AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

MTU Aero Engines AG

Annual Report Apr 7, 2011

293_rns_2011-04-07_8480f6cf-2ebb-4bb3-84ec-9410303ce345.html

Annual Report

Open in Viewer

Opens in native device viewer

MTU Aero Engines Holding AG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Jahresabschluss 2010

Lagebericht der MTU Aero Engines Holding AG

für das Geschäftsjahr 2010

1. Geschäftstätigkeit

Die MTU Aero Engines Holding AG (im Folgenden "MTU" oder "Gesellschaft" genannt) und ihre Tochterunternehmen zählen zu den weltweit größten Herstellern von Triebwerksmodulen und -komponenten und sind der führende unabhängige Anbieter von Instandhaltungsdienstleistungen für zivile Flugtriebwerke. Das Geschäft der Gesellschaft bzw. deren Tochterunternehmen erstreckt sich auf die gesamte Laufzeit eines Triebwerksprogramms - von der Entwicklung über die Konstruktion, die Erprobung und die Fertigung von neuen zivilen und militärischen Triebwerken und Ersatzteilen bis hin zu Instandhaltungsdienstleistungen für zivile und militärische Triebwerke.

Die Tätigkeit der MTU Aero Engines Holding AG erstreckt sich auf die Leitung der MTU-Gruppe. Das operative Geschäft betreiben die MTU Aero Engines GmbH und deren Tochtergesellschaften, an der die MTU Aero Engines Holding sämtliche Anteile hält. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MTU Aero Engines Holding AG wird fast vollständig durch das operative Triebwerksgeschäft bestimmt. Wesentliche Geschäftsgrundlage hierfür ist eine Kette von Gewinnabführungsverträgen mit den inländischen Konzerngesellschaften sowie der Dienstleistungsvertrag mit der MTU Aero Engines GmbH.

2. Erläuterungen zur Ertragslage

scroll

Gewinn- und Verlustrechnung Veränderung

zum Vorjahr
2010 2009
in

Tausend

Euro
in % in

Tausend

Euro
in

Tausend

Euro
--- --- --- --- ---
Umsatzerlöse -1.313 -11,4 10.249 11.562
Allgemeine Verwaltungskosten 1.504 10,4 -13.004 -14.508
Sonstige betriebliche Erträge -9 -45,0 11 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen 3.446 99,7 -9 -3.455
Finanzergebnis 7.673 3,7 214.566 206.893
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 11.301 5,6 211.813 200.512
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -39.333 -96,0 -80.303 -40.970
Jahresüberschuss -28.032 -17,6 131.510 159.542
Entnahme aus Gewinnrücklagen
- aus Rücklage für eigene Aktien -6.732 -100,0 0 6.732
Einstellung in Gewinnrücklagen
- in Rücklage für eigene Aktien 36.928 100,0 0 -36.928
- in andere Gewinnrücklagen 27.585 40,5 -40.454 -68.039
Entnahme auf Grund BilMoG Erstanwendung -37.428 >100,0 -37.428 0,00
Bilanzgewinn -7.679 -12,5 53.628 61.307

Die auf der Bilanzierung nach HGB basierende Ertragslage der Gesellschaft ist maßgeblich bestimmt durch die Kette der Ergebnisabführungsverträge, die sich von der MTU Maintenance Hannover über die MTU Aero Engines GmbH erstreckt und die damit die Ergebnisse der Inlandsgesellschaften in der MTU Aero Engines Holding AG im Finanzergebnis bündelt. Seit 01.01.2010 besteht ein Gewinnabführungsvertrag zwischen der MTU Maintenance Berlin-Brandenburg und der MTU Aero Engines GmbH, München. Daneben erzielt die MTU Aero Engines Holding AG Umsätze aus der Verrechnung ihrer Leitungstätigkeit an die operativen Gesellschaften. In den Verwaltungskosten sind überwiegend Personalaufwendungen enthalten. Der Rückgang betrifft überwiegend die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Matching Stock Program (MSP). Bei der MTU Aero Engines Holding AG als Organträger ist der Ertragsteueraufwand der Organgesellschaften ausgewiesen. Der auf die Aktionäre der MTU Aero Engines Holding AG entfallende Bilanzgewinn beträgt für das Geschäftsjahr 2010 insgesamt 53.628 TEuro (Vorjahr: 61.307 TEuro).

Aufgrund der unverändert guten Geschäftsentwicklung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der MTU Aero Engines Holding AG, München, der Hauptversammlung am 05. Mai 2011 vor, eine Dividende in Höhe von 1,10 € je Aktie (Vorjahr: 0,93 €) auszuschütten. Die nach Einstellung in die Gewinnrücklage auszuschüttende Dividendensumme beträgt insgesamt 53.628 TEuro (Vorjahr gemäß Beschluss der Hauptversammlung: 45.498 TEuro). Damit beläuft sich die Netto-Dividendenrendite auf 2,2% - bezogen auf den Aktienkurs von 50,61 € zum 31. Dezember 2010. Die Dividende soll am 06. Mai 2011 ausgezahlt werden.

3. Erläuterungen zur Vermögenslage und zur Bilanzstruktur

scroll

Bilanz der MTU Aero Engines Holding AG, München Veränderung

zum Vorjahr
31.12.2010 31.12.2009
in

Tausend

Euro
in % in

Tausend

Euro
in % in

Tausend

Euro
in %
--- --- --- --- --- --- ---
Anlagevermögen
Finanzanlagen -40.000 -4,9 769.418 78,3 809.418 86,1
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 110.794 366,5 141.028 14,3 30.234 3,2
Eigene Aktien -93.422 -100,0 0 0,0 93.422 9,9
Zahlungsmittel 39 >100,0 39 0,0 0 0,0
17.411 14,1 141.067 14,3 123.656 13,1
Rechnungsabgrenzungsposten -3.521 -48,0 3.814 0,4 7.335 0,8
Aktive latente Steuern 68.908 >100,0 68.908 7,0 0 0,0
Bilanzsumme 42.798 4,6 983.207 100,0 940.409 100,0
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital -3.248 -6,2 48.752 5,0 52.000 5,5
Kapitalrücklage 43 0,0 320.646 32,6 320.603 34,1
Gewinnrücklagen -182.883 -79,1 48.351 4,9 231.234 24,6
Bilanzgewinn -7.679 -12,5 53.628 5,5 61.307 6,5
-193.767 -29,1 471.377 47,9 665.144 70,7
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen 2.785 40,1 9.723 1,0 6.938 0,7
Übrige Rückstellungen 58.768 355,8 75.284 7,7 16.516 1,8
61.553 262,4 85.007 8,6 23.454 2,5
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten -40.160 -61,1 25.587 2,6 65.747 7,0
Übrige Verbindlichkeiten 15 0,0 186.079 18,9 186.064 19,8
-40.145 -15,9 211.666 21,5 251.811 26,8
Passive latente Steuern 215.157 >100,0 215.157 21,9 0 0,0
Bilanzsumme 42.798 4,6 983.207 100,0 940.409 100,0

Die Bilanzsumme hat sich im Jahresvergleich um 42.798 TEuro bzw. 4,6 % auf 983.207 TEuro erhöht. Das Anlagevermögen der MTU Aero Engines Holding AG verminderte sich gegenüber dem Vorjahr um 4,9% durch die Rückzahlung der Ausleihung an die MTU Aero Engines GmbH, München. Darüber hinaus werden die Beteiligungen an der MTU Aero Engines Finance B.V., Amsterdam, Niederlande, und die MTU Aero Engines GmbH, München, die ihrerseits unmittelbar und mittelbar das operative Geschäft hält, ausgewiesen. Die Forderungen enthalten vornehmlich den Finanzverkehr mit der MTU Aero Engines GmbH, München. Das Eigenkapital umfasst das Grundkapital abzüglich des Nennbetrages der eigenen Anteile, die Kapital- und Gewinnrücklagen und den Bilanzgewinn. Die Minderung der Eigenkapitalquote von 70,7 % auf 47,9 % ist im Wesentlichen durch die Bildung der latenten Steuern zum 01.01.2010 im Rahmen der Einführung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes verursacht. Die Rückstellungen betreffen Pensionsverpflichtungen und die übrigen Rückstellungen, die im Wesentlichen Steuerrückstellungen enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten betreffen zum 31.12.2010 mit nominal 25.000 TEuro die am 3. Juni 2009 platzierten Schuldscheindarlehen, von denen im Geschäftsjahr 2010 40.000 TEuro zurückerworben wurden. Die übrigen Verbindlichkeiten betreffen vornehmlich Darlehen an die MTU Aero Engines Finance B.V.

4. Erläuterungen zur Finanzlage

Eine Verbesserung der Finanzlage ist durch die Ergebnisübernahme für das Geschäftsjahr 2009 der MTU Aero Engines GmbH verursacht. Aufgrund der bestehenden Gewinnabführungsverträge mit inländischen Tochterunternehmen sind insgesamt 179,1 Mio. € zugeflossen. Die Mittelzuflüsse sind im Wesentlichen zur Dividendenausschüttung in 2010 für das Geschäftsjahr 2009 (45,5 Mio. €) sowie für Steuerzahlungen (52,0 Mio. €) verwendet worden.

5. Nachtragsbericht

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die eine nennenswerte Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage haben.

6. Prognosebericht

6.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Das Wachstum der Weltwirtschaft hält an: Laut The Economist Intelligence Unit (EIU) soll die Weltwirtschaft im Jahr 2011 um 3,0 % wachsen. Für 2012 sagt die EIU ebenfalls 3,0 % voraus. Der IWF ist leicht optimistischer: es wird mit einer Wachstumsrate von 3,5 % bzw. 3,6 % in den Jahren 2011 bzw. 2012 gerechnet.

Entwicklung des Weltwirtschaftswachstums

(Quelle: EIU, Februar 2011)

Der asiatisch-pazifische Raum wird mit Wachstumsraten von über 4 % in den nächsten zwei Jahren weiter die Vorreiterrolle übernehmen. Ähnlich soll die Entwicklung in Lateinamerika und im Mittleren Osten sein. Für Nordamerika und Europa wird 2011 ein unterdurchschnittliches Wachstum prognostiziert (2,6 % bzw. 1,6 %), das sich mittelfristig in diesen Regionen fortsetzen dürfte. Die Prognosen lassen erwarten, dass sich der Schwerpunkt der Weltwirtschaftskraft von den entwickelten Regionen in Richtung der stärksten Schwellenländer, insbesondere in Asien, verschiebt.

6.2. Branchenwirtschaftliche Entwicklung der Luftfahrtindustrie

Die IATA hat im Dezember 2010 und Airline Monitor im Juli 2010 eine Prognose für den Passagierverkehr 2011 abgegeben. Beide liegen bei +5,2 %. Der Frachtverkehr soll laut IATA im Jahr 2011 um 5,5 % wachsen. Damit pendeln sich die Wachstumsraten auf einem normalen Langfristniveau ein. Auch im Luftverkehr wird der asiatisch-pazifische Raum Vorreiter sein. Der nordamerikanische Kontinent wird sich ebenfalls gut erholen und Wachstum generieren. Die europäischen Luftfahrtgesellschaften werden schwächer wachsen, da auch die Wirtschaftserholung in Europa langsamer eingeschätzt wird.

Airline Monitor sagt für 2011 eine Ausweitung der Luftfahrtkapazität um 5,2 % voraus. Das Verkehrsaufkommen soll sich analog entwickeln. Davon dürfte auch die Triebwerksinstandsetzung (Ersatzteile und Überholung) profitieren.

Die IATA erwartet für 2011 als Folge des ansteigenden Verkehrsvolumens ein um 5,9 % höheres Einkommensniveau der Fluggesellschaften als 2008. Der Gewinn wird mit 9,1 Mrd. US-$ prognostiziert. Das dürfte sich weiterhin positiv auf die Neubestellungen von Flugzeugen auswirken. Das Vertrauen in das Luftverkehrswachstum sowie das Angebot neuer effizienter Flugzeuge wird das Bestellungsverhalten maßgeblich beschleunigen.

Der Auftragsbestand von Airbus und Boeing umfasst mit 7.180 Standard- und Großraumflugzeugen bei aktuellen Produktionsraten einen Produktionszeitraum von 6 bis 7 Jahren. Die Hälfte der Bestellungen stammt von Fluggesellschaften aus dem asiatisch-pazifischen Raum und dem Mittleren Osten. Bis 2012 wollen die beiden Hersteller ihre Produktion je um 25 % erhöhen - sowohl bei Standardrumpfflugzeugen (A320- und 737-Reihen) als auch bei Großraumflugzeugen der Reihen Boeing 777 und 787 sowie A380.

Auftragsbestand der Standard- und Großraumflugzeuge nach Regionen

(Quelle: Ascend Online, 31. Dezember 2010)

Die Aktivitäten der Geschäftsreiseflugzeuge erholen sich seit dem dramatischen Abschwung im März 2009 langsam, aber kontinuierlich: Im Jahr 2010 legte das Segment gegenüber 2009 um 10 bis 15 % zu. Die Zahl der zum Verkauf angebotenen, gebrauchten Flugzeuge sank auf ca. 15 %, nicht signifikant unter dem Vorjahresniveau von 17 %. Für 2011 wird kein deutlicher Anstieg der Lieferzahlen erwartet; die Überkapazitäten müssen noch abgebaut werden. Ein Aufschwung wird erst 2012 eintreten.

6.3. Chancen der MTU

Chancen aus der Entwicklung der Rahmenbedingungen

Die konsequente Fortsetzung der zukunftsorientierten Investitionen in Grundlagenforschung und innovative Triebwerkstechnologien zur Reduktion von Kraftstoffverbrauch, Emissionen, Lärm und Kosten stärkt die Innovations- und Technologieführerschaft der MTU. Daraus ergeben sich für die MTU Chancen, ihre Position im Rahmen der Risk- and Revenue-Sharing Partnerschaften weiter auszubauen und sich an neuen lukrativen Triebwerksprogrammen zu beteiligen. Auch der MRO-Bereich dürfte von der ansteigenden Nachfrage sowie dem Zugang zu neuen Triebwerksprogrammen profitieren.

Beim militärischen Kunden hat sich das Unternehmen als kompetenter Partner mit umfassendem System Know-how für Produktentwicklung, -herstellung und -instandhaltung etabliert, sodass sich Chancen für Neu- und Weiterentwicklungen von Triebwerken bieten.

Leistungswirtschaftliche Chancen

Eine Verbesserung der Euro-US-Dollar-Wechselkursparität würde die Ertragssituation der MTU leicht verbessern. Eine Stabilisierung oder gar ein Rückgang der Energiekosten sowie günstige Rohstoffpreise hätten positive Auswirkungen auf die Kostenstruktur und damit auf den weiteren Geschäftserfolg der MTU.

Sonstige Chancen

Sonstige Chancen ergeben sich aus der im Risikobericht im Abschnitt 7.4 dargestellten SWOT-Analyse. Zu den Maßnahmen, wie die Chancen künftig genutzt und die Risiken entsprechend vermieden werden können, wird auf den Risikobericht unter Abschnitt 7. verwiesen.

6.4. Künftige Entwicklung der MTU

Die nachfolgenden Ausführungen basieren auf dem Kenntnisstand des Jahresanfangs 2011 und weisen aufgrund der Vielzahl von neuen Programmen eine hohe Unsicherheit aus.

Künftig unveränderte Steuerungskennzahlen

Die MTU steuert den Konzern auch künftig nach den Leistungsindikatoren "bereinigtes EBIT" und "Free Cashflow".

Geplante Änderungen in der Geschäftspolitik

Das Unternehmen beabsichtigt in den kommenden Jahren keine grundlegende Änderung der Unternehmensstrategie.

Neue Produkte und Dienstleistungen

Bereits im Geschäftsjahr 2008 ist die MTU in neue Triebwerksprogramme eingestiegen, die in den nächsten Jahrzehnten einen maßgeblichen Anteil am Umsatz haben werden. Das Unternehmen schätzt das Marktvolumen dieser Programme über deren gesamte Laufzeit auf insgesamt rund 30 Mrd. €.

In den folgenden Geschäftsjahren gilt es, die Entwicklung des Getriebefans für neue Triebwerksprogramme voranzutreiben und die Serienfertigung des Turbinenzwischengehäuses für das GEnx-Triebwerk zu etablieren.

6.4.1. Ausblick 2011 und 2012

Umsatz / Beteiligungserträge

Für die Geschäftsjahre 2011 und 2012 prognostiziert die MTU gleichbleibende Umsätze sowie stabile Beteiligungserträge.

Dividendenausschüttung

Nach einer über drei Geschäftsjahre stabilen Dividende von 0,93 € je Aktie schlagen der Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2010 eine Dividende von 1,10 € je Aktie vor. Die MTU -Aktie soll auch 2011 sowie in Zukunft eine renditestarke Anlage bleiben.

6.5. Gesamtaussage zur künftigen Geschäftsentwicklung 2011 und 2012

Der Vorstand der MTU geht weiter von einer positiven Geschäftsentwicklung aus. Neben den bestehenden Programmen werden dazu die neu abgeschlossenen Programmbeteiligungen maßgeblich beitragen. Die nachhaltige Markterholung dürfte zu einer zunehmenden Dynamik im Ersatzteil- und Servicegeschäft führen. Daher erwartet die MTU ein entsprechend dem Geschäftsjahr 2010 unverändertes Niveau des Free Cashflow und des operativen Ergebnisses (EBIT bereinigt) sowie ein attraktives Dividendenpotenzial für die Aktionäre.

7. Risikobericht

Risiko ist ein inhärenter Bestandteil jeder unternehmerischen Aktivität. Um die Erwartungen ihrer Aktionäre zu erfüllen, muss die MTU Chancen nutzen, was mit einem bestimmten Grad an Risiko verbunden ist.

Die MTU hat ein integriertes Chancen- und Risikomanagementsystem, das in die wertorientierte Steuerung und die Organisationsstrukturen des Konzerns eingebunden ist. Das System sichert die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und orientiert sich am führenden internationalen Standard COSOII ERM Framework.

Die konsequente Beschäftigung mit den wesentlichen Risikofeldern ist für den MTU-Konzern eine zentrale Grundlage für die wertorientierte Steuerung und den kontinuierlichen Unternehmenserfolg. Die MTU kennt ihre Risiken, ist sich deren Auswirkungen bewusst und kann sie entsprechend managen.

scroll

Gesamtwirtschaft Branche Markt Strategie Sonstige
• Konjunktur • Nachahmer • Haushaltslage • Programmentscheidung • Personal
• USD • Profitabilität

Endkunden

(Airlines)
• Preiszugeständnisse

Zivilgeschäft
• Entwicklungsaufwand •IT
• Rohstoffpreise • Haftung • Lizenzzugang

Maintenance
• M&A - Aktivitäten • Umwelt
• Compliance

Wesentliche Risikofelder der MTU

7.1. Strategie und Management

Kontrollumfeld

Als unabdingbare Voraussetzung für ein funktionsfähiges Risikomanagementsystem sieht die MTU ein förderliches Kontrollumfeld mit folgenden wesentlichen Elementen:

Stil und Philosophie des Managements,
Integrität und ethische Werte,
Mitarbeiterqualifikation.

Das MTU-Leitbild formuliert im Kapitel "Zusammenarbeit und Verhalten" den Anspruch an eine Fehlerkultur im Konzern. Das Streben nach ständiger Verbesserung wird durch die CIP-Organisation (Continuous-Improvement-Project) unterstützt. Das soll den offenen Umgang mit Schwachstellen fördern und eine Kultur schaffen, die die Basis für ein funktionsfähiges Risikomanagementsystem bildet.

Risikomanagementziele und Risikostrategie

Oberstes Ziel des Risikomanagements der MTU ist die Abwehr bestandsgefährdender Risiken, die Sicherung der Unternehmensexistenz und des zukünftigen Unternehmenserfolges.

Die MTU beschränkt sich nicht auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, sondern hat ihr Corporate Risk Management System, einschließlich des Chancenmanagements, in alle wesentlichen Steuerungsprozesse eingebunden - angefangen bei der strategischen Planung bis hin zur Vorstands- und Aufsichtsratsberichterstattung.

Identifikation, Bewertung und Steuerung von Risiken

Die MTU versteht das Risikomanagement als kontinuierlichen und durchgängigen Prozess, der den verantwortungsvollen Umgang mit Einzelrisiken auf Bereichsebene und übergeordneten Risiken, die mehrere Einheiten oder den gesamten Konzern betreffen bzw. übergreifend eingeschätzt werden müssen, sicherstellt.

Basis für die Risikoerfassung ist das Risikoinventar des Konzerns, das alle Bereiche und alle Risikofelder einschließt, denen die MTU ausgesetzt ist. Gemäß COSO Framework ist es strukturiert nach Governance und Compliance, Strategie und Planung, Operations und Infrastruktur sowie Reporting.

Die Tochtergesellschaften und Bereiche identifizieren, bewerten, steuern und überwachen ihre Risiken eigenverantwortlich und dokumentieren sie in Risk-Maps. Die Berichterstattung an das zentrale Risikomanagement erfolgt für Risiken ab einer Höhe von 1 Mio. € über den Fünf-Jahres-Betrachtungszeitraum und ist mit den Quartalsabschlüssen harmonisiert. Die Bewertung der Risiken erfolgt nach einheitlich definierten Schadenseintrittswahrscheinlichkeiten und - soweit quantifizierbar - als mögliche Abweichung der Konzernsteuerungsgrößen EBIT bereinigt bzw. Cashflow gegenüber der aktuell gültigen operativen Planung.

Das zentrale Risikomanagement aggregiert und konsolidiert die Risiken und ermittelt die Gesamtrisikoposition des Konzerns.

Risikoberichterstattung und Kommunikation

Der Vorstand erhält quartalsweise den Risk-Report und wird über die aktuelle Risikosituation des Konzerns informiert. Die Top Risk Map beinhaltet Risiken ab 5 Mio. €, bewertet mit den Eintrittswahrscheinlichkeiten, sowie Gegensteuerungsmaßnahmen.

Eine Aufrechnung von Chancen und Risiken findet nicht statt. Darüber hinaus ist die Top Risk Map des Konzerns Bestandteil der regulären Berichterstattung an Vorstand und Aufsichtsrat.

Überwachung des Risikomanagementprozesses

Um die Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems sicherzustellen und eine kontinuierliche Weiterentwicklung zu gewährleisten, ist die Überwachung des Risikomanagementprozesses von entscheidender Bedeutung.

Neben der Prüfung des Risiko-Früherkennungssystems im Rahmen der Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer wird das Risikomanagementsystem durch eine Reihe weiterer Funktionen überwacht und geprüft:

regelmäßige Prüfungen durch die Interne Revision,
Überwachung durch den Aufsichtsrat,
Prüfung im Rahmen von EFQM-Audits,
Prozessreviews durch das Risk Management Board in Form eines Self Assessment.

7.2. Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Rechtlicher Hintergrund und Gegenstand des Berichts

In Anwendung der Gesetzesbegründung zum BilMoG wird die Berichterstattung über die wesentlichen Merkmale des internen Kontrollsystems (IKS) und Risiko-Management-Systems (RMS) im Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess in den Risikobericht der MTU integriert, um einen einheitlichen und geschlossenen Risikobericht darstellen zu können. Dabei werden der derzeit noch gültige DRS 5 und der DRÄS 5 berücksichtigt.

Die folgenden Ausführungen gelten sowohl für die MTU als auch deren direkten und indirekten Tochtergesellschaften.

Zielsetzung und Komponenten des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Vorstand, Aufsichtsrat und Prüfungsausschuss der MTU legen größten Wert auf die Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit, Richtigkeit und Verlässlichkeit der Finanzberichterstattung an die Rechnungslegungsadressaten der MTU. Die erforderlichen Kontroll- und Überwachungsprozesse sind auf das komplexe Geschäftsmodell des MTU-Konzerns zugeschnitten und wichtiger Bestandteil eines umfassenden Corporate Governance Ansatzes. Dieser setzt die Rahmenbedingungen zur Schaffung von nachhaltigen Werten für Aktionäre, Kunden, Mitarbeiter und die Öffentlichkeit. Eine hochwertige Finanzberichterstattung an die Rechnungslegungsadressaten ist dabei vorausgesetzt. Die nachfolgende Beschreibung von Organisations- sowie Kontroll- und Überwachungsstrukturen zur Sicherstellung der bilanziell richtigen und gesetzesmäßigen Erfassung, Aufbereitung, Würdigung von unternehmerischen Sachverhalten und deren anschließende Übernahme in die einzelnen Instrumente der Rechnungslegung sind Teil eines unternehmensweiten Risikomanagementsystems und Internen Überwachungssystems, das aus einem unternehmensweiten internen Kontrollsystem, einem unternehmensweiten Controlling und der Internen Revision besteht.

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem der MTU im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess gewährleistet einen effizienten Rechnungslegungsprozess, in dem Fehler weitestgehend vermieden, jedenfalls aber frühzeitig entdeckt werden.

Das rechnungslegungsbezogene RMS ist integraler Teil eines umfassenden unternehmensweiten Risikomanagementsystems des Konzerns. Es bildet die Basis für eine einheitliche und angemessene Behandlung von Risiken und deren Kommunikation im Konzern. Die Risiken der Financial Reporting-Ebene des Konzerns sind Bestandteil der zu überwachenden Unternehmensrisiken.

