Annual Report • Dec 20, 2012
Annual Report
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Um für ihre Produktions- und Vertriebsaktivitäten die Zugehörigkeit von Rasselstein zum ThyssenKrupp Konzern besser nutzen zu können, firmiert die für das Geschäftsfeld Weißblech im ThyssenKrupp Konzern allein zuständige Gesellschaft seit dem 15.02.2012 als ThyssenKrupp Rasselstein GmbH. Die konzerneinheitliche Benennung stellt die ThyssenKrupp Rasselstein GmbH konsequent unter die positive Ausstrahlung der Konzernmarke.
Am 30. September 2012 sind alle operativen Aktivitäten der Otto Wolff U.S. Sales GmbH, Andernach ausgelaufen. Zur Verringerung der Anzahl von Gesellschaften wird die DWR - Deutsche Gesellschaft für Weißblechrecycling mbH, Andernach, rückwirkend zum 01.10.2012 mit der Otto Wolff U.S. Sales GmbH verschmolzen werden.
Die Finanzsituation der südeuropäischen Länder hat sich auch im Geschäftsjahr 2011/12 nicht gebessert. Die daraus resultierende angespannte wirtschaftliche Lage vieler Euroländer zeigt nicht nur im Euroraum, sondern weltweit eine negative, die Weltwirtschaft belastende Wirkung und beeinträchtigt auch das Wachstum in Schwellenländern. Allerdings ergeben sich für den Welthandel im laufenden Kalenderjahr 2012 noch reale Zuwächse, an denen auch die deutsche Exportindustrie partizipiert.
Das Wachstum des realen Bruttoinlandsproduktes wird im Jahre 2012 um 1% liegen, wobei die deutschen Unternehmen bisher von der relativ stabilen Inlandsnachfrage profitieren. Zusätzlich ergaben sich durch die Schwächung des Euros wieder verbesserte Absatzmöglichkeiten für die exportorientierte Industrie in Drittländer außerhalb des Euro-Raumes. Allerdings bedeutete die veränderte Euro-Dollar-Relation, dass der Rückgang der im Laufe des Kalenderjahres 2011 - in Dollar notierten - Rohstoffpreise nur eingeschränkt bei den europäischen Verbrauchern von Rohstoffen wirksam wurde.
Die europäische Stahlindustrie litt auch im Berichtsjahr unter den volatilen auf hohem Kostenniveau befindlichen Rohstoff- und Energiepreisen. Dabei brachte das im Kalenderjahr 2012 eingetretene temporäre Absinken der Einstandspreise eine vorübergehende Entlastung auf der Werkstoffkostenseite. Gleichzeitig mussten die Erzeuger von Qualitätsflachstahl aber Erlöseinbußen hinnehmen, die eine Folge der weiterhin bestehenden und teilweise gestiegenen Nachfrageschwäche und den unverändert bestehenden Kapazitätsüberhängen waren.
Eine entsprechende Entwicklung ist auch beim kornorientierten Elektroband eingetreten. Die notwendige Erholung bei den Absatzmengen ist ausgeblieben und auch bei den Erlösen mussten im gesamten Berichtsjahr weitere Rückgänge hingenommen werden. Dieser Verlauf ist Ausdruck der unverändert hohen Wettbewerbsintensität, die im kornorientierten Markt vorherrscht und aus dem in Boomjahren erfolgten Aufbau neuer Produktionskapazitäten sowie gleichzeitigen Nachfragerückgängen resultiert.
Bei nichtkornorientiertem Elektroband hat sich der Geschäftsverlauf seit dem letzten Geschäftsjahr 2010/11, insbesondere mit Beginn des Kalenderjahres 2012 merkbar verschlechtert. Die wirtschaftliche Entwicklung verlief ähnlich negativ wie im Qualitätsflachstahlbereich insgesamt.
Die gegenüber dem Vorjahr deutlich gesunkene Rohstoffpreisvolatilität führte im Weißblechmarkt seit Beginn des Kalenderjahres 2012 zu einer Stabilisierung der Erwartungen der Marktteilnehmer. Dies zeigte sich in einem Nachlassen des zuletzt oft sprunghaften Abrufverhaltens, das jede sinnvolle Absatz- und Produktionsplanung vor erhebliche Herausforderungen stellt. Allerdings kam es insgesamt nicht zur Erholung der Nachfragemengen. Daher liegt insbesondere die Gesamtnachfrage in Europa weiterhin unter dem Niveau, das sie vor dem Beginn der Finanz- und Wirtschaftskrise 2009 hatte. Auf der Angebotsseite führte die veränderte Dollar-Euro-Relation im abgelaufenen Geschäftsjahr 2011/12 zu einem Sinken des Importdrucks aus dem asiatischen Raum. Doch bestehen nach wie vor deutliche Überkapazitäten der Weißblechproduktion, auch im europäischen Raum. Eine geringe Entlastung des Angebotsüberhangs erfolgte durch die Einstellung der Weißblechproduktion in Sabec, Serbien.
Der Absatz der Beteiligungsgesellschaften verringerte sich insgesamt gegenüber dem Vorjahr von 2.102.000 t um 35.000 t bzw. 2% auf 2.067.000 t.
Von diesem Rückgang entfielen 2.000 t auf gesunkene Absatzmengen Weißblech im Beteiligungsbereich Rasselstein. Damit blieb der Absatz mit 1.392.000 t in einem schwierigen Marktumfeld bei sinkender Gesamtnachfrage auf Vorjahresniveau.
Der Absatz der kornorientierten Erzeugnisse bei Electrical Steel stieg unwesentlich um 3.000 t auf 192.000 t. Dagegen ergaben sich deutliche Absatzmengenrückgänge von 36.000 t oder 7% auf 483.000 t bei nichtkornorientierten Produkten; hierin sind Feinblechmengen in Höhe von 14.000 t enthalten.
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| Geschäftsjahr | 2010/11 | 2011/12 | Delta | Delta |
|---|---|---|---|---|
| Tt | Tt | Tt | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Rasselstein | 1.394 | 1.392 | -2 | - |
| Electrical Steel | ||||
| - KO | 189 | 192 | +3 | +2 |
| - NO (inkl. Feinblech) | 519 | 483 | -36 | -7 |
| Summe | 708 | 675 | -33 | -5 |
| 2.102 | 2.067 | -35 | -2 |
Die Absatzmengeneinbußen bei nichtkornorientierten Erzeugnissen entstanden sowohl im europäischen als auch im asiatischen Raum. Die dadurch entstandene Unterauslastung wirkte sich daher sowohl in dem zur ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH gehörenden Werk Bochum als auch in dem zur ThyssenKrupp Electrical Steel India Private Ltd. betriebenen Werk in Nashik (Indien) aus.
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| 2009/10 | 2010/11 | 2011/12 | |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 540 | 545 | 553 |
| Übrige EU | 957 | 997 | 963 |
| Drittland | 572 | 560 | 551 |
| GESAMT | 2.069 | 2.102 | 2.067 |
Mit 2.067.000 t Gesamtabsatz im Geschäftsjahr 2011/12 wurde das Absatzniveau des Vorjahres zwar unterschritten, aber dennoch das Niveau des Krisenjahres Jahres 2009/10 erreicht; dabei blieb der anteilige Absatz in den Kernmarkt der Beteiligungsgesellschaften, EU27, mit 1.516.000 t um 19.000 t über dem des Jahres 2009/10. Im Drittlandsbereich ist dagegen die Absatzmenge kontinuierlich gefallen.
Während der Gesamtumsatz im Beteiligungskreis Rasselstein nur leicht um 1% sank, verringerten sich die Umsätze bei Electrical Steel insgesamt sowohl mengen- als auch erlösbedingt um 9% auf 757 Mio. €. Damit ergab sich für die EHW-Beteiligungen in Summe ein Umsatzrückgang von 4% auf 2.300 Mio. € im Geschäftsjahr 2011/12.
Die in den Gesellschaften beider Beteiligungskreise durchgeführten Investitionen dienten auch im Berichtsjahr 2011/12 der Aufrechterhaltung der Produktionsprozesse. Ferner wurden Investitionen zur Verbesserung von Arbeitssicherheit einschließlich Brandschutz sowie zur Realisierung von Optimierungsmöglichkeiten bei Geschäftsprozessen durchgeführt.
Insgesamt wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 50 Mio. € 19% weniger investiert als im Vorjahr. Hiervon entfielen auf den Beteiligungskreis Rasselstein 17 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €) und auf den Beteiligungskreis Electrical Steel 33 Mio. € (Vorjahr: 42 Mio. €).
Die Abschreibungen sanken insgesamt von 72 Mio. € im Vorjahr um 5 Mio. € auf 67 Mio. € im Berichtsjahr. Dabei fielen die Abschreibungen im Beteiligungskreis Rasselstein um 1 Mio. € auf 33 Mio. € und im Beteiligungskreis Electrical Steel um 4 Mio. € auf 34 Mio. €.
