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Singulus Technologies AG

Annual Report Jun 3, 2013

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Annual Report

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SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Kahl am Main

Geschäftsbericht 2012

Bestätigungsvermerk

Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) und Konzernlagebericht

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

KONZERNBILANZ ZUM 31. Dezember 2012 UND 2011

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Anmerkung Nr. 2012

Mio. €
2011*

Mio. €
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (6) 55,9 17,8
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen* (7) 23,0 25,4
Forderungen aus Fertigungsaufträgen* (7) 3,4 9,4
Sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte (8) 24,7 11,3
Summe Forderungen und sonstige Vermögenswerte 51,1 46,1
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 20,0 16,8
Unfertige Erzeugnisse 26,1 25,0
Summe Vorräte (9) 46,1 41,8
Summe kurzfristiges Vermögen 153,1 105,7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (7) 3,5 9,2
Ausleihungen (10) 3,7 0,0
Sachanlagen (12) 7,5 9,9
Aktivierte Entwicklungskosten (11) 7,1 17,1
Geschäfts- oder Firmenwert (11) 21,7 21,7
Sonstige immaterielle Vermögenswerte (11) 8,9 18,0
Latente Steueransprüche (22) 1,0 0,8
Summe langfristiges Vermögen 53,4 76,7
Summe Aktiva 206,5 182,4
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7,8 8,4
Kurzfristige Bankverbindlichkeiten (17) 2,5 2,5
Erhaltene Anzahlungen (14) 3,7 3,3
Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen* (7) 16,1 0,9
Kurzfristige Finanzierungsverbindlichkeiten aus der Anleihebegebung (16) 3,6 0,0
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten* (13) 12,7 12,5
Rückstellungen aus Restukturierungsmaßnahmen (20) 5,1 0,0
Steuerrückstellungen 0,3 0,4
Sonstige Rückstellungen (19) 2,2 2,3
Summe kurzfristige Schulden 54,0 30,3
Langfristige Finanzierungsverbindlichkeiten aus der Anleihebegebung (16) 58,3 0,0
Langfristige Bankverbindlichkeiten (17) 1,7 4,2
Rückstellungen aus Restukturierungsmaßnahmen (20) 7,5 0,0
Pensionsrückstellungen (18) 7,8 7,5
Latente Steuerschulden (22) 0,0 2,5
Summe langfristige Schulden 75,3 14,2
Summe Schulden 129,3 44,5
Gezeichnetes Kapital (21) 48,9 48,9
Kapitalrücklage (21) 77,2 77,2
Sonstige Rücklagen (21) 2,2 1,3
Gewinnrücklagen -52,1 8,2
Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital 76,2 135,6
Nicht beherrschende Anteile (21) 1,0 2,3
Summe Eigenkapital 77,2 137,9
Summe Passiva 206,5 182,4
* Vorjahr angepasst (7/13)

KONZERNGEWINN- UND -VERLUSTRECHNUNG 2012 und 2011

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Anmerkung 2012 2011
Nr. Mio. € % Mio. € %
--- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse (brutto) (5) 108,6 101,0 160,0 101,6
Erlösschmälerungen und Vertriebseinzelkosten (25) -1,1 -1,0 -2,5 -1,6
Umsatzerlöse (netto) 107,5 100,0 157,5 100,0
Herstellungskosten des Umsatzes -88,1 -82,0 -110,7 -70,3
Brutto-Ergebnis vom Umsatz 19,4 18,0 46,8 29,7
Forschung und Entwicklung (30) -17,5 -16,3 -11,0 -7,0
Vertrieb und Kundenservice -17,0 -15,8 -19,7 -12,5
Allgemeine Verwaltung (29) -12,3 -11,4 -12,8 -8,1
Sonstige betriebliche Aufwendungen (32) -8,8 -8,2 -5,1 -3,2
Sonstige betriebliche Erträge (32) 2,8 2,6 8,5 5,4
Impairment und Restrukturierungsaufwand (31) -27,1 -25,2 0,0 0,0
Summe betriebliche Aufwendungen -79,9 -74,3 -40,1 -25,5
Operatives Ergebnis (EBIT) -60,5 -56,3 6,7 4,3
Finanzerträge (33) 1,8 1,7 2,2 1,4
Finanzierungsaufwendungen (33) -5,1 -4,7 -3,3 -2,1
Ergebnis vor Steuern -63,8 -59,3 5,6 3,6
Steueraufwendungen/ -ertrag (22) 2,2 2,0 0,0 0,0
Periodenergebnis -61,6 -57,3 5,6 3,6
davon entfallen auf :
Anteilseigner des Mutterunternehmens -60,3 6,2
nicht beherrschende Anteile -1,3 -0,6
EUR EUR
Ergebnis je Aktie - unverwässert bezogen auf das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis (in EUR) (23) -1,23 0,14
Ergebnis je Aktie - verwässert bezogen auf das den Stammaktionären des Mutterunternehmens zurechenbare Periodenergebnis (in EUR) (23) -1,23 0,14

KONZERNGESAMTERGEBNISRECHNUNG 2012 und 2011

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Anmerkung Nr. 2012

Mio. €
2011

Mio. €
Periodenergebnis -61,6 5,6
Derivative Finanzinstrumente* 0,1 -0,1
Wechselkursdifferenzen im laufendem Jahr (21) 0,8 1,2
Summe des direkt im Eigenkapital erfassten Ergebnisses 0,9 1,1
Gesamtergebnis -60,7 6,7
davon entfallen auf :
Anteilseigner des Mutterunternehmens -59,4 7,1
nicht beherrschende Anteile -1,3 -0,4

* unter Berücksichtigung latenter Steuern

EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG ZUM 31. Dezember 2012 und 2011

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Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital
Gezeichnetes Kapital

Mio. €
Kapitalrücklage

Mio. €
Währungsumrechnungsrücklage

Mio. €
Rücklage aus Sicherungsgeschäften

Mio. €
Sonstige Rücklagen

Mio. €
Gewinnrücklagen

Mio. €
--- --- --- --- --- --- ---
Anmerkung Nr. (21) (21) (21)
Stand zum 1. Januar 2011 41,1 59,9 0,4 0,0 0,4 2,1
Periodenergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 6,2
Sonstiges Ergebnis 0,0 0,0 1,0 -0,1 0,9 0,0
Gesamtergebnis 0,0 0,0 1,0 -0,1 0,9 6,2
Kapitalerhöhung* 7,9 17,3 0,0 0,0 0,0 0,0
Aktienbasierte Vergütung (IFRS 2) 0,0 -0,1 0,0 0,0 0,0 0,0
Stand zum 31. Dezember 2011 48,9 77,2 1,4 -0,1 1,3 8,2
Stand zum 1. Januar 2012 48,9 77,2 1,4 -0,1 1,3 8,2
Periodenergebnis 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 -60,3
Sonstiges Ergebnis 0,0 0,0 0,8 0,1 0,9 0,0
Gesamtergebnis 0,0 0,0 0,8 0,1 0,9 -60,3
Stand zum 31. Dezember 2012 48,9 77,2 2,2 0,0 2,2 -52,1

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Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfallendes Eigenkapital
Summe

Mio. €
Nicht beherrschende Anteile

Mio. €
Eigenkapital

Mio. €
--- --- --- ---
Anmerkung Nr. (21)
Stand zum 1. Januar 2011 103,5 2,7 106,2
Periodenergebnis 6,2 -0,6 5,6
Sonstiges Ergebnis 0,9 0,2 1,1
Gesamtergebnis 7,1 -0,4 6,7
Kapitalerhöhung* 25,2 0,0 25,2
Aktienbasierte Vergütung (IFRS 2) -0,1 0,0 -0,1
Stand zum 31. Dezember 2011 135,6 2,3 137,9
Stand zum 1. Januar 2012 135,6 2,3 137,9
Periodenergebnis -60,3 -1,3 -61,6
Sonstiges Ergebnis 0,9 0,0 0,9
Gesamtergebnis -59,4 -1,3 -60,7
Stand zum 31. Dezember 2012 76,2 1,0 77,2

* nach Abzug von Transaktionskosten

KONZERN-KAPITALFLUSSRECHNUNG 2012 und 2011

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An-Nr. 2012 2011*
Mio. € Mio. €
--- --- --- --- --- ---
Cash flow aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis -61,6 5,6
Berichtigungen zur Überleitung des Periodenergebnises zu den Einzahlungen / Auszahlungen
Abschreibungen/Wertminderungen auf das Anlagevermögen (11/12) 26,7 11,8
Netto-Auflösung/Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen* (18) -0,2 -0,1
Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens -0,1 0,0
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge 13,7 -4,3
Zinsergebnis* (33) 3,3 1,1
Steuerergebnis* (22) -2,2 0,0
Veränderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen* 4,9 -8,5
Veränderung der Fertigungsaufträge* 21,3 4,9
Veränderung der Sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte* -2,5 0,7
Veränderung der Vorräte -13,6 6,3
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -0,5 -4,0
Veränderung der Sonstige Verbindlichkeiten 1,8 0,2
Veränderung der Erhaltene Anzahlungen 0,4 -2,4
Veränderung der Ausleihungen an Kunden -3,7 0,0
Veränderung der Rückstellungen aus Restrukturierungsmaßnahmen 12,6 0,0
Veränderung der Sonstige Rückstellungen 0,1 0,3
Gezahlte Zinsen* (33) -0,4 -2,5
Erhaltene Zinsen* (33) 0,4 0,1
Gezahlte Ertragsteuern* (22) -0,8 61,2 -1,7 1,9
Nettoeinzahlungen (-auszahlungen) aus der betrieblichen Geschäftstätigkeit -0,4 7,5
Cash flow aus dem Investitionsbereich
Auszahlungen für Investitionen in Entwicklungskosten (11) -4,8 -5,8
Veränderung der Zahlungsmittel (Laufzeit mehr als 3 Monate) -15,0 0,0
Auszahlungen für Investitionen in sonstige immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen (11/12) -0,9 -1,9
Einzahlungen aus Anlagenabgängen 0,0 0,1
Auszahlungen Erwerb Blu-Ray Business Oerlikon -1,0 -21,7 -1,3 -8,9
Nettoauszahlungen aus der Investitionstätigkeit -21,7 -8,9
Cash flow aus dem Finanzierungsbereich
Einzahlungen durch die Begebung einer Anleihe (16) 58,4 0,0
Auszahlungen druch die Tilgung von Darlehen (17) -2,5 -19,4
Einzahlungen durch Kapitalerhöhungen (21) 0,0 25,2
Rücknahme von Anleihen (16) -0,3 0,0
Verfügungsbeschränkte Finanzmittel (8) -10,5 45,1 0,9 6,7
Nettoeinzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit 45,1 6,7
Zu-/Abnahme der liquiden Mittel 23,0 5,3
Auswirkungen von Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen 0,1 0,2
Finanzmittel in der Kapitalflussrechnung zu Beginn des Geschäftsjahres 17,8 12,3
Finanzmittel in der Kapitalflussrechnung am Ende des Geschäftsjahres 40,9 17,8
Termingelder mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten 15,0 0,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz am Ende des Geschäftsjahres (6) 55,9 17,8

* Vorjahr angepasst

ERLÄUTERUNGEN ZUM KONZERNABSCHLUSS ZUM 31. DEZEMBER 2012

Anmerkung 1 - Allgemeine Informationen

Der Konzernabschluss enthält alle Geschäftsvorfälle der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Hanauer Landstraße 103, 63796 Kahl am Main, (im Folgenden auch "SINGULUS TECHNOLOGIES AG" genannt) und ihrer Tochterunternehmen (im Folgenden auch "SINGULUS TECHNOLOGIES", "SINGULUS", "Gesellschaft" oder "Konzern" genannt).

Der Konzernabschluss ist in EURO (€) aufgestellt. Sofern nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in Millionen € (Mio. €) angegeben. Durch die Angabe in Mio. € können Rundungsdifferenzen entstehen.

Der Konzernabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wurde gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften, aufgestellt.

Die Bezeichnung "IFRS" umfasst sämtliche am Bilanzstichtag verbindlich anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie International Accounting Standards (IAS). Alle für das Geschäftsjahr 2012 verbindlich anzuwendenden Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretation Committee (IFRS IC) - vormals Standing Interpretations Committee (SIC) und International Financial Reporting Interpretation Committee (IFRIC) - wurden ebenfalls angewendet.

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente Des Weiteren werden die Buchwerte der in der Bilanz erfassten Vermögenswerte und Schulden, die Grundgeschäfte im Rahmen von Absicherungen des beizulegenden Zeitwerts darstellen, aufgrund von Änderungen der beizulegenden Zeitwerte, die auf die abgesicherten Risiken zurückgeführt werden können, angepasst.

Der Konzernabschluss enthält alle Geschäftsvorfälle der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihrer Tochterunternehmen.

Das Management hat den Konzernabschluss unter der Going Concern Prämisse aufgestellt.

Anmerkung 2 - Geschäftstätigkeit

Die technologische Kernkompetenz von SINGULUS TECHNOLOGIES ist die Vakuum-Dünnschichttechnik. Hierunter versteht man das Aufbringen dünner Schichten im Vakuum mittels Kathodenzerstäubung.

Im Weiteren verweisen wir auf die Ausführungen zur Segmentberichterstattung unter Anmerkung 5.

Anmerkung 3 - Neue Rechnungslegungsstandards

Verpflichtend anzuwendende neue Rechnungslegungsstandards und Interpretationen

Der International Accounting Standards Board (IASB) und das IFRS Interpretations Committee (IFRS IC) haben in den Vorjahren folgende neue Rechnungslegungsvorschriften veröffentlicht. Diese waren für das Geschäftsjahr 2012 aufgrund der Anerkennung durch die EU im Rahmen des sog. Endorsement-Verfahrens neu anzuwenden:

Änderungen zu IFRS 7 - Finanzinstrumente: Angaben (Angabepflichten bei der Übertragung finanzieller Vermögenswerte)

Nachfolgend werden zusammenfassend die für den SINGULUS Konzern relevanten Vorschriften sowie deren Auswirkungen auf den vorliegenden Konzernabschluss beschrieben:

Änderungen zu IFRS 7 - Finanzinstrumente: Angaben

IFRS 7 wurde vom IASB im Oktober 2010 veröffentlicht und ist erstmals in der Berichtsperiode anzuwenden, die am oder nach dem 1. Juli 2011 beginnt. Die Änderungen werden den Abschlussadressaten ein besseres Verständnis der Übertragung finanzieller Vermögenswerte (zum Beispiel Verbriefungen) ermöglichen, insbesondere der möglichen Auswirkungen der Risiken, die bei dem Unternehmen verbleiben, welches die Vermögenswerte übertragen hat. Die Änderungen sehen zudem zusätzliche Angaben vor, wenn gegen Ende der Berichtsperiode unverhältnismäßig viele Übertragungen vorgenommen werden. Im Konzernabschluss von SINGULUS wurden durch die erstmalige Anwendung zusätzliche Anhangangaben erforderlich.

Neue und geänderte Rechnungslegungsstandards und Interpretationen, die noch nicht verpflichtend anzuwenden sind

Neben den verpflichtend anzuwendenden neuen Rechnungslegungsstandards und Interpretationen wurden vom IASB und vom IFRS Interpretations Committee noch weitere Standards und Interpretationen veröffentlicht, die das Endorsement-Verfahren der EU bereits teilweise durchlaufen haben, aber erst zu einem späteren Zeitpunkt verpflichtend anzuwenden sind. Eine Anwendung der nachfolgend aufgeführten Standards erfolgt mit dem Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung. Von einer eventuell bestehenden Möglichkeit einer freiwilligen Vorabanwendung wurde im vorliegenden Abschluss kein Gebrauch gemacht. Soweit nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen auf den SINGULUS-Konzernabschluss derzeit geprüft.

Die nachfolgend aufgeführten überarbeiteten und neue Standards sowie Interpretationen haben das EU-Endorsement-Verfahren bereits durchlaufen:

Änderungen zu IAS 1 - Darstellung des Abschlusses (Darstellung der Posten des sonstigen Ergebnisses)
Änderung zu IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer
Änderungen zu IAS 27 - Konzern- und Einzelabschlüsse (Auslagerung Kontrollprinzip)
Änderungen zu IAS 28 - Anteile an assoziierten Unternehmen (Erweiterung Anwendungsbereich)
Änderungen zu IAS 32 - Finanzinstrumente: Darstellung und IFRS 7 -Finanzinstrumente: Angaben (Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden)
IFRS 10 - Konzernabschlüsse
IFRS 11 - Gemeinschaftliche Tätigkeiten
IFRS 12 - Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen
IFRS 13 - Bewertung zum beizulegendem Zeitwert
IFRIC 20 - Abraumbeseitigungskosten während der Produktionsphase im Tagebau

Die nachfolgend aufgeführten überarbeiteten und neuen Standards haben das EU-Endorsement-Verfahren noch nicht durchlaufen:

Verbesserungen an den IFRS 2009 - 2011
Änderungen zu IFRS 1 - Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards (Darlehen der öffentlichen Hand)
IFRS 9 - Finanzinstrumente
Änderungen zu IFRS 9 - Finanzinstrumente und IFRS 7 - Finanzinstrumente: Angaben (Verpflichtender Anwendungszeitpunkt und Angaben zum Übergang)
Änderungen zu IFRS 10 - Konzernabschlüsse, IFRS 11 - Gemeinschaftliche Tätigkeit, IFRS 12 - Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen (Übergangsvorschriften)
Änderungen zu IFRS 10 - Konzernabschlüsse, IFRS 12 - Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen und IAS 27 - Konzern- und Einzelabschlüsse (Investmentgesellschaften)

Nachfolgend werden nur Standards und ggf. Interpretationen explizit aufgeführt, die eine wesentliche Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des SINGULUS Konzerns haben könnten.

Änderungen zu IAS 1 - Darstellung des Abschlusses

Dieses Amendment ändert die Darstellung des sonstigen Ergebnisses in der Gesamtergebnisrechnung. Die Posten des sonstigen Ergebnisses, die später in die Gewinn- und Verlustrechnung reklassifiziert werden ("recycling"), sind künftig separat von den Posten des sonstigen Ergebnisses darzustellen, die niemals reklassifiziert werden. Sofern die Posten brutto, d.h. ohne Saldierung mit Effekten aus latenten Steuern ausgewiesen werden, sind die latenten Steuern nunmehr nicht mehr in einer Summe auszuweisen, sondern den beiden Gruppen von Posten zuzuordnen.

Die Änderung ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Juli 2012 beginnen.

Änderung zu IAS 19 - Leistungen an Arbeitnehmer

Neben umfangreicheren Angabepflichten zu Leistungen an Arbeitnehmer ergeben sich insbesondere folgende Änderungen aus dem überarbeiteten Standard:

Derzeit gibt es ein Wahlrecht, wie unerwartete Schwankungen der Pensionsverpflichtungen, die sogenannten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste, im Abschluss dargestellt werden können. Diese können entweder (a) ergebniswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung, (b) im sonstigen Ergebnis oder (c) zeitverzögert nach der sogenannten Korridormethode erfasst werden. Mit der Neufassung des IAS 19 wird dieses Wahlrecht für eine transparentere und vergleichbarere Abbildung abgeschafft, so dass künftig nur noch eine unmittelbare und vollumfängliche Erfassung im sonstigen Ergebnis zulässig ist. Außerdem ist nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand nunmehr im Jahr der Entstehung direkt im Gewinn oder Verlust zu erfassen.

Zudem werden derzeit zu Beginn der Rechnungsperiode die erwarteten Erträge des Planvermögens anhand der Erwartungen des Managements über die Wertentwicklung des Anlageportfolios ermittelt. Mit Anwendung des IAS 19 (geändert 2011) ist nur noch eine typisierende Verzinsung des Planvermögens in Höhe des Diskontierungszinssatzes der Pensionsverpflichtungen zu Periodenbeginn zulässig. Mögliche Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung können sich nur dann ergeben, wenn die Gesellschaft in der Zukunft in Planvermögen investiert.

Den Änderungen zufolge sind Verwaltungskosten für das Planvermögen als Bestandteil der Neubewertungskomponente im sonstigen Ergebnis zu erfassen, während die sonstigen Verwaltungskosten im Zeitpunkt ihres Anfallens dem operativen Gewinn zuzuordnen sind.

Die Änderungen an IAS 19 werden insgesamt zu folgenden wesentlichen Effekten führen. Da der Singulus-Konzern derzeit die Korridormethode anwendet, wird die Änderung - bei Anwendung auf die Verhältnisse zum 31. Dezember 2012 - zu einer Minderung des Eigenkapitals und zu einer korrespondierenden Erhöhung der Pensionsrückstellung in Höhe von 2,7 Mio. € führen. Darüber hinaus gehende wesentliche Auswirkungen werden sich nicht ergeben. Mit dem Wechsel von der Korridormethode hin zur geänderten Methode bleibt die Gewinn- und Verlustrechnung der Singulus-AG zukünftig frei von Effekten aus versicherungsmathematischen Gewinnen und Verlusten (z.B. aufgrund von Zinssatzschwankungen), da diese dann zwingend im sonstigen Ergebnis zu erfassen sind.