Die Ausgestaltung des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystem (IKS) bei der MTU erfüllt die Anforderungen der Regierungsbegründung des BilMoG, die Definition des Instituts der Wirtschaftsprüfer IDW e.V. sowie des weltweit anerkannten und etablierten Framework des Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission (COSO I) und der unternehmens- sowie konzernspezifischen Gegebenheiten der MTU. Die MTU versteht unter einem IKS die von der Unternehmensleitung im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Unternehmensleitung gerichtet sind,

zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit, dazu gehört auch der Schutz des Vermögens,
zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie
zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Das IKS des MTU-Konzerns stützt sich auf ein internes Steuerungssystem auf Basis effizienter und effektiver Prozesse sowie auf prozessintegrierte organisatorische Sicherungsmaßnahmen, die sowohl in die Aufbau- als auch in die Ablauforganisation der MTU und ihrer Tochtergesellschaften integriert sind. Prozessintegrierte Kontrollen vermindern die Fehlerwahrscheinlichkeit bzw. unterstützen das Aufdecken von Fehlern.

Das interne Revisionssystem nimmt als prozessunabhängige Institution eine wichtige Stellung im Hinblick auf die Überprüfung der Wirksamkeit und Verbesserung des rechnungslegungsbezogenen IKS und RMS ein. Die Interne Revision der MTU bewertet Kontroll- und Überwachungssysteme und trägt zu ihrer Verbesserung bei. Des Weiteren wird sie auch als Berater verstanden, der darauf ausgerichtet ist, die Geschäftsprozesse im Hinblick auf die Effektivität des internen Kontrollsystems zu verbessern. Die Charter der Internen Revision entspricht den nationalen und internationalen Anforderungen des Instituts der Internen Revision und des Institute for Internal Audit. Außerdem unterliegt die Abteilung Corporate Audit dem Kodex der Berufsethik. Die Verwaltungsnormen der Internen Revision sind im Intranet der MTU für jeden Mitarbeiter einsehbar.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berät über das Risikomanagement und die Prüfungsarbeit der Internen Revision und ist nach § 107 Abs. 3 AktG in der Fassung des BilMoG mit der Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, der Internen Kontrollsysteme, der Internen Revisionssysteme, des Rechnungslegungsprozesses und der Abschlussprüfung, insbesondere deren Unabhängigkeit befasst.

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess

Die MTU hat eine klare Führungs- und Unternehmensstruktur. Bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen werden zentral gesteuert; gleichzeitig verfügen die Tochtergesellschaften über ein definiertes Maß an Selbstständigkeit.
Die Integrität und Verantwortlichkeit jedes Mitarbeiters, auch in Bezug auf Finanzen und Finanzberichterstattung, werden sichergestellt, indem sich jeder Mitarbeiter verpflichtet, die gesellschaftseigenen Verhaltensgrundsätze zu beachten.
Durch die Beschäftigung von hochqualifiziertem Fachpersonal, gezielte und regelmäßige Fort- und Weiterbildung, die strenge Einhaltung des Vier-Augenprinzips und eine konsequente Funktionstrennung in der Finanzbuchhaltung bei der Erstellung und Buchung von Belegen sowie im Controlling wird die Einhaltung der lokalen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften in Jahres- und Konzernabschlüssen gewährleistet.
Die EDV-Systeme sind durch entsprechende Einrichtungen im EDV-Bereich gegen unbefugte Zugriffe geschützt. Im Bereich der eingesetzten Finanzsysteme wird, soweit möglich, Standardsoftware verwendet. Im Rahmen eines umfassenden IT-Konzepts und der IT-Architektur werden die IT-systemseitigen Application Controls vor dem Hintergrund des hohen Grads an automatisierten Kontrollen und Plausibilitätskontrollen regelmäßig intern und extern überprüft. Eine Überprüfung der IT-General Controls findet im Rahmen interner und externer IT-Revisionen statt.
Alle Jahresabschlüsse von Konzerngesellschaften, die Eingang in die Konzernkonsolidierung finden, unterliegen mindestens einmal jährlich der Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer sowie einer prüferischen Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses und Konzern-Zwischenlageberichts zum Halbjahresfinanzbericht.
Ein adäquates Richtlinienwesen ist eingerichtet und wird gemäß den Anforderungen aktualisiert.
Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Abteilungen und Bereiche werden in quantitativer wie qualitativer Hinsicht geeignet ausgestattet und regelmäßig geschult.
Erhaltene oder weitergegebene Buchhaltungsdaten werden laufend auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft, z.B. durch Stichproben. Durch die eingesetzte Software finden programmierte Plausibilitätsprüfungen statt, z.B. im Rahmen von Zahlungsläufen, aber auch im Rahmen des Konsolidierungsprozesses.
Bei allen rechnungslegungsrelevanten Prozessen sind geeignete Kontrollen installiert (u.a. Vier-Augenprinzip, analytische Prüfungen).
Rechnungslegungsrelevante Prozesse werden auch durch die prozessunabhängige interne Revision überprüft.
Durch das "Group Accounting", das als direkter Ansprechpartner für die Geschäftsführer der Tochtergesellschaften für das Reporting und die Jahres- bzw. Monatsabschlüsse fungiert, erfolgt die Vorbereitung und Erstellung des Konzernabschlusses nach IFRS.
Durch die unterjährige Pflicht aller Tochter- und Joint Venture-Gesellschaften, monatlich ihre Geschäftszahlen sowohl auf Local-GAAP- als auch auf IFRS-Basis in einem standardisierten Reportingformat an die Konzernholding zu berichten, werden unterjährige Plan-/Ist-Abweichungen zeitnah erkannt und es wird die Möglichkeit eröffnet, entsprechend kurzfristig reagieren zu können.
Das "Group Accounting" überwacht im Rahmen einer monatlichen Berichterstattung sämtliche den Konzernabschluss betreffenden Prozesse, wie etwa die Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung und die Zwischenergebniseliminierung, in Verbindung mit der Abstimmung der Konzerngesellschaften.
Für Sonderthemen im Konzern bzw. in einzelnen Tochter- und Joint Venture-Gesellschaften, wie spezielle Bilanzierungsfragen etc., fungiert das "Group Accounting" auf Holdingebene ebenfalls als zentraler Ansprechpartner und Kontrollorgan der Berichterstattung. Unterjährige Sonderauswertungen auf Anforderungen verschiedener Managementebenen werden ebenfalls durchgeführt. Falls im Rahmen von speziellen und komplexen IFRS-Fragestellungen oder im Rahmen zu prüfender Unternehmensakquisitionen kurzfristiger Unterstützungsbedarf besteht, wird dieser mit qualifizierten Fachkräften oder mit externen Wirtschaftsprüfern abgedeckt.

7.3. Einzelrisiken

7.3.1 Umfeld und Branchenrisiken

Gesamtwirtschaftliche Risiken

Wesentliche Risiken für die Entwicklung des MTU-Konzerns sind das Wechselkursrisiko des US-Dollar, die Rohstoffpreissituation und allgemeine konjunkturelle Einflüsse. Sollte sich die derzeitige positive konjunkturelle Entwicklung wieder abschwächen und sich die teilweise noch schwierige Situation von Unternehmen nicht weiter entspannen, könnte dies zu einer Veränderung in der Nutzung von Geschäftsreiseflugzeugen sowie zu einer Zurückhaltung bei der Bestellung neuer Transportkapazitäten führen. Zu weiteren gesamtwirtschaftlichen Risikopotenzialen zählen steigende Energiekosten sowie ausfallende und verzögerte Zulieferleistungen. Für die MTU sind aus heutiger Sicht keine bestandsgefährdenden Risiken aus der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung zu erkennen.

Branchenrisiken

Aufgrund der langen Produktlebenszyklen von Triebwerken ist die MTU im Ersatzteilgeschäft verstärkt dem Wettbewerb mit Nachahmer-Unternehmen ausgesetzt. Diese Betriebe müssen die hohen Entwicklungskosten sowie Anlaufverluste im Seriengeschäft nicht finanzieren und können ihre Produkte und Leistungen zu günstigeren Preisen anbieten. Die sogenannten PMA-Teile (Parts Manufacturer Approval) stammen von Unternehmen, die die Zulassung der amerikanischen Behörde FAA haben. Die MTU begegnet den Risiken der Luftfahrtbranche mit ihrem technologischen Vorsprung, den sie ständig absichert und weiter ausbaut.

Aufgrund der konjunkturellen Abhängigkeit des Flugverkehrs - aber auch aufgrund von Krisensituationen - kommen Fluggesellschaften immer wieder in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die angespannte Situation kann durch steigende Treibstoffpreise sowie die angespannte Finanzierungssituation vieler Airlines zusätzlich verschärft werden. Da die MTU in verschiedenen Marktsegmenten und Schubbereichen tätig ist, erreicht sie eine marktbezogene Risikostreuung.

Die MTU erwartet derzeit keine wesentliche Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus den Branchenrisiken.

7.3.2 Unternehmensstrategische Risiken

Strategische Risiken sind im Wesentlichen Fehleinschätzungen bei Entscheidungen über Triebwerksbeteiligungen, beim Aufbau neuer Standorte und bei möglichen M&A-Aktivitäten. Das Geschäftsmodell der MTU ist insbesondere im OEM-Segment langfristig ausgelegt. Zwischen einer positiven Triebwerksentscheidung und dem Break Even liegen im zivilen Bereich viele Jahre der Entwicklung und des Serienanlaufs. Im Zeitverlauf können sich die wirtschaftlichen und technologischen Rahmenbedingungen ändern und die Airlines als Endkunden können sich in einer späteren Phase für ein anderes Triebwerk entscheiden. Die MTU begegnet den strategischen Risiken mit hochqualifizierten Spezialisten in der Entscheidungsphase sowie dokumentierten Prozessen im Rahmen von Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, die eine entsprechende Risikobetrachtung mit unterschiedlichen Szenarien verbindlich vorschreiben. Durch die breite Produktpalette - mit Triebwerken in allen Schubklassen - sind die Risiken breit gestreut und Abhängigkeiten von einzelnen Triebwerksprogrammen minimiert.

Die MTU sieht derzeit keine strategischen Risiken, die zu einer Bestandsgefährdung des Unternehmens führen könnten.

7.3.3 Leistungswirtschaftliche Risiken

Marktrisiko

Auftraggeber im Militärischen Triebwerksgeschäft sind nationale und multinationale Behörden, deren Budgets stark von der Lage der öffentlichen Haushalte abhängen. Bei angespannter Haushaltslage besteht das Risiko von Auftragsverschiebungen bzw. Stornierungen. Im Militärischen Triebwerksgeschäft ist das Unternehmen in internationale Kooperationen eingebunden und durch eine gemeinsame Interessensvertretung werden Risiken begrenzbarer. Bestehende Verträge im militärischen Bereich sind in der Regel langfristig ausgelegt, sodass Preisänderungen weitestgehend ausgeschlossen sind.

Der zivile Triebwerksmarkt ist ein Oligopol, in dem die MTU ihre Produkte überwiegend im Rahmen von Risk- and Revenue-Sharing-Partnerschaften vertreibt. Die Konsortialführer dieser Partnerschaften bestimmen Preise, Konditionen und Nebenleistungen und die MTU muss sich als Konsortialpartner an diese Vorgaben halten. Sie ist durch diese Partnerschaften an den führenden Triebwerksprogrammen der großen Hersteller beteiligt. Kunden dieser Risk- and Revenue-Sharing-Partnerschaften im Zivilen Triebwerks- und Instandhaltungsgeschäft sind Fluggesellschaften. Um zivile Serientriebwerke zu vermarkten, werden den Kunden vielfältige Zugeständnisse gemacht. Aufgrund der Risk- and Revenue-Sharing-Verträge muss die MTU die Zusagen gemäß ihrem Programmanteil erfüllen. Die gleiche Interessenslage der Partner verhindert ein überzogenes Entgegenkommen bei Vertragsverhandlungen. Programmübergreifend findet ein Risikoausgleich statt: Zugeständnisse an große Kunden in anlaufenden Programmen werden durch sinkende Vermarktungsaufwendungen bei älteren Programmen ausgeglichen.

Aus heutiger Sicht sind für die MTU keine bestandsgefährdenden Marktrisiken erkennbar.

Entwicklungsrisiko

Im Zivilen und Militärischen Triebwerksgeschäft erbringt die MTU Entwicklungsleistungen, bei denen Verzögerungen und Kostensteigerungen auftreten können. Das Unternehmen sichert die strikte Einhaltung der Zeitpläne und Budgets ab, indem das Projektmanagement ständig überwacht wird und entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Die Einbindung in Kooperationen ermöglicht eine partnerschaftliche Zusammenarbeit über Unternehmensgrenzen hinweg und bewirkt eine Risikostreuung.

Die Produkte der MTU unterliegen strengsten Sicherheitsanforderungen. Für ihre Tätigkeit benötigt die Gesellschaft eine Reihe von Behördenzulassungen, insbesondere vom Luftfahrtbundesamt und der US-amerikanischen FAA. Diese Zulassungen gelten nur für bestimmte Zeiträume, zur Verlängerung sind neue Prüfungen notwendig. Detailliert beschriebene Produktions- und Reparaturprozesse gewährleisten die Einhaltung aller Regeln.

Beschaffungs- und Einkaufsrisiken

Die MTU ist in einigen Bereichen der Rohstoffversorgung, bei einzelnen Teilen und Komponenten sowie bei der Bereitstellung spezifischer Dienstleistungen von Lieferanten und Drittanbietern abhängig. Es kann zu Lieferantenausfällen, Qualitätsproblemen und Preiserhöhungen kommen. Um unabhängiger agieren zu können, strebt die MTU die Verpflichtung mehrerer gleichwertiger Lieferanten für Material, Teile und Dienstleistungen an. Mit "Single source"-Lieferanten vereinbart die MTU langfristige Verträge, um die Versorgung auch bei plötzlich auftretenden Engpässen zu sichern und sich vor kurzfristigen Preiserhöhungen zu schützen. Dank der breit gestreuten Zulieferkette sind die Risiken beherrschbar.

Programmrisiken

Derzeit kann die MTU keine Wesentlichen oder bestandsgefährdenden Risiken aus Triebwerksprogrammen erkennen. Aufgrund der langen Laufzeiten können sich jedoch Änderungen von zugrunde gelegten Zinssätzen und Auslieferungsverschiebungen erheblich auf die Bewertung der Triebwerksprogramme auswirken.

7.3.4 Personalrisiken

Die MTU hat für ihre Mitarbeiter weltweit gültige Richtlinien und Verhaltensregeln entwickelt, mit denen das Unternehmen verbindliche Standards in der internen und externen Kommunikation anstrebt. Mitarbeiter, die mit vertraulichen oder sogenannten Insiderinformationen zu tun haben, verpflichten sich, die entsprechenden Vorschriften, etwa die des deutschen Anlegerschutzverbesserungsgesetzes, einzuhalten und mit den Informationen verantwortungsvoll umzugehen.

Der Erfolg des Unternehmens ist maßgeblich vom Engagement, der Motivation und den Fähigkeiten der Mitarbeiter abhängig. In der Luftfahrtbranche herrscht großer Wettbewerb, hoch qualifizierte Mitarbeiter für die Entwicklung, Herstellung und Instandhaltung technischer Spitzenprodukte zu gewinnen. Verbunden damit ist ein Fluktuationsrisiko. Die MTU begrenzt diese Risiken durch intensive Weiterbildungs- und Nachwuchskräfteprogramme sowie leistungsgerechte Vergütungen, Stellvertreterregelungen und frühzeitige Nachfolgeplanungen.

Die neu anlaufenden Triebwerksprogramme erfordern in den nächsten Jahren hohe Entwicklungskapazitäten. Dieser Herausforderung begegnet die MTU durch den Aufbau zusätzlicher Entwicklungskompetenz in München und am Standort in Polen sowie durch Kooperationen mit Hochschulen.

Das schwankende Geschäftsvolumen stellt die MTU vor die Herausforderung einer Kapazitätssteuerung. Darauf reagiert das Unternehmen mit dem flexiblen Einsatz bzw. der Weiterqualifikation von Mitarbeitern in andere Bereiche; die MTU nutzt aber auch die natürliche Fluktuation sowie die Arbeitszeitflexibilität im Rahmen des Abbaus von Gleitzeitguthaben.

Haftungsrisiken, die durch Personal verursacht werden könnten, sind versichert. Die Personalrisiken sind als gering einzustufen.

7.3.5 Informationstechnische Risiken

Risiken im IT-Bereich sind der Verlust geheimer Daten durch Spionage oder Systemausfälle. Die MTU ist aufgrund ihres Geschäfts mit militärischen Kunden im Umgang mit geheimen Daten und deren Sicherung besonders sensibel und verfügt über ein weit entwickeltes Daten- und Geheimschutz-System. Bei der Einführung neuer IT-Systeme kann es zu Störungen der Arbeitsabläufe kommen. Derartige Risiken minimiert die MTU durch den Einsatz ausgebildeter Experten und eines professionellen Projektmanagements. Die Risiken aus diesem Bereich hält die MTU für beherrschbar.

7.3.6 Finanzwirtschaftliche Risiken

Wechselkurs- und Finanzierungsrisiken sowie Sicherungsgeschäfte

Mehr als 80 % der Umsatzerlöse der MTU werden in US-Dollar erzielt (im Jahr 2010 umgerechnet rund 2.250 Mio. €). Ein Großteil der Aufwendungen ist in US -Dollar fakturiert, um eine "natürliche Sicherung" zu schaffen. Die übrigen Aufwendungen fallen hauptsächlich in Euro und in geringem Umfang in Polnischen Zloty, Chinesischen Renminbi und Kanadischen Dollar an. Die Gewinne sind vom Zeitpunkt des Auftragseingangs bis zur Auslieferung von den Wechselkursschwankungen des US-Dollar gegenüber diesen Währungen in dem Ausmaß abhängig, in dem es die MTU unterlässt, ihr aktuelles und zukünftiges Nettowährungsrisiko durch Finanzinstrumente abzusichern. In Übereinstimmung mit der Unternehmenspolitik, Gewinne nur aus dem operativen Geschäft und nicht aus Währungsspekulationsgeschäften zu erwirtschaften, nutzt die MTU Sicherungsstrategien ausschließlich, um die Auswirkungen der Volatilität des Dollarkurses auf das EBIT zu steuern und zu minimieren.

Die von der MTU eingesetzten Finanzinstrumente sichern den überwiegenden Teil des Nettowährungsrisikos ab. So ist nur ein geringer Teil des US-Dollar-Überschusses Währungsrisiken ausgesetzt. Der nicht gesicherte Teil künftiger Zahlungsströme wird zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs mit dem Euro-Kassakurs umgerechnet.

Hegde-Portfolio

Die MTU verwaltet ein langfristiges Sicherungsportfolio mit einer Laufzeit von mehreren Jahren.

Für Bilanzierungszwecke bestimmt die MTU aus Vorsichtsgründen nur einen Teil der sicheren zukünftigen Cashflows als gesicherte Position, um das erwartete Netto-Fremdwährungsrisiko abzusichern. Als Sicherungsinstrumente werden in erster Linie Devisentermingeschäfte eingesetzt.

Weitere ausführliche Erläuterungen zu Finanzinstrumenten (einschließlich der Bestände der Derivate zum 31. Dezember 2010) sind im Konzernanhang in Abschnitt 41. (Risikomanagement und Finanzderivate) enthalten.

Aufgrund der langfristigen Sicherungsstrategie sind die Wechselkursrisiken beherrschbar.

Forderungsausfallrisiko

Im Zivilen Triebwerksgeschäft und in der Zivilen Instandhaltung sind Fluggesellschaften indirekte und direkte Kunden der MTU. Bei diesen Gesellschaften können finanzielle Probleme auftreten. Ihre Situation wirkt sich auf die Forderungen der MTU und ihrer Partner aus. Die Kooperationsführer im zivilen Serien- und Ersatzteilgeschäft betreiben ein intensives Forderungsmanagement. In der Zivilen Triebwerksinstandhaltung kontrollieren die Verantwortlichen der MTU offene Forderungen in kurzen Zyklen. Vor Vertragsabschlüssen werden Risiken beurteilt und Sicherungsmaßnahmen festgelegt. Soweit angeboten nutzt die Gesellschaft die Absicherung politischer Kreditrisiken durch Hermesdeckung. Grundsätzlich vermeidet der Konzern unkalkulierbare Geschäftsabschlüsse, sodass die MTU diese Risiken für überschaubar und beherrschbar hält.

7.3.7 Sonstige Risiken

Compliance-Risiken

Compliance Risiken bestehen in allen Bereich des Unternehmens. Sie bezeichnen das Risiko, dass sich Führungskräfte oder Mitarbeiter des Unternehmens nicht an die Gesetze und Vorschriften halten oder aber unternehmensinterne Richtlinien missachten. Besonders kritisch könnte dies z.B. in Bereichen sein, in denen der Schutz geheimer Dokumente und Informationen eine wesentliche Rolle spielt.

Zur Risikominimierung und zur Sicherung der Compliance hat die MTU eine Reihe von Maßnahmen festgelegt:

weltweit verbindliche und konzernweit gültige Verhaltensgrundsätze,
Online Compliance-Training aller betroffenen Bereiche und Mitarbeiter,
Einrichtung einer Ansprechstelle bei Verdacht auf illegale Handlungen,
Einrichtung eines Compliance Boards,
kontinuierliche Sicherheitsüberprüfungen von Mitarbeitern.

Nicht ausgeschlossen werden kann das Eintreten eines Compliance-relevanten Sachverhalts, sei es aufgrund von Unkenntnis einzelner Mitarbeiter oder durch vorsätzliche, kriminelle Handlungen.

Haftungsrisiken

Auch in der Luftfahrtindustrie kann es trotz höchster Qualitätsansprüche in der Fertigung und Instandhaltung zu Unfällen kommen. Im Militärischen Triebwerksgeschäft (mit Ausnahme des Exports) ist die MTU durch Freistellungen weitgehend von der Haftung für Produktrisiken befreit. Die verbleibenden Haftungen, insbesondere im Zivilen Triebwerksgeschäft, sind durch vertragliche Vereinbarungen und Versicherungspolicen mit einer hohen Deckung abgesichert - dazu zählt die Luftfahrthaftpflicht. Bestandsgefährdende Risiken durch Feuer und Betriebsunterbrechungen sind ebenfalls versichert. Durch die Limitierung der Haftungsrisiken und die Versicherungsdeckungen sind die Risiken überschaubar und kalkulierbar.

Rechtliche und steuerrechtliche Risiken

Die MTU sieht keine nennenswerten (steuer-)rechtlichen Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben könnten.

Umweltrisiken

Die MTU unterliegt zahlreichen Umweltschutzgesetzen und -vorschriften. Durch den Einsatz chemischer Stoffe in der Fertigung sowie Emissionen der Prüfstände kann es bei einer Verschärfung der Umweltauflagen zu zusätzlichen Investitionskosten kommen. Näheres findet sich unter Abschnitt 1.5. (Unternehmerische Verantwortung) im Konzernlagebericht. Für das Betreiben bestimmter Produktionsanlagen benötigt die MTU spezielle Zulassungen. Auflagen müssen strikt eingehalten werden und die Dokumentation gesichert sein. Ein nach DIN EN ISO 14001 zertifiziertes Umwelt-Management minimiert Risiken in diesem Bereich.

Organisationsrisiken

Das Unternehmen sieht keine Risiken aus Steuerungs- und Kontrollsystemen sowie Organisations- und Führungsrisiken.

Abhängigkeiten in Joint Ventures

Generell besteht bei gemeinsam geführten Unternehmen, in denen Entscheidungen gemeinsam getroffen werden müssen, das Risiko von Meinungsverschiedenheiten.

7.4. SWOT-Analyse

scroll

SWOT- Analyse des MTU-Konzerns
Stärken Schwächen
Technologische Führerschaft Starke US-Dollar Abhängigkeit
- OEM: Modulkompetenz Niederdruck-Turbine, Hoch-/Mitteldruckverdichter

- MRO: High-Tech Repair-Kompetenz
Zyklisches Geschäft
Ausgewogener Mix zwischen Serien- und Aftermarket-Geschäft, von der Entwicklung über Herstellung bis zu Instandhaltung Im Vergleich zu den OEMs kleine Unternehmensgröße
Unternehmens-

spezifisch
Fokussierung auf margenstarkes Triebwerksgeschäft
Engagiert im Wachstumsmarkt Asien (MTU Maintenance Zhuhai)
Langfristige Verträge in OEM-Geschäft, Einbindung in Kooperationen und Konsortien
Qualität und Liefertreue bilden die Basis für zuverlässige Partnerschaften
Kundennähe des MRO-Vertriebs
Solide Finanzierungsstruktur bietet Chancen auf M&A-Aktivitäten und Programmbeteiligungen
Chancen Risiken
Langfristig wachsendes Marktumfeld in den Geschäftsbereichen Geringe und volatile Profitabilität der Endkunden (Airlines), ggf.

Finanzierungsengpässe aufgrund eines konjunkturellen Downturns
Steigende technologische Anforderungen an zukünftige Triebwerke Hochtechnologische Entwicklungen bergen Risiken hinsichtlich

Termin- und Kostenansätzen
Gute Marktchancen für sparsame Triebwerkskonzepte wie GTF bei

langfristig steigenden Ölpreisen
Nachahmer / PMA-Parts
Marktspezifisch Solide Finanzierungsstruktur und technologische Führerschaft bieten

Chancen auf Programmbeteiligungen MRO-Wachstum in Schwellenländern
Eintritt Schwellenländer in die Aerospace-Industrie
Outsourcingaktivitäten der Airlines aufgrund der Konzentration auf das Kerngeschäft bieten zusätzliche Marktchancen im MRO-Segment Angespannte öffentliche Haushaltstage sowie Bundeswehr-Strukturreform führt ggf. zu rückläufigen Verteidigungs-Budgets
Stärkere Synergienutzung zwischen den kommerziellen Geschäftsfeldern Schwieriger Lizenzzugang im MRO-Segment
positive Wechselkursentwicklung US-Dollar negative Wechselkursentwicklung US-Dollar

7.5. Gesamtaussage zur Risikosituation der MTU

Gegenüber dem Vorjahr hat sich zum 31. Dezember 2010 keine wesentliche Änderung der Risikolage ergeben. Eine Addition der wichtigsten Einzelrisiken ist nach Konzernmeinung nicht angemessen, da ein paralleles Eintreten hypothetischer Risiken unwahrscheinlich ist.