Während die jahresdurchschnittliche Belegschaft im Beteiligungskreis Electrical Steel um 32 stieg, nahm die Zahl der Mitarbeiter/innen im Beteiligungskreis Rasselstein ab, so dass insgesamt die Anzahl der Erwerbstätigen inklusive der bei EHW direkt beschäftigten Mitarbeiter/innen um 16 oder 0,3% anstieg. Dabei hat die Zunahme der durchschnittlichen Belegschaft bei regionaler Betrachtung ausschließlich im Ausland stattgefunden.
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| 2009/10 | 2010/11 | 2011/12 | |
|---|---|---|---|
| Deutschland | 4.334 | 4.388 | 4.388 |
| Frankreich | 600 | 603 | 615 |
| Indien | 611 | 609 | 613 |
| USA | 3 | 3 | 3 |
| Gesamt | 5.548 | 5.603 | 5.619 |
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| Jahresergebnis (vor Gewinnabführung) | von EHW (vereinnahmtes Ergebnis/ Ausgleichszahlung) | |||
|---|---|---|---|---|
| 2010/11 | 2011/12 | 2010/11 | 2011/12 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Mio. € | Mio. € | Mio. € | Mio. € | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Rasselstein Verwaltungs GmbH | 27,1 | 87,7 | 11,0 | 35,7 |
| ThyssenKrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH | 10,6 | 13,8 | 4,0 | 5,2 |
| Summe Ausgleichszahlungen | 15,0 | 40,9 |
Aufgrund der zwischen der ThyssenKrupp Steel Europe AG einerseits und den Beteiligungsgesellschaften Rasselstein Verwaltungs GmbH bzw. ThyssenKrupp Electrical Verwaltungsgesellschaft mbH andererseits unverändert bestehenden Gewinnabführungsverträge wurden die Jahresergebnisse von den Beteiligungsgesellschaften an die ThyssenKrupp Europe AG abgeführt.
In den Gewinnabführungsverträgen ist jeweils geregelt, dass die Eisen- und Hüttenwerke AG über eine fixe Ausgleichszahlung hinaus eine variable Ausgleichszahlung erhält, wenn die anteilige Ausschüttung, ermittelt auf Basis der Anteile der Gesellschaft, größer als die fixe Ausgleichszahlung wäre. Die feste Ausgleichszahlung wird dabei auf die variable Ausgleichszahlung angerechnet.
Für das Geschäftsjahr 2011/12 betrug die die Rasselstein Verwaltungs GmbH betreffende Ausgleichszahlung 35.767.438,00 € (Vorjahr: 11.029.869,00 €) und liegt somit um 28.128.438,00 € über der festen Ausgleichszahlung (7.639.000,00 €). Der deutliche Anstieg der Ausgleichszahlung ist auf Effekte, wie die ertragswirksame Auflösung von Rückstellungen, zurückzuführen, die nicht in operativen Geschäften des Geschäftsjahres 2011/12 begründet sind, aber die Ergebnisse im Beteiligungskreis Rasselstein signifikant positiv beeinflusst haben.
Für die ThyssenKrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH erhielt die Eisen- und Hüttenwerke AG eine Ausgleichszahlung in Höhe von 5.181.012,00 € (Vorjahr: 3.972.345,00 €); diese liegt damit um 4.683.012,00 € über der festen Ausgleichszahlung (498.000,00 €). Das von der ThyssenKrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH erzielte Ergebnis vor Gewinnabführung ist im Wesentlichen wiederum nur deshalb positiv ausgefallen, weil die ThyssenKrupp Electrical Steel UGO S.A.S. im Geschäftsjahr 2011/12 einen Betrag von 50 Mio. € (Vorjahr: 20 Mio. €) ausgeschüttet hat, der aus in der Vergangenheit thesaurierten positiven Jahresergebnissen gespeist wurde.
Wie in den Vorjahren werden die von der ThyssenKrupp Steel Europe AG erhaltenen Ausgleichszahlungen von insgesamt 40,9 Mio. € (Vorjahr: 15,0 Mio. €) als Beteiligungsergebnis ausgewiesen.
Durch die zum 01.10.2011 abgeschlossen längerfristigen Geldanlagen ergab sich eine Verbesserung des Zinsergebnisses; insgesamt stieg das Zinsergebnis um 292 T€ auf 1.504 T€.
Während die aus der Erbringung von Dienstleistungen für verbundene Unternehmen resultierenden Umsatzerlöse der Eisen- und Hüttenwerke AG im Berichtsjahr leicht um 10 T€ auf 332 T€ anstiegen, sanken die sonstigen Erträge um 15 T€ auf 18 T€.
Gleichzeitig verminderten sich die Personalaufwendungen um 30 T€ auf 389 T€; die übrigen Aufwendungen (inklusive Abschreibungen) stiegen um 11 T€.
Damit erhöhte sich das "Eigenergebnis" der Eisen- und Hüttenwerke AG von 851 T€ im Vorjahr auf 1.157 T€ im Berichtsjahr.
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stieg um 26,3 Mio. € auf 42,1 Mio. €; als Steuern vom Einkommen und Ertrag fielen 0,9 Mio. € an.
Der Jahresüberschuss liegt mit 41,2 Mio. € um 25,8 Mio. € über dem des Vorjahres (15,4 Mio. €). Nach Berücksichtigung des Gewinnvortrages von 0,1 Mio. € (Vorjahr: 0,4 Mio. €) und einer Zuführung zu den Gewinnrücklagen von 14,5 Mio. € ergibt sich ein Bilanzgewinn von 26,8 Mio. € (Vorjahr: 26,5 Mio. €).
Zum 30.09.2012 ergab sich gegenüber dem Vorjahresstichtag eine Veränderung der Bilanzsumme von 15,0 Mio. €.
Auf der Aktivseite ergaben sich die wesentlichen Veränderungen bei den Bilanzpositionen "Finanzanlagen" sowie "Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände". Dabei stiegen die "Finanzanlagen" um 30,0 Mio. € an, nachdem liquide Mittel in entsprechender Höhe zu Beginn des Geschäftsjahres 2011/12 längerfristig ausgeliehen wurden. Die Verwendung dieser liquiden Mittel führte in gleicher Höhe zu einem Sinken der "Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände"; zugleich erhöhte sich diese Bilanzposition hauptsächlich um den Unterschied zwischen den erhaltenen und als Forderung ausgewiesenen Ausgleichszahlungen von der ThyssenKrupp Steel Europe AG (40,9 Mio. €) und den im Geschäftsjahr vorgenommenen Dividendenzahlungen (26,4 Mio. €).
Auf der Passivseite ist die Veränderung der Bilanzsumme hauptsächlich durch den Anstieg der Bilanzposition "Gewinnrücklagen" begründet; hier ergibt sich nach der vorgenommenen Einstellung in die Gewinnrücklagen zum 30.09.2012 eine Erhöhung von 14,5 Mio. €.
Angesichts der Geschäftsentwicklungen in den Beteiligungskreisen wurden die Buchwerte der Beteiligungen überprüft; ein Abwertungsbedarf zum 30. September 2012 ergab sich nicht.
Neben Werkstoffoptimierung und Prozessverbesserungen standen auch Produktweiterentwicklungen im Fokus der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten bei den operativ tätigen Beteiligungsgesellschaften. Insgesamt wurden dabei 9,2 Mio. € (Vorjahr: 8,8 Mio. €) für Forschung und Entwicklung ausgegeben; davon entfielen 3,9 Mio. € auf die ThyssenKrupp Rasselstein GmbH, 4,7 Mio. € auf die ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH und 0,6 Mio. € auf die ThyssenKrupp Electrical Steel UGO S.A.S.
Der Vorstand ist gemäß § 91 Abs. 2 AktG verpflichtet, ein Überwachungssystem einzurichten, mittels dessen die Früherkennung von Entwicklungen möglich ist, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können.
Das im Hinblick auf diese Anforderungen eingerichtete Frühwarnsystem gewährleistet das frühzeitige Erkennen sowie die Kommunikation von bestandsgefährdenden Risiken. Es ist somit geeignet, dem Vorstand die rechtzeitige Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Risikosteuerung zu ermöglichen. Regelmäßige Anpassungen des Frühwarnsystems an sich ändernde Geschäftsprozesse und Risiken sind auch für die Zukunft sichergestellt.
Für die Eisen- und Hüttenwerke AG ergeben sich alle wesentlichen Risiken aus ihren Beteiligungen. Aus diesem Grunde informiert sich der Vorstand der Eisen- und Hüttenwerke AG regelmäßig über die Entwicklung der dort erkennbaren Risiken.
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung bei den Beteiligungsunternehmen werden weiterhin durch die Wettbewerbsintensität auf den Absatzmärkten, die Situation auf den Rohstoffmärkten sowie die unterschiedlichen konjunkturellen Entwicklungen in den endverbraucher- und investitionsgüternahen Märkten bestimmt.
