METRO AG
Düsseldorf
Bekanntmachung nach §§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025.
Die METRO AG mit dem Sitz in Düsseldorf macht für die
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| METRO Deutschland Consulting GmbH |
Düsseldorf |
| METRO Deutschland GmbH |
Düsseldorf |
| Multi-Center Warenvertriebs GmbH |
Düsseldorf |
| MCC Trading Deutschland GmbH |
Düsseldorf |
(jede von ihnen nachfolgend als „Gesellschaft“ bezeichnet) bekannt:
Sämtliche Gesellschafter der Gesellschaft haben jeweils für das abgelaufene Geschäftsjahr der Gesellschaft Folgendes beschlossen:
„Die Gesellschaft nimmt für das Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025 die Befreiungsvorschriften des § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.“
Die oben aufgeführten Gesellschaften sind in den Konzernabschluss zum 30.09.2025 der METRO AG einbezogen, welcher elektronisch im Unternehmensregister veröffentlicht wird. Es bestehen mittelbare oder unmittelbare Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge mit der METRO AG, die eine mittelbare oder unmittelbare Verlustübernahme der Gesellschaften gemäß bzw. analog § 302 AktG beinhalten.
Die Offenlegung erfolgt gemäß § 264 Abs. 3 S. 1 Nr. 5 HGB i.V.m. § 325 HGB für das Geschäftsjahr 01.10.2024 bis zum 30.09.2025.
Düsseldorf, im Novembe 2025
METRO AG
Der Vorstand