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7C Solarparken AG

Annual Report May 11, 2018

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Annual Report

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7C Solarparken AG

Bayreuth

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

KONZERNGESCHÄFTSBERICHT 2017

BERICHT DES VORSTANDS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

auch im Geschäftsjahr 2017 konnten wir erneut ein ausgezeichnetes Ergebnis erzielen und dabei unser dynamisches Wachstum fortsetzen.

Mit dem Ausbau unseres Bestandsportfolios auf 118 MWp zum Jahresende 2017 und der erfolgreichen Umsetzung unseres Optimierungsprogramms 2.0 konnten wir im Geschäftsjahr 2017 unsere Finanzkennzahlen deutlich verbessern. 7C Solarparken erzielte im Geschäftsjahr 2017 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 33,0 Mio. (i.VJ: EUR 30,3 Mio.) und erfüllte bzw. übertraf damit den Planansatz von größer EUR 32,0 Mio. des Vorjahres. Das EBITDA erhöhte sich auf EUR 29,9 Mio. (i.VJ: EUR 27,9 Mio.), was einer deutlichen Steigerung um 7,2 % entspricht. Damit wurde auch der prognostizierte Wert des EBITDA von größer EUR 27,0 Mio., zuletzt im November 2017 im Rahmen des Geschäftsplans 2017 bis 2019 auf erwartete EUR 28,5 Mio. erhöht, deutlich erfüllt bzw. überschritten. Unser Cashflow je Aktie (CFPS) verbesserte sich prognosegemäß weiter von EUR 0,45 in 2016 auf EUR 0,49 in 2017. Darüber hinaus verbesserte sich die Eigenkapitalquote weiter auf fast 30 %. Wir sind daher sehr stolz, unseren Aktionären erstmals eine Dividende von EUR 0,10 je Aktie zur Ausschüttung vorschlagen zu können.

Obwohl unser aktuelles Portfolio schon bereits bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf 134 MWp gestiegen ist, zielen wir weiterhin auf einen Ausbau der installierten Leistung auf 200 MWp innerhalb der nächsten zwei Jahre ab, um das volle Potential für unsere Aktionäre zu heben. Hierfür haben wir im Februar 2018 den ersten Meilenstein durch den Erwerb des "Amatec" Geschäftsbetriebs sowie den zweiten Meilenstein durch die Ausgabe eines Schuldscheins in Höhe von EUR 25 Mio. gelegt. Diese strategische Transaktion ermöglicht es uns ein Unternehmenswachstum auf 150 MWp zu realisieren und bei Erreichung dieser Marke den CFPS im Jahr 2019 auf EUR 0,55 je Aktie maximieren zu können. Der Vorstand geht bei seiner Prognose für das Geschäftsjahr 2018 für den Konzern davon aus, dass der CFPS im Geschäftsjahr 2018 dem Berichtsjahr 2017 mit EUR 0,49 je Aktie unverändert bleiben wird. Ursächlich hierfür ist eine leichte zeitliche Verschiebung: Während die Zinsen für den Schuldschein bereits im Jahr 2018 vollumfänglich anfallen, werden die Erträge aus den Investitionen sich erst entwickeln und nur teilweise bereits im Jahr 2018 einen positiven Effekt auf das operative Ergebnis haben. Unter Berücksichtigung des aktuellen Bestandsportfolios von 134 MWp erwartet der Vorstand für den Konzern eine Steigerung der Umsatzerlöse auf EUR 35,1 Mio. Das EBITDA für das Geschäftsjahr 2018 wird mit EUR 29,6 Mio. prognostiziert, welches leicht unter dem berichteten EBITDA des Geschäftsjahres 2017 ist, dennoch liegt die EBITDA-Prognose deutlich oberhalb des bereinigten EBITDAs 2017 (EUR 28,2 Mio.).

An dieser Stelle möchten wir allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der 7C Solarparken unseren Dank für die im Laufe des Berichtsjahres erzielten Fortschritte aussprechen. Unser Dank gilt auch den Mitgliedern des Aufsichtsrats für ihren geleisteten Beitrag, unseren Aktionären für ihre Unterstützung und ihr Vertrauen sowie unseren zahlreichen Stakeholdern und Geschäftspartnern.

Bayreuth, 23. April 2018

Steven De Proost, CEO

Koen Boriau, CFO

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

auch im Berichtsjahr hat der Aufsichtsrat die Arbeit des Vorstands auf Basis dessen ausführlicher schriftlicher und mündlicher Berichterstattung regelmäßig überwacht und beratend begleitet. Dabei hat er alle ihm nach Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung und Corporate Governance Kodex obliegenden Aufgaben wahrgenommen.

Im Berichtsjahr ist der Aufsichtsrat zu insgesamt acht ordentlichen Sitzungen zusammengekommen. An allen Sitzungen nahmen stets alle Mitglieder des Aufsichtsrats und auch der Vorstand teil. Darüber hinaus fanden in mehreren Fällen auch fernmündliche Sitzungen als Telekonferenzen statt, wichtige und eilbedürftige Beschlüsse wurden im Umlaufverfahren gefasst.

GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN

Auch außerhalb der gemeinsamen Sitzungen standen der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstand in einem regelmäßigen Austausch. Der Aufsichtsrat wurde vom Vorstand schriftlich und mündlich über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen wurden dem Aufsichtsrat jeweils im Einzelnen erläutert und begründet. Seine Berichtspflicht hat der Vorstand demnach vollumfänglich erfüllt.

In alle für das Unternehmen bedeutsame Entscheidungen ist der Aufsichtsrat im Berichtsjahr einbezogen worden und hat zu einzelnen Geschäftsvorgängen seine Zustimmung erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung erforderlich war.

WESENTLICHE THEMENSTELLUNGEN IM BERICHTSZEITRAUM

Der Aufsichtsrat befasste sich im Rahmen seiner Beratungs- und Überprüfungstätigkeit im Berichtszeitraum mit den folgenden thematischen Schwerpunkten:

Die Überprüfung der Geschäftsentwicklung aller Konzerngesellschaften sowie die Liquiditäts- und Finanzlage;
Die strategische Unternehmensplanung inklusive der Betrachtung/ Diskussion von M&A, Finanzierungs-, sowie allgemeinen Geschäftschancen;
Die im Berichtsjahr getätigten Akquisitionen bzw. Verkäufe;
Beobachtung des Risikomanagements, insbesondere im Bezug auf die Gewährleistungs- sowie Einzelrisiken aus der Generalunternehmertätigkeit der 7C Solarparken AG;
Verfolgung/Erfüllungen der Zielvorgaben des strategischen Geschäftsplans 2016-2017, insbesondere sie sich draus ergebenden Chancen;
Festsetzung des neuen strategischen Geschäftsplans 2017-2019: "Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler";
Kapitalmaßnahmen, welche nachstehend genauer erläutert werden. Insgesamt stimmte der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2017 drei Barkapitalerhöhungen mit einem Gesamtvolumen i.H.v. EUR 9,8 Mio. zu.

WESENTLICHE BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATS

Im Einzelnen wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:

Zustimmung zu einer Barkapitalerhöhung i.H.v. EUR 1,7 Mio. (16. Januar 2017);
Verabschiedung der Entsprechenserklärung zum deutschen Corporate Governance Kodex (13. März 2017);
Zustimmung zu einer Barkapitalerhöhung i.H.v. EUR 3,4 Mio. (1. April 2017);
Billigung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 nebst Lagebericht; der Jahresabschluss war damit festgestellt. (26. April 2017);
Billigung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2016 nebst Konzernlagebericht; der Konzernjahresabschluss war damit festgestellt. (26. April 2017);
Verabschiedung der Einladung für die ordentliche Hauptversammlung 2017 (30. Mai 2017);
Wiederwahl von Herrn De Meester als Vorsitzender des Aufsichtsrats und Frau Woods als stellvertretende Vorsitzende. (14. Juli 2017);
Zustimmung zum Erwerb der Gesellschaft SPV Egeln-Süd GmbH & Co. KG ("Bitterfeld II") (16. August 2017);
Zustimmung zum Erwerb der Gesellschaften Sonnendach K40K65 GmbH & Co. KG (damals: Wattner SunAsset Solarkraftwerk 011 GmbH & Co. KG) sowie Sonnendach M55 GmbH & Co. KG (damals: Wattner SunAsset Solarkraftwerk 021 GmbH & Co. KG) ("Rüsselsheim") (9. Oktober 2017);
Zustimmung zur Ausgabe eines Schuldscheins (20. Oktober 2017);
Zustimmung des Erwerbs der Solaranlagen "Sömmerda" und "Umpferstedt" (20. Oktober 2017);
Zustimmung zu einer Barkapitalerhöhung i.H.v. EUR 4,6 Mio. (3. November 2017);
Festlegung der Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und im Vorstand zum 30.06.2022 (19. November 2017);

Soweit der Vorstand in diesen oder anderen Fällen eine Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat beantragt hat, lag dem Aufsichtsrat die entsprechende schriftliche Beschlussvorlage jeweils zur Vorbereitung der Beschlussfassung vor.

PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND UND IM AUFSICHTSRAT

VORSTAND

Der Vorstand der 7C Solarparken AG setzt sich im Berichtsjahr unverändert aus Herrn Steven De Proost und Herrn Koen Boriau zusammen.

AUFSICHTSRAT

Zu personellen Veränderungen kam es im Aufsichtsrat. Herr Andreas Schmidt hat mit Wirkung zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juli 2017 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. An seiner Stelle haben die Aktionäre Herrn Paul Decraemer, Geschäftsführer Paul Decraemer BVBA, wohnhaft in Lochristi (Belgien), auf der ordentlichen Hauptversammlung zum neuen Mitglied gewählt.

Der Aufsichtsrat dankt Herrn Schmidt für seine engagierte und konstruktive Arbeit für die Zeit, während derer er im Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG tätig war.

DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX

Nach einer ausführlichen Auseinandersetzung mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 5. Mai 2015 haben Aufsichtsrat und Vorstand am 13. März 2017 die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Geschäftsjahres 2017 verabschiedet und auf der Website des Unternehmens dauerhaft zugänglich gemacht. Etwaige Abweichungen vom Deutschen Corporate Governance Kodex werden in dieser Erklärung offengelegt und erläutert. Über die Corporate Governance bei 7C Solarparken berichtet der Vorstand auch für den Aufsichtsrat im Corporate Governance Teil des Geschäftsberichts.

Interessenskonflikte von Vorstands- oder Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat hätten offengelegt werden müssen, sind nicht aufgetreten.

JAHRESABSCHLUSS 2017

Auf der ordentlichen Hauptversammlung am 14. Juli 2017 haben die Aktionäre der Gesellschaft die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Nürnberg, zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss 2017 der 7C Solarparken AG gewählt. Der Aufsichtsrat hat der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unter Beachtung der Regelungen des Corporate Governance Kodex hinsichtlich der Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprüfer den Prüfungsauftrag erteilt.

Den vom Vorstand erstellten Jahres- und Konzernabschluss samt zusammengefassten Lagebericht hat die Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Allen Aufsichtsratsmitgliedern wurden die Jahresabschlussunterlagen und die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Sitzung für eine eigene Prüfung zugesendet. Diese Unterlagen waren in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 23. April 2018 im Beisein des Abschlussprüfers Gegenstand umfangreicher Erörterungen. Der Abschlussprüfer berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfungen und stand für Fragen des Aufsichtsrats zur Verfügung Ferner berichtete er, dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Der Aufsichtsrat stimmte den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung billigte er den Jahres- und den Konzernabschluss 2017. Damit ist der Jahresabschluss gemäß § 172 AktG festgestellt.

GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG

Der Vorstand der Gesellschaft hat vorschlagen, den Bilanzgewinn von EUR 7.145.624,40 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,10 je dividendenberechtigter Stückaktie, dies entspricht einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 4.679.182,50 zu verwenden und den Restbetrag in Höhe von EUR 2.466.441,90 auf neue Rechnung vorzutragen. Der Aufsichtsrat hat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zugestimmt.

Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für die geleistete Arbeit und ihren persönlichen Einsatz im Berichtsjahr. Unseren Aktionärinnen und Aktionären danken wir für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit Zustimmung der Aktionäre hoffen wir, die Grundlagen für den zukünftigen Unternehmenserfolg zu schaffen.

Bayreuth, 23. April 2018

Hr. Joris De Meester, Vorsitzender des Aufsichtsrats

ZUSAMMENGEFASSTER LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2017 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2017

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

GESCHÄFTSMODELL UND KONZERNSTRUKTUR

Der 7C Solarparken Konzern (im folgenden kurz 7C Solarparken oder Konzern genannt) hat als Tätigkeitsschwerpunkt den Erwerb und Betrieb von PV-Anlagen bei laufender Optimierung der Anlagen. Mutterunternehmen des Konzerns ist die 7C Solarparken AG, mit Sitz in Bayreuth. Sie nimmt die Funktion einer operativen Holdinggesellschaft wahr. Ihr obliegt die Steuerung im Rahmen eines aktiven Anlagenmanagements sowie die kaufmännische und technische Betreuung der einzelnen Anlagen. Der Konzern besteht aus dem Mutterunternehmen sowie insgesamt 50 inländischen und 9 ausländischen Tochtergesellschaften. Der Konzern legt seinen Aktivitätsschwerpunkt auf den Erwerb und den Betrieb von PV-Anlagen sowie von sog. PV Estate in Deutschland.

Die 7C Solarparken AG, Bayreuth, stellt in ihrer Funktion als oberstes Mutterunternehmen des Konzerns einen Konzernabschluss nach den Regelungen der IFRS sowie den ergänzenden Bestimmungen nach § 315a Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 HGB auf. Die Konzernstruktur zum 31. Dezember 2017 stellt sich wie folgt dar:

WERTSCHÖPFUNGSMODEL

7C Solarparken positioniert sich als unabhängiger Eigentümer/Betreiber von PV-Anlagen (Independent Power Producer oder kurz: IPP) mit Einspeisung hauptsächlich in Deutschland. Durch das Erneuerbare-EnergienGesetz (EEG) garantiert der deutsche Staat feste Einspeisevergütungen für erneuerbare Energien über einen Zeitraum von 20 Jahren. Investments dieser Art erwirtschaften demzufolge vorhersagbare Cashflows. Da mit dem Jahr der Inbetriebnahme der Einspeisesatz festgelegt wird, sind Bestandsanlagen nicht von den zunehmenden Reduzierungen der Einspeisevergütungen für neue Anlagen betroffen.

Das Unternehmen bietet demnach eine Kombination von sicheren Erträgen für Investoren, die Wert auf Rendite legen sowie risikoarme Optimierung und Expansion des Portfolios für Investoren, denen Wachstum wichtig ist. Unsere Kernkompetenz ist das professionelle Management von PV-Anlagen, beginnend mit der Akquisition, Finanzierung und Optimierung bis hin zum Betrieb der Anlage.

Gelegentlich können die Anlagen auch wie ein Neuprojekt entwickelt werden, sodass 7C Solarparken von der Wertschöpfung in der Projektentwicklungsphase profitieren kann. Im Rahmen des Strategischen Plans 2017-2019 wurde eine intensive Zusammenarbeit mit einem Projektentwickler in Aussicht gestellt, damit der Bereich "eigene Entwicklung" intensiviert werden kann. Durch den Erwerb des Amatec-Geschäftsbetriebs nach dem Bilanzstichtag sind die notwendigen Voraussetzungen für diese Intensivierung eingeleitet worden. Die Folgen der Intensivierung sowie des Erwerbs werden im Wirtschaftsbericht detailliert dargestellt.

Einen wesentlichen Bestandteil der Wertschöpfung stellt die Ertragssteigerung durch technische und kaufmännische Optimierung der Anlagen dar.

Dabei achtet das Management in seinen Entscheidungen auf einen ressourcenschonenden Einsatz, der auf eine nachhaltige Entwicklung und Nutzung der Anlagen und deren Wert abzielt. Ziel ist es, die Anlagen während der Laufzeit der Einspeisevergütung und soweit möglich darüber hinaus in ihrer Substanz zu erhalten. Angesichts der langfristigen und nachvollziehbaren Cashflows sind die Solarparks der Gesellschaft grundsätzlich in einem Verhältnis von 25 % Eigenkapital und 75 % Fremdkapital finanziert. Dadurch, dass rechtlich unabhängige Projektgesellschaften ("SPV's") die Solarparks erwerben und betreiben, ergibt sich eine Risikostreuung und Risikominimierung für den Konzern.

Neben der Produktion und dem Verkauf von Strom zu fixen und regulierten Preisen an oft öffentliche und gewerbliche Abnehmer (z.B. Netzbetreiber, Energiehändler und lokale Konsumenten) erwirbt die 7C Solarparken auch "PV Estate", welches auf Eigentum von Grundstücken und Gebäuden/Hallen in Bezug zu den unternehmenseigenen PV Anlagen abzielt. Diese Investitionen ermöglichen es der Gesellschaft, durch die Einsparung der jährlichen Pachtkosten der PV Parks eine wiederkehrende Rendite zu erzeugen, aber auch, vom Wert der betreffenden PV Anlagen über die Laufzeit der Einspeisevergütungen hinaus zu profitieren. Gelegentlich ermöglicht die PV Estate Aktivität zusätzliche Mieteinnahmen von Drittkunden, welche Teile der konzerneigenen Grundstücke nutzen.

ANLAGENPORTFOLIO

Der strategische Fokus des Geschäftsmodells liegt in der Größenordnung von PV-Anlagen zwischen 1 und 5 MWp. Sollten sich wirtschaftlich interessante Möglichkeiten ergeben wird aber auch in kleinere Dach- oder Freiflächenanlagen investiert. Zum Ende des Jahres 2017 umfasste das Anlagen-Portfolio eine Leistung von 118 MWp, wovon 4,1 MWp sich zum Jahresende im Bau befanden. Das Gesamtportfolio produziert pro Jahr ungefähr 102 GWh Energie. Dies reicht aus, um mehr als 29.000 Drei-Personen-Haushalte zu versorgen. Dadurch werden pro Jahr rund 79.000 Tonnen CO2 eingespart.

ANLAGENBESTAND

Das Anlagenportfolio stellt sich zum Bilanzstichtag wie folgt dar:

PV Anlagen 7C Solarparken zum 31. Dezember 2017

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ANLAGE LAND TYP kWp
Opel Rüsselsheim Deutschland Dachanlage 6.660
Moorenweis Deutschland Freifläche 5.938
Sandersdorf Deutschland Freifläche 5.122
Thierhaupten Deutschland Freifläche 4.996
Bitterfeld II Deutschland Freifläche 4.606
Immler Portfolio Deutschland Dachanlage 4.543
Pflugdorf Deutschland Freifläche 4.400
Großfurra Deutschland Freifläche 4.081
Grube Warndt Deutschland Freifläche 3.811
Schönebeck Deutschland Freifläche 3.496
Longuich Deutschland Freifläche 3.162
Hohenberg Deutschland Freifläche 2.798
Opel Deutschland Dachanlage 2.558
Ramstein Deutschland Dachanlage 2.543
Kettershausen Deutschland Freifläche 2.382
Kissing Deutschland Freifläche 2.376
Fahrenholz Deutschland Freifläche 2.005
Nobitz Deutschland Freifläche 2.091
Hausen Deutschland Freifläche 2.085
Heretsried Deutschland Freifläche 1.967
Landau Deutschland Dachanlage 1.899
Oberhörbach Deutschland Freifläche 1.888
Toyota Belgien Dachanlage 1.843
Wiesenbach Deutschland Freifläche 1.759
Goldberg II Deutschland Freifläche 1.750
Wolnzach Deutschland Dachanlage 1.696
Zernsdorf Deutschland Freifläche 1.537
Zerre VII Deutschland Freifläche 1.518
Leipzig Deutschland Dachanlage 1.490
Wandersleben Deutschland Dachanlage 1.423
Groß-Stieten Deutschland Dachanlage 1.434
Neudorf Deutschland Freifläche 1.418
Ludwigsfelde Deutschland Dachanlage 1.306
Swan Energy Deutschland Dachanlage 1.236
Grafentraubach I Deutschland Freifläche 1.199
Dahlen Deutschland Dachanlage 1.152
Lipprandis Deutschland Freifläche 1.106
Hiendorf Deutschland Freifläche 1.059
Glauchau I Deutschland Dachanlage 1.056
Zerre IV Deutschland Freifläche 1.009
Steinburg Deutschland Dachanlage 1.000
Maisach Deutschland Freifläche 999
Aichen Deutschland Dachanlage 979
Mühlgrün Deutschland Freifläche 971
Gessertshausen Deutschland Dachanlage 905
Claussnitz Deutschland Freifläche 902
Schinne Deutschland Dachanlage 894
Neubukow Deutschland Dachanlage 857
Wulfen Deutschland Dachanlage 802
Jezet Belgien Dachanlage 778
Lauter Deutschland Freifläche 751
Nettgau Deutschland Dachanlage 749
Grafentraubach III Deutschland Freifläche 749
Etzbach Deutschland Dachanlage 736
Stolberg CA2 Deutschland Freifläche 648
Tulkas Deutschland Dachanlage 644
Mockrehna Deutschland Dachanlage 463
Grafentraubach II Deutschland Dachanlage 618
Kempten Ludwigstraße Deutschland Dachanlage 446
Jet Logistics Belgien Dachanlage 381
Glauchau III Deutschland Dachanlage 372
Welden Deutschland Dachanlage 371
Kempten A.-Einstein-Straße Deutschland Dachanlage 306
Goldberg II Deutschland Freifläche 257
Xanten Deutschland Dachanlage 249
Halberstadt Deutschland Dachanlage 240
Sonst. Anlagen Belgien Dachanlage 188
Augsburg Deutschland Dachanlage 79
Sonst. Anlagen Deutschland Dachanlage 72
Gesamtkonzern 117.804

Das Investmentportfolio wurde im Erstellungszeitraum um deutsche Solaranlagen mit einer Gesamtleistung i.H.v. 15,9 MWp ausgeweitet. Damit betrug zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichtes das Anlagenportfolio 134 MWp.

Darüber hinaus wurde die Freiflächenanlage Bitterfeld II, Deutschland, die sich zum Bilanzstichtag noch im Bau befand, jedoch bereits dem Anlagenportfolio zugeordnet wurde, mit 4,6 MWp fertiggestellt und ans Netz angeschlossen.

Im Rahmen des Strategischen Plans 2016-2018 wurde das Optimierungsprogramm 2.0 definiert, nach dem die Anlagen des Bestandsportfolios systematisch technischen Verbesserungen unterzogen werden. Die Ergebnisse des Optimierungsprogramms werden im Detail in diesem zusammengefassten Lagebericht innerhalb des Wirtschaftsberichtes weiter erläutert, wir vereisen auf den entsprechenden Abschnitt Geschäftsverlauf.

ENTWICKLUNG DES ANLAGENPORTFOLIOS

INVESTITIONEN

Das IPP Portfolio der 7C Solarparken stieg von 100 MWp zum Jahresende 2016 auf 118 MWp zum Jahresende 2017 an.

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INVESTITIONEN Projekt 2017 Leistung (kWp) 2016 Leistung (kWp)
Q1 Großfurra Neubau 4.081 Fahrenholz Neubau 2.005
Q2 Swan Energy Bestandsanlagen 1.236 Wandersleben Bestandsanlage 1.423
Groß-Stieten Bestandsanlage 1.434
Neubukow Bestandsanlage 857
Q3 Nettgau Neubau 749 Halberstadt Bestandsanlage 240
Grafentraubach III Neubau 746 Goldberg Neubau 1.750
Schönebeck Bestandsanlage 3.496
Q4 Goldberg II Neubau 257 Mühlgrün Neubau 971
Opel Rüsselsheim Bestandsanlage 6.660 Ludwigsfelde Neubau 1.306
Steinburg Neubau 1.000
Schinne Neubau 894
Leipzig Neubau 1.490
Jet Logistics Bestandsanlage 381
im Bau Bitterfeld II Neubau 4.606 Großfurra Neubau 4.081
Gesamt 18.335 21.328

Das strategische Wachstumsprogramm 2015-2017 von 7C Solarparken sah bis 2017 ein Wachstum auf 105 MWp vor. Der Vorstand hat im Oktober 2016 dieses Ziel bis 2017 auf 115 MWp im strategischen Geschäftsplan 2016-2018 erhöht. Da das Portfolio am Ende der Berichtsperiode 118 MWp betrug, wurde auch die erhöhte Zielsetzung überschritten.

Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2017 neue Anlagen mit einer Leistung von 5,7 MWp (i.VJ: 9,4 MWp) gekauft bzw. beauftragt. Darüber hinaus befanden sich 4,6 MWp am Ende am Bilanzstichtag im Bau (i.V. 4,1 MWp). Der Konzern bleibt damit weiterhin im Wesentlichen Umfang im Neubaumarkt tätig. Darüber hinaus wurden 7,9 MWp (i.VJ: 7,8 MWp) an Bestandsanlagen erworben. Insgesamt hat sich das Wachstum mit einer Zunahme des Portfolios um 18,3 MWp (i. VJ:. +21,3 MWp) geringfügig verlangsamt. Infolge des Erwerbes des Entwicklungsgeschäfts des Amatec-Geschäftsbetriebs im ersten Halbjahr 2018 ist zu erwarten, dass sowohl die Geschwindigkeit des Wachstums des Bestandsportfolios als auch der Anteil der Neuanlagen im Bestandsportfolio zunehmen werden.

DESINVESTITIONEN

Im Rahmen des Geschäftsplans 2015-2017 wurde im Dezember 2017 die Gesellschaft CTG Baal SRL, Imola / Italien, welche die italienische Freiflächenanlage ,Leo' (998 kWp) betreibt, veräußert.

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DESINVESTIONEN Projekt 2017 Leistung (kWp) Projekt 2016 Leistung (kWp)
Q1 - - Blumenthal 3.124
Q4 Leo 998 - -

PV ESTATE PORTFOLIO

Neben dem Erwerb von Solaranlagen tätigt der Konzern Investitionen in Immobilien, die mit den Solaranlagen in Verbindung stehen, das sog. PV Estate.

PV Estate 7C Solarparken zum 31. Dezember 2017

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IMMOBILIE TYP REGION GRÖßE LEISTUNG BETREIBER
Sandersdorf Konversionsfläche Sachsen-Anhalt 9,3 ha 5,1 MWp 7C Solarparken
Zerre Konversionsfläche Sachsen 28,5 ha 8,0 MWp u.a. inkl. 7C Solarparken
Hausen Logistikhalle Bayern n.r. 0,1 MWp extern
Bayreuth Bürogebäude Bayern n.r. 0,1 MWp 7C Solarparken
Pflugdorf Agrarfläche Bayern 16,5 ha 4,4 MWp 7C Solarparken
Kettershausen Agrarfläche Bayern 5,1 ha 2,4 MWp 7C Solarparken
Stolberg Konversionsfläche NRW 1,0 ha 0,6 MWp 7C Solarparken
Grafentraubach Konversionsfläche Bayern 6,8 ha 1,2 MWp 7C Solarparken
Grafentraubach Industrie- und Bürogebäude Bayern 3,6 ha 0,6 MWp 7C Solarparken
Grube Warndt Konversionsfläche Saarland 6,8 ha 3,8 MWp 7C Solarparken
Großfurra Konversionsfläche Thüringen 6,9 ha 4,0 MWp 7C Solarparken
Mühlgrün Konversionsfläche Sachsen 1,5 ha 1,0 MWp 7C Solarparken
Bitterfeld Konversionsfläche Sachsen-Anhalt 12,4 ha 4,6 MWp 7C Solarparken

Im Geschäftsjahr 2017 hat der Konzern 1,4 ha Industriefläche in Grafentraubach veräußert. Aus dieser Transaktion wurde im Berichtsjahr ein Gewinn i.H.v. TEUR 104 realisiert. Daneben hat der Konzern durch den Erwerb der Gesellschaft Solarpark Bitterfeld II GmbH & Co. KG eine Konversionsfläche von 12,4 ha zum PV Estate Portfolio hinzugefügt.

Insgesamt besaß der Konzern zum Berichtstichtag 98,4 ha. Grundfläche im Eigentum, auf der Solaranlagen mit einer Leistung i.H.v. 35,9 MWp installiert waren oder sich im Bau befanden. Dies entspricht etwa einem Drittel im Verhältnis zum Gesamtportfolio.

Das PV Estate Portfolio wurde Erstellungszeitraum um eine Gewerbefläche von 2,1 ha. in Umpferstedt (Thüringen) sowie eine Konversionsfläche in Calbe mit einer Größe von 1,8 ha erweitert.

ZIELE UND STRATEGIEN

GESCHÄFTSPLANUNGSPROZESS

In Abstimmung mit dem Aufsichtsrat stellt der Vorstand jährlich einen Geschäftsplan für einen drei Jahres umfassenden Zeitraum auf, in dem die strategischen Ziele und Maßnahmen festgelegt werden. Maßgeblich für den Konzern ist die Verfolgung und Erreichung dieses strategischen Plans. Bisher wurden vier derartige Geschäftspläne veröffentlicht:

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GESCHÄFTSPLAN PERIODE STATUS
Ausschöpfung des vollen Potentials bis 2016 2014-2016 Plan wurde beendet aufgrund erfolgreicher Erfüllung
Kapitalzuwachs durch Konsolidierung 2015-2017 Plan wurde beendet aufgrund erfolgreicher Erfüllung
Bausteine einer strategischen Transaktion bis 2018 2016-2018 Umsetzung des Plans ist im Gange.
Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler 2017-2019 Umsetzung des Plans ist im Gange.

GESCHÄFTSPLAN "BAUSTEINE EINER STRATEGISCHEN TRANSAKTION BIS 2018"

Die Zielsetzungen aus dem Geschäftsplan 2016-2018 "Bausteine einer strategischen Transaktion bis 2018" wurden der Öffentlichkeit bereits auf dem Investorentag im September 2016 vorgestellt.

Die erfolgreiche Umsetzung des Plans hängt dabei von der Verwirklichung der nachfolgenden Transaktion und zweier Bausteine ab:

1. Konsolidierung: Wesentliche Zielsetzung des Plans ist es, das Anlagenportfolio bis Ende 2017 auf 115 MWp zu erhöhen. Mit dieser Leistungserhöhung soll eine EBITDA-Erhöhung von EUR 2,0 Mio. erzielt werden. Die Planung geht von Investitionen i.H.v. EUR 23,8 Mio. aus, wovon nominal EUR 16,0 Mio. durch Fremdkapital (Verschuldungsgrad rd. 67 %) und EUR 7,6 Mio. durch Eigenmittel finanziert werden sollen. Darüber hinaus werden noch zusätzliche EUR 1,0 Mio. in die Erweiterung des PV Estate-Portfolios investiert. Die Eigenmittel i.H.v. EUR 8,6 Mio. sollen durch EUR 2,5 Mio. aus einer Wandelanleihe, die schon im Oktober 2016 emittiert wurde, durch weitere Kapitalerhöhungen i.H.v. EUR 3,4 Mio. sowie i.H.v. EUR 2,7 Mio. aus Liquiditätsüberschüssen finanziert werden.

2. Optimierung 2.0: Die technische Verbesserung des eigenen Portfolios soll zu einer jährlichen Erhöhung des EBITDA um EUR 0,4 Mio. führen. Diese wird, wie oben beschrieben, vor allem durch die Reinigung, den Austausch oder die Neusortierung der Module und die Beseitigung von Isolationsfehlern erreicht werden. Mit dem Programm werden 23,2 MWp oder fast ein Viertel des Gesamtportfolios abgedeckt. Als Investitionskosten für die Optimierung wurden EUR 2,2 Mio. erwartet.

3. Strategische Transaktion 2018: Nachdem die Wachstumsinitiative auf 115 MWp sowie die Optimierung 2.0 vollzogen worden sind, strebt der Vorstand eine strategische Transaktion an, die aus dem Tier-3 Konzern ein Tier-2 Unternehmen machen soll. Dafür sind eine Marktkapitalisierung oberhalb von EUR 200 Mio. und oder ein Anlagenportfolio von 200 MWp unentbehrlich. Dies soll entweder durch eine industrielle oder finanzielle Transaktion erreicht werden. Eine industrielle Transaktion könnte sich wie folgt darstellen: (i) Verschmelzung mit einem börsennotierten Erneuerbaren-Energieunternehmen mit risikoarmen Aktivitäten und Integration / Synergiepotential. (ii) Erwerb oder (umgekehrter) Unternehmenszusammenschluss mit einem nicht börsennotierten PV-Anlagenportfolio mit Optimierungspotential (iii) Übernahme durch eine größere Yieldco, die eine deutsche Plattform erwerben möchte. Eine finanzielle Transaktion wäre eine Partnerschaft mit Finanzinvestor(en), die Liquiditätsmittel (Eigenkapital, Fremdfinanzierung) zur Verfügung stellen, damit der Konzern seine Kapitalkosten für die Wachstumsinitiativen senken kann.

GESCHÄFTSPLAN 2017-2019 "ENTWICKLUNG ZU EINEM 200 MWP SPIELER"

Der Geschäftsplan 2017-2019 "Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler" wurde der Öffentlichkeit zuerst auf dem Investorentag im November 2017 vorgestellt. Während des Geschäftsjahres 2017 hat der Vorstand die Möglichkeiten einer "strategischen Transaktion 2018" untersucht und infolge dessen die 3. Zielsetzung des Geschäftsplans 2016-2018 weiter konkretisiert.

Die allgemeine Zielsetzung bleibt beibehalten: Aus dem Unternehmen einen Tier-2 Spieler zu machen durch die Erhöhung Leistung auf 200 MWp. Dies soll nun in zwei Schritten erreicht werden:

1. Strategische Transaktion 1: Mit diesem Schritt soll ein Wachstum der Leistung des Bestandsportfolios auf 150 MWp erreicht werden. Dazu sollten eine Zusammenarbeit mit einem Projektentwickler geschlossen sowie eine alternative Finanzierung gesichert werden.

Die Zusammenarbeit mit einem Projektentwickler soll dem Unternehmen einerseits ermöglichen, eine Pipeline an Solaranlagen zu sichern, andererseits die realisierten Renditen auf Neuanlageninvestitionen zu steigern. Darüber hinaus soll der Anteil von Neuanlagen im Portfolio zunehmen, sodass das Unternehmen von einer Steigerung der Strompreise (ggf. sogar noch während des EEG/FFAV Förderungszeitraums) profitieren kann.

Das Investitionsvolumen für das Erreichen der Leistung i.H.v. 150 MWp wird vom Vorstand auf EUR 50 Mio. geschätzt. Davon sollen EUR 35 Mio. durch Projektfinanzierung finanziert werden. Der Restbetrag i.H.v. EUR 15 Mio. soll durch die Aufnahme einer alternativen Finanzierung dargestellt werden. Diese Fremdfinanzierung sollte als Eigenkapital in den einzelnen Projekten eingesetzt werden. Aus diesem Grund wird es sich bei der alternativen Finanzierung um ein langfristiges Darlehen auf Ebene der Muttergesellschaft ohne zwischenzeitliche Tilgungen handeln müssen. Der Vorteil einer solchen Finanzierungsstruktur liegt darin, dass diese Finanzierungsart keine Verwässerung der Aktionäre zur Folge hat und die Kapitalstruktur optimiert wird.

2. Strategische Transaktion 2 : Durch einen zweiten Schritt soll dann das Wachstum bis 200 MWp, d.h. eine zusätzliche Leistung i.H.v. 50 MWp, gesichert werden. Dabei sind sowohl eine M&A Transaktion als auch ein Wachstum mit Unterstützung von Co-Investoren denkbar.

Beim Co-Investorenmodel ist 7c Solarparken bereit sich mit einem nicht beherrschenden Anteil, mit einem Eigenmitteleinsatz in Höhe von bis zu EUR 5 Mio., am Ausbau dieser zusätzlichen Leistung von 50 MWp zu beteiligen.

Es wird beabsichtigt, dass 7C Solarparken die Anlagen für die Drittinvestoren sichern, akquirieren, ggf. optimieren und danach operieren wird. Rückkaufoptionen, um ein eigenes "veräußerbares Anlagenportfolio zu erreichen, werden dabei auch gezielt verhandelt werden.

Beide genannten strategischen Transkationen 1 und 2 sollten im Zeitraum 2018 bis 2019 geplant und umgesetzt werden.

Der Vorstand hat sich zu dieser schrittweisen Herangehensweise entschlossen, damit das Unternehmen in seinen Wachstumschancen nicht ausschließlich von externen Entscheidungsprozessen (ggf. von einer Gegenseite) abhängig wird, um die avisierte Leistung von 200 MWp zu erreichen.

INTERNES STEUERUNGSSYSTEM

Der Konzern verfügt über ein internes Managementinformationssystem für die Planung, Steuerung und Berichterstattung. Das Managementinformationssystem sichert die Transparenz über die aktuelle Geschäftsentwicklung und gewährleistet den permanenten Abgleich zur Unternehmensplanung. Die Planungsrechnung umfasst einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und wird kontinuierlich an die Rahmenbedingungen des Marktes angepasst. Der Vorstand hat das interne Managementinformationssystem für die Planung, Steuerung und Berichterstattung im Geschäftsjahr 2017 weiter optimiert. Daraus ergab sich eine Standardisierung und Automatisierung von Buchführungsprozessen und Controlling. Im Jahr 2018 plant der Vorstand weitere Maßnahmen zur Organisationsentwicklung durchzuführen.

Neben der Unternehmensstrategie bilden in erster Linie der Umsatz, das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) sowie der CFPS (Cashflow je Aktie) die zentralen Bezugsgrößen für die operative Steuerung. Zur besseren Vergleichbarkeit und Verdeutlichung der originären Ertragskraft des Konzerns wird daneben bis zum 31. Dezember 2017 das bereinigte EBITDA berücksichtigt, das um (einmalige oder IFRS-) Effekte aus z.B. dem Verkauf und Kauf von Geschäftsbetrieben korrigiert wird. Ab dem Geschäftsjahr 2018 wird das bereinigte EBITDA nicht weiter als Steuerungskennzahl verwendet, das sich der Konzern zunehmend auf der Entwicklung, Kauf und Verkauf von Solaranlagen fokussieren wird. Damit sind die bereinigten Effekte aus dem Kauf und Verkauf von Solaranlagen nicht länger als Sondersachverhalte zu betrachten.

Es erfolgt eine kontinuierliche Sicherstellung der verfügbaren Liquidität der operativen Solarparks durch laufende Kontrolle und Verfolgung der Liquiditätsplanung.

Des Weiteren werden auch die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren, wie Produktion, Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio im Rahmen der Steuerung täglich verfolgt.

Mit dem Geschäftsbericht wird auch die Prognose der wesentlichen Leistungsindikatoren und Entwicklungen für das folgende Geschäftsjahr veröffentlicht. Diese basiert auf detaillierten Planungen für die einzelnen Konzerngesellschaften. Die veröffentlichte Prognose wird monatlich überprüft und bei Bedarf vom Vorstand angepasst.

STEUERUNGSGRÖSSEN / KONTROLLSYSTEM

Formal gilt es darauf hinzuweisen, dass nach DRS 20 die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen Bestandteil des Prognoseberichts und des hierauf basierenden Vergleichs mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung im Folgejahr sind.

Falls freiwillige Prognosen anderer Kennzahlen erfolgen, sind diese nicht mehr im Prognosebericht, sondern in den entsprechenden Kapiteln des Lageberichts zu finden. Grundsätzlich werden die Kennzahlen für den Konzern auf Basis der Rechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt. Andernfalls wäre ein Hinweis auf eine andere Definition angegeben.

STEUERUNGSKENNZAHLEN DER ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE BIS ZUM 31. DEZEMBER 2017

Für die Steuerung des Konzerns sind die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren von zentraler Bedeutung zur zielorientierten und nachhaltigen Umsetzung der Unternehmensplanung und -strategie:

Umsatz
EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen)
CFPS (Cashflow je Aktie).

Wie bereits oben kurz beschrieben, werden zur besseren Vergleichbarkeit und Definition der Ertragskraft einmalige Sondereffekte aus der Erstkonsolidierung, Entkonsolidierung sowie (IFRS-) Bewertungseffekten im Rahmen des Kaufs und/ oder Verkaufs von Anlagen eliminiert und daraus bis zum 31. Dezember 2017 ein bereinigtes EBITDA abgeleitet, dessen Ermittlung in der untenstehenden Tabelle aufgeführt ist. In der Berichterstattung wird das bereinigte EBITDA lediglich dargestellt, soweit die Sondereffekte zu einer Verzerrung des Bildes der Ertrags- und Wirtschaftskraft des Konzerns führen würden.

Der CFPS wird wie in untenstehender Tabelle berechnet. Im Vergleich zum Vorjahr wird der Netto Cashflow um die Zins- und Steuerzahlungen, den Zeitraum unmittelbar vor einer Akquisition betreffend, sowie auch um Zinszahlungen bezüglich der Refinanzierung eines Darlehens bereinigt. Dieser wird durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien geteilt, so dass sich der CFPS ergibt. Der Netto Cashflow errechnet sich aus der Differenz zwischen dem bereinigten EBITDA und den effektiven Zins- und Steuerzahlungen. Bei einem Unternehmenserwerb könnte sich dies konkret wie folgt darstellen: Wird bei einem Erwerb zum 1. November im Dezember die effektive Zinszahlung für den Zeitraum von Juli bis Dezember geleistet, würde diese den CFPS im Zeitraum Juli bis einschließlich Oktober zu stark vermindern. Aus diesem Grund werden die effektiven Zinszahlungen zwischen Juli und Oktober im CFPS eliminiert Im Ergebnis resultiert aus der Anpassung tendenziell ein höherer CFPS. Die Vorjahresangaben bleiben von der Änderung unberührt, da die beschriebenen Anpassungen im Vorjahr nicht einschlägig waren.

Die finanziellen Steuerungsgrößen für die 7C Solarparken AG sind im Wesentlichen identisch mit den Steuerungsgrößen, die im Konzern verwendet werden. Der CFPS hat eine unwesentliche Bedeutung für die 7C Solarparken AG und ist daher nur auf konsolidierter Basis relevant.

BEREINIGTES EBITDA = IFRS EBITDA abzüglich der folgenden Sondereffekte:

Nicht zahlungswirksame Erträge aus dem Erwerb von Anlagen (z.B. PPA, negativer Unterschiedsbetrag)
Nicht zahlungswirksame Verluste aus dem Verkauf von Anlagen
Auflösung der Rückstellungen für z.B. Gewährleistung
Kosten für Restrukturierung und Schließungen
Einmalige Transaktionskosten (z.B. Unternehmenserwerb)
Sonstige Einmaleffekte und periodenfremde Erträge und Aufwendungen

NETTO CASHFLOW = bereinigtes EBITDA minus effektive Zinszahlungen minus effektive Steuerzahlungen

Bereinigung der effektiven Zins- und Steuerzahlungen, die den Zeitraum vor einer Akquisition betreffen
Bereinigung der einmaligen Zinszahlungen aus Refinanzierung

CFPS = Netto Cashflow dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien

STEUERUNGSKENNZAHLEN DER ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE AB DEM GESCHÄFTSJAHR 2018

Für die Steuerung des Konzerns sind die folgenden finanziellen Leistungsindikatoren von zentraler Bedeutung zur zielorientierten und nachhaltigen Umsetzung der Unternehmensplanung und -strategie:

Umsatz
EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen)
CFPS (Cashflow je Aktie).

Wie bereits oben kurz beschrieben, stellt die 7C Solarparken ab dem Geschäftsjahr 2018 nunmehr auf die drei vorgenannten finanziellen Leistungsindikatoren ab. Die bis zum Jahresende 2017 benutzte Steuerungsgröße bereinigtes EBITDA findet keine weitere Beachtung und Anwendung mehr und wird daher auch nicht weiter in die Berichterstattung aufgenommen.

