Interim / Quarterly Report • Sep 17, 2025
Interim / Quarterly Report
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Bilanz
Gewinn- und Verlustrechnung Bestätigungsvermerk
Gewinn- und Verlustrechnung
Impressum und Kontakt
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Nach der erfolgreichen Restrukturierung und dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts arbeiten wir nun an der nachhaltigen Profitabilität. Die Einnahmen aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäftes helfen dabei die Zeit zu überbrücken bis die Umsätze aus der Marinosolv-Plattform langfristige Profitabilität sicherstellen. Hier wurde im 1. Halbjahr mit der Partnerschaft für Budesolv in der Schweiz ein wichtiger Schritt gesetzt. Der neue Partner erhält die exklusiven Rechte für den Vertrieb von Budesolv unter seiner eigenen Marke. Marinomed hat Anspruch auf nicht genannte Vorab- und Meilensteinzahlungen sowie Lizenzgebühren auf den Umsatz. Marinomed behält aber alle Rechte außerhalb des Gebiets und ist berechtigt, das Dossier, das für die Schweiz erstellt wird, auch außerhalb des Gebiets zu verwenden. Dieser Deal ist der erste Schritt für weitere Partnerschaften, die wir nun vorantreiben. Wir sind überzeugt, dass die Registrierung in der Schweiz uns Chancen in einer Reihe weiterer Märkte im Ausland und damit auf signifikanten Umsatz eröffnen wird.
Es gab zuletzt auch Bewegung im Zielmarkt für Tacrosolv, welcher mit der Marinosolv-Technologie aufgelösten Form von Tacrolimus einem hochwirksamen Immunsuppressivum, das Marinomed zu Behandlung entzündlicher Erkrankungen des vorderen Augenabschnitts entwickelt. Ein Mitbewerber hat es geschafft Zulassungen und Partnerschaften für Augentropfen basierend auf der "Ewigchemikalie" Perfluorhexyloctan mit dem Wirkstoff Cyclosporin zu erwirken. Damit wurde zwar medizinisch und kommerziell das Konzept der aufgelösten Variante eines makroliden Immunsuppressivums validiert, aber auch die Diskussion über die Notwendigkeit des Einsatzes derartiger Technologien in der Augenheilkunde verstärkt. Weil Tacrosolv auf der
nachhaltigen Marinosolv Technologie basiert und darüber hinaus der Wirkstoff deutlich wirksamer ist, als das vom Mitbewerb gelöste Cyclosporin, sieht Marinomed nun auch größere Chancen für eine beschleunigte kommerzielle Umsetzung.
Auf der finanziellen Seite hat der positive Abschluss des Restrukturierungsverfahrens und der damit verbundene Restrukturierungsgewinn zu einem sehr guten Ergebnis geführt. Marinomed hat die erste Zahlung aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts in Höhe von EUR 5,0 Mio. erhalten. Ziel ist nun einerseits die Maximierung des Earn-outs aus dem Verkauf des Geschäfts und die Vermarktung unserer Vermögenswerte aus der Marinosolv-Plattform. Mit den zuletzt veröffentlichten Maßnahmen zur Begebung einer Wandelschuldverschreibung und der flankierenden Kapitalerhöhung wird die Liquidität des Unternehmens vor wichtigen Verhandlungen in Bezug auf die oben genannten Top-Projekte entscheidend gestärkt.
Der Umsatz von EUR 7,2 Mio. im ersten Halbjahr 2025 enthält den Umsatz aus der ersten Zahlung aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäftes in der Höhe von EUR 5 Mio. Weitere Umsätze stammen im Wesentlichen aus den anfangs noch verbliebenen Rest-Carragelose-Geschäft, dem Service Agreement mit Unither und Solv4U. In den sonstigen betrieblichen Erträgen ist der Sanierungsgewinn in der Höhe von EUR 18,9 Mio. enthalten. Am 01.9.2025 gab die Gesellschaft bekannt, dass sie mit einem Investor mit Sitz in Deutschland eine grundsätzliche Einigung erzielt hat, über die Eckpunkte einer beabsichtigten Emission einer mit ausgewählten Forderungen und einzelnen Patenten besicherten Wandelschuldverschreibung von nominal EUR 2.500.000,- Die Wandelschuldverschreibung soll mit 8,5 % verzinst werden, wobei die Zinsen endfällig zu zahlen sind und keinem Wandlungsrecht unterliegen. Die Wandelschuldverschreibung soll ein Wandlungsrecht in Aktien der Gesellschaft zu einem Wandlungspreis von EUR 15,- je Aktie (ein Wandlungsrecht insgesamt in bis zu 166.666 Stück Aktien der Gesellschaft) vorsehen. Die Ausgabe der Wandelschuldverschreibung ist für September 2025 vorgesehen und steht insbesondere unter der aufschiebenden Bedingung der erforderlichen Beschlussfassungen in der bereits für 23.09.2025 angesetzten außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft. Zu dieser Hauptversammlung laden wir alle Aktionäre recht herzlich ein und ersuchen um Zustimmung zu den Beschlussvorschlägen. Die Maßnahme stärkt die Liquidität der Gesellschaft, verbessert die Verhandlungsposition gegenüber möglichen Lizenz-
partnern und ermöglicht eine zügiges Vorantreiben der Schlüsselprojekte des Unternehmens.
Nach den Fortschritten bei der Kommerzialisierung des Leitproduktes Budesolv arbeitet das Team von Marinomed an der Lizensierung weiterer Territorien. Weil der Markt für Produkte in der Augenheilkunde starke Bewegungen zeigt, rückt auch der zweite klinische Produktkandidat Tacrosolv in den Fokus. Die Umstände bleiben für das Unternehmen herausfordernd. Dennoch sind die Chancen auf eine kommerziell erfolgreiche Entwicklung von Marinomed mehr als intakt. Wir bedanke uns für die anhaltende Unterstützung und das Vertrauen unserer Mitarbeiter, Kunden, Partner, Investoren, Finanzierungspartner und Aktionäre, die wir recht herzlich zur Hauptversammlung am 23.09.2025 einladen.


Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer Gabriele Ram

Managementteam: Andreas Grassauer (Chief Executive Officer), Eva Prieschl-Grassauer (Chief Scientific Officer), Gabriele Ram (Chief Financial Officer)
Das Marinomed-
Die Aktien der Marinomed Biotech AG sind seit dem 1. Februar 2019 an der Wiener Börse notiert und werden seit August 2024 im Segment Standard Market Continuous gehandelt. Die Anzahl der Aktien beträgt zum 30. Juni 2025 insgesamt 1.778.333 Stück.
| ISIN | ATMARINOMED6 |
|---|---|
| Aktiengattung | Nennbetragslose Inhaberaktien |
| Grundkapital (11.04.2025) |
EUR 1.778.333 (1.778.333 Stückaktien) |
| Ticker | Symbol MARI |
| Ausgabekurs (IPO) am 01.02.2019 |
EUR 75 |
| Marktkapitalisierung 30.12.2024 |
EUR 26,67 Mio. |
|---|---|
| Aktienumsatz | EUR 13,96 Mio. |
| Durchschnittlicher täglicher Aktienumsatz |
TEUR 55,84 |
| Aktienkurs 29.12.2023 | EUR 29,20 |
| Aktienkurs 30.12.2024 | EUR 15,00 |
| Höchstkurs 17.01.2024 | EUR 32,00 |
| Tiefstkurs 15.08.2024 | EUR 2,00 |
| Performance 2024 | –48,63 % |
| Aktienkurs 30.12.2024 | EUR 15,00 |
|---|---|
| Aktienkurs 11.04.2025 | EUR 13,25 |
| Performance seit Jahresbeginn | –11,67 % |
| Marktkapitalisierung 11.04.2025 |
EUR 23,56 Mio. |
Die Entwicklung der Marinomed-Aktie zeigt sich im Sommer 2025 stabil mit einem leichten Aufwärtstrend. Der Kurs bewegte sich zuletzt kontinuierlich nach oben und erreichte zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts rund EUR 20. Nach der Behebung früherer Stabilitätsprobleme bei Budesolv verliefen die Partnergespräche deutlich positiv. Das abgeschlossene Sanierungsverfahren sowie die Bekanntgabe des Verkaufs unseres Carragelose-Geschäfts an Unither Pharmaceuticals, wirkten sich zusätzlich unterstützend auf die Kursentwicklung aus.
Auch 2025 pflegte Marinomed einen aktiven Austausch mit dem Kapitalmarkt. So waren wir am 2. April auf der Münchner Kapitalmarkt Konferenz vertreten, am 12. Mai auf der German Spring Conference des Equity Forum in Frankfurt, am 21. Mai beim International Investment Forum (online) sowie am 1. Juli bei der MWB-Health Care Online Conference. Darüber hinaus standen wir im Rahmen unserer ordentlichen Hauptversammlung im Juni 2025 in engem Kontakt mit unseren Aktionär:innen.
Mit Stand vom 30. Juni 2025 wird Mairnomed von First Berlin Equity Research (Alexander Rihane, Christian Orquera) und GBC AG Investment Research (Matthias Greiffenberger, Cosmin Filker) gecovert.
(ATMARINOMED6, EUR) 01.02.2019 – 30.06.2025

Die Aktionärsstruktur von Marinomed stellt sich zum 30. Juni 2025 wie folgt dar: Die Gründer und Vorstandsmitglieder Andreas Grassauer und Eva Prieschl-Grassauer halten jeweils 7,4%. Der Mitgründer Hermann Unger hält 7,0%. Die Anteile des ehemaligen Seed-Investors Acropora wurden zu gleichen Teilen von seinen beiden Eigentümern, den Herren Al Sheikh, übernommen und liegen jeweils bei 3,9%. 70,4 % der Aktien befinden sich im Streubesitz.
Marinomed Biotech AG Tobias Meister Investor Relations Telefon: +43 2262 90300 E-Mail: [email protected]
| 01.06.2025 | Nachweisstichtag für die Hauptversammlung |
|---|---|
| 11.06.2025 | 8. Ordentliche Hauptversammlung |
| 17.09.2025 | Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts 2025 |
| 23.09.2025 | außerordentliche Hauptversammlung |
Hinweis: Rundungsdifferenzen möglich
Hermann Unger
Die Marinomed Biotech AG wurde im März 2006 als Spin-off der Veterinärmedizinischen Universität Wien als Marinomed Biotechnologie GmbH gegründet.
Mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2016 wurde die Marinomed Biotechnologie GmbH in eine Aktiengesellschaft umgewandelt.
Im Jahr 2018 wurde das Grundkapital auf EUR 1.000.000,00 erhöht und die Umwandlung der Namensaktien in auf Inhaber lautende Stammaktien beschlossen
Im Zuge des Börsegangs der Marinomed am 1. Februar 2019 wurden insgesamt 299.000 neue Inhaberaktien zum Preis von EUR 75,00 je Aktie bei Investoren platziert. Für den Umtausch von Wandelschuldverschreibungen in Aktien wurden weitere 170.772 Aktien ausgegeben.
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für Arbeitnehmer des Unternehmens. Die Ausübung ist vier Mal im Jahr (jeweils nach Veröffentlichung der Unternehmenszahlen) möglich und wird aus dem Bedingten Kapital 2019 (43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien) bedient. Im Zuge mehrerer Ausübungsperioden wurde die Anzahl der Aktien um insgesamt 8.134 Stücke erhöht. Das Mitarbeiterprogramm aus dem Jahr 2019 ist abgeschlossen. Es werden daher keine weiteren Aktien aus dem Programm ausgegeben.
Das mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. vereinbarte Wandelanleiheprogramm (Convertible Notes Funding Program, CNFP) wurde 2024 beendet. In den Jahren 2021-2024 wurden insgesamt 13 Tranchen gewandelt, daraus erhöhte sich das Grundkapital um 62.624 Aktien.
Am 14. August 2024 beantragte das Unternehmen ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Der Grund für den Antrag war, dass die zur Sicherung der Liquidität des Unternehmens erforderlichen Mittel kurzfristig nicht aufgebracht werden konnten und damit eine Insolvenz drohte. Außerdem konnten die Umsatzerwartungen für das Geschäftsjahr 2024 nicht wie erwartet realisiert werden. Am 14. November 2024 nahm die Gläubigerversammlung den Sanierungsplan einstimmig an und am 14. Jänner 2025 erklärte das Gericht das Verfahren für beendet. Diese gerichtliche Erklärung wurde am 16. Jänner 2025 veröffentlicht.
Im Jahr 2024 wurden zwei Barkapitalerhöhungen durchgeführt. Im September 2024 genehmigte der Aufsichtsrat des Unternehmens die Erhöhung des Grundkapitals des Unternehmens um EUR 154.053,00 durch Ausgabe von 154.053 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen. Die neuen Aktien wurden aus dem genehmigten Kapital ausgegeben und unterlagen dem unmittelbaren Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre. Im Dezember wurde das Grundkapital des Unternehmens erneut um EUR 83.750,00 durch Ausgabe von 83.750 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlage erhöht. Die neuen Aktien wurden privat platziert und aus dem genehmigten Kapital unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre ausgegeben.
In Summe ergibt sich zum 30. Juni 2025 ein Grundkapital von EUR 1.778.333,00, das in 1.778.333 stimmberechtigte Aktien eingeteilt ist. Da nach dem Berichtsstichtag keine weiteren Aktien ausgegeben oder gewandelt wurden, beträgt das ausgewiesene Grundkapital der Gesellschaft zum Berichtszeitpunkt ebenfalls EUR 1.778.333,00 und ist in 1.778.333 stimmberechtigte Aktien eingeteilt.
Die Aktionärsstruktur von Marinomed stellt sich zum Berichtszeitpunkt wie folgt dar: Die Gründer und Vorstandsmitglieder Andreas Grassauer und Eva Prieschl-Grassauer halten jeweils 7,4%. Der Mitgründer Hermann Unger hält 7,0%. Die Anteile des ehemaligen Seed-Investors Acropora wurden zu gleichen Teilen von seinen beiden Eigentümern, den Herren Al Sheikh, übernommen und liegen jeweils bei 3,9%. 70,4 % der Aktien befinden sich im Streubesitz.

Die Marinomed Biotech AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen und konzentriert sich auf die Erfindung, Entwicklung und Lizenzierung von Medikamenten. Marinomed hat bereits bedeutende Meilensteine in der Entwicklung innovativer Produkte auf Basis von patentgeschützten Plattformen im Bereich Atemwegs-, Infektions-, Immun- und Augenerkrankungen erreicht und wird diesen Weg konsequent weitergehen, um Werte für das Unternehmen und seine Stakeholder zu schaffen. Das Geschäftsmodell basiert darauf, das zu tun, was den Stärken des Unternehmens am besten entspricht: Identifizierung von Substanzen und Indikationen, Arzneimittelentwicklung in frühen und mittleren Phasen, Medizinprodukteentwicklung und Partnerschaften. Gleichzeitig arbeitet Marinomed mit anderen Pharmaunternehmen zusammen, um das zu nutzen, was diese am besten können (spätere klinische Entwicklung, regulatorisches Management und Vermarktung), um letztlich nachhaltige Einnahmen zu generieren. Diese Einnahmen können durch den Verkauf von Produkten, Patenten, Daten, durch Lizensierung oder ähnliche Transaktionen entstehen.
Wie oben beschrieben, durchlief das Unternehmen von August 2024 bis Jänner 2025 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Im Zuge der Restrukturierung konnte eine Einigung mit den Gläubigern über die Rückführung der offenen Forderungen erzielt und das Unternehmen damit erfolgreich fortgeführt werden. Durch die angespannte Liquiditätssituation und das Sanierungsverfahren wurden Prozesse zur Entwicklung und Vermarktung der Produktkandidaten jedoch deutlich negativ beeinträchtigt.
Im November 2024 wurde das Carragelose-Geschäft inklusive aller damit verbundenen Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen an das französische Unternehmen Unither Pharmaceuticals verkauft. Die Transaktion wurde Ende Februar 2025 abgeschlossen. Der Vertrag sieht Voraus- und Meilensteinzahlungen in Höhe von insgesamt bis zu EUR 20 Mio. vor, wobei bisher EUR 5 Mio. geflossen sind.
Aus der Vermarktung der Marinosolv-Produktentwicklungen konnten im Jahr 2024, auch aufgrund des Sanierungsverfahrens, keine wesentlichen Meilensteinzahlungen verbucht werden. Im Jahr 2024 wurde das Solv4U-Service-Angebot auch um Dienstleistungen im Bereich pharmazeutische Assays erweitert.
Bis Ende 2024 erwirtschaftete Marinomed mit dem Portfolio aus rezeptfrei erhältlichen Carragelose-Produkten zur Behandlung von viralen Atemwegserkrankungen, Allergien und trockenen Augen den Großteil seines Umsatzes. Das Unternehmen entwickelte diese Produkte (Nasensprays, Produkte für den Rachenraum sowie Augentropfen) auf Basis des Polymers Carragelose seit dem Jahr 2008. Ende 2024 wurde der Carragelose-Geschäftsbereich und damit alle verbundenen Produkte und Geschäftsbeziehungen an das französische Unternehmen Unither Pharmaceuticals veräußert. Aus diesem Vertrag ergeben sich Voraus- und Meilensteinzahlungen von bis zu EUR 20 Mio. Darüber hinaus werden aus einem Dienstleistungsvertrag mit dem Käufer weitere mögliche Entwicklungsprojekte zusätzliche Umsätze generieren.
Seit dem Verkauf des Carragelose-Geschäftsbereichs fokussiert Marinomed auf die verbliebenen Bereiche seines Geschäftsmodells: Basierend auf der selbstentwickelten und patentierten Marinosolv-Plattform werden einerseits eigene Arzneimittel im Bereich Immunologie entwickelt. Zusätzlich bietet das Unternehmen unter der Marke Solv4U die Technologieplattform für externe Kunden an mit dem Ziel, Lizenzeinnahmen und Umsätze durch Meilensteine zu erzielen. Darüber hinaus stellt Marinomed seine Expertise Partnerunternehmen in Form von Dienstleistungen zur Verfügung.
Im Bereich der eigenen Produktentwicklung von Arzneimitteln konzentriert sich Marinomed auf die präklinische und klinische Forschung und Entwicklung mit dem Ziel, geistiges Eigentum zu generieren. In Kooperation mit größeren Partnern aus der Pharmabranche soll die finale klinische Entwicklung, Zulassung und Vermarktung erfolgen. In diesen stark regulierten und besonders spezifischen Märkten ist es von größter Bedeutung, einen finanziell soliden, kompetenten Partner zu haben, der die regulatorischen Prozesse und die klinische Entwicklung mit indikationsspezifischem Fachwissen und entsprechender finanzieller Ausstattung unterstützen kann. Diese Vereinbarungen umfassen Vorab-, Meilenstein- und Lizenzzahlungen, wobei der Partner die gesamte Wertschöpfungskette der Vermarktung, von der Herstellung bis zum Vertrieb, übernimmt. So kann sich Marinomed auf seine Kernkompetenzen – Forschung und Entwicklung – konzentrieren, also auf jene Elemente der Wertschöpfungskette, die den höchsten Wertbeitrag leisten.
Auf Basis der Marinosolv-Technologie, die die Löslichkeit von schwer löslichen Wirkstoffen erhöht, bietet Marinomed seit 2021 unter dem Geschäftsbereich "Solv4U" Formulierungsentwicklung für externe Kunden an. Marinomed begleitet seine Kunden dabei von den ersten Machbarkeitsstudien bis zur Produktion. Die Umsätze setzen sich aus einer Fee-for-Service, Meilensteinzahlungen sowie Lizenzgebühren zusammen.
Im Jahr 2024 wurde das Dienstleistungsangebot um pharmazeutische Services, wie virologische oder immunologische Assays, erweitert. Auch hier kommt ein Fee-for-Service Modell zur Anwendung.
Die pharmazeutische Industrie ist für die Erforschung, Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Medikamenten verantwortlich und hat in den letzten zwei Jahrzehnten ein beträchtliches Wachstum verzeichnet. Der weltweite pharmazeutische Markt erreichte laut Schätzungen im Jahr 2024 einen Wert von USD 1,7 Bio. und wird voraussichtlich bis 2028 mit einer jährlichen Wachstumsrate von rund 7 % auf USD 2,2 Bio. wachsen (IQVIA, 2025). Die größten Therapiebereiche im pharmazeutischen Markt sind Onkologie, Immunologie und Antidiabetika mit jeweils 15 %, 12 % bzw. 10 % Wachstum gegenüber 2023 (IQVIA, 2025).
Nordamerika dominiert weiterhin den Pharmamarkt, ebenso andere hochentwickelte Märkte wie Westeuropa, die mit einem etablierteren Gesundheitssystem und besserem Zugang zu medizinischer Versorgung verbunden sind. (IQVIA, 2024).
