Annual / Quarterly Financial Statement • Oct 9, 2025
Annual / Quarterly Financial Statement
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An die HOFTEX GROUP AG
Wir haben den Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― | erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben. |
| ― | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― | beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Nürnberg, 2. Mai 2025
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| Prof. Dr. Edenhofer | Dr. Schroff |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
| Anhang | 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|---|
| Anlagevermögen | (4) | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 60 | 122 | |
| Sachanlagen | 1.343 | 1.267 | |
| Finanzanlagen | (5) | 89.819 | 89.870 |
| 91.222 | 91.259 | ||
| Umlaufvermögen | |||
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | (6) | 67.397 | 61.398 |
| Liquide Mittel | (7) | 483 | 3.950 |
| 67.880 | 65.348 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 451 | 435 | |
| Bilanzsumme | 159.553 | 157.042 |
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
|---|---|---|---|
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | (9) | 13.920 | 13.920 |
| Kapitalrücklage | (10) | 41.158 | 41.158 |
| Gewinnrücklagen | (12) | 60.715 | 60.715 |
| Bilanzverlust | (13) | -2.451 | -2.888 |
| 113.342 | 112.905 | ||
| Rückstellungen | (14) | 5.900 | 6.259 |
| Verbindlichkeiten | (15) | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 29.487 | 27.125 | |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 231 | 189 | |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 10.560 | 10.521 | |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 33 | 43 | |
| 40.311 | 37.878 | ||
| Bilanzsumme | 159.553 | 157.042 |
| in Tausend EUR | Anhang | 2024 | 2023 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 3.932 | 4.012 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | (16) | 43 | 2.403 |
| Personalaufwand | (17) | -2.466 | -2.467 |
| Abschreibungen | (4) | -167 | -195 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (18) | -2.653 | -2.542 |
| Beteiligungsergebnis | (19) | 893 | -3.809 |
| Zinsergebnis | (20) | 972 | 687 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -14 | 0 | |
| Ergebnis nach Steuern | 540 | -1.911 | |
| Sonstige Steuern | -103 | -74 | |
| Jahresüberschuss / (Vorjahr: Jahresfehlbetrag) | 437 | -1.985 | |
| Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -2.888 | -903 | |
| Bilanzverlust | -2.451 | -2.888 |
Der Jahresabschluss der HOFTEX GROUP AG (Amtsgericht Hof, HRB 50) für das Geschäftsjahr 2024 wurde nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen.
Die HOFTEX GROUP AG (HTG AG) zeigt einen Abschluss in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft des Hoftex Group Konzerns. Der Geschäftsgegenstand entspricht dem Eintrag im Handelsregister.
Die HOFTEX GROUP AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden größenabhängige Erleichterungen für kleine Gesellschaften teilweise in Anspruch genommen.
Einzelne Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir zusammengefasst, um die Klarheit der Darstellung zu verbessern. Diese Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Darüber hinaus erfolgen sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Davon-Angaben einheitlich im Anhang. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Alle Angaben erfolgen - soweit nicht explizit anders vermerkt - in Tausend Euro (T€).
Die Tochtergesellschaften Hoftex Färberei GmbH, Neutex Home Deco GmbH, Neutex Betriebs GmbH (mittelbar), Tenowo GmbH, Tenowo Hof GmbH (mittelbar), Tenowo Reichenbach GmbH (mittelbar), Tenowo Mittweida GmbH (mittelbar) und die Hoftex Immobilien I GmbH sind alle über Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Muttergesellschaft HOFTEX GROUP AG verbunden.
Der Anteilsbesitz der HOFTEX GROUP AG ist mit den in § 285 Nr. 11 und 11a HGB geforderten Angaben in Abschnitt 5 dargestellt.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Unter den immateriellen Vermögensgegenständen werden vor allem von Dritten erworbene Software und Lizenzen ausgewiesen. Diese werden ab dem Anschaffungszeitpunkt planmäßig linear über fünf Jahre abgeschrieben.
Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Falle abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen über die voraussichtliche Nutzungsdauer (3 bis 13 Jahre). Die Herstellungskosten selbst erstellter Sachanlagen umfassen die direkt zurechenbaren Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten einschließlich der Abschreibungen, soweit diese durch die Fertigung veranlasst sind. Zinsen für Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wurde durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für diese Abschreibungen nicht mehr vorliegen, werden Wertaufholungen bis maximal der Höhe der fortentwickelten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vorgenommen.
Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie Ausleihungen werden zu Anschaffungskosten oder - bei voraussichtlich dauernder Wertminderung - zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.
Wenn die Gründe für die Beibehaltung eines niedrigeren Wertansatzes entfallen sind, erfolgt insoweit eine Wertaufholung gemäß § 253 Abs. 5 HGB.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Ausfallrisiken und Wertabschläge werden durch Wertberichtigungen angemessen berücksichtigt.
Die liquiden Mittel werden zum Nenn- bzw. Nominalwert angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Latente Steuern werden auf Basis des Temporary-Konzepts gebildet und in der Bilanz saldiert ausgewiesen. Dementsprechend wird ein Passivposten für latente Steuern gebildet, wenn sich zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen ergeben, die sich in Zukunft voraussichtlich abbauen, und sich daraus eine Steuerbelastung ergibt. Ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen künftig Steuerentlastungen, so erfolgt eine Berücksichtigung maximal bis zur Höhe passiver latenter Steuern aus anderen Bewertungsdifferenzen. Dabei werden bei der HOFTEX GROUP AG nicht nur die Unterschiede aus eigenen Bilanzposten einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern entstehen. Ebenfalls berücksichtigt werden bestehende steuerliche Verlustvorträge. Ein Überhang der aktiven latenten Steuern über die passiven latenten Steuern wird nicht aktiviert. Latente Steuern werden unter Zugrundelegung eines kumulierten Ertragsteuersatzes von 29,875 % (Körperschaftsteuer 15 % zzgl. 5,5 % SolZ, Gewerbesteuer (durchschnittlich). 14 %) ermittelt.
Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Weiterhin werden Rückstellungen gebildet für unterlassene Instandhaltungen, die im folgenden Geschäftsjahr innerhalb von drei Monaten nachgeholt werden, und für Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtung erbracht werden. Wir bilden die Rückstellungen in Höhe des Betrages, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um diese zu erfüllen. Bei der Bemessung der Rückstellungen haben wir allen erkennbaren Risiken angemessen Rechnung getragen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz, der jeweils von der Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.
Zur Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen wurden Kapitallebensversicherungen abgeschlossen, die an die Mitarbeiter verpfändet und somit dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen sind. Die Bewertung erfolgt jeweils zum beizulegenden Zeitwert, welcher der Gesellschaft vom Versicherer mitgeteilt wird. Der Zeitwert wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit den jeweils zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Versicherungsansprüche die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" auf der Aktivseite der Bilanz. Die Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte entsprechen annähernd den Zeitwerten von T€ 150 (Vorjahr T€ 182), der Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt T€ 146 (Vorjahr T€ 193). Per Saldo ergibt sich ein passiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von T€ 4 (Vorjahr T€ 11), der unter den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ausgewiesen wird.
Pensionsrückstellungen werden für die Versorgungsansprüche einzelner Mitarbeiter und Pensionäre nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren auf der Grundlage verbindlicher Zusagen zum Bilanzstichtag gebildet. Der Barwert wurde mit einem Rechnungszinsfuß von 1,90 % und einer Rentendynamik von 2,0 % ermittelt. Eine Gehaltsdynamik wird nicht berücksichtigt, da die Gehälter bereits festgeschrieben wurden. Bei dem zugrunde gelegten Rechnungszinsfuß für die Pensionsverpflichtungen handelt es sich gemäß § 253 Abs. 2 HGB um den von der Deutschen Bundesbank nach RückAbzinsV ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren. Der sich zum 31. Dezember 2024 aus der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergebende Unterschiedsbetrag, welcher der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt T€ 23 (Vorjahr T€ 34).
Für die biometrischen Wahrscheinlichkeiten wurden die Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt.
