Regulatory Filings • Sep 26, 2025
Regulatory Filings
Open in ViewerOpens in native device viewer

Inhaltsverzeichnis
Konzernzwischenlagebericht für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2025
Verkürzter Konzernzwischenabschluss zum 30. Juni 2025
• Konzernbilanz zum 30. Juni 2025
• Konzern-Gesamtergebnisrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2025
• Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 30. Juni 2025
• Konzern-Kapitalflussrechnung zum 30. Juni 2025
• Verkürzter Konzernanhang für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2025
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Inhaltsverzeichnis
1. Grundlagen des Konzerns
2. Wirtschaftsbericht 1. Halbjahr 2025
2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung
2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im 1. Halbjahr 2025
2.2.1 Verkehrs- und Transportleistungen
2.2.2 Sonstige Dienstleistungen
2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage im 1. Halbjahr 2025
2.3.1 Ertragslage
2.3.2 Vermögens- und Finanzlage
3. Chancen- und Risikobericht der künftigen Entwicklung im 2. Halbjahr 2025
3.1 Chancen- und Risikomanagementsystem
3.2 Verkehrs- und Transportleistungen
3.3 Sonstige Dienstleistungen
3.4 Fazit - Beurteilung aus Sicht des Vorstands
4. Prognosebericht zur Entwicklung im 2. Halbjahr 2025
4.1 Verkehrs- und Transportleistungen
4.2 Sonstige Dienstleistungen
4.3 Konzernprognose
1. Grundlagen des Konzerns
Der Konsolidierungskreis des Konzerns der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft, Hannover (ÜSTRA), hat sich im Berichtszeitraum nicht verändert.
Der ÜSTRA Konzern umfasst zum 30. Juni 2025 das Segment „Verkehrs- und Transportleistungen“ welches ausschließlich die Aktivitäten der ÜSTRA umfassen. Andere Segmente umfassen lediglich noch die Aktivitäten der Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover (Gehry-Tower) im Segment „Sonstige Dienstleistungen“. Die Aktivitäten der Beteiligungsunternehmen der ÜSTRA werden hier aufgrund des unwesentlichen Einflusses nicht gesondert beschrieben. Entsprechend wird die Zusammensetzung und Entwicklung des ÜSTRA Konzerns maßgeblich durch die Entwicklung der ÜSTRA beeinflusst.
2. Wirtschaftsbericht 1. Halbjahr 2025
2.1 Gesamtwirtschaftliche Entwicklung und Branchenentwicklung
Der andauernde Krieg in der Ukraine und der Konflikt im Nahen Osten stellen weiterhin erhebliche Risikofaktoren für die Weltwirtschaft und somit auch für Deutschland dar. Zusätzliche große Unsicherheiten ergeben sich für Deutschland als exportorientierte Volkswirtschaft aus der Handelspolitik der US-Regierung unter Donald Trump.
Die deutsche Wirtschaft startete zwar positiv in das Jahr 2025 mit einem bereinigten Bruttoinlandsprodukt für das 1. Quartal 2025 von +0,3 % gegenüber dem 4. Quartal 2024. Allerdings zeigte das 2. Quartal 2025 wiederum eine Verschlechterung der Wirtschaftsleistung, da das bereinigte Bruttoinlandsprodukt um 0,3 % gesunken ist.
Die Inflationsrate hat sich zum Jahresbeginn 2025 in Deutschland mit +2,3 % im Vergleich zum Vorjahresbeginn abgeschwächt und setzte diesen Trend im ersten Halbjahr 2025 fort. Im Juni 2025 lag die Inflationsrate bei +2,0 % im Vergleich zum Juni 2024 und wies damit den niedrigsten Wert im ersten Halbjahr auf. Vor allem die Energiepreise sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erneut deutlich gesunken. Die Energiepreise lagen im Juni 2025 um 3,5 % unter dem Vorjahresniveau. Die Teuerung im Bereich der Dienstleistungen lag im Juni 2025 mit +3,3 % im Vergleich zum Vorjahresniveau deutlich über der Gesamtteuerung, wobei sich insbesondere die Preise für kombinierte Tickets für Bahn, Bus und Ähnliches mit +11,4 % überdurchschnittlich erhöhten. Hierbei wirkte sich auch die zum Jahreswechsel vollzogene Preiserhöhung des Deutschlandtickets von bisher 49 Euro auf 58 Euro aus.
Die Fahrgastzahlen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sind im 1. Halbjahr 2025 bundesweit um 1 % gegenüber dem 1. Halbjahr 2024 gestiegen.
Das Deutschlandticket wird zwei Jahre nach der Einführung im Mai 2023 aktuell (Stand Mai 2025) bundesweit von rund 13,5 Millionen Fahrgästen genutzt. Die zum 01.01.2025 erfolgte Preiserhöhung von 49 € auf 58 € hatte dabei kaum negativen Einfluss auf das Kaufverhalten
Aufgrund des preislich attraktiven Deutschlandtickets und somit weniger nachgefragten höherpreisigen Ticketangeboten sind die Fahrgeldeinnahmen der Verkehrsunternehmen gesunken. Bei gleichzeitig stark gestiegenen Personalkosten und den angespannten Haushaltslagen in den Kommunen ist die wirtschaftliche Lage des deutschen ÖPNV unverändert besonders angespannt.
2.2 Wichtige Aktivitäten und Ereignisse im 1. Halbjahr 2025
2.2.1 Verkehrs- und Transportleistungen
Für das erste Halbjahr 2025 blickt die ÜSTRA insgesamt auf eine den Erwartungen entsprechende Geschäftsentwicklung zurück.
Die Fahrgast-Nachfrage für das erste Halbjahr 2025 entwickelte sich mit einem Zuwachs von ca. 6 % gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum positiv. Der On-Demand-Verkehr sprinti trug hierzu mit einem Zuwachs um ca. 11% bei. Im Mai 2025 erzielte sprinti mit mehr als 137.000 Fahrgästen einen neuen monatlichen Fahrgastrekord. Das entspricht einem Zuwachs von rund 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Seit dem Start in den Pilotkommunen im Juni 2021 wurden nun insgesamt mehr als 3 Millionen Fahrgäste mit sprinti befördert.
Die bis zum 31. Juli 2025 geltende Notmaßnahme zur Vergabe der On-Demand-Dienstleistungen an die ÜSTRA („Not-ÖDA“) wird zum 1. August 2025 durch den regulären ÖDA der On-Demand- Verkehre (sprinti), der eine Gültigkeit von 10 Jahren hat, ersetzt.
Die ÜSTRA hat im Juni 2025 insgesamt rund 102.200 Deutschlandtickets verkauft (Vorjahr: 101.300), davon rund 57.300 Jobtickets (Vorjahr: 53.500). Die Bundespolitik hat mit Einführung des Deutschlandtickts auch für das Jahr 2025 weitreichende Ausgleichszahlungen sowie ein Ausgleichsleistungsaufschlag bei einer Angebotserweiterung der Fahrplanleistungen zugesichert. Zum 01.01.2025 hatten die Verkehrsminister der Länder die Preiserhöhung für das Deutschlandticket auf 58 Euro beschlossen. Für 2026 wurde bereits über eine weitere Preisanpassung um 5 Euro auf dann 63 Euro entschieden. Die Regelungen zu Ausgleichszahlungen ab 2026 steht zum Zeitpunkt der Aufstellung des Halbjahresfinanzberichts 2025 allerdings noch aus.
Im Weiteren wurde zum Wintersemester 2024/2025 die Umstellung der Semesterkarte vorgenommen, womit die landesweiten Semestertickets durch das Deutschlandsemesterticket abgelöst wurden und somit als vollwertiges Deutschlandticket gelten. Die damit einhergehende Umstellung des Abrechnungsverfahrens führte zu verminderten Einnahmen bei der ÜSTRA.
Die Beschlussdrucksache zur Ausweitung der ÜSTRA Elektrobusflotte „E-Bus 2.0“, welche die Elektrifizierung der an die Umweltzone grenzenden Buslinien vorsieht, wurde durch die Region Hannover beschlossen. Somit können neue Endpunkte mit Ladeinfrastruktur ausgestattet und weitere sieben Buslinien elektrifiziert werden.
Die baulichen Arbeiten für die neue Abstellung auf dem Betriebshof Mittelfeld sind abgeschlossen und die Ladeinfrastruktur wird in der zweiten Jahreshälfte in Betrieb gehen.
Die Reduzierung des Fahrplanes im Busbereich, welche im zweiten Halbjahr 2024 aufgrund eines hohen Krankenstandes im Fahrdienst Bus notwendig wurde, konnte zum 01.04.2025 komplett aufgehoben werden.
Für den Bau der neuen Stadtbahn TW 4000 wurden im ersten Halbjahr 2025 die Abstimmungen zwischen dem Fahrzeughersteller Construcciones y Auxiliar de Ferrocarriles S.A. (CAF) und der ÜSTRA bezüglich der Fahrzeugkonstruktion weitgehend abgeschlossen. Die Auslieferung des ersten Fahrzeugs aus Los 1a ist für Herbst 2026 geplant.
Für die Beschaffung über das Los 1a hinaus wurden mit dem Los 1b weitere 17 Fahrzeuge zur Förderung beantragt und die Aufnahme in das ÖPNV-Förderprogramm 2025 ff. des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung ist bereits erfolgt. Der formale Fördermittelbescheid der LNVG wird für Herbst 2025 erwartet.