Die geänderte Definition der Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird sich auf die Bilanzierung der im Rahmen von Altersteilzeitvereinbarungen zugesagten Aufstockungsbeträge auswirken. Bislang wurden die Aufstockungsbeträge als Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses klassifiziert und demzufolge im Zeitpunkt der Vereinbarung eines Altersteilzeitvertrags mit ihrem Gesamtbetrag zurückgestellt. Aufgrund der definitorischen Änderung der Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfüllt der Aufstockungsbetrag bei Anwendung des IAS 19 (geändert 2011) nicht mehr die Voraussetzungen für das Vorliegen von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es handelt sich vielmehr grundsätzlich um andere langfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer, die über die betreffende Dienstzeit der Arbeitnehmer ratierlich anzusammeln sind. Mögliche Auswirkungen auf die Bilanzierung und Bewertung können sich nur dann ergeben, wenn derartige Vereinbarungen in der Zukunft abgeschlossen werden.

Die Änderung ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

Änderungen zu IAS 27 - Konzern- und Einzelabschlüsse

Im Rahmen der Verabschiedung des IFRS 10 Konzernabschlüsse werden die Regelungen für das Kontrollprinzip und die Anforderungen an die Erstellung von Konzernabschlüssen aus dem IAS 27 ausgelagert und abschließend im IFRS 10 behandelt (siehe Ausführungen zu IFRS 10). Im Ergebnis enthält IAS 27 künftig nur die Regelungen zur Bilanzierung von Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen in IFRS Einzelabschlüssen.

Die Änderung ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.

Änderungen zu IAS 28 - Anteile an assoziierten Unternehmen

Im Rahmen der Verabschiedung des IFRS 11 Gemeinschaftliche Tätigkeiten erfolgten auch Anpassungen an IAS 28. IAS 28 regelt - wie bislang auch - die Anwendung der Equity-Methode. Allerdings wird der Anwendungsbereich durch die Verabschiedung des IFRS 11 erheblich erweitert, da zukünftig nicht nur Beteiligungen an assoziierten Unternehmen, sondern auch an Gemeinschaftsunternehmen (siehe IFRS 11) nach der Equity-Methode bewertet werden müssen. Die Anwendung der quotalen Konsolidierung für Gemeinschaftsunternehmen entfällt mithin.

Künftig sind auch potentielle Stimmrechte und andere derivative Finanzinstrumente bei der Beurteilung, ob ein Unternehmen maßgeblichen Einfluss hat, bzw. bei der Bestimmung des Anteils des Investors am Vermögen der Gesellschaft zu berücksichtigen.

Eine weitere Änderung betrifft die Bilanzierung nach IFRS 5, wenn nur ein Teil eines Anteils an einem assoziierten Unternehmen oder an einem Joint Venture zum Verkauf bestimmt ist. Der IFRS 5 ist dann partiell anzuwenden, wenn nur ein Anteil oder ein Teil eines Anteils an einem assoziierten Unternehmen (oder an einem Joint Venture) das Kriterium "zur Veräußerung gehalten" erfüllt.

Die Änderung ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.

Änderungen zu IAS 32 - Finanzinstrumente: Darstellung und IFRS 7 -Finanzinstrumente: Angaben

Diese Ergänzung zum IAS 32 stellt klar, welche Voraussetzungen für die Saldierung von Finanzinstrumenten bestehen. In der Ergänzung wird die Bedeutung des gegenwärtigen Rechtsanspruchs zur Aufrechnung erläutert und klargestellt, welche Verfahren mit Bruttoausgleich als Nettoausgleich im Sinne des Standards angesehen werden können. Einhergehend mit diesen Klarstellungen wurden auch die Vorschriften zu den Anhangangaben im IFRS 7 erweitert.

Die Änderung des IAS 32 ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.

Die Änderung des IFRS 7 ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

IFRS 10 - Konzernabschlüsse

Mit diesem Standard wird der Begriff der Beherrschung ("control") neu und umfassend definiert. Beherrscht ein Unternehmen ein anderes Unternehmen, hat das Mutterunternehmen das Tochterunternehmen zu konsolidieren. Nach dem neuen Konzept ist Beherrschung gegeben, wenn das potentielle Mutterunternehmen die Entscheidungsgewalt aufgrund von Stimmrechten oder anderer Rechte über das potentielle Tochterunternehmen inne hat, es an positiven oder negativen variablen Rückflüssen aus dem Tochterunternehmen partizipiert und diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann.

Aus diesem neuen Standard können Auswirkungen auf den Umfang des Konsolidierungskreises, u.a. für Zweckgesellschaften, entstehen.

Der neue Standard ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Wenn für ein Investment die Qualifizierung als Tochterunternehmen zwischen IAS 27/SIC-12 und IFRS 10 abweichend festgestellt wird, ist IFRS 10 retrospektiv anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung ist nur zeitgleich mit IFRS 11 und IFRS 12 sowie mit den in 2011 geänderten IAS 27 und IAS 28 zulässig.

IFRS 11 - Gemeinschaftliche Tätigkeiten

Mit IFRS 11 wird die Bilanzierung von gemeinschaftlich geführten Aktivitäten (Joint Arrangements) neu geregelt. Nach dem neuen Konzept ist zu entscheiden, ob eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) vorliegt. Eine gemeinschaftliche Tätigkeit liegt vor, wenn die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien unmittelbare Rechte an den Vermögenswerten und Verpflichtungen für die Verbindlichkeiten haben. Die einzelnen Rechte und Verpflichtungen werden anteilig im Konzernabschluss bilanziert. In einem Gemeinschaftsunternehmen haben die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien dagegen Rechte am Reinvermögensüberschuss. Dieses Recht wird durch Anwendung der Equity-Methode im Konzernabschluss abgebildet, das Wahlrecht zur quotalen Einbeziehung in den Konzernabschluss entfällt somit.

Der neue Standard ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen. Für den Übergang z.B. von der Quotenkonsolidierung auf die Equity-Methode bestehen spezifische Übergangsvorschriften. Eine vorzeitige Anwendung ist nur zeitgleich mit IFRS 10 und IFRS 12 sowie mit den in 2011 geänderten IAS 27 und IAS 28 zulässig.

IFRS 12 - Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

Dieser Standard regelt die Angabepflichten in Bezug auf Anteile an anderen Unternehmen. Die erforderlichen Angaben sind erheblich umfangreicher gegenüber den bisher nach IAS 27, IAS 28 und IAS 31 vorzunehmenden Angaben.

Der neue Standard ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.

IFRS 13 - Bewertung zum beizulegendem Zeitwert

Mit diesem Standard wird die Fair Value-Bewertung in IFRS-Abschlüssen einheitlich geregelt. Alle nach anderen Standards geforderten Fair Value-Bewertungen haben zukünftig den einheitlichen Vorgaben des IFRS 13 zu folgen; lediglich für IAS 17 und IFRS 2 wird es weiter eigene Regelungen geben.

Der Fair Value nach IFRS 13 ist als exit price definiert, d.h. als Preis, der erzielt werden würde durch den Verkauf eines Vermögenswertes bzw. als Preis, der gezahlt werden müsste, um eine Schuld zu übertragen. Wie derzeit aus der Fair Value-Bewertung finanzieller Vermögenswerte bekannt, wird ein 3-stufiges Hierarchiesystem eingeführt, das bezüglich der Abhängigkeit von beobachtbaren Marktpreisen abgestuft ist. Die neue Fair Value-Bewertung kann gegenüber den bisherigen Vorschriften zu abweichenden Werten führen.

Der neue Standard ist erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

Verbesserungen an den IFRS 2009 - 2011

Im Rahmen des jährlichen Verbesserungsprojektes wurden Änderungen an fünf Standards vorgenommen. Mit der Anpassung von Formulierungen in einzelnen IFRS soll eine Klarstellung der bestehenden Regelungen erreicht werden. Daneben gibt es Änderungen mit Auswirkungen auf die Bilanzierung, den Ansatz, die Bewertung sowie auf Anhangangaben. Betroffen sind die Standards IAS 1, IAS 16, IAS 32, IAS 34 und IFRS 1.

Die Änderungen sind - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht -erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen.

IFRS 9 - Finanzinstrumente

Die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach IFRS 9 wird IAS 39 ersetzen.

Finanzielle Vermögenswerte werden zukünftig nur noch in zwei Gruppen klassifiziert und bewertet: Zu fortgeführten Anschaffungskosten und zum Fair Value. Die Gruppe der finanziellen Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten besteht aus solchen finanziellen Vermögenswerten, die nur den Anspruch auf Zins- und Tilgungszahlungen an vorgegebenen Zeitpunkten vorsehen und die zudem im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten werden, dessen Zielsetzung das Halten von Vermögenswerten ist. Alle anderen finanziellen Vermögenswerte bilden die Gruppe zum Fair Value. Unter bestimmten Voraussetzungen kann für finanzielle Vermögenswerte der ersten Kategorie - wie bisher - eine Designation zur Kategorie zum Fair Value ("Fair Value Option") vorgenommen werden.

Wertänderungen der finanziellen Vermögenswerte der Kategorie zum Fair Value sind grundsätzlich im Gewinn oder Verlust zu erfassen. Für bestimmte Eigenkapitalinstrumente jedoch kann vom Wahlrecht Gebrauch gemacht werden, Wertänderungen im sonstigen Ergebnis zu erfassen; Dividendenansprüche aus diesen Vermögenswerten sind jedoch im Gewinn oder Verlust zu erfassen.

Die Vorschriften für finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich aus IAS 39 übernommen. Der wesentlichste Unterschied betrifft die Erfassung von Wertänderungen von zum Fair Value bewerteten finanziellen Verbindlichkeiten. Zukünftig sind diese aufzuteilen: der auf das eigene Kreditrisiko entfallende Teil ist im sonstigen Ergebnis zu erfassen, der verbleibende Teil der Wertänderung ist im Gewinn oder Verlust zu erfassen.

IFRS 9 ist - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht -erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen.

Änderungen zu IFRS 9 - Finanzinstrumente und IFRS 7 - Finanzinstrumente: Angaben

Die Änderungen ermöglichen einen Verzicht auf angepasste Vorjahreszahlen bei der Erstanwendung von IFRS 9. Ursprünglich war diese Erleichterung nur bei vorzeitiger Anwendung von IFRS 9 vor dem 1. Januar 2012 möglich.

Die Erleichterung bringt zusätzlichen Anhangangaben nach IFRS 7 im Übergangzeitpunkt mit sich.

Diese Änderungen sind analog zu den Regelungen des IFRS 9 - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2015 beginnen.

Änderungen zu IFRS 10 - Konzernabschlüsse, IFRS 11 - Gemeinschaftliche Tätigkeit, IFRS 12 - Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen

Die Änderungen beinhalten eine Klarstellung und zusätzliche Erleichterungen beim Übergang auf IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12. So werden angepasste Vergleichsinformationen lediglich für die vorhergehende Vergleichsperiode verlangt. Darüber hinaus entfällt im Zusammenhang mit Anhangangaben zu nicht konsolidierten strukturierten Unternehmen (structered entities) die Pflicht zur Angabe von Vergleichsinformationen für Perioden, die vor der Erstanwendung von IFRS 12 liegen.

Die Änderungen der IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12 sind - vorbehaltlich einer noch ausstehenden Übernahme in EU-Recht - erstmals anzuwenden in Geschäftsjahren, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen.

Anmerkung 4 - Wesentliche Rechnungslegungsgrundsätze

4.1 Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember eines jeden Geschäftsjahres.

Tochterunternehmen werden ab dem Erwerbszeitpunkt, d. h. ab dem Zeitpunkt, an dem der Konzern die Beherrschung erlangt, voll konsolidiert. Die Konsolidierung endet, sobald die Beherrschung durch das Mutterunternehmen nicht mehr besteht.

Die Abschlüsse der Tochterunternehmen werden unter Anwendung einheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum gleichen Bilanzstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Mutterunternehmens.

Alle konzerninterne Salden, Erträge, Aufwendungen sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus konzerninternen Transaktionen werden in voller Höhe eliminiert.

Der Konzernabschluss enthält neben der SINGULUS TECHNOLOGIES AG alle Gesellschaften, die unter der rechtlichen oder faktischen Beherrschung der Gesellschaft stehen.

Die folgenden Tochtergesellschaften sind im Konzernabschluss enthalten:

SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA
SINGULUS TECHNOLOGIES SERVICE GROUP Inc., Windsor, USA
SINGULUS TECHNOLOGIES UK Ltd., Swindon, Großbritannien
SINGULUS TECHNOLOGIES ASIA PACIFIC Pte. Ltd., Singapur
SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA Ltda., Sao Paolo, Brasilien
SINGULUS TECHNOLOGIES IBERICA S.L., Sant Cugat del Valles, Spanien
SINGULUS TECHNOLOGIES FRANCE s.a.r.l., Sausheim, Frankreich
SINGULUS TECHNOLOGIES ITALIA s.r.l., Senigallia (Ancona), Italien
SINGULUS TECHNOLOGIES TAIWAN Limited, Taipeh, Taiwan
SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU Ltd., Guangzhou, China
HamaTech USA Inc., Austin, USA (ehemals: STEAG HamaTech USA Inc.)
STEAG HamaTech Asia Ltd., Hong Kong, China
SINGULUS STANGL Solar GmbH, Fürstenfeldbruck, Deutschland, im Folgenden auch SINGULUS STANGL (vormals STANGL Semiconductor Equipment AG), im Folgenden auch SINGULUS STANGL genannt
SINGULUS CIS Solar Tec GmbH, Kahl am Main, Deutschland
SINGULUS MASTERING INTERNATIONAL GmbH, Schaffhausen, Schweiz
HamaTech Slowakei s.r.o. (ehemals: STEAG Electronic Systems spol. s.r.o.), Nove Mesto, Slowakei (bis 17. Oktober 2012)

Die SINGULUS MASTERING INTERNATIONAL GmbH, Schaffhausen, Schweiz befand sich zum 31. Dezember 2012 in Liquidation.

Die HamaTech Slowakei s.r.o., Nove Mesto, Slowakei wurde im Geschäftsjahr liquidiert.

Den Minderheitsgesellschaftern zuzurechnende Anteile am Eigenkapital und Periodenergebnis werden in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung jeweils gesondert ausgewiesen (sogenannte "nicht beherrschende Anteile").

Die Periodenergebnisse von erworbenen Unternehmen werden im Konzernabschluss vom Zeitpunkt des Erwerbs an berücksichtigt. Alle wesentlichen konzerninternen Transaktionen werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Im Weiteren verweisen wir auf Anmerkung 37.

4.2 Fremdwährungsumrechnung

Die Jahresabschlüsse der ausländischen Tochtergesellschaften werden in der Währung aufgestellt, in welcher überwiegend die Abwicklung der geschäftlichen Transaktionen erfolgt (funktionale Währung). Die funktionale Währung entspricht dabei der jeweiligen Landeswährung. Die Posten der Bilanz werden mit dem Bilanzstichtagskurs und die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Durchschnittskurs des Geschäftsjahres umgerechnet. Das Eigenkapital der Beteiligungen wird zum historischen Kurs bewertet. Die Währungsdifferenzen, die aus der Anwendung unterschiedlicher Kurse entstehen, werden erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis ausgewiesen.

Auf Fremdwährungen lautende monetäre Posten werden zum Stichtagskurs umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen werden als Aufwand oder Ertrag in der Periode, in der sie entstanden sind, erfasst.

4.3 Ermessensausübung des Managements und Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten

Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit den IFRS erfordert Schätzungen und Annahmen durch die Geschäftsleitung, die sich auf die Höhe der bilanzierten Vermögenswerte, Schulden, Erträge, Aufwendungen sowie Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Diese Annahmen und Schätzungen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern, die Wertminderungen von Vermögenswerten, die Bewertung von Rückstellungen, die Realisierbarkeit von Forderungen, den Ansatz von erzielbaren Restwerten im Bereich des Vorratsvermögens sowie die Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Erkenntnis erfolgswirksam berücksichtigt.

Im SINGULUS Konzern sind im Wesentlichen die nachfolgend aufgeführten Bereiche von Ermessensausübungen und Schätzungsunsicherheiten betroffen:

4.3.1 Wertminderung von Vermögenswerten

Der Konzern überprüft mindestens einmal jährlich, ob Geschäfts- oder Firmenwerte wertgemindert sind. Darüber hinaus wird auch bei Vorliegen von Anhaltspunkten, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte, eine Überprüfung der Werthaltigkeit des Vermögenswertes auf Grundlage einer Schätzung des erzielbaren Betrags des Vermögenswertes vorgenommen. Falls es dabei nicht möglich ist, den erzielbaren Betrag für den einzelnen Vermögenswert zu schätzen, wird der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bestimmt, zu der der Vermögenswert gehört.

Dies erfordert eine Schätzung der erzielbaren Beträge des Vermögenswertes oder der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen der Geschäfts- oder Firmenwert bzw. der Vermögenswert zugeordnet ist. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter 4.16 "Wertminderung von Vermögenswerten".

4.3.2 Latente Steueransprüche

Latente Steueransprüche werden für alle temporären Differenzen sowie für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür künftig zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Steueransprüche tatsächlich genutzt werden können. Für die Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche ist eine wesentliche Ermessensausübung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategien erforderlich. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 22.

4.3.3 Anteilsbasierte Vergütung

Die Kosten aus der Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten an Mitarbeiter werden im Konzern mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Zur Schätzung des beizulegenden Zeitwerts muss für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten ein geeignetes Bewertungsverfahren bestimmt werden. Dieses ist abhängig von den Bedingungen der Gewährung. Es ist weiterhin die Bestimmung geeigneter in dieses Bewertungsverfahren einfließender Daten, darunter insbesondere die voraussichtliche Optionslaufzeit, Volatilität und Dividendenrendite, sowie entsprechender Annahmen erforderlich. Die Annahmen und angewandten Verfahren sind in der Anmerkung 15 ausgewiesen.

4.3.4 Pensionsverpflichtungen

Der Aufwand aus leistungsorientierten Plänen wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf die Abzinsungssätze, künftige Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 18.

4.3.5 Entwicklungskosten

Entwicklungskosten werden entsprechend der unter "Forschungs- und Entwicklungskosten" in dieser Anmerkung dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethode aktiviert. Für Zwecke des Impairmenttests von Entwicklungskosten hat die Unternehmensleitung Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows aus Vermögenswerten, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten zukünftigen Cashflows, die die Vermögenswerte generieren, vorzunehmen. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 11.

4.3.6 Kundenbeziehungen

Zur Schätzung der beizulegenden Zeitwerte der Kundenbeziehungen sind Annahmen über die künftigen Free Cashflows, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses von erwarteten zukünftigen Cashflows dieser Vermögenswerte zu treffen. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen unter 4.16 "Wertminderung von Vermögenswerten".

4.3.7 Leasing

Der Konzern hat Leasingverträge geschlossen. Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung des Übergangs von Chancen und Risiken aus dem Leasinggegenstand. Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Anmerkung 34.

4.3.8 Fertigungsaufträge

Bei der Beurteilung des Auftragsfortschritts bei kundenspezifischen Fertigungsaufträgen sind Schätzungen bezogen auf die bis zur Fertigstellung erwarteten Auftragskosten notwendig. Wir verweisen auf die nachfolgenden Ausführungen 4.4 "Umsatzrealisierung" sowie auf die Ausführungen unter Anmerkung 7.

4.3.9 Rückstellungen

Die Schätzung zukünftiger Aufwendungen ist mit Unsicherheiten behaftet. Sie betrifft besonders Restrukturierungsmaßnahmen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken. Bei der Ermittlung einer Drohverlustrückstellung wurden Abschätzungen bezogen auf die Gebäudeauslastung notwendig. Wir verweisen auf die Ausführungen unter Anmerkung 31.

4.4 Umsatzrealisierung

Umsatzerlöse im Zusammenhang mit dem Verkauf von Anlagen innerhalb des Geschäftssegments Optical Disc werden erfasst, wenn ein Vertrag wirksam zu Stande gekommen, die Lieferung erbracht, gegebenenfalls die Installation verbunden mit einer Abnahmebestätigung des Kunden erfolgt und die Bezahlung hinreichend wahrscheinlich ist. Umsatzerlöse im Zusammenhang mit Dienstleistungen werden erfasst, wenn die Leistung erbracht wurde, ein Preis vereinbart und bestimmbar ist und dessen Bezahlung hinreichend wahrscheinlich ist.

Da es sich bei der Fertigung innerhalb der Geschäftssegmente Solar und Halbleiter nicht um Serienfertigung handelt, sondern um individuelle kundenbezogene Aufträge, Bilanzierung gemäß der sogenannten "percentage-of-completion-Methode" (POC-Methode; im Folgenden auch kurz "POC"). Der anzusetzende Fertigstellungsgrad wird nach der inputorientierten sog. cost-to-cost-Methode bestimmt. Dabei werden die bisher angefallenen Kosten ins Verhältnis zu den geschätzten voraussichtlich anfallenden Gesamtkosten gesetzt. Der Ausweis der Aufträge erfolgt aktivisch als Forderung aus Fertigungsaufträgen bzw. passivisch als Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen, soweit die erhaltenen Anzahlungen die kumulierten Leistungen übersteigen.

Im Falle des Verkaufs von einzelnen Anlagenkomponenten oder Ersatzteilen werden Umsatzerlöse gemäß den zugrunde liegenden Verträgen bereits bei Gefahrenübergang realisiert.

Umsatzerlöse werden abzüglich Umsatzsteuer, Rücknahmen, Erlösschmälerungen und Gutschriften sowie Vertriebseinzelkosten (im Wesentlichen Provisionen) ausgewiesen.

