Annual / Quarterly Financial Statement • Jan 17, 2011
Annual / Quarterly Financial Statement
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Aktiva
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| 31.12.2009 EUR |
31.12.2008 EUR |
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|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | 687.600,94 | 760.217,37 |
| I. Sachanlagen | 533.288,12 | 562.869,12 |
| II. Finanzanlagen | 154.312,82 | 197.348,25 |
| B. Umlaufvermögen | 48.163,22 | 40.952,18 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 7.446,31 | 16.297,89 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 40.716,91 | 24.654,29 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 13,70 | 1.349,13 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva | 735.777,86 | 802.518,68 |
| Passiva | ||
| 31.12.2009 EUR |
31.12.2008 EUR |
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| A. Eigenkapital | 553.207,54 | 635.380,59 |
| I. gezeichnetes Kapital | 50.000,00 | 50.000,00 |
| II. Gewinnrücklagen | 5.000,00 | 5.000,00 |
| III. Gewinnvortrag | 526.051,21 | 594.525,83 |
| IV. Jahresfehlbetrag | 27.843,67 | 14.145,24 |
| B. Rückstellungen | 11.500,00 | 9.000,00 |
| C. Verbindlichkeiten | 170.536,40 | 157.604,17 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 533,92 | 533,92 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva | 735.777,86 | 802.518,68 |
I. Allgemeine Erläuterungen
Der Jahresabschluss zum 31.12.2009 der EURION AG, Neuss, ist nach den Vorschriften der §§ 242 – 256 und der §§ 264 ff HGB aufgestellt, wobei auf die Erstellung eines Lageberichts nach § 264 Abs. 1 HGB zulässigerweise verzichtet wurde.
Sondervorschriften des Aktiengesetztes wurden bei der Erstellung des Jahresabschlusses ebenfalls beachtet.
Die Gesellschaft ist nach den Größenklassen des § 267 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft.
Das Wirtschaftsjahr umfasst den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2009.
Die Wertansätze sind aus der Bilanz zum 31.12.2008 als Vortrag übernommen. Aufbau und Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen dem Vorjahr.
Aufbauend auf der Vorjahresbilanz wurde der Jahresabschluss ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren Unterlagen abgeleitet.
Die Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsmethoden entsprechen handelsrechtlichen Vorschriften. Der in § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB kodifizierte Stetigkeitsgrundsatz wurde beachtet.
Einzelheiten der Bewertung sind im Anhang erläutert. Der Anhang ist entsprechend den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften, unter Berücksichtigung der größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften, gemäß § 288 HGB aufgestellt. Die Angaben im Anhang sind vollständig und zutreffend.
Bei der Erstellung der Erfolgsrechung wird das Gesamtkostenverfahren angewandt.
Der vorliegende Jahresabschluss erfüllt nicht die Anforderungen des § 18 KWG, da dieser auftragsgemäß ohne Prüfungshandlungen erstellt wurde.
Es werden betriebswirtschaftliche Auswertungen erstellt, welche als weitere Unterlagen zur Verfügung stehen.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze zum 31.12.2009 entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften.
Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB, die Einfluss auf die Vermögens, Finanz- und Ertragslage haben, liegen nicht vor.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei Ermittlung der planmäßigen Abschreibungen kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wurde auf die Werte der AfA-Tabellen und auf die betrieblichen Erfahrungen abgestellt.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist in einem Anlagenspiegel detailliert dargestellt, der als Anlage beigefügt ist. Dort ist auch die Abschreibung des laufenden Geschäftsjahres angegeben.
Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet.
Der Bestand an Immobilien zum Verkauf ist von der Gesellschaftmengen- und wertmäßig nach dem Stichtagsprinzip aufgezeichnet worden. Die Bewertungsstetigkeit wurde beibehalten. Dem Niederstwertprinzip wurde Rechnung getragen.
Bei den Gegenständen des Umlaufvermögens wurde dem Niederstwertprinzip Rechnung getragen.
Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Ein latentes Ausfallrisiko besteht nicht.
Guthaben bei Kreditinstituten und der Kassenbestand wurden mit dem Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung tragen.
Sie wurden in Höhe ihrer voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.
Die Verbindlichkeiten sind zu Rückzahlungsbeträgen angesetzt und haben eine Restlaufzeit von bis zu fünf Jahren.
III. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Für die ausführliche Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung wird auf den detaillierten Kontennachweis verwiesen.
Periodenfremde und außergewöhnliche Geschäftsvorfälle sind nicht zu verzeichnen.
IV. Angaben zum Vorstand
Dem Vorstand gehörten im abgelaufenen Geschäftsjahr an:
| • | Dominikus Reinartz mit Wohnsitz in Neuss |
| • | Michael Roessing mit Wohnsitz in Bocholt |
| • | Catharina Reinartz mit Wohnsitz in München |
| • | Cornelius Reinartz mit Wohnsitz in Neuss |
V. Angaben zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft setzte sich im Geschäftsjahr wie folgt zusammen:
| • | Egon Erny, Steuerberater, mit Wohnsitz in Neuss - Vorsitzender - |
| • | Dorothee Reinartz mit Wohnsitz in Neuss |
| • | Florian Reinartz mit Wohnsitz in Neuss |
VI. Sonstige Angaben
Zu den im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeitern erfolgt gemäß § 288 HGB keine Angabe.
Nach dem Schluss des Geschäftsjahres traten keine Vorgänge von besonderer Bedeutung auf, über die zu berichten wäre.
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