Audit Report / Information • Mar 14, 2012
Audit Report / Information
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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Jahresabschluss und der Konzernabschluss jeweils zum Abschlussstichtag 31.12.2010 der FORIS AG, Bonn, fehlerhaft sind:
| 1. | Die Gesellschaft hat die Bezüge des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von 329 TEUR nicht angegeben. Das Unterlassen der Angabe der Vorstandsbezüge verstößt gegen § 285 Nr. 9 a HGB bzw. gegen 314 Abs. 1 Nr. 6 a HGB. |
| 2. | Der Konzernanhang zum 31.12.2010 enthält nicht die nach IAS 36.134 (d) erforderlichen Angaben zum Werthaltigkeitstest für den Geschäfts- oder Firmenwert. Insbesondere fehlen eine Beschreibung der wesentlichen Annahmen, auf der das Management seine Cashflow-Prognosen aufgebaut hat, die Beschreibung des Managementansatzes zur Bestimmung der diesen Annahmen zugewiesenen Werte, die Angabe des Zeitraums, für den das Management die Cashflows geplant hat, die Wachstumsrate für die Extrapolation der Cashflows nach dem Detailplanungszeitraum und die angewendeten Abzinsungssätze. Dies ist ein Verstoß gegen IAS 36.134 (d). |
| 3. | Die Aufstellung der Entwicklung des Anlagevermögens im Konzernanhang enthält keine Vorjahresangaben. Dies verstößt gegen IAS 1.38, nach dem für alle Daten des Konzernabschlusses die Vorjahresdaten anzugeben sind, es sei denn, ein Standard oder eine Interpretation erlaubt etwas anderes (z.B. IAS 37.84). |
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