Management Reports • May 10, 2013
Management Reports
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Anzuwendende Rechnungslegungsstandards
Der Einzelabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG ist nach den Grundsätzen der Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetztes (AktG) aufgestellt. Der nachfolgende Lagebericht bezieht sich auf den nach den nationalen Rechnungslegungsvorschriften des HGB und des AktG aufgestellten Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding.
1. Geschäft und Rahmenbedingungen
1.1 Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Der wirtschaftliche Aufschwung hat sich in 2012 deutlich abgeschwächt. Nach zwei sehr wachstumsstarken Jahren stieg das Bruttoinlandsprodukt in 2012 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes lediglich um 0,7 Prozent. Damit wächst die deutsche Wirtschaft weiterhin etwas stärker als der Durchschnitt im Euroraum, allerdings hat sich die Konjunktur in der zweiten Jahreshälfte spürbar abgekühlt. Das Wirtschaftswachstum schwächte sich von Quartal zu Quartal weiter ab und schrumpfte im Schlussquartal um 0,6 Prozent.
Ein wesentlicher Grund für das schwächere Wachstum ist das schwierige wirtschaftliche Umfeld infolge der Euro-Schuldenkrise. Auch die verhalteneren Konjunkturentwicklungen in wichtigen Absatzmärkten wie China, Brasilien und Indien führte zu einer Abschwächung des Geschäfts der deutschen Exporteure. Die bislang robuste deutsche Konjunktur konnte sich zum Jahresende nicht länger von der Rezession im Euroraum und dem weltweiten Wirtschaftsabschwung abkoppeln.
Die Inflationsrate lag im Jahr 2012 bei moderaten 2,0% und damit 0,3% niedriger als im Vorjahr. Die Teuerung ist auf die weiterhin steigenden Energiepreise, aber auch auf Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln und Bekleidung zurückzuführen.
Im Jahr 2012 präsentierte sich der Arbeitsmarkt stabil und verbuchte zum sechsten Mal in Folge einen neuen Beschäftigungshöchststand. Im Jahresdurchschnitt waren rund 41,5 Millionen Personen erwerbstätig, nach 41,1 Millionen Personen im Vorjahr. Auch die durchschnittliche Arbeitslosenzahl sank erneut und ist mit 2,9 Millionen auf dem niedrigsten Stand seit 1992.
Der deutsche Aktienleitindex DAX entwickelte sich im Kalenderjahr 2012 positiv. Zum Jahresanfang wies der DAX einen Stand von 5.898 Punkten auf und legte bis zum Jahresende um 29% auf 7.612 Punkte deutlich zu. Bereits im März übersprang der DAX die 7.000 Punkte-Marke. Im weiteren Jahresverlauf gab der DAX seine Gewinne wieder komplett ab und markierte im Juni sein Jahrestief auf Schlusskursbasis bei 5.914 Punkten. Auslöser für diesen rasanten Kursverfall waren Befürchtungen über den drohende Ausstieg Griechenlands aus der Eurozone sowie die Zuspitzung der Lage in Spanien. Bis zum Ende des Jahres konnte der DAX jedoch wieder deutlich zulegen und erreichte im Dezember seinen Höchststand bei knapp 7.700 Punkten. Im Vergleich zum DAX wies der Dow Jones nur einen deutlich geringeren Anstieg auf. Der US-Index legte im Jahr 2012 um rd. 7,2% auf 13.104 Punkte zu.
Das bereits niedrige Zinsniveau war im Jahr 2012 weiter rückläufig. Ausgehend von einem Stand bei rd. 1,34% zu Jahresbeginn fiel der 3-Monats-Euribor, der oftmals als Basis für Kreditzinsberechnungen dient, im Jahresverlauf stetig und schloss zum Jahresende nahe seines historischen Tiefstandes bei rd. 0,19%. Damit bleiben die Finanzierungskonditionen weiterhin äußerst günstig.
Die Währungsentwicklung des Euro im Jahr 2012 gegenüber dem Schweizer Franken war aufgrund der Intervention der Schweizerischen Nationalbank stabil. Gegenüber dem USD stieg der Euro von 1,2961 USD auf 1,3195 USD pro Euro um rd. 2%. Im Sommer zeigte der Euro im Zuge der Griechenlandkrise deutliche Schwäche und fiel bis auf rd. 1,21 USD je Euro. Nach der Zusage von weiteren Hilfsmitteln der EU für Griechenland stieg der Euro allerdings wieder merklich an. Auch gegenüber dem japanischen YEN legte der Euro in 2012 von 99,625 Yen pro Euro am Jahresende 2011 auf 114,322 Yen am Jahresende 2012 um rd. 15% zu. Wesentliche Einflussfaktoren waren die extrem hohen Anleihenkäufe der japanischen Zentralbank.
1.2 Geschäftsverlauf
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG konnte im Geschäftsjahr 2012 einen positiven Geschäftsverlauf verzeichnen. Das Ziel eines Vermögensaufbaus wurde erreicht. Das Tätigkeitsfeld der Gesellschaft lag weiterhin in der Verwaltung des eigenen Vermögens. Das Portfolio der Gesellschaft ist breit gestreut um eine gute Diversifizierung zu gewährleisten. Bei besonders interessanten Anlagechancen wurden allerdings auch vereinzelt Investitionsschwerpunkte gesetzt.
Im Umlaufvermögen hält die Heidelberger Beteiligungsholding AG überwiegend Anleihen, Genussscheine und Aktien. Das Engagement in Aktien wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr ausgebaut, da hier attraktive Investmentmöglichkeiten gegeben waren. Aus diesen Positionen erhält die Heidelberger Beteiligungsholding AG regelmäßige Zinszahlungen, Ausschüttungen und Dividenden. Hierdurch werden laufende Einnahmen generiert. In das Umlaufvermögen werden Wertpapiere aufgenommen, bei denen zum Erwerbszeitpunkt keine Absicht einer längeren Haltedauer besteht. So nimmt die Heidelberger auch Investitionschancen war, die sich kurzfristig bieten. Kurzfristige Umschichtungsergebnisse werden in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen erfasst. Mögliche kurzfristige Investmentüberlegungen können beispielsweise attraktive Dividendenzahlungen, Übernahmeangebote, kurzfristige Trends oder Marktverwerfungen sein. Der Vorstand wägt die Investments nach Chance-Risiko-Überlegungen ab.
Das langfristige Anlagevermögen macht im Vergleich zum Umlaufvermögen den deutlich kleineren Teil des investierten Vermögens aus. Neben einigen Aktienpositionen bildet weiterhin das Engagement im Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value den Großteil des Anlagevermögens.
2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG weist für das Geschäftsjahr 2012 einen Jahresüberschuss von rd. 900 TEUR (Vj. rd. 906 TEUR) aus. Hierzu beigetragen haben insbesondere die sonstigen betrieblichen Erträge von rd. 2.047 TEUR (Vj. Rd. 1.882 TEUR), die Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens von rd. 809 TEUR (Vj. 32 TEUR) sowie Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen von rd. 124 TEUR (Vj. rd. 58 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten insbesondere Erträge aus Wertpapierverkäufen und Derivaten, Rückstellungsauflösungen sowie Währungsumrechnungen. Hervorzuheben ist ein Ertrag von rd. 852 TEUR aus dem Verkauf griechischer Staatsanleihen gegen Ende des Geschäftsjahres. Die Zuschreibungen des Umlaufvermögens von insgesamt 789 TEUR (Vj. 32 TEUR) enthalten auch in Höhe von 332 TEUR die vollständige Wertaufholung der zwangsweise umgetauschten Anleihen des griechischen Staates sowie die Wertaufholung von 152 TEUR der Anleihe der Deutsche Pfandbriefbank AG. Die Zuschreibungen sind nicht liquiditätswirksam, fließen aber in das HGB-Ergebnis ein.
Im Geschäftsjahr 2012 beschäftigte die Heidelberger Beteiligungsholding AG einen Mitarbeiter (Vj. keine Mitarbeiter). Die Gesellschaft wurde durch den Vorstand geführt. Zum Stichtag bestand der Vorstand aus zwei Personen. Der Personalaufwand belief sich auf rd. 145 TEUR (Vj. rd. 102 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen im Geschäftsjahr 2012 belaufen sich auf rd. 2.255 TEUR (Vj. rd. 1.012 TEUR) und enthalten insbesondere Verluste aus Wertpapierverkäufen und Derivaten, Konzernumlagen für Personal- und Raumkosten, Kosten im Zusammenhang mit der Börsennotierung und Hauptversammlung, Abschlussprüfung, Aufsichtsratsvergütungen sowie Währungsumrechnungen. Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Aufwendungen gegenüber dem Vorjahr ist überwiegend durch die Buchverluste mit griechischen Staatsanleihen entstanden.
Wesentliche Ergebnisbeiträge kamen auch aus Zins- und ähnlichen Erträgen, die im Geschäftsjahr 2012 rd. 1.781 TEUR (Vj. rd. 1.491 TEUR) erreichten. Diese Erträge resultieren insbesondere aus Anleihezinsen und Ausschüttungen aus Genussrechten. Hervorzuheben sind hierbei Ausschüttungen der Genussscheine von Sixt, Depfa und Aareal-Bank von zusammen rd. 1.240 TEUR. Des Weiteren sind Zinserträge von rd. 66 TEUR aus einer Anleihe der Deutsche Balaton AG enthalten. Die Position beinhaltet darüber hinaus Dividendeneinnahmen aus Aktienengagements. Das Finanzergebnis (berechnet als der Saldo aus sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen sowie Zinsen und ähnlichen Aufwendungen) in Höhe von rd. 1.657 TEUR (Vj. rd. 1.299 TEUR) ist leicht angestiegen. Die Zinsaufwendungen von rd. 124 TEUR (Vj. rd. 193 TEUR) betreffen im Wesentlichen Zinskosten für die Inanspruchnahme von Bankkrediten.
Belastet wurde das Ergebnis durch Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlauf- und Anlagevermögens in Höhe von rd. 1.365 TEUR (Vj. rd. 1.270 TEUR). Die höchsten Abschreibungen entfielen auf Anleihen des griechischen Staats mit rd. 521 TEUR. Auf die Engagements in Aktien der Aleo Solar mussten mit rd. 215 TEUR ebenfalls nennenswerte Abschreibungen vorgenommen werden.
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Geschäftsjahr 2012 beträgt rd. 903 TEUR (Vj. rd. 923 TEUR) und ist damit auf Vorjahresniveau. Aufgrund des geringen Steueraufwands von 3 TEUR (Vj. 16 TEUR) entspricht das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit fast dem Jahresüberschuss. Für den Rückkauf und den Einzug eigener Aktien wurden rd. 423 TEUR (Vj. 57 TEUR) mit dem Bilanzgewinnvortrag verrechnet. Nach der Einstellung von 855 TEUR (Vj. 0 TEUR) in die Gewinnrücklagen sowie 45 TEUR (Vj. 44 TEUR) in die gesetzliche Rücklage verbleibt ein Bilanzgewinn von rd. 355 TEUR (Vj. Bilanzgewinn rd. 778 TEUR).
Die Bilanz der Heidelberger Beteiligungsholding AG weist zum Bilanzstichtag am 31. Dezember 2012 langfristig gehaltene Wertpapiere im Finanzanlagevermögen im Umfang von rd. 2.874 TEUR (Vj. rd. 2.877 TEUR) aus. Der überwiegende Teil der Finanzanlagen entfällt auf das Investment in Anteilen des Immobilienfonds Morgan Stanley P2 Value. Des Weiteren sind langfristige Aktienpositionen als Finanzanlagen im Anlagevermögen verbucht. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Finanzanlagen werden nur bei einer dauernden Wertminderung vorgenommen. Die Differenz zwischen Buchwert und beizulegendem Zeitwert im Berichtsjahr von rd. 366 TEUR (Vj. rd. EUR 689) wird als vorübergehend eingestuft.
Das Umlaufvermögen zum 31. Dezember 2012 in Höhe von rd. 20.641 TEUR (Vj. rd. 20.557 TEUR) setzt sich insbesondere aus Wertpapieren in Höhe von rd. 19.396 TEUR (Vj. rd. 19.398 EUR) sowie Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von rd. 279 TEUR (Vj. rd. 142 TEUR) zusammen. Wesentliche Engagements bestanden in Anleihen der Deutsche Balaton AG, Genussscheine der Hypothekenbank Frankfurt und Aktien der MAN AG. Neu ins Portfolio aufgenommen wurden Aktien der Saint-Gobain Oberland AG sowie Anleihen der capFlow AG. Des Weiteren bestanden zum Bilanzstichtag Positionen im Umfang von Buchwerten von insgesamt 830 TEUR in Anleihen des griechischen Staates. Die Anleihen der Konzernmuttergesellschaft Deutsche Balaton AG wurden im Verlauf des Geschäftsjahres in mehreren Tranchen über insgesamt 3,5 Mio. EUR nominal von der Deutsche Balaton AG zu pari erworben. Die Anleihe verfügt über eine Nominalverzinsung von 5% und wird am 01.07.2013 fällig. Aus dieser Position bestanden zum Bilanzstichtag Forderungen aus Stückzinsen gegenüber der Deutsche Balaton AG von rd. 88 TEUR.
Die sonstigen Vermögensgegenstände von rd. 876 TEUR (Vj. rd. 1.017 TEUR) beinhalten im Wesentlichen Körperschaftssteuerrückforderungen von rd. 795 TEUR (Vj. 804 TEUR).
Das zum 31. Dezember 2012 ausgewiesene Eigenkapital der Heidelberger Beteiligungsholding AG beträgt rd. 16.197 TEUR (Vj. rd. 15.451 TEUR). Die Rendite vor Steuern auf das Eigenkapital nach HGB betrug im Geschäftsjahr 2012 rd. 5,6%.
Zum Bilanzstichtag hielt die Gesellschaft keine (Vj. Stück 148.727) eigene Aktien. Im Geschäftsjahr wurden insgesamt 220.963 eigene Aktien eingezogen, nachdem weitere 72.236 eigene Aktien zu je 2,13 € im Geschäftsjahr zurückgekauft wurden.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten bestanden zum Bilanzstichtag in Höhe von insgesamt rd. 7.382 TEUR (Vj. rd. 8.049 TEUR). Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten machten den wesentlichen Teil dieser Position aus.
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2012 hat sich gegenüber dem Vorjahresstichtag von rd. 23.504 TEUR auf rd. 23.579 TEUR geringfügig erhöht. Durch den Anstieg des Eigenkapitals bei annähernd gleicher Bilanzsumme errechnet sich eine gegenüber dem Vorjahr gestiegene Eigenkapitalquote von rd. 69% (Vj. 66%).
Die Finanzlage der Heidelberger Beteiligungsholding AG stellt sich weiterhin solide dar. Die Kapitalflussrechnung weist im Wesentlichen aufgrund des positiven Jahresergebnisses einen positiven Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit von 902 TEUR (Vj. -9.994 TEUR) aus. Der Cash Flow aus der Investitionstätigkeit war mit 51 TEUR (Vj. 293 TEUR) positiv. Dem stand ein Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit von -154 TEUR (Vj. -289 TEUR) gegenüber. Die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds entwickelte sich dementsprechend mit 799 TEUR (Vj. -9.990 TEUR) positiv. Die Finanzierung der Investments in Wertpapiere erfolgt überwiegend über Eigenkapital und bei mehreren Banken bestehenden Kreditlinien, die variabel in Anspruch genommen werden können. Zum Bilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten von rd. 7.316 TEUR (Vj. rd. 7.978 TEUR), die kurzfristig fällig sind und sich gegenüber dem Vorjahr um rund 8% reduziert haben. Die Kreditlinien waren nicht vollständig ausgenutzt. Die Verzinsung erfolgt zu Geldmarktsätzen zuzüglich einer üblichen Marge. Eine Änderung des Zinsniveaus wirkt sich somit kurzfristig entsprechend bei den Kreditkosten der Gesellschaft aus. So würde beispielsweise der zusätzliche Zinsaufwand bei einem Anstieg des Zinsniveaus um 1% ebenfalls 1% p.a. der Bankverbindlichkeiten betragen. Die Guthaben bei Banken betrugen zum Stichtag 279 TEUR (Vj. 142 TEUR). Die Gesellschaft konnte ihren Zahlungsverpflichtungen im Geschäftsjahr 2012 jederzeit nachkommen. Die Liquidität ist durch Eigenkapital und Kreditlinien auch im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2013 ausreichend, um allen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen.
Der Vorstand nimmt die notwendigen Überwachungsmassnahmen wahr. Im Rahmen des Finanzmanagements konzentriert sich die Überwachung auf die Liquiditäts- und Kreditposition der Heidelberger Beteiligungsholding AG. Das Liquiditätsmanagement stellt sicher, dass Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllt werden können. Das Kreditmanagement überwacht die Kreditinanspruchnahmen sowie die Einhaltung der Beleihungsgrenzen bei den Banken.
Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts stellt sich die wirtschaftliche Lage der Heidelberger Beteiligungsholding AG entsprechend der Kapitalmarktlage positiv dar.