4.5 Geschäfts- oder Firmenwert

Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenserwerb wurden bei allen Unternehmenserwerben bei deren erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über den Anteil des Erwerbers an den beizulegenden Zeitwerten der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten bemessen (sog. Partial-Goodwill-Method). Nach Inkrafttreten des überarbeiteten IFRS 3 und IAS 27 besteht für Unternehmenserwerbe ab dem 1. Juli 2009 für die SINGULUS TECHNOLOGIES ein Wahlrecht, wonach der gesamte, auch auf den nicht beherrschenden Anteil entfallende, Teil des Geschäfts- oder Firmenwerts des erworbenen Unternehmens erfasst werden kann (sog. Full-Goodwill-Method). Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Die aktivierten Geschäfts- oder Firmenwerte werden gemäß IFRS 3 nicht planmäßig abgeschrieben. Sie werden jährlich - oder bei vorliegenden Anzeichen einer Wertminderung - im Rahmen eines "Impairment-Tests" auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Die Werthaltigkeitsprüfung findet dabei auf Basis der zugrunde liegenden zahlungsmittelgenerierenden Einheit statt. Ist der erzielbare Betrag der betreffenden Einheit unter deren Buchwert gesunken, werden außerplanmäßige Abschreibungen gemäß IAS 36 vorgenommen. Wertaufholungen sind nicht zulässig.

Der Erwerb zusätzlicher Anteile von bereits voll konsolidierten Tochterunternehmen erfolgte bei allen im vorliegenden Abschluss historisch erworbenen Anteilen nach der interessentheoretisch geprägten sog. parent-entity-extension-Methode. Nach dieser Methode wird ein positiver oder negativer Firmenwert in Höhe der Differenz zwischen Kaufpreis und anteiligem Vermögen (nach IFRS Buchwerten) ermittelt. Die Folgebewertung basiert auf der ursprünglich festgelegten Vorgehensweise zum Zeitpunkt der Erstkonsolidierung. Nach Inkrafttreten des überarbeiteten IFRS 3 werden Differenzen zwischen Kaufpreis und anteiligem Vermögen beim Erwerb von nicht beherrschenden Anteilen nach dem 1. Juli 2009 im Singulus Konzern im Eigenkapital erfasst.

4.6 Negativer Unterschiedsbetrag aus Unternehmenserwerben

Übersteigt der Anteil an der Summe der zu beizulegenden Zeitwerten angesetzten identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten die Anschaffungskosten des Unternehmenserwerbs, wird der Überschuss nach erneuter Beurteilung sofort erfolgswirksam erfasst.

4.7 Forschungs- und Entwicklungskosten

Forschungskosten werden als Aufwand in der Periode erfasst, in der sie angefallen sind. Entwicklungskosten werden gemäß IAS 38 als immaterielle Vermögenswerte mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, sofern die Voraussetzungen des IAS 38.57 vorliegen. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten umfassen dabei alle dem Entwicklungsprozess direkt zurechenbaren Kosten sowie angemessene Teile der entwicklungsbezogenen Gemeinkosten. Die Abschreibung erfolgt linear über die vorgesehene Laufzeit (3 bis 5 Jahre) der entwickelten Produkte.

Grundsätzlich werden die Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in dem Funktionsbereich erfasst, dem die entsprechenden Vermögenswerte zugeordnet sind. Wertminderungen auf Entwicklungskosten wurden unter den "Restrukturierungsaufwendungen" ausgewiesen, wenn die Fertigung der betreffenden Produkte an den jeweiligen Standorten eingestellt wurde.

4.8 Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Einzeln erworbene immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene immaterielle Vermögenswerte werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt aktiviert. Intern erstellte immaterielle Vermögenswerte werden aktiviert sofern die Aktivierungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sofern diese die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden diese nicht aktiviert und die damit verbundenen Kosten werden erfolgswirksam im Aufwand der Periode erfasst, in der sie anfallen. Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden nicht planmäßig abgeschrieben, unterliegen jedoch einem mindestens jährlich durchzuführenden Wertminderungstest. Mit Ausnahme der im Rahmen des Unternehmenserwerbs der SINGULUS STANGL erworbenen Marke waren in der Berichtsperiode keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer aktiviert.

Die Nutzungsdauern für immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer betragen:

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• Software 3 Jahre
• Patente 8 Jahre
• Kundenbeziehungen 10 bis 11 Jahre
• Technologie 5 bis 8 Jahre

4.9 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten Geldanlagen mit einer Restlaufzeit von maximal drei Monaten im Erwerbszeitpunkt sowie Wechsel mit einer ursprünglichen Laufzeit von maximal drei Monaten.

Sofern die Gesellschaft verfügungsbeschränkte Finanzmittel besitzt, werden diese innerhalb der sonstigen Vermögenswerte ausgewiesen. Entsprechende Finanzmittel werden, sofern ein Zusammenhang mit Finanzierungstransaktionen der Gesellschaft gegeben ist, innerhalb der Konzern-Kapitalflussrechnung im Cashflow aus dem Finanzierungsbereich dargestellt.

4.10 Forderungen

Rechnungen für Lieferungen und Leistungen werden überwiegend in Euro fakturiert und zum Zeitwert der erbrachten Leistungen ausgewiesen.

Bestehen objektive Anhaltspunkte dafür, dass eine Wertminderung bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Forderungen eingetreten ist, ergibt sich die Höhe des Wertminderungsaufwendungen als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme erwarteter künftiger, noch nicht eingetretener Kreditausfälle), abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts, d. h. dem bei erstmaligem Ansatz ermittelten Effektivzinssatz. Der Buchwert des Vermögenswerts wird unter Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert. Der Wertminderungsverlust wird ergebniswirksam erfasst. Die Gesellschaft führt Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen individuell bei Zahlungsverzug der Kunden durch. Dies gilt nur für Fälle in denen keine Sicherheiten (z.B. Warenkreditversicherungen, etc.) vorliegen.

Liegen bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen objektive Hinweise dafür vor, dass nicht alle fälligen Beträge gemäß den ursprünglich vereinbarten Rechnungskonditionen eingehen werden (wie z. B. Wahrscheinlichkeit einer Insolvenz oder signifikante finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners), wird eine Wertminderung vorgenommen. Eine Ausbuchung der Forderungen erfolgt, wenn sie als uneinbringlich eingestuft werden.

Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in den folgenden Berichtsperioden und kann diese Verringerung objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung aufgetretenen Sachverhalt zurückgeführt werden, wird die früher erfasste Wertberichtigung erfolgswirksam zurückgeführt. Der neue Buchwert des Vermögenswerts darf jedoch die fortgeführten Anschaffungskosten zum Zeitpunkt der Wertaufholung nicht übersteigen.

Werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen forfaitiert und gehen hierbei alle mit dem Vermögenswert in Verbindung stehenden Chancen und Risiken auf den Ankäufer über, werden die entsprechenden Forderungen ausgebucht. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Ausführungen unter 4.12 "Finanzielle Vermögenswerte und Schulden".

Bezüglich der bilanziellen Behandlung von Fremdwährungsforderungen sowie der damit in Zusammenhang stehenden Sicherungsgeschäfte verweisen wir auf die Ausführungen unter 4.13 "Hedge Accounting" sowie unter 4.2 "Fremdwährungsumrechnung".

4.11 Vorräte

Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe inklusive der Ersatzteile erfolgt auf Basis des gewogenen Durchschnittspreises. Die Bewertung der unfertigen Erzeugnisse erfolgt auf Basis eines Vollkostenansatzes. Zur Berücksichtigung potenzieller Verluste aufgrund von veralteten oder ungängigen Vorräten werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen.

Die vier bestehenden, aus Erfahrungswerten abgeleiteten Abwertungsklassen nach Gängigkeit reichen von 0 % bis maximal 80 % Wertberichtigung auf die fortgeführten Anschaffungskosten. Die vier bestehenden Abwertungsklassen nach Reichweiten reichen ebenfalls von 0 % bis maximal 80 % Wertberichtigung auf die fortgeführten Anschaffungskosten.

Darüber hinaus werden die Vorratsbestände individuell auf notwendigen Wertminderungsbedarf untersucht und bis zu 100 % abgewertet.

4.12 Finanzielle Vermögenswerte und Schulden

Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden erstmals in der Bilanz angesetzt, wenn ein Unternehmen Vertragspartei des Finanzinstruments wird. Der erstmalige Ansatz erfolgte für sämtliche finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten zum beizulegenden Zeitwert zu erfolgen (evtl. zuzüglich Transaktionskosten).

Finanzielle Vermögenswerte werden, sofern es sich nicht um Kredite oder Forderungen handelt oder sie zwingend als zu "Handelszwecken gehalten" klassifiziert werden müssen (Derivate), grundsätzlich als "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" klassifiziert.

Alle marktüblichen Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Handelstag, d. h. am Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist, bilanziell erfasst. Marktübliche Käufe und Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums vorschreiben.

Kredite und Forderungen sind nicht-derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen, die nicht in einem aktiven Markt notiert sind. Nach der erstmaligen Erfassung werden die Kredite und Forderungen zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertminderungen bewertet. Gewinne und Verluste werden im Periodenergebnis erfasst, wenn die Kredite und Forderungen ausgebucht oder wertgemindert sind sowie im Rahmen von Amortisationen.

Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden. Der Konzern hat keine finanziellen Vermögenswerte als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft.

Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme solcher Derivate, bei denen es sich um eine Finanzgarantie handelt oder die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.

Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis (Geldkurs) bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von Finanzinvestitionen, für die kein aktiver Markt besteht, wird unter Anwendung von Bewertungsmethoden ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Analyse von diskontierten Cashflows sowie die Verwendung anderer Bewertungsmodelle.

Kredite und Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Diese werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode abzüglich etwaiger Wertberichtigungen und unter Berücksichtigung von Disagien und Agien beim Erwerb ermittelt und beinhalten Transaktionskosten und Gebühren, die ein integraler Teil des Effektivzinssatzes sind.

Aufgenommene Darlehen werden bei der erstmaligen Erfassung mit dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der mit der Kreditaufnahme direkt verbundenen Transaktionskosten bewertet. Sie werden nicht als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet designiert. Nach der erstmaligen Erfassung werden die verzinslichen Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Schulden ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft zurückgekauft werden. Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrument designiert werden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.

Ausbuchung

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.
Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen in IAS 39.19 erfüllt (sog. Durchleitungsvereinbarung), übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlich alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert übertragen.

Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn der Konzern im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält, noch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert überträgt, erfasst der Konzern den Vermögenswert im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird.

4.13 Hedge-Accounting

Bei Derivaten, die im Rahmen eines Fair-Value-Hedges als Sicherungsinstrument eingesetzt werden, werden Änderungen des beizulegenden Wertes erfolgswirksam erfasst. Das Grundgeschäft wird in diesem Fall bezogen auf das abgesicherte Risiko ebenfalls zum beizulegenden Wert bilanziert, sodass sich bei einer hohen Effektivität die Wertänderungen bezogen auf das abgesicherte Risiko weitgehend ausgleichen.

Im Rahmen eines Cash Flow Hedges wird das als Sicherungsgeschäft designierte Derivat in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bilanziert. Die Wertänderungen des Derivates werden jedoch, sofern und soweit die Sicherungsbeziehung effektiv ist, erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfasst. Der nicht effektive Teil der Wertänderung wird ergebniswirksam bilanziert. Die im Eigenkapital erfasste Wertänderung wird erfolgswirksam ausgebucht, sobald das gesicherte Grundgeschäft die Gewinn- und Verlustrechnung berührt oder, im Falle einer Auflösung des Grundgeschäftes, sobald das Grundgeschäft entfällt.

Das Hedge-Accounting wird nur so lange aufrechterhalten, wie die Effektivität (Bandbreite 80-125 %) nachgewiesen werden kann. Diese wird regelmäßig retrospektiv und prospektiv überprüft.

Das Hedge-Accounting nach IAS 39 ist an erhebliche Dokumentations- und Nachweisverpflichtungen geknüpft. Wirtschaftliche Sicherungsbeziehungen werden nur dann im Hedge-Accounting abgebildet, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt wurden bzw. werden.

Zur Absicherung von Fremdwährungsrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen schließt die Gesellschaft im Wesentlichen Devisentermingeschäfte ab. Im Falle der Absicherung von bestehenden Forderungen wird sowohl das Sicherungsgeschäft als auch der gesicherte Risikoanteil des Grundgeschäftes zum Zeitwert angesetzt. Bewertungsänderungen werden ergebniswirksam erfasst.

Bei Sicherungen von zukünftigen Zahlungsströmen (Cash Flow Hedges) erfolgt die Bewertung der Sicherungsinstrumente ebenfalls zum Zeitwert. Als Bewertungskurs für abgeschlossene Devisentermingeschäfte werden für Kassavaluta die EZB-Referenzkurse und für Terminvaluta die gültigen Terminbewertungskurse der jeweiligen Geschäftsbank verwendet. Bewertungsänderungen werden, soweit sie als effektive Sicherungsinstrumente anzusehen sind, zunächst erfolgsneutral unter Berücksichtigung von latenten Steuern im sonstigen Ergebnis und erst bei Realisierung des Zahlungsstroms erfolgswirksam erfasst. Der ineffektive Teil wird sofort im Periodenergebnis erfasst.

4.14 Sachanlagen

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Kosten, vermindert um Abschreibungen und Wertminderungen, bewertet. Finanzierungskosten werden bei sog. qualifizierenden Vermögenswerten als Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten aktiviert, sofern die in IAS 23 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abschreibungen erfolgen linear auf Basis der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der Vermögenswerte. Die jeweilige Nutzungsdauer und die Abschreibungsmethode für Sachanlagen werden periodisch überprüft, um zu gewährleisten, dass die Abschreibungsmethode und der Abschreibungszeitraum mit dem erwarteten wirtschaftlichen Nutzenverlauf aus den Gegenständen des Sachanlagevermögens in Einklang stehen.

Die Nutzungsdauern wurden wie folgt geschätzt:

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Gebäude 25 Jahre
Maschinen und maschinelle Anlagen 2 bis 10 Jahre
Sonstige Anlagengüter 1 bis 4 Jahre

Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden in dem Funktionsbereich erfasst, dem die entsprechenden Vermögenswerte zugeordnet sind.

4.15 Leasing

Die Gesellschaft ist Leasingnehmer von Sachanlagen und Leasinggeber von Replikationslinien. Alle Leasingverhältnisse werden gemäß den nach IAS 17 definierten Kriterien, nach denen auf der Basis von Chancen und Risiken beurteilt wird, ob das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggegenstand dem Leasinggeber ("Operating Lease") oder dem Leasingnehmer ("Finance Lease") zuzurechnen ist, beurteilt und entsprechend behandelt.

Bei Leasingverhältnissen, in denen der Konzern Leasingnehmer ist, wird das wirtschaftliche Eigentum an den Leasinggegenständen gemäß IAS 17 dem Leasinggeber zugerechnet, wenn dieser im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken aus dem Leasinggegenstand trägt. Die Bilanzierung der Leasinggegenstände erfolgt in diesem Fall beim Leasinggeber. Die dafür anfallenden Leasingaufwendungen werden in voller Höhe als beim Leasinggeber Aufwand erfasst.

Von der Gesellschaft vermietete Anlagen, die als Operating Lease zu klassifizieren sind, werden zu Herstellungskosten aktiviert und linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Die betreffenden Mieterlöse werden linear abgegrenzt und über die Laufzeit der Mietverträge realisiert.

4.16 Wertminderung von Vermögenswerten

Die Gesellschaft beurteilt an jedem Bilanzstichtag, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ein Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor oder ist eine jährliche Überprüfung eines Vermögenswerts auf Wertminderung verpflichtend, nimmt der Konzern eine Schätzung des erzielbaren Betrags vor.

Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Übersteigt der Buchwert eines Vermögenswerts/der zahlungsmittelgenerierenden Einheit den erzielbaren Betrag, wird der Vermögenswert/die zahlungsmittelgenerierende Einheit als wertgemindert betrachtet und auf den erzielbaren Betrag abgeschrieben.

Im Falle der Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit werden die Vermögenswerte der Einheit in der folgenden Reihenfolge vermindert:

a) Zuerst der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes, der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet ist; und

b) dann anteilig die anderen Vermögenswerte der Einheit auf Basis der Buchwerte jedes einzelnen Vermögenswertes der Einheit.

Zur Ermittlung des erzielbaren Betrages werden die geschätzten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Die Schätzungen basieren hierbei auf einer durch das Management genehmigten Fünfjahresplanung. Diese leitet sich ab aus der vom Aufsichtsrat genehmigten Dreijahresplanung, die zur Ermittlung des Erzielbaren Betrages um zwei weitere Jahre fortgeschrieben wird. Auf Basis des fünften Planungsjahres wird die ewige Rente ermittelt.

Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Da der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb der SINGULUS STANGL auch die derzeitigen und künftigen Geschäftsaktivitäten der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Geschäftssegment Solar widerspiegelt, wurde dieser Firmenwert auf Ebene des Geschäftssegments Solar überprüft.

4.16.1 Grundannahmen für die Berechnung des Nutzungswerts

Bei folgenden Parametern der der Berechnung des Nutzungswerts der immateriellen Vermögenswerte zugrunde gelegten Annahmen bestehen Schätzungsunsicherheiten:

EBIT-Margen,
Abzinsungssätze,
Marktanteile im Berichtszeitraum,
Wachstumsrate, die der Extrapolation der Cashflow-Prognosen außerhalb des Budgetzeitraums zugrunde gelegt wird.

EBIT-Margen - Die EBIT-Margen basieren auf den vom Management erwarteten Umsatzerlösen, die wiederum anhand von unabhängigen Prognosen validiert werden. Für die Planjahre 2013 bis 2015 sind insbesondere geschätzte Umsätze aufgrund von Kundenanfragen bzw. in Verhandlung befindlichen Angeboten eingeflossen. Folglich ist ein über den allgemeinen Marktumfeld liegende Steigerung vom niedrigen Niveau aus geplant. Für die Jahre danach sind insbesondere Markterwartungen berücksichtigt. Anhand dieser Umsatzplanung werden die Herstellungskosten des Umsatzes und die betrieblichen Aufwendungen anhand der aktuellen Kostenstruktur, Plankalkulationen sowie anhand von Erfahrungswerten ermittelt.

Abzinsungssätze - Die Abzinsungssätze spiegeln die Schätzungen der Unternehmensleitung hinsichtlich den einzelnen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zuzuordnender spezifischer Risiken wider. Als Kapitalisierungszinssätze wurden gewichtete Kapitalkostensätze (WACC) für die jeweilige zahlungsmittelgenerierende Einheit verwendet. Der dabei zugrundegelegte Basiszinssatz wurde nach der Svensson-Methode von laufzeitäquivalenten Umlaufrenditen deutscher Bundesanleihen abgeleitet. Weitere Komponenten sind die Marktrisikoprämie von 6,5 %, die Beta-Faktoren, Annahmen der Zuschläge für das Kreditrisiko und der Verschuldungsquote anhand von Marktdaten.

Annahmen über Marktveränderungen und -wachstum sind insofern wichtig, als die Unternehmensleitung, wie auch bei der Festlegung von Annahmen für Wachstumsraten (siehe unten), beurteilt, welche technologischen Trends sich voraussichtlich durchsetzen werden, wie das Marktvolumen sich verändert und wie sich letztlich die zahlungsmittelgenerierende Einheit im Vergleich zu ihren Wettbewerbern während des Budgetzeitraums in diesem Marktumfeld positioniert könnte. Diese Beurteilung ist insbesondere für die Berechnung des Nutzungswerts im Segment Solar von hoher Bedeutung. Neben den eigenen Branchenerkenntnissen und Gesprächen mit Kunden werden veröffentlichte branchenbezogene Marktforschungen berücksichtigt, die ein deutliches Marktwachstum in Solar prognostizieren. Der Berechnung des Nutzungswerts liegt eine um Sicherheitsabschläge verminderte Unternehmensplanung des Vorstands zugrunde.

Schätzungen der Wachstumsraten - Den Wachstumsraten im Detailplanungszeitraum liegen veröffentlichte branchenbezogene Marktforschungen zugrunde. In der ewigen Rente der DCF-Modelle (Discounted Cash-Flow-Modelle) wurde das Budget jeweils mit einer Wachstumsrate von 1 % extrapoliert.

Die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wurden auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf den von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von fünf Jahren genehmigten Finanzplänen basieren. Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern beträgt für das Geschäftssegment Optical Disc 12,92 % (Vorjahr 10,64 %) und für das Geschäftssegment Solar 14,43 % (Vorjahr 10,77 %).

4.16.2 Sensitivität der getroffenen Annahmen

Im Geschäftssegment Solar könnte eine Änderung der getroffenen Grundannahmen dazu führen, dass der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ihren erzielbaren Wert übersteigt. Hierzu könnte eine Erhöhung des verwendeten Abzinsungssatzes vor Steuern von 0,8 %-Punkte führen. Das Geschäftssegment Solar soll von dem prognostizierten weltweiten Marktwachstum partizipieren. Gleichzeitig rechnet das Management mit einer steigenden EBIT-Marge. Insofern spiegelt sich diese Entwicklung auch im Nutzungswert der zahlungs-mittelgenerierenden Einheiten im Geschäftssegment Solar wider. Die EBIT-Margen steigen von einem niedrigen Niveau bis 2017 auf 10,1 %. Die ewige Rente wird mit dieser EBIT-Marge in Höhe von 10,1 % gerechnet. Sollte diese angenommene EBIT-Marge in der ewigen Rente mit 0,8 %-Punkten hinter den Annahmen zurück bleiben, würde dies zu einer Unterdeckung der Buchwerte führen.

