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Seven Principles AG

Annual / Quarterly Financial Statement Oct 1, 2012

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Annual / Quarterly Financial Statement

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SEVEN PRINCIPLES AG

Köln

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bestätigungsvermerk

Wir haben den von der SEVEN PRINCIPLES AG, Köln, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Bilanz, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2011 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt-nisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Köln, 29. März 2012

**Ernst & Young GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Gockel, Wirtschaftsprüfer

Galden, Wirtschaftsprüfer

Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Geschäftsjahr 2011

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Anhang 2011

EUR
2010

EUR
Umsatzerlöse 5 98.916.401,11 79.216.371,35
Sonstige betriebliche Erträge 6 587.719,88 264.748,50
Materialaufwand 7 36.056.750,77 29.056.918,55
Personalaufwand 8 47.365.675,13 38.024.486,12
Sonstige betriebliche Aufwendungen 9 10.015.907,42 8.205.258,24
Abschreibungen 979.788,44 731.315,36
Betriebsergebnis 5.085.999,23 3.463.141,58
Zinserträge 10 9.531,09 4.876,93
Zinsaufwendungen 10 - 350.837,66 - 77.695,94
Ergebnis vor Steuern 4.744.692,66 3.390.322,57
Steuern vom Einkommen und Ertrag 11 1.422.384,69 1.152.854,78
Sonstige Steuern 58.340,83 50.348,93
Konzernjahresüberschuss / Konzern-Gesamtergebnis 3.263.967,14 2.187.118,86
davon auf andere Gesellschafter entfallend 0,00 0,00
davon auf Aktionäre der SEVEN PRINCIPLES AG entfallend 3.263.967,14 2.187.118,86
Ergebnis je Aktie (verwässert und unverwässert) 12 0,81 0,60

Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2011

AKTIVA

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Anhang 2011

EUR
2010

EUR
Langfristige Vermögenswerte
Immaterielle Vermögenswerte 13 14.085.590,17 13.408.892,47
Sachanlagen 14 1.263.208,48 1.178.232,02
Latenter Steueranspruch 11 2.530.939,63 3.421.212,57
Genossenschaftsanteil 100,00 100,00
17.879.838,28 18.008.437,06
Kurzfristige Vermögenswerte
Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 15 19.400.186,78 19.466.511,22
Dienstleistungsaufträge mit aktivischem Saldo 16 2.457.943,90 1.058.321,69
Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen 17 412.262,44 434.155,98
Ertragsteuererstattungsansprüche 11 54.138,09 2.069,06
Steuerforderungen 11 422.692,11 350.813,35
Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen 18 9.268.395,24 6.365.342,28
32.015.618,56 27.677.213,58
Als zur Veräußerung gehaltene langfristige Vermögenswerte 0,00 57.600,00
BILANZSUMME 49.895.456,84 45.743.250,64
PASSIVA
Anhang 2011

EUR
2010

EUR
Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital 19 4.040.000,00 4.027.500,00
Kapitalrücklage 19 11.755.379,25 11.706.901,93
Ergebnisvortrag 20 6.439.169,09 3.175.201,95
Übriges Eigenkapital 20 445.735,88 449.855,88
22.680.284,22 19.359.459,76
Langfristiges Fremdkapital
Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen 21 1.472.533,22 1.761.393,54
Langfristige Finanzschulden 22 1.333.333,32 0,00
Sonstige langfristige Rückstellungen 2.811.480,00 2.884.699,12
Latente Steuerschulden 11 1.594.243,91 1.601.162,49
7.211.590,45 6.247.255,15
Kurzfristiges Fremdkapital
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 22 7.813.298,07 6.000.254,30
Finanzschulden 22 136.802,83 363.887,75
Ertragsteuerschulden 11 303.170,00 1.161.488,24
Steuerschulden 11 3.057.805,91 1.664.510,41
Sonstige kurzfristige Rückstellungen 23 300.000,00 200.000,00
Sonstige Verbindlichkeiten 22 8.392.505,36 10.746.395,03
20.003.582,17 20.136.535,73
BILANZSUMME 49.895.456,84 45.743.250,64

Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2011

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Gezeichnetes Kapital

EUR
Kapitalrücklage

EUR
Ausgleichs- posten Währungs- umrechnung

EUR
Ergebnisvortrag

EUR
Übriges kumuliertes Konzerneigenkapital

EUR
Konzerneigenkapital

EUR
Stand 01.01.2010 3.580.000,00 9.891.768,98 0,00 988.083,09 488.692,88 14.948.544,95
Kapitalerhöhung 447.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 447.500,00
Einzahlung in die Kapitalrücklage 0,00 1.790.000,00 0,00 0,00 0,00 1.790.000,00
Kapitalbeschaffungs- kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 - 38.837,00 - 38.837,00
Aktienoptionen 0,00 25.132,95 0,00 0,00 0,00 25.132,95
Konzernjahres- überschuss 2010/ Konzern-Gesamtergebnis 2010 0,00 0,00 0,00 2.187.118,86 0,00 2.187.118,86
Stand 31.12.2010 4.027.500,00 11.706.901,93 0,00 3.175.201,95 449.855,88 19.359.459,76
Stand 01.01.2011 4.027.500,00 11.706.901,93 0,00 3.175.201,95 449.855,88 19.359.459,76
Kapitalerhöhung 12.500,00 0,00 0,00 0,00 0,00 12.500,00
Einzahlung in die Kapitalrücklage 0,00 60.625,00 0,00 0,00 0,00 60.625,00
Kapitalbeschaffungs-kosten 0,00 0,00 0,00 0,00 - 4.120,00 - 4.120,00
Aktienoptionen 0,00 - 12.147,68 0,00 0,00 0,00 - 12.147,68
Konzernjahres- überschuss 2011/ Konzerngesamt- ergebnis 2011 0,00 0,00 0,00 3.263.967,14 0,00 3.263.967,14
Stand 31.12.2011 4.040.000,00 11.755.379,25 0,00 6.439.169,09 445.735,88 22.680.284,22

Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2011

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Anhang 01.01. - 31.12.2011

EUR
01.01. - 31.12.2010

EUR
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Konzernjahresüberschuss 3.263.967,14 2.187.118,86
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte 979.788,44 731.315,36
Gewinne (-)/ Verluste (+) aus Abgang von Anlagevermögen - 125.548,06 1.180,12
Sonstige zahlungsunwirksame Vorgänge - 12.147,68 25.132,95
Veränderung der Rückstellungen, Pensionsrückstellungen - 856.009,44 349.411,70
Veränderung der latenten Steuern 947.843,39 - 8.276,09
Abnahme (+) / Zunahme (-) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen - 1.398.406,60 - 6.083.782,09
Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 1.686.605,34 4.753.276,29
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 28 4.486.092,53 1.955.377,10
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte - 107.264,14 - 347.630,00
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen - 577.760,51 - 421.223,75
Einzahlungen aus den Abgängen von immateriellen Vermögenswerten 180.000,00 0,00
Einzahlungen aus den Abgängen von Sachanlagen 19.263,56 2.397,08
Ausfinanzierung von Altersteilzeitverpflichtungen 0,00 - 108.180,41
Auszahlungen für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmittel - 2.272.531,88 - 794.022,59
Cashflow aus Investitionstätigkeit 28 - 2.758.292,97 - 1.668.659,67
3. Cashflow aus Finanzierungstätigkeit
Einzahlungen aus Kapitalerhöhung 69.005,00 2.198.663,00
Rückzahlung (-) / Aufnahme (+) langfristiger Finanzschulden 1.333.333,32 0,00
Rückzahlung (-) / Aufnahme (+) kurzfristiger Finanzschulden - 227.084,92 - 629.437,63
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 28 1.175.253,40 1.569.225,37
4. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31. Dezember
Nettoveränderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 2.903.052,96 1.855.942,80
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 1. Januar 6.365.342,28 4.509.399,48
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am 31. Dezember 28 9.268.395,24 6.365.342,28
Einzahlungen aus Zinsen 9.531,09 4.876,93
Auszahlungen aus Zinsen 155.024,51 77.695,94
Erstattete Steuern 1.517,06 73.683,94
Gezahlte Steuern 628.137,47 405.881,63

ANHANG ZUM KONZERNABSCHLUSS für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011

1 Informationen zum Unternehmen

Das Mutterunternehmen, die SEVEN PRINCIPLES AG, ist eine in Deutschland gegründete Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln, deren Aktien seit dem 20. Oktober 2005 öffentlich im Entry Standard der Frankfurter Wertpapierhandelsbörse gehandelt werden. Die Adresse lautet: Im Mediapark 8, 50670 Köln. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Köln unter HRB 30660 eingetragen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Der Gegenstand des Unternehmens und die Hauptaktivitäten sind die Erbringung von Beratungsleistungen mit IT-Fokus und Entwicklung innovativer Lösungen und Services in den Bereichen Organisationsberatung, Produkt- und Projektmanagement, Enterprise Application Integration, Test und Qualitätssicherung sowie Mobile Marketing und Solutions. Schwerpunkt ist die Telekommunikationsbranche.

Der Konzernabschluss der SEVEN PRINCIPLES AG (der „Konzern“) zum 31. Dezember 2011 wurde am 23. März 2012 durch Beschluss des Vorstands zur Veröffentlichung freigegeben. Bis zur Billigung durch den Aufsichtsrat, die für den 29. März 2012 vorgesehen ist, sind deshalb weiterhin Änderungen möglich.

2 Bilanzierung- und Bewertungsgrundsätze

2.1 Grundlage der Erstellung des Abschlusses

Der vorliegende Konzernabschluss der SEVEN PRINCIPLES AG und ihrer Tochterunternehmen wurde gemäß § 315a Handelsgesetzbuch (HGB) und Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Alle zum Zeitpunkt der Aufstellung des Abschlusses verbindlichen IFRS/IAS Standards und Interpretationen sind bei der Aufstellung beachtet worden. Der Konzernabschluss steht damit im Einklang mit den IFRS, die in der Europäischen Union anzuwenden sind. Über die Anhangsangaben nach IFRS hinaus werden auch die Angaben und Erläuterungen veröffentlicht, die das deutsche Handelsrecht verlangt. Der Konzernabschluss ist in Euro (EUR) aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) gerundet.

Dem Konzernabschluss liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze zugrunde.

Für die Darstellung der Gesamtergebnisrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.

Nach IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“ wird beim Ausweis in der Bilanz zwischen lang- und kurzfristigem Vermögen sowie kurz- und langfristigem Fremdkapital unterschieden, die im Anhang teilweise detailliert nach ihrer Fristigkeit ausgewiesen werden. Als kurzfristig werden Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Rückstellungen angesehen, wenn sie innerhalb eines Jahres realisierbar bzw. fällig sind. Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips.

Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst die Abschlüsse der SEVEN PRINCIPLES AG als oberstes Mutterunternehmen und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres. Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.

Alle konzerninternen Salden, Transaktionen, Erträge, Aufwendungen, Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen, die im Buchwert von Vermögenswerten enthalten sind, werden in voller Höhe eliminiert.

Tochtergesellschaften werden ab dem Gründungs- oder Erwerbszeitpunkt, d.h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert.

Unternehmenszusammenschlüsse vor dem 01.01.2010:

Akquisitionen wurden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Danach werden die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Der Überschuss der Anschaffungskosten der Unternehmensakquisition über die auf diese Weise angesetzten anteiligen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird als Geschäfts- und Firmenwert ausgewiesen. Mit der Akquisition verbundene Anschaffungsnebenkosten wurden aktiviert. Bedingte Gegenleistungen wurden nur dann erfasst, wenn der Konzern eine gegenwärtige Verpflichtung hatte, wenn mehr für den Abschluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen als dagegen sprach und eine verlässliche Schätzung möglich war. Nachträgliche Änderungen des Zeitwerts bedingter Gegenleistungen führten zu einer Anpassung des Geschäfts- oder Firmenwertes.

Unternehmenszusammenschlüsse nach dem 01.01.2010:

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Danach werden die Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses auf die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und die übernommenen identifizierbaren Schulden und Eventualschulden entsprechend ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt verteilt. Der Überschuss der Anschaffungskosten der Unternehmensakquisition über die auf diese Weise angesetzten anteiligen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten wird als Geschäfts- und Firmenwert ausgewiesen. Anschaffungsnebenkosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen. Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden in Übereinstimmung mit IAS 39 entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert.

Im Geschäftsjahr 2011 wurden mit Wirkung zum 01. Juli 2011 100 % der Geschäftsanteile der Eydolon Mobile Solutions GmbH mit Sitz in Wien/Österreich erworben. Die 7-principles GmbH mit Sitz in Pfäffikon/Schweiz wurde im Geschäftsjahr 2011 liquidiert. Ferner gab es im Geschäftsjahr folgende Umfirmierungen:

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Datum der Umfirmierung Fima alt Firma neu
25.02.2011 7P Mobile & IT Services GmbH 7P B2B Mobile & IT Services GmbH
12.08.2011 Eydolon Mobile Solutions GmbH 7P Austria GmbH
19.08.2011 bicon Unternehmensberatung GmbH 7P bicon GmbH

Der Konsolidierungskreis des SEVEN PRINCIPLES Konzerns ist gegenüber dem Vorjahr insofern wie folgt verändert:

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Name und Sitz der Gesellschaft Kapitalanteil

in %
7P Solutions & Consulting AG, Köln* 100 %
7P Trusted Experts GmbH, Köln* 100 %
7P B2B Mobile & IT Services GmbH, Köln* 100 %
7P ERP Consulting GmbH, Mannheim* 100 %
7P UK Limited, London, Großbritannien 100 %
7P bicon GmbH* 100 %
Zugang: 7P Austria GmbH, Wien, Österreich 100 %
Abgang: 7-principles GmbH, Pfäffikon, Schweiz 100 %

* Für diese Gesellschaften wurde die Befreiung gem. §264 Abs. 3 HGB hinsichtlich Aufstellung, Prüfung (7P Solutions & Consulting AG, 7P B2B Mobile & IT Services GmbH) und Offenlegung des jeweiligen Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die Beschlüsse wurden gem. §325 HGB im Bundesanzeiger veröffentlicht.

2.2 Wesentliche Ermessensentscheidungen und Schätzungen

Unsicherheiten bei der Schätzung

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Stichtag bestehende wesentliche Quellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten erforderlich sein wird, werden im Folgenden erläutert.

Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob der Geschäfts- oder Firmenwert wertgemindert ist. Dies erfordert eine Schätzung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert zugeordnet ist. Zur Schätzung des Nutzungswerts muss der Konzern die voraussichtlichen künftigen Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit schätzen und darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen, um den Barwert dieser Cashflows zu ermitteln. Die Buchwerte der zum 31. Dezember 2011 erfassten Geschäfts- und Firmenwerte betragen TEUR 9.633 (VJ: TEUR 8.576).
Der Aufwand aus leistungsorientierten Pensionsplänen wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen zu Abzinsungssätzen, erwarteten Erträgen aus Planvermögen, künftigen Lohn- und Gehaltssteigerungen, Sterblichkeit und den künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten.
In diesem Zusammenhang sind weiterhin im Bereich der aktiven latenten Steuern die Nutzbarkeit steuerlicher Verlustvorträge sowie die Bewertung von Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen zu nennen. Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, so dass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Unsicherheiten entstehen auch aus möglichen Änderungen im Steuerrecht oder in der Höhe der Steuersätze. Weitere Einzelheiten sind der Anhangsangabe 11 zu entnehmen. Der Buchwert der aktivierten latenten Steuern auf steuerliche Verlustvorträge beläuft sich zum 31. Dezember 2011 auf TEUR 2.230. (VJ: TEUR 3.105).
Ansatz und Bewertung der Rückstellungen und der Höhe der Eventualschulden im Zusammenhang mit Markenrechten sind in erheblichem Umfang mit Einschätzungen durch SEVEN PRINCIPLES verbunden. So beruht die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit, dass ein anhängiges Verfahren Erfolg hat oder eine Verbindlichkeit entsteht bzw. die Quantifizierung der möglichen Höhe der Zahlungsverpflichtung auf der Einschätzung der jeweiligen Situation. Für Verbindlichkeiten werden Rückstellungen gebildet, wenn ein Verlust wahrscheinlich ist und dieser Verlust verlässlich geschätzt werden kann. Wegen der mit dieser Beurteilung verbundenen Unsicherheiten können die tatsächlichen Verluste ggf. von den ursprünglichen Schätzungen und damit von dem Rückstellungsbetrag abweichen. Zudem ist die Ermittlung der Rückstellungen für Steuern mit Unsicherheiten verbunden. Für einen Markenrechtsstreit besteht zum 31. Dezember 2011 eine Rückstellung i.H.v TEUR 300 (VJ: TEUR 200) (siehe auch Anmerkung 23).
Entwicklungskosten werden teilweise entsprechend der in der Anhangsangabe 2.3 dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge hat die Unternehmensleitung insbesondere Annahmen über die technische Durchführbarkeit sowie den zukünftigen wirtschaftlichen Nutzen zu treffen. Bei intern genutzten immateriellen Vermögenswerten wird auf die Nützlichkeit des Vermögenswertes abgestellt. Der Buchwert der aktivierten Entwicklungskosten zum 31. Dezember 2011 betrug TEUR 878 (VJ: TEUR 1.165). Im Geschäftsjahr 2011 sind keine weiteren Entwicklungskosten aktiviert worden.
Die langfristigen Rückstellungen für bedingte Kaufpreisverpflichtungen aus den Akquisitionen für die bicon Unternehmensberatung GmbH, den Teilgeschäftsbetrieb Telekommunikation der PSI Transcom GmbH und der Eydolon Mobile Solutions GmbH unterliegen Unsicherheiten bei der Schätzung. Bilanziert wurde der wahrscheinlichkeitsgewichtete Erwartungswert der Kaufpreisverpflichtungen. Durch Deckelung der bedingten Kaufpreisverpflichtung kann bei der bicon und bei dem Teilgeschäftsbetrieb Telekommunikation der PSI Transcom GmbH maximal eine um nominal 200 TEUR höhere Kaufpreisverpflichtung resultieren. Bei der Eydolon Mobile Solutions GmbH ist der Kaufpreis in Abhängigkeit von Umsatz- und Ertragszielen nach oben offen.

Bestehende Unsicherheiten wurden bei der Wertermittlung angemessen berücksichtigt. Jedoch können die tatsächlichen Ergebnisse von den Schätzungen abweichen.

2.3 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. Während der 12 Monate bis zum 31. Dezember 2011 wurden im Konzern keine Fremdkapitalkosten auf Vermögenswerte aktiviert.

Fremdwährungsumrechnung

Der Konzernabschluss wird in Euro, der funktionalen und der Darstellungswährung des Konzerns aufgestellt. Die funktionale Währung für alle Konzerngesellschaften ist Euro.

Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens des Konzerns enthaltenen Posten werden unter Verwendung der funktionalen Währung Euro bewertet. Fremdwährungstransaktionen werden zunächst zum am Tag des Geschäftsvorfalls gültigen Kassakurs zwischen der funktionalen Währung und der Fremdwährung umgerechnet. Monetäre Vermögenswerte in einer Fremdwährung werden zum Stichtagskurs in die funktionale Währung umgerechnet. Alle Währungsdifferenzen werden im Periodenergebnis erfasst. Nicht monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet wurden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Im Geschäftsjahr 2011 fielen Erträge aus Umrechnungsdifferenzen in Höhe von 12 TEUR (VJ: 23 TEUR) und Aufwand in Höhe von TEUR 50 (VJ: TEUR 27) an.

Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen angesetzt. Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen die geschätzten Nutzungsdauern (zwischen 3 – 15 Jahren) der Vermögenswerte zugrunde.

Die Buchwerte der Sachanlagen werden auf Wertminderung überprüft, sobald Indikatoren dafür vorliegen, dass der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag übersteigt.

Eine Sachanlage wird entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Die Restwerte der Vermögenswerte, Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Geschäfts- oder Firmenwert

Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Konzerns an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualschulden bemessen. Bei Unternehmenszusammenschlüssen vor dem 1.1.2010 wurden Anschaffungsnebenkosten als Teil der Anschaffungskosten bei der Firmenwertberechnung berücksichtigt. Bei Transaktionen nach dem 1.1.2010 ist dies nach IFRS 3 nicht mehr möglich.

Eine vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Nachträgliche Änderungen des beizulegenden Zeitwerts einer bedingten Gegenleistung, die einen Vermögenswert oder eine Schuld darstellt, werden bei Zusammenschlüssen nach dem 1.1.2010 in Übereinstimmung mit IAS 39 entweder in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im sonstigen Ergebnis erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Bei Zusammenschlüssen vor dem 1.1.2010 führen nachträgliche Änderungen des Zeitwerts bedingter Gegenleistungen zu einer Anpassung des Geschäfts- oder Firmenwertes.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Geschäfts- oder Firmenwerte werden mindestens einmal jährlich oder dann auf Wertminderung getestet, wenn Sachverhalte oder Änderungen der Umstände darauf hindeuten, dass der Buchwert gemindert sein könnte.

Zum Zweck der Überprüfung, ob eine Wertminderung vorliegt, muss der Geschäfts- oder Firmenwert, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, vom Übernahmetag an jeder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten bzw. Gruppen von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, die aus den Synergien des Zusammenschlusses Nutzen ziehen sollen, zugeordnet werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des Konzerns diesen Einheiten oder Gruppen von Einheiten bereits zugewiesen worden sind.

Die Wertminderung wird durch die Ermittlung des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten), auf die sich der Geschäfts- oder Firmenwert bezieht, bestimmt. Liegt der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit (Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten) unter ihrem Buchwert, wird ein Wertminderungsaufwand erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf bei Erhöhung des erzielbaren Betrags in den Folgejahren nicht aufgeholt werden.

Immaterielle Vermögenswerte

Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungskosten eines immateriellen Vermögenswerts, der bei einem Unternehmenszusammenschluss erworben wurde, entsprechen seinem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Nach erstmaligem Ansatz werden immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt, abzüglich jeder kumulierten Abschreibung und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen. Selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte werden mit Ausnahme von aktivierten Entwicklungskosten nicht aktiviert. Damit verbundene Kosten werden erfolgswirksam in der Periode erfasst, in der sie anfallen.

Für die immateriellen Vermögenswerte ist zunächst festzustellen, ob sie eine begrenzte oder eine unbestimmte Nutzungsdauer haben. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer linear abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung untersucht, wann immer es einen Anhaltspunkt dafür gibt, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer der immateriellen Vermögenswerte beträgt zurzeit zwischen 3 und 20 Jahren. Die Abschreibungsperiode und die Abschreibungsmethode werden für einen immateriellen Vermögenswert mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft. Hat sich die erwartete Nutzungsdauer des Vermögenswerts oder der erwartete Abschreibungsverlauf des Vermögenswerts geändert, wird ein anderer Abschreibungszeitraum oder eine andere Abschreibungsmethode gewählt. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert ein Werthaltigkeitstest durchgeführt. Diese immateriellen Vermögensgegenstände werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögensgegenstandes mit unbestimmter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von unbestimmter zur begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen.

Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen den Nettoveräußerungserlösen und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Posten ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.

Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte - Forschungs- und Entwicklungskosten

Aufwendungen für die Forschung im Zusammenhang mit neuer selbsterstellter Software für die nachgewiesene Möglichkeiten zum Verkauf bestehen, werden bis zur Gewissheit über die technologische Realisierung und bis zur Abschätzung eines zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens aus dem entstehenden immateriellen Vermögenswert in der Periode des Anfallens als Aufwand erfasst. Bei intern genutzter selbsterstellter Software werden Aufwendungen, die bis zur Gewissheit über die technologische Realisierung und bis zur Abschätzung eines zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens aus dem entstehenden immateriellen Vermögenswert anfallen in der Periode des Anfallens als Aufwand erfasst. Anschließende Entwicklungskosten werden in Übereinstimmung mit IAS 38 aktiviert, sofern die Verfügbarkeit von Ressourcen zur Fertigstellung der Software sichergestellt ist und die zurechenbaren Entwicklungskosten zuverlässig ermittelt werden können. In den Geschäftsjahren 2010 und 2011 wurden keine Entwicklungskosten für zur Vermarktung vorgesehene selbsterstellte Software aktiviert. Die aktivierte selbsterstellte Software wird über die Nutzungsdauer von 5 Jahren linear abgeschrieben. Die Abschreibung beginnt nach Abschluss der Entwicklung, sobald die Software zum Verkauf zur Verfügung steht. Bei intern genutzter Software beginnt die Abschreibung zum Zeitpunkt der produktiven Nutzbarkeit der Software. Es wurden letztmalig im Jahr 2010 Aktivierungen auf eine eigenentwickelte Softwarelösung vorgenommen, die künftig der Geschäftsprozessunterstützung der Gruppe dient. Ferner wurden im Jahr 2010 Aktivierungen auf ein selbst erstelltes Intranet vorgenommen, das unter anderem Wissensmanagement und Fortbildung in der Gruppe elektronisch unterstützt. Der aktivierte Betrag der Entwicklungskosten wird einmal jährlich auf Wertminderung überprüft, wenn der Vermögenswert noch nicht genutzt wird, oder wenn unterjährig Indikatoren für eine Wertminderung vorliegen. Nachfolgende Produktpflegeaufwendungen werden direkt aufwandswirksam erfasst. Wertminderungen wird gemäß IAS 36 Rechnung getragen. Im Berichtsjahr wurden Abschreibungen auf die selbsterstellte bzw. teilweise fremderstellte Softwarelösung REMAplus vorgenommen. Die planmäßigen Abschreibungen betrugen bei REMAplus TEUR 10 (VJ: TEUR 38). REMAplus wurde im Geschäftsjahr 2011 verkauft. In Summe wurden im Geschäftsjahr 239 TEUR (VJ: 77 TEUR) an Abschreibungen auf selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände vorgenommen.

Wertminderung von Vermögenswerten außer einem Geschäfts- oder Firmenwert

Der Konzern beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung erforderlich, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor. IAS 36 definiert den erzielbaren Betrag als den höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten und Nutzungswert eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts seinen erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert als wertgemindert betrachtet und auf seinen erzielbaren Betrag abgeschrieben. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.

An jedem Berichtsstichtag wird geprüft, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Wertminderungsaufwand, der in früheren Berichtsperioden erfasst worden ist, nicht länger besteht oder sich vermindert haben könnte. Liegt ein solcher Indikator vor, wird der erzielbare Betrag geschätzt. Ein zuvor erfasster Wertminderungsaufwand ist dann aufzuheben, wenn sich seit der Erfassung des letzten Wertminderungsaufwands eine Änderung in den Schätzungen ergeben hat, die bei der Bestimmung des erzielbaren Betrags herangezogen wurde. Wenn dies der Fall ist, ist der Buchwert des Vermögenswerts auf seinen erzielbaren Betrag zu erhöhen. Dieser erhöhte Buchwert darf nicht den Buchwert übersteigen, der sich nach Berücksichtigung der Abschreibungen ergeben würde, wenn in den früheren Jahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine solche Wertaufholung ist sofort im Periodenergebnis zu erfassen, es sei denn, dass der Vermögenswert zum Neubewertungsbetrag erfasst wird. In diesem Fall ist die Wertaufholung als eine Wertsteigerung durch Neubewertung zu behandeln. Nachdem eine Wertaufholung vorgenommen wurde, ist der Abschreibungsaufwand in künftigen Berichtsperioden anzupassen, um den berichtigten Buchwert des Vermögenswerts, abzüglich eines etwaigen Restbuchwertes, systematisch auf seine Restnutzungsdauer zu verteilen.

Finanzielle Vermögenswerte

Finanzielle Vermögenswerte im Sinne von IAS 39 werden als Darlehen und Forderungen, als bis zur Endfälligkeit gehaltene Investitionen, als finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, oder als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert. Finanzielle Vermögenswerte, die in die beiden letztgenannten Kategorien fallen, sind weder in diesem noch im Vorjahr vorhanden. Bei dem erstmaligen Ansatz von finanziellen Vermögenswerten werden diese zu ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet. Im Falle von Finanzinvestitionen, für die keine erfolgswirksame Bewertung zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, werden darüber hinaus Transaktionskosten einbezogen, die direkt dem Erwerb des finanziellen Vermögenswerts zuzurechnen sind. Der Konzern legt die Klassifizierung seiner finanziellen Vermögenswerte mit dem erstmaligen Ansatz fest und überprüft diese Zuordnung am Ende eines jeden Geschäftsjahres, soweit dies zulässig und angemessen ist. Zum Stichtag entsprechen die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte deren Zeitwerten.

Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag, d.h. zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Marktübliche Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben.

Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen

Nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder zumindest ermittelbaren Zahlungsbeträgen und festem Fälligkeitstermin werden als bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte eingestuft, wenn der Konzern beabsichtigt und in der Lage ist, diese Vermögenswerte bis zur Fälligkeit zu halten. Finanzinvestitionen, die für einen nicht definierten Zeitraum gehalten werden sollen, sind in dieser Klassifizierung nicht enthalten. Sonstige langfristige Finanzinvestitionen, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden sollen, werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Dies ist der Betrag, mit dem ein finanzieller Vermögenswert beim erstmaligen Ansatz bewertet wurde, abzüglich Tilgungen, zuzüglich oder abzüglich der kumulierten Amortisation einer etwaigen Differenz zwischen dem ursprünglichen Betrag und dem bei Endfälligkeit rückzahlbaren Betrag unter Anwendung der Effektivzinsmethode. In diese Berechnung fließen alle zwischen den Vertragspartnern gezahlten oder erhaltenen Gebühren und sonstige Entgelte ein, die ein integraler Teil des Effektivzinssatzes, der Transaktionskosten und aller anderen Agien und Disagien sind. Gewinne und Verluste aus zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzten Finanzinvestitionen werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Finanzinvestitionen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Zum 31. Dezember 2011 bestehen keine solchen Geldanlagen. Wesentliche Zinsrisiken, Marktrisiken, Liquiditätsrisiken oder Cashflow Risiken ergeben sich insofern hieraus nicht.

Kredite und Forderungen

Kredite und Forderungen sind nicht derivative, finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Diese Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen 66 % (VJ: 60 %) gegenüber den 9 größten Kunden. Da es sich hierbei ausschließlich um Kunden höchster Bonität handelt, bestehen trotz der Risikokonzentration keine wesentlichen Forderungsrisiken.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlung aus den finanziellen Vermögenswerten ausgelaufen oder die finanziellen Vermögenswerte mit allen Rechten und Chancen übertragen werden.

Sollten bei nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumenten Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung vorliegen, so werden Abschreibungen vorgenommen. Bei Wegfall der Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen werden bei Krediten, Forderungen und den bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvestitionen Zuschreibungen bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen.

Dienstleistungsaufträge mit aktivischem Saldo

Dienstleistungsaufträge mit aktivischem Saldo werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten zuzüglich der anteilig zu realisierenden Marge bzw. zu den niedrigeren voraussichtlichen Nettoverkaufserlösen abzüglich noch anfallender Kosten bewertet. Der Nettoverkaufserlös stellt den geschätzten Verkaufspreis abzüglich aller geschätzter Kosten bis zur Fertigstellung sowie der Kosten für Marketing, Verkauf und Vertrieb dar. Im SEVEN PRINCIPLES Konzern handelt es sich bei diesen Vermögenswerten um erbrachte Leistungen für zum Bilanzstichtag noch nicht abgeschlossene Projekte.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die in der Regel eine Laufzeit von 30-90 Tagen haben, werden mit dem ursprünglichen Rechnungsbetrag abzüglich einer Wertberichtigung für uneinbringliche Forderungen angesetzt. Eine Wertminderung bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dann erfasst, wenn objektive substantielle Hinweise dafür vorliegen, dass die fälligen Forderungsbeträge nicht vollständig einbringlich sind. Als Indikatoren für das Vorhandensein einer Wertminderung gelten erhebliche finanzielle Schwierigkeiten eines Schuldners, eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass ein Kreditnehmer in Insolvenz oder ein sonstiges Sanierungsverfahren geht sowie ein Vertragsbruch wie z.B. ein Ausfall oder Verzug von Zins- und Tilgungszahlungen. Forderungen werden ausgebucht, sobald sie uneinbringlich sind. Der Betrag der Wertminderung wird erfolgswirksam in der Gesamtergebnisrechnung als sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst.

Eigene Anteile

Erwirbt der Konzern eigene Anteile, so werden diese vom Eigenkapital abgezogen. Der Kauf, Verkauf, die Ausgabe oder Einziehung von eigenen Anteilen wird nicht erfolgswirksam erfasst.

Die eigenen Anteile stellen die Kosten der Anteile an der SEVEN PRINCIPLES AG dar, die am Markt gekauft wurden. Zum 31.12.2011 wurden keine eigenen Anteile gehalten.

Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen

Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen in der Bilanz umfassen den Kassenbestand, Bankguthaben und kurzfristige Einlagen mit ursprünglichen Fälligkeiten von weniger als drei Monaten und Kontokorrentkredite.

Für Zwecke der Konzernkapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen sowie die in Anspruch genommenen Kontokorrentkredite.

In der Bilanz werden ausgenutzte Kontokorrentkredite als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter den kurzfristigen Finanzschulden gezeigt.

Eigenkapital

Stammaktien werden als Eigenkapital klassifiziert.

Kosten, die direkt der Ausgabe von neuen Aktien oder Optionen zuzurechnen sind, werden im Eigenkapital netto nach Steuern als Abzug von den Emissionserlösen bilanziert.

Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besitzt, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet (wie z.B. bei einem Versicherungsvertrag), wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert nur dann erfasst, wenn die Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand zur Bildung der Rückstellung wird in der Gesamtergebnisrechnung nach Abzug der Erstattung ausgewiesen. Ist die Wirkung des Zinseffekts wesentlich, werden Rückstellungen zu einem Zinssatz vor Steuern abgezinst, der gegebenenfalls die für die Schuld spezifischen Risiken widerspiegelt.

Pensionen und andere Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

In der SEVEN PRINCIPLES AG, der 7P Solutions & Consulting AG und der 7P B2B Mobile & IT Services GmbH bestehen Pensionsvereinbarungen mit Mitarbeitern, nach denen die Gesellschaften nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu Zahlungen verpflichtet sind.

Die Aufwendungen für die im Rahmen der leistungsorientierten Pläne gewährten Leistungen werden unter Anwendung des Anwartschaftsbarwertverfahrens ermittelt.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden in der Periode ihrer Entstehung erfolgswirksam erfasst.

Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird grundsätzlich linear über den durchschnittlichen Zeitraum bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit der Anwartschaften verteilt. Soweit Anwartschaften sofort nach der Einführung oder der Änderung eines Pensionsplans unverfallbar werden, ist der nachzuverrechnende Dienstzeitaufwand sofort erfolgswirksam zu erfassen. In den Geschäftsjahren 2010 und 2011 ist kein nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand angefallen.

Der als Vermögenswert oder Schuld aus einem leistungsorientierten Plan zu erfassende Betrag umfasst den Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung abzüglich des noch nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwands und abzüglich des beizulegenden Zeitwerts des zur unmittelbaren Erfüllung von Verpflichtungen vorhandenen Planvermögens. Der Wert eines Vermögenswerts beschränkt sich auf die Summe aus dem noch nicht erfassten nachzuverrechnenden Dienstzeitaufwand und dem Barwert eines etwaigen wirtschaftlichen Nutzens in Form von Rückerstattungen aus dem Plan oder in Form der Minderung künftiger Beitragszahlungen an den Plan.

Für die Ermittlung der Pensionsrückstellungen liegen versicherungsmathematische Gutachten vor.

Bonuspläne

Für Bonuszahlungen und Gewinnbeteiligungen werden Verbindlichkeiten und Aufwand basierend auf einem Bewertungsverfahren, das den Mitarbeitern des SEVEN PRINCIPLES Konzerns zustehenden Bonus/Gewinn berücksichtigt, passiviert bzw. erfasst.

Im Konzernabschluss wird eine Verbindlichkeit in den Fällen passiviert, in denen eine vertragliche Verpflichtung besteht oder sich aufgrund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine faktische Verpflichtung ergibt.

Aktienbasierte Vergütung

Aktienoptionen (aktienbasierte Vergütungstransaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente) werden zum Zeitpunkt der Gewährung mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Der beizulegende Zeitwert der Verpflichtung wird über den Erdienungszeitraum als Personalaufwand und gleichzeitiger Erhöhung der Kapitalrücklage erfasst. Der beizulegende Zeitwert wird mittels eines modifizierten Black-Scholes-Optionspreismodells zum Gewährungszeitpunkt ermittelt. Der Erdienungszeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d.h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Erdienungszeitraum sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen.

Für Vergütungsrechte, die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte, für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.

Werden die Bedingungen einer Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe erfasst, in der sie angefallen wären, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert worden wären. Das Unternehmen erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen, die den gesamten beizulegenden Zeitwert der aktienbasierten Vergütungsvereinbarung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind, bewertet zum Zeitpunkt der Änderung.

Wird eine Vergütungsvereinbarung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente annuliert, wird diese so behandelt, als ob sie am Tag der Annulierung ausgeübt worden wäre. Der bislang noch nicht erfasste Aufwand wird sofort erfasst. Wird die annulierte Vergütungsvereinbarung jedoch durch eine neue Vergütungsvereinbarung ersetzt und wird die neue Vergütungsvereinbarung deklariert, werden die annulierte und die neue Vergütungsvereinbarung wie eine Änderung der ursprünglichen Vergütungsvereinbarung bilanziert.

Finanzielle Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten sowie Tagesgeld- bzw. Termingeldkredite und ein Investitionsdarlehen.

Der Konzern hat keine finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.

Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Tagesgeld- bzw. Termingeldkredite sowie das Investitionsdarlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten werden ebenfalls nach erstmaliger Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.

Leasing

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt.

Ein Leasingverhältnis wird als Operating-Leasingverhältnis klassifiziert, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit Eigentum verbunden sind, beim Leasinggeber verbleiben. Leasingzahlungen innerhalb eines Operating-Leasingverhältnisses werden als Aufwand linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses erfasst.

Die SEVEN PRINCIPLES Gruppe hat im Wesentlichen unkündbare Operating-Leasingvereinbarungen über Immobilien, Fahrzeuge und Hardware (Kopierer) geschlossen. Die Laufzeit beträgt in der Regel 2-5 Jahre. Einige Verträge beinhalten Verlängerungsoptionen und Staffelmieten.

Ertragserfassung

Die SEVEN PRINCIPLES Gruppe erzielt ihre Umsätze hauptsächlich aus dem Beratungs- und Projektgeschäft sowie der Vergabe von Lizenzen für die Nutzung von selbsterstellten Softwareprodukten.

Die Umsatzerlöse umfassen den beizulegenden Zeitwert der für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung. Umsatzerlöse werden ohne Umsatzsteuer und nach Eliminierung konzerninterner Verkäufe ausgewiesen.

a) Beratungsleistungen

Umsätze aus Beraterverträgen werden nach erbrachter Leistung entweder nach geleisteten Stunden, Tagen oder zu monatlichen Festpreisen auf Basis eines vom Kunden bestätigten Leistungsnachweises abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt in der Regel zum jeweiligen Monatsende.

b) Projektgeschäft

Erträge aus Projekten und Gewerken werden nach Maßgabe des Fertigstellungsgrades im Verhältnis zu den vereinbarten Gesamterlösen als Ertrag erfasst. Die Ermittlung des Fertigstellungsgrades erfolgt nach Maßgabe der bis zum Bilanzstichtag angefallenen Arbeitsstunden als Prozentsatz der für das jeweilige Projekt insgesamt geschätzten Arbeitsstunden. Ist das Ergebnis eines Dienstleistungsgeschäftes nicht verlässlich schätzbar, sind Erträge nur in dem Ausmaß zu erfassen, in dem die angefallenen Aufwendungen erstattungsfähig sind.

c) Verkauf von Lizenzen

Die SEVEN PRINCIPLES Gruppe realisiert ihre Umsatzerlöse auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrages, sobald die Lizenz und einhergehende vertragliche Verpflichtungen erfüllt wurden bzw. die maßgeblichen Risiken und Chancen der verkauften Waren auf den Käufer übergegangen sind.

Zum Teil bietet die SEVEN PRINCIPLES Gruppe in Mehrkomponentenverträgen Wartungs-, Entwicklungs-, Schulungs- oder sonstige Leistungen zusammen mit dem Nutzungsrecht an der Software an. Diese Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

In Mehrkomponentenverträgen erfolgt die Umsatzrealisierung von Schulungs- oder anderen Leistungen unabhängig von der Realisierung der Lizenzumsätze, sofern diese Leistungen für die Funktionen der Software als wesentlich anzusehen sind.

Die Realisierung von Wartungserlösen erfolgt anteilig linear über den vertraglichen Leistungszeitraum. Zeigt die Historie bei einzelnen Kunden, dass die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Wartungsvertrag unsicher ist, erfolgt eine Ertragsrealisierung erst bei Zahlungseingang.

d) Zinserträge

Erträge werden erfasst, wenn die Zinsen entstanden sind (unter Verwendung der Effektivzinsmethode, d.h. des Kalkulationszinssatzes, mit dem geschätzte künftige Zahlungsmittelzuflüsse über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments auf den Nettobuchwert des finanziellen Vermögenswerts abgezinst werden).

e) Dividenden

Dividenden werden grundsätzlich zum Ausschüttungszeitpunkt vereinnahmt.

Steuern

Der Ertragssteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands (Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer) und der latenten Steuer dar.

Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen unterscheidet sich vom Jahresüberschuss aus der Gesamtergebnisrechnung, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die in späteren Jahren oder niemals steuerbar bzw. steuerlich abzugsfähig sind.

Die Verbindlichkeit des Konzerns für den laufenden Steueraufwand wird auf Grundlage der geltenden bzw. bis zum Bilanzstichtag angekündigten Steuersätze berechnet.

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende Periode und für frühere Perioden werden mit dem Betrag bewertet, in dessen Höhe eine Erstattung von den Steuerbehörden bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörden erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die am Bilanzstichtag gelten.

Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Verbindlichkeitsmethode auf alle zum Bilanzstichtag bestehenden temporären Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem steuerlichen Wertansatz.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:

Die latente Steuerschuld aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das ausgewiesene Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, darf nicht angesetzt werden.
Die latente Steuerschuld aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen stehen, darf nicht angesetzt werden, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede sowie noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:

Latente Steueransprüche aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld bei einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das ausgewiesene Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, dürfen nicht angesetzt werden.
Latente Steueransprüche aus zu versteuernden temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen und assoziierten Unternehmen stehen, dürfen nur in dem Umfang erfasst werden, in dem es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Unterschiede in absehbarer Zeit umkehren werden und ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftiges zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruches ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der ein Vermögenswert realisiert wird oder eine Schuld erfüllt wird, erwartet wird. Dabei werden die Steuersätze (und Steuervorschriften) zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gültig oder angekündigt sind. Ertragsteuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital erfasst werden, werden im Eigenkapital und nicht in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch auf Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjektes beziehen, die von derselben Steuerbehörde erhoben werden.

Umsatzsteuer

Umsatzerlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug von Umsatzsteuern erfasst. Hierzu gibt es folgende Ausnahmen:

Wenn beim Kauf von Gütern oder Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von den Steuerbehörden eingefordert werden kann, wird die Umsatzsteuer als Teil der Herstellungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst; und

Forderungen und Schulden werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt.

Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde erstattet wird oder an diese abgeführt wird, wird unter den Forderungen oder Schulden in der Bilanz erfasst.

2.4 Auswirkung von neuen Rechnungslegungsstandards

Im Geschäftsjahr 2011 fanden die folgenden Rechnungslegungsstandards und Interpretationen erstmals Anwendung:

Annual Improvements 2010

Das IASB hat im Mai 2010 den Sammelstandard „Annual Improvements 2010“ zur Vornahme kleinerer Änderungen von acht bestehenden Standards (IFRS/IAS) und einer Interpretation (IFRIC) die zu einem wesentlichen Teil für Berichtsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen in Kraft treten.

IAS 24 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Im November 2009 wurde der geänderte IAS 24 „Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen“ veröffentlicht. Bisher waren Unternehmen, die staatlich kontrolliert oder bedeutend beeinflusst sind, verpflichtet, Informationen zu allen Geschäftsvorfällen mit Unternehmen, die vom gleichen Staat kontrolliert oder bedeutend beeinflusst werden, offenzulegen. Inhalt der Änderung des IAS 24 ist nun zum einen eine Vereinfachung der Angabepflichten von Regierungen nahe stehenden Unternehmen. Weiterhin wurde durch die Änderung des IAS 24 die Definition eines nahe stehenden Unternehmens oder einer nahe stehenden Person verdeutlicht. Der geänderte Standard tritt für Berichtsperioden in Kraft, die am oder nach dem 1. Januar 2011 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung

Im Oktober 2009 wurden Änderungen von IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung“ veröffentlicht. Die Änderungen betreffen die Bilanzierung beim Emittenten von Bezugsrechten, Optionen und Optionsscheinen auf den Erwerb einer festen Anzahl von Eigenkapitalinstrumenten, die in einer anderen Währung als der funktionalen Währung des Emittenten denominiert sind. Die Änderungen sind anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Februar 2010 beginnen. Eine frühere Anwendung ist zulässig.

IFRIC 14 Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung

Im November 2009 wurde IFRIC 14 „Die Begrenzung eines leistungsorientierten Vermögenswertes, Mindestdotierungsverpflichtungen und ihre Wechselwirkung“ veröffentlicht. Die Änderung von IFRIC 14 ist in den seltenen Fällen relevant, in denen ein Unternehmen Mindestdotierungsverpflichtungen unterliegt und Beitragsvorauszahlungen leistet, um diese Mindestdotierungsverpflichtungen zu erfüllen. Die Änderung erlaubt den Unternehmen in diesen Fällen, den Vorteil aus einer solchen Vorauszahlung als Vermögenswert zu erfassen. Die Änderung von IFRIC 14 ist verpflichtend ab 1. Januar 2011 anzuwenden; eine vorzeitige Anwendung für Abschlüsse zum 31. Dezember 2009 ist erlaubt.