Die Risiken sind beherrschbar; der Fortbestand des MTU-Konzerns ist aus heutiger Sicht nicht gefährdet. Grundlegende Änderungen der Risikolage erwartet die MTU derzeit nicht. Organisatorisch hat die MTU alle Voraussetzungen geschaffen, um frühzeitig über mögliche Risikosituationen informiert zu sein.

8. Erklärung zur Unternehmensführung

8.1. Deutscher Corporate Governance Kodex / Erklärung nach § 161 AktG

Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegeben und der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht unter www.mtu.de.

8.2. Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen

Erläuterungen zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, sind dem Corporate Governance Bericht zu entnehmen.

8.3. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Die Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat wird im Corporate Governance Bericht erläutert.

9. Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht erläutert die Grundzüge, die auf die Festlegung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat der MTU Aero Engines Holding AG Anwendung finden, sowie Höhe und Struktur der Vorstands- und Aufsichtsratsvergütung. Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Vorgaben des § 314 Absatz 1 Nr. 6 HGB, dem am 13. Dezember 2010 verabschiedeten Deutschen Rechnungslegungsstandard DRS 17 "Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder" sowie den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Ferner wird damit den in IAS 24 "Related Party Transactions" normierten Anforderungen der International Financial Reporting Standards (IFRS) bezüglich der Angaben zur Vergütung des Managements in Schlüsselpositionen ("Key Management Personnel Compensation") Rechnung getragen.

Der Aufsichtsrat beschließt für die Mitglieder des Vorstands auf Vorschlag des Aufsichtsratsvorsitzenden das Vergütungssystem, einschließlich der wesentlichen Vertragselemente, und überprüft es regelmäßig. Die durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) vom 5. August 2009 neu implementierten verschiedenen gesetzlichen und regulatorischen Regelungen hat der Aufsichtsrat in 2009 bzw. 2010 zum Anlass genommen, sich erneut mit der Vergütungsstruktur zu befassen und diese unter Berücksichtigung und Einbeziehung der nachfolgenden Aspekte für die Zukunft entsprechend der Intention des Gesetzgebers im VorstAG neu zu gestalten. Bei der Gestaltung der neuen Vergütungsstruktur war ein unabhängiger externer Vergütungsberater eingebunden.

Im Vordergrund des fortentwickelten Systems steht, die Vergütung des Vorstands an einer nachhaltigen und auf Langfristigkeit ausgerichteten Unternehmensführung und -Entwicklung zu orientieren. Dies bedingt eine angemessene Zusammensetzung von festen und variablen Vergütungsbestandteilen. Ferner werden - noch umfangreicher als bisher - mehrjährige Bemessungsgrundlagen für die variable Vergütung etabliert sowie große Teile der variablen Vergütung aufgeschoben gewährt. Die aufgeschoben gewährten variablen Vergütungselemente können auch wieder gänzlich entfallen. Die Interessen der Mitglieder des Vorstands sollen durch die dauerhafte Beteiligung am Unternehmen mit den Interessen des Unternehmens verbunden werden.

Die Mitglieder des Vorstands erhielten für das Geschäftsjahr 2010 für ihre Vorstandstätigkeit eine nach den Vorschriften der IAS / IFRS ermittelte Gesamtvergütung von insgesamt 8.671.911 € (Vorjahr: 7.781.882 €).

Die Gesamtvergütung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

scroll

2010 2009
in €1) in % in €1) in %
--- --- --- --- --- ---
Kurzfristig fällige Leistungen
Erfolgsunabhängige Komponenten 2.395.390 2.921.410
Erfolgsbezogene Komponenten ohne langfristige Anreizwirkung2) 1.645.673 2.565.000
Summe 4.041.063 46,6 5.486.410 70,5
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Dienstzeitaufwand3) 3.080.874 2.029.355
Summe 3.080.874 35,5 2.029.355 26,1
Andere langfristig fällige Leistungen
Erfolgsbezogene Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung 1.080.327 0
Summe 1.080.327 12,5 0 0,0
Aktienbasierte Vergütungen
Erfolgsbezogene Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung 469.647 266.117
Summe 469.647 5,4 266.117 3,4
Gesamtvergütung 8.671.911 100,0 7.781.882 100,0

1) Die Zahlen beziehen sich auf Vorstandsmitglieder, die im jeweiligen Berichtsjahr tätig waren, und auf ihre Vorstandstätigkeit.

2) Unmittelbar ausgezahlt

3) Ohne Zinsaufwand gemäß DRS 17 vom 13. Dezember 2010; Vorjahr entsprechend angepasst

Aus Mandaten für konzerneigene Gesellschaften erhielten die Mitglieder des Vorstands keine Vergütung. Mitglieder des Vorstands erhielten vom Unternehmen keine Kredite.

Grundzüge des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Der Aufsichtsrat legt die Gesamtvergütung (sog. Zieldirektvergütung) und ihre Zusammensetzung für die Mitglieder des Vorstands auf Vorschlag des Aufsichtsratsvorsitzenden fest. Von der Zieldirektvergütung sind 40 % erfolgsunabhängig und 60 % erfolgsbezogen gestaltet. Von den erfolgsbezogenen Komponenten sind rund die Hälfte an die Entwicklung des Aktienkurses der MTU Aero Engines Holding AG gekoppelt.

Im Einzelnen enthält die Zieldirektvergütung die folgenden Komponenten:

Erfolgsunabhängige Komponenten

Die erfolgsunabhängigen Komponenten bestehen aus dem Grundgehalt sowie sonstigen Leistungen, die in regelmäßigen Abständen überprüft und monatlich ausbezahlt werden. Die sonstigen Leistungen umfassen steuerpflichtige Aufwandserstattungen und den geldwerten Vorteil von Sachbezügen wie Firmenwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung, Versicherungsprämien, inklusive der gegebenenfalls hierauf übernommenen Steuern.

Erfolgsbezogene Komponenten

Die erfolgsbezogenen Komponenten bestehen aus einer Jahreserfolgsvergütung (JEV), einem Long Term Incentive Performance Share Plan (PSP) sowie dem Matching Stock Program (MSP), die ganz oder teilweise aufgeschoben vergütet werden. Im Anschluss an den PSP-Bemessungszeitraum besteht für die Vorstandsmitglieder die Möglichkeit, im Rahmen des Share Matching Plan (SMP) die Auszahlung aus dem Performance Share Plan (PSP) in eigene Aktien umzuwandeln.

Erfolgsbezogene Komponenten ohne langfristige Anreizwirkung



Regelungen bis 31. Dezember 2009



Die erfolgsbezogene Vergütung des Vorstands bis zum 31. Dezember 2009 bestand aus einem variablen Bonus, der von dem Erreichen bestimmter Geschäftsziele abhängig, und vertraglich auf 83 % bis 100 % der festen Vergütung begrenzt war.



Regelungen ab 1. Januar 2010



Die JEV wird zum Teil als kurzfristige Vergütungskomponente gewährt. Die gesetzliche Forderung nach grundsätzlicher Mehrjährigkeit zur Bemessung dieser Vergütungskomponente wird durch den Einbehalt des hälftigen erreichten Bonusbetrages erfüllt. Jeweils die Hälfte des einbehaltenen Betrages ist zur Auszahlung in den beiden Folgejahren vorgesehen, ihre tatsächliche Höhe richtet sich allerdings nach der jeweiligen Zielerreichung in diesen beiden Folgejahren. Damit hängt der Wert der einbehaltenen Anteile vom Unternehmenserfolg der Folgejahre ab - mit dem Risiko des vollständigen Wegfalls der Beträge wie auch mit der Chance auf deren Steigerung.



Die Höhe der kurzfristigen Vergütungskomponente ist abhängig vom Grad der Zielerreichung bei zwei Erfolgszielen sowie der individuellen Leistung. Die Erfolgsziele werden anhand der beiden Konzernsteuerungskennzahlen "EBIT bereinigt" und "Free Cash Flow" gemessen. Die beiden Kennzahlen werden gleich gewichtet. Die für eine 100 %ige Auszahlung der JEV zu erreichenden Werte werden jährlich im Voraus unter Berücksichtigung der Jahresplanung vom Aufsichtsrat festgelegt. Zusätzlich wird für jedes Erfolgsziel eine Einstiegshürde bei 30 % unterhalb des Planwertes festgelegt, die einer Zielerreichung von 50 % entspricht. Unterhalb dieser Einstiegshürde besteht kein Anspruch auf die kurzfristige Vergütungskomponente. Ebenso wird der maximale Zielerreichungsgrad von 180 % jeweils bei 15 % oberhalb des Planwertes für die beiden Erfolgsziele festgesetzt. Zwischen der Einstiegshürde, der Zielerreichung zu 100 % und dem maximalen Wert wird der Grad der Zielerreichung jeweils linear interpoliert. Der Aufsichtsrat berücksichtigt die individuelle Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds dadurch, dass er die Zielerreichungswerte für die beiden Erfolgsziele in Abhängigkeit von der von ihm festgestellten persönlichen Leistung um jeweils 20 % kürzen oder erhöhen kann (sog. diskretionärer Faktor).



Die Methodik der Anpassung und Auszahlung einbehaltener Vergütungsbestandteile bleibt auch im Fall des Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds vor der letzten Auszahlung unverändert.
Erfolgsbezogene Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung



Die erfolgsbezogene Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung setzt sich erstmals ab dem Geschäftsjahr 2010 aus folgenden Komponenten zusammen:



Jahreserfolgsvergütung (JEV)



Die JEV wird in Höhe von 50 % in dem dem Geschäftsjahr folgenden Kalenderjahr ausgezahlt. Die verbleibenden 50 % der JEV werden zu gleichen Teilen auf das Folgejahr und auf das dem Folgejahr folgenden Geschäftsjahr aufgeschoben.



Die aufgeschobenen Vergütungsbestandteile aus der Jahreserfolgsvergütung 2010 (JEV, Deferral 1 und 2) wurden erstmals mit Wirkung zum 1. Januar 2010 vereinbart (beziehungsweise für Herrn Behle mit Wirkung zum 1. Juli 2010). Deren endgültiger Wert hängt von der Zielerreichung der beiden Konzernsteuerungszahlen sowie dem diskretionären Faktor in den Geschäftsjahren 2011 und 2012 ab.



Performance Share Plan (PSP)



Die Langfristvergütung für die Vorstandsmitglieder der MTU wird ab dem Geschäftsjahr 2010 ferner in Form eines Long Term Incentive Performance Share Plans (LTI) in "jährlichen Tranchen" gewährt.



Die Gewährung der ersten Tranche erfolgte mit Wirkung zum 1. Januar 2010 beziehungsweise zum 1. Juli 2010 für Herrn Egon Behle. Dabei wurde entsprechend der individuellen langfristigen Zielvergütung auf Basis des durchschnittlichen Aktienkurses der Aktie der MTU Aero Engines Holding AG während der letzten 30 Börsenhandelstage vor Beginn des Bemessungszeitraumes eine vorläufige Anzahl von Performance Shares abgeleitet und vom Aufsichtsrat gewährt. Nach Ablauf des Bemessungszeitraums berechtigten die Performance Shares - nach freier Bestimmung des Aufsichtsrats - zu einer Auszahlung in bar oder in Aktien. Für die erstmalige Gewährung beginnt der Bemessungszeitraum am 1. Januar 2010 (für Herrn Egon Behle zum 1. Juli 2010) und endet am 31. Dezember 2013 (für Herrn Egon Behle am 30. Juni 2014).



Nach Ablauf eines vierjährigen Bemessungszeitraums wird die Anzahl der tatsächlich zugeteilten virtuellen Aktien bestimmt. Die Anzahl richtet sich nach der relativen Performance der MTU-Aktie im Vergleich zu den einzelnen Index-Mitgliedern des MDAX. Der Vergleich findet auf Basis des Total Shareholder Return (TSR) statt. Der TSR stellt dabei die Summe der Aktienkurssteigerungen zuzüglich der im Bemessungszeitraum gezahlten Dividenden dar. Maßgeblich ist der erreichte Rang des MTU-TSR im Verhältnis zu den TSR-Werten der anderen MDAX-Unternehmen am Ende des Performance-Zeitraumes.

Die Zielerreichung beträgt je nach erreichtem Rang zwischen 0 und 150 %, bei Erreichen des mittleren Rangs 100 %. Der Auszahlungsbetrag errechnet sich aus der Anzahl der tatsächlichen Performance Shares, multipliziert mit dem durchschnittlichen Aktienkurs der MTU Aero Engines Holding AG während der letzten 30 Börsenhandelstage vor Ende des Bemessungszeitraums. Die maximale Auszahlung ist auf 300 % der individuellen langfristigen Zielvergütung begrenzt. Im Fall von außerordentlichen Entwicklungen kann der Aufsichtsrat die Auszahlungshöhe weiter begrenzen.

Share Matching Plan (SMP)

Der aus dem Performance Share Plan (PSP) auszuzahlende Betrag kann von den Vorstandsmitgliedern grundsätzlich in Aktien der MTU Aero Engines Holding AG angelegt werden, die dann weitere drei Jahre gehalten werden müssen. Am Ende des Haltezeitraums erfolgt ein sogenannter "Match" der Aktien auf Basis eines Share Matching Plans (SMP), wonach das Vorstandsmitglied für jeweils drei gehaltene MTU-Aktien eine Gratisaktie zugeteilt bekommt. Der Anspruch auf die Gratisaktie wird grundsätzlich durch Übertragung der entsprechenden Anzahl von Gratisaktien an das Vorstandsmitglied erfüllt. Der Gesamtwert der zuteilbaren Matching-Aktien am Ende der Halteperiode ist auf das dreifache des initialen Kaufpreises begrenzt.

Matching Stock Program (MSP)

Bei dem aktienorientierten Matching Stock Program (MSP) handelt es sich um eine seit dem Geschäftsjahr 2005 für die Geschäftsjahre 2005 - 2009 festgesetzte Vergütung. Hieraus wurden - abhängig vom Erreichen eines Ausübungskurses - eine aktienbasierte Vergütung über einen Zeitraum von fünf Jahren bis zum Geschäftsjahr 2009 gewährt. Nach Ablauf einer weiteren Erdienungsphase von zwei Jahren je Tranche wird, bei Überschreitung von Ausübungshürden, der Netto-MSP-Gewinn für den Kauf von Aktien an der MTU verwendet. Nach Ablauf von zwei weiteren Jahren nach Einbuchung der MTU-Aktien können die Vorstandsmitglieder über die Aktien der MTU frei verfügen.

Individuelle Vergütung der Mitglieder des Vorstands

Die Vorstandsmitglieder erhielten für die Jahre 2010 und - soweit zutreffend und vergleichbar - 2009 die nachstehenden Vergütungskomponenten für ihre Tätigkeit im Vorstand:

scroll

Mitglieder des Vorstands Geschäftsjahr Erfolgsunabhängige Komponenten Erfolgsbezogene Komponenten
Grundgehalt Sonstige

Leistungen1)
ohne langfristige

Anreizwirkung

(nicht aufgeschoben2)
mit langfristiger

Anreizwirkung

(aufgeschoben3)
--- --- --- --- --- --- ---
in € Nicht Aktienbasiert Aktienbasiert
--- --- --- --- --- --- ---
Egon Behle 2010 925.002 21.329 781.480 228.238 147.942
2009 1.100.004 21.144 1.045.000 0 151.615
Dr. Rainer Martens 2010 450.000 11.203 277.776 273.886 88.368
2009 600.000 13.391 475.000 0 11.712
Dr. Stefan Weingartner 2010 450.000 22.078 277.776 273.886 115.819
2009 500.004 20.060 475.000 0 51.505
Reiner Winkler 2010 500.004 15.774 308.640 304.317 117.517
2009 650.004 16.803 570.000 0 51.285

scroll

Mitglieder des Vorstands Gesamtvergütung
--- ---
in €
--- ---
Egon Behle 2.103.991
2.317.763
Dr. Rainer Martens 1.101.233
1.100.103
Dr. Stefan Weingartner 1.139.559
1.046.569
Reiner Winkler 1.246.252
1.288.092

1) Die Sonstigen Leistungen beinhalten geldwerte Vorteile aus der Überlassung von Dienstfahrzeugen in Höhe von 64.109,28 (Vorjahr: 62.759,35) und für den Vorstand abgeschlossene Unfallversicherungen in Höhe von 6.274,44 (Vorjahr: 8.638,58). €

2) Unmittelbar nach Ende des Geschäftsjahres ausgezahlt

3) Die erfolgsbezogenen Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung (nicht aktienbasiert) betreffen den aufgeschobenen Teil (50 %) der Jahreserfolgsvergütung (Deferral 1 und 2). Die erfolgsbezogenen Komponenten mit langfristig aktienbasierter Anreizwirkung beinhalten aufgeschobene PSP-, SMP- und MSP-Vergütungsbestandteile. Die Anzahl der im Geschäftsjahr 2010 den Mitgliedern des Vorstands im Rahmen des PSP und SMP vorläufig gewährten Performance Shares wurde mittels Division der jeweiligen Zielbeträge durch den Betrag, der dem durchschnittlichen XETRA-Aktienkurs der MTU der letzten 30 Börsenhandelstage vor Planbeginn entspricht, ermittelt. Hieraus ergab sich de folgende vorläufige Anzahl von Performance Shares, die den Ausgangswert für die Ermittlung der erfolgsbezogenen Auszahlung nach Ende der jeweiligen Bemessungszeiträume darstellt.

Erfolgsbezogene Komponenten

Die erfolgsbezogenen Komponenten haben sich im Geschäftsjahr 2010 wie folgt ermittelt:

JEV:

Im Geschäftsjahr 2010 wurden die zu Geschäftsjahresbeginn festgelegten Konzernziele EBIT-bereinigt in Höhe von 285,0 Mio. € und Free Cashflow in Höhe von 125,0 Mio. mit dem tatsächlichen EBIT-bereinigt in Höhe von 311,3 Mio. € (Vorjahr: 292,3 Mio. €) und dem tatsächlichen Free Cashflow in Höhe von 144,8 Mio. € (Vorjahr: 120,2 Mio. €) deutlich übertroffen.

Beim Konzernziel EBIT-bereinigt betrug die Zielerreichung 149,2 % und beim Konzernziel Free Cashflow 180,0 %. Die Gesamtzielerreichung betrug damit 164,6 %. Abweichend hiervon ergab sich für die für Herrn Behle erst ab 1. Juli 2010 anzuwendenden Vergütungsbestimmungen eine zeitanteilige Gesamtzielerreichung von 100 % bezogen auf den bis zu diesem Zeitpunkt gültigen Basiswert für das erste Halbjahr 2010.

Performance Share Plan

Die Anzahl der im Geschäftsjahr 2010 den Mitgliedern des Vorstands im Rahmen des PSP vorläufig gewährten Performance Shares wurde mittels Division der jeweilig gewährten Zielbeträge durch den durchschnittlichen XETRA-Aktienkurs der MTU der letzten 30 Börsenhandelstage vor Planbeginn ermittelt. Der Aufsichtsrat hat am 10. März 2010 die Änderung der Vergütungssystematik mit Wirkung zum 1. Januar 2010 beschlossen. Abweichend hiervon erfolgte die Anpassung für Herrn Behle mit Wirkung zum 1. Juli 2010.

Zum Zeitpunkt der Gewährung des PSP ergab sich die folgende Anzahl von Performance Shares, die den Ausgangswert für die Ermittlung der erfolgsbezogenen Auszahlung nach Ende des Erdienungszeitraums für die erste Tranche im Rahmen des PSP darstellt:

scroll

Performance Share Plan Durchschnittlicher

Xetra-Aktienkurs in den

30 Tagen

vor dem

Gewährungszeitpunkt
Gewährte

Performance Shares
Ausgeübte

Performance

Shares
Verwirkte

Performance

Shares
Stand am

01.01.2010
Zugang in

2010
Stand am

31.12.2010
Performance

Shares

2010
Performance

Shares

2010
--- --- --- --- --- --- ---
(Angaben in Stück bzw. )€ Stück Stück Stück Stück Stück
--- --- --- --- --- --- ---
Egon Behle
Performance Shares Tranche 1 v. 1.7.2010 46,64 12.061 12.061
Summe 46,64 0 12.061 12.061 0 0
Dr. Rainer Martens
Performance Shares Tranche 1 v. 1.1.2010 36,63 9.214 9.214
Summe 36,63 0 9.214 9.214 0 0
Dr. Stefan Weingartner
Performance Shares Tranche 1 v. 1.1.2010 36,63 9.214 9.214
Summe 36,63 0 9.214 9.214 0 0
Reiner Winkler
Performance Shares Tranche 1 v. 1.1.2010 36,63 10.238 10.238
Summe 36,63 0 10.238 10.238 0 0
Gesamt / Durchschnitt 39,13 0 40.727 40.727 0 0

scroll

Performance Share Plan Verfallene

Performance Shares
Am Ende des Geschäftsjahres noch nicht

ausübbare Performance Shares
Restlaufzeit

der Performance Shares
Performance Shares

2010
Stand am

31.12.2010
Beizulegender Zeitwert

31.12.2010
Stand am

31.12.2010
--- --- --- --- ---
(Angaben in Stück bzw. )€ Stück Stück Monate
--- --- --- --- ---
Egon Behle
Performance Shares Tranche 1 v. 1.7.2010 12.061 30,67 42
Summe 0 12.061 30,67 42
Dr. Rainer Martens
Performance Shares Tranche 1 v. 1.1.2010 9.214 32,35 36
Summe 0 9.214 32,35 36
Dr. Stefan Weingartner
Performance Shares Tranche 1 v. 1.1.2010 9.214 32,35 36
Summe 0 9.214 32,35 36
Reiner Winkler
Performance Shares Tranche 1 v. 1.1.2010 10.238 32,35 36
Summe 0 10.238 32,35 36
Gesamt / Durchschnitt 0 40.727 31,85 38

Der beizulegende Zeitwert der ersten PSP-Tanche für das Geschäftsjahr 2010, der von einem unabhängigen Gutachter gemäß den Richtlinien des IFRS 2 je Performance Share ermittelt wird, belief sich unter Berücksichtigung einer Fluktuation von 4 % zum 1. Januar 2010 auf 22,96 € und zum 1. Juli 2010 auf 27,13 €. Zum 31. Dezember 2010 betrug der beizulegende Zeitwert der PSP-Tranche 30,67 € beziehungsweise 32,35 €. Die zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen sind im Bewertungsgutachten zum Gewährungszeitpunkt dokumentiert. Die in der Tabelle dargestellten beizulegenden Zeitwerte zum 31. Dezember 2010 wurden unter Berücksichtigung einer unveränderten Fluktuationsannahme von 4 % ermittelt.

Share Matching Plan

Die Anzahl von zukünftigen Matching Shares ist von der Höhe der Auszahlung aus dem PSP-Programm abhängig. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes kam ein kombiniertes Verfahren aus Monte-Carlo-Simulation und Black/Scholes zum Einsatz. Unter Verwendung der identischen Annahmen wie zur Bewertung des LTI wurde hierzu der erwartete Auszahlungsbetrag bestimmt. Dieser ermittelte Auszahlungsbetrag dient als Basis zur Bewertung des Share Matching Plan (SMP) nach Black/Scholes. Der beizulegende Zeitwert dieser Forwardoption zum Zeitpunkt der Optionsgewährung wird unter Berücksichtigung der Ausübungsbedingungen bilanziert. Der Erdienungszeitraum einer Forwardoption beträgt jeweils 52 Monate.

Der beizulegende Zeitwert des SMP, der von einem unabhängigen Gutachter gemäß den Richtlinien des IFRS 2 je Performance Share ermittelt wird, belief sich unter Berücksichtigung einer Fluktuation von 4 % zum 1. Januar 2010 auf 3,72 € und zum 1. Juli 2010 auf 4,23 €. Die zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen sind im Bewertungsgutachten zum Gewährungszeitpunkt dokumentiert. Für die im Geschäftsjahr 2010 gewährten 40.727 Performance Shares ergibt sich für das Share Matching Program ein Gesamtaufwand in Höhe von rund 158.000 €. Hiervon wurden im Geschäftsjahr 2010 rund 31.000 € aufwandswirksam erfasst.

Matching Stock Program

Die Stückzahl wie auch die beizulegenden Zeitwerte der aktienbasierten Einkommenskomponenten aus dem Matching Stock Program (MSP) ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Der beizulegende Zeitwert dieses Programms wurde nach dem Black-Scholes-Modell bestimmt. Änderungen der Vertragsbedingungen, zu denen die Eigenkapitalinstrumente gewährt wurden, wurden berücksichtigt. Zu weiteren Erläuterungen der Ausübungsbedingungen wird auf den Konzernanhang, Abschnitt 29.4., verwiesen.

Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Ausübung der im Geschäftsjahr 2008 zugeteilten vierten Tranche, da die Ausübungshürden übertroffen worden sind. Die aus dieser Tranche eingebuchten Aktien sind damit - nach einer weiteren Haltefrist von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der Ausübung der Phantom Stocks - ab dem 30. Juni 2012 frei verfügbar.

Die Zuteilung der fünften Tranche aus dem MSP erfolgte im Geschäftsjahr 2009. Die Ausübung dieser fünften und letzten Tranche im Rahmen des Matching Stock Program (MSP) wird von der Entwicklung des Aktienkurses der MTU bis zum Ende der Erdienungsphase in 2011 bestimmt.

