer des Abschnitts der Tätigkeit im entsprechenden Anhang, der das Ziel abdeckt, d. h.

  • Klimaschutz: CCM
  • Anpassung an den Klimawandel: CCA
  • Wasser- und Meeresressourcen: WTR
  • Kreislaufwirtschaft: CE
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: PPC
  • Biologische Vielfalt und Ökosysteme: BIO

Die Tätigkeit ,Aufforstung" würde zum Beispiel den folgenden Code haben: CCM 1.1

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Bei Maßnahmen, die einen wesentlichen Beitrag zu mehr als einem Ziel leisten können, sind die Codes für alle Ziele anzugeben.
Wenn beispielsweise der Betreiber meldet, dass die Tätigkeit ,Neubau' einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Kreislaufwirtschaft leistet, wäre der Code: CCM 7.1, /CE 3.1.
In den Abschnitten A. 1 und A. 2 dieses Meldebogens sollten dieselben Codes verwendet werden.
b) J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit
N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit
N/EL - ,not eligible', für das jeweilige Umweltziel nicht-taxonomiefähige Tätigkeit
c) Trägt eine Wirtschaftstätigkeit wesentlich zu mehreren Umweltzielen bei, so geben Nicht-Finanzunternehmen in Fettdruck das relevanteste Umweltziel für die Berechnung der KPI von Finanzunternehmen an, wobei Doppelzählungen zu vermeiden sind. Wenn die Verwendung der Erlöse aus der Finanzierung nicht bekannt ist, berechnen die Finanzunternehmen in ihren jeweiligen KPI die Finanzierung von Wirtschaftstätigkeiten, die zu mehreren Umweltzielen beitragen, nach dem relevantesten Umweltziel, das von Nicht-Finanzunternehmen in diesem Meldebogen in Fettdruck angegeben ist. Ein Umweltziel kann in einer Zeile nur einmal in Fettdruck angegeben werden, um eine Doppelzählung von Wirtschaftstätigkeiten in den KPI von Finanzunternehmen zu vermeiden. Dies gilt nicht für die Berechnung der Taxonomiekonformität von Wirtschaftstätigkeiten für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 2 Nummer 12 der Verordnung (EU) 2019/2088. Nicht-Finanzunternehmen melden auch den Umfang der Taxonomiefähigkeit und konformität nach Umweltziel, wozu auch die Konformität mit jedem der Umweltziele für Tätigkeiten gehört, die wesentlich zu mehreren Zielen beitragen, unter Verwendung des nachstehenden Musters:

CapEx-Anteil/Gesamt-CapEx
Taxonomiekonform
je Ziel
Taxonomiefähig
je Ziel
CCM $\%$ $\%$
CCA $\%$ $\%$
WTR $\%$ $\%$
CE $\%$ $\%$
PPC $\%$ $\%$
BIO $\%$ $\%$

d) Ein und dieselbe Tätigkeit kann nur mit einem oder mehreren Umweltzielen konform sein, für die sie taxonomiefähig ist.
e) Dieselbe Tätigkeit kann taxonomiefähig und nicht mit den relevanten Umweltzielen konform sein.
f) EL - Für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit.
N/EL - Für das jeweilige Ziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit.
g) Tätigkeiten sind nur dann in Abschnitt A. 2 dieses Meldebogens anzugeben, wenn sie nicht mit einem Umweltziel konform sind, für das sie taxonomiefähig sind. Tätigkeiten, die mit mindestens einem Umweltziel konform sind, sind in Abschnitt A. 1 dieses Meldebogens anzugeben.
h) Für die Meldung einer Tätigkeit in Abschnitt A. 1 müssen alle DNSH-Kriterien und Mindestschutzanforderungen erfüllt sein. Für die unter A. 2 aufgeführten Tätigkeiten können die Spalten 5 bis 17 von den Nichtfinanzunternehmen auf freiwilliger Basis ausgefüllt werden. Nicht-Finanzunternehmen können den wesentlichen Beitrag und die DNSH-Kriterien, die sie erfüllen oder nicht erfüllen, in Abschnitt A. 2 mit folgenden Codes angeben: a) für den wesentlichen Beitrag: J/N und N/EL anstelle von EL und N/EL sowie b) für DNSH: J/N.

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MELDEBOGEN FÜR DIE KPI VON NICHT-FINANZUNTERNEHMEN
Meidebogen: OpEx-Anteil von Waren oder Dienstleistungen, die mit taxonomiekonformen Wirtschaftstätigkeiten verbunden sind - Offenlegung für das Jahr 2023
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a) Der Code stellt die Abkürzung des jeweiligen Ziels dar, zu dem die Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag leisten kann, sowie die Nummer des Abschnitts der Tätigkeit im entsprechenden Anhang, der das Ziel abdeckt, d. h.

  • Klimaschutz: CCM
  • Anpassung an den Klimawandel: CCA
  • Wasser- und Meeresressourcen: WTR
  • Kreislaufwirtschaft: CE
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung: PPC
  • Biologische Vielfalt und Ökosysteme: BIO

Die Tätigkeit ,Aufforstung" würde zum Beispiel den folgenden Code haben: CCM 1.1

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Bei Maßnahmen, die einen wesentlichen Beitrag zu mehr als einem Ziel leisten können, sind die Codes für alle Ziele anzugeben.
Wenn beispielsweise der Betreiber meldet, dass die Tätigkeit ,Neubau' einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und zur Kreislaufwirtschaft leistet, wäre der Code: CCM 7.1, /CE 3.1.
In den Abschnitten A. 1 und A2 dieses Meldebogens sollten dieselben Codes verwendet werden.
b) J - Ja, taxonomiefähige und mit dem relevanten Umweltziel taxonomiekonforme Tätigkeit
N - Nein, taxonomiefähige, aber mit dem relevanten Umweltziel nicht taxonomiekonforme Tätigkeit
N/EL - ,not eligible', für das jeweilige Umweltziel nicht-taxonomiefähige Tätigkeit
c) Trägt eine Wirtschaftstätigkeit wesentlich zu mehreren Umweltzielen bei, so geben Nicht-Finanzunternehmen in Fettdruck das relevanteste Umweltziel für die Berechnung der KPI von Finanzunternehmen an, wobei Doppelzählungen zu vermeiden sind. Wenn die Verwendung der Erlöse aus der Finanzierung nicht bekannt ist, berechnen die Finanzunternehmen in ihren jeweiligen KPI die Finanzierung von Wirtschaftstätigkeiten, die zu mehreren Umweltzielen beitragen, nach dem relevantesten Umweltziel, das von Nicht-Finanzunternehmen in diesem Meldebogen in Fettdruck angegeben ist. Ein Umweltziel kann in einer Zeile nur einmal in Fettdruck angegeben werden, um eine Doppelzählung von Wirtschaftstätigkeiten in den KPI von Finanzunternehmen zu vermeiden. Dies gilt nicht für die Berechnung der Taxonomiekonformität von Wirtschaftstätigkeiten für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 2 Nummer 12 der Verordnung (EU) 2019/2088. Nicht-Finanzunternehmen melden auch den Umfang der Taxonomiefähigkeit und konformität nach Umweltziel, wozu auch die Konformität mit jedem der Umweltziele für Tätigkeiten gehört, die wesentlich zu mehreren Zielen beitragen, unter Verwendung des nachstehenden Musters:

OpEx-Anteil/Gesamt-OpEx

Taxonomiekonform
je Ziel
Taxonomiefähig
je Ziel
CCM $\%$ $\%$
CCA $\%$ $\%$
WTR $\%$ $\%$
CE $\%$ $\%$
PPC $\%$ $\%$
BIO $\%$ $\%$

d) Ein und dieselbe Tätigkeit kann nur mit einem oder mehreren Umweltzielen konform sein, für die sie taxonomiefähig ist.
e) Dieselbe Tätigkeit kann taxonomiefähig und nicht mit den relevanten Umweltzielen konform sein.
f) EL - Für das jeweilige Ziel taxonomiefähige Tätigkeit.
N/EL - Für das jeweilige Ziel nicht taxonomiefähige Tätigkeit.
g) Tätigkeiten sind nur dann in Abschnitt A. 2 dieses Meldebogens anzugeben, wenn sie nicht mit einem Umweltziel konform sind, für das sie taxonomiefähig sind. Tätigkeiten, die mit mindestens einem Umweltziel konform sind, sind in Abschnitt A. 1 dieses Meldebogens anzugeben.
h) Für die Meldung einer Tätigkeit in Abschnitt A. 1 müssen alle DNSH-Kriterien und Mindestschutzanforderungen erfüllt sein. Für die unter A. 2 aufgeführten Tätigkeiten können die Spalten 5 bis 17 von den Nichtfinanzunternehmen auf freiwilliger Basis ausgefüllt werden. Nicht-Finanzunternehmen können den wesentlichen Beitrag und die DNSH-Kriterien, die sie erfüllen oder nicht erfüllen, in Abschnitt A. 2 mit folgenden Codes angeben: a) für den wesentlichen Beitrag: J/N und N/EL anstelle von EL und N/EL sowie b) für DNSH: J/N. ${ }^{\circ}$

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Mitarbeiter

Der Erfolg von MATERNUS hängt vom Wohlergehen und der Zufriedenheit unserer Bewohner und Patienten ab. Das wiederum korreliert in hohem Maße mit der Kompetenz und der Zahl der Fachkräfte und Spezialisten in der Krankenund Altenpflege. Bekanntermaßen herrscht in Deutschland derzeit Fachkräftemangel. Stellenangebote für examinierte Altenpflegefachkräfte und Spezialisten sind im Bundesdurchschnitt 212 Tage unbesetzt und damit so lange wie in keinem anderen Bereich. Laut der Bundesanstalt für Arbeit kommen auf 100 gemeldete Stellen für Altenpflegefachkräfte gerade einmal 33 arbeitslose Pflegekräfte. ${ }^{1}$ Deshalb sind die Themen Gewinnung von Mitarbeitern, Mitarbeiterbindung und Aus- und Weiterbildung für die MATERNUS-Kliniken AG wesentlich, um dieser Herausforderung begegnen zu können. Ein wichtiger Schritt in dieser Hinsicht war die Einführung der zusätzlichen Hierarchieebene der Regionalleitungen in der Pflege ab Anfang 2023 zur Stärkung der Managementstrukturen. Seit 2023 finden zudem quartalsweise Tagungen der Einrichtungsleitungen statt, davon mindestens eine Tagung im Jahr in Präsenz.

Im Jahr 2023 ist aufgrund der Schließung der Einrichtung Dresdner Hof in Leipzig die Zahl unserer Mitarbeiter leicht auf 1.989 (Vorjahr 2.040) gesunken.
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Auswirkungen der COVID-19-Pandemie
Nachdem die Impfpflicht im Gesundheitswesen zum Jahresende 2022 eingestellt wurde, fehlt seither die gesetzliche Grundlage für die Erhebung der Daten zum Infektionsgeschehen oder der Impfstatistik bei Bewohnern und Personal. Zum 1. März 2023 wurde zudem die Maskenund Testpflicht aufgehoben. Testungen erfolgen nur noch, wenn diese im Fall von Infektionshäufungen vom Gesundheitsamt angeordnet werden. In ihrer Empfehlung vom 25. Mai 2023 spricht sich die Ständige Impfkommission (STIKO) dafür aus, dass alle Menschen ab 18 Jahren eine Grundimmunisierung und eine erste Auffrischungsimpfung erhalten. Eine Infektion kann eine der Impfungen ersetzen.

Weitere Auffrischungsimpfungen, in der Regel in einem Abstand von mindestens 12 Monaten zur letzten bekannten Berührung mit dem Virus (entweder durch Impfung oder Erkrankung), sollen Menschen ab 60 Jahren, Bewohner in Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches und pflegendes Personal mit direktem Kontakt zu Patienten und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen erhalten. Eine Aufzeichnung oder Nachverfolgung hierüber findet jedoch nicht mehr statt.

Personalmanagement

Das Team „Dienstplanmanagement \& Support" (ehemals „Dienstplanmanagement \& Support, HR-Steuerung") verantwortet die Personalmanagementprozesse. Mit der Änderung im Personalanforderungsverfahren Ende 2022 und dem Wegfall einer Genehmigungsstufe im Jahr 2023 wurden die Prozesse vereinfacht. Die Teammitglieder erhielten neue regionale Bereichsverantwortungen. Die Tätigkeitsschwerpunkte lagen im Berichtsjahr auf der Schulung und Kompetenzentwicklung aller Nutzer in der Anwendung einer Dienstplan-Software sowie der Prüfung und Optimierung von Daten. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der im Konzern eingesetzten HEIMBAS-Software und die Optimierung der internen Prozesse führten zu einer Verbesserung der Datenlage und der Minimierung der Fehlerquote bei konzernweiten Revisionen. Die laufenden Schulungen haben die Nutzung der Dienstplan-Software verbessert. Zusätzliche Projekte und Prozesse stehen weiterhin an, insbesondere im Hinblick auf das neue Personalbemessungsverfahren nach Professor Rothgang. ${ }^{2}$

Die Datenlage hat sich gegenüber 2022 durch konkrete regionale Prüfmaßnahmen nochmalig verbessert. Es wurden neben den bereits implementierten Revisionen zusätzliche anlassbezogene Prüfprozesse etwa bezüglich der Einhaltung des gesetzlichen Pflegemindesturlaubs oder der Anlage besonderer Personengruppen implementiert. Optimierungen in den Hinterlegungsoptionen in verschiedenen Themenbereichen wie Funktions- und Tarifgruppenauswahl konnten für die Nutzer realisiert werden, um mögliche Fehler zu minimieren und Dateneingaben zu erleichtern und zu beschleunigen.

Weiterhin wurden im Laufe des Jahres 2023 eine ganze Reihe von Analysen und technischen Vorbereitungen zur Umsetzung des neuen Personalbemessungsverfahrens realisiert. Im Jahr 2023 konnte ein Rückgang allgemeiner Anfragen bei unserer Dienstplanmanager-Hotline festgestellt werden, wobei die tatsächlich angefragten Unterstützungsleistungen fachlich deutlich komplexer wurden. Dies lässt sich auf die mittlerweile mehrjährigen intensiven Schulungen für neue und bestehende Mitarbeitende durch das Team Dienstplanmanagement \& Support zurückführen. Hinzu kommt, dass die speziell für

die Anwender qualitativ hochwertigen Schulungsunterlagen und Arbeitshilfen aktiv und eigenverantwortlich von den Anwendern genutzt werden.

Mit der Einführung von Microsoft 365 im 4. Quartal 2023 wurden zusätzliche Möglichkeiten der Kommunikation, Schulung, Vernetzung und des Informationsflusses geschaffen, welche die bestehenden Prozesse weiter flexibilisieren und vereinfachen. Für 2024 ist deshalb die Ablösung der zentralen Hotline durch die regionalen Bereichsverantwortlichen als direkte Ansprechpersonen geplant. Dies entspricht den individuellen Unterstützungs- und Schulungsbedarfen und korrespondiert mit der bereits etablierten regionalen Verantwortung für Schulung und Datenoptimierung, bei der die Benutzer eine feste Ansprechperson für ihre Belange im Dienstplanmanagement haben.

Im Jahr 2023 konnte der Prozess von der Personalbeantragung über das Vorstellungsgespräch bis hin zur Aushändigung des Arbeitsvertrages weiter gestrafft werden. Durch das Entfallen der bislang bestehenden Genehmigungsstufe durch das „Team Dienstplanmanagement \& Support" liegt nun mehr Kompetenz- und Entscheidungsbefugnis in den Händen unserer Einrichtungsleitungen. Dies führte zu einem beschleunigten Einstellungsprozess und dazu, dass Arbeitsverträge schneller fertiggestellt werden können.

Für alle Mitarbeiter in der Pflege und den Dienstleistungen der RECATEC wird weiterhin mit dem monatlichen Informationsmedium DPM-News gearbeitet, in dem MATERNUS über die aktuellen Änderungen und Neuerungen zu Arbeitshilfen und Schulungsunterlagen informiert und hilfreiche Tipps rund um das Thema Dienstplanmanagement gibt.

Ein weiterer Meilenstein im Berichtsjahr war der erfolgreiche Abschluss der Konzernbetriebsvereinbarung für das Bewerbermanagementsystem P\&I LOGA. Diese legt die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen fest und ebnet den Weg für eine umfassende Integration dieses Systems in unsere HR-Prozesse. Unser Fokus liegt nun auf der digitalen Transformation unserer HR-Prozesse mittels P\&I LOGA. Dabei spielen die effiziente Verwaltung und Organisation von Unterlagen sowie die Steuerung des Seminar- und Qualifikationsmanagements zentrale Rollen. Durch die Implementierung automatisierter Workflows sollen Dokumente zukünftig direkt und nahtlos in die digitale Personalakte eingefügt werden. Dies ermöglicht eine schnellere und präzisere Verarbeitung von Informationen und erhöht die Effizienz unserer Personalabteilung.

Mitarbeiterbindung

Unser erklärtes Ziel ist es, die Mitarbeiter langfristig an MATERNUS zu binden. Die Entwicklung der durchschnittlichen Konzernzugehörigkeit (in Jahren) ist der folgenden Tabelle zu entnehmen:

Im Jahr $\mathbf{2 0 2 0}$ $\mathbf{2 0 2 1}$ $\mathbf{2 0 2 2}$ $\mathbf{2 0 2 3}$
Pflege 6,3 5,8 6,2 6,9
Reha 9,5 9,0 8,4 10,1
Holding 6,5 7,4 8,8 11,2
RECATEC 8,1 7,9 7,9 7,7
Gesamt $\mathbf{7 , 3}$ $\mathbf{6 , 7}$ $\mathbf{7 , 0}$ $\mathbf{7 , 6}$

2023 hat MATERNUS erneut auf zahlreiche Maßnahmen und Instrumente zurückgegriffen, um die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen weiter zu stärken.

Einarbeitung

Vor allem die ersten Wochen sind kritisch für die Entscheidung, ob jemand langfristig im Unternehmen bleibt. Deshalb werden ein konzernweites Einarbeitungskonzept und konkrete Einarbeitungspläne in den Einrichtungen implementiert.

Seit Januar 2023 beschäftigt sich ein neu einberufener Qualitätszirkel dauerhaft mit der Überprüfung und Weiterentwicklung des Einarbeitungskonzeptes. Dieser ist mit einem Kick-off Termin im Januar 2023 gestartet. Gemeinsam haben sich die insgesamt zwölf Teilnehmer auf einen vierteljährlichen Turnus verständigt. Der letzte Termin im Oktober konnte durch IT-Probleme nicht stattfinden. Inhaltlich wurden die Themen Social Media optimieren und ausbauen, Teamevents gestalten und das Willkommensgeschenk besprochen und weiterentwickelt.

Die durch das Auslaufen des Mietvertrags bedingte Schließung des Seniorencentrums Dresdner Hof zum Jahresende 2022 führte zu einer leichten Verringerung der Beschäftigtenzahl. Für die Mitarbeiter aus dem MATERNUS Seniorencentrum Dresdner Hof wurden Möglichkeiten geschaffen, in einer anderen Betriebsstätte weiterhin für MATERNUS tätig zu sein. Dieses Angebot wurde von einem Teil der Betroffenen angenommen.

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Personalkennzahlen 2023

$\varnothing$ Kopf-
zahl
$\varnothing$ Vollzeit-
kräfte
Anzahl Teil-
zeitkräfte
in Prozent
Pflege 1.209 884 26,9
Reha 335 265 21,0
Holding 20 16 18,1
RECATEC 425 292 31,2
Gesamt $\mathbf{1 . 9 8 9}$ $\mathbf{1 . 4 5 7}$ $\mathbf{2 6 , 7}$

Vergütung

Mit der Einführung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) zum 1. September 2022 erfolgte eine tarifähnliche Bezahlung in der Pflege für Fachkräfte, Pflegassistenten und Betreuungskräfte. Für MATERNUS bedeutete das kurzfristig einen hohen Aufwand, denn zuvor mussten für jede Einrichtung separate Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern geführt und darauf aufbauend die Entgelte ausgestaltet werden.

MATERNUS hat sich im Rahmen der Umsetzung des GVWG entschieden, eine einheitliche Vergütungsstruktur für alle Mitarbeiter der Seniorencentren einzuführen.

Mit der unternehmensweiten Entscheidung, die tarifähnliche Bezahlung über das sogenannte regionale Entgeltniveau umzusetzen, werden jährlich neue regionale Entgeltniveaus veröffentlicht, die in den einzelnen Bundesländern nachweislich umzusetzen sind. Auch 2023 wurden dadurch in
vielen Einrichtungen die Vergütungen für die Beschäftigten der Pflege angehoben und auch die Bezahlung der pflegetypischen Nacht-, Sonn- und Feiertags-Zuschläge verbessert. Allerdings wird mit der reinen Vergütungsleistung für Pflegekräfte zukünftig keine weitere Mitarbeiterbindung einhergehen, da alle Betriebe der Pflege die tarifähnliche Bezahlung sicherstellen müssen. Den sogenannten „weichen" Faktoren wie Arbeitsbedingungen, Benefits etc. wird zukünftig eine größere Bedeutung zukommen, wenn es darum geht, Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und dauerhaft zu halten.

Betriebliche Gesundheitsförderung

MATERNUS erachtet die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) als ein wichtiges Instrument zur Mitarbeiterbindung. Die Implementierung gesetzlicher Vorgaben, die Unterstützung bei generellen Fragen und das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) sind bei MATERNUS zentral organisiert.

Darüber hinaus bieten die einzelnen Pflegeeinrichtungen und Kliniken individuelle und an den Bedarf angepasste Angebote an BGF-Maßnahmen wie klassische Rückenschulungen, Raucherentwöhnungskurse oder Kooperationen mit Fitnessstudios an.

Ferner wurde das Projekt Bikeleasing im Herbst 2023 flächendeckend in den Pflegeeinrichtungen eingeführt. Die Einführung in den Kliniken ist für das Jahr 2024 geplant. Mit dem Fahrradleasing möchten wir unseren Mitarbeitern die Möglichkeit geben, ein hochwertiges Fahrrad zu einem

erschwinglichen Preis zu leasen, um so - zusätzlich zur gesundheitlichen Komponente - umweltfreundlich zur Arbeit zu kommen und gleichzeitig einen Beitrag zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes zu leisten.

Die für das Jahr 2023 geplanten Seminare zum Thema „Selbstpflege und Selbstreflexion" wurden erfolgreich umgesetzt.

Wertschätzung

Im Jahr 2023 wurden die Maßnahmen zur Wertschätzung der Mitarbeiter aus den vergangenen Jahren weitergeführt, neue Konzepte entwickelt und zusätzliche Initiativen gestartet. So hat beispielsweise der regelmäßig erscheinende Newsletter für MATERNUS ein eigenes Layout bekommen, wodurch sich die Mitarbeiter besser mit dem Format identifizieren konnten. Die schlanke und interaktive Gestaltung hat es den Mitarbeitern leicht gemacht, unternehmensbezogene Neuerungen mitzuverfolgen. Zudem war der Newsletter das zentrale Instrument, um neue Benefits und Mitarbeiteraktionen an die Belegschaft zu kommunizieren.

Als neuen Ausgangspunkt der internen Kommunikation wurde mit Microsoft Teams ein betriebsinternes Austauschformat etabliert, in dem die Kollegen sich innerhalb der Einrichtungen und über die Einrichtungen hinaus vernetzen können - sei es über das neu erstellte E-Mail-Konto oder eine Videokonferenz bei Microsoft Teams: Durch die umfassenden Möglichkeiten des Austausches sind das Unternehmen und die Mitarbeiter weiter zusammengewachsen. Informationen erreichen die Kollegen nun direkt und tagesaktuell. Mit intensiver Nutzung dieser technischen Möglichkeiten schaffen wir mehr Zusammenhalt und Zugehörigkeit. Impulse aus den Chatgruppen von Microsoft Teams werden auch regelmäßig aufgenommen und beispielsweise auf Veranstaltungen für und von Mitarbeitenden umgesetzt.

Im Jahr 2023 wurde das selbstentwickelte Format des Pflegedanktags fortgeführt, welches unter den Mitarbeitenden sehr beliebt ist. Alljährlich nominieren sich die Kollegen für ihren besonderen Einsatz. Die Gewinnerin freute sich über einen Konzertbesuch in Berlin inklusive Aufenthalt, Taschengeld und Reisekosten.

Aufgrund der besonderen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem IT-Crash und der Einführung neuer IT-Strukturen im Herbst wurden als Wertschätzung und Dankeschön für die Mehrbelastung „Torten ins Land gesendet". Zur Weihnachtszeit wurde allen Mitarbeitenden eine Weihnachtsdose bzw. weihnachtliche Aufmerksamkeit übermittelt.
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Mit den Mitarbeitern der Kliniken, die länger als ein Jahr bei MATERNUS beschäftigt sind, führen wir einmal im Jahr ein strukturiertes Entwicklungsgespräch. So können regelmäßig die Erwartungen, Zielvorstellungen und der Unterstützungsbedarf einzelner Mitarbeiter ermittelt und gemeinsam die bestmögliche Verwirklichung erreicht werden. Diese Ergebnisse sind auch in die Planung des Schulungsangebots 2024 eingeflossen. Auch schon vor Ablauf eines Jahres, konkret am Ende der Probezeit eines Mitarbeiters, wird ein strukturiertes Interview geführt. Damit werden die Einarbeitungsphase analysiert und bewertet, Fragen und Probleme geklärt und ggf. Maßnahmen zur Nachqualifizierung des Mitarbeiters festgelegt.

Gewinnung von Mitarbeitern

Im Jahr 2023 verzeichneten wir einen beeindruckenden Anstieg der Bewerbungen um 13 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Dieser Erfolg ist das Ergebnis kontinuierlicher Bemühungen der dafür eingerichteten Stabsstelle Recruiting und Onboarding.

Ausbildung

Die Ausbildung nimmt einen besonderen Stellenwert im Unternehmen ein. Mit der Vergütung für Auszubildende leistet unsere Unternehmensgruppe einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Ausbildung im Bereich Pflege. Vergleicht man die Vergütung unserer Auszubildenden mit den Ausbildungsvergütungen anderer Branchen, schneiden wir überdurchschnittlich ab. Zusätzlich erhalten unsere Auszubildenden seit September 202330 Tage Urlaub - so wie auch alle übrigen Beschäftigten der Unternehmensgruppe ab 2024. Im Jahr 2024 hoffen wir zudem auf eine erneute Steigerung der Anzahl unserer Auszubildenden, um auch in Zukunft dem wachsenden Bedarf an qualifizierten Pflegefachkräften gerecht werden zu können.
neue Azubiverträge 107
davon Azubiverträge PFK 77
Übernahme als PFK 19

Die Angabe zur Übernahme als PFK bezieht sich auf die Summe der Einstellungen drei Jahre zuvor. Durch einen deutlichen Anstieg neuer Azubiverträge im Jahr 2023 erwarten wir in den Folgejahren gesteigerte Übernahmequoten.

Mitarbeiterentwicklung und Weiterentwicklung

Das auf Basis der erstmalig im Sommer 2022 an allen Standorten durchgeführten Bedarfsabfrage entwickelte Schulungsangebot 2023 wurde wie geplant umgesetzt. Dabei erfreuten sich beispielsweise Themen aus Pflege und Betreuung aber auch Angebote zur HEIMBAS- Software zur Erstellung der Dienstpläne (besonders zur Anwendung „E-Doku") oder Themen der Führungsarbeit großer Nachfrage. Dabei waren die Anmeldungen je Thema regional schwankend. Daraus haben wir für das Angebot 2024 abgeleitet, dass die Bedarfe unserer Einrichtungen in den Regionen sehr unterschiedlich sind. Aus diesem Grund sowie aufgrund der vorangeschrittenen Digitalisierung im Unternehmen und der Einführung eines E-Learnings (siehe unten) ist die Ausgestaltung des zentralen Programms 2024 verschlankt worden und im Schwerpunkt mit unternehmensspezifischen Inhalten zu Führung, Veränderungsmanagement oder auch Systemen und Prozessen erfolgt.
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Das Ziel ist es, einen optimalen Qualifizierungsgrad der Mitarbeiter zu erreichen. Wir wollen also unsere Mitarbeiter speziell für die besonderen Anforderungen ihrer Tätigkeit aus- und weiterbilden. Die Qualität der Schulungsangebote lässt sich aus den Teilnehmerfeedbacks, welche ausgewertet werden, ablesen. Die Auswertung der Teilnehmerfeedbacks 2023 zeigte, dass uns mit dem zentralen Programm 2023 eine Steigerung der Qualität gelungen ist. Demnach wird die Weiterempfehlung aller Maßnahmen im Durchschnitt mit einer (Schul-)Note von 1,28 (2022: 1,37) ausgesprochen. Mit einer Note von 1,37 (2022: 1,45) wird die Erweiterung des Wissens bewertet, mit 1,31 (2022: 1,44) die Inhalte,
sowie mit 1,41 (2022: 1,48) die konkreten Ansätze für die berufliche Praxis. Die Note 1,35 (2022: 1,46) erhielten die passenden Methoden. Lediglich das Feedback zu den Schulungsunterlagen liegt mit einer Bewertung von insgesamt 1,42 leicht unter dem Vorjahreswert von 1,40. Um in Zukunft die Aus- und Weiterbildung noch besser quantitativ messbar zu machen, wird ein Bildungscontrolling in LOGA, unserer HR-Software, implementiert. 2022 wurde dafür ein wichtiger Grundstein gelegt (siehe Abschnitt Personalmanagement).

Unsere Mitarbeiter können auf mittlerweile weit über 60 Schulungsangebote zurückgreifen, die die Themen Datenschutz, betriebswirtschaftliche Grundlagen sowie Online-Marketing umfassen. Individueller Praxisbedarf wurde über externe Online-Schulungen abgedeckt. Wir erleben durch zahlreiche Rückmeldungen die aktive Nutzung dieser Medien und erhalten sehr positives Feedback im Hinblick auf die Praxistauglichkeit. MS Teams, das uns seit Oktober 2023 flächendeckend zur Verfügung steht, nutzen wir auch für Maßnahmen der Personalentwicklung.

Im Frühjahr 2023 wurden benutzerfreundliche E-LearningPlattformen mit inhaltlicher Ausrichtung der Pflege hinsichtlich unterschiedlicher Aspekte (technische Anforderungen, Aktualität, methodische Umsetzung, Ausbaufähigkeit usw.) verglichen und die Entscheidung zu Gunsten von Pflegecampus getroffen. Der Projektauftakt zur Unternehmensweiten Einführung (mit Ausnahme von Kliniken) erfolgte im Juni 2023. Der nach Regionen gestaffelte Rollout startete im September 2023 und ist inzwischen erfolgreich abgeschlossen: Alle unsere Mitarbeitenden können das E-Learning nutzen und haben in ihrem Fortbildungsplan auf der Plattform entsprechend ihrer Funktion unterschiedliche Learnings bereits zugewiesen.

Die Zusammenstellung der Schulungspakete je Funktion erfolgte in Zusammenarbeit mit dem zentralen Qualitätsmanagement und der Stabstelle für Arbeitssicherheit und Datenschutz. Um eine größtmögliche Flexibilität von Lernzeit und -ort für unsere Einrichtungen zu schaffen, erfolgte eine Grundausstattung der Einrichtungen mit Tablets. Zeitgemäß ist es auch möglich, dass Mitarbeitende die Plattform als App auf ihre privaten Devices laden und dort ihre Learnings absolvieren. Mit der Einführung des E-Learning haben wir neben der Attraktivität für Mitarbeitende zugleich eine Entlastung z.B. hinsichtlich des Organisationsaufwands der diversen Schulungen in den Einrichtungen geschaffen, Reports vereinfachen die Übersichtlichkeit und Steuerung durch die Einrichtungs- bzw. Pflegedienstleitungen, sind aber auch hilfreich als Nachweis für externe Stellen. Für 2024 wird der Ausbau der Nutzungsmöglichkeiten etwa mit eigenem Content oder speziell für das Onboarding zusammengestellten Schulungspaketen priorisiert.

Mit der Einführung von Teams sowie der E-Learning Plattform werden wir unser zentrales Schulungsprogramm weiter modernisieren. Es werden erste Angebote als Blended Learning oder Hybrid umgesetzt.

2020 wurde das FKE-Starter Programm für junge Führungskräfte neu konzipiert. Es besteht aus fünf Unterrichtsblöcken. Die Absolventen werden nach dem Abschluss in den Talentpool der Unternehmensgruppe aufgenommen. Von April bis November 2023 lief das Führungskräfteprogramm für Einrichtungsleitungen mit der Neuausrichtung in drei PflichtModulen zzgl. zwei verpflichtend zu wählenden Seminaren aus den Angeboten zum Fokusthema 2023 „...am liebsten bei uns!" mit Inhalten zu Recruiting, Onboarding oder Mitarbeiterbindung. Unter den Absolventen waren auch vier Einrichtungsleitungen der MATERNUS. Die Neuausrichtung des Programms als Führungskräfteprogramm zzgl. eines Fokusthemas für Führungskräfte im Unternehmen hat sich als bedarfsorientiert und erfolgreich erwiesen. Damit wird dieses nun jährlich für alle neuen Führungskräfte fester Bestandteil.

Seit Oktober 2021 werden Trainees zur Einrichtungsleitung ausgebildet. Das neue Trainee-Programm ist als Fachtraineeprogramm konzipiert und bereitet die Teilnehmenden vom ersten Tag an direkt auf eine bestimmte Führungsrolle vor. Im Unterschied zum Direkteinstieg beinhaltet das Fachtraineeprogramm speziell für Berufseinsteiger entwickelte Trainings „on und off the job" und die Unterstützung durch Praxismentoren. Das Trainee-Programm ist auf zwei Jahre angelegt und ist in drei Phasen untergliedert: Orientierungs-, Qualifizierungs- und Einsatzphase.

An externen Weiterbildungen, für die wir unsere Mitarbeiter in der Regel unter voller Lohnfortzahlung freistellen und die Kosten übernehmen, wurde im Jahresverlauf 2023 erneut eine rege Beteiligung verzeichnet. 2023 sind 27 Anträge auf Fort-/Weiterbildung gestellt und genehmigt worden, was erst ab Kosten von 500 € je Teilnehmer erforderlich ist. Dabei handelt es sich fast ausschließlich um Qualifikationen wie Praxisanleitung, Wundexperten oder Pflegedienstleitung.

Bereits im vierten Jahr ist MATERNUS Ausbildungsbetrieb zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann. Diese sogenannte generalistische Pflegeausbildung vereint die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildung. Für die Praxiseinsätze kooperiert MATERNUS mit örtlichen Kliniken. Gegenüber dem Vorjahr wurden die Ausbildungsaktivitäten hinsichtlich der Qualität der Ausbildung weiter verstärkt, so dass in Folge mehr Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung als Pflegefachkräfte übernommen werden konnten. Im Jahr 2023 wurden 19 Auszubildende übernommen. 2022 waren es 13 Auszubildende.

Qualität

Im Mittelpunkt des Handelns von MATERNUS steht die Gewährleistung von Sicherheit und Fürsorge für unsere Bewohner und Patienten - jeden Tag und an jedem Standort. Das Qualitätsmanagement schafft den notwendigen Rahmen und sorgt für eine kontinuierliche Verbesserung der Strukturen, Prozesse und Dienstleistungen, um so eine qualitativ anspruchsvolle Pflege und medizinisch hochwertige Konzepte sicherstellen zu können. Qualitätsmanagement ist ein zentrales Element für die Kompetenz unserer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

Lebensqualität der Bewohner und Pflegequalität in unseren Seniorencentren

Zielsetzung und Herausforderungen

Ziel unseres Handelns ist es, die Lebensqualität der Bewohner in den Pflegeeinrichtungen und der Kunden des ambulanten Pflegedienstes kontinuierlich zu verbessern. MATERNUS will neben der medizinischen Versorgung und der Befriedigung der Grundbedürfnisse dafür sorgen, dass weitere Aspekte, die zur Lebensqualität beitragen, erfüllt werden. Dies sind vor allem Selbstständigkeit und Sinngebung, Sicherheit, Teilhabe und Beschäftigung, Würde und Respekt. In unseren Einrichtungen werden die Bewohner in Entscheidungen, die ihre Person betreffen, mit einbezogen. Dazu gehören die Auswahl der Kleidung, ihre Essensvorlieben, ihre bevorzugte Körperpflege und ihre Hobbys. Der Umzug in eine Pflegeeinrichtung darf kein Bruch mit allem Vertrauten und Geschätzten sein. Pflegebedürftige Menschen sollten sich ihren neuen Wohnraum nach ihren Vorstellungen individuell gestalten dürfen, damit sie sich dort zuhause fühlen können.

2023 hatte COVID-19 keine wesentlichen Auswirkungen mehr auf das Leben in unseren Einrichtungen. Wir verzeichneten wenige Infektionsfälle, die durch die Umsetzung unserer internen Hygienestandards zu keinem größeren Ausbruch führten und in der Regel einen milden Verlauf zeigten. Die Besuche durch Angehörige mussten zwar im Infektionsgeschehen reduziert werden, konnten jedoch aufgrund der milden Verläufe schnell wieder aufgenommen werden. Durch die hohe Anzahl der geimpften Bewohner und Mitarbeiter und der damit eintretenden niedrigen Infektionsrate konnte es ein Mehr an „Normalität" im Miteinander geben. Feste und Veranstaltungen konnten wieder in gewohntem Maße, wie vor der Pandemie, stattfinden und waren für unsere Bewohner und Mitarbeitenden ein „Segen" nach der langen Zeit der Entbehrung.

Messung der Zielerreichung

Die Zielerreichung wird anhand zahlreicher Indikatoren gemessen. Dies sind zum Beispiel Gewichtsverläufe und die abgefragte Zufriedenheit der Bewohner während des Eingewöhnungsprozesses oder auch die Sturz- und die Dekubitus-Statistik. Auch Anregungen und Beschwerden sind ein wichtiger Indikator. Diese werden in der Hauptverwaltung durch das Zentrale Beschwerde- und Anregungsmanagement (ZBA) erfasst und bearbeitet. Das ZBA befindet sich auf fachlicher Ebene im steten Austausch mit dem Zentralen Qualitätsmanagement.

Die Indikatoren-Erhebung, als Teil der gesetzlichen Vorgaben, dient unter anderem der Vorbereitung der externen Qualitätsüberprüfungen. Anhand der Indikatoren soll die Qualitätsüberprüfung durch den Medizinischen Dienst (MD) messbarer, transparenter und vergleichbarer werden. Dazu müssen zweimal pro Jahr Datensätze mit 96 Einzeldaten pro Bewohner an die Datenauswertungsstelle (DAS) übermittelt werden. Im Jahr 2023 war die Datenerfassung in ihrem Ablauf routinierter - so auch die Datenauswertung hinsichtlich der Plausibilität der übermittelten Daten. Eine Herausforderung war in diesem Zusammenhang ein Cyberangriff im Oktober, der aus Sicherheitsgründen das Abschalten aller Systeme erforderlich machte. Aus diesem Grund war uns im zweiten Halbjahr die Übermittlung der Datensätze nicht möglich. Durch eine proaktive Information aller beteiligten Akteure gelang es Anlassprüfungen aufgrund des fehlenden Datentransfers zu umgehen.

Insgesamt wurden 202314 Regelprüfungen nach der neuen Prüfrichtlinie vom MD bzw. einem privaten Prüftdienst, unter Einbezug der übermittelten Daten an die DAS, durchgeführt. Die Ergebnisse waren zufriedenstellend und Verbesserungspotential wurde erkannt. Dieses soll durch weitere Verbesserung der Mitarbeiterbindung und -schulungen erreicht werden (s. Kapitel Mitarbeiter). Neben den Regelprüfungen gab es nach einer anonymen Beschwerde eine anlassbezogene Prüfung mit dem Ergebnis, dass der Anlass nicht bestätigt werden konnte. Die Prüfungen vor Ort fanden im Beisein der örtlichen Leitungskräfte und den Vertretern des Zentralen Qualitätsmanagements (ZQM) statt.

Im Fall von anlassbezogenen Prüfungen werden diese im Nachgang detailliert analysiert und wirken bei bestätigten Beanstandungen als auslösendes Momentum eines Maßnahmenverfolgungsplans, dessen Erstellung und Umsetzung durch die Mitarbeiter des ZQM fachlich begleitet wird.

Zur Sicherung der Qualität führen die zuständigen Heimaufsichten sowie die Gesundheitsämter Prüfungen durch. Hier wurden 2023 vor allem bauliche Mängel beanstandet. Diese wurden sowohl durch die Eigentümer der Immobilien
auch als durch uns schnell behoben, so dass wir noch im Berichtsjahr positive Ergebnisse in den durchgeführten Nachprüfungen erreichen konnten. In einem Fall wurde uns aufgrund der fehlenden Wohn- und Teilhabegesetz-(WTG-)Konformität eine Wiederbelegungssperre durch die Heimaufsicht auferlegt. Die WTG-Konformität wird derzeit umgesetzt.

In einem weiteren Fall kam es zu einer Anlassprüfung durch die Heimaufsicht infolge einer Beschwerde. Hier wurde uns ein interner Belegungsstopp auferlegt. In der Ergebnisqualität zeigten sich wenige Defizite. Aktuell wird dieses Haus engmaschig durch die Regionalleitung sowie das Zentrale Qualitätsmanagement begleitet.
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Steuerung

Zur Qualitätssteuerung wurde das Zentrale Qualitätsmanagement (ZQM) im Unternehmen reorganisiert und personell verstärkt. Dieses steuert aus der Hauptverwaltung in Berlin alle übergeordneten Aufgaben und ist für die regionalen und einrichtungsinternen Qualitätsbeauftragten (rQMB, eQB) Ansprechpartner und Ratgeber. Nach dem Abschluss des Roll-Outs für die E-Dokumentation liegt nun der Fokus auf einer qualitätszentrierten Arbeit mit den neuen Möglichkeiten der E-Doku. Die schnellere Auswertung von Daten - insbesondere die Darstellung von Verläufen werden dem Wunsch nach einer kontinuierlichen Hebung der Qualität gerecht. 2023 stellten wir fest, dass einzelne Auswertungstools, die uns bisher systemseitig zur Verfügung gestellt werden, Verbesserungspotential aufweisen. Wir sind daher mit dem Systemanbieter in den Austausch darüber gegangen, welche Möglichkeiten zukünftig genutzt werden können. 2024 planen wir die Verbesserung des Systems vor allem mit Blick auf die Analyse der Daten. 2023 war im Vergleich zum Vorjahr eine weitere deutlich höhere Außeneinsatzquote der Mitarbeitenden des ZQM möglich. Aufgrund der Unternehmensumstrukturierung und der Neuaufstellung des ZQM-Teams konnten jedoch im Berichtsjahr von den in 15 Einrichtungen geplanten Audits nur in einer Einrichtung ein Audit durchgeführt werden. Die Durchführung der Audits erfolgt in Anlehnung an die

Prüfungsregeln des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. 2024 ist das jährliche interne Audit regelhaft wieder für alle Einrichtungen geplant.

