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7C Solarparken AG — Annual Report 2014
Jun 12, 2015
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Annual Report
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Publication

7C Solarparken AG
(vormals: COLEXON Energy AG)
Bayreuth (vormals: Hamburg)
Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014
Lagebericht
VORAB
Infolge des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Dezember 2014 wurde die Gesellschaft am 26. Januar 2015 in 7C Solarparken AG umfirmiert. Aus diesem Grund wurde der Geschäftsbericht unter dem Namen „7C Solarparken“ aufgestellt.
Für Zwecke der Klarheit werden im folgenden Bericht die folgenden Namen genutzt:
| • | COLEXON: Mit dieser Bezeichnung (in Großbuchstaben) ist der Konzern nach dem Zusammenschluss gemeint. |
| • | Colexon Energy (AG): Mit dieser Bezeichnung ist der Konzern vor Zusammenschluss mit der 7C Solarparken NV gemeint bzw. die Muttergesellschaft, die nunmehr als 7C Solarparken AG firmiert. |
| • | 7C Solarparken (NV): Mit dieser Bezeichnung ist der akquirierte belgische Konzern vor Zusammenschluss mit der Colexon Energy AG gemeint, bzw. die belgische Gesellschaft 7C Solarparken NV, Mechelen, Belgien. |
Als Führungsgesellschaft der Gruppe ist die Lage der COLEXON Energy AG insbesondere von den Einflussfaktoren des gesamten Konzerns bestimmt. Daher beziehen sich die folgenden Ausführungen häufig auf den Gesamtkonzern und werden durch spezifische Besonderheiten der Muttergesellschaft ergänzt.
ZUSAMMENFASSENDER ÜBERBLICK
Trotz des positiven weltweiten Trends bei Erneuerbaren Energien und speziell Solarenergie, ist auf dem europäischen Markt ein weiterer Rückgang bei der Installation neuer Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) zu beobachten. Die politische Landkarte in Europa verlangt nach mehr Erneuerbarer Energie, doch es existieren zu viele Diskrepanzen zwischen den Staaten bezüglich Rechtssicherheit und Stromnetz. Der einzige Weg Photovoltaik in Europa zu Wachstum zu verhelfen, liegt offensichtlich im Eigenverbrauch, da durch Kosten/Nutzen-Verbesserungen die Photovoltaik gegenüber den konventionellen Neuinvestitionen wettbewerbsfähig geworden ist. Unglücklicherweise sehen die Politiker in der „Grid Parity“ eine neue Quelle für staatliche (Steuer-)Einnahmen, was zu einer Unentschlossenheit des Marktes führt und wenig Spielraum für neue Marktteilnehmer zum Bau von PV-Anlagen bietet: Die Anlagenbauer in Europa sehen nach wie vor schweren Zeiten entgegen und es gibt kontinuierlich neue Opfer. Auf der anderen Seite sind PV-Anlagen ähnlich den REITs im Immobiliensektor als eine defensive Anlageklasse entdeckt worden. Diese sogenannten „YieldCos“ sind Tochtergesellschaften von großen Versorgern oder von Firmen im Bereich Umwelttechnik, die all ihre Vermögenswerte im Bereich Erneuerbarer Energien in spezielle Unternehmensformen einbringen, welche stabile Cashflows generieren und die dazugehörigen Dividenden auszahlen. Verschiedene „YieldCos“ (bisher in UK und in den USA/Kanada) sind 2014 mit dem Ziel an die Börse gegangen PV-Parks zu kaufen und den Aktionären somit Renditen von rund 5% anzubieten zu können.
Auch die COLEXON Aktionäre profitieren von der Tatsache, dass anscheinend immer mehr Investoren ertragsbringende und gesetzlich geregelte Anlagegüter favorisieren. Diese Vorteile kommen jedoch nur durch den Zusammenschluss mit dem Geschäftsmodell der 7C Solarparken NV zur Entfaltung, welche durch die ordentliche Hauptversammlung am 17. April 2014 beschlossen wurde.
Die neue Gruppe besaß Ende 2014 ein IPP Portfolio von mehr als 70 MWp, welches sie betreibt und betriebstechnisch führt. Die 7C Solarparken NV stellt hierbei eine Plattform zur Verfügung, die auf langfristiges Wachstum ausgerichtet ist. In der ersten Phase erfordert dies jedoch Kostenrationalisierung, Optimierung von bestehenden PV-Parks sowie ein verbessertes Handling von Garantiefällen, die aus der Historie von COLEXON als EPC-Partner herrühren. Die Strategie für die Jahre 2014 bis 2016 wurde im September 2014 veröffentlicht und prognostiziert auf konsolidierter Basis einen um 20% steigenden Cashflow je Aktie (pro Jahr) bis auf mindestens EUR 0,40 im Jahr 2016.
Die ersten positiven Effekte der neuen Fokussierung haben sich bereits im Ergebnis 2014 niedergeschlagen und werden unsere Zahlen 2015 ebenfalls stützen. Besonders die Kostenbasis wurde substanziell reduziert, was durch den Trend der laufenden Ausgaben belegt wurde. Bedingt durch das Fehlen von einmaligen Erlösen, die die Gewinn- und Verlustrechnung in 2013 dominierten, war das EBITDA der AG mit EUR -3,9 Mio. nach wie vor negativ. Der Vorstand prognostiziert hier eine Verbesserung auf EUR -1,0 Mio. in 2015, und auf unter EUR -1,0 Mio. EUR in 2016.
EXTERNE RAHMENBEDINGUNGEN
ZUBAU 2014 WELTWEIT
2014 war ein historisches Jahr, da erstmals die weltweiten Investitionen in Erneuerbare Energien die Investitionen in neue Kohle- und Gaskraftwerke überschritten haben. Bei diesem Trend spielte der PV-Markt eine Hauptrolle, da die PV-Industrie insgesamt 38,7 GW auslieferte - ein Allzeithoch. Schlüsselmärkte waren Asien, Nord- und Lateinamerika sowie Südafrika. Dabei führte China den globalen Markt mit 10,6 GW (i.Vj. 11,3 GW) an. Ebenso schnellte der japanische Markt, der den zweiten Platz einnahm, mit 9,7 GW nach oben, gefolgt vom US-Markt mit 6,2 GW. Das Wachstum, das früher unter dem Gesichtspunkt des Erreichens von staatlichen Zielen generiert wurde, wird nun von kleineren dezentralen Entwicklungen getrieben, vor allem im Bereich der industriellen und häuslichen Dachanlagen. Die Entwicklungsländer, allen voran Indien, welches sich zunehmend als ein Hauptmarkt herausbildet, stocken ihre Solarentwicklungen auf.
| Jährlicher Zubau von PV-Anlagen in GWp | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Land | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Deutschland | 3,8 | 7,0 | 7,4 | 7,6 | 3,3 | 1,9 |
| Europa ohne Deutschland | 2,0 | 6,2 | 15,0 | 9,5 | 6,9 | 5,1 |
| Rest der Welt | 1,5 | 3,5 | 7,9 | 12,3 | 27,4 | 31,7 |
| Gesamt | 7,3 | 16,7 | 30,3 | 29,4 | 37,6 | 38,7 |
| Quelle: EPIA: „Global Market Outlook for Photovoltaics until 2018“, 2014 basiert auf Bericht IEA PVPS Snapshot of Global PV Market 2014 |
Die Entwicklung in Europa hingegen war eine Enttäuschung, da trotz des starken Wachstums in UK der Markt im dritten Jahr hintereinander auf ungefähr 7 GW abnahm. Der deutsche Markt ging zum zweiten Mal in Folge zurück. Hierbei wurde Rückgang an Neuinstallationen um 42,3% auf 1,9 GWp verzeichnet, welcher unter dem jährlich neu ausgegebenen Korridor von 2,4 bis 2,6 GWp im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) 2.0 lag. Die Hauptgründe für diese deutliche Abschwächung waren a) die Kombination einer durchschnittlich um 9,3% niedrigeren Einspeisevergütung im Vergleich zu 2013 und Einfuhrzölle für chinesische Module, welche die 10%ige Kürzung der Herstellkosten eines T1 Modullieferanten in China nicht kompensieren konnte, sowie b) die negativen Effekte für den Zubau, die mit dem EEG 2.0 zum 1. August 2014 in Kraft getreten sind.
DURCHBRUCH DER ERNEUERBAREN ENERGIEN IM DEUTSCHEN ENERGIE MIX
Nach der Energiebilanz AG erwirtschafteten die Erneuerbaren Energien 25,8% der gesamten deutschen Energieproduktion, wovon 5,8% der Photovoltaik zuzurechnen waren. Die Erneuerbaren Energien haben mittlerweile Braunkohle als Hauptenergiequelle im Energiemix verdrängt. Als Zielgröße wurde vom Staat eine Größenordnung von 40 bis 45% im Jahr 2025 ausgegeben.

EEG REFORM IN DEUTSCHLAND
Die grundlegende Reform, auf die sich die Bundesregierung verständigt hat, soll das Ausmaß und die Geschwindigkeit des Kostenanstiegs spürbar bremsen, indem die Vergütungssysteme vereinfacht und die Kosten auf einem vertretbaren Niveau stabilisiert werden. Hierzu hat die deutsche Regierung einen berechenbaren und im Gesetz verankert Ausbaukorridor festgelegt, in welchem insbesondere folgende Aspekte beachtet werden: mehr Kosteneffizienz durch Abbau von Überförderungen und Degression der Förderungen, stärkere marktwirtschaftlich orientierte Förderung, Konzentration der besonderen Ausgleichsregelung auf stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb und ausgewogene Regelung für die Eigenproduktion von Strom. Die Herausforderungen für eine kosteneffiziente Energiewende veranschaulicht die nachfolgende Grafik. Sie zeigt die Summe der Vergütungen für erneuerbare und konventionelle Stromerzeugung zu einem Zeitpunkt, an welchem die Erneuerbaren Energien einen Anteil von 35% am Stromverbrauch erreicht haben werden (voraussichtlich 2020). Der jährliche Energieverbrauch in Deutschland liegt bei ca. 600 TWh. 25% davon werden durch Erneuerbare Energien erzeugt, die durch das EEG 1.0 (2000 bis 2014) gefördert werden. Die durchschnittliche Vergütung über alle Technologien hinweg beträgt ca. 17 Cent/kWh. Diese „Lernkurve“ wird der Endverbraucher abbezahlen müssen, da ein Einvernehmen darüber besteht, dass in gesetzliche Zusagen nachträglich nicht eingegriffen werden soll. Die Steigerung des Anteils an Erneuerbaren Energien von 25 4 auf 35% (ca. 60 TWh/a) kann jedoch durch die Maßnahmen eines grundlegend überarbeiteten EEG 2.0 wesentlich kostengünstiger erfolgen. Die restliche Stromnachfrage wird durch den verbleibenden Kraftwerkspark gedeckt (ca. 390 TWh/a). Der Großhandelspreis für zukünftige Lieferungen (Futures) beträgt ca. 4 Cent/kWh. Dieser Preis deckt überwiegend nur die kurzfristigen Betriebskosten der Kraftwerke, nicht aber die Investitionskosten. Die Vollkosten eines neuen Steinkohle- oder Gaskraftwerks liegen bei 7 bis 11 Cent/kWh. Aus diesem Grund besteht die Gefahr nicht ausreichender Kraftwerkskapazitäten in Zeiten hoher Nachfrage. Die Koalition hat daher verabredet, mittelfristig einen zweiten Markt für das Bereitstellen von Kapazität zu schaffen. Da die Bundesregierung keinen Einfluss auf die Höhe der Preise am Großhandelsmarkt hat und in bestehende Zusagen aus dem EEG 1.0 nicht eingreifen will, geht es bei der Umsetzung einer kosteneffizienten Energiewende vor allem darum, die Vergütungen für zusätzliche Erneuerbare-Energien-Anteile (EEG 2.0) und die Kapazitätszahlungen möglichst gering zu halten.

Die nächste Grafik veranschaulicht die Wirkungen des reformierten EEG. Dargestellt wird die Summe der Vergütungen für neue EEG-Anlagen im Jahr 2015. Die Konzentration auf die kostengünstigsten Technologien, Wind Onshore und PV bewirkt bei gleichzeitiger Absenkung der Einspeisevergütungen, dass die durchschnittliche Vergütung auf ca. 12 Cent/kWh sinkt. Bei der relativ teuren Biomasse erfolgt eine Konzentration auf Abfall- und Reststoffe und damit eine deutliche Mengenbegrenzung. Ein in der Summe hoher Anteil wird für Wind Offshore Anlagen zu zahlen sein, die noch am Anfang ihrer Entwicklung stehen. Das technologische und industrielle Potenzial verbunden mit den Perspektiven für wirtschaftliches Wachstum und Arbeitsplätze rechtfertigt allerdings die weitere Finanzierung der Wind Offshore Technologie.

Unsere Anlagen unterliegen dem von der deutschen Regierung beschlossenen Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien (2000) sowie dem Nachtrag, der 2008 veröffentlicht wurde. Im EEG sind die grundlegenden Parameter des Tarifsystems festgelegt, die dementsprechend auf alle Arten von Erneuerbaren Energien anzuwenden sind:
| • | Beginn und Dauer, für die die Einspeisevergütung gezahlt wird: 20 Jahre zuzüglich dem Jahr, in dem die Anlage installiert wurde. Nach Ablauf der 20 Betriebsjahre wird die produzierte Energie zum täglichen Marktpreis per kWh verkauft. |
| • | Degression: Verschiedene Einspeisevergütungen mit Degression sind auf die einzelnen Erneuerbaren Energiequellen anzuwenden. Seit Mai 2012 ist für Photovoltaik monatlich eine Degression beim Einspeisetarif zu berücksichtigen, während dies für alle anderen Arten von Erneuerbaren Energien lediglich zu Beginn eines Jahres der Fall ist. Die Einspeisesätze für Photovoltaik sinken grundsätzlich monatlich. Die Degression ist jedoch nicht fix, sondern abhängig von der neu installierten Leistung im Bereich Photovoltaik. |
Das EEG wird durchschnittlich alle drei bis vier Jahre überprüft. Aufgrund der steigenden Energiepreise wurde eine Änderung im August 2012 verabschiedet und eine weitere Reform des EEG trat bereits ab 1. August 2014 in Kraft. Mit dem neuen Gesetz, das wir als „EEG 2.0“ bezeichnen, plant die Regierung den Anteil der Erneuerbaren Energien an der gesamten Energieproduktion bis 2025 auf 40 bis 45% und bis 2035 auf 55 bis 60% zu erhöhen. Es wird die Subventionen zurückführen und technologieabhängige Höchstgrenzen einführen, während man sich nach und nach in die Richtung von Bieterverfahren begeben wird. Für jede Schlüsseltechnologie im Bereich der Erneuerbaren Energien wurde ein Ausbauziel hinsichtlich der installierten Leistung festgelegt:
| • | Wind onshore: 2.500 MW Zubau pro Jahr mit EUR 0,06 bis EUR 0,09 je Kilowattstunde (kWh), abhängig von den lokalen Windbedingungen. Der Einspeisesatz reduziert sich pro Quartal um 0,4%. |
| • | Photovoltaik: 2.500 MW Zubau pro Jahr mit EUR 0,09 bis EUR 0,13 pro kWh, abhängig von der Größe der Anlage. Der Einspeisesatz reduziert sich monatlich (im 2. Quartal 2015) um 0,25%. |
| • | Wind offshore: 6.500 MW bis 2020 (entspricht einem Zubau von 800 MW pro Jahr). Im Mittel werden somit innerhalb der 20 Jahre zwischen EUR 0,13 bis EUR 0,15 je kWh vergütet. Der Einspeisesatz reduziert sich 2018 um EUR 0,01 pro kWh für die ersten acht Jahre. |
| • | Biomasse: 100 MW Zubau pro Jahr mit EUR 0,06 bis EUR 0,24 pro kWh, abhängig von der Art und Größe der Anlage. Der Einspeisesatz reduziert sich pro Quartal um 0,5%. |
| • | Für Wasserkraft und Geothermie wurde kein Ziel festgelegt, da hier kaum Entwicklungsaktivitäten festzustellen sind und nur geringes Potenzial vorhanden ist. Der Einspeisesatz wird zwischen EUR 0,04 und EUR 0,13 je kWh sein, abhängig von der Größe der Anlage. Dieser Satz reduziert sich jährlich um 0,5% für Wasserkraft ab 2016 und für Geothermie um jährlich 5,0% ab 2018. |
In der nächsten Reform des EEG, welche 2017 in Kraft treten wird, werden voraussichtlich Bieterwettbewerbe eingeführt. Ziel ist es, einen intensiveren Wettbewerb anzustoßen, um die Einspeisesätze für erneuerbare Energien festzulegen. Um diese Vorgehensweise zu testen, ist in der gerade verabschiedeten Reform ein Schema für eine Pilotauktion für eine PV-Freiflächenanlage über jährlich 600 MW eingearbeitet. Während das EEG 1.0 dazu beigetragen hat, dass Erneuerbare Energien einen Anteil von bis zu 25% am Energiemix bei Kosten von EUR 170/MWh hatten, haben die Entscheidungsträger das neue Gesetzeswerk unter zwei Gesichtspunkten verabschiedet: 1. Wachstum der Erneuerbaren Energien von bis zu 35% bis 2020 und 2. Stabilisierung der Energiekosten für den Endverbraucher. Demzufolge hat die Regierung entschieden, dass die verbleibenden 10% wirtschaftlicher sein müssen und hat somit eine Entscheidung für Wind und Photovoltaik, mit den entsprechenden Korridoren, getroffen.
Der folgende Text enthält die Veränderungen im Vergleich zum EEG 1.0 in Bezug auf die Photovoltaik:
| • | Neue PV-Anlagen, welche größer als 10MW sind, erhalten keine Einspeisevergütung mehr. |
| • | Stärkere Marktintegration durch Direktvermarktung für alle Anlagen über 500 kWp. |
| • | Der Eigenverbrauch wird ab 2017 mit 40% der EEG-Umlage (aktuell EUR 62,40/MWh) besteuert (30% in 2015 und 35% in 2016). Für Anlagen unter 10 kWp erfolgt keine Besteuerung. |
| • | Eigenverbrauch bei Modellen, bei denen Dritte Dächer pachten, wird mit 100% der EEG-Umlage besteuert. |
REGULATORISCHE SICHERHEIT IN DEUTSCHLAND
Neben den negativen Auswirkungen der Begrenzung beim Zubau konnte der deutsche Markt als sicherer denn je zuvor eingestuft werden. Das Schlüsselwort „Bestandsschutz“ wurde im Gesetzestext integriert und schützt Investoren vor rückwirkenden Änderungen, mit denen sich die europäische PV-Branche in den letzten Jahren ständig auseinandersetzen musste. Rückwirkende Eingriffe verwandeln Photovoltaik in ein risikoreiches Investment, was sie üblicherweise aufgrund der Unabhängigkeit zum Öl und der prognostizierbaren Einstrahlung jedoch nicht ist. Während des Jahres 2014 formulierte die Europäische Kommission neue Ziele für die Entwicklung des Marktes für Erneuerbare Energien und hat betont, dass Gesetzeswerke und zugehörige Richtlinien so transparent und vorhersagbar wie möglich sein müssen, da Investoren und die Finanzwirtschaft sehr auf die Qualität der politischen Entscheidungen reagieren. Es wurde deutlich empfohlen, keine weiteren rückwirkenden Maßnahmen zu beschließen. Dort wo es politische Inkohärenz, widersprüchliche Signale oder eine Art „Stop-or-Go“ Politik gibt, stoppen Investoren ihr finanzielles Engagement und die Endverbraucher zahlen mehr für ihre Energie. Im Widerspruch dazu hat Italien beschlossen die Einspeisevergütung für Bestandsanlagen mit einer Leistung von mehr als 200 kWp um 8 bis 20% zu kürzen ab dem 1. Januar 2015. Dies hat zu einem radikalen Vertrauensbruch in die Investition von PV-Anlagen in Italien geführt.
WETTBEWERB
Bis zum jetzigen Zeitpunkt war der Kapitalmarkt eher unbedeutend für die Kapitalbeschaffung. Das Aufkommen der „YieldCos“ war der Auslöser für das sich ausbreitende Interesse, in Solarunternehmen zu investieren. Die Kombination von historisch niedrigen Zinsen, niedrigen Renditen für neue Parks, Knappheit von Assets, die eine Investition lohnen und der Bestandsschutz für bestehende Parks in Deutschland hat den Wert von Anlagen der Erneuerbaren Energien erhöht. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass der Wettbewerb zwischen Versicherungsgesellschaften, „YieldCos“ und Pensionsfonds/Family-Offices hauptsächlich über der Grenze von 10+ MWp stattfindet. Eine weitere wesentliche Entwicklung im Segment der größeren Anlagen (>10 MWp) ist die Tatsache, dass Finanzgruppen, die bisher Konkurrenten für solche Projekte darstellten, nun direkt in das Vermögen oder in eine Subholdinggesellschaft der industriellen IPP-Unternehmen investieren. Ein Beispiel dafür ist der Eintritt der Gothaer Versicherung in die Capital Stage oder der von UBS Clean Energy Infrastructure in die KKB Energie. Im Segment zwischen 1-5 MWp, in dem die Gesellschaft tätig ist, ist der Wettbewerb zwar deutlich geringer, dennoch treten hier kleine Energieversorger wie beispielsweise die Stadtwerke in Erscheinung. Wir erwarten hier den Trend, dass Versorger weiterhin im Solarsegment tätig werden, was zum Beispiel durch die kürzliche Ankündigung von E.ON untermauert wird, die aus der konventionellen Energieerzeugung aussteigen und sich den Erneuerbaren Energien zuwenden wollen.