Zum Projekt Neubau Betriebshof Glocksee sind von der ÜSTRA die Planfeststellungsunterlagen bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eingereicht worden. Die Planfeststellungsbehörde hat das Verfahren durch die Veröffentlichung der ortsüblichen Bekanntmachung am 28.05.2025 eingeleitet.
Mit dem 01.01.2025 ist der Gemeinschaftsbetrieb von ÜSTRA und regiobus formal gestartet. Im Laufe des ersten Halbjahres wurden innerhalb der einzelnen Projekte sowie auf Gesamtprojektebene Themen für die sukzessive Zusammenführung der Arbeitsebenen erfolgreich gestartet.
2.2.2 Sonstige Dienstleistungen
Der einzige Gesellschaftszweck der Gehry-Tower ist der Betrieb und die Vermietung des nach den Plänen des Architekten Frank Gehry errichteten Gebäudes Goethestraße 13a/Reuterstraße 8, genannt Gehry-Tower, in Hannover.
Die ÜSTRA hat das gesamte Gebäude bis zum 31. Mai 2031 angemietet (Generalmietvertrag). Das Gebäude ist komplett untervermietet.
2.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage im 1. Halbjahr 2025
Insgesamt ist die Geschäftsentwicklung im 1. Halbjahr 2025 günstiger verlaufen als geplant. Entsprechend stellt sich die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage dar.
2.3.1 Ertragslage
Der ÜSTRA Konzern erzielte im ersten Halbjahr 2025 ein operatives Ergebnis in Höhe von -52.277 Tsd. €. Im vergleichbaren Vorjahreszeitraum betrug das operative Ergebnis -41.989 Tsd. €.
Das operative Ergebnis betrifft vornehmlich das Segment Verkehrs- und Transportleistungen und weist im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum einen höheren Verlust von -52.095 Tsd. € aus (Vorjahreszeitraum: -41.854 Tsd. €).
Das operative Ergebnis des Segments Sonstige Dienstleistungen liegt ebenfalls mit -183 Tsd. € über dem Vorjahresniveau (-135 Tsd. €).
Im Einzelnen haben sich die Bestandteile des operativen Ergebnisses des Konzerns wie folgt entwickelt:
Die Umsatzerlöse im ÜSTRA Konzern stiegen im ersten Halbjahr 2025 leicht gegenüber dem Vorjahreszeitraum von 83.605 Tsd. € auf 84.458 Tsd. €.
Bei der ÜSTRA hielten sich die Segmenterlöse im ersten Halbjahr 2025 annähernd auf dem Vorjahresniveau: es war ein leichter Zuwachs von 83.546 Tsd. € auf 84.458 Tsd. € zu verzeichnen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge des ÜSTRA Konzerns sind in diesem Jahr von 39.648 Tsd. € auf 46.963 Tsd. € erneut gestiegen, was vorrangig auf die ÜSTRA zurückzuführen ist und den Ausgleich der Mindereinnahmen aus dem Deutschland-Ticket (45.045 Tsd. €) durch die Region Hannover im ersten Halbjahr betrifft.
Der Materialaufwand erhöhte sich deutlich gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum von 43.055 Tsd. € auf 55.214 Tsd. €, was insbesondere dem Anstieg des Postens Anmietungen fremder Fahrzeuge (+10.580 Tsd. €) zuzuschreiben ist und aus der Umgliederung des Projekts „sprinti“ aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Vorjahr: 5.392 Tsd. €) resultiert.
Der Personalaufwand im ÜSTRA Konzern betrug im ersten Halbjahr 2025 95.385 Tsd. € (Vorjahreszeitraum: 82.076 Tsd. €) und betraf mit 95.382 Tsd. € (Vorjahreszeitraum: 82.073 Tsd. €) hauptsächlich die ÜSTRA. Der deutliche Anstieg resultierte aus der zum 1. April 2025 umgesetzten Tariferhöhung. Bei der Gehry-Tower hingegen blieb der Personalaufwand unverändert, wie im Vorjahr, bei 3 Tsd. €.
Mit 12.504 Tsd. € lagen die Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte unter den entsprechenden Aufwendungen von 13.574 Tsd. € im Vergleichszeitraum des Vorjahres, was vorrangig auf geringere Abschreibungen bei der ÜSTRA zurückzuführen ist.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des ÜSTRA Konzerns von 20.594 Tsd. € sind gegenüber dem Vorjahreszeitraum (26.537 Tsd. €) zurückgegangen, was insbesondere aus der Umgliederung des Projekts „sprinti“ in die Position Fremdleistungen (-5.392 Tsd. €) resultiert.
Das Finanzergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahreszeitraum von -2.459 Tsd. € auf -426 Tsd. € verändert, was überwiegend auf den Rückgang der Zinsaufwendungen (-2.032 Tsd. €) zurückzuführen ist.
Das Ergebnis aus Joint Venture und Beteiligungen an assoziierten Unternehmen erhöhte sich von -329 Tsd. € auf 2.269 Tsd. €, was sich vornehmlich aus dem Ergebnis der X-CITY MARKETING Hannover GmbH (X-CITY) sowie der protec service GmbH, Hannover (protec) begründet.
Das Sonstige Ergebnis erhöhte sich von 5.941 Tsd. € auf 11.306 Tsd. €, was u.a. auf die Veränderung des Diskontierungszinssatzes (von 3,5 % auf 3,85 %) zurückzuführen ist.
Das erste Halbjahr 2025 schloss mit einem Halbjahresgesamtergebnis von -39.129 Tsd. € (Vorjahreszeitraum: -38.836 Tsd. €).
2.3.2 Vermögens- und Finanzlage
Die Erläuterungen zu Investitionen und Finanzierung beziehen sich auf Veränderungen zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024. Gegenüber dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 verringerte sich die Bilanzsumme von 587.789 Tsd. € auf 580.187 Tsd. €. Die Veränderung der Bilanzsumme ist im Wesentlichen auf die folgenden Sachverhalte zurückzuführen:
Auf der Aktivseite der Konzernbilanz lagen die im ÜSTRA Konzern getätigten Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von insgesamt 11.434 Tsd. € unter den Abschreibungen in Höhe von 12.504 Tsd. €. Die Investitionen betrafen im ersten Halbjahr 2025 im Wesentlichen die Beschaffung und Aufrüstung von Informationstechnik (u.a. Netz- und Verkehrstechnik) sowie den Ausbau der Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität bei der ÜSTRA. Unter Berücksichtigung der Abgänge sowie der Verrechnung von Zuschüssen haben sich die beiden Vermögensposten gegenüber dem Vorjahr insgesamt um 1.271 Tsd. € auf 409.717 Tsd. € verringert.
Die zur Finanzinvestition gehaltenen Immobilien haben sich gegenüber dem Vorjahr nur leicht von 1.527 Tsd. € auf 1.446 Tsd. € reduziert.
Die Übrigen Finanzanlagen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht von 17.744 Tsd. € auf 17.618 Tsd. € zurückgegangen.
Die unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Joint Venture und Beteiligungen erhöhten sich hingegen leicht von 31.571 Tsd. € auf 31.597 Tsd. €.
Das Vorratsvermögen betrug 17.997 Tsd. € und hat sich zum Stand 31. Dezember 2024 (16.380 Tsd. €) aufgrund von leicht rückgängigen Kosten reduziert. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lagen mit 14.217 Tsd. € etwa auf dem Niveau des Vorjahres (15.205 Tsd. €). Der Bestand der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente ist im Vergleich zum Vorjahr von 53.652 Tsd. € auf 26.515 Tsd. € zurückgegangen. Hingegen sind die sonstigen finanziellen Vermögenswerte deutlich von 22.977 Tsd. € auf 55.364 Tsd. € gestiegen, was im Zusammenhang mit höheren Forderungen gegenüber der VVG (40.797 Tsd. €) sowie Termingeldanlagen (8.000 Tsd. €) steht. Die sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte reduzierten sich von 17.745 Tsd. € auf 5.716 Tsd. €, was im Zusammenhang mit einer Forderung gegenüber der Region Hannover i. V. m. dem Deutschlandticket über 11.709 Tsd. € stand und zwischenzeitlich ausgeglichen wurde.
Bei der Passiva kam es im ersten Halbjahr 2025 zu einem leichten Anstieg des Eigenkapitals von 275.403 Tsd. € auf 277.071 Tsd. €.
Das langfristige Fremdkapital reduzierte sich um 38.907 Tsd. € auf 207.108 Tsd. € und resultiert im Wesentlichen aus dem Rückgang der Pensionsrückstellungen von 67.075 Tsd. € auf 34.683 Tsd. €, was im Zusammenhang mit dem um 25.000 Tsd. € höheren Deckungsvermögen sowie dem gestiegenen Diskontierungszinssatz (von 3,5 % auf 3,85 %) steht. In 2024 wurde mit der Versorgungseinrichtung der ÜSTRA e.V., Hannover (VE) ein Darlehensvertrag i.H.v. 25.000 Tsd. € geschlossen, welcher aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung zum 31.12.2024 nicht als Deckungsvermögen einbezogen werden konnte. Dieser Sachverhalt wurde korrigiert, sodass das Darlehen zum 30.06.2025 als Deckungsvermögen einbezogen werden kann. Die Finanzverbindlichkeiten sind von 98.348 Tsd. € auf 90.682 Tsd. € zurückgegangen, was mit den planmäßig getätigten Tilgungen auf Ebene der ÜSTRA zusammenhängt.