3. Chancen- und Risikobericht
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist in ihrer Geschäftstätigkeit einer Vielzahl interner und externer Risiken ausgesetzt. Die Gesellschaft definiert Risiken nicht nur als den Unternehmensbestand gefährdende, sondern auch als den Geschäftserfolg bedeutsam beeinflussende Ereignisse und Entwicklungen. Einzelrisiken können sich gegenseitig verstärken bzw. können sich teilweise kompensieren. Diese wechselseitigen Abhängigkeiten berücksichtigt die Heidelberger Beteiligungsholding AG bei den für sie bedeutsamen Einzelrisiken, die in externe Risiken, Finanzrisiken, operative Risiken und Risiken aus Corporate Governance unterteilt sind.
Im Rahmen der Risikosteuerung bildet das bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG eingerichtete interne Kontrollsystem (IKS) einen integralen Bestandteil des Risikomanagements. Die Steuerung von Chancen und Risiken ist bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG nicht einer bestimmten organisatorischen Einheit zugeordnet, sondern im Rahmen des IKS als ein integraler Bestandteil der Unternehmensführung eingerichtet. Daher verantwortet der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG unmittelbar den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Systeme für die Heidelberger Beteiligungsholding AG. Anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen der Heidelberger Beteiligungsholding AG legt der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG den Umfang und die Ausrichtung der eingerichteten Kontrollsysteme in eigener Verantwortung anhand der unternehmensspezifischen Anforderungen fest und bestimmt deren Ausgestaltung.
Funktionsfähig eingerichtete angemessene Systeme zur Risikosteuerung ermöglichen ein frühzeitiges Erkennen von Risiken und einen sorgsamen Umgang mit erkannten Risiken. Dennoch bleibt unternehmerisches Handeln stets mit Risiken verbunden. Das Ziel der Heidelberger Beteiligungsholding AG ist daher der bewusste Umgang mit potenziellen Risiken und eine verbesserte Kontrolle von Einzelrisiken sowie der konsequente Umgang mit auftretenden Risiken.
Mit dem Risikomanagement eng verknüpft ist bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG das Chancenmanagement. Aus einer aktiven Kontrolle der Risiken können Ziele und Strategien der Geschäftspolitik abgeleitet und für ein angemessenes Chancen-Risiko-Verhältnis gesorgt werden. Wie das Risikomanagement obliegt die Verantwortung zum frühzeitigen und regelmäßigen Identifizieren, Analysieren und Managen von Chancen unmittelbar dem Vorstand, der sich intensiv mit Markt- und Kursanalysen, branchenspezifischen Rahmendaten, Marktentwicklungen und -szenarien sowie dem politischen und steuerlichen Unternehmensumfeld befasst. Hieraus leitet der Vorstand konkrete unternehmensspezifische Chancenpotenziale ab.
Ein Trend, der die Geschäftstätigkeit der Heidelberger Beteiligungsholding AG beeinflusst und sowohl positiv als auch negativ interpretiert werden kann, ist die massive weltweite Ausdehnung der Geldmengen. Angefangen von Japan über USA und nun auch in Europa werden die Geldmengen zur Unterstützung geldpolitischer Ziele insbesondere durch den Kauf von Staatsanleihen durch Zentralbanken erhöht. In der Regel führt eine Erhöhung der Geldmenge zu Inflation. Aktuell ist anhand der amtlichen Inflationsraten noch keine außerordentliche Inflationssteigerung erkennbar. Allerdings gibt es Anzeichen von Vermögenspreisinflation beispielsweise auf bestimmten Immobilienmärkten. Die Heidelberger Beteiligungsholding kann an dieser Steigung der Vermögenspreise partizipieren, andererseits sinkt die Realverzinsung von Anleihen und Genussscheinen bei steigender Inflationsrate. Ein weiterer Trend, der die allgemeine weltweite Konjunktur und somit auch einige Wertpapiere im Portfolio der Heidelberger Beteiligungsholding AG betrifft, ist das anhaltend hohe Wirtschaftswachstum des prosperierenden China. Die Nachfrage Chinas nach Investitions- und Konsumgüter kommt insbesondere dem exportstarken Deutschland zu Gute. Dies beeinflusst die Gewinne der Unternehmen positiv und unterstützt tendenziell eine positive Aktienmarktentwicklung.
Zielsetzungen
Das Risikomanagement der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat das Ziel, wesentliche Risiken aus der Geschäftstätigkeit zu identifizieren, zu messen und zu steuern. Dabei ist es das Ziel des Risikomanagementsystems, jederzeit einen Überblick über die Risiken zu gewährleisten und so im Rahmen einer Risikovermeidung bzw. Risikominimierung durch eine angemessene Chancen-/Risikoverteilung den Unternehmenserfolg zu optimieren. Hierbei ist für den Vorstand die Rendite auf das eingesetzte Kapital neben dem Wert je Aktie die zentrale Steuerungsgröße.
Das aktive Risikomanagement dient der Sicherung des Fortbestandes des Unternehmens, d. h. der zukünftigen Entwicklung und Ertragskraft der Heidelberger Beteiligungsholding AG. Zugleich sollen Einzelrisiken reduziert werden, die eine Verletzung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der verwendeten oder enthaltenen Informationen und Daten im Rahmen der Ausführung von Tätigkeiten zur Folge haben. Im Rahmen des Risikomanagements sollen außerdem Abweichungen von den Unternehmenszielen erfasst werden, um ein rechtzeitiges Gegensteuern zu ermöglichen.
Erkannte Risiken werden hinsichtlich ihres Einflusses auf die Heidelberger Beteiligungsholding AG oder Beteiligungen der Heidelberger Beteiligungsholding AG untersucht und ihr mögliches Risikopotential ermittelt. In Einzelfällen erfolgt bereits auf dieser Ebene die unterstützende Einschaltung externer Berater.
Organisatorischer Aufbau
Das Kontroll- und Risikomanagementsystem der Heidelberger Beteiligungsholding AG ist an der Geschäftstätigkeit und der Organisation der Heidelberger Beteiligungsholding AG ausgerichtet.
Die Überwachungsaufgaben werden derzeit vom Vorstand wahrgenommen. Unterstützt wird er in dieser Funktion von einem Mitarbeiter der Gesellschaft. Zusätzlich bedient sich der Vorstand zur Erfüllung organisatorischer Aufgaben auch der Unterstützung externer Berater und Dienstleister. Die Überwachung der Berater und Dienstleister basiert grundsätzlich auf den bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG für Mitarbeiter bestimmte organisatorische Regelungen. Die Dienstleister und Berater sind zu einer unverzüglichen Ad-hoc Berichterstattung von aufgetretenen oder möglichen Risiken, die während ihrer Auftragsbearbeitung entstehen oder auffallen, angehalten. Darüber hinaus findet ein regelmäßiger Informationsaustausch statt, der eine Erkennung und Behandlung von Risiken ermöglicht.
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist in den Deutsche Balaton-Konzern eingebunden. In diesem erfolgt die Risikosteuerung, ungeachtet der fortbestehenden und durch das Risikokontrollsystem unangetasteten Verantwortung der Heidelberger Beteiligungsholding AG, grundsätzlich eigenständig auf Ebene der jeweiligen Konzernunternehmen. Im Rahmen der konzernweiten Risikobeobachtung unterstützt die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft die Heidelberger Beteiligungsholding AG als Konzernunternehmen bei der Wahrnehmung der Aufgaben des Risikocontrollings. Im Rahmen der Risikokontrolle steht der Vorstand der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft in einem regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG bedient sich im Einzelfall außerdem externer Berater zur Unterstützung des Risikoprozesses.
Die Identifizierung von Risiken erfolgt im Rahmen der auf Ebene der Unternehmensleitung angesiedelten Risikoüberwachung, die eine zentrale Aufgabe des Risikomanagements darstellt. Bestandteile des Risikoüberwachungsprozesses sind unter anderem die Liquiditätsplanung sowie eine wöchentliche Vermögensaufstellung, die auch eine Aufstellung über die Veränderungen der Portfoliozusammensetzung und des Portfoliowertes beinhaltet. Aus diesen Unterlagen lassen sich Frühwarnindikatoren in Bezug auf einzelne Risiken ableiten, anhand derer sich Prognosen in Bezug auf Unternehmensrisiken erstellen lassen, die vom Vorstand durch verschiedene Szenarioanalysen ergänzt werden. Die Unternehmensleitung entscheidet auf Basis dieser Informationen, gegebenenfalls unter Hinzuziehung externer Spezialisten, ob und in welchem Umfang Maßnahmen zur Risikobewältigung zu ergreifen sind.
Der Vorstand erstattet dem Aufsichtsrat im Rahmen der Aufsichtsratssitzungen Berichte in Bezug auf die Entwicklung einzelner Portfolioinvestitionen sowie die Unternehmensentwicklung. Der Aufsichtsrat hat außerdem zu Beginn des Geschäftsjahres 2011 eine Geschäftsordnung für den Vorstand beschlossen, die auch einen angepassten Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte enthält, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf. Durch die Ansiedelung des Risikomanagements auf Ebene der Unternehmensleitung ist eine laufende Überwachung der eingeleiteten Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit durch den Vorstand sichergestellt.
Der Vorstand sieht bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG derzeit keine „den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen“.
Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess (Bericht gem. §§ 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB)
Bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG ist ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf den Rechnungslegungsprozess (IKS-RP) eingerichtet. Die Ausgestaltung des IKS-RP orientiert sich an dem Geschäftsumfang und der Art der bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG vorkommenden Geschäftsvorfälle.
Die Verantwortung für die Erstellung und Richtigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts der Heidelberger Beteiligungsholding AG obliegt dem Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG. Dieser hat den Einzelabschluss zum 31. Dezember 2012 nach den nationalen Rechnungslegungsbestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt.
Darüber hinaus fällt die Unterhaltung und laufende Überwachung eines angemessenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess in den Verantwortungsbereich des Vorstands. Zu den Grundlagen des internen Kontrollsystems gehören, sofern Mitarbeiter beschäftigt sind, neben der laufenden internen Abstimmung von Vorgängen die Trennung von Funktionen sowie die Einhaltung von Arbeitsanweisungen. Die Steuerung des Rechnungslegungsprozesses bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG obliegt dem Vorstand.
Das Kontroll- und Risikomanagementsystem hat die Ordnungsgemäßheit und Verlässlichkeit der internen sowie der externen Rechnungslegung zum Ziel und ist darauf ausgerichtet, die Darstellung und Richtigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts und die darin jeweils gemachten Angaben zu gewährleisten. Hierzu hat der Vorstand auf Ebene der Heidelberger Beteiligungsholding AG verschiedene Überwachungsmaßnahmen eingerichtet. Sämtliche buchhaltungsrelevanten Geschäftsvorfälle unterliegen im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses einem Vier-Augen-Prinzip. Der Vorstand überwacht außerdem rechnungslegungsrelevante Prozesse durch Stichproben. Sämtliche neu eingegangenen Vertragsbeziehungen werden systematisch erfasst und laufend kontrolliert und überwacht.
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG verfügt über eine klare und übersichtliche Führungs- und Unternehmensstruktur. Bereichsübergreifende Schlüsselfunktionen werden vom Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG gesteuert.
In Bezug auf den Rechnungslegungsprozess sind die Funktionen der externen Dienstleister klar nach Verantwortungsbereichen gegliedert. Sämtliche Dienstleister, die mit Aufgaben im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses betraut sind, verfügen über die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten und sind mit der für die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Ressourcen in qualitativer und quantitativer Hinsicht ausgestattet. Die Rechnungslegung erfolgt bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG, soweit dies möglich ist, unter Einsatz von Standardsoftware des Herstellers DATEV. Der Zugang zu den rechnungslegungsbezogenen EDV-Systemen ist durch Zugriffsbeschränkungen geschützt. Buchungsdaten, die von der Heidelberger Beteiligungsholding AG im Rahmen der Rechnungslegung an externe Dienstleister weitergegeben werden oder welche die Heidelberger Beteiligungsholding AG von Dritten erhält, werden in Stichproben auf ihre Richtigkeit überprüft. Im Rahmen des EDV-gestützten Rechnungslegungsprozesses finden außerdem Plausibilitätskontrollen statt.
Die Deutsche Balaton AG hat als Konzernmuttergesellschaft im Rahmen der Konzernrechnungslegung interne Vorgaben über die Bilanzierung von Geschäftsvorfällen festgelegt, die eine einheitliche Rechnungslegung sicherstellen sollen. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG erstellt ihre Abschlüsse, die Grundlage der Konzernrechnungslegung des Deutsche Balaton-Konzerns sind, lokal und leitet diese, unter Berücksichtigung der maßgeblichen Rechnungslegungsbestimmungen und internen Anweisungen zur Rechnungslegung, zur Konsolidierung an die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft als Konzernmuttergesellschaft weiter. Die Verantwortung für die Einhaltung der maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften sowie den ordnungsgemäßen und zeitgerechten Ablauf des Rechnungslegungsprozesses verbleibt dabei bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG und wird durch vom Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding erstellte Zeitvorgaben erreicht. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG wird während des gesamten Konzernrechnungslegungsprozesses durch zentrale Ansprechpartner bei der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft unterstützt.
Einzelrisiken
Der Vorstand sieht als Risiken, die im Zusammenhang mit dem Beteiligungsgeschäft der Heidelberger Beteiligungsholding AG stehen, insbesondere Marktpreisrisiken, branchen- und unternehmensspezifische Risiken, steuerrechtliche Risiken sowie Liquiditätsrisiken. Die Verantwortung für die Risikomanagementaktivitäten in Bezug auf die Risiken in den vorgenannten Bereichen obliegt dem Vorstand, der auch für die Planung, Steuerung und Kontrolle der zuvor genannten Risiken verantwortlich ist. Der Vorstand sieht bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG derzeit keine „den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen“.
Rechtliche Risiken
Rechtliche und regulatorische Risiken können die Geschäftstätigkeit der Heidelberger Beteiligungsholding AG negativ beeinflussen. Als Unternehmen ist die Heidelberger Beteiligungsholding AG einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen des Steuerrechts, Gesellschaftsrechts und Wertpapierhandelsrechts. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können oft nicht mit Sicherheit vorausgesehen werden, sodass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die Auswirkungen auf das Geschäft der Heidelberger Beteiligungsholding AG und ihre Ergebnisse haben können.
Die Veränderung steuerrechtlicher Rahmenbedingungen kann nachteilige Auswirkungen auf das Geschäft der Heidelberger Beteiligungsholding AG und den wirtschaftlichen Erfolg einzelner Projekte haben. Eine Änderung der steuerlichen Gesetzgebung, insbesondere hinsichtlich der Nutzung bestehender oder künftiger steuerlicher Verlustvorträge oder die Änderung der steuerlichen Belastung auf Ebene der Ertrags- und Verbrauchsteuern können hierfür beispielsweise ursächlich sein. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG versucht dem Risiko auf steuerrechtlicher Ebene entgegenzuwirken, indem eine laufende steuerliche Überwachung eingerichtet ist.
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist als börsennotiertes Beteiligungsunternehmen außerdem verschiedenen regulatorischen Risiken ausgesetzt. Hierbei sind insbesondere Risiken aus der Regulierung des Wertpapierhandels, des Handels- und Bilanzrechts und des Aktienrechts zu erwähnen. Weiter unterliegt die Gesellschaft verschiedenen passiven Klagerisiken. Entsprechende Risiken können aus einer Änderung der Gesetzgebung oder unterlassenen oder falschen Mitteilungen nach WpHG und AktG herrühren. Die Realisierung entsprechender Risiken kann zu einem Stimmrechtsverlust bei Beteiligungen, der Nichtdurchführbarkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen oder einem Schadensersatzrisiko führen. Die Gesellschaft begegnet diesem Risiko durch die laufende Überwachung von Stimmrechtsmitteilungen und einem laufenden Sichten von Ad-hoc-Meldungen. Darüber hinaus erfolgt eine laufende Überwachung von Stimmrechtsschwellen. In Zweifelsfällen werden fallweise externe Rechtsanwaltskanzleien insbesondere in den Bereichen des WpHG und AktG in die Entscheidungsfindung und Risikoabwehr eingebunden.
Politische Risiken
Zu den politischen Risiken, denen die Heidelberger Beteiligungsholding AG ausgesetzt ist, zählen gesetzgeberische oder behördliche Maßnahmen, Aufruhr, kriegerische Ereignisse oder Revolution im Ausland, welche die Realisierung von Forderungen oder die Durchsetzung von Gesellschafter- und Teilhaberechte verhindern. Daneben fällt die Möglichkeit der Nichtkonvertierung und Nichttransferierung von in Landeswährung eingezahlten Beträgen infolge von Beschränkungen des zwischenstaatlichen Zahlungsverkehrs unter die politischen Risiken, denen sich die Heidelberger Beteiligungsholding AG ausgesetzt sieht. Außerdem besteht die Gefahr, dass die Heidelberger Beteiligungsholding AG aufgrund politischer Ursachen ihr an sich zustehende Ansprüche nicht durchsetzen kann. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG beobachtet daher die politische Entwicklung der Länder, in denen Beteiligungen bestehen, regelmäßig und holt gegebenenfalls vor Ort Informationen über die Entwicklung der politischen Verhältnisse ein.