Schwerpunkte und Maßnahmen im Berichtsjahr

2023 konnte, nach erfolgreichem Roll Out-Abschluss im Jahr 2022, die Anwendung der computergestützten Dokumentation intensiviert werden. Nach wie vor wird die E-Doku von den Mitarbeitenden vor allem als arbeitserleichternd und unterstützend angesehen. Für die Leitungskräfte der Einrichtungen ist sie ein wichtiges Steuerungs- und Kontrollinstrument, um Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und diesen entgegen wirken zu können. Der Nutzen und die Vorteile der E-Doku wurden auch durch den Cyberangriff noch einmal deutlich. Gleichwohl besteht auch weiterhin ein erheblicher Schulungsbedarf im Umgang mit der E-Doku. Diese Schulungen erfolgen vor allem durch Multiplikatoren an den Standorten und durch die rQMBs. Im Berichtsjahr wurden an den Schulungsstandorten ergänzend Schulungen durch den Softwareanbieter gehalten.

Der Anwender-Support wurde auch im Jahr 2023 von den Mitarbeitenden kontinuierlich in Anspruch genommen. Dieser wird auch weiterhin zur Verfügung stehen, um auftretende Probleme oder Fragen zu bearbeiten und Kurzschulungen durchführen zu können

Qualität in den Rehabilitationskliniken und Therapiequalität

Das erklärte Ziel aller Einrichtungen und auch der Rehabilitationskliniken von MATERNUS ist es, die Qualität zum Wohle der Rehabilitanden kontinuierlich zu steigern. Das heißt, MATERNUS möchte den Gesundheitszustand der Rehabilitanden verbessern und sie befähigen, mit ihrer Erkrankung adäquat und selbstbestimmt umzugehen, damit sie trotz Einschränkungen vor allem ihre Funktionen im Beruf wahrnehmen sowie ihr Leben gut leben können. Neben der Therapiequalität gehört auch die Dienstleistungsqualität dazu.

Um zu überprüfen, ob das Ziel der kontinuierlichen Qualitätssteigerung erreicht wird, erfolgt eine Orientierung an den Therapiequalitätskennziffern der Deutschen Rentenversicherungen (DRV Bund). Sie analysiert jedes Jahr umfangreiche Daten der Kliniken.

Um Beschwerden bei den Kostenträgern bereits im Ansatz zu verhindern, ist ein internes Beschwerdemanagement eingerichtet. So wird schon während des Klinikaufenthaltes mit den Rehabilitanden in Kontakt getreten, um Probleme direkt zu lösen oder Wünsche und Anregungen entgegenzunehmen, zum Beispiel in Einzelgesprächen in unserer regelmäßig angebotenen Sprechstunde für Rehabilitanden. Darüber hinaus erhält jeder Rehabilitand während des

Aufenthaltes einen Fragebogen, in dem verschiedene Bereiche nach dem Schulnotensystem bewertet werden können. Die Gesamtbewertungen werden in die jährliche Managementbewertung übernommen. Durch die hohe Rücklaufquote wurden die Ergebnisse als valide betrachtet und gezielte Verbesserungsmaßnahmen vorgenommen. So konnten viele Beschwerden gemeinsam mit den verantwortlichen Abteilungsleitern geklärt und Prozesse verbessert werden.

Die Rehabilitations-Prozesse sowie die Prozess-Schnittstellen werden in den Kliniken jedes im Jahr im Sinne kontinuierlicher Verbesserungsprozesse (KVP) neu definiert, strukturiert und umgesetzt. „Aus Fehlern lernen" ist die neue Maßgabe, mit dem Schwerpunkt der Etablierung einer offenen Fehlerkultur, um gleichartige Fehler zu vermeiden. KVP ist ein Grundprinzip des Qualitätsmanagements der MATERNUS Kliniken in Bad Oeynhausen und Cham sowie ein unverzichtbarer Bestandteil der ISO 9001. Damit stärkte MATERNUS auch eine neue Führungskultur in den Kliniken. Dieser Prozess wird kontinuierlich fortgeführt.

Über diesen Bericht

Mit der Veröffentlichung dieses gesonderten nichtfinanziellen Konzernberichtes (NFB) werden die Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) gemäß §§ 315b und 315c i. V. m. §§ 289b bis 289e HGB sowie der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 erfüllt. Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich die Angaben auf die AG und den Konzern gleichermaßen. Eine Beschreibung des Geschäftsmodells der MATERNUS-Kliniken AG findet sich auf Seite 42 des Geschäftsberichtes 2023. Der Berichtszeitraum für den NFB ist das Geschäftsjahr 2023. Von der Option, sich bei der Erstellung des NFB an allgemeingültigen Rahmenwerken zur Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen zu orientieren, wurde kein Gebrauch gemacht, weil die Rahmenwerke die Besonderheiten des Geschäftes nicht abdecken und für MATERNUS noch überdimensioniert sind. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Anwendung erneut evaluiert werden.

Der NFB wurde vom Aufsichtsrat geprüft und am 26. Juni 2024 verabschiedet.

Berlin, im Juni 2024
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Mario Ruano-Wohlers
Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG

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Konzernlagebericht

Grundlagen des Konzerns ..... 42
Wirtschaftsbericht ..... 43
Internes Kontrollsystem, Finanzmanagement und Risikomanagement ..... 55
Risiko-, Chancen- und Prognosebericht ..... 57
Sonstige Berichterstattung ..... 63

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023

A. GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Unternehmenssituation und Rahmenbedingungen

Die MATERNUS-Gruppe („MATERNUS") mit Sitz in Berlin konzentriert sich im Bereich des deutschen Gesundheitsmarktes auf den Betrieb von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen, Betreutem Wohnen, Rehabilitationskliniken sowie ergänzende Dienstleistungen. Neben dem bestehenden Hausnotrufdienst in Köln wird das Angebot für betagte Menschen in der Eifel, in Köln und in Gelsenkirchen um häusliche Pflegedienste vervollständigt. Damit reagiert unsere Gruppe auf das gestiegene Bedürfnis älterer Menschen nach Sicherheit sowie qualifizierter Unterstützung in den eigenen vier Wänden. Unser Bestreben ist dabei, Senioren zu unterstützen, die in ihrem sozialen Umfeld bleiben möchten, aber aufgrund des hohen Alters oder bestehender Erkrankungen bereits auf erste Pflege und weitere Hilfestellungen angewiesen sind.

Konzernstruktur

Der MATERNUS-Konzern verfügt mit 19 Einrichtungen zum Stichtag 31. Dezember 2023 über eine Gesamtkapazität von 2.528 Betten (Vorjahr: 2.619 Betten).

In 17 Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen stehen zum 31. Dezember 2023 nominell 1.966 Betten (Vorjahr: 2.009 Betten) zur Verfügung. Die Einrichtung Dresdner Hof in Leipzig (204 Betten) hat zum 31. Dezember 2022 mit Beendigung der Mietvertragslaufzeit ihren Betrieb eingestellt. Mitte Juli 2021 wurde die Einrichtung in Altenahr (105 Betten) infolge der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz so stark beschädigt, dass der Betrieb bis zum Wiederaufbau der Immobilie durch die Vermieterin eingestellt werden musste. Der Betrieb in Altenahr wird nicht fortgeführt werden. Mit Jahresende 2020 wurde die Einrichtung in Pelm (50 Betten) geschlossen und wird derzeit umgebaut zu einer Tagespflege und Betreutem Wohnen. An diesem Standort hat auch unserer Ambulante Dienst Eifel, der in 2023 erfreuliche Fortschritte bei der Kundengewinnung verzeichnete, seine Büroräume. Weitere Bettenreduzierungen ergaben sich im Vorjahresvergleich am Standort Bad Salzuflen durch Instandhaltungsmaßnahmen und die WTG-Sanierung (112 Betten; Vorjahr: 180 Betten), am Standort Köln durch Sanierungsarbeiten (226 Betten; Vorjahr: 254 Betten) sowie durch eine Herabsetzung der Kapazität im Versorgungsvertrag am Standort Schönheide (121 Betten; Vorjahr: 124 Betten).

Zum Segment Rehabilitation gehören zwei Kliniken mit Bayerwald 165 (aktuell 120 belegbar) sowie Bad Oeynhausen 397 - gesamt 562 Betten
(Vorjahr: 610 Betten). Hier führten laufende Renovierungsarbeiten in der Bayerwald-Klinik in Cham zu einer Verringerung der Bettenkapazität.

Die hauswirtschaftlichen und technischen Dienstleistungen in den Bereichen Reinigung, Wäscherei, Catering und Technik werden seit Ende 2008 regional von vier MATERNUS Service-Gesellschaften namens RECATEC erbracht. Eine fünfte RECATEC-Gesellschaft am Standort Bad Oeynhausen erbringt für die MATERNUS-Klinik für Rehabilitation hauswirtschaftliche Leistungen.

Aktuell hält die CURA Unternehmensgruppe rund 81,7 Prozent der Aktienanteile der MATERNUS-Kliniken AG, 18,3 Prozent befinden sich im Streubesitz. Mehrheitsgesellschafterin der CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg, ist Frau Sylvia Wohlers de Meie.

Unternehmensziele

MATERNUS verfügt über eine strukturelle Plattform, um mittelfristig zusammen mit der CURA Unternehmensgruppe weiteres Wachstum zu generieren und die hierfür notwendigen Managementkapazitäten vorzuhalten.

In der aktuellen Unternehmenssituation steht für MATERNUS zunächst die Optimierung der bestehenden Standorte im Vordergrund, um danach einen Ausbau der gesamten Leistungsangebote (Kurz- und Tagespflege) sowie von vorgelagerten Versorgungsangeboten voranbringen zu können. MATERNUS trägt hiermit der aktuellen Politik im Gesundheitswesen sowie der Gesetzgebung in verstärktem Maße Rechnung, die häusliche und ambulante Pflege in Deutschland weiter auszubauen.

Die Gewinnung und Bindung von Fachkräften mit dem Ziel, den Anteil der Fremdarbeit und Fluktuation im Konzern zu reduzieren, stehen dabei im Vordergrund der vom Unternehmen verfolgten Personalpolitik. Im Berichtsjahr konnte der Einsatz von Fremdarbeit gegenüber dem Vorjahr weiter deutlich reduziert werden.

Strategie

Integraler Bestandteil des unternehmerischen Handelns ist die Leistungsqualität. Sie bildet die Basis für unsere Aktivitäten in der Pflege und Rehabilitation.

Als integrierter Pflegeanbieter verfolgt Maternus die Strategie der horizontalen und vertikalen Differenzierung. Dabei werden innerhalb des Pflegeangebots Schwerpunkte, wie beispielsweise auf Demenz, Diabetes, Krankenhausnachsorge und Palliativpflege gesetzt. Mit einem Ausbau der vorgelagerten Versorgungsformen, insbesondere Betreutes Wohnen, Tagespflege, ambulante Dienstleistungen sowie

Hausnotrufdienste, wurde das Betreuungsspektrum erweitert und eine systematische Kundenbindung erreicht.

Im Bereich der Rehabilitationskliniken steht unverändert die Erhöhung der Vergütungssätze bei den vorhandenen Indikationen sowie die Auslastung im Vordergrund. In der Bayerwald-Klinik ist in 2023 ein Konzept für Psychokardiologie als Ergänzung des vorhandenen Konzeptes der Kardiologie eingereicht worden. Die Rehabilitationsklinik Bad Oeynhausen hat ein Konzept zur Post-/Long-CovidVersorgung von Patienten mit dem Schwerpunkt auf neurologische Defizite bei den Kostenträgern eingereicht; eine Rückmeldung der Kostenträger steht noch aus.

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr 2023 hat MATERNUS durchschnittlich 1.452 Vollzeitkräfte (Vorjahr: 1.514) beschäftigt. Hiervon gehörten 1.139 Vollzeitkräfte (Vorjahr: 1.172) dem Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen und dem Segment Rehabilitation 313 Vollzeitkräfte (Vorjahr: 341) an. Die rückläufige Entwicklung der Mitarbeiterzahl im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen ist auf die durch das Auslaufen des Mietvertrages bedingte Schließung des Seniorencentrums Dresdner Hof in Leipzig zum Jahresende 2022 zurückzuführen. Das für die Mitarbeiter an diesem Standort geschaffene Angebot, in einer anderen Betriebsstätte weiterhin für MATERNUS tätig zu sein, nahm nur ein Teil der Betroffenen an. Im Segment MATERNUS-Kliniken AG war im Berichtsjahr 2023 durchschnittlich keine Vollzeitkraft (Vorjahr: 1 Vollzeitkraft) beschäftigt.

Entwicklung Mitarbeiteranzahl (Vollzeitkräfte) in den letzten 5 Jahren:

Segment Segment Segment
Seniorenwohn-
und Pflege-
einrichtungen
Rehabili-
tation
MATERNUS-
Kliniken
AG
2019 1.921 1.510 408 3
2020 1.687 1.311 374 2
2021 1.618 1.249 366 2
2022 1.514 1.172 341 1
2023 1.452 1.139 313 0

Umweltschutz

Wer die ganzheitliche Behandlung und Betreuung alter Menschen als Kernkompetenz seines wirtschaftlichen Handelns betrachtet, ist gleichermaßen dem Schutz der Umwelt und dem verantwortungsvollen Umgang mit den natürlichen Ressourcen verpflichtet. Durch das zentrale Facility Management im Konzern wird ein konsequentes Energie- und Wassermanagement gesteuert. Damit gelingt
es MATERNUS, die Umweltbelastung nachhaltig zu minimieren und die Kostenfaktoren positiv zu beeinflussen. Im Berichtsjahr hat MATERNUS in allen Pflegeeinrichtungen flächendeckend ein Fahrradleasing für die Mitarbeiter eingeführt, womit weitere Beiträge zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes geleistet werden. Gleiches gilt für den sensiblen Umgang mit Lebensmitteln als wichtige Ressource, ein innovatives Verpflegungskonzept soll im Lebensmittelbereich nicht nur das Ernährungsmanagement der Bewohner optimieren, sondern auch Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte verbessern (Pilotprojekt in Hillesheim, nach erfolgreicher Testphase soll dieses sukzessive in allen Einrichtungen implementiert werden). Für weitere Ausführungen verweisen wir auf den Nichtfinanziellen Konzernbericht*, welcher im Rahmen des Geschäftsberichtes unter www.maternus.de/investorrelations/unternehmensberichte öffentlich zugänglich gemacht wird.

B. WIRTSCHAFTSBERICHT

Markt- und Wettbewerbsumfeld

Allgemeine wirtschaftliche Lage -
Konjunkturelles Umfeld
Inmitten der zahlreichen globalen Krisen ist die deutsche Wirtschaftsleistung im Jahr 2023 um 0,3 Prozent geschrumpft. Die nach wie vor - trotz rückläufiger Inflation (Verbraucherpreise 2023: +5,9 Prozent; 2022: +6,9 Prozent ${ }^{1}$ ) - hohen Preise, die durch die gestiegenen Zinsen ungünstigeren Finanzierungsbedingungen sowie eine verringerte Inlands- und Auslandsnachfrage haben die Erholung der deutschen Wirtschaft von der CoronaPandemie in 2023 ausgebremst. Dabei entwickelte sich die Bruttowertschöpfung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen erneut unterschiedlich. Stützend waren die Beiträge der Bereiche Information und Kommunikation (+2,6 Prozent) sowie Öffentliche Dienstleister, Erziehung und Gesundheit (+1,0 Prozent), während vor allem die Wirtschaftsleistung im Produzierenden Gewerbe (ohne Bau, -2,0 Prozent) zurückging. Die privaten Konsumausgaben sanken preisbereinigt um 0,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr, bedingt durch die hohen Verbraucherpreise. Auch die Konsumausgaben des Staates entwickelten sich erstmals seit fast 20 Jahren rückläufig (-1,7 Prozent), zurückzuführen auf den Wegfall staatlich finanzierter Corona-Maßnahmen wie etwa Ausgleichszahlungen für freie Bettenkapazitäten. Investitionsseitig verringerten sich die Bauinvestitionen preisbereinigt um 2,1 Prozent, gebremst durch die hohen Baupreise und erhöhten Bauzinsen. Die Ausrüstungsinvestitionen legten dagegen um 3,0 Prozent zu. Trotz sinkender Preise nahmen auch die Exporte um 1,8 Prozent ab. Da jedoch die Importe stärker abnahmen (-3,0 Prozent), ergab sich ein positiver und das Bruttoinlandsprodukt (BIP) stützender Außenbeitrag. ${ }^{2}$

[^0]
[^0]: * Nicht inhaltlich durch den Abschlussprüfer geprüft

Auf dem deutschen Arbeitsmarkt wurde erneut ein neuer Beschäftigungsrekordwert erreicht: Mit 45,9 Mio. waren seit der deutschen Vereinigung im Jahr 1990 noch nie so viele Menschen erwerbstätig. Dies entspricht gegenüber dem Vorjahr einem Zuwachs von 0,7 Prozent. ${ }^{3}$

Die führenden Wirtschaftsinstitute gehen gemäß ihres Ende März 2023 veröffentlichten Frühjahrsgutachtens für 2024 von einer nur marginalen Zunahme des deutschen Bruttoinlandproduktes (BIP) um 0,1 Prozent aus. Im Herbst 2023 hatten sie noch eine deutlich höhere Wachstumsrate von 1,4 Prozent angenommen, jedoch belasten die lähmende Politik, das Schuldenurteil des Verfassungsgerichts und die Haushaltsbeschlüsse der Bundesregierung sowie die geopolitischen Krisen die deutsche Konjunktur. Die Verteuerung der Verbraucherpreise wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich auf 2,4 Prozent abschwächen und weiter auf 1,8 Prozent in 2025 sinken. Zunächst wird der private Konsum (2024: +0,9 Prozent, 2025: +1,3 Prozent) die Konjunktur maßgeblich stützen, ab dem Jahr 2025 zunehmend auch der Export (2024: -1,0 Prozent, 2025: +3,1 Prozent). Der Staatskonsum nimmt auf hohem Niveau weiter zu, was mitunter an demografiebedingten erhöhten sozialen Sachleistungen für Gesundheit und Pflege liegen dürfte, hier u.a. die Vorleistungskäufe des Bundes und der Länder, welche rund 6 Mrd. € über dem Vor-COVID-Trend liegen. Derweil wird die Arbeitslosenquote für 2024 auf 5,8 Prozent und für 2025 auf 5,5 Prozent taxiert. ${ }^{4}$

Branchenbetrachtung

Die MATERNUS-Gruppe ist mit den von ihr durch Tochterunternehmen betriebenen Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie Rehabilitationskliniken in einem Markt tätig, der unverändert von hoher Nachfrage geprägt ist. Die Entwicklung im für das Unternehmen relevanten Marktumfeld, welches den Gesundheitsmarkt allgemein sowie im Besonderen den Pflege- und Rehabilitationsmarkt umfasst, wird in den folgenden Kapiteln dargestellt.

Gesundheitsmarkt

Im Jahr 2023 betrug die Bruttowertschöpfung des deutschen Gesundheitsmarktes 435,5Mrd. € ( Ihr Anteil an der Gesamtwirtschaft beläuft sich auf 11,5 Prozent im Jahr 2023 aus. Nach wie vor wird jeder achte Euro Bruttowertschöpfung in der Gesundheitswirtschaft generiert und 18.1 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland sind hier angesiedelt. ${ }^{5}$

Die deutschen Gesundheitsausgaben sind im zweiten Corona-Jahr 2021 Destatis zu Folge nicht nur erneut auf einen Rekordwert von 474,1 Mrd. €, sondern mit $+7,5$ Prozent so stark wie noch nie zuvor auf Jahressicht gestiegen (seit dem Beginn der Berechnungen im Jahr 1992). Pro Kopf betrugen sie 5.699 €. ${ }^{6}$

Davon stellten 30,6 Mrd. € (Vorjahr: 18,2 Mrd. €) Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie dar, wovon wiederum der Großteil mit 9,9 Mrd. € auf Tests im Sinne der Testverordnung oder Tests beispielsweise in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Praxen entfiel. Weitere 9,3 Mrd. € deckten Ausgleichszahlungen für pandemiebedingte Einnahmeausfälle beispielsweise der Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen oder Heilmittelerbringer sowie Corona-Prämien ab. Der Impfkampagne sind Ausgaben in Höhe von 7,0 Mrd. € zuzurechnen. ${ }^{7}$

Unverändert war die die gesetzliche Krankenversicherung der größte Ausgabenträger, deren Ausgaben um 5,7 Prozent auf 255,2 Mrd. € zulegten, gefolgt von den privaten Haushalten und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck (+5,3 Prozent auf 60,2 Mrd. €). Den stärksten Zuwachs im Vorjahresvergleich verzeichneten die öffentlichen Haushalte (+31,3 Prozent auf 40,9 Mrd. €). Die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung nahmen am zweitstärksten um 9,5 Prozent auf 51,7 Mrd. € zu. ${ }^{8}$

Gemäß den zuletzt verfügbaren Daten waren zum Jahresende 2021 in Deutschland rund 6,0 Mio. Menschen (Vorjahr: 5,8 Mio., damit Anstieg um rund 2,9 Prozent) im Gesundheitswesen tätig (Daten für die Jahre 2022 und 2023 lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor). ${ }^{9}$

Pflegemarkt

Auf die stationäre bzw. teilstationäre Pflege entfielen in 2021 Gesundheitsausgaben in Höhe von 42,4 Mrd. € (Vorjahr: 40,5 Mrd. €). ${ }^{10}$

Da die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen nur alle 2 Jahre erhoben wird, liegen diese Angaben zuletzt für Dezember 2021 vor (die Werte für Dezember 2023 werden voraussichtlich erst Ende 2024 veröffentlicht). Per Ende Dezember 2021 hatte die Zahl der pflegebedürftigen Menschen (Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherung) in Deutschland um 20 Prozent auf 4,9 Mio. (2019: 4,1 Mio.) zugelegt. ${ }^{11}$ Destatis geht gemäß seiner Pflegevorausberechnung davon aus, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland alleine durch die zunehmende Alterung der Bevölkerung bis 2035 um 14 Prozent auf etwa 5,6 Mio. und bis 2055 um 37 Prozent auf 6,8 Mio. wachsen wird. ${ }^{12}$

Im Jahr 2021 wurde unverändert der überwiegende Teil der Pflegebedürftigen (84 Prozent) zu Hause versorgt. Durch Angehörige wurden 2,6 Mio. Pflegebedürftige gepflegt, die ausschließlich Pflegegeld erhalten haben. Weitere 1,1 Mio. wurden entweder zusammen mit oder vollständig durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste gepflegt. Dabei legte die Zahl der zu Hause gepflegten Personen um

etwas mehr als ein Viertel zu. In den Heimen sank die Zahl vollstationär versorgten Pflegebedürftigen gegenüber 2019 um rund 3 Prozent. ${ }^{13}$

Gemäß dem ebenfalls zuletzt nur für das Jahr 2021 vorliegenden Daten erhöhte sich die Zahl der ambulanten Pflegeund Betreuungsdienste gegenüber 2019 um 4,7 Prozent auf 15.376. Die meisten ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste befanden sich in privater Trägerschaft (10.430; 2019: 9.770). Auf jeden ambulanten Pflegedienst entfielen durchschnittlich 68 Pflegebedürftige. ${ }^{14}$

Die Zahl der bundesweit zugelassenen Pflegeheime erhöhte sich im Jahr 2021 um 4,8 Prozent auf 16.115. 930.970 Pflegebedürftige wurden von 814.042 Beschäftigten ( $+2,2$ Prozent gegenüber 2019) betreut. ${ }^{15}$

Seit dem 1. Januar 2017 werden durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) pflegebedürftige Menschen in fünf Pflegegrade eingestuft. Diese werden auf der Basis der festgestellten noch vorhandenen Selbstständigkeit der Betroffenen anhand von sechs Kriterien empfohlen. Zum Stichtag 31. Dezember 2021 haben sich die fünf Pflegegrade wie folgt im Vergleich zum Vorjahr auf die Leistungsempfänger der sozialen Pflegeversicherung verteilt (Daten für das Jahr 2022 und 2023 lagen zum Zeitpunkt der Berichterstellung noch nicht vor):
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Pflegegrad 1
13,8 Prozent (634.924)
Vorjahr: 12,5 Prozent (541.353)
Pflegegrad 2
40,6 Prozent (1.870.415)
Vorjahr: 40,6 Prozent (1.754.968)
Pflegegrad 3
28,2 Prozent (1.301.307)
Vorjahr: 28,3 Prozent (1.224.074)
Pflegegrad 4
12,4 Prozent (568.967)
Vorjahr: 13,1 Prozent (564.731)
Pflegegrad 5
5,0 Prozent (230.877)
Vorjahr: 5,5 Prozent (237.646) ${ }^{16}$

Pflegeeinrichtungen und Träger

Auch für die Pflegeeinrichtungen wurden zuletzt per Dezember 2021 Daten erhoben. Bundesweit waren per Ende 2021 16.115 Pflegeheime mit insgesamt 984.688 Pflegeplätzen zugelassen. Diese wurden überwiegend durch freigemeinnützige Träger betrieben (8.512 Pflegeheime, 52,8 Prozent), auf private Träger entfielen 6.876 Pflegeheime ( 42,7 Prozent), die restlichen 727 auf öffentliche Träger. Im Vergleich zur vormaligen Erhebung in 2019 wiesen die freigemeinnützigen Träger die höchste Wachs-
tumsrate bei der Anzahl der betriebenen Pflegeheime auf ( $+4,9$ Prozent), bei den privaten Trägern betrug die Wachstumsrate $+4,7$ Prozent, bei den öffentlichen Trägern $+4,6$ Prozent. ${ }^{17}$

Der Großteil der insgesamt 984.688 Pflegeplätze (90,2 Prozent) entfiel auf die vollstationäre Dauerpflege, welche überwiegend in Einbettzimmern (64,6 Prozent bzw. 636.197) erfolgte. Zurückzuführen ist dieser hohe Anteil auf die gesetzlichen Änderungen auf Bundesländerebene der letzten Jahre und den neuen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer zu Einzelzimmerquoten. ${ }^{18}$

Aktuelle Entwicklungen

Aufgrund der prognostizierten Zunahme der Pflegebedürftigen und des damit notwendigen Personalbedarfs wird auch der Finanzbedarf für die Pflege steigen. Die BÄMMER rechnet ohne weitere Leistungsverbesserungen, die gleichwohl nötig seien, von einem Zuwachs des Finanzbedarfs von 49 Mrd. € per 2020 auf 59 Mrd. € per 2030. ${ }^{19}$ Zur Bedarfsdeckung würden durchschnittlich 15.000 neue Pflegeplätze pro Jahr benötigt werden. Einer Auswertung der pm pflegemarkt.com GmbH zu Folge standen im Jahr 2022 8.361 neu geschaffenen Pflegeheimplätzen 6.477 geschlossenen Plätzen gegenüber. Bis etwa zur Jahresmitte 2023 waren erst 2.817 neue Plätze geschaffen und 1.001 Plätze geschlossen worden. Zum Zeitpunkt dieser Erhebung befanden sich 17.755 Plätze im Bau. Bis zum Jahr 2030 besteht noch ein hoher Zusatzbedarf von etwas mehr als 110.000 neuen Plätzen. ${ }^{20}$ Das RWI - LeibnizInstitut für Wirtschaftsforschung prognostiziert bis 2040 für Neubauten und Bestandserneuerungen ein notwendiges Investitionsvolumen zwischen 81 und 125 Mrd. €. ${ }^{21}$

Auf die jüngsten aktuellen Entwicklungen auf dem deutschen Pflegemarkt wird nachfolgend eingegangen:

Zunehmender Druck in der Pflege

Im Zeitraum Januar bis September 2023 haben 112 Pflegebetreiber unterschiedlichster Trägerschaften Insolvenz angemeldet (Gesamtes Jahr 2022: 74 Insolvenzmeldungen). Davon betroffen waren 300 Pflegeheime mit insgesamt 22.000 Pflegeplätzen und 210 Pflegedienste mit 10.500 Versorgungen. Liquiditätsengpässe resultieren aus der Umsetzung der Vorgaben des Wohn- und Teilhabegesetzes mit dem daraus folgenden erhöhten Lohnaufwand, schleppende Verhandlungsführung der Pflegekassen, der Inflation und dem anhaltend hohen Kostendruck, dem höheren Anteil von Sozialhilfeempfängern bei den Bewohnern sowie einer sinkenden Belegung. ${ }^{22}$ Gemäß einer Umfrage zur Jahresmitte 2023 unter Betreibern der Pflegebranche der pm pflegemarkt.com GmbH ergeben sich bei den Verhandlungen mit den Kostenträgern bei

Personalkosten sowie Energie- und Sachkosten 2 bis zu 12 Monate Verzögerungen, bei Investitionskostensätzen sogar 12 bis 18 Monate Verzögerung. Dadurch ergebe sich im Jahresmittel eine nicht gedeckte Finanzierungslücke von rund 19 Prozent des Jahresumsatzes. ${ }^{23}$

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Curacon hat ermittelt, dass der Anteil stationärer Einrichtungen mit einem negativen Jahresergebnis von 17 Prozent in 2021 auf 27 Prozent in 2022 gestiegen war. Gleichzeitig ist die Umsatzrendite im stationären Bereich von 2,2 Prozent in 2021 auf 1,2 Prozent in 2022 gesunken. Wie nachfolgend dargestellt, war zum 30. Juni 2022 der Pflege-Rettungsschirm der COVID-19-Pandemie ausgelaufen, was einen erhöhten Anteil an Insolvenzen zur Folge hatte und den wirtschaftlichen Druck auf die Einrichtungen weiter erhöhte. ${ }^{24}$

Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Pflegemarkt

Nach dem Auslaufen des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes zum 30. Juni 2022 (mit dessen Hilfe Pflegeeinrichtungen ihre Mehrausgaben wie z. B. Masken und Mindereinnahmen, etwa Erlösausfälle wegen der Schaffung von Isolierbereichen, gegenüber der Pflegeversicherung geltend machen konnten) sind die Pflegeeinrichtungen noch immer mit den Nachwirkungen der Pandemie beschäftigt. Zusatzkosten für Hygienemaßnahmen, Schutzkleidung und zusätzlichem Personalaufwand belasten, während die pandemiebedingte Minderbelegung nur langsam ausgeglichen werden kann. ${ }^{25}$

Für die Beschäftigten und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen lief zum 1. März 2023 die Maskenund Testpflicht aus. Auch Besucher von Krankenhäusern und Pflegeheimen brauchten seitdem keinen Test mehr. ${ }^{26}$ Bei MATERNUS mussten Besucher, Bewohner und Mitarbeiter der MATERNUS-Einrichtungen mit dem Auslaufen der Masken- und Testpflicht keine Maske mehr tragen. MATERNUS hat das unternehmensweite Qualitätsmanagementhandbuch (einschließlich Hygienehandbuch) umfassend überarbeitet und dabei das Tragen eines Mundschutzes bei bestimmten Tätigkeiten sowie bei definierten Situationen (z. B. Ausbruchsgeschehen) zum Standard gemacht, um so die Mitarbeiter bei ansteckenden Erkältungskrankheiten ohne Krankschreibung zum Mundschutztragen anzuhalten (so wird es derzeit auch bei grippalen Symptomen gehandhabt). Seit dem Stichtag 1. März 2023 wird COVID-19 wie jede andere meldepflichtige Krankheit behandelt, d. h. der Verdacht und die Erkrankung müssen gemeldet werden. Im Falle eines COVID-19 Ausbruches werden zusätzliche Maßnahmen ggf. vom Gesundheitsamt festgelegt, wobei es hinsichtlich der Kostenübernahme der festgelegten Maßnahmen (u. a. Labortests und Schutzkleidung) noch keine genauen Regelungen für COVID-19 gibt.

Auswirkungen der gestiegenen Energiepreise auf den Pflegemarkt

Die hohen Energiepreise belasten auch die Pflegebranche massiv. Die Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme gelten seit dem 1. März 2023 auch für Pflegeeinrichtungen (rückwirkend wurden Entlastungsbeträge für Januar und Februar angerechnet). So wird der Gaspreispreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt, für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Der niedrigere Preis gilt für 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch muss der Marktpreis gezahlt werden. Mit der Strompreisbremse wird der Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (bei einem Verbrauch von weniger als 30.000 kWh im Jahr). Der niedrigere Preis gilt dann für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für den darüber hinausgehenden Verbrauch muss auch hier der Marktpreis gezahlt werden. ${ }^{27}$ Die Bundesregierung hat eine Verlängerung der Preisbremsen bis Ende April 2024 beschlossen. Dabei soll jedoch die Mehrwertsteuer auf Gas ab Januar 2024 wieder auf den regulären Satz steigen. ${ }^{28}$

Anhebung der Pflegemindestlöhne

Im Berichtsjahr 2023 erfolgten weitere Anhebungen der Pflegemindestlöhne. Anfang Februar 2022 hatte die achtköpfige Kommission aus Vertretern von Arbeit- bzw. Dienstgebern und Arbeit- bzw. Dienstnehmern der Pflegebranche (Pflegekommission, ständiges Gremium mit 5 Jahren Amtszeit) eine Anhebung der Pflegemindestlöhne, die bis zum 31. Januar 2024 galt, wie folgt festgelegt: ${ }^{29}$

bis
09.2022
$\begin{gathered} 01.09 . \ 2022 \end{gathered}$ $\begin{gathered} 01.05 . \ 2023 \end{gathered}$ $\begin{gathered} 01.12 . \ 2023 \end{gathered}$
Pflegehilfskräfte (ungelernt) 12,00 13,70 13,90 14,15
Pflegekräfte (mind. einjährige Ausbildung) 12,50 14,60 14,90 15,25
Pflegefachkräfte (Ausübung von Tätigkeiten gemäß § 4 des Pflegeberufegesetzes) 15,00 17,10 17,65 18,25

Der GKV-Spitzenverband hat ermittelt, dass die durchschnittlichen Stundenlöhne Ende 2023 in der Pflege im Vergleich zu 2022 um rund 2 Prozent auf 20,77€ gestiegen sind. Je nach Region Deutschlands legten die Durchschnittslöhne in der Pflege zwischen 0,5 und 6,8 Prozent zu. ${ }^{30}$ Die Pflegekommission hat Ende August 2023 eine weitere Anhebung der Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege in zwei Schritten zum 1. Mai 2024 sowie 1. Juli 2025

empfohlen. So sollen die Stundenlöhne ab Mai 2024 zwischen 6,8 und 9,5 Prozent erhöht werden, ab Juli 2025 um weitere 3,9 bis 5,1 Prozent. Pflegefachkräfte würden dann ab Juli 2025 mindestens 20,50 € pro Stunde, Pflegekräfte 17,35 € pro Stunde und Pflegehilfskräfte 16,10 € pro Stunde verdienen. ${ }^{31}$ Das Bundesarbeitsministerium strebt an, auf Grundlage dieser Empfehlung die neuen Pflegemindestlöhne per Verordnung festzusetzen. Darüber hinaus empfiehlt die Pflegekommission weiterhin bis zum 30. Juni 2026 einen Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus, was bei einer 5-Tage-Woche jeweils 9 Tage pro Kalenderjahr wären. ${ }^{32}$

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG)

Am 26. Mai 2023 hat der Deutsche Bundestag das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Die neue Pflegereform zielt auf höhere Leistungen für Pflegebedürftige, mehr und leichtere Unterstützung für pflegende Angehörige, eine Stabilisierung der finanziellen Basis der Pflegeversicherung über höhere Beitragssätze (Anhebung des allgemeinen Beitragssatzes um 0,35 Prozentpunkte per 1. Juli 2023), aber auch auf bessere Arbeitsbedingungen für beruflich Pflegende ab:

  • Das Förderprogramm zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf wird über das Jahr 2024 hinaus bis 2030 verlängert. Seit dem 1. Juli 2023 werden die Höhe und der Förderanteil nach der Größe der Pflegeeinrichtung gestaffelt.
  • Leiharbeit/Springerpools: Zur Entlastung des Pflegepersonals bei Personalausfällen werden Rahmenbedingungen geschaffen, so dass ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen Personalpools und vergleichbare betriebliche Ausfallkonzepte etablieren können. Hierzu zählen etwa Springerkräfte (zur Einsetzung innerhalb eines Springerdienstplans), Springerdienste (mit gleichmäßiger Verteilung auf alle Pflegefachkräfte im Team) und Springerpools (Zusammensetzung aus mehreren Pflegefachkräften oder einem Mix aus Fachund Hilfskräften, die zu vereinbarten Dienstzeiten einspringen). Zudem sollen die wirtschaftlichen Anreize für Leiharbeitsunternehmen verringert und die Gelder der sozialen Pflegeversicherung vorrangig für Pflegebedürftige und Pflegepersonal eingesetzt werden. Kosten für die Leiharbeit können zukünftig in der Regel nur bis zur Höhe entsprechender Tariflöhne aus der Pflegevergütung finanziert werden.
  • Verbessert werden sollen auch die Rahmenbedingungen der Pflegeeinrichtungen für eine qualitätsgesicherte Anwerbung von Pflegekräften aus dem Ausland.
  • Digitalisierung: Um die Möglichkeiten der Digitalisierung in der Langzeitpflege künftig noch besser zu nutzen, wird ein Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet. Das bestehende Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen mit einem Volumen von insgesamt etwa 300 Mio. € wird um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und bis 2030 verlängert.
  • Die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens in der stationären Pflege soll durch die Vorgabe weiterer Ausbaustufen beschleunigt werden. So sollen Pflegehilfskräfte ohne Berufsausbildung, die sich berufsbegleitend zur ein- oder zweijährigen Pflegehilfs- oder -assistenzkraft oder zur Pflegefachperson weiterqualifizieren, bereits während der berufsbegleitenden Ausbildung beim Stellenschlüssel für den angestrebten Berufsabschluss berücksichtigt werden. ${ }^{33}$

Personal

Im Jahr 2023 gab es nach den Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 1,77 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in den Pflegeberufen. Der Fachkräftebedarf bleibt ungebrochen hoch, besonders an Pflegefachkräften mangelt es. So kommen auf 12.700 gemeldete Stellen für Fachkräfte in der Pflege lediglich 5.800 Arbeitslose. Im Zeitraum 2015 bis 2023 haben 40.000 Personen - sowohl Arbeitslose als auch Beschäftigte - ihre Umschulung zur Pflegefachkraft abgeschlossen. ${ }^{34}$

Das Institut der deutschen Wirtschaft (IDW) hat für 2022 ermittelt, dass in den Gesundheits- und Sozialberufen sechs von zehn Stellen nicht mit qualifiziertem Personal besetzt werden konnten. In der Altenpflege fehlten durchschnittlich 18.013 Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung. ${ }^{35}$

Zugleich sank in 2022 die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge in der Pflege um 7 Prozent auf 52.100 (Vorjahr: 56.300). ${ }^{36}$ Jedoch legten die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge in 2023 um 3 Prozent auf 53.900 zu. Zum Jahresende 2023 befanden sich 147.000 Personen in der Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann. ${ }^{37}$

Zur Linderung des Fachkräftemangels sollen auch vermehrt ausländische Fachkräfte angeworben werden. Die Bundesagentur für Arbeit hat in 2022 allerdings nur 656 Pflegekräfte aus dem Ausland nach Deutschland vermittelt, davon stammte der Großteil (250) von den Philippinen. ${ }^{38}$ In den letzten 5 Jahren hat sich der Anteil der ausländischen Pflegekräfte von 8 Prozent in 2017 auf 14 Prozent in 2022 erhöht (absolut: 244.000 ausländische Pflegekräfte per Jahresmitte 2022; davon 91.000 aus der EU). ${ }^{39}$

Die BARMER rechnet damit, dass auf Basis der steigenden Anzahl pflegebedürftiger Menschen bis zum Jahr 2030 „bei konservativen Annahmen mehr als 180.000 Pflegekräfte fehlen" (verteilt auf 81.000 Pflegefachkräfte, 87.000 Pflegehilfskräfte mit mindestens einjähriger Ausbildung und 14.000 Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung). Dabei sei im stationären Bereich in dieser Berechnung die vollständige Umsetzung des ab Juli 2023 greifenden Personalbemessungsverfahrens noch gar nicht berücksichtigt. ${ }^{40}$

Am 1. Juli 2023 ist das neue Personalbemessungsverfahren (PeBeM) für vollstationäre Pflegeheime gestartet, welches perspektivisch die bisherigen Personalschlüssel ersetzt. Das PeBeM basiert auf dem kompetenzbasierten Einsatz unterschiedlicher Qualifikationsniveaus, zurückgehend auf die PeBeM-Studie von Professor Heinz Rothgang und Team. Darüber hinaus hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am 19. Dezember 2023 eine für 2025 vorgesehene Überprüfung der seit dem 1. Juli 2023 geltenden Personalanhaltswerte in Aussicht gestellt, um die Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens in der Langzeitpflege zu beschleunigen. So sollen in vollstationären Pflegeeinrichtungen über die geltenden Personalanhaltszahlen für Pflegefachpersonen hinaus Pflegefachpersonen mit hochschulischer Qualifikation verhandelt werden können, wenn diese mit mindestens 50 Prozent der Arbeitszeit in der direkten Pflege tätig sind. Hiermit sollen zusätzliche Beschäftigungsanreize für entsprechend qualifizierte Pflegefachpersonen geschehen werden, entsprechende Regelungen werden auch im Bereich der Regelungen zur tariflichen Entlohnung in der Langzeitpflege geprüft. Weiter sollen die seit dem 1. Juli 2023 geltenden Personalanhaltswerte in der vollstationären Pflege, sofern das dort genannte Personal nicht am Arbeitsmarkt verfügbar ist, zur konkreten Entlastung und Unterstützung des Pflege- und Betreuungspersonals unter bestimmten Voraussetzungen und abhängig von der konkreten Qualifikation, auch mit Stationsassistenten zur Entlastung der Pflegefachpersonen sowie z.B. durch Ergo- und Physiotherapeuten besetzt werden. Eine Geschäftsstelle soll mit der Koordination und Begleitung der Umsetzung der Personalanhaltswerte beauftragt werden und als eine wesentliche Aufgabe die bedarfsabhängige Schulung von Pflegefachpersonen in der Pflegeprozesssteuerung sowie die Unterstützung von Pflegeeinrichtungen bei einer bezugspflegerisch orientierten, schrittweisen Umsetzung einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung vornehmen. ${ }^{41}$

Am 19. Oktober 2023 hat der Deutsche Bundestag das Pflegestudiumstärkungsgesetz (Pf effudStG) beschlossen. ${ }^{42}$ Damit sei aus Sicht der Vertreterinnen und Vertreter des Pflegemanagements in Krankenhäusern und Heimen der erste Schritt hin zu einem Heilberufegesetz für Pflegekräfte getan. Mit dem Gesetz soll die hochschulische Pflegeausbildung ausgeweitet und die Anerkennung ausländischer

Abschlüsse in der Pflege erleichtert werden. Gelobt wird die Erweiterung der Kompetenzen für Pflegefachpersonen, so sollen hochschulisch ausgebildete Pflegekräfte künftig bei Diabetischer Stoffwechsellage, chronischen Wunden und Demenz eigenständig Patienten versorgen. ${ }^{43}$

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat am 19. Dezember 2023 die vorläufigen Eckpunkte für ein Gesetz zur Reform der Pflegekompetenz vorgelegt, aus denen in den kommenden Wochen ein Gesetzesentwurf entstehen soll. Pflegekräfte sollen gemäß ihren Qualifikationen auch in der Versorgung mehr Kompetenzen erhalten, wozu insbesondere Befugnisse im Bereich der (komplexen) Wundversorgung, der Versorgung von Menschen mit diabetischer Stoffwechsellage und von Menschen mit demenziellen Erkrankungen zählen. Bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit sollen die in der Versorgung tätigen Pflegefachkräfte einbezogen werden. Zudem soll ein neues Berufsbild - die Advanced Practise Nurse und entsprechende APN-Master-Studiengänge - nach internationalen Vorbildern geschaffen und perspektivisch entsprechende Befugnisse in der Versorgung abhängig von den erworbenen Kompetenzen eingeführt werden. ${ }^{44}$

Rehabilitationsmarkt

Im Jahr 2021 (dies stellten die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung aktuellsten verfügbaren Daten dar) weiteten sich die Gesundheitsausgaben in den Vorsorgeund Rehabilitationseinrichtungen gegenüber dem Vorjahr um 6,8 Prozent auf 10,9 Mrd. € (Vorjahr: 10,2 Mrd. €) aus. ${ }^{45}$

Die Anzahl der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in Deutschland hat sich zum Stichtag 31. Dezember 2022 auf 1.089 (Vorjahr: 1.092) mit 161.725 (Vorjahr: 162.014) aufgestellten Betten verringert. ${ }^{46}$ Davon befanden sich 589 Einrichtungen in privater Hand, 296 Einrichtungen entfielen auf freigemeinnützige Träger, die restlichen 204 auf öffentliche Träger. ${ }^{47}$

Im dritten Corona-Jahr 2022 legte die Anzahl der Anträge, Bewilligungen und abgeschlossenen Leistungen in der medizinischen und beruflichen Rehabilitation erstmals wieder zu, nachdem in den beiden Vorjahren verschobene planbare Operationen eine rückläufige Entwicklung zur Folge gehabt hatten. So erhöhten sich in 2022 die eingereichten Anträge gegenüber dem Vorjahr um 3,7 Prozent auf 1,8 Millionen, die Bewilligungen nahmen um 6,9 Prozent auf 1,3 Millionen und die abgeschlossenen Leistungen um 3,6 Prozent auf 0,9 Millionen zu (dies stellten die zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung aktuellsten verfügbaren Daten dar). ${ }^{48}$

Medizinische und berufliche Rehabilitation: Anzahl der Anträge, Bewilligungen und abgeschlossenen Leistungen 1991 bis 202249

Anträge Bewilligungen Leistungen
1991 1.427 .398 1.052 .581 839.789
1995 1.678 .591 1.160 .699 985.415
2000 1.605 .724 1.066 .338 835.878
2005 1.635 .607 1.099 .346 804.064
2010 2.082 .108 1.347 .348 996.154
2015 2.094 .048 1.389 .378 1.027 .833
2016 2.090 .337 1.414 .971 1.009 .207
2017 2.055 .588 1.418 .029 1.013 .588
2018 2.044 .588 1.414 .998 1.031 .294
2019 2.029 .746 1.407 .770 1.054 .012
2020 1.760 .133 1.260 .189 865.673
2021 1.733 .682 1.224 .049 891.176
2022 1.797 .489 1.308 .489 922.820
Veränderungs-
rate 2022
(Basis: 1991) 25,9 Prozent 24,3 Prozent 9,9 Prozent

Dabei wurden Erwachsene unverändert überwiegend stationär betreut (80,0 Prozent der Fälle; Vorjahr: 79,5 Prozent der Fälle). ${ }^{50}$

Aktuelle Entwicklungen

Rehabilitationshilfsfonds-Verordnung - ReHV

Da Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bei den zuvor genannten Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme nicht berücksichtig worden waren, wurden mit der Verordnung zur Ausgestaltung des Hilfsfonds des Bundes für Rehabilitation und Teilhabe vom 31. März 2023 (Rehabi-litationshilfsfonds-Verordnung - ReHV) konkrete Voraussetzungen des einmaligen Energiekostenzuschusses für medizinische Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen geschaffen. Auf Antrag zahlen die Rehabilitationsträger (also die gesetzliche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzlichen Krankenkassen und die gesetzliche Unfallversicherung) einen einmaligen gesetzlich definierten Zuschuss zu den Energiekosten des Jahres 2022. ${ }^{51}$ Die von uns gestellten Anträge wurden antragsgemäß beschieden. Die Bayerwald-Klinik erhielt einen Zuschuss in Höhe von rund TEUR 130; die MATERNUS-Klinik in Bad Oeynhausen erhielt einen Zuschuss in Höhe von rund TEUR 815.

