Governance Information • Dec 3, 2025
Governance Information
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In dieser Erklärung berichten der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin, der SCHOTT Pharma Management AG (nachfolgend der Vorstand) und der Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA mit Sitz in Mainz für das am 30. September 2025 beendete Geschäftsjahr 2025 (nachfolgend das Berichtsjahr) gemäß §§ 289f, 315d HGB und gemäß dem Grundsatz 23 des am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger bekanntgemachten Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 (nachfolgend DCGK) über die Unternehmensführung (Corporate Governance) und nehmen dabei auch zu Empfehlungen und Anregungen des DCGK Stellung. Die SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA (nachfolgend SP AG & Co. KGaA oder die Gesellschaft) ist seit dem 28. September 2023 börsennotiert.
Gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB ist die Prüfung der Erklärung zur Unternehmensführung durch den Abschlussprüfer darauf beschränkt, ob die gesetzlich geforderten Angaben gemacht wurden.
Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Die nach dem Gesetz für die KGaA vorgesehenen Organe sind die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat und die persönlich haftende Gesellschafterin. Alleinige persönlich haftende Gesellschafterin der SP AG & Co. KGaA ist die SCHOTT Pharma Management AG (nachfolgend SP Management AG). Sämtliche Aktien der SP Management AG werden von der SCHOTT Glaswerke Beteiligungs- und Export GmbH (nachfolgend SGBE), einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der SCHOTT AG sowie mittelbar der Carl-Zeiss-Stiftung, gehalten. Die SGBE hält derzeit 77% der Kommanditaktien der Gesellschaft.
Bei einer KGaA handelt es sich in ihrer rechtlichen Ausgestaltung um eine Mischform aus Aktiengesellschaft (AG) und Kommanditgesellschaft. Das Aktiengesetz schreibt für Aktiengesellschaften und für Kommanditgesellschaften auf Aktien ein duales Führungssystem mit einem Geschäftsleitungsorgan und einem Aufsichtsrat vor. Die Geschäftsführung einer KGaA obliegt einem oder mehreren persönlich haftenden Gesellschaftern. Die SP Management AG ist die alleinige persönlich haftende Gesellschafterin. Im Falle einer Aktiengesellschaft als persönlich haftender Gesellschafterin nimmt der Vorstand für diese die Geschäftsleitung der KGaA wahr. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie vom Aufsichtsrat der SP Management AG beraten und überwacht. Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Organe sind jeweils gesetzlich festgelegt und streng voneinander getrennt.
Die Kompetenzen der Organe der Gesellschaft ergeben sich aus Gesetz, den Satzungen und den Geschäftsordnungen. Die Satzung der Gesellschaft ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.schottpharma.com im Bereich "Governance" zugänglich. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der Gesellschaft ist unter https://www.schott-pharma.com im Bereich "Governance" zugänglich.
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Der persönlich haftenden Gesellschafterin, der SP Management AG, obliegt die Unternehmensleitung und -führung der Gesellschaft. Da die persönlich haftende Gesellschafterin eine Aktiengesellschaft ist, verfügt diese ihrerseits über drei Gesellschaftsorgane: den Vorstand, den Aufsichtsrat der SP Management AG sowie die Hauptversammlung der SP Management AG.
Die der SP Management AG obliegende Unternehmensführung wird durch den Vorstand ausgeübt, der die Geschäfte in eigener Verantwortung führt und sein Handeln und seine Entscheidungen am Unternehmensinteresse ausrichtet. Dabei ist er der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts verpflichtet. Er ist verantwortlich für die Gesamtstrategie, die Unternehmensplanung und die Geschäftsorganisation.
Nach der Satzung der SP Management AG besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Während des gesamten Geschäftsjahres 2025 sowie zum 30. September 2025 setzte sich der Vorstand aus zwei Mitgliedern zusammen, vom 1. Oktober 2024 bis zum 31. Juli 2025 waren dies Herr Andreas Reisse (Vorsitzender) und Frau Dr. Almuth Steinkühler, vom 1. August 2025 bis zum 30. September 2025 und darüber hinaus Herr Andreas Reisse (Vorsitzender) und Herr Reinhard Mayer.
Herr Andreas Reisse wurde im Juli 2022 erstmalig vom Aufsichtsrat der SP Management AG bestellt. Sein Mandat wurde im Februar 2025 bis zum 30. April 2026 verlängert. Herr Reinhard Mayer wurde im Juni 2025 erstmalig vom Aufsichtsrat bestellt. Die derzeitige Bestelldauer endet für ihn am 31. Juli 2028. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
Die Mitglieder des Vorstands werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.schott-pharma.com/de im Bereich "Investor Relations" im Abschnitt "Governance", Unterabschnitt "Unternehmensführung & Organe" vorgestellt.
Angaben zu Mandaten der Vorstandsmitglieder bei konzerninternen sowie konzernexternen börsennotierten und nichtbörsennotierten Unternehmen finden sich im Konzernanhang.
Erstbestellungen von Vorstandsmitgliedern erfolgen im Einklang mit der Empfehlung B.3 DCGK für längstens drei Jahre. Angaben zur Diversität des Vorstands finden sich in dem Abschnitt "Diversitätskonzept und Zielgrößen" auf S. 10.
Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft nach Gesetz, den Satzungen der Gesellschaft und der SP Management AG sowie nach der vom Aufsichtsrat der SP Management AG beschlossenen Geschäftsordnung für den Vorstand.
Die Geschäftsordnung regelt die Grundsätze der Zusammenarbeit sowohl innerhalb des Vorstands als auch mit den Aufsichtsräten. Sie enthält außerdem den Geschäftsverteilungsplan, der die Ressortzuständigkeiten der einzelnen Vorstandsmitglieder festlegt. Danach verantwortet Herr Andreas Reisse unter anderem die Geschäftsbereiche "Drug Containment Solutions" und "Drug Delivery Systems" und die Ressorts "Research & Development/Global Engineering", "Human Resources" und "Strategie". Herr Reinhard Mayer verantwortet als Finanzvorstand unter anderem die Bereiche "Finance & Controlling", "Information Technology", "Internal Audit", "Mergers & Acquisitions", "Investor Relations" und "Sustainability" (Nachhaltigkeit).
Die Geschäftsordnung bestimmt, dass Vorstandssitzungen mindestens zweiwöchentlich stattfinden. Die Sitzungen und Beschlussfassungen des Vorstands werden vom Vorsitzenden des Vorstands geleitet. Er bestimmt die Reihenfolge, in der die Gegenstände der Tagesordnung behandelt werden, und die Art und Folge der Abstimmungen. Im Falle einer Verhinderung leitet ein von den anwesenden Mitgliedern des Vorstands bestimmtes Mitglied die Sitzung. Beschlüsse des Vorstands werden grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden des Vorstandes den Ausschlag, wenn dem Vorstand mehr als zwei Mitglieder angehören.
Die Mitglieder des Vorstandes tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung der Gesellschaft. Unbeschadet dieser Gesamtverantwortung des Vorstands handelt jedes Vorstandsmitglied in dem ihm zugewiesenen Ressort in eigener Verantwortung.