STRATEGIE, ORGANISATION UND STEUERUNG
GESCHÄFTSMODELL DER GRUPPE

Die neue Unternehmensgruppe positioniert sich eindeutig als reiner Eigentümer/Betreiber von PV-Anlagen mit Einspeisung hauptsächlich in Deutschland. Durch das EEG garantiert die Regierung hier feste Einspeisevergütungen für Erneuerbare Energien über einen Zeitraum von 20 Jahren. Investments dieser Art erwirtschaften demzufolge vorhersagbare Cashflows. Da mit dem Jahr der Inbetriebnahme der Einspeisesatz festgelegt wird, sind Bestandsanlagen nicht von den zunehmenden Reduzierungen der Einspeisevergütungen für neue Anlagen betroffen.
Unser Unternehmen bietet demnach eine Kombination von sicheren Erträgen für Investoren, die Wert auf Rendite legen sowie risikoarme Optimierung und Expansion für Investoren, denen Wachstum wichtig ist. Die Kernkompetenz ist das professionelle Managen von PV-Anlagen, beginnend mit der Akquisition, Finanzierung und Optimierung bis hin zum Betrieb der Anlage. Gelegentlich können die Anlagen auch wie ein Neuprojekt entwickelt werden, sodass von der Wertschöpfung in der Projektentwicklungsphase profitiert werden kann. Die Entscheidungen des Managements lenken und bewahren die Werthaltigkeit der Anlage während der Laufzeit der Einspeisevergütung. Angesichts der langlebigen und nachvollziehbaren Cashflows werden die Parks der Gesellschaft generell in einem Verhältnis von 25% Eigenkapital und 75% Fremdkapital finanziert. Rechtlich unabhängige Projektgesellschaften („SPV´s“) erwerben und besitzen die Parks. Dies hat zur Folge, dass das Risiko von einzelnen Anlagen gestreut ist und das Risiko für die Gruppe bestmöglich minimiert wird.
ASSET PORTFOLIO
Der strategische Fokus unseres Geschäftsmodells liegt in der Größenordnung von PV-Anlagen zwischen 1 bis 5 MWp. Sollten sich außergewöhnliche Möglichkeiten auftun, wird aber auch in kleinere Dach- oder Freiflächenanlagen investiert. Am Ende des Jahres 2014 umfasst das Anlagen-Portfolio eine Leistung von 70,86 MWp, welche ungefähr 70,86 GWh Energie produziert und ausreicht, um mehr als 20.000 Haushalte zu versorgen. Dadurch werden pro Jahr 35.000 Tonnen CO2 eingespart. Die Anlagen werden in Tochtergesellschaften gehalten, somit handelt es sich um Anlagevermögen des Konzerns und nur um einen mittelbaren Besitz der Muttergesellschaft.
| PV-Anlagen COLEXON 31. Dezember 2014 | |||
|---|---|---|---|
| ANLAGE | LAND | TYP | kWp |
| --- | --- | --- | --- |
| Moorenweis | Deutschland | Freifläche | 5.938 |
| Sandersdorf | Deutschland | Freifläche | 5.122 |
| Thierhaupten | Deutschland | Freifläche | 4.996 |
| Immler Portfolio | Deutschland | Dachanlage | 4.543 |
| Pflugdorf | Deutschland | Freifläche | 4.400 |
| Grube Warndt | Deutschland | Freifläche | 3.811 |
| Hohenberg | Deutschland | Freifläche | 2.798 |
| Opel | Deutschland | Dachanlage | 2.558 |
| Blumenthal I | Deutschland | Freifläche | 2.523 |
| Kettershausen | Deutschland | Freifläche | 2.382 |
| Nobitz | Deutschland | Freifläche | 2.091 |
| Hausen | Deutschland | Freifläche | 2.085 |
| JV Solar (50%) | Italien | Freifläche | 1.983 |
| Landau | Deutschland | Dachanlage | 1.899 |
| Toyota | Belgien | Dachanlage | 1.843 |
| Wolnzach | Deutschland | Dachanlage | 1.696 |
| Zernsdorf | Deutschland | Freifläche | 1.537 |
| Zerre VII | Deutschland | Freifläche | 1.518 |
| Neudorf | Deutschland | Freifläche | 1.418 |
| Dahlen | Deutschland | Dachanlage | 1.152 |
| Lipprandis | Deutschland | Freifläche | 1.106 |
| Hiendorf | Deutschland | Freifläche | 1.059 |
| St Maxime | Frankreich | Freifläche | 1.028 |
| Zerre IV | Deutschland | Freifläche | 1.009 |
| Maisach | Deutschland | Freifläche | 999 |
| Leo | Italien | Freifläche | 998 |
| Aichen | Deutschland | Dachanlage | 979 |
| Gessertshausen | Deutschland | Dachanlage | 905 |
| Claussnitz | Deutschland | Freifläche | 902 |
| Wulfen | Deutschland | Dachanlage | 802 |
| Jezet | Belgien | Dachanlage | 778 |
| Lauter | Deutschland | Freifläche | 751 |
| Etzbach | Deutschland | Dachanlage | 736 |
| Blumenthal II | Deutschland | Freifläche | 601 |
| Mockrehna | Deutschland | Dachanlage | 463 |
| Kempten Ludwigstraße | Deutschland | Dachanlage | 446 |
| Welden | Deutschland | Dachanlage | 371 |
| Kempten A.-Einstein-Straße | Deutschland | Dachanlage | 306 |
| xanten | Deutschland | Dachanlage | 249 |
| Augsburg | Deutschland | Dachanlage | 79 |
| Gesamte Gruppe | 70.860 |
STRATEGISCHE PLANUNG
Im dritten Quartal 2014 hat COLEXON einen strategischen Plan für die Jahre 2014 bis 2016 definiert. Dieser Plan sieht vor, dass durch die Umsetzung der drei nachfolgenden wesentlichen Säulen der Cashflow je Aktie bis zum Jahr 2016 auf mindestens EUR 0,40 gesteigert werden soll:
| • | Kostenrationalisierung: Das Management hat im Vergleich zum Jahr 2013 ein Kostensenkungsprogramm um EUR 1,9 Mio. für die Colexon Energy AG bestimmt, das durch eine drastische Reduzierung von hierarchischen Ebenen, der Aufhebung oder Neuverhandlung von teuren Verträgen, der Verlagerung des Geschäftssitzes und durch Internalisierung der Managementberatung getragen wird. |
| • | Optimierung der Parks: Das Management hat die Leistungsperformance aller Parks analysiert und ist überzeugt, die Performance Ratio des gesamten Portfolios um 0,75%; d.h. von 78,4% auf 79,15% steigern zu können. Dabei werden die in der Praxis bewährten Maßnahmen angewendet und technische Verbesserungen an zwei bestimmten Parks, Thierhaupten mit 5.0 MWp und Zernsdorf mit 1.5 MWp, umgesetzt. |
| • | Selektives Wachstum: Das EBITDA wird sich durch vorteilhafte Akquisitionen im 1 bis 5 MWp Segment um EUR 0,6 Mio. erhöhen. Der Fokus liegt hierbei auf dem Erwerb von Anlagen, die schlecht laufen und finanzielle Covenants nicht einhalten. Außerdem ist COLEXON daran interessiert, Anlagen zurückzukaufen, die sie in der Vergangenheit gebaut haben. Diese Anlagen sind COLEXON sehr gut bekannt, da sie für Dritte nach wie vor betrieben und gewartet werden und demnach keine zusätzlichen Ressourcen erfordern. Kürzlich hat die Gesellschaft ebenfalls eine PV-Strategie entwickelt, bei der Grundstücke oder Gebäude gekauft werden, auf denen eine PV-Anlage installiert ist. Ziel ist es, wiederkehrende Cashflows zu generieren (ohne Ausgaben für die Pacht zu haben) und für einen Werterhalt zu sorgen. Für die neuen Investitionen in PV-Anlagen oder PV-Gebäude wird eine Eigenkapitalrendite erwartet, die mindestens 250 Basispunkte über den vergleichbaren Renditen von neu gebauten Anlagen liegt. |
UNTERNEHMENSSTRUKTUR
SITZE
Zum Tag der Veröffentlichung dieses Berichtes verfügt die COLEXON über einen Hauptsitz in Bayreuth. Der Hauptsitz der belgischen Unternehmenstochter 7C Solarparken NV ist in Mechelen/Belgien. Die Niederlassungen in Hamburg und Wesel waren bereits zum Stichtag des Berichtes geschlossen.
ORGANISATION
Der Konzern wird geführt von zwei Vorständen, die operativ in beiden Organisationsabteilungen tätig sind und ihre Aufgaben gemäß einer mit dem Aufsichtsrat vereinbarten Geschäftsordnung erfüllen. Die Muttergesellschaft hat grundsätzlich zwei Organisationsabteilungen, für den kaufmännischen und technischen Bereich. Diese Abteilungen sind über die Landesgrenze hinaus organisiert. Für die Behandlung von Gewährleistungsfällen wurde eine separate Mannschaft definiert.
UNTERNEHMENSSTEUERUNG
Ein internes Managementinformationssystem mit detaillierten Planungs- und Berichterstattungsprozessen sichert die Transparenz über die aktuelle Geschäftsentwicklung und gewährleistet den permanenten Abgleich zur Unternehmensplanung.
MITARBEITERENTWICKLUNG
Aufgrund der beschränkten Größe des Unternehmens ist der Bereich des Personal- und Change-Managements weiterhin von großer Bedeutung. Die Geschäftsentwicklung erfordert eine weitere Anpassung der Organisationsstruktur, welche vom Unternehmen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine außergewöhnlich hohe Flexibilität verlangt.
STEUERUNGSSYSTEM
Der Vorstand hat im Zuge der strategischen Neupositionierung in den letzten Monaten den erfolgreichen Unternehmenszusammenschluss vorbereitet und die internen Managementinformationssysteme für Planung, Steuerung und Berichterstattung auf den Prüfstand gestellt. Daraus ergab sich ein neues internes Managementinformationssystem mit bereichs- und unternehmensübergreifenden Planungs- und Steuerungsprozessen. Das System sichert die Transparenz über die aktuelle Geschäftsentwicklung und gewährleistet den permanenten Abgleich zur Unternehmensplanung. Die Planungsrechnung umfasst einen Zeitraum von mindestens drei Jahren und wird kontinuierlich an die Rahmenbedingungen des Marktes angepasst. Neben der Unternehmensstrategie bilden in erster Linie das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) sowie CFPS (Cashflow je Aktie) die zentralen Bezugsgrößen für die operative Steuerung. Es erfolgt eine kontinuierliche Sicherstellung der verfügbaren Liquidität der operativen Solarparks. Mit dem Geschäftsbericht wird auch die Prognose für das folgende Geschäftsjahr veröffentlicht. Diese basiert auf detaillierten Planungen für die einzelnen Konzerngesellschaften. Die veröffentlichte Prognose wird monatlich überprüft und bei Bedarf vom Vorstand angepasst.
STEUERUNGSGRÖSSEN UND KONTROLLSYSTEM
Formal gilt es darauf hinzuweisen, dass nach den Vorgaben des DRS 20 ausschließlich die bedeutsamsten Steuerungskennzahlen Bestandteil des Prognoseberichts und des hierauf basierenden Vergleichs mit der tatsächlichen Geschäftsentwicklung im Folgejahr sind. Falls freiwillige Prognosen anderer Kennzahlen erfolgen, sind diese nicht mehr im Prognosebericht, sondern in den entsprechenden Kapiteln des Lageberichts zu finden, auf die nachfolgend verwiesen wird. Grundsätzlich werden die Kennzahlen analog zum Konzernabschluss, der nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt wurde, verwendet, sofern kein Hinweis auf eine andere Definition erfolgt.
STEUERUNGSKENNZAHLEN DER ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE
Für die COLEXON stellt der Umsatz eine elementare Steuerungsgröße des operativen Geschäfts dar. Neben der kommunizierten Unternehmensstrategie bilden in erste Linie die Höhe der verfügbaren Liquidität, das EBITDA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen) sowie CFPS (Cashflow je Aktie) die Bezugselemente. Auch das EBITDA vor Sonderfaktoren zählt zu den bedeutsamsten Steuerungskennzahlen des Konzerns. Die Bereinigung der Sonderfaktoren erfolgt dabei im Sinne einer Konzentration auf die operative Entwicklung und dient der besseren Vergleichbarkeit der Ergebnisse zwischen den Berichtszeiträumen. Die Ergebniskennzahlen EBITDA und CFPS enthalten wesentliche IFRS-bedingte Bewertungseffekte. Dazu zählen beispielsweise die bei der Erstkonsolidierung von neuen Parks im Rahmen der Kaufpreisallokationen (Purchase Price Allocation, PPA) ermittelten Unterschiedsbeträge. Diese Erträge sind nahezu nicht prognostizierbar, da sie im Zusammenhang mit künftigen Investitionen stehen und von verschiedenen projektspezifischen Parametern bestimmt werden. COLEXON wird daher ein bereinigtes EBITDA und CFPS veröffentlichen, welches die Entwicklung des Unternehmens wesentlich transparenter und nachhaltiger widerspiegelt.
BEREINIGTES EBITDA \= IFRS EBITDA abzüglich der folgende Sondereffekte:
| • | Nicht zahlungswirksame Erträge aus dem Erwerb von Anlagen (z.B. PPA, Badwill) |
| • | Nicht zahlungswirksame Verluste aus dem Verkauf von Anlagen |
| • | Verbrauch oder Auflösung Rückstellungen für Gewährleistung |
| • | Kosten für Restrukturierung und Schließungen |
| • | Einmalige Transaktionskosten (z.B. Unternehmenserwerb) |
| • | Sonstige Einmaleffekte und periodenfremde Erträge und Aufwendungen |
NETTO CASHFLOW \= bereinigtes EBITDA minus effektive Zinszahlungen minus effektive Steuerzahlungen
CFPS \= Netto Cashflow dividiert durch die durchschnittliche Anzahl der Aktien
Die finanziellen Steuerungsgrößen für die COLEXON sind im Wesentlichen identisch zu den im Konzern verwendeten Kennzahlen. Die CFPS Kennzahl hat eine unwesentliche Bedeutung für die COLEXON und ist nur auf konsolidierter Basis relevant.
In Ergänzung zu den finanziellen Kennzahlen setzt COLEXON stark auf die individuellen quantitativen Indikatoren der Solarkraftwerke, wie z.B. Produktion (kWh), Ertrag pro installierter Anlagenleistung (kWh/kWp), Performance Ratio oder auch die Verfügbarkeit der Anlagen. Diese werden in monatlichen Budgets erneuert und in einem Management Reporting dargestellt.
Für den Einzelabschluss der COLEXON Energy AG stellen Umsatz und EBITDA die bedeutendsten finanziellen Leitungsindikatoren dar.
SEGMENTE
Der neue Vorstand hatte sich seit seiner Bestellung entschieden, das Unternehmen als eine Einheit zu führen. Die Eingliederung der 7C Solarparken Gruppe ändert diese Organisationsstruktur keinesfalls. In diesem Zusammenhang ist es daher nicht mehr notwendig, intern verschiedene Bereiche oder Segmente zu organisieren und separat darüber zu berichten. Operativ konzentriert man sich auf die Finanzinformationen des "Solarkraftwerkbetriebes" und die Performance der einzelnen Anlagen. Der Vorstand erhält daher ein zusammengefasstes Reporting über diesen Bereich. Aus diesen Gründen wird das Unternehmen für die Zwecke des IFRS 8 andere Segmente fortan nicht mehr separat führen und darstellen.
TRANSAKTION: KAPITALERHÖHUNG GEGEN SACHEINLAGE VON 7C SOLARPARKEN NV
TRANSAKTIONSHINTERGRUND
Mit Blick auf die zukünftigen Chancen der Gesellschaft stellte sich die Frage, ob man an der interessanten Perspektive von Eigenverbrauchsanlagen für Gewerbe- und Industrieunternehmen partizipieren könnte. Die aktuellen Gesetzesänderungen haben diesen innovativen Weg jedoch leider erheblich erschwert. Folgerichtig wurde bereits in 2013 der Fokus auf den Ausbau des Solarkraftwerksportfolios gerichtet. Dieser Ausbau kann aufgrund der veränderten Geschäftsstruktur nicht durch neue, noch zu errichtende Projekte erreicht werden, sondern nur durch den Ankauf bereits fertiggestellter PV-Anlagen, die aus unterschiedlichen Gründen veräußert werden. Hierfür standen bei COLEXON jedoch keine finanziellen Eigen- oder Fremdmittel zur Verfügung.
Ohne die erforderlichen Investitionen in eine deutliche Erweiterung des Bestands an Solarparks aber lag, wie bereits auf der außerordentlichen Hauptversammlung im Februar 2013 dargestellt, der bisherige Solarkraftwerksbestand unterhalb der kritischen Größe, die erforderlich wäre, um das Unternehmen in der jetzigen Struktur bestmöglich wirtschaftlich zu führen und weiter zu entwickeln. Ausgehend von dieser Situation haben der damalige Vorstand und Aufsichtsrat in ständigen Konsultationen die Optionen der Gesellschaft zu einer Marktpositionierung geprüft, die den Aktionären die erfolgversprechendsten Chancen zur Werterhaltung und einer langfristigen Wertsteigerung der Gesellschaft boten.
Es bestand zum einen die Möglichkeit, die Gesellschaft in der Weise wie sie gegenwärtig nach der erfolgreichen Restrukturierung positioniert ist und mit dem jetzigen Bestand an Solarparks fortzuführen. Zu berücksichtigen wäre bei diesem Weg aber, dass ein so stark verkleinertes Unternehmen grundsätzlich erhöhten Risiken ausgesetzt ist: (1) fehlende Attraktivität des Arbeitsplatzes und damit möglicher Verlust von erforderlichem betrieblichen Wissen, (2) deutlich erschwerte Möglichkeit, frisches Kapital aufzunehmen, das selbst ohne Wachstumsambitionen zur Überbrückung von Unwägbarkeiten notwendig werden könnte und (3) überproportionale Schwankungsbreite der grundsätzlich möglichen zukünftigen Dividendenfähigkeit aufgrund der jetzigen Größe des IPP-Portfolios. Als weitere Option kam ein Wachstum durch eine Zusammenschlussstrategie in Betracht. Kriterien für den Zusammenschluss mit einem Partner wären auf dessen Seite technische Kompetenz, ein eigener Bestand an Solarparks und ein nachgewiesener Marktzugang. Die technische Kompetenz würde sicherstellen, dass die Bestandsanlagen in gutem Zustand bleiben und würde mit der eigenen technischen Kompetenz das Profil des gemeinsamen Unternehmens stärken. Ein eigener Bestand an Solarparks stellt eine wichtige, stabilisierende Säule des Partners dar. Unter Zugrundelegung dieser Kriterien wurde mit der 7C Solarparken NV ein für den Zusammenschluss mit COLEXON geeignetes Unternehmen gefunden. Dieser fand auf der ordentlichen Hauptversammlung im April 2014 großen Anklang.
EINTRAGUNG DER TRANSAKTION
Am 9. September 2014 konnte die Gesellschaft vermelden, dass der Hauptversammlungsbeschluss über die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage um bis zu EUR 24.717.000,00 auf bis zu EUR 33.589.278,00 in das Handelsregister eingetragen wurde. Die Durchführung der Kapitalerhöhung wurde am 2. Oktober 2014 in das Handelsregister eingetragen, womit die Kapitalerhöhung wirksam geworden ist. Das Grundkapital der Colexon Energy AG betrug am 2. Oktober 2014 EUR 33.589.278,00, eingeteilt in 33.589.278 neue auf den Inhaber lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien). Es handelt sich bei der Sacheinlage der 7C Solarparken NV in die Colexon Energy AG um einen ‚umgekehrten Unternehmenserwerb‘ (Reverse Acquisition) im Sinne von IFRS 3. Der 9. September 2014 ist der Erstkonsolidierungstag der Colexon Energy AG im Konzernabschluss der COLEXON.