Markt- und Emittentenrisiken
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG erwirbt und veräußert laufend Wertpapiere, die überwiegend börsengehandelt sind. Dabei verfolgt die Gesellschaft unterschiedliche Anlagehorizonte. Neben den mit mittel- bis langfristigem Horizont erworbenen Wertpapieren erwirbt die Heidelberger Beteiligungsholding auch Wertpapiere zur Nutzung kurzfristiger Chancen an den Wertpapiermärkten, bei denen die beabsichtigte Haltedauer meist nur wenige Wochen beträgt. Bei diesen Geschäften unterliegt die Gesellschaft insbesondere Risken in Bezug auf Marktpreise (allgemeine Marktpreisrisiken), branchenspezifischen Beteiligungsrisiken und unternehmensspezifischen Emittentenrisiken sowie Liquiditätsrisiken in Bezug auf Wertpapiere. Unter Emittentenrisiko versteht die Heidelberger Beteiligungsholding AG das Risiko in Bezug auf die geschäftliche Entwicklung einzelner Emittenten von Wertpapieren. Das Emittentenrisiko kann dazu führen, dass einzelne Emittenten keine Ausschüttungen vornehmen können oder Rückzahlungen auf von ihnen emittierte Wertpapiere entfallen. Hierdurch kann die Liquidität und Ertragslage der Heidelberger Beteiligungsholding AG beeinträchtigt werden. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist bemüht, das Emittentenrisiko durch eine Diversifikation des Beteiligungsportfolios zu begrenzen. Die vorgenannten Risiken unterliegt die Gesellschaft unabhängig von der Art des Investments, also unabhängig davon, ob die Investition in Aktien eines Emittenten oder in andere von dem Emittenten ausgegebene Wertpapiere, beispielsweise Genussrechte, Inhaberschuldverschreibungen oder Pfandbriefe, erfolgt.
Allgemeine Marktpreisrisiken
Die von der Heidelberger Beteiligungsholding AG gehaltenen börsengehandelten Wertpapiere unterliegen dem Risiko von Wertschwankungen. Solche Wertschwankungen können aus sich ändernden Marktpreisen aufgrund einer allgemeinen Tendenz an den Wertpapiermärkten resultieren. Diese können ihre Ursache beispielsweise in konjunkturellen Faktoren haben. Außerdem können auch marktpsychologische Umstände zu Kursschwankungen und damit Marktpreisveränderungen bei den börsengehandelten Wertpapieren führen. Dieses allgemeine Marktrisiko kann durch eine Diversifikation der Wertpapiere nach Art, Gattung und Emittent sowie ein aktives Portfoliomanagement nur bedingt ausgeschlossen werden, da alle Wertpapiere dem Marktpreisrisiko gleichermaßen ausgesetzt sind. Die regelmäßige Beobachtung der Börsendaten sowie der Unternehmens- und Börsennachrichten gibt dem Vorstand die Möglichkeit marktpreisrelevante Ereignisse zu erfassen und in der konkreten Situation geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung treffen zu können. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Wertanteile der Einzelpositionen der einzelnen Wertpapiere und ihres Anteils am Gesamtdepotwert. Darüber hinaus kontrolliert der Vorstand laufend die Risiken, die sich aus der Investition in verschiedene Wertpapiere des gleichen Emittenten oder mit diesem verbundene Unternehmen ergeben. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG war in der Vergangenheit und im abgeschlossenen Geschäftsjahr aufgrund gesunkener Marktpreise gezwungen, teilweise Abschreibungen auf den jeweils niedrigeren beizulegenden Wert von ihr gehaltener Vermögensgegenstände und Beteiligungen an anderen Gesellschaften vorzunehmen. Solche Wertberichtigungen können auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.
Branchenspezifische Beteiligungsrisiken
Das Geschäftsmodell der Heidelberger Beteiligungsholding AG sieht die Investition in Wertpapiere verschiedener Art und unterschiedlicher Emittenten vor. Neben allgemeinen Marktpreisrisiken bestehen daher auch Risiken, die sich in einzelnen Unternehmensbranchen realisieren können. So können sich bei Emittenten von Wertpapieren wirtschaftliche, rechtliche, technologische oder wettbewerbsspezifische Rahmenbedingungen verändern. Der Beteiligungsansatz der Heidelberger Beteiligungsholding AG ist grundsätzlich nicht branchenspezifisch. Die Unternehmensbranchen, in welche die Heidelberger Beteiligungsholding AG durch den Erwerb von Wertpapieren investiert, sind nur ein Kriterium für die Auswahl einzugehender Investments. Der Vorstand ist bestrebt, eine gewisse Diversifikation des Portfolios beizubehalten. Die nicht auf bestimmte Branchen begrenzte Streuung des Beteiligungsportfolios bietet dem Vorstand die Chance, Veränderungen branchenspezifischer Rahmenbedingungen nach Abwägung der Chancen und Risiken für neue Investments zu nutzen.
Unternehmensspezifische Emittentenrisiken
Unter unternehmensspezifischen Risiken versteht der Vorstand das Risiko einer rückläufigen Entwicklung des Marktpreises von Wertpapieren, die ursächlich auf unmittelbar oder mittelbar bei dem Beteiligungsunternehmen vorhandene Faktoren zurückgeht. Sollten sich unternehmensspezifische Risiken einschließlich technologischer Entwicklungen, welche für das jeweilige Beteiligungsunternehmen von Bedeutung sind, realisieren, könnte die Heidelberger Beteiligungsholding AG einen beabsichtigten Veräußerungsgewinn nicht erzielen und müsste gegebenenfalls sogar einen Verlust bis hin zum Totalausfall hinnehmen. Dies könnte negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben. Ebenso können sich bei Wertpapieren, deren Wert mittel- oder unmittelbar auch von dem Ergebnis des Emittenten oder einem Dritten abhängig ist, unternehmensspezifische Risiken dazu führen, dass der Wert des Wertpapiers sinkt. So kann sich der Wert von Wertpapieren, deren Rückzahlungswert von dem Ergebnis des Emittenten abhängt, wie oftmals bei der Investition in Genussrechten, aufgrund negativer Entwicklung des Emittentenergebnisses verringern bzw. können Rückzahlungen in seltenen Fällen ganz ausfallen. Ebenso können Zinsansprüche aus verzinslichen Wertpapieren in Fällen, bei denen die Höhe der Zinszahlung oder die Zinszahlung selbst von Unternehmenskennzahlen abhängig ist, sich verringern oder entfallen. Der Vorstand versucht, dieses Risiko durch eine dem potenziellen Investment angemessene Voranalyse zu minimieren und wägt die erwarteten Chancen und Risiken eines Beteiligungsinvestments vor Eingehen eines Investments gegeneinander ab. Weiterhin gibt die regelmäßige Beobachtung der Börsen- und Finanzdaten sowie der Unternehmens- und Börsennachrichten dem Vorstand die Möglichkeit, unternehmensspezifische Ereignisse zu erfassen und geeignete Maßnahmen zur Schadensminimierung treffen zu können. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Wertanteile der Einzelpositionen der im Portfolio gehaltenen Wertpapiere.
Liquiditätsrisiken in Bezug auf Wertpapiere
Liquiditätsrisiken in Bezug auf die Marktliquidität börsengehandelter Wertpapiere können aufgrund einer nur geringen Liquidität der im Portfolio der Heidelberger Beteiligungsholding AG gehaltenen Wertpapiere bestehen. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG beteiligt sich auch an Unternehmen, deren an einer Börse gehandelte Wertpapiere nur eine geringe Marktliquidität aufweisen, aber kurz- bis mittelfristig ein vorteilhaftes Chance-/Risiko-Verhältnis aufweisen können. Beteiligungen an börsennotierten Unternehmen mit einer geringen Handelsliquidität bergen jedoch oftmals auch das Risiko in sich, dass ein Verkauf der Wertpapiere über die Börse nur schwer oder gar nicht möglich ist. Dieses Risiko ist auch Beteiligungen, die nicht an einer Börse gehandelt werden, immanent. Die Veräußerung von nicht börsengehandelten Wertpapieren ist oftmals nur im Rahmen eines aufwändigen, strukturierten Verkaufsprozesses möglich. Der Vorstand versucht, dieses Risiko durch eine Voranalyse potenzieller Beteiligungsobjekte zu minimieren und wägt die erwarteten Chancen und Risiken eines Beteiligungsinvestments vor Eingehen eines Investments gegeneinander ab.
Steuerrechtliche Risiken
Die Veränderung steuerlicher Rahmenbedingungen kann sich nachteilig auf das Geschäft der Heidelberger Beteiligungsholding AG auswirken. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG geht davon aus, dass die Gesellschaft aufgrund von Verlustvorträgen nicht oder nur teilweise zu Steuerzahlungen verpflichtet ist, solange und soweit der steuerliche Verlustvortrag nicht durch erzielte Jahresüberschüsse aufgebraucht ist. Aktuell sind die bestehenden Verlustvorträge wirtschaftlich allerdings nur in begrenztem Umfang nutzbar. Sollten die von der Gesellschaft ermittelten steuerlichen Verlustvorträge nicht oder nicht in der errechneten Höhe von der Finanzverwaltung akzeptiert werden, führte dies nach Ansicht der Gesellschaft zu einer Verringerung der bestehenden Verlustvorträge. In diesem Fall könnten Steuernachzahlungen möglich sein. Ebenfalls könnten Steuernachzahlungen möglich sein, falls die Finanzverwaltung steuerliche Sachverhalte abweichend zur Einschätzung durch die Gesellschaft beurteilt. Änderungen im Steuerrecht bergen das Risiko, dass die steuerliche Belastung der Heidelberger Beteiligungsholding AG zunimmt. Eine höhere steuerliche Belastung der Heidelberger Beteiligungsholding AG mit direkten oder indirekten Steuern führt zu einer Verringerung des Jahresergebnisses und damit des wirtschaftlichen Erfolgs. In der Folge könnten sich hieraus nachteilige Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Heidelberger Beteiligungsholding AG ergeben. Die aktuell stattfindende steuerliche Betriebsprüfung dauert an. Es liegt noch kein Abschlussbericht des Betriebsprüfers vor.
Informationstechnologische Risiken
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG identifiziert im Bereich informationstechnologischer Risiken neben Risiken in Form von Datenverlusten und Systemausfallzeiten auch das Risiko des Missbrauchs informationstechnischer Anlagen. Das Risiko von Datenverlusten wird durch regelmäßige Sicherungen der elektronisch verfügbaren Unternehmensdaten minimiert, insbesondere der Unternehmensdatenbanken, der Finanzbuchhaltung und der Rechnungslegungsdaten. Außerdem werden alle innerhalb der Server-Client-Umgebung der Heidelberger Beteiligungsholding AG erstellten oder importierten Dateien ebenfalls gesichert. Für die Datensicherungen werden werktäglich separate Festplatten verwendet. Die Aufbewahrung der Datensicherungsplatten erfolgt an sicheren, gegen Brand geschützten Orten. Der Zugriff auf elektronische Dokumente und zu den EDV-Systemen ist durch Benutzerzugriffsrechte geschützt. Systemausfallzeiten werden durch den Einsatz von sachkundigen Dienstleistern auf ein geringes Maß reduziert. Gegen schädliche Computerprogramme wird aktuelle Schutzsoftware eingesetzt. Geschäftsvorfälle und Transaktionen sind durch den Vorstand über EDV-Anlagen auslösbar. Die Freigabe von vorbereiteten elektronisch auszuführenden Transaktionen und Geschäftsvorfällen muss durch den Vorstand mittels separater TAN-Freigabe erfolgen.
Finanzmarktrisiken
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist als Unternehmen, dessen Unternehmensgegenstand den Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften zum Gegenstand hat und die außerdem berechtigt ist, ihr eigenes Vermögen zu verwalten und hierzu alle Arten von Finanzgeschäften und Geschäften mit Finanzinstrumenten vorzunehmen, für die eine Erlaubnis nach KWG nicht erforderlich ist, von der Stabilität der Finanzmarktsysteme, insbesondere den Börsen und Banken, abhängig. Darüber hinaus bestehen für die Heidelberger Beteiligungsholding AG Finanzmarktrisiken in Form von Zinsschwankungen sowie der Änderung von Wechselkursen, Aktienkursen und Rohstoffpreisen. Die Finanzmarktrisiken können einen negativen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG steuert und überwacht Finanzmarktrisiken überwiegend im Rahmen der operativen Geschäfts- und Finanzierungsaktivitäten und bei Bedarf durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente.
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist aufgrund ihrer Tätigkeit Kursschwankungen an den Wertpapiermärkten ausgesetzt. Insbesondere Wertpapiere, die eine geringe Marktliquidität aufweisen, bergen ein Risiko des Wertverlustes. Durch die regelmäßige Beobachtung der Börsenentwicklung ist eine angemessene Risikosteuerung durch den Vorstand gewährleistet. Der Vorstand trifft in der konkreten Situation, unter Beachtung des Anlagehorizonts, geeignete Maßnahmen zur Schadensminderung. Wechselkursrisiken bestehen in Bezug auf ausländische Wertpapiere und Forderungen bzw. Verbindlichkeiten. Der Vorstand ist bemüht, den Einfluss von Wechselkursschwankungen gering zu halten. Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischen Währungen spielen eine eher untergeordnete Rolle im Geschäft der Heidelberger Beteiligungsholding AG. In Einzelfällen erfolgt eine Absicherung des Wechselkursrisikos durch Währungssicherungsgeschäfte.
Forderungsrisiken
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist im Zusammenhang mit der Finanzierung ihrer Beteiligungen und dem Verkauf von Beteiligungen an Dritte dem Risiko des Ausfalls von Forderungen ausgesetzt. Hierdurch entsteht die Gefahr, dass kurzfristig fällig werdende Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig fristgerecht erfüllt werden können. Im Rahmen der Finanzierung von Beteiligungsunternehmen erfolgt die Zurverfügungstellung von Mitteln ausschließlich nach Durchführung einer Chancen-/Risiko-Analyse. In Abhängigkeit von der prognostizierten Ausfallwahrscheinlichkeit wird die Zurverfügungstellung von Finanzmitteln von der Stellung liquider Sicherheiten abhängig gemacht. Entsprechendes gilt in Bezug auf gestundete Kaufpreiszahlungen. Darüber hinaus bestehen Forderungsrisiken aus Investitionen in Genussscheine und Anleihen. In Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Emittenten können die Zinszahlung und auch die Rückzahlung von Forderungen aus Anleihen und Genussrechten eingeschränkt sein oder ausfallen. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG betreibt zur Risikominimierung eine regelmäßige Chance-/Risikoanalyse.
Liquiditätsrisiken (Finanzrisiken)
Im Bereich der Finanzrisiken ist die Heidelberger Beteiligungsholding AG dem Risiko ausgesetzt, kurzfristig fällig werdende Forderungen nicht oder nicht vollständig rechtzeitig bedienen zu können. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG steuert diese Liquiditätsrisiken durch die Begrenzung der Inanspruchnahme von Lombardkrediten, die wertmäßig auf den jeweiligen Beleihungswert begrenzt sind. Auf Basis der Depotwerte und Beleihungswerte erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Kreditlimite durch den Vorstand. Im Rahmen einer Liquiditätsplanung erfasst der Vorstand die Liquiditätsrisiken und trifft Maßnahmen zur Minimierung dieser Risiken. Verschiedene Banken haben der Heidelberger Beteiligungsholding AG laufende Kreditrahmen in unterschiedlicher Höhe eingeräumt. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG nimmt aus den eingeräumten Kreditrahmen laufend Kredit in Anspruch. Die jeweils in Anspruch genommenen Kreditlinien sind in ihrer jeweiligen Höhe mit börsennotierten und von den jeweiligen Banken als beleihbar akzeptierten Wertpapieren ausreichend zu besichern. Das allgemeine Marktpreisrisiko sinkender Wertpapierpreise börsennotierter Wertpapiere kann dazu führen, dass eine ausreichende Besicherung der in Anspruch genommenen Kredite nicht mehr dargestellt werden kann und die Bank den Kredit zur sofortigen Rückzahlung fällig stellt. Außerdem kann die Prolongation von Krediten erschwert oder unmöglich sein oder die Bank kann laufende Kredite, die bis auf weiteres oder kurzfristig gewährt sind, kündigen. Zudem kann die Bank die jeweils zugrunde gelegten Beleihungswerte einseitig zum Nachteil der Heidelberger Beteiligungsholding AG anpassen und das zur Verfügung stehende Kreditvolumen hierdurch verringern. Der Vorstand versucht, dieses Risiko durch eine vorausschauende und vorsichtige Planung der Kreditinanspruchnahmen zu minimieren. Zur weiteren Verminderung von Kreditbeschaffungsrisiken erfolgt die Inanspruchnahme von Krediten auf mehrere Banken verteilt.
Personalwirtschaftliche Risiken
Personalrisiken ergeben sich im Wesentlichen durch Personalbeschaffung, mangelnde Qualifikation und Fluktuation. Diese Risiken werden begrenzt durch Weiterbildungsmaßnahmen und leistungsgerechte Vergütung. Bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG besteht eine vertrauensbasierte Unternehmenskultur mit flachen Hierarchien, die auf jeder Ebene eigenverantwortliches Handeln und Denken fordert. Der Zugang zu vertraulichen Informationen birgt trotz ausgebauter Prüfungs- und Kontrollmechanismen grundsätzlich das Risiko des Missbrauchs. Personen, die im Sinne des Aktienrechts über Insiderkenntnisse verfügen, verpflichten sich zur Einhaltung der damit verbundenen Vorschriften. Darüber hinaus werden die bestehenden Autorisierungsregelungen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Entwicklung der Gesellschaft ist auf die Kenntnisse und Fähigkeiten des Vorstands angewiesen. Der überraschende Ausfall eines Vorstandsmitglieds kann dazu führen, dass die durch das Vorstandsmitglied zur Verfügung stehenden Kompetenzen und Geschicke der Gesellschaft nicht mehr zur Verfügung stehen und sich dies negativ auf den Geschäftsverlauf auswirken kann. Der Aufsichtsrat versucht, dieses Risiko durch eine vorausschauende und begleitende Tätigkeit zu minimieren.