Die Gesamtbezüge der Vorstände bestanden im Berichtsjahr aus einem fixen und einem variablen Anteil.
Im Folgenden sind die nach § 289 Abs. 4 HGB geforderten übernahmerechtlichen Angaben dargestellt. Sie werden wie folgt vom Vorstand erläutert:
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der Eisen- und Hüttenwerke AG beträgt unverändert 45.056.000 € und ist in 17.600.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung je eine Stimme.
Es besteht eine direkte Beteiligung am Kapital der Gesellschaft, die 10 % der Stimmrechte überschreitet: Zum 30. September 2012 hielten die ThyssenKrupp Steel Europe AG direkt und damit die Thyssen Stahl GmbH und die ThyssenKrupp AG indirekt rund 87,98 % der Stimmrechtsanteile an der Eisen- und Hüttenwerke AG.
Die Ernennung und die Abberufung der Mitglieder des Vorstands der Eisen- und Hüttenwerke AG ergibt sich aus den §§ 84, 85 AktG in Verbindung mit § 5 der Satzung. Die Änderung der Satzung wird von der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens Dreiviertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals beschlossen; die §§ 179 ff. AktG sind anwendbar. Nach § 22 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen, zu beschließen.
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. Inhaberaktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, bestehen ebenso wenig wie eine Stimmrechtskontrolle durch am Grundkapital der Gesellschaft beteiligte Arbeitnehmer.
Befugnisse des Vorstands hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen, bestehen ebenfalls nicht. Die Gesellschaft hat keine wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen und hat für den Fall eines Übernahmeangebots keine Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen.
Die Eisen- und Hüttenwerke AG definieren das Interne Kontrollsystem als Gesamtheit aller aufeinander abgestimmten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die im Unternehmen angewendet werden, um die Erreichung der Geschäfts- und Kontrollziele zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere die Sicherheit und Effizienz der Geschäftsabwicklung, die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung sowie die Übereinstimmung mit Gesetzen und Richtlinien. Diese grundsätzlichen Aspekte des Internen Kontrollsystems gelten insbesondere auch für den Rechnungslegungsprozess bei der Eisen- und Hüttenwerke AG. Ziel des Internen Kontrollsystems für den Rechnungslegungsprozess ist es, durch implementierte Kontrollen hinreichend sicherzustellen, dass trotz möglicher Risiken ein regelungskonformer Abschluss erstellt wird. Verschiedene prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen tragen dazu bei, dieses Ziel zu erreichen.
Der Abschlussprozess basiert auf einer einheitlichen, regelmäßig aktualisierten und allen relevanten Mitarbeitern über eine interne Internet-Plattform zur Verfügung gestellten Bilanzierungsrichtlinie. Mit den von uns eingerichteten Prozessen, Systemen und Kontrollen gewährleisten wir eine hinreichende Sicherheit, dass der Rechnungslegungsprozess im Einklang mit dem HGB sowie anderen rechnungslegungsrelevanten Regelungen und Gesetzen erfolgt und zuverlässig ist.
Über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen wurde gemäß § 312 AktG gesondert berichtet. Dieser Bericht schließt mit der Erklärung, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die aufgeführten Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Weiterhin wird erklärt, dass die Gesellschaft durch Maßnahmen, die auf Veranlassung oder im Interesse der mit ihr verbundenen Unternehmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt ist.
Im Oktober 2012 haben Vorstand und Aufsichtsrat wiederum die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und erneut den Aktionären auf der Internetseite www.ehw.ag bzw. www.eisenhuetten.de der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Die Entsprechenserklärung ist auch in der Erklärung zur Unternehmensführung Ziffer II dargestellt.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Gemeinsames Ziel ist es, für den Bestand des Unternehmens und seine nachhaltige Wertschöpfung zu sorgen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für eine deutsche Aktiengesellschaft besteht bei der Eisen- und Hüttenwerke AG ein duales Führungssystem, das durch eine personelle Trennung zwischen dem Leitungs- und dem Überwachungsorgan gekennzeichnet ist.
Dem Vorstand, der zurzeit aus zwei Personen besteht, obliegt die eigenverantwortliche Leitung der Eisen- und Hüttenwerke AG. Der Vorstand nimmt die Leitungsaufgabe als Kollegialorgan wahr. Sie umfasst insbesondere die Festlegung der Unternehmensziele, die Steuerung und Überwachung sowie die Unternehmensplanung. Jeweils eines der beiden Vorstandsmitglieder ist gleichzeitig auch in einem der beiden Beteiligungskreise Vorsitzender des Vorstands der jeweils größten industriell tätigen Beteiligungsgesellschaften, der ThyssenKrupp Rasselstein GmbH und der ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH. Informationen zur aktuellen Zusammensetzung des Vorstands können dem Anhang entnommen werden.
Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und arbeiten kollegial zusammen. Die nähere Ausgestaltung der Arbeit im Vorstand wird durch eine Geschäftsordnung des Vorstands bestimmt, in der insbesondere auch die dem Vorstand vorbehaltenen Angelegenheiten und sonstige Beschlussmodalitäten näher geregelt sind.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage, der Planung und Zielerreichung, der Risikolage sowie des Risikomanagements. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen werden dabei erläutert und begründet. Die Berichterstattung des Vorstands umfasst auch das Thema Compliance, also die Maßnahmen zur Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen und unternehmensinternen Richtlinien.
Der Vorstand beschließt in der Regel grundsätzlich in seinen Sitzungen, er kann aber in Ausnahmefällen auch Beschlüsse außerhalb der Sitzungen fassen. Jedes Mitglied des Vorstands kann die Einberufung einer Sitzung unter Mitteilung des Beratungsgegenstands verlangen; ebenso kann jedes Mitglied verlangen, dass ein Gegenstand in die Tagesordnung einer Sitzung aufgenommen wird.
Bestimmte Vorstandsentscheidungen von besonderem Gewicht bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats. Einige dieser Zustimmungsvorbehalte ergeben sich aus dem Gesetz. Zustimmungsvorbehalte des Aufsichtsrats sind zudem in der Satzung der Eisen- und Hüttenwerke AG festgelegt. So entscheidet der Aufsichtsrat nach § 12 der Satzung beispielsweise über die Aufnahme langfristiger Verbindlichkeiten, insbesondere von Anleihen. Ebenfalls zustimmungspflichtig sind der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen, der Abschluss, die Änderung sowie die Aufhebung von Interessengemeinschaft- und Unternehmensverträgen.
Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand und ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Er prüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit hinsichtlich aller für die Gesellschaft relevanten Fragestellungen einschließlich der Compliance. Grundlegende Entscheidungen benötigen seine Zustimmung.
Der Aufsichtsrat besteht nach § 7 Absatz 1 der Satzung aus 6 Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die aktuelle Zusammensetzung des Aufsichtsrats kann dem Anhang entnommen werden.
Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats endet mit Ablauf der Hauptversammlung im Jahr 2013, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2011/12 beschließt.
Der Aufsichtsrat hat mit Blick auf die Dimensionierung der Geschäftsaktivitäten der Eisen- und Hüttenwerke AG und das Aufgabenspektrum des aktienrechtlichen Aufsichtsrats keine Ausschüsse gebildet.
Auf der Grundlage des Jahresabschlusses erstattet der Aufsichtsrat Bericht an die Aktionäre. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, in der Details seiner Arbeitsweise niedergelegt sind. Der Aufsichtsrat beschließt im Allgemeinen in Sitzungen, die mindestens zweimal im Kalenderhalbjahr stattfinden und grundsätzlich vom Vorsitzenden des Aufsichtsrats geleitet werden. Jedes Mitglied des Aufsichtsrats oder der Vorstand können die Einberufung einer Sitzung unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangen. Der Aufsichtsrat entscheidet durch Beschluss mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sitzungsvorsitzenden den Ausschlag.
Dem Aufsichtsrat gehören weiterhin zwei externe Mitglieder an, die in keiner wirtschaftlichen oder persönlichen Beziehung zum Vorstand oder zur Gesellschaft stehen, die einen Interessenkonflikt begründet. Unter Berücksichtigung dieser Kriterien verfügt der Aufsichtsrat gegenwärtig über eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder. Ebenfalls dem Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechend gehört mit Herrn Dr. Massenberg nur ein ehemaliges Vorstandsmitglied der Eisen- und Hüttenwerke AG dem Aufsichtsrat an.
Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gem. § 161 AktG verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Auf Basis intensiver Beratungen haben Vorstand und Aufsichtsrat zum 1. Oktober 2012 die Entsprechenserklärung nach § 161 Abs. 1 AktG wie folgt abgegeben:
"Die Eisen- und Hüttenwerke AG entspricht sämtliche vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemacht Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Kodex) in der Fassung vom 15. Mai 2012 seit deren Bekanntmachung und wird ihnen auch zukünftig entsprechen bis auf die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:
Der Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.
