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JENOPTIK AG

Annual / Quarterly Financial Statement May 27, 2013

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Annual / Quarterly Financial Statement

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Jenoptik AG

Jena

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

JAHRESABSCHLUSSFÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2012

JENOPTIK AG

Bilanz zum 31.12.2012

nach HGB

Aktiva

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in TEUR 31.12.2012 31.12.2011
A. Anlagevermögen 436.298 431.857
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.299 743
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten und Software 77 307
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0 420
3. Geleistete Anzahlungen 1.222 16
II. Sachanlagen 3.588 3.718
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 648 656
2. Bauten, einschl. Bauten auf fremden Grundstücken 724 821
3. Technische Anlagen und Maschinen 192 235
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.024 2.006
III. Finanzanlagen 431.411 427.396
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 335.403 332.339
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 88.763 73.164
3. Beteiligungen 2.151 2.152
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 73 13.465
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 5.012 5.260
6. Sonstige Ausleihungen 9 1.016
B. Umlaufvermögen 119.837 107.558
I. Vorräte 32 30
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 24 21
2. Geleistete Anzahlungen 8 9
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 81.022 70.064
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 39 142
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 78.681 67.576
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 10 65
4. Sonstige Vermögensgegenstände 2.292 2.281
III. Wertpapiere 232 232
sonstige Wertpapiere 232 232
IV. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 38.551 37.232
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.346 1.162
Summe Aktiva 557.481 540.577
Passiva
in TEUR 31.12.2012 31.12.2011
A. Eigenkapital 381.908 353.075
I. Gezeichnetes Kapital 148.819 148.819
Bedingtes Kapital 23.400 TEUR
II. Kapitalrücklage 180.756 180.756
III. Gewinnrücklagen 29.671 4.671
1. Gesetzliche Rücklagen 415 415
2. Andere Gewinnrücklagen 29.256 4.256
IV. Bilanzgewinn 22.662 18.829
B. Rückstellungen 22.157 33.386
1. Rückstellungen für Pensionen 4.273 4.229
2. Steuerrückstellungen 3.377 6.074
3. Sonstige Rückstellungen 14.507 23.083
C. Verbindlichkeiten 153.416 154.116
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 92.400 93.515
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 10 0
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 3.498 1.949
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 56.521 57.481
5. Sonstige Verbindlichkeiten 987 1.171
davon aus Steuern 241 514
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 7 5
Summe Passiva 557.481 540.577

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 nach HGB

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in TEUR 2012 2011
1. Umsatzerlöse 1.941 1.578
2. Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen 3.806 3.914
3. Bruttoergebnis vom Umsatz - 1.866 - 2.336
4. Vertriebskosten 1.612 2.103
5. Allgemeine Verwaltungskosten 15.574 13.343
6. Forschungs- und Entwicklungskosten 370 383
7. Sonstige betriebliche Erträge 26.181 23.396
davon Erträge aus Währungsumrechnungen 2.138 985
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 12.411 12.568
davon Aufwendungen aus Währungsumrechnungen 2.317 889
9. Erträge aus Beteiligungen 15 8
davon aus verbundenen Unternehmen 0 0
10. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen 53.171 46.393
11. Aufwendungen aus der Verlustübernahme im Rahmen von Ergebnisabführungsverträgen 925 8.532
12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 3.739 3.538
davon aus verbundenen Unternehmen 2.559 2.326
13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.757 2.490
davon aus verbundenen Unternehmen 2.336 1.805
14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens 8.069 6.154
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 4.950 7.760
davon verbundene Unternehmen 772 1.060
davon Aufwendungen aus der Rückstellungsabzinsung 341 408
16. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 40.087 22.646
17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 2.665 3.814
18. Sonstige Steuern 3 3
19. Jahresüberschuss 37.419 18.829
20. Einstellung in die Gewinnrücklage 25.000 0
21. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 10.243 0
22. Bilanzgewinn 22.662 18.829

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2012

1. Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der JENOPTIK AG, Jena, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2012 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften in Verbindung mit dem AktG aufgestellt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 ist in Tausend Euro aufgestellt.

ANLAGEVERMÖGEN

Die immateriellen Vermögensgegenstände und die Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und über den Zeitraum der erwarteten Nutzungsdauer linear abgeschrieben.

Die immateriellen Vermögensgegenstände beinhalten entgeltlich erworbene Software, Lizenzen, Schutzrechte sowie einen Geschäfts- oder Firmenwert.

Den Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern zu Grunde:

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Jahre
Immaterielle Vermögensgegenstände 1 - 14
Geschäfts- und Firmenwert bis 15
Gebäude (einschl. Bauten) 10 - 50
Technische Anlagen und Maschinen 1 - 14
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 - 20

Abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einen Wert von 150 EUR überschreiten, werden aktiviert und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Anteile an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Wertpapiere und Ausleihungen sind mit ihren Anschaffungskosten bzw. im Falle einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag bewertet.

Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen werden auf den Barwert abgezinst. Hierbei wird der Refinanzierungszinssatz der JENOPTIK AG zum 31. Dezember 2012 in Höhe von 3,405 Prozent p.a. angewandt.

VORRÄTE

Der Wertansatz der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag.

FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden mit dem Nominalwert angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen wurden in angemessenem Umfang Einzelwertberichtigungen gebildet.

Vorsorglich wird auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,0 Prozent gebildet.

Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert abzüglich notwendiger Einzelwertberichtigungen angesetzt.

Fremdwährungsforderungen werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Zeitpunkt der Einbuchung bzw. im Falle eines niedrigeren Fremdwährungskurses und einer Laufzeit größer ein Jahr zu diesem am Bilanzstichtag bewertet. Bei einer Laufzeit bis zu einem Jahr erfolgt die Bewertung mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag.

LIQUIDE MITTEL

Bargeldbestände in Fremdwährung werden mit dem Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden gemäß § 250 Abs. 1 HGB Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, abgegrenzt.

RÜCKSTELLUNGEN

Die Berechnungen der Pensionsrückstellungen wurden durch einen versicherungsmathematischen Gutachter auf Basis der "Project unit credit Method" durchgeführt. Als Grundlage dienten die "Richttafeln 2005G" der Heubeck-Richttafeln GmbH in Köln mit Vollanpassung 2011, die die Entwicklung der vom Statistischen Bundesamt beobachteten Sterblichkeit seit der Erstellung der Richttafeln 2005G abbildet. Im Ergebnis dieser Anpassung sind die Annahmen der Lebenserwartung für Männer leicht erhöht und für Frauen unverändert gelassen. Für die Bewertung der Pensionsrückstellungen wurde ein Diskontierungszinssatz von 5,05 Prozent (i. Vj. 5,14 Prozent) verwendet sowie ein Lohn-/ Gehaltstrend von 2,00 Prozent (i. Vj. 1,00 Prozent bis 2,75 Prozent) und ein Rententrend von 2,00 Prozent (i. Vj. 0,00 Prozent bis 1,75 Prozent) unterstellt.

Die Ermittlung der Rückstellung für Altersteilzeit erfolgt durch einen versicherungsmathematischen Gutachter auf Basis der Richttafeln 2005G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Aufgrund der ermittelten Restlaufzeiten wurde der entsprechende Diskontierungszinssatz gemäß Veröffentlichung der Deutschen Bundesbank Stand November 2012 angesetzt. Als Gehaltstrend wurden 2 Prozent angenommen. Die Jubiläumsrückstellung wurde ebenfalls auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens ermittelt. Der Rechnungszinsfuß beträgt 5,05 Prozent p.a (i. Vj. 5,14 Prozent).

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen alle bis heute erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Ihre Höhe entspricht dem Erfüllungsbetrag, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Die Schätzung des Erfüllungsbetrages erfolgt unter Berücksichtigung von Erfahrungswerten aus gleichartigen Sachverhalten und wird auf Basis von wahrscheinlichkeitsgewichteten Szenariobetrachtungen sowie Gutachten Dritter vorgenommen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, soweit ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden grundsätzlich gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB mit dem von der Deutschen Bundesbank ermittelten und monatlich bekanntgegebenen restlaufzeitenentsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr werden nicht abgezinst.

VERBINDLICHKEITEN

Alle Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Fremdwährungsverbindlichkeiten sind mit dem Devisenkassamittelkurs am Tag der Einbuchung bewertet. Am Bilanzstichtag werden die Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs bewertet. Sofern die Restlaufzeit der Fremdwährungsverbindlichkeiten kleiner als ein Jahr ist, werden unrealisierte Kursgewinne und -verluste erfolgswirksam berücksichtigt. Bei einer Laufzeit länger ein Jahr gelten das Anschaffungskostenprinzip nach § 253 Abs. 1 S. 1 HGB und das Realisationsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB.

LATENTE STEUERN

Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Dabei werden nicht nur die Unterschiede aus den eigenen Bilanzpositionen einbezogen, sondern auch solche, die bei Organtöchtern bzw. bei Personengesellschaften bestehen, an denen die JENOPTIK AG als Gesellschafter beteiligt ist.

Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt. Von dem Wahlrecht zum Ansatz des aktiven latenten Steuerüberhangs aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Gemäß dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB werden die latenten Steuern saldiert ausgewiesen.

BEWERTUNGSEINHEITEN

Derivate Finanzinstrumente werden einzeln mit dem Marktwert am Stichtag bewertet. Für zwei Zinsswaps, die die Voraussetzungen zur Bildung von Bewertungseinheiten erfüllen, werden die Sicherungs- und Grundgeschäfte zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst.

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB aufgestellt.

2. Erläuterungen zur Bilanz

ANLAGEVERMÖGEN

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2012 ist dem Anlagespiegel (Anlage zum Anhang) zu entnehmen.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird gemäß § 253 Abs. 3 HGB entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben. Zum Stichtag 31.12.2012 war der Geschäfts- oder Firmenwert vollständig abgeschrieben.

Die Zugänge bei den Geleisteten Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 1.206 TEUR resultieren im Wesentlichen aus aktivierungspflichtigen Leistungen im Rahmen der Einführung eines einheitlichen konzernweiten ERP-Systems.

Der Abgang bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen resultiert in Höhe von 12.456 TEUR aus der Beendigung der Liquidation der Limmat GmbH i.L., Jena, deren Anteile schon in Vorjahren in voller Höhe wertberichtigt waren.

Die Zuschreibung bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen betrifft in Höhe von 2.556 TEUR die Anteile an der SAALEAUE Immobilienverwaltungsgesellschaft & Co. Vermietungs KG, Pullach.

Im Geschäftsjahr 2012 stellen sich die Ausleihungen sowie die Wertpapiere des Anlagevermögens wie folgt dar:

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TEUR
Zugänge
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 20.399
Wertpapiere des Anlagevermögens 683
Sonstige Ausleihungen 616
Abgänge
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 31.031
Wertpapiere des Anlagevermögens 869
Sonstige Ausleihungen 1

Die Zugänge bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen in Höhe von 10.710 TEUR aus der Ausreichung von einem Darlehen an die LEUTRA SAALE Gewerbegrundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald, zur Finanzierung der planmäßigen Auszahlung des Abfindungsguthabens an den stillen Investor, in Höhe von 7.797 TEUR aus einem ausgereichten Darlehen an die KORBEN Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Grünwald, welches aufgrund einer Mitfinanzierungsverpflichtung im Rahmen einer Leasingfondsfinanzierung ausgereicht wurde sowie der Ausreichung weiterer 1.599 TEUR an die JENOPTIK North America, Inc., Jupiter, für die Ablösung von Altdarlehen und zur Anschubfinanzierung von Tochtergesellschaften der JENOPTIK North America, Inc., Jupiter.

Die Abgänge bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen in Höhe von 18.919 TEUR aus der Abtretung von Darlehen gegenüber der KORBEN Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Grünwald, an die JO Vermietungs GmbH, Jena, aufgrund einer vertraglich vereinbarten Ausgleichsverpflichtung für drei bevorstehende Immobilienverkäufe. Die Darlehen waren vollständig wertberichtigt. Weitere Abgänge resultieren in Höhe von 4.834 TEUR aus der Ablösung eines Darlehens gegenüber der ESW GmbH, Wedel, aufgrund der Einbeziehung dieser Gesellschaft in das Cashpooling der JENOPTIK AG sowie aus planmäßigen Tilgungen bestehender Darlehen.

Zugänge in Höhe von 683 TEUR und Abgänge in Höhe von 869 TEUR bei den Wertpapieren des Anlagevermögens resultieren aus Käufen bzw. Verkäufen innerhalb der bestehenden Investmentfonds.

Die Abschreibungen bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 8.278 TEUR resultieren in Höhe von 7.356 TEUR aus Abschreibungen auf Ausleihungen gegenüber der LEUTRA SAALE Gewerbegrundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald, aufgrund eines durchgeführten Impairmenttests. Eine weitere Abschreibung in Höhe von 917 TEUR resultiert aus der Berücksichtigung eines Barwertnachteiles, für welchen bereits im Vorjahr eine Rückstellung gebildet war. Diese wurde im Geschäftsjahr 2012 in Anspruch genommen.

FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 38 TEUR (i. Vj. 142 TEUR) haben eine Restlaufzeit kleiner als ein Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von 78.692 TEUR (i. Vj. 67.641 TEUR) betreffen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen aus der zentralen Geldverwaltung sowie Finanzforderungen.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von größer als einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 2.292 TEUR (i. Vj. 2.281 TEUR) beinhalten im Wesentlichen Umsatzsteuerforderungen in Höhe von 2.023 TEUR. Die Restlaufzeit der in den sonstigen Vermögensgegenständen enthaltenen Forderungen ist kleiner als ein Jahr.

WERTPAPIERE

Die Wertpapiere des Umlaufvermögens in Höhe von 232 TEUR betreffen zu Anschaffungskosten bewertete Anteile an der Carl Zeiss Meditec AG, Jena.

SCHECKS, KASSENBESTAND, GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN

Bestandteil der Guthaben bei Kreditinstituten sind Festgeldanlagen in Höhe von 37.066 TEUR. Die Laufzeit der Festgeldanlagen beträgt weniger als drei Monate.

RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN

Der Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 1.346 TEUR (i. Vj. 1.162 TEUR) beinhaltet Rechnungsabgrenzungen in Höhe von 559 TEUR, Disagien für Kreditverbindlichkeiten in Höhe von 543 TEUR und Abgrenzungen für bereits gezahlte Mietnebenkosten in Höhe von 244 TEUR, deren Endabrechnung erst im Geschäftsjahr 2013 erfolgt.

EIGENKAPITAL

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital beträgt 148.819.099 EUR und ist eingeteilt in 57.238.115 Stückaktien.

Stimmrechtsmitteilungen bestehender Beteiligungen

Anfang Juli 2011 teilten die Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG, Erfurt, die Thüringer Industriebeteiligungsgeschäftsführungs GmbH, Erfurt, die bm-t beteiligungsmanagement thüringen GmbH, Erfurt, die Stiftung für Unternehmensbeteiligungen und -förderungen in der gewerblichen Wirtschaft Thüringens (StUWT), Erfurt, die Thüringer Aufbaubank Erfurt und der Freistaat Thüringen, Erfurt, mit, dass sie am 30. Juni 2011 die Schwellen von 3 Prozent, 5 Prozent und 10 Prozent der Stimmrechte an der JENOPTIK AG überschritten haben und ihnen zu diesem Tag 11,00 Prozent der Stimmrechte (6.296.193 Aktien) zustanden. Die Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG hat die Stimmrechte von der ECE Industriebeteiligungen GmbH erworben.

Die ECE Industriebeteiligungen GmbH, Wien, Österreich, hat uns am 5. Juli 2011 mitgeteilt, am 30. Juni 2011 die Schwellen von 25 Prozent, 20 Prozent und 15 Prozent der Stimmrechte an der JENOPTIK AG unterschritten zur haben. Der ECE Industriebeteiligungen GmbH standen danach an diesem Tag 14,01 Prozent der Stimmrechte (8.021.886 Aktien) zu. Davon sind der ECE Industriebeteiligungen GmbH 1,97 Prozent der Stimmrechte (1.125.000 Aktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Über die ECE Industriebeteiligungen GmbH sind die Alpha Holding GmbH, Hinterbrühl, die ECE European City Estates GmbH, Hinterbrühl, die HPS Holding GmbH, Hinterbrühl, und die Humer Privatstiftung indirekt beteiligt. Diesen sind 12,05 Prozent der Stimmrechte (6.896.886 Aktien) nach § 22 Abs 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 1,97 Prozent der Stimmrechte (1.125.000 Aktien) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen.

Die ERGO Lebensversicherung Aktiengesellschaft hat uns mitgeteilt, am 16. Juni 2011 die Schwellen von 3 Prozent und 5 Prozent der Stimmrechte an der JENOPTIK AG überschritten zu haben. Der ERGO Lebensversicherung Aktiengesellschaft standen danach an diesem Tag 5,75 Prozent der Stimmrechte (3.288.872 Aktien) zu. Die MEAG Munich Ergo AssetManagement GmbH und die MEAG Munich Ergo Kapitalanlagegesellschaft mbH haben uns mitgeteilt, am 16. Juni 2011 die Schwellen von 3 Prozent und 5 Prozent der Stimmrechte an der JENOPTIK AG überschritten zu haben. Beiden standen danach an diesem Tag 6,62 Prozent der Stimmrechte (3.790.528 Aktien) zu, welche der MEAG Munich Ergo AssetManagement GmbH nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG und der MEAG Munich Ergo Kapitalanlagegesellschaft mbH gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG über die ERGO Lebensversicherung Aktiengesellschaft zuzurechnen waren.

Frau Gabriele Wahl-Multerer, Deutschland, hat der Gesellschaft am 10. Oktober 2012 mitgeteilt, dass sie die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte an der JENOPTIK AG am 4. Oktober 2012 unterschritten hat. Frau Gabriele Wahl-Multerer standen danach an diesem Tag 0,05 Prozent der Stimmrechte (28.490 Stimmrechte) zu. Davon waren ihr 0,05 Prozent (28.490 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die ZOOM Immobilien GmbH zuzurechnen. Die ZOOM Immobilien GmbH, München, Deutschland, hat der Gesellschaft am 10. Oktober 2012 mitgeteilt, dass sie die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte an der JENOPTIK AG am 4. Oktober 2012 unterschritten hat. Der ZOOM Immobilien GmbH standen danach an diesem Tag 0,05 Prozent der Stimmrechte (28.490 Stimmrechte) zu. Die Templeton Investment Counsel LLC., Fort Lauderdale, USA, hat der Gesellschaft mitgeteilt, am 13. September 2010 die Schwelle von 3 Prozent der Stimmrechte an der JENOPTIK AG überschritten zu haben. Templeton Investment Counsel LLC. stehen 3,11 Prozent der Stimmrechte (1.780.218 Stückaktien) zu. Alle diese Stimmrechte sind Templeton Investment Counsel LLC. gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

Stimmrechtsmitteilungen der letzten Jahre und solche nicht mehr beteiligter Aktionäre sind auch auf unserer Internetseite unter www.jenoptik.de in der Rubrik Investoren / Aktie / Stimmrechtsmitteilungen veröffentlicht.

Genehmigtes Kapital

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 wurde der Beschluss "genehmigtes Kapital 2009", welcher bis zum 30. Mai 2014 befristet war, aufgehoben und wie folgt neu gefasst. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. Mai 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 35.000 TEUR durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und / oder Sacheinlagen zu erhöhen ("genehmigtes Kapital 2010"). Die neuen Aktien können von einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Der Ausschluss ist möglich für Spitzenbeträge, bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere auch im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder für den Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen, bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital unter Berücksichtigung von Hauptversammlungsbeschlüssen bzw. der Ausnutzung anderer Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechts in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 s. 4 AktG seit dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung weder insgesamt zehn vom Hundert (=10 Prozent) des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt zehn vom Hundert (=10 Prozent) des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet sowie für die Ausgabe an Mitarbeiter der JENOPTIK AG und von mit ihr mehrheitlich verbundenen Unternehmen.

Über die Einzelheiten der Ausgabe der neuen Aktien, insbesondere über deren Bedingungen sowie über den Inhalt der Rechte der neuen Aktien entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.

Bedingtes Kapital

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 3. Juni 2009 ist das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 23.400 TEUR durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2009). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Gläubiger bzw. Inhaber von Optionsscheinen oder Wandlungsrechten, die von der Gesellschaft oder einer in- und/oder ausländischen Kapitalgesellschaft, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juni 2009 bis zum 30. Mai 2014 ausgegeben wurden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen und / oder die zur Wandlung verpflichteten Gläubiger der von der Gesellschaft oder einer in- und / oder ausländischen Kapitalgesellschaft, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 30. Mai 2014 auf der Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juni 2009 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und nicht eigene Aktien eingesetzt werden oder keine Erfüllung in bar erfolgt.

Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandel- und / oder Optionsanleihen und der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Eigene Aktien

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Mai 2015 eigene Stückaktien im rechnerischen Betrag von insgesamt höchstens zehn vom Hundert des Grundkapitals (= 10 Prozent) zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben. Auf die erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt (einschließlich der nach §§ 71a ff. Aktiengesetz zuzurechnenden Aktien), nicht mehr als 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer zugelassener Zwecke durch die Gesellschaft oder auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von Dritten ausgeübt werden. Ein Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstandes als Kauf über die Börse oder mittels einer öffentlichen Kaufofferte. Die weiteren Einzelheiten des Rückerwerbs eigener Aktien sind in der öffentlich zugänglichen Einladung zur Hauptversammlung 2010 auf unserer Internetseite unter www.jenoptik.de in der Rubrik Investoren / Hauptversammlung beschrieben.

RÜCKSTELLUNGEN

Von den zum 31. Dezember 2011 bestehenden Rückstellungen in Höhe von 33.386 TEUR wurden im Geschäftsjahr 2012 10.537 TEUR in Anspruch genommen und 7.433 TEUR aufgelöst.

Die Zuführungen zu Rückstellungen betragen 6.741 TEUR.

Die Rückstellungen für Pensionen betreffen in Höhe von 4.273 TEUR frühere Organmitglieder.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Rückstellungen für Personal in Höhe von 4.905 TEUR, Rückstellungen aus Veräußerung, Rechts- und Prozesskosten und sonstigen Verträgen in Höhe von 3.845 TEUR, Drohverlustrückstellungen in Höhe von 2.409 TEUR sowie Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 2.532 TEUR.

Die Rückstellungen für Steuern resultieren im Wesentlichen in Höhe von 1.967 TEUR aus Ertragssteueraufwand für Vorjahre und in Höhe von 809 TEUR aus Ertragssteueraufwand des laufenden Geschäftsjahres.