Managementrisiken
Unter Managementrisiken verstehen wir die Möglichkeit, dass die Unternehmensführung eine grundlegende strategische Fehlentscheidung trifft, die bei den vorhandenen Informationen eigentlich vermeidbar wäre. Managementrisiken werden daher unter Berücksichtigung derjenigen Informationen bewertet, die dem Management zum Entscheidungszeitpunkt zur Verfügung stehen oder mit vertretbarem Aufwand beschafft werden können. Bei wirtschaftlich bedeutsamen Entscheidungen ist neben dem Vorstand auch der Aufsichtsrat beratend in die Entscheidungsfindung einbezogen. Im Rahmen der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats hat dieser eine Geschäftsordnung für den Vorstand beschlossen, die auch einen Katalog von Geschäften enthält, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf. Bestandteil des Katalogs ist auch eine Budgetplanung, die vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats jährlich vorzunehmen ist. Rechtsgeschäfte, die aufgrund des Zustimmungskatalogs der Zustimmung durch den Aufsichtsrat bedürfen bzw. nicht in der jeweiligen, vom Aufsichtsrat genehmigten jährlichen Budgetplanung beinhaltet sind, legt der Vorstand dem Aufsichtsrat zur vorherigen Zustimmung vor.
Risikomanagement als Chance
Risiko- und Chancenmanagement sind bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG eng miteinander verknüpft. Aus einer aktiven Kontrolle der Risiken leiten wir Ziele und Strategien der Geschäftspolitik ab und sorgen so für ein angemessenes Chancen-Risiko-Verhältnis. Wie das Risikomanagement obliegt die Verantwortung zum frühzeitigen und regelmäßigen Identifizieren, Analysieren und Managen von Chancen unmittelbar dem Vorstand. Der Vorstand beschäftigt sich intensiv mit Markt- und Kursanalysen, branchenspezifischen Rahmendaten, Marktentwicklungen und -szenarien sowie dem politischen und steuerlichen Unternehmensumfeld. Hieraus leitet der Vorstand konkrete unternehmensspezifische Chancenpotenziale ab. Chancenpotenziale ergeben sich u. a. aus möglichen Börsenkurssteigerungen von Wertpapieren sowie Zins-, Dividenden und ähnlichen Erträgen aus Wertpapieren. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG kann durch die Möglichkeit des institutionellen Zugangs zum Kapitalmarkt diese Chancenpotenziale in geeigneter Weise nutzen. Des Weiteren eröffnen sich durch die juristische Wahrnehmung von Rechten Chancenpotenziale. Hier sind beispielsweise Spruchstellenverfahren bei Squeeze-Outs zu nennen.
Schlusserklärung zum Abhängigkeitsbericht
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG ist gemäß §§ 311 ff. AktG verpflichtet, einen Abhängigkeitsbericht über die Beziehungen zu den in Bezug auf die Heidelberger Beteiligungsholding AG herrschenden Unternehmen und den mit diesen Unternehmen verbundenen Unternehmen aufzustellen. Im Rahmen der Schlusserklärung zu diesem Abhängigkeitsbericht hat der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG folgende Erklärung abgegeben:
Im Laufe des Geschäftsjahres wurden Rechtsgeschäfte zwischen der Heidelberger Beteiligungsholding AG und der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, einem in Bezug auf die Heidelberger Beteiligungsholding AG herrschenden Unternehmen, abgeschlossen. Dabei hat die Gesellschaft nach den Umständen, die dem Vorstand in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem das Rechtsgeschäft jeweils vorgenommen wurde, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Auf Veranlassung eines herrschenden Unternehmens oder eines mit einem herrschenden Unternehmen verbundenen Unternehmens wurden im Berichtszeitraum Maßnahmen weder getroffen noch unterlassen.
4. Nachtragsbericht
Nach dem Bilanzstichtag hat die Gesellschaft insgesamt Stück 6.943 eigene Aktien im Rahmen eines am 05. Februar 2013 veröffentlichten Aktienrückkaufangebots zu einem Erwerbspreis von 2,17 EUR je Aktie, mithin zu einem Gesamterwerbspreis von 15.066,31 EUR, erworben. Des Weiteren wurde im aktuellen Geschäftsjahr die Position in GK Software unter Inkaufnahme einer Verlustrealisierung abgebaut. Im Gegenzug wurde die Position in Anleihen der EDOB deutlich aufgestockt, da hier eine interessante Investmentmöglichkeit gesehen wird.
5. Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft für die in § 285 Satz 1 Nr. 9 HGB genannten Gesamtbezüge
Die Vorstandsmitglieder erhalten eine Festvergütung ohne variable Bestandteile. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine Festvergütung ohne variable Bestandteile, wobei der Vorsitzende das Doppelte der Grundvergütung erhält. Nach der Satzung wird die auf die Aufsichtsratsvergütung zu zahlende Umsatzsteuer von der Gesellschaft erstattet, soweit die Aufsichtsratsmitglieder berechtigt sind, die Umsatzsteuer der Gesellschaft gesondert in Rechnung zu stellen und sie dieses Recht ausüben.
6. Übernahmerechtliche Angaben
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Hinsichtlich der Einteilung und Zusammensetzung des Gezeichneten Kapitals wird auf die im Anhang zum Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG gemachten Angaben verwiesen.
Direkte oder indirekte Beteiligungen
Hinsichtlich direkter und indirekter Beteiligungen am Kapital der Heidelberger Beteiligungsholding AG, die zehn Prozent übersteigen, wird auf die im Anhang zum Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG gemachten Angaben verwiesen.
Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über die Änderung der Satzung
Der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG besteht gem. § 5 der Satzung aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Mitglieder des Vorstands bestimmt der Aufsichtsrat. Werden mehrere Personen zu Vorstandsmitgliedern bestellt, kann der Aufsichtsrat gemäß § 84 Abs. 2 AktG ein Mitglied zum Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. Mitglieder des Vorstands können für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren bestellt werden. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund ist namentlich grobe Pflichtverletzung, Unfähigkeit zur ordnungsmäßigen Geschäftsführung oder Vertrauensentzug durch die Hauptversammlung, es sei denn, dass das Vertrauen aus offenbar unsachlichen Gründen entzogen worden ist. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben, wenn nicht die Satzung den Erlass der Geschäftsordnung dem Aufsichtsrat übertragen hat oder der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlässt. Der Aufsichtsrat hat im Januar 2011 eine Geschäftsordnung für den Vorstand beschlossen, die auch einen Katalog von Geschäften enthält, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf.
Jede Satzungsänderung bedarf eines Beschlusses der Hauptversammlung. Der Beschluss der Hauptversammlung bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Gemäß § 179 Abs. 2 Satz 2 AktG kann die Satzung eine andere Kapitalmehrheit, für eine Änderung des Gegenstands des Unternehmens jedoch nur eine größere Kapitalmehrheit bestimmen. Nach der Satzung der Heidelberger Beteiligungsholding AG fasst die Hauptversammlung, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ihre Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen und – sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt – mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals.
Erwerb eigener Aktien, genehmigtes und bedingtes Kapital
Die ordentliche Hauptversammlung vom 30. August 2010 hat die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 29. August 2015 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer an alle Aktionäre gerichteten Verkaufsaufforderung. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichtetes öffentliches Erwerbsangebot, darf der Gegenwert für den Erwerb der Aktien je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) der Heidelberger Beteiligungsholding AG das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen, die der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Erwerbsangebots vorangehen, nicht um mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung des an alle Aktionäre gerichteten Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Werts, so kann das Angebot angepasst werden; dann ist anstelle des arithmetischen Mittels der entsprechende Kurs des letzten Börsenhandelstags vor der Veröffentlichung der Anpassung maßgeblich; der Erwerbspreis darf diesen Kurs nicht um mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Das Angebot kann weitere Bedingungen und die Möglichkeit zur Präzisierung des Kaufpreises oder der Kaufpreisspanne während der Angebotsfrist vorsehen. Das öffentliche Angebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Das Angebot kann außerdem die Möglichkeit zur Anpassung des Kaufpreises oder einer Kaufpreisspanne für den Fall vorsehen, dass sich nach Veröffentlichung des Angebots erhebliche Kursbewegungen bei der Aktie der Heidelberger Beteiligungsholding AG ergeben.
Im Fall der Abgabe einer Verkaufsaufforderung wird der Kaufpreis beziehungsweise die Kaufpreisspanne aus den der Heidelberger Beteiligungsholding AG unterbreiteten Verkaufsangeboten ermittelt. Der Kaufpreis bzw. die Kaufpreisspanne darf in diesem Fall das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor dem Tag, an dem die Verkaufsangebote von der Heidelberger Beteiligungsholding AG angenommen werden, um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten). Die Verkaufsaufforderung kann Kaufpreisspannen, Annahmefristen, Bedingungen und weitere Vorgaben vorsehen. Die Verkaufsaufforderung kann insbesondere die Möglichkeit zur Anpassung des Kaufpreises oder einer Kaufpreisspanne für den Fall vorsehen, dass sich nach Veröffentlichung der Verkaufsaufforderung erhebliche Kursbewegungen bei der Aktie der Heidelberger Beteiligungsholding AG ergeben.
Im Geschäftsjahr 2012 hat die Gesellschaft insgesamt Stück 72.236 eigene Aktien im Rahmen eines am 21. November 2012 veröffentlichten Aktienrückkauf-angebots zu einem Erwerbspreis von 2,13 EUR je Aktie, mithin zu einem Gesamterwerbspreis von 153.862,68 EUR, erworben.
Der Vorstand hat am 17. Dezember 2012 die im Geschäftsjahr 2012 erworbenen Stück 72.236 eigenen Aktien zusammen mit den bereits im Geschäftsjahr 2010 und Geschäftsjahr 2011 erworbenen Stück 148.727 eigenen Aktien, mithin zusammen Stück 220.963 von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG eingezogen, ohne dass das Grundkapital herabgesetzt wurde. Mit der Einziehung der eigenen Aktien hat sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Das durch die Aktieneinziehung unveränderte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 14.027.500,00 EUR ist nach der Aktieneinziehung in Stück 7.529.037 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.
Genehmigtes Kapital
Die ordentliche Hauptversammlung der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat den Vorstand am 18. Mai 2011 ermächtigt, das genehmigte Kapital in der Zeit bis zum 17. Mai 2016 einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 7.013.750,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
(1) Um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.
(2) Soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von Optionsscheinen, Wandelschuldverschreibungen oder Optionsanleihen, die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einräumen zu können, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde.
(3) Wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Auf die Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals ist ferner die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, wenn die Veräußerung auf Grund eines im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des genehmigten Kapitals gültigen Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss erfolgt.
(4) Wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen bzw. Unternehmensteilen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt.
(5) Soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet, und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf dieser Ermächtigungsfrist neu zu fassen.
Diese Satzungsänderung wurde am 20. Juni 2011 in das Handelsregister eingetragen. Das genehmigte Kapital ist noch nicht ausgenutzt und steht vollständig zur Verfügung.
Bedingtes Kapital
Das von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 8. August 2007 zusammen mit der Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen mit Wandlungsrechten (Wandelanleihen) oder Optionsrechten (Optionsanleihen) geschaffene bedingte Kapital in Höhe von bis zu 4.295.784,00 EUR wurde von der Hauptversammlung am 20. Juni 2012 aufgehoben. Unter der vorgenannten Ermächtigung wurden keine Wandelanleihen oder Optionsanleihen begeben.
Die Hauptversammlung hat am 20. Juni 2012 ein neues bedingtes Kapital beschlossen:
Das Grundkapital ist um bis zu 7.013.750,00 EUR, eingeteilt in bis zu Stück 3.875.000 auf den Inhaber lautende Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Optionsausübung bzw. Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Heidelberger Beteiligungsholding AG oder einer Konzerngesellschaft der Heidelberger Beteiligungsholding AG im Sinne von § 18 AktG, an der die Heidelberger Beteiligungsholding AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Optionsausübung bzw. Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Optionsausübung bzw. Wandlung erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis.
Die Hauptversammlung hat am 20. Juni 2012 außerdem folgende Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts beschlossen:
a) Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Juni 2017 einmalig oder mehrmals Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 200.000.000,00 EUR auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern (zusammen „Inhaber“) der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 7.013.750,00 EUR nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes ausgegeben werden. Sie können auch durch eine Konzerngesellschaft der Heidelberger Beteiligungsholding AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben werden, an der die Heidelberger Beteiligungsholding AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist. Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Heidelberger Beteiligungsholding AG die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern der Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG zu gewähren bzw. ihnen aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen sowie die Options- oder Wandlungsrechte können mit oder ohne Laufzeitbegrenzung ausgegeben werden. Die Schuldverschreibungen können mit einer festen oder mit einer variablen Verzinsung ausgestattet werden. Ferner kann die Verzinsung auch wie bei einer Gewinnschuldverschreibung vollständig oder teilweise von der Höhe der Dividende der Gesellschaft abhängig sein.
b) Bezugsrechtsgewährung, Ausschluss des Bezugsrechts
Das gesetzliche Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut bzw. einem Kreditinstitut nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Heidelberger Beteiligungsholding AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, an der die Heidelberger Beteiligungsholding AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Heidelberger Beteiligungsholding AG nach Maßgabe des vorstehenden Satzes sicherzustellen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, damit Inhabern von bereits zuvor ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechten oder -pflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf gegen Barzahlung ausgegebene Schuldverschreibungen, die mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung noch – sofern dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze werden
· sowohl neue Aktien angerechnet, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 203 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder -pflicht ausgegeben werden,
· als auch solche eigenen Aktien, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder -pflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden.
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Options- oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.
c) Options- und Wandlungsrecht
Im Falle der Ausgabe von Optionsanleihen werden jeder Teilschuldverschreibung ein Optionsschein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen zum Bezug von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG berechtigen. Für auf Euro lautende, durch die Heidelberger Beteiligungsholding AG ausgegebene Optionsanleihen können die Optionsbedingungen vorsehen, dass der Optionspreis auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Soweit sich Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese Bruchteile, gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert werden können.
Im Falle der Ausgabe von Wandelanleihen erhalten die Inhaber das Recht, ihre Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG zu wandeln. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft und kann auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung und die Zusammenlegung oder ein Ausgleich für nicht wandlungsfähige Spitzen festgesetzt werden.
§ 9 Abs. 1 i. V. m. § 199 Abs. 2 AktG sind jeweils zu beachten.
d) Optionspreis, Wandlungspreis, wertwahrende Anpassung des Options- oder Wandlungspreises
Im Falle der Begebung von Schuldverschreibungen, die Options- oder Wandlungsrechte gewähren, muss der jeweils festzusetzende Options- bzw. Wandlungspreis für eine Aktie – mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Wandlungspflicht vorgesehen ist (unten f) – mindestens 80 % des nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem an den letzten 10 Börsentagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Ausgabe der Schuldverschreibungen betragen oder – für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts – mindestens 80 % des nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem in dem Zeitraum vom Beginn der Bezugsfrist bis einschließlich des Tages vor der Bekanntmachung der endgültigen Festlegung der Konditionen der Schuldverschreibungen gem. § 186 Abs. 2 AktG. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.
e) Gewährung neuer oder bestehender Aktien, Geldzahlung
Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, im Falle der Optionsausübung bzw. Wandlung nicht neue Aktien zu gewähren, sondern den Gegenwert in Geld zu zahlen. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch vorsehen, dass die Schuldverschreibungen nach Wahl der Gesellschaft statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in neue Aktien aus genehmigtem Kapital, in bereits existierende Aktien der Gesellschaft oder in Aktien einer börsennotierten anderen Gesellschaft gewandelt werden können bzw. ein Optionsrecht oder eine Optionspflicht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann.
f) Options- oder Wandlungspflicht
Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine Options- bzw. eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt (jeweils auch „Endfälligkeit“) oder das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit der Schuldverschreibungen den Inhabern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft oder einer börsennotierten anderen Gesellschaft zu gewähren. In diesen Fällen kann der Options- oder Wandlungspreis für eine Aktie dem nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem während der 10 Börsentage vor oder nach dem Tag der Endfälligkeit entsprechen, auch wenn dieser unterhalb des unter d) genannten Mindestpreises liegt. § 9 Abs. 1 i. V. m. § 199 Abs. 2 AktG sind zu beachten.
g) Ermächtigung zur Festlegung der weiteren Einzelheiten
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Art der Verzinsung, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung sowie Options- bzw. Wandlungszeitraum und eine mögliche Variabilität des Umtauschverhältnisses zu bestimmen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Options- bzw. Wandelanleihe ausgebenden Konzerngesellschaft der Heidelberger Beteiligungsholding AG festzulegen.
Der Vorstand hat von der ihm durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 erteilten Ermächtigung im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.