ERTRAGS-, FINANZ- UND VERMÖGENSLAGE
ERTRAGSLAGE
Die Erlöse sind um 72,3% auf EUR 1,1 Mio. gesunken und reflektieren nun die Positionierung der neuen Gruppe als ein reines Solar IPP. Die Colexon Energy AG ist im Bereich O&M sowie Verwaltung hauptsächlich für ihr eigenes PV-Portfolio tätig. Durch den Focus auf IPP verlieren Einnahmen von Dritten für O&M Dienstleistungen an Gewicht. Die Dienstleistungen für unser eigenes Portfolio erreichen EUR 0,5 Mio. in 2014 und betragen demzufolge 45,5% der gesamten Erlöse (i.VJ.: 18,0%). Die Gesamterlöse waren 2013 mit EUR 4,0 Mio. deutlich höher, beinhalteten jedoch einen außerordentlichen Durchlaufposten über EUR 2,7 Mio., der an das IPP Portfolio verrechnet war, aber ebenso als Aufwandsposten in Zusammenhang mit der Dachanlage Astenhof zu Buche stand. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen von EUR 2,3 Mio. auf EUR 2,7 Mio. und spiegeln im Wesentlichen Einmaleffekte wider, die sich aus der erfolgreichen Abarbeitung von Gewährleistungsthemen und Auflösung von Rückstellungen ergeben. Unsere Strategie, die laufenden Ausgaben im Vergleich zu 2013 um EUR 1,9 Mio. in 2016 zu reduzieren, wird im Jahr 2015 bereits Früchte tragen. Trotz des Personalabbaus von 19 Mitarbeitern Ende 2013 auf 13 Angestellte am Jahresende 2014 sind die Personalkosten aufgrund von enthaltenen Abfindungen in Höhe von EUR 0,4 Mio. um 25,4% gestiegen.
Beim EBITDA war ein Verlust von EUR 3,9 Mio. zu verzeichnen (2013: EUR -0,5 Mio. EUR), welcher hauptsächlich auf Einmaleffekte wie Restrukturierungskosten und die Demontage der Astenhof Anlage zurückzuführen ist. Bedingt durch den Zusammenbruch von drei Hallen im Winter 2010 wurde beschlossen, mit der gesamten Anlage umzuziehen. Hierzu wurden neue Standorte identifiziert und die Neuinstallation wurde erfolgreich Mitte August 2014 abgeschlossen. Bereinigt beträgt das EBITDA demzufolge EUR -3,8 Mio (i.VJ.: EUR -0,9 Mio.).
| Mio. EUR | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| EBITDA | -3,9 | -0,5 |
| Restrukturierungs- und Transaktionskosten | 1,0 | 0,4 |
| Einmaligen Gewährleistungseffekten | - | -0,4 |
| Saldo aus einmalige Einigungen | - | -0,4 |
| Umzugskosten Astenhof | 1,5 | - |
| Auflösung von Rückstellungen | -2,4 | - |
| Einmaleffekten | 0,1 | -0,4 |
| Bereinigtes EBITDA | -3,8 | -0,9 |
Die Abschreibungen betreffen planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen in Höhe von EUR 0,1 Mio. (i.VJ.: EUR 0,1 Mio.)
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken 2014 von EUR 3,8 Mio. auf EUR 3,7 Mio. Diese Entwicklung spiegelt die ersten Kostensenkungsmaßnahmen im Rahmen der durchgeführten Kostenrationalisierungen wider.
Ohne die im Vorjahr erhaltene Dividendenzahlung einer dänischen Tochtergesellschaft (EUR 4,3 Mio. in 2013) betrug das EBT -3,7 Mio. in 2014. Auf bereinigter Basis wäre das EBT bei EUR -3,6 Mio.
| Mio. EUR | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| EBT | -3,7 | 4,1 |
| Dividendenzahlung CSI | 0,0 | -4,3 |
| Restrukturierungs- und Transaktionskosten | 1,0 | 0,4 |
| Einmaligen Gewährleistungseffekten | 0,0 | -0,4 |
| Saldo aus einmalige Einigungen | 0,0 | -0,4 |
| Umzugskosten Astenhof | 1,5 | 0,0 |
| Auflösung Rückstellungen | -2,4 | 0,0 |
| Einmaleffekten | 0,1 | -4,7 |
| Bereinigtes EBT | -3,6 | -0,6 |
Für das Geschäftsjahr 2014 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag von EUR 3,2 Mio.
VERGLEICH DER IM VORJAHR BERICHTETEN PROGNOSE MIT DER TATSÄCHLICHEN GESCHÄFTSENTWICKLUNG
ERLÖSE: EUR 1,1 MIO. GEGENÜBER EUR 0,9 MIO. PLANWERT
Das Management erwartete einen Rückgang der Erlöse aufgrund des Wechsels beim Unternehmensfokus und den fehlenden externen Dienstleistungen außerhalb der O&M. Die COLEXON Energy AG realisierte den Großteil ihrer Erlöse bis 2013 mit dem Handel von Modulen und Projektentwicklungen.
EBT: EUR – 3,7 MIO. GEGENÜBER EUR -2,2 MIO. PLANWERT
Obwohl sich das neue Management auf das EBITDA als Steuerungsinstrument fokussiert, basierte die letztjährige Prognose noch auf EBT (Prognose 2014: EUR -2,2 Mio.). Das EBT fiel mit EUR -3,7 Mio. negativ aus. In Anbetracht der zahlreichen Einmaleffekte zeigt das bereinigte EBT von EUR -3,6 Mio. einen besseren Blick auf die zugrunde liegende Leistung. Die Aufwendungen für den Umzug der Anlage Astenhof (EUR 1,5 Mio.) sowie die Restrukturierungs- und Transaktionskosten (EUR 1,0 Mio.) waren die größten Treiber der Einmalkosten.
VERMÖGENS- UND FINANZLAGE
ANLAGEVERMÖGEN
Das Anlagevermögen erhöhte sich von EUR 13,9 Mio. auf EUR 38,5 Mio. und spiegelt die Akquisition von 7C Solarparken NV wider. Investitionsverpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
UMLAUFVERMÖGEN
Das kurzfristige Umlaufvermögen fiel von EUR 14,0 Mio. auf EUR 11,6 Mio. Während der Lagerbestand sich von TEUR 268 auf TEUR 82 reduzierte, ist der Hauptgrund für die Abnahme des Umlaufvermögens der Rückgang bei den liquiden Mitteln. Auch hier war der Umzug von Astenhof und das Gewähren von konzerninternen Darlehen für diese Entwicklung verantwortlich.
EIGENKAPITAL
Im Juli 2014 wurde eine Kapitalherabsetzung (2:1) durchgeführt. Dies passierte in zwei Schritten: erst wurde eine Aktie vernichtet, anschließend wurde die Anzahl der übrig gebliebenen Aktien halbiert. Durch diese beiden Maßnahmen verringerte sich das gezeichnete Kapital von EUR 17.774.557 auf EUR 8.872.278. Der Differenzbetrag wurde in die Kapitalrücklage gebucht.
Im Oktober 2014 stieg das gezeichnete Kapital um EUR 24.717.000 durch die Ausgabe von 24.717.000 neuen Stückaktien für die Sacheinlage der 7C Solarparken NV.
Schließlich wurden bis zum Jahresende für EUR 700.776,96 Optionen (Ausgabepreis EUR 1,56 je Aktie) ausgeübt, sodass 449.216 neue Stückaktien mit gleicher Gattung geschaffen wurden. Ein Betrag i.H.v. EUR 449.216,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 251.560,96 wurde in die Kapitalrücklage überführt.
RÜCKSTELLUNGEN
Bei den sonstigen Rückstellungen war ein substanzieller Rückgang von EUR 5,6 Mio. in 2013 auf EUR 3,5 Mio. in 2014 zu verzeichnen, hauptsächlich bedingt durch Auflösungen (EUR 2,4 Mio.) und in Anspruch genommene Rückstellungen (EUR 2,3 Mio.). Ein Betrag von EUR 1,9 Mio. der Rückstellungen spiegelte sich in Gewährleistungsfällen wider, von denen Astenhof die Mehrheit in Anspruch nahm. Die Steuerrückstellungen nahmen um EUR 0,5 Mio. ab.
VERBINDLICHKEITEN
Die Verbindlichkeiten stiegen bedingt durch die Ausgabe einer Optionsanleihe in Höhe von EUR 1,5 Mio. von TEUR 551 auf EUR 2,9 Mio. Die Anleihe hat eine Laufzeit von einem Jahr und einen Kupon von 3,0%.
FINANZLAGE UND KAPITALFLUSSRECHNUNG
Die Basis der finanziellen Aktivitäten des Managements ist die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebes sicherzustellen. Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit war mit EUR -5,4 Mio. negativ, da für den Umzug der Anlage Astenhof liquide Mittel benötigt wurden. Ebenso war der Cashflow aus der Investitionstätigkeit mit EUR 24,8 Mio. negativ, bedingt durch das Ergebnis der Akquisition von 7C Solarparken NV. Aufgrund der Art und Weise des Geschäftszusammenschlusses (Share Deal) war hingegen der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit mit EUR 28,0 Mio. positiv. Im Geschäftsjahr 2014 wurden auch EUR 1,5 Mio. in Form einer Optionsanleihe in Anspruch genommen. In Summe führten diese Transaktionen zu einem Rückgang der liquiden Mittel um EUR 2,2 Mio., was sich in einem Kassenbestand von EUR 2,0 Mio. niederschlägt (2013: EUR 4,2 Mio.). Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 457 (i.VJ.: TEUR 1.187) unterliegen Verfügungsbeschränkungen im Zusammenhang mit Vertragserfüllungsbürgschaften.
Die Gesellschaft war zu jeder Zeit in der Lage Ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Außerbilanzielle Verpflichtungen bestanden aus Rückkaufverpflichtungen einzelner Anlagen, die ebenfalls von Colexon Energy AG gebaut wurden. Die Rückkaufverpflichtungen können erst in 15 Jahren Auswirkungen haben.
Insgesamt beurteilt der Vorstand die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage zum Zeitpunkt der Aufstellung der Bilanz als günstig.
NACHTRAGSBERICHT
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 haben die Aktionäre eine Reihe von Beschlüssen zu Satzungsänderungen gefasst, welche am 28. Januar 2015 ins Handelsregister eingetragen wurden. Die wichtigsten Entscheidungen waren zum einen die Umfirmierung der Colexon Energy AG in die 7C Solarparken AG, zum anderen die Verlegung des Sitzes der Gesellschaft von Hamburg nach Bayreuth. Als Kapitalmaßnahme entschied die außerordentliche Hauptversammlung, 2.300.037 eigene Aktien einzuziehen, die vorher von der 7C Solarparken NV gehalten wurden.
VERKAUF EIGENER AKTIEN
Am 12. Februar 2015 verkaufte die Gesellschaft eigene Aktien (insgesamt 409.739 Stück), die vorher im Besitz der COLEXON Energy AG waren. Seit diesem Zeitpunkt besitzt die Gesellschaft keine eigenen Aktien mehr.
ERWERB EINER 648 KWP ANLAGE IN STOLBERG
Ebenfalls am 12. Februar 2015 hat eine Konzerngesellschaft eine Freiflächensolaranlage mit einer Nennleistung von 648 kWp in Stolberg (in der Nähe von Aachen) erworben. Gleichzeitig sind auch die darum liegenden 9.943 m2 großen Freiflächen gekauft worden. Auf den Flächen befand sich ehemals ein Militärcamp der belgischen Armee in Deutschland.
RÜCKKAUF EINER 1,5 MWP AUFDACHANLAGE IN GLAUCHAU
Am 20. März 2015 hat eine Konzerngesellschaft eine 1,1 MWp Aufdachanlage in Glauchau, Sachsen, erworben. Diese Anlage wurde von der damaligen Colexon Energy AG in den Jahren 2009 und 2010 installiert, der Konzern war seitdem mit der Instandhaltung beauftragt. Am 23. März wurde eine weitere 0,4 MWp Aufdachanlage erworben. Die Anlage Glauchau III befindet sich auf dem gleichen Gelände wie die erworbene 1,1 MWp Aufdachanlage Glauchau I, ist jedoch auf einem anderen Hallendach mit einem separaten Netzanschluss installiert. Am Veröffentlichungsdatum wurde der Erwerb noch nicht im Handelsregister eingetragen. Der Vorstand rechnet damit, dass dies vor dem 30. Juni 2015 erfolgen wird.
AUSÜBUNG VON OPTIONEN MIT GEGENWERT EUR 0,8 MIO.
Infolge der Ausübung im Rahmen des Ausübungszeitraums bis zum 31. März 2015 haben Inhaber der im August 2014 begebenen Optionsschuldverschreibung der 7C Solarparken AG, die Ausübung von 463.243 Inhaber-Optionsscheinen erklärt. Entsprechend wurden 463.243 neue 7C Solarparken AG Aktien zu EUR 1,76 bzw. einem Gegenwert von EUR 815.307,68 gezeichnet.
VERKAUF DER UNTERNEHMENSBETEILIGUNG AN DER JV SOLAR SRL FÜR 1,5 MIO.
Die COLEXON hat am 22. April 2015 den Verkauf ihrer 50-prozentigen Gewinnbeteiligung an der JV Solar SRL abgeschlossen. Die JV Solar SRL hält 100% der Aktien der Future Energy Solar Production SRL (“FESP”). FESP betreibt 4 je 1 MWp umfassende Photovoltaik-Anlagen in Süditalien (hauptsächlich in Apulien). Der Transaktionswert beinhaltet sowohl den Verkauf des Gesellschafterdarlehens, als auch das Eigenkapital für eine Barzahlung von EUR 1,5 Mio. Durch diesen Verkauf zieht sich die COLEXON aus dem Joint-Venture mit dem italienischen PV Projektierer Future Energy SRL zurück.
PROGNOSEBERICHT
AKTUELLER STATUS DER STRATEGISCHEN MASSNAHMEN
Die Geschäftsentwicklung von COLEXON als Betreiber von Solarparks ist nicht unmittelbar mit dem zukünftigen Ausbau der Erneuerbare Energien verbunden. Der Fokus liegt vielmehr darauf, die Umsetzung der strategischen Ausrichtung sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund hat das Management am 20. März 2015 ein Update der Umsetzung dieser strategischen Ziele bekannt gegeben.
| • | Um Kostenrationalisierungen umsetzen zu können, wurden alle Maßnahmen eingeleitet, die eine Reduzierung der Kosten um EUR 1,9 Mio. im Jahr 2016 (verglichen zu 2013) sicherstellen sollen. Der Personalabbau, die Reduzierung der IT-Kosten und der Umzug von Hamburg nach Bayreuth stellen die Haupteinflussfaktoren dar und die ersten Ergebnisse werden bereits 2015 sichtbar sein. |
| • | Es ist geplant, die Optimierung der Assets mit einer Erhöhung der Performance Ratio von 0,75% bis zum Ende des zweiten Quartals 2015 abzuschließen. Die erforderlichen Arbeiten in Thierhaupten wurden vollständig im ersten Quartal 2015 erbracht, während der Umbau und die Optimierung in Zernsdorf Ende des zweiten Quartals 2015 abgeschlossen sein werden. |
| • | Bedingt durch den Erwerb der PV-Anlagen Stolberg, Glauchau I und Glauchau III wurde der Plan für das selektive Wachstum, das das EBITDA um EUR 0,6 Mio. erhöhen soll, bereits zu zwei Drittel am Ende des ersten Quartals 2015 erfüllt. Der Konzern arbeitet aktuell daran, sein Portfolio in Deutschland auszuweiten, um das Ziel von EUR 0,6 Mio. früher als 2016 zu erreichen. |
Weitere Wachstumschancen in Deutschland werden aktuell wahrgenommen und geprüft. Diese Möglichkeiten gehen entweder Hand in Hand mit Kapitalmarkttransaktionen oder weiteren Zusammenschlüssen, jedoch nur insofern diese keine verwässernden Effekte auf den CFPS haben.
AUSBLICK 2015
Aufgrund des Fokus der Unternehmensgruppe werden die Erlöse der Colexon Energy AG hauptsächlich aus dem Betrieb, der Wartung und den Managementdienstleistungen des eigenen IPP Portfolios kommen. Mit dem Auslaufen von Verträgen werden sich die Einnahmen aus den O&M Dienstleistungen von Dritten weiter reduzieren. Wir erwarten hier ein negatives EBITDA von EUR -1,0 Mio bei einem Umsatz i.H.v. EUR 0,6 Mio.
BERICHT ZUR CORPORATE GOVERNANCE
Die Erklärung zur Unternehmensführung beinhaltet die Entsprechenserklärung, Angaben zu Unternehmensführungspraktiken und die Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Wir verfolgen dabei das Ziel, die Darstellung der Unternehmensführung übersichtlich und prägnant zu halten.
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUR CORPORATE GOVERNANCE
Vorstand und Aufsichtsrat der COLEXON Energy AG gaben auf der Internetseite der Gesellschaft www.solarparken.com unter der Rubrik „Investor Relations“ unter Corporate Governance eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG in Bezug auf die Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ gem. § 289a HGB bekannt.
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Die Strukturen der Unternehmensleitung und die Überwachung der COLEXON werden nachfolgend erläutert:
AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG
Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr. Die jährliche Hauptversammlung bei COLEXON findet in den ersten acht Monaten des Geschäftsjahres statt. Den Vorsitz der Hauptversammlung führt der Aufsichtsratsvorsitzende. Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (unter anderem Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, Änderung der Satzung, Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen).
AUFSICHTSRAT
Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Beratung und Überwachung des Vorstands. Der Aufsichtsrat von COLEXON besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Sie werden grundsätzlich von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Erklärung, wurden zwei Mitglieder auf Antrag des Vorstandes gerichtlich bestellt, ein Mitglied wurde von den Aktionären in der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat arbeitet mit dem Vorstand zum Wohle des Unternehmens eng zusammen und ist in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden. Mit seiner langjährigen Erfahrung und Kompetenz ist er ein wichtiger Berater des Vorstands und überwacht dessen Geschäftsführung in dem gesetzten Rahmen. Die Aufsichtsräte verfügen über besonderen Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung, wie gemäß § 100 Abs. 5 AktG gefordert.
VORSTAND
Als Leitungsorgan der Aktiengesellschaft führt der Vorstand die Geschäfte des Unternehmens und ist im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften an das Interesse und die geschäftspolitischen Grundsätze des Unternehmens gebunden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen der Geschäftsentwicklung, die Unternehmensstrategie sowie über mögliche Risiken. Die Vergütung des Vorstands setzt sich aus den im Vergütungsbericht im Einzelnen dargelegten, erfolgsabhängigen und fixen Bestandteilen zusammen.
TRANSPARENZ
Eine einheitliche, umfassende und zeitnahe Information hat bei COLEXON einen hohen Stellenwert. Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse erfolgt im Geschäftsbericht sowie in den Zwischenberichten. Zusätzlich werden Informationen über Pressemitteilungen bzw. Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht. Alle Meldungen, Präsentationen und Mitteilungen sind im Internet unter Investor Relations / News Center einsehbar. COLEXON pflegt regelmäßig das vorgeschriebene Insiderverzeichnis gemäß § 15b Wertpapierhandelsgesetz (WPHG). Die betreffenden Personen wurden über die gesetzlichen Pflichten und Sanktionen informiert.
RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist der von der Hauptversammlung gewählte Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer. Den Jahresabschluss der 7C Solarparken AG stellen wir nach den Vorschriften des HGB auf, den Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den in der EU anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS). Zusätzlich stellen wir entsprechend den Anforderungen des HGB und des AktG einen Lagebericht und Konzernlagebericht auf. Die Rechnungslegung liegt in der Verantwortung des Vorstands. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sowie der Lagebericht und Konzernlagebericht werden vom Aufsichtsrat geprüft und festgestellt bzw. gebilligt.
ÄNDERUNG DER SATZUNG
Die Satzung der Colexon Energy AG kann gemäß den §§ 133 und 179 AktG nur durch einen Beschluss der Hauptversammlung geändert werden. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden nach § 19 Abs. 1 der Satzung, soweit nicht durch die Satzung oder durch eine zwingende Bestimmung des Gesetzes etwas anderes vorgeschrieben wird, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und, soweit das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt, mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. Die Befugnis zu Änderungen der Satzung, welche nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 14 der Satzung in Übereinstimmung mit § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG auf den Aufsichtsrat übertragen worden.
VERGÜTUNGSBERICHT
Eine transparente Berichterstattung über die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat gehört für uns zu den Kernelementen guter Corporate Governance. Im Folgenden informieren wir über Grundsätze des Vergütungssystems sowie über Struktur und Höhe der Leistungen.
VORSTAND
Vergütungsstruktur: Die Vergütung des Vorstands wird durch den Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung des Vorstandes. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Konzerns Berücksichtigung.
Kurzfristige Vergütungsbestandteile: Die Gesamtvergütung setzt sich grundsätzlich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer erfolgsbezogenen variablen Komponente zusammen. Bei einer vollständigen Zielerreichung beträgt der fixe Gehaltsbestandteil zwischen 70 bis 75%, der variable Teil zwischen 25 bis 30% der Gesamtvergütung. Die Höhe der Tantieme ist davon abhängig, inwieweit die zu Beginn des Geschäftsjahres zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstand vereinbarten Ziele erreicht wurden.
Darüber hinaus kann die Vergütung des Vorstandes Sachbezüge enthalten, die im Wesentlichen die nach den steuerlichen Richtlinien anzusetzenden Werte für die Dienstwagennutzung beinhalten.
