Regulatory Filings • Dec 5, 2025
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Die Siemens Healthineers AG mit dem Sitz in München macht für die
| • | Advanced Accelerator Applications Germany GmbH |
(nachfolgend als „Gesellschaft“ bezeichnet) bekannt:
Aufgrund einer lückenlosen Kette von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen Unternehmen, die mit der Siemens Healthineers AG im Sinne des § 15 AktG verbunden sind, und der Siemens Healthineers AG, besteht eine mittelbare Verlustübernahmeverpflichtung der Siemens Healthineers AG entsprechend § 302 Abs. 1 AktG zugunsten der Gesellschaft.
Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils innerhalb des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft einstimmig Folgendes beschlossen:
„Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von:
| i. | der Pflicht zur Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften nach §§ 264-277 HGB, |
| ii. | der Verpflichtung zur Erstellung des Anhangs nach §§ 284 ff. HGB und des Lageberichts nach § 289 HGB, sowie |
| iii. | den Offenlegungsverpflichtungen nach § 325 HGB |
für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 wird hiermit zugestimmt.“
Forchheim, den 19. November 2025
Dr. Bernhard Montag, Vorstandsvorsitzender
Dr. Jochen Schmitz, Vorstand
I. Die Advanced Accelerator Applications Germany GmbH mit dem Sitz in Bonn ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 20950 (nachfolgend die "Gesellschaft"). Alleinige Gesellschafterin ist die Siemens Healthineers Holding l GmbH mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 268411 (nachfolgend die "Alleingesellschafterin").
Mutterunternehmen der Gesellschaft im Sinne des § 264 Abs. 3 HGB ist die Siemens Healthineers AG mit dem Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 237558, in deren Konzernabschluss die Gesellschaft einbezogen ist.
II. Zwischen der Gesellschaft und der Alleingesellschafterin besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 29. Juli 2025, der im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist.
Zwischen der Alleingesellschafterin und der Siemens Healthineers AG besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 25. November 2022, der im Handelsregister der Gesellschaft eingetragen ist.
Aufgrund dieser lückenlosen Kette von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen zwischen Unternehmen, die mit der Siemens Healthineers AG im Sinne des § 15 AktG verbunden sind, und der Siemens Healthineers AG, besteht eine mittelbare Verlustübernahmeverpflichtung der Siemens Healthineers AG entsprechend § 302 Abs. 1 AktG zugunsten der Gesellschaft.
III. Die Alleingesellschafterin erklärt sich mit der Beschlussfassung auf schriftlichem Wege und außerhalb einer Gesellschafterversammlung einverstanden und beschließt unter Verzicht auf die Einberufung und Abhaltung einer Gesellschafterversammlung was folgt:
Der Inanspruchnahme der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 264 Abs. 3 HGB von
| i. | der Pflicht zur Beachtung der ergänzenden Ansatz- sowie Gliederungs- und Ausweisvorschriften nach §§ 264-277 HGB, |
| ii. | der Verpflichtung zur Erstellung des Anhangs nach §§ 284 ff. HGB und des Lageberichts nach § 289 HGB, sowie |
| iii. | den Offenlegungsverpflichtungen nach § 325 HGB |
für den Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2025 wird hiermit zugestimmt.
Weitere Gesellschafterbeschlüsse werden nicht gefasst.
München, 25.09.2025
Siemens Healthineers Holding l GmbH
Maria Bernadette Rinderle, Geschäftsführerin
Roland Hummel, Geschäftsführer
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