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LEONI AG

Annual Report Oct 8, 2025

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Annual Report

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LEONI AG

Nürnberg

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

Zusammengefasster Lagebericht 2024

Der LEONI-Konzernlagebericht wurde gemäß § 315 Abs. 5 HGB in Verbindung mit § 298 Abs. 2 HGB mit dem Lagebericht der LEONI AG zusammengefasst. Der Lagebericht wird daher zusammengefasster Lagebericht genannt. Der Jahresabschluss der LEONI AG, der nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt wird, und der zusammengefasste Lagebericht werden zeitgleich im Unternehmensregister veröffentlicht. Die bereitgestellten Informationen gelten, soweit nicht anders vermerkt, für den LEONI-Konzern sowie für die LEONI AG gemeinsam. Kapitel, die lediglich Informationen zur LEONI AG enthalten, sind als solche gekennzeichnet.

1 Grundlagen des Konzerns

1.1 Geschäftsmodell und Organisationsstruktur

LEONI ist ein globaler Anbieter von Produkten, Lösungen und Dienstleistungen für das Energie- und Datenmanagement in der Automobilindustrie. Die Wertschöpfungskette reicht von standardisierten Leitungen über Spezial- und Datenkabel bis hin zu hochkomplexen Bordnetz-Systemen samt zugehöriger Komponenten - von der Entwicklung bis zur Produktion. Als Innovationspartner mit ausgeprägter Entwicklungs- und Systemkompetenz unterstützen wir unsere Kunden auf dem Weg zu immer nachhaltigeren und vernetzten Mobilitätskonzepten vom autonomen Fahren bis zu alternativen Antrieben und Ladesystemen. Dafür entwickelt LEONI Kabellösungen und Bordnetz-Systeme der nächsten Generation, die beispielsweise durch zonale Architektur Komplexität reduzieren und höhere Automatisierungsgrade ermöglichen. Unser Geschäft war im Geschäftsjahr 2024 in die Unternehmensbereiche Wiring Systems Division (WSD) und Automotive Cable Solutions (ACS) unterteilt.

Der Unternehmensbereich Wiring Systems zählt gemessen am Umsatz zu den weltweit größten Anbietern von kompletten Bordnetz-Systemen und kundenspezifischen Kabelsätzen für die Fahrzeugindustrie. Der Unternehmensbereich Automotive Cable Solutions ist einer der europaweit führenden Hersteller von Fahrzeugleitungen. Die LEONI AG agiert als Konzernholding, die sich im Wesentlichen auf Finanzierungs- sowie Governanceaufgaben fokussiert. Das weltweite Produktionsnetzwerk besteht aus Fertigungsstätten in zahlreichen Ländern in West- und Osteuropa, Nordafrika, Amerika und Asien. Die Standorte werden nach Kostenvorteilen und Logistikanforderungen ausgewählt und befinden sich in Wachstumsregionen der bearbeiteten Kernmärkte sowie möglichst in regionaler Nähe unserer Kunden.

Mitte September 2024 wurden rechtlich bindende Vereinbarungen über eine strategische Partnerschaft mit der chinesischen LUXSHARE-Gruppe unterzeichnet. Der Vollzug (Closing) dieser Vereinbarungen, durch die die LEONI AG einen finanzstarken Mehrheitseigentümer erhält und zugleich der Unternehmensbereich ACS durch die LEONI AG an eine LUXSHARE-Tochtergesellschaft veräußert, erfolgte am 9. Juli 2025 (bezüglich des Unternehmensbereichs ACS) bzw. am 10. Juli 2025. Weitere Informationen hierzu enthält das Kapitel ↄ Wichtige Ereignisse. Die Aktivitäten der ACS werden in der Berichterstattung als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt. Entsprechend der Anforderungen von IFRS 5 erfolgt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzernbilanz ein separater Ausweis des aufgegebenen Geschäftsbereichs. Das Vorjahr wurde in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Konzern-Kapitalflussrechnung entsprechend angepasst.

1.2 Wesentliche Standorte und Konsolidierungskreis

Ende 2024 war LEONI mit 52 vollkonsolidierten Tochtergesellschaften (Vorjahr: 52) in 26 Ländern (Vorjahr: 26) in Asien, Amerika und der Region EMEA (Europe, Middle East, Africa) präsent. Diese teilten sich auf in 8 (Vorjahr: 8) inländische und 44 (Vorjahr: 44) ausländische Gesellschaften, davon 8 in Asien, 11 in Amerika und 25 in der Region EMEA. Auf den aufgegebenen Geschäftsbereich entfallen 12 Tochtergesellschaften. Der Konsolidierungskreis hat sich im Berichtsjahr nicht wesentlich verändert.

1.3 Arbeitnehmer*innen

Ende 2024 zählte die Stammbelegschaft des fortgeführten Geschäftsbereichs 82.230 Arbeitnehmer*innen und damit 9.521 weniger als am Vorjahresstichtag (Vorjahr: 91.751). Zum einen hat LEONI die Kapazitäten an zahlreichen Produktions-Standorten der sinkenden Nachfrage angepasst. Zum anderen wurde mit einer Restrukturierung in den Overhead-Bereichen ein wichtiger Beitrag zur Wiederherstellung wettbewerbsfähiger Kostenstrukturen geleistet.

Die große Mehrheit der Arbeitnehmer*innen, 80.621 Personen oder 98 Prozent, waren in der Berichtsperiode im Ausland tätig (Vorjahr: 90.057 Personen oder 98 Prozent). Auf Deutschland entfielen 1.609 Arbeitnehmer*innen (Vorjahr: 1.694).

Grafik Arbeitnehmer*innen nach Regionen (Stand: 31. Dezember)

2024 2023
EMEA gesamt 69.774 84,9 % 77.013 83,9 %
- Osteuropa 24.050 29,2 % 31.812 34,7 %
- Afrika 42.627 51,8 % 41.776 45,5 %
- Deutschland 1.609 2,0 % 1.694 1,8 %
- Restliches EMEA 1.488 1,8 % 1.731 1,9 %
Amerika 9.918 12,1 % 12.033 13,1 %
Asien 2.538 3,1 % 2.705 2,9 %

Im aufgegebenen Geschäftsbereich waren am Ende des Geschäftsjahres 3.318 Arbeitnehmer*innen beschäftigt (Vorjahr: 3.471).

1.4 Kunden und Absatzmärkte

Zu den Kunden des fortgeführten Geschäftsbereichs zählen hauptsächlich Automobilproduzenten sowie deren Zulieferer. Diese Abnehmergruppe trug 2024 rund 100 Prozent des Gesamtumsatzes bei (Vorjahr: 98 Prozent). Mit den fünf größten Kunden erwirtschaftete LEONI in der Berichtsperiode ein Geschäftsvolumen von circa 2,6 Mrd. € (Vorjahr: 2,7 Mrd. €). Dies entsprach rund 68 Prozent des Konzernumsatzes (Vorjahr: 64 Prozent).

Der Unternehmensbereich Wiring Systems beliefert die führenden Automobilhersteller weltweit mit Bordnetzen, wobei die Modellpalette vom Kleinfahrzeug über die Kompakt- und Mittelklasse bis hin zum Premium- und Luxussegment reicht. Von großer Bedeutung sind darüber hinaus die Automobilzuliefer- und die Nutzfahrzeugindustrie. Hinzu kommen Hersteller von Agrar- und Sonder- sowie von Freizeitfahrzeugen. Unsere Komponenten, Kabelsätze und Bordnetz-Systeme entstehen während der Konzept- und Entwicklungsphase eines neuen Fahrzeugs in intensiver Zusammenarbeit mit den jeweiligen Kunden. Auf Basis unseres großen, spezifischen Know-hows in den Bereichen Entwicklung, Herstellung und Distribution von Bordnetz-Systemen sowie unserer hohen Qualität und Zuverlässigkeit pflegen wir langjährige Beziehungen zu unseren Abnehmern.

Regional betrachtet liegen die bedeutendsten Absatzmärkte in Europa, Amerika und Asien. Mit einem Umsatzanteil von rund 80 Prozent (Vorjahr: 79 Prozent) ist die Region Europa - inklusive dem Nahen Osten und Afrika (EMEA) - das wichtigste Absatzgebiet des Unternehmensbereichs. Auf Amerika entfallen circa 13 Prozent (Vorjahr: 13 Prozent) und auf Asien etwa 7 Prozent (Vorjahr: 8 Prozent) des Umsatzes.

Der Kundenkreis des Bereichs Automotive Cable Solutions umfasst im Wesentlichen weltweit tätige Bordnetz-Hersteller und viele weitere Automobilzulieferer (Tier 1 und Tier 2). Das Produktspektrum beinhaltet im Wesentlichen Standard-, Spezial- und Ladekabel für die Automobilindustrie. Wir arbeiten langjährig und eng mit unseren Kunden zusammen und stehen mit ihnen insbesondere über den Vertrieb und die Entwicklung in vertrauensvollem Kontakt.

1.5 Forschung und Entwicklung

Die umfangreichen Forschungs- und Entwicklungs- (F&E-) Aktivitäten des LEONI-Konzerns zielen darauf ab, neue Produkte und Lösungen zu realisieren, um die gute Wettbewerbsposition in Europa, welche durch die gewonnenen Aufträge in 2024 bestätigt wurde, weiter zu stärken und auch im asiatischen und amerikanischen Markt auszubauen. Im Fokus stehen dabei zukunftsweisende Lösungen zur Energie- und Datenübertragung für die Fahrzeugbranche.

Entwicklungsschwerpunkte und Projekte

Bei Bordnetzen liegt das Hauptaugenmerk der F&E-Aktivitäten nach wie vor auf der Positionierung als Konzeptentwicklungspartner für die Automobilhersteller und der weiteren Schärfung der entsprechenden Kompetenzen. Weiterhin stehen die Themen Elektromobilität, neue Architekturkonzepte - Stichwort: zonale Architektur - für die Fahrzeuge der Zukunft (vernetzt, hoch automatisiert bis autonom, elektrisch) und Nachhaltigkeit, also die Reduktion des CO2 -Fußabdrucks der Produkte von LEONI im Zentrum der Aktivitäten.

Im Jahr 2024 lagen die Entwicklungsschwerpunkte auf den Bordnetz-Kernthemen. Im Bereich Niederspannung (12/24 V) erzielten wir wesentliche Fortschritte in der Produktanpassung des klassischen Kabelsatzes mit dem Ziel einer höheren Automatisierung. Im Rahmen der Modularisierung standen dabei sowohl die Automatisierung der Fertigung des Kabelsatzes als auch die Automatisierung der Verlegung des Kabelsatzes bei der Fahrzeugmontage im Fokus der Entwicklungsaktivitäten. Erste Prototypen zeigten das grundsätzliche Potential für eine höhere Automatisierung bei Fertigung und Montage und fanden Anklang bei verschiedenen Kunden. In ersten Projekten mit Kunden sollen die Prototypen nun weiter konkretisiert und zur serienreifen Umsetzung gebracht werden. Darüber hinaus wurden Entwicklungsaktivitäten für sehr flache bzw. in Komponenten integrierte Leiter gestartet. Dies soll dazu beitragen, die Luftwiderstandswerte von neuen Fahrzeugen stetig zu verbessern, um den Bauraum und indirekt damit auch die Fahrzeugdimension in vertikaler Richtung zu minimieren. Auch hier konnte ein erster Prototyp erstellt werden; erste Kundengespräche sind geplant.

Im Hochvolt-Bereich wurden die F&E-Aktivitäten weiter ausgebaut. Unter anderem haben wir die vorhandenen Prototypen für potentielle neue Produkte innerhalb der HV-Batterie überarbeitet, neue Konzepte entwickelt, diese weiter mit den Kunden abgestimmt und bereits angeboten. Daneben haben wir unser Angebot auf den Gebieten Lade-, Traktions- und Nebenleitungssätze kontinuierlich verbessert und fortentwickelt. Beispielsweise wurde das Portfolio für diese Anwendungen um verschiedene Verbindungstechnologien für jegliche Formen von Aluminium- und Kupferleitern erweitert.

Auch im Jahr 2024 konnten verschiedene kundenorientierte Entwicklungsprojekte abgeschlossen und innovative Produkte zur Marktreife gebracht werden. Die Zahl der neu angemeldeten Schutzrechte lag bei 19 Patenten und Gebrauchsmustern (Vorjahr: 21).

Die Erweiterung des Angebots für Elektromobilität und autonomes Fahren sowie der Aufbau der entsprechenden Infrastruktur sind weiterhin wichtige Themen für die Forschung und Entwicklung bei Fahrzeugleitungen im Unternehmensbereich Automotive Cable Solutions.

Der Fokus der Entwicklungsarbeit lag im Jahr 2024 auf der Einführung der neuen, anwendungsübergreifenden Produktreihe LEONI LIMEVERSE®. Das neue Kabel für eine neue Zeit: Mit LIMEVERSE gelingt der ACS ein Meilenstein zur immer nachhaltigeren Mobilität. Diese Automobilleitungen sind zu 100 Prozent kreislauffähig, reduzieren den CO2 -Footprint immens und leisten damit einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Mobilität.

Das besondere Isolationsmaterial nutzt biobasierte Werkstoffe auf Basis nachhaltiger und/oder nachwachsender Rohstoffe und massebilanzierte Kunststoffe. Das Ergebnis ist ein um bis zu 50 Prozent niedrigerer CO2 -Footprint im Vergleich zu herkömmlichen Kabeln. Von der ein- und mehradrigen Leitung über Koaxial- und Datenleitungen bis hin zu Ladekabeln deckt LIMEVERSE alle Applikationen ab und umfasst neben PVC-Mischungen auch PP und TPE-U für Temperaturen bis zu 125ºC. Dabei erfüllen die LIMEVERSE-Kabel unverändert die hohen elektrischen, mechanischen und thermischen Anforderungen der Autoindustrie.

2024 belief sich der F&E-Aufwand des fortgeführten Geschäftsbereichs auf 143 Mio. € (Vorjahr: 146 Mio. €). Daraus errechnet sich eine F&E-Quote von 4 Prozent (Vorjahr: 3 Prozent). Im aufgegebenen Geschäftsbereich lag die F&E-Quote bei 1 Prozent (Vorjahr: 1 Prozent).

Im Bereich F&E waren im fortgeführten Geschäftsbereich Ende 2024 1.625 Arbeitnehmer*innen beschäftigt (Vorjahr: 1.563) oder 2 Prozent der Belegschaft (Vorjahr: 2 Prozent). Im aufgegebenen Geschäftsbereich waren zum Stichtag 89 Arbeitnehmer*innen beschäftigt (Vorjahr: 62).

1.6 Steuerung des operativen Geschäfts

Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren für den LEONI-Konzern waren im Berichtsjahr und damit auch für die Jahresprognose der Umsatz, das EBIT und der Net Free Cashflow (Net FCF). Dieser berücksichtigt neben dem operativen und investiven Cashflow auch die Finanzierungskosten, leasingfinanzierte Investitionen und sonstige Effekte aus der Bewertung von Finanzschulden.

Konkrete Informationen zur Entwicklung dieser Steuerungskennzahlen im abgelaufenen Geschäftsjahr enthält das Kapitel ↄ Geschäftsverlauf im Überblick und Vergleich mit der Prognose. In den nachfolgenden Kapiteln zusätzlich aufgeführte Kennzahlen und Leistungsindikatoren dienen dem besseren Verständnis und der weiteren Erläuterung des Geschäftsverlaufs sowie der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaft

Die Erholung der Weltwirtschaft setzte sich im Jahr 2024 fort, jedoch blieb das Wachstum weiterhin schwach und ungleichmäßig.

Für 2024 schätzte der IWF das weltweite BIP-Wachstum auf 3,2 Prozent mit einem leichten Rückgang im Vergleich zu 3,3 Prozent im Vorjahr. Die Industrieländer verzeichneten ein durchschnittliches Wachstum von etwa 1,7 Prozent (2023: 1,7 Prozent). Während die USA weiterhin eine positive Wachstumsdynamik mit etwa 2,8 Prozent zeigten (2023: 2,9 Prozent), konnte die Euro-Zone nur 0,8 Prozent (2023: 0,4 Prozent) zulegen. Deutschland kämpfte weiterhin mit wirtschaftlichen Herausforderungen und wies einen leichten Rückgang von -0,2 Prozent auf.

Die Entwicklung in den Schwellenländern war laut IWF gemischt. China zeigte 2024 ein BIP-Wachstum von etwa 4,8 Prozent (2023: 5,2 Prozent), während sich die indische Volkswirtschaft mit 6,5 Prozent (2023: 8,2 Prozent, jeweils für das im April beginnende indische Fiskaljahr) noch stärker entwickelte.

Grafik Weltwirtschaftswachstum 2023 bis 2025

2023 2024e 2025p
3,3 3,2 3,3

Quelle: IWF, World Economic Outlook Update, Januar 2025, Schätzung / Hochrechnung

Grafik Wirtschaftswachstum 2024 in ausgewählten Regionen

Eurozone Deutschland USA China Indien Brasilien
0,8 -0,2 2,8 4,8 6,5 3,7

Quelle: IWF, World Economic Outlook Update, Januar 2025, Schätzung

Branchenkonjunktur

Der weltweite Absatz von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen lag Marktschätzungen zufolge im Jahr 2024 bei rund 88 Millionen Einheiten, was einen Anstieg von knapp 2 Prozent im Vergleich zu 2023 darstellt, der durch die Länder China, Russland und USA getrieben war.

Die für LEONIs Geschäftsentwicklung stärker relevante globale Fahrzeugproduktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen ging von gut 91 Mio. im Vorjahr auf rund 89 Mio. Stück im Berichtsjahr 2024 zurück. Schätzungen zufolge stagnierte die Produktion in Asien, während in Amerika die Produktion um gut 1 Prozent zurückging. Dagegen verzeichnete die Region EMEA, in der LEONI nach wie vor den überwiegenden Anteil seines Geschäfts abwickelt, einen spürbaren Rückgang der Fahrzeugproduktion. Die Stückzahlen nahmen hier um etwa 5 Prozent von rund 20 Mio. auf 19 Mio. Stück ab. Die Produktion von reinen Elektrofahrzeugen (BEV) sehen Marktanalysten im Jahr 2024 mit einem deutlichen Anstieg bei rund 12 Mio. Stück, was einen Anstieg von etwa 9 Prozent im Vergleich zu den rund 11 Millionen produzierten E-Fahrzeugen im Jahr 2023 darstellt. Damit läge die Produktion hinter den ursprünglichen Erwartungen.

Die internationale Nutzfahrzeugindustrie erzielte 2024 einen spürbaren Produktionsrückgang. Weltweit wurden Marktanalysten zufolge insgesamt rund 3 Mio. mittlere und schwere Nutzfahrzeuge hergestellt (2023: rund 4 Mio.). Diese negative Entwicklung wurde insbesondere durch die Region Europa und Asien getrieben.

Weitere Einflussfaktoren

Die Preisentwicklung von Rohstoffen wie Kupfer, weitere Metalle und Plastik bleibt weiter ein zentraler Faktor für das Einkaufspreisniveau von Produktionsware. Darüber hinaus spielen weitere Kostenarten wie z.B. gestiegene Lohnkosten und Logistikkosten gewichtige Rollen, die den Beschaffungspreis bei unseren Lieferanten beeinflussen. Die Kupferpreisschwankungen geben wir über Vertragsvereinbarungen weitgehend an unsere Kunden weiter, in der Regel mit einer zeitlichen Verzögerung. Die genannten Preisentwicklungen beeinflussen unsere Materialbeschaffungskosten, und über die Weitergabe der Preis an die Kunden auch unseren Umsatz. Grundsätzlich kam es im Jahr 2024 zu einer leichten Stabilisierung der Rohstoff- und sonstigen Kosten. Die inflationären Entwicklungen der beiden Vorjahre 2022/2023 haben sich deutlich abgeschwächt, zum Teil ins Gegenteil verkehrt. In Summe konnten in 2024 wieder Einsparungen in der Beschaffung von Produktionsmaterial generiert werden. Die Verfügbarkeit von Rohmaterial, um die Versorgungssicherheit unserer Werke zu gewährleisten, und damit die Aufträge unserer Kunden zu erfüllen, war gegeben. Störungen in der Lieferkette, wie massiv in den Jahren 2022/2023 aufgetreten, sind in deutlich weniger Fällen anzumerken.

Die Zinsentwicklung auf den internationalen Geldmärkten wird maßgeblich von der Geldpolitik der führenden internationalen Zentralbanken beeinflusst, allen voran der US-amerikanischen Federal Reserve System (Fed) sowie für die Euro-Zone der Europäischen Zentralbank (EZB).

Im Jahr 2024 haben beide Institutionen bis in die Sommermonate hinein an ihrer restriktiven Geldpolitik festgehalten, um die anhaltend hohe Inflation zu bekämpfen.

In der Euro-Zone begann die EZB unter anderem mit dem Ziel, die Konjunktur wieder anzukurbeln im Juni mit schrittweisen Senkungen des Zinsniveaus. Im Vergleich zur Null-Zins-Phase, die bis Mitte 2022 vorherrschte, erzeugte das Zinsniveau über das Berichtsjahr gesehen trotz der Trendwende spürbare Finanzierungskosten für Unternehmen. Die Fed hat im September mit einer ähnlichen Reaktion die Zinswende mit einer großen Zinssenkung eingeläutet und nachfolgend zwei weitere Male in kleineren Schritten das Zinsniveau gesenkt.

2.2 Wichtige Ereignisse

Grundstein für weitreichende Partnerschaft mit LUXSHARE gelegt

Am 17. September 2024 wurde eine rechtlich bindende Vereinbarung über eine strategische Partnerschaft unterzeichnet, in der Stefan Pierer und die chinesische LUXSHARE-Gruppe darin übereinkommen, dass LUXSHARE Precision Singapore Pte. Ltd, Singapur, einen Anteil von 50,1 Prozent an der LEONI AG erwirbt, die bisher zu 100 Prozent von der L2-Beteiligungs GmbH, dessen alleiniger Anteilseigner Stefan Pierer ist, gehalten wurde. Zugleich erwirbt die LUXSHARE-Tochtergesellschaft TIME Interconnect Singapore Pte. Ltd., Singapur, von der LEONI AG den Unternehmensbereich ACS vollständig für einen Kaufpreis von 320 Mio. €. Mit dem am 9. Juli 2025 (bezüglich des Unternehmensbereichs ACS) bzw. am 10. Juli 2025 erfolgten Vollzug (Closing) dieser Vereinbarungen wird sich nach Auffassung des Vorstands der Marktzugang, die technologische Kompetenz und die finanzielle Stabilität des Unternehmens in Zukunft deutlich verbessern. Die bisherigen Finanzschulden sowie die Reverse-Factoring-Fazilitäten (im Wesentlichen im aufgegebenen Geschäftsbereich enthalten) wurden dabei durch LUXSHARE sowie den Kaufpreis aus dem Verkauf der ACS abgelöst. Die Aktivitäten der ACS werden in der Berichterstattung als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt.

Vertragsverlängerungen und Verkleinerung des Vorstands

Der Aufsichtsrat der LEONI AG hat im März 2024 den Vertrag des Vorstandsvorsitzenden Klaus Rinnerberger bis Ende 2027 verlängert.

Der Aufsichtsrat hat des Weiteren beschlossen, das Vorstandsmandat von Ingo Spengler als COO ebenfalls bis Ende 2027 zu verlängern. Dr. Harald Nippel wird seine Tätigkeit als Mitglied des Vorstands und CFO bis April 2026 fortführen.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat beschlossen, im Zuge der Unternehmensverschlankung den Vorstand von vier auf drei Personen zu verkleinern. Demgemäß wurde das Vertragsverhältnis mit Dr. Ursula Biernert als Personalvorständin (CHRO) und Arbeitsdirektorin einvernehmlich nicht verlängert. Sie hat das Unternehmen zum 30. September 2024 verlassen.

2.3 Geschäftsverlauf im Überblick und Vergleich mit der Prognose

LEONI verzeichnete im Geschäftsjahr 2024 eine sinkende Nachfrage; entsprechend ging der Konzernumsatz (fortgeführter und aufgegebener Geschäftsbereich) entgegen den Erwartungen auf 5,0 Mrd. € (Vorjahr: 5,5 Mrd. €) zurück. Ursache dafür war der Rückgang der globalen Fahrzeugproduktion. Gleichzeitig gelang es, Verhandlungen über die Kompensation von gestiegenen Material-, Logistik- und Personalkosten und volatilen Kundenabrufen erfolgreich abzuschließen und entsprechende Zahlungen zu vereinnahmen. Trotzdem konnte die Prognose nicht erreicht werden.

Das Konzern-EBIT sank auf 32 Mio. € (Vorjahr: 474 Mio. €). Der Rückgang resultierte insbesondere aus Bewertungseffekten. Wertaufholungen im Vorjahr in Höhe von 353 Mio. € standen saldiert Wertminderungen im aktuellen Geschäftsjahr in Höhe von 28 Mio. € gegenüber. Die Einflüsse aus dem marktbedingt geringeren Umsatz konnten zudem nicht vollständig durch Kostenreduzierungen und Kupferpreiseffekte ausgeglichen werden. Das Konzern-EBIT 2024 ist mit Restrukturierungsmaßnahmen im Overheadbereich (-48 Mio. €, Vorjahr: 0 €) und der Bildung von Drohverlustrückstellungen (-34 Mio. €, Vorjahr: -21 Mio. €) belastet. Bereinigt um diese beiden Effekte wäre die Prognose erfüllt worden.

Der Net Free Cashflow belief sich im Berichtsjahr auf -40 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €), da die volumenbedingt rückläufige Ergebnisentwicklung nicht durch Working Capital- und Investitionsmanagement ausgeglichen werden konnte. Die Prognose wurde im Wesentlichen aufgrund von deutlich geringeren Investitionen als geplant übertroffen.

Vergleich mit der Prognose

Kennzahlen Konzern Ist 2023 Prognose laut zusammengefasstem Lagebericht 2023 Ist 2024 Evaluierung
Umsatz 5,5 Mrd. € Rund 5,5 Mrd. € 5,0 Mrd. € Prognose nicht erfüllt
EBIT 474 Mio. € Rund 100 Mio. € 32 Mio. € Prognose nicht erfüllt
Net Free Cashflow 20 Mio. € Rund -100 Mio. € -40 Mio. € Prognose übertroffen

2.4 Ertragslage

Die Aktivitäten der ACS werden, wie im Kapitel ↄ Grundlagen des Konzerns beschrieben, in der Berichterstattung als aufgegebener Geschäftsbereich behandelt und nachfolgend nicht mehr in die Kommentierung der Umsatz- und Ergebnisentwicklung einbezogen.

Umsatz deutlich unter Vorjahresniveau

Der Umsatz des fortgeführten Geschäftsbereichs lag im Geschäftsjahr 2024 mit 3.837 Mio. € deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: 4.265 Mio. €) und reduzierte sich organisch um 321 Mio. €. Dem spürbaren marktinduzierten Umsatzrückgang standen unter anderem erfolgreiche Verhandlungen mit den Kunden über die Kompensation gestiegener Material-, Logistik-, und Personalkosten und volatilen Kundenabrufen gegenüber, die den Volumenrückgang aber nur in begrenztem Umfang ausgleichen konnten. Zudem wirkte sich der Effekt aus Konsolidierungskreisveränderungen von 125 Mio. €, der im Wesentlichen aus der im Dezember 2023 abgeschlossenen Veräußerung der Business Group Wire Products & Solutions (BG PS, 123 Mio. €) resultierte, negativ auf die Umsatzentwicklung aus. Dem stand ein positiver Effekt aus dem gestiegenen Kupferpreis von 17 Mio. € gegenüber.

Unterteilt nach Regionen nahm der Umsatz im EMEA-Raum um 8 Prozent und in Amerika um 11 Prozent auf 3.089 Mio. € bzw. 482 Mio. € sowie in Asien um 23 Prozent auf 266 Mio. € ab.

Umsatzentwicklung 2024

in Mio. € in %
Umsatz 2023 4.265,1
Organische Veränderung -320,2 -7,5
Effekte aus Konsolidierungskreisveränderungen -125,1 -2,9
Währungsumrechnungseffekt 0,6 0,0
Kupferpreiseffekt 16,8 0,4
Umsatz 2024 3.837,2 -10,0

Grafik Umsatz nach Regionen

in % 2024 2023
EMEA gesamt 80,5 79,1
- Deutschland 29,0 36,0
- Übriges Europa 26,4 30,4
- Osteuropa 13,7 10,4
Amerika 12,6 12,7
Asien 6,9 8,2

Auftragseingänge im Produktsegment der Bordnetze bei 5,8 Mrd. €

2024 gingen neue Aufträge mit einem erwarteten Projektvolumen von 5,8 Mrd. € (Vorjahr: 6,7 Mrd. €) ein. Davon entfielen rund 61 Prozent auf E-Mobility-Projekte (Vorjahr: 66 Prozent). Für die Entscheidung zur Annahme neuer Aufträge konzentrieren wir uns auf die Profitabilität, die Auslastung bestehender Kapazitäten sowie strategische Erwägungen der Kundenbeziehungen. Das erwartete Projektvolumen bezogen auf die Gesamtlaufzeit der Projekte lag per Ende 2024 bei 20,9 Mrd. € (Vorjahr: 22,5 Mrd. €). Davon betrafen rund 51 Prozent (Vorjahr: 38 Prozent) Kabelsätze für Elektro- und Hybridfahrzeuge. Der genaue Umfang und der Zeitpunkt der Lieferungen werden durch die tatsächlichen Abrufe unserer Kunden bestimmt.

Die Umsatzkosten reduzierten sich im Berichtsjahr um 5 Prozent auf 3.281 Mio. €. Ursächlich hierfür war im Wesentlichen der Umsatzrückgang. Gegenläufig fiel die Wertaufholung auf langfristige Vermögenswerte in Höhe von 78 Mio. € (Vorjahr: 204 Mio. €) niedriger aus. Zudem wirkten sich unter anderem Restrukturierungskosten in Höhe von 15 Mio. € sowie Drohverlustrückstellungen in Höhe von 34 Mio. € (Vorjahr: 21 Mio. €) aus. Das Bruttoergebnis ist von 794 Mio. € auf 557 Mio. € gesunken. Die ursprüngliche Wertberichtigung resultierte aus der Werthaltigkeitsprüfung im Geschäftsjahr 2022. Diese Wertberichtigung war durch ein erhöhtes Insolvenzrisiko infolge der von STARK Corporation Public Company Limited verweigerten Übertragung der Division Automotive Cables Solution und der damit einhergehend gescheiterten Refinanzierung ausgelöst, welches sich in einer verminderten Vergabefähigkeit bei Kunden sowie weiteren operativen Risiken ausdrückte. Im Geschäftsjahr 2024 waren die Gründe für die vergangene Wertminderungen weggefallen. Ohne Wertberichtigung hat sich die Umsatzkostenquote von 86 Prozent auf 88 Prozent erhöht.

Die Vertriebskosten sanken um 8 Prozent auf 140 Mio. €. Dies ist im Wesentlichen auf niedrigere Frachtkosten im Vergleich zum Vorjahr zurückzuführen. Die Vertriebskostenquote lag mit 4 Prozent auf Vorjahresniveau. Bei den allgemeinen Verwaltungskosten war ein Anstieg um 5 Prozent auf 257 Mio. € zu verzeichnen. Dieser ist im Wesentlichen bedingt durch auf die allgemeinen Verwaltungskosten entfallende Aufwendungen in Bezug auf das im Geschäftsjahr konzernweit aufgelegte Restrukturierungsprogramm in Höhe von 10 Mio. €. Der Aufwand für Forschung und Entwicklung liegt mit einer Reduzierung um 2 Prozent auf 143 Mio. € auf Vorjahresniveau, trotz Restrukturierungskosten in Höhe von 14 Mio. €.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken in Summe von 44 Mio. € auf 18 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2023 konnte LEONI im Zusammenhang mit dem Betrugsfall aus dem Jahre 2016 Versicherungsentschädigungen in Höhe von 22 Mio. € vereinnahmen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen verringerten sich von 61 Mio. € auf 18 Mio. €. Der Veräußerungsverlust aus dem Verkauf der BG PS in Höhe von 41 Mio. € hat das Vorjahr geprägt.

Das Ergebnis aus Gemeinschaftsunternehmen, das von dem Joint Venture in Langfang, China, stammt, nahm wegen der rückläufigen Geschäftsentwicklung des Unternehmens von 25 Mio. € auf 21 Mio. € ab.

Insgesamt reduzierte sich das EBIT 2024 um 221 Mio. € auf 38 Mio. € (Vorjahr: 259 Mio. €).

Unter Berücksichtigung des Finanzergebnisses, das im Vorjahr insbesondere den Sanierungsertrag in Folge eines Verzichts auf nichtwerthaltige Darlehensforderungen der Finanzgläubiger in Höhe von 585 Mio. € enthielt, wurde ein Ergebnis vor Steuern von -83 Mio. € erzielt (Vorjahr: 743 Mio. €). Der Aufwand aus Ertragsteuern verringerte sich um 13 Mio. € auf 50 Mio. € und ergibt sich im Wesentlichen aufgrund eines niedrigeren Ergebnisses vor Steuern sowie aus geänderten Wertberichtigungen von aktiven latenten Steuern. Gegenläufig wirkten sich ertragswirksame Auflösungen von Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern aus. Der Konzernfehlbetrag nach Steuern belief sich auf -170 Mio. € nach einem Konzernüberschuss von 837 Mio. € im Vorjahr. Die Veränderung des im Konzernfehlbetrags enthaltenen Anteils des aufgegebenen Geschäftsbereichs von -37 Mio. € (Vorjahr: 157 Mio. €) ist im Wesentlich auf Wertminderungen bei den Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 88 Mio. € begründet. Zudem waren im Vorjahr Wertaufholungen auf langfristige Vermögenswerte in Höhe von 134 Mio. € enthalten.

2.5 Finanzlage

Finanz- und Liquiditätsmanagement

Das Finanzmanagement des LEONI-Konzerns wird zentral durch die Holdinggesellschaft LEONI AG abgewickelt. Sie aggregiert den Kapitalbedarf auf Konzernebene und nimmt die erforderlichen Finanzierungsmaßnahmen für die gesamte Unternehmensgruppe vor. Die wesentlichen Ziele sind die weltweite Sicherung der Liquidität, die Optimierung der Finanzaufwendungen und -erträge sowie die Steuerung und Minimierung der Währungs- und Zinsrisiken.

Zur Absicherung des langfristigen Finanzierungsbedarfs nutzt der Konzern verschiedene Instrumente wie konsortial zur Verfügung gestellte Betriebsmittelkredite, die in Höhe von rund 146 Mio. € durch staatliche Bürgen besichert sind, Schuldscheindarlehen und Leasing. Zur Verbesserung der Liquidität nutzt LEONI auch die Instrumente "Factoring" und "Reverse Factoring", die ebenfalls zentral koordiniert werden. Diese stellen aufgrund der Flexibilität in Bezug auf die Umsatzentwicklung und den daraus resultierenden Finanzierungsbedarf eine wichtige Ergänzung zur Liquiditätssteuerung dar. LEONI arbeitet dabei langfristig und vertrauensvoll mit internationalen Kreditinstituten, Factoring- und Leasing-Gesellschaften sowie Warenkreditversicherern zusammen.

Die Finanzierung der Konzerngesellschaften wird weitestgehend in der funktionalen Währung der jeweiligen Landesgesellschaft abgewickelt. Wesentliche Finanzverbindlichkeiten bestanden 2024 in Euro und US-Dollar. Die Verzinsung erfolgt mit einem variablen Zinssatz. Die Liquidität im LEONI-Konzerns wird - wo möglich - über ein Cash-Pooling-System mit Pools in den Herkunftsländern der wichtigsten Konzernwährungen gesteuert. Darüber hinaus übernimmt die LEONI AG den größten Teil des Zahlungsverkehrs für die Gruppe.

Finanzielle Situation und Nettofinanzschulden

Der LEONI-Konzern verfügte Ende 2024 über syndizierte Betriebsmittelkreditlinien in Höhe von insgesamt 684 Mio. € (Vorjahr: 684 Mio. €, davon jeweils 5 Mio. € ausschließlich durch Avale nutzbar) sowie Schuldscheindarlehen in Höhe von 172 Mio. € (Vorjahr: 171 Mio. €) die jeweils Ende 2026 fällig sind. Von den Betriebsmittelkreditlinien waren im gesamten Konzern zum Stichtag 427 Mio. € in Anspruch genommen, davon 397 Mio. € Bar- sowie 30 Mio. € AvalInanspruchnahme.

Informationen hinsichtlich Chancen und Risiken im Zusammenhang mit der strategischen Partnerschaft mit LUXSHARE enthält der Abschnitt Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken im ↄ Risiko- und Chancenbericht.

Nettofinanzschulden

in Mio. € 2024 2023
Zahlungsmittel und -äquivalente 242 261
Bar-Inanspruchnahme Betriebsmittelkreditlinien 393 399
Leasingverbindlichkeiten 210 222
Schuldscheindarlehen 172 171
Zinsabgrenzung 4 12
Transaktionskosten -14 -36
Nettofinanzschulden 523 507
Zahlungsmittel und -äquivalente in "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" enthalten 13 0
Finanzschulden in "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" enthalten 36 0
Nettofinanzschulden inklusive in "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/Verbindlichkeiten" enthaltener Positionen 547 507

Frei verfügbare Liquidität1

in Mio. € 2024 2023
Zahlungsmittel und -äquivalente 255 261
Nicht genutzte Kreditlinien 252 244
Frei verfügbare Liquidität 507 505

1 Inklusive in "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/Verbindlichkeiten" enthaltener Positionen

Ende 2024 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 395 Mio. € (Vorjahr: 392 Mio. €) durch Verkauf im Rahmen eines echten Factorings gemindert. Abzüglich Sicherheitseinbehalten war die verfügbare Liquidität damit um 330 Mio. € (Vorjahr: 356 Mio. €) gestärkt.

Net Free Cashflow im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringer

Die Aktivitäten der ACS werden, wie im Kapitel ↄ Grundlagen des Konzerns beschrieben, in der Berichterstattung als aufgegebener Geschäftsbereich behandelt und nicht mehr in die Kommentierung der Finanzlage einbezogen.

Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche verminderte sich in 2024 auf 154 Mio. € (Vorjahr: 183 Mio. €). Ursächlich dafür war das deutlich niedrigere EBIT im Vergleich zum Vorjahr. Gegenläufig wirkte sich das Working Capital Management positiv aus.

Aus Investitionstätigkeit ergab sich in der Berichtsperiode ein Cashflow für die fortgeführten Geschäftsbereiche von -91 Mio. € (Vorjahr: -81 Mio. €). Die Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte sind mit 97 Mio. € im Geschäftsjahr auf Vorjahresniveau (98 Mio. €). Im Vorjahr wurden Nettozuflüsse aus der Veräußerung der BG PS in Höhe von 12 Mio. € realisiert. Die im Berichtsjahr angefallenen Investitionen betrafen insbesondere den Ausbau und Neuaufbau von Standorten für anstehende Kundenprojekte.

Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit der fortgeführten Geschäftsbereiche lag bei -127 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €) und war im Wesentlichen durch Zinsen in Höhe von 89 Mio. € (Vorjahr: 64 Mio. €) sowie die Refinanzierung im Vorjahr geprägt.

Unter Berücksichtigung wechselkursbedingter Veränderungen und der Umgliederung in die Position "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" verringerte sich der Finanzmittelbestand per Ende 2024 auf 242 Mio. € (Vorjahr: 261 Mio. €).

Die im Geschäftsjahr angewendete Steuerungskennzahl Net Free Cashflow setzt sich wie folgt zusammen.

Net Free Cashflow

in Mio. € 2024 2023
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (fortgeführter Geschäftsbereich) 154 183
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit (aufgegebener Geschäftsbereich) 115 117
Cashflow aus der Investitionstätigkeit (fortgeführter Geschäftsbereich) -91 -81
Cashflow aus der Investitionstätigkeit (aufgegebener Geschäftsbereich) -33 -32
Free Cashflow 146 187
Finanzierungskosten -108 -113
Leasingfinanzierte Investitionen -71 -40
Sonstiges -7 -14
Net Free Cashflow -40 20

2.6 Vermögenslage

Die Bilanzsumme des LEONI-Konzerns reduzierte sich per 31. Dezember 2024 im Vergleich zum Vorjahresstichtag um 7 Prozent auf 2.781 Mio. €. Aufgrund der Klassifizierung der ACS als aufgegebener Geschäftsbereich wurden die zugehörigen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in der Konzern-Bilanz in die Position "in zur Veräußerung gehalten" umgegliedert.