Der CFPS wird wie in untenstehender Tabelle berechnet. Im Vergleich zum Vorjahr wird der Netto Cashflow um die Zins- und Steuerzahlungen, den Zeitraum unmittelbar vor einer Akquisition betreffend, sowie auch um Zinszahlungen bezüglich der Refinanzierung eines Darlehens bereinigt. Dieser wird durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien geteilt, so dass sich der CFPS ergibt. Der Netto Cashflow errechnet sich aus der Differenz zwischen dem EBITDA und den effektiven Zins- und Steuerzahlungen. Bei einem Unternehmenserwerb könnte sich dies konkret wie folgt darstellen: Wird bei einem Erwerb zum 1. November im Dezember die effektive Zinszahlung für den Zeitraum von Juli bis Dezember geleistet, würde diese den CFPS im Zeitraum Juli bis einschließlich Oktober zu stark vermindern. Aus diesem Grund werden die effektiven Zinszahlungen zwischen Juli und Oktober im CFPS eliminiert Im Ergebnis resultiert aus der Anpassung tendenziell ein höherer CFPS. Die Vorjahresangaben bleiben von der Änderung unberührt, da die beschriebenen Anpassungen im Vorjahr nicht einschlägig waren.

Die finanziellen Steuerungsgrößen für die 7C Solarparken AG sind im Wesentlichen identisch mit den Steuerungsgrößen, die im Konzern verwendet werden. Der CFPS hat eine unwesentliche Bedeutung für die 7C Solarparken AG und ist daher nur auf konsolidierter Basis relevant.

,EBITDA' = KONZERN EBITDA GEM. IFRS

NETTO CASHFLOW = EBITDA minus effektive Zinszahlungen minus effektive Steuerzahlungen

Bereinigung der effektiven Zins- und Steuerzahlungen, die den Zeitraum vor einer Akquisition betreffen
Bereinigung der einmaligen Zinszahlungen aus Refinanzierung

CFPS = Netto Cashflow dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien

STEUERUNGSKENNZAHLEN NICHT FINANZIELLER ART

In Ergänzung zu den finanziellen Kennzahlen setzt 7C Solarparken im Konzern stark auf die individuellen quantitativen Indikatoren der Solaranlagen, Produktion (GWh/ MWh bzw. kWh), Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) und Performance Ratio. Diese werden in monatlichen Budgets erneuert und in einem Management Reporting dargestellt.

WIRTSCHAFTSBERICHT

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENE RAHMENBEDINGUNGEN

GLOBALER PHOTOVOLTAIK-MARKT

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REGION (IN GW) 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Deutschland 7,5 7,6 3,3 1,9 1,5 1,5
Europa ohne Deutschland 14,9 10,0 7,2 5,0 6,6 5,2
Rest der Welt 8,2 11,8 27,2 32,9 42,6 69,0
Summe des Ausbaus 30,6 29,4 37,7 39,8 50,7 75,7
Kumulativer Leistungsausbau 70,2 99,5 137,2 177,0 222,7 303,4

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REGION (IN GW) 2017
Deutschland 1,8
Europa ohne Deutschland 6,9
Rest der Welt 90,3
Summe des Ausbaus 98,9
Kumulativer Leistungsausbau 402,3

Quelle: Solarpower Europe

Der Leistungsausbau im weltweiten Photovoltaikmarkt ist im Jahr 2017 auf 98,9 MWp angestiegen, was in etwa einem Anstieg der Wachstumsrate um 30 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der Hauptteil der Leistungszunahme entfällt jedoch weiterhin auf Regionen außerhalb Europas. In China wurden im Jahr 2017 52,8 GWp an neuen Anlagen in Betrieb gesetzt, den zweiten Rang belegten die USA mit 11,8 GWp, gefolgt von Indien mit 9,6 GWp. in Summe machten diese Länder Drei Viertel des weltweiten Ausbaus aus.

Der europäische Photovoltaikmarkt hat im Jahr 2017 infolge einer Zunahme der Gesamtleistung neuer Anlagen i.H.v. 8,7 GWp fast mit der weltweiten Wachstumsrate schritthalten können (+29 %). Dennoch macht Europa nur weniger als 9 % der Neuinstallationen aus.

In Deutschland wurden im Geschäftsjahr 2017 Solaranlagen mit 1,8 GWp gebaut, was ein Wachstum von 20 % im Vergleich zum Vorjahr darstellt (1,5 GWp). In der Türkei wurden ebenfalls 1,8 GWp in Betrieb genommen, in Frankreich, Großbritannien und den Niederlanden wurden die Leistungen jeweils um 0,9 GWp ausgebaut.

MODULPREISE SINKEN WEITER

Die Modulpreise sind während des Geschäftsjahres 2017 weiter gesunken:

Entwicklung von hochwertigen Modulpreisen in EUR / Wp Quelle: http://www.pvxchange.com/priceindex/

Da Module etwa 50 % des Baupreises einer Solaranlage ausmachen, ist die andauernde Preissenkung zweifelsohne ein wichtiger Grund, warum der Bau von Neuanlagen weltweit zugenommen hat.

In Verbindung mit dem geringer werdenden Anteil Deutschlands (bzw. Europas) am weltweiten Anlagenausbau sinkt auch deren Bedeutung in der weltweiten Nachfrage für Solarmodule. Daher ist der Modulpreis vor allem abhängig von der Nachfrage auf anderen Kontinenten. Aufgrund der Tatsache, dass die meisten in Europa verwendeten Module nicht im Inland hergestellt werden und in Verbindung mit der Wesentlichkeit von Modulen mit Blick auf die Gesamtinvestitionskosten, ist die finanzielle Attraktivität für die Errichtung von Neuanlagen auch in Deutschland sehr vom Bau von Solaranlagen in anderen Ländern (bzw. auf anderen Kontinenten) abhängig. Es ist zu erwarten, dass die Modulpreise weiter sinken werden.

DEUTSCHES ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ (EEG)

Am 1. Januar 2017 ist eine Novelle des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft getreten. Das EEG regelt unter anderem die Vergütung erneuerbarer Energien, inkl. Solaranlagen und legt fest, unter welchen Umständen und zu welchem Vergütungssatz eine Solaranlage vergütet wird. Dieser Vergütungssatz ändert sich dann für eine Solaranlage nicht mehr im Zeitraum des fest vergebenen Vergütungssatzes (siehe Erläuterungen nachfolgend).

Solaranlagen können entweder einen Vergütungssatz gemäß den Gesetzesbestimmungen erhalten oder sich um einen Vergütungssatz in einem Ausschreibeverfahren bewerben. Zwischen April 2015 und Dezember 2016 betraf das Ausschreibeverfahren alle Freiflächenanlagen. Seit Januar 2017 umfasst diese Reglung nunmehr alle Dach- und Freiflächenanlagen, die größer sind als 750 kWp.

Dadurch gibt es in Deutschland nun grundsätzlich zwei Vergütungssysteme für Solarstrom, die sich dem Grunde nach in nur drei wesentlichen Punkten unterscheiden:

Vergütungsdauer: Reguläre Einspeisevergütungen werden für Solaranlagen nach Inbetriebnahme für den Zeitraum von 20 Jahren zuzüglich dem Jahr der ersten Inbetriebnahme vergeben, während die Fördersätze aus den Ausschreibungen nur für 20 Jahre zugewiesen werden.
Festlegungszeitpunkt: Bei einer regulären Einspeisevergütung erhält der Betreiber den Vergütungssatz oder die Einspeisevergütung erst nach Inbetriebnahme der Solaranlage. Daraus folgt, dass alle Solaranlagen, die in der gleichen Periode in Betrieb genommen worden sind, nach derselben Vergütungsstruktur vergütet werden. Erhält eine Solaranlage hingegen einen Zuschlag in einer Ausschreibung, so wird zuerst der Vergütungssatz festgelegt, wonach dem Betreiber ein bestimmter Zeitraum (18 Monate) gewährt wird, um das Projekt auch tatsächlich in Betrieb zu nehmen. Der Vergütungssatz für Solaranlagen mit einem Ausschreibungszuschlag ist somit anlagenspezifisch.
Vergütungssatzentwicklung: Die Entwicklung der Höhe der Vergütungssätze ist, was die reguläre Einspeisevergütung angeht, davon abhängig, ob die Ausbauziele für Solaranlagen erreicht werden. Die Höhe der zugewiesenen Vergütungssätze aus den Ausschreibungen richtet sich nach den Teilnehmern an der Ausschreibung und deren Geboten und ist deshalb marktorientiert.

ENTWICKLUNG DER DEUTSCHEN VERGÜTUNGSSÄTZE

Seit dem Beginn der Ausschreibungen (FFAV) in Deutschland im April 2015 ist der durchschnittliche Preis, zu dem Zuschläge erteilt werden, von EUR 91,7 / MWh auf EUR 49,1 / MWh zuletzt in der Ausschreibung im Oktober 2017 gesunken. Dies entspricht einer Reduzierung um 47 %. In der ersten Ausschreibung des laufenden Geschäftsjahres im Februar 2018 ging der durchschnittliche Preis weiter zurück (auf EUR 43,3 / MWh).

Vergütungssätze für deutsche Solaranlagen in EUR/ MWh

Quelle Bundesnetzagentur, eigene Darstellung

Die Vergütungssätze für Solaranlagen in der regulären Einspeisevergütung (d.h. für Anlagen mit einer Leistung < 750 kWp) sind im Zeitraum zwischen April 2015 und Oktober 2017 (-2 %) sind im Gegensatz zu den Vergütungen aus den Ausschreibeverfahren (d.h. für Anlagen mit einer Leistung > 750 kWp) kaum gesunken. Aufgrund dieser Entwicklung hat die relative Rentabilität im Vergleich zu den größeren Anlagen deutlich zugenommen, obwohl die Systemkosten für kleineren Solaranlagen höher liegen.

Dem steht bei Vergütungssätzen aus dem Ausschreibeverfahren aber positiv gegenüber, dass der Betreiber einen Zeitraum von 18 Monaten zum Bau der Anlage erhält, und somit die Marktteilnehmer auch auf zukünftig Reduzierungen der Systemkosten (u.a. Module) spekulieren können.

ERNEUERBARE ENERGIEN ERZEUGEN MEHR ALS EIN DRITTEL DER BRUTTOSTROMPRODUKTION IN DEUTSCHLAND

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BRUTTOSTROMPRODUKTION (TWH) 2016 2017 VERÄNDERUNG GESAMTANTEIL IN

%
Markt 649,0 654,1 0,8 % 100,0 %
Kernenergie 84,6 75,9 -10,3 % 11,6 %
Braunkohle 149,5 148,0 -1,0 % 22,6 %
Steinkohle 112,2 94,2 -16,0 % 14,4 %
Erdgas 81,3 86,0 5,8 % 13,1 %
Sonstige 33,1 33,4 0,9 % 5,1 %
Erneuerbare Energien 188,3 216,6 15,0 % 33,1 %
davon:
Wasser 20,5 19,7 -3,9 % 3,0 %
Onshore Wind 65,6 88,1 34,3 % 13,5 %
Offshore Wind 13,0 17,4 33,8 % 2,7 %
PV 38,1 39,8 4,5 % 6,1 %
Biomasse 50,9 51,5 1,2 % 7,9 %

Quelle: AG Energiebilanzen 2017

Die gesamte Bruttostromproduktion in Deutschland ist während der Berichtsperiode leicht angestiegen (+0,8 %). Die erneuerbaren Energien, die zusammen genommen den größten Anteil im deutschen Strommix haben, nahmen zweistellig um 15,0 % von 188,3 Terrawattstunden (TWh) auf 216,6 TWh zu. Der Anteil der erneuerbaren Energien insgesamt hat sich demzufolge auf 33 % (i.VJ: 29 %) erhöht.

Die Steigerung beruht vor allem auf einer Zunahme der Produktion der Windkraft im Inland sowie auf See, welche beide um mehr als 30 % zulegen konnten. Mit Abstand steht an dritter Stelle Lediglich an dritter Stelle stehen die Solaranlagen, deren Wachstum mit +4,5 % vergleichsweise gering ausfiel.

Die rasante Anstieg der Stromerzeugung der Windturbinen im Inland (onshore) und auf See (offshore) ist nicht ausschließlich auf das Leistungswachstum auf 56,2 GW (+13 %) zurückzuführen, sondern steht vor allem mit den wesentlich besseren Windgeschwindigkeiten als im Vorjahr in Verbindung. .

Solaranlagen haben insgesamt 39,8 TWh in die öffentlichen Netze eingespeist. Die Gesamtproduktion hat sich demzufolge um 4,5 % erhöht, Diese Zunahme in der Produktion kann auf die besseren Witterungsbedingungen und auf den Ausbau des Bestandes zurückgeführt werden.

WETTBEWERB

Die Einführung der Ausschreibungsverfahren hat es in Deutschland seit September 2015 nahezu unmöglich gemacht, PV Anlagen mit mehr als 10 MWp zu errichten. Dies hat zur Folge, dass Finanzinvestoren und industrielle Investoren, die bisher in dem Segment > 10 MWp ihre Zukäufe getätigt haben, wesentlich in ihren Erwerbsmöglichkeiten beschränkt werden. Darüber hinaus ist die Anzahl an Neuanlagen mit einer Größe oberhalb der Marke von 750 kWp in Ihrem Volumen begrenzt, da das Ausschreibungsverfahren ein Maximum von 0,8 GWp festlegt.

Das Wettbewerbsumfeld, in dem sich 7C Solarparken bewegt (1-5 MWp), nimmt einerseits zu, die Anzahl der verfügbaren Projekte in diesem Segment ist aber weiterhin begrenzt. Die 7C Solarparken wird daher weiterhin Bestandsanlagen akquirieren sowie zunehmend auch Anlagen < 750 kWp einsetzen. Die avisierte Zusammenarbeit bzw. der Erwerb eines Entwicklers soll schließlich ebenfalls einen besseren Zugang zu neuen Anlagen schaffen.

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DES KONZERNS (BERICHTERSTATTUNG AUF BASIS DES IFRS KONZERNABSCHLUSSES)

GESCHÄFTSVERLAUF 2017

STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2016-2018 "BAUSTEINE EINER STRATEGISCHEN TRANSAKTION BIS 2018"

Auf dem Analystentag im September 2016 war der strategische Plan "Bausteine für eine strategische Transaktion bis 2018" vorgestellt worden. Die Zielsetzungen dieses Plans bestanden im Wesentlichen aus den folgenden Punkten:

Zielsetzungen 2017

Konsolidierung: Erweiterung des Solaranlagenportfolios bis auf 115 MWp bis Ende 2017, sowohl durch den Erwerb von Neuanlagen als auch Bestandsanlagen;
Optimierungsprogramm 2.0: Eine tiefgreifende Optimierung von 25 % des Solaranlagenportfolios mit einem kapitalintensiven Programm.

Zielsetzung 2018

Eine strategische Transaktion mit einem industriellen bzw. finanziellen Partner, die den Konzern von einem Tier 3 zu einem Tier 2 Unternehmen in Ihrem Markt (Besitzer/ Betreiber von Solaranlagen) umwandelt. Konkret bedeutet dies ein Wachstum des Portfolios auf 200 MWp und/ oder das Erreichen einer Marktkapitalisierung von EUR 200 Mio.

KONSOLIDIERUNG

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Geschäftsberichtes 2017 verfügt der Konzern über ein Solaranlagenportfolio von 134 MWp und hat damit die Zielsetzung aus dem Geschäftsplan deutlich übertroffen. Die Investitionen, die ab dem 4. Quartal 2016 im Rahmen dieses Geschäftsplans getätigt wurden, werden im Einzelnen in der unterstehenden Tabelle dargestellt:

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INVESTITIONEN IM RAHMEN DES GESCHÄFTSPLANS 2016-2018 [in Mio. EUR] EBITDA-Beitrag p.a. INVESTITION FREMDKAPITAL EIGENMITTEL
Schinne 0,1 1,1 0,8 0,2
Steinburg 0,1 1,2 0,7 0,5
Leipzig 0,1 1,5 1,2 0,3
Ludwigsfelde 0,1 1,3 0,9 0,4
Mühlgrün 0,1 1,0 0,7 0,3
Jet Logistics 0,1 1,0 0,7 0,3
Großfurra 0,3 3,5 2,6 0,9
Swan Energy 0,3 3,1 1,9 1,2
Nettgau 0,1 0,9 0,6 0,3
Grafentraubach III 0,1 0,7 0,6 0,2
Goldberg II 0,0 0,3 0,0 0,3
Rüsselsheim 1,5 14,9 8,8 6,1
Bitterfeld II (im Bau) 0,3 4,3 3,1 1,3
Summe 2,9 34,9 22,5 12,4
Plan 2016-2018 2,0 23,8 16,2 7,6
Differenz +0,9 +11,1 +6,3 +4,8

Mit diesen Investitionen in einer Gesamtsumme von EUR 34,9 Mio. (Planwert: EUR 23,8 Mio.) wurde eine jährliche Erhöhung des EBITDA von EUR 2,9 Mio. erreicht.

OPTIMIERUNGSPROGRAMM 2.0

Mit dem Businessplan 2016-2018 wurde ein neues Optimierungsprogrammvorgestellt, das rund ein Viertel des gesamten PV-Portfolios (23 MWp) betrifft. Mit der Umsetzung der Optimierungsarbeiten wurde bereits in 2016 begonnen. Der Optimierungsprogramm 2.0 wurde im Geschäftsjahr erfolgreich beendet.

Insgesamt wurden Investitionskosten von bis zu EUR 2,2 Mio. geplant, um eine Umsatzsteigerung von EUR 0,4 Mio. pro Jahr zu erreichen. Der Großteil der Optimierungsmaßnahmen betrifft den Austausch, die Neusortierung oder Reinigung der Module aufgrund von Hotspots (d.h. heiße Flecken, die die Leistung verringern) sowie sonstiger thermischer Effekte oder Mismatching.

Am 31. Dezember 2016 hatte der Konzern die Optimierung verschiedener Anlagen bereits erfolgreich abgeschlossen. Maßnahmen für einige Anlagen wurden noch im Jahr 2017 umgesetzt. Somit wurden Im Berichtsjahr 2017 TEUR 462 ausgegeben, wovon TEUR 380 im Berichtszeitraum als Investitionen auf die Solaranlagen aktiviert wurden. Die Investitionen des Optimierungsprogramms 2.0 aus den vergangenen Jahren sind in der unterstehenden Tabelle dargestellt.

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Problem

in EUR Mio.
Optimierungskosten 2016 davon im Aufwand Optimierungskosten 2017 davon im Aufwand
1. Defekte Module 0,29 0,06 0,11 0,00
2. R-Iso Fehler 0,52 0,00 0,35 0,08
3. String Optimierung 0,00 0,00 0,00 0,00
4. Reinigung 0,03 0,00 0,00 0,00
Summe 0,84 0,06 0,46 0,08

In einzelnen Fällen wurde entschieden die ursprünglich vorgesehenen Maßnahmen nicht zu ergreifen, weil sie nach näheren Betrachtung aus technischer oder wirtschaftlicher Sicht keinen Sinn machen würden.

Die Solaranlage in Mockrehna zum Beispiel sollte mittels Investitionen von EUR 0,35 Mio. neu instandgesetzt und die Ertragskraft der Anlage so um EUR 0,2 Mio. p.a. verstärkt werden. Die tatsächlichen notwendigen Investitionen überstiegen nach detaillierter Prüfung deutlich die Planwerte, sodass auf den Umbau der Solaranlage Mockrehna verzichtet wird, was jedoch auch die Ertragskraft der Anlage nicht erhöhen wird. Der geplante Wechselrichtertausch für die Anlage Opel Kaiserslautern hat ebenfalls nicht im vollen Umfang stattgefunden.

Dennoch kann das Optimierungsprogramm 2.0 als erfolgreich abgeschlossen eingestuft werden. Wie aus der unterstehenden Tabelle hervorgeht, wurde bei deutlich geringeren Investitionskosten i.H.v. EUR 1,3 Mio. (im Vergleich zum Planwert EUR 2,2 Mio.) eine Umsatzsteigerung von EUR 0,37 Mio. erreicht, was nahezu den Planwert von EUR 0,4 Mio. entspricht.

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Problem Leistung Optimierungskosten PLAN Optimierungskosten REALISIERT Umsatzsteigerung PLAN p.a. Umsatzsteigerung REALISIERT p.a.
MWp EUR Mio EUR Mio EUR Mio EUR Mio
--- --- --- --- --- ---
1. Defekte Module 14,2 1,12 0,40 0,26 0,20
2. R-Iso Fehler 4,0 0,88 0,87 0,10 0,13
3. String Optimierung 2,1 0,15 0,00 0,01 0,00
4. Reinigung 2,9 0,05 0,03 0,03 0,04
Summe 23,2 2,2 1,31 0,40 0,37

STAND DER UMSETZUNGEN DER ZIELE DES GESCHÄFTSPLANS 2017-2019

Während des Berichtszeitraums wurde noch keine der Zielsetzungen des Geschäftsplans 2017-2019 "Entwicklung zu einem 200 MWp Spieler" umgesetzt, da diese erst im November 2017 vom Vorstand unter Zustimmung des Aufsichtsrats festgelegt worden waren.

Im laufenden Jahr 2018 wurden jedoch bereits einige Maßnahmen aus dem Plan umsetzt:

STRATEGISCHE TRANSAKTION 1:

ERWERB DES AMATEC-GESCHÄFTSBETRIEBS

Zur Umsetzung der Zusammenarbeit mit einem Entwickler hat die 7C Solarparken im ersten Quartal 2018 den Kauf des Amatec-Geschäftsbetriebs bekannt gegeben. Die Amatec Projects GmbH, deren Team aus dem Geschäftsführer sowie seinen vier Mitarbeitern besteht, fokussiert sich auf die Entwicklung von Solaranlagen in Deutschland. Der gekaufte Geschäftsbetrieb besteht aus einer Vielzahl an Projekten in unterschiedlichen Entwicklungsphasen mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 15 MWp. Des Weiteren verfügt der Geschäftsbetrieb über ein Portfolio an Projekten die sich in einer Frühentwicklungsphase befinden und ein Leistungsportfolio von mehr als 40 MWp aufweisen. Im Rahmen des Erwerbs dieses Geschäftsbetriebs hat die 7C Solarparken zudem die Vorkaufsrechte an drei bereits bestehenden Anlagen mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 4 MWp erlangt.

Die Amatec Projects GmbH wird sich auch nach dem Erwerb des Geschäftsbetriebs auf die Entwicklung von Solaranlagen fokussieren. Zu diesen Entwicklungsdienstleistungen gehören insbesondere die Sicherung von Pachtflächen durch den Abschluss von Pachtverträgen, die Herbeiführung von den, für die Netzreservierung und -den Anschluss benötigte Genehmigungen und Verträgen, die baurechtliche Planung der Solaranlage bis hin zur Vergabe und Verfolgung des Baus durch einen dritten Generalunternehmer. Somit gehören die Beschaffung von Komponenten für neu zu errichtende Solaranlagen sowie der Bau von Solaranlage nicht zu den Aufgaben der Amatec Projects GmbH. Insofern ändert sich durch diesen Erwerb das Risikoprofil der 7C Solarparken nur in geringem Umfang.

Die Erweiterung um diese Entwicklungsaktivität hat jedoch deutliche Auswirkungen auf die Konzernsteuerungsgrößen "EBITDA" und "CFPS". Aufgrund der Besonderheiten des Geschäftsmodells eines Projektentwicklers, der ausschließlich als konzerninterner Dienstleister tätig wird verringert sich das EBITDA insbesondere durch die anfallenden Personalkosten denen keine externen Umsatzerlöse bzw. Erträge aus Entwicklungsprämien gegenüberstehen. Die EBITDA-Prognose der 7C Solarparken für das Geschäftsjahr 2018 (siehe dazu den Prognosebericht innerhalb dieses Lageberichtes) trägt der Erweiterung dieser Geschäftsaktivitäten bereits Rechnung.

Mit dem Erwerb des Amatec Geschäftsbetriebs sind die wesentlichen Voraussetzungen für das Leistungswachstum auf 150 MWp gem. der strategischen Transaktion 1 geschaffen.

ABSCHLUSS EINER ALTERNATIVEN FINANZIERUNG

Die 7C Solarparken AG hat im ersten Quartal 2018 einen Schuldschein mit einer Hauptsumme von EUR 25,0 Mio. begeben. Der Schuldschein hat eine Fälligkeit mit 5 bis 7 Jahren und wird am Ende der Laufzeit getilgt. Der Zinssatz beträgt durchschnittlich 2,78 % p.a.

Der Schuldschein ist für die 7C Solarparken deshalb attraktiv, weil er als Eigenmittel eingesetzt werden kann bei der Investition in Solaranlagen, zu denen alternativ auch Projektfinanzierungen aufgenommen werden könnten.

Geplant ist, EUR 15 Mio. der alternativen Finanzierung einzusetzen, um zusätzliche EUR 35 Mio. an Projektfinanzierung aufzunehmen, sodass insgesamt EUR 50 Mio. in Solaranlagen finanziert werden können. Damit erfüllt der Schuldschein die Bedingungen für die alternative Finanzierung gem. des strategischen Plans 2017-2019.

Mit dem Restbetrag von EUR 10,0 Mio. wird die Gesellschaft eine teure Projektfinanzierung tilgen, sodass die Nettoverschuldung des Konzerns nicht zu dynamisch zunimmt und laufender Zinsaufwand verringert werden kann.

Da sich jedoch zwischen dem Tag der Aufnahme der Finanzmittel des Schuldscheins und dem Tag der vollständigen Verwendung mehrere Monaten befinden werden, wird der CFPS im ersten Jahr der Aufnahme vom Zinsaufwand des Schuldscheins negativ beeinflusst werden. Dies spiegelt sich in der CFPS-Prognose für das Geschäftsjahr 2018 (siehe Prognosebericht) wider.

STRATEGISCHE TRANSAKTION 2: CO-INVESTMENT MODELL BZW. M&A TRANSAKTION

Im Hinblick auf die geplante zweite strategische Transaktion gibt es derzeit noch keine Neuigkeiten zu berichten. Die Vorgehensweise und der Zeitplan zur Umsetzung werden derzeit genauestens von der Gesellschaft geprüft.

PROGNOSE-IST-VERGLEICH

Die Prognose des Geschäftsberichtes 2016 für den Berichtszeitraum wurde in allen Aspekten erreicht oder überschritten. Der Umsatz lag mit EUR 33,0 Mio. ungefähr 3,1 % über dem prognostizierten Wert.

Die EBITDA-Prognose von mind. EUR 27,0 Mio. wurde im Berichtszeitraum um 10,6 % sehr deutlich überschritten. Allerdings hatte die 7C im Rahmen ihres Geschäftsplans 2017-2019 die EBITDA-Prognose für 2017 von EUR 27,0 Mio. auf EUR 28,5 Mio. erhöht. Verglichen mit dieser Prognoseanpassung im November 2017 liegt das EBITDA noch rund 5 % über dem Planwert.

Prognose-Ist-Vergleich Konzernzahlen

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in Mio. EUR 2017 (IST) 2017 (Prognose)
Umsatz 33,0 > 32,0
EBITDA 29,9 > 27,0
Bereinigtes EBITDA 28,2 > 27,0
CFPS [in EUR] 0,49 0,48-0,50

Bereinigt um Einmaleffekte erfüllt das EBITDA mit EUR 28,2 Mio. ebenfalls deutlich den Prognosewert aus dem zusammengefassten Lagebericht des Vorjahres. Der Geschäftsverlauf im Jahr 2017 kann somit als insgesamt positiv beurteilt werden.

Die Produktion in Gigawattstunden (GWh) betrug im Berichtszeitraum 102,5 GWh, was 0,5 % über der Prognose i.H.v. 101,9 GWh lag. Hiermit wurde ein Ertrag pro installierter Leistungseinheit von 982 kWh/ kWp erreicht und übertrifft somit den prognostizierten Wert von 970 kWh/kWp um 1,2 %. Die Performance Ratio der Anlagen belief sich im Berichtszeitraum auf rund 80,4 % (Prognose: 80,0 %).

ERTRAGSLAGE

UMSATZ

7C Solarparken erzielte im Geschäftsjahr 2017 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 33,0 Mio. (i.VJ: EUR 30,3 Mio.) und erfüllt damit deutlich den Planansatz von größer EUR 32,0 Mio. des Vorjahres. Der Erlösanstieg um 8,9 % resultiert vor allem aus der erstmalige volljährigen Einbezug der im Vorjahr erworbenen Solaranlagen (+EUR 1,8 Mio.) sowie aus den Ertragsbeiträgen der im Berichtsjahr erworbenen Solaranlagen (+ EUR 0,8 Mio.).

Darüber hinaus hat die Erhöhung des spezifischen Ertrags auf 982 kWh/kWp infolge der Witterungsbedingungen sowie das Optimierungsprogramms 2.0 zu einer Steigerung der Umsatzerlöse in Höhe von 2 % geführt (+EUR 0,6 Mio.). Schließlich produzierte die Solaranlage Longuich wieder ganzjährig Strom (+EUR 0,2 Mio.), nachdem im Vorjahr ein PKW-Auffahrunfall auf das Trafohaus zu Betriebsunterbrechungen geführt hatte.

Gegenläufig wirkte sich die Entkonsolidierung der Sonnenbatterie Center Franken GmbH aus (-EUR 0,4 Mio.) sowie die Verringerung der externen Dienstleistungen aus, da sich der Konzern mehr auf den eigenen Anlagenbetrieb fokussiert hat (-EUR 0,3 Mio.). Die Veräußerung der italienischen Anlage "Leo" fand im letzten Quartal von 2017 statt, sodass sich dies erst auf den Umsatz des nächsten Geschäftsjahres auswirken wird.

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Sonstige betriebliche Erträge erzielte 7C Solarparken in Höhe von EUR 3,3 Mio. (i.VJ: EUR 4,6 Mio.).

Der Großteil der sonstigen Erträge des Berichtsjahres resultiert aus erhaltenem Schadenersatz i.H.v. EUR 1,9 Mio. (i.VJ: EUR 0,3 Mio.). Zum einen haben verschiedene Konzerngesellschaften im Geschäftsjahr 2017 mit einem Modulhersteller einen Vergleich geschlossen, woraus Erträge i.H.v. EUR 1,1 Mio. vereinnahmt werden konnten. Daneben hat der Konzern im Berichtszeitraum einen außergerichtlichen Vergleich i.H.v. EUR 0,6 Mio. mit einem Statiker bzgl. der Anlage Zernsdorf geschlossen. Im Vorjahr bestand der Schadenersatz vor allem aus Zahlungen, die mit dem Ausfall der Anlage Longuich (EUR 0,2 Mio.) in Verbindung standen.

Im Berichtszeitraum wurden negative Unterschiedsbeträge aus durchgeführten Unternehmenserwerben i.H.v. TEUR 505 (i.VJ:. TEUR 1.857) realisiert. Die Verringerung der sonstigen betrieblichen Erträge ist im Wesentlichen auf die unterschiedlichen individuellen Situationen innerhalb der einzeln Unternehmenserwerbe sowie den Rahmenbedingungen des Marktumfelds in den beiden Geschäftsjahren zurückführen.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist zudem der Entkonsolidierungsgewinn i.H.V. TEUR 339 der veräußerten Tochtergesellschaft CTG BAAL SRL enthalten, welchem im Vorjahr ein Entkonsolidierungsgewinn im Wesentlichen aus dem Verkauf der Tochtergesellschaft Solarpark Sonnenberg GmbH & Co. KG in Höhe von TEUR 432 gegenübersteht.

Im Berichtsjahr wurden nicht mehr benötigte Rückstellungen, im Wesentlichen für Gewährleistungen, insgesamt in Höhe von TEUR 118 (i.VJ: TEUR 1.430) erfolgswirksam aufgelöst. Des Weiteren wurde eine Teilfläche der Immobilie in Grafentraubach veräußert was zu einem sonstigen betrieblichen Ertrag i.H.v. TEUR 104 geführt hat.

PERSONALAUFWAND

Der Personalaufwand erhöhte sich geringfügig von TEUR 1.168 im Geschäftsjahr 2016 auf TEUR 1.176. Der Konzern beschäftigte zum 31.Dezember 2017 neben den beiden Vorständen 14 Mitarbeiter, davon 11 bei der 7C Solarparken AG. Durchschnittlich beschäftigte der Konzern während des Geschäftsjahres 14 Mitarbeiter, davon 11 bei der 7C Solarparken AG.

SONSTIGER BETRIEBSAUFWAND

Die betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr auf EUR 5,2 Mio. (i.VJ: EUR 5,8 Mio.). Diese enthielten vor allem die Kosten für den Betrieb der Solarparks. Der Rückgang um EUR 0,6 Mio. ist hauptsächlich auf eine Kombination von Einmaleffekten des Bericht- und Vorjahres zurückzuführen. Im Berichtsjahr wurden EUR 0,1 Mio. in die Rückstellungen für Gewährleistungen gestellt. Im Vorjahreszeitraum waren EUR 0,9 Mio. an Aufwendungen im Rahmen der Gewährleistungen angefallen. Im Geschäftsjahr 2017 sind Aufwendungen in Höhe von EUR 0,3 Mio. i.V.m. dem o.g. außergerichtlichen Vergleich der Anlage Zernsdorf angefallen. Darüber hinaus wurde das Vorratsvermögen aufgrund gefallener Modulpreise zum Jahresende um EUR 0,2 Mio. wertberichtigt.

Schließlich sind trotz des Ausbaus des Solaranlagenportfolios die Aufwendungen für den Betrieb der Solaranlagen, die aus Reparaturen und Instandhaltung sowie Pachtzinsen, Mieten und Kosten für die Rasen/Grünpflege bestehen, im Vergleich zum Vorjahreszeitraum von EUR 2,6 Mio. deutlich um EUR 0,3 Mio. auf EUR 2,3 Mio. zurückgegangen.

Sonstige Aufwendungen für den laufenden Geschäftsbetrieb, wie unter anderem Verwaltungskosten (z.B. EDV oder Rechts- und Beratungskosten), Kfz-Kosten, periodenfremde Aufwendungen oder Versicherungsaufwendungen, sind nahezu unverändert geblieben.

EBITDA

Der 7C Solarparken Konzern hat ein EBITDA von EUR 29,9 Mio. erzielt (i.VJ: EUR 27,9 Mio.), was einer sichtlichen Steigerung um 7,2 % entspricht. Damit wurde der prognostizierte Wert von größer als EUR 27,0 Mio. deutlich überschritten. Aufgrund von Einmaleffekten, die sich insbesondere aus Schadenersatzeinnahmen (EUR 1,6 Mio;) ergaben, realisierte der Konzern ein bereinigtes EBITDA in Höhe von EUR 28,2 Mio. welches sich wie folgt ermittelt:

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in Mio EUR 2017 2016
EBITDA 29,9 28,0
Transaktions- und Restrukturierungskosten 1,0 0,2
Schadenersatz -1,6 0,0
Gewinn aus Verkauf von Anlagevermögen -0,4 -0,4
Negative Unterschiedsbeträge (Kaufpreisallokation) -0,5 -1,9
Saldo Rückstellungen -0,1 -0,6
Bereinigtes EBITDA 28,2 25,4
Nettozinszahlungen -5,9 -6,2
Steuerzahlungen -0,4 -0,2
Netto-Cashflow 21,9 19,0
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien 44,4 42,3
Cashflow je Aktie (CFPS) [in EUR] 0,49 0,45

Auf Basis des, um Sondereinflüssen bereinigten EBITDA ermittelt der Konzern den Cashflow je Aktie (CFPS), der im Berichtsjahr somit EUR 0,49 (i.VJ: EUR 0,45) betrug und den Erwartungen des Vorstands von einem CFPS zwischen EUR 0,48-0,50 genau entsprach.

Obwohl die EBITDA-Marge von 92,6 % im Vorjahr auf 90,5 % im Berichtsjahr zurückgegangen ist, stieg die bereinigte-EBITDA Marge von 83,7 % auf 85,4 %.

ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von EUR 17,3 Mio. (i.VJ: EUR 16,0 Mio.) Die Erhöhung der planmäßigen Abschreibungen ist auf die Erweiterung des PV-Anlagen-Portfolios zurückzuführen.

EBIT

Das Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit (EBIT) ist von EUR 12,0 Mio. im Vorjahr auf EUR 12,6 Mio. im Geschäftsjahr 2017 angestiegen. Dies entspricht einer EBIT-Marge von 38,1 % (i.VJ: 39,6 %).

BETEILIGUNGS- UND FINANZERGEBNIS

Während im Vorjahr Beteiligungs- und Finanzverluste von EUR 5,8 Mio. ausgewiesen wurden, beliefen sich diese im Berichtsjahr auf EUR 5,1 Mio. Ursächlich für die Verbesserung des Finanzergebnisses sind im Wesentlichen Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von EUR 5,6 Mio. (i.VJ: EUR 6,2 Mio.) die Projektfinanzierungen betreffen und welche sich aufgrund der im Berichtsjahr getätigten Refinanzierungen sowie aus dem ganzjährigen Effekt der Vorjahres-Refinanzierungen verringerten.

PERIODENERGEBNIS

Der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Steueraufwand belief sich im Geschäftsjahr 2017 insgesamt auf EUR 1,4 Mio. (i.VJ: Steueraufwand EUR 1,5 Mio.). Der Konzernjahresüberschuss von EUR 6,0 Mio. setzt sich aus dem Ergebnis der Anteilseigner der Muttergesellschaft in Höhe von EUR 6,0 Mio. sowie dem Ergebnis nicht beherrschender Gesellschafter von TEUR 16 zusammen.

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

VERMÖGENSLAGE

Die Vermögenslage der 7C Solarparken setzt sich zu rund 86 % (i.VJ: 87 %) aus langfristigen Vermögenswerten zusammen. Im Berichtsjahr spiegelte sich die rege Investitionstätigkeit insbesondere in einer Zunahme der Solarparks (+ EUR 7,4 Mio.) unter einem geringfügigen Rückgang der Solarparks im Bau (- EUR 0,8 Mio.) wider.

Die immateriellen Vermögenswerte der 7C Solarparken beliefen sich zum 31. Dezember 2017 auf EUR 0,6 Mio. (i.VJ: EUR 0,6 Mio.) und beinhalteten insbesondere Projektrechte sowie Rechte zur Erbringung von Dienstleistungen die im Zuge der Konzernerweiterungen im Berichtsjahr erworben wurden.

Die Grundstücke und Gebäude, d.h. das sog. PV Estate, sind auf EUR 8,1 Mio. (i.VJ: EUR 7,9 Mio.) angewachsen. Dabei stehen den Zugängen aus dem Erwerb der Solarpark Bitterfeld II GmbH & Co. KG, in der sich ein Grundstück befand (EUR 0,3 Mio.), sowie der Investition in ein Carport (EUR 0,1 Mio.) die anteilige Abschreibung auf Gebäude von EUR 0,1 Mio. sowie der Verkauf einer Teilfläche der Immobilie Grafentraubach (EUR 0,1 Mio.) gegenüber.

Der Anstieg der Solaranlagen auf EUR 236,7 Mio. (i.VJ: EUR 229,3 Mio.) beruht im Wesentlichen auf den Zugang von Photovoltaikanlagen, die durch Unternehmenserwerbe im Berichtszeitraum erstmalig in den Konzern einbezogen wurden (EUR 19,6 Mio.). Darüber hinaus wurde die Errichtung neuer Anlagen, die sich zum Teil bereits im Vorjahr im Bau befanden mit einem Investitionsvolumen von insgesamt. EUR 7,2 Mio. erfolgreich abgeschlossen. Durch den Verkauf der CTG Baal SRL, verringerte sich das Anlagenportfolio um EUR 2,4 Mio.

Die Anlage Bitterfeld befand sich zum Ende des Berichtszeitraums noch im Bau (EUR 3,8 Mio.). Den Zugängen des Anlagevermögens stehen dabei planmäßige Abschreibungen i.H.v. EUR 17,0 Mio. (i.VJ: EUR 15,7 Mio.) gegenüber.

Nach der Equity-Methode bewertete Anteile bestanden zum 31. Dezember 2017 nicht mehr. Während die Anteile an der Sonnenbatterie Center Franken GmbH veräußert wurden, erlangte der Konzern über die Solardach Halberstadt GmbH & Co. KG (vormals: KOGEP GmbH & Co Solar 122 KG) Beherrschung während des Berichtszeitraumes, so dass diese Gesellschaft erstmalig vollkonsolidiert wurde.

Aktive latente Steuern wurden auf Verlustvorträge und auf Neubewertungen der Verbindlichkeiten sowie auf Aufwertungen des Anlagevermögens infolge der Kaufpreisallokation von Unternehmenserwerben angesetzt. Ferner werden in den Parks Sonderabschreibungen nach § 7g EStG sowie degressive Abschreibungen gem. § 235 Abs. 3 HGB (Fassung 2008) geltend gemacht. Die hieraus entstehenden Verlustvorträge können steuerlich genutzt werden.

Die kurzfristigen Vermögenswerte haben sich von EUR 36,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 39,8 Mio. zum 31. Dezember 2017 erhöht. Dies ist hauptsächlich auf einen Anstieg der liquiden Mittel (+ EUR 4,2 Mio.) zurückzuführen, während die Vorräte um EUR 1,3 Mio. zugelegt haben, wobei sich im Wesentlichen auf Vorräte geleistete Anzahlungen um EUR 0,8 Mio. verringerten. Es wird geplant den Modulvorrat kurzfristig im Bau der eigenen Solaranlagen einzusetzen.

Demgegenüber verringerten sich die sonstigen Vermögenswerte im Wesentlichen aufgrund der Rückzahlung von Umsatzsteuererstattungsansprüchen für Anlagen, die kurz vor Vorjahresende in Betrieb genommen wurden bzw. sich im Bau befanden (Goldberg, Leipzig, Großfurra, Ludwigsfelde). Gegenläufig wirkte sich die Anrechnung der Umsatzsteuererstattungsansprüche auf die sich am 31. Dezember 2017 noch im Bau befindlichen Solaranlage Bitterfeld sowie der Forderung i.H.v. TEUR 600 in Verbindung mit dem außengerichtlichen Vergleich bezügliche der Solaranlage Zernsdorf, so dass sich insgesamt ein Rückgang um EUR 0,4 Mio. auf EUR 3,0 Mio. ergab.

Zum 31. Dezember 2017 verfügte der Konzern über liquide Mittel in Höhe von EUR 34,1 Mio (i.VJ: EUR 29,9 Mio.). Hiervon sind EUR 15,9 Mio. (i.VJ: EUR 13,4 Mio.) mit Verfügungsbeschränkungen für Projektreserven und Avalen belegt.

Die Bilanzsumme ist von EUR 285,1 Mio. auf EUR 294,4 Mio. angestiegen.

Das Eigenkapital belief sich zum 31. Dezember 2017 auf EUR 86,9 Mio. (i.VJ: EUR 71,0 Mio.). Der Anstieg in Höhe von EUR 15,9 Mio. beziehungsweise um 22,4 % basiert hauptsächlich auf den im Geschäftsjahr 2017 durchgeführten Kapitalerhöhungen im Rahmen von Privatplatzierungen und Optionsausübungen sowie dem positiven Geschäftsergebnis. Die Eigenkapitalquote verstärkte sich dementsprechend kräftig auf 29,5 % (i.VJ: 24,9 %).

Die lang- und kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten im Konzern beliefen sich zum 31. Dezember 2017 insgesamt auf EUR 180,7 Mio. (i.VJ: EUR 186,5 Mio.). Es handelte sich hier um die Darlehen und Leasingverträge zur Finanzierung der Solarparks, sowie im Vorjahr die den Aktionären zur Verfügung gestellte Wandelanleihe.