Die Mitglieder des Vorstands sind aber verpflichtet, sich laufend über wichtige Geschäftsvorgänge, Entwicklungen und Maßnahmen in ihren Ressorts zu unterrichten. Jedes Mitglied des Vorstands ist verpflichtet, bei schwerwiegenden Bedenken bezüglich einer Angelegenheit eines anderen Resorts eine Beschlussfassung des Gesamtvorstands herbeizuführen, wenn die Bedenken nicht durch eine Aussprache mit dem anderen Vorstandsmitglied behoben werden können. Die sachliche Koordination aller Geschäftsbereiche des Vorstands obliegt dem Vorsitzenden des Vorstands. Über in der Geschäftsordnung näher bestimmte Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und Tragweite beschließt der Gesamtvorstand.
Die Geschäftsordnung regelt für verschiedene Fälle von bestimmter Bedeutung, dass der Vorstand die Zustimmung des Aufsichtsrats der SP Management AG einzuholen hat. Zudem bestimmt sie Informationspflichten des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie dem Aufsichtsrat der SP Management AG.
Der Aufsichtsrat der SP Management AG, der nach der aktienrechtlichen Kompetenzordnung im Falle einer AG & Co. KGaA für die Bestellung der Vorstandsmitglieder zuständig ist, hat am 26. November 2023 entsprechend der Empfehlung B.5 DCGK eine Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands beschlossen. Danach sollen Mitglieder des Vorstands in der Regel nicht älter als 65 Jahre sein. Der Aufsichtsrat der SP Management AG wird diese Altersgrenze bei jeder Bestellung von Vorstandsmitgliedern berücksichtigen.
Als Aktiengesellschaft hat die SP Management AG als persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft einen eigenen Aufsichtsrat, der sich satzungsgemäß aus vier Mitgliedern zusammensetzt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind in ihren Entscheidungen unabhängig und nicht an Vorgaben oder Weisungen Dritter gebunden.
Der Aufsichtsrat der SP Management AG bestellt die Mitglieder des Vorstands, setzt ihre Vergütung fest und überwacht und berät den Vorstand bei seinen Leitungsaufgaben. In den nach der Geschäftsordnung für den Vorstand bestimmten Fällen hat der Vorstand seine Zustimmung einzuholen. Der Aufsichtsrat der SP Management AG hat sich eine Geschäftsordnung gegeben.
Der Aufsichtsrat der SP Management AG setzt sich aus vier Mitgliedern zusammen, die sämtlich von der Hauptversammlung der SP Management AG zu wählen sind.
Mitglieder des Aufsichtsrats der SP Management AG zum 30. September 2025 sind Herr Dr. Torsten Derr (Vorsitzender), Herr Marcus Knöbel (stellvertretender Vorsitzender), Herr Peter Goldschmidt und Herr Prof. Dr. Wolfram Carius.
Herr Dr. Torsten Derr ist seit 1. Januar 2025 Mitglied des Aufsichtsrats als Nachfolger von Herrn Dr. Frank Heinricht. Herr Marcus Knöbel ist seit 16. Januar 2025 Mitglied des Aufsichtsrats als Nachfolger für Herrn Kai Olbricht. Herr Prof. Dr. Wolfram Carius ist seit 11. Februar 2025 Mitglied als Nachfolger von Herrn Dr. Wolfgang Wienand. Herr Peter Goldschmidt ist seit April 2023 Mitglied des Aufsichtsrats.
Herr Peter Goldschmidt und Herr Prof. Dr. Wolfram Carius sind zugleich Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Weitere Angaben zu Herrn Peter Goldschmidt und Herrn Prof. Dr. Wolfram Carius sowie zu den weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft finden sich in dem Abschnitt "Aufsichtsrat der Gesellschaft" auf S. 4 sowie auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.schottpharma.com/de im Bereich "Investor Relations" im Abschnitt "Governance", Unterabschnitt "Unternehmensführung & Organe".
Herr Peter Goldschmidt wurde von der Hauptversammlung der SP Management AG vom 4. April 2023, Herr Dr. Torsten Derr von der Hauptversammlung der SP Management AG vom 11. Dezember 2024, Herr Marcus Knöbel von der Hauptversammlung der SP Management AG vom 11. Dezember 2024 und Herr Prof. Dr. Wolfram Carius von der Hauptversammlung der SP Management AG vom 11. Februar 2025 jeweils bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das am 30. September 2026 endende Geschäftsjahr beschließt.
Herr Dr. Wolfgang Wienand ist mit Wirkung zum 31. Dezember 2024 aus dem Aufsichtsrat der SP Management AG ausgeschieden. Herr Dr. Wienand ist seit Juli 2024 Chief Executive

Officer der Lonza AG in Basel. Die Compliance-Regelungen der Lonza AG lassen nur eine begrenzte Anzahl externer Aufsichtsratsmandate zu. Herr Dr. Wienand hat sich daher entschlossen, das Mandat bei der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA niederzulegen. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung im Dezember 2024 mit der Nachfolge von Herrn Dr. Wienand befasst und der Hauptversammlung Herrn Prof. Dr. Wolfram Carius für die Nachbesetzung vorgeschlagen. Die Hauptversammlung der SP Management AG hat Herrn Prof. Dr Carius am 11. Februar 2025 berufen.
Der Aufsichtsrat der SP Management AG hat am 27. Juli 2023 in seiner Geschäftsordnung eine Altersgrenze für die Aufsichtsratsmitglieder der SP Management AG festgelegt. Danach sollen zur Wahl und Bestellung als Mitglied des Aufsichtsrates der SP Management AG in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die nicht älter als 70 Jahre sind. Der Aufsichtsrat der SP Management AG wird diese Regelaltersgrenze bei seinen Wahlvorschlägen für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der SP Management AG beachten.
Die Empfehlungen zur Unabhängigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern des DCGK finden auf die SP Management AG keine Anwendung, da die SP Management AG nicht börsennotiert ist (zur Unabhängigkeit der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft siehe unten den Abschnitt "Unabhängigkeit" auf S. 5).
Dessen ungeachtet setzt sich der Aufsichtsrat der SP Management AG zum 30. September 2025 zur Hälfte aus im Sinne der Empfehlungen C.7 und C.9 DCGK unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern zusammen. Als unabhängig im vorgenannten Sinne anzusehen sind Herr Peter Goldschmidt und Herr Prof. Dr. Wolfram Carius, die zugleich Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sind. Auch im Hinblick auf künftige Wahlen zum Aufsichtsrat der SP Management AG hat die SGBE – als hundertprozentige Tochtergesellschaft der SCHOTT AG – die derzeitige Absicht geäußert, ihre Stimmrechte in der Hauptversammlung der SP Management AG derart auszuüben, dass mindestens zwei von der SCHOTT AG im Sinne des DCGK unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft auch zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der SP Management AG bestellt werden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft überwacht und berät den Vorstand und nimmt die Aufgaben wahr, die ihm darüber hinaus durch Gesetz und Satzung zugewiesen sind. Die Überwachung und Beratung umfassen im Einklang mit dem Grundsatz 6 DCGK auch Nachhaltigkeitsfragen. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist ferner in die Strategie und Planung sowie in Fragen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen eingebunden.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft sind in ihren Entscheidungen unabhängig und nicht an Vorgaben oder Weisungen Dritter gebunden.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzt sich satzungsgemäß aus sechs Mitgliedern zusammen, von denen vier Mitglieder von der Hauptversammlung und zwei Mitglieder von Arbeitnehmern nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes gewählt werden.
Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft waren während des gesamten Geschäftsjahres 2025 sowie zum 30. September 2025 Herr Peter Goldschmidt (Vorsitzender), Frau Ann-Kristin Erkens, Frau Eva Kienle, und Herr Mario Just (Arbeitnehmervertreter).
Herr Dr. Wolfgang Wienand (stellvertretender Vorsitzender) ist zum 31. Dezember 2024 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Siehe hierzu schon unter Abschnitt 2 b. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung im Dezember 2024 mit der Nachfolge von Herrn Dr. Wienand befasst und der Hauptversammlung Herrn Prof. Dr. Wolfram Carius für die Nachbesetzung vorgeschlagen. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat Herrn Prof. Dr. Carius am 4. Februar 2025 berufen.
Frau Christine Wening (Arbeitnehmervertreterin) ist zum 31. August 2025 aus beruflichen Gründen aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschaft hat im November 2025 einen Antrag beim Amtsgericht Mainz zur gerichtlichen Nachbestellung eines Vertreters der Arbeitnehmer eingereicht. Das Amtsgericht hat am 25. November 2025 Frau Isabel Deister in den Aufsichtsrat berufen.
Herr Peter Goldschmidt sowie Herr Prof. Dr. Wolfram Carius sind zugleich Mitglieder des

