Governance Information • Feb 6, 2013
Governance Information
Open in ViewerOpens in native device viewer
| ### TTL Information Technology AG #### München ### Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 ### Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010 #### 1. Beratung, Überwachung und Prüfung durch den Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2010 die Geschäftsführung der TTL Information Technology AG durch den Vorstand laufend überwacht sowie regelmäßig und sorgfältig beraten. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat im abgelaufenen Geschäftsjahr über alle wesentlichen Angelegenheiten regelmäßig und zeitnah durch schriftliche und mündliche Berichterstattung unterrichtet, insbesondere über Fragen der Unternehmensplanung sowie über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft und des Konzerns (einschließlich der Risiken des internen Kontrollsystems und des Risikomanagements). Der Aufsichtsrat hat sich auf der Grundlage der Berichterstattung des Vorstands über die Lage der TTL Information Technology AG und ihrer verbundenen Unternehmen umfassend informieren lassen. Er hat die Geschäftsführung der Gesellschaft im Hinblick auf ihre Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit überwacht und die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Insbesondere hat der Aufsichtsrat sich regelmäßig über die Unternehmensplanung, die Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie über die Finanz- und Liquiditätslage berichten und sich laufend Einzelheiten und Hintergründe wesentlicher Einflüsse auf das Ergebnis darlegen lassen. Die Berichte des Vorstands wurden sowohl hinsichtlich ihrer Gegenstände als auch hinsichtlich ihres Umfangs den vom Gesetz, von guter Corporate Governance und den vom Aufsichtsrat an sie gestellten Anforderungen gerecht. Die vom Vorstand erteilten Berichte und Informationen hat der Aufsichtsrat auf ihre Plausibilität hin überprüft sowie kritisch gewürdigt und hinterfragt. Der Aufsichtsrat fasste seine Beschlüsse auf der Grundlage der ausführlichen Informationen des Vorstands. Der Aufsichtsrat hat keine Anhaltspunkte dafür, dass die Unternehmensführung im Jahr 2010 nicht rechtmäßig, nicht ordnungsgemäß, unzweckmäßig oder unwirtschaftlich war. Solche Anhaltspunkte haben sich auch nicht aus den Gesprächen mit den Abschlussprüfern in der Aufsichtsratssitzung Ende April 2010 ergeben. Im Geschäftsjahr 2010 fanden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats waren in mehr als der Hälfte der Sitzungen anwesend. Der Aufsichtsratsvorsitzende wurde darüber hinaus durch den Vorstand auch zwischen den Sitzungen informiert. Der Vorstand erläuterte in allen Sitzungen die Geschäftsentwicklung und die Finanzlage, die anschließend jeweils mit ihm diskutiert wurden. Dem Aufsichtsrat lagen die Unterlagen jeweils rechtzeitig zur Vorbereitung der Sitzungen vor. Falls erforderlich wurden Entscheidungen im Umlaufverfahren eingeholt. ### 2. Schwerpunkte der Sitzungen Im Mittelpunkt der Sitzung am 28.04.2010 stand der Jahresabschluss 2009. Der Jahresabschluss der TTL Information Technology AG für das Geschäftsjahr 2009 wurde festgestellt und dem Konzernabschluss zugestimmt. Ferner wurde die Tagesordnung der Hauptversammlung 2010 diskutiert und verabschiedet. Gegenstand der drei weiteren Aufsichtsratssitzungen im Juni, August und Dezember 2010 war in erster Linie die Finanz- und Liquiditätslage des Unternehmens und die Geschäftsentwicklung der Beteiligung an der BDI Laguna. Ferner war die Entwicklung einer Strategie für das Unternehmen Thema bei diesen Aufsichtsratssitzungen. #### 3. Coperate Governance überprüft und Erklärung aktualisiert Im Berichtszeitraum hat sich der Aufsichtsrat regelmäßig mit der Coperate Governance des Unternehmens beschäftigt. Die aktuelle Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen des deutschen Coperate Governance Codex, hat der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand im Dezember 2010 abgegeben und diese auf der Internetseite zugänglich gemacht. Dort ist auch die Entsprechenserklärung