Der Anstieg der passiven latenten Steuern von EUR 11,0 Mio. auf EUR 11,9 Mio. steht im Zusammenhang mit dem Ansatz des Sachanlagevermögens zum Zeitwert im Rahmen der im Geschäftsjahr durchgeführten Kaufpreisallokationen.

Bei den langfristigen Rückstellungen war eine Zunahme um EUR 0,8 Mio. in 2017 im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Während die Rückbauverpflichtungen im Wesentlichen auf Grund der Unternehmenszusammenschlüsse sowie anderen Portfolioveränderungen und Effekte aus der Aufzinsung um EUR 1,0 Mio. anstiegen, wirkte sich der Verbrauch bzw. die Auflösung von Rückstellungen für die Einzelrisiken, Drohverluste und Gewährleistungen i.H.v. EUR 0,2 Mio. mindernd aus.

FINANZLAGE UND KAPITALFLUSSRECHNUNG

Die Veränderung des Finanzmittelfonds betrug im Berichtsjahr EUR 4,2 Mio. (i.VJ: EUR 2,6 Mio.). Dabei wurde der "Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit" i.H.v. EUR 20,0 Mio. eingesetzt, um den Zahlungsmittelabfluss aus der Finanzierungstätigkeit i.H.v. EUR 4,3 Mio. und den Zahlungsmittelabfluss aus der Investitionstätigkeit i.H.v. EUR 11,6 Mio. auszugleichen was per Saldo zu einer Erhöhung des Finanzmittelfonds führte. Die einzelnen Zahlungsmittel zu- bzw. abflüsse stellten sich wie folgt dar:

Der Nettomittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit verbesserte sich von EUR 19,7 Mio. auf EUR 20,0 Mio. Er setzte sich im Wesentlichen aus dem operativen Geschäft der Solarparks und den hieraus erfolgten Einzahlungen zusammen. Der Cashflow aus der Investitionstätigkeit betrug minus EUR 11,6 Mio. (i.VJ: minus EUR 17,7 Mio.) und resultierte im Wesentlichen aus dem Nettozahlungsmittelabfluss aus den unterschiedlichen Unternehmenserwerben (EUR 5,8 Mio.), den Investitionen in Sachanlagen (EUR 2,8 Mio.), insbesondere Solaranlagen sowie den Anzahlungen auf Solaranlagen im Bau i.H.v. EUR 3,8 Mio., und schließlich dem Nettozahlungsmittelzufluss aus dem Verkauf der CTG Baal SRL (EUR 0,8 Mio.).

Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf minus EUR 4,3 Mio. (i.VJ: EUR 0,5 Mio.). Dieser Betrag umfasst die Rückzahlung von der Finanzierung der Renewagy 2. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG und normale Tilgungen in Höhe von EUR 41,2 Mio. sowie Einzahlungen aus der Erhöhung von Finanzverbindlichkeiten i.H.v. EUR 27,6 Mio. Die Einzahlungen aus Barkapitalerhöhungen betrugen insgesamt EUR 9,8 Mio.

Bezüglich der außerbilanziellen Verpflichtungen sowie der zugesagten aber nicht genutzten Kreditlinien wird auf die Ausführungen im Konzernanhang verwiesen. Der Konzern war zu jeder Zeit in der Lage seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen.

Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Die sich abzeichnende Verbesserung des EBITDA sowie die Erweiterung des Anlagenportfolios spiegelt die Unternehmensplanung und Intention einer nachhaltigen und kontinuierlichen Geschäftsentwicklung erfolgreich wider. Der Vorstand beurteilt diese Entwicklung als positiv und sieht die Möglichkeit der weiteren Verbesserung des Unternehmenserfolgs durch die Ausführung des strategischen Plans 2016-2018, dessen Vorgaben im Berichtsjahr durch den strategischen Plan 2017-2019 verfeinert wurden.

WIRTSCHAFTLICHE ENTWICKLUNG DER 7C SOLARPARKEN AG

(Berichterstattung auf Basis des handelsrechtlichen Jahresabschlusses - HGB)

GESCHÄFTSVERLAUF 2017

Im Vergleich zu den anderen Tochtergesellschaften hatte die 7C Solarparken AG bisher eine relativ geringe Bedeutung für den Konzern als Ganzes, da die wesentlichen Vermögensgegenstände des Konzerns, dessen Solaranlagen, meist von anderen Konzerngesellschaften gehalten werden. Der Stellenwert der 7C Solarparken AG gewinnt jedoch immer mehr an Bedeutung, nicht nur da die Muttergesellschaft zunehmend auch unmittelbar Solaranlagen betreibt, sondern in steigenden Maße auch die Finanzierung des Erwerbs von Bestandsanlagen sowie Errichtung neuer Anlagen in anderen Konzerngesellschaften sichert.

Im Geschäftsjahr 2017 hat die 7C Solarparken AG Ihr eigenes Anlagenportfolio um die Solaranlagen Grafentraubach III und Goldberg II erweitert und die Solaranlage Großfurra in Betrieb genommen. Demzufolge verfügt die Muttergesellschaft nunmehr über eine Leistung i.H.v. 10,7 MWp. Daneben hat die 7C Solarparken AG die Beteiligung an der Colexon Solar Energy ApS an ein Tochterunternehmen verkauft. Die Aufdeckung der stillen Reserven i.H.v. EUR 15,1 Mio., die aus dieser Transaktion erfolgte, hat den Bilanzverlust der 7C Solarparken AG, aus dem Vorjahr i.H.v. minus EUR 9,6 Mio. vollständig ausgeglichen, sodass damit die Grundlage für eine künftige Dividendenpolitik geschaffen wurde.

Darüber hinaus hat die 7C Solarparken AG sowohl Ihre Umsatz- als vor allem auch die EBITDA-Prognose weitgehend übertreffen. Der 2017er Geschäftsverlauf ist im strategischen und finanziellen Sinne als durchaus positiv zu betrachten.

PROGNOSE-IST-VERGLEICH

Der Umsatz der 7C Solarparken AG hat mit EUR 3,6 Mio. die Prognose von EUR 1,3 Mio. deutlich übertroffen. Dies hängt damit zusammen, dass die Ertragslage neben den Umsätzen aus Stromerlösen ebenfalls durch Umsatzerlöse aus Dienstleistungen i.V.m. dem Optimierungsprogramm 2.0, verbessert werden konnte.

Die starke Umsatzentwicklung hat sich auch auf das EBITDA positiv ausgewirkt, denn mit. EUR 16,3 Mio. wurde die Prognose von EUR 0,4 Mio. um ein Mehrfaches überschritten. Um Einmaleffekte bereinigt wurde jedoch ein EBITDA von EUR 0,6 Mio. erzielt, was ebenfalls deutlich oberhalb der Prognose lag. Das EBITDA und bereinigte EBITDA der 7C Solarparken AG ermittelte sich für das Berichtsjahr wie folgt:

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2017 (IST)

TEUR
2017 (Prognose)

TEUR
Umsatzerlöse 3.635 1.300
Sonstige betriebliche Erträge 16.822
\= Gesamtleistung 20.457
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 673
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 468
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 678
b) Soziale Abgaben 99
Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.218
EBITDA 16.321 400
Einmaleffekte
Restrukturierungs- und Transaktionskosten 460
Saldo aus einmalige Einigungen -770
Verkauf von Anlagevermögen -15.202
Auflösung von Rückstellungen -159
Saldo aus Periodenfremden Effekten -
Bereinigtes EBITDA 649 400

ERTRAGSLAGE

UMSATZ

Die Umsatzerlöse der 7C Solarparken AG sind von EUR 3,7 Mio. im Vorjahr um 2,3 % auf EUR 3,6 Mio. im Berichtszeitraum zurückgegangen. Allerdings konnte die Basisgrundlage der Umsatzerlöse signifikant verbessert werden, denn die Erlöse aus dem Stromverkauf sind von EUR 0,7 Mio. im Vorjahr auf EUR 1,2 Mio. angestiegen. Der konzerninterne Umsatz hat sich dabei jedoch um EUR 2,3 Mio. (i.VJ: EUR 2,6 Mio.) verringert. Obwohl die Muttergesellschaft des Konzerns aufgrund der Portfolioerweiterung nun Dienst- und Optimierungsleistungen für ein größeres internes Anlagenportfolio erbringen kann, waren die Umsatzerlöse im Vorjahr erheblich von den Dienstleistungen im Rahmen des Optimierungsprogramms 2.0 geprägt.

Der Umsatz aus Dienstleistungen für Dritte (im VJ: TEUR 366) ist im Jahr 2017 gemäß den Erwartungen im Vergleich zum Vorjahr nochmals um EUR 0,2 Mio. auf TEUR 130 gesunken. Dies hängt mit der Positionierung des Konzerns als reinen Solaranlagenbetreiber zusammen, was mit einem geringeren Umsatz für Dienstleistungen gegenüber Dritten verbunden ist. Es wird erwartet, dass die externen Umsatzerlöse auf dieser Ebene stabilisieren werden. Darüber hinaus hat die 7C Solarparken AG Mieteinnahmen i.H.v. TEUR 60 durch die Vermietung Ihrer Immobilienobjekte erzielt (i.VJ: TEUR 68).

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von EUR 1,3 Mio. im Vorjahr überproportional auf EUR 16,8 Mio im Berichtsjahr angestiegen und spiegeln vor allem Einmaleffekte wider, die sich aus dem Verkauf einer Beteiligung sowie den Erlösen aus den außergerichtlichen Vergleichen ergaben.

MATERIALAUFWAND - AUFWENDUNGEN FÜR BEZOGENE LEISTUNGEN

Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe haben sich mit TEUR 673 im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 536) deutlich erhöht. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen Komponentenkäufe, insbesondere die Bestandsveränderung von Modulen, die in Rahmen der Erbringung der Optimierungsdienstleistungen oder für den Bau neuer Solaranlagen an die überwiegend konzerninternen Kunden verkauft wurden. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen lagen mit TEUR 468 unterhalb des Vorjahreswertes (TEUR 857) und beinhalten weiterbelastete Leistungen im Rahmen der erbrachten Dienstleistungen zur Optimierung und Beratung der PV- Anlagen.

PERSONALKOSTEN

Der Personalaufwendungen hat sich leicht um TEUR 44 auf insgesamt TEUR 777 erhöht Die Anzahl der Mitarbeiter zum Jahresende betrug 11 (VJ: 10) Mitarbeiter.

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich mit EUR 2,2 Mio. im Vergleich zum Vorjahr (EUR 2,5 Mio.) geringfügig reduziert.

ABSCHREIBUNGEN

Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen in Höhe von EUR 0,8 Mio. (i.VJ: EUR 0,5 Mio.). Ursächlich hierfür sind die Erweiterung der Geschäftstätigkeit und die unmittelbare Investition in Solaranlagen. Die Gesellschaft erfasste somit im Berichtsjahr Abschreibungen auf Solaranlagen i.H.v. TEUR 700 (i.VJ: TEUR 417). Die Abschreibungen auf die Immobilie "Grafentraubach" in 2017 betrugen TEUR 47 (i.VJ: TEUR 47). Mittels der weiteren Investitionen in Solaranlagen im Berichtsjahr ,ist zu erwarten, dass die Abschreibungen im Jahr 2018 weiter zunehmen werden.

ZINSEN - STEUERN

Die Zinserträge mit TEUR 1.964 sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich angestiegen (TEUR 1.354). Dies hängt mit der wachsenden Rolle der 7C Solarparken AG als Finanzierungsgesellschaft des Konzerns zusammen. Insbesondere der Verkauf der Beteiligung an der Colexon Solar Energy ApS an eine Konzerngesellschaft, der durch ein Gesellschafterdarlehen finanziert wurden, hat zu der Zunahme der Zinserträge beigetragen. Es wird erwartet, dass die Zinserträge im Folgejahr 2018 noch weiter ansteigen werden.

Die Zinsaufwendungen sind ebenfalls angestiegen und betrugen TEUR 621 (i.VJ: TEUR 510). Ursächlich für den Anstieg ist im Wesentlich die Neuaufnahme von Bankdarlehen zur Finanzierung der Erweiterung des Anlagen- und Beteiligungsportfolios.

Es wurde eine Ausschüttung der Colexon Italia SRL i.H.v. TEUR 350 vereinnahmt, während die Beteiligung an derselben Gesellschaft um den gleichen Betrag in Form einer Abschreibung auf eine Finanzanlage wertberichtet wurde.

Das Ergebnis nach Steuern liegt bei EUR 16,7 Mio. (i.VJ: EUR 1,4 Mio.). Trotz der Verwendung von steuerlichen Verlustvorträgen ergaben sich geringfüge Steueraufwendungen (TEUR 169) aufgrund der begrenzten Ansatzfähigkeit dieser Vorträge. Die sonstigen Steuern unterschritten das Vorjahresniveau. Im Ergebnis erwirtschaftete die Gesellschaft einen Jahresüberschuss von EUR 16,7 Mio. (i.VJ: Jahresüberschuss von EUR 1,5 Mio.).

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

ANLAGEVERMÖGEN

Die immateriellen Vermögensgegenstände haben sich im Geschäftsjahr 2017 reduziert. Einerseits geschah dies in Folge von Umgliederungen von Vorauszahlungen für Projektentwicklung in die Solaranlagen i.H.v. TEUR 37, andererseits wurde ein Betrag von TEUR 15 planmäßig abgeschrieben, sodass am Ende des Geschäftsjahres die Gesellschaft immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 39 (i.VJ: TEUR 91) in ihrem Jahresabschluss auswies.

Das Sachanlagevermögen erhöhte sich leicht auf EUR 14,2 Mio. im Vergleich zu EUR 14,0 Mio im Vorjahr. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf die Zugänge von Solaranlagen auf Freiflächen i.H.v. EUR 1,0 Mio. im Rahmen der Investitionen in die Objekte Grafentraubach III und Goldberg II zurückzuführen. Daneben wurde die Solaranlage Großfurra, die sich zum Vorjahresende noch im Bau befand in die Position Solaranlagen umgebucht (EUR 3,4 Mio.). Insgesamt wurden EUR 0,8 Mio. planmäßige Abschreibungen auf Sachanlagevermögen vorgenommen.

Die Finanzanlagen i.H.v. EUR 32,1 Mio. beinhalten die unmittelbareren Beteiligungen an Tochterunternehmen und entfallen hauptsächlich auf die Beteiligung an der 7C Solarparken NV, Mechelen / Belgien, i.H.v. EUR 24,7 Mio. Im Geschäftsjahr 2017 wurden alle Geschäftsanteile an der Swan Energy NV für EUR 1,1 Mio. erworben und die Beteiligung an der Colexon Italia SRL um TEUR 350 wertberichtigt. Die Geschäftsanteile an der Colexon Solar Energy ApS, Söborg, Dänemark, (i.VJ: EUR 13,9 Mio.) wurden an eine Konzerngesellschaft vollständig veräußert. Die Finanzanlagen nahmen daher von EUR 45,2 Mio. im Vorjahr auf 32,1 Mio. zum Ende des Berichtszeitraums ab.

UMLAUFVERMÖGEN

Das Umlaufvermögen hat sich mit EUR 63,1 Mio (i.VJ: EUR 32,2 Mio.) nahezu verdoppelt. Der signifikante Anstieg resultierte im Wesentlichen aus der Erhöhung der ausgereichten konzerninternen Darlehen von EUR 26,3 Mio. Darüber hinaus zeigt sich eine Erhöhung des Vorratsvermögens um EUR 0,4 Mio. Diese Zunahme hängt mit der aktiven Rolle der 7C Solarparken AG in der Erarbeitung von Vergleichen zwischen einem Modulhersteller und verschiedenen Konzerngesellschaften zusammen.

Die Bilanzsumme nahm von EUR 91,9 Mio. im Vorjahr auf EUR 109,8 Mio. am Bilanzstichtag zu.

EIGENKAPITAL

Das Eigenkapital der 7C Solarparken AG ist während des Geschäftsjahres 2017 insgesamt mit EUR 26,6 Mio. auf EUR 87,8 Mio. gestärkt worden. Hierzu hat insbesondere der Jahresüberschuss i.H.v. EUR 16,7 Mio. beigetragen. Des Weiteren wurden im Berichtsjahr drei Barkapitalerhöhungen i.H.v. EUR 9,8 Mio. zur Finanzierung des eigenen Solaranlagenportfolios sowie der Erweiterung des Beteiligungsportfolios durchgeführt. Schließlich hat das Eigenkapital durch die Optionsausübung und die Wandlung eines Teils der Wandelschuldverschreibung während des Geschäftsjahres 2017 um weitere EUR 0,2 Mio. zugelegt.

SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Die sonstigen Rückstellungen stiegen geringfügig um EUR 0,1 Mio. auf EUR 2,6 Mio. Dies ist vor allem bedingt durch die Zunahme der Steuerrückstellung von EUR 0,2 Mio., während die sonstigen Rückstellungen mit EUR 0,1 Mio. gesunken sind.

VERBINDLICHKEITEN

Die Verbindlichkeiten sind signifikant von EUR 28,2 Mio. im Vorjahr auf EUR 19,5 Mio. zum Bilanzstichtag gesunken. Ursächlich für den starken Rückgang sind im Wesentlichen die Bezahlung von Verbindlichkeiten für Lieferungen und Leistungen i.V.m. dem Bau von Solaranlagen i.H.v. EUR 4,0 Mio. Daneben führte auch die Tilgung bzw. im geringen Umfang die Wandlung der Wandelschuldverschreibung (EUR 2,5 Mio.) sowie die netto Verringerung von Bankdarlehen in Höhe von EUR 0,7 Mio zu einem Rückgang. Drittens hat die 7C Solarparken AG ihre Zahlungsverpflichtungen gegenüber anderen Konzerngesellschaften um EUR 2,0 Mio. verringert. Lediglich die sonstigen Verbindlichkeiten sind um EUR 0,6 Mio. im Vergleich zum Vorjahreswert angestiegen. Dies ist einerseits auf die bestehende Umsatzsteuerzahllast (EUR 0,3 Mio.) sowie auf einer bestehenden Verbindlichkeit aus einem Vergleich i.V.m. der Solaranlage Zernsdorf (EUR 0,3 Mio.) zurückzuführen.

FINANZLAGE

Primäres Ziel der finanziellen Aktivitäten der Gesellschaft ist es, die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes sowie die Steuerung der Finanzierungsaktivitäten innerhalb des Konzerns sicherzustellen. Der Kapitalbedarf der Gesellschaft zur Finanzierung ihrer Investitionsaktivitäten und der laufenden betrieblichen Tätigkeit wurde im Berichtsjahr im Wesentlichen durch Zahlungsmittelzuflüsse aus der Ausgabe neuer Aktien sowie der Aufnahme von Bankdarlehen gedeckt. Der Zahlungsmittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit in Höhe EUR 7,5 Mio. konnte damit die Zahlungsmittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit in Höhe von EUR 1,8 Mio. und der laufenden Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 1,2 Mio. ausgleichen. Der Kassenbestand verbesserte sich somit um EUR 4,5 Mio. auf EUR 7,1 Mio. (i.VJ: EUR 2,6 Mio.).

Der konzerninterne Verkauf der Tochtergesellschaft Colexon Solar Energy ApS berührte die Zahlungsmittelströme im Berichtsjahr nicht, da die Transaktion über die Ausreichung eines konzerninternen Darlehens erfolgte.

Die Gesellschaft war zu jeder Zeit in der Lage, ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Außerbilanzielle Verpflichtungen bestanden aus Rückkaufverpflichtungen einzelner Anlagen, die von der Gesellschaft gebaut wurden. Die Rückkaufverpflichtungen können erst in 13 Jahren Auswirkungen haben.

Zusammenfassend ist die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als positiv zu betrachten. Insbesondere die konzerninterne Veräußerung der Colexon Solar Energy ApS prägte im Berichtszeitraum das Jahresergebnis mit ihrem außerordentlichen Erfolgsbeitrag, so dass die 7C Solarparken AG ihren Bilanzverlust in einen Bilanzgewinn umwandeln konnte. Der Vorstand ist mit der Entwicklung sehr zufrieden. Die 7C Solarparken AG konnte im Berichtszeitraum jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

PROGNOSEBERICHT

MUTTERGESELLSCHAFT

Aufgrund des strategischen Fokus des Konzerns werden die Erlöse der 7C Solarparken AG hauptsächlich aus dem Betrieb, der Wartung und den Managementdienstleistungen des eigenen IPP Portfolios generiert. Darüber hinaus wird die 7C Solarparken AG aus Ihren eigenen Solaranlagen und PV Estate Umsatzerlöse generieren können. Daneben werden einmalige Erträge und Aufwendungen des Berichtsjahres für das kommende Geschäftsjahr nicht im gleichen Umfang erwartet, sodass der Vorstand einen Umsatz von EUR 2,7 Mio. sowie ein negatives EBITDA von EUR 0,5 Mio. plant.

Das Anlagenportfolio der Muttergesellschaft sollte eine Produktion von 10,7 GWh, einen Ertrag pro installierter Anlagenleistung von 990 kWh/kWp und eine Performance Ratio von 85 % für das Geschäftsjahr 2018 erreichen.

KONZERN

Der Vorstand geht bei seiner Prognose für das Geschäftsjahr 2018 für den Konzern davon aus, dass das EBITDA leicht, im Vergleich zum EBITDA des Berichtszeitraums (EUR 29,9 Mio.) verringern wird auf EUR 29,6 Mio.

Dieser absolute Rückgang ist zurückzuführen auf die erweiterten Aktivitäten der 7C Solarparken hinsichtlich der Projektentwicklung sowie der Sondereffekte aus dem Berichtszeitraum, die sich positiv auf das EBITDA 2017 ausgewirkt haben. Das prognostizierte EBITDA für das Geschäftsjahr 2018 i.H.v. EUR 29,6 Mio. liegt bei wirtschaftlicher Betrachtung deutlich oberhalb des um diese Sondereffekten bereinigten EBITDA (EUR 28,2 Mio). Hinsichtlich weiterer Informationen zu den Annahmen und Ausgangsgrößen für das EBITDA 2018 verweisen wir auf die untenstehenden Angaben. Der CFPS wird sich seitwärts entwickeln, da der Vorstand erwartet, dass die Zinsen aus einer alternativen Finanzierung für nahezu das gesamte Geschäftsjahr anfallen werden, die Investitionen demgegenüber aber nur teilweise schon positiv zu den operativen Ergebnissen beitragen werden. Unter Berücksichtigung dieser zeitanteiligen Kapazitätserweiterung im Rahmen der im Berichtsjahr getätigten Investitionen, die sich in 2018 erstmalig ganzjährig in der Ertragslage auswirken werden, erwartet der Vorstand für den Konzern eine Steigerung der Umsatzerlöse auf EUR 35,1 Mio. bzw. einen Rückgang des EBITDA auf EUR 29,6 Mio.

Prognose Konzernzahlen 2017

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IN MIO. EUR 2017 (IST) 2018 PROGN.
Umsatz 33,0 35,1
EBITDA 29,9 29,6
CFPS (EUR) 0,49 0,49

Die Produktion wird auf 122 GWh und der Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp) auf 961 kWh/ kWp prognostiziert. Die Performance Ratio der Anlagen soll in Folge im Geschäftsjahr 2018 bei 80 % liegen.

Dieser Ausblick basiert auf den folgenden Annahmen:

Keine rückwirkenden regulatorischen Eingriffe;
Die Produktion im ersten Quartal 2018, die von schlechten Witterungsbedingungen geprägt war, wurde vollständig Rechnung getragen;
Keine signifikanten Abweichungen von den langjährigen Wetterprognosen des Deutschen Wetterdienstes vom April bis Dezember;
Das Bestandsportfolio von 134 MWp (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Berichts) wird für 6 Monaten in den prognostizierten Finanzkennzahlen angesetzt;
Der kontinuierliche Ausbau auf 150 MWp bis zum Ende des Geschäftsjahres 2018 tragen zum Umsatz oder EBITDA nicht bei;
Der Verkauf einer Solaranlage trägt mindestens EUR 0,5 Mio. zum EBITDA bei;
Keine weiteren Umfinanzierungen;
Keine weiteren Kapitalerhöhungen.

RISIKO- UND CHANCENBERICHT

RISIKEN

RISIKOMANAGEMENT UND INTERNES KONTROLLSYSTEM

Die 7C Solarparken AG und die mit ihr konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch ihre Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Ziel des Risikomanagementsystems (RMS) sowie des internen Kontrollsystems (IKS) von 7C Solarparken ist es, zu gewährleisten, dass alle relevanten Risiken identifiziert, erfasst, analysiert, bewertet sowie in entsprechender Form an die zuständigen Entscheidungsträger kommuniziert werden. Das RMS hat die externen Anforderungen nach dem Kontroll- und Transparenzgesetz, dem Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK), den Deutschen Rechnungslegungsstandards sowie den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland sowie weiteren gesetzlichen Anforderungen unter Hinzuziehung der Unternehmensgröße und Unternehmenstätigkeit grundsätzlich berücksichtigt.

Der betriebswirtschaftliche Nutzen des RMS zeigt sich nicht nur in der Schaffung von Transparenz und der Sicherstellung einer Frühwarnfunktion, sondern auch in der Erhöhung der Planungssicherheit und der Senkung von Risikokosten. Generell umfassen das RMS und IKS auch rechnungslegungsbezogene Prozesse sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des RMS und des IKS, die relevante ergebniswirksame Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. Ziele des RMS und des IKS von 7C Solarparken im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse sind die sachgerechte Identifizierung und Bewertung von Einzelrisiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen können. Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf den Konzernabschluss analysiert und bewertet. Hierbei liegt der Fokus der Risikoidentifizierung, -steuerung und -kontrolle auf den verbleibenden wesentlichen Bereichen mit folgenden enthaltenen Risiken:

Monitoring der Performance des PV-Portfolios: Stillstandzeiten werden durch ein Online-Monitoring in Echtzeit minimiert. Die Überwachung obliegt dem Konzern selbst.
Projektreservekonten: Für die Solaranlagen werden Projektreservekonten aus den laufenden Cashflows angespart, die für den Austausch von Komponenten verwendet oder in einem einstrahlungsarmen Jahr in Anspruch genommen werden können
Liquiditäts- und Finanzierungsmanagement: Um Finanzierungsrisiken zu minimieren, stellt der Konzern sicher, dass die finanzierenden Banken keinen Zugriff auf andere Gesellschaften als die jeweilige Darlehensnehmerin haben. Prinzipiell werden ausschließlich sogenannte non-recourse-Finanzierungen abgeschlossen, bei denen die Haftungsmasse für die Bank auf die jeweilige Darlehensnehmerin beschränkt ist.
Rechtsfälle im Zusammenhang mit der Abwicklung vorhandener Gewährleistungsfälle.

Für die letzten beiden Risiken ist der Vorstand direkt verantwortlich und berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig.

RISIKOMANAGEMENTPROZESS

Das Risikomanagement von 7C Solarparken ist nach den von der Unternehmensführung definierten Vorgaben sowie den Vorgaben der Gesetzgebung für das Risikomanagement ausgerichtet. Nach der erstmaligen Erfassung und Bewertung der Risiken werden sie in den regelmäßigen Dialog mit dem Aufsichtsrat eingebracht.

IDENTIFIZIERUNG

Die Risiken können teilweise durch entsprechende Maßnahmen vermieden oder vermindert werden. Es bestehen Herstellergarantien für den unwahrscheinlichen Fall einer Leistungsminderung sowie entsprechende Versicherungsverträge, die Schäden aus Ertragsausfällen absichern. Die verbleibenden Risiken müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Der Konzern fokussiert sich auf den Betrieb von Bestandsanlagen, um so das Risiko der Projektierung und des Baus zu vermindern. Als Gesamtsicht auf die Risikosituation werden die identifizierten und bewerteten Risiken aktualisiert und es wird regelmäßig an den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Um die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken frühzeitig erkennen zu können, sind verschiedene Maßnahmen und Analysetools zur Risikofrüherkennung in die Berichterstattung integriert. In vierteljährlichen Meetings werden die identifizierten Risiken prozessseitig überprüft. An den Besprechungen nehmen mindestens ein Vorstandsmitglied und eine Führungskraft aus Monitoring, O&M oder der kaufmännischen Verwaltung teil. Diese Instrumente des Risikomanagements zur Risikofrüherkennung umfassen unter anderem die kontinuierliche Liquiditätsplanung sowie ein prozessorientiertes Controlling in den Geschäftsbereichen und ein unternehmensübergreifendes, kaufmännisches und technisches Reporting.

BEWERTUNG UND EINTEILUNG IN RISIKOKLASSEN

In der "Risk Map" hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsorientiertes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Indikatoren stellen Informationen über die spezifischen Eigenschaften von Risiken zur Verfügung und machen sie dadurch messbar. In einigen Fällen ist es schwierig, quantitative Indikatoren zu definieren, wohingegen qualitative Faktoren einfach zu ermitteln sind. Trotzdem sollte immer eine finanzielle Schätzung (z.B. Größenordnung) abgegeben werden.

RISIKOPOSITIONEN AUFGRUND VON EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT UND FINANZIELLER SCHADENSHÖHE

Die Schadenskategorie und Eintrittswahrscheinlichkeit muss geschätzt werden, um die Brutto- und Nettorisiken quantifizieren zu können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenskategorie führt zu einer finanziellen Schätzung der Risikoposition und damit zu Prioritätsabstufungen. Die Addition dieser so ermittelten Risiken zeigt somit eine Gesamtsicht auf die Risiken des Unternehmens. Die Einteilung nach Prioritäten macht es möglich, die Risiken einzuordnen und sie in einem Risikoportfolio zu veranschaulichen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit zeigt an, wie wahrscheinlich ein Risiko ist, aber trifft keine Aussage dazu, zu welchem Zeitpunkt das Problem voraussichtlich eintritt.

Um die Angabe der Wahrscheinlichkeit zu vereinfachen, wird anhand eines Faktors abgeschätzt, wie häufig ein Risikoereignis innerhalb eines Jahres auftaucht und wie dies das operative Ergebnis von 7C Solarparken beeinflusst.

Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist in 6 Kategorien eingeteilt:

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KATEGORIE VERGANGENE / AKTUELLE SCHÄTZUNG HÄUFIGKEIT FAKTOR WAHRSCHEINLICHKEIT
6 Sehr häufig Monatlich 12,0 Höchstwahrscheinlich
5 Häufig Zweimal pro Jahr 2,0 Sehr wahrscheinlich
4 Regelmäßig Einmal pro Jahr 1,0 Wahrscheinlich
3 Manchmal Alle 2 Jahre 0,5 Möglich
2 Selten Alle 5 Jahre 0,2 Unwahrscheinlich
1 Unbedeutend Alle 10 Jahre 0,1 Fast unmöglich

Um das Risiko zu bewerten, werden Schadenskategorien in einem Bereich definiert, in dem der Umfang des Risikos voraussichtlich fallen wird. Die Schadenskategorien sind:

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KATEGORIE SCHADENSGEWICHTUNG BEWERTUNG ANHAND DES EBITDA
6 Kritisch; existenzgefährdend EUR 5,0 Mio.
5 Sehr hoch EUR 2,0 Mio.
4 Hoch EUR 1,0 Mio.
3 Mittel EUR 0,5 Mio.
2 Gering EUR 0,2 Mio.
1 Unbedeutend EUR 0,1 Mio.

Die Faktoren, von denen erwartet wird, dass sie das Ergebnis des Unternehmens beeinflussen, werden von der Bewertung der individuellen Risiken aus der Schadenskategorie und der Eintrittswahrscheinlichkeit abgeleitet. Diese Einflussfaktoren werden in verschiedene Ebenen unterteilt, um Maßnahmen priorisieren zu können, die implementiert oder aufrechterhalten werden müssen. Auf der Basis einer farblichen Bewertungsskala, die das finanzielle Risiko der Eintrittswahrscheinlichkeit gegenüberstellt, definiert 7C Solarparken die Ebenen der Prioritäten mit "gering", "mittel" und "hoch".

RISIKOPOSITIONEN

BESTANDSGEFÄHRENDE RISIKEN UND WEITERE EINZELRISIKEN

In regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.

Im Vergleich zum Vorjahr konnten Risiken, die sich im Zusammenhang mit Gewährleistungsthemen ergaben, weiterhin reduziert werden. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht derzeit nicht. Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv bewertet.

HOHE EINZELRISIKEN:

Liquiditätsabflüsse für Garantiefälle: Verschiedene Gewährleistungsrisiken stammen aus der früheren EPC-Tätigkeit der 7C Solarparken AG (damals: Colexon Energy AG) und dem Großhandel mit Modulen, genauso wie aus dem laufenden externen O&M Geschäft. Gewährleistungsansprüche können plötzlich durch Herstellungs-, Designfehler oder technische Defekte auftauchen, die durch Beschädigungen (Feuer, Undichtheit, usw.) oder anhand von Inspektionen am Ende des Gewährleistungszeitraumes oder O&M Vertrages ausgelöst werden. Nicht immer sind die Risiken das Resultat von Fehlern beim EPC oder der Ausführung der O&M Tätigkeit, sondern es gibt ebenso rechtliche Risiken, wenn ein Gerichtsverfahren aufgenommen werden sollte. 7C Solarparken steuert dieses Risiko, indem sie die Ausführung der O&M Vereinbarungen verbessert und sich mit verschiedenen Strategien auseinandersetzt, um diesen Ansprüchen entgegen zu wirken. Im Jahr 2018 könnten rund EUR 1,4 Mio. an Liquidität für Instandhaltung, Präventivmaßnahmen und (außer)gerichtliche Vergleiche für in der Vergangenheit gebaute Solarparks abfließen. Diese möglichen Instandhaltungsmaßnahmen sind von zahlreichen Faktoren beeinflusst und derzeit nicht vollumfänglich planbar.
Neben den Garantiefällen gibt es auch einige Eventualverbindlichkeiten aus einzelnen umgesetzten Projekten, die in der Vergangenheit von der Konzernmutter, der 7C Solarparken AG (damals: Colexon Energy AG) gebaut und im Rahmen des Risikomanagementprozesses untersucht und bewertet wurden. Im Konzernabschluss wurden diese Eventualverbindlichkeiten i.H.v. EUR 0,2 Mio. in den Rückstellungen weitergeführt.

MITTELSCHWERE EINZELRISIKEN:

Abhängigkeit von staatlicher Förderung: 7C Solarparken ist davon abhängig, dass keine rückwirkenden Änderungen zu den Gesetzen und regulatorischen Rahmenbedingungen, vor allem im deutschen Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) sowie in einem kleineren Ausmaß auch an ähnlichen regulatorischen Rahmenbedingungen in Belgien vorgenommen werden. Investitionen in Solaranlagen sind gekennzeichnet von erheblichen Investitionsvolumina, die mit sehr geringen Erhaltungsaufwendungen Umsatzerlöse über feste Einspeisevergütungen oder mithilfe grüner Zertifikate für einen verlängerten Zeitraum generieren (meistens 20 Jahre). Dadurch ist 7C Solarparken abhängig von politischen Systemen, der Gesetzgebung und der Rechtsprechung die diese regulatorischen Rahmenbedingungen (im weitesten Sinne) hinsichtlich der Tarife und grünen Zertifikate konstant halten. Sowohl rückwirkende Eingriffe, eine andere Interpretation oder Anwendung der bestehenden regulatorischen Rahmenbedingungen sowie weitere (Pflicht-) Investitionsausgaben, z.B. zur Stärkung der Netzstabilität, könnten die Kapitalrendite verringern.
In der Konsequenz existiert ein erhebliches regulatorisches Risiko im Rahmen der Investitionsaktivitäten in Solaranlagen, welches nicht entschärft werden kann. 7C Solarparken akzeptiert dieses Risiko, jedoch nur in einem Geschäftsgebiet, in dem sie sich sicher fühlt und in dem die Regierungen wahrscheinlich keine rückwirkenden politischen Entscheidungen treffen werden. Für den Konzern sind Indikatoren dafür z.B. die Investitionen von Privathaushalten in Solaranlagen, die für den Gesetzgeber ein Risiko bei den Wahlen und die politische Stabilität eines bestimmten Landes darstellen. Aus diesem Grund konzentriert sich 7C Solarparken hauptsächlich auf Deutschland. Im EEG 2014 wurde der Bestandsschutz für 20 Jahre aufgenommen, so dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass sich dieses politische Risiko tatsächlich einstellt. Ein Einschnitt von 10 % bei der Einspeisevergütung hätte einen negativen Einfluss in Höhe von EUR 3,5 Mio. auf unser EBITDA zur Folge.
Zahlungsrisiken aus Lieferungen und Leistungen: Aufgrund der Fokussierung auf das Solarkraftwerksgeschäft entstehen die Forderungen fast ausschließlich auf Basis der Gesetze in den jeweiligen Ländern und hängen weitgehend von der Bonität der Stromnetzbetreiber ab. Seit Beginn dieses Geschäftes ist es zu keinem Zahlungsausfall gekommen. Die Zahlungsziele sind bisher in Deutschland und Belgien immer eingehalten worden. Ansonsten besteht für 7C Solarparken ein marktübliches Zahlungsrisiko aus Lieferungen und Leistungen oder aus finanziellen Forderungen. Ein verspätetes Begleichen offener Forderungen bzw. deren Ausfall hätte negative Auswirkungen auf den Cashflow der Gesellschaft. Daher werden alle Kunden, die mit 7C Solarparken Geschäfte abschließen möchten, vorab einer detaillierten Bonitätsprüfung unterzogen. Die Forderungsbestände werden laufend überwacht.
Projektfinanzierung: 7C Solarparken betreibt Solaranlagen meistens über Projektgesellschaften, deren bestehende langfristige Fremdfinanzierungen gemäß Tilgungsplan bedient werden. Die Verfügbarkeit von Projektfinanzierungen ist für den Ankauf von Neuprojekten von wesentlicher Bedeutung. Darüber hinaus sollen die Bedingungen zu denen neue Projektfinanzierungen festgelegt werden können, ausreichend attraktiv sein, um die Umsetzung von Neuprojekten zu erlauben. Insofern sind das Wachstum von 7C Solarparken und die Erreichung der Zielsetzungen aus dem Geschäftsplan 2016-2018 von dieser Verfügbarkeit sowie attraktiven Konditionen abhängig. Für bestehende Projektfinanzierungen müssen finanzielle Covenants (Auflagen) beachtet werden, um eine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu vermeiden. Aktuell wurde für ein gesichertes Leasingdarlehen eine Covenant gebrochen. Die Bank hat weder den Leasingvertrag gekündigt, noch wurde eine Kündigung angedroht. Der Konzern geht deshalb nicht von einer Kündigung aus.
Risiken der Eigenkapitalbeschaffung: 7C Solarparken ist teilweise abhängig von der Stimmung am Kapitalmarkt und der Wahrnehmung der Investoren bezüglich des Eigenkapitals des Konzerns. Hauptsächlich verlangen institutionelle Investoren von Unternehmen eine gewisse Stabilität, ausreichende Marktkapitalisierung und tägliche Verfügbarkeit an der Börse. Sollte das Unternehmen keine neuen Investoren akquirieren können, wird 7C Solarparken nicht in der Lage sein, analog dem Marktstandard mit doppelter Geschwindigkeit zu wachsen.
Witterungsverhältnisse: Die Witterungsverhältnisse haben einen unmittelbaren Einfluss auf die PV-Stromproduktion der eigenen Anlagen. Darüber hinaus können starker Schneefall oder Sturm zu Schäden führen. Dies kann Einfluss auf die Liquiditätslage des Unternehmens haben. Obwohl die jährliche Schwankung bei der Einstrahlung bis zu 10 % betragen kann, reduziert sich die Unsicherheit so auf weniger als 2 % über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Risiken aus steuerlichen Außerprüfungen: Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses zusammengefassten Lageberichtes findet bei der 7C Solarparken AG sowie vier Konzerngesellschaften eine steuerliche Außenprüfung statt. Die Außenprüfungen betreffen die Zeiträume vom Jahr 2010 bis 2014. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des zusammengefassten Lageberichtes sind keine Sachverhalte oder Tatsachen aus der steuerlichen Außenprüfung dem Vorstand bekannt geworden, die zu einer wesentlichen abweichenden Bilanzierung oder steuerliche Belastung in einer von diesen Gesellschaften führen könnten. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung werden die bezeichneten Risiken und deren wirtschaftliche Auswirkungen als mittelschwer eingestuft. Der Vorstand kann das Risiko möglicher zusätzlicher Belastungen in Form von erhöhten Beratungsaufwendungen sowie Steuernachzahlungen nicht vollständig ausschließen. Die Steuerprüfungen werden voraussichtlich bis zum ersten Halbjahr 2019 beendet.

GERINGE EINZELRISIKEN:

Internationalisierung: Durch die weitgehende Einstellung der ausländischen Aktivitäten sind die mit diesen Märkten verbundene Risiken gesunken. Neue Risiken wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht eingegangen. Das konsolidierte EBITDA außerhalb von Deutschland betrug in 2017 weniger als EUR 2,2 Mio.
Personal: Die bisherige wirtschaftliche Entwicklung von 7C Solarparken beruhte maßgeblich auf der Leistung der Mitarbeiter. Für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg ist es daher wichtig, dass Schlüsselpersonen weiterhin für 7C Solarparken tätig sind.
Technische Abhängigkeit: Die Fokussierung des Konzerns auf Investitionen in Solaranlagen mit Schwerpunkt in Deutschland macht den Konzern von der Technik der Solaranlagen, den Ertragsprognosen, sowie der Stabilität des deutschen Netzes abhängig. Wir weisen diesem Risiko ein geringes Schadenspotenzial zu, da 7C Solarparken Parks bereits eine gute Erfolgsgeschichte vorweisen können.
Technologische Entwicklung: Die technologische Entwicklung auf dem PV-Markt wird weiterhin aufmerksam beobachtet, sodass das Anlagenportfolio mit sinnvollen technologischen Entwicklungen ergänzt werden kann oder um zu gewährleisten, dass Möglichkeiten in der Erweiterung bzw. Ergänzung des Geschäftsmodells nicht verpasst werden.
Zins- und Währungsrisiken: Durch die Reduzierung der internationalen Präsenz außerhalb der europäischen Währungsunion bestehen für 7C Solarparken keine Fremdwährungsrisiken. Die Inanspruchnahme von Krediten hat sich entweder durch Verwendung derivativer Finanzinstrumente (Zinsswaps) oder durch die Festlegung von Festzinsen über einen mittelfristigem Zeitraum (bis zu 10 Jahren) fast ausschließlich auf festverzinsliche Darlehen reduziert, sodass die Gesellschaft für bestehendes Geschäft gegenwärtig keinen wesentlichen Marktzinssatzschwankungen ausgesetzt ist.
Wettbewerb: Im Berichtszeitraum hat sich der Markt in dem für 7C Solarparken relevanten Marktsegment weiter konsolidiert.
Technische (Produktions-)Risiken: 7C Solarparken ist abhängig von der technischen Zuverlässigkeit ihrer Solaranlagen, dem Ausbleiben von Naturkatastrophen und der Stabilität des deutschen Stromnetzes. Ein "Totalverlust" einer Anlage oder ein Ausfall der Stromproduktion über einen längeren Zeitraum kann aufgrund des Verschuldungsgrades die Existenz der jeweiligen Projektgesellschaft bedrohen. Die 7C Solarparken versucht dieses Risiko abzumildern, indem sie Komponenten auswählt, deren Leistungspotenzial über dem Durchschnitt liegt, wenn sie eine Anlage erwirbt oder baut und zusätzlich ein intensives Anlagenmonitoring betreibt, um frühzeitig potenzielle Probleme zu erkennen. Der Konzern versucht zudem das Risiko zu minimieren, indem der Betrieb und die Wartung im Unternehmen verbleibt und die Finanzierung im Moment der Investitionsentscheidung über die Projektgesellschaft ohne Rückgriffmöglichkeit auf den Konzern festleget werden. Hierbei ziehen wir auch in Betracht, als letzte Maßnahme das gesamte Eigenkapital im Eintrittsmoment des Risikos bzw. der Investitionsentscheidung für das Projekt zu verlieren. Zudem versucht der Konzern das Risiko teilweise an eine Versicherungsgesellschaft zu übertragen, die das Risiko eines Einnahmeausfalls für 6-12 Monate abdeckt. Trotzdem können einige Risiken, wie z.B. der Ausfall des deutschen Stromnetzes, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus und Nuklearunfälle nicht vermieden oder versichert werden. Demzufolge akzeptiert 7C Solarparken diese Risiken.