IFRIC 19 Extinguishing Financial Liabilities with Equity Instruments

Im November 2009 wurde IFRIC 19 „Extinguishing Financial Liabilities with Equity Instruments“ veröffentlicht. Es werden die Anforderungen der IFRS erläutert, wenn eine finanzielle Verbindlichkeit teilweise oder vollständig durch Ausgabe von Aktien oder anderen Eigenkapitalinstrumenten durch ein Unternehmen getilgt werden. Die Interpretation stellt klar, dass

die an einen Gläubiger ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente die zur Tilgung einer finanzieller Verbindlichkeit gedacht sind, Bestandteil des "gezahlten Entgelts" im Sinne von IAS 39.41 sind;
die entsprechenden Eigenkapitalinstrumente grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert (fair value) zu bewerten sind. Ist dieser nicht verlässlich ermittelbar, sollten die Eigenkapitalinstrumente mit dem beizulegenden Zeitwert der getilgten Verbindlichkeit bewertet werden;
die Differenz zwischen dem Buchwert der auszubuchenden finanziellen Verbindlichkeit und dem erstmaligen Wertansatz der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente in der Gesamtergebnisrechnung zu erfassen ist.

IFRIC 19 ist verpflichtend für Perioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen. Eine frühere Anwendung ist möglich.

Von den sonstigen neuen Rechnungslegungsvorschriften hatte keine einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage bzw. den Cashflow der laufenden Berichtsperiode.

2.5 Freiwillig neu anzuwendende IFRS und IFRIC Vorschriften

Neben den oben angeführten IFRS sind zum Berichtszeitpunkt noch weitere IFRS-Standards vom IASB veröffentlicht und in Kraft getreten. Eine Anwendung ist bereits möglich, jedoch nicht verpflichtend.

IFRS 7 Finanzinstrumente

Im Oktober 2010 hat das IASB Änderungen zu IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ veröffentlicht, die erweiterte Angabepflichten bei der Übertragung finanzieller Vermögenswerte betreffen und dem Bilanzadressaten ein besseres Verständnis der Auswirkungen der beim übertragenden Unternehmen verbleibenden Risiken ermöglichen sollen. Die Änderungen sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnen anzuwenden. Eine frühere Anwendung ist zulässig. Im Jahr der erstmaligen Anwendung sind Vergleichsangaben nicht zwingend zu machen. Diese Verlautbarung wurde im November 2011 von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen.

IFRS 9 Finanzinstrumente

Im November 2009 wurde IFRS 9 „Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung“ veröffentlicht. Die Änderungen wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. Der Standard ist das Ergebnis der ersten von drei Phasen des Projekts zum Ersatz des IAS 39 „Financial Instruments: Recognition and Measurement“ durch IFRS 9. Der Standard regelt die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögensgegenständen. Durch IFRS 9 werden die bisherigen Bewertungskategorien „Kredite und Forderungen“, „bis zur Endfälligkeit gehaltene Vermögenswerte“, „zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“ und „erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögensgegenstände“ ersetzt durch die Kategorien „fortgeführte Anschaffungskosten (amortised cost)“ und „beizulegender Zeitwert (fair value)“. Ob ein Instrument in die Kategorie fortgeführte Anschaffungskosten eingeordnet werden kann, ist einerseits abhängig vom Geschäftsmodell des Unternehmens und andererseits von den Produktmerkmalen des einzelnen Instrumentes. Instrumente, die nicht die Definitionsmerkmale der Kategorie fortgeführte Anschaffungskosten erfüllen, sind erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten. Eine erfolgsneutrale Bewertung zum beizulegenden Zeitwert ist für ausgewählte Eigenkapitalinstrumente zulässig.

Im Oktober 2010 hat das IASB Ergänzungen zu IFRS 9 „Finanzinstrumente: Klassifizierung und Bewertung“ veröffentlicht. Ergänzend zu den bisher im November 2009 veröffentlichten Vorschriften zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten des IFRS 9 (2009) enthält der nun veröffentlichte IFRS 9 (2010) Regelungen für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Verbindlichkeiten sowie zur Ausbuchung von finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. IFRS 9 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen. Vorperioden brauchen bei erstmaliger Anwendung nicht geändert zu werden, wobei Angabepflichten zu den sich aus der Erstanwendung ergebenden Effekten bestehen

IAS 12 Deferred Tax

Das IASB hat im Dezember 2010 die Verlautbarungen „Deferred Tax: Recovery of Underlying Assets – Amendments to IAS 12“ veröffentlicht. Die neue Verlautbarung bestimmt, welche Art der Realisierung für bestimmte Vermögenswerte zu unterstellen ist. Dies ist wichtig in Fällen, in denen sich je nach Art der Realisierung unterschiedliche Steuerkonsequenzen ergeben. Die Verlautbarung setzt die widerlegbare Vermutung, dass der Buchwert einer als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie, die nach dem Neubewertungsmodell des IAS 40 „Investment Property“ zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, durch Verkauf realisiert wird. Des Weiteren gilt in jedem Fall die unwiderlegbare Vermutung, dass der Buchwert eines nicht abnutzbaren Vermögenswerts, der nach dem Neubewertungsmodell des IAS 16 „Property, Plant and Equipment“ zum Neubewertungsbetrag bewertet wird, durch Verkauf realisiert wird. Durch die neue Verlautbarung wird die Interpretation SIC-21 „Income Taxes – Recovery of Revalued Non-Depreciable Assets“ außer Kraft gesetzt. Sie ist anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2012 beginnen, und wurde bislang noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. SEVEN PRINCIPLES geht von keinen Änderungen aus der Anwendung des geänderten IAS 12 aus.

IFRS 10, 11 und 12 sowie IAS 27 und 28

Das IASB hat im Mai 2011 drei neue IFRS (IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12) sowie zwei überarbeitete Standards (IAS 27, IAS 28) zur Bilanzierung von Beteiligungen an Tochterunternehmen, gemeinschaftlichen Vereinbarungen und assoziierten Unternehmen veröffentlicht. Die Regelungen wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen und sind für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, verpflichtend anzuwenden. Die Anwendung der neuen und geänderten IFRS wird Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows von SEVEN PRINCIPLES haben. Davon ausgenommen ist allerdings die Neufassung des IAS 27, da dieser sich nunmehr ausschließlich auf den Einzelabschluss erstreckt, SEVEN PRINCIPLES hingegen keinen IFRS-Einzelabschluss gemäß § 325 Abs. 2a HGB erstellt.

IFRS 10 Consolidated Financial Statements

Mit IFRS 10 „Consolidated Financial Statements“ führt das IASB ein einheitliches Konsolidierungskonzept ein. Damit wird die bisherige Unterscheidung zwischen „klassischen“ Tochterunternehmen (IAS 27) und Zweckgesellschaften (SIC-12) aufgegeben. Beherrschung (Control) besteht dann und nur dann, wenn ein Investor über die Entscheidungsmacht verfügt, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihm Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Mit Inkrafttreten des IFRS 10 wird SIC-12 „Consolidation – Special Purpose Entities“ aufgehoben; ebenfalls aufgehoben werden die konzernabschlussrelevanten Vorschriften des IAS 27 „Consolidated and Separate Financial Statements“. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

IFRS 11 Joint Arrangements

IFRS 11 „Joint Arrangements“ wird IAS 31 „Interests in Joint Ventures“ sowie SIC-13 „Jointly Controlled Entities – Non-Monetary Contributions by Venturers“ ersetzen. Er regelt die Bilanzierung von Gemeinschaftsunternehmen (Joint Ventures) und von gemeinschaftlichen Tätigkeiten (Joint Operations). Mit Aufhebung von IAS 31 ist die Anwendung der Quotenkonsolidierungsmethode für Gemeinschaftsunternehmen nicht länger zulässig. Die Anwendung der Equity-Methode ist nunmehr in der Neufassung des IAS 28 „Interests in Associates and Joint Ventures“ geregelt und erstreckt sich sowohl auf assoziierte Unternehmen als auch Gemeinschaftsunternehmen. Bei Bestehen einer gemeinschaftlichen Tätigkeit werden die zurechenbaren Vermögenswerte, Schulden, Aufwendungen und Erträge gemäß der Beteiligungsquote unmittelbar in den Konzern- und Jahresabschluss des „Joint Operator“ übernommen. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

IFRS 12 Disclosure of Interests in Other Entities

In IFRS 12 „Disclosure of Interests in Other Entities“ werden sämtliche Angabepflichten, die im Konzernabschluss in Bezug auf Tochterunternehmen, gemeinschaftliche Vereinbarungen und assoziierte Unternehmen sowie nicht konsolidierte strukturierte Unternehmen zu tätigen sind, zentral gebündelt. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

IAS 27 Separate Financial Statements

Die Neufassung des IAS 27 „Separate Financial Statements“ regelt ausschließlich die bilanzielle Abbildung von Tochter-, Gemeinschafts- und assoziierten Unternehmen im Jahresabschluss sowie zugehörige Anhangangaben (Einzelabschluss gemäß § 325 Abs. 2a HGB). Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

IAS 28 Investments in Associates and Joint Ventures

Die Neufassung des IAS 28 „Investments in Associates and Joint Ventures“ regelt die Einbeziehung von Anteilen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen nach der Equity-Methode. Die Änderungen sind verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

IFRS 13 Fair Value Measurement

Ebenfalls im Mai 2011 hat das IASB den IFRS 13 „Fair Value Measurement“ veröffentlicht. Mit dieser Veröffentlichung schafft das IASB einen einheitlichen übergreifenden Standard zur Fair Value-Bewertung. IFRS 13 ist verpflichtend prospektiv anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen. IFRS 13 regelt, wie zum Fair Value zu bewerten ist, sofern ein anderer IFRS die Fair Value-Bewertung (oder die Fair Value-Angabe) vorschreibt. Es gilt eine neue Fair Value-Definition, die den Fair Value als Veräußerungspreis einer tatsächlichen oder hypothetischen Transaktion zwischen beliebigen unabhängigen Marktteilnehmern unter marktüblichen Bedingungen am Bewertungs-Stichtag charakterisiert. Der Standard gilt nahezu allumfassend, lediglich IAS 2 „Inventories“, IAS 17 „Leases“ und IFRS 2 „Sharebased Payment“ sind ausgenommen. Während für Finanzinstrumente der Umfang dieser Vorschriften nahezu unverändert bleibt, ist dies für andere Sachverhalte (z.B. als Finanzinvestition gehaltene Immobilien, immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen) nunmehr umfassender bzw. präziser geregelt. Die bereits bekannte drei-stufige Fair Value-Hierarchie ist übergreifend anzuwenden. Die Anwendung des IFRS 13 führt voraussichtlich zu erweiterten Anhangsangaben im Abschluss der SEVEN PRINCIPLES. Die Regelungen wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen.

IAS 1 Presentation of Financial Statements

Das IASB hat im Juni 2011 Änderungen zu IAS 1 „Presentation of Financial Statements“ veröffentlicht. Die Änderungen verlangen, dass die im sonstigen Ergebnis dargestellten Posten in zwei Kategorien unterteilt werden müssen – in Abhängigkeit davon, ob sie in Zukunft über die Gewinn- und Verlustrechnung gebucht werden (Recycling) oder nicht. Die Änderungen zu IAS 1 sind verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen, und wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. SEVEN PRINCIPLES prüft die hieraus resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows und geht derzeit von den oben beschriebenen Änderungen im Ausweis der Gesamtergebnisrechnung aus.

IAS 19 Employee Benefits

Ebenfalls im Juni 2011 hat das IASB Änderungen zu IAS 19 „Employee Benefits“ veröffentlicht. Die Änderungen führen zum Wegfall bestehender Wahlrechte bei der Erfassung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste. Da die sog. Korridormethode zukünftig nicht mehr zulässig sein wird, sind versicherungsmathematische Gewinne und Verluste sofort in voller Höhe und ausschließlich erfolgsneutral innerhalb des Eigenkapitals zu erfassen, was bisher nicht unserem Vorgehen entspricht.

Weitere Änderungen betreffen die Erfassung von nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand und die Darstellung des Nettozinsergebnisses bei leistungsorientierten Pensionsplänen sowie die Unterscheidung zwischen Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Termination Benefits) und anderen Leistungen an Arbeitnehmer. Als eine wesentliche Folge dieser Änderungen dürfen die Aufstockungsbeträge in Altersteilzeitprogrammen zukünftig nicht mehr als Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses klassifiziert werden und müssen daher über den Zeitraum der Erdienung angesammelt werden. Zudem werden Angabepflichten erweitert, z.B. für Eigenschaften und Risiken von leistungsorientierten Plänen. Die Änderungen zu IAS 19 sind rückwirkend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, und wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. SEVEN PRINCIPLES geht derzeit von einer Relevanz der erweiterten Angabepflichten auf den Abschluss aus und prüft darüber hinaus die aus der Änderung resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows. Für 2011 hätte der größte Effekt des neuen Standards aus der nicht mehr erfolgswirksamen Berücksichtigung des versicherungsmathematischen Ergebnisses in Höhe von 287 TEUR resultiert.

IAS 32 Financial Instruments: Presentation

Im Dezember 2011 hat das IASB in IAS 32 „Financial Instruments: Presentation“ Präzisierungen zu den Saldierungsvorschriften veröffentlicht. Um die Saldierungsvoraussetzungen nach IAS 32 zu erfüllen, darf nach den neuen Vorschriften der für den Bilanzierenden zum gegenwärtigen Zeitpunkt bestehende Rechtsanspruch auf Saldierung nicht unter der Bedingung eines künftigen Ereignisses stehen und muss sowohl im ordentlichen Geschäftsverkehr als auch bei Verzug und Insolvenz einer Vertragspartei gelten. Des Weiteren wird bestimmt, dass ein Bruttoausgleichsmechanismus die Saldierungsvoraussetzungen nach IAS 32 erfüllt, sofern keine wesentlichen Kredit- und Liquiditätsrisiken verbleiben, Forderungen und Verbindlichkeiten in einem einzigen Verrechnungsprozess verarbeitet werden und er damit im Ergebnis äquivalent ist zu einem Nettoausgleich. Die neuen Vorschriften sind verpflichtend rückwirkend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, und wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. SEVEN PRINCIPLES prüft die hieraus resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows, geht jedoch derzeit von keinen wesentlichen Änderungen aus.

IFRS 7 Financial Instruments: Disclosures

Ebenfalls im Dezember 2011 hat das IASB in IFRS 7 „Financial Instruments: Disclosures“ erweiterte Angabepflichten zu Saldierungsrechten veröffentlicht. Neben erweiterten Angaben zu nach IAS 32 tatsächlich vorgenommenen Saldierungen werden für bestehende Saldierungsrechte unabhängig davon, ob eine Saldierung nach IAS 32 tatsächlich vorgenommen wird, Angabepflichten eingeführt. Die neuen Vorschriften sind verpflichtend rückwirkend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen, und wurden bisher noch nicht von der Europäischen Union in europäisches Recht übernommen. SEVEN PRINCIPLES prüft die hieraus resultierenden Effekte auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bzw. der Cashflows und geht derzeit von keinen signifikanten Effekten für die Berichterstattung aus.

Der SEVEN PRINCIPLES Konzern macht von der freiwilligen vorzeitigen Anwendung keinen Gebrauch. In der aktuellen Konzernstruktur werden vom Vorstand aus der Anwendung dieser Standards in zukünftigen Berichtsperioden keine bzw. nur die angegebenen Auswirkungen erwartet. Die neuen Standards werden von SEVEN PRINCIPLES zu dem Zeitpunkt erstmals angewandt, wenn ihre Anwendung verpflichtend vorgeschrieben ist.

3 Segmentberichterstattung

Nach dem Regelwerk des IFRS 8 soll eine Segmentberichterstattung dem Management Approach folgen d.h. die im Abschluss dargestellten Segmente sollen ihre Entsprechung im internen Controlling finden anhand dessen das Management den Konzern tatsächlich steuert. Nach IFRS 8 ist ein Geschäftssegment definiert als ein Bereich des Unternehmens, der Geschäftstätigkeiten betreibt, mit denen Umsatzerlöse erwirtschaftet werden und bei denen Aufwendungen anfallen können. Die operativen Ergebnisse werden von den Hauptentscheidungsträgern regelmäßig überprüft.

Grundsätzlich ist auf Grund dieser Definition im Geschäftsjahr 2011 jedes der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen ein eigenes Geschäftssegment. Auf Basis zur Zusammenfassung von Segmenten des IFRS 8.12 werden die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen 7P ERP Consulting GmbH, 7P bicon GmbH, 7P UK Ltd und 7P Austria GmbH zu einem Geschäftssegment zusammengefasst. Im Jahr 2010 wurden die 7P ERP Consulting GmbH, 7P bicon GmbH, 7P UK Ltd und die 7-principles GmbH zu einem Segment zusammengefasst. Die Veränderungen entsprechen den Veränderungen im Konsolidierungskreis.

Die 7P Solutions & Consulting AG ist in die drei Business Areas Telco Enabling & Operations (TEO), Process & Information Management (PIM) und IT-Consulting (ITC) mit insgesamt zehn nachgeordneten Business Lines aufgeteilt. Das Portfolio der 7P B2B Mobile & IT Services GmbH fokussiert sich auf Mobile Business Solutions und Mobile Telco Services sowie Enterprise IT Services in den Bereichen Test & Qualitätsmanagement und Managed Services. Externe Dienstleister, eingesetzt als Subunternehmer, werden über die 7P Trusted Experts GmbH eingekauft.

Für die Segmente kommen handelsrechtliche Rechnungslegungsgrundsätze zur Anwendung. Die wesentlichen Unterschiede zur IFRS Rechnungslegung sind hinsichtlich der Umsätze die unterschiedliche Bewertung von Fertigungsaufträgen nach IAS 11 sowie die Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte sowie aktivierte Kundenstämme und selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände. In der Überleitungsrechnung sind sowohl Konzernkonsolidierungsbuchungen sowie Überleitungsbuchungen zur IFRS-Konzernrechnungslegung enthalten. Die Überleitungsrechnung beinhaltet ferner die SEVEN PRINCIPLES AG als Führungsgesellschaft der Gruppe. Der Ergebniseffekt der IFRS-Überleitung beträgt im Konzern 1.055 TEUR. Die Umsätze der Töchter werden primär über die Muttergesellschaft als Rahmenvertragspartnerin der Kunden fakturiert. Im Konzern gibt es 3 Großkunden mit 47,0 %, 11,9 % und 10,8 % Umsatzanteil. Im Konzern fielen Auslandsumsätze in Höhe von 14,8 Mio. EUR an.

Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen wurden ohne Marge durchgeführt. Verwaltungsleistungen werden zu Selbstkosten verrechnet.

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2011 7P Solutions & Consulting AG

(TEUR)
7P Trusted Experts GmbH

(TEUR)
7P B2B Mobile & IT Services GmbH

(TEUR)
Sonstige Gesellschaften

(TEUR)
Überleitung

(TEUR)
Konzern

(TEUR)
Umsätze 41.291 26.569 13.187 17.385 484 98.916
Intersegmentäre Umsätze 107 1.582 486 106 - 2.281 0
Materialaufwand - 3.921 - 25.882 - 1.421 - 7.044 2.210 - 36.057
Personalaufwand - 27.160 - 393 - 9.112 - 7.602 - 3.099 - 47.366
Abschreibungen - 1.105 - 6 - 131 - 59 321 - 980
sonstiger Betriebsaufwand - 7.996 - 699 - 2.086 - 1.811 2.577 - 10.016
sonstige betriebliche Erlöse 1.737 82 1.066 366 - 2.664 588
Segment-Betriebsergebnis 2.955 1.254 1.990 1.341 - 2.453 5.086
Finanzergebnis - 341
Steuern - 1.481
Konzernergebnis 3.264

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2010 7P Solutions & Consulting AG

(TEUR)
7P Trusted Experts GmbH

(TEUR)
7P B2B Mobile & IT Services GmbH

(TEUR)
Sonstige Gesellschaften

(TEUR)
Überleitung

(TEUR)
Konzern

(TEUR)
Umsätze 32.410 22.022 12.119 12.408 257 79.216
Intersegmentäre Umsätze 215 1.553 241 151 - 2.160 0
Materialaufwand - 2.847 - 22.061 - 916 - 5.311 2.079 - 29.057
Personalaufwand - 21.136 - 499 - 8.003 - 5.390 - 2.997 - 38.024
Abschreibungen - 338 - 3 - 107 - 38 - 245 - 731
sonstiger Betriebsaufwand - 6.372 - 795 - 1.547 - 1.270 1.779 - 8.205
sonstige betriebliche Erlöse 1.375 146 591 312 - 2.160 265
Segment-Betriebsergebnis 3.307 363 2.378 862 - 3.447 3.463
Finanzergebnis - 73
Steuern - 1.203
Konzernergebnis 2.187

4 Akquisitionen und Desinvestitionen

Erwerb der Eydolon Mobile Solutions GmbH

Mit Wirkung zum 1. Juli 2011 erwarb die 7P B2B Mobile & IT Services GmbH 100 % der GmbH-Anteile der Eydolon Mobile Solutions GmbH, eines Unternehmens mit Sitz in Wien/Österreich, das auf Kundenprojekte im Bereich mobiler Endgeräte spezialisiert ist. Seit dem 1. Juli 2011 sind Umsatz und Ergebnis der Eydolon Mobile Solutions GmbH im SEVEN PRINCIPLES-Konzernabschluss enthalten.

Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögensgegenwerte der Eydolon Mobile Solutions GmbH stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:

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Erworbene Vermögenswerte und Schulden Historische Buchwerte

TEUR
Anpassung an Zeitwerte

TEUR
Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

TEUR
Geschäfts- oder Firmenwerte 0 1.057 1.057
übriges immaterielles Vermögen 9 9
Sachanlagen 6 6
übriges langfristiges Vermögen 0 0
Vorräte 0 0
Übriges kurzfristiges Vermögen 37 37
Latente Steuern 64 64
Vermögen 52 1.122 1.174
Pensionsverpflichtungen 0 0
übrige Rückstellungen 0 0
Finanzschulden 0 0
übrige Verbindlichkeiten 280 280
Latente Steuern 0 0
Fremdkapital 280 0 280
Nettovermögen/ Kaufpreis - 228 1.122 894

Es fielen Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 15 an, die gem. IFRS 3 als Verwaltungskosten ausgewiesen werden. Im Geschäfts- oder Firmenwert sind nicht separierbare Werte insbesondere für das Know-how der Mitarbeiter sowie Synergieeffekte enthalten. Der durch Zahlungsmittel geleistete/noch zu leistende Kaufpreis für 100 % der Anteile belief sich auf TEUR 900, Hiervon sind Kaufpreisanteile in Höhe von nominal TEUR 600 nur in Abhängigkeit von Umsatz- und Ertragszielen als Kaufpreisnachzahlung in den Jahren 2012 bis 2014 fällig und dementsprechend als finanzielle Verbindlichkeit zum Zeitwert in Höhe von TEUR 494 bilanziert. Die Kaufpreisverpflichtung ist in Abhängigkeit von der Erreichung von Umsatzzielen nach oben offen, weswegen auch keine Bandbreite angegeben werden kann.. Der restliche Kaufpreis wurde bereits im Geschäftsjahr 2011 gezahlt. Mit dem Erwerb wurden Zahlungsmittel in Höhe von TEUR 0 übernommen. Die Eydolon Mobile Solutions GmbH hat seit dem Erwerbszeitpunkt mit Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 363 und einem Betriebsergebnis von TEUR -67 zu den Werten der SEVEN PRINCIPLES-Gruppe beigetragen. Wäre die Eydolon bereits zum 01. Januar 2011 erworben worden, so würde der 7P-Konzern im Jahr 2011 Umsatzerlöse von EUR 99,0 Mio. und ein operatives Ergebnis von EUR 5,1 Mio. ausweisen.

