Regulatory Filings • Oct 21, 2025
Regulatory Filings
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Die Covestro AG mit dem Sitz in Leverkusen macht für die
| ― | Covestro Films GmbH |
| ― | Covestro Invest GmbH |
| ― | Covestro Vermittlung GmbH |
| ― | Covestro Second Real Estate GmbH |
| ― | Covestro First Real Estate GmbH |
(jede von Ihnen nachfolgend als „Gesellschaft“ bezeichnet) bekannt:
Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils innerhalb des laufenden Geschäftsjahres der Gesellschaft folgendes beschlossen:
„Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr 2025 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.“
Die Gesellschaften werden in den Konzernabschluss der Covestro AG, Leverkusen, zum 31.12.2025 einbezogen, welcher im Unternehmensregister veröffentlicht wird. Es bestehen mittelbare oder unmittelbare Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der Covestro AG, die jeweils eine Verlustübernahmeverpflichtung nach § 302 AktG (analog) zum Inhalt haben.
Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr 2025.
Leverkusen, im August 2025
Covestro AG
Der Vorstand
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