4.16.3 Impairment Test für Kundenbeziehungen

Der Wert der Kundenbeziehungen der SINGULUS STANGL basiert im Wesentlichen auf den erwarteten Umsatzerlösen aus dem Geschäft mit herkömmlichen nasschemischen Anlagen. Im Zusammenhang mit einer anhaltenden Nachfrageschwäche bestehender Kunden, auch infolge von Insolvenzen wurde der Wert der Kundenbeziehungen vollständig wertberichtigt. Wir verweisen auf Anmerkung 31.

Wesentlicher Treiber des Wertes der Kundenbeziehungen Oerlikon ist der erwartete Umsatz aus dem Blu-ray Anlagengeschäft. Die Überprüfung im Berichtsjahr ergab keinen Anpassungsbedarf des Restbuchwertes in Höhe von 6,9 Mio. € zum 31. Dezember 2012.

Bei Erholung der Marktgegebenheiten wäre eine Zuschreibung der Kundenbeziehungen in folgenden Perioden entsprechend erforderlich. Sollte die prognostizierte Nachfrage in den jeweiligen Geschäftsbereichen, u.a. wegen technologischen Veränderungen nicht eintreten, wären weitere Wertberichtigungen nicht auszuschließen.

4.17 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte

Sonstige Forderungen und Vermögenswerte werden zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken und allgemeine Kreditrisiken sind durch entsprechende Wertkorrekturen berücksichtigt.

4.18 Tatsächliche Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden

Die tatsächlichen Steuererstattungsansprüche und Steuerschulden für die laufende und die früheren Perioden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Bilanzstichtag gelten.

Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die im sonstigen Ergebnis erfasst werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.

4.19 Latente Steuerschulden und latente Steueransprüche

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der bilanzorientierten Methode auf alle temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen der Steuerbilanz und der Konzernbilanz. Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst. Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Unterschiede und noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Bilanzstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht. Die steuerlichen Verlustvorträge werden auf Basis interner Steuerplanungsrechnungen gebildet.

Latente Steueransprüche und -schulden werden auf der Basis der erwarteten Steuersätze auf das zu versteuernde Einkommen in den Jahren, in welchen diese temporären Unterschiede erwartungsgemäß ausgeglichen werden, ermittelt. Bei einer Änderung der Steuersätze werden die jeweiligen Auswirkungen auf die latenten Steueransprüche und -schulden erfolgswirksam in der Periode, für welche der neue Steuersatz gilt, berücksichtigt.

Latente Steueransprüche und -schulden werden nicht abgezinst und sind in der Konzernbilanz als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden ausgewiesen.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden saldiert, wenn SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder ihre Tochterunternehmen ein einklagbares Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und wenn die latenten Steueransprüche und die latenten Steuerschulden sich auf Ertragsteuern beziehen die von der gleichen Steuerbehörde erhoben wurden.

4.20 Pensionsrückstellungen

Die versicherungsmathematische Bewertung der Pensionsrückstellungen beruht auf dem in IAS 19 vorgeschriebenen Anwartschaftsbarwertverfahren für Leistungszusagen auf Altersversorgung. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartende Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt.

Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Saldo der kumulierten, nicht erfassten versicherungsmathematischen Gewinne und Verluste zum Ende der vorherigen Berichtsperiode 10 % der leistungsorientierten Verpflichtungen übersteigt. Diese Gewinne oder Verluste werden über die erwartete durchschnittliche Restlebensarbeitszeit der vom Plan erfassten Arbeitnehmer realisiert.

4.21 Rückstellungen

Gemäß IAS 37 werden Rückstellungen gebildet, soweit gegenüber Dritten eine gegenwärtige Verpflichtung aus einem vergangenen Ereignis besteht, die künftig wahrscheinlich zu einem Abfluss von Ressourcen führt und deren Höhe zuverlässig geschätzt werden kann. Rückstellungen, die nicht schon im Folgejahr zu einem Ressourcenabfluss führen, werden mit ihrem auf den Bilanzstichtag abgezinsten Erfüllungsbetrag angesetzt. Der Abzinsung liegen Marktzinssätze zugrunde. Der Erfüllungsbetrag erfasst auch die erwarteten Kostensteigerungen.

Die Rückstellungen für Gewährleistungsaufwendungen werden gebildet, sobald die betreffenden Umsatzerlöse realisiert wurden. Die Ermittlung des Rückstellungsbetrags erfolgt auf Basis von Erfahrungswerten der geschätzten Kosten zur Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung inklusive der Kosten für Handling und Transport.

4.22 Verbindlichkeiten

Der Konzern erfasst ausgegebene Finanzverbindlichkeiten aus der Anleihebegebung erstmals zu dem Zeitpunkt, zu dem sie entstanden sind. Alle anderen finanziellen Verbindlichkeiten werden erstmals am Handelstag erfasst. Dies ist der Zeitpunkt, zu dem der Konzern Vertragspartei hinsichtlich des Finanzinstruments geworden ist.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, aufgehoben und ausgelaufen sind.

Nicht derivative Finanzinstrumente werden als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten eingestuft. Solche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten bewertet. Im Rahmen der Folgebewertung werden diese finanziellen Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet.

Zu den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten zählen Kredite und verzinsliche finanzielle Verbindlichkeiten, Finanzverbindlichkeiten aus der Anleihebegebung, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing-Verträgen werden mit dem beizulegenden Zeitwert des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist, angesetzt.

4.23 Anteilsbasierte Vergütung

Mitarbeitern des Führungskräftekreises werden Wertsteigerungsrechte gewährt, die in bar (sog. anteilsbasierte Vergütungen mit Barausgleich) oder in Form von Eigenkapitalinstrumenten ausgeglichen werden können.

Die Kosten aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente, die nach dem 7. November 2002 erfolgte, werden mit dem beizulegenden Zeitwert dieser Eigenkapitalinstrumente zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bemessen. Der beizulegende Zeitwert wird durch einen externen Sachverständigen unter Anwendung eines geeigneten Optionspreismodells ermittelt (zu Einzelheiten siehe Anmerkung 15).

Die Erfassung der aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente resultierenden Aufwendungen und die korrespondierende Erhöhung des Eigenkapitals erfolgt über den Zeitraum, in dem die Ausübungs- bzw. Leistungsbedingungen erfüllt werden müssen (sog. Erdienungszeitraum). Dieser Zeitraum endet am Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit, d. h. dem Zeitpunkt, an dem der betreffende Mitarbeiter unwiderruflich bezugsberechtigt wird. Die an jedem Bilanzstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der Betrag, der der Gewinn- und Verlustrechnung belastet bzw. gutgeschrieben wird, reflektiert die Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen. Für Vergütungsrechte die nicht ausübbar werden, wird kein Aufwand erfasst. Hiervon ausgenommen sind Vergütungsrechte für deren Ausübbarkeit bestimmte Marktbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Marktbedingungen erfüllt sind als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungsbedingungen erfüllt sind.

Die Kosten, die aufgrund von Transaktionen mit Barausgleich entstehen, werden zunächst unter Anwendung eines Binominalmodells mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet. Der beizulegende Zeitwert wird über den Zeitraum bis zum Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit ergebniswirksam verteilt und eine korrespondierende Schuld erfasst. Die Schuld wird zu jedem Bilanzstichtag und am Erfüllungstag neu bemessen. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden ergebniswirksam erfasst.

4.24 Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ("basic earnings per share") wird durch Division des Periodenergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien errechnet. Das verwässerte Ergebnis je Aktie ("diluted earnings per share") wird durch Division des Periodenergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der im Umlauf befindlichen Aktien zuzüglich der im Umlauf befindlichen Wandelschuldverschreibungen und Aktienoptionen ermittelt, sofern die Ausübung der Wandlungsrechte sowie der Aktienoptionen hinreichend sicher ist.

Der verwässernde Effekt der ausstehenden Aktienoptionen wird bei der Berechnung der Ergebnisse je Aktie als zusätzliche Verwässerung berücksichtigt, sofern zum Bilanzstichtag die Ausübbarkeit als wahrscheinlich eingestuft wird.

Anmerkung 5 - Segmentberichterstattung

Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten in Geschäftseinheiten organisiert und verfügt über die folgenden drei berichtspflichtigen Geschäftssegmente:

Segment Optical Disc

SINGULUS TECHNOLOGIES konzentriert sich im Segment Optical Disc im Wesentlichen auf die Fertigung und den Vertrieb von integrierten Produktionslinien zur Herstellung der Blu-ray Discs. Für Blu-ray Discs mit 50 GB Speicherkapazität bietet SINGULUS TECHNOLOGIES modular aufgebaute Produktionsanlagen mit dem Markennamen BLULINE II an. Für beschreibbare Blu-ray Discs (BD-R/RE) stellt SINGULUS TECHNOLOGIES Systeme mit dem Markennamen BLULINE BD-R/RE her.

Darüber hinaus werden innerhalb des Segments Optical Disc die Erlöse aus dem Ersatzteil- und Servicegeschäft die mit den genannten Linien in Zusammenhang stehen, ausgewiesen.

Segment Solar

Am Standort in Kahl am Main werden Maschinenkonzepte für Aufdampf-, Kathodenzerstäubungs- und Selenisierungsprozesse sowie komplette Fertigungslinien gefertigt und angeboten. SINGULUS TECHNOLOGIES konzentriert am Standort in Fürstenfeldbruck die Entwicklung, Montage und Inbetriebnahme der Anlagen für nasschemische Prozesse, d. h. Reinigungs-, Ätz- und Beschichtungsanlagen.

Segment Halbleiter

Im Geschäftsbereich Halbleiter ist SINGULUS TECHNOLOGIES im Markt für Halbleiterelemente tätig. Ein Schwerpunkt liegt in der Entwicklung und der Herstellung von Anlagen der TMR (Tunnel Magnetic Resistance) Technologie für IT-Anwendungen.

Mit Hilfe dieser Anlagen werden Wafer für MRAM, Thin Film Heads sowie für Sensoren prozessiert.

Aufgrund der anhaltenden Nachfrageschwäche waren im Geschäftsjahr 2012 materielle Wertminderungen innerhalb der Segmente Solar und Optical Disc zu verbuchen. Im Weiteren verweisen wir auf unsere Ausführungen in Anmerkung 31.

Grundsätzlich werden innerhalb der Segmentberichterstattung direkt zuzuordnende Erlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte direkt den entsprechenden Segmenten zugeordnet. Nicht direkt zuzuordnende Erlöse, Aufwendungen und Vermögenswerte werden im Verhältnis der geplanten Umsätze des Geschäftsjahres verteilt.

Das operative Ergebnis der Geschäftseinheiten wird vom Management getrennt überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen.

Das Management steuert auf Basis der Nettoumsatzerlöse und der Kennzahl EBIT (=operatives Ergebnis). Schulden werden auf Konzernebene gesteuert. Zum Bilanzstichtag wurden den Geschäftssegmenten folgende Vermögenswerte sowie Umsatzerlöse und operative Ergebnisse zugeordnet.

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Geschäftssegment "Optical Disc" Geschäftssegment "Solar" Geschäftssegment "Halbleiter"
2012

Mio. €
2011

Mio. €
2012

Mio. €
2011

Mio. €
2012

Mio. €
2011

Mio. €
--- --- --- --- --- --- ---
Segmentvermögen 108,5 103,4 81,6 72,0 16,4 7,0
Bruttoumsatzerlöse 65,0 104,5 29,1 52,4 14,5 3,1
Erlösschmälerungen und Vertriebseinzelkosten -0,8 -1,4 -0,3 -1,1 0,0 0,0
Nettoumsatzerlöse 64,2 103,1 28,8 51,3 14,5 3,1
Impairment und Restrukturierungsaufwand -13,1 0,0 -14,0 0,0 0,0 0,0
Operatives Ergebnis (EBIT) -25,0 14,4 -36,7 -5,9 1,2 -1,8
Abschreibungen -9,1 -6,6 -17,2 -5,0 -0,4 -0,2
Operatives Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) -15,9 21,0 -19,5 -0,9 1,6 -1,6

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SINGULUS Konzern
2012

Mio. €
2011

Mio. €
--- --- ---
Segmentvermögen 206,5 182,4
Bruttoumsatzerlöse 108,6 160,0
Erlösschmälerungen und Vertriebseinzelkosten -1,1 -2,5
Nettoumsatzerlöse 107,5 157,5
Impairment und Restrukturierungsaufwand -27,1 0,0
Operatives Ergebnis (EBIT) -60,5 6,7
Abschreibungen -26,7 -11,8
Operatives Ergebnis vor Abschreibungen (EBITDA) -33,8 18,5

Im Geschäftsjahr 2012 hat der SINGULUS Konzern mit einem Kunden im Geschäftssegment Optical Disc Umsatzerlöse in Höhe 16,0 Mio. € (14,7 % vom Gesamtumsatz) getätigt.

Informationen über geographische Gebiete zum 31. Dezember 2012 auf Basis der Bruttoumsatzerlöse sowie der Vermögenswerte:

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Deutschland

Mio. €
Restliches Europa

Mio.€
Nord- & Südamerika

Mio. €
Asien

Mio. €
Afrika & Australien

Mio. €
Umsatzerlöse nach Herkunftsland 78,5 6,1 15,8 8,2 0,0
Bestimmungsland 13,9 17,4 47,5 24,4 5,4

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Deutschland

Mio. €
Restliches Europa

Mio.€
Nord- & Südamerika

Mio. €
Asien

Mio. €
Afrika & Australien

Mio. €
Vermögenswerte 188,0 6,2 5,7 6,6 0,0

Informationen über geographische Gebiete zum 31. Dezember 2011 auf Basis der Bruttoumsatzerlöse sowie der Vermögenswerte:

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Deutschland

Mio. €
Restliches Europa

Mio.€
Nord- & Südamerika

Mio. €
Asien

Mio. €
Afrika & Australien

Mio. €
Umsatzerlöse nach Herkunftsland 138,9 5,3 11,2 4,6 0,0
Bestimmungsland 27,3 18,7 54,8 55,6 3,6

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Deutschland

Mio. €
Restliches Europa

Mio.€
Nord- & Südamerika

Mio. €
Asien

Mio. €
Afrika & Australien

Mio. €
Vermögenswerte 162,9 5,8 5,3 8,4 0,0

Außerhalb Deutschlands wurden im Berichtsjahr wesentliche Umsatzerlöse in den USA (32,8 Mio. €, Vorjahr 18,4 Mio. €), Südkorea (10,8 Mio. €, Vorjahr 25,6 Mio. €) und Mexiko (8,4 Mio. €, Vorjahr 29,8 Mio. €) erzielt.

Anmerkung 6 - Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

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2012

Mio. €
2011

Mio. €
Kassenbestand und Bankguthaben 55,9 17,8

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinsen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Kurzfristige Einlagen erfolgen für unterschiedliche Zeiträume, die in Abhängigkeit vom jeweiligen Zahlungsmittelbedarf des Konzerns zwischen einem Tag und zwölf Monaten betragen. Diese werden mit den jeweils gültigen Zinssätzen für kurzfristige Einlagen verzinst. Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beträgt 55,9 Mio. € (Vorjahr 17,8 Mio. €).

Die Gesellschaft verfügt darüber hinaus über finanzielle Mittel in Höhe von 17,6 Mio. € (Vorjahr 7,2 Mio. €), die aufgrund von Barhinterlegungen auf Sperrkonten nicht in der Verfügungsgewalt der Gesellschaft stehen und unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen werden. Entsprechend werden diese finanziellen Mittel, sofern ein Zusammenhang mit Finanzierungstransaktionen der Gesellschaft gegeben ist, innerhalb der Konzern-Kapitalflussrechnung im Cashflow aus dem Finanzierungsbereich dargestellt. Innerhalb der Bilanz werden diese Mittel unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter Anmerkung 8.

Insgesamt waren zum 31. Dezember 2012 Zahlungsmittel mit Buchwerten in Höhe von 47,5 Mio. € (Vorjahr 11,6 Mio. €) als Sicherheit gestellt.

Anmerkung 7 - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Fertigungsaufträgen

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2012

Mio. €
2011

Mio. €
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - kurzfristig 27,4 29,4
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 3,4 9,4
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - langfristig 4,1 9,2
Abzüglich Wertberichtigungen -5,0 -4,0
29,9 44,0

Zum 31. Dezember 2012 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von 5,0 Mio. € (Vorjahr 4,0 Mio. €) wertgemindert. Die Entwicklung des Wertberichtigungskontos stellt sich wie folgt dar:

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2012

Mio. €
2011

Mio. €
Stand zum 1. Januar 4,0 10,6
Aufwandswirksame Zuführung 4,7 1,7
Inanspruchnahme -3,4 -6,2
Auflösung -0,3 -2,1
Stand zum 31. Dezember 5,0 4,0

Werden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen uneinbringlich, werden die entsprechenden Forderungen und Wertberichtigungen aufgelöst.

Die langfristigen Forderungen werden zu marktüblichen Konditionen verzinst.

Zum 31. Dezember stellt sich die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Fertigungsaufträgen unter Berücksichtigung der auf Debitorenbasis gebuchten Wertberichtigungen wie folgt dar:

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Summe Nicht fällig Überfällig, aber nicht wertgemindert
Mio. € Mio. € < 30 Tage

Mio. €
30-60 Tage

Mio. €
60-90 Tage

Mio. €
90-180 Tage

Mio. €
--- --- --- --- --- --- ---
2012 29,9 26,7 1,9 0,7 0,2 0,2
2011 44,0 37,4 2,1 1,1 0,6 0,6

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Überfällig, aber nicht wertgemindert
> 180 Tage

Mio. €
--- ---
2012 0,2
2011 2,2

Den überfälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen stehen Sicherheiten in Form von Eigentumsvorbehalten, Versicherungen und Akkreditiven gegenüber. Hinsichtlich des nicht wertgeminderten Bestandes der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen deuten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Schuldner ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.

Aus der Folgebewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergab sich im Saldo eine Auswirkung in Höhe von -4,3 Mio. € (Vorjahr 0,3 Mio. €). Diese setzt sich aus den Erträgen aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr 2,1 Mio. €), aus den Aufwendungen aus der Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen in Höhe von 4,7 Mio. € (Vorjahr 1,7 Mio. €) sowie aus Kursgewinnen (im Vorjahr Kursverluste) bedingt durch die Stichtagsbewertung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von 0,1 Mio. € (Vorjahr -0,1 Mio. €) zusammen.

Insgesamt waren zum 31. Dezember 2012 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit Buchwerten in Höhe von 23,3 Mio. € (Vorjahr 24,7 Mio. €) als Sicherheit übereignet.

Forderungen aus Fertigungsaufträgen entstehen, wenn der Umsatz nach dem Fertigstellungsgrad (gemäß cost-to-cost-Methode) und unter Erfüllung der Kriterien nach IAS 11.23 realisiert werden kann, jedoch dem Kunden vertraglich noch nicht in Rechnung gestellt werden darf. Die Kosten und geschätzten Gewinne beinhalten direkt zuzuordnende Einzelkosten sowie sämtliche produktionsbezogene Teile an den Gemeinkosten. Die Forderungen aus Fertigungsaufträgen sind alle innerhalb eines Jahres fällig. Die Forderungen aus Fertigungsaufträgen und damit verrechneten projektbezogenen erhaltenen Anzahlungen ergeben sich wie folgt:

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2012

Mio. €
2011

Mio. €
Summe angefallene Kosten und ausgewiesene Gewinne (abzüglich etwaiger ausgewiesener Verluste) 16,9 37,4
Erhaltene Anzahlungen -13,5 -28,0
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 3,4 9,4

Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden, die als Verbindlichkeit aus Fertigungsaufträgen in einem eigenen Posten in der Bilanz ausgewiesen werden, setzten sich wie folgt zusammen:

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2012

Mio. €
2011

Mio. €
Summe angefallene Kosten und ausgewiesene Gewinne (abzüglich etwaiger ausgewiesener Verluste) 11,5 0,1
Erhaltene Anzahlungen -27,6 -1,0
Fertigungsaufträge mit passivischem Saldo gegenüber Kunden -16,1 -0,9

In der Berichtsperiode wurden Auftragserlöse aus Fertigungsaufträgen von 39,0 Mio. € (Vorjahr 49,1 Mio. €) erfasst.

Im Geschäftsjahr 2011 wurden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen forfaitiert. Da in diesem Zusammenhang alle wesentlichen Chancen und Risiken (hauptsächlich Ausfallrisiko) aus den zukünftigen Cashflows der Forderungen übertragen wurden, wurde die Forderung abzüglich des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts in 2011 ausgebucht. Hieraus flossen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Vorjahresberichtszeitraum liquide Mittel in Höhe von 35,6 Mio. € zu. Im Berichtsjahr wurden keine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen forfaitiert.

