Annual / Quarterly Financial Statement • Oct 21, 2025
Annual / Quarterly Financial Statement
Open in ViewerOpens in native device viewer
AKTIVA
| Einzelposten Geschäftsjahr EUR |
Gesamt Geschäftsjahr EUR |
Einzelposten Vorjahr EUR |
Gesamt Vorjahr EUR |
|
|---|---|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | 6.577.196,17 | 11.572.702,99 | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 33.194,17 | 38.504,18 | ||
| II. Sachanlagen | 1,00 | 197,81 | ||
| III. Finanzanlagen | 6.544.001,00 | 11.534.001,00 | ||
| B. Umlaufvermögen | 55.932.322,54 | 53.089.414,28 | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 28.861.892,90 | 35.789.168,59 | ||
| IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 27.070.429,64 | 17.300.245,69 | ||
| Summe Aktiva | 62.509.518,71 | 64.662.117,27 |
PASSIVA
| Einzelposten Geschäftsjahr EUR |
Gesamt Geschäftsjahr EUR |
Einzelposten Vorjahr EUR |
Gesamt Vorjahr EUR |
|
|---|---|---|---|---|
| A. Eigenkapital | 23.013.398,80 | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 8.059.662,00 | 8.059.662,00 | ||
| II. Kapitalrücklage | 7.700.433,59 | 7.700.433,59 | ||
| III. Gewinnrücklagen | 810.124,10 | 810.124,10 | ||
| IV. Bilanzgewinn | 6.074.997,70 | 6.443.179,11 | ||
| B. Rückstellungen | 1.467.028,61 | 1.656.069,06 | ||
| I. Steuerrückstellungen | 5.976,00 | 472,00 | ||
| II. Sonstige Rückstellungen | 1.461.052,61 | 1.655.597,06 | ||
| C. Verbindlichkeiten | 38.397.272,71 | 39.992.649,41 | ||
| I. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 102.877,80 | 140.005,72 | ||
| II. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 37.478.283,74 | 39.561.097,83 | ||
| III. Sonstige Verbindlichkeiten | 816.111,17 | 291.545,86 | ||
| Summe Passiva | 62.509.518,71 | 64.662.117,27 |
der Funkwerk AG, Kölleda
für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024
Amtsgericht Jena
HR B 111457
A.ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss der Funkwerk AG, Kölleda, (Amtsgericht Jena, HR B 111457) wurde nach den §§ 242 ff., 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Gemäß den ergänzenden Vorschriften der Satzung hat die Gesellschaft einen Lagebericht aufgestellt.
Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren (§275 Abs. 2 HGB).
Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größen-abhängigen Erleichterungen des § 288 Abs. 1 HGB wurde im Anhang Gebrauch gemacht.
Die Aufstellung erfolgte unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach §252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
1.Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr abgeschrieben.
Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Ab-schreibungen. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung werden linear pro rata tem-poris über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis acht Jahren ab-geschrieben.
Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Vermögensgegenstände bis EUR 250,00 wer-den im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang behandelt. Vermögensgegenstände mit einem Wert zwischen EUR 250,00 und EUR 800,00 werden ins Anlagevermögen aufgenom-men und im Jahr des Zugangs vollständig abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit einem Wert von mehr als EUR 800,00 werden ins Anlagevermögen übernommen und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.
Sofern der beizulegende Wert der Sachanlagen zum Bilanzstichtag auf Grund einer dauernden Wertminderung unter dem Buchwert liegt, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen und gegebenenfalls die Restnutzungsdauer ange-passt.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraus-sichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertauf-holungen werden nur vorgenommen, soweit die Gründe dafür entfallen sind.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert oder bei voraussichtlich dau-ernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertaufholungen werden nur vorgenommen, soweit die Gründe dafür entfallen sind.
Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminde-rung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Wertaufholungen werden nur vorge-nommen, soweit die Gründe dafür entfallen sind.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nenn-wert angesetzt. Soweit notwendig, wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Für zweifel-hafte Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.
Aktive latente Steuern werden in der Höhe angesetzt, in der sie in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich zu Steuerentlastungen führen. Vom Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird Gebrauch gemacht.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennbetrag angesetzt.
Der rechnerische Wert der erworbenen eigenen Anteile wird in der Vorspalte offen vom Posten "gezeichnetes Kapital" abgesetzt. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem rechnerischen Wert und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile wurde zu den jeweiligen Erwerbszeitpunkten mit den frei verfügbaren Kapital-/Gewinnrücklagen verrechnet. Aufwendungen, die Anschaffungs-nebenkosten sind, wurden als Aufwand des Geschäftsjahres, in dem die eigenen Anteile erworben wurden, in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Ri-siken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei der
Ermittlung des Erfüllungsbetrags wurden Preis- und Kostensteigerungen soweit notwendig be-rücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten auch Verbindlich-keiten gegenüber Unternehmen, die als Tochterunternehmen in den Konzernabschluss der Hör-mann Holding GmbH & Co. KG, Kirchseeon, einbezogen werden.
Umsatzerlöse werden realisiert, wenn die Leistungen ausgeführt sind.
Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahrs sind unabhängig von den Zeitpunkten der entspre-chenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Alle vorhersehbaren Risiken und Ver-luste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, werden berücksichtigt. Gewinne werden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.