7. Erklärung gemäß § 289a HGB
7.1 Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz
Vorstand und Aufsichtsrat der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben im Geschäftsjahr 2012 am 23. Januar 2012 sowie mit identischem Wortlaut im Januar 2013 die nachfolgende Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben:
„Aufsichtsrat und Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben die vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der ‚Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex' bisher nicht angewendet und werden diese bis auf Weiteres nicht anwenden.
Aufsichtsrat und Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG sehen wie in den Vorjahren die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex auf große Publikumsgesellschaften mit den entsprechend komplexen Strukturen zugeschnitten. Eine ordnungsgemäße Unternehmensführung ist nach Auffassung von Aufsichtsrat und Vorstand auch weiterhin ohne Anwendung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodex durch die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.“
7.2 Relevante Angaben zu Unternehmensführungspraktiken, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus angewandt werden
Die Gesellschaft wird durch den Vorstand vertreten und in eigener Verantwortung geleitet. Der Vorstand handelt unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den Bestimmungen des deutschen Aktien- und Handelsrechts. Der Vorstand wird vom Aufsichtsrat überwacht und in Wahrnehmung seiner Leitungsaufgaben beraten. Zu den Aufgaben des Vorstands gehört die Unternehmensplanung, insbesondere die strategische Planung sowie die Koordination und Kontrolle der Planung im Unternehmen. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus werden bei der Heidelberger Beteiligungsholding keine Unternehmensführungspraktiken angewendet.
7.3 Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat sowie der Zusammensetzung und Arbeitsweise von deren Ausschüssen
Der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding bestand während des gesamten Geschäftsjahres 2012 aus zwei Personen. Angaben zu den beiden Vorstandsmitgliedern sind im Anhang zum Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding gemacht. Eine Geschäftsordnung für den Vorstand wurde vom Aufsichtsrat im Januar 2011 beschlossen und enthält neben Bestimmungen zur Arbeitsweise des Vorstands und zur Zusammenarbeit des Vorstands (sofern der Vorstand aus mehr als einer Person besteht) auch einen Katalog von Geschäften, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen darf. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat die Berichtspflichten des Vorstands in der Geschäftsordnung in angemessenem Umfang geregelt. Beschlussfassungen des Vorstands erfolgen ohne Einhaltung einer besonderen Form und Frist und ohne Einberufung und Abhaltung einer förmlichen Sitzung des Vorstandes.
Der Vorstand steht im Rahmen seiner Unternehmensführung auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen in ständiger und enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat, insbesondere dem Aufsichtsratsvorsitzenden. Er berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig insbesondere über die Entwicklung des Beteiligungsportfolios und den Stand der Verbindlichkeiten und Forderungen. Darüber hinaus erfolgt eine enge Abstimmung einzelner Geschäftsvorfälle mit dem Aufsichtsrat auch außerhalb der Aufsichtsratssitzungen. Der Vorstand erstattet dem Aufsichtsratsvorsitzenden auch über die gesetzlichen Berichtspflichten hinaus schriftlich oder mündlich Bericht in Angelegenheiten, die für die Gesellschaft von besonderem Gewicht oder besonderer Bedeutung sind.
Der Aufsichtsrat der Heidelberger Beteiligungsholding besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern. Die Heidelberger Beteiligungsholding unterliegt keinen gesetzlichen Vorschriften, die eine Mitbestimmung im Aufsichtsrat vorsehen. Alle Mitglieder des Aufsichtsrats sind Vertreter der Anteilseigner. Eine Geschäftsordnung, welche die Arbeit im Aufsichtsrat regelt, existiert nicht. Die Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012 sind im Anhang zum Jahresabschluss angegeben.
Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in Sitzungen und, bei Eilbedürftigkeit, außerhalb von Sitzungen im Parallelverfahren gefasst. Die Sitzungen werden durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, bei dessen Verhinderung, durch seinen Stellvertreter einberufen. Der Aufsichtsrat befasst sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems sowie der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung steht der Aufsichtsrat in engem Kontakt mit dem Abschlussprüfer und überwacht auch dessen Tätigkeit im Unternehmen.
Der Aufsichtsrat berichtet der Hauptversammlung jährlich in seinem Bericht an die Hauptversammlung über seine Arbeit.
8. Ausblick
Die konjunkturellen Aussichten für das Jahr 2013 hellen sich weiter auf. Die Weltwirtschaft scheint nach dem Stillstand im letzten Halbjahr wieder Tritt zu fassen und der Einfluss der Euro-Krise auf die Märkte hat spürbar nachgelassen. Schwere Rezessionen in einigen Euro-Mitgliedsländern bremsen jedoch weiterhin das Wachstum. Trotz der leicht positiven Aussichten kann es insbesondere durch politische Ereignisse zu erneuten Verwerfungen an den Finanzmärkten kommen. Wir erwarten eine Fortsetzung der Niedrigzinspolitik. Auch ist mit weiteren Liquiditätsmaßnahmen seitens der internationalen Zentralbanken zu rechnen. Dies könnte tendenziell zu steigenden Aktienkursen führen, da das internationale Kapital aussichtsreiche Anlagen sucht.
Das Ergebnis der Heidelberger Beteiligungsholding AG wird, bedingt durch ihre Portfoliostruktur, stark von Zinseinnahmen, Ausschüttungen und Dividendenzuflüssen beeinflusst. Diese Erträge werden der Gesellschaft aus Investments in Anleihen, Genussscheinen und Aktien zufließen und stellen die Basis der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft dar. Neben den Zuflüssen aus Wertpapieren mit festen Ausschüttungen erwartet die Gesellschaft auch Rückzahlungen aus in Liquidation befindlicher Investments. Zeitpunkt und Höhe dieser Zahlungen sind nicht genau prognostizierbar.
Der Kapitalmarkt wird vom Vorstand fortlaufend auf sich bietende Investmentchancen überprüft. Nach eingehender Analyse der Anlagemöglichkeiten werden zufließende Mittel wieder in aussichtsreiche Wertpapiere investiert. Aufgrund der positiven Entwicklungen an den Kapitalmärkten in der Vergangenheit ist es besonders im Bereich der Anleihen aufgrund stark gesunkener Renditen schwieriger geworden aussichtsreiche Investments zu identifizieren. Die Anleihenkurse notieren meist über pari und der Markt ist derzeit wenig attraktiv. Daher möchte die Gesellschaft weiterhin gezielt auch von Sondersituationen profitieren.
Eine allgemeine Marktstagnation führt dazu, dass die im Bestand gehaltenen Wertpapiere, insbesondere Aktien, üblicherweise keine bedeutende Wertsteigerung erfahren. In solchen Marktphasen ist oftmals eine Schwerpunktverlagerung hin zu Sondersituationen erfolgreicher. In einer Phase positiver Marktentwicklung partizipiert die Heidelberger Beteiligungsholding mit einer dann wahrscheinlichen Wertsteigerung der im Bestand gehaltenen Wertpapiere, wiederum insbesondere bei Aktieninvestments. Allerdings schlägt die positive Marktentwicklung nicht im vollen Umfang auf das Portfolio der Gesellschaft durch, da Anleihen und Genussscheine in der Regel marktunabhängige Wertentwicklungen aufweisen. Sollte die allgemeine Marktentwicklung sich eher negativ entwickeln würden auch Bestandspapiere eine Wertreduzierung erfahren, aber durch die Diversifizierung und der Basisinvestments in Anleihen und Genussscheinen kann die negative Marktentwicklung abgefedert werden.
Im Geschäftsjahr 2013 erwarten wir aus dem Engagement in Anleihen des griechischen Staates keine weiteren negativen Einflüsse auf das Ergebnis. Mittlerweile konnten in dieser Position stille Reserven aufgebaut werden. Im Februar des laufenden Geschäftsjahres flossen der Gesellschaft Zinseinnahmen aus griechischen Staatsanleihen zu.
Unter der Prämisse einer positiven Marktentwicklung erwartet die Gesellschaft ein erneut positives Jahresergebnis. Eine konkrete Ertragsprognose für das Geschäftsjahr 2013 ist aufgrund von Marktpreisschwankungen und zum heutigen Zeitpunkt noch nicht bekannten Neuinvestitionen des laufenden Geschäftsjahres nicht möglich. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts liegt die Nettovermögensposition auf dem Niveau des Jahresanfangs.
Auch in den Geschäftsjahren 2013 und 2014 wird durch Nutzung von Fremdkapital unter Beachtung einer angemessenen Eigenkapitalquote eine zweistellige prozentuale Steigerung des investierten Kapitals angestrebt. Auf Basis einer soliden Finanzlage soll eine nachhaltige Steigerung des Unternehmensvermögens erreicht werden. Der Vermögensaufbau kann allerdings durch Abschreibungen aufgrund von Wertreduzierungen einzelner Portfoliopositionen negativ beeinflusst werden. Die Entwicklung des Portfolios ist selbstverständlich auch abhängig von der allgemeinen Entwicklung der Kapitalmärkte. Die Heidelberger Beteiligungsholding AG wird im Geschäftsjahr 2013 neben Zinseinnahmen aus Anleihen auch von möglichen Kurssteigerungen der Aktienmärkte profitieren.
Heidelberg, 26. März 2013
Heidelberger Beteiligungsholding AG
Der Vorstand
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| 01.01.2012 -31.12.2012 EUR |
01.01.2011 - 31.12.2011 EUR |
|
|---|---|---|
| 1. Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen | 124.315,23 | 57.548,87 |
| 2. Zuschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens | 809.697,86 | 32.493,43 |
| 3. Verlust aus dem Abgang von Finanzanlagen | 603,75 | 0,00 |
| 4. Abschreibungen auf Finanzanlagen | 94.056.92 | 27.796,05 |
| 5. Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 1.271.053,40 | 1.242.276,94 |
| 6. Sonstige betriebliche Erträge | 2.047.139,44 | 1.881.508,48 |
| 7. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | 139.833,32 | 101.806,56 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung | 5.050,17 | 0,00 |
| 8. Abschreibungen auf Sachanlagen | 8.029,54 | 7.227,51 |
| 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 2.255.000,03 | 1.012.308,22 |
| 10. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 38.715,96 | 43.910,35 |
| 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.780.930,32 | 1.491.476,85 |
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 124.245,79 | 192.868,44 |
| 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 902.925,89 | 922.654,26 |
| 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 2.699,55 | 16.245,44 |
| 15. Jahresüberschuss | 900.226,34 | 906.408,82 |
| 16. Gewinn- / Verlustvortrag | 778.119,78 | -27.018,95 |
| 17. Einstellung in die gesetzliche Rücklage | 45.011,32 | 43.969,49 |
| 18. Einstellung in Gewinnrücklagen | 855.215,02 | 0,00 |
| 19. Aufwand aus dem Erwerb eigener Anteile | 23.155,52 | 57.300,60 |
| 20. Aufwand aus der Einziehung von Aktien | 399.943,03 | 0,00 |
| 21. Bilanzgewinn | 355.061,23 | 778.119,78 |
Aktiva
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| 31.12.2012 EUR |
31.12.2011 EUR |
|
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 64.366,00 | 69.808,00 |
| II. Finanzanlagen | ||
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 2.874.373,89 | 2.877.428,18 |
| 2.938.739,89 | 2.947.236,18 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen | 89.349,68 | 0,00 |
| 2. Sonstige Vermögensgegenstände | 875.973,14 | 1.016.758,99 |
| II. Wertpapiere | ||
| Sonstige Wertpapiere | 19.396.023,73 | 19.398.218,98 |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 279.165,09 | 142.184,14 |
| 20.640.511,64 | 20.557.162,11 | |
| 23.579.251,53 | 23.504.398,29 | |
| Passiva | ||
| 31.12.2012 EUR |
31.12.2011 EUR |
|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 14.027.500,00 | 14.027.500,00 |
| Nennbetrag eigener Anteile | 0,00 | -269.195,87 |
| Ausgegebenes Kapital | 14.027.500,00 | 13.758.304,13 |
| II. Kapitalrücklage | 870.186,56 | 870.186,56 |
| III. Gewinnrücklage | ||
| 1. Gesetzliche Rücklage | 88.980,81 | 43.969,49 |
| 2. andere Gewinnrücklagen | 855.215,02 | 0,00 |
| IV. Bilanzgewinn | 355.061,23 | 778.119,78 |
| 16.196.943,62 | 15.450.579,96 | |
| B. Rückstellungen | ||
| Sonstige Rückstellungen | 62.560,00 | 67.569,00 |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 7.315.609,51 | 7.978.180,38 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 7.316 (Vj.: TEUR 7.987) | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 476,95 | 1.174,80 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 0,5 (Vj.: TEUR 1) | ||
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 3.661,45 | 2.308,42 |
| davon aus Steuern TEUR 4 (i. Vj.: TEUR 0) davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 0 (Vj.: TEUR 2) | ||
| 7.319.747,91 | 7.981.663,60 | |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 0,00 | 4.585,73 |
| 23.579.251,53 | 23.504.398,29 |
1. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der §§ 264 ff. HGB sowie ergänzenden Regelungen des Aktiengesetzes aufgestellt. Gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB gilt die Gesellschaft als große Kapitalgesellschaft.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten worden.
Bei Wertpapieren des Anlagevermögens wird nur bei einer dauernden Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Als das Kriterium für außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich dauernder Wertminderung der Wertpapiere des Anlagevermögens gilt die bisherige Dauer einer bereits eingetretenen Wertminderung;
a) liegt in den dem Abschlussstichtag vorausgehenden 6 Monaten der Börsenkurs des Wertpapiers bzw. der Net-Asset-Value des Fondsanteils permanent über 20 % unter dem Buchwert, so wird die Wertminderung als dauernd angesehen;
b) dasselbe gilt, wenn der Durchschnittswert des täglichen Börsenkurses bzw. der Net-Asset-Value in den letzten 12 Monaten über 10 % unter dem Buchwert liegt.
Von der Wertminderung im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 366 werden, in Folge der oben beschriebenen Regelung, TEUR 366 (Vj. TEUR 689) als vorübergehend und EUR 0 (Vj. TEUR 28) als dauerhaft eingestuft.
Aktive latente Steuern werden in Ausübung des Wahlrechtes des § 274 (1) HGB nicht angesetzt. Zum Bilanzstichtag verfügt die Heidelberger Beteiligungsholding AG über einen nicht genutzten steuerlichen (körperschaft- und gewerbesteuerlichen) Verlustvortrag von je rund EUR Mio. 6 zur Verrechnung mit künftigen Gewinnen. Für die Körperschaftsteuer wurden 15,83 % und für die Gewerbesteuer 14 % angesetzt. Wesentliche temporäre Differenzen zw. Handelsrecht und Steuerrecht haben zum Stichtag nicht bestanden.
Nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB sind einige Posten der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen, um die Klarheit der Darstellung zu vergrößern.
Im Interesse der Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz beziehungsweise Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.
Der Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG zum 31. Dezember 2012 wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen unter Berücksichtigung von § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB bewertet. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter werden grundsätzlich im Zugangsjahr im Bruttoanlagenspiegel als Abgang ausgewiesen.
Die Finanzanlagen sind nach dem Grundsatz der Einzelbewertung mit den Anschaffungskosten bilanziert. Voraussichtlich dauernden Wertminderungen von Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.
Wertaufholungen (Zuschreibungen auf Finanzanlagen) werden, soweit die Gründe für in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen am Bilanzstichtag nicht mehr bestehen, höchstens bis zu den historischen Anschaffungskosten vorgenommen.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Eigenkapital
Gem. § 272 Abs. 1a HGB n.F. wird der Nennbetrag der erworbenen Anteile offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der darüber hinausgehende Teil des Kaufpreises wird mit den frei verfügbaren Rücklagen verrechnet. Sind keine frei verfügbaren Rücklagen vorhanden, wird der hinausgehende Teil des Kaufpreises mit dem Bilanzgewinn verrechnet.
Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um erkennbare Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten abzudecken.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Währungsumrechnungen
Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten sind zum Kurs am Transaktionstag in Euro bewertet; zum Bilanzstichtag wurden die auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet (§ 256a S. 1 HGB).
Dividendenerträge
Dividendeneinnahmen werden in dem Jahr, in welchem der Gewinnverwendungsbeschluss gefasst wird, als Ertrag erfasst.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Die Aufgliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Bei zwei Wertpapieren des Anlagevermögens liegt der Buchwert TEUR 2.518 (Vj. TEUR 2.662) über dem beizulegenden Zeitwert TEUR 2.152 (Vj. TEUR 1.973). Die Wertminderung in Höhe von TEUR 366 (Vj. TEUR 689) wird als vorübergehend eingestuft.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenständen sind keine Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Es bestehen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 89 (Vj. 0 TEUR). Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 876 (Vj. TEUR 1.017) enthalten im Wesentlichen Steuererstattungsansprüche TEUR 795 (Vj. TEUR 804) sowie Stückzinsen (TEUR 81; Vj. TEUR 213). Forderungen gegenüber Personal bestehen keine (Vj. TEUR 0).
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt.