Der Konzern ist aus heutiger Sicht grundsätzlich in der Lage, den aufgezeigten Risiken, zu begegnen, diese zu steuern oder gegebenenfalls auch tragen zu können.

CHANCEN

Der Vorstand sieht folgende wesentliche Chancen, die allerdings bis auf die Optimierung der PV-Anlagen nicht quantifizierbar sind.

ZUSAMMENARBEIT MIT EINEM PROJEKTENTWICKLER

Der Konzern plant im Rahmen des Geschäftsplans 2017-2019 mit einem Projektentwickler zusammen zu arbeiten, um einerseits das Wachstum als auch die Rendite an (neuen) deutschen Solarprojekten zu erhöhen.

Nach dem Bilanzstichtag hat 7C Solarparken deshalb bekanntgegeben, dass er den Geschäftsbetrieb der Amatec gekauft hat. Insgesamt besteht der Amatec-Geschäftsbetrieb aus einer bereits in Betrieb genommenen Solaranlage von 0,75 kWp sowie einer Vielzahl an Projekten in unterschiedlichen Entwicklungsphasen mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 15 MWp. Des Weiteren verfügt der Geschäftsbetrieb über ein Portfolio an Projekten die sich in einer Frühentwicklungsphase befinden und ein Leistungsportfolio von mehr als 40 MWp aufweisen. Im Rahmen des Erwerbs dieses Geschäftsbetriebs hat die 7C Solarparken zudem die Vorkaufsrechte an drei bereits bestehenden Anlagen mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 4 MWp erlangt.

AUSGABE EINES SCHULDSCHEINS

Der Konzern plant im Rahmen des Geschäftsplans 2017-2019 eine alternative Finanzierung von EUR 15,0 Mio. abzuschließen. Diese Fremdfinanzierung soll als Eigenkapital in den Projektgesellschaften eingesetzt werden, sodass Finanzierungen über Mittel der Aktionäre dafür sollten nicht benötigt werden. Demzufolge wird die Ausgabe einer solchen Finanzierung die Kapitalkosten des Konzerns sinken.

Nach dem Ablauf des Bilanzstichtags wurde ein Schuldschein mit einem Volumen von EUR 25,0 Mio. erfolgreich platziert. Dieser Summe ist deutlich höher als die geplanten EUR 15,0 Mio., die für den Ausbau auf 150 MWp notwendig sind, sodass der Konzern im ersten Quartal 2018 eine Projektfinanzierung i.H.v. ca. EUR 10,0 Mio. (inkl. Vorfälligkeitsentschädigung) zurückgezahlt hat. Diese Refinanzierung wird einen positiven Effekt auf die gezahlten Zinsen haben.

CO-INVESTORMODEL

Der Konzern beabsichtigt das geplante Wachstum von 150 MWp bis zu 200 MWp teilweise mit Investments von Drittinvestoren zu realisieren. Dies sollte der 7C Solarparken ermöglichen, mit einer wesentlichen geringeren Investitionssumme i.H.v. ca. EUR 5 Mio. das Portfolio sichtlich weiter auszubauen und die Dienstleistungen für dieses Portfolio zu erbringen, um so die eigene Ertragskraft zu steigern.

M&A UND GESCHÄFTSENTWICKLUNG

7C Solarparken wird als seriöser Marktteilnehmer in der Konsolidierung von PV Parks in der Größenordnung zwischen 1 bis 5 MWp wahrgenommen. Die Gesellschaft ist ständig auf der Suche nach neuen Investments oder Möglichkeiten, zu guten Konditionen eine PV Anlage veräußern zu können (M&A). Der Ausbau der Leistung auf 200 MWp bis 2019 ist die größte Chance für den Konzern zur Verbesserung der Umsatzerlöse sowie des EBITDA.

RISIKOBERICHTERSTATTUNG IN BEZUG AUF DIE VERWENDUNG VON FINANZINSTRUMENTEN

Die sich aus den Finanzinstrumenten ergebenden wesentlichen Risiken des Konzerns umfassen Cashflow-Risiken sowie Liquiditäts-, und Ausfallrisiken. Ziel der Unternehmenspolitik ist es, diese Risiken soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu begrenzen. Der Umgang mit diesen Risiken wurde bereits im Risikobericht in den entsprechenden Abschnitten ausführlich behandelt. Die 7C Solarparken verwendet im Bedarfsfall derivative Finanzinstrumente, deren Zweck in der Absicherung gegen Zins- und Marktrisiken besteht. Es wird kein Handel mit Derivaten betrieben. Eine ausführliche Beschreibung dazu ist im Anhang zum Konzernabschluss zu finden.

WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS UND DES RISIKOMANAGEMENTSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS

Der Vorstand der 7C Solarparken AG ist verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der 7C Solarparken AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Ferner erfolgt die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie des Konzernlageberichts unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 20.

Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Berichterstattung einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten, hat der Vorstand ein angemessenes internes Kontrollsystem eingerichtet.

Das interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen gewährleistet ist. Es stellt die Einhaltung der gesetzlichen Normen und der Rechnungslegungsvorschriften sicher. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Einzel- und Konzernabschluss analysiert. Das interne Kontrollsystem basiert ferner auf einer Reihe von prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen beinhalten organisatorische Sicherungsmaßnahmen, laufende automatische Maßnahmen (Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen, Organisationsanweisungen wie beispielsweise Vertretungsbefugnisse) und Kontrollen, die in die Arbeitsabläufe integriert sind. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird darüber hinaus durch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sichergestellt.

Das Rechnungswesen aller vollkonsolidierten Unternehmen, mit Ausnahme der Gesellschaften in Italien, Belgien, der Niederlande und Dänemark, ebenso wie die Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen zentral bei der 7C Solarparken AG in Bayreuth, in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatungsbüros. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Abschlüsse der Gesellschaften nach einheitlichen Richtlinien und Standards erfolgen. Systemtechnische Kontrollen werden durch die Mitarbeiter überwacht und durch manuelle Prüfungen ergänzt.

Die in den Rechnungslegungsprozess involvierten Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult.

Dem Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG obliegt die regelmäßige Überwachung der Wirksamkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme. Er lässt sich regelmäßig vom Vorstand darüber unterrichten.

GESAMTBEURTEILUNG

Das Unternehmen hat eine Organisation und ein Geschäftsmodell, welches als Plattform dient, die Strategie und weitere Entwicklung voranzutreiben. Die Hauptrisiken, die die Gesellschaft bedrohen, haben sich von dem Altlastenrisiko der Vergangenheit, hin zu dem mit geringen Risiken verbundenen Eigentum und Betrieb von Solaranlagen hauptsächlich in Deutschland verändert.

Die Möglichkeiten, welche sich aus dem niedrigen Zinsniveau und den M&A Chancen ergeben, werden sich in den kommenden Jahren positiv auswirken.

WEITERE GESETZLICHE ANGABEN

I. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß §§ 315 ABS. 5, 289A ABS. 1 HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung enthält die jährliche Entsprechenserklärung, den Corporate Governance Bericht, Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie ist den Aktionären auf der Website der Gesellschaft unter www.solarparken.com dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auf eine Wiedergabe (Darstellung) im (zusammengefassten) Lagebericht wird daher verzichtet.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUR CORPORATE GOVERNANCE

Vorstand und Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG haben auf der Internetseite www.solarparken.com in der Rubrik "Investor Relations" unter Corporate Governance die gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG nach den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" gemäß § 289a HGB bekannt gegeben.

II. VERGÜTUNGSBERICHT

Eine transparente Berichterstattung über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gehört für die Gesellschaft zu den Kernelementen guter Corporate Governance. Im Folgenden informieren wir über die Grundsätze des Vergütungssystems sowie über Struktur und Höhe der Leistungen.

VORSTAND

Vergütungsstruktur: Die Vergütung des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung des Vorstands. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Konzerns Berücksichtigung.

Kurzfristige Vergütungsbestandteile: Die Gesamtvergütung setzt sich grundsätzlich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer erfolgsbezogenen variablen Komponente zusammen. Bei einer vollständigen Zielerreichung beträgt der fixe Gehaltsbestandteil zwischen 71 bis 78 %, der variable Teil zwischen 22 bis 29 % der Gesamtvergütung. Die Höhe der Tantieme ist davon abhängig, inwieweit die zu Beginn des Geschäftsjahres zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand vereinbarten Ziele erreicht wurden.

Darüber hinaus kann die Vergütung des Vorstands Sachbezüge enthalten, die im Wesentlichen die nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte für die Dienstwagennutzung beinhalten.

In der fixen Vergütungsstruktur sind ebenfalls gesetzliche Sozialabgaben für die (belgische) Sozialversicherung der beiden Vorstände enthalten. Diese Abgaben werden im Personalaufwand erfasst.

Im Geschäftsjahr 2017 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten:

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Steven De Proost
CEO Seit 01.06.2014
Wohnort Betekom, Belgien
Ausbildung Wirtschaftsingenieur

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Koen Boriau
CFO Seit 28.05.2014
Wohnort Antwerpen, Belgien
Ausbildung Master Wirtschaftswissenschaften

Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Berichtszeitraum auf:

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IN TEUR STEVEN DE PROOST* KOEN BORIAU* GESAMT
Fixum 160 105 265
Tantieme 50 50 100
Sozialabgaben 17 17 33
Gesamt 227 172 398

* Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbare oder unmittelbare Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns.

Im Geschäftsjahr 2017 wurden insgesamt TEUR 398 an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlt. Die gezahlten Beträge entsprechen im Wesentlichen den oben ausgewiesenen Aufwendungen, zuzüglich die Zahlung der rückgestellten Tantiemen (TEUR 100), die das Geschäftsjahr 2016 betreffen, abzüglich der rückgestellten Tantiemen (TEUR 100) für das Jahr 2017.

Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Vorjahr auf:

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IN TEUR STEVEN DE PROOST* KOEN BORIAU* GESAMT
Fixum 143 105 248
Tantieme 50 50 100
Sozialabgaben 16 16 33
Gesamt 210 171 381

* Die Vergütung des jeweiligen Vorstandsmitglieds versteht sich inkl. mittelbare oder unmittelbare Bezüge von Vorstandsmitgliedern für die Ausübung aller Organstellungen und Funktionen innerhalb des Konzerns.

AUFSICHTSRAT

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 90 (i.VJ: TEUR 106). Dementsprechend erhalten die Aufsichtsratsmitglieder in jedem Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einer fixen Vergütung sowie aus Sitzungsgeldern und Reisekostenerstattungen zusammensetzt.

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NAME VORSITZENDER STELLV. VORSITZ. MITGLIED SITZUNGSGELDER REISEKOSTEN GESAMT
IN TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Joris De Meester 27 - - 8 1 24
Bridget Woods - 18 - 8 3 34
Paul Decraemer - - 8 5 1 33
Andreas Schmidt - - 10 3 - 15
Gesamt 27 18 18 22 5 90

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte während des Jahres 2017 und danach folgende Mitglieder:

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Joris De Meester
Mitglied Seit 15. Februar 2013
Vorsitzender Seit 15. Juli 2016
Stellvertretender Vorsitzender Bis 15. Juli 2016
Berufliche Tätigkeit Geschäftsführer OakInvest BVBA, Antwerpen/Belgien
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:
- Verwalter, HeatConvert U.A., Goor / Niederlande
- Verwalter, Amelia NV Gent / Belgien
- Verwalter, PE Event Logistics Invest NV, Leuven / Belgien
- Verwalter, Polzer NV, Gent / Belgien

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Bridget Woods
Mitglied Seit 17. Dezember 2015
Stellvertretende Vorsitzende Seit 15. Juli 2016
Berufliche Tätigkeit Unternehmensberaterin
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:
- keine

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Andreas Schmidt
Mitglied Seit 15. Juli 2016 bis 14. Juli 2017
Berufliche Tätigkeit Investment Banker
Herr Schmidt hat keine sonstigen Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:
- keine

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Paul Decraemer
Mitglied Seit 14. Juli 2017
Berufliche Tätigkeit Geschäftsführer Paul Decraemer BVBA; Lochristi / Belgien
CFO Inbiose NV, Zwijnaarde / Belgien
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:
- Verwalter, Seelution AB, Göteborg / Schweden
- Verwalter, Capricorn Cleantech Fund NV, Leuven / Belgium

III. ANGABEN GEMÄß § 315 ABS. 4 UND § 289 ABS.4 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS

ZUSAMMENSETZUNG DES KAPITALS (§ 315 ABS. 4 NR. 1 UND § 289 ABS. 4 NR. 1 HGB)

ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum Berichtsstichtag betrug EUR 46.791.825,00. Es ist eingeteilt in 46.791.825 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Die mit diesen Stammaktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff., 186 AktG. Da die Gesellschaft lediglich eine Aktiengattung emittiert hat, ergeben sich somit (insbesondere) keine Stimmrechtsbenachteiligungen oder -beschränkungen für einzelne Aktionäre.

DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL

Direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die einen Anteil von 10 % der Stimmrechte überschreiten, betreffen die folgenden Personen:

Librae Holding Ltd

BESCHRÄNKUNGEN, DIE ÜBERTRAGUNGEN VON AKTIEN BETREFFEN, AUCH WENN SIE SICH AUS VEREINBARUNGEN ZWISCHEN GESELLSCHAFTERN ERGEBEN KÖNNEN, SOWEIT SIE DEM VORSTAND DER GESELLSCHAFT BEKANNT SIND (§ 315 ABS. 4 NR. 2 UND § 289 ABS. 4 NR. 2)

Es sind dem Vorstand der Gesellschaft keine solche Vereinbarungen bekannt.

BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS UND ÄNDERUNG DER SATZUNG (§ 315 ABS. 4 NR. 6 UND § 289 ABS. 4 NR. 6 HGB)

ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS

Die Bestellung und Abberufung des Vorstands ist im Aktiengesetz (§ 84 AktG ff.) sowie in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Mitglieder des Vorstands einzelvertretungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Mitglieder des Vorstands und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit dem Vorstand berechtigte Prokuristen von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181.2 Alt-BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt. Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Sogenannte "Golden Parachute"-Regelungen, die eine Abbestellung oder Neubesetzung des Vorstands erschweren, bestehen nicht.

BEFUGNISSE DES VORSTANDS (§ 315 ABS. 4 NR. 7 UND § 289 ABS. 4 NR. 7 HGB)

ERHÖHUNG DES GRUNDKAPITALS

GENEHMIGTES KAPITAL 2015

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 15. Juli 2016 hat das Genehmigte Kapital 2015 aufgehoben.

GENEHMIGTES KAPITAL 2016

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 15. Juli 2016 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 21.179.504,00 durch Ausgabe von bis zu 21.179.504 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Des Weiteren wird der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur in den folgenden Fällen zulässig:

(i) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), die Kapitalerhöhung 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne von§ 203 Abs. 1 und 2, und § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabepreis bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist;

(ii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten;

(iii) soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde; oder

(iv) für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen.

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.

Infolge der Inanspruchnahme des genehmigten Kapitals 2016 im Laufe des Geschäftsjahr 2017, erstreckt sich die Ermächtigung des Vorstands im Rahmen des genehmigten Kapitals 2016 am Bilanzstichtag noch auf die Ausgabe von bis zu EUR 16.943.332,00 durch Ausgabe von bis 16.943.332 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien.

BEDINGTES KAPITAL 2016

Das Grundkapital ist um bis zu EUR 20.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben werden. Dabei wird die bedingte Kapitalerhöhung nur insoweit durchgeführt, wie (i) die Inhaber von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten ,die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, von ihrem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch machen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen, oder (ii) die zur Wandlung verpflichteten Inhaber von Wandel-und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder von Genussrechten mit Umtausch- oder Bezugsrechten, die von der Gesellschaft oder ihren nachgeordneten Konzernunternehmen aufgrund des in der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 gefassten Ermächtigungsbeschlusses bis zum 14. Juli 2021 ausgegeben wurden, ihre Pflicht zum Umtausch erfüllen und die Gesellschaft sich entschließt, die Umtausch- bzw. Bezugsrechte aus diesem Bedingten Kapital 2016 zu bedienen. Die Ausgabe der Aktien erfolgt gemäß den Vorgaben des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016, d.h. insbesondere zu mindestens 80 % des durchschnittlichen Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft an den letzten 10 Börsenhandelstagen vor der Beschlussfassung des Vorstands über die Ausgabe der Schuldverschreibungen in der Eröffnungsauktion im XETRA®- Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse (oder einem von der Deutschen Börse AG bestimmten Nachfolgesystem) unter Berücksichtigung von Anpassungen gemäß der im Beschluss der vorgenannten Hauptversammlung unter bestimmten Verwässerungsschutzregeln. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Bedingten Kapital 2016 abzuändern.

Infolge der Inanspruchnahme des bedingten Kapitals 2016 im Laufe des Geschäftsjahr 2017, beträgt das bedingt Kapital 2016 am Bilanzstichtag noch EUR 19.976.479,00 durch Ausgabe von bis 19.976.479 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien.

ERMÄCHTIGUNG ZUM ERWERB UND VERÄUßERUNG VON EIGENEN AKTIEN

Die Hauptversammlung der 7C Solarparken AG vom 12. Dezember 2014 hat den Vorstand ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 bestehenden Grundkapitals zu erwerben.

Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen.

Diese Ermächtigung wurde am 12. Dezember 2014 wirksam und gilt bis zum 11. Dezember 2019.

Der Erwerb erfolgt nach Ermessen des Vorstands und innerhalb der sich aus den aktienrechtlichen Grundsätzen ergebenden Grenzen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder außerhalb der Börse. Letzteres insbesondere durch ein öffentliches Kaufangebot und auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre. Bei einem öffentlichen Kaufangebot kann die Gesellschaft entweder einen Preis oder eine Preisspanne für den Erwerb festlegen. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten.

Erfolgt der Erwerb der Aktien außerhalb der Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Der maßgebliche Wert ist bei einem öffentlichen Kaufangebot der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Kaufangebots. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft gegenüber dem maßgeblichen Wert, so kann das Angebot angepasst werden. Im Falle der Anpassung wird auf den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung der Angebotsanpassung abgestellt.

Bei einem Erwerb der Aktien außerhalb der Börse in sonstiger Weise, ist der maßgebliche Wert der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag des Abschlusses des dem Erwerb zugrundeliegenden Vertrages.

Überschreitet bei einem öffentlichen Kaufangebot die Zeichnung das Volumen des Angebotes, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden.

Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer vorangegangenen Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien wieder zu veräußern.

Die Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien kann über die Börse erfolgen.

Daneben kann die Veräußerung auch in anderer Weise als über die Börse vorgenommen werden, insbesondere auch zur Erfüllung von, durch die Gesellschaft oder durch eine ihrer Konzerngesellschaften eingeräumten Wandlungs- oder Optionsrechten, sowie gegen Sachleistungen etwa zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder gewerblichen Schutzrechten.

Die Aktien können zudem Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft oder nachgeordneten verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG stehen oder standen, zum Erwerb angeboten werden.

Eine Veräußerung außerhalb der Börse ist insbesondere auch zulässig, sofern maximal Aktien, die 10 % des Grundkapitals, und zwar sowohl berechnet auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch auf den Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung veräußert werden und die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den maßgeblichen Wert von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % (ohne Nebenkosten) unterschreitet. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals gemäß dem vorherigen Satz ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bis zu der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung ausgegeben bzw. veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Als maßgeblicher Wert gilt dabei der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Veräußerung der Aktien.

Das Bezugsrecht der Aktionäre ist dabei in allen obenstehenden Fällen ausgeschlossen.

Der Vorstand wurde des Weiteren ermächtigt, eigene Aktien den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zum Bezug anzubieten. Der Vorstand kann in diesem Fall mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen.

Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht (vereinfachtes Einziehungsverfahren gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.

Die o.g. Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden.

Die Ermächtigung erfasst auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft zu allen sonstigen gesetzlich zugelassenen Zwecken und gilt auch für Aktien, die aufgrund früherer Ermächtigungsbeschlüsse nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG oder auf anderem Wege, insbesondere gemäß § 71d Satz 5 AktG, erworben wurden oder werden.

Werden die Aktien der Gesellschaft nicht im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem gehandelt, so ist für die Bestimmung des maßgeblichen Werts der Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise) an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb bzw. der Veräußerung der Aktien an dem Börsenplatz maßgeblich, der in diesem Zeitraum den größten Handelsumsatz in Bezug auf die Aktien der Gesellschaft zu verzeichnen hatte.

WESENTLICHE VEREINBARUNGEN, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS STEHEN (§ 315 ABS. 4 NR. 8 UND § 289 ABS. 4 NR. 8 HGB)

Es bestehen keine Vereinbarungen, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels kündbar sind.

ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN BEI KONTROLLWECHSELN (§ 315 ABS. 4 NR. 9 UND § 289 ABS. 4 NR. 9 HGB)

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen worden sind, bestehen nicht.

Bayreuth, 23. April 2018

Steven De Proost, CEO, Vorstand

Koen Boriau, CFO, Vorstand

Konzernabschluss FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2017 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2017

Konzern-Bilanz zum 31. DEZEMBER 2017

AKTIVA

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in TEUR Anhangangabe 31.12.2017 31.12.2016
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 18.1 617 695
Grundstücke und Gebaude 17.1 8.183 7.889
Solarparks 17.1 236.693 229.323
Solarparks im Bau 17.1 3.824 4.614
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 17.1 280 304
Nach der Equity-Methode bewertete Anteile 19 - 152
Andere Finanzanlagen 20 31 31
Sonstige langfristige Vermögenswerte 15 494 605
Aktive latente Steuern 13 4.502 5.317
Summe langfristige Vermögenswerte 254.624 248.930
Kurzfristige Vermögenswerte
Vorräte 14 1.637 408
Geleistete Anzahlungen 15 11 848
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15 788 1.334
Steuererstattungsansprüche 322 225
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 15 2.987 3.422
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 16 34.068 29.896
Summe kurzfristige Vermögenswerte 39.814 36.133
Bilanzsumme 294.438 285.063
PASSIVA
in TEUR Anhangangabe 31.12.2017 31.12.2016
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 21.1 46.792 42.464
Kapitalrücklagen 21.2.A 16.545 11.926
Sonstiges Ergebnis aus Hedging -60 -85
Gewinnrücklagen 21.2.B 23.147 16.334
Währungsumrechnungsrücklage 21.2.C -12 -11
Nicht beherrschende Anteile 482 386
Eigenkapital 86.895 71.014
Schulden
Langfristige Schulden
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 23, 26 161.696 168.617
Langfristige Rückstellungen 25 8.507 7.744
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 24 132 132
Passive latente Steuern 13 11.859 10.961
Summe langfristige Schulden 182.193 187.453
Kurzfristige Schulden
Steuerrückstellungen 400 300
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten 23, 26 19.017 17.931
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24 4.987 7.622
Sonstige Verbindlichkeiten 24 946 742
Summe kurzfristige Schulden 25.350 26.596
Summe Schulden 207.543 214.049
Bilanzsumme 294.438 285.063

KONZERN GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2017

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in TEUR Anhangangabe 2017 2016
Umsatzerlöse 9.1 32.988 30.294
Sonstige betriebliche Erträge 9.2 3.294 4.630
Personalaufwand 10.1 -1.176 -1.168
Sonstige Betriebsaufwendungen 10.2 -5.247 -5.807
Ergebnis der betrieblichen Geschäftstätigkeit (EBITDA) 29.859 27.949
Abschreibungen 17,18 -17.287 -15.956
Ergebnis der betrieblichen Geschäftsstätigkeit (EBIT) 12.572 11.993
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 11 976 846
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 11 -6.093 -6.620
Ergebnis aus der Equity Methode 11,19 5 9
Beteiligungs- und Finanzergebnis -5.112 -5.765
Ergebnis vor Ertragsteuern (EBT) 7.460 6.228
Ertragsteuern 13 -1.425 -1.522
Periodenergebnis 6.036 4.706
davon Aktionäre der 7C Solarparken AG 12.1.A 6.019 4.708
davon Nicht beherrschende Anteile 16 -2
Ergebnis je Aktie
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) 12.1.B 0,14 0,11
Verwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) 12.2.B 0,14 0,11

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2017

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in TEUR Anhangangabe 2017 2016
Periodenergebnis 6.036 4.706
Posten, die in die Gewinn oder Verlustrechnung umgegliedert werden können:
Marktwertänderungen der als Hedge accounting designierten Finanzinstrumente 21.2.D 28 -31
Währungsumrechnung 21.2.C - 5
Steuern -3 9
Sonstige Ergebnis nach Steuern 24 -16
Konzerngesamtergebnis 6.060 4.689

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2017

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in TEUR Anhangangabe 2017 2016
Periodenergebnis 6.036 4.706
- Abschreibungen auf Sachanlagen 17 17.231 15.912
- Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 18 56 44
- Positive Nettounterschiedsbeträge (Kaufpreisallokation ) 7 -505 -1.857
- Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen / Erträge -185 79
- Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15, 10.2, 26 85 21
- Wertminderungen von Vorräten 14, 10.2 151 -
- Netto-Finanzierungsaufwendungen 11 5.117 5.774
- Gewinn- oder Verlustanteil an Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, nach Steuern 19 - -9
- Gewinn- oder Verlustanteil aus dem Verkauf von immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen bzw. Finanzanlagen 11, 17, 18 -110 -
- Gewinn aus dem Verkauf eines Tochterunternehmens nach Steuern 7 -339 -430
- (plus) Steueraufwendungen 13 1.425 1.522
Veränderungen bei:
- Vorräten 7, 14 -1.379 -183
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen 7, 15 791 -943
- Vorauszahlungen 7 837 -659
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen 7, 24, 25 -2.272 4.000
Cash-Zufluss aus der betrieblichen Tätigkeit 26.939 27.978
Gezahlte Zinsen 11 -5.870 -6.167
Gezahlt Vorfälligkeitsentschädigungen 11 -690 -1.916
Gezahlte Ertragsteuern 13 -355 -164
Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit 20.023 19.731
Erhaltene Zinsen 11 55 70
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagen/Immateriellen Vermögensgegenständen 17 188 90
Verkauf von Anteilen an mit Equity Methode bilanzierte Unternehmen 11 26 12
Veräußerung eines Tochterunternehmen, abzüglich veräußerter liquider Mittel 7 790 1.606
Erwerb von Tochterunternehmen, abzüglich erworbener liquider Mittel 7 -5.788 -3.316
Erwerb von Sachanlagen 17 -2.757 -11.059
Anzahlungen auf Anlagen im Bau 17 -3.824 -4.614
Zahlung von Einmalpachtzinsen 15 -106 -259
Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen 18 - -61
Erwerb bzw. Aufstockung von Anteilen an Unternehmen, die mit der Equity Methode bilanziert werden 7, 19 -135 -150
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -11.552 -17.681
Einzahlungen aus der Ausgabe von Anteilen 21 9.842 2.070
Einzahlungen aus der Ausgabe von Wandelanleihen 23 - 2.500
Einzahlungen finanzielle Verbindlichkeiten 7 27.632 37.638
Einzahlungen aus der Ausübung von Aktienoptionen 21 136 1.775
Transaktionskosten in Bezug auf Kredite und Ausleihungen 11 -276 -56
Transaktionskosten in Bezug auf Kapitalerhöhungen -309 -261
Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen 7 -21 -303
Rückzahlung von Krediten / Tilgungen 23 -41.217 -42.747
Auszahlungen für Finanzierungsleasing-Verbindlichkeiten 23 -67 -73
Gezahlte Dividenden -18 -33
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -4.299 511
Nettoveränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 4.172 2.561
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 1. Januar* 16 29.896 27.336
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum 31. Dezember* 34.068 29.896

* Hinsichtlich der freien Verfügbarkeit der Mittel verweisen wir auf die Anhangangabe 16

VERÄNDERUNG DES EIGENKAPITALS

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Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Währungsumrechnungsrücklage Sonstiges Ergebnis aus Hedging Gewinnrücklage Summe
42.464 11.926 -11 -85 16.335 70.628
Gewinn 6.019 6.019
Sonstiges Ergebnis 0 25 24
0 0 0 25 6.019 6.044
Transaktionskosten direkt in Equity -309 -309
Ausgabe von Stammaktien 4.236 5.606 9.842
Ausgeübte Optionen bzw. Wandlung von Wandelanleihen 92 102 194
Unternehmenszusammenschluss 0
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen 14 14
Dividenden 0
Umgliederung -780 780 0
Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens 4.328 4.620 0 0 794 9.741
Stand zum 31. December 2017 46.792 16.545 -12 -60 23.147 86.413

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Nicht beherrschende Anteile Gesamtes Eigenkapital
386 71.014
Gewinn 16 6.036
Sonstiges Ergebnis 0 24
16 6.060
Transaktionskosten direkt in Equity -309
Ausgabe von Stammaktien 9.842
Ausgeübte Optionen bzw. Wandlung von Wandelanleihen 194
Unternehmenszusammenschluss 132 132
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen -35 -21
Dividenden -18 -18
Umgliederung 0
Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens 80 9.821
Stand zum 31. December 2017 482 86.895

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in TEUR Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Währungsumrechnungsrücklage Sonstiges Ergebnis aus Hedging Gewinnrücklage Summe
Stand zum 1. Januar 2016 40.478 10.066 -17 -64 11.725 62.189
Gewinn 4.708 4.708
Sonstiges Ergebnis 5 -22 -16
Gesamtergebnis 0 0 5 -22 4.708 4.692
Transaktionskosten direkt in Equity -261 -261
Ausgabe von Stammaktien 1.000 1.070 2.070
Ausgeübte Optionen 986 790 1.775
Unternehmenszusammenschluss 0
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen 163 163
Dividenden 0
Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens 1.986 1.860 0 0 -98 3.748
Stand zum 31. Dezember 2016 42.464 11.926 -11 -85 16.334 70.628

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in TEUR Nicht beherrschende Anteile Gesamtes Eigenkapital
Stand zum 1. Januar 2016 114 62.303
Gewinn -2 4.706
Sonstiges Ergebnis -16
Gesamtergebnis -2 4.690
Transaktionskosten direkt in Equity -261
Ausgabe von Stammaktien 2.070
Ausgeübte Optionen 1.775
Unternehmenszusammenschluss 773 773
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen -467 -303
Dividenden -33 -33
Gesamte Transaktionen mit Eigentümern des Unternehmens 273 4.021
Stand zum 31. Dezember 2016 386 71.014

Die Anhangangaben auf Seiten 72 bis 147 sind integraler Bestandteil des Konzernabschlusses.

Anhang ZUM KONZERNABSCHLUSSS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR VOM 1. JANUAR 2017 BIS ZUM 31. DEZEMBER 2017

1. BERICHTENDES UNTERNEHMEN

Die 7C Solarparken AG (das "Unternehmen" oder "7C Solarparken") ist ein Unternehmen mit Sitz in Bayreuth, Deutschland. Die Adresse des eingetragenen Sitzes des Unternehmens lautet: An der Feuerwache 15, 95445 Bayreuth. Der Konzernabschluss des Unternehmens umfasst das Unternehmen und seine Tochterunternehmen (zusammen als der "Konzern" und einzeln als "Konzernunternehmen" bezeichnet). Der Konzern investiert in und betreibt Solaranlagen mit stetigem Kapitalrückfluss und geringem Risiko vor allem in Deutschland und Belgien (siehe Anhangangabe 5 und 8).

Hinsichtlich verwendeter Abkürzungen verweisen wir auf das in Anhangangabe 34 dargestellte Abkürzungsverzeichnis.

2. GRUNDLAGEN DER RECHNUNGSLEGUNG

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der EU anzuwenden sind, aufgestellt. Ergänzend wurden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses die nach § 315a Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt. Die Grundsätze über Ansatz, Bewertung und Ausweis werden von allen Gesellschaften innerhalb des Konsolidierungskreises einheitlich angewendet.

Die Darstellung in der Gesamtergebnisrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren.

Der Vorstand geht von der Unternehmensfortführung aus. Der Abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Finanz-, Vermögens- und Ertragslage.

Der Vorstand der 7C Solarparken AG hat den Konzernabschluss 2017 am 23. April 2018 zur Weitergabe an den Aufsichtsrat freigegeben.

Er wurde vom Vorstand und Aufsichtsrat am 23. April 2018 zur Veröffentlichung genehmigt.

Einzelheiten zu den wesentlichen Rechnungslegungsmethoden einschließlich der Änderungen von Rechnungslegungsmethoden finden sich in der Anhangangabe 6.

3. FUNKTIONALE UND DARSTELLUNGSWÄHRUNG

Dieser Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen Währung der 7C Solarparken AG (Mutterunternehmen) aufgestellt und in Tausend Euro (TEUR) dargestellt, wodurch es zu Rundungsdifferenzen kommen kann.

4. VERWENDUNG VON ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN UND SCHÄTZUNGEN

Die Erstellung des Konzernabschlusses verlangt vom Vorstand Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen, die die Anwendung von Rechnungslegungsmethoden und die ausgewiesenen Beträge der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen betreffen. Tatsächliche Ergebnisse können von diesen Schätzungen abweichen.

Schätzungen und zugrunde liegende Annahmen werden laufend überprüft. Überarbeitungen von Schätzungen werden prospektiv erfasst.

4.1 ERMESSENSENTSCHEIDUNGEN, ANNAHMEN UND SCHÄTZUNGEN

Informationen über Ermessensentscheidungen bei der Anwendung der Rechnungslegungsmethoden sowie Informationen über Annahmen und Schätzungsunsicherheiten, die die im Konzernabschluss erfassten Beträge wesentlichen beeinflussen bzw. ein beträchtliches Risiko darstellen können sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

Anhangangabe 7 in Hinblick auf den Erwerb von Tochterunternehmen: in den Fällen der vorläufigen Ermittlung beizulegender Zeitwerte aufgrund unvollständiger Informationen;
Anhangangabe 13.4 - Ansatz aktiver latenter Steuern: Unsicherheit bzgl. der künftig zu versteuernden Ergebnis;
Anhangangaben 25 und 28 - Ansatz und Bewertung von Rückstellungen sowie Eventualforderungen und -verbindlichkeiten: Wesentliche Annahmen über die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß des Nutzenzu- oder -abflusses sowie bei der Diskontierung;
Anhangangabe 30 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.

BESTIMMUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTE

Eine Reihe von Rechnungslegungsmethoden und Angaben des Konzerns verlangen die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte für finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Der Konzern hat ein Kontrollrahmenkonzept hinsichtlich der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte festgelegt. Dazu gehört eine hausinterne Überwachung aller wesentlichen Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert.

Der Vorstand führt eine regelmäßige Überprüfung der wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren sowie der Bewertungsanpassungen durch. Wenn Informationen von Dritten, beispielsweise Preisnotierungen von Brokern oder Kursinformationsdiensten, zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte verwendet werden, prüft das Unternehmen die von den Dritten erlangten Nachweise für die Schlussfolgerung, dass derartige Bewertungen die Anforderungen der IFRS erfüllen, einschließlich der Stufe in der Fair Value-Hierarchie, in der diese Bewertungen einzuordnen sind.

Bei der Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendet der Konzern soweit wie möglich am Markt beobachtbare Daten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken verwendeten Inputfaktoren werden die beizulegenden Zeitwerte in unterschiedliche Stufen in der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet:

Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte und Verbindlichkeiten;
Stufe 2: Bewertungsparameter, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (das heißt als Preis) oder indirekt (das heißt als Ableitung von Preisen) beobachten lassen;
Stufe 3: Bewertungsparameter für Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die nicht auf beobachtbaren Marktdaten beruhen.

Wenn die zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendeten Inputfaktoren in unterschiedliche Stufen der Fair-Value-Hierarchie eingeordnet werden können, wird die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.

Der Konzern erfasst Umgruppierungen zwischen verschiedenen Stufen der Fair-Value-Hierarchie zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist.

Weitere Informationen zu den Annahmen bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte sind in den nachstehenden Anhangangaben enthalten:

Anhangangabe 7 - Erwerb und Veräußerung von Tochterunternehmen;
Anhangangabe 26 - Finanzinstrumente.

5. VERZEICHNIS DER TOCHTERUNTERNEHMEN

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.1 B.

Nachstehend sind die wesentlichen Tochterunternehmen des Konzerns aufgeführt.

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 sind alle Unternehmen einbezogen, bei denen die 7C Solarparken AG die unmittelbare oder mittelbare Kontrolle über die Finanz- und Geschäftspolitik ausüben kann. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einbezogen, an dem die Kontrolle auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, an dem die Kontrolle endet.

Nachfolgende Tochterunternehmen werden von der 7C Solarparken AG im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 einbezogen:

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BEZEICHNUNG SITZ BETEILIGUNG

%
Solarpark Oberhörbach GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Sonnendach M55 GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Solarpark Longuich GmbH, Baureuth Deutschland 100,00
Solarpark Heretsried GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Sonnendach K40K65 GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Solarpark CBG GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Solarpark green GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Colexon Solar Energy ApS, Søborg Dänemark 100,00
Solardach Teutschenthal GmbH (vormals Renew agy 1. Solarpark Verwaltungs GmbH), Bayreuth Deutschland 100,00
Renew agy 2. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Renew agy 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Renew agy 11. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Renew agy 21. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Renew agy 22. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Tristan Solar GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Melkor UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth Deutschland 100,00
Tulkas Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Colexon Italia S.R.L., Imola Italien 100,00
ProVireo Projektverwaltungs GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
ProVireo Solarpark 3. Schönebeck GmbH & Co KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Colexon IPP GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Colexon 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
7C Solarparken NV, Mechelen Belgien 100,00
7C Rooftop Exchange BVBA, Mechelen Belgien 100,00
Siberië Solar BVBA, Mechelen Belgien 100,00
Sabrina Solar BVBA, Mechelen Belgien 100,00
Solar4Future Diest NV, Mechelen Belgien 99,9
Solarpark Neudorf GmbH, Kasendorf Deutschland 100,00
Solarpark Hohenberg GmbH, Marktleugast Deutschland 83,00
High Yield Solar Investments BV, Hilversum Niederlande 100,00
Solarpark Pflugdorf GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Solarpark MGGS Landbesitz GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Tannhäuser Solar UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth Deutschland 100,00
Lohengrin Solar UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth Deutschland 100,00
SonnenSolarpark GmbH, Hausen Deutschland 100,00
Solarparken IPP GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Solarpark Taurus GmbH & Co. KG, Maisach Deutschland 100,00
Erste Solarpark Xanten GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Erste Solarpark Wulfen GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Schauer Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Siebente Solarpark Zerre GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Solarpark Zerre Infrastruktur GbR, Wiesbaden* Deutschland 30,00
Solarpark Zerre IV GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Sonnendach K19 GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Sonnendach K19 Haftungs GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Säugling Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Solarpark Carport Wolnzach GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Solarpark Gemini GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Sphinx Solar GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Erste Solarpark Sandersdorf GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
SPI Sachsen I GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Dritte Solarpark Glauchau GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Vardar UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth Deutschland 100,00
Solardach Wandersleben GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Solardach Wandersleben GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 84,09
Solardach LLG GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Solardach Stieten GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Solardach Steinburg GmbH, Bayreuth Deutschland 100,00
Solardach Neubukow GmbH & Co. KG, Bayreuth Deutschland 100,00
Solardach Halberstadt GmbH & Co KG Deutschland 51,52
Solarpark Bitterfeld II GmbH & Co KG Deutschland 100,00
Swan Energy NV, Mechelen Belgien 100,00

* Für die Hälfte der Beteiligung wird durch Solarpark Zerre IV GmbH & Co KG gehalten.

Folgende Gesellschaften wurden nach dem Bilanzstichtag umfirmiert:

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Neue Firma vormals
Amatec Projects GmbH Solardach Wandersleben Haftungs GmbH
Amatec Projects Management GmbH Solardach Teutschenthal GmbH

Folgende Gesellschaften wurden infolge des Verkaufs der Gesamtbeteiligung innerhalb des Geschäftsjahres nicht mehr durch Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 einbezogen:

CTG Baal Srl, Imola / Italien zum 19. Dezember 2017

Folgende Gesellschaft wurde infolge des Verkaufs der Gesamtbeteiligung innerhalb des Geschäftsjahres nicht mehr nach der Equity-Methode in den Konzernzwischenabschluss zum 31. Dezember 2017 einbezogen:

Sonnenbatterie Center Franken GmbH, Bayreuth, Deutschland

Folgende Gesellschaft wurde infolge der Beherrschungserlangung nicht länger nach der Equity-Methode sondern durch Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 einbezogen:

Solardach Halberstadt GmbH & Co. KG, Bayreuth, Deutschland

6. WESENTLICHE RECHNUNGSLEGUNGSMETHODEN

6.1. KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE

A. UNTERNEHMENSZUSAMMENSCHLÜSSE

Nach Erlangung der Beherrschung bilanziert der Konzern Unternehmenszusammenschlüsse nach der Erwerbsmethode. Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventuralverbindlichkeiten sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt zu bewerten.

Der Geschäfts- oder Firmenwert entspricht dem Betrag, um den die Summe aus der übertragenen Gegenleistung, dem Wertansatz aller nicht beherrschenden Anteile an dem erworbenen Unternehmen und, dem beizulegenden Zeitwert etwaiger zuvor vom Erwerber gehaltenen Eigenkapitalanteils an dem erworbenen Unternehmen das Nettovermögen des Akquisitionsobjektes übersteigt.

Wenn die erstmalige Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses am Ende des Geschäftsjahres, in der der Zusammenschluss stattfindet, unvollständig ist, gibt der Konzern für die Posten mit unvollständiger Bilanzierung vorläufige Beträge an. Die vorläufig angesetzten Beträge sind während des maximal ein Jahr umfassenden Bewertungszeitraumes retrospektiv zu korrigieren. Zusätzliche Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten sind anzusetzen, um neue Informationen über Fakten und Umstände zu berücksichtigen, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden und die die Bewertung der zu diesem Stichtag angesetzten Beträge beeinflusst hätten, wenn sie bekannt gewesen wären.

Sofern der Erwerb zu einem Preis unter dem beizulegender Zeitwert erfolgt ist, wird die Differenz unmittelbar als erfolgswirksam erfasst. Transaktionskosten werden sofort als Aufwand erfasst, sofern sie nicht mit der Emission von Schuldverschreibungen oder Dividendenpapieren verbunden sind.

Etwaige bedingte Gegenleistungen werden zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer als Vermögenswert oder als Verbindlichkeit eingestuften bedingten Gegenleistung werden als Gewinn oder Verlust erfasst. Wird die bedingte Gegenleistung als Eigenkapital eingestuft, wird sie nicht neu bewertet, und eine Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.

B. TOCHTERUNTERNEHMEN

Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen. Der Konzern beherrscht ein Unternehmen, wenn die Gesellschaft schwankenden Renditen aus seinem Engagement bei dem Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Abschlüsse von Tochterunternehmen sind im Konzernabschluss ab dem Zeitpunkt enthalten, an dem die Beherrschung beginnt und bis zu dem Zeitpunkt an dem die Beherrschung endet.

