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HanseYachts AG

Board/Management Information Nov 21, 2012

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Board/Management Information

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### HanseYachts AG

#### Greifswald

### Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2010 bis zum 31.07.2011

### Bericht des Aufsichtsrates

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat hat sich im Berichtszeitraum 1. August 2010 bis zum 31. Juli 2011 regelmäßig und intensiv mit der Lage und Entwicklung der Gesellschaft beschäftigt und die ihm nach Gesetz und Satzung der Gesellschaft obliegenden Aufgaben und Befugnisse zur Beratung und Überwachung des Vorstands uneingeschränkt wahrgenommen. Hierzu gehören der regelmäßige Informationsaustausch mit dem Vorstand und die Überwachung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat ist durch einen sehr intensiven Informations- und Meinungsaustausch gekennzeichnet. Der Aufsichtsrat wurde in alle wesentlichen Entscheidungen des Vorstands einbezogen.

Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen regelmäßig in mündlichen und schriftlichen Berichten insbesondere über die Umsatz- und Ertragsentwicklung, die Finanzlage der Gesellschaft, die Risikolage und das Risikomanagement sowie die strategische Ausrichtung des Konzerns, die Marken- und Modellpolitik sowie über personelle Fragen.

Im Berichtszeitraum fanden vier Sitzungen des Gesamtaufsichtsrats statt, in denen diese Aspekte mit dem Vorstand der Gesellschaft besprochen und diskutiert wurden. Zwischen den Sitzungen wurde der Aufsichtsrat über Vorgänge von besonderer Bedeutung informiert. Die Information des Aufsichtsrates über die laufende Geschäftsentwicklung erfolgte monatlich.

Schwerpunkte der Beratungen von Aufsichtsrat und Vorstand waren die Auswirkungen der anhaltenden Wirtschaftkrise auf die Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung der HanseYachts AG sowie ihrer Tochtergesellschaften, die Finanzierungsstrategie, die Reaktionen der Gesellschaft auf die veränderte Marktsituation wie z.B. die Modellpolitik und die Entwicklungsprojekte, einschließlich der daraus abzuleitenden Entscheidungen und Maßnahmen, sowie die Unternehmensplanung einschließlich der Personalplanung. Plan-Ist-Abweichungen wurden dem Aufsichtsrat im Einzelnen erläutert und von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam analysiert.

Schwerpunkte der Sitzung des Aufsichtsrates am 18. Oktober 2010 waren insbesondere Beratungen über den Jahres- und Konzernabschluss der Gesellschaft sowie die Entwicklung bei einzelnen Tochtergesellschaften. Anlässlich der Aufsichtsratssitzung vom 1. Februar 2011 wurde über Personalangelegenheiten im Vorstand beraten und beschlossen. Weiterhin befasste sich der Aufsichtsrat intensiv mit dem Kostensenkungsprogramm der Gesellschaft. Gegenstand der Sitzung vom 2. Mai 2011 waren die Unternehmensplanung der Gesellschaft und deren Finanzierung, die Entwicklung der Modellpalette und die Fortführung des Kostensenkungsprogrammes, sowie Fragestellungen zum geplanten Gesellschafterwechsel. Auf der Aufsichtsratssitzung am 8. Juli 2011 standen Beratungen zur Unternehmensentwicklung und -planung sowie die weitere Optimierung der Betriebsabläufe im Vordergrund. Am 19. September 2011 beriet der Aufsichtsrat über seine Stellungnahme zum öffentlichen Übernahmeangebot der Aurelius Development Invest GmbH an die Aktionäre der HanseYachts AG.

Der Prüfungsausschuss tagte einmal. Gegenstand der Sitzung am 18. Oktober 2010 war die Beratung über den Jahresabschluss und den Konzernabschluss unter Teilnahme des Abschlussprüfers.

Dem Aufsichtsrat der HanseYachts AG gehörten sechs Mitglieder an. Die Aufsichtsratsmitglieder Dirk Borgwardt, Rolf Vrolijk, und Franziska Schmidt wurden durch die Hauptversammlung vom 2. Februar 2011 für eine weitere Amtszeit gewählt. Den Vorsitz des Aufsichtsrats hatte unverändert Dirk Borgwardt inne, stellvertretender Vorsitzender war Matthias Harmstorf. Die Besetzung des Prüfungsausschusses blieb ebenfalls unverändert mit Hans-Joachim Zwarg als Vorsitzendem und den weiteren Aufsichtsräten Matthias Harmstorf und Dirk Borgwardt. Dem Prüfungsausschuss obliegen die Vorprüfung des Jahresabschlusses sowie die Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrates zur Feststellung des Jahresabschlusses.

Vorstand und Aufsichtsrat des Konzerns kontrollierten die Einhaltung der Regeln des Corporate Governance Kodex: Abweichungen von der veröffentlichten Entsprechenserklärung wurden durch den Abschlussprüfer bei der Durchführung der Abschlussprüfung nicht festgestellt.

In der Hauptversammlung vom 2. Februar 2011 wurde die Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer gewählt und anschließend durch den Aufsichtsrat beauftragt.

Der nach den Regeln des Deutschen Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss der HanseYachts AG sowie der nach den Regeln des International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellte Konzernabschluss sowie die dazugehörigen Lageberichte wurden von der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat sich in der Sitzung am. Oktober 2011 die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung durch den Abschlussprüfer berichten lassen. Die Abstimmung der Prüfungsschwerpunkte und die Vorbesprechung der Ergebnisse der Abschlussprüfung erfolgten stellvertretend für den Prüfungsausschuss durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und dem Abschlussprüfer.

Der Aufsichtsrat hat in Kenntnis der Prüfungsberichte der Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Juli 2011 mit den jeweiligen Lageberichten geprüft und am 28. Oktober 2011 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2010/2011 wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit dem uneingeschränkten Vermerk versehen, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war. Der Aufsichtsrat hat den Bericht des Vorstands insbesondere auf Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung schließt sich der Aufsichtrat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an. Gegen die im Bericht des Vorstandes über die Beziehungen zu verbunden Unternehmen enthaltene Schlusserklärung des Vorstands sind keine Einwendungen zu erheben.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates danken den Mitgliedern des Vorstandes für die konstruktive Zusammenarbeit und den Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen. Der Aufsichtsrat spricht allen Beteiligten seinen Dank für das große Engagement und die geleistete Arbeit aus.

Dirk Borgwardt, Aufsichtsratsvorsitzender

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