Erwerb der 7P bicon GmbH

Mit Wirkung zum 1. Dezember 2010 erwarb die SEVEN PRINCIPLES AG 100 % der GmbH-Anteile der bicon Unternehmensberatung GmbH, eines Unternehmens mit Sitz in Hamburg, das auf Kundenprojekte im europäischen Energiemarkt spezialisiert ist. Seit dem 1. Dezember 2010 sind Umsatz und Ergebnis der bicon Unternehmensberatung GmbH im SEVEN PRINCIPLES-Konzernabschluss enthalten.

Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögensgegenwerte der bicon Unternehmensberatung GmbH stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:

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Erworbene Vermögenswerte und Schulden Historische Buchwerte

TEUR
Anpassung an Zeitwerte

TEUR
Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

TEUR
Geschäfts- oder Firmenwerte 0 1.874 1.874
übriges immaterielles Vermögen 0 1.089 1.089
Sachanlagen 66 0 66
übriges langfristiges Vermögen 0 0 0
Vorräte 1 0 1
Übriges kurzfristiges Vermögen 2.930 7 2.937
Vermögen 2.997 2.970 5.967
Pensionsverpflichtungen 0 0
übrige Rückstellungen 0 0
Finanzschulden 0 0
übrige Verbindlichkeiten 849 849
Latente Steuern 0 346 346
Fremdkapital 849,30 346,15 1.195,45
Neetovermögen/Kaufprels 2.148 2.624 4.771

Es fielen Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 158 an, die gem. IFRS 3 als Verwaltungskosten ausgewiesen werden. Im Geschäfts- oder Firmenwert sind nicht separierbare Werte insbesondere für das Know-how der Mitarbeiter sowie Synergieeffekte enthalten. Das übrige immaterielle Vermögen beinhaltet insbesondere eine Bewertung der übernommenen Kundenbeziehungen. Der durch Zahlungsmittel geleistete/noch zu leistende Kaufpreis für 100 % der Anteile belief sich auf TEUR 4.771, Hiervon ist ein Kaufpreisanteil in Höhe von nominal TEUR 2.000 nur in Abhängigkeit von Umsatzzielen als Kaufpreisnachzahlung in den Jahren 2013 und 2014 fällig und dementsprechend als finanzielle Verbindlichkeit zum Zeitwert in Höhe von TEUR 1.966 (VJ: TEUR 1.906) bilanziert. Die Kaufpreisverpflichtung kann in Abhängigkeit von der Erreichung von Umsatzzielen maximal TEUR 2.200 betragen. Der restliche Kaufpreis wurde bereits im Geschäftsjahr 2010 gezahlt. Mit dem Erwerb wurden Zahlungsmittel in Höhe von TEUR 2.071 übernommen. Die bicon Unternehmensberatung GmbH hat seit dem Erwerbszeitpunkt mit Umsatzerlösen in Höhe von TEUR 181 und einem Betriebsergebnis von TEUR 2 zu den Werten der SEVEN PRINCIPLES-Gruppe in 2010 beigetragen. Wäre die bicon bereits zum 01. Januar 2010 erworben worden, so würde der 7P-Konzern im Jahr 2010 Umsatzerlöse von EUR 82,2 Mio. und ein operatives Ergebnis von EUR 3,7 Mio. ausweisen.

Erwerb des Teilgeschäftsbetriebs Telekommunikation von der PSI Transcom GmbH

Zum 31. Dezember 2010 hat die 7P Solutions & Consulting AG im Rahmen eines Asset Deals den Teilgeschäftsbetrieb Telekommunikation von der PSI Transcom GmbH übernommen. Der Teilgeschäftsbetrieb verfügt über Standorte in Düsseldorf und Stuttgart. Die übernommene Einheit ist spezialisiert auf Consulting und Softwareentwicklung im Kundenauftrag für Telekommunikationsanbieter im Bereich Netzmanagement/OSS.

Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögensgegenwerte des übernommenen Geschäftsbereichs stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:

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Erworbene Vermögenswerte und Schulden Historische Buchwerte

TEUR
Anpassung an Zeitwerte

TEUR
Zeitwerte zum Erwerbszeitpunkt

TEUR
Geschäfts- oder Firmenwerte 0 3.484 3.484
übriges immaterielles Vermögen 2 2
Sachanlagen 50 50
übriges langfristiges Vermögen 0 0
Vorräte 643 643
Übriges kurzfristiges Vermögen 1.526 1.526
Latente Steuern 84 84
Vermögen 2.304 3.484 5.789
Pensionsverpflichtungen 851 851
übrige Rückstellungen 0 0
Finanzschulden 0 0
übrige Verbindlichkeiten 1.897 1.897
Latente Steuern 90 90
Fremdkapital 2.838 0 2.838
Nettovermögen/ Kaufpreis - 533 3.484 2.951

Es fielen Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 18 an, die gem. IFRS 3 als Verwaltungskosten ausgewiesen werden.

Im Geschäfts- oder Firmenwert sind nicht separierbare Werte insbesondere für das Know-how der Mitarbeiter sowie Synergieeffekte enthalten. Der durch Zahlungsmittel geleistete/noch zu leistende Kaufpreis belief sich auf TEUR 2.951. Hiervon ist ein Kaufpreisanteil in Höhe von nominal TEUR 1.000 nur in Abhängigkeit von Umsatzzielen im Jahr 2012 und 2013 als Kaufpreisnachzahlung fällig und ist dementsprechend als finanzielle Verbindlichkeit zum Zeitwert in Höhe von TEUR 955 (VJ: TEUR 978)bilanziert. Die Kaufpreisverpflichtung ist in ihrer Höhe bei nominal TEUR 1.000 gedeckelt. Der restliche Kaufpreis war zu Beginn des Jahres 2011 fällig.

Da die Einheit erst zum 31.12.2010 übernommen wurde, hat sie in 2010 noch nicht zu Umsatz und Ergebnis beigetragen. Die Angabe eines pro-forma Ergebnisses ist nicht möglich, da die Geschäftseinheit in 2010 noch eine verkäuferspezifische Kostenstruktur aufwies, die nicht direkt mit der Kostenstruktur von SEVEN PRINCIPLES vergleichbar ist.

Angaben zur Gesamtergebnisrechnung

5 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse werden fast ausschließlich durch erbrachte Consulting- und IT-Dienstleistungen erzielt. Wesentliche Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Hard- und Softwareprodukten oder der Vergabe von Software-Lizenzen wurden im Geschäftsjahr 2011 und im Vorjahr nicht erzielt.

6 Sonstige betriebliche Erträge

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2011

TEUR
2010

TEUR
Sonstige ordentliche Erträge 339 150
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 240 115
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigung zu Forderungen 9 0
588 265

Die sonstigen ordentlichen Erträge sind bedingt durch Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen im Vergleich zum Vorjahr gestiegen. Ferner haben analog zum Vorjahr auch pauschal versteuerte Sachbezüge zu den Erträgen beigetragen. Die Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen resultieren hauptsächlich aus der ergebniswirksamen Auflösung einer bedingten Kaufpreisrückstellung und auf Rückstellungsauflösungen im Zusammenhang mit variablen Gehaltsbestandteilen.

7 Materialaufwand

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2011

TEUR
2010

TEUR
Materialaufwand 36.057 29.057
36.057 29.057

Die Materialaufwendungen betreffen nahezu ausschließlich Fremddienstleistungen im Rahmen von Kundenprojekten.

8 Personalaufwand

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2011

TEUR
2010

TEUR
Löhne und Gehälter 41.220 32.767
- davon für die IT-Plattform zur Geschäftsprozessunterstützung aktiviert 0 - 264
- davon für den Relaunch des Intranets aktiviert 0 - 7
- davon für Altersteilzeitvereinbarungen - 91 255
+ Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersvorsorge und Unterstützung 6.237 5.273
47.366 38.024

Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter im SEVEN PRINCIPLES Konzern betrug im vergangenen Jahr 626 Mitarbeiter nach 499 Mitarbeitern im Jahr 2010. Zum Geschäftsjahresende waren 637 (VJ: 589) Mitarbeiter im Konzern beschäftigt. Hierbei handelt es sich um Angestellte und Auszubildende. Der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung betrug TEUR 6.237. Für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte wurden im Vorjahr Personalkosten gemäß IAS 38 aktiviert.

9 Sonstige betriebliche Aufwendungen

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2011

TEUR
2010

TEUR
Betriebsaufwand 3.540 2.947
Verwaltungsaufwand 1.531 1.392
Vertriebsaufwand 2.913 2.203
übrige Aufwendungen 2.032 1.693
- davon für die IT-Plattform zur Geschäftsprozessunterstützung aktiviert 0 - 29
- davon für den Relaunch des Intranets aktiviert 0 - 1
10.016 8.205

Der Betriebsaufwand umfasst Kosten für Mieträume, Kfz, Reparaturen und Wartung. Der Verwaltungsaufwand beinhaltet im Wesentlichen die Aufwendungen für Versicherungen, Verbrauchsmaterialien, Kommunikation, Beratung sowie die Abschlusserstellung und Prüfung. Im Vertriebsaufwand sind Werbe- und Reisekosten sowie Vermittlungsprovisionen enthalten. Die übrigen Aufwendungen betreffen die Aufsichtsratsvergütung, Fortbildungskosten, Wertberichtigungen auf Forderungen, Anschaffungsnebenkosten im Zusammenhang mit den Akquisitionen und sonstige Kosten. Für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte wurden im Vorjahr betriebliche Aufwendungen gemäß IAS 38 aktiviert.

10 Finanzergebnis

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2011

TEUR
2010

TEUR
Zinsaufwendungen 351 78
Zinserträge 10 5
- 341 - 73

Die Zinsaufwendungen betragen im Geschäftsjahr 351 TEUR (Vj. 78 TEUR). Der Anstieg resultiert aus der Aufzinsung der Rückstellungen für die bedingten langfristigen Kaufpreisrückstellungen und dem Investitionsdarlehen sowie Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit einem Markenrechtsstreit. Die Zinserträge belaufen sich auf 10 TEUR (VJ: 5 TEUR)

11 Ertragsteuern

Im Jahr 2011 unterlagen deutsche Kapitalgesellschaften der Körperschaftsteuer mit einem einheitlichen Satz von 15 % (VJ: 15 %) für ausgeschüttete und einbehaltene Gewinne. Hinzu kam der Solidaritätszuschlag auf den Körperschaftsteuersatz von 5,5 %. Damit betrug der verwendete Körperschaftsteuersatz in 2011 15,83 % (VJ: 15,83 %). Zusätzlich unterliegen deutsche Kapitalgesellschaften der Gewerbesteuer. Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig davon, in welcher Gemeinde die Gesellschaft Betriebsstätten unterhält. Es ergab sich ein gewichteter Durchschnittsatz für die SEVEN PRINCIPLES in 2011 von 15,75 % (VJ: 15,75 %). Damit ergibt sich insgesamt ein durchschnittlicher Ertragsteuersatz in Deutschland für 2011 von 31,58 % (VJ: 31,58 %).

Der Ertragsteuersatz für unsere österreichische Tochtergesellschaft wurde mit 25 % angesetzt. Der Ertragssteuersatz für die britische Tochter wurde mit 28 % angesetzt.

Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands für die Geschäftsjahre 2011 und 2010 setzen sich wie folgt zusammen:

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2011

TEUR
2010

TEUR
Körperschaftssteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer 321 1.116
Ausländische Ertragsteuern 233 49
Ausländische Ertragsteuern für Vorjahre 38 - 4
Steuern für Vorjahre - 118 0
Laufender Aufwand für Ertragsteuern 474 1.161
Latenter Steuerertrag / -aufwand 889 - 8
Latenter Steuerertrag / -aufwand Vorjahre 59 0
948 - 8
In der Konzern-Gesamtergebnisrechnung
ausgewiesener Steueraufwand 1.422 1.153

Im Geschäftsjahr ergab sich ein latenter Steueraufwand in Höhe von 948 TEUR. Der höhere latente Steueraufwand resultiert primär aus der Nutzung des aktivierten steuerlichen Verlustvortrags aufgrund der 2011 abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge.

Der tatsächliche Steueraufwand weicht von dem auf Basis von 31,58 % (VJ: 31,58 %) ermittelten theoretischen Steuerwand wie folgt ab:

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2011

TEUR
2010

TEUR
Ergebnis vor Ertragsteuern 4.686 3.340
Theoretischer Steueraufwand mit 31,58 % (2010: 31,58 %) 1.480 1.055
Veränderungen des theoretischen Steueraufwands wegen:
- nicht abzugsfähige Aufwendungen 109 76
- Unterschiede im Steuersatz ausländischer Gesellschaften - 25 - 54
- Steuern für Vorjahre - 21 0
- Folgewirkung Anschlussbuchung Betriebsprüfung - 8 0
- Aktivierung Beschaffungskosten Kapitalerhöhung - 1 - 12
- kein Ansatz von Anschaffungsnebenkosten bei Akquisitionen 5 56
- sonstige Steuereffekte - 4 10
- nicht angesetzte latente Steuer Schweiz auf Verlust 2010 wegen angestrebter Einstellung des Geschäftsbetriebes in 2011 0 14
- Anpassung Mitarbeiteraktienoptionen - 4 8
- Abschreibung Teilgeschäftsbetrieb Telekommunikation - 78 0
- Auflösung Rückstellung Kaufpreisrate 7P Austria - 31 0
Tatsächlicher Steueraufwand 1.422 1.153
Effektiver Steuersatz in % 30,3 % 34,5 %

In den inländischen Tochtergesellschaften sind ausschüttungsfähige Gewinne in Höhe von TEUR 5.732 (VJ: TEUR 5.729) vorhanden. Bei einer möglichen Vollausschüttung würde sich in der Muttergesellschaft eine zusätzliche Steuerbelastung in Höhe von TEUR 91 (VJ: TEUR 90) aufgrund der 5 % als nicht abzugfähige Betriebsausgabe qualifizierten Ausschüttung ergeben. Die ausländischen Tochtergesellschaften haben einen ausschüttungsfähigen Gewinn in Höhe von TEUR 843 (VJ: TEUR 1.925). Hierauf werden bei Ausschüttung ebenfalls Steuern auf 5 % nicht abzugsfähige Betriebsausgaben in Höhe von 42 TEUR (VJ: 30 TEUR) erhoben, sodass eine zusätzliche Steuerbelastung von 12 TEUR (Vj.: 9 TEUR) entstehen würde.

Abgrenzungsposten für latente Steuern:

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Aktive latente Steuern 31.12.2011

in TEUR
Passive latente Steuern 31.12.2011

in TEUR
Aktive latente Steuern 31.12.2011

in TEUR
Passive latente Steuern 31.12.2010

in TEUR
Anlagevermögen 0 1.334 0 1.455
Forderungen/ sonstige Aktiva 0 260 0 146
Pensionsrückstellungen 109 0 190 0
Sonstige Rückstellungen 7 0 15 0
Rückstellung Altersteilzeit 3 0 - 4 0
Kaufpreisrückstellung 0 0 26 0
Veräußerung Teilbetrieb "Test & Qualitätssicherung" 83 0 89 0
Aus steuerlichen Verlustvorträgen 2.329 0 3.105 0
2.531 1.594 3.421 1.601

Die aktiven latenten Steuern sanken hauptsächlich aufgrund der Nutzung der steuerlichen Verlustvorträge. Die passiven latenten Steuern blieben nahezu konstant.

Die Werthaltigkeit der steuerlichen Verlustvorträge der Muttergesellschaft ist durch den Abschluss weiterer Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen in 2011 sichergestellt worden. Erste Verträge hierzu wurden im Jahr 2008 bereits abgeschlossen. Ferner wurde in 2009 die Systematik der Konzernumlagen für gegenüber den Tochtergesellschaften erbrachten Serviceleistungen zu marktgerechten Konditionen neu aufgesetzt. Mit dem wachstumsbedingt steigendem Umfang der Serviceleistungen fließen so der Muttergesellschaft steigende Erträge zur Deckung der Kosten für zentrale Funktionen zu, so dass mittelfristig ausreichend positive steuerliche Ergebnisse vorliegen.

Die Ertragsteuererstattungsansprüche betreffen überwiegend Kapitalertragsteuern. Die sonstigen Steuerforderungen entfallen überwiegend auf Umsatzsteueransprüche.

Ertragsteuerschulden betreffen Verbindlichkeiten aus noch nicht veranlagten Ertragsteuern des laufenden Jahres und des Vorjahres.

Steuerschulden betreffen überwiegend Verbindlichkeiten aus veranlagter Umsatzsteuer und sonstigen Steuern (insbesondere Lohnsteuer).

12 Ergebnis je Aktie

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2011 2010
Periodenergebnis (EUR) 3.263.967 2.187.119
Anzahl der Aktien (gewichteter Durchschnitt ausstehender Aktien) 4.029.103 3.620.459
Ergebnis je Aktie (EUR) 0,81 0,60

Das Ergebnis je Aktie wurde in Übereinstimmung mit IAS 33 auf Basis des Periodenergebnisses und der gewichteten Anzahl durchschnittlich ausstehender Aktien ermittelt. Die ausstehenden Aktienoptionen wären verwässernd, wenn sie zur Ausgabe von Stammaktien zu einem geringeren als dem durchschnittlichen Börsenkurs der Stammaktien während der Periode führen würden und alle Ausübungsbedingungen zum Stichtag erfüllt wären. Da dies nicht der Fall war, tritt kein Verwässerungseffekt ein.

Angaben zur Bilanz

13 Immaterielle Vermögenswerte

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Gewerbliche Schutzrechte, Software und ähnliche Rechte

in TEUR
Kundenstamm

in TEUR
Firmenwerte

in TEUR
Insgesamt

in TEUR
Anschaffungskosten:
Stand am 01.01.2011 2.046 4.158 9.208 15.412
Zugänge Unternehmenserwerbe 9 0 1.057 1.066
Zugänge selbsterstellte Software 0 0 0 0
Zugänge 107 0 0 107
Abgänge 4 0 0 4
Stand am 31.12.2011 2.158 4.158 10.265 16.581
Aufgelaufene Abschreibungen:
Stand am 01.01.2011 717 657 632 2.006
Zugänge selbsterstellte Software 229 0 0 229
Außerplanmäßige Abschreibung selbsterstellte Software 0 0 0 0
Zugänge 114 154 0 268
Abgänge 4 0 0 4
Stand am 31.12.2011 1.056 811 632 2.499
Nettobuchwert am 31.12.2011 1.101 3.347 9.633 14.082
Anschaffungskosten:
Stand am 01.01.2010 2.259 3.069 3.850 9.178
Zugänge Unternehmenserwerbe 2 1.089 5.358 6.449
Zugänge selbsterstellte Software 301 0 0 301
Zugänge 47 0 0 47
Abgänge 563 0 0 563
Stand am 31.12.2010 2.046 4.158 9.208 15.412
Aufgelaufene Abschreibungen:
Stand am 01.01.2010 991 504 632 2.127
Zugänge selbsterstellte Software 77 0 0 77
Außerplanmäßige Abschreibung selbsterstellte Software 0 0 0 0
Zugänge 150 153 0 303
Abgänge 505 0 0 505
Stand am 31.12.2010 713 657 632 2.002
Nettobuchwert am 31.12.2010 1.332 3.501 8.576 13.409

Die höheren Abschreibungen bei der selbsterstellten Software resultiert aus der Fertigstellung einer ERP-Lösung zum 31.Dezember 2010, so dass in 2011 hier erstmals Abschreibungen verbucht wurden. Nicht aktivierungsfähige Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen der Pflege bestehender Softwarelösungen wurden direkt aufwandswirksam erfasst. Hierbei handelt es sich um Systeme im Bereich Mobiler Lösungen. Per 01. Juli 2011 wurden 100 % der Geschäftsanteile an der Eydolon Mobile Solutions GmbH erworben. Hieraus resultiert der Zugang beim Firmenwert.

Gewerbliche Schutzrechte, Software und ähnliche Rechte

Gewerbliche Schutzrechte, Software und ähnliche Rechte werden linear über den Nutzungszeitraum abgeschrieben. Die Abschreibungszeiträume liegen zwischen 2 und 12 Jahren. Die wesentlichen Vermögensgegenstände verteilen sich wie folgt:

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2011

TEUR
2010

TEUR
verbleibender Abschreibungszeitraum Jahre
Marke "7-principles" 21 24 6
Software für Geschäftsprozesse 80 140 1
ERP-Software 710 887 4
Intranet 169 221 3
Sonstige 125 60 2
Summe 1.105 1.332

Geschäfts- oder Firmenwerte

Die Geschäfts- und Firmenwerte verteilen sich wie folgt auf einzelne Tochtergesellschaften:

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2011

TEUR
2010

TEUR
7P Trusted Experts GmbH 1.074 1.074
7P Solutions & Consulting AG 3.714 3.714
7P bicon GmbH 1.874 1.874
7P ERP Consulting GmbH 1.914 1.914
7P Austria GmbH 1.057 0
9.633 8.576

Durch Akquisition der 7P Austria GmbH wurde ein neuer Firmenwert in Höhe von 1.057 TEUR ausgewiesen.

Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes

Geschäftswerte werden entsprechend IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben, sondern einem jährlichen Impairmenttest unterzogen. Hierzu wird der erzielbare Betrag der akquirierten Gesellschaften auf Basis einer Discounted Cash Flow-Bewertung ermittelt. Als Basis gilt der Nutzungswert für jede zahlungsmittelgenerierende Einheit des in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmens. Dieser wird anhand der Unternehmensplanung für einen Zeitraum von 3 Jahren ermittelt. Die nach diesem Zeitraum anfallenden Cashflows werden unter Anwendung einer Wachstumsrate von 0 % extrapoliert. Der verwendete durchschnittliche Abzinsungssatz beträgt 8,3 % (VJ. 8,3 %) und berücksichtigt insofern angemessene Risikozuschläge auf den risikofreien Basiszins von 5,5 % (VJ. 4,5 %).

Die Planungsprämissen für die jeweiligen Unternehmensplanungen liegen im Rahmen eines konservativen Planungsansatzes durchgängig im Rahmen der in der Vergangenheit von den Firmen erzielten Umsatzwachstumsraten. Es wird ein Umsatzwachstum von 1-2 % p.a. angesetzt. Personal- und Betriebsaufwand wurden mit jeweils entsprechenden Wachstumsraten gesteigert. Zusätzliches Wachstum aufgrund von Synergieeffekten bzw. Kosteneinsparungen wurde nicht angesetzt.

Die so ermittelten Unternehmenswerte liegen jeweils deutlich über den bilanzierten Geschäfts- und Firmenwerten, so dass ausreichende Sensitivitätszuschläge auf die bilanzierten Werte gegeben sind. Insofern ist nach vernünftigem Ermessen derzeit nicht davon auszugehen, dass eine Änderung der getroffenen Grundannahmen dazu führen wird, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Betrag übersteigen wird.