C. NICHT BEHERRSCHENDE ANTEILE

Nicht beherrschende Anteile werden zum Erwerbszeitpunkt mit ihrem entsprechenden Anteil am identifizierbaren Nettovermögen des erworbenen Unternehmens bewertet.

Änderungen des Anteils des Mutterunternehmens an einem Tochterunternehmen, die nicht zu einem Verlust der Beherrschung führen, werden als Eigenkapitaltransaktionen bilanziert.

D. VERLUST DER BEHERRSCHUNG

Verliert der Konzern die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, bucht sie die Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens und alle zugehörigen, nicht beherrschenden Anteile und anderen Bestandteile am Eigenkapital aus. Jeder entstehende Gewinn oder Verlust wird erfolgswirksam erfasst. Jeder zurückbehaltene Anteil an dem ehemaligen Tochterunternehmen wird zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt des Verlustes der Beherrschung bewertet.

E. ANTEILE AN UNTERNEHMEN, DIE NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTET WERDEN

Die Anteile des Konzerns an nach der Equity-Methode bilanzierten Finanzanlagen bzw. Anteile umfassen Anteile an assoziierten Unternehmen und an einem Gemeinschaftsunternehmen.

Assoziierte Unternehmen sind Unternehmen, bei denen der Konzern einen maßgeblichen Einfluss, jedoch keine Beherrschung oder gemeinschaftliche Führung, in Bezug auf die Finanz- und Geschäftspolitik hat. Ein Gemeinschaftsunternehmen liegt vor, wenn der Konzern die gemeinschaftliche Führung ausübt.

Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen werden beim erstmaligen Ansatz mit Anschaffungskosten bewertet, wozu auch Transaktionskosten zählen. In der Folge erfasst der Konzern das anteilige Gesamtergebnis, bis der maßgebliche Einfluss oder die gemeinschaftliche Führung endet.

F. BEI DER KONSOLIDIERUNG ELIMINIERTE GESCHÄFTSVORFÄLLE

Konzerninterne Forderungen und Verbindlichkeiten sowie alle Erträge und Aufwendungen aus konzerninternen Geschäftsvorfällen werden bei der Erstellung des Konzernabschlusses eliminiert.

6.2. FREMDWÄHRUNG

A. GESCHÄFTSVORFÄLLE IN FREMDWÄHRUNG

Die in den Abschlüssen der einzelnen Gesellschaften des Konzerns erfassten Posten werden auf der Grundlage der jeweiligen funktionalen Währung bewertet. Der Konzernabschluss wird in Euro erstellt, der funktionalen Währung der Muttergesellschaft. Geschäftsvorfälle in Fremdwährung werden zum Kassakurs am Tag der Transaktion in die entsprechende funktionale Währung der Konzernunternehmen umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die am Abschlussstichtag auf eine Fremdwährung lauten, werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Umrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung in die funktionale Währung werden im Konzernabschluss direkt in der Rücklage aus Fremdwährungsumrechnung kumuliert bzw. in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung gezeigt. Nicht monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die mit dem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, werden zu dem Kurs umgerechnet, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des Zeitwertes gültig ist. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden nicht umgerechnet.

Der Stichtagskurs der dänischen Krone zum Euro zum 31. Dezember 2017 betrug DKK/EUR 7,4440 (i.VJ: DKK/EUR 7,4500).

B. AUSLÄNDISCHE GESCHÄFTSBETRIEBE

Vermögenswerte und Schulden aus ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit dem Stichtagskurs am Abschlussstichtag in Euro umgerechnet. Die Erträge und Aufwendungen aus den ausländischen Geschäftsbetrieben werden mit dem Kurs zum Zeitpunkt des jeweiligen Geschäftsvorfalls umgerechnet.

Währungsumrechnungsdifferenzen werden in der Währungsumrechnungsrücklage im Eigenkapital ausgewiesen, soweit die Währungsumrechnungsdifferenz nicht den nicht beherrschenden Anteilen zugewiesen ist bzw. in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung gezeigt.

Bei Abgang eines ausländischen Geschäftsbetriebs, der zum Verlust der Beherrschung, gemeinschaftlichen Führung oder des maßgeblichen Einflusses führt, wird der entsprechende, bis zu diesem Zeitpunkt kumuliert in der Währungsumrechnungsrücklage erfasste Betrag in den Gewinn oder Verlust als Teil des Abgangserfolgs umgegliedert. Bei nur teilweisem Abgang ohne Verlust der Beherrschung eines Tochterunternehmens, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, wird der entsprechende Teil der kumulierten Umrechnungsdifferenz den nicht beherrschenden Anteilen zugeordnet. Soweit der Konzern ein assoziiertes oder gemeinschaftlich geführtes Unternehmen, das einen ausländischen Geschäftsbetrieb umfasst, teilweise veräußert, jedoch der maßgebliche Einfluss bzw. die gemeinschaftliche Führung erhalten bleibt, wird der entsprechende Anteil der kumulierten Währungsumrechnungsdifferenz in die Konzern-Gewinn oder Verlustrechnung umgegliedert.

6.3. UMSATZERLÖSE

A. VERKAUF VON STROM UND ANDEREN GÜTERN

Umsatzerlöse werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen oder zu erhaltenden Gegenleistung bewertet. Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Strom werden erfasst, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

die wesentlichen Risiken und Chancen aus dem Eigentum der Güter sind auf den Käufer übertragen;
weder ein Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Verfügungsmacht über die verkauften Waren und Erzeugnisse ist zurückbehalten worden;
die Höhe der Umsatzerlöse kann verlässlich bestimmt werden;
es ist wahrscheinlich, dass der wirtschaftliche Nutzen aus dem Geschäft zufließen wird und
die im Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden.

Daher sind Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern und Strom zu erfassen, wenn die Güter bzw. der Strom geliefert wurden und der wirtschaftliche Eigentumsübergang erfolgt ist.

Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 ist in § 33 g EEG die sogenannte Marktprämie eingeführt worden. Die Marktprämie zahlt der Netzbetreiber an Betreiber von Anlagen zur Produktion von Strom aus Erneuerbaren Energien, die anstelle des EEG-Vergütungsmodells die Direktvermarktung ihres Stroms an der Strombörse wählen. An der Strombörse erhalten die Anlagenbetreiber den regulären Marktpreis, der unterhalb des Vergütungsanspruchs nach den EEG liegt. Die Differenz zwischen der EEG-Abnahmevergütung und dem durchschnittlichen monatlichen Marktpreis an der Strombörse gleicht die Marktprämie aus. Die tatsächliche Menge des direkt vermarkteten Stroms wird über Zählerstände festgestellt. Bei Zahlung der Marktprämie sowie der Managementprämie nach §§ 33 g und 33 i des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) durch den Netzbetreiber an den Anlagenbetreiber handelt es sich um echte, nicht umsatzsteuerbare Zuschüsse.

B. ERBRINGEN VON DIENSTLEISTUNGEN

Der Konzern erbringt außerdem mit Erneuerbaren Energien verbundene technische und kommerzielle Dienstleistungen. Die Umsatzerlöse werden mit Beendigung der Dienstleistung realisiert. Werden Dienstleistungen im Rahmen einer einzigen Vereinbarung aber in verschiedenen Berichtsperioden erbracht erfolgt eine Umsatzabgrenzung.

C. PROVISIONEN

Handelt der Konzern beim Erwerb einer Solaranlage in der Eigenschaft als Agent und nicht Prinzipal entsprechen die Umsatzerlöse dem Nettobetrag der erhaltenen Provisionen.

6.4. LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER

A. KURZFRISTIG FÄLLIGE LEISTUNGEN AN ARBEITNEHMER

Verpflichtungen aus kurzfristig fälligen Leistungen an Arbeitnehmer werden als Aufwand erfasst, sobald die damit verbundene Arbeitsleistung erbracht wird. Eine Schuld ist für den erwartungsgemäß zu zahlenden Betrag zu erfassen, wenn der Konzern gegenwärtig eine rechtliche oder faktische Verpflichtung hat, diesen Betrag aufgrund einer vom Arbeitnehmer erbrachten Arbeitsleistung zu zahlen und die Verpflichtung verlässlich geschätzt werden kann.

B. LEISTUNGEN AUS ANLASS DER BEENDIGUNG DES ARBEITSVERHÄLTNISSES

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden zum früheren der folgenden Zeitpunkte als Aufwand erfasst: Wenn der Konzern das Angebot derartiger Leistungen nicht mehr zurückziehen kann oder wenn der Konzern Kosten für eine Umstrukturierung erfasst. Ist nicht zu erwarten, dass Leistungen innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag vollständig abgegolten werden, werden sie abgezinst.

6.5. FINANZERTRÄGE UND FINANZIERUNGSAUFWENDUNGEN

Die Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen des Konzerns umfassen:

Zinserträge;
Zinsaufwendungen;
Dividendenerträge;
Nettogewinn oder -verlust aus der Zeitwertbewertung von finanziellen Vermögenswerten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden;
Fremdwährungsgewinne und -verluste aus finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten;
Gewinne aus der Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert eines jeden vorher existierenden Anteils an einem bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen Unternehmen;
Verluste aus der Zeitwertbewertung bedingter Gegenleistungen, die als finanzielle Verbindlichkeiten eingestuft sind;
Erfasste Wertminderungsaufwendungen für finanzielle Vermögenswerte (mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen);
Nettogewinn oder -verlust aus Sicherungsinstrumenten, die im Gewinn oder Verlust erfasst werden, und;
Umgliederungen von Nettoverlusten, die zuvor im sonstigen Ergebnis erfasst wurden.

Zinserträge und -aufwendungen werden nach der Effektivzinsmethode erfolgswirksam erfasst. Dividendenerträge werden zu dem Zeitpunkt erfolgswirksam erfasst, an dem der Rechtsanspruch des Konzerns auf Zahlung entsteht.

6.6. ERTRAGSTEUERN

Der Steueraufwand umfasst tatsächliche und latente Steuern. Tatsächliche Steuern und latente Steuern werden erfolgswirksam erfasst, ausgenommen in dem Umfang, in dem sie mit einem Unternehmenszusammenschluss oder mit einem direkt im Eigenkapital oder einem im sonstigen Ergebnis erfassten Posten verbunden sind.

A. TATSÄCHLICHE STEUERN

Tatsächliche Steuern sind die erwartete Steuerschuld oder Steuerforderung auf das für das Geschäftsjahr zu versteuernde Einkommen oder den steuerlichen Verlust, und zwar auf der Grundlage von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gelten oder in Kürze gelten werden, sowie alle Anpassungen der Steuerschuld hinsichtlich früherer Jahre. Tatsächliche Steuerschulden beinhalten auch alle Steuerschulden, die als Folge der Festsetzung von Dividenden entstehen.

Tatsächliche Steueransprüche und -schulden werden nur unter bestimmten Bedingungen miteinander verrechnet.

B. LATENTE STEUERN

Latente Steuern werden im Hinblick auf temporäre Differenzen zwischen den Buchwerten der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für Konzernrechnungslegungszwecke und den verwendeten Beträgen für steuerliche Zwecke erfasst. Latente Steuern werden nicht erfasst für:

temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz von Vermögenswerten oder Verbindlichkeiten bei einem Geschäftsvorfall, bei dem es sich nicht um einen Unternehmenszusammenschluss handelt und der weder das bilanzielle Ergebnis vor Steuern noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst;
temporäre Differenzen in Verbindung mit Anteilen an Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen, sofern der Konzern in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der Auflösung der temporären Differenzen zu steuern und es wahrscheinlich ist, dass sie sich in absehbarer Zeit nicht auflösen werden, und
zu versteuernde temporäre Differenzen beim erstmaligen Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwertes.

Ein latenter Steueranspruch wird für noch nicht genutzte steuerliche Verluste, noch nicht genutzte Steuergutschriften und abzugsfähige temporäre Differenzen in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass künftige zu versteuernde Ergebnisse zur Verfügung stehen werden, für die sie genutzt werden können. Latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass der damit verbundene Steuervorteil realisiert werden wird; Zuschreibungen werden vorgenommen, wenn sich die Wahrscheinlichkeit zukünftig zu versteuernder Ergebnisse erhöht.

Nicht bilanzierte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag neu beurteilt und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung gestatten wird.

Latente Steuern werden anhand der Steuersätze bewertet, die erwartungsgemäß auf temporäre Differenzen angewendet werden, sobald sie sich umkehren, und zwar unter Verwendung von Steuersätzen, die am Abschlussstichtag gültig oder angekündigt sind.

Die Bewertung latenter Steuern spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Erwartung des Konzerns im Hinblick auf die Art und Weise der Realisierung der Buchwerte seiner Vermögenswerte bzw. der Erfüllung seiner Verbindlichkeiten zum Abschlussstichtag ergeben.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden verrechnet, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

6.7. VORRÄTE

Vorräte werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Vorräten basieren auf dem First-In-First-Out-Verfahren.

Etwaige Wertminderungen der Vorräte werden in den sonstigen Betriebsaufwendungen dargestellt.

6.8. SACHANLAGEN

A. ERFASSUNG UND BEWERTUNG

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Wenn Teile einer Sachanlage unterschiedliche Nutzungsdauern haben, werden sie als gesonderte Posten (Hauptbestandteile) von Sachanlagen bilanziert.

Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens werden in den sonstigen Erträgen oder Aufwendungen berücksichtigt.

Der Abschreibungszeitraum und die Abschreibungsmethode werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Vermögenswerte des Sachanlagevermögens werden über deren voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer pro rata temporis abgeschrieben.

Zu jedem Bilanzstichtag wird beurteilt, ob Anhaltspunkte für einen Wertminderungsbedarf für in der Bilanz ausgewiesene Vermögenswerte vorliegen. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar bzw. ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswertes vorgeschrieben, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang des eventuell erforderlichen Wertminderungsaufwands zu ermitteln. Ist die Beurteilung der Werthaltigkeit einzelner Vermögenswerte individuell nicht möglich, werden zusammen eingesetzte Vermögenswerte zu zahlungsgenerierenden Einheiten zusammengefasst, auf deren Ebene Zahlungsströme abschätzbar sind. Der erzielbare Betrag ist dabei der höhere Wert aus dem Zeitwert eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten und dem Nutzungswert. Zur Ermittlung des Nutzungswertes werden die geschätzten zukünftigen Zahlungsströme aus diesem Vermögenswert bzw. der zahlungsmittelgenerierenden Einheit unter Zugrundelegung eines risikoadjustierten Abzinsungssatzes vor Steuern auf den Barwert abgezinst.

B. NACHTRÄGLICHE ANSCHAFFUNGS- ODER HERSTELLUNGSKOSTEN

Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass der mit den Ausgaben verbundene künftige wirtschaftliche Nutzen dem Konzern zufließen wird.

C. ABSCHREIBUNG

Durch die Abschreibungen werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten von Sachanlagen abzüglich ihrer geschätzten Restwerte linear über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern verteilt. Die Abschreibungen werden erfolgswirksam erfasst. Geleaste Vermögenswerte werden über den kürzeren der beiden Zeiträume, Laufzeit des Leasingverhältnisses oder Nutzungsdauer, abgeschrieben, sofern nicht hinreichend sicher ist, dass das Eigentum zum Ende des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Die geschätzten Nutzungsdauern für das laufende Jahr und Vergleichsjahre von bedeutenden Sachanlagen lauten wie folgt:

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• Solaranlagen 20-30 Jahre
• Gebäude 30-40 Jahre
• Technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung 3-12 Jahre
• Einbauten und Zubehör 5-10 Jahre

Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restbuchwerte werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

6.9. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

A. ERFASSUNG UND BEWERTUNG

Immaterielle Vermögenswerte, die vom Konzern erworben werden und begrenzte Nutzungsdauern haben, werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Amortisationen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Die immateriellen Vermögenswerte verfügen alle über eine begrenzte Nutzungsdauer und sind zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Liegt der beizulegende Zeitwert am Bilanzstichtag unter dem Buchwert, so wird auf diesen Wert abgewertet. Bei Fortfall der Gründe für früher vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen werden Zuschreibungen erfolgswirksam vorgenommen.

Die Abschreibungen für Projektrechte erfolgen über 20 bis 30 Jahre, analog der Nutzungsdauer der Photovoltaikanlagen und der bestehenden Pachtverträge. Die Abschreibungen der übrigen immateriellen Vermögenswerte (erworbene Verträge) erfolgen über die voraussichtliche Nutzungsdauer von 15 bis 20 Jahren.

B. NACHTRÄGLICHE AUSGABEN

Nachträgliche Ausgaben werden nur aktiviert, wenn sie den künftigen wirtschaftlichen Nutzen des Vermögenswertes, auf den sie sich beziehen, erhöhen. Alle sonstigen Ausgaben werden erfolgswirksam erfasst.

C. ABSCHREIBUNGEN

Immaterielle Vermögenswerte werden über den Zeitraum ihrer geschätzten Nutzungsdauern linear abgeschrieben. Die Abschreibungen werden erfolgswirksam erfasst. Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben.

Die geschätzten Nutzungsdauern lauten:

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• Projektrechte 20-30 Jahre
• Erworbene Verträge 15-20 Jahre

Abschreibungsmethoden, Nutzungsdauern und Restbuchwerte, wie unter A erläutert, werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst.

6.10. FINANZINSTRUMENTE

Finanzielle Vermögenswerte/Finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich gemäß IAS 39 in die folgenden Kategorien eingeteilt: finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowie Kredite und Forderungen.

A. NICHT DERIVATIVE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE UND VERBINDLICHKEITEN - ANSATZ UND AUSBUCHUNG

Der Konzern bilanziert Kredite und Forderungen ab dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind.

Der Konzern bucht einen finanziellen Vermögenswert aus, wenn die vertraglichen Rechte hinsichtlich der Cashflows aus einem Vermögenswert auslaufen oder er die Rechte zum Erhalt der Cashflows in einer Transaktion überträgt, in der auch alle wesentlichen mit dem Eigentum des finanziellen Vermögenswertes verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden. Eine Ausbuchung findet ebenfalls statt, wenn der Konzern alle wesentlichen mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen weder überträgt noch behält und er die Verfügungsgewalt über den übertragenen Vermögenswert nicht behält. Jeder Anteil an solchen übertragenen finanziellen Vermögenswerten, die im Konzern entstehen oder verbleiben, wird als separater Vermögenswert oder separate Verbindlichkeit bilanziert.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben oder ausgelaufen sind.

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden verrechnet und in der Bilanz als Nettowert ausgewiesen, wenn der Konzern einen Rechtsanspruch hat, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen und beabsichtigt ist, entweder den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswertes die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

B. NICHT DERIVATIVE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE -BEWERTUNG

FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE, DIE ERFOLGSWIRKSAM ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTET WERDEN

Finanzielle Vermögenswerte werden erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wenn der finanzielle Vermögenswert entweder zu Handelszwecken gehalten oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert wird. Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr verfügte der Konzern über finanzielle Vermögenswerte die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind.

BIS ZUR ENDFÄLLIGKEIT ZU HALTENDE FINANZINVESTITIONEN

Finanzielle Vermögenswerte mit festgelegten oder bestimmbaren Zahlungen und festen Laufzeiten, die das Unternehmen bis zur Endfälligkeit zu halten beabsichtigt und halten kann, ausgenommen vom Unternehmen ausgereichte Kredite und Forderungen, werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzinvestitionen klassifiziert. Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr lagen diese vor.

KREDITE UND FORDERUNGEN

Kredite und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Solche Vermögenswerte werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

C. NICHT DERIVATIVE FINANZIELLE VERBINDLICHKEITEN -BEWERTUNG

Nicht derivative finanzielle Verbindlichkeiten werden bei erstmaligem Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden diese finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

D. DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND BILANZIERUNG VON SICHERUNGSGESCHÄFTEN

Der Konzern hält derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Zinsrisiken. Eingebettete Derivate werden unter bestimmten Voraussetzungen vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert.

Derivate werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet; zurechenbare Transaktionskosten werden bei Anfall im Gewinn oder Verlust erfasst. Im Rahmen der Folgebewertung werden Derivate mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Sich daraus ergebende Änderungen werden grundsätzlich im Gewinn oder Verlust erfasst.

ABSICHERUNG VON ZAHLUNGSSTRÖMEN

Bei Derivaten, die zur Absicherung gegen das Risiko schwankender Zahlungsströme bestimmt sind, wird der effektive Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes des Derivats im sonstigen Ergebnis erfasst und im Eigenkapital in der Rücklage aus Sicherungsgeschäften ausgewiesen. Der ineffektive Teil der Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes wird unmittelbar im Gewinn oder Verlust erfasst.

Der kumuliert im Eigenkapital erfasste Betrag verbleibt zunächst im sonstigen Ergebnis und wird in der gleichen Periode oder den gleichen Perioden in den Gewinn oder Verlust umgegliedert, in denen der abgesicherte Posten den Gewinn oder Verlust beeinflusst.

Soweit das Sicherungsinstrument die Voraussetzungen zur Bilanzierung als Sicherungsgeschäft nicht mehr erfüllt, ausläuft bzw. veräußert, beendet, ausgeübt oder nicht mehr als Absicherungsinstrument bestimmt wird, wird die Bilanzierung als Sicherungsgeschäft eingestellt. Wird mit dem Eintritt einer erwarteten Transaktion nicht mehr gerechnet, wird der bisher im Eigenkapital kumuliert erfasste Betrag erfolgswirksam erfasst.

E. NETTOGEWINNE/-VERLUSTE

Nettogewinne und -Verluste, die verrechnet werden können, werden in den Finanzerträgen und -Aufwendungen dargestellt.

6.11. GEZEICHNETES KAPITAL

A. STAMMAKTIEN

Die der Emission von Stammaktien unmittelbar zurechenbaren Kosten werden als Abzug vom Eigenkapital (gegebenenfalls netto nach Steuern) erfasst.

B. RÜCKERWERBUNDWIEDERAUSGABEVON EIGENKAPITALANTEILEN (EIGENE ANTEILE)

Wenn im Eigenkapital ausgewiesenes gezeichnetes Kapital zurückgekauft wird, wird der gezahlte Betrag einschließlich der direkt zurechenbaren Kosten unter Berücksichtigung von Steuereffekten vom Eigenkapital abgezogen. Die erworbenen Anteile werden als eigene Anteile klassifiziert. Aufgelder werden und in der Kapitalrücklage ausgewiesen. Werden eigene Anteile später veräußert oder erneut ausgegeben, führt dies zur Erhöhung des Eigenkapitals. Ein etwaiger Differenzbetrag ist innerhalb der Kapitalrücklage zu berücksichtigen.

6.12. WERTMINDERUNG

A. NICHT DERIVATIVE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Ein finanzieller Vermögenswert, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet ist, sowie ein Anteil an einem Unternehmen, der nach der Equity-Methode bilanziert wird, wird an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob es einen objektiven Hinweis auf eine Wertminderung gibt.

Als objektive Hinweise darauf, dass bei finanziellen Vermögenswerten Wertminderungen eingetreten sind, gelten:

der Ausfall oder Verzug eines Schuldners;
die Umstrukturierung eines dem Konzern geschuldeten Betrags zu Bedingungen, die der Konzern anderenfalls nicht in Betracht ziehen würde;
Informationen, dass ein Schuldner oder Emittent in Insolvenz geht;
nachteilige Veränderungen beim Zahlungsstand von Kreditnehmern oder Emittenten;
das Verschwinden eines aktiven Marktes für ein Wertpapier oder
beobachtbare Daten, die auf eine merkliche Verminderung der erwarteten Zahlungen einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte hindeuten.

Bei einem gehaltenen Eigenkapitalinstrument gilt ein signifikanter oder länger anhaltender Rückgang des beizulegenden Zeitwertes unter dessen Anschaffungskosten als ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Der Konzern hält einen Rückgang um 20 Prozent für signifikant und einen Zeitraum von neun Monaten für länger anhaltend.

ZU FORTGEFÜHRTEN ANSCHAFFUNGSKOSTEN BEWERTETE FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Der Konzern berücksichtigt Hinweise auf Wertminderungen für diese finanziellen Vermögenswerte sowohl auf der Ebene des einzelnen Vermögenswertes als auch auf zusammengefasster Ebene. Alle Vermögenswerte, die für sich genommen bedeutsam sind, werden im Hinblick auf spezifische Wertminderungen beurteilt. Diejenigen, die sich als nicht spezifisch wertgemindert herausstellen, werden anschließend zusammengefasst auf Wertminderungen beurteilt. Vermögenswerte, die für sich genommen nicht bedeutsam sind, werden nach ähnlichen Risikoeigenschaften zusammengefasst auf Wertminderungen beurteilt.

Bei der zusammengefassten Beurteilung von Wertminderungen verwendet der Konzern historische Informationen über den zeitlichen Anfall von Einzahlungen und die Höhe der eingetretenen Verluste, angepasst um eine Ermessensentscheidung des Vorstands darüber, ob die aktuellen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Kreditbedingungen derart sind, dass die tatsächlichen Verluste wahrscheinlich größer oder geringer sind als die Verluste, die aufgrund der historischen Trends zu erwarten wären.

Eine Wertminderung wird als Differenz zwischen dem Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des Vermögenswertes, und dem Buchwert berechnet. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Falls der Konzern keine realistischen Aussichten auf die Einbringlichkeit des Vermögenswertes hat, werden die Beträge abgeschrieben. Wenn ein nach der Erfassung der Wertminderung eintretendes Ereignis eine Verringerung der Höhe der Wertminderung zur Folge hat, wird die Verringerung der Wertminderung erfolgswirksam erfasst.

NACH DER EQUITY-METHODE BILANZIERTE FINANZANLAGEN

Eine Wertminderung bei Finanzanlagen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden, ergibt sich wenn der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Die Wertminderung wird erfolgswirksam erfasst. Eine Wertminderung wird rückgängig gemacht, wenn sich der erzielbare Betrag durch eine vorteilhafte Änderung der Schätzungen wieder erhöht hat.

B. NICHT FINANZIELLE VERMÖGENSWERTE

Die Buchwerte der nicht finanziellen Vermögenswerte des Konzerns - mit Ausnahme von Vorräten und latenten Steueransprüchen - werden an jedem Abschlussstichtag überprüft, um festzustellen, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt. Ist dies der Fall, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt.

Um zu prüfen, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Vermögenswerte in die kleinste Gruppe von Vermögenswerten zusammengefasst, die Mittelzuflüsse aus der fortgesetzten Nutzung erzeugen, die weitestgehend unabhängig von den Mittelzuflüssen anderer Vermögenswerte oder zahlungsmittelgenerierender Einheiten (ZGEs) sind.

Der erzielbare Betrag eines Vermögenswertes oder einer ZGE ist der höhere der beiden Beträge aus Nutzungswert und beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten. Bei der Beurteilung des Nutzungswertes werden die geschätzten künftigen Cashflows auf ihren Barwert abgezinst, wobei ein Abzinsungssatz vor Steuern verwendet wird, der gegenwärtige Marktbewertungen des Zinseffekts und der speziellen Risiken eines Vermögenswertes oder einer ZGE widerspiegelt.

Eine Wertminderung wird erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer ZGE seinen/ihren erzielbaren Betrag übersteigt. Wertminderungen werden erfolgswirksam erfasst. Wertminderungen, die im Hinblick auf ZGEs erfasst werden, werden zuerst etwaigen der ZGE zugeordneten Geschäfts- oder Firmenwerten zugeordnet und dann den Buchwerten der anderen Vermögenswerte der ZGE (Gruppe von ZGEs) auf anteiliger Basis zugeordnet.

Eine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwert wird bei eventuellen Wertersteigerungen nicht aufgeholt. Bei anderen Vermögenswerten wird eine Wertminderung nur insofern aufgeholt, als der Buchwert des Vermögenswertes den Buchwert nicht übersteigt, der abzüglich der Abschreibungen oder Amortisationen bestimmt worden wäre, wenn keine Wertminderung erfasst worden wäre.

6.13. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Rückstellungen werden für sämtliche externe Verpflichtungen gebildet, soweit die Inanspruchnahme eher wahrscheinlich ist und die Höhe der Rückstellung zuverlässig geschätzt werden kann. Daneben werden Drohverlustrückstellungen für sog. "belastende Verträge" entsprechend der Vorschriften von IAS 37 gebildet. Bei der Bewertung der Rückstellung wird der wahrscheinlichste Wert, bei einer Bandbreite unterschiedlicher Werte der Erwartungswert angesetzt. Die Ermittlung und Bewertung erfolgt, sofern möglich, anhand vertraglicher Vereinbarungen. Ansonsten basieren die Berechnungen auf Erfahrungen aus der Vergangenheit und Schätzungen des Vorstands.

Langfristige Rückstellungen werden mit dem Barwert angesetzt. Die Ab- bzw. Aufzinsung erfolgt mit Marktzinssätzen, die für den Zeitraum bis zur Erfüllung gelten. Die ergebniswirksame Anpassung wird innerhalb des Finanzierungsaufwands dargestellt.

6.14. LEASINGVERHÄLTNISSE

A. FESTSTELLUNG, OB EINE VEREINBARUNG EIN LEASINGVERHÄLTNIS ENTHÄLT

Bei Abschluss einer Vereinbarung stellt der Konzern fest, ob eine solche Vereinbarung ein Leasingverhältnis darstellt oder enthält.

Bei Abschluss oder Neubeurteilung einer Vereinbarung, die ein Leasingverhältnis enthält, trennt der Konzern die von einer solchen Vereinbarung geforderten Zahlungen und andere Entgelte in diejenigen für das Leasingverhältnis und diejenigen für andere Posten auf der Grundlage ihrer relativen beizulegenden Zeitwerte auf. Wenn der Konzern bei einem Finanzierungsleasing zu dem Ergebnis kommt, dass es nicht möglich ist, die Zahlungen verlässlich zu trennen, werden ein Vermögenswert und eine Verbindlichkeit zu einem dem beilzulegenden Zeitwert des zugrunde liegenden Vermögenswertes entsprechenden Betrag erfasst. Die Verbindlichkeit wird anschließend unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes des Konzerns reduziert, wenn Zahlungen erfolgt sind und die auf die Verbindlichkeit angerechneten Finanzierungskosten erfasst wurden.

B. LEASINGGEGENSTÄNDE

Vermögenswerte, die von dem Konzern im Rahmen eines Leasingverhältnisses gehalten werden, bei denen dem Konzern im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen übertragen werden, werden als Finanzierungsleasing eingestuft. Beim erstmaligen Ansatz wird der Leasinggegenstand in Höhe des niedrigeren Wertes aus seinem beizulegenden Zeitwert und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen bewertet. Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Vermögenswert in Übereinstimmung mit der für diesen Vermögenswert anzuwendenden Rechnungslegungsmethode bilanziert.

Vermögenswerte aus anderen Leasingverhältnissen werden als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft und nicht in der Bilanz des Konzerns erfasst.

C. LEASINGZAHLUNGEN

Geleistete Zahlungen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses im Gewinn oder Verlust erfasst. Erhaltene Leasinganreize werden als Bestandteil des Gesamtleasingaufwands über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.

Geleistete Mindestleasingzahlungen im Rahmen von Finanzierungs-Leasingverhältnissen werden in den Finanzierungsanteil und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt. Der Finanzierungsanteil wird so über die Laufzeit des Leasingverhältnisses verteilt, dass sich über die Perioden ein konstanter Zinssatz ergibt.

7. ERWERB UND VERÄUßERUNG VON TOCHTERUNTERNEHMEN

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.1 A.

In der Regel erfolgt der Erwerb von Solaranlagen durch den Kauf von Unternehmen, welche die Anlagen als Vermögenswerte halten. Da es sich bei den erworbenen Unternehmen um Geschäftsbetriebe handelt, werden diese Erwerbe als Unternehmenszusammenschlüsse nach IFRS 3 bilanziert.

Die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden sind mit ihren beizulegenden Zeitwerten zu bewerten. Bei dieser Kaufpreisallokation werden auch die stillen Reserven und Lasten aufgedeckt.

Die Kaufpreisallokation umfasst im Wesentlichen die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der folgenden Vermögenswerte und Schulden:

Immaterielle Vermögenswerte, z.B. erworbene Verträge oder Projektrechte für Solaranlagen (siehe Anhangangabe 18);
Solaranlagen (siehe Anhangangabe 17);
Gebäude und Grundstücke: Hauptsächlich diejenigen, auf denen die Solaranlagen errichtet wurden oder werden können (siehe Anhangangabe 17);
Fremdfinanzierung: Hierbei handelt es sich meistens um Projektfinanzierungen mit längeren Laufzeiten (siehe Anhangangabe 23);
Verbindlichkeiten gegenüber dem Veräußerer: Im Grundsatz bestehen solche Verbindlichkeiten aus Rechnungen für den Bau oder die Entwicklung der erworbenen Solaranlage;
Rückbauverpflichtungen für die Solaranlagen werden gem. den Bewertungsmethoden (siehe Anhangangabe 25) des Konzerns angesetzt.

In einzelnen Fällen werden auch weitere Verbindlichkeiten oder Vermögenswerte neu bewertet. Folgende identifizierbare Vermögenswerte und übernommene Verbindlichkeiten werden nicht mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet:

Latente Steueransprüche oder latente Steuerschulden, die gemäß IAS 12 wie Ertragsteuern zu bewerten sind sowie;
Verbindlichkeiten und Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in Verbindung mit Vereinbarungen für Leistungen an Arbeitnehmer, die gem. IAS 19 wie Leistungen an Arbeitnehmer zu erfassen und zu bewerten sind.

Typische Akquiseobjekte für den Konzern stellen Gesellschaften bzw. deren Anlagen dar, die sich in technisch, finanziell und kaufmännisch komplexen und anspruchsvollen Situationen befinden. Aufgrund der hohen Komplexität und zeitlich zügig umzusetzenden Transaktionsabwicklung kommt es regelmäßig zu negativen Unterschiedsbeträgen, da ein unter diesen Bedingungen festgesetzter Kaufpreis einem aus einem Notverkauf resultierenden Kaufpreis ähnelt.

Aus der Differenz zwischen den identifizierbaren Vermögenswerten und den übernommen Schulden ergibt sich das gesamte identifizierbare erworbene Nettovermögen.

Ein positiver oder negativer Geschäfts- oder Firmenwert ermittelt sich wie unter Abschnitt 6.1 .A Unternehmenszusammenschlüsse dargestellt.

In diesem Jahresbericht werden die Unternehmenserwerbe aus dem Berichtszeitraum 2017 detailliert dargestellt (siehe Anhangangabe 7.1.). Die folgende Tabelle gibt zunächst einen Kurzüberblick über alle im Jahr 2017 durchgeführten Unternehmenserwerbe:

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Erwerbsobjekt Solaranlage(n) Erwerbszeitpunkt
Solardach Halberstadt GmbH & Co. KG (vormals: KOGEP GmbH & Co. Solar 122 KG) Halberstadt 27. Januar 2017
Engels Lokeren
Swan Energy NV Defranq Tongeren 6. April 2017
Defranq Roeselare
Sonnendach M55 GmbH & Co. KG und Sonnendach K40K65 GmbH & Co. KG Rüsselsheim 7. Dezember 2017

Für die Unternehmenserwerbe im Jahr 2017 ergaben sich negative Unterschiedsbeträge in Höhe von insgesamt TEUR 505 (i.VJ: TEUR 1.858). Es ergab sich weder im Jahr 2017 noch im Vorjahr ein Geschäfts- und Firmenerwerb aus Unternehmenserwerben.

Die Angaben zu diesen Erwerben werden zum Teil im Rahmen diesen Konzernanhangs erstmals dargestellt. Die gewogenen durchschnittlichen Kapitalkosten, die bei der Bewertung der Solaranlagen angesetzt wurden, liegen für das Geschäftsjahr 2017 zwischen 2,3 % und 2,7 % (i.VJ: 2,0 % bis 2,5 %). Die zukünftigen mit diesen Kapitalkosten diskontierten Cashflows wurden durch die Multiplikation der Einspeisevergütung bzw. den geschätzten künftigen Strompreisen sowie der geschätzten Stromproduktion errechnet. Die Stromproduktion wurde geschätzt, in dem externe Gutachten und der historische Ertrag von Anlagen in der gleichen Region herangezogen wurden. Dabei wird eine angemessene Degradation der Solaranlage ebenfalls berücksichtigt.

7.1. ERWERB VON TOCHTERUNTERNEHMEN IM GESCHÄFTSJAHR 2017

Im Geschäftsjahr 2017 fanden die folgenden Erwerbe statt, für die eine Kaufpreisallokation durchgeführt wurde.

A. ERWERB DER SOLARDACH HALBERSTADT GMBH & CO. KG

Mit Wirkung zum 27. Januar 2017 hat der Konzern die Beherrschung über die Solardach Halberstadt GmbH & Co. KG (vormals: KOGEP GmbH & Co. Solar 122 KG) erlangt. Zwar verfügte der Konzern bereits im Vorjahr über einen Kapitalanteil von 51,52 % an der Solardach Halberstadt GmbH & Co. KG, jedoch bestand keine Stimmrechtsmehrheit aufgrund vertraglicher Reglungen im Gesellschaftsvertrag der Solardach Halberstadt GmbH & Co., sodass keine Beherrschung ausgeübt werden konnte. Mit Wirkung zum 27. Januar 2017 entfielen die Beschränkungen und der Konzern konnte erstmals seine Beherrschung ausüben. Demzufolge wird die Beteiligung, die bisher nach der Equity-Methode bilanziert wurde, ab dem 27. Januar 2017 erstmalig vollkonsolidiert.

PORTRAIT DER ANLAGE

Im Jahr 2009 wurde eine Dachanlage über 240 kWp in Halberstadt, Sachsen-Anhalt, in Betrieb genommen. Es wurden beim Bau First Solar Module sowie Wechselrichter von SMA verwendet. Die Anlage erhält eine Einspeisevergütung von EUR 400/MWh. Der Solarpark leistete in den letzten 12 Monaten noch eine Produktion i.H.v. 837 kWh/kWp.

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in TEUR Buchwert vor Kaufpreisallokation Zeitwert gem. Kaufpreisallokation
Sachanlagen 558 753
Sonst. Vermögenswerte 10 10
Flüssige Mittel 42 42
Finanzverbindlichkeiten -449 -479
Rückstellungen -6 -12
Sonst. Verbindlichkeiten -17 -17
Passive latente Steuern 0 -25
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 138 272
Kaufpreis
Umgliederung aus den nach der Equity Methode bewerteten Anteile 133
Nicht beherrschende Anteile 132
Gesamtkaufpreis 265
Badwill
Gesamtkaufpreis 265
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 272
Negativer Unterschiedsbetrag (-) -7
Netto gezahlte flüssige Mittel während des Berichtzeitraums (-) 42

Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Jahr 2017 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 87 und ein EBITDA in Höhe von TEUR 46 sowie ein Jahresergebnis von TEUR 10 aus dem erworbenen Unternehmen generiert. In einem vollständigen Geschäftsjahr wird die Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 84, ein EBITDA von TEUR 72 und ein Jahresergebnis von minus TEUR 1 erzielen.

Aus der Kaufpreisallokation ergibt sich ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 272, für das ein Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 265 bezahlt wurde; der sich hieraus ergebende negative Unterschiedsbetrag i.H.v. TEUR 7 wurde im Jahr 2017 erfolgswirksam im Posten ,sonstiger betrieblicher Ertrag' vereinnahmt.

B. ERWERB DER SWAN ENERGY NV

Mit Wirkung zum 6. April 2017 wurden 100 % der Anteile der Swan Energy NV, Mechelen/ Belgien erworben.

PORTRAIT DER ANLAGE

Die Swan Energy NV besitzt ein Portfolio bestehend aus drei Solaraufdachanlagen: Defranq Tongeren (204 kWp), Defranq Roeselare (381 kWp) und Engels Lokeren (640 kWp), die alle ihren Standort in Belgien (Region Flandern) haben. Die Dachanlagen wurden alle im Jahr 2011 ans Netz angeschlossen. Die Anlagen sind bestückt mit Yingli Modulen sowie Wechselrichtern von SMA. Alle Anlagen erhalten, einer Einspeisevergütung ähnliche Grünstromzertifikate, mit einem Wert von EUR 330/MWh. Darüber hinaus wird der erzeugte Strom zu einem Preis zwischen EUR 44-54/MWh unmittelbar an die Dacheigentümer oder einem Stromhändlerverkauft. In den letzten 12 Monaten vor dem Unternehmenszusammenschluss wiesen die Anlagen eine Produktion zwischen 937-1040 kWh/kWp aus.

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in TEUR Buchwert vor Kaufpreisallokation Zeitwert gem. Kaufpreisallokation
Sachanlagen 2.077 3.759
Sonst. Vermögenswerte 75 75
Flüssige Mittel 392 392
Finanzverbindlichkeiten -1.878 -2.288
Passive latente Steuern 0 -285
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 666 1.652
Kaufpreis
Zahlungsmittelabfluss 1.170
Nicht beherrschende Anteile 0
Gesamtkaufpreis 1.170
Badwill
Kaufpreis 1.170
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 1.652
Negativer Unterschiedsbetrag (-) -482
Netto gezahlte flüssige Mittel (-) -778

Seit dem Zeitpunkt der Erstkonsolidierung im Jahr 2017 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 390, ein EBITDA in Höhe von TEUR 350 sowie ein Jahresergebnis in Höhe von TEUR 165 aus dem erworbenen Unternehmen generiert. In einem 12 Monate umfassenden Geschäftsjahr würde die Anlage bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse von TEUR 422, ein EBITDA von TEUR 370 und ein Jahresergebnis von TEUR 142 erzielen.

Aus der Kaufpreisallokation resultiert ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 1.652, dem ein gezahlter Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 1.170 gegenübersteht. Der sich als Saldogröße ergebende negative Unterschiedsbetrag i.H.v. TEUR 482 wurde im Posten sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam erfasst.

C. ERWERB DER SONNENDACH M55 GMBH & CO. KG UND DER SONNENDACH K40K65 GMBH & CO. KG

Mit Wirkung zum 7. Dezember 2017 wurden 100 % der Kommanditanteile der Solardach M55 GmbH & Co. KG und 100 % der Kommanditanteile der Sonnendach K40K65 GmbH & Co. KG erworben.

PORTRAIT DER ANLAGEN

Die erworbenen Gesellschaften betreiben verschiedene Solardachanlagen in Rüsselsheim (Hessen), die eine Gesamtleistung von 6,7 MWp aufweisen. Die Solaranlagen gingen alle im Dezember 2011 ans Netz. Es wurden beim Bau Suntech Module sowie Wechselrichter von Refusol verwendet. Die Anlage erhält eine Einspeisevergütung von EUR 236/MWh, die Solaranlagen leisteten in Summe einen spezifischen Ertrag von 1.062 kWh/kWp in den letzten 12 Monaten vor dem Unternehmenszusammenschluss.

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in TEUR Buchwert vor Kaufpreisallokation Zeitwert gem. Kaufpreisallokation
Sachanlagen 12.485 15.111
Sonst. Vermögenswerte 71 71
Flüssige Mittel 1.085 1.085
Finanzverbindlichkeiten -8.777 -9.331
Rückstellungen -50 -333
Sonst. Verbindlichkeiten -82 -82
Passive latente Steuern 0 -356
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 4.732 6.165
Kaufpreis
Kaufpreis 6.149
Gesamtkaufpreis 6.149
Badwill
Kaufpreis 6.149
Gesamtes identifizierbares erworbenes Nettovermögen 6.165
Negativer Unterschiedsbetrag (-) -16
Netto gezahlte Flüssige Mittel während des Berichtzeitraums (-) -5.064

Aufgrund der Erstkonsolidierung zum 31.12.2017 wurden weder Umsatzerlöse noch ein sonstiges Ergebnis aus den erworbenen Unternehmen generiert. In einem 12 Monate umfassenden Geschäftsjahr wird erwartet, dass die erworbenen Unternehmen bei gewöhnlichen Witterungsverhältnissen Umsatzerlöse von TEUR 1.628, ein EBITDA von TEUR 1.505 und ein Jahresergebnis von TEUR 132 erzielen.