Zusätzlich hatte der Konzern einen beitragsorientierten Pensionsplan für den alten Vorstand eingerichtet, in dem der Konzern fixe Beiträge an eine nicht zum Konzern gehörende Gesellschaft entrichtet. Der Konzern hat keine rechtliche oder faktische Verpflichtung, zusätzliche Beiträge zu leisten, wenn die dritte Gesellschaft nicht genügend Vermögenswerte hält, um die Pensionsansprüche zu begleichen. Die Beiträge werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Geleistete Vorauszahlungen von Beiträgen werden in dem Umfang als Vermögenswert angesetzt, in dem ein Recht auf eine Rückzahlung oder eine Minderung künftiger Zahlungen besteht.
In der fixen Vergütungsstruktur sind ebenfalls gesetzliche Sozialabgaben für die (belgischen) Sozialsicherheit für die heutigen zwei Vorstände enthalten. Diese Abgaben werden bei Fälligkeit im Personalaufwand erfasst. Geleistete Vorauszahlungen von Abgaben werden in dem Umfang als Vermögenswert angesetzt, in dem ein Recht auf eine Rückzahlung oder eine Minderung künftiger Zahlungen besteht.
Im Geschäftsjahr 2014 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten:
| Name | Wohnort | Tätigkeit | Bestellt |
|---|---|---|---|
| Volker Hars, Betriebswirt | Reinbek | CEO | Seit 15.02.2010 bis 31.05.2014 |
| Steven De Proost, Wirtschaftsingenieur | Betekom, BE | CEO | Seit 01.06.2014 |
| Koen Boriau, Master Wirtschaftswissenschaften | Antwerpen, BE | CFO | Seit 28.05.2014 |
Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Berichtszeitraum auf:
| in TEUR | Hars Volker |
De Proost Steven |
Boriau Koen |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Fixum | 125 | 85 | 62 | 272 |
| Sachbezüge | 7 | 0 | 0 | 7 |
| Abfindungen | 297 | 0 | 0 | 297 |
| Pensionszusage | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Tantieme | 150 | 0* | 0* | 150 |
| Sozialabgaben | 0 | 19 | 14 | 33 |
| Gesamt | 579 | 103 | 76 | 759 |
| *Der Vorstand hat in seiner Vorstandsvereinbarung eine variable Vergütung, die aber jahresbezogen ist. Die Ziele wurden bisher nicht definiert, der Vorstand geht nicht von einer Auszahlung der variablen Vergütung aus. |
Die Bezüge des alleinigen Vorstands beliefen sich im Vorjahr auf:
| in TEUR | Hars Volker |
|---|---|
| Fixum | 300 |
| Sachbezüge | 16 |
| Abfindungen | 0 |
| Sozialabgaben | 45 |
| Gesamt | 361 |
AUFSICHTSRAT
Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird durch die Hauptversammlung bestimmt. Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 72,4 (i.VJ.: TEUR 82). Dementsprechend erhalten die Aufsichtsratsmitglieder jedes Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einem festen und einem variablen Teil zusammensetzt.
| Name | Vorsitzender | Stellv. Vorsitz. | Mitglied | Sitzungsgelder | Gesamt |
|---|---|---|---|---|---|
| in TEUR | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Peter Dill | 8,8 | - | 3,0 | 1,5 | 13,3 |
| Markus Neumann | - | - | 4,4 | 1,0 | 5,4 |
| Paul Decraemer | 12,8 | - | - | 1,0 | 13,8 |
| Joris De Meester | 8,4 | 16,2 | - | 2,5 | 27,1 |
| Markus Kienle | - | - | 10,6 | 2,1 | 13,7 |
| Gesamt | 30,0 | 16,2 | 18,1 | 8,1 | 72,4 |
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hatte während des Jahres 2014 und danach folgende Mitglieder:
| Dr. Peter Dill | |
|---|---|
| Mitglied | Vom 6. März 2009 bis 30. Juni 2014 |
| Vorsitzender | Vom 15. Februar 2013 bis 17. April 2014 |
| Stellvertretender Vorsitzender | Vom 17. April 2014 bis 30. Juni 2014 |
| Berufliche Tätigkeit | Geschäftsführender Gesellschafter Deutsche See GmbH, Bremerhaven |
| Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB: - - United Ambient Media AG, Düsseldorf |
| Joris de Meester | |
|---|---|
| Mitglied | Seit 15. Februar 2013 |
| Vorsitzender | Vom 17. April 2014 bis 29. Juli 2014 |
| Stellvertretender Vorsitzender | Vom 15. Februar 2013 bis 17. April 2014 und seit 29. Juli 2014 |
| Berufliche Tätigkeit | Geschäftsführer OakInvest, Antwerpen/Belgien |
| Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in der Amelia in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB: - Verwalter NV, Antwerpen/Belgien |
| Paul Decraemer | |
|---|---|
| Mitglied | Seit 24. Juli 2014 |
| Vorsitzender | Seit 29. Juli 2014 |
| Berufliche Tätigkeit | Head of Cleantech Investment Practice, Capricorn Venture Partners n.v., |
| Leuven/Belgien | |
| Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB: - Verwalter, Metallkraft AS, Kristiansand/Norwegen - Verwalter, Xylophane AB Göteborg/Schweden - Dauerhafter Vertreter der Capricorn Venture Partners NV, Verwalterin in Ducatt NV Lommel/Belgien |
| Markus Neumann | |
|---|---|
| Mitglied | Vom 15. Februar 2013 bis zum 17. April 2014 |
| Berufliche Tätigkeit | Privatier |
| Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB: - SCI AG, Usingen |
| Markus Kienle | |
|---|---|
| Mitglied | Seit 17. April 2014 (bis zum 28. Februar 2015) |
| Berufliche Tätigkeit | Rechtsanwalt |
| Karl Heinz Einhäuser | |
|---|---|
| Mitglied | Seit 01. März 2015 |
| Berufliche Tätigkeit | Geschäftsführer Viba sweets GmbH, Floh-Seligenthal |
AKTIENBESITZ DER ORGANE
Der Besitz von Aktien der Gesellschaft oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente von Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern soll über die gesetzliche Pflicht hinaus gem. 6.3 DCGK im Corporate Governance Bericht angegeben werden, soweit dieser Besitz direkt oder indirekt größer als 1% ist. In der untenstehenden Tabelle wird der Aktien- sowie Optionsbesitz der Organmitglieder zum Berichtstag, insoweit er 1% übersteigt, dargestellt.
| Vorstand | Aktienbesitz zum 31.12.2014* | Optionsbesitz zum 31.12.2014* |
|---|---|---|
| Steven De Proost | 7,98% | - |
| Koen Boriau | 1,73% | - |
| Aufsichtsrat | Aktienbesitz zum 31.12.2014* | Optionsbesitz zum 31.12.2014* |
|---|---|---|
| Paul Decraemer | 2,43% | - |
| Joris de Meester | - | - |
| Markus Kienle | - | - |
| *soweit direkt und indirekt oberhalb von 1% der Aktien am 31.12.2014 von 34.038.494 Stückaktien. |
ERKLÄRUNG ÜBER BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN
Unsere Gesellschaft hat für die im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmungen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, für jedes Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Weder im Interesse noch auf Veranlassung der herrschenden Gesellschaft wurden Maßnahmen zum Nachteil der Gesellschaft durchgeführt oder unterlassen.
ANGABEN GEMÄß § 315 ABS. 4 UND § 289 ABS. 4 HGB SOWIE ERLÄUTERNDER BERICHT DES VORSTANDS
1. ZUSAMMENSETZUNG DES KAPITALS (§ 315 ABS. 4 NR. 1 UND § 289 ABS. 4 NR. 1 HGB)
ZUSAMMENSETZUNG DES GEZEICHNETEN KAPITALS
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft zum Berichtsstichtag betrug EUR 34.038.494,00. Es ist eingeteilt in 34.038.494 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stammaktien (Stückaktien). Die mit diesen Stammaktien verbundenen Rechte und Pflichten ergeben sich insbesondere aus den §§ 12, 53a ff., 118 ff., 186 AktG. Da die Gesellschaft lediglich eine Aktiengattung emittiert hat, ergeben sich somit insbesondere keine Stimmrechtsbenachteiligungen oder -beschränkungen für einzelne Aktionäre.
DIREKTE ODER INDIREKTE BETEILIGUNGEN AM KAPITAL
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Grundkapital, die einen Anteil von 10% der Stimmrechte überschreiten, werden im Anhang zum Konzernabschluss aufgezeigt und erläutert.
2. BESCHRÄNKUNGEN, DIE ÜBERTRAGUNGEN VON AKTIEN BETREFFEN, AUCH WENN SIE SICH AUS VEREINBARUNGEN ZWISCHEN GESELLSCHAFTERN ERGEBEN KÖNNEN, SOWEIT SIE DEM VORSTAND DER GESELLSCHAFT BEKANNT SIND (§ 315 ABS. 4 NR. 2 UND § 289 ABS. 4 NR. 2)
In der Periode vom 11. Februar 2014 bis zum 21. März 2014 hat die Gesellschaft 71 einzelne Verträge mit allen Aktionären der 7C Solarparken NV/Mechelen, Belgien, geschlossen. Gegenstand der Verträge war der Aktientausch von den jeweiligen Aktien des einzelnen Aktionärs in der 7C Solarparken NV/Mechelen, Belgien, in neue Aktien der COLEXON (Kapitalerhöhung durch Sacheinlage). Die Eintragung des Beschlusses über die Erhöhung des Grundkapitals in das Handelsregister fand am 9. September 2014 statt, am 2. Oktober 2014 folgte dann die Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung durch Sacheinlage in das Handelsregister. Insgesamt wurden über die bereits bestehenden Aktien hinaus aus diesen Verträgen 24.717.000 neue Aktien der Gesellschaft mit gleicher Gattung geschaffen.
In diesen o.g. Verträgen haben sich alle 71 ehemaligen Aktionäre der 7C Solarparken NV, die nach Durchführung Aktionäre der Gesellschaft geworden sind, der Gesellschaft gegenüber verpflichtet, ihre Aktien der Gesellschaft, die sie im Rahmen der o.g. Verträge erhalten haben, nicht mittelbar oder unmittelbar, zu verkaufen, zu übertragen oder öffentlich anzukündigen, dass sie einen solchen Verkauf oder eine Übertragung beabsichtigen innerhalb eines Jahres (sofern die Transaktion über die Börse stattfindet oder stattfinden soll) oder innerhalb von sechs Monaten (sofern die Transaktion außerbörslich stattfindet oder stattfinden soll), zu rechnen ab dem 7. Oktober, d.h. 3 Handelstage nach der Durchführung der Kapitalerhöhung.
3. BESTIMMUNGEN ÜBER DIE ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS UND ÄNDERUNG DER SATZUNG (§ 315 ABS. 4 NR. 6 UND § 289 ABS. 4 NR. 6 HGB)
ERNENNUNG UND ABBERUFUNG DES VORSTANDS
Die Bestellung und Abberufung des Vorstands ist im Aktiengesetz (§ 84 AktG) sowie in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Stellvertretende Vorstandsmitglieder stehen hinsichtlich der Vertretungsmacht ordentlichen Vorstandsmitgliedern gleich. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass Mitglieder des Vorstands einzelvertretungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne Mitglieder des Vorstands und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit dem Vorstand berechtigte Prokuristen von dem Verbot der Mehrvertretung gemäß § 181.2 Alt-BGB befreien; § 112 AktG bleibt unberührt. Der Aufsichtsrat kann eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. So genannte „Golden Parachute“-Regelungen, die eine Abbestellung oder Neubesetzung des Vorstandes erschweren, bestehen nicht.
4. BEFUGNISSE DES VORSTANDS (§ 315 ABS. 4 NR. 7 UND § 289 ABS. 4 NR. 7 HGB)
ERHÖHUNG DES GRUNDKAPITALS
Die Hauptversammlung der COLEXON Energy AG vom 12. Dezember 2014 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Dezember 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 8.397.319,00 durch Ausgabe von bis zu 8.397.319 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Des Weiteren ist der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur zulässig, soweit die Kapitalerhöhung 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und zudem die Voraussetzungen einer der folgenden Alternativen (i) bis (iv) erfüllt sind:
| i. | bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, wenn Aktien der Gesellschaft an der Börse gehandelt werden (regulierter Markt oder Freiverkehr bzw. die Nachfolger dieser Segmente), soweit der Ausgabepreis der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits an der Börse gehandelten Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Im Sinne dieser Ermächtigung gilt als Ausgabepreis bei Übernahme der neuen Aktien durch einen Emissionsmittler unter gleichzeitiger Verpflichtung des Emissionsmittlers, die neuen Aktien einem oder mehreren von der Gesellschaft bestimmten Dritten zum Erwerb anzubieten, der Betrag, der von dem oder den Dritten zu zahlen ist; |
| ii. | bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen an Unternehmen, gewerblichen Schutzrechten, wie z.B. Patenten, Marken oder hierauf gerichtete Lizenzen, oder sonstigen Produktrechten oder sonstigen Sacheinlagen, auch Schuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen und sonstigen Finanzinstrumenten; |
| iii. | soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern bzw. Gläubigern der von der Gesellschaft oder ihren Konzerngesellschaften ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. - pflichten ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einzuräumen, wie es ihnen nach Ausübung ihres Options- oder Wandlungsrechts bzw. nach Erfüllung einer Options- bzw. Wandlungspflicht zustünde; oder |
| iv. | für Spitzenbeträge, die infolge des Bezugsverhältnisses entstehen. |
Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals ist im vorstehenden Fall (i) der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben beziehungsweise veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die sonstigen Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Vorstand ist ermächtigt zu bestimmen, dass die neuen Aktien gemäß § 186 Abs. 5 AktG von einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem jeweiligen Umfang der Grundkapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2014 abzuändern.
ERMÄCHTIGUNG ZUM ERWERB UND VERÄUßERUNG VON EIGENEN AKTIEN
Die Hauptversammlung der COLEXON Energy AG vom 12. Dezember 2015 hat den Vorstand ermächtigt, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des zum Zeitpunkt der Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 bestehenden Grundkapitals zu erwerben.
Die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder welche ihr nach §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft übersteigen
Diese Ermächtigung wird am 12. Dezember 2014 wirksam und gilt bis zum 11. Dezember 2019.
Der Erwerb erfolgt nach Ermessen des Vorstands und innerhalb der sich aus den aktienrechtlichen Grundsätzen ergebenden Grenzen unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) über die Börse oder außerhalb der Börse, letzteres insbesondere durch ein öffentliches Kaufangebot und auch unter Ausschluss des Andienungsrechts der Aktionäre. Bei einem öffentlichen Kaufangebot kann die Gesellschaft entweder einen Preis oder eine Preisspanne für den Erwerb festlegen. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb um nicht mehr als 5 % über- oder unterschreiten.
Erfolgt der Erwerb der Aktien außerhalb der Börse, darf der gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den maßgeblichen Wert einer Aktie der Gesellschaft um nicht mehr als 10 % über-oder unterschreiten.
Der maßgebliche Wert ist bei einem öffentlichen Kaufangebot der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der öffentlichen Ankündigung des Kaufangebots. Das Kaufangebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Ergeben sich nach der Veröffentlichung eines formellen Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des Börsenkurses der Aktie der Gesellschaft gegenüber dem maßgeblichen Wert, so kann das Angebot angepasst werden. Im Falle der Anpassung wird auf den Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Veröffentlichung der Angebotsanpassung abgestellt.
Bei einem Erwerb der Aktien außerhalb der Börse in sonstiger Weise ist der maßgebliche Wert der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag des Abschlusses des dem Erwerb zugrundeliegenden Vertrages.
Überschreitet bei einem öffentlichen Kaufangebot die Zeichnung das Volumen des Angebotes, erfolgt die Annahme nach Quoten. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär sowie eine Rundung nach kaufmännischen Gesichtspunkten unter insoweit partiellem Ausschluss eines eventuellen Rechts der Aktionäre zur Andienung ihrer Aktien vorgesehen werden.
Der Vorstand wurde ermächtigt, die aufgrund dieser oder einer vorangegangenen Ermächtigung nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG erworbenen eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien wieder zu veräußern.
Die Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien kann über die Börse erfolgen.
Daneben kann die Veräußerung auch in anderer Weise als über die Börse vorgenommen werden, insbesondere auch zur Erfüllung von durch die Gesellschaft oder durch eine ihrer Konzerngesellschaften eingeräumten Wandlungs- oder Optionsrechten sowie gegen Sachleistungen etwa zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen oder gewerblichen Schutzrechten.
Die Aktien können zudem Personen, die in einem Arbeitsverhältnis mit der Gesellschaft oder nachgeordneten verbundenen Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG stehen oder standen, zum Erwerb angeboten werden.
Eine Veräußerung außerhalb der Börse ist insbesondere auch zulässig, sofern maximal Aktien, die 10 % des Grundkapitals, und zwar sowohl berechnet auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch auf den Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung veräußert werden und die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den maßgeblichen Wert von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % (ohne Nebenkosten) unterschreitet. Auf den Betrag von 10 % des Grundkapitals gemäß dem vorherigen Satz ist der Betrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die aufgrund einer anderen entsprechenden Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bis zu der jeweiligen Ausübung der vorliegenden Ermächtigung ausgegeben bzw. veräußert werden, soweit eine derartige Anrechnung gesetzlich geboten ist. Als maßgeblicher Wert gilt dabei der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise für die Aktien der Gesellschaft im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor der Veräußerung der Aktien.
Das Bezugsrecht der Aktionäre ist dabei in allen oben stehenden Fällen ausgeschlossen.
Der Vorstand wurde des Weiteren ermächtigt, eigene Aktien den Aktionären aufgrund eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) zum Bezug anzubieten. Der Vorstand kann in diesem Fall mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht für Spitzenbeträge ausschließen.
Der Vorstand wurde ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Der Vorstand kann abweichend hiervon bestimmen, dass das Grundkapital bei der Einziehung unverändert bleibt und sich stattdessen durch die Einziehung der Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht (vereinfachtes Einziehungsverfahren gem. § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG). Der Vorstand ist in diesem Fall zur Anpassung der Angabe der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.
Die o.g. Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam durch die Gesellschaft, aber auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte ausgenutzt werden.
Die Ermächtigung erfasst auch die Verwendung von Aktien der Gesellschaft zu allen sonstigen gesetzlich zugelassenen Zwecken und gilt auch für Aktien, die aufgrund früherer Ermächtigungsbeschlüsse nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG oder auf anderem Wege, insbesondere gemäß § 71d Satz 5 AktG, erworben wurden oder werden.
Werden die Aktien der Gesellschaft nicht im XETRA®-Handel oder einem Nachfolgesystem gehandelt, so ist für die Bestimmung des maßgeblichen Werts der Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung der Durchschnitt der Aktienkurse (Schlussauktionspreise) an den letzten zehn Börsenhandelstagen vor dem Erwerb bzw. der Veräußerung der Aktien an dem Börsenplatz maßgeblich, der in diesem Zeitraum den größten Handelsumsatz in Bezug auf die Aktien der Gesellschaft zu verzeichnen hatte.
ERMÄCHTIGUNG ÜBER DIE HERABSETZUNG DES GRUNDKAPITALS IM WEGE DER EINZIEHUNG EIGENER AKTIEN GEMÄß §§ 237 ABS. 1 SATZ 1, 2. ALT, ABS. 2, 222 ABS. 1 AKTG
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten einer Kapitalherabsetzung durch Einziehung von 2.300.037 eigenen Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 und ihrer Durchführung festzulegen.
5. WESENTLICHE VEREINBARUNGEN, DIE UNTER DER BEDINGUNG EINES KONTROLLWECHSELS STEHEN (§ 315 ABS. 4 NR. 8 UND § 289 ABS. 4 NR. 8 HGB)
Es bestehen keine Vereinbarungen, die unter der Bedingung des Kontrollwechsels kündbar sind.
6. ENTSCHÄDIGUNGSVEREINBARUNGEN BEI KONTROLLWECHSELN (§ 315 ABS. 4 NR. 9 UND § 289 ABS. 4 NR. 9 HGB)
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen worden sind, bestehen nicht.
