Annual / Quarterly Financial Statement • Oct 29, 2025
Annual / Quarterly Financial Statement
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| A k t i v a | |||
|---|---|---|---|
| Stand | Stand | ||
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
| EUR | EUR | EUR | |
| A. Anlagevermögen | |||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 198.913,00 | 1.478.438,00 | |
| II. Sachanlagen | 379.249,00 | 440.849,00 | |
| III. Finanzanlagen | 53.137.349,05 | 54.117.348,05 | |
| 53.715.511,05 | 56.036.635,05 | ||
| B. Umlaufvermögen | |||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 48.101.692,34 | 41.238.479,10 | |
| II. Guthaben bei Kreditinstituten | 4.482.315,38 | 5.289.079,14 | |
| 52.584.007,72 | 46.527.558,24 | ||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 147.926,39 | 217.860,54 | |
| D. Aktive latente Steuern | 38.678,70 | 412.016,70 | |
| 106.486.123,86 | 103.194.070,53 |
| P a s s i v a | |||
|---|---|---|---|
| Stand | Stand | ||
| 31.12.2024 | 31.12.2023 | ||
| EUR | EUR | EUR | |
| A. Eigenkapital | |||
| I. Gezeichnetes Kapital | 25.000.000,55 | 25.000.000,55 | |
| II. Kapitalrücklage | 50.637.085,25 | 50.637.085,25 | |
| III. Gewinnrücklagen | |||
| gesetzliche Rücklage | 585.994,84 | 585.994,84 | |
| IV. Bilanzverlust | -34.084.416,22 | -25.644.157,17 | |
| 42.138.664,42 | 50.578.923,47 | ||
| B. Rückstellungen | 2.041.225,20 | 1.785.735,08 | |
| C. Verbindlichkeiten | 62.267.555,54 | 50.385.045,31 | |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 32.349,97 | |
| E. Passive latente Steuern | 38.678,70 | 412.016,70 | |
| 106.486.123,86 | 103.194.070,53 |
Amtsgericht: Offenbach am Main
Handelsregisternummer: HRB 50187
A. Allgemeine Angaben
1. Rechnungslegungsgrundsätze
Der Jahresabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt nach den Vorschriften der §§ 266 ff. HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß den §§ 266 Abs. 1 Satz 3, 274, 276 Satz 1 HGB wurden nicht in Anspruch genommen. Ansonsten wurden Erleichterungsvorschriften des §R 288 Abs. 1 HGB in Anspruch genommen.
2. Going Concern Prämisse
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung gem. § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Wir weisen darauf hin, dass sich die Unternehmensgruppe in einer Sanierungssituation befindet. Die DVS TECHNOLOGY AG haftet als Sicherungsgeber für Tochtergesellschaften der DVS-Gruppe, im Rahmen von Bürgschaften und Patronaten sowie Gewährleistungen. Wir verweisen hierzu auf den Abschnitt „F. 3. Haftungsverhältnisse“ in diesem Anhang. In diesem Zusammenhang ist die DVS TECHNOLOGY AG mittelbar den Risiken aus der Liquiditäts- und Ertragssituation der Tochtergesellschaften bzw. der DVS-Gruppe ausgesetzt. Im Zuge der angespannten Liquiditäts- und Ertragssituation der DVS-Gruppe im Jahr 2023 hat die DVS TECHNOLOGY AG ihre Betriebsmittel-Finanzierung (sog. Club-Deal), sowie die Verträge mit den Avalkreditgebern mit Datum vom 27. Oktober 2023 neu ausgehandelt. Der Kreditrahmen über die Betriebsmittelfinanzierung ist mit Mio. EUR 70,0 unverändert zur alten Vereinbarung. Die Avalkreditlinie beläuft sich auf Mio. EUR 70,3. Die neue Vereinbarung hat eine Laufzeit bis zum 30. Dezember 2026. Eine vorzeitige Kündigung durch die Banken bzw. Avalkreditgeber kann z.B. dann erfolgen, wenn die im Vertrag benannten Finanzkennzahlen, wie z.B. ein sog. Mindest-EBITDA nicht eingehalten werden. Die einzuhaltenden Finanzkennzahlen sind sämtlich auf die Zahlen des Konzernes der DVS TECHNOLOGY AG bezogen. Zum 31. Dezember 2024 werden die Finanzkennzahlen auf Ebene des Konzernes erreicht, so dass eine Kündigung der Darlehens-und Avalkreditvereinbarung zum 31. Dezember 2024 aus diesem Grund ausscheidet. Die DVS-Gruppe befindet sich auf dem Sanierungspfad.
