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Heidelberger Beteiligungsholding AG

Annual Report Jul 6, 2011

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Annual Report

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Heidelberger Beteiligungsholding AG

Heidelberg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bericht des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung

„Verehrte Aktionärinnen und Aktionäre, die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat ihr Geschäftsjahr 2010 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 2,0 Mio. Euro abgeschlossen. Damit hat die Gesellschaft nach dem für die Gesellschaft deutlichen Jahresfehlbetrag von rd. 6,3 Mio. Euro aus dem Vorjahr den Sprung zurück in die Gewinnzone geschafft.

Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2010 die Entwicklung der Gesellschaft begleitet und die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Pflichten und Aufgaben wahrgenommen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand außerdem auch außerhalb der Sitzungen und Beschlussfassungen mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über aktuelle Vorgänge, die Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichten lassen. In den Sitzungen hat sich der Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres 2010 mit der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gesellschaft befasst. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Geschäftsführung überwacht und in der Unternehmensleitung begleitet und sich regelmäßig, auch durch die vom Vorstand gemäß § 90 AktG erstatteten Berichte, über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung sowie die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft informiert.

Der Aufsichtsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen mit grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft eingebunden und hat die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2010 außerdem über Geschäfte, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen durfte, zu entscheiden. Der Aufsichtsrat hat allen ihm vom Vorstand zur Zustimmung vorgelegten Geschäften zugestimmt.

Aufsichtsrat und Ausschüsse

Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr 2010 keine Ausschüsse gebildet. Beschließende Ausschüsse wären stets mit dem Gesamtaufsichtsrat identisch. Sämtliche Themen der Aufsichtsratstätigkeit sind im Geschäftsjahr 2010 vom Gesamtaufsichtsrat behandelt worden.

Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2010 insgesamt 2 Präsenz- sowie 6 telefonische Sitzungen abgehalten. An den Sitzungen und Beschlussfassungen im Geschäftsjahr 2010 haben stets alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen.

Beratungen im Aufsichtsrat

Die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, insbesondere die Ergebnisentwicklung sowie die Finanz- und Wirtschaftslage der Gesellschaft und des Konzerns, waren Gegenstand der regelmäßigen Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat.

Einen Schwerpunkt der Tätigkeit des Aufsichtsrats bildete im Geschäftsjahr 2010 die Entwicklung des Beteiligungsportfolios der Heidelberger Beteiligungsholding AG. Aufgrund des Ausbaus der Geschäfte mit Investments in festverzinsliche Wertpapiere und andere Wertpapiere hat das Portfolio der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2010 deutliche Änderungen erfahren. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Umsetzung der neuen Investmentideen aktiv begleitet und ihn bei der Fortentwicklung der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2010 unterstützt.

Weiter war der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2010 mit Personalangelegenheiten befasst. Herr Sebastian Leser ist auf eigenen Wunsch mit Ablauf des 31. August 2010 aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Aufsichtsrat dankt an dieser Stelle Herrn Sebastian Leser für seine mehrjährige erfolgreiche Tätigkeit im Vorstand der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat konnte mit Herrn Ralph Bieneck einen im Wertpapierbereich erfahrenen Nachfolger finden.

In der zweiten Geschäftsjahreshälfte waren der Rückkauf eigener Aktien sowie die Verkaufsprozesse betreffend die Beteiligungen an der Beta Systems Software AG, Berlin, und der Web Financial Group, Madrid (Spanien), weitere wesentliche Themen in den Beratungen des Aufsichtsrats.

Deutscher Corporate Governance Kodex

Der Aufsichtsrat hat am 26. November 2011 über die Anwendung der Empfehlungen des Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) und die Aktualisierung der Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz beraten. Der Aufsichtsrat hat die Anwendung der Kodex-Empfehlungen, wie schon in den Vorjahren, erneut abgelehnt.