Bei den Aktiva lagen die kurzfristigen Vermögenswerte mit 1.694 Mio. € deutlich über dem Vorjahresniveau. Dies ist insbesondere auf den Anstieg der zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte auf 641 Mio. € zurückzuführen. Von den Umgliederungen in die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte entfielen 117 Mio. € auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, 174 Mio. € auf Vorräte und 51 Mio. € auf sonstige kurzfristige Vermögenswerte. Im fortgeführten Geschäftsbereich veränderten sich die Vorräte um -30 Mio. € auf 257 Mio. € und die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um -91 Mio. € auf 168 Mio. € durch das rückläufige Geschäftsvolumen sowie aktives Working Capital Management. Ferner minderten sich die sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte, unter anderem aufgrund geringerer geleisteten Anzahlungen und Rechnungsabgrenzungsposten, um 11 Prozent auf 170 Mio. €. Die sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte sanken um 14 Prozent auf 68 Mio. €, insbesondere aufgrund schwankungsbedingt niedrigerer Marktwerte von Cash Flow Hedges sowie aufgrund des Wegfalls einer im Vorjahr enthaltenen Sicherheitsanzahlung.

Die langfristigen Vermögenswerte lagen mit 1.087 Mio. € deutlich unter Vorjahr (1.425 Mio. €). Im Wesentlichen war dies begründet durch die Umgliederung von langfristigen Vermögenswerten der ACS in Höhe von insgesamt 300 Mio. € in "zur Veräußerung gehalten". Davon entfielen 281 Mio. € auf das Sachanlagevermögen, 4 Mio. € auf immaterielle Vermögenswerte, 3 Mio. € auf sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte und 12 Mio. € auf latente Steuern. Zusammenfassend reduzierte sich das Sachanlagevermögen um 26 Prozent auf 858 Mio. €, die immateriellen Vermögenswerte um 30 Prozent auf 21 Mio. €, die sonstigen langfristigen Vermögenswerte um 18 Prozent auf 44 Mio. € und die aktiven latenten Steuern um 47 Prozent auf 33 Mio. €. Zudem haben sich die Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen von 35 Mio. € auf 32 Mio. € verringert. Die sonstigen langfristigen Vermögenswerte haben sich insbesondere aufgrund von gezahlten Nomination Fees von 74 Mio. € auf 95 Mio. € erhöht.

Auf der Passivseite der Bilanz nahmen die kurzfristigen Verbindlichkeiten insgesamt um 3 Prozent auf 1.317 Mio. € zu, wohingegen bei den langfristigen Verbindlichkeiten in Summe ein Rückgang um 1 Prozent auf 939 Mio. € zu verzeichnen war.

Die kurz- und langfristigen Finanzschulden nahmen um 2 Mio. € auf 765 Mio. € ab und lagen somit zum Stichtag auf Vorjahresniveau. Zum Stichtag betrugen die kurzfristigen Finanzschulden 40 Mio. € (Vorjahr: 53 Mio. €). Die langfristigen Finanzschulden betrugen 725 Mio. € (Vorjahr: 715 Mio. €). Die Umgliederung der kurz- und langfristigen Finanzschulden in "zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" betrug 36 Mio. €. Die in den kurz- und langfristigen Finanzverbindlichkeiten enthaltenen Leasingverbindlichkeiten reduzierten sich im Wesentlichen aufgrund von Zahlungsmittelabflüssen um 12 Mio. € auf 210 Mio. €. Der kurzfristige Anteil belief sich dabei auf 36 Mio. € (Vorjahr: 37 Mio. €). Der langfristige Anteil lag bei 174 Mio. € (Vorjahr: 185 Mio. €).

Die weiteren kurzfristigen Verbindlichkeiten erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 53 Mio. € auf 1.277 Mio. €. Im Zusammenhang mit der geplanten Veräußerung der ACS wurden insgesamt 321 Mio. € kurz- und langfristige Verbindlichkeiten in die Position "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" umgegliedert (Vorjahr: 0 Mio. €). Davon entfielen im Wesentlichen 98 Mio. € auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, 149 Mio. € auf sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten und 4 Mio. € auf kurzfristige Rückstellungen. Unter anderem dadurch verminderten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 35 Prozent auf 522 Mio. €. Die kurzfristigen anderen Verbindlichkeiten reduzierten sich insbesondere aufgrund geringerer Verbindlichkeiten gegenüber Arbeitnehmer*innen um 4 Prozent auf 301 Mio. €. Die kurzfristigen Rückstellungen erhöhten sich um 32 Mio. € auf 74 Mio. €. Im Wesentlichen ist der Anstieg auf die Erhöhung der Restrukturierungsrückstellung um 32 Mio. € im Zuge eines im Geschäftsjahr aufgelegten konzernweiten Restrukturierungsprogramms zurückzuführen. Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 2 Mio. € und lagen damit auf Vorjahresniveau.

Bei den weiteren langfristigen Verbindlichkeiten kam es in Summe zu einem Rückgang um 10 Prozent auf 214 Mio. €. Ursächlich waren, neben der bereits erwähnten Umgliederung in die Position "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten", der Rückgang der passiven latenten Steuern von 29 Mio. € auf 17 Mio. €. In die "zur Veräußerung gehaltenen Verbindlichkeiten" wurden 9 Mio. € sonstige langfristige Verbindlichkeiten und 24 Mio. € langfristige Rückstellungen umgegliedert.

Das Eigenkapital verzeichnete stichtagsbezogen einen Rückgang von -193 Mio. € auf 525 Mio. €, im Wesentlichen begründet durch den Konzernjahresfehlbetrag 2024 sowie ein negatives sonstiges Ergebnis von 19 Mio. € (Vorjahr: 7 Mio. €). Der LEONI-Konzern weist am Geschäftsjahresende 2024 eine Eigenkapitalquote von 18,9 Prozent aus (Vorjahr: 24,4 Prozent).

2.7 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Entwicklung

Der LEONI-Konzern konnte im Geschäftsjahr 2024 seine operativen Fortschritte fortsetzen und entwickelte sich analog zu einem insgesamt negativen Markttrend. Die weltweit schwache Automobilkonjunktur, insbesondere im Bereich der Elektromobilität in Europa, wirkte sich negativ auf die Umsatzentwicklung aus. Gleichzeitig gelang es trotz des schwierigen Marktumfeldes, die Ergebnisentwicklung zu stabilisieren. Die Abweichung beim EBIT gegenüber der Prognose resultiert im Wesentlichen aus dem Umsatzrückgang der mit Ausnahme von Einmaleffekten aus Rückstellungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung im Overheadbereich und Drohverluste durch Kostenreduzierungen ausgeglichen werden konnte. Diese Maßnahmen zur weiteren Kostensenkung bilden eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Gesundung des Konzerns in der Zukunft.

Insgesamt zeigt sich der LEONI-Konzern damit robuster und besser vorbereitet, um auf externe Herausforderungen zu reagieren. Die Maßnahmen zur operativen Verbesserung in den vergangenen Jahren zeigen hier bereits ihre Wirkung und ermöglichen es LEONI, auf Schwankungen im Markt und reduzierte Volumina schnell und angemessen zu reagieren.

2.8 Die LEONI AG (HGB)

Der Einzelabschluss der LEONI AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt.

Die LEONI AG agiert als Konzernholding mit dem Fokus auf Finanzierungs- sowie Governanceaufgaben. Dabei hält die LEONI AG die Beteiligungen an den Gesellschaften LEONI Kabel GmbH (Teilkonzernobergesellschaft der Division Automotive Cable Solutions, ACS) und LEONI Bordnetz-Systeme GmbH (Teilkonzernobergesellschaft der Wiring Systems Division, WSD) sowie an der LEONI Industry Holding GmbH und der LEONI Bordnetze Verwaltungs-GmbH.

Aufgrund ihrer Funktion als Holding-Gesellschaft wird die Geschäftslage und Entwicklung der LEONI AG durch die Ergebnisbeiträge der Teilkonzerne Automotive Cable Solutions und Wiring Systems bestimmt. Deshalb wird kein bedeutsamer finanzieller Leistungsindikator für die LEONI AG definiert. Die Geschäftsentwicklung der LEONI AG unterliegt im Wesentlichen den gleichen Risiken und Chancen wie die des LEONI-Konzerns (ↄ Risiko- und Chancenbericht). Die Entwicklung des Konzerns hat durch die bestehenden Ergebnisabführungsverträge einen erheblichen Einfluss auf die Ertragslage der LEONI AG. Mit der LEONI Kabel GmbH (LEONI K) wurde ein neuer Ergebnisabführungsvertrag mit erstmaliger Wirkung für das Rumpfgeschäftsjahr 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 abgeschlossen. Dies hat zur Folge, dass im Vorjahr in den Aufwendungen aus Verlustübernahmen nur sechs Monate des Ergebnisses der LEONI K enthalten sind. In Vorbereitung auf den Vollzug der strategischen Partnerschaft mit LUXSHARE und die damit zusammenhängende Veräußerung der LEONI K (Kapitel ↄ Wichtige Ereignisse) wurde dieser Ergebnisabführungsvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 aufgehoben und letztmalig durchgeführt.

Informationen hinsichtlich Risiken im Zusammenhang mit der Refinanzierung und Liquidität sowie zu weiteren Verhaltenspflichten (sog. Undertakings und Covenants) enthält der Abschnitt Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken im ↄ Risiko- und Chancenbericht.

Der Vorstand plante für das Geschäftsjahr 2024 unter Berücksichtigung von Ergebnisübernahmen mit einem Jahresverlust im niedrigen bis mittleren zweistelligen Millionen Euro Bereich. Das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2024 lag bei -324 Mio. € und somit unter den Erwartungen. Gründe hierfür waren im Wesentlichen Abschreibungen auf Markenrechte, Wertberichtigungen auf Forderungen gegen und Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie Abschreibungen auf Beteiligungen in Höhe von insgesamt 203 Mio. €. Für das Geschäftsjahr 2025 plant der Vorstand für die LEONI AG unter Berücksichtigung der Ergebnisübernahme und dem Ertrag aus dem Verkauf der Division ACS mit einem Jahresfehlbetrag im niedrigen zweistelligen Millionen Euro Bereich.

Ertragslage der LEONI AG

LEONI AG - Gewinn- und Verlustrechnung (HGB)

in Mio. € 2024 2023
1. Umsatzerlöse 127 219
2. Andere aktivierte Eigenleistungen 0 0
3. Sonstige betriebliche Erträge 59 1.126
4. Materialaufwand:
Aufwendungen für bezogene Leistungen -75 -124
5. Personalaufwand:
a) Löhne und Gehälter -34 -30
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -3 -5
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -67 -13
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -75 -62
8. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 20 20
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 42 40
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen -109 -25
11. Aufwendungen aus Verlustübernahme -133 -254
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -69 -96
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -6 -3
14. Ergebnis nach Steuern -323 795
15. Sonstige Steuern -1 0
16. Jahresfehlbetrag (im Vorjahr: Jahresüberschuss) -324 795
17. Gewinnvortrag (im Vorjahr: Verlustvortrag) 190 -919
18. Ertrag aus der Kapitalherabsetzung 0 314
19. Bilanzverlust (im Vorjahr: Bilanzgewinn) -134 190

Die LEONI AG weist Umsatzerlöse aus, welche sich im Wesentlichen aus Erträgen aus zentralen IT-Dienstleistungen, Managementberatung und Lizenzerträgen zusammensetzen. Im Vergleich zum Vorjahr verringerten sich die Umsatzerlöse durch gesunkene Weiterverrechnungen auf 127 Mio. € (Vorjahr: 219 Mio. €). Dies ist im Wesentlichen auf im Vorjahr erhöhte weitergeleitete Rechts- und Beratungskosten im Zusammenhang mit der Refinanzierung sowie einer Anpassung der Kostenstruktur zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 59 Mio. € beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von 26 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €) sowie Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen in Höhe von 19 Mio. € (Vorjahr: 105 Mio. €). Diese entfielen mit 6 Mio. € auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen sowie mit 13 Mio. € auf Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Des Weiteren sind Erträge aus Weiterbelastungen an LEONI-Gesellschaften in Höhe von 9 Mio. € (Vorjahr: 36 Mio. €) enthalten. Im Vorjahr waren in den sonstigen betrieblichen Erträgen darüber hinaus ein Sanierungsertrag infolge des Verzichts auf nicht werthaltige Darlehensforderungen in Höhe von 585 Mio. €, Erträge aus Zuschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 309 Mio. € und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 47 Mio. € sowie Versicherungsentschädigungen in Höhe von 22 Mio. € im Zusammenhang mit dem Betrugsfall aus dem Jahre 2016 enthalten.

Die Materialaufwendungen in Höhe von 75 Mio. € (Vorjahr: 124 Mio. €) stellen Instandhaltungs- und Lizenzgebühren in Höhe von 38 Mio. € (Vorjahr: 39 Mio. €), Datenverarbeitungs-Beratungskosten in Höhe von 28 Mio. € (Vorjahr: 26 Mio. €) sowie Aufwendungen aus bezogenen Leistungen dar und beinhalten Rechts- und Beratungskosten in Höhe von 7 Mio. € (Vorjahr: 55 Mio. €). Die Rechts- und Beratungskosten beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen in Bezug auf die Refinanzierung in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 42 Mio. €).

Die Personalaufwendungen liegen bei 37 Mio. € (Vorjahr: 34 Mio. €).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 75 Mio. € (Vorjahr: 62 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Einzelwertberichtigungen von Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 35 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €), Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von 22 Mio. € (Vorjahr: 19 Mio. €), Aufwendungen aus dem Verzicht von Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 8 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €), Aufwendungen für Porto und Telekommunikation in Höhe von 2 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €), Aufwendungen für Versicherungen in Höhe von 1 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €) sowie Mietaufwendungen von 1 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €). Der Anstieg der Aufwendungen aus der Währungsumrechnung ist im Wesentlichen auf höhere Kursverluste bei den Devisentermingeschäften zurückzuführen.

Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens sind mit 20 Mio. € auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 20 Mio. €) und betreffen im Wesentlichen Zinserträge aus ausgegebenen Darlehen an verbundene Unternehmen.

In den Zinserträgen in Höhe von 42 Mio. € (Vorjahr: 40 Mio. €) sind, wie auch im Vorjahr, überwiegend Sachverhalte aus verbundenen Unternehmen enthalten. Der Anstieg der Zinserträge gegenüber verbundenen Unternehmen ist auf das höhere Zinsniveau und im Wesentlichen auf die Finanzierungtransaktionen aus Cashpooling zurückzuführen.

Die Werthaltigkeitsprüfung 2024 erforderte Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 109 Mio. €. Dies betrifft Ausleihungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von 103 Mio. € sowie die Beteiligung an der LEONI Industry Holding GmbH in Höhe von 4 Mio. € und an der LEONI Bordnetze Verwaltungs-GmbH in Höhe von 2 Mio. €. Des Weiteren wurden in diesem Zusammenhang Markenrechte in Höhe von 51 Mio. € sowie Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 35 Mio. € abgeschrieben. Die Wertminderungen resultieren aus den vereinbarten Kaufpreisen im Zusammenhang mit der strategischen Partnerschaft mit der LUXSHARE-Gruppe sowie im Rahmen des jährlichen Planungsprozesses aktualisierten Erwartungen an die langfristige Profitabilität der Tochtergesellschaften.

Aus den mit den Tochtergesellschaften abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträgen resultierte im Jahr 2024 per Saldo ein Verlust in Höhe von -133 Mio. € (Vorjahr: Verlust von 254 Mio. €). Die LEONI Bordnetz-Systeme GmbH trug dazu einen Verlust von 118 Mio. € (Vorjahr: Verlust von 236 Mio. €), im Wesentlichen begründet durch ein negatives operatives Ergebnis sowie Wertberichtigungen auf Finanzanlagen, und die LEONI Kabel GmbH ein negatives Ergebnis in Höhe von 15 Mio. € (Vorjahr: Verlust von 18 Mio. €) bei. Der Verlust der LEONI Kabel GmbH ist im Wesentlichen begründet durch die aufgrund der Schließungsankündigung im Juni 2025 erfolgte Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 der LEONI High Temp Solutions GmbH unter Abkehr der Annahme der Fortführung der Geschäftstätigkeit. Die damit verbundene Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden unter Liquidationsgesichtspunkten führte zu einem entsprechend hohen Aufwand aus Verlustübernahme bei der LEONI Kabel GmbH. Diese Anpassung wirkte sich folglich auch auf die Ergebnisabführung von der LEONI Kabel GmbH an die LEONI AG aus.

Die Zinsaufwendungen in Höhe von 69 Mio. € (Vorjahr: 96 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 39 Mio. € (Vorjahr: 29 Mio. €) sowie Zinsen in Höhe von 16 Mio. € (Vorjahr: 45 Mio. €) im Zusammenhang mit der Betriebsmittelkreditlinie und Schuldscheindarlehen. Des Weiteren sind Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung in Höhe von 0 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €) enthalten. Der Anstieg der Zinsaufwendungen gegenüber verbundenen Unternehmen ist auf das höhere Zinsniveau und im Wesentlichen auf die Finanzierungtransaktionen aus Cashpooling zurückzuführen. Der Rückgang der Zinsen im Zusammenhang mit der Betriebsmittellinie und Schuldscheindarlehen ist im Wesentlichen in der 2023 durchgeführten Refinanzierung und dem daraus resultierende Forderungsverzicht der Kreditgeber begründet.

Im Jahr 2024 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 324 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr (Jahresüberschuss von 795 Mio. €) verringerte sich das Jahresergebnis damit um 1.119 Mio. €. Das positive Ergebnis im Vorjahr resultierte im Wesentlichen aus dem beschriebenen Sanierungsertrag sowie Erträgen aus Zuschreibungen von Finanzanlagen, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und auf immaterielle Vermögenswerte.

Vermögens- und Finanzlage der LEONI AG

LEONI AG - Bilanz (HGB)

in Mio. € 2024 2023
Aktiva
Immaterielle Vermögensgegenstände 109 175
Sachanlagen 2 0
Anteile an verbundenen Unternehmen 503 507
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 89 322
Finanzanlagen 592 829
Anlagevermögen 703 1.004
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 408 449
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 105 94
Umlaufvermögen 514 543
Rechnungsabgrenzungsposten 10 8
Summe Aktiva 1.226 1.555
in Mio. € 2024 2023
Passiva
Eigenkapital 139 463
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 27 28
Sonstige Rückstellungen 22 20
Rückstellungen 49 48
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 174 174
Andere Verbindlichkeiten 865 870
Summe Passiva 1.226 1.555

Die immateriellen Vermögensgegenstände haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 66 Mio. € verringert. Die Veränderung ergibt sich im Wesentlichen aus linearen Abschreibungen des Geschäftsjahres sowie außerplanmäßige Abschreibungen der Markenrechte im Zuge der Werthaltigkeitsprüfung 2024 in Höhe von 51 Mio. €.

Die größte Vermögensposition in der Bilanz der LEONI AG stellen die Finanzanlagen dar mit Anteilen an verbundenen Unternehmen (503 Mio. €) und Ausleihungen an verbundene Unternehmen (89 Mio. €). Die Anteile an der LEONI Bordnetze Verwaltungs-GmbH erhöhten sich aufgrund einer Einzahlung in die freiwillige Kapitalrücklage im Vergleich zum Vorjahr um 2 Mio. €. Im Zuge der Werthaltigkeitsprüfung 2024 erfolgte eine Wertberichtigung der Anteile an der LEONI Bordnetze Verwaltungs-GmbH in Höhe von 2 Mio. € sowie der Anteile an der LEONI Industry Holding GmbH in Höhe von 4 Mio. €.

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind im Vergleich zum Vorjahr um 233 Mio. € gesunken. Dies ist insbesondere auf die Rückführung der Darlehen der LEONI Industry Holding GmbH in Höhe von 86 Mio. €, der LEONI Wiring Systems Serbien in Höhe von 18 Mio. € und der LEONI Kabel Türkei in Höhe von 12 Mio. € zurückzuführen. Des Weiteren wurden im Zusammenhang mit der Werthaltigkeitsprüfung 2024 Ausleihungen in Höhe von 103 Mio. € wertberichtigt. Zudem wurde im Zuge der Schließung der LEONI Kabel Marokko auf Ausleihungen in Höhe von 6 Mio. € verzichtet. Gegenläufig wirkte sich ein im Geschäftsjahr 2024 ausgereichtes Darlehen an die LEONI Wiring Systems Türkei in Höhe von 7 Mio. € aus.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen verringerten sich um 36 Mio. €. Dies ist neben dem Liquiditäts- und Währungsmanagement im Wesentlichen auf Einzelwertberichtigungen im Zuge der Werthaltigkeitsprüfung 2024 von 35 Mio. € zurückzuführen. Gegenläufig wirkten sich Wertaufholungen in Höhe von 11 Mio. € aus.

Das Bankguthaben ist im Vergleich zum Vorjahr von 94 Mio. € auf 105 Mio. € gestiegen.

Das Eigenkapital verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um 324 Mio. € auf 139 Mio. €. Die Eigenkapitalveränderung ist auf das negative Jahresergebnis zurückzuführen, welches im Wesentlichen durch Wertberichtigungen im Zuge der Werthaltigkeitsprüfung 2024 sowie die Verlustübernahmen bedingt war. Es ergibt sich ein Bilanzverlust in Höhe von 134 Mio. €.

Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 1 Mio. € auf 49 Mio. € (Vorjahr: 48 Mio. €) gestiegen. Diese beinhalten Pensionsrückstellungen in Höhe von 27 Mio. € (Vorjahr: 28 Mio. €) sowie sonstige Rückstellungen in Höhe von 22 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €). In den sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 10 Mio. € (Vorjahr: 6 Mio. €), Personalrückstellungen in Höhe von 8 Mio. € (Vorjahr: 10 Mio. €) sowie Rückstellungen für Jahresabschlusskosten und ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe von 3 Mio. € (Vorjahr: 2 Mio. €) enthalten. Die Personalrückstellungen in Höhe von 8 Mio. € beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen für variable Vergütungen für Führungskräfte, Vorstandstantieme, rückständigen Urlaub, Jubiläums- und Altersteilzeitverpflichtungen und Restrukturierung.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind mit 174 Mio. € (Vorjahr: 174 Mio. €) auf Vorjahresniveau.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind insgesamt um 9 Mio. € auf 853 Mio. € gesunken. Dies ist neben dem Liquiditäts- und Währungsmanagement und Verlustübernahmen im Wesentlichen auf die Rückführung von IC-Darlehen in Höhe von 17 Mio. € zurückzuführen.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 0 Mio. € (Vorjahr: 1 Mio. €).

3 Risiko- und Chancenbericht

3.1 Risikopolitik und -managementsystem

Als international ausgerichtetes und tätiges Unternehmen sieht sich LEONI mit Risiken und Chancen konfrontiert. Durch die systematische Herangehensweise, die sich am sogenannten Three-Lines-of-Defense-Modell (mit den Governance Funktionen Risikomanagement, Internes Kontrollsystem und Compliance Management auf der zweiten Line-of-Defense (Governance) und der Überwachungsfunktion Interne Revision auf der dritten Line-of-Defense) orientiert, werden Risiken und Chancen frühzeitig transparent gemacht. Risiken und Chancen sind als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse definiert, die zu einer negativen bzw. positiven Abweichung von Prognosen bzw. Zielen des Konzerns führen können. Unser Ziel ist es, Risiken stets nur dann bewusst einzugehen, wenn damit verbundene Chancen gleichzeitig einen angemessenen Beitrag zum Unternehmenswert leisten können.

LEONI verfügt über ein mehrstufiges Risiko- und Chancenmanagement-System, das durch weitere unterstützende Kontrollsysteme komplettiert wird. Die zentrale Überwachung und Koordinierung des Risiko- und Chancenmanagement-Prozesses nimmt die Abteilung Risikomanagement und Internes Kontrollsystem wahr, die auch die Gesamtrisikolage des Konzerns ermittelt und beschreibt. Das Risiko- und Chancenmanagement-System von LEONI basiert auf dem Integrated Framework, das vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO) entwickelt wurde. Die Abteilung Risikomanagement und Internes Kontrollsystem ist in die Konzernfunktion Risk, Compliance & Sustainability eingegliedert, die dem Ressort des Personalvorstands zugeordnet ist, und berichtet direkt an den Finanzvorstand der LEONI AG.

Das Risiko- und Chancenmanagement ist in die bestehenden Planungs-, Controlling- und Informationssysteme eingebunden und umfasst weltweit alle Gesellschaften der LEONI-Gruppe. Neben dem Risikofrüherkennungs-System, das sich aus den gesetzlichen Vorgaben ergibt, betreibt das Unternehmen damit ein Überwachungssystem für Risiken, das wesentliche Informationen aus sämtlichen Managementsystemen zu Chancen und Risiken gleichermaßen auswertet und transparent macht. Das Risikofrüherkennungs-System ist Teil des Risiko- und Chancenmanagement-Systems.

Die Beurteilung, ob eine Bestandsgefährdung hinsichtlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vorliegt, setzt die Bestimmung der unternehmensweiten Risikotragfähigkeit im Verhältnis zur Gesamtrisikoposition voraus. Mit Hilfe einer Risikoaggregation wird die Gesamtrisikoposition von LEONI unter Berücksichtigung der relativen Bedeutung von Einzelrisiken bestimmt. Hierzu findet die Methodik der Monte-Carlo Simulation Anwendung.

Die Ergebnisse der Risikotragfähigkeits-Analyse werden mindestens einmal jährlich durch den Vorstand überwacht. Die Ergebnisse der Risikotragfähigkeits-Analyse haben keinen Anlass für Anpassungen der angewandten Parameter gegeben oder zu nicht gegebener Tragfähigkeit geführt.

3.2 Chancen- und Risikolage

Das Kapitel Chancen- und Risikolage berichtet über die wesentlichen Chancen und Risiken gemäß der nachfolgenden Matrix. Der zugrundeliegende Betrachtungshorizont für Chancen und Risiken im Risikomanagement-System von LEONI beträgt grundsätzlich ein Jahr rollierend.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Risikoportfolio sowohl in Sachen Schadenspotenzial als auch Eintrittswahrscheinlichkeit reduziert. Das Schadenspotenzial bei Materialverfügbarkeit und -preisentwicklung konnte durch die erfolgreiche Umsetzung von Prozessoptimierungen vermindert werden. Dasselbe gilt für Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken. Risiken in Zusammenhang mit Kupferpreisschwankungen und Währungsentwicklung wurden aufgrund angepasster Annahmen bezüglich des Kupferpreises und der Währungsentwicklung in der Planung sowohl hinsichtlich des Schadenspotenzials als auch der Eintrittswahrscheinlichkeit niedriger eingeschätzt. Risiken, die sich aufgrund der Auswirkungen im Zusammenhang der allgemeinen Konjunkturentwicklung ergeben, sind nach wie vor hoch und bleiben insgesamt schwer abschätzbar.

Im Folgenden werden wesentliche Chancen- sowie Risikokategorien und die Gründe für Veränderungen von Chancen und Risiken gemäß Risikomatrix ausführlicher dargestellt. Weiterhin berichtet die Chancen- und Risikolage auch über wesentliche Risiken über den vorgenannten Betrachtungshorizont des Risikomanagements hinaus.

Strategische und marktbezogene Risiken und Chancen

Risiken und Chancen aus strategischer Partnerschaft mit Luxshare Precision Industry Co., Ltd. (im Folgenden: "LUXSHARE") - Am 9. und 10. Juli 2025 wurde die Vereinbarung über eine strategische Partnerschaft mit der LUXSHARE-Gruppe vollzogen (Kapitel ↄ Wichtige Ereignisse). Der Vorstand erwartet, dass diese Partnerschaft den Marktzugang, die technologischen Kompetenzen und die finanzielle Stabilität in Zukunft deutlich verbessern wird.

Dank des bestehenden Netzwerkes von LUXSHARE erwartet der Vorstand einen verbesserten Kundenzugang unter chinesischen OEMs, der uns ein generelles Wachstumspotenzial bieten kann, da wir auch davon ausgehen, dass die chinesischen OEMs mittelfristig ihren Marktanteil in Europa sowie in Nord- und Südamerika ausbauen werden. Auf Grundlage der dann schon bestehenden Geschäftsbeziehungen und der damit aufgebauten Reputation bieten sich für LEONI zusätzliche Wachstumsmöglichkeiten im europäischen Markt. LUXSHAREs Expertise in den Bereichen Steckverbinder und Elektronik erlaubt es LEONI künftig, zum Vorteil seiner Kunden verstärkt integrierte Lösungen anzubieten. Darüber hinaus ermöglicht die Partnerschaft die Förderung des Wissenstransfers und kann damit zu signifikanten Prozessverbesserungen im Produktionsbereich führen. Durch den Austausch von Fachwissen und Best Practices werden innovative Lösungen entwickelt, die die Effizienz und Qualität der Produktionsprozesse steigern und somit auch die Wettbewerbsfähigkeit von LEONI erhöhen können. Durch die Bündelung von Volumina zwischen LEONI und LUXSHARE erwarten wir darüber hinaus die Realisation von Skaleneffekten und damit positive Auswirkungen auf die Materialkosten. Die operative Stärke von LEONI in der EMEA- Americas-Region und LUXSHARES Netzwerk in Asien bieten beiden Partnern die Möglichkeit, regionale Bedürfnisse der Kunden flexibel zu erfüllen und weltweit wettbewerbsfähig produzieren zu können. Der Vorstand erwartet zudem, dass die finanzielle Stabilität der LEONI-Gruppe durch die Ablösung der bisherigen Konsortialfinanzierung durch LUXSHARE gestärkt wird. Aufgrund des besseren Ratings von LUXSHARE werden günstigere Finanzierungsbedingungen für LEONI erwartet, was zu niedrigeren Zinsen und damit zu einem höheren Net Free Cash Flow führen kann. Dies kann wiederum zu einer Reduzierung der Schulden und einer sukzessiven Verbesserung der Fremdkapitalquote beitragen. Der Geschäftsbereich ACS wird das Kernstück des Automobilsegments von TITL sein, wodurch ihre Position als unabhängiger Lieferant von Kabeln für die Automobilindustrie gestärkt wird.

Standort-/Länderrisiken - Die Standortpolitik des LEONI-Konzerns orientiert sich stark an den Anforderungen der Kunden, denen LEONI auf Auslandsmärkten folgt. Aus diesem Grund ist es für LEONI essentiell, den Produktions-Footprint aktiv zu überwachen und wenn nötig, entsprechend anzupassen. Preis- und Kostendruck führen zu einem überproportionalen Wachstum der Produktionskapazitäten in Niedriglohnländern. Dadurch erfolgen Lieferungen an Kunden häufig über mehrere Grenzen hinweg. In einigen Regionen und Ländern bestehen zudem politische Risiken, beispielsweise in Nordafrika, Mexiko, der Türkei, Südkorea und der Ukraine. Instabile politische Verhältnisse können zu Unruhen und auch zu Streiks an unseren dortigen Produktionsstandorten oder zu Schließungen von See- und Flughäfen führen. Die Möglichkeit einer vorübergehenden Belieferung unserer Abnehmer aus Produktionsstätten in anderen, nicht betroffenen Ländern ist aufgrund der kundenspezifischen Bordnetze stark eingeschränkt. Die Bedeutung dieses Risikofaktors wird durch Just-in-time- und Just-in-Sequence-Belieferung sowie das Single-Source-Prinzip mancher Kunden zusätzlich erhöht. Eine Verlagerung ist nur mit einem entsprechenden Vorlauf möglich, der jedoch durch den Aufbau der notwendigen Produktionsmitarbeiter*innen und -kapazitäten limitiert wird. Deshalb bieten wir unseren Abnehmern optional eine Belieferung aus zwei Standorten in verschiedenen Ländern an. In vielen Fällen haben sich unsere Kunden aus Wirtschaftlichkeitsgründen jedoch entschieden, das Risiko einer 100-prozentigen Belieferung aus einem Land weiter mitzutragen. Ein Ausfall der Lieferkette zum Kunden, beispielsweise aufgrund von Unruhen oder Naturkatastrophen, könnte zu einem mehrwöchigen Lieferengpass führen. Alle Produktionsstandorte haben vorbeugende Maßnahmen umgesetzt und in einem weltweiten Notfallkonzept dokumentiert. Sie reichen von einem rund um die Uhr tätigen Wachdienst bis zu Feuerschutzanlagen. Zudem befindet sich kein LEONI-Standort in einem Gebiet, das bekanntermaßen durch Erdbeben, Überschwemmungen oder sonstige Naturkatastrophen extrem gefährdet ist. Ferner könnten wir Lieferengpässe aufgrund der Anzahl an Produktionsstätten sowie bestehender Kapazitätsreserven auch durch kurzfristige Verlagerung der Produktion ausgleichen. Zur Absicherung der Standortrisiken hat LEONI entsprechende Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherungen abgeschlossen, die jährlich neu verhandelt werden.

Der Ende Februar 2022 ausgebrochene Krieg zwischen Russland und der Ukraine betrifft LEONI bei der Bordnetzfertigung und könnte wie in Vorjahren auch zu größeren Lieferausfällen auf der Beschaffungsseite, längerfristigen Produktionsausfällen, z. B. durch Nichtverfügbarkeit von Mitarbeiter*innen oder durch den Ausfall von IT- bzw. ERP-Systemen, Rohstoffknappheit sowie Ausfällen in der Lieferkette zum Kunden führen. Weiterhin könnten Vermögenswerte von LEONI in der Ukraine zerstört werden. Die genannten Ereignisse können bei Eintritt einzeln oder in Kombination weiterhin zu unvorhersehbaren Umsatz- und Ertragsausfällen führen. Um diese Effekte bei Risikoeintritt abzumildern, wurden Maßnahmen umgesetzt, um für die betroffenen Projekte einerseits die Produktion in der Ukraine selbst zu sichern, z. B. durch Erhöhung der Sicherheit der Mitarbeiter*innen oder Sicherstellung der Energieversorgung und andererseits die Produktion an anderen Standorten zu duplizieren und damit die Verantwortung in die jeweiligen Länder zu übertragen. Damit konnte bisher und soll auch weiterhin eine weitestgehend unterbrechungsfreie Produktion sichergestellt werden.

Risiken und Chancen aus Absatzschwankungen (Konjunktur / Ukraine) - Der Großteil des LEONI-Konzernumsatzes entfällt auf Kunden aus der Automobilindustrie und deren Lieferanten. Dadurch hat die aktuelle Marktentwicklung in dieser Branche einen großen Einfluss auf das Geschäftsvolumen und das Konzernergebnis von LEONI.

In 2024 hat sich die Konjunktur deutlich eingetrübt und sich zu einer Rezession entwickelt, welche mittelbar Einfluss auf die LEONI-Gruppe hat. Die europäischen OEMs haben insbesondere in 2024 unter einer deutlich abgekühlten Nachfrage der Endkunden gelitten, die sich nach Einschätzung des Vorstands in den folgenden Jahren bis voraussichtlich 2027 nicht wesentlich verbessern wird. Dies hat bereits in 2024 zu einer deutlich geringeren Anzahl von Kundenabrufen geführt. Die Erwartungen an die Marktentwicklung bis 2027 verharren trotz der überwundenen COVID-19 Pandemie und Halbleiterknappheit auf niedrigem Niveau, da weiterhin Unsicherheiten hinsichtlich der allgemeinen konjunkturellen Entwicklung, der Entwicklung der allgemeinen Verbraucherpreissteigerungen und somit der Nachfrage im Automobilsektor, bedingt durch die schwindende Kaufkraft der Endkunden, bestehen. Außerdem erhöht sich durch politische Entwicklungen die Gefahr von internationalen Handelskonflikten weiter. Deutlich verringerte Absätze oder schwer planbare Nachfrage kann Produktionsunterbrechungen, einschließlich Werksschließungen bei unseren Kunden zur Folge haben. Ebenso kann es auch weiterhin zu Lieferengpässen bei Vormaterialien für die eigene Produktion kommen. Um die Auswirkungen zu minimieren, steht LEONI in ständigem Kontakt mit seinen Kunden und Lieferanten, um die laufende Produktion sowie die Warenflüsse und -bestände zu steuern. Diese Faktoren haben nach wie vor schwer abschätzbare Auswirkungen auf die LEONI-Gruppe.

Zusammenfassend können die Auswirkungen einer noch negativeren Konjunkturentwicklung, des Ukraine-Kriegs, von Störungen in den Lieferketten und internationaler Handelskonflikte nach wie vor zu unerwarteten Umsatzausfällen und unerwarteten Ergebniseffekten führen, die die Liquiditäts- und Ertragslage von LEONI insgesamt negativ belasten könnten.

Grundsätzlich besteht für LEONI die Chance, durch eine bessere Entwicklung des gesamtwirtschaftlichen Umfelds oder beispielsweise durch die (Wieder-)Einführung von Maßnahmen zur Förderung von Elektromobilität eine entsprechend steigende Nachfrage in den bearbeiteten Märkten höhere Umsätze zu erzielen als erwartet.

Risiken aus der Absatzpreisentwicklung - LEONI liefert seine Produkte in Märkte, die durch sehr hohen Wettbewerb gekennzeichnet sind. Der in der Automobilindustrie weiterhin herrschende Trend zur Beteiligung der Zulieferer an den Entwicklungskosten und unerwartet hohe, notwendige Preiszugeständnisse stellen damit ein Risiko dar. Dieses Risiko minimieren wir durch eine professionelle Vertriebsleistung und Verhandlungen sowohl zur Kompensation von Stückzahlreduzierungen als auch zur Weitergabe gestiegener Lohn- und Materialkosten. In Anbetracht der sich möglicherweise weiter verschärfenden Krise in der Automobilbranche und des erfolgten Einstiegs von LUXSHARE ist zu beobachten, dass die deutschen OEMs zunehmend zurückhaltender bei Verhandlungskompromissen bezüglich Kompensationszahlungen werden könnten.

Risiken aus Kupferpreisschwankungen - Bei LEONI wird Kupfer als wesentliches Vormaterial eingesetzt. Daher beeinflusst der Weltmarktpreis für diesen Rohstoff, der deutlichen Schwankungen unterworfen ist, in hohem Maße die Materialkosten im Konzern, sodass diese Kupferpreisschwankungen sowohl als eigenständiges Risiko, aber auch als eigenständige Chance betrachtet werden. Bei einem über längere Zeit steigenden Kupferpreis ist durch die zeitlich verzögerte Kostenweitergabe an unsere Kunden stichtagsbezogen ein negativer Liquiditäts- und Ergebniseffekt möglich. Erhebliche Nachfragerückgänge können dazu führen, dass wir bei gleichzeitigem Kupferpreisrückgang einen Teil der von uns auf Termin zu höheren Einstandspreisen gekauften Kupferbestände zu niedrigen Preisen verkaufen müssen. Dadurch würde sich ebenfalls ein negativer Ergebniseffekt ergeben. Kupferterminkäufe werden nur mit korrespondierendem Grundgeschäft zur Absicherung der mit unseren Kunden vereinbarten Abrechnungsmodelle getätigt. Bei einem zum Stichtag stark fallenden Kupferpreis können sich Abwertungsrisiken für die Kupferbestände ergeben. Eine Verknappung der Kupferbestände kann zu Lieferengpässen und höheren Kupferpreisen führen. Um Lieferengpässe zu vermeiden, setzt LEONI auf langfristige und direkte Lieferbeziehungen mit den Kupferlieferanten. Mit dem erfolgten Abgang des Geschäftsbereichs ACS aus dem LEONI Konzernverbund wird sich das hier beschriebene Risiko auf ein niedrigeres Niveau reduzieren.

Risiken und Chancen aus Materialverfügbarkeit und -preisentwicklung (ohne Kupfer) - Anhaltende Materialknappheiten aufgrund zu geringer Produktionskapazitäten sowie inflationsbedingte Kostensteigerungen (z. B. Material-, Personal-, Logistik- oder Energiekosten) können zu zusätzlichen Kostensteigerungen bei unseren wichtigsten Teile- und Rohstofflieferanten führen. Dies kann Preisforderungen und damit einen Anstieg der Einkaufspreise bei den entsprechenden Einzelteilen und zusätzlich bei Verknappung auch Lieferengpässe nach sich ziehen. Den auftretenden Materialkostensteigerungen unserer Lieferanten wird durch gezielte Gegenmaßnahmen entgegengewirkt. Hierbei handelt es sich um aufeinander abgestimmte Maßnahmenprogramme, die über verschiedene Bereiche hinweg durch konsequente Verhandlungen und daraus resultierenden Vereinbarungen sowohl mit Lieferanten als auch mit Kunden zur Risikomitigierung beitragen. Gleichwohl besteht in diesem Zusammenhang grundsätzlich das Risiko, dass die Materialkostensteigerungen von den betroffenen Lieferanten nicht vollständig reduziert werden können bzw. nicht alle Materialkostensteigerungen an die Kunden weiterbelastet werden können.

Generell würde sich eine günstigere Entwicklung der Teile- und Rohstoffpreise sowie eine sich weiterhin abschwächende Inflation positiv auf die Materialkostenquote und damit auf die Margen von LEONI auswirken.

Risiken und Chancen aus der Digitalisierung - Mit der Digitalisierung (Internet der Dinge, Industrie 4.0) sind Risiken verbunden, die zu neuen Wettbewerbern oder der Substitution von existierenden Lösungen führen könnten.

Die Megatrends in der Automobilindustrie wie E-Mobilität, autonomes Fahren, Vernetzung (Connected Cars) oder Dekarbonisierung in Kombination mit den gesellschaftlichen Trends wie dem Wunsch nach einer Mobilitätswende und nach mehr Nachhaltigkeit ermöglichen LEONI insgesamt gute Wachstumschancen.