Im Jahr 2024 zeigte sich, dass der Konzern erwartungsgemäß einen Jahresfehlbetrag realisiert hat, der höher als geplant ausfiel. Das Jahresergebnis war weiterhin durch Restrukturierungsaufwendungen und hohen Zinsaufwand belastet. Die Restrukurierungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen ungeplante Aufwendungen in zwei Bereichen. Zum einen wurden abweichend zum Sanierungsgutachten die Gesellschaften DVS Production GmbH und DVS Production South GmbH erfolgreich veräußert. Damit wurden jahrelange Verlustbringer beseitigt und die Gruppe auf ihre Kernaktivitäten fokussiert. Hinzu kam die in dieser Schärfe und Konsequenz nicht geplante Sanierungsmaßnahme bei der Tochtergesellschaft Buderus Schleiftechnik GmbH. Diese beinhaltete neben einem Personalabbau als Reaktion auf die gesunkene Nachfrage auch eine Optimierung der betrieblichen Prozesse. Das im Zuge des Neuabschlusses der Finanzierungsvereinbarung und der Vereinbarung zu den Avalkreditlinien erstellte IDW S6 Gutachten für die DVS-Gruppe der Planjahre 2023 bis 2026 sowie das Update dieses Gutachtens im Oktober 2024 anlässlich des Verkaufs der beiden Produktionsgesellschaften bescheinigen generell die Zukunfts- und Sanierungsfähigkeit der DVS-Gruppe. Das Gutachten und dessen Update bestätigen ebenso das zugrundeliegende Turnaround Konzept, welches aufzeigt, dass die DVS TECHNOLOGY AG und die DVS-Gruppe künftig in der Lage sein werden, vor dem Hintergrund der am 27. Oktober 2023 abgeschlossenen neuen Finanzierungsvereinbarung, ihren finanziellen Verpflichtungen vollumfänglich innerhalb der Planjahre nachzukommen. Auf Basis der Planungsrechnung besteht eine positive Fortbestehensprognose.
Das Konzernquartalsergebnis sowie die Konzernliquidität am Ende des ersten Quartals des Geschäftsjahres 2025 liegen über den Erwartungen.
Der Jahresabschluss wurde daher unter der Prämisse der Unternehmensfortführung aufgestellt.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind die handelsrechtlichen Bestimmungen maßgeblich. Über die angewandten Bewertungsmethoden berichten wir nachstehend.
2. Anlagevermögen
Gemäß dem Wahlrecht nach § 248 Abs. 2 S. 1 HGB wurden selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände aktiviert. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände beinhalten die Aktivierung von Entwicklungskosten mit ihren Herstellkosten. Sie umfassen alle dem Entwicklungsprozess direkt Zurechenbaren Einzel- und Gemeinkosten. Kosten nach § 255 der allgemeinen Verwaltung sowie angemessene Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige Soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung wurden nicht aktiviert. Ebenso wurden keine Zinsen, die auf den Herstellungszeitraum entfallen, aktiviert. Die Abschreibung erfolgt linear ab Betriebsbereitschaft über 5 Jahre gem. § 253 Abs. 3 S. 3 HGB. Entwicklungskosten fielen im Berichtsjahr nicht mehr an.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und das abnutzbare Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 € werden sofort abgeschrie- ben. Die Nutzungsdauer der in den immateriellen Vermögensgegenständen ausgewiesenen entgeltlich erworbenen Vermögensgegenstände liegt bei fünf Jahren. Die Nutzungsdauer der im Sachanlagevermögen ausgewiesenen Vermögensgegenstände liegt zwischen drei und zwanzig Jahren. Fremdkapitalzinsen, die im Herstellungszeitraum auf deren Finanzierung entfallen, werden nicht einbezogen.