In der Biotech-Branche ist seit 2020 ein Rückgang der Gesamtzahl an Lizenzvereinbarungen zu verzeichnen. Im Jahr 2024 stabilisierte sich die Anzahl der Lizenzdeals gegenüber 2023. Dabei ging der Trend hin zu weniger, aber dafür größeren Investments, verbunden mit hohen Vorauszahlungen. Der Fokus lag auch weiterhin auf Projekten in späten klinischen Phasen (J.P. Morgan, 2025).
In Österreich erreichte der Pharmamarkt im Jahr 2024 ein Volumen von EUR 6,9 Mrd., was einem Wachstum von 9,9 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Die positive Entwicklung ist in allen Segmenten zu beobachten und steht im Einklang mit den globalen Markttrends, wobei Onkologika den größten Anteil ausmachen (IQVIA, 2025).
Der OTC-Markt umfasst rezeptfreie Medizinprodukte, Behandlungen und Gesundheitsprodukte, die für Verbraucher direkt ohne Rezept eines zugelassenen medizinischen Fachpersonals oder in einer Apotheke erhältlich sind und einen integralen Bestandteil der Gesundheitsversorgung und der Behandlung vieler Krankheiten darstellen.
Obwohl OTC-Produkte vorzugsweise im stationären Handel gekauft werden, gewinnen Online-Plattformen zunehmend an Bedeutung. Zudem geht der Trend in Richtung Diversifizierung der angebotenen Produkte, inklusive natürlichen Präparaten und Nahrungsergänzungsmittel. Der globale Markt für rezeptfreie Produkte wird im Jahr 2025 voraussichtlich einen Umsatz von USD 387 Mrd. erzielen, wobei der größte Anteil auf das Segment Husten und Erkältung entfällt, das im Jahr 2025 voraussichtlich einen Wert von USD 34 Mrd. erreichen wird. Die
Nachfrage nach rezeptfreien Medizinprodukten steigt stetig durch ein gestiegenes Bewusstsein und erleichterten Zugang. Weltweit wird China im Jahr 2025 voraussichtlich den höchsten Umsatz mit knapp USD 80 Mrd. im OTC-Bereich verzeichnen (Statista, 2025).
Der österreichische Consumer Health-Markt wuchs 2024 um 3,5 % gegenüber 2023 und erreichte ein Volumen von EUR 1,5 Mrd. Das Segment Husten- und Erkältungsmedikamente stellt mit einem Anteil von 24,3 % am Gesamtmarkt die größte Indikationsgruppe dar, während ophthalmologische Produkte mit 5,7 % das drittstärkste Wachstum verzeichneten (IQVIA, 2025).
Marinomed erzielt oder plant die Umsätze aus Produkten, die auf der Technologieplattform Marinosolv und auf dem Verkauf der Carragelose-Produkte basieren, mit Partnern aus der Biotechnologie- und Pharmaindustrie.
Das an Unither Pharmaceuticals verkaufte Carragelose-Portfolio umfasst vermarktete OTC-Produkte zur Prophylaxe und Behandlung von viralen Atemwegsinfektionen. Die Carragelose-Produkte wurden zuletzt im Bereich Immunologie um ein Nasenspray zur Prophylaxe und Therapie von leichter allergischer Rhinitis und um befeuchtende Augentropfen erweitert. Ende 2024 wurde das gesamte Carragelose-Portfolio und damit auch alle bestehenden Partnerschaften und Geschäftsbeziehungen an das französische Unternehmen Unither Pharmaceuticals veräußert.
Auf der Grundlage der Marinosolv-Technologie entwickelt das Unternehmen einerseits eigene
Produktkandidaten, die sich in Vorbereitung auf die Zulassung oder in späten klinischen Phasen befinden, und bietet andererseits auch Technologiepartnerschaften für externe Kunden an. Das Service-Angebot wurde im Jahr 2024 auf weitere Dienstleistungen, wie pharmazeutische Assays, erweitert.
Die Immunologie, der weltweit zweitgrößte Therapiebereich nach der Onkologie, wies im Jahr 2024 eine Marktgröße von USD 193 Mrd. auf (IQVIA, 2025) und teilt sich auf in Präparate zur Behandlung von Autoimmunerkrankungen und entzündlichen Krankheiten. Der Markt für Autoimmunerkrankungen belief sich im Jahr auf USD 214,5 Mrd. und soll bis 2030 um rund 7 % jährlich wachsen. Die Therapeutika zur Behandlung von entzündlichen Erkrankungen erreichten im Jahr 2024 eine Marktgröße von USD 38,7 Mrd., der bis 2028 ein Wachstum von rund 6 % jährlich verzeichnen soll (Research and Markets, 2025).
Mit einem Anteil von 16,4 % (USD 6,4 Mrd.) stellt das Allergiesegment einen wichtigen Teil des globalen Consumer Health Care-Marktes für Husten, Erkältung und Allergien dar (Nicholas Hall, 2024). Laut der Asthma and Allergy Foundation of America (AAFA) sind allein in den USA rund 100 Millionen Menschen von allergischen Erkrankungen betroffen, 26 % davon leiden an allergischer Rhinitis. Der weltweite Pharmamarkt für Allergien wird für das Jahr 2025 auf USD 22,8 Mrd. geschätzt und soll bis 2030 auf USD 33,6 Mrd. anwachsen (Mordor Intelligence, 2025).
Das Segment Augenheilkunde soll bis 2032 auf USD 182,5 Mrd. anwachsen (Expert Market Research,
2023). Mit einem Anteil von ~30 % (USD 6,1 Mrd.) ist die Augenheilkunde die größte Kategorie auf dem globalen Lifestyle-Consumer Health Care-Markt und verzeichnete 2023 ein starkes Wachstum (Japan +12 %, USA +8 %, China +8 %), was auf das wachsende Bewusstsein für bildschirmbedingt trockene Augen zurückzuführen ist (Nicholas Hall, 2024).
Für unser Produkt zur Behandlung der schweren Form des trockenen Auges ist die Entwicklung dieses Marktes von besonderer Bedeutung. Die US-amerikanische Arzneimittelzulassungsbehörde FDA (Food and Drug Administration) hat VEVYE™ (Cyclosporin-Augentropfen) am 30. Mai 2023 als erste Cyclosporin-haltige Therapie zur Behandlung der Anzeichen und Symptome des trockenen Auges (Dry Eye Disease, DED) zugelassen. Das Produkt wird derzeit von den Behörden auf eine mögliche Zulassung in Europa und China geprüft. Das Ergebnis und die Erstattungsfähigkeit werden von Wettbewerbern genau beobachtet und dürften sich auf die Entwicklungen von Marinomed in diesem Bereich auswirken.
Solv4U ist ein Geschäftsbereich von Marinomed, der die Solubilisierungstechnologie Marinosolv für Kunden in der biopharmazeutischen Industrie anbietet. Die schlechte Wasserlöslichkeit ist nach wie vor eine der größten Herausforderungen bei der Entwicklung pharmazeutischer Produkte und betrifft etwa 40 % der zugelassenen Medikamente und fast 90 % der in der Entwicklung befindlichen Medikamente (Kalepu & Nekkanti, 2015). Solche Medikamente müssen in den präklinischen und klinischen Phasen ihrer Entwicklung modifiziert werden, um
ihre Löslichkeit und Permeabilität zu verbessern und damit ihre Wirksamkeit zu erhöhen. Marinosolv ist eine Formulierungstechnologie für flüssige und halbfeste Darreichungsformen, die auf löslichkeitsund stabilitätsfördernden Verbindungen basiert.
Angesichts der wachsenden Zahl von Molekülen der BCS-Kategorien II und IV (biopharmazeutisches Klassifizierungssystem), die derzeit geprüft werden (und sich entweder durch geringe Löslichkeit und hohe Permeabilität (BCS II) oder geringe Löslichkeit und geringe Permeabilität (BCS IV) auszeichnen), wird erwartet, dass der Bereich der Verbesserung der Bioverfügbarkeit bis 2030 mit einer jährlichen Rate von etwa 5,6 % auf USD 5,3 Mrd. wachsen wird. Im Jahr 2024 wies der Markt eine Größe von USD 3,8 Mrd. auf (Research and Markets, 2025). Technologien wie mizellare Solubilisierung, Mikroemulsionen, Technologien zur Reduzierung der Partikelgröße, Co-Kristallisation und Feststoffdispersionsverfahren stehen zur Verbesserung der Bioverfügbarkeit zur Verfügung. Die Solv4U-Technologieplattform von Marinomed bietet das Potenzial, an diesem schnell wachsenden und stark nachgefragten Bereich teilzuhaben.
Bereits im Jahr 2024 hat Marinomed sein Service-Angebot außerdem auf weitere Dienstleistungen wie toxikologische, immunologische oder antivirale Assays erweitert. Der globale Markt für biotechnologische und pharmazeutische Services belief sich im Jahr 2023 auf USD 46,1 Mrd. und soll bis 2030 jährlich mit rund 5,7 % wachsen (Grand View Research, 2025).
Die Umsatzerlöse belaufen sich im ersten Halbjahr 2025 auf EUR 7,2 Mio (1. HJ 2024: EUR 2,4 Mio.). Diese Steigerung ist überwiegend auf die erste Upfront-Zahlung in Höhe von EUR 5 Mio. aus dem Verkauf des Carragelose Geschäftsbereichs an die Unither Pharmaceuticals zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich im ersten Halbjahr 2025 auf EUR 19,3 Mio. (1. HJ 2024: TEUR 53). Dieser Anstieg ergibt sich größtenteils aufgrund der ergebniswirksamen Erfassung des Sanierungsgewinns in der Höhe von EUR 18,9 Mio. und der Festsetzung der Forschungsprämie aus 2022, sowie der Auflösung der Wertberichtigung eines gewährten Darlehens. Im Materialaufwand in Höhe von EUR 1 Mio. sind einerseits jene Geschäftsfälle, die 2024 nicht vollständig abgeschlossen werden konnten und bereits Unither zuzurechnen sind und andererseits Aufwendungen, die durch den Verkauf des Vorratsvermögens an Unither übergegangen sind, enthalten. Die Aufwendungen für sonstige bezogene Herstellungsleistungen sind von TEUR 620 auf TEUR 184 zurückgegangen. Der Rückgang ist insbesondere auf Einsparungen bei den bezogenen Fremdforschungsleistungen und auf geringere laufende Patentkosten sowie geringere Patentanmeldungskosten zurückzuführen. Im Berichtszeitraum verzeichnete Marinomed eine Reduktion des Personalaufwands von EUR 2,7 Mio. auf EUR 2,2 Mio. gegenüber dem ersten Halbjahr 2024, die im Wesentlichen auf einen Rückgang der Belegschaft von 47 FTE auf 33 FTE zurückzuführen ist. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich gegenüber dem ersten Halbjahr 2024 um EUR 0,9 Mio. auf EUR 1,9 Mio. Diese Zunahme resultiert im Wesentlichen aus den gestiegenen Aufwendungen im
Zusammenhang mit einem Cyberangriff im März 2025 sowie durch Beratungsleistungen im Zuge der Veräußerung des Carragelose-Geschäftsbereichs.
Am 27. November 2024 hat Marinomed den Verkauf seines Carragelose-Geschäfts an Unither Pharmaceuticals, ein führendes Auftragsentwicklungs- und Produktionsunternehmen (CDMO) für Medizinprodukte und pharmazeutische Produkte, bekannt gegeben. Der Vertrag sieht Voraus- und Meilensteinzahlungen in Höhe von insgesamt bis zu EUR 20 Mio. vor. Weitere Zahlungen hängen von der Erreichung definierter, kommerzieller und operativer Ziele in den nächsten zwei Jahren ab. Die Vereinbarung mit Unither umfasst die Übertragung des gesamten Carragelose-Portfolios, einschließlich aller damit verbundener Vereinbarungen und Geschäftsbeziehungen. Im Rahmen der Vereinbarung haben Marinomed und Unither auch einen Dienstleistungsvertrag abgeschlossen. Mit dem Erlös aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts sollen sowohl das operative Geschäft mit verstärktem Fokus auf die Marinosolv-Plattform als auch der am 14. November 2024 mit den Gläubigern des Unternehmens vereinbarte Sanierungsplan finanziert werden. Nach Erfüllung aller notwendigen Bedingungen, einschließlich der bereits erfolgten Zustimmung der Marinomed-Aktionäre und der Investitionskontrollbehörde, ist der Abschluss der Transaktion am 28.02.2025 erfolgt, verbunden mit einer ersten Zahlung in Höhe von EUR 5 Mio.
Der Bereich Immunologie umfasst eigene Produktkandidaten, die auf der Marinosolv-Technologie basieren.
Die Vermarktung von Budesolv erwies sich als komplexer und zeitaufwendiger als ursprünglich angenommen. Dies ist hauptsächlich auf die unterschiedlichen regulatorischen Klassifizierungen in den verschiedenen Ländern und Regionen zurückzuführen. Darüber hinaus war die Produktstabilität bei Raumtemperatur für potenzielle Partner nicht ausreichend. Stabilitätsstudien von empfindlichen Wirkstoffen wie Budesonid werden in Echtzeit durchgeführt. Dieses Problem wurde erst in einem späten Stadium erkannt. Den Wissenschaftlern von Marinomed gelang es, die Stabilität zu verbessern. Es wurde ein neues Patent angemeldet, das das produktbezogene geistige Eigentum bis 2043 schützt. Jede Produktänderung hat jedoch regulatorische Konsequenzen. Daher wurde die regulatorische Strategie für die Hauptmärkte Europa und USA relativ kurzfristig neu definiert. Die Insolvenz des Unternehmens im August 2024 hatte negative Auswirkungen auf die Partnering-Prozesse für Budesolv. Daher arbeitet Marinomed daran, das Vertrauen potenzieller Partner in die Stabilität des Unternehmens wiederherzustellen. Unsere Strategie besteht nun darin, so schnell wie möglich alle verbleibenden Daten zu beschaffen, die für die Einreichung eines Antrags auf Marktzulassung in der Schweiz als erstem Land erforderlich sind.
Der Produktkandidat Tacrosolv basiert auf einer solubilisierten Version von Tacrolimus, einem hochaktiven Makrolid-Immunsuppressivum. Auch bei diesem Produktkandidaten traten Stabilitätsprobleme auf, die die Partnering-Prozesse behinderten. Eine Kombination aus Formulierungsoptimierung und modifizierter Verpackung dürfte nun die Erwartungen potenzieller Partner erfüllen. Solche Partner beobachten auch die Entwicklung von
Mitbewerbern wie CyclASol® von Novaliq genau. Nachdem Novaliq kürzlich mit dem Unternehmen Thea Pharma eine Partnerschaft abgeschlossen hat, spürt Marinomed nun vermehrtes Interesse am Produktkandidaten Tacrosolv. Vor diesem Hintergrund hat das Unternehmen seine Geschäftsentwicklungsaktivitäten deutlich verstärkt.
Die Umsätze im Segment Sonstige sind auf die 2021 gegründete Geschäftseinheit Solv4U zurückzuführen. In diesem Bereich werden typischerweise Machbarkeitsstudien für Kunden durchgeführt. Ziel dieser Studien ist es, nachzuweisen, dass ausgewählte Wirkstoffe mit der Marinosolv-Technologie besser in einer wässrigen Lösung gelöst werden können, wodurch sich ihre Bioverfügbarkeit und Wirksamkeit möglicherweise erhöhen lässt. In Folgeprojekten werden dann die Optimierung der Formulierung und später ein Lizenzvertrag angeboten. Im Geschäftsjahr 2023 wurde der erste langfristige Vertrag abgeschlossen. Im Jahr 2024 wurden zwei weitere Folgeprojekte erfolgreich durchgeführt, wobei die Kooperationen bis heute andauern.
Das vermehrte Interesse an Cannabidiol (CBD) zur medizinischen Anwendung hat Marinomed dazu bewogen, eine spezifische Vermarktungsstrategie für die gelöste Variante unter der Marke Satiasolv zu starten. Satiasolv ist ein Produkt, das Cannabidiol (CBD) enthält - ein aktives Phytocannabinoid, das aus Cannabis sativa gewonnen wird. CBD wirkt auf das körpereigene Endocannabinoid-System (ECS), das eine zentrale Rolle bei der Regulation von Schlaf, Stimmung, Schmerzempfinden, Entzündungsprozessen und Immunreaktionen spielt. Ein präklinisches
Modell zur oralen Verabreichung zeigt, dass mit Marinosolv® formuliertes Cannabidiol deutlich effizienter ins Gehirn aufgenommen wird als ein marktübliches, öl-basiertes Vergleichsprodukt.
Marinomed geht davon aus, dass die weitere kommerzielle Verwertung dieser Entwicklungen mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem weiteren Umsatzwachstum führen wird.
Marinomed beantragte am 14. August 2024 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Der Grund für den Antrag war, dass die zur Sicherung der Liquidität des Unternehmens erforderlichen Mittel kurzfristig nicht aufgebracht werden konnten, und damit eine Insolvenz drohte. Am 14. November 2024 nahm die Gläubigerversammlung den Sanierungsplan einstimmig an und am 14. Jänner 2025 erklärte das Gericht das Verfahren für beendet. Diese gerichtliche Erklärung wurde am 16. Jänner 2025 veröffentlicht.
Im Zuge des Sanierungsverfahrens wurden Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 31,1 Mio. anerkannt. Nach Abzug der Absonderungsrechte verblieben Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 26,6 Mio. Der Sanierungsplan sieht Gesamtquotenzahlungen von 30 % in Höhe von EUR 8,1 Mio. vor, die im Zeitraum bis Mai 2027 zu leisten sind. Für den Fall, dass der Erlös aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts den geplanten Earn-out übersteigt, erhöhen sich die Quotenzahlungen auf 37 %, was einer zusätzlichen Quotenzahlung von EUR 1,9 Mio. entspricht.
Die Gesellschaft verfügt über keine Zweigniederlassungen.
Die Anteile an der Marino Immo GmbH (100 %) wurden mit Notariatsakt vom 19. Dezember 2024 unter der aufschiebenden Bedingung, dass das am 14. August 2024 über die Marinomed Biotech AG eröffnete Sanierungsverfahren durch einen rechtskräftig bestätigten Sanierungsplan beendet wird, veräußert. Bereits zum 31.12.2024 wurde kein Konzernabschluss mehr erstellt, da Marinomed aufgrund vertraglicher Regelungen die Kontrolle über die Geschäftsführung der Marino Immo GmbH verloren hat.
Das erste Halbjahr 2025 brachte ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von EUR 20,7 Mio. (1. HJ 2024: EUR -3,8 Mio.). Das Betriebsergebnis im ersten Halbjahr 2025 betrug EUR 21,0 Mio. (1. HJ 2024: EUR -3,2 Mio.) und das Finanzergebnis EUR -0,3 Mio. (1. HJ 2024: EUR -0,6 Mio.). Das Unternehmen zeigt einen Gewinn in Höhe von EUR 20,7 Mio. (1. HJ 2024: Jahresfehlbetrag EUR -3,8 Mio.) und einen Bilanzverlust in der Höhe von EUR –50,2 Mio. (1. HJ 2024: EUR –59,4 Mio.).
Aufgrund der Upfront-Zahlung in Höhe von EUR 5 Mio. aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäftsbereichs an Unither Pharmaceuticals kam es im ersten Halbjahr 2025 zu einer Steigerung der Umsatzerlöse auf EUR 7,2 Mio. (1. HJ 2024: EUR 2,4 Mio.). Die restlichen Umsatzerlöse in den ersten 6 Monaten 2025 setzen sich aus noch nicht final gelieferten Aufträgen aus 2024 sowie diverser Erlöse in Zusammenhang
mit der Veräußerung des Carragelose-Geschäftsbereichs zusammen (z. B. Verkauf Vorratsbestand zum 28. Februar 2025 an Unither).
Zusätzlich wurde im ersten Halbjahr 2025 ein Sanierungsgewinn in Höhe von EUR 18,9 Mio. realisiert, was einen Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge auf EUR 19,3 Mio. erklärt (1. HJ 2024: TEUR 53). Darüber hinaus gab es Erträge aus der Auszahlung der Forschungsprämie 2022 in Höhe von TEUR 200 (1. HJ 2024: TEUR 19).