Somit wurden dem Vorstand im Rahmen des Matching Stock Program bis zum 31. Dezember 2010 insgesamt 411.456 Phantom Stocks (Vorjahr: 411.456) gewährt und zugeteilt. Davon waren zum Ende des Geschäftsjahres 2010 für die restliche Vertragslaufzeit des Matching Stock Program 144.936 Phantom Stocks (Vorjahr: 289.872) noch nicht ausübbar. Der durchschnittlich gewichtete Ausübungspreis am 31. Dezember 2010 für noch nicht ausübbare Phantom Stocks betrug 22,69 € je Phantom Stock (Vorjahr: 25,52 €).

Für die gewährten Phantom Stocks ergibt sich für das Matching Stock Program ein Gesamtaufwand in Höhe von rund 0,2 Mio. €, der im Geschäftsjahr 2010 erfolgswirksam erfasst wurde.

Im Einzelnen ergibt sich die folgende Entwicklung:

scroll

Tätige Organmitglieder Gewährte Phantom Stocks1 ) Zugeteilte Phantom Stocks
(Angaben in Stück bzw. ) € Stand am

01.01.2010
Zugang in

2010
Stand am

31.122010
Stand am

01.01.2010
Zugang in

2010
Stand am

31.12.2010
--- --- --- --- --- --- ---
Stück Stück Stück Stück Stück Stück
--- --- --- --- --- --- ---
Egon Behle
Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005
Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006
Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007
Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008 72.000 72.000 72.000 72.000
Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 72.000 72.000 72.000 72.000
Summe 144.000 0 144.000 144.000 0 144.000
Dr. Rainer Martens
Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005
Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006 7.224 7.224 7.224 7.224
Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007 7.224 7.224 7.224 7.224
Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008 7.224 7.224 7.224 7.224
Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 7.224 7.224 7.224 7.224
Summe 28.896 28.896 28.896 0 28.896
Dr. Stefan Weingartner
Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005
Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006
Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007
Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008 30.000 30.000 30.000 30.000
Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 30.000 30.000 30000 30.000
Summe 60.000 0 60.000 60.000 0 60.000
Reiner Winkler
Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005 35.712 35.712 35.712 35.712
Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006 35.712 35.712 35.712 35.712
Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007 35.712 35.712 35.712 35.712
Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008 35.712 35.712 35.712 35.712
Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 35.712 35.712 35.712 35.712
Summe 178.560 178.560 178.560 0 178.560
Gesamt 411.456 0 411.456 411.456 0 411.456

scroll

Tätige Organmitglieder Ausgeübte

Phantom Stocks
Verwirkte

Phantom Stocks
Verfallene

Phantom Stocks
Am Ende des Geschäftsjahres noch nicht

ausübbare Phantom Stocks
Geldwert2 )
(Angaben in Stück bzw. ) € Phantom Stocks

2010
Phantom Stocks

2010
Phantom Stocks

2010
Stand am

31.12.2010
Stand am

31.12.2010
Beizulegender

Zeitwert3 )
--- --- --- --- --- --- ---
Stück Stück Stück Stück Monate
--- --- --- --- --- --- ---
Egon Behle
Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005
Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006
Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007
Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008 -72.000
Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 72.000 6
Summe -72.000 0 0 72.000 95.807
Dr. Rainer Martens
Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005
Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006 -7.224
Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007 -7.224
Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008 -7.224
Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 7.224 6
Summe -7.224 0 -14.448 7.224 5.936
Dr. Stefan Weingartner
Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005
Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006
Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007
Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008 -30.000
Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 30.000 6
Summe -30.000 0 0 30.000 33.387
Reiner Winkler
Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005 -35.712
Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006 -35.712
Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007 -35.712
Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008 -35.712
Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 35.712 6
Summe -71.424 0 -71.424 35.712 25.925
Gesamt -180.648 0 -85.872 144.936 161.055

scroll

Tätige Organmitglieder Geldwert2 )
(Angaben in Stück bzw. ) € Durchschn. Ausübungspreis
--- ---
--- ---
Egon Behle
Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005
Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006
Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007
Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008
Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 22,69
Summe 22,69
Dr. Rainer Martens
Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005
Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006
Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007
Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008
Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 22,69
Summe 22,69
Dr. Stefan Weingartner
Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005
Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006
Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007
Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008
Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 22,69
Summe 22,69
Reiner Winkler
Phantom Stock Tranche 1 v. 6.6.2005
Phantom Stock Tranche 2 v. 6.6.2006
Phantom Stock Tranche 3 v. 6.6.2007
Phantom Stock Tranche 4 v. 6.6.2008
Phantom Stock Tranche 5 v. 6.6.2009 22,69
Summe 22,69
Gesamt 22,69

1) Die Zuteilung der Tranchen aus dem Matching Stock Program erfolgt gleichmäßig über die Jahre 2005-2009. Sie sind nach einem jeweiligen Erdienungszeitraum (vesting period) von 2 Jahren bis zum 6. Juni 2011 zu den im Matching Stock Program fixierten Bedingungen ausübbar.Dies war erstmalig in 2007 für die in 2005 zugeteilte erste Tranche der Fall. Die in den Jahren 2006 und 2007 zugeteilte zweite und dritte Tranche verfielen jeweils, da der Ausübungspreis der jeweiligen Tranche nicht erreicht wurde (weitere Erläuterungen sind dem Konzernanhang unter Abschnitt 30.4. zu entnehmen).

2) Nach Vertragsanpassung im Geschäftsjahr 2007 (zu den Repricing-Erläuterungen siehe Konzernanhang, Abschnitt 30.4.). Vom Basispreis werden die im laufenden Geschäftsjahr bezahlten Dividenden abgezogen. Für das zweite Erdienungsjahr einer aktienbasierten Vergütungstranche wurde die Dividendenzahlung auf Basis des Vorjahres jeweils geschätzt.

3) Der beizulegende Zeitwert entspricht dem in der Berichtsperiode erfassten Personalaufwand.

Regelungen zur Beendigung der Tätigkeit der Vorstandsmitglieder

Im Geschäftsjahr 2010 wurden ergänzend zur allgemeinen Anpassung der Vorstandsverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) die Regelungen zur Beendigung der Tätigkeit der Vorstandsmitglieder neu gefasst. Davon betroffen sind sowohl die Leistungen, die den Vorstandsmitgliedern für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, als auch die Leistungen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit.

Regelungen bis 31. Dezember 2009

Regelungen zur regulären Beendigung der Tätigkeit

Die Altersversorgungszusage für die Mitglieder des Vorstands umfassten bis zum 31. Dezember 2009 im Wesentlichen Ansprüche auf Ruhegehalt, Hinterbliebenenversorgung und Erwerbsunfähigkeit.

Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung

Der Anspruch auf Ruhegehalt entstand nach der bisherigen Regelung mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Das jährliche Ruhegehalt betrug 25 % der letzten vor Eintritt des Versorgungsfalls vereinbarten festen Grundvergütung. Nach Eintritt des jeweiligen Versorgungsfalls wären die laufenden Ruhegehälter und Hinterbliebenengehälter jährlich um 1 % angepasst worden.

Die Hinterbliebenenversorgung sah eine Zahlung von 75 % des Ruhegehalts für die Witwe und von 15 % (30 % bei Vollwaisen) für jedes unterhaltsberechtigte Kind vor. Die Hinterbliebenengelder waren zusammen auf 100 % des Ruhegehalts begrenzt.

Erwerbsunfähigkeit

Dem Vorstand wurde für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit aufgrund von Dienstunfähigkeit eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 25 % der letzten vereinbarten festen Grundvergütung zugesagt.

Regelungen zur vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit

Die Vorstandsverträge enthielten für den Fall ihrer Beendigung keine Leistungszusagen der Gesellschaft. Nur im Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes wurde den Vorstandsmitgliedern eine Zahlung zugesagt, die der Grundvergütung für die ursprüngliche Restlaufzeit des Vertrages entsprach. In Übereinstimmung mit den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex waren diese Zahlungen auf maximal zwei Jahresvergütungen (Abfindungs-Cap) begrenzt.

Regelungen ab 1. Januar 2010

Regelungen zur regulären Beendigung der Tätigkeit

Betriebliche Altersversorgung

Den Mitgliedern des Vorstands wird ein Defined Benefit Plan mit beitragsorientierter Leistungszusage gewährt, die in ihrer Struktur den Versorgungszusagen für Organmitglieder vergleichbarer Konzerne entspricht.

Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung

Mit Wirkung zum 1. Januar 2010 wurde die Altregelung aufgehoben. Ab diesem Datum erwerben die Herren Behle, Dr. Martens, Dr. Weingartner und Winkler Anwartschaften auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß der Versorgungsregelung "MTU PENSION CAPITAL - Versorgungsbestimmungen für Vorstände der MTU Aero Engines Holding AG". Versorgungsziel ist eine Rente in Höhe von 60% der neu festgesetzten jeweiligen Grundvergütung nach 15 (Vorstands-) Dienstjahren. Zur Ablösung der Altregelung wurde die bis zum 31. Dezember 2009 erdiente Anwartschaft als Startbaustein festgeschrieben. Die erdiente Anwartschaft stellt die Leistung gemäß Altregelung im Alter 60 dar, quotiert mit dem Verhältnis der tatsächlichen Dauer der Konzernzugehörigkeit zu der Zeit vom Beginn der Konzernzugehörigkeit bis zum vollendeten 60. Lebensjahr. Der Startbaustein stellt den in einen einmaligen Kapitalbetrag umgerechneten Gegenwert einer Rente dar.

Mit Feststellung des Startbausteins wird für jedes Vorstandsmitglied ein Versorgungskonto eröffnet, dem jährlich, erstmalig zum 31. Dezember 2010, weitere Kapitalbausteine gutgeschrieben werden. Die jährlichen Kapitalbausteine werden auf Basis eines individuellen Beitrags sowie eines altersabhängigen Faktors ermittelt, wobei der altersabhängige Faktor eine Verzinsung von etwa 6 % pro Jahr bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres berücksichtigt. Die Beitragszeit ist begrenzt auf 15 Vorstandsdienstjahre bzw. endet spätestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Ab Alter 61 wird das Versorgungskonto bis zur Inanspruchnahme jährlich mit 4 % bis zur Inanspruchnahme verzinst (Bonussumme). Die Summe der aufgelaufenen jährlichen Kapitalbausteine zzgl. des Startbausteins sowie zzgl. etwaiger gutgeschriebener Bonussummen bilden das Versorgungskapital, das als Altersleistung zur Verfügung steht. Im Falle des Todes vor Erreichen des 60. Lebensjahres werden dem erreichten Stand des Versorgungskontos - unter Berücksichtigung der zugesagten Beitragszeit - 50 % der bis zur festen Altersgrenze noch erdienbaren Leistungen hinzugerechnet. Das Versorgungskapital kann im Versorgungsfall wahlweise als Einmalkapital, Kapital in Raten oder als lebenslange Rente mit 1 %iger Anpassung pro Jahr ausgezahlt werden.

In jedem Versorgungsfall wird das Versorgungskonto zusätzlich gegebenenfalls auf die Höhe der erreichten Leistung gemäß der Altzusage aufgestockt (Garantiekapital).

Die Versorgungsleistung wird auch nach Ausscheiden aus dem Vorstand erst bei Eintritt eines Versorgungsfalles (Erreichung der Altersgrenze, Invalidität oder Tod) fällig. Die Versorgungsanwartschaft ist von Beginn an unverfallbar.

Den Herren Dr. Martens, Dr. Weingartner und Winkler wurde bereits bei der Altregelung eine Anrechnung von Vordienstzeiten in ehemaligen Konzernunternehmen zugesagt.

Die Basisdaten zu den oben beschriebenen Zusagen und Leistungen sind in folgender Tabelle individualisiert dargestellt:

scroll

Mitglieder des Vorstands Regelung bis

31. Dezember 2009
Regelung ab 1. Januar 2010
in € Grundvergütung Altersrente

(25%)
Startbaustein2) Garantiekapital3) Grundvergütung4) Jährlicher Beitrag5)
--- --- --- --- --- --- ---
Egon Behle 1.100.000 275.000 1.097.500 4.196.500 750.000 400.000
Dr. Rainer Martens 600.000 150.000 1.366.176 2.317.650 450.000 220.000
Dr. Stefan Weingartner 500.000 125.000 1.188.427 1.931.375 450.000 200.000
Reiner Winkler1) 650.000 162.500 1.625.140 2.510.788 500.000 280.000

scroll

Mitglieder des Vorstands Regelung ab 1. Januar 2010
in € Ende der

Beitragszeit
Altersrente

(60%)
--- --- ---
Egon Behle 01.09.2015 450.000
Dr. Rainer Martens 01.04.2021 270.000
Dr. Stefan Weingartner 01.07.2021 270.000
Reiner Winkler1) 01.09.2016 300.000

1) Herrn Winkler wurde zusätzlich ein Sonderbaustein in Höhe von 575.065 zugesagt.

2) Bis zum 31. Dezember 2009 erdiente Anwartschaften

3) Zum Umstellungszeitpunkt der Altersversorgung umgerechneter wertgleicher Kapitalbetrag der der bis zum 31.12.2009 zugesagten Altersversorgungszusage entspricht.

4) 40 % der Jahreszieldirektvergütung (erfolgsunabhängig).

5) Wird nach einer zum Geschäftsjahresende jährlichen 6 % Verzinsung als Kapitalbaustein dem jeweiligen Versorgungskonto gutgeschrieben.

Die unterschiedliche Höhe der jährlichen Beiträge in das Versorgungskonto resultiert aus der unterschiedlichen Restdienstdauer der Vorstandstätigkeit bis zum Ende der Beitragszeit, den jeweiligen altersabhängigen Faktoren sowie den individuellen versorgungsfähigen Bezügen. Hierbei ist das Garantiekapital gemäß der neuen Regelung wertgleich zur Altersrente im Alter 60 gemäß der Altregelung.

Erwerbsunfähigkeit

Gemäß der Neuregelung vom 1. Januar 2010 werden im Falle der Dienstunfähigkeit vor Erreichen des 60. Lebensjahres dem Stand des Versorgungskontos ab dem Eintritt der Erwerbsunfähigkeit 50 % der bis zur maximalen Altersgrenze noch erdienbaren Leistungen hinzugerechnet, die das Vorstandsmitglied bis zu diesem Zeitpunkt hätte erdienen können. Basis hierfür sind die zum Zeitpunkt des Ausscheidens zuletzt gültigen Beiträge. Dies gilt auch im Falle des Todes vor Erreichen des 60. Lebensjahres.

Die folgende Tabelle zeigt den Dienstzeitaufwand für die Geschäftsjahre 2010 und 2009, den jeweiligen Stand der gebuchten Rückstellungen sowie den Stand der Defined Benefit Obligation (DBO) zum 31. Dezember 2010 und 2009 für die Vorstandsmitglieder:

scroll

Mitglieder des Vorstands Geschäftsjahr Dienstzeitaufwand Kontostand
in € Service Costs Past Service Costs Stand der gebuchten

Rückstellung1)

31.12.
Stand der

DBO2) am

31.12.
--- --- --- --- --- ---
Egon Behle 2010 450.432 -168.764 1.441.665 1.441.862
2009 448.706 293.910 1.237.781 1.092.660
Dr. Rainer Martens 2010 120.771 737.704 2.459.937 2.460.274
2009 67.520 764.840 1.467.718 1.345.916
Dr. Stefan Weingartner 2010 100.254 852.105 2.073.806 2.074.089
2009 40.833 305.308 1.025.423 905.199
Reiner Winkler 2010 101.221 887.151 2.448.110 2.448.444
2009 54.217 54.021 1.348.740 1.190.609

1) Die Differenz zur DBO resultiert aus nicht erfassten versicherungsmathematischen Verlusten

2) Defined Benefit Obligation (DBO)

Die betriebliche Altersversorgung für den Vorstand wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2010 umgestellt. Die daraus resultierenden Veränderungen führen zu einer Erhöhung der bislang erdienten Ansprüche sowie der Rückstellung und der Defined Benefit Obligation.

Gebildete Rückstellungen für laufende Pensionen und Anwartschaften auf Pensionen für ehemalige Vorstände

Die Pensionsverpflichtungen ehemaliger Vorstandsmitglieder haben sich wie folgt entwickelt:

scroll

in € Gebildete Rückstellungen für

Pensionen und Anwartschaften
Frühere Organmitglieder Stand

31.12.2010
Stand

31.12.2009
--- --- ---
Summe 4.492.575 3.388.501

Regelungen zur vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit

Abfindungen im Fall der vorzeitigen Beendigung des Vorstandsanstellungsvertrages

Nach Maßgabe der mit den jeweiligen Vorstandsmitgliedern geschlossenen Anstellungsverträge haben diese bei vorzeitiger Beendigung der Bestellung auf Veranlassung der MTU Anspruch auf eine Abfindung. Im Fall der ordentlichen Kündigung wird eine Abfindung gezahlt, die der Grundvergütung, 50 % der Jahreserfolgsvergütung (JEV), und 50 % des Long Term Incentive (LTI) für den Zeitraum vom Ablauf der Kündigungsfrist bis zum regulären Ende des befristeten Vorstandsanstellungsvertrages entspricht. Die Abfindung darf insgesamt zwei Jahresgesamtvergütungen der Summe der vorgenannten Vergütungskomponenten nicht überschreiten. Für den Fall einer Kündigung aus wichtigem Grund entfällt die Zahlung einer Abfindung.

Abfindungen im Fall der vorzeitigen Beendigung des Vorstandsanstellungsvertrages im Falle eines Kontrollwechsels oder aufgrund der Veränderung des Aktionärskreises der MTU Aero Engines Holding AG

Regelungen bis 31. Dezember 2009

Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels war in den Vorstandsverträgen nicht enthalten.

Regelungen ab 1. Januar 2010

Sofern ein anderes Unternehmen die Kontrolle im Sinne des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) erlangt oder sich der Aktionärskreis der MTU aufgrund einer Verschmelzung oder eines vergleichbaren Umwandlungsvorgangs bzw. Zusammenschlussvorhabens wesentlich verändert, hat das Vorstandsmitglied Anspruch auf eine Abfindung, sofern es innerhalb eines Jahres nach einem solchen Wechsel in der Unternehmenskontrolle vom Aufsichtsrat von seinem Mandat entbunden bzw. sein Vorstandsvertrag aufgrund des Wechsels in der Unternehmenskontrolle nicht verlängert wird. In den vorgenannten Fällen wird eine Abfindung gezahlt, die der Grundvergütung für den Zeitraum vom Zeitpunkt des Ausscheidens bis zum regulären Ende des befristeten Vorstandsanstellungsvertrages entspricht. Die Abfindung darf insgesamt drei Grundvergütungen nicht übersteigen.

Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat das Recht, die vereinbarte Jahreserfolgsvergütung (JEV) für das Jahr, in dem der Wechsel in der Unternehmenskontrolle eintritt, sowie aus der Jahreserfolgsvergütung ausstehende aufgeschobene Vergütungskomponenten der zwei vorangegangen Jahre gegen Auszahlung eines Betrages von mindestens 100 % des Zielbetrages abzulösen.

Des Weiteren wird der Long Term Incentive Plan (LTI) im Falle eines Wechsels in der Unternehmenskontrolle automatisch beendet. Zum Ausgleich für die Beendigung des LTI erhält das Vorstandsmitglied einen zeitanteiligen Auszahlungsbetrag, der grundsätzlich den Berechnungsparametern einer planmäßigen LTI-Fortführung entspricht. Der Grad der Zielerreichung (TSR) wird - abweichend von der planmäßigen Fortführung des LTI - zum Stichtag des Wechsels in der Unternehmenskontrolle festgestellt und die finale Anzahl der virtuellen Aktien wird mit dem durchschnittlichen XETRA-Aktienkurs der MTU der letzten 30 Börsenhandelstage vor dem Wechsel in der Unternehmenskontrolle multipliziert.

Alle Abfindungen im Zusammenhang mit einem Wechsel in der Unternehmensführung dürfen in Summe drei Jahresgesamtvergütungen nicht übersteigen.

Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung der MTU Aero Engines Holding AG geregelt. Sie orientiert sich an der Größe des Unternehmens sowie an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder.

Nach § 12 der Satzung der MTU Aero Engines Holding AG erhalten Mitglieder des Aufsichtsrats jährlich eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von 30.000 €. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das Dreifache, der Stellvertreter das Eineinhalbfache der festen Vergütung. Die Vorsitzenden der Ausschüsse (Prüfungs- und Personalausschuss) erhalten jeweils weitere 10.000 €, die übrigen Mitglieder dieser Ausschüsse jeweils zusätzlich 5.000 € feste Vergütung. Ferner erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für Sitzungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld in Höhe von 3.000 € pro Sitzung, jedoch höchstens 3.000 € pro Tag. Auslagen, die im Zusammenhang mit der Ausübung des Mandats entstehen, sowie die auf Bezüge entfallende Umsatzsteuer werden ersetzt.

Den Mitgliedern des Aufsichtsrats der MTU Aero Engines Holding AG wurde folgende Vergütung für das Geschäftjahr 2010 bzw. das Vorjahr gewährt:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten keine aktienbasierten Vergütungen.

Aufsichtsratsmitglieder

scroll

(Angaben in €) Vergütung

20101)
Vergütung

20091)
Klaus Eberhardt (Vorsitzender Aufsichtsrat und Vorsitzender Personalausschuss)3) 129.000,00 126.000,00
Josef Hillreiner (Stellvertretender Vorsitzender)2)3) 85.000,00 76.000,00
Dr. Joachim Rauhut (Vorsitzender Prüfungsausschuss ab 26.5.2009) 67.000,00 35.666,67
Babette Fröhlich3) 53.000,00 53.000,00
Dr.-Ing. Jürgen M. Geißinger2) 50.000,00 47.000,00
Michael Leppek2) 53.000,00 53.000,00
Prof. Dr.-Ing. Klaus Steffens 45.000,00 45.000,00
Udo Stark 42.000,00 45.000,00
Thomas Dautl 45.000,00 45.000,00
Rudolf Domberger 45.000,00 45.000,00
Michael Behé 45.000,00 45.000,00
Dr. Wilhelm Bender 45.000,00 45.000,00
Prof. Dr. Walter Kröll (Vorsitzender Prüfungsausschuss bis 26.5.2009) 28.666,67
Summe 704.000,00 689.333,34

1) Angaben ohne Auslands- und Umsatzsteuer

2) Mitglied Personalausschuss

3) Mitglied Prüfungsausschuss

10. Erläuterungen der Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der MTU Aero Engines Holding AG beträgt unverändert 52,0 Mio. € und ist in 52,0 Mio. auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede A k-tie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung eine Stimme.

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Der Bestand an eigenen Aktien betrug zum 31. Dezember 2010 3.247.593 Stück. Bei eigenen Aktien werden keine Stimmrechte ausgeübt. Die Satzung der MTU Aero Engines Holding AG enthält keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen. Der Vorstand hat keine Kenntnis von einer Vereinbarung zwischen Gesellschaftern, aus der sich derartige Beschränkungen ergeben.

Beteiligungen am Kapital, die mehr als 10 % der Stimmrechte überschreiten

Capital Research and Management Company hatten gemäß der Stimmrechtsmitteilung vom 15. November 2010 10,22 % (5.313.949 Aktien).

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, wurden nicht ausgegeben.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Die Arbeitnehmer, die Aktien der MTU Aero Engines Holding AG halten, üben ihre Kontrollrechte wie andere Aktionäre unmittelbar nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung aus.

Bestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern

Nach dem Aktiengesetz (§ 84 AktG) werden die Mitglieder des Vorstands vom Aufsichtsrat bestellt. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat bestimmt. Nach der Satzung besteht der Vorstand mindestens aus zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Vorstandsmitglieder dürfen für höchstens fünf Jahre bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit - jeweils für höchstens fünf Jahre - ist zulässig. Nach dem Mitbestimmungsgesetz (§ 31 MitbestG) ist für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern eine Stimmmehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Aufsichtsrats erforderlich. Kommt eine Bestellung nicht zustande, so hat der Vermittlungsausschuss dem Aufsichtsrat innerhalb eines Monats einen Vorschlag für die Bestellung zu machen. Kommt auch dann keine Bestellung zustande, so hat bei einer erneuten Abstimmung der Aufsichtsratsvorsitzende zwei Stimmen; seinem Stellvertreter steht eine zweite Stimme nicht zu.

Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied und die Ernennung zum Vorsitzenden des Vorstands widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt - etwa grobe Pflichtverletzung oder Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung.

Bestimmungen über die Änderung der Satzung

Jede Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung (§ 179 AktG). Diese Beschlüsse werden gemäß der Satzung mit einfacher Stimmmehrheit und, soweit eine Kapitalmehrheit erforderlich ist, mit einfacher Kapitalmehrheit gefasst - falls nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt (§ 18 Absatz 1). Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, wie zum Beispiel Änderungen des Grundkapitals infolge Ausnutzung genehmigten Kapitals, ist laut Satzung dem Aufsichtsrat übertragen worden (§ 13). Satzungsänderungen werden mit Eintragung in das Handelsregister wirksam (§ 181 Absatz 3 AktG).

Befugnisse des Vorstands, insbesondere zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 21. April 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 5,2 Mio. € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I 2010).

Wandel- und Optionsanleihen

Der Vorstand wurde in der Hauptversammlung vom 22. April 2010 ermächtigt, bis zum 21. April 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats bedingte Kapitalerhöhungen durchzuführen:

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 3,64 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 3.640.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2005 beschlossenen Ermächtigung begeben werden. Die Ausgabe erfolgt zu dem gemäß dieser Ermächtigung jeweils festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreis.
Das Grundkapital ist um bis zu 22,36 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 22.360.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je einem Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. April 2010 beschlossenen Ermächtigung begeben werden. Die Ausgabe erfolgt zu dem gemäß dieser Ermächtigung jeweils festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreis.