Anmerkung 8 - Sonstige Forderungen und sonstige Vermögenswerte

Die sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte gliedern sich wie folgt auf:

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2012

Mio. €
2011

Mio. €
Verfügungsbeschränkte Finanzmittel 17,6 7,2
Geleistete Anzahlungen 3,1 1,8
Steuererstattungsansprüche 2,4 1,2
Übrige 1,6 1,1
24,7 11,3

Die ausgewiesenen verfügungsbeschränkten Finanzmittel stehen in Verbindung mit der Sicherheitshinterlegung liquider Mittel zur Absicherung von Kreditzusagen. In diesem Zusammenhang wurden innerhalb der sonstigen Vermögenswerte Finanzmittel in Höhe von 17,6 Mio. € (Vorjahr 7,2 Mio. €) ausgewiesen. Diese dienen in voller Höhe der Sicherung von Aval- und Garantiebürgschaften und stehen bei Erfüllung der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung der Gesellschaft wieder zur Verfügung.

Insgesamt waren zum 31. Dezember 2012 verfügungsbeschränkte Finanzmittel mit Buchwerten in Höhe von 16,7 Mio. € (Vorjahr 6,0 Mio. €) als Sicherheit übereignet.

Die Gesellschaft sichert ihre Forderungen sowie zukünftige Transaktionen in USD durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente gegen mögliche Währungsverluste ab. Für die Absicherung werden Devisentermingeschäfte eingesetzt.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen in Fremdwährung. Jedoch hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG Devisentermingeschäfte für zukünftige USD Transaktionen im Gesamtwert von 6,1 Mio. USD abgeschlossen.

Die Summe aller Sicherungsgeschäfte mit positiven Fair Values betrug 95 T€ am Bilanzstichtag. Als Bewertungskurs für die abgeschlossenen Devisentermingeschäfte werden für Kassavaluta die EZB-Referenzkurse und für Terminvaluta die gültigen Terminbewertungskurse der jeweiligen Geschäftsbank verwendet.

Die Steuererstattungsansprüche des Geschäftsjahres 2012 betreffen im Wesentlichen die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (1,8 Mio. €) sowie die SINGULUS STANGL (0,4 Mio. €) und resultieren hauptsächlich aus Vorsteuererstattungsansprüche.

Anmerkung 9 - Vorräte

Die Vorräte des Konzerns gliedern sich wie folgt auf:

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2012

Mio. €
2011

Mio. €
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 33,8 29,7
Unfertige Erzeugnisse 40,8 32,4
Abzüglich Wertberichtigungen -28,5 -20,3
46,1 41,8

Die Wertberichtigungen betreffen die Abwertungen entsprechend dem Prinzip "lower of cost or net realizable value".

Aufgrund einer deutlich rückläufigen Nachfrage nach unseren Produkten waren im Geschäftsjahr 2012 in den Bereichen Optical Disc und Solar erhöhte Wertberichtigungen auf unsere Lagerbestände notwendig. Darüber hinaus ergab sich in diesem Zusammenhang Wertberichtigungsbedarf aus der Abwertung verschiedener Halbfabrikate innerhalb der genannten Segmente. Hiermit verbunden wurden im Geschäftsjahres 2012 Abwertungen auf Vorratsbestände in Höhe von 9,9 Mio. € als Aufwand erfasst. Insgesamt wurden im Geschäftsjahr 2012 Wertberichtigungen in Höhe von 10,0 Mio. € (Vorjahr 0,4 Mio. €) als Aufwand erfasst. Die resultierenden Aufwendungen wurden in Höhe von 6,1 Mio. € in den Herstellungskosten und in Höhe von 3,8 Mio. € in den Restrukturierungsaufwendungen ausgewiesen. Wir verweisen auf Anmerkung 31.

Der Buchwert der zum Nettoveräußerungswert angesetzten Vorräte beträgt 5,0 Mio. € (Vorjahr 5,5 Mio. €).

Insgesamt waren zum 31. Dezember 2012 Vorräte mit Buchwerten in Höhe von 59,7 Mio. € (Vorjahr 57,3 Mio. €) als Sicherheit übereignet.

Anmerkung 10 - Ausleihungen

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2012

Mio. €
2011

Mio. €
Ausleihungen 3,7 0,0

Die Ausleihungen betreffen ein gewährtes Darlehen an einen Kunden mit einem Gesamtvolumen von 5,2 Mio. €, welches zum 31. Dezember 2012 mit 3,7 Mio. € ausgeschöpft wurde. Die verbleibenden Tranchen werden voraussichtlich in 2013 ausgezahlt. Die Rückzahlung erfolgt in sechs halbjährlichen Raten, so dass die Ausleihung 36 Monate nach Abnahme der finanzierten Anlage vollständig getilgt ist. Die Verzinsung des Darlehens erfolgt zu EURIBOR plus 6,5 % p.a., ist jedoch auf einen Prozentsatz von 7,75 % p.a. begrenzt.

Anmerkung 11 - Immaterielle Vermögenswerte

Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich in den Geschäftsjahren 2012 und 2011 wie folgt (alle Beträge in Mio. €):

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Geschäfts- oder Firmenwert Sonstige immaterielle Vermögenswerte Aktivierte Entwicklungskosten Gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1.1.2011 52,9 77,8 97,6 228,3
Zugänge 0,0 0,3 5,9 6,2
Umbuchungen 0,0 0,3 0,0 0,3
Abgänge 0,0 -0,1 0,0 -0,1
Stand 31.12.2011 52,9 78,3 103,5 234,7
Zugänge 0,0 0,1 4,8 4,9
Abgänge 0,0 0,0 -6,7 -6,7
Stand 31.12.2012 52,9 78,4 101,6 232,9
Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 1.1.2011 31,2 56,1 80,7 168,0
Zugänge Abschreibungen (Planmäßig) 0,0 4,3 5,7 10,0
Abgänge 0,0 -0,1 0,0 -0,1
Stand 31.12.2011 31,2 60,3 86,4 177,9
Zugänge Abschreibungen (Planmäßig) 0,0 3,7 5,6 9,3
Zugänge Wertminderungen (Außerplanmäßig) 0,0 5,5 9,2 14,7
Abgänge 0,0 0,0 -6,7 -6,7
Stand 31.12.2012 31,2 69,5 94,5 195,2
Buchwerte 31.12.2011 21,7 18,0 17,1 56,8
Buchwerte 31.12.2012 21,7 8,9 7,1 37,7

Zum Bilanzstichtag und im Vorjahr wurde dem Geschäftssegment Solar ein Geschäfts- oder Firmenwert mit einem Buchwert in Höhe von 21,7 Mio. € zugeordnet.

Innerhalb der sonstigen immateriellen Vermögenswerte werden im Wesentlichen die Kundenbeziehungen aus der Übernahme des Blu-ray Disc Anlagengeschäfts der Oerlikon Balzers AG ausgewiesen. Der Restbuchwert zum Ende des Berichtszeitraums betrug 6,9 Mio. €, die Restnutzungsdauer zum 31. Dezember 2012 beträgt sechs Jahre.

Die planmäßigen Abschreibungen auf Kundenbeziehungen werden unter den Vertriebsaufwendungen ausgewiesen. Im Berichtsjahr wurden auch Wertminderungsaufwendungen im Rahmen der Bewertung der sonstigen immateriellen Vermögenswerte in Höhe von 5,2 Mio. € erfasst. Diese stehen hauptsächlich im Zusammenhang mit der Neubewertung der Geschäftsaktivitäten der SINGULUS STANGL und betreffen den Kundenstamm (3,6 Mio. €) sowie die Marke (1,6 Mio. €). Die hieraus resultierenden Wertminderungen wurden im Impairment- und Restrukturierungsaufwand ausgewiesen.

Von den im Geschäftsjahr 2012 angefallenen Entwicklungskosten erfüllen 4,8 Mio. € die Aktivierungskriterien nach IFRS (Vorjahr 5,9 Mio. €). Die aktivierten Entwicklungskosten stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit Aufwendungen im Kerngeschäfte Optical Disc und Solar. Die planmäßigen Abschreibungen von aktivierten Entwicklungskosten werden in der Konzerngewinn- und Verlustrechnung innerhalb der Entwicklungsaufwendungen ausgewiesen.

Im Berichtsjahr wurden neben den planmäßigen Abschreibungen auch außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungsaufwendungen in Höhe von 9,2 Mio. € erfasst. Diese sind in Höhe von 3,0 Mio. € dem Segment Optical Disc zuzuordnen und betreffen die Mastering-Aktivitäten der Gesellschaft. Die hieraus resultierenden Aufwendungen wurden den Restrukturierungsaufwendungen zugeordnet. Ein Betrag in Höhe von 6,2 Mio. € entfällt auf das Segment Solar, im Wesentlichen wurden hier aktivierte Entwicklungskosten im Zusammenhang mit der herkömmlichen Beschichtungstechnologie wertberichtigt. Die hiermit in Verbindung stehenden Aufwendungen wurden innerhalb der Entwicklungsaufwendungen erfasst.

Ausführungen zum Geschäfts- oder Firmenwert erfolgen unter 4.5 und 4.16.

Anmerkung 12 - Sachanlagen

Das Sachanlagevermögen entwickelte sich in den Geschäftsjahr 2012 und 2011 wie folgt (alle Beträge in Mio. €):

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Grundstücke, eigene Bauten Techn. Anl. u. Masch. Betriebs- u. Gesch.-ausstattg. Anlagen im Bau Gesamt
Anschaffungs- und Herstellungskosten
Stand 1.1.2011 6,7 8,2 10,0 1,3 26,2
Zugänge 0,1 0,9 0,4 0,3 1,7
Abgänge -0,1 0,0 -0,5 0,0 -0,6
Umbuchungen 0,0 0,8 0,1 -1,2 -0,3
Stand 31.12.2011 6,7 9,9 10,0 0,4 27,0
Zugänge 0,2 0,3 0,3 0,0 0,8
Abgänge 0,0 -0,8 -0,2 0,0 -1,0
Umbuchungen 0,0 0,2 0,0 -0,2 0,0
Stand 31.12.2012 6,9 9,6 10,1 0,2 26,8
Abschreibungen und Wertminderungen
Stand 1.1.2011 3,0 4,6 8,0 0,0 15,6
Zugänge Abschreibungen 0,3 0,8 0,7 0,0 1,8
Abgänge 0,0 0,0 -0,3 0,0 -0,3
Stand 31.12.2011 3,3 5,4 8,4 0,0 17,1
Zugänge Abschreibungen (planmäßig) 0,3 1,1 0,6 0,0 2,0
Zugänge Wertminderungen (außerplanmäßig) 0,0 0,5 0,1 0,0 0,6
Abgänge -0,1 -0,2 -0,1 0,0 -0,4
Stand 31.12.2012 3,5 6,8 9,0 0,0 19,3
Buchwerte 31.12.2011 3,4 4,5 1,6 0,4 9,9
Buchwerte 31.12.2012 3,4 2,8 1,1 0,2 7,5

Anmerkung 13 - Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten

Die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt auf:

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2012

Mio. €
2011

Mio. €
Ausstehende Rechnungen 2,5 1,6
Ausstehende Personalverbindlichkeiten 2,4 2,7
Spruchverfahren HamaTech AG 1,8 0,0
Mitarbeiterboni 1,2 2,2
Jahresabschluss-, Rechts- und Beratungskosten 0,8 0,5
Verkaufsprovisionen für Vertriebsagenten 0,5 0,5
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit 0,4 0,1
Steuerverbindlichkeiten 0,2 0,7
Übrige 2,9 4,2
12,7 12,5

Im Berichtsjahr wurden erfolgsabhängige Zahlungen an die Mitglieder des Vorstandes, Geschäftsführer von Tochtergesellschaften sowie leitende Angestellte in Höhe von 1,2 Mio. € (Vorjahr 2,2 Mio. €) passiviert.

Im Spruchverfahren im Zusammenhang mit der Verschmelzung der HamaTech AG auf die Singulus Technologies AG hat das Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 26. Juli 2012 die bare Zuzahlung auf € 0,79 pro Aktie der HamaTech AG festgelegt. Abfindungsberechtigt sind insgesamt 1.840.785 Aktien der HamaTech AG, die im Zuge der Verschmelzung in Aktien der Singulus Technologies AG getauscht wurden. Die Gesellschaft hat in diesem Zusammenhang eine sonstige Verbindlichkeit in Höhe von 1,8 Mio. € passiviert. Die Aufwendungen hieraus wurden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (1,5 Mio. €) sowie in den Finanzierungsaufwendungen (0,3 Mio. €) erfasst. Die gerichtlich angeordnete Nachzahlung wird nicht als nachträgliche Anschaffungskosten der HamaTech AG angesehen, da hierin keine den ursprünglichen Wert erhöhende Tatsachen zugrunde liegen.

Abweichend zum Vorjahresbericht werden die Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen in den dargestellten Berichtszeiträumen in einer eigenem Bilanzposten dargestellt. Wir verweisen auf Anmerkung 7.

Anmerkung 14 - Erhaltene Anzahlungen

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2012

Mio. €
2011

Mio. €
Erhaltene Anzahlungen von Kunden 3,7 3,3

Erhaltene Anzahlungen zum 31. Dezember 2012 und 2011 beziehen sich im Wesentlichen auf Anzahlungen für Bestellungen in den Segmenten Optical Disc und Solar, die als unfertige Erzeugnisse im Vorratsbestand ausgewiesen sind.

Anmerkung 15 - Anteilsbasierte Vergütung

Die verschiedenen in der Vergangenheit aufgelegten anteilsbasierten Vergütungspläne werden im Folgenden dargestellt:

Phantom Stocks-Programm 2011 (PSP I, PSP II und PSP III)

Um den Mitgliedern des Vorstands und leitenden Mitarbeitern eine langfristige Anreizwirkung zu geben, hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG in 2011 ein Phantom Stock Programm aufgelegt, dessen Bezugsrechte virtuell zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Aktie der Gesellschaft im Nennbetrag von je € 1,00 zum Ausübungspreis berechtigen. Insgesamt umfasst das Programm 600.000 Phantom Stocks (Bezugsrechte). Hiervon sind 200.000 Bezugsrechte zur Ausgabe an den Vorstand bestimmt, bis zu 400.000 Bezugsrechte sollen an leitende Mitarbeiter ausgegeben werden. Die Bezugsrechte können in mehreren Tranchen ausgegeben werden. Die Ausgabe war ursprünglich bis Ende März 2012 befristet. Diese Befristung der Ausgabe wurde im Berichtsjahr bis 31. Dezember 2012 verlängert.

In diesem Zusammenhang wurden mit Wirkung zum 23. September 2011 200.000 Bezugsrechte mit einem Ausübungspreis von 2,3560 € an die Mitglieder des Vorstands zugeteilt (PSP I). Eine weitere Tranche über 136.000 Bezugsrechte aus diesem Programm wurde mit Wirkung zum 11. Oktober 2011 an leitende Mitarbeiter der Unternehmensgruppe ausgegeben (PSP II). Der Ausübungspreis dieser Bezugsrechte beträgt 2,3724 €. Eine letzte Tranche aus diesem Programm über 134.000 Bezugsrechte mit einem Ausübungspreis von 1,0800 € wurde mit Wirkung zum 26. November 2012 ebenfalls leitenden Mitarbeitern zugeteilt (PSP III).

Phantom Stocks-Programm 2012 (PSP IV)

Mit Beschluss vom 26. November 2012 wurde vom Aufsichtsrat die Ausgabe von 180.000 Bezugsrechten an den Vorstand beschlossen (PSP IV). Das zugrunde liegende Phantom Stock Programm entspricht hierbei dem Programm aus 2011. Der Ausübungspreis dieser Bezugsrechte beträgt 1,0800 €.

Die Bedingungen der genannten Phantom Stock Programme sehen im Einzelnen wie folgt aus:

Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt fünf Jahre. Die Bezugsrechte können frühestens nach Ablauf der Wartefrist von 2 Jahren binnen eines Zeitraums von 14 Börsenhandelstagen, beginnend mit dem sechsten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung der Quartalsberichte für das erste oder dritte Quartal, ausgeübt werden, wobei innerhalb des ersten Ausübungszeitraums bis zu 25 % der vom Bezugsberechtigten gehaltenen Phantom Stocks und innerhalb jedes weiteren Ausübungszeitraums halbjährlich jeweils bis zu weitere 25 % ausgeübt werden können.

Die Bezugsrechte können nur ausgeübt werden, wenn der nicht gewichtete Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (i) im Referenzzeitraum für die ersten 25 % der Bezugsrechte (erste Ausübungstranche) um mindestens 15 % (ii) im Referenzzeitraum für die nächsten 25 % (zweite Ausübungstranche) um mindestens 17,5 %, (iii) im folgenden Referenzzeitraum (dritte Ausübungstranche) um mindestens 20 % und (iv) im letzten Referenzzeitraum (vierte Ausübungstranche) um mindestens 22,5 % über dem Ausübungspreis liegt.

Können die Bezugsrechte einer Ausübungstranche innerhalb des jeweiligen Ausübungszeitraums nicht ausgeübt werden, weil das jeweilige Erfolgsziel nicht erreicht wurde, können die Phantom Stocks dieser Ausübungstranche während des nächsten Ausübungszeitraums oder eines der folgenden Ausübungszeiträume ausgeübt werden, wenn in diesem nächsten Referenzzeitraum oder einem der folgenden Referenzzeiträume das Erfolgsziel der jeweils vorhergehenden Ausübungstranche/n erreicht wird. Referenzzeitraum ist der Zeitraum von fünf Börsenhandelstagen ab Veröffentlichung des für den Beginn des Ausübungszeitraums maßgeblichen Quartalsberichts.

Im Folgenden ist die Entwicklung der ausgegebenen Tranchen dargestellt:

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PSP I PSP II
Entwicklung der Bezugsrechte 2012 Anzahl Bezugsrechte durchschnittlicher Ausübungspreis (€) 2012 Anzahl Bezugsrechte durchschnittlicher Ausübungspreis (€)
--- --- --- --- ---
Ausstehend zum Beginn des Geschäftsjahrs 200.000 - 136.000 -
Im Geschäftsjahr gewährt 0 - 0 -
Im Geschäftsjahr entzogen 0 - 0 -
Ausgeübt während des Geschäftsjahrs 0 - 0 -
Im Geschäftsjahr verfallen 0 - 0 -
Ausstehend zum Ende des Geschäftsjahrs 200.000 - 136.000 -
Ausübbar zum Ende des Geschäftsjahrs 0 - 0 -

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PSP III PSP IV
Entwicklung der Bezugsrechte 2012 Anzahl Bezugsrechte durchschnittlicher Ausübungspreis

(€)
2012 Anzahl Bezugsrechte durchschnittlicher Ausübungspreis

(€)
--- --- --- --- ---
Ausstehend zum Beginn des Geschäftsjahrs 0 - 0 -
Im Geschäftsjahr gewährt 134.000 - 180.000 -
Im Geschäftsjahr entzogen 0 - 0 -
Ausgeübt während des Geschäftsjahrs 0 - 0 -
Im Geschäftsjahr verfallen 0 - 0 -
Ausstehend zum Ende des Geschäftsjahrs 134.000 - 180.000 -
Ausübbar zum Ende des Geschäftsjahrs 0 - 0 -

Die Bezugsrechte wurden mit einem Binomialmodell bewertet. Dieses berücksichtigt die Begrenzung des Auszahlungsbetrages auf das Dreifache des Ausübungspreises. Folgende Parameter sind in die Bewertung der Bezugsrechte eingeflossen:

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Tranche PSP I PSP II PSP III PSP IV
Grant Date 23.09.2011 11.10.2011 26.11.2012 26.11.2012
Ausübungspreis 2,3560 2,3724 1,0800 1,0800
Dividendenrendite 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 %
Zinssatz 0,08% 0,08% 0,33 % 0,33 %
Volatilität SINGULUS 54,64 % 54,64 % 59,90 % 59,90 %
Fair Value je Optionsrecht 0,318 € 0,256 € 0,623 € 0,598 €

Die Schätzungen für die erwartete Volatilität wurden aus der historischen Aktienkursentwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG abgeleitet. Als historisches Zeitfenster wurde die Restlaufzeit der Bezugsrechte zugrunde gelegt.

Im Geschäftsjahr ergab sich ein Personalaufwand aus der Ausgabe der Phantom Stocks in Höhe von 29 T€ (Vorjahr: 23 T€).

Der Plan wurde als anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich im Sinne von IFRS 2 behandelt.

Aktienoptionsplan 2005

Um ihren Führungskräften und sonstigen Leistungsträgern eine langfristige Anreizwirkung zu geben, hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG in 2005 einen Aktienoptionsplan (AOP) aufgelegt, dessen Bezugsrechte zum Bezug von bis zu 1.200.000 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien berechtigen.

Die Laufzeit der Bezugsrechte betrug fünf Jahre. Die Bezugsrechte konnten frühestens nach Ablauf der Wartefrist von 2 Jahren ausgeübt werden. Die Optionen konnten nur ausgeübt werden, wenn das arithmetische Mittel der Schlusskurse der Aktie der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (i) im Referenzzeitraum für die ersten 25 % der Aktienoptionen (erste Ausübungstranche) um mindestens 15 % (ii) im Referenzzeitraum für die nächsten 25 % (zweite Ausübungstranche) um mindestens 17,5 %, (iii) im folgenden Referenzzeitraum (dritte Ausübungstranche) um mindestens 20 % und (iv) im letzten Referenzzeitraum (vierte Ausübungstranche) um mindestens 22,5 % über dem Ausübungspreis lag.