Trotz des Wegfalls des Carragelose-Geschäftsbereichs blieb der Materialaufwand mit EUR 1,1 Mio. auf Vorjahresniveau (1. HJ 2024: EUR 1,2 Mio.). Grund dafür sind wie bereits erwähnt Lieferungen von Aufträgen aus dem Vorjahr sowie der Abgang des gesamten Vorratsvermögens Ende Februar 2025. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen gingen auf EUR 0,2 Mio. zurück (1. HJ 2024: EUR 0,6 Mio.). Dies ist unter anderem auf Einsparungen bei den bezogenen Fremdforschungsleistungen und geringere laufende Patentkosten zurückzuführen. Der Personalaufwand lag in den ersten 6 Monaten 2025 bei EUR 2,2 Mio. (1. HJ 2024: EUR 2,7 Mio.). Der Rückgang lässt sich im Wesentlichen durch eine Reduktion der durchschnittlichen Mitarbeiteranzahl erklären. Die Aufwendungen für Abschreibungen sind aufgrund der Auswirkungen der außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Geschäftsgebäude im Vorjahr gesunken und betragen insgesamt TEUR 160 (1. HJ 2024: TEUR 210). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen gegenüber dem Vorjahr von EUR 1,0 Mio. auf EUR 1,9 Mio., was insbesondere mit außerordentlichen Aufwendungen infolge der Cyberattacke Ende März 2025 in Zusammenhang steht.
Das Finanzergebnis sank im ersten Halbjahr 2025 auf EUR -0,3 Mio. (1. HJ 2024: EUR -0,6 Mio.), was im Wesentlichen auf den Wegfall der Verzinsung des EIB-Darlehens zurückzuführen ist.
Die Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen gingen auf EUR 1,4 Mio. zurück (1. HJ 2024: EUR 2,4 Mio.). Die Vermögenslage des Unternehmens ist auf der Aktivseite durch einen Rückgang des Anlage- sowie Umlaufvermögens im ersten Halbjahr 2025 gekennzeichnet. Das Anlagevermögen hat sich aufgrund der ordentlichen Abschreibung auf EUR 4,7 Mio. reduziert (2024: EUR 4,9 Mio.). Zusätzlich kam es im ersten Halbjahr 2025 zu einem Abgang von erworbenen Patenten in Höhe von TEUR 68, was in Zusammenhang mit dem Unither-Deal steht. Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen ist nach dem Verkauf des Carragelose-Geschäftsbereichs fast gänzlich reduziert worden (TEUR 13, 2024: TEUR 538). Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betragen TEUR 503 (2024: TEUR 419 Mio.), weisen an beiden Stichtagen eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf und betreffen Warenlieferungen sowie Lizenz- und sonstige Umsatzerlöse. Der Anstieg bei den sonstigen Forderungen und Vermögensgegenständen auf TEUR 748 (2024 TEUR 488) betrifft insbesondere sonstige Forderungen in Zusammenhang mit dem Verkauf des Carragelose-Geschäftsbereichs an Unither. Zum Bilanzstichtag 31.12.2024 wurden erstmals aktive latente Steuern in Höhe von TEUR 103 ausgewiesen, welche sich im ersten Halbjahr 2025 um TEUR 19 erhöhten. Die liquiden Mittel betragen EUR 1,5 Mio. (2024: EUR 1,7 Mio.) und das Unternehmen zeigt ein negatives Eigenkapital von EUR –5,4 Mio. nach EUR –26,2 Mio. im Vorjahr. Bei den sonstigen Rückstellungen gab es einen leichten Anstieg (TEUR 953 gegenüber TEUR 867 im Jahr 2024) und betreffen zum 30. Juni 2025 insbesondere Personalrückstellungen sowie ausstehende Eingangsrechnungen für Rechts- und sonstige Beratung. Für weitere Details zur Entwicklung der Vermögenslage und des Fremdkapitals wird auf die Erläuterungen im Anhang verwiesen.
Das Unternehmen wies zum Ende des ersten Halbjahres 2025 liquide Mittel von EUR 1,5 Mio. (1. HJ 2024: EUR 0,9 Mio.) aus. Die Veränderung wird in der folgenden Geldflussrechnung dargestellt:
| 1-6/2025 Mio. EUR |
1-6/2024 Mio. EUR |
|
|---|---|---|
| Geldfluss aus dem betrieblichen Ergebnis | 20,9 | -3,6 |
| Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit vor Steuern | -0,2 | -1,8 |
| Netto-Geldfluss aus der betrieblichen Tätigkeit | -0,2 | -1,8 |
| Netto-Geldfluss aus der Investitionstätigkeit | 0,0 | 0,0 |
| Netto-Geldfluss aus der Finanzierungstätigkeit | 0,0 | 0,2 |
| zahlungswirksame Veränderung der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente |
-0,2 | -1,7 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Beginn der Periode | 1,7 | 2,6 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende der Periode | 1,5 | 0,9 |
Carragelose (iota-Carrageen) ist ein Polymer, das aus der Rotalge gewonnen wird und eine gelartige Schutzschicht auf Schleimhäuten bildet. Marinomed und andere konnten zeigen, dass Carragelose virusblockierende, allergenblockierende und befeuchtende Eigenschaften aufweist. Dazu wurde eine umfangreiche Datenbasis (in-vitro und klinische Daten) aufgebaut, die durch mehrere Patentfamilien geschützt ist. Auf Grundlage von Carragelose entwickelte Marinomed ein rezeptfrei erhältliches (OTC) Portfolio an Nasensprays, Rachenprodukten und Augentropfen zur Behandlung von viralen Atemwegserkrankungen, Allergien und trockenen Augen. Diese Produkte wurden zuletzt mit rund 20 Partnern in Ländern auf der ganzen Welt vertrieben.
Der Carragelose-Geschäftsbereich wurde mit dem Closing am 28. Februar 2025 an das französische Unternehmen Unither Pharmaceuticals verkauft, stellt aber dennoch in naher Zukunft eine wichtige Einnahmequelle dar. Beispielsweise unterstützt Marinomed Unither bei der Integration des Carragelose-Geschäftsbereichs und hat daraus einerseits laufende Einnahmen aus einem Dienstleistungsvertrag und andererseits werden dadurch die Chancen erhöht, bis zu weitere EUR 15 Mio. aus dem vertraglich vereinbarten Earn-outs von Unither zu erhalten. Besonders relevant sind für Marinomed der Fortschritt von Procter & Gamble bei der Zertifizierung des Produktes in den USA und die erfolgreiche Vermarktung der Carragelose-Augentropfen. Bei beiden Projekten unterstützt Marinomed Unither bzw. die Lizenzpartner. Die Carragelose-Augentropfen wurden im ersten
Halbjahr 2025 erfolgreich in Österreich vom Partner Sigmapharm auf den Markt gebracht und waren aufgrund ihres Erfolges phasenweise nicht erhältlich. Marinomed ist zuversichtlich, dass die geplanten Earn-out Zahlungen von Unither erreicht werden können. Es besteht allerdings ein Risiko, dass Meilensteine verspätet erreicht werden und damit die Zahlungen erst später erfolgen könnten. Daher ist eine enge Kooperation mit Unither erforderlich, was in weiterer Folge auch zu weiteren gemeinsamen Forschungs- und Entwicklungsprojekten führen kann.
Gleichzeitig erhöht Marinomed nun den Fokus auf die Marinosolv-Plattform. Dies beinhaltet eigene Produktkandidaten auf Basis der Löslichkeitstechnologie sowie Dienstleistungen für externe Kunden im Solv4U Geschäftsbereich.
Marinosolv stellt eine Technologieplattform dar, die eine Verbesserung der Löslichkeit und Stabilität kleiner hydrophober Moleküle und Peptide ermöglicht. Die Basis der Technologie besteht aus mehreren Hilfsstoffen, die erfolgreich für die Solubilisierung von Kortikosteroiden und Tacrolimus (entzündungshemmender Stoff aus der Transplantationsmedizin) eingesetzt werden konnten.
Schlechte Löslichkeit und die damit verbundene schlechte Bioverfügbarkeit sind zentrale Herausforderungen bei vielen pharmazeutischen Entwicklungsprojekten. Unzureichende Löslichkeit ist besonders problematisch für Wirkstoffe, die für die lokale Anwendung an empfindlichen Geweben wie Nase und Augen vorgesehen sind. Therapeutische
Produkte, die auf Schleimhäuten eingesetzt werden, dürfen nur geringe Mengen an Lösungsmitteln wie Alkohol enthalten, da höhere Konzentrationen reizend wirken können. Daher werden lokale Behandlungen für Augen und Atemwege oft als Suspensionen ungelöster Partikel formuliert.
Eine klinische Studie zeigte, dass ein Nasenspray mit in Marinosolv-gelöstem Kortikosteroid und einer deutlich niedrigeren Wirkstoffkonzentration gleich oder besser wirksam ist als eine vermarktete Suspension mit höherer Wirkstoffkonzentration. In einer weiteren klinischen Studie mit Tacrolimus-Augentropfen, verglichen mit einem Placebo, konnte gezeigt werden, dass eine geringe Konzentration des gelösten Arzneistoffs ausreicht, um bereits nach einer Woche eine signifikante Reduktion von allergischen Symptomen zu erzielen.
Ähnliche, nur in Suspension vorliegende, Arzneimittel benötigen hingegen mehrere Wochen, bis eine Wirkung eintritt. Zusammengefasst wurde damit klinisch bewiesen, dass speziell bei lokal angewandten Arzneimitteln wie Nasensprays oder Augentropfen Marinosolv einen großen Vorteil bietet. Die geringere Menge an Arzneistoff bedeutet gleichzeitig eine geringere systemische Belastung für den Patienten und damit ein geringeres Risiko für Nebenwirkungen.
Das Vorliegen von vollständig gelösten Arzneistoffen in den Formulierungen bietet zusätzlich die Möglichkeit, sterile Produkte herzustellen. Aseptisch hergestellte Formulierungen müssen steril filtriert werden, ein Herstellungsschritt, der bei Suspensionen nicht möglich ist. Ein Verzicht auf Konservierungsmittel ist ein zusätzlicher Schritt, um Arzneimittel für den Patienten sicherer zu machen.
Eine Reduktion von Arzneistoffen in Pharmazeutika hat auch einen positiven Effekt auf die Umwelt, speziell bei Arzneistoffen, die schlecht oder gar nicht abgebaut werden können. Im Abwasser werden derzeit signifikante Mengen an Arzneistoffen nachgewiesen (z.B. Kontrazeptiva).
Marinomed nutzt diese Technologie bisher nur für bereits zugelassene Wirkstoffe, z. B. zur Behandlung von Allergien und Augenkrankheiten. Da Marinosolv jedoch nicht auf bestimmte Arzneimittel oder Indikationen beschränkt ist, kann es auch für viele andere Anwendungen eingesetzt werden, bei denen eine erhöhte Löslichkeit von Vorteil ist.
Wirkstoff: Budesonid Indikation: Behandlung schwerer allergischer Rhinitis Klassifikation: Arzneimittel Entwicklungsphase: Zulassung in Vorbereitung
MAM-1004-1/Budesolv ist ein Nasenspray, das durch Marinomeds proprietäre Marinosolv-Technologie gelöstes Budesonid (ein Kortikosteroid) enthält. Budesolv ist für die Behandlung allergischer Rhinitis vorgesehen und hat in einer klinischen Phase III-Studie alle Endpunkte erreicht. Aufgrund der gelösten, leicht verfügbaren Form konnte eine therapeutische Wirkung mit einer deutlich niedrigeren Dosis (~85 % niedriger als bei vergleichbaren vermarkteten Produkten) erzielt werden. Außerdem ermöglicht die erhöhte Bioverfügbarkeit einen deutlich schnelleren Wirkungseintritt: Budesolv führte in weniger als drei Stunden nach der ersten Dosis zu einer spürbaren Verringerung der allergischen Symptome in der Nase und zu einer signifikanten Verringerung der asthmatischen Symptome. Die einzigartige Marinosolv-Formulierung bietet weitere Vorteile: Durch die gelöste Form des Wirkstoffs ist kein Schütteln notwendig und das Risiko einer Fehldosierung wird stark reduziert. Die Formulierung ist frei von potenziell irritierenden Konservierungsstoffen und gut verträglich. Außerdem trägt die Verringerung der Wirkstoffmenge zur Nachhaltigkeit bei, da weniger Wirkstoff die Umwelt, insbesondere das Abwasser, belastet.
Die derzeit auf dem Markt befindlichen Kortikosteroid-Arzneimittel zur Behandlung der allergischen Rhinitis werden aufgrund ihrer schlechten Löslichkeit in Wasser als Suspensionen formuliert. Die schlechte Löslichkeit und die damit verbundene schlechte Bioverfügbarkeit führen zu einem verzögerten Wirkungseintritt, insbesondere bei lokaler Anwendung in der Nase. Die verwendete Suspension mit ungelösten Partikeln muss mehrere Tage lang angewendet werden, bevor eine Wirkung eintritt. Budesolv bietet somit einen erheblichen Nutzen für Patienten mit allergischer Rhinitis.
Unterschiedliche regulatorischen Klassifizierungen in den verschiedenen Ländern und Regionen sorgen für Verzögerungen in der Geschäftsentwicklung. Darüber hinaus war die Produktstabilität bei Raumtemperatur für potenzielle Partner nicht ausreichend. Stabilitätsstudien von empfindlichen Wirkstoffen wie Budesonid werden in Echtzeit durchgeführt. Daher konnte das Problem erst in einem späten Stadium erkannt werden. Den Wissenschaftlern von Marinomed gelang es, die Stabilität zu verbessern. Es wurde ein neues Patent angemeldet, das das produktbezogene geistige Eigentum bis 2043 schützt. Jede Produktänderung hat jedoch regulatorische Konsequenzen. Daher wurde die regulatorische Strategie für die Hauptmärkte Europa und USA relativ kurzfristig neu definiert. Es wird eine Zulassung in der Schweiz mit einem erfahrenen Vertriebspartner angestrebt.
Wirkstoff: Tacrolimus Indikation: Schwere entzündliche Erkrankungen der Augenoberfläche Klassifikation: Arzneimittel Entwicklungsphase: Phase II klinische Studie MAM-1003-1/Tacrosolv ist eine topisch anzuwendende, entzündungshemmende und immunmodulierende Augentropfenformulierung, die in Marinosolv gelöstes Tacrolimus enthält. Tacrolimus ist ein bekannter Calcineurin-Inhibitor und hochwirksames Immunsuppressivum, das bei Organtransplantationen sowie bei entzündlichen Augen- und Hauterkrankungen eingesetzt wird. Tacrolimus ist jedoch eine stark lipophile Substanz mit sehr geringer Wasserlöslichkeit. Auf der Grundlage der Marinosolv-Technologie hat Marinomed eine neuartige wässrige Formulierung entwickelt, die die vollständige Lösung des Wirkstoffs mit bekannten Hilfsstoffen ermöglicht. Dadurch ist Marinosolv in der Lage, das volle Potenzial von Tacrolimus auch bei sehr niedrigen Konzentrationen zu entfalten.
Es konnte gezeigt werden, dass die topische Anwendung von Tacrosolv zu höheren Konzentrationen von Tacrolimus im Augengewebe führt als Talymus (Tacrolimus als Suspension), ein Produkt, das in Asien zur Behandlung der vernalen Keratokonjunktivitis vermarktet wird. Obwohl die Konzentration des Arzneimittels um 95 % reduziert war, wurden in verschiedenen Geweben des Auges, wie der Bindehaut und der Hornhaut, ausreichende Konzentrationen des Arzneimittels nachgewiesen. Eine klinische Studie der Phase II zur Dosisfindung wurde in der Modellindikation allergische Rhinokonjunktivitis durchgeführt. Die höher dosierte Gruppe zeigte bereits nach acht Behandlungstagen eine signifikante Linderung der allergischen Symptome in den Augen und auch in der Nase. Diese ersten Daten untermauern die Hypothese, dass vollständig gelöstes Tacrolimus als wirksame Therapie für Augenentzündungen entwickelt werden kann. Die Behandlung von entzündlichen Erkrankungen des vorderen Auges erfordert häufig die langfristige Anwendung von topischen und/oder systemischen Kortikosteroiden, die zu einem erhöhten Augeninnendruck und damit verbundenen Komplikationen wie Katarakt und Glaukom führen können. Zu den alternativen Behandlungsmöglichkeiten gehört der Einsatz des Immunsuppressivums Cyclosporin, das ein vergleichbares Sicherheitsprofil wie Tacrolimus aufweist, aber etwa 100mal weniger wirksam ist. Eine Formulierung mit gelöstem Tacrolimus bietet daher erhebliche Vorteile gegenüber den derzeit verfügbaren Behandlungsmethoden für entzündliche Augenkrankheiten.
Wirkstoff: Cannabidiol Indikation: Schmerz - Immunreaktionen Klassifikation: Arzneimittel Entwicklungsphase: präklinisch
Satiasolv ist ein Produkt, das Cannabidiol (CBD) enthält - ein aktives Phytocannabinoid, das aus Cannabis sativa gewonnen wird. Es gehört zu den mindestens 85 bislang identifizierten aktiven Cannabinoiden dieser Pflanze.
CBD wirkt auf das körpereigene Endocannabinoid-System (ECS), das eine zentrale Rolle bei der Regulation von Schlaf, Stimmung, Schmerzempfinden, Entzündungsprozessen und Immunreaktionen spielt. Cannabidiol (CBD) ist ein schwer löslicher, stark lipophiler Wirkstoff und wird gemäß dem Biopharmazeutischen Klassifizierungssystem (BCS) der Klasse II zugeordnet.
Die firmeneigene Marinosolv® -Solubilisierungstechnologie ermöglicht für Satiasolv neue, bisher nicht verfügbare Darreichungsformen – und eröffnet damit neue Wege für den therapeutischen Einsatz von CBD. Ein präklinisches Modell zur oralen Verabreichung zeigt, dass mit Marinosolv® formuliertes Cannabidiol deutlich effizienter ins Gehirn aufgenommen wird als ein marktübliches öl-basiertes Vergleichsprodukt.
Die erfolgreiche Sanierung und der Verkauf des Carragelose-Geschäfts ermöglichen Marinomed die Fokussierung auf die Erzielung von Erträgen aus unserer Technologieplattform Marinosolv. Mit Marinosolv haben wir eine leistungsstarke Technologie in der Hand, die viele Herausforderungen bei der Formulierungsentwicklung unlöslicher Verbindungen lösen kann. Wir sind überzeugt, dass unsere Technologie einen Mehrwert für Patienten schaffen kann. Positive klinische Daten für Budesolv und Tacrosolv sowie die Lösung von technischen Problemen in Bezug auf die Produktstabilitäten deuten darauf hin, dass unsere Marinosolv-Technologie das Potenzial hat, schwerlösliche Wirkstoffe erfolgreich in wässrige Lösung zu bringen und so ihre Bioverfügbarkeit und Wirksamkeit deutlich zu erhöhen. Dieses Potenzial wollen wir nutzen und unsere Strategie der Entwicklung innovativer Therapien weiterverfolgen.
Die Sanierung des Unternehmens ist eine große Herausforderung für alle Stakeholder. Der Vorstand sieht in der Sanierung gemeinsam mit dem Aufsichtsrat jedoch eine große Chance. Da das Sanierungsverfahren erst im Jänner 2025 abgeschlossen wurde, sind die vollen bilanziellen Auswirkungen erst in diesem Halbjahresbericht sichtbar. Aufgrund der Sanierung konnte ein Sanierungsgewinn von EUR 18,9 Mio. verbucht werden. Die verbleibenden unbesicherten Verbindlichkeiten unterliegen keiner Verzinsung und werden in vereinbarten Tranchen laut Sanierungsplan rückgeführt. Die Sanierung bedeutet daher eine massive Entlastung des Unternehmens auf der Fremdkapitalseite.
Damit ist das Ziel, Profitabilität zu erreichen, deutlich greifbarer. Der Vertrag über die Veräußerung des Carragelose-Geschäfts ermöglicht es uns, uns mit einer schlanken Struktur auf unsere Kernkompetenz Forschung und Entwicklung zu konzentrieren. Darüber hinaus werden die Erlöse aus diesem Verkauf zur Erfüllung des Sanierungsplans verwendet. Mit Marinosolv verfügen wir über eine leistungsstarke Technologie, die viele Herausforderungen bei der Formulierungsentwicklung unlöslicher Verbindungen bewältigen könnte. Aufgrund unserer Erfahrungen aus der Entwicklung unserer eigenen Produktkandidaten und den Solv4U-Kundenprojekten sind wir überzeugt, einen echten Mehrwert für Patienten zu schaffen. Mit vollem Fokus auf die Marinosolv-Technologie zielt die Geschäftsentwicklung auf den Abschluss neuer Lizenzvereinbarungen ab. Im Segment "Sonstige" zeichnen sich neue Projekte für die Einheit Solv4U ab, die die Marinosolv-Technologie anderen Pharmaunternehmen zur Verfügung stellt.