LATENTE STEUERN

Latente Steuern ergeben sich aus Ansatz- und Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanzwerten bei den einzelnen Bilanzposten und auf steuerliche Verlustvorträge. Die temporären Differenzen betreffen im Wesentlichen handels- und steuerrechtlich abweichende Wertansätze bei Ausleihungen an verbundene Unternehmen, Vorräten, Pensionsrückstellungen sowie sonstigen Rückstellungen. Passive latente Steuern wurden mit aktiven latenten Steuern verrechnet. über den Saldierungsbereich hinausgehende aktive Steuerlatenzen wurden in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht aktiviert. Die Differenzen wurden mit einem Steuersatz von 29,3 Prozent (i. Vj. 29,6 Prozent) bewertet.

VERBINDLICHKEITEN

Die Entwicklung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten stellte sich wie folgt dar:

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Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in TEUR 01.01.2012 Zugang Abgang Umbuchung 31.12.2012
Kurzfristige Kreditverbindlichkeiten (< 1 Jahr) 1.115 0 1.115 2.400 2.400
Langfristige Kreditverbindlichkeiten (2 - 5 Jahre) 64.400 0 0 - 2.400 62.000
davon langfristige Darlehen 2.400 0 0 - 2.400 0
davon Schuldscheindarlehen 62.000 0 0 0 62.000
Langfristige Kreditverbindlichkeiten (größer 5 Jahre) 28.000 0 0 0 28.000
davon Schuldscheindarlehen 28.000 0 0 0 28.000
Gesamt 93.515 0 1.115 0 92.400

Im Herbst 2011 platzierte die JENOPTIK AG Schuldscheindarlehen von insgesamt 90.000 TEUR am Kapitalmarkt mit Laufzeiten von 5 und 7 Jahren. Diese Darlehen sind über die gesamte Laufzeit tilgungsfrei. Insgesamt sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten derzeit durchschnittlich mit 3,329 Prozent verzinst.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Laufzeit von weniger als einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 56.521 TEUR (i. Vj. 57.481 TEUR), resultieren aus Verbindlichkeiten der zentralen Geldverwaltung, aus Darlehensverbindlichkeiten, aus Finanzverbindlichkeiten, die im Rahmen der steuerlichen Organschaft zwischen Mutter- und Tochterunternehmen entstehen und aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr, außer einem Teilbetrag in Höhe von 22.084 TEUR (i. Vj. 22.053 TEUR) gegenüber der SAALEAUE Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Pullach, an der die JENOPTIK AG einen Kommanditanteil in Höhe von 100 Prozent hält, der eine Laufzeit von zwei Jahren hat.

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 987 TEUR (i. Vj. 1.171 TEUR) bestehen im Wesentlichen in Höhe von 503 TEUR aus Zinsabgrenzungen für Kreditverbindlichkeiten. Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

UMSATZERLÖSE

Die im Geschäftsjahr erbrachten Umsatzerlöse resultieren ausschließlich aus Umsätzen aus Vermietung und Verpachtung. Die Umsatzerlöse wurden im Inland getätigt.

HERSTELLUNGSKOSTEN

Die Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen betragen 3.821 TEUR. Hierin sind vor allem Miet- und Leasingkosten sowie der Werteverzehr des Anlagevermögens enthalten.

ALLGEMEINE VERWALTUNGSKOSTEN

Wesentliche Bestandteile der allgemeinen Verwaltungskosten in Höhe von 15.574 TEUR sind neben dem erfassten Personalaufwand in Höhe von 9.393 TEUR, Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 27 TEUR und für bezogene Leistungen in Höhe von 1.578 TEUR, davon für sonstige Dienstleistungen 836 TEUR und für EDV-Dienstleistungen 487 TEUR sowie Aufwendungen für Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten in Höhe von 1.898 TEUR.

In den Rechts-, Beratungs- und Prüfungskosten ist das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar für den Jahresabschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, in Höhe von 1.369 TEUR enthalten, dass sich wie folgt aufgliedert:

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in TEUR
Abschlussprüfungsleistungen 2012 222
Steuerliche Beratung 133
Sonstige Leistungen (Beratung, Schulung) 1.014
Gesamt 1.369

FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSKOSTEN

Die Forschungs- und Entwicklungskosten enthalten Aufwendungen für zentrales Innovationsmanagement und Koordination von Forschung und Entwicklung im Jenoptik-Konzern.

SONSTIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE

Wesentliche Positionen der sonstigen betrieblichen Erträge sind:

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TEUR 2012 2011
Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (periodenfremd) 7.151 8.535
Erträge aus Holdingumlage und sonstigen Umlagen 7.215 6.033
Erträge aus Weiterberechnungen 3.672 3.907
Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen 1.379 1.500
Währungsgewinne 2.138 985
Erträge aus Dienstleistungen 552 656
Erträge aus dem Abgang von Finanzanlagen 11 109
Sonstige periodenfremde Erträge 34 88
Übrige sonstige Erträge 4.029 1.583
Summe Erträge 26.181 23.396

Die übrigen Erträge resultieren im Wesentlichen in Höhe von 3.021 TEUR aus Zuschreibungen auf Finanzanlagen.

SONSTIGE BETRIEBLICHE AUFWENDUNGEN

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind zurückzuführen auf:

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TEUR 2012 2011
Aufwand aus Weiterberechnungen 3.681 3.892
Aufwendungen aus der Zuführung von Rückstellungen 0 1.924
Währungsverluste 2.317 889
Periodenfremde Aufwendungen 401 384
Einzelwertberichtigungen 98 74
Übrige Aufwendungen 5.914 5.405
Summe Aufwendungen 12.411 12.568

Die übrigen sonstigen Aufwendungen resultieren im Wesentlichen in Höhe von 4.522 TEUR aus Beratungsleistungen für ein umfassendes Effizienzverbesserungs- und Kostensenkungsprogramm für den Jenoptik-Konzern.

ERTRÄGE AUS ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRÄGEN

Die Erträge in Höhe von 53.171 TEUR resultieren aus den Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen mit der JENOPTIK Optical Systems GmbH, Jena, in Höhe von 23.697 TEUR, der Hommel-Etamic GmbH, Villingen-Schwenningen, in Höhe von 13.611 TEUR, der JENOPTIK Robot GmbH, Mohnheim, in Höhe von 9.830 TEUR, der JENOPTIK Polymer Systems GmbH, Triptis in Höhe von 5.215 TEUR, der JORENT Techno GmbH, Jena, in Höhe von 507 TEUR, der JENOPTIK SSC GmbH, Jena, in Höhe von 190 TEUR und der JENOPTIK Automatisierungstechnik GmbH in Höhe von 121 TEUR.

AUFWENDUNGEN AUS ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRÄGEN

Der Aufwand in Höhe von 925 TEUR resultiert aus der Übernahme der Ergebnisse der JENOPTIK Laser GmbH, Jena, in Höhe von 658 TEUR, der ESW GmbH, Wedel, in Höhe von 266 TEUR und der JENOPTIK Einundsiebzigsten Verwaltungsgesellschaft mbH, Jena, in Höhe von 1 TEUR.

ERTRÄGE AUS ANDEREN WERTPAPIEREN UND AUSLEIHUNGEN DES FINANZANLAGEVERMÖGENS

Dieser Posten beinhaltet Zinserträge für Ausleihungen in Höhe von 3.698 TEUR und Erträge aus Wertpapieren des Anlagevermögens in Höhe von 40 TEUR.

SONSTIGE ZINSEN UND ÄHNLICHE ERTRÄGE

In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Erträgen in Höhe von 2.757 TEUR sind im Wesentlichen Erträge aus der zentralen Geldverwaltung für verbundene Unternehmen in Höhe von 2.336 TEUR enthalten.

ZINSEN UND ÄHNLICHE AUFWENDUNGEN

Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von 4.950 TEUR setzen sich im Wesentlichen aus Zinsen für Bankkredite und Schuldscheindarlehen in Höhe von 3.472 TEUR sowie aus Zinsaufwendungen im Rahmen der zentralen Geldverwaltung gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 772 TEUR zusammen.

MATERIAL- UND PERSONALAUFWAND GEMÄSS § 285 SATZ 1 NR. 8 HGB

Materialaufwand

Der Materialaufwand des Geschäftsjahres 2012 beträgt 7.153 TEUR (i. Vj. 4.834 TEUR), die auf Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von 31 TEUR (i. Vj. 44 TEUR) und Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 7.122 TEUR (i. Vj. 4.790 TEUR) entfallen.

Personalaufwand

Der Personalaufwand des Geschäftsjahres 2012 beträgt 9.850 TEUR (i. Vj. 8.044 TEUR), davon für Löhne und Gehälter 8.592 TEUR (i. Vj. 7.029 TEUR), für soziale Abgaben 840 TEUR (i. Vj. 635 TEUR) und für Altersversorgung 418 TEUR (i. Vj. 380 TEUR).

STEUERN VON EINKOMMEN UND ERTRAG

Für das laufende Geschäftsjahr 2012 wurden Rückstellungen für steuern von Einkommen und Ertrag in Höhe von 809 TEUR zugeführt.

4. Sonstige Angaben

HAFTUNGSVERHÄLTNISSE

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen am Abschlussstichtag Eventualverbindlichkeiten in Höhe von 56.092 TEUR (i. Vj. 53.196 TEUR).

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TEUR 31.12.2012 31.12.2011
Bürgschaften für verbundene Unternehmen 55.535 51.443
Bürgschaften an Dritte 557 1.753
Eventualverbindlichkeiten aus Bürgschaften 56.092 53.196

Bürgschaften für verbundene Unternehmen sichern i.d.R. Risiken aus dem operativen Grundgeschäft von Tochtergesellschaften und sind damit für JENOPTIK AG als sehr risikoarm einzuschätzen.

Gewährleistungsbürgschaften bestehen unter anderem im Zusammenhang mit dem Klinikum 2000, Jena, in Höhe von 5.500 TEUR (i. Vj. 5.500 TEUR), deren Teilenthaftung durch den Freistaat Thüringen weiterhin aussteht. Mögliche Ansprüche aus Gewährleistung bestehen aus Jenoptik-Sicht tatsächlich wie im Vorjahr in Höhe von 481 TEUR. Weiterhin wurde in 2012 im Rahmen des Verkaufs einer Immobilie eine Mietgarantie in Höhe von 3.504 TEUR herausgelegt, auf die der leichte Anstieg des Bürgschaftsvolumens zurückzuführen ist.

Die Bürgschaften für Dritte in Höhe von 557 TEUR (i. Vj. 1.753 TEUR) sind erwartungsgemäß weiter zurückgegangen. Darüber hinaus sind diese Risiken vollständig durch andere Unternehmen rückgedeckt und stellen daher für Jenoptik kein Risiko dar.

SONSTIGE FINANZIELLE VERPFLICHTUNGEN

Aus längerfristigen Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen und Mitfinanzierungsverpflichtungen bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 7.534 TEUR (i. Vj. 21.395 TEUR), die sich nach Fälligkeiten wie folgt zusammensetzen:

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TEUR 2013 2014 - 2017 nach 2017 Summe
Leasingverträge 2.446 2.487 0 4.933
dav. verbundene Unternehmen 2.300 2.298 0 4.598
Sonstige Verträge 1.053 1.548 0 2.601
Summe 3.499 4.035 0 7.534

Es wurden vertraglich vereinbarte Darlehenszusagen in Höhe von 2.360 TEUR gegeben.

Zum Stichtag 31. Dezember 2012 waren Bestellungen in Höhe von 4 TEUR ausgelöst.

DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE UND BEWERTUNGSEINHEITEN

Im Rahmen der Steuerung von Zinsrisiken setzt die JENOPTIK AG Zinssicherungsgeschäfte, wie Zinsswaps sowie Caps, ein. Diese dienen überwiegend dazu, die Finanzschulden gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern und das Zinsergebnis beziehungsweise das Zinsrisiko unter Berücksichtigung festgelegter Zins-Benchmarks zu optimieren.

Durch die in 2011 aufgenommenen Schuldscheine in Höhe von 90.000 TEUR war die JENOPTIK AG für 36.000 TEUR Verbindlichkeiten, die mit variabler Verzinsung abgeschlossen wurden, einem Zinsänderungsrisiko ausgesetzt. Dem begegnete sie durch den Abschluss von Zinssicherungsgeschäften im 2. Quartal 2012. So wurden für 24.000 TEUR variabel verzinste finanzielle Verbindlichkeiten ein Zinscap und zwei Zinsswaps abgeschlossen.

Die Derivate weisen folgende Bedingungen und Parameter auf:

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Zinscap Nominalvolumen 12.000 TEUR
Laufzeit 28. April 2012 - 28. Oktober 2016
Zinsobergrenze 2,00 Prozent - Referenzzinssatz 6-Monats-EURIBOR
Zinsswap1 Nominalvolumen 8.000 TEUR
Laufzeit 28. April 2012 - 29. Oktober 2018
Festzinssatz 1,985 Prozent p.a. - Variabler Zinssatz 6-Monats-EURIBOR
Zinsswap 2 Nominalvolumen 4.000 TEUR
Laufzeit 28. April 2012 - 28. Oktober 2016
Festzinssatz 1,615 Prozent p.a. - Variabler Zinssatz 6-Monats-EURIBOR

Mit dem Zinscap werden Verbindlichkeiten in Höhe von 12.000 TEUR gegen einen über 2,00 Prozent steigenden 6-Monats-Euribor für 4,5 Jahre abgesichert. Die Abschlussgebühr wurde aktivisch abgegrenzt und grundsätzlich vereinfachend über die Laufzeit linear aufgelöst. Darüber hinaus wurde zum 31. Dezember 2012 eine zusätzliche Bewertung auf den niedrigeren Marktwert des Caps in Höhe von 30 TEUR vorgenommen.

Mit den beiden Zinsswaps werden Verbindlichkeiten in Höhe von weiteren 12.000 TEUR über ihre gesamte Laufzeit gegen Zinsänderungsrisiken abgesichert. Die Zinsswaps wurden mit den abgesicherten variabel verzinslichen Verbindlichkeiten zu Bewertungseinheiten (Mikro-Hedge) zusammengefasst. Mithin erfolgte sowohl zum Beginn der Sicherungsbeziehung als auch zum Bilanzstichtag eine Messung der Wirksamkeit dieser Sicherungsbeziehungen. Aufgrund der vollständigen Identität der Bedingungen und Parameter der Grund- und Sicherungsgeschäfte wird die Effektivität der Sicherungsbeziehung als hoch eingeschätzt. Die Swaps wiesen zum 31. Dezember 2012 negative Marktwerte in Höhe von 661 TEUR auf.

UNTERNEHMENSVERTRÄGE

Die JENOPTIK AG hatte für das Geschäftsjahr 2012 mit folgenden Tochterunternehmen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge:

JENOPTIK Automatisierungstechnik GmbH, Jena
ESW GmbH, Wedel
JENOPTIK Optical Systems GmbH, Jena
JENOPTIK Robot GmbH, Mohnheim am Rhein
Hommel-Etamic GmbH, Villingen-Schwenningen
JENOPTIK Laser GmbH, Jena
JENOPTIK Polymer Systems GmbH, Triptis
JORENT Techno GmbH, Jena
JENOPTIK SSC GmbH, Jena
JENOPTIK Einundsiebzigste Verwaltungsgesellschaft mbH, Jena

BESCHÄFTIGTE

Im Unternehmen waren im Geschäftsjahr 2012 durchschnittlich beschäftigt:

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2012 2011
Angestellte 88 83
davon Auszubildende 1 1

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der JENOPTIK AG haben die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 am 13. Dezember 2012 abgegeben. Die Erklärung ist den Aktionären auf der Internet-Seite der JENOPTIK AG unter www.jenoptik.de in der Rubrik Investoren / Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht worden. Die Erklärung ist auch in den Geschäftsräumen der JENOPTIK AG (Carl-Zeiß-Straße 1, 07743 Jena) einsehbar.

Angaben über wesentliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Anlehnend an den IAS 24 gelten Unternehmen bzw. Personen als nahe stehende Personen, die den Jenoptik-Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden oder unter gemeinschaftlicher Führung stehen, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden. Dazu gehören auch Vorstände und Aufsichtsrat. Beherrschung liegt hierbei vor, wenn ein Aktionär mehr als die Hälfte der Stimmrechte an der JENOPTIK AG hält oder umgekehrt oder kraft Satzungsbestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen die Möglichkeit besitzt, die Finanz- und Geschäftspolitik des Managements des Jenoptik-Konzerns zu steuern.

Nachfolgende Darlehen mit nicht konsolidierten Tochtergesellschaften bzw. Beteiligungen sind zu nichtmarktüblichen Zinskonditionen abgeschlossen:

Niedrigverzinste Darlehen (0 bis 1,25 Prozent) gegenüber der KORBEN Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Grünwald, in Höhe von 32.115 TEUR
Niedrigverzinste Darlehen (0 bis 1,25 Prozent) gegenüber der JO Vermietungs GmbH, Jena, in Höhe von 3.831 TEUR

Es wurde eine Bürgschaft gegenüber der JENOPTIK MedProjekt GmbH, Jena in Höhe von 5.500 TEUR ausgegeben.

Ausführliche Angaben zur Vergütung für Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes werden in den Angaben zu Vorstand und Aufsichtsrat aufgeführt.

Vorstand

Als Mitglieder des Vorstandes waren im Geschäftsjahr 2012 folgende Herren bestellt:

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weitere Mandate bei:
Dr. Michael Mertin Vorsitzender des Vorstandes der JENOPTIK AG keine
Rüdiger Andreas Günther Mitglied des Vorstandes der JENOPTIK AG (seit 1.4.2012) • Schmitz Cargobull AG (Mitglied des Aufsichtsrates)
• Kverneland Group, Norwegen (bis 30.4.2012, Mitglied in einem vergleichbaren Kontrollgremium)
• Schöller Holding GmbH (bis 31.3.2012, Vorsitzender des Aufsichtsrates)
Frank Einhellinger Mitglied des Vorstandes der JENOPTIK AG (bis 31.3.2012) keine

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Vergütung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2012. Diese umfasst neben den direkt oder indirekt geleisteten Vergütungsbestandteilen auch den beizulegenden Zeitwert des aktienbasierten Vergütungsinstrumentes (LTI).

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in TEUR Dr. Michael Mertin (Vorsitzender des Vorstandes) Frank Einhellinger (Mitglied des Vorstandes bis 31.3.2012) Rüdiger Andreas Günther (Mitglied des Vorstandes seit 1.4.2012)
Festvergütung 510,0 83,3 285,0
Variable Vergütung in bar 731,5 81,3 210,0
LTI 2012 bewertet zum Ausgabekurs 365,8 29,0 105,0
LTI 2012 Kurssteigerung in 20121) 192,0 4,6 55,1
Gesamtvergütung 1.799,3 198,2 655,1
Altersversorgung 240,0 24,8 60,0
Nebenleistungen 30,2 4,9 34,8
Summe Sonstige Leistungen 270,2 29,7 94,8

1) bewertet zum beizulegenden Zeitwert zum 31.12.2012 (bei Frank Einhellinger zum Stichtag 31.3.2012)

Die Nebenleistungen umfassen Beiträge zur Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung sowie die Bereitstellung von Firmenwagen.

Zur näheren Erläuterung des Vergütungssystems verweisen wir auf den Vergütungsbericht im Lagebericht.

Pensionszahlungen an frühere Vorstandsmitglieder wurden in Höhe von 283 TEUR (i. Vj. 299 TEUR) geleistet. Die Pensionsrückstellungen für frühere Vorstandsmitglieder beliefen sich zum Bilanzstichtag auf 4.973 TEUR (i. Vj. 3.911 TEUR). Der für diese bestehenden Rückstellungen im Geschäftsjahr 2012 erfasste Aufwand aus Zinskosten belief sich auf 170 TEUR (i. Vj. 200 TEUR).

Im Geschäftsjahr 2012 - wie in den Jahren zuvor - wurden keine Kredite oder Vorschüsse an Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder ausgereicht. Folglich gab es auch keine Darlehensablösungen.

Die Vorstandsmitglieder halten zum Bilanzstichtag keine Aktien.