Im Geschäftsjahr 2006 wurden 500.000 Bezugsrechte mit einem Ausübungspreis von 10,05 € zugeteilt (AOP I). Diese Bezugsrechte sind im Geschäftsjahr 2011 verfallen. Im Geschäftsjahr 2007 wurden weitere 472.230 Bezugsrechte mit einem Ausübungspreis von 8,58 € ausgegeben (AOP II). Im Rahmen dieser Tranche wurden die gesamte Belegschaft der Gesellschaft sowie Führungskräfte von Tochterunternehmen begünstigt. Diese Bezugsrechte verfielen im dritten Quartal des Berichtsjahres. Da die Optionsbedingung (Schlusskurse der Aktie) über den gesamten Ausübungszeitraum beider Tranchen nicht erreicht wurde, wurden keine Bezugsrechte ausgeübt.

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AOP I AOP II
Entwicklung der Bezugsrechte 2011 Anzahl Optionen durchschnittlicher Ausübungspreis

(€)
2012 Anzahl Optionen 2011 Anzahl Optionen durchschnittlicher Ausübungspreis

(€)
--- --- --- --- --- ---
Ausstehend zum Beginn des Geschäftsjahrs 194.000 12,31 276.855 296.355 10,51
Im Geschäftsjahr gewährt 0 - 0 0 -
Im Geschäftsjahr entzogen 0 - 0 -19.500 -
Ausgeübt während des Geschäftsjahrs 0 - 0 0 -
Im Geschäftsjahr verfallen -194.000 - -276.855 0 -
Ausstehend zum Ende des Geschäftsjahrs 0 - 0 276.855 10,51
Ausübbar zum Ende des Geschäftsjahrs 0 - 0 0 -

Bedingt durch das Ausscheiden einiger anspruchsberechtigter Optionsinhaber in 2011 wurden den ausgeschiedenen Belegschaftsmitgliedern und Führungskräften 19.500 Optionen aus dem AOP II entzogen.

Im Geschäftsjahr 2011 wurde nach dem Ausscheiden anspruchsberechtigter Mitarbeiter ein Ertrag in Höhe von 0,1 Mio. € verbucht.

Der Plan wurde als anteilsbasierte Vergütung mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente im Sinne von IFRS 2 behandelt.

Anmerkung 16 - Unternehmensanleihe

Mit Wirkung zum 23. März 2012 hat die SINGULUS TECHNOLOGIES AG eine Unternehmensanleihe mit einem Emissionsvolumen von 60,0 Mio. € platziert. Die Unternehmensanleihe ist mit 7,75 % p.a. verzinst und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Am 14. März 2012 wurde der Handel im Open Market der Deutsche Börse AG im Segment "Entry Standard für Anleihen" der Frankfurter Wertpapierbörse gestartet. Die Unternehmensanleihe wird geführt unter: ISIN: DE000A1MASJ4 / A1MASJ.

Im Dezember 2012 wurde ein zeitlich und der Höhe nach begrenztes Rückkaufprogramm gestartet. Dieses im Volumen auf max. 3,0 Mio. € begrenzt. Beginn war der 11. Dezember 2012, enden wird das Programm spätestens am 31. März 2013. Bis zum 31. Dezember 2012 wurden Anleihen im Nennwert in Höhe von 345 T€ zurück gekauft.

Anmerkung 17 - Bankverbindlichkeiten

Zum 31. Dezember 2012 bestehen Bankverbindlichkeiten in Höhe von insgesamt 4,2 Mio. € (31. Dezember 2011: 6,7 Mio. €).

Diese Verbindlichkeiten betreffen ein im Januar 2010 beantragtes Darlehen in Höhe von 10,0 Mio. € von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Der Mittelzufluss erfolgte im zweiten Quartal 2010 und war zweckgebunden in Bezug auf die Zahlung der Kaufpreisverbindlichkeiten zur Übernahme der restlichen 49% der Anteile an der damaligen Stangl Semiconductor AG. Die Verwendung dieser Mittel erfolgte im Juli 2010. Die Tilgung erfolgt in 16 gleichen Raten, erstmalig zum 30. Juni 2011. Im Berichtsjahr wurden Tilgungszahlungen in Höhe von 2,5 Mio. € geleistet. Der effektive Zinssatz dieses Darlehens beträgt zum Jahresende 6,60 % p.a. Zur Besicherung dieses Darlehens ist die KfW dem Sicherheitenpool eines zwischenzeitig zurückgeführten syndizierten Kredites beigetreten.

In diesem Zusammenhang wurden folgende Sicherheiten an Kreditgeber übertragen:

SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Alle Bankguthaben bei allen deutschen Kreditinstituten
Sicherheitsübereignung von Anlage- und Umlaufvermögen
Sicherungsabtretung von Forderungen
Sicherungsabtretung von Patenten, Marken und anderen Schutzrechten
Barhinterlegungen auf Sperrkonten für mit Avalen gesicherte Anzahlungen

SINGULUS TECHNOLOGIES Inc.

Sicherheitsübertragung aller Vermögenswerte

Nach Rückführung der syndizierten Finanzierung wird zurzeit die Freigabe der oben genannten Sicherheiten vorbereitet. Im Anschluss werden Teile dieser Vermögenswerte, im Wesentlichen Vorratsvermögen sowie Forderungen aus Lieferungen Leistungen, an die KfW sicherungsübereignet.

Weiterhin stehen der Unternehmensgruppe Avallinien in Höhe von 21,6 Mio. € zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende mit 18,8 Mio. € ausgenutzt. Zur Absicherung dieser Kreditzusagen werden liquide Mittel als Sicherheit hinterlegt.

Die beizulegenden Werte der Bankverbindlichkeiten entsprachen zum 31. Dezember 2012 sowie im Vorjahr im Wesentlichen den Buchwerten.

Aus der Kategorie der finanziellen Verbindlichkeiten, die zum Restbuchwert bewertet werden, resultierte im Berichtszeitraum ein Nettoverlust von 4,2 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €). Die Nettoverluste entfallen im Wesentlichen auf Zinsen.

Auf Anmerkung 38 wird verwiesen.

Anmerkung 18 - Pensionsverpflichtungen

Pensionspläne wurden gewährt von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie von der früheren HamaTech AG. In beiden Fällen handelt es sich um leistungsorientierte Pensionspläne. Im Rahmen der Verschmelzung im Geschäftsjahr 2009 gingen die Leistungszusagen der HamaTech AG auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG über.

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unterhält einen Pensionsplan für den Vorstand und Mitarbeiter, die von der Leybold AG übernommen sowie von der Leybold AG im Auftrag der Gesellschaft eingestellt wurden. Der Pensionsplan basiert auf einer Pensionsordnung aus 1969 unter Berücksichtigung der Ergänzungen und Änderungen von 1977, 1986 und 2001.

Der von der HamaTech AG im Rahmen der Verschmelzung übergegangene Pensionsplan wurde ausschließlich für frühere Mitglieder des Vorstands dieser Gesellschaft unterhalten.

Der Pensionsplan ist nicht durch Planvermögen abgesichert. Die Pensionsrückstellungen werden anhand eines unabhängigen versicherungsmathematischen Pensionsgutachters ermittelt. Die Pensionsansprüche richten sich gemäß der Pensionsordnung grundsätzlich nach den pensionsfähigen, aktuellen Bezügen der jeweiligen Mitarbeiter sowie nach der entsprechenden Betriebszugehörigkeit.

Im Folgenden werden die Pensionsverpflichtungen sowie die verwendeten Annahmen dargestellt.

Die Veränderung der Pensionsverpflichtungen der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum 31. Dezember 2012 und 2011 stellt sich wie folgt dar:

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2012

Mio. €
2011

Mio. €
Veränderung der Pensionsverpflichtungen:
Barwert zum Anfang des Geschäftsjahres 7,4 6,5
Dienstzeitaufwand 0,2 0,2
Zinsaufwand 0,4 0,3
Versicherungsmathematische Verluste 2,8 0,7
Auszahlungen im Geschäftsjahr -0,3 -0,3
Barwert zum Ende des Geschäftsjahres 10,5 7,4
Nicht erfasste versicherungsmathematische Gewinne (+) / Verluste (-) -2,7 0,1
In der Bilanz erfasste Pensionsrückstellungen 7,8 7,5

Die Netto-Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2012

Mio. €
2011

Mio. €
Dienstzeitaufwand 0,2 0,2
Zinsaufwand 0,4 0,3
Versicherungsmathematische Gewinne / Verluste 0,0 0,0
0,6 0,5

Während der Dienstzeitaufwand im Wesentlichen in den Vertriebs- und allgemeinen Verwaltungskosten sowie in den Herstellungskosten des Umsatzes ausgewiesen wurde, wurde der Zinsaufwand im Finanzergebnis ausgewiesen.

Die Beträge der laufenden und der vorangegangenen vier Berichtsperioden stellen sich wie folgt dar:

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2012

Mio. €
2011

Mio. €
2010

Mio. €
2009

Mio. €
2008

Mio. €
Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung 10,5 7,4 6,5 6,4 6,2

Die erfahrungsbedingten Anpassungen betragen im Berichtsjahr 0,4 % (2011: 3,0 %, 2010: -5,5 %) in Bezug auf die in der Bilanz erfassten Pensionsrückstellungen. Die Annahmen, die bei der Ermittlung der Pensionsrückstellung zugrunde gelegt wurden, stellen sich wie folgt dar:

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2012 2011
Diskontierungssatz (Anwärter) 3,22 % 5,20 %
Diskontierungssatz (Rentner) 2,54 % 4,60 %
Angenommene zukünftige Lohn- und Gehaltserhöhungen 2,00 % 2,00 %
Angenommene zukünftige Rentenerhöhung 1,75 % 1,75 %

Für das Geschäftsjahr 2013 wurden von dem versicherungsmathematischen Gutachter Aufwendungen für Pensionen in Höhe von 0,4 Mio. € (davon 0,3 Mio. € Zinsaufwendungen) geschätzt.

Im Berichtsjahr sind Leistungen an die gesetzliche Rentenversicherung von 1,6 Mio. € erfolgt. Hierbei handelt es sich um einen beitragsorientierten Plan.

Anmerkung 19 - Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Geschäftsjahr wie folgt:

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1.1.2012

Mio. €
Verbrauch

Mio. €
Auflösung

Mio. €
Zuführung

Mio. €
31.12.2012

Mio. €
Gewährleistungen 2,1 -2,2 -0,4 2,5 2,0
Übrige 0,2 0,0 0,0 0,0 0,2
2,3 -2,2 -0,4 2,5 2,2

Die Rückstellungen für Gewährleistungsaufwendungen werden sowohl in Relation zu den angefallenen Herstellungskosten als auch für einzelne Gewährleistungsrisiken gebildet. Die Prozentsätze werden aus Erfahrungswerten pro Produktart abgeleitet und bewegen sich zwischen 1,80 % und 4,00 % (Vorjahr zwischen 0,77 % und 3,00 %). Der Garantiezeitraum und damit eine mögliche Inanspruchnahme liegt zwischen 1 und 24 Monaten.

Anmerkung 20 - Rückstellungen aus Restrukturierungsmaßnahmen

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2012

Mio. €
2011

Mio. €
Rückstellungen aus Restrukturierungsmaßnahmen 12,6 0,0

Zum 31. Dezember 2012 sind in den Rückstellungen aus Restrukturierungsmaßnahmen im Wesentlichen Aufwendungen im Zusammenhang der Konzentration der Aktivitäten innerhalb des Segments Optical Disc am Stammsitz in Kahl am Main enthalten. Hiermit zusammenhängend wurden Restrukturierungen in einer Reihe von ausländischen Niederlassungen und Betriebsstätten umgesetzt. Im Einzelnen waren insbesondere Anpassungen an Produktionskapazitäten für Optical Disc in China und Europa einschließlich der notwendigen Restrukturierungsmaßnahmen der Betriebsstätte MASTERING in den Niederlanden in Höhe von 3,3 Mio. € notwendig. Mit der Inanspruchnahme rechnen wir bis spätestens zum Ende des ersten Halbjahres 2013. Weiterhin wurden die Kapazitäten im Segment Solar innerhalb der Nasschemie deutlich reduziert. Diese Anpassungen in Höhe von 8,8 Mio. € betreffen im Wesentlichen die Kapazitäten des Betriebsgebäudes in Fürstenfeldbruck. Hiervon wurde ein Betrag in Höhe von 7,5 Mio. € innerhalb der langfristigen Schulden ausgewiesen. Die Inanspruchnahme wird sich voraussichtlich über die Vertragslaufzeit des geleasten Verwaltungs- und Produktionsgebäudes am Standort Fürstenfeldbruck bis 2024 erstrecken.

Anmerkung 21 - Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beläuft sich zum 31. Dezember 2012 auf insgesamt 48.930.314,00 € und ist eingeteilt in 48.930.314 voll eingezahlte Inhaberstückaktien zum Nennbetrag von je 1,00 €.

Zusammengefasst stellt sich die im Umlauf befindliche Anzahl der Aktien im Berichtszeitraum wie folgt dar:

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2012 Stück 2011 Stück
Anzahl zu Beginn des Geschäftsjahres 48.930.314 41.050.111
Kapitalerhöhung 0 7.880.203
Anzahl zum Ende des Geschäftsjahres 48.930.314 48.930.314

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ist am 21. November 1997 zum Geregelten Markt mit Aufnahme des Handels im Neuen Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen worden. Der Vorstand ist ermächtigt, folgende Veränderungen des Grundkapitals vorzunehmen:

Genehmigtes Kapital:

Genehmigtes Kapital 2012 / I:

Der Vorstand ist durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. Juni 2017, einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 24.465.157,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 24.465.157 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von EUR 1,00 zu erhöhen. Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen.

Der Vorstand hat beschlossen, die zur Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgeschlagene Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals nur mit folgender Einschränkung auszunutzen:

Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlage unter dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien darf 20% des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung nicht übersteigen. Auf diese 20%-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2012/I gegen bar unter Ausschluss des Bezugsrechts gem. §186 Abs. 3 Satz 4 AktG sowie gegen Sacheinlage ausgegeben wurden und solche Aktien, die unter mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandel- oder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten auszugeben sind.

Diese bindende Erklärung hat der Vorstand auf der Hauptversammlung am 19. Juni 2012 gegenüber den Aktionären abgeben.

Bedingtes Kapital:

Bedingtes Kapital 2012 / III:

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. Juni 2017 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000,00 auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für bis zu 9.750.000 auf den Inhaber lautende Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft im Nennbetrag von je EUR 1,00 und einer Laufzeit von längstens 20 Jahren mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 9.750.000,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.

Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage hat sich im Geschäftsjahr 2012 nicht verändert. Der Anstieg der Kapitalrücklage im Geschäftsjahr 2011 steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Ausgabe von 7.880.203 Aktien zum Preis von 3,30 € je Aktie um 18,1 Mio. € (vor Verrechnung von Transaktionskosten in Höhe von 0,8 Mio. €).

Da die Kapitalrücklage 10 % des Grundkapitals übersteigt, ist die Bildung einer gesetzlichen Gewinnrücklage gemäß § 150 Abs. 2 AktG nicht erforderlich.

Sonstige Rücklagen

In den Sonstigen Rücklagen werden Marktwertänderungen von Cash Flow Hedges sowie Währungsumrechnungsdifferenzen aus der Umrechnung ausländischer Abschlüsse erfasst.

Nicht beherrschende Anteile

Die Anteile anderer Gesellschafter zeigen den Anteilsbesitz Dritter an den Konzerngesellschaften. Die Anteile anderer Gesellschafter betreffen im Berichtsjahr ausschließlich die SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU.

Anmerkung 22 - Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Die letzte steuerliche Außenprüfung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat den Zeitraum von 2005 bis einschließlich 2009 umfasst. Die entsprechend geänderten Steuerbescheide für diese Jahre ergingen in 2011. Die hieraus resultierenden Aufwendungen für Steuernachzahlungen zuzüglich Zinsen für den genannten Prüfungszeitraum wurden in 2011 erfasst, die Zahlung erfolgte in 2012.

Die Angaben zu den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag stellen sich für 2012 und 2011 wie folgt dar:

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2012

Mio. €
2011

Mio. €
Laufende Ertragsteuern:
Deutschland: 0,1 -0,4
Ausland -0,7 -1,4
Zwischensumme -0,6 -1,8
Latente Steuern
Deutschland 2,5 1,3
Ausland 0,3 0,5
Zwischensumme 2,8 1,8
Gesamte Steuererträge 2,2 0,0

Nach dem deutschen Steuerrecht setzen sich die Ertragsteuern aus Körperschaft- und Gewerbeertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag zusammen.

Die latenten Steueransprüche setzen sich wie folgt zusammen:

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Konzernbilanz
2012

Mio. €
2011

Mio. €
--- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3,4 3,2
Latente Steuern auf Verlustvorträge 1,6 5,6
Vorräte 1,2 0,2
Rückstellung aus Restrukturierungsmaßnahmen 1,0 0,0
Pensionsrückstellungen 0,6 0,5
Sonstige Verbindlichkeiten 0,0 0,2
7,8 9,7
Saldierung mit latenten Steuerschulden -6,8 -8,9
Latente Steueransprüche 1,0 0,8

Der Rückgang der latenten Steueransprüche (vor Saldierung mit latenten Steuerschulden) um 1,9 Mio. € resultiert im Wesentlichen aus einem verminderten Ansatz von latenten Steuern auf Verlustvorträge. Im Ergebnis erhöhten sich die latenten Steueransprüche auf 1,0 Mio. € (Vorjahr 0,8 Mio. €).

Zum 31. Dezember 2012 bestehen für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie für die SINGULUS STANGL SOLAR GmbH vorläufige körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 110,1 Mio. € (Vorjahr 94,5 Mio. €) gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 102,9 Mio. € (Vorjahr 87,6 Mio. €) sowie Zinsvorträge in Höhe von 10,1 Mio. € (Vorjahr 6,7 Mio. €) der Jahre 2007 bis einschließlich 2012.

Für noch nicht genutzte körperschaftsteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 106,4 Mio. €, gewerbesteuerliche Verlustvorträge in Höhe von 99,4 Mio. € sowie Zinsvorträge in Höhe von 9,7 Mio. € wurden in der Bilanz keine latenten Steueransprüche angesetzt.

Die latenten Steuerschulden setzen sich wie folgt zusammen:

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Konzernbilanz
2012

Mio. €
2011

Mio. €
--- --- ---
Aktivierte Entwicklungskosten 2,1 4,7
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 2,1 4,1
Forderungen und Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen 1,6 2,2
Sachanlagen 0,5 0,4
Finanzierungsverbindlichkeiten aus der Anleihebegebung 0,4 0,0
Sonstige Verbindlichkeiten 0,1 0,0
6,8 11,4
Saldierung mit latenten Steueransprüchen -6,8 -8,9
0,0 2,5

Im Berichtsjahr war ein Rückgang der latenten Steuerschulden (vor Saldierung mit latenten Steueransprüchen) um 4,6 Mio. € auf 6,8 Mio. € zu verzeichnen. Im Wesentlichen waren die latenten Steuern aus sonstigen immateriellen Vermögenswerten (hauptsächlich aus Erstkonsolidierungen) um 2,0 Mio. € sowie aus der Aktivierung von Entwicklungskosten im Vorjahresvergleich um 2,6 Mio. € rückläufig. Im Ergebnis wurden die latenten Steuerschulden im Geschäftsjahr vollständig mit latenten Steueransprüchen verrechnet.

Der effektive Steuersatz in Deutschland (für Körperschaftsteuer und Gewerbeertragsteuer sowie Solidaritätszuschlag) betrug 29,86 % (Vorjahr 27,73 %). Die Überleitung vom effektiven Steuersatz zu der tatsächlichen Steuerquote stellt sich wie folgt dar:

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2012 2011
Erwarteter Steuersatz* -29,86 % -27,73 %
Verluste und temporäre Differenzen der laufenden Periode für die keine latenten Steuern gebildet wurden 16,28 % 15,90 %
Nicht angesetzte Verlustvorträge Vorjahre ("Wertberichtigung) 6,64 % 0,00 %
Steuerlich nicht abzugsfähige Aufwendungen 2,17 % 17,37 %
Anpassung Steuersätze 0,20 % 0,00 %
Steuererstattungen -0,17 % 0,00 %
Unterschiede in ausländischen Steuersätzen -0,07 % -4,66 %
Steuernachzahlungen für Vorjahre 0,00 % -3,01 %
Sonstige 1,39 % 2,59 %
Tatsächlicher Steuersatz -3,42 % 0,46 %

* Ein negatives Vorzeichen steht für einen Steuerertrag

Anmerkung 23 - Ergebnis je Aktie

Bei der Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befanden, geteilt.

Bei der Berechnung des verwässerten Ergebnisses je Aktie wird das den Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnende Ergebnis (nach Abzug der Zinsen auf die wandelbaren Vorzugsaktien) durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien, die sich während des Jahres im Umlauf befinden, zuzüglich der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der Stammaktien, welche sich aus der Umwandlung aller potenziellen Stammaktien mit Verwässerungseffekt in Stammaktien ergeben würden, geteilt.