Der Vorstand wird bis zum 21. April 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu 500 Mio. € zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungspflicht) auf auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 22,36 Mio. € näherer Maßgabe der Wandel - bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen ist nur gegen Barzahlung möglich. Die Schuldverschreibungen können in Euro oder - unter Begrenzung auf den entsprechenden Gegenwert - in einer ausländischen gesetzlichen Währung, beispielsweise eines OECD-Landes, begeben werden. Sie können auch durch unter der Leitung der Gesellschaft stehende Konzernunternehmen ("Konzernunternehmen") ausgegeben werden; in einem solchen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungspflicht) auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz und zum Ausschluss des Bezugsrechts;

Die Hauptversammlung vom 22. April 2010 beschloss mit 98,03 % des bei der Beschlussfassung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals, dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Aktiengesetz und zum Ausschluss des Bezugsrechts, zuzustimmen. Im Rahmen dieses Hauptversammlungsbeschlusses erhielt die Gesellschaft die folgenden Ermächtigungen:

Die Gesellschaft wird ermächtigt, für die Zeit vom 23. April 2010 bis einschließlich zum 22. April 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals bis zu 10 % des bei der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots (oder - soweit rechtlich zulässig - der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots) erfolgen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten, wobei etwaige Erwerbsnebenkosten außer Ansatz bleiben. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt dabei im Falle eines Erwerbs über die Börse der Mittelwert der Aktienkurse in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien. Im Falle eines Erwerbs mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots (oder der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots) gilt der Mittelwert der Aktienkurse in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten drei Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung des Angebots als maßgeblicher Börsenkurs. Im Fall erheblicher Kursschwankungen ist der Vorstand ermächtigt, dieses Kaufangebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots unter Berücksichtigung eines neuen Mittelwertes der Aktienkurse nach Maßgabe des vorstehenden Satzes neu zu veröffentlichen. Bei Erwerb mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots (oder der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots) kann das Volumen des Angebots begrenzt werden. Sofern die gesamte Annahme des Angebots (oder die Gesamtzahl der Angebote) dieses Volumen überschreitet, muss der Erwerb im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen; dabei dürfen kleine zum Erwerb angebotene Pakete (bis 100 Stück) bevorzugt behandelt werden. Das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots kann weitere Bedingungen enthalten.
Der Vorstand wird ermächtigt, erworbene eigene Aktien der Gesellschaft auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre zu veräußern, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung erworbener eigener Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre vorzunehmen, soweit die eigenen Aktien im Rahmen der Aktienprogramme der Gesellschaft an deren Teilnehmer veräußert werden, die in einem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis mit der Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen. Soweit eine Veräußerung im Rahmen der Aktienprogramme der Gesellschaft an Vorstandsmitglieder oder ehemalige Vorstandsmitglieder der Gesellschaft erfolgen soll, wird der Aufsichtsrat zu dieser Veräußerung ermächtigt.
Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, erworbene eigene Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen ganz oder zum Teil als Gegenleistung zu verwenden.
Ferner wird der Vorstand ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Umtauschrechten oder -pflichten aus von der Gesellschaft oder von abhängigen Konzernunternehmen der Gesellschaft begebenen Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussscheinen oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) zu verwenden.
Weiterhin wird der Vorstand ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil erworbener eigener Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.
Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder zusammen ausgeübt werden. Sie können auch durch Konzernunternehmen im Sinne des § 17 AktG ausgenutzt werden.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden.
Die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien vom 26. Mai 2009 wird mit Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung aufgehoben. Die in dem vorgenannten Beschluss vom 26. Mai 2009 enthaltene Ermächtigung zur Verwendung von aufgrund dieses damaligen Beschlusses zurückerworbener eigener Aktien bleibt bestehen.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen (Change of Control-Klauseln)

Konzerngesellschaften

Die folgenden Vereinbarungen wurden bei Konzerngesellschaften geschlossen:

Wandelschuldverschreibung

Durch die im Geschäftsjahr 2007 durch die Konzerntochter MTU Aero Engines Finance B.V., Amsterdam, Niederlande ("Anleiheschuldnerin") begebene Wandelschuldverschreibung im Gesamtnennbetrag von 180,0 Mio. € ergeben sich unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots die folgenden Vereinbarungen:

Bei einer Änderung der Kontrolle wird die Anleiheschuldnerin oder die MTU Aero Engines Holding AG, München, als Garantin unverzüglich diese Tatsache den Anleihegläubigern über die Verwahrungsstelle bekannt machen. Eine "Änderung der Kontrolle" liegt vor, wenn eine Person oder gemeinsam handelnde Personen die Kontrolle über die Garantin erlangt. Eine Verschmelzung einer Tochtergesellschaft der Garantin als übertragender Rechtsträgerin mit der Garantin als übernehmender Rechtsträgerin stellt in keinem Fall eine Änderung der Kontrolle dar.

Abweichend von den Vorschriften des § 315 Absatz 4 HGB und des DRS 15a bedeutet Kontrolle im Sinne der Anleihebedingungen:

direktes oder indirektes rechtliches oder wirtschaftliches Eigentum im Sinne des § 22 Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) von zusammen 50 % oder mehr der Stimmrechte der Garantin oder die Fähigkeit gemäß § 17 Aktiengesetz (AktG), in anderer Weise die Angelegenheiten der Garantin zu bestimmen,

oder
im Falle eines Übernahmeangebotes für Aktien der Garantin, Umstände, in den die Aktien, die sich bereits in der Kontrolle des Bieters befinden, und die Aktien, für die bereits das Angebot angenommen wurde, zusammen 50 % oder mehr der Stimmrechte der Garantin gewähren und zur gleichen Zeit das Angebot unbedingt geworden ist,

oder
der Verkauf oder die Übertragung durch die Garantin aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte an bzw. auf eine andere Person oder Personen.

Im Fall eines Kontrollwechsels bestehen gemäß den Anleihebedingungen folgende Vereinbarungen:

Vorzeitige Rückzahlung nach Wahl der Anleihegläubiger

Bei einer Änderung der Kontrolle ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, mittels Abgabe einer Rückzahlungserklärung von der Anleiheschuldnerin die Rückzahlung einzelner oder aller seiner Schuldverschreibungen, für die das Wandlungsrecht nicht ausgeübt wurde und die nicht zur vorzeitigen Rückzahlung gekündigt wurden, zum Nennbetrag zuzüglich der darauf aufgelaufenen Zinsen zu verlangen. Die Rückzahlungserklärung muss der Zahlstelle mindestens 20 Tage vor dem Kontrollstichtag zugegangen sein.
Rückzahlungserklärung

Eine Rückzahlungserklärung hat so zu erfolgen, dass der Anleihegläubiger der Zahlstelle eine schriftliche Erklärung übergibt oder durch einen eingeschriebenen Brief übersendet und dabei durch eine Bescheinigung seiner Depotbank nachweist, dass er zum Zeitpunkt der Erklärung Inhaber der betreffenden Schuldverschreibungen ist. Rückzahlungserklärungen sind unwiderruflich.
Anpassung des Wandlungspreises wegen Änderung der Kontrolle

Falls die Anleiheschuldnerin oder die Garantin eine Änderung der Kontrolle bekannt gemacht hat, und falls Anleihegläubiger danach bis zum Kontrollstichtag ihr Wandlungs-recht ausüben, wird der Wandlungspreis (gegebenenfalls angepasst gemäß § 10 der Anleihebedingungen) nicht vermindert.

Schuldscheindarlehen

Durch die am 3. Juni 2009 durch die MTU Aero Engines Holding AG, München platzierten vier Schuldscheindarlehen in Höhe von insgesamt 65,0 Mio. € ergeben sich unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots die folgenden Vereinbarungen:

Unbeschadet bestehender gesetzlicher Kündigungsrechte können die Darlehensgeber einen Betrag, der ihrer Beteiligung an dem Darlehen entspricht, fällig stellen und die unverzügliche Rückzahlung des Kapitalbetrages zuzüglich der aufgelaufenen Zinsen bis zum Tag der Rückzahlung verlangen, wenn eine Person oder mehrere Personen, die abgestimmt handeln, oder einer oder mehrere Dritte, die im Auftrag der relevanten Person(en) handeln, zu irgendeiner Zeit mittelbar oder unmittelbar (unabhängig davon, ob der Vorstand oder der Aufsichtsrat der Darlehensnehmerin seine Zustimmung erteilt hat) mehr als 50 % des ausstehenden Gezeichneten Kapitals der Darlehensnehmerin oder eine Anzahl von Aktien der Darlehensnehmerin hält bzw. halten oder erworben hat bzw. haben, auf die 50 % oder mehr der Stimmrechte entfallen.
Kündigungserklärungen müssen schriftlich unter Nennung des Kündigungsgrundes und der zugrunde liegenden Tatsachen erfolgen und sind per Einschreiben der Darlehensnehmerin und der Zahlstelle zuzuleiten.

Revolving Credit Facility

Die Revolving Credit Facility im Gesamtwert von 100 Mio. € sieht ein Kündigungsrecht des Darlehensgebers für den Fall vor, dass eine oder mehrere Personen die Kontrolle über die MTU Aero Engines GmbH, München, oder ein anderes am Kreditvertrag beteiligtes Konzernunternehmen erlangt bzw. über mehr als 50 % des Aktien- oder Gesellschaftskapitals verfügt.

Weitere Vereinbarungen

Indirekte Auswirkungen auf die Konzernmuttergesellschaft infolge eines Kontrollwechsels könnten hingegen Risk- and Revenue-Sharing-Verträge der Konzerntochtergesellschaft, MTU Aero Engines GmbH, München, haben. Das sind Verträge, in denen sich Unternehmen an einem Triebwerksprogramm mit eigenen Ressourcen - Arbeitskapazität und finanziellen Mitteln (Risk) - beteiligen und gemäß ihres prozentualen Engagements vom Umsatz (Revenue) partizipieren.

Solche Verträge, aber auch Verträge anderer Konzerntöchter im MRO-Geschäft, beinhalten häufig Change of Control-Klauseln, die den Vertragspartner zur Kündigung berechtigen, wenn ein Wettbewerber der Vertragspartner einen bestimmten Prozentsatz der Stimmrechte der Gesellschaft direkt oder indirekt erwirbt (häufig 25 bis 30 %, teilweise 50 % des Stammkapitals).

Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots

Für den Fall eines Übernahmeangebots wurden keine Entschädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen.

München, den 7. Februar 2011

scroll

Egon

Behle
Dr. Rainer

Martens
Dr. Stefan

Weingartner
Reiner

Winkler
Vorsitzender des

Vorstands
Vorstand

Technik
Vorstand Zivile

Instandhaltung
Vorstand Finanzen

und Personal

Jahresabschluss

zum 31. Dezember 2010

MTU Aero Engines

Holding AG

München

Bilanz zum 31. Dezember 2010

in Tausend Euro

scroll

Anhang Stand

31.12.2010
Stand

01.01.2010
Stand

31.12.2009
A K T I V A
Anlagevermögen
Finanzanlagen ( 1 ) 769.418 809.418 809.418
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ( 2 ) 141.028 30.234 30.234
Eigene Aktien 0 0 93.422
Zahlungsmittel 39 0 0
141.067 30.234 123.656
Rechnungsabgrenzungsposten ( 3 ) 3.814 7.335 7.335
Aktive latente Steuern ( 4 ) 68.908 48.343 0
983.207 895.330 940.409

scroll

Anhang Stand

31.12.2010
Stand

01.01.2010
Stand

31.12.2009
P A S S I V A
Eigenkapital ( 5 )
Gezeichnetes Kapital nominell 52.000 52.000 52.000
- Nennbetrag eigene Anteile -3.248 -3.078 0
Gezeichnetes Kapital 48.752 48.922 52.000
Kapitalrücklage 320.646 320.603 320.603
Gewinnrücklagen 48.351 0 231.234
Bilanzgewinn ( 17 ) 53.628 23.879 61.307
471.377 393.404 665.144
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen ( 6 ) 9.723 6.938 6.938
Übrige Rückstellungen ( 7 ) 75.284 16.516 16.516
85.007 23.454 23.454
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ( 8 ) 25.587 65.747 65.747
Übrige Verbindlichkeiten ( 9 ) 186.079 186.064 186.064
211.666 251.811 251.811
Passive latente Steuern ( 10 ) 215.157 226.661 0
983.207 895.330 940.409

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2010

in Tausend Euro

scroll

Anhang 2010 2009
Umsatzerlöse ( 11 ) 10.249 11.562
Allgemeine Verwaltungskosten ( 12 ) -13.004 -14.508
Sonstige betriebliche Erträge ( 13 ) 11 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen ( 14 ) -9 -3.455
Finanzergebnis ( 15 ) 214.566 206.893
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 211.813 200.512
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag ( 16 ) -80.303 -40.970
Jahresüberschuss 131.510 159.542
Entnahme aus Gewinnrücklagen
- aus Rücklage für eigene Aktien 0 6.732
Einstellung in Gewinnrücklagen
- in Rücklage für eigene Aktien 0 -36.928
- in andere Gewinnrücklagen -40.454 -68.039
Entnahme auf Grund BilMoG Erstanwendung ( 5 ) -37.428 0
Bilanzgewinn ( 17 ) 53.628 61.307

Anhang

Grundlagen und Methoden

Der Jahresabschluss der MTU Aero Engines Holding AG, München, wird nach handels- und aktienrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Die in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung, die nach dem Umsatzkostenverfahren gegliedert ist, zur Verbesserung der Übersichtlichkeit zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert.

Grundlagen der Bilanzierung

Die MTU Aero Engines Holding AG, München, ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im Berichtsjahr mit folgenden Ausnahmen im Rahmen der Einführung der Bilanzrechtsreform (BilMoG) unverändert gegenüber dem Vorjahr beibehalten.

Gemäß Art. 66 Abs. 3 EGHGB in Verbindung mit § 272 Abs. 1a HGB wurde der Nennbetrag der erworbenen eigenen Anteile zum 01.01.2010 vom Gezeichneten Kapital offen abgesetzt (3.078 TEuro). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und den Anschaffungskosten der eigenen Anteile ist mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechnet worden.

Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen Anwendung des § 274 HGB in Verbindung mit Art. 66 Abs. 3 und 67 Abs. 6 EGHGB wurden unmittelbar mit den Gewinnrücklagen (140.891 TEuro) und der darüber hinausgehenden Betrag (37.428 TEuro) bei der Überleitung zum Bilanzgewinn verrechnet (IDW RS HFA 28 TZ 7).

Nach Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen beibehalten.

Die Erstanwendung des BilMoG hat darüber hinaus zu keinen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage geführt.

Die Bewertung der Anteile an verbundenen Unternehmen und die Ausleihung an verbundenen Unternehmen erfolgt zu Anschaffungskosten.

Die Forderungen und Zahlungsmittel sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Pensionsrückstellungen werden versicherungsmathematisch gemäß IAS 19 mit einem Rechnungszinsfuß von 5,17 % (Vorjahr: 5,25 %) auf Basis der Richttafeln 2005 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Entgegen den Vorjahren wurde die Aufzinsung der Pensionsverpflichtung in Höhe von 253 TEuro im Berichtsjahr unten den Zinsaufwendungen ausgewiesen, im Vorjahr wurden 189 TEuro im Personalaufwand gezeigt.

Die Übrigen Rückstellungen sind mit dem nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die übrigen Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Der Jahresabschluss wird in Euro aufgestellt. Alle Beträge werden auf Tausend-Euro (TEuro) gerundet angegeben, soweit nichts anderes vermerkt ist.

Elektronischer Bundesanzeiger

Der von Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüfte Konzernabschluss der MTU Aero Engines Holding AG, München, wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Darüber hinaus kann dieser Abschluss bei der MTU Aero Engines Holding AG, 80995 München, angefordert werden.

Erläuterungen zur Bilanz der MTU Aero Engines Holding AG

(1) Finanzanlagen

in Tausend Euro

scroll

Anschaffungskosten Buchwerte
1.1.2010 Abgang 31.12.2010 31.12.2010 31.12.2009
--- --- --- --- --- ---
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 722.454 0 722.454 722.454 722.454
Ausleihung an verbundene Unternehmen 65.000 -40.000 25.000 25.000 65.000
Wertpapiere des Anlagevermögens 21.964 0 21.964 21.964 21.964
809.418 -40.000 769.418 769.418 809.418

scroll

Anteile an verbundenen Unternehmen Kapitalanteil Buchwert Ergebnis der

Gesellschaft
Eigenkapital der

Gesellschaft
31.12.2010 31.12.2010 2010 31.12.2010
--- --- --- --- ---
in % TEuro TEuro TEuro
--- --- --- --- ---
MTU Aero Engines GmbH, München*) 100,00 720.654 0 720.654
MTU Aero Engines Finance B.V., Amsterdam 100,00 1.800 151 2.352
722.454 151 722.605

*) mit der Gesellschaft besteht ein Gewinnabführungsvertrag

scroll

Ausleihung an verbundene Unternehmen 31.12.2010 31.12.2009
TEuro TEuro
--- --- ---
MTU Aero Engines GmbH, München 25.000 65.000

Die am 3. Juni 2009 platzierten Schuldscheindarlehen (siehe Abschnitt 8) wurden mit Darlehensverträgen vom 5. Juni 2009 an die MTU Aero Engines GmbH, München weitergereicht, um bestehende Bankverbindlichkeiten aus der Revolving Credit Facility (RCF alt) zu tilgen.

Im Berichtsjahr wurden diese Darlehen entsprechend dem Rückerwerb der Schuldscheine zurückgeführt.

scroll

Wertpapiere des Anlagevermögens Nennwert

31.12.2010
Buchwert

31.12.2010
Buchwert

31.12.2009
TEuro TEuro TEuro
--- --- --- ---
27.200 21.964 21.964

Die MTU hat im Zeitraum vom 17.09. - 31.10.2008 eigene Wandelschuldverschreibungen im Nominalvolumen von 27.200 TEuro (ca. 15,1 % des ursprünglich emittierten Nominalvolumens von 180,0 Mio. €) vor Endfälligkeit vom Markt zurückgekauft. Der Rückkaufspreis belief sich (inkl. Transaktionskosten, aber ohne Stückzinsen) auf insgesamt 21.964 TEuro, was einem durchschnittlichen Rückkaufspreis von 80,7 % entspricht.

Der durchschnittliche Rückkaufspreis für die Rückkäufe in Höhe von nominal 7.000 TEuro im September 2008 belief sich auf 81,9 % und der durchschnittliche Rückkaufspreis für die Rückkäufe in Höhe von nominal 20.200 TEuro im Oktober 2008 belief sich auf 80,3 %.

(2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

scroll

31.12.2010 31.12.2009
TEuro TEuro
--- --- --- --- --- ---
Forderungen gegen verbundene Unternehmen
MTU Aero Engines GmbH
Ergebnisabführung 225.705 179.144
Verrechnungskonto -84.690 -150.143
141.015 29.001
Sonstige Vermögensgegenstände 13 1.233
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 141.028 30.234

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Körperschafts- und Umsatzsteueransprüche.

(3) Rechnungsabgrenzungsposten

Das aus der Wandelschuldverschreibung erzielte Aufgeld wurde im Zeitpunkt der Begebung der Wandelschuldverschreibung in Höhe von 17.603 TEuro erfolgsneutral in die Kapitalrücklage eingestellt. Das Aufgeld wird planmäßig über den zur Ermittlung des erzielten Vorteils aus der Unterverzinslichkeit der Anleiheverbindlichkeit zugrunde gelegten Zeitraum aufgelöst. Zu weiteren Erläuterungen hinsichtlich der Begebung der Wandelschuldverschreibung wird auf die Erläuterungen zu den "Haftungsverhältnissen" verwiesen. Die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt planmäßig über den Zeitraum der Laufzeit der Wandelschuldverschreibung. Für das Geschäftsjahr 2010 wurden planmäßig 3.521 TEuro (Vorjahr: 3.521 TEuro) ergebniswirksam aufgelöst.

(4) Aktive latente Steuern

Nachfolgend werden die Differenzen, auf denen die aktiven latenten Steuern beruhen dargestellt. Die Differenzen betreffen sowohl die MTU Aero Engines Holding AG als Organträger als auch deren Tochtergesellschaften, mit denen eine ertragsteuerliche Organschaft besteht.

scroll

Bilanzposition 31.12.2010 01.01.2010
TEuro TEuro
--- --- ---
Finanzanlagen 1.000 1.750
Vorräte 19.706 7.525
Forderungen 0 4.592
Sonstige Vermögensgegenstände 0 92
AKTIVA 20.706 13.959
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 72.694 38.868
Sonstige Rückstellungen 69.491 67.639
Erhaltene Anzahlungen 1.876 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 4
Sonstige Verbindlichkeiten 46.412 27.686
PASSIVA 190.473 134.197
Summe Temporäre Differenzen 211.179 148.156
Aktive latente Steuern bei einem Steuersatz von 32,6 % 68.908 48.343

(5) Eigenkapital

Das Eigenkapital entwickelte sich im laufenden Geschäftsjahr wie folgt:

scroll

Gezeichnetes

Kapital
Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Summe
Eigene Aktien Andere

Gewinnrücklagen
--- --- --- --- --- --- ---
TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro TEuro
--- --- --- --- --- --- ---
Stand 31.12.2009 52.000 320.603 93.421 137.813 61.307 665.144
Umgliederung eigene Aktien -3.078 -93.421 3.078 -93.421
Anpassung aus BilMoG-Erstanwendung -140.891 -37.428 -178.319
Stand 01.01.2010 48.922 320.603 0 0 23.879 393.404
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 15.809 -15.809 0
Dividendenausschüttung 2009 -45.498 -45.498
Verkauf Aktien (MAP) 60 2.506 2.566
Verkauf Aktien (MSP) 68 2.860 2.928
Verkauf Aktien (Wandlung) 2 10 88 100
Erwerb eigene Aktien -300 -13.366 -13.666
Share Matching Plan (SMP) 33 33
Einstellung in die Gewinnrücklage 40.454 -40.454 0
Jahresüberschuss 2010 0 131.510 131.510
Stand 31.12.2010 48.752 320.646 0 48.351 53.628 471.377

Die Anpassung aus BilMoG-Erstanwendung betreffen den Saldo der zum 01.01.2010 zu erfassenden latenten Steuern.

Gezeichnetes Kapital

Der Nennbetrag des Grundkapitals beträgt 52.000 TEuro, das sich aus 52 Millionen Stückaktien, die auf den Namen lauten, zusammensetzt. Der Nennbetrag der erworbenen eigenen Anteile zum 31.12.2009 wurde in Höhe von 3.078 TEuro abgesetzt. Auf Grund der im Geschäftsjahr verkauften eigene Anteile im Rahmen des Mitarbeiteraktienprogramms (MAP) von 60.493 Stück, Matching Stock Program (MSP) von 68.086 Stück und Wandlung von 2.020 Stück wurde die Reduzierung um insgesamt 130 TEuro rückgängig gemacht; durch den Erwerb von 300.000 Aktien verminderte sich das gezeichnete Kapital zum Nennbetrag von 300 TEuro.

Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Aktiengesetz und zum Ausschluss des Bezugsrechts;

Die Hauptversammlung vom 22. April 2010 beschloss mit 98,03 % des bei der Beschlussfassung vertretenen stimmberechtigten Grundkapitals, dem Vorschlag von Aufsichtsrat und Vorstand über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 Aktiengesetz und zum Ausschluss des Bezugsrechts, zuzustimmen. Im Rahmen dieses Hauptversammlungsbeschlusses erhielt die Gesellschaft die folgenden Ermächtigungen:

Die Gesellschaft wird ermächtigt, für die Zeit vom 23. April 2010 bis einschließlich zum 22. April 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals bis zu 10 % des bei der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Der Erwerb kann nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots (oder - soweit rechtlich zulässig - der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots) erfolgen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten, wobei etwaige Erwerbsnebenkosten außer Ansatz bleiben. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt dabei im Falle eines Erwerbs über die Börse der Mittelwert der Aktienkurse in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten drei Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien. Im Falle eines Erwerbs mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots (oder der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots) gilt der Mittelwert der Aktienkurse in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten drei Börsenhandelstage vor der Veröffentlichung des Angebots als maßgeblicher Börsenkurs. Im Fall erheblicher Kursschwankungen ist der Vorstand ermächtigt, dieses Kaufangebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots unter Berücksichtigung eines neuen Mittelwertes der Aktienkurse nach Maßgabe des vorstehenden Satzes neu zu veröffentlichen. Bei Erwerb mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots (oder der öffentlichen Aufforderung zur Abgabe eines Verkaufsangebots) kann das Volumen des Angebots begrenzt werden. Sofern die gesamte Annahme des Angebots (oder die Gesamtzahl der Angebote) dieses Volumen überschreitet, muss der Erwerb im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen; dabei dürfen kleine zum Erwerb angebotene Pakete (bis 100 Stück) bevorzugt behandelt werden. Das Angebot oder die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots kann weitere Bedingungen enthalten.
Der Vorstand wird ermächtigt, erworbene eigene Aktien der Gesellschaft auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre zu veräußern, wenn die Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien gleicher Ausstattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung erworbener eigener Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an die Aktionäre vorzunehmen, soweit die eigenen Aktien im Rahmen der Aktienprogramme der Gesellschaft an deren Teilnehmer veräußert werden, die in einem Arbeits- oder Dienstleistungsverhältnis mit der Gesellschaft oder mit ihr verbundenen Unternehmen stehen oder standen. Soweit eine Veräußerung im Rahmen der Aktienprogramme der Gesellschaft an Vorstandsmitglieder oder ehemalige Vorstandsmitglieder der Gesellschaft erfolgen soll, wird der Aufsichtsrat zu dieser Veräußerung ermächtigt.
Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, erworbene eigene Aktien im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim (auch mittelbaren) Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen ganz oder zum Teil als Gegenleistung zu verwenden.
Ferner wird der Vorstand ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats zur Erfüllung von Umtauschrechten oder -pflichten aus von der Gesellschaft oder von abhängigen Konzernunternehmen der Gesellschaft begebenen Wandelschuldverschreibungen, Optionsschuldverschreibungen, Genussscheinen oder Gewinnschuldverschreibungen (oder Kombinationen dieser Instrumente) zu verwenden.
Weiterhin wird der Vorstand ermächtigt, erworbene eigene Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen. Sie können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrags der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil erworbener eigener Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt.
Die vorstehenden Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder zusammen ausgeübt werden. Sie können auch durch Konzernunternehmen im Sinne des § 17 AktG ausgenutzt werden.
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf diese eigenen Aktien wird insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden.
Die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien vom 26. Mai 2009 wird mit Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung aufgehoben. Die in dem vorgenannten Beschluss vom 26. Mai 2009 enthaltene Ermächtigung zur Verwendung von aufgrund dieses damaligen Beschlusses zurückerworbener eigener Aktien bleibt bestehen.