Das kurzfristige Fremdkapital erhöhte sich deutlich gegenüber dem Vorjahr von 66.371 Tsd. € auf 96.008 €. Dies resultiert vornehmlich aus dem Anstieg der sonstigen nicht finanziellen Verpflichtungen von 20.839 Tsd. € auf 49.124 Tsd. €, was im Zusammenhang mit erhaltenen Zuschüssen (41.123 Tsd. €) steht. Auch die sonstigen finanziellen Verpflichtungen stiegen von 5.872 Tsd. € auf 14.532 Tsd. €, was i.V.m. bisher nicht ausgezahlten Anteilen an Tarifeinnahmen aus dem Deutschlandticket i.H.v. 7.088 Tsd. € mangels eines festgelegten Verteilungsschlüssels der D-Tix GmbH gegenüber den GVH-Verbundpartnern steht. Hingegen reduzierten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 25.201 Tsd. € auf 17.172 Tsd. €, was ebenfalls im Wesentlichen auf die ÜSTRA zurückzuführen ist.
Hinsichtlich der Entwicklung der Finanzlage verweisen wir auf die beigefügte Konzern- Kapitalflussrechnung. Die wesentlichen Entwicklungen werden im Folgenden dargestellt:
Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit hat sich im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von -29.308 Tsd. € auf -25.396 Tsd. € verschlechtert. Dies ist im Wesentlichen auf die Abnahme der Forderungen und sonstigen Vermögenswerte (-12.546 Tsd. €) und die Erträge aus assoziierten Unternehmen (-2.529 Tsd. €) sowie dem gegenüberstehend die Zunahme der Rückstellungen (+6.182 Tsd. €) und die Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Verpflichtungen (+20.387 Tsd. €) zurückzuführen.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit erhöhte sich von -4.162 Tsd. € auf -15.569 Tsd. €, was insbesondere aus der Zunahme der Position Termingeldanlagen mit mehr als 3 Monaten Laufzeit (8.000 Tsd. €) resultiert.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit ist von 19.131 Tsd. € auf 13.828 Tsd. € zurückgegangen, was vorrangig auf die geringeren Ergebnisausgleichszahlungen der Unternehmenseigner (-5.508 Tsd. €) zurückzuführen ist.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente reduzierten sich insgesamt um 15.584 Tsd. €.
3. Chancen- und Risikobericht der künftigen Entwicklung im 2. Halbjahr 2025
3.1 Chancen- und Risikomanagementsystem
Zum Risikomanagement- und internen Kontrollsystem wird auf die Erläuterungen des Konzernlageberichtes zum 31. Dezember 2024 verwiesen. Veränderungen hierzu haben sich nicht ergeben und sind auch im zweiten Halbjahr 2025 nicht zu erwarten.
3.2 Verkehrs- und Transportleistungen
Maßgebend ist die Betrauung der ÜSTRA durch die Region Hannover über den Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA), über welchen die finanzielle Absicherung der ÜSTRA geregelt ist. Durch die Einbindung der ÜSTRA in den Konzern der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH, Hannover (VVG) sind finanzwirtschaftliche Risiken nahezu ausgeschlossen, solange der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, welcher ebenfalls als Bestandteil im ÖDA genannt ist, besteht. Die Fortdauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsverhältnisses mit der VVG ist nicht zuletzt abhängig von dem Fortbestand des kommunalen steuerlichen Querverbundes.
Gegenüber den Ausführungen des Konzernlageberichtes zum 31. Dezember 2024 wurde ein neues C-Risiko1 im operativen Betrieb angemeldet, ein anderes C-Risiko in Bezug auf die Fahrkartenautomaten wurde abgemeldet. Des Weiteren wurden drei Bestandrisiken erstmalig bewertet (C-Risiken). Darüber hinaus haben sich zum Halbjahr 2025 keine wesentlichen Veränderungen ergeben.
3.3 Sonstige Dienstleistungen
Zu den Chancen und Risiken der Gehry-Tower haben sich gegenüber den Ausführungen des Konzernlageberichtes zum 31. Dezember 2024 keine Veränderungen ergeben.
1 Ein C-Risiko ist im Rahmen der Risikoklassifizierung die geringste Stufe.
3.4 Fazit - Beurteilung aus Sicht des Vorstands
Grundsätzlich sind keine Risiken im Zusammenhang mit der zukünftigen Entwicklung erkennbar, die den Fortbestand einzelner Betriebsbereiche oder gar des gesamten ÜSTRA Konzerns gefährden könnten. Bestehende Risiken werden durch das bestehende Risikomanagement sowie Gegen- und Vorsorgemaßnahmen wie z.B. die Bildung von Rückstellungen oder durch Versicherungen begrenzt und gesteuert.
4. Prognosebericht zur Entwicklung im 2. Halbjahr 2025
Gegenüber den im letzten Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2024 angegebenen Prognosen zur Entwicklung der Segmente liegen folgende wesentliche Veränderungen vor:
4.1 Verkehrs- und Transportleistungen
Im Hinblick auf das handelsrechtliche Ergebnis geht die ÜSTRA in der Betrachtung des Geschäftsjahrs 2025 davon aus, dass der geplante Jahresfehlbetrag von 105.044 Tsd. € um bis zu 3.623 Tsd. € verbessert werden kann. Dies begründet sich im Wesentlichen durch höhere Umsatzerlöse sowie durch geringere Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für sonstige betriebliche Aufwendungen. Das handelsrechtliche Jahresergebnis wird über den bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag von der Muttergesellschaft der ÜSTRA, der VVG, ausgeglichen.
Die Umsatzerlöse Verkehr können nach der aktuellen Einschätzung mit einer Abweichung von bis zu 1.874 Tsd. € über dem Planansatz (129.031 Tsd. €) liegen. Auf der Kostenseite geht die ÜSTRA davon aus, dass die Kosten leicht über dem Planniveau liegen werden (-304 Tsd. €).
Für das Jahr 2025 sind bei der ÜSTRA Investitionen in Höhe von 102.517 Tsd. € geplant, nach Abzug eines geplanten Realisierungsfaktors und des Zuschussanteils beträgt der Eigenanteil 70.164 Tsd. €. In der Vorschau 2025 wird davon ausgegangen, dass Investitionen in Höhe von 63.737 Tsd. € im Wirtschaftsjahr 2025 realisiert werden können bei einem Eigenanteil von 54.107 Tsd. €. Die Verzögerungen bei der Umsetzung einzelner für das Jahr 2025 vorgesehener Investitionsmaßnahmen bei der ÜSTRA führen zur Verschiebung in den Jahresscheiben. Schwerpunkt der Investitionstätigkeit ist die Erneuerung der Fahrzeugflotte nebst Ladeinfrastruktur.
4.2 Sonstige Dienstleistungen
Für das Jahr 2025 wird bei der Gehry-Tower voraussichtlich ein Jahresergebnis i.H.v. -228 Tsd. € erreicht. Das Jahresergebnis ist im Wesentlichen bedingt durch den Austausch aller Fensterelemente im Gebäude Gehry-Tower und der Ertüchtigung der Brandmeldeanlage.
4.3 Konzernprognose
Zusammenfassend wird für eine Konzernprognose aufgrund der Tatsache, dass die ÜSTRA den wesentlichen Teil des Konzerns ausmacht, auf das Kapitel 4.1 verwiesen.