Diese Trends werden eng von einer fortschreitenden Digitalisierung und einem wachsenden Reifegrad an Künstlicher Intelligenz begleitet und bieten LEONI die Möglichkeit, bei der Neukonzeption der klassischen Bordnetze hin zur zonalen Architektur mit intelligenten und nachhaltigen Lösungen sowie zukunftsfähigen Innovationen diese Trends mitzugestalten und damit an den Erfolgen im Zuge des Wandels zu partizipieren.

Operative Risiken und Chancen

Projekt- und Performancerisiken - Neben den projektübergreifenden Risiken, wie z. B. den Standort-/Länderrisiken und den Personalkostenschwankungen, gibt es auch projektspezifische Kostenrisiken. Sie können aus Sondermaßnahmen zur Sicherstellung des Produktionsstarts bei unseren Kunden während der Anlaufphase resultieren oder z. B. aus Kalkulationsfehlern, die sich eventuell auf die komplette Laufzeit auswirken. Sofern es nicht gelingt, die Vielzahl der jährlichen Fertigungsanläufe termingerecht und den Anforderungen der Kunden entsprechend sicherzustellen, könnte dies gravierende Folgen für das künftige Geschäft haben. Mit Hilfe eines Frühwarnsystems auf Basis der Risiken und Chancen bezogen auf die Projektlaufzeit können potentielle Risiken frühzeitig antizipiert und damit minimiert werden. Falls sich ein Projekt kundenseitig verzögert, kann dies zu Umsatz- und Ertragsverlusten führen, die über Verhandlungen erst zeitverzögert wieder teilweise oder komplett ausgeglichen werden können.

Darüber hinaus bestehen neben den Kostenrisiken auch Effizienzrisiken in einzelnen bereits laufenden Kundenprojekten, die beispielsweise durch Störungen in den Lieferketten, Volatilität in den Kundenabrufen, die Organisation der Produktionsabläufe oder durch Einschränkungen bei der Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitskräften verursacht werden können. Aufgrund der engmaschigen Steuerung der Kundenprojekte in der Verantwortung des globalen Projektmanagements und der damit einhergehenden engen Verzahnung aller Funktionsbereiche mit den Produktionsstandorden werden Effizienzpotentiale fortlaufend identifiziert und die Umsetzung der notwendigen effizienzsteigernden Maßnahmen überwacht, um die Rentabilität der Kundenprojekte konsequent zu steigern.

Zudem werden die wesentlichen Kundenprojekte regelmäßig intensiv durch die Controlling-Abteilung geprüft und, soweit notwendig, drohende Verluste für einzelne Projekte erfasst bzw. Projektplanungen angepasst.

Cyberrisiken - Ein weltweit operierendes Unternehmen wie LEONI kann nur mit Hilfe komplexer IT-Systeme gesteuert werden. Auch die permanente Lieferbereitschaft - insbesondere gegenüber der Automobilindustrie, die in der Regel eine Just-in-time- oder Just-in-Sequence-Lieferung fordert - hängt von der ständigen Verfügbarkeit der entsprechenden Systeme und Daten ab. Gravierende Störungen wie Systemausfälle, Angriffe auf unsere Netzwerke, der Verlust oder die Manipulation von Daten können Ausfälle in der Lieferkette zum Kunden zur Folge haben. LEONI arbeitet sowohl im konzeptionellen als auch im operativen Bereich permanent an der Optimierung des IT-Umfeldes. Ein Beispiel dafür ist das Vorhalten eines zweiten, redundanten Rechenzentrums als Notfallsystem. Darüber hinaus steigen die Bedrohungen für unsere Informationssicherheit aufgrund der weltweit zunehmenden Professionalität in der Computerkriminalität. Wie andere große multinationale Unternehmen sind wir Cyber-Angriffen von erfahrenen Gegnern ausgesetzt, die vom organisierten Verbrechen und von Nationen, die Wirtschaftsspionage betreiben, unterstützt werden. Zur Risikominimierung ergreifen wir eine Reihe von Maßnahmen, die unter anderem die sogenannte Netzwerksegmentierung, die Schulung von Mitarbeiter*innen sowie die Überwachung unserer Netzwerke und Informationssysteme etwa durch Firewalls und Virenscanner umfassen. Außerdem besteht eine Cybersecurity Versicherung, die einen Teil des verbleibenden Risikopotenzials abdeckt.

Risiken aus Informationstechnologie - Im Geschäftsjahr wurde das Projekt zur Einführung von SAP S/4 HANA im Bereich Wiring Systems konsequent fortgeführt und zu Mitte des Jahres, am ersten Pilotstandort Ägypten erfolgreich live gesetzt. Dieser Meilenstein und die daraus gewonnenen Erkenntnisse dienen weiterführend als Grundlage, unseren standardisierten, industriellen Ansatz weiterzuentwickeln und dies als Standard-Lösung in weitere Standorte und Länder auszurollen. Damit lässt sich zusammenfassend feststellen, dass die SAP-Funktionalitäten einschließlich der Konnektivität zu den Produktionsgeräten planmäßig funktioniert. Gleichwohl bestehen Risiken in einem Großprojekt zur Ablösung bestehender ERP-Systeme insbesondere durch die Abhängigkeit hochvernetzter Prozesse und Systeme. Daher wird jeder Projektschritt und jede weitere Einführung von den entsprechend notwendigen Risikoassessments begleitet.

Risiken aus Produkthaftung/Rückruf - LEONI-Produkte werden überwiegend für technisch anspruchsvolle Erzeugnisse oder Systeme mit hohen Sicherheitsstandards verwendet. Ein Ausfall könnte zu weitreichenden Konsequenzen von Stillstandskosten über Vertragsstrafen bis hin zu Personenschäden führen. Die damit verbundenen Produkthaftungsrisiken minimieren wir durch Maßnahmen im Rahmen der Prozesssicherheit und des Qualitätsmanagements. Grundsätzlich sind die LEONI-Werke nach ISO 9001 zertifiziert, ein Teil der Werke in Abhängigkeit von den zu beliefernden Abnehmergruppen beispielsweise zusätzlich nach IATF 16949 (Automobilindustrie), EN/AS 9100 (Luft- und Raumfahrt) und ISO 13485 (Medizintechnik). Zudem bestehen Versicherungen für Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftung sowie für Rückrufaktionen. Um ein strukturiertes Notfallmanagement sicherzustellen, werden Produkthaftungsfälle und Rückrufe über einen Red Alert Prozess an alle betroffenen Bereiche gemeldet.

Risiken aus dem Verlust eines Kunden - Der Verlust eines oder mehrerer von uns belieferter Großkunden kann übergangsweise zu Gewinn-/Deckungsbeitragsausfällen und zusätzlichen Kapazitätsanpassungskosten führen. Die langen Vertragslaufzeiten, meistens über die Lebensdauer einer Fahrzeugbaureihe, sowie der Aufbau sehr enger und stabiler Kundenbeziehungen, z. B. durch eine umfassende Entwicklungsarbeit und einen zuverlässigen Lieferservice, sorgen dafür, dass sich ein Kundenverlust in der Regel frühzeitig ankündigen würde und entsprechende Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet werden könnten.

Risiken im Zusammenhang mit Personal - Veränderungen in der Verfügbarkeit von Mitarbeiter*innen in Hoch- und vielen Niedriglohnländern (z. B. durch einen wachsenden Fachkräftemangel) oder politisch initiierte Lohnanpassungen sowie ein damit einhergehender Anstieg der Lohn- und Gehaltskosten an beschäftigungsintensiven Produktionsstandorten in Osteuropa, Nordafrika und Asien stellen das Personalmanagement vor Herausforderungen. Aufgrund des hohen Umfangs an Produktion in Ländern mit niedrigem Lohnniveau können sich Mindestlohnsteigerungen dort in den Personalkosten deutlich auswirken. Um weiterhin als attraktiver Arbeitgeber Beschäftigte rekrutieren und binden zu können, werden in Ländern mit Neuanläufen verstärkt Anstrengungen zur Personalbeschaffung, -bindung und -förderung unternommen - zum Beispiel interne Qualifizierungs- und Integrationsprogramme sowie zusätzliche Sozialleistungen. Die oben beschriebenen Unwägbarkeiten könnten auch 2025 negative Effekte auf die Verfügbarkeit von Personal sowie die Personalkostenentwicklungen haben. Um dem vorzubeugen und entgegenzuwirken, hat LEONI an den Produktionsstandorten Maßnahmen initiiert und umgesetzt, um die Mitarbeiterbindung zu erhöhen. In 2024 hat LEONI Programme zur Restrukturierung und zur Reduzierung der Overhead- & Produktions-Kosten initiiert und umgesetzt. Diese Programme zielen neben nachhaltigen Einsparungen auch auf die Verlagerung von vordefinierten Tätigkeiten in Best-Cost-Länder ab. Sollten die geplanten Einsparungen erst später oder nicht vollständig erreicht werden, könnte dies die zukünftige Wettbewerbsfähigkeit von LEONI beeinträchtigen.

Chancen aus operativen Stärken - Zu den operativen Stärken des LEONI-Konzerns zählen die in den wichtigsten Märkten europaweit starke Position, unsere globale Vertriebs-, Entwicklungs- und Produktionspräsenz sowie das breite, internationale Kundenportfolio. Diese Faktoren ermöglichen es uns, weltweit von positiven Marktentwicklungen zu profitieren. Zudem fokussiert sich LEONI klar auf Kernprodukte und -märkte, verfügt entlang der gesamten Wertschöpfungskette über eine durchgehend hohe Kompetenz und deckt ein umfangreiches Technologieportfolio ab.

Finanziell

Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken

Mitte des Jahres 2023 wurden die bestehenden Finanzierungsverträge bis Ende 2026 verlängert und den Markt- und Unternehmensgegebenheiten angepasst. In diesem Zusammenhang hat sich die LEONI AG, als auch verschiedene Konzerngesellschaften, dazu verpflichtet, den Kreditgebern Sicherheiten zu stellen. Für die LEONI-Gruppe bestand damit nach Ansicht des Vorstandes eine stabile Finanzierungsbasis bis zum Ende des Finanzierungszeitraums. Die Finanzierungsdokumente beinhalteten bestimmte Verhaltenspflichten (sog. Undertakings und Financial Covenants) für die Darlehensnehmer und die verpflichteten Unternehmen. Diese Verhaltenspflichten umfassten unter anderem bestimmte Informations- und Mitteilungspflichten sowie die regelmäßige Übermittlung von Finanzinformationen an die Darlehensgeber, Beschränkungen bei der Veräußerung von Vermögenswerten sowie einer Pflichtsondertilgung bei Überschussliquidität, Verpflichtungen zur Einhaltung einer bestimmten Mindestliquidität sowie eines Verschuldungsgrades auf Gruppenebene. Die Nichteinhaltung der Verhaltenspflichten konnte in letzter Konsequenz ein Kündigungsrecht der Kreditgeber auslösen. Im Berichtsjahr wurden alle Verhaltenspflichten der Finanzierungsdokumente erfüllt.

Mit dem Vollzug der strategischen Partnerschaft mit der LUXSHARE-Gruppe wurden die bestehenden Finanzschulden sowie die Reverse Factoring Fazilitäten durch LUXSHARE abgelöst. Neben einer Tilgung der Finanzschulden aus dem vereinnahmten Kaufpreis für die ACS in Höhe von 320 Mio. € werden in diesem Zusammenhang Gesellschafterdarlehen in Höhe von 595 Mio. € an die LEONI AG ausgereicht, die sich aus Darlehen mit einer fixen Verzinsung und einem Tilgungsplan (erste Tilgungen beginnend Mitte des Jahres 2028) und einer Laufzeit bis Mitte 2030 in Höhe von 385 Mio. € sowie aus einer Kreditlinie zur Deckung des Working Capital Bedarfs in Höhe von 210 Mio. € zusammensetzen. Financial Covenants wurden nicht vereinbart.

Durch die in 2025 vollzogene Gesellschafterfinanzierung wird nach Einschätzung des Vorstands das nach bisherigem Stand notwendige Finanzierungsvolumen sowie die Liquidität bis zunächst 2030 gesichert.

Nachdem der Konzern in den letzten Jahren mit einer negativen Ertragslage und einer negativen Liquiditätsentwicklung konfrontiert war, beinhaltet die aktuelle Mittelfristplanung weitere Sanierungsmaßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der operativen Profitabilität von LEONI (u.a. Kostensenkungen im administrativen Bereich, Effizienzmaßnahmen im Einkauf und der Produktion sowie Absatzpreissteigerungen durch die Weitergabe von inflationsbedingten Kostensteigerungen an die Kunden). Weiterhin werden Konsolidierungen von Werksstrukturen in Erwägung gezogen. Durch die Maßnahmen soll auch im Geschäftsjahr 2026 ein positiver Net Free Cashflow erzielt werden.

Unvorhergesehene Entwicklungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen einer länger anhaltenden Rezession, der Entwicklung der allgemeinen Verbraucherpreissteigerungen, mit dem Ukraine-Krieg, internationalen Handelskriegen, können zu einem Risiko führen, dass die Ertragslage negativ beeinflusst. Zum anderen können signifikante Verzögerungen bei der Umsetzung bzw. das Verfehlen der geplanten operativen Sanierungsmaßnahmen den Erfolg des operativen Turnarounds negativ beeinflussen.

Risiken aus Forderungsausfällen - Der Ausfall des Forderungsbestands gegenüber einem großen Kunden stellt ein Risiko dar. Zur Vorsorge werden alle Kunden, die mit dem LEONI-Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen möchten, einer Bonitätsprüfung unterzogen. Die regelmäßige Analyse des Forderungsbestands und der Forderungsstruktur ermöglicht eine laufende Überwachung des Risikos. Als weiteres Instrument zur Reduzierung des Ausfallrisikos dient das Factoring, welches als True Sale Factoring für ausgewählte Kunden erfolgt. Im Übrigen haben einzelne Gesellschaften unter dem Aspekt der Abwägung von Risiko und Wirtschaftlichkeit eine Warenkreditversicherung zum Schutz vor Forderungsausfällen abgeschlossen. Sowohl beim Factoring als auch bei der Warenkreditversicherung für eigene Forderungen hat sich im Berichtsjahr gezeigt, dass die Warenkreditversicherer weiterhin vor dem Hintergrund der Rezession und dem dadurch erhöhten Risiko von Unternehmensinsolvenzen und Zahlungsausfällen zurückhaltend bei der Gewährung von Kreditlinien sind. Dadurch steigt einerseits das Risiko, dass die Forderungen nicht im geplanten Umfang an die Factoring-Partner verkauft werden können, und andererseits das Risiko von Ausfällen von eigenen Kundenforderungen, die nicht versichert werden konnten. Beides könnte negative Auswirkungen auf das Konzernergebnis und die Liquidität haben. Wesentliche Auswirkungen daraus auf die Möglichkeit von LEONI, Forderungen zu verkaufen oder zu versichern, haben sich bislang nicht ergeben.

Risiken und Chancen aus Pensionsverpflichtungen - Eine Niedrigzinsphase könnte auch Auswirkungen auf die Pensionsfonds von LEONI haben und sich in einem erhöhten Zahlungsmittelabfluss zur nach lokalen Regelungen vorgeschriebenen Verminderung einer Unterdeckung auswirken. Umgekehrt bietet ein inflationsbedingt höheres Zinsniveau die Chance, dass die erforderlichen Zuwendungen von LEONI zur Absicherung der Pensionsverpflichtungen niedriger ausfallen.

Risiken und Chancen aus der Währungsentwicklung - Hauptsächlich tätigen wir unsere Geschäfte in Euro oder in lokalen Märkten in der jeweiligen Landeswährung. Aufgrund der Globalisierung der Märkte sind wir jedoch mit Währungsrisiken konfrontiert. In der Konzernholding, der LEONI AG, verantwortet die Abteilung Corporate Finance & Treasury in Zusammenarbeit mit einer Währungskommission Risiken im Währungsbereich und berichtet diese an das zentrale Risikomanagement. Der Abschluss von Sicherungsgeschäften erfolgt in Abstimmung mit den bestehenden Grundgeschäften bzw. den geplanten Transaktionen. Die Auswahl der einzusetzenden Sicherungsinstrumente erfolgt regelmäßig nach eingehenden Analysen des abzusichernden Grundgeschäfts. Ziel ist, die Einflüsse der Wechselkursschwankungen auf das Konzernergebnis zu begrenzen. Zur Sicherung unserer operativen Geschäftstätigkeit nutzen wir neben den eigentlichen Sicherungsgeschäften primär die Möglichkeiten des Nettings der Fremdwährungspositionen innerhalb des Konzerns. Als weitere Maßnahme der Währungssicherung finanzieren wir ausländische Tochtergesellschaften überwiegend in der jeweiligen funktionalen Währung mit entsprechenden Refinanzierungen in der korrespondierenden Währung. Ökonomische Währungsrisiken ergeben sich zudem durch die Auswirkungen auf die preisliche Wettbewerbsfähigkeit einzelner Standorte (Werke) infolge von Veränderungen der Währungsrelation.

Schwankende Währungskurse können für die nicht mit Termingeschäften abgesicherten Umfänge auch zu einem positiven Effekt führen.

Compliance

Risiken aus Compliance-Verstößen - Angesichts der weltweiten Geschäftstätigkeit von LEONI und insbesondere der Tatsache, dass Betrug, Korruption und Erpressung in bestimmten Ländern, in denen LEONI tätig ist, weit verbreitet sind, kann es grundsätzlich zu Compliance-Verstößen kommen, die zu erheblichen Bußgeldern, Reputationsverlust und Schadensersatzansprüchen führen. Je nach Land sind auch Haftstrafen für Führungskräfte und beteiligte Mitarbeiter*innen möglich. Mit einem Compliance Management System vermindert LEONI diese Risiken aus Rechts- und Richtlinienverstößen.

Risiken aus dem Kartellrecht - LEONI unterliegt der kartellrechtlichen Regulierung in der EU und anderer Rechtsordnungen und ist daher Risiken in Bezug auf die Einhaltung dieser Vorschriften sowie die damit verbundenen Durchsetzungsmaßnahmen und Entschädigungen an private Parteien im Falle der Nichteinhaltung ausgesetzt. Die Feststellung eines Verstoßes gegen das Kartellrecht könnte negative Auswirkungen auf LEONI haben.

Wie bereits im Vorjahr berichtet, wurden seit Oktober 2011 in den USA und Kanada mehrere Zivilverfahren in Form von Sammelklagen und sonstigen Klagen gegen LEONI und weitere Bordnetzhersteller wegen angeblicher Verstöße gegen das Kartellrecht eingeleitet. Zwischenzeitlich sind sämtliche Verfahren in den USA durch Vergleich erledigt, es gab im Berichtsjahr auch keine Aktivitäten mehr zu außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen. Das verbliebene Verfahren in einer Provinz in Kanada ruht seit 2014. LEONI geht nach Einschätzung der dortigen Rechtsanwälte davon aus, dass sich dieses Verfahren durch den Abschluss in anderen Provinzen erledigt hat. Der formale Abschluss des Verfahrens steht jedoch noch immer aus.

Im Januar 2022 haben im Zuge von Ermittlungen des Bundeskartellamts (BKartA) gegen verschiedene Kabelhersteller und weitere branchennahe Gesellschaften auch an Standorten der LEONI-Gruppe Durchsuchungen stattgefunden. Grund für die Durchsuchungen ist der Verdacht, dass Kabelhersteller die Berechnung branchenüblicher Metallzuschläge in Deutschland miteinander koordiniert haben sollen. LEONI kooperiert mit den Behörden und hat unmittelbar eine interne Untersuchung der Vorwürfe eingeleitet. Derzeit haben sich keine hinreichenden Anhaltspunkte für Verstöße ergeben, die die Verurteilung zu einer Geldbuße wahrscheinlich erscheinen lassen könnten. Insbesondere gibt es derzeit keine Belege für Absprachen/Abstimmungen in den für den Verjährungsrelevanten Zeitraum der letzten fünf Jahre. Gleichzeitig gibt es Ansatzpunkte für eine aussichtsreiche Verteidigung gegen die derzeit bekannten Vorwürfe des Bundeskartellamts.

Risiken aus Exportkontrolle und Zoll - Politische oder regulatorische Änderungen z. B. bei Exportkontrollvorschriften, Embargomaßnahmen oder Zollbestimmungen, können unsere Geschäftstätigkeit beeinflussen und unsere Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen. Bei Verstößen gegen diese Regulatorien kann es zu Strafzahlungen, Sanktionen sowie Reputationsschäden kommen. Wir achten auf die konsequente Einhaltung der entsprechenden. Dazu sind die Verantwortlichkeiten und die Prozesse in Bezug auf die Einhaltung von Exportkontrollvorschriften und Embargomaßnahmen in einer Konzern-Richtlinie festgelegt und für die Überwachung der Prozesse in den Ländern Exportkontroll-Koordinatoren benannt, die regelmäßig geschult werden.

Protektionistische Maßnahmen, Handelskriege oder Sanktionen können die Geschäftstätigkeit von LEONI beeinträchtigen. Die Zunahme von regionalen oder internationalen Handelshemmnissen einschließlich Antidumping Zöllen sowie der Rückzug von Staaten aus bi- und multilateralen Handelsabkommen können sich negativ auf das weltwirtschaftliche Umfeld auswirken und damit zu einer geringeren Nachfrage nach den Produkten von LEONI führen. Darüber hinaus können Handelshemmnisse oder erhöhte Zollkosten die Produktionskosten steigern und folglich die Wettbewerbsfähigkeit der Produkte von LEONI beeinträchtigen sowie das operative Ergebnis negativ beeinflussen. In diesem Zusammenhang wurden die potenziellen Auswirkungen der von der U.S. Regierung angedrohten zusätzlichen Importzölle für Waren aus Mexiko eingehend analysiert. Es wurden umfassende Gegenmaßnahmen entwickelt, die im Falle der Umsetzung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch Weiterbelastung der Zusatzkosten an die Kunden das Schadenausmaß auf ein Minimum reduzieren würden.

Als globaler Zulieferer der Automobil- und Industriebranche ist LEONI Risiken ausgesetzt, die mit der Entwicklung der Weltwirtschaft und den Rahmenbedingungen eines freien Handels zusammenhängen. Aus diesem Grund analysieren wir laufend die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die sich daraus ergebenden Chancen und Risiken für LEONI.

Risiken von Corporate Governance-Verstößen - Grundsätzlich besteht das Risiko, dass Organe und/oder Mitarbeiter*innen gegen Gesetze, interne Richtlinien oder von LEONI anerkannte Standards guter Unternehmensführung verstoßen.

Risiken und Chancen aus Nachhaltigkeitsentwicklungen - Das Thema Nachhaltigkeit nimmt eine führende Stellung für LEONI ein. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen wir in zunehmendem Maße Nachhaltigkeitsstandards erfüllen, wie auch die damit verbundenen gesetzlichen sowie kundenspezifischen Anforderungen mit Blick auf Arbeitnehmerbelange, Umweltbelange und die Achtung der Menschenrechte entlang der Wertschöpfungskette.

Klimabezogene Risiken können auch Auswirkungen auf die Werthaltigkeit der Vermögenswerte des Konzerns haben. Dazu gehören insbesondere Naturkatastrophen und in deren Folge z. B. Beschädigungen von Produktionsanlagen und -material. Diesen Risiken begegnet LEONI durch den Abschluss von entsprechenden Versicherungen.

Beurteilung der Chancen- und Risikosituation durch den Vorstand

Mit der Umsetzung des finanzwirtschaftlichen Restrukturierungskonzepts im Jahr 2023 und der Sicherung der Finanzierung der LEONI-Gruppe bis mindestens Ende 2026 bestand nach Ansicht des Vorstandes ausreichend Spielraum für die Fortsetzung der operativen Genesung. Seit Vollzug der strategischen Partnerschaft ist die Finanzierung durch LUXSHARE gesichert, da damit die bestehenden Finanzschulden sowie die Reverse Factoring Fazilitäten durch LUXSHARE übernommen wurden. Durch das Gesellschafterdarlehen, ergänzt um eine Gesellschafter-Kreditlinie, wird das nach bisherigem Stand notwendige Finanzierungsvolumen bis zunächst 2030 gesichert. Es sind dabei keine Financial Covenants vereinbart worden.

Wie oben beschrieben, können unvorhergesehene Entwicklungen im Zusammenhang mit der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen einer länger anhaltenden Rezession, der Entwicklung der allgemeinen Verbraucherpreissteigerungen, aus dem Ukraine-Krieg, internationalen Handelskriegen, zu einem Risiko führen, dass die Ertragslage negativ beeinflusst. Zum anderen können signifikante Verzögerungen bei der Umsetzung bzw. das Verfehlen der geplanten operativen Sanierungsmaßnahmen könnenden Erfolg des operativen Turnarounds negativ beeinflussen.

Zusammenfassend schätzt der Vorstand die Erfolgsaussichten der operativen Genesung von LEONI insgesamt, trotz der Unwägbarkeiten aus der Konjunkturentwicklung, aufgrund einer länger anhaltenden Rezession, der Verbraucherpreisentwicklung, des Ukraine-Kriegs, den Störungen in den Lieferketten und internationaler Handelskonflikte mit hinreichender Sicherheit mittelfristig als gegeben ein.

4 Nachtragsbericht

Am 14. Februar 2025 gab der Aufsichtsrat bekannt, dass Herr Ingo Spengler, Mitglied des Vorstands der LEONI AG und COO zum 31. März 2025 sein Amt im Vorstand und in der Geschäftsführung der WSD niederlegen wird. Ab dem 1. April 2025 wird der Vorstand der LEONI AG nur noch aus zwei Mitgliedern bestehen, dem CEO und dem CFO. Die Nachfolge für den COO-Posten in der WSD ist Gegenstand laufender Gespräche und wird so bald wie möglich bekannt gegeben.

Der Vollzug der strategischen Partnerschaft mit LUXSHARE und die damit zusammenhängende Veräußerung der LEONI Kabel GmbH wird im Kapitel ↄ Wichtige Ereignisse dargestellt. Die Auswirkungen auf die Finanzierung von LEONI sind im Kapitel ↄ Chancen- und Risikolage, Unterabschnitt: Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken, dargestellt.

Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zugestimmt. Wesentliche Inhalte des Gesetzes betreffen unter anderem die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung sowie die schrittweise Absenkung des Körperschaftssteuersatzes von 15 Prozent auf zehn Prozent in fünf Schritten um jeweils 1-Prozent-Punkt ab dem Veranlagungszeitraum 2028 bis 2032. Auswirkungen werden sich u.a. auf die künftige Bewertung der latenten Steuern ergeben, da bei der Bewertung der latenten Steuern der Steuersatz zu verwenden ist, der im Zeitpunkt der Umkehr von temporären Differenzen bzw. der Nutzung von Verlust- und Zinsvorträgen erwartet wird.

Nach Abschluss des Geschäftsjahres bis zur Unterzeichnung dieses Berichts gab es keine weiteren Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des LEONI-Konzerns.

5 Prognosebericht

5.1 Konjunkturelle Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaft

Laut dem Internationalen Währungsfonds (IWF) wird die globale Wirtschaft auch 2025 voraussichtlich unter dem langfristigen Wachstumspfad bleiben, der vor der Corona-Pandemie eingeschlagen worden war. Die anhaltenden geopolitischen Spannungen, insbesondere der Krieg in der Ukraine behindern eine stärkere Erholung.

Der IWF prognostiziert für die Weltwirtschaft im Jahr 2025 ein Wachstum von 3,3 Prozent (2026 ebenfalls 3,3 Prozent), was eine leichte Stabilisierung gegenüber 2024 (3,2 Prozent) darstellt, aber immer noch unter dem historischen Durschnitt (2000-2019) von 3,7 Prozent liegt. Trotz des leichten Wachstums zählen die anhaltend hohen Zinsen und Inflation (insbesondere der Energiepreise) sowie die politischen Unsicherheiten durch US-Zollpläne und die EU-Handelspolitik zu den Herausforderungen des Jahres 2025. In Summe ist die Wachstumsprognose für das Jahr 2025 weitgehend unverändert gegenüber der Prognose des IWF in seinem World Economic Outlook (WEO) Update vom Oktober 2024, was in erster Linie auf eine Aufwärtskorrektur in den Vereinigten Staaten zurückzuführen ist, die die Abwärtskorrekturen in anderen wichtigen Volkswirtschaften ausgleicht.

Für die Gruppe der Industrieländer prognostiziert der IWF 2025 in Summe ein leichtes Wachstum von 1,9 Prozent (2024: 1,7 Prozent), getragen von den USA mit 2,7 Prozent (2024: 2,8 Prozent) und einer leichten Erholung der Eurozone mit 1,0 Prozent (2024: 0,8 Prozent). Für die deutsche Wirtschaft hat der IWF seine Prognose erneut gesenkt und erwartet für 2025 nur noch ein Wachstum von 0,3 Prozent (2024: -0,2 Prozent).

Die Schwellen- und Entwicklungsländer halten laut IWF ihr Wachstum bei 4,2 Prozent (2024: 4,2 Prozent wobei China einen Prognosewert von 4,6 Prozent nach 4,8 Prozent im Vorjahr aufweist.

Grafik Weltwirtschaftswachstum 2024 bis 2026

2024e 2025p 2026p
3,2 3,3 3,3

Quelle: IWF, World Economic Outlook, Januar 2025, Schätzung / Hochrechnung

Grafik Wirtschaftswachstum 2025 in ausgewählten Regionen

Indien China USA Brasilien Eurozone Deutschland
6,5 4,6 2,7 2,2 1,0 0,3

Quelle: IWF, World Economic Outlook, Januar 2025, Schätzung / Hochrechnung

Branchenkonjunktur

Nach einem Absatzanstieg auf den internationalen Automobilmärkten im Jahr 2024 von 3 Prozent prognostiziert der deutsche Branchenverband VDA für das laufende Jahr 2025 ein leichtes Plus von 2 Prozent auf dann weltweit 80,4 Mio. PKW und leichte Nutzfahrzeuge. Mit einer Nachfragebelebung um jeweils 2 Prozent in den USA und Europa bleiben beide Märkte weiterhin unter ihren Höchstständen vor der Corona-Pandemie. China erreicht dagegen einen neuen Absatzrekord, allerdings mit einem Wachstum im laufenden Jahr von nur noch 1 Prozent.

Bei der globalen Produktion von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen erwarten Marktforscher für das Jahr 2025 eine stagnierende Zahl von rund 89 Millionen Stück gegenüber etwa 89,4 Millionen Stück im Vorjahr - jedoch mit regional unterschiedlicher Ausprägung. Die Prognosen für die Automobilindustrie wurden aufgrund der erwarteten politischen Veränderungen in den USA nach den Wahlen in allen Bereichen nach unten korrigiert. Ein leichter Anstieg der Produktion wird für China (weniger als ein halbes Prozent) und etwas kräftiger für den südasiatischen Raum (rund 4 Prozent) gesehen. Für Südamerika wird ein Anstieg der Fahrzeugproduktion zwischen 5 und 6 Prozent erwartet, dagegen erneut rückläufige Volumina in Europa (etwa -3 Prozent) sowie ein Minus in Nordamerika und dem Raum mittleren Osten und Afrika (jeweils etwa -2 Prozent), sowie der Ländergruppe Japan/Südkorea (etwa -1 Prozent). Der globale Anteil der Elektrofahrzeuge (BEV) an der Produktion soll dabei gegenüber dem Jahr 2024 von rund 13 Prozent auf rund 17 Prozent steigen, hinzu kommt ein ebenfalls steigender Anteil von Hybridfahrzeugen von rund 8 Prozent (2024: rund 6 Prozent).

Die internationale Nutzfahrzeugindustrie wird Marktexperten zufolge im Jahr 2025 voraussichtlich rund 3,5 Millionen mittlere und schwere Nutzfahrzeuge produzieren. Dies stellt einen Anstieg von etwa 5 Prozent im Vergleich zu 2024 dar. Während in Asien, wo über die Hälfte der globalen Produktion stattfindet, ein Wachstum von etwa 7 Prozent erwartet wird, zeigt die Region EMEA (Europa, Naher Osten und Afrika) ein Plus von etwa 4 Prozent und Amerika einen Anstieg von weniger als 1 Prozent im Vergleich zu 2024.

5.2 Erwarteter Geschäftsverlauf und zukünftige Ausrichtung

Die folgende Prognose basiert auf den beschriebenen konjunkturellen und branchenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie insbesondere der Budget- und Mittelfristplanung für die Jahre 2025 bis 2029. Mit dem am 9. Juli 2025 (bezüglich des Unternehmensbereichs ACS) bzw. am 10. Juli 2025 erfolgten Vollzug (Closing) der strategischen Partnerschaft mit der LUXSHARE-Gruppe wird sich nach Auffassung des Vorstands der Marktzugang, die technologische Kompetenz und die finanzielle Stabilität des Unternehmens mittelfristig deutlich verbessern. Synergien mit LUXSHARE sind in der dargestellten Prognose nicht enthalten.

Für das Geschäftsjahr 2025 geht der Vorstand von herausfordernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen aus. Globale geopolitische Unsicherheiten bleiben bestehen. Die Weltwirtschaft bewegt sich weiterhin in einem durch Inflation und hohe Zinsen geprägten Umfeld, die Wachstumserwartungen für den globalen Automobilmarkt zeigen für 2025 eine stagnierende bis leicht rückläufige Entwicklung. Auch wenn sich die Lieferketten weiterhin weitgehend stabil zeigen, wird für die weltweite Autoindustrie erneut mit einem leichten Rückgang der Endkundennachfrage gerechnet. Die drohende Anhebung von Zöllen und wachsende Handelsbeschränkungen dürften im Laufe des Jahres die anhaltenden Herausforderungen verschärfen und zu Unsicherheiten bei der weiteren Produktionsentwicklung führen. Umso mehr konzentriert sich LEONI - wie im Vorjahr - auf die erfolgreiche Umsetzung interner Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, Kostenreduktion und Erhöhung der Transparenz der Projekte und Geschäftsprozesse. Auch die Weitergabe steigender Faktorkosten an die Kunden ist weiterhin notwendig. Gleichzeitig wird LEONI versuchen, nicht zuletzt im Zuge der Partnerschaft mit LUXSHARE seine Marktstellung außerhalb des europäischen Heimatmarktes auszubauen. Zu den Chancen und Risiken verweisen wir auf die ausführlichen Ausführungen im ↄ Risiko- und Chancenbericht.

Die folgende Tabelle gibt eine zusammenfassende Übersicht über die Prognose zu den aktuellen Steuerungskennzahlen.

Prognose 2025 (fortgeführte Geschäftsbereiche)

Ist 2024 Prognose 2025
Konzernumsatz 3,8 Mrd. € Rund 3,8 Mrd. €
EBIT 38 Mio. € Hoher zweistelliger, positiver Mio. €-Bereich
Net Free Cashflow -91 Mio. € Niedrig dreistelliger, positiver Mio. €-Bereich

Der Vorstand erwartet 2025 einen Konzernumsatz der fortgeführten Geschäftsbereiche von rund 3,8 Mrd. € (2024: 3,8 Mrd. €). Aufgrund der insgesamt schwachen Markterwartungen bei hoher Volatilität der Abrufe rechnet der Vorstand mit einem Umsatz etwa auf Niveau des Vorjahres.

Für das Konzern-EBIT der fortgeführten Geschäftsbereiche geht der Vorstand von einem hohen zweistelligen, positiven Mio. €-Bereich aus. Dabei werden höhere Kundenpreise sowie sowohl Kosten als auch Einsparungen aus Restrukturierungen und Standortmaßnahmen erwartet. Sondereffekte wie Wertaufholungen, Zusatzkosten im Zusammenhang mit der Volatilität von Kundenabrufen oder zusätzlichen Drohverlustrückstellungen sind nicht in der Prognose enthalten.

Der Net Free Cashflow des fortgeführten Geschäftsbereichs wird im laufenden Geschäftsjahr 2025 im niedrig dreistelligen, positiven Mio. €-Bereich erwartet, im Wesentlichen ausgelöst durch den Kaufpreis aus dem Verkauf des Unternehmensbereichs Automotive Cable Solutions von 320 Mio. €. Gegenläufig machen sich höhere Investitionen, ein geringerer Aufbau des Factoringvolumens als auch die Auszahlungen für das Restrukturierungsprogramm negativ im Net Free Cashflow bemerkbar.

Gesamtaussage zur künftigen Entwicklung

Der Vorstand erwartet auf Basis der aktuellen Unternehmensplanung im Geschäftsjahr 2025 für den fortgeführten Geschäftsbereich einen leichten Umsatzrückgang gegenüber 2024 auf rund 3,7 Mrd. € sowie das EBIT im niedrig zweistelligen, positiven Mio. €-Bereich und den Net Free Cashflow im niedrig dreistelligen, positiven Mio. €-Bereich.

Mit dem am 10. Juli 2025 erfolgten Vollzug (Closing) der strategischen Partnerschaft mit der LUXSHARE-Gruppe wird sich nach Auffassung des Vorstands der Marktzugang, die technologische Kompetenz und die finanzielle Stabilität des Unternehmens in Zukunft deutlich verbessern. Siehe hierzu die ausführlichen Ausführungen im ↄ Risiko- und Chancenbericht.

6 Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß §§ 289f Abs. 4, 315d Handelsgesetzbuch (HGB) ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts. Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Angaben nach § 289f Abs. 2 sowie § 315d HGB durch den Abschlussprüfer darauf zu beschränken, ob die Angaben gemacht wurden.

1. Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und Vorstand

Der Aufsichtsrat der LEONI AG ist gemäß § 111 Abs. 5 Aktiengesetz (AktG) verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand und Fristen für deren Erreichung festzulegen.

Im Dezember 2023 wurden durch den Aufsichtsrat folgende Zielgrößen für den Frauenanteil und Fristen zur Erreichung festgelegt:

33,33 Prozent bzw. 4 Mitglieder bis zum 31. Dezember 2028 im Aufsichtsrat der LEONI AG
25 Prozent bzw. 1 Mitglied bis zum 31. Dezember 2028 im Vorstand der LEONI AG

Zum Zeitpunkt der Festlegung der o. g. Zielgrößen betrug der Frauenanteil jeweils 25 Prozent.

2. Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands

Zudem ist der Vorstand der LEONI AG gemäß § 76 Abs. 4 AktG verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands und Fristen für deren Erreichung festzulegen. Die LEONI AG berücksichtigt bei der Festlegung der angestrebten Quoten als technisch orientiertes Unternehmen branchenspezifische Gegebenheiten sowie den aktuellen Frauenanteil in der Belegschaft.

Im Februar 2023 wurden durch den Vorstand folgende Zielgrößen für den Frauenanteil und Fristen zur Erreichung festgelegt:

jeweils 30 Prozent bis zum 30. Juni 2027 für beide Führungsebenen unterhalb des Vorstands der LEONI AG

7 Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Der Vorstand der LEONI AG hat den nach § 312 AktG vorgeschriebenen Bericht für das Geschäftsjahr 2024 an den Aufsichtsrat erstattet und folgende Schlusserklärung abgegeben:

"Wir erklären, dass die LEONI AG bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Wie unter Punkt III. Ziffer 2. des Berichts dargestellt, gab es solche Rechtsgeschäfte im Sinne von § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG.

Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs. 1 Satz 2 AktG gab es im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 nicht.