Aus der Kaufpreisallokation resultiert ein identifizierbares erworbenes Nettovermögen von insgesamt TEUR 6.165, dem ein gezahlter Gesamtkaufpreis i.H.v. TEUR 6.149 gegenübersteht. Der sich als Saldogröße ergebende negative Unterschiedsbetrag i.H.v. TEUR 16 wurde im Posten sonstiger betrieblicher Ertrag erfolgswirksam erfasst.

D. ERWERB DER SOLARPARK BITTERFELD II GMBH & CO. KG

Zum Stichtag 9. Oktober 2017 hat die 7C Solarparken folgende einzelne Vermögenswerte und Verbindlichkeiten im Rahmen des Erwerbs der Kommanditanteile der Solarpark Bitterfeld II GmbH & Co. KG übernommen, da die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb erst nach Abschluss der Errichtung eines Solarparks aufnehmen wird.

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in TEUR Buchwert am Tag der Erstkonsolidierung
Immaterielle Vermögenswerte 16
Grundstücke 338
Sonst. Vermögenswerte 2
Flüssige Mittel 6
Finanzverbindlichkeiten -361
Sonst. Verbindlichkeiten -1

Die Gesellschaft hatte am Transaktionsstichtag ein Grundstück im Eigentum, auf dem eine Solaranlage ("Bitterfeld") entwickelt und errichtet werden soll. Der Bau der Solaranlage soll durch den Verkäufer erfolgen. Der Auftrag zum Bau einer Solaranlage stellte somit das Hauptgeschäft zwischen dem Konzern und dem Verkäufer dar. Nahezu die gesamte Investitionen in die zu errichtende Solaranlage erfolgte bereits bis zum Bilanzstichtag und zeigt sich innerhalb des Anlagevermögens unter den Solarparks im Bau. Die Solaranlage wurde noch während des ersten Quartals 2018 fertiggestellt und in Betrieb genommen.

E. AUFSTOCKUNG DER SOLARDACH WANDERSLEBEN GMBH & CO. KG

Am 1. Januar 2017 hielt der Konzern eine Beteiligung i.H.v. 81,92 % an der Solardach Wandersleben GmbH & Co. KG, die im ersten Halbjahr 2017 auf 84,09 % aufgestockt wurde. Zu diesem Zweck wurden mit TEUR 21 nicht beherrschende Anteile i.H.v. TEUR 35 zurückgekauft. Die Differenz i.H.v. TEUR 14 wird im Eigenkapital unmittelbar den Aktionären der 7C Solarparken AG zugeschrieben.

7.2. VERÄUßERUNG VON TOCHTERUNTERNEHMEN A. VERÄUßERUNG DER CTG BAAL SRL

Mit Wirkung zum 19. Dezember 2017 wurden 100 % der Anteile und ein Gesellschafterdarlehen an der CTG Baal SRL veräußert und die Gesellschaft in Folge dessen entkonsolidiert.

Die Gesellschaft CTG Baal SRL betreibt eine Solaranlage mit einer Leistung von 998 kWp auf einer Freifläche in Fusignano, Italien. Der Solarpark wurde im ersten Quartal 2011 in Betrieb genommen.

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in TEUR Buchwert zum Zeitpunkt des Verkaufs
Sachanlagen 2.415
Sonst. Vermögenswerte 287
Flüssige Mittel 395
Finanzverbindlichkeiten -2.237
Rückstellungen -56
Sonst. Verbindlichkeiten -76
Aktive latente Steuern 118
Gesamtes identifizierbares veräußertes Nettovermögen 846
Verkaufpreis
Zahlungsmittelzufluss 1.185
Gesamtverkaufpreis 1.185
Entkonsolidierungsergebnis 339
Netto erhaltene flüssige Mittel (+) 790

Für die Anteile und das Gesellschafterdarlehen konnte ein Verkaufspreis i.H.v. TEUR 1.185 erzielt und vereinnahmt werden. Bei einem identifizierten veräußerten Nettovermögen von TEUR 846 beträgt das Entkonsolidierungsergebnis TEUR 339, zum Stichtag sind netto TEUR 790 flüssige Mittel in den Konzern eingeflossen.

B. VERÄUßERUNG DER 19 %IGEN ANTEILE AN DER SONNENBATTERIE CENTER FRANKEN GMBH

Mit Wirkung zum 22. Februar 2017 wurden 19 %, die bisher nach der Equity Methode bewerteten Anteile der Sonnenbatterie Center Franken GmbH zu einem Verkaufspreis i.H.v. TEUR 26 veräußert. Der Differenzbetrag zum Equity-Wert (TEUR 19) und unter Berücksichtigung einer Kapitalerhöhung (TEUR 2) im Februar 2017 wurde als finanzieller Ertrag in Höhe von TEUR 5 vereinnahmt.

8. GESCHÄFTSSEGMENTE

Der Konzern ist fokussiert auf den Verkauf von Strom, den dieser mit eigenen Solaranlagen produziert, sodass nahezu 99 % der Umsatzerlöse aus diesem Geschäft erzielt werden (i.VJ: 96 %). Daneben gibt es einige Aktivitäten von untergeordneter Bedeutung (1 %iger Anteil im Geschäftsjahr, 4 %iger Anteil im Vorjahr). Diese Nebenaktivitäten beziehen sich auf Verträge für technische und kaufmännische Dienstleistungen bzgl. Solaranlagen konzernfremder Dritter im In- und Ausland sowie aus Mieteinnahmen von Dritten aus dem PV-Estate. Im Vorjahr waren schließlich noch Umsatzerlöse der Sonnenbatterie Center Franken GmbH enthalten für das erste Halbjahr, in dem diese Gesellschaft noch vollkonsolidiert wurde. (siehe Anhangangabe 9.1).

Die eigenen Solaranlagen stellen zum Ende des Berichtszeitraums 95 % (i.VJ: 94 %) des langfristigen Vermögens (ohne latente Steuern) des Konzerns dar.

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Solarparks 236.693 229.323
Langfristige Vermögenswerte (exkl. latente Steuern) 250.122 243.613
Anteil der Solarparks 95 % 94 %

Der Konzern ist vor allem in Deutschland tätig, weswegen im Jahr 2017 93,4 % des Umsatzes in Deutschland erzielt wurden (i.VJ: 94,9 %). Die restlichen Umsatzerlöse erwirtschaftete der Konzern mit einem Anteil von 5,0 % in Belgien (i.VJ: 3,7 %) und schließlich mit einem Anteil von 1,7 % in Italien (i.VJ: 1,4 %).

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in TEUR 2017 2016
Umsatz % Umsatz %
--- --- --- --- ---
Deutschland 30.800 93,4 % 28.750 94,9 %
Belgien 1.641 5,0 % 1.107 3,7 %
Italien 547 1,7 % 437 1,4 %
Gesamt 32.988 30.294

Die Umsatzerlöse des Konzerns erhöhten sich um TEUR 2.694 auf insgesamt TEUR 32.988. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die erstmalige ganzjährige Einbeziehung der Erwerbe aus dem Jahr 2016 sowie die zeitanteiligen Umsatzerlöse der Akquisitionen aus dem Jahr 2017. Der Umsatz in Belgien hat aufgrund des Erwerbs der Sabrina Solar BVBA (Dezember 2016) sowie der Swan Energy NV (April 2017) Im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. Die Fokussierung des Konzerns auf den deutschen Markt spiegelt sich dennoch in den Umsatzanteilen nach geographischen Märkten deutlich wider.

Durch den Verkauf der CTG Baal SRL im Dezember 2017 wird der Konzern ab dem Geschäftsjahr 2018 nicht mehr im wesentlichen Umfang aktiv in Italien tätig sein.

Das langfristige Vermögen (ohne latente Steuern) wird in den untenstehenden Tabellen dargestellt. Vom gesamten langfristigen Vermögen auf Konzernebene waren zum Ende des Berichtszeitraums wie im Vorjahr 96 % geographisch Deutschland zuzuordnen. Das langfristige Vermögen in Belgien stieg durch die Vollkonsolidierung der Swan Energy NV um 1 % auf 4 % an. Die Entkonsolidierung der CTG Baal SRL, das Tochterunternehmen mit dem Betrieb der einzigen italienischen Solaranlage des Konzerns, hat dazu geführt, dass das langfristige Vermögen in Italien auf unter TEUR 1 verringert wurde.

31.12.2017

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in TEUR Deutschland Belgien Italien Gesamt
Immaterielle Vermögenswerte 617 - - 617
Grundstücke und Gebäude 8.183 - - 8.183
Solarparks 226.170 10.523 - 236.693
Solarparks im Bau 3.824 - - 3.824
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 276 4 - 280
Sonstige langfristige Vermögenswerte 519 5 1 525
Gesamt 239.589 10.532 1 250.122
96 % 4 % 0 % 100 %

31.12.2016

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in TEUR Deutschland Belgien Italien Gesamt
Immaterielle Vermögenswerte 695 - - 695
Grundstücke und Gebäude 7.889 - - 7.889
Solarparks 219.220 7.503 2.601 229.323
Solarparks im Bau 4.614 - - 4.614
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 294 9 - 304
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen 152 - - 152
Sonstige langfristige Vermögenswerte 631 5 1 636
Gesamt 233.494 7.517 2.602 243.613
96 % 3 % 1 % 100 %

Der Konzern verfügt nur über ein Geschäftssegment, welches einheitlich durch den Gesamtvorstand gesteuert wird. Es werden nahezu 99 % des Umsatzes aus dem Verkauf des Stroms erzielt. Insgesamt dienen unmittelbar 95 % (2016: 94 %) des langfristigen Vermögens der Erzeugung und dem Verkauf des Stroms. Die Organisationsstruktur und das interne Reporting des Konzerns erfolgen entsprechend nicht nach unterschiedlichen Geschäftsbereichen.

9. UMSATZERLÖSE UND SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.3.

9.1. UMSATZERLÖSE

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in TEUR 2017 2016
Verkaufter Strom 32.596 29.163
Erlöse aus Dienstleistungen 223 529
Mieteinnahmen 149 159
Sonstige 21 443
Gesamt 32.988 30.294

Die Hauptaktivität des Konzerns besteht in der Produktion und dem Verkauf von Strom aus Solaranlagen. Übrige Umsätze stammen aus Mieteinnahmen sowie Dienstleistungen, die der Konzern für Dritte erbringt. Die Mieteinnahmen betreffen die Einkünfte aus dem sog. PV Estate Portfolio. Die Dienstleistungen sind technischer und kaufmännischer Art und betreffen vor allem Fernüberwachung, Reparatur und Wartung von Solaranlagen sowie deren Betriebsführung. Sonstige Umsatzerlöse im Vorjahr bezogen sich hauptsächlich auf den Verkauf von kleinen Solaranlagen und Batterien der Sonnenbatterie Center Franken GmbH (TEUR 423).

9.2. SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Es handelt sich bei den sonstigen betrieblichen Erträgen im Geschäftsjahr hauptsächlich um Erträge aus Schadenersatzleistungen i.H.v. insgesamt TEUR 1.867. Dabei handelte es sich vor allem um Erträge aus Vergleichsvereinbarungen zwischen einem Modulhersteller und verschiedenen Konzerngesellschaften (TEUR 1.110). Daneben hat der Konzern im Dezember 2017 einen außengerichtlichen Vergleich in Verbindung mit der Solaranlage Zernsdorf geschlossen aus dem Erträge (TEUR 600) realisiert werden konnten, denen sonstige betriebliche Aufwendungen (TEUR 330) für Gutachter und ähnliches gegenüberstehen.

Erträge aus negativen Unterschiedsbeträgen im Rahmen von Kaufpreisallokationen wurden i.H.v. TEUR 505 (i.VJ: TEUR 1.858) vereinnahmt. Aus dem Verkauf der CTG Baal SRL ergab sich einen Entkonsolidierungsgewinn i.H.v. TEUR 339. Schließlich wurde im Geschäftsjahr 2017 eine Teilfläche der Immobilie in Grafentraubach verkauft, aus dem ein Gewinn i.H.v. TEUR 104 realisiert wurde.

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in TEUR 2017 2016
Schadensersatz 1.867 288
Negativer Unterschiedsbetrag aus Unternehmenserwerben 505 1.858
Verkauf von Anlagevermögen 105 6
Entkonsolidierungsgewinn 339 436
Auflösung von Rückstellungen 118 1.430
Periodenfremde Erträge 85 103
Weiterberechnung Kosten - 152
Sonstige 274 357
Gesamt 3.294 4.630

10. BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

10.1. PERSONALAUFWAND

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in TEUR 2017 2016
Löhne und Gehälter 628 654
Vorstandsvergütung 398 381
Soziale Abgaben 124 93
Sonstiger Personalaufwand 24 40
Gesamt 1.176 1.168

Die Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter hat sich im Jahr 2017 im Vergleich zum Jahr 2016 von 15 auf 14 verringert. Am Ende des Geschäftsjahres 2017 wurden 14 Angestellte im Konzern beschäftigt, exklusive dem Vorstand (i.VJ: 13 Mitarbeiter).

10.2. SONSTIGER BETRIEBSAUFWAND

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in TEUR 2017 2016
Verwaltungskosten 717 662
Kosten Solarparks 2.347 2.555
Rechts- Beratungs- und Prüfungskosten 611 640
Kosten aus außengerichtlichen Vergleichen 330 -
Gewährleistungen 107 931
KfZ- und Reisekosten 240 272
Versicherungen 276 263
Forderungsverluste und Wertminderungen auf Vorräte 235 75
Periodenfremde Aufwendungen 186 172
Raumkosten 32 33
Sonstige 166 204
Total 5.247 5.807

Der sonstige Betriebsaufwand belief sich im Geschäftsjahr 2017 auf EUR 5,2 Mio. (i.VJ: EUR 5,8 Mio.). Hierin sind vor allem die Kosten für den Betrieb der Solarparks i.H.v. EUR 2,3 Mio. (i.VJ: 2,6 Mio.) enthalten. Unter anderem sind Aufwendungen für Reparaturen und Instandhaltung sowie Pachtzinsen, Mieten und Kosten für die Rasen-/Grünpflege angefallen.

Die Forderungsverluste und Wertminderungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr aufgrund von Wertminderungen auf das Vorratsvermögen. Durch Marktpreisveränderungen für Solarmodule sank der Nettoveräußerungswert unter den Buchwert und führte zu einem Wertminderungsbedarf i.H.v. TEUR 151.

Ebenfalls ergab sich aus einem außengerichtlichen Vergleich in Verbindung mit der Anlage Zernsdorf ein Aufwand in Höhe von TEUR 330. Dem gegenüber stand jedoch auch einen höherer Ertrag aus dem gleichen Vorgang (siehe Anhangangabe 9.2). Die Erhöhung einzelner Gewährleistungsrückstellungen schließlich hatte einen Aufwand i.H.v. TEUR 107 (i.VJ: TEUR 931) zur Folge.

10.3. ANDERE LEISTUNGEN AN DIE BESCHÄFTIGTEN

Der Konzern verfügt über keine leistungsorientierten Versorgungspläne im Berichtszeitraum. Ebenfalls bestehen keine beitragsorientierten Versorgungspläne, die über die Zahlungen in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung hinausgehen. Vorgenannte Beiträge sind in Anhangangabe 10.1 vollumfänglich in den Soziale Abgaben dargestellt.

11. BETEILIGUNGS- UND FINANZERGEBNIS

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.5.

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in TEUR 2017 2016
Zinserträge aus:
Krediten und Forderungen 55 92
Gesamtzinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden 55 92
Sonstige Finanzerträge 922 754
Ergebnis aus Finanzanlagen aus Equity-Methode - 9
Ergebnis aus dem Verkauf von Finanzanlagen aus Equity-Methode 5 -
Finanzerträge 981 855
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten:
Zinsaufwendungen -5.574 -6.182
Aufzinsung der Rückstellungen -240 -190
Bankkosten, Courtagen und sonstige Finanzaufwendungen -279 -247
Finanzaufwendungen -6.093 -6.620
Beteiligungs- und Finanzergebnis -5.112 -5.765

Der Zinsertrag aus Darlehen und Forderungen betrifft Zinserträge aus flüssigen Mitteln und Darlehen, die das Unternehmen an dritte Parteien gibt. Die sonstigen Finanzerträge entstanden im Wesentlichen in Höhe von TEUR 873 im Rahmen der Refinanzierung von Bankdarlehen (i.VJ: 639) und den erfolgswirksam realisiertem Unterschied zwischen dem Nennbetrag und den fortgeführten Anschaffungskosten dieses Darlehens. Der Rückzahlungsbetrag der Bankdarlehen lag unter dem Buchwert dieser Bankdarlehen, sodass in Höhe der Differenz ein Ertrag realisiert wurde. Darüber hinaus gab es einen Ertrag aus dem zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Zinsswap der Swan Energy AG i.H.v. TEUR 35 (i VJ: TEUR 0).

Die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 5.574 (i.VJ: TEUR 6.182) betreffen fast ausschließlich Projektfinanzierungen von Solaranlagen und PV-Estate i.H.v. TEUR 5.496 (i.VJ: TEUR 6.101) und Finanzierungsleasing von Solaranlagen i.H.v. TEUR 77 (i.VJ: TEUR 82).

12. ERGEBNIS JE AKTIE

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.11.

12.1. UNVERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE

Die Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie und des unverwässerten Ergebnis je Aktie basieren auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien, wie im Folgenden dargestellt.

A. ZURECHNUNG DES GEWINNS AUF STAMMAKTIONÄRE (UNVERWÄSSERT)

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in TEUR 2017 2016
Gewinn, den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar 6.019 4.708
Gewinn, den Inhabern der Stammaktien zurechenbar 6.019 4.708

B. GEWICHTETER DURCHSCHNITT DER STAMMAKTIEN (UNVERWÄSSERT)

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in Tausend Aktien 2017 2016
Ausgegebene Stammaktien zum 1. Januar 42.270 100 % 40.478 100 %
Auswirkung der ausgeübten Aktienoptionen 68 99 % 986 89 %
Auswirkung aus dem Wandel von Anleihen 24 20 %
Auswirkungen von Privatplatzierungen 4.236 49 % 1.000 92 %
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien zum Ende der Berichtsperiode 44.427 42.270

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in EUR 2017 2016
Ergebnis je Aktie
Unverwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) 0,14 0,11

12.2. VERWÄSSERTES ERGEBNIS JE AKTIE

Die Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie und des verwässerten Gesamtergebnisses je Aktie basieren auf dem den Stammaktionären zurechenbaren Gewinn und einem gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Stammaktien nach Bereinigung um alle Verwässerungseffekte potenzieller Stammaktien, wie im Folgenden dargestellt.

A. ZURECHNUNG DES GEWINNS AUF STAMMAKTIONÄRE (VERWÄSSERT)

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in TEUR 2017 2016
Gewinn, den Eigentümern des Mutterunternehmens zurechenbar 6.019 4.708
Gewinn, den Inhabern der Stammaktien zurechenbar 6.019 4.708

B. GEWICHTETER DURCHSCHNITT DER STAMMAKTIEN (VERWÄSSERT)

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in Tausend Aktien 2017 2016
Ausgegebene Stammaktien zum 1. Januar 42.270 100 % 40.478 100 %
Auswirkung der ausgeübten Aktienoptionen 68 99 % 986 89 %
Auswirkung aus der Wandlung von Wandelanleihen 24 20 %
Auswirkungen von Privatplatzierungen 4.236 49 % 1.000 92 %
Auswirkung Ausübung aller in-the-money Optionen* - 68 100 %
Gewichteter Durchschnitt der Stammaktien zum Ende der Berichtsperiode 44.427 42.338

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in EUR 2017 2016
Ergebnis je Aktie
Verwässertes Ergebnis je Aktie (EUR) 0,14 0,11

* begrenzt auf die verbleibenden Optionen auf die Optionsschuldverschreibung 2014 welche im Dezember 2016 ausgeübt und für die im Januar 2017 Aktien ausgegeben wurden.

12.3. OPTIONEN UND BEDINGTES KAPITAL

A. BEDINGTES KAPITAL 2014

Im Dezember 2016 wurden 68.487 Optionen ausgeübt, für die allerdings erst im Januar 2017 68.487 neue Stückaktien mit gleicher Gattung und einem Gegenwert von EUR 68.487,00 emittiert wurden. Der Differenzbetrag i.H.v. EUR 67.117,26 wurde in die Kapitalrücklage überführt. Diese neuen Stückaktien wurden bei der Berechnung des gewässerten gewichteten Durchschnitts der Stammaktien zum 31. Dezember des Vorjahres unter "Auswirkung von in-the-money-Optionen" bereits berücksichtigt.

Das bedingte Kapital 2014 diente zur Bedienung der ausgeübten Optionen aus der Optionsschuldverschreibung 2014. Vom ersten Ausübungszeitraum im September 2014 bis zum Ende des Berichtszeitraums 2017 wurden insgesamt 4.162.190 Optionen ausgeübt. Nach dem 31. Dezember 2016 war eine Ausübung endgültig nicht mehr möglich. Die Hauptversammlung vom 14. Juli 2017 der 7C Solarparken AG hat das bedingte Kapital 2014 aufgehoben.

B. BEDINGTES KAPITAL 2016

Die ordentliche Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2016) beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 um bis zu EUR 20.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Das bedingte Kapital dient zur Bedienung von Schuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 ausgegeben wurden. Bis zum Ende des Berichtszeitraums am 31.12.017 wurden 23.521 Aktien durch eine Wandlung der Wandelschuldverschreibung 2016/2017 aus dem bedingten Kapital 2016 geschaffen. Das bedingte Kapital 2016 beläuft sich damit zum Jahresende auf EUR 19.976.479,00.

13. ERTRAGSTEUERN

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.6.

13.1. IM GEWINN UND VERLUST ERFASSTE STEUERN

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag setzen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2017 2016
Tatsächlicher Steueraufwand
Laufendes Jahr 460 254
Ertragsteuern Vorjahr -97 324
Latenter Steueraufwand
davon aus Entstehung bzw. Auflösung temporärer Differenzen 776 2.163
davon aus Verlustvorträgen 285 -1.219
Steueraufwand 1.425 1.522

Der latente Steueraufwand betrifft im Wesentlichen temporäre Unterschiede bei der Erfassung und Bewertung von Aktiva und Passiva nach den IFRS sowie aus erfolgswirksamen Konsolidierungsvorgängen und Änderungen im Bestand der Verlustvorträge, die sich nicht durch Änderungen des Konsolidierungskreises ergeben. Sie werden auf Basis der Steuersätze ermittelt, die nach der derzeitigen Rechtslage in den einzelnen Ländern zum Realisationszeitpunkt gelten bzw. erwartet werden.

Der tatsächliche Steueraufwand bestand aus dem Steueraufwand des laufendes Jahres i.H.v. TEUR 460 (i.VJ TEUR 254) sowie aus Anpassungen des Vorjahres i.H.v. TEUR -97 (i.VJ: TEUR 324). Tatsächlich wurden im Berichtszeitraum TEUR 355an Ertragssteuern gezahlt (i.VJ: EUR 164).

13.2. IM SONSTIGEN ERGEBNIS ERFASSTE STEUER

Die im sonstigen Ergebnis erfasste Steuer setzt sich wie folgt zusammen:

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in TEUR 2017 2016
Vor Steuern Steuerertrag/aufwand Nach Steuern Vor Steuern Steuerertrag /-aufwand Nach Steuern
--- --- --- --- --- --- ---
Absicherung von Zahlungsströmen 28 -3 25 -31 9 -22
Ausländische Geschäftsbetriebe -Währungsumrechnungsdifferenzen - - - 5 - 5

13.3. ÜBERLEITUNG DES EFFEKTIVEN STEUERSATZES

Der Konzernsteuersatz für das Geschäftsjahr 2017 beträgt wie im Vorjahr 29,48 %.

Die Überleitungsrechnung vom erwarteten zum ausgewiesenen Steuerergebnis ist nachfolgend dargestellt:

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in TEUR % 2017 % 2016
Gewinn vor Steuern 29,48 % 7.460 29,48 % 6.228
Steuern auf der Grundlage des inländischen Steuersatzes 2.199 1.836
Steuersatzeffekte ausländischer Steuerrechtskreise 0,09 % 6 1,89 % 118
Steuersatzsenkung 0,14 % 10 0,00 % -
Nicht abziehbare Aufwendungen / nicht steuerbare Erträge -0,62 % -46 -11,85 % -738
Temporäre Differenzen und Verluste, für die keine latenten Steuern erfasst wurden -3,31 % -247 8,71 % 543
Ertragsteuern Vorjahr -1,30 % -97 5,20 % 324
Minderung des latenten Steueraufwandes auf Grund bisher nicht berücksichtigter steuerlicher Verluste sowie bisher nicht berücksichtigter temporärer Unterschiede einer früheren Periode -5,43 % -405 -9,19 % -572
Sonstige Steuereffekte 0,04 % 5 0,19 % 12
Effektiver Steuersatz 19,09 % 1.425 24,43 % 1.522

Die Abnahme des effektiven Steuersatzes im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die Anwendung von nicht erfassten Steuerverlusten in der 7C Solarparken AG und auf periodenfremden tatsächlichen Steuern, die die Abnahme der nicht steuerbaren Erträge aus Unternehmenserwerben mehr als ausgeglichen haben, zurückzuführen.

13.4. NICHT ERFASSTE LATENTE STEUERANSPRÜCHE

Für Verlustvorträge des Mutterunternehmens 7C Solarparken AG in Höhe von EUR 5,8 Mio. (i.VJ: EUR 6,1 Mio.) wurden keine aktiven latenten Steuern angesetzt (vgl. Anhangangabe 13.5). Auf körperschaftsteuerliche Verlustvorträge entfällt ein Betrag i.H.v. EUR 3,2 Mio. (i. VJ: EUR 3,3 Mio.) und auf gewerbesteuerliche Verlustvorträge ein Betrag i.H.v. EUR 2,6 Mio. (i. VJ: EUR 2,7 Mio.), da ihre Nutzbarkeit nach derzeitiger Einschätzung nicht wahrscheinlich ist.

Auf temporäre Unterschiede in Zusammenhang mit Anteilen an Tochtergesellschaften wurden in Höhe von TEUR 168 (i. VJ: TEUR 360) keine latenten Steuerschulden angesetzt, da es nicht wahrscheinlich ist, dass sich diese temporären Differenzen in absehbarer Zeit umkehren werden.

13.5. VERÄNDERUNG DER LATENTEN STEUERN IN DER BILANZ WÄHREND DES JAHRES

Die aktiven und passiven latenten Steuern zeigen die folgende Entwicklung:

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Aktive latente Steuern

(in TEUR)
2017 2016 Änderung
Sachanlagen 925 1.278 -28 %
Finanzielle Verbindlichkeiten 623 1.029 -39 %
Sonstige langfristige Rückstellungen 1.616 1.521 6 %
Steuerliche Verlustvorträge 16.315 16.185 1 %
Gesamt 19.479 20.013 -3 %
Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern -14.977 -14.696 16 %
Aktive latente Steuern nach Saldierung 4.502 5.317 6 %

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Passive latente Steuern

(in TEUR)
2017 2016 Änderung
Sachanlagen -25.624 -24.696 4 %
Immaterielle Vermögenswerte -116 -99 17 %
Finanzielle Verbindlichkeiten -358 -448 -20 %
Sonstige langfristige Rückstellungen -271 - k.A.
Andere Posten -466 -414 13 %
Gesamt -26.836 -25.657 5 %
Saldierung der aktiven und passiven latenten Steuern 14.977 14.696 16 %
Passive latente Steuern nach Saldierung -11.859 -10.961 21 %

Eine Aktivierung latenter Steuern aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge ist insoweit vorzunehmen, als die Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass zukünftige Erträge erwirtschaftet werden und mit bestehenden Verlustvorträgen verrechnet werden können.

Der Konzern hat in mehreren Unternehmen in der laufenden Periode oder der Vorperiode Verluste erlitten. Bei diesen Unternehmen werden, nach Verrechnung mit passiven latenten Steuern, latente Steueransprüche in Höhe von TEUR 1.623 angesetzt. Der Konzern geht davon aus, dass die zukünftigen zu versteuernden Ergebnisse wahrscheinlich ausreichen, um diese latenten Steueransprüche realisieren zu können.

Am Ende des Berichtszeitraums ergab sich somit ein Nettobetrag der passiven latenten Steuern i.H.v. TEUR 7.357 (i.VJ: TEUR 5.644). Die Veränderung des Nettobetrags der passiven latenten Steuern wird in der folgenden Tabelle dargestellt:

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in TEUR 2017 2016
Nettobetrag der passiven (+) bzw. aktiven (-) latenten Steuern zum 1. Januar 5.644 4.050
Latenter Steueraufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung 1.061 944
im sonstigen Ergebnis erfasste latente Steuern 3 -9
Nettozugang passiver latenter Steuern aus Unternehmenserwerben 666 861
Nettoabgang passiver latenter Steuern aus Unternehmensveräußerung -118 -158
Sonstige Veränderung 101 -44
Nettobetrag der passiven (aktiven) latenten Steuern (+/(-)) zum 31. Dezember 7.357 5.644

14. VORRÄTE

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.7

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Rohstoffe und Verbrauchsgüter 27 65
Module 1.610 343
Gesamt 1.637 408

Der Konzern bevorratet grundsätzlich Ersatzteile für (Not-)Reparaturen an PV-Anlagen, z.B. Wechselrichter, Module und Verschleißteile.

Im Geschäftsjahr 2017 hat sich das Vorratsvermögen an Modulen aufgrund mehrerer Vergleichsvereinbarungen mit einem Modulhersteller erheblich erhöht.

Zum Jahresende wurden die Module zum Nettoveräußerungserlös bewertet, der unter den Anschaffungskosten lag. Die erforderliche Wertminderung i.H.v. TEUR 151 wurde im sonstigen Betriebsaufwand erfasst.

15. FORDERUNGEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN, SONSTIGE FORDERUNGEN UND SONSTIGE LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.10 A.

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Geleistete Anzahlungen 11 848
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 788 1.334
Sonstige langfristige Vermögenswerte 494 605
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 2.986 3.422
Gesamt 4.278 6.209
Sonstige Langfristige Vermögenswerte 494 605
Kurzfristige Vermögenswerte 3.784 5.604
Gesamt 4.278 6.209

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beinhalten nahezu ausnahmslos Gutschriftanzeigen oder Rechnungen aus dem Stromverkauf an Netzbetreiber, deren Bonität als gut und die Forderungen als einbringlich betrachtet werden.

Die langfristigen Vermögenswerte zum Ende des Geschäftsjahres 2017 betreffen hauptsächlich eine Einmalpacht für das Leasing von Dachanlagen für die Dauer des Finanzierungsleasings i.H.v. TEUR 338 (i.VJ: TEUR 259) sowie einen langfristigen Teil einer Forderung und gewährte Darlehen und Kredite von TEUR 15 (i. VJ: TEUR 204), ferner sind Forderungen aus einem außergerichtlichen Vergleich mit einem Altkunden TEUR 133 (i. VJ: TEUR 133) sowie sonstige langfristige Vermögenswerte von TEUR 8 (i. VJ: TEUR 8) darin enthalten.

Die kurzfristigen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Vorsteuer für den Ankauf von Solaranlagen sowie insbesondere aus einer Forderung aus einem außergerichtlichen Vergleich bzgl. der Anlage Zernsdorf i.H.v. TEUR 600und dem kurzfristigen Teil langfristiger Vermögenswerte i.H.v. TEUR 50 (i.VJ: TEUR 182).

Die finanziellen Vermögenswerte innerhalb der langfristigen und kurzfristigen sonstigen Vermögenswerte werden separat in Anhangangabe 26 dargestellt.

15.1. KREDIT- UND MARKTRISIKEN SOWIE WERTMINDERUNGEN

Die Kredit- und Marktrisiken des Konzerns, die Wertminderungen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen werden in Anhangangabe 26 erläutert.

16. ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.10 A.

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung 15.858 13.403
Sofort abrufbare Sichteinlagen 18.211 16.494
In der Kapitalflussrechnung dargestellte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 34.068 29.896

Bei den Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung handelt es sich um Schuldendienstreservekonten sowie Bausparkonten, die im Rahmen der Finanzverbindlichkeiten (siehe Anhangangabe 23) angespart werden sollen. Diese Konten sind für die jeweilige zugehörige Finanzierung an die Bank oder Leasinggesellschaft als Sicherheit verpfändet.

Es betrifft Projektreservekonten i.H.v. TEUR 12.184 (2015: TEUR 9.338), Bausparkonten i.H.v. TEUR 2.869 (2016: TEUR 3.604) sowie sonstige Konten i.H.v. TEUR 805 (2016: TEUR 416). Bei den Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung können grundsätzlich regelmäßig Kapitaldienstzahlungen vorgenommen werden. Aufgrund der guten Liquiditätssituation wurden diese im Berichtsjahr nicht im Rahmen der gewöhnlichen Kapitaldienstzahlungen in Anspruch genommen.

Die Zahlungsmittel, die eingeschränkt und uneingeschränkt verfügungsberechtigt sind, werden separat in Anhangangabe 26 dargestellt.

17. SACHANLAGEN

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 6.8 und 6.12.

17.1. ÜBERLEITUNG DES BUCHWERTES

2017

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in TEUR Grundstücke und Gebäude Solarparks BGA* Solarparks im Bau Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 1. Januar 2017 8.005 269.722 730 4.614 283.071
Abgänge durch Verkauf -83 -3.034 -1 -3.118
Konsolidierungskreisänderungen 338 19.623 19.961
Zugänge durch Investitionen 118 2.263 55 3.824 6.261
Sonstige Zugänge 320 320
Umgliederung 4.614 -4.614 -
Umgliederungen aus den immateriellen Vermögenswerten 37 37
Stand zum 31. Dezember 2017 8.379 293.544 785 3.824 306.532
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand zum 1. Januar 2017 -116 -40.399 -426 -40.941
Abgänge durch Verkauf 619 619
Abschreibungen -80 -17.072 -78 -17.231
Stand zum 31. Dezember 2017 -197 -56.852 -505 -57.553
Buchwerte
Stand zum 31. Dezember 2017 8.183 236.693 280 3.824 248.980

2016

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in TEUR Grundstücke und Gebäude Solarparks BGA* Solarparks im Bau Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 1. Januar 2016 6.904 246.330 608 253.842
Abgänge durch Verkauf -6.337 -6.337
Konsolidierungskreisänderungen 19.985 19.985
Andere Zugänge 1.101 9.841 115 4.614 15.672
Abgänge -90 -90
Umgliederung -97 97
Stand zum 31. Dezember 2016 8.005 269.722 730 4.614 283.071
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand zum 1. Januar 2016 -33 -26.217 -308 -26.558
Abgänge durch Verkauf 1.537 1.537
Abschreibungen -83 -15.719 -177 -15.979
Abgänge 60 60
Stand zum 31. Dezember 2016 -116 -40.399 -426 -40.941
Buchwerte
Stand zum 31. Dezember 2016 7.889 229.323 304 4.614 242.129

* Betriebs- und Geschäftsausstattung

Die ausgewiesen Solarparks, Gebäude und Grundstücke dienen zur Sicherung der in Anhangangabe 23 erläuterten Finanzverbindlichkeiten.

18. IMMATERIELLE VERMÖGENSWERTE

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 6.9 und 6.12.

18.1. ÜBERLEITUNG DES BUCHWERTES

2017

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in TEUR Anhangangabe Geschäfts- oder Firmenwert Erworbene Verträge Projekt rechte Sonstige Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 1. Januar 2017 1.551 653 49 91 2.344
Konsolidierungskreisänderungen 7 16 16
Umgliederung in die Sachanlagen -37 -37
Umgliederung 1 -1 -
Stand zum 31. Dezember 2017 1.551 653 29 90 2.323
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand zum 1. Januar 2017 -1.551 -48 -25 -25 -1.649
Abschreibungen -41 -15 -56
Umgliederung 25 -25 -
Stand zum 31. Dezember 2017 -1.551 -89 - -65 -1.705
Buchwerte
Stand zum 31. Dezember 2017 - 564 29 25 617

2016

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in TEUR Anhangangabe Geschäfts- oder Firmenwert Erworbene Verträge Projekt rechte Sonstige Summe
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand zum 1. Januar 2016 1.551 307 232 67 2.157
Konsolidierungskreisänderungen 7 346 24 346
Abgänge -221 -221
Andere Zugänge 37 61
Stand zum 31. Dezember 2016 1.551 653 49 91 2.344
Kumulierte Abschreibungen und Wertminderungsaufwendungen
Stand zum 1. Januar 2016 -1.551 -37 -28 -12 -1.628
Abgänge Abschreibungen -11 28 -25 -13 28 -49
Stand zum 31. Dezember 2016 -1.551 -48 -25 -25 -1.649
Buchwerte
Stand zum 31. Dezember 2016 - 605 24 66 695

18.2. ABSCHREIBUNGEN

Die Projektrechte und die erworbenen Verträge werden über die Laufzeit des Projektes bzw. des Vertrages amortisiert.

19. NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTETE ANTEILE

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.10, 6.12

Wir verweisen auf Anhangangabe 7.1.A sowie 7.2.B

19.1. AUFSTELLUNG DER NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTETE ANTEILE

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Solardach Halberstadt GmbH & Co KG* - 133
Sonnenbatterie Center Franken GmbH - 19
Nach der Equity-Methode bilanzierte Finanzanlagen - 152

* i. VJ: KOGEP GmbH & Co Solar 122 KG

19.2. ASSOZIIERTE UNTERNEHMEN

SONNENBATTERIE CENTER FRANKEN GMBH

Mit Wirkung zum 22. Februar 2017 wurden die bisher nach der Equity- Methode bewerteten Anteile an der Sonnenbatterie Center Franken GmbH veräußert.

Wir verweisen auch auf Anhangangabe 7.2.B.

SOLARDACH HALBERSTADT GMBH & CO KG

Der Konzern hatte am 17. August 2016 51,52 % der Kommanditanteile der Solardach Halberstadt GmbH & Co. KG (damals: KOGEP GmbH & Co. Solar 122 KG) erworben. Aufgrund gesellschaftsrechtlicher Bestimmungen konnte die 7C Solarparken, trotz einer Mehrheitsbeteiligung am Kommanditkapital der Gesellschaft i.H.v. 51,52 % keine Beherrschung sondern lediglich einen maßgeblichen Einfluss ausüben. Mit Wirkung zum 27. Januar 2017 lagen keine Stimmrechtsrestrektionen mehr vor, so dass die 7C Solarparken ab diesem Zeitpunkt Beherrschung ausüben konnte und die Anteile im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss einfließen. Wir verweisen auf die Anhangangabe 7.1 .A.

20. ANDERE FINANZANLAGEN

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Genossenschaftsanteile 31 31
Andere Finanzanlagen 31 31

Die Genossenschaftsanteile entfallen vollständig auf die Anteile an der GLS Bank.

21. EIGENKAPITAL

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 6.11.

Für eine Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals wird auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung verwiesen.

21.1. GEZEICHNETES KAPITAL UND KAPITALRÜCKLAGE

A. AUSGABE VON STAMMAKTIEN

Im Januar 2017 wurden insgesamt 68.487 neue Aktien im Rahmen der Ausübung von Optionen zu einem Ausgabepreis von EUR 1,98 je Aktie und einem Gegenwert von EUR 68.487,00 emittiert. Der Differenzbetrag i.H.v. EUR 67.117,26 wurde in die Kapitalrücklage überführt. Die Optionen wurden aus dem bedingten Kapital, das infolge des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. April 2014 geschaffen wurde, bedient. Diese Anleihe wurde ebenfalls infolge eines Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. April 2014 emittiert. Die Optionen konnten bis Dezember 2016 ausgeübt werden, weitere Ausübungen aus diesen Optionen sind nicht mehr möglich.

Mit Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 16.01.2017 wurde am 17.01.2017 eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre durch eine Privatplatzierung im Rahmen des genehmigten Kapitals 2016 in Höhe von EUR 765.766,00 zu einem Ausgabebetrag von EUR 2,30 je Aktie platziert. Ein Betrag von EUR 765.766,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 995.495,80 wurde in die Kapitalrücklage überführt.

Mit Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 31.03.2017 wurde am 03.04.2017 eine weitere Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre durch eine Privatplatzierung im Rahmen des genehmigten Kapitals 2016 in Höhe von EUR 1.500.000,00 zu einem Ausgabebetrag von EUR 2,30 je Aktie platziert. Ein Betrag i.H.v. EUR 1.500.000,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 1.950.000,00 wurde in die Kapitalrücklage überführt.

Im Oktober 2017 wurden 23.521 Anteile der Wandelschuldverschreibungen zum Preis von 2,50 EUR je Aktie getauscht. Ein Betrag von EUR 23.521,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 35.281,50 wurde in die Kapitalrücklage überführt.

Mit Beschluss des Vorstands und des Aufsichtsrats vom 09.11.2017 wurde am 10.11.2017 eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre durch eine Privatplatzierung im Rahmen des genehmigten Kapitals 2016 in Höhe von EUR 1.970.406,00 zu einem Ausgabebetrag von EUR 2,35 je Aktie platziert. Die Barkapitalerhöhung wurde am 14.11.2017 in das Handelsregister eingetragen. Ein Betrag i.H.v. EUR 1.970.406,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 2.660.048,10 wurde in die Kapitalrücklage überführt.

Zum Ende der Berichtsperiode hat der Konzern keine eigenen Aktien gehalten.

B. ENTWICKLUNG DER ANZAHL DER IM UMLAUF BEFINDLICHEN AKTIEN

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Tsd. Aktien
Im Umlauf befindliche Aktien zum 1. Januar 2016 40.478
Ausgabe von Stammaktien im Jahr 2016 1.986
Im Umlauf befindliche Aktien zum 1. Januar 2017 42.464
Ausgabe von Stammaktien im Jahr 2017 4.328
Im Umlauf befindliche Aktien zum 31. Dezember 2017 46.792
Davon durch den Konzern gehaltene eigene Aktien -

C. BEDINGTES KAPITAL 2014

Die ordentliche Hauptversammlung vom 17. April 2014 hatte die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2014) unter Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals 2005 beschlossen. Das Grundkapital war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. April 2014 um bis zu EUR 4.436.139,00 durch Ausgabe von bis zu 4.436.139 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). Das bedingte Kapital wurde zur Bedienung der ausgeübten Optionen aus der Optionsschuldverschreibung geschaffen. Da nach dem 31. Dezember 2016 eine Ausübung der Optionen nicht länger möglich war, hat die ordentliche Hauptversammlung vom 14. Juli 2017 das bedingte Kapital 2014 aufgehoben. Dieser Beschluss wurde am 27. Juli 2017 in das Handelsregister eingetragen

D. BEDINGTES KAPITAL 2016

Die ordentliche Hauptversammlung am 15. Juli 2016 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 um bis zu EUR 20.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 20.000.000,00 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2016). Aus dem bedingten Kapital 2016 wurde die Wandlung von 23.521 Stücke der Wandelschuldverschreibung 2016/2017 in 23.521 neue auf den Inhaber lautende Aktien im Oktober 2017 bedient. Am 31. Dezember 2017 betrug somit das bedingte Kapital 2016 noch EUR 19.976.479,00.