Hannover, 25. September 2025
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Der Vorstand
gez. Elke van Zadel
gez. Denise Hain
gez. Regina Oelfke
AKTIVA
| Anhang | 30.06.2025 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|---|
| Verweis | Tsd. € | Tsd. € | |
| --- | --- | --- | --- |
| Langfristige Vermögenswerte | |||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 8.695 | 9.414 | |
| Sachanlagen | (6.1) | 401.022 | 401.574 |
| Übrige Finanzanlagen | 17.618 | 17.744 | |
| Unter Anwendung der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | 31.597 | 31.571 | |
| Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien | (6.1) | 1.446 | 1.527 |
| 460.378 | 461.830 | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte | |||
| Vorräte | 17.997 | 16.380 | |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 14.217 | 15.205 | |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 26.515 | 53.652 | |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | (6.2) | 55.364 | 22.977 |
| Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte | (6.3) | 5.716 | 17.745 |
| 119.809 | 125.959 | ||
| 580.187 | 587.789 |
PASSIVA
| Anhang | 30.06.2025 | 31.12.2024 | |
|---|---|---|---|
| Verweis | Tsd. € | Tsd. € | |
| --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | 67.491 | 67.491 | |
| Kapitalrücklage | 656.261 | 615.464 | |
| Bilanzverlust | -483.865 | -433.430 | |
| Rücklage für Pensionsverpflichtungen | (6.4) | 37.184 | 25.878 |
| 277.071 | 275.403 | ||
| Langfristiges Fremdkapital | |||
| Pensionsrückstellungen | (6.4) | 34.683 | 67.075 |
| Übrige Rückstellungen | (6.5) | 24.256 | 24.714 |
| Finanzverbindlichkeiten | (6.6) | 90.682 | 98.348 |
| Sonstige nicht finanzielle Verpflichtungen | (6.7) | 41.123 | 41.123 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | (6.7) | 16.364 | 14.755 |
| 207.108 | 246.015 | ||
| Kurzfristiges Fremdkapital | |||
| Übrige Rückstellungen | (6.5) | 50 | 50 |
| Finanzverbindlichkeiten | (6.6) | 15.130 | 14.409 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 17.172 | 25.201 | |
| Sonstige nicht finanzielle Verpflichtungen | (6.7) | 49.124 | 20.839 |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | (6.7) | 14.532 | 5.872 |
| 96.008 | 66.371 | ||
| 580.187 | 587.789 |
| 1.1.- | 1.1.- | ||
|---|---|---|---|
| Anhang | 30.06.2025 | 30.06.2024 | |
| --- | --- | --- | --- |
| Verweis | Tsd. € | Tsd. € | |
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | (6.8) | 84.458 | 83.605 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (6.9) | 46.963 | 39.648 |
| Materialaufwand | (6.10) | 55.214 | 43.055 |
| Personalaufwand | 95.385 | 82.076 | |
| Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 12.504 | 13.574 | |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (6.11) | 20.594 | 26.537 |
| Operatives Ergebnis | -52.277 | -41.989 | |
| Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen nach Steuern | 2.269 | -329 | |
| Übriges Beteiligungsergebnis | 50 | 50 | |
| Zinsen und ähnliche Erträge | 998 | 903 | |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 1.474 | 3.412 | |
| Übriges Finanzergebnis | -426 | -2.459 | |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -50.434 | -44.776 | |
| Ertragsteuern | 1 | 1 | |
| Halbjahresergebnis | -50.435 | -44.777 | |
| davon entfallen auf die Eigentümer des Mutterunternehmens | -50.435 | -44.777 | |
| Sonstiges Ergebnis | |||
| In den Folgeperioden nicht erfolgswirksam umzugliederndes Sonstiges Ergebnis | |||
| Neubewertung im Zusammenhang mit Pensionsverpflichtungen | 11.306 | 5.941 | |
| Sonstiges Ergebnis | 11.306 | 5.941 | |
| Halbjahresgesamtergebnis | -39.129 | -38.836 | |
| davon entfallen auf die Eigentümer des Mutterunternehmens | -39.129 | -38.836 | |
| Ergebnis je Aktie (in EUR) | |||
| Unverwässertes Halbjahresergebnis je Aktie | -1,48 | -1,47 | |
| Verwässertes Halbjahresergebnis je Aktie | -1,48 | -1,47 |
| (in Tsd. €) | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Bilanzverlust | Rücklage für Pensionsverpflichtungen | Anteilseigner des Mutterunternehmens |
|---|---|---|---|---|---|
| Summe | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1. Januar 2024 | 67.491 | 535.208 | -364.720 | 19.779 | 257.758 |
| Jahresergebnis | -68.710 | -68.710 | |||
| Sonstiges Ergebnis | 6.099 | 6.099 | |||
| Gesamtergebnis | -68.710 | 6.099 | -62.611 | ||
| Transaktionen mit Eigentümern | 80.256 | 80.256 | |||
| Verlustübernahme | |||||
| Stand 31. Dezember 2024 | 67.491 | 615.464 | -433.430 | 25.878 | 275.403 |
| Stand 1. Januar 2025 | 67.491 | 615.464 | -433.430 | 25.878 | 275.403 |
| Halbjahresergebnis | -50.436 | -50.435 | |||
| Sonstiges Ergebnis | 11.307 | 11.307 | |||
| Gesamtergebnis | -50.436 | 11.307 | -39.128 | ||
| Transaktionen mit Eigentümern | 40.797 | 40.797 | |||
| Verlustübernahme | |||||
| Stand 30. Juni 2025 | 67.491 | 656.261 | -483.866 | 37.185 | 277.071 |
| Vorjahr | ||
|---|---|---|
| Tsd. € | Tsd. € | |
| --- | --- | --- |
| Halbjahresergebnis | -50.436 | -44.777 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | 12.508 | 13.575 |
| Abnahme(-) / Zunahme der Rückstellungen | 3.408 | -2.774 |
| Aktivierte Eigenleistungen(-) | -12 | 0 |
| Sonstige zahlungsunwirksame Erträge(-) / Aufwendungen | 131 | -1.188 |
| Saldo der Gewinne(-) und Verluste aus dem Abgang von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen | -20 | -28 |
| Saldo d. erhaltenen Zinserträge (-) und gez. Zinsaufwendungen | 336 | 2.508 |
| Saldo der Erträge(-) und Aufwendungen a. assoziierten Unternehmen | -2.269 | 260 |
| Sonstige Beteiligungserträge | -50 | -50 |
| Zahlungsmittelzufluss aus laufender Geschäftstätigkeit vor Veränderungen des Nettoumlaufvermögens | -36.404 | -32.474 |
| Zunahme(-) / Abnahme der Vorräte, der Forderungen und sonstiger | ||
| Vermögenswerte, die nicht der Investitions- oder Finanzierungs-tätigkeit bzw. dem Finanzmittelfonds zuzuordnen sind | 3.319 | 15.865 |
| Ertragsteueraufwand | 1 | 0 |
| Zunahme / Abnahme(-) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstiger Verpflichtungen, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind | 7.688 | -12.699 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | -25.396 | -29.308 |
| Investitionen(-) in das immaterielle Anlagevermögen | -100 | -286 |
| Einzahlungen aus dem Abgang von Sachanlagen | 34 | 51 |
| Investitionen(-) in das Sachanlagevermögen | -11.096 | -9.261 |
| Einzahlungen a. Zuwendungen f. Investitionen i. d. Sachanlageverm. | 177 | 2.315 |
| Einzahlungen aus dem Abgang von Finanzanlagen | 126 | 0 |
| Termingelder mit einer Laufzeit von über 3 Monaten | -8.000 | 0 |
| Erhaltene Zinsen | 998 | 903 |
| Erhaltene Dividenden | 2.292 | 2.116 |
| Cashflow aus der Investitionstätigkeit | -15.569 | -4.162 |
| Ergebnisausgleichszahlungen der Unternehmenseigner | 24.492 | 30.000 |
| Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten | 0 | 0 |
| Auszahlungen aus der Tilgung von Krediten | -6.945 | -6.944 |
| Auszahlungen für Leasingverbindlichkeiten i.S. des IFRS 16 | -2.245 | -2.049 |
| Gezahlte Zinsen | -1.474 | -1.876 |
| Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit | 13.828 | 19.131 |
| Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds | -27.137 | -14.339 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 53.652 | 56.438 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 26.515 | 42.099 |
| Finanzmittelfonds: | ||
| Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten / Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 26.515 | 42.099 |
| Finanzmittelfonds | 26.515 | 42.099 |
Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Informationen zur Rechnungslegung
2. Bilanzierungs-, Bewertungs-, Berechnungs- und Konsolidierungsmethoden
3. Konsolidierungskreis
4. Konsolidierungsmethoden (einschließlich Equity-Methode)
5. Segmentinformationen 1. Januar bis 30. Juni 2025
6. Angaben zu einzelnen Sachverhalten in der Berichtsperiode
7. Zuwendungen der öffentlichen Hand
8. Ereignisse nach Ende der Zwischenberichtsperiode
1. Allgemeine Informationen zur Rechnungslegung
Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (ÜSTRA) mit Sitz in Hannover/Deutschland, Am Hohen Ufer 6, stellt im Einklang mit §115 WpHG und den Vorschriften des IAS 34 „Zwischenberichterstattung“ einen verkürzten Konzern-Zwischenabschluss für die Zeit vom 1. Januar bis 30. Juni 2025 auf, da die Aktien zum Börsenhandel zugelassen sind. Die ÜSTRA ist beim Amtsgericht Hannover unter der Handelsregisternummer HRB 3791 eingetragen Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board, London (IASB), soweit diese in der EU anzuwenden sind. Auf eine prüferische Durchsicht des Zwischenabschlusses wurde verzichtet. Der verkürzte Konzern-Zwischenabschluss enthält nicht alle für einen Konzernabschluss zum Geschäftsjahresende erforderlichen Informationen und Angaben und ist daher in Verbindung mit dem Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 zu lesen.
Der vorliegende Konzern-Zwischenabschluss der ÜSTRA und ihrer Tochtergesellschaft für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres 2025 wurde zusammen mit dem Konzern- Zwischenlagebericht durch Zeichnung des Vorstands der ÜSTRA vom 25. September 2025 zur Veröffentlichung freigegeben.
Der Konzernabschluss wurde in Euro aufgestellt. Soweit nicht anders vermerkt, werden alle Beträge in Tausend Euro (Tsd. €) angegeben. Aufgrund der kaufmännischen Rundung können dementsprechend Differenzen auftreten. Der Einzelabschluss des konsolidierten Unternehmens ist auf den Stichtag des Konzernabschlusses aufgestellt. Soweit erforderlich werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen.
Von hervorgehobener Bedeutung für die Lage des Konzerns ist die Durchführung des ÖPNV in der Region Hannover durch die Muttergesellschaft ÜSTRA basierend auf dem Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA), sodass deren Geschäftsaktivitäten und Ergebnisse bedeutende Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben.