Reha Budget

Die Deutsche Gesellschaft für Medizinische Rehabilitation (DEGEMED), Interessensvertreterin stationärer und ambulanter Rehabilitationseinrichtungen, fordert die Bundesregierung dazu auf, das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel, „das Reha-Budget bedarfsgerechter ausgestalten", endlich umzusetzen. Das Reha-Budget werde nicht anhand des vermuteten Bedarfs festgesetzt, sondern anhand der voraussichtlichen Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter. Präventions- und Rehabilitationsleistungen werden aus dem gleichen, gedeckelten Budget gespeist. Nach dem Ende der COVID-19-Pandemie steigen die Antragszahlen für Prävention und Rehabilitation, ein begrenztes Reha-Budget würde zu Einsparungen an Personal oder an der Leistungsqualität führen, warnt die DEGEMED. Zusätzliche finanzielle Bedarfe werden ab 2026 durch das neue Vergütungssystem für Rehabilitationsleistungen der DRV entstehen, wodurch Tariflöhne und vertraglich vereinbarte betriebliche Altersversorgung stärker als bisher refinanziert werden müssen. Hinzu kommen Investitionskosten für Innovation und Nachhaltigkeit, energetische Gebäudesanierungen und ein finanzieller Aufwand durch den Ausbau digitaler Anwendungen. ${ }^{52}$

Ertragslage

Rechnungslegung IFRS

Der Konzern hat zum 1. Januar 2005 konzernweit die Berichterstattung auf die Regelungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) umgestellt. Sämtliche Konzernabschlüsse und Zwischenberichterstattungen der Gruppe werden seitdem gemäß den aktuell gültigen IFRSVorgaben, wie sie in der EU anzuwenden sind, erstellt.

MATERNUS-Konzern

Die Konzernumsatzerlöse belaufen sich im Geschäftsjahr 2023 auf 102,3 Mio. € (Vorjahr: 106,7 Mio. €). Die Umsatzrückgänge ergaben sich aus den zuvor beschriebenen Veränderungen der Konzernkapazität. Die Umsatzerlöse im Segment Pflege konnten trotz der Schließung der Einrichtung Dresdner Hof zum Jahresende 2022 auf einem stabilen Niveau mit 81,2 Mio. € (Vorjahr 82,5 Mio. €) gehalten werden. Der Umsatz im Segment Rehabilitation entwickelte sich leicht rückläufig, im Wesentlichen bedingt durch Veränderungen der Kapazitätsauslastungen. Der Rückgang der sonstigen Umsätze ist durch Wegfallen der Erstattungen von „Point-of Care"-Kosten im Zusammenhang mit der CoronaPandemie begründet. Über die Implementierung der Ebene der Regionalleitungen gelang die geplante Verbesserung der Belegung im Konzern auf 75,9 Prozent (Vorjahr: 71,3 Prozent), wobei im Segment Pflege die Auslastung um 2,4 Prozent auf 78,7 Prozent und im Segment Rehabilitation

um 10,2 Prozent auf 66,3 Prozent zulegte. Gleichzeitig konnten auch im Berichtsjahr erfolgreich flächendeckend neue Pflegesätze und teilweise auch die Erstattung von Investitionskosten verhandelt werden.

Die sonstigen betrieblichen Erträge weiteten sich gegenüber dem Vorjahr deutlich von 7,6 Mio. € auf 12,6 Mio. € aus. Dies ist im Wesentlichen bedingt durch die Minderung von Rückstellungen von 2,6 Mio. € (Vorjahr: 0,7 Mio. €) auf Grund von Wegfall oder Neubewertung von Risiken und durch die Erträge durch die Ergänzungshilfe für Strom \& Wärme (2,5 Mio. €; Vorjahr: 0 T€).

Der Materialaufwand konnte erheblich um 4,9 Mio. € auf 14,9 Mio. € (Vorjahr: 19,7 Mio. €) gesenkt werden. Hintergründe sind die Kostenrückgänge der Preise am Energie-Markt. Zudem konnte der Einsatz von Fremdarbeit zur Erfüllung der Personalvorgaben erheblich auf ein Minimum reduziert werden, weshalb die Aufwendungen für Fremdpersonal um 1,2 Mio. € auf 1,9 Mio. € sanken.

Dagegen weitete sich der Personalaufwand von 70,5 Mio. € im Vorjahr auf 75,5 Mio. € aus. Hintergrund ist das zum 1. September 2022 in Kraft getretene Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) und damit verbundene erhöhte Gehälter für die vom GVWG berücksichtigten Personengruppen, i.e. Pflegefachkräfte, Pflegeassistenten und gelernte Pflegeassistenten. Das GVWG findet folglich für Einrichtungsleitungen, Pflegedienstleitungen, Verwaltungskräfte, Servicekräfte in Pflegeeinrichtungen sowie auch für die Rehabilitationskliniken keine Anwendung, weshalb MATERNUS zur Mitarbeiterbindung teilweise auch für Personengruppen außerhalb der Geltung des GVWG Lohnanpassungen vorgenommen hat.

Die mit den Kostenträgern bzw. den jeweiligen Rentenversicherungsträgern vereinbarten Personalschlüssel wurden eingehalten.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen nahmen um 2,3 Mio. € auf 20,1 Mio. € (Vorjahr: 22,4 Mio. €) ab. Der Rückgang der übrigen Aufwendungen resultiert hauptsächlich aus einer Reduzierung der Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen auf 3,9 Mio. € (Vorjahr: 6,5 Mio. €).

Die Abschreibungen verringerten sich auf 9,7 Mio. € (Vorjahr: 11,0 Mio. €), im Wesentlichen aufgrund des Abgangs von Nutzungsrechten.

Das Finanzergebnis hat sich im Berichtsjahr auf -7,4 Mio. € nach -5,7 Mio. € im Vorjahr verschlechtert. Hierbei stiegen die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen von 5,8 Mio. € auf 7,6 Mio. €, wovon 2,3 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €) auf Darlehensverbindlichkeiten bei Kreditinstituten und anderen Kreditgebern und 3,1 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €)
auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen, welche sich im Geschäftsjahr 2023 erheblich auf 53,0 Mio. € (Vorjahr: 30,4 Mio. €; Erläuterungen nachfolgend unter Finanzlage) ausweiteten.

Das EBITDAR (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern zuzüglich Miet- und Leasingaufwendungen) ist deutlich um 2,7 Mio. € auf 4,6 Mio. € gestiegen.

Folglich konnte auch das EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) von 1,7 Mio. € im Vorjahr auf 4,5 Mio. € verbessert werden, entsprechend einer auf 4,4 Prozent (Vorjahr: 1,6 Prozent) erhöhten EBITDA-Marge (EBITDA vom Umsatz). Die Verbesserung des KonzernEBITDA konnte durchdeutliche Verringerung des Materialaufwands und ebenfalls reduzierten sonstigen betrieblichen Aufwendungen auf Grund des Kostensenkungsprogramms erzielt werden.

Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) verbesserte sich von -9,4 Mio. € auf -5,3 Mio. €.

Das EBT (Ergebnis vor Steuern) hat sich aufgrund des verschlechterten Finanzergebnisses mit -12,6 Mio. € nur leicht gegenüber dem Vorjahreswert von -12,8 Mio. € verbessert.

Unter Berücksichtigung der Ertragsteuern hat sich das EAT (Ergebnis nach Steuern und Ergebnisanteil anderer Gesellschafter) mit -14,3 Mio. € (Vorjahr: -14,1 Mio. €) erneut auf Vorjahresniveau bewegt.

Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen

Der Segmentumsatz Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen ist um 1,4 Mio. € auf 81,2 Mio. € (Vorjahr: 82,5 Mio. €) gesunken. Der Umsatzrückgang ist im Wesentlichen auf die Schließung des Standortes Dresdner Hof in Leipzig zurückzuführen. Bereinigt um diese Effekte wären die Segmenterlöse gestiegen, basierend auf flächendeckenden erfolgreichen Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern.

Im Berichtsjahr nahm die durchschnittliche Gesamtkapazität auf 1.966 Betten (Vorjahr: 2.009 Betten) zu. Die Einrichtung Dresdner Hof in Leipzig (204 Betten) wurde Ende Dezember 2022 geschlossen, wie zuvor dargestellt ergaben sich weitere Bettenreduktionen an den Standorten Bad Salzuflen, Köln und Schönheide.

Die absolute Belegung hat sich im Geschäftsjahr 2023 um 85 Betten auf 1.547 Betten (Vorjahr: 1.632 Betten) verringert, die entsprechende Auslastung aber auf 85,3 Prozent (Vorjahr: 74,3 Prozent) verbessert.

Bei den Bewohnern im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen zeigte sich im Geschäftsjahr 2023 folgende Pflegegradverteilung:

  • Pflegegrad 1 und 2: 20 Prozent (Vorjahr: 21 Prozent)
  • Pflegegrad 3: 34,91 Prozent (Vorjahr: 36 Prozent)
  • Pflegegrad 4: 31,72 Prozent (Vorjahr: 29 Prozent)
  • Pflegegrad 5: 15,55 Prozent (Vorjahr: 15 Prozent)

Die sonstigen betrieblichen Erträge legten um 1 Mio. € auf 8,1 Mio. € (Vorjahr: 7,1 Mio. €) zu, vordergründig zurückzuführen auf die Erträge durch die Ergänzungshilfe für Strom \& Wärme.

Ein wichtiger Meilenstein für MATERNUS war im Berichtsjahr die massive Reduktion des Einsatzes von Fremdarbeit zur Einhaltung der Vorgaben zu den Personalschlüsseln durch die Kostenträger, was zu einer Abnahme des Aufwands für Fremdarbeit um 1 Mio. € führte. In Kombination mit Kostenrückgängen der Preise am Energie-Spotmarkt in Verbindung mit Fördermitteln zur Linderung der erhöhten Energiekosten sank der Materialaufwand von 13,4 Mio. € auf 9,9 Mio. €.

Im Geschäftsjahr 2023 sind die Personalaufwendungen im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen trotz der gegenüber Vorjahr verringerten Mitarbeiterzahl um 5,8 Mio. € auf 58,9 Mio. € (Vorjahr: 53,1 Mio. €) gestiegen. Grund hierfür sind die zuvor erläuterten Gehaltserhöhungen im Rahmen des GVWG sowie individuelle Gehaltsanpassungen. In Kombination mit den leicht gesunkenen Segmenterlösen weitete sich die Personalintensität (Personalaufwand vom Segmentumsatz) auf 72,6 Prozent (Vorjahr: 64,3 Prozent) aus.

Die mit den Kostenträgern vereinbarten Personalschlüssel wurden eingehalten. Die Vorgaben in Bezug auf die Fachkraftquoten wurden erfüllt. Im Durchschnitt des Geschäftsjahres 2023 lag die Fachkraftquote bei 51 Prozent.

Die planmäßigen Abschreibungen verringerten sich von 8,6 Mio. € im Vorjahr auf 7,4 Mio. €, was auf den Abgang von Nutzungsrechten durch Ende von Fremdmieten zurückzuführen ist.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich um 2,6 Mio. € auf 15,6 Mio. € (Vorjahr: 19,5 Mio. €) verringert. Der Rückgang der übrigen Aufwendungen resultiert hauptsächlich aus einer Reduzierung der Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen auf 2,9 Mio. € (Vorjahr: 5,6 Mio. €).

Das Finanzergebnis hat sich im Geschäftsjahr 2023 auf -3,6 Mio. € (Vorjahr: -2,7 Mio. €) verschlechtert, was im Wesentlichen auf das erhöhte Zinsumfeld zurückzuführen ist.

Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde im Geschäftsjahr 2023 ein EBITDAR (Ergebnis vor
Abschreibungen, Zinsen und Steuern zuzüglich Miet- und Leasingaufwendungen) in Höhe von 5,0 Mio. € (Vorjahr: 3,7 Mio. €) erzielt.

Das Segment-EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) stieg von 3,5 Mio. € im Vorjahr auf 4,9 Mio. €, womit sich die EBITDA-Marge trotz des rückläufigen Segmentumsatzes auf 6,1 Prozent (Vorjahr: 4,2 Prozent) verbesserte. Dies entspricht einer EBITDA-Marge (EBITDA vom Umsatz) von 6 Prozent (Vorjahr: 4 Prozent). Die Verbesserung konnte durch deutliche Verringerung des Materialaufwands und ebenfalls reduzierte sonstige betrieblichen Aufwendungen auf Grund des Kostensenkungsprograms erzielt werden.

Das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) verbesserte sich von -5,1 Mio. € im Vorjahr auf -2,4 Mio. €.

Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen ist im Geschäftsjahr 2023 ein negatives EBT (Ergebnis vor Steuern, vor Ergebnisanteilen anderer Gesellschafter) von -6 Mio. € (Vorjahr: -7,8 Mio. €) angefallen.

Das EAT (Ergebnis nach Steuern) ist um 0,6 Mio. € auf -7,7 Mio. € (Vorjahr: -8,3 Mio. €) im Geschäftsjahr 2023 gestiegen.

Segment Rehabilitation

Der Segmentumsatz Rehabilitation verringerte sich von 22,6 Mio. € im Vorjahr auf 19,7 Mio. €. Der Umsatzrückgang ist im Wesentlichen auf den Rückgang der sonstigen Umsätze aufgrund der geringeren Erstattungsanträge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zurückzuführen.

Die Gesamtkapazität des Segments minderte sich auf 562 Betten (Vorjahr: 610 Betten).

In Korrelation zur rückläufigen Gesamtkapazität legte die Auslastungsquote (inklusive Begleitpersonen) von 60,4 Prozent im Vorjahr auf 66,4 Prozent zu.

Die Belegung der MATERNUS-Klinik in Bad Oeynhausen ist im Geschäftsjahr 2023 um 26 Patienten auf eine durchschnittliche Belegung von 281 Patienten (Vorjahr: 255 Patienten) bzw. 71 Prozent gestiegen. Die durchschnittliche Belegung in der Bayerwald-Klinik in Cham ist auf 91 Patienten (Vorjahr: 106 Patienten) bzw. auf 55 Prozent gesunken. Die in Cham rückläufige und Bad Oeynhausen leicht positive Entwicklung ist neben den Nachwirkungen der Corona-Pandemie und damit verschobenen Operationen auch auf den Fachkräftemangel zurückzuführen. Die Personalgewinnung für die Rehabilitationskliniken gestaltet sich aufgrund eines regional intensiven Wettbewerbs schwieriger als in der Pflege.

Die sonstigen betrieblichen Erträge minderten sich auf 3,9 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €). Diese beinhalteten im Vorjahr Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von 1,4 Mio. € sowie Erstattungen von Krankenkassen für Lohnfortzahlung.

Die Materialaufwendungen haben sich um 1,4 Mio. € auf 5,0 Mio. € (Vorjahr: 6,4 Mio. €) reduziert, was ebenfalls an den gesunkenen Energiekosten lag.

Der Personalaufwand hat sich vor dem Hintergrund der rückläufigen Mitarbeiterzahl von 17,4 Mio. € auf 16,8 Mio. € verringert. Die Personalintensität (Personalaufwand vom Umsatz) stieg aufgrund des Umsatzrückgangs auf 85,8 Prozent (Vorjahr: 77,4 Prozent).

Die planmäßigen Abschreibungen betrugen wie im Vorjahr 1,9 Mio. €.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Geschäftsjahr 2023 mit 3,6 Mio. € (Vorjahr: 3,3 Mio. €) konstant gehalten.

Das Finanzergebnis hat sich im Geschäftsjahr 2023 auf -1,54 Mio. € (Vorjahr: -1,6 Mio. €) verschlechtert.

Im Segment Rehabilitation wurde im Geschäftsjahr 2022 ein EBITDA-R (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern zuzüglich Miet- und Leasingaufwendungen) in Höhe von -1,8 Mio. € nach -4,0 Mio. € im Vorjahr erzielt. Die Änderung resultiert im Wesentlichen aus den niedrigeren Umsatzerlösen aus gesunkenen sonstigen Umsätzen welche Erstattungen im Rahmen der Corona-Pandemie beinhalten.

Das EBITDA (Ergebnis vor Abschreibungen, Zinsen und Steuern) hat sich von -4,0 Mio. € im Vorjahr auf -1,9 Mio. € verbessert. Dies entspricht einer EBITDA-Marge (EBITDA vom Umsatz) von -10 Prozent (Vorjahr: -18 Prozent). Ebenso wie das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und Steuern), welches sich auf -3,8 Mio. € (Vorjahr: -6,0 Mio. €) verbesserte.

Der Verlust vor Steuern und vor Ergebnisanteilen anderer Gesellschafter (EBT) summierte sich auf -5,3 Mio. € (Vorjahr: -6,8 Mio. €).

Das EAT (Ergebnis nach Steuern, nach Anteilen Fremder) hat sich im Geschäftsjahr 2023 auf -5,3 Mio. € (Vorjahr: -4,5 Mio. €) verschlechtert.

Nachschau zur Prognose für 2023
Der Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG hatte für das Geschäftsjahr 2023 ursprünglich erwartet, einen Konzernumsatz von mindestens 114,5 Mio. € (Vorjahr: 106,7 Mio. €)
zu erzielen. Hiervon sollten Umsatzerlöse von mindestens 88,0 Mio. € (Vorjahr: 82,5 Mio. €) auf das Segment Pflege sowie Erlöse von mindestens 24,0 Mio. € (Vorjahr: 22,5 Mio. €) auf das Segment Rehabilitation entfallen. Weitere 2,4 Mio. € Umsatzerlöse wurden für das Segment Holding erwartet.

Diese Prognose unterlag den folgenden Prämissen: Im Segment Pflege sollten bereits verhandelte Pffegesatzerhöhungen zu einer Verbesserung von ca. 5 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes je Bett im Konzern beitragen. Zudem wirkte sich die Refinanzierung der per September 2022 auf tarifähnliches Niveau gehobenen Gehälter erstmals ganzjährig aus. Im Segment Rehabilitation wurde für beide Kliniken vor dem Hintergrund des erwarteten weiter abflachenden Infektionsgeschehens sowie einer höheren Operationsquote mit einer Erholung der Belegung gerechnet wurde. Im Segment Holding sollten die veränderten Erlöse aus der Verwaltungskostenumlage zum erwarteten Erlösanstieg führen.

Für die Ergebniskennzahl Konzern EBITDA ging der Vorstand davon aus, im Jahr 2023 ein mindestens ausgeglichenes Ergebnis (Vorjahr: 1,7 Mio. €) zu erwirtschaften. Das rückläufige Infektionsgeschehen in Verbindung mit verschiedenen Maßnahmen zur Belegungssteigerung (Personalgewinnung, eine verstärkte operative Führungsstruktur) sollte nach Einschätzung des Vorstandes eine Steigerung der Belegung ermöglichen. Allerdings wurden Ergebnisbelastungen sowohl aus den weiterhin stark zunehmenden Kosten (die ergebnisfördernden Effekte aus der Gas- und Strompreisbremse wurden als gering antizipiert) sowie aus der Reduzierung der während der COVID-19-Pandemie gewährten staatlichen Unterstützung erwartet. Zwar sollte das Jahr 2023 ein Jahr der operativen Erholung von den Belastungen der COVID-19-Pandemie, aber auch geprägt von Investitionen in verstärkte Führungs- und IT-Strukturen sein, die erst in Folgejahren ihre volle Wirkung entfalten werden.

Im Rahmen des Konzern-Halbjahresfinanzberichts 2023 hat der Vorstand die Umsatzprognose für 2023 aufgrund veränderter Prognoseparameter wie folgt angepasst: Angesichts der Tatsache, dass die Bundesländer entgegen den Erwartungen die neuen Personalschlüssel gemäß § 113c SGB XI in der Pflege noch nicht angewendet hatten, ging der Vorstand nun für das Gesamtjahr 2023 davon aus, einen Konzernumsatz von mindestens 103,5 Mio. € (zuvor: mindestens 114,5 Mio. €, Vorjahr: 106,7 Mio. €) zu erzielen. Im Zuge dessen wurden die Umsatzerwartungen für das Segment Pflege auf mindestens 81,0 Mio. € (zuvor: 88 Mio. €; Vorjahr: 82,5 Mio. €) und für das Segment Rehabilitation auf mindestens 20,0 Mio. € (zuvor: 24,0 Mio. €; Vorjahr: 22,5 Mio. €) adjustiert.

Aufgrund der gleichzeitigen vergleichbaren Verringerung der geplanten Personalkosten handelte es sich aus Sicht des Vorstandes um eine ergebnisneutrale Prognoseanpassung. Daher hielt der Vorstand für 2023 unverändert daran fest, ein mindestens ausgeglichenen Konzern-EBITDA (Vorjahr: 1,7 Mio. €) zu erwirtschaften.

Am 5. März 2024 wurden über eine Ad-Hoc-Mitteilung vorläufige Konzernzahlen für das Geschäftsjahr 2023 gemeldet, wonach ein Konzernumsatz von 102,73 Mio. € sowie ein Konzern-EBITDA von ca. 8,1 Mio. € erwartet wurden.

Tatsächlich hat der MATERNUS-Konzern im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 102,3 Mio. € (Vorjahr: 106,7 Mio. €) erwirtschaftet, welche damit den zuletzt angepassten Prognosewert von mindestens 103,5 Mio. € leicht unterschritten haben. Auf das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen entfielen Umsatzerlöse von 81,2 Mio. € (Vorjahr: 82,5 Mio. €), auf das Segment Rehabilitation 19,7 Mio. € (Vorjahr: 22,5 Mio. €). Damit wurde der Prognosewert für das Segment Pflege erreicht, der für das Segment Rehabilitation leicht unterschritten. Das KonzernEBITDA hat die Prognose eines mindestens ausgeglichenen Wertes mit 4,5 Mio. € zwar deutlich übertroffen, jedoch den am 5. März 2024 gemeldeten Wert von 8,1 Mio. € wiederum deutlich verfehlt. Die Anpassung ergab sich aus einem liquiditätsneutralen Sondereffekt im Rahmen der Bewertung von Patronatserklärungen, die sich im Zuge der fortgesetzten Jahresabschlussarbeiten ergeben hat.

Vermögenslage

Die Konzernbilanzsumme ist zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 um 1,0 Mio. € auf 154,4 Mio. € (Vorjahr: 153,4 Mio. €) gestiegen.

Auf der Aktivseite der Konzernbilanz haben sich die langfristigen Vermögenswerte deutlich auf 130,8 Mio. € (Vorjahr: 136,5 Mio. €) verringert, während die kurzfristigen Vermögenswerte erheblich auf 23,5 Mio. € (Vorjahr: 16,9 Mio. €) wuchsen.

Innerhalb der langfristigen Vermögenswerte waren die rückläufigen Nutzungsrechte nach IFRS 16 (- 5,6 Mio. € auf 52,8 Mio. €) maßgeblich verantwortlich für die Reduktion des Postens, ursächlich ist die Verminderung der durchschnittlichen Restlaufzeit. Demgegenüber legten die Sachanlagen von 62,9 Mio. € auf 63,6 Mio. € zu.

Bei den auf 23,5 Mio. € (Vorjahr: 16,9 Mio. €) erhöhten kurzfristigen Vermögenswerten bildete der Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um 4,4 Mio. € auf 9,2 Mio. € die größte Veränderung gegenüber dem Vorjahr. Ursache dafür sind Abgrenzungen für zum Stichtag
noch nicht abgerechnete Leistungen. Auch die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte legten stark um 4,2 Mio. € auf 5,7 Mio. € zu. Diese betreffen im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen der Cura Unternehmensgruppe aus zum Stichtag noch nicht beglichenen bezogenen Leistungen der Cura Unternehmensgruppe. Derweil sanken die liquiden Mittel stichtagsbedingt von 2,1 Mio. € auf 0,6 Mio. $€$.

Finanzlage

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat sich um den ausgewiesenen Konzernjahresfehlbetrag auf -53,8 Mio. € (Vorjahr: -39,3 Mio. €) verschlechtert. Veränderungen am Gezeichneten Kapital von 51,9 Mio. € gab es nicht.

Die langfristigen Schulden sind zum Bilanzstichtag um 5,7 Mio. € auf 130,7 Mio. € zurückgegangen. Hauptursächlich war der Abbau der langfristigen Leasingverbindlichkeiten nach IFRS 16, wodurch der Posten langfristige Finanzverbindlichkeiten um 5,5 Mio. € abnahm.

Die Verbindlichkeiten aus langfristigen Darlehen von Kreditinstituten haben sich planmäßig um 0,3 Mio. € auf 54,0 Mio. € reduziert. Grund hierfür ist die planmäßige Tilgung des Darlehens.

Die kurzfristigen Schulden weiteten sich erheblich um 21,1 Mio. € auf 77,4 Mio. € aus, basierend auf dem Anstieg der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten von 30,4 Mio. $€$ auf 53,0 Mio. $€$, was wiederum auf erhöhte Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen zurückzuführen ist aufgrund der kurzfristigen Bereitstellung von liquiden Mitteln durch die Cura Gruppe.

Der kurzfristige Teil der langfristigen Finanzverbindlichkeiten lag leicht über dem Vorjahresniveau. Hierin sind der kurzfristige Anteil der Darlehenstilgung sowie der kurzfristige Anteil der Leasingverbindlichkeiten enthalten.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben sich im Vergleich zum 31. Dezember 2023 um 0,4 Mio. € auf 5,2 Mio. € erhöht.

Die kurzfristigen Rückstellungen haben sich um 3,7 Mio. € auf 2,7 Mio. € reduziert. Grund hierfür sind Auflösungen von Rückstellungen aufgrund von Risikoneubewertungen.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen umfassen im Wesentlichen Miet- und Leasingvereinbarungen für Grundstücke und Gebäude, technische Anlagen, Bürogeräte, Einrichtungsgegenstände, EDV-Ausstattung und PKW.

Im Konzern bestanden per 31. Dezember 2023 Leasingverpflichtungen (IFRS 16) mit einer Restlaufzeit von bis zu 12 Monaten in Höhe von 6,1 Mio. $€$ (Vorjahr: 6,1 Mio. $€$ ) und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr von 51,9 Mio. $€$ (Vorjahr: 57,2 Mio. $€$ ).

Passive latente Steuern sind mit 1,3 Mio. $€$ bilanziert (Vorjahr: 0,3 Mio. $€$ ).

Liquiditätsanalyse

Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Zahlungsfähigkeit zu jeder Zeit gesichert. Die in 2020 abgeschlossene Finanzierungsvereinbarung mit der österreichischen Raiffeisen Bank International AG, Wien, über 55,7 Mio. $€$ ermöglichte es der MATERNUS-Gruppe, zu jeder Zeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 5 Jahren, eine vierteljährliche Tilgung von 87,5 T€ sowie der dann verbleibenden endfälligen Schlussrate von 53,9 Mio. € am 31. März 2025. Als Sicherheit wurden auf Liegenschaften der MATERNUS-Gruppe Grundschulden in Höhe der Darlehenssumme bestellt. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf den Punkt Finanzverbindlichkeiten im Konzernanhang.

Im zurückliegenden Geschäftsjahr haben sich die der MATERNUS-Kliniken AG von CURA gewährten kurzfristigen Darlehen aus der gemeinsamen Finanzkontenverwaltung um 13,3 Mio. $€$ auf 26,7 Mio. $€$ erhöht.

Kapitalflussrechnung
in T€ 2023 2022
Nettozufluss aus
der laufenden 2.524 4.329
Geschäftsstätigkeit -3.964 -2.001
Nettoabfluss aus -69 -12.761
Investitionstätigkeit -1.510 -10.433
Nettoabfluss aus
Finanzierungstätigkeit
Veränderung des
Finanzmittelbestandes

Nettozufluss aus Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist mit 2,5 Mio. $€$ um 1,8 Mio. $€$ gegenüber dem Vorjahr gesunken.

Nettoabfluss aus Finanzierungstätigkeit

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist vor allem auf Auszahlungen aus Finanzierungsleasing (-6,1 Mio. €) sowie auf Zinszahlungen (-7,5 Mio. €) zurückzuführen. Gegenläufig sind die Einzahlungen aus der gemeinsamen Finanzkontenverwaltung ( $+13,9$ Mio. $€$ ).

Entwicklung des Finanzmittelbestands
in T€ 2023 2022
Bestand am Anfang der Periode 2.061 +12.494
Zahlungswirksame Veränderungen -1.510 -10.433
Bestand am Ende der Periode 551 2.061

Die detaillierte Kapitalflussrechnung und weitere Erläuterungen hierzu enthält der Konzernabschluss.

Gesamtaussage

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 konnte der MATERNUS Konzern bereits erste Erfolge aus den ergriffenen strukturellen Maßnahmen und Investitionen in die Professionalisierung von MATERNUS erzielen. So gelang aus der Kombination von Maßnahmen zur Belegungssteigerung (Personalgewinnung und verstärkte operative Führungsstruktur; hier vor allem die Implementierung der Ebene der Regionalleitungen) und dem rückläufigen Infektionsgeschehen eine Verbesserung der Kapazitätsauslastung im Konzern auf 75,9 Prozent (Vorjahr: 71,3 Prozent).

Die Konzernumsatzerlöse lagen mit 102,3 Mio. € nur knapp unter dem Planwert von mindestens 103,5 Mio. €. Im Segment Pflege konnten flächendeckend neue Pflegesätze mit den Kostenträgern verhandelt werden. Die Segmentumsätze lagen aufgrund der Schließung der Einrichtung Dresdner Hof in Leipzig sowie des Wegfalls staatlicher Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie mit 81,2 Mio. € (Vorjahr: 82,5 Mio. €) unter dem Vorjahreswert. Im Segment Rehabilitation haben die Maßnahmen zur Belegungserhöhung noch nicht die erhoffte Wirkung gezeigt. Zur Standort- und Auslastungssicherung steht im Segment Rehabilitation nach wie vor die Erweiterung des medizinischen Leistungsangebotes im Vordergrund. Jedoch hat MATERNUS auf die im Berichtsjahr bei den Kostenträgern eingereichten Konzepte noch keine Rückmeldung erhalten.

Kostenseitig konnte im Segment Pflege wie geplant mit der massiven Reduktion des Einsatzes von Fremdarbeit ein wichtiger Meilenstein erreicht werden, der sich im Berichtsjahr bereits anteilig in einer Kostenreduktion des Aufwands für Fremdarbeit um 1,0 Mio. $€$ auf Konzernebene widergespiegelt hat und sich im laufenden Geschäftsjahr stärker ergebnisfördern auswirken wird. Daneben haben Energieeinsparungen den Materialaufwand reduziert. Im laufenden Geschäftsjahr 2024 wird MATERNUS zudem von einer zum Jahresende 2023 verhandelten Festpreisvereinbarung für Energiekosten profitieren, welche sich weiter positiv auf die Sachkostenentwicklung auswirken wird. Künftige Kosteneinsparungen verspricht sich MATERNUS auch aus dem in 2023 gestarteten Pilotprojekt bezüglich eines neuen innovativen Verpflegungskonzeptes im Lebensmittelbereich.

Auch wenn die durchschnittliche Anzahl der Vollzeitkräfte im Konzern zum Bilanzstichtag maßgeblich aufgrund der Schließung der Einrichtung Dresdner Hof in Leipzig gesunken ist, gelangen im Personalbereich im Segment Pflege weitere wichtige Erfolge, wozu eine Steigerung der eingegangenen Bewerbungen um 13 Prozent und eine Zunahme der Ausbildungsverträge zählen. Schwieriger gestaltet sich die Personalgewinnung für die Rehabilitationskliniken aufgrund eines regional intensiven Wettbewerbs.

Außerordentliche Belastungen ergaben sich ab Herbst 2023 bis zum Jahresende 2023 durch einen Cyberangriff auf die IT-Infrastruktur von MATERNUS. Dies hat jedoch wiederum die ohnehin vorgesehene und bereits vorbereitete Einführung konzernweiter neuer IT-Systeme beschleunigt, wodurch MATERNUS schneller als geplant über eine moderne IT-Infrastruktur verfügt.

Die erzielten Meilensteine, Kostenreduktionen und die Investitionen in die verstärkte Führungs- und IT-Struktur haben im abgelaufenen Geschäftsjahr noch nicht vollständig auf das Konzernergebnis durchgeschlagen. Das Konzern-EBITDA von MATERNUS lag zwar in 2023 mit 4,5 Mio. € sowohl deutlich über dem Vorjahreswert von 1,7 Mio. € als auch über dem mindestens ausgeglichenen Planwert, jedoch konnte MATERNUS in 2023 noch nicht in die Profitabilität zurückkehren. Die Deckung des Liquiditätsbedarfs erforderte die Aufnahme weiterer Verbindlichkeiten, was das Finanzergebnis mit ausgeweiteten Zinsaufwendungen auf -7,4 Mio. € (Vorjahr: -5,7 Mio. €) verschlechterte und sich nach Steuern in einem gesunkenen und weiter deutlich negativen Konzernjahresergebnis von -14,3 Mio. € (Vorjahr: -14,1 Mio. €) widerspiegelte. Im laufenden Geschäftsjahr 2024 wird MATERNUS konzernübergreifend von der in 2023 geschaffenen Kosteneffizienz und den modernen IT-Strukturen profitieren. Dabei wird fortlaufend weiter geprüft, an welchen Standorten welche Verbesserungspotenziale gehoben werden können. Im Bereich Einkauf ist beispielsweise unter einem neuen Einkaufsleiter die Bündelung der Einkaufsmacht geplant. Darüber hinaus wird ein neues Facility Management System eingeführt.

Im Segment Pflege wird die Nachverhandlung von Pflegesätzen fortgeführt. Insgesamt plant der Vorstand für 2024, den Konzernumsatz und das Konzernergebnis zu verbessern (für weitere Details s. Prognosebericht).

Zusammenfassen beurteilt der Vorstand das Geschäftsjahr 2023 anhand der erzielten Meilensteine, Kostenreduktionen und die Investitionen in die verstärkte Führungs- und IT-Struktur als grundsätzlich positiv. Die Auswirkungen haben sich aber im abgelaufenen Geschäftsjahr noch nicht vollständig auf die Geschäftsentwicklung und das Konzernergebnis durchgeschlagen. Das Konzern-EBITDA lag zwar in 2023 deutlich über dem Vorjahreswert und dem mindestens
ausgeglichenen Planwert, jedoch konnte in 2023 noch nicht die angestrebte Profitabilität erreicht werden. Insgesamt bewertet der Vorstand die Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr als moderat positiv.

C. INTERNES KONTROLLSYSTEM, FINANZMANAGEMENT UND RISIKOMANAGEMENT

Unternehmenssteuerung

Die MATERNUS-Kliniken AG als Bestandteil des MATERNUSKonzerns setzt im Rahmen des internen Kontroll- und Risikomanagements konzernweit etablierte ControllingInstrumente ein. Dabei werden neben finanziellen auch nichtfinanzielle Leistungsindikatoren zur Steuerung und Kontrolle des Portfolios herangezogen.

Im Bereich der finanziellen Leistungsindikatoren werden vor allem über Soll-Ist-Analysen und Benchmarking-Ansätze Abweichungen zur Zielerreichung der Geschäftstätigkeit ermittelt. Wesentliche Leistungsindikatoren für die einzelnen betrieblichen Standorte sind der durchschnittliche Umsatz und durchschnittliche Bettenzahl, die betriebswirtschaftliche Personalintensität (Personalaufwand + Fremdpersonal / Umsatz) und eine regelmäßige Messung der Effizienz (EBITDA-Marge > 30 Prozent (auf Basis HGB)). Hierzu werden quartalsweise Ranglisten im Konzern erstellt.

Im Bereich der nichtfinanziellen Leistungsindikatoren setzt der MATERNUS-Konzern als wesentliche Steuerungsgrößen die (tägliche und wöchentliche) Auslastungsentwicklung in Verbindung mit der Einhaltung von Personalschlüsseln sowie der Einhaltung der Fachkraftquoten nach den Vorgaben durch die Kostenträger ein.

Daneben sind für das Segment Pflege als weitere steuerungsrelevante nichtfinanzielle Leistungsindikatoren die Pflegegradverteilung der Bewohner, der Anteil von Kurzzeitpflegen sowie der Anteil von Sozialhilfeempfängern zur Steuerung des Portfolios wichtig. Die Entwicklung des Krankenstandes sowie die Fluktuation in den Einrichtungen sind weitere nichtfinanzielle Steuerungsgrößen, die im Konzern als Leistungsindikatoren relevant sind.

Die finanziellen Leistungsindikatoren werden in Verbindung mit den quantitativen und qualitativen nichtfinanziellen Leistungsindikatoren laufend geprüft.

Im Rahmen des integrierten Projektmanagement- und Controlling-Prozesses werden diese Indikatoren überwacht. Dem Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG wird hierzu regelmäßig und, sofern notwendig, auch außerplanmäßig durch ausführliche Analysen Bericht erstattet.

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems

Der MATERNUS-Konzern verfügt über ein internes Kontrollund Risikomanagementsystem, welches Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung beinhaltet. Aus Sicht des Vorstandes ist jederzeit sichergestellt, dass alle wesentlichen Risiken erfasst werden.