Abweichung und Begründung:
Die Eisen- und Hüttenwerke AG beschäftigt unterhalb der Vorstandsebene keine Mitarbeiter, die Führungsfunktionen innerhalb des Unternehmens wahrnehmen. Das Kriterium der Vielfalt findet daher insoweit keine Berücksichtigung.
Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben.
Abweichung und Begründung:
Es gibt keinen Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands.
Bei einem zweiköpfigen Vorstand sowie mit Blick auf die Holdingfunktion der Eisen- und Hüttenwerke AG besteht aus der Sicht der Gesellschaft kein Bedarf, einen Vorsitzenden oder Sprecher zu benennen.
Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.
Abweichung und Begründung:
Aufgrund der Konzerneinbindung der Gesellschaft und ihrer Minderheitsbeteiligung an der Rasselstein Verwaltungs GmbH und der ThyssenKrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH rekrutieren sich die Vorstandsmitglieder der Eisen- und Hüttenwerke AG aus den Vorstandsgremien der Beteiligungsgesellschaften. In diesem Rahmen wird das Kriterium der Vielfalt beachtet und eine angemessene Berücksichtigung von Frauen angestrebt.
Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden.
Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie - falls kein anderer Ausschuss damit betraut ist - der Compliance, befasst. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung von weniger als zwei Jahren endete.
Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt.
Abweichung und Begründung:
Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet.
Mit Blick auf die Dimensionierung und das Aufgabenspektrum des aktienrechtlichen Aufsichtsrats sind Ausschüsse nicht notwendig.
Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen.
Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Zielsetzung des Aufsichtsrates und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht werden.
Abweichung und Begründung:
Der Aufsichtsrat hat eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder eingeführt und die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat im Rahmen des Unternehmensinteresses bestrebt, für seine Zusammensetzung die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, Vielfalt (Diversity) und eine angemessene Beteiligung von Frauen zu berücksichtigen. Die Eisen- und Hüttenwerke AG fungiert jedoch ausschließlich als Holding von Minderheitsbeteiligungen ohne eigenes (internationales) operatives Geschäft. Darüber hinaus ist die Gesellschaft operativ in den ThyssenKrupp-Konzern eingebunden. Insbesondere hält die ThyssenKrupp Steel Europe AG eine Beteiligung an der Gesellschaft in Höhe von rund 88% des Grundkapitals der Gesellschaft. Diesen Besonderheiten werden konkrete Zielvorgaben für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates, insbesondere quantitative und zeitliche Vorgaben, nicht gerecht.
Da von der Benennung konkreter Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates angesichts der Besonderheiten der Eisen- und Hüttenwerke AG abgesehen wird, können sich weder Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien daran orientieren, noch ist eine Veröffentlichung dieser Zielsetzung und des Stands der Umsetzung im Corporate Governance Bericht möglich. Eine Veröffentlichung der allgemeinen Zielsetzung und deren Stand der Umsetzung erscheinen angesichts der Besonderheiten der Gesellschaft und des allgemeinen Charakters der Zielsetzungen nicht aussagekräftig.
Weiterhin hat die Eisen- und Hüttenwerke AG sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 seit Abgabe und Veröffentlichung der Entsprechenserklärung am 1. Oktober 2011 bis auf die darin beschriebenen und begründeten Ausnahmen entsprochen.
Andernach, 1. Oktober 2012
Für den Aufsichtsrat
-Urban-
Für den Vorstand
-Dr. Biele-
-Dr. Roeske-
Auf unserer Website www.ehw.ag bzw. www.eisenhuetten.de können die aktuelle Entsprechenserklärung sowie die Entsprechenserklärungen der Vorjahre abgerufen werden.
Wesentliche Maßnahmen betreffen z. B. das Kapitalmarktrecht. Die gesetzliche Regelung zum Verbot von Insidergeschäften wird durch eine Insiderrichtlinie ergänzt, die den Handel mit Wertpapieren des Unternehmens für Organmitglieder und Mitarbeiter regelt. Ferner wird über die Insiderrichtlinie die erforderliche Transparenz von Insiderinformationen sichergestellt. Infrage kommende Sachverhalte werden auf ihre Ad-hoc-Relevanz geprüft, um den gesetzeskonformen Umgang mit möglichen Insiderinformationen zu gewährleisten. Personen, für die der Zugang zu Insiderinformationen unerlässlich ist, um ihre Aufgaben bei der Eisen- und Hüttenwerke AG wahrnehmen zu können, sowie Personen aus dem Konzernumfeld, die diese Informationen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen, werden in ein Insiderverzeichnis aufgenommen.
Die Kompetenz und die Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter sind entscheidend für die Nachhaltigkeit des Erfolgs der Eisen- und Hüttenwerke AG und ihrer Beteiligungsgesellschaften. Deshalb fühlen sich die Gesellschaften besonders verpflichtet, ein positives Arbeitsumfeld, ein breites Angebot an Weiterbildungs- und Entwicklungsmaßnahmen und ein leistungsorientiertes Vergütungssystem zu schaffen, damit die Mitarbeiter ihre Fähigkeiten bestmöglich einsetzen können. Sie praktizieren eine Kultur, die auf Wertschätzung aller basiert, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung oder Alter.
Die Eisen- und Hüttenwerke AG und ihre Beteiligungsgesellschaften bekennen sich zum Prinzip der Nachhaltigkeit und der Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Sie berücksichtigen die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generationen und sind sich gleichzeitig der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen bewusst. Vor diesem Hintergrund ist der Schutz der Menschen und der Natur besonders wichtig; Klimaschutz und Ressourcenschonung sind wichtige Leitlinien des Handelns.
Die wesentlichen deutschen Wirtschaftsforscher prognostizieren - ausgehend von zurückgehenden Auftragseingängen und pessimistischen Erwartungen der Unternehmen - eine Abschwächung der wirtschaftlichen Entwicklung für das letzte Kalenderjahresquartal, also für das erste Quartal des neuen Geschäftsjahres 2012/13. Auch für das Kalenderjahr 2013 werden noch keine wesentlichen neuen Wachstumsimpulse im Euroraum erwartet, da die Reform- und Konsolidierungsanstrengungen im Euroraum diese kurzfristig negativ beeinflussen; mittelfristig dürften diese Anstrengungen aber eine positive Wirkung nach sich ziehen. Da auch in den USA die stark restriktive Finanzpolitik die Nachfrage in 2013 weiter dämpfen wird, können weiterhin für deutsche Exporteure nur Wachstumsimpulse aus dem asiatischen Raum, insbesondere China, kommen.
Die aktuell weiterhin schwachen Bedarfe der europäischen Automobilhersteller, insbesondere für sogenannte "Volumenmodelle", lässt keinen Rückgang der derzeitigen Unterbeschäftigung der europäischen Stahlhersteller erwarten. Ob die Situation sich im Kalenderjahr 2013 kurzfristig verbessern wird, ist aufgrund der allgemeinen Unsicherheiten noch nicht abschätzbar.
Bei den operativ tätigen Beteiligungsgesellschaften spiegelt sich diese allgemeine Lage im ersten Quartal des neuen Geschäftsjahres deckungsgleich wieder. Daher werden die Gesellschaften diesen Zeitraum verstärkt zur Überholung und Optimierung ihrer Anlagen nutzen.
Mit Beginn des neuen Kalenderjahres wird erneut ein Auseinanderlaufen der Beschäftigungslage bei den Beteiligungsgesellschaften erwartet. Wie in den Vorjahren dürfte die Auftragslage bei dem konsumnahen Produkt Weißblech im Beteiligungsbereich Rasselstein deutlich besser sein als bei den investitionsgüterabhängigen Erzeugnissen im Beteiligungsbereich Electrical Steel. Eine Erholung der wirtschaftlichen Situation - insbesondere im Geschäftsfeld kornorientiertes Elektroband - wird voraussichtlich nicht vor dem Kalenderjahr 2014 eintreten, da die notwendigen Bereinigungen auf der Angebotsseite wie auch die Erholung auf der Nachfrageseite nicht früher zu erwarten sind.
Bei nichtkornorientiertem Elektroband ist die Entwicklung nicht nur der Beschäftigung, sondern auch der Erlöse stark von der allgemeinen derzeitig mit hohen Unsicherheiten behafteten Entwicklung bei Qualitätsflachstahl abhängig, bei Weißblech werden weiterhin höchste Anstrengungen notwendig sein, zumindest die sich erneut abzeichnenden Kostensteigerungen bei den Werkstoffkosten über verbesserte Erlöse auszugleichen.
Die Summe der operativen Ergebnisse der Beteiligungskreise im Geschäftsjahr 2012/13 kann aufgrund der vorhandenen großen Unsicherheiten in den einzelnen Geschäftsfeldern nur mit großem Vorbehalt geschätzt werden. Während im Beteiligungskreis Electrical Steel leichte Verbesserungen zu erwarten sind, werden die operativen Ergebnisse im Beteiligungskreis Rasselstein zurückgehen. Dies wird, sofern nicht erneut in früheren Wirtschaftsjahren erwirtschaftete Überschüsse bei Beteiligungsgesellschaften ausgeschüttet werden, zu einem Sinken des Beteiligungsergebnisses bei der Eisen- und Hüttenwerke AG führen. Da sich gleichzeitig das Eigenergebnis nicht signifikant verändern wird, ist für das Geschäftsjahr 2012/13 ein Jahresüberschuss zu erwarten, der unter dem des Berichtsjahres liegt.