Nachfolgende Tabelle enthält die der Berechnung des unverwässerten und des verwässerten Ergebnisses je Aktie zugrunde gelegten Beträge:

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2012

Mio. €
2011

Mio. €
Dem Inhaber von Stammaktien des Mutterunternehmens zuzurechnendes Ergebnis zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses -60,3 6,2
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Stammaktien zur Berechnung des unverwässerten Ergebnisses je Aktie 48.930.314 45.195.314
Verwässerungseffekt - -
Gewichtete durchschnittliche Anzahl an Stammaktien bereinigt um den Verwässerungseffekt 48.930.314 45.195.314

Im Zeitraum zwischen dem Bilanzstichtag und der Aufstellung des Konzernabschlusses haben keine weiteren Transaktionen mit Stammaktien oder potenziellen Stammaktien stattgefunden.

Anmerkung 24 - Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die nicht in der Konzernbilanz erfassten Haftungsverhältnisse und sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf 18,7 Mio. € (8,9 Mio. €) und betreffen im Wesentlichen Avale für erhaltene Anzahlungen und Gewährleistungsbürgschaften.

Dem Vorstand sind keine weiteren Tatsachen bekannt, die eine materielle nachteilige Auswirkung auf die Geschäftstätigkeit, auf die finanziellen Umstände oder auf das Geschäftsergebnis der Gesellschaft haben könnten.

Anmerkung 25 - Erlösschmälerungen und Vertriebseinzelkosten

Die Erlösschmälerungen beinhalten gewährte Skonti und Rabatte. In den Vertriebseinzelkosten sind im Wesentlichen Provisionen enthalten.

Anmerkung 26 - Materialaufwand

Unter den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen sind im Geschäftsjahr 2012 ein Materialeinsatz in Höhe von 72,7 Mio. € (Vorjahr 94,7 Mio. €) enthalten.

Anmerkung 27 - Personalaufwand

Im Geschäftsjahr 2012 ist in der Gewinn- und Verlustrechnung ein Personalaufwand in Höhe von 35,3 Mio. € (Vorjahr 35,2 Mio. €) enthalten. Bereinigt um restrukturierungsbedingte Personalaufwendungen beträgt der Aufwand in 2012 insgesamt 32,2 Mio. €. Die Aufwendungen für Sozialabgaben betrugen im Berichtsjahr 4,6 Mio. € (Vorjahr 5,0 Mio. €), die Aufwendungen für Altersversorgung 0,6 Mio. € (Vorjahr 0,7 Mio. €).

Anmerkung 28 - Planmäßige Abschreibung

Die Aufwendungen für planmäßige Abschreibung betragen 11,3 Mio. € (Vorjahr 11,8 Mio. €).

Anmerkung 29 - Allgemeine Verwaltungskosten

Unter Verwaltungsaufwendungen werden die Aufwendungen der Geschäftsleitung, des Personalwesens und des Finanz- und Rechnungswesens sowie die auf sie entfallenden Raum- und Kfz-Kosten erfasst. Weiterhin sind hier die laufenden IT-Kosten, Rechts- und Beratungskosten, die Kosten der Investor Relations, der Hauptversammlung und die Kosten des Jahresabschlusses ausgewiesen.

Anmerkung 30 - Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen

In den Forschungs- und Entwicklungskosten sind neben den Forschungs- und nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten auch planmäßige Abschreibungen aktivierter Entwicklungskosten in Höhe von 5,6 Mio. € (Vorjahr 5,7 Mio. €) enthalten. Darüber hinaus wurden Wertminderungen in Höhe von 6,2 Mio. € innerhalb dieser Position ausgewiesen.

Mit insgesamt 8,9 Mio. € in 2012 lagen die Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf Vorjahresniveau (Vorjahr 8,8 Mio. €).

Anmerkung 31 - Impairment- und Restrukturierungsaufwendungen

Insgesamt wurden im Berichtsjahr Aufwendungen für Restrukturierung und Impairment in Höhe von 27,1 Mio. € erfasst. Diese betreffen in Höhe von 10,8 Mio. € die Neubewertung der Mastering-Aktivitäten. Im Einzelnen wurden in diesem Zusammenhang hauptsächlich aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 3,0 Mio. € abgeschrieben sowie Vorräte in Höhe von 3,4 Mio. € wertberichtigt. Weiterhin waren Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit der Beteiligung SINGULUS STANGL in Höhe von 8,8 Mio. € zu verzeichnen. Diese resultieren im Wesentlichen aus notwendig gewordenen Kapazitätsanpassungen (8,4 Mio. €) innerhalb unserer Nasschemieaktivitäten. Weiterhin mussten im Geschäftsjahr 2012 die im Zuge der Erstkonsolidierung der STANGL Semiconductor Equipment AG (heutige SINGULUS STANGL SOLAR GmbH), Fürstenfeldbruck, aktivierten Kundenbeziehungen in Höhe von 3,6 Mio. € sowie die erworbene Marke um 1,6 Mio. € außerplanmäßig abgeschrieben werden. Im Zusammenhang mit der Restrukturierung weiterer Tochtergesellschaften in Europa und China fielen Restrukturierungskosten in Höhe von 2,3 Mio. € an.

Anmerkung 32 - Sonstige betriebliche Erträge / Aufwendungen

Im Berichtsjahr enthalten die sonstigen betrieblichen Erträge im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr 2,8 Mio. €), Fremdwährungsgewinne in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr 0,4 Mio. €) sowie Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr 2,1 Mio. €).

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Berichtsjahr hauptsächlich Zuführungen zu den Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 4,7 Mio. € (Vorjahr 1,7 Mio. €), Fremdwährungsverluste in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr 1,4 Mio. €) sowie Aufwendungen aus zurückgenommenen Anlagen in Höhe von 1,2 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €). Weiterhin sind die Aufwendungen aus der Rückstellung des Zuzahlungsbetrages gemäß dem Gerichtsbeschluss zur Verschmelzung der HamaTech AG auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (1,5 Mio. €) enthalten.

Anmerkung 33 - Finanzerträge und Finanzierungsaufwendungen

Die Zinserträge/-aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

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2012

Mio. €
2011

Mio. €
Zinserträge aus langfristigen Kundenforderungen 1,1 2,1
Zinserträge aus Termingeld-/Tagesgeldanlage 0,6 0,1
Sonstige Zinserträge 0,1 0,0
Finanzierungsaufwendungen -5,1 -3,3
-3,3 -1,1

Die Finanzierungsaufwendungen enthalten abgegrenzte Zinsen und Nebenkosten durch die Anleihebegebung in Höhe von 3,8 Mio. € sowie Finanzierungsaufwendungen aus der Inanspruchnahme von Darlehen in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €). Weiterhin sind in dieser Position die finanzmathematischen Verluste im Zusammenhang mit der Pensionsrückstellung in Höhe von 0,4 Mio. € (Vorjahr: 0,3 Mio. €), Zinsen aus dem Spruchverfahren im Zusammenhang mit der Abfindung von Minderheitsaktionären der HamaTech AG in Höhe von 0,3 Mio. € (Vorjahr: 0,0 Mio. €) sowie Gebühren und Nebenkosten im Zusammenhang mit Finanzierungsvereinbarungen in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,4 Mio. €) enthalten. Zudem waren im Vorjahresberichtszeitraum Aufwendungen aus der Forfaitierung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,0 Mio. € ausgewiesen.

Anmerkung 34 - Mieten und Pachten

Die Gesellschaft hat mit dem Immobilien-Leasing-Vertrag vom 24. September 1999 und mit Nachtrag vom 27. Dezember 2004 das Bürogebäude und die Produktionshalle in Kahl am Main geleast. Die Laufzeit des Vertrags begann am 1. Juli 2000 und endet am 30. Juni 2018. Die jährliche Leasingrate beträgt 1,5 Mio. €.

SINGULUS STANGL hat zum 26. September 2008 einen Immobilien Leasingvertrag mit der Steatit Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH über ein Produktions- und Verwaltungsgebäude in Fürstenfeldbruck geschlossen. Die Gesamtinvestitionskosten des Objekts belaufen sich auf 17,5 Mio. €, die Mietzeit beträgt 15 Jahre zuzüglich einer Mietverlängerungsoption von 5 Jahren. Die jährlichen Zahlungen an den Leasinggeber in diesem Zusammenhang betragen 1,4 Mio. € zuzüglich 0,2 % Verwaltungskostenbeitrag. Die Jahresmieten, Mietvorauszahlungen und die Verwaltungskostenbeiträge werden vierteljährlich am Ende des jeweiligen Kalendervierteljahres fällig.

Nach den Regelungen des IAS 17 stellen sich die Leasingverträge als Operating-Leasingverhältnisse dar, da im Wesentlichen alle mit dem Eigentum in Verbindung stehenden Risiken und Chancen beim Leasinggeber verbleiben.

Zum 31. Dezember 2012 belaufen sich die zukünftigen Mindestzahlungen aufgrund von Miet- und Operating Leasingverhältnissen im Konzern insgesamt auf:

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Mio. €
2013 2,9
2014 2,7
2015 2,6
2016 2,6
2017 und später 18,1
28,9

Anmerkung 35 - Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Berichtspflichtige Ereignisse sind nach Ende des Geschäftsjahres nicht eingetreten.

Anmerkung 36 - Angaben über Beziehungen zu nahe stehenden Unternehmen und Personen

Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG erbringt im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit zahlreiche Leistungen für nahestehende Unternehmen. Umgekehrt erbringen die jeweiligen Konzerngesellschaften im Rahmen ihres Geschäftszweckes auch Leistungen innerhalb des SINGULUS Konzerns. Diese umfangreichen Lieferungs- und Leistungsbeziehungen werden zu Marktpreisen abgewickelt.

Der Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG besteht satzungsgemäß aus drei Mitgliedern. Im Geschäftsjahr 2012 gehörten dem Aufsichtsrat folgende Mitglieder an:

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Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, Essen Vorsitzender
Günter Bachmann, Bad Homburg Stv. Vorsitzender (bis 30. November 2012)
Christine Kreidl, Oberursel Stv. Vorsitzende (seit 4. Dezember 2012)
Dr. rer. nat. Rolf Blessing, Trendelburg Mitglied

Die vorstehenden Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über ihre Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Aufgrund der Niederlegung seines Amtes als stellvertretender Aufsichtsrat ist Herr Günter Bachmann zum 30. November 2012 aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden. Seine Nachfolge trat Frau Christine Kreidl an, sie wurde vom Aufsichtsrat dem Amtsgericht als Ersatzmitglied vorgeschlagen und mit Wirkung vom 4. Dezember 2012 bis zur nächsten Hauptversammlung am 6. Juni 2013 bestellt. Frau Kreidl wird sich an der kommenden Hauptversammlung den Aktionären zur Wahl für die weitere Amtszeit stellen.

Der Aufsichtsrat erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 30 T€. Zusätzlich erhält jedes Aufsichtsratsmitglied für seine Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat während des vorangegangenen Geschäftsjahres jeweils nach Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses eine erfolgsabhängige Vergütung. Diese beträgt 800 € für jeden Cent des nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelten Konzerngewinns pro Aktie. Die Bemessungsgrundlage ist höchstens gleich dem Bilanzgewinn der Gesellschaft, vermindert um einen Betrag von vier vom Hundert der auf den geringsten Ausgabebetrag der Aktien geleisteten Einlagen. Die feste Vergütung ist auf die erfolgsabhängige Vergütung anzurechnen.

Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache dieses Betrages der festen und der erfolgsabhängigen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung.

Für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr erhielten die Aufsichtsräte ihre feste Vergütung gemäß der Satzung in Höhe von 135 T€. Die Bemessungsgrundlage zur Zahlung einer zusätzlichen variablen Vergütung wurde im Berichtsjahr nicht erreicht. Darüber hinaus erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrates Auslagen in Höhe von 7 T€ erstattet.

Herr Dr.-Ing. Leichnitz hielt zum 31. Dezember 2012 insgesamt 39.344 Stück Aktien der Gesellschaft (Vorjahr 24.344 Stück). Herr Günter Bachmann hielt zum Zeitpunkt seines Ausscheidens am 30. November 2012 insgesamt 20.000 Stück Aktien der Gesellschaft (Vorjahr 20.000 Stück).

Die Aufsichtsratsmitglieder üben derzeitig folgende Berufe aus und halten folgende weitere Aufsichtsratsmandate bzw. Mandate von vergleichbaren Kontrollgremien:

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Ausgeübter Beruf Weitere Mitgliedschaften in Aufsichtsräten bzw. anderen Kontrollgremien
Dr. Wolfhard Leichnitz Bauingenieur -
Günter Bachmann (bis 30. November 2012) Dipl.-Betriebswirt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Coperion Capital GmbH und Coperion GmbH -
Christine Kreidl (seit 4. Dezember 2012) Diplom-Kauffrau, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin -
Dr. rer. nat. Rolf Blessing Dipl.-Physiker, Geschäftsführer der B.plus Beschichtungen Projekte Gutachten BLUETEC GmbH Co. KG Mitglied des Beirates (Vorsitzender )

Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2012 aus folgenden Mitgliedern:

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Dr.-Ing. Stefan Rinck Vorsitzender des Vorstands,
Markus Ehret Vorstand Finanzen

Der Vorstand hat im Berichtszeitraum reguläre Gesamtbezüge im Rahmen der laufenden Tätigkeit in Höhe von 1.171 T€ erhalten.

Diese gliedern sich wie folgt auf:

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2012
Fixe Vergütung

T€
Sonstige Vergütung1)

T€
Variable Vergütung

T€
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung2)

T€
Gesamt

T€
--- --- --- --- --- ---
Dr.-Ing. Stefan Rinck 413 35 214 62 724
Dipl.-Oec. Markus Ehret 240 13 144 50 447
653 48 358 112 1.171

Die Vorstandsbezüge des Vorjahresvergleichszeitraums gliedern sich wie folgt auf:

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2011
Fixe Vergütung

T€
Sonstige Vergütung1)

T€
Variable Vergütung

T€
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung2)

T€
Gesamt

T€
--- --- --- --- --- ---
Dr.-Ing. Stefan Rinck 400 33 267 101 801
Dipl.-Oec. Markus Ehret 210 14 140 101 465
610 47 407 202 1.266

1) Unter sonstige Vergütung fallen Nebenleistungen wie Versicherung und Firmenwagen.

2) Phantom Stocks sind bei erstmaliger Gewährung mit dem jeweiligen Zeitwert einberechnet.

Die Vorstände erhalten eine von der Gesellschaft finanzierte betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Die Gesellschaft gewährt den Vorständen einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Bruttojahresfestgehalts. Dieser betrug für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rink ab 1. Januar 2012 59,97 % (bisher 46,57 %) und für Herrn Markus Ehret 23,07 %. Die gesamten im Jahr 2012 ausgezahlten jährlichen Versorgungsbeiträge betrugen 321 T€ (im Vorjahr 235 T€), wovon 264 T€ (im Vorjahr 186 T€) auf Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 58 T€ (49 T€) auf Herrn Markus Ehret entfielen.

Herr Dr.-Ing. Anton Pawlakowitsch hat nach seinem Ausscheiden weiter die fixe Vergütung nach seinem Dienstvertrag erhalten. Die Fortzahlung der fixen Bezüge nach seinem Ausscheiden wurde als Abfindung behandelt. Im Geschäftsjahr 2012 standen Herrn Pawlakowitsch fixe Bezüge von 266 T€ sowie sonstige Bezüge in Höhe von 23 T€ zu.

Ehemalige Mitglieder des Vorstands der SINGULUS AG erhielten im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 0,5 Mio. € ausbezahlt. Die Rückstellungen für Pensionsansprüche früherer Organmitglieder betragen zum 31. Dezember 2012 insgesamt 5,9 Mio. €.

Die Aktienoptionen des ehemaligen Vorstandsmitglieds Dr.-Ing. Anton Pawlakowitsch sind im Berichtsjahr verfallen. Im Vorjahr hielt Herr Dr.-Ing. Pawlakowitsch aus diesem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm 80.000 Aktienoptionen. Hieraus resultierte gemäß IFRS 2 im Vorjahr ein Personalaufwand in Höhe von 4 T€.

Des Weiteren wurde von den Vorstandsmitgliedern zum Berichtsjahresende die folgende Anzahl an Aktien aus eigenem Erwerb an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gehalten:

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2012 Stück 2011 Stück
Dr.-Ing. Stefan Rinck 9.619 9.619
Markus Ehret 7.000 2.493
16.619 12.112

Anmerkung 37 - Angaben zum Anteilsbesitz

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Währung Beteiligung

%
Eigenkapital

in Tsd.*
Ergebnis

in Tsd.*
Inland
Singulus STANGL Solar GmbH, Fürstenfeldbruck, Deutschland EUR 100 -10.906 -18.284
Singulus CIS Solar Tec GmbH, Kahl, Deutschland EUR 66 20 -3
Ausland
Singulus Technologies Inc., Windsor, USA USD 100 7.623 1.081
Singulus Technologies UK Ltd., Swindon, Großbritannien GBP 100 342 -8
Singulus Technologies Asia Pacific Pte. Ltd., Singapur SGD 100 7.506 -145
Singulus Technologies Latin America Ltda., Sao Paolo, Brasilien EUR 91,5 -233 -798
Singulus Technologies Iberica S.L., Sant Cugat del Valles, Spanien EUR 100 728 -366
Singulus Technologies France S.A.R.L., Sausheim, Frankreich EUR 100 -1.079 -505
Singulus Technologies Italia s.r.l., Ancona, Italien EUR 100 310 -642
Singulus Mastering International GmbH, Schaffhausen, Schweiz EUR 100 2.316 -756
Singulus Technologies Taiwan Ltd. Taipeh, Taiwan TWD 100 -28.542 -7.278
Singulus Manufacturing Guangzhou Ltd., Guangzhou, China CNY 51 17.197 -22.076
STEAG HamaTech Asia Ltd., Hongkong, China CNY 100 0 0
HamaTech USA Inc., Austin/Texas, USA USD 100 -1.181 -42

* Eigenkapital und Ergebnis wurden aus den Jahresabschlüssen nach IFRS entnommen

Die SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA, hält eine Beteiligung von 100 % an der SINGULUS TECHNOLOGIES SERVICE GROUP Inc., Windsor, USA.

Die restlichen 8,5 % der Beteiligung an der SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA Ltda., Sao Paolo, Brasilien, werden von der SINGULUS TECHNOLOGIES IBERICA S.L., Sant Cugat del Valles, Spanien, gehalten.

Die STEAG HamaTech Asia Ltd. hat ihren operativen Geschäftsbetrieb im April 2003 eingestellt.

Die SINGULUS MASTERING INTERNATIONAL GmbH, Schaffhausen, Schweiz befand sich zum 31. Dezember 2012 in Liquidation.

Die HamaTech Slowakei s.r.o., Nove Mesto, Slowakei wurde im Geschäftsjahr liquidiert.

Anmerkung 38 - Finanzrisikomanagement

Die im Konzernabschluss enthaltenen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen im Wesentlichen die im Berichtsjahr platzierte Anleihe. Darüber hinaus bestehen Bankdarlehen zur Finanzierung der Übernahme der verbliebenen 49 % der Anteile an SINGULUS STANGL aus dem Geschäftsjahr 2010. Der Konzern verfügt über verschiedene finanzielle Vermögenswerte, wie zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Zahlungsmittel und kurzfristige Einlagen, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren.

Des Weiteren verfügt der Konzern über derivative Finanzinstrumente. Hierzu gehören vor allem Devisenterminkontrakte. Zweck dieser derivativen Finanzinstrumente ist die Absicherung gegen Währungsrisiken, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns resultieren. Darüber hinaus wurde für die Sicherung eines Tilgungsdarlehens ein Zinsswap abgeschlossen.

Entsprechend den konzerninternen Richtlinien wurde in den Geschäftsjahren 2012 und 2011, und wird auch künftig, kein Handel mit Derivaten betrieben.

Aus den Finanzinstrumenten können sich im Wesentlichen Zins-, Liquiditäts- und Währungsrisiken ergeben.

Im Folgenden werden die einzelnen Risiken näher beschrieben, weitere Erläuterungen sind dem Risikobericht innerhalb des Lageberichts zu entnehmen.

Währungsrisiko

Fremdwährungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit in anderen Ländern werden in einer Risikoanalyse beurteilt. Ein Teil der Umsätze des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns unterliegt dem US-Dollar (USD) Währungsrisiko. Aus diesem Grund werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung gegen USD Wechselkursrisiken eingesetzt. Risiken aus Fremdwährungen werden im Rahmen des Risikomanagementsystems laufend beurteilt.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Änderung von beizulegenden Zeitwerten der monetären Vermögenswerte und Schulden) und des Eigenkapitals des Konzerns (aufgrund der Änderungen von beizulegenden Zeitwerten der erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfassten Devisenterminkontrakte) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung von USD gegenüber dem EUR. Alle anderen Variablen bleiben konstant.

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Kursentwicklung des USD Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern

Mio. €
Auswirkungen auf das Eigenkapital

Mio. €
2012 +10 % 0,2 0,0
-10 % -0,3 0,0
2011 +10 % 2,0 0,0
-10 % -2,5 0,0

Die ergebniswirksamen Effekte aus einer möglichen Kurs-Änderung von USD resultieren bei der SINGULUS TECHNOLOGIES aus den in USD gehaltenen Bankbeständen, aus den nicht gesicherten Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie aus den nicht gesicherten Forderungen und Verbindlichkeiten im Verbundbereich.