Wesentliche Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems sind dabei:

  • Erfassung und Bewertung der für den Rechnungslegungsprozess im Konzern relevanten Risikofelder.
  • Kontrollen zur Überwachung des Prozesses der Rechnungslegung auf Konzernebene sowie auf Ebene der einzelnen, in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften (Vollständigkeits- und Richtigkeitskontrollen).
  • Organisatorische Sicherungsmaßnahmen im Finanzund Rechnungswesen und in den operativen Zentralbereichen, welche an der Generierung der Basisdaten für die Konzernrechnungslegung beteiligt sind. Dazu zählen beispielsweise eine klare Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen und Dienstanweisungen.
  • Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen des EDV-Systems zur Verarbeitung der dem Konzernrechnungslegungsprozess zugrunde liegenden Sachverhalte, inklusive programmierten Plausibilitätsprüfungen.
  • Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bei allen wichtigen Entscheidungen mit Auswirkungen auf die Rechnungslegung des Konzerns.

Im Rahmen einer fest strukturierten Berichtsorganisation für alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften liegt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses beim Vorstand. Ziel des im MATERNUS-Konzern eingerichteten rechnungslegungsbezogenen Überwachungssystems ist die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung.

Es ist darauf hinzuweisen, dass auch ein angemessenes und funktionsfähig eingerichtetes Risikomanagement- und internes Kontrollsystem keine absolute Sicherheit zur Identifikation und Steuerung von Risiken gewähren kann. Insbesondere persönliche Ermessensentscheidungen, fehlerhafte Kontrollen, kriminelle Handlungen oder sonstige Umstände, die die Wirksamkeit und Verlässlichkeit
dieser Systeme einschränken, können naturgemäß nicht ausgeschlossen werden. Daher kann nicht mit absoluter Sicherheit gewährleistet werden, dass Sachverhalte in der Konzernrechnungslegung richtig, vollständig und zeitnah erfasst werden.

Risikomanagementsystem

Ein zentraler Faktor unseres wertorientierten, verantwortungsbewussten, unternehmerischen Handelns besteht in der Fähigkeit, Risiken zu erfassen und mit geeigneten Maßnahmen zu minimieren sowie sich bietende Chancen zu ergreifen. Um sowohl positive als auch negative Trends kontinuierlich und frühzeitig erkennen sowie die Strategie bzw. das operative Handeln darauf einstellen zu können, verfügt der MATERNUS-Konzern über ein abgestuftes und integriertes Frühwarnsystem als Bestandteil eines umfassenden Risikomanagementsystems. Die Forderung des Gesetzgebers, Risiken durch effiziente Überwachungssysteme voraussehbar zu machen, stellt für uns eine zentrale und wertorientierte Aufgabe dar.

Es gibt im MATERNUS-Konzern eine klare Unternehmensund Führungsstruktur. Bereichsübergreifende Funktionen werden dabei in enger Zusammenarbeit mit den Tochtergesellschaften zentral gesteuert und ausgeführt. Das Kontroll- und Risikomanagementsystem ist Bestandteil der Planungs, ,Rechnungslegungs- und Kontrollprozesse, welche basierend auf einem für den Konzern einheitlichen Prozess der Risikoerkennung, -bewertung und -steuerung vom Vorstand überwacht und gesteuert wird.

Zur Sicherstellung der rechtzeitigen Kenntnis von den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken und Entwicklungen wurden in kurzen Abständen Vorstandssitzungen sowie Leitungssitzungen in der Hauptverwaltung durchgeführt und diesbezügliche Themen analysiert. Risk-Maps wurden anhand der Verfahrensbeschreibungen erarbeitet und in Risikoübersichten erfasst. Die letzte grundlegende Überprüfung sowie Überarbeitung des gesamten Risikofrüherkennungssystems war im Geschäftsjahr 2017 erfolgt. Daher hatte der Vorstand bereits im Geschäftsjahr 2021 eine Revidierung des Revisions- und des Risiko-management-Systems für 2022 beschlossen. Dieses umfasste im Wesentlichen die Implementierung eines Hinweisgebersystems, welches im Berichtsjahr eingeführt wurde.

Das Zentrale Qualitätsmanagement (ZQM) steuert aus der Hauptverwaltung in Berlin alle übergeordneten Aufgaben und ist für die regionalen und einrichtungsinternen Qualitätsbeauftragten (rQMB, eQB) Ansprechpartner und Ratgeber. Im Berichtsjahr wurde die Regionalleitungs-Ebene neu implementiert und für drei Regionen besetzt. Ziel ist die Steuerung, Unterstützung und Kontrolle der Einrichtungen

vor Ort. Sie bilden darüber hinaus das Bindeglied in der Kommunikation zwischen dem Vorstand, der Geschäftsführung und den Einrichtungen. Im engen Austausch mit den regionalen Qualitätsmanagementbeauftragten sollen Prozesse optimiert sowie potenzielle Risiken identifiziert und diesen frühzeitig entgegengewirkt werden. Zudem obliegt ihnen die Auslastungssicherung und -steigerung unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort. Zur Steuerung und Kontrolle trifft sich das Leitungsgremium, bestehend aus Vorstand und Geschäftsführung, in regelmäßigen Abständen. Im Rahmen dieser Sitzungen werden alle aktuellen Projektstände, Probleme, Herausforderungen und Neuerungen sowie Mitarbeiterund Qualitätsthemen der einzelnen Regionen bzw. Standorte besprochen.

Eine Verbesserung der IT-Systeme sowie eine Optimierung und Weiterentwicklung der SAP-Software erfolgt im Tagesgeschäft laufend. Am 17. Oktober 2023 erlangte der Vorstand davon Kenntnis, dass es einen Cyberangriff auf die IT-Infrastruktur gab. Entsprechend des für solche Situationen vorgesehenen Notfallplans wurden aus Vorsichtsgründen umgehend erforderliche Maßnahmen durchgeführt und eine sofort eingerichtete Arbeitsgruppe arbeitete mit Cybersecurity-Experten daran, den Vorfall aufzuarbeiten. Der Angriff wurde zum Anlass genommen, die Hauptsysteme in ein Managed Rechenzentrum zu verlagern und Microsoft M365 als neue Systembasis einzuführen. Das Risikomanagement dient der kontinuierlichen und strukturierten Erkennung, Bewertung und Eskalation von Risiken sowie der Steuerung der Reaktionen auf diese Risiken. Es ist integrativer Bestandteil der operativen und strategischen Planungsprozesse und setzt sich in den laufenden Controlling-Prozessen fort.

Die bestehenden betrieblichen Berichtssysteme ermöglichen es dem Vorstand, die Risiken für den Konzern zu steuern. Das Berichtswesen erfolgt in wöchentlichen, monatlichen und jährlichen Intervallen, wobei die Abstufung über die Relevanz für das sofortige operative Handeln bis zur mittelfristig strategischen Aktion erfolgt. Hierdurch wird der Vorstand in die Lage versetzt, frühzeitig Maßnahmen zur Gestaltung zu ergreifen.

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Grundsätze

Im MATERNUS-Konzern erfolgt das Finanzmanagement grundsätzlich zentral durch die MATERNUS-Kliniken AG, die dabei die Rolle als „interne Bank" des Konzerns wahrnimmt. Das Finanzmanagement schließt alle Konzernunternehmen ein, an denen die MATERNUS direkt oder indirekt eine Beteiligung von mehr als 50 Prozent
hält. Das Finanzmanagement erfolgt nach Richtlinien, die sich auf sämtliche zahlungsstromorientierte Aspekte der Geschäftstätigkeit des Konzerns erstrecken.

Ziele

Die Ziele des Finanzmanagements des Konzerns umfassen die ausreichende Liquiditätsversorgung der MATERNUSKliniken AG und ihrer Tochtergesellschaften sowie die Begrenzung von finanzwirtschaftlichen Risiken aus den Schwankungen von Zinsen. Das finanzwirtschaftliche Handeln verfolgt die Zielsetzung einer mittelfristigen Verbesserung des derzeitigen Bankenratings.

Liquiditätssicherung

Die Liquiditätssicherung des Konzerns besteht aus zwei Komponenten:

  • Im Zuge des konzerninternen Finanzausgleichs werden die Liquiditätsüberschüsse einzelner Konzerngesellschaften zur Finanzierung des Geldbedarfs anderer Gesellschaften eingesetzt.
  • Durch den Bestand an Barmitteln sichert sich die MATERNUS-Gruppe eine ausreichende Liquiditätsreserve. Grundlage für die Dispositionen mit den Banken ist ein monatliches, rollierendes Liquiditätsplanungssystem.

Der Konzern entwickelt im Rahmen der jährlichen Konzernplanung einen Finanzplan. Daneben wird jeweils monatlich eine rollierende Liquiditätsplanung mit einem Planungszeitraum von einem Jahr erstellt. In die Liquiditätsplanung sind alle Finanzierungskreise des Konzerns einbezogen.

D. RISIKO-, CHANCEN- UND PROGNOSEBERICHT

Risiken des Unternehmens

Die Risikoberichterstattung im MATERNUS-Konzern erfolgt im Quartalsrhythmus. Im Rahmen einer Risikoidentifikation erfolgt eine Zuordnung der Risiken auf Regionen bzw. Einrichtungen. Neben einer Zuordnung auf Risikokategorien werden die Auswirkungen bei Risikoeintritt jeweils qualitativ und mit entsprechenden Eintrittswahrscheinlichkeiten bewertet. Im MATERNUS-Konzern erfolgt hierbei nur eine qualitative Einstufung, nicht aber eine konkrete Quantifizierung der potentiellen Schadenshöhe für die vorhandenen Einzelrisiken. Das Leitungsgremium, bestehend aus Vorstand und Geschäftsführung, trifft sich in regelmäßigen Abständen zur Steuerung und Kontrolle. Im Rahmen dieser Sitzungen werden alle aktuellen Projektstände, Probleme, Herausforderungen und Neuerungen sowie Mitarbeiter- und

Qualitätsthemen der einzelnen Regionen bzw. Standorte besprochen. In 14-tägigem Turnus findet ein Austausch zwischen der Geschäftsführung und Vorstand statt, um aktuelle Projekte und anstehende Aufgaben sowie Herausforderungen zu besprechen und abteilungsübergreifend zu betrachten. So werden Risiken zeitnah erfasst und ihnen mit geeigneten Maßnahmen entgegengewirkt.

Umfeld- und Branchenrisiken

Der deutsche Gesundheitsmarkt ist, vor allem aufgrund der demografischen Entwicklung, ein Wachstumsmarkt und hat sich zuletzt stärker entwickelt als die Gesamtwirtschaft. Die konjunkturelle Gesamtentwicklung hat generell eine eher untergeordnete Bedeutung für die Entwicklung der Gesundheitswirtschaft. Doch leidet die Gesundheitsbranche zuletzt, wie auch alle anderen Branchen, unter einem starken und zunehmenden Kostendruck, ausgelöst durch die Umsetzung gesetzlicher Vorschriften wie das GVWG, hohe Preissteigerungen in den Bereichen Energie und Lebensmittel sowie allgemein durch die hohe Inflation. Dieser zunehmende Kostendruck hat trotz Pflegenotstands in Deutschland, zuletzt vermehrt Insolvenzen in der Pflegebranche zur Folge. Wie zuvor unter B. Wirtschaftsbericht - Markt- und Branchenumfeld dargestellt, haben in den ersten drei Quartalen 2023 insgesamt 112 Pflegebetreiber unterschiedlichster Trägerschaften Insolvenz angemeldet, wovon 300 Pflegeheime mit insgesamt 22.000 Pflegeplätzen betroffen waren. Das waren deutlich mehr Insolvenzanmeldungen als im Vorjahr (74). ${ }^{53}$ Eine Umfrage des Bundesverbands Ambulante Dienste und Stationäre Einrichtungen (BAD) im August 2023 ergab, dass bei zwei Drittel der befragten Einrichtungen die monatlichen Ausgaben die monatlichen Einnahmen übertreffen und zur Refinanzierung der laufenden Kosten entweder betriebliche Rücklagen zur Überbrückung genutzt werden, Bankdarlehen aufgenommen werden oder sogar Privatkapital eingesetzt werde. Aufgrund der unzureichenden Refinanzierung des Kostenanstiegs bei Personal und Sachkosten durch gesetzliche Träger sah sich ein Drittel bereits zum Personalabbau gezwungen. ${ }^{54}$

Auch MATERNUS hat sich in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 defizitär entwickelt und litt unter dem hohen Kostendruck bei gleichzeitig coronabedingten Mindereinnahmen:

  • Aus den geopolitischen Krisen (wozu vor allem der Ukraine-Konflikt und der Konflikt im Nahen Osten zählen) resultieren Risiken im Hinblick auf eine Verteuerung sowohl der Energiebezugspreise als auch bezogener Leistungen (insbesondere Lebensmittel). Grundsätzlich können Kostensteigerungen daraus rückwirkend in den Pflegesatzverhandlungen geltend gemacht werden. Wie unter dem Abschnitt B. Wirtschaftsbericht dargestellt, hat die Bundesregierung

Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen umgesetzt, über die auch Pflegeeinrichtungen und einmalig Rehabilitationskliniken unterstützt werden. Wie zuvor beschrieben, hat MATERNUS im Berichtsjahr kostenseitig von Einsparungen über Rückgänge der Preise am Energie-Spotmarkt in Verbindung mit Fördermitteln zur Linderung der erhöhten Energiekosten (Energieergänzungshilfen der Pflegekassen sowie das Energiehilfeprogramm der Bundesregierung) profitiert, was sich in einem deutlich gesunkenen Materialaufwand widerspiegelte. Zur weiteren Verminderung des Sachkostendrucks hat MATERNUS zum Jahresende 2023 Festpreisvereinbarungen für Energiekosten vereinbart. Zudem soll ein in 2023 gestartetes Pilotprojekt bezüglich eines neuen innovativen Verpflegungskonzeptes im Lebensmittelbereich weitere Kosteneinsparungen mit sich bringen.

  • In 2023 weitete sich der Personalaufwand im MATERNUS Konzern trotz einer rückläufigen Mitarbeiterzahl von 70,5 Mio. € auf 75,5 Mio. € aus. Hintergrund waren insbesondere weitere Erhöhungen des Pflegemindestlohnes sowie die erstmals ganzjährig wirkende Anhebung der Gehälter des Pflegepersonals im Rahmen des GVWG auf regionale Entgeltniveaus. Auch höhere Personalvorgaben, die sich teilweise im Rahmen der Neuverhandlungen der Pflegesätze ergeben, führen zu einem erhöhten Personalaufwand. Für jede Einrichtung hat MATERNUS separate Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern geführt oder ist pauschalen Kostensatzerhöhungen beigetreten und hat darauf aufbauend die Entgelte zur Refinanzierung des erhöhten Lohnniveaus ausgestaltet. Im Berichtsjahr konnten für alle Pflegeeinrichtungen neue Pflegesätze verhandelt werden, was im laufenden Geschäftsjahr 2024 fortgesetzt wird.
  • Die geplante Verbesserung der Auslastung im Konzern konnte in 2023 nicht vollumfänglich erreicht werden, wodurch dem Konzern Umsatzeinbußen entstehen. Sowohl im Segment Pflege (+ 11 Prozent auf 85 Prozent) als auch im Segment Rehabilitation (+ 6,8 Prozent auf 71 Prozent) blieb die erzielte Verbesserung hinter den Planwerten zurück. Das Wiederreichen des Belegungsniveaus von vor der COVID-19-Pandemie kann möglicherweise nur langsam, aber stetig erfolgen. Hier wirken sich verschiedene Ursachen aus. Einerseits haben sich die monatlichen Eigenanteile für die Bewohner in den letzten Jahren durch die Einhaltung der Vorschriften des Wohn- und Teilhabegesetz mit den Quoten für Einzel- und Zweibettzimmern, gestiegenen Personalkosten im Pflegebereich sowie der inflationsbedingten Erhöhung der Sachkosten erheblich ausgeweitet. Per Jahresmitte 2023 legte der Eigenanteil im bundesweiten Durchschnitt im Vorjahresvergleich um $348 €$ auf $2.548 €$ pro Monat zu (für das

erste Jahr im Pflegeheim). ${ }^{55}$ Durch die starke Erhöhung der privaten Zuzahlungen sind immer mehr Heimbewohner auf Sozialhilfe angewiesen. Hier kommt ein weiterer kostenbelastender Faktor für die Pflegeheime hinzu: Bis ein solcher Antrag bearbeitet ist, kann es in Einzelfällen mehr als 1,5 Jahre dauern. So lange bekommen Pflegeheime kein Geld von den Sozialämtern gezahlt. ${ }^{56}$ Künftig werden sich die Eigenanteile durch die die Umsetzung des neuen Personalbermessungsverfahrens und der anhaltenden Inflation weiter erhöhen und der Anteil der sozialhilfebedürftigen Bewohner wird zunehmen. Zweitens hat sich der Trend zur ambulanten Versorgung und Pflege durch Angehörigen in den letzten Jahren verstärkt fortgesetzt und der Einzug in eine Pflegeeinrichtung erfolgt wesentlich später. Die Verwelldauer ist in den stationären Einrichtungen insgesamt gesunken. Und drittens kann die Belegung nur mit einem entsprechenden Personalbestand weiter verbessert werden. Einige der MATERNUS Einrichtungen sind durch den Personalmangel, der sich durch die COVID-19-Pandemie in der Pflege verschärft hatte, im Belegungsaufbau gehemmt. Über die eingeleiteten, erfolgreichen Personalgewinnungsmaßnahmen in Verbindung mit der Ausbildungsoffensive sieht der Vorstand das Potential, die Belegung langsam zu steigern.

Personalrisiken

Die Gesundheitsbranche zählt in Deutschland zu den Branchen mit dem am stärksten ausgeprägten Personalmangel. In der Altenpflege dauerte es in 2022 (Daten für das Jahr 2023 lagen zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung noch nicht vor) im Schnitt 241 Tage, um eine neue Stelle zu besetzen und damit so lange wie in keinem anderen Beruf. Auf 100 gemeldete Arbeitsstellen kommen in der Altenpflege gerade einmal 34 Arbeitslose (Gesamtarbeitsmarkt: 139 Arbeitslose). ${ }^{57}$ Durchschnittlich fehlten in 2022 in der Altenpflege 18.013 Fachkräfte mit abgeschlossener Ausbildung. ${ }^{58}$ In der Pflegebranche insgesamt mangelt es vor allem an Fachkräften. 2022 kamen auf 100 gemeldete Arbeitsstellen für Fachkräfte lediglich 33 arbeitssuchende Fachkräfte. ${ }^{59}$ Die COVID-19-Pandemie hat den eklatanten Personalmangel in der Pflege in den letzten Jahren nur noch weiter verstärkt. Es besteht daher das Risiko, dass MATERNUS nicht in der Lage ist, genügend Personal mit der fachlichen Expertise zu gewinnen.

MATERNUS verfolgt daher konsequent das Ziel, ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern, um sich so im Wettbewerb um neue Fachkräfte und Auszubildende durchzusetzen. MATERNUS setzt unterschiedliche Maßnahmen und Instrumente zur Mitarbeitergewinnung und -bindung ein und entwickelt diese gezielt weiter - mit Erfolg: In 2023 gelang MATERNUS erneut eine Steigerung der eingegangenen

Bewerbungen (+13 Prozent) und Ausbildungsverträge, während sich zugleich die Fluktulationsquote verbessert und die durchschnittliche Konzernzugehörigkeit zugelegt hat (Zunahme von 7,0 auf 7,6 Jahre Zugehörigkeit).

Für ausführliche Details zur Mitarbeitergewinnung und -bindung verweist MATERNUS auf die im Nichtfinanziellen Konzernbericht gemachten Angaben, welcher im Rahmen des Geschäftsberichtes unter www.maternus.de/investorrelations/unternehmensberichte öffentlich zugänglich gemacht wird. Nachfolgend daher nur eine grobe Übersicht der Instrumente:

  • Gewinnung von Mitarbeitern: Gezieltes PersonalMarketing, Nutzung sämtlicher (über)regionaler Jobportale, Zusammenarbeit mit Personalvermittlungen, gezielte Ansprache jüngerer Menschen über Social-Media-Kanäle, Mund-zu-Mund-Propaganda, eigene Website für Informationen zur generalistischen Ausbildung, Weiterbildungsermächtigungen zur Gewinnung von Assistenzärzten für die Rehabilitationskliniken
  • Mitarbeiterbindung: Konsequente Weiterentwicklung des Einarbeitungskonzeptes, flexible Arbeitszeitmodelle, faire und einheitliche Vergütungsstruktur für alle Einrichtungen, Mitarbeiterentwicklung, betriebliche Gesundheitsförderung (hoher Krankenstand in 2022 hatte teuren Einsatz von Fremdpersonal zur Folge), Wertschätzung
  • Aus- und Weiterbildung: Qualitative Steigerung der Angebote mit Online-Schulungen über den Pflegecampus mit derzeit weit über 60 Schulungsangeboten, zielgruppengerechte Fortbildungs- und Traineeprogramme (auch für Führungskräfte). Die Auszubildenden von MATERNUS profitieren im Vergleich zu anderen Branchen von einer überdurchschnittlich höheren Ausbildungsvergütung und haben - wie auch alle übrigen Beschäftigten im MATERNUS-Konzern - seit September 2023 Anspruch auf 30 Tage Urlaub pro Jahr. 2023 konnten 19 Auszubildende (Vorjahr: 13) übernommen werden.

Darüber hinaus richtet MATERNUS den Fokus darauf, den Arbeitsalltag ihrer Mitarbeiter zu erleichtern. Hierzu zählen vor allem digitale Lösungen, um den Bürokratieaufwand zu verringern und damit mehr Zeit für die Pflege der Bewohner und Patienten zu schaffen. Im Mittelpunkt des Handelns von MATERNUS steht, Sicherheit und Fürsorge für die Bewohner und Patienten zu gewährleisten - und das jeden Tag und an jedem Standort. In 2022 wurde der Roll-Out der E-Doku in allen stationären Einrichtungen erfolgreich abgeschlossen und im Berichtsjahr konnte deren Anwendung intensiviert werden. Von den Mitarbeitern wird diese

als arbeitserleichternd und unterstützend angesehen. Leitungskräften der Einrichtungen ist sie ein wichtiges Steuerungs- und Kontrollinstrument, um Fehlentwicklungen frühzeitig erkennen und diesen entgegenwirken zu können.

Beschaffungsrisiken

In ihren Einrichtungen und Kliniken ist MATERNUS für die Materialbeschaffung und Ausstattung auf Fremdanbieter angewiesen. Risiken bestehen in möglichen Lieferschwierigkeiten und/oder Qualitätsproblemen. Zuletzt bestanden erhebliche Probleme zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 bei der Beschaffung und schnellen Zurverfügungstellung der erforderlichen Schutzausrüstung und -kleidung.

Alle MATERNUS Einrichtungen und Kliniken werden daher mit genügend Schutzmitteln für mehrere Wochen bevorratet.

Bonitäts- und Liquiditätsrisiken

Im Konzern weist MATERNUS einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von -53,8 Mio. € (Vorjahr: -39,3 Mio. €) aus. Die Möglichkeit der Kreditaufnahme zu angemessenen Konditionen ist unverändert stark vom Mitwirken der CURA GmbH abhängig. Eine Verringerung des Engagements des Mutterunternehmens könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken.

Die Disposition der liquiden Mittel ist einer der zentralen Prozesse bei MATERNUS. Die Gruppe steuert ihre zukünftige Liquidität und überwacht den Fortgang täglich. Durch die im Jahr 2020 umgesetzte Refinanzierung mit einem Bankpartner und einheitlicher Laufzeit wurde dem wesentlichen Liquiditätsrisiko aus der Rückzahlung sämtlicher externer Kreditverbindlichkeiten in einer Summe erfolgreich begegnet. Das Darlehen hatte ursprünglich eine Laufzeit bis Ende März 2025. Mit Datum vom 21. Juni 2024 wurde die Rückzahlung bis zum 30. September 2025 verlängert. Darüber hinaus ist der Vorstand bereits in Gesprächen mit dem aktuellen Bankpartner über die weitere Prolongation bis zum Jahr 2030.

Aus einer Aktualisierung der mittelfristigen Unternehmensplanung anhand der Ist-Entwicklung im 1. Quartal 2024 für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 erwartet der Vorstand eine ausgeglichene Liquiditätssituation. Basierend auf der positiven Geschäftsentwicklung in 2024 sowie den bisher geführten positiven Gespräche mit dem Bankpartner geht der Vorstand davon aus, die Prolongation in den kommenden Monaten abzuschließen. Sollten die Gespräche mit dem aktuellen Bankpartner wider Erwarten nicht erfolgreich verlaufen, wäre der Konzern auf eine
alternative Finanzierung angewiesen, um die weitere Entwicklung und den Bestand des Konzerns nicht zu gefährden.

Operative Risiken
Durch die demographische Entwicklung steigt die Anzahl von pflege- und rehabilitationsbedürftigen Menschen und die damit im Zusammenhang stehende Multimorbidität nimmt zu. Steigende Betreuungsintensität einerseits und eine verstärkte Nachfrage nach ambulanten Lösungen andererseits sind die Folge. Ein zunehmender Bedarf an Pflege und Rehabilitation bringt jedoch einen wachsenden Wettbewerb bzw. in Ballungszentren heute auch bereits ein Überangebot am Markt mit sich. Als innovativer Anbieter mit hoher Leistungsqualität wird sich MATERNUS an die geänderten Wünsche ihrer Bewohner und Patienten, insbesondere nach Spezialisierung und neuen Indikationen, anpassen. Zudem bringen externe Gesundheitsrisiken wie die andauernde COVID-19-Pandemie potentielle Gefahren für Bewohner und Mitarbeiter mit sich. Dem wird mit gesteigerten aktiven Präventionsmaßnahmen bei der Hygiene sowie Sensibilisierung der Mitarbeiter und Informationsmaterial zu Impfangeboten für Bewohner Sorge getragen. Dies zeigt sich u. a. darin, dass es im MATERNUS-Konzern eine hohe Impfquote bei den Bewohnern sowie Mitarbeitern gibt.

Höchste Priorität hat das Qualitätsmanagement, das kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert wird. Neben der Therapiequalität zählt hierzu die Dienstleistungsqualität. Um zu überprüfen, ob das Ziel der kontinuierlichen Qualitätssteigerung erreicht wird, erfolgt eine Orientierung an den Therapiequalitätskennziffern der Deutschen Rentenversicherungen (DRV Bund). Sie analysiert jedes Jahr umfangreiche Daten der Kliniken. Neben Strukturdaten gehören Patientenbefragungen zur Behandlungszufriedenheit und zur Ergebnisqualität dazu sowie Einzelfallbegutachtungen zur Prozessqualität. Auch in 2023 wurde das Qualitätsbewertungssystem der Deutschen Rentenversicherung (DRV) genutzt, um die Zielerreichung zu messen. Die Ergebnisse der Analyse erhält MATERNUS in Form von vergleichenden Berichten, die vor Ort gründlich ausgewertet sowie analysiert werden. Werden Lücken oder Verbesserungspotenzial festgestellt, werden Maßnahmen entwickelt, die in das Therapiesystem übersetzt werden. Extern wird die Therapiequalität über Beschwerdequoten gemessen, ermittelt aus Beschwerden, die durch die verschiedenen Kostenträger der MATERNUS-Kliniken gemeldet wurden. Nichtfinanzieller Konzernbericht, welcher im Rahmen des Geschäftsberichtes unter www.maternus.de/investorrelations/unternehmensberichte öffentlich zugänglich gemacht wird). Ein internes Beschwerdemanagement soll Beschwerdeeinreichungen bei den Kostenträgern möglichst verhindern. Neben externen Audits werden regelmäßige

interne System- und Prozessaudits zur kontinuierlichen Qualitätsverbesserung durchgeführt. Über interne Audits und mit der Berichterstellung werden teilweise schon Maßnahmen abgeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen wird zeitnah kontrolliert, um das Erreichen der Qualitätsziele zu überprüfen. Darüber hinaus setzt MATERNUS Abteilungsziele, die mit den Mitarbeitern gemeinsam erarbeitet werden. Für weitere Details verweist MATERNUS auf die im Nichtfinanziellen Konzernbericht gemachten Angaben, welcher im Rahmen des Geschäftsberichtes unter www.maternus.de/investor-relations/unternehmensberichte öffentlich zugänglich gemacht wird.

Zinsänderungsrisiken

Zinsrisiken entstehen durch schwankende Marktzinssätze. Die Europäische Zentralbank (EZB) ist angesichts der hohen Inflation in 2022 von ihrer Nullzinspolitik abgekehrt und hat bis September 2023 den Leitzins auf 4,5 Prozent angehoben. Ende Oktober 2023 entschied die EZB nach zehn vorherigen Zinserhöhungen erstmals, den Leitzins unverändert zu lassen ${ }^{80}$ und führte auch zum Jahresende 2023 keine weiteren Zinsschritte durch. ${ }^{81}$ Im Gegenteil bekräftigte die EZB zuletzt Zinssenkungen, die voraussichtlich im Juni 2024 beschlossen werden, sollte es nicht zu großen Schocks kommen (vor allem die geopolitische Situation und deren Auswirkungen auf Energiepreise). ${ }^{82}$ Nach aktuellen Erkenntnissen ergeben sich in einer Szenario-Betrachtung lediglich Auswirkungen im Bereich der Zinszahlungen.

Einem etwaigen Zinsänderungsrisiko aus dem abgeschlossenen Darlehensvertrag ist durch den Abschluss einer Zinssicherungsvereinbarung entgegengetreten worden.

Weitere Risiken

Die Baumaßnahmen und Renovierungen in den für den Betrieb genutzten Immobilien erfolgen aus dem Cashflow und durch hypothekarisch abgesicherte Fremdmittel.

Steuerlichen Risiken wurde im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses aus Sicht des Vorstandes hinreichend durch entsprechende Risikovorsorge Rechnung getragen. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzbehörden in Einzelfällen zu einer abweichenden Einschätzung kommen können.

Darüber hinaus bestehen Rechtsrisiken aus zwei derzeit laufenden Verfahren. Es geht um die Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder in Zusammenhang mit der öffentlichen Zurverfügungstellung der Halbjahresfinanzberichte 2016, 2017 und 2018 ohne eine Versicherung der gesetzlichen Vertreter. Hintergrund ist die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-
aufsicht (BaFin) gemäß Bescheid vom 8. Juli 2022 gegen die MATERNUS-Kliniken AG festgesetzte Geldbußen in Höhe von insgesamt 510.000 €. Von diesen Geldbußen sind aufgrund der Teileinstellung durch das Amtsgericht Frankfurt mit Urteil vom 28. April 2023 noch Geldbußen in Höhe von jeweils 180.000 € festgesetzt. Gegen das Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hat MATERNUS Rechtsmittel eingelegt und nimmt zugleich die ehemaligen Vorstandsmitglieder in Anspruch.

Zudem unterliegt MATERNUS fortlaufend Risiken bei der Einhaltung gesetzlicher Änderungen. In den letzten Jahren hat das deutsche Gesundheitssystem weitreichende gesundheitspolitische Regulationseinflüsse erfahren. Diese reichen von Vorgaben für Einbettzimmern, über Lohngestaltung, Personalschlüssel (u. a. das derzeit einzuführende Personalbemessungsverfahren) und auch Vorschriften zum Datenschutz und der Versorgungsqualität der Bewohner bzw. Patienten.

Einschätzung der Gesamtrisikosituation

Im Rahmen der Einschätzung der Gesamtrisikosituation sind uns keine bestandsgefährdenden Risiken bekannt. Risiken, die von uns unmittelbar beeinflussbar sind, im Wesentlichen operativer Art, werden uns im Rahmen von regelmäßigen Meldungen und im Rahmen der jährlichen Risikoinventur aufgezeigt. Organisatorisch haben wir insofern Voraussetzungen geschaffen, die uns frühzeitig über mögliche Risikologen informieren, damit entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden können. Interne Qualitätsaudits des zentralen Qualitätsmanagements unterstützen uns insbesondere bei der Früherkennung von Defiziten in der Pflege und stellen damit ein hohes Qualitätsniveau sicher. Insgesamt sind für die zukünftige Entwicklung trotz der aktuellen geopolitischen Herausforderungen, der finanziell angespannten Situation der Pflegebranche, der nach wie vor hohen Inflation und der weiterhin, wenn auch auf niedrigerem Niveau, vorhandenen COVID-19Pandemie, nach der Refinanzierung, keine Risiken erkennbar, die zu einer dauerhaften und wesentlichen negativen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen könnten.

Chancen der künftigen Entwicklung

Das stetige Wachstum der Anzahl der Pflegebedürftigen, bedingt durch die demographische Entwicklung, eröffnet dem MATERNUS-Konzern mittelfristig gute Perspektiven. Dabei gewinnt eine abgestufte Versorgung mit ambulanten und stationären Angeboten zunehmend an Bedeutung. Diesem Trend folgt MATERNUS durch die Differenzierung ihres Leistungsangebotes und ergänzt ihre Dienstleistungen durch Betreutes Wohnen, ambulante Dienste sowie weitere Serviceleistungen, wie beispielsweise Hausnotrufdienste.

Daneben entstehen durch kontinuierlich durchgeführte Pflegesatzverhandlungen mit den Kostenträgern Chancen, Kostensteigerungen und Personalknappheit vorzubeugen. Im Berichtsjahr gelangen flächendeckende Neuverhandlungen von Pflegesätzen sowie teilweise auch zur Erstattung von Investitionskosten.

Bedingt durch kürzere Verweildauern von Patienten in der akutmedizinischen Versorgung eröffnen sich neue Behandlungsfelder für die Rehabilitationskliniken. Dies führt einerseits zu medizinisch höherwertigen, aber auch kostenintensiveren Leistungen, die andererseits erhöhte Ertragspotentiale bieten. Im Berichtsjahr wurde von der BayerwaldKlinik ein Konzept für Psychokardiologie als Ergänzung des vorhandenen Konzeptes der Kardiologie eingereicht, die Rehabilitationsklinik Bad Oeynhausen hat ein Konzept zur Post-/Long-Covid-Versorgung von Patienten mit dem Schwerpunkt auf neurologische Defizite bei den Kostenträgern eingereicht. Rückmeldungen der Kostenträger stehen noch aus. Die sich aus diesen marktseitigen Entwicklungen ergebenden Chancen werden durch Synergie- und Skaleneffekte ergänzt, die der MATERNUS-Konzern durch den Verbund in der CURA Unternehmensgruppe erzielen kann. Hierzu zählen die Bündelung der Einkaufsvolumina, die Professionalisierung der Dienstleistungen, gemeinsame Nutzung der administrativen Bereiche und die einheitliche Entwicklung und Umsetzung von Qualitäts- und Leistungskonzepten.

Der Erfolg von MATERNUS hängt vom Wohlergehen und der Zufriedenheit der Bewohner und Patienten ab. Das wiederum korreliert in hohem Maße mit der Kompetenz und der Zahl der Fachkräfte und Spezialisten in der Kranken- und Altenpflege. MATERNUS ist es im Berichtsjahr erneut gelungen, ihre Attraktivität als Arbeitgeber weiter zu steigern, was sich in mehreren Kennziffern erfolgreich widergespiegelt hat (für in diesem Absatz gemachte Angaben verweisen wir auf den Nichtfinanziellen Konzernbericht, welcher im Rahmen des Geschäftsberichtes unter www.maternus.de/investor-relations/unternehmensberichte öffentlich zugänglich gemacht wird). Die Zahl der eingegangenen Bewerbungen hat sich in 2023 um rund 13 Prozent erhöht,. Gleichzeitig hat MATERNUS in 2023 19 (Vorjahr: 13) Auszubildende übernommen. Dass MATERNUS ebenso erfolgreich bei der Bindung ihrer Mitarbeiter ist, belegt die von 7,0 auf 7,6 Jahre erhöhte durchschnittliche Konzernzugehörigkeit. Nachdem in 2022 angesichts der teils hohen Krankenstände des MATERNUS Personals der vermehrte Einsatz vom Fremdpersonal zur Einhaltung der Vorgaben der Personalschlüssel durch die Kostenträger notwendig gewesen war und der Aufwand für Fremdarbeit deutlich gestiegen war, gelang im Berichtsjahr erfolgreich die angestrebte Reduktion des Fremdpersonaleinsatzes. Im Geschäftsjahr 2023 sank der Aufwand für Fremdarbeit konzernweit bereits um 1,0 Mio. $€$ und hat zur
deutlichen Verringerung des Materialaufwands mit entsprechend positiver Ergebniswirkung beigetragen. In Verbindung mit der bereits erreichten Verbesserung der Auslastung soll sichergestellt werden, dass die Fixkosten der Pflegeeinrichtungen wieder refinanziert werden. Gleichzeitig werden weitere Maßnahmen zur fortlaufenden Verbesserung der Mitarbeiterfluktuation ergriffen.

Für 2024 plant der Vorstand mit einem im Vergleich zum Berichtsjahr deutlich verbesserten Konzernumsatz, der aus Erlössteigerungen in beiden Segmenten resultiert. Im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wirken sich die in 2022 und 2023 verhandelten Pflegesätze zur Refinanzierung der GVWG Vorgaben erstmals ganzjährig aus. Neben verminderten negativen Corona-Effekten wird im Segment Rehabilitation die Belegung durch die Maßnahmen Personalgewinnung und eine verstärkte operative Führungsstruktur verbessert werden.

Prognosebericht

Aufgrund der demographischen Entwicklung ist der Pflegemarkt weitestgehend unabhängig von den allgemeinen konjunkturellen Rahmenbedingungen. Die alternde Gesellschaft in Deutschland sorgt in den stationären und ambulanten Versorgungsbereichen für eine langfristig steigende Nachfrage nach Pflegeleistungen.

Ungeachtet dessen unterliegen Aussagen, die die unmittelbare Zukunft betreffen, aufgrund der aktuell dynamischen makroökonomischen Lage (hohe Inflation aufgrund des Ukraine-Konflikts sowie deutliche Zinssteigerungen) sowie der nicht auszuschließenden weiteren Auswirkungen der Corona-Pandemie einer großen Unsicherheit.

Unsere Zielsetzung im Geschäftsjahr 2024 im Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen ist es, den Einsatz von Fremdpersonal zur Erfüllung der Personalvorgaben auf dem derzeit niedrigen Stand zu sichern und die Auslastung in den Einrichtungen wieder deutlich zu erhöhen. Hierdurch soll auch sichergestellt werden, dass die Fixkosten der Pflegeeinrichtungen wieder refinanziert werden.

Die mit den Kostenträgern vereinbarten Personalschlüssel sowie die Vorgaben in Bezug auf die Fachkraftquoten sollen im Geschäftsjahr 2024 ebenfalls eingehalten werden. Durch gezielte Unterstützung und Anleitung der Einrichtungsleitungen soll nicht nur die Fluktuation der Mitarbeiter reduziert werden, sondern auch die Mitarbeitergewinnung weiter verbessert werden. Der Vorstand erwartet für 2024 eine moderat sinkende Personalintensität (Vorjahr: 74 Prozent).

Der Vorstand erwartet nicht, dass sich der Krankenstand der Mitarbeiter in den Einrichtungen im Geschäftsjahr 2024 spürbar verändern wird.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung hat ab September 2022 eine Bezahlung des Personals auf einem tarifähnlichen Niveau bewirkt und wirkt sich aufgrund der Refinanzierung der Kostenträger ebenfalls auf die Umsatzerlöse aus. Diese Effekte wirkten sich im Geschäftsjahr 2024 ganzjährig aus. Im Geschäftsjahr 2023 fügte das GVWG auch die Regelung des § 113c SGB XI hinzu („Personalbemessung nach Prof. Rothgang"), die neue gesetzgeberische Anhaltspunkte für die Personalausstattung aufstellt. Auch diese beeinflusst den Personalaufwand und, über die Refinanzierung, die Umsatzerlöse. Obwohl diese im Bereich der Personalausbildung bzw. -gewinnung Herausforderungen mit sich bringt, geht der Vorstand in Bezug auf das Unternehmensergebnis insgesamt aufgrund der Refinanzierungsmöglichkeit von einem neutralen Effekt aus.

Die Segmentumsatzerlöse werden mit mindestens 91,4 Mio. $€$ (Vorjahr: 88,0 Mio. €) erwartet. Hierbei erwartet der Vorstand nicht, dass sich die Pflegegradverteilung der Bewohner sowie der Anteil von Sozialhilfeempfängern im Geschäftsjahr 2024 materiell verändern werden. Der Anteil der Kurzzeitpflege wird auf dem Niveau des Jahres 2024 erwartet.

Im Segment Rehabilitation wird für beide Kliniken mit einer Erholung der Belegung gerechnet Der Vorstand geht von einem Umsatz im Segment Rehabilitation von mindestens 26,7 Mio. $€$ (Vorjahr: 24,0 Mio. €) aus.

Der Vorstand erwartet im Segment Holding einen Umsatz von 2,4 Mio. $€$.

Folglich geht der Vorstand für das Jahr 2024 von einem Konzernumsatz von mindestens 120,0 Mio. € aus (Vorjahr: 114,5 Mio. €).

Die verschiedenen Maßnahmen zur Belegungssteigerung (Personalgewinnung, eine verstärkte operative Führungsstruktur) werden nach Einschätzung des Vorstandes eine Steigerung der Belegung ermöglichen. Im Bereich der Materialkosten wird sich das in 2023 initiierte Kostensenkungsprogramm weiter positiv auswirken. 2024 stellt ein Jahr der Prozesse dar - MATERNUS investiert weiter in eine verstärkte Personal- und Führungsstruktur und in die IT-Prozesse. Insgesamt erwartet der Vorstand für die Ergebniskennzahl EBITDA im Jahr 2024 einen moderat über dem Vorjahresniveau liegenden Wert (Vorjahr: 4,5 Mio. €) bei moderat verbesserter EBITDA-Marge (Vorjahr: 4 Prozent).

Zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung des MATERNUS-Konzerns hatte die CURA GmbH auf Basis der aktuellen Unternehmensplanungen der Jahre 2023 und 2024 des MATERNUS-Konzerns die bereits bestehenden Kreditlinien im Jahr 2023 mit der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft erweitert und einen Betrag in Höhe von

9,4 Mio. € auf ein Bankkonto der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft eingezahlt, so dass aus Sicht des Vorstands die jederzeitige Zahlungsfähigkeit des MATERNUSKonzerns gesichert ist. Wir verweisen auf unsere Ausführungen im Abschnitt Bonitäts- und Liquiditätsrisiken im Kapital „Risiken des Unternehmens".

E. SONSTIGE BERICHTERSTATTUNG

Berichterstattung zu § 315a HGB

Gezeichnetes Kapital, Stimmrechtsbeschränkungen und Aktien mit Sonderrechten

Zum 31. Dezember 2023 betrug das Grundkapital 52.425 T€, eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,50 € je Aktie.