Der ÜSTRA Konzern umfasst im Geschäftsjahr 2025 und im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2025 das Segment Verkehrs- und Transportleistungen (ÜSTRA). Im Segment „ÜSTRA“ wird über den Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs in der Region Hannover durch die ÜSTRA berichtet. Die Nahverkehrsleistungen umfassen den Betrieb von Stadtbahn- und Buslinien. Andere Geschäftsbereiche umfassen die Vermietungsaktivitäten der Gehry-Tower sowie die Werbe- und Vermarktungsaktivitäten der X-City und Vermietungsaktivitäten der HRG, welche nicht mehrheitlich durch den Konzern gehalten werden. Keines dieser Bereiche erfüllt die quantitativen Schwellenwerte für die Bestimmung berichtspflichtiger Segmente in den Jahren 2024 und 2025.
Es besteht weiterhin ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG), Hannover.
2. Bilanzierungs-, Bewertungs-, Berechnungs- und Konsolidierungsmethoden
Für die Aufstellung des verkürzten Konzern-Zwischenabschlusses wurden die für die Aufstellung des Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2024 angewandten Rechnungslegungsmethoden bis auf eine Ausnahme unverändert übernommen.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 waren folgende neuer oder überarbeiteter Standards und Interpretationen verbindlich anzuwenden; diese haben jedoch keinen wesentlichen Effekt auf den Konzernabschluss:
| IFRS/IFRIC | Bezeichnung |
|---|---|
| Änderungen an IAS 21 | Auswirkung von Änderungen der Wechselkurse: Mangel an Umtauschbarkeit |
Neue, aber noch nicht angewendete Rechnungslegungsvorschriften
Standards, deren Anwendungszeitpunkt erst nach dem Bilanzstichtag liegt, wurden nicht vorzeitig angewendet. Der Konzern erwartet voraussichtlich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
3. Konsolidierungskreis
Der Konsolidierungskreis stellt sich zusammenfassend zum 30. Juni 2025 wie folgt dar:
| Nr. | Name und Sitz der Konzerngesellschaft Hauptgeschäftstätigkeit |
Kapital-/ Stimmrechtsanteil | Anteile gehalten von |
|---|---|---|---|
| Konsolidierte Tochterunternehmen | |||
| 1 | Gehry-Tower Objektgesellschaft mbH, Hannover Grundstücksvermietung | 100 % | ÜSTRA |
| Nach der Equity-Methode einbezogene Unternehmen | |||
| Joint Venture / Gemeinschaftsunternehmen | |||
| 2 | ÜSTRA Reisen GmbH, Hannover | 90 % | ÜSTRA |
| Reiseverkehrsdienstleistungen | |||
| 3 | protec service GmbH, Hannover | 90 % | ÜSTRA |
| Reinigungs- und Sicherheitsdienstleistungen | |||
| 4 | TransTec Bauplanungs- und Managementgesellschaft Hannover mbH, Hannover | 90 % | ÜSTRA |
| Baumanagement | |||
| 5 | RevCon Audit und Consulting GmbH, Hannover | 90 % | ÜSTRA |
| Revisions- und Beratungsdienstleistungen | |||
| 6 | X-CITY MARKETING Hannover GmbH, Hannover | 50 % | ÜSTRA |
| Vermietung von Werbeflächen | |||
| 7 | Fahrgastmedien Hannover GmbH, Hannover | 90 % | ÜSTRA |
| Werbedienstleistungen | |||
| 8 | TaxiBus Vertriebs- und Vermittlungsgesellschaft mbH, Hannover | 50 % | ÜSTRA |
| Reiseverkehrsdienstleistungen | |||
| Assoziierte Unternehmen | |||
| 9 | Hannover Region Grundstücksgesellschaft mbH HRG & Co. Passerelle KG, Hannover Grundstücksverwaltung | 30 % | ÜSTRA |
| 10 | GVH - Großraum-Verkehr Hannover GmbH, Hannover Reiseverkehrsdienstleistungen | 33 % | ÜSTRA |
4. Konsolidierungsmethoden (einschließlich Equity-Methode)
Alle maßgeblichen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den konsolidierten Unternehmen (Schuldenkonsolidierung) sowie Aufwendungen und Erträge, die aus Leistungsbeziehungen dieser Unternehmen zueinander stammen (Aufwands- und Ertragskonsolidierung), werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.
Gemeinschaftsunternehmen / Joint Ventures sind Unternehmen, die der Konzern gemeinschaftlich führt. Die Bewertung erfolgt unter Anwendung der Equity-Methode. Assoziierte Unternehmen, bei denen der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung hat, werden unter Anwendung der Equity- Methode bewertet. Die Equity-Bewertung basiert auf den zum jeweiligen Bilanzstichtag aufgestellten Einzelabschlüssen dieser Gesellschaften.
5. Segmentinformationen 1. Januar bis 30. Juni 2025
| ÜSTRA entspricht berichtspflichtiges Segment (Verkehrs- und Transportleistungen) |
Andere Bereiche | Gesamtbetrag | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2025 | 2024 | 2025 | 2024 | 2025 | 2024 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Segmenterlöse | ||||||
| Gesamtumsätze | 84.458 | 83.546 | 272 | 310 | 84.730 | 83.856 |
| Intersegmentumsätze | 0 | 0 | -272 | -251 | -272 | -251 |
| Außenumsätze | 84.458 | 83.546 | 0 | 59 | 84.458 | 83.605 |
| Davon Erlöse aus Verträgen Mit Kunden | 83.199 | 82.217 | 0 | 0 | 83.199 | 83.217 |
| Davon Sonstige Umsatzerlöse | 1.259 | 1.239 | 0 | 59 | 1.259 | 1.239 |
| Überleitungen | ||||||
| Konzernumsatzerlöse | 84.458 | 83.605 | ||||
| Segmentergebnis | 0 | 0 | 86 | 111 | 86 | 111 |
| Überleitungen | ||||||
| a) Abweichende Wertmaßstäbe des Konzernabschlusses | ||||||
| Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen | 131 | 275 | ||||
| Pensionsverpflichtungen | -4.590 | 7.908 | ||||
| Unterschiedsbetrag unter Anwendung des IFRS 16 | 1.069 | 163 | ||||
| Unterschiede bei der Bilanzierung sonstiger Rückstellungen | -6.372 | -5.777 | ||||
| -9.762 | 2.569 | |||||
| b) Konzernabschlussspezifika | 38 | -2.695 | ||||
| c) Verlustübernahme | -40.798 | -38.821 | ||||
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -50.436 | -38.836 |
Die handelsrechtlichen Segmentergebnisse enthalten sämtliche Erträge und Aufwendungen, die in das Halbjahresergebnis nach Steuern, jedoch vor Ergebnisabführung einfließen. Nicht in das Ergebnis des Segments „ÜSTRA“ einbezogen sind die Bestandteile des Beteiligungsergebnisses der ÜSTRA, da die zugrunde liegenden Aktivitäten in den Ergebnissen der jeweiligen Segmente reflektiert werden. Die Festlegung der Segmentergebnisgröße wie auch die zur Ermittlung der Segmentergebnisse herangezogenen Wertmaßstäbe berücksichtigen die internen Steuerungs- und Berichtspraktiken. Da die interne Berichterstattung keine Informationen zum Segmentvermögen und zu den Segmentschulden enthält und Angaben hierüber auch nicht auf andere Weise dem Konzernvorstand vorgelegt werden, unterbleibt eine Bestimmung des Segmentvermögens und der Segmentschulden gleichfalls in diesem Konzernabschluss.
Die im Segmentergebnis enthaltenen Aufwendungen zur Ausstattung der Versorgungseinrichtung setzen sich aus laufenden Zuwendungen in Höhe von 7.906 Tsd. €.
Die sich zwischen den Segmentinformationen nach HGB und Konzerninformationen nach IFRS ergebenden Überleitungsposten umfassen im Wesentlichen folgende Sachverhalte:
Nutzungsdaueranpassungen bei Sachanlagen
Für Stadtbahnwagen und Busse der ÜSTRA wird in der IFRS-Rechnungslegung von einer längeren wirtschaftlichen Nutzbarkeit ausgegangen, sodass sich die verrechneten Abschreibungen sowie die Aufwendungen und Erträge aus Veräußerungsvorgängen von den handelsrechtlichen Segmentergebnisbestandteilen unterscheiden.
Pensionsverpflichtungen
Anders als in der handelsrechtlichen Rechnungslegung werden im Konzernabschluss die mittelbar über die Versorgungseinrichtung zugerechneten Pensionsverpflichtungen vollständig angesetzt. Darüber hinaus bestehen Unterschiede im zugrunde gelegten Diskontierungssatz. Im Zeitablauf kommt es deshalb zu Abweichungen bei der jährlichen Dotierung der Pensionsrückstellungen.
IFRS 16
In den Einzelabschlüssen der Gesellschaften werden in der Gewinn- und Verlustrechnung der Aufwand aus Operating-Leasingverhältnissen unter den Posten Materialaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Im Konzernabschluss werden stattdessen Abschreibungen auf das Nutzungsrecht und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Ein Leasingnehmer erfasst ein Nutzungsrecht (right-of-use asset), das sein Recht auf die Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswertes darstellt, sowie eine Schuld aus dem Leasingverhältnis, die seine Verpflichtung zu Leasingzahlungen darstellt. Das Nutzungsrecht wird über die Vertragslaufzeit linear abgeschrieben.