Genehmigtes Kapital / bedingtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 21. April 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bareinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 5,2 Mio. € zu erhöhen.

Der Vorstand wurde in der Hauptversammlung vom 22. April 2010 ermächtigt, bis zum 21. April 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats bedingte Kapitalerhöhungen durchzuführen:

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 3,64 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 3.640.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Mai 2005 beschlossenen Ermächtigung begeben werden. Die Ausgabe erfolgt zu dem gemäß dieser Ermächtigung jeweils festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreis.
Das Grundkapital ist um bis zu 22,36 Mio. € durch Ausgabe von bis zu 22.360.000 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je einem Euro bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die gemäß der von der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. April 2010 beschlossenen Ermächtigung begeben werden. Die Ausgabe erfolgt zu dem gemäß dieser Ermächtigung jeweils festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreis.
Der Vorstand wird bis zum 21. April 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Wandelschuldverschreibungen und/oder Optionsschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") mit oder ohne Laufzeitbeschränkung im Gesamtnennbetrag von bis zu 500 Mio. € zu begeben und den Inhabern von Schuldverschreibungen Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungspflicht) auf auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 22,36 Mio. € näherer Maßgabe der Wandel - bzw. Optionsanleihebedingungen zu gewähren. Die Ausgabe der Schuldverschreibungen ist nur gegen Barzahlung möglich. Die Schuldverschreibungen können in Euro oder - unter Begrenzung auf den entsprechenden Gegenwert - in einer ausländischen gesetzlichen Währung, beispielsweise eines OECD-Landes, begeben werden. Sie können auch durch unter der Leitung der Gesellschaft stehende Konzernunternehmen ("Konzernunternehmen") ausgegeben werden; in einem solchen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Gesellschaft die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern Wandlungs- bzw. Optionsrechte (auch mit Wandlungspflicht) auf den Namen lautende Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage enthält gem. § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB die Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien in Höhe von 300.000 TEuro, gem. § 272 Abs. 2 Nr. 2 HGB, das Aufgeld aus der Emission der Wandelschuldverschreibung in Höhe von 17.603 TEuro sowie die Kapitalherabsetzung durch Einziehung von Aktien (§§ 237-239 AktG) von 3.000 TEuro.

Des Weiteren beinhaltet die Kapitalrücklage Beträge aus Zuzahlungen und Einlagen durch Verschmelzungsvorgänge von Tochtergesellschaften in Höhe von 165.955 TEuro gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Zum Erwerb eigener Aktien gem. § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wurden 202.883 TEuro entnommen, davon 50.357 TEuro im Geschäftsjahr 2008 zur Dotierung der Rücklage für eigene Aktien. Auf Grund der Abschreibung der im Umlaufvermögen aktivierten eigenen Aktien auf den zum 30.12.2008 notierten Börsenkurs wurden im Geschäftsjahr 2008 36.928 TEuro der Kapitalrücklage zugeführt und entsprechend der Gewinnrücklage für eigene Aktien entnommen.

Zum 23. Juni 2010 hat ein Inhaber der Wandelanleihe von seinem Wandlungsrecht Gebrauch gemacht. Dabei wurden nominal 100.000 € der Wandelanleihe zu fortgeführten Anschaffungskosten zum Stichtag der Wandlung in 2020 Aktien getauscht. Der Differenzbetrag aus Veräußerungserlös und Nennbetrag (Agio) der eigenen Anteile wurde in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB eingestellt (10 TEuro).

Des Weiteren wurden 33 TEuro im Zusammenhang mit dem Share Matching Plan (SMP) zugeführt. Auf den Vergütungsbericht im Abschnitt 9. des Lageberichts wird verwiesen.

Eigene Aktien

Erwerb eigener Aktien aufgrund Ermächtigungen vom 22. April 2010 durch die Hauptversammlungen

Der Vorstand der MTU Aero Engines Holding AG, München, ist durch Beschluss der Hauptversammlung ermächtigt, Aktien zurückzukaufen. Der Erwerb kann sowohl über die Börse oder mittels eines an sämtliche Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots erfolgen. Der Gegenwert für den Erwerb der zu erwerbenden Aktien darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- bzw. unterschreiten, wobei etwaige Erwerbsnebenkosten außer Ansatz bleiben.

Die von der Hauptversammlung am 26. Mai 2009 beschlossene Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien lief am 26. November 2010 aus und wurde durch eine neue Ermächtigung ersetzt. Nach dem durch das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie vom 30. Juli 2009 (ARUG) geänderten § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG kann die Ermächtigung nunmehr für die Dauer von bis zu fünf Jahren erteilt werden. Der Vorstand der MTU wurde ermächtigt, für die Zeit vom 23. April 2010 bis einschließlich zum 22. April 2015 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals bis zu 10 % des bei der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen.

Erwerb von Aktien

Im Geschäftsjahr 2010 wurden 300.000 Aktien (Vorjahr: 0 Aktien) zum Gesamtpreis von 13,7 Mio. € erworben. Die durchschnittlichen Anschaffungskosten betrugen dabei 45,55 € je Aktie. Die Entwicklung und die durchschnittlichen Anschaffungskosten der insgesamt zurückgekauften Aktien seit Beginn der Aktienrückkäufe sind aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.

Überleitung zur gewichteten, durchschnittlichen und im Umlauf befindlichen Anzahl der Aktien

Insgesamt betrug der Bestand an eigenen Aktien zum 31. Dezember 2010 3.247.593 Stück (Vorjahr: 3.078.192) Stück. Das sind 6,2 % des Grundkapitals (Vorjahr: 5,9 % des Grundkapitals).

Aufgrund des Aktienrückkaufs ergab sich für das Geschäftsjahr 2010 eine durchschnittliche und im Umlauf befindliche Aktienanzahl von 48.868.149 Stück (Vorjahr: 48.858.948 Stück). Die Zahl der am 31. Dezember 2010 von der MTU ausgegebenen und dividendenberechtigten Aktien im Nennwert von einem Euro betrug 48.752.407 Stück (Vorjahr: 48.921.808 Stück).

scroll

in Stück im

Umlauf
2010

Eigene Aktien
im

Umlauf
im

Umlauf
2009

Eigene Aktien
im

Umlauf
Stand am 1. Januar 3.078.192 3.229.055
Rückkauf und Ausgabe von Aktien
Januar 48.921.808 48.921.808 48.770.945 48.770.945
Februar 48.921.808 48.921.808 48.770.945 48.770.945
März 48.921.808 -632 48.922.440 48.770.945 48.770.945
April 48.922.440 48.922.440 48.770.945 48.770.945
Mai 48.922.440 48.922.440 48.770.945 48.770.945
Juni (Wandlung Wandelanleihe) 48.922.440 -2.020 48.924.460 48.770.945 48.770.945
Juni (Ausgabe MSP bzw. MAP) 48.924.460 -127.947 49.052.407 48.770.945 -150.863 48.921.808
Juli (Rückkauf) 49.052.407 60.000 48.992.407 48.921.808 48.921.808
August (Rückkauf) 48.992.407 240.000 48.752.407 48.921.808 48.921.808
September 48.752.407 48.752.407 48.921.808 48.921.808
Oktober 48.752.407 48.752.407 48.921.808 48.921.808
November 48.752.407 48.752.407 48.921.808 48.921.808
Dezember 48.752.407 48.752.407 48.921.808 48.921.808
Stand eigene Aktien 31. Dezember 3.247.593 3.078.192
Gewichteter Durchschnitt 31. Dezember 48.868.149 48.858.948

Der Erwerb der Aktien erfolgte zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aus der begebenen Wandelschuldverschreibung, der Ausgabe von Aktien im Rahmen des Matching Stock Program, des Mitarbeiter-Aktienprogramms sowie zur Bedienung des im Geschäftsjahr 2010 gewährten Share Matching Plan.

Ausgabe von Aktien im Rahmen von Mitarbeiterbeteiligungsmodellen

Im Geschäftsjahr 2010 wurden von den eigenen Aktien im Rahmen der vierten Tranche des Matching Stock Program im Geschäftsjahr 2010 68.086 Aktien (Vorjahr: 0 Aktien) an Vorstand und Führungskräfte ausgegeben.

Im Zuge des Mitarbeiter-Aktienprogramms (MAP) wurden im Juni 2010 insgesamt 59.096 Aktien (Vorjahr: 150.863 Aktien) an Konzernbeschäftigte verkauft.

Gewinnrücklagen

Rücklage für eigene Aktien

Die Rücklage für eigene Aktien wurde im Rahmen der Einführung der Bilanzrechtsreform gem. Art. 66 Abs. 3 EGHGB in Verbindung mit § 272 Abs. 1a HGB mit dem Nennbetrag der erworbenen eigenen Anteile in das gezeichnete Kapital (3.078 TEuro) sowie mit den ursprünglichen Anschaffungskosten in die frei verfügbaren Rücklagen verrechnet.

Andere Gewinnrücklagen

Die anderen Gewinnrücklagen wurden zum 01.01.2010 durch die Umgliederung der eignen Aktien in Höhe von 3.078 TEuro erhöht sowie um die latente Steuern zum 01.01.2010 von 140.178 TEuro vermindert, so dass die anderen Gewinnrücklagen zum 01.01.2010 keinen Saldo hatten. Den anderen Gewinnrücklagen wurden aus dem Bilanzgewinn vom Vorjahr 15.809 TEuro eingestellt. Darüber hinaus wurden die Unterschiedsbeträge zwischen dem Nennbetrag und dem ursprünglichen Anschaffungspreis durch den Verkauf der eigenen Anteile wegen Mitarbeiter-Aktienprogramm (MAP), Matching Stock Program (MSP) und Wandlung von insgesamt 5.454 TEuro eingestellt, wohingegen eine Minderung durch den Erwerb der eigene Anteile zum Anschaffungskostenpreis abzüglich den Nominalwerten in Höhe von 13.366 TEuro erfolgte. Den anderen Gewinnrücklagen wurden 40.454 TEuro (Vorjahr: 61.307 TEuro) gem. § 58 AktG zugeführt. Insgesamt erhöhten sich die anderen Gewinnrücklagen um 48.351 TEuro.

Bilanzgewinn

Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres in Höhe von 61.307 TEuro erfolgte zum 01.01.2010 eine Umgliederung der latenten Steuern zum 01.01.2010 in Höhe von 37.428 TEuro, so dass zum 01.01.2010 ein Bilanzgewinn in Höhe von 23.879 TEuro ausgewiesen wurde. Aus dem Bilanzgewinn des Vorjahres erfolgte im laufenden Geschäftsjahr die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2009 in Höhe von 45.498 TEuro sowie die Einstellung in die Gewinnrücklagen in Höhe von 15.809 TEuro. Erhöht hat sich der Bilanzgewinn hingegen um den nach Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen verbliebenen Teil des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von 53.628 TEuro.

(6) Rückstellungen für Pensionen

Pensionsrückstellungen werden für Verpflichtungen aus Anwartschaften und aus laufenden Leistungen an berechtigte aktive und ehemalige Organe der MTU Aero Engines Holding AG sowie deren Hinterbliebenen gebildet. Die Pensionsverpflichtungen sind nach den Grundsätzen des § 253 Abs. 2 HGB und in Übereinstimmung mit IAS 19 (unter Berücksichtigung der Rückstellungsabzinsungsverordnung) bewertet.

Die Höhe der Pensionsverpflichtung wurde nach versicherungsmathematischen Methoden mit nachfolgenden Prämissen berechnet, für die Schätzungen unumgänglich.

Weitere Prämissen

scroll

31.12.2010 31.12.2009 31.12.2008
Abzinsungsfaktor 5,17% 5,25% 5,75%
Gehaltstrend 2,50% 3,00% 3,00%
Rententrend 2,00% 2,00% 2,10%

Gemäß Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde die Pensionsrückstellung zum 31.12.2009 auch nach BilMoG-Umstellung beibehalten. Die Überdeckung zum 01.01.2010 betrug 763 TEuro.

(7) Übrige Rückstellungen

scroll

31.12.2010 31.12.2009
TEuro TEuro
--- --- ---
Steuerrückstellungen 68.104 9.835
Sonstige Rückstellungen 7.180 6.681
75.284 16.516

In den Steuerrückstellungen sind noch nicht endgültig veranlagte Körperschaft- und Gewerbesteuer enthalten.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen die Aufwendungen für erfolgsabhängige Vergütungen sowie für das Matching Stock Program (MSP).

(8) Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

scroll

31.12.2010 31.12.2009
TEuro TEuro
--- --- --- --- ---
Schuldscheindarlehen 25.000 65.000
Übrige Kreditinstitute 587 747
25.587 65.747
- davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 587 747
- davon Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre 25.000 65.000

Am 3. Juni 2009 platzierte die MTU vier Schuldscheindarlehen in Höhe von nominal 65.000 TEuro.

Die MTU hat vom variablen Schuldscheindarlehen, fällig am 05.06.2012, einen Nominalbetrag in Höhe von 15.000 TEuro mit Valuta 07.06.2010 zurückgekauft. Somit verbleibt zum 31.12.2010 ein Restnominalwert von 12.000 TEuro für das dreijährige, variable Schuldscheindarlehen.

Zusätzlich wurden mit Valuta 07.06.2010 ein Nominalbetrag von 15.000 TEuro und mit Valuta 06.12.2010 ein Nominalbetrag in Höhe von 10.000 TEuro des variablen Schuldscheindarlehens, fällig am 05.06.2014, zurückgekauft. Das fünfjährige, variable Schuldscheindarlehen ist somit komplett getilgt.

Die verbleibenden Schuldscheindarlehen bestehen aus den folgenden endfälligen Tranchen:

scroll

Fälligkeit / Tilgung Verzinsungsart ursprünglicher

Darlehensbetrag

(nominal)

in Mio. €
Rückkauf

7.6.2010

in Mio. €
Rückkauf

06.12.2010

in Mio. €
verbleibendes

Darlehen

(nominal)

in Mio. €
05.06.2012 fix 1,5 1,5
05.06.2014 fix 11,5 11,5
05.06.2012 variabel*) 27,0 15,0 12,0
05.06.2014 variabel*) 25,0 15,0 10,0
65,0 30,0 10,0 25,0

*) 6-Monats-Euribor zuzüglich Marge

Der Mittelzufluss aus den Schuldscheindarlehen wurde durch Darlehen an die MTU Aero Engines GmbH, München, mit gleichen Konditionen weitergegeben (siehe Abschnitt 1).

(9) Übrige Verbindlichkeiten

scroll

31.12.2010 31.12.2009
TEuro TEuro
--- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
MTU Aero Engines Finance B.V.
Darlehen 182.044 182.026
Zinsen 4.025 186.069 4.028 186.054
186.069 186.054
- davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 6.169 6.054
- davon Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre 179.900 180.000
Sonstige Verbindlichkeiten 10 10
- davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 10 10
Summe Übrige Verbindlichkeiten 186.079 186.064
- davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 6.179 6.064
- davon Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre 179.900 180.000
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten (8 - 9) 211.666 251.811
- davon Restlaufzeit bis 1 Jahr 6.766 6.811
- davon Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre 204.900 245.000

Die Sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten gegenüber dem Pensions-Sicherungsverein.

Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert. Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit und aus Steuern bestehen nicht.

(10) Passive latente Steuern

Nachfolgend werden die Differenzen, auf denen die passiven latenten Steuern beruhen, dargestellt. Die Differenzen betreffen sowohl die MTU Aero Engines Holding AG als Organträger als auch deren Tochtergesellschaften, mit denen eine ertragsteuerliche Organschaft besteht.

scroll

31.12.2010 01.01.2010
Bilanzposition TEuro TEuro
--- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände -471.195 -503.785
Sachanlagen -183.935 -190.857
Forderungen -1.840 0
Sonstige Vermögensgegenstände -1.369 0
AKTIVA -658.339 -694.642
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -1.045 0
PASSIVA -1.045 0
Summe Temporäre Differenzen -659.384 -694.642
Passive latente Steuern bei einem Steuersatz von 32,6 % 215.157 226.661

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung der MTU Aero Engines Holding AG

(11) Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse entfallen auf an die MTU Aero Engines GmbH berechnete Verwaltungskosten in Höhe von 10.249 TEuro. Grundlage hierfür ist das Service Agreement vom 8. November 2005.

(12) Allgemeine Verwaltungskosten

Die Allgemeinen Verwaltungskosten betreffen insbesondere Aufwendungen, die der Gesellschaft im Rahmen ihrer Funktion als Holding und Führungsgesellschaft des MTU-Konzerns entstehen.

(13) Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträge ist eine Kostenweiterbelastung aus dem Vorjahr sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (4 TEuro) ausgewiesen.

(14) Sonstige betriebliche Aufwendungen

In dieser Position sind überwiegend Spenden ausgewiesen; im Vorjahr sind überwiegend die Kursverluste aus der Veräußerung von den eigenen Aktien (3.443 TEuro) im Rahmen des Mitarbeiter-Aktienprogramms (MAP) ausgewiesen.

(15) Finanzergebnis

scroll

2010 2009
Beteiligungsergebnis TEuro TEuro
--- --- --- --- ---
Erträge aufgrund Gewinnabführungsvertrag*) 225.705 179.144
- davon aus verbundenen Unternehmen 225.705 179.144
225.705 179.144
Erträge aus der Zuschreibung von Wertpapieren

des Umlaufvermögens
Erträge aus Zuschreibung eigener Aktien 0 36.928
0 36.928
Zinsergebnis
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 6.750 3.415
- davon aus verbundenen Unternehmen 4.117 3.406
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -17.889 -12.594
- davon an verbundene Unternehmen -6.501 -6.415
-11.139 -9.179
Finanzergebnis gesamt 214.566 206.893

*) MTU Aero Engines GmbH, München

Unter der Position Erträge aus der Zuschreibung von Wertpapieren des Umlaufvermögens wird die Wertaufholung der eigenen Aktien auf Grund des gestiegenen Aktienkurses bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten ausgewiesen.

In den Zinsen und ähnliche Aufwendungen ist die Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens für die Wandelschuldanleihe in Höhe von 3.521 TEuro (Vorjahr: 3.521 TEuro) enthalten (siehe Abschnitt 3). Die Aufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen betragen 444 TEuro (Vorjahr: 189 TEuro Ausweis erfolgte unter Verwaltungskosten).

(16) Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

scroll

2010 2009
TEuro TEuro
--- --- ---
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 55.122 19.735
Gewerbesteuer 57.250 21.235
Steueraufwand lfd. Jahr 112.372 40.970
latente Steuern -32.069 0
80.303 40.970

Sonstige Angaben

Vergütungen

Vergütungen an den Vorstand

Der Aufsichtsrat beschließt für die Mitglieder des Vorstands auf Vorschlag des Aufsichtsratsvorsitzenden das Vergütungssystem, einschließlich der wesentlichen Vertragselemente, und überprüft es regelmäßig. Die durch das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) vom 5. August 2009 neu implementierten gesetzlichen und regulatorischen Regelungen hat der Aufsichtsrat 2009 bzw. 2010 zum Anlass genommen, sich erneut mit der Vergütungsstruktur zu befassen und diese unter Berücksichtigung und Einbeziehung der nachfolgenden Aspekte für die Zukunft entsprechend der Intention des Gesetzgebers im VorstAG neu zu gestalten. Bei der Gestaltung der neuen Vergütungsstruktur war ein unabhängiger externer Vergütungsberater eingebunden.

Die Mitglieder des Vorstands erhielten für das Geschäftsjahr 2010 für ihre Vorstandstätigkeit eine nach den Vorschriften der IAS / IFRS ermittelte Gesamtvergütung von insgesamt 8,7 Mio. € (Vorjahr: 7,8 Mio. €).

Die Gesamtvergütung setzt sich aus folgenden Komponenten zusammen:

scroll

2010 2009
in Mio. €1) in % in Mio. €1) in %
--- --- --- --- --- ---
Kurzfristig fällige Leistungen
Erfolgsunabhängige Komponenten 2,4 2,9
Erfolgsbezogene Komponenten ohne langfristige Anreizwirkung2) 1,6 2,6
Summe 4,0 46,0 5,5 70,5
Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Dienstzeitaufwand3) 3,1 2,0
Summe 3,1 35,7 2,0 25,7
Andere langfristig fällige Leistungen
Erfolgsbezogene Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung 1,1
Summe 1,1 12,6
Aktienbasierte Vergütungen
Erfolgsbezogene Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung 0,5 0,3
Summe 0,5 5,7 0,3 3,8
Gesamtvergütung 8,7 100,0 7,8 100,0

1) Die Zahlen beziehen sich auf Vorstandsmitglieder, die im jeweiligen Berichtsjahr tätig waren, und auf ihre Vorstandstätigkeit.

2) Unmittelbar ausgezahlt

3) Ohne Zinsaufwand; Vorjahr angepasst

Die Pensionsverpflichtungen ehemaliger Vorstandsmitglieder haben sich wie folgt entwickelt:

scroll

Gebildete Rückstellungen für Pensionen und Anwartschaften 31.12.2010 31.12.2009
in Mio. € in Mio. €
--- --- ---
Frühere Organmitglieder 4,5 3,4
Summe 4,5 3,4

Grundzüge des Vergütungssystems für die Mitglieder des Vorstands

Der Aufsichtsrat legt die Gesamtvergütung (sog. Zieldirektvergütung) und ihre Zusammensetzung für die Mitglieder des Vorstands auf Vorschlag des Aufsichtsratsvorsitzenden fest. Von der Zieldirektvergütung sind 40 % erfolgsunabhängig und 60 % erfolgsbezogen gestaltet. Von den erfolgsbezogenen Komponenten ist rund die Hälfte an die Entwicklung des Aktienkurses der MTU Aero Engines Holding AG gekoppelt. Im Einzelnen enthält die Zieldirektvergütung die folgenden Komponenten:

Erfolgsunabhängige Komponenten



Die erfolgsunabhängigen Komponenten bestehen aus dem Grundgehalt sowie sonstigen Leistungen, die in regelmäßigen Abständen überprüft und monatlich ausbezahlt werden. Die sonstigen Leistungen umfassen steuerpflichtige Aufwandserstattungen und den geldwerten Vorteil von Sachbezügen wie Firmenwagen zur dienstlichen und privaten Nutzung, Versicherungsprämien, inklusive der gegebenenfalls hierauf übernommene Steuern.
Erfolgsbezogene Komponenten



Die erfolgsbezogenen Komponenten bestehen aus einer Jahreserfolgsvergütung (JEV), einem Long Term Incentive Performance Share Plan (PSP) sowie dem Matching Stock Program (MSP), die ganz oder teilweise aufgeschoben vergütet werden. Im Anschluss an den PSP-Bemessungszeitraum besteht für die Vorstandsmitglieder die Möglichkeit, im Rahmen des Share Matching Plan (SMP) die Auszahlung aus dem Performance Share Plan (PSP) in eigene Aktien umzuwandeln.
Regelungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses



Im Geschäftsjahr 2010 wurden ergänzend zur allgemeinen Anpassung der Vorstandsverträge an die Erfordernisse des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) die Regelungen zur Beendigung der Tätigkeit der Vorstandsmitglieder neu gefasst. Davon betroffen sind sowohl die Leistungen, die den Vorstandsmitgliedern für den Fall der regulären Beendigung ihrer Tätigkeit zugesagt worden sind, als auch die Leistungen für den Fall einer vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit.



Den Mitgliedern des Vorstands wird ein Defined Benefit Plan mit beitragsorientierter Leistungszusage gewährt, die in ihrer Struktur den Versorgungszusagen für Organmitglieder vergleichbarer Konzerne entspricht. Die betriebliche Altersversorgung für den Vorstand wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2010 umgestellt. Die daraus resultierenden Veränderungen führen zu einer Erhöhung der bislang erdienten Ansprüche sowie der Rückstellung und der Defined Benefit Obligation.

Zu detaillierten Erläuterungen des ab dem Geschäftsjahr 2010 neu eingeführten Vergütungssystems sowie zu den Auswirkungen der betrieblichen Altersversorgung für den Vorstand der MTU wird auf den Vergütungsbericht im Kapitel "Corporate Governance" verwiesen.