Aufsichtsrat

Als Mitglieder des Aufsichtsrates waren im Geschäftsjahr 2012 folgende Damen und Herren bestellt:

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Mitglied im: weitere Mandate bei:
RUDOLF HUMER Unternehmer (Aufsichtsrats-Vorsitzender) Personalausschuss (Vorsitzender) Vermittlungsausschuss (Vorsitzender) Nominierungsausschuss (Vorsitzender) • Baumax AG, Österreich (vgl. Kgr. Mitglied)
• Baumax Anteilsverwaltung AG, Österreich (vgl. Kgr. Mitglied)
• Ühinenud Farmid AS, Estland (vgl. Kgr. Mitglied)
• K.A.M. ESSL Holding AG, Österreich (AR Mitglied)
• ECE Capital OÜ, Estland (vgl. Kgr. Mitglied)
MICHAEL EBENAU1) Gewerkschaftssekretär, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Jena-Saalfeld, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Gera (stellvertretender Aufsichtsrats-Vorsitzender) Personalausschuss Vermittlungsausschuss keine
BRIGITTE EDERER Vorstandsmitglied der Siemens AG (seit 6.6.2012) • Boehringer Ingelheim RCV GmbH, Österreich (AR Mitglied)
• Österreichische Industrieholding AG (ÖIAG), Österreich (AR Mitglied)
• Siemens France Holding SAS, Frankreich (Ki, vgl. Kgr. Mitglied)
• Siemens Holdings plc., Großbritannien (Ki, vgl. Kgr. Mitglied)
• Siemens S.p.A., Italien (Ki, vgl. Kgr. stv. Vorsitz)
• Siemens Nederland N.V., Niederlande (Ki, vgl. Kgr. Vorsitz)
• Siemens AG, Österreich (Ki, AR Vorsitz)
• Siemens S.A., Spanien (Ki, vgl. Kgr. Vorsitz)
• Siemens Sanayi ve Ticaret, A.S., Türkei (Ki, vgl. Kgr. Mitglied)
• Siemens Holding S.p.A., Italien (Ki, vgl. Kgr. stv. Vorsitz)
MARKUS EMBERT1) Dipl.-Ing. für Elektrotechnik leitender Angestellter bei der ESW GmbH (bis 6.6.2012) Kapitalmarktausschuss (bis 6.6.2012) keine
CHRISTIAN HUMER Vorsitzender der Geschäftsführung der ECE European City Estates GmbH, Österreich Personalausschuss Nominierungsausschuss • Ühinenud Farmid AS, Estland (vgl. Kgr. Vorsitz)
WOLFGANG KEHR1) Gewerkschaftssekretär bei der IG Metall, Bezirk Frankfurt / Main (bis 6.6.2012) Personalausschuss (bis 6.6.2012) Vermittlungsausschuss (bis 6.6.2012) keine
THOMAS KLIPPSTEIN1) Vorsitzender des Konzernbetriebsrates der Jenoptik Personalausschuss Prüfungsausschuss keine
CHRISTEL KNOBLOCH1) Prozesskoordinatorin bei der JENOPTIK Automatisierungstechnik GmbH (bis 6.6.2012) Kapitalmarktausschuss (bis 6.6.2012) keine
RONALD KRIPPENDORF1) Werkleiter der JENOPTIK Katasorb GmbH (seit 6.6.2012) keine
DIETER KRÖHN1) Fertigungsplaner bei der ESW GmbH Kapitalmarktausschuss (bis 6.6.2012) Prüfungsausschuss keine
SABINE LÖTZSCH1) Dipl.-Mathematikerin, Managerin IT-Helpdesk der JENOPTIK SSC GmbH (seit 6.6.2012) keine
DR. LOTHAR MEYER Ehem. Vorsitzender des Vorstandes der ERGO Versicherungsgruppe AG (bis 6.6.2012) Prüfungsausschuss (bis 6.6.2012) Kapitalmarktausschuss (Vorsitzender bis 6.6.2012) • UniCredit Bank AG (AR Mitglied)
• ERGO Versicherungsgruppe AG (AR Mitglied)
HEINRICH REIMITZ Mitglied der Geschäftsführung der ECE European City Estates GmbH, Österreich Prüfungsausschuss (Vorsitzender) Kapitalmarktausschuss (bis 6.6.2012) • Ühinenud Farmid AS, Estland (vgl. Kgr. Mitglied)
STEFAN SCHAUMBURG1) Gewerkschaftssekretär der IG Metall Vorstandsverwaltung, Funktionsbereichsleiter Tarifpolitik (seit 6.6.2012) Personalausschuss (seit 6.6.2012) Vermittlungsausschuss (seit 6.6.2012) • GKN Driveline Deutschland GmbH (AR Mitglied)
• GKN Holdings Deutschland GmbH (AR Mitglied)
PROF. DR. RER. NAT. HABIL., DIPL.-PHYSIKER ANDREAS TÜNNERMANN Direktor des Instituts für Angewandte Physik und Hochschullehrer für Angewandte Physik der Friedrich-Schiller-Universität und Institutsleiter des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Optik und Feinmechanik Jena Personalausschuss Vermittlungsausschuss Nominierungsausschuss • BioCentiv GmbH (AR Vorsitz)
• Docter Optics GmbH (vgl. Kgr. Mitglied)
GABRIELE WAHL-MULTERER Dipl.-Kauffrau, Unternehmerin (bis 6.6.2012) Kapitalmarktausschuss (bis 6.6.2012) • Seniorbook AG (AR Mitglied)
MATTHIAS WIERLACHER Vorstandsvorsitzender der Thüringer Aufbaubank (seit 6.6.2012) Prüfungsausschuss (stv. Vorsitzender seit 6.6.2012) • Analytik Jena AG (AR Mitglied)
• Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH (AR Mitglied)
• bm-t beteiligungsmanagement thüringen GmbH (Ki, AR Mitglied)

1) Vertreter/-in der Arbeitnehmer

Abkürzungen: AR - Aufsichtsrat vgl. Kgr. - vergleichbares Kontrollgremium Ki - konzerninternes Mandat stv. - Stellvertretender / -s

AUFSICHTSRATSVERGÜTUNG

Die Mitglieder des Aufsichtrates erhielten im Geschäftsjahr 2012 folgende Gesamtvergütung:

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davon
in TEUR Gesamtbezüge feste jährliche Vergütung 2012 Variable Vergütung 2012 Sitzungsgelder (zzgl. Auslagenersatz)
--- --- --- --- ---
Rudolf Humer (Vorsitzender)3) - - - -
Michael Ebenau (stv. Vorsitzender) 61,9 40,4 15,9 5,6
Brigitte Ederer (ab 6.6.2012) 22,8 13,6 6,8 2,4
Markus Embert (bis 6.6.2012) 15,4 10,2 3,8 1,4
Christian Humer 44,4 27,8 8,9 7,7
Wolfgang Kehr (bis 6.6.2012) 18,7 12,8 3,8 2,1
Thomas Klippstein 59,1 36,5 10,6 12,0
Christel Knobloch (bis 6.6.2012) 15,2 10,2 3,8 1,2
Ronald Krippendorf (ab 6.6.2012) 20,1 11,4 5,7 3,0
Dieter Kröhn 52,7 33,1 10,6 9,0
Sabine Lötzsch (ab 6.6.2012) 20,1 11,4 5,7 3,0
Dr. Lothar Meyer (bis 6.6.2012) 22,1 15,4 3,8 2,9
Heinrich Reimitz 56,2 35,7 8,9 11,6
Stefan Schaumburg (ab 6.6.2012) 24,4 14,2 5,7 4,5
Prof. Dr. rer. nat. habil. Andreas Tünnermann 52,6 35,7 10,6 6,3
Matthias Wierlacher (ab 6.6.2012) 30,6 19,9 5,7 5,0
Gabriele Wahl-Multerer (bis 6.6.2012) 15,4 10,2 3,8 1,4
Gesamt 531,7 338,5 114,1 79,1

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Vorjahr1) (soweit nicht in 2011 gezahlt)
in TEUR Umsatzsteuer2) feste jährliche Vergütung 2011 variable Vergütung 2011
--- --- --- ---
Rudolf Humer (Vorsitzender)3) - 14,8 3,7
Michael Ebenau (stv. Vorsitzender) 9,9 42,9 13,4
Brigitte Ederer (ab 6.6.2012) 3,6 - -
Markus Embert (bis 6.6.2012) 2,5 23,8 8,9
Christian Humer - 25,0 7,5
Wolfgang Kehr (bis 6.6.2012) 3,0 29,8 8,9
Thomas Klippstein 9,5 29,8 8,9
Christel Knobloch (bis 6.6.2012) 2,2 20,0 7,5
Ronald Krippendorf (ab 6.6.2012) - - -
Dieter Kröhn 7,0 21,5 7,5
Sabine Lötzsch (ab 6.6.2012) - - -
Dr. Lothar Meyer (bis 6.6.2012) 3,5 35,7 8,9
Heinrich Reimitz - 30,0 7,5
Stefan Schaumburg (ab 6.6.2012) - - -
Prof. Dr. rer. nat. habil. Andreas Tünnermann 8,4 35,7 8,9
Matthias Wierlacher (ab 6.6.2012) - - -
Gabriele Wahl-Multerer (bis 6.6.2012) 2,5 23,8 8,9
Gesamt 52,1 332,8 100,5

1) Im Vorjahr wurde die Aufsichtsratsvergütung nach dem so genannten Zuflussprinzip individualisiert dargestellt. Diese Darstellungsweise wurde in Anlehnung an DRS 17 dahingehend geändert, dass nunmehr sämtliche erdienten Bezüge für erbrachte Tätigkeiten im abgelaufenen Geschäftsjahr dargestellt werden. Die Vergütungsbestandteile für Tätigkeiten der Aufsichtsratsmitglieder 2011, die erst 2012 gezahlt und daher bei der Darstellung der Aufsichtsratsvergütung im letztjährigen Konzernabschluss noch nicht erfasst wurden, werden daher einmalig separat dargestellt.

2) In Festvergütung und Sitzungsgeldern enthalten; die Herren Rudolf und Christian Humer und Herr Mag. Heinrich Reimitz sind aufgrund ihres Wohnsitzes im Ausland in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, sodass auf ihre Vergütung keine Umsatzsteuer anfiel, sondern ein Steuereinbehalt gemäß § 50 a Abs.1 Nr. 4 EStG gezahlt wurde.

3) Der Aufsichtsratsvorsitzende, Herr Rudolf Humer, hat durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand auf sämtliche, ihm für seine Tätigkeiten ab dem 1. April 2011 zustehenden Vergütungsansprüche als Aufsichtsratsvorsitzender und Ausschussmitglied verzichtet. Dies gilt auch für etwaige Sitzungsgelder und eine etwaige erfolgsorientierte Vergütung.

Zur näheren Erläuterung des Vergütungssystems des Aufsichtsrates verweisen wir auf den Vergütungsbericht im Konzernlagebericht.

Die Mitglieder des Aufsichtsrates hielten zum Ende des Geschäftsjahres 2012 zusammen 960.095 Aktien oder sich darauf beziehende Finanzierungsinstrumente und damit mehr als 1 Prozent des Grundkapitals der JENOPTIK AG. Darin enthalten sind 675.000 Aktien, die von Herrn Rudolf Humer direkt und indirekt gehalten werden.

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2012 (Bruttodarstellung in TEUR)

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Anschaffungs- u. Herstellungskosten
Bilanzpositionen Stand

01.01.2012
Zugang Umbuchung

(+/-)
Abgang Stand

31.12.2012
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1 2 3 4 5
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbenene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten, Software 1.817 238 490 1.565
2. Geschäfts- oder Firmenwert 4.082 4.082
3. Geleistete Anzahlungen 16 1.206 1.222
Summe I 5.915 1.444 0 490 6.869
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.472 8 1.464
2. Bauten, einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 4.087 4.087
3. Technische Anlagen und Maschinen 1.805 1.804
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.070 109 44 3.135
5. Geringwertige Anlagegüter 134 1 133
Summe II 10.568 109 0 53 10.623
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 347.404 557 12.505 335.456
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 80.016 20.399 62.526 31.031 131.910
3. Beteiligungen 11.040 575 10.465
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 15.233 - 13.392 1.841
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 20.910 683 869 20.724
6. Sonstige Ausleihungen 113.126 616 - 49.134 1 64.607
Summe III 587.729 22.255 0 44.981 565.003
Gesamt 604.212 23.808 0 45.524 582.495

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Abschreibungen
Bilanzpositionen Stand

01.01.2012
Abschreibungen

des GJ
Umbuchungen

(+/-)
Auflösung

Abgang
Zuschreibungen Stand

31.12.2012
--- --- --- --- --- --- ---
6 7 8 9 10 11
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbenene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten, Software 1.510 114 136 1.488
2. Geschäfts- oder Firmenwert 3.662 420 4.082
3. Geleistete Anzahlungen 0 0
Summe I 5.172 534 0 136 0 5.570
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 816 816
2. Bauten, einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 3.266 97 3.363
3. Technische Anlagen und Maschinen 1.570 42 1.612
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.064 86 39 1.111
5. Geringwertige Anlagegüter 134 1 133
Summe II 6.850 225 0 40 0 7.035
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 15.065 12.456 2.556 53
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 6.852 8.278 48.125 19.686 422 43.147
3. Beteiligungen 8.888 575 8.313
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.768 1.768
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 15.650 94 32 15.712
6. Sonstige Ausleihungen 112.110 614 - 48.125 0 64.599
Summe III 160.333 8.986 0 32.717 3.010 133.592
Gesamt 172.355 9.745 0 32.893 3.010 146.197

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Buchwert
Bilanzpositionen 31.12.2012 31.12.2011
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12 13
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbenene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten, Software 77 307
2. Geschäfts- oder Firmenwert 0 420
3. Geleistete Anzahlungen 1.222 16
Summe I 1.299 743
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 648 656
2. Bauten, einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 724 821
3. Technische Anlagen und Maschinen 192 235
4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.024 2.006
5. Geringwertige Anlagegüter 0 0
Summe II 3.588 3.718
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 335.403 332.339
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 88.763 73.164
3. Beteiligungen 2.152 2.152
4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 73 13.465
5. Wertpapiere des Anlagevermögens 5.012 5.260
6. Sonstige Ausleihungen 8 1.016
Summe III 431.411 427.396
Gesamt 436.298 431.857

Aufstellung des Anteilbesitzes zum 31.12.2012 Einzelabschluss

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Nr. Name und Sitz der Gesellschaft Anteil JENOPTIK bzw. des unmittelbaren Gesellschafters

in Prozent
Währung Eigenkapital

31.12.2012

TEUR /

Landesw.
Ergebnis 2012

TEUR /

Landesw.
1. Verbundene Unternehmen - unmittelbare Beteiligungen
1. JENOPTIK Robot GmbH, Deutschland, Monheim am Rhein 100 TEUR 13.359 02)
2. HOMMEL-ETAMIC GmbH, Deutschland, Villingen-Schwenningen 100 TEUR 16.381 02)
3. JENOPTIK Automatisierungstechnik GmbH, Deutschland, Jena 100 TEUR 7.659 02)
4. ESW GmbH, Deutschland, Wedel 100 TEUR 51.703 02)
5. JENOPTIK Optical Systems GmbH, Deutschland, Jena 100 TEUR 43.054 02)
6. JENOPTIK Polymer Systems GmbH, Deutschland, Triptis 100 TEUR 5.039 02)
7. JORENT Techno GmbH, Deutschland, Jena 100 TEUR 25 02)
8. JENOPTIK Laser GmbH, Deutschland, Jena 100 TEUR 11.576 02)
9. JENOPTIK SSC GmbH, Deutschland, Jena 100 TEUR 2.250 02)
10. JENOPTIK North America Inc., USA, Jupiter (FL) 100 TUSD3) 37.210 - 317
11. JENOPTIK (UK) Ltd., Großbritannien, Borehamwood, Herts 100 TGBP 1)
12. KORBEN Verwaltungsgesellschaft mbH, Deutschland, Grünwald 100 TEUR 1)
13. JENOPTIK Einundsiebzigste Verwaltungsgesellschaft mbH, Deutschland, Jena 100 TEUR 23 02)
14. JENOPTIK Neunundsiebzigste Verwaltungsgesellschaft mbH, Deutschland, Jena 100 TEUR 22 0
15. JENOPTIK Asien GmbH, Deutschland, Triptis 100 TEUR 491 - 9
16. JENOPTIK MedProjekt GmbH, Deutschland, Jena 100 TEUR - 3.986 - 48
17. FIRMICUS Verwaltungsgesellschaft mbH, Deutschland, Jena 100 TEUR 1)
18. JENOPTIK Korea Corporation, Ltd., Korea, Pyeongtaek 66,6 TKRW4) - 262 - 886
19. JO Vermietungs GmbH, Deutschland, Jena 100 TEUR 1)
20. JENOPTIK Asia-Pacific Pte. Ltd., Singapur 100 TSGD 1)
21. LEUTRA SAALE Gewerbegrundstücks-Verwaltungsgesellschaft mbH, Deutschland, Grünwald 100 TEUR 1)
Zweckgesellschaften
22. SAALEAUE Immobilien Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Deutschland, Jena 100 Kommanditanteil TEUR 26.846 1.909
23. LEUTRA SAALE Gewerbegrundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Deutschland, Grünwald 100 Kommanditanteil TEUR - 12.851 - 12.863
24. FIRMICUS Verwaltungsgesellschaft mbH + Co. Vermietungs KG, Deutschland, Jena 100 Kommanditanteil TEUR 1)
25. KORBEN Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Deutschland, Grünwald 100 Kommanditanteil TEUR 1)
2. Beteiligungen - unmittelbare Beteiligungen
26. JENAER BILDUNGSZENTRUM gGmbH SCHOTT CARL ZEISS JENOPTIK, Deutschland, Jena 33,33 TEUR 1)

1) Daten nicht verfügbar

2) Ergebnisabführungsvertrag (HGB) mit der Muttergesellschaft

3) Devisenkassamittelkurs 1,3186 USD / EUR

4) Devisenkassamittelkurs 1,4062 KRW/ EUR

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Nach bestem Wissen versichern wir, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen für die Berichterstattung der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der JENOPTIK AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der JENOPTIK AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der JENOPTIK AG beschrieben sind.

Jena, den 11. März 2013

Michael Mertin, Vorsitzender des Vorstandes

Rüdiger Andreas Günther, Mitglied des Vorstandes

LAGEBERICHTFÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2012 (1. JANUAR BIS 31. DEZEMBER 2012)

DER JENOPTIK AG

Informationen zum Einzelabschluss der JENOPTIK AG nach HGB.

1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

1.1 GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Die JENOPTIK AG ist als Holding nur begrenzt operativ tätig. Umsätze und Ergebnisse erzielt die JENOPTIK AG im Wesentlichen aus Ergebnisabführungsverträgen und der Vermietung von Immobilien und Dienstleistungen an ihre Tochtergesellschaften.

Aus diesem Grund werden die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Chancen und Risiken der JENOPTIK AG maßgeblich von der Entwicklung des Jenoptik-Konzerns bestimmt. Die Aussagekraft des Einzelabschlusses ist deshalb nur begrenzt.

1.2 ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN

Ergänzende Angaben nach dem Übernahmerichtlinien-Umsetzungsgesetz l Berichterstattung gemäß 289 Abs. 4 HGB

1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Zum 31. Dezember 2012 betrug das gezeichnete Kapital, wie im Vorjahr, 148.819 TEUR. Es ist eingeteilt in 57.238.115 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Damit ist jede Aktie am Grundkapital in Höhe von 2,60 Euro beteiligt.

Mit allen Aktien der Gesellschaft sind die gleichen Rechte und Pflichten verbunden. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme und ist maßgebend für den Anteil der Aktionäre am Gewinn der Gesellschaft (§§ 58 Abs. 4, 60 AktG). Zu den Vermögensrechten der Aktionäre gehört ferner das Bezugsrecht auf Aktien bei Kapitalerhöhungen (§ 186 AktG). Daneben stehen den Aktionären Verwaltungsrechte zu, beispielsweise das Recht, an der Hauptversammlung teilzunehmen und die Befugnis, Fragen und Anträge zu stellen sowie das Stimmrecht auszuüben. Die weiteren Rechte und Pflichte der Aktionäre ergeben sich aus dem Aktiengesetz, insbesondere aus den §§ 12, 53 ff., 118 ff. AktG. Ein Anspruch des Aktionärs auf Verbriefung seiner Aktien ist gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung ausgeschlossen.

2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, sind nicht bekannt.

3. Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten

Anfang Juli 2011 teilten die Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG, Erfurt (direkte Beteiligung), die Thüringer Industriebeteiligungsgeschäftsführungs GmbH, Erfurt, die bm-t beteiligungsmanagement thüringen GmbH, Erfurt, die Stiftung für Unternehmensbeteiligungen und -förderungen in der gewerblichen Wirtschaft Thüringens (StUWT), Erfurt, die Thüringer Aufbaubank Erfurt und der Freistaat Thüringen, Erfurt, (alle indirekte Beteiligungen) mit, dass sie am 30. Juni 2011 die Schwellen von 3,5 und 10 Prozent der Stimmrechte an der JENOPTIK AG überschritten haben und ihnen zu diesem Tag 11 Prozent der Stimmrechte (6.296.193 Aktien) zustanden. Die Thüringer Industriebeteiligungs GmbH & Co. KG hat die Stimmrechte von der ECE Industriebeteiligungen GmbH erworben. Im Nachgang zu diesen Mitteilungen haben die genannten Gesellschaften am 26. und 27. Juli 2011 gemäß § 27 a WpHG die mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel mitgeteilt. Die Veröffentlichung dieser Mitteilungen sind auf unserer Internetseite unter www.jenoptik.de unter Investoren / Aktie / Stimmrechtsmitteilungen abrufbar.

Die ECE Industriebeteiligungen GmbH, Wien, hat uns am 5. Juli 2011 mitgeteilt, am 30. Juni 2011 die Schwellen von 25 Prozent, 20 Prozent und 15 Prozent der Stimmrechte an der JENOPTIK AG unterschritten zu haben. Der ECE Industriebeteiligungen GmbH standen danach an diesem Tag 14,01 Prozent der Stimmrechte (8.021.886 Aktien) zu. Über die ECE Industriebeteiligungen GmbH sind die Alpha Holding GmbH, Hinterbrühl, die ECE European City Estates GmbH, Hinterbrühl, die HPS Holding GmbH, Hinterbrühl, und die Humer Privatstiftung indirekt beteiligt.

4. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen

Es existieren keine Aktien der JENOPTIK AG, die mit Sonderrechten versehen sind.

5. Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben

Es existieren keine Arbeitnehmerbeteiligungen und somit auch keine daraus ableitbare Stimmrechtskontrolle.

6. Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über die Änderung der Satzung

Die Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern erfolgt ausschließlich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen der §§ 84, 85 AktG sowie § 31 MitbestG. Damit übereinstimmend sieht die Satzung in § 6 Abs. 2 vor, dass die Bestellung der Mitglieder des Vorstandes, der Widerruf ihrer Bestellung sowie der Abschluss, die Änderung und die Beendigung von Dienstverträgen mit Mitgliedern des Vorstandes durch den Aufsichtsrat erfolgen. Nach § 31 Abs. 2 MitbestG ist für die Bestellung von Vorstandsmitgliedern eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Aufsichtsrates erforderlich. Ein Widerruf einer Bestellung zum Mitglied des Vorstandes ist nur aus wichtigem Grund möglich (§ 84 Abs. 3 AktG).

In § 6 Abs. 1 Satz 1 der Satzung ist geregelt, dass der Vorstand der JENOPTIK AG aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen muss. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so hat in dringenden Fällen das Gericht auf Antrag eines Beteiligten das Mitglied zu bestellen (§ 85 Abs. 1 Satz 1 AktG). Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstandes oder einen Sprecher des Vorstandes ernennen (§ 84 Abs. 2 AktG, § 6 Abs. 2 Satz 2 der Satzung).

Inhaltliche Satzungsänderungen werden gemäß §§ 119 Abs. 1 Zf. 5, 179 Abs. 1 Satz 1 AktG von der Hauptversammlung beschlossen. Änderungen der Satzung, die nur deren Fassung betreffen, können hingegen gemäß § 179 Abs. 1 Satz 2 AktG, § 28 der Satzung vom Aufsichtsrat beschlossen werden.

Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen gemäß § 24 Abs. 1 der Satzung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht das Gesetz zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals, sofern nicht durch Gesetz etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist.