Aufsichtsrats der SP Management AG (siehe den Abschnitt "Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma Management AG" auf S. 3).
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.schott-pharma.com/de im Bereich "Investor Relations" im Abschnitt "Governance", Unterabschnitt "Unternehmensführung & Organe" vorgestellt. Angaben zu Mandaten bei konzerninternen sowie konzernexternen börsennotierten und nichtbörsennotierten Unternehmen finden sich im Konzernanhang.
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft gehören keine Mitglieder an, die zuvor Mitglieder des Vorstands waren.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden von der Hauptversammlung der Gesellschaft nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und der Satzung der Gesellschaft mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt. Die SGBE ist hierbei vom Stimmrecht ausgeschlossen; weitergehende Erläuterungen hierzu finden sich in dem Abschnitt "Hauptversammlung" auf S. 16.
Die Wahl von Anteilseignervertretern wird im Einklang mit der Empfehlung C.15 DCGK als Einzelwahl durchgeführt. Bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung wird für jeden Kandidaten im Einklang mit der Empfehlung C.14 DCGK ein Lebenslauf beigefügt und es werden im Einklang mit der Empfehlung C.13 DCGK etwaige persönliche und geschäftliche Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär offengelegt.
Die Amtsperiode der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft läuft, soweit die Hauptversammlung nicht etwas anderes beschließt, bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Jahr, in die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird. Sämtliche derzeit amtierenden Anteilseignervertreter, d.h. Herr Peter Goldschmidt, Herr Prof. Dr. Wolfram Carius, Frau Ann-Kristin Erkens und Frau Eva Kienle, wurden von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 4. April 2023 bzw. vom 4. Februar 2025 bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das am 30. September 2026 endende Geschäftsjahr beschließt, also bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2027.
Frau Christine Wening und Herr Mario Just als Arbeitnehmervertreter wurden mit Beschluss des Amtsgerichts Mainz vom 19. April 2023 zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Gesellschaft bestellt. Ihre reguläre Amtszeit läuft ebenfalls bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft für das am 30. September 2026 endende Geschäftsjahr beschließt, also bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2027. Aufgrund des zwischenzeitlichen Ausscheidens von Frau Christine Wening endete ihre Amtszeit am 31. August 2025.
Einzelheiten zur Wahl, Konstituierung und Amtszeit des Aufsichtsrats der Gesellschaft, zu dessen Sitzungen und Beschlussfassungen sowie zu seinen Rechten und Pflichten regelt die Satzung der Gesellschaft, die auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.schottpharma.com/de im Bereich "Governance" zu finden ist.
Im Einklang mit der Empfehlung D.1 DCGK hat sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft außerdem eine Geschäftsordnung gegeben, die unter anderem die Formalien seiner Einberufung sowie seiner Sitzungen und Beschlussfassungen regelt. Hiernach tritt der Aufsichtsrat der Gesellschaft turnusgemäß mindestens zweimal pro Kalenderhalbjahr zusammen. Die Frist für die Einberufung von Sitzungen des Aufsichtsrats der Gesellschaft beträgt grundsätzlich vierzehn Tage. Die Sitzungen des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden von dem Vorsitzenden oder, soweit dieser verhindert ist, von dem Stellvertreter geleitet. Der Sitzungsleiter bestimmt auch die Reihenfolge der Behandlung der Tagesordnungspunkte sowie die Art, Reihenfolge und Form der Abstimmungen.
Beschlüsse des Aufsichtsrats der Gesellschaft werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nicht das Gesetz im Einzelfall zwingend andere Mehrheiten vorschreibt. Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden steht dieses Recht dem Stellvertreter zu, sofern dieser ein Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner ist.
Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit sowie die Leitung des Aufsichtsrats; er vertritt den Aufsichtsrat der Gesellschaft auch grundsätzlich gegenüber Dritten. Die

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Gesellschaft ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.schottpharma.com/de im Bereich "Governance" zugänglich.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 12. November 2022 in seiner Geschäftsordnung im Einklang mit der Empfehlung C.2 DCGK eine Altersgrenze für die Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft beschlossen. Danach sollen zur Wahl und Bestellung als Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die nicht älter als 70 Jahre sind. Der Aufsichtsrat wird diese Regelaltersgrenze bei seinen Wahlvorschlägen für die Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Gesellschaft beachten.
Gemäß der Empfehlung C.6 DCGK soll dem Aufsichtsrat auf Anteilseignerseite eine nach deren Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören, wobei die Eigentümerstruktur berücksichtigt werden soll. Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinne dieser Empfehlung als unabhängig anzusehen, wenn es unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand und unabhängig von einem kontrollierenden Aktionär ist.
Nach der Empfehlung C.7 DCGK soll mehr als die Hälfte der Anteilseignervertreter unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein. Im Sinne dieser Empfehlung ist ein Aufsichtsratsmitglied unabhängig von der Gesellschaft und deren Vorstand, wenn es in keiner persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft oder deren Vorstand steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Wenn die Anteilseignerseite die Unabhängigkeit ihrer Mitglieder von der Gesellschaft und vom Vorstand einschätzt, soll sie insbesondere berücksichtigen, ob das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienangehöriger des Aufsichtsratsmitglieds (a) in den zwei Jahren vor der Ernennung Mitglied des Vorstands der Gesellschaft war, oder (b) aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Ernennung direkt oder als Gesellschafter oder in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von dieser abhängigen Unternehmen unterhält oder unterhalten hat (z. B. als Kunde, Lieferant, Kreditgeber oder Berater), oder (c) ein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds ist, oder (d) dem Aufsichtsrat seit mehr als zwölf Jahren angehört.
Sofern die Gesellschaft – wie bei der SP AG & Co. KGaA mit Blick auf den Anteilsbesitz der SGBE (als hundertprozentige Tochtergesellschaft der SCHOTT AG) der Fall – einen kontrollierenden Aktionär hat, soll gemäß der Empfehlung C.9 DCGK im Fall eines Aufsichtsrats mit sechs oder weniger Mitgliedern mindestens ein Anteilseignervertreter unabhängig vom kontrollierenden Aktionär sein. Ein Aufsichtsratsmitglied ist unabhängig vom kontrollierenden Aktionär, wenn es selbst oder ein naher Familienangehöriger weder kontrollierender Aktionär ist noch dem geschäftsführenden Organ des kontrollierenden Aktionärs angehört oder in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zum kontrollierenden Aktionär steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 6. Dezember 2023 festgelegt, dass alle Anteilseignervertreter unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.6, C.7 und C.9 DCGK, das heißt unabhängig sowohl von der Gesellschaft und dem Vorstand als auch vom kontrollierenden Aktionär, sein sollen. In derselben Sitzung hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft festgestellt, dass nach Einschätzung der Anteilseignerseite sämtliche damaligen Anteilseignervertreter, d.h. Herr Peter Goldschmidt, Herr Dr. Wolfgang Wienand, Frau Ann-Kristin Erkens und Frau Eva Kienle, unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.6, C.7 und C.9 DCGK sind. In seiner Sitzung am 9. Oktober 2024 hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft diese Unabhängigkeit auch für Herrn Prof. Dr. Wolfram Carius festgestellt.
Nach der Empfehlung D.12 DCGK soll der Aufsichtsrat regelmäßig beurteilen, wie wirksam er insgesamt und seine Ausschüsse ihre Aufgaben erfüllen. In der Erklärung zur Unternehmensführung soll der Aufsichtsrat berichten, ob und wie eine Selbstbeurteilung durchgeführt wurde.
In seiner Sitzung vom 6. Dezember 2023 hat der Aufsichtsrat der Gesellschaft beschlossen, künftig in regelmäßigen Abständen, jedenfalls aber einmal jährlich, eine Selbstbeurteilung seiner Tätigkeit auf der Grundlage von entsprechenden Fragebögen und einer nachfolgenden offenen Aussprache im Plenum durchzuführen, wobei sich