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| Gezeichnetes Kapital TEUR |
Kapitalrücklage TEUR |
Gesetzliche Rücklage TEUR |
erwirtschaftetes Eigenkapital Gewinnrücklagen TEUR |
Bilanzgewinn TEUR |
Gesamt- eigenkapital TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2011 | 7.718 | 7.122 | 0 | 0 | -27 | 14.813 |
| Aktienrückkauf 2010 wg. KE | -26 | 26 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Aktienrückkauf 2011 | -212 | 0 | 0 | 0 | -57 | -269 |
| Jahresüberschuss 2011 | 0 | 0 | 0 | 0 | 906 | 906 |
| Entnahme aus Kapitalrücklage 2011 | 6.278 | -6.278 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Gesetzliche Rücklage | 0 | 0 | 44 | 0 | -44 | 0 |
| Stand 31.12.2011 | 13.758 | 870 | 44 | 0 | 778 | 15.450 |
| Aktienrückkauf 2012 | -130 | 0 | 0 | 0 | 22 | -108 |
| Einzug eigener Aktien 2012 | 400 | 0 | 0 | 0 | -400 | 0 |
| Jahresüberschuss 2012 | 0 | 0 | 0 | 855 | 0 | 855 |
| Gesetzliche Rücklage | 0 | 0 | 45 | 0 | -45 | 0 |
| Stand 31.12.2012 | 14.028 | 870 | 89 | 855 | 355 | 16.197 |
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital der Heidelberger Beteiligungsholding AG betrug zum Bilanzstichtag EUR 14.027.500,00 und war in 7.529.037 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,86 je Aktie eingeteilt. Das Grundkapital ist in Höhe von EUR 14.027.500,00 vollständig eingezahlt.
Eigene Anteile
Die ordentliche Hauptversammlung vom 30. August 2010 hat die Gesellschaft ermächtigt, bis zum 29. August 2015 eigene Aktien bis zu insgesamt 10 % des Grundkapitals zu erwerben mit der Maßgabe, dass auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d und 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung darf von der Gesellschaft nicht zum Zweck des Handels in eigenen Aktien genutzt werden.
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots oder mittels einer an alle Aktionäre gerichteten Verkaufsaufforderung. Erfolgt der Erwerb der Aktien über die Börse, darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den arithmetischen Mittelwert der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb eigener Aktien um nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Erfolgt der Erwerb über ein an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichtetes öffentliches Erwerbsangebot, darf der Gegenwert für den Erwerb der Aktien je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) der Heidelberger Beteiligungsholding AG das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktie an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen, die der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Erwerbsangebots vorangehen, nicht um mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Ergeben sich nach der Veröffentlichung des an alle Aktionäre gerichteten Angebots nicht unerhebliche Abweichungen des maßgeblichen Werts, so kann das Angebot angepasst werden; dann ist anstelle des arithmetischen Mittels der entsprechende Kurs des letzten Börsenhandelstags vor der Veröffentlichung der Anpassung maßgeblich; der Erwerbspreis darf diesen Kurs nicht um mehr als 20 % über- oder unterschreiten. Das Angebot kann weitere Bedingungen und die Möglichkeit zur Präzisierung des Kaufpreises oder der Kaufpreisspanne während der Angebotsfrist vorsehen. Das öffentliche Angebot kann weitere Bedingungen vorsehen. Das Angebot kann außerdem die Möglichkeit zur Anpassung des Kaufpreises oder einer Kaufpreisspanne für den Fall vorsehen, dass sich nach Veröffentlichung des Angebots erhebliche Kursbewegungen bei der Aktie der Heidelberger Beteiligungsholding AG ergeben.
Im Fall der Abgabe einer Verkaufsaufforderung wird der Kaufpreis beziehungsweise die Kaufpreisspanne aus den der Heidelberger Beteiligungsholding AG unterbreiteten Verkaufsangeboten ermittelt. Der Kaufpreis bzw. die Kaufpreisspanne darf in diesem Fall das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse an den drei Börsentagen vor dem Tag, an dem die Verkaufsangebote von der Heidelberger Beteiligungsholding AG angenommen werden, um nicht mehr als 20 % über- oder unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten). Die Verkaufsaufforderung kann Kaufpreisspannen, Annahmefristen, Bedingungen und weitere Vorgaben vorsehen. Die Verkaufsaufforderung kann insbesondere die Möglichkeit zur Anpassung des Kaufpreises oder einer Kaufpreisspanne für den Fall vorsehen, dass sich nach Veröffentlichung der Verkaufsaufforderung erhebliche Kursbewegungen bei der Aktie der Heidelberger Beteiligungsholding AG ergeben.
Im Geschäftsjahr 2012 hat die Gesellschaft insgesamt Stück 72.236 eigene Aktien im Rahmen eines am 21. November 2012 veröffentlichten Aktienrückkaufangebots zu einem Erwerbspreis von 2,13 EUR je Aktie, mithin zu einem Gesamterwerbspreis von 153.862,68 EUR, erworben.
Der Vorstand hat am 17. Dezember 2012 die im Geschäftsjahr 2012 erworbenen Stück 72.236 eigenen Aktien zusammen mit den bereits im Geschäftsjahr 2010 und Geschäftsjahr 2011 erworbenen Stück 148.727 eigenen Aktien, mithin zusammen Stück 220.963 von der Gesellschaft gehaltene eigene Aktien, gemäß § 237 Abs. 3 Nr. 3 AktG eingezogen, ohne dass das Grundkapital herabgesetzt wurde. Mit der Einziehung der eigenen Aktien hat sich der Anteil der übrigen Aktien am Grundkapital gemäß § 8 Abs. 3 AktG erhöht. Das durch die Aktieneinziehung unveränderte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 14.027.500,00 EUR ist nach der Aktieneinziehung in Stück 7.529.037 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.
Die Aktien sind an der Frankfurter Wertpapierbörse und an der Bayerischen Börse München zum Handel im Regulierten Markt (General Standard) zugelassen und an den Wertpapierbörsen Berlin, Düsseldorf und Stuttgart jeweils in den Freiverkehr einbezogen.
Das Gezeichnete Kapital hat sich im Berichtszeitraum wie folgt entwickelt:
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| Geschäftsjahr 2012 | Geschäftsjahr 2011 | |
|---|---|---|
| Stand Geschäftsjahresbeginn | 13.758.304 | 7.750.000 |
| Eigene Anteile | 0 | -269.196 |
| Einzug eigener Aktien Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln | 269.196 0 | 6.277.500 |
| Stand Geschäftsjahresende | 14.027.500 | 13.758.304 |
Genehmigtes KapitalDie ordentliche Hauptversammlung der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat den Vorstand am 18. Mai 2011 ermächtigt, das genehmigte Kapital in der Zeit bis zum 17. Mai 2016 einmalig oder mehrfach, ganz oder in Teilbeträgen um bis zu insgesamt EUR 7.013.750,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie ausgegeben werden, gewinnberechtigt. Grundsätzlich ist den Aktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
(1) Um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen.
(2) Soweit dies erforderlich ist, um den Inhabern von Optionsscheinen, Wandelschuldverschreibungen oder Optionsanleihen, die von der Gesellschaft oder ihr nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben wurden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang einräumen zu können, wie es ihnen nach Ausübung ihres Wandlungs- oder Optionsrechts bzw. nach Erfüllung der Wandlungspflicht zustehen würde.
(3) Wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft mit gleicher Ausstattung nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf diese Zahl sind Aktien anzurechnen, die zur Bedienung von Options- oder Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden oder auszugeben sind, sofern die Schuldverschreibungen in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 S. 4 AktG unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben wurden. Auf die Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals ist ferner die Veräußerung eigener Aktien anzurechnen, wenn die Veräußerung auf Grund eines im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des genehmigten Kapitals gültigen Ermächtigung zur Veräußerung eigener Aktien unter Bezugsrechtsausschluss erfolgt.
(4) Wenn die Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von oder des Zusammenschlusses mit Unternehmen bzw. Unternehmensteilen oder des Erwerbs von Beteiligungen an Unternehmen erfolgt.
(5) Soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, die neuen Aktien zeichnet, und sichergestellt ist, dass den Aktionären ein mittelbares Bezugsrecht eingeräumt wird.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals oder nach Ablauf dieser Ermächtigungsfrist neu zu fassen.
Diese Satzungsänderung wurde am 20. Juni 2011 in das Handelsregister eingetragen. Das genehmigte Kapital ist noch nicht ausgenutzt und steht vollständig zur Verfügung.
Bedingtes KapitalDas von der Hauptversammlung der Gesellschaft am 8. August 2007 zusammen mit der Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Schuldverschreibungen mit Wandlungsrechten (Wandelanleihen) oder Optionsrechten (Optionsanleihen) geschaffene bedingte Kapital in Höhe von bis zu 4.295.784,00 EUR wurde von der Hauptversammlung am 20. Juni 2012 aufgehoben. Unter der vorgenannten Ermächtigung wurden keine Wandelanleihen oder Optionsanleihen begeben.
Die Hauptversammlung hat am 20. Juni 2012 ein neues bedingtes Kapital beschlossen:
Das Grundkapital ist um bis zu 7.013.750,00 EUR, eingeteilt in bis zu Stück 3.875.000 auf den Inhaber lautende Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten bzw. die zur Optionsausübung bzw. Wandlung Verpflichteten aus Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente), die von der Heidelberger Beteiligungsholding AG oder einer Konzerngesellschaft der Heidelberger Beteiligungsholding AG im Sinne von § 18 AktG, an der die Heidelberger Beteiligungsholding AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Optionsausübung bzw. Wandlung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Optionsausübung bzw. Wandlung erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorstehend bezeichneten Ermächtigungsbeschlusses jeweils zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis.
Die Hauptversammlung hat am 20. Juni 2012 außerdem folgende Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts beschlossen:
a) Ermächtigung zur Ausgabe von Options- oder Wandelanleihen, Genussrechten oder Gewinnschuldverschreibungen (bzw. Kombinationen dieser Instrumente) und zum Ausschluss des Bezugsrechts
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 19. Juni 2017 einmalig oder mehrmals Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente (zusammen „Schuldverschreibungen“) im Gesamtnennbetrag von bis zu 200.000.000,00 EUR auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern (zusammen „Inhaber“) der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 7.013.750,00 EUR nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren. Die Schuldverschreibungen können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den entsprechenden Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen Währung eines OECD-Landes ausgegeben werden. Sie können auch durch eine Konzerngesellschaft der Heidelberger Beteiligungsholding AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben werden, an der die Heidelberger Beteiligungsholding AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist. Für diesen Fall wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats für die Heidelberger Beteiligungsholding AG die Garantie für die Schuldverschreibungen zu übernehmen und den Inhabern der Schuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte für auf den Inhaber lautende Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG zu gewähren bzw. ihnen aufzuerlegen. Die Schuldverschreibungen sowie die Options- oder Wandlungsrechte können mit oder ohne Laufzeitbegrenzung ausgegeben werden. Die Schuldverschreibungen können mit einer festen oder mit einer variablen Verzinsung ausgestattet werden. Ferner kann die Verzinsung auch wie bei einer Gewinnschuldverschreibung vollständig oder teilweise von der Höhe der Dividende der Gesellschaft abhängig sein.
b) Bezugsrechtsgewährung, Ausschluss des Bezugsrechts
Das gesetzliche Bezugsrecht auf die Schuldverschreibungen wird den Aktionären in der Weise eingeräumt, dass die Schuldverschreibungen von einem Kreditinstitut bzw. einem Kreditinstitut nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Werden Schuldverschreibungen von einer Konzerngesellschaft der Heidelberger Beteiligungsholding AG im Sinne von § 18 AktG ausgegeben, an der die Heidelberger Beteiligungsholding AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % der Stimmen und des Kapitals beteiligt ist, hat die Gesellschaft die Gewährung des gesetzlichen Bezugsrechts für die Aktionäre der Heidelberger Beteiligungsholding AG nach Maßgabe des vorstehenden Satzes sicherzustellen.
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, wie es erforderlich ist, damit Inhabern von bereits zuvor ausgegebenen Options- oder Wandlungsrechten oder -pflichten ein Bezugsrecht in dem Umfang eingeräumt werden kann, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. bei Erfüllung der Options- oder Wandlungspflicht als Aktionär zustehen würde.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf gegen Barzahlung ausgegebene Schuldverschreibungen, die mit Options- oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten ausgegeben werden, vollständig auszuschließen, sofern der Vorstand nach pflichtgemäßer Prüfung zu der Auffassung gelangt, dass der Ausgabepreis der Schuldverschreibungen ihren nach anerkannten, insbesondere finanzmathematischen Methoden ermittelten hypothetischen Marktwert nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts gilt für Schuldverschreibungen mit Options- oder Wandlungsrechten oder Options- oder Wandlungspflichten auf Aktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals, der insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen darf, und zwar weder im Zeitpunkt der Beschlussfassung noch – sofern dieser Betrag niedriger ist – im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung. Auf die vorgenannte 10 %-Grenze werden
· sowohl neue Aktien angerechnet, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 203 Abs. 1 und 2 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder -pflicht ausgegeben werden,
· als auch solche eigenen Aktien, die unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 i. V. m. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zur nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe der Schuldverschreibungen mit Options- und/oder Wandlungsrecht oder -pflicht unter Ausschluss des Bezugsrechts veräußert werden.
Soweit Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen ohne Options- oder Wandlungsrechte bzw. -pflichten ausgegeben werden, wird der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats insgesamt auszuschließen, wenn diese Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen obligationsähnlich ausgestattet sind, d. h. keine Mitgliedschaftsrechte in der Gesellschaft begründen, keine Beteiligung am Liquidationserlös gewähren und die Höhe der Verzinsung nicht auf Grundlage der Höhe des Jahresüberschusses, des Bilanzgewinns oder der Dividende berechnet wird. Außerdem müssen in diesem Fall die Verzinsung und der Ausgabebetrag der Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen den zum Zeitpunkt der Begebung aktuellen Marktkonditionen entsprechen.
c) Options- und Wandlungsrecht
Im Falle der Ausgabe von Optionsanleihen werden jeder Teilschuldverschreibung ein Optionsschein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe der Optionsbedingungen zum Bezug von auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG berechtigen. Für auf Euro lautende, durch die Heidelberger Beteiligungsholding AG ausgegebene Optionsanleihen können die Optionsbedingungen vorsehen, dass der Optionspreis auch durch Übertragung von Teilschuldverschreibungen und gegebenenfalls eine bare Zuzahlung erfüllt werden kann. Soweit sich Bruchteile von Aktien ergeben, kann vorgesehen werden, dass diese Bruchteile, gegebenenfalls gegen Zuzahlung, zum Bezug ganzer Aktien aufaddiert werden können.
Im Falle der Ausgabe von Wandelanleihen erhalten die Inhaber das Recht, ihre Teilschuldverschreibungen nach näherer Maßgabe der Wandelanleihebedingungen in auf den Inhaber lautende Stückaktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG zu wandeln. Das Wandlungsverhältnis ergibt sich aus der Division des Nennbetrags oder des unter dem Nennbetrag liegenden Ausgabebetrags einer Teilschuldverschreibung durch den festgesetzten Wandlungspreis für eine Aktie der Gesellschaft und kann auf eine volle Zahl auf- oder abgerundet werden; ferner kann eine in bar zu leistende Zuzahlung und die Zusammenlegung oder ein Ausgleich für nicht wandlungsfähige Spitzen festgesetzt werden.
§ 9 Abs. 1 i. V. m. § 199 Abs. 2 AktG sind jeweils zu beachten.
d) Optionspreis, Wandlungspreis, wertwahrende Anpassung des Options- oder Wandlungspreises
Im Falle der Begebung von Schuldverschreibungen, die Options- oder Wandlungsrechte gewähren, muss der jeweils festzusetzende Options- bzw. Wandlungspreis für eine Aktie – mit Ausnahme der Fälle, in denen eine Wandlungspflicht vorgesehen ist (unten f) – mindestens 80 % des nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem an den letzten 10 Börsentagen vor dem Tag der Beschlussfassung durch den Vorstand über die Ausgabe der Schuldverschreibungen betragen oder – für den Fall der Einräumung eines Bezugsrechts – mindestens 80 % des nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurses der Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem in dem Zeitraum vom Beginn der Bezugsfrist bis einschließlich des Tages vor der Bekanntmachung der endgültigen Festlegung der Konditionen der Schuldverschreibungen gem. § 186 Abs. 2 AktG. § 9 Abs. 1 AktG bleibt unberührt.
e) Gewährung neuer oder bestehender Aktien, Geldzahlung
Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können das Recht der Gesellschaft vorsehen, im Falle der Optionsausübung bzw. Wandlung nicht neue Aktien zu gewähren, sondern den Gegenwert in Geld zu zahlen. Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch vorsehen, dass die Schuldverschreibungen nach Wahl der Gesellschaft statt in neue Aktien aus bedingtem Kapital in neue Aktien aus genehmigtem Kapital, in bereits existierende Aktien der Gesellschaft oder in Aktien einer börsennotierten anderen Gesellschaft gewandelt werden können bzw. ein Optionsrecht oder eine Optionspflicht durch Lieferung solcher Aktien erfüllt werden kann.
f) Options- oder Wandlungspflicht
Die Bedingungen der Schuldverschreibungen können auch eine Options- bzw. eine Wandlungspflicht zum Ende der Laufzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt (jeweils auch „Endfälligkeit“) oder das Recht der Gesellschaft vorsehen, bei Endfälligkeit der Schuldverschreibungen den Inhabern der Schuldverschreibungen ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Aktien der Gesellschaft oder einer börsennotierten anderen Gesellschaft zu gewähren. In diesen Fällen kann der Options- oder Wandlungspreis für eine Aktie dem nicht gewichteten durchschnittlichen Schlusskurs der Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse oder in einem entsprechenden Nachfolgesystem während der 10 Börsentage vor oder nach dem Tag der Endfälligkeit entsprechen, auch wenn dieser unterhalb des unter d) genannten Mindestpreises liegt. § 9 Abs. 1 i. V. m. § 199 Abs. 2 AktG sind zu beachten.
g) Ermächtigung zur Festlegung der weiteren Einzelheiten
Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Schuldverschreibungen, insbesondere Zinssatz, Art der Verzinsung, Ausgabekurs, Laufzeit und Stückelung sowie Options- bzw. Wandlungszeitraum und eine mögliche Variabilität des Umtauschverhältnisses zu bestimmen bzw. im Einvernehmen mit den Organen der die Options- bzw. Wandelanleihe ausgebenden Konzerngesellschaft der Heidelberger Beteiligungsholding AG festzulegen.