Verlustübernahme
Die im Einzelabschluss der ÜSTRA gezeigte Verlustübernahme im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der VVG wird im Konzernabschluss als Einstellung in die Kapitalrücklage ausgewiesen.
6. Angaben zu einzelnen Sachverhalten in der Berichtsperiode
Zusätzliche Erläuterungen zu Finanzinstrumenten
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Klassifizierung und Methoden der Ausbuchung sind identisch zum 31. Dezember 2024.
i. Ansatz und Bewertung
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und ausgegebene Schuldinstrumente werden ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind, angesetzt. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst, wenn das Unternehmen Vertragspartei nach den Vertragsbestimmungen des Instruments wird.
Ein finanzieller Vermögenswert (außer einer Forderung aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente) oder eine finanzielle Verbindlichkeit wird beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Bei einem Posten, der nicht zu FVTPL bewertet wird, werden die Transaktionskosten, die direkt seinem Erwerb bzw. seinen Ausgaben zurechenbar sind, hinzugerechnet bzw. abgezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ohne wesentliche Finanzierungskomponente werden beim erstmaligen Ansatz zum Transaktionspreis bewertet.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) eingestuft und bewertet. Eine finanzielle Verbindlichkeit wird zu FVTPL eingestuft, wenn sie als zu Handelszwecken gehalten eingestuft wird, ein Derivat ist oder beim erstmaligen Ansatz, als ein solches designiert wird. Für den Konzern ist lediglich der Ansatz von Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten einschlägig. Gewinne und Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten stellen im wesentlichen Zinsaufwendungen aus Darlehen dar und werden im Zinsergebnis erfolgswirksam erfasst.
Gewinne und Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten stellen im wesentlichen Zinsaufwendungen aus Darlehen dar und werden im Zinsergebnis erfolgswirksam erfasst.
ii. Wertminderung
Für finanzielle Vermögenswerte, deren Folgebewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten erfolgt, wendet der Konzern das Expected-Credit-Loss (ECL)-Modell gemäß IFRS 9 an. Danach hängt die Höhe der als Risikovorsorge für erwartete Kreditausfälle erfassten Wertberichtigung grundsätzlich davon ab, inwieweit sich das Ausfallrisiko seit dem erstmaligen Ansatz verschlechtert hat. Der sog. allgemeine Ansatz unterscheidet dabei zwischen folgenden beiden Bewertungsebenen:
| ― | 12-Monats-ECL: Bei erstmaliger Erfassung und wenn sich das Ausfallrisiko ab dem erstmaligen Ansatz des Fremdkapitalinstrumentes nicht signifikant erhöht hat, wird eine Wertberichtigung für die innerhalb der nächsten zwölf Monate erwarteten Kreditausfälle erfasst. |
| ― | Gesamtlaufzeit-ECL: Wenn sich das Ausfallrisiko signifikant erhöht hat, wird eine Wertberichtigung für die erwarteten Kreditverluste über die gesamte Laufzeit des finanziellen Vermögenswerts erfasst. |
Bei der Bemessung des Ausfallrisikos werden angemessene quantitative und qualitative Informationen und Erfahrungswerte des Konzerns sowie kundenspezifische Informationen und Prognosen künftiger wirtschaftlicher Bedingungen einbezogen.
Der Konzern schätzt zu jedem Abschlussstichtag ein, ob finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten in der Bonität beeinträchtigt sind. Ein finanzieller Vermögenswert ist in der Bonität beeinträchtigt, wenn ein Ereignis oder mehrere Ereignisse mit nachteiligen Auswirkungen auf die erwarteten zukünftigen Zahlungsströme des finanziellen Vermögenswertes auftreten. Es wird angenommen, dass das Ausfallrisiko eines finanziellen Vermögenswerts signifikant angestiegen ist, wenn er über 360 Tage überfällig ist.
Der Konzern betrachtet einen finanziellen Vermögenswert als ausgefallen, wenn sich in Zusammenhang mit eingeleiteten Inkassobemühungen die Bonität eines Schuldners als zweifelhaft herausstellt oder der Konzern Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Schuldners erlangt. In diesem Fall gilt der Schuldner als ausgefallen.
Finanzielle Vermögenswerte werden abgeschrieben, wenn nach angemessener Einschätzung nicht mehr erwartet wird, dass der finanzielle Vermögenswert noch ganz oder teilweise realisierbar ist.
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hat der Konzern den vereinfachten Ansatz angewendet und die Wertberichtigungen stets in Höhe der über die Gesamtlaufzeit erwarteten Kreditverluste (expected credit losses) bemessen. Ausgangspunkt des Wertminderungsmodells ist eine Analyse der tatsächlichen historischen Ausfallraten. Diese historischen Ausfallraten werden bei gegebener Relevanz unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen und der Einflüsse aktueller Veränderungen im makroökonomischen Umfeld angepasst. Aufgrund äußerst geringer, bonitätsbedingter Forderungsausfälle in der Vergangenheit wird der erwartete Kreditverlust derzeit für das Gesamtportfolio an Forderungen des Konzerns ermittelt. Die historischen Ausfallraten werden aber regelmäßig analysiert, um bei Bedarf eine differenzierte Vorgehensweise für unterschiedliche Portfolios anzuwenden.
iii. Abschreibung
Der Bruttobuchwert eines finanziellen Vermögenswertes wird abgeschrieben, wenn der Konzern nach angemessener Einschätzung nicht davon ausgeht, dass der finanzielle Vermögenswert ganz oder teilweise realisierbar ist. Im Konzern ist dies der Fall, wenn davon auszugehen ist, dass aus einem Insolvenzverfahren keinerlei Rückflüsse zu erwarten sind.
In folgender Tabelle werden die Buchwerte, Wertansätze nach IFRS 9 und beizulegenden Zeitwerte zum 30. Juni 2025/31. Dezember 2024 dargestellt:
| Finanzanlagen | Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | |||
|---|---|---|---|---|
| 30.6.2025 | Vorjahr | 30.6.2025 | Vorjahr | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| zu fortgeführten Anschaffungskosten | 0 | 0 | 14.216 | 15.205 |
| Beizulegender Zeitwert, entspricht dem Buchwert | 17.618 | 17.744 | 0 | 0 |
| (davon marktgängige Kapitalanlagen) | (17.517) | (17.643) | ||
| Buchwert | 17.618 | 17.744 | 14.216 | 15.205 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | Sonstige finanzielle Vermögenswerte | |||
|---|---|---|---|---|
| 30.6.2025 | Vorjahr | 30.6.2025 | Vorjahr | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | Tsd. € | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| zu fortgeführten Anschaffungskosten | 26.515 | 53.653 | 55.362 | 22.977 |
| Beizulegender Zeitwert, entspricht dem Buchwert | 0 | 0 | 0 | 0 |
| (davon marktgängige Kapitalanlagen) | ||||
| Buchwert | 26.515 | 53.653 | 55.362 | 22.977 |
| Summe | Summe | |
|---|---|---|
| 30.06.2025 | Vorjahr | |
| --- | --- | --- |
| Tsd. € | Tsd. € | |
| --- | --- | --- |
| zu fortgeführten Anschaffungskosten | 96.093 | 91.834 |
| Beizulegender Zeitwert, entspricht dem Buchwert | 17.618 | 17.744 |
| (davon marktgängige Kapitalanlagen) | (17.517) | (17.643) |
| Buchwert | 113.711 | 109.578 |
Über erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten verfügt der Konzern nicht.
Die ÜSTRA hält Kapitalanlagen, unter anderem in verpfändeten Fondsanteilen (zum Zwecke der Sicherung der Wertkonten), deren beizulegender Zeitwert durch die auf einem aktiven Markt veröffentlichten Marktpreise (FVTPL) bestimmt wird (Stufe 1), sowie Termingeldanlagen.
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei Banken oder Finanzinstituten hinterlegt. Der Konzern geht davon aus, dass seine Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente auf Grundlage der externen Ratings der Banken und Finanzinstitute ein geringes Ausfallrisiko aufweisen.
Die Buchwerte für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte stellen einen angemessenen Näherungswert für die beizulegenden Zeitwerte dar. Gleiches gilt für die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Beizulegender Zeitwert
Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie gem. IFRS 13 eingeordnet, basierend auf dem Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:
| • | Stufe 1 - In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise; |
| • | Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist; |
| • | Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Input-Parameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist. |
Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.
Im Geschäftsjahr haben keine Umgruppierungen zwischen den Stufen stattgefunden.
Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.
Im Konzern werden lediglich Fondsanteile zum beizulegenden Zeitwert unter Bezugnahme auf den beobachtbaren Marktwert bewertet.
Das Bewertungsmodell finanzieller Verbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, berücksichtigt den Barwert der erwarteten Zahlungen, diskontiert mit einem risikoadjustierten Abzinsungssatz.
Alle anderen finanziellen Vermögenswerte und Schulden sind in der folgenden Tabelle nicht enthalten. Deren Buchwert entspricht näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert.