Nürnberg, 15. Juli 2025

Der Vorstand

Klaus Rinnerberger

Dr. Harald Nippel

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

(in Millionen €)

Anhang Januar - Dezember 2024

Mio. €
Januar - Dezember 2023

Mio. €
Umsatzerlöse (5) 3.837,2 4.265,1
Umsatzkosten -3.280,6 -3.471,1
Bruttoergebnis vom Umsatz 556,6 794,0
Vertriebskosten -139,6 -152,0
Allgemeine Verwaltungskosten -257,2 -245,3
Forschungs- und Entwicklungskosten -142,5 -145,6
Sonstige betriebliche Erträge (6) (7) 17,7 44,2
Sonstige betriebliche Aufwendungen (6) -18,1 -61,3
Ergebnis aus Gemeinschaftsunternehmen (16) 21,2 25,0
EBIT 38,2 259,0
Finanzerträge (8) 3,4 591,8
Finanzaufwendungen (8) -124,3 -107,7
Ergebnis vor Steuern -82,6 743,1
Ertragsteuern (9) -50,2 -63,3
Ergebnis nach Steuern fortgeführter Geschäftsbereich -132,8 679,8
Ergebnis nach Steuern aufgegebener Geschäftsbereich -37,0 157,5
Konzernfehlbetrag/-überschuss -169,8 837,4
davon: Anteilseigner des Mutterunternehmens -169,8 837,4

Konzern-Gesamtergebnisrechnung

(in Millionen €)

Januar - Dezember
2024

Mio. €
2023

Mio. €
--- --- --- --- ---
Konzernfehlbetrag/-überschuss -169,8 837,4
Sonstiges Ergebnis
Nicht in die Gewinn- und Verlustrechnung umgliederbare Posten:
Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 11,0 -14,3
Ertragsteuern, die auf Posten des sonstigen Ergebnisses entfallen, die nicht umgegliedert werden 0,9 2,8
In die Gewinn- und Verlustrechnung umgliederbare Posten:
Differenzen aus der Währungsumrechnung
In der laufenden Periode entstandene Gewinne und Verluste -9,9 -2,6
Abzüglich Umbuchungen in die Gewinn- und Verlustrechnung -0,9 10,0
Summe Differenzen aus der Währungsumrechnung -10,8 7,4
Cashflow Hedges
In der laufenden Periode entstandene Gewinne und Verluste -19,5 34,3
Abzüglich Umbuchungen in die Gewinn- und Verlustrechnung -5,1 -36,0
Summe Cashflow Hedges -24,6 -1,7
Anteil der in die Gewinn- und Verlustrechnung umgliederbaren Posten, der auf assoziierte Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen entfällt 0,6 -0,9
Ertragsteuern, die auf Posten des sonstigen Ergebnisses entfallen, die umgegliedert werden 4,2 0,1
Sonstiges Ergebnis (nach Steuern) -18,7 -6,6
Gesamtergebnis -188,5 830,7
davon: Anteilseigner des Mutterunternehmens -188,5 830,7

Konzern-Bilanz

AKTIVA

(in Millionen €)

Anhang 31.12.2024

Mio. €
31.12.2023

Mio. €
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 241,8 260,7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (10) 168,2 376,7
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte (11) 68,2 79,3
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte (11) 170,0 191,9
Ertragsteuerforderungen 13,5 18,2
Vorräte (12) 257,5 460,8
Vertragsvermögenswerte (5) 134,0 133,4
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte (4) 641,2 0,0
Summe kurzfristige Vermögenswerte 1.694,4 1.521,0
Sachanlagevermögen (13) 857,8 1.159,3
Immaterielle Vermögenswerte (14) 21,4 30,6
Anteile an Gemeinschaftsunternehmen (16) 32,0 34,7
Vertragsvermögenswerte (5) 43,6 53,2
Sonstige langfristige finanzielle Vermögenswerte 3,3 10,9
Latente Steuern (9) 33,4 62,7
Sonstige langfristige Vermögenswerte 95,4 74,2
Summe langfristige Vermögenswerte 1.086,8 1.425,6
Summe AKTIVA 2.781,2 2.946,6
PASSIVA
31.12.2024

Mio. €
31.12.2023

Mio. €
Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristiger Anteil an langfristigen Krediten (18) 39,9 52,7
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (19) 522,3 809,0
Kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten (20) 32,2 29,7
Verbindlichkeiten aus Ertragsteuern 25,7 27,5
Kurzfristige andere Verbindlichkeiten (20) 301,4 314,6
Rückstellungen (21) 74,3 42,5
Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten (4) 320,8 0,0
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten 1.316,6 1.275,9
Langfristige Finanzschulden (18) 725,4 714,7
Langfristige finanzielle Verbindlichkeiten 11,6 1,9
Langfristige andere Verbindlichkeiten 28,2 23,3
Pensionsrückstellungen (22) 92,4 102,3
Sonstige Rückstellungen (21) 64,6 80,8
Latente Steuern (9) 17,2 29,1
Summe langfristige Verbindlichkeiten 939,3 952,0
Gezeichnetes Kapital (23) 50,0 50,0
Kapitalrücklage (23) 215,9 215,9
Ergebnisvortrag (23) 375,9 550,6
Kumuliertes sonstiges Ergebnis -116,5 -97,8
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital 525,3 718,7
Summe Eigenkapital (23) 525,3 718,7
Summe PASSIVA 2.781,2 2.946,6

Konzern-Kapitalflussrechnung

Januar - Dezember
01.01. bis 31.12. 2024

Mio. €
2023

Mio. €
--- --- ---
Ergebnis nach Steuern fortgeführter Geschäftsbereich -132,8 679,8
Überleitung zum Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit:
Ertragsteuern 50,2 63,3
Zinsergebnis 115,3 100,1
Abschreibungen 148,9 98,8
Wertminderungen von langfristigen Vermögenswerten und zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerten -60,0 -201,0
Effekte StaRUG (Ergebnis aus Schuldenschnitt) 0,0 -585,3
Zahlungsunwirksames Ergebnis aus Gemeinschaftsunternehmen -21,2 -25,0
Ergebnis aus Anlagenabgängen 0,5 -1,8
Währungseffekte aus der Umrechnung der Bilanzposten -19,2 11,7
Entkonsolidierungseffekt 0,0 48,6
Veränderung der betrieblichen Vermögenswerte und Schulden
Veränderung der Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte 47,1 33,0
Veränderung der Vorräte 25,3 -1,8
Veränderungen der sonstigen Vermögenswerte -32,4 -1,0
Veränderung der Restrukturierungsrückstellungen 33,0 -1,1
Veränderung der sonstigen Rückstellungen 9,4 6,9
Veränderung der Verbindlichkeiten -14,7 -37,0
Gezahlte Ertragsteuern -19,4 -33,5
Erhaltene Dividendenzahlungen 24,6 28,9
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereich 154,5 183,5
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit aufgegebener Geschäftsbereich 115,1 116,8
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 269,6 300,3
Auszahlungen für Investionen in immaterielle Vermögenswerte -2,8 -4,9
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagevermögen -94,0 -93,2
Einzahlungen aus Abgängen von immateriellen Vermögenswerten 0,0 0,3
Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagevermögen 2,6 1,3
Einzahlungen aus Abgängen von sonstigen finanziellen Vermögenswerten 0,0 4,0
Erlöse aus dem Verkauf eines Geschäftsbetriebes/von Tochterunternehmen abzüglich abgegebener Finanzmittel 2,9 11,7
davon: Verkaufserlöse 2,9 Mio. € (Vorjahr 14,9 Mio. €)
Abgegebene Finanzmittel 0,0 Mio. € (Vorjahr 3,2 Mio. €)
Cashflow aus der Investitionstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereich -91,2 -81,0
Cashflow aus der Investitionstätigkeit aufgegebener Geschäftsbereich -32,6 -32,3
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -123,8 -113,2
Einzahlungen aus der Aufnahme von Finanzschulden 0,7 385,1
Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzschulden -39,2 -426,6
Kapitalerhöhung 0,0 150,0
Transaktionskosten in Bezug auf Kredite 0,0 -40,9
Transaktionskosten in Bezug auf die Ausgabe von Anteilen 0,0 -6,9
Gezahlte Zinsen -88,7 -64,6
Erhaltene Zinsen 0,7 4,5
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit fortgeführter Geschäftsbereich -126,6 0,6
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit aufgegebener Geschäftsbereich -27,2 -134,2
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -153,8 -133,6
Veränderung des Finanzmittelbestandes -7,9 53,4
Wechselkursbedingte Veränderung des Finanzmittelbestandes 2,2 -3,4
Finanzmittelbestand am Anfang der Periode 260,7 210,7
davon in der Bilanz in Position "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" enthalten 260,7 210,7
Finanzmittelbestand am Ende der Periode 255,0 260,7
davon in der Bilanz in der Position "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" enthalten 13,1 0,0
davon in der Bilanz in Position "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" enthalten 241,8 260,7

Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung

(in Millionen €)

Kumuliertes sonstiges Ergebnis
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Ergebnisvortrag Differenz aus der Währungsumrechnung
--- --- --- --- ---
1. Januar 2023 32,7 290,9 -610,3 -0,4
Konzernüberschuss 837,4
Sonstiges Ergebnis 6,5
Gesamtergebnis 837,4 6,5
Herabsetzung Grundkapital im Rahmen StaRUG -32,7 -290,9 323,6
Kapitalerhöhung 50,0 215,9
31. Dezember 2023 50,0 215,9 550,6 6,1
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
Cashflow Hedges Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
--- --- ---
1. Januar 2023 9,8 -100,6
Konzernüberschuss
Sonstiges Ergebnis -1,6 -11,5
Gesamtergebnis -1,6 -11,5
Herabsetzung Grundkapital im Rahmen StaRUG
Kapitalerhöhung
31. Dezember 2023 8,2 -112,1
Summe
1. Januar 2023 -378,0
Konzernüberschuss 837,4
Sonstiges Ergebnis -6,6
Gesamtergebnis 830,7
Herabsetzung Grundkapital im Rahmen StaRUG 0,0
Kapitalerhöhung 265,9
31. Dezember 2023 718,7
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Ergebnisvortrag Differenz aus der Währungsumrechnung
--- --- --- --- ---
1. Januar 2024 50,0 215,9 550,6 6,1
Konzernfehlbetrag -169,8
Sonstiges Ergebnis -10,2
Gesamtergebnis -169,8 -10,2
Sonstiges -4,8
31. Dezember 2024 50,0 215,9 375,9 -4,1
Kumuliertes sonstiges Ergebnis
Cashflow Hedges Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste
--- --- ---
1. Januar 2024 8,2 -112,1
Konzernfehlbetrag
Sonstiges Ergebnis -20,4 11,9
Gesamtergebnis -20,4 11,9
Sonstiges
31. Dezember 2024 -12,2 -100,2
Summe
1. Januar 2024 718,7
Konzernfehlbetrag -169,8
Sonstiges Ergebnis -18,7
Gesamtergebnis -188,5
Sonstiges -4,8
31. Dezember 2024 525,3

Konzernanhang 2024

Grundlagen

Die LEONI AG ("Gesellschaft") wurde unter dem Namen Leonische Werke Roth-Nürnberg, Aktiengesellschaft, mit Vertrag vom 23. April 1917 in Deutschland gegründet und am 2. Februar 1918 in das Handelsregister eingetragen. Die LEONI AG wird beim Amtsgericht Nürnberg unter der Nummer HRB 202 geführt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Nürnberg, Marienstraße 7. Die Hauptaktivitäten des LEONI-Konzerns ("LEONI" oder "Konzern") sind zum einen die Entwicklung, Fertigung und der Vertrieb von Kabelsätzen, kompletten Bordnetz-Systemen sowie dazugehörigen Komponenten und Steckverbindungen für die internationale Automobil- und Zulieferindustrie, zum anderen die Produktion von im Wesentlichen Standard-, Spezial- und Ladekabeln für die Automobilindustrie.

Der vorliegende Konzernabschluss der LEONI AG wurde unter Anwendung von § 315e Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) ("Konzernabschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards") im Einklang mit den vom IASB herausgegebenen IFRS Accounting Standards (vormals International Financial Reporting Standards) sowie den zugehörigen Auslegungen (SIC/IFRIC-Interpretationen) erstellt, wie sie gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des europäischen Parlaments und des Rates über die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der Europäischen Union anzuwenden sind. Die Bezeichnung IFRS umfasst auch die noch gültigen International Accounting Standards (IAS). Seit August 2023 ist LEONI nicht mehr börsennotiert und insofern liegt keine Kapitalmarktorientierung im Sinne des § 264d HGB mehr vor.

Der Konzernabschluss der LEONI AG zum 31. Dezember 2024 wurde in Euro aufgestellt. Soweit nichts anderes vermerkt ist, sind alle Beträge in Millionen Euro (Mio. €) angegeben. Die Bilanz ist nach Fristigkeit gegliedert, die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden. Die Gesamtergebnisrechnung wird in zwei miteinander verbundenen Darstellungen vorgenommen. Soweit zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst sind, wurden sie im Anhang gesondert ausgewiesen.

Die im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des Vorjahres mit Ausnahme der erstmalig im Geschäftsjahr 2024 angewendeten neuen IFRS Vorschriften. Diese sind in der Textziffer 2 erläutert.

Am 17. September 2024 wurde eine rechtlich bindende Vereinbarung über eine strategische Partnerschaft unterzeichnet, in der der österreichische Unternehmer Stefan Pierer und die chinesische LUXSHARE-Gruppe darin übereinkommen, dass LUXSHARE Precision Singapore Pte. Ltd., Singapur, einen Anteil von 50,1 Prozent an der LEONI AG erwirbt, die gegenwärtig zu 100 Prozent von der L2-Beteiligungs GmbH, Nürnberg, dessen alleiniger Anteilseigner Stefan Pierer ist, gehalten wird. Zugleich wird die LUXSHARE-Tochtergesellschaft TIME Interconnect Singapore Pte. Ltd., Singapur, von der LEONI AG den Unternehmensbereich ACS vollständig erwerben. Mit dem am 9. Juli 2025 (bezüglich des Unternehmensbereichs ACS) bzw. am 10. Juli 2025 erfolgten Vollzug (Closing) dieser Vereinbarungen wird sich nach Auffassung des Vorstands der Marktzugang, die technologische Kompetenz und die finanzielle Stabilität des Unternehmens in Zukunft deutlich verbessern. Die Aktivitäten der ACS werden in der Berichtserstattung als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt. Entsprechend der Anforderungen von IFRS 5 erfolgt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzernbilanz ein separater Ausweis des aufgegebenen Geschäftsbereichs. Das Vorjahr wurde in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung entsprechend angepasst.

Der vorliegende Konzernabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde vom Vorstand am 15. Juli 2025 zur Vorlage an den Aufsichtsrat freigegeben. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht.

(1) Konsolidierungsgrundsätze und Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente und finanzielle Vermögenswerte in Form von Schuld- und Eigenkapitalinstrumenten sowie bedingte Gegenleistungen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.

Konsolidierungsgrundsätze

Zum Konzernabschluss gehören die Abschlüsse der LEONI AG und aller Tochterunternehmen, die von der LEONI AG mittelbar oder unmittelbar beherrscht werden. Eine Beherrschung liegt vor, wenn die Konzernmutter eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und sie ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht die LEONI AG ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn sie alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:

die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d.h. die LEONI AG hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben),
eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus ihrem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und
die Fähigkeit, ihre Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, wird erneut geprüft, ob die Beherrschung über ein Beteiligungsunternehmen besteht.

Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, das heißt dem Zeitpunkt, ab dem die LEONI AG die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, vollkonsolidiert. Die Einbeziehung in den Konzernabschluss endet, sobald die Beherrschung durch LEONI nicht mehr besteht. Eine Veränderung der Beteiligungsquote an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verluste werden den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss auch dann zugeordnet, wenn dies zu einem negativen Saldo führt.

Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag wie der Abschluss des Mutterunternehmens erstellt. Alle konzerninternen Salden, Erträge, Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste und Dividenden aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert.

Anteile an Gemeinschaftsunternehmen

Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien, die gemeinschaftlich die Führung über die Vereinbarung ausüben, Rechte am Nettovermögen des Gemeinschaftsunternehmens besitzen. Gemeinschaftliche Führung ist die vertraglich vereinbarte Teilhabe an der Beherrschung über eine Vereinbarung, die nur dann besteht, wenn Entscheidungen über die relevanten Aktivitäten die einstimmige Zustimmung der an der gemeinschaftlichen Führung beteiligten Partnerunternehmen erfordern.

Die Überlegungen, die zur Bestimmung des maßgeblichen Einflusses oder der gemeinschaftlichen Führung angestellt werden, sind mit denen vergleichbar, die zur Bestimmung der Beherrschung von Tochterunternehmen erforderlich sind.

Anteile an Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bewertet. Die Anteile werden zum Zeitpunkt ihres Erwerbs mit ihren Anschaffungskosten bewertet, die in den Folgeperioden um die nach dem Erwerb eingetretenen Änderungen des Reinvermögens des Unternehmens, wie z. B. die anteiligen Jahresergebnisse und Gewinnausschüttungen, erhöht bzw. vermindert werden. Dabei wird das anteilige Ergebnis nach den in dieser Textziffer beschriebenen Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden ermittelt. Entsprechend der Behandlung von vollkonsolidierten Tochtergesellschaften werden keine planmäßigen Abschreibungen auf im Buchwert enthaltene Geschäfts- oder Firmenwerte der at equity bewerteten Beteiligungen vorgenommen. Statt eines Werthaltigkeitstests des im Buchwert enthaltenen Geschäfts- oder Firmenwerts wird der gesamte Wertansatz der at equity bewerteten Beteiligungen gemäß IAS 36 auf seine Werthaltigkeit geprüft, sofern gemäß IFRS 9 Anhaltspunkte für einen zusätzlichen Wertminderungsaufwand vorliegen. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Ist dies der Fall, wird die Differenz zwischen dem beizulegenden Zeitwert des Anteils und dem Buchwert als Wertminderungsaufwand ergebniswirksam erfasst. Das Ergebnis aus Gemeinschaftsunternehmen wird in Übereinstimmung mit den Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen des Konzernabschlusses im operativen Ergebnis ausgewiesen.

Die Abschlüsse der Gemeinschaftsunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag wie der Abschluss des Mutterunternehmens erstellt.

Währungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in der Darstellungswährung Euro aufgestellt, welche die funktionale Währung der Konzernmuttergesellschaft, der LEONI AG, ist. Die Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen, deren funktionale Währung nicht der Euro ist, werden gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung in die Konzernwährung Euro umgerechnet. Die funktionale Währung der einzelnen Tochtergesellschaften ist die Währung des primären Wirtschaftsumfelds, in dem das Unternehmen tätig ist. Die Umrechnung der in der jeweiligen funktionalen Währung der Tochterunternehmen erstellten Abschlüsse erfolgt nach der Stichtagskursmethode, d.h. die Vermögens- und Schuldposten werden von der funktionalen Währung in die Darstellungswährung grundsätzlich mit den Mittelkursen am Bilanzstichtag, die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit den Jahresdurchschnittskursen auf Monatsbasis umgerechnet. Unterschiede aus der Währungsumrechnung der Vermögenswerte und Schulden gegenüber der Umrechnung des Vorjahres sowie Umrechnungsdifferenzen zwischen Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz werden im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge werden beim Abgang des betreffenden ausländischen Tochterunternehmens bzw. Geschäftsbetriebs zum gleichen Zeitpunkt wie auch der Gewinn oder der Verlust aus dem Abgang erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Fremdwährungstransaktionen, das heißt Geschäftsvorfälle, die von einer in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaft in einer anderen Währung als ihrer funktionalen Währung getätigt werden, werden mit dem am jeweiligen Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung bei der Konzerngesellschaft in die funktionale Währung umgerechnet. In den Folgeperioden werden monetäre Vermögenswerte und Schulden zu jedem Berichtsstichtag unter Verwendung des Stichtagskurses neu bewertet. Die daraus resultierenden Währungsdifferenzen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Nicht monetäre Posten werden weiterhin mit dem Transaktionskurs bewertet bzw., sofern sie mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden, mit dem Kurs zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts. Währungsgewinne und -verluste, die in einem direkten Zusammenhang mit einem operativen Geschäft stehen, werden dem operativen Ergebnis (EBIT) zugeordnet und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen bzw. sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

Die Wechselkurse der für den Konzernabschluss wesentlichen Gesellschaften haben sich wie folgt verändert:

Mittelkurs zum Bilanzstichtag (1 Euro in Fremdwährungseinheiten)

Land Währung ISO Code 31.12.2024 31.12.2023
China Renminbi Yuan CNY 7,57445 7,83920
Großbritannien Pfund GBP 0,82740 0,86700
Korea Won KRW 1.530,50500 1.429,35000
Mexiko Peso MXN 21,54935 18,70910
Polen Zloty PLN 4,27680 4,34450
Rumänien Leu RON 4,97650 4,97430
USA Dollar USD 1,03535 1,10370

Jahresdurchschnittskurs (1 Euro in Fremdwährungseinheiten)

Land Währung ISO Code 2024 2023
China Renminbi Yuan CNY 7,77111 7,66446
Großbritannien Pfund GBP 0,84621 0,87023
Korea Won KRW 1.473,73692 1.413,27115
Mexiko Peso MXN 19,90322 19,20446
Polen Zloty PLN 4,30642 4,53932
Rumänien Leu RON 4,97473 4,95168
USA Dollar USD 1,08077 1,08205

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Der Konzern bewertet verschiedene Vermögenswerte an jedem Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert ("fair value"). Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bewertungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall entweder auf dem Hauptmarkt oder, wenn kein Hauptmarkt vorhanden ist, auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert oder die Schuld erfolgt. Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder vorteilhaftesten Markt haben.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei wird die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering gehalten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebenen Hierarchiestufen ("Fair-Value-Hierarchie") eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

Stufe 1: In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise.

Stufe 2: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist.

Stufe 3: Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist.

Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, überprüft.

Externe Wertgutachter werden einzelfallabhängig für die Bewertung wesentlicher Vermögenswerte sowie wesentlicher Schulden, wie bedingter Gegenleistungen hinzugezogen. Der Konzern analysiert zu jedem Abschlussstichtag die Wertentwicklungen von Vermögenswerten und Schulden, die gemäß den Rechnungslegungsmethoden des Konzerns neu bewertet oder neu beurteilt werden müssen. Bei dieser Analyse werden die wesentlichen Inputfaktoren, die bei der letzten Bewertung angewandt wurden, überprüft.

Umsatzrealisierung

LEONI erzielt Umsätze mit Produkten und Dienstleistungen für das Energie- und Datenmanagement, insbesondere in der Automobilbranche. Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung der Umsatzerlöse erfolgt grundsätzlich in Höhe der Gegenleistung, mit der der Konzern im Gegenzug für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf seine Kunden erwartungsgemäß rechnen kann.

Die Erlöse aus dem Verkauf von Fahrzeugleitungen sowie nicht-kundenspezifischen Bordnetzen werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Verfügungsgewalt auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Produkte der Fall. Die gewährten Zahlungsziele betragen in der Regel 30 - 90 Tage ab Lieferung.

Im Bordnetzgeschäft werden insbesondere Umsatzerlöse aus Entwicklungsleistungen im Vorfeld einer Serienbelieferung der Kunden der Automobil- und Nutzfahrzeugindustrie und aus der anschließenden Serienfertigung und -belieferung erwirtschaftet, die jeweils separate Leistungsverpflichtungen darstellen. Die Entwicklungsleistungen werden über einen Zeitraum erbracht, da dem Kunden der Nutzen aus der Leistung des Konzerns zufließt und er diesen gleichzeitig verbraucht. Zur Ermittlung des Leistungsfortschritts gegenüber der vollständigen Erfüllung seiner Leistungsverpflichtung wendet der Konzern als inputorientiertes Verfahren die cost-to-cost-Methode an, verbunden mit einem Bilanzausweis unter den Vertragsvermögenswerten. Die Schätzung der variablen Vergütung von Entwicklungsleistungen in Form von Teil- und Vollamortisation über den Teilepreis der Serie wird begrenzt auf die Höhe der Kosten ohne Marge aufgrund der immanenten Projektrisiken. Gegenstand der Serienlieferung im Bordnetzgeschäft sind überwiegend kundenindividuelle Produkte ohne alternative Nutzungsmöglichkeit, die auf Bestellung innerhalb rahmenvertraglicher Regelungen hergestellt werden. Der Rahmenvertrag erstreckt sich über die Laufzeit der Serienproduktion (ca. 5 - 7 Jahre), eine verbindliche Zusage im Sinne eines durchsetzbaren Rechts zur Lieferung einer bestimmten Menge besteht aber erst mit der Bestellung des Kunden. Daher stellt der Rahmenvertrag zusammen mit der jeweiligen Bestellung den Vertrag im Sinne des IFRS 15.9 dar. Die kundenindividuellen Produkte werden deshalb im Rahmen einer zeitraumbezogenen Erlösrealisierung erfasst. Die im Rahmen der Serienlieferung im Bordnetzgeschäft gewährten Zahlungsziele betragen in der Regel 30 - 120 Tage ab Lieferung.

Bei der Bestimmung des Transaktionspreises berücksichtigt der Konzern die Auswirkungen von variablen Gegenleistungen in Form von Preisnachlässen und ggf. an einen Kunden zu zahlende Gegenleistungen (Nomination Fees). Nomination Fees, die einen unmittelbaren kausalen Zusammenhang zur Auftragserlangung haben und einen vorweggenommenen Rabatt für zukünftiges Geschäftsvolumen darstellen, werden aktiviert und unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Der aktivierte Betrag wird anhand des Verhältnisses der abgenommenen Stückzahlen zu den geplanten Stückzahlen über die Serienlaufzeit umsatzmindernd erfasst.

Zins- und Dividendenerträge

Zinserträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind. Unter Verwendung der Effektivzinsmethode bedeutet dies, dass der Zinsertrag erfasst wird, der sich unter Verwendung des Effektivzinssatzes ergibt. Dieser ist der Kalkulationszinssatz, mit dem geschätzte zukünftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden. Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Zwecken der Liquiditätssteuerung gehalten werden, werden in den Finanzerträgen ausgewiesen.

Dividendenerträge werden mit der Entstehung des Rechtsanspruchs auf Zahlung erfasst.

Aufwendungen für Forschung und Entwicklung

Aufwendungen für Forschung werden in der Periode erfolgswirksam erfasst, in der sie angefallen sind.

Aufwendungen für Entwicklung werden zum Zeitpunkt ihres Entstehens ergebniswirksam erfasst, soweit es sich nicht um auftragsspezifische Entwicklungskosten handelt, die nach IFRS 15 zu bilanzieren sind, oder um Entwicklungskosten, die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gemäß IAS 38 als immaterieller Vermögenswert aktiviert werden müssen.

Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine hinreichende Sicherheit dafür besteht, dass die Zuwendungen gewährt werden und das Unternehmen die damit verbundenen Bedingungen erfüllt. Aufwandsbezogene Zuwendungen werden planmäßig als Ertrag über den Zeitraum erfasst, der erforderlich ist, um sie mit den entsprechenden Aufwendungen, die sie kompensieren sollen, zu verrechnen. Können die erfolgsbezogenen Zuwendungen nicht direkt mit den angefallenen Aufwendungen verrechnet werden, werden sie als sonstiger betrieblicher Ertrag erfasst. Zuwendungen für einen Vermögenswert werden von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Vermögenswerts gekürzt.

Zuwendungen der Kunden für die Duplizierung der Produktionskapazitäten in der Ukraine

Zuwendungen der Kunden für die Duplizierung der Produktionskapazitäten der Ukraine an anderen Standorten fallen auf Grund ihres wirtschaftlichen Charakters nicht unter die Bilanzierungsvorgaben des IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" sondern werden in analoger Anwendung von IAS 20 bilanziert. Sie werden bilanziell erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Zuwendungen, die nicht auf Investitionen bezogen sind, werden regelmäßig in den Perioden ergebniswirksam erfasst, in denen die entsprechenden Aufwendungen anfallen. Auf Investitionen bezogene Zuwendungen werden passivisch abgegrenzt und über die Nutzungsdauer der korrespondierenden Vermögenswerte ergebniswirksam aufgelöst. In beiden Fällen findet die Ertragserfassung im entsprechenden Aufwandsposten statt.

Factoring

Um Zahlungseingänge frühzeitig zu realisieren, werden teilweise Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die hauptsächlich gegenüber Automobilproduzenten und deren Zulieferern bestehen, an Factoringgesellschaften verkauft. Die betroffenen Forderungen werden zum Zeitpunkt des Verkaufs ausgebucht, da alle mit Eigentum an den Forderungen verbundenen Chancen und Risiken auf den Erwerber übertragen werden. Der vom Factoringpartner veranschlagte Sicherheitseinbehalt wird nach den allgemeinen Vorgaben des IFRS 9 in den kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerten erfasst. Die Verbindlichkeiten aus Zahlungseingängen für verkaufte Forderungen werden in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Reverse Factoring

Zur Lieferantenfinanzierung im Zusammenhang mit der Kupferbeschaffung insbesondere im Geschäftsbereich ACS werden Reverse Factoring-Transaktionen eingesetzt. Mit diesen Vereinbarungen kommt es auch zu einer Veränderung der bestehenden Zahlungsziele. Dadurch ergeben sich bilanzielle Auswirkungen, die im Geschäftsjahr eine Umgliederung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in die Position Reverse Factoring Verbindlichkeiten nach sich zogen (siehe Textziffer 4). Der Ausweis in der Kapitalflussrechnung erfolgt weiterhin im Cash-Flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, da diese Zahlungen Teil des betrieblichen Zyklus für die Beschaffung von Kupfer sind und zur operativen Working Capital-Steuerung eingesetzt werden. Zahlungen von beteiligten Banken an Lieferanten haben keine Auswirkungen auf die Kapitalflussrechnung von LEONI.

Vorräte

Vorräte umfassen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, bezogene Waren sowie unfertige und fertige Erzeugnisse. Sie werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert bewertet. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren werden zu Anschaffungskosten nach der Durchschnittspreismethode oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert am Bilanzstichtag bewertet. Der erzielbare Nettoveräußerungswert wird aus dem geschätzten Verkaufspreis im gewöhnlichen Geschäftsverkehr abzüglich eventuell noch anfallender Fertigstellungskosten und den notwendigen Vertriebskosten ermittelt. In die Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind neben den Kosten für Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne auch anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Annahme einer Normalauslastung eingerechnet.

Zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte und aufgegebene Geschäftsbereiche

Ein langfristiger Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe wird als zur Veräußerung gehalten klassifiziert und separat in der Bilanz ausgewiesen, wenn der zugehörige Buchwert überwiegend durch ein Veräußerungsgeschäft und nicht durch fortgesetzte Nutzung realisiert wird und die dafür notwendigen Kriterien des IFRS 5 vorliegen. Hierfür muss der Vermögenswert im gegenwärtigen Zustand zu üblichen Bedingungen sofort veräußerbar sein, wobei eine solche Veräußerung höchstwahrscheinlich sein muss. Dies ist der Fall, wenn ein Plan für den Verkauf des Vermögenswerts beschlossen und mit der Suche nach einem Käufer und der Durchführung des Plans aktiv begonnen wurde.

IFRS 5 umfasst auch aufgegebene Geschäftsbereiche. Aufgegebene Geschäftsbereiche werden ausgewiesen, sobald ein Unternehmensbestandteil als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wird oder bereits abgegangen ist und der Unternehmensbestandteil einen gesonderten wesentlichen Geschäftszweig oder geografischen Geschäftsbereich darstellt sowie Teil eines abgestimmten Gesamtplans zur Veräußerung ist. Bestehen zwischen dem aufgegebenen Geschäftsbereich und den fortgeführten Aktivitäten von LEONI Leistungsbeziehungen, so werden die daraus entstehenden Eliminierungseffekte im Rahmen der Erstellung des LEONI Konzernabschlusses dem aufgegebenen Geschäftsbereich zugeordnet. Zu dem im Berichtsjahr als aufgegebenen Geschäftsbereich klassifizierten Unternehmensbereich Automotive Cable Solutions (ACS) sind in der Textziffer 4 detailliertere Erläuterungen enthalten.

Unmittelbar vor der Umgliederung etwaiger Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in die Kategorie als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte werden die für den jeweiligen Bilanzposten einschlägigen Bewertungsvorschriften letztmalig angewandt. Bei nichtfinanziellen Vermögenswerten impliziert dies auch die Durchführung eines Werthaltigkeitstests gemäß IAS 36. Etwaige in diesem Zusammenhang identifizierte Wertminderungen werden entsprechend den für den Bilanzposten geltenden IFRS Vorgaben in der Konzern-Gewinn- und -Verlustrechnung berücksichtigt.

Sind langfristige Vermögenswerte oder eine Veräußerungsgruppe als zur Veräußerung bestimmt klassifiziert worden, werden keine weiteren planmäßigen Abschreibungen der langfristigen Vermögenswerte vorgenommen und es erfolgt eine Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten. Liegt der Zeitwert der zur Veräußerung bestimmten Vermögenswerte bzw. der Veräußerungsgruppe abzüglich der Kosten der Veräußerung unter dem Nettobuchwert der Vermögenswerte bzw. der Veräußerungsgruppe, wird eine Wertminderung auf den Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten vorgenommen. Ändert sich der Veräußerungsplan und werden die Kriterien nach IFRS 5 für einen Vermögenswert oder eine Veräußerungsgruppe, der bzw. die als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurden, nicht mehr erfüllt, werden diese nicht mehr gesondert ausgewiesen, sondern in die Bilanzpositionen zurückgegliedert, in der sie ursprünglich ausgewiesen waren. Sie werden mit dem niedrigeren Wert aus dem Buchwert, bevor der Vermögenswert oder die Veräußerungsgruppe als zur Veräußerung gehalten klassifiziert wurde, bereinigt um alle planmäßigen Abschreibungen oder Neubewertungen, die ohne eine Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten erfasst worden wären, und dem erzielbaren Betrag zum Zeitpunkt der Entscheidung, nicht zu verkaufen, bewertet. Die zur Veräußerung gehaltenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden in den jeweiligen Spiegeln der Textziffern 13, 14, 17 und 20 in einer Umbuchungsposition mit den Buchwerten zum Bilanzstichtag ausgewiesen. Die weiteren Bewegungen sind insofern für den gesamten Konzern, d.h. inklusive des aufgegebenen Geschäftsbereichs, für den vollen Berichtszeitraum dargestellt.

Sachanlagen

Sachanlagen - mit Ausnahme von Leasing-Nutzungsrechten - werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Zuordenbare Fremdkapitalkosten werden bei Sachanlagen, deren Beschaffung und/oder Versetzung in den betriebsbereiten Zustand einen längeren Zeitraum in Anspruch nimmt ("qualifying asset"), als Bestandteil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten gemäß IAS 23 aktiviert. Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen mindern die Anschaffungs- oder Herstellungskosten derjenigen Vermögenswerte, für die die Zuwendung gewährt wurde. In den Folgeperioden werden Sachanlagen mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen und Wertminderungen angesetzt. Sie werden über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Unbewegliches Sachanlagevermögen wird überwiegend linear und bewegliches Sachanlagevermögen je nach Einsatzart linear oder, sofern es aufgrund der tatsächlichen Nutzung geboten ist, degressiv abgeschrieben. Bei Durchführung von größeren Wartungen werden die Kosten im Buchwert der Sachanlage erfasst, sofern die Ansatzkriterien erfüllt sind.

Für die planmäßigen Abschreibungen werden folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:

Gebäude und Grundstückseinrichtungen max. 50 Jahre
Maschinen und Anlagen max. 15 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung max. 10 Jahre
Computer-Hardware max. 5 Jahre

Mietereinbauten werden linear über den jeweils kürzeren Zeitraum der Laufzeit des Mietvertrags oder der geschätzten gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Geschäftsjahresende überprüft und gegebenenfalls angepasst. Es wird auf die nachfolgenden Ausführungen zu IAS 36 verwiesen.

Vertragsvermögenswerte

Ein Vertragsvermögenswert ist der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Güter oder Dienstleistungen, die auf einen Kunden übertragen wurden. Kommt LEONI seinen vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen auf einen Kunden nach, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Gegenleistung erfasst.

Leasingverhältnisse

LEONI beurteilt bei Vertragsbeginn, ob der Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Am Bereitstellungsdatum erfasst LEONI einen Vermögenswert für das gewährte Nutzungsrecht sowie eine Leasingverbindlichkeit in seiner Bilanz.

Die Nutzungsrechte werden erstmalig auf Basis des Betrags aus der erstmaligen Bewertung der Leasingverbindlichkeit angesetzt, angepasst um bei oder vor der Bereitstellung geleistete Leasingzahlungen, zuzüglich etwaiger entstandener anfänglicher direkter Kosten, abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Die Folgebewertung erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und Wertminderungen.

Nutzungsrechte beziehen sich hauptsächlich auf Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse wie folgt abgeschrieben:

Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten max. 50 Jahre
Maschinen und Anlagen max. 15 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung max. 10 Jahre

Dies gilt auch für die Fälle, bei denen ein Leasingverhältnis das Eigentum an dem Leasingobjekt überträgt oder der Konzern die Ausübung einer im Rahmen des Leasingverhältnisses vereinbarten Kaufoption als hinreichend sicher einstuft und der Ausübungspreis damit entsprechend bereits in den Kosten des Nutzungsrechts berücksichtigt ist. Geht das Eigentum an dem zugrunde liegenden Vermögenswert über oder ist es hinreichend sicher, dass eine Kaufoption ausgeübt wird, so ist das entsprechende Nutzungsrecht über die Nutzungsdauer des zugrunde liegenden Vermögenswerts abzuschreiben.

LEONI wendet IAS 36 an, um zu bestimmen, ob ein Nutzungsrecht wertgemindert ist, und erfasst den festgestellten Wertminderungsaufwand entsprechend.

Die Nutzungsrechte sind in der Konzernbilanz unter dem Sachanlagevermögen und dort in den betreffenden Positionen ausgewiesen.

Die Leasingverbindlichkeit wird erstmalig zum Barwert der Leasingzahlungen bewertet, diskontiert mit dem dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz. Da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegende Zinssatz nicht bestimmt werden kann, verwendet LEONI den Grenzfremdkapitalzinssatz, entsprechend der Laufzeit des zugrunde liegenden Leasingverhältnisses, so wie im Standard vorgeschrieben.

In die Bewertung der Leasingverbindlichkeit werden folgende Zahlungen einbezogen:

feste Leasingzahlungen (inklusive faktisch feste Zahlungen), abzüglich zu erhaltende Anreizzahlungen
variable Leasingzahlungen, die auf einem Index oder Zinssatz basieren, anfänglich mit dem Index oder Zinssatz zum Zeitpunkt des Beginns des Leasingverhältnisses bemessen
erwartete Zahlungen durch den Leasingnehmer aufgrund von Restwertgarantien
Ausübungspreise von Kaufoptionen, wenn der Leasingnehmer hinreichend sicher ist, diese auszuüben
Strafzahlungen für die vorzeitige Beendigung von Leasingverhältnissen, sofern der Laufzeit des Leasingverhältnisses entsprechend die Ausübung des Kündigungsrechts zugrunde liegt.

Variable Leasingzahlungen, die nicht von einem Index oder Zinssatz abhängen, werden nicht in die Bewertung der Leasingverbindlichkeit und des Nutzungsrechts einbezogen. Diese Zahlungen werden in der Periode, in der das auslösende Ereignis oder die auslösende Bedingung eintritt, als Aufwand erfasst und unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Die Folgebewertung der Leasingverbindlichkeiten erfolgt durch eine Erhöhung des Buchwerts, um dem Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit Rechnung zu tragen (unter Verwendung der Effektivzinsmethode), und durch eine Verringerung des Buchwerts, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Die Leasingverbindlichkeiten sind innerhalb der Finanzschulden erfasst.

Der Konzern nimmt für die folgenden Fälle eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten und eine entsprechende Anpassung der korrespondierenden Nutzungsrechte vor:

Die Laufzeit des Leasingverhältnisses hat sich geändert oder es gibt ein wesentliches Ereignis oder eine wesentliche Änderung der Umstände, die zu einer Änderung der Beurteilung hinsichtlich der Ausübung einer Kaufoption führt. In diesem Fall wird die Leasingverbindlichkeit durch Abzinsung der angepassten Leasingzahlungen mit einem aktualisierten Zinssatz neu bewertet. Das Nutzungsrecht wird dabei um den aus der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit resultierenden Betrag berichtigt, maximal bis auf einen Buchwert von Null. Darüber hinausgehende Anpassungen sind erfolgswirksam zu erfassen.
Die Leasingzahlungen ändern sich aufgrund von Index- oder Zinssatzänderungen oder durch eine Änderung der erwarteten zu leistenden Zahlung aufgrund einer Restwertgarantie. In diesen Fällen wird die Leasingverbindlichkeit durch Abzinsung der angepassten Leasingzahlungen mit einem unveränderten Diskontierungszins neu bewertet (es sei denn, die Änderung der Leasingzahlungen ist auf eine Änderung eines variablen Zinssatzes zurückzuführen. In diesem Fall ist ein aktualisierter Zinssatz zu verwenden).
Ein Leasingverhältnis wird geändert und die Änderung des Leasingverhältnisses nicht als separates Leasingverhältnis erfasst. In diesem Fall wird die Leasingverbindlichkeit auf der Grundlage der Laufzeit des geänderten Leasingverhältnisses neu bewertet, indem die geänderten Leasingzahlungen mit einem aktualisierten Zinssatz zum effektiven Zeitpunkt der Änderung abgezinst werden. Das Nutzungsrecht wird entsprechend angepasst.

Bei Verträgen, die eine Leasingkomponente und eine oder mehrere zusätzliche Leasing- oder Nichtleasingkomponenten enthalten, ordnet der Konzern die Gegenleistung im Vertrag jeder Vertragskomponente auf der Grundlage des relativen Einzelveräußerungspreises der Leasingkomponente und der aggregierten Einzelveräußerungspreise der Nicht-Leasingkomponente zu.

LEONI hat das Wahlrecht ausgeübt, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten für kurzfristige Leasingverhältnisse (mit einer Laufzeit von zwölf Monaten oder weniger) und für Leasingverhältnisse von geringem Wert (Neuwert des Vermögenswerts ist kleiner als 5.000 €) nicht zu erfassen. Die entsprechenden Leasingzahlungen werden als Aufwendungen in den Funktionsbereichen der Gewinn- und Verlustrechnung angesetzt.

Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte sind Patente, Software, Lizenzen und ähnliche Rechte sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Kundenbeziehungen, Marken, Technologien und Fertigungs-Know-how. Ein immaterieller Vermögenswert, der aus Entwicklungsausgaben resultiert, wird aktiviert, wenn ein neu entwickeltes Produkt oder Verfahren eindeutig abgegrenzt werden kann, technisch realisierbar ist und entweder die eigene Nutzung oder die Vermarktung vorgesehen ist. Weiterhin setzt eine Aktivierung voraus, dass die Entwicklungsausgaben mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch künftige Finanzmittelzuflüsse gedeckt werden und dass die weiteren Kriterien des IAS 38.57 erfüllt sind.

Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden bei der erstmaligen Erfassung mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. In den Folgeperioden werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Bei der Bewertung in den Folgeperioden ist zwischen immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer und mit einer unbestimmten Nutzungsdauer zu differenzieren.

Gemäß IAS 38 sind immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer planmäßig abzuschreiben. Das Unternehmen schreibt daher in Übereinstimmung mit diesen Regelungen als immaterielle Vermögenswerte aktivierte Entwicklungskosten und andere immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den geschätzten Restbuchwert, in der Regel auf Null, ab. Bei den anderen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer handelt es sich im Wesentlichen um selbst erstellte Software mit einer Nutzungsdauer von sieben Jahren, Softwarelizenzen mit einer Nutzungsdauer von drei bis sieben Jahren sowie um im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Kundenbeziehungen mit Nutzungsdauern von zwei bis 23 Jahren und erworbenes Technologie- und Fertigungs-Know-how mit einer Nutzungsdauer von zwei bis 15 Jahren. Die Abschreibungsmethode und die Abschreibungsdauer werden für einen immateriellen Vermögenswert mit begrenzter Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode und der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt.

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird einmal jährlich überprüft, ob die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbegrenzten zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen.

Immaterielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn sie abgehen oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von ihrer Nutzung oder ihrem Abgang zu erwarten ist.

Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen

Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer sind gemäß IAS 38 nicht planmäßig abzuschreiben, sondern werden nach IAS 36 mindestens einmal jährlich hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit überprüft.

An jedem Bilanzstichtag wird zudem eine Einschätzung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sonstige langfristige Vermögenswerte wertgemindert sein könnten. Liegen entsprechende Anhaltspunkte vor, wird der erzielbare Betrag ("recoverable amount") des Vermögenswerts bestimmt und seinem Buchwert gegenübergestellt. Als erzielbarer Betrag wird bei LEONI der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten angesetzt, da dieser über dem Nutzungswert liegt.

Können den einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten oder anderen Gruppen von Vermögenswerten weitgehend unabhängig generierten Mittelzuflüsse zugeordnet werden, wird deren Werthaltigkeit auf Basis der kleinsten übergeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten getestet.

Wenn die Gründe für eine früher vorgenommene Abwertung weggefallen sind, werden die Vermögenswerte wieder zugeschrieben. Die Zuschreibung ist auf den Wert beschränkt, der sich bei Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen ergeben hätte.

Unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, wird für noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte wie auch für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer einmal jährlich eine entsprechende Wertminderungsprüfung durchgeführt.

Zu den durchgeführten Werthaltigkeitsprüfungen des Geschäftsjahres sind in der Textziffer 15 detailliertere Erläuterungen enthalten.

Finanzinstrumente

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der gleichzeitig bei einem Unternehmen zur Entstehung eines finanziellen Vermögenswerts und bei einem anderen Unternehmen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich getrennt ausgewiesen. Sie werden nur dann saldiert ausgewiesen, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

Finanzinstrumente werden erfasst, sobald LEONI Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Bei marktüblichen Käufen oder Verkäufen im Rahmen eines Vertrags, dessen Bedingungen die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der üblicherweise durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird, ist für die erstmalige bilanzielle Erfassung sowie den bilanziellen Abgang der Erfüllungstag relevant, das heißt der Tag, an dem der Vermögenswert an oder durch LEONI geliefert wird.

Finanzielle Vermögenswerte umfassen insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige ausgereichte Kredite und Forderungen, Beteiligungen, zu Handelszwecken gehaltene originäre und derivative finanzielle Vermögenswerte.

Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert. Darunter fallen insbesondere Anleihen und sonstige verbriefte Verbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverhältnissen, Schuldscheindarlehen und derivative Finanzverbindlichkeiten.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.
Der Konzern behält zwar die Rechte auf den Bezug von Cashflows aus finanziellen Vermögenswerten, übernimmt jedoch eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung der Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen von IFRS 9.3.2.5 ("pass-through-arrangement") erfüllt.
Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert übertragen und dabei entweder im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an dem finanziellen Vermögenswert verbunden sind, oder anderenfalls die Verfügungsmacht über den finanziellen Vermögenswert übertragen.

Zahlungseingänge auf verkaufte Forderungen, die am Bilanzstichtag noch nicht an den Forderungskäufer weitergeleitet waren, werden in den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die der Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, gekündigt oder erloschen ist.

Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Dem Erwerb oder der Emission direkt zurechenbare Transaktionskosten werden bei der Ermittlung des Buchwerts berücksichtigt, wenn die Finanzinstrumente nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.

Für die Folgebewertung werden die Finanzinstrumente einer der in IFRS 9 aufgeführten Bewertungskategorien zugeordnet, in die sie zum Zeitpunkt ihres erstmaligen Ansatzes designiert werden.

Finanzielle Vermögenswerte

Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte erfolgt nach IFRS 9 auf Grundlage des Geschäftsmodells des Konzerns zur Steuerung finanzieller Vermögenswerte und der Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme der finanziellen Vermögenswerte.

Finanzielle Vermögenswerte werden nach IFRS 9 in die folgenden Kategorien eingeteilt:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVTPL)

Diese Kategorie enthält zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Vermögenswerte designiert wurden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme solcher Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die im Rahmen des Factorings verkauft werden sollen und dementsprechend nach dem Geschäftsmodell "Verkaufen" bilanziert werden, fallen ebenfalls in diese Kategorie. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Gewinne und Verluste aus finanziellen Vermögenswerten dieser Kategorie werden erfolgswirksam erfasst.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die nach dem Geschäftsmodell "Verkaufen" kategorisiert sind, wurden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert. Andere originäre finanzielle Vermögenswerte wurden dieser Kategorie nicht zugeordnet. Von der Möglichkeit, finanzielle Vermögenswerte bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Vermögenswerte zu designieren, wurde kein Gebrauch gemacht.

Gemäß IFRS 9 werden alle Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die aus der Zeitwertbewertung resultierenden Gewinne oder Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Von dem Wahlrecht, Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, macht der Konzern derzeit keinen Gebrauch.

Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

Finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "zu fortgeführten Anschaffungskosten" sind insbesondere Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne Factoring) sowie sonstige Forderungen.

Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten, und
Die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind Kassenbestände, Schecks und sofort verfügbare Bankguthaben, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu drei Monate beträgt. Sie werden entsprechend ihrem Nennwert bewertet.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern einen vereinfachten Ansatz zur Wertminderung nach IFRS 9 ("simplified approach") an und erfasst die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste. Daher verfolgt der Konzern Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit ("Expected Credit Loss"). Die erwarteten Verluste werden anhand einer Wertminderungsmatrix ermittelt, indem die wesentlichen Forderungsarten nach deren Risikoeinstufungen gruppiert werden. Die Risikoeinstufungen stehen für die Fähigkeit der Kunden, die fälligen Beträge vertragsmäßig zu begleichen. Die Zuordnungen zu den Ausfallrisikoklassen erfolgen im Wesentlichen auf Basis von externen Ratings der wesentlichen Kunden unter Berücksichtigung von zukunftsbezogenen Schätzungen. Die Aktualisierung der Daten zum externen Rating bzw. der Ausfallwahrscheinlichkeiten erfolgt vierteljährlich bzw. jährlich zum Stichtag. Zudem fließt in die Berechnung der Wertminderung eine pauschale Recovery-Rate, also eine Rate, zu der bereits abgeschriebene Forderungen doch noch einzutreiben sind, in Höhe von 20 Prozent ein. Basierend auf dieser Vorgehensweise erfolgt für diese Finanzinstrumente keine Unterscheidung zwischen der Zuordnung in Stufe 1 und Stufe 2 des Wertminderungsmodells nach IFRS 9. Die Risiken der restlichen Kunden wurden anhand eines pauschalen Ansatzes zur Ermittlung der Risikoeinstufung einbezogen. Zur Berechnung der erwarteten Verluste wird die Ausfallwahrscheinlichkeit entsprechend der Ausfallrisikoklassen zugrunde gelegt, die in einer Bandbreite von "geringes Risiko" bis "ausgefallene Forderungen" kategorisiert sind.

Liegen objektive Hinweise auf eine Wertminderung vor, werden Finanzinstrumente in die Stufe 3 des Wertminderungsmodells nach IFRS 9 transferiert. Dabei geht der Konzern bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn vertragliche Zahlungen erheblich überfällig sind. Außerdem kann er in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird ausgebucht, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden.

Für Bankguthaben sowie für sonstige den Wertminderungsvorschriften unterliegende finanzielle Vermögenswerte ist das allgemeine Wertminderungsmodell des IFRS 9 anzuwenden. Der Konzern verfolgt daher die Kreditwürdigkeit der Geschäftspartner, um eine signifikante Erhöhung des Ausfallrisikos zu erkennen. Bei Ersterfassung werden diese Finanzinstrumente der Stufe 1 zugeordnet. Der erwartete Verlust entspricht dem Wert, der aus möglichen Ausfallereignissen innerhalb der nächsten zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag entstehen kann. Der identifizierte mögliche Wertminderungsaufwand war jedoch unwesentlich.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IFRS 9 in die folgenden Kategorien eingeteilt:

Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)

Finanzielle Verbindlichkeiten, die unter diese Kategorie fallen, werden auch in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und die daraus resultierenden Gewinne und Verluste ergebniswirksam erfasst.

Diese Kategorie umfasst zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Verbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Verbindlichkeiten designiert wurden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme solcher Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind.

Im Geschäftsjahr 2024 waren, wie im Vorjahr, keine originären finanziellen Verbindlichkeiten als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert und es wurde nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, finanzielle Verbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende Verbindlichkeiten zu designieren.

Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)

Alle finanziellen Verbindlichkeiten, die nicht in die oben genannte Kategorie fallen und keine derivativen Finanzinstrumente sind, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Bei kurzfristigen Verbindlichkeiten entspricht den fortgeführten Anschaffungskosten der Rückzahlungs- oder Erfüllungsbetrag. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.

Derivative Finanzinstrumente und Sicherungsgeschäfte

Im LEONI-Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente werden zu ihrem Marktwert am Abschlussstichtag bilanziert. Abhängig von der Fälligkeit werden Derivate mit positivem Marktwert als kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte und Derivate mit negativem Marktwert als kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen. Aus der Marktwertänderung resultierende Gewinne oder Verluste werden grundsätzlich ergebniswirksam behandelt. Soweit Derivate, die zur Sicherung zukünftiger Zahlungsströme aus schwebenden Geschäften oder geplanten Transaktionen abgeschlossen werden ("Cashflow Hedges"), den Anforderungen des Rechnungslegungsstandards hinsichtlich des Hedge-Accountings genügen, werden die Wertänderungen dieser Derivate bis zur Realisierung des Ergebnisses aus den abgesicherten Grundgeschäften im sonstigen Ergebnis bzw. direkt im Eigenkapital gesondert verbucht. Diejenigen Teile der Marktwertänderungen der Derivate, die hinsichtlich des abgesicherten Risikos als ineffektiv angesehen werden, werden unmittelbar in der Gewinn- und Verlustrechnung ergebniswirksam verbucht. In der Folgezeit werden die im sonstigen Ergebnis erfassten Beträge aus dem Sicherungsgeschäft zeitgleich mit der Ergebnisauswirkung der gesicherten Transaktion in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Werden Zinsderivate ("Fair Value Hedges") zur Absicherung des beizulegenden Zeitwerts eines zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Grundgeschäfts abgeschlossen, wird auch das Sicherungsinstrument mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und sowohl die Marktwertänderungen des Sicherungsderivats als auch des abgesicherten Grundgeschäfts, soweit sie aus dem gesicherten Risiko resultieren, in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Finanzaufwendungen bzw. Finanzerträgen erfasst.

Warentermingeschäfte, die durch einen Ausgleich in bar erfüllt werden, sind als Derivat bilanziert. Die Marktwertänderung des Derivats wird erfolgswirksam in den Umsatzkosten erfasst.

Verträge, die für Zwecke des Empfangs oder der Lieferung nicht finanzieller Posten gemäß dem erwarteten Einkaufs-, Verkaufs- oder Nutzungsbedarf des Konzerns abgeschlossen und in diesem Sinne gehalten werden (Eigenverbrauchverträge), werden nicht als derivatives Finanzinstrument, sondern als schwebende Geschäfte bilanziert.

Enthalten hybride Verträge eingebettete Derivate mit einer finanziellen oder nichtfinanziellen Verbindlichkeit als Basisvertrag, werden die Derivate getrennt vom Basisvertrag bilanziert, wenn die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit den wirtschaftlichen Merkmalen und Risiken des Basisvertrags verbunden sind, ein eigenständiges Instrument mit den gleichen Bedingungen wie das eingebettete Derivat die Definition eines Derivats erfüllen würde und der hybride Vertrag nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Die Überprüfung, ob ein Vertrag ein eingebettetes Derivat enthält, das getrennt vom Basisvertrag zu bilanzieren ist, wird zu dem Zeitpunkt vorgenommen, zu dem das Unternehmen Vertragspartei geworden ist. Eine Neubeurteilung wird nur dann vorgenommen, wenn es zu erheblichen Änderungen der Vertragsbedingungen kommt, aus denen eine signifikante Änderung der Zahlungsströme resultiert.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Pensionsrückstellungen für leistungsorientierte Pensionspläne werden aufgrund versicherungsmathematischer Gutachten nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren ("Projected-Unit-Credit-Method") gemäß IAS 19 ermittelt. Änderungen aus den versicherungsmathematischen Annahmen oder Unterschiede zwischen der tatsächlichen Entwicklung und den ursprünglichen Annahmen sowie Vermögensgewinne oder -verluste, die sich als Differenz zwischen dem im Nettozinsaufwand berücksichtigten und tatsächlichen Ertrag aus dem Vermögen des Pensionsfonds bzw. dem Planvermögen ("plan assets") ergeben (versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste), werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird zum Zeitpunkt der Planänderung ergebniswirksam erfasst.

Die als Vermögenswert oder Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Nettoverpflichtung umfasst den Barwert der leistungsorientierten Zusagen abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Der Wert eines Vermögenswerts beschränkt sich auf den Barwert eines etwaigen wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder in Form der Minderung künftiger Beitragszahlungen an den Plan.

Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Nettoverpflichtung werden unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.

Sonstige Rückstellungen

Sonstige Rückstellungen werden angesetzt, wenn am Bilanzstichtag eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung aus vergangenen Ereignissen gegenüber einem Dritten entstanden ist, deren Eintritt als wahrscheinlich anzusehen ist und deren Höhe verlässlich bestimmt werden kann. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung, beispielsweise aus einem Versicherungsvertrag erwartet, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt gemäß IAS 37 mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs. Soweit Rückstellungen erst nach einem Jahr fällig werden und eine verlässliche Abschätzung der Auszahlungsbeträge bzw. -zeitpunkte möglich ist, wird für den langfristigen Teil der Barwert durch Abzinsung ermittelt. Die Aufzinsungsbeträge werden im Zinsaufwand erfasst.

Verpflichtungen zur Entsorgung einer Sachanlage und Rekultivierungsverpflichtungen ihres Standorts oder ähnliche Verpflichtungen sind als Bestandteil der Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlage zu aktivieren und gleichzeitig als Rückstellung zu passivieren. In den Folgeperioden ist dieser hinzuaktivierte Betrag über die Restnutzungsdauer der Sachanlage planmäßig abzuschreiben. Die bestmögliche Schätzung der Zahlungsverpflichtung bzw. Rückstellung wird am Ende jedes Berichtszeitraums auf ihren aktuellen Barwert angepasst.

Restrukturierungsrückstellungen werden angesetzt, wenn die faktische Verpflichtung zur Restrukturierung entsprechend den Kriterien gemäß IAS 37.72 entstanden ist. Abgegrenzte Schulden ("accruals") werden nicht unter den Rückstellungen, sondern unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Gegenwärtige Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit belastenden Verträgen entstehen, werden als Rückstellung erfasst. Das Bestehen eines belastenden Vertrags wird angenommen, wenn der Konzern Vertragspartner eines Vertrags ist, von dem erwartet wird, dass die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung des Vertrags den aus diesem Vertrag erwachsenden wirtschaftlichen Nutzen übersteigen werden. Die unvermeidbaren Kosten stellen den niedrigeren Betrag aus Erfüllungskosten und etwaigen aus der Nichterfüllung resultierenden Entschädigungs- oder Strafzahlungen dar. Als inkrementelle Vertragserfüllungskosten erfasst werden insofern alle Kosten, die sich direkt auf den Vertrag beziehen, inklusive der anteiligen direkt zurechenbaren Gemeinkosten.

Ertragsteuern

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die für die entsprechende Periode zur Anwendung kommen. Unsichere laufende Ertragsteuerpositionen für noch nicht endgültig veranlagte Steuerjahre werden dabei auf der Grundlage der Regelungen zu IFRIC 23 und basierend auf den Erfahrungen der Vergangenheit mit der bestmöglichen Schätzung berücksichtigt.

Latente Steuern werden gemäß IAS 12 nach der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode ("balance sheet liability method") gebildet. Danach werden aktive und passive latente Steuern für sämtliche temporäre Differenzen, abgesehen von den Ausnahmen des IAS 12.15, IAS 12.24, IAS 12.39 und IAS 12.44, zwischen dem Wertansatz in der Konzernbilanz und dem steuerlichen Wertansatz sowie für steuerliche Verlust- und Zinsvorträge erfasst ("temporary-Konzept"). Dabei sind die Steuersätze anzuwenden, die nach der derzeitig gültigen oder verabschiedeten Rechtslage künftig gelten werden, wenn sich die Differenzen wahrscheinlich wieder ausgleichen werden. Die Auswirkungen von Steuergesetzänderungen auf die aktiven und passiven latenten Steuern werden in der Periode, in der das Gesetz verabschiedet wird, ergebniswirksam berücksichtigt. Aktive latente Steuern werden nur insoweit angesetzt, als es wahrscheinlich ist, dass die damit zusammenhängenden Steuervorteile realisiert werden können. Bei Vorliegen einer Verlusthistorie wird ein latenter Steueranspruch für den Vortrag noch nicht genutzter steuerlicher Verluste nur in dem Umfang bilanziert, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste verwendet werden können. Die rechtlich selbständigen Gesellschaften werden in dieser Hinsicht zu jedem Bilanzstichtag einzeln überprüft; eine etwa vorliegende Verlusthistorie wird in die Betrachtung mit einbezogen. Weitere Einzelheiten sind in der Textziffer 9 dargestellt.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf die Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen und von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis und nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Kapitalflussrechnung

Die Kapitalflussrechnung wird gemäß IAS 7 in die Bereiche betriebliche Tätigkeit, Investitionstätigkeit und Finanzierungstätigkeit gegliedert. Dabei werden die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit nach der indirekten Methode ermittelt, indem das Periodenergebnis um Auswirkungen von nicht zahlungswirksamen Geschäftsvorfällen, der Veränderung von Rückstellungen und Abgrenzungen von betrieblichen Ein- und Auszahlungen sowie um Ertrags- und Aufwandsposten, die dem Investitions- oder Finanzierungsbereich zuzurechnen sind, berichtigt wird. Die Zahlungsmittelzu- und abflüsse aus dem Factoring und Reverse Factoring werden der operativen Tätigkeit zugerechnet. Zinszahlungen werden entsprechend in der Finanzierungstätigkeit abgebildet. Unter dem Posten "Zahlungsunwirksames Ergebnis aus Gemeinschaftsunternehmen" werden dabei im Wesentlichen nicht als Gewinnausschüttung vereinnahmte Ergebnisse der at equity bilanzierten Unternehmen und aus dem sonstigen Ergebnis in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederte Währungsergebnisse ausgewiesen. Gezahlte und erhaltene Zinsen werden im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ausgewiesen. Gezahlte Dividenden werden im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit dargestellt. Der Finanzmittelbestand setzt sich ausschließlich aus den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten zusammen. Diese beinhalten Kassenbestände, Schecks und sofort verfügbare Bankguthaben, bzw. sonstige Guthaben, deren Restlaufzeit bis zur Fälligkeit bis zu drei Monate beträgt. Der Einfluss von wechselkursbedingten Wertänderungen auf den Finanzmittelbestand wird gesondert ausgewiesen, sodass der Finanzmittelbestand zu Beginn und Ende der Berichtsperiode mit dem Bilanzausweis abgestimmt werden kann.

Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzunsicherheiten, Schätzungen und Annahmen

In bestimmten Fällen ist es notwendig, schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsgrundsätze anzuwenden. Diese beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie die Verwendung von Annahmen, die einige Sachverhalte betreffen, die von Natur aus ungewiss sind und Veränderungen unterliegen können. Solche schätz- und prämissensensitiven Bilanzierungsgrundsätze können sich im Zeitablauf ändern und einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben. Außerdem können sie Schätzungen enthalten, die LEONI in demselben Berichtszeitraum aus gleichermaßen nachvollziehbaren Gründen auch anders hätte treffen können. LEONI weist darauf hin, dass künftige Ereignisse häufig von Prognosen abweichen und Schätzungen routinemäßige Anpassungen erfordern. Dies trifft insbesondere auf die Drohverluste und die Werthaltigkeitsprüfung in Bezug auf immaterielle Vermögenswerte sowie Sachanlagen zu.

Die Schätzunsicherheiten in der Prognose betreffen im Wesentlichen die Umsätze (darunter die Absatzmengen und Kundenpreise) und die Kosten (darunter die Material- und Lohnkosten). Diese Schätzunsicherheiten ergeben sich dadurch, dass LEONI in einem zunehmend komplexen und unsicheren makroökonomischen und geopolitischen Umfeld agiert, welches durch die negative Konjunkturentwicklung in der Automobilbranche, die geopolitische Gefahr von drohenden internationalen Handelskonflikten und den anhaltenden Ukraine-Krieg gekennzeichnet ist. Darüber hinaus tragen die fortlaufend hohe Inflation, hohe Zinssätze sowie volatile Währungskurse zusätzlich zu Unsicherheiten in der Prognose, den wesentlichen bilanziellen Schätzungen und bei den Ermessensentscheidungen des Managements bei. Diese Entwicklungen können einen Einfluss auf die beizulegenden Zeitwerte und Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden sowie auf die Höhe und den Zeitpunkt der Ergebnisrealisierung und Zahlungsflüsse von LEONI haben. Ausmaß und Dauer der Entwicklungen sind entscheidend für das Ausmaß des Einflusses auf den Konzernabschluss von LEONI. Der Vorstand stützte seine Schätzungen und Annahmen auf aktuell vorhandenes Wissen und die besten verfügbaren Informationen.

(2) Neue Rechnungslegungsvorschriften

Neue, im Geschäftsjahr erstmalig angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Im Geschäftsjahr 2024 wurden folgende Standards bzw. Änderungen erstmalig angewandt, wobei sich daraus, sofern nicht anders beschrieben, keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung ergeben haben:

Änderungen an IAS 7 und IFRS 7 "Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen",
Änderungen an IFRS 16 "Leasingverbindlichkeit in einer Sale-and-Leaseback-Transaktion",
Änderungen an IAS 1 "Klassifizierung von Schulden als kurz- oder langfristig",
Änderungen an IAS 1 "Klassifizierung von Schulden mit bestimmten Nebenbedingungen (Covenants)".

Neue, noch nicht angewandte Rechnungslegungsvorschriften

Die Änderungen an IAS 21 "Mangel an Umtauschbarkeit" wurden bereits im Rahmen des EU Endorsement-Verfahrens übernommen und sind erstmals im Geschäftsjahr 2025 anzuwenden. LEONI geht davon aus, dass sich aus der Anwendung des Standards keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben werden.

Der IASB hat außerdem Standards und Änderungen zu Standards veröffentlicht, deren Anwendung im Geschäftsjahr 2024 noch nicht verpflichtend ist. LEONI geht gegenwärtig davon aus, dass - vorbehaltlich der Übernahme der Vorschriften durch die EU im Rahmen des Endorsement-Verfahrens - sich aus der Anwendung dieser Standards und Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf die Finanzberichterstattung ergeben werden. Es handelt sich dabei um folgende Änderungen und Standards mit Geltung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2026 beginnen:

"Jährliche Verbesserungen an den IFRS Rechnungslegungsstandards - Band 11" und
Änderungen an IFRS 9 "Finanzinstrumente" und IFRS 7 "Finanzinstrumente: Angaben in Bezug auf die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten"

bzw. um IFRS 19 "Nicht öffentlich rechenschaftspflichtige Tochterunternehmen: Angaben" mit Geltung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen.

Ebenfalls mit Geltung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen, veröffentlichte das IASB IFRS 18 "Darstellung und Angaben im Abschluss". IFRS 18 ersetzt IAS 1 "Darstellung des Abschlusses" und verlangt zusätzliche, definierte Zwischensummen in der Gewinn- und Verlustrechnung, Angaben zu den vom Unternehmensmanagement festgelegten Leistungskennzahlen, fügt neue Grundsätze für die Aufteilung und Zusammenführung von Berichtsinformationen hinzu und nimmt begrenzte Änderungen an IAS 7 "Kapitalflussrechnung" vor. Vorbehaltlich der Übernahme der Vorschriften durch die EU im Rahmen des Endorsement-Verfahrens prüft LEONI bereits, welche Auswirkungen die Anwendung des Standards auf den Konzernabschluss hat.

(3) Konsolidierungskreis

In den Konzernabschluss sind neben der LEONI AG 8 weitere inländische und 44 ausländische Gesellschaften einbezogen, bei denen der LEONI AG unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte zusteht.

Anzahl der vollkonsolidierten Gesellschaften 31.12.2024 31.12.2023
Inland 9 9
Ausland 44 44
53 53

Die Veränderungen im Konsolidierungskreis sind im folgenden Abschnitt dargestellt. Auf den aufgegebenen Geschäftsbereich entfallen 12 Tochtergesellschaften. Die vollständige Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen zum 31. Dezember 2024 ist am Ende des Anhangs (Anlage zum Anhang) dargestellt.

(4) Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte und Verbindlichkeiten

Im September 2024 unterzeichnete LEONI eine rechtlich bindende Vereinbarung über den Verkauf des Geschäftsbereichs Automotive Cable Solutions (ACS). Die Kriterien einer Klassifizierung als "zur Veräußerung gehalten" waren ab Ende September 2024 mit der Unterzeichnung des Veräußerungsvertrags mit TIME Interconnect Singapore Pte. Ltd., ein Joint Venture der LUXSHARE-Töchtern LUXSHARE-ICT und TIME Interconnect Technology Ltd., erfüllt. Da es sich bei dem Verkaufsobjekt um einen für LEONI wesentlichen Geschäftsbereich handelt, erfolgt eine entsprechende Einstufung als aufgegebener Geschäftsbereich. Der Vollzug des Veräußerungsvertrags erfolgte am 9. Juli 2025.

Die Ergebnisse und Zahlungsflüsse der ACS wurden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Konzern-Kapitalflussrechnung für alle berichteten Zeiträume vergleichbar als aufgegebener Geschäftsbereich dargestellt.

01.01. bis 31.12. 2024

Mio. €
2023

Mio. €
Umsatzerlöse 1.145,2 1.197,3
Sonstige Erträge 5,6 5,3
Aufwendungen -1.088,1 -1.013,1
Ergebnis vor Steuern 62,7 189,5
Zurechenbarer Steueraufwand -11,3 -32,0
Bewertungseffekt -88,4 0,0
Zurechenbarer Steueraufwand 0,0 0,0
Ergebnis nach Steuern aufgegebener Geschäftsbereich -37,0 157,5

Zum 31. Dezember 2024 betrugen die im sonstigen Ergebnis erfassten kumulierten Erträge, die auf den aufgegebenen Geschäftsbereich entfielen, 18,5 Mio. €.

LEONI führte eine Bewertung der Buchwerte des aufgegebenen Geschäftsbereichs sowohl zum 30.09.2024, dem Stichtag der Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten, als auch zum 31.12.2024 durch. Dabei lagen die Buchwerte über dem beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten, sodass ein Wertminderungsaufwand bei den Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten des aufgegebenen Geschäftsbereichs in Höhe von insgesamt 88,4 Mio. € erfasst wurde.

Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des aufgegebenen Geschäftsbereichs werden ab Erfüllung der Kriterien als zur Veräußerung gehalten dargestellt und betrugen zum 31. Dezember 2024 641,2 Mio. € bzw. 320,8 Mio. €. Folgende Übersicht zeigt die Buchwerte der Hauptgruppen:

31.12.2024

Mio. €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 116,5
Vorräte 174,2
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 50,7
Sachanlagevermögen 280,6
Immaterielle Vermögenswerte 4,0
Sonstige langfristige Vermögenswerte 15,2
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 641,2
Kurzfristige Finanzschulden 9,9
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 98,1
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 23,3
Reverse Factoring Verbindlichkeiten 125,6
Kurzfristige Rückstellungen 4,0
Langfristige Finanzschulden 26,4
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 9,3
Langfristige Rückstellungen 24,2
Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten 320,8
In der Konzernbilanz enthaltenes zur Veräußerung gehaltenes Nettovermögen 320,5

Für die ACS betrug der operative Cashflow 115,1 Mio. €, der Zahlungsmittelabfluss aus Investitionstätigkeit betrug 32,6 Mio. € und aus externer Finanzierungstätigkeit flossen 27,2 Mio. € ab. Des Weiteren führte die ACS 75,4 Mio. € konzerninterne Finanzierung zurück.

LEONI nimmt mit dem aufgegebenen Geschäftsbereich an Finanzierungsvereinbarungen mit Kupferlieferanten teil, innerhalb derer diese wählen können, eine frühere Bezahlung ihrer Rechnungen von einer Bank zu erhalten. LEONI zahlt grundsätzlich den Rechnungsbetrag zum Fälligkeitsdatum aus den Finanzierungsvereinbarungen an die Bank. Der Zweck dieser Vereinbarungen ist es, effiziente Zahlungsprozesse zu ermöglichen und das Liquiditäts- und Working-Capital-Management zu optimieren.

Bedingt durch die Modifikation von Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen erfolgte im Geschäftsjahr eine Umgliederung der Reverse Factoring Verbindlichkeiten von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in eine separate Verbindlichkeiten-Position. Die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen verlängern, entgegen dem Vorjahr, die Zahlungsfristen gegenüber der Bank im Vergleich zu normalen Lieferverträgen ohne solche Finanzierungsmöglichkeiten: Die Fälligkeitstermine für solche Verbindlichkeiten (Tage nach dem Rechnungsdatum) liegen bei bis zu 120 Tagen und überschreiten somit die Zahlungsfristen für vergleichbare Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, welche üblicherweise in einer Bandbreite von 30 - 60 Tagen liegen. LEONI entrichtet Zinsen für die Übernahme der frühzeitigen Bezahlung der Lieferanten durch die Bank. Sonstige Provisionen oder Zahlungen erfolgen nicht.

Im aufgegebenen Geschäftsbereich sind Reverse Factoring Verbindlichkeiten in Höhe von 125,6 Mio. € (Vorjahr: 120,9 Mio. €) enthalten, welche die Kupferlieferanten bereits vollständig von der Bank erhalten haben. Die Zahlungen der Bank an die Lieferanten stellen für LEONI keine zahlungswirksamen Transaktionen dar. Im Zuge der LUXSHARE-Transaktion wird das bestehende Reverse Factoring durch Gesellschafterdarlehen abgelöst.

Erläuterungen

(5) Umsatzerlöse

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Übertragung zu einem bestimmten Zeitpunkt 1.167,6 1.402,3
Übertragung über einen bestimmten Zeitraum 2.669,6 2.862,8
davon Entwicklungsleistungen 70,0 49,2
davon kundenindividuelle Produkte 2.599,6 2.813,6
3.837,2 4.265,1

Die Leistungsverpflichtungen aus Serienlieferung haben aufgrund der kurzfristigen Bestellabrufe eine Laufzeit von nur wenigen Wochen, sodass von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht wurde, auf zusätzliche Angaben zu den am Bilanzstichtag noch nicht voll erfüllten Leistungsverpflichtungen zu verzichten.

Für die zum Bilanzstichtag verbleibenden Leistungsverpflichtungen aus begonnenen Entwicklungsaufträgen rechnet der Konzern mit der Erfassung von Umsatzerlösen innerhalb der nächsten zwei Jahre in Höhe von rund 87,4. Mio. € (Vorjahr: rund 61,5 Mio. €).

Die Vertragsvermögenswerte in Höhe von 177,6 Mio. € (Vorjahr: 186,6 Mio. €) teilten sich wie folgt auf:

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Kurzfristige Vertragsvermögenswerte 134,0 133,4
Entwicklungsaufträge 15,0 15,7
Kundenindividuelle Produkte ohne alternative Nutzungsmöglichkeit 119,0 117,7
Langfristige Vertragsvermögenswerte 43,6 53,2
Entwicklungsaufträge 43,6 53,2
177,6 186,6

(6) Sonstige betriebliche Erträge und sonstige betriebliche Aufwendungen

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Erbringung von Dienstleistungen für Joint Venture in Langfang, China 7,1 6,8
Miet- und Leasingerträge 1,3 0,6
Zuwendungen der öffentlichen Hand 1,2 1,9
Währungsgewinne 0,9 0,0
Kompensationen 0,8 0,0
Gewinne aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 0,2 4,7
Versicherungsentschädigung 0,0 22,0
Auflösung von Rückstellungen 0,0 0,1
Sonstige 6,1 8,1
17,7 44,2

Im Vorjahr 2023 konnte LEONI im Zusammenhang mit dem Betrugsfall aus dem Jahre 2016 weitere 22,0 Mio. € Versicherungsentschädigungen vereinnahmen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Sonstige Steuern 5,8 1,4
Factoring-Aufwand 3,3 4,4
Rückzahlungsverpflichtungen aus Zuwendungen der öffentlichen Hand 3,2 0,0
Verluste aus der Veräußerung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten 1,1 3,2
Effekt aus der Entkonsolidierung einer Geschäftseinheit 0,0 7,2
Verlust aus dem Verkauf von Geschäftseinheiten 0,0 41,4
Wertminderung einer zum Verkauf bestimmten Geschäftseinheit 0,0 3,0
Sonstige 4,7 0,6
18,1 61,3

Im Vorjahr wurde im Zusammenhang mit dem Verkauf der Business Group Wire Products & Solutions (BG PS) ein Abgangsverlust in Höhe von 41,4 Mio. € realisiert. Im Zuge der Entkonsolidierung einer russischen Geschäftseinheit entstand im Vorjahr ein Verlust in Höhe von 7,2 Mio. €.

(7) Zuwendungen der öffentlichen Hand

Der Konzern erhielt im Geschäftsjahr 2024 verschiedene erfolgsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand von insgesamt 0,9 Mio. € (Vorjahr: 5,5 Mio. €). Davon wurden 0,4 Mio. € (Vorjahr: 2,7 Mio. €) in der Gewinn- und Verlustrechnung direkt mit den angefallenen Aufwendungen verrechnet und 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,9 Mio. €) erfolgsbezogene Zuwendungen in den sonstigen betrieblichen Erträgen abgebildet.

Im Geschäftsjahr 2024 wurden 16,2 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) investitionsbezogene Zuwendungen der öffentlichen Hand für Investitionen in Sachanlagen erfasst, die in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wurden.

Darüber hinaus hatte der Konzern im April 2020 zu marktüblichen Konditionen mit den Kernbanken einen Betriebsmittelkredit abgeschlossen. Das verfügbare Gesamtvolumen in Höhe von 162,1 Mio. € wird zu 90 Prozent durch die Bundesregierung und die Landesregierungen von Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen abgesichert.

(8) Finanzerträge und Finanzaufwendungen

Bei den Finanzerträgen in Höhe von 3,4 Mio. € (Vorjahr: 591,3 Mio. €) handelt es sich um Zinserträge und Erträge, die aus der Änderung des Abzinsungssatzes von langfristigen Rückstellungen resultieren. Der deutliche Rückgang zum Vorjahr ist dadurch bedingt, dass in 2023 ein Sanierungsertrag in Folge eines Verzichts auf nichtwerthaltige Darlehensforderungen der Finanzgläubiger in Höhe von 585,3 Mio. € erfasst war.

Die Finanzaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten Kreditinstitute 89,7 85,1
Zinsaufwendungen aus Leasingverbindlichkeiten 14,3 11,6
Bürgschaftsentgelte 5,2 5,0
Nettozinsaufwand aus Pensionsverpflichtungen 3,2 3,2
Sonstige Finanzaufwendungen 11,9 2,8
124,3 107,7

Der Anstieg der Zinsaufwendungen aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultiert aus höheren Zinssätzen, sodass es trotz konstanter Finanzschulden zu einer höheren Belastung kam. Der Anstieg sonstiger Finanzaufwendungen ist im Wesentlichen auf Währungseffekte zurückzuführen.

(9) Ertragsteuern

Die Steuern im Geschäftsjahr 2024 setzen sich wie folgt zusammen:

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Laufende Ertragsteuern
Deutschland 7,5 2,4
andere Länder 22,8 29,5
30,4 31,9
Latente Steuern
Deutschland -2,4 15,5
andere Länder 22,2 15,8
19,8 31,3
50,2 63,3

In Höhe von 5,1 Mio. € wurde ein Steuerertrag (Vorjahr: 2,9 Mio. €) erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis (OCI) erfasst.

Bei den deutschen Gesellschaften wurde zum 31. Dezember 2024 für die Berechnung der latenten Steuern unverändert zum Vorjahr ein Körperschaftsteuersatz von 15,0 Prozent zuzüglich eines Solidaritätszuschlags von 5,5 Prozent angewendet. Unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Gewerbesteuersatzes von 13,3 Prozent (Vorjahr: 13,3 Prozent) ergibt sich für die Berechnung der latenten Steuern bei den inländischen Gesellschaften ein kombinierter Steuersatz von 29,1 Prozent (Vorjahr: 29,1 Prozent). Bei ausländischen Gesellschaften wurden zur Berechnung der latenten Steuern die jeweiligen landesspezifischen Steuersätze zugrunde gelegt.

Die nachstehende Tabelle zeigt eine Überleitungsrechnung vom im jeweiligen Geschäftsjahr erwarteten zum jeweils ausgewiesenen Steueraufwand bzw. der erwarteten zur ausgewiesenen Steuerquote.

2024 2023
Mio. € in % Mio. € in %
--- --- --- --- ---
Erwarteter Steueraufwand (2024: 29,1 %; 2023: 29,1 %) -24,0 29,1 216,2 29,1
Unterschied zu ausländischen Steuersätzen 6,5 -7,9 -14,1 -1,9
Verlustvorträge, für die keine Steueransprüche bilanziert werden konnten und Veränderungen der Wertberichtigungen 85,2 -103,0 -11,8 -1,6
Nicht abzugsfähige Aufwendungen und permanente Differenzen 3,9 -4,8 31,5 4,2
Ausländische Quellensteuer 4,9 -5,9 1,1 0,1
Periodenfremder Steuerertrag/-aufwand -17,6 21,2 17,8 2,4
Ergebnisse aus at equity-Beteiligungen -6,2 7,5 -7,3 -1,0
Sonstiges -2,5 3,1 -170,3 -22,8
Tatsächlicher Steueraufwand/Steuerquote 50,2 -60,7 63,3 8,5

Bei den Verlustvorträgen, für die keine Steueransprüche bilanziert werden konnten, und den Veränderungen der Wertberichtigungen in Höhe von 85,2 Mio. € (Vorjahr: -11,8 Mio. €) handelte es sich im Einzelnen in Höhe von 78,4 Mio. € (Vorjahr: 52,7 Mio. €) um im Geschäftsjahr nicht aktivierte latente Steuern. Diese Wertberichtigungen betrafen aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen sowie latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen, soweit hinsichtlich der Nutzbarkeit dieser aktiven latenten Steuern aufgrund der Sach- und Rechtslage sowie der verfügbaren Informationen Unsicherheiten bestanden. In Höhe von 13,2 Mio. € (Vorjahr: 2,8 Mio. €) wurden aktive latente Steuern abgeschrieben, die in Vorperioden angesetzt worden waren. In Höhe von -6,2 Mio. € (Vorjahr: -66,8 Mio. €) waren in der Veränderung der Wertberichtigungen ertragswirksame Auflösungen von Wertberichtigungen auf aktive latente Steuern enthalten. Für die Nutzung von Verlustvorträgen, für die in Vorjahren keine Steueransprüche bilanziert waren, enthielt die Position -0,2 Mio. € (Vorjahr: -0,5 Mio. €).

Bei Gesellschaften, die im laufenden Jahr oder im Vorjahr ein negatives steuerliches Ergebnis erwirtschafteten und bei denen die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge nicht durch einen Passivüberhang der latenten Steuern gedeckt sind, wurden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge in Höhe von 1,5 Mio. € (Vorjahr: 13,0 Mio. €) angesetzt, für welche auf Basis von Annahmen und Einschätzungen des Management überzeugende substanzielle Hinweise für die Realisierung vorlagen.