RISIKO- UND CHANCENBERICHT
RISIKOMANAGEMENT UND INTERNES KONTROLLSYSTEM
Der Konzern und mit ihm die konsolidierten Einzelgesellschaften sind durch die Geschäftstätigkeit Risiken ausgesetzt, die nicht vom unternehmerischen Handeln zu trennen sind. Die Zielsetzung des Risikomanagementsystem (RMS) sowie des Internen Kontrollsystems (IKS) der COLEXON ist, zu gewährleisten, dass alle relevanten Risiken identifiziert, erfasst, analysiert, bewertet sowie in entsprechender Form an die zuständigen Entscheidungsträger kommuniziert werden. Das RMS hat dabei die externen Anforderungen gemäß dem Kontroll- und Transparenzgesetz (KONTRAG), dem Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK), den Deutschen Rechnungslegungsstandards und den Prüfungsstandards des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland sowie weiteren gesetzlichen Anforderungen, unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße und Unternehmenstätigkeit grundsätzlich berücksichtigt. Der betriebswirtschaftliche Nutzen des RMS zeigt sich nicht nur in der Schaffung von Transparenz und der Sicherstellung einer Frühwarnfunktion, sondern auch in der Erhöhung der Planungssicherheit und der Senkung von Risikokosten. Generell umfassen das RMS und IKS auch rechnungslegungsbezogene Prozesse sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des RMS und des IKS, die relevante ergebniswirksame Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. Ziele des RMS und des IKS der COLEXON im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse sind die sachgerechte Identifizierung und Bewertung von Einzelrisiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Konzernabschlusses entgegenstehen können. Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihrer Auswirkung auf den Konzernabschluss analysiert und bewertet. Das Risikomanagement und das interne Kontrollsystem wurden in 2014 der veränderten Konzernstruktur angepasst. Hierbei liegt der Fokus der Risikoidentifizierung, –steuerung und –kontrolle auf den verbleibenden wesentlichen Bereichen mit enthaltenen Risiken:
| • | Monitoring der Performance des PV-Portfolios: Stillstandzeiten werden durch ein Online-Monitoring in Echtzeit minimiert. Die Überwachung obliegt dem Konzern selbst. |
| • | Projektreserven: In den Solarparks werden Projektreserven aus den laufenden Cashflows angespart, die für den Austausch von Komponenten verwendet werden können oder in Anspruch genommen werden können in einem sonnenscheinarmen Jahr. |
| • | Liquiditäts- und Finanzierungsmanagement: Um Finanzierungsrisiken zu minimieren, stellt der Konzern sicher, dass die finanzierenden Banken keinen Zugriff auf andere Gesellschaften als die jeweilige Darlehensnehmerin haben. Es werden ausschließlich sogenannte non-recourse-Finanzierungen abgeschlossen, bei denen die Haftungsmasse für die Bank auf den jeweiligen Park beschränkt ist. |
| • | Rechtsfälle im Zusammenhang mit der Abwicklung vorhandener Gewährleistungsfälle |
Für die letzten beiden Risiken ist der Vorstand direkt verantwortlich und berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig.
RISIKOMANAGEMENTPROZESS
Das Risikomanagement der COLEXON ist an den von der Unternehmensführung definierten Vorgaben sowie den Vorgaben der Gesetzgebung für das Risikomanagement ausgerichtet. Nach der erstmaligen Erfassung und Bewertung der Risiken wird es in den regelmäßigen Dialog mit dem Aufsichtsrat eingebracht.
IDENTIFIZIERUNG
Die Risiken können teilweise durch entsprechende Maßnahmen vermieden oder vermindert werden. Es bestehen Herstellergarantien für den unwahrscheinlichen Fall einer Leistungsminderung sowie entsprechende Versicherungsverträge, die Schäden aus Ertragsausfällen absichern. Die verbleibenden Risiken müssen vom Unternehmen selbst getragen werden. Der Konzern fokussiert sich auf Bestandsparks, um so das Risiko der Projektierung und des Baus zu vermindern. Als Gesamtsicht auf die Risikosituation werden die identifizierten und bewerteten Risiken kontinuierlich aktualisiert und es wird regelmäßig an den Aufsichtsrat Bericht erstattet. Um die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken frühzeitig erkennen zu können, sind verschiedene Maßnahmen und Analysetools zur Risikofrüherkennung in die Berichterstattung integriert. In monatlichen Meetings werden prozessseitig die identifizierten Risiken überprüft. An den Besprechungen nehmen der Vorstand und die Führungskräfte aus Monitoring, O&M und der Verwaltung teil. Diese Instrumente des Risikomanagements zur Risikofrüherkennung umfassen unter anderem die kontinuierliche Liquiditätsplanung sowie ein prozessorientiertes Controlling in den Geschäftsbereichen und ein unternehmensübergreifendes kaufmännisches und technisches Reporting.
BEWERTUNG UND EINTEILUNG IN RISIKOKLASSEN
In der „Risk Map“ hat der Konzern die Rahmenbedingungen für ein ordnungsgemäßes und zukunftsgerichtetes Risikomanagement formuliert. Das Handbuch regelt die konkreten Prozesse im Risikomanagement. Es zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Indikatoren stellen Informationen über die spezifischen Eigenschaften von Risiken zur Verfügung und machen sie dadurch messbar. In einigen Fällen ist es sehr schwierig, quantitative Indikatoren zu definieren, wohingegen qualitative Faktoren einfach zu ermitteln sind. Trotzdem sollte immer eine finanzielle Schätzung (z.B. Größenordnung) abgegeben werden.
RISIKOPOSITIONEN AUFGRUND VON EINTRITTSWAHRSCHEINLICHKEIT UND FINANZIELLER SCHADENSHÖHE
Die Schadenskategorie und Eintrittswahrscheinlichkeit muss geschätzt werden, um die Brutto- und Nettorisiken quantifizieren zu können. Die Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenskategorie führt zu einer finanziellen Schätzung der Risikoposition und damit zu gewissen Prioritäten. Die Addition dieser so ermittelten Risiken zeigt somit eine Gesamtsicht auf die Risiken des Unternehmens. Die Einteilung nach Prioritäten macht es möglich, die Risiken einzuordnen und sie in einem Risikoportfolio zu veranschaulichen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit zeigt an, wie wahrscheinlich ein Risiko ist, aber trifft keine Aussage dazu, zu welchem Zeitpunkt das Problem voraussichtlich eintritt.
Um die Angabe der Wahrscheinlichkeit zu vereinfachen, wird anhand eines Faktors abgeschätzt wie häufig ein Risikoereignis innerhalb eines Jahres auftaucht und wie dies das operative Ergebnis von COLEXON beeinflusst.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit ist in 6 Kategorien eingeteilt:
| Kategorie | Vergangene / aktuelle Schätzung |
Häufigkeit | Faktor | Wahrscheinlichkeit |
|---|---|---|---|---|
| 6 | Sehr häufig | Monatlich | 12,0 | Höchstwahrscheinlich |
| 5 | Häufig | Zweimal pro Jahr | 2,0 | Sehr wahrscheinlich |
| 4 | Regelmäßig | Einmal pro Jahr | 1,0 | Wahrscheinlich |
| 3 | Manchmal | Alle 2 Jahre | 0,5 | Möglich |
| 2 | Selten | Alle 5 Jahre | 0,2 | Unwahrscheinlich |
| 1 | Unbedeutend | Alle 10 Jahre | 0,1 | Fast unmöglich |
Um das Risiko zu bewerten werden Schadenskategorien in einem Bereich definiert, in dem der Umfang des Risikos voraussichtlich fallen wird. Die Schadenskategorien sind:
| Kategorie | Schadensgewichtung | Bewertung anhand des EBITDA |
|---|---|---|
| 6 | Kritisch; existenzgefährdend | EUR 5,0 Mio. |
| 5 | Sehr hoch | EUR 2,0 Mio. |
| 4 | Hoch | EUR 1,0 Mio. |
| 3 | Mittel | EUR 0,5 Mio. |
| 2 | Gering | EUR 0,2 Mio. |
| 1 | Unbedeutend | EUR 0,1 Mio. |
Die Faktoren, von denen erwartet wird, dass sie das Ergebnis des Unternehmens beeinflussen, werden von der Bewertung der individuellen Risiken aus der Schadenskategorie und der Eintrittswahrscheinlichkeit abgeleitet. Diese Einflussfaktoren werden in verschiedene Ebenen unterteilt, um Maßnahmen priorisieren zu können, die implementiert oder aufrechterhalten werden müssen. Auf der Basis einer farblichen Bewertungsskala, die das finanzielle Risiko der Eintrittswahrscheinlichkeit gegenüber stellt, definiert COLEXON die Ebenen der Prioritäten mit „gering“, „mittel“ und „hoch“.
RISIKOPOSITIONEN

BESTANDSGEFÄHRENDE RISIKEN UND WEITERE EINZELRISIKEN
In regelmäßigen Zeitabständen werden auf Vorstandsebene die Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements sowie die dazugehörigen Kontrollsysteme kontrolliert und entsprechend angepasst. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass weder IKS noch RMS absolute Sicherheit bezüglich des Erreichens der damit verbundenen Ziele geben können. Wie alle Ermessensentscheidungen können auch solche zur Einrichtung angemessener Systeme grundsätzlich fehlerhaft sein. Kontrollen können aus simplen Fehlern oder Irrtümern heraus in Einzelfällen nicht greifen oder Veränderungen von Umgebungsvariablen können trotz entsprechender Überwachung verspätet erkannt werden.
Im Vergleich zum Vorjahr konnten Risiken, die sich im Zusammenhang mit Gewährleistungsthemen ergaben, weiterhin reduziert werden bzw. stellen heute besser planbare Größen dar. Ein bestandsgefährdendes Risiko besteht derzeit nicht. Aktuell werden im Rahmen des Risikomanagementprozesses insbesondere die folgenden Einzelrisiken intensiv bewertet.
HOHE EINZELRISIKEN:
| • | Liquiditätsabflüsse für Garantiefälle: Verschiedene Gewährleistungsrisiken stammen aus der früheren EPC-Tätigkeit der COLEXON Energy Gruppe und dem Handel mit Modulen genauso wie aus dem laufenden externen O&M Geschäft. Gewährleistungsansprüche können plötzlich durch Herstellungsfehler oder technische Defekte auftauchen, die durch Beschädigungen (Feuer, Undichtheit, usw.) oder anhand von Inspektionen am Ende des Gewährleistungszeitraumes oder O&M Vertrages ausgelöst werden. Nicht immer sind die Defekte das Resultat von Fehlern beim EPC oder der Ausführung der O&M Tätigkeit, sondern es gibt ebenso rechtliche Risiken, wenn ein Gerichtsverfahren aufgenommen werden sollte. Die COLEXON Gruppe managt dieses Risiko, indem sie die Ausführung der O&M Vereinbarungen verbessert und sich mit verschiedenen Strategien auseinandersetzt, um diesen Ansprüchen entgegen zu wirken. In den nächsten zwei Jahren könnten rund EUR 2,0 Mio. Liquidität für Instandhaltungsmaßnahmen für in der Vergangenheit gebaute Solarparks abfließen. Diese möglichen Instandhaltungsmaßnahmen sind von zahlreichen Faktoren beeinflusst und derzeit nicht vollumfänglich planbar. |
| • | Neben dem Garantiefällen gibt es auch einige Eventualverbindlichkeiten aus einzelnen umgesetzten Projekten, die in der Vergangenheit von COLEXON gebaut wurden und im Rahmen des Risikomanagementprozesses untersucht und der Kaufpreisallokation bewertet wurden. Im Konzernabschluss wurden diese Eventualverbindlichkeiten i.H.v. EUR 3,7 Mio. in die Rückstellungen geführt. |
MITTELSCHWERE EINZELRISIKEN:
| • | Abhängigkeit von staatlicher Förderung: COLEXON ist davon abhängig, dass keine rückwirkenden Änderungen vor allem in der EEG-Vergütung in Deutschland, aber in einem kleineren Ausmaß auch an ähnlichen Forderungen in Italien, Frankreich und Belgien vorgenommen werden. Investitionen in Solaranlagen sind gekennzeichnet von erheblichen Investitionsvolumina, die mit sehr geringen Erhaltungsaufwendungen Umsatzerlöse über feste Einspeisevergütungen oder mithilfe grüner Zertifikate für einen verlängerten Zeitraum generieren (meistens 20 Jahre). Dadurch ist die COLEXON Energy Gruppe zum einen abhängig von Regierungen, die diese Regulierungen hinsichtlich der Tarife und grünen Zertifikate konstant halten, was bedeutet, dass hier keine rückwirkenden Eingriffe vorgenommen werden sollten. Zum anderen sollten keine weiteren Investitionsausgaben verpflichtend sein, z.B. zur Stärkung der Netzstabilität, die die Kapitalrendite verringern. |
| • | In der Konsequenz existiert ein erhebliches politisches Risiko, um in Solaranlagen zu investieren, welches nicht entschärft werden kann. Die COLEXON Energy Gruppe akzeptiert dieses Risiko, jedoch nur in einem Geschäftsgebiet, in dem sie sicher fühlt und in dem die Regierungen wahrscheinlich keine rückwirkenden politischen Entscheidungen treffen werden. Für die Gruppe sind Indikatoren dafür z.B. die Investitionen von Privathaushalten in Solaranlagen, die für den Gesetzgeber ein Risiko bei den Wahlen und die politische Stabilität eines bestimmten Landes darstellen. Aus diesem Grund konzentriert sich die COLEXON Energy AG hauptsächlich auf Deutschland. In das neue EEG wurde der Bestandsschutz für 20 Jahre aufgenommen, so dass es höchst unwahrscheinlich ist, dass sich dieses politische Risiko tatsächlich einstellt. Ein Einschnitt von 10% bei der Einspeisevergütung hätte einen negativen Einfluss in Höhe von EUR 2,0 Mio. auf unser EBITDA. |
| • | Zahlungsrisiken aus Lieferungen und Leistungen: Aufgrund der Fokussierung auf das Solarkraftwerksgeschäft entstehen grundsätzlich die Forderungen auf Basis der Gesetze in den jeweiligen Ländern und hängen weitgehend von der Bonität der Stromnetzbetreiber ab. Seit Beginn dieses Geschäftes ist es zu keinem Zahlungsausfall gekommen. Die Zahlungsziele sind bisher in Deutschland, Belgien und Frankreich immer eingehalten worden, in Italien gibt es Zeitverzüge von mehreren Monaten. Ansonsten besteht für COLEXON ein marktübliches Zahlungsrisiko aus Lieferungen und Leistungen oder aus finanziellen Forderungen. Ein verspätetes Begleichen offener Forderungen bzw. deren Ausfall hätte negative Auswirkungen auf den Cashflow der Gesellschaft. Daher werden alle Kunden, die mit COLEXON Geschäfte abschließen möchten, vorab einer detaillierten Bonitätsprüfung unterzogen und die Forderungsbestände laufend überwacht. |
| • | Projektfinanzierung: Die COLEXON betreibt Solarkraftwerke über Projektgesellschaften, deren bestehende langfristige Fremdfinanzierungen gemäß Tilgungsplan bedient werden. Neuprojekte werden nur selektiv wahrgenommen. Die Verfügbarkeit von Projektfinanzierung ist für den Ankauf von Neuprojekten von wesentlicher Bedeutung, insofern ist das Wachstum der Gesellschaft von dieser Verfügbarkeit abhängig. Für bestehende Projektfinanzierungen muss die Gesellschaft finanzielle Covenants beachten, um eine vorzeitige Rückzahlung der Darlehen zu vermeiden. Aktuell sind wir uns keiner Verletzung eines derartigen Covenants bewusst, was eine frühere Tilgung auslösen könnte. |
| • | Risiken der Eigenkapitalbeschaffung: COLEXON ist teilweise abhängig von der Stimmung am Kapitalmarkt und der Wahrnehmung der Investoren bezüglich des Eigenkapitals von COLEXON. Hauptsächlich verlangen institutionelle Investoren von Unternehmen eine gewisse Stabilität, ausreichende Marktkapitalisierung und tägliche Verfügbarkeit an der Börse. Sollte COLEXON keine neuen Investoren akquirieren können, werden wir nicht in der Lage sein analog dem Marktstandard mit doppelter Geschwindigkeit zu wachsen. |
| • | Leistungsfähigkeit Anlagen/Module: Es besteht im Rahmen des Projektgeschäfts von COLEXON das generelle, branchentypische Risiko, von Kunden wegen angeblicher Schlecht- oder Nichterfüllung zugesagter Qualität und Leistungsfähigkeit der gelieferten Produkte, Anlagen oder Dienstleistungen in Anspruch genommen zu werden. Außerdem besteht das Risiko, im Zusammenhang mit möglichen Garantiefällen in Anspruch genommen zu werden. Um diese Risiken zu minimieren, betreibt und wartet COLEXON alle Anlagen selbst. |
| • | Witterungsverhältnisse: Die Witterungsverhältnisse haben einen unmittelbaren Einfluss auf die PV-Stromproduktion der eigenen Anlagen. Darüber hinaus können erhöhter Schneefall oder Sturm zu Schäden führen. Dies kann Einfluss auf die Liquiditätslage des Unternehmens haben. COLEXON verfügt diesbezüglich über eine umfangreiche Vorkehrung in Form von Wartungs- und Betriebsführungs- sowie Versicherungsverträgen. Obwohl die jährliche Schwankung bei der Einstrahlung bis zu 10% betragen kann, reduziert sich die Unsicherheit so auf weniger als 2% über einen Zeitraum von 20 Jahren. |
GERINGE EINZELRISIKEN:
| • | Internationalisierung: Durch die weitestgehende Einstellung der ausländischen Aktivitäten sind die Risiken aus diesen Märkten gesunken, neue Risiken sind im abgelaufenen Jahr nicht eingegangen worden. Das konsolidierte EBITDA außerhalb von Deutschland betrug in 2014 weniger als EUR 2 Mio. |
| • | Personal: Die bisherige wirtschaftliche Entwicklung von COLEXON beruhte maßgeblich auf der Leistung der Mitarbeiter. Für den zukünftigen wirtschaftlichen Erfolg ist es daher wichtig, dass Schlüsselpersonen weiterhin für COLEXON tätig sind. COLEXON hat im Rahmen des Zusammenschlusses mit der 7C Solarparken NV einen einschneidenden Personalabbau durchführen müssen. |
| • | Technische Abhängigkeit: Die Fokussierung des Konzerns auf Investitionen in Solaranlagen mit Schwerpunkt in Deutschland, macht den Konzern von der Technik der Solaranlagen, den Ertragsprognosen der Solaranlagen, sowie der Stabilität des deutschen Netzes abhängig. Wir weisen diesem Risiko ein geringes Schadenspotenzial zu, da die COLEXON Parks bereits eine gute Erfolgsgeschichte vorweisen können. |
| • | Technologische Entwicklung: Die technologische Entwicklung auf dem PV-Markt wird weiterhin aufmerksam beobachtet, so dass das Produkt- und Dienstleistungsportfolio um sinnvolle technologische Entwicklungen ergänzt werden kann und gewährleistet ist, dass Möglichkeiten in der Erweiterung bzw. Ergänzung des Geschäftsmodells nicht verpasst werden. |
| • | Zins- und Währungsrisiken: Durch die Reduktion der internationalen Präsenz bestehen für COLEXON keine Fremdwährungsrisiken. Die Inanspruchnahme von Krediten hat sich durch Verwendung derivativer Finanzinstrumente (Zinsswaps) fast ausschließlich auf festverzinsliche Darlehen reduziert, so dass die Gesellschaft keinen wesentlichen Marktzinssatzschwankungen ausgesetzt ist. |
| • | Wettbewerb: Im Berichtszeitraum hat sich der Markt im für COLEXON relevanten Marktsegment weiter stark konsolidiert. Eine klassische Wettbewerbssituation existiert zurzeit nicht. |
| • | Technische (Produktions-)Risiken: Die COLEXON Energy Gruppe ist abhängig von der technischen Zuverlässigkeit ihrer Solarprojekte, dem Ausbleiben von Naturkatastrophen und der Stabilität des deutschen Stromnetzes. Ein „Totalverlust“ einer Anlage oder ein Ausfall der Stromproduktion über einen längeren Zeitraum kann aufgrund des Verschuldungsgrades die Existenz der jeweiligen Projektgesellschaft bedrohen. Die COLEXON Gruppe versucht dieses Risiko abzumildern, indem sie über dem Durchschnitt liegende Komponenten auswählt, wenn sie eine Anlage erwirbt oder baut und zusätzlich ein intensives Anlagenmonitoring betreibt, um frühzeitig potenzielle Probleme zu erkennen. Wir versuchen zudem das Risiko zu minimieren, indem wir den Betrieb und die Wartung im Unternehmen belassen und die Finanzierung über die Projektgesellschaft ohne Rückgriffsmöglichkeit auf den Konzern aufbauen, um ein Projekt „zum Laufen“ zu bekommen. Hierbei ziehen wir auch in Betracht, als letzte Maßnahme das gesamte Eigenkapital für das Projekt zu verlieren. Zudem versuchen wir das Risiko teilweise an eine Versicherungsgesellschaft zu übertragen, die das Risiko eines Einnahmeausfalls für 6 - 12 Monate abdeckt. Trotzdem können einige Risiken wie z.B. der Ausfall des deutschen Stromnetzes, Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus und Nuklearunfälle nicht vermieden, entschärft oder versichert werden. Demzufolge akzeptiert COLEXON diese Risiken. |
Im Allgemeinen betrachtet ist der Konzern aus heutiger Sicht in der Lage, die Risiken die obenstehend ausgeführt wurden, zu begegnen, zu steuern und tragen zu können.
CHANCEN
In der unterstehenden Ausführung werden die Chancen der Gesellschaft dargestellt. Diese Chancen sind bis auf die Optimierung der PV-Parks nicht im Voraus quantifizierbar. Die Optimierung der PV-Parks stellt daher die größter und sicherste Chance dar.
OPTIMIERUNG DER PV-PARKS
Die permanente Durchführung des bewährten Monitoring, von Messungen sowie die laufende Instandhaltung dürften ebenfalls zur weiteren Identifizierung von Optimierungschancen beitragen. Konkret handelt es sich dabei um die Optimierung der Performance Ratio mit 0,75%, von 78,4% auf 79,15%.