Die betriebliche Altersversorgung ist seit dem Jahr 1976 für Neuzugänge geschlossen. Eine Fluktuation wurde deshalb bei der Berechnung ebenfalls nicht berücksichtigt. Gemäß einer Betriebsvereinbarung vom 14. Dezember 1994 wurden mit Wirkung ab 31. Dezember 1994 sowohl bereits unverfallbare als auch die noch verfallbaren Versorgungsanwartschaften in ihrer Höhe als DM-Betrag festgeschrieben und garantiert.
Die Pensionsverpflichtungen der Unterstützungskasse der HTG AG belaufen sich auf T€ 2.026 (Vorjahr T€ 2.202). Die Zeitwerte der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen belaufen sich auf T€ 1.194 (Vorjahr T€ 1.260). Die danach verbleibende Deckungslücke, für welche gem. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB keine Rückstellung gebildet ist, beträgt T€ 832 (Vorjahr T€ 942).
Verbindlichkeiten werden zu ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
Soweit mithilfe von derivativen Finanzinstrumenten Bewertungseinheiten nach § 254 HGB gebildet werden, werden diese Derivate nach der sog. "Einfrierungsmethode" bilanziert. Bislang erfolgte bei der HOFTEX GROUP AG kein antizipatives Hedging.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist wie folgt im Anlagengitter dargestellt:
| Anschaffungs- oder Herstellungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 1.1.2024 | Zugänge | Umb. | Abgänge | 31.12.2024 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 4.073 | 0 | 0 | 12 | 4.061 |
| 4.073 | 0 | 0 | 12 | 4.061 | |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke und Bauten | 8.909 | 0 | 171 | 0 | 9.080 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.872 | 179 | 0 | 26 | 3.025 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 202 | 3 | -171 | 0 | 34 |
| 11.983 | 182 | 0 | 26 | 12.139 | |
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 92.568 | 0 | 0 | 51 | 92.517 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Ausleihungen | 1 | 0 | 0 | 0 | 1 |
| 92.569 | 0 | 0 | 51 | 92.518 | |
| Anlagevermögen | 108.625 | 182 | 0 | 89 | 108.718 |
| Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 1.1.2024 | Zugänge | Umb. | Ab gänge | 31.12.2024 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 3.951 | 62 | 0 | 12 | 4.001 |
| 3.951 | 62 | 0 | 12 | 4.001 | |
| Sachanlagen | |||||
| Grundstücke und Bauten | 8.123 | 10 | 0 | 0 | 8.133 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2.593 | 96 | 0 | 26 | 2.663 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 10.716 | 106 | 0 | 26 | 10.796 | |
| Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 2.699 | 0 | 0 | 0 | 2.699 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 2.699 | 0 | 0 | 0 | 2.699 | |
| Anlagevermögen | 17.366 | 168 | 0 | 38 | 17.496 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | Buchwert 31.12.2024 | Buchwert 31.12.2023 |
| --- | --- | --- |
| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte | 60 | 122 |
| 60 | 122 | |
| Sachanlagen | ||
| Grundstücke und Bauten | 947 | 786 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 362 | 279 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 34 | 202 |
| 1.343 | 1.267 | |
| Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 89.818 | 89.869 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 |
| Sonstige Ausleihungen | 1 | 1 |
| 89.819 | 89.870 | |
| Anlagevermögen | 91.222 | 91.259 |
| Im Anteilsbesitz stehende Unternehmen | Sitz | Anteil am Kapital in % | Währung | Eigenkapital in Tausend 5) | Jahresergebnis in Tausend |
|---|---|---|---|---|---|
| verbundene Unternehmen | |||||
| Hoftex Färberei GmbH | Hof | 1) 100,00 | Euro | 800 | (EAV)6) |
| Tenowo GmbH | Hof | 100,00 | Euro | 63.171 | (EAV)6) |