Der Vorstand hat von der ihm durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Juni 2012 erteilten Ermächtigung im Berichtszeitraum keinen Gebrauch gemacht.
KapitalrücklageDie Kapitalrücklage umfasst die Beträge, die bei der Ausgabe von Aktien über den Nennbetrag erzielt worden sind. Die Kapitalrücklage ist gegenüber dem Vorjahr unverändert und beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 870.
Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage
In die gesetzliche Rücklage sind gem. § 150 Abs. 2 AktG 5 % des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses einzustellen, bis die gesetzliche Rücklage und die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 HGB zusammen 10 % oder den in der Satzung bestimmten höheren Teil des Grundkapitals erreicht haben.
BilanzgewinnIm Berichtsjahr ergibt sich ein Bilanzgewinn i. H. v. TEUR 355 (Vj. TEUR 778). Dieser steht zur Verwendung durch die Hauptversammlung zur Verfügung.
StimmrechtsmeldungenUns liegen folgende Meldungen über das Bestehen einer Beteiligung, die uns nach § 20 Abs. 1 oder Abs. 4 AktG oder nach § 21 Abs. 1 oder Abs. 1 a WpHG bzw. § 41 Abs. 2 Satz 1 WpHG mitgeteilt worden sind, vor:
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 23.10.2008 folgende Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG der ABC Beteiligungen AG, Heidelberg, Deutschland, erhalten:
Der Stimmrechtsanteil der ABC Beteiligungen AG an der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 22.10.2008 die Stimmrechtsschwelle von 75 % überschritten und beträgt zu diesem Tag 79,18 % (entsprechend 6.802.547 Stimmrechte). Hiervon werden der ABC Beteiligungen AG insgesamt Stimmrechte mit einem Stimmrechtsanteil in Höhe von 9,997 % (entsprechend 858.904 Stimmrechte) aus von der Heidelberger Beteiligungsholding AG gehaltenen eigenen Aktien nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 23.10.2008 folgende Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, Deutschland, erhalten:
Der Stimmrechtsanteil der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft an der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 22.10.2008 die Stimmrechtsschwelle von 75 % überschritten und beträgt zu diesem Tag 79,59 % (6.838.047 Stimmrechte). Hiervon werden der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft insgesamt Stimmrechte mit einem Stimmrechtsanteil in Höhe von 79,18 % (6.802.547 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
Von den vorgenannten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechneten Stimmrechten werden der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft insgesamt 5.943.643 Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 69,18 %), die von der ABC Beteiligungen AG unmittelbar gehalten werden, über die ABC Beteiligungen AG, deren Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Beteiligungsholding AG 3 % oder mehr beträgt, zugerechnet.
Weitere 858.904 der vorgenannten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zugerechneten Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 9,997 %), werden von der Heidelberger Beteiligungsholding AG als eigene Aktien gehalten. Die Kette der kontrollierten Unternehmen ist dabei wie folgt, in absteigender Reihenfolge:
- ABC Beteiligungen AG - Heidelberger Beteiligungsholding AG.
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 23.10.2008 folgende Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG der VV Beteiligungen AG, Heidelberg, Deutschland, erhalten:
Der Stimmrechtsanteil der VV Beteiligungen AG an der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 22.10.2008 die Stimmrechtsschwelle von 75 % überschritten und beträgt zu diesem Tag 79,59 % (6.838.047 Stimmrechte). Die vorgenannten Stimmrechte werden der VV Beteiligungen AG vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
Von den vorgenannten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechneten Stimmrechten werden der VV Beteiligungen AG insgesamt 5.943.643 Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 69,18 %), die von der ABC Beteiligungen AG unmittelbar gehalten werden, über folgende Kette von Gesellschaften, deren Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Beteiligungsholding AG 3 % oder mehr beträgt, zugerechnet (in absteigender Reihenfolge):
- Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - ABC Beteiligungen AG.
Weitere 858.904 der vorgenannten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG der VV Beteiligungen AG zugerechneten Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 9,997 %), werden von der Heidelberger Beteiligungsholding AG als eigene Aktien gehalten. Die Kette der kontrollierten Unternehmen ist dabei wie folgt, in absteigender Reihenfolge:
- Deutsche Balaton AG - ABC Beteiligungen AG - Heidelberger Beteiligungsholding AG.
Die VV Beteiligungen AG hält selbst keine Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG.
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 23.10.2008 folgende Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG der DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg, Deutschland, erhalten:
Der Stimmrechtsanteil der DELPHI Unternehmensberatung AG an der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 22.10.2008 die Stimmrechtsschwelle von 75 % überschritten und beträgt zu diesem Tag 79,59 % (6.838.047 Stimmrechte). Die vorgenannten Stimmrechte werden der DELPHI Unternehmensberatung AG vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
Von den vorgenannten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechneten Stimmrechten werden der DELPHI Unternehmensberatung AG insgesamt 5.943.643 Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 69,18 %), die von der ABC Beteiligungen AG unmittelbar gehalten werden, über folgende Kette von Gesellschaften, deren Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Beteiligungsholding AG 3 % oder mehr beträgt, zugerechnet (in absteigender Reihenfolge):
- VV Beteiligungen AG - Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - ABC Beteiligungen AG.
Weitere 858.904 der vorgenannten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG der DELPHI Unternehmensberatung AG zugerechneten Stimmrechte, werden von der Heidelberger Beteiligungsholding AG als eigene Aktien gehalten. Die Kette der kontrollierten Unternehmen ist dabei wie folgt, in absteigender Reihenfolge:
- VV Beteiligungen AG - Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - ABC Beteiligungen AG - Heidelberger Beteiligungsholding AG.
Die DELPHI Unternehmensberatung AG hält selbst keine Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG.
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 23.10.2008 folgende Stimmrechtsmitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG des Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours, Deutschland, erhalten:
Der Stimmrechtsanteil des Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours an der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 22.10.2008 die Stimmrechtsschwelle von 75 % überschritten und beträgt zu diesem Tag 79,59 % (6.838.047 Stimmrechte). Die vorgenannten Stimmrechte werden Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
Von den vorgenannten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechneten Stimmrechten werden Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours insgesamt 5.943.643 Stimmrechte (entsprechend einem Stimmrechtsanteil von 69,18 %), die von der ABC Beteiligungen AG unmittelbar gehalten werden, über folgende Kette von Gesellschaften, deren Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Beteiligungsholding AG 3 % oder mehr beträgt, zugerechnet (in absteigender Reihenfolge):
- DELPHI Unternehmensberatung AG - VV Beteiligungen AG - Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - ABC Beteiligungen AG.
Weitere 858.904 der vorgenannten nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG Herrn Wilhelm Konrad Thomas Zours zugerechneten Stimmrechte, werden von der Heidelberger Beteiligungsholding AG als eigene Aktien gehalten. Die Kette der kontrollierten Unternehmen ist dabei wie folgt, in absteigender Reihenfolge:
- DELPHI Unternehmensberatung AG - VV Beteiligungen AG - Deutsche Balaton Aktiengesellschaft - ABC Beteiligungen AG - Heidelberger Beteiligungsholding AG.
Herr Wilhelm Konrad Thomas Zours hält selbst keine Aktien der Heidelberger Beteiligungsholding AG.
Die Axxion S.A., Luxemburg, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Gesellschaft am 23. Oktober 2008 die Schwelle von 10 % unterschritten und 9,30 % (799.213 Stimmrechte) betragen habe.
Die IPConcept Fund Management S. A. mit Sitz in Luxemburg (Staat: Luxemburg) hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Beteiligungsholding AG (Ziegelhäuser Landstraße 1, 69120 Heidelberg), am 09.05.2006 die Schwelle von 10 % unterschritten hat und zu diesem Tag 7,31 % (627.665 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 7,31 % (627.665 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der Heidelberger Beteiligungsholding AG 3 % oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet: Multiadvisor SICAV.
RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 63 (Vj. TEUR 68) enthalten im Wesentlichen Kosten für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von TEUR 39 (Vj. TEUR 35), Kosten für die Hauptversammlung TEUR 16 (Vj. TEUR 30), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 1 (Vj. TEUR 0), ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 2 (Vj. TEUR 0) sowie Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Höhe von TEUR 5 (Vj. TEUR 3).
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten setzen sich aus Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten TEUR 7.316 (Vj. TEUR 7.978), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen TEUR 0 (Vj. TEUR 1), sowie aus sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 4 (Vj. TEUR 2) zusammen. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 4 (Vj. TEUR 2) enthalten. Es bestehen zum Bilanzstichtag, wie im Vorjahr, keine Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit.
Alle Verbindlichkeiten sind kurzfristig fällig. Es bestehen, wie im Vorjahr, keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
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| Art der Verbindlichkeiten | davon mit einer Restlaufzeit | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamtbetrag TEUR |
von 1 Jahr TEUR |
von 1 Jahr bis 5 Jahre TEUR |
mehr als 5 Jahre TEUR |
gesicherte Beträge TEUR |
Art der Sicherheit |
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| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 7.316 | 7.316 | 0 | 0 | 7.316 | Pfandrecht |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 4 | 4 | 0 | 0 | 4 | |
| 7.320 | 7.320 | 0 | 0 | 7.320 |
4. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Erträge/Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen
Die Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen erfassen den Differenzbetrag zwischen erzielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse höher sind als die Buchwerte. Verluste aus dem Abgang von Finanzanlagen erfassen Differenzbeträge zwischen erzielten Erlösen und Buchwerten, soweit die Erlöse unter den Buchwerten liegen. Im Berichtsjahr wurden Erträge in Höhe von TEUR 124 (Vj. TEUR 58) und Verluste in Höhe von TEUR 1 (Vj. TEUR 0) erfasst.
Zuschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
Die Zuschreibungen auf Finanzanlagen belaufen sich auf TEUR 21 (Vj. TEUR 0) und die Zuschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens belaufen sich auf TEUR 789 (Vj. TEUR 32).
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von TEUR 94 (Vj. TEUR 28) und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 1.271 (Vj. TEUR 1.242) betreffen ausschließlich Abschreibungen infolge eines niedrigeren beizulegenden Wertes.
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf TEUR 2.047 (Vj. TEUR 1.881) und enthalten im Wesentlichen Erträge aus Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 16 (Vj. TEUR 9), Erträge aus Optionen von TEUR 72 (Vj. TEUR 106), Erträge aus der Währungsumrechnung von TEUR 46 (Vj. TEUR 120), Erträge aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens von TEUR 1.881 (Vj. TEUR 1.634) welche sich unter anderem aus Deutsche Börse TEUR 207 und aus den Griechenland Anleihen TEUR 852 zusammensetzen und sonstige Erträge in Höhe von TEUR 5 (Vj. TEUR 13).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf TEUR 2.255 (Vj. TEUR 1.012) und enthalten im Wesentlichen Verluste aus dem Abgang von Wertpapieren des Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 1.922 (Vj. TEUR 463), die insbesondere den Zwangsumtausch der Griechenland Anleihen in Höhe von TEUR 730 betreffen, des Weiteren Sixt AG Inh. Genussscheine, Deutsche Pfandbriefbank und Aareal Bank AG in Höhe von TEUR 702, Kosten für die Hauptversammlung und Börsennotierung in Höhe von TEUR 35 (Vj. TEUR 72), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 7 (Vj. TEUR 40), Mieten für Büroräume in Höhe von TEUR 30 (Vj. TEUR 30), Aufsichtsratsvergütungen in Höhe von TEUR 23 (Vj. TEUR 23), Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von TEUR 31 (Vj. TEUR 34) und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 10 (Vj. TEUR 156).
Zinsähnliche Erträge und sonstige Zinsen
Der Posten enthält sonstige Zinsen und ähnliche Erträge sowie zinsähnliche Erträge gegenüber Dritten (Immobilienfond) in Höhe von TEUR 67 (Vj. TEUR 91) sowie Zinserträge aus Wertpapieren des Umlaufvermögens in Höhe von TEUR 1.644 (Vj. TEUR 1.400) sowie Zinsen von verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 70 (Vj. TEUR 0).
Zinsähnliche Aufwendungen und Zinsen
Der Posten enthält kurzfristige Zinsähnliche Aufwendungen gegenüber Dritten in Höhe von TEUR 124 (Vj. TEUR 193).
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Der Posten enthält ausländische Quellensteuer in Höhe von TEUR 3 (Vj. TEUR 16).
5. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung
In dem Periodenergebnis in Höhe von TEUR 900 (Vj. TEUR 906) sind Saldierte Zu- und Abschreibungen in Höhe von TEUR 81, Abnahme der Rückstellungen TEUR 5 (Vj. Zunahme TEUR 5), Gewinne aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens TEUR 125 (Vj. TEUR 58), Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen der Finanzanlagen TEUR 124 (Vj. TEUR 58) sowie für Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen TEUR 70 (Vj. TEUR -246) enthalten. Bezüglich der Zinsen verweisen wir auf die Passagen Zinsähnliche Erträge und Zinsähnliche Aufwendungen. Der Finanzmittelfonds verbesserte sich um TEUR 800 auf TEUR 7.036 (Vj. TEUR 7.836).
6. Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, Haftung, Treuhandverhältnisse
Es bestehen nach § 285 Nr. 3a HGB sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 96. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind kurzfristig fällig und bestehen vollumfänglich gegenüber verbundenen Unternehmen.
Im Geschäftsjahr 2010 wurden unter anderem zur Diversifizierung der Vermögenswerte Finanzanlagen an ein verbundenes Unternehmen veräußert. Dabei wurden weitreichende Nachbesserungen auf den Kaufpreis vereinbart. Etwaige Nachbesserungen können bei einem Weiterverkauf der Beteiligung durch das verbundene Unternehmen bis zum 31.12.2013 bzw. bis zum 31.12.2015 oder, sofern ein solcher nicht erfolgt, in Abhängigkeit von der Kurs- oder Konzerneigenkapitalentwicklung zukünftig anfallen.
Weitergehende Haftungsverhältnisse und finanzielle Verpflichtungen bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Mitglieder der Organe im Geschäftsjahr 2012 waren:
Vorstand
· Diplom-Volkswirt Ralph Bieneck, Seeheim-Jugenheim
· Dipl.-Kfm. Rolf Birkert, Frankfurt am Main
Herr Ralph Bieneck war im Geschäftsjahr 2012 Mitglied im Aufsichtsrat folgender Gesellschaften:
· Carus AG, Heidelberg (bis 11.05.2012)
· Mistral Media AG, Köln (bis 30.06.2012)
· Prisma Equity AG (ehem. Cornerstone Capital AG), Frankfurt am Main,
Stv. Vorsitzender
Herr Rolf Birkert war im Geschäftsjahr 2012 Mitglied im Aufsichtsrat folgender Gesellschaften:
· Strawtec Group AG, Heidelberg, Vorsitzender
· Prisma Equity AG (ehem. Cornerstone Capital AG), Frankfurt am Main
· Mistral Media AG (seit 25.06.2012)
· Carus AG (seit 11.06.2012)
· Papierwerke Lenk AG (seit 11.05.2012)
Aufsichtsrat
Prof. Dr. Lothar Weinland, Heidelberg
Vorsitzender des Aufsichtsrats
Professor für Betriebswirtschaftslehre an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg-Mannheim
Mitglied im Aufsichtsrat folgender Gesellschaften im Geschäftsjahr 2012:
· Fidelitas Deutsche Industrie Holding AG, Heidelberg,
Stv. Vorsitzender bis 30.04.2012, Vorsitzender seit 29.06.2012
· Fortuna Maschinenbau Holding AG, Bad Staffelstein,
Stv. Vorsitzender bis 30.04.2012, Vorsitzender seit 17.05.2012
· Papierwerke Lenk AG, Kappelrodeck bis 30.04.2012
Dr. Stefan Klein, Köln
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
Head of Asset Management
Martin Hilti Family Trust (Schaan, Fürstentum Liechtenstein)
Herr Dr. Stefan Klein nimmt keine weiteren Aufsichtsratsmandate wahr.