der Aufsichtsrat der Gesellschaft auch die Möglichkeit offenhält, externe Berater hinzuziehen, die auf die Selbstbeurteilung von Aufsichtsräten börsennotierter Gesellschaften spezialisiert sind.
Auf dieser Grundlage hat der Aufsichtsrat im Mai 2025 eine Selbstbeurteilung mit Hilfe von Fragebögen durchgeführt und deren Ergebnisse in der Sitzung im Juni 2025 besprochen.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft achtet im Einklang mit dem Grundsatz 11 DCGK aus eigener Initiative darauf, dass er in seiner Gesamtheit über die Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügt, die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrats in einem börsennotierten und international tätigen Unternehmen in der Pharmabranche erforderlich sind. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat vor diesem Hintergrund und im Einklang mit den Empfehlungen des DCGK am 6. Dezember 2023 konkrete Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft und ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium beschlossen. Im Einklang mit der Empfehlung C.1 DCGK umfasst das Kompetenzprofil auch Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen. Die nach dem Kompetenzprofil zu berücksichtigenden Kriterien sind unten im Abschnitt "Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat der Gesellschaft" auf S. 11 dargestellt.
Bei der Beratung seiner Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern berücksichtigt der Aufsichtsrat der Gesellschaft im Einklang mit der Empfehlung C.1 DCGK im Rahmen des von ihm festgelegten Kompetenzprofils insbesondere die nach Einschätzung der Anteilseignerseite angemessene Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder und die Kriterien der Nachhaltigkeit und Vielfalt.
Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft entspricht dem Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat und erfüllt die darin benannten Ziele für seine Zusammensetzung (siehe dazu auch unten den Abschnitt "Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat der Gesellschaft"). Der Stand der Umsetzung des Kompetenzprofils wird für die amtierenden Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft im Einklang mit der Empfehlung C.1 DCGK in Form einer Qualifikationsmatrix offengelegt (siehe Tabelle 1 auf Seite 9). Die Bewertung in der Qualifikationsmatrix beruht auf einer Selbsteinschätzung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder unter Berücksichtigung der Anforderungen, die das Kompetenzprofil für die einzelnen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen aufstellt. Die Qualifikationsmatrix stellt daneben auch das Diversitätsniveau des Aufsichtsrats am Ende des Berichtsjahres mit Blick auf ausgewählte Kriterien dar.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann aus seiner Mitte Ausschüsse bilden. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat am 16. Juli 2023 einen Prüfungsausschuss gebildet. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist der Auffassung, dass im Hinblick auf die spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und die Anzahl seiner Mitglieder (sechs) die Bildung weiterer Ausschüsse derzeit für die Gewährleistung der Wirksamkeit der Arbeit des Aufsichtsrats nicht erforderlich ist. Der Aufsichtsrat prüft kontinuierlich die Zweckmäßigkeit der Bildung weiterer Ausschüsse.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat einen Prüfungsausschuss eingerichtet. Der Prüfungsausschuss tagt mindestens einmal im Kalenderquartal. Im Berichtsjahr tagte der Prüfungsausschuss vier Mal.
Der Prüfungsausschuss setzt sich aus drei Mitgliedern zusammen, darunter ein Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer. Während des gesamten Geschäftsjahres 2025 sowie zum 30. September 2025 gehörten dem Prüfungsausschuss Frau Eva Kienle (Vorsitzende) und Frau Ann-Kristin Erkens an. Frau Christine Wening gehörte dem Ausschuss als Vertreterin der Arbeitnehmer bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat zum 31. August 2025 an. Zum Antrag auf gerichtliche Nachbestellung eines Vertreters der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat siehe zuvor unter a.
Nach der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Gesellschaft sollen zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses weder der Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft noch ehemalige Mitglieder des Vorstands bestellt werden.

Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems sowie der Abdeckung nachhaltigkeitsbezogener Ziele durch diese Systeme, der Wirksamkeit des internen Revisionssystems, des Verfahrens für Geschäfte mit nahestehenden Personen (Related Party Transactions) und der Compliance. Er befasst sich ferner mit der Überwachung der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Auswahl und der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Außerdem diskutiert er mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse. Im Einzelnen sind die Aufgaben des Prüfungsausschusses in der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Gesellschaft geregelt. Diese ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.schott-pharma.com/de im Bereich "Governance" zugänglich.
Entsprechend den gesetzlichen Vorschriften muss mindestens ein Mitglied des Prüfungsausschusses über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen; die Mitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein (§ 107 Abs. 4 AktG in Verbindung mit § 100 Abs. 5 AktG). Gemäß der Empfehlung D.3 DCGK soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses zumindest auf einem der beiden Gebiete entsprechend sachverständig sein. Nach der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Gesellschaft soll der Vorsitzende des Prüfungsausschusses über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontroll- und Risikomanagementsystemen verfügen oder besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Abschlussprüfung haben.
Frau Eva Kienle ist seit Februar 2025 Finanzvorstand der Ramboll Group A/S und war zuvor Finanzvorstand der börsennotierten KWS Saat SE & Co. KGaA. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen verfügt sie über Sachverstand sowohl im Bereich Rechnungslegung als auch im Bereich Abschlussprüfung.
Frau Ann-Kristin Erkens ist seit November 2023 CFO der SIG Group AG. Sie war zuvor mehrere Jahre Financial Director für den Geschäftsbereich "Adhesive Technologies" der Henkel AG & Co. KGaA. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrungen verfügt sie über Sachverstand sowohl im Bereich Rechnungslegung als auch im Bereich Abschlussprüfung.
Sowohl Frau Eva Kienle als auch Frau Ann-Kristin Erkens sind nach Einschätzung der Anteilseignerseite des Aufsichtsrats der Gesellschaft unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.6, C.7 und C.9 DCGK.
Die Vorsitzende des Prüfungsausschusses, Frau Eva Kienle, ist im Einklang mit der Empfehlung D.3 DCGK nicht zugleich Vorsitzende des Aufsichtsrats der Gesellschaft. Außerdem gehörte sie nicht dem Vorstand an. Sie ist unabhängig im Sinne von Empfehlung C.10 DCGK.
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft entspricht die Besetzung des Prüfungsausschusses allen vorgenannten Anforderungen an die Unabhängigkeit und Finanzexpertise seiner Mitglieder.

Tabelle 1 - OUALIFIKATIONSMATRIX DER AKTUELLEN MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS DER GESELLSCHAFT
| Peter Goldschmidt | Prof. Dr. Wolfram Carius |
Ann-Kristin Erkens | Eva Kienle | Mario Just | Isabel Deister | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Mitglied seit | 2023 | 2025 | 2023 | 2023 | 2023 | 2025 |
| Gewählt bis | 2027 | 2027 | 2027 | 2027 | - | - |
| Unabhängigkeit1 | | | | | - | - |
| Zeitliche Verfügbarkeit und Begrenzung der Mandatszahl2 |
| | | | | |
| Geschlecht | M | M | W | W | M | W |
| Geburtsjahr (Altersgrenze: 70 Jahre) |
1964 | 1961 | 1975 | 1967 | 1966 | 1978 |
| Staatsangehörigkeit | Deutsch, US amerikanisch |
Deutsch | Deutsch | Deutsch | Deutsch | Deutsch |
| Internationalität | Schweden, Philippinen, USA |
USA, Japan, Brasilien | Frankreich, Schweiz | Dänemark, Frankreich, Schweiz |
USA, Schweden | USA, Schweiz |
| Ausgeübte Tätigkeit | Vorstandsvorsitzender/ CEO der STADA Arzneimittel AG |
Selbständiger Berater | Chief Financial Officer der SIG Group AG |
Finanzvorstand der Ramboll Group A/S |
Betriebsratsvorsitzender der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA in Müllheim |
Global Head of Business Development Glass Syringes der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA |
| Ausbildungshintergrund | Abschluss in Politik und Wirtschaftsgeographie sowie Master in Soziologie |
Abschluss und Promotion in Pharmazie |
Abschluss in Wirtschaftsingenieurwesen sowie Master of Science in Operations Management |
Bankkauffrau, Diplom Betriebswirtin, Executive MBA (TRIUM) |
IT-Systemkaufmann | Diplom-Betriebswirtin |
| Industrie-/Branchenkenntnis | | | | | ||
| Finanzkenntnisse: Rechnungslegung | | | | | | |
| Finanzkenntnisse: Abschlussprüfung | | | ||||
| Nachhaltigkeit/ESG | | | | | ||
| Digitalisierung/Innovation | | | | | ||
| Unternehmensführung / Managementerfahrung |
| | | | | |
| Controlling/Risikomanagement | | | | | ||
| Aufsichtstätigkeit | | | | |||
| Recht, Regulatorik, Compliance | | | | |||
| Personal | | | | | |
1 Gemäß DCGK in der Fassung vom 28. April 2022.
2 Gemäß Aktiengesetz und DCGK in der Fassung vom 28. April 2022.