Die Position Sonstiges enthält mit einem Teilbetrag von -0,6 Mio. € ergebniswirksame Änderungen ausländischer Steuersätze (Vorjahr: 2,3 Mio. €). Im Vorjahr enthielt die Position Sonstiges zudem steuerfreies Einkommen in Höhe von -171,5 Mio. €, welches im Wesentlichen aus einem steuerfreien Sanierungsgewinn resultierte.

Die aktiven und passiven latenten Steuern ergaben sich aus Buchungsunterschieden (temporären Differenzen) in den folgenden Bilanzposten sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen:

Konzern-Bilanz Konzern Gewinn- und Verlustrechnung
2024

Mio. €
2023

Mio. €
2024

Mio. €
2023

Mio. €
--- --- --- --- ---
Vorräte 12,7 14,3 -1,8 1,0
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 30,9 32,8 -5,3 -5,5
Sachanlagen 8,2 30,3 -18,8 -98,3
Immaterielle Vermögenswerte 31,2 35,8 -4,4 -18,9
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 10,3 5,8 4,5 1,0
Steuerliche Verlustvorträge 251,0 185,3 56,0 -116,7
Verbindlichkeiten und Rückstellungen 63,0 36,4 28,7 7,9
Pensionsrückstellungen 14,0 19,2 -1,8 -3,2
Summe 421,4 359,8
Wertberichtigung -318,2 -248,5 -76,5 179,1
Aktive latente Steuern (vor Saldierung) 103,1 111,3
Vorräte 0,0 2,0 -2,5 0,1
Forderungen und sonstige Vermögenswerte 7,6 11,9 2,2 3,9
Sachanlagen 40,0 23,8 -39,4 0,3
Immaterielle Vermögenswerte 4,7 7,9 -0,8 -1,5
Langfristige finanzielle Vermögenswerte 17,7 15,5 -2,6 0,4
Verbindlichkeiten und Rückstellungen 15,4 14,6 -1,2 4,1
Pensionsrückstellungen 0,2 0,0 -0,3 1,8
Others (outside basis difference) 1,2 2,0 0,0 0,0
Passive latente Steuern (vor Saldierung) 86,9 77,8
Latenter Steuerertrag / -aufwand -63,8 -44,5
Nettobetrag der aktiven/ passiven latenten Steuern 16,2 33,6

In Höhe von 318,2 Mio. € (Vorjahr: 248,5 Mio. €) wurden keine aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen und steuerliche Verlustvorträge angesetzt, da eine Realisierung der Steueransprüche in absehbarer Zeit nicht ausreichend sicher erscheint.

Der Nettobetrag der aktiven und passiven latenten Steuern ergab sich wie folgt:

Konzern-Bilanz
2024

Mio. €
2023

Mio. €
--- --- ---
Aktive latente Steuern 351,6 311,2
Wertberichtigung -318,2 -248,5
Nettobetrag der aktiven latenten Steuern 33,4 62,7
Passive latente Steuern 17,2 29,1
Saldo der aktiven und passiven latenten Steuern 16,2 33,6

Zum Bilanzstichtag bestanden passive latente Steuern in Bezug auf erwartete Dividendenbeschlüsse, die ausländische Quellensteuern auslösen und für die noch keine Zahlung der Dividende erfolgt ist, in Höhe von 1,2 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €). Latente Steuern auf sogenannte "Outside Basis Differences" wurden im Übrigen nicht gebildet, da die Umkehrung der Differenzen beispielsweise durch Ausschüttungen gesteuert werden kann und auch aus geplanten Veräußerungen für die absehbare Zukunft keine wesentlichen Steuereffekte zu erwarten sind. Die "Outside Basis Differences" betrugen zum 31. Dezember 2024 -1.373,1 Mio. € (Vorjahr: -887,7 Mio. €).

Am Bilanzstichtag bestanden im Konzern ausländische ertragsteuerliche Verlustvorträge wie auch inländische körperschaftsteuerliche Verlustvorträge. Diese betrugen insgesamt 916,0 Mio. € (Vorjahr: 682,0 Mio. €), davon sind 792,2 Mio. € (Vorjahr: 573,6 Mio. €) nach der am jeweiligen Bilanzstichtag bestehenden Rechtslage zeitlich und der Höhe nach unbegrenzt vortragsfähig. Die nicht unbegrenzt vortragsfähigen steuerlichen Verlustvorträge betrafen ausschließlich ausländische Tochtergesellschaften und werden spätestens bis zum Jahre 2034 verfallen, soweit sie nicht genutzt werden können.

Folgende Tabelle zeigt die Nutzbarkeit dieser ausländischen Verlustvorträge:

2024

Mio. €
Nutzbar innerhalb eines Jahres 28,4
Nutzbar 2 bis 5 Jahre 71,2
Nutzbar 6 bis 9 Jahre 15,9
Nutzbar mehr als 9 Jahre 8,4

Inländische gewerbesteuerliche Verlustvorträge sowie ausländische Verlustvorträge für US State Tax bestanden am Bilanzstichtag im Konzern in Höhe von 464,8 Mio. € (Vorjahr: 309,1 Mio. €). Die inländischen gewerbesteuerlichen Verlustvorträge sind nach der am jeweiligen Bilanzstichtag bestehenden Rechtslage zeitlich und der Höhe nach unbegrenzt vortragsfähig.

Die Nutzung steuerlicher Verlustvorträge führte im Jahr 2024 zu einer Minderung der laufenden Ertragsteuern um 0,4 Mio. € (Vorjahr: 3,2 Mio. €).

Globale Mindestbesteuerung

Der Konzern fällt in den Anwendungsbereich der OECD Pillar Two-Modellregelungen und macht von der vorübergehenden Ausnahme von der Bilanzierung latenter Steuern, die sich aus den Gesetzen zur Umsetzung der Pillar Two-Modellregelungen ergeben, Gebrauch (IAS 12.88A).

Die oberste Muttergesellschaft der LEONI-Gruppe befindet sich in Österreich. Sowohl Österreich als auch Deutschland haben, mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2024, ein Gesetz zur Umsetzung der Globalen Mindestbesteuerung erlassen. Die LEONI-Gruppe hat die notwendigen internen Maßnahmen ergriffen, um diese Gesetze vollständig einzuhalten.

Die LEONI-Gruppe wendet die in den Mindeststeuergesetzten vorgesehenen, übergangsweise anzuwendenden Safe-Harbor-Regelungen an. Im Berichtsjahr 2024 fallen alle Länder, in denen die LEONI-Gruppe tätig ist, unter die Safe-Harbor-Regelung. Somit wurden in der LEONI-Gruppe keine Rückstellungen für die Globale Mindeststeuer berücksichtigt.

(10) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 168,2 Mio. € (Vorjahr: 376,7 Mio. €) waren nicht verzinslich. Am Bilanzstichtag waren die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen durch echtes Factoring in Höhe von 359,9 Mio. € (Vorjahr: 392,0 Mio. €) gemindert. Beim echten Factoring übernimmt die Factoringgesellschaft das Ausfallrisiko der Forderungen.

Bis zu einer Höhe von 90,5 Mio. € (Vorjahr: 88,6 Mio. €) dienten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum 31. Dezember 2024 als Sicherheiten für Kreditverträge.

(11) Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte und sonstige Vermögenswerte

Kurzfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Forderungen gegenüber Gemeinschaftsunternehmen 12,3 9,2
Sonstige kurzfristige finanzielle Vermögenswerte 55,9 70,1
68,2 79,3

Die ausgewiesenen sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerte in Höhe von 55,9 Mio. € (Vorjahr: 70,1 Mio. €) enthalten sonstige finanzielle Forderungen in Höhe von 52,8 Mio. € (Vorjahr: 53,7 Mio. €) und derivative finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 3,1 Mio. € (Vorjahr: 16,4 Mio. €). Der Rückgang der finanziellen Vermögenswerte ist insbesondere auf schwankungsbedingt niedrigere Marktwerte von Cash Flow Hedges zurückzuführen.

Sowohl für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (siehe Textziffer 10) als auch für die sonstigen finanziellen Vermögenswerte beläuft sich das maximale Kreditausfallrisiko auf den Buchwert des Forderungsbestands.

Am Abschlussstichtag bestanden keine Anzeichen für über die vorgenommenen Wertberichtigungen hinausgehende Zahlungsausfälle.

Kurzfristige sonstige Vermögenswerte

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Umsatzsteuerforderungen 106,1 114,3
Abgegrenzte Aufwendungen 30,4 41,0
Geleistete Anzahlungen 7,6 12,4
Gehaltsvorschüsse und Reisekostenauslagen 0,0 3,6
Forderungen aus sonstigen Steuern 3,1 6,3
Übrige Vermögenswerte 22,8 14,3
170,0 191,9

(12) Vorräte

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 180,9 287,1
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 44,1 72,9
Fertige Erzeugnisse und Waren 32,5 100,8
257,5 460,8

Der Betrag der Wertminderungen von Vorräten, der als Aufwand erfasst wurde, belief sich auf 15,3 Mio. € (Vorjahr: 12,4 Mio. €). Die Bestandsabwertungen waren im Geschäftsjahr 2024 wie im Vorjahr in voller Höhe in den Umsatzkosten enthalten.

Die als Aufwand in den Umsatzkosten erfassten Vorräte (Materialaufwand) betrugen im Geschäftsjahr 2.090,7 Mio. € (Vorjahr: 2.450,4 Mio. €).

Im Buchwert waren Vorräte in Höhe von 2,7 Mio. € (Vorjahr: 2,6 Mio. €) enthalten, die zum erzielbaren Nettoveräußerungswert bewertet wurden.

Bis zu einer Höhe von 121,8 Mio. € (Vorjahr: 142,6 Mio. €) dienten Vorräte zum 31. Dezember 2024 als Sicherheiten für Kreditverträge.

(13) Sachanlagen

Mio. € Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Nettobuchwert 1. Januar 2023 419,0 307,3 42,9 32,1
Anschaffungskosten 1. Januar 2023 791,5 1.515,6 366,7 95,5
Währungsunterschiede 7,9 -6,4 1,2 -0,7
Zugang 39,4 69,6 26,7 40,6
Abgang 35,2 47,0 25,2 8,5
Abgang Konsolidierungskreis 12,1 80,1 20,4 1,8
Umgliederung 2,3 71,4 8,0 -81,7
31. Dezember 2023 793,7 1.523,1 356,8 43,4
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2023 372,5 1.208,3 323,8 63,4
Währungsunterschiede 2,4 -2,8 1,1 0,0
Abschreibungen 38,7 62,1 12,2 0,0
Zuschreibung 77,0 175,2 24,9 46,1
Abgang 26,9 46,0 23,4 6,8
Abgang Konsolidierungskreis 10,4 70,4 16,9 0,0
31. Dezember 2023 299,3 976,1 271,9 10,5
Nettobuchwert 31. Dezember 2023 494,4 547,0 84,9 32,9
Anschaffungskosten 1. Januar 2024 793,7 1.523,1 356,8 43,4
Währungsunterschiede -14,2 14,1 -1,5 1,0
Zugang 68,4 54,8 26,1 42,5
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 202,4 386,5 66,5 27,2
Abgang 45,0 53,2 27,6 0,0
Abgang Konsolidierungskreis 0,0 0,6 0,2 0,0
Umgliederung 1,7 26,4 5,8 -33,9
31. Dezember 2024 602,3 1.178,0 292,9 25,8
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2024 299,3 976,1 271,9 10,5
Währungsunterschiede -5,3 8,6 -1,3 0,4
Abschreibungen 48,3 94,9 25,3 0,0
Wertminderungen 19,4 60,4 10,1 11,6
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 68,5 264,6 53,4 15,5
Zuschreibung 26,7 37,2 4,4 6,9
Abgang 32,7 51,1 27,1 0,0
Abgang Konsolidierungskreis 0,0 0,6 0,2 0,0
31. Dezember 2024 233,8 786,5 220,8 0,1
Nettobuchwert 31. Dezember 2024 368,5 391,5 72,1 25,7
Mio. € Summe
Nettobuchwert 1. Januar 2023 801,3
Anschaffungskosten 1. Januar 2023 2.769,3
Währungsunterschiede 1,9
Zugang 176,3
Abgang 115,9
Abgang Konsolidierungskreis 114,5
Umgliederung 0,0
31. Dezember 2023 2.717,1
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2023 1.968,0
Währungsunterschiede 0,7
Abschreibungen 112,9
Zuschreibung 323,2
Abgang 103,1
Abgang Konsolidierungskreis 97,7
31. Dezember 2023 1.557,8
Nettobuchwert 31. Dezember 2023 1.159,3
Anschaffungskosten 1. Januar 2024 2.717,1
Währungsunterschiede -0,5
Zugang 191,7
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 682,7
Abgang 125,8
Abgang Konsolidierungskreis 0,8
Umgliederung 0,0
31. Dezember 2024 2.099,0
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2024 1.557,8
Währungsunterschiede 2,4
Abschreibungen 168,5
Wertminderungen 101,4
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 402,0
Zuschreibung 75,1
Abgang 110,9
Abgang Konsolidierungskreis 0,8
31. Dezember 2024 1.241,3
Nettobuchwert 31. Dezember 2024 857,8

Es wurden Wertminderungen auf Sachanlagen in Höhe von 101,4 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) sowie Zuschreibungen in Höhe von 75,1 Mio. € (Vorjahr: 323,2 Mio. €) erfasst. Von den Wertminderungen des Vorjahres entfielen 126,7 Mio. € auf den aufgegebenen Geschäftsbereich. Im Zusammenhang mit der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung entstanden Wertminderungen in Höhe von 83,9 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €), die vollständig dem aufgegebenen Geschäftsbereich zugeordnet sind, und Zuschreibungen in Höhe von 75,1 Mio. € (Vorjahr: 323,2 Mio. €) (siehe hierzu Textziffer 15). Aus der Schließung der Produktion in Pleven/Bulgarien entstanden außerdem Wertminderungen in Höhe von 15,6 Mio. €.

Bis zu einer Höhe von 398,5 Mio. € (Vorjahr: 453,0 Mio. €) dienten Sachanlagen zum 31. Dezember 2024 als Sicherheiten für Kreditverträge.

(14) Immaterielle Vermögenswerte

Mio. € Schutzrechte und ähnliche Rechte, Software u. Sonstiges Kundenbeziehungen u. Auftragsbestand Entwicklungskosten Geleistete Anzahlungen Summe
Nettobuchwert 1. Januar 2023 10,9 1,4 0,0 1,3 13,7
Anschaffungskosten 1. Januar 2023 149,2 112,9 7,1 9,7 279,0
Währungsunterschiede 0,0 -2,8 0,0 -0,1 -2,9
Zugang 3,9 0,0 0,1 1,7 5,7
Abgang 1,9 0,0 0,0 2,9 4,8
Abgang Konsolidierungskreis 0,7 0,3 0,0 -0,1 0,8
Umgliederung 0,6 0,0 0,0 -0,6 0,0
31. Dezember 2023 151,1 109,8 7,3 7,9 276,2
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2023 138,3 111,5 7,1 8,4 265,3
Währungsunterschiede 0,0 -2,8 0,0 0,0 -2,8
Abschreibungen 2,4 0,3 0,0 0,1 2,8
Zuschreibung 6,7 0,6 2,6 4,6 14,5
Abgang 1,8 0,0 0,0 2,9 4,7
Abgang Konsolidierungskreis 0,3 0,3 0,0 0,0 0,6
31. Dezember 2023 132,0 108,1 4,5 0,9 245,6
Nettobuchwert 31. Dezember 2023 19,2 1,7 2,7 7,0 30,6
Anschaffungskosten 1. Januar 2024 151,1 109,8 7,3 7,9 276,2
Währungsunterschiede 0,0 -2,9 0,0 0,0 -2,8
Zugang 2,3 0,0 0,2 0,9 3,5
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 4,6 0,4 8,0 1,8 14,8
Abgang 5,7 0,0 0,0 0,0 5,7
Umgliederung 2,2 0,0 3,4 -5,6 0,0
31. Dezember 2024 145,4 106,6 3,0 1,3 256,3
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2024 132,0 108,1 4,5 0,9 245,6
Währungsunterschiede 0,0 -2,9 0,0 0,0 -2,9
Abschreibungen 6,0 0,5 0,2 0,1 6,7
Wertminderungen 0,4 0,0 3,4 0,7 4,5
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 4,2 0,4 5,2 1,1 10,8
Zuschreibung 2,0 0,2 0,0 0,3 2,5
Abgang 5,7 0,0 0,0 0,0 5,7
31. Dezember 2024 126,6 105,2 3,0 0,2 234,9
Nettobuchwert 31. Dezember 2024 18,8 1,4 0,0 1,2 21,4

Im Zusammenhang mit der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung (siehe hierzu Textziffer 15) ergaben sich Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 4,5 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) sowie Zuschreibungen im Zusammenhang mit Wertaufholungen in Höhe von 2,5 Mio. € (Vorjahr: 14,5 Mio. €).

Die im Rahmen von Unternehmenskäufen erworbenen vertraglichen und nicht-vertraglichen Kundenbeziehungen in der Position Kundenbeziehungen und Auftragsbestand hatten einen Restbuchwert von 1,4 Mio. € (Vorjahr: 1,7 Mio. €), die durchschnittliche Restnutzungsdauer der Kundenbeziehungen betrug rund vier Jahre. Auf diese Position entfiel im Geschäftsjahr der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung eine Zuschreibung in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,6 Mio. €).

In Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) dienten immaterielle Vermögenswerte zum 31. Dezember 2024 als Sicherheiten für Kreditverträge.

Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer waren in folgenden Funktionskosten enthalten:

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Umsatzkosten 1,2 1,0
Allgemeine Verwaltungskosten 4,9 1,7
Vertriebskosten 0,0 0,0
Forschungs- und Entwicklungskosten 0,1 0,1
6,3 2,8

(15) Überprüfung der Werthaltigkeit von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen sowie Nutzungsrechte im Zusammenhang mit Leasingvereinbarungen der Wiring Systems Division wurden zum 31.12.2024, jene der Automotive Cable Solutions Division zum 30.09.2024, dem Stichtag der Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten, und ebenfalls zum 31.12.2024 einer Werthaltigkeitsüberprüfung unterzogen. In den beiden Unternehmensbereichen erfolgt die Steuerung des Geschäfts über verschiedene legale Einheiten hinweg, die für sich alleine keine eigenständigen Mittelzuflüsse generieren. Die Unternehmensbereiche bilden daher jeweils die zahlungsmittelgenerierende Einheit für Zwecke der Werthaltigkeitsüberprüfung der Vermögenswerte. Im Rahmen der Werthaltigkeitsprüfung wurden die erzielbaren Beträge für beide zahlungsmittelgenerierenden Einheiten auf Basis der beizulegenden Zeitwerte abzüglich Veräußerungskosten ermittelt. Diese wurden aus den Veräußerungstransaktionen der ACS von der LEONI AG an LUXSHARE bzw. TIME Interconnect sowie der LEONI AG von der L2-Beteiligungs GmbH an LUXSHARE abgeleitet und entsprechen den Barwerten der erwarteten Kaufpreiszahlungen, die teilweise von der künftigen Geschäftsentwicklung von LEONI abhängen (Stufe drei der IFRS 13 Bewertungshierarchie).

Zahlungsmittelgenerierende Einheit (CGU)

Wertminderung

Mio. €
Wertaufholung

Mio. €
Erzielbarer Betrag

Mio. €
Ø Umsatzwachstum

%
Ø EBIT Marge

%
Abzinsungssatz

%
CGU 1 88,4 - 440,8 -* -* bis zu 9,8%
CGU 2 - 77,6 934,6 4,6 2,9 bis zu 9,8%

*) Keine Angaben, da zum Jahresende Anwendungsfall des IFRS 5

Insgesamt beliefen sich die Abwertungen von Sachanlagen des aufgegebenen Geschäftsbereichs auf 88,4 Mio. € (siehe hierzu Textziffer 4). Darüber hinaus wurden im Rahmen der Schließung der bulgarischen Tochtergesellschaft Sachanlagen in Höhe von 15,6 Mio. € und bei einer weiteren Tochtergesellschaft in Höhe von 2,0 Mio. € wertberichtigt. Die Abwertungen von Sachanlagen des fortgeführten Geschäftsbereichs beliefen sich somit auf 17,6 Mio. € und schlugen sich in voller Höhe in den Umsatzkosten nieder. Die Wertaufholung beläuft sich auf 77,6 Mio. € und schlug sich gegenläufig in den Umsatzkosten (76,9 Mio. €) und in den allgemeinen Verwaltungskosten (0,7 Mio. €) des fortgeführten Geschäftsbereichs nieder. Die ursprüngliche Wertberichtigung resultierte aus der Werthaltigkeitsprüfung im Geschäftsjahr 2022. Diese Wertberichtigung war durch ein erhöhtes Insolvenzrisiko infolge der von STARK Corporation Public Company Limited verweigerten Übertragung der Division Automotive Cables Solution und der damit einhergehend gescheiterten Refinanzierung ausgelöst, welches sich in einer verminderten Vergabefähigkeit bei Kunden sowie weiteren operativen Risiken ausdrückte. Mit der aktuellen Werthaltigkeitsprüfung des fortgeführten Geschäftsbereichs kann nach den bereits im Vorjahr vorgenommenen teilweisen Wertaufholungen festgestellt werden, dass die Gründe für die Wertminderung aus 2022 vollständig entfallen sind.

(16) Anteile an Gemeinschaftsunternehmen

Die Anteile an Gemeinschaftsunternehmen betrafen wie im Vorjahr die Langfang LEONI Wiring Systems Co. Ltd. mit Sitz in Langfang, China, an der der Konzern einen Anteil von 50 Prozent besitzt und die mit diesem Anteil in den Konzernabschluss einbezogen wird. Geschäftszweck dieses Gemeinschaftsunternehmens ist die Fertigung von Kabelsätzen für Pkw-Baureihen.

Für das zuvor genannte wesentliche Gemeinschaftsunternehmen lassen sich aus dem nach IFRS aufgestellten Jahresabschluss folgende Kennzahlen ableiten. Die Angaben erfolgen zu 100 Prozent und spiegeln nicht den Anteil von LEONI an diesen Beträgen wider. Darüber hinaus erfolgt eine Überleitung des anteiligen Nettovermögens auf den Buchwert des Anteils von LEONI am Gemeinschaftsunternehmen.

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Kurzfristige Vermögenswerte 286,9 185,6
davon flüssige Mittel 6,0 11,9
Langfristige Vermögenswerte 45,6 33,7
Kurzfristige Verbindlichkeiten 272,5 156,2
davon kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten 15,1 80,7
Langfristige Verbindlichkeiten 4,3 2,9
Umsatzerlöse 444,9 382,5
Zinserträge 0,2 0,2
Zinsaufwendungen 3,1 1,6
planmäßige Abschreibungen 9,3 11,1
Aufwendungen 380,6 312,7
Ergebnis vor Steuern 52,1 57,3
Ertragssteueraufwand oder -ertrag -9,6 -7,3
Ergebnis nach Steuern 42,5 50,0
Sonstiges Ergebnis 1,4 -2,9
Gesamtergebnis 43,9 47,1
anteiliges Gesamtergebnis 22,0 23,6
Nettovermögen (ohne Goodwill) 55,7 60,2
anteiliges Nettovermögen 27,9 30,1
anteiliger Goodwill 4,1 4,0
Beteiligungsbuchwert 32,0 34,1
Nicht wesentliche Gemeinschaftsunternehmen 0,0 0,6
Beteiligungsbuchwert gemäß Bilanz 32,0 34,7
durchschnittliche Mitarbeiterzahl 1.273 1.225

Im Geschäftsjahr erhielt LEONI eine Dividende von der Langfang LEONI Wiring Systems Co. Ltd. in Höhe von 24,5 Mio. € (Vorjahr: 29,3 Mio. €).

(17) Leasingverhältnisse

Bei der Gesellschaft bestehen Leasingverträge für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Maschinen, Kfz sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Der Berechnung der Leasingverbindlichkeiten zum Stichtag für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten lagen Verträge mit Restlaufzeiten bis 31 Jahren zugrunde, während Verbindlichkeiten für die Miete von Maschinen, Kfz sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung auf Basis von Restlaufzeiten bis sechs Jahren berechnet wurden.

Im Berichtsjahr wurden Aufwendungen für Mietverträge erfasst, die eine Laufzeit von weniger als zwölf Monaten hatten. Diese Verträge betrafen überwiegend Fahrzeuge, technische Anlagen und Maschinen, aber auch kurzfristige Gebäudemietverträge. Darüber hinaus wurden Aufwendungen für Mietverträge erfasst, bei denen der Neuwert des Vermögenswerts kleiner als 5 T€ ist. Letztere betreffen überwiegend Büro- und Geschäftsausstattung.

Im Folgenden ist die nach Anlageklassen gegliederte Entwicklung der Nutzungsrechte im Vorjahr und im Berichtsjahr sowie deren Bestand zum Stichtag dargestellt:

Mio. € Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten Technische Anlagen und Maschinen Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung Summe
Nettobuchwert 1. Januar 2023 129,4 5,2 2,4 137,0
Anschaffungskosten 1. Januar 2023 301,4 29,5 14,4 345,4
Währungsunterschiede 4,9 0,4 0,1 5,4
Zugang 33,1 1,7 5,1 40,0
Abgang 14,2 9,8 5,7 29,7
Abgang Konsolidierungskreis 1,0 0,1 0,3 1,4
31. Dezember 2023 324,2 21,7 13,8 359,7
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2023 172,0 24,3 12,0 208,3
Währungsunterschiede 1,4 0,2 0,0 1,7
Abschreibungen 24,0 3,4 2,5 29,9
Zuschreibungen 51,1 1,0 0,7 52,8
Abgang 11,7 9,8 6,0 27,4
Abgang Konsolidierungskreis 1,0 0,1 0,3 1,4
31. Dezember 2023 133,8 17,0 7,6 158,4
Nettobuchwert 31. Dezember 2023 190,5 4,7 6,2 201,3
Anschaffungskosten 1. Januar 2024 324,2 21,7 13,8 359,7
Währungsunterschiede -11,8 -0,1 0,0 -11,9
Zugang 62,9 1,8 6,3 71,0
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 41,3 1,9 3,7 46,9
Abgang 35,6 13,8 4,2 53,6
31. Dezember 2024 298,5 7,7 12,2 318,3
Kumulierte Abschreibungen 1. Januar 2024 133,8 17,0 7,6 158,4
Währungsunterschiede -4,6 -0,1 0,0 -4,7
Abschreibungen 34,8 3,2 4,4 42,4
Wertminderungen 17,8 0,4 1,1 19,3
Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte 20,2 0,8 2,4 23,4
Zuschreibungen 17,3 0,1 0,0 17,4
Abgang 27,9 13,7 4,0 45,6
31. Dezember 2024 116,5 5,9 6,6 129,0
Nettobuchwert 31. Dezember 2024 182,0 1,7 5,6 189,4

Im Zusammenhang mit der jährlichen Werthaltigkeitsprüfung ergab sich eine Zuschreibung auf Nutzungsrechte in Höhe von 17,4 Mio. € und gegenläufig eine Wertminderung von 19,3 Mio. € (siehe hierzu Textziffer 15).

Die Anpassung bzw. Neueinschätzung von Mietverträgen wirkte sich im Berichtsjahr auf die Zugänge in Höhe von 13,7 Mio. € und auf die Abgänge in Höhe von 5,5 Mio. € aus.

Die folgenden Beträge sind in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst:

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Abschreibungen auf Nutzungsrechte 42,4 29,9
Zinsaufwendungen auf Leasingverbindlichkeiten 14,3 11,6
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 2,4 3,3
Wertminderung auf Nutzungsrechte 19,3 0,0
Wertaufholung auf Nutzungsrechte -17,4 -52,8
Aufwendungen für Leasinggegenstände von geringem Wert 2,3 1,8
Variable Leasingaufwendungen 0,3 0,4
Gesamtbetrag der in der Gewinn- und Verlustrechnung enthaltenen Leasingaufwendungen 63,6 -5,8

Die gesamten Zahlungsmittelabflüsse aus Leasing umfassen 62,6 Mio. € (Vorjahr: 62,2 Mio. €).

Unter den Finanzschulden sind Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 210,3 Mio. € (Vorjahr: 221,8 Mio. €) erfasst. Davon sind 36,2 Mio. € kurzfristig und 174,1 Mio. € langfristig.

Die künftigen (nicht abgezinsten) Mindestmietzahlungen aus während der Grundmietzeit unkündbaren Verträgen sind nach ihrer Fälligkeit in Textziffer 25 ("Risikomanagement und Finanzderivate"; Abschnitt "Liquiditätsrisiko") dargestellt.

Aufgrund von Verlängerungs- und Kündigungsoptionen ergeben sich potentielle künftige Zahlungsmittelabflüsse in Höhe von 58,3 Mio. € (Vorjahr: 57,0 Mio. €). Diese betreffen insbesondere Verlängerungsoptionen von bis zu 18 Jahren für Gebäude sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung. Diese Optionen wurden nicht in der Bewertung der Leasingverbindlichkeiten berücksichtigt, da ihre Wahrnehmung aktuell nicht als hinreichend sicher beurteilt wurde.

Darüber hinaus bestehen nicht bilanzierte künftige Verpflichtungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen in Höhe von 0,2 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €), aus Leasingverhältnissen über geringwertige Vermögenswerte in Höhe von 5,9 Mio. € (Vorjahr: 8,5 Mio. €), keine für variable Leasingzahlungen (Vorjahr: 0,1 Mio. €) und aus Verträgen, die bereits abgeschlossen wurden, jedoch erst nach dem Bilanzstichtag beginnen, in Höhe von 0,5 Mio. € (Vorjahr: 3,9 Mio. €).

(18) Finanzschulden

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Kurzfristige Finanzschulden und kurzfristiger Anteil an langfristigen Krediten 39,9 52,7
Langfristige Finanzschulden 725,4 714,7
765,3 767,4

Die Finanzschulden umfassen Betriebsmittelkredite, Schuldscheindarlehen, Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen sowie die dazugehörigen Zinsabgrenzungen und sind gemindert um Transaktionskosten.

Im Berichtsjahr wurden Finanzschulden in Höhe von 36,3 Mio. € (Vorjahr: 0 Mio. €) in die Bilanzposition "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" umgegliedert.

Im Vorjahr wurde auf der Basis eines StaRuG-Restrukturierungsplans ein Schuldenschnitt durchgeführt, der zu einer wesentlichen Reduzierung der Finanzschulden führte. Im Zuge dieser Maßnahmen wurden die Laufzeiten der Betriebsmittelkredite und Schuldscheindarlehen bis zum Ende des Jahres 2026 verlängert. Ferner wurden mit den Konsortialbanken Covenants vereinbart, die Minimumanforderungen hinsichtlich verfügbarer Liquidität und hinsichtlich eines Verhältnisses von Finanzverbindlichkeiten zu Ertragskennzahlen enthalten. Diese Covenants werden monatlich, bzw. quartalsweise überwacht und wurden im Geschäftsjahr eingehalten. Mit Vollzug der strategischen Partnerschaft mit LUXSHARE werden Gesellschafterdarlehen in Höhe von 595 Mio. € an die LEONI AG ausgereicht, die sich aus Darlehen mit einer fixen Verzinsung und einem Tilgungsplan (erste Tilgungen beginnen Mitte des Jahres 2028) und einer Laufzeit bis Mitte 2030 in Höhe von 385 Mio. € sowie aus einer Kreditlinie zur Deckung des Working Capital Bedarfs in Höhe von 210 Mio. € zusammensetzen. Financial Covenants wurden nicht vereinbart.

Zum Bilanzstichtag waren Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Schuldenschnitt in Höhe von 13,7 Mio. € bilanziert, die schuldmindernd abgegrenzt und bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erwarteten Vollzugs der strategischen Partnerschaft mit LUXSHARE amortisiert wurden.

Der Gesamtkreditrahmen der Betriebsmittelkredite belief sich zum 31. Dezember 2024 auf 679,0 Mio. €. Die Kreditlinien-Ausnutzung betrug 427,4 Mio. €, davon 396,9 Mio. € Bar-Inanspruchnahme.

Die Finanzschulden enthalten zum 31. Dezember 2024 zudem Schuldscheindarlehen in Höhe von 171,6 Mio. €. Auch diese sind zum Jahresende 2026 zur Rückzahlung fällig. Die auf diese Darlehen laufend fälligen Zinszahlungen sind den kurzfristigen Finanzschulden zugeordnet.

Die kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten beliefen sich zum 31. Dezember 2024 auf 210,3 Mio. € (Vorjahr: 221,8 Mio. €). Im aktuellen Geschäftsjahr wurden Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 50,4 Mio. € in kurzfristige Finanzschulden umgegliedert.

Die Entwicklung der Finanzschulden ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

Mio. € kurzfristig langfristig Summe
01.01.2024 52,7 714,7 767,4
zahlungswirksame Veränderungen
Aufnahme 0,0 0,7 0,7
Tilgung -57,1 -0,7 -57,9
zahlungsunwirksame Veränderungen
Umgliederungen 50,5 -50,5 0,0
Effekt aus Währungsumrechnung 1,1 3,4 4,5
Bewertungseffekte 2,7 14,5 17,2
Erfassung Leasingverbindlichkeiten 0,0 69,8 69,8
Umgliederung in "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" -9,9 -26,4 -36,3
31.12.2024 39,9 725,4 765,3
Mio. € kurzfristig langfristig Summe
01.01.2023 1.159,2 436,4 1.595,6
zahlungswirksame Veränderungen
Aufnahme 2,5 393,2 395,7
Tilgung -368,8 -110,9 -479,7
zahlungsunwirksame Veränderungen
Umgliederungen -118,4 118,4 0,0
Effekt aus Währungsumrechnung -1,4 1,7 0,3
Bewertungseffekte 11,0 -40,0 -29,0
Erfassung Leasingverbindlichkeiten -45,5 38,6 -6,9
Abgang durch Entkonsolidierung -0,3 -0,2 -0,5
Schuldenschnitt -585,6 -122,4 -708,0
31.12.2023 52,7 714,7 767,4

(19) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Zum 31. Dezember 2024 bestanden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 522,3 Mio. € (Vorjahr: 809,0 Mio. €).

(20) Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten und sonstige Verbindlichkeiten

Kurzfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Verbindlichkeiten gegenüber Gemeinschaftsunternehmen 0,1 1,1
Sonstige Verbindlichkeiten 32,1 28,5
32,2 29,7

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verpflichtungen aus Währungssicherungsgeschäften (Cashflow Hedges) in Höhe von 17,6 Mio. € (Vorjahr: 3,0 Mio. €) ausgewiesen. Weiterhin sind Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit vorweggenommenen Preisnachlässen auf zukünftiges Geschäftsvolumen in Höhe von 7,9 Mio. € (Vorjahr: 8,3 Mio. €) enthalten. Außerdem enthält dieser Posten Verbindlichkeiten in Höhe von 1,3 Mio. € (Vorjahr: 9,8 Mio. €) aus dem Eingang von Forderungen, die im Rahmen von echtem Factoring verkauft waren.

Kurzfristige sonstige Verbindlichkeiten

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeitern 93,9 123,7
Verbindlichkeiten aus Duplizierung der Produktion 76,7 83,7
Verbindlichkeiten aus Steuern 40,5 49,8
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 27,8 31,8
Sonstige Verbindlichkeiten 62,5 25,6
301,4 314,6

Die Verbindlichkeiten für die vorsorgliche Duplizierung von Produktionskapazitäten an anderen Standorten, veranlasst durch den Krieg in der Ukraine, waren rückläufig. Die Zahlungen werden korrespondierend mit dem Anfall der entsprechenden Aufwendungen erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Im Geschäftsjahr 2024 wurden 7,0 Mio. € (Vorjahr: 21,1 Mio. €) ergebniswirksam saldiert in den Herstellungskosten erfasst. Der Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten resultierte überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand. Darüber hinaus sind hier Verbindlichkeiten aus bereits vereinbarten Abfindungsverträgen im Zusammenhang mit dem konzernweiten Restrukturierungsprogramm enthalten.

(21) Rückstellungen

Die Rückstellungen haben sich wie folgt entwickelt:

Mio. € 01.01.2024 Verbrauch Auflösung Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten Zuführung Veränderung Konsolidierungskreis
Rückstellungen des Personalbereichs 23,2 1,0 15,2 3,1 2,4 0,0
Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen 8,4 1,6 2,6 0,8 3,4 0,0
Weitere Rückstellungen des Einkaufs- und Vertriebsbereichs 65,1 19,5 7,4 0,4 42,6 0,0
Restrukturierungsrückstellungen 6,5 4,0 1,1 0,4 37,8 -0,1
Sonstige Rückstellungen 20,1 0,2 3,1 13,5 0,2 0,0
Summe 123,2 26,2 29,4 18,1 86,3 -0,1
Mio. € Auf-/ Abzinsung Währungsdifferenzen 31.12.2024 kurzfristige Rückstellungen 2024
Rückstellungen des Personalbereichs 0,3 0,0 6,6 0,6
Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen 0,0 0,0 6,8 6,8
Weitere Rückstellungen des Einkaufs- und Vertriebsbereichs 1,1 1,5 82,9 32,8
Restrukturierungsrückstellungen 0,0 0,0 38,7 33,1
Sonstige Rückstellungen 0,5 -0,2 3,9 1,0
Summe 1,9 1,3 138,9 74,3
Mio. € langfristige Rückstellungen 2024 kurzfristige Rückstellungen 2023
Rückstellungen des Personalbereichs 6,0 1,0
Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen 0,0 8,4
Weitere Rückstellungen des Einkaufs- und Vertriebsbereichs 50,1 20,7
Restrukturierungsrückstellungen 5,6 6,4
Sonstige Rückstellungen 2,9 6,1
Summe 64,6 42,5
Mio. € langfristige Rückstellungen 2023
Rückstellungen des Personalbereichs 22,2
Garantie- und Gewährleistungsrückstellungen 0,0
Weitere Rückstellungen des Einkaufs- und Vertriebsbereichs 44,5
Restrukturierungsrückstellungen 0,1
Sonstige Rückstellungen 14,0
Summe 80,8

Der Rückgang der Rückstellungen des Personalbereichs in Höhe von 16,6 Mio. € resultierte hauptsächlich aus einer Umgliederung von Zahlungsverpflichtungen bei Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in die Pensionsrückstellungen in Höhe von 14,4 Mio. €.

Die Rückstellungen im Einkaufs- und Vertriebsbereich bezogen sich zum größten Teil auf Rückstellungen für mehrere belastende Verträge in Höhe von insgesamt 79,9 Mio. € (Vorjahr: 61,2 Mio. €). Der Anstieg der Position war auf erhöhte Faktorkosten in den Produktionsstandorten (i.W. Personalkosten) und Volumenrückgänge zurückzuführen.

Der Anstieg der Restrukturierungsrückstellungen um 32,2 Mio. € lag an dem im Geschäftsjahr aufgelegten, konzernweiten Restrukturierungsprogramm. Die zugeführten Beträge werden im Wesentlichen innerhalb des nächsten Geschäftsjahres liquiditätswirksam.

(22) Pensionsrückstellungen

Bei LEONI existieren in verschiedenen Ländern Versorgungszusagen, die Leistungen im Falle von Invalidität, Pensionierung oder Tod vorsehen. Die wesentlichen Zusagen beschränken sich auf die Gesellschaften in England und Deutschland und sind als leistungsorientierte Versorgungszusagen konzipiert. Die Verpflichtungen und das Planvermögen der Versorgungspläne in diesen zwei Ländern machten 89,1 Prozent (Vorjahr: 94,8 Prozent) bzw. 99,1 Prozent (Vorjahr: 99,1 Prozent) des Konzernwerts aus. Der Vorsorgeplan in England wird über eine rechtlich eigenständige Einrichtung, den "LEONI UK Pension Scheme", verwaltet.

Im Rahmen von Umgliederungen in zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten gem. IFRS 5 wurden zum 31. Dezember 2024 Teile der Nettoschuld aus der Versorgungszusage in Deutschland und zum geringen Teil in Mexiko nicht mehr unter den Pensionsrückstellungen, sondern unter zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten ausgewiesen.

Im Vorjahr wurden Teile der Nettoschuld vollständig entkonsolidiert, da diese im Rahmen des Verkaufs der BG PS endgültig abgegangen waren.

Deutschland

In Deutschland bietet LEONI den meisten Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit an, durch Gehaltsumwandlung Versorgungsbezüge zu erwerben ("Deferred-Compensation"-Vereinbarungen). Die Umwandlungsbeträge werden fest verzinst und führen bei Eintritt des Versorgungsfalls zu einem festgelegten Kapitalleistungsanspruch. Diese Ansprüche sind durch Kapitallebensversicherungen rückgedeckt. Diese Rückdeckungsversicherungen sind qualifizierte Versicherungspolicen und werden daher als Planvermögen berücksichtigt. Die Laufzeiten der Versicherungsverträge sind auf die Fälligkeiten der Leistungen abgestimmt. Die Verzinsung der Versorgungsbausteine richtet sich nach dem jeweils aktuell festgesetzten Höchstzinssatz gemäß § 65 VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Deckungsrückstellungsverordnung. Sie ist gedeckelt bei 6,0 Prozent; aktuell erworbene Versorgungsbausteine werden mit 4,0 Prozent verzinst.