| Tenowo Hof GmbH | Hof | 2) 100,00 | Euro | 150 | (EAV)6) |
| Tenowo Reichenbach GmbH | Hof | 2) 100,00 | Euro | 150 | (EAV)6) |
| Tenowo Mittweida GmbH | Hof | 2) 100,00 | Euro | 150 | (EAV)6) |
| Tenowo Inc. | Lincolnton, USA | 2) 100,00 | USD 7) | 14.024 | -1.713 |
| Tenowo Huzhou New Materials Co. Ltd. | Huzhou, China | 2) 100,00 | CNY 8) | 42.859 | -1.534 |
| Tenowo Italia S.R.L. | Mailand, Italien | 2) 100,00 | Euro | 1.142 | -404 |
| Tenowo de Mexico S. de R.L. de C.V. | San Luis de Potosi, Mexiko | 3) 100,00 | MXN 9) | -4.677 | 1.886 |
| Tenowo Hai Phong Company Limited | Hai Phong City, Vietnam | 2) 100,00 | VND 10) | 132.126.250 | -22.585.796 |
| Neutex Home Deco GmbH | Münchberg | 100,00 | Euro | 7.536 | (EAV)6) |
| Neutex Betriebs GmbH | Münchberg | 4) 100,00 | Euro | 150 | (EAV)6) |
| SC Textor S.A. | Targu Mures, Rumänien | 4) 100,00 | RON 11) | 23.372 | 425 |
| Hoftex Immobilien I GmbH | Hof | 100,00 | Euro | 19.204 | (EAV)6) |
| Zweckgesellschaften | |||||
| Wohlfahrtseinrichtung der Vogtländischen Baumwollspinnerei AG e.V. | Hof | 0,00 | Euro | - | - |
1) 100 % der Anteile hält die HOFTEX GROUP AG.
2) 100 % der Anteile hält die Tenowo GmbH.
3) 90 % der Anteile hält die Tenowo GmbH, 10 % die Tenowo Inc.
4) 100 % der Anteile hält die Neutex Home Deco GmbH.
5) Die Angabe erfolgt einschließlich des Geschäftsjahresergebnisses.
6) EAV = Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ("Ergebnisabführungsvertrag")
7) Stichtagskurs zum 31.12.2024: 1 Euro = 1,0389 USD
8) Stichtagskurs zum 31.12.2024: 1 Euro = 7,5833 CNY
9) Stichtagskurs zum 31.12.2024: 1 Euro = 21,5504 MXN
10) Stichtagskurs zum 31.12.2024: 1 Euro = 26.377,00 VND
11) Stichtagskurs zum 31.12.2024: 1 Euro = 4,9743 RON
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 66.123 | 60.305 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 1.274 | 1.093 |
| 67.397 | 61.398 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten mit T€ 1.707 (Vorjahr T€ 2.124) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 64.416 (Vorjahr T€ 58.181) sonstige Forderungen.
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten T€ 2 (Vorjahr T€ 0) gegenüber der Aktionärin ERWO Holding AG.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu maximal einem Jahr. In Bezug auf die o.g. sonstigen Forderungen wird jedoch grundsätzlich von einer de facto wirtschaftlich längeren Laufzeit ausgegangen.
Unter liquiden Mitteln weisen wir den Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten aus.
Latente Steuern sind nach § 274 Abs. 1 Satz 1 HGB anzusetzen, wenn sich insgesamt ein Überhang der passiven latenten Steuern über die aktiven latenten Steuern ergibt. Bezüglich des Überhangs der aktiven über die passiven latenten Steuern besteht gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Aktivierungswahlrecht. Die Gesellschaft hat von einer Bilanzierung des sich insgesamt ergebenden Aktivüberhangs keinen Gebrauch gemacht.
Die aktiven Steuerlatenzen beruhen insbesondere auf temporären Differenzen aus der Bewertung der Pensions- und sonstigen Rückstellungen sowie steuerlichen Verlustvorträgen. Passive Steuerlatenzen existieren nicht.
Das gezeichnete Kapital der HOFTEX GROUP AG beträgt € 13.919.988,69 und ist eingeteilt in 5.444.800 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je rund € 2,56.
Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, hat uns am 8. April 2002 mitgeteilt, dass sie mit über 75 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist. Aktuell hält die ERWO Holding AG 84,79 % der Stimmrechtsanteile.
Die Axxion S.A., Munsbach (Luxemburg), hat uns am 10. März 2005 mitgeteilt, dass sie mit über 5 % am Grundkapital unserer Gesellschaft beteiligt ist.