Anteile an verbundenen Unternehmen, sowie die Wertpapiere des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert.
3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihren Nominalbeträgen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
4. Guthaben bei Kreditinstituten
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert bewertet.
5. Aktive und passive latente Steuern
Aktive und passive latente Steuern werden für zu erwartende Steuerminderungen und für zu erwartende Steuermehrbelastungen nachfolgender Geschäftsjahre angesetzt, sofern sie aus unterschiedlichen Wertansätzen einzelner Bilanzposten resultieren. Grundsätzlich können sich diese Bewertungsunterschiede zwischen der nationalen Steuerbilanz und der nationalen Handelsbilanz Sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen ergeben. Zudem wurden aktive latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge aktiviert. Buchungen latenter Steuern erfolgen unter Ansatz des Steuersatzes für Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer pauschal mit 30%.
6. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen werden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbeträgen angesetzt.
7. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag passiviert.
C. Erläuterungen zur Bilanz
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Der selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstand DVS Digital wurde im Berichtsjahr zum Buchwert von TEUR 1.177 an die DVS Service GmbH veräußert.
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen die Salden der Verrechnungskonten und Darlehen. Die Ansprüche resultieren aus erbrachten Leistungen bzw. Darlehen zur Abdeckung des Finanzierungsbedarfes. Die im Jahr 2022 vorgenommene Abwertung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen um TEUR 2.490 wurde im Jahr 2024 zurückgenommen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen haben in Höhe von TEUR 47.935 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr (i.Vj. TEUR 40.932). Von den Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen TEUR 37.557 (i.Vj. TEUR 32.579) auf Darlehensgewährungen und TEUR 10.378 (i.Vj. TEUR 3.353) auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zinsforderungen.
3. Aktive latente Steuern
Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen in Bezug auf die selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenstände. Im Berichtsjahr wurde das Wahlrecht nach § 2744 Nr. 4 HGB genutzt und es wurden latente Steuern gebucht. Für die aktivierten Entwicklungskosten bei den selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens mussten passiven latenten Steuern in Höhe von TEUR 39 gebildet werden. Die passiven latenten Steuern wurden mit einem pauschalen Steuersatz in Höhe von 30% bewertet. Da auf Grund der bestehenden steuerlichen Verlustvorträge nicht mit einer Inanspruchnahme der latenten Steuern zu rechnen ist, wurden in gleicher Höhe aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen aktiviert. Es wurde zudem das Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB genutzt und die Steuern wurden unverrechnet aktivisch und passivisch angesetzt.
4. Eigenkapital
Das Grundkapital ist Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 in 9.677.413 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt und beträgt 25.000.000,55 €. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 31. August 2021 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.08.2026 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 12.499.998,99 € gegen Bar- und/oder Sacheinlage zu erhöhen, wobei die neuen Aktien grundsätzlich den Aktionären zum Bezug anzubieten sind (Genehmigtes Kapital 2021/l). Der Gesamtbetrag, der gemäß § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungssperre unterliegt, beträgt TEUR 129 (i.Vj. TEUR 1.373) und resultiert aus der Aktivierung selbstgeschaffener immaterieller Vermögensgegenstände, dem Aktivüberhang latenter Steuern abzüglich der gebildeten passiven Steuerlatenz im Hinblick auf die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände.
5. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeit:
| bis 1 Jahr | über 1 Jahr | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| Verbindlichkeiten | 12.292.467,00 | 49.975.088,54 | 62.267.555,54 |
| (Vorjahr) | (3.895.010,27) | (46.490.035,04) | (50.385.045,31) |
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren bestehen nicht.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betragen 42.603 TEUR (i.Vj. 36.490 TEUR). Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten resultieren vollständig aus Konsortialdarlehen. Bezüglich der Haftung aus dem Konsortialdarlehensvertrag verweisen wir auf den Abschnitt Haftungsverhältnisse in diesem Anhang. Nach Änderung der Betriebsmittel-Finanzierung mit Vertrag vom 27. Oktober 2023 sind die Darlehen am 30. Dezember 2026 fällig.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 140 (i. Vj. TEUR 56) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, mit TEUR 126 (i.Vj. TEUR 31) Zinsen sowie mit TEUR 7.504 (i.Vj. TEUR 2.675) Darlehen.
6. Passive latente Steuern
Wir verweisen auf die Ausführungen zu aktiven latenten Steuern. Die passiven latenten Steuern entwickelten sich wie folgt:
| Stand am 01.01.2024 (01.01.2023) | Zugang | Abgang | Gesamt 31.12.2024 (31.12.2023) | |
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Passive latente Steuern | 412.016,70 | 0,00 | 373.338,00 | 38.678,70 |
| (Passive latente Steuern Vorjahr) | (542.039,73) | (0,00) | (130.023,03) | (412.016,70) |
D. Sonstige Angaben 1. Angaben nach § 285 Nr. 3a HGB: sonstige finanzielle Verpflichtungen
Im Zusammenhang mit der Einbringung des operativen Geschäftes in die DISKUS WERKE Schleiftechnik GmbH, Dietzenbach gemäß Vertrag vom 30. Juni 1992 hat die DISKUS WERKE Schleiftechnik GmbH die im Außenverhältnis primär verpflichtete DVS TECHNOLOGY AG im Innenverhältnis von allen Verpflichtungen aus der betrieblichen Altersversorgung der vor dem 30. Juni 1992 ausgeschiedenen Mitarbeiter der DVS TECHNOLOGY AG ffreigestellt. Die im Außenverhältnis bei dee DVS TECHNOLOGY AG vveerbliebene Primärverpflichtung hat den Charakter einer Eventualverbindlichkeit. Der Barwert dieser Pensionsverpflichtung beträgt zum 31. Dezember 2024 241 T€ (i.Vj. 274 T6).
Die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen stellen sich wie folgt dar:
| bis 1 Jahr | über 1 Jahr | Gesamt | |
|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | |
| Mietverpflichtungen | 1.122.000,00 | 14.586.000,00 | 15.708.000,00 |
| (Vorjahr) | (1.122.000,00) | (8.976.000,00) | (10.098.000,00) |
| Maschinenleasing | 285.557,29 | 17.039,47 | 302.596,76 |
| (Vorjahr) | (145.819,20) | (176.519,74) | (322.338,94) |
| Leasing übrige (insbesondere PKW Leasing) | 372.808,92 | 413.499,20 | 786.308,12 |
| (Vorjahr) | (97.969,09) | (87.891,30) | (185.860,39) |
| Summe | 1.780.366,21 | 15.016.538,67 | 16.796.904,88 |
| (Vorjahr) | (1.365.788,29) | (9.240.411,04) | (10.606.199,33) |
2. Angaben nach § 285 Nr. 7 HGB. Anzahl der durchschnittlich Beschäftigten
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 34 (i.Vj.: 36). Zudem wurden im Berichtsjahr zwei Vorstände (i.Vj.: drei) beschäftigt. Auszubildende gab es im Geschäftsjahr keine (i.Vj. ein Auszubildender).
3. Angaben nach § 251 HGB und § 285 Nr. 27 HGB: Haftungsverhältnisse und Gründe für die Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme
Bei der DVS TECHNOLOGY AG bestehen Bürgschaftsverhältnisse (TEUR 32.733; .Vj. TEUR 48.146) und Gewährleistungsverträge (TEUR 45.638; i.Vj. TEUR 64.775). Sämtliche Haftungsverhältnisse bestehen gegenüber verbundenen Unternehmen.