Aktienbasierte Vergütungen

Die aktienbasierten Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente beziehen sich auf den jeweils beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung der Phantom Stocks im Rahmen des Matching Stock Program (MSP) und zum Zusagezeitpunkt der Performance Shares des Share Matching Plan (SMP). Zu weiteren Erläuterungen zur aktienbasierten Vergütung im Rahmen des MSP sowie des SMP inklusive der Ermittlung und Bewertung des beizulegenden Zeitwerts der Phantom Stocks und der Performance Shares wird auf Abschnitt 30.4. (Kapitalrücklage) sowie auf den Vergütungsbericht im Kapitel "Corporate Governance" im Geschäftsbericht 2010 verwiesen.

Aus Mandaten für konzerneigene Gesellschaften erhielten die Mitglieder des Vorstands keine Vergütung. Mitglieder des Vorstands erhielten vom Unternehmen keine Kredite.

Zum 31. Dezember 2010 sind Vorstandsmitgliedern wie im Vorjahr keine Kredite oder Vorschüsse gewährt worden; ebenso wurden wie im Vorjahr keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Vorstandsmitgliedern eingegangen.

Share Matching Plan (SMP)

Zur Beschreibung des SMP wird auf den Corporate Governance Bericht, Vergütungsbericht, verwiesen. Der aus dem Performance Share Plan (PSP) auszuzahlende Betrag kann von den Vorstandsmitgliedern grundsätzlich in Aktien der MTU Aero Engines Holding AG angelegt werden, die dann weitere drei Jahre gehalten werden müssen. Am Ende des Haltezeitraums erfolgt ein sogenannter "Match" der Aktien auf Basis eines Share Matching Plans (SMP), wonach das Vorstandsmitglied für jeweils 3 gehaltene MTU-Aktien eine Gratisaktie zugeteilt bekommt. Der Anspruch auf die Gratisaktie wird grundsätzlich durch Übertragung der entsprechenden Anzahl von Gratisaktien an das Vorstandsmitglied erfüllt. Der Gesamtwert der zuteilbaren Matching-Aktien am Ende der Halteperiode ist auf das Dreifache des initialen Kaufpreises begrenzt.

Die Anzahl von zukünftigen Matching Shares ist von der Höhe der Auszahlung aus dem PSP abhängig. Zur Erläuterung des PSP-Programms wird auf die entsprechenden Ausführungen im Konzernanhang unter den Sonstigen Rückstellungen, Abschnitt 32., verwiesen. Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwertes kam ein kombiniertes Verfahren aus Monte-Carlo-Simulation und Black/Scholes zum Einsatz. Unter Verwendung der identischen Annahmen wie zur Bewertung des Long Term Incentive (PSP) wurde hierzu der erwartete Auszahlungsbetrag bestimmt. Dieser ermittelte Auszahlungsbetrag dient als Basis zur Bewertung des SMP nach Black/Scholes. Der beizulegende Zeitwert dieser Forwardoption zum Zeitpunkt der Optionsgewährung wird unter Berücksichtigung der Ausübungsbedingungen bilanziert. Der Erdienungszeitraum einer Forwardoption beträgt jeweils 52 Monate.

Der beizulegende Zeitwert des SMP, der von einem unabhängigen Gutachter gemäß den Richtlinien des IFRS 2 je Performance Share ermittelt wird, belief sich unter Berücksichtigung einer Fluktuation von 4 % zum 1. Januar 2010 auf 3,72 € und zum 1. Juli 2010 auf 4,23 €. Die zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen sind im Bewertungsgutachten zum Gewährungszeitpunkt dokumentiert. Für die im Geschäftsjahr 2010 gewährten 40.727 Performance Shares ergibt sich für das Share Matching Program ein Gesamtaufwand in Höhe von rund 158 T€. Hiervon wurden im Geschäftsjahr 2010 rund 31 T aufwandswirksam erfasst.

Zum 1. Januar 2010 betrug der beizulegende Zeitwert der jeweiligen Option aus dem SMP:

scroll

Mitglieder des Vorstands Stand am Performance Shares
(Stück)
--- --- ---
Egon Behle 1. Juli 2010 12.061
Dr. Rainer Martens 1. Januar 2010 9.214
Dr. Stefan Weingartner 1. Januar 2010 9.214
Reiner Winkler 1. Januar 2010 10.238
Gesamt 40.727

Die zugrunde liegenden Rechnungsgrundlagen sind im Bewertungsgutachten zum Gewährungszeitpunkt dokumentiert.

Der Berechnung der beizulegenden Zeitwerte der im Geschäftsjahr 2010 mit Wirkung zum 1.1.2010 gewährten Optionen lagen folgende Parameter zugrunde:

scroll

SMP - Parameter zum 1.1.2010 Stand 1. Januar

2010
Dividendenrendite (%) 2,436
Erwartete Volatilität (%) 52,82
Risikoloser Zinssatz (%) 2,297 bzw. 3,131
Erwartete Laufzeit der (Forward-) Option (Monate) 88
Durchschnittlicher Aktienkurs im Zeitraum von

30 Börsenhandelstagen vor Gewährung
(€) 36,63

Der hierbei ermittelte beizulegende Zeitwert je Performance Share belief sich auf 4,44 € bzw. unter Berücksichtigung einer Fluktuation von 4 % p.a. auf 3,72 €.

Der Berechnung der beizulegenden Zeitwerte der im Geschäftsjahr 2010 mit Wirkung zum 1.7.2010 gewährten Optionen lagen folgende Parameter zugrunde:

scroll

SMP - Parameter zum 1.7.2010 Stand 1. Juli

2010
Dividendenrendite (%) 2,068
Erwartete Volatilität (%) 52,82
Risikoloser Zinssatz (%) 1,368 bzw. 2,252
Erwartete Laufzeit der (Forward-) Option (Monate) 88
Durchschnittlicher Aktienkurs im Zeitraum von

30 Börsenhandelstagen vor Gewährung
(€) 46,52

Der hierbei ermittelte beizulegende Zeitwert je Performance Share belief sich auf 5,05 € bzw. unter Berücksichtigung einer Fluktuation von 4 % p.a. auf 4,23 €.

Personalaufwand

scroll

2010 2009
TEuro TEuro
--- --- --- --- ---
Gehälter 5.048 5.573
Zuführung zur Rückstellung MSP 2.497 3.403
Soziale Abgaben und Aufwendungen für

Altersversorgung und für Unterstützung
2.341 1.981
- davon für Altersversorgung 2.341 1.981
9.886 10.957

Für die zugeteilte fünfte Tranche des Matching Stock Program (MSP) wurden zum Abschlussstichtag Rückstellungen in Höhe von 3.767 TEuro passiviert, da sich der durchschnittliche Ausübungspreis (Basispreis) in Höhe von 24,62 je Phantom Stock im Geld befand.

Beschäftigte

Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich vier Personen.

Deutscher Corporate Governance Kodex / Erklärung nach § 161 AktG

Die nach § 161 des Aktiengesetzes vorgeschriebene Erklärung wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegeben und der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht unter www.mtu.de.

Honorar Abschlussprüfer

Die Honorarangaben gem. § 285 Nr. 17 HGB sind im Konzernabschluss der MTU Aero Engines Holding AG, München, in die die Gesellschaft einbezogen ist, enthalten.

Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Gesellschaft hat keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Unternehmen und Personen getätigt.

Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Mitglieder des Vorstands

scroll

Egon Behle

Vorsitzender des Vorstands der MTU Aero Engines Holding AG, München
München
Dr. Rainer Martens

Vorstand Technik der MTU Aero Engines Holding AG, München

Weitere Mandate

Vorsitzender des Aufsichtsrats der MTU Aero Engines Polska Sp. z o.o.
München
Dr. Stefan Weingartner

Vorstand Zivile Instandhaltung der MTU Aero Engines Holding AG, München

Weitere Mandate

Vorsitzender des

Aufsichtsrates der MTU Maintenance Berlin-Brandenburg GmbH

Vorsitzender des

Aufsichtsrates der MTU Maintenance Hannover GmbH
München
Reiner Winkler

Vorstand Finanzen und Personal der MTU Aero Engines Holding AG, München
München

Mitglieder des Aufsichtsrats

scroll

Klaus Eberhardt (Vorsitzender)

Vorstandsvorsitzender Rheinmetall AG, Düsseldorf

Weitere Aufsichtsratsmandate bzw. Mandate bei

vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien

von Wirtschaftsunternehmen

Dietrich Wälzholz Familienstiftung

Eckart Wälzholz-Junius Familienstiftung

Hirschmann Automotive GmbH

Kolbenschmidt Pierburg AG

MTU Aero Engines GmbH

RMMV Rheinmetall MAN Military Vehicles GmbH
Düsseldorf
Josef Hillreiner* (Stellvertretender Vorsitzender)

Vorsitzender des Betriebsrats der MTU Aero Engines GmbH, München

Vorsitzender des Konzern-Betriebsrats der MTU Aero Engines GmbH, München

Weitere Mandate

MTU Aero Engines GmbH
Ried
Michael Behé*

Vorsitzender des Betriebsrats der MTU Maintenance Hannover GmbH, Hannover

Mitglied des Konzern-Betriebsrats der MTU Aero Engines GmbH, München

Weitere Mandate

MTU Maintenance Hannover GmbH
Wedemark
Prof. Dr. Wilhelm Bender

Ehemaliger Vorstandsvorsitzender der Fraport AG, Frankfurt/Main (1993 - 2009)

Weitere Mandate

Bombardier Transportation GmbH

Bombardier Transportation Global Holding SE

Deutscher Ring Krankenversicherungsverein aG

Eintracht Frankfurt Fußball AG

Lufthansa Cargo AG

MTU Aero Engines GmbH

Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG
Frankfurt
Thomas Dautl*

Leiter Fertigungstechnologien, MTU Aero Engines GmbH, München

Weitere Mandate

MTU Aero Engines GmbH
Weichs
Rudolf Domberger*

Freigestellter Betriebsrat der MTU Aero Engines GmbH, München
Ilmmünster
Babette Fröhlich*

FB Koordination der Vorstandsaufgaben, IG Metall, Frankfurt

Weitere Mandate

Volkswagen AG
Frankfurt
Dr.-Ing. Jürgen M. Geißinger

Vorsitzender der Geschäftsführung der Schaeffler GmbH, Herzogenaurach

Weitere Mandate

Continental AG

MTU Aero Engines GmbH
Herzogenaurach
Michael Leppek*

2. Bevollmächtigter der IG Metall Verwaltungsstelle München

Weitere Mandate

MTU Aero Engines GmbH

Nokia Siemens Management GmbH
München
Dr. Joachim Rauhut

Finanzvorstand der Wacker Chemie AG, München

Weitere Mandate

J. Heinrich Kramer Holding GmbH

MTU Aero Engines GmbH

Pensionskasse Wacker Chemie VVaG

Siltronic AG
München
Udo Stark

Ehemaliger Vorsitzender des Vorstands der MTU Aero Engines Holding AG, München

Weitere Mandate

Bilfinger Berger AG

MTU Aero Engines GmbH
München
Prof. Dr.-Ing. Klaus Steffens

Ehemaliger Vorsitzender der Geschäftsführung der MTU Aero Engines GmbH, München

Weitere Mandate

CompuGroup Medical AG

MTU Aero Engines GmbH

Poppe & Potthoff GmbH

Tyczka Energie GmbH & Co. KGaA
Bernried

* Arbeitnehmervertreter

Haftungsverhältnisse

Die hundertprozentige Tochtergesellschaft "MTU Aero Engines Finance B.V., Amsterdam, Niederlande", hat am 23. Januar 2007 mit Wirkung zum 1. Februar 2007 eine Wandelschuldverschreibung in Höhe von nominal 180.000.000 € unter der Garantie der MTU Aero Engines Holding AG begeben. Die Wandelschuldverschreibung wurde mit einer Stückelung zu je 100.000 € und einer Laufzeit bis zum 1. Februar 2012 emittiert.

Die Anleihe ist mit einem Wandlungsrecht in nennwertlose Stückaktien der MTU Aero Engines Holding AG ausgestattet, das nach Ermessen des jeweiligen Inhabers ab dem 13. März 2007 bis zum 18. Januar 2012 gemäß den "Anleihebedingungen" zu einem bei Ausgabe festgelegten Wandlungskurs in Höhe von 49,50 € (vor etwaiger Verwässerung des Grundkapitals durch Kapitalerhöhung aufgrund Umwandlung der Kapitalrücklage oder Gewinnrücklagen, Aktiensplitt oder Zusammenlegung von Aktien und Kapitalherabsetzung sowie Kontrolländerung) ausgeübt werden kann. Der Zinskupon beträgt 2,75 % p.a. und ist jährlich, erstmals am 1. Februar 2008, fällig. Ab dem 15. Februar 2010 ist die MTU Aero Engines Holding AG infolge der Kursentwicklung der Aktien - mit einer entsprechenden Ankündigungsfrist - berechtigt, gemäß den Anleihebedingungen die Wandelschuldverschreibung vorzeitig zum Nennbetrag zuzüglich der darauf bis zum Tag der Rückzahlung aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen. Des Weiteren ist die MTU Aero Engines Holding AG berechtigt, noch ausstehende Wandelschuldverschreibungen insgesamt zu kündigen und vorzeitig zum Nennbetrag zuzüglich der darauf bis zum Tag der Rückzahlung aufgelaufenen Zinsen zurückzuzahlen, falls der Gesamtnennbetrag der ausstehenden Wandelschuldverschreibungen zu irgendeinem Zeitpunkt unter 10 % des Gesamtnennbetrags der ursprünglich begebenen Schuldverschreibungen fällt.

Zum Zeitpunkt der Begebung der Wandelschuldverschreibung würden den eingeräumten Wandlungsrechten rund 3,6 Mio. nennwertlose Stückaktien aus dem bedingten Kapital entsprechen. Die Ausübung dieser Wandlungsrechte hätte im laufenden Geschäftsjahr zu einem reduzierten Ertrag von 0,12 € pro Aktie geführt.

Im Rahmen einer zum 31.12.2010 nicht in Anspruch genommenen Kreditlinie der MTU Aero Engines GmbH stellt die MTU Aero Engines Holding AG Sicherheiten in Höhe von 100 Mio. Euro.

Mitteilungspflichten gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG sowie § 21 Abs. 1 WpHG in Verbindung mit § 25 WpHG

Folgende Gesellschaften haben uns nach § 21 Abs. 1 WpHG in Verbindung mit § 25 WpHG mitgeteilt, dass ihre Stimmrechtsanteile an unserer Gesellschaft jeweils die Schwellen von 10 %, 5 % bzw. 3 % über- oder unterschritten haben:

Überschreitung von 10 % Stimmrechtsanteil:

Capital Research and Management Company

Die Stimmrechtsanteile von Capital Research and Management Company, Los Angeles, Kalifornien, USA, an MTU Aero Engines Holding AG, Dachauer Straße 665, 80995 München, haben am 10. November 2010 die Schwelle von 10 % überschritten. An diesem Tag besaß Capital Research and Management Company 10,22 % (5.313.949 Stammaktien) aller Stimmrechte an MTU Aero Engines Holding AG.

Diese 10,22 % (5.313.494 Stammaktien) aller Stimmrechte an MTU Aero Engines Holding AG sind gemäß WpHG § 22, Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 Capital Research and Management Company zuzurechnen. Von diesen 5.313.949 Stammaktien (Stimmrechten) besaß The Growth Fund of America, Inc., Los Angeles, Kalifornien, USA, 3,99 % (2.077.000 Stammaktien). Das Unternehmen ist somit ein Aktionär, der mehr als 3 % der Stimmrechte an MTU Aero Engines Holding AG hält.

Unterschreitung von 5 % Stimmrechtsanteil:

BlackRock

Das Unternehmen BlackRock Inc., New York, USA, teilt gemäß WpHG § 21, Abs. 1 mit, dass seine Stimmrechtsanteile an MTU Aero Engines Holding AG am 28. Juli 2010 die Schwelle von 5 % unterschritten haben und ab diesem Tag 4,997 % (2.598.404 Stimmrechte) betragen.

Diese Stimmrechte sind gemäß WpHG § 22, Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 BlackRock Inc. zuzurechnen.

Überschreitung 3 % Stimmrechtsanteil:

The Growth Fund of America

Die Stimmrechtsanteile von The Growth Fund of America, Inc., Los Angeles, Kalifornien, USA, an MTU Aero Engines Holding AG, Dachauer Str. 665, 80995 München haben am 11. März 2010 die Schwelle von 3 % überschritten. An diesem Tag hielt The Growth Fund of America, Inc., 3,13 % (1.625.734 Stammaktien) aller Stimmrechte an MTU Aero Engines Holding AG (Stimmrechte aus 52.000.000 Stammaktien). MTU Aero Engines Holding AG hat nur Stammaktien ausgegeben.

Gryphon

1. Das Unternehmen Gryphon International Investment Corporation, Toronto/Ontario, Kanada, teilt gemäß WpHG, § 21, Abs. 1 mit, dass seine Stimmrechtsanteile an MTU Aero Engines Holding AG am 2. Juni 2010 die Schwelle von 3 % überschritten haben und ab diesem Tag 3,02 % (1.570.610 Stimmrechte) betragen.

Diese Stimmrechte sind gemäß WpHG § 22, Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 (2,97 %, 1.544.404 Stimmrechte) und WpHG § 22, Abs. 2 (0,05 %, 26.206 Stimmrechte) Gryphon International Investment Corporation zuzurechnen.

2. Das Unternehmen Gryphon Investment Counsel Inc, Toronto/Montreal, Kanada, teilt gemäß WpHG § 21, Abs. 1 mit, dass seine Stimmrechtsanteile an MTU Aero Engines Holding AG am 2. Juni 2010 die Schwelle von 3 % überschritten haben und ab diesem Tag 3,02 % (1.570.610 Stimmrechte) betragen.

Diese Stimmrechte sind gemäß WpHG § 22, Abs. 2 (2,97 %, 1.544.404 Stimmrechte) und WpHG § 22, Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 (0,05 %, 26.206 Stimmrechte) Gryphon Investment Corporation zuzurechnen.

Ameriprise Financial

Das Unternehmen Ameriprise Financial, Inc., Minneapolis, USA, teilt gemäß WpHG § 21, Abs. 1 mit, dass seine Stimmrechte an MTU Aero Engines Holding AG am 28. Juli 2010 die Schwelle von 3 % überschritten haben und ab diesem Tag 3,01 % (1.567.476 Stimmrechte) betragen.

3,01 % (1.567.476 Stimmrechte) sind gemäß WpHG § 22, Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 Ameriprise Financial Inc. zuzurechnen. 0,08 % (43.994 Stimmrechte) sind außerdem gemäß WpHG § 22, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 zuzurechnen.

Unterschreitung 3 % Stimmrechtsanteil:

Longview Partners Limited

Das Unternehmen Longview Partners Limited, London, Großbritannien, teilt gemäß WpHG § 21, Abs. 1 mit, dass seine Stimmrechtsanteile an MTU Aero Engine Holding am 13. Mai 2010 die Schwelle von 3 % unterschritten haben und ab diesem Tag 2,94 % (1.527.853 Stimmrechte) betragen.

Diese Stimmrechte sind gemäß WpHG § 22, Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 Longview Partners Limited zuzurechnen.

Longview Partners LP

Das Unternehmen Longview Partners Limited, London, Großbritannien, teilt gemäß WpHG § 21, Abs. 1 mit, dass seine Stimmrechtsanteile an MTU Aero Engine Holding am 13. Mai 2010 die Schwelle von 3 % unterschritten haben und ab diesem Tag 2,94 % (1.527.853 Stimmrechte) betragen.

Diese Stimmrechte sind gemäß WpHG § 22, Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 Longview Partners Limited zuzurechnen.

Threadneedle Asset Management Holdings SARL

Das Unternehmen Threadneedle Asset Management Holdings SARL, Luxemburg, Luxemburg, teilt gemäß WpHG § 21, Abs. 1 mit, dass seine Stimmrechte an MTU Aero Engines Holding AG am 1. Dezember 2010 die Schwelle von 3 % unterschritten haben und ab diesem Tag 2,99 % (1.556.417 Stimmrechte) betragen.

2,99 % (1.556.417 Stimmrechte) sind gemäß WpHG § 22, Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 Threadneedle Asset Management Holdings SARL zuzurechnen. 0,10 % (50.423 voting rights) sind außerdem gemäß WpHG § 22, Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 zuzurechnen.

Anteilsbesitzliste

scroll

Name und Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil

in %
Eigenkapital

in TEuro
Ergebnis

in TEuro
31.12.2010 31.12.2010 2010
--- --- --- --- ---
I. ANTEILE AN TOCHTERUNTERNEHMEN
1 MTU Aero Engines GmbH, München 100,00 720.654 02)
2 MTU Maintenance Berlin-Brandenburg GmbH, Ludwigsfelde*) 100,00 88.620 02)
3 MTU Maintenance Hannover GmbH, Langenhagen*) 100,00 65.470 02)
4 MTU Aero Engines North America Inc., Newington, USA*) 100,00 3.7433) 3714)
5 MTU Maintenance Canada Ltd., Richmond, Kanada*) 100,00 6.0733) 15.0044)
6 RSZ Beteiligungs- und Verwaltungs GmbH, München*) 100,00 13.431 -1
7 MTU Versicherungsvermittlungs- und Wirtschaftsdienst GmbH, München*) 100,00 26 02)
8 MTU München Unterstützungskasse GmbH, München*) 100,00 7.788 0
9 Vericor Power Systems L.L.C., Atlanta, USA*) 100,00 19.0203) 1.1634)
10 MTU Aero Engines Finance B.V. Amsterdam, Niederlande 100,00 2.352 151
11 MTU Aero Engines Polska Sp. z o.o. Rzeszów, Polen*) 100,00 44.3783) -2.2814)
II. ANTEILE AN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN
12 Turbo Union Ltd., Bristol, Großbritannien*) 39,98 3091) -131)
13 EUROJET Turbo GmbH, Hallbergmoos*) 33,00 2.2981) 3991)
14 EPI Europrop International GmbH, München*) 28,00 4931) 4271)
15 MTU Turbomeca Rolls-Royce GmbH, Hallbergmoos*) 33,33 1001) 621)
16 MTU Turbomeca Rolls-Royce ITP GmbH, Hallbergmoos*) 25,00 651) 381)
III. BETEILIGUNGEN AN JOINT VENTURES
17 Airfoil Services Sdn. Bhd., Shah Alam, Malaysia*) 50,00 3.3791/3) 8961/4)
18 MTU Maintenance Zhuhai Co. Ltd., Zhuhai, China*) 50,00 87.3713) 21.7154)
19 Ceramic Coating Center S.A.S., Paris, Frankreich*) 50,00 4.1071) 9241)
20 Pratt & Whitney Canada Customer Service Centre Europe GmbH Ludwigsfelde*) 50,00 -706 1.032
IV. SONSTIGE ANTEILE
21 IAE International Aero Engines AG Zürich, Schweiz*) 12,10 38.0831/3) 2.2521/4)
22 Middle East Propulsion Company Ltd. Riad, Saudi-Arabien*) 19,30 21.6623) 3.1134)

1) Vorjahreszahlen, keine aktuellen Zahlen vorhanden.

2) Ergebnis wurde aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages übernommen.

3) Umrechnung ist zum Stichtagskurs 31.12.2010 (bzw. 31.12.2009) erfolgt.

4) Umrechnung ist mit dem Jahresdurchschnittkurs 2010 (bzw. 2009) erfolgt.

*) Mittelbare Beteiligung, Anteile durchgerechnet

(17) Vorschlag zur Gewinnverwendung

Vorstand und Aufsichtsrat der MTU Aero Engines Holding AG, München, werden der Hauptversammlung am 05. Mai 2011 vorschlagen, für das Geschäftsjahr 2010 nach Einstellung in andere Gewinnrücklagen eine Dividende von 1,10 € je Aktie auszuschütten (Vorjahr: 0,93 €). Für die 48.752.407 dividendenberechtigten Stückaktien beläuft sich die Gesamtsumme der Ausschüttung unter der Voraussetzung der Zustimmung durch die Hauptversammlung auf 53.627.647,70 Euro. Ausgehend vom Jahresschlusskurs 2010 in Höhe von 50,61 € (Vorjahr: 38,19 €) ergibt sich eine Dividendenrendite von 2,2 % (Vorjahr: 2,4 %).

Die Auszahlung der Dividende erfolgt am 06. Mai 2011.

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

München, den 7. Februar 2011

scroll

Egon

Behle
Dr. Rainer

Martens
Dr. Stefan

Weingartner
Reiner

Winkler
Vorsitzender des

Vorstands
Vorstand

Technik
Vorstand Zivile

Instandhaltung
Vorstand Finanzen

und Personal

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der MTU Aero Engines Holding AG, München, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss der MTU Aero Engines Holding AG, München, den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

München, den 22. Februar 2011

Deloitte & Touche GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

scroll

Prof. Dr. Plendl Prosig
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

TÄTIGKEIT DES AUFSICHTSRATS

Mit diesem Bericht informiert der Aufsichtsrat gemäß § 171 Abs. 2 AktG über seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2010 und das Ergebnis der Prüfung von Jahres- und Konzernabschluss. Der Aufsichtsrat hat die Kontroll- und Beratungsaufgaben, die ihm nach Gesetz, Satzung und seiner Geschäftsordnung obliegen, sorgfältig wahrgenommen.

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand regelmäßig bei der Leitung des Unternehmens beraten, seine Arbeit überwacht und sich kontinuierlich mit dem Geschäftsverlauf und der Lage der MTU befasst. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung wurde der Aufsichtsrat unmittelbar und frühzeitig einbezogen. Der Vorstand hat die Mitglieder des Aufsichtsrats regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Lage des Unternehmens informiert. Über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sowie wichtige Geschäftsvorgänge wurde ihm monatlich schriftlich berichtet. Neue Planungen wurden dem Aufsichtsrat detailliert erläutert.