7. Befugnisse des Vorstandes zur Aktienausgabe und zum Aktienrückkauf

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 30. Mai 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 35.000.000 Euro durch einmalige oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen ("genehmigtes Kapital 2010"). Die neuen Aktien können von einem Kreditinstitut oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen

(a) für Spitzenbeträge;

(b) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere auch im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder für den Erwerb von Unternehmen, Teilen von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen;

(c) bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen, soweit der auf die neuen Aktien entfallende Anteil am Grundkapital unter Berücksichtigung von Hauptversammlungsbeschlüssen bzw. der Ausnutzung anderer Ermächtigungen zum Ausschluss des Bezugsrechtes in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG seit dem Wirksamwerden dieser Ermächtigung am 22. Juni 2010 weder insgesamt zehn vom Hundert des zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals bestehenden Grundkapitals noch insgesamt zehn vom Hundert des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Grundkapitals übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet;

(d) bei der Ausgabe an Mitarbeiter der Gesellschaft und von mit ihr mehrheitlich verbundenen Unternehmen. Über die Einzelheiten der Ausgabe der neuen Aktien, insbesondere über deren Bedingungen sowie über den Inhalt der Rechte der neuen Aktien entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 23.400.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 9.000.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht ("bedingtes Kapital 2009"). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Gläubiger bzw. Inhaber von Optionsscheinen oder Wandlungsrechten, die von der Gesellschaft oder einer in- und / oder ausländischen Kapitalgesellschaft, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juni 2009 bis zum 30. Mai 2014 ausgegeben wurden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen und/oder die zur Wandlung verpflichteten Gläubiger der von der Gesellschaft oder einer in- und/oder ausländischen Kapitalgesellschaft, an der die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, bis zum 30. Mai 2014 auf der Grundlage des Beschlusses der Hauptversammlung vom 3. Juni 2009 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und nicht eigene Aktien eingesetzt werden oder keine Erfüllung in bar erfolgt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und Ausstattung der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzulegen.

Aufgrund eines Beschlusses der Hauptversammlung vom 9. Juni 2010 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 31. Mai 2015 eigene Stückaktien im rechnerischen Betrag von insgesamt höchstens zehn vom Hundert des Grundkapitals zu anderen Zwecken als dem Handel in eigenen Aktien zu erwerben. Auf die erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit eigenen Aktien, die die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt (einschließlich der nach § 71a ff. Aktiengesetz zuzurechnenden Aktien), nicht mehr als 10 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer zugelassener Zwecke durch die Gesellschaft oder auch durch ihre Konzernunternehmen oder für ihre oder deren Rechnung von Dritten ausgeübt werden. Ein Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstandes als Kauf über die Börse oder mittels einer öffentlichen Kaufofferte. Die weiteren Einzelheiten des Rückerwerbs eigener Aktien sind in der öffentlich zugänglichen Einladung zur Hauptversammlung 2010 auf unserer Internetseite unter www.jenoptik.de in der Rubrik Investoren / Hauptversammlung beschrieben.

8. Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots

Klauseln, die im Falle eines Kontrollwechsels in der Eigentümerstruktur der JENOPTIK AG infolge eines Übernahmeangebotes (Change of Control) greifen, bestehen im Zusammenhang mit einem inzwischen beendeten Joint Venture sowie für verschiedene Finanzierungsverträge mit einem ausgenutzten Gesamtvolumen von rund 97,5 Mio. Euro (i. Vj. 94,8 Mio Euro).

Die Bedingungen für die Annahme eines Kontrollwechsels sind in den Kreditverträgen jeweils unterschiedlich ausgestaltet. Verträge mit einem Gesamtvolumen von 49,4 Mio Euro (i. Vj. 50,5 Mio Euro), von denen zum 31. Dezember 2012 lediglich 7,5 Mio Euro (i. Vj. 4,8 Mio Euro) in Anspruch genommen waren, sehen im Falle des Erreichens der für die Abgabe eines Übernahmeangebots nach § 29 Abs. 2, 35 Abs. 1, Abs. 2 WpÜG vorgesehenen Anteilsschwelle von 30 Prozent, teilweise jedoch bereits ab einer Beteiligung von mehr als 25 Prozent, ein außerordentliches Kündigungsrecht des Kreditgebers vor.

Bei den im Jahr 2011 platzierten Schuldscheindarlehen mit einem ausgenutzten Gesamtvolumen von 90,0 Mio Euro haben die Darlehensgeber das Recht, im Falle eines Kontrollwechsels das Darlehen zu dem Betrag, der ihrer Beteiligung entspricht, außerordentlich zu kündigen und die unverzügliche Rückzahlung dieses Kapitalbetrages zuzüglich der bis zur Rückzahlung aufgelaufenen Zinsen zu verlangen. Ein Kontrollwechsel liegt hier vor, wenn eine oder mehrere abgestimmt handelnde Personen, die nicht dem Kreis der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Hauptaktionäre zuzurechnen sind, zu irgendeiner Zeit mittelbar oder unmittelbar mehr als 30 Prozent des ausstehenden Grundkapitals oder mehr als 30 Prozent der Stimmrechte erwerben.

Ein weiterer, bisher nicht in Anspruch genommener Finanzierungsrahmenvertrag mit einem Gesamtvolumen von 8,0 Mio Euro beinhaltet für die JENOPTIK AG im Falle eines Kontrollwechsels lediglich eine Informationspflicht gegenüber der Bank. Wenn sich infolge dieser Meldung die Risikobewertung der Bank erhöht, hat diese das Recht, die Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten zu fordern.

Mit einem Joint-Venture-Partner besteht eine Rahmenvereinbarung, die Jenoptik direkten Zugang zu einer umfangreichen Basis an Patenten, technologischem Know-how und Komponenten gewährt, die der Partner auf dem Gebiet der Entwicklung und Herstellung von Faserlasern hat, und die insbesondere nachfolgend beschriebene Vereinbarungen beinhaltet: Sofern ein Kontrollwechsel an einen Wettbewerber des Joint-Venture-Partners innerhalb eines bestimmten Zeitraumes stattfindet, beschränkt sich das Nutzungsrecht seitens der Jenoptik auf die Herstellung und den Vertrieb des mit Hilfe der eingeräumten Nutzungsrechte hergestellten Produktportfolios zum Zeitpunkt des Eintritts des Kontrollwechsels. Das Jenoptik für einen bestimmten Zeitraum eingeräumte Recht auf Bezug von Komponenten erlischt nach Ablauf einer Übergangsfrist. Zwar befindet sich das Joint Venture seit Mitte 2011 in Liquidation. Da die gewährten Nutzungsrechte jedoch fortbestehen, gelten auch die Regelungen zu den Folgen eines Kontrollwechsels fort.

9. Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind

Vereinbarungen, die unter die Bedingung eines Kontrollwechsels fallen und das Kriterium der Wesentlichkeit erfüllen, existieren mit beiden Mitgliedern des Vorstandes für den Fall, dass diese infolge eines Kontrollwechsels durch Erwerb von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte durch einen Dritten ihren Dienstvertrag kündigen. Die in den Dienstverträgen enthaltenen Entschädigungsvereinbarungen beinhalten eine Auszahlung der Verträge für die reguläre Restlaufzeit des Anstellungsvertrages zuzüglich des Zeitraums, für den Überbrückungsleistungen gewährt werden und die Abgeltung der Tantieme nach einem Durchschnittswert. Die Entschädigung ist begrenzt auf maximal drei Jahresvergütungen. Zudem erhalten beide Mitglieder des Vorstandes im Falle einer Eigenkündigung wegen eines Kontrollwechsels bei Fortzahlung der Versorgungsbeiträge bis zum regulären Ende der Laufzeit ihres jeweiligen Dienstvertrages (maximal jedoch für drei Jahre) eine vertraglich unverfallbare Anwartschaft auf die Versorgungsleistungen. Eine entsprechende Vereinbarung enthielt auch der am 30. Juni 2012 ausgelaufene Dienstvertrag von Herrn Frank Einhellinger, der im vergangenen Jahr auf eigenen Wunsch sein Mandat als Finanzvorstand niedergelegt hat. Vergleichbare Vereinbarungen mit Arbeitnehmern der Gesellschaft bestehen nicht.

1.3 VERGÜTUNGSBERICHT

VORSTANDSVERGÜTUNG

Im folgenden Vergütungsbericht werden die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder beschrieben und die individualisierte Gesamtvergütung offen gelegt.

VORSTANDSVERGÜTUNGSSYSTEM

Kriterien für die Angemessenheit der Vorstandsvergütung der Jenoptik sind insbesondere die Aufgaben der Vorstandsmitglieder, ihre persönlichen Leistungen, die wirtschaftliche Lage sowie der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens. Hinzu kommt die Üblichkeit der Vergütung im Vergleichsumfeld. Die Vergütung des Jenoptik-Vorstandes besteht aus erfolgsunabhängigen und erfolgsabhängigen Bestandteilen. Zur erfolgsunabhängigen Komponente zählen das Fixum, die Nebenleistungen sowie die Versorgungszusagen. Die erfolgsbezogene Tantieme wird zu einem Teil in bar und zum anderen Teil in Form von virtuellen Aktien gewährt. Mit der auf virtuellen Aktien basierenden Long-Term-Incentive-Komponente (LTI) werden langfristige Verhaltensanreize gesetzt und eine nachhaltige Unternehmensentwicklung gefördert.

Für die Systematik des Vergütungssystems und die Zusammensetzung der individuellen Vorstandsvergütung ist der Aufsichtsrat nach Vorbereitung durch den Personalausschuss zuständig. Im Juni 2011 billigte die Hauptversammlung das Vergütungssystem des Vorstandes mit deutlicher Mehrheit. Im Rahmen der Wiederbestellung von Dr. Michael Mertin als Vorstandsvorsitzenden und Arbeitsdirektor der JENOPTIK AG und der damit einhergehenden Vertragsverlängerung wurde der Anstellungsvertrag wie im letztjährigen Vergütungsbericht beschrieben an einigen Stellen weiterentwickelt. Das aktuelle Vergütungssystem entspricht im Wesentlichen dem von der Hauptversammlung gebilligten System. Frank Einhellinger hat mit Zustimmung des Aufsichtsrates entschieden, sein Vorstandsmandat zum 31. März 2012 niederzulegen, seinen Vorstandsvertrag nicht über den 30. Juni 2012 zu verlängern, aber der Gesellschaft für einen Übergangszeitraum als Berater zur Verfügung zu stehen. Der Aufsichtsrat der JENOPTIK AG hat in der Sitzung vom 15. Dezember 2011 mit der Wirkung zum 1. April 2012 Rüdiger Andreas Günther als ordentliches Vorstandsmitglied und Nachfolger von Frank Einhellinger als Finanzvorstand bestellt. Die Bestellung erfolgte auf drei Jahre. Die vertraglichen Regelungen des Anstellungsvertrages mit Herrn Günther entsprechen grundsätzlich denjenigen des ab Juli 2012 geltenden neuen Vertrages mit Dr. Mertin, soweit nicht nachstehend gesondert vermerkt.

Fixum.

Die erfolgsunabhängige Grundvergütung wird anteilig pro Monat ausgezahlt. Sie beträgt für Dr. Michael Mertin seit 1. Januar 2011 510 TEUR p.a. sowie für Herrn Günther seit dem 1. April 2012 380 TEUR p.a., jeweils zahlbar in zwölf gleichen Beträgen am Monatsende. Die Frank Einhellinger für das 1. Quartal 2012 gezahlte Festvergütung betrug 83 TEUR.

Variable Vergütung.

Die Mitglieder des Vorstandes haben Anspruch auf eine Tantieme, die teilweise in bar und teilweise in Form virtueller Aktien gewährt wird. Sie basiert auf persönlichen Zielvereinbarungen, die im 1. Quartal eines jeden Kalenderjahres zwischen der JENOPTIK AG, vertreten durch den Aufsichtsrat, und dem jeweiligen Vorstandsmitglied abgeschlossen werden sollen. Die Zielvereinbarung ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten und enthält Ziele für den Gesamtkonzern sowie den Unternehmenserfolg. Bemessungsgrundlagen waren für das Geschäftsjahr 2012 das Konzern-EBIT, der operative Free Cashflow, der Konzern-Jahresüberschuss, aktienkursbezogene, strategische und operative Ziele für das betreffende Jahr sowie langfristiger Art und eine individuelle Leistungsbeurteilung. Es gibt eine Begrenzung der Zielerfüllung und damit der Gesamttantieme nach oben, aber keine garantierte Mindesttantieme. Die tatsächliche Höhe der variablen Vergütung ist abhängig von der Erreichung der Ziele gemäß Zielvereinbarung. Bei der Nichterreichung festgelegter Mindestansprüche einzelner Ziele wird für diesen Zielanteil keine anteilige Tantieme gezahlt.

50 Prozent der Tantieme entfallen auf finanzielle Ziele, 25 Prozent auf kurz- und mittelfristige operative Ziele und 25 Prozent auf mittel- und langfristige strategische Ziele. Die Gesamttantieme wird zu zwei Dritteln in bar und zu einem Drittel in Form von virtuellen Aktien gewährt.

Mit Rüdiger Andreas Günther wurde für den Zeitraum vom Beginn seiner Tätigkeit am 1. April 2012 bis zum 31. Dezember 2012 und mit Frank Einhellinger für das 1. Quartal 2012 eine zeitanteilige Fixtantieme mit einem Zielerreichungsgrad von 100 Prozent vereinbart. Zusätzlich wurde mit Frank Einhellinger ein Bonus in Abhängigkeit von der Erledigung bestimmter Aufgaben im Zusammenhang mit der Übergabe an seinen Nachfolger vereinbart.

Der in bar auszuzahlende Teil der variablen Vergütung ist fällig mit der Feststellung des jeweiligen Jahresabschlusses der JENOPTIK AG und der abschließenden Prüfung und Billigung des Konzernabschlusses durch den Aufsichtsrat.

Die Zuteilung der als Long-Term-Incentive gewährten virtuellen Aktien erfolgt im Rahmen der Feststellung der Zielerreichung. Der Ermittlung ihrer Anzahl wird der durchschnittliche Schlusskurs der Jenoptik-Aktie im vierten Quartal des vorvergangenen Kalenderjahres zugrunde gelegt. Die Auszahlung erfolgt nach Ablauf des vierten Folgejahres nach Zuteilung auf Basis des durchschnittlichen Schlusskurses der Jenoptik-Aktie des vollen vierten Folgejahres. Folgejahr ist das Kalenderjahr, das dem Kalenderjahr folgt, für das die Zielvereinbarung abgeschlossen wurde. Dies bedeutet für den Fall der Gewährung virtueller Aktien im Rahmen der Zielvereinbarung für das Jahr 2012, dass die Zuteilung der virtuellen Aktien im Rahmen der Feststellung der Zielerreichung im Jahre 2013 und die Auszahlung des Geldwertes der virtuellen Aktien - deren Höhe auf Basis des Durchschnittskurses der Aktien im Jahr 2016 ermittelt wird - am Anfang des Jahres 2017 erfolgt.

Zwischenzeitlich erfolgte Dividendenzahlungen an Aktionäre der JENOPTIK AG werden dergestalt berücksichtigt, dass in Höhe ihres Wertes zusätzliche virtuelle Aktien gewährt werden.

Die Anstellungsverträge von Dr. Michael Mertin und Rüdiger Andreas Günther enthalten Regelungen zu möglichen Auswirkungen von bestimmten Umständen, insbesondere Umwandlungs- und Kapitalmaßnahmen auf die gewährten virtuellen Aktien. Die Tantieme wird im Jahr der Beendigung des Dienstverhältnisses des Vorstandsmitgliedes basierend auf der tatsächlichen Zielerreichung zeitanteilig und ohne Aufteilung in Bartantieme und virtuelle Aktien ausgezahlt. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses zugewiesene virtuelle Aktien, für die das vierte Folgejahr noch nicht abgelaufen ist, werden mit dem Wert auf Basis des Durchschnittskurses der letzten zwölf Monate vor dem Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses abgerechnet.

Der Anstellungsvertrag mit Dr. Mertin enthält eine Vereinbarung, jährlich die Gesamtbezüge zu überprüfen.

Die Auszahlung der mit Frank Einhellinger für das 1. Quartal 2012 vereinbarten Fixtantieme in Höhe von 56 TEUR brutto zuzüglich der Bonuszahlung in Höhe von 25 TEUR brutto erfolgte im Februar 2013. Außerdem wurde mit Frank Einhellinger im Januar 2013 eine Vereinbarung zur Abgeltung der ihm seit dem Jahr 2010 als Vorstandsmitglied gewährten 66.622 virtuellen Aktien zzgl. der darauf anstelle einer Dividende gewährten virtuellen Aktien geschlossen, nach der ihm im Januar 2013 ein Betrag in Höhe von 489 TEUR brutto ausgezahlt wurde.

Im Jahr 2007 wurden für Dr. Mertin und Frank Einhellinger und im Jahr 2012 mit Rüdiger Andreas Günther Verträge zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen. Der Versorgungszusage liegt ein mittels einer Lebensversicherung rückgedecktes Versorgungskonzept zugrunde. Es handelt sich um eine beitragsorientierte Versorgung im Rahmen einer Unterstützungskasse. Der Aufwand für die Unterstützungskasse betrug im Jahr 2012 für Dr. Mertin 240 TEUR und für Frank Einhellinger 25 TEUR. Mit Herrn Günther wurde ein jährlicher Versorgungsbeitrag in Höhe von 80 TEUR vereinbart, für 2012 wurden demzufolge 60 TEUR gewährt.

Nebenleistungen existieren in Form einer Unfallversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Dr. Mertin, für Herrn Günther und bis zu seinem Ausscheiden für Frank Einhellinger. Weiterhin haben Vorstandsmitglieder Anspruch auf die private Nutzung eines Firmenfahrzeuges. Rüdiger Andreas Günther hat 2012 darüber hinaus befristet Kosten für eine Zweitunterkunft am Sitz der Gesellschaft sowie Umzugskosten erstattet bekommen. Für die Mitglieder des Vorstandes besteht eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung; es besteht die vertragliche Verpflichtung zur Tragung eines Selbstbehaltes in Höhe von 10 Prozent des Schadens je Schadensfall, maximal jedoch für sämtliche Schadensfälle pro Jahr in Höhe von 150 Prozent der Festvergütung.

Wird der Dienstvertrag mit dem Vorstandsvorsitzenden Dr. Mertin nicht über sein reguläres Laufzeitende am 30. Juni 2017 hinaus verlängert, so hat er ab diesem Zeitpunkt für die Dauer von zwölf Monaten Anspruch auf Überbrückungsleistungen in Höhe von monatlich 80 Prozent eines Zwölftels der Jahresvergütung. Auf die Überbrückungsleistung werden Bezüge aus selbstständiger und / oder nichtselbstständiger Tätigkeit des Vorstandsmitgliedes, insbesondere als Mitglied eines Leitungs- und Aufsichtsorgans einer anderen Gesellschaft, sowie eine etwaige Karenzentschädigung angerechnet. Überbrückungsleistungen sind nicht zu zahlen, wenn die Nichtverlängerung des Dienstvertrages auf erheblichen Pflichtverstößen des Vorstandsmitgliedes beruht oder es zu einer Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund einer außerordentlichen Kündigung kommt oder das Vorstandsmitglied eine Verlängerung des Dienstvertrages zu gleichen oder zu gleich- oder höherwertigen Bedingungen ablehnt.

Gemäß Ziffer 4.2.3 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) soll bei Abschluss von Vorstandsverträgen darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht übersteigen (Abfindungscap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Jenoptik hat in der Entsprechenserklärung vom 13. Dezember 2012 für den Anstellungsvertrag des Vorstandsvorsitzenden eine Abweichung von diesen Empfehlungen erklärt, die zusammen mit einer Begründung im Geschäftsbericht abgedruckt ist.

Im Falle eines Kontrollwechsels der JENOPTIK AG greift für die Mitglieder des Vorstandes ab einem Kontrollerwerb gemäß §§ 29, 35 Abs. 1 Satz 1 WpÜG, d.h. einem Erwerb von mindestens 30 Prozent der Stimmrechte an der JENOPTIK AG eine Change-of-Control-Klausel, die ihnen ein Kündigungsrecht innerhalb einer bestimmten Frist nach Übergang der Kontrolle gewährt. Das Vorstandsmitglied hat im Fall einer Kündigung in Abhängigkeit von der Restlaufzeit seines Anstellungsvertrages zuzüglich des Zeitraumes, für den Überbrückungsleistungen gewährt werden einen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von maximal 36 Monatsgehältern zuzüglich anteiliger variabler Vergütung. Die Mitglieder des Vorstandes erhalten zudem bei Fortzahlung der Versorgungsbeiträge bis zum regulären Laufzeitende ihres jeweiligen Dienstvertrages, maximal jedoch für drei Jahre, eine vertraglich unverfallbare Anwartschaft auf Versorgungsleistungen.

Mit den Vorstandsmitgliedern wurden in den Anstellungsverträgen für die Dauer von einem Jahr nachvertragliche Wettbewerbsverbote vereinbart. Als Entschädigung für das Wettbewerbsverbot erhält das jeweilige Vorstandsmitglied 50 Prozent der oben beschriebenen Brutto-Jahresvergütung. Jenoptik kann aber bereits vor Beendigung des Dienstverhältnisses durch schriftliche Erklärung an das jeweilige Vorstandsmitglied auf das nachvertragliche Wettbewerbsverbot mit der Wirkung verzichten, dass sie mit Ablauf einer Frist von drei Monaten seit der Erklärung von der Verpflichtung zur Zahlung der Entschädigung frei wird.

INDIVIDUALISIERTE GESAMTBEZÜGE DER VORSTANDSMITGLIEDER.

Die nachstehend aufgeführte Tabelle beinhaltet die im abgelaufenen Geschäftsjahr gewährten Vergütungsbestandteile für die Vorstandsmitglieder Dr. Michael Mertin und Rüdiger Andreas Günther, sowie den am 31. März 2012 aus dem Vorstand ausgeschiedenen Frank Einhellinger. In der Übersicht wird dabei zwischen fünf Komponenten, dem Fixum, der variablen Vergütung, der aktienbasierten Long-Term-Incentive-Komponente, der Altersversorgung und den Nebenleistungen unterschieden.

BESTANDTEILE DER VORSTANDSVERGÜTUNG

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Dr. Michael Mertin (Vorsitzender des Vorstandes) Frank Einhellinger (Mitglied des Vorstandes bis 31.3.2012) Rüdiger Andreas Günther (Mitglied des Vorstandes seit 1.4.2012)
in TEUR 2012 2011 2012 2011 2012
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Festvergütung 510,0 510,0 83,3 333,0 285,0
Variable Vergütung 731,5 687,7 81,3 300,0 210,0
LTI 20111) - 206,8 - 81,7 -
LTI 2012 bewertet zum Ausgabekurs2) 365,8 - 29,0 - 105,0
LTI 2012 Kurssteigerung in 20123) 192,0 - 4,6 - 55,1
Gesamtvergütung 1.799,3 1.404,5 198,2 714,7 655,1
Altersversorgung 240,0 240,0 24,8 99,9 60,0
Summe Nebenleistungen 30,2 36,7 4,9 17,0 34,8
Summe Sonstige Leistungen 270,2 276,7 29,7 116,9 94,8

1) bewertet zum Stichtag 31.12.2011

2) durchschnittlicher Schlusskurs im Xetra-Handel, 4. Quartal 2012

3) bewertet zum Stichtag 31.12.2012 (bei Frank Einhellinger zum Stichtag 31.3.2012)

Vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrates, wird die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2012 für Dr. Mertin 731,5 TEUR in bar und 75.572 virtuelle Aktien betragen. Weitere Angaben zur anteilsbasierten Vergütung mittels virtueller Aktien sind im Anhang aufgeführt. Wir betrachten diese ebenfalls als Bestandteil dieses Vergütungsberichtes.