Dipl.-Kfm.Philip Hornig, Mannheim
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender:
· Deutsche Balaton AG, Heidelberg
· Prisma Equity AG (ehem. Cornerstone Capital AG), Frankfurt am Main
· VV Beteiligungen AG, Heidelberg
· CornerstoneCapital Verwaltungs AG
Aufsichtsratsvorsitzender:
· DELPHI Unternehmensberatung AG, Heidelberg
Dem Vorstand wurden für seine Tätigkeit im Geschäftsjahr 2012 insgesamt Bezüge in Höhe von TEUR 117 (Vj. TEUR 102) gewährt. Die Hauptversammlung hat am 18. Mai 2011 durch entsprechenden Beschluss den Vorstand von der Angabepflicht der Individualbezüge befreit.
Die Bezüge des Aufsichtsrats für seine Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr 2012 betragen insgesamt TEUR 23 (Vj. TEUR 23).
Im Berichtsjahr wurde neben den Vorständen ein weiterer Mitarbeiter beschäftigt.
Abschlussprüferhonorar
Auf die Angabe des Honorars des Abschlussprüfers im Einzelabschluss wird gemäß § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB verzichtet. Die Angabe wird im Konzernabschluss der Deutsche Balaton AG, Heidelberg, zusammengefasst für alle Konzernunternehmen gemacht.
Entsprechenserklärung
Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben die gemäß § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung im Januar 2012 sowie im Januar 2013 abgegeben und den Aktionären dauerhaft auf der Internetseite der Heidelberger Beteiligungsholding AG zugänglich gemacht.
7. Konzernzugehörigkeit
Die Heidelberger Beteiligungsholding AG wird in den Konzernabschluss der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, einbezogen. Der Konzernabschluss ist bei der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft erhältlich und wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Heidelberg, 26. März 2013
Heidelberger Beteiligungsholding AG
Der Vorstand
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| Kapitalflussrechnung gem. DRS 2 | 2012 TEUR |
2011 TEUR |
|---|---|---|
| 1. Periodenergebnis | 900 | 906 |
| 2. Abschreibungen (+)/Zuschreibungen (-) | 81 | 35 |
| 3. Zunahme (+)/Abnahme (-) der Rückstellungen | -5 | 5 |
| 4. Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen (+)/Erträge (-) | 0 | 0 |
| 5. Gewinn (-)/Verlust (+) aus dem Abgang von Ggstd. d. AV | -125 | -58 |
| 6. Zunahme (-)/Abnahme (+) der Vorräte, Forderungen L+L, sowie and. Aktiva | 53 | -10.861 |
| 7. Zunahme (+)/Abnahme (-) der Verb. L+L sowie and. Passiva | -2 | -21 |
| 8. Ein- und Auszahlungen der a.o. Posten | 0 | 0 |
| 9. Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit | 902 | -9.994 |
| 10. Einzahlungen a. Abgängen d. Sachanlagevermögens (+) | -1 | 0 |
| 11. Einzahlungen a. Abgängen d. immat. Anlagevermögens (+) | 0 | 0 |
| 12. Auszahlungen f. Investitionen d. Sachanlagevermögens (-) | -3 | -10 |
| 13. Auszahlungen f. Investitionen d. immat. Anlagevermögens (-) | 0 | 0 |
| 14. Einzahlungen a. Abgängen v. Gg. d. Finanzanlagen (+) | 124 | 58 |
| 15. Ausz. f. Investitionen i. d. Finanzanlagevermögen (-) | -70 | 246 |
| 16. Einz. aus dem Verkauf v. kons. Unter. u. sonst. Ggstd. (+) | 0 | 0 |
| 17. Ausz. a. d. Erwerb v. kons. Unternehmen (-) | 0 | 0 |
| 18. Einz. a. Grund v. Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzmitteldisposition | 0 | 0 |
| 19. Ausz. a. Grund v. Finanzmittelanlagen im Rahmen der kurzfristigen Finanzmitteldisposition | 0 | 0 |
| 20. Cash Flow aus der Investitionstätigkeit | 51 | 293 |
| 21. Einz. a. Eigenkapitalzuführungen (Verkauf eigener Anteile) | 0 | 0 |
| 22. Ausz. an Anteilseigner (Div., Erwerb eigener Anteile, EK-Rückzahlung, andere Ausschüttungen) (-) | -154 | -269 |
| 23. Einz. a. Begebung v. Anleihe, Krediten (+) | 0 | 0 |
| 24. Ausz. Tilgung v. Anleihen, Krediten (-) | 0 | -21 |
| 25. Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit | -154 | -289 |
| 26. Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds | 799 | -9.990 |
| 27. Wechselkursbedingte Veränderungen des Finanzmittelfonds | 0 | 0 |
| 28. Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | -7.836 | 2.154 |
| 29 Finanzmittelfonds am Ende der Periode | -7.037 | -7.836 |
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| Anschaffungskosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2012 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Umbuchungen EUR |
31.12.2012 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Sachanlagen | |||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 97.415,84 | 2.587,54 | 0,00 | 0,00 | 100.003,38 |
| Summe Sachanlagen | 97.415,84 | 2.587,54 | 0,00 | 0,00 | 100.003,38 |
| II. Finanzanlagen | |||||
| 1. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 2.905.224,23 | 2.035.704,73 | 1.965.431,57 | 0,00 | 2.975.497,39 |
| Summe Finanzanlagen | 2.905.224,23 | 2.035.704,73 | 1.965.431,57 | 0,00 | 2.975.497,39 |
| Summe Anlagevermögen | 3.002.640,07 | 2.038.292,27 | 1.965.431,57 | 0,00 | 3.075.500,77 |
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| Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2012 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
Zuschreibungen EUR |
31.12.2012 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Sachanlagen | |||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 27.607,84 | 8.029,54 | 0,00 | 0,00 | 35.637,38 |
| Summe Sachanlagen | 27.607,84 | 8.029,54 | 0,00 | 0,00 | 35.637,38 |
| II. Finanzanlagen | |||||
| 1. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 27.796,05 | 94.056,92 | 0,00 | 20.729,47 | 101.123,50 |
| Summe Finanzanlagen | 27.796,05 | 94.056,92 | 0,00 | 20.729,47 | 101.123,50 |
| Summe Anlagevermögen | 55.403,89 | 102.086,46 | 0,00 | 20.729,47 | 136.760,88 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| 31.12.2012 EUR |
31.12.2011 EUR |
|
| --- | --- | --- |
| I. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 64.366,00 | 69.808,00 |
| Summe Sachanlagen | 64.366,00 | 69.808,00 |
| II. Finanzanlagen | ||
| 1. Beteiligungen | 0,00 | 0,00 |
| 2. Wertpapiere des Anlagevermögens | 2.874.373,89 | 2.877.428,18 |
| Summe Finanzanlagen | 2.874.373,89 | 2.877.428,18 |
| Summe Anlagevermögen | 2.938.739,89 | 2.947.236,18 |
Versicherung des gesetzlichen Vertreters
Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Heidelberg, den 27.03.2013
Ralph Bieneck, Vorstand
Rolf Birkert, Vorstand
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Heidelberger Beteiligungsholding AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Frankfurt am Main, den 27. März 2013
**PKF Deutschland GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
M. Jüngling, Wirtschaftsprüfer
T. Drosch, Wirtschaftsprüfer
Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2012
Für die Heidelberger Beteiligungsholding AG ergibt sich im Geschäftsjahr 2012 ein Bilanzgewinn in Höhe von 355.061,23 Euro.
Der Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 der Heidelberger Beteiligungsholding AG wie folgt zu verwenden:
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| in € | |
|---|---|
| Einstellung in andere Gewinnrücklagengemäß § 266 Abs. 3 A. III Nr. 4 HGB | 355.061,23 |
| Bilanzgewinn | 355.061,23 |
In dem Bilanzgewinn ist der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 900.226,34 Euro enthalten.
Heidelberg, 27. März 2013
Heidelberger Beteiligungsholding Aktiengesellschaft
Ralph Bieneck, Mitglied des Vorstands
Rolf Birkert Mitglied des Vorstands
Aufsichtsrat und Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG haben die vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der ‚Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex' bisher nicht angewendet und werden diese bis auf Weiteres nicht anwenden.
Aufsichtsrat und Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG sehen wie in den Vorjahren die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex auf große Publikumsgesellschaften mit den entsprechend komplexen Strukturen zugeschnitten. Eine ordnungsgemäße Unternehmensführung ist nach Auffassung von Aufsichtsrat und Vorstand auch weiterhin ohne Anwendung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodex durch die Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen möglich.
Heidelberg, im Januar 2013
Heidelberger Beteiligungsholding AG
Ralph Bieneck, Vorstand
Rolf Birkert, Vorstand
Prof. Dr. Lothar Weinland, Aufsichtsratsvorsitzender
Verehrte Aktionärinnen und Aktionäre,
die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat ihr Geschäftsjahr 2012 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rd. 0,9 Mio. Euro abgeschlossen. Damit konnte die positive Entwicklung der Gesellschaft weiter fortgesetzt werden.
Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2012 die Entwicklung der Gesellschaft begleitet und die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Pflichten und Aufgaben wahrgenommen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats stand außerdem auch außerhalb der Sitzungen und Beschlussfassungen mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt und hat sich über aktuelle Vorgänge, die Geschäftslage und wesentliche Geschäftsvorfälle unterrichten lassen. In den Sitzungen hat sich der Aufsichtsrat während des Geschäftsjahres 2012 mit der wirtschaftlichen und finanziellen Lage der Gesellschaft befasst. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Geschäftsführung überwacht und in der Unternehmensleitung begleitet und sich regelmäßig, auch durch die vom Vorstand gemäß § 90 AktG erstatteten Berichte, über die wesentlichen Aspekte der Geschäftsentwicklung sowie die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft informiert.
Der Aufsichtsrat war in alle wesentlichen Entscheidungen mit grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft eingebunden und hat die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2012 außerdem über Geschäfte, die der Vorstand nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vornehmen durfte, zu entscheiden. Der Aufsichtsrat hat allen ihm vom Vorstand zur Zustimmung vorgelegten Geschäften zugestimmt.
Aufsichtsrat und Ausschüsse
Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr 2012 keine Ausschüsse gebildet. Sämtliche Themen der Aufsichtsratstätigkeit sind im Geschäftsjahr 2012 vom Gesamtaufsichtsrat behandelt worden. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2012 insgesamt 2 Präsenz- sowie 2 telefonische Sitzungen abgehalten. An den Sitzungen und Beschlussfassungen im Geschäftsjahr 2012 haben stets alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen. Darüber hinaus wurden Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst.
Beratungen im Aufsichtsrat
Die Lage der Gesellschaft und des Konzerns, insbesondere die Ergebnisentwicklung sowie die Finanz- und Wirtschaftslage der Gesellschaft und des Konzerns, waren Gegenstand der regelmäßigen Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat. Die Entwicklung des Portfolios und dessen einzelne Portfoliopositionen standen im Mittelpunkt der Diskussionen im Aufsichtsrat. Das Portfolio war breit diversifiziert und entwickelte sich insgesamt positiv. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Umsetzung von Investments aktiv begleitet und ihn bei der Fortentwicklung der strategischen Ausrichtung der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2012 unterstützt. Weitere wesentliche Themen in den Beratungen des Aufsichtsrats waren die Kreditbeziehungen der Gesellschaft sowie das Risikomanagement.
Verlängerung der Bestellung der Vorstandsmitglieder
Die Bestellung zum Vorstandsmitglied der Heidelberger Beteiligungsholding AG des amtierenden Vorstandsmitglieds Ralph Bieneck wurde vom Aufsichtsrat am 28. August 2012 für die Dauer bis zum 31. Dezember 2015 verlängert. Weiter hat der Aufsichtsrat mit Beschluss vom 17. Dezember 2012 die Bestellung zum Vorstandsmitglied der Heidelberger Beteiligungsholding AG des amtierenden Vorstandsmitglieds Rolf Birkert für die Dauer bis zum 31. Dezember 2015 verlängert.
Aktienrückkauf
Am 16. November 2012 hat der Aufsichtsrat dem außerbörslichen Erwerb von bis zu 150.000 eigenen Aktien zu einem Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) in Höhe von 2,13 Euro zugestimmt.
Einziehung eigener Aktien
Am 17. Dezember 2012 hat der Aufsichtsrat der Einziehung von Stück 220.963 eigener Aktien ohne Herabsetzung des Grundkapitals zugestimmt.
Deutscher Corporate Governance Kodex
Der Aufsichtsrat hat am 23. Januar 2012 über die Anwendung der Empfehlungen des Deutsche Corporate Governance Kodex (DCGK) und die Aktualisierung der Entsprechenserklärung nach § 161 Aktiengesetz beraten. Der Aufsichtsrat hat die Anwendung der Kodex-Empfehlungen, wie schon in den Vorjahren, erneut abgelehnt.
Die Empfehlungen des DCGK sind nach Auffassung des Aufsichtsrats weiter auf große Publikumsgesellschaften zugeschnitten, die eine entsprechend komplexe Struktur aufweisen. Der Aufsichtsrat geht davon aus, dass eine ordnungsgemäße Unternehmensführung bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG auch durch die Beachtung der durch Gesetz und Satzung vorgegebenen Bestimmungen ohne ausdrückliche Verpflichtung zur Einhaltung der DCGK-Empfehlungen möglich ist. Viele Empfehlungen erscheinen sinnvoll; andere Empfehlungen hingegen (z. B. die Bildung von Aufsichtsratsausschüssen) können bei der Heidelberger Beteiligungsholding AG nicht oder nicht vernünftig umgesetzt werden. Damit eine fortlaufende Überprüfung der Anwendung bzw. Nichtanwendung einzelner Empfehlungen nicht erfolgen muss, hat sich der Aufsichtsrat formal für eine umfassende Nichtanwendung der Empfehlungen des DCGK entschieden.
Prüfung des Jahresabschlusses der Heidelberger Beteiligungsholding AG
Die Hauptversammlung der Heidelberger Beteiligungsholding AG hat am 20. Juni 2012 die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 gewählt. Der Aufsichtsrat hat dieser den Auftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses der Heidelberger Beteiligungsholding AG für das Geschäftsjahr 2012 erteilt.
Der vom Vorstand vorgelegte und nach den nationalen Rechnungslegungsregelungen des Handelsgesetzbuchs (HGB) zum 31. Dezember 2012 aufgestellte Jahresabschluss der Heidelberger Beteiligungsholding AG sowie der Lagebericht für die Heidelberger Beteiligungsholding AG bildeten den Gegenstand der Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung erfolgte unter Beachtung von Prüfungsschwerpunkten und der Einbeziehung der Buchführung. Die Abschlussprüfung hat zu keinen Einwendungen geführt; es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Prüfungsbericht ist den Aufsichtsratsmitgliedern vor der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats, die am 27. März 2013 stattgefunden hat, übersandt worden. An der Bilanzsitzung haben außerdem Vertreter des Abschlussprüfers teilgenommen, die über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfungen des Jahresabschlusses berichtet haben. Die Vertreter des Abschlussprüfers standen außerdem für Fragen zur Verfügung.
Die im Anschluss an den Bericht des Abschlussprüfers vom Aufsichtsrat durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für die Heidelberger Beteiligungsholding AG hat nach deren abschließendem Ergebnis keine Einwendungen hervorgebracht. Der Aufsichtsrat hat sich daher dem Prüfungsergebnis der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angeschlossen und den vom Vorstand zum 31. Dezember 2012 aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Mit der Billigung des Jahresabschlusses ist dieser gemäß § 172 Satz 1 AktG zugleich festgestellt. Der Aufsichtsrat hat sich mit dem Lagebericht des Vorstands einverstanden erklärt.
Abhängigkeitsbericht
Der vom Vorstand aufgestellte Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG ist von der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ebenfalls geprüft worden. Hierzu hat die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft am 27. März 2013 den nachfolgend wiedergegebenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gemäß § 313 Abs. 3 AktG erteilt:
"Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und
2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."
Der Bericht über die Beziehungen zu verbunden Unternehmen im Geschäftsjahr 2012 ist den Mitgliedern des Aufsichtsrats zusammen mit dem Prüfungsbericht rechtzeitig vor der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats zugeleitet worden. Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Bilanzsitzung mit dem Abhängigkeitsbericht befasst und hat den Bericht der PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft über die Prüfung des Berichts des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2012 entgegengenommen. Der Prüfungsbericht berichtet über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung des Abhängigkeitsberichts. Der Abschlussprüfer erläuterte in der Bilanzsitzung die wesentlichen Prüfungsergebnisse und stand außerdem für Fragen der Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung. Nach einer sorgfältigen eigenen Prüfung des Berichts über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Geschäftsjahr 2012, die unter Einbeziehung der Prüfungsergebnisse des Abschlussprüfers im Hinblick auf die Vollständigkeit und Richtigkeit erfolgte, ist der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Einwendungen gegen die vom Vorstand am Schluss des Berichts abgegebene Erklärung über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zugestimmt.
Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2012
Während des gesamten Geschäftsjahres 2012 gehörten die Herren Prof. Dr. Lothar Weinland, Dr. Stefan Klein und Dipl.-Kfm. Philip Hornig dem Aufsichtsrat an. Die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats gilt jeweils bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2015 beschließt.
Vorübergehende Interessenkonflikte von Aufsichtsratsmitgliedern sind im Geschäftsjahr 2012 nicht aufgetreten.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand der Heidelberger Beteiligungsholding AG für seinen persönlichen Einsatz und die erbrachte Leistung im Geschäftsjahr 2012.
Heidelberg, 27.03.2013
Prof. Dr. Lothar Weinland, Aufsichtsratsvorsitzender
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