Beschränkungen, die die Stimmrechte oder Übertragung von Aktien betreffen, auch wenn sie sich aus Vereinbarungen zwischen Aktionären ergeben können, sind dem Vorstand nicht bekannt. Darüber hinaus gewähren die Aktien keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.

Beteiligungen am Kapital, die 10 von Hundert der Stimmrechte überschreiten

Gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom 17. Dezember 2007 hält die CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg (CURA GmbH), unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte CURA 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg (CURA 12.), mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der MATERNUS-Kliniken AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit zum 31. Dezember 2023 ein Abhängigkeitsverhältnis zur CURA GmbH.
Mehrheitsgesellschafterin der CURA GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen, daneben hält Frau Sylvia Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt.

Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstandes

Grundsätzlich besteht der Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG aus einem Mitglied oder mehreren Mitgliedern, die gemäß § 84 AktG vom Aufsichtsrat für einen Zeitraum von jeweils 3 Jahren bestellt werden. Die wiederholte Bestellung ist ebenso wie die Verlängerung der Amtszeit zulässig. Letztere darf jedoch den Maximalzeitraum von 5 Jahren im Einzelfall nicht übersteigen. Die Verlängerung der Amtszeit bedarf eines Aufsichtsratsbeschlusses, der frühestens 1 Jahr vor Ablauf der bisherigen Amtszeit gefasst werden kann. Nur aus wichtigem Grund ist die Abberufung eines Vorstandsmitgliedes zulässig (§ 84 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 3 AktG). Zu den wichtigen Gründen zählen u. a. grobe Pflichtverletzung,

Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, das Vertrauen wurde aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen. Der Aufsichtsrat kann gemäß § 5 der Satzung der MATERNUS-Kliniken AG einen Vorsitzenden des Vorstandes ernennen, wenn der Vorstand aus mehreren Personen besteht.

Änderung der Satzung

Die Änderung der Satzung durch die Beschlussfassung der Hauptversammlung richtet sich nach den §§ 133, 179 AktG. Gemäß § 8 der Satzung der MATERNUSKliniken AG ist dem Aufsichtsrat die Befugnis eingeräumt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen.

Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien

Die Befugnisse des Vorstandes zur Ausgabe von Aktien sind in § 4 Abs. (5) der Satzung der MATERNUS-Kliniken AG geregelt:
„Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 24. Juni 2025 um insgesamt bis zu 26.212.500 € durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen nennbetragslosen auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I). Hierbei steht den Aktionären grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Das Bezugsrecht kann den Aktionären auch mittelbar gewährt werden gemäß § 186 Abs. 5 AktG.

Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:

  • zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen;
  • soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I umlaufenden Wandel- und/oder Optionsrechten bzw. einer Wandlungspflicht aus von der MATERNUSKliniken AG oder ihren Konzerngesellschaften bereits begebenen oder künftig zu begebenden Wandel- und/ oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionäre zustehen würde;
  • wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder, sofern dieser Betrag niedriger ist, 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeweiliger Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I oder nach Ablauf der Frist für die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I die Fassung der Satzung jeweils entsprechend anzupassen."

Wesentliche Vereinbarungen der MATERNUS-Kliniken AG für den Fall eines Kontrollwechsels infolge einer Übernahme (Change of Control) und Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft mit den Mitgliedern des Vorstandes oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht.

Berichterstattung zur nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 315b und c HGB*

Zur Erfüllung der Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz gemäß § 315b und c HGB veröffentlicht die MATERNUS-Kliniken AG einen gesonderten nichtfinanziellen Konzernbericht. Dieser Bericht wird zeitgleich mit dem Konzernlagebericht 2023 nach § 325 HGB im Bundesanzeiger offengelegt und ist ebenfalls auf der Homepage unter www.maternus.de im Bereich Investor Relations zugänglich.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB*

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGB wurde in den Corporate Governance Bericht des Unternehmens integriert.

Dieser beinhaltet die Entsprechenserklärung gemäß § 161 des Aktiengesetzes, relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie Angaben über die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise von dessen Ausschüssen.

Der Corporate Governance Bericht der MATERNUS-Kliniken AG ist auf unserer Homepage www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/investorrelations/corporate-governance-bericht/ zu finden.

Die letzte Entsprechenserklärung durch Vorstand und Aufsichtsrat erfolgte im April 2024. Die aktuelle Entsprechenserklärung ist ebenfalls im Corporate Governance Bericht auf www.maternus.de im Bereich Investor Relations unter http://www.maternus.de/investor-relations/corporate-governance-bericht/ veröffentlicht.

Festlegungen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen*

Das am 1. Mai 2015 in Kraft getretene ,Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst' verpflichtet Vorstand und Aufsichtsrat bestimmter Gesellschaften in Deutschland dazu, Zielgrößen für den Frauenanteil in Vorstand und den nachfolgenden zwei Führungsebenen und gegebenenfalls auch für den Aufsichtsrat festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Für den Frauenanteil im Aufsichtsrat börsennotierter und zugleich paritätisch mitbestimmter Gesellschaften wie der MATERNUS-Kliniken AG sieht das Gesetz vor, dass ein Mindestanteil von jeweils 30 Prozent Frauen und 30 Prozent Männern bei Neubesetzungen von Aufsichtsratsmandaten seit dem 1. Januar 2016 zu beachten ist. Daher bedarf es hinsichtlich des Aufsichtsrates keiner gesonderten Festlegung einer individuellen Zielgröße. Zum 31. Dezember 2023 waren 50 Prozent der Aufsichtsratsmandate der MATERNUS-Kliniken AG mit Frauen besetzt.

Für den Frauenanteil im Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG wurde durch den Aufsichtsrat der MATERNUS-Kliniken AG eine Zielgröße von 33 Prozent bis zum 30. Juni 2027 festgelegt. Zum 31. Dezember 2023 bestand der Vorstand nur aus einem Mitglied, es ist unverändert beabsichtigt, den Vorstand personell zu erweitern. Vor diesem Hintergrund
greift das Mindestbeteiligungsgebot des Zweiten Führungs-positionen-Gesetzes (FüPoG II) von mindestens einer Frau bei Vorständen von mehr als drei Mitgliedern bei der MATERNUS-Kliniken AG nicht.

Der Vorstand der MATERNUS-Kliniken AG hat beschlossen, dass bis zum 30. Juni 2027 der Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstandes mindestens 25 Prozent betragen soll. Die erste Führungsebene unterhalb des Vorstandes umfasst die Prokuristen, Regionalleitungen sowie die Abteilungs- und Teamleitungen der Hauptverwaltung der MATERNUS-Kliniken AG. Zum 31. Dezember 2023 waren 46 Prozent dieser Positionen mit Frauen besetzt.

Mit der gleichen Umsetzungsfrist soll der Frauenanteil der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstandes mindestens 35 Prozent betragen. Zur zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstandes gehören die Einrichtungsleitungen der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sowie die Verwaltungsleitungen der Rehabilitationskliniken. Zum 31. Dezember 2023 waren 83 Prozent dieser Positionen mit Frauen besetzt.

Angaben zur Vorstandsvergütung

Im Geschäftsjahr 2023 hatte der Vorstand einen Geschäftsführervertrag bei der obersten Muttergesellschaft CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg, und wurde über diese vergütet. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf den Vergütungsbericht*, welcher unter https://www.maternus.de/verguetungssystem/ verguetungsberichte öffentlich zugänglich gemacht wird.

Berlin, den 26. Juni 2024
MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft
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Der Vorstand
Mario Ruano-Wohlers

[^0]
[^0]: * Nicht inhaltlich durch den Abschlussprüfer geprüft

Versicherung der gesetzlichen Vertreter*

Nach bestem Wissen versichere ich, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss der MATERNUS-Kliniken AG für das Geschäftsjahr 2023 ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.

Berlin, den 26. Juni 2024
MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft
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Der Vorstand
Mario Ruano-Wohlers

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Konzernabschluss

Konzern-Bilanz ..... 69
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ..... 70
Konzern-Gesamtergebnisrechnung ..... 70
Konzern-Kapitalflussrechnung ..... 71
Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung ..... 72

Konzern-Bilanz

AKTIVA Anhang $\begin{gathered} 31.12 .2023 \ \text { TC } \end{gathered}$ $\begin{gathered} 31.12 .2022 \ \text { TC } \end{gathered}$
Langfristige Vermögenswerte 2
Immaterielle Vermögenswerte 3 13.241 13.307
Sachanlagen 4 63.633 62.887
Nutzungsrechte 6 52.799 58.380
Finanzielle Vermögenswerte 5 1.164 1.935
130.837 136.508
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorratsvermögen 7 586 586
Vertragsvermögenswerte 8 122 102
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9 9.216 4.801
Finanzielle Vermögenswerte 9 5.668 1.425
Ertragsteuerforderungen 10 499 378
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 11 6.647 7.467
Sonstige Vermögenswerte 12 253 72
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 13 551 2.061
23.542 16.891
Bilanzsumme 154.379 153.400
PASSIVA Anhang $\begin{gathered} 31.12 .2023 \ \text { TC } \end{gathered}$ $\begin{gathered} 31.12 .2022 \ \text { TC } \end{gathered}$
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 14 51.939 51.939
Kapitalrücklagen 15 3.766 3.766
Sonstige Rücklagen $-597$ $-539$
Verlustvortrag 1,16 $-108.865$ $-94.465$
$-53.757$ $-39.299$
Langfristige Schulden
Minderheitenanteile an Personengesellschaften 1,17 1.642 1.749
Finanzverbindlichkeiten 18 127.983 133.523
Rückstellungen für Pensionen 19 704 763
Latente Steuerverpflichtungen 36 370 334
130.699 136.369
Kurzfristige Schulden
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 20 5.261 4.825
Finanzverbindlichkeiten 21, 22 59.468 36.791
Vertragsverbindlichkeiten 23 733 673
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 24 8.148 7.189
Sonstige Rückstellungen 25 2.693 6.354
Steuerrückstellungen 26 1.134 496
77.437 56.330
Bilanzsumme 154.379 153.400

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang $\begin{gathered} 01.01 .-31.12 .2023 \ \text { T€ } \end{gathered}$ $\begin{gathered} 01.01 .-31.12 .2022 \ \text { T€ } \end{gathered}$
Umsatzerlöse 27 102.306 106.697
Sonstige betriebliche Erträge 28 12.632 7.590
Gesamtleistung 114.938 114.287
Materialaufwand 29 14.860 19.718
Personalaufwand 30 75.544 70.547
Sonstige betriebliche Aufwendungen 31 20.082 22.358
Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) 4.452 1.664
Abschreibungen 32 9.745 11.015
Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) $-5.293$ $-9.351$
Zinsen und ähnliche Erträge 33 155 49
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 33 7.553 5.776
Veränderungen der Fair Value Bewertungen 1,34 107 2.253
Ergebnis vor Steuern (EBT) $-12.583$ $-12.826$
Ertragsteuern 35,36 $-1.674$ 1.251
Ergebnis nach Steuern $-14.257$ $-14.077$
Konzern-Jahresfehlbetrag $-14.257$ $-14.077$
Anteil der Aktionäre der MATERNUS AG $-14.257$ $-14.077$
Ergebnis je Aktie in € (unverwässert/verwässert) 38 $-0.68$ $-0.67$
Anzahl der Aktien (Stück) 20.970 .000 20.970 .000

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

Anhang $\begin{gathered} 01.01 .-31.12 .2023 \ \text { T€ } \end{gathered}$ $\begin{gathered} 01.01 .-31.12 .2022 \ \text { T€ } \end{gathered}$
Konzern-Jahresfehlbetrag 1 $-14.257$ $-14.077$
Sonstiges Ergebnis, das in Folgeperioden nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert wird:
Ertrag aus der Neubewertung von leistungsorientierten Versorgungsplänen
19 $-58$ 122
Gesamtergebnis $-14.315$ $-13.955$

Konzern-Kapitalflussrechnung

Anhang $\begin{gathered} 2023 \ \text { TC } \end{gathered}$ $\begin{gathered} 2022 \ \text { TC } \end{gathered}$
Konzernjahresergebnis vor Steuern 1 $-12.583$ $-12.826$
+/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 9.745 11.015
+/- Zunahme/Abnahme der langfristigen Rückstellungen $-116$ $-389$
+/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge $-266$ $-1.393$
-/+ Zunahme/Abnahme der Vorräte, der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind $-8.948$ $-6.353$
-/+ Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens $-55$ 12
+/- Zunahme/Abnahme der kurzfristigen Rückstellungen $-3.024$ 684
+/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 1 10.648 8.424
- 33 7.398 5.728
- Gezahlte Steuern 35 $-276$ $-866$
- Erhaltene Steuern 35 2 293
- Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 39 2.524 4.329
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen $-3.964$ $-1.995$
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen 0 $-8$
- Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens 0 2
- Cashflow aus der Investitionstätigkeit $-3.964$ $-2.001$
- Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und sonstige Finanzierungen 13.938 610
- Auszahlungen aus der Tilgung von (Finanz-)Krediten $-350$ $-224$
- Auszahlung zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten $-6.132$ $-7.380$
- Gezahlte Zinsen $-7.526$ $-5.767$
- Erhaltene Zinsen 0 0
- Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 40 $-69$ $-12.761$
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds $-1.510$ $-10.433$
- Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 13 2.061 12.494
- Finanzmittelfonds am Ende der Periode 13 551 2.061
davon verfügbarer Finanzmittelfonds 551 2.061
Zusammensetzung des Finanzmittelfonds am Ende des Geschäftsjahres 13
Zahlungsmittel 551 2.061
Finanzmittelfonds 551 2.061

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

Gezeichnetes Kapital TC Kapital-
rücklage
TC
Sonstige
Rücklagen
TC
Verlust-
vortrag
TC
Konzern-
Eigenkapital
TC
Anhang $(14)$ $(15)$ $(16)$ $(16)$
Stand 01. Januar 2022 51.939 3.766 $-661$ $-80.388$ $-25.344$
Konzernjahresfehlbetrag nach Ergebnisanteil anderer Gesellschafter 0 0 0 $-14.077$ $-14.077$
Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne 0 0 122 0 122
Gesamtergebnis 0 0 122 $-14.077$ $-13.955$
Stand 31. Dezember 2022 51.939 3.766 $-539$ $-94.465$ $-39.299$
Konzernjahresfehlbetrag nach Ergebnisanteil anderer Gesellschafter 0 0 0 $-14.257$ $-14.257$
Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne 0 0 $-58$ 0 $-58$
Sonstige Änderungen 0 0 0 $-143$ $-143$
Gesamtergebnis 0 0 $-58$ $-14.400$ $-14.315$
31. Dezember 2023 51.939 3.766 $-597$ $-108.865$ $-53.757$

Konzernanhang

Konzernanhang ..... 74
Bestätigungssermerk des unabhängigen
Konzernabschlussprüfers ..... 117

Konzernanhang

Allgemeine Angaben zum Konzern

Die Geschäftstätigkeit des MATERNUS-Konzerns (nachfolgend „Konzern" oder „MATERNUS") umfasst den Betrieb von Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen, Rehabilitationskliniken sowie Dienstleistungsgesellschaften im sozialen Bereich des deutschen Gesundheitsmarktes. Die Anschrift des eingetragenen Sitzes des Konzerns lautet Französische Straße 53-55, 10117 Berlin. Die MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, Bundesrepublik Deutschland (nachfolgend „MATERNUS AG") als Konzernmuttergesellschaft hat ihren Sitz ebenfalls in Berlin und ist beim Amtsgericht Charlottenburg im Handelsregister unter der Nummer 116784 B seit dem 16. Dezember 2008 eingetragen.

Zum 31. Dezember 2023 hält die CURA GmbH unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte CURA 12 mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der MATERNUS AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit ein Abhängigkeitsverhältnis zur CURA GmbH. Mehrheitsgesellschafterin der CURA GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Der MATERNUS-Konzern wird in den Konzernabschluss der CURA GmbH einbezogen.

Der vorliegende Konzernabschluss wird am 26. Juni 2024 dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorgelegt.
Der vorliegende Abschluss wird unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt. Zur Sicherstellung einer angemessenen Liquiditätsausstattung des MATERNUS-Konzerns hat die CURA GmbH auf Basis der aktuellen Unternehmensplanungen der Jahre 2024 und 2025 des MATERNUS-Konzerns die bereits bestehenden Kreditiinien bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses im Jahr 2024 erweitert, so dass aus Sicht des Vorstands die jederzeitige Zahlungsfähigkeit des MATERNUS-Konzerns gesichert ist.

Mit Datum vom 21. Juni 2024 wurde die Rückzahlung des Darlehens mit der Raiffeisen Bank International AG bis zum 30. September 2025 verlängert. Darüber hinaus ist der Vorstand bereits in Gesprächen mit dem aktuellen Bankpartner über die weitere Prolongation bis zum Jahr 2030.

Aus einer Aktualisierung der mittelfristigen Unternehmensplanung anhand der Ist-Entwicklung im 1. Quartal 2024 für die Geschäftsjahre 2024 und 2025 erwartet der Vorstand eine ausgeglichene Liquiditätssituation. Basierend auf der positiven Geschäftsentwicklung in 2024 sowie den bisher geführten positiven Gesprächen mit dem Bankpartner, geht der Vorstand davon aus, die Prolongation in den kommenden Monaten abzuschließen. Sollten die Gespräche mit dem aktuellen Bankpartner wider Erwarten nicht erfolgreich verlaufen, wäre der Konzern auf eine alternative Finanzierung angewiesen, um die weitere Entwicklung und den Bestand des Konzerns nicht zu gefährden.

Grundlagen und Methoden

Der vorliegende MATERNUS-Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 1. Januar bis 31. Dezember 2023 einschließlich der Vorjahresangaben wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie unter Beachtung des § 315e HGB erstellt. Hierbei kommen alle bis zum 31. Dezember 2023 verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen des International Accounting Standards Board (IASB) bzw. seiner Gremien zur Anwendung, sofern eine Übernahme im europäischen Recht erfolgt ist.

Der Konzernabschluss basiert auf dem Grundsatz des historischen Anschaffungs- und Herstellungskostenprinzips, mit Ausnahme von Finanzinstrumenten, wie derivativer Finanzinstrumente, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert am Bilanz-stichtag ausgewiesen werden. Die Bewertung aller Vermögenswerte und Schulden erfolgt nach den Grundsätzen der Unternehmensfortführung. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach der Fristigkeit. Als kurzfristig werden Vermögenswerte und Schulden ausgewiesen, wenn sie innerhalb eines Jahres oder innerhalb eines Geschäftszyklus fällig oder primär für Handelszwecke gehalten werden. Entsprechend werden Vermögenswerte und Schulden als langfristig klassifiziert, wenn sie länger als ein Jahr oder länger als einen Geschäftszyklus im Konzern verbleiben. Vorräte, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Vertragsvermögenswerte sowie Vertragsverbindlichkeiten werden grundsätzlich als kurzfristige Posten ausgewiesen. Latente Steueransprüche bzw. -verbindlichkeiten werden als langfristig dargestellt. Die Gliederung der gesonderten Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung entspricht dem Gesamtkostenverfahren. Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit der Darstellung werden Posten der Konzernbilanz und der gesonderten Konzern-Gewinnund Verlustrechnung zusammengefasst und im Folgenden erläutert.

Die einzelnen Posten der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie die tabellarischen Darstellungen zu Postenaufgliederungen im Anhang werden in Tausend Euro (TE) angegeben. Bei geringfügigen Abweichungen oder scheinbaren Additionsfehlern handelt es sich um Rundungsdifferenzen.

Im Jahr 2023 erstmals angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2023 waren folgende Rechnungslegungsvorschriften erstmals anzuwenden:

Standard / Interpretation
(veröffentlicht am)
Titel Anzuwenden für Geschäftsjahre
beginnend am oder nach dem
IFRS 17 (18. Mai 2017) und
seine Änderungen
(25. Juni 2020)
„Versicherungsverträge" 01. Januar 2023
Änderungen an IFRS 17
(09. Dezember 2021)
„Versicherungsverträge" (Darstellung von
Vergleichsinformationen bei erstmaliger Anwendung
von IFRS 17 und IFRS 9)
01. Januar 2023
Änderungen an IAS 1
und dem IFRS
Leitliniendokument 2
(12. Februar 2021)
„Darstellung des Abschlusses"
(Leitlinien für die Anwendung des
Wesentlichkeitskriteriums in Bezug auf die
Offenlegung von Rechnungslegungsmethoden)
01. Januar 2023
Änderungen an IAS 12
(07. Mai 2021 und
23. Mai 2023)
„Ertragssteuern"
(Latente Steuern, die sich auf Vermögenswerte
und Schulden beziehen, die aus einer einzigen
Transaktion entstehen und Internationale Steuerreform
Säule-2-Modellregeln)
01. Januar 2023
Änderungen an IAS 8
(12. Februar 2021)
„Rechnungslegungsmethoden, Änderungen von
rechnungslegungsbezogenen Schätzungen und Fehler"
(Definition von rechnungslegungsbezogenen
Schätzungen)
01. Januar 2023

Die erstmalige Anwendung der in der Tabelle aufgeführten Rechnungslegungsvorschriften hatte keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns.

Veröffentlichte, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Das IASB hat nachfolgende Standards und Änderungen von Standards herausgegeben, deren Übernahme in europäisches Recht erfolgt ist und deren Anwendung für das Geschäftsjahr 2023 noch nicht verpflichtend ist.

Standard / Interpretation
(veröffentlicht am)
Titel Anzuwenden für Geschäftsjahre
beginnend am oder nach dem
Änderungen an IAS 1
(23. Januar 2020)
(15. Juli 2020)
(31. Oktober 2022)
„Darstellung des Abschlusses"
(Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig)
(Verschiebung des Erstarwendungszeitpunkts)
(Klassifizierung von langfristigen Schulden mit
Kreditbedingungen - covenants)
01. Januar 2024
Änderungen an IFRS 16
(22. September 2022)
„Leasingverhältnisse"
(Bilanzierung von Leasingverbindlichkeiten
aus Sale-and-leaseback-Transaktionen)
01. Januar 2024

Die genannten Änderungen werden voraussichtlich keinen bzw. keinen wesentlichen Einfluss auf die Berichterstattung haben und wurden nicht vorzeitig angewendet.

Der IASB hat folgende Änderungen herausgegeben, deren Übernahme in das EU-Recht noch nicht erfolgt und deren Anwendung noch nicht verpflichtend ist.

Standard / Interpretation
(veröffentlicht am)
Titel Voraussichtlicher Zeitpunkt der
erstmaligen Anwendung
Änderungen an IAS 7
und IFRS 7 (25. Mai 2023)
„Kapitalflussrechnung" und „Finanzinstrumente:
Angaben" (Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen)
01. Januar 2024
Änderungen an IAS 21
(15. August 2023)
„Auswirkungen von Wechselkursänderungen"
(Mangel an Umtauschbarkeit)
01. Januar 2025

Die MATERNUS AG erwartet neben zusätzlichen Angaben und Erläuterungen in den Notes und neben kleinen formalen Darstellungsänderungen aus der Anwendung der neuen Rechnungslegungsverlautbarungen keine bzw. keine wesentlichen Auswirkungen auf den MATERNUS-Konzernabschluss.

Auswirkungen des Klimawandels, der Corona-Pandemie, des Ukraine-Kriegs und der makroökonomischen Veränderungen auf die Rechnungslegung

Der MATERNUS-Konzern analysiert kontinuierlich potentielle Risiken, die sich aus dem Klimawandel und anderen Ereignissen wie dem Ukraine-Krieg und deren jeweiligen makroökonomischen Folgen ergeben können. Im Bereich des Klimawandels hat der MATERNUS-Konzern keine wesentlichen Risiken für sein Geschäftsmodell identifiziert und erwartet daher gegenwärtig auch keine wesentlichen Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rechnungslegung im Geschäftsjahr 2023. Die aus dem Ukraine-Krieg weiterhin bestehenden Unsicherheiten führten im Geschäftsjahr 2023 zu einer weiteren Verschlechterung des makroökonomischen Umfelds, was zu einer Beschleunigung der Inflationsentwicklung, deutlich gestiegenen Energiekosten und Volatilität an den Kapitalmärkten führte. Das Management des MATERNUS-Konzerns hat die möglichen Auswirkungen untersucht und entsprechend berücksichtigt. Vor allem die Inflationsentwicklung und dem Zinsanstieg wurden sowohl bei der Bewertung von Pensionsrückstellungen als auch bei den Werthaltigkeitstests des Anlagevermögens Rechnung getragen. Aus allen vorgenannten Punkten ergeben sich aus Sicht des Managements des MATERNUS-Konzerns aktuell keine wesentlichen Auswirkungen auf die Rechnungslegung im Geschäftsjahr 2023.

Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss werden alle wesentlichen Tochterunternehmen einbezogen, bei denen die MATERNUS AG als oberstes und beherrschendes Mutterunternehmen die Möglichkeit hat, direkt oder indirekt die Beherrschung i. S. d. IFRS 10 auszuüben.

Einschließlich der MATERNUS AG werden 42 Gesellschaften (Vorjahr: 42 Gesellschaften) in den Konzernabschluss einbezogen.

Drei Unternehmen, die keinen eigenen Geschäftsbetrieb haben und lediglich als Komplementärgesellschaften fungieren, werden wegen untergeordneter Bedeutung nicht konsolidiert. Die Gesellschaftsanteile werden in der Konzernbilanz unter Langfristige Vermögenswerte in den Finanziellen Vermögenswerten ausgewiesen.

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes sowie die nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB ermittelten Jahresergebnisse der Tochtergesellschaften stellen sich wie folgt dar:

Beteiligungsanteil in Prozent Eigen-
kapital in TC
Ergebnis 2023 in TC Ergebnis
2022 in TC
1. MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin
Segment Rehabilitation
2. Bayerwald-Klinik GmbH \& Co. KG, Cham-Windischbergerdorf ${ }^{1)}$ 100 $-16.071$ $-2.330$ $-1.804$
3. MATERNUS-Klinik für Rehabilitation GmbH \& Co. KG, Bad Oeynhausen 93 $-16.643$ $-4.583$ $-2.314$
4. MEDICO-Klinik-Immobilien GmbH \& Co.
Klinik- Immobilien-Beteiligungs-KG, Bad Oeynhausen ${ }^{1)}$
91 12.956 1.932 1.414
5. MATERNUS-Management \& Service GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 9 40 $-10$
6. MEDICO-Management \& Service GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 93 39 17 $-7$
7. MATERNUS RECATEC Service Dienstleistungs-GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 93 $-115$ $-286$ $-49$
Beteiligungsanteil in Prozent Eigenkapital in T€ Ergebnis 2023 in T€ Ergebnis 2022 in T€
Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen
8. MATERNUS Altenheim Verwaltungs GmbH \& Co. KG, Berlin ${ }^{1)}$ 100 14.206 0 0
9. Altenpflegeheim Angelikastift GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 768 $-5$ 16
10. Altenpflegeheim An den Salinen GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 294 29 40
11. Altenpflegeheim Kapellenstift GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 15 0 0
12. Alten- und Pflegeheim Katharinenstift GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 250 $-4$ 0
13. MATERNUS Tagespflege Pelm GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 93 0 0
14. Alten- und Pflegeheim Angelikastift GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 612 0 0
15. Alten- und Pflegeheim Barbara-Uttmann-Stift GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 379 5 0
16. Alten- und Pflegeheim Christians-Stift GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 381 $-4$ 0
17. Pflegezentrum Maximilianstift GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 351 11 6
18. MATERNUS Senioren- und Pflegezentrum GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 254 0 0
19. ROCY-Verwaltungs GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 153 6 2
20. MATERNUS Senioren- und Pflegezentrum Dresdner Hof GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 427 0 0
21. MATERNUS Seniorenwohnanlage Köln- Rodenkirchen GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 431 0 0
22. Rodenkirchen City-Center Grundstücks- und Handelsgesellschaft mbH \& Co. Immobilien KG, Berlin ${ }^{1)}$ 100 17.446 0 0
23. Seniorenresidenz Unter der Homburg GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 $-5$ 0 0
24. Senioren- und Pflegezentrum Bonifatius GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 $-2.298$ $-115$ $-45$
25. Senioren- und Pflegezentrum Christophorus GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 $-61$ 3 1
26. Pflege- und Therapiezentrum Wendhausen GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 $-5.481$ $-457$ $-588$
27. Wohn- und Pflegeheim Salze-Stift GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 524 0 5
28. MATERNUS-Stift GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 25 0 0
29. MATERNUS-Stift Am Auberg GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 465 23 20
30. MATERNUS Senioren- und Pflegezentrum Am Steuerndieb GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 178 0 0
31. MATERNUS Hausnotrufdienst GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 16 0 0
32. MATERNUS Häuslicher Pflegedienst Eifel GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 $-1.938$ $-568$ $-248$
33. MATERNUS Häuslicher Pflegedienst Ruhrgebiet GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 $-209$ $-35$ $-72$
34. MATERNUS RECATEC Mitte Dienstleistungs GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 25 0 0
35. MATERNUS RECATEC West Dienstleistungs GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 $-679$ $-534$ $-122$
36. MATERNUS RECATEC Süd Dienstleistungs GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 25 0 0
37. MATERNUS RECATEC Ost Dienstleistungs GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 25 0 0
38. YMOS Immobilien GmbH \& Co. KG, Berlin ${ }^{1)}$ 100 15 $-179$ 0
39. YMOS Rodenkirchen Immobilien GmbH \& Co. KG, Berlin ${ }^{1)}$ 100 163 27 0
40. YMOS Verwaltungs GmbH, Obertshausen ${ }^{1)}$ 100 129 11 4
41. MATERNUS Finanzierungs GmbH, Berlin ${ }^{1)}$ 100 25 0 0
42. BidP - Bildung in der Pflege GmbH, Berlin (vormals: CURA 26. Seniorencentrum GmbH) ${ }^{1)}$ 100 $-37$ $-13$ $-11$
Nicht in den Konzernabschluss einbezogene Tochterunternehmen
43. Bayerwald-Klinik Geschäftsführungs GmbH, Cham 100 82 $-1$ $-4$
44. MATERNUS-Klinik-Verwaltungs GmbH, Bad Oeynhausen 100 477 26 18
45. MATERNUS Altenheim Beteiligungs GmbH, Berlin 100 93 0 0

[^0]
[^0]: ${ }^{1)}$ Die Gesellschaft macht von der Befreiung der §§ 264 Abs. 3, 264b HGB (Inanspruchnahme von Erleichterungen bei der Aufstellung, Prüfung und Offenlegung von Jahresabschlüssen) Gebrauch.

Konsolidierungsgrundsätze

Die Jahresabschlüsse der in den MATERNUS-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden unter Anwendung der IFRS nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen erstellt.

Der Stichtag der Jahresabschlüsse der einbezogenen Unternehmen entspricht in allen Fällen dem Stichtag des Konzernabschlusses (31. Dezember).

Die Bilanzierung von erworbenen Tochterunternehmen erfolgt unter Anwendung des IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Immaterielle Vermögenswerte sind gesondert vom Geschäfts- oder Firmenwert zu bilanzieren, wenn sie vom Unternehmen trennbar sind oder sich aus einem vertraglichen oder anderen Recht ergeben. Verbleibende aktive Unterschiedsbeträge werden als Geschäfts- oder Firmenwerte aktiviert. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem jährlichen sowie bei Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) gemäß IAS 36 unterzogen. Sofern der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet, führt dies zu einer erfolgswirksamen Abschreibung, Ergibt sich zum Erwerbszeitpunkt ein passivischer Unterschiedsbetrag, so wird dieser sofort ergebniswirksam vereinnahmt.

Bei dem Impairment-Test des Geschäfts- oder Firmenwerts auf Ebene der Cash Generating Unit erfolgt eine Sensitivitätsanalyse in Bezug auf die künftigen Cashflows, die Kapitalkosten und die Wachstumsrate.

Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge sowie alle Forderungen, Verbindlichkeiten und Rückstellungen zwischen den einbezogenen Unternehmen wurden gegeneinander aufgerechnet. Sofern im Anlagevermögen und in den Vorräten Vermögenswerte aus konzerninternen Lieferungen enthalten sind, wurden entsprechende Zwischengewinne eliminiert.

Segmentberichterstattung

Die Segmentberichterstattung stellt sich wie folgt dar:

Konzern-Segmentbericht-
erstattung
01.01.2023 bis 31.12.2023
Rehabilitation Seniorenwohn- und
Pflegeeinrichtungen
MATERNUS
AG
Segment-
übergreifende
Konsolidierungs-
buchungen
Gesamt
in TC in TC in TC in TC in TC
Umsatzerlöse mit Kunden 19.571 81.090 0 $-4$ 100.657
Vorjahr 22.481 82.518 0 0 104.999
Umsatzerlöse mit anderen Segmenten
und mit verbundenen Unternehmen 114 155 2.404 $-1.024$ 1.649
Vorjahr 110 $-20$ 3.158 $-1.549$ 1.699
Umsatzerlöse, gesamt 19.685 81.246 2.404 $-1.028$ 102.306
Vorjahr 22.591 82.497 3.158 $-1.549$ 106.697
Personalaufwand 16.793 58.894 $-143$ 0 75.544
Vorjahr 17.399 53.076 72 0 70.547
Materialaufwand 5.040 9.873 $-376$ 323 14.860
Vorjahr 6.424 13.449 $-235$ 80 19.718
EBITDA $-1.857$ 4.919 $-5.227$ 6.617 4.452
Vorjahr $-4.014$ 3.494 3.839 $-1.655$ 1.664
Segmentergebnis (EBIT) $-3.800$ $-2.448$ $-5.319$ 6.274 $-5.293$
Vorjahr $-5.961$ $-5.140$ 3.747 $-1.998$ $-9.351$
Segmentvermögen 57.031 204.827 223.648 $-331.128$ 154.379
Vorjahr 52.649 186.392 195.401 $-281.042$ 153.400
Segmentschulden $-72.057$ $-226.770$ $-176.927$ 267.618 $-208.136$
Vorjahr $-62.354$ $-207.296$ $-140.924$ 217.875 $-192.699$
Investitionen in Sachanlagen
und Immat. Vermögenswerte 346 3.616 2 0 3.964
Vorjahr 322 1.679 2 0 2.003
Abschreibungen 1.943 7.367 92 343 9.745
Vorjahr 1.946 8.634 92 343 11.015
Sonstige Zinsen u. ähnl. Erträge 764 4.411 4.588 $-9.608$ 155
Vorjahr 297 2.247 1.753 $-4.248$ 49
Zinsen u. ähnl. Aufwendungen 2.412 7.984 6.765 $-9.608$ 7.553
Vorjahr 1.097 4.927 4.000 $-4.249$ 5.776
Jahresergebnis (EAT) $-5.321$ 460 $-7.554$ $-1.842$ $-14.257$
Vorjahr $-4.459$ $-8.317$ 621 $-1.922$ $-14.077$
Operativer Cashflow 1.072 8.400 $-11.361$ 4.414 2.524
Vorjahr 1.144 5.911 $-1.219$ $-1.508$ 4.328
Ertragsteuern $-20$ 1.635 59 0 1.674
Vorjahr $-49$ 496 804 0 1.251
Anzahl Vollzeitkräfte Ø) 313 1.139 0 n.a. 1.452
Vorjahr 341 1.172 1 n.a. 1.514
Auslastung ( $\varnothing$ ) 60,4\% 81,2\% n.a. n.a. 70,8\%
Vorjahr 60,4\% 74,3\% n.a. n.a. 76,4\%

Erläuterungen zur Segmentberichterstattung

In der Segmentberichterstattung werden Geschäftsbereiche abgegrenzt nach operativen, der Art der Dienstleistung abgegrenzten Teileinheiten des Konzerns, die regelmäßig von der Unternehmensleitung überwacht werden, um die wirtschaftliche Lage des Konzerns zu beurteilen. Die Segmente stellen gem. IFRS 8 („Geschäftssegmente") berichtspflichtige Segmente dar.

In der Segmentberichterstattung werden Geschäftsbereiche ausgewiesen, die wie folgt strukturiert sind:

  • Segment Rehabilitation
  • Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen
  • MATERNUS AG

Das Segment Rehabilitation umfasst ausschließlich Anschlussheilbehandlungen sowie Rehabilitationsmaßnahmen in den Indikationsbereichen Orthopädie, Verhaltensmedizinische Orthopädie, Kardiologie, Innere Medizin, Stoffwechselerkrankungen und Neurologie. Das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen befasst sich insbesondere mit der vollstationären Pflege, der Kurzzeitpflege und dem Betreuten Wohnen. In der MATERNUS AG werden primär intersegmentäre Dienstleistungen erbracht.

In der Spalte „Segmentübergreifende Konsolidierungsbuchungen" werden die Beträge aufgeführt, die segmentübergreifende Transaktionen darstellen und im Rahmen der durchgeführten Konsolidierungsmaßnahmen eliminiert wurden.

Die Segmentberichterstattung erfolgt in Übereinstimmung mit den für die interne Steuerung verwandten Bilanzansatz- und Bewertungsmethoden auf der Grundlage von IFRS. Konsolidierungen innerhalb der Segmente wurden vorgenommen. Als Segmentabschreibungen werden die Abschreibungen auf das immaterielle Vermögen, das Sachanlagevermögen und auf Finanzanlagen sowie Nutzungsrechte ausgewiesen.

Die Ermittlung der Segmentdaten erfolgt durch die Zusammenfassung der Einzelabschlüsse der zum jeweiligen Segment gehörigen Unternehmen unter Berücksichtigung von Konsolidierungen innerhalb des jeweiligen Segments. Für die interne Steuerung werden die Segmentdaten monatlich ermittelt.

Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Da alle Konzernunternehmen nur national tätig sind, entfallen Währungsumrechnungen.

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.

Immaterielle Vermögenswerte, die gemäß IAS 38 eine bestimmbare Nutzungsdauer haben, werden über den Zeitraum ihrer Nutzung linear abgeschrieben. Die Nutzungsdauern bewegen sich dabei zwischen 3 und 5 Jahren. Sofern es Anzeichen für eine Wertminderung gibt, werden die planmäßig abnutzbaren immateriellen Vermögenswerte einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf den erzielbaren Betrag i. S. d. IAS 36 abgewertet.

Geschäfts- oder Firmenwerte und Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden gemäß IFRS 3 bzw. IAS 38 nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen werden sie gemäß IAS 36 einem jährlichen, als auch bei Indikatoren, die auf eine Wertminderung hindeuten, einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf ihren erzielbaren Betrag abgewertet („Impairment-only-approach").

Geschäfts- oder Firmenwerte, die vor dem Stichtag der IFRS-Eröffnungsbilanz 1. Januar 2004 entstanden sind und nach den handelsrechtlichen Konzernrechnungslegungsvorschriften (HGB) mit den Rücklagen verrechnet wurden, bleiben unter Anwendung der Vereinfachungsregel nach IFRS 1 auch im IFRS-Konzernabschluss verrechnet.

Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode vorgenommen.

Hierbei kommen folgende Nutzungsdauern zur Anwendung:
In Jahren
Gebäude 40 bis 44
Mietereinbauten 3 bis 25
Technische Anlagen und Maschinen 5 bis 15
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen 3 bis 20

Die ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Sachanlagen umfassen den Kaufpreis einschließlich Anschaffungsnebenkosten dafür, den Vermögenswert in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen und an den Standort seiner beabsichtigten Verwendung zu bringen. Aufwendungen, die nachträglich entstehen, nachdem der Gegenstand des Sachanlagevermögens eingesetzt wurde, wie Wartungs- und Instandhaltungskosten und Überholungskosten, werden gewöhnlich in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der die Kosten entstanden sind. In Situationen, in denen sich eindeutig gezeigt hat, dass Aufwendungen zu einem zusätzlichen künftigen wirtschaftlichen Nutzen führen, der erwartungsgemäß aus der Verwendung eines Gegenstands des Sachanlagevermögens über seinen ursprünglich bemessenen Leistungsgrad hinaus resultiert, werden diese Aufwendungen als nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Sachanlagen aktiviert. Wesentliche Erneuerungen oder Verbesserungen an Immobilien werden gemäß IAS 16 mittels des Komponentenansatzes aktiviert.

Sofern es Anzeichen für eine Wertminderung gibt, werden die entsprechenden Vermögenswerte einem Impairment-Test unterzogen und gegebenenfalls auf den niedrigeren erzielbaren Betrag i. S. d. IAS 36 abgewertet. Wenn der Grund für eine früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibung entfallen ist, erfolgt eine Zuschreibung auf den beizulegenden Zeitwert, maximal auf die um die planmäßigen Abschreibungen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Leasing

Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren. Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Zinssatz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird.

Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder Zinssatz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst (es sei denn, sie werden durch die Herstellung von Vorräten verursacht).

Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet.

Die Leasingverbindlichkeiten des Konzerns sind in den kurz- sowie langfristigen Finanzverbindlichkeiten enthalten.

Der Konzern wendet auf seine kurzfristigen Leasingverträge über Maschinen und Ausrüstung die Ausnahmeregelung für kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse, deren Laufzeit ab dem Bereitstellungsdatum maximal zwölf Monate beträgt und die keine Kaufoption enthalten) an. Er wendet außerdem auf Leasingverträge über Büroausstattungsgegenstände, die als geringwertig eingestuft werden, die Ausnahmeregelung für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, an. Leasingzahlungen für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Aufwand erfasst.

Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleisteten Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse abgeschrieben. Die Nutzungsrechte werden ebenfalls auf Wertminderung geprüft.

Finanzielle Vermögenswerte

Die Bilanzierung originärer Finanzinstrumente erfolgt bei einem marktüblichen Verkauf bzw. Kauf zum Erfüllungszeitpunkt, mithin bei Lieferung eines Vermögenswerts. Die originären Finanzinstrumente werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Direkt dem Erwerb zuordenbare Transaktionskosten werden einbezogen, wenn das Finanzinstrument nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Die Folgebewertung erfolgt entsprechend der jeweiligen Kategorisierung der Finanzinstrumente.

Nach IFRS 9 ist jeder finanzielle Vermögenswert zum Zugangszeitpunkt einer der drei Bewertungskategorien zuzuordnen: Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert.

Finanzielle Vermögenswerte, erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet

Diese Kategorie enthält zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr ein Finanzderivat, welches der Zinssatzbegrenzung eines Darlehens dient.

Finanzielle Vermögenswerte, erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet

Bei MATERNUS liegen keine finanziellen Vermögenswerte vor, die als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert werden.

Bei Abgang des finanziellen Vermögenswertes erfolgt keine ergebniswirksame Umgliederung des kumulierten sonstigen Ergebnisses.

Finanzielle Vermögenswerte, zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet

Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, werden in den Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und hinsichtlich möglicherweise vorliegender Wertminderungen überprüft. Wenn ein finanzieller Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird, werden daraus resultierende Verluste und Gewinne erfolgswirksam erfasst.