E. GENEHMIGTES KAPITAL 2016

Die ordentliche Hauptversammlung vom 15. Juli 2016 hat den Vorstand der 7C Solarparken AG ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 14. Juli 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 21.179.504,00 durch Ausgabe von bis zu 21.179.504 neuen, auf dem Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2016). Des Weiteren ist der Vorstand hierbei ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Beschluss wurde am 21. Juli 2016 in das Handelsregister eingetragen.

Der Vorstand hat im Berichtszeitraum mehrmals von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht, sodass insgesamt 4.236.172 neue auf dem Inhaber lautende Stückaktien aus dem genehmigten Kapital im Jahr 2017 emittiert wurden. Demzufolge betrug das genehmigte Kapital zum Bilanzstichtag noch EUR 16.943.332,00.

21.2. ART UND ZWECK DER RÜCKLAGEN

A. KAPITALRÜCKLAGE

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in TEUR 2017 2016
Stand zu Beginn des Jahres 11.926 10.066
Veränderung des Aufgeldes (siehe Tz. 21.1) 5.708 1.860
Transaktionskosten direkt im Eigenkapital erfasst -309 -261
Umgliederung Transaktionskosten direkt im Eigenkapital aus Vorjahren -780 -
Stand zum Ende des Jahres 16.546 11.926

B. GEWINNRÜCKLAGE

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in TEUR 2017 2016
Stand zu Beginn des Jahres 16.334 11.725
Gewinn 6.019 4.708
Transaktionen mit nicht beherrschenden Anteilen 14 163
Umgliederung Transaktionskosten direkt im Eigenkapital aus Vorjahren 780 -
Stand zum Ende des Jahres 23.147 16.334

C. WÄHRUNGSUMRECHNUNGSRÜCKLAGE

Die Währungsumrechnungsrücklage umfasst alle Fremdwährungsdifferenzen aufgrund der Umrechnung von Abschlüssen von ausländischen Geschäftsbetrieben sowie dem wirksamen Teil von etwaigen Fremdwährungsdifferenzen aufgrund von Absicherungen einer Nettoinvestition in einem ausländischen Geschäftsbetrieb (siehe Anhangangabe 6.2). Die Entwicklung dieses Kontos wird in der unterstehenden Tabelle dargestellt.

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in TEUR
Währungsumrechnungsrücklage zum 1. Januar 2016 -17
Sonstige Ergebnis aus Währungsumrechnung im Jahr 2016 5
Währungsumrechnungsrücklage zum 31. Dezember 2016 -11
Sonstige Ergebnis aus Währungsumrechnung im Jahr 2017 -
Währungsumrechnungsrücklage zum 31. Dezember 2017 -12

D. SONSTIGE ERGEBNIS AUS HEDGING

Die Rücklage aus Sicherungsgeschäften umfasst die kumulierten Nettoveränderungen des beizulegenden Zeitwertes der zur Absicherung von Zahlungsströmen verwendeten Sicherungsinstrumente bis zur späteren Erfassung der abgesicherten Zahlungsströme sonstigen Ergebnis.

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in TEUR
Sonstiges Ergebnis aus Hedging zum 1. Januar 2016 -64
Marktveränderungen der als Hedge accounting designierten Finanzinstrumente im Jahr 2016 -22
Sonstiges Ergebnis aus Hedging zum 1. Januar 2017 -85
Änderungen des sonstigen Ergebnisses durch Ablösung der als Hedge accounting designierten Finanzinstrumente im Jahr 2017 25
Sonstiges Ergebnis aus Hedging zum 31. Dezember 2017 -60

22. KAPITALMANAGEMENT

Ziel des Konzerns ist es, eine starke Kapitalbasis beizubehalten, um das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und der Märkte zu wahren und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen.

Der Vorstand strebt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Steigerung der Rendite, die mit einer höheren Fremdkapitalquote erzielt werden könnte und den Vorteilen einer stabilen Kapitalbasis an.

Der Konzern überwacht das Kapital mit Hilfe des Verhältnisses der bereinigten Nettoverschuldung zu bereinigtem Eigenkapital. Die bereinigte Nettoverschuldung umfasst neben prinzipiell zinstragenden Krediten und Anleihen ebenfalls Finanzierungsleasing, abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Das bereinigte Eigenkapital umfasst alle Bestandteile des Eigenkapitals, mit Ausnahme der Rücklage aus Sicherungsgeschäften.

Das Verhältnis der Eigenkapitalquote stellt sich wie folgt dar:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Zinstragende Kredite und Anleihen 180.713 186.548
Abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente* -34.068 -29.896
Nettoverschuldung 146.643 156.652
Eigenkapital ohne hedging reserve 86.955 71.099
Bilanzsumme 294.438 285.063
Eigenkapitalquote (in %) 29,5 24,9

* davon TEUR 15.858 (i.VJ: TEUR 13.403) mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung.

23. FINANZVERBINDLICHKEITEN

23.1. KONDITIONEN- UND VERBINDLICHKEITENSPIEGEL

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Langfristige Schulden
Gesicherte Bankdarlehen 160.198 168.503
Langfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 1.232 -
Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden 266 114
Gesamt 161.696 168.617
Kurzfristige Schulden
Kurzfristig fälliger Teil gesicherter Bankdarlehen 18.946 14.009
Ungesicherte Anleihen - 2.298
Eingebettetes Finanzderivat - 254
Kurzfristig fälliger Teil der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 71 1.370
Gesamt 19.017 17.931

Informationen darüber, inwieweit der Konzern Zinsänderungs-, Währungs- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt ist, sind in der Anhangangabe 26 dargestellt.

Nach dem Bilanzstichtag wurden beide Finanzierungen der Säugling Solar mit einem Darlehensvolumen von insgesamt TEUR 9.032 aus dem, im ersten Quartal 2018 emittierten Schuldschein (Siehe Anhangangabe 30) getilgt.

23.2. BANKDARLEHEN

Die ausstehenden Darlehen weisen folgende Konditionen aus:

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31 Dezember 2017
in TEUR Währung Zinssatz Fälligkeitsjahr Nennbetrag Buchwert
--- --- --- --- --- --- ---
7C Solarparken AG A EUR EURIBOR 3M +2,15% 2017 - -
B EUR 2,20% 2017-20 750 750
C EUR 1,75% 2017-28 4.310 4.039
D EUR 1,76% 2017-26 1.276 1.276
E EUR 2,50% 2017 -0 -0
F EUR 1,51% 2017-31 1.246 1.246
G EUR 1,55% 2017-32 2.546 2.522
H EUR 2,10% 2017-32 560 555
I EUR 2,30% 2017-24 2.600 2.600
Renew agy 2. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG A EUR 5,60% 2017-25 - -
B EUR 5,00% 2017-25 - -
C EUR 1,79% 2017-25 13.810 13.675
Renew agy 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG B EUR 2,15% 2017-26 12.499 12.499
Solarpark Heretsried GmbH A EUR 2,00% 2017-24 4.044 3.952
B EUR 2,13% 2017-25 5.840 5.719
Säugling Solar GmbH & Co KG A EUR 4,10% 2017-25 3.826 3.826
B EUR 5,70% 2017-25 5.206 5.206
Renew agy 21. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG A EUR 3,30% 2017-23 8.667 8.679
B EUR 2,30% 2017-25 73 73
Solarpark Pflugdorf GmbH & Co KG A EUR 4,70% 2017-24 2.547 2.481
B EUR 3,50% 2017-27 6.123 6.218
Solarpark Hohenberg GmbH EUR 4,90% 2019-28 3.650 3.650
EUR 4,90% 2019-29 3.650 3.650
Solarpark Longuich GmbH EUR 2,13% 2017-25 6.080 5.954
Erste Solarpark Sandersdorf GmbH & Co KG EUR 3,60% 2017-30 5.902 5.977
Solarpark green GmbH A EUR 2,57% 2017-25 - -
B EUR 2,57% 2017-25 - -
C EUR 1,75% 2017-26 3.875 3.867
D EUR 4,75% 2017-25 1.223 1.223
Renew agy 22. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG A EUR 2,50% 2017-25 4.509 4.404
B EUR 1,35% 2017-34 690 690
Solarpark Gemini GmbH & Co KG EUR 3,00% 2017-31 4.698 4.573
Solarpark Oberhörbach GmbH EUR 2,13% 2017-25 4.120 4.018
Solarpark Neudorf GmbH A EUR 4,00% 2017-25 - -
B EUR EURIBOR 3M +1,6% 2017-24 549 549
C EUR 3,10% 2020-27 750 750
D EUR 1,95% 2017-27 1.803 1.803
Solar4Future Diest NV EUR 5,70% 2017-26 3.468 3.848
Provireo Solarpark 3 Schönebeck GmbH & Co KG A EUR 2,70% 2017-30 3.098 3.300
B EUR 1,99% 2017-30 440 455
Solarpark CBG GmbH EUR 2,13% 2017-25 - -
EUR 1,75% 2017-25 3.548 3.476
Renew agy 11. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG B EUR 2,20% 2017-26 3.208 3.181
Solardach Stieten GmbH & Co KG A EUR 4,75% 2017-26 1.588 1.634
B EUR 3,55% 2017-26 829 881
C EUR 5,59% 2017-26 276 286
TULKAS Solarpark Beteiligungs GmbH & Co KG A EUR 4,99% 2017-2027 493 536
B EUR 4,70% 2017-28 408 440
C EUR 3,95% 2017-30 79 83
D EUR EURIBOR 6M 2017-24 190 190
E EUR 4,50% 2017-26 1.423 1.423
SonnenSolarPark GmbH A EUR 2,90% 2017-24 867 867
B EUR 6,00% 2017-25 1.650 1.603
Siebente Solarpark Zerre GmbH & Co KG A EUR 3,40% 2017-26 1.752 1.752
B EUR 4,60% 2017-25 26 26
C EUR 2,35% 2017-29 510 495
D EUR 0,00% 2017-2031 296 216
Solardach Wandersleben GmbH & Co KG A EUR 4,75% 2017-26 2.139 2.200
B EUR 5,60% 2017-25 75 76
CTG Baal S.R.L. EUR 2,95% 2017-27 - -
Schauer Solar GmbH & Co KG EUR 3,70% 2017-27 2.187 2.187
Sonnendach K19 GmbH & Co KG A EUR 3,90% 2017-26 2.168 2.126
B EUR 1,74% 2017-26 716 716
SPI Sachsen I GmbH & Co KG EUR 3,18% 2017-27 2.084 2.149
Solarpark Carport Wolnzach GmbH & Co KG A EUR 3,30% 2017-29 1.142 1.138
B EUR 2,50% 2017-29 1.034 987
Colexon 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG A EUR EURIBOR 3M +0,9% 2017-20 563 563
B EUR 2,30% 2017-24 1.215 1.215
Solardach Neubukow GmbH & Co KG A EUR 5,00% 2017-26 1.550 1.588
B EUR 5,59% 2017-26 79 82
Solarpark Zerre IV GmbH & Co KG A EUR 3,40% 2017-26 1.183 1.183
B EUR 3,60% 2017-29 336 336
Erste Solarpark Wulfen GmbH & Co KG A EUR 4,80% 2017-27 670 670
B EUR 4,80% 2017-27 226 226
C EUR 3,80% 2017-26 236 236
Solarpark Taurus GmbH & Co KG EUR 3,80% 2017-29 1.128 1.128
Erste Solarpark Xanten GmbH & Co KG EUR 4,40% 2017-26 1.034 1.034
Dritte Solarpark Glauchau GmbH & Co KG EUR 3,10% 2017-27 743 764
Vardar UG (haftungsbeschränkt) B EUR 2,37% 2017-25 402 402
Sphinx Solar GmbH & Co KG EUR 2,40% 2017-25 286 286
Solarparken IPP GmbH A EUR 3,00% 2017-21 206 206
B EUR 2,60% 2017-28 26 26
Lohengrin Solar UG EUR 2,10% 2017-34 811 803
Siberië Solar BVBA A EUR 2,90% 2017-18 14 14
B EUR 5,69% 2017-20 8 8
7C Solarparken NV B EUR 2,40% 2017-16 46 46
7C Rooftop Exchange BVBA EUR 3,30% 2017-16 - -
Sabrina Solar BVBA EUR 5,55% 2017 - -
EUR 1,69% 2017-29 642 642
Solardach Halberstadt GmbH & Co KG EUR 4,80% 2017-29 404 422
Swan Energy NV A EUR EURIBOR 3M + 1,75% 2017-27 1.659 1.827
B EUR 1,76% 2017-18 50 50
Solardach Steinburg GmbH EUR 1,45% 2017-35 740 734
Solardach LLG GmbH A EUR 1,65% 2017-32 890 881
B EUR 2,10% 2017-34 1.117 1.106
Tannhäuser Solar UG (haftungsbeschränkt) EUR 1,90% 2017-34 635 635
Sonnendach K40K65 GmbH & Co KG EUR 3,49% 2017-25 5.765 6.129
Sonnendach M55 GmbH & Co KG EUR 3,49% 2017-25 3.012 3.202
Kontokorrent EUR 8 8
GESAMT DARLEHEN 178.797 179.143

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31 Dezember 2016
in TEUR Nennbetrag Buchwert
--- --- ---
7C Solarparken AG 2.700 2.688
1.000 1.000
4.702 4.384
1.359 1.359
2.958 2.958
1.285 1.285
- -
- -
- -
Renew agy 2. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG 9.690 10.849
3.215 3.471
- -
Renew agy 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG 13.889 13.889
Solarpark Heretsried GmbH 4.622 4.503
6.570 6.418
Säugling Solar GmbH & Co KG 4.222 4.222
5.708 5.708
Renew agy 21. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG 9.750 9.765
82 82
Solarpark Pflugdorf GmbH & Co KG 2.939 2.885
6.652 6.765
Solarpark Hohenberg GmbH 3.650 3.650
3.650 3.650
Solarpark Longuich GmbH 6.840 6.682
Erste Solarpark Sandersdorf GmbH & Co KG 6.384 6.471
Solarpark green GmbH - -
- -
4.325 4.316
1.360 1.360
Renew agy 22. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG 5.073 4.945
700 700
Solarpark Gemini GmbH & Co KG 5.034 4.893
Solarpark Oberhörbach GmbH 4.635 4.510
Solarpark Neudorf GmbH 3.040 3.040
627 627
750 750
- -
Solar4Future Diest NV 3.754 4.209
Provireo Solarpark 3 Schönebeck GmbH & Co KG 3.341 3.581
474 492
Solarpark CBG GmbH - -
3.978 3.888
Renew agy 11. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG 3.565 3.535
Solardach Stieten GmbH & Co KG 1.765 1.856
921 986
307 327
TULKAS Solarpark Beteiligungs GmbH & Co KG 543 594
445 484
85 90
220 220
1.590 1.590
SonnenSolarPark GmbH 1.000 1.000
1.904 1.850
Siebente Solarpark Zerre GmbH & Co KG 1.958 1.958
30 30
556 539
305 218
Solardach Wandersleben GmbH & Co KG 2.391 2.512
84 89
CTG Baal S.R.L. 2.515 2.456
Schauer Solar GmbH & Co KG 2.405 2.405
Sonnendach K19 GmbH & Co KG 2.423 2.375
800 800
SPI Sachsen I GmbH & Co KG 2.292 2.370
Solarpark Carport Wolnzach GmbH & Co KG 1.220 1.212
1.120 1.066
Colexon 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG 788 788
1.265 1.265
Solardach Neubukow GmbH & Co KG 1.722 1.809
88 94
Solarpark Zerre IV GmbH & Co KG 1.322 1.322
364 364
Erste Solarpark Wulfen GmbH & Co KG 740 740
249 249
261 261
Solarpark Taurus GmbH & Co KG 1.226 1.226
Erste Solarpark Xanten GmbH & Co KG 1.150 1.150
Dritte Solarpark Glauchau GmbH & Co KG 818 842
Vardar UG (haftungsbeschränkt) 430 430
Sphinx Solar GmbH & Co KG 318 318
Solarparken IPP GmbH 257 257
28 28
Lohengrin Solar UG - -
Siberië Solar BVBA 56 56
11 11
7C Solarparken NV 46 46
7C Rooftop Exchange BVBA - -
Sabrina Solar BVBA 566 701
- -
Solardach Halberstadt GmbH & Co KG - -
Swan Energy NV - -
- -
Solardach Steinburg GmbH - -
Solardach LLG GmbH - -
- -
Tannhäuser Solar UG (haftungsbeschränkt) - -
Sonnendach K40K65 GmbH & Co KG - -
Sonnendach M55 GmbH & Co KG - -
Kontokorrent - -
GESAMT DARLEHEN 181.103 182.512

Die gesicherten Bankdarlehen sind mit den Photovoltaikanlagen, Grundstücken und Gebäuden (siehe Anhangangabe 17) sowie mit heutigen und zukünftigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Stromverkauf oder Mieteinzahlungen (siehe Anhangangabe 15) branchenüblich gesichert. Zudem wurden Sichteinlagen mit einem Buchwert von TEUR 15.858 (i.VJ: TEUR 13.403) (siehe Anhangangabe 16) für bestimmte Bankdarlehen verpfändet. Dies sind die Schuldendienstreservekonten bzw. Bausparkonten auf die im Zuge von planmäßigen Kapitaldiensten zugegriffen werden kann.

Es lagen zum Bilanzstichtag keine Verstöße gegen Covenants aus Bankverbindlichkeiten vor.

23.3. WANDELANLEIHEN

Die 7C Solarparken AG emittierte im Oktober 2016 eine Wandelanleihe in Höhe von nominal 2,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit von einem Jahr (bis September 2017) und einem Zinssatz von 2,5 %. Die Anleihebedingungen sehen dabei für den Wandelanleiheinhaber die Möglichkeit der Ausübung des Wandlungsrechtes und den Bezug von insgesamt bis zu 1.000.000 neue Aktien vor. Die Emittentin ihrerseits hat das Recht der Wandlung in Aktien oder in Form eines Barausgleiches, der sich aus dem Durchschnittskurs der XETRA Schlusskurse innerhalb eines Zeitraums von zehn aufeinanderfolgenden Handelstagen errechnet.

Im September 2017 wurde ein Betrag von EUR 58.802,50 aus der Wandelanleihe in 23.521 neue auf den Inhaber lautende Aktien gewandelt. Der Restbetrag von TEUR 2.441 wurde im Geschäftsjahr planmäßig getilgt.

Im Berichtsjahr wurden keine neuen Wandelanleihen ausgegeben.

23.4. VERBINDLICHKEITEN AUS FINANZIERUNGSLEASING

Am Ende des Berichtszeitraums betreffen die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing ausschließlich finanzierte Vermögenswerte in Form von Solaranlagen (TEUR 1.370) in Belgien. Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing für andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden im Geschäftsjahr vollständig abgelöst.

Die ausstehenden Finanzierungsleasingverbindlichkeiten weisen folgende Konditionen aus:

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31.12.2017
in TEUR Währung Zinssatz Fälligkeitsjahr Nennbetrag Buchwert
--- --- --- --- --- ---
Siberië Solar BVBA EUR 5,7 % 2017-30 1.302 1.302
Gesamt 1.302 1.302

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31.12.2016
in TEUR Nennbetrag Buchwert
--- --- ---
Siberië Solar BVBA 1.370 1.370
Gesamt 1.370 1.370

Es besteht zum Vertragsende eine Kaufoption i.H.v. TEUR 20 für die geleaste Solaranlage in Belgien.

Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sind wie folgt fällig:

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Künftige Mindestzahlungen Zinszahlungen Barwert der künftigen Mindestzahlungen
in TEUR 2017 2016 2017 2016 2017 2016
--- --- --- --- --- --- ---
Unter einem Jahr 145 145 73 77 71 67
Zwischen einem und fünf Jahren 578 578 248 267 330 312
Über fünf Jahre 1.121 1.265 220 275 900 990
Gesamt 1.844 1.988 542 619 1.302 1.370

Es lagen zum Bilanzstichtag keine Verstöße gegen Finanzierungsleasingbedingungen vor. Bedingte Mietzahlungen gab es im Berichtszeitraum wie auch im Vorjahrszeitraum nicht.

24. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN UND SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangaben 6.10 A.

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.987 7.622
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 132 132
Sonstige Verbindlichkeiten 946 742
Gesamt 6.064 8.496

Zu den Währungs- und Liquiditätsrisiken des Konzerns hinsichtlich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und den sonstigen Verbindlichkeiten siehe Anhangangabe 26.

Die Reduzierung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen das am Ende des Geschäftsjahres 2017 noch eine Solaranlage (TEUR 3.639) gezahlt werden musste, im Vorjahr waren die ausstehenden Verbindlichkeiten für Neubauten mit TEUR 5.943 noch wesentlich höher. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich nicht wesentlich geändert.

In einem Pachtvertrag wurde vereinbart, dass in den ersten sieben Jahren der Vertragsdauer keine Pacht gezahlt wird. In den pachtfreien Jahren wird eine anteilige Rückstellung angesammelt, die während des zukünftigen Pachtzeitraums ratierlich verbraucht wird. Dadurch wird der Pachtaufwand gleichmäßig auf den Pachtzeitraum verteilt. Die Pachtrückstellung wurde im Berichtszeitraum, wie im Vorjahr unter den sonstigen langfristige Verbindlichkeiten ausgewiesen.

25. LANGFRISTIGE RÜCKSTELLUNGEN

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.13.

2017

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Rückbauverpfl. Gewährleistung Drohverl. Einzelrisiken Pacht Sonst.
Stand zum 1. Januar 2017 5.443 1.463 98 697 - 44
Zugang durch Unternehmenserwerb 345 - - - - 3
Abgang durch Entkonsolidierung -56 - - - - -
Erhöhung der Rückstellungen 370 107 - - - -
In Anspruch genommene Rückstellungen - -43 -84 - - -
Auflösung von Rückstellungen - -110 - -9 - -
Aufzinsung bzw. Abzinsung 228 12 - - - -
Stand zum 31. Dezember 2017 6.330 1.429 14 688 - 47

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Gesamt
Stand zum 1. Januar 2017 7.744
Zugang durch Unternehmenserwerb 348
Abgang durch Entkonsolidierung -56
Erhöhung der Rückstellungen 477
In Anspruch genommene Rückstellungen -128
Auflösung von Rückstellungen -118
Aufzinsung bzw. Abzinsung 240
Stand zum 31. Dezember 2017 8.507

2016

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Rückbauverpfl. Gewährleistung Drohverl. Einzelrisiken Pacht Sonst.
Stand zum 1. Januar 2016 4.672 1.163 256 1.231 113 42
Zugang durch Unternehmenserwerb 367 2
Abgang durch Entkonsolidierung -168 - - - - -1
Erhöhung der Rückstellungen 401 812 286 -81 18 1
In Anspruch genommene Rückstellungen - -526 -449 -453 - -
Aufzinsung bzw. Abzinsung 171 15 4 - - -
Umgliederung -132
Stand zum 31. Dezember 2016 5.443 1.463 98 697 - 44

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Gesamt
Stand zum 1. Januar 2016 7.477
Zugang durch Unternehmenserwerb 369
Abgang durch Entkonsolidierung -168
Erhöhung der Rückstellungen 1.436
In Anspruch genommene Rückstellungen -1.430
Aufzinsung bzw. Abzinsung 190
Umgliederung -132
Stand zum 31. Dezember 2016 7.744

A. RÜCKBAUVERPFLICHTUNGEN

Die Rückbauverpflichtungen betreffen die Kosten, die nach Betriebsende einer Solaranlage, d.h. nach 20 bis 30 Jahren entstehen, wenn diese zurückgebaut wird. Die Rückbaukosten werden vom Konzern geschätzt. Es wird dabei ein vom Markt abgeleiteter Preis je kWp zum Rückbau angenommen, der mit einer geschätzten Preissteigerungsrate bis zum Zeitpunkt des Rückbaus aufgezinst wird. Dieser Betrag wird zum diskontierten Wert in einer Summe angesetzt und jedes Jahr aufgezinst.

B. GEWÄHRLEISTUNGEN

Die Rückstellung für Gewährleistungen bezieht sich hauptsächlich auf Anlagen, die in der Vergangenheit von der COLEXON gebaut wurden und für die es Gewährleistungsrisiken gibt. Die Risiken in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit als auch auf den Umfang wurden im Rahmen der Kaufpreisallokation geschätzt und seit dem Erstansatz kontinuierlich überprüft. Die Inanspruchnahmen dieser Garantien werden nach größter Wahrscheinlichkeit in einem Zeitraum zwischen zwei und drei Jahren stattfinden. Die Schätzungen der Höhe und des Umfangs der Inanspruchnahme beruht auf langjähriger Erfahrung mit Altkunden der COLEXON, die jedoch einer gewissen Unsicherheit unterliegen. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ist eher als hoch einzuschätzen. In einzelnen Fällen sind Rückgriffsmöglichkeiten auf (Alt-)Subunternehmer möglich.

C. DROHVERLUSTE

Die Drohverluste stammen aus einer Ansammlung von verlusttragenden Verträgen im Bereich der betriebstechnischen Wartung von Photovoltaikanlagen der COLEXON. Die Verträge waren am Bilanzstichtag nahezu abgelaufen.

D. EINZELRISIKEN

Die Einzelrisiken bestehen einerseits aus Eventualverbindlichkeiten, die sich aus Prozessrisiken ergeben, die mit den von der COLEXON gebauten Anlagen zusammenhängen. Der Zeitpunkt der Erfüllung wird nach Schätzung des Konzerns innerhalb von drei Jahren sein. Der Umfang und Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme ist als sehr hoch einzustufen, obwohl der Ausgang der Verfahren zum Bilanzstichtag äußerst schwer einzuschätzen ist. In einzelnen Fällen sind Rückgriffsmöglichkeiten auf (Alt-)Subunternehmer möglich. Bezüglich der Höhe der Inanspruchnahme bestehen abhängig von den Verfahrensausgängen naturgemäß erhebliche Unsicherheiten. Die Ressourcenabflüsse können daher deutlich niedriger oder signifikant höher ausfallen.

Außerdem ergeben sich Einzelrisiken aus Rückkaufverpflichtungen einzelner Anlagen, die ebenfalls von COLEXON gebaut wurden. Die Rückkaufverpflichtungen können erst in 14 Jahren Auswirkungen zeigen. Die Einzelrisiken werden wie Rückstellungen dargestellt, da sie im Rahmen der Kaufpreisallokation gem. IFRS 3 berücksichtigt wurden.

E. PACHTRÜCKSTELLUNG

Die Pachtrückstellung wurde im Berichtszeitraum, wie im Vorjahr unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

26. FINANZINSTRUMENTE - BEIZULEGENDE ZEITWERTE UND RISIKOMANAGEMENT

26.1. EINSTUFUNGEN UND BEIZULEGENDE ZEITWERTE

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte und beizulegenden Zeitwerte von finanziellen Vermögenswerten und Finanzverbindlichkeiten, einschließlich ihrer Stufen in der Fair Value-Hierarchie. Sie enthält keine Informationen zum beizulegenden Zeitwert für finanzielle Vermögenswerte und Finanzverbindlichkeiten, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, wenn der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert darstellt.

31. Dezember 2017

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Buchwert
in TEUR Anhangangabe Beizulegender Zeitwert Sicherungsinstrumente Bis zur Endfälligkeit gehalten Kredite und Forderungen Sonstige finanzielle Schulden Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Geleistete Anzahlungen - - 11 - 11
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen 15 - - 788 - 788
Sofort abrufbare Sichteinlagen 16 - - 18.211 - 18.211
Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung 16 - - 15.858 - 15.858
Sonstige langfristige Vermögenswerte 15 - - 494 - 494
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 15 - - 2.987 - 2.987
Gesamt - - 38.348 - 38.348

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Buchwert Beizulegender Zeitwert
in TEUR Nicht in Anwendungsbereich des IFRS 7 Buchwert laut Bilanz Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Geleistete Anzahlungen - 11
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen - 788
Sofort abrufbare Sichteinlagen - 18.211
Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung - 15.858
Sonstige langfristige Vermögenswerte - 494
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - 2.987
Gesamt - 38.348

31. Dezember 2017

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Buchwert
in TEUR Anhangangabe Beizulegender Zeitwert Sicherungsinstrumente Kredite und Forderungen zur Veräußerung verfügbar Sonstige finanzielle Schulden
--- --- --- --- --- --- ---
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden 23 -266 - - -
Gesamt -266 - - -
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Bankdarlehen 23 -179.143
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 23 -1.303
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24 -4.987
Sonstige Verbindlichkeiten 24 -119
Gesamt - -5.106 - -180.446 -

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Buchwert Beizulegender Zeitwert
in TEUR Gesamt Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden -266 - -266 - -266
Gesamt -266 - -266 - -266
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Bankdarlehen -179.143 - - -188.359 -188.359
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing -1.303 - - -1.614 -1.614
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -4.987 - - - -
Sonstige Verbindlichkeiten -119 - - - -
Gesamt -185.552 - - -189.973 - -189.973

31. Dezember 2016

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Buchwert
in TEUR Anhangangabe Beizulegender Zeitwert Sicherungsinstrumente Bis zur Endfälligkeit gehalten Kredite und Forderungen Sonstige finanzielle Schulden Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Geleistete Anzahlungen - - 848 - 848
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen 15 - - 1.334 - 1.334
Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung 16 - - 16.494 - 16.494
Sofort abrufbare Sichteinlagen 16 - - 29.896 - 29.896
Sonstige langfristige Vermögenswerte 15 - - 604 - 604
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte 15 - - 3.422 - 3.422
Gesamt - - 52.598 - 52.598

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Buchwert Beizulegender Zeitwert
in TEUR Nicht in Anwendungsbereich des IFRS 7 Buchwert laut Bilanz Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte
Geleistete Anzahlungen - 848
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen - 1.334
Bankkonten mit eingeschränkter Verfügungsberechtigung - 16.494
Sofort abrufbare Sichteinlagen - 29.896
Sonstige langfristige Vermögenswerte - 604
Sonstige kurzfristige Vermögenswerte - 3.422
Gesamt - 52.598

31. Dezember 2016

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Buchwert
in TEUR Anhangangabe Beizulegender Zeitwert Sicherungsinstrumente Kredite und Forderungen zur Veräußerung verfügbar Sonstige finanzielle Schulden Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden 23 -114 - - - -114
Gesamt -114 - - - -114
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Bankdarlehen 23 -182.512 -182.512
Wandelanleihe 23 -2.298 -2.298
Eingebettetes Finanzderivat 23 -254 -254
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 23 -1.370 -1.370
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 24 -7.622 -7.622
Sonstige Verbindlichkeiten 24 -1.484 -1.484
Gesamt - -9.106 - -186.434 -195.540

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Beizulegender Zeitert
in TEUR Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Gesamt
--- --- --- --- --- ---
Zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Zinsswaps, die für Sicherungsgeschäfte genutzt werden - -114 - -114
Gesamt - -114 - -114
Nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Schulden
Bankdarlehen - - -196.593 -196.593
Wandelanleihe - - -2.298 -2.298
Eingebettetes Finanzderivat - - -254 - -254
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing - - -1.738 -1.738
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - - - -
Sonstige Verbindlichkeiten - - - -
Gesamt -200.883 - -200.883

26.2. BESTIMMUNG DER BEIZULEGENDEN ZEITWERTE

BEWERTUNGSTECHNIKEN UND WESENTLICHE, NICHT BEOBACHTBARE INPUTFAKTOREN

Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Bewertungstechniken, die bei der Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der Stufe 2 und Stufe 3 verwendet wurden sowie die verwendeten wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren:

ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE

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Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren Zusammenhang zwischen wesentlichen, nicht beobachtbaren Inputfaktoren und der Bewertung zum beizulegen den Zeitwert
Zinsswaps Marktvergleichsverfahren: Die beizulegenden Zeitwerte basieren auf standardisierten Berechnungen eines reputierten deutschen Kreditinstituts, wobei nur auf den Markt beobachtbare Inputfaktoren angesetzt werden. Nicht anwendbar Nicht anwendbar

NICHT ZUM BEIZULEGENDEN ZEITWERT BEWERTETE FINANZINSTRUMENTE

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Art Bewertungstechnik Wesentliche, nicht beobachtbare Inputfaktoren
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten* Abgezinste Cashflows in einem DCF-Verfahren unter Ansatz der Marktzinsen und Laufzeit des Darlehens Nicht anwendbar

* Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten enthalten gesicherte und ungesicherte Bankdarlehen, ungesicherte Anleihen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasingverträgen.

26.3. FINANZIELLES RISIKOMANAGEMENT

Der Konzern ist den folgenden Risiken aus dem Einsatz von Finanzinstrumenten ausgesetzt:

Ausfallrisiko (siehe B);
Liquiditätsrisiko (siehe C);
Marktrisiko (siehe D).

A. GRUNDSÄTZE DES RISIKOMANAGEMENTS

Der Vorstand trägt die Verantwortung für den Aufbau und die Kontrolle des Konzernrisikomanagements. Der Vorstand hat dazu einen Risikomanagementausschuss eingesetzt, der für die Überwachung und Weiterentwicklung der Risikomanagementrichtlinien des Konzerns zuständig ist. Der Ausschuss berichtet dem Vorstand regelmäßig über seine Tätigkeit. Die Grundsätze des Risikomanagementsystems lassen sich auf die finanziellen Risiken übertragen, diesbezüglich wird auf den Risikobericht im Konzernlagebericht Seite 45 verwiesen.

Die Risikomanagementrichtlinien des Konzerns wurden zur Identifizierung und Analyse der Risiken des Konzerns entwickelt, um geeignete Risikolimits und Kontrollen einzuführen und die Entwicklung der Risiken und die Einhaltung der Limits zu überwachen. Die Risikomanagementrichtlinien und das Risikomanagementsystem werden regelmäßig überprüft, um Veränderungen der Marktbedingungen und der Aktivitäten des Konzerns aufgreifen zu können. Durch die bestehenden Ausbildungs- und Managementstandards sowie die zugehörigen Prozesse soll ein zielführendes Kontrollumfeld sichergestellt werden, in dem alle Mitarbeiter ihre jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten verstehen.

Der Aufsichtsrat überwacht die Einhaltung der Richtlinien und Prozesse des Konzernrisikomanagements durch den Vorstand und die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Risiken, denen der Konzern ausgesetzt ist.

B. AUSFALLRISIKO

Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstruments seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den als Finanzanlangen gehaltenen Schuldpapieren des Konzerns. Bei den Forderungen der Solarparks handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aus dem Verkauf der produzierten Kilowattstunden. Die Abnahme des produzierten Stroms, die auf vertraglich Vergütungssätzen basiert, ist in allen Märkten, auf denen der Konzern aktiv ist, gesetzlich geregelt und sichergestellt. Es handelt sich dabei ausschließlich um kurzfristige Forderungen, die in der Regel innerhalb von zwei Monaten ausgeglichen werden.

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko.

Das Ausfallrisiko des Konzerns wird hauptsächlich durch die individuellen Merkmale der Kunden beeinflusst. Allerdings berücksichtigt der Vorstand auch die Merkmale der gesamten Kundenbasis, einschließlich des Ausfallrisikos der Branche und der Länder, in denen die Kunden tätig sind, da diese Faktoren das Ausfallrisiko ebenfalls beeinflussen können. Gleichwohl kann der Vorstand nur beschränkt Einfluss nehmen auf die Kundenbasis, da diese oftmals gesetzlich verpflichtet ist, Strommengen abzunehmen bzw. der Konzern verpflichtet ist, den erzeugten Strom zu liefern.

Fast alle Kunden des Konzerns sind semi-öffentliche Netzunternehmen. Für keinen dieser Kunden war bisher die Erfassung einer Wertminderung notwendig. Zur Überwachung des Ausfallrisikos werden vor allem auf die zeitliche Abrechnung, die üblicherweise von Seiten des Kunden erfolgt und die zeitliche Zahlung der Abrechnung geachtet.

WERTMINDERUNGEN

Der Vorstand schätzt auf Einzelbasis ein, ob überfällige Beträge nach wie vor in voller Höhe einbringlich sind. Diese Einschätzung basiert auf dem Zahlungsverhalten der Vergangenheit sowie aus dem semi-öffentlichen Charakter fast aller Kunden.

Der Konzern führt ein Wertminderungskonto. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen waren zum 31. Dezember 2017 im Nennwert von TEUR 500 (2016: TEUR 416) wertgemindert. In der laufenden Periode ergab sich somit eine Zunahme von TEUR 84 (i. VJ: TEUR 75), die erfolgswirksam im sonstigen Betriebsaufwand erfasst werden.

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in TEUR 2017 2016
Wertminderungskonto zum 1.1 416 341
Zunahme 84 75
Wertminderungskonto zum 31.12 500 416

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und weisen aufgrund des branchenüblichen Gutschriftverfahrens eine Fälligkeit von 15-30 Tagen aus.

Zum 31. Dezember stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wie folgt dar:

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Überfallig, aber nicht wertgemindert
in TEUR Summe Weder überfällig noch wertgemindert < 30 Tage 30-60 Tage 60-90 Tage >90 Tage
--- --- --- --- --- --- ---
2017 788 733 1 9 - 45
2016 1.334 1.271 - 9 1 53

ZAHLUNGSMITTEL UND ZAHLUNGSMITTELÄQUIVALENTE

Der Konzern hat am 31. Dezember 2017 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente von TEUR 34.068 (i.VJ: TEUR 29.896) im Bestand. Diese Summe stellt somit das maximale Ausfallrisiko im Hinblick auf diese Vermögenswerte dar. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden bei unterschiedlichen Banken oder Finanzinstituten in ganz Deutschland, aber auch im beschränkten Ausmaß in anderen Ländern wie z.B. Italien und Belgien, unterhalten.

DERIVATE

Der Konzern schließt zur Abdeckung des Zinsrisikos Fix-für-Floating Zinsswaps ab. Derivate werden bei unterschiedlichen deutschen Banken oder Finanzinstituten abgeschlossen. Grundsätzlich werden Swapgeschäfte mit der Bank, die auch die variabel verzinste Krediten gewährt hat, abgeschlossen.

ERHALTENE SICHERHEITEN

Der Konzern hat für den Verkauf von Strom durch Händler auf den Strombörsen (siehe Anhangangabe 6.3 A) Sicherheiten erhalten. Diese Sicherheiten sind meistens Bürgschaften. Am Ende des Berichtszeitraums betrugen diese Sicherheiten EUR 1,4 Mio. (i.VJ: EUR 1,3 Mio.).

C. LIQUIDITÄTSRISIKO

Das Liquiditätsrisiko beschreibt das Risiko, dass der Konzern nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen pünktlich zur Fälligkeit zu erfüllen. Liquiditätsrisiken aus den finanziellen Verbindlichkeiten ergeben sich nicht, da der Konzern zum Bilanzstichtag über Zahlungsmittel bzw. Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von TEUR 34.068 (i.VJ: TEUR 29.896) verfügt. Darüber hinaus werden mit hoher Sicherheit aus den laufenden Solarparks Zahlungsströme erwartet, die die Zins- und Tilgungszahlungen und die finanziellen Verbindlichkeiten hieraus laufzeitäquivalent bedienen können. In letzter Instanz liegt die Verantwortung für das Liquiditätsrisikomanagement beim Vorstand, der ein angemessenes Konzept zur Steuerung der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierungs- und Liquiditätsanforderungen aufgebaut hat. Der Konzern steuert Liquiditätsrisiken durch das Halten von angemessenen Rücklagen und durch ständiges Überwachen der prognostizierten und tatsächlichen Zahlungsströme und der Abstimmung der Fälligkeitsprofile von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten.

IFRS 7 fordert weiterhin eine Fälligkeitsanalyse sowohl für derivative als auch originäre finanzielle Verbindlichkeiten. Die nachfolgende Fälligkeitsanalyse zeigt, inwieweit die undiskontierten Cashflows im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten per 31. Dezember 2017 (31. Dezember 2016) die zukünftige Liquiditätssituation des Konzerns beeinflussen.

BEDEUTUNG DES LIQUIDITÄTSRISIKOS

Im Folgenden werden die vertraglichen Restlaufzeiten der finanziellen Verbindlichkeiten am Abschlussstichtag einschließlich geschätzter Zinszahlungen dargestellt. Es handelt sich um undiskontierte Bruttobeträge inklusive geschätzter Zinszahlungen, jedoch ohne Darstellung der Auswirkung von Verrechnungen.

31. Dezember 2017

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in TEUR Buchwert Nominalbetrag Gesamt <1 Jahr < 5 Jahre >5 Jahre
Gesicherte Bankdarlehen inkl. Zinsswaps 179.410 178.797 205.808 23.841 94.518 87.449
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 1.302 1.302 1.844 145 578 1.121
Gesamt 180.713 180.099 207.652 23.986 95.096 88.570

31. Dezember 2016

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in TEUR Buchwert Nominalbetrag Gesamt < 1 Jahr < 5 Jahre >5 Jahre
Bankdarlehen inkl. Zinsswaps 182.626 181.103 207.773 23.123 88.296 96.354
Wandelanleihe (inkl. eingebettetes Finanzderivat) 2.552 2.500 2.563 2.563 - -
Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing 1.370 1.370 1.370 1.370 - -
Gesamt 186.548 184.973 211.706 27.056 88.296 96.354

Die Bruttozuflüsse/-abflüsse, die in der vorhergehenden Tabelle angegeben werden, stellen die undiskontierten Zahlungsströme im Zusammenhang mit derivativen finanziellen Verbindlichkeiten dar, die zu Risikomanagementzwecken gehalten und normalerweise nicht vor ihrer vertraglichen Fälligkeit ausgeglichen werden. Die Darstellung zeigt die Nettozahlungsströme von Derivaten mit einem Nettobarausgleich und die Bruttomittelzuflüsse und -abflüsse von Derivaten, bei denen ein gleichzeitiger Bruttozahlungsausgleich vorliegt.

Wie in der Anhangangabe 23 angegeben, verfügt der Konzern hauptsächlich über Bankdarlehen, die Auflagen enthalten. Ein künftiger Verstoß gegen die Auflagen kann dazu führen, dass das Darlehen früher als in der obigen Tabelle angegeben, zurückzuzahlen ist. Es handelt sich dabei ausschließlich um Projektfinanzierungen und es gibt prinzipiell keinen Rückgriff (non-recourse) auf andere Konzerngesellschaften.

Die Zinszahlungen für variabel verzinsliche Darlehen und Anleihen in der obigen Tabelle wurden, sofern sie durch Swaps eingedeckt sind, mit einem festen Zinssatz angesetzt. Sie spiegeln die Marktverhältnisse für Terminzinssätze am Ende des Geschäftsjahres wider. Diese können sich mit der Veränderung der Marktzinssätze wandeln.

D. MARKTRISIKO

Das Marktrisiko ist das Risiko, dass sich die Marktpreise, beispielsweise Wechselkurse, Zinssätze oder Aktienkurse ändern und dadurch die Erträge des Konzerns oder der Wert der gehaltenen Finanzinstrumente beeinflusst werden. Ziel des Marktrisikomanagements ist es, das Marktrisiko innerhalb akzeptabler Bandbreiten zu steuern und zu kontrollieren und gleichzeitig die Rendite zu optimieren.

Zur Steuerung der Marktrisiken erwirbt und veräußert der Konzern Derivate bzw. geht finanzielle Verbindlichkeiten ein. Sämtliche Transaktionen erfolgen innerhalb der Richtlinien des Risikomanagementausschusses. Zur Steuerung von Ergebnisvolatilitäten soll, soweit möglich, das Hedge-Accounting eingesetzt werden. Für den Konzern werden zum Ende des Berichtszeitraums keine Risikokonzentrationen für dessen Gesellschaften gesehen.