VERGÜTUNGSSYSTEM DES AUFSICHTSRATES

Die Vergütung des Aufsichtsrates der JENOPTIK AG, die zuvor auf Satzungsregelungen aus dem Jahr 2007 basierte, wurde im Jahr 2012 neu gefasst. Ein Vergleich mit anderen TecDax-Unternehmen hatte gezeigt, dass die Vergütung des Aufsichtsrates den aufgrund zahlreicher neuer gesetzlicher Anforderungen an die Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrates gestiegenen Anforderungen nicht hinreichend Rechnung trug. Gemäß Ziffer 5.4.6 Absatz 1 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) soll die Vergütung aber auch der Verantwortung und dem Tätigkeitsumfang der Aufsichtsratsmitglieder sowie der wirtschaftlichen Lage und dem Erfolg des Unternehmens Rechnung tragen.

Daher hat die ordentliche Hauptversammlung am 6. Juni 2012 beschlossen, die feste und die erfolgsabhängige Vergütung jeweils um ein Drittel anzuheben. Die neuen Regelungen gelten seit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2012. Für die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder bis zu diesem Zeitpunkt gilt § 19 der Satzung in seiner vorherigen Fassung fort.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder besteht aus einer festen sowie einer erfolgsorientierten Komponente. Die feste jährliche Vergütung wurde von 15 TEUR auf 20 TEUR angehoben. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Die feste Vergütung ist nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar. Zusätzlich erhält jedes Mitglied eines Ausschusses eine jährliche Vergütung in Höhe von 5 TEUR. Der Ausschussvorsitzende erhält das Doppelte. Die jährliche Vergütung des Prüfungsausschusses, dessen Tätigkeit mit einem besonders hohen Arbeits- und Zeitaufwand verbunden ist, wurde von 5 TEUR auf 10 TEUR angehoben. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache.

Sofern das Konzernergebnis vor Steuern den Wert von 10 Prozent des Konzern-Eigenkapitals zum Ende des Geschäftsjahres übersteigt, erhält jedes Aufsichtsratsmitglied nunmehr eine erfolgsorientierte jährliche Vergütung in Höhe von 10 TEUR statt bisher in Höhe von 7,5 TEUR. Die erfolgsorientierte jährliche Vergütung erhöht sich auf 20 TEUR (bis zur Hauptversammlung am 6. Juni 2012: 15 TEUR), sofern das Konzernergebnis vor Steuern den Wert von 15 Prozent des Konzern-Eigenkapitals zum Ende des Geschäftsjahres übersteigt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhält das Doppelte, der Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages. Für die Ermittlung des Ergebnisses vor Steuern und des Eigenkapitals ist der Konzernabschluss für das betreffende Geschäftsjahr maßgebend. Die erfolgsorientierte jährliche Vergütung ist nach der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung des Aufsichtsrates für das abgelaufene Geschäftsjahr beschließt, d.h. regelmäßig nach der Hauptversammlung des folgenden Geschäftsjahres, zu zahlen.

Das Konzernergebnis vor Steuern des Jahres 2011 hat den o.g. Wert von 10 Prozent des Konzern-Eigenkapitals zum Ende des Geschäftsjahres 2011 überstiegen, weshalb die Aufsichtsratsmitglieder nach der ordentlichen Hauptversammlung im Juni 2012 eine erfolgsorientierte Vergütung in Höhe von jeweils 7,5 TEUR für das Geschäftsjahr 2011 erhielten. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates erhielt das Doppelte, sein Stellvertreter das Eineinhalbfache dieses Betrages.

Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.

Für die Teilnahme an einer Sitzung erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrates bis zum 6. Juni 2012 ein Sitzungsgeld in Höhe von 0,6 TEUR, seit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2012 ein Sitzungsgeld in Höhe von 1 TEUR. Seitdem wird bei der Teilnahme an Telefonkonferenzen oder bei mehreren Sitzungen an einem Tag ab der zweiten Sitzung jeweils die Hälfte des vereinbarten Sitzungsgeldes gezahlt. Nachgewiesene Auslagen, die im Zusammenhang mit der Sitzung stehen, werden nach dem neuen Vergütungssystem zusätzlich zu dem Sitzungsgeld erstattet; die Erstattung von Reise- und Übernachtungskosten im Zusammenhang mit einer im Inland stattfindenden Sitzung ist dabei auf 0,6 TEUR beschränkt. Zuvor wurden Auslagen eines Mitgliedes des Aufsichtsrates im Zusammenhang mit der Ausübung seines Amtes gegen Nachweis erstattet. Sofern sie aber unmittelbar im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Sitzung des Aufsichtsrates oder einer seiner Ausschüsse standen, galt dies jedoch nur, soweit sie den Betrag von 0,6 TEUR überstiegen. Die JENOPTIK AG erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern zusätzlich eine etwaige auf ihre Vergütung entfallende Umsatzsteuer.

Im Geschäftsjahr 2012 wurden für die im Januar 2013 zu zahlende Festvergütung des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse 298,2 TEUR und für die nach der Hauptversammlung im Juni 2013 zu zahlende variable Vergütung 102,6 TEUR zurückgestellt. Die Jenoptik hat keine sonstigen Vergütungen oder Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen, insbesondere Beratungs- und Vermittlungsleistungen, an die Mitglieder des Aufsichtsrates gezahlt.

Der Aufsichtsratsvorsitzende Rudolf Humer hat durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand auf sämtliche, ihm für seine Tätigkeiten ab dem 1. April 2011 zustehenden Vergütungsansprüche als Aufsichtsratsvorsitzender und Ausschussmitglied verzichtet. Dies gilt auch für etwaige Sitzungsgelder und eine etwaige erfolgsorientierte Vergütung.

1.4 ENTWICKLUNG DER GESAMTWIRTSCHAFT UND BRANCHEN

Die JENOPTIK AG als Holdinggesellschaft ist direkt keinen Branchenrisiken ausgesetzt. Diese betreffen ausschließlich die operativ tätigen Tochtergesellschaften.

2. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Ertrags- und Vermögenslage der JENOPTIK AG hat sich durch die überwiegend positiven Ergebnisbeiträge der Tochtergesellschaften in dem Geschäftsjahr 2012 weiter verbessert.

Die Bilanzsumme ist im Vergleich zum Vorjahr insgesamt um 3,1 Prozent auf 557,5 Mio EUR leicht gestiegen. Zwischen den Bilanzpositionen gab es größere Veränderungen.

Der Anstieg bei den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen um 11,1 Mio EUR auf 78,7 Mio EUR ist das Ergebnis der gestiegenen Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen.

Der Anstieg um 2,2 Mio EUR bei den Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultiert im Wesentlichen aus der Ausreichung von Darlehens an die LEUTRA SAALE Gewerbegrundstücksgesellschaft mbH & Co. KG, Grünwald, in Höhe von 10,7 Mio EUR und an die KORBEN Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Grünwald, in Höhe von 7,8 Mio EUR zur Auszahlung der stillen Investoren. Gegenläufig wirken im Wesentlichen Wertberichtigung in Höhe von 7,4 Mio EUR, Umgliederungen ins Verrechnungskonto in Höhe von 4,8 Mio EUR und planmäßige Tilgungen bestehender Darlehen in Höhe von 4,4 Mio EUR. Der Anstieg der Anteile an verbundenen Unternehmen resultiert im Wesentlichen aus einer Zuschreibung der Beteiligung an der SAALEAUE Immobilienverwaltungsgesellschaft & Co. Vermietungs KG, Jena.

Im Zusammenhang mit dem Verkauf der Jena-Optronik GmbH, Jena, 2010 bestand zum 31. Dezember 2011 eine Rückstellung für Garantierisiken. Im Juni 2012 ist die Verjährung dieser Risiken eingetreten. Dementsprechend wurde die Rückstellung in Höhe von 4,7 Mio EUR aufgelöst. Außerdem konnten aufgrund des Abschlusses einer Betriebsprüfung Rückstellungen im Zusammenhang mit einem verkauften Immobilienfonds in Höhe von 1,8 Mio EUR aufgelöst werden.

Die Eigenkapitalquote stieg insbesondere durch das höhere Jahresergebnis bei gleichzeitiger Reduzierung der Rückstellungen von 65,3 Prozent auf 68,5 Prozent. Der Verschuldungsgrad der JENOPTIK AG verringerte sich durch den Anstieg des Eigenkapitals und dem Rückgang der Schulden im Berichtsjahr von 53,1 Prozent im Vorjahr auf 46,0 Prozent.

Die Finanzlage ist bestimmt durch die Holdingfunktion der JENOPTIK AG. Aufgrund des Cashpoolings bestimmen die Zahlungsströme mit den Tochtergesellschaften die Finanzlage, welche durch hohe operative Cashflows einen wesentlichen positiven Beitrag geleistet haben. Trotz Dividenden- und finaler Zahlungen an zwei stille Immobiliengesellschafter sowie der planmäßigen Rückzahlung von Kreditverbindlichkeiten stieg der Bestand an liquiden Mittel um 1,4 Mio EUR an.

Das Jahresüberschuss der JENOPTIK AG in Höhe von 37,4 Mio EUR (i. Vj. 18,8 Mio EUR) war vor allem beeinflusst von den Ergebnissen der Tochtergesellschaften, mit denen die JENOPTIK AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag (BEAV) abgeschlossen hat. Die Erträge aus BEAV sind um 6,8 Mio EUR auf 53,2 Mio EUR gestiegen und die Aufwendungen aus Verlustübernahmen verringerten sich um 7,6 Mio EUR auf 0,9 Mio EUR (i. Vj. 8,5 Mio EUR). Insgesamt hat sich der Ergebnisbeitrag der Tochtergesellschaften damit von 37,9 Mio EUR im Geschäftsjahr 2011 auf 52,3 Mio EUR im Geschäftsjahr 2012 verbessert.

Die Ergebnisse aus den BEAV waren wesentlich durch die Entwicklung der Konzernsegmente beeinflusst. Der Jenoptik-Konzern erzielte im Geschäftsjahr 2012 einen Umsatz (nach IFRS) in Höhe von 585,0 Mio Euro (i. Vj. 543,3 Mio Euro). Der Umsatzzuwachs entsprach 7,7 Prozent und erfolgte rein organisch ohne Zukäufe. Mit 30,4 Prozent Zuwachs fiel das Umsatzplus im Segment Messtechnik am stärksten aus. Die Umsatzentwicklung der Segmente Laser & Optische Systeme sowie Verteidigung & zivile Systeme war nahezu unverändert zum Vorjahr. Hinsichtlich der Ertragsentwicklung erreichte der Konzern mit einem Betriebsergebnis in Höhe von 54,8 Mio Euro (nach IFRS) einen Rekordwert in der jüngeren Unternehmensgeschichte (i. Vj. 49,2 Mio Euro). Der EBIT-Zuwachs resultierte aus dem Segment Messtechnik. Effizientere Kostenstrukturen sowie der höhere Umsatz und daraus resultierende Skaleneffekte trugen zum Ergebnissprung bei. Das Segment Laser & Optische Systeme konnte sein EBIT auf Vorjahresniveau stabilisieren. Einmaleffekte im Segment Verteidigung & zivile Systeme belasteten den EBIT im Geschäftsjahr 2012.

Das Bruttoergebnis vom Umsatz hat sich geringfügig von minus 2,3 Mio EUR auf minus 1,9 Mio EUR verbessert, was hauptsächlich auf gestiegene Mieterträge zurückzuführen ist.

Der Anstieg der Verwaltungskosten gegenüber dem Vorjahr von 13,3 Mio EUR auf 15,6 Mio EUR resultiert im Wesentlichen aus gestiegenen Personalkosten.

Die JENOPTIK AG weist Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von 370 TEUR (i.Vj. 383 TEUR) aus. Die Forschungs- und Entwicklungskosten beruhen auf Aufwendungen für den Bereich Innovationsmanagement, Technologie und Koordination von Forschung und Entwicklung im Jenoptik-Konzern.

Der Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge um 2,8 Mio EUR auf 26,2 Mio EUR resultiert vornehmlich aus der Zuschreibung der Anteile an der SAALEAUE Immobilienverwaltungsgesellschaft & Co. Vermietungs KG, Jena. Ein wesentlicher Bestandteil der sonstigen betrieblichen Erträge im aktuellen Geschäftsjahr sind die Erträge aus der Auflösung von in Vorjahren gebildeten Rückstellungen in Höhe von 7,2 Mio EUR (i. Vj. 8,5 Mio EUR).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind mit 12,4 Mio EUR im Vergleich zum Vorjahr nahezu identisch. Wesentliche Bestandteile der sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus weiterberechneten Mietnebenkosten sowie Beratungsleistungen für ein Effizienz- und Kostensenkungsprogramm für den Jenoptik-Konzern.

Das Finanzergebnis, bestehend aus Erträgen aus Wertpapieren und Ausleihungen, Abschreibungen auf Ausleihungen und dem Zinsergebnis, hat sich mit minus 6,5 Mio EUR (i. Vj. minus 7,9 Mio EUR) gegenüber dem Vorjahr verbessert. Abschreibungen innerhalb der Finanzanlagen in Höhe von 8,1 Mio EUR steht ein um 3,1 Mio EUR verbessertes Zinsergebnis (Zinserträge minus Zinsaufwendungen) gegenüber. Ursache des verbesserten Zinsergebnisses ist die in 2011 durchgeführten Umstrukturierung der Unternehmensfinanzierung (Ablösung der Bürgschaftskredite und Abschluss der Schuldscheindarlehen).

Der Rückgang der Steuern vom Einkommen und Ertrag um 1,1 Mio EUR auf 2,7 Mio EUR (i. Vj. 3,8 Mio EUR) trotz eines Anstiegs des Jahresüberschusses resultiert aus in 2012 steuerlich realisierten Drohverlusten im Zusammenhang mit dem Verkauf der Korben-Immobilien. Die vergleichsweise niedrigen Steuern vom Einkommen und Ertrag resultieren aus der Nutzung steuerlicher Verlustvorträge.

Die Mitarbeiterzahl der JENOPTIK AG betrug zum 31. Dezember 2012 93 Beschäftigte inklusive Auszubildende und Aushilfen (i. Vj. 91 Mitarbeiter).

3. Nachtragsbericht

Der Vorstand hat den Jahresabschluss am 11. März 2013 aufgestellt und anschließend zur Feststellung an den Aufsichtsrat weitergeleitet.

Der Vorstand schlägt dem Aufsichtsrat vor, vom Jahresüberschuss 2012 einen Betrag in Höhe von 25.000.000,00 Euro in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

Der Vorstand empfiehlt dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung 2013 eine Dividende in Höhe von 0,18 Euro je dividendenberechtigter Stückaktie vorzuschlagen. Damit soll vom Bilanzgewinn in Höhe von 22.661.857,90 Euro ein Betrag in Höhe von 10.302.860,70 Euro ausgeschüttet und ein Betrag in Höhe von 12.358.997,20 Euro auf neue Rechnung vorgetragen werden.

Weitere Vorgänge von wesentlicher Bedeutung nach dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2012 gab es nicht.

4. Risiko- & Chancenbericht

WESENTLICHE MERKMALE DES INTERNEN KONTROLL- UND RISIKOMANAGEMENT-SYSTEMS IM HINBLICK AUF DEN RECHNUNGSLEGUNGSPROZESS (§ 289 ABS. 5 HGB)

Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem der JENOPTIK AG ist Teil des gesamten Internen Kontrollsystems (IKS) des Jenoptik-Konzerns. Es soll sicherstellen, dass gesetzliche Vorschriften, Rechnungslegungsvorschriften und interne Richtlinien für einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die Rechnungslegung und Berichterstellung nach HGB eingehalten werden. Das IKS soll somit einen ordnungsgemäßen Prozess der Jahresabschluss-Erstellung gewährleisten. Ziel der implementierten Kontrollen und prozessunabhängigen Überwachungsmaßnahmen ist die Sicherstellung eines regelkonformen Jahresabschlusses. Neue Vorschriften und Änderungen bestehender Regelungen werden zeitnah analysiert und wenn erforderlich in den Richtlinien und Rechnungslegungsprozessen durch den Bereich Finanzen umgesetzt. Die Richtlinien sind über das konzernweite Intranet verfügbar bzw. werden den betroffenen Mitarbeitern explizit zugestellt. Alle in den Rechnungslegungsprozess eingebundenen Mitarbeiter werden regelmäßig geschult.

Der Bereich Finanzen ist fachlich für die Erstellung des Jahresabschlusses verantwortlich. Klare Verantwortlichkeiten und Funktionstrennung unter Wahrung des Vier-Augen-Prinzips kennzeichnen dabei den Prozess der Finanzberichterstattung. Über den Prüfungsausschuss ist auch der Aufsichtsrat in das Interne Kontrollsystem eingebunden. Er befasst sich unter anderem mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses und der Abschlussprüfung sowie der Wirksamkeit des Risikomanagements und des internen Kontrollsystems.

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, prüft den Jahresabschluss und den Lagebericht der JENOPTIK AG für das Geschäftsjahr 2012. Der Prüfungsausschuss hat sich von der erforderlichen Unabhängigkeit und der fachlichen Qualität des Abschlussprüfers sowie von den vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten bzw. zu erbringenden Leistungen überzeugt.

RISIKOMANAGEMENTSYSTEM DER JENOPTIK AG

Das Risikomanagementsystem der JENOPTIK AG ist integraler Bestandteil des Konzern-Risikomanagementsystems. Da innerhalb des Jenoptik-Konzerns verschiedene operative Geschäftsfelder existieren, dient ein allgemeines Risikoraster als Hilfestellung, um mögliche Risiken geordnet darzustellen. Unter Berücksichtigung des Risikorasters sind in einer jährlich vorzunehmenden Risikoinventur die Risikofelder zu bestimmen (Risikoscreening), innerhalb derer sich wesentliche Risiken für das Unternehmen ergeben. Als Hilfestellung für die jährlich durchzuführende Risikoinventur dienen Checklisten, die abschließend von den Risikobeauftragten geprüft werden. Im Rahmen einer Risikoanalyse bemessen die Risikobeauftragten der Risikoeinheiten regelmäßig zu den Prognoseterminen alle identifizierten Risiken. Die Ergebnisse der Risikoidentifizierung und -analyse gehen, sofern sie bestimmte Wertschwellen übersteigen, in den Risikobericht ein, der jährlich mehrmals an den Risikobeauftragten des Konzerns gesendet wird. Im Risikobericht werden die Einzelberichte unter Beachtung der möglichen Aggregation von Risiken zu einem Konzernrisikobericht für den Vorstand zusammengefasst. Aufgezeigte Maßnahmen sind von namentlich genannten Verantwortlichen unter Terminvorgabe umzusetzen. Tritt zwischen den Berichtsterminen ein Risiko mit einer bestimmten Mindestergebnisauswirkung und -eintrittswahrscheinlichkeit erstmals auf bzw. ändert sich ein bereits bekanntes Risiko in gleicher Höhe, so sind der Risikobeauftragte des Konzerns sowie der Vorstand unverzüglich zu informieren und ein Ad-hoc-Risikobericht zu erstellen.

Der geschilderte Prozess zur Bestimmung von Risikofeldern, der Identifikation von Risiken sowie der anschließenden Analyse, Bewertung und Begrenzung durch Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsysteme wird laufend überprüft und in der Risikomatrix aktualisiert. Die Erhebung der Risikomatrix beginnt auf Ebene der Risikoeinheiten und wird bis zur Konzernebene nach oben hin aggregiert.

Die JENOPTIK AG verfügt über ein System von Kontrollen, das sowohl aus internen als auch externen Prozessen besteht.

Durch gezielte Kontrollen auf unterschiedlichen Prozessebenen soll das System mögliche Defizite in der Überwachung aufdecken und entsprechende Gegenmaßnahmen auslösen. Durch regelmäßige Überprüfung der Methoden wird die Effektivität der Identifikation und Analyse von Risiken sichergestellt und verbessert.

RISIKOMANAGEMENT IN BEZUG AUF FINANZINSTRUMENTE

Die JENOPTIK AG verfügt über ein zentrales Finanzmanagement. Die zentrale Abteilung Treasury koordiniert den Finanzbedarf, die Sicherung der Liquidität und die Überwachung der Währungs-, Zins- und Liquiditätsrisiken auf Basis geltender Richtlinien.

Ziel des finanziellen Risikomanagement ist es, finanzwirtschaftliche Risiken aus Veränderungen von Marktpreisen, Wechselkursen und Zinssätzen durch operative und finanzorientierte Aktivitäten zu begrenzen. Derivative Finanzinstrumente werden dabei ausschließlich für Sicherungszwecke der Grundgeschäfte genutzt und nur mit Banken guter Bonität abgeschlossen.

Währungsbedingte Risiken resultieren aus den internationalen Aktivitäten des Konzerns. Die Abteilung Treasury identifiziert diese Risiken und steuert sie mit geeigneten Maßnahmen. Grundsätzlich müssen alle Konzerngesellschaften Fremdwährungspositionen zum Zeitpunkt ihrer Entstehung sichern. Eine Fremdwährungsrichtlinie regelt die zulässigen Sicherungsinstrumente und mögliche Abweichungen hiervon.

Die Liquiditätsplanung dient dazu, Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen und konzernweit systematisch zu minimieren. Um die Liquiditätsprognose zu verbessern wurde die Liquiditätsplanung um einen monatlich rollierenden Liquiditätsforecast erweitert, der unterjährig bei besonderen Abweichungen und über den Bilanzstichtag hinaus wichtige Finanzinformationen liefert.