Die Empfehlungen des DCGK sind nach Auffassung des Aufsichtsrats weiter auf große Publikumsgesellschaften zugeschnitten, die eine entsprechend komplexe Struktur aufweisen. Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass eine ordnungsgemäße Unternehmensführung bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG auch durch die Beachtung der durch Gesetz und Satzung vorgegebenen Bestimmungen ohne ausdrückliche Verpflichtung zur Einhaltung der DCGK-Empfehlungen möglich ist. Viele Empfehlungen erscheinen sinnvoll; andere Empfehlungen hingegen (z. B. die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen) können bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG nicht oder nicht vernünftig umgesetzt werden. Damit eine fortlaufende Überprüfung der Anwendung bzw. Nichtanwendung einzelner Empfehlungen nicht erfolgen muss, hat sich der Aufsichtsrat formal für eine umfassende Nichtanwendung der Empfehlungen des DCGK entschieden.

Prüfung des Jahresabschlusses der Heidelberger Beteiligungsholding AG

Die Hauptversammlung der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 30. August 2010 die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 gewählt. Der Aufsichtsrat dieser den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses der Heidelberger Beteiligungsholding AG für das Geschäftsjahr 2010 erteilt.

Der vom Vorstand vorgelegte und nach den nationalen Rechungslegungsregelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 2010 aufgestellte Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG sowie der Lagebericht für die Heidelberger Beteiligungsholding AG bildeten den Gegenstand der Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung erfolgte unter Beachtung von Prüfungsschwerpunkten und der Einbeziehung der Buchführung. Die Abschlussprüfung hat zu keinen Einwendungen geführt; es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Der Prüfungsbericht ist den Aufsichtsratsmitgliedern vor der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats, die am 22. März 2011 stattgefunden hat, übersandt worden. An der Bilanzsitzung haben außerdem Vertreter des Abschlussprüfers teilgenommen, die über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen des Jahresabschlusses berichtet haben. Die Vertreter des Abschlussprüfers standen außerdem für Fragen zur Verfügung.

Die im Anschluss an den Bericht des Abschlussprüfers vom Aufsichtsrat durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat nach deren abschließendem Ergebnis keine Einwendungen hervorgebracht. Der Aufsichtsrat hat sich daher dem Prüfungsergebnis der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeschlossen und den vom Vorstand zum 31. Dezember 2010 aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Mit der Billigung des Jahresabschlusses ist dieser gemäß § 172 Satz 1 AktG zugleich festgestellt. Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Lagebericht des Vorstands einverstanden erklärt.

Abhängigkeitsbericht

Der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG ist von der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ebenfalls geprüft worden. Hierzu hat die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 22.03.2011 den nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG erteilt:

"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass

1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Der Bericht über die Beziehungen zu verbunden Unternehmen im Geschäftsjahr 2010 ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammen mit dem Prüfungsbericht rechtzeitig vor der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats zugeleitet worden. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Bilanzsitzung mit dem Abhängigkeitsbericht befasst und hat den Bericht der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2010 entgegengenommen. Der Prüfungsbericht berichtet über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Abhängigkeitsberichts. Der Abschlussprüfer erläuterte in der Bilanzsitzung die wesentlichen Prüfungsergebnisse und stand außerdem für Fragen der Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung. Nach einer sorgfältigen eigenen Prüfung des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2010, die unter Einbeziehung der Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers im Hinblick auf die Vollständigkeit und Richtigkeit erfolgte, ist der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Einwendungen gegen die vom Vorstand am Schluss des Berichts abgegebene Erklärung über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt.

Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2010

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats hat sich im Geschäftsjahr 2010 in einer Position geändert. Herr Dipl.-Kfm. Volker Wöhrle ist mit Beendigung der Hauptversammlung am 30. August 2010 auf eigenen Wunsch aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Für ihn hat die Hauptversammlung am 30. August 2010 Herrn Dipl.-Kfm. Philip Andreas Hornig in den Aufsichtsrat gewählt. Daneben gehörten die Herren Prof. Dr. Lothar Weinland und Dr. Stefan Klein dem Aufsichtsrat während des gesamten Geschäftsjahres 2010 an. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Volker Wöhrle für die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Aufsichtsrat.

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats wird mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2011 enden. Der Aufsichtsrat wird sich rechtzeitig mit Kandidatenvorschlägen befassen und diese der Hauptversammlung unterbreiten.

Vorübergehende Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern sind im Geschäftsjahr 2010 nicht aufgetreten.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG für seinen persönlichen Einsatz und die erbrachte Leistung im Geschäftsjahr 2010.

Heidelberg, 22.03.2011

Prof. Dr. Lothar Weinland, Aufsichtsratsvorsitzender“

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