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Fraport AG

Notice of Dividend Amount Jun 22, 2011

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Notice of Dividend Amount

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### Fraport AG

Frankfurt Airport Services Worldwide

#### Frankfurt am Main

### Jahresfinanzbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

#### Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 1. Juni 2011 hat beschlossen, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2010 in Höhe von € 119.925.087,59 zur Ausschüttung einer Dividende im Betrag von € 1,25 je dividendenberechtigter Stückaktie, das entspricht insgesamt einem Betrag in Höhe von € 114.797.778,75 zu verwenden und den verbleibenden Betrag in Höhe von € 5.127.308,84 in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ab dem 2. Juni 2011 über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer sowie des auf die Kapitalertragsteuer entfallenden Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5% (insgesamt 26,375%) und ggf. Kirchensteuer. Zahlstelle für die Dividende ist die Deutsche Bank AG.

Mit dem Steuerabzug gilt die deutsche Einkommensteuer für private Kapitalerträge als abgegolten. Unabhängig davon kann auf Antrag die Dividende zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt.

Die Auszahlung der Dividende erfolgt ohne Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlages auf die Kapitalertragsteuer bei inländischen Aktionären, die bei ihrem depotführenden Kreditinstitut eine „Nichtveranlagungsbescheinigung“ des für sie zuständigen Finanzamtes eingereicht haben. Das Gleiche gilt ganz oder teilweise für Aktionäre, die bei ihrem depotführenden Kreditinstitut einen „Freistellungsauftrag“ nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erteilt haben, soweit der hierin angeführte Betrag der Freistellung nicht bereits durch andere Erträge aus Kapitalvermögen aufgebraucht ist.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Die Anträge zur Erstattung des Ermäßigungsbetrages müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2015 beim Bundeszentralamt für Steuern, 53225 Bonn, eingegangen sein.

Frankfurt am Main, im Juni 2011

Fraport AG Frankfurt Airport Services Worldwide

Der Vorstand

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