Um das Risiko von Ausfällen von Leistungen der arbeitnehmerfinanzierten Altersversorgung zu minimieren, wurden die Entgeltumwandlungen zum größten Teil an einen externen Treuhänder, ein sogenanntes Contractual Trust Arrangement (CTA), gezahlt. Der Treuhänder schließt einmal jährlich in Höhe dieser Umwandlungen Rückdeckungsversicherungen auf das Leben der jeweiligen Beschäftigten ab. Ferner wurde auch das bereits aus der Vergangenheit bestehende Planvermögen aus Rückdeckungsversicherungen in großen Teilen auf dieses Modell umgestellt. Das Treuhandvermögen und die Werte der Versicherungen sind wirtschaftliches Eigentum des jeweiligen LEONI-Unternehmens und gelten insofern als qualifiziertes Planvermögen.

Aus den Plänen in Deutschland resultiert im Wesentlichen ein Zinsrisiko, ein Langlebigkeitsrisiko und zum Teil ein Risiko aus Gehaltssteigerungen.

Vereinigtes Königreich

In England besteht ein leistungsorientierter Versorgungsplan, der im Jahr 2000 eingerichtet wurde und das bis dahin gültige Versorgungswerk abgelöst hat. An diesem Plan konnten bis zu seiner Schließung für Neueintritte im Jahr 2008 alle Arbeitnehmer*innen teilnehmen. Das Versorgungswerk wird von einer Treuhandgesellschaft verwaltet, deren Verwaltungsorgan sich aus Vertreter*innen der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite rekrutiert. Ferner sind externe Expert*innen für Vermögensverwaltung und Versicherungsmathematik in beratender Funktion vertreten. Die Treuhandgesellschaft legt die durch LEONI einzuzahlenden Beiträge fest und beschließt über die Höhe der von LEONI zu entrichtenden Zusatzbeiträge im Falle einer Unterdeckung. Zwischen LEONI und der Treuhandgesellschaft finden in einem dreijährigen Turnus Verhandlungen statt, in denen Höhe und Zeitraum der Einzahlungen zum Ausgleich der Unterdeckung festgelegt werden. Neben den laufenden Beiträgen wurden im Geschäftsjahr Beiträge in Höhe von 6,9 Mio. € (Vorjahr: 6,5 Mio. €) zum Ausgleich der Unterdeckung geleistet.

Die Höhe der zugesagten Leistungen richtet sich nach dem Einkommen bei Eintritt des Versorgungsfalls, nach Betriebszugehörigkeit und Zuzahlungen der Teilnehmer*innen in den Fonds. Die Rentenanpassungen sind an einen Inflationsindex gekoppelt, der die steigenden Lebenshaltungskosten widerspiegelt.

LEONI unterliegt aus den Plänen in England im Wesentlichen einem Zins-, Anlage-, Inflations- und Langlebigkeitsrisiko sowie einem Risiko aus Gehaltssteigerungen.

Sonstige Länder

In Frankreich bestehen leistungsorientierte Pensionspläne entsprechend der landesrechtlichen Bestimmungen und zusätzlicher Vereinbarungen. Die Leistungshöhe wird vom Tarifabkommen der französischen Metallindustrie vorgeschrieben. Sie orientiert sich an den Monatsgehältern in Abhängigkeit von der Betriebszugehörigkeit.

Des Weiteren bestehen vereinzelt bei ausländischen Tochterunternehmen pensionsähnliche Leistungszusagen, vor allem für Übergangszahlungen nach Eintritt in den Ruhestand, die als leistungsorientierte Pläne gemäß IAS 19 abgebildet wurden und für den Konzern nur von untergeordneter Bedeutung waren.

Die Entwicklung der Nettopensionsverpflichtung, die sich aus der Veränderung des Anwartschaftsbarwerts und der Veränderung des Marktwerts des Planvermögens ergibt, stellt sich wie folgt dar:

2024

Veränderung des Anwartschaftsbarwertes

Mio. €
UK Deutschland Rest Gesamt
Anwartschaftsbarwert am Anfang des Geschäftsjahres 164,0 86,9 13,6 264,6
Dienstzeitaufwand 1,0 0,3 1,4 2,7
Zinsaufwand 7,5 2,3 0,2 10,0
Versicherungsmathematische (Gewinne) / Verluste -23,5 -1,2 0,2 -24,6
Beiträge der Arbeitnehmer*innen 0,0 1,2 0,0 1,2
Währungsdifferenzen 7,4 0,0 -1,0 6,3
Zugang aus Unternehmenszusammenschluss 0,0 1,3 0,0 1,3
Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Verbindlichkeiten 0,0 -15,7 -0,9 -16,7
Umgliederung von Personalrückstellungen 0,0 0,0 14,8 14,8
Rentenzahlungen -7,0 -2,0 -1,1 -10,0
Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 149,4 73,1 27,2 249,7
Veränderung des Planvermögens

Mio. €
UK Deutschland Rest Gesamt
Marktwert des Planvermögens am Anfang des Geschäftsjahres 118,4 42,6 1,4 162,3
Zinsertrag 5,5 1,2 0,1 6,8
Erträge aus Planvermögen (exkl. Zinsertrag basierend auf Diskontierungssatz) -13,1 -0,3 0,0 -13,4
Währungsdifferenzen 5,5 0,0 -0,1 5,4
Beiträge des Arbeitgebers 9,4 0,1 0,3 9,8
Beiträge der Arbeitnehmer*innen 0,0 1,2 0,0 1,2
Verwaltungskosten, Gebühren und Steuern -1,0 0,0 0,0 -1,0
Zugang aus Unternehmenszusammenschluss 0,0 0,6 0,0 0,6
Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Verbindlichkeiten 0,0 -6,7 0,0 -6,7
Rentenzahlungen -7,0 -0,6 -0,2 -7,8
Planvermögen am Ende des Geschäftsjahres 117,8 38,1 1,4 157,3
Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 31,6 35,0 25,8 92,4

2023

Veränderung des Anwartschaftsbarwertes

Mio. €
UK Deutschland Rest Gesamt
Anwartschaftsbarwert am Anfang des Geschäftsjahres 157,7 86,7 11,3 255,8
Dienstzeitaufwand 1,0 0,3 1,8 3,1
Zinsaufwand 7,5 3,2 0,3 11,1
Versicherungsmathematische (Gewinne) / Verluste 2,7 5,5 0,1 8,3
Beiträge der Arbeitnehmer*innen 0,0 1,7 0,0 1,7
Währungsdifferenzen 3,1 0,0 0,3 3,4
Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Verbindlichkeiten und Verkauf von Tochterunternehmen 0,0 -7,7 0,0 -7,7
Rentenzahlungen -8,0 -2,9 -0,2 -11,0
Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 164,0 86,9 13,6 264,6
Veränderung des Planvermögens

Mio. €
UK Deutschland Rest Gesamt
Marktwert des Planvermögens am Anfang des Geschäftsjahres 114,7 45,6 1,2 161,5
Zinsertrag 5,6 1,7 0,1 7,3
Erträge aus Planvermögen (exkl. Zinsertrag basierend auf Diskontierungssatz) -4,1 -1,8 0,0 -6,0
Währungsdifferenzen 2,3 0,0 -0,1 2,2
Beiträge des Arbeitgebers 8,9 0,2 0,3 9,4
Beiträge der Arbeitnehmer*innen 0,0 1,7 0,0 1,7
Verwaltungskosten, Gebühren und Steuern -1,0 0,0 0,0 -1,0
Umgliederung in zur Veräußerung bestimmte Verbindlichkeiten und Verkauf von Tochterunternehmen 0,0 -3,6 0,0 -3,6
Rentenzahlungen -8,0 -1,2 0,0 -9,2
Planvermögen am Ende des Geschäftsjahres 118,4 42,6 1,4 162,3
Nettoschuld aus leistungsorientierten Versorgungsplänen 45,7 44,4 12,2 102,3

Der Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres entfiel in Höhe von 212,7 Mio. € (Vorjahr: 236,0 Mio. €) auf über Planvermögen finanzierte Verpflichtungen und in Höhe von 37,0 Mio. € (Vorjahr: 28,6 Mio. €) auf nicht über Planvermögen finanzierte Verpflichtungen.

Die Aufteilung der Verpflichtungen auf die Kategorien aktive und ausgeschiedene Arbeitnehmer*innen sowie unverfallbarer und verfallbarer Anspruch ist der folgenden Übersicht zu entnehmen:

2024

Mio. €
UK Deutschland Rest Gesamt
Aktive Arbeitnehmer*innen mit unverfallbarem Anspruch 28,5 26,0 2,1 56,6
Aktive Arbeitnehmer*innen mit noch verfallbarem Anspruch 0,0 0,0 25,1 25,1
Ausgeschiedene Arbeitnehmer*innen mit unverfallbarem Anspruch 33,1 23,5 0,0 56,6
Rentner*innen 87,8 23,7 0,0 111,4
Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 149,4 73,1 27,2 249,7
2023

Mio. €
UK Deutschland Rest Gesamt
Aktive Arbeitnehmer*innen mit unverfallbarem Anspruch 38,4 33,8 3,1 75,2
Aktive Arbeitnehmer*innen mit noch verfallbarem Anspruch 0,0 0,0 10,5 10,5
Ausgeschiedene Arbeitnehmer*innen mit unverfallbarem Anspruch 49,1 25,1 0,0 74,2
Rentner*innen 76,5 28,1 0,0 104,6
Anwartschaftsbarwert am Ende des Geschäftsjahres 164,0 86,9 13,6 264,6

Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste aus der Neubewertung wurden im kumulierten sonstigen Ergebnis erfasst. Die Entwicklung der versicherungsmathematischen Verluste des Konzerns ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen:

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Versicherungsmathematische Verluste am Anfang des Geschäftsjahres 132,7 118,4
Versicherungsmathematische (Gewinne) / Verluste
- aus der Veränderung von demografischen Annahmen -2,3 -3,3
- aus der Veränderung von finanziellen Annahmen -18,0 7,9
- aus erfahrungsbedingten Anpassungen -4,1 3,6
Erträge aus Planvermögen (exklusive Zinsertrag basierend auf Diskontierungssatz) 13,5 6,0
Versicherungsmathematische Verluste am Ende des Geschäftsjahres 121,7 132,7

Die zur Berechnung des Anwartschaftsbarwerts gesetzten Prämissen für die Abzinsung, für die Gehaltssteigerungen sowie für den Rententrend variieren entsprechend der wirtschaftlichen Situation des Landes, in dem der Pensionsplan aufgestellt wurde. Der Abzinsungssatz wurde dabei auf Basis erstrangiger, festverzinslicher Unternehmensanleihen ermittelt. Dabei wurde Bezug genommen auf Anleihen, die am Bilanzstichtag eine den Pensionsverpflichtungen gleichlautende Laufzeit haben und in der entsprechenden Währung notiert sind. Als Datenbasis für die Ermittlung der Abzinsungssätze wurden Anleihen in der Ratingklasse AA verwendet.

Folgende Übersicht zeigt die versicherungsmathematischen Annahmen zur Berechnung des Anwartschaftsbarwerts:

2024 2023
UK Deutschland Gesamt UK Deutschland Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Diskontierungssatz 5,47% 3,40% 4,42% 4,53% 3,30% 4,07%
Langfristige Gehaltssteigerungsraten 3,14% 2,50% 2,76% 3,03% 2,50% 2,85%
Rententrend 3,02% 2,00% 2,44% 2,97% 2,00% 2,54%

Für die Berechnung der Nettopensionsaufwendungen wurden die in der folgenden Tabelle dargestellten Prämissen zugrunde gelegt:

2024 2023
UK Deutschland Gesamt UK Deutschland Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Diskontierungssatz 4,53% 3,30% 4,07% 4,79% 3,80% 4,35%
Langfristige Gehaltssteigerungsraten 3,03% 2,50% 2,85% 3,27% 2,50% 2,94%
Rententrend 2,97% 2,00% 2,54% 3,17% 2,00% 2,64%

Bei dem Teil der Versorgungszusagen in Deutschland, bei dem spätere Rentenzahlungen inflationsbasiert anzupassen sind, wurde kumuliert bis zum Berichtsjahr eine einmalige Anpassung in Höhe von 9,5 Prozent vorgenommen. Langfristig orientiert sich der Rententrend bei diesen Zusagen weiterhin am von der EZB anvisierten Inflationsziel von 2,0 Prozent.

Die zugrunde gelegten Sterbewahrscheinlichkeiten basieren auf publizierten Statistiken und Erfahrungswerten in den jeweiligen Ländern. Bei der Bewertung der Altersversorgungsleistungen in England wird grundsätzlich die "S4NA Sterblichkeitstafel" angewendet. Sie wird aber erweitert und detailliert um das "CMI Mortality Projections Model 2023", in dem persönliche Einflussfaktoren zur Sterblichkeit sowie kurzfristige Sondereinflüsse aus der Covid-19-Pandemie und mittelfristige Effekte aus den generellen Schwierigkeiten im englischen Gesundheitssystem Berücksichtigung finden. Die Auswirkung auf den Anwartschaftsbarwert ist in den versicherungsmathematischen Veränderungen aus demografischen Annahmen enthalten. In Deutschland kamen wie im Vorjahr die "Heubeck-Richttafeln 2018 G" zur Anwendung.

Die wesentlichen Einflussfaktoren auf die Höhe der Nettopensionsverpflichtung sind der Diskontierungssatz, der Rententrend und die Sterbewahrscheinlichkeit. Eine Veränderung dieser Parameter hat die in der nachfolgenden Tabelle ersichtlichen Auswirkungen auf die Höhe des Anwartschaftsbarwertes:

Sensitivitätsanalyse des Anwartschaftsbarwertes

2024 2023
Mio. € UK Deutschland UK Deutschland
--- --- --- --- ---
Diskontierungssatz + 1 %-Punkt -15,8 -6,2 -19,4 -7,8
Diskontierungssatz - 1 %-Punkt 19,2 7,3 24,0 9,3
Rententrend + 0,5 %-Punkte 7,3 1,4 10,4 1,6
Rententrend - 0,5 %-Punkte -7,3 -1,3 -9,2 -1,4
Lebenserwartung + 1 Jahr 3,6 1,6 4,6 1,7

Die Entwicklung der Sterblichkeit ist durch die Verwendung von sogenannten Generationentafeln in den beiden wesentlichen Versorgungsplänen berücksichtigt.

Die Berechnung der Sensitivitäten beruhte im Rahmen einer ceteris paribus Betrachtung auf der Änderung jeweils einer Annahme, während alle übrigen Annahmen unverändert bleiben, sodass Abhängigkeiten zwischen den Annahmen ausgeschlossen sind. Die Methode zur Berechnung der Sensitivitäten ist identisch mit der Berechnungsmethode der Pensionsverpflichtung.

Der im Gesamtergebnis erfasste Ertrag bzw. Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne setzte sich aus den im Konzernergebnis und den im sonstigen Ergebnis enthaltenen Beträgen zusammen:

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Laufender Dienstzeitaufwand 2,7 3,1
Nettozinsaufwand 3,2 3,7
Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand 0,0 0,0
Verwaltungskosten und Steuern im Zusammenhang mit der Planverwaltung 1,0 1,0
Im Konzernergebnis erfasster Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne 7,0 7,9
Versicherungsmathematische (Gewinne) / Verluste -24,5 8,3
Erträge aus Planvermögen (exklusive Zinsertrag basierend auf Diskontierungssatz) 13,5 6,0
Im sonstigen Ergebnis erfasster Ertrag / Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne -11,0 14,3
Im Gesamtergebnis erfasster Ertrag / Aufwand für leistungsorientierte Versorgungspläne -4,0 22,2

Der Nettozinsaufwand, der sich aus der Anwendung des Diskontierungssatzes auf den Saldo aus Anwartschaftsbarwert abzüglich Planvermögen (Nettopensionsverpflichtung) ergab, wurde unter den Finanzaufwendungen ausgewiesen.

Der im Konzernergebnis erfasste Aufwand war in folgenden Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten:

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Umsatzkosten 1,4 1,7
Allgemeine Verwaltungskosten 1,2 1,3
Vertriebskosten 0,4 0,4
Forschungs- und Entwicklungskosten 0,7 0,7
Finanzaufwendungen 3,2 3,7
Im Konzernergebnis erfasster Aufwand für
leistungsorientierte Versorgungspläne 7,0 7,9

Asset-Liability-Matching-Strategien

Bei LEONI sind die wesentlichen Versorgungszusagen satzungsgemäß mit einem Deckungskapital ausgestattet, das in seiner Art dazu geeignet ist, die fälligen Versorgungsleistungen zeitlich und in der Höhe gegenfinanzieren zu können. Bei dem deutschen Versorgungswerk wird dies ausschließlich mittels qualifizierter Lebensversicherungsverträge bewerkstelligt, die in Laufzeit und Höhe auf die erwarteten Versorgungsleistungen synchronisiert sind. Bei dem Versorgungswerk in England sorgen die Organe der unabhängigen Stiftung für die Einhaltung der Anlagestrategien. Diese Strategien zielen darauf ab, mögliche Anlagerisiken zu minimieren, kurzfristig ausreichend Liquidität zur Bedienung der fälligen Versorgungszahlungen bereitzuhalten und langfristig eine marktgerechte Rendite zu erwirtschaften. Zur Überprüfung der Erreichung der Strategieziele werden unter Einbeziehung von unabhängigen externen Spezialisten aus den Bereichen Vermögensanlage und Versicherungsmathematik regelmäßig Bewertungen des Anlageportfolios vorgenommen und darauf aufbauend von den Organen Investitionsentscheidungen getroffen.

Die Aufgliederung des Planvermögens in die verschiedenen Klassen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt:

2024 2023
Mio. € (%) T€ (%)
--- --- --- --- ---
Schuldinstrumente 44,0 28,0 28,2 17,4
davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt 25,0 15,9 28,2 17,4
Immobilien 18,7 11,9 17,9 11,0
davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt 18,7 11,9 17,9 11,0
Wertpapierfonds 51,9 33,0 61,1 37,6
Qualifizierende Versicherungsverträge 38,1 24,2 42,6 26,2
Sonstiges Planvermögen 0,0 0,0 7,8 4,8
davon: Preisnotierung nicht in einem aktiven Markt 0,0 0,0 7,8 4,8
Zahlungsmittel- und Zahlungsmitteläquivalente 4,6 2,9 4,8 3,0
Summe Planvermögen 157,3 100,0 162,3 100,0

Das Planvermögen aus qualifizierenden Versicherungsverträgen stammte ausschließlich aus den Rückdeckungsversicherungen in Deutschland. Die Vermögenswerte der Klassen Schuldinstrumente, Immobilien, Wertpapierfonds und sonstige Planvermögen waren ausschließlich im Fondsvermögen des Versorgungsplans in England allokiert.

Bei den Schuldinstrumenten handelte es sich um nationale und internationale Unternehmens- und Staatsanleihen. Die Immobilieninvestitionen erfolgten ausschließlich in offenen Immobilienfonds. Bei den Wertpapierfonds handelte es sich um sogenannte "Diversified Growth Funds" bzw. "Liability Driven Investment Funds" (LDI). Das sonstige Planvermögen beinhaltete Investitionen in Fonds, in deren Portfolios sich internationale Versorgungs- und Verkehrsinfrastruktureinrichtungen befanden.

Die Aufteilung und Anlagestrategie des Planvermögens auf die genannten Anlageklassen entspricht den in den Satzungen des Versorgungsplans definierten Zielanlageklassen und wird durch den Treuhänder laufend überwacht. Ziel ist es, bei gleichwertiger Ertragsstärke eine optimale Kongruenz hinsichtlich Langzeitstruktur und Zins- und Inflationssensitivitäten zwischen Pensionsverpflichtungen und dem Planvermögen sicherzustellen ("Liability-Driven Investments").

Von LEONI wurden keine Vermögenswerte des Planvermögens selbst genutzt.

Die Beiträge in das Planvermögen betrugen 9,8 Mio. € und wurden für das folgende Geschäftsjahr mit 9,7 Mio. € angenommen.

Eine Auflistung der Pensionszahlungen (ohne kompensatorische Effekte aus Auszahlungen aus dem Planvermögen) stellte sich wie folgt dar:

Geleistete Pensionszahlungen Mio. €
2023 11,0
2024 10,0
Erwartete Pensionszahlungen Mio. €
2025 13,1
2026 12,5
2027 12,7
2028 13,6
2029 14,9
2030 - 2034 77,2
Erwartete Pensionszahlungen bis 2034 144,0

Die durchschnittliche gewichtete Fälligkeit der Leistungsverpflichtungen ("Macaulay-Duration") betrug in England 12 Jahre und in Deutschland 10 Jahre.

Einige ausländische Gesellschaften gewähren beitragsorientierte Zusagen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung ("defined-contribution"-Pläne). In Deutschland und im Ausland wurden unter den beitragsorientierten Zusagen auch sogenannte "State-Plans" erfasst. Der Gesamtaufwand aus solchen Beitragsleistungen betrug im Geschäftsjahr 67,0 Mio. € (Vorjahr: 80,3 Mio. €).

(23) Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital in Höhe von 50 Mio. € (Vorjahr: 50,0 Mio. €) entsprach dem Grundkapital der LEONI AG und ist in 50.000.000 (Vorjahr: 50.000.000) Stückaktien mit einem rechnerischen Wert von jeweils 1,00 € aufgeteilt. Es handelt sich hierbei um Namensaktien.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage betrug 215,9 Mio. € (Vorjahr: 215,9 Mio. €). Sie ergibt sich aus den im Jahr 2023 durchgeführten Kapitalmaßnahmen. Dabei wurden 100,0 Mio. € aus dem Bar-Agio bei der Ausgabe der Neuen Aktien in Höhe von 2,00 € je Aktie und 122,7 Mio. € aus einer Sachkapitalerhöhung in Form eines Erlasses werthaltiger Forderungen zugeführt. Transaktionskosten in Höhe von 6,9 Mio. € wurden dabei anteilig abgesetzt. Die Kapitalrücklage aus den Jahren vor 2023 wurde ebenfalls in 2023 im Rahmen der vereinfachten Kapitalherabsetzung auf null reduziert.

Gezahlte Dividende

Im Geschäftsjahr 2024 wurde keine Dividende beschlossen und ausgeschüttet.

Ergebnisverwendung

Nachdem es im Geschäftsjahr 2024 im handelsrechtlichen Jahresabschluss der LEONI AG zu einem Bilanzverlust kam, wird der nach dem deutschen HGB und dem Aktiengesetz (AktG) ermittelte Bilanzverlust von 133,9 Mio. € auf das neue Geschäftsjahr vorgetragen.

(24) Erfolgsunsicherheiten und sonstige Verpflichtungen

Verpflichtungen aus Leasingverträgen

Zu den nicht bilanzierten Eventualverpflichtungen aus Leasingverhältnissen verweisen wir auf Textziffer 17.

Bestellobligo

Am Bilanzstichtag bestanden Bestellobligos für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von 4,2 Mio. € (Vorjahr: 8,0 Mio. €).

Rechtsstreitigkeiten, Schadensersatzansprüche und Eventualverbindlichkeiten

Einzelne LEONI-Gesellschaften sind in Rechtsstreitigkeiten involviert oder könnten in weitere Rechtsstreitigkeiten involviert werden. Diese können Schadenersatzforderungen oder andere Ansprüche nach sich ziehen. Für derartige Forderungen und Ansprüche werden angemessene Beträge und ggfs. Forderungen gegenüber Versicherungsträgern bilanziell berücksichtigt.

Im Januar 2022 haben im Zuge von Ermittlungen des Bundeskartellamts (BKartA) gegen verschiedene Kabelhersteller und weitere branchennahe Gesellschaften auch an Standorten der LEONI-Gruppe Durchsuchungen stattgefunden. Grund für die Durchsuchungen ist der Verdacht, dass Kabelhersteller die Berechnung branchenüblicher Metallzuschläge in Deutschland miteinander koordiniert haben sollen. LEONI kooperiert weiterhin mit den Behörden und prüft die Vorwürfe und die Erkenntnisse aus der Durchsicht der Ermittlungsakten. Da sich das BKartA-Verfahren immer noch in der Ermittlungsphase befindet, kann derzeit noch keine Aussage über dessen Ausgang getroffen werden. Im Ergebnis kommt der Vorstand auch weiterhin zu der Einschätzung, dass sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses keine hinreichenden Anhaltspunkte für Verstöße ergeben haben, die die Verurteilung zu einer Geldbuße als wahrscheinlich erscheinen lassen könnten.

STARK Corporation Public Company Limited, Bangkok, Thailand, hat im Dezember 2022 den Vollzug des im Mai 2022 unterschriebenen Vertrags zum Kauf der Business Group Automotive Cable Solutions verweigert. LEONI hatte sich 2023 nach sorgfältiger Prüfung aller juristischen Optionen entschieden, STARK vor einem Schiedsgericht auf Erfüllung des Kaufvertrags zu verklagen. Da aus Sicht von LEONI keine vertragliche Grundlage für die Verweigerung des Vollzugs besteht, verhält sich STARK nach Auffassung von LEONI bis heute vertragsbrüchig. Seit dem Zeitpunkt der Einreichung der Schiedsklage hat sich die finanzielle Lage von STARK deutlich verschlechtert und Stand heute müssen erhebliche Zweifel daran bestehen, ob selbst im günstigen Fall eines obsiegenden Schiedsspruchs STARK ansatzweise in der Lage sein wird, den daraus resultierenden Verpflichtungen finanziell nachzukommen. Vor diesem Hintergrund wird LEONI in den kommenden Monaten abwägen, ob eine Weiterführung des Verfahrens selbst bei juristisch guter Ausgangslage wirtschaftlich sinnvoll ist.

Im Jahr 2023 wurden verschiedene gerichtliche Anträge und Klagen sowie eine Verfassungsbeschwerde gegen den im Rahmen des Unternehmensstabilisierungs- und restrukturierungsgesetzes (StaRUG) umgesetzten Restrukturierungsplan der LEONI AG eingereicht. Sämtliche Anträge wurden zurückgewiesen und der Restrukturierungsplan ist rechtskräftig. Mit Pressemitteilung vom 23. Januar 2024 informierte die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V. (DSW), dass basierend auf einem von ihr in Auftrag gegebenem Gutachten, Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche der Aktionäre gegenüber den Organen der LEONI AG bestehen können. Ein entsprechendes Gutachten wurde bis zur Aufstellung des Konzernabschlusses weder der Öffentlichkeit noch der LEONI AG zugänglich gemacht. Die LEONI AG ist weder aktiv noch passiv in ein (außer-)gerichtliches Verfahren aufgrund des StaRUG-Verfahrens involviert und sieht dieses als rechtskräftig abgeschlossen.

Darüber hinaus sind Klagen oder Gerichtsverfahren, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage von LEONI haben, weder anhängig gewesen noch derzeit anhängig.

(25) Risikomanagement und Finanzderivate

Überblick Finanzinstrumente

Folgende Tabellen zeigen die Finanzinstrumente, die zum 31. Dezember 2024 und im Vorjahr im Konzern bestanden:

Bewertung und Wertansätze Bilanz nach IFRS 9
Mio. € Kategorie Stufe Buchwert 31.12.2024 Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value erfolgsneutral Fair Value erfolgswirksam
--- --- --- --- --- --- ---
Aktiva
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 241,8 255,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 117,7 234,2
Sonstige finanzielle Forderungen AC 67,9 88,9
Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte FVTPL 2 50,5 56,6
Beteiligungen FVTPL 3 0,1 0,1
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate ohne Hedge-Beziehung FVTPL 2 0,7 0,7
Derivate mit Hedge-Beziehung n/a 2 2,8 2,8
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 522,3 620,4
Finanzschulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC 386,6 390,1
Schuldscheindarlehen AC 168,4 168,4
Leasingverbindlichkeiten n/a 210,3 243,1
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten AC 24,9 154,4
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne Hedge-Beziehung FVTPL 1/2 1,2 1,5
Derivate mit Hedge-Beziehung n/a 2 17,6 17,6
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9:
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 578,1 578,1
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVTPL 51,2 57,3
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 1.333,4 1.333,4
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVTPL 1,2 1,5
Bewertung und Wertansätze Bilanz nach IFRS 9
Mio. € Fair Value 31.12.2024
--- ---
Aktiva
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 255,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 234,2
Sonstige finanzielle Forderungen 88,9
Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte 56,6
Beteiligungen 0,1
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate ohne Hedge-Beziehung 0,7
Derivate mit Hedge-Beziehung 2,8
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 620,4
Finanzschulden
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 390,1
Schuldscheindarlehen 168,4
Leasingverbindlichkeiten n/a
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 154,4
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne Hedge-Beziehung 1,5
Derivate mit Hedge-Beziehung 17,6
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9:
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 578,1
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 57,3
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 1.333,4
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 1,5

Die in der Spalte "Buchwert" dieser Tabelle gezeigten Beträge können von denen in den anderen Spalten einer Zeile abweichen, da in den anderen Spalten alle Finanzinstrumente enthalten sind - auch solche, die in der Bilanz als Teil einer Veräußerungsgruppe gemäß IFRS 5 in separaten Bilanzposten gezeigt werden. Weitere Erläuterungen hierzu sind in der Textziffer 4 des Konzernanhangs zu finden.

Bewertung und Wertansätze Bilanz nach IFRS 9
Mio. € Kategorie Stufe Buchwert 31.12.2023 Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value erfolgsneutral Fair Value erfolgswirksam
--- --- --- --- --- --- ---
Aktiva
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 260,7 260,7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 299,9 299,9
Sonstige finanzielle Forderungen AC 70,2 70,2
Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte FVTPL 2 76,8 76,8
Sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte
Beteiligungen FVTPL 3 3,1 3,1
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate ohne Hedge-Beziehung FVTPL 1/2 4,1 4,1
Derivate mit Hedge-Beziehung n/a 2 12,8 12,8
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Finanzschulden AC 809,0 809,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC 382,4 382,4
Schuldscheindarlehen AC 163,1 163,1
Leasingverbindlichkeiten n/a 221,8 221,8
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten AC 28,3 28,3
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne Hedge-Beziehung FVTPL 2 0,4 0,4
Derivate mit Hedge-Beziehung n/a 2 3,0 3,0
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9:
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 630,8 630,8
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVTPL 83,9 83,9
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten AC 1.382,9 1.382,9
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert FVTPL 0,4 0,4
Bewertung und Wertansätze Bilanz nach IFRS 9
Mio. € Fair Value 31.12.2023
--- ---
Aktiva
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 260,7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 299,9
Sonstige finanzielle Forderungen 70,2
Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte 76,8
Sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte
Beteiligungen 3,1
Derivative finanzielle Vermögenswerte
Derivate ohne Hedge-Beziehung 4,1
Derivate mit Hedge-Beziehung 12,8
Passiva
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Finanzschulden 809,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 382,4
Schuldscheindarlehen 163,1
Leasingverbindlichkeiten n/a
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 28,3
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate ohne Hedge-Beziehung 0,4
Derivate mit Hedge-Beziehung 3,0
Davon aggregiert nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9:
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten 630,8
Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 83,9
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten 1.382,8
Finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert 0,4

Aufgrund der kurzen Laufzeiten der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (ohne Factoring) sowie sonstigen kurzfristigen Forderungen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte wie im Vorjahr weitgehend den Buchwerten.

Aufgrund der ebenfalls sehr kurzen Laufzeiten der im Posten "Zum Verkauf bestimmte finanzielle Vermögenswerte" enthaltenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen die beizulegenden Zeitwerte, wie im Vorjahr, weitgehend den Buchwerten (Stufe 2).

Die Beteiligungen sind der Stufe 3 zugeordnet und sind für den Konzernabschluss der LEONI AG von untergeordneter Bedeutung.

Für die als Derivat bilanzierten Warentermingeschäfte wird der Börsenkurs zum Stichtag herangezogen (Stufe 1).

Die Bewertung der Devisentermingeschäfte erfolgt auf Basis von aktuellen, am Markt beobachtbaren Referenzkursen unter Berücksichtigung der Terminauf- bzw. abschläge. Hierbei wird das Kreditrisiko der Vertragspartner durch die Ermittlung von "Credit Value Adjustments" (CVA) oder "Debt Value Adjustments" (DVA), auf Basis eines Auf-/ Abschlagsverfahrens berücksichtigt (Stufe 2).

Die beizulegenden Zeitwerte von sonstigen langfristigen Forderungen mit Restlaufzeiten über einem Jahr entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter, welche markt- und partnerbezogene Veränderungen der Konditionen reflektieren (Stufe 2).

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten, die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar.

Der beizulegende Zeitwert der Finanzschulden ergibt sich als Barwert der erwarteten Zahlungsmittelzu- bzw. -abflüsse unter Berücksichtigung der für die Restlaufzeiten geltenden Marktzinssätze und Volatilitäten (Stufe 2).

Finanzielle Vermögenswerte in Höhe von 201,1 Mio. € (Vorjahr: 201,9 Mio. €), davon 110,6 Mio. € (Vorjahr: 113,3 Mio. €) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und 90,5 Mio. € Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: 88,6 Mio. €), dienten als Sicherheiten für Kreditverträge.

Kapitalsteuerung

Vorrangiges Ziel der Kapitalsteuerung von LEONI ist die Sicherstellung der permanenten Zahlungsfähigkeit durch Zurverfügungstellung von ausreichend frei verfügbarer Liquidität sowie eines guten Verhältnisses von Nettofinanzschulden zu Eigenkapital (Gearing).

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Finanzschulden 765,3 767,4
abzüglich liquide Mittel -241,8 -260,7
Nettofinanzschulden 523,5 506,7
Finanzschulden in "Zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten" enthalten 36,3 0,0
Liquide Mittel in "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" enthalten -13,1 0,0
Nettofinanzschulden inklusive in "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte/ Verbindlichkeiten" enthaltenen Positionen 546,7 506,7
Eigenkapital 525,3 718,7
Verschuldungsgrad ("Gearing") 104% 71%

Nettoergebnisse der Finanzinstrumente

Nach Bewertungskategorien gemäß IFRS 9 stellen sich die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente wie folgt dar:

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) 4,8 3,7
Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL) -0,3 0,3
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC) 2,8 -3,9
7,3 0,0

Saldierung von Finanzinstrumenten

LEONI hielt derivative Vermögenswerte und derivative Verbindlichkeiten gegenüber verschiedenen Kreditinstituten, die die Saldierungskriterien des IAS 32.42 nicht erfüllen. Entsprechend wurden diese derivativen Finanzinstrumente separat in der Bilanz ausgewiesen. Die abgeschlossenen Rahmenverträge beinhalten jedoch Aufrechnungsvereinbarungen im Insolvenzfall.

Folgende Übersicht zeigt die entsprechenden Werte

31.12.2024

Mio. €
Bruttowerte Saldierung Nettowerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Derivate 2,8 0,0 2,8
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Derivate -18,9 0,0 -18,9
31.12.2024

Mio. €
Aufrechnungsvereinbarungen Nettowerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Derivate -2,8 0,0
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Derivate 2,8 -16,0
31.12.2023

Mio. €
Bruttowerte Saldierung Nettowerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Derivate 20,6 0,0 20,6
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Derivate -2,0 0,0 -2,0
31.12.2023

Mio. €
Aufrechnungsvereinbarungen Nettowerte
Sonstige finanzielle Vermögenswerte Derivate -2,0 18,6
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Derivate 2,0 0,0

Cashflow Hedge Rücklage

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung der Cashflow Hedge Rücklage innerhalb des Konzerneigenkapitals:

Mio. € Cashflow Hedge Rücklage
01.01.2024 8,2
Wertveränderung des Sicherungsgeschäfts aus: Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten und Investitionen in Anlagevermögen -19,5
Umgliederung in die GuV -5,1
Steuereffekt 4,2
31.12.2024 -12,2
Cashflow Hedge Rücklage davon: Absicherung von
Mio. € Währungsrisiken Zinsrisiken
--- --- --- ---
01.01.2023 9,8 2,3 7,5
Wertveränderung des Sicherungsgeschäfts aus: Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten, Investitionen in Anlagevermögen, sowie der variablen Verzinsung des Schuldscheindarlehens 34,3 35,9 -1,6
Umgliederung in die GuV -36,0 -30,1 -5,9
Steuereffekt 0,1 0,1 0,0
31.12.2023 8,2 8,2 0,0

Im Berichtsjahr sind, im Gegensatz zum Vorjahr, keine Zinssicherungsgeschäften mehr in der Cashflow Hedge Rücklage enthalten.

Die zugrundeliegenden Sicherungsgeschäfte werden in den Abschnitten Währungs- und Zinsrisiken beschrieben.

Kreditrisiko

Das Ausfallrisiko entsteht aus Guthaben bei Banken und Finanzinstitutionen, aus derivativen Finanzinstrumenten mit positivem Marktwerkt sowie vor allem aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten.

Alle Kunden, die mit dem Konzern Geschäfte auf Kreditbasis abschließen, werden einer Bonitätsprüfung unterzogen. Die regelmäßige Analyse des Forderungsbestands und der Forderungsstruktur ermöglicht eine laufende Überwachung des Risikos. Das Debitorenmanagement ist dezentral organisiert und unterliegt den Vorgaben einer Richtlinie.

Folgende Tabelle zeigt die regionale Aufteilung der Kundenforderungen:

in Prozentpunkten 2024 2023
EMEA 70 64
davon: Deutschland 25 17
Frankreich 8 12
Großbritannien 7 0
Spanien 5 4
Rumänien 5 5
Übrige 20 26
Asien 20 26
davon: China 18 24
Indien 1 1
Übrige 1 1
Americas 10 10
davon: USA 6 6
Übrige 4 4

Die nachstehende Tabelle zeigt die Größenklassen der Kundenforderungen zum Bilanzstichtag:

2024 2024 2023 2023
in % Gesamtanteil

in %
in % Gesamtanteil

in %
--- --- --- --- ---
Größter Kunde 11 11 16 16
Zweitgrößter Kunde 9 9 9 9
Dritt- bis fünftgrößter Kunde 3-8 18 4-6 14
Übrige Kunden ≤3 62 ≤4 62

Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Vertragsvermögenswerte haben sich wie folgt entwickelt:

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Stand Wertberichtigungen zum 01.01. 16,8 23,5
Kursdifferenzen 0,1 -0,6
Zuführungen (Aufwendungen für Wertberichtigungen) 8,8 1,4
Verbrauch -4,9 -0,8
Auflösung -5,0 -6,6
Umgliederung in zur Veräußerung gehaltene
Vermögenswerte -1,2 -0,1
Stand Wertberichtigungen zum 31.12. 14,6 16,8

Die Bruttobuchwerte und Wertberichtigungen der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Vertragsvermögenswerte verteilen sich wie folgt auf die Ausfallrisikoklassen.

31.12.2024 31.12.2024
Mio. € Forderungshöhe (brutto) Wertberichtigung
--- --- ---
Risikoeinstufung
Geringes Risiko 530,7 8,2
Durchschnittliches Risiko 43,8 0,2
Überdurchschnittliches Risiko 97,0 3,2
Erhöhtes und hohes Risiko -0,1 0,0
Sehr hohes Risiko 12,4 1,5
Ausgefallene Forderungen 1,8 1,6
685,6 14,7
31.12.2023 31.12.2023
Mio. € Forderungshöhe (brutto) Wertberichtigung
--- --- ---
Risikoeinstufung
Geringes Risiko 398,3 6,3
Durchschnittliches Risiko 55,9 5,9
Überdurchschnittliches Risiko 116,5 3,2
Erhöhtes und hohes Risiko 7,8 0,1
Sehr hohes Risiko 0,0 0,0
Ausgefallene Forderungen 1,6 1,3
580,1 16,8

Dabei liegt folgende Wertminderungsmatrix zugrunde:

Ausfallrisikoklasse Ausfallrate Risikoeinstufung
1 Sehr hohe Kreditwürdigkeit 0,10% geringes Risiko
2 Hohe Kreditwürdigkeit 0,26% geringes Risiko
3 Gute Kreditwürdigkeit 0,50% geringes Risiko
4 Relativ gute Kreditwürdigkeit 1,00% geringes Risiko
5 Mittlere Kreditwürdigkeit 2,00% durchschnittliches Risiko
6 Höheres Risiko 4,00% überdurchschnittliches Risiko
7 Hohes Risiko 6,50% erhöhtes und hohes Risiko
8 Kaum Kreditwürdig 10,00% erhöhtes und hohes Risiko
9 Nicht Kreditwürdig 18,00% sehr hohes Risiko
10 Insolvent 100,00% ausgefallene Forderungen

Die Vertragsvermögenswerte sind vergleichbar den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen eingestuft und besitzen ein geringes, bzw. durchschnittliches Risiko.