Ab dem Geschäftsjahr 2013/14 sollten sich insbesondere die erwarteten Marktveränderungen bei kornorientiertem Elektroband positiv auswirken und wieder Ergebnisverbesserungen zur Folge haben.
Andernach, im November 2012
Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. Biele
Dr. Roeske
Gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex berichtet der Vorstand zugleich auch für den Aufsichtsrat über die Corporate Governance bei der Eisen- und Hüttenwerke AG.
Bei der Eisen- und Hüttenwerke AG wird der Deutsche Corporate Governance Kodex unter Berücksichtigung der Besonderheiten ihrer Einbindung in den ThyssenKrupp Konzern umgesetzt. Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten deutschen Aktiengesellschaft sind gemäß § 161 AktG verpflichtet, einmal jährlich zu erklären, ob dem Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen des Kodex unter Angabe der Gründe für Abweichungen vom Kodex nicht angewendet werden. Vorstand und Aufsichtsrat haben in der Aufsichtsratssitzung folgende Entsprechenserklärung abgegeben:
Die Eisen- und Hüttenwerke AG entspricht sämtlichen vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex (Kodex) in der Fassung vom 15. Mai 2012 seit deren Bekanntmachung und wird ihnen auch zukünftig entsprechen bis auf die nachfolgend aufgeführten Ausnahmen:
Der Vorstand soll bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.
Abweichung und Begründung:
Die Eisen- und Hüttenwerke AG beschäftigt unterhalb der Vorstandsebene keine Mitarbeiter, die Führungsfunktionen innerhalb des Unternehmens wahrnehmen. Das Kriterium der Vielfalt findet daher insoweit keine Berücksichtigung.
Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben.
Abweichung und Begründung:
Es gibt keinen Vorsitzenden oder Sprecher des Vorstands.
Bei einem zweiköpfigen Vorstand sowie mit Blick auf die Holdingfunktion der Eisen- und Hüttenwerke AG besteht aus der Sicht der Gesellschaft kein Bedarf, einen Vorsitzenden oder Sprecher zu benennen.
Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frauen anstreben.
Abweichung und Begründung:
Aufgrund der Konzerneinbindung der Gesellschaft und ihrer Minderheitsbeteiligung an der Rasselstein Verwaltungs GmbH und der ThyssenKrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH rekrutieren sich die Vorstandsmitglieder der Eisen- und Hüttenwerke AG aus den Vorstandsgremien der Beteiligungsgesellschaften. In diesem Rahmen wird das Kriterium der Vielfalt beachtet und eine angemessene Berücksichtigung von Frauen angestrebt.
Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden.
Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrages an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie - falls kein anderer Ausschuss damit betraut ist - der Compliance, befasst. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete.
Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt.
Abweichung und Begründung:
Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet.
Mit Blick auf die Dimensionierung und das Aufgabenspektrum des aktienrechtlichen Aufsichtsrats sind Ausschüsse nicht notwendig.
Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen.
Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen.
Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien sollen diese Ziele berücksichtigen. Die Zielsetzung des Aufsichtsrates und der Stand der Umsetzung sollen im Corporate-Governance-Bericht veröffentlicht werden.
Abweichung und Begründung:
Der Aufsichtsrat hat eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder eingeführt und die Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder festgelegt. Darüber hinaus ist der Aufsichtsrat im Rahmen des Unternehmensinteresses bestrebt, für seine Zusammensetzung die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenkonflikte, Vielfalt (Diversity) und eine angemessene Beteiligung von Frauen zu berücksichtigen. Die Eisen- und Hüttenwerke AG fungiert jedoch ausschließlich als Holding von Minderheitsbeteiligungen ohne eigenes (internationales) operatives Geschäft. Darüber hinaus ist die Gesellschaft operativ in den ThyssenKrupp-Konzern eingebunden. Insbesondere hält die ThyssenKrupp Steel Europe AG eine Beteiligung an der Gesellschaft in Höhe von rund 88% des Grundkapitals der Gesellschaft. Diesen Besonderheiten werden konkrete Zielvorgaben für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates, insbesondere quantitative und zeitliche Vorgaben, nicht gerecht.
Da von der Benennung konkreter Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates angesichts der Besonderheiten der Eisen- und Hüttenwerke AG abgesehen wird, können sich weder Vorschläge des Aufsichtsrats an die zuständigen Wahlgremien daran orientieren, noch ist eine Veröffentlichung dieser Zielsetzung und des Stands der Umsetzung im Corporate Governance Bericht möglich. Eine Veröffentlichung der allgemeinen Zielsetzung und deren Stand der Umsetzung erscheinen angesichts der Besonderheiten der Gesellschaft und des allgemeinen Charakters der Zielsetzungen nicht aussagekräftig.
Weiterhin hat die Eisen- und Hüttenwerke AG sämtlichen Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 26. Mai 2010 seit Abgabe und Veröffentlichung der Entsprechenserklärung am 1. Oktober 2012 bis auf die darin beschriebenen und begründeten Ausnahmen entsprochen.
Über die Vergütung des Aufsichtsrates entscheidet gemäß der Satzung der Gesellschaft die Hauptversammlung (Ziffer 5.4.6). Soweit eine Vergütung gezahlt wurde, erhielten für das Geschäftsjahr 2010/11 Herr Dr. Bscher als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats 18.000 €, Herr de Maiziere 9.000,00 €. Die Gesamtbezüge des Vorstands betragen für das Geschäftsjahr 2011/12 220 T€, davon wurden 120 T€ erfolgsunabhängig ausgezahlt und 100 T€ erfolgsbezogen passiviert; von den Gesamtbezügen entfallen 110 T€ auf Herrn Dr. Biele und 110 T€ auf Herrn Dr. Roeske.
Über wesentliche Termine werden unsere Aktionäre regelmäßig mit einem Finanzkalender unterrichtet, der auf der Website der Gesellschaft im Internet veröffentlicht ist.
Bereits im Vorfeld der Hauptversammlung werden die Aktionäre durch den Geschäftsbericht und die Einladung zur Versammlung umfassend über das abgelaufene Geschäftsjahr sowie die einzelnen Tagesordnungspunkte der anstehenden Hauptversammlung informiert. Sämtliche Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung sowie der Geschäftsbericht sind auf der Website der Gesellschaft verfügbar. Dort werden sieben Tage vor Beginn und während der Hauptversammlung auch weitere Informationen zugänglich gemacht. Auf diese Weise wird der Informationsaustausch zwischen der Gesellschaft und den Aktionären rund um die Hauptversammlung gefördert und vereinfacht.
Bei der Stimmrechtsvertretung wird die Gesellschaft die Aktionäre unterstützen.
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie Compliance relevante Sachverhalte.
Berater- und sonstige Dienstleistungs- und Werkverträge zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der Gesellschaft bestanden auch in diesem Jahr nicht.