CHANCEN AUFGRUND DER NIEDRIGEN ZINSSITUATION
Nachdem unsere geschäftlichen Aktivitäten sehr kapitalintensiv und mit ca. 75% der Gesamtkosten von Fremdmitteln abhängig sind, werden wir von dem derzeit niedrigen Zinsniveau profitieren, falls sich neue Kaufgelegenheiten ergeben. Ein niedriges Zinsniveau geht typischerweise Hand in Hand mit einem schwachen Konjunkturzyklus, was dazu führt, dass die Zahl derjenigen, die eine PV-Anlage veräußern wollen, ansteigt. Hauptsächlich betrifft dies gemeinschaftlich zusammengeschlossene Eigentümer, die entschieden haben, eine Anlage auf ihrem eigenen Dach zu installieren.
CHANCEN AUFGRUND DES UMTAUSCHS VON AKTIENOPTIONEN
Der Umtausch von Aktienoptionen (bezogen auf die Optionsanleihe) in Kapital würde zwei positive Effekte haben. Erstens würde es den Streubesitz erhöhen und die Möglichkeit einer höheren Marktkapitalisierung bieten. Zweitens würde es der Gesellschaft zusätzliche Liquidität zur Verfügung stellen, um weitere Parks zu erwerben.
M&A UND GESCHÄFTSENTWICKLUNG
Die 7C Solarparken AG wird als seriöser Marktteilnehmer in der Konsolidierung von PV-Parks in der Größenordnung zwischen 1 bis 5 MWp wahrgenommen. Im Ergebnis ist die Gesellschaft ständig auf der Suche nach neuen Investments und in Kontakt mit Konkurrenten und M&A Partnern. Zusammenschlüsse könnten weiteres Größenwachstum und Synergien bei den Kosten zur Folge haben.
GESAMTBEURTEILUNG
Mittlerweile wurde der Geschäftszusammenschluss erfolgreich vollzogen, so dass unser Unternehmen eine Organisation und ein Geschäftsmodell aufweist, die als Plattform dienen, die Strategie und weitere Entwicklung voranzutreiben. Die Hauptrisiken, die die Gesellschaft bedrohen, haben sich hin zu dem mit geringen Risiken verbundenen Eigentum und Betrieb von Solarkraftwerken hauptsächlich in Deutschland, und dem Altlastenrisiko der Vergangenheit verändert.
Die Möglichkeiten, welche sich aus dem niedrigen Zinsniveau sowie der Optimierung der Anlagen ergeben, werden sich in den kommenden Jahren positiv auswirken. Alternativ kann das Unternehmen, das mittlerweile eine interessante Plattform darstellt, nach weiteren Gesellschaften Ausschau halten, die ebenso Anlagen in unserem Marktsegment besitzen, um hier die Vermögensbasis weiter auszubauen und weitere Synergieeffekte und Wachstum zu erzielen.
WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLLSYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS
Der Vorstand der Colexon Energy AG ist verantwortlich für die Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Colexon Energy AG nach den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG). Ferner erfolgt die Aufstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie des Konzernlageberichts unter Anwendung des Deutschen Rechnungslegungsstandards (DRS) Nr. 20.
Um die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in der Berichterstattung einschließlich der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung zu gewährleisten, hat der Vorstand ein angemessenes internes Kontrollsystem eingerichtet.
Das interne Kontrollsystem ist so konzipiert, dass eine zeitnahe, einheitliche und korrekte buchhalterische Erfassung aller geschäftlichen Prozesse bzw. Transaktionen gewährleistet ist. Es stellt die Einhaltung der gesetzlichen Normen und der Rechnungslegungsvorschriften sicher. Änderungen der Gesetze, Rechnungslegungsstandards und andere Verlautbarungen werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Einzel- und Konzernabschluss analysiert. Das interne Kontrollsystem basiert ferner auf einer Reihe von prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen beinhalten organisatorische Sicherungsmaßnahmen, laufende automatische Maßnahmen (Funktionstrennung, Zugriffsbeschränkungen, Organisationsanweisungen wie beispielsweise Vertretungsbefugnisse) und Kontrollen, die in die Arbeitsabläufe integriert sind. Die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems wird darüber hinaus durch prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen sichergestellt.
Das Rechnungswesen aller vollkonsolidierten Unternehmen, mit Ausnahme der Gesellschaften in Italien, Frankreich, Belgien, Dänemark und einige Gesellschaften in Deutschland, ebenso wie die Konsolidierungsmaßnahmen erfolgen zentral. Systemtechnische Kontrollen werden durch die Mitarbeiter überwacht und durch manuelle Prüfungen ergänzt.
Die in den Rechnungslegungsprozess involvierten Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult.
Dem Aufsichtsrat der 7C Solarparken AG obliegt die regelmäßige Überwachung der Wirksamkeit der Steuerungs- und Überwachungssysteme. Er lässt sich regelmäßig vom Vorstand darüber unterrichten.
ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG GEMÄß § 289A HGB
Die Erklärung zur Unternehmensführung enthält die jährliche Entsprechenserklärung, den Corporate Governance Bericht, Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie ist auf der Website der Gesellschaft unter http://www.solarparken.com den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht worden. Auf eine Wiedergabe im Lagebericht wird daher verzichtet.
VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf, einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft, so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.“
Bayreuth, 19. Mai 2015
*Steven De Proost
CEO Vorstand*
*Koen Boriau
CFO Vorstand*
Jahresabschluss
BILANZ
ZUM 31. DEZEMBER 2014
| Aktiva | 31.12.2014 € |
31.12.2013 € |
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | 38.539.451 | 13.925.397 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 6.122 | 46.091 |
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 6.122 | 46.091 |
| II. Sachanlagen | 209.924 | 272.901 |
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | - | 1.495 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 209.924 | 271.406 |
| III. Finanzanlagen | 38.323.405 | 13.606.405 |
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 38.323.405 | 13.606.405 |
| B. Umlaufvermögen | 11.577.999 | 14.004.859 |
| I. Vorräte | 82.257 | 268.012 |
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 44.986 | 61.213 |
| 2. Module | 10.278 | 56.799 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 26.993 | 150.000 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 9.498.016 | 9.560.483 |
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 725.802 | 949.130 |
| mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 374.515 | 527.781 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 8.560.480 | 8.481.619 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 211.734 | 129.734 |
| mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 95.653 | - |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 1.997.726 | 4.176.364 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 194.486 | 410.089 |
| SUMME AKTIVA | 50.311.936 | 28.340.345 |
| Passiva | 31.12.2014 € |
31.12.2013 € |
|---|---|---|
| A. Eigenkapital | 43.907.457 | 21.700.152 |
| I. Gezeichnetes Kapital | 34.038.494 | 17.744.557 |
| 1. Nennbetrag eigener Anteile | -409.739 | -819.479 |
| II. Kapitalrücklage | 20.239.509 | 11.525.410 |
| III. Bilanzverlust | -9.960.807 | -6.750.336 |
| B. Rückstellungen | 3.460.295 | 6.089.563 |
| I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 0 | 0 |
| II. Steuerrückstellungen | 0 | 492.363 |
| III. Sonstige Rückstellungen | 3.460.295 | 5.597.200 |
| C. Verbindlichkeiten | 2.944.184 | 550.630 |
| I. Anleihen | 1.524.124 | 0 |
| davon konvertibel | 0 | 0 |
| II. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 0 | 60.000 |
| III. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 150.590 | 184.675 |
| IV. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.177.155 | 150.000 |
| V. Sonstige Verbindlichkeiten | 92.315 | 155.955 |
| davon aus Steuern | 11.000 | 70.000 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 34.000 | 1.000 |
| SUMME PASSIVA | 50.311.936 | 28.340.345 |
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 2014
VOM 1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2014
| 2014 € |
2013 € |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 1.110.381 | 4.008.974 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 2.690.735 | 2.268.684 |
| \= Umsatz | 3.801.116 | 6.277.657 |
| 3. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 167.171 | 477.178 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.905.625 | 879.606 |
| 2.072.796 | 1.356.784 | |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 1.541.368 | 1.353.760 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 450.562 | 234.590 |
| davon für Altersversorgung TEUR 275 (i.VJ. TEUR 52) | ||
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 80.972 | 130.832 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 3.669.478 | 3.809.750 |
| 8. Erträge aus Beteiligungen | - | 4.292.863 |
| davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 0 (i.VJ. TEUR 4.293) | ||
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 368.505 | 554.329 |
| davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 360 (i.VJ. TEUR 445) | ||
| 10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 53.576 | 132.969 |
| davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 22 (i.VJ. TEUR 72) | ||
| 11. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) | -3.699.132 | 4.106.165 |
| 12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -492.363 | -122.875 |
| 13. Sonstige Steuern | 3.700 | 1.604 |
| 14. Jahresfehlbetrag (i.VJ. Jahresüberschuss) | -3.210.469 | 4.227.436 |
| 15. Verlustvortrag | -6.750.336 | -10.977.773 |
| 16. Bilanzverlust | -9.960.806 | -6.750.336 |
Anhang zum Jahresabschluss
1. ALLGEMEINE ANGABEN
Die COLEXON Energy AG ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wurde nach den gesetzlichen Vorschriften des HGB sowie den Vorschriften des AktG erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Jahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
1.1. ANWENDUNG BZW. ÄNDERUNGEN DER BEWERTUNGSMETHODEN
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden – gegenüber dem Vorjahr unveränderten – Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
1.1.1. Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände
Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte und ggf. außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über eine Nutzungsdauer von in der Regel drei bis fünf Jahren.
1.1.2. Sachanlagen (andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung)
Die bilanzierten Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, aktiviert. Soweit erforderlich, werden auch außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Den planmäßigen Abschreibungen des Sachanlagevermögens liegen im Wesentlichen Nutzungsdauern zwischen 3 bis 15 Jahren zu Grunde.
1.1.3. Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. zu dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Wegfall der Gründe für die Abschreibungen werden entsprechende Zuschreibungen vorgenommen.
1.1.4. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Module werden mit ihren Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt.
1.1.5. Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Die Pauschalwertberichtigung auf nicht einzelwertberichtigte Netto-Forderungen wurde in Höhe von einem Prozent vorgenommen.
1.1.6. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die Bilanzierung der laufenden Bankguthaben und der Kassenbestände (Zahlungsmittel bzw. liquide Mittel) erfolgt mit dem jeweiligen Nennbetrag.
1.1.7. Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite der Bilanz Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, sofern sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
1.1.8. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sonstigen Verpflichtungen; sie sind in Höhe der Beträge angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Es wurden Rückstellungen für Gewährleistungen gebildet, die unseren Kunden eingeräumt wurden. Die tatsächliche Inanspruchnahme ist zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung nicht präzise zu prognostizieren und basiert demnach auf einer Schätzung. Für diese Schätzung sind Annahmen zu treffen, die die Höhe dieser Rückstellungen beeinflussen. Sich zukünftig verändernde Produktivitäten, Materialien und Personalkosten sowie Qualitätsverbesserungsprogramme haben Einfluss auf diese Schätzung. Grundlage für die Ermittlung der pauschalen Gewährleistungsrückstellung bilden die in der Vergangenheit realisierten Umsatzerlöse. Bei der Berechnung der Gewährleistungsrückstellungen wurden die Bereiche Projekte und Handel unterschiedlich bewertet.
Die Berechnung der Rückstellungen wurde stufenweise gemäß der zwanzigjährigen Gewährleistung vorgenommen. Es wurden voraussichtliche Preissteigerungen von zwei Prozent zugrunde gelegt. Die Gewährleistungsrückstellungen werden in voller Höhe als kurzfristig angesehen, da mit einer Inanspruchnahme aus Gewährleistungen in der überwiegenden Zahl der Fälle im Laufe des ersten Jahres nach der Übergabe der Projekte zu rechnen ist und dies auch aufgrund der hohen Unsicherheit über das zeitliche Profil der Inanspruchnahmen als sachgerecht angesehen wird.
1.1.9. Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten (Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und sonstige Verbindlichkeiten) sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
1.1.10. Fremdwährungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem historischen Kurs zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Langfristige Fremdwährungsforderungen werden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen (Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige Vermögensgegenstände in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
1.1.11. Verwendung von Annahmen und Schätzungen
Im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden Annahmen getroffen und Schätzungen zu Grunde gelegt, die sich auf den Ansatz, den Ausweis und die Bewertung der bilanzierten Vermögensgegenstände, Schulden und Aufwendungen ausgewirkt haben. Die zu Grunde gelegten Annahmen und Schätzungen beziehen sich dabei im Wesentlichen auf die Festlegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer langfristiger Vermögensgegenstände und auf die Bewertung von Rückstellungen.
1.1.12. Latente Steuern
Der Steuersatz für die Berechnung der aktiven latenten Steuern beträgt 29,48 Prozent. Von dem Aktivierungswahlrecht für den Aktivüberhang der aktiven latenten Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Sachverhalte, die den Ansatz passiver latenter Steuern erfordern, lagen nicht vor.
1.2. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
1.2.1 Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung der Gegenstände des Anlagevermögens ist dem beigefügten Anlagenspiegel zu entnehmen.
1.2.2 Immaterielle Vermögensgegenstände
Auf die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände erfolgten ausschließlich planmäßige Abschreibungen. Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten hauptsächlich Software.
1.2.3 Sachanlagen
Die Sachanlagen betreffen im Wesentlichen Kfz, Betriebs- und Geschäftsausstattung und IT-Hardware. Die Zugänge betreffen insbesondere Büroeinrichtung, geringwertige Wirtschaftsgüter, IT-Hardware und Büromöbel. Die Abgänge betreffen insbesondere Büroeinrichtung und IT-Hardware.
Die technischen Anlagen und Maschinen, die bisher unter den anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung ausgewiesen wurden, wurden im Berichtsjahr in den Posten technische Anlagen und Maschinen umgegliedert. Hierzu wurden die Vorjahreszahlen der technischen Anlagen und Maschinen sowie der anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung um EUR 1.495 angepasst.
Anlagenspiegel zum 31.12.2014
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| Stand Beginn Gj. TEUR |
Zugänge TEUR |
Abgänge TEUR |
Stand 31/12/2014 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 713 | 6 | 713 | 6 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 59 | 0 | 59 | 0 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1.088 | 40 | 838 | 290 |
| 1.147 | 40 | 897 | 290 | |
| III. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 13.754 | 24.717 | 0 | 38.471 |
| Gesamt | 15.614 | 24.762 | 1.609 | 38.767 |
Abschreibungen zum 31.12.2014
| Stand Beginn Gj. TEUR |
Zugänge TEUR |
Abgänge TEUR |
Stand 31/12/2014 TEUR |
Buchwert 31/12/2014 TEUR |
Buchwert 31/12/2013 TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 667 | 8 | 675 | 0 | 6 | 46 |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 57 | 37 | 95 | 0 | 0 | 2 |
| 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 816 | 36 | 772 | 80 | 210 | 271 |
| 873 | 73 | 867 | 80 | 210 | 273 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 148 | 0 | 0 | 148 | 38.323 | 13.606 |
| Gesamt | 1.688 | 81 | 1.542 | 228 | 38.539 | 13.925 |
1.2.4 Finanzanlagen
Die Finanzanlagen betreffen die in der folgenden Übersicht aufgeführten unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen gemäß § 285 Nr. 11 HGB i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG.
| GESELLSCHAFTEN | Anteil % |
Eigenkapital TEUR |
Ergebnis TEUR |
|||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 7C Solarparken NV, Mechelen | 100 | 21.161 | 74 | |||
| 7C Rooftop Exchange BVBA, Mechelen/Belgien | 100 | 65 | -8 | |||
| Siberië Solar BVBA, Mechelen/Belgien | 100 | 37 | 24 | |||
| Solar4Future Diest NV, Mechelen/Belgien | 100 | 56 | -26 | |||
| Sainte Maxime Solaire SAS(U), Sainte Maxime/Frankreich | 100 | 17 | 251 | |||
| SonnenSolarPark GmbH, Hausen | 100 | 613 | -64 | |||
| Solarpark Neudorf GmbH, Kasendorf | 100 | 391 | 200 | |||
| Solarpark Hohenberg GmbH, Marktleugast | 83 | 552 | 279 | |||
| 7C Solarparken GmbH, Wesel | 100 | 406 | 300 | |||
| Sonnenbatterie Center Franken GmbH, Bayreuth | 19 | 15 | 3 | |||
| Solarpark Taurus GmbH & Co KG, Maisach | 100 | 270 | 14 | |||
| Erste Solarpark xanten GmbH & Co KG, Bayreuth | 100 | 420 | 42 | |||
| Erste Solarpark Wulfen GmbH & Co KG, Bayreuth | 100 | 385 | -2 | |||
| Schauer Solar GmbH & Co KG, Bayreuth | 100 | 792 | 108 | |||
| Siebente Solarpark Zerre GmbH & Co KG, Bayreuth | 100 | 776 | 98 | |||
| Solarpark Zerre IV GmbH & Co KG, Bayreuth | 100 | 618 | 91 | |||
| Solarpark Claußnitz GmbH & Co KG, Bayreuth | ||||||
| 100 | 171 | 85 | ||||
| Sonnendach K19 GmbH & Co KG, Bayreuth | 100 | 1.585 | 130 | |||
| Sonnendach K19 Haftungs GmbH, Bayreuth | 100 | 50 | 14 | |||
| Säugling Solar GmbH & Co KG, Bayreuth | 100 | 1.286 | -39 | |||
| Solarpark Carport Wolnzach GmbH & Co KG, Bayreuth | 100 | 139 | -19 | |||
| Solarpark Gemini GmbH & Co KG, Bayreuth | 100 | 1.630 | 90 | |||
| Sphinx Solar GmbH & Co KG, Bayreuth | 100 | -7 | -6 | |||
| Solarpark Sonnenberg GmbH & Co KG, Kaiser-Wilhelm-Koog | 100 | 1.538 | -54 | |||
| Erste Solarpark Sandersdorf GmbH & Co KG, Bayreuth | 100 | 30 | 33 | |||
| EPC 34 GmbH & Co KG, Leipzig | 100 | 39 | 391 | |||
| Vardar UG (haftungsbeschränkt), Bayreuth | 100 | 40 | 21 | |||
| High Yield Solar Investments BV, Hilversum/Niederlande | 100 | 13 | -6 | |||
| Solarpark Pflugdorf GmbH & Co KG, Münster | 100 | 66 | 66 | |||
| Verwaltung Solarpark Pflugdorf GmbH, Münster | 100 | 25 | -2 | |||
| COLEXON Italia S.r.l., Imola, Italien | 100 | 1.545 | 42 | |||
| JV Solar S.r.l., Agrate Brianza/Italien | 70 | 502 | 454 | |||
| Future Energie Solar Production S.r.l./Italien | 70 | 242 | 423 | |||
| COLEXON IPP GmbH, Hamburg | 100 | -1.153 | -205 | |||
| COLEXON 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth | 100 | 726 | -271 | |||
| COLEXON 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth | 100 | 1.286 | -2 | |||
| CTG Baal S.r.l, Imola/Italien | 100 | 253 | 60 | |||
| COLEXON Solar Invest A/S, Virum, Dänemark | 100 | 10.064 | 276 | |||
| HTI Import & Handel A/S, Virum/Dänemark | 100 | -83 | -33 | |||
| COLEXON Solar Energie ApS, Virum/Dänemark | 100 | -12.626 | -1.310 | |||
| Renewagie 1. Solarpark Verwaltungs GmbH, Bayreuth | 100 | 62 | 6 | |||
| Renewagie 2. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth | 100 | 995 | 118 | |||
| Renewagie 3. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth | 100 | 230 | -10 | |||
| Renewagie 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth | 100 | 1.276 | -580 | |||
| Renewagie 11. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth | 100 | 828 | 51 | |||
| Renewagie 21. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth | 100 | 2.553 | 131 | |||
| Renewagie 22. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG, Bayreuth | 100 | 962 | -886 |
Im Vergleich zu 2013 sind die Finanzanlagen von EUR 13,6 Mio. auf EUR 38,3 Mio. gestiegen; dies lässt sich durch den Erwerb von 7C Solarparken NV erklären.
1.2.5 Vorratsvermögen
Die Vorräte der Gesellschaft betreffen geleistete Anzahlungen auf Leistungen sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, PV-Module und Wechselrichter, die für Instandhaltungsmaßnahmen vorgehalten werden. Die Bewertung erfolgte mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips. Zinsen auf Fremdkapital werden in den Herstellungskosten nicht berücksichtigt.
1.2.6 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind von TEUR 949 auf TEUR 726 zurückgegangen. Es gab TEUR 375 (i.VJ.: TEUR 528) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Es bestehen keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Gesellschaftern.