WÄHRUNGSRISIKO

Die Gesellschaft war Währungsrisiken nur im unwesentlichen Umfang ausgesetzt, da der Konzern lediglich über eine dänische Tochtergesellschaft verfügt, die keine eigenständige operative Tätigkeit ausübt, sondern vielmehr als Holdinggesellschaft einzuordnen ist. Die dänische Konzerntochter hat keine finanziellen Verbindlichkeiten und das Liquiditätsrisiko ist auf kurzfristige Vermögenswerte begrenzt, mit Ausnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, da diese in Euro lauten. Es gab darüber hinaus in der dänischen Tochtergesellschaft keine wesentlichen Forderungen an Dritte, wofür der Konzern das Währungsrisiko von dänischen Kronen zu Euro tragen müsste.

ZINSÄNDERUNGSRISIKO

Der Konzern ist im Wesentlichen einem Zinsänderungsrisiko im Rahmen der Finanzierung von Solaranlagen ausgesetzt. Aus Bankdarlehen mit variabler Verzinsung, die in der Anhangangabe 23.2 aufgeführt sind, resultiert ein zinsbedingtes Cashflow-Risiko. Diese Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit Zinsswaps abgesichert. Diese Zinsswaps stellen sich wie folgt zusammen:

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in TEUR Währung Zinssatz Fälligkeitsjahr 31.12.2017 Buchwert 31.12.2016 Buchwert
Colexon 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG EUR 0,68 % gg. EURIBOR (3M) 2017-20 8 15
Solarpark Neudorf GmbH EUR 1,98 % gg. EURIBOR (3M) 2017-22 32 47
Solarpark Pflugdorf GmbH & Co KG EUR 1,18 % gg. EURIBOR (3M) 2019-24 45 52
Swan Energy NV EUR 3,35 % gg. EURIBOR (3M) 2017-27 181 -
Gesamt 266 114

Die Überleitung der Zinsswaps während des Geschäftsjahres 2017 lässt sich wie folgt herleiten:

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in TEUR Währung Zeitwert 31.12.2017 Zeitwert am Erwerbstichtag Zeitwert 31.12.2016 Differenz Periodenergebnis Differenz im sonstigen Ergebnis
Colexon 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co KG EUR -8 k.A. -15 - 7
Solarpark Neudorf GmbH EUR -32 k.A. -47 - 15
Solarpark Pflugdorf GmbH & Co KG EUR -45 k.A. -52 - 7
Swan Energy NV EUR -181 -217 k.A. 35 -
Gesamt -266 -217 -114 35 29

Für Bankdarlehen in Höhe von TEUR 190 (i.VJ: TEUR 2.920) wurden keine Zinsswaps abgeschlossen. Darüber hinaus wurde für das Darlehen der Swan Energy NV i.H.v. TEUR 1.827 ein anteiliger Zinsswap von 75 % des Kreditvolums abgeschlossen. Demzufolge besteht ein Zinsänderungsrisiko auf dem verbleibenden Darlehensbetrag von TEUR 457.

Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkung einer angenommenen Zinssatzänderung um +/-100 Basispunkte mit der Laufzeit von einem Jahr mit einer variablen verzinslichen Bankenfinanzierung, die nicht mit Zinsswaps abgesichert sind.

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Zinsniveau +100 Basispunkte -100 Basispunkte +100 Basispunkte -100 Basispunkte
--- --- --- --- ---
Var. Verzinsliche Bankfinanzierungen 14 -14 27 -27
Ergebniseffekte nicht-effektive derivative Finanzinstrumente 66 -59 - -
Gesamt 80 -73 27 -27

Zur Absicherung des Zinsrisikos ist die 7C Solarparken Zinssicherungsgeschäfte ("Swaps") eingegangen. Zinsänderungsrisiken werden gemäß IFRS 7 mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt. Diese stellen die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie ggf. auf das Eigenkapital dar. Den Zinssensitivitätsanalysen liegen die folgenden Annahmen zugrunde.

Marktzinssatzänderungen von originären Finanzinstrumenten mit fester Verzinsung wirken sich nur dann auf das Ergebnis aus, wenn diese zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden. Demnach unterliegen alle zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne des IFRS 7.

Marktzinsänderungen von Finanzinstrumenten, die als Sicherungsinstrumente im Rahmen ("Swaps") eines Cashflow-Hedges zur Absicherung zinsbedingter Zahlungsschwankungen designiert wurden, haben Auswirkungen auf die Sicherungsrücklage im Eigenkapital und werden daher bei den eigenkapitalbezogenen Sensitivitätsrechnungen berücksichtigt.

Die folgende Tabelle zeigt die Auswirkung einer angenommenen Zinssatzänderung um +/-100 Basispunkte bei Konstanz aller übrigen Variablen für den effektiven Teil derivativer Finanzinstrumente auf das Eigenkapital:

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in TEUR 31.12.2017 31.12.2016
Zinsniveau +100 Basispunkte -100 Basispunkte +100 Basispunkte -100 Basispunkte
--- --- --- --- ---
Eigenkapitaländerungen effektive derivative Finanzinstrumente 80 -75 92 -93

Die durchgeführten Effektivitätstests per 31. Dezember 2017 lieferten für sämtliche Sicherungsbeziehungen eine Effektivität in einer Bandbreite von 93 % bis 102 % und liegen damit innerhalb einer Bandbreite von 80 % bis 120 %.

27. OPERATING-LEASINGVERHÄLTNISSE

Zu den Rechnungslegungsmethoden siehe Anhangangabe 6.14.

27.1. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGNEHMER

Der Konzern least eine Reihe von Dächern und Freiflächen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen im Rahmen von Operating-Leasingverhältnissen. Die Leasingverhältnisse haben durchschnittlich eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren, nach Ablauf dieses Zeitraums wird durch eine oder mehrere Verlängerungsoption(en) das Leasingverhältnis für weitere fünf bis zehn Jahre ermöglicht. Die Leasingzahlungen bestehen vor allem aus Mietzahlungen, die von der Produktion der Photovoltaikanlagen abhängig sind.

In sehr beschränktem Ausmaß hat der Konzern auch einige Operating-Leasingverträge bzgl. des Fuhrparks der Gesellschaft sowie der angemieteten Büroräume.

Bei der Darstellung der künftigen Mindestleasingzahlungen wird davon ausgegangen, dass die Gesellschaft die Verlängerungsoptionen bzgl. der dargestellten Verträge nicht wahrnehmen wird.

A. KÜNFTIGE MINDESTLEASINGZAHLUNGEN

Zum 31. Dezember sind die künftigen Mindestleasingzahlungen von unkündbaren Leasingverhältnissen wie folgt zu zahlen:

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in TEUR 2017 2016
Bis zu einem Jahr 739 725
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 3.182 3.047
Länger als fünf Jahre 6.299 6.205
Gesamt 10.220 9.976

B. IM GEWINN ODER VERLUST ERFASSTE BETRÄGE

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in TEUR 2017 2016
Leasingaufwand 780 690
Gesamt 780 690

Die bestehenden Leasingverhältnisse haben unterschiedliche Preisanpassungsklauseln; einige haben einen festen Inflationssatz, andere sind an der Entwicklung eines Inflationsindizes verbunden. Daneben gibt es auch Verträge ohne Inflationsanpassung, weil sie einen festen Preis haben oder weil sie produktionsabhängig sind.

27.2. LEASINGVERHÄLTNISSE ALS LEASINGGEBER

Der Konzern hat ebenfalls einige Grundstücke und Gebäude im Eigentum, die neben der Eigennutzung auch teilweise langfristig vermietet werden. Dies betrifft meistens Operating-Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von über 20 Jahren für die Vermietung von Freiflächen für den Betrieb von Photovoltaikanlagen sowie kurz- bis mittelfristig vermietete Büroräume (bis zu drei Jahre).

A. KÜNFTIGE MINDESTLEASINGZAHLUNGEN

Zum 31. Dezember stehen die folgenden künftigen Mindestleasingzahlungen im Rahmen von unkündbaren Leasingverhältnissen aus:

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in TEUR 2017 2016
Bis zu einem Jahr 89 92
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 199 207
Länger als fünf Jahre 372 413
Gesamt 660 713

B. IM GEWINN ODER VERLUST ERFASSTE BETRÄGE

In 2017 wurden Mieteinnahmen aus Immobilien von TEUR 149 (i.VJ: TEUR 159) in den Umsatzerlösen erfasst :

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in TEUR 2017 2016
Immobilien, mit denen Mieteinnahmen erzielt werden 149 159
Gesamt 149 159

28. EVENTUALVERBINDLICHKEITEN

Am Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten.

29. NAHESTEHENDE UNTERNEHMEN UND PERSONEN

29.1. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT MITGLIEDERN DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN

A. VERGÜTUNG DER MITGLIEDER DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN

Die Vergütung der Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen umfasst:

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in TEUR 2017 2016
Kurzfristig fällige Leistungen 413 381
Gesamt 413 381

Die Vergütung für den bestehenden Vorstand betrug für das Jahr 2017 TEUR 413 (i.VJ: TEUR 381) für seine Funktionen im Konzern (mittelbar und unmittelbar).

B. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT MITGLIEDERN DES MANAGEMENTS IN SCHLÜSSELPOSITIONEN

Die Vorstandsmitglieder verfügen über 6,48 % der Stimmrechtsanteile des Unternehmens.

Der zusammengefasste Wert der Geschäftsvorfälle und der ausstehenden Salden im Zusammenhang mit Mitgliedern des Managements in Schlüsselpositionen und Unternehmen, über die sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einflüsse haben, waren wie folgt:

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in TEUR Werte der Geschäftsvorfälle Salden ausstehend zum 31. Dezember
Geschäftsvorfall 2017 2016 2017 2016
--- --- --- --- ---
Fremdleistung(*) 5 47 - 5

(*) Der Vorstand stellte dem Konzern mittelbar über eine Gesellschaft bis zum Januar 2017 eine Mitarbeiterin zur Verfügung. Diese Transaktion wurde als Fremdleistung in den betrieblichen Aufwendungen erfasst und hier separat dargestellt. Die Überlassung von Mitarbeitern wird zu Marktwerten abgegolten.

C. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT MITGLIEDERN DES AUFSICHTSRATS

Es gab weder im Berichtszeitraum noch im Vorjahreszeitraum Geschäftsvorfälle oder ausstehende Salden aus solchen Geschäftsvorfällen im Zusammenhang mit Mitgliedern des Aufsichtsrats und Unternehmen, über die sie die Beherrschung oder maßgeblichen Einflüsse haben.

D. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT UNTERNEHMEN, DIE NACH DER EQUITY-METHODE BEWERTET WERDEN

Es gab zum Bilanzstichtag keine Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden. Im Vorjahr bestanden mit Unternehmen, die nach der Equity-Methode im Konzern bilanziert wurden, kurzfristige Forderungen aus Liefer- und Leistungen in Höhe von TEUR 26.

E. GESCHÄFTSVORFÄLLE MIT SONSTIGEN NAHESTEHENDEN PERSONEN

Im Berichtszeitraum gab es keine Geschäftsvorfälle mit sonstigen nahestehenden Personen.

30. EREIGNISSE NACH DEM ABSCHLUSSSTICHTAG

PLATZIERUNG EINES SCHULDSCHEINS

Im Februar 2018 hat die 7C Solarparken AG erstmalig ein Schuldscheindarlehen in Höhe von 25 Millionen Euro zu einem großteils fixierten durchschnittlichen Zins von ca. 2,78 % am Kapitalmarkt begeben. Das Schuldscheindarlehen ist in zwei Tranchen mit jeweils 5 beziehungsweise 7 Jahren Laufzeit unterteilt.

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Gesamt Tranche A Tranche B Tranche C
Darlehensvolum (in Mio. EUR) 25,0 1,5 13,5 10,0
Laufzeit 5-7 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 7 Jahre
Verzinsung variabel fest fest
Zinssatz durchschnittlich 2,78 % EURIBOR 3M + 2,00 % 2,48 % 3,29 %

INBETRIEBNAHME DER ANLAGE "BITTERFELD"

Die Solaranlage Bitterfeld II (4,6 MWp), die sich zum Bilanzstichtag im Bau befand, wurde im ersten Quartal 2018 ans Stromnetz angeschlossen und ist mit Modulen von Canadian Solar und Wechselrichtern von Sungrow ausgestattet. Die Solaranlage setzt sich zusammen aus einem Teil (0,7 MWp), der die reguläre Einspeisevergütung aus dem EEG erhält sowie einem zweiten Teil (3,9 MWp), für den ein Zuschlag aus dem Ausschreibungsverfahren (Dezember 2016) abgetreten wurde, sodass beide Teile eine 20-jährige Einspeisevergütung erhalten.

ERWERB DES "AMATEC" GESCHÄFTSBETRIEBS

Im Februar 2018 hat die 7C Solarparken den Amatec-Unternehmenserwerb sowie 100 % der Kommanditanteile der folgenden Gesellschaften erworben:

Amatec PV 25 GmbH & Co KG, Hebertsfelden;
Amatec PV 26 GmbH & Co KG, Hebertsfelden;
Amatec PV 29 GmbH & Co KG, Hebertsfelden;
Amatec PV 30 GmbH & Co KG, Hebertsfelden;
Amatec PV 31 GmbH & Co KG, Hebertsfelden;
Amatec PV 32 GmbH & Co KG, Hebertsfelden.

Darüber hinaus hat die 7C Solarparken an vier weiteren Gesellschaften mit Sitz in Hebertsfelden (Amatec PV 20 GmbH & Co KG, Amatec PV 21 GmbH & Co KG, Amatec PV 22 GmbH & Co KG, Amatec PV 23 GmbH & Co KG) sämtliche Kommanditanteile im Rahmen des Amatec-Unternehmenserwerbs unter aufschiebenden Bedingungen erworben. Die 7C Solarparken erlangt erst Beherrschung über diese Anteile sofern bzw. im Zeitpunkt in dem die Projektentwicklung abgeschlossen und die Baureife für die in diesen Projektgesellschaften konzipierten Anlagen hergestellt ist. Während der Kaufpreis für diese vier Projektgesellschaften bereits im Zuge des Amatec-Unternehmenserwerbs festgelegt wurde, ist noch unsicher, ob die projektierten Anlagen zur Baureife bzw. zum Bau gelangen.

Insgesamt besteht der Amatec-Geschäftsbetrieb aus einer bereits in Betrieb genommenen Solaranlage von 0,75 kWp sowie einer Vielzahl an Projekten in unterschiedlichen Entwicklungsphasen mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 15 MWp. Des Weiteren verfügt der Geschäftsbetrieb über ein Portfolio an Projekten die sich in einer Frühentwicklungsphase befinden und ein Leistungsportfolio von mehr als 40 MWp aufweisen. Im Rahmen des Erwerbs dieses Geschäftsbetriebs hat die 7C Solarparken zudem die Vorkaufsrechte an drei bereits bestehenden Anlagen mit einem Leistungsvolumen von insgesamt 4 MWp erlangt.

ERWERB VERSCHIEDENER PV-ANLAGEN

Im Erstellungszeitraum hat die 7C Solarparken verschiedene bestehende Solaranlagen erworben, die ggf. einen eigenständigen Geschäftsbetrieb darstellen und im Rahmen einer Kaufpreisallokation gem. IFRS 3 im Geschäftsjahr 2018 bilanziert werden. In der untenstehenden Tabelle werden die Anlagen bzw. Gesellschaftserwerbe vereinfacht dargestellt:

INVESTITIONEN IN BESTANDSANLAGEN

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in Mio. EUR Leistung (MWp) EBITDA-Beitrag p.a. INVESTITION FREMDKAPITAL EIGENMITTEL
Umpferstedt 1,0 0,2 1,8 - 1,8
Sömmerda 1,2 0,2 1,9 - 1,9
Pinta Portfolio 1,9 0,2 2,5 1,8 0,7
Demmin 0,6 0,1 1,1 0,7 0,4
SunX Portfolio 8,9 1,1 11,8 8,3 3,4
Summe 13,6 1,7 19,0 10,9 8,1

Darüber hinaus hat der Konzern auch mehrere neue Solaranlagen gekauft bzw. den Bau in Auftrag gegeben, die in der untenstehenden Tabelle dargestellt werden.

INVESTITIONEN IN NEUANLAGEN

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in Mio. EUR Leistung (MWp) EBITDA-Beitrag p.a. INVESTITION
Mühlheim 0,7 0,1 0,8
Ludwigsfelde II* 0,7 0,1 0,6
Calbe* 0,7 0,1 0,6
Summe 2,2 0,2 2,0

* im Bau am Tag der Veröffentlichung des Geschäftsberichts

Bei der Anlage Mühlheim handelt es sich um die neue Anlage, die im Rahmen des Amatec-Geschäftsbetriebs erworben wurde. Die Anlage Calbe ist ebenfalls eine Anlage aus der 15 MWp Pipeline des Amatec-Geschäftsbetriebs, für die im Erstellungszeitraum der Bau gestartet wurde. In den obenstehenden Tabellen stellt sich die Investition aus Fremdkapital sowie Eigenmittel dar. Bei dem Fremdkapital handelt es sich um den Nennwert der übernommenen Bankverbindlichkeiten (falls vorhanden). Die Eigenmittel betreffen den Barkaufpreis die man für die Solaranlage bzw. die Anteile der Projektgesellschaft entrichtet hat.

Beim EBITDA Beitrag handelt es sich um das geschätzte Ergebnis, die diese Anlage unter normalen Witterungsbedingungen für ein Gesamtjahr erwirtschaftet.

Insgesamt wurde das Portfolio der Solaranlage nach dem Bilanzstichtag mit 15,8 MWp erweitert, sodass am Tag der Veröffentlichung der Konzern über ein Solaranlagenportfolio mit einer Leistung von 134 MWp verfügte.

Eine abschließende Bewertung und Bilanzierung im Sinne von IFRS 3 ist bis zum Aufstellungszeitpunkt dieses Konzernabschlusses noch nicht erfolgt.

SICHERUNG NEUER ZINSSÄTZE

Für verschiedene Bankverbindlichkeiten wurden bis zum Tag der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichtes die festen Zinskonditionen für den Zeitraum nach der Zinsbindung festgelegt bzw. neue fixe Zinskonditionen verhandelt und stellen sich wie folgt dar:

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Gesellschaft Tranche* Währung Fälligkeit Bestehender Zinssatz Neuer Zinssatz Änderung ab
SonnenSolarPark GmbH B EUR 2017-25 6,00 % 2,20 % 2018Q1
Solardach Wandersleben GmbH & Co KG B EUR 2017-25 5,60 % 2,53 % 2018Q1
Tulkas Beteiligungs GmbH & Co KG B EUR 2017-28 4,70 % 3,07 % 2021Q1
Tulkas Beteiligungs GmbH & Co KG A EUR 2017-27 4,99 % 2,75 % 2019Q1
Tulkas Beteiligungs GmbH & Co KG E EUR 2017-26 4,50 % 1,96 % 2018Q3
Solardach Stieten GmbH & Co KG A EUR 2017-26 4,75 % 2,26 % 2018Q4
Solardach Stieten GmbH & Co KG C EUR 2017-26 5,59 % 2,26 % 2018Q4

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Gesellschaft Zinsbindung bis
SonnenSolarPark GmbH 2024
Solardach Wandersleben GmbH & Co KG 2025
Tulkas Beteiligungs GmbH & Co KG 2028
Tulkas Beteiligungs GmbH & Co KG 2027
Tulkas Beteiligungs GmbH & Co KG 2026
Solardach Stieten GmbH & Co KG 2026
Solardach Stieten GmbH & Co KG 2026

* Siehe auch Anhangangabe 23.2 für die bestehenden Bankverbindlichkeiten

31. ANGABEN NACH § 315A HGB

31.1. HONORAR DES ABSCHLUSSPRÜFERS

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in TEUR 2017 2016
Abschlussprüfungsleistungen 175 160
Abschlussprüfungsleistungen Vorjahr - -
Andere Bestätigungsleistungen - 105
Gesamt 175 265

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar für Abschlussprüfungsleistungen zum 31. Dezember 2017 sowie Nachbelastungen aus dem Vorjahr betragen insgesamt TEUR 175 (i. VJ: TEUR 160). Neben den vorgenannten Abschlussprüfungsleistungen sind weitere Aufwendungen in Höhe von TEUR 0 (i. VJ: TEUR 105) für andere Bestätigungsleistungen des Abschlussprüfers berücksichtigt.

31.2. CORPORATE GOVERNANCE

Die Entsprechungserklärung zum Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG wurde abgegeben und den Aktionäre auf der Website der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht. Für genauere Angaben wird auf den Corporate Governance Bericht des Geschäftsberichtes verwiesen.

31.3. MITARBEITER

In 2017 beschäftigte der Konzern durchschnitt lich 14 Mitarbeiter (i. VJ: 15), zum 31. Dezember 2017 waren 14 Mitarbeiter (i. VJ: 13) im Konzern tätig.

32. NEUE STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE NOCH NICHT ANGEWENDET WURDEN

7C Solarparken wendet die Grundsätze des Framework sowie alle zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 durch die EU im Rahmen des Endorsement übernommenen und verpflichtend anzuwendenden IFRS des International Accounting Standards Board (IASB) sowie die verpflichtend anzuwendenden Auslegungsregeln des International Financial Reporting Interpretations Committee des IASB (IFRIC) an.

Die folgenden neuen Standards und Interpretationen bzw. Änderungen von bestehenden Standards und Interpretationen waren für das Geschäftsjahr 2017 erstmalig anzuwenden, ohne dass dies wesentliche Auswirkungen auf die Darstellung des Konzernabschlusses von 7C Solarparken hat:

IAS 7: Änderungen an IAS 7: Angabeninitiative (1.1.2017);
IAS 12: Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste (1.1.2017);
Jährliche Verbesserungen 2014-2016: Änderungen an IFRS 12 (1.1.2017).

Die Änderungen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung des Vermögens- Finanz- und Ertragslage des vorliegenden Konzernabschluss.

Folgende vom IASB neu herausgegebenen bzw. überarbeiteten Standards oder Interpretationen, die im vorliegenden Konzernabschluss indes noch nicht verpflichtend anzuwenden waren, hat 7C Solarparken nicht freiwillig vorzeitig angewandt; z.T. steht die EU-Übernahme noch aus. Der Konzern prüft derzeit, ob die Änderungen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.

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Standard (veröffentlicht am) Anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach beginnen Inhalt und Bedeutung
Endgültige Fassung IFRS 9 "Finanzinstrumente" (24. Juli 2014) 1. Januar 2018 Die Vorschrift ersetzt zukünftig die Regelungen des IAS 39 mit Regelungen zur Kategorisierung und Bewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie zum Hedge Accounting. Wertminderungen sind nunmehr nach Maßgabe des "Expected Loss Models" (zuvor "Incurred Loss Model") zu erfassen. Der Konzern hat mit der Prüfung der Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage begonnen. Der Konzern prüft gegenwärtig noch die Auswirkungen der Einführung des neuen Standards - siehe Anhangangabe 33.
IFRS 15 "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" (28. Mai 2014) 1. Januar 2018 Die Vorschrift ersetzt eine Vielzahl bestehender Regelungen zur Umsatzrealisierung in diversen Standards und Interpretationen. Die Zielsetzung des IFRS 15 besteht darin, im Rahmen eines 5 Stufen Modells Prinzipien zu schaffen, die ein Unternehmen bei der Berichterstattung über die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und daraus resultierenden Zahlungsströmen aus einem Vertrag mit einem Kunden anzuwenden hat. Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen, ist entweder die vollständige retrospektive Anwendung oder eine modifizierte retrospektive Anwendung vorgeschrieben. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig. Der Konzern beabsichtigt, den neuen Standard in der modifizierten retrospektiven Methode zum vorgeschriebenen Datum des Inkrafttretens anzuwenden. Der Konzern prüft derzeit die möglichen künftigen Auswirkungen auf den Konzernabschluss - siehe Anhangangabe 33.
IFRS 16 "Leasingverhältnisse" (13. Januar 2016) 1. Januar 2019 IFRS 16 regelt den Ansatz, die Bewertung, Ausweis sowie Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen. Für Leasingnehmer sieht der Standard eine Bilanzierung gemäß dem Right-of-Use-Ansatz vor. Der neue Standard ersetzt IAS 17 (Bilanzierung gemäß dem Risk-and-Reward-Ansatz) und ist verpflichtend für Geschäftsjahre ab 01.01.2019 anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist grundsätzlich möglich, falls auch IFRS 15 vollumfänglich vorzeitig angewendet wird. IFRS 16 legt die Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten bezüglich von Leasingverhältnissen fest und verpflichtet Leasingnehmer, alle Leasingverhältnisse nach einem einzigen Modell ähnlich der Bilanzierung von Finanzierungsleasingverhältnissen nach IAS 17 zu erfassen. Der neue Standard enthält zwei Ausnahmen von der Pflicht zur bilanziellen Erfassung für Leasingnehmer: Leasingverträge über geringwertige Vermögenswerte (z. B. PCs) und kurzfristige Leasingverhältnisse (d. h. Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger). Zu Beginn des Leasingverhältnisses erfasst der Leasingnehmer eine Verbindlichkeit zur Leistung von Leasingzahlungen (d. h. die Leasingverbindlichkeit) sowie einen Vermögenswert für das gewährte Recht, den Leasinggegenstand während der Laufzeit des Leasingverhältnisses zu nutzen (d. h. das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand). Leasingnehmer müssen den Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit und den Abschreibungsaufwand für das Nutzungsrecht am Leasinggegenstand gesondert erfassen. Zudem müssen Leasingnehmer bei Eintritt bestimmter Ereignisse (z. B. Laufzeitänderung des Leasingverhältnisses oder Änderung künftiger Leasingzahlungen infolge einer Änderung des für die Bestimmung der Leasingzahlungen verwendeten Indexes oder Zinssatzes) eine Neubewertung der Leasingverbindlichkeit vornehmen. Den Betrag der Neubewertung der Leasingverbindlichkeit werden Leasingnehmer im Allgemeinen als Anpassung des Nutzungsrechts am Leasinggegenstand erfassen. Der Konzern prüft die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage die unter Anhangangabe 33. Dargestellt wird.
Jährliche Verbesserungsprojekt 2015-2017 1. Januar 2019 Mit den Änderungen an IFRS 3 wird klargestellt, dass ein Unternehmen, wenn es Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der eine gemeinsame Geschäftstätigkeit ist, seine zuvor an dem Geschäftsbetrieb gehaltenen Anteile neu bewertet. Mit den Änderungen an IFRS 11 wird klargestellt, dass ein Unternehmen, wenn es gemeinsame Kontrolle über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der eine gemeinsame Geschäftstätigkeit ist, seine zuvor an dem Geschäftsbetrieb gehaltenen Anteile nicht neu bewertet. Im Einzelnen können sich hier Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben.

33. AUSWIRKUNG NEUER STANDARDS UND INTERPRETATIONEN, DIE NOCH NICHT ANGEWENDET WURDEN

33.1. IFRS 9

Der Standard ersetzt den IAS 39 "Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung" und regelt die Bilanzierung von Finanzinstrumenten für Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2018 beginnen.

Hierbei kommt ein neuer Einstufungs- und Bewertungsansatz bei finanziellen Vermögenswerten zum Tragen, der auch einen Wechsel von einem Modell der "eingetretenen Verluste" (incurred losses) hin zu einem Modell "erwartete Kreditausfälle" (expected credit loss) beinhaltet. Dabei wird auf alle Schuldinstrumente die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert angesetzt werden anhand wahrscheinlichkeitsgewichteter Einschätzungen eine vorweggenommene Wertminderung zu bilden sein. Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und vertragliche Vermögenswerte aus IFRS 15 wird bei 7C Solarparken insgesamt ein vereinfachter Ansatz in Anspruch genommen werden.

Hierzu werden historische Ausfallraten analysiert und um aktuelle Informationen und Erwartungen ergänzt um die notwendigen Wertminderungen zu ermitteln. Aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit sowie den Branchen der Erfahrungen mit den Netzbetreibern und sonstigen Kunden werden hieraus insgesamt nur sehr geringfügige Auswirkungen erwartet.

33.2. IFRS 1

Die Erstanwendung wird im Konzernabschluss der 7C Solarparken nach der modifizierten retrospektiven Methode erfolgen, d.h. kumulierte Unterschiede zwischen altem und neuem Recht werden per 1. Januar 2018 gegen die Gewinnrücklagen eingebucht. Nach gegenwärtigen Untersuchungsstand sieht der Konzern keine Wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, oder Ertragslage des Konzerns aufgrund der Art der Geschäftstätigkeit, dem Betrieb von PV-Analgen und der Veräußerung von Strom.

33.3. IFRS 16

Die verpflichtende Erstanwendung von IFRS 16 Leasingverhältnisse erfolgt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist grundsätzlich möglich, falls auch IFRS 15 Verträge mit Kunden bereits vollumfänglich (vorzeitig) angewendet wird. Die 7C Solarparken plant jedoch keine vorzeitige Anwendung.

7C Solarparken plant die Erstanwendung im Rahmen des modifiziert rückwirkenden Ansatzes und beurteilt die Vermögenswerte als wäre IFRS 16 bereits immer angewendet worden jedoch erfolgt die Aktivierung der Vermögenswerte in Höhe des Wertes der Leasingverbindlichkeit zum Nettobarwert der zum Zeitpunkt der Erstanwendung ausstehenden Leasingzahlungen.

Damit entspricht der Vermögenswert der Leasingverbindlichkeit zum Zeitpunkt der Erstanwendung. Dementsprechend erfolgt keine Anpassung im Eigenkapital zu diesem Zeitpunkt.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Betrachtung würde sich folgende Auswirkungen auf die Bilanz ergeben, sofern der neue Standard IFRS 16 bereits zum Bilanzstichtag angewendet geworden wäre:

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in TEUR 31.12.2017 unter Anwendung IFRS 16 31.12.2017 wie berichtet Änderung
Solaranlagen 234.885 236.693 -0,8 %
Right-of-Use Assets 13.156 - k.A.
LT Vermögensgegenstände - 338 -100 %
Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen 11.124 - k.A.
LT Sonstige Verbindlichkeiten - 132 -100 %
Bilanzsumme 305.446 294.438 3,7 %
Eigenkapital 87.148 86.895 0,3 %
Eigenkapitalquote 28,5 % 29,5 % -3,3 %

Der Einfluss der Erstanwendung von IFRS 16 auf die Gewinn und Verlustrechnung des Konzerns des Berichtzeitraums wird in der folgenden Tabelle dargestellt:

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in TEUR 1.1. - 31.12.2017 unter Anwendung IFRS 16 1.1. - 31.12.2017 wie berichtet Änderung
Sonstige Betriebsaufwendungen -4.506 -5.242 -14,0 %
EBITDA 30.600 29.864 2,5 %
Abschreibungen -18.179 -17.287 5,2 %
EBIT 11.685 12.577 -7,1 %
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.207 976 23,7 %
EBT 7.691 7.460 3,1 %
Steuer -1.403 -1.425 -1,6 %
Periodenergebnis 6.290 6.036 4,2 %
Ergebnis je Aktie 0,14 0,14 4,2 %

34. ABKÜRZUNGS- UND BEGRIFFSVERZEICHNIS

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EPC Steht für Engineering, Procurement and Construction und betrifft den Vertragsgegenstand eines Kauf- oder Werkvertrages, der Design, Komponentenbeschaffung und den Bau einer PV-Anlage zum Vertragsgegenstand hat.
B&W Betrieb und Wartung, auch Operation & Maintenance (O&M) genannt
COLEXON Der börsennotierte Konzern oder die Gesellschaft, bevor sie am 9. September 2014 übernommen wurde.
Einspeisevergütung Die Vergütung, die für den ins Netz eingespeisten Strom bezahlt wird
Direktvermarktung Stromverkauf an der EEX-Börse
EEG Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-EnergienGesetz) in der jeweils anzuwendenden Fassung z.B. EEG 2017.
GW Gigawatt
GWp Gigawatt Peak
MWp Megawatt Peak
kWp Kilowatt Peak
AktG Aktiengesetz
HGB Handelsgesetzbuch
IFRS International Financial Reporting Standards
PV-Anlage Ph otovo lta i k-An lage
PV Estate Erwerb von Immobilienobjekten, die (teilweise) für die Erzeugung von Solarstrom genutzt werden.

35. ORGANE DER GESELLSCHAFT

A. MITGLIEDER DES VORSTANDS

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Steven De Proost
CEO Seit 01.06.2014
Wohnort Betekom, Belgien
Ausbildung Wirtschaftsingenieur

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Koen Boriau
CFO Seit 28.05.2014
Wohnort Antwerpen, Belgien
Ausbildung Master Wirtschaftswissenschaften

B. MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

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Joris de Meester
Mitglied Seit 15. Februar 2013
Vorsitzender Seit 15. Juli 2016
Stellvertretender Vorsitzender Bis 15. Juli 2016
Berufliche Tätigkeit Geschäftsführer OakInvest BVBA, Antwerpen/Belgien
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:
- Verwalter, HeatConvert U.A., Goor / Niederlande
- Verwalter, Amelia NV Gent / Belgien
- Verwalter, PE Event Logistics Invest NV, Leuven / Belgien
- Verwalter, Polzer NV, Gent / Belgien

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Bridget Woods
Mitglied Seit 17. Dezember 2015
Stellvertretender Vorsitzender Seit 15. Juli 2016
Berufliche Tätigkeit Unternehmensberaterin
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:
- Keine

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Andreas Schmidt
Mitglied Seit 15. Juli 2016 bis 14. Juli 2017
Berufliche Tätigkeit Investmentbanker
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:
- Keine

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Paul Decraemer
Mitglied Seit 14. Juli 2017
Berufliche Tätigkeit Geschäftsführer Paul Decraemer BVBA; Lochristi / Belgien
CFO Inbiose NV, Zwijnaarde / Belgien
Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB:
- Verwalter, Seelution AB, Göteborg / Schweden
- Verwalter, Capricorn Cleantech Fund NV, Leuven / Belgium

Bayreuth, 23. April 2018

Steven De Proost, CEO, Vorstand

Koen Boriau, CFO, Vorstand

WEITERE INFORMATIONEN

VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss bzw. der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft bzw. des Konzerns vermittelt und dass im zusammengefassten Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses, und die Lage der Gesellschaft bzw. des Konzerns, so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft bzw. des Konzerns beschrieben sind."

Bayreuth, 23. April 2018

Steven De Proost, CEO, Vorstand

Koen Boriau, CFO, Vorstand

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

An die 7C Solarparken AG, Bayreuth

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES KONZERNABSCHLUSSES UND DES ZUSAMMENGEFASSTEN LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der 7C Solarparken AG und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) -bestehend aus der Konzernbilanz zum 31.12.2017, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den zusammengefassten Lagebericht der 7C Solarparken AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 und
vermittelt der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser zusammengefasste Lagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU- APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Konzernabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Unsere Darstellung dieser besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir jeweils wie folgt strukturiert:

1.) Sachverhalt und Problemstellung

2.) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

3.) Verweis auf weitergehende Informationen

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

A. Bilanzielle Abbildung des Erwerbs von Tochterunternehmen

1.) Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2017 die Geschäftsbetriebe der Swan Energy NV, mit Sitz in Melle, Belgien, der Sonnendach M55 GmbH & Co. KG (vormals: Wattner SunAsset Solarkraftwerk 021 GmbH & Co. KG) mit Sitz in Rüsselsheim, der Sonnendach K40K65 GmbH & Co. KG (vormals: Wattner SunAsset Solarkraftwerk 011 GmbH & Co. KG) mit Sitz in Rüsselsheim, Deutschland, der Solardach Halberstadt GmbH & Co. KG (vormals: KOGEP GmbH & Co. Solar 122 KG), mit Sitz in Bayreuth, Deutschland, erworben. Insgesamt betrug der Kaufpreis für diese Unternehmenserwerbe TEUR 7.584. Die erworbenen Vermögenswerte und Schulden werden grundsätzlich zum Fair Value am Tag des Erwerbs angesetzt. Unter Berücksichtigung eines der Gesellschaft zuzurechnenden anteilig erworbenen Nettovermögens von TEUR 8.089 ergibt sich ein negativer Unterschiedsbetrag von TEUR 505. Typische Erwerbsobjekte stellen Gesellschaften bzw. Anlagen dar, die sich in technisch, finanziell und kaufmännisch komplexen und anspruchsvollen Situationen befinden, so dass für die Durchführung der Transaktion ein enges Zeitfenster zur Verfügung steht. Sofern es gelingt, aus dem Kauf einen Kaufpreisvorteil für den Konzern zu erzielen, kommt es zu negativen Unterschiedsbeträgen, da ein unter diesen Bedingungen zustande gekommener Kaufpreis quasi aus einem Notverkauf resultiert. Aufgrund der insgesamt wesentlichen betragsmäßigen Auswirkungen der Unternehmenserwerbe auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 7C Solarparken, handelt es sich im Hinblick auf die Komplexität der Bewertungen um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

2.) Im Rahmen unserer Prüfung der bilanziellen Abbildung der Unternehmenserwerbe haben wir zunächst die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen der Unternehmenserwerbe eingesehen, nachvollzogen und mit dem von der Gesellschaft angenommenen Erwerbszeitpunkte abgeglichen bzw. dessen zutreffende Festlegung beurteilt sowie die gezahlten Kaufpreise als Gegenleistung für die erhaltenen Anteile mit den uns vorgelegten Nachweisen über die geleisteten Zahlungen abgestimmt. Für die genannten Unternehmenserwerbe haben wir die zugrundeliegenden Eröffnungsbilanzwerte beurteilt. Zentral berechnete Fair Values (Fair Values bspw. von Anlagevermögen) wurden von uns durch Abstimmung mit den aufgestellten Cash-Flow-Planungen der jeweiligen Gesellschaft und den betriebenen Solaranlagen in Verbindung mit den einschlägigen Regulierungen des EEG und den verwendeten Parametern beurteilt. Wurden negative Unterschiedsbeträge ermittelt haben wir im Rahmen unserer Prüfung die Bewertung bzw. Prüfung der Bewertung der erworbenen Vermögensgegenstände und Schulden zum Fair Value sowie die Verteilung des Unterschiedsbetrags ("Re-Assessment) unter Berücksichtigung der verwendeten und ggf. modifizierten Parameter in besonderem Maße plausibilisiert. Darüber hinaus wurde durch die Verwendung von Checklisten die Vollständigkeit der nach IFRS 3 geforderten Anhangangaben nachvollzogen. In Summe konnten wir uns davon überzeugen, dass die Erwerbe zutreffend abgebildet wurden.

3.) Die Angaben der 7C Solarparken zu den Unternehmenserwerben sind im Abschnitt "7. Erwerb und Veräußerung von Tochterunternehmen" des Konzern-Anhangs enthalten.

B. Werthaltigkeit der Solarparks

1.) Im Konzernabschluss der 7C Solarparken werden unter dem Bilanzposten "Sachanlagen" Solarparks in Höhe von TEUR 236.693 (80,4 % der Konzernbilanzsumme) ausgewiesen. Solarparks werden jährlich entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben und zudem anlassbezogen einem Werthaltigkeitstest ("Impairment-Test") unterzogen, um eine mögliche Wertminderung zu ermitteln. Als Anhaltspunkt für mögliche Wertminderungen ist insbesondere die Entwicklung des operativen Geschäftes relevant die über den sog. "EBITDA Yield" (EBITDA je Solarpark/Buchwert je Solarpark verglichen mit Branchenwerten) gemessen wird (Impairment-Indikator). Unterschreitet der EBITDA Yield die anhand der Peergroup ermittelte Referenzgröße, wird für den Solarpark ein detaillierter Impairment-Test vorgenommen. Dabei wird der beizulegende Wert nach dem DCF-Verfahren als Barwert der künftigen Zahlungsströme aus Planungsrechnungen für die Restlaufzeit der jeweiligen Anlage ermittelt. Hierbei werden insbesondere das Leistungsvolumen der Anlage, die Sonneneinstrahlung und die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung berücksichtigt. Die Diskontierung erfolgt mittels der durchschnittlichen gewichteten Kapitalkosten des jeweiligen Solarparks. Das Ergebnis dieser Bewertung ist stark von den Annahmen der einzelnen Bewertungsparameter abhängig. Die Bewertung ist daher mit wesentlichen Unsicherheiten behaftet. Vor diesem Hintergrund mit den daraus sicher ergebenden wesentlichen Auswirkungen von eventuellen außerplanmäßigen Abschreibungen auf die Vermögens- und Ertragslage der 7C Solarparken AG, handelt es sich um einen besonders wichtigen Prüfungssachverhalt.

2.) Bei unserer Prüfung haben wir unter anderem das methodische Vorgehen des Impairment Testes (Ermittlung des Impairment-Indikators "EBITDA Yield") sowie die Ermittlung des Barwertes der künftigen Zahlungsströme geprüft. Dabei haben wir die der Ermittlung des EBITDA Yield zugrundeliegenden Daten sowie die herangezogenen Referenzwerte der Peer Group plausibilisiert. Für Anlagen, für die ein detaillierter Impairmenttest durchzuführen war, haben wir sodann die Parameter zur Ermittlung des Barwertes der künftigen Zahlungsmittelzuflüsse (i.w. Leistungsvolumen der Anlage, angenommene Sonneinstrahlung, Einspeisevergütung, Kapitalkosten) plausibilisiert und das Ergebnis rechnerisch nachvollzogen. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass das methodische Vorgehen zur Ermittlung des Impairment Indikators sachgerecht ist, die von den gesetzlichen Vertretern herangezogenen Bewertungsparameter und -annahmen plausibel sind und die Barwerte der künftigen Zahlungsmittelüberschüsse zutreffend abgeleitet wurden. Die Werthaltigkeit der Solarparks wurde daher sachgerecht beurteilt.

3.) Die Angaben der Gesellschaft zu den Sachanlagen sind im Anhang im Abschnitt "Erläuterungen zur Bilanz" im Unterpunkt "17. Sachanlagen" enthalten.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

den Bericht des Vorstands,
den Bericht des Aufsichtsrats,
die Erklärung zum Corporate Governance Codex,
die Versicherung der gesetzlichen Vertreter.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zusammengefassten Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, zusammengefassten Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lageberichts

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im zusammengefassten Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der zusammengefasste Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagerbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des zusammengefassten Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im zusammengefassten Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt.
holen wir ausreichende geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum zusammengefassten Lagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile.
beurteilen wir den Einklang des zusammengefassten Lagebericht mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns.
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im zusammengefassten Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir wurden von der Hauptversammlung am 14. Juli 2017 als Konzernabschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 4. September 2017 vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2015 als Konzernabschlussprüfer der 7C Solarparken AG tätig.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Aufsichtsrat nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Andrea Meyer.

Nürnberg, 23. April 2018

**Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(vormals Baker Tilly AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)**

Prof. Dr. Edenhofer, Wirtschaftsprüfer

Meyer, Wirtschaftsprüferin

DISCLAIMER

Der vorliegende Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf der Überzeugung des Vorstands der 7C Solarparken AG beruhen und dessen aktuelle Annahmen und Schätzungen widerspiegeln. Diese zukunftsbezogenen Aussagen sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Viele derzeit nicht vorhersehbare Fakten könnten bewirken, dass die tatsächliche Leistungen und Ergebnisse der 7C Solarparken AG anders ausfallen. Unter anderem können das sein: die Nichtakzeptanz neu eingeführter Produkte oder Dienstleistungen, Veränderungen der allgemeinen Wirtschafts- und Geschäftssituation, das Verfehlen von Effizienz- oder Kostenreduzierungszielen oder Änderungen der Geschäftsstrategie. Der Vorstand ist der festen Überzeugung, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden Aussagen stichhaltig und realistisch sind. Sollten jedoch vorgenannte oder andere unvorhergesehene Risiken eintreten, kann die 7C Solarparken AG nicht dafür garantieren, dass die geäußerten Erwartungen sich als richtig erweisen.

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