Unter der Marke Solv4U bieten wir nun auch zusätzliche pharmazeutische Dienstleistungen für Kunden an, die nicht mit der Solubilisierung von Wirkstoffen zusammenhängen. Obwohl die Insolvenz uns operativ zurückgeworfen hat, ist es uns gelungen, das Kernpersonal zu halten, einschließlich des Business-Development-Teams, welches aus Fachleuten mit umfangreicher pharmazeutischer Erfahrung besteht.
Marinomed hat vier Schlüssel-Projekte definiert:
Mit der Veräußerung des Carragelose-Geschäftsbereichs verschiebt sich der Fokus des Marinomed-Geschäftsmodells von der Umsatzgenerierung aus dem Verkauf von Handelswaren hin zu Lizenzdeals, verbunden mit Upfront- und Meilensteinzahlungen. Weitere Umsätze werden aus den Earn-Out-Komponenten und dem Dienstleistungsvertrag in Verbindung mit dem Unither-Vertrag sowie mit den Solv4U-Dienstleistungen erzielt. Weitere Informationen zum Geschäftsmodell finden Sie auf S. 12. Insgesamt streben wir ab 2025 durch die oben genannten Initiativen die Erreichung der Profitabilität an.
Marinomed ist ein Forschungs- und Entwicklungsunternehmen, dessen Geschäftsmodell auf bestehenden und künftigen kommerziellen Partnerschaften beruht, die auf globale Märkte abzielen. Als solches ist Marinomed einer Reihe von Risiken ausgesetzt. Dabei handelt es sich hauptsächlich um operative, finanzielle und regulatorische Risiken.
Marinomed hat innerhalb des Unternehmens Systeme und Prozesse etabliert, um diese Risiken frühzeitig zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. Die nachfolgend beschriebenen Risiken werden kontinuierlich überwacht.
Als internationales Unternehmen ist Marinomed in die Weltwirtschaft integriert, die dynamischen Veränderungen ausgesetzt ist. Bewaffnete und nicht bewaffnete Konflikte werden teilweise offen ausgetragen und völkerrechtliche Normen in Frage gestellt. Diese Entwicklungen könnten sich zusätzlich auf die Weltwirtschaft auswirken, da sie die Inflation und die Zinssätze angeheizt haben. Solche globalen Ereignisse führen in der Regel zu einer Verlangsamung des Wirtschaftswachstums. Wir müssen auch die erwarteten Auswirkungen eines sich verändernden geopolitischen Umfelds und einer regulatorischen Landschaft, die von der neuen Trump-Regierung bestimmt wird, berücksichtigen. Der Life-Science-Sektor kann von anhaltender Innovation und einer Reihe positiver Impulse profitieren, muss jedoch Risiken im Zusammenhang mit makroökonomischer Volatilität, potenziellen Unterbrechungen der Lieferketten und sich ändernden politischen Prioritäten bewältigen.
Trotz des Verkaufs seines Carragelose-Geschäfts ist Marinomed zumindest teilweise diesen Risiken ausgesetzt, da sie die Fähigkeit des Unternehmens beeinflussen können, den vollen vertraglichen Earn-out aus dem Verkauf des Geschäfts zu erzielen. Marinomed ist dem Risiko ausgesetzt, dass Unither Pharmaceuticals, der Käufer des Carragelose-Geschäfts, möglicherweise nicht den vollen Kaufpreis von bis zu EUR 20 Mio. zahlt, wenn vereinbarte operative oder kommerzielle Meilensteine nicht erreicht werden. Die Marinosolv-Technologieplattform ist einem erhöhten Risiko in Bezug auf den Zeitpunkt und den Wert während der Vermarktung ausgesetzt. Ein weiterer Rückgang des globalen Wirtschaftswachstums könnte zusätzlich zu der anhaltend hohen Inflation zu einem anhaltenden Rückgang der Kundennachfrage führen.
Das zuletzt beendete Sanierungsverfahren von Marinomed hat das Risiko aufgezeigt, dass notwendige Finanzierungen nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht erreicht werden könnten, wenn sie benötigt werden. Als Forschungs- und Entwicklungsunternehmen weist Marinomed seit seiner Gründung mit einer Ausnahme einen Bilanzverlust aus. Solche Verluste sind für ein Unternehmen im Biotech-Sektor nicht ungewöhnlich, hängen sie doch eng mit dem Geschäftsmodell zusammen, das oft langjährige Forschungs- und Entwicklungsphasen vorsieht, bevor relevante Umsätze generiert werden. Aus diesem Grund stehen Marinomed keine traditionellen Kreditinstrumente zur Verfügung. Verzögerungen auf der Entwicklungs- und Vermarktungsseite könnten zu einem weiteren Finanzierungsbedarf führen. Eine solcher Finanzierungsbedarf kann über die Kapitalmärkte möglicherweise überhaupt nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen bedient werden, je nach Aktienkurs der Gesellschaft. Das Unternehmen ist daher dem Risiko ausgesetzt, dass es seinen Kapitalbedarf in Zukunft nicht oder nur zu ungünstigen Konditionen decken kann. Als Maßnahme gegen die Inflation wurden weltweit die Zinssätze erhöht. Dies birgt das Risiko, dass die Finanzierungskosten für bestehende und zukünftige Finanzierungen steigen. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen und Einschränkungen bei den Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten des Unternehmens führen. In diesem Fall kann es sein, dass der Wert dieser Aktivitäten nicht oder nicht rechtzeitig realisiert wird.
Marinomed wird stets versuchen, seine finanzielle Flexibilität zu erhalten, z. B. durch die Aufnahme von zusätzlichem Kapital zu günstigeren Marktbedingungen oder aufgrund strategischer Überlegungen. Es besteht jedoch das Risiko, dass die Bedingungen der neuen Finanzierungsvereinbarungen des Unternehmens seine finanzielle und operative Flexibilität beeinträchtigen, insbesondere seine Fähigkeit, neue Schulden aufzunehmen, Sicherheiten zu stellen und wesentliche Vermögenswerte zu veräußern. Dies könnte das Unternehmen daran hindern, in Zukunft Investitionen zu tätigen, insbesondere in Forschung und Entwicklung. Jeder dieser Faktoren kann sich erheblich nachteilig auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens auswirken.
Ein Liquiditätsrisiko kann sich aus der potenziellen Unfähigkeit ergeben, die zur Rückzahlung bestehender Verpflichtungen erforderlichen Mittel aufzubringen (einschließlich jener, die sich aus dem mit den Gläubigern des Unternehmens im Rahmen des Sanierungsverfahrens vereinbarten Sanierungsplan ergeben). Bis heute hat das Unternehmen seine Betriebsverluste hauptsächlich durch die Beteiligung von Investoren am Eigenkapital und über Gesellschafterdarlehen, Einnahmen aus Lizenz- und Vertriebsvereinbarungen, den Verkauf von Waren, atypische stille Beteiligungen, die Ausgabe von Wandelanleihen und neuen Aktien beim Börsengang und bei nachfolgenden Kapitalerhöhungen sowie durch Zuschüsse, subventionierte Darlehen und andere staatliche Subventionen, finanziert.
Der Vorstand geht davon aus, dass die vorhandenen liquiden Mittel und die Erlöse aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts ausreichen werden, um die Betriebsausgaben und die Abfindungszahlungen an Gläubiger gemäß dem Sanierungsplan zu decken, welcher Rückzahlungen in mehreren Tranchen bis Mai 2027 vorsieht. Diese Einschätzung basiert auf der Annahme, dass aus dem Vertrag über den Verkauf des Carragelose-Geschäfts ein Mindestbetrag an Erlösen, insbesondere im Zusammenhang mit Earn-out-Komponenten des Kaufpreises, erzielt werden kann. Darüber hinaus wird mit einer Mittelzufuhr aus der Wandelschuldverschreibung sowie der beschlossenen Kapitalerhöhung gerechnet. Das Unternehmen arbeitet derzeit auf der Grundlage einer positiven Fortbestehensprognose, die auf dem von seinen Gläubigern und dem Gericht genehmigten Sanierungsplan basiert. Die oben dargelegten Planungsannahmen beruhen
auf Schätzungen, die sich als falsch erweisen könnten. Abweichungen von den Planungsannahmen könnten möglicherweise dazu führen, dass das Unternehmen nicht mehr fortgeführt werden kann und daher nicht in der Lage ist, seine Vermögenswerte zu realisieren und seine Verbindlichkeiten im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs zu begleichen. In diesem Fall könnte der Sanierungsplan hinfällig werden und Verbindlichkeiten gegenüber Gläubigern würden in Abhängigkeit vom Status der bereits ausgezahlten Quotenzahlungen fällig. In diesem Fall könnte das Unternehmen in Konkurs gehen.
Marinomed ist aufgrund der Entwicklung der internationalen Zinssätze einem Zinsrisiko im üblichen Umfang ausgesetzt. Aufgrund der im Zuge des Sanierungsverfahrens mit den Gläubigern der Gesellschaft getroffenen Vereinbarungen bestehen keine Zinsrisiken mehr aus umsatzabhängigen Lizenzgebühren, die im Zusammenhang mit dem Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) zu zahlen sind. Der Zinssatz für das ERP-Immobiliendarlehen (European Recovery Program) wurde jedoch nach der Insolvenz auf 8,5 % erhöht. Risiken aus der NÖBEG-Finanzierung sind aufgrund der Insolvenz entfallen. Marinomed hält keine derivativen Finanzinstrumente.
Als internationales Unternehmen, das mit Vertriebspartnern in anderen Währungen als dem Euro zusammenarbeitet, ist Marinomed dem Risiko schwankender Wechselkurse ausgesetzt. So besteht beispielsweise das Risiko einer Abwertung von Fremdwährungen, in denen das Unternehmen Zahlungen erhält, und das Risiko einer Aufwertung
von Fremdwährungen, in denen das Unternehmen Zahlungen zu leisten hat. Derzeit werden keine Einnahmen aus Lizenzvereinbarungen in Fremdwährungen erzielt, sodass diese Risiken begrenzt sind.
Für Marinomed besteht das Risiko, dass das langfristige Unternehmenspotenzial nicht genutzt oder falsch eingeschätzt wird. Für beide Technologieplattformen – Carragelose und Marinosolv – könnten sich die eingegangenen oder noch einzugehenden Partnerschaften als nicht vorteilhaft oder durchführbar erweisen. Die aktuelle Bewertung des Potenzials unserer Produkte auf den globalen Märkten und die Berechnung des Earn-outs aus dem Verkauf unseres Carragelose-Geschäfts an Unither könnten sich als zu optimistisch erweisen. Es besteht das Risiko, dass die Umsatzziele nicht erreicht werden. Es besteht auch das Risiko, dass Wettbewerber bessere oder billigere Produkte entwickeln, wodurch das Marinomed-Portfolio weniger profitabel wird.
In nahezu allen regionalen Märkten versuchen die Behörden, die Kosten im Gesundheitswesen durch mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern und eine dauerhafte Senkung der Erstattungsgrenzen für Arzneimittel zu begrenzen. Der stark wachsende Markt für rezeptfreie Medikamente (over-the-counter, OTC) ist diesen Einflüssen weniger stark ausgesetzt. Allerdings gibt es eine starke Konkurrenz durch größere Anbieter, die über deutlich mehr finanzielle und unternehmerische Ressourcen verfügen als Marinomed oder ihre Vertriebspartner in den jeweiligen Ländern.
Nach dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts an Unither Pharmaceuticals ist Marinomed weiterhin auf Partner für die Entwicklung und die Kommerzialisierung seiner Produkte angewiesen. Sowohl bestehende als auch neue Partner sind möglicherweise nicht in der Lage, wirtschaftliche, regulatorische oder technische Schwierigkeiten zu lösen, die nicht von Marinomed verschuldet sind, was zu einem Schaden für Marinomed führen kann. Partner könnten ihre eigenen Verkaufsziele verfehlen, aber das Risiko kann auch Lieferverzögerungen, Zahlungsschwierigkeiten oder andere branchentypische Risiken umfassen. Darüber hinaus ist Marinomed möglicherweise nicht in der Lage, neue Partnerschaften innerhalb eines angemessenen Zeitraums abzuschließen, was dazu führt, dass Meilensteinzahlungen nicht vereinnahmt werden können.
Das Carragelose-Produktportfolio und die Marinosolv-Technologie sind weltweit durch mehrere Patente geschützt. Marinomed erwartet, dass in allen laufenden Nationalisierungsverfahren Patente erteilt werden. Für alle wichtigen Absatzmärkte wurden bereits nationale Patente erteilt. Darüber hinaus geht das Unternehmen davon aus, dass weitere Innovationen durch Patente geschützt werden können. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass Patente und Patentanmeldungen angefochten werden oder dass aktuelle Alleinstellungsmerkmale durch neue Technologien oder Produkte verloren gehen. Wettbewerber könnten auch die Patente von Marinomed missachten und es erforderlich machen, dass sich das Unternehmen gegen Patentrechtsverstöße verteidigt, indem es Rechtsberatung einholt und die damit verbundenen Kosten trägt.
Der Erfolg von Marinomed hängt weitgehend davon ab, dass die erwarteten Ergebnisse durch seine Forschungs- und Entwicklungsinitiativen erzielt werden. Interne und externe Forscher halten sich an alle gesetzlichen Vorschriften und beachten einschlägige ethische Grundsätze. Ein verantwortungsvoller Forschungsansatz umfasst die folgenden Maßnahmen: Erkennen und Minimieren von Forschungsrisiken, sorgfältiger Umgang mit Publikationen, Dokumentation von Risiken sowie Bildungs- und Schulungsmaßnahmen. Dennoch kann nicht ausgeschlossen werden, dass in klinischen Studien schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten oder dass die Ergebnisse der Forschung und klinischer Studien nicht die erwarteten primären oder sekundären Endpunkte erreichen oder nicht signifikant besser sind als bestehende oder neue Konkurrenzprodukte.
Zudem könnten die klinischen Studien von den Zulassungsbehörden als unzureichend angesehen und auf dieser Grundlage keine Marktzulassung erteilt werden. Dies könnte den Wert der Forschungsprojekte von Marinomed erheblich mindern. Im Extremfall könnten einzelne Projekte wertlos werden und geplante Umsätze ausbleiben.
In der Forschung und Entwicklung ist Marinomed auch dem Risiko ausgesetzt, dass Produktinnovationen die Erwartungen nicht oder nur teilweise erfüllen. So könnten die Produkte trotz einer therapeutisch vorteilhaften Entwicklung nicht oder nur zu hohen Kosten herstellbar sein. Darüber hinaus können Produkteigenschaften, die nicht den Markterwartungen entsprechen oder die beispielsweise eine Kühlkette bei der Distribution erfordern, zu zusätzlichen Aufwendungen führen.
Marinomed ist potenziellen Risiken im Zusammenhang mit materiellen und nicht-materiellen Änderungen der Herstellungsverfahren seiner Produktkandidaten ausgesetzt. Beim Übergang dieser Kandidaten von präklinischen und klinischen Studien zur Vermarktung können Änderungen der Herstellungstechniken zu höheren Kosten, Verzögerungen und der Notwendigkeit zusätzlicher Studien führen. Solche Änderungen können Schwankungen in der Produktleistung nach sich ziehen, sich auf klinische Studien auswirken und möglicherweise die behördliche Zulassung verzögern. Diese Herausforderungen könnten letztlich Marinomeds Fähigkeit beeinträchtigen, seine Produkte erfolgreich auf den Markt zu bringen und sich auf seine finanzielle Stabilität und die operativen Zeitpläne auswirken.
Marinomed erforscht und entwickelt Medizinprodukte und pharmazeutische Produkte. Bisher mussten Medizinprodukte, die auf Grundlage der EU-Medizinprodukte-Richtlinie (MDD) zugelassen wurden, der seit 2021 geltenden EU-Medizinprodukteverordnung (MDR) entsprechen, um nach dem 26. Mai 2024 vermarktet werden zu dürfen. Die EU verlängerte die Übergangsfristen für die Marktzulassung von Medizinprodukten mit gültiger CE-Zertifizierung je nach Risikoklasse bis
spätestens 31. Dezember 2028. Die Anwendbarkeit verlängerter Übergangsfristen zur Anpassung an die neue Rechtslage (MDR) setzt einen Antrag des Herstellers auf Konformitätsbewertung des Medizinprodukts nach MDR bis spätestens 26. Mai 2024 voraus. Damit entfällt die ursprüngliche Abverkaufsfrist für nicht konforme Medizinprodukte mit 26. Mai 2025, sodass solche Produkte bis zum Ende der verlängerten Übergangsfristen (d. h. bis längstens 31. Dezember 2028) in Verkehr gebracht und bis zum Ablauf ihrer jeweiligen Haltbarkeitsdauer bereitgestellt werden dürfen. Auch wenn Marinomed bereits über einen Dienstleister die Umstellung seiner Produkte auf die MDR beantragt hat, besteht das Risiko, dass die in der EU als Medizinprodukte vermarkteten Carragelose-Produkte nicht den neuen, höheren Standards entsprechen, dass die benannte Stelle (TÜV oder ähnliches) die Dokumentation bemängelt oder dass die EU die entsprechenden Vorschriften erneut ändert. Im Jahr 2024 wurden bereits erste MDR-Zertifikate für einen Teil des Carragelose-Produktportfolios ausgestellt. Das Eintreten der oben genannten Risiken kann dazu führen, dass der Earn-out aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts geringer ausfällt als erwartet.
Die Zulassung von pharmazeutischen Produkten ist typischerweise mit hohen Risiken verbunden. Je nach Entscheidung für eine bestimmte Zulassungsart (zentrales oder dezentrales Verfahren) muss die Marktzulassung von Behörden in mehreren Ländern genehmigt werden. In verschiedenen Regionen (hauptsächlich USA, Europa und Asien) folgen die Behörden unterschiedlichen Standards. Je nach Rückfragen und Auflagen der Behörden im Zulassungsverfahren kann dieser Prozess mehrere Jahre dauern oder sogar dazu führen, dass es sinnvoll erscheint, den Zulassungsantrag ganz zurückzuziehen. Als Teil einer stark regulierten Branche unterliegt Marinomed dem Risiko, dass die Regulierungsbehörden zusätzliche oder strengere gesetzliche Anforderungen an die Marktzulassung der vom Unternehmen entwickelten Produkte stellen, z. B. aufgrund einer geänderten Auslegung der geltenden Rechtsnormen durch die zuständigen Gerichte. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf den Verkauf dieser Produkte und auf die Umsatzentwicklung von Marinomed haben.
In den USA sind Behörden wie die FDA (Food and Drug Administration) mit "Effizienzmaßnahmen" der US-Regierung konfrontiert, die unter anderem zur Freisetzung von Behördenpersonal geführt haben. Für Marinomed besteht daher die Gefahr, dass sich die von Procter & Gamble in den USA betriebene Zulassung für das Carragelose-Nasenspray und die damit verbundene Earn-Out-Zahlung aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts an Unither Pharmaceuticals verzögern.
Aufgrund der geringen Mitarbeiterzahl des Unternehmens besteht das Risiko, dass durch den Verlust von Schlüsselarbeitskräften entscheidendes Fachwissen verloren geht und dass die Besetzung offener Stellen zu Verzögerungen bei der Erreichung von Zielen führt. Das kürzlich abgeschlossene Sanierungsverfahren des Unternehmens hat das Risiko des Verlusts von Schlüsselpersonal erhöht und gleichzeitig die Chance auf die Einstellung neuer Talente verringert. Marinomed arbeitet daran, das Vertrauen der Stakeholder in das Unternehmen wiederherzustellen, um Talente und Fachwissen anzuziehen.
Cyber-Risiken stellen für Unternehmen eine zunehmende Bedrohung dar: Sie umfassen sämtliche Gefahren, die durch die Nutzung digitaler Kommunikationstechnologien entstehen, insbesondere durch Cyberangriffe, Datenverluste oder Systemausfälle. Zu den häufigsten Risiken zählen Phishing, Malware, Ransomware, Denial-of-Service-Attacken sowie unbefugte Zugriffe auf sensible Daten des Unternehmens. Auch interne Faktoren wie menschliches Fehlverhalten oder unzureichende Sicherheitsvorkehrungen können dabei eine Rolle spielen.
Die Folgen solcher Vorfälle können gravierend sein: Finanzielle Verluste, Reputationsschäden, rechtliche Konsequenzen und der Verlust von Kundenvertrauen. Kleine und mittelständische Unternehmen wie Marinomed sind oft besonders gefährdet, da sie oft nicht über die in größeren Konzernen vorhandenen Sicherheitsressourcen verfügen. Außerdem besteht die Gefahr, dass die genannten Risikofaktoren bei Geschäftspartnern von Marinomed auftreten und sich die erwähnten Schadensereignisse infolge der digital basierten Zusammenarbeit im heutigen Geschäftsleben direkt oder indirekt negativ auf den Geschäftsbetrieb von Marinomed auswirken.