AKTIVA
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| Anhang-Nr. | 30.09.2011 | 30.09.2012 | |
|---|---|---|---|
| T€ | T€ | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Anlagevermögen | (2) | ||
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 3 | 1 | |
| Sachanlagen | 2 | 1 | |
| Finanzanlagen | 66.159 | 96.159 | |
| 66.164 | 96.161 | ||
| Umlaufvermögen | |||
| Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände | (3) | 69.168 | 54.148 |
| Flüssige Mittel | 1 | 1 | |
| 69.169 | 54.149 | ||
| Rechnungsabgrenzungsposten | 10 | 12 | |
| SUMME AKTIVA | 135.343 | 150.322 |
PASSIVA
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| Anhang-Nr. | 30.02.2011 | 30.02.2012 | |
|---|---|---|---|
| T€ | T€ | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Eigenkapital | |||
| Gezeichnetes Kapital | (4) | 45.056 | 45.056 |
| Kapitalrücklage | (4) | 4.028 | 4.028 |
| Gewinnrücklagen | (5) | 57.000 | 71.500 |
| Bilanzgewinn | (17) | 26.470 | 26.823 |
| 132.554 | 147.407 | ||
| Rückstellungen | (6) | ||
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 2.042 | 2.029 | |
| Übrige Rückstellungen | 254 | 441 | |
| 2.296 | 2.470 | ||
| Verbindlichkeiten | (7) | 350 | 309 |
| Passive latente Steuern | (8) | 143 | 136 |
| SUMME PASSIVA | 135.343 | 150.322 |
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| Anhang-Nr. | 2010/11 | 2011/12 | |
|---|---|---|---|
| T€ | T€ | ||
| --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | (9) | 322 | 332 |
| Sonstige betriebliche Erträge | (10) | 33 | 18 |
| Personalaufwand | (11) | 419 | 389 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen und Immaterielle Vermögensgegenstände | (2) | 2 | 3 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | (12) | 295 | 305 |
| Beteiligungsergebnis | (13) | 15.002 | 40.948 |
| Zinsergebnis | (14) | 1.212 | 1.504 |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 15.853 | 42.105 | |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | (15) | 430 | 852 |
| Jahresüberschuss | 15.423 | 41.253 | |
| Gewinnvortrag | 409 | 70 | |
| Einstellung/Entnahme Gewinnrücklagen | 10.638 | -14.500 | |
| Bilanzgewinn | (17) | 26.470 | 26.823 |
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| 2010/11 | 2011/12 | |
|---|---|---|
| T€ | T€ | |
| --- | --- | --- |
| Jahresergebnis (einschl. Ergebnisanteilen von Minderheitsgesellschaften) | 15.423 | 41.253 |
| +/- Abschreibungen/Zuschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens | 2 | 3 |
| +/- Zunahme/Abnahme der Rückstellungen | -157 | 174 |
| +/- Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten | -41 | -41 |
| +/- Zunahme/Abnahme der passiven latenten Steuern | 0 | -7 |
| +/- Abnahme/Zunahme Sonstige Vermögensgegenstände | 6.257 | -5.122 |
| +/- Abnahme/Zunahme Forderungen gg. verb. Unternehmen | 18.237 | -20.276 |
| \= CF aus laufender Geschäftstätigkeit (operativer Cashflow) | 39.721 | 15.984 |
| - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen | 0 | -30.000 |
| \= CF aus Investitionstätigkeit | 0 | -30.000 |
| - Auszahlungen an Unternehmenseigner und Minderheitsgesellschafter (Dividenden) | -35.200 | -26.400 |
| \= CF aus Finanzierungstätigkeit | -35.200 | -26.400 |
| \= Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelbestandes | 4.521 | -40.416 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des GJ | 48.799 | 53.320 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zum Ende des GJ | 53.320 | 12.904 |
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| T€ | gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Bilanzgewinn | Summe Eigenkapital |
|---|---|---|---|---|---|
| Stand am 30.09.2010 | 45.056 | 4.028 | 67.750 | 35.609 | 152.443 |
| Einstellung gem. Art 67 EGHGB | -112 | -112 | |||
| Stand am 01.10.2010 | 45.056 | 4.028 | 67.638 | 35.609 | 152.331 |
| Dividendenzahlung | -35.200 | -35.200 | |||
| Jahresüberschuss | -10.638 | 26.061 | 15.423 | ||
| Stand 30.09.2011 | 45.056 | 4.028 | 57.000 | 26.470 | 132.554 |
| Dividendenzahlung | -26.400 | -26.400 | |||
| Jahresüberschuss | 14.500 | 26.753 | 41.253 | ||
| Stand 30.09.2012 | 45.056 | 4.028 | 71.500 | 26.823 | 147.407 |
Die Eisen- und Hüttenwerke AG ist ein Tochterunternehmen der ThyssenKrupp AG, Duisburg und Essen. Der Konzernabschluss der ThyssenKrupp AG wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Zur Aufstellung eines Konzernabschlusses ist die Eisen- und Hüttenwerke AG gemäß § 290 Abs. 2 HGB nicht verpflichtet.
Zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung sind in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB einzelne Posten zusammengefasst. Sie werden im Anhang gesondert erläutert.
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bilanziert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Abnutzbare Gegenstände werden planmäßig abgeschrieben. Für planmäßige Abschreibungen werden überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt: Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 - 10 Jahre. Die planmäßigen Abschreibungen des abnutzbaren beweglichen Sachanlagevermögens werden nach der linearen Methode vorgenommen. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Geringwertige Anlagegüter, das sind Gegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis einschließlich 150 €, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Für Anlagenzugänge eines Geschäftsjahres, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten für das einzelne Anlagegut mehr als 150 €, aber nicht mehr als 1.000 € betragen, wird ein Sammelposten gebildet. Der jeweilige Sammelposten wird im Jahr der Bildung und in den folgenden vier Geschäftsjahren mit jeweils einem Fünftel ergebniswirksam aufgelöst.
Beteiligungen werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bilanziert. Niedrigere Werte werden angesetzt, wenn voraussichtlich dauernde Wertminderungen vorliegen.
Ausleihungen werden zum Nennwert bilanziert.
Bei den Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenständen sind die erkennbaren Risiken durch entsprechende Bewertungsabschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen werden auf den Barwert abgezinst.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken sowie alle ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Pensionsverpflichtungen sind nach versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) bewertet. Die Bewertung erfolgt auf Basis der an konzernspezifische Verhältnisse angepassten "Richttafeln 2005 G" von Prof. Klaus Heubeck und unter Berücksichtigung einer durchschnittlichen Gehaltssteigerung von 2,5 %.
Die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen erfolgt mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt; angesetzt wird der von der Deutschen Bundesbank am 31.07.2012 bekanntgegebene Zinssatz in Höhe von 5,09 % (im Vorjahr betrug der Rechnungszins 5,13 %).
Für weitere Risiken im Personalbereich, wie beispielsweise für Jubiläumszuwendungen und Urlaubsansprüche, werden Rückstellungen nach handelsrechtlichen Grundsätzen gebildet.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Latente Steuern werden für Unterschiede zwischen handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten, aus denen sich zukünftige steuerliche Be- oder Entlastungen ergeben, sowie für Verlust- und Zinsvorträge, deren Verrechnung in den nächsten fünf Jahren erwartet wird, gebildet. Aktive und passive latente Steuern werden für einen Bilanzausweis saldiert. Ein Überhang aktiver latenter Steuern wird nicht angesetzt.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im Einzelnen in nachfolgendem Anlagespiegel dargestellt:
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| T€ | Bruttowerte am | Veränderungen im Geschäftsjahr 2011/12 | Bruttowerte am | |
|---|---|---|---|---|
| 01.10.11 | Zugänge | Abgänge | 30.09.12 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten | 8 | 0 | 0 | 8 |
| Sachanlagen | ||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 8 | 0 | 0 | 8 |
| Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 66.159 | 0 | 0 | 66.159 |
| Ausleihungen an verbundenen Unternehmen | 0 | 30.000 | 0 | 30.000 |
| 66.175 | 30.000 | 0 | 96.175 |
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| T€ | Abschreibungen | Aufgelaufene Abschreibungen | Nettowerte am | Nettowerte am |
|---|---|---|---|---|
| 2011/12 | 30.09.12 | 30.09.11 | 30.09.12 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten | 2 | 7 | 3 | 1 |
| Sachanlagen | ||||
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 1 | 7 | 2 | 1 |
| Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 66.159 | 66.159 |
| Ausleihungen an verbundenen Unternehmen | 0 | 0 | 0 | 30.000 |
| 3 | 14 | 66.164 | 96.161 |
Die Werthaltigkeit der Buchwerte wurde zum 30.09.2012 geprüft. Es ergab sich kein Abwertungsbedarf.
Unter den Ausleihungen wird die Festgeldanlage bei der ThyssenKrupp AG gezeigt.
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| Eigenkapital | Jahresergebnis | Anteil am Kapital | |
|---|---|---|---|
| Name und Sitz | T€ | T€ | % |
| --- | --- | --- | --- |
| Anteile der EHW (Direkter Besitz) | |||
| Rasselstein Verwaltungs GmbH, Neuwied | 133.008 | 0*) | 40,8 |
| ThyssenKrupp Electrical Steel Verwaltungsgesellschaft mbH, Gelsenkirchen | 55.003 | 0*) | 37,5 |
| Anteile der Tochtergesellschaften (Indirekter Besitz >5 %) | |||
| ThyssenKrupp Rasselstein GmbH, Andernach | 247.021 | 0*) | 99,5 |
| Becker & Co. GmbH, Neuwied | 2.250 | 0*) | 100,0 |
| Otto Wolff U.S. Sales GmbH, Andernach | 33 | 0*) | 100,0 |
| DWR - Deutsche Gesellschaft für Weißblechrecycling mbH, Andernach | 34 | 0*) | 100,0 |
| KBS Kreislaufsystem Blechverpackungen Stahl GmbH, Düsseldorf | 1.644 | 55 | 40,0 |
| ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH, Gelsenkirchen | 96.622 | 0*) | 87,6 |
| ThyssenKrupp Electrical Steel UGO S.A.S., Isbergues | 195.972 | -12.691 | 100,0 |
| ThyssenKrupp Electrical Steel India Private Ltd., Mumbai | 70.366 | -6.687 | 100,0 |
*) nach Ergebnisübernahme aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages
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| T€ | 30.09.2011 | 30.09.2012 | davon Restlaufzeit mehr als ein Jahr |
|---|---|---|---|
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 64.367 | 44.225 | 0 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 4.801 | 9.923 | 478 |
| Übrige Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände | 69.168 | 54.148 | 478 |
Als Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind die Ansprüche gegen die ThyssenKrupp Steel Europe AG aus Ausgleichszahlungen sowie aus dem Konzernfinanzverkehr 12.904 T€ gegen die ThyssenKrupp AG ausgewiesen.