30. Juni 2025
| Buchwert | ||||
|---|---|---|---|---|
| Zwingend zu FVTPL | Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| In Tsd. € | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert | ||||
| Marktgängige Kapitalanlagen | 17.517 | 17.517 | ||
| 17.517 | 0 | 0 | 17.517 | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 14.217 | 14.217 | ||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 55.362 | 55.362 | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 26.515 | 26.515 | ||
| 0 | 96.094 | 0 | 96.094 | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden | ||||
| Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 105.812 | 105.812 | ||
| sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen | 48.068 | 48.068 | ||
| 0 | 0 | 153.880 | 153.880 |
| Beizulegender Zeitwert | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| In Tsd. € | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert | ||||
| Marktgängige Kapitalanlagen | 17.517 | 17.517 | ||
| 17.517 | 0 | 0 | 17.517 | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | ||||
| 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden | ||||
| Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | ||||
| sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen | 105.812 | 0 | ||
| 0 | 105.812 | 0 | 0 |
31. Dezember 2024
| Buchwert | ||||
|---|---|---|---|---|
| Zwingend zu FVTPL | Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten | Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| In Tsd. € | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert | ||||
| Marktgängige Kapitalanlagen | 17.643 | - | 17.643 | |
| 17.643 | 0 | 0 | 17.643 | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 15.205 | 15.205 | ||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 22.977 | 22.977 | ||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 53.652 | 53.652 | ||
| 0 | 91.834 | 0 | 91.834 | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden | ||||
| Finanzverbindlichkeiten | 112.757 | 112.757 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen | 45.828 | 45.828 | ||
| 0 | 0 | 153.858 | 153.585 |
| Beizulegender Zeitwert | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Gesamt | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| In Tsd. € | ||||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert | ||||
| Marktgängige Kapitalanlagen | 17.643 | 17.643 | ||
| 17.643 | 0 | 0 | 17.643 | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | ||||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||||
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | ||||
| 0 | 0 | 0 | 0 | |
| Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden | ||||
| Finanzverbindlichkeiten | 112.238 | 112.238 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Verpflichtungen | ||||
| 0 | 112.238 | 0 | 112.238 |
Kreditrisiko
Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen bzw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Finanzanlagen, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Flüssigen Mittel und sonstigen finanzielle Vermögenswerte des Konzerns.
Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Vertragsvermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.
Wertminderungen finanzieller Vermögenswerte
Im Konzern werden Wertberichtigungen im Wesentlichen für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerte gebildet. Für Zahlungsmittel und sonstige finanzielle Vermögenswerte sind die erwarteten Verluste hingegen von untergeordneter Bedeutung.
Da Entgelte für die Erbringung von Personenbeförderungsleistungen in wesentlichem Umfang im Voraus vereinnahmt werden, sind die mit dem operativen Geschäft verbundenen Adressenausfallrisiken insgesamt als nicht signifikant anzusehen. Größere Einzelforderungen richten sich in der Regel gegen Personen, die der öffentlichen Hand nahestehen und von zweifelsfreier Bonität sind. Bei den übrigen breit gestreuten Debitoren mit privatwirtschaftlichem Hintergrund besteht das Forderungsmanagement im Wesentlichen in der Festlegung von Kreditlinien und einem konsequenten Mahnwesen. Eine gesonderte Besicherung durch Versicherungen o. ä. erfolgt indes nicht.
Die allgemein eingeräumten Zahlungsziele sind abhängig von der Art der fakturierten Leistung. Fakturierungen von Leistungen des Verkehrs- und Transportsegments im Rahmen des Fahrkartenverkaufs sowie von sonstigen Dienstleistungen sind im Allgemeinen mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen versehen. Bei Werkstattleistungen sowie bei Ausgleichsansprüchen gegen die öffentliche Hand bzw. der öffentlichen Hand nahestehenden Personen bestehen dagegen unterschiedliche, teilweise von Nebenbedingungen abhängige Fälligkeitsabreden.
Der Konzern wendet in Bezug auf die Wertberichtigung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen den vereinfachten Wertminderungsansatz gemäß IFRS 9 an, somit werden die über die Vertragslaufzeit erwarteten Kreditverluste berücksichtigt. Ausgangspunkt des Wertminderungsmodells ist eine Analyse der tatsächlichen historischen Ausfallraten. Diese historischen Ausfallraten werden bei gegebener Relevanz unter Berücksichtigung zukunftsgerichteter Informationen und der Einflüsse aktueller Veränderungen im makroökonomischen Umfeld angepasst. Aufgrund äußerst geringer, bonitätsbedingter Forderungsausfälle in der Vergangenheit wird der erwartete Kreditverlust derzeit für das Gesamtportfolio an Forderungen des Konzerns ermittelt. Die historischen Ausfallraten werden aber regelmäßig analysiert, um bei Bedarf eine differenzierte Vorgehensweise für unterschiedliche Portfolios anzuwenden.
(1) Anlagevermögen
Im Berichtsjahr haben sich die Sachanlagen im Wesentlichen durch die planmäßige Abschreibung verringert. Dem gegenüber standen Zugänge in Höhe von 11.434 Tsd. €.
Zum Stichtag sind Nutzungsrechte im Sinne des IFRS 16 im Sachanlagevermögen von 17.866 Tsd. € (31. Dezember 2024: 18.677 Tsd. €) aktiviert. Ein wesentlicher Teil der Nutzungsrechte entfällt auf den Flächennutzungsvertrag. Der Flächennutzungsvertrag setzt sich aus einer jährlich fixen Vergütung von 1.000 Tsd. € und einer an das Spartenergebnis Stadtbahn geknüpften, variablen Komponente zusammen. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von 12 Monaten vor seinem Auslaufen schriftlich gekündigt wird. Aktuell ist keine Kündigung geplant. Daher geht der Konzern von einer Laufzeit von 13 Jahren aus, was der Restlaufzeit des ÖDA entspricht. Gemäß IFRS 16.38 (b) i.V.m. 16.27 (b) sind die variablen Leasingzahlungen im Fall der ÜSTRA nicht bei der Bewertung der Leasingverbindlichkeit zu berücksichtigen und werden weiterhin in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der das eingetretene Ereignis die Zahlung auslöst.
(2) Sonstige finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 55.364 Tsd. € (31. Dezember 2024: 22.977 Tsd. €) enthalten Forderungen gegen die VVG aus Verlustübernahme in Höhe von 40.797 Tsd. € sowie Termingeldanlagen in Höhe von 8.000 Tsd. €.
(3) Sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte
Die sonstigen nicht finanziellen Vermögenswerte enthalten Forderungen aus umsatzsteuerlicher Organschaft gegen die VVG in Höhe von 2.924 Tsd. €.
(4) Pensionsrückstellungen
Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgt auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens. Wie auch bereits im Vorjahr, wurden die Richttafeln 2018 G von K. Heubeck berücksichtigt. Die weiteren bei der Ermittlung der Pensionsverpflichtungen zugrunde gelegten versicherungsmathematischen Bewertungsparameter entsprechen mit Ausnahme des Diskontierungszinssatzes von 3,85 % (31. Dezember 2024: 3,5 %) denen zum 31. Dezember 2024. Zum 30. Juni 2025 ergibt sich ein Gesamtverpflichtungsumfang von 305.005 Tsd. € (31. Dezember 2024: 319.636 Tsd. €). Das vom Verpflichtungsumfang abgesetzte Planvermögen, das im Wesentlichen aus Schuldinstrumenten, Immobilien und Bankguthaben besteht, wird zum 30. Juni 2025 mit 270.322 Tsd. € (31. Dezember 2024: 252.561 Tsd. €) bewertet. Somit ergibt sich eine Netto-Pensionsverpflichtung von 34.683 Tsd. € (31. Dezember 2024: 67.075 Tsd. €). Die verbleibenden Dienstzeitaufwendungen von 3.883 Tsd. € (Vergleichszeitraum: 3.622 Tsd. €) und Zinsaufwendungen von 5.271 Tsd. € (Vergleichszeitraum: 5.181 Tsd. €) sind im Personalaufwand enthalten. Aus der Anpassung des Diskontierungszinssatzes reduziert sich die Pensionsverpflichtung. Der Ausweis aus der Neubewertung (einschließlich versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste) der Auswirkungen der Vermögenswertobergrenze (ohne Berücksichtigung von Nettozinsen, da auf den Konzern nicht anwendbar) und der Erträge aus Planvermögen (ohne Berücksichtigung von Nettozinsen) werden sofort in der Bilanz und in der Periode, in welcher sie anfallen, in einer Rücklage für Pensionsverpflichtungen im sonstigen Ergebnis (debitorisch oder kreditorisch) der Pensionsverpflichtungen erfolgt im sonstigen Ergebnis in Höhe von 11.305 Tsd. €.
(5) Übrige kurz- und langfristige Rückstellungen
Der Posten besteht überwiegend aus Rückstellungen für Vorruhestandsvereinbarungen und drohende Verluste. Die übrigen Rückstellungen befinden sich mit 24.306 Tsd. € auf dem Vorjahresniveau (31. Dezember 2024: 24.764 Tsd. €).
(6) Kurz- und Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Im ersten Halbjahr 2025 erfolgten planmäßige Tilgungen in Höhe von 6.945 Tsd. €.