Obwohl Marinomed angemessene und branchenübliche Sicherheitsvorkehrungen ergriffen hat, um solchen Bedrohungen entgegenzuwirken, können kriminelle Akte, die oftmals unter Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI/AI) verübt werden, letztlich nicht restlos ausgeschlossen werden.
Marinomed betreibt Forschung und Entwicklung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Das Nutzen von Chancen und Vermeiden von Risiken ist daher wichtig für den Erfolg des Unternehmens. Dementsprechend verfolgt Marinomed einen systematischen Ansatz zur Früherkennung von Chancen und Risiken. Die im Abschnitt "Wesentliche Risiken und Ungewissheiten" benannten Bereiche werden wiederkehrend über unternehmensweite Planungs- und Kontrollprozesse hinterfragt. Die Gesamtverantwortung für die interne Kontrolle sowie das Risikomanagement von Marinomed liegt beim Vorstand. Letzteres fokussiert auf die im Risikoabschnitt genannten Bereiche. Dabei werden die operativen Risiken vor allem durch enge Kommunikation mit internen und externen Stakeholdern (insbesondere Investoren, Analysten und Banken) adressiert. Der regelmäßige Kontakt mit Lieferanten und Partnern sowie die Dokumentation der Gespräche und Treffen erlauben ein stetes Nachhalten von Planung und Durchführung.
Die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens basiert auf einem rechnungslegungsbezogenen, internen Kontrollsystem (IKS). Ziele des IKS sind die Einhaltung der gesetzlichen Normen, der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sowie der anwendbaren Rechnungslegungsstandards. Das IKS hat ferner die Aufgabe, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung sowie das Erkennen von Risiken auch außerhalb der Finanzberichterstattung zu sichern. Bei sämtlichen relevanten Geschäftsfällen wird das Vier-Augen-Prinzip eingehalten.
Das interne Kontrollsystem gliedert sich in die Aufbau- und die Ablauforganisation. Die Aufbauorganisation weist flache Hierarchien und eine eindeutige Zuweisung der Verantwortlichkeit auf.
Es besteht eine organisatorische Trennung von operativer und finanzieller Verantwortung. Im Rechnungswesen sind zudem die Prozesse Buchhaltung, Controlling und Berichterstattung getrennt.
Die Ablauforganisation ist durch ein klares Regelwerk gekennzeichnet, das eine angemessene Basis für ein effizientes Kontrollsystem aus Freigaben und Kompetenzen darstellt. Das interne Berichtswesen an den Vorstand hat dabei besondere Bedeutung, um Risiken frühzeitig erkennen und Gegenmaßnahmen ergreifen zu können. Dies erfolgt durch regelmäßige Meetings zu den wesentlichen Themenbereichen, allen voran Forschung und Entwicklung und Finanzen. Diese Besprechungen finden je nach Bedeutung wöchentlich, zweiwöchentlich bzw. monatlich statt. Dabei wird von den jeweiligen Bereichsleitern strukturiert an das Management berichtet. Dadurch sollen jene Risiken vermieden werden, die zu einer unvollständigen oder fehlerhaften Finanzberichterstattung führen können.
Dieses interne Berichtswesen soll es dem Vorstand ermöglichen, wichtige Prozesse und deren finanzielle Auswirkungen in regelmäßigen Zeitabständen auf Plausibilität zu prüfen und mit Planungen zu vergleichen, um bei Abweichungen geeignete Maßnahmen beschließen und ergreifen zu können. Die hierfür notwendige Planung, beispielsweise für klinische Studien, externe Dienstleister und Umsätze, wird vom Vorstand vorab genehmigt.
Darüber hinaus erstellt die Gesellschaft eine rollierende Liquiditätsplanung, die laufend überwacht und mit den eigenen Vorgaben abgestimmt wird. Aufgrund des planmäßig negativen Eigenkapitals ist die Gesellschaft verpflichtet, eine Fortbestehensprognose aufzustellen. Diese wird vom Rechnungswesen in enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand regelmäßig abgeglichen und aktualisiert und im Zuge der Jahresabschlussprüfung bzw. der prüferischen Durchsicht zum Halbjahr dem Abschlussprüfer vorgelegt. Seit 2019 wird das Rechnungswesen der Gesellschaft mithilfe der Finanzbuchhaltungssoftware BMD geführt. Die Finanzplanung wird in enger Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand, den Projektleitern für Forschung und Entwicklung und der Finanzabteilung erstellt. Monatlich werden die Plandaten mit den in BMD erfassten Ist-Daten abgeglichen und intern berichtet.
Der Jahresabschluss wird durch die BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft geprüft.
Das Unternehmen hält zum Stichtag 30. Juni 2025 keine eigenen Anteile. Ebenso wurden während des ersten Halbjahres 2025 keine eigenen Anteile erworben oder veräußert.
Zum Stichtag 30.06.2025 beträgt das Grundkapital der Gesellschaft EUR 1.778.333,00 und ist eingeteilt in 1.778.333 Stück stimmberechtigte Inhaberaktien mit einem Nennbetrag von EUR 1,00/Aktie, die mit gleichem Stimmrecht ausgestattet sind.
Die Eigentumsverhältnisse und Entwicklung des Grundkapitals sind im Kapitel "Geschäftsverlauf, Geschäftsergebnis und Lage des Unternehmens" unter Unterpunkt 1.1 Allgemeines dargestellt.
Die an der Gesellschaft beteiligten Mitarbeiter üben ihr Stimmrecht unmittelbar aus.
Es bestehen keine Entschädigungsvereinbarungen zwischen der Gesellschaft und ihren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern oder Arbeitnehmern für den Fall eines öffentlichen Übernahmeangebots. Wird ein Vorstandsmitglied aus einem Grund entlassen, der nicht in den Geltungsbereich von §27 des österreichischen Angestelltengesetzes fällt, sieht der jeweilige Vorstandsdienstvertrag eine Abfindung in Höhe von maximal zwei Jahresgehältern vor.
Die wesentlichen von Marinomed eingegangenen Finanzierungsvereinbarungen beinhalten übliche Standardklauseln für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control). Die mit Vertriebspartnern abgeschlossenen Lizenzvereinbarungen sehen teilweise vorzeitige Kündigungsrechte im Fall eines Kontrollwechsels vor.
Der Vorstand verfügt zum Stichtag 30.06.2025 über keine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien der Gesellschaft.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. September 2020 wurde das in der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. November 2018 beschlossene bedingte Kapital um 56.306 auf 43.694 auf Inhaber lautende Stückaktien reduziert sowie ein bedingtes Kapital im Ausmaß von EUR 54.000,00 durch Ausgabe von bis zu 54.000 Stück Inhaberaktien zum Zweck der Bedienung von Aktienoptionen im Rahmen des Stock Option Plans 2020 ("Bedingtes Kapital 2020") beschlossen.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 wurde das in der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. November 2018 beschlossene bedingte Kapital aufgehoben und die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß §159 (2) 1. AktG um bis zu 147.423 auf Inhaber lautende Stückaktien zur Ausgabe an Gläubiger von Finanzinstrumenten ("Bedingtes Kapital 2021"), soweit diese von ihrem Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien Gebrauch machen bzw. ihre Verpflichtung zum Bezug oder Umtausch erfüllen und der Vorstand beschließt, diese mit neuen Aktien aus dem Bedingten Kapital 2021 zu bedienen, beschlossen. Die aus dem Bedingten Kapital 2021 neu ausgegebenen Aktien sind mit gleicher Gewinnberechtigung ausgestattet wie die übrigen zu diesem Zeitpunkt ausstehenden Aktien.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 wurde der Vorstand weiters gemäß §174 (2) AktG ermächtigt, bis zum 16.09.2025 mit Zustimmung des Aufsichtsrates neue Finanzinstrumente, d.h. Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechte, die den Bezug auf und/oder den Umtausch, ein Bezugs-/Umtauschrecht bzw. eine Bezugs-/ Umtauschpflicht auf bis zu 147.243 neue, auf Inhaber lautende Stückaktien vorsehen können, auszugeben. Die Finanzinstrumente können so ausgestaltet sein, dass ihr Ausweis als Fremdoder Eigenkapital erfolgen kann. Für die Bedienung kann der Vorstand das Bedingte Kapital 2021, eigene Aktien oder eine Kombination aus beidem sowie jede sonstige zulässige Lieferform verwenden. Ausgabebetrag und -bedingungen sind vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festzusetzen und der Preis der Finanzinstrumente ist unter Berücksichtigung marktüblicher Berechnungsmethoden sowie des Börsenkurses der bestehenden Aktien in einem marktüblichen Preisfindungsverfahren zu ermitteln. Der Ausgabebetrag darf nicht unter dem anteiligen Betrag des Grundkapitals liegen. Den Aktionären steht grundsätzlich das Bezugsrecht zu, wobei dieses in der Weise eingeräumt werden kann, dass die Finanzinstrumente von einem Kreditinstitut bzw. Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten. Weiters ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen.
Im Geschäftsjahr 2021 wurde mit der Schweizer Investmentgesellschaft Nice & Green S.A. ein
flexibles Wandelanleiheprogramm (Convertible Notes Funding Program, CNFP) mit einem Volumen von bis zu EUR 5.400.000,00 abgeschlossen. Unterlegt war das CNFP mit bis zu 147.243 Stück neu auszugebenden, nennbetragslosen Inhaberaktien, die aus dem "Bedingten Kapital 2021" zur Verfügung standen. Der Zugang zum Grundkapital aus diesem Titel betrug über die Gesamtdauer des Programms in den Jahren 2021-2024 insgesamt 62.624 Aktien. Das CNFP wurde im September 2024 eingestellt.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 15. Juni 2022 wurde beschlossen, dass das "Bedingte Kapital 2020" in Höhe von bis zu 54.000 auf Inhaber lautende Stückaktien auch zur Bedienung von Aktienoptionen, die den Mitgliedern des Vorstands sowie sonstigen Arbeitnehmern gemäß dem Stock Option Plan 2022 eingeräumt werden, herangezogen werden kann.
Im Zuge der Bedienung von Aktienoptionen wurde das Grundkapital in mehreren Kapitalerhöhungen gegen Bareinzahlung von EUR 75,00 je Aktie bis zum 31. Dezember 2023 um insgesamt EUR 8.134,00 erhöht.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 ermächtigte den Vorstand, das bedingte Kapital gemäß den Hauptversammlungsbeschlüssen vom 17. September 2020 und 15. Juni 2022 ausschließlich zur Bedienung von Aktienoptionen, die Arbeitnehmern der Gesellschaft gem. Employee Stock Option Plan 2023 eingeräumt werden, heranzuziehen ("Bedingtes Kapital 2023"). Der Management Stock Option Plan 2023 ersetzte die Stock Option Pläne 2020 und 2022. Es gab keine
Begünstigten aus den Stock Option Plänen 2020 und 2022, da keine Aktienoptionen gewährt und keine Bezugsaktien ausgegeben wurden.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 20. Juni 2024 ermächtigte den Vorstand, das bedingte Kapital gemäß den Hauptversammlungsbeschlüssen vom 17. September 2020, 15. Juni 2022 und 21. Juni 2023 ausschließlich zur Bedienung von Aktienoptionen, die Mitgliedern des Vorstands sowie sonstigen Arbeitnehmern der Gesellschaft gem. Management Stock Option Plan 2024 eingeräumt werden, heranzuziehen ("Bedingtes SOP Kapital 2024"). Der Management Stock Option Plan 2024 ersetzte den Stock Option Plan 2023. Es gab keine Begünstigten aus dem alten Stock Option Plan 2023, da keine Aktienoptionen gewährt und keine Bezugsaktien ausgegeben wurden.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juni 2024 wurde die dem Vorstand in der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 erteilte Ermächtigung zur Ausgabe von Finanzinstrumenten aufgehoben und der Vorstand gemäß § 174 Abs. 2 AktG zur Ausgabe von Finanzinstrumenten, d. h. Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechten, ermächtigt, die den Bezug und/oder Umtausch von Aktien vorsehen können, einschließlich der Ermächtigung, das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Darüber hinaus wurde das Bedingte Kapital 2021 aufgehoben und die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG um bis zu EUR 154.053,00 durch Ausgabe von bis zu 154.053 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien
bedingt erhöht ("Bedingtes Kapital 2024"), wobei die bedingte Kapitalerhöhung nur soweit durchgeführt wird, als die Gläubiger von Finanzinstrumenten von ihrem Bezugs- oder Umtauschrecht auf Aktien Gebrauch machen.
Am 27. November 2024 beschloss der Vorstand der Gesellschaft, aufgrund der in der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juni 2024 erteilten Ermächtigung, Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von EUR 423.840,00 unter Ausschluss des Bezugsrechts bestehender Aktionäre an die Europäische Investitionsbank (EIB) auszugeben. Die Wandelschuldverschreibungen wurden am 21. Jänner 2025 begeben. Die Wandelschuldverschreibungen verbriefen ein Wandlungsrecht in bis zu 84.768 Stück Aktien der Gesellschaft zum Wandlungspreis von EUR 5,00 je Aktie. Im Falle der Wandlung der Wandelschuldverschreibung ist beabsichtigt, die Aktien aus dem bedingten Kapital der Gesellschaft oder anderen verfügbaren Finanzierungsquellen gemäß geltendem Recht auszugeben.
Der Vorstand wurde in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. Dezember 2024 gemäß § 174 Abs. 2 AktG zur Ausgabe von Finanzinstrumenten, d. h. Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechten, ermächtigt, die den Bezug und/oder Umtausch von Aktien vorsehen können, einschließlich der Ermächtigung, das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Darüber hinaus wurde das "Bedingte Kapital 2024" in dem noch nicht ausgenutzten Umfang aufgehoben und die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft um bis zu EUR 169.458,00 durch Ausgabe von bis zu 169.458 auf Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG zur Ausgabe von Finanzinstrumenten an Gläubiger beschlossen ("Bedingtes Kapital 2024/II").
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 wurde das bestehende genehmigte Kapital ("Genehmigtes Kapital 2020") aufgehoben sowie die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals im Ausmaß von bis zu 50 % des Grundkapitals gegen Bar- und/oder Sacheinlage mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsauschluss und teilweisem Direktausschluss des Bezugsrechts beschlossen ("Genehmigtes Kapital 2023"). Der Vorstand wurde gemäß §169 AktG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20.06.2028 das Grundkapital um bis zu EUR 759.583,00, allenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bareinzahlung und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 759.583 neuen Inhaberaktien zum Mindestausgabepreis von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und weitere Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen. Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, wobei dieses in der Weise eingeräumt werden kann, dass die Finanzinstrumente von einem Kreditinstitut bzw. Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten. Das gesetzliche Bezugsrecht auf die ausgegebenen neuen Aktien ist im Ausmaß von bis zu 10 % des bei Beschlussfassung über die Einräumung des "Genehmigten Kapitals 2023" bestehenden Grundkapitals unter bestimmten Umständen (Ausgabe gegen Bareinlage zur Bedienung von Mehrzuteilungsoptionen und/oder Ausgabe gegen Bareinlage zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung bzw. Aufnahme neuer/Fortführung bestehender Projekte) ausgeschlossen (Direktausschluss). Weiters kann das Bezugsrecht vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats in bestimmten Fällen (Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage und/oder Kapitalerhöhung gegen Bareinlage, wenn in Summe der rechnerisch auf die gegen Bareinlage unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital die Grenze von insgesamt 10 % des Grundkapitals bei Beschlussfassung über die Einräumung des "Genehmigten Kapitals 2023" nicht überschreitet) ausgeschlossen werden (Ermächtigung zum Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts).
Die Summe aus neuen Aktien zur Bedienung von Finanzinstrumenten, zu deren Ausgabe der Vorstand in der ordentlichen Hauptversammlung vom 17. Juni 2021 mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt wurde, und allenfalls aus dem "Genehmigten Kapital 2023" auszugebenden Aktien darf den Betrag von 759.583 Stück nicht überschreiten.
In der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juni 2024 wurden Beschlüsse zur Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2023 (759.583 Aktien) und zur Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 AktG gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. Juni 2029 um bis zu 770.265 Aktien zu erhöhen, vorbehaltlich des teilweisen direkten Ausschlusses des Bezugsrechts und der teilweisen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, gegebenenfalls in mehreren
Tranchen, gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 770.265 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien zu einem Mindestausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie (anteiliger Betrag des Grundkapitals je Aktie) und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen ("Genehmigtes Kapital 2024").
Am 18. September 2024 beschloss der Vorstand, das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 154.053,00 durch Ausgabe von 154.053 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien auf EUR 1.694.583,00 gegen Bareinzahlung zu erhöhen. Die neuen Aktien wurden aus dem Genehmigten Kapital 2024 ausgegeben und unterlagen dem Direktausschluss des Bezugsrechts bestehender Aktionäre. Der Ausgabebetrag je neuer Aktie betrug EUR 5,00, sodass der Gesamtausgabebetrag EUR 770.265,00 betrug.
Am 5. Dezember 2024 beschloss der Vorstand weiters, das Grundkapital der Gesellschaft neuerlich um EUR 83.750,00 durch Ausgabe von 83.750 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien auf EUR 1.778.333,00 gegen Bareinlagen zu erhöhen. Die neuen Aktien wurden unter Bezugsrechtsausschluss bestehender Aktionäre aus dem Genehmigten Kapital 2024 ausgegeben. Der Ausgabebetrag je neuer Aktie betrug EUR 8,00, sodass der Gesamtausgabebetrag EUR 670.000,00 betrug.
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. Dezember 2024 wurde beschlossen, das bestehende Genehmigte Kapital 2024 (770.265 Aktien) in dem noch nicht ausgenutzten Umfang
aufzuheben und den Vorstand gemäß § 169 AktG zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Dezember 2029 um bis zu 847.291 Aktien zu erhöhen, unter teilweisem direktem Ausschluss des Bezugsrechts und der teilweisen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, gegebenenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 847.291 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien zu einem Mindestausgabebetrag von EUR 1,00 je Aktie (anteilsmäßiger Betrag am Grundkapital je Aktie) zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen ("Genehmigtes Kapital 2024/II").
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für Arbeitnehmer des Unternehmens. Die Gesamtzahl der im Rahmen des "ESOP 2019" auszugebenden Aktienoptionen betrug 43.694, wobei jede Option den Inhaber berechtigte, eine Stammaktie zu zeichnen. Da bereits zum Bilanzstichtag 31.12.2024 keine Ausübungsmöglichkeit mehr bestand, wurde die Optionsrücklage mit dem Jahresabschluss 2024 in Höhe von EUR 655.010,02 (2023: TEUR 655) erfolgsneutral in die freien Gewinnrücklagen umgebucht. Aktuell gibt es keine Optionsrücklagen.
Im ersten Halbjahr 2025 waren durchschnittlich 33 Mitarbeiter (1. HJ 2024: 47) bei Marinomed beschäftigt. Die durchschnittlichen Mitarbeiter werden dabei als FTE (Full Time Equivalent) auf Basis von 38,5 Wochenstunden als Durchschnitt der 6 Monatswerte des jeweiligen letzten Tages eines Monats gerechnet. Im Bereich Forschung und Entwicklung lag die durchschnittliche Anzahl bei 17 Mitarbeitern (1. HJ 2024: 26). 70 % (1. HJ 2024: 68 %) der Mitarbeiter im Unternehmen sind Frauen, im Bereich Forschung und Entwicklung liegt der Anteil sogar bei 72 % (1. HJ 2024: 73 %) und in Führungspositionen bei 50 % (1. HJ 2024: 20 %). Der Großteil der Mitarbeiter verfügt über eine akademische Ausbildung. Die Fluktuation lag im ersten Halbjahr 2025 bei 15 % (1. HJ 2024: 9 %). Für die Berechnung der Fluktuation wird die Anzahl der Austritte durch die Anzahl der durchschnittlichen FTE gerechnet und schließt vom Unternehmen ausgesprochene Kündigungen, bzw. vorgeschlagene Aufhebungsvereinbarungen mit ein. Im Bereich Forschung und Entwicklung liegt die Fluktuation bei ca. 6 % (1. HJ 2024: 6 %). Das im Jahr 2024 eingeleitete Sanierungsverfahren führte in der zweiten Jahreshälfte zu einer überdurchschnittlichen Mitarbeiterfluktuation. Die Auswirkungen auf die Mitarbeiterfluktuation waren auch noch im ersten Halbjahr 2025 spürbar.