Gemeinsam mit dem Vorstand diskutierte der Aufsichtsrat die Strategie sowie alle wichtigen Vorhaben. Die strategische Ausrichtung des Unternehmens wurde nach sorgfältiger Abwägung und Prüfung befürwortet. Sämtliche Geschäfte, die laut Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung des Vorstands eine Zustimmung des Gremiums erfordern, wurden überprüft, mit dem Vorstand besprochen und gebilligt.

Der Aufsichtsrat hat im vergangenen Jahr besonders auf die internen Kontrollmechanismen der MTU geachtet. Sein Augenmerk lag vor allem auf dem Risikomanagementsystem, der Revision sowie der rechtskonformen Unternehmensführung und der Compliance des Unternehmens. Der Aufsichtsrat hat sie anhand der vorgelegten Unterlagen und im Dialog mit dem Vorstand geprüft.

Den Statusbericht des Compliance Boards erhielt der Aufsichtsrat in den Juli- und Dezembersitzungen. Die interne Revision berichtete dem Prüfungsausschuss in den März- und Oktobersitzungen; zur Sprache kamen auch neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Compliance.

SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS

Im Geschäftsjahr 2010 traf sich der Aufsichtsrat zu fünf ordentlichen Sitzungen und einer Telefonkonferenz mit Beschlussfassung. Kein Aufsichtsratsmitglied hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Die Präsenz bei den Aufsichtsratssitzungen lag vielmehr durchschnittlich bei 95 %. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde darüber hinaus regelmäßig über die aktuelle Situation, wichtige Geschäftsvorfälle und bevorstehende bedeutsame Entscheidungen unterrichtet.

Bei seinen Sitzungen besprach der Aufsichtsrat die Geschäftsentwicklung der MTU und aller mit ihr verbundenen Unternehmen mit dem Vorstand. Dabei wurden die Marktsituation im zivilen und militärischen Triebwerksgeschäft sowie die Stellung des Unternehmens im Vergleich zu den Wettbewerbern ausführlich analysiert. Ein wichtiger Punkt war die Ertragssituation des Konzerns einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements. Weitere besondere Themen waren der Fortschritt der Entwicklung des Triebwerksprogramms TP400-D6 für den Militärtransporter A400M sowie das Programm GEnx für den Boeing 787 Dreamliner und die Boeing 747-8. Neben der Auslastung des Standortes in Vancouver, dem Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags mit der MTU Maintenance Berlin-Brandenburg und dem geplanten Kauf des Betriebsgrundstücks der MTU Maintenance Hannover beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit der Dollarkursentwicklung und den Ergebnissen der Mitarbeiterbefragung 2010. Darüber hinaus befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der Operativen Planung und dem Budget 2011, den Vertragsverlängerungen der Vorstandsmitglieder Egon Behle und Reiner Winkler, dem Vorstandsvergütungsgesetz einschließlich des Systems der Pensionsverträge und den Änderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.

CORPORATE GOVERNANCE

Nach Überzeugung des Aufsichtsrats ist gute Corporate Governance eine wesentliche Grundlage für den Erfolg eines Unternehmens. Der Aufsichtsrat setzte sich deshalb auch 2010 ausführlich mit der Anwendung und Weiterentwicklung der Corporate Governance-Regelungen und ihrer Umsetzung bei der MTU auseinander und überprüfte dabei die Effizienz seiner eigenen Tätigkeit. Insbesondere beschäftigte er sich mit den von der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex vorgenommenen Änderungen. In diesem Zusammenhang erörterte er die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat in Hinblick auf das Thema Diversity und insbesondere die angemessene Berücksichtigung von Frauen. Als Ziel wird angestrebt, den Frauenanteil in den nächsten zwei Wahlperioden auf mindestens zwei weibliche Aufsichtsräte zu steigern und auch weiterhin das Kriterium "Internationalst" zu erfüllen. Der Aufsichtsrat hat darüber hinaus ausdrücklich festgestellt, dass er die bereits seit langem geltenden Grundsätze zur Vermeidung von Interessenskonflikten selbstverständlich auch bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung berücksichtigen wird. Auch im Vorstand strebt der Aufsichtsrat Diversity an und wird dabei insbesondere das Ziel eines angemessenen Anteils von Frauen bei der Suche nach fachlich geeigneten Kandidaten für neu zu besetzende Vorstandspositionen berücksichtigen.

Dem Aufsichtsrat gehört weiterhin eine ausreichende Anzahl unabhängiger Mitglieder an. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nahmen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr und wurden dabei von der Gesellschaft angemessen unterstützt.

Die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Vorstand sowie innerhalb des Aufsichtsrats wurde erneut als sehr gut befunden. Interessenskonflikte zwischen der MTU und dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat gab es nicht. Der Aufsichtsrat überzeugte sich davon, dass die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß ihrer Entsprechenserklärung nachkam.

In der gemeinsamen Erklärung mit dem Vorstand vom 16. Dezember 2010 - gemäß § 161 AktG - wird festgestellt, dass die MTU Aero Engines Holding AG den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit lediglich einer Ausnahme entspricht. Diese Erklärung des Unternehmens ist mit weiteren Ausführungen zur Corporate Governance des Unternehmens auf Seite 20 dieses Geschäftsberichts abgedruckt; sie findet sich auch auf der MTU-Website.

SITZUNGEN DER AUSSCHÜSSE

Der Aufsichtsrat verfügt traditionell über drei paritätisch besetzte Ausschüsse: den Prüfungsausschuss, den Personalausschuss und gemäß § 27 Abs. 3 des Mitbestimmungsgesetzes den Vermittlungsausschuss. Über ihre Arbeit lässt sich der Aufsichtsrat im Plenum regelmäßig Bericht erstatten.

Auf Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex wurde im Jahr 2007 zusätzlich ein Nominierungsausschuss gebildet, der nur bei Bedarf zusammentritt. Seine Aufgabe ist es, geeignete Kandidaten zu ermitteln, die der Aufsichtsrat den Aktionären zur Wahl in den Aufsichtsrat vorschlägt. Mitglieder sind Klaus Eberhardt und Dr. Jürgen M. Geißinger. Im Geschäftsjahr 2010 musste dieser Ausschuss nicht einberufen werden.

Dem Personalausschuss gehören Klaus Eberhardt, Dr. Jürgen M. Geißinger und die beiden Arbeitnehmervertreter Josef Hillreiner und Michael Leppek an. In drei Sitzungen beschäftigte sich der Personalausschuss im vergangenen Jahr unter anderem mit den Ergebnissen der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats, den Vertragsverlängerungen der Vorstandsmitglieder Egon Behle und Reiner Winkler sowie dem System der Vorstandsvergütung einschließlich der Zielvereinbarungen und der Pensionsverträge.

Der Vermittlungsausschuss, dessen Mitglieder denen des Personalausschusses entsprechen, musste 2010 nicht einberufen werden.

Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus Dr. Joachim Rauhut (Vorsitzender), Klaus Eberhardt, Babette Fröhlich und Josef Hillreiner. Er tagte im vergangenen Jahr insgesamt fünfmal und fasste zusätzlich einen Beschluss durch schriftliche Stimmabgabe. Er beschäftigte sich speziell mit dem Jahresabschluss, dem Konzernabschluss und dem Konzernlagebericht der MTU Aero Engines Holding AG sowie mit der Finanzsituation und den Quartalsberichten.

Der Ausschuss hat dem Aufsichtsrat Prüfungsschwerpunkte für den Jahresabschluss 2010 vorgeschlagen, prüfte die Vergütung für die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche und empfahl den Abschluss des entsprechenden Vertrages. Des Weiteren hat er die Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers gemäß Ziffer 7.2.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex eingeholt und die Unabhängigkeit des Prüfers überwacht.

Bei seiner Arbeit lagen dem Ausschuss wie auch den übrigen Mitgliedern des Aufsichtsrats die Berichte von Deloitte & Touche über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses sowie des Lageberichts und des Konzernlageberichts vor. Die Unterlagen wurden in Gegenwart des Abschlussprüfers ausführlich behandelt. Ergebnis: Der Ausschuss empfahl dem Aufsichtsrat, den Jahresabschluss festzustellen, den Konzernabschluss zu billigen, die Lageberichte zu genehmigen und dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands zuzustimmen.

Der Prüfungsausschuss überwachte entsprechend den gesetzlichen Anforderungen den Prozess der Rechnungslegung sowie die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems.

Neben der Beschäftigung mit der Compliance des Unternehmens ließ sich der Prüfungsausschuss vom Vorstand über einzelne Revisionsberichte, den geplanten Ergebnisabführungsvertrag mit der MTU Maintenance Berlin-Brandenburg sowie den Stand und das Ergebnis der DPR-Prüfung informieren.

FESTSTELLUNG DES JAHRESABSCHLUSSES, DES GEBILLIGTEN KONZERNABSCHLUSSES SOWIE DES LAGEBERICHTS

Der Jahresabschluss, der Konzernabschluss sowie der Lage- und der Konzernlagebericht der MTU Aero Engines Holding AG für das Geschäftsjahr 2010 wurden von der durch die Hauptversammlung bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche, München, geprüft und mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen. Die Prüfungsberichte und die zu prüfenden Unterlagen wurden jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig zugesandt. Auf Basis der Vorprüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche, über die der Vorsitzende des Prüfungsausschusses dem Aufsichtsrat Bericht erstattete, befasste sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Jahresabschluss, dem Konzernabschluss, dem Lagebericht und dem Konzernlagebericht der MTU Aero Engines Holding AG für das Geschäftsjahr 2010 sowie mit dem Vorschlag des Vorstands zur Verwendung des Bilanzgewinns.

Der Wirtschaftsprüfer nahm an den Sitzungen des Prüfungsausschusses der MTU Aero Engines Holding AG am 24. Januar und 2. März 2011 und an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 15. März 2011 teil und berichtete über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung. Der Aufsichtsrat prüfte Jahresabschluss, Konzernabschluss, Lagebericht, Konzernlagebericht und den Vorschlag für die Gewinnverwendung und machte keine Einwände geltend. Der vom Vorstand vorgelegte Jahresabschluss und der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurden in der Aufsichtsratssitzung am 15. März 2011 gebilligt. Damit ist der Jahresabschluss festgestellt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns stimmte das Gremium unter Abwägung der Interessen der Aktionäre und der Gesellschaft zu. Der Aufsichtsrat nahm in seiner Sitzung zur Kenntnis, dass die MTU Aero Engines Holding AG keine Vereinbarungen geschlossen hat, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels stehen ("Change of Control"-Vereinbarungen). Indirekte Auswirkungen auf die MTU Aero Engines Holding AG können lediglich Verträge von Tochtergesellschaften haben, die "Change of Control"-Klauseln enthalten. Näheres ist im Konzernlagebericht auf Seite 98 zu finden.

KEIN WECHSEL IN DEN ORGANEN

Im vergangenen Geschäftsjahr gab es im Aufsichtsrat keine personellen Veränderungen. Der Aufsichtsrat bedankt sich beim Vorstand und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre erfolgreiche Arbeit und ihr hohes Engagement im Jahr 2010. Der Dank gilt auch dem Betriebsrat für die konstruktive Zusammenarbeit und nicht zuletzt allen Aktionärinnen und Aktionären, die der MTU im abgelaufenen Geschäftsjahr ihr Vertrauen geschenkt haben.

München, den 15. März 2011

scroll

Klaus Eberhardt
Vorsitzender des Aufsichtsrats

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

Eine verantwortungsvolle Unternehmensführung genießt einen hohen Stellenwert bei der MTU Aero Engines. Dazu zählen die effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Aktionärsinteressen sowie eine transparente Kommunikation. Vorstand und Aufsichtsrat haben sich daher auch intensiv mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex auseinandergesetzt. Lediglich in einem einzigen Punkt weicht die MTU von dessen Empfehlungen ab.

VERANTWORTUNGSBEWUSSTE UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Corporate Governance bezeichnet die verantwortungsbewusste und transparente Führung und Kontrolle eines Unternehmens. Bei der MTU Aero Engines Holding AG hat sie seit Jahren einen hohen Stellenwert. Wesentliche Grundlagen guter Corporate Governance sind die effiziente und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Aktionärsinteressen sowie eine offene und transparente Kommunikation. Als global agierendes Unternehmen hält die MTU nationale und internationale Standards ein. In Deutschland, dem Hauptsitz des Unternehmens, sind diese Regeln vor allem im Aktiengesetz, im Mitbestimmungsgesetz und im Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") festgeschrieben. Vorstand und Aufsichtsrat der MTU haben sich intensiv mit dem Kodex auseinandergesetzt, insbesondere auch mit den Änderungen, die die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex am 26. Mai 2010 beschlossen hat.

Der Vorstand der MTU Aero Engines Holding AG gibt gemäß § 289a HGB die folgende Erklärung zur Unternehmensführung ab. Gleichzeitig wird damit gemäß Ziffer 3.10 des Kodex berichtet.

UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN

Verantwortung zu übernehmen gehört zum Selbstverständnis der MTU. Sie übernimmt sie für Produkte und Prozesse, Mitarbeiter, Kunden und Partner genauso wie für Umwelt und Gesellschaft. Die MTU setzt sich für eine nachhaltige Entwicklung ein und geht traditionell über die gesetzlichen Vorschriften hinaus. Schwerpunkte des Engagements sind die Bereiche Umweltschutz, Personalpolitik und gemeinnützige Initiativen im Umfeld der MTU-Standorte. Sie werden öffentlich dokumentiert und sind im Internet unter www.mtu.de im Menüpunkt Unternehmen -> Nachhaltigkeit dargestellt. Darüber hinaus wird auf Kapitel 1.5. auf Seite 55 dieses Geschäftsberichts (Unternehmerische Verantwortung) verwiesen.

Das Unternehmen hat Verhaltensgrundsätze festgelegt, zu deren Einhaltung alle Mitarbeiter verpflichtet sind. Sie stehen im Internet unter www.mtu.de im Menüpunkt Unternehmen -> Nachhaltigkeit -> Verhaltensgrundsätze zum Download bereit.

Die MTU pflegt einen offenen Umgang und befindet sich in einem kontinuierlichen Dialog mit ihren Zielgruppen. Kommuniziert wird unter anderem über Intranet und Internet, Broschüren, Mitarbeiter- und Kundenzeitschriften - sowie direkt auf Veranstaltungen. Damit will die MTU eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung erreichen.

An seine Produkte und Dienstleistungen stellt das Unternehmen höchste Qualitätsanforderungen. Die Einhaltung der Qualitätsstandards wird von Behörden sowie mittels interner und externer Audits überprüft. Die Qualitätsstandards sind auf der MTU-Website im Menüpunkt Unternehmen -> Qualität veröffentlicht.

VERTRAUENSVOLLE ZUSAMMENARBEIT ALLER ORGANE

Die MTU ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Sie verfügt über die Organe Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung. Die Unternehmensführung basiert auf einer engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Organe sowie einem regen und stetigen Informationsfluss zwischen ihnen. Insbesondere auf der Hauptversammlung können die Aktionäre Fragen an die Unternehmensleitung stellen und ihr Stimmrecht ausüben.

ARBEITSWEISE DES VORSTANDS

Geleitet wird das Unternehmen vom Vorstand, dessen Mitglieder als Team zusammenarbeiten. Ihre Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen ergänzen sich. Der Vorstand leitet das Unternehmen mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung in eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse unter Berücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Arbeitnehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbundenen Gruppen (Stakeholder). Zeitnah und regelmäßig informiert der Vorstand den Aufsichtsrat über die aktuelle Lage der Gesellschaft, das Risikomanagement, strategische Entscheidungen und deren Umsetzung. Über die Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage erhält der Aufsichtsrat monatlich schriftliche Berichte. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen werden dem Aufsichtsrat detailliert erläutert. Der Aufsichtsratsvorsitzende wird darüber hinaus regelmäßig und unmittelbar über die aktuelle Situation, wichtige Geschäftsvorfälle und bevorstehende bedeutsame Entscheidungen unterrichtet.

Außerdem lässt sich der Vorstand regelmäßig über das Thema Compliance, also über Maßnahmen zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der unternehmensinternen Richtlinien, berichten. Statusberichte über die Tätigkeit des Compliance Boards erfolgen im Plenum des Aufsichtsrats in den Juli- und Dezembersitzungen sowie im Prüfungsausschuss im Rahmen der Berichterstattung der internen Revision in den März- und Oktobersitzungen.

ARBEITSWEISE DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mit je sechs Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Er überwacht und berät den Vorstand bei der Führung der Geschäfte. Alle Mitglieder sind für diese Aufgabe qualifiziert und nehmen sie ordnungsmäßig wahr. In Übereinstimmung mit der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex gehören mit Udo Stark und Prof. Dr.-Ing. Klaus Steffens nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder dem Aufsichtsrat der MTU Aero Engines Holding AG an. Der Aufsichtsrat prüft die Unabhängigkeit seiner Mitglieder. Die Mehrheit der Aufsichtsratsmitglieder ist als unabhängig anzusehen und eine unabhängige Beratung und Überwachung des Vorstands ist gewährleistet.

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats sieht die Bildung von Ausschüssen vor. Der Aufsichtsrat der MTU hat vier Ausschüsse. Weitere Informationen finden sich auf Seite 45.

Im Jahr 2010 bestanden keine Berater-, Dienstleistungs- oder ähnliche Verträge zwischen der MTU Aero Engines Holding AG oder ihren Tochterunternehmen und den Aufsichtsratsmitgliedern, so dass keine offenlegungspflichtigen Interessenskonflikte entstanden sind. Für die Mitglieder des Aufsichtsrats und des Vorstands der MTU waren im abgelaufenen Geschäftsjahr Directors' & Officers' Liability-Versicherungen mit einem Selbstbehalt in Höhe von 10 % des Schadens bis zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung abgeschlossen.

Die Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgt nach klaren und transparenten Kriterien. Sie sind im Vergütungsbericht auf Seite 25 ff. dargestellt.

DIVERSITY

Im Hinblick auf seine künftige Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat die folgenden Ziele festgelegt: Es wird angestrebt, den Frauenanteil in den nächsten zwei Wahlperioden auf mindestens zwei weibliche Aufsichtsräte zu steigern - je eine von der Arbeitnehmer- und der Anteilseignerseite. Gegenwärtig befindet sich eine Frau im Aufsichtsrat der MTU. Ein Anteil von mindestens zwei weiblichen Aufsichtsräten wird als für die MTU angemessen angesehen. Der Aufsichtsrat orientiert sich bei dieser Festlegung am heutigen Frauenanteil im Konzern.

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats enthält bereits heute bindende Regeln über die Behandlung von Interessenskonflikten. Sie sind offenzulegen - insbesondere solche, die aufgrund einer Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern der MTU entstehen können - und führen ggf. zu einer Mandatsbeendigung. Der Aufsichtsrat wird diese Grundsätze bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung berücksichtigen.

Bereits heute hat der MTU-Aufsichtsrat Mitglieder, die ihre Ausbildung bzw. einen erheblichen Anteil ihres Berufslebens im Ausland verbracht haben. Es wird angestrebt, dass auch weiterhin mindestens ein Aufsichtsratsmitglied das Kriterium "Internationalität" erfüllt.

Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder enthält die Satzung der MTU bereits. Insofern sind keine Festlegungen des Aufsichtsrats erforderlich. Das Aufsichtsratsmandat endet automatisch mit Ablauf der Hauptversammlung, die auf die Vollendung des 70. Lebensjahres folgt.

Bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung wird der Aufsichtsrat die vorstehenden Zielsetzungen berücksichtigen. Entsprechendes gilt für den Nominierungsausschuss, der das Votum des Aufsichtsrates vorbereitet. Maßgebliche Leitlinie für den Wahlvorschlag bleibt nach wie vor das Unternehmensinteresse, so dass der Aufsichtsrat die am besten geeigneten Kandidatinnen bzw. Kandidaten vorschlagen wird.

Der Aufsichtsrat strebt Diversity auch im Vorstand an und wird dabei das Ziel eines angemessenen Anteils von Frauen bei der Suche nach fachlich geeigneten Kandidaten für neu zu besetzende Vorstandspositionen berücksichtigen.

Weiterhin hat die MTU beschlossen, die Quote weiblicher Führungskräfte auf den Ebenen unterhalb des Vorstands in den nächsten fünf Jahren auf 15 % zu verdoppeln und zur Umsetzung ein ganzheitliches Konzept zu erstellen.

RECHNUNGSLEGUNG

Die Rechnungslegung des Konzerns erfolgt nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und wird vom Vorstand verantwortet. Der Einzelabschluss wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt. Ein internes Kontrollsystem und einheitliche Bilanzierungsgrundsätze stellen sicher, dass ein angemessenes Bild der Vermögens- und Ertragslage, der finanziellen Situation sowie der Zahlungsströme aller Konzerngesellschaften wiedergegeben wird. Darüber hinaus hat die MTU ein differenziertes System zur Erfassung und Kontrolle geschäftlicher und finanzieller Risiken.

RISIKOMANAGEMENT- UND KONTROLLSYSTEM

Der Vorstand stellt ein angemessenes Risikomanagement- und Kontrollsystem im Unternehmen sicher. Es ist auf Seite 87 ff. beschrieben. Zeitnah und regelmäßig unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat über bestehende Risiken und ihre Entwicklung.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berät über das Risikomanagement und ist vor dem Hintergrund des § 107 Abs. 3 AktG in der Fassung des BilMoG explizit mit der Überwachung der Wirksamkeit des Risikomanagementsystems, der internen Kontrollsysteme und Revisionssysteme, des Rechnungslegungsprozesses und der Abschlussprüfung, insbesondere deren Unabhängigkeit, befasst.

COMPLIANCE

Die Unternehmenskultur der MTU ist geprägt von Vertrauen und gegenseitigem Respekt. Rechtsverstöße durch individuelles Fehlverhalten sind dennoch nie ganz auszuschließen. Die MTU setzt alles daran, dieses Risiko so weit wie möglich zu minimieren und beispielsweise Fälle von Korruption aufzudecken und konsequent zu verfolgen.

Von zentraler Bedeutung ist die Beachtung rechtlicher und ethischer Regeln und Grundsätze. Festgeschrieben sind sie wie auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Insiderinformationen in einer Verhaltensrichtlinie, die Vorstand und Konzernbetriebsrat der MTU vereinbart und eingeführt haben. Sie spiegelt die Unternehmenskultur und den Willen zur strikten Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen wider. Allen Mitarbeitern dient sie zur Orientierung für ein integres Verhalten im Geschäftsverkehr.

Bei der MTU ist Compliance eine wesentliche Leitungsaufgabe. Alle Führungskräfte stellen beispielsweise sicher, dass jeder Mitarbeiter die Verhaltensrichtlinie kennt und ihre Bestimmungen einhält. Ergänzend werden interne Schulungen durchgeführt.

Die MTU hat ein Compliance Board eingerichtet, das direkt an den Vorstand berichtet. Das Gremium trifft sich quartalsweise zu ordentlichen Sitzungen. Seine Aufgabe ist unter anderem, Rechts- und Reputationsrisiken zu erkennen und zu bewerten. Stellt das Compliance Board die Notwendigkeit der Einführung zusätzlicher Compliance-Regelungen in seinem Bereich fest, schlägt es dem Vorstand geeignete Maßnahmen vor. Darüber hinaus steuert es Maßnahmen, die im Fall konkreter Verdachtsmomente ergriffen werden.

Auf Basis einer Betriebsvereinbarung hat der Konzern eine unternehmensinterne Ansprechstelle geschaffen, an die sich Mitarbeiter, Kunden und Lieferanten bei Verdacht auf illegale Handlungenwenden können.

Der Aufsichtsrat überwacht die Compliance-Aktivitäten des Vorstands und beschäftigt sich mit der Weiterentwicklung des Compliance-Regelwerks sowie mit den vom Compliance Board durchgeführten Maßnahmen und durchgeführten sowie geplanten Schulungen.

UMFASSENDE INFORMATIONEN

Gemäß guter Corporate Governance unterrichtet die MTU ihre Aktionäre, die Aktionärsvereinigungen, Finanzanalysten, Medien und Interessenten umfassend, kontinuierlich und zeitnah über die Lage des Unternehmens sowie über wesentliche geschäftliche Entwicklungen. Auf der Website www.mtu.de stellt das Unternehmen umfangreiche Informationen bereit. Viermal jährlich berichtet die MTU über die Geschäftsentwicklung; kursbeeinflussende Entwicklungen werden in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen als Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht.

Auf ihrer Website informiert die MTU auch, wenn Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie ihnen nahe stehende Personen MTU-Aktien oder sich darauf beziehende Derivate erworben oder veräußert haben. Laut § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes sind diese Personen verpflichtet, Transaktionen offenzulegen, wenn der Wert im Kalenderjahr 5.000 € erreicht oder überschreitet.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der MTU Aero Engines Holding AG gemäß § 161 Aktiengesetz zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der MTU Aero Engines Holding AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen und Anregungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 entsprochen wurde und wird. Sie beabsichtigen, diese auch in Zukunft einzuhalten. Lediglich in einem Punkt weicht die MTU von den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ab:

Ausgestaltung der Vergütung des Aufsichtsrats (Ziffer 5.4.6 Abs. 2 des Kodex)

Von einer erfolgsorientierten Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird abgesehen. Wir sind der Auffassung, dass eine feste Vergütungsregelung angemessen ist und darüber hinaus nicht an den Erfolg des Konzerns geknüpft werden sollte. Unseres Erachtens ist eine erfolgsorientierte Vergütung nicht geeignet, die Kontrollfunktion des Aufsichtsrats zu fördern.

München, im Dezember 2010

scroll

Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat
Egon Behle

Vorsitzender
Klaus Eberhardt

Vorsitzender

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.