Diese Kategorie umfasst im Wesentlichen Forderungen gegen verbundene Unternehmen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und -äquivalente und sonstige finanzielle Vermögenswerte. Hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der Vertragsvermögenswerte findet der vereinfachte Wertminderungsansatz Anwendung, wonach eine Risikovorsorge bezogen auf die Gesamtlaufzeit berücksichtigt wird. Für die übrigen finanziellen Vermögenswerte dieser Kategorie wird der allgemeine Wertminderungsansatz angewandt. Dabei werden in regelmäßigen Abständen die Forderungen auf ihre Ausfallwahrscheinlichkeit untersucht. Ein Forderungsausfall wird dann angenommen, wenn unter rechtlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten das Beitreiben der Forderung nicht mehr möglich ist. Solange noch mit

Zahlungseingängen auf einzelne Forderungen gerechnet wird, werden Wertberichtigungen auf Basis von Erfahrungswerten gebildet. Finanzielle Vermögenswerte oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte werden dann ausgebucht, wenn dieser als uneinbringlich eingestuft wird.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Derivative Finanzinstrumente sind davon ausgenommen. MATERNUS hält keine Derivate, die finanzielle Verbindlichkeiten darstellen. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder tatsächlich erloschen ist.

Bei ihrer erstmaligen Erfassung werden originäre finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert abzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Sie werden bei erstmaliger Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert. Bei der Folgebewertung der originären finanziellen Verbindlichkeiten werden die fortgeführten Anschaffungskosten unter Nutzung der Effektivzinsmethode angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert.

Die Finanzschulden aus Leasingverhältnissen sind mit dem Barwert der zukünftigen Leasingraten passiviert, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zu fortgeführten Anschaffungskosten.

Bilanzielle Sicherungsbeziehungen

MATERNUS hält keine Finanzinstrumente im Rahmen von Sicherungsbeziehungen, womit die Vorschriften zu Sicherungsbeziehungen nach IFRS 9 keine Anwendung finden.

Laufende und latente Steuern

Der Steueraufwand der Periode setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Gewinnund Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die unmittelbar im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst wurden. In diesem Fall werden die Steuern ebenfalls im Eigenkapital oder im sonstigen Ergebnis erfasst.

Der laufende Steueraufwand wird unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuervorschriften der Länder, in denen die Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften, berechnet. Das Management überprüft regelmäßig Steuerdeklarationen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte, und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen basierend auf den Beträgen, die an die Finanzverwaltung erwartungsgemäß abzuführen sind.

Aktive und passive latente Steuern werden entsprechend IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode für sämtliche temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen und IFRS-Wertansätzen sowie auf ergebniswirksame Konsolidierungsmaßnahmen gebildet. Wenn jedoch im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit entsteht, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, unterbleibt die Steuerabgrenzung sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach.

Latente Steuerforderungen werden nur in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die temporäre Differenz verwendet werden kann.

Die aktiven latenten Steuern umfassen auch Steuerminderungsansprüche, die sich aus der erwarteten Nutzung bestehender Verlustvorträge in Folgejahren ergeben und deren Realisierung mit hinreichender Sicherheit gewährleistet ist. Die latenten Steuern werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach derzeitiger Rechtslage zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden. Der Steuersatz wird unter Berücksichtigung des Körperschaftsteuersatzes und des Solidaritätszuschlages ermittelt. Da im Wesentlichen alle Leistungen des Konzerns gewerbesteuerbefreit sind, wird diese Steuer bei der Berechnung der Steuerlatenz nicht mit herangezogen.

Latente Steuerverbindlichkeiten, die durch temporäre Differenzen im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen entstehen, werden angesetzt, es sei denn, dass der Zeitpunkt der Umkehrung der temporären Differenzen vom Konzern bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit aufgrund dieses Einflusses nicht umkehren werden.

Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die latenten Steuerforderungen und -verbindlichkeiten sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden für entweder dasselbe Steuersubjekt oder unterschiedliche Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

Vorratsvermögen

Die Vorräte des Konzerns umfassen im Wesentlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe. Die Vorräte werden gemäß IAS 2 nach einer Wertberichtigung für veraltete Positionen mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet.

Vertragsvermögenswerte

Die Vertragsvermögenswerte bestehen aufgrund der zeitraumbezogenen Umsatzrealisierung der Dienstleistungen, für welche noch kein unbedingter Zahlungsanspruch besteht. Eine Umgliederung der Vertragsvermögenswerte in die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erfolgt, sobald ein unbedingter Anspruch auf den Erhalt der Gegenleistung vorliegt. Dieser Zeitpunkt stimmt in der Regel mit dem Fakturierungszeitpunkt an den Kunden überein.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Vermögenswerte

Forderungen und sonstige Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Wertberichtigungen Rechnung getragen. Sofern die Gründe für in früheren Perioden vorgenommene Wertberichtigungen nicht mehr vorliegen, erfolgen entsprechende Zuschreibungen.

Rückstellungen für Pensionen

Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung erfolgt nach der in IAS 19 (Employee Benefits) vorgeschriebenen Methode der laufenden Einmalprämien (Projected Unit Credit Method). Im Rahmen dieses Anwartschaftsbarwertverfahrens werden sowohl die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften als auch die künftig zu erwartenden Steigerungen der Gehälter und Renten berücksichtigt. Sich am Jahresende ergebende Unterschiedsbeträge (sogenannte Neubewertungen) zwischen den so planmäßig ermittelten Pensionsverpflichtungen und dem tatsächlichen Anwartschaftsbarwert werden dabei direkt im Jahr des Entstehens über das Other Comprehensive Income (OCI) im Eigenkapital erfasst. Der in den Pensionsaufwendungen enthaltene Zinsanteil der Rückstellungszuführung wird als Zinsaufwand innerhalb des Finanzergebnisses gezeigt.

Sonstige Rückstellungen

Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, wenn eine rechtliche oder faktische Außenverpflichtung besteht, die tatsächliche Inanspruchnahme wahrscheinlich ist („more likely than not") und eine zuverlässige Schätzung des Mittelabflusses möglich ist.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt mit dem wahrscheinlichen Wert der Inanspruchnahme. Langfristige Rückstellungen werden - sofern der Effekt wesentlich ist - abgezinst.

Minderheitenanteil an Personengesellschaften

Es handelt sich hierbei um Minderheitsanteile an Personengesellschaften und deren Beteiligungen, die gemäß IAS 32 als Fremdkapital auszuweisen sind. Gemäß IAS 32.18b handelt es sich hierbei um Fremdkapital, da die Anteilseigner über das Recht verfügen, ihre Anteile an der Gesellschaft gegen flüssige Mittel in Höhe ihres jeweiligen Anteils am Eigenkapital einzulösen („kündbare Instrumente"). Die Bewertung erfolgt zu jedem Bilanzstichtag in Höhe des Ausgleichsanspruchs nach dem

aktuellen Marktwert, wobei die Änderung der Verbindlichkeit zu den einzelnen Bewertungszeitpunkten ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst wird.

Sonstige Verbindlichkeiten

Sonstige Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert.

Vertragsverbindlichkeiten

Die Vertragsverbindlichkeiten resultieren ausschließlich aus erhaltenen Kundenzahlungen im Zusammenhang mit unseren Dienstleistungen. Deren Umsatzrealisierung erfolgt zeitraumbezogen mit Erbringung der Dienstleistung.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden nur erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird und die Zuwendungen gewährt werden. Zuwendungen, die für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten gewährt wurden, werden aktivisch von den Buchwerten dieser Vermögenswerte gekürzt. Aufwandszuschüsse sind periodengerecht entsprechend den Aufwendungen, für deren Ausgleich sie bestimmt sind, erfolgswirksam zu vereinnahmen. Der Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt als sonstige Umsatzerlöse bzw. sonstiger betrieblicher Ertrag. Werden Zuschüsse für Aufwendungen gewährt, die erst in Folgeperioden anfallen, sind die Zuschüsse als passiver Abgrenzungsposten zu erfassen und zeitanteilig aufzulösen.

Ertragsrealisierung

Die Umsatzerlöse werden mit der Erfüllung der jeweiligen Leistungsverpflichtung erfasst, d. h. bei Erbringung der zugesagten Dienstleistungen für den Kunden. Die Übertragung der Verfügungsgewalt erfolgt zeitraumbezogen, da dem Kunden der Nutzen aus der Dienstleistung zufließt, während diese erbracht wird. Die Umsatzrealisierung erfolgt entsprechend des vereinbarten Preises für die jeweiligen Dienstleistungen. Der Transaktionspreis stellt die Gegenleistung dar, die MATERNUS im Austausch für die Erbringung der zugesagten Dienstleistungen voraussichtlich erhält. Variable Gegenleistungen bestehen bei MATERNUS nicht. Der Zeitabstand zwischen der Übertragung der Verfügungsgewalt der Dienstleistungen und der Zahlung durch den Kunden beträgt bei MATERNUS nicht mehr als ein Jahr, sodass die Erleichterungsvorschrift des IFRS 15.63 angewandt wird und die Gegenleistung nicht um eine Finanzierungskomponente adjustiert wird.

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden im Konzern in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie anfallen.

Verwendung von Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen

Die Erstellung von Abschlüssen in Übereinstimmung mit IFRS erfordert bei einigen Positionen, dass für die Bewertung in der Konzernbilanz, für die Angabe von Eventualverbindlichkeiten sowie für den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen Annahmen getroffen oder Schätzungen vorgenommen werden. Obwohl diese Schätzungen entsprechend der gegenwärtigen Kenntnisse erfolgen, können die tatsächlichen Ergebnisse davon abweichen. Verändert sich die ursprüngliche Schätzungsgrundlage, wird die Bilanzierung in der Regel erfolgswirksam geändert.

Sämtliche Schätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend neu bewertet und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse.

Die Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten wurde zum Bilanzstichtag überprüft. Einzelheiten zu der Durchführung von Impairment-Tests sind in dem Abschnitt „(3) Immaterielle Vermögenswerte" des Kapitels „Erläuterungen zur Bilanz" dargestellt.

Zur Überprüfung der Wertansätze des Sachanlagevermögens wird jährlich eingeschätzt, ob ein Anhaltspunkt für eine mögliche Wertminderung gegeben ist. Diese Anhaltspunkte betreffen zahlreiche Bereiche, wie z. B. das marktbezogene Umfeld, aber auch den physischen Zustand. Liegt ein solcher Anhaltspunkt vor, muss das Management den erzielbaren Betrag anhand von erwarteten Zahlungsströmen und angemessenen Zinssätzen schätzen. Darüber hinaus beziehen sich wesentliche Annahmen und Schätzungen auf die Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern sowie erzielbarer Restwerte von Gegenständen des Sachanlagevermögens, die mindestens einmal jährlich überprüft werden. Einzelheiten zu Nutzungsdauern und Restwerten von Gegenständen des Sachanlagevermögens sind im Abschnitt Sachanlagevermögen des Kapitels Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze dargestellt.

Bei der Bewertung von finanziellen Vermögenswerten wird das Ausfallrisiko sowohl einzelfallbezogen bei konkreten Anhaltspunkten für einen möglichen Ausfall als auch auf Basis von Erfahrungswerten in Abhängigkeit von der Fälligkeit der Forderung geschätzt.

Die Bewertung der Minderheitenanteile an Personengesellschaften basiert auf Unternehmenswertberechnungen für die betreffenden Gesellschaften, die ermessenbehaftete Parameter berücksichtigen. Diesen Berechnungen liegen grundsätzlich die Annahmen zugrunde, die auch bei den durchgeführten Impairmenttests herangezogen werden. Für die Bewertungen wurde bei einem in der ewigen Rente gegenüber dem Detailplanungszeitraum leicht gesunkenem EBIT eine Wachstumsrate von 1 Prozent sowie ein Diskontierungszinssatz (WACC) von 5,66 Prozent (nach Steuern) bzw. 8,01 Prozent (vor Steuern) unterstellt.

Im Rahmen der Bilanzierung von Rückstellungen müssen Annahmen hinsichtlich der Eintrittswahrscheinlichkeit, Fälligkeit und Höhe des Risikos getroffen werden. Für die Ermittlung der Verpflichtung aus Pensionszusagen werden versicherungsmathematische Berechnungen herangezogen. Diese sind maßgeblich abhängig von den zugrunde gelegten Lebenserwartungen und der Auswahl des Abzinsungssatzes, der jedes Jahr neu ermittelt wird. Detailinformationen sind bei den Erläuterungen zu den bilanzierten Pensionsrückstellungen beschrieben. Bei der Bemessung der Steuerrückstellungen werden Risiken aus erwarteten Steuerprüfungen berücksichtigt.

Die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge wird anhand der bestehenden Verlustvorträge zum Bilanzstichtag, die noch nicht veranlagt sind, der aktuellen Unternehmensplanungen und des Überhangs passiver latenter Steuern aus temporären Differenzen geschätzt. Abweichungen von diesen Schätzungen können Auswirkungen auf die tatsächlichen und die latenten Steuern haben.

Der Konzern bestimmt die Laufzeit des Leasingverhältnisses unter Zugrundelegung der unkündbaren Grundlaufzeit des Leasingverhältnisses sowie unter Einbeziehung der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Verlängerung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option ausüben wird, oder der Zeiträume, die sich aus einer Option zur Kündigung des Leasingverhältnisses ergeben, sofern hinreichend sicher ist, dass er diese Option nicht ausüben wird. Der Konzern hat mehrere Leasingverträge abgeschlossen, die Verlängerungs- und Kündigungsoptionen enthalten. Im Wesentlichen betrifft dies Immobilienmietverträge. Er trifft bei der Beurteilung, ob hinreichende Sicherheit besteht, dass die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausgeübt oder nicht ausgeübt wird, Ermessensentscheidungen. Das heißt, er zieht alle relevanten Faktoren in Betracht, die für ihn einen wirtschaftlichen Anreiz darstellen, die Verlängerungs- oder die Kündigungsoption auszuüben. Nach dem Bereitstellungsdatum bestimmt der Konzern die Laufzeit des Leasingverhältnisses erneut, wenn ein signifikantes Ereignis oder eine Änderung von Umständen eintritt, das bzw. die innerhalb seiner Kontrolle liegt und sich darauf auswirkt, ob er die Option zur Verlängerung bzw. zur Kündigung des Leasingverhältnisses ausüben wird oder nicht (z. B. Durchführung von wesentlichen Mietereinbauten oder wesentliche Anpassung des zugrunde liegenden Vermögenswerts).

Eventualverbindlichkeiten

Eventualschulden werden nicht bilanziert. Eine Eventualschuld liegt vor, wenn die Möglichkeit des Bestehens einer gegenwärtigen, rechtlichen oder faktischen Verpflichtung und die Möglichkeit des Abflusses von Ressourcen nur möglich, aber nicht wahrscheinlich ist. Dabei gilt ein Ereignis als wahrscheinlich, wenn mehr für als gegen den Eintritt des Ereignisses spricht. Eventualschulden werden jedoch im Anhang angegeben, sofern die Möglichkeit eines Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen nicht unwahrscheinlich ist.

Eventualforderungen werden ebenfalls nicht bilanziert. Sie sind jedoch im Anhang anzugeben, wenn der Zufluss wirtschaftlichen Nutzens wahrscheinlich ist.

img-30.jpeg

Erläuterungen zur Bilanz

( 2 ) Anlagevermögen gesamt
Anlagespiegel des Konzerns
img-31.jpeg
(Vorjahreswerte in Klammern)

Abschreibungen Buchwerte
01.01.2023
(01.01.2022)
Zugänge Abgänge $\begin{gathered} 31.12 .2023 \ (31.12 .2022) \end{gathered}$ 31.12.2023 31.12.2022
TC TC TC TC TC
$\begin{gathered} 3.616 \ (3.550) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 66 \ (68) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 0 \ (-2) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 3.682 \ (3.616) \end{gathered}$ 29 95
$\begin{gathered} 5.370 \ (5.370) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 0 \ (0) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 0 \ (0) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 5.370 \ (5.370) \end{gathered}$ 13.212 13.212
$\begin{gathered} 8.986 \ (8.920) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 66 \ (68) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 0 \ (-2) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 9.052 \ (8.986) \end{gathered}$ 13.241 13.307
$\begin{gathered} 115.976 \ (113.908) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 2.417 \ (2.499) \end{gathered}$ $\begin{gathered} -397 \ (-431) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 117.997 \ (115.976) \end{gathered}$ 55.396 57.813
$\begin{gathered} 13.633 \ (14.477) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 719 \ (623) \end{gathered}$ $\begin{gathered} -662 \ (-673) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 13.690 \ (14.427) \end{gathered}$ 3.492 3.033
$\begin{gathered} 0 \ (0) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 0 \ (0) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 0 \ (0) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 0 \ (0) \end{gathered}$ 4.744 2.040
$\begin{gathered} 129.609 \ (128.385) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 3.136 \ (3.122) \end{gathered}$ $\begin{gathered} -1.059 \ (-1.104) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 131.686 \ (130.403) \end{gathered}$ 63.633 62.886
$\begin{gathered} 35.806 \ (27.981) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 6.542 \ (7.825) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 0 \ (0) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 42.348 \ (35.806) \end{gathered}$ 52.799 58.379
$\begin{gathered} 174.400 \ (165.286) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 9.745 \ (11.015) \end{gathered}$ $\begin{gathered} -1.059 \ (-1.106) \end{gathered}$ $\begin{gathered} 183.086 \ (175.195) \end{gathered}$ 130.056 134.573

(3) Immaterielle Vermögenswerte

$31.12 .2023$ 31.12 .2022
Tc Tc
Immaterielle Vermögenswerte 13.241 13.307

Die immateriellen Vermögenswerte enthalten gewerbliche Schutzrechte und Geschäfts- oder Firmenwerte. Außer den Geschäfts- oder Firmenwerten bestehen keine immateriellen Vermögenswerte mit einer unbestimmbaren Nutzungsdauer.

Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden dem Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen zugeordnet und resultieren aus dem Erwerb der Altenheim-Gruppe und einer Senioreneinrichtung. Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen wurde auf Basis des Nutzungswerts ermittelt. Der Nutzungswert wurde anhand der Discounted-Cashflow-Methode bestimmt.

Die Berechnung des Nutzungswerts basiert auf den prognostizierten Cashflows, die sich aus der Planung 2024 bis 2028 ergeben. In der Detailplanungsphase wird von einem organischen Umsatzwachstum (wesentlich aufgrund Belegungssteigerung sowie Pflegesatzentwicklung) von rund 3,5 Prozent pro Jahr (Vorjahr: 3 Prozent) sowie einer deutlichen Ergebnisverbesserung infolge der Reduzierung des Aufwandes für Fremdpersonal durch wettbewerbsfähige Vergütungsstrukturen ausgegangen. Danach wurde die ewige Rente mit einer Wachstumsrate in Höhe von 1,0 Prozent (Vorjahr: 1,0 Prozent) angesetzt. Grundlage für die Einschätzung des Managements und Planungen des Managements ist, dass sich das Segment Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen stabil entwickelt. In die Planung sind die Erfahrungen des Managements sowie externe Marktdaten und auch interne Informationsquellen eingeflossen.

Der verwendete Diskontierungszinssatz (WACC) vor Steuern beträgt 8,01 Prozent (Vorjahr: 7,86 Prozent). Zur Ermittlung des WACC wurde ein Verhältnis von Eigenkapital zu Fremdkapital in Höhe von 33,03 Prozent zu 66,97 Prozent (Vorjahr: 38,46 Prozent zu 61,54 Prozent), die aktuell geltende langfristige Rendite (risikoloser Zins) und ein verschuldeter BetaFaktor von 0,91 (Vorjahr: 1,11) angesetzt.

Im Rahmen des Impairment-Tests des Geschäfts- oder Firmenwerts wurde für den Diskontierungszinssatz, die Wachstumsrate und die geplanten Cashflows eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt. Dabei würden eine Erhöhung des WACC von 1,0 Prozent oder separat ein EBIT-Abschlag von 10 Prozentpunkten sowie eine Wachstumsrate von 0 Prozent in Bezug auf die ewige Rente zu keiner Abschreibung des Buchwerts des Geschäfts- oder Firmenwerts führen.

(4) Sachanlagen

Die Entwicklung der einzelnen Kategorien der Sachanlagen ist im Anlagenspiegel des Konzerns unter (2) dargestellt.

Der Betrag für Anlagen im Bau beläuft sich zum 31.12.2023 auf 4.744 TEUR (Vorjahr: 2.040 TEUR)

Im bilanzierten Sachanlagevermögen sind keine Zuwendungen der öffentlichen Hand sowie andere Formen von Beihilfen der öffentlichen Hand, von denen das Unternehmen unmittelbar begünstigt wurde, enthalten.

Bezüglich der Belastungen verweisen wir auf die Angaben zu den Haftungsverhältnissen und sonstigen finanziellen Verpflichtungen in Abschnitt 41.

(5) Nutzungsrechte

Die Entwicklung der Nutzungsrechte stellt sich wie folgt dar:

$\begin{gathered} \text { AHK } \ 01.01 .2023 \end{gathered}$ Zugänge AHK
IFRS 16.53H
Umgliederungen AHK $\begin{gathered} \text { AHK } \ 31.12 .2023 \end{gathered}$
TC TC TC TC
Grundstücke und Gebäude 88.888 132 0 89.020
Technische Anlagen und Maschinen 2.005 0 0 2.005
Andere Anlagen, BGA 3.292 $-8$ $-2$ 3.281
Summe 94.185 124 $-2$ 94.307
$\begin{gathered} \text { AfA } \ 01.01 .2023 \end{gathered}$ Zugänge AfA
IFRS 16.53A
$\begin{gathered} \text { AfA } \ 31.12 .2023 \end{gathered}$
TC TC
Grundstücke und Gebäude 32.204 5.880 38.084
Technische Anlagen und Maschinen 1.091 189 1.279
Andere Anlagen, BGA 2.511 474 2.985
Summe 35.806 6.542 42.348
Buchwert
31.12.2022
Buchwert
31.12.2023
TC TC
Grundstücke und Gebäude 56.684 50.936
Technische Anlagen und Maschinen 914 726
Andere Anlagen, BGA 781 296
Summe 58.380 51.959

( 6 ) Finanzielle Vermögenswerte (langfristig)

$\begin{gathered} 31.12 .2023 \ \text { TC } \end{gathered}$ $\begin{gathered} 31.12 .2022 \ \text { TC } \end{gathered}$
Anteile an verbundenen Unternehmen 383 383
Derivative Finanzinstrumente 781 1.552
Summe 1.164 1.935

Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen Tochterunternehmen, die aufgrund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht in den Konzernabschluss einbezogen wurden. Sie wurden zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert.

Die derivativen Finanzinstrumente betreffen zum Bilanzstichtag ein Zinscap als Zinsbegrenzungsinstrument für Darlehensverbindlichkeiten. Die Veränderung entspricht der Bewertung nach Fair Value.

Kurzfristige Vermögenswerte

( 7 ) Vorratsvermögen

31.12.2023 31.12.2022
TC TC
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 586 586

Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe beinhalten in Höhe von 154 TC Lebensmittel (Vorjahr: 154 TC ) und in Höhe von 432 TC Vorräte des medizinischen und pflegerischen Bedarfs sowie Brennstoffe (Vorjahr: 432 TC).

( 8 ) Vertragsvermögenswerte
Die Vertragsvermögenswerte betreffen den Anspruch auf Gegenleistung im Austausch für erbrachte Dienstleistungen, für die noch kein unbedingter Zahlungsanspruch vorliegt, insbesondere betrifft dies die Ansprüche aus Fallpauschalen.
( 9 ) Kurzfristige finanzielle Vermögenswerte

31.12 .2023 31.12 .2022
T€ T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.216 4.801
Finanzielle Vermögenswerte 5.668 1.425
Summe $\mathbf{1 4 . 8 8 4}$ $\mathbf{6 . 2 2 6}$

Die finanziellen Vermögenswerte resultieren vorrangig aus dem Leistungsverkehr. Von den ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren zum Bilanzstichtag 3,3 Mio. $€$ (Vorjahr: 2,4 Mio. €) fällig. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen sind innerhalb des Abrechnungsmonats fällig. Allein die Forderungen aus ambulanten Pflegeleistungen sind nach Abrechnung im Folgemonat fällig. Die Forderungen der Rehabilitationskliniken sind innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnung fällig. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich. Auf Forderungen in Höhe von 9,7 Mio. € (Vorjahr: 5,9 Mio. €) wurden Wertberichtigungen in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €) vorgenommen. Dabei wurde der expected credit loss berücksichtigt. Die Laufzeiten und Wertberichtigungen der Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:

Nicht Fällig bis 3 bis 6 Älter
31. Dezember 2023 Fällig 3 Monate Monate 6 Monate
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Brutto 6.435 98 1.503 1.690
Wertberichtigungen -114 -13 -9 -374
Nicht Fällig bis 3 bis 6 Älter
31. Dezember 2022 Fällig 3 Monate Monate 6 Monate
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Brutto 3.547 674 271 1.414
Wertberichtigungen -766 -11 -5 -323

Die kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte betreffen die Forderungen gegen verbundene Unternehmen der Cura Unternehmensgruppe und resultieren aus Lieferungs- und Leistungsverkehr (5,6 Mio. €, Vorjahr: 1,4 Mio €)
( 10 ) Ertragsteuerforderungen

31.12 .2023 31.12 .2022
T€ T€
Ertragssteuerforderungen 499 378

Die Steuerforderungen betreffen insbesondere Körperschaftsteuererstattungsansprüche der Muttergesellschaft.
( 11 ) Sonstige finanzielle Vermögenswerte

31.12 .2023 31.12 .2022
T€ T€
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 6.647 7.467
Davon Verwahrgelder 996 1.152

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte betreffen u. a. Forderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (1.308 T€, Vorjahr: 1.373 T€), Zahlungen aus den Ergänzungshilfen für Strom \& Wärme (635 T€; Vorjahr: 0 T€) und Fluthilfen (1.876 T€, Vorjahr: 1.876 T€).

Die Verwahrgelder betreffen Taschengelder der Bewohner. Diese Bankguthaben unterliegen Verfügungsbeschränkungen. In den sonstigen Verbindlichkeiten ist ein entsprechender Betrag enthalten. Die Taschengelder werden von MATERNUS für die Bewohner treuhänderisch verwaltet. Eine Auszahlung an die Bewohner erfolgt nach Bedarf.
(12) Sonstige Vermögenswerte

$31.12 .2023$ $31.12 .2022$
TC TC
Aktive Rechnungsabgrenzung 253 72

( 13 ) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

$31.12 .2023$ $31.12 .2022$
TC TC
Kassenbestand und Schecks 66 61
Guthaben bei Kreditinstituten 485 2.000
Summe 551 2.061

Die Entwicklung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die im Finanzmittelfonds gem. IAS 7 enthalten sind, ist in der Kapitalflussrechnung dargestellt.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen Bargeld, Sichteinlagen und Giroguthaben. In der Bilanz werden in Anspruch genommene Kontokorrentkredite als „Kurzfristiger Teil von langfristigen Finanzverbindlichkeiten" unter den kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gezeigt.

Eigenkapital

( 14 ) Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital der MATERNUS AG beträgt zum 31. Dezember 2023 52.425.000 €. Es ist unverändert zum Vorjahr eingeteilt in 20.970.000 auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem derzeitigen anteiligen Betrag am Grundkapital von 2,50 € je Aktie. Sämtliche Aktien der Gesellschaft lauten auf den Inhaber und sind voll eingezahlt. Die Aktien sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung ausgestattet. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft wird das nach Erfüllung der Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen der Gesellschaft nach Anteilen am Grundkapital auf ihre Aktien verteilt.

Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien.

Die Abweichung zwischen dem bilanzierten gezeichneten Kapital und dem im Handelsregister eingetragenen gezeichneten Kapital beruht auf der Absetzung von Kosten der Kapitalerhöhung. Dies wurde im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2006 entsprechend dargestellt.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Juni 2020 ermächtigt, bis zum 24. Juni 2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer nennbetragsloser, auf den Inhaber lautende Stückaktien gegen Sacheinlagen und/oder Bareinlagen um bis zu insgesamt 26.212.500 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/I) und den Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Dabei ist der Vorstand ermächtigt, über einen Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrates zu entscheiden.

Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig:

  • zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
  • bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen Vermögensgegenständen, soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von im Zeitpunkt der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I umlaufenden Wandel- und/oder Optionsrechten einer Wandlungspflicht aus von der MATERNUS AG oder ihren Konzerngesellschaften bereits begebenen oder künftig zu begebenden Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung der Wandel- und/oder Optionsrechte bzw. nach Erfüllung einer Wandlungspflicht als Aktionäre zustehen würde,
  • wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10Prozent des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals oder, sofern dieser Betrag niedriger ist, 10 Prozent des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet (§ 203 1 Satz 1 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind.

Börsenzulassung

Alle insgesamt 20.970.000 Aktien der Gesellschaft sind zum Handel im regulierten Markt (General Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse, an der Börse Düsseldorf sowie an der Börse Berlin-Bremen zugelassen. Darüber hinaus werden sämtliche Aktien der Gesellschaft an den Börsen Stuttgart, Hamburg, Hannover und München sowie im elektronischen Handelssystem XETRA gehandelt.

Stimmrechte

Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft eine Stimme. Beschränkungen des Stimmrechts bestehen nicht.

Form, Verbriefung und Handel

Sämtliche Aktien der Gesellschaft werden als auf den Inhaber lautende Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) ausgegeben. Form und Inhalt der Aktienurkunden bestimmt der Vorstand im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat. Die Gesellschaft kann einzelne Aktien in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrzahl von Aktien verbriefen (Globalurkunden, Globalaktien). Ein Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung von Aktien ist gemäß § 4 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der Gesellschaft ausgeschlossen. Zahl- und Hinterlegungsstelle ist die Commerzbank Bank AG, Jürgen Ponto-Platz 1, 60329 Frankfurt am Main. Die Aktien sind zum amtlichen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse unter den folgenden Daten notiert: International Securities Identification Number (ISIN): DE0006044001, Wertpapierkennnummer (WKN): 604400, Börsenkürzel: MAK.
(15) Kapitalrücklage

31.12 .2023 31.12 .2022
TC TC
Kapitalrücklage 3.766 3.766
Summe 3.766 3.766

Die Kapitalrücklage enthält die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien.

( 16 ) Sonstige Rücklagen und Verlustvortrag

Die sonstigen Rücklagen betreffen die Anpassungsbeträge aus Neubewertungen leistungsorientierter Versorgungspläne in Höhe von -597 T€ (Vorjahr -539 T€).

Der Verlustvortrag beinhaltet den Konzernverlust des Geschäftsjahres in Höhe von -14.257 T€ (Vorjahr -14.077 T€) sowie die in Vorperioden erzielten Konzernergebnisse, einschließlich der in die Gewinnrücklagen eingestellten Beträge aus der erstmaligen Anwendung der IFRS in Höhe von 5.466 T€ (Vorjahr 5.466 T€).

Langfristige Schulden

( 17 ) Minderheitenanteile an Personengesellschaften

Die Minderheitenanteile an Personengesellschaften betreffen die folgenden Gesellschaften:

  • MEDICO I
  • MATERNUS KG
  • MEDICO M\&S
  • RECATEC Service

Der zum 31. Dezember 2023 ausgewiesene Posten betrifft insbesondere die MEDICO I (1,6 Mio. €, Vorjahr: 1,8 Mio €). Die MEDICO I ist die Besitzgesellschaft und die MATERNUS KG die Betriebsgesellschaft der Reha-Klinik in Bad Oeynhausen.

( 18 ) Finanzverbindlichkeiten

$\mathbf{3 1 . 1 2 . 2 0 2 3}$ $\mathbf{3 1 . 1 2 . 2 0 2 2}$
$\mathbf{T €}$ $\mathbf{T €}$
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (langfristig) 53.963 54.230
Leasingverbindlichkeiten mit einer Laufzeit länger als 1 Jahr 51.919 57.172
Übrige Verbindlichkeiten 22.101 22.121
Summe $\mathbf{1 2 7 . 9 8 3}$ $\mathbf{1 3 3 . 5 2 3}$

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen das Darlehen der Raiffeisen Bank International AG, Wien. Dieses hat mit Wirkung zum 1. April 2020 eine Laufzeit von fünf Jahren und wird mit einem 1,8 Prozentpunkte (Zinsmarge) über dem EURIBOR liegenden Zins verzinst.

Die übrigen Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen der Cura Unternehmensgruppe in Höhe von 21,8 Mio. € (Vorjahr: 21,8 Mio. €) sowie Kautionen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €).

Für das neue Darlehen sind folgende Financial Covenants vereinbart, die quartalsbezogen zu testen sind:

Covenants

LTV1 Nicht mehr als 45 Prozent
Schuldendienstdeckungsgrad Mehr als das 2,9-fache
Bettenbelegungsgrad auf Cura-Ebene Mehr als 80,0 Prozent

1 Ist das Verhältnis zwischen dem jeweils ausstehenden Darlehensbetrag gegenüber den Darlehensgebern am jeweiligen LTV-Berechnungstermin geteilt durch den Marktwert der Beleihungsobjekte zu diesem LTV-Berechnungstermin, ausgedrückt als Prozentsatz.

Die Financial Covenants wurden im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr sowohl zum Bilanzstichtag als auch unterjährig eingehalten. Im Falle der Verletzung einer vertraglichen Verpflichtung besteht für die Darlehensnehmer die Möglichkeit der Heilung in Form einer erhöhten Tilgungsleistung. Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundschulden auf den Immobilien der YMOS I, YMOS II und MEDICO I besichert. Zudem sind die Geschäfts-

anteile an elf Tochterunternehmen sowie die Bankkonten der MATERNUS Finanzierungs GmbH zugunsten der Gläubiger der Darlehensfinanzierung verpfändet. Darüber hinaus sind die künftigen Rechte und Ansprüche aus bereits abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Mietverträgen, Versicherungspolicen, Guthaben auf den Konten, Verkaufsverträgen, abzuschließenden Property Management Verträgen, abgeschlossenen oder noch abzuschließenden geeigneten Zinssicherungen, Gesellschafterdarlehen und gruppeninternen Darlehen in Bezug auf die Beleihungsobjekte abgetreten. Nicht zuletzt tritt jeder Eigenkapitalgeber mit seinen Forderungen gegen die Darlehensnehmer hinter sämtliche Forderungen der Finanzierungsparteien zurück.

Die Leasingverbindlichkeiten stellen die Passivierung des langfristigen Anteils im Rahmen des IFRS 16 in Höhe von 51.919 T€ (Vorjahr: 57.172 T€) dar.

Die folgende Tabelle zeigt auf, in welchen Zeiträumen die Leasingverbindlichkeiten fällig werden. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, undiskontierten Zahlungen:

Bis 1 Jahr 1 bis 2 Jahre Mehr als 2 Jahre Summe
T T T T
Grundstücke und Gebäude 5.653 8.930 43.587 58.170
Technische Anlagen und Maschinen 161 290 161 612
Andere Anlagen, BGA 128 5 0 133
Gesamtergebnis $\mathbf{5 . 9 4 2}$ $\mathbf{9 . 2 2 5}$ $\mathbf{4 3 . 7 4 8}$ $\mathbf{5 8 . 9 1 5}$

In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden bezüglich IFRS 16 die folgenden Aufwendungen erfasst:

2023 2022
T
Abschreibungen auf Nutzungsrechte IFRS 16.53A 6.542 7.825
Zinsaufwand aus Leasingverbindlichkeiten IFRS 16.53B 2.183 2.401
Aufwand aus kurzfristigen Leasingverhältnissen IFRS 16.53C 0 0
Aufwand aus Leasingverhältnissen mit geringwertigen Vermögenswerten IFRS 16.53D 176 245

Die Zahlungsmittelabflüsse des Konzerns für Leasingverhältnisse betrugen 2023 8.473 T€. Zusätzlich wies der Konzern 2023 nicht zahlungswirksame Zugänge zu den Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 123 T€ aus.

Von den übrigen Verbindlichkeiten entfallen 21,7 Mio. € (Vorjahr: 21,7 Mio. €) auf CURA 12, die diese in Höhe von 17,3 Mio. $€$ von der WCM im Rahmen des Erwerbs der MATERNUS-Gruppe übernommen hat. Dabei handelt es sich um Darlehensverbindlichkeiten.

( 19 ) Rückstellungen für Pensionen

Die Rückstellungen für Pensionen betreffen ausschließlich Verpflichtungen gegenüber bereits ausgeschiedenen Mitarbeitern. Insofern können keine neuen Ansprüche hinzuverdient werden. Die laufenden Leistungen unterliegen jedoch nach § 16 BetrAVG einer dreijährigen Anpassungsprüfung.

Die Verpflichtungshöhe wird im Wesentlichen durch die Annahmen zum Rechnungszins und dem Rententrend beeinflusst. Änderungen dieser Annahmen führen zu den folgenden Effekten auf die Verpflichtungshöhe. Sie wurden bei sonst unveränderter Bewertungsmethode und Konstanz der anderen Annahmen bestimmt.

Effekt auf die Verpflichtungshöhe
2023 2022
Rechnungszins T T
Erhöhung um 0,5 Prozentpunkte 42 -17
Verminderung um 0,5 Prozentpunkte 76 18

Da die zugesagten Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrenten lebenslänglich gezahlt werden, stellt die Inflation (Rentenanpassung) ein besonderes Risiko dar, das sich unmittelbar im Cashflow widerspiegelt. Änderungen im Rechnungszins wirken sich hingegen auf das Eigenkapital aus. Ein Maß für die durchschnittliche Restlaufzeit der Pensionsverpflichtungen bildet die Duration. Diese beträgt zum Stichtag ca. 5 Jahre.

Die Pensionsverpflichtungen haben sich im Jahresverlauf wie folgt entwickelt:

31.12.2023 31.12.2022
T€ T€
Pensionsverpflichtungen zum 1. Januar 763 1.030
Laufender Dienstzeitaufwand 0 0
Zinsaufwand 27 10
Tatsächliche Rentenzahlungen $-144$ $-154$
Effekte aus der Neubewertung 58 $-122$
davon erfahrungsbedingte Anpassungen 43 $-115$
davon Anpassungen aus der Änderung finanzieller Annahmen 15 $-8$
davon Anpassungen aus der Änderung demographischer Annahmen 0 0
Pensionsverpflichtungen zum 31. Dezember 704 763

Die Pensionsverpflichtungen zum Stichtag teilen sich wie folgt auf die einzelnen Bestände auf.

31.12.2023 31.12.2022
T€ T€
Unverfallbar Ausgeschiedene 0 0
Leistungsempfänger 704 763
Gesamt 704 763

Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen wurde auf Grundlage der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck durchgeführt. Es wurden die folgenden Annahmen getroffen:

31.12.2023 31.12.2022
T€ T€
Diskontierungssatz 3,4 Prozent 3,9 Prozent
Gehaltstrend entfällt entfällt
Rententrend 2,0 Prozent 2,0 Prozent
Fluktuation 0 Prozent 0 Prozent

Im Geschäftsjahr 2024 werden Rentenzahlungen in Höhe von $132 \mathrm{~T} €$ erwartet.

Kurzfristige Schulden

( 20 ) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

31.12.2023 31.12.2022
T€ T€
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.261 4.825

In dem Posten sind Verpflichtungen aus ausstehenden Rechnungen in Höhe von 1.408 T€ (Vorjahr: 1.657 T€) enthalten.

(21) Finanzverbindlichkeiten

$31.12 .2023$ $31.12 .2022$
T€ T€

Die Verbindlichkeiten gegenüber CURA Unternehmensgruppe resultieren aus der gemeinsamen Finanzkontenverwaltung (34,4 Mio. €; Vorjahr: 13,4 Mio. €) sowie aus Lieferungs- und Leistungsverkehr (18,6 Mio. €; Vorjahr: 17,0 Mio. €).
(22) Kurzfristiger Teil von langfristigen Finanzverbindlichkeiten

$31.12 .2023$ $31.12 .2022$
T€ T€
31.12 .2023 $31.12 .2022$
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 350 350
Leasingverbindlichkeiten mit einer Laufzeit von bis zu 1 Jahr 6.118 6.056
Summe 6.468 6.406

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen den kurzfristigen Tilgungsanteil der in 2020 abgeschlossenen Darlehensfinanzierung.

Die kurzfristigen Leasingverbindlichkeiten betreffen den Teil der Leasingverbindlichkeiten, der innerhalb eines Jahres fällig ist.

( 23 ) Vertragsverbindlichkeiten

Bei den Vertragsverbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Vorauszahlungen von Bewohnern der Pflegeeinrichtungen für den Leistungszeitraum Januar 2024 ( 733 T€; Vorjahr: 673 T€). Vorauszahlungen haben i. d. R. eine Laufzeit von bis zu einem Monat.
(24) Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

$31.12 .2023$ $31.12 .2022$
T€ T€
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 8.148 7.189
Davon Personalverpflichtungen 2.120 2.118
Davon Verwahrgelder -996 1.152
Davon kreditorische Debitoren 1.350 961

Die Personalverpflichtungen des Berichtsjahres enthalten u. a. Urlaub, Überstunden, Berufsgenossenschaft sowie die Schwerbehindertenausgleichsabgabe.
(25) Sonstige Rückstellungen (kurzfristig)

Stand
01.01.2023
T€
Inanspruch-
nahme
T€
Zuführung Auflösung Stand
31.12.2023
T€
T€ T€ T€
Personalrückstellungen 1.748 953 849 424 1.221
Rückstellung für Abschluss-
und Beratungskosten
662 409 513 54 713
Übrige Rückstellungen 3.944 1.377 454 2.262 759
Summe 6.354 2.738 1.817 2.740 2.693

Die Personalrückstellungen enthalten vornehmlich Prämien- und Tantiemeansprüche der Mitarbeiter.

Unter den Übrigen Rückstellungen sind Rückforderungsrisiken aus Erstattungen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Höhe von 0 T€ (Vorjahr: 2.007 T€) erfasst.
( 26 ) Steuerrückstellungen

$31.12 .2023$ $31.12 .2022$
T€ T€
Steuerrückstellungen 1.134 496

Die Steuerrückstellungen umfassen die laufende Körperschaft- und Gewerbesteuer.

Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

( 27 ) Umsatzerlöse

2023 2022
T€ T€
Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden 101.315 103.663
Sonstige Umsatzerlöse 991 3.034

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Aufgliederung der Erlöse, die der Konzern erzielt hat. Alle Umsatzerlöse stammen aus der Erbringung von Dienstleistungen und werden zeitraumbezogen realisiert.