Marinomed ist ein wissenschaftsorientiertes Unternehmen, das sich dem medizinischen Fortschritt verschrieben hat. Mit Fokus auf immunologische Krankheiten entwickelt Marinomed biopharmazeutische Produkte. Durch effizientere und besser wirksamere
Produkte kann die Gesundheit und das Wohlergehen von Menschen geschützt werden. Zudem ist es Ziel, Behandlungsmöglichkeiten von Krankheiten zu verbessern, bei denen es bisher keine oder nur wenig wirksame Therapien gibt. Die Anwendung der Marinosolv-Technologie erlaubt es zudem mit weniger Wirkstoff die Bioverfügbarkeit eines Produkts zu erhöhen. Damit können Umweltbelastung und Produktionskosten reduziert werden. All dies sind wesentliche Einflussfaktoren für ein nachhaltiges Geschäftsmodell und gleichzeitig Leitlinie von Marinomeds Handeln.
Marinomed fokussiert sich auf die Erforschung und prä- und klinische Entwicklung biopharmazeutischer Produkte. Noch während der klinischen Erprobungsphase (bzw. Declaration of Conformity für Medizinprodukte) lizenziert Marinomed diese an Partner. So werden die Produkte von den Partnern auf den Markt gebracht, über Lizenzen produziert und vertrieben. Durch die Auslagerung dieser Teile der Wertschöpfungskette kann sich Marinomed auch bei starkem Wachstum ein schlankes "asset light" Geschäftsmodell bewahren. Durch die Nutzung bereits vorhandener Produktionsstandorte und Vertriebskanäle können nicht nur Kosten gespart, sondern auch der ökologische Fußabdruck klein gehalten werden. Regelmäßige Audits durch Behörden, Marinomed und Marinomeds Kunden haben Qualitätsthemen, aber auch ethische, soziale und andere Nachhaltigkeitsaspekte zum Inhalt. So stellt Marinomed sicher, dass die Zulieferpartner über entsprechende Standards verfügen.
Korneuburg, am 17. September 2025
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Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer
| alle Beträge in EUR | 30.06.2025 | 31.12.2024 |
|---|---|---|
| AKTIVA | ||
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie Lizenzen | 16.682,20 | 86.546,23 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 4.308.108,24 | 4.394.242,00 |
| davon Grundwert | 358.925,00 | 358.925,00 |
| 2. Maschinen | 26.588,76 | 31.906,52 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 307.544,76 | 361.913,25 |
| 4.642.241,76 | 4.788.061,77 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 |
| 2. Beteiligungen | 0,00 | 18.333,70 |
| 0,00 | 18.333,70 | |
| 4.658.923,96 | 4.892.941,70 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 0,00 | 264.928,38 |
| 2. Handelswaren | 0,00 | 246.224,87 |
| 3. Noch nicht abrechenbare Leistungen | 0,00 | 17.096,11 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 13.086,03 | 9.731,00 |
| 13.086,03 | 537.980,36 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 502.986,88 | 418.519,04 |
| 2. Sonstige Forderungen und Vermögensgegenstände | 748.405,80 | 488.021,30 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 400,00 | 400,00 |
| 1.251.392,68 | 906.540,34 | |
| III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 1.487.380,98 | 1.706.391,15 |
| 2.751.859,69 | 3.150.911,85 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 109.781,87 | 36.897,16 |
| D. Aktive latente Steuern | 121.480,54 | 102.598,19 |
| alle Beträge in EUR | 30.06.2025 | 31.12.2024 |
|---|---|---|
| PASSIVA | ||
| A. Negatives Eigenkapital | ||
| I. Eingefordertes Grundkapital | 1.778.333,00 | 1.778.333,00 |
| Übernommenes Grundkapital | 1.778.333,00 | 1.778.333,00 |
| Einbezahltes Grundkapital | 1.778.333,00 | 1.778.333,00 |
| II. Kapitalrücklagen | ||
| 1. gebundene | 35.255.693,61 | 35.255.693,61 |
| 2. nicht gebundene | 7.086.764,00 | 7.086.764,00 |
| 42.342.457,61 | 42.342.457,61 | |
| III. Optionsrücklagen | ||
| 1. Optionsrücklage | 0,00 | 0,00 |
| IV. Gewinnrücklagen | ||
| 1. andere Rücklagen (freie Rücklagen) | 655.010,02 | 655.010,02 |
| V. Bilanzverlust | –50.214.120,59 | –70.934.429,58 |
| davon Verlustvortrag | –70.934.429,58 | –55.518.031,95 |
| –5.438.319,96 | –26.158.628,95 | |
| B. Investitionszuschüsse | 233.043,35 | 243.064,86 |
| C. Rückstellungen | ||
| 1. Sonstige Rückstellungen | 953.466,28 | 866.864,93 |
| D. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Anleihen | 447.769,39 | 0,00 |
| davon konvertibel | 447.769,39 | 0,00 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 447.769,39 | 0,00 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 10.265.527,67 | 28.230.742,40 |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 3.296.148,00 | 28.230.742,40 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 6.969.379,67 | 0,00 |
| 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 0,00 | 473.840,73 |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 0,00 | 473.840,73 |
| 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 343.625,23 | 1.687.007,98 |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 283.531,47 | 1.687.007,98 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 60.093,76 | 0,00 |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 836.934,10 | 2.840.456,95 |
| davon aus Steuern | 107.647,37 | 124.122,40 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 175.474,90 | 154.479,08 |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 569.475,34 | 2.840.456,95 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 267.458,76 | 0,00 |
| 11.893.856,39 | 33.232.048,06 | |
| davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr | 4.149.154,81 | 33.232.048,06 |
| davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 7.744.701,58 | 0,00 |
Summe Passiva 7.642.046,06 8.183.348,90
| alle Beträge in EUR | 1-6/2025 | 1-6/2024 |
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 7.178.133,55 | 2.418.743,75 |
| 2. Veränderungen des Bestands an noch nicht abrechenbaren Leistungen |
–17.096,11 | 14.615,58 |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | ||
| a) Erträge aus dem Abgang vom Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen |
81,99 | 3,00 |
| b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 0,00 | 9.275,13 |
| c) Übrige | 19.347.485,15 | 43.747,32 |
| 19.347.567,14 | 53.025,45 | |
| 4. Aufwendungen für Material und sonstige bezogene Herstellungsleistungen |
||
| a) Materialaufwand | 1.090.360,78 | 1.166.495,80 |
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 184.199,81 | 620.245,32 |
| 1.274.560,59 | 1.786.741,12 | |
| 5. Personalaufwand | ||
| a) Gehälter | 1.764.671,71 | 2.172.580,88 |
| b) Soziale Aufwendungen | 428.043,71 | 540.087,31 |
| aa) Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen | 24.004,00 | 30.225,42 |
| bb) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge |
400.541,56 | 503.153,39 |
| 2.192.715,42 | 2.712.668,19 | |
| 6. Abschreibungen | ||
| a) auf immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
160.487,37 | 210.336,42 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| a) Übrige | 1.909.005,57 | 959.048,92 |
| 8. Zwischensumme aus Z1 bis 7 (Betriebsergebnis) | 20.971.835,63 | –3.182.409,87 |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 0,00 | 21.362,10 |
| 10. Erträge aus Finanzanlagen | 1.666,30 | 0,00 |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 270.325,29 | 650.187,35 |
| 12. Zwischensumme aus Z9 bis 11 (Finanzergebnis) | –268.658,99 | –628.825,25 |
| 13. Ergebnis vor Steuern | 20.703.176,64 | –3.811.235,12 |
| alle Beträge in EUR | 1-6/2025 | 1-6/2024 |
|---|---|---|
| 14. Steuern vom Einkommen | –17.132,35 | 1.750,00 |
| davon latente Steuern | –18.882,35 | 0,00 |
| 15. Ergebnis nach Steuern | 20.720.308,99 | –3.812.985,12 |
| 16. Jahresüberschuss/-fehlbetrag | 20.720.308,99 | –3.812.985,12 |
| 17. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | –70.934.429,58 | –55.586.076,98 |
| 18. Bilanzverlust | –50.214.120,59 | –59.399.062,10 |
Der Halbjahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 189 ff des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.
Bei der Erstellung des Halbjahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit entsprechend den gesetzlichen Regelungen eingehalten.
Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Ausführungen im Kapitel "Wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung" verwiesen.
Dem Vorsichtsprinzip wurde dadurch Rechnung getragen, dass nur die am Stichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen wurden. Alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste wurden - soweit gesetzlich geboten - berücksichtigt.
Die Gliederung und der Ausweis der einzelnen Posten des Halbjahresabschlusses wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 196 bis 200 UGB unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 221 bis 235 UGB) vorgenommen.
Die Bewertung der einzelnen Posten der Bilanz erfolgte entsprechend den §§ 201 bis 211 UGB und unter Berücksichtigung der Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 221 bis 235 UGB).
Am 14. August 2024 wurde über die Gesellschaft ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Der Sanierungsplan wurde mit Beschluss vom 14. Jänner 2025 rechtskräftig bestätigt und das Sanierungsverfahren aufgehoben. Anbei der Zeitplan der festgesetzten Quotenzahlungen:
| Quotenzahlungen EIB | |
|---|---|
| Datum | Quote in % |
| April 2025 | 5 % |
| November 2025 | 5 % |
| Mai 2026 | 5 % |
| November 2026 | 5 % |
| Mai 2027 | 10 % |
| Summe | 30 % |
| Datum | Quote in % |
|---|---|
| Jänner 2025 | 5 % |
| Mai 2025 | 5 % |
| November 2025 | 5 % |
| Mai 2026 | 5 % |
| November 2026 | 10 % |
| Summe | 30 % |
Seit seiner Gründung hat das Unternehmen erhebliche Verluste aus seiner Geschäftstätigkeit erlitten. Das Geschäftsmodell des Unternehmens sieht eine mehrjährige Forschungs- und Entwicklungsphase vor, bevor relevante Einnahmen erzielt werden. Das Forschungs- und Entwicklungsrisiko sowie das Finanzierungs- und Liquiditätsrisiko werden in erster Linie durch Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung, die Nutzung von Förderprogrammen der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), die Forschungsprämie der österreichischen Regierung sowie externe Forschungsverträge abgedeckt.
Marinomed beantragte am 14. August 2024 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Der Grund für den Antrag war, dass die zur Sicherung der Liquidität des Unternehmens erforderlichen Mittel kurzfristig nicht aufgebracht werden konnten, und damit eine Insolvenz drohte. Außerdem konnten die Umsatzerwartungen für das Geschäftsjahr 2024 nicht wie erwartet realisiert werden. Am 14. November 2024 nahm die Gläubigerversammlung den Sanierungsplan einstimmig an und am 14. Jänner 2025 erklärte das Gericht das Verfahren für beendet. Die gerichtliche Erklärung wurde am 16. Jänner 2025 veröffentlicht.
Das Unternehmen erhielt von der Europäischen Investitionsbank (EIB) ein Darlehen in Höhe von EUR 15 Mio., das durch eine Garantie des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) gedeckt war. Die Rückzahlung war ursprünglich für die Jahre 2023-2027 geplant. Ende März 2024 einigte sich Marinomed mit der EIB auf eine Stundung der Rückzahlung auf die Jahre 2025 bis 2028. Teil der Stundung war eine Vereinbarung, die der EIB eine Verpfändung der Forderungen des Unternehmens gewährte. Aufgrund der vorzeitigen Beendigung des Darlehens im Rahmen des Sanierungsverfahrens erhöhte sich die Forderung der EIB auf EUR 24,1 Mio. Die EIB unterstützte das Verfahren, indem sie die verpfändeten Forderungen in Höhe von EUR 0,4 Mio. in eine Wandelschuldverschreibung gegen Einlage eines Absonderungsrechts umwandelte. Die Wandelschuldverschreibung wurde im Jänner 2025 ausgegeben und verbrieft ein Wandlungsrecht in zunächst bis zu 84.768 Aktien der Gesellschaft zu einem Wandlungspreis von EUR 5 je Aktie. Im Falle einer Wandlung der Wandelschuldverschreibung ist beabsichtigt, die verfügbaren Aktien aus dem bedingten Kapital der Gesellschaft oder anderen verfügbaren Finanzierungsquellen gemäß geltendem Recht auszugeben. Der verbleibende Anspruch, reduziert um den Prozentsatz der Quote, ist nun Teil des Sanierungsplans und stellt den größten Anspruch aller Gläubiger dar. Die EIB stimmte außerdem einer Rückstehenserklärung über die Barquotenzahlungen bis April 2025 zu, wodurch die Erlöse aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts zur Deckung dieser Auszahlungen verwendet werden konnten.
Darüber hinaus sicherte sich Marinomed eine Finanzierung für den Bau des neuen Firmensitzes in Korneuburg in Höhe von insgesamt EUR 5,0 Mio., von denen EUR 3,8 Mio. von einem Konsortium aus Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG und austria wirtschaftsservice (AWS) bereitgestellt wurden, das durch ERP-Mittel abgesichert ist. Diese Tranche wurde durch eine Hypothek auf den Hauptsitz des Unternehmens besichert. Die NÖ Bürgschaften und Beteiligungen GmbH (NÖBEG) gewährte weitere EUR 1,2 Mio. Die Mittel wurden zwischen 2021 und 2022 abgerufen. Diese Darlehen hatten jeweils eine Laufzeit von 12 bzw. 13 Jahren. Die Darlehensgeber der Immobilienfinanzierung haben sich im März 2024 bereit erklärt, ihre Kapitalrückzahlungen zusammen mit der EIB auszusetzen. Für die besicherten Darlehen in Höhe von EUR 4,0 Mio. hat Marinomed nach der Insolvenz mit den Darlehensgebern vereinbart, die halbjährlichen Rückzahlungen mit geänderten Zinsen fortzusetzen. Weiters wird Marinomed bis Mitte 2027 eine Refinanzierung der Immobilie anstreben.
Im Rahmen des Sanierungsverfahrens wurden bisher Forderungen in Höhe von insgesamt rund EUR 31,1 Mio. angemeldet, von denen EUR 24,1 Mio. auf die EIB entfallen. Nach Abzug der Absonderungsrechte verbleiben Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 26,6 Mio. Der Sanierungsplan sieht Gesamtquotenzahlungen von 30 % in Höhe von EUR 8,1 Mio. vor, die in Raten im Jänner 2025 (5 %), Mai 2025 (5 %), November 2025 (5 %), Mai 2026 (5 %) und November 2026 (10 %) zu leisten sind. Für die Europäische Investitionsbank beginnt die Quotenzahlung auf Basis einer Rückstehenserklärung erst im April 2025 (5 %), die letzte Rate in Höhe von 10 % ist im Mai 2027 zu leisten. Für den Fall, dass der Erlös aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts den geplanten Earn-out übersteigt, erhöhen sich die Quotenzahlungen auf 37%, was einer zusätzlichen Quotenzahlung von EUR 1,9 Mio. entspricht.
Ende 2023 begann Marinomed mit der strategischen Evaluierung seines Carragelose-Geschäfts und beauftragte einen Unternehmensfinanzberater mit der Durchführung des Prozesses. Es wurden Due-Diligence-Prüfungen durchgeführt und mit dem französischen CDMO Unither Pharmaceuticals wurde im November 2024 eine Vereinbarung getroffen. Der Abschluss der Transaktion erfolgte am 28. Februar 2025. Im Rahmen der Vereinbarung hat Marinomed bereits eine erste Zahlung in Höhe von EUR 5,0 Mio. erhalten. Weiters hat Marinomed Ansprüche auf Gesamterlöse auf der Grundlage zusätzlicher Earn-Out-Zahlungen von bis zu EUR 15 Mio. in den nächsten zwei Jahren, abhängig von vereinbarten finanziellen und operativen Zielen.
Der Vorstand geht davon aus, dass die für den Betrieb des Unternehmens und die Erfüllung des Restrukturierungsplans erforderlichen Mittel größtenteils durch bereits erhaltene und zukünftige Erlöse aus den Earn-outs des Carragelose-Geschäfts generiert werden. Die in den Fokus rückende Marinosolv-Plattform, die Einnahmen aus dem Solv4U-Geschäft und die Lizenzierung von Marinosolv-basierten Produktkandidaten, die Zeichnung einer Wandelschuldverschreibung in Höhe von EUR 2,5 Mio. sowie die zusätzlich beschlossene Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 1,1 Mio. sollen zum Cashflow beitragen. Marinomed geht daher davon aus, dass die vorhandenen liquiden Mittel und die Erlöse mit überwiegender Wahrscheinlichkeit während des Prognosezeitraums eine ausreichende Liquidität bieten. Dies schließt die Liquidität ein, die zur Erfüllung des Sanierungsplans, hauptsächlich zur Bedienung der Quotenzahlungen, erforderlich ist. Darüber hinaus geht das Management davon aus, dass im Prognosezeitraum Jahresüberschüsse erzielt werden und somit eine positive Fortbestandsprognose besteht.
Dieser Halbjahresabschluss wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung erstellt, d. h. es wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen in absehbarer Zukunft seine Geschäftstätigkeit fortsetzen und seine Vermögenswerte im normalen Geschäftsverlauf realisieren und seine Verbindlichkeiten begleichen kann.
Die oben dargestellten Planungsannahmen basieren auf Schätzungen, die sich als falsch erweisen könnten. Abweichungen von den Planungsannahmen könnten der Unternehmensfortführung möglicherweise entgegenstehen, und das Unternehmen ist daher möglicherweise nicht in der Lage, im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs seine Vermögenswerte zu realisieren und seine Schulden zu begleichen.
Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear vorgenommen.
Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:
| Nutzungsdauer in Jahren | |
|---|---|
| EDV-Software | 3-8 |
| Patente | 14 |
Das abnutzbare Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, die um die planmäßigen Abschreibungen vermindert werden. Die geringwertigen Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von EUR 1.000,00 wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden linear der voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend vorgenommen.
Für Zugänge in der ersten Jahreshälfte wird die volle Jahresabschreibung, für Zugänge in der zweiten Jahreshälfte die halbe Jahresabschreibung verrechnet.
Folgende Nutzungsdauern wurden den planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegt:

Außerplanmäßige Abschreibungen auf den beizulegenden Wert werden berücksichtigt, sofern Wertminderungen eingetreten sind, die voraussichtlich von Dauer sind.
Das Finanzanlagevermögen wurde zum beizulegenden Wert am Stichtag bewertet. Wertminderungen werden berücksichtigt, wenn der beizulegende Wert am Abschlussstichtag niedriger ist und die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist.
In der Position Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden Rohstoffe und Primärpackmittel für die Warenproduktion und Bulkware sowie Labormaterialien ausgewiesen.
Die Vorräte wurden mit den Einkaufspreisen angesetzt, das Identitätspreisverfahren wurde angewendet. Bei der Bewertung wurde das strenge Niederstwertprinzip beachtet.
Die Bewertung der noch nicht abrechenbaren Leistungen erfolgte zu Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten werden insoweit berichtigt, als dies für eine verlustfreie Bewertung notwendig ist.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Im Falle erkennbarer Einzelrisken wurde der niedrigere beizulegende Wert angesetzt.
In den sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle im Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe oder dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung zur Erfüllung der Verpflichtung aufgewendet werden müssen.
Die Rückstellungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr, mit Ausnahme jener Rückstellungen, die aufgrund des Sanierungsverfahrens nur noch in Höhe der Quote zu bedienen sind.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sanierungsgewinne wurden im Geschäftsjahr 2025 berücksichtigt, da die rechtskräftige Verfahrensaufhebung im Jänner 2025 erfolgte.
Die Fristigkeit der Verbindlichkeiten ist aus der Bilanz ersichtlich. Bei der Darstellung der Fristigkeit wurden künftige Quotenzahlungen und -termine von Insolvenzforderungen berücksichtigt.
Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit ihrem Entstehungskurs oder mit dem höheren Devisenbriefkurs zum Bilanzstichtag bewertet.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und die Aufgliederung der Abschreibung nach einzelnen Posten sind in folgendem Anlagenspiegel dargestellt:
| Anschaffungs-/ Herstellungskosten |
Abschreibungen kumuliert | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2025 30.06.2025 |
Zugänge Abgänge |
01.01.2025 30.06.2025 |
Abschreibungen Zuschreibungen |
Abgänge | 01.01.2025 30.06.2025 |
|
| EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | EUR | |
| Anlagevermögen | ||||||
| Immaterielle Vermögensgegenstände |
||||||
| gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie Lizenzen |
351.638,90 | 3.816,00 | 265.092,67 | 5.822,91 | 32.142,88 | 86.546,23 |
| 255.454,90 | 100.000,00 | 238.772,70 | 0,00 | 16.682,20 | ||
| Sachanlagen | ||||||
| Grundstücke und Bauten | 5.912.768,89 | 0,00 | 1.518.526,89 | 86.133,76 | 0,00 | 4.394.242,00 |
| 5.912.768,89 | 0,00 | 1.604.660,65 | 0,00 | 4.308.108,24 | ||
| davon Grundwert | 358.925,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 358.925,00 |
| 358.925,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 358.925,00 | ||
| Maschinen | 124.496,50 | 0,00 | 92.589,98 | 5.317,76 | 0,00 | 31.906,52 |
| 124.496,50 | 0,00 | 97.907,74 | 0,00 | 26.588,76 | ||
| andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung |
1.414.066,49 | 8.997,59 | 1.052.153,24 | 63.212,94 | 4.256,67 | 361.913,25 |
| 1.418.654,27 | 4.409,81 | 1.111.109,51 | 0,00 | 307.544,76 | ||
| 7.451.331,88 | 8.997,59 | 2.663.270,11 | 154.664,46 | 4.256,67 | 4.788.061,77 | |
| 7.455.919,66 | 4.409,81 | 2.813.677,90 | 0,00 | 4.642.241,76 |
| 7.711.374,56 | 139.409,81 3.052.450,60 | 0,00 | 0,00 | 4.658.923,96 | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Summe Anlagespiegel | 7.837.970,78 | 12.813,59 | 2.945.029,08 | 160.487,37 | 53.065,85 | 4.892.941,70 |
| 0,00 | 35.000,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| Beteiligungen | 35.000,00 | 0,00 | 16.666,30 | 0,00 | 16.666,30 | 18.333,70 |
| 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | ||
| Unternehmen | ||||||
| Anteile an verbundenen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| Finanzanlagen |
Die Anteile an der Marino Immo GmbH, einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Marinomed Biotech AG, wurden mit Notariatsakt vom 19. Dezember 2024 unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Sanierungsverfahren durch einen rechtskräftig bestätigten Sanierungsplan beendet wird, veräußert. Der Kontrollverlust an der Marino Immo GmbH erfolgte vor dem Stichtag. Die Anteile wurden zum Bilanzstichtag zum beizulegenden Wert von TEUR 18 bewertet und von den Anteilen an verbundenen Unternehmen in die Beteiligungen umgegliedert. Nach Beendigung des Sanierungsverfahrens im Jänner 2025 entfiel die aufschiebende Bedingung, wodurch die Veräußerung der Anteile endgültig wirksam wurde und es kam zu einem Abang im Finanzanlagevermögen in Höhe von EUR 18.333,70.
Das Vorratsvermögen zum Stichtag 30. Juni 2025 beträgt EUR 13.086,03 (2024: TEUR 538). Der Rückgang ist auf den Verkauf des Carragelose Geschäftsbereichs zurückzuführen, da der gesamte Lagerbestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Handelswaren an den Geschäftspartner Unither zum Stichtag des Closings am 28. Februar 2025 übergegangen ist.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weisen an beiden Stichtagen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr auf und betreffen Warenlieferungen sowie Lizenz- und sonstige Umsatzerlöse.
Die sonstigen Forderungen beinhalten neben sonstigen Steuerforderungen in Höhe von EUR 171.994,81 (2024: TEUR 102) ein gewährtes Darlehen (EUR 210.550,00; 2024: TEUR 235), welches im Geschäftsjahr 2024 zum Bilanzstichtag wertberichtigt wurde. Im ersten Halbjahr 2025 fielen die Gründe der Wertberichtigung weg und es erfolgte eine Auflösung
der Wertberichtigung in Höhe von EUR 185.984,66, da es zu einer Rückzahlung des Darlehens im Juli 2025 kam. Weiters werden Forderungen aus Forschungsförderungen in Höhe von EUR 115.687,50 (2024: TEUR 336) ausgewiesen.
Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Steuerbelastung oder -entlastung voraussichtlich Geltung haben werden.
Zwischen den unternehmensrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen bestehen folgende temporäre Unterschiedsbeträge:
| 30.06.2025 EUR |
31.12.2024 EUR |
|
|---|---|---|
| Geldbeschaffungskosten | 115.287,94 | 143.981,99 |
| Aktivposten PKW | –406,66 | –491,32 |
| Personalrückstellungen | 181.073,52 | 74.489,01 |
| Gebäude (inkl. Investitionszuschüsse) | 232.221,48 | 213.814,01 |
| Finanzanlagevermögen | 0,00 | 14.285,40 |
| 528.176,28 | 446.079,09 |
Daraus ergeben sich unter Anwendung eines Körperschaftsteuersatzes von 23 % (2024: 23 %) die aktiven latenten Steuern wie folgt:
| 30.06.2025 EUR |
31.12.2024 EUR |
|
|---|---|---|
| Geldbeschaffungskosten | 26.516,23 | 33.115,86 |
| Aktivposten PKW | –93,53 | –113,00 |
| Personalrückstellungen | 41.646,91 | 17.132,47 |
| Gebäude (inkl. Investitionszuschüsse) | 53.410,94 | 49.177,22 |
| Finanzanlagen | 0,00 | 3.285,64 |
| 121.480,55 | 102.598,19 |
Aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen wurden zum Stichtag des Halbjahresabschlusses mit einem Steuersatz von 23 % (2024: 23 %) gewichtet und belaufen sich am Stichtag des Halbjahresabschlusses auf EUR 16.314.918,74 (2024: TEUR 16.749), welche im Sinne des § 198 (9) UGB nicht in der Bilanz angesetzt werden.
Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes liegt nicht vor, da eine positive Fortbestehensprognose vorliegt. Wir verweisen im Zusammenhang mit den Annahmen zur positiven Fortbestehensprognose auf die Ausführungen im Kapitel "Wesentliche Unsicherheiten im Zusammenhang mit der Unternehmensfortführung".
Das Grundkapital teilt sich wie folgt auf:
| EUR EUR |
Stückzahl der Aktien |
|---|---|
| Inhaberaktien 1.778.333,00 1,00 |
1.778.333 |
Zum Stichtag 30. Juni 2025 beläuft sich das Grundkapital somit auf EUR 1.778.333,00, eingeteilt in 1.778.333 stimmberechtigte Inhaberaktien. Diese sind zum Bilanzstichtag vollständig ins Firmenbuch eingetragen.
Auf der ordentlichen Hauptversammlung vom 20. Juni 2024 wurden Beschlüsse zur Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals 2023 (759.583 Aktien) und zur Ermächtigung des Vorstands gemäß § 169 des österreichische Aktiengesetzes gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. Juni 2029 um bis zu 770.265 Aktien zu erhöhen, vorbehaltlich des teilweisen direkten Ausschlusses des Bezugsrechts und der teilweisen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, gegebenenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 770.265 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien zu einem Mindestausgabebetrag von EUR 1 je Aktie (anteiliger Betrag des Grundkapitals je Aktie) und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzusetzen ("Genehmigtes Kapital 2024").
In derselben Hauptversammlung wurde der Vorstand gemäß § 174 Abs. 2 des österreichischen Aktiengesetzes ferner zur Ausgabe von Finanzinstrumenten, d. h. Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechten, ermächtigt, die den Bezug und/oder Umtausch von Aktien vorsehen können, einschließlich der Ermächtigung, das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Darüber hinaus wurde das "Bedingte Kapital 2021" aufgehoben und die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG zur Ausgabe von Finanzinstrumenten an Gläubiger beschlossen ("Bedingtes Kapital 2024").
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 19. Dezember 2024 wurde beschlossen, das bestehende Genehmigte Kapital 2024 (770.265 Aktien) in dem noch nicht ausgenutzten Umfang aufzuheben und den Vorstand gemäß § 169 des österreichischen Aktiengesetzes zu ermächtigen, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 18. Dezember 2029 um bis zu 847.291 Aktien zu erhöhen, unter teilweisem direktem Ausschluss des Bezugsrechts und der teilweisen Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts, gegebenenfalls in mehreren Tranchen, gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von bis zu 847.291 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien zu einem Mindestausgabebetrag von EUR 1 je Aktie (anteilsmäßiger Betrag am Grundkapital je Aktie) zu erhöhen und den Ausgabebetrag, die Ausgabebedingungen und die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen ("Genehmigtes Kapital 2024/II").
In derselben außerordentlichen Hauptversammlung genehmigten die Aktionäre der Gesellschaft die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 169.458,00 durch Ausgabe von bis zu 169.458 auf Inhaber lautende Stückaktien (Stammaktien) gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG ("Bedingtes Kapital 2024/II"). Der Vorstand wurde gemäß § 174 Abs. 2 des österreichischen Aktiengesetzes zur Ausgabe von Finanzinstrumenten, d. h. Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen oder Genussrechten, ermächtigt, die den Bezug und/oder Umtausch von Aktien vorsehen können, einschließlich der Ermächtigung, das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese Finanzinstrumente mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen. Darüber hinaus wurde das "Bedingte Kapital 2024" in dem noch nicht ausgenutzten Umfang aufgehoben und die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft gemäß § 159 Abs. 2 Z 1 AktG zur Ausgabe von Finanzinstrumenten an Gläubiger beschlossen ("Bedingtes Kapital 2024/II").
Im Zuge des Börsegangs der Marinomed Biotech AG wurden EUR 22.126.000,00 durch Ausgabe von 299.000 neuen Inhaberaktien in die Kapitalrücklage eingestellt, weitere EUR 7.925.961,03 betreffen die Wandelanleihe.
Durch Ausgabe von Aktien im Rahmen eines Aktienoptionsprogramms wurden in den Jahren 2020-2021 EUR 182.651,63 von der Optionsrücklage in die gebundene Kapitalrücklage umgebucht, aus der bedingten Kapitalerhöhung wurden 2020-2022 weitere EUR 601.916,00 in die gebundene Kapitalrücklage eingestellt. Aus der Wandlung der 1. Tranche der Wandelanleihe resultierte bei der Ausgabe neuer Anteile im Jahr 2021 eine Kapitalrücklage in Höhe von EUR 296.723,31. Im Zuge weiterer Aktienausgaben zur Bedienung von Wandelanleihen erhöhte sich die gebundene Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2022 um EUR 1.774.506,51 sowie um EUR 742.223,17 im Geschäftsjahr 2023 und um EUR 403.249,96 im Geschäftsjahr 2024. Kapitalrücklagen iSd §229 Abs 2 Z 2 UGB waren nicht zu erfassen.
Im September und Dezember 2024 wurden zwei Kapitalerhöhungen im Ausmaß von insgesamt 237.803 Aktien durchgeführt. Das Agio in Höhe von EUR 1.202.462,00 wurde in der gebundenen Kapitalrücklage erfasst.
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des "ESOP 2019" auszugebenden Aktienoptionen betrug 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigte eine Stammaktie zu zeichnen. Im Ausgabezeitpunkt schätzte die Gesellschaft den beizulegenden Zeitwert einer ausgegebenen Aktienoption auf EUR 20,75 (EUR 28,94 bei im Juli 2019 ausgegebenen Optionen, EUR 33,92 bei im September 2020 ausgegebenen Optionen). Da zum Bilanzstichtag 31.12.2024 keine Ausübungsmöglichkeit mehr gegeben war, wurde die Optionsrücklage in Höhe von EUR 655.010,02 (2023: TEUR 655) erfolgsneutral in die freien Gewinnrücklagen umgebucht und es gab keine Änderungen im ersten Halbjahr 2025. Für weitere Details wird auf Kapitel D., "Angaben zu Aktienoptionen" verwiesen.
In den Investitionszuschüssen sind Förderungen aus der Investitionsprämie sowie standortbezogene Förderungen, die der Gesellschaft vom Land Niederösterreich und der Kommunalkredit Austria AG gewährt wurden, ausgewiesen:
| 01.01.2025 EUR |
Auflösung und sonst. Abgang EUR |
30.06.2025 | |
|---|---|---|---|
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie Lizenzen |
4.500,00 | –368,99 | 4.131,01 |
| Grundstücke und Bauten | 214.945,18 | –4.626,52 | 210.318,66 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 23.619,68 | –5.026,00 | 18.593,68 |
| 243.064,86 | –10.021,51 | 233.043,35 |
| 01.01.2024 EUR |
Auflösung EUR |
31.12.2024 EUR |
|
|---|---|---|---|
| Gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Vorteile sowie Lizenzen |
5.000,00 | –500,00 | 4.500,00 |
| Grundstücke und Bauten | 224.436,91 | –9.491,73 | 214.945,18 |
| andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 36.065,91 | –12.446,23 | 23.619,68 |
| 265.502,82 | –22.437,96 | 243.064,86 |
Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere Personalrückstellungen sowie ausstehende Eingangsrechnungen für Rechtsberatung und sonstige Beratungsleistungen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten ein Darlehen der Europäischen Investitionsbank in Höhe von insgesamt EUR 15.000.000,00, welches in 3 Tranchen ausbezahlt wurde. Die 1. Tranche in Höhe von EUR 4.000.000,00 floss der Gesellschaft im Oktober 2019 zu. Die Verzinsung erfolgte mit einem Fixzinssatz von 7,5 % (1 % jährlich zahlbar und 6,5 % endfällig), ab dem Jahr 2020 war zusätzlich eine umsatzabhängige Vergütung in Höhe von 2,25 % zu leisten. Das Darlehen wies eine Laufzeit von 5 Jahren ab Zuzählung auf. Die 2. Tranche wurde im Dezember 2020 abgerufen und in Höhe von EUR 5.000.000,00 in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Das Darlehen wurde mit 6,5 % p.a. fix verzinst und war inkl. aufgelaufener Zinsen ebenfalls 5 Jahre nach Zuzählung zu tilgen. Im Februar 2022 wurde die finale Tranche in Höhe von insgesamt EUR 6.000.000,00 abgerufen, welche mit 5,5 % fix verzinst war und ab Februar 2023 in 9 halbjährlich fälligen Raten zu tilgen war.
Ende März 2024 traf Marinomed mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) eine Vereinbarung, die Rückzahlung des 2019 gewährten Darlehens in Höhe von EUR 15.000.000,00 aufzuschieben. Dementsprechend wurde die Rückzahlung der ersten Tranche im Nominalbetrag von EUR 4.000.000,00 von Oktober 2024 auf April 2026 verschoben. Die zweite Tranche mit einem Nominalwert von EUR 5.000.000,00 sollte im Juni 2027 statt im Dezember 2025 fällig werden. Gemäß der neuen Vereinbarung war Marinomed verpflichtet, die dritte Tranche mit einem ausstehenden Nominalwert von EUR 4.666.666,68 in halbjährlichen Raten von EUR 666.666,67 zwischen Dezember 2025 und August 2028 zurückzuzahlen. Die Zinssätze blieben unverändert. Die Verträge enthielten weitere Bedingungen und Konditionen, darunter die
Verlängerung der bestehenden Lizenzvereinbarung um weitere fünf Jahre und die Verpflichtung zur Einhaltung und Meldung von Kennzahlen zum Umsatz, EBIT und Barmittelbestand ("Covenants"). Da die Auflagen zu Umsatz und EBIT zum 30. Juni 2024 nicht erfüllt waren, hatte die EIB das Recht, die Kündigung und vorzeitige Rückzahlung der Verbindlichkeiten in Verbindung mit einer Strafzahlung zu verlangen. Die Gesamtverbindlichkeit gegenüber der Europäischen Investitionsbank betrug zum 31. Dezember 2024 EUR 24.118.508,25, davon EUR 23.694.664,46 unbesichert, welche nach Eröffnung des Sanierungsverfahrens im August 2024 Insolvenzforderungen darstellen, die im Rahmen der vereinbarten Quote bedient werden. Zum Stichtag 30.06.2025 beträgt die Verbindlichkeit gegenüber der Europäischen Investitionsbank nach der ersten Quotenzahlung EUR 5.923.666,11.
Im Jänner 2025 wurden die verpfändeten Forderungen der EIB in Höhe von EUR 423.843,79 in eine Wandelschuldverschreibung gegen Einlage eines Absonderungsrechts umgewandelt. Die Wandelschuldverschreibung verbrieft ein Wandlungsrecht in zunächst bis 84.768 Aktien der Gesellschaft zu einem Wandlungspreis von 5 EUR je Aktie. Die Wandelschuldverschreibung ist in der Bilanz unter dem Posten Anleihen ausgewiesen.
Zur Finanzierung des Firmenstandortes wurde von AWS Wirtschaftsservice in Verbindung mit dem ERP-Fonds sowie NÖBEG ein Finanzierungsrahmen in Höhe von insgesamt EUR 5.000.000,00 gewährt. Der Darlehensrahmen des ERP-Fonds (insgesamt EUR 3.800.000,00) wurde vollständig abgerufen und ist in den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ausgewiesen. Die Finanzierung durch NÖBEG mit einem Gesamtrahmen von EUR 1.200.000,00, welcher 2021 und 2022 vollständig ausgenutzt wurde, wurde als stille Gesellschaft etabliert und ist in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Darlehensgeber der Immobilienfinanzierung haben sich im 1. Quartal 2024 ebenfalls bereit erklärt, ihre Kapitalrückzahlungen zusammen mit der EIB auszusetzen.
Das ERP-Darlehen sowie 20 % der NÖBEG-Finanzierung sind durch ein ins Grundbuch einverleibtes Pfandrecht zugunsten des auszahlenden Kreditinstituts im Höchstbetrag von EUR 4.444.000,00 besichert und stellen somit Absonderungsvermögen dar. Für die besicherten Darlehen hat Marinomed nach der Insolvenz mit den Darlehensgebern vertraglich vereinbart, die halbjährlichen Rückzahlungen mit geänderten Zinsen in der Höhe von 8,5 % in 2025 fortzusetzen. Weiters wird Marinomed bis Mitte 2027 eine Refinanzierung der Immobilie anstreben. Das unbesicherte NÖ-BEG-Darlehen stellt eine Insolvenzforderung dar, welche im Rahmen der Quote getilgt wird.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (EUR 343.625,23, 2024: TEUR 1.687) betreffen überwiegend sonstige Dienstleistungen und enthalten Insolvenzforderungen in Höhe von EUR 121.396,46 (2024: TEUR 598), welche in Höhe der festgelegten Quote getilgt werden.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen mit EUR 836.934,10 Aufwendungen des laufenden Geschäftsjahres bis zum Stichtag des Halbjahresabschlusses, die erst in Folgeperioden zahlungswirksam werden (2024: TEUR 763).
| 30.06.2025 EUR |
31.12.2024 EUR |
|
|---|---|---|
| Finanzierung NÖBEG | 188.562,06 | 942.810,33 |
| Zinsen AWS | 45.609,38 | 228.046,86 |
| Darlehen WAW | 20.401,10 | 102.005,48 |
| Steuern und soziale Sicherheit | 283.122,27 | 278.601,48 |
| Vorstand und Belegschaft | 133.611,52 | 589.859,35 |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 165.627,77 | 699.133,45 |
| 836.934,10 | 2.840.456,95 |
Im Oktober 2020 wurde mit der Wirtschaftsagentur Wien eine Ratenzahlungsvereinbarung über einen Betrag von insgesamt EUR 510.000,00 abgeschlossen, welcher mit 2 % p.a. verzinst wurde. Die Verbindlichkeit mit einem Restbuchwert von EUR 20.401,10 nach Berücksichtigung des Sanierungsgewinnes stellt zum Stichtag eine Insolvenzforderung dar.
Mit Vertrag vom 2. August 2006 wurde durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH ein Mezzanindarlehen mit gewinnabhängiger Verzinsung und Tilgung über EUR 500.000,00 gewährt. Die Zuzählung des Darlehens erfolgte im Jahr 2007. Die Laufzeit betrug ursprünglich 10 Jahre bis zum 30. Juni 2017.
Im Juni 2019 wurde das Nominale des aws-Seedfinancing in Höhe von EUR 500.000,00 zurückbezahlt. Bezüglich der Zinsen, die seit 2006 aufgelaufen sind, wurde zum 31.12.2024 eine Verbindlichkeit in Höhe von EUR 228.046,86 ausgewiesen, welche im Zuge des Sanierungsverfahrens gerichtlich angemeldet und festgestellt wurde. Die Rückführung erfolgt im Rahmen des Quotenplans und die Verbindlichkeit beträgt zum Stichtag 30.06.2025 EUR 45.609,38.
Die sonstigen Verbindlichkeiten aus Vorstands- und Belegschaftsbezügen stellen überwiegend Insolvenzforderungen des Vorstands sowie des Insolvenzentgeltfonds (IEF) dar.