Aufgrund von Schwankungen der Marktzinssätze ist die JENOPTIK AG im Wesentlichen Zinsänderungsrisiken im Bereich mittel- und langfristig verzinslicher finanzieller Vermögenswerte und Schulden ausgesetzt. Im Rahmen der Steuerung von Zinsrisiken setzt die JENOPTIK AG Zinssicherungsgeschäfte, wie Zinsswaps sowie Caps, ein. Diese dienen überwiegend dazu, die Finanzschulden gegen Zinsänderungsrisiken abzusichern und das Zinsergebnis beziehungsweise das Zinsrisiko unter Berücksichtigung festgelegter Zins-Benchmarks zu optimieren.

EINZELRISIKEN

Risiken aus Avalen

Bürgschaften für verbundene Unternehmen sichern i.d.R. Risiken aus dem operativen Grundgeschäft von Tochtergesellschaften und sind damit als risikoarm einzuschätzen. Gewährleistungsbürgschaften bestehen unter Anderem im Zusammenhang mit dem Klinikum 2000, Jena, in Höhe von 5.500 TEUR (i. Vj. 5.500 TEUR), deren Teilenthaftung durch den Freistaat Thüringen weiterhin aussteht. Mögliche Ansprüche aus Gewährleistung bestehen aus Jenoptik-Sicht tatsächlich wie im Vorjahr in Höhe von 481 TEUR. Weiterhin wurde in 2012 im Rahmen des Verkaufs einer Immobilie eine Mietgarantie in Höhe von 3.504 TEUR herausgelegt, auf die der leichte Anstieg des Bürgschaftsvolumens zurückzuführen ist.

Risiken aus Rechtsstreitigkeiten / Unternehmensverkäufe und Nachlaufthemen

Aus dem Verkauf von M + W Zander im Jahr 2005/2006 ergeben sich sowohl Chancen als auch Risiken. Diese resultieren aus dem Verbleib einzelner Themen und Projekte bei JENOPTIK AG, aus Garantien im Zuge des Verkaufs (insbesondere Steuern), aus einer gestundeten Kaufpreiszahlung und aus Zinsansprüchen. Vereinbarungen zur Bereitstellung von Bürgschaften und Nachhaftungen aus Altbürgschaften existieren heute nicht mehr. Größtes Einzelrisiko ist das gegen M + W Zander laufende Schiedsgerichtsverfahren.

Weitere Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, die einen erheblichen Einfluss auf die Vermögens- und Ertragslage der JENOPTIK AG haben könnten, sind neben den in diesem Risikobericht dargestellten nicht bekannt bzw. sehr unwahrscheinlich.

Liquiditätsrisiken

Auf Basis einer mehrjährigen Finanzplanung und einer monatlich rollierenden Liquiditätsplanung wird die finanzielle Flexibilität und jederzeitige Zahlungsfähigkeit der JENOPTIK AG und des Konzerns sichergestellt. Ein Teil der Kredite ist an finanzielle Kennzahlen, so genannte Financial Covenants, gekoppelt. Das Risiko, dass Banken bei Überschreitung dieser Kennzahlen die zugrunde liegenden Kredite unmittelbar und vorfristig fällig stellen können, besteht aktuell nicht. Die Schuldscheindarlehen und deren Financial Covenants sehen bei Verstößen nur eine Erhöhung des Zinssatzes vor.

Aus heutiger Sicht ist die Liquiditätsversorgung der JENOPTIK AG und des Konzerns für die kommenden Jahre gesichert.

Unser Cashpooling verbessert zudem die Liquiditätsversorgung der einzelnen Gesellschaften und begrenzt deren Liquiditätsrisiko. Es ist geplant, auch die ausländischen Gesellschaften sukzessive in den Cashpool aufzunehmen. Die Kreditlinien sind auf mehrere Banken verteilt und kaum in Anspruch genommen.

Das Kontrahentenrisiko aus einem möglichen Ausfall von Banken wird im Rahmen der Anlage der Geldguthaben der JENOPTIK AG begrenzt, indem für einzelne Banken Höchstgrenzen für die Anlagesumme vorgegeben werden.

Nähere Informationen zur Absicherung der Darlehen und zu derivativen Finanzinstrumenten sind im Anhang angegeben.

Sonstige Einzelrisiken

Die JENOPTIK AG hat im Wesentlichen eine Holdingfunktion und ist insoweit keinen direkten Risiken aus Marktstellung oder Wettbewerbsentwicklung von Einzelmärkten ausgesetzt. Auch bestehen keine unmittelbaren wesentlichen Risiken aus Abhängigkeiten von einzelnen Kunden oder Lieferanten, aus IT, aus ökologischen Risiken bzw. möglichen Patentrechtsverletzungen (außer aus Haftungen nach Unternehmensverkäufen). Indirekt können sich diese Risiken in unterschiedlichem Maße auf die verbundenen Unternehmen bzw. Beteiligungen der JENOPTIK AG auswirken und in Folge das Ergebnis aus Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme verringern.

Chancen bestehen vor allem bei steigendem operativem Erfolg der Tochtergesellschaften der JENOPTIK AG infolge des Anstiegs der Ergebnisabführungsbeiträge.

5. Prognosebericht

ERWARTETE ERTRAGLAGE

Auf Basis der gesetzten Planungsprämissen soll die JENOPTIK AG in den beiden kommenden Geschäftsjahren einen Umsatz von rund 2 Mio Euro erzielen.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der JENOPTIK AG ist maßgeblich von der Entwicklung der Ergebnisbeiträge der operativen Tochtergesellschaften abhängig. Für die beiden kommenden Geschäftsjahre erwarten wir ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit auf dem Niveau des Vorjahres.

Ergebnisprognose Konzern. Aktuell rechnet Jenoptik im Geschäftsjahr 2013 in einem schwierigeren konjunkturellen Umfeld je nach Verlauf des Halbleiterzyklus, insbesondere im 2. Halbjahr 2013, mit einem im operativen Geschäft erzielten EBIT (nach IFRS) zwischen 50 und 55 Mio Euro. Die Kosten für die Projekte für harmonisierte und exzellente Prozesse und die Standortoptimierungen werden im mittleren einstelligen Millionen-Euro-Bereich erwartet und das EBIT beeinflussen. 2014 soll das EBIT wieder deutlich zulegen. Nach der deutlichen Verbesserung des Finanzergebnisses 2012 erwartet Jenoptik für die kommenden beiden Jahre ein weitgehend stabiles Finanzergebnis. Die Entwicklung des EBIT wird sich daher auch direkt in der Entwicklung des Ergebnisses vor Steuern widerspiegeln.

Das Segment Laser & Optische Systeme erwartet 2013 ein leichtes Umsatzwachstum im mittleren einstelligen Prozentbereich. Der Rückgang der Umsätze im Halbleiterausrüstungsmarkt soll dabei durch einen Zuwachs in anderen Bereichen und mit anderen Branchen, wie z.B. der Life Science und Flat Panel Industrie, teilweise kompensiert werden. Das Ergebnis soll, in Abhängigkeit von der Entwicklung der Halbleiterindustrie insbesondere im 2. Halbjahr 2013 auf Grund der anderen Umsatzzusammensetzung leicht steigen. 2014 sollen die Umsatz- und Ergebnisbeiträge dieses Segmentes wieder deutlich zulegen. Neben einer dann wieder stärkeren Nachfrage aus der Halbleiterzulieferindustrie erwarten wir einen weiter steigenden Umsatz- und Ergebnisbeitrag mit anderen Branchen.

Nach dem Umsatz- und Ergebnissprung im Geschäftsjahr 2012 erwartet das Segment Messtechnik 2013 eine stabile bis leicht positive Entwicklung von Umsatz und EBIT. Das leichte Umsatzplus resultiert aus einem hohen Auftragsbestand Ende 2012 sowie der von uns erwarteten positiven Branchenentwicklung. Eine wesentliche Rolle spielt in diesem Segment der Zeitpunkt von Projektabrechnungen im Bereich Verkehrssicherheit. Im Geschäftsjahr 2014 erwarten wir ebenfalls eine stabile bis leicht positive Umsatz- und EBIT-Entwicklung des Segmentes.

Für das Segment Verteidigung & Zivile Systeme prognostizieren wir 2013 und 2014 eine leichte Umsatzsteigerung im mittleren einstelligen Prozentbereich, vor allem infolge der Geschäftsausweitung des Geschäftsfeldes Sensor-Systeme. Dieser Umsatzanstieg soll sich auch im Segment-EBIT widerspiegeln. 2013 soll das EBIT deutlich stärker als der Umsatz steigen. Profitieren soll das Segment von dem weiteren Ausbau des internationalen Geschäfts und den bereits ergriffenen Initiativen zu Kostensenkung. Der Anteil ziviler Produkte soll sich 2013 weiter erhöhen.

ERWARTETE FINANZLAGE

Die Finanzierung der JENOPTIK AG ist durch freie Kreditlinien sowie Kassen- und Bankguthaben abgesichert. Die Entwicklung der Nettoverschuldung steht in unmittelbaren Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung und damit den operativen Cashflows der Tochtergesellschaften. In Summe erwartet Jenoptik 2013 eine sinkende Nettoverschuldung.

Jena, den 11. März 2013

Michael Mertin, Vorsitzender des Vorstandes

Rüdiger Andreas Günther, Mitglied des Vorstandes

CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289 a HGB ist ungeprüfter Bestandteil des Konzernlageberichtes. Der Vorstand berichtet in dieser Erklärung auch gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner Fassung vom 15. Mai 2012 und in den Abschnitten I. sowie II. 1 zugleich auch für den Aufsichtsrat.

I. Entsprechenserklärung

Die Grundsätze einer verantwortungsbewussten, wertebasierten und auf den langfristigen Erfolg ausgerichteten Unternehmensführung sind nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat der JENOPTIK AG eine wesentliche Grundlage für einen nachhaltigen geschäftlichen Erfolg des gesamten Konzerns. Dazu gehört als zentraler Bestandteil eine gute Corporate Governance, die sich auf alle Bereiche des Konzerns erstreckt. Diese trägt dazu bei, das Vertrauen von nationalen und internationalen Aktionären, Geschäftspartnern, Mitarbeitern sowie der breiten Öffentlichkeit in Jenoptik zu stärken. Sie ermöglicht zugleich eine effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat und einen angemessenen Umgang mit Risiken.

Jenoptik orientiert sich dabei an anerkannten Standards und bekennt sich zu den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex"). Die aktuelle Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurde in der Sitzung des Aufsichtsrates am 13. Dezember 2012 von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam verabschiedet. Sie ist ebenso wie die Erklärungen der vergangenen Jahre auf unserer Internetseite unter www.jenoptik.de unter der Rubrik Investoren/Corporate Governance dauerhaft zugänglich. Bis auf die dort angegebenen Abweichungen entspricht Jenoptik derzeit den Empfehlungen des Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012. Jenoptik folgt auch der überwiegenden Zahl der im Kodex enthaltenen Anregungen. Sollten sich künftig Änderungen ergeben, wird die Entsprechenserklärung auch unterjährig aktualisiert.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT DER JENOPTIK AG IM GESCHÄFTSJAHR 2012

Nach § 161 Absatz 1 Satz 1 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht.

Vorstand und Aufsichtsrat der JENOPTIK AG bekennen sich zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" und erklären gemäß § 161 Absatz 1 Satz 1 AktG:

Seit der letzten Entsprechenserklärung vom Dezember 2011 wurde den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" ("Kodex") in der Fassung vom 26. Mai 2010 mit Ausnahme der nachstehenden Empfehlung zu 1. und wird künftig in der Fassung vom 15. Mai 2012 bis auf nachfolgende Ausnahmen entsprochen:

1. Gemäß Ziffer 4.2.3 Abs. 4 des Kodex soll bei Abschluss von Vorstandsverträgen darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht übersteigen (Abfindungscap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Für die Berechnung des Abfindungscaps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.

Dieser Empfehlung wurde seit der letzten Entsprechenserklärung und wird künftig nicht entsprochen. Es besteht die Ansicht, dass derartige Abfindungsregelungen dem von Jenoptik im Einklang mit dem Aktiengesetz praktizierten Konzept, die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder regelmäßig für die Dauer der Bestellungsperiode abzuschließen, grundsätzlich widersprechen. Eine vorzeitige Beendigung des Anstellungsvertrages setzt regelmäßig einen wichtigen Grund voraus. In diesem Fall wird keine Abfindung gezahlt. Im Falle einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung ließe sich eine im Anstellungsvertrag enthaltene Begrenzung der Abfindungshöhe faktisch nicht einseitig von der Gesellschaft durchsetzen; auch könnte nicht sichergestellt werden, dass die konkreten Umstände für die vorzeitige Beendigung ausreichend berücksichtigt werden. Der Gedanke der Regelung der Ziffer 4.2.3 Abs. 4 des Kodex wird im Falle einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung durch die Einhaltung des Gebots der Angemessenheit einer Abfindung berücksichtigt. Der Aufsichtsrat hat daher bei der Verlängerung des Anstellungsvertrages 2011 mit dem Vorstandsvorsitzenden Bestandsschutz gewährt. Im Anstellungsvertrag mit dem neuen Finanzvorstand wurde die Empfehlung hingegen berücksichtigt.

2. Gemäß Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz des Kodex soll im Falle, dass den Aufsichtsratsmitgliedern eine erfolgsorientierte Vergütung zugesagt wird, diese auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet sein.

Dieser Empfehlung wird künftig nicht entsprochen. Vorstand und Aufsichtsrat sind der Ansicht, dass die satzungsgemäß vereinbarte erfolgsorientierte Vergütung sinnvoll ist. Danach ist den Aufsichtsratsmitgliedern nur dann eine erfolgsorientierte Vergütung in Höhe von 10.000 Euro bzw. 20.000 Euro zu zahlen, wenn das Konzernergebnis vor Steuern den Wert von 10 Prozent bzw. 15 Prozent des Konzerneigenkapitals zum Ende des Geschäftsjahres übersteigt. Bei einer Eigenkapitalrentabilität von weniger als 10 Prozent besteht über die Fixvergütung hinaus kein Vergütungsanspruch.

Der Kodex selbst definiert nicht, was unter einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung zu verstehen ist. Wäre der Begriff in Anlehnung an den für die Vergütung der Vorstandsmitglieder geltenden § 87 Abs. 1 Satz 2 und 3 AktG auszulegen, sollten erfolgsorientierte Vergütungsbestandteile für Aufsichtsratsmitglieder grundsätzlich eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben. Da dies bei Jenoptik nicht der Fall ist, wird aufgrund der Unklarheit der Begrifflichkeit der Ziffer 5.4.6 Abs. 2 Satz 2 des Kodex höchstvorsorglich eine Abweichung erklärt. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sind ausschließlich dem Unternehmensinteresse verpflichtet und durch die Möglichkeit einer variablen Vergütung und deren Größenordnung nicht in ihrer Entscheidungsfindung beeinflusst. Sie profitieren vielmehr ebenso wie Vorstand, Mitarbeiter und Aktionäre von einer allgemein nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens. Die eine variable Vergütung auslösende Eigenkapitalrendite in Höhe von 10 Prozent bzw. 15 Prozent ist dabei ausreichend ambitioniert und wurde von der Hauptversammlung im Juni 2012 mit knapp 98 Prozent der Stimmen so beschlossen.

13. Dezember 2012

JENOPTIK AG

Für den Vorstand

Michael Mertin, Vorstandsvorsitzender

Für den Aufsichtsrat

Rudolf Humer, Aufsichtsratsvorsitzender

II. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken

1. CORPORATE-GOVERNANCE-BERICHT

Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der JENOPTIK AG üben ihre Rechte in der mindestens ein Mal jährlich stattfindenden Hauptversammlung aus. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre können selbst an der Hauptversammlung teilnehmen, ihr Stimmrecht durch einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder seit dem letzten Jahr auch in Form der Briefwahl ausüben. Auf unserer Internetseite www.jenoptik.de werden alle Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung unter der Rubrik Investoren/Hauptversammlung zur Verfügung gestellt. Die Gesellschaft hat damit ihre Aktionäre auch 2012 angemessen bei der Ausübung ihrer Rechte unterstützt. Im Anschluss an die Hauptversammlung werden auch die Präsenz und die Abstimmungsergebnisse auf der Internetseite veröffentlicht.

Transparenz

Im Dialog mit den Teilnehmern am Kapitalmarkt sowie der interessierten Öffentlichkeit folgt Jenoptik dem Grundsatz, alle Informationen, die das Unternehmen unmittelbar betreffen und die für die Beurteilung der Entwicklung der Gesellschaft wesentlich sind, zeitnah und umfassend zur Verfügung zu stellen. Über die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns wird ausführlich in den Geschäfts- und Quartalsberichten informiert. Zusätzlich informieren Pressemitteilungen über wichtige Ereignisse und aktuelle Entwicklungen. Diese Unterlagen und weitere Informationen stehen auch auf der Internetseite der Jenoptik zur Verfügung. Zeitnah im Anschluss an die Veröffentlichung der Berichte werden zudem Telefonkonferenzen mit Journalisten, Analysten und Investoren, zum Jahres- und Halbjahresabschluss Analystenkonferenzen sowie ein Mal jährlich die Bilanzpressekonferenz durchgeführt.

Insiderinformationen werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes unverzüglich veröffentlicht, sofern die JENOPTIK AG nicht im Einzelfall von einer Veröffentlichung befreit ist. Um sicherzustellen, dass mögliche Insiderinformationen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben behandelt werden, prüft der Arbeitskreis Kapitalmarkt regelmäßig sowie zu besonderen Anlässen einzelne Sachverhalte auf ihre Ad-hoc-Relevanz. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat er fünf Mal getagt und wird sich 2013 monatlich zusammenfinden, um den Informationsaustausch zu intensivieren.

Wesentliche Pflichten und Verantwortlichkeiten von Organmitgliedern und Mitarbeitern in Bezug auf Insiderrecht, Ad-hoc-Publizität, Marktmanipulation sowie Directors' Dealings sind in einer Konzernrichtlinie zur Einhaltung der Vorschriften des Wertpapierhandelsgesetzes geregelt. Personen, die bestimmungsgemäß Zugang zu Insiderinformationen haben, werden in einem Insiderverzeichnis erfasst.

Jenoptik veröffentlicht zudem unverzüglich wesentliche Veränderungen der Aktionärsstruktur, d. h. wenn bekannt wird, dass jemand durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise meldepflichtige Stimmrechtsschwellen an der JENOPTIK AG erreicht, über- oder unterschreitet. Im vergangenen Geschäftsjahr sind der JENOPTIK AG mehrere Stimmrechtsmitteilungen zugegangen. Die Veröffentlichungen sind auf unserer Internetseite unter www.jenoptik.de unter der Rubrik Investoren/Aktie/ Stimmrechtsmitteilungen abrufbar.

Der Jenoptik-Konzern verfügt zum 31. Dezember 2012 über wertpapierorientierte Anreizsysteme in Form von virtuellen Aktien für die Mitglieder des Vorstandes und Teile des Top-Managements. Die Funktionsweise des Systems zur Zuteilung und Ausgabe virtueller Aktien ist für den Vorstand und die Mitglieder des Top-Managements im Wesentlichen identisch und im Vergütungsbericht des Konzern-Geschäftsberichtes.

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte sowie Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Gemäß § 15 a WpHG sind Mitglieder des Vorstandes, des Aufsichtsrates oder ihnen nahestehende Personen verpflichtet, meldepflichtige Wertpapiergeschäfte (Directors' Dealings) offenzulegen. Mitteilungen nach § 15 a WpHG werden von Jenoptik unverzüglich veröffentlicht und sind auch auf der Internetseite unter www.jenoptik.de unter der Rubrik Investoren/Corporate Governance/Directors' Dealings zugänglich. Am 7. Juli 2012 erwarb Frau Brigitte Ederer, Mitglied des Aufsichtsrates, 3.940 Aktien im Gesamtwert von 19.700 Euro.

Die Vorstandsmitglieder hielten zum 31. Dezember 2012 keine Aktien oder sich darauf beziehende Finanzinstrumente. Die Mitglieder des Aufsichtsrates hielten zusammen 960.095 Aktien und damit mehr als 1 Prozent des Grundkapitals der JENOPTIK AG. Darin enthalten sind 675.000 Aktien, die von Herrn Rudolf Humer direkt und indirekt gehalten werden.

Rechnungslegung und Abschlussprüfung

Der Konzernabschluss und sämtliche Konzernzwischenabschlüsse werden nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt gemäß den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB). Konzernabschluss und Jahresabschluss einschließlich der Lageberichte werden durch den Abschlussprüfer geprüft. Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 war die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, (KPMG), die von der Hauptversammlung am 6. Juni 2012 gewählt worden war. Der Abschlussprüfer unterrichtet den Aufsichtsratsvorsitzenden über Ausschluss- und Befangenheitsgründe sowie über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrates wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die während der Prüfung auftreten. Dies gilt auch, wenn er bei der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat nach § 161 AktG abgegebenen Entsprechenserklärung ergeben.

Die KPMG hat in ihrer Unabhängigkeitserklärung dem Aufsichtsrat vor Unterbreitung des Wahlvorschlags an die Hauptversammlung bestätigt, dass keine geschäftlichen, finanziellen, persönlichen oder sonstigen Beziehungen zwischen dem Prüfer, seinen Organen und Prüfungsleitern einerseits und dem Unternehmen und seinen Organmitgliedern andererseits bestehen. Die KPMG informierte auch darüber, in welchem Umfang sie im vorausgegangenen Geschäftsjahr andere Leistungen für Jenoptik, insbesondere auf dem Beratungssektor, erbracht hat bzw. welche für das folgende Jahr vertraglich vereinbart sind. Es ist zudem sichergestellt, dass die mit der Abschlussprüfung befassten Wirtschaftsprüfer die siebenjährige Gesamtfrist für die Testierberechtigung nicht überschritten haben.

Risikomanagement

Auch der verantwortungsbewusste Umgang mit Risiken ist Bestandteil einer guten Corporate Governance. Jenoptik verfügt über ein konzernweites Risikomanagement-System, in das alle in- und ausländischen Gesellschaften, an denen Jenoptik mit mehr als 50 Prozent beteiligt ist, eingebunden sind. Detaillierte Informationen zum Risikomanagement einschließlich der Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagement-Systems im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess sind im Risikobericht des Konzernlageberichtes enthalten.