1.2.7 Forderungen gegen verbundenen Unternehmen
| 31/12/2014 TEUR |
31/12/2013 TEUR |
|
|---|---|---|
| COLEXON IPP GmbH, Hamburg | 3.464 | 3.512 |
| 7C Solarparken NV, Mechelen/Belgien | 1.944 | 0 |
| Renewagy 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co.KG, Hamburg | 1.667 | 873 |
| COLEXON Italia S.r.l., Imola/Italien | 1.238 | 2.214 |
| COLEXON 1. Solarprojektgesellschaft mbH & Co.KG, Hamburg | 187 | 170 |
| Renewagy 2. Solarprojektgesellschaft mbH & Co.KG, Hamburg | 13 | 71 |
| Renewagy 11. Solarprojektgesellschaft mbH & Co.KG, Hamburg | 12 | 35 |
| Renewagy 21. Solarprojektgesellschaft mbH & Co.KG, Hamburg | 11 | 1.480 |
| Future Energy Solar Production S.r.l., Agrate Brianza/Italien | 10 | 23 |
| Renewagy 3. Solarprojektgesellschaft mbH & Co.KG, Hamburg | 9 | 23 |
| Renewagy 22. Solarprojektgesellschaft mbH & Co.KG, Hamburg | 5 | 31 |
| CTG Baal, Imola/Italien | 0 | 50 |
| Gesamt | 8.560 | 8.482 |
Es gibt keine Forderungen gegen verbundenen Unternehmen die Gesellschafter sind. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
1.2.8 Sonstige Vermögensgegenstände
In den sonstigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 212 sind TEUR 96 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Dies betrifft ein Darlehen an einem Verpächter einer Tochtergesellschaft. Insgesamt setzen sich die sonstigen Vermögensgenstände wie folgt zusammen:
| 31/12/2014 TEUR |
31/12/2013 TEUR |
|
|---|---|---|
| Umsatzsteuererstattungsanspruch | 18 | 55 |
| Anzahlung Jahresabschuss | 10 | 8 |
| Kautionen | 6 | 12 |
| Debitorische Kreditoren | 26 | 45 |
| Vorsteuererstattungsanspruch Ausland | 9 | 4 |
| Sicherheitshinterlegungen | 0 | 6 |
| Darlehen Drubig | 137 | 0 |
| Übrige | 6 | 0 |
| Gesamt | 212 | 130 |
1.2.9 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die Position beinhaltet Guthaben in Höhe von TEUR 1.998 (i.VJ.: TEUR 4.176). Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von TEUR 457 (i.VJ.: TEUR 1.187) unterliegen Verfügungsbeschränkungen im Zusammenhang mit Vertragserfüllungsbürgschaften.
1.2.10 Gezeichnetes Kapital
Infolge des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. April 2014 wurde im Juli 2014 eine Kapitalherabsetzung (2 zu 1) durchgeführt. Dies passierte in zwei Schritten: erst wurde eine Aktie vernichtet, anschließend wurde die Anzahl der überbleibenden Aktien halbiert. Durch die beiden Maßnahmen verringerte sich das gezeichnete Kapital von EUR 17.774.557 auf EUR 8.872.278. Der Differenzbetrag wurde in die Kapitalrücklage gebucht.
Infolge des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. April 2014 wurde die Sacheinlage der 7C Solarparken NV am 2. Oktober 2014 durchgeführt. Dadurch stieg im Oktober 2014 das gezeichnete Kapital um EUR 24.717.000 durch die Ausgabe von 24.717.000 neuen Stückaktien für die Sacheinlage der 7C Solarparken NV.
Schließlich wurden bis zum Jahresende für EUR 700.776,96 Optionen zu einem Ausgabepreis i.H.v. EUR 1,56 je Aktie ausgeübt, sodass 449.216 neue Stückaktien mit gleicher Gattung geschaffen wurden. Ein Betrag i.H.v. EUR 449.216,00 floss in das gezeichnete Kapital ein, der Differenzbetrag i.H.v. EUR 251.560,96 wurde in die Kapitalrücklage (Siehe 1.2.12 Kapitalrücklage) überführt. Die Optionen wurden aus dem bedingten Kapital, das infolge des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. April 2014 (Siehe 1.49) geschaffen wurde, bedient. Die Optionen wurden gemeinsam mit der Anleihe (Siehe 1.2.16) begeben. Diese Optionsschuldverschreibung wurde ebenfalls infolge eines Beschlusses der Hauptversammlung vom 17. April 2014 emittiert.
Aufgrund der vorgenannten Kapitalherabsetzung, Kapitalerhöhung durch Sacheinlage und Optionsausübungen erhöhte sich das gezeichnete Kapital insgesamt von EUR 17,7 Mio. auf EUR 34,0 Mio. Dies entspricht eine Zahl der Aktien zum Jahresende in Höhe von 34.038.494 mit einem Nennwert von EUR 1,00 je Stückaktie in einer einzelnen Gattung.
| In TEUR | |
|---|---|
| Gezeichnetes Kapital zum 01.01.2014 | 17.745 |
| Kapitalherabsetzung infolge des HV Beschlusses vom 17.4.2014 | -8.872 |
| Kapitalerhöhung durch Sacheinlage infolge des HV Beschlusses vom 17.4.2014 | 24.717 |
| Kapitalerhöhung durch Optionsausübungen | 449 |
| Gezeichnetes Kapital zum 31.12.2014 | 34.038 |
1.2.11 Eigene Anteile
Die eigenen Anteile auf der Passivseite werden vom Eigenkapital abgesetzt. Dabei wird der Nennbetrag der erworbenen eigenen Anteile in einer Vorspalte offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Die Differenz zwischen dem Nennwert und dem reinen Kaufpreis wird mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechnet. Anschaffungsnebenkosten auf eigene Anteile wurden als Aufwand verrechnet. Die Gesellschaft hatte zum 31. Dezember 2014 noch 409.739 eigene Aktien im Bestand. Die eigenen Anteile haben sich durch die Kapitalherabsetzung (2 zu 1) um 409.740 Stück gemindert. Der Bestand an eigenen Aktien in Höhe von EUR 409.739,00 wurde mit dem gezeichneten Kapital verrechnet. Der Vorstand behält sich vor, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die eigenen Anteile wie folgt zu verwenden:
| • | Zur Veräußerung über die Börse |
| • | Zur Verwendung gegen Sachleistung zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder von sonstigen mit einem Akquisitionsvorhaben in Zusammenhang stehenden Vermögensgegenständen oder im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen |
| • | Zur Erfüllung von Bezugs- und Umtauschrechten, die aufgrund der Ausübung von Options- und Wandlungsrechten oder der Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen |
| • | Zur kompletten oder teilweisen Einziehung, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf |
1.2.12 Kapitalrücklage
Die Kapitalrücklage beträgt zum 31. Dezember 2014 TEUR 20.240 (i.VJ.: TEUR 11.525), bestehend aus den zugeführten Kapitalrücklagen aus der Kapitalherabsetzung (TEUR 8.872). Diese Herabsetzung wurde in zwei Schritten infolge des Beschlusses der Hauptversammlung vom 17. April 2014 ausgeführt. (Siehe 1.2.10). Die Rücklage für eigene Aktien nahm durch die vorgenannte Kapitalherabsetzung um TEUR 410 ab. Die verbleibende Erhöhung resultiert aus dem Emissionsagio (TEUR 252) aus Optionsausübungen von 449.216 Stückaktien mit einem Stückwert von 1,00 EUR zu einem Ausgabepreis i.H.v. 1,56 EUR je Aktie am Ende des Geschäftsjahres. (Siehe 1.2.10).
| In TEUR | |
|---|---|
| Kapitalrücklage zum 01.01.2014 | 11.525 |
| Kapitalherabsetzung infolge des HV Beschlussess vom 17.4.2014 | 8.872 |
| Abnahme der Rücklage für eigene Aktien infolge der Kapitalherabsetzung | -410 |
| Emissionsagio aus Optionsausübungen | 252 |
| Kapitalrücklage zum 31.12.2014 | 20.240 |
Aus der Kapitalherabsetzung sind keine Erträge entstanden.
1.2.13 Bilanzverlust
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 3.210 wird auf neue Rechnung vorgetragen. In den Bilanzverlust sind Verlustvorträge in Höhe von TEUR 6.750 eingeflossen, sodass der Bilanzverlust zum 31. Dezember 2014 TEUR 9.960 beträgt.
1.2.14 Steuerrückstellung
Die Steuerrückstellung beträgt TEUR 0 (i.VJ.: TEUR 492).
1.2.15 Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
| TEUR | 1/01/2014 | Auflösung | Verbrauch | Zuführung | 31/12/2014 |
|---|---|---|---|---|---|
| Aufbewahrungskosten | 115 | 59 | 0 | 0 | 56 |
| Rechts und Beratungskosten, Jahresabschluss- und Prüfungskosten | 445 | 35 | 243 | 432 | 599 |
| Gewährleistung | 4.770 | 2.041 | 1.873 | 973 | 1.829 |
| Drohverluste | 0 | 0 | 0 | 859 | 859 |
| Personal | 152 | 209 | 141 | 258 | 60 |
| Aufsichtsratsvergütungen | 75 | 1 | 76 | 58 | 57 |
| Restrukturierung | 40 | 26 | 14 | 0 | 0 |
| Gesamt | 5.597 | 2.416 | 2.347 | 2.627 | 3.460 |
Colexon Energy AG gewährte ihren Kunden unterschiedliche Gewährleistungen. Die tatsächliche Inanspruchnahme ist zum Zeitpunkt der Umsatzrealisierung nicht präzise zu prognostizieren und basiert demnach auf einer Schätzung. Für diese Schätzung sind Annahmen zu treffen, die die Höhe dieser Rückstellungen beeinflussen. Sich zukünftig verändernde Produktivitäten, Materialien und Personalkosten sowie Qualitätsverbesserungsprogramme haben Einfluss auf diese Schätzung. Die Gewährleistungsrückstellungen haben sich wegen des effektiven und erfolgreichen Umzugs der Anlage Astenhof von EUR 4,8 Mio. auf EUR 1,8 Mio reduziert. Die Rückstellungen für Rechts- und Prozesskosten betreffen Vertragsstreitigkeiten. Die Rückstellung für ausstehende Rechnungen beinhaltet überwiegend noch nicht abgerechnete Warenlieferungen und Dienstleistungen. Die Rückstellung für Personalaufwendungen beinhaltet Tantiemen und Abfindungen, nicht genommenen Urlaub sowie die zu erwartenden Aufwendungen für die Berufsgenossenschaft. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Die Drohverlustrückstellungen resultieren aus der aktuellen Einschätzung zukünftig anfallender Verluste aus bestehenden Instandhaltungs- und Betriebsverträgen
1.2.16 Anleihen
Infolge des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. April 2014 hat sich der Vorstand der Colexon Energy AG am 29. Juli 2014 dazu entschlossen, eine Optionsschuldverschreibung über TEUR 1.508 auszugeben. Die Optionsschuldverschreibungen sind in bis zu 4.436.139 Stück gleichberechtigte, auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 0,34 eingeteilt. Diese Anleihe wurde von den bestehenden Aktionären vollständig gezeichnet. Die Laufzeit beträgt vom 22. August 2014 bis zum 22. August 2015 ein Jahr, so dass bei einem Zinssatz von 3,00% das Jahr 2014 Zinsen in Höhe von TEUR 16 passiviert wurden. Zusammen mit dieser Optionsschulverschreibung wurden die oben erläuterten 4.436.139 Inhaber-Optionsscheine ausgegeben.
1.2.17 Erhaltene Anzahlungen
Unter dieser Position wurden im Vorjahr die bis zum Bilanzstichtag erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen ausgewiesen.
1.2.18 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von TEUR 151 haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
1.2.19 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
| 31/12/2014 TEUR |
31/12/2013 TEUR |
|
|---|---|---|
| Colexon Solar Energy ApS | 1.022 | 0 |
| Renewagy 3. Solarprojektges. mbH & Co. KG | 150 | 150 |
| Colexon 5. Solarprojektgesellschaft mbH & Co. KG | 5 | 0 |
| Gesamt | 1.177 | 150 |
1.2.20 Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
| 31/12/2014 TEUR |
31/12/2013 TEUR |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer | 0 | 45 |
| Verbindlichkeiten aus Steuern und Abgaben | 1 | 0 |
| Kreditorische Debitoren | 41 | 80 |
| Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer | 10 | 25 |
| Erhaltene Kautionen | 0 | 6 |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 34 | 1 |
| Verbindlichkeiten an Einbehaltung und KapESt | 7 | 0 |
| Gesamt | 92 | 156 |
1.2.21 Aufgliederung der Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten teilen sich – wie folgt auf:
| Gesamtbetrag TEUR |
davon ggü Gesellschaftern TEUR |
|
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten | ||
| Anleihen | 1.524 | 1.524 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 151 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 1.177 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 92 | 0 |
| 2.944 | 1.524 |
Die Verbindlichkeiten sind nicht gesichert.
1.3. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1.3.1. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 1.110 (i.VJ.: TEUR 4.009) setzen sich mit 41% aus Umsätzen gegenüber Konzerngesellschaften zusammen. Es betrifft im Berichtsjahr ausschließlich Umsätze aus (technischen) Leistungen, z.B. Wartung und Reparatur, von den Photovoltaik-Anlagen ihrer Kunden.
Die Umsätze verteilen sich regional wie folgt:
| in TEUR | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Deutschland | 880 | 3.064 |
| Übriges Europa | 217 | 945 |
| China | 13 | - |
| 1.110 | 4.009 |
1.3.2. Bestandsveränderungen
Keine.
1.3.3. Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| 31/12/2014 TEUR |
31/12/2013 TEUR |
|
|---|---|---|
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 2.416 | 1.035 |
| Erträge aus Herabsetzung PWB/EWB | 28 | 722 |
| Erträge aus Kursdifferenzen | 0 | 0 |
| Erträge aus Vergleichen | 0 | 360 |
| Sonstige | 247 | 152 |
| Gesamt | 2.691 | 2.269 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Fremdwährungsgewinne in Höhe von TEUR 0,03 (i.VJ.: TEUR 0,1) sowie periodenfremde Erträge i.H.v. TEUR 2.564 (i.VJ. TEUR 1.757)).
1.3.4. Materialaufwand
Der Materialaufwand resultiert im Wesentlichen aus dem Bezug von Fremdleistungen und dem Verbrauch von Modulen und sonstigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen im Rahmen des technischen Betriebes.
1.3.5. Personalaufwand
Der Personalaufwand untergliedert sich wie folgt:
| In TEUR | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|
| Gehälter | 1.541 | 1.354 |
| Soziale Abgaben | 451 | 235 |
| Gesamt | 1.992 | 1.589 |
Die Kosten für die Altersversorgung im Berichtszeitraum betrugen TEUR 275 (i.VJ.: TEUR 52).
1.3.6. Abschreibungen
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres entfallen auf planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen.
1.3.7. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich in den wesentlichen Positionen wie folgt zusammen:
| 31.12.2014 TEUR |
31.12.2013 TEUR |
|
|---|---|---|
| Kosten f. Gewährleistung | 925 | 325 |
| Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten | 803 | 1.248 |
| Kfz-Kosten | 131 | 207 |
| Reparaturen/Instandhaltung | 118 | 155 |
| Büro- und Raumkosten | 113 | 203 |
| Versicherungen und Beiträge | 108 | 88 |
| Kosten der Hauptversammlung | 86 | 68 |
| Vergütung Aufsichtsrat | 73 | 82 |
| Abgänge Sachanlagen Verlust | 67 | 40 |
| Fremdleistungen | 66 | 22 |
| Wertminderungen auf Forderungen | 58 | 129 |
| Werbe- und Reisekosten | 52 | 76 |
| Bankgebühren | 20 | 12 |
| Kosten Börsennotierung | 13 | 8 |
| Vergleich und Schließung Frankreich | 0 | 378 |
| Übrige | 1.036 | 769 |
| Gesamt | 3.669 | 3.810 |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Fremdwährungsaufwendungen in Höhe von TEUR 0,4 (i.VJ.: TEUR 5,0).
1.3.8. Beteiligungserträge
Hier gab es keine Einnahmen in 2014, wohingegen in 2013 noch Erlöse von EUR 4,3 Mio. ausgewiesen wurden. Diese Erträge in 2013 resultierten aus einer Gewinnausschüttung der Tochtergesellschaft COLEXON Solar Invest A/S, Virum/Dänemark.
1.3.9. Zinsen und ähnliche Erträge
Die Zinsen und ähnlichen Erträge resultieren aus Zinsen für Bankguthaben und verzinslichen Forderungen, aus Zinsen für Darlehen an Tochterunternehmen und aus Zinserträgen gemäß § 233a AO. In Summe betrugen die Zinsen TEUR 369 (i.VJ.: TEUR 554).
1.3.10. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Die Zinsaufwendungen spiegeln im Wesentlichen den 3% Kupon der Optionsanleihe wider. Darüber hinaus sind Zinsaufwendungen aus der Abzinsungen von Rückstellungen in Höhe von TEUR 0 (i.VJ. TEUR 13).
1.3.11. Erträge aus Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Erträge aus Steuern vom Einkommen und Ertrag in Höhe von TEUR 492 (i.Vj. TEUR 123) resultieren im Berichtsjahr aus der Auflösung von Steuerrückstellungen.
1.3.12. Sonstige Steuern
Der Posten enthält Kfz-Steuer in Höhe von TEUR 3,7 (i.VJ. TEUR 1,6).
1.3.13. Sonstige finanzielle Verpflichtungen und außerbilanzielle Geschäfte
Die Gesellschaft ist im Rahmen der Veräußerung von sechs Solarprojekten Rückkaufverpflichtungen eingegangen. Die Rückkaufpreise belaufen sich in der Summe auf TEUR 1.346. Die Andienungsrechte durch die Käufer der Solarprojekte können nach einer Laufzeit der Anlagen von 20 Jahren am 31. Dezember 2029 ausgeübt werden. Die Restlaufzeit beläuft sich damit auf über fünf Jahre. Neben den dargelegten sonstigen finanziellen Verpflichtungen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte, die für die Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung wären. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Form von Dienstleistungsverträgen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von TEUR 3 (i.VJ.: TEUR 3) und mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und bis zu fünf Jahren in Höhe von TEUR 14 (i.VJ.: TEUR 4). Außerdem ergeben sich aus Miet- und Leasingverträgen mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr Verpflichtungen in Höhe von TEUR 32 (i.VJ.: TEUR 100) und mit einer Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren in Höhe von TEUR 8 (i.VJ.: TEUR 40). Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
1.4. SONSTIGE ANGABEN
1.4.1. Herleitung des EBITDA
Der EBITDA für den Berichtszeitraum betrug TEUR -3.933 Mio. (i.VJ.TEUR 477).
| 2014 TEUR |
2013 TEUR |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 1.110 | 4.009 |
| 2. Erhöhung oder Verminderung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen | - | - |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 2.691 | 2.269 |
| \= Gesamtleistung | 3.801 | 6.278 |
| 4. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 167 | 477 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.906 | 880 |
| 2.073 | 1.357 | |
| 5. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 1.541 | 1.354 |
| b) Soziale Abgaben | 451 | 235 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 3.669 | 3.809 |
| 7. EBITDA | -3.933 | -477 |
1.4.2. Anzahl der Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr 2014 waren durchschnittlich 13 Mitarbeiter (i.VJ.: 23 Mitarbeiter) beschäftigt. Es wurden im Geschäftsjahr am Bilanzstichtag 13 Mitarbeiter (i.VJ.: 19) beschäftigt.
1.4.3. Honorare des Abschlussprüfers
Für die im Geschäftsjahr erbrachten Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wurden folgende Honorare (einschließlich Auslagen aber ohne Umsatzsteuer) abgerechnet:
| 2014 TEUR |
|
|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 120 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 0 |
| Sonstige Leistungen | 15 |
| Gesamt | 135 |
1.4.4. Geschäfte mit nahestehenden Personen
Geschäfte mit nahestehenden Personen, die nicht zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen wurden, hat es in 2014 nicht gegeben.
1.4.5. Vorstand
Im Geschäftsjahr 2014 haben folgende Vorstände von der Gesellschaft Leistungen erhalten:
| Name | Wohnort | Tätigkeit | Bestellt |
|---|---|---|---|
| Volker Hars, Betriebswirt | Reinbek | CEO | Seit 15.02.2010 bis 31.05.2014 |
| Steven De Proost, Wirtschaftsingenieur | Betekom, BE | CEO | Seit 01.06.2014 |
| Koen Boriau, Master Wirtschaftswissenschaften | Antwerpen, BE | CFO | Seit 28.05.2014 |
Die Bezüge der Vorstandsmitglieder beliefen sich im Berichtszeitraum auf:
| in TEUR | Hars Volker |
De Proost Steven |
Boriau Koen |
Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Fixum | 125 | 85 | 62 | 272 |
| Sachbezüge | 7 | 0 | 0 | 7 |
| Abfindungen | 297 | 0 | 0 | 297 |
| Tantieme | 150 | 0* | 0* | 150 |
| Sozialabgaben | 0 | 19 | 14 | 33 |
| Gesamt | 579 | 103 | 76 | 759 |
| *Der Vorstand hat in seiner Vorstandsvereinbarung eine variable Vergütung, die aber jahresbezogen ist. Die Ziele wurden bisher nicht definiert, der Vorstand geht nicht von einer Auszahlung der variablen Vergütung aus. |
Die Bezüge des alleinigen Vorstands beliefen sich im Vorjahr auf:
| in TEUR | Hars Volker |
|---|---|
| Fixum | 300 |
| Sachbezüge | 16 |
| Sozialabgaben | 45 |
| Gesamt | 361 |
Folgende Leistungszusagen bestehen bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandsbestellung:
Herr Steven De Proost: Endet die Vorstandsbestellung vor Ablauf des Vertrags auf Veranlassung der Gesellschaft, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund besteht, und wird in diesem Zusammenhang auch der Dienstvertrag vorzeitig beendet, dürfen Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet werden.