Die Kapitalrücklage der HOFTEX GROUP AG beträgt T€ 41.158. Sie beinhaltet nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB das Ausgabeaufgeld von T€ 2.199 aus der im Jahr 2008 durchgeführten Kapitalerhöhung, sowie Einlagen der Gesellschafter nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB.
Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12. Juli 2024 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 11. Juli 2029 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals, um insgesamt bis zu T€ 5.000 zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann. Von der Ermächtigung, das Grundkapital zu erhöhen, wurde bisher kein Gebrauch gemacht.
Die Gewinnrücklagen haben sich wie folgt entwickelt:
| T€ | |
|---|---|
| 2024 | |
| --- | --- |
| Vortrag 1.1. | 60.715 |
| Einstellung gemäß § 58 Abs. 3 AktG durch die Hauptversammlung | 0 |
| Einstellung gemäß § 58 Abs. 2 AktG durch Vorstand und Aufsichtsrat | 0 |
| Stand 31.12. | 60.715 |
Der Bilanzverlust ermittelt sich wie folgt:
| 2024 | 2023 | |
|---|---|---|
| Bilanzverlust 1.1. | -2.888 | -903 |
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen gemäß § 58 Abs. 3 AktG durch die Hauptversammlung | 0 | 0 |
| Dividendenzahlung | 0 | 0 |
| Verlustvortrag | -2.888 | -903 |
| Jahresüberschuss (Vorjahr: Jahresfehlbetrag) | 437 | -1.985 |
| Bilanzverlust 31.12. | -2.451 | -2.888 |
Teile des grundsätzlich frei verfügbaren Eigenkapitals unterliegen der Ausschüttungssperre. Der Gesamtbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt T€ 23 (Vorjahr T€ 34) und resultiert aus dem Unterschiedsbetrag, der sich bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen zwischen der sieben- und zehnjährigen Durchschnittsbetrachtung ergibt.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 5.227 | 5.655 |
| Sonstige Rückstellungen | 673 | 604 |
| 5.900 | 6.259 |
In den Sonstigen Rückstellungen sind im Wesentlichen Beträge für Rechts- und Beratungskosten sowie Verpflichtungen aus dem Personalbereich enthalten.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 29.487 | 27.125 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 231 | 189 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 10.560 | 10.521 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 33 | 43 |
| davon aus Steuern | (25) | (30) |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | (0) | (0) |
| 40.311 | 37.878 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit T€ 463 (Vorjahr T€ 288) Lieferungen und Leistungen sowie mit T€ 10.097 (Vorjahr T€ 10.233) sonstige Verbindlichkeiten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten T€ 0 (Vorjahr T€ 153) gegenüber der Aktionärin ERWO Holding AG.
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Restlaufzeit | bis 1 Jahr | > 1 bis 5 Jahre | mehr als 5 Jahre | bis 1 Jahr | > 1 bis 5 Jahre | mehr als 5 Jahre |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 29.487 | 0 | 0 | 9.000 | 18.125 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 231 | 0 | 0 | 189 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 10.560 | 0 | 0 | 10.521 | 0 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 33 | 0 | 0 | 43 | 0 | 0 |
| davon aus Steuern | (25) | (0) | (0) | (30) | (0) | (0) |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | (0) | (0) | (0) | (0) | (0) | (0) |
| 40.311 | 0 | 0 | 19.753 | 18.125 | 0 |
Die HOFTEX GROUP AG und ihre Tochtergesellschaften bilden gegenüber den kreditgebenden Banken einen gesamtschuldnerischen Haftungsverbund gemäß § 421 BGB. D.h. grundsätzlich haftet jede einzelne Gesellschaft bis zur vollen Höhe des Gesamtbetrags. Der Kreditrahmen des Konsortialkreditvertrags beläuft sich auf insgesamt T€ 42.625 (Vorjahr: T€ 46.625). Er ist zum Abschlussstichtag mit T€ 28.125 (Vorjahr T€ 27.125) in Anspruch genommen. Der bestehende Konsortialkreditvertrag hat eine Laufzeit bis 16.12.2025 und wird damit im kurzfristigen Bereich ausgewiesen.