Kundenstämme

Kundenstämme die im Rahmen von Akquisitionen erworben wurden, wurden bisher planmäßig über 20 Jahre linear abgeschrieben.

Die Buchwerte der im Rahmen von Akquisitionen der 7P ERP Consulting und der 7-principles GmbH erworbenen Kundenstämme betragen 2.258 TEUR (VJ: 2.412 TEUR). Darüber hinaus wird, im Zuge der Akquisition der 7P bicon GmbH ein zusätzlicher Kundenstamm in Höhe von 1.089 TEUR ausgewiesen.

Im Jahr 2011 betrugen die planmäßigen Abschreibungen auf Kundenstämme 153 TEUR (VJ: 153 TEUR). Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen. Der verbleibende Abschreibungszeitraum für die bestehenden Kundenstämme beträgt 15 Jahre. Für den ausgewiesenen Kundenstamm der 7P bicon GmbH wird von einer unbestimmbaren Nutzungsdauer ausgegangen, so dass hierauf in 2011 keine Abschreibungen entfallen sind. Ein durchgeführter Impairmenttest auf diesen Kundenstamm konnte die Werthaltigkeit nachweisen.

14 Sachanlagen

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Betriebs- und Geschäftsausstattung

in TEUR
Anschaffungskosten:
Stand am 01.01.2011 2.991
Zugang Unternehmenserwerbe 6
Zugänge 578
Abgänge 289
Stand am 31.12.2011 3.286
Aufgelaufene Abschreibungen:
Stand am 01.01.2011 1.813
Zugänge 473
Abgänge 263
Stand am 31.12.2011 2.023
Nettobuchwert am 31.12.2011 1.263
Anschaffungskosten:
Stand am 01.01.2010 2.579
Zugang Unternehmenserwerbe 116
Zugänge 421
Abgänge 124
Stand am 31.12.2010 2.991
Aufgelaufene Abschreibungen:
Stand am 01.01.2010 1.584
Zugänge 350
Abgänge 121
Stand am 31.12.2010 1.813
Nettobuchwert am 31.12.2010 1.178

Die Zugänge resultieren im Wesentlichen aus Neuanschaffungen im Zusammenhang mit der Einrichtung neuer Standorte sowie den Akquisitionen.

15 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Für die nicht verzinslichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzüglich Wertberichtigungen ergibt sich zum Bilanzstichtag folgende Fälligkeitsstruktur:

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Fälligkeit in Tagen 2011 2010
TEUR % TEUR %
--- --- --- --- ---
noch nicht fällig 18.070 93,1 % 16.822 86,4 %
<= 30 Tage 640 3,3 % 1.889 9,7 %
31-60 Tage 89 0,5 % 295 1,5 %
61-90 Tage 88 0,5 % 31 0,2 %
>90 Tage 513 2,6 % 430 2,2 %
Summe 19.400 100,0 % 19.467 100,0 %

Im Jahr 2011 waren die Konzernforderungen trotz Wachstums und Akquisitionen niedriger als im Vorjahr. Dies ist im Wesentlichen auf ein verbessertes Forderungsmanagement zurückzuführen. Der Anteil der überfälligen Forderungen konnte so von 13,6 % auf 6,9 % nahezu halbiert werden

Es erfolgten ausschließlich vollständige Wertberichtigungen auf Forderungen. Anteilige Wertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.

Die Wertberichtigungen entwickelten sich wie folgt:

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2011

TEUR
2010

TEUR
Stand zum 01. Januar 100 42
Netto-Zuführungen 0 58
Inanspruchnahmen 9 0
Stand zum 31. Dezember 91 100

16 Dienstleistungsaufträge mit aktivischem Saldo

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2011

TEUR
2010

TEUR
Angefallene Kosten für unfertige Leistungen 1.935 870
Erfasste Gewinne für unfertige Leistungen 1.113 382
Summe Auftragserlöse 3.048 1.252
Abzüglich erhaltene Anzahlungen - 590 - 194
2.458 1.058

Bei den Forderungen aus Dienstleistungsaufträgen mit aktivischem Saldo handelt es sich um Leistungen aus laufenden Dienstleistungsprojekten, die zum Stichtag noch nicht fertig gestellt und abgerechnet waren. Die Summe der für die Projekte angefallenen Kosten sowie die bereits erfassten Teilgewinne werden entsprechend dem Fertigstellungsgrad ausgewiesen. Der Fertigstellungsgrad ergibt sich als Quotient aus angefallenen Kosten für unfertige Leistungen und voraussichtlichen Gesamtkosten. Entsprechend dem gestiegenen Geschäftsvolumen in Festpreisprojekten – auch in Folge der Akquisitionen im Geschäftsjahr 2010 – wurden hieraus Auftragserlöse von insgesamt TEUR 3.048 (VJ: TEUR 1.252) erfasst.

17 Übrige Forderungen und sonstiges Vermögen

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2011

TEUR
2010

TEUR
Rechnungsabgrenzungen 278 276
übrige Forderungen und sonstiges Vermögen 134 158
412 434

Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen Abgrenzungen für im Voraus geleistete Aufwendungen für Fremddienstleistungen. Die übrigen Forderungen erhalten im Wesentlichen Forderungen gegen Personal und Kautionen.

18 Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen

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2011

TEUR
2010

TEUR
Guthaben bei Kreditinstituten 9.262 6.363
Kassenbestände 6 2
9.268 6.365

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente setzen sich im Wesentlichen aus Bankguthaben zusammen. Die Verzinsung der Kontokorrentguthaben erfolgte aufgrund des niedrigen Zinsniveaus nicht. Daneben existieren Termingelder mit Zinssätzen zwischen 0,35 % und 0,45 % p.a. Die Termingelder dienen in Höhe von TEUR 403 als Sicherheitsleistungen z.B. für Mietavale und Wertguthaben aus Altersteilzeit und stehen nicht zur freien Verfügung. Es existieren Finanzierungslinien in Höhe von TEUR 9.000, die flexibel genutzt werden können.

19 Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage

Das aktienrechtliche Grundkapital der SEVEN PRINCIPLES AG beläuft sich zum 31. Dezember 2011 auf EUR 4.040.000,00 und ist eingeteilt in 4.040.000 Inhaber-Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien).

Im Jahr 2011 gab es aufgrund der Ausübung von 12.500 Aktienoptionen aus bedingtem Kapital eine entsprechende Veränderungen am ausgewiesenen gezeichneten Kapital.

Aktienrückkauf/ eigene Aktien

Die Hauptversammlung beschloss am 18. Juni 2010 was folgt:

a) Die Gesellschaft wird gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG ermächtigt, bis zum 17. Juni 2015 außer zum Zweck des Handels in eigenen Aktien eigene Aktien in einem Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals zu erwerben. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien darf den Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der jeweils vorangegangenen zehn Börsenhandelstage um nicht mehr als 5 % über- bzw. unterschreiten.

Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals ausgenutzt werden.

Die hiermit erteilte Ermächtigung endet, ohne dass es einer ausdrücklichen Aufhebung bedarf, mit Wirksamkeit einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Unabhängig davon endet die hier erteilte Ermächtigung spätestens am 17. Juni 2015.

Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung vom 6. Juli 2009 erteilte Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der neuen Ermächtigung aufgehoben.

b) Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung der erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als ganz oder teilweise über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % unterschreitet. Diese Ermächtigung beschränkt sich auf insgesamt höchstens 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der jeweils vorangegangenen zehn Börsenhandelstage vor der Veräußerung der Aktie.

c) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss ganz oder teilweise einzuziehen.

d) Der Vorstand wird weiter ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates an Mitarbeiter der Gesellschaft und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen zum Erwerb auszugeben.

e) Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien, mit Zustimmung des Aufsichtrats als (Teil-) Gegenleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder zum Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen zu verwenden. Der Wert (Preis), zu dem Aktien der Gesellschaft gemäß der Ermächtigung in diesem Buchstaben verwendet werden, darf den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht um mehr als 5 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenpreis im Sinne der vorstehenden Regelung gilt der Durchschnitt des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) während der jeweils vorangegangenen zehn Börsenhandelstage vor der Verwendung der Aktie.

f) Das Bezugsrecht der Aktionäre wird im Vollzug der Maßnahmen zu vorstehend b), d) und e) ausgeschlossen. Die unter Buchstaben b) bis e) genannten Ermächtigungen können ganz oder in Teilbeträgen ausgenutzt werden.

In 2011 wurden keine eigenen Aktien erworben oder veräußert. Zum Bilanzstichtag hielt die Gesellschaft keine eigenen Aktien.

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2011

TEUR
2010

TEUR
Gezeichnetes Kapital 4.040 4.028
Kapitalrücklage 11.755 11.706
15.795 15.734

Das gezeichnete Kapital ist aufgrund Ausübung von 12.500 Aktienoptionen aus bedingtem Kapital im Vergleich zum Vorjahr erhöht. Die Eintragung der Erhöhung des Grundkapitals um 12.500,00 EUR auf 4.040.000,00 EUR erfolgte am 07. Februar 2012. Die Kapitalrücklage enthält Auflösungen aus dem Verfall von Aktienoptionen.

Bedingtes Kapital

a) Das bedingte Kapital der Gesellschaft von bis zu EUR 150.000,00 eingeteilt in bis zu 150.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 16. Juni 2006 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen „Aktienoptionsplan 2006“. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur in dem Umfang durchgeführt, in dem von den Bezugsrechten Gebrauch gemacht wird. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der bedingten Kapitalerhöhung und ihre Durchführung festzusetzen. Im Jahr 2011 wurden keine Aktienoptionen (VJ: 0) an Vorstand und Mitarbeiter der Gesellschaft ausgegeben.

Nach teilweiser Ausnutzung des bedingten Kapitals I durch die Ausübung von 12.500 Aktienoptionen durch Mitarbeiter besteht nach der Eintragung der Kapitalerhöhung am 07.02.2012 noch ein bedingtes Kapital I zur Ausgabe von bis 137.500 Aktien.

b) Die Hauptversammlung vom 18. Juni 2010 beschloss die Schaffung eines bedingten Kapitals II. Das Grundkapital wird um bis zu EUR 1.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 1.000.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktienrechten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Schuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung unter TOP 6 lit. a) bis zum 17. Juni 2015 von der Gesellschaft begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem gemäß TOP 6 lit. a) festgelegten Wandlungspreis. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von diesen Rechten Gebrauch gemacht wird, oder wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Sofern zum Zeitpunkt der Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres gefasst worden ist, nehmen die neuen Aktien auch am Gewinn des abgelaufenen Geschäftsjahres teil. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der Bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat wird zudem ermächtigt, die Fassung der Satzung zu ändern, soweit von der vorstehenden Ermächtigung zur Erhöhung des Bedingten Kapitals II Gebrauch gemacht wird, bzw. die Ermächtigung zur Erhöhung des Bedingten Kapitals gegenstandslos wird.

Genehmigtes Kapital

Die Hauptversammlung vom 18. Juni 2010 ermächtigte den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Juni 2015 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 1.420.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig

zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen,
um in Höhe von bis zu EUR 200.000,00 Belegschaftsaktien an Mitarbeiter der SEVEN PRINCIPLES AG und der mit der Gesellschaft im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen auszugeben,
zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen,
zur Erschließung neuer Kapitalmärkte im Ausland,
wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet.

Nach teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals in Form einer Barkapitalerhöhung besteht nach der Eintragung der Kapitalerhöhung am 29. November 2010 noch ein Genehmigtes Kapital I zur Ausgabe von bis 972.500 Aktien.

Die Hauptversammlung vom 20. Juni 2011 ermächtigte den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 19. Juni 2016 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 1.040.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II).

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats jeweils über den Ausschluss der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsausschluss ist jedoch nur zulässig:

zum Ausgleich von Spitzenbeträgen,
zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Wandlungs- und Optionsrechten aus Schuldverschreibungen,
zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen,
zur Erschließung neuer Kapitalmärkte im Ausland,
wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich unterschreitet.

Kapitalmanagement

SEVEN PRINCIPLES ist bestrebt mit finanzieller Flexibilität seine Wachstums- und Portfoliooptimierungsziele zu erreichen. Eine besondere Bedeutung hat hierbei der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital. Die Relation Eigenkapital zu Gesamtkapital sollte hierbei 30 % nicht unterschreiten. Das Eigenkapital, das im Rahmen des Kapitalmanagement gesteuerte Fremdkapital und das Gesamtkapital betrugen zum 31. Dezember 2011 und 31. Dezember 2010:

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2011

TEUR
2010

TEUR
Eigenkapital 22.680 19.359
als % vom Gesamtkapital 45,5 % 42,3 %
Kurzfristige Finanzschulden 137 364
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.813 6.000
langfristige Finanzschulden 1.333 0
Fremdkapital 9.283 6.364
als % vom Gesamtkapital 18,6 % 13,9 %
Gesamtkapital 49.895 45.753

Im Geschäftsjahr 2011 ist der prozentuale Anteil des im Rahmen des Kapitalmanagement gesteuerten Fremdkapitals am Gesamtkapital im Wesentlichen aufgrund der Neuaufnahme eines langfristigen Investitionsdarlehens und einer höheren Geschäftstätigkeit mit Sublieferanten gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Gleiches gilt für die Eigenkapitalquote, die aufgrund der erzielten Jahresüberschüsse anteilig zum Gesamtkapital gestiegen ist. Die kurzfristigen Finanzschulden wurden reduziert. SEVEN PRINCIPLES unterliegt keinen satzungsmäßigen Kapitalerfordernissen.

20 Ergebnisvortrag und übriges Eigenkapital

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2011

TEUR
2010

TEUR
Ergebnisvortrag 6.439 3.175
Übriges Eigenkapital 446 450
6.885 3.625

Aufgrund des positiven Jahresergebnisses erhöhte sich der Ergebnisvortrag um das Periodenergebnis. Das übrige Eigenkapital hat sich aufgrund der in 2011 ausgeübten Aktienoptionen um die Kosten der Kapitalbeschaffung in Höhe von 4 TEUR vermindert.

21 Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen umfassen die folgenden Positionen:

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2011

TEUR
2010

TEUR
Pensionsrückstellungen 1.365 1.560
Jubiläumsrückstellungen 12 12
Altersteilzeit 62 153
Sonstige 34 36
1.473 1.761

Der Konzern hat historisch zwei leistungsorientierte Pensionspläne aus dem Erwerb von Tochtergesellschaften bzw. dem Erwerb von Teilgeschäftsbetrieben übernommen. Es handelt sich bei einigen wenigen Mitarbeitern um einen Plan nach dem Modell des Essener Verbandes (EV). Weitere Mitarbeiter verfügen über Zusagen nach dem Modell der Mannesmann Leistungsordnung (MLO). Im Jahr 2010 wurde mit dem Erwerb des Teilgeschäftsbetriebs Telekommunikation der PSI Transcom GmbH ein weiterer leistungsorientierter Pensionsplan nach dem Modell der Versorgungsordnung 76 (VO76) übernommen. Die Versorgungszusagen bemessen sich nach Beschäftigungsdauer, Bezügen oder der Einstufung in Leistungsgruppen.

Die Versorgungszusagen werden über Pensionsrückstellungen abgedeckt. Im Jahr 2007 wurde mit dem überwiegenden Teil der Mitarbeiter, die über Pensionszusagen gem. Mannesmann-Leistungsordnung verfügten, eine Vereinbarung über die Ausfinanzierung der Pensionszusagen an einen Pensionsfonds abgeschlossen. Der Marktwert des Pensionsfondsvermögens ist bei der Berechnung des Bilanzansatzes mit der Verpflichtung zu verrechnen. Die Bewertung der Pensionspläne erfolgt anhand der aktuellen Sterbetafeln zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres. Die versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste werden direkt in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

Die Höhe der Pensionsverpflichtung (Anwartschaftsbarwert der Versorgungszusagen gemäß IAS 19) wurde nach versicherungsmathematischen Methoden auf Basis folgender Annahmen berechnet:

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2011 2010
Abzinsungsfaktor 5,40 % 4,70 %
Gehaltstrend 1,50-3,00 % 1,50-3,00 %
Rententrend 2,00 % 1,75-2,00 %
Erwartete Rendite auf Planvermögen 4,25 % 4,50 %

Der Gehaltstrend umfasst erwartete zukünftige Gehaltssteigerungen, die unter anderem in Abhängigkeit von der Inflation und der Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen jährlich geschätzt werden. Für den in 2010 neu übernommenen Teilgeschäftsbetrieb wurden aufgrund dessen Historie andere Annahmen für den Gehaltstrend unterstellt. Die erwartete Rendite des Planvermögens wurde aufgrund der Wertentwicklung der Vergangenheit nach unten angepasst.

Die Pensionsverpflichtungen nach VO76 beinhalten nur Leistungen, die bis einschließlich 2006 erworben wurden. Ab 2007 wurde auf einen beitragsorientierten Pensionsplan umgestellt. Insofern fallen hier keine Dienstzeitaufwände mehr an.

Der Rückstellungsbetrag in der Bilanz ermittelt sich für die einzelnen Pläne wie folgt:

Entwicklung des Anwartschaftsbarwerts

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2011

TEUR
2010

TEUR
gesamt VO76 MLO EV gesamt VO76 MLO EV
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Anwartschaftsbarwert am 01.01. 1.925 809 478 638 822 0 345 477
Akquisitionsbedingte Veränderungen 0 0 0 0 809 809 0 0
Dienstzeitaufwand 36 0 5 31 35 0 4 31
Zinsaufwand 92 38 23 31 49 0 20 29
Versicherungsmathematisches Ergebnis - 316 - 125 - 82 - 109 210 0 109 101
Anwartschaftsbarwert am 31.12. 1.737 722 424 591 1.925 809 478 638
Entwicklung des Planvermögens
Planvermögen am 01.01. 365 0 365 0 322 0 322 0
Beiträge des Arbeitgebers 16 0 16 0 25 0 25 0
Versicherungsmathematischer Verlust - 29 0 - 29 0 4 0 4 0
Erwarteter Gewinn des Planvermögens 20 0 20 0 14 0 14 0
Planvermögen am 31.12. 372 0 372 0 365 0 365 0
Pensionsrückstellungen am 31.12. 1.365 722 52 591 1.560 809 113 638

Die Pensionsaufwendungen setzten sich wie folgt zusammen:

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2011

TEUR
2010

TEUR
gesamt VO76 MLO EV gesamt VO76 MLO EV
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Dienstzeitaufwand 36 0 5 31 35 0 4 31
Zinsaufwand 92 38 23 31 49 0 20 29
Versicherungsmathematisches Ergebnis - 287 - 125 - 53 - 109 210 0 109 101
Pensionsaufwendungen - 159 - 87 - 25 - 47 294 0 133 161

Die Pensionsaufwendungen sind kumuliert unter Personalaufwand erfasst.

Die Dienstzeitaufwände blieben nahezu konstant. Die Zinskosten stiegen akquisitionsbedingt deutlich an. Das versicherungsmathematische Ergebnis war in 2011 aufgrund eines um 0,70 % höheren Abzinsungssatzes deutlich positiv.

Das Planvermögen besteht aus Aktien und Rentenpapieren die über Spezialfonds gehalten werden. Die Anlagestrategie für das Planvermögen ist auf Wertstabilität ausgerichtet, ohne jedoch die Wachstumschancen der Aktienanlage zu vernachlässigen. Im vergangenen Geschäftsjahr war die Wertentwicklung des Planvermögens mit -1,5 % negativ. Auf Basis versicherungsstatistischer Daten wird für das Planvermögen eine durchschnittliche jährliche Rendite von 4,25 % erwartet. Die Verpflichtungen für Versorgungszusagen führten in 2011 zu keinem Mittelabfluss, da daraus noch keine laufenden Rentenzahlungen existieren und die Versorgungszusagen teilweise durch externes Vermögen abgedeckt sind.

Sensitivitätsanalyse

Eine Änderung des Rechnungszinses um 0,25 Prozentpunkte hätte bei ansonsten konstant gehaltenen Angaben folgende Auswirkung auf die Versorgungsverpflichtung zum Ende des laufenden Geschäftsjahres bzw. auf den Pensionsaufwand des nachfolgenden Jahres:

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Rechnungszins 5,40 % 5,15 % 5,65 %
Inflationsrate 2,00 % 2,00 % 2,00 %
Pensionsrückstellung zum 31.12.2011 (TEUR) 1.737 1.824 1.689
Erwarteter Pensionsaufwand 2012 (TEUR) 113 115 111

Mehrperiodenvergleich:

Im Mehrperiodenvergleich ergibt sich folgende Entwicklung bei Anwartschaftsbarwert und Planvermögen:

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2011

TEUR
2010

TEUR
2009

TEUR
2008

TEUR
2007

TEUR
Anwartschaftsbarwert 1.737 1.925 822 804 725
Planvermögen 372 365 322 311 300
Unterdeckung/(Überschuss) 1.365 1.560 500 492 425

Die Historie der Unterschiede zwischen erwarteter und realisierte Rendite des Planvermögens sowie die realisierten Gewinne und Verluste der geplanten Anwartschaftsbarwerte stellen sich wie folgt dar:

Unterschiede zwischen erwarteten und tatsächlichen Erträgen des Planvermögens:

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2011

TEUR
2010

TEUR
2009

TEUR
2008

TEUR
2007

TEUR
Betrag 29 - 4 5 13 0
% des Planvermögens 7,8 % - 1,2 % 1,5 % 4,3 % 0,0 %

Historische Gewinne und Verluste auf Plananwartschaftsbarwerte:

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Betrag - 76 - 43 - 13 - 1 - 154
% des Plananwartschaftsbarwertes - 3,9 % - 3,8 % - 1,5 % - 0,1 % - 21,3 %

Aufgrund der Altersstruktur der Mitarbeiter ergeben sich für einige Mitarbeiter der SEVEN PRINCIPLES Gruppe in den nächsten 5 Jahren Pensionszahlungen.

Verpflichtungen für Dienstjubiläen resultieren aus übernommenen Arbeitsverhältnissen.

Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung, sowie zu arbeitgeberfinanzierten beitragsorientierten Pensionszusagen bei denen es sich nach IAS 19 um beitragsorientierte Pensionspläne handelt, beträgt im Berichtsjahr TEUR 3.343 (VJ: TEUR 2.585). Auf arbeitgeberfinanzierte Pensionszusagen entfielen davon TEUR 20 (VJ: TEUR 25). Die Beiträge wurden nicht passiviert sondern erfolgswirksam als Personalaufwand erfasst. Die unter Personalaufwand ausgewiesenen Sozialversicherungsbeiträge umfassen nicht nur Beiträge zur Rentenversicherung, so dass ein direkter Abgleich nicht möglich ist.

22 Verbindlichkeiten

Finanzschulden

Zur Abdeckung von Liquiditätsspitzen im Working Capital werden Fremdfinanzierungen im kurzfristigen Bereich temporär mit Zinssätzen zwischen 2,887 % und 4,75 % in Anspruch genommen. Hierfür wurden Zinsen i. H. v. TEUR 69 entrichtet. Ferner wurde in 2011 ein langfristiges Investitionsdarlehen abgeschlossen. Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 1.470, davon 137 TEUR kurzfristig. Die Restlaufzeit beträgt für die kurzfristige Verbindlichkeit per 31.12.2011 0 Tage. Die Laufzeit der langfristigen Verbindlichkeit beträgt noch 2 Jahre. Sicherheiten wurden hierfür nicht gestellt.