Als global agierendes Unternehmen engagieren wir uns für den Aufbau einer Kultur der Diversität und Inklusion, in der sich unsere Mitarbeiter ermutigt und gefördert fühlen. Um den Anforderungen der Märkte und Kunden gerecht zu werden, ist es wichtig, dass sich die Diversität in einer vielfältigen Belegschaft widerspiegelt, die eng zusammenarbeitet, um die besten Ideen und Lösungen zu entwickeln. Entsprechend wertschätzen und begrüßen wir Menschen, Kulturen, Meinungen und Perspektiven in all ihren Unterschieden. Die Gesellschaft erachtet Eigenschaften wie Vielfalt (Diversität), Inklusion und Fairness als eine Stärke des Unternehmens. Auch bei der Besetzung unserer Verwaltungsorgane ist ein hohes Maß an Diversität ein wichtiges Ziel.
Die Gesellschaft versteht Diversität umfassend, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, kulturelle und ethnische Herkunft, sexuelle Orientierung, Behinderung, Bildung und berufliche Erfahrungen. Das Ziel ist die Einbeziehung unterschiedlicher Perspektiven und Aspekte in der Zusammenarbeit und Entscheidungsfindung, um so das Verständnis für die vielfältigen Anforderungen an ein global tätiges Unternehmen mit heterogenen Kundengruppen zu erhöhen.
Das bestehende Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft reflektiert dieses Verständnis und ist Teil der Besetzungsprozesse. Bei der Vorbereitung von Personalvorschlägen prüft das zuständige Verwaltungsorgan eingehend die gegenwärtige Zusammensetzung des zu besetzenden Organs und analysiert sorgfältig das Profil jedes potentiellen Kandidaten unter Berücksichtigung der Vielfaltskriterien.
Die Qualifikation des Einzelnen – dazu zählen Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen – bildet das entscheidende Auswahlkriterium für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern. Die Berücksichtigung von Diversität dient der umfassenden und ausgewogenen Entscheidungsfindung. Der Aufsichtsrat der SP Management AG, der gemäß der aktienrechtlichen Kompetenzordnung für die Bestellung von Mitgliedern des Vorstands zuständig ist, hat am 26. November 2023 die folgenden Kriterien beschlossen, die bei der Besetzung des Vorstands beachtet werden sollen, um ein möglichst breites Spektrum an Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen sowie Diversität insgesamt im Vorstand abzubilden:
Die Vorstandsmitglieder sollen in ihrer Gesamtheit insbesondere auf folgenden Gebieten über Kenntnisse, Fähigkeiten und fachliche Erfahrungen verfügen:
− Geschäfts- Branchenkenntnis: Kenntnisse/Erfahrungen im Industrie- /Konsumentengeschäft und über die wesentlichen Märkte unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen und sozialen Umfelds, in denen die Gesellschaft tätig ist, sowie Kenntnisse/Erfahrungen auf den Gebieten Marketing/Vertrieb und Digitalisierung/ E-Commerce sowie in Fragen von Forschung und Entwicklung, Produktion/Technik und des nachhaltigen Wirtschaftens;
− Steuerungs-/Führungserfahrung: Erfahrungen in der Steuerung von international tätigen Einheiten, Einbindung von Arbeitnehmervertretungen, Führung und Motivation von Mitarbeitern, Nachfolgeplanung;
Kenntnisse/Erfahrungen im Industrie- /Konsumentengeschäft und über die wesentlichen Märkte unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen und sozialen Umfelds, in denen die Gesellschaft tätig ist, sowie Kenntnisse/Erfahrungen auf den Gebieten Marketing/Vertrieb und Digitalisierung/ E-Commerce sowie in Fragen von Forschung und Entwicklung, Produktion/Technik und des nachhaltigen Wirtschaftens;
− Strategische Expertise: Erfahrungen in der Entwicklung von Zukunftsperspektiven und -strategien sowie deren Umsetzung;

Die Gesellschaft ist ein internationales Unternehmen, das verschiedenste Branchen und Unternehmen auf der ganzen Welt bedient. Die internationale Tätigkeit des Unternehmens soll sich angemessen in der Besetzung des Vorstands widerspiegeln, um eine interkulturelle Offenheit und das entsprechende Verständnis sowie die Urteilsfähigkeit in Bezug auf internationale Themen und Zusammenhänge zu gewährleisten. Daher wird angestrebt, dass dem Vorstand Mitglieder mit einem internationalen Hintergrund (zum Beispiel längere berufliche Erfahrungen im Ausland oder Betreuung ausländischer Geschäftsaktivitäten) angehören.
Beide Geschlechter sollen im Vorstand angemessen vertreten sein (siehe auch den Abschnitt "Geschlechterspezifische Vielfalt und Zielgrößen" auf S. 13).
Es wird angestrebt, dass dem Vorstand Mitglieder unterschiedlicher Generationen angehören. Wir sind davon überzeugt, dass hierdurch wertvolle Impulse im Gremium gesetzt werden können. Mitglieder des Vorstands sollen in der Regel nicht älter als 65 Jahre sein. Die Regelaltersgrenze wird bei Bestellungen zum Vorstand berücksichtigt.
Im Einklang mit der Empfehlung C.5 DCGK sollen die Vorstandsmitglieder nicht mehr als zwei Aufsichtsratsmandate in konzernexternenen börsennotierten Gesellschaften oder vergleichbare Funktionen und keinen Aufsichtsratsvorsitz in einer konzernexternen börsennotierten Gesellschaft wahrnehmen.
Die Umsetzung des Diversitätskonzepts erfolgt, indem der Aufsichtsrat der SP Management AG bei der Bestellung der Vorstandsmitglieder dessen Anforderungen beachtet.
Wir sind der Überzeugung, dass die derzeitige Zusammensetzung des Vorstands die aufgeführten Kriterien erfüllt, gegenwärtig mit der Ausnahme der geschlechterspezifischen Vielfalt. Dem Vorstand gehört seit dem Ausscheiden von Frau Dr. Steinkühler keine Frau mehr an. Der Vorstand verfügt in seiner Gesamtheit über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Beide Vorstandsmitglieder verfügen über längere berufliche Erfahrungen im Ausland. Herr Andreas Reisse war mehrere Jahre Leiter der Produktion in Spanien, Herr Reinhard Mayer war mehrere Jahre in Leitungsfunktionen für Unternehmen in Dänemark und Schweden tätig. Kein Vorstandsmitglied überschreitet das angestrebte Höchstalter. Der Empfehlung C.5 DCGK wird entsprochen.
Die Qualifikation des Einzelnen – dazu zählen Fachkenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen – bildet das entscheidende Auswahlkriterium für Vorschläge zur Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung; die Berücksichtigung von Diversität dient einer umfassenden und ausgewogenen Entscheidungsfindung.
Das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat der Gesellschaft wurde vom Aufsichtsrat der Gesellschaft am 6. Dezember 2023 zusammen mit den Zielen für seine Zusammensetzung und dem Kompetenzprofil für den Aufsichtsrat beschlossen. Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft soll auf hinreichende Vielfalt geachtet werden. Dies umfasst das Alter sowie die Unterschiedlichkeit von Bildungs- und Berufshintergründen, Erfahrungen und Denkweisen, internationalen Hintergründen sowie die angemessene Vertretung der Geschlechter. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft soll unter Berücksichtigung dessen insgesamt so besetzt sein, dass eine qualifizierte Überwachung und

Beratung des Vorstands durch den Aufsichtsrat sichergestellt sind:
Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sollen aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in der Lage sein, die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen, kapitalmarktorientierten Großunternehmen wahrzunehmen. Jedes Mitglied im Aufsichtsrat soll die wesentlichen Produktgruppen, Kundengruppen und Absatzmärkte des Unternehmens sowie dessen Strategie kennen und verstehen.
Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft soll darauf geachtet werden, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen fachlichen Fähigkeiten verfügen und Kenntnisse und Erfahrungen aus den für die Gesellschaft wichtigen Geschäftsfeldern, insbesondere denen der Pharmaindustrie, vorhanden sind.
Im Aufsichtsrat soll technologische Kompetenz angemessen repräsentiert sein; zudem soll Know-how in den Bereichen vorhanden sein, die angesichts der Aktivitäten der Gesellschaft als wesentlich erachtet werden, insbesondere in den Bereichen Strategie, Innovation, Fertigung und Produktion, Marketing und Vertrieb, Corporate Social Responsibility, Recht, insbesondere Corporate Governance und Compliance, sowie Personal.
Es soll sichergestellt sein, dass mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. Die Mitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut sein. Es soll zudem sichergestellt sein, dass Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft Expertise zu den für das Unternehmen bedeutsamen Nachhaltigkeitsfragen aufweisen, wie insbesondere zu Decarbonisierung in der Industrie, zu erneuerbaren Energiequellen und zur Kreislaufwirtschaft.
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft sollen auch Personen angehören, die aufgrund der Wahrnehmung einer leitenden Tätigkeit oder als Mitglied eines Aufsichtsrats oder eines vergleichbaren Gremiums Führungs- bzw. Aufsichtserfahrung in einem international tätigen Großunternehmen haben.
Jedes Aufsichtsratsmitglied muss für die Wahrnehmung des Mandats ausreichend Zeit haben, so dass es das Mandat mit der gebotenen Sorgfalt wahrnehmen kann.
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft soll auf Anteilseignerseite eine nach Einschätzung der Anteilseignervertreter angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören (siehe zur Unabhängigkeit oben im Abschnitt "Unabhängigkeit" auf S. 5).
Es wird angestrebt, dass dem Aufsichtsrat der Gesellschaft Mitglieder unterschiedlicher Generationen angehören. Wir sind davon überzeugt, dass hierdurch wertvolle Impulse im Gremium gesetzt werden können. Unter Wahrung der vom Aufsichtsrat der Gesellschaft in seiner Geschäftsordnung niedergelegten Altersgrenze sollen zur Wahl als Mitglied des Aufsichtsrats in der Regel nur Personen vorgeschlagen werden, die nicht älter als 70 Jahre sind.
Beide Geschlechter sollen im Aufsichtsrat der Gesellschaft angemessen vertreten sein. Daher soll sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2028 zu jeweils mindestens 33,33 % (das entspricht jeweils zwei Mitgliedern vor dem Hintergrund, dass der Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern besteht) aus Frauen und Männern zusammensetzen (siehe auch den Abschnitt "Geschlechterspezifische Vielfalt und Zielgrößen" auf S. 13).
Die internationale Tätigkeit des Unternehmens soll sich angemessen in der Besetzung des Aufsichtsrats der Gesellschaft widerspiegeln, um eine interkulturelle Offenheit und das entsprechende Verständnis sowie die Urteilsfähigkeit in Bezug auf internationale Themen und Zusammenhänge zu gewährleisten. Daher wird angestrebt, dass dem Aufsichtsrat der Gesellschaft Mitglieder