In den übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sind Insolvenzforderungen eines Geschäftspartners aus getätigten Überzahlungen in Höhe von EUR 91.573,89 ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.
| Umsatzerlöse | 1-6/2025 | 1-6/2024 |
|---|---|---|
| EUR | EUR | |
| Verkauf von Waren | 1.354.816,02 | 1.718.626,88 |
| Upfront- und Meilensteinzahlungen | 5.000.000,00 | 504.800,00 |
| Erlöse aus Lizenzverträgen | 0,00 | 113.913,99 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 823.317,53 | 81.402,88 |
| 7.178.133,55 | 2.418.743,75 |
Die Umsatzerlöse wurden auf folgenden Märkten erzielt:
| 1-6/2025 EUR |
1-6/2024 EUR |
|
|---|---|---|
| Österreich | 68 | 154 |
| Sonstige europäische Länder | 6.682 | 1.800 |
| Drittländer | 428 | 465 |
| 7.178 | 2.419 |
Der Umsatz beinhaltet im ersten Halbjahr 2025 die Upfront Zahlung von Unither für die Veräußerung des Carragelose Geschäftsbereichs in Höhe von EUR 5 Mio. und damit lässt sich auch die Steigerung der Umsatzerlöse von EUR 2,4 Mio. auf EUR 7,1 Mio. gegenüber dem Vorjahr erklären. Weiters beinhaltet der Umsatz im ersten Halbjahr 2025 diverse Weiterverrechnungen in Zusammenhang mit der Veräußerung des Carragelose Geschäftsbereichs, wie zum Beispiel der Verkauf der Handelswaren sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zum Stichtag des Closings.
Zusätzlich wurden Anfang 2025 Erlöse aus Handelswaren realisiert, welche Aufträge aus dem Jahr 2024 betreffen, aber im Vorjahr nicht final ausgeliefert werden konnten.
Die Bestandsveränderungen betreffen laufende Kundenprojekte.
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
| sonstige betriebliche Erträge | 1-6/2025 EUR |
1-6/2024 EUR |
|---|---|---|
| Sanierungsgewinn | 18.910.740,94 | 0,00 |
| Forschungsprämie | 204.824,55 | 19.366,46 |
| Auflösung Einzelwertberichtigung | 185.984,66 | 0,00 |
| Auflösung von Investitionszuschüssen | 10.021,51 | 11.320,20 |
| Erträge aus dem Abgang von Anlagevermögen | 81,99 | 3,00 |
| Auflösung von Rückstellungen | 0,00 | 9.275,13 |
| Übrige betriebliche Erträge | 35.913,49 | 13.060,66 |
| 19.347.567,14 | 53.025,45 |
Im ersten Halbjahr 2025 wurden nach Abschluss des Sanierungsverfahrens die Sanierungsgewinne realisiert, was den starken Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge erklärt. Weiters wurde im ersten Halbjahr 2025 die Forschungsprämie für das Jahr 2022 festgesetzt und es kam zu einer Einzahlung in Höhe von EUR 204.824,55. Im Rahmen der Abschlusserstellung zum 31. Dezember 2024 kam es zu einer Bildung einer Einzelwertberichtigung für ein gewährtes Darlehen. Im Jahr 2025 fielen die Gründe für die Einzelwertberichtigung weg und es kam zur Auflösung dieser Position.
Im Materialaufwand sind neben dem Handelswareneinsatz für gelieferte Aufträge auch Aufwendungen für den Lagerabgang aus dem Verkauf der Rohstoffe, Primärpackmitteln und Handelswaren an Untiher ausgewiesen.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen enthalten forschungsbezogene Dienstleistungen Dritter. Darüber hinaus werden hier Aufwendungen für Produktzulassung, Verrechnungen von Herstellern sowie patentbezogene Aufwendungen ausgewiesen.
Der Rückgang beim Personalaufwand ist auf einen geringeren durchschnittlichen Personalstand sowie eine Reduktion der variablen Vorstandsbezüge zurückzuführen. Veränderungen der Personalrückstellungen sind im Personalaufwand ausgewiesen.
Die planmäßigen Abschreibungen auf immaterielles Anlagevermögen und Sachanlagen blieben annähernd konstant.
Der Anstieg bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrifft insbesondere Rechts- und sonstige Beratungsaufwendungen in Zusammenhang mit dem Verkauf des Carragelose-Geschäftsbereichs und der Cyberattacke Ende März 2025.
Die Zinsaufwendungen betreffen in der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2025 zum Großteil Zinsen in Zusammenhang mit dem ERP-Darlehen (EUR 246.399,69).
Der Steuerertrag resultiert aus der Veränderung von latenten Steuern auf temporäre Differenzen in Höhe von TEUR 19 und ist mit dem Aufwand aus der Mindestkörperschaftsteuer (TEUR 1,8) verrechnet.
Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (Vollzeitäquivalente) während der ersten Hälfte des Geschäftsjahres 2025 betrug:
| 1.HJ 2025 | 1. HJ 2024 | |
|---|---|---|
| Vorstand | 2 | 3 |
| Sonstige Angestellte | 31 | 44 |
| Gesamt | 33 | 47 |
| Vorstände | Name | Geschäftsführung seit | Vorstand seit |
|---|---|---|---|
| Vorsitzender | Andreas Grassauer | 11.04.2006 | 02.06.2017 |
| Mitglied | Eva Prieschl-Grassauer | 04.09.2007 | 02.06.2017 |
Pascal Schmidt ist mit 31. Jänner 2025 aus dem Vorstand der Marinomed Biotech AG ausgeschieden.
| Aufsichtsräte | Name | Aufsichtsrat seit (bis) |
|---|---|---|
| Vorsitzender | Simon Nebel | 02.06.2017 |
| Stellvertretende Vorsitzende Brigitte Ederer | 21.11.2018 (bis 11.06.2025) |
|
| Mitglied | Elisabeth Lackner | 15.06.2022 |
| Mitglied | Karl Mahler | 19.12.2024 |
Am 1. Februar 2019 etablierte Marinomed ein Mitarbeiteraktienoptionsprogramm für den Vorstand und für alle weiteren Mitarbeiter des Unternehmens. Die Gesamtzahl an im Rahmen des ESOP 2019 auszugebenden Aktienoptionen betrug 43.694, wobei jede Option den Besitzer berechtigt eine Stammaktie zu zeichnen.
Die Bedingungen für das Aktienoptionsprogramm wurden wie folgt festgelegt: Bei Ausübung der Optionen kann die Gesellschaft den Anspruchsberechtigten in Aktien (equity-settled) oder in bar (cash-settled) auszahlen. Diese Entscheidung liegt im alleinigen Ermessen der Gesellschaft. Zugeteilte Optionen sind nicht sofort auszuüben, sondern können erst nach "Anwachsen" (vesting) ausgeübt werden, d.h. 25 % nach Ablauf von 12 Monaten ab dem ersten Börsehandelstag (1. Februar 2019), dann jeweils 6,25 % nach je 3 Monaten. Der Ausübungspreis entspricht dem Angebotspreis zum Zeitpunkt des Börsegangs (= EUR 75,00). Der Ausübungszeitraum beschränkt sich jeweils auf 10 Börsehandelstage ab dem 6. Börsehandelstag nach der Veröffentlichung von Finanzberichten (Jahresfinanzbericht, Quartalsberichte). Weiters ist eine Kurshürde von 2,5 % pro Quartal ab dem ersten Börsehandelstag vorgesehen (ohne Zinseszinsrechnung). Die Optionen sind entschädigungslos am 31. Januar 2025 verfallen.
Im Jahr 2019 wurden 21.847 Aktienoptionen an die 3 Vorstandsmitglieder der Gesellschaft sowie 19.660 an Mitarbeiter und leitende Angestellte ausgegeben. In 2020 wurden weitere 2.748 Optionen an 8 neue Mitarbeiter ausgegeben. Zum 31. Dezember 2023 betrug die Anzahl der ausgegebenen, bereits zur Gänze ausübbaren Optionen 32.765 Stück. Im Geschäftsjahr 2024 sowie 2025 wurden keine Aktienoptionen an Mitarbeiter ausgegeben oder ausgeübt.
Da zum Bilanzstichtag keine Ausübung von Aktienoptionen mehr möglich war, wurde die Optionsrücklage zum 31. Dezember 2024 zur Gänze in die (freie) Gewinnrücklage umgebucht.
Die Aufwendungen für Abfertigungen betreffen ausschließlich Beiträge an die gesetzliche Mitarbeitervorsorgekasse und verteilen sich wie folgt:
| 1-6/2025 EUR |
1-6/2024 EUR |
|
|---|---|---|
| Vorstand | 3.198,55 | 5.127,06 |
| leitende Angestellte | 2.524,27 | 1.854,99 |
| sonstige Angestellte | 18.281,18 | 23.243,37 |
| 24.004,00 | 30.225,42 |
Zum Abschlussstichtag 30. Dezember 2023 hielt Marinomed 100 % der Anteile an der Marino Immo GmbH und erstellte einen Konzernabschluss nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen im Sinne des § 245a UGB.
Die Anteile an der Marino Immo GmbH wurden mit Notariatsakt vom 19. Dezember 2024 unter der aufschiebenden Bedingung, dass das Sanierungsverfahren durch einen rechtskräftig bestätigten Sanierungsplan beendet wird, veräußert. Der Beschluss des Landesgerichts Korneuburg über die rechtskräftige Bestätigung des Sanierungsplans und die Aufhebung des Sanierungsverfahrens erfolgte am 14. Jänner 2025 und die Veräußerung wurde wirksam.
Da Marinomed zum Bilanzstichtag aufgrund vertraglicher Regelungen die Kontrolle über die Geschäftsführung der Marino Immo GmbH verloren hat, wird seit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 kein Konzernabschluss mehr erstellt.
Im ersten Halbjahr 2025 betrugen die Bezüge des Vorstands exkl. Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge, exkl. abgegrenzten Prämien und ohne Berücksichtigung des vorläufigen Teilauszahlungsverzichts insgesamt EUR 265.227,63 (1. HJ 2024: TEUR 342), davon aus dem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm EUR 0,00 (1. HJ 2024: TEUR 0).
Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Vorstands gewährt.
Die Bezüge des Aufsichtsrats (Fixvergütungen, Sitzungsgelder und Spesen) betrugen im ersten Halbjahr 2025 EUR 83.311,87 (1. HJ 2024: TEUR 87).
Seit 2019 erbringt der Aufsichtsratsvorsitzende Business Development-Aktivitäten im Rahmen eines Beratungsvertrags, der mit der Viopas Venture Consulting GmbH (VVC) abgeschlossen wurde. Im ersten Halbjahr 2025 belief sich der Aufwand im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf EUR 15.000,00 (1. HJ 2024: TEUR 15), die im Wesentlichen dem Vorsitzenden zukommen.
Alle Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Personen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen.
Es wurden keine Vorschüsse oder Kredite an Mitglieder des Aufsichtsrats gewährt.
Die Marinomed Biotech AG gab am 01. September 2025 bekannt, dass sie mit einem Investor mit Sitz in Deutschland eine grundsätzliche Einigung über die Eckpunkte einer beabsichtigten Emission einer mit ausgewählten Forderungen und einzelnen Patenten besicherten Wandelschuldverschreibung von nominal EUR 2.500.000,- und einer Laufzeit von 12 Monaten (verlängerbar auf 24 Monate), die ausschließlich der Investor (unter Bezugsrechtsausschluss bestehender Aktionäre) zeichnen soll, erzielt hat. Die Wandelschuldverschreibung soll mit 8,5% verzinst werden, wobei die Zinsen endfällig zu zahlen sind und keinem Wandlungsrecht unterliegen. Die Wandelschuldverschreibung soll ein Wandlungsrecht in Aktien der Gesellschaft zu einem Wandlungspreis von EUR 15,- je Aktie (ein Wandlungsrecht insgesamt in bis zu 166.666 Stück Aktien der Gesellschaft) vorsehen. Die Ausgabe der Wandelschuldverschreibung ist für September 2025 vorgesehen und steht insbesondere unter der aufschiebenden Bedingung der erforderlichen Beschlussfassungen einer kurzfristig einberufenden außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft. Die bereits einberufene außerordentliche Hauptversammlung soll am 23. September 2025 über die Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats, den Ausschluss des Bezugsrechts bestehender Aktionäre auf die Wandelschuldverschreibungen sowie ein neues bedingtes Kapital zur Unterlegung der Wandelschuldverschreibung beschließen. Im Falle der Wandlung der Wandelschuldverschreibung ist beabsichtigt, die Aktien aus dem zu beschließenden weiteren bedingten Kapital der Gesellschaft auszugeben.
Die Marinomed Biotech AG hat am 16. September 2025 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um EUR 61.607 durch Ausgabe von 61.607 neuen, auf Inhaber lautenden Stückaktien auf EUR 1.839.940 gegen Bareinzahlung zu erhöhen. Die neuen Aktien werden aus dem Genehmigten Kapital 2024/II ausgegeben und unterliegen dem Direktausschluss des Bezugsrechts bestehender Aktionäre. Der Ausgabebetrag je neuer Aktie beträgt EUR 17,50 sodass der Gesamtausgabebetrag EUR 1.078.123 beträgt. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat dieser Kapitalerhöhung unmittelbar nach Beschlussfassung durch den Vorstand zugestimmt. Alle 61.607 neue Aktien sind zu diesen Ausgabebedingungen von insgesamt neun Investoren gezeichnet worden.
Darüber hinaus gibt es keine wesentlichen Ereignisse nach dem Berichtsstichtag, die einen Einfluss auf den Halbjahresabschluss haben.
Korneuburg, am 17. September 2025 Der Vorstand
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Vorsitzender und Chief Scientific Officer Chief Executive Officer
Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer
Wir haben den beigefügten Halbjahresabschluss zum 30.6.2025 der Marinomed Biotech AG, Korneuburg, (im Folgenden auch kurz "Gesellschaft" genannt) für den Zeitraum 1.1.2025 bis 30.6.2025 prüferisch durchgesehen. Der Halbjahresabschluss umfasst die Bilanz zum 30.6.2025, die Gewinn-und-Verlustrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 30.6.2025 sowie den Anhang, der die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zusammenfasst und sonstige Erläuterungen enthält.
Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind für die Aufstellung dieses Halbjahresabschlusses verantwortlich. Sie sind auch dafür verantwortlich, dass der Abschluss ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften vermittelt.
Unsere Verantwortung ist es, auf Grundlage unserer prüferischen Durchsicht eine zusammenfassende Beurteilung über diesen Halbjahresabschluss abzugeben. Für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages ist Herr Mag. Gerhard Fremgen, Wirtschaftsprüfer, verantwortlich. Bezüglich unserer Verantwortlichkeit und Haftung als Abschlussprüfer gegenüber der Gesellschaft und gegenüber Dritten kommt gem. § 125 Abs. 3 BörseG § 275 Abs. 2 UGB zur Anwendung.
Wir haben die prüferische Durchsicht unter Beachtung der in Österreich geltenden gesetzlichen Vorschriften und berufsüblichen Grundsätze, insbesondere des Fachgutachtens KFS/PG 11 "Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen", sowie des International Standard on Review Engagements 2410 "Prüferische Durchsicht des Zwischenabschlusses durch den unabhängigen Abschlussprüfer der Gesellschaft durchgeführt.
Die prüferische Durchsicht eines Abschlusses umfasst Befragungen, in erster Linie von für das Finanz- und Rechnungswesen verantwortlichen Personen, sowie analytische Beurteilungen und sonstige Erhebungen.
Eine prüferische Durchsicht ist von wesentlich geringerem Umfang und umfasst geringere Nachweise als eine Abschlussprüfung und ermöglicht es uns daher nicht, eine mit einer Abschlussprüfung vergleichbare Sicherheit darüber zu erlangen, dass uns alle wesentlichen Sachverhalte bekannt werden. Aus diesem Grund erteilen wir keinen Bestätigungsvermerk.
Auf Grundlage unserer prüferischen Durchsicht, sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der beigefügte Halbjahresabschluss nicht in allen wesentlichen Belangen in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften, aufgestellt worden ist.
Der Halbjahresabschluss wurde unter dem Grundsatz der Unternehmensfortführung erstellt.
Der Halbjahresabschluss zum 30.6.2025 weist ein negatives Eigenkapital in Höhe von TEUR 5.429 auf. Die Gesellschaft beantragte am 14.8.2024 ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. Am 14.11.2024 nahm die Gläubigerversammlung den Sanierungsplan einstimmig an und am 14.01.2025 erklärte das Gericht das Verfahren für beendet.
Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Halbjahresabschluss zum 30.6.2025 der Marinomed Biotech AG. Darin wird dargelegt, dass der positive Fortbestand sowie die Erfüllung des Sanierungsplans insbesondere aus den Erlösen aus dem Verkauf des Carragelose-Geschäfts vorgesehen sind. Diese Einschätzung basiert insbesondere auf der Annahme, dass aus dem Vertrag über den Verkauf des Carragelose-Geschäfts ein Mindestbetrag an Erlösen im Zusammenhang mit Earn-out-Komponenten des Kaufpreises erzielt werden kann. Weiters sind Einzahlungen aus der in den Fokus rückenden Marinosolv-Plattform, Einnahmen aus dem Solv4U-Geschäft und die Lizenzierung von Marinosolvbasierten Produktkandidaten, sowie zusätzliche Meilensteinen in der Planung berücksichtigt. Darüber hinaus wird mit einer Mittelzufuhr von EUR 2,5 Mio. aus der Wandelschuldverschreibung gerechnet, die noch
unter der aufschiebenden Bedingung der Zustimmung in der a.o. Hauptversammlung steht. Weiters wird mit der beschlossenen Kapitalerhöhung von EUR 1,1 Mio. geplant.
Wie im Halbjahresabschluss zum 30.6.2025 dargelegt, zeigen diese Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Unternehmensfortführung aufwerfen können und das Unternehmen möglicherweise nicht in der Lage sein wird, seine in der Finanzinformation zum 30.6.2025 ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden im normalen Geschäftsverlauf zu realisieren bzw. zu tilgen.
Unsere Beurteilung ist im Hinblick auf diesen Sachverhalt nicht modifiziert.
Wir haben den Halbjahreslagebericht gelesen und dahingehend beurteilt, ob er keine offensichtlichen Widersprüche zum Halbjahresabschluss aufweist. Der Halbjahreslagebericht enthält nach unserer Beurteilung keine offensichtlichen Widersprüche zum Halbjahresabschluss.
Hinsichtlich der wesentlichen Unsicherheiten in Bezug auf die Unternehmensfortführung verweisen wir auf Abschnitt Wesentliche Risiken und Ungewissheiten im Lagebericht, der die Analyse der Lage der Gesellschaft beschreibt. Weiters verweisen wir auf Abschnitt Strategie und voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens im Lagebericht, der auf die voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft eingeht.
Der Halbjahresfinanzbericht enthält die von § 125 Abs. 1 Z. 3 BörseG geforderte Erklärung der gesetzlichen Vertreter.
Wien, am 17. September 2025
BDO Assurance GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft
Mag. Gerhard Fremgen Dr. Stefan Kurz Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Halbjahresabschlusses mit unserem Bericht über die prüferische Durchsicht des Halbjahresabschlusses darf nur in der von uns bestätigten Fassung erfolgen. Der Bericht über die prüferische Durchsicht bezieht sich ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Halbjahresabschluss samt Halbjahreslagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.
Wir bestätigen nach bestem Wissen, dass der im Einklang mit dem österreichischen Unternehmensgesetzbuch (UGB) aufgestellte Halbjahresabschluss der Marinomed Biotech AG zum 30. Juni 2025 ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt, dass der Lagebericht zum 30. Juni 2025 den Geschäftsverlauf, das Geschäftsergebnis und die Lage des Unternehmens so darstellt, dass ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens entsteht, und dass der Lagebericht die wesentlichen Risiken und Ungewissheiten beschreibt, denen das Unternehmen ausgesetzt ist.
Korneuburg, am 17. September 2025 Der Vorstand
Chief Executive Officer
Andreas Grassauer Eva Prieschl-Grassauer Vorsitzender und Chief Scientific Officer
Hovengasse 25 2100 Korneuburg Österreich www.marinomed.com
Gabriele Ram, Chief Financial Officer Tobias Meister, Investor Relations Tel. +43 2262 90 300 [email protected]
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Personenbezogene Begriffe wie "Mitarbeiter" werden aus Gründen der Lesbarkeit geschlechtsneutral verwendet. Durch die kaufmännische Rundung von Einzelpositionen und Prozentangaben in diesem Bericht kann es zu geringfügigen Rechendifferenzen kommen.
Dieser Bericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Basis aller zum aktuellen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Die tatsächlichen Entwicklungen können aufgrund verschiedener Faktoren von den hier dargestellten Erwartungen abweichen. Die Marinomed Biotech AG wird diese zukunftsbezogenen Aussagen nicht aktualisieren, weder aufgrund geänderter tatsächlicher Umstände noch aufgrund geänderter Annahmen oder Erwartungen. Dieser Bericht stellt keine Empfehlung oder Einladung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren der Marinomed Biotech AG dar.
Druck- und Satzfehler vorbehalten. Veröffentlicht im September 2025

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