Sonstige Verbindlichkeiten

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2011

TEUR
2010

TEUR
Personalverpflichtungen und Sonstige 3.988 4.981
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.870 1.877
Jahresabschluss 105 97
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 189 136
Verbindlichkeiten der sozialen Sicherheit 109 62
Übrige Verbindlichkeiten 1.489 1.093
Kaufpreisverbindlichkeit 643 2.500
8.393 10.746

Die Position Personalverpflichtungen und Sonstige umfasst im Wesentlichen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern aus variablen Vergütungen einschließlich hierauf entfallender Sozialversicherungsbeiträge sowie Urlaubsansprüche. Dies umfasst auch Abfindungsansprüche aus aufgelösten Beschäftigungsverhältnissen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Abgrenzungen aus im Voraus abgerechneten Dienstleistungsprojekten. Die weiteren sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten aus der Kaufpreiszahlung für den Teilgeschäftsbetrieb Telekommunikation der PSI Transcom GmbH und der 7P Austria GmbH sowie ausstehende Rechnungen. Die Verbindlichkeiten sind mit Ausnahme der Finanzschulden nicht verzinslich und die Restlaufzeit beträgt:

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2011

TEUR
2010

TEUR
< 1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre < 1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre
--- --- --- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.813 0 0 6.000 0 0
Finanzschulden 137 1.333 0 364 0 0
Verbindlichkeiten aus Personalverpflichtungen 3.988 0 0 4.981 0 0
Passive Rechnungsabgrenzungsposten 1.870 0 0 1.877 0 0
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 189 0 0 136 0 0
Verbindlichkeiten der sozialen Sicherheit 109 0 0 62 0 0
Übrige Verbindlichkeiten 1.594 0 0 1.190 0 0
Kaufpreisverbindlichkeit 643 0 0 2.500 0 0
Gesamt 16.343 1.333 0 17.110 0 0

23 Sonstige kurzfristige Rückstellungen

Die sonstigen kurzfristigen Rückstellungen betreffen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit einer Klage gegen die Firmennamen und Marken „TECON Technologies“, „TECON Systems“ und „TECON Management Consulting“. Zwecks Wahrung der eigenen Rechtsposition werden die Angaben zu dem drohenden Rechtsstreit eingeschränkt.

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2011

TEUR
2010

TEUR
Stand am 01.01. 200 200
Zuführung 100 0
Inanspruchnahme 0 0
Auflösung 0 0
Stand am 31.12. 300 200

Die Rückstellung wurde im Jahr 2007 gebildet und aufgrund Mangel an konkreten Anhaltspunkten zur Höhe einer Kompensationszahlung als Ergebnis des möglichen Rechtsstreits beibehalten. Zur Fälligkeit können keine Angaben gemacht werden, da der mögliche Rechtsstreit sich voraussichtlich mit ungewisser Verfahrensdauer fortsetzen wird. Versuche einer außergerichtlichen Beendigung waren bisher nicht erfolgreich (siehe auch Risikobericht im Lagebericht unter „Compliance Risiken“). Im Jahr 2011 wurde die Risikovorsorge um Verzugszinsen in Höhe von 100 TEUR erhöht.

24 Andere Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen am 31. Dezember 2011 betrugen insgesamt TEUR 7.434 (VJ: TEUR 5.096); davon entfallen auf Mietverpflichtungen TEUR 5.785 (VJ: TEUR 3.767) und auf Leasing TEUR 1.649 (VJ: TEUR 1.329).

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31.12.2011

TEUR
31.12.2010

TEUR
Miete Leasing Gesamt Miete Leasing Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
bis zu einem Jahr 1.791 846 2.637 313 160 473
ein bis fünf Jahre 3.277 803 4.080 3.454 1.169 4.623
über fünf Jahre 717 0 717 0 0 0
Gesamt 5.785 1.649 7.434 3.767 1.329 5.096

Im Geschäftsjahr 2011 sind Mietaufwendungen in Höhe von TEUR 1.780 (VJ: TEUR 1.795) und Leasingaufwendungen in Höhe von TEUR 1.283 (VJ: TEUR 1.125) angefallen.

25 Aktienbasierte Vergütungssysteme

Die Hauptversammlung vom 16. Juni 2006 hatte dem „Aktienoptionsplan 2006“ zugestimmt. Im Jahr 2007 wurden erstmalig 88.750 Aktienoptionen an Vorstand und Mitarbeiter ausgegeben. In den Jahren 2010 und 2011 wurden keine Optionen ausgegeben, so dass 61.250 Optionen noch nicht zugeteilt sind. In 2011 sind 11.000 Optionen (VJ: 0) aufgrund des Ausscheidens von Mitarbeitern verfallen und 12.500 Optionen (VJ: 0) wurden zum Preis von 5,85 € ausgeübt. Die übrigen 59.750 Optionen sind zum Bilanzstichtag noch ausstehend. Die Basispreise der ausgegebenen Optionen liegen zwischen 5,38 € und 6,11 €. Der gewichtete durchschnittliche Basispreis liegt bei 5,84 €. Die durchschnittliche Vertragsrestlaufzeit der Optionen beträgt 0,91 Jahre. Die Optionen können unter folgenden Bedingungen ausgeübt werden:

Die Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn der Durchschnittpreis des Eröffnungs- und Schlusskurses der Aktien der Gesellschaft im XETRA-Handel an den letzten 5 Börsentagen vor Ausübung des Bezugsrechts aus den Aktienoptionen um wenigstens 20 % im Vergleich zum Basispreis gestiegen ist.

Die Optionen können erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren ausgeübt werden. Die Wartezeit beginnt mit der Gewährung der Optionen. Die Optionen enden fünf Jahre nach ihrer Gewährung. Bezugsrechte, die bis zum Ende der Laufzeit nicht ausgeübt wurden, verfallen ersatzlos.

Die Optionen können nur gegen Zahlung des Basispreises ausgeübt werden. Ein Barausgleich ist nicht vorgesehen.

Aktienoptionen können nur ausgeübt werden, wenn das Dienstverhältnis des Bezugsberechtigten mit der SEVEN PRINCIPLES AG oder einer Konzerngesellschaft zum Zeitpunkt der Ausübung des Bezugsrechts noch besteht. Entfällt diese Voraussetzung, so verfallen die Optionen entschädigungslos. Dies gilt mit folgenden Ausnahmen:

Nach Ablauf der Wartezeit wurde das Arbeitsverhältnis weder vom Bezugsberechtigten selbst noch durch die Gesellschaft fristlos gekündigt, so verfallen die Optionen erst mit Ablauf von einem Jahr nach Beendigung des Dienstverhältnisses.
Das Dienstverhältnis wurde im Zusammenhang mit einem Change of Control (Mehrheitsübernahme) beendet. Hiernach kann der Bezugsberechtigte die Optionen bis zu einem Jahr nach Ablauf der Wartezeit noch ausüben.

Sofern die Ausübungsbedingungen erfüllt gewesen wären, hätten die ausgegebenen Optionen frühestens ab August 2009 ausgeübt werden können. Tatsächlich waren die Ausübungsbedingungen erstmals im Jahr 2011 erfüllt. Die Bewertung der Optionen erfolgte gem. IFRS 2 auf Basis des Black-Scholes Modells. Der zeitanteilige Aufwand aus der Optionsgewährung beträgt im Geschäftsjahr 2011 TEUR 0 (VJ: TEUR 25). In das Modell sind in 2007 die folgenden Parameter eingeflossen, für 2010 und 2011 können mangels Ausgabe von Optionen konkrete Parameter nicht angegeben werden.

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2007
Risikoloser Zinssatz (%) 3,83
durchschnittlich antizipierte Laufzeit der Option (Jahre) 3,00
durchschnittlich erwartete Volatilität (%) 17,86
durchschnittlicher Fair Value der Optionen (€) 1,27

Der berücksichtigten erwarteten Volatilität liegt die Annahme zugrunde, dass von historischer Volatilität auf künftige Trends geschlossen werden kann, so dass die tatsächlich eintretende Volatilität hiervon abweichen kann. Der risikolose Zins entspricht dem Mittelwert der Zinssätze für Bundeswertpapiere mit 3 Jahren Restlaufzeit zu den jeweiligen Zuteilungszeitpunkten. Die Mitarbeiterfluktuation wurde personenbezogen definiert und liegt zwischen 5 und 10 %.

26 Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Personen werden der Vorstand und der Aufsichtsrat sowie deren enge Familienmitglieder angesehen.

Vorstand:

Jens Harig (Vorstandsvorsitzender)
Mitglied des Aufsichtsrats der DPO Deutsche Policenoptimierung AG (Vorsitzender)
Mitglied des Aufsichtsrats der CLARUS AG
Ulrich Trinkaus, COO
Dr. Kai Höhmann, CSO (seit 01.07.2011)

Aufsichtsrat:

Andreas Lange (Vorsitzender)

Unternehmer

Mitglied des Aufsichtsrats der:

CFC Industriebeteiligungen GmbH & Co. KGaA (Vorsitzender),
ecolutions Management GmbH & Co. KGaA (Vorsitzender)
Oliver Gorny

Unternehmensberater
Dr. Oliver Böttcher

Rechtsanwalt

Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat:

Bei den nachfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Anhangsangaben nach dem Handelsgesetzbuch (vgl. § 314 HGB) sowie um Angaben in Orientierung an den Vorgaben und Empfehlungen des Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG. abgegeben, die auf der Website des Unternehmens der Öffentlichkeit zugänglich ist.

Der Vorstand der SEVEN PRINCIPLES AG besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Dr. Kai Höhmann wurde zum 1. Juli 2011 als Vorstand für Vertrieb und Marketing berufen. Die Angemessenheit der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder und die Struktur des Vergütungssystems werden vom Aufsichtsratsplenum regelmäßig überprüft und festgelegt. Das Vergütungssystem der Vorstände der SEVEN PRINCIPLES AG besteht aus festen und variablen Gehaltsbestandteilen. Für die variable Vergütung besteht eine Obergrenze (Cap). Die variable Vergütung der Vorstandmitglieder bestimmt sich nach dem Grad der Erreichung der vom Aufsichtsrat jedem Mitglied des Vorstands erteilten Zielvorgaben. Die Zielvorgaben setzen sich aus Individualzielen, die sich von den Aufgaben der einzelnen Vorstandsmitglieder ableiten und Konzernzielen zusammen, für die die Parameter EBIT und Cashflow verwendet werden. Bei voller Zielerreichung der variablen Gehaltsbestandteile sind etwa 60 % der Vergütung fix und 40 % variabel ausgestaltet. Ab dem Geschäftsjahr 2012 wird die variable Vergütung zur Hälfte nach Feststellung des Jahresabschlusses der Gesellschaft fällig. Weitere 30 % der variablen Vergütung kommen nach Jahresabschluss des Folgejahres und weitere 20 % der variablen Vergütung nach Abschluss des 2. Folgejahres zur Auszahlung, sofern erneut die Gewinnziele erreicht werden. Eine Verfehlung dieser Vorgaben führt zu einer entsprechenden Kürzung der nachträglichen Auszahlungen. Als weitere Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung und Risikocharakter erhalten die Vorstände eine Zusatztantieme in Abhängigkeit vom durchschnittlichen Ergebnis je Aktie in den Geschäftsjahren 2011 – 2013.

Im Falle eines Kontrollwechsels (Change of Control) haben die Vorstände ein Sonderkündigungsrecht mit einer Abfindungszahlung in Höhe von 40 % der kalenderjährlichen Bezüge. Für den Vorstand bestehen keine Pensionszusagen. Der Vorstand partizipiert am Stock Options Programm. Aus dem „Aktienoptionsplan 2006“ wurden ausschließlich im Jahr 2007 Aktienoptionen an den Vorstand gewährt.

Auf die einzelnen Mitglieder des Vorstands entfallen die folgenden Beträge:

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Vorstand fixe Vergütung

TEUR
Sachbezüge + sonstige Leistungen

TEUR
variable Vergütung

TEUR
Summe

TEUR
Jens Harig 2011 200 18 82 300
2010 200 13 180 393
Ulrich Trinkaus 2011 178 15 65 258
2010 170 18 146 334
Dr. Kai Höhmann (seit 1.7.2011) 2011 89 5 37 131
2010 0 0 0 0
Steffen Lenk (bis 31.10.2010) 2011 0 0 0 0
2010 131 11 99 236
Insgesamt 2011 467 38 184 689
Insgesamt 2010 501 42 425 963

In den Geschäftsjahren 2010 und 2011 wurden den einzelnen Vorstandsmitgliedern im Rahmen der Aktienoptionsplans 2006 keine Optionen zugeteilt.

Der Aufsichtsrat hat insgesamt eine Vergütung von TEUR 115 (VJ: TEUR 135) erhalten.

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Aufsichtsrat 2011

TEUR
2010

TEUR
fix variabel gesamt fix variabel gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
Oliver Gorny 25 15 40 24 22 46
Andreas Lange 30 15 45 30 22 52
Dr. Oliver Böttcher 15 15 30 15 22 37
Insgesamt 70 45 115 69 66 135

Zum 31. Dezember 2011 wurden von Organmitgliedern die folgenden Aktien der SEVEN PRINCIPLES AG gehalten:

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Vorstand 2011

Anzahl Aktien
2010

Anzahl Aktien
Jens Harig 39.954 39.954
Jens Harig mittelbar über HIC GmbH 26.168 19.459
Ulrich Trinkaus 37.000 37.000
Ulrich Trinkaus mittelbar über Familienangehörige 4.409 4.409
Dr. Kai Höhmann 6.698 0
Aufsichtsrat
Oliver Gorny 830 4.000

27 Zielsetzung und Methoden des Finanzrisikomanagements

Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten Finanzinstrumente umfassen Kontokorrentkredite, Leasingverhältnisse und Schulden aus Lieferungen und Leistungen. Unter Einsatz dieser Finanzinstrumente erfolgt die Finanzierung des Konzerns. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen. Derivative Finanzinstrumente werden nicht eingesetzt.

Die kontinuierliche Überwachung der Liquiditätsrisiken erfolgt frühzeitig im Rahmen der Liquiditätsplanung. Hierbei werden die Investitionen sowie die erwarteten Cashflows aus der Geschäftstätigkeit geplant. Der Konzern verfügt über Cashpoolingvereinbarungen mit den Hauptbankverbindungen.

SEVEN PRINCIPLES nutzt bisher Fremdfinanzierungen hauptsächlich zum Ausgleich von Liquiditätsspitzen und hat aufgrund der hohen Eigenkapitalquote die Möglichkeit, sich zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen. Ferner wurde im Jahr 2011 ein längerfristiges Investitionsdarlehen zur Finanzierung der Ende 2010 getätigten Akquisitionen aufgenommen. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind überwiegend mit einem kurzfristig rollierenden Zinssatz im niedrigen Tages- bzw. Monatsgeldbereich für die Restlaufzeit ausgestattet. Aufgrund der Restlaufzeit besteht für SEVEN PRINCIPLES ein geringes Zinsänderungsrisiko. Die zum Jahresende zinstragend angelegten Gelder betragen TEUR 403. Potenzielle Zinssatzänderungen haben aufgrund der geringen Höhe und der kurzen Restlaufzeit der Anlagen keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage der Gesellschaft. Im Jahr 2011 wurden 155 TEUR (VJ: 78 TEUR) an Zinsen gezahlt. Die nachstehende Tabelle zeigt die erwarteten Abflüsse an Zahlungsmitteln aus Finanzschulden mit deren Fristigkeit.

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2011

TEUR
2010

TEUR
< 1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre < 1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre
--- --- --- --- --- --- ---
kurzfristige Finanzschulden 137 0 0 364 0 0
langfristige Finanzschulden 0 1.333 0 0 0 0

Im Zuge der Ausweitung der Geschäftstätigkeit auf Großbritannien und die damit verbundene Abwicklung von Transaktionen in Fremdwährung kann SEVEN PRINCIPLES zukünftig Währungsrisiken unterliegen. Derzeit ist SEVEN PRINCIPLES keinem nennenswerten Fremdwährungsrisiko ausgesetzt. Es wird regelmäßig überprüft, ob eine Kurssicherung wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

SEVEN PRINCIPLES schließt Geschäfte ausschließlich mit kreditwürdigen Kunden ab. Deren Bonität wird jeweils im Zuge der Auftragsannahme geprüft. Zudem werden die Forderungsbestände laufend überwacht, so dass SEVEN PRINCIPLES bisher keine wesentlichen Forderungsausfälle zu verzeichnen hatte. Das maximale Ausfallrisiko beträgt ca. 19 Mio. EUR.

28 Erläuterungen zur Konzernkapitalflussrechnung

Die Konzernkapitalflussrechnung zeigt, wie sich die Zahlungsmittel von SEVEN PRINCIPLES im Laufe des Geschäftsjahres durch Mittelzuflüsse und Mittelabflüsse verändert haben. In Übereinstimmung mit IAS 7 Kapitalflussrechnungen wird zwischen Zahlungsströmen aus operativer, Investitions- und Finanzierungstätigkeit unterschieden. Die Konzernkapitalflussrechnung ist im Lagebericht näher erläutert.

Der in der Konzernkapitalflussrechnung ausgewiesene Finanzmittelbestand beinhaltet die in der Bilanz ausgewiesenen Zahlungsmittel und kurzfristigen Einlagen.

29 Finanzinstrumente

Die folgende Tabelle stellt die Buch- und beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente des Konzerns dar. Der beizulegende Zeitwert eines Finanzinstruments ist der Preis, zu dem eine Partei die Rechte und/oder Pflichten aus diesem Finanzinstrument von einer unabhängigen anderen Partei übernehmen würde und wird für alle Instrumente durch Ab- bzw. Aufzinsung ermittelt. Die finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sind ausschließlich kurzfristig, insofern entspricht der Zeitwert dem Buchwert. Angesichts variierender Einflussfaktoren können die dargestellten beizulegenden Zeitwerte nur als Indikation für tatsächlich am Markt realisierbare Werte angesehen werden:

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Kategorie nach IAS 39 Buchwert Beizulegender Zeitwert
2011

TEUR
2010

TEUR
2011

TEUR
2010

TEUR
--- --- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel 1 9.268 6.365 9.268 6.365
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1 19.400 19.467 19.400 19.467
übrige Forderungen und sonstiges Vermögen 1 412 434 412 434
Finanzielle Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2 7.813 6.000 7.813 6.000
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 2 1.470 364 1.470 364
sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 2 8.393 8.869 8.393 8.869

Kategorien nach IAS 39:

1) Ausleihungen und Forderungen

2) zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten

30 Abschlussprüferhonorar

Das Honorar für die Abschlussprüfung betrug im Geschäftsjahr 2011 70 TEUR (VJ: 72 TEUR).

31 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Im Jahr 2011 wurden 12.500 Aktienoptionen von Mitarbeitern ausgeübt. Die Eintragung der Erhöhung des Grundkapitals um 12.500,00 EUR auf 4.040.000,00 EUR erfolgte am 07. Februar 2012. Das Grundkapital ist eingeteilt in 4.040.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu je 1 EUR.

Weitere den Geschäftsverlauf wesentlich beeinflussende Geschäftsvorfälle sind seit Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

Köln, 23.03.2012

gez. Jens Harig

gez. Ulrich Trinkaus

gez. Dr. Kai Höhmann

Konzernlagebericht zum 31. Dezember 2011

A. Entwicklung im Markt für Informationstechnologie

Die Staatsschuldenkrise in der Euro-Zone und die weltweit nachlassende Konjunktur haben das Wirtschaftswachstum in Europa in 2011 gebremst. Im vierten Quartal 2011 sank das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in den Ländern der Europäischen Union um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Für das Gesamtjahr 2011 verbleibt ein Wachstum des BIP in der Europäischen Union von 1,6 Prozent. Auch die deutsche Wirtschaft hat zum Jahresende 2011 einen kleinen Dämpfer erhalten und ist im vierten Quartal um 0,2 Prozent geschrumpft. Sie ist insgesamt im Jahr 2011 aber kräftig gewachsen: Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war um 3,0 Prozent höher als im Vorjahr. Die Wachstumsimpulse kamen 2011 vor allem aus dem Inland. Insbesondere die privaten Konsumausgaben erwiesen sich als Stütze der wirtschaftlichen Entwicklung. Der Außenhandel hatte mit 0,8 Prozentpunkten einen geringeren Wachstumsanteil. Zumindest für Deutschland blicken Ökonomen aber zuversichtlich ins Jahr 2012. Die Schwäche soll nur vorübergehend sein und ab dem 2. Halbjahr wird wieder ein deutliches Wachstum erwartet. Die Prognosen der Ökonomen für das gesamte Jahr 2012 reichen von Stagnation bis zu einem Plus von zwei Prozent Wachstum hierzulande. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass sich die Schuldenkrise im Euro-Raum nicht weiter verschärft.

Die Unternehmen der ITK-Branche sind sehr zuversichtlich: 69 Prozent der Unternehmen rechnen für 2012 mit einem Umsatzzuwachs. Der Bundesverband BITKOM erwartet für den deutschen Markt für Informationstechnik in 2012 ein deutliches Wachstum um 3,1 Prozent auf 72,4 Mrd. EUR, nachdem in 2011 ein Wachstum von 3,1 Prozent realisiert wurde. IT-Hardware mit neuen Geräten für den mobilen Internetzugang sowie Softwarelösungen sollen dabei mit 3,0 bzw. 4,4 Prozent den stärksten Wachstumsbeitrag in 2012 liefern. Für IT-Services wird in 2012 ein Wachstum von 2,5 Prozent nach 3,2 Prozent in 2011 erwartet.

Cloud Computing, mobiles Computing, IT-Sicherheit und Social Media sind nach einer Umfrage von BITKOM die wichtigsten IT-Themen des Jahres 2012. Dabei belegt Cloud Computing zum dritten Mal in Folge den Spitzenplatz. 53 Prozent der Unternehmen, die Mobile Computing als zentrales Thema angeben, bedeuten einen Anstieg von 10 Prozentpunkten. Die Bedeutung mobiler Endgeräte steigt rasant. Unternehmen und andere Organisationen stehen vor der Herausforderung, Inhalte und Anwendungen über Apps und mobile Websites verfügbar zu machen. Die sichere und zuverlässige Einbindung von Smartphones und Tablet Computern in die unternehmenseigenen IT-Systeme ist eine wichtige Voraussetzung. Dabei sind die privaten Nutzungsgewohnheiten der Mitarbeiter zu beachten, denn diese werden nur ungern aufgegeben. So ist auch das Thema Social Media weiter im Aufwind und entsprechende Tools finden Eingang in den Alltag von Unternehmen und Behörden. Neu unter den Top-10 IT—Themen ist E-Energy, das im Zuge der Energiewende mit dem Aufbau intelligenter Stromnetze (Smart Grids) besondere Aufmerksamkeit erhält. Spezielle ITK-Lösungen werden benötigt, um den Stromverbrauch an die wetterbedingt schwankende Erzeugung von Wind- und Sonnenstrom anzupassen.