Am 16.04.2025 wurde eine Vereinbarung mit dem bestehenden Bankenkonsortium zur Verlängerung des Konsortialkreditvertrages bis 30.06.2028 und einem Gesamtvolumen von 43,5 Mio. EUR unterschrieben, die nachfolgend in einem Änderungsvertrag zum Konsortialkreditvertrag umgesetzt wird. Mit Umsetzung des Vertrags ist die Anschlussfinanzierung über den 15.12.2025 hinaus gesichert.
Die Position beinhaltet im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 40 (Vorjahr: T€ 15).
| 2024 | 2023 | |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 1.961 | 1.956 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 505 | 511 |
| davon für Altersversorgung | (108) | (120) |
| 2.466 | 2.467 |
Im Jahresdurchschnitt waren beschäftigt:
| 2024 | 2023 | |
|---|---|---|
| gewerbliche Arbeitnehmer | 1 | 1 |
| Angestellte | 36 | 36 |
| 37 | 37 |
Darüber hinaus beschäftigte die Gesellschaft einen (Vorjahr: 1) Auszubildenden.
Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden Personal-, Miet- und sonstige Kosten T€ 658 (Vorjahr T€ 688), Beratungs- und Jahresabschlusskosten T€ 424 (Vorjahr T€ 357), Reparaturen und Wartungsverträge T€ 421 (Vorjahr T€ 328), Lizenzgebühren T€ 553 (Vorjahr T€ 420), Bankgebühren T€ 21 (Vorjahr T€ 10), sonstige Aufwendungen T€ 11 (Vorjahr T€ 94) sowie sonstige Unternehmens- und Verwaltungskosten T€ 564 (Vorjahr T€ 645) ausgewiesen.
| 2024 | 2023 | |
|---|---|---|
| Erträge aus Steuerumlagen an verbundene Unternehmen (Organgesellschaften) | 1.233 | 1.483 |
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen mit verbundenen Unternehmen | 2.423 | 2.665 |
| Aufwendungen aus Verlustübernahmen von verbundenen Unternehmen | -2.763 | -7.957 |
| 893 | -3.809 |
Die Erträge aus Steuerumlagen beinhalten die jeweils abgeführte Steuerlast derjenigen Tochtergesellschaften, die über teils mehrstufige Gewinnabführungsverträge mit der HTG AG verbunden sind und ein positives Jahresergebnis erzielen. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen beinhalten das jeweils abgeführte Jahresergebnis. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen die aufgrund von Gewinnabführungsverträgen übernommenen Verlustausgleiche bei den Tochtergesellschaften.
| 2024 | 2023 | |
|---|---|---|
| Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 9 | 236 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (9) | (236) |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 3.119 | 2.443 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (2.658) | (2.043) |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -2.156 | -1.992 |
| davon an verbundene Unternehmen | (-22) | (-21) |
| 972 | 687 |
Im Zinsergebnis sind Aufwendungen aus der Aufzinsung von Pensionsrückstellungen sowie Aufwendungen infolge von Änderungen des Marktzinssatzes erfasst. Hierbei handelt es sich um den Nettoaufwand nach Verrechnung mit Erträgen aus der Vermögensanlage in Versicherungsansprüchen. Die dort angelegten Vermögenswerte dienen ausschließlich der Erfüllung von Verpflichtungen aus der Altersversorgung im Rahmen von Gehaltsumwandlungen sowie für eine übernommene Einzelzusage; sie sind dem Zugriff übriger Gläubiger entzogen. Nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Vermögenserträge von T€ 0 (Vorjahr T€ 1) mit den Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von T€ 109 (Vorjahr T€ 111) verrechnet.
Die Aufwendungen für Bezüge des Aufsichtsrats betragen in der HOFTEX GROUP AG insgesamt T€ 121 (Vorjahr T€ 90).
Die Bezüge für frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebenen betragen T€ 301 (Vorjahr T€ 319). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und deren Hinterbliebenen sind T€ 2.857 (Vorjahr T€ 3.042) zurückgestellt.
Gegenüber einem verbundenen Unternehmen bestehen Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietvertrag in Höhe von T€ 180 p.a. Der Mietvertrag ist unbefristet. Darüber hinaus bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von T€ 86 (Vorjahr T€ 24), die sich aus Bestellobligen ergeben.
Wesentliche nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte bestehen nicht.
Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken von variabel verzinslichen langfristigen Bankverbindlichkeiten wurden zwei Zinsswaps mit Floor abgeschlossen, um das Risiko aus künftigen Zinssteigerungen zu begrenzen. Sie stehen in Sicherungsbeziehungen (Mikro-Hedge) zu den bilanzierten Darlehen. Die Sicherungsgeschäfte bilden deckungsgleich die Merkmale der originären Finanzgeschäfte ab. Die korrespondierenden Aufwendungen und Erträge werden saldiert im Zinsaufwand erfasst.
Für die von der Gesellschaft aktuell abgeschlossenen Zinssicherungsgeschäfte ergeben sich zum 31. Dezember 2024 folgende, ausschließlich positive, beizulegende Zeitwerte:
| Nominalbetrag | Fälligkeit | Beizulegender Zeitwert | Zins |
|---|---|---|---|
| Mio. EUR 5,6 | 16.12.2025 | TEUR 35 | 0,6800% |
| Mio. EUR 15,0 | 31.12.2026 | TEUR 99 | 1,7500% |
Die Zeitwerte der Zinsbegrenzungsgeschäfte werden von den Kontrahentenbanken anhand von anerkannten Berechnungsmodellen unter Zugrundelegung der jeweiligen Zinsstrukturkurve ermittelt.
Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers sind im Konzernabschluss der HOFTEX GROUP AG enthalten.
Tom Steger
Vorsitzender
Selbstständiger Rechtsanwalt
Nürnberg
Martin Steger
Stellv. Vorsitzender
Selbstständiger Immobilienkaufmann
Nürnberg
Klaus Steger
Im Ruhestand (ehem. Chief Executive Officer HOFTEX GROUP AG)
Nürnberg
(seit 12.07.2024)
Werner Berlet
Im Ruhestand (ehem. IT-Manager bei Elmotec Statomat GmbH)
Bad Homburg v.d. Höhe
(ausgeschieden zum 12.07.2024)
Renate Dempfle
Geschäftsführerin der Main Post GmbH
Augsburg
Johanna Falasa*
Kaufmännische Angestellte
Münchberg
Joseph Kronfli
Selbständiger Unternehmensberater
Hilden
Melanie Liebert
Selbstständige Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Augsburg
Carmen Teismann*
Laborangestellte
Schwarzenbach/Saale
Rasit Buzluhan*
Mitarbeiter Produktion
Hof
Wolfgang Schmidt*
Im Ruhestand (ehem. Vorsitzender Betriebsrat Tenowo Hof und Reichenbach)
Hof
(verstorben am 12.03.2024)
* von den Arbeitnehmern gewählt
Klaus Steger
Vorstandsvorsitzender, Chief Executive Officer
Nürnberg
(ausgeschieden zum 29.02.2024)
Manuela Spörl
Chief Financial Officer (bis 29.02.2024)
Chief Executive Officer (seit 01.03.2024)
Hof
Daniel Köster
Chief Financial Officer (ab 01.03.2024)
Vorstandsmitglied (seit 13.11.2023)
Schwaig
Die HOFTEX GROUP AG, Hof, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die ERWO Holding AG, Schwaig bei Nürnberg, ist das Mutterunternehmen, das den Konzernabschluss für den größten Kreis an verbundenen Unternehmen aufstellt. Die Konzernabschlüsse werden jeweils der das Unternehmensregister führenden Stelle in elektronischer Form zur Einstellung in das Unternehmensregister übermittelt.
Der Vorstand der HOFTEX GROUP AG hat nach § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen der HOFTEX GROUP AG zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2024 erstellt und dem Aufsichtsrat vorgelegt. Der Vorstand erklärt am Schluss des Berichts:
"Die Gesellschaft hat nach den Umständen, die dem Vorstand zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit dem herrschenden und mit diesem verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden, jeweils eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden nicht vorgenommen oder unterlassen."
Wir schlagen vor, den Bilanzverlust von € 2.450.700,28 auf neue Rechnung vorzutragen.
Hof/Saale, 2. Mai 2025
HOFTEX GROUP AG
Der Vorstand
| Manuela Spörl | Daniel Köster |
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