Die Sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Rückerstattungsansprüche gegenüber den Finanzbehörden.
Das Gezeichnete Kapital der Eisen- und Hüttenwerke AG beträgt wie im Vorjahr 45.056 T€; es ist eingeteilt in 17.600.000 Stückaktien mit einem anteiligen Wert am Grundkapital von je 2,56 €. Die Kapitalrücklage beträgt 4.028 T€.
Die ThyssenKrupp Steel Europe AG, Duisburg, ist gemäß Mitteilung nach § 21 WpHG vom 20. März 2006 mit 87,98 % an der Eisen- und Hüttenwerke AG beteiligt.
Die Gewinnrücklagen der Eisen- und Hüttenwerke AG enthalten die gesetzliche Rücklage in Höhe von 1.023 T€ sowie andere Gewinnrücklagen. Die Einstellung beträgt im Berichtsjahr 14,5 Mio. €.
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| T€ | 30.09.2011 | 30.09.2012 |
|---|---|---|
| Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 2.042 | 2.029 |
| Steuerrückstellungen | 220 | 217 |
| Sonstige Rückstellungen | 34 | 224 |
| Übrige Rückstellungen | 254 | 441 |
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr i.H.v. 13 T€ ergebniswirksam aufgelöst (im Vj. 34 T€).
Sonstige Rückstellungen bestehen im Wesentlichen für Jahresabschlusskosten, Personalkosten und Kosten der Aufbewahrung.
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| T€ | 30.09.2011 | 30.09.2012 | davon Restlaufzeit | ||
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1 Jahr | über 1 bis 5 Jahre | über 5 Jahr | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Sonstige Verbindlichkeiten* | 350 | 309 | 64 | 201 | 44 |
* davon aus Steuern 308 T€ (Vorjahr 348 T€)
Die passiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen unterschiedliche Wertansätze bei den Beteiligungen in Handels- und Steuerbilanz. Der Berechnung der passiven latenten Steuern wurde ein durchschnittlicher Steuersatz von rd. 29 % zu Grunde gelegt.
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| T€ | 2010/11 | 2011/12 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 322 | 332 |
Die Eisen- und Hüttenwerke AG erbringt Dienstleistungen für verbundene Unternehmen.
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| T€ | 2010/11 | 2011/12 |
|---|---|---|
| Sonstige betriebliche Erträge | 33 | 18 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren i. W. aus der Auflösung von Rückstellungen.
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| T€ | 2010/11 | 2011/12 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 369 | 315 |
| Soziale Abgaben | 22 | 12 |
| Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 28 | 62 |
| Insgesamt | 419 | 389 |
Die Eisen- und Hüttenwerke AG hat im Geschäftsjahr 2011/12 im Durchschnitt zwei Mitarbeiter beschäftigt.
Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen insbesondere alle sächlichen Verwaltungskosten, Kosten für die Hauptversammlung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahresabschlusses, Vergütungen an den Aufsichtsrat, Kostenerstattungen für Mitarbeiter sowie Beiträge und Gebühren.
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| T€ | 2010/11 | 2011/12 |
|---|---|---|
| Erträge aus Beteiligungen | 15.002 | 40.948 |
Die Erträge aus Beteiligungen betreffen Ausgleichszahlungen von verbundenen Unternehmen für die von den Beteiligungen der Gesellschaft abgeschlossenen Ergebnisabführungsverträgen.
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| T€ | 2010/11 | 2011/12 |
|---|---|---|
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.356 | 1.620 |
| (davon aus verbundenen Unternehmen) | (1.356) | (1.620) |
| Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 144 | 116 |
| Insgesamt | 1.212 | 1.504 |
Aus der Abzinsung der Pensions- und Jubiläumsrückstellungen sind Aufwendungen von 100 T€ (Vorjahr 103 T€) in den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen enthalten.
Die Zinserträge von verbundenen Unternehmen betreffen die Anlagen von Geldern auf Tagesgeldkonten bei verbundenen Unternehmen sowie zwei Festgeldkonten, die eine Laufzeit von 3 Jahren und eine Verzinsung von 3,25 % bzw. eine Laufzeit von 5 Jahren und eine Verzinsung von 4,25 % aufweisen.
Als Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden die zu zahlende Körperschafts- und Gewerbesteuer sowie der Solidaritätszuschlag ausgewiesen.
Die Gesamtbezüge des Vorstands im Sinne von § 285 Nr. 9 a HGB für das Geschäftsjahr 2011/12 betragen 220 T€, davon wurden 120 T€ erfolgsunabhängig ausgezahlt und 100 T€ erfolgsbezogen passiviert; von den Gesamtbezügen entfallen 110 T€ auf Herrn Dr. Biele und 110 T€ auf Herrn Dr. Roeske.
Die Gesamtbezüge früherer Mitglieder des Vorstands und ihrer Hinterbliebenen belaufen sich auf 74 T€.
Für Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Mitgliedern des Vorstands und ihren Hinterbliebenen sind 611 T€ zurückgestellt.
Für die Vergütung an den Aufsichtsrat, die satzungsgemäß durch die Hauptversammlung festzusetzen ist, wurden 27 T€ für das Berichtsjahr passiviert.
Für Dienstleistungen der ThyssenKrupp Steel Europe AG und der ThyssenKrupp Rasselstein GmbH wurden 144 T€ gezahlt.
Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011/12 berechnete Gesamthonorar betrug 25 T€. Es betrifft ausschließlich erbrachte Abschlussprüferleistungen.
Zum 30.09.2012 stand die Eisen- und Hüttenwerke AG gemäß § 16 Abs. 1 AktG im unmittelbaren Mehrheitsbesitz der ThyssenKrupp Steel Europe AG, Duisburg.
Im Oktober 2012 haben Vorstand und Aufsichtsrat wiederum die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben und erneut den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft www.ehw.ag bzw. www.eisenhuetten.de dauerhaft zugänglich gemacht.
konzernextern
./.
konzernintern
| ― | ThyssenKrupp Electrical Steel India Private Ltd./Indien |
| ― | ThyssenKrupp Electrical Steel Italia S.r.l./Italien (Vorsitzender) |
konzernextern
./.
konzernintern
./.
konzernextern
| ― | Erts-en Kolen Overslagbedrijf Maasvlakte(EKOM) B.V./Niederlande[bis 31.12.2012] |
| ― | Europees Massagoed-Overslagbedrijf B.V.(EMO)/Niederlande [bis 31.12.2012] |
| ― | Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH*[bis 31.12.2012] |
| ― | RAG Aktiengesellschaft* |
| ― | RAG Deutsche Steinkohle AG* |
| ― | Transport- en Handelmaatschappij |
| ― | 'Steenkolen Utrecht' B.V./Niederlande[bis 31.12.2012] |
konzernintern
| ― | Ertsoverslagbedrijf Europoort C.V./Niederlande(Vorsitzender) [bis 29.02.2012] |
| ― | Hoesch Hohenlimburg GmbH*[bis 30.09.2012] |
| ― | KBS Kokereibetriebsgesellschaft SchwelgernGmbH (Vorsitzender) [bis 29.02.2012] |
| ― | ThyssenKrupp Rasselstein GmbH*[bis 30.09.2012] |
| ― | ThyssenKrupp Companhia Siderúrgica doAtlântico/Brasilien [bis 30.09.2012] |
| ― | ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH(Vorsitzender)* [bis 30.09.2012] |
| ― | ThyssenKrupp Slab International B.V./Niederlande[bis 30.09.2012] |
| ― | ThyssenKrupp Steel Americas, LLC/USA[bis 30.09.2012] |
| ― | ThyssenKrupp Steel USA, LLC/USA[bis 30.09.2012] |
| ― | ThyssenKrupp Veerhaven B.V./Niederlande(Vorsitzender) [bis 31.03.2012] |
* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
konzernextern
| ― | VEMAG Verlags- und Medien AG (stellv. Vorsitzender) |
konzernextern
. / .
konzernintern
| ― | ThyssenKrupp Steel North America, Inc./USA |
konzernextern
| ― | TKAS (Changchun) Steel Service Center Ltd./VR China |
konzernintern
| ― | Hoesch Hohenlimburg GmbH*[bis 11.06.2012] |
| ― | ThyssenKrupp Rasselstein GmbH*[bis 15.06.2012] |
| ― | ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH*[bis 30.05.2012] |
| ― | ThyssenKrupp Metal Forming (Wuhan)Ltd./VR China [bis 25.11.2011] |
| ― | ThyssenKrupp Tailored Blanks (Wuhan)Ltd./VR China |
| ― | TKAS (Changchun) Tailored BlankLtd./VR China |
* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
konzernextern
| ― | RKE N.V./Belgien |
konzernintern
. / .