mit einem internationalen Hintergrund (zum Beispiel längere berufliche Erfahrungen im Ausland) angehören.
• Unterschiedlichkeit von Bildungs- und Berufshintergründen
Dem Aufsichtsrat sollen Mitglieder mit unterschiedlichen Bildungs- und Berufshintergründen angehören. Dadurch sollen unterschiedliche Sicht- und Denkweisen in den Aufsichtsrat eingebracht werden.
Dem Aufsichtsrat der Gesellschaft soll auf Anteilseignerseite eine nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören (siehe zur Unabhängigkeit oben im Abschnitt "Aufsichtsrat der Gesellschaft", Unterabschnitt "Unabhängigkeit").
• Regelgrenze für die Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat eine Höchstgrenze für die Regelzugehörigkeitsdauer im Aufsichtsrat eingeführt. Danach soll ein Mitglied dem Aufsichtsrat der Gesellschaft in der Regel nicht länger als drei volle Amtsperioden angehören. Wahlvorschläge an die Hauptversammlung sollen die vom Aufsichtsrat der Gesellschaft festgelegte Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer berücksichtigen.
Die Umsetzung des Diversitätskonzepts erfolgt, indem der Aufsichtsrat der Gesellschaft im Rahmen des Auswahlprozesses für geeignete Kandidaten die im Diversitätskonzept festgelegten Anforderungen berücksichtigt. Die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung für die Wahl von Anteilseignervertretern sollen das Diversitätskonzept sowie die gesetzten Ziele insgesamt berücksichtigen und die Ausfüllung des Kompetenzprofils anstreben. Bei seinen Vorschlägen zur Wahl neuer Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung vergewissert sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft bei den jeweiligen Kandidaten, dass diese den zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.
Nach Auffassung des Aufsichtsrats der Gesellschaft erfüllt er in seiner derzeitigen Zusammensetzung die Ziele zur Zusammensetzung und füllt das Diversitätskonzept sowie das Kompetenzprofil aus (siehe auch den Abschnitt oben "Kompetenzprofil und Qualifikationsmatrix" auf S. 6). Sämtliche Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft verfügen über die zur sachgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse sowie über ausreichend zeitliche Ressourcen. Sie sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem die Gesellschaft tätig ist, vertraut. Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft informieren sich regelmäßig anhand unternehmensinterner wie auch externer Quellen über den aktuellen Stand der Anforderungen an die Überwachungstätigkeit.
Sämtliche amtierenden Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind nach Einschätzung der Anteilseignerseite im Aufsichtsrat unabhängig im Sinne der Empfehlungen C.6, C.7 und C.9 DCGK. Zum 30. September 2025 gehörten dem Aufsichtsrat der Gesellschaft zwei Frauen (40 %) und drei Männer (60 %) an. Damit werden die gesetzten Zielgrößen für männliche und weibliche Aufsichtsratsmitglieder übererfüllt. Ein hoher Anteil an Aufsichtsratsmitgliedern verfügt über langjährige internationale Erfahrung. Die Aufsichtsratsmitglieder bringen diverse Bildungsund Berufshintergründe mit und es sind verschiedene Generationen im Aufsichtsrat vertreten. Die vom Aufsichtsrat der Gesellschaft festgesetzte Regelaltersgrenze wird von keinem Aufsichtsratsmitglied überschritten.
Diversitätskonzept in den Führungsebenen unterhalb des Vorstands
Des Weiteren wird Diversität in den Führungsebenen unterhalb des Vorstands im Einklang mit der Empfehlung A.2 DCGK aktiv gesteuert. Hierzu werden Diversitätsaspekte wie Geschlechterverteilung und Internationalität bei der Stellenbesetzung besonders berücksichtigt. Unser "Best Teams"-Programm fördert eine engagierte Führungskultur sowie Prozesse zur Schaffung unterstützender Teamstrukturen und inklusiver Unternehmenskommunikation. Unser Ziel ist es, unsere Mitarbeiter auf der ganzen Welt so weit wie möglich auf unterschiedliche Weise einzubeziehen. Wir bieten ein weltweites Austauschprogramm für die Kinder von Mitarbeitenden sowie das Sprachtraining "Mylanguage" an, organisieren globale virtuelle Networking-Veranstaltungen und führen Führungskräfteschulungen zur Stärkung von Diversität und Inklusion durch. Auf diese Weise möchten wir ein Arbeitsumfeld schaffen, in dem

alle Mitarbeitenden ihr volles Potenzial entfalten können.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft ist gem. § 111 Abs. 5 AktG gesetzlich verpflichtet, Zielgrößen für den Anteil weiblicher Mitglieder im Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie eine Frist zur Erreichung dieser Zielgrößen festzulegen und über die festgelegten Zielgrößen sowie deren Erreichung innerhalb des maßgeblichen Zeitraums bzw., im Falle einer Verfehlung dieser Ziele, über die Gründe hierfür im Rahmen der Erklärung zur Unternehmensführung zu berichten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat dementsprechend am 6. Dezember 2023 beschlossen, dass der Anteil weiblicher Aufsichtsratsmitglieder bis zum 31. Dezember 2028 den Wert von 33,33 %, was mit Blick auf das sechsköpfige Gremium zwei Mitgliedern entspricht, nicht unterschreiten soll.
Die Festlegung von Zielgrößen für die Zusammensetzung des Vorstands ist für Gesellschaften, die wie die Gesellschaft in der Rechtsform der AG & Co. KGaA verfasst sind, gesetzlich nicht vorgesehen. Ebenso wenig ist der Aufsichtsrat der SP Management AG verpflichtet, Zielgrößen für den Vorstand festzulegen, da die SP Management AG mangels Börsennotierung nicht in den Anwendungsbereich der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen fällt. Bis zum 31. Juli 2025 bestand der Vorstand aus einem männlichen und einem weiblichen Mitglied. Seit dem 1. August 2025 besteht der Vorstand aus zwei männlichen Mitgliedern.
Der Vorstand ist gesetzlich verpflichtet, Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands sowie eine entsprechende Umsetzungsfrist festzulegen. Der Vorstand hat am 1. Dezember 2023 Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands und entsprechende neue Umsetzungsfristen beschlossen. Die Positionen der ersten und zweiten Führungsebene wurden auf der Grundlage eines globalen Stellenbewertungssystems anhand des Einflusses und Beitrags der Position, der erforderlichen Fähigkeiten hinsichtlich Kommunikation und Innovation sowie anhand allgemeiner Kenntnisse und Fähigkeiten bewertet. Die Zielgröße bezüglich der ersten Führungsebene, die bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 30. Juni 2027 erreicht werden soll, beträgt 27,3%. Zum Ende des Berichtsjahres waren 21,4% der Führungskräfte dieser ersten Führungsebene weiblich. Die Zielgröße bezüglich der zweiten Führungsebene, die bis zum Ende der Umsetzungsfrist am 30. Juni 2027 erreicht werden soll, beträgt 27%. Zum Ende des Berichtsjahres waren 25,8% der Führungskräfte dieser zweiten Führungsebene weiblich.
Die erste Führungsebene umfasst alle Führungskräfte der Gesellschaft, die direkt an ein Mitglied des Vorstands berichten und auch selbst Führungsaufgaben wahrnehmen.
Die zweite Führungsebene umfasst alle Führungskräfte der Gesellschaft, die direkt an eine Führungskraft der ersten Führungsebene berichten und auch selbst Führungsaufgaben wahrnehmen.
Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin sorgt im Einklang mit der Empfehlung B.2 des Kodex gemeinsam mit dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin tauscht sich zu diesem Zweck mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf vor Ablauf der Amtszeit, spätestens jedoch ein Jahr vor deren Ablauf, mit den jeweiligen Mitgliedern des Vorstands über deren Bereitschaft zu einer etwaigen Fortführung ihres jeweiligen Mandats aus. Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin prüft darüber hinaus fortlaufend, ob der Vorstand auch weiterhin bestmöglich zusammengesetzt ist. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats der persönlich haftenden Gesellschafterin diskutiert zu diesem Zweck mit dem Vorsitzenden des Vorstands insbesondere, welche Kenntnisse, Erfahrungen sowie fachlichen und persönlichen Kompetenzen im Vorstand auch mit Blick auf die strategische Entwicklung der Gesellschaft und ein sich etwaig änderndes regulatorisches Umfeld vorhanden sein sollten und inwieweit der Vorstand bereits entsprechend diesen Anforderungen zusammengesetzt ist.
Soweit Handlungsbedarf hinsichtlich der Zusammensetzung des Vorstands bestehen sollte, werden potentielle interne oder externe Kandidaten für die entsprechende Ergänzung des Vorstands identifiziert. Für die Identifizierung geeigneter externer Kandidaten lässt sich der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin bei Bedarf durch externe Berater unterstützen. Für die Bewertung geeigneter Kandidaten werden neben deren individuellen Kenntnissen und Erfahrungen auch deren Persönlichkeit und ihr Mehrwert für die