Herr Koen Boriau: Endet die Vorstandsbestellung vor Ablauf des Vertrags auf Veranlassung der Gesellschaft, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund besteht, und wird in diesem Zusammenhang auch der Dienstvertrag vorzeitig beendet, dürfen Zahlungen den Wert von zwei Jahresvergütungen einschließlich Nebenleistungen nicht überschreiten und nicht mehr als die Restlaufzeit des Dienstvertrags vergütet werden.
1.4.6. Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich in 2014 wie folgt zusammen:
| Dr. Peter Dill | |
|---|---|
| Mitglied | Vom 6. März 2009 bis 30. Juni 2014 |
| Vorsitzender | Vom 15. Februar 2013 bis 17. April 2014 |
| Stellvertretender Vorsitzender | Vom 17. April 2014 bis 30. Juni 2014 |
| Berufliche Tätigkeit | Geschäftsführender Gesellschafter Deutsche See GmbH, Bremerhaven |
| Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB: - - United Ambient Media AG, Düsseldorf |
| Joris de Meester | |
|---|---|
| Mitglied | Seit 15. Februar 2013 |
| Vorsitzender | Vom 17. April 2014 bis 29. Juli 2014 |
| Stellvertretender Vorsitzender | Vom 15. Februar 2013 bis 17. April 2014 und seit 29. Juli 2014 |
| Berufliche Tätigkeit | Geschäftsführer OakInvest, Antwerpen/Belgien |
| Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB: - Verwalter in der Amelia NV, Antwerpen/Belgien |
| Paul Decraemer | |
|---|---|
| Mitglied | Seit 24. Juli 2014 |
| Vorsitzender | Seit 29. Juli 2014 |
| Berufliche Tätigkeit | Head of Cleantech Investment Practice, Capricorn Venture Partners n.v., |
| Leuven/Belgien | |
| Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB: - Verwalter, Metallkraft AS, Kristiansand/Norwegen - Verwalter, Xylophane AB Göteborg/Schweden - Dauerhafter Vertreter der Capricorn Venture Partners NV, Verwalterin in Ducatt NV Lommel/Belgien |
| Markus Neumann | |
|---|---|
| Mitglied | Vom 15. Februar 2013 bis zum 17. April 2014 |
| Berufliche Tätigkeit | Privatier |
| Aufsichtsratsmandate und Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien nach § 285 Nr.10 HGB: - SCI AG, Usingen |
| Markus Kienle | |
|---|---|
| Mitglied | Seit 17. April 2014 (bis zum 28. Februar 2015) |
| Berufliche Tätigkeit | Rechtsanwalt |
| Karl Heinz Einhäuser | |
|---|---|
| Mitglied | Seit 01. März 2015 |
| Berufliche Tätigkeit | Geschäftsführer Viba sweets GmbH, Floh-Seligenthal |
Die Satzung der Gesellschaft gewährt den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung von insgesamt TEUR 72,4 (i.VJ.: TEUR 82). Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten für jedes Geschäftsjahr eine Vergütung, die sich aus einem festen und einem variablen Teil zusammensetzt. Der feste Anteil der jährlichen Vergütung beträgt TEUR 15, für den Vorsitzenden TEUR 30 sowie für dessen Stellvertreter TEUR 22,5 und ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Darüber hinaus wurden Sitzungsgelder von TEUR 0,5 pro Sitzung gezahlt.
1.4.7. Stimmrechtsmitteilungen
Die Stimmrechte teilen sich zum 31 Dezember 2014 im Wesentlichen wie folgt auf:
| Aktionär | Anteil |
|---|---|
| Rodolphe de Spoelberch | 11,2% |
| Power X Holding NV | 8,3% |
| Distri Beheer 21 Comm VA | 8,2% |
| Eigene Aktien | 8,0% |
| Steven De Proost | 7,2% |
| XIX Invest NV | 6,1% |
| DVP Invest BVBA | 5,5% |
| Peter Van Assche | 3,4% |
| Viba Sweets GmbH | 3,1% |
| Gesamt | 61,0% |
Erklärung gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG
Gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz (AktG) sind Angaben über das Bestehen von Beteiligungen zu machen, die gemäß § 21 Abs. 1 oder Abs. 1a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) dem Unternehmen mitgeteilt worden sind. Die nachstehenden Angaben beruhen dabei auf den jeweils zuletzt für das Geschäftsjahr 2014 von den Mitteilungspflichtigen gemachten Mitteilungen.
Folgende Mitteilungen hat die Colexon Energy AG erhalten:
Die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V., München, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.04.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG, Hamburg, Deutschland am 14.04.2014 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 13,07% (das entspricht 2.318.054 Stimmrechten) betragen hat. 13,02% der Stimmrechte (das entspricht 2310052 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Viba sweets GmbH.
Die DVP INVEST BVBA, Brasschaat, Belgien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.10.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG, Hamburg, Deutschland am 02.10.2014 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,52% (das entspricht 1.855.000 Stimmrechten) betragen hat.
Die DISTRI BEHEER 21 CVBA, Geel, Belgien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.10.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG, Hamburg, Deutschland am 02.10.2014 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 8,23% (das entspricht 2.765.000 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Rodolphe De Spoelberch, Belgien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.10.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG, Hamburg, Deutschland am 02.10.2014 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 11,16% (das entspricht 3.748.500 Stimmrechten) betragen hat.
Die XIX-Invest NV, Brussels, Belgien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.10.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG, Hamburg, Deutschland am 02.10.2014 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,07% (das entspricht 2.040.500 Stimmrechten) betragen hat.
Die 7C Solarparken NV, Mechelen, Belgien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.10.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG, Hamburg, Deutschland am 02.10.2014 die Schwelle von 25%, 20%, 15% und 10% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 6,85% (das entspricht 2.300.037 Stimmrechten) betragen hat.
Die Power X Holding NV, Opwijk, Belgien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.10.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG, Hamburg, Deutschland am 02.10.2014 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 8,28% (das entspricht 2.782.500 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Steven De Proost, Belgien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.10.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG, Hamburg, Deutschland am 02.10.2014 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 7,43% (das entspricht 2.495.000 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Steven De Proost, Belgien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 10.10.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG, Hamburg, Deutschland am 02.10.2014 die Schwelle von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 7,43% (das entspricht 2.495.000 Stimmrechten) betragen hat. 0,15% der Stimmrechte (das entspricht 49.000 Stimmrechten) sind Herrn De Proost gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Herr Peter Van Assche, Belgien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 07.10.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG, Hamburg, Deutschland am 02.10.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,49% (das entspricht 1.172.500 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Peter Van Assche, Belgien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.10.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG, Hamburg, Deutschland am 02.10.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,49% (das entspricht 1.172.500 Stimmrechten) betragen hat. 0,11% der Stimmrechte (das entspricht 38.500 Stimmrechten) sind Herrn Van Assche gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die Viba sweets GmbH, Floh-Seligenthal, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.10.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der COLEXON Energy AG, Hamburg, Deutschland am 02.10.2014 die Schwelle von 10% und 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 3,16% (das entspricht 1.060.000 Stimmrechten) betragen hat.
1.4.8. Genehmigtes Kapital
Die Hauptversammlung der COLEXON Energy AG vom 12. Dezember 2015 hat den Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 11. Dezember 2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um insgesamt bis zu EUR 8.397.319,00 durch Ausgabe von bis zu 8.397.319 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien einmalig oder mehrmals gegen Bar- und / oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Des Weiteren ist der Vorstand hierbei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ganz oder teilweise auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist jedoch nur zulässig, soweit die Kapitalerhöhung 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und zudem weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
1.4.9. Bedingtes Kapital
Die Hauptversammlung vom 17. April 2014 hat die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals (Bedingtes Kapital 2014) unter Aufhebung des bisherigen bedingten Kapitals 2005 beschlossen. Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. April 2014 um bis zu 4.436.139,00 EUR durch Ausgabe von bis zu 4.436.139 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014). Das bedingte Kapital dient zur Bedienung der ausgeübten Optionen aus der Optionsschuldverschreibung. Bis zum Ende der Berichtszeitraum wurden 449.216 Optionen ausgeübt, sodass am 31. Dezember 2014 noch ein bedingtes Kapital i.H.v. 3.986.923 Aktien übrig war.
1.5. ENTSPRECHENSERKLÄRUNG
Die gemäß § 161 AktG abzugebende Erklärung, inwieweit den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ entsprochen wurde und wird, wurde durch Veröffentlichung auf der Homepage abgegeben und den Aktionären zugänglich gemacht.
1.6. VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER
„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt wird, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.“
1.7. KONZERNVERHÄLTNISSE
Die 7C Solarparken AG ist das Mutterunternehmen des 7C Solarparken Konzerns und stellt somit den Konzernabschluss, der im Bundesanzeiger offengelegt ist, auf.
Bayreuth, 19. Mai 2015
*Steven De Proost
Vorstand (CEO)*
*Koen Boriau
Finanzvorstand (CFO)*
Weitere Informationen
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS
Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der 7C Solarparken AG, Bayreuth (bis 26. Januar 2015: COLEXON Energy AG, Hamburg), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 19. Mai 2015
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
*Cheung
Wirtschaftsprüfer*
*Peppekus
Wirtschaftsprüfer*
Bericht des Aufsichtsrats
Sehr geehrte Aktionäre,
Auch im Geschäftsjahr 2014 hat der Aufsichtsrat seine Aufgaben und Pflichten nach Gesetz, Satzung sowie den verschiedenen Regelungen wie dem Corporate Governance Kodex und Geschäftsordnung umfassend und sorgfältig wahrgenommen. Er hat den Vorstand in vielen Situationen beratend unterstützt und die Geschäftsführung überwacht.
Inhaltlich hat er sich intensiv mit der Lage des Unternehmens beschäftigt und die Konsequenzen der sich ständig verändernden energiepolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausführlich diskutiert. Der wechselnde Markt und das wachsende Bedürfnis nach einer kritischen Größe waren die Treiber für den Geschäftszusammenschluss zwischen der Colexon Energy AG und 7C Solarparken NV und formten die Unternehmensgruppe zu einem ernstzunehmenden Marktteilnehmer mit einer für ein Investment akzeptablen Größe.
In fünf ordentlichen Sitzungen des Aufsichtsrats haben wir uns im Geschäftsjahr 2014 mit allen für das Unternehmen relevanten Fragen – meistens im Zusammenhang mit der neuen Konzernstrategie – befasst. Alle Aufsichtsratsmitglieder nahmen an allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil. Darüber hinaus wurden außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats wichtige und eilbedürftige Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst.
Durch den Vorstand wurden wir regelmäßig und zeitnah sowohl schriftlich als auch mündlich umfassend über die Marktentwicklungen, die Unternehmensrisiken und die Chancen informiert. Die im September 2014 veröffentlichte neue Strategie, die einen Cash flow je Aktie von € 0,40 in 2016 zum Ziel hat, wurde gründlich mit dem Vorstand diskutiert und stellt die Basis für weiteres Wachstum und die Vergütungen für die Aktionäre dar. Wir hatten ausreichend Gelegenheit, uns im Plenum des Aufsichtsrats aktiv mit den Berichten, Anträgen und Beschlussvorschlägen des Vorstandes auseinanderzusetzen. Im Speziellen haben wir uns zu einer besonderen Sitzung getroffen, um die Risiken zu beleuchten, die mit dem (erfolgreichen) Umzug der Anlage Astenhof und dem alten EPC Geschäftsmodell verbunden waren.
GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN
Der Vorstand der Colexon Energy AG ist seiner Berichtspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat auch im Geschäftsjahr 2014 vollumfänglich nachgekommen. Sowohl in der Vorbereitung als auch während der gemeinsamen Sitzungen erhielt der Aufsichtsrat schriftlich und mündlich detaillierte Informationen. Diese betrafen insbesondere die Lage und Entwicklung der Gesellschaft, die Unternehmensplanung, Risiken und die Entwicklung des Risikomanagements. Anhand dieser zeitnahen und umfassenden Berichterstattung sowie diverser Kontakte außerhalb der Sitzungen hat sich der Aufsichtsrat im Jahresverlauf beständig Einblick in die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und des Konzerns verschafft. Darüber hinaus stand insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats in einem regelmäßigen Kontakt mit dem Vorstand.
Auf dieser Grundlage war der Aufsichtsrat nach jeweils eigener Prüfung in der Lage, Maßnahmen, welche nach dem Gesetz, der Satzung oder der Geschäftsordnung des Vorstands seiner Zustimmung bedurften, zuzustimmen. Hierbei war der Aufsichtsrat in alle Entscheidungen von wesentlicher Bedeutung für das Unternehmen eingebunden.
WESENTLICHE THEMENSTELLUNGEN IM BERICHTSZEITRAUM
Die wesentlichen Themen der Beratungs- und Überprüfungstätigkeit des Aufsichtsrats im Berichtszeitraum beinhalteten folgende Punkte:
| • | Regelmäßige Beratung über Geschäftsentwicklung und Liquidität; |
| • | Regelmäßige Beratung zum Risikomanagement; |
| • | den Erwerb der Solaranlage in Pflugdorf; |
| • | Die Festsetzung der neuen Strategie „Towards the Full Potential by 2016”. |
WESENTLICHE BESCHLÜSSE DES AUFSICHTSRATS
Im Einzelnen wurden folgende wesentliche Beschlüsse gefasst:
| • | Verabschiedung der Entsprechenserklärung zur deutschen Corporate Governance Kodex (26. Februar 2014); |
| • | Vorbereitungen, um die Transaktion 7C Solarparken NV auf der Hauptversammlung am 17.04.2014 zur Abstimmung zu stellen (04. Februar 2014); |
| • | Verabschiedung des Berichts des Aufsichtsrats zum Geschäftsjahr 2013 (27. Februar 2014); |
| • | Billigung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 nebst Lageberichten; der Jahresabschluss war damit festgestellt. Verabschiedung der Einladung für die ordentliche Hauptversammlung 2013 (27. Februar 2014); |
| • | Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden, Herr Joris de Meester (17. April 2014); |
| • | Wahl des Vorstands, Herr Steven De Proost (CEO) und Herr Koen Boriau (CFO) (27. Mai 2014); |
| • | Begebung einer Optionsschuldverschreibung (im Gesamtnennbetrag von EUR 1.508.287,26 mit Gewährung von Bezugsrechten (29. Juli 2014); |
| • | Wahl des Aufsichtsratsvorsitzenden, Herr Paul Decraemer (29. Juli 2014); |
| • | Verabschiedung der Satzungsänderung gemäß Durchführung der Kapitalerhöhung (12. September 2014); |
| • | Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung des Aufsichtsrats und des Vorstands (6.Oktober 2014); |
| • | Verabschiedung der Tagesordnung mit den Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats an die außerordentliche Hauptversammlung im Dezember 2014 (6. Oktober 2014). |
Soweit der Vorstand in diesen oder anderen Fällen eine Beschlussfassung durch den Aufsichtsrat beantragt hat, lag dem Aufsichtsrat die entsprechende schriftliche Beschlussvorlage jeweils zur Vorbereitung der Beschlussfassung vor.
PERSONELLE VERÄNDERUNGEN IM VORSTAND UND IM AUFSICHTSRAT
Vorstand
Am 27. Mai des Berichtjahres trat Herr Koen Boriau in den Vorstand ein und wurde am 1. Juni durch Herrn Steven De Proost ergänzt. Herr Volker Hars schied am 1. Juni 2014 aus dem Vorstand aus.
Aufsichtsrat
Im Aufsichtsrat ergaben sich im Berichtsjahr verschiedenen Veränderungen. Herr Markus Neumann hat mit Wirkung zum Ablauf des 17. April 2014 sein Aufsichtsratsmandat niedergelegt. Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung am 17. April 2014 wurde Herr Markus Kienle zum neuen Mitglied des Aufsichtsrats der Gesellschaft gewählt.
In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats im Anschluss an diese außerordentliche Hauptversammlung haben die Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Joris De Meester zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie Herrn Dr. Peter Dill zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
Mit Wirkung zum 30. Juni 2014 hat Herr Dr. Peter Dill seinen Mandat niederlegt. Der Vorstand hat daraufhin einen Antrag auf gerichtliche Bestellung eines Aufsichtsratsmitglieds gestellt. Am 24. Juli wurde demzufolge die Bestellung von Herrn Paul Decraemer als neues Aufsichtsratsmitglied eingetragen.
In der konstituierenden Sitzung des Aufsichtsrats vom 29. Juli 2014 haben die Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Paul Decraemer zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats sowie Herrn Joris De Meester zum Stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
Der Aufsichtsrat dankt den beiden ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für ihre engagierte und konstruktive Arbeit.
DEUTSCHER CORPORATE GOVERNANCE KODEX
Mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex haben sich Vorstand und Aufsichtsrat im Berichtszeitraum eingehend auseinandergesetzt. Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG des Geschäftsjahres 2014 wurde im Januar 2014 auf der Website des Unternehmens veröffentlicht, im Februar 2014 durch den Aufsichtsrat und Vorstand ergänzt und sodann insgesamt verabschiedet. Über die Corporate Governance bei colexon berichtet der Vorstand, zugleich auch für den Aufsichtsrat, im Corporate Governance Bericht des Geschäftsberichts.
Im Aufsichtsrat ist im Geschäftsjahr 2014 kein Fall von Interessenskonflikten aufgetreten.
JAHRESABSCHLUSS 2014
Die ordentliche Hauptversammlung am 17. April 2014 hat Herrn Richard Müllner, Wirtschaftsprüfer, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 gewählt. Der Aufsichtsrat erteilte den Prüfungsauftrag nicht und die Bestellung wurde auf der außerordentlichen Hauptversammlung am 12. Dezember 2014 aufgehoben.
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. Dezember 2014 wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 bestellt.
Der Jahresabschluss der Colexon Energy AG, der Lagebericht sowie der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht wurden einschließlich der ihnen zugrunde liegenden Buchführung für das Geschäftsjahr 2014 von KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Rechtzeitig vor der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung wurden die Abschlussunterlagen und Prüfungsberichte dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt. An dieser Sitzung am 19. Mai 2014 hat der Abschlussprüfer teilgenommen. Er hat über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung berichtet und Fragen des Aufsichtsrats beantwortet. Er informierte den Aufsichtsrat über zusätzlich zur Abschlussprüfung erbrachte Leistungen und darüber, dass keine Umstände vorliegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Der Aufsichtsrat hat das Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers zur Kenntnis genommen, ausführlich erörtert und den Jahresabschluss und Lagebericht, den Konzernabschluss und Konzernlagebericht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Es ergaben sich keine Einwendungen. Dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer schließt sich der Aufsichtsrat an. In seiner Sitzung am 19. Mai 2014 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss wurde damit festgestellt.
GEWINNVERWENDUNGSVORSCHLAG
Aufgrund des ausgewiesenen Bilanzverlustes in der Aktiengesellschaft entfällt in diesem Jahr die Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns. Der Bilanzverlust wird auf neue Rechnung vorgetragen.
BEZIEHUNG ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN
Zudem wurde freiwillig durch den Vorstand ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2014 erstellt. Dieser war Gegenstand der Prüfung durch den Aufsichtsrat und fand keine Beanstandungen.
Wir bedanken uns bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem Vorstand für die geleistete Arbeit und hoffen mit Zustimmung der Aktionäre die Grundlagen für den zukünftigen Unternehmenserfolg zu schaffen.
Bayreuth, 19. Mai 2014
*Paul Decraemer
Vorsitzender des Aufsichtsrats*
DISCLAIMER
Der vorliegende Bericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf der Überzeugung des Vorstandes der 7C Solarparken AG beruhen und dessen aktuelle Annahmen und Schätzungen widerspiegeln. Diese zukunfts-bezogenen Aussagen sind Risiken und Unsicherheiten unterworfen. Viele derzeit nicht vorhersehbare Fakten könnten bewirken, dass die tatsächlichen Leistungen und Ergebnisse der 7C Solarparken AG anders ausfallen. Unter anderem können das sein: die Nichtakzeptanz neu eingeführter Produkte oder Dienstleistungen, Veränderungen der allgemeinen Wirtschafts- und Geschäftssituation, das Verfehlen von Effizienz- oder Kostenreduzierungszielen oder Anderungen der Geschäftsstrategie. Der Vorstand ist der festen Überzeugung, dass die Erwartungen dieser vorausschauenden Aussagen stichhaltig und realistisch sind. Sollten jedoch vorgenannte oder andere unvorhergesehene Risiken eintreten, kann die 7C Solarparken AG nicht dafür garantieren, dass die geäußerten Erwartungen sich als richtig erweisen.