2.Grundlagen der Währungsumrechnung
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden bei Zugang mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Vermögensgegenstände und Schulden in fremder Währung werden zum Bilanzstichtag erfolgswirksam zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet, soweit deren Restlaufzeit ein Jahr oder weniger beträgt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden am Bilanzstichtag unterBeachtung des Anschaffungs-, Realisations- und Imparitätsprinzips zum historischen Kurs oderzum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
B.ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1.Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist in dem in der Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel dargestellt.
2.Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Rest-laufzeit von bis zu einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beruhen auf Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 806 (Vj. TEUR 827), Cashpooling in Höhe von TEUR 11.976 (Vj. TEUR 5.623), Darlehen in Höhe von TEUR 8.597 (Vj. TEUR 23.612), Ausschüttungen in Höhe von TEUR 6.400 (Vj. TEUR 1.500) und sonstigen Leistungen in Höhe von TEUR 649 (Vj. TEUR 250).
Zwischen der Hörmann Industries GmbH und den Funkwerk-Gesellschaften wurde im Jahr 2014 eine Factoring-Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geschlossen. Der Rahmen wird jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres neu festgelegt. Der Vertrag ist unbefristet geschlossen und hat eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende.
3.Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft vor Absetzung der eigenen Anteile beträgt EUR 8.101.241 und ist vollständig erbracht. Es setzt sich unter Berücksichtigung der eigenen Anteile aus 8.059.662 stimmrechtsberechtigten Aktien (Inhaberaktien) zusammen. Der rechneri-sche Wert der eigenen Anteile beträgt EUR 41.579 und wird offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der rechnerische Wert je Aktie beträgt EUR 1,00. Der Anteil der eigenen Anteile am Grundkapital beträgt damit 0,51 %. Der Erwerb erfolgte in den Jahren 2002 bis 2007 und wurde u.a. infolge der geplanten Aktienoptionsprogramme durchgeführt.
Genehmigtes Kapital
Der Vorstand wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 2. Juli 2024 ermächtigt, mit Zu-stimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 1. Juli 2029 durch Aus-gabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 4.050.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2024). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten oder einem oder mehreren nach § 53 Abs. 1 oder §53 b Abs. 1 oder Abs. 7 KWG zugelassenen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommenwerden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wurde jedoch
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszu-schließen,
−soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen,
−wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder vonBeteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs vonForderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden,
−wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 20 % des Grundkapitals nicht übersteigt undder Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet(§186 Abs. 3 Satz 4 AktG); bei der Ausnutzung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsaus-schluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund andererErmächtigungen nach oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.
Der Vorstand legt mit Zustimmung des Aufsichtsrats die Bedingungen der Aktienausgabe fest. Der Aufsichtsrat ist berechtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapital-erhöhung aus genehmigtem Kapital oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.
Eigene Anteile
Die Funkwerk AG, Kölleda, hat im Berichtsjahr keine eigenen Anteile erworben. Zum Bilanz-stichtag war der Bestand unverändert 41.579 Stück und hatte einen Anschaffungswert von TEUR 1.062. Die eigenen Aktien sind auf Depots bei zwei Banken verteilt.
Bilanzgewinn
In den Bilanzgewinn von TEUR 6.075 zum 31. Dezember 2024 ist ein Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von TEUR 398 einbezogen.
4.Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beruhen auf Lieferungen und Leis-tungen in Höhe von TEUR 406 (Vj. TEUR 427), Cashpooling in Höhe von TEUR 37.071 (Vj. TEUR 39.132) und sonstigen Leistungen in Höhe von TEUR 1 (Vj. TEUR 2).
C.ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR GUV
Erträge aus Beteiligungen
Im Berichtsjahr wurden Erträge aus Beteiligungen in Höhe von TEUR 6.400 generiert (Vj. TEUR 1.500).
D.SONSTIGE ANGABEN
1.Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen
a)Haftungsverhältnisse
Als Haftungsverhältnisse gemäß § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB werden vermerkt:
Am 30. September 2013 hat die Funkwerk AG eine unbefristete Patronatserklärung zur Absiche-rung eventueller finanzieller Verpflichtungen gegenüber der Funkwerk Systems GmbH, Kölleda, (ehemals Funkwerk Information Technologies Karlsfeld GmbH, Karlsfeld) abgegeben.
Am 3./5. Juni 2024 sowie am 23. Januar 2025 hat die Funkwerk AG eine befristete Patronatser-klärung bis zum 30. April 2026 mit einem Maximalbetrag von EUR 2,0 Mio. zur Erfüllung von fälligen Verbindlichkeiten gegenüber der Funkwerk Security Solutions GmbH, Nürnberg, abge-geben.
b)Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
2.Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 10 Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt.
3.Konzernzugehörigkeit
Die Funkwerk AG, Kölleda, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konsolidierungskreis auf. Die Bekanntmachung erfolgt elektronisch im Unternehmensregister.
Kölleda, den 15. April 2025
Funkwerk AG
Der Vorstand
Kerstin Schreiber Dr. Falk Herrmann
Kölleda, den 15. April 2025
gez. Kerstin Schreiber gez. Falk Herrmann
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 19. März 2025
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.