bestmögliche Zusammensetzung des Vorstands berücksichtigt. Mit der Zusammensetzung des Vorstands soll ressortübergreifend und im Interesse des gesamten Unternehmens ein kooperatives Arbeitsumfeld geschaffen werden, das konstruktive Kritik nicht nur zulässt, sondern auch fördert. Der Vorsitzende des Vorstands ist eng in den gesamten Auswahlprozess eingebunden.
Der Aufsichtsrat der persönlich haftenden Gesellschafterin achtet bei der Zusammensetzung des Vorstands im Einklang mit der Empfehlung B.1 des Kodex auf Diversität.
Der Vergütungsbericht ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.schottpharma.com im Bereich "Governance" zugänglich.
Die Gesellschaft gründet ihre Compliance-Verantwortung auf das Compliance-System ihrer Muttergesellschaft, der SCHOTT AG.
Für die SCHOTT AG wie für die Gesellschaft als Unternehmen der Carl-Zeiss-Stiftung ist die Wahrnehmung besonderer sozialer und gesellschaftlicher Verantwortung von elementarer Bedeutung.
Unsere langfristige Strategie basiert auf einer verantwortungsvollen Unternehmensführung mit Blick auf unsere Beschäftigten und ihre Familien, unsere Gesellschaft und die Wissenschaft sowie die Umwelt.
Bereits seit 2010 gilt unser "SCHOTT Code of Conduct" und dient als Leitfaden für verantwortungsvolles und angemessenes Verhalten. Er hilft uns, diese Werte in all unserem Handeln zu verankern und in kritischen Situationen des Arbeitsalltags die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Der Anspruch von SCHOTT, alle Geschäfte in ethisch und rechtlich einwandfreier Weise zu tätigen, ist untrennbar verbunden mit der Art und Weise, wie wir uns in unserer täglichen Arbeit, einschließlich unserer Planung und unseren Entscheidungsprozessen, verhalten. Wir erwarten deshalb von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie neben diesem Verhaltenskodex sämtliche Gesetze und Unternehmensrichtlinien befolgen, Interessenkonflikte vermeiden, die Vermögenswerte und das Ansehen von SCHOTT in der Öffentlichkeit schützen und die Sitten, Traditionen und gesellschaftlichen Werte der jeweiligen Länder und Kulturkreise, in denen SCHOTT aktiv ist, berücksichtigen.
Der Verhaltenskodex ist dabei mehr als eine Unternehmensrichtlinie, er ist unsere Verfassung – nur wer sich an diese Verfassung hält, lebt die Unternehmenswerte, für die der Name SCHOTT steht.
Unser SCHOTT Code of Conduct definiert insofern wichtige Grundsätze für unseren Arbeitsalltag. Neben den Werten von SCHOTT sowie geltenden Vorschriften und Gesetzen basiert der SCHOTT Code of Conduct auf den Prinzipien des UN Global Compact.
Wir verpflichten uns somit, Menschenrechte zu wahren, nachhaltige und faire Geschäftspraktiken zu pflegen, Beschäftigtenrechte zu achten, eine eindeutige Position im Kampf gegen Diskriminierung, Bestechlichkeit und Korruption zu beziehen und uns für einen fairen Wettbewerb einzusetzen.
Hierbei sind wir uns der Verantwortung für die ökonomischen, sozialen und ökologischen Auswirkungen unseres Handels bewusst.
Der Code of Conduct ist auf der Unternehmenswebsite unter www.schott.com/ueberuns/nachhaltigkeit/compliance abrufbar.
"Compliance is a must, not an option" – das ist der Wahlspruch für das Compliance-Programm von SCHOTT.
Das bei SCHOTT implementierte Compliance-Management-System (CMS) stellt sicher, dass gesetzliche und SCHOTT interne Regeln eingehalten und Risiken für Regelverstöße rechtzeitig erkannt und verhindert werden.
Als Grundlage und Orientierung für die Entwicklung des SCHOTT CMS dienten sowohl der von den Wirtschaftsprüfern etablierte Prüfungsstandard IDW PS 980 als auch die ISO 19600, die international einheitlich Rahmenbedingungen und Anforderungen an ein CMS definieren.
Die Abteilung Compliance & Security wurde im Jahr 2010 als zentrale Konzernfunktion etabliert.

Zu ihren Hauptaufgaben gehören die Themen Antikorruption, Kartellrecht, Daten- und Informationsschutz, Exportkontrolle, Geldwäscheprävention, Menschenrechte und das Business Partner Compliance-Management.
Unterstützt wird Compliance & Security durch regionale Compliance-Beauftragte in den USA und Asien sowie dezentrale Compliance-Beauftragte in den SCHOTT Einheiten und Standorten weltweit. Seit 2011 verfügt SCHOTT auch über ein Hinweisgebersystem – die "SCHOTT Integrity Helpline". Diese bietet verschiedene Kanäle, um potenzielles Fehlverhalten von Beschäftigten oder Verstöße gegen Gesetze oder den SCHOTT Code of Conduct zu melden. Eine detaillierte Übersicht aller Informationen zum Meldeprozesses ist über die Website von SCHOTT jederzeit abrufbar. Die SCHOTT Integrity Helpline steht grundsätzlich jeder Person offen – nicht nur den SCHOTT Beschäftigten, sondern allen Menschen, die irgendwie mit SCHOTT in Berührung kommen.
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weltweit werden zu Compliance-Themen regelmäßig beraten und geschult und über unsere unternehmensinternen Regelwerke sowie anwendbare gesetzliche Bestimmungen informiert. Dadurch wird Compliance zum festen Bestandteil eines jeden Geschäftsprozesses.
Die Gesellschaft verfügt über ein integriertes Risikomanagementsystem. Ziel des zentralen Risikomanagements ist es, Risiken und Chancen frühzeitig zu erkennen, finanzielle, umwelt- und strategiebezogene Schäden zu mindern, das Risikoprofil zu optimieren und die Einhaltung
wesentlicher Unternehmensgrundsätze sicherzustellen. Das Risikomanagement ist daher ein wichtiger Bestandteil der Unternehmenssteuerung. Das interne Kontrollsystem der Gesellschaft wird regelmäßig von Vorstand und Abschlussprüfer auf Angemessenheit und Wirksamkeit überprüft.
Detaillierte Informationen zum Risiko- und Chancenmanagement finden sich im zusammengefassten Lagebericht.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) enthält Grundsätze, Empfehlungen und Anregungen zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften, die national und international als Standards vertrauens- und verantwortungsvoller Unternehmensführung anerkannt sind. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA sowie der Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma Management AG unterstützen die im DCGK niedergelegten Standards, Empfehlungen und Anregungen. Sie sind integraler und gelebter Bestandteil des Unternehmensalltags.
Diese Entsprechenserklärung ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.schott-pharma.com/de im Bereich "Investor Relations" im Abschnitt "Governance" öffentlich zugänglich.
Der Vorstand der persönlich haftenden Gesellschafterin und der Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 28. April 2022 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung vom September 2024 entsprochen wurde und künftig entsprochen wird – unter Berücksichtigung der nachfolgend beschriebenen Abweichungen:
Bei der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA handelt es sich um eine Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Der DCGK ist auf Gesellschaften in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft zugeschnitten und berücksichtigt nicht die Besonderheiten der Rechtsform einer KGaA.
Die Aufgaben eines Vorstands obliegen bei der KGaA der persönlich haftenden Gesellschafterin. Alleinige persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft ist die SCHOTT Pharma Management AG, deren Vorstand damit die Führung der Geschäfte der Gesellschaft obliegt.
Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats sind bei der KGaA im Vergleich zum Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft eingeschränkt. So verfügt der Aufsichtsrat der KGaA über keine Personalverantwortung in Bezug auf die Geschäftsführung: Der Aufsichtsrat der KGaA ist daher nicht verantwortlich für die Bestellung oder Abberufung der persönlich haftenden