Die DVS TECHNOLOGY AG hat dabei an drei Tochtergesellschaften betragsmäßig und zeitlich begrenzte Patronatserklärungen abgegeben. Danach hat sich die DVS TECHNOLOGY AG verpflichtet, die jeweilige Tochtergesellschaft finanziell so auszustatten, dass die Tochtergesellschaft jederzeit in der Lage ist, ihre Verbindlichkeiten fristgerecht zu erfüllen. Zum 31. Dezember 2024 sind die FinanzierungszZusagen erfüllt worden. Auf Basis der Unternehmensplanung bis zum Ende des Sanierungszeitraums (31. Dezember 2026) weisen drei Gesellschaften einen weiteren Finanzierungsbedarf von bis zu TEUR 2.400 auf. Zur Abdeckung dieses möglichen Finanzierungsbedarfs hat die DVS Technologyzg GmbH als direktes Mutterunternehmen den beiden Tochtergesellschaften Darlehenslinien eingeräumt, die diese bis zum Ende des Sanierungszeitraums jederzeit in Anspruch nehmen können. Die Liquiditätsplanung der beiden Gesellschaften für die kommenden Jahre lässt aber nicht erwarten, dass es zu Forderungsausfällen kommen wird.
In den Bürgschaftsverhältnissen bestehen Bürgschaftsverhältnisse für eine gesamtschuldnerische Bürgschaftsverpflichtung gegenüber den Finanzierungspartnern des Bankenkonsortiums bezüglich des Konsortialdarlehens die eine gesamtschuldnerische Mithaftung für Konsortialdarlehensaufnahmen von Tochtergesellschaften betreffen. Diese belaufen sich auf TEUR 24.781 (i.Vj. TEUR 25.611). Gemäß dem mit den Konsortialbanken und Avalkreditgebern geschlossenen Sicherheitenpoolvertrag vom 27. Oktober 2023 hat die DVS TECHNOLOGY AG hierfür und für eigene Bankverbindlichkeiten aus dem Konsortialdarlehensvertrag (Stand zum 31. Dezember 2024: TEUR 42.603) sämtliche Forderungen aus Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Stand zum 31. Dezember 2024: TEUR 47.935) und sämtliche Flüssigen Mittel (Stand zum 31. Dezember 2024: TEUR 4.482) zur Sicherheit abgetreten oder verpfändet. Die Bürgschaftsverpflichtung enthält eine „Limitation Language“, die bezweckt, dass im Falle einer Haftungsinanspruchnahme die Kapitalerhaltungsvorschriften der me 30 und 31 GmbHG eingehalten werden.
Der Vorstand der Gesellschaft geht aufgrund der aktuellen Planung davon aus, dass eine Inanspruchnahme der abgegebenen Gewährleistungen nicht stattfinden wird.
Weiterhin bestehen Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB aufgrund der Mithaftung für Verpflichtungen Dritter. Die DVS Technology AG haftet gegenüber der Commerzreal für Verbindlichkeit der Pittler Maschinenfabrik AG aus dem Mietkaufvertrag betreffend die an MIC Production GmbH vermieteten Maschinen. Das Haftungsvolumen per 31.12.24 beträgt TEUR 4.108. Bisher hat die MIC Production GmbH ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der Pittler AG erfüllt, so dass wir aktuell nicht mit einer Inanspruchnahme rechnen. Sollten sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der MIC Production aufgrund der Schwäche der Automobilbranche verschlechtern, kann eine Inanspruchnahme für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
5. Abhängigkeitsbericht
Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften und Maßnahmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen oder die Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt worden.
Dietzenbach, den 27. Mai 2025
Vorstand der DVS TECHNOLOGY AG
*Rolf Rickmeyer
Uwe Rohfleisch*
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde am 27. Mai 2025 festgestellt.
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