Vorstand und Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat aufgrund der Neuregelungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 seine im Dezember 2010 aufgestellten Ziele für seine künftige Zusammensetzung angepasst und wie folgt neu beschlossen:

"Der Aufsichtsrat wird darauf achten, dass ihm jederzeit Mitglieder angehören, die im besonderen Maße das Kriterium der Internationalität verkörpern (etwa durch ausländische Staatsbürgerschaft oder relevante Auslandserfahrung). Der Aufsichtsrat wird darauf achten, dass seine Mitglieder weder eine Beratungsfunktion noch eine Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern der JENOPTIK AG wahrnehmen, sofern dadurch ein wesentlicher und nicht nur vorübergehender Interessenskonflikt begründet wird. Bei solchen Interessenkonflikten, insbesondere bei der Wahrnehmung von Mandaten in Unternehmen, die zur JENOPTIK AG oder einem Konzernunternehmen in direktem Wettbewerb stehen, wird der Aufsichtsrat im Regelfall von einem Vorschlag zur Wahl absehen. Der Aufsichtsrat wird darauf achten, dass ihm mindestens zwei Frauen angehören. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat werden darauf achten, dass mindestens die Hälfte ihrer Mitglieder unabhängig ist. Es sollen bei Wahlvorschlägen keine Personen berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt der Wahl bereits das 70. Lebensjahr vollendet haben. Der Aufsichtsrat wird der Hauptversammlung insbesondere unter Beachtung der fachlichen Eignung und persönlichen Integrität die aus seiner Sicht am besten geeigneten Kandidaten zur Wahl vorschlagen."

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates zum 31. Dezember 2012 entspricht bereits der beschlossenen Zielzusammensetzung, an der auch künftig festgehalten werden soll. Bei der 2012 durchgeführten Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat wurde mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2012 eine Frau zum Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer gewählt. Um die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner vorzubereiten, hat der Nominierungsausschuss unter Beachtung der Anforderungen des Aktiengesetzes, des Kodex, der Satzung und seines Beschlusses über die Zielzusammensetzung dem Aufsichtsrat entsprechende Kandidatenvorschläge unterbreitet. Gestützt auf die Empfehlung des Nominierungsausschusses und des Aufsichtsrates wurde in der Hauptversammlung am 6. Juni 2012 eine weitere Frau als Vertreterin der Aktionäre gewählt, sodass derzeit zwei Mitglieder des Aufsichtsrates Frauen sind. Mindestens fünf Mitglieder verfügen über eine umfangreiche internationale Erfahrung. Aufgrund der unterschiedlichen Werdegänge seiner Mitglieder ist die Zusammensetzung des Aufsichtsrates auch durch eine Vielfalt von fachlichen Fähigkeiten geprägt. Weitere Informationen zu Vorstand und Aufsichtsrat, insbesondere zu deren Arbeitsweisen und zu den von den Mitgliedern wahrgenommenen weiteren Mandaten, finden sie im III. Abschnitt dieses Berichtes, im Bericht des Aufsichtsrates und im Konzernanhang des Konzerngeschäftsberichtes.

Vergütungsbericht

Der Vergütungsbericht beschreibt die Grundzüge des Vergütungssystems des Vorstandes. Er ist als Bestandteil des Konzernlageberichtes veröffentlicht. Der Vergütungsbericht enthält insbesondere auch Informationen zu Entschädigungsvereinbarungen mit Vorstandsmitgliedern im Falle eines Kontrollwechsels.

Entsprechend den Empfehlungen des Kodex werden die Informationen zur Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder individualisiert veröffentlicht. Sie finden diese im Konzernanhang.

2. SONSTIGE UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN

Holding

Die JENOPTIK AG versteht sich als Holding mit der Rolle eines "strategischen Architekten". Das operative Geschäft der Jenoptik vollzieht sich in den Segmenten, Sparten und Geschäftsbereichen. Schwerpunkte der Aufgaben der Holding sind die Definition, Durchsetzung und Überwachung übergeordneter Prozesse sowie die Entwicklung und Umsetzung der Unternehmensstrategie. Strategische Entscheidungen des Vorstandes werden vom Zentralbereich Strategie und Geschäftsentwicklung vorbereitet. Unterstützung erhält der Vorstand durch das Executive Management Board, dem neben dem Vorstand die Leiter der Segmente sowie die Leiterin Personal, Purchasing, Supply Chain & Shared Services angehören. Die Leiter der Segmente und Sparten informieren den Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Vorfälle, insbesondere im Rahmen der monatlich stattfindenden Ergebnismeetings. Ein Mal jährlich werden die so genannten Jenoptik-Führungstage als zentrale Managementtagung durchgeführt, an denen neben dem Vorstand und dem Executive Management Board zahlreiche Führungskräfte des Konzerns aus dem In- und Ausland teilnehmen.

Jenoptik ist ein Hightech-Unternehmen, für dessen profitables Wachstum Innovationen unverzichtbar sind. Das globale Forschungs- und Entwicklungsportfolio wird im Rahmen des konzernweiten Innovationsmanagements mittels Roadmaps zentral gesteuert. Das strategische Intellectual Property Management sichert die Vermarktbarkeit von Innovationen über gewerbliche Schutzrechte sowie die gezielte Kooperation mit Forschungspartnern ab. Weitere Informationen zum Innovationsmanagement bei Jenoptik finden Sie im Konzernlagebericht.

Zur Gewährleistung einheitlicher Standards im Projektmanagement und ständiger Transparenz über den Fortschritt in Projekten mit strategischer Bedeutung für den Gesamtkonzern wird seit 2008 in der JENOPTIK AG ein zentrales Programm-Management-Office betrieben. Dieses verfolgt regelmäßig über eine Intranetbasierte Plattform den Status von über 100 laufenden Projekten, die nicht nur die strategische Weiterentwicklung, sondern auch die kontinuierliche Verbesserung der operativen Exzellenz des Konzerns betreffen. Dazu gehört auch, die nachhaltige Verankerung von Lean-Prinzipien im Rahmen der konzernweiten Go-Lean-Initiative zu steuern. Diese Initiative wurde 2012 aufgesetzt und soll 2013 bereits erste Erfolge realisieren. Damit wird auch die Umsetzung der Entscheidungen und Empfehlungen der halbjährlich stattfindenden Strategiemeetings unterstützt, welche die markt- und wettbewerbsorientierte Grundlage für die darauf aufbauende Planung des Folgejahres und die Mittelfristplanung bilden. Die einzelnen Schritte des Strategie- sowie des Planungsprozesses werden zu festgelegten Zeitpunkten mit den Leitern der Segmente und Sparten diskutiert, die Ergebnisse festgehalten, Aktivitäten festgelegt und zu den Strategie- und Planungsmeetings im Herbst dem Vorstand vorgestellt und von diesem verabschiedet.

Hinzu kommt die in den letzten Jahren erfolgte weitere Zentralisierung bestimmter übergeordneter Funktionen wie der Ausbau der operativen Rechtsberatung durch die zentrale Rechtsabteilung, der Aufbau eines weltweiten strategischen Konzerneinkaufs und eines zentralen Einkaufscontrollings sowie die konzernweite Vereinheitlichung von Befugnisstrukturen. Wichtige personalwirtschaftliche Themen wie Recruiting, Vergütung, Vereinheitlichung von Zielsystemen und Personalcontrolling wurden ebenso zentral etabliert wie eine einheitliche Markenführung. Weitere Informationen zur Führungsorganisation finden Sie im Konzernlagebericht.

Ein wichtiges Anliegen der Jenoptik ist gesellschaftliches Engagement, das sich an den Zielen und Grundwerten des Unternehmens orientiert. Jenoptik unterstützt regelmäßig eine Vielzahl gemeinnütziger Projekte, Organisationen und Initiativen und engagiert sich in Wissenschaft, Bildung und Kultur sowie im sozialen und karitativen Bereich.

Verhaltenskodex

Wirtschaftliches und soziales Handeln, das geltendes Recht beachtet und sich an den Grundsätzen der Nachhaltigkeit orientiert, ist für Jenoptik ein wesentliches Anliegen und Bestandteil der Unternehmenskultur. Hierzu gehören Vertrauen, Respekt, Fairness, Ehrlichkeit und Integrität im Umgang mit Mitarbeitern, Geschäftspartnern, Aktionären und der Öffentlichkeit. Um ein einheitliches Niveau an ethischen und rechtlichen Standards im gesamten Unternehmen zu gewährleisten, wurden die wichtigsten Verhaltensgrundsätze in einem Verhaltenskodex zusammengefasst. Der Verhaltenskodex ist für alle, das heißt für den Vorstand, den Aufsichtsrat, Führungskräfte sowie für sämtliche Mitarbeiter im Konzern gleichermaßen Leitbild. Er setzt Mindeststandards und dient als Orientierungsmaßstab, um ethischen und rechtlichen Herausforderungen bei der täglichen Arbeit zu begegnen, mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden und Transparenz hierüber zu schaffen. In Konfliktsituationen soll er wegweisend sein.

Jeder neue Mitarbeiter erhält bei seiner Einstellung ein Exemplar des Verhaltenskodex. Seine Einhaltung wird von der Internen Revision geprüft. Mögliche Verstöße werden im Interesse aller Mitarbeiter und des Unternehmens untersucht und deren Ursachen beseitigt. Jeder Mitarbeiter, der persönliche Beschwerden vorbringen möchte oder auf Umstände hinweisen will, die auf die Verletzung des Verhaltenskodex oder die Verletzung von Gesetzen und Richtlinien schließen lassen, kann sich dazu an seinen Vorgesetzten, den Chief Risk & Compliance Officer, aber auch an den Leiter der Internen Revision, die Leiterin des Bereiches Personal, Einkauf, Supply Chain & Shared Services, an den Leiter der Rechtsabteilung sowie an den Betriebsrat wenden. Der Verhaltenskodex ist auf der Internetseite www.jenoptik.de unter der Rubrik Investoren/Corporate Governance abrufbar. Er wird regelmäßig auf seine Entsprechung mit allgemeinen Compliance-Standards überprüft und soll im aktuellen Geschäftsjahr erneut aktualisiert werden.

Compliance

Neben diesen allgemeinen Vorgaben zur Einhaltung eines gesetzestreuen Verhaltens sämtlicher Mitarbeiter des Unternehmens hat Jenoptik konzernweite Unternehmensrichtlinien zu allen wesentlichen Geschäftsprozessen geschaffen, die kontinuierlich überprüft, erweitert und aktualisiert werden. Die Veröffentlichung sämtlicher Konzernrichtlinien erfolgt über das konzernweite Intranet der Jenoptik. Es wurde ferner ein Prozess etabliert, der eine lückenlose Verteilung sämtlicher neuer oder aktualisierter Richtlinien innerhalb des Konzerns gewährleisten soll. Mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2012 wurde die Funktion des Chief Risk & Compliance Officers (CRCO) besetzt, der die Leitung des konzernweiten Risiko- und Compliance-Managements übernimmt. Der CRCO arbeitet eng mit der Rechtsabteilung und der Internen Revision zusammen und ist für die Minimierung des Risikos von Gesetzesverstößen durch Unternehmen des Jenoptik-Konzerns und die kontinuierliche Weiterentwicklung moderner Risiko- und Compliance-Strukturen und -Prozesse im Konzern verantwortlich. Er berichtet in dieser Funktion an den Finanzvorstand.

Schwerpunkt der Compliance-Aktivitäten war im vergangenen Geschäftsjahr die Einführung der Antikorruptionsrichtlinie, mit welcher zugleich konzernweit einheitliche Prozesse etabliert wurden, die präventiv die Vermeidung von korruptem Verhalten unterstützen sollen. Ein Checklisten-System trägt dazu bei, die Einhaltung der Jenoptik-Compliance-Standards auch durch Geschäftspartner weiter zu verbessern. Die Antikorruptionsrichtlinie wurde im abgelaufen Geschäftsjahr in weiten Teilen des Konzerns geschult. Darüber hinaus wurden die bereits in 2011 begonnenen Schulungen zum Kartellrecht weiter fortgesetzt und vertieft. Die Compliance-Schulungen werden auch in Zukunft weitergeführt und sollen durch weitere Maßnahmen, wie beispielsweise E-Learnings, unterstützt werden.

Ebenfalls im vergangenen Jahr wurde eine Vertragsrichtlinie implementiert, die allgemeine Grundsätze zur Vorbereitung, zum Abschluss und zur Durchführung von Verträgen im Jenoptik-Konzern enthält. Damit sollen die Vertragsprozesse vereinheitlicht, Risiken transparent gemacht und die Rechtssicherheit erhöht werden. Die Vertragsrichtlinie soll im aktuellen Geschäftsjahr ebenfalls konzernweit geschult werden.

Das Compliance-Board tagte im vergangenen Jahr drei Mal und begleitete und überwachte ein mit einem externen Berater durchgeführtes Projekt zur weiteren Optimierung des Jenoptik-Compliance-Management-Systems. Zudem erörterte es unter Hinzuziehung von Compliance-Schnittstellenverantwortlichen einige Compliance-Spezialthemen, zum Beispiel seitens Kunden geforderter Unterzeichnungen von Compliance-Erklärungen.

Nachhaltigkeit

Jenoptik ist als Hightech-Unternehmen bestrebt, mit ihrem Leistungsspektrum und den innovativen Produkten zu mehr Effizienz und damit zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen beizutragen. Jenoptik hat im vergangenen Jahr ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht, welcher auf unserer Internetseite unter www.jenoptik.de unter der Rubrik Presse/ Publikationen/Nachhaltigkeit zugänglich ist und kontinuierlich weiterentwickelt werden soll. Ausführliche Informationen zu weiteren Nachhaltigkeitsinitiativen im Jenoptik-Konzern finden Sie im Konzernlagebericht.

III. Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat

Die JENOPTIK AG ist eine Aktiengesellschaft deutschen Rechts mit einem dualen Führungssystem. Danach leitet der Vorstand die Gesellschaft unter eigener Verantwortung und im Unternehmensinteresse. Er berücksichtigt dabei insbesondere die Belange der Aktionäre und seiner Arbeitnehmer mit dem Ziel nachhaltiger Wertschaffung. Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens. Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Sämtliche Erörterungen und Diskussionen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat werden ergebnisoffen in vertrauensvoller Atmosphäre geführt.

Die Mitglieder des Vorstandes der JENOPTIK AG werden durch den Aufsichtsrat bestellt. Dem Vorstandsgremium gehören zwei Mitglieder an. Sie tragen gemeinsam Verantwortung für die gesamte Geschäftsführung und entscheiden über Grundsatzfragen der Geschäftspolitik des Konzerns, dessen Steuerung, über die Unternehmensstrategie sowie über die Jahres- und Mehrjahresplanung. Die konkrete Ressortverteilung und die Aufgabenverteilung innerhalb der Ressorts sind in einem Geschäftsverteilungsplan geregelt. Weitere Informationen hierzu finden sie im Konzernlagebericht. Vorstandsausschüsse bestehen nicht. Die Vorstandsmitglieder arbeiten kollegial zusammen und unterrichten sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Ressorts. Mindestens ein Mal monatlich finden zudem Vorstandssitzungen statt. Maßnahmen von besonderer Bedeutung sowie bestimmte, in der Geschäftsordnung des Vorstandes geregelte Angelegenheiten bedürfen stets der Zustimmung des Gesamtvorstandes. In der Geschäftsordnung des Vorstandes, die regelmäßig überprüft und aktualisiert wird, sind weitere Bestimmungen zur vorstandsinternen Arbeitsweise sowie zu Berichten an und zur Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat enthalten.

Der Vorstand unterrichtet den Aufsichtsrat regelmäßig, sowohl schriftlich als auch mündlich, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Strategie, der aktuellen Entwicklung der Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns einschließlich der Auswirkungen auf die Beschäftigungssituation, über Investitionsvorhaben, die Unternehmensplanung, die strategische Ausrichtung einschließlich des Standes der Strategieumsetzung sowie über die Risikolage, das Risikomanagement und relevante Compliance-Themen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben bedürfen bestimmte Vorstandsentscheidungen von besonderem Gewicht, insbesondere Entscheidungen oder Maßnahmen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens grundlegend verändern, der Zustimmung des Aufsichtsrates. Die Zustimmungsvorbehalte sind in der Geschäftsordnung für den Vorstand geregelt und wurden im Dezember 2011 zuletzt präzisiert. Die Mitglieder des Vorstandes sind verpflichtet, Interessenskonflikte dem Aufsichtsrat unverzüglich offenzulegen.

Der Aufsichtsrat der JENOPTIK AG ist nach dem Mitbestimmungsgesetz paritätisch besetzt und besteht aus zwölf Mitgliedern. Sechs Mitglieder werden von den Aktionären in der Hauptversammlung, sechs Mitglieder nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes von den Arbeitnehmern gewählt.

Die Amtsperioden aller Mitglieder sind identisch und endeten mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2012. Das gemäß den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes in unmittelbarer Wahl durchgeführte Wahlverfahren für die Arbeitnehmervertreter war Ende März 2012 abgeschlossen. In der ordentlichen Hauptversammlung am 6. Juni 2012 wurden die Anteilseignervertreter des Aufsichtsrates von der Hauptversammlung im Wege der Einzelwahl neu gewählt. Der Nominierungsausschuss tagte im Vorfeld der Wahl und unterbreitete dem Aufsichtsrat Kandidatenvorschläge für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung. Sowohl bei der Empfehlung des Nominierungsausschusses als auch der Beschlussfassung des Aufsichtsrates über die Kandidatenvorschläge wurden die im Dezember 2010 beschlossenen Zielvorgaben für die Zusammensetzung des Aufsichtsrates berücksichtigt. Dies gilt auch, soweit dies aufgrund des nach den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes durchgeführten Verfahrens möglich war, für die Wahl der Arbeitnehmervertreter. Weitere Informationen zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder finden sie im Bericht des Aufsichtsrates im Konzerngeschäftsbericht.

Unmittelbar nach Ablauf der Hauptversammlung wählte der Aufsichtsrat in seiner konstituierenden Sitzung nach Maßgabe von § 27 Abs. 1 und Abs. 2 MitbestG aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. Der Aufsichtsrat ist so zusammengesetzt, dass die Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Unter Beachtung der Neuregelungen des Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 hat der Aufsichtsrat die Unabhängigkeit seiner Mitglieder gesondert geprüft. Auf Grundlage der neuen Kodexkriterien hat der Aufsichtsrat auch seine im Dezember 2010 festgelegten Ziele für seine Zusammensetzung nochmals diskutiert und unter der Maßgabe, dass sich die neuen Vorgaben von Ziffer 5.4.2 Satz 1 des Kodex ausschließlich auf die Anteilseignerseite beziehen, beschlossen, dass ihm künftig mindestens drei unabhängige Anteilseignervertreter angehören sollen. In der aktuellen Besetzung des Aufsichtsrates sind derzeit sämtliche Anteilseignervertreter entsprechend den Kodexkriterien als unabhängig zu bewerten.

Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, leitet dessen Sitzungen und nimmt die Belange des Gremiums nach außen wahr. Er steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorstand, insbesondere mit dessen Vorsitzendem und wird von diesem über wichtige Ereignisse, die für die Beurteilung der Lage und die Entwicklung des Unternehmens von wesentlicher Bedeutung sind, unverzüglich informiert. Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmengleichheit, so hat bei einer erneuten Abstimmung über denselben Gegenstand der Aufsichtsratsvorsitzende zwei Stimmen. Der Aufsichtsratsvorsitzende ist zugleich Vorsitzender des Personal-, des Vermittlungs- und des Nominierungsausschusses. Den Vorsitz im Prüfungsausschuss hat er nicht inne.

Der Aufsichtsrat tagt mindestens vier Mal im Jahr. Bei wesentlichen Ereignissen, die keinen zeitlichen Aufschub dulden, wird eine außerordentliche Aufsichtsratssitzung einberufen. Der Aufsichtsrat prüft den Jahres- und den Konzernabschluss, die Lageberichte und stellt den Jahres- und Konzernabschluss unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abschlussprüfung sowie der Empfehlungen des Prüfungsausschusses fest. Weitere Einzelheiten hierzu finden Sie im Kapitel "Rechnungslegung und Abschlussprüfung" des Corporate-Governance-Berichtes und im Bericht des Aufsichtsrates des Konzerngeschäftsberichtes.

In mindestens zweijährigem Turnus führt der Aufsichtsrat mittels eines Fragebogens eine ausführliche formelle Prüfung der Effizienz seiner Tätigkeiten durch und erörtert anschließend die Ergebnisse der Auswertung in einer Sitzung. Da der Aufsichtsrat erst seit einem halben Jahr in seiner neuen Zusammensetzung zusammenarbeitet, soll die nächste Selbstevaluierung im Juni 2013 stattfinden. Alle Mitglieder können zudem jederzeit Verbesserungsvorschläge oder Änderungen unterbreiten, deren Umsetzung dann unverzüglich geprüft wird. Die Mitglieder des Aufsichtsrates nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen eigenverantwortlich wahr. Sie werden hierbei von der JENOPTIK AG beispielsweise durch die Übermittlung von Weiterbildungsangeboten angemessen unterstützt. Der Aufsichtsrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, welche wesentliche Aspekte der Zusammenarbeit im Gremium sowie mit dem Vorstand regelt. Die Geschäftsordnung verpflichtet zudem zur Bildung von Ausschüssen, um die Effizienz der Aufsichtsratsarbeit bei der Behandlung komplexer Sachverhalte zu steigern. Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat fünf Ausschüsse gebildet. In der konstituierenden Sitzung nach Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2012 wurde zum Zwecke der Vereinfachung beschlossen, die Aufgaben des Kapitalmarktausschusses auf den Prüfungsausschuss zu übertragen, sodass es aktuell vier Ausschüsse gibt. Sämtliche Ausschüsse sind mit Ausnahme des Nominierungsausschusses, dem ausschließlich Anteilseignervertreter angehören, paritätisch besetzt. Bei der Besetzung der Ausschüsse wurde ein besonderer Fokus auf die fachliche Eignung der jeweiligen Ausschussmitglieder gelegt. Eine Übersicht über die personelle Besetzung der Ausschüsse finden Sie im Konzernanhang.

Die Ausschüsse bereiten Entscheidungen des Aufsichtsrates vor oder entscheiden in Einzelfällen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, anstelle des Aufsichtsrates. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig, meist in der nächsten Aufsichtsratssitzung, über die Inhalte, Beschlüsse und Empfehlungen der Ausschusssitzungen.

Der Prüfungsausschuss tagt mindestens vier Mal im Jahr. Er befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung sowie mit Compliance-Themen. Entsprechend den Regelungen des Aktiengesetzes gehört dem Prüfungsausschuss mindestens ein unabhängiges Mitglied an, das über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Das trifft insbesondere für den Ausschussvorsitzenden zu, der entsprechend den neuen Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex unabhängig ist. Er ist kein ehemaliges Mitglied des Vorstandes der JENOPTIK AG.