vollständig wiedergegeben. #### 4. Jahres- und Konzernabschluss 2010 geprüft und festgestellt Der Vorstand stellte den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010 sowie den Lagebericht und den Konzernlagebericht auf. Dieser wurde von der SUSAT & Partner OHG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und jeweils mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat hat den Jahres- und Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2010, den Lagebericht und den Konzernlagebericht geprüft. Für diese Prüfung lagen dem Aufsichtsrat die Berichte des Abschlussprüfers vor. Diese Berichte wurden in der Aufsichtsratssitzung im April 2010 erörtert und geprüft. Ebenso berichtete der Abschlussprüfer über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und beantwortete Nachfragen der Aufsichtsräte. Die Mitglieder des Aufsichtsrats konnten sich in dieser Sitzung davon überzeugen, dass die Prüfung durch den Abschlussprüfer ordnungsgemäß durchgeführt und der Prüfungsbericht ordnungsgemäß erstellt worden ist. Der Aufsichtsrat schloss sich dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers an. Auf der Grundlage seiner eigenen Prüfungen stellte der Aufsichtsrat fest, dass Einwendungen nicht zu erheben sind. Der Aufsichtsrat stimmte in seiner Einschätzung der Lage der TTL Information Technology AG und der Lage des TTL Information Technology AG Konzerns auch mit der Einschätzung des Vorstands in dessen Lagebericht und Konzernlagebericht überein. Der Aufsichtsrat billigte den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss. Der Jahresabschluss der TTL Information Technology AG ist damit festgestellt. #### 5. Ausschüsse Der Aufsichtsrat der TTL Information Technology AG hat im Geschäftsjahr 2010 keine Ausschüsse gebildet. Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und der Mitarbeiterin für ihre geleistete Arbeit im vergangenen Geschäftsjahr. Münzen, 08.07.2011 Der Aufsichtsrat Klaus Kirchberger, Vorsitzender #### Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat der TTL Information Technology AG erklären gemäß § 161 AktG i.V. m. § 15 EGAktG: Die TTL AG entspricht den im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 26. Mai 2010 mit den nachfolgend aufgeführten Ausnahmen: Ziffer 2.3.3. Die Gesellschaft soll die Aktionäre auch bei der Briefwahl unterstützen. Die Satzung der TTL AG sieht bislang nicht die Möglichkeit der Briefwahl vor. Die TTL AG bietet den Aktionären bereits die Möglichkeit, einen von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter mit der Ausübung des Stimmrechts zu beauftragen. Somit haben die Aktionäre bereits jetzt die Möglichkeit, ihre Stimme auch vor dem Tag der Hauptversammlung abzugeben, so dass die Wahrnehmung der Aktionärsrechte durch die zusätzliche Möglichkeit einer Briefwahl im Ergebnis nicht noch weiter erleichtert würde. Ziffer 3.4. Der Aufsichtsrat soll die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands näher festlegen. Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat sind in der Regel in Textform zu erstatten. Der Vorstand steht in regelmäßigem Kontakt mit den Aufsichtsratsvorsitzenden und berichtet diesem alle relevanten Vorkommnisse. Ziffer 3.8. In einer D&O Versicherung für den Aufsichtsrat soll ein entsprechender Selbstbehalt vereinbart werden. Für den Aufsichtsrat wurde eine D&O Versicherung ohne Selbstbehalt abgeschlossen. Die Directors & Officers-Versicherung für den Aufsichtsrat sieht keinen Versicherungsschutz für vorsätzliche Handlungen und Unterlassungen sowie wissentliche Pflichtverletzungen vor. Versicherungsschutz wird nur für fahrlässig begangene Pflichtverletzungen von Aufsichtsratsmitgliedern gewährt. Ziffer 4.2.1. Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben. Die Satzung der TTL AG sieht vor, dass der Vorstand aus mindestens einer Person besteht. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. In Einklang mit der Satzung hat der Aufsichtsrat einen Alleinvorstand berufen. Ziff. 4.2.3. Die monetären Vergütungsteile sollen fixe und variable Bestandteile umfassen. Bedingt durch die derzeitige Struktur der TTL AG hat der Aufsichtsrat beschlossen, dass es für das Unternehmen günstiger ist, wenn monatlich eine fixe Vergütung an den Vorstand bezahlt wird. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats soll die Hauptversammlung über die Grundzüge des Vergütungssystems und deren Veränderung informieren. Aufgrund der derzeitigen Situation mit einem Alleinvorstand ist die Vergütung an den Vorstand aus dem Jahresabschluss zu entnehmen und erübrigt somit eine zusätzliche Information an die Hauptversammlung. Ziffer 4.2.5. Die Offenlegung soll in einem Vergütungsbericht erfolgen, der als Teil des Corporate Governance Berichts auch das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder in allgemein verständlicher Form erläutert. Die Vergütung des Alleinvorstands besteht derzeit aus einem fixen Anteil und dieser ist dem Jahresabschluss zu entnehmen. Ziffer 5.1.2. Bei der Zusammensetzung des Vorstands soll der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversity) achten und dabei insbesondere eine angemessene Berücksichtigung von Frau anstreben. Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder soll festgelegt werden. Der Aufsichtsrat entscheidet bei der Besetzung des Vorstands allein nach Sachverstand und Kompetenz. Weitere Eigenschaften wie das Alter, Geschlecht oder nationale oder religiöse Zugehörigkeiten waren und sind für die Entscheidung ohne Belang. Ziffer 5.3.1. Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Der Aufsichtsrat besteht lediglich aus 3 Mitgliedern. Da ein Ausschuss aus mindestens zwei Mitgliedern besteht, würde die Bildung von Ausschüssen nicht zu einer effizienten Tätigkeit des Aufsichtsrats führen. Ziffer 5.3.2 und 5.2. Es ist ein Prüfungsausschuss (Audit Committee) zu bilden, in dem der Vorsitzende des Aufsichtsrats nicht den Vorsitz hat. Die Erklärung ergibt sich bereits aus der Erklärung zu Punkt 5.3.1. Ziffer 5.3.3. Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt. Die Erklärung ergibt sich bereits aus der Erklärung zu Punkt 5.3.1. Ziffer 5.4.1, Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potentielle Interessenskonflikte, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen. Dem Vorschlag folgt die Gesellschaft nicht, da nach Auffassung der Gesellschaft diese Kriterien nicht geeignet sind für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern den Ausschlag zu geben. Nach Auffassung der Gesellschaft sollen bei den Vorschlägen zur Aufsichtsratswahl vielmehr die in dem jeweiligen Geschäfts- bzw. Verantwortungsbereich erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen für die Auswahl des geeigneten Kandidaten maßgeblich sein. Ziffer 5.4.6. Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen neben einer festen eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten. Die Vergütung des Aufsichtsrats ist in der Satzung festgelegt und enthält lediglich einen fixen Bestandteil. Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder soll im Corporate Governance Bericht individualisiert, aufgegliedert nach Bestandteilen ausgewiesen werden. Auch die vom Unternehmen an die Mitglieder des Aufsichtsrats gezahlten Vergütungen der gewährten Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, sollen individualisiert im Corporate Governance Bericht gesondert angegeben werden. Im Konzernanhang werden die gezahlten Aufsichtsratsvergütungen gemäß IAS 24 in Summe dargestellt. Weitere über die satzungsmäßige Vergütung hinausgehende Beratungsentgelte werden nicht ausgewiesen, da hieraus keine kapitalmarktrelevanten Zusatzinformationen ersichtlich werden. Ziffer 7.1.2. Der Konzernabschluss soll binnen 90 Tagen nach Geschäftsjahresende, die Zwischenberichte sollen binnen 45 Tagen, nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich sein. Der Konzernabschluss wird in den ersten 4 Monaten des Folgejahres veröffentlicht und auf der Internetseite des Unternehmens zugänglich gemacht. München, 18. Dezember 2010 |
Building tools?
Free accounts include 100 API calls/year for testing.
Have a question? We'll get back to you promptly.