2023 2022
Segment Senioren- und Pflegeeinrichtungen T€ T€
Umsatzerlöse 81.246 82.497
Vollstationäre Pflege 76.116 74.367
Betreutes Wohnen 3.667 3.706
Ambulante Pflege 765 4.224
Hausnotrufdienst 698 200
2023 2022
Segment Rehabilitation T€ T€
Umsatzerlöse 19.685 22.591
Orthopädie 6.227 5.183
Neurologie 4.736 5.333
Kardiologie 7.730 7.337
Gastroenterologie (CHA) 0 383
Onkologie 0 587
Sonstige Umsätze / Erstattungen COVID 19 991 3.768
Segment AG (Holdingaktivitäten) T€ T€
Umsatzerlöse 1.375 1.609

In der nachfolgenden Tabelle sind die Salden der Forderungen, Vertragsvermögenswerte und Vertragsverbindlichkeiten aus Verträgen mit Kunden dargestellt:

31.12 .2023 31.12 .2022
Vertragssalden aus Verträgen mit Kunden 7€ 4.801
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.216 102
Vertragsvermögenswerte 122 673
Vertragsverbindlichkeiten 733

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betreffen unbedingte Zahlungsansprüche für bereits abgeschlossene und abgerechnete Leistungen. Die Vertragsvermögenswerte umfassen Ansprüche des Konzerns für bereits im Rahmen von vereinbarten Fallpauschalen erbrachte Leistungen, die jedoch noch nicht abgerechnet sind, da die Patienten der Rehabilitationsklinik zum Bilanzstichtag noch nicht entlassen waren. Die Bewertung erfolgt sowohl zeit- als auch leistungsabhängig.

Bei den Vertragsverbindlichkeiten handelt es sich im Wesentlichen um Vorauszahlungen von Bewohnern der Pflegeeinrichtungen für den Leistungszeitraum Januar 2024.

In der Berichtsperiode 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurden Erlöse in Höhe von 743 T€ erfasst, die zu Beginn des Geschäftsjahres im Saldo der Vertragsverbindlichkeiten enthalten waren. Umsatzerlöse, die aus in vorherigen Geschäftsjahren erfüllten Leistungsverpflichtungen resultieren, bestehen im Geschäftsjahr 2023 nicht. Der Vertragssaldo der Vertragsvermögenswerte erhöhte sich zum 31. Dezember 2023, da im Vergleich zum Vorjahr bei höherer Belegung auch mehr Patienten mit einer Behandlungsdauer über den Bilanzstichtag hinaus in unseren Rehakliniken waren.

Die Leistungsverpflichtungen des Konzerns sind nachfolgend zusammenfassend beschrieben:

Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen

Das Leistungsspektrum der Seniorenwohn- und Pflegeeinrichtungen des Konzerns umfasst:

  • Vollstationäre Pflege
  • Betreutes Wohnen
  • Ambulante Pflege
  • Hausnotrufdienst

Vollstationäre Pflege

Die Vollstationäre Pflege beinhaltet Leistungen für Pflege sowie für Unterkunft und Verpflegung. Sowohl der Umfang als auch die Vergütung für die von den Einrichtungen zu erbringenden vollstationären Leistungen sind im Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) sowie in den mit den jeweiligen Landesverbänden der Pflegekassen abgeschlossenen Rahmenverträgen nach § 75 SGB XI grundlegend geregelt. Den gesetzlichen Rahmen für die Vergütung der stationären Pflegeleistungen bilden die $\S \S 84 \mathrm{ff}$. des SGB XI. Die formalen Voraussetzungen der Antragsstellung und Pflegesatzverhandlung variieren je Bundesland, abgestimmt zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern. Mit jedem Bewohner wird ein Heimvertrag abgeschlossen, in dem insbesondere auch die Höhe des zu entrichtenden Heimentgeltes und die Fälligkeit geregelt sind. Es erfolgt eine taggenaue Abrechnung des Heimentgeltes. Mit Ablauf des Tages gilt die Leistung als erbracht. Das von dem Bewohner zu entrichtende Heimentgelt ist am 3. Werktag des laufenden Monats fällig. Die Leistungen der Pflegekassen sind am 15. des laufenden Monats fällig.

Betreutes Wohnen

Das Betreute Wohnen soll so viel Selbständigkeit wie möglich und so viel Sicherheit wie nötig bieten. Die Leistungen bestehen zum einen aus der Komponente Wohnen, zum anderen aus ergänzenden Dienstleistungen wie z. B. häusliche Pflegeleistungen, Hilfe im Haushalt oder soziale Betreuung. Mögliche Wohnformen sind Wohn- und Hausgemeinschaften, Wohngruppen und Wohnanlagen mit integriertem Servicebüro. Die Leistungen werden in Individualvereinbarungen zwischen dem Bewohner und Anbieter festgelegt. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.

Ambulante Pflege

Die Ambulante Pflege ist die professionelle pflegerische und hauswirtschaftliche Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in ihrer häuslichen Umgebung, die durch mobile Pflegedienste erbracht wird. Den gesetzlichen Rahmen für die Vergütung der ambulanten Pflegeleistungen bilden § 89 SGB XI und § 90 SGB XI. Die formalen Voraussetzungen der Antragsstellung und Pflegesatzverhandlung variieren je Bundesland, abgestimmt zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern. Die Leistungen der Ambulanten Pflege werden nach Ablauf des Monats auf Basis eines Leistungsnachweises gegenüber den Krankenkassen und den Kunden abgerechnet. Zum Zeitpunkt der Abrechnung sind die Leistungen vom Konzern vollständig erbracht. Das Entgelt für die erbrachten Leistungen ist innerhalb von 14 Tagen nach Abrechnung zu entrichten.

Hausnotrufdienst

Der Hausnotrufdienst ist ein technikbasiertes Rufhilfe-System. So bestehen unsere Leistungen in dem Anschluss und Einrichtung inklusive Funktionstest, 24-Stunden Rufbereitschaft, wechselseitiger Sprechkontakt und der Information an Angehörige im Notfall. Die Vertragsbeziehung kommt durch eine Individualvereinbarung zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande. Das Zahlungsziel beträgt 14 Tage.

Rehabilitation

Das Leistungsspektrum der Rehabilitationskliniken umfasst:

  • Orthopädie
  • Neurologie
  • Kardiologie
  • Onkologie

Die Reha-Kliniken sind anerkannte Versorgungseinrichtungen gemäß § 111 ff SGB V und werden von allen Sozialversicherungsträgern, schwerpunktmäßig von den gesetzlichen Krankenkassen und der Deutschen Rentenversicherung belegt. Ziel und Aufgabe der medizinischen Rehabilitation ist die Erhaltung als auch die bestmögliche Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Patienten als Voraussetzung für eine optimale Wiedereingliederung in Beruf, Familie und Gesellschaft. Die Patienten, die eine Anschlussheilbehandlung durchführen, im Speziellen eine Behandlung unmittelbar nach einem Krankenhausaufenthalt, werden entweder durch ihre Krankenkasse oder den Sozialdienst des einweisenden Krankenhauses angemeldet. Patienten, die über ihren Hausarzt eine Rehabilitation beantragt haben, werden aufgrund des Wunsch- und Wahlrechtes durch den Kostenträger in der Klinik angemeldet. Die Aufnahme geschieht nur mit einer Kostenübernahme durch einen Sozialversicherungsträger, der Deutschen Rentenversicherung oder einer privaten Individualvereinbarung. In der pflegerischen sowie der ärztlichen Aufnahme werden die verschiedenen Reha-Ziele formuliert sowie der Therapieplan erstellt.

Nach der erfolgreichen Maßnahme wird mit dem Kostenträger innerhalb von wenigen Werktagen die Behandlung abgerechnet. Zu diesem Zeitpunkt haben die Kliniken alle Leistungen vollständig erbracht. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der zuvor mit den Kostenträgern vereinbarten Tagessätze und Fallpauschalen. Bei einem Tagessatz wird jeder bewilligte Tag separat vergütet.

Bei einer vereinbarten Fallpauschale ist ein Korridor mit einem festgelegten Betrag verhandelt worden. Bei Patienten, die länger behandelt werden, gibt es Zwischenabrechnungen. Das Zahlungsziel der Kostenträger liegt bei 4 Wochen.
( 28 ) Sonstige betriebliche Erträge

2023 2022
TC TC
Erstattung für Personalleistungen 3.820 3.820
Erträge aus der Minderung von Schuldposten 3.967 793
Übrige 4.845 2.977
Summe $\mathbf{1 2 . 6 3 2}$ $\mathbf{7 . 5 9 0}$

Die Erstattungen für Personalleistungen betreffen insbesondere Ausbildungsvergütungen, Eingliederungsbeihilfen und Erstattungen von Krankenkassen.

Die Erträge aus der Minderung von Schuldposten betreffen in Höhe von 2,6 Mio. € Rückstellungen (Vorjahr: 0,7 Mio. €) und in Höhe von 1,3 Mio. € Verbindlichkeiten (Vorjahr: 0,1 Mio. €). Eine Minderung der Schuldposten ist auf den Wegfall oder eine Neubewertung von Risiken zurückzuführen.

Die übrigen Erträge beinhalten Effekt aus der Fair Value-Bewertung einer abgeschlossenen Zinssicherung in Höhe von 0,8 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €) und Erträge Ergänzungshilfe Strom \& Wärme (2,5 Mio. €; Vorjahr: 0 T€).
(29) Materialaufwand

2023 2022
T€ T€
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 10.408 14.346
Aufwendungen für bezogene Leistungen 4.452 5.372
Summe 14.860 19.718

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen umfassen unter anderem Aufwendungen für den Einsatz von Zeitarbeitskräften und weitere Fremdpersonalkosten, welche um rd. 1,2 Mio. € gesunken sind. Der Rückgang bei den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ist vor allem auf gesunkene Energiekosten zurückzuführen.
(30) Personalaufwand

2023 2022
T€ T€
Löhne und Gehälter 62.958 58.661
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 12.586 11.885
davon für Altersversorgung $-127$ 24
Summe 75.544 70.547

Im Berichtsjahr waren im Konzern im Durchschnitt 1.452 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) beschäftigt (Vorjahr: 1.514). In der Segmentberichterstattung wird die Anzahl der Mitarbeiter auf Segmente verteilt dargestellt. Im Berichtsjahr sind Abfindungszahlungen für ausgeschiedene Mitarbeiter in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €) erfasst.

In den sozialen Abgaben sind auch die für die Arbeitnehmer gezahlten Beiträge an staatliche Rentenversicherungsträger in Höhe von 4,9 Mio. € (Vorjahr: 4,6 Mio. €) enthalten.
(31) Sonstige betriebliche Aufwendungen

2023
T€
2022
T€
Mieten, Leasing 176 245
Verwaltungskosten wie Telefon, Porto und Werbekosten 1.741 1.704
Instandhaltung und Wartung 3.989 6.468
Abgaben, Gebühren und Versicherungen 3.133 3.319
Beratungs- und Jahresabschlusskosten 1.848 1.258
Übrige Aufwendungen 9.196 9.364
Summe 20.083 22.358

In den übrigen Aufwendungen sind 5,1 Mio. $€$ (Vorjahr: 3,8 Mio. €) Aufwendungen der MATERNUS für zentrale Dienstleistungen der CURA-Gruppe sowie 1 Mio. € medizinischer Bedarf und Berufsbekleidung und 1,4 Mio. € an freiwilligen sozialen Aufwendungen enthalten. Der Rückgang der übrigen Aufwendungen resultiert hauptsächlich aus einer Reduzierung der Instandhaltungs- und Wartungsaufwendungen auf 3,9 Mio. € (Vorjahr: 6,5 Mio. €).

(32) Honorare für Abschlussprüfungen

Für die Forvis Mazars GmbH \& Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, sind in den Jahresabschlusskosten Honorare für die Abschlussprüfungen in Höhe von 205 T€ enthalten. Im Vorjahr waren Kosten in Höhe von 285 T€ gegenüber der Ernst \& Young Wirtschaftsprüfungsgesellschaft enthalten. Bestätigungsleistungen, Steuerberatungsleistungen und sonstige Leistungen wurden nicht erbracht.
( 33 ) Abschreibungen

2023 2022
T€ T€
auf immaterielle Vermögenswerte 66 68
auf Sachanlagen 3.137 3.122
auf Nutzungsrechte 6.542 7.825
Summe $\mathbf{9 . 7 4 5}$ $\mathbf{1 1 . 0 1 5}$

( 34 ) Finanzergebnis

2023 2022
T€ T€
Zinsen und ähnliche Erträge 155 49
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -7.553 -5.776
Summe $\mathbf{- 7 . 3 9 8}$ $\mathbf{- 5 . 7 2 8}$

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen betreffen mit 2,3 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €) Darlehensverbindlichkeiten bei Kreditinstituten und anderen Kreditgebern und mit 2,2 Mio. € (Vorjahr: 2,4 Mio. €) Zinsen für Leasingverbindlichkeiten.
Auf Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen 3,1 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €).
( 35 ) Ertragsteuern

2023 2022
T€ T€
Laufende Ertragsteuern 1.639 543
Latente Ertragsteuern 35 708
Summe $\mathbf{1 . 6 7 4}$ $\mathbf{1 . 2 5 1}$

Die Ertragsteuern der laufenden Periode enthalten Steuererstattungen für Vorjahre in Höhe von 189 T€ (Vorjahr: 42 T€).

( 36 ) Latente Ertragsteuern

Latente Steuern resultieren aus den unterschiedlichen Wertansätzen zwischen den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen und steuerlichen Verlustvorträgen.

Die Ergebniswirkung aus latenten Steuern ergibt sich wie folgt:

2023 2022
TC TC
Veränderung der aktiven latenten Steuern $-1.822$ $-1.719$
Veränderung der passiven latenten Steuern 1.786 $-1.011$
Latente Steuern laut Gewinn- und Verlustrechnung $-35$ $-708$

Die latenten Steuern berücksichtigen lediglich Körperschaftsteuern und Solidaritätszuschlag, da die Geschäftstätigkeit im Wesentlichen nicht der Gewerbesteuer unterliegt. Der Steuersatz beträgt seit dem 1. Januar 2008 15,825 Prozent. Im MATERNUS-Konzern bestehen unter Berücksichtigung des Ergebnisses des laufenden Geschäftsjahres zum
31. Dezember 2023 körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 82,5 Mio. € (31. Dezember 2022: 68,9 Mio. €). Die Aktivierung von latenten Steuern auf Verlustvorträge erfolgt nur dann, wenn ein zukünftiger Ausgleich wahrscheinlich ist. Auf Verlustvorträge in Höhe von 55,7 Mio. € (Vorjahr: 33,3 Mio. €) wurden deshalb keine aktiven latenten Steuern gebildet. Die steuerlichen Verlustvorträge sind zeitlich unbegrenzt nutzbar.

Der gesamte aktivierte latente Steueranspruch aufgrund von Verlustvorträgen ist werthaltig, da ausreichend zu versteuernde temporäre Differenzen vorliegen, die in zukünftigen Umkehrzeitpunkten zu positivem Einkommen führen, und darüber hinaus aufgrund der Planungen.

Die folgende Tabelle stellt eine Überleitung des theoretischen Steueraufwands, basierend auf den regulären Steuersätzen bei den einzelnen Gesellschaften, zum tatsächlichen Steueraufwand laut Gewinn- und Verlustrechnung dar.

Die Steuer auf den Vorsteuergewinn des Konzerns weicht vom theoretischen Betrag, der sich bei Anwendung des gewichteten durchschnittlichen Konzernsteuersatzes auf das Ergebnis vor Steuern ergibt, wie folgt ab:

2023 2022
TC TC
Konzernergebnis vor Steuern $-12.583$ $-12.826$
Theoretische Steuerquote $15,825 \%$ $15,825 \%$
Erwarteter Steueraufwand $-1.991$ $-2.030$
Wertberichtigungen von Verlustvorträge $-906$ 2.811
Sonstige Effekte $-553$ 470
Steueraufwand gemäß Gewinn- und Verlustrechnung 1.639 1.251
Steuerquote $-13,02 \%$ $-9,75 \%$

Der theoretische Steueraufwand stellt den Steueraufwand, der sich aufgrund der nationalen Steuersätze in Höhe von 15,825 Prozent ergibt, dar.

Unter sonstige Effekte fallen insbesondere Gewerbesteuer und latente Steuern für Vorjahre.

Entsprechend dem Saldierungsgebot werden die aktiven und passiven latenten Steuern miteinander saldiert ausgewiesen.

Die latenten Steuern lassen sich folgenden Bilanzposten zuordnen:

31.12.2023 31.12.2022
Aktive
Latente
Steuern
TC
Passive
Latente
Steuern
TC
Aktive
Latente
Steuern
TC
Passive
Latente
Steuern
TC
Immaterielle Vermögenswerte 0 2.033 0 2.033
Sachanlagen inkl. Nutzungsrechte 135 12.508 130 14.056
Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge 4.240 0 5.629 0
Rückstellungen für Pensionen 18 0 18 0
Finanzverbindlichkeiten 9.184 0 9.997 19
Summe 13.577 14.541 15.774 16.108

Die Veränderung des Saldos der latenten Steuern stellt sich wie folgt dar:

2023 2022
TC TC
Saldo latente Steuern zu Beginn des Jahres -334 374
Entstehung / Umkehrung temporärer Differenzen -112 105
Verfall (-) / Nutzung (+) von steuerlichen Verlustvorträgen -518 -813
964 -334

Die latenten Steuerforderungen und latenten Steuerverbindlichkeiten sind ganz überwiegend langfristiger Natur, d. h. die Realisation erfolgt frühestens nach Ablauf von 12 Monaten. Von den aktiven latenten Steuern aufgrund von temporären Differenzen haben 816 T€ (Vorjahr: 923 T€) eine Restlaufzeit bis ein Jahr. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge werden entsprechend der Planungsrechnung im Folgejahr in Höhe von 972 T€ (Vorjahr: 137 T€) verbraucht. Von den passiven latenten Steuern sind 1.336 T€ (Vorjahr: 1.227 T€) kurzfristiger Natur.

( 37 ) Zusätzliche Informationen über Finanzinstrumente

Die folgenden Tabellen zeigen die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von Finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten für die einzelnen Klassen und Bewertungskategorien:

in TC Bewertungskategorie nach IFRS 9 Buchwerte 31.12.2023
Beizulegender Zeitwert
Aktiva
Derivates Finanzinstrument FVTPL 781 781
Finanzielle Vermögenswerte Amortised Cost 6.051 6.051
Vertragsvermögenswerte Amortised Cost 122 122
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Amortised Cost 9.216 9.216
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Amortised Cost 551 551
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Amortised Cost 6.647 6.647
Passiva
Minderheitenanteile an Personengesellschaften FVTPL 1.642 1.642
Finanzverbindlichkeiten FLAC 187.451 187.451
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 5.261 5.261
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 8.148 8.148

Darstellung des Buchwertes aggregiert nach Bewertungskategorien:

Kategorie 31.12 .2023 in TC
Finanzielle und sonstige Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortised Cost) 22.588
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL) 2.422
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC) 142.680

Im Vorjahr stellen sich die Kategorien wie folgt dar:

in TC Bewertungskategorie nach IFRS 9 Buchwerte 31.12.2022
Beizulegender Zeitwert
Aktiva
Derivates Finanzinstrument FVTPL 1.552 1.552
Finanzielle Vermögenswerte Amortised Cost 1.808 1.808
Vertragsvermögenswerte Amortised Cost 102 102
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Amortised Cost 4.801 4.801
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Amortised Cost 2.061 2.061
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Amortised Cost 7.467 7.467
Passiva
Minderheitenanteile an Personalgesellschaften FLAC 1.749 1.749
Finanzverbindlichkeiten FLAC 170.314 170.314
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 4.825 4.825
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten FLAC 7.189 7.189

Darstellung des Buchwertes aggregiert nach Bewertungskategorien:

Kategorie 31.12 .2022 in TC
Finanzielle und sonstige Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortised Cost) 15.856
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL) 1.552
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC) 120.850

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Die beizulegenden Zeitwerte entsprechen den Preisen, die unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag bei Verkauf eines Vermögenswerts vereinnahmen bzw. bei Übertragung einer Verbindlichkeit bezahlen würden.

Die Bestimmung und der Ausweis der beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente orientieren sich an einer Fair-ValueHierarchie, die die Bedeutung der für die Bewertung verwendeten Inputdaten berücksichtigt und sich wie folgt gliedert:

Stufe 1: Nicht angepasste quotierte Preise auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, wobei der Bilanzierende am Bewertungsstichtag Zugang zu diesen aktiven Märkten haben muss.

Stufe 2: Direkt oder indirekt beobachtbare Inputfaktoren, die nicht Stufe 1 zuzuordnen sind. Die beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente der Stufe 2 werden auf Basis der am Bilanzstichtag bestehenden Konditionen, z. B. Zinssätze oder Devisenkurse, und mit Hilfe anerkannter Modelle, z. B. Discounted Cashflow-Modellen oder Optionspreismodellen, berechnet.

Stufe 3: Herangezogene Inputdaten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung des Vermögenswertes und der Verbindlichkeit basieren (nicht beobachtbare Inputdaten).

Im Geschäftsjahr 2023 ergaben sich keine Umgruppierungen zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie.

Bei der Berechnung des beizulegenden Zeitwertes der langfristigen Darlehensverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen wurde eine Restlaufzeit von 10 Jahren und Endfälligkeit unterstellt. Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen Bankverbindlichkeiten wurden jeweils auf Basis der vereinbarten Laufzeit und Tilgungsmodalitäten ermittelt. In Anlehnung an den Durchschnittszinssatz der Schuldscheindarlehen wurde ein Refinanzierungssatz gewählt, der den Zinssatz der zukünftigen Finanzierung darstellt. Die Bewertung entspricht der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie.

Für wesentliche Teile der finanziellen Vermögenswerte, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente entsprechen die Buchwerte aufgrund der kurzen Restlaufzeit den beizulegenden Zeitwerten.

Nettogewinne und -verluste je Bewertungskategorie

Gemäß IFRS 7.20 (a) sind die Nettogewinne und -verluste von Finanzinstrumenten für jede Bewertungskategorie offenzulegen. Nicht enthalten sind Ergebniseffekte aus Leasingverhältnissen.

Die Nettogewinne/-verluste aus Finanzinstrumenten, stellen sich wie folgt dar:

Aus der Folgebewertung Nettoergebnis 2023 $\begin{gathered} 2022 \ 2022 \end{gathered}$
in TC Buchwert Beizulegender Zeitwert Wertberichtigung
Finanzielle Vermögenswerte, die zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (Amortised Cost) 22.205 22.205 $-510$ $-510$ $-1.105$
Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden (FVTPL) 2.423 2.423 $-107$ $-107$ 1.393
Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden (FLAC) 144.322 144.322 0 0 0
Summe 167.307 167.307 $-510$ $-510$ 288

Wertminderungsmodell

Das Wertminderungsmodell nach IFRS 9 basiert auf erwarteten Kreditverlusten (expected credit loss). Dieses ist auf Vermögenswerte anzuwenden, die entweder zu fortgeführten Anschaffungskosten oder auf Fremdkapitalinstrumente, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

MATERNUS unterliegt aufgrund der bestehenden Finanzinstrumente bestimmten Risiken. Diese unterteilt MATERNUS in Marktrisiken, Liquiditätsrisiken und Ausfallrisiken.

Die von MATERNUS implementierten Richtlinien zur Steuerung von Risiken haben das Ziel, Risiken konzernweit zu identifizieren und zu analysieren sowie Risikogrenzwerte zu bestimmen und diese einzuhalten. Die der Steuerung von Risiken zugrunde liegenden Systeme werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst, um auf eventuelle Risiken angemessen reagieren zu können.

Der „Chancen- und Risikobericht" im Lagebericht enthält weitere Information zu finanziellen Risiken und deren Steuerung.
Im Folgenden sind die Risiken aufgrund bestehender Finanzinstrumente dargestellt.

Marktrisiken

Das Risiko von Schwankungen des beizulegenden Zeitwertes eines Finanzinstruments aufgrund von Veränderungen in Marktpreisen stellt für MATERNUS ein Marktrisiko dar. Grundsätzlich setzt sich das Marktrisiko aus drei Unterkategorien zusammen: Zinsveränderungsrisiken, Währungsumrechnungsrisiken und Marktpreisrisiken.

Zur Absicherung von Risiken aus variabel verzinsten Darlehen nutzt der Konzern ein derivatives Finanzinstrument. Das derivative Finanzinstrument umfasst einen Zinscap, der den Konzern gegen potenzielle Zinsrisiken aus der Finanzierung absichert. Die wesentlichen Risiken, die aus den Finanzinstrumenten des Konzerns resultieren, sind Cashflow-, Zinsänderungsrisiken und Liquiditätsrisiken. Die folgende Übersicht zeigt die Buchwerte der Konzernfinanzinstrumente, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen, nach Laufzeit:

31.12.2023 < 1 Jahr
TC
1-2 Jahre
TC
2-3 Jahre
TC
3-4 Jahre
TC
> 4 Jahre
TC
Gesamt
TC
variabler Zinssatz
Bankdarlehen 350 350 53.613 0 0 54.313
Gesamt 350 350 53.613 0 0 54.313
31.12.2022 < 1 Jahr
TC
1-2 Jahre
TC
2-3 Jahre
TC
3-4 Jahre
TC
> 4 Jahre
TC
Gesamt
TC
variabler Zinssatz
Bankdarlehen 350 350 53.880 0 0 54.580
Gesamt 350 350 53.880 0 0 54.580

Aufgrund ihrer langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen unterliegt die MATERNUS Fluktuationsrisiken bzgl. der Geldmarktsätze. Die Zinsbasis für die finanzielle Verbindlichkeit (Darlehen) ist der 3-Monats-EURIBOR, der alle drei Monate angepasst wird. Es wurde ein derivatives Finanzinstrument erworben, um den Zinsaufwand abzusichern. Die Laufzeit des derivativen Finanzinstrumentes korrespondiert mit der Laufzeit des Darlehens. Bei dem derivativen Finanzinstrument handelt es sich um einen Zinscap, bei denen die Zinsen auf einen vereinbarten Höchstbetrag fixiert werden. Im Falle der Überschreitung dieser Obergrenze wird die Differenz zwischen tatsächlichem Zinssatz und der Caprate durch die Gegenpartei ausgeglichen.

Die folgende Übersicht zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses und entsprechend auch des Konzerneigenkapitals auf eine mögliche Veränderung der Zinssätze aufgrund der Auswirkung auf Darlehen mit variablen Zinssätzen. Alle weiteren Modellparameter bleiben konstant. Die Effekte aus dem derivativen Finanzinstrument wurden nicht in die Berechnung mit einbezogen.

2023 2022
+100 bps 142 165
-100 bps 0 0

Währungsumrechnungsrisiken bestehen bei MATERNUS nicht, da sämtliche Geschäftsvorfälle in Euro abgewickelt werden.

MATERNUS unterliegt Marktpreisrisiken, wobei die Gesellschaft alle relevanten Preisentwicklungen überwacht. Allerdings bestehen keine signifikanten Effekte aus Preisschwankungen, welche Einfluss auf das Fortbestehen des Konzerns haben.

Ausfallrisiken

Als Kredit- bzw. Ausfallrisiko gilt das Risiko, dass die Geschäftspartner ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können und dies für die MATERNUS-Gruppe zu einem Verlust führen wird. Zur größtmöglichen Vermeidung sowie zur Steuerung der Ausfallrisiken wird eine Überprüfung der Bonität vorgenommen.

Ausfallrisiken existieren für alle relevanten Klassen von Finanzinstrumenten, insbesondere für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die MATERNUS-Gruppe sieht sich keinem wesentlichen Bonitätsrisiko gegenüber einer einzelnen Vertragspartei ausgesetzt. Die Konzentration des Bonitätsrisikos ist aufgrund des breiten und heterogenen Kundenstamms begrenzt.

Die Bonität der Vertragspartner wird laufend überwacht. Bei deutlicher Verschlechterung der Bonität des Vertragspartners ist MATERNUS bestrebt, bestehende Positionen schnellstmöglich abzubauen.

Wie die nachfolgenden Tabellen zeigen, stellen die Buchwerte der bilanzierten finanziellen Vermögenswerte, abzüglich jeglicher Wertberichtigungen, das höchstmögliche Ausfallrisiko dar.

31.12.2023 in TC Anhang Buchwert vor
Wertminderung
Wertminderung Restbuchwert
Langfristige finanzielle
Vermögenswerte
5 383 0 383
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
9 9.726 -510 9.216
Vertragsvermögenswerte 8 122 0 122
Finanzielle Vermögenswerte 9 5.668 0 5.668
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 11 6.647 0 6.647
Summe $\mathbf{2 2 . 5 4 7}$ $\mathbf{- 5 1 0}$ $\mathbf{2 2 . 0 3 7}$
31.12.2022 in TC Anhang Buchwert vor
Wertminderung
Wertminderung Restbuchwert
Langfristige Finanzielle
Vermögenswerte
5 383 0 383
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen
9 5.906 -1.105 4.801
Vertragsvermögenswerte 8 102 0 102
Finanzielle Vermögenswerte 9 1.425 0 1.425
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 11 7.467 0 7.467
Summe $\mathbf{1 5 . 2 8 3}$ $\mathbf{- 1 . 1 0 5}$ $\mathbf{1 4 . 1 7 9}$

Auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden Wertberichtigungen gebildet, sobald die Einbringung risikobehaftet erscheint.

Wesentliche Rechtsfälle werden individuell nach Eintrittswahrscheinlichkeit (beruhend auf Erfahrungswerten der letzten Jahre in Zusammenarbeit mit der Rechtsabteilung) beurteilt. Forderungen, die nicht einzelwertberichtig sind, werden aufgrund von Erfahrungswerten systematisch nach Fälligkeiten strukturiert und bei Überfälligkeit systematisch nach Alter bzw. nach Portfolios wertberichtigt, sodass sich zu den Stichtagen keine überfälligen, aber nicht wertgeminderten Forderungen ergeben.

Liquiditätsrisiken

Das Liquiditätsrisiko beschreibt die Gefahr, dass MATERNUS seine finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maß bei Fälligkeit erfüllen kann. Liquiditätsrisiken bestehen in möglichen finanziellen Engpässen und dadurch verursachten erhöhten Refinanzierungskosten.

Die folgenden Tabellen zeigen für die finanziellen Verbindlichkeiten die nicht diskontierten vertraglich fixierten Zahlungsverpflichtungen (Zins- und Tilgung) für die folgenden Jahre unter der Prämisse, dass die Verträge wie vereinbart erfüllt werden:

Finanzschulden 31.12.2023 in TC 2024 2025 2026-2028 ab 2029
Minderheitenanteile an Personengesellschaften 0 0 0 1.642
Gegenüber Kreditinstituten 1.381 54.128 0 0
davon Zinsen 1.031 243 0 0
Leasing 5.942 9.225 10.791 32.957
Gegenüber verbundenen Unternehmen 53.000 3.255 0 21.807
davon Zinsen 1.085 3.255 0 0
Sonstige Finanzschulden 7.194 0 0 0
Aus Lieferungen und Leistungen 5.261 0 0 0

Bei den Finanzschulden gegenüber verbundenen Unternehmen wird unterstellt, dass der langfristige Teil zum 1. Januar 2027 getilgt wird.

MATERNUS begegnet dem Risiko, seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen zu können, mit einem effektiven Cash-Management der gesamten MATERNUS- als auch Gesellschafter-Gruppe sowie der ständigen Beobachtung der Finanzmärkte, um sich bietende Finanzierungsmöglichkeiten bestmöglich nutzen zu können.

Die Einhaltung der Financial Covenants ist ein wesentlicher Bestandteil des Darlehensvertrages. Die Nichteinhaltung oder der Bruch dieser Covenants hätte keine bestandsgefährdende Auswirkung, jedoch erhöhte monetäre Folgen auf den Konzern. Diesem Risiko wird durch folgende Maßnahmen entgegengewirkt:

  • Regelmäßig werden die auch vertraglich vereinbarten Investitionen in die als Sicherheit zur Verfügung stehenden Gebäude zur Absicherung des Verkehrs- und Beleihungswertes durchgeführt.
  • Weiterhin wurde ebenfalls im Rahmen einer kontinuierlich hohen Bettenbelegung im Bereich des Belegungsmanagement ein eigenes Team aufgebaut, welches sich mit optimaler und zielgenauem Belegungsmanagement in den Einrichtungen befasst, um eine konstant angemessene Belegung zu gewährleisten.
    (38) Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie nach IAS 33 ergibt sich aus dem den Aktionären der MATERNUS AG zuzurechnenden Anteil am Konzern-Periodenergebnis, dividiert durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der Aktien. Es besteht ein genehmigtes Kapital (vgl. Textziffer 14), welches das unverwässerte Ergebnis je Aktie zukünftig verwässern könnte. (IAS 33.70 c).

Im Geschäftsjahr 2023 sowie im Vorjahr entspricht das unverwässerte dem verwässerten Ergebnis.

2023 2022
Den Aktionären der MATERNUS AG zuzurechnender Anteil am Ergebnis (in T€) $-14.257$ $-14.077$
Anzahl der Aktien (Stück) 20.970 .000 20.970 .000
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (in €) $-0.68$ $-0.67$
Gesamtergebnis It. Gesamtergebnisrechnung (in T€) $-14.458$ $-13.955$
Gesamtergebnis je Aktie (in €) $-0.69$ $-0.67$

Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung

Der in der Kapitalflussrechnung gem. IAS 7 betrachtete Finanzmittelfonds beinhaltet die flüssigen Mittel und die frei verfügbaren Guthaben bei Kreditinstituten mit einer Restlaufzeit von nicht mehr als drei Monaten abzüglich der kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Die wesentlichen Auswirkungen in der Kapitalflussrechnung werden im Folgenden erläutert.

( 39 ) Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit

Der gegenüber dem Vorjahr gesunkene Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ist vor allem auf das gesunkene Konzernergebnis vor Steuern sowie auf die Veränderungen der Forderungen, der kurzfristigen Rückstellungen sowie auf die Veränderungen der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückzuführen.
( 40 ) Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist aufgrund der Zins- und Tilgungsleistungen des Finanzierungsleasings sowie aus Zinszahlungen negativ.

Zahlungsmittel, Zahlungsmitteläquivalente und Kontokorrentkredite zum Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen ausschließlich frei verfügbare Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

2023 2022
Finanzverbindlichkeiten
Stand 01.01. 170.314 176.222
Mittelabflüsse aus Tilgungen $-350$ $-224$
Mittelabflüsse aus Tilgungen von Finanzierungsleasing $-6.132$ $-7.380$
Neuabschluss Finanzierungsleasing 124 1.768
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten und sonstige Finanzierungen 22.615 583
Abgang aus Finanzierungsleasing $-2$ 0
Sonstige nicht zahlungswirksame Änderungen 882 $-682$
Stand 31.12. 187.451 170.314

Sonstige Angaben

( 41 ) Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Grundschulden auf den Immobilien der YMOS I, YMOS II und MEDICO I besichert. Zudem sind die Geschäftsanteile an elf Tochterunternehmen sowie die Bankkonten der MATERNUS Finanzierungs GmbH zugunsten der Gläubiger der Schuldscheinfinanzierung verpfändet. Darüber hinaus sind die künftigen Rechte und Ansprüche aus bereits abgeschlossenen oder noch abzuschließenden Mietverträgen, Versicherungspolicen, Guthaben auf den Konten, Verkaufsverträgen, abzuschließenden Property Management Verträgen, abgeschlossenen oder noch abzuschließenden geeigneten Zinssicherungen, Gesellschafterdarlehen und

gruppeninternen Darlehen in Bezug auf die Beleihungsobjekte abgetreten. Nicht zuletzt tritt jeder Eigenkapitalgeber seine Forderungen gegen die Darlehensnehmer hinter sämtliche Forderungen der Finanzierungsparteien zurück.

Leasingvereinbarungen

Aufgrund der Anwendung des Standards IFRS 16 Leasingverhältnisse erfolgt der Ausweis von Leasingverpflichtungen in der Bilanz. Sonstige Leasingverhältnisse, die nicht bilanziert werden, waren im Geschäftsjahr 2023 nicht vorhanden. Im Geschäftsjahr 2023 ergibt sich aus den kurzfristigen und geringwertigen Leasingverpflichtungen keine Zahlungsverpflichtung.

Hinsichtlich der Angaben zu Branchen-, Zinsänderungs-, Bonitäts- und operativen Risiken verweisen wir auf die Ausführungen im Konzernlagebericht.

( 42 ) Kapitalmanagement

Die Ziele des Konzerns im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, um den Anteilseignern weiterhin Erträge und den anderen Interessenten die ihnen zustehenden Leistungen bereitzustellen. Ein weiteres Ziel ist die Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruktur, um die Kapitalkosten zu reduzieren.

Branchenüblich überwacht der Konzern sein Kapital auf Basis des Verschuldungsgrads, berechnet aus dem Verhältnis von Gesamtkapital zu Nettofremdkapital. Das Nettofremdkapital ergibt sich aus den lang- und kurzfristigen Schulden abzüglich der den anderen Anteilseignern zuzurechnenden Vermögenswerte, der Rückstellungen, der passiven latenten Steuern, Vertragsverbindlichkeiten sowie der frei verfügbaren Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.

Der Verschuldungsgrad ermittelt sich wie folgt:

$\mathbf{3 1 . 1 2 2 0 2 3}$ $\mathbf{3 1 . 1 2 2 0 2 2}$
Finanzschulden gesamt 200.860 182.328
Zahlungsmittel und Zahlungsäquivalente -551 2.061
Nettofremdkapital 200.309 180.267
Eigenkapital gesamt -53.757 -39.299
Gesamtkapital 146.552 140.968
Verschuldungsgrad in \% $\mathbf{1 3 6 , 7}$ $\mathbf{1 2 7 , 9}$

(43 ) Mitglieder des Aufsichtsrates, Angaben zum Deutschen Corporate Governance Kodex, Konzernzugehörigkeit und sonstige Angaben

Dem Aufsichtsrat der MATERNUS AG gehören je sechs Personen der Anteilseigner und der Arbeitnehmer an. Wir verweisen hierzu auf das Kapitel „Aufsichtsrat und Vorstand".

Angaben nach $\S 314$ Abs. 1 Nr. 6 HGB

Bezüge des Vorstandes für das Berichtsjahr sind nicht angefallen. Im Geschäftsjahr 2023 hatte der Vorstand einen Geschäftsführervertrag bei der obersten Muttergesellschaft CURA GmbH und wurde über diese vergütet.

Weitere Leistungen oder Vergütungen sind nicht vereinbart oder gezahlt worden.

Der Aufsichtsrat erhielt im Geschäftsjahr 2023 für die Wahrnehmung seiner Aufgaben in der Muttergesellschaft und in den Tochtergesellschaften Vergütungen in Höhe von 67 T€ (Vorjahr: 67 T€).

Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten gemäß der Satzung eine feste Vergütung, die 5.000 € für jedes Mitglied, 7.500 € für den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden und 10.000 € für die Vorsitzende des Aufsichtsrates ausmacht. Die Vergütung für die Aufsichtsratsmitglieder enthält keinen variablen Bestandteil.

Für weitere Ausführungen verweisen wir auf den Vergütungsbericht, welcher unter www.maternus.de/verguetungssystem öffentlich zugänglich gemacht wird.

Angaben zu Geschäften gemäß Art. 19 MMVO (EU Nr. 596/2014)
Von Vorstand und Aufsichtsrat sind im Geschäftsjahr 2023 keine Erwerbe oder Veräußerungen von Aktien der Gesellschaft gemäß § 15a WpHG, sogenannte Directors Dealings, durch sie oder durch ihnen nahestehende Personen mitgeteilt worden. Im Geschäftsjahr wurden keine Vorschüsse, Kredite, Bürgschaften oder Gewährleistungen an Mitglieder des Vorstandes oder Aufsichtsrates gewährt.

Beratungsleistungen

Von den Mitgliedern des Aufsichtsrates wurden im Geschäftsjahr 2023 keine entgeltlichen Beratungsleistungen erbracht.

Beteiligungen

Aufgrund der Stimmrechtsmitteilung vom 17. Dezember 2007 hält die CURA GmbH unmittelbar 2,25 Prozent sowie über die von ihr kontrollierte CURA 12 mittelbar 79,45 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte an der MATERNUS AG. Gemäß § 17 AktG besteht damit zum 31. Dezember 2023 ein Abhängigkeitsverhältnis zur CURA GmbH.

Mehrheitsgesellschafterin der CURA GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Ihr sind 17.132.230 Aktien in voller Höhe zuzurechnen, daneben hält Frau Sylvia Wohlers de Meie 30.634 Aktien direkt.

Konzernzugehörigkeit

Sämtliche in den Konzernabschluss der MATERNUS AG einbezogenen Gesellschaften werden auch in den Konzernabschluss der CURA GmbH, Hamburg, einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Unternehmensregister offengelegt. Der Konzernabschluss der CURA GmbH stellt zugleich den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen eines der MATERNUS AG übergeordneten Konzernabschlusses dar.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Im April 2024 haben die Vorstände ihre Entsprechenserklärungen nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären wie folgt dauerhaft zugänglich gemacht:

Gesellschaft Entsprechenserklärung des DCGK in der Fassung vom dauerhaft zugänglich
MATERNUS AG Juni 2022 www.maternus.de

(44) Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß IAS 24

Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochterunternehmen, die nahestehende Personen sind, wurden im Zuge der Konsolidierung eliminiert und werden in dieser Anhangangabe nicht erläutert. Geschäftsvorfälle zwischen dem Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften werden im Einzelabschluss des Mutterunternehmens offengelegt.

Nahestehende Personen

Die nahestehenden Personen der MATERNUS-Gruppe umfassen die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats der MATERNUS-Kliniken Aktiengesellschaft sowie deren nahen Familienangehörige sowie die Gesellschafter und Mitglieder der Geschäftsführung der obersten Muttergesellschaft, der CURA GmbH. Mehrheitsgesellschafterin der CURA GmbH ist Frau Sylvia Wohlers de Meie. Weitere Gesellschafter sind Herr Mario Ruano-Wohlers, Frau Sylvia Ruano-Wohlers und Herr John-Philipp Meie. Geschäftsführer der CURA GmbH und damit nahestehende Personen sind Herr Mario Ruano-Wohlers, Dr. Hartmut Clausen sowie ihre Familienangehörige.

Für die Vergütung der aktiven Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats verweisen wir auf den vorherigen Abschnitt. Es gibt keine kurzfristig fälligen Leistungen.

Nahestehende Unternehmen

Neben den Geschäftsbeziehungen zu den in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen bestanden die folgenden Geschäftsbeziehungen vor allem mit der Muttergesellschaft des CURA-Konzerns, der CURA GmbH sowie mit deren Tochterunternehmen.

