Annual / Quarterly Financial Statement • Aug 1, 2012
Annual / Quarterly Financial Statement
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| #### Aktiva | |
|---|---|
| 31.12.2011 EUR |
|
| --- | --- |
| A. Umlaufvermögen | 41.777,56 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1.552,67 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 40.224,89 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva | 41.777,56 |
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| #### Passiva | |
|---|---|
| 31.12.2011 EUR |
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| --- | --- |
| A. Eigenkapital | 40.780,06 |
| I. gezeichnetes Kapital | 50.000,00 |
| II. Jahresfehlbetrag | 9.219,94 |
| B. Rückstellungen | 700,00 |
| C. Verbindlichkeiten | 297,50 |
| davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr | 297,50 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva | 41.777,56 |
A. Allgemeine Angaben
1. Die Gesellschaft ist eine kleineKapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2011 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
2. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.
3. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher bis auf Sondererläuterungen nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine AG's.
4. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HGB ) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):
Aktivseite
1. Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.
Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
2. Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.
Aus Gründen der Wirtschaftlichkeitwird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.Danach werden abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt.
Dieser Sammelposten wird über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
3. Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.
4. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.
5. Forderungen und SonstigeVermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB ) wird beachtet.
6. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.
7. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag , die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.
Passivseite
1. Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet.. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.
Rückstellungen für latente Steuer berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 27,03%.
Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden .
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag , die Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
I. Bilanz
Aktiva
1. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und die Sonstigen Vermögensgegenstände haben im Berichtsjahr sämtlich eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
2. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr nicht.
3. Ausleihungen und Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen sind im Berichtsjahr nicht existent.
Passiva
1. Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital in Höhe von 50.000,00 Euro aus.
2. Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen ausschließlich Rückstellungen für Abschluss u. Prüfung in Höhe von 700,00 Euro .
Sämtliche Rückstellungen sind kurzfristiger Natur
3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen im Berichtsjahr nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr nicht.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen sind im Berichtsjahr nicht existent.
D. Sonstige Angaben
1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt.
3. Vorschüsse und Kredite an die Vorstände, sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen nicht.
E. Organe der Gesellschaft
VorstandAufsichtsrat
Frank Seuling Hansjörg Hentzel
Dipl. Kfm. Unternehmer; Bamberg Dipl. Kfm. Steuerberater; Bamberg
( Vorsitzender ) ( Vorsitzender )
Monika Hofmann-Hahn
Steuerberaterin; Hirschaid
( stellv. Vorsitzende)
Bernd Seuling
Vermögensberater; Hirschaid
Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2011 beschließt.
F. Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von 9.219,94 Euro ab.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2011 auf neue Rechnung vorzutragen.
Hirschaid, den 16.07.2012
( Dipl. Kfm. Frank Seuling ) Vorstandsmitglied
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.07.2012 festgestellt.
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