(7) Kurz- und Langfristiges sonstige Verpflichtungen
Die sonstigen Verpflichtungen enthalten Verpflichtungen aus der Passivierung von Leasingverbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind.
Die Leasingverbindlichkeiten betragen zum 30. Juni 2025 18.727 Tsd. € (31. Dezember 2024: 19.470 Tsd. €), davon kurzfristige Leasingverpflichtungen 2.246 Tsd. €.
(8) Umsatzerlöse
| 30.06.2025 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| Tsd. € | Tsd. € | |
| --- | --- | --- |
| Verkehrs- und Transportleistungen | 66.750 | 68.253 |
| Instandhaltungsleistungen | 14.504 | 12.833 |
| Sonstige Dienstleistungen | 3.204 | 2.519 |
| 84.458 | 83.605 |
Die Umsatzerlöse gliedern sich nach der Art der erbrachten Leistungen wie folgt:
| 30.06.2025 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| Tsd. € | Tsd. € | |
| --- | --- | --- |
| Erlöse aus Verträgen mit Kunden | ||
| Tarifeinnahmen Linien- und Gelegenheitsverkehr | 61.501 | 68.253 |
| Instandhaltungsleistungen | 14.504 | 12.833 |
| Erträge aus weiterberechneten Kosten | 7.194 | 1.280 |
| Sonstige Dienstleistungen | ||
| Reklameflächenvermietung | 661 | 588 |
| Mieten und Pachten | 598 | 651 |
| 1.259 | 1.239 | |
| 84.458 | 83.605 |
Die Geschäftsaktivitäten des Konzerns sind ausschließlich inlandsbezogen. Umsatzerlöse mit externen Kunden in Drittländern werden nicht getätigt.
Die Tarifeinnahmen aus Linien- und Gelegenheitsverkehr werden zeitraumbezogen, entsprechend der zeitlichen Nutzung der Fahrkarten, erbracht. In den Tarifeinnahmen aus Linien- und Gelegenheitsverkehr sind 61.501 Tsd. € aus GVH-Tarifeinnahmen enthalten, in denen neben den Tarifeinnahmen aus dem Verkauf von Fahrkarten auch erlösmindernde Effekte aus dem GVH- Poolausgleich in Höhe von 2.533 Tsd. € enthalten sind.
Die Erlöse aus Mieten und Pachten sowie Reklameflächenvermietung sind Umsatzerlöse im Sinne des IFRS 16. Hier tritt die ÜSTRA als Leasinggeber auf.
(9) Sonstige betriebliche Erträge
Der Konzern hat Zuwendungen der öffentlichen Hand in Höhe von 45.053 Tsd. € erhalten.
(10) Materialaufwand
Der Materialaufwand erhöhte sich deutlich gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitraum von 43.055 Tsd. € auf 55.214 Tsd. €, was insbesondere dem Anstieg des Postens Anmietungen fremder Fahrzeuge (+10.580 Tsd. €) zuzuschreiben ist und aus der Umgliederung des Projekts „sprinti“ aus den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Vorjahr: 5.392 Tsd. €) resultiert.
(11) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des ÜSTRA Konzerns von 20.594 Tsd. € sind gegenüber dem Vorjahreszeitraum (26.537 Tsd. €) zurückgegangen, was insbesondere aus der Umgliederung des Projekts „sprinti“ in die Position Fremdleistungen (-5.392 Tsd. €) resultiert.
(12) Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen
Beziehungen zur Muttergesellschaft
Oberste Muttergesellschaft und gleichzeitig herrschende Gesellschafterin der ÜSTRA ist die Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft Hannover mbH (VVG), Hannover. In deren Konzernabschluss ist die ÜSTRA einbezogen (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Der Konzernabschluss der WG wird nach § 325 HGB der das Unternehmensregister führenden Stelle übermittelt und dort bekannt gemacht. Die Beziehungen mit der VVG beschränken sich unverändert auf die typischerweise im Rahmen des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vorzunehmenden organschaftlichen Steuerverrechnungen sowie auf die Durchführung der Ergebnisabführung. Die ÜSTRA hat von der VVG Abschlagszahlungen auf das für das Geschäftsjahr 2025 erwartete handelsrechtliche Jahresergebnis in Höhe von 24.492 Tsd. € (Vergleichszeitraum: 30.000 Tsd. €) erhalten.
Sonstige Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Personen
Es wurden Umsatzerlöse in Höhe von 14.504 Tsd. € (Vergleichszeitraum: 12.833 Tsd. €) aus dem mit der infra Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra), Betreiberin des Schienennetzes, geschlossenen Instandhaltungsvertrag erzielt, der die Inspektion, die Wartung sowie die Instandsetzung der Schieneninfrastrukturanlagen umfasst.
Für die Nutzung der Schieneninfrastruktur bestehen zwischen ÜSTRA und der Schwestergesellschaft infra gegenseitige Leistungsbeziehungen. Die für den Betrieb der Stadtbahnen notwendigen Schieneninfrastrukturanlagen stehen nicht im Eigentum der ÜSTRA. Diese werden von der infra zur Nutzung für den Fahrbetrieb im Personennahverkehr überlassen. Im Anlagen-Nutzungsvertrag hat sich die ÜSTRA gegenüber der infra verpflichtet, zuzüglich zu einem Fixbetrag von 1.000 Tsd. €, welcher quartalsweise in Höhe von 250 Tsd. € gezahlt wird, einen Betrag von 50,0 % des in der Sparte Stadtbahn erwirtschafteten Gewinns nach Feststellung des Jahresabschlusses an die infra als Pacht zu zahlen. Im Berichtszeitraum sind im Rahmen des mit der infra bestehenden Anlagennutzungsvertrags Nutzungsentgelte in Höhe von 500 Tsd. € gezahlt worden. Die Aufwendungen verteilen sich auf Abschreibungen auf das Right of use in Höhe von 433 Tsd. € und Zinsaufwand in Höhe von 92 Tsd. €.
Unverändert werden innerhalb des Konzernverbunds der VVG Energiebeschaffungen getätigt, die zu einem entsprechenden Materialaufwand in Höhe von 8.823 Tsd. € (Vergleichszeitraum: 7.745 Tsd. €) führen.
Ferner unterhält der Konzern Beziehungen zur Versorgungseinrichtung der ÜSTRA e.V., die in erster Linie die Einlage liquider Mittel in das Kassenvermögen betreffen. Die im Berichtszeitraum zugeführten und zur Deckung des Liquiditätsbedarfs für die laufenden Pensionszahlungen bestimmten Bareinlagen in Höhe von 7.906 Tsd. € (Vergleichszeitraum: 7.138 Tsd. €) führen zu einer entsprechenden Reduktion der Pensionsrückstellungen und haben damit keine Ergebnisauswirkungen. Darüber hinaus bestehen zur Versorgungseinrichtung laufende Geschäftsbeziehungen aus der Anmietung von Räumlichkeiten und der Weiterbelastung von Kostenanteilen, die sich hinsichtlich des Umfangs und der Bedingungen gegenüber dem Geschäftsjahr 2024 nicht wesentlich verändert haben. Im Geschäftsjahr 2024 wurde von der Versorgungseinrichtung des ÜSTRA e.V. ein unbefristetes Darlehen in Höhe von 25.000 Tsd. € aufgenommen. Die Verzinsung erfolgt zum 12-Monats-Euribor. Die Kündigung ist mit einer Frist von 3-Monaten möglich. Das Darlehen erfüllte zum 31. Dezember 2024 nicht die Kriterien eines Planvermögens im Sinne des IAS 19, sodass sich das Planvermögen entsprechend dem Marktwert in Höhe von 24.952 Tsd. € reduziert wurde. Dementsprechend wurde im Konzern das Darlehen der VE eliminiert. Anfang 2025 fand eine vertragliche Anpassung statt, sodass das Darlehen zum 30. Juni 2025 die Kriterien eines Planvermögens im Sinne des IAS 19 erfüllt. Dementsprechend wurden die Pensionsrückstellungen reduziert.
7. Zuwendungen der öffentlichen Hand
Die ÜSTRA erhält Zuwendungen der öffentlichen Hand, insbesondere in Form von Investitionszuschüssen für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte, die durch die LNVG nach dem EntflechtG sowie auf der Grundlage von Einzelvereinbarungen gewährt werden. Hinsichtlich der bezuschussten Investitionen sind regelmäßig Bindefristen zu beachten, deren Verletzung entsprechende Rückforderungsansprüche der Zuwendungsgeber auslöst. Im Berichtsjahr hat der Konzern Zuwendungen in Höhe erhalten, die gezahlt wurden in 2025 177 Tsd.€.
Zudem hat der Konzern Zuwendungen aus Fördermitteln in Höhe von 45.053 Tsd. € erhalten. Die Zuwendungen wurden erfolgswirksam in den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst.
8. Ereignisse nach Ende der Zwischenberichtsperiode
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben, haben sich nicht ergeben.
Hannover, den 25. September 2025
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft
Der Vorstand
gez. Elke van Zadel
gez. Denise Hain
gez. Regina Oelfke
Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Zwischenberichterstattung der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Hannover, den 25. September 2025
**ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe
Aktiengesellschaft**
Der Vorstand
gez. Elke van Zadel
gez. Denise Hain
gez. Regina Oelfke
Have a question? We'll get back to you promptly.