15 Prozent (Vorjahr: 18 Prozent) des Gesamtforderungsbestands waren durch Versicherungslimite über einen Konzernrahmenvertrag mit einem Kreditversicherer bzw. über andere lokale Kreditversicherer abgesichert. Bei der Ermittlung des versicherten Bestands wurde auf die Berücksichtigung von Selbstbehalten verzichtet. Somit lag die tatsächliche Absicherung geringfügig unter diesem Prozentsatz. Der nicht versicherte Bestand beinhaltete mit 80 Prozent (Vorjahr: 73 Prozent) Kunden, die von der vertraglichen Versicherungspflicht ausgenommen sind. Bei den aus der vertraglichen Versicherungspflicht ausgenommenen Kunden handelte es sich im Wesentlichen um Großkunden aus dem Automobilbereich. Für 5 Prozent (Vorjahr: 9 Prozent) des Forderungsbestands bestanden keine Deckungen durch einen Kreditversicherer.

Kreditversicherungslimite sind von den versicherten Tochtergesellschaften beim Kreditversicherer für alle Kundenforderungen zu beantragen, die nicht aus der Versicherungspflicht ausgenommen sind und die in der bestehenden Richtlinie vorgegebenen Betragsgrenzen übersteigen. Im Einzelnen gelten die folgenden Bedingungen: Es besteht eine Andienungspflicht von LEONI an den Kreditversicherer für alle Kundenforderungen größer 50 T€. Auch für niedrigere Forderungen kann ein Versicherungslimit eingeholt werden. Konsignationslager und Fabrikationsrisiken sind pauschal mitversichert. Die Kreditversicherung entschädigt 90 Prozent des versicherten Umfangs. Die Bewertung und Überwachung der Werthaltigkeit des nicht versicherten Forderungsbestands wird unter anderem durch Bonitätsprüfungen des Kreditversicherers und anderer Dienstleister unterstützt.

Tochtergesellschaften werden in den Rahmenvertrag integriert, sofern dies aus Sicht der vorherrschenden Kundenstruktur sinnvoll ist und keine regionalen oder politischen Gründe seitens des Kreditversicherers gegen die Aufnahme sprechen. Die nicht integrierbaren Tochtergesellschaften sollen über lokale Kreditversicherer abgesichert werden. Interne Kreditlimite werden für Großkunden, die aus der Versicherungspflicht ausgenommen sind, und andere nichtversicherte Kunden vergeben. Die Beantragung der Limitvergabe erfolgt zeitnah, dezentral und wird im Rahmen des zentralen Debitorenmanagements überwacht.

Als weiteres Instrument zur Reduzierung des Ausfallrisikos dient das Factoring, welches als "True Sale Factoring" für ausgewählte Kunden erfolgt. Auch Kunden mit guter Bonitätsbewertung werden einbezogen.

Für alle weiteren Klassen von finanziellen Vermögenswerten sind die Wertberichtigungen sowie deren Veränderungen von untergeordneter Bedeutung für den Konzernabschluss der LEONI AG.

Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht täglich die aktuelle Liquiditätssituation. Zur Steuerung des künftigen Liquiditätsbedarfs wird eine monatliche währungsdifferenzierte rollierende Liquiditätsplanung für jeweils 13 Wochen erstellt. Die Planung berücksichtigt die Laufzeiten der Finanzinvestitionen und der finanziellen Vermögenswerte (z. B. Forderungen oder sonstige finanzielle Vermögenswerte) sowie die erwarteten Cashflows aus der Geschäftstätigkeit. Darüber hinaus analysiert LEONI auf Basis der jährlichen Mittelfristplanung die bestehenden Finanzierungen. Soweit sich hieraus ein veränderter Finanzierungsbedarf ergibt, leiten wir frühzeitig geeignete Maßnahmen in die Wege.

Ziel des Konzerns ist die Sicherstellung der Finanzmittel in der jeweils benötigten Währung. Die Flexibilität bleibt gewahrt durch die Nutzung von kurz- und langfristigen Finanzierungsinstrumenten wie Betriebsmittelkrediten, Schuldscheindarlehen, Leasingverhältnissen, Factoring und Reverse Factoring.

Um Zahlungseingänge frühzeitig zu realisieren, werden teilweise Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die hauptsächlich gegenüber Automobilproduzenten und deren Zulieferern bestehen, an Factoringgesellschaften verkauft.

Außerdem nimmt LEONI an Finanzierungsvereinbarungen mit Kupferlieferanten (Reverse Factoring) teil, innerhalb derer diese wählen können, eine frühere Bezahlung ihrer Rechnungen von einer Bank zu erhalten. Die Lieferantenfinanzierungsvereinbarungen verlängern die Zahlungsfristen gegenüber der Bank im Vergleich zu normalen Lieferverträgen ohne solche Finanzierungsmöglichkeiten.

Der Zweck der Factoring- und Reverse Factoring-Vereinbarungen ist es, effiziente Zahlungsprozesse zu ermöglichen und das Zahlungs- und Liquiditätsmanagement zu optimieren.

Zum 31. Dezember 2024 lag die verfügbare Liquidität des Konzerns inklusive des aufgegebenen Geschäftsbereichs bei 506,5 Mio. € (Vorjahr: 504,9 Mio. €) und setzte sich aus liquiden Mitteln in Höhe von 255,0 Mio. € (Vorjahr: 260,7 Mio. €) sowie zum Stichtag nicht genutzten Kreditlinien über 251,6 Mio. € (Vorjahr: 244,2 Mio. €) zusammen.

Aus den nachfolgenden Tabellen sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten sowie der derivativen Finanzinstrumente mit negativem beizulegendem Zeitwert, wie sie zum Bilanzstichtag bestanden, ersichtlich. Mit dem Vollzug der strategischen Partnerschaft mit der LUXSHARE-Gruppe wurden die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, die Schuldscheindarlehen sowie die Reverse-Factoring-Fazilitäten durch LUXSHARE sowie den Kaufpreis aus dem Verkauf der ACS bereits abgelöst (siehe hierzu auch Textziffer 29).

2024

Mio. €
Buchwert 31.12.2024 Cashflow 2025 Cashflow 2026 Cashflow 2027 - 2029 Cashflow ab 2030
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -522,3 -522,3
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -386,6 -3,7 -393,4
Schuldscheindarlehen -168,4 -171,6
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten -24,9 -24,9
Leasingverbindlichkeiten -210,3 -34,3 -30,3 -69,2 -78,1
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung -1,2 81,6
-83,0
Devisenderivate in Verbindung -17,6 268,3 18,5
mit Cashflow Hedges -277,5 -18,2
2023

Mio. €
Buchwert 31.12.2023 Cashflow 2024 Cashflow 2025 Cashflow 2026-2028 Cashflow ab 2029
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -809,0 -809,0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -382,4 -0,1 -0,1 -394,2 -4,3
Schuldscheindarlehen -163,1 -171,4
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten -28,3 -28,3
Leasingverbindlichkeiten -221,8 -37,2 -30,2 -69,5 -87,0
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten
Devisenderivate ohne Hedge-Beziehung -0,4 72,6
-73,0
Devisenderivate in Verbindung -3,0 79,9
mit Cashflow Hedges -79,8

Neben den oben dargestellten finanziellen Verbindlichkeiten sind im Berichtsjahr für den aufgegebenen Geschäftsbereich 264,0 Mio. € (Vorjahr: 0 €) als zur Veräußerung gehaltene Verbindlichkeiten bilanziert (siehe hierzu Textziffer 4). Diese betrafen im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Reverse Factoring Vereinbarungen in Höhe von 125,6 Mio. €, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 98,1 Mio. €, Leasingverbindlichkeiten in Höhe von 32,8 Mio. €, sowie Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 3,5 Mio. € (Vorjahr: 0 €). Einbezogen wurden alle Instrumente, die sich zum jeweiligen Bilanzstichtag im Bestand befanden und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Fremdwährungsbeträge wurden jeweils mit dem Stichtagskassakurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem jeweiligen Bilanzstichtag fixierten Zinssätze ermittelt. Kann LEONI wählen, zu welchem Zeitpunkt eine Rückzahlung von finanziellen Verbindlichkeiten erfolgt, wird die Verbindlichkeit dem Zeitraster zugeordnet, in dem LEONI frühestens zur Rückzahlung aufgefordert werden kann. Zum Zwecke der Transparenz wurden bei den Devisenderivaten sowohl die Mittelabflüsse als auch die Mittelzuflüsse in vorstehender Tabelle dargestellt.

Zur Absicherung von Beträgen in Währungen, die nicht frei handelbar sind, wurden "Non-Deliverable Forwards" (NDF) abgeschlossen. Bei dieser Art von Fremdwährungsgeschäften erfolgt die Erfüllung bei Fälligkeit nicht durch die Abwicklung von Zahlungsströmen in den entsprechenden Währungen, sondern in Form einer Ausgleichszahlung.

Währungsrisiken

Obwohl LEONI hauptsächlich Geschäfte in Euro oder in den lokalen Märkten in Landeswährung abwickeln, ist LEONI aufgrund der Globalisierung der Märkte auch Währungsrisiken ausgesetzt.

Diese Risiken werden quartalsweise währungsdifferenziert jeweils für die nächsten 18 Monate ermittelt und gegebenenfalls entsprechende Währungssicherungsgeschäfte abgeschlossen.

Der Abschluss dieser Sicherungsgeschäfte erfolgt "Over the Counter" und in Abstimmung mit den bestehenden Grundgeschäften.

Die Auswahl des einzusetzenden Sicherungsinstruments erfolgt regelmäßig nach eingehender Analyse des abzusichernden Grundgeschäfts. Im Wesentlichen bestehen Sicherungsgeschäfte in den Währungen mexikanische Pesos, rumänische Lei, tunesische Dinar, US-Dollar, polnische Zloty und ägyptische Pfund. Ziel ist, die Einflüsse der Wechselkursschwankungen auf das Konzernergebnis zu begrenzen. Zur Sicherung unserer operativen Geschäftstätigkeit nutzen wir neben den eigentlichen Sicherungsgeschäften primär die Möglichkeiten des Nettings der Fremdwährungspositionen innerhalb des Konzerns. Als weitere Maßnahme der Währungssicherung finanzieren wir grundsätzlich ausländische Tochtergesellschaften in der jeweiligen funktionalen Währung mit entsprechenden Refinanzierungen in der korrespondierenden Währung.

Zum Bilanzstichtag bestanden im Gesamtkonzern Devisensicherungsgeschäfte mit einem Volumen von 610,6 Mio. € (Vorjahr: 600,3Mio. €) und einer Restlaufzeit von bis zu 18 Monaten. Die Summe der Marktwerte der zum Bilanzstichtag bestehenden Devisentermingeschäfte betrug per Saldo -15,7 Mio. € (Vorjahr: 10,5 Mio. €). Mit einem Volumen von 511,7 Mio. € (Vorjahr: 453,4 Mio. €) erfüllten die Devisentermingeschäfte die Voraussetzungen des Hedge Accountings (Cashflow-Hedges). Diejenigen, welche die Voraussetzungen des Hedge Accountings erfüllten, wurden im Geschäftsjahr 2024 abgeschlossen. Die Summe der Marktwerte von -14,5 Mio. € (Vorjahr: 10,1 Mio. €) wurde im sonstigen Ergebnis erfasst. Die Cashflows aus den Grundgeschäften werden im Wesentlichen im Geschäftsjahr 2025 erwartet. Die im sonstigen Ergebnis erfassten Marktwertänderungen werden im Zusammenhang mit der Ergebnisauswirkung der gesicherten Transaktion erfolgswirksam in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich auf Devisentermingeschäfte, welche die Voraussetzungen des Hedge Accountings erfüllten.

Zwischen den gesicherten Grundgeschäften und den Sicherungsinstrumenten besteht eine wirtschaftliche Beziehung, da die Konditionen der Devisenterminkontrakte denjenigen der mit hoher Wahrscheinlichkeit eintretenden künftigen Transaktionen entsprechen (dies ist der Fall bei Nominalbetrag, Währung und voraussichtlichem Zahlungstermin). Das zugrundeliegende Risiko der Devisenterminkontrakte ist mit dem der abgesicherten Risikokomponenten identisch. Daher hat der Konzern für die Sicherungsbeziehungen ein Absicherungsverhältnis von 1:1 festgelegt.

Die Nominalvolumina und die durchschnittlichen Sicherungskurse der Devisentermingeschäfte, welche die Voraussetzungen des Hedge Accountings erfüllten, stellten sich im Detail am Bilanzstichtag wie folgt dar (Darstellung inkl. aufgegebenen Geschäftsbereich):

Nominalwert in Mio.€
Restlaufzeit bis 6 Monate Restlaufzeit 6 Monate bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 2 Jahre Durchschnittliche Sicherungskurse
--- --- --- --- --- --- ---
2024 Summe Kauf Verkauf
--- --- --- --- --- --- ---
Aktiva
Währungssicherungskontrakte 158,0 40,2 19,0 217,2
Devisentermingeschäfte
EUR-EGP 9,0 9,0 58,26
EUR-PLN 8,2 5,1 1,2 14,6 4,40
EUR-RON 77,6 30,2 17,8 125,7 5,08
EUR-TND 54,8 3,7 58,5 3,40
Sonstige 8,4 1,2 9,5
Passiva
Währungssicherungskontrakte 143,0 133,2 18,2 294,4
Devisentermingeschäfte
EUR-EGP 6,6 10,2 16,9 60,03
EUR-PLN 1,9 2,0 0,8 4,7 4,35
EUR-RON 14,2 34,7 48,9 5,08
EUR-TND 28,8 28,8 3,44
EUR-USD 6,9 5,1 1,4 13,5 1,10
USD-MXN 103,0 47,5 14,6 165,0 19,35
Sonstige 10,4 4,9 1,4 16,7
Nominalwert in Mio.€
Restlaufzeit bis 6 Monate Restlaufzeit 6 Monate bis 1 Jahr Durchschnittliche Sicherungskurse
--- --- --- --- --- ---
2023 Summe Kauf Verkauf
--- --- --- --- --- ---
Aktiva
Währungssicherungskontrakte 247,4 126,1 373,5
Devisentermingeschäfte
EUR-EGP 13,3 8,3 21,6 45,45
EUR-GBP 29,1 15,4 44,6 0,88
EUR-RON 77,3 42,5 119,8 5,04
EUR-TND 21,3 21,3 3,56
EUR-USD 8,9 0,9 9,8 1,07
USD-MXN 85,5 53,1 138,5 18,70
Sonstige 12,0 5,8 17,8
Passiva
Währungssicherungskontrakte 40,2 39,8 79,9
Devisentermingeschäfte
EUR-GBP 4,5 4.5 0,87
EUR-RON 6,3 6,4 12,7 5,05
EUR-TND 28,4 33,2 61,6 3,39
EUR-USD 1,0 0,2 1,1 1,11 1,12

Die Sicherungsinstrumente, die LEONI in Sicherungsbeziehungen designiert hat, hatten folgende Auswirkungen auf die Bilanz:

2024

Mio. €
Nominalwert Buchwert Wertänderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten
kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 217,2 2,8 -19,5
kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 294,4 -17,6
2023

Mio. €
Nominalwert Buchwert Wertänderung zur Ermittlung von Ineffektivitäten
kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte 373,5 16,8 35,9
kurz- oder langfristige sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 79,9 -1,6

Die beizulegenden Zeitwerte von außerbörslich abgeschlossenen Devisentermingeschäften wurden auf Basis von aktuellen, am Markt beobachtbaren Referenzkursen unter Berücksichtigung der Terminauf- bzw. abschläge bestimmt. Dem Nichterfüllungsrisiko der Geschäftspartner als auch dem Nichterfüllungsrisiko des Konzerns trägt LEONI durch die Ermittlung von Berichtigungswerten, sogenannten "Credit Value Adjustments" (CVA) oder "Debt Value Adjustments" (DVA), auf Basis eines Auf-/Abschlagsverfahrens Rechnung.

Die gesicherten Grundgeschäfte hatten folgende Auswirkungen auf die Bilanz:

2024

Mio. €
Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten und Investitionen in Anlagevermögen
Wertveränderung zur Ermittlung der Ineffektivität -19,8
Cashflow Hedge Rücklage -12,2
2023

Mio. €
Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten und Investitionen in Anlagevermögen
Wertveränderung zur Ermittlung der Ineffektivität 25,4
Cashflow Hedge Rücklage 8,2

Die Sicherungsbeziehungen hatten folgende Auswirkungen auf die GuV und das sonstige Ergebnis (OCI):

2024

Mio. €
Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten und Investitionen in Anlagevermögen Posten in der GuV
Im OCI erfasster Gewinn oder Verlust aus Hedging -19,5
Aus dem OCI in die GuV umgegliederte Ineffektivität -0,3 sonstiger betrieblicher Ertrag / Aufwand
Aus dem OCI in die GuV umgegliederter Betrag -4,8 Umsatzerlöse, Umsatzkosten
2023

Mio. €
Absicherung von Umsätzen, Umsatzkosten und Investitionen in Anlagevermögen Posten in der GuV
Im OCI erfasster Gewinn oder Verlust aus Hedging 35,9
Aus dem OCI in die GuV umgegliederte Ineffektivität -10,5 sonstiger betrieblicher Ertrag / Aufwand
Aus dem OCI in die GuV umgegliederter Betrag -25,5 Umsatzerlöse, Umsatzkosten

Die während des Berichtsjahres im Rahmen des Hedge-Accountings im sonstigen Ergebnis gebuchten Beträge beliefen sich auf -19,5 Mio. € (Vorjahr: 35,9 Mio. €). Ein Betrag in Höhe von 5,1 Mio. € (Vorjahr: 36,0 Mio. €) wurde ertragswirksam über die Gewinn- und Verlustrechnung in die in der nachstehenden Tabelle ersichtlichen Position umgegliedert.

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Umsatzerlöse 2,7 1,1
Umsatzkosten 2,1 24,4
Sonstiger betrieblicher Ertrag / Aufwand (Ineffektivität) 0,3 10,5
5,1 36,0

Weitere Erläuterungen

Die Devisensicherungsgeschäfte wurden mit Geschäftsbanken erstklassiger Bonität abgeschlossen.

Die Effektivität von Sicherungsbeziehungen wird jeweils zu Beginn der Sicherungsbeziehung und durch regelmäßige prospektive Beurteilung bestimmt, um sicherzustellen, dass zwischen dem gesicherten Grundgeschäft und dem Sicherungsinstrument eine wirtschaftliche Beziehung besteht. LEONI führt zur Beurteilung der Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung die Hypothetische Derivate Methode durch.

Bei Absicherung von Fremdwährungstransaktionen können sich Ineffektivitäten ergeben, wenn sich der Zeitpunkt der geplanten Transaktion gegenüber der ursprünglichen Schätzung ändert, das Grundgeschäft nicht im erwarteten Umfang eintritt oder wenn Änderungen des Ausfallrisikos des Grundgeschäfts bzw. der Gegenpartei des Derivats eintreten.

Sensitivität Währungen

Eine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung der Wechselkurse würde das Konzernergebnis aufgrund der beizulegenden Zeitwerte der monetären Vermögenswerte und Schulden beeinflussen. Zusätzlich würden Effekte entstehen, die sich auf das Eigenkapital aufgrund der Marktwertänderung im Rahmen des Cashflow-Hedge Accountings auswirken.

Die nachstehende Tabelle basiert auf den zum Bilanzstichtag festgestellten Wechselkursen. Sie veranschaulicht die Auswirkungen, die sich aus Sicht der betroffenen Konzerngesellschaften bei einer Auf- bzw. Abwertung der zu berücksichtigenden Fremdwährungen um +10 Prozent bzw. -10 Prozent gegenüber der jeweiligen funktionalen Währung ergeben. Das Gesamtergebnis je Währung beinhaltet damit auch Effekte, die sich bei einer Auf- bzw. Abwertung des Euro für die Konzerngesellschaften errechnen, bei denen die funktionale Währung der in der Tabelle genannten entspricht.

2024

Mio. €

Auswirkung auf das Eigenkapital +10% -10%
RON 14,8 -14,8
TND 8,7 -8,7
USD -1,4 1,4
MXN -1,5 1,5
EGP 2,5 -2,5
Auswirkung auf den Konzernfehlbetrag +10% -10%
RON -0,8 0,8
TND 1,8 -1,8
USD -8,7 8,7
MXN -1,4 1,4
EGP 0,3 -0,3

2023

Mio. €

Auswirkung auf das Eigenkapital +10% -10%
RON 14,4 -11,8
USD -0,1 0,1
TND 8,9 -7,3
GBP 4,4 -3,6
MXN 1,1 -0,9
Auswirkung auf den Konzernüberschuss +10% -10%
RON -0,6 0,4
USD -9,4 8,6
TND 1,2 -1,2
GBP 5,7 -5,3
MXN 3,5 -3,1

Zinsrisiken

LEONI unterliegt seit der Refinanzierung im August 2023 aus den variabel verzinslichen Bankkrediten und Schuldscheindarlehen einem Zinsrisiko. Für die bereits vor der Refinanzierung existenten variabel verzinslichen Schuldscheindarlehen hatte die LEONI AG Zinsderivate zur Risikoabsicherung abgeschlossen.

Zum 31.12.2024 bestand ein Zinsswap zur Absicherung der im November 2018 abgeschlossenen variablen Schuldscheindarlehenstranche mit Fälligkeit Ende 2028 (8,0 Mio. €). Der Sicherungskurs belief sich auf Basis des aktuellen Fixings auf 1,04% (Vorjahr: 0,6027%). Der Zinsswap wurde als freistehendes Derivat bilanziert und wies am Bilanzstichtag einen Nominalbetrag in Höhe von 8,0 Mio. € und einen positiven Marktwert von insgesamt 0,4 Mio. € auf.

Zum 31.12.2023 bestanden noch drei Zinsswaps mit einem gesamten Nominalbetrag von 95,0 Mio. € und einem positiven Marktwert von 3,2 Mio. €. Zwei Zinsswaps mit einem Nominalbetrag von 87,0 Mio. € sind im November 2024 fällig geworden.

Der beizulegende Zeitwert des Zinssicherungsinstrumentes (Zinsswap) wurde auf Basis abgezinster, zukünftiger Cashflows ermittelt. Dabei wurde ein für die Restlaufzeit des Finanzinstrumentes geltender Marktzinssatz und eine entsprechende Volatilität verwendet.

Das Kontrahentenrisiko stufen wir als sehr gering ein, da das Zinsderivat mit einer nationalen Geschäftsbank erstklassiger Bonität abgeschlossen wurde. Das Kontrahentenrisiko unterliegt einem regelmäßigen Monitoring.

Sensitivität Zinsen

Das Ergebnis im Konzern ist von der Entwicklung des Marktzinsniveaus abhängig. Eine Änderung des Zinsniveaus würde sich auf das Ergebnis des Konzerns auswirken. Die von uns durchgeführte Analyse umfasst alle verzinslichen Finanzinstrumente, die einem Zinsänderungsrisiko unterliegen. Zinsänderungsrisiken, die sich auf das sonstige Ergebnis auswirken, waren nicht zu berücksichtigen.

Bei der Berechnung der Sensitivität der Zinsen gehen wir von einer Parallelverschiebung der Zinsstrukturkurve aus. Aufgrund der Erwartung eines weiterhin volatilen Zinsumfelds haben wir die Verschiebung nach oben mit 100 Basispunkten und nach unten mit 50 Basispunkten vorgenommen. Dabei wird als Untergrenze ein Zinssatz von Null angewendet. Bezüglich der für uns in diesem Zusammenhang wesentlichen Währungen führt die Verschiebung zu folgenden Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung:

2024

Mio. €

Zinsänderung Ergebnis + 1,00

%
- 0,50

%
CNY 0,6 -0,3
EUR -4,6 2,3

2023

Mio. €

Zinsänderung Ergebnis + 1,00

%
- 0,50

%
CNY 0,5 -0,1
EUR -4,4 2,2

Risiken aus Rohstoffpreisen

Die Geschäfte im Segment Automotive Cable Solutions sind Risiken aus der Änderung von Rohstoffpreisen, insbesondere Kupfer-, aber auch Gold- und Silberpreisen, ausgesetzt. Aus diesem Grund erfolgt für Gold, Silber und insbesondere Kupfer eine Absicherung der Einkaufspreise für bekannte zukünftige Liefermengen durch Warentermingeschäfte. Diese Warentermingeschäfte werden im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit bzw. Einkaufstätigkeit der benötigten Rohstoffe abgeschlossen und werden daher gemäß IFRS 9 nicht als Finanzderivat bilanziert. Warentermingeschäfte, die durch einen Ausgleich in bar erfüllt werden, sind als Derivat bilanziert. Die Marktwertänderung der Derivate wird erfolgswirksam in den Umsatzkosten erfasst. Die Risiken aus diesen Derivaten sind für den Konzern von untergeordneter Bedeutung.

(26) Honorar des Abschlussprüfers

Die Aufwendungen für Leistungen des bestellten Abschlussprüfers ergeben sich im Geschäftsjahr vor allem aus der Prüfung des Jahresabschlusses und Konzernabschlusses nebst zusammengefasstem Lagebericht des Mutterunternehmens sowie aus den Jahresabschlussprüfungen verschiedener Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2024.

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Abschlussprüfung 2,2 2,4
Andere Bestätigungsleistungen 0,0 0,1
2,2 2,5

(27) Personalaufwand und Arbeitnehmer*innen

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Löhne und Gehälter 920,7 965,1
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 153,9 162,2
1.074,5 1.127,3

Im letzteren Posten sind folgende Aufwendungen für Altersversorgung enthalten:

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Nettopensionsaufwendungen 7,0 7,4
Kosten für beitragsorientierte Versorgungspläne 67,0 70,9
74,0 78,3

Arbeitnehmer*innen im Jahresdurchschnitt:

2024 2023
Angestellte 12.842 13.907
Gewerbliche Arbeitnehmer*innen 72.952 78.484
85.794 92.391

Am Bilanzstichtag waren im Konzern 82.230 Arbeitnehmer*innen (Vorjahr: 91.751) beschäftigt, davon 80.621 Arbeitnehmer*innen im Ausland (Vorjahr: 90.057).

Weitere Informationen

(28) Beziehungen oder Transaktionen mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Vergütung des Managements in den Schlüsselpositionen des Konzerns umfasst die Vergütung des aktiven Vorstands und des Aufsichtsrats.

Die Vergütung des Vorstands stellte sich wie folgt dar:

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Kurzfristig fällige Leistungen 9,1 6,1
Andere langfristig fällige Leistungen 1,9 1,5
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 0,9 0,0
12,0 7,6

Die kurzfristig fälligen Leistungen enthielten neben der Festvergütung einen variablen Anteil in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €).

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats umfasste im Berichtsjahr 0,4 Mio. € (Vorjahr: 1,3 Mio. €) insbesondere Sitzungsgelder, die sich ausschließlich aus kurzfristig fälligen Leistungen zusammensetzte.

Arbeitnehmervergütungen von Mitgliedern des Aufsichtsrats

Aufgrund ihrer Anstellungsverhältnisse bei LEONI bezogen die Arbeitnehmervertreter*innen des Aufsichtsrats der LEONI AG eine Vergütung. Die Aufwendungen für LEONI daraus betrugen 0,6 Mio. € (Vorjahr: 0,5 Mio. €).

Vergütung ehemaliger Vorstandsmitglieder

Die Bezüge früherer Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebener betrugen im Geschäftsjahr 1,2 Mio. € (Vorjahr: 1,1 Mio. €). Für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene sind Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen (DBO) in Höhe von 17,0 Mio. € (Vorjahr: 16,7 Mio.) gebildet.

Gemeinschaftsunternehmen

Der Konzern hatte im Geschäftsjahr Geschäftsbeziehungen mit Gemeinschaftsunternehmen. Die Transaktionen mit diesen nahestehenden Unternehmen resultieren aus dem normalen Lieferungs- und Leistungsaustausch und wurden zu marktüblichen Konditionen vorgenommen. Der Umfang der Geschäftsbeziehungen mit dem chinesischen Gemeinschaftsunternehmen in Langfang ist in nachfolgender Tabelle dargestellt:

2024

Mio. €
2023

Mio. €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15,0 9,2
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0,0 1,1
Erlöse aus Verkäufen und Dienstleistungen 16,8 15,0

Sonstige Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Die L2-Beteiligungs GmbH mit oberstem Anteilseigner Herrn Dipl.-Ing. Stefan Pierer ist seit dem Zeitpunkt der Eintragung der Kapitalmaßnahmen, Zeichnung und Übernahme der sogenannten Neuen Aktien, im Handelsregister am 18. August 2023 Alleinaktionärin der Gesellschaft. Am 17. September 2024 wurde eine rechtlich bindende Vereinbarung über eine strategische Partnerschaft unterzeichnet, in der Herr Stefan Pierer und die chinesische LUXSHARE-Gruppe darin übereinkommen, dass LUXSHARE Precision Singapore Pte. Ltd, Singapur einen Anteil von 50,1 Prozent an der LEONI AG für einen Kaufpreis von 205,4 Mio. € erwirbt.

Darüber hinaus gab es keine berichtspflichtigen Beziehungen oder Transaktionen mit nahestehenden Personen.

(29) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Am 14. Februar 2025 gab der Aufsichtsrat bekannt, dass Herr Ingo Spengler, Mitglied des Vorstands der LEONI AG und COO zum 31. März 2025 sein Amt im Vorstand und in der Geschäftsführung der WSD niederlegen wird. Ab dem 1. April 2025 wird der Vorstand der LEONI AG nur noch aus zwei Mitgliedern bestehen, nämlich dem CEO und dem CFO. Die Nachfolge für den COO-Posten in der WSD ist Gegenstand laufender Gespräche und wird so bald wie möglich bekannt gegeben.

Am 17. September 2024 wurde eine rechtlich bindende Vereinbarung über eine strategische Partnerschaft unterzeichnet, in der Stefan Pierer und die chinesische LUXSHARE-Gruppe darin übereinkommen, dass LUXSHARE Precision Singapore Pte. Ltd, Singapur einen Anteil von 50,1 Prozent an der LEONI AG erwirbt, die bisher zu 100 Prozent von der L2-Beteiligungs GmbH, dessen alleiniger Anteilseigner Stefan Pierer ist, gehalten wurde. Zugleich erwirbt die LUXSHARE-Tochtergesellschaft TIME Interconnect Singapore Pte. Ltd., Singapur von der LEONI AG den Unternehmensbereich ACS vollständig. Durch das am 9. Juli 2025 (bezüglich des Unternehmensbereichs ACS) bzw. am 10. Juli 2025 erfolgte Closing dieser Vereinbarungen wird sich nach Auffassung des Vorstands der Marktzugang, die technologische Kompetenz und die finanzielle Stabilität des Unternehmens in Zukunft deutlich verbessern. Die bisherigen Finanzschulden sowie die Reverse-Factoring-Fazilitäten (im Wesentlichen im aufgegebenen Geschäftsbereich enthalten) wurden dabei durch LUXSHARE sowie den Kaufpreis aus dem Verkauf der ACS abgelöst.

Am 11. Juli 2025 hat der Bundesrat dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland zugestimmt. Wesentliche Inhalte des Gesetzes betreffen unter anderem die Wiedereinführung und Aufstockung der degressiven Abschreibung sowie die schrittweise Absenkung des Körperschaftssteuersatzes von 15 Prozent auf zehn Prozent in fünf Schritten um jeweils 1-Prozent-Punkt ab dem Veranlagungszeitraum 2028 bis 2032. Auswirkungen werden sich u.a. auf die künftige Bewertung der latenten Steuern ergeben, da bei der Bewertung der latenten Steuern der Steuersatz zu verwenden ist, der im Zeitpunkt der Umkehr von temporären Differenzen bzw. der Nutzung von Verlust- und Zinsvorträgen erwartet wird.

Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung mit wesentlichen Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des LEONI-Konzerns lagen nicht vor.

Nürnberg, 15. Juli 2025

LEONI AG

Der Vorstand

Klaus Rinnerberger

Dr. Harald Nippel

Anlage zum Anhang

Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2024

I. Vollkonsolidierte Unternehmen
LEONI AG, Nürnberg, Deutschland
LEONI Kabel GmbH, Roth 2) 100
KB Kabel Beteiligungs-GmbH, Nürnberg 100
LEONI Cable Assemblies GmbH, Roth 2) 100
LEONI HighTemp Solutions GmbH, Halver 2) 100
LEONI Bordnetz-Systeme GmbH, Kitzingen 1) 100
LEONI Kabelsysteme GmbH, Neu-Ulm 1) 100
LEONI Bordnetze Verwaltungs-GmbH, Nürnberg 100
LEONI Industry Holding GmbH, Nürnberg 100
LEONI Wiring Systems Spain, S.L.U., Sant Feliu de Llobregat (Barcelona), Spanien 100
LEONI Italy S.P.A., Felizzano (Alessandria), Italien 100
LEONI Kabel Polska Sp. z o.o., Kobierzyce, Polen 2) 100
LEONI Kablo ve Teknolojileri Sanayi ve Ticaret Ltd. Sirketi, Nilüfer/Bursa, Türkei 2) 100
LEONI Slovakia spol. s.r.o.,Trencianska Teplá, Slowakei 2) 100
LKH LEONI Kábelgyár Hungária Kft., Hatvan, Ungarn 2) 100
LEONI Wiring Systems Arad S.R.L., Arad, Rumänien 100
LEONI Wiring Systems France S.A.S., Montigny le Bretonneux, Frankreich 100
LEONI Wiring Systems Pitesti S.R.L., Bascov, Rumänien 100
LEONI Wiring Systems RO S.R.L., Bistrita, Rumänien 100
LEONI Wiring Systems U.K. Ltd., Newcastle-under-Lyme, Staffordshire, Großbritannien 100
TOV LEONI Wiring Systems UA GmbH, Striy, Ukraine 100
Leonische Portugal Lda., Lugar de São Martinho, Guimarães, Portugal 100
LEONI Wiring Systems Czech, s.r.o., Mírová pod Kozákovem, Tschechische Republik 100
LEONI Wiring Systems Slovakia spol. s. r.o., Trencin, Slowakei 100
LEONI WS Turkey Kablo Sistemleri Limited Sirketi, Nilüfer, Bursa, Türkei 100
LEONI Wiring Systems Southeast d.o.o., Prokuplje, Serbien 100
LEONI Bulgaria EOOD, Pleven, Bulgarien 100
LEONI Wiring System Poland sp.z.o.o, Ostrzeszów, Polen 100
LEONI Cable (China) Co., Ltd., Changzhou, China 2) 100
Leonische Holding, Inc., Wilmington, Delaware, USA 2) 100
LEONI Cable, Inc., Troy, Michigan, USA 2) 100
LEONI Cable S.A. de C.V., Cuauhtémoc, Chihuahua, Mexiko 2) 100
LEONI Cable de Chihuahua S.A. de C.V., Cuauhtémoc, Chihuahua, Mexiko 2) 100
LEONI Wire & Cable Solutions Japan K.K., Atsugi-shi, Kanagawa, Japan 100
LEONI Automotive do Brasil Ltda., Itú, São Paulo, Brasilien 100
LEONI Electrical Systems (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai, China 100
LEONI Wiring Systems (Tieling) Co., Ltd., Tieling, China 100
LEONI Wiring Systems Tunisia SARL, M'Saken-Sousse, Tunesien 100
LEONI Wiring Systems Ain Sebaa S.A., Aïn Sebâa, Casablanca, Marokko 100
LEONI Wiring Systems Bouskoura S.A., Bouskoura, Casablanca, Marokko 100
LEONI Wiring Systems Berrechid S.A., Berrechid, Marokko 100
LEONI Wiring Systems Agadir S.A.S.U.,Agadir, Souss-Massa, Marokko 100
LEONI Wiring Systems de Durango S.A. de C.V., Durango, Mexiko 100
LEONI Wiring Systems Egypt S.A.E., Nasr City, Kairo, Ägypten 100
LEONI Wiring Systems, Inc., Tucson, Arizona, USA 100
LEONI Wiring Systems Mexicana S.A. de C.V., Hermosillo, Mexiko 100
LEONI Wiring Systems de Yucatán S.A. de C.V., Mérida, Mexiko 100
LEONI Wiring Systems Services de Hermosillo S.A. de C.V.,Hermosillo (Sonora), Mexiko 100
LEONI Wiring Systems de Paraguay S.R.L., San Lorenzo, Paraguay 100
LEONI Wiring Systems (Pune) Pvt. Ltd., Pune, Maharashtra, Indien 100
LEONI Wiring Systems Korea, Inc., Busan (Jisa-dong), Korea 100
LEONI Electrical Systems (Jining) Co., Ltd., Jining, China 100
LEONI Electrical Systems (Penglai) Co., Ltd., Penglai, China 100
II. Gemeinschaftsunternehmen
Langfang LEONI Wiring Systems Co., Ltd., Sanhe City, Hebei Province, China 50

1) Gesellschaften, die von der Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch machen

2) Gesellschaften, die auf den aufgegebenen Geschäftsbereich entfallen

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die LEONI AG, Nürnberg

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der LEONI AG, Nürnberg, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2024, der Konzern-Gewinn und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich wesentlicher Informationen zu den Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den mit dem Lagebericht des Mutterunternehmens zusammengefassten Konzernlagebericht der LEONI AG, Nürnberg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Die in Abschnitt 6 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen IFRS® Accounting Standards (im Folgenden "IFRS Accounting Standards"), wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2024 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und
vermittelt der beigefügte zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum zusammengefassten Lagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die in Abschnitt 6 des zusammengefassten Lageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote).

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zu den inhaltlich geprüften Angaben im zusammengefassten Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht, den Konzern zu liquidieren, oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs, oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen des Konzerns bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Konzernabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS Accounting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
planen wir die Konzernabschlussprüfung und führen sie durch, um ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftsbereiche innerhalb des Konzerns einzuholen als Grundlage für die Bildung der Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Beaufsichtigung und Durchsicht der für Zwecke der Konzernabschlussprüfung durchgeführten Prüfungstätigkeiten. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Nürnberg, den 15. Juli 2025

**Deloitte GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Sebastian Kiesewetter, Wirtschaftsprüfer

Christian Fischer, Wirtschaftsprüfer

Bericht des Aufsichtsrats 01.01.2024 bis 31.12.2024

Der Aufsichtsrat überwachte und beriet den Vorstand insbesondere zu Geschäftsverlauf, Rechnungslegung und wirtschaftlicher Lage der Gesellschaft. Der Vorstand berichtete uns regelmäßig schriftlich und mündlich. Es gab keine Anhaltspunkte für Interessenkonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern.

Aufsichtsratssitzungen

In unserer ordentlichen Sitzung am 3. April 2024 berichtete die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH als Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses der LEONI AG sowie des zusammen gefassten Lageberichts zum 31. Dezember 2023 einschließlich des Abhängigkeitsberichts für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Nach sorgfältiger Erörterung durch den Aufsichtsrat wurden keine Einwendungen erhoben und der vom Vorstand aufgestellte Jahres- und Konzernabschluss der LEONI AG zum 31. Dezember 2023 gebilligt und damit festgestellt.

Aufsichtsrat und Vorstand hatten zudem der ordentlichen Hauptversammlung vom 19. Juni 2024 vorgeschlagen, den Bilanzgewinn der LEONI AG aus dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2023 in Höhe von EUR 190.174.874,30 in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen. Der entsprechende Beschluss über die Bilanzgewinnverwendung wurde von der Hauptversammlung gefasst.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung hatte der Aufsichtsrat ebenfalls keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 Abs. 3 S. 1 Aktiengesetz (AktG). Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer wurde zugestimmt.

Im Geschäftsjahr 2024 fanden insgesamt 8 Aufsichtsratssitzungen statt.

Abschlüsse und Abschlussprüfung

Der Abschlussprüfer prüfte den vom Vorstand vorgelegten und aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss der LEONI AG zum 31. Dezember 2024 sowie den zusammengefassten Lagebericht einschließlich des Abhängigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 und erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Der Abschlussprüfer stellte die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung am 15. Juli 2025 im Aufsichtsrat vor. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erhoben wir keine Einwendungen. Wir schlossen uns dem Ergebnis der Abschlussprüfung an und billigten gemäß der Empfehlung des Prüfungsausschusses den Jahres- und Konzernabschluss der LEONI AG zum 31. Dezember 2024 und stellten diesen damit fest.

Ferner erhoben wir nach dem abschließenden Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss und unserer eigenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Erklärung des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen nach § 312 Abs. 3 S. 1 AktG. Dem Ergebnis der Prüfung des Abhängigkeitsberichts durch den Abschlussprüfer stimmten wir zu.

Veränderungen im Aufsichtsrat

Im Geschäftsjahr 2024 ergaben sich im Aufsichtsrat der LEONI AG keine personellen Veränderungen bis auf die Beendigung des ruhenden Mandats gemäß § 105 Abs. 2 AktG von Klaus Rinnerberger. Zum Bilanzstichtag setzte sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:

Friedrich Roithner (Vorsitzender)
Franz Spieß (Stellvertretender Vorsitzender)
Günther Apfalter
Josef Blazicek
Mark Dischner
Michaela Friepeß
Carolin Geist
Martin Hering
Sina Maier
Anton Ostrizkij
Rudolf Wiesbeck
Klaus Wolff

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen für ihren Einsatz.

Nürnberg, 15. Juli 2025

Für den Aufsichtsrat

Friedrich Roithner, Vorsitzender des Aufsichtsrats der LEONI AG

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