Mobile Lösungen und Services stehen seit Jahren im strategischen Fokus von SEVEN PRINCIPLES und werden auch als Cloud-Services angeboten. Beratungsangebote und weitere Services für Cloud Computing sind ebenfalls Bestandteil des Portfolios von SEVEN PRINCIPLES. Seit Ende 2010 gehören die bedeutendsten Energieversorger zu den Bestandskunden und der Umsatzanteil dieser Branche konnte deutlich gesteigert werden. SEVEN PRINCIPLES ist in den Zukunftsthemen der ITK-Branche gut positioniert und hat die Chance, Umsatz und Ertrag weiter auszubauen.

B. Darstellung des Geschäftsverlaufs

I. Verlauf des Geschäftsjahres

SEVEN PRINCIPLES versteht sich als strategischer Partner ihrer Kunden für die Vernetzung von Prozessen, Informationen und Technologien. Dabei nehmen wir eine führende Marktposition als Consulting- und IT-Dienstleister in der Telekommunikationsbranche in Deutschland ein. Mit hochqualifizierten Dienstleistungen unterstützen wir unsere internationalen Telekommunikationskunden zunehmend auch in ausländischen Märkten. Teil unserer Strategie ist das Wachstum in weiteren Märkten wie Energie, Logistik, Finanzen, Automotive und Industrie. Das dynamische Absatzwachstum von Smartphones und Tablet Computern in Verbindung mit steigenden Übertragungsgeschwindigkeiten in den Mobilfunknetzen sorgt für eine stark zunehmende Nutzung des mobilen Internets. Die steigende Relevanz mobiler Datenübertragung für die Geschäftsprozesse aller Branchen unterstützt unser Wachstum in weitere Märkte ebenso, wie branchenübergreifende Dienstleistungen im Bereich IT- und Informationsmanagement, SAP-Beratung sowie Test- und Qualitätsmanagement. Dabei bieten wir unsere Leistungen vielfach auch als Managed oder Cloud Services an.

Zur Erschließung weiterer Marktpotentiale und Forcierung der Vermarktung mobiler Lösungen und Services haben wir im Juli 2011 die Firma Eydolon Mobile Solutions GmbH, Wien/ Österreich, erworben. Eydolon, die nachfolgend in 7P Austria GmbH umfirmiert wurde, hat sich in Österreich auf die Analyse und Entwicklung von mobilen Enterprise Applikationen und das Management von mobilen Endgeräten fokussiert. Mit der Akquisition realisiert SEVEN PRINCIPLES den nachhaltigen Eintritt in den österreichischen Markt für mobile Lösungen und Service, verbunden mit einer lokalen Präsenz in Wien. Darüber hinaus ergeben sich Technologie- und Entwicklungssynergien im Wachstumsmarkt Mobile Device Management, der Verwaltung mobiler Geräte.

Die strategische Weiterentwicklung des Leistungsportfolios war ein wichtiges Thema in 2011. In der 7P Solutions & Consulting AG führten die Ergebnisse der Analyse zu einer Reorganisation in die drei Business Areas Telco Enabling & Operations (TEO), Process & Information Management (PIM) und IT-Consulting (ITC) mit insgesamt zehn nachgeordneten Business Lines. Das Portfolio der 7P B2B Mobile & IT Services GmbH fokussiert sich auf Mobile Business Solutions und Mobile Telco Services sowie Enterprise IT Services in den Bereichen Test & Qualitätsmanagement und Managed Services. Im Weiteren gilt es, die Themenschwerpunkte klarer im Markt zu positionieren und auszubauen. Die 7P ERP Consulting GmbH bietet SAP Consulting und Services und die 7P bicon GmbH fokussiert sich auf SAP für Energieversorger (SAP IS-U). Externe Dienstleister, eingesetzt als Subunternehmer, werden über die 7P Trusted Experts GmbH eingekauft. Die 7P UK LTD bedient den Markt in Großbritannien mit den Leistungen von SEVEN PRINCIPLES. Die 7P Austria GmbH fokussiert sich auf Mobile Business Solutions in Österreich in enger Zusammenarbeit mit der 7P B2B Mobile & IT Services GmbH.

Folgende Unternehmen gehören jeweils mit sämtlichen Gesellschaftsanteilen zur SEVEN PRINCIPLES Gruppe. Weitere Konzerngesellschaften oder -beteiligungen bestehen nicht:

SEVEN PRINCIPLES ist im Geschäftsjahr stärker als erwartet gewachsen und konnte mit einer Fortschreibung der langjährigen Wachstumsdynamik den Umsatz um 24,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 98,9 Mio. EUR (VJ: 79,2 Mio. EUR) steigern. Das organische Wachstum betrug rund 15 Prozent, während rund 10 Prozent Wachstum auf den zuletzt getätigten Akquisitionen basieren. SEVEN PRINCIPLES wächst damit auch organisch deutlich stärker als der Gesamtmarkt und baut die eigene Marktposition weiter erfolgreich aus.

Das operative Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) konnte deutlich überproportional um rund 45 Prozent von 4,2 Mio. EUR im Vorjahr auf 6,1 Mio. EUR gesteigert werden. Das EBIT stieg um rund 47 Prozent auf 5,1 Mio. EUR (VJ: 3,5 Mio. EUR). Das operative Ergebnis schließt einmalige Aufwendungen in Höhe von rd. 0,4 Mio. EUR im Zusammenhang mit Veränderungen im Management einer Tochtergesellschaft ein. Der Konzernjahresüberschuss konnte um 50 Prozent auf 3,3 Mio. EUR (VJ: 2,2 Mio. EUR) und das Ergebnis je Aktie auf 0,81 EUR (VJ: 0,60 EUR) gesteigert werden.

Die Mitarbeiterzahl stieg aufgrund zahlreicher Neueinstellungen im Jahresverlauf auf 637 Festangestellte per 31.12.2011 (31.12.2010: 589 Mitarbeiter). Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten betrug 626 Mitarbeiter (VJ: 499 Mitarbeiter) und stieg somit um 25,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.

Der Bestand an liquiden Mitteln ist im Geschäftsjahr 2011 um 2,9 Mio. EUR auf 9,3 Mio. EUR zum 31.12.2011 gestiegen. Der Free Cashflow im Geschäftsjahr beträgt 1,7 Mio. EUR. Unter Einbeziehung der vereinbarten Finanzierungslinien beträgt die verfügbare Liquidität zum Geschäftsjahresende 13,3 Mio. EUR.

II. Ertragslage

Umsatz

Der Umsatz von SEVEN PRINCIPLES stieg im Geschäftsjahr 2011 um 24,9 Prozent auf 98,9 Mio. EUR (VJ: 79,2 Mio. EUR). Wachstumsbeiträge kamen sowohl von Bestandskunden als auch von mehr als 70 neu gewonnene Kunden, u.a. BMW, Volkswagen Financial Services, E-Plus, Alcatel-Lucent, Roche und Bayer. Die Umsätze mit Neukunden betrugen in 2011 ca. 7,6 Mio. EUR, d.h. 7,7 Prozent der Gesamtumsätze. Der relative Anteil unseres Kernmarktes Telekommunikation an den Gesamtumsätzen ist weiter planmäßig auf ca. 65 Prozent (VJ: ca. 70 Prozent) gesunken, obwohl absolut die Umsätze mit Telekommunikationskunden um rund 18 Prozent gewachsen sind.

Der Ausweis des internationalen Umsatzes war im Vorjahr auch stark durch den Einkauf von Leistungen eines Kunden für deutsche Tochtergesellschaften über die ausländische Einkaufsorganisation geprägt. Im Jahr 2011 wurden bedingt durch eine Prozessveränderung Bestellungen wieder direkt von den deutschen Tochtergesellschaften generiert, so dass der ausgewiesene Auslandsumsatz deutlich genauer mit der Leistungserbringung übereinstimmt. Dadurch sank der ausgewiesene Auslandsumsatzanteil. Unsere Auslandsgesellschaft 7P UK LTD entwickelt sich äußerst positiv und konnte den Umsatz bei guter Profitabilität auf rd. 6 Mio. EUR nahezu verdoppeln.

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Umsatz 2011

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2010

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Veränderung

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Umsatz 98.916 79.216 24,9 %
Umsatz national 84.138 57.814 45,5 %
%-Anteil vom Gesamtumsatz 85,1 % 73,0 %
Umsatz international 14.778 21.402 - 31,0 %
%-Anteil vom Gesamtumsatz 14,9 % 27,0 %

Materialaufwand / Bruttoergebnis vom Umsatz:

SEVEN PRINCIPLES ergänzt Kapazitätsengpässe und spezielle Projektkompetenzen durch das langjährig aufgebaute Partnernetzwerk, welches sowohl durch Partnerunternehmen als auch durch freiberufliche Mitarbeiter gebildet wird. Der Materialaufwand umfasst nahezu ausschließlich den Einsatz von Fremddienstleistern in Kundenprojekten. Im Jahr 2011 stieg der Sublieferanteneinsatz weitgehend proportional zum Umsatzwachstum, so dass die Fremddienstleistungsquote weitgehend konstant geblieben ist.

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Materialaufwand/ Bruttoergebnis vom Umsatz 2011

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2010

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Veränderung

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Wareneinsatz/ Fremddienstleister 36.057 29.057 24,1 %
%-Anteil vom Umsatz 36,5 % 36,7 %
Bruttoergebnis vom Umsatz 62.860 50.159 25,3 %

Gesamtkosten

Die durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter wuchs im Jahr 2011 im Vorjahresvergleich um 25,5 Prozent auf 626 Mitarbeiter (VJ: 499 Mitarbeiter). Zum 31.12.2011 waren 637 (31.12.2010: 589) Mitarbeiter im Konzern beschäftigt. Die Personalkosten stiegen im Jahr 2011 mit 24,6 Prozent unterproportional zum Wachstum der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter. Zur Entwicklung eines stabilen Personalkostenniveaus haben sowohl die variablen Vergütungsbestandteile als auch ein erfolgreiches Wachstum über Neueinstellungen beigetragen.

Der Anstieg der Betriebskosten gegenüber dem Vorjahr resultiert aus steigenden Kfz-Kosten infolge zusätzlicher Firmenwagen für neue Mitarbeiter. Höhere Werbe- und Reisekosten aufgrund einer gestiegenen Mobilität der Berater bei Projekteinsätzen sowie eine Ausweitung der Vertriebsaktivitäten führten zu einem deutlichen Anstieg der Vertriebsaufwendungen. Die Verwaltungskosten stiegen in 2011 unterproportional zum Umsatz- und Personalwachstum. Die übrigen Aufwendungen stiegen infolge von deutlich erhöhten Investitionen in Schulungsmaßnahmen und Fortbildungsveranstaltungen sowie der Steigerungen in weiteren Kostenpositionen wie z.B. Nebenkosten des Geldverkehrs.

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Gesamtkosten 2011

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2010

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Veränderung

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Personalkosten 47.366 38.024 24,6 %
Betriebskosten 3.540 2.947 20,1 %
Verwaltungsaufwand 1.531 1.392 10,0 %
Vertriebsaufwand 2.913 2.203 32,2 %
übrige Aufwendungen 2.032 1.664 22,2 %
Abschreibungen 980 731 34,0 %
Kosten gesamt 58.361 46.961 24,3 %
Durchschnittl. Anzahl Mitarbeiter 626 499 25,5 %

Der Anstieg der Abschreibungen steht im Zusammenhang mit der Fertigstellung der aktivierten Software zur Geschäftsprozessunterstützung per 31.12.2010, so dass in 2011 hierauf erstmals Abschreibungen anfielen.

Das Bruttoergebnis vom Umsatz stieg mit 25,3 Prozent stärker als das Gesamtkostenwachstum mit 24,3 Prozent. Die höhere Wachstumsdynamik der Erlöse gegenüber den Kosten bildet die Basis für das Gewinnwachstum.

Ergebnis der Betriebstätigkeit / Konzernjahresüberschuss / Ergebnis je Aktie

SEVEN PRINCIPLES verzeichnete im Jahr 2011 eine überproportionale Ergebnissteigerung. Das operative Betriebsergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) verbesserte sich im Vorjahresvergleich deutlich von 4,2 Mio. EUR um rund 45 Prozent auf 6,1 Mio. EUR. Darin enthalten sind einmalige Aufwendungen im Zusammenhang mit Veränderungen im Management einer Tochtergesellschaft in Höhe von rd. 0,4 Mio. EUR. Das operative Ergebnis (EBIT) stieg von 3,5 Mio. EUR in 2010 um 46,9 Prozent auf 5,1 Mio. EUR. Das Finanzergebnis wurde wesentlich von gebuchten Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit den Kaufpreis- und Markenrechtsrückstellungen (0,26 Mio. EUR) bestimmt. Der Konzernjahresüberschuss erhöhte sich um 50 Prozent auf 3,3 Mio. EUR (VJ: 2,2 Mio. EUR). Das Ergebnis je Aktie beträgt 0,81 EUR (VJ: 0,60 EUR).

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2011

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2010

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Veränderung

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EBITDA 6.066 4.194 44,6 %
EBIT 5.086 3.463 46,9 %
EBIT-Marge in % v. Umsatz 5,1 % 4,4 % 17,6 %
Finanzergebnis - 341 - 73 368,8 %
Konzernergebnis 3.264 2.187 49,2 %
Ergebnis je Aktie in EUR 0,81 0,60 34,0 %

III. Vermögens- und Finanzlage

Zum 31.12.2011 erhöhte sich die Bilanzsumme infolge des Wachstums der Gesellschaft auf 49,9 Mio. EUR (VJ: 45,7 Mio. EUR).

Die Position der langfristigen Vermögenswerte blieb in Summe nahezu konstant. Die Geschäfts- und Firmenwerte stiegen um rund 1,0 Mio. EUR aufgrund der Akquisition. Es erfolgten Investitionen in die Betriebs- und Geschäftsausstattung, so dass das Sachanlagevermögen anwuchs. Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte ergaben sich nicht. Die profitable Geschäftsentwicklung führte zu Auflösungen latenter Ertragssteuern.

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31.12.2011

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31.12.2010

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Veränderung

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Langfristige Vermögenswerte 17.880 18.008 - 0,7 %
Geschäfts- oder Firmenwert 9.633 8.576 12,3 %
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 4.452 4.833 - 7,9 %
Latenter Steueranspruch 2.531 3.421 - 26,0 %
Sachanlagen 1.263 1.178 7,2 %

Die kurzfristigen Vermögenswerte erhöhten sich infolge des Wachstums und des Geschäftsmodellwandels mit der verstärkten Übernahme von Festpreisprojekten. Dies führte zu einem deutlichen Anstieg der Dienstleistungsaufträge mit aktivischem Saldo (Festpreisprojekte, die zum Stichtag noch nicht fertig gestellt und abgerechnet waren). Der positive Free Cashflow und Finanzierungen führten zu einem deutlichen Anstieg der liquiden Mittel.

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31.12.2011

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31.12.2010

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Veränderung

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Kurzfristige Vermögenswerte 32.016 27.677 15,7 %
Forderungen aus Lief. u. Leistungen 19.400 19.467 - 0,3 %
Dienstleistungen mit aktivischem Saldo 2.458 1.058 132,3 %
Sonstige Vermögenswerte 889 787 13,0 %
Kurzfristige Wertpapiere, liquide Mittel 9.268 6.365 45,6 %

Das langfristige Fremdkapital stieg durch die Aufnahme eines dreijährigen Akquisitionsdarlehens in Höhe von 2,0 Mio. EUR im 1. Quartal 2011, das quartalsweise getilgt wird. Es bestehen Pensionsverpflichtungen für übernommene Mitarbeiter. Der Rückgang resultiert aus versicherungsmathematischen Gewinnen. Langfristige Rückstellungen wurden für Kaufpreisnachzahlungen gebildet, die jedoch nur in Abhängigkeit von der Entwicklung wirtschaftlicher Kennwerte der akquirierten Firmen fällig werden. Passive latente Steuern bestehen aufgrund aktivierter Entwicklungskosten für IT-Systeme zur internen Geschäftsprozessunterstützung und übernommene immaterielle Vermögensgegenstände.

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31.12.2011

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31.12.2010

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Veränderung

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Langfristiges Fremdkapital 7.212 6.247 15,4 %
Verbindlichkeiten aus Pensionen u.ä. 1.473 1.761 - 16,4 %
Finanzschulden 1.333 0
Rückstellungen für Kaufpreisnachzahlungen 2.811 2.885 - 2,5 %
Latente Steuern 1.594 1.601 - 0,4 %

Das kurzfristige Fremdkapital ist im Vorjahresvergleich in Summe nahezu unverändert. Der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen korrespondiert mit dem Wachstum der Fremddienstleistungen. Kurzfristige Finanzschulden in geringer Höhe ergaben sich aus der Forfaitierungslinie, die im Rahmen des Working Capital Managements temporär in Anspruch genommen wird. Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen im Wesentlichen Personalverpflichtungen, Rückstellungen für Gewährleistungen und Restarbeiten in Festpreisprojekten. Im Vorjahr war in den sonstigen Verbindlichkeiten eine Kaufpreistranche aus einem Firmenerwerb in Höhe von 2,5 Mio. EUR enthalten, die im Januar 2011 gezahlt wurde. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Markenrechtsstreitigkeiten bezüglich der ehemaligen Firmierung „TECON“ und erhöhten sich aufgrund berücksichtigter Verzinsung.

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31.12.2011

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31.12.2010

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Veränderung

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Kurzfristiges Fremdkapital 20.004 20.136 - 0,7 %
Verbindlichkeiten aus Lief. u. Leistungen 7.813 6.000 30,2 %
Finanzschulden 137 364 - 62,4 %
Steuerschulden 3.361 2.826 18,9 %
Sonstige kurfristige Rückstellungen 300 200 50,0 %
Sonstige Verbindlichkeiten 8.393 10.746 - 21,9 %

Der Jahresüberschuss führte zu einem Anstieg des Eigenkapitals zum 31.12.2011 um 3,4 Mio. EUR auf 22,7 Mio. EUR. Das Eigenkapital beinhaltet auch Einzahlungen aus der Ausübung von Aktienoptionen in Höhe von rund 70 TEUR. Die Eigenkapitalquote stieg im Vergleich zum Vorjahr auf 45,5 Prozent (VJ: 42,3 Prozent).

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31.12.2011

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31.12.2010

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Veränderung

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Summe Eigenkapital 22.680 19.359 17,2 %
Eigenkapitalquote 45,5 % 42,3 %

IV. Liquidität und Finanzausstattung

SEVEN PRINCIPLES konnte im erfolgreichen Geschäftsjahr 2011 die Liquiditäts- und Finanzlage mit einem deutlich positiven Free Cashflow weiter ausbauen. Die finanzielle Stabilität von SEVEN PRINCIPLES zeigt sich auch im positiven Saldo aus kurzfristigen Forderungen abzüglich kurzfristiger Verbindlichkeiten, der zum Geschäftsjahresende um 4,5 Mio. EUR auf 12,0 Mio. EUR (VJ: 7,5 Mio. EUR) gesteigert werden konnte.

Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit

Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 4,5 Mio. EUR (VJ: 2,0 Mio. EUR). Der erzielte Gewinn in Verbindung mit reduzierten tatsächlichen Steuerzahlungen aufgrund von steuerlichen Verlustvorträgen sorgte hier für einen entsprechenden Mittelzufluss. Der wachstumsbedingte Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen konnte über einen entsprechenden Anstieg der Verbindlichkeiten ausgeglichen werden.

Cashflow aus Investitionstätigkeit

Die Nettoausgaben beliefen sich auf 2,8 Mio. EUR (VJ: 1,7 Mio. EUR). Wesentlich hierfür waren die Auszahlungen für Akquisitionen abzüglich übernommener Zahlungsmittel in Höhe von 2,3 Mio. EUR (VJ: 0,8 Mio. EUR). Diese umfassten eine Kaufpreistranche für die Übernahme des Geschäftsbereichs „Telekommunikation“ von der PSI Transcom GmbH und den Erwerb der Eydolon Mobile Solutions GmbH (jetzt 7P Austria GmbH). Weitere Investitionen in Höhe von 0,7 Mio. EUR (VJ: 0,7 Mio. EUR) erfolgten in die Erweiterung der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Die Veräußerung der Softwarelösung REMAplus führte zu Mittelzuflüssen aus Desinvestitionen in Höhe von rund 0,2 Mio. EUR.

Cashflow aus Finanzierungstätigkeit

Die Aufnahme eines Akquisitionsdarlehens mit dreijähriger Laufzeit führte zu Mittelzuflüssen aus Finanzierungstätigkeiten. Kurzfristige Finanzierungslinien wurden reduziert. Aus der Ausübung von Stock Options ergaben sich Mittelzuflüsse aus Kapitalerhöhungen in Höhe von 69 TEUR. Insgesamt ergab sich ein Mittelzufluss von rd. 1,2 Mio. EUR (VJ: 1,6 Mio. EUR). Im Vorjahr wurden Mittelzuflüsse aus einer Kapitalerhöhung generiert.

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2011

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2010

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Laufende Geschäftstätigkeit 4.486 1.955
Investitionstätigkeit - 2.758 - 1.669
Free Cash flow 1.728 287
Finanzierungstätigkeit 1.175 1.569
Erhöhung (Verminderung) der liquiden Mittel 2.903 1.856
Liquide Mittel zu Beginn der Periode 6.365 4.509
Liquide Mittel am Ende der Periode 9.268 6.365

Der Kapitalbedarf umfasst die Finanzierung von Investitionen sowie der operativen Geschäftstätigkeit. Die vertraglichen Verpflichtungen beschränken sich auf Miet- und Leasingverträge und betragen insgesamt 7,4 Mio. EUR (VJ: 5,1 Mio. EUR).

SEVEN PRINCIPLES ist finanzwirtschaftlich gut genug aufgestellt, um das Geschäftsportfolio weiterzuentwickeln und strategische Optionen wahrzunehmen.

V. Personalentwicklung

Eine der großen Stärken von SEVEN PRINCIPLES sind unsere hervorragenden Mitarbeiter. Für die Fortschreibung von Wachstum und Erfolg ist es für uns wichtig, kontinuierlich einige der besten Fachkräfte für uns am Markt zu gewinnen und langfristig zu integrieren.

SEVEN PRINCIPLES setzt sich dafür ein, dass unsere Mitarbeiter ihr Wissen stetig erweitern. Dafür fördern wir nicht nur das Fachwissen unserer Mitarbeiter, sondern gezielt auch ihr unternehmerisches Handeln, ihre Eigeninitiative und ihre Bereitschaft, größere Verantwortung zu übernehmen. Wir haben im Jahr 2011 unsere Programme zur Weiterbildung weiter ausgebaut und die Investitionen in Fortbildung um 50 Prozent gesteigert.

Unsere regelmäßige Mitarbeiterbefragung – das sogenannte „7P-Barometer“ – bindet unsere Mitarbeiter in unsere kontinuierlichen Verbesserungsprozesse ein. Auf Basis der hieraus gewonnen Anstöße und Hinweise zum Arbeitsumfeld, den Geschäftsprozessen, der Qualität der Leistungen und Führung setzen wir gezielte Maßnahmen für Verbesserungen auf, um so die Identifikation mit dem Unternehmen und die Etablierung einer gemeinsamen Unternehmenskultur – beschrieben u.a. in den sieben Prinzipien – kontinuierlich zu stärken.