konzernextern
| ― | Hüttenwerke Krupp Mannesmann GmbH*[bis 15.04.2012] |
konzernintern
| ― | Hoesch Hohenlimburg GmbH*[bis 11.06.2012] |
| ― | ThyssenKrupp Rasselstein GmbH*(Vorsitzender) [bis 15.06.2012] |
| ― | ThyssenKrupp Electrical Steel GmbH*[bis 30.05.2012] |
| ― | TWB Company, LLC/USA (Vorsitzender) |
* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
konzernextern
| ― | Arenberg Recklinghausen GmbH (Vorsitzender) |
| ― | Arenberg Schleiden GmbH (Vorsitzender) |
| ― | CommerzReal Spezialfondsges. mbH(stellv. Vorsitzender) |
| ― | Dr. Vogler GmbH und Co. KG |
| ― | Fürstlich Castell'sche Bank Credit-Casse-AG*(Vorsitzender) |
| ― | Grundkredit- u. Bodenverwaltung GmbH(Vorsitzender) |
| ― | Rheinische Bodenverwaltung AG*(Vorsitzender) |
| ― | Tipp24 SE* (Vorsitzender) |
konzernextern
| ― | Acciai di Qualita, Centro LavorazioneLamiere S.p.A./Italien (Vice President) |
| ― | ANSC-TKS Galvanizing Co., Ltd./VR China |
| ― | Felix Schoeller Holding GmbH & Co. KG |
| ― | Siegwerk GmbH & Co. KG |
| ― | Thyssen Ros Casares S.A./Spanien(Vice President) |
| ― | VTG Aktiengesellschaft* |
konzernintern
| ― | Hoesch Hohenlimburg GmbH (Vorsitzender)*[bis 10.10.2012] |
| ― | ThyssenKrupp Rasselstein GmbH*[bis 10.10.2012] |
| ― | ThyssenKrupp Stahl-Service-Center GmbH(stellv. Vorsitzender)* |
* Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2011/12 beträgt 41.252.950,76 €. Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags von 70.289,61 € und der Einstellung von 14.500.000,00 € in die Gewinnrücklagen ergibt sich ein Bilanzgewinn von 26.823.240,37 €.
Wir werden der Hauptversammlung in Köln am 1.3.2013 vorschlagen, den Bilanzgewinn zur Zahlung einer Dividende von 1,50 € je Stückaktie zu verwenden; dies entspricht einer Ausschüttung von 26.400.00,00 €. Der verbleibende Betrag von 423.240,37 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Andernach, 8. November 2012
**EISEN- UND HÜTTENWERKE
Aktiengesellschaft**
Der Vorstand
Dr. Biele
Dr. Roeske
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft, Andernach, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis 30. September 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Eisen- und Hüttenwerke Aktiengesellschaft, Andernach. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Düsseldorf, den 8. November 2012
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Gewehr, Wirtschaftsprüfer
Schwarz, Wirtschaftsprüfer
Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft im verbleibenden Geschäftsjahr beschrieben sind.
Andernach, 8. November 2012
Eisen- und Hüttenwerke AG
Der Vorstand
Dr. Biele
Dr. Roeske
-Vorsitzender -
Mitglied des Vorstands der
ThyssenKrupp Steel Europe AG
(bis 30.09.2012)
-stellv. Vorsitzender -
Geschäftsführender Gesellschafter der
Thomas Bscher GmbH & Co.
Promotion und Handels KG
(seit 27.04.2012)
Abteilungsdirektorin der
ThyssenKrupp Steel Europe AG
(bis 16.03.2012)
Geschäftsführer der
ThyssenKrupp Tailored Blanks GmbH
(seit 27.04.2012)
Direktorin der
ThyssenKrupp Steel Europe AG
(bis 16.03.2012)
Mitglied des Vorstands der
ThyssenKrupp Steel Europe AG
(bis 30.06.2012)
Selbstständiger Unternehmensberater
und Partner der
Doertenbach & Co. GmbH
(bis 10.10.2012)
Mitglied des Vorstands der
ThyssenKrupp Steel Europe AG
(bis 30.09.2012)
Der Aufsichtsrat hat auch im Geschäftsjahr 2011/2012 seine ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben mit großer Sorgfalt wahrgenommen. Er ist vom Vorstand regelmäßig schriftlich und mündlich über die Lage und Entwicklung der Eisen- und Hüttenwerke AG und über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle einschließlich der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance unterrichtet worden.
Im Geschäftsjahr 2011/2012 fanden vier Sitzungen des Aufsichtsrats statt, an denen in der Regel alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen haben.
Die Bestellung von Herrn Dr. Biele zum Vorstand der Gesellschaft wurde durch Beschluss im Rahmen der Aufsichtsratssitzung am 16.03.2012 erneuert. Die Herren Dr. Jaroni und Helldobler haben ihr Aufsichtsratsamt mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 16.03.2012 niedergelegt. Neu bestellt wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Koblenz vom 27.04.2012 Frau Dr. Heike Denecke-Arnold und Frau Ulrike Höffken.
Der Aufsichtsrat dankt den ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitgliedern für ihr außerordentliches Engagement zum Wohle der Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat hat sich in jeder Sitzung mit der Absatz-, Umsatz- und Ergebnisentwicklung der Beteiligungsgesellschaften auseinandergesetzt. Sein Hauptaugenmerk lag dabei wiederum auf den originären, aus dem operativen Geschäft der Beteiligungsgesellschaften herrührenden spezifischen Risiken. Gegenstand regelmäßiger Erörterungen im Aufsichtsrat waren vor allem die Auswirkungen der anhaltenden Volatilität auf den Rohstoffmärkten, der Euroschuldenkrise und der sich weiter verschärfenden Wettbewerbssituation - insbesondere im Elektrobandgeschäft - auf die Geschäftslage der Beteiligungsgesellschaften. Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat umfassend und regelmäßig über die Anlage- und Liquiditätspolitik sowie die Cash-Situation und mögliche Kosteneinsparungspotentiale in den Beteiligungsgesellschaften unterrichten lassen.
Vorstand und Aufsichtsrat haben zum 1. Oktober 2012 eine aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex abgegeben und diese den Aktionären auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Soweit von den Empfehlungen des Kodex abgewichen wurde, wird auf die entsprechenden Angaben im Corporate Governance Bericht (Seite 22 - 25) verwiesen. Der Aufsichtsrat hat die Effizienz seiner Tätigkeit insbesondere im Hinblick auf die Qualität der ihm zur Verfügung stehenden Informationen überprüft und in der Sitzung am 17. September 2012 festgestellt; ferner hat der Aufsichtsrat in der gleichen Aufsichtsratssitzung die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder überprüft und auf die nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl von zwei unabhängigen Aufsichtsratsmitgliedern festgelegt. Gegenstand weiterer Erörterungen im Aufsichtsrat war die Wirksamkeit des internen Risikomanagement-, Kontroll- und Revisionssystems. Dabei ging er auch auf die Auswirkungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ein. Den vom Vorstand vorgelegten Jahresabschluss nebst Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns, den Lagebericht und den Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen der Eisen- und Hüttenwerke AG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2011 bis zum 30. September 2012 hat der Aufsichtsrat geprüft.
Jahresabschluss und Lagebericht sind unter Einbeziehung der Buchführung durch die KPMG AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Zweigniederlassung Düsseldorf, geprüft worden. Den Prüfauftrag hatte der Aufsichtsrat entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 16. März 2012 erteilt. Der Abschlussprüfer erteilte einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Bestandteil der Prüfung war auch das bei der Eisen- und Hüttenwerke AG bestehende Risikofrüherkennungssystem. Die Prüfung ergab, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen in geeigneter Form getroffen hat und dass das Risikoüberwachungssystem geeignet ist, die Entwicklungen, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden, frühzeitig zu erkennen.
Dem Ergebnis der Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht durch den Abschlussprüfer hat der Aufsichtsrat nach eigener Prüfung zugestimmt; er hat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen.
In der Sitzung am 16. November 2012, an der auch der Abschlussprüfer teilnahm, wurde der Jahresabschluss durch den Aufsichtsrat gebilligt und damit festgestellt. Der Abschlussprüfer hat dem Aufsichtsrat seine Unabhängigkeit schriftlich bestätigt. Dem Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns schließt sich der Aufsichtsrat an.
Der nach § 312 AktG vom Vorstand aufgestellte Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) wurde vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Nach eigener Prüfung bestätigt der Aufsichtsrat die Richtigkeit dieses Vermerks. Ferner erhebt der Aufsichtsrat nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands über die Angemessenheit der Gegenleistungen, die die Gesellschaft bei mit verbundenen Unternehmen getätigten Rechtsgeschäften im Berichtszeitraum erhalten hat, sowie über das Fehlen sonstiger berichtspflichtiger Maßnahmen.
Andernach, 16. November 2012
Der Aufsichtsrat
Vorsitzender
Urban
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