CURA 12

Zum 31. Dezember 2023 valutiert das Darlehen unverändert mit 17,3 Mio. €. Daneben bestehen weitere Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von 5,5 Mio. €. Der Zinsaufwand betrug im Berichtsjahr 1,1 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €).

CURA GmbH

Zum 31. Dezember 2023 weist die MATERNUS AG gegenüber der CURA GmbH Verbindlichkeiten aus Ausleihungen in Form von Cash-Management in Höhe von 26.693 TK (Vorjahr: 12.878 TK) aus. Die Verzinsung erfolgte im Berichtsjahr mit 5,12 Prozent. Der Zinsaufwand betrug im Berichtsjahr 3.060 TK (Vorjahr: 613 TK).

CURA DL

Die CURA Seniorenwohn- und Pflegeheime Dienstleistungs GmbH übernimmt die Aufgaben der Versorgung mit zentralen und administrativen Dienstleistungen als zentrale Abrechnungsstelle für alle Dienstleistungs- bzw. Holdinggesellschaften im CURA- sowie MATERNUS-Konzern. Zum 31. Dezember 2023 weist die MATERNUS-Gruppe gegenüber der CURA DL, eine Schwestergesellschaft der MATERNUS, Forderungen in Höhe von 3.529 TK (Vorjahr: 1.074 TK) sowie Verbindlichkeiten in Höhe von 7.419 TK (Vorjahr: 2.550 TK) aus. Im Berichtsjahr hat die CURA DL der MATERNUS Gruppe 4.635 TK in Rechnung gestellt. Daraus 4.593 TK aus Erbringung der zentralen Dienstleistungen und Services der Holdings-/ Dienstleistungsgesellschaften im CURA- sowie MATERNUS-Konzern. Hieraus wurden wiederum 2.336 TK den MATERNUS-Holdings erstattet. Die Verzinsung der Verrechnungskonten erfolgte im Berichtsjahr mit 2,00 Prozent.

CURA Energie

Die CURA Energie übernahm in den Vorjahren als Energieversorgungsunternehmen die Aufgaben der Versorgung mit Strom und Gas. Zum 31. Dezember 2023 weist die MATERNUS-Gruppe gegenüber der CURA Energie Forderungen aus Erstattungen in Höhe von 1.596 TK (Vorjahr: Verbindlichkeiten in Höhe von 198 TK) aus. Im Berichtsjahr wurden 0 TK durch die CURA Energie belastet. Die Verzinsung der Verrechnungskonten erfolgte im Berichtsjahr mit 2,00 Prozent.

CURA 22

Die CURA 22 ist Besitzerin und Vermieterin des Grundstücks und Gebäudes der Einrichtung Pflegezentrum Maximilianstift GmbH. Im Berichtsjahr wurden aus dem Mietvertrag 415 TK an Miete in Rechnung gestellt.

ZVG Bayerwald

Zum Jahresende betragen die Verbindlichkeiten aus dem abgeschlossenen Pachtvertrag 1 TK (Vorjahr: 1 TK) gegenüber der ZVG Bayerwald. Die Pacht der Bayerwald-Klinik betrug in 2023 insgesamt 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €).

Nicht-konsolidierte Tochterunternehmen

Drei nicht konsolidierte Tochterunternehmen erhielten für ihre Komplementärstellung eine Haftungsvergütung in Höhe von 19 TK (Vorjahr: 19 TK). Zum 31. Dezember 2023 bestanden gegenüber diesen Tochterunternehmen Verbindlichkeiten in Höhe von 546 TK (Vorjahr: 573 TK).
(46) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 21.06.2024 hat die Maternus AG eine erste kurzfristige Verlängerung Ihres Darlehens mit der Raiffeisen Bank International AG, Wien um 6 Monate erhalten. Die Gesellschaft befindet sich in fortgeschrittenen Verhandlungen für eine Verlängerung des Darlehens um 5 Jahre.

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine weiteren wesentlichen Ereignisse eingetreten, die das im vorliegenden Konzernabschluss vermittelte Bild von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen und somit wesentliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf des Konzerns haben werden.

Aufsichtsrat und Vorstand

Aufsichtsrat

Dr. Daniela Rossa-Heise, Dassendorf (seit 27. Juli 2017)
Vorsitzende des Aufsichtsrates der MATERNUS-Kliniken AG (seit 24. September 2019)
Rechtsanwältin

Sven Olschar, Leipzig (seit 16. Januar 2008)
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der MATERNUS-Kliniken AG (seit 10. Februar 2015)
Examinierter Altenpfleger
Jörg Arnold, Bad Dürkheim
(seit 27. Juli 2017)
Verwaltungsmitarbeiter

Sabine Bader, Enger* (seit 28. Juni 2022)
Examinierte Altenpflegerin

Karl Ehlerding, Hamburg (seit 22. September 2005)
Diplom-Kaufmann, Geschäftsführer der Kommanditgesellschaft Erste „Hohe Brücke 1" Verwaltungs GmbH \& Co., Hamburg und Vorstand der Ehlerding Stiftung, Hamburg

Aufsichtsratsmandate:

  • Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender der Elbstein AG, Hamburg (seit 25. Oktober 2013)
  • Stellv. Aufsichtsratsvorsitzender der ConValue SE, Frankfurt (seit 22. April 2021)

Vergleichbare Mandate:

  • $\quad$ Beirat der Deutsche Bank AG - Nord, Hamburg (seit 16. Oktober 2001 bis 31. März 2023)

Dietmar Erdmeier, Berlin* (seit 13. Januar 2014)
Diplom-Politologe, Gewerkschaftssekretär

Helene Günther, Rühen* (seit 06. Dezember 2022)
Einrichtungsleiterin

Helmut Kraft, Heidelberg (seit 28. Juni 2022)
Rechtsanwalt

Marion Leonhardt, Berlin* (seit 01. August 2019)
Studienrätin, Gewerkschaftssekretärin ver.di

Helmuth Spincke, Schenefeld (seit 27. Juli 2017 bis 31. Mai 2023)
Vorstandsvorsitzender der Otto M. Schröder Bank AG

Dr. Michael Stödtler, Norden (seit 11. Dezember 2023)
Klinikdirektor

Andrea Traub, Hohentengen (seit 26. Juni 2019)
Geschäftsführerin Akutklinik Bad Saulgau und Klinik Am schönen Moos Bad Saulgau

Sylvia Wohlers de Meie, Guatemala-Stadt, Guatemala (seit 17. Januar 2018)
Diplomatin im Ruhestand

  • Arbeitnehmervertreter

Berlin, den 26. Juni 2024
MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft
VORSTAND
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Mario Ruano-Wohlers, Jurist, Immobilienökonom

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Konzernabschlussprüfers

An die MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft

Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2023, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzernkapitalflussrechnung und der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt „Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Konzernlageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
  • vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der im Abschnitt „Sonstige Informationen" genannten Bestandteile des Konzernlageberichts.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden „EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Art. 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Art. 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

Wir verweisen auf die Angaben in Abschnitt „Allgemeine Angaben zum Konzern" im Konzernanhang und in Abschnitt D. „Bonitäts- und Liquiditätsrisiken" des Konzernlageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter unter anderem ausführen, dass der Konzern auf eine alternative Finanzierung angewiesen wäre, um die weitere Entwicklung und den Bestand des Konzerns nicht zu gefährden, wenn die Gespräche mit dem aktuellen Bankpartner über die Prolongation der Ende September 2025 fälligen Kreditverbindlichkeiten wider Erwarten nicht erfolgreich verlaufen. Dies weist auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 S. 3 HGB darstellt.

Wie vorstehend ausgeführt, ist die Finanzierung des Konzerns aktuell bis September 2025 sichergestellt. Die Disposition der liquiden Mittel ist einer der zentralen Prozesse bei der MATERNUS AG, die ihre zukünftige Liquidität täglich steuert und den Fortgang überwacht. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die von der Gesellschaft aufgestellte Liquiditätsund Businessplanung jeweils inhaltlich nachvollzogen und die zugrundegelegten Annahmen verplausibilisiert. Wir kommen nach intensiver Diskussion der Liquiditäts- und der Businessplanung und der diesen zugrundeliegenden Annahmen mit dem Vorstand zu dem Schluss, dass die Annahmen und Planziele plausibel sind. Danach weist die Liquiditätsplanung für die Maternus Gruppe bis zum Ende des Planungszeitraums unter Berücksichtigung des aktuellen Finanzstatus keine Unterdeckung auf. Die Einschätzung des Vorstands in Bezug auf das bestandsgefährdende Risiko hinsichtlich der Prolongation, halten wir für nachvollziehbar und plausibel.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Zusätzlich zu dem im Abschnitt „Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit" beschriebenen Sachverhalt haben wir die unten beschriebenen Sachverhalte als die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte bestimmt, der in unserem Bestätigungsvermerk mitzuteilen sind.

Werthaltigkeit der im Sachanlagevermögen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude

Zugehörige Informationen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht

Zu den bezüglich der im Sachanlagevermögen ausgewiesenen Grundstücke und Gebäude angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang im Abschnitt „Erläuterungen zu den Bilanzierungsund Bewertungsgrundsätzen" im Unterabschnitt „Sachanlagen" sowie im Unterabschnitt „Verwendung von Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen". Quantitative Angaben zu den Grundstücken und Gebäuden sind in den Erläuterungen zur Bilanz im Abschnitt „(2) Anlagevermögen gesamt", und „(4) Sachanlagen" des Konzernanhangs enthalten.

Sachverhalt und Risiko für die Prüfung

Im Konzernabschluss der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft zum 31. Dezember 2023 werden unter den Sachanlagen erworbene Grundstücke und Gebäude in Höhe von € 55,4 Mio. ausgewiesen, was insgesamt rd. $35 \%$ der Bilanzsumme der Gesellschaft entspricht.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden entsprechend dem Nutzungsverlauf nach der linearen Methode vorgenommen. Wesentliche Erneuerungen oder Verbesserungen an Immobilien werden gemäß IAS 16 mittels des Komponentenansatzes aktiviert. Zur Überprüfung der Wertansätze des Sachanlagevermögens wird auf Grundlage von Gutachten eines externen Sachverständigen jährlich eingeschätzt, ob Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung gegeben sind. Diese Anhaltspunkte betreffen bspw. das marktbezogene Umfeld und den physischen Zustand der Gebäude. Liegen Anhaltspunkte für eine mögliche Wertminderung vor, wird der erzielbare Betrag anhand von erwarteten Zahlungsströmen und angemessenen Diskontierungszinssätzen ermittelt. Darüber hinaus beziehen sich wesentliche Annahmen und Schätzungen auf die Festlegung der Nutzungsdauern sowie der erzielbaren Restwerte.

Die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden nach IAS 16 „Sachanlagen" weist eine hohe Bedeutung für die Vermögensund Ertragslage des MATERNUS-Konzerns auf. Es besteht das Risiko, dass eine eventuell gebotene Wertminderung für die Immobilien nicht erkannt und bilanziert wird. Aufgrund der damit verbundenen Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage des MATERNUS-Konzerns haben wir die Bewertung von Grundstücken und Gebäuden und die Bilanzierung der Nutzungsrechte aus angemieteten Immobilien als einen der bedeutsamsten Sachverhalte für unsere Prüfung identifiziert.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir den Prozess zur Beurteilung der Werthaltigkeit der bilanzierten Grundstücke und Gebäude durch die gesetzlichen Vertreter im Rahmen des vom Konzern festgelegten Validierungsverfahrens durch einen externen Sachverständigen nachvollzogen. Wir haben beurteilt, ob der Sachverständige über die Kompetenz, die Fähigkeiten sowie die Objektivität für das Validierungsverfahren verfügt. Wir haben das von dem Sachverständigen erstellte Gutachten hinsichtlich der getroffenen Annahmen und Methoden, einschließlich der Berechnungsmodelle, nachvollzogen und die Annahmen mit den gesetzlichen Vertretern diskutiert und beurteilt, ob die Annahmen und Methoden mit den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen in Einklang stehen.

Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinsichtlich der Werthaltigkeit der Grundstücke und Gebäude begründet und ausgewogen sind.

Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte

Zugehörige Informationen im Konzernabschluss und Konzernlagebericht
Zu den bezüglich der Geschäfts- oder Firmenwerte angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen verweisen wir auf die Angabe im Konzernanhang im Abschnitt „Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen" im Unterabschnitt „Immaterielle Vermögenswerte" sowie im Unterabschnitt „Verwendung von Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen". Quantitative Angaben zu den Grundstücken und Gebäuden sind in den Erläuterungen zur Bilanz im Abschnitt „(2) Anlagevermögen gesamt", und „(3) Immaterielle Vermögenswerte" des Konzernanhangs enthalten.

Sachverhalt und Risiko für die Prüfung

Im Konzernabschluss der Im Konzernabschluss der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft werden Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von € 13,2 Mio. ausgewiesen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte stellen $10 \%$ der langfristigen Vermögenswerte dar.

Die Geschäfts- und Firmenwerte werden jährlich von der Gesellschaft einem Werthaltigkeitstest unterzogen, um einen möglichen Abschreibungsbedarf zu ermitteln. Als Ergebnis des Werthaltigkeitstests ergab sich im Berichtsjahr kein Abwertungsbedarf. Das Ergebnis dieser Bewertungen ist in hohem Maße davon abhängig, wie die gesetzlichen Vertreter die künftigen Zahlungsmittelüberschüsse einschätzen und die jeweils verwendeten Diskontierungszinssätze ableiten. Aufgrund der der Bewertung zugrundeliegenden Unsicherheiten sowie der im Rahmen der Bewertung zutreffenden subjektiven Annahmen und Schätzungen ist die Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte im Rahmen unserer Prüfung ein besonders wichtiger Prüfungssachverhalt.

Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir mit Unterstützung von Bewertungsspezialisten unseres Unternehmens den vom Vorstand der MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft implementierten Prozess sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsvorgaben zur Ermittlung der erzielbaren Beträge von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen Geschäfts- oder Firmenwerte zugeordnet wurden, auf mögliche Fehlerrisiken analysiert und uns ein Verständnis über die Prozessschritte verschafft. Wir haben das methodische Vorgehen der Gesellschaft bei der Ermittlung der Kapitalisierungszinssätze sowie bei der Ableitung der beizulegenden Zeitwerte gewürdigt.

Wir haben die Unternehmensplanungen durch einen Vergleich mit den in der Vergangenheit tatsächlich erzielten Ergebnissen und aktuellen Entwicklungen der Geschäftszahlen analysiert. Die wesentlichen Annahmen der Unternehmensplanungen zum Wachstum und Geschäftsverlauf haben wir nachvollzogen, indem wir diese mit dem Vorstand der MATERNUS-KlinikenAktiengesellschaft ausführlich diskutiert haben. Auf dieser Grundlage haben wir deren Angemessenheit beurteilt.

Wir haben die bei der Bestimmung der verwendeten Diskontierungszinssätze herangezogenen Parameter im Hinblick auf die sachgerechte Ableitung analysiert und ihre Berechnung unter Beachtung der dafür vorliegenden Anforderungen des IAS 36 nachvollzogen.

Durch Sensitivitätsanalysen haben wir Wertminderungsrisiken bei Änderungen von wesentlichen Bewertungsannahmen eingeschätzt. Ferner haben wir die rechnerische Richtigkeit der Bewertungsmodelle unter Beachtung der Anforderungen des IAS 36 nachvollzogen.

Auf Basis unserer Prüfungshandlungen konnten wir uns davon überzeugen, dass die von den gesetzlichen Vertretern vorgenommenen Einschätzungen und getroffenen Annahmen hinsichtlich der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte begründet und ausgewogen sind.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Konzernlageberichts:

  • die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f und § 315d HGB, auf die im Konzernlagebericht Bezug genommen wird,
  • den gesonderten nichtfinanziellen Bericht nach 289b Abs. 3 und § 315b Abs. 3 HGB, auf den im Konzernlagebericht Bezug genommen wird,
  • den Vergütungsbericht nach § 162 AktG, auf den im Konzernlagebericht Bezug genommen wird, sowie
  • die als ungeprüft gekennzeichneten lageberichtsfremden Angaben im Abschnitt E. „Festlegungen zur Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen"; lageberichtsfremde Angaben sind Angaben, die nicht nach $\S \S 289$ ff HGB vorgeschrieben sind.

Die sonstigen Informationen umfassen zudem:

  • die Versicherungen nach § 297 Abs. 2 Satz 4 und § 315 Abs. 1 Satz 5 HGB zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht
  • den Bericht des Aufsichtsrats sowie
  • die übrigen Teile des Geschäftsberichts - ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen - mit Ausnahme des geprüften Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Die gesetzlichen Vertreter und der Aufsichtsrat sind gemeinsam für den Vergütungsbericht verantwortlich. Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen:

  • wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
  • anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

  • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanzund Ertragslage des Konzerns vermittelt.
  • holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
  • beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und - sofern einschlägig - die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach § 317 Abs. 3a HGB

Prüfungsurteil

Wir haben gemäß § 317 Abs. 3a HGB eine Prüfung mit hinreichender Sicherheit durchgeführt, ob die in der Datei 391200TNERKXPD0TM559-2023-12-31-de.zip (MD5-Hashwert: 020ad6f28471f12ad9d3363a04749daf ) enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts (im Folgenden auch als „ESEF-Unterlagen" bezeichnet) den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat („ESEF-Format") in allen wesentlichen Belangen entsprechen. In Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften erstreckt sich diese Prüfung nur auf die Überführung der Informationen des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in das ESEF-Format und daher weder auf die in diesen Wiedergaben enthaltenen noch auf andere in der oben genannten Datei enthaltene Informationen.

Nach unserer Beurteilung entsprechen die in der oben genannten Datei enthaltenen und für Zwecke der Offenlegung erstellten Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in allen wesentlichen Belangen den Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat. Über dieses Prüfungsurteil sowie unsere im voranstehenden „Vermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" enthaltenen Prüfungsurteile zum beigefügten Konzernabschluss und zum beigefügten Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 hinaus geben wir keinerlei Prüfungsurteil zu den in diesen Wiedergaben enthaltenen Informationen sowie zu den anderen in der oben genannten Datei enthaltenen Informationen ab.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der in der oben genannten Datei enthaltenen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 Abs. 3a HGB unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung der für Zwecke der Offenlegung erstellten elektronischen Wiedergaben von Abschlüssen und Lageberichten nach § 317 Abs. 3a HGB (IDW PS 410 (06.2022)) und des International Standard on Assurance Engagements 3000 (Revised) durchgeführt. Unsere Verantwortung danach ist im Abschnitt „Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen" weitergehend beschrieben. Unsere Wirtschaftsprüferpraxis hat die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des International Standard on Quality Management (ISQM 1) angewendet.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die ESEF-Unterlagen

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die Erstellung der ESEF-Unterlagen mit den elektronischen Wiedergaben des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 HGB und für die Auszeichnung des Konzernabschlusses nach Maßgabe des § 328 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 HGB.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachten, um die Erstellung der ESEF-Unterlagen zu ermöglichen, die frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Vorgaben des § 328 Abs. 1 HGB an das elektronische Berichtsformat sind.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Erstellung der ESEF-Unterlagen als Teil des Rechnungslegungsprozesses.

Verantwortung des Konzernabschlussprüfers für die Prüfung der ESEF-Unterlagen

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die ESEF-Unterlagen frei von wesentlichen beabsichtigten oder unbeabsichtigten - Verstößen gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB sind. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - Verstöße gegen die Anforderungen des § 328 Abs. 1 HGB, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch

sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen.

  • gewinnen wir ein Verständnis von den für die Prüfung der ESEF-Unterlagen relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Kontrollen abzugeben.
  • beurteilen wir die technische Gültigkeit der ESEF-Unterlagen, d.h. ob die die ESEF-Unterlagen enthaltende Datei die Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der zum Abschlussstichtag geltenden Fassung an die technische Spezifikation für diese Datei erfüllt.
  • beurteilen wir, ob die ESEF-Unterlagen eine inhaltsgleiche XHTML-Wiedergabe des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts ermöglichen.
  • beurteilen wir, ob die Auszeichnung der ESEF-Unterlagen mit Inline XBRL-Technologie (iXBRL) nach Maßgabe der Artikel 4 und 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/815 in der am Abschlussstichtag geltenden Fassung eine angemessene und vollständige maschinenlesbare XBRL-Kopie der XHTML-Wiedergabe ermöglicht.

Übrige Angaben gemäß Art. 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 30. August 2023 als Konzernabschlussprüfer gewählt und am 8. Februar 2024 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2023 als Konzernabschlussprüfer der MATERNUS-KlinikenAktiengesellschaft tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Art. 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

SONSTIGER SACHVERHALT - VERWENDUNG DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS

Unser Bestätigungsvermerk ist stets im Zusammenhang mit dem geprüften Konzernabschluss und dem geprüften Konzernlagebericht sowie den geprüften ESEF-Unterlagen zu lesen. Der in das ESEF-Format überführte Konzernabschluss und Konzernlagebericht - auch die in das Unternehmensregister einzustellenden Fassungen - sind lediglich elektronische Wiedergaben des geprüften Konzernabschlusses und des geprüften Konzernlageberichts und treten nicht an deren Stelle. Insbesondere ist der ESEF-Vermerk und unser darin enthaltenes Prüfungsurteil nur in Verbindung mit den in elektronischer Form bereitgestellten geprüften ESEF-Unterlagen verwendbar.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Alexey Faterin.

Berlin, 26. Juni 2024

Forvis Mazars GmbH \& Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

David Reinhard
Wirtschaftsprüfer
Alexey Faterin
Wirtschaftsprüfer

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Übersicht

MATERNUS-Einrichtungen (Anzahl der Plätze zum 31. Dezember 2023)

Baden-Württemberg Niedersachsen
MATERNUS Seniorencentrum
Christinen-Stift
MATERNUS Seniorencentrum
Hahnhofstraße 71 Am Steuerndieb
76530 Baden-Baden Gehägestraße 24e
Telefon: 07221 / 363 - 0 30655 Hannover
Telefax: 07221 / 363 - 121 Telefon: 0511 / 62664 - 0
E-Mail: info.baden-baden@ maternus.de Telefax: 0511 / 62664 - 500
Anzahl Plätze E-Mail: info.hannover@
Pflege: 71 maternus.de
Schwerpunkte:
Demenz, Diabetes
Anzahl Plätze
Pflege: 110
Bayer Schwerpunkte:
Demenz
Bayerwald-Klinik MATERNUS Seniorencentrum
Klinikstraße 22 Unter der Homburg
93413 Cham-Windischbergerdorf Steinkuhle 3
Telefon: 09971 / 482 - 0 37627 Stadtoldendorf
Telefax: 09971 / 482 - 679 Telefon: 05532 / 931 - 0
E-Mail: [email protected] Telefax: 05532 / 931 - 100
Web: www.bayerwaldklinik.de E-Mail: info.stadtoldendorf@
Anzahl Plätze* maternus.de
Reha: 190
(Belegbare Betten: 125)
Anzahl Plätze
Schwerpunkte:
Kardiologie
Pflege: 137
Schwerpunkte:
Demenz, Palliative Care, Diabetes,
Naturheilkunde
Hessen MATERNUS Pflege- und Therapiecentrum
Wendhausen
MATERNUS Seniorencentrum Hauptstraße 18
Kapellenstift 38165 Lehre-Wendhausen
KapellenstraBe 42 Telefon: 05309 / 709 - 0
65193 Wiesbaden Telefax: 05309 / 709 - 400
Telefon: 0611 / 532 - 0 E-Mail: info.wendhausen@
Telefax: 0611 / 532 - 102 maternus.de
E-Mail: info.wiesbaden@ maternus.de Anzahl Plätze
Anzahl Plätze Pflege: 137
Pflege: 137 Schwerpunkte:
Neurologische Schwerstpflege/ -betreuung mit Dauerbeatmung,
Schwerpunkte:
Demenz
Multiple Sklerose, Demenz, Junge Pflege

Nordrhein-Westfalen

MATERNUS Seniorencentrum Salze-Stift
Gröchteweg 112
32105 Bad Salzuften
Telefon: 05222 / 367 - 0
Telefax: 05222 / 367 - 110
E-Mail: info.bad-salzuften@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 85
Schwerpunkte:
Demenz, psychiatrisch Erkrankte inkl.
Suchterkrankte

MATERNUS Seniorencentrum

Köln-Rodenkirchen
Hauptstraße 128
50996 Köln
Telefon: 0221 / 3598 - 0
Telefax: 0221 / 3598 - 150
E-Mail: info.koeln-rodenkirchen@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 68
Betr. Wohnen: 154
Schwerpunkte:
Demenz, Diabetes, Ambulanter Dienst, Hausnotrufdienst, Betreutes Wohnen

MATERNUS Seniorencentrum Löhne

Koblenzer Straße 3-5
32584 Löhne
Telefon: 05731 / 7297 - 0
Telefax: 05731 / 7297 - 97
E-Mail: [email protected]
Anzahl Plätze
Pflege: 62
Betr. Wohnen: 12
Schwerpunkte:
Demenz, Diabetes, Palliative Care, mobile Rehabilitation, Betreutes
Wohnen
MATERNUS-Klinik für Rehabilitation
Am Brinkkamp 16
32545 Bad Oeynhausen
Telefon: 05731 / 85 - 0
Telefax: 05731 / 85 - 8303
E-Mail: [email protected]
Web: www.maternus-klinik.de
Anzahl Plätze*
Reha: 540
(Belegbare Betten: 470)
Schwerpunkte:
Orthopädie, Neurologie inklusive
Beatmungs-Entwöhnungsverfahren,
Innere Medizin, insbesondere
Kardiologie, Reha bei kognitiv
veränderten Menschen

Rheinland-Pfalz

MATERNUS Seniorencentrum
Katharinenstift
Kölner Straße 13a
54576 Hillesheim
Telefon: 06593 / 9 82-0
Telefax: 06593 / 8 07-51
E-Mail: info.hillesheim@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 120

Schwerpunkte:

Demenz, Diabetes, Aktivierung bei neurologischen Erkrankungen

MATERNUS Hausgemeinschaft
St. Christophorus**
Auf dem Daasberg 2
54570 Pelm
Telefon: 06591 / 8 17-0
Telefax: 06591 / 8 17-1 01
E-Mail: [email protected]

Anzahl Plätze

Pflege: 0

Schwerpunkt:

Demenz

MATERNUS Seniorencentrum
Am Auberg
Eichenweg 31
54568 Gerolstein
Telefon: 06591 / 94 32-0
Telefax: 06591 / 94 32 - 101
E-Mail: info.gerolstein@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 118

Schwerpunkte:

Demenz, Diabetes
MATERNUS Seniorencentrum
An den Salinen
Wellsring 45
67098 Bad Dürkheim
Telefon: 06322 / 7 95-0
Telefax: 06322 / 7 95-1 00
E-Mail: info.bad-duerkheim@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 150

Sachsen

MATERNUS Seniorencentrum
Angelika-Stift
Bomaische Straße 82
04277 Leipzig
Telefon: 0341 / 39 49-0
Telefax: 0341 / 39 49 - 509
E-Mail: info.leipzig-connewitz@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 170
Schwerpunkte:
Demenz, Diabetes
MATERNUS Pflege- und Therapiecentrum
Maximilianstift
Brandvorwerkstraße 24
04275 Leipzig
Telefon: 0341 / 30 38 56-0
Telefax: 0341 / 30 38 56 - 29
E-Mail: info.leipzig-sued@
maternus.de
Anzahl Plätze
Pflege: 60
Schwerpunkt:
Suchterkrankte
MATERNUS Seniorencentrum
Barbara-Uttmann-Stift
Am Fuchsstein 25
08304 Schönheide
Telefon: 037755 / 62 - 0
Telefax: 037755 / 62 - 111
E-Mail: info.schoenheide@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 117
Betr. Wohnen: 4
Schwerpunkte:
Demenz, Palliative Care, Betreutes
Wohnen

Thüringen

MATERNUS Seniorencentrum
Angelikastift
Schöne Aussicht 55
98724 Neuhaus
Telefon: 03679 / 7 76-0
Telefax: 03679 / 7 76-1 04
E-Mail: info.neuhaus@ maternus.de

Anzahl Plätze

Pflege: 119
Schwerpunkte:
Demenz, Palliative Care

Standorte

der MATERNUS-Kliniken AG
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Abkürzungsverzeichnis

Bayerwald KG Bayerwald-Klinik GmbH \& Co. KG, Cham-Windischbergerdorf
CURA 12 CURA 12. Seniorencentrum GmbH, Hamburg
CURA 22 CURA 22. Seniorencentrum GmbH, Berlin
CURA GmbH CURA Kurkliniken Seniorenwohn- und Pflegeheime GmbH, Hamburg
CURA Energie CURA Energie GmbH, Berlin
CURA DL CURA Seniorenwohn- und Pflegeheime Dienstleistungs GmbH, Berlin
MATERNUS AG MATERNUS-Kliniken-Aktiengesellschaft, Berlin
MATERNUS KG MATERNUS-Klinik für Rehabilitation GmbH \& Co. KG, Bad Oeynhausen
MEDICO I MEDICO-Klinik-Immobilien GmbH \& Co. Klinik-Immobilien-BeteiligungsKommanditgesellschaft, Bad Oeynhausen
MEDICO M\&S MEDICO-Management \& Service GmbH, Berlin
RECATEC Service MATERNUS RECATEC Service Dienstleistungs-GmbH, Berlin
WCM WCM Beteiligungs- und Grundbesitz Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
Ymos I YMOS Immobilien GmbH \& Co. KG, Berlin
Ymos II YMOS Rodenkirchen Immobilien GmbH \& Co. KG, Berlin
ZVG Bayerwald ZVG Bayerwald-Klinik Liegenschaftsgesellschaft mbH, Hamburg

Fußnoten

Nichtfinanzieller Konzernbericht

1 Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/themen/pflege/pflegekraefte/beschaeftigte.html
2 Das Personalbemessungsverfahren nach Professor Rothgang (Universität Bremen) ist ein wissenschaftlich entwickeltes, einheitliches Personalbemessungsverfahren für die stationäre Langzeitpflege.

Lagebericht

1 Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_020_611.html
2 Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressekonferenzen/2024/bip2023/pm-bip.pdf?__blob=publicationFile
3 Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_001_13321.html
4 Vgl. https://gemeinschaftsdiagnose.de/wp-content/uploads/2024/04/IfW_Kiel_GD_1_2024_RZ2_WEB.pdf
5 Vgl. https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Textsammlungen/Branchenfokus/Wirtschaft/branchenfokus-
gesundheitswirtschaft.html?cms_artid=6abe0490-e106-439f-b213-d543ce5126f6
6 Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/04/PD23_136_236.html
7 Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/04/PD23_136_236.html
8 Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/04/PD23_136_236.html
9 Vgl. www.gbe-bund.de Gesundheitsversorgung > Beschäftigte und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung > Personal
im Gesundheitswesen, Gesundheitspersonalrechnung > Tabelle
(gestaltbar): GPR, Gesundheitspersonal nach Alter, Beschäftigungsart und Beruf
10 Vgl. http://www.gbe-bund.de / Ausgaben, Kosten, Finanzierung > Ausgaben > Gesundheitsausgabenrechnung Tabelle (gestaltbar): Gesundheitsausgaben in Mio. € (bei Art der Einrichtung stationäre/teilstationäre Pflege anklicken und Blattmerkmal(e) aktualisieren)
${ }^{11}$ Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/12/PD22_554_224.html
${ }^{12}$ Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/03/PD23_124_12.html
${ }^{13}$ Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/12/PD22_554_224.html
${ }^{14}$ Vgl. Download der Datei „Pflegestatistik - Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung - Deutschlandergebnisse - 2021 (Letzte Ausgabe - berichtsweise eingestellt)" unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/ Gesundheit/Pflege/Publikationen/publikationen-innen-pflegestatistik-deutschland-ergebnisse.html Tabellen 2.1, 2.2, 2.3
${ }^{15}$ Vgl. ebd., Tabellen 3.1, 3.4, 3.5
${ }^{16}$ Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Statistiken/Pflegeversicherung/
Zahlen_und_Fakten/Zahlen_und_Fakten_pv_bf.pdf Zusammenrechnung der Angaben unter III. Zahl der Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherung nach Pflegegraden
${ }^{17}$ Vgl. Download der Datei „Pflegestatistik - Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung - Deutschlandergebnisse - 2021, Tabelle 3.1 (Letzte Ausgabe - berichtsweise eingestellt)" unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-
Umwelt/Gesundheit/Pflege/Publikationen/_publikationen-innen-pflegestatistik-deutschland-ergebnisse.html Tabellen 3.1 und 3.3
${ }^{18}$ Vgl. ebd. Tabelle 3.3
${ }^{19}$ Vgl. https://www.barmer.de/presse/infothek/studien-und-reporte/pflegereport/pflegereport-2021-1059412
${ }^{20}$ Vgl. https://www.pflegemarkt.com/2023/07/27/branchenstimmen-dramatische-situation-pflege/
${ }^{21}$ Vgl. https://www.immac.de/wp-content/uploads/2023/08/IMMAC_Research_Pflegemarkt_2023.pdf S. 19
${ }^{22}$ Vgl. https://www.pflegemarkt.com/2023/10/23/entwicklung-insolvenzen-pflege-2023/
${ }^{23}$ Vgl. https://www.pflegemarkt.com/2023/07/27/branchenstimmen-dramatische-situation-pflege/
${ }^{24}$ Vgl. https://www.curacon.de/neuigkeiten/neuigkeit/entwicklung-in-der-gesundheits-und-sozialwirtschaft
${ }^{25}$ Vgl. https://www.immac.de/wp-content/uploads/2023/08/IMMAC_Research_Pflegemarkt_2023.pdf Seite 4
${ }^{26}$ Vgl. https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/panorama/corona-maskenpflicht-testpflicht-pflegeeinrichtung-arztpraxen-100.html
${ }^{27}$ Vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte/entlastung-fuer-deutschland/schutzschirm-wirtschaft-2125040#: :text=Die\%20Preisbremsen\%20f\%C3\%BCr\%20Strom\%2C\%20Gas\%20und\%20W\%C3\%A4rme\%20gelten\%20 seit\%20dem,\%2D\%2C\%20Forschungs\%2D\%20und\%20Bildungseinrichtungen.
${ }^{28}$ Vgl. https://www.haufe.de/immobilien/wirtschaft-politik/energiepreise-und-steuern-als-preistreiber-beim-wohnen
84342_282718.html
${ }^{29}$ Vgl. https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++d2b52c96-88d4-11ec-9025-001a4a16012a
${ }^{30}$ Vgl. https://www.glv-spitzenverband.de/glv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/ pressemitteilung_1695616.jsp

${ }^{31}$ Vgl. https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/themen/pflegepolitik/++co++b83195ba-cef4-11e7-85f9525400423e78
${ }^{32}$ Vgl. https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/mindestlohn-altenpflege-steigt-2216632
${ }^{33}$ Vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Berufe/GenerischePublikationen/Altenpflege.pdf?__blob=publicationFile\&v=13
${ }^{34}$ Vgl. https://www.arbeitsagentur.de/presse/2021-19-tag-der-pflege-mehr-beschaeftigte-in-pflegeberufen?pk_vid= 1b1ec2cfc18e8e03171817648885d9db
${ }^{35}$ Vgl. https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Alten-und-Krankenpflege-fehlten-im-vergangenen-Jahr-rund-35000Fachkraefte-438336.html
${ }^{36}$ Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/07/PD23_295_212.html
${ }^{37}$ Vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/03/PD24_125_212.html
${ }^{38}$ Vgl. https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bundesagentur-scheitert-mit-anwerbung-von-pflegekraeften-im-ausland-a-82aaa96f-bba7-4e35-addf-aa6b416be74e
${ }^{39}$ Vgl. https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/143689/Mehr-auslaendische-Arbeitskraefte-in-der-Pflege
${ }^{40}$ Vgl. https://www.barmer.de/presse/infothek/studien-und-reporte/pflegereport/pflegereport-2021-1059412
${ }^{41}$ Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/Pflegekompetenzreform/ Kurzpapier_Vorlaeufige_Eckpunkte_PflegekompetenzG.pdf Seite 3
${ }^{42}$ Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/ pflegestudiumstaerkungsgesetz-pfistudstg.html
${ }^{43}$ Vgl. https://www.aerztezeitung.de/Politik/Managementverband-Schritt-hin-zum-Heilberufegesetz-fuer-Pflegekraefte-ist-getan-444078.html?searchtoken=Kw\%2faGTFq0GcE7isVMtq9lo4NWsU\%3d\&starthit=15
${ }^{44}$ Vgl. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/meldungen/lauterbach-wir-machen-einen-neustart-fuer-die-pflege-19-12-23 und https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/P/ Pflegekompetenzreform/Kurzpapier_Vorlaeufige_Eckpunkte_PflegekompetenzG.pdf
${ }^{45}$ Vgl. http://www.gbe-bund.de / Ausgaben, Kosten, Finanzierung > Ausgaben für Rehabilitation > Tabelle (gestaltbar): Gesundheitsausgaben in Mio. €, hier: Vorsroge-/Rehabilitationseinrichtungen
${ }^{46}$ Vgl. für 2022: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Vorsorgeeinrichtungen-Rehabilitationseinrichtungen/Tabellen/gd-vorsorge-reha-bl.html und für 2021: Werteabruf Anzahl der Einrichtungen unter http://www.gbe-bund.de Gesundheitsversorgung > Beschäftigte und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung > Krankenhäuser > Tabelle (gestaltbar): Krankenhäuser, Anzahl und Aufenthalte, u.a. nach Einrichtungsmerkmalen Werteabruf Betten unter http://www.gbe-bund.de Gesundheitsversorgung > Beschäftigte und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung > Krankenhäuser > Tabelle (gestaltbar): Krankenhäuser, Betten, Nutzungsgrad, u.a. nach Einrichtungsmerkmalen
${ }^{47}$ Vgl. https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Vorsorgeeinrichtungen-Rehabilitationseinrichtungen/Tabellen/gd-vorsorge-reha-bl.html
${ }^{48}$ Vgl. Download der aktuellsten Datei Rentenversicherung in Zeitreihen (Oktober 2023) unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Statistiken-und-Berichte/statistikpublikationen/rv_in_zeitreihen.html Seiten 210, 215, 219
${ }^{49}$ Vgl. ebd.
${ }^{50}$ Vgl. ebd., S. 219
${ }^{51}$ Vgl. https://www.glkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/rehabilitation/hilfsfonds_reha/hilfsfonds_rehabilitation.jsp
${ }^{52}$ Vgl. https://www.degemed.de/begrenzung-des-reha-budgets-abschaffen/
${ }^{53}$ Vgl. https://www.pflegemarkt.com/2023/10/23/entwicklung-insolvenzen-pflege-2023/
${ }^{54}$ Vgl. https://www.bibliomed-pflege.de/news/pflegeeinrichtungen-schreiben-rote-zahlen
${ }^{55}$ Vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/pflege-kosten-heim-zuzahlungen-100.html
${ }^{56}$ Vgl. https://www.altenpflege-online.net/was-pflegeheime-in-die-insolvenz-treibt/
${ }^{57}$ Vgl. https://www.personaldienstleister.de/fileadmin//user_upload/11_Publikationen/Magazin/BAP-Personaldienstleister-02-2022.pdf Seite 12
${ }^{58}$ https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft/Alten-und-Krankenpflege-fehlten-im-vergangenen-Jahr-rund-35000-Fachkraefte438336.html
${ }^{59}$ Vgl. https://www.arbeitsagentur.de/presse/2023-22-tag-der-pflege-der-fachkraeftebedarf-in-der-pflege-bleibt-ungebrochen-hoch
${ }^{60}$ Vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/ezb-leitzins-entscheidung-zentralbank-100.html
${ }^{61}$ Vgl. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/konjunktur/ezb-zinsen-100.html
${ }^{62}$ Vgl. https://www.handelsblatt.com/finanzen/geldpolitik/ezb-lagarde-bekraeftigt-signale-fuer-zinssenkung-im-juni/ 100032943.html

Impressum

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Als digitale Version stehen der vorliegende Geschäftsbericht der MATERNUS-Kliniken AG sowie die Zwischenberichte jeweils im Internet unter www.maternus.de zur Verfügung.

Fotomaterial

Titelseite: Barbara-Uttmann-Stift, Schönheide, Hausansicht. ${ }^{1)}$
Seite 7: MATERNUS-Klinik, Bad Oeynhausen, Kardiologie. Quelle: MATERNUS ${ }^{2)}$
Seite 13: Pflege- und Therapiecentrum Wendhausen, Lehre-Wendhausen, Hausansicht ${ }^{1)}$
Seite 18: MATERNUS-Klinik für Rehabilitation, Bad Oeynhausen,Hausansicht ${ }^{1)}$
Seite 19: MATERNUS-Klinik, Bad Oeynhausen, Kardiologie ${ }^{2)}$
Seite 23: Hausgemeinschaft St. Christophorus, Pelm, Hausansicht ${ }^{1)}$
Seite 27: Seniorencentrum Am Steuerndieb, Hannover, Hausansicht ${ }^{1)}$
Seite 31: Seniorencentrum Kapellenstift Wiesbaden, Hausansicht²)
Seite 32: MATERNUS-Klinik für Rehabilitation, Bad Oeynhausen, Aquasport ${ }^{2)}$
Seite 34: Seniorencentrum Kapellenstift, Wiesbaden, Kartenspiel ${ }^{2)}$
Seite 35: Titelbild Facebook, MATERNUS Seniorencentren ${ }^{2)}$
Seite 36: Seniorencentrum Angelikastift, Neuhaus, Betreuung ${ }^{2)}$
Seite 38: Bayerwald-Klinik, Cham-Windischbergerdorf, Seminarküche ${ }^{2)}$
Seite 40: Blutdruckmessgerät ${ }^{2)}$
Seite 67: Seniorencentrum Barbara-Uttmann-Stift, Schönheide ${ }^{1)}$
Seite 87: Seniorencentrum An den Salinen, Bad Dürkheim, Hausansicht ${ }^{1)}$
Seite 125: Bayerwald-Klinik, Cham, Küche ${ }^{2)}$
Seite 131: Bayerwald-Klinik, Cham, Therapiebad ${ }^{2)}$

Quellen:
${ }^{1)}$ Andreas Wiese
${ }^{2)}$ MATERNUS-Kliniken AG

Zukunftsgerichtete Aussagen und Prognosen

Dieser Bericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erfahrungen, Vermutungen und Prognosen des Vorstandes sowie den ihm derzeit verfügbaren Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr von einer Vielzahl von Faktoren abhängig. Sie beinhalten verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen. Zu diesen Risikofaktoren gehören insbesondere die im Risikobericht auf den Seiten 57 bis 61 genannten Faktoren. Wir übernehmen keine Verpflichtung, die in diesem Bericht gemachten zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren.

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