In der deutschen Wirtschaft gibt es rund 38.000 offene Stellen für IT-Experten. Gemäß einer Umfrage von BITKOM offerieren Großunternehmen aus der IT-Industrie aber auch große Mittelständler – u.a. SEVEN PRINCIPLES – jeweils mehr als 100 offene Stellen für hochqualifizierte IT-Fachkräfte. Spezifische Fachrichtungen sind teilweise nicht am Markt verfügbar. Auch diverse Fachkräfteinitiativen, die auf dem jährlichen IT-Gipfel – ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie in Zusammenarbeit mit BITKOM ausgerichteter Kongress zur Stärkung des IT-Standorts Deutschland – gestartet wurden, haben hier noch keine nachhaltige Abhilfe schaffen können. SEVEN PRINCIPLES veröffentlicht Stellenausschreibungen in Online-Jobbörsen und nutzt zur Mitarbeitergewinnung auch soziale Online-Netzwerke wie Facebook oder XING. Zudem rekrutieren wir aktiv über die Netzwerke unserer Mitarbeiter und arbeiten mit Personaldienstleistern zusammen.

Aus rund 2.000 Bewerbungen im vergangenen Jahr haben wir die Besten selektiert und mehr als 100 hochqualifizierte Mitarbeiter eingestellt. Zum 31.12.2011 waren 637 (31.12.2010: 589) Mitarbeiter im Konzern beschäftigt. Im Jahresdurchschnitt 2011 waren 626 (Vorjahr: 499) Mitarbeiter bei SEVEN PRINCIPLES tätig. Dies entspricht einem Zuwachs von 25,5 Prozent.

VI. Forschung und Entwicklung

Informations- und Kommunikationstechnik sind eine Schlüsseltechnologie zur Bewältigung der großen Herausforderungen unserer Zeit: die Realisierung der Energiewende, die Aufrechterhaltung einer exzellenten Gesundheitsversorgung in einer alternden Gesellschaft, der Erhalt unserer Mobilität, effiziente öffentliche Verwaltungen und bessere Bildung für alle. Diese fünf zentralen Bereiche müssen von der analogen Welt in die digitale überführt werden. Hierzu bedarf es eines Ausbaus der digitalen Infrastruktur und Innovationen für intelligente Netze. Die Bedeutung des Internets für die Wirtschaft steigt. Im Telekommunikationsmarkt setzt sich das mobile Internet in aller Breite durch. Das belebt den gesamten Sektor. Mit der steigenden Verbreitung von Smartphones und Tablet-PCs steigen auch die Erlöse mit mobilen Datendiensten, während Sprachdienste schrumpfen. Die Mobilfunkbetreiber investieren massiv in den Ausbau ihrer Netze, um die explodierenden Datenmengen zu bewältigen. Parallel steigen die Anforderungen an Datenschutz und Sicherheit.

Für SEVEN PRINCIPLES sind Investitionen in innovative Lösungen und Services ein wichtiger Baustein für das strategische Wachstum und die Erschließung neuer Geschäftsansätze. Im Jahr 2011 haben wir eine durchgängige thematische Organisationsstruktur geschaffen und unser Leistungsportfolio auf Kernthemen fokussiert. So stärken wir die Kapazitäten in den wesentlichen Geschäftsfeldern und forcieren deren kontinuierliche technologische Weiterentwicklung über gezielte, zukunftsorientierte Investitionen in Innovationen. Einen Schwerpunkt bilden dabei neue mobile Anwendungen und Services und die Weiterentwicklung bestehender Lösungen für Sicherheit und Administration im mobilen Internet (Mobile Device Management). Die Vermarktung dieser Lösungen erfolgt u.a. in Kooperation mit den etablierten Netzbetreiber.

Sämtliche Investitionen in Innovationen basierten auf einer Analyse der Marktentwicklungen und erfolgten in enger Abstimmung mit Kunden und Kooperationspartnern. Entwicklungskosten für Services und Lösungen zur Vermarktung an Kunden wurden wie im Vorjahr voll aufwandswirksam erfasst.

C. Vorgänge nach Ablauf des Geschäftsjahres 2011

Im Jahr 2011 wurden 12.500 Aktienoptionen von Mitarbeitern ausgeübt. Die Eintragung der Erhöhung des Grundkapitals um 12.500,00 EUR auf 4.040.000,00 EUR erfolgte am 07. Februar 2012. Das Grundkapital ist eingeteilt in 4.040.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu je 1 EUR.

Weitere den Geschäftsverlauf wesentlich beeinflussende Geschäftsvorfälle sind seit Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

D. Zusätzliche Angaben gemäß § 289 und 315 HGB

Gezeichnetes Kapital und Stimmrechte

Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2011 im handelsrechtlichen Jahresabschluss ein Grundkapital in Höhe von 4.040.000,00 EUR eingeteilt in 4.040.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu je 1 EUR aus. Sonderrechte oder Beschränkungen für Aktien bestehen nicht. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft.

Die SEVEN PRINCIPLES AG ist im Entry-Standard der deutschen Börse notiert. Da dieser keinen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 5 WpHG darstellt, entfällt eine Meldepflicht gemäß § 21 WpHG. Somit ist die Möglichkeit einer Veröffentlichung direkter oder indirekter Beteiligungen am Kapital, die 10 vom Hundert der Stimmrechte überschreiten, nicht gegeben.

Ausgabe und Rückkauf von Aktien durch den Vorstand

Der Vorstand ist befugt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats neue Aktien aus genehmigtem bzw. bedingtem Kapital auszugeben (siehe § 6 Abs. 2 - 4 der Satzung). Die Hauptversammlung vom 18. Juni 2010 hat den Vorstand ermächtigt, eigene Aktien nach § 71 Nr. 8 AktG zu erwerben (siehe Anhang Anmerkung 17).

Erklärung zur Unternehmensführung

Der jährliche Corporate Governance Bericht sowie die Erklärung gemäß § 161 AktG ist im Geschäftsbericht und auf der Internetseite der Gesellschaft (www.7p-group.com) veröffentlicht.

Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Satzungsänderungen

Der Vorstand der SEVEN PRINCIPLES AG besteht aus einer oder mehrerer Personen. Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstandsmitglieder und bestimmt ihre Zahl. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen gemäß §§ 84, 85 AktG.

Der Aufsichtsrat ist zur Änderung der Satzung befugt, die nur deren Fassung betreffen. Dies gilt auch für eine Anpassung der Satzung infolge einer Änderung des Grundkapitals.

Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft für die Organe Vorstand und Aufsichtsrat

Das Vergütungssystem der Vorstände der SEVEN PRINCIPLES AG besteht aus festen und variablen Gehaltsbestandteilen (siehe Anhang Anmerkung 26). Im Falle eines Kontrollwechsels (Change of Control) haben die Vorstände ein Sonderkündigungsrecht mit einer Abfindungszahlung in Höhe von 40 % der kalenderjährlichen Bezüge.

Gemäß Satzung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste Vergütung in Höhe von 30 TEUR für den Vorsitzenden, 22,5 TEUR für den Stellvertreter sowie 15 TEUR für das einfache Mitglied. Ab der 5. Sitzung eines Geschäftsjahres wird ein Sitzungsgeld von 500 EUR je Sitzung gewährt. Weiterhin erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine variable Vergütung (Tantieme) in Höhe von 500,00 EUR für je 0,01 EUR, um den das Konzernergebnis je Aktie steigt. Dabei wird die Steigerung durch einen Vergleich des durchschnittlichen Konzernergebnisses je Aktie des maßgeblichen Geschäftsjahres und des vorausgehenden Geschäftsjahres (Vorjahr) gegenüber dem durchschnittlichen Konzernergebnis je Aktie des vorausgehenden (Vorjahr) und des zweiten dem maßgeblichen Geschäftsjahr vorausgehenden Geschäftsjahres (Vorvorjahr) ermittelt. Beträgt das Konzernergebnis je Aktie in einem der für die Ermittlung zugrundeliegenden Geschäftsjahre weniger als 0,20 EUR, so ist für diese Geschäftsjahre das für die Berechnung maßgebende Konzernergebnis je Aktie mit dem Wert 0,20 EUR anzusetzen. Die Tantieme ist auf maximal 30 TEUR je Aufsichtsratsmitglied begrenzt.

E. Risiken und Risikomanagement

SEVEN PRINCIPLES unterliegt im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit Risiken. Die Risikopolitik entspricht dem Bestreben, nachhaltig zu wachsen sowie den Unternehmenswert zu steigern und dabei unangemessene Risiken zu steuern beziehungsweise zu vermeiden.

Risikomanagement

Eine Reihe aufeinander abgestimmte Risikomanagement- und Kontrollsysteme helfen Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, frühzeitig zu erkennen. Die relevanten Geschäftsrisiken wurden identifiziert und in strategische, operative, finanzielle und Compliance Risiken eingeteilt und mit Prozessen und Systemen zur frühzeitigen Risikoerkennung und -steuerung verknüpft. Wesentliche Bestandteile sind dabei die konzernweite Unternehmensplanung sowie das interne Berichtswesen. Die Unternehmensplanung dient der Abschätzung potentieller Risiken vor wesentlichen Geschäftsentscheidungen, während das Berichtswesen eine Überwachung der Risiken im Laufe von Unternehmensprozessen ermöglicht. Aufgrund flacher Hierarchien bei SEVEN PRINCIPLES ist der Vorstand in regelmäßigen Meetings mit den einzelnen Bereichen und Tochtergesellschaften eng an das operative Geschäft angebunden. Wesentliche Geschäftsentscheidungen werden vom Vorstand in Abstimmung mit dem Aufsichtsrat getroffen, so dass Vorstand und Aufsichtsrat vollständig und zeitnah über wesentliche Risiken informiert werden. Da Angemessenheit und Effizienz des Risikomanagements regelmäßig überprüft werden, findet ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess statt.

Nachfolgend beschreiben wir Risiken, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens, den Aktienpreis und unser Image haben können. Es bestehen weitere, derzeit als weniger relevant eingestufte Risiken, die ebenfalls die Geschäftsaktivitäten beeinträchtigen können.

Strategische Risiken

Markt und Wettbewerb

Die Geschäftstätigkeit von SEVEN PRINCIPLES unterliegt konjunkturellen Einflüssen. Auch wenn die derzeitigen Prognosen für den ITK-Sektor ein deutliches Marktwachstum voraussagen, so können Rückgänge auf der Absatzseite in einem intensiven Wettbewerbsumfeld nicht ausgeschlossen werden. Der zunehmend globale Wettbewerb und das Streben der Kunden nach Kostensenkungen werden auch zukünftig zu einem Druck auf das Preisniveau führen. Auch wenn SEVEN PRINCIPLES im Wesentlichen für renommierte, internationale Konzerne tätig ist, so können in unserem zunehmend diversifizierten Kundenportfolio dennoch Verzögerungen bei Zahlungseingängen sowie Insolvenzen von Abnehmern zu Ausfällen bei offenen Rechnungen führen. Preisniveau und die Zahlungsmoral der Kunden haben direkten Einfluss auf unser Ergebnis und unseren Cashflow.

Wie in den vergangenen Jahren liegt der Tätigkeitsschwerpunkt von SEVEN PRINCIPLES in der Telekommunikationsbranche mit einer Umsatzkonzentration auf Großkunden. Ein Wegbrechen einzelner Kunden könnte zu signifikanten Umsatzrückgängen mit Auswirkungen auf das Ergebnis führen. SEVEN PRINCIPLES ist bestrebt, auf Basis der Kommunikationstechnologien und weiteren IT-Services die Branchendiversifizierung voranzutreiben. Im Jahr 2011 konnten mehr als 70 Neukunden verschiedener Branchen, die einen Umsatzbeitrag von 7,6 Mio. EUR generierten, gewonnen werden und damit die Anzahl der Kunden weiter ausgebaut werden.

Innovationsmanagement

Der Markt für Informations- und Kommunikationstechnologie unterliegt dynamischen technologischen Veränderungen. Um die Bedürfnisse der Klienten zu erfüllen, muss SEVEN PRINCIPLES neue Lösungen und Serviceleistungen entwickeln und in die Weiterentwicklung bestehender Leistungen investieren. Der Schwerpunkt der Innovationen von SEVEN PRINCIPLES liegt im Bereich neuer Serviceangebote und kundenindividueller Lösungen. Lösungen werden teilweise auch im Verbund oder basierend auf Partnerschaften mit Technologieunternehmen entwickelt und vermarktet. Ein Wegbrechen der Technologiepartner bzw. eine veränderte Produktstrategie bei diesen, kann auch den Erfolg der darauf basierenden Innovationsprojekte von SEVEN PRINCIPLES gefährden. Die Entwicklungs- und Markteinführungsphase für neue Lösungen und Serviceleistungen erfordert ein hohes Engagement, das nicht immer erfolgreich sein muss. Das Scheitern von Innovationsprojekten und die Entwicklung nicht marktgängiger Lösungen beeinflusst die Ertragslage der Gesellschaft. Durch eine sorgfältige Marktanalyse, den Einsatz etablierter Technologien und eines strikten Projektcontrollings werden diese Risiken minimiert. Frühzeitige Markttests und die Einbindung potenzieller Kunden in die Entwicklung sollen helfen, Kosten für eine nicht marktfähige Lösung zu minimieren.

Akquisitionen und Desinvestitionen

Unsere Strategie beinhaltet eine Weiterentwicklung des Leistungsportfolios und die Erschließung neuer Märkte. Wenn es vorteilhaft erscheint, akquirieren wir Unternehmensteile oder auch ganze Unternehmen. Im Zuge der Fokussierung auf zukunftsträchtige Geschäftsfelder erfolgen gegebenenfalls auch Desinvestitionen.

Desinvestitionen beinhalten das Risiko, bestimmte Geschäftsaktivitäten nicht wie geplant veräußern zu können. Der Abschluss der Transaktion kann sich insofern negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken.

Der Anteil des Goodwill und der sonstigen immateriellen Vermögenswerte im SEVEN PRINCIPLES Konzernabschluss hat durch die in 2010 und 2011 getätigten Akquisitionen deutlich zugenommen. Eine nicht erfolgreiche Geschäftsintegration bzw. unerwartet hohe Integrationskosten können die Realisierung der geplanten quantitativen und qualitativen Ziele wie beispielsweise Synergien und die erfolgreiche Fortführung der Geschäftsaktivitäten der übernommenen Firmen gefährden. Dies könnte Anlass zu Wertberichtigungen auf übernommene immaterielle Vermögenswerte, einschließlich der Geschäfts- und Firmenwerte, zur Folge haben und unsere Ertragslage erheblich beeinträchtigen. Unsere Akquisitionen werden von Integrationsteams begleitet. Für die Steuerung der Integrationsprozesse und Umsetzung der Maßnahmen werden entsprechende Ressourcen bereitgestellt.

Ineffiziente Organisationsstrukturen

Das dynamische Wachstum von SEVEN PRINCIPLES erfordert einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess für die Organisationsstruktur und Ablaufprozesse sowie einen Ausbau der unterstützenden IT-Systeme. Ineffiziente Prozesse und fehlende Transparenz können zu erhöhten Kosten und Störungen in unserer Wertschöpfungskette führen und unsere Ertragslage negativ beeinflussen. Über fortwährende Verbesserungen sind wir bemüht, die organisatorischen Prozesse und Strukturen an das Größenwachstum anzupassen.

Operative Risiken

Personal

Für SEVEN PRINCIPLES als Dienstleistungsunternehmen sind qualifizierte, motivierte Mitarbeiter zu adäquaten Konditionen wesentlich für den Erfolg. SEVEN PRINCIPLES steht im Wettbewerb mit anderen Unternehmen um hochqualifizierte Fach- und Führungskräfte. Bisher ist es SEVEN PRINCIPLES mit einem guten Arbeitsklima, flachen Hierarchien, leistungsorientierten Vergütungen und selbstständigen Arbeitsweisen gelungen, gute Mitarbeiter zu gewinnen. In einem zunehmenden Wettbewerb um qualifizierte IT-Experten steigen zukünftig die Herausforderungen in der Mitarbeitergewinnung und es ist mit steigenden Lohnkosten zu rechnen. Sollte es SEVEN PRINCIPLES zukünftig nicht gelingen, hochqualifizierte Fachkräfte einzustellen, zu integrieren und dauerhaft an das Unternehmen zu akzeptablen Konditionen zu binden, so wird dies die Wachstumschancen begrenzen und kann den künftigen Erfolg möglicherweise negativ beeinflussen.

Lieferanten

Risiken auf der Beschaffungsseite begegnet SEVEN PRINCIPLES mit einem gezielten Lieferantenrisikomanagement. SEVEN PRINCIPLES greift vielfach zur Leistungserstellung auf Fremddienstleister zurück. Es besteht das Risiko im Zuge einer guten Branchenkonjunktur, dass Preissteigerungen auf der Lieferantenseite ggf. nicht direkt an die Kunden weitergegeben werden können bzw. Sublieferanten nicht zu akzeptablen Konditionen beauftragt werden können. Dies hätte entsprechend negativen Auswirkungen auf Wachstum und Profitabilität von SEVEN PRINCIPLES.

Projekte

SEVEN PRINCIPLES übernimmt in zunehmendem Maße Gesamtprojektverantwortung gegenüber ihren Klienten. Fehlkalkulationen bei Festpreisprojekten und zusätzlicher Aufwand im Rahmen der Projektdurchführung, der nicht an die Kunden weiter berechnet werden kann, können die Ertragsentwicklung beeinträchtigen. Mangelnde Qualität und Termintreue im Rahmen solcher Festpreisprojekte könnte zu Gewährleistungsverpflichtungen oder sogar Vertragsstrafen führen. SEVEN PRINCIPLES hat ein zentrales Bid-Management für größere Projektausschreibungen und ein systematisches, laufendes Projektcontrolling und entwickelte hier Prozesse und Steuerungssysteme kontinuierlich weiter.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Das Liquiditätsrisiko, d.h. das Risiko, aufgrund einer mangelnden Verfügbarkeit von Zahlungsmitteln bestehende oder zukünftige Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen zu können, wird im Konzern zentral überwacht und über das Cash-Pooling gesteuert. Risiken aus Zahlungsstromschwankungen werden frühzeitig im Rahmen der kontinuierlichen Überwachung und Planung der Zahlungsströme erkannt. SEVEN PRINCIPLES hat im vergangenen Jahr über eine Aufnahme eines Akquisitionsdarlehens sowie eine Ausweitung der Kreditmöglichkeiten bei Banken die Liquiditätsspielräume noch einmal deutlich erweitert. SEVEN PRINCIPLES verfügt damit über ausreichende Liquiditätsreserven für mögliche Abweichungen bei geplanten Zahlungsströmen. Aufgrund der hohen Eigenkapitalquote und der erstklassigen Bonität der Kunden bestehen gegebenenfalls weitere Möglichkeiten, sich zusätzliche Finanzierungsquellen zu erschließen.

Compliance Risiken

SEVEN PRINCIPLES ist in verschiedene Rechtsstreitigkeiten involviert. Diese stehen zumeist im Zusammenhang mit Personalabgängen. Darüber hinaus besteht ein langjähriger Rechtsstreit um die ehemalige Firmierung „TECON“. Der Rechtsstreit setzt sich voraussichtlich fort, da Versuche einer außergerichtlichen Einigung bisher nicht erfolgreich waren. Der Konzern bildet Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten, wenn die daraus resultierenden Verpflichtungen wahrscheinlich und die Höhe der Verpflichtungen hinreichend genau bestimmbar sind. Rückstellungen für den Markenrechtsstreit wurden bereits im Jahr 2007 gebildet. Es ist jedoch nicht endgültig auszuschließen, dass sich aufgrund abschließender Entscheidungen die gebildeten Rückstellungen als unzureichend erweisen und höhere Aufwendungen entstehen können.

F. Ausblick

Die Hightech-Wirtschaft blickt mit hoher Zuversicht auf die nationale und internationale Marktentwicklung im Jahr 2012. Die Bedeutung der Informations- und Kommunikationstechnik für die Wirtschaft und öffentliche Hand steigt rasant. Besonders dynamisch entwickeln sich erwartungsgemäß die Märkte für Mobiltelefone, Smartphones und Tablet-PCs. In Deutschland werden im Jahr 2012 voraussichtlich erstmals mehr Smartphones als herkömmliche Handys verkauft. Das mobile Internet wird die Sprachtelefonie schon bald als wichtigste Mobilfunkanwendung ablösen.

Cloud Computing, Mobile Applikationen und Services, IT-Sicherheit sowie soziale Medien werden die bestimmenden Themen 2012 sein und gewinnen enorm an Bedeutung im Business-Umfeld. BITKOM schätzt, dass die Bereitstellung der entsprechenden IT-Infrastruktur mit intelligenten Netzen in den kommenden Jahren Investitionen von 130 Milliarden EUR benötigt und fordert eine koordinierte Zusammenarbeit der wichtigsten Akteure aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Dies gilt auch zur Begegnung des sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels.

Der Wettbewerb im IT-Markt bleibt intensiv und die Konsolidierung der Anbieter setzt sich mit zahlreichen Übernahmen, getrieben von den großen, internationalen Anbietern von Software und IT-Services, fort. Der Kostendruck führt zum weiteren Aufbau von Standorten und Ressourcen in Niedriglohnländern.

Innovationen, hohe Qualität und Kosteneffizienz sind die Wettbewerbskriterien der Zukunft, die den langfristigen Markterfolg von SEVEN PRINCIPLES sichern. Hier konnten wir uns in den vergangenen Jahren mit einer stringenten Umsetzung unserer Strategie kontinuierlich weiterentwickeln und so dynamischer als der Markt wachsen und Marktanteile hinzugewinnen. Unsere Positionierung in zukunftsträchtigen Technologien in Verbindung mit der Weiterentwicklung der Geschäftsmodelle eröffnet uns weitere Wachstumschancen.

Wir erwarten für 2012 ein weiteres Umsatzwachstum auf rund 105 Mio. EUR. Auch im Jahr 2013 wollen wir stärker als der Marktdurchschnitt wachsen und den Umsatz auf mehr als 110 Mio. EUR ausbauen. Das operative Betriebsergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) soll im Jahr 2012 überproportional zum Umsatz um 15 % auf rund 7,0 Mio. EUR wachsen. Mit dem weiteren Wachstum in 2013 soll auch das Ergebnis weiter steigen.

Auf Basis stabiler Zahlungsziele unserer Kunden und vorbehaltlich von Akquisitionen erwarten wir für 2012 einen positiven Free Cashflow. Für 2012 planen wir Investitionen in die Büro- und Geschäftsausstattung sowie IT-Systeme zur Organisations- und Geschäftsprozessunterstützung in Höhe von 1,1 Mio. EUR.

Die Konjunktur wird sich nach übereinstimmender Auffassung der Ökonomen in 2012 abschwächen und unterliegt aufgrund der Euro-Schuldenkrise erhöhten Gefahren. Die Unsicherheiten in der Entwicklung der Marktnachfrage sowie der intensive Wettbewerb um hochqualifizierten Mitarbeiter in Verbindung mit steigenden Lohnkosten können die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von SEVEN PRINCIPLES in 2012 negativ beeinflussen.

Köln, 23. März 2012

gez. J. Harig

gez. U. Trinkaus

gez. Dr. K. Höhmann

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