Der Personalausschuss tagt mindestens ein Mal jährlich und befasst sich mit dem Abschluss und der Änderung von Dienstverträgen mit Mitgliedern des Vorstandes mit Ausnahme der ausschließlich dem Plenum vorbehaltenen Thematik der Festsetzung der Gesamtbezüge. Bei Fragen, die das Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder einschließlich der Zielvereinbarungen betreffen, wird der Personalausschuss vorbereitend tätig. Gemeinsam mit dem Vorstand bemüht er sich um eine langfristige Nachfolgeplanung.

Der Nominierungsausschuss tagt nur bei Veranlassung, so beispielsweise im abgelaufenen Geschäftsjahr, um dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Auch der mit den Aufgaben nach § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG betraute Vermittlungsausschuss tagt nur bei Bedarf.

Weitere Einzelheiten zu den Tätigkeiten des Aufsichtsrates und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2012 finden Sie im Bericht des Aufsichtsrates des Konzerngeschäftsberichtes.

Die JENOPTIK AG hat für alle Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D &O-Versicherung) abgeschlossen, für die sowohl der Vorstand als auch der Aufsichtsrat einen angemessenen Selbstbehalt in Höhe von 10 Prozent des Schadens, maximal jedoch in Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung des jeweiligen versicherten Organmitgliedes vereinbart haben.

Bericht des Aufsichtsrates

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

trotz der erschwerten Rahmenbedingungen in einem wirtschaftlich herausfordernden Umfeld und den Unsicherheiten an den weltweiten Finanzmärkten blicken wir auf ein überaus erfolgreiches Geschäftsjahr 2012 zurück. Wir haben unsere operative Exzellenz gesteigert und die Ertragslage des Konzerns gegenüber 2011, dem bisher besten Geschäftsjahr der jüngeren Unternehmensgeschichte, nochmals deutlich verbessert. Ein Hauptgrund hierfür war die konsequente Umsetzung der weiteren Internationalisierung in Wachstumsregionen, bei der der Aufsichtsrat den Vorstand intensiv begleitet hat.

Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr seine gesetzlichen, satzungsmäßigen sowie die in seiner Geschäftsordnung niedergelegten Aufgaben sorgfältig wahrgenommen und den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten sowie seine Tätigkeiten kontinuierlich überwacht. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat in alle Entscheidungen, die für Jenoptik von grundlegender Bedeutung waren, frühzeitig und intensiv eingebunden und ihn regelmäßig zeitnah und umfassend in mündlicher und schriftlicher Form über den Gang der Geschäfte und die aktuelle wirtschaftliche Lage, die Risikolage, das Risikomanagement sowie relevante Fragen der Compliance, der Strategie und der Planung unterrichtet. Die für Jenoptik bedeutenden Geschäftsvorgänge wurden auf Basis der Berichte des Vorstandes in den Ausschüssen und Sitzungen des Plenums ausführlich erörtert. Soweit es zu Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen kam, wurden diese dem Aufsichtsrat vom Vorstand unter Angabe von Gründen detailliert erläutert. Den Berichtspflichten von § 90 AktG und des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") hat der Vorstand vollumfänglich entsprochen.

Der Aufsichtsrat hat zustimmungspflichtigen Geschäften nach gründlicher Prüfung und Beratung seine Zustimmung erteilt. Insgesamt trat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2012 zu fünf turnusgemäßen Sitzungen zusammen, an denen auch die Mitglieder des Vorstandes teilnahmen. Zudem wurden in einem schriftlichen Umlaufverfahren Beschlüsse gefasst. Kein Aufsichtsratsmitglied hat an weniger als der Hälfte der Sitzungen teilgenommen. Die Präsenz bei den Sitzungen lag durchschnittlich bei 98 Prozent. Insgesamt fanden 12 Ausschusssitzungen statt; bei drei Sitzungen war jeweils ein Mitglied nicht anwesend.

Vorstand und Aufsichtsrat haben stets vertrauensvoll und in offener Atmosphäre zusammengearbeitet. In der Zeit zwischen den Sitzungen des Plenums bzw. der Ausschüsse standen der Aufsichtsratsvorsitzende und die Vorsitzenden der Ausschüsse mit dem Vorstand in regelmäßigem Kontakt. Allen Aufsichtsratsmitgliedern wurden zwischen den Sitzungen regelmäßig detaillierte Monatsberichte zur Lage der Gesellschaft zugesandt. Wie in den Vorjahren hat der Aufsichtsrat an einem gesonderten Strategietag vor seiner Dezembersitzung mit dem Vorstand und den Mitgliedern des Executive Management Boards die langfristige strategische Positionierung des Konzerns aus Markt-, Wettbewerbs- und Kundensicht sowie potenzielle Wachstumsfelder der einzelnen Geschäftsfelder ausführlich diskutiert.

BESONDERE GEGENSTÄNDE DER BERATUNGEN IM AUFSICHTSRAT

Wiederkehrender Gegenstand aller Sitzungen waren die Berichte des Vorstandes über die Geschäftslage der JENOPTIK AG und des Konzerns, insbesondere die aktuelle Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Finanz- und Vermögenslage. Weitere Schwerpunkte waren die Unternehmensplanung, das Jenoptik One ERP-Programm und die weitere konsequente Umsetzung der Fokussierung des Jenoptik-Immobilienmanagements.

In einem schriftlichen Umlaufverfahren im Februar 2012 verabschiedeten die Mitglieder des Aufsichtsrates ihren Bericht an die Hauptversammlung 2012 und stimmten dem Corporate-Governance-Bericht zu, welcher Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung für das Jahr 2011 war.

In der Sitzung am 22. März 2012 hat sich der Aufsichtsrat in Gegenwart zweier Vertreter des Abschlussprüfers intensiv mit der Prüfung des Jahresabschlusses der JENOPTIK AG, des Konzernabschlusses, des Lage- und des Konzernlageberichtes sowie mit der Verwendung des Bilanzgewinns befasst. Der Aufsichtsrat stimmte nach ausführlicher Diskussion dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstandes zu, welcher erstmals seit 2002 die Auszahlung einer Dividende vorsah. Er billigte den Jahresabschluss der JENOPTIK AG und den Konzernabschluss. Damit war der Jahresabschluss festgestellt. Ein weiterer Schwerpunkt war die Verabschiedung der Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung am 6. Juni 2012. Dabei befasste sich der Aufsichtsrat ausführlich mit den Kandidatenvorschlägen des Nominierungsausschusses für die Wahl der Anteilseignervertreter in der Hauptversammlung. Gegenstand der Sitzung waren ferner die Abrechnung der Zielvereinbarungen der Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2011 sowie der Abschluss neuer Zielvereinbarungen für das Jahr 2012. Der Vorstand berichtete zudem über einen gewonnenen Großauftrag der Sparte Verkehrssicherheit in Malaysia und die Platzierung der zum Ende des Geschäftsjahres 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrates aufgenommenen Schuldscheindarlehen.

Schwerpunkt der Sitzung am 5. Juni 2012 war der Bericht des Vorstandes über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage der JENOPTIK AG und des Konzerns nach Abschluss des 1. Quartals sowie der Monatsabschluss zum 30. April 2012. Der Aufsichtsrat informierte sich über die Entwicklung der Jenoptik-Aktie und aktuelle Analysteneinschätzungen. Er beschäftigte sich auch mit dem aktuellen Status des Immobilienportfolios und dem Jenoptik One ERP-Programm.

In der konstituierenden Sitzung nach der Hauptversammlung am 6. Juni 2012 wurden Herr Rudolf Humer als Vorsitzender und Herr Michael Ebenau als sein Stellvertreter wiedergewählt. Anschließend wurden die Ausschüsse neu besetzt. Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrates wurde aktualisiert und an die Änderungen des Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012 angepasst.

Am 13. September 2012 berichtete der Vorstand unter Vorlage des Halbjahresabschlusses sowie des Monatsberichtes zum 31. Juli 2012 über die aktuelle Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns. Der Aufsichtsrat informierte sich über ein Projekt zur Neustrukturierung des mittelfristigen Finanzierungsrahmens des Jenoptik-Konzerns. Er wurde vom Vorstand zudem ausführlich über die Implementierung einer Antikorruptionsrichtlinie, die Veröffentlichung des ersten Jenoptik-Nachhaltigkeitsberichtes sowie über die Änderungen des Kodex informiert. Zudem wurde über den aktuellen Stand des Jenoptik One ERP-Programms sowie die Investor-Relations-Arbeit berichtet.

In der letzten Sitzung des Jahres am 13. Dezember 2012 befasste sich der Aufsichtsrat nach ausführlicher Berichterstattung über die Geschäfts- und Finanzlage des Konzerns nach Abschluss des 3. Quartals mit der Unternehmensplanung für das Geschäftsjahr 2013 und der Mittelfristplanung. Er hat ausführlich über Informationen zu zwei Standortoptimierungen in den USA und Deutschland diskutiert. Aufgrund der neuen Empfehlungen von Ziffer 5.4.1 Abs. 2 und Ziffer 5.4.2 Abs. 1 Satz 1 des Kodex legten die Anteilseignervertreter des Aufsichtsrates fest, dass ihnen künftig mindestens drei unabhängige Mitglieder angehören sollen. Das Plenum verabschiedete anschließend gemeinsam mit dem Vorstand nach Prüfung einer Corporate-Governance-Checkliste die Entsprechenserklärung gemäß § 161 Absatz 1 AktG. Auf Empfehlung des Prüfungsausschusses und entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2012 wurde die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 bestellt. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat über den aktuellen Stand der Maßnahmen zur Neustrukturierung des mittelfristigen Finanzierungsrahmens und über neue Vorhaben der Jenoptik auf dem Gebiet der Corporate Social Responsibility. Der Aufsichtsrat stimmte zudem einer geplanten Deckungssummenerhöhung der D &O-Police für das Jenoptik-Management und den Aufsichtsrat zu.

ARBEIT IN DEN AUSSCHÜSSEN

Zur effizienteren Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Aufsichtsrat insgesamt fünf Ausschüsse eingerichtet, welche, soweit dies gesetzlich gestattet ist, im Einzelfall Entscheidungen anstelle des Plenums treffen sowie Themen vorbereiten, die anschließend im Aufsichtsrat behandelt werden. über die Inhalte und die Ergebnisse der jeweiligen Ausschusssitzungen wurde der Aufsichtsrat durch die Ausschussvorsitzenden in der jeweils nächsten Sitzung des Plenums ausführlich informiert. Einzelheiten zur personellen Zusammensetzung der einzelnen Ausschüsse finden Sie im Konzernanhang ab Seite 182.

Der Prüfungsausschuss wurde sowohl vor als auch nach der Hauptversammlung von Herrn Mag. Heinrich Reimitz geleitet und hielt im Berichtszeitraum vier Sitzungen und vier Telefonkonferenzen ab. An den Sitzungen nahmen stets der Finanzvorstand sowie in der ersten Sitzung des Geschäftsjahres auch zwei Vertreter des Abschlussprüfers teil. Den gesetzlichen Vorgaben und denjenigen des Kodex entsprechend, verfügt mindestens ein unabhängiges Mitglied des Prüfungsausschusses, insbesondere auch Herr Mag. Reimitz als dessen Vorsitzender, über Sachverstand auf den Gebieten der Rechnungslegung, der internen Kontrollverfahren und der Abschlussprüfung. Der Prüfungsausschuss befasste sich intensiv mit der Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, des Lage- und des Konzernlageberichtes, der Gewinnverwendung sowie jeweils vor ihrer Veröffentlichung mit den Quartals- und Halbjahresberichten.

In zwei Telefonkonferenzen im Januar 2012, vor der Veröffentlichung der vorläufigen Zahlen, diskutierte und erörterte der Prüfungsausschuss mit dem Vorstand aktuelle Bilanzierungsfragen im Zusammenhang mit der Abschlusserstellung für das Geschäftsjahr 2011. Schwerpunkt der Bilanzsitzung am 9. März 2012 war die Prüfung des Jahresabschlusses der JENOPTIK AG und des Konzernabschlusses. Der Prüfungsausschuss befasste sich auch mit den Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen wichtiger Einzelgesellschaften des Jenoptik-Konzerns. Er empfahl dem Aufsichtsrat, der Hauptversammlung am 6. Juni 2012 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, als Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 zur Wahl vorzuschlagen. Hierzu prüfte er eingehend die Unabhängigkeit und Qualifikation des Abschlussprüfers und die vom Abschlussprüfer im vorangegangenen Geschäftsjahr zusätzlich erbrachten Leistungen. Er informierte sich zudem über den aktuellen Konzernrisikobericht sowie über die geplante Weiterentwicklung des Jenoptik Compliance-Management-Systems.

In der Sitzung am 9. Mai 2012 befasste sich der Prüfungsausschuss ausführlich mit dem Quartalsabschluss und dem aktuellen Status des Immobilienportfolios. Er ließ sich das Versicherungskonzept der Jenoptik vorstellen und informierte sich eingehend über die Organisationsstruktur und Prozesse der Internen Revision.

Gegenstand der Beratungen im August 2012 waren neben dem Halbjahresabschluss und der Festlegung der Prüfungsschwerpunkte für die Prüfung des Geschäftsjahres 2012 erneut der aktuelle Konzernrisikobericht und der aktuelle Status des Immobilienportfolios. Der Prüfungsausschuss informierte sich außerdem über die Implementierung einer Antikorruptionsrichtlinie sowie die konzernweiten Programme Finance Transformation (FIT) und Jenoptik One ERP (JOE).

In der letzten Sitzung des Jahres im November 2012 bereitete der Prüfungsausschuss die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer einschließlich seiner Honorarvereinbarung vor und unterbreitete dem Plenum anschließend einen Vorschlag zur Beauftragung. Auch waren die Ergebnisse der Prüfungen der Internen Revision sowie deren Prüfungsplanung für das kommende Geschäftsjahr und Informationen zur Investor-Relations-Arbeit Gegenstand der Sitzung. Der Prüfungsausschuss beschäftigte sich in der Novembersitzung sowie in zwei weiteren telefonisch abgehaltenen Sitzungen mit dem Projekt zur möglichen Neustrukturierung des mittelfristigen Finanzierungsrahmens der Jenoptik.

Der Personalausschuss wird durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Rudolf Humer, geleitet. Der Ausschuss bereitet unter anderem die Personalentscheidungen des Aufsichtsrates im Hinblick auf die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder vor und tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr zwei Mal. Gegenstand der Sitzungen waren unter anderem die Abrechnung und der Abschluss neuer Zielvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstandes sowie die Beratung zur vorzeitigen Abrechnung von variablen Vergütungsbestandteilen des am 31. März 2012 aus dem Vorstand ausgeschiedenen Herrn Frank Einhellinger. Hierzu unterbreitete der Personalausschuss dem Plenum jeweils entsprechende Beschlussvorschläge.

Der ebenfalls vom Aufsichtsratsvorsitzenden, Herrn Rudolf Humer, geleitete Nominierungsausschuss besteht aus den drei Anteilseignervertretern des Personalausschusses und hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten zu unterbreiten.

Er tagte im abgelaufenen Geschäftsjahr ein Mal und berücksichtigte bei seinen Kandidatenvorschlägen an den Aufsichtsrat nicht nur die Anforderungen des Aktiengesetzes, des Kodex und seiner Geschäftsordnung, sondern insbesondere auch die vom Aufsichtsrat beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung.

Der von Herrn Dr. Lothar Meyer bis zum 6. Juni 2012 geleitete Kapitalmarktausschuss hatte die Aufgabe, sich mit Kapitalmarktthemen, insbesondere auch mit Kapitalmaßnahmen, zu beschäftigen. In seiner konstituierenden Sitzung am 6. Juni 2012 hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Kapitalmarktausschuss aus Effizienzgründen aufzulösen und seine Aufgaben dem Prüfungsausschuss zu übertragen.

Der gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG gebildete Vermittlungsausschuss musste im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden.

CORPORATE GOVERNANCE

Der Aufsichtsrat hat sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr 2012 mit den Grundsätzen guter Unternehmensführung fortlaufend auseinandergesetzt und sich über die Weiterentwicklungen und Umsetzung des Kodex in seinen Sitzungen im Juni, September und Dezember informiert. Bereits in seiner Junisitzung hat der Aufsichtsrat seine Geschäftsordnung an die Änderungen des Kodex angepasst. über die Corporate Governance bei der Jenoptik berichten Vorstand und Aufsichtsrat als Bestandteil der Erklärung zur Unternehmensführung im Corporate-Governance-Bericht ab Seite 13 dieses Geschäftsberichtes. Eine ausführliche Beschreibung der Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat sowie deren Veränderungen finden Sie im Lagebericht ab Seite 48. Im Hinblick auf die individualisierte Darstellung der Vergütung der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder wird auf den Konzernanhang (Seite 181 und Seite 185) verwiesen.

Der Aufsichtsrat überprüft mittels eines Fragebogens regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeiten. Da der Aufsichtsrat in seiner aktuellen Besetzung erst seit Juni 2012 tätig ist, soll die nächste formelle Selbsteinschätzung im Juni 2013 stattfinden. In der Sitzung vom 13. Dezember 2012 beschloss der Aufsichtsrat gemeinsam mit dem Vorstand, die aktuelle Entsprechenserklärung gemäß § 161 Absatz 1 AktG abzugeben. Die Entsprechenserklärung einschließlich der Begründung der Abweichungen ist den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.jenoptik.de in der Rubrik Investoren / Corporate Governance dauerhaft zugänglich gemacht.

Einzelne Mitglieder des Aufsichtsrates üben eine Organfunktion bei anderen Unternehmen aus, mit denen Jenoptik in einer Geschäftsbeziehung steht. Sämtliche dieser Geschäfte erfolgten dabei zu Bedingungen, wie sie Jenoptik mit einem fremden Unternehmen abgeschlossen hätte. Es handelte sich zudem um Geschäfte in für Jenoptik nicht wesentlichem Umfang. Jedes Aufsichtsratsmitglied legt etwaige Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber offen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr sind keine berichtspflichtigen Interessenkonflikte aufgetreten, die die Unabhängigkeit der Mitglieder entsprechend den Vorgaben des Kodex berührt hätten.

JAHRESABSCHLUSS UND KONZERNABSCHLUSS

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, hat den vom Vorstand nach den Regeln des HGB aufgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht 2012 der JENOPTIK AG sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht, welche gemäß § 315 a HGB auf der Grundlage der International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt wurden, geprüft und jeweils mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Den Prüfauftrag hatte der Aufsichtsrat entsprechend dem Beschluss der Hauptversammlung vom 6. Juni 2012 sowie aufgrund der Empfehlung des Prüfungsausschusses in seiner Sitzung vom 13. Dezember 2012 erteilt. Der Abschlussprüfer hat bestätigt, dass der Vorstand geeignete Maßnahmen getroffen hat, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden.

Der Abschlussprüfer hat die Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) vorgenommen. Die Prüfberichte wurden unverzüglich nach ihrer Fertigstellung versandt und sowohl vom Prüfungsausschuss in seiner Sitzung vom 11. März 2013 als auch vom Plenum in der Sitzung vom 25. März 2013 neben den vom Vorstand vorgelegten Unterlagen intensiv und ausführlich erörtert. In beiden Sitzungen berichteten zwei Vertreter des Abschlussprüfers persönlich über die wesentlichen Ergebnisse ihrer Prüfungen und über Leistungen, die zusätzlich zu den Abschlussprüferleistungen erbracht wurden. Sie standen für ergänzende Fragen und Auskünfte zur Verfügung. Auch der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erstattete dem Aufsichtsrat ausführlich Bericht über die Prüfungen des Jahres- und Konzernabschlusses.

Nach dem abschließenden Ergebnis der Vorprüfung durch den Prüfungsausschuss sowie der eigenen Prüfung und Diskussion hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 25. März 2013 keine Einwendungen gegen die Ergebnisse der Abschlussprüfung erhoben und den vom Vorstand aufgestellten Jahres- und Konzernabschluss gebilligt. Der Jahresabschluss 2012 ist damit gemäß § 172 Satz 1 AktG festgestellt. Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsbeschluss des Vorstandes ausführlich erörtert und ihm nach eigener Prüfung zugestimmt.

ZUSAMMENSETZUNG VON VORSTAND UND AUFSICHTSRAT

Herr Frank Einhellinger ist am 31. März 2012 auf eigenen Wunsch aus dem Vorstand ausgeschieden. Der Aufsichtsrat hat mit Wirkung zum 1. April 2012 Herrn Rüdiger Andreas Günther zum Vorstandsmitglied und Nachfolger von Herrn Frank Einhellinger als Finanzvorstand bestellt.

Mit der Hauptversammlung am 6. Juni 2012 endeten die Amtsperioden der Aufsichtsratsmitglieder. Ende März 2012 wurde das gemäß den Vorschriften des Mitbestimmungsgesetzes in unmittelbarer Wahl durchgeführte Wahlverfahren für die Vertreter der Arbeitnehmer abgeschlossen. Mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung wurden Frau Sabine Lötzsch, Herr Thomas Klippstein und Herr Dieter Kröhn als Vertreter der Arbeitnehmer gewählt. Als Vertreter der leitenden Angestellten wurde Herr Ronald Krippendorf und als Vertreter der Gewerkschaften wurden die Herren Michael Ebenau und Stefan Schaumburg in den Aufsichtsrat gewählt.

In der Hauptversammlung am 6. Juni 2012 erfolgte die Wahl der Anteilseignervertreter durch die Aktionäre. Neben den Herren Rudolf Humer, Christian Humer, Mag. Heinrich Reimitz und Prof. Dr. Andreas Tünnermann wurden durch die Hauptversammlung zwei neue Mitglieder als Anteilseignervertreter gewählt. Wir freuen uns, Frau Ederer, Frau Lötzsch, Herrn Krippendorf, Herrn Schaumburg und Herrn Wierlacher als neue Aufsichtsratsmitglieder begrüßen zu dürfen.

Der Aufsichtsrat dankt allen im abgelaufenen Geschäftsjahr ausgeschiedenen Mitgliedern für ihre langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Unser Dank gilt ebenfalls den Mitgliedern des Vorstandes, allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes persönliches Engagement sowie unseren Aktionärinnen und Aktionären für das entgegengebrachte Vertrauen.

Jena, im März 2013

Für den Aufsichtsrat

Rudolf Humer, Vorsitzender

BESTÄTIGUNGSVERMERK

Den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk haben wir wie folgt erteilt:

"Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers.

Wir haben den von der JENOPTIK Aktiengesellschaft, Jena, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzernbilanz, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Konzernkapitalflussrechnung und Konzernanhang - sowie den Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar."

Berlin, den 11. März 2013

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

NEUMANN, Wirtschaftsprüfer

BÜCHIN, Wirtschaftsprüfer

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