Gesellschafterin bzw. von deren Vorstandsmitgliedern. Damit legt der Aufsichtsrat der KGaA nicht die Regelungen von deren vertraglichen Bedingungen, wie insbesondere zur Vergütung, fest. Ebenso wenig besteht eine Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats der KGaA hinsichtlich der Festlegung einer Altersgrenze für die Mitglieder des Vorstands der persönlich haftenden Gesellschafterin, der Dauer der Bestellung, der Nachfolgeplanung, des Erlasses einer Geschäftsordnung für Vorstand oder der Festlegung von zustimmungspflichtigen Geschäften. Diese Aufgaben werden hiesig vom Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma Management AG wahrgenommen. Soweit der Kodex Empfehlungen zu Aufgaben des Aufsichtsrats enthält, die rechtsformbedingt vom Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma Management AG wahrgenommen werden, werden diese Empfehlungen (Empfehlung B.1 bis B.5 sowie G.1 bis G.16) allerdings auf den Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA entsprechend angewendet.
Die Hauptversammlung einer KGaA hat grundsätzlich die gleichen Rechte wie die Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft. Zusätzlich beschließt sie über die Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft und die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin. Bestimmte Beschlüsse der Hauptversammlung einer KGaA bedürfen auch der Zustimmung der persönlich haftenden Gesellschafterin.
Lediglich den folgenden Empfehlungen des DCGK in der Fassung vom 28. April 2022 wurde bzw. wird in der nachfolgend beschriebenen Weise nicht entsprochen:
Gemäß der Kodex-Empfehlung D.4 soll der Aufsichtsrat einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Vorschläge an die Hauptversammlung zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern benennt. Der Aufsichtsrat der SCHOTT Pharma AG & Co. KGaA erachtet die Bildung eines Nominierungsausschusses im Hinblick auf die Anzahl seiner Mitglieder für nicht erforderlich. Die Entscheidung über die Wahlvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung soll dem gesamten Aufsichtsrat obliegen.
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der mindestens einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung wahr. Sie üben dort ihr Stimmrecht aus. Das Grundkapital der Gesellschaft ist ausschließlich in Stammaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme.
Hauptaktionärin mit 77% der Aktien ist die SCHOTT Glaswerke Beteiligungs- und Export GmbH (nachfolgend SGBE), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der SCHOTT AG sowie mittelbar der Carl-Zeiss-Stiftung. Die SGBE hält außerdem sämtliche Aktien der persönlich haftenden Gesellschafterin, der SP Management AG.
In der Hauptversammlung der Gesellschaft kann die SGBE grundsätzlich das Stimmrecht aus von ihr an der Gesellschaft gehaltenen Aktien ausüben. Gleichwohl gelten für die Alleinaktionärin der persönlich haftenden Gesellschafterin gesetzlich vorgegebene Stimmrechtsausschlüsse. Unter anderem betrifft dies die Wahl des Aufsichtsrats, die Entlastung der persönlich haftenden Gesellschafterin sowie der Mitglieder des Aufsichtsrats und die Wahl des Abschlussprüfers. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die übrigen Kommanditaktionäre über diese Fragen, die die Kontrolle der Geschäftsleitung betreffen, allein entscheiden können.
Die Aktionäre können ihr Stimmrecht entweder selbst ausüben oder durch Bevollmächtigte ihrer Wahl oder ihre Stimme durch weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben lassen.
Die letzte ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft fand am 3. Februar 2025 in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in Mainz statt. In der Hauptversammlung wurde zu den folgenden Tagesordnungspunkten Beschluss gefasst:
| | die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2024, |
|||
|---|---|---|---|---|
| | die Verwendung des Bilanzgewinns, | |||
| | die Entlastung der persönlich haftenden | |||
| Gesellschafterin für das Geschäftsjahr 2024, |

| | die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2024, |
|---|---|
| | die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025, |
| | die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2024, |
| Aufsichtsrats, |
die Wahl eines neuen Mitglieds des |
| | die Zustimmung zum Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags mit der SCHOTT Pharma Mexico GmbH. |
Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.schottpharma.com/de im Bereich "Events" verfügbar.
Die Mitglieder des Vorstands der persönlichen Gesellschafterin und des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie des Aufsichtsrats der SP Management AG sind im Einklang mit dem Grundsatz 20 DCGK dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Bei ihren Entscheidungen und im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit verfolgen sie weder persönliche Interessen noch gewähren sie anderen Personen ungerechtfertigte Vorteile.
Jedes Mitglied des Vorstands sowie des Aufsichtsrats legt dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats Interessenkonflikte offen. Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über aufgetretene Konflikte seiner Mitglieder und deren Behandlung. Im vergangenen Berichtsjahr sind keine Interessenkonflikte aufgetreten, die von den Organmitgliedern gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats offenzulegen wären und über die der Aufsichtsrat die Hauptversammlung informieren würde.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft, Herr Peter Goldschmidt (Vorsitzender) und Herr Prof. Dr. Wolfram Carius (stellvertretender Vorsitzender), sind zugleich Mitglieder des Aufsichtsrats der SP Management AG.
Berater- oder sonstige Dienstleistungsbeziehungen zwischen den Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden im Berichtsjahr nicht.
Nach Artikel 19 der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (Nr. 596/2014) sind die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, und ihnen nahestehende Personen, verpflichtet, den Emittenten (also die Gesellschaft) über jedes Finanzgeschäft (Managers' Transactions) mit Aktien der Gesellschaft und weiteren sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten zu informieren, nachdem innerhalb eines Kalenderjahrs ein Gesamtvolumen von 20.000,00 € erreicht worden ist.
Die derart gemeldeten Informationen hat die Gesellschaft zu veröffentlichen. Die im Berichtsjahr getätigten Eigengeschäfte von Führungskräften sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter https://www.schottpharma.com/de im Bereich "Governance" veröffentlicht.
Im Einklang mit der Kodex-Empfehlung F.1 erfüllt die Gesellschaft die Anforderungen der Transparenz und regelmäßigen externen Berichterstattung. Die Gesellschaft informiert ihre Aktionäre gleichzeitig und einheitlich über das Unternehmen. Hierbei wird der Ad-hoc-Berichterstattung und der Internetseite eine besondere Bedeutung beigemessen. Investoren und sonstige interessierte Personen erhalten einen unmittelbaren und zeitnahen Zugang zu den von der Gesellschaft veröffentlichten Nachrichten.
Die Gesellschaft erstellt einen Konzernabschluss und einen zusammengefassten Lagebericht sowie Quartals- und Halbjahresabschlüsse nach den Regeln der "International Financial Reporting Standards" (IFRS) und in Übereinstimmung mit den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB). Auf Grundlage dieser Abschlüsse erfolgt die Finanzberichterstattung.
Der Jahresabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht der Gesellschaft werden gemäß den handelsrechtlichen Anforderungen erstellt. Der Jahresabschluss ist maßgeblich für die Verwendung des Bilanzgewinns und die Ausschüttung einer Dividende. Der jährliche Geschäftsbericht umfasst den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht. Der Abschlussprüfer des Berichtsjahrs ist die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Die Aktien der Gesellschaft sind an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Die

Gesellschaft unterliegt daher einer Vielzahl von Vorschriften und Empfehlungen zur Führung, Verwaltung und Überwachung des Unternehmens. Neben den zwingenden aktienrechtlichen und handelsrechtlichen Vorschriften beachtet die Gesellschaft zudem das Regelwerk der Deutschen Börse.
Mainz, im Dezember 2025
vertreten durch die SCHOTT Pharma Management AG als persönlich haftende Gesellschafterin
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