Bei den Effekten auf das Eigenkapital wurde die potentielle Veränderung des Marktwertes der erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfassten Devisentermingeschäfte dargestellt (Cash Flow Hedges). Im Geschäftsjahr 2012 ergaben sich eine positive Auswirkung aus erfolgsneutral im sonstigen Ergebnis erfassten Cash Flow Hedges in Höhe von 0,1 Mio. €.

Liquiditätsrisiko

Im Rahmen der Platzierung einer Unternehmensanleihe mit Wirkung zum 23. März 2012 sind der SINGULUS TECHNOLOGIES AG insgesamt 58,4 Mio. € (nach Abzug von Transaktionskosten) zugeflossen. Die Laufzeit der Anleihe beträgt fünf Jahre, die Verzinsung erfolgt zu 7,75 % p.a.

Weiterhin stehen der Unternehmensgruppe Avallinien in Höhe von 21,6 Mio. € zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende mit 18,8 Mio. € ausgenutzt. Zur Absicherung dieser Kreditzusagen werden liquide Mittel als Sicherheit hinterlegt.

Derzeit verfügt der Konzern über ausreichende Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, um seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können.

Zum 31. Dezember 2012 weisen die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns nachfolgend dargestellte Fälligkeiten auf. Die Angaben erfolgen auf Basis der vertraglichen, nicht abgezinsten Zahlungen.

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Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2012 Täglich fällig

Mio. €
Bis 3 Monate

Mio. €
3 bis 12 Monate

Mio. €
1 bis 5 Jahre

Mio. €
Über 5 Jahre

Mio. €
Summe

Mio. €
Anleihe Tilgung 0,0 0,0 0,0 60,0 0,0 60,0
Anleihe Zins 0,0 4,7 0,0 18,6 0,0 23,3
Verzinsliche Darlehen 0,0 0,7 2,0 1,7 0,0 4,4
Sonstige Schulden 5,1 6,4 1,2 0,0 0,0 12,7
Schulden aus Lieferungen und Leistungen 2,4 5,0 0,3 0,1 0,0 7,8
7,5 16,8 3,5 80,4 0,0 108,2

Aus dem negativen Marktwert des zur Absicherung des bilanzierten variabel verzinslichen Darlehens abgeschlossenen Zinsswaps resultieren bis zum Ende der Laufzeit (Dezember 2012) Zahlungsströme in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €).

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Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2011 Täglich fällig

Mio. €
Bis 3 Monate

Mio. €
3 bis 12 Monate

Mio. €
1 bis 5 Jahre

Mio. €
Über 5 Jahre

Mio. €
Summe

Mio. €
Verzinsliche Darlehen 0,0 0,7 2,1 4,7 0,0 7,5
Sonstige Schulden 3,0 6,3 4,1 0,0 0,0 13,4
Schulden aus Lieferungen und Leistungen 3,5 3,7 1,2 0,0 0,0 8,4
6,5 10,7 7,4 4,7 0,0 29,3

Zinsrisiko

Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert überwiegend aus der Im Berichtsjahr platzierten Unternehmensanleihe. Bei einer Verschiebung der Zinsstrukturkurve um +/- 50 BP ergeben sich für den Konzern keine wesentlichen Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern.

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko ist das Risiko von finanziellen Verlusten, falls ein Kunde oder die Vertragspartei eines Finanzinstrumentes seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das Ausfallrisiko entsteht grundsätzlich aus den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Forderungen aus Fertigungsaufträgen des Konzerns. Als Hauptinstrumente zur Absicherung gegen spezifische Länderrisiken setzen wir Ausfuhrkreditversicherungen ein. Die Bonität und das Zahlungsverhalten der Kunden werden ständig überwacht und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Zudem werden Risiken im Einzelfall wenn möglich durch Kreditversicherungen und Bankgarantien begrenzt. Aus heutiger Sicht gehen wir von einer ausreichenden Deckung des Forderungsausfallrisikos aus.

Bedeutung des Ausfallrisikos

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte entsprechen dem maximalen Ausfallrisiko. Das maximale Ausfallrisiko des Konzerns am Abschlussstichtag stellt sich wie folgt dar:

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2012

Mio. €
2011

Mio. €
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 55,9 17,8
Verfügungsbeschränkte Finanzmittel 17,6 7,2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 26,5 34,6
Forderungen aus Fertigungsaufträgen 3,4 9,4
Hedgeing Derivate 0,1 0,0
103,5 69,0

Kapitalmanagement

Der Konzern überwacht sein Kapital mit Hilfe der Überwachung der Kennzahl "Netto-Liquidität". Diese Kennzahl ermittelt sich aus den Zahlungsmitteln, kurzfristigen Einlagen und Finanzmitteln abzüglich der Anleihe sowie verzinslichen Darlehen und stellt sich zum Geschäftsjahresende wie folgt dar:

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2012

Mio. €
2011

Mio. €
Anleiheverbindlichkeiten -61,9 0,0
Verzinsliche Darlehen -4,2 -6,7
Zahlungsmittel, Einlagen und verfügungsbeschränkte Finanzmittel 73,5 25,0
Netto-Liquidität 7,4 18,3

Um Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen, werden zweiwöchentlich Liquiditätsplanungen auf Basis einer 3-Monats-Vorschau erstellt.

Anmerkung 39 - Finanzinstrumente

Beizulegender Zeitwert

Die nachfolgende Tabelle zeigt Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher im Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente nach Klassen.

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Buchwert Beizulegender Zeitwert
Bewertungskategorie 2012

Mio. €
2011

Mio. €
2012

Mio. €
2011

Mio. €
--- --- --- --- --- ---
Finanzielle Vermögenswerte
Zahlungsmittel L&R 55,9 17,8 55,9 17,8
Ausleihungen L&R 3,7 0,0 3,7 0,0
Sonstige Vermögenswerte L&R 17,6 7,2 17,6 7,2
Derivative Finanzinstrumente
Hedging Derivate FAHfT 0,1 0,0 0,1 0,0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen L&R 26,5 34,6 26,5 34,6
Forderungen aus Fertigungsaufträgen L&R 3,4 9,4 3,4 9,4
Finanzielle Verbindlichkeiten
Anleihe FLAC 61,9 0,0 47,8 0,0
Variabel verzinsliche Darlehen FLAC 4,2 6,7 4,2 6,7
Derivative Finanzinstrumente
Hedging Derivat HD 0,0 0,2 0,0 0,2
Übrige Derivate FLHfT 0,0 0,1 0,0 0,1
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 7,8 8,4 7,8 8,4
Außerbilanzielle Finanzinstrumente
Kreditzusagen an Kunden 1,5 0,0 0,0 0,0
Summe L&R 107,1 69,0 107,1 69,0
Summe FAHfT 0,1 0,0 0,1 0,0
Summe FLAC 73,9 15,1 60,0 15,1
Summe FLHfT 0,0 0,1 0,0 0,1
Summe HD 0,0 0,2 0,0 0,2

Erläuterung der Abkürzungen:

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L&R: Loans and Receivables (Kredite und Forderungen)
FAHfT: Financial Assets Held for Trading (zu Handelszwecken gehalten)
FLAC: Financial Liabilities Measured at Amortised Cost (Finanzielle Verbindlichkeiten, die zum Restbuchwert bewertet werden)
FLHfT: Financial Liabilities Held for Trading (zu Handelszwecken gehalten)
HD Hedging Derivative (Hedging Derivate)

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten. Die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar. Gleiches gilt für kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte.

Die beizulegenden Zeitwerte von langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der entsprechenden Zinsparameter.

Als Bewertungskurs für die abgeschlossenen Devisentermingeschäfte werden für Kassavaluta die EZB-Referenzkurse und für Terminvaluta die gültigen Terminbewertungskurse der jeweiligen Geschäftsbank verwendet.

Der beizulegende Zeitwert der börsennotierten Anleihe entspricht dem Börsenkurs zum Abschlussstichtag zuzüglich dem Buchwert der abgegrenzten Zinsverbindlichkeiten zum Stichtag.

Die beizulegenden Zeitwerte der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten entsprechen dem Rückzahlungsbetrag der Bankdarlehen am Bilanzstichtag.

Das maximale Kreditrisiko wird durch die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Schulden reflektiert.

Sicherungsbeziehungen

Am Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen in USD. Im Vorjahr waren Forderungen in Höhe von 1,0 Mio. USD durch entsprechende Devisentermingeschäfte gesichert. Die SINGULUS AG hat Devisentermingeschäfte für zukünftige USD Transaktionen in Gesamtwert von 6,1 Mio. USD (Vorjahr 1,3 Mio. USD) abgeschlossen.

Die folgende Tabelle stellt die Perioden dar, in denen die Zahlungsströme voraussichtlich eintreten werden sowie die beizulegenden Zeitwerte der Sicherungsinstrumente.

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2012
Erwartete Zahlungsströme
--- --- --- --- --- ---
Beizulegender Zeitwert Gesamt 2 Monate oder weniger 2-12 Monate 1-2 Jahre
--- --- --- --- --- ---
Devisentermingeschäfte
Vermögenswerte 0,1 2,4 0,0 2,4 0,0
Verbindlichkeiten 0,0 2,3 1,2 1,1 0,0

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2011
Erwartete Zahlungsströme
--- --- --- --- --- ---
Beizulegender Zeitwert Gesamt 2 Monate oder weniger 2-12 Monate 1-2 Jahre
--- --- --- --- --- ---
Devisentermingeschäfte
Vermögenswerte 0,0 0,7 0,7 0,0 0,0
Verbindlichkeiten 0,3 1,4 0,4 1,0 0,0

Die wesentlichen Konditionen für die Devisenterminkontrakte wurden entsprechend den Konditionen der zugrunde liegenden Verpflichtungen ausgehandelt.

Aus der Kategorie zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente resultieren im Berichtsjahr Nettogewinne in Höhe von 0,1 Mio. € (Vorjahr 0,1 Mio. €).

Hierarchie beizulegender Zeitwerte

Der Konzern verwendet folgende Hierarchie zur Bestimmung und zum Ausweis beizulegender Zeitwerte von Finanzinstrumenten je Bewertungsverfahren:

Stufe 1: Notierte (unangepasste) Preise auf aktiven Märkten für gleichartige Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten,

Stufe 2: Verfahren, bei denen sämtliche Input-Parameter, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken, entweder direkt oder indirekt beobachtbar sind,

Stufe 3: Verfahren, die Input-Parameter verwenden, die sich wesentlich auf den erfassten beizulegenden Zeitwert auswirken und nicht auf beobachtbaren Marktdaten basieren.

Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:

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Zum 31. Dezember 2012

Mio. €
Stufe 1

Mio. €
Stufe 2

Mio. €
Stufe 3

Mio. €
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Devisenkontrakte - Sicherungsbeziehung 0,1 - 0,1 -

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Zum 31. Dezember 2011

Mio. €
Stufe 1

Mio. €
Stufe 2

Mio. €
Stufe 3

Mio. €
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte Devisenkontrakte - Sicherungsbeziehung 0,0 - 0,0 -

Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:

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Zum 31. Dezember 2012

Mio. €
Stufe 1

Mio. €
Stufe 2

Mio. €
Stufe 3

Mio. €
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Devisenterminkontrakte 0,0 - 0,0 -

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Zum 31. Dezember 2011

Mio. €
Stufe 1

Mio. €
Stufe 2

Mio. €
Stufe 3

Mio. €
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten Devisenterminkontrakte / Zinsswap 0,3 - 0,3 -

Anmerkung 40 - Mitarbeiter

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren im Jahresdurchschnitt 435 fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt. Im Vorjahr belief sich die Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt auf 460. Zum 31. Dezember 2012 waren 400 Mitarbeiter im Konzern beschäftigt (Vorjahr 455).

Die Aufteilung der im Geschäftsjahr im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter gliedert sich nach Funktionsbereichen wie folgt auf:

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2012 2011
Montage, Produktion und Logistik 175 195
Entwicklung 68 63
Vertrieb 132 138
Verwaltung (ohne Vorstände) 60 64
435 460

Anmerkung 41 - Honorare des Abschlussprüfers (Angabe gemäß § 314 Absatz 1, Nr. 9 HGB)

Im Berichtsjahr wurden von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG sowie ihren Tochtergesellschaften folgende Honorare von Seiten des Konzernabschlussprüfers berechnet:

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2012

T€
a) für die Abschlussprüfung 228
b) für Steuerberatungsleistungen 30
Summe 258

Anmerkung 42 - Corporate Governance

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde im Januar 2013 abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht.

Anmerkung 43 - Veröffentlichung

Der Konzernabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG wird voraussichtlich am 14. März 2013 vom Vorstand zur Veröffentlichung freigegeben.

Kahl am Main, 14. März 2013

SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Der Vorstand

Dr.-Ing. Stefan Rinck

Markus Ehret

Zusammengefasster Lagebericht des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns und der SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit gemäß § 315 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht und einen zusammengefassten Lagebericht für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG erstellt. Da der Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns weitgehend übereinstimmen, beziehen sich die folgenden Ausführungen, insbesondere die Zahlenangaben, soweit nicht anders vermerkt, auf den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern.

Allgemeine Geschäftslage

Konzernstruktur und Geschäftstätigkeit

Segment Optical Disc

SINGULUS TECHNOLOGIES hat sich im Segment Optical Disc im Wesentlichen auf die Fertigung und den Vertrieb von integrierten Produktionslinien zur Herstellung der Blu-ray Disc konzentriert. Für Blu-ray Discs mit 50 GB Speicherkapazität bietet SINGULUS TECHNOLOGIES modular aufgebaute Produktionsanlagen mit dem Markennamen BLULINE II an. Das Unternehmen hat hier eine Alleinstellung im Weltmarkt, d. h. es gibt keinen weiteren Anbieter, der solche Anlagen für Dritte fertigt und vertreibt. Für beschreibbare Blu-ray Discs (BD-R/RE) hat SINGULUS TECHNOLOGIES in 2012 sein erstes System mit dem Markennamen BLULINE BD-R/RE ausgeliefert. Die Aktivitäten des Arbeitsgebiets Mastering, d. h. Anlagen zur Herstellung von Disc-Mastern, wurden neu strukturiert, was zum Beispiel die weitere Integration von Teilen der Mastering-Aktivitäten am Standort in Kahl am Main umfasst.

Für die Optical Disc Formate CD und DVD hat SINGULUS TECHNOLOGIES weiterhin die Produktionsanlagen SKYLINE II und SPACELINE II im Angebot.

Im Optical Disc Segment steht weiter die Sicherung und der weitere Ausbau des Ersatzteil- und Servicegeschäfts besonders im Fokus.

Segment Solar

SINGULUS TECHNOLOGIES hat im Geschäftsjahr 2012 neue Konzepte für Aufdampf- und Kathodenzerstäubungsanlagen realisiert und an internationale Kunden im Bereich CIS/CIGS Dünnschicht-Solartechnik ausgeliefert. Für den Markt der Silizium-Solarzellen hat SINGULUS TECHNOLOGIES eine neue Produktionslösung für PERC Zellen (Solarzellen mit passiviertem selektiven Emitter und Rückseitenkontakten) vorgestellt. Diese Lösung mit dem Produktnamen PERCEUS wurde speziell für die Nachrüstung bestehender Zellproduktionslinien entwickelt. Durch Integration der zusätzlichen Fertigungsschritte in bestehende Produktionslinien lassen sich PERC Zellen mit Wirkungsgraden von bis zu 20 % erreichen. Das PERCEUS Upgrade besteht aus einer LINEA II Polish/Etch zur nasschemischen Politur der Zellrückseite, einer Vakuum-Beschichtungsanlage des Typs SINGULAR XP sowie einem System für die Laser-Kontaktierung.

Am Standort in Kahl am Main werden Maschinenkonzepte für Aufdampf-, Kathodenzerstäubungs- und Selenisierungsprozesse sowie komplette Fertigungslinien gefertigt und angeboten. SINGULUS TECHNOLOGIES konzentriert in Fürstenfeldbruck die Entwicklung, Montage und Inbetriebnahme der Anlagen für nasschemische Prozesse, d. h. Reinigungs-, Ätz- und Beschichtungsanlagen.

Segment Halbleiter

Im Geschäftsbereich Halbleiter ist SINGULUS TECHNOLOGIES im Markt für Halbleiterelemente tätig und bietet eine modulare Anlagenplattform mit dem Produktnamen TIMARIS an. Das Vakuum-Beschichtungssystem TIMARIS kann mit bis zu sieben verschiedenen Prozessmodulen für die unterschiedlichen Anwendungen konfiguriert werden. Basierend auf der TIMARIS Plattform wurde 2012 eine neue universelle Vakuum-Beschichtungsanlage für die Anwendungsforschung mit dem Produktnamen ROTARIS in den Markt eingeführt.

SINGULUS TECHNOLOGIES wird die Anlagen- und Verfahrenstechnik für verschiedene Kundenapplikationen weiterentwickeln, um seinen Marktvorsprung auszubauen und sich an führender Stelle positionieren zu können.

Standorte weltweit

SINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein Vertriebs- und Servicenetzwerk und bietet seinen Kunden in allen wichtigen Regionen der Welt Beratungs- und Serviceleistungen an.

Fertigungsstandorte:

SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland
MASTERING, Eindhoven, Niederlande, Betriebsstätte der SINGULUS TECHNOLOGIES AG
SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU Ltd., Guangzhou, China
SINGULUS STANGL SOLAR GmbH, Fürstenfeldbruck, Deutschland

Vertriebs-Tochtergesellschaften:

SINGULUS TECHNOLOGIES UK Ltd., Swindon, UK
SINGULUS TECHNOLOGIES IBERICA S.L., Sant Cugat del Valles, Spanien
SINGULUS TECHNOLOGIES FRANCE S.a.r.l., Sausheim, Frankreich
SINGULUS TECHNOLOGIES ITALIA s.r.l., Senigallia (Ancona), Italien
SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA
SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA Ltda., Sao Paulo, Brasilien
SINGULUS TECHNOLOGIES ASIA PACIFIC Pte. Ltd., Singapur
SINGULUS TECHNOLOGIES TAIWAN Ltd., Taipei, Taiwan

Mit Ausnahme der SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU Ltd. hält SINGULUS TECHNOLOGIES direkt oder indirekt sämtliche Anteile an den oben aufgeführten Firmen.

SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU Ltd., China (SMG)

Der Anteil von SINGULUS TECHNOLOGIES an dieser Gesellschaft beträgt 51 %. SMG beschäftigte in Guangzhou zum 31. Dezember 2012 insgesamt 18 Mitarbeiter.

SINGULUS STANGL SOLAR GmbH, Fürstenfeldbruck, Deutschland

Der Vorstand hat aufgrund der Geschäftssituation im Arbeitsgebiet der Anlagen für nasschemische Produktionsschritte der Tochtergesellschaft SINGULUS STANGL SOLAR GmbH Ende 2012 Restrukturierungsmaßnahmen beschlossen. Die Strukturen und Kapazitäten des Bereichs Nasschemie wurden überprüft und den Markterfordernissen angepasst. Bis zum Ende des Geschäftsjahres 2012 wurden am Standort Fürstenfeldbruck ca. 40 % der Arbeitsplätze abgebaut.

Bei SINGULUS STANGL SOLAR waren zum 31. Dezember 2012 insgesamt 82 Mitarbeiter beschäftigt.

Strategie

Weiterer Ausbau der Marktführerschaft im Segment Optical Disc

SINGULUS TECHNOLOGIES besitzt mit seiner Blu-ray Disc Fertigungslinie BLULINE II im Gebiet Dual-Layer (zweilagige) Blu-ray mit einem Speichervolumen von 50 GB weiterhin weltweit eine Alleinstellung.

Für dreilagige Blu-ray Discs mit 100 GB Speichervolumen wurden in den vergangenen zwei Jahren Anlagenkonzepte entwickelt, die SINGULUS TECHNOLOGIES in die Lage versetzen, bei einer beginnenden Nachfrage flexibel und schnell zu reagieren. Unter dem Produktnamen BLULINE III kann hier auf der Basis der bewährten BLULINE II eine neue Anlagengeneration angeboten werden.

Blu-ray Discs mit 100 GB und mit drei Speicherschichten wurden entwickelt, um Inhalte mit einem größeren Datenvolumen vervielfältigen zu können (z. B. für das neue hochauflösende Video-Format "Ultra High Definition" = 3.840 x 2.160 Pixel).

Für den Markt der wiederbeschreibbaren Blu-ray Discs bietet SINGULUS TECHNOLOGIES Produktionsmaschinen für einmal- sowie wiederbeschreibbare Blu-ray Discs, in denen alle wichtigen Fertigungsschritte automatisiert ablaufen.

SINGULUS TECHNOLOGIES - Entwicklungspartner und Enabler im Solarmarkt

SINGULUS TECHNOLOGIES hat auch im abgelaufenen Jahr 2012 seine Strategie weiterverfolgt und Entwicklungspartnerschaften mit Instituten und führenden Solarunternehmen ausgebaut und intensiviert, um die eigene Produktionstechnik als Standard bei der Herstellung der neuen Zellkonzepte zu etablieren.

Im Arbeitsgebiet der Dünnschicht-Solarzellen wird sich SINGULUS TECHNOLOGIES auch in Zukunft auf die CIS/CIGS Technik konzentrieren. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnten Entwicklungs- und Pilotanlagen für wichtige Prozessschritte bei der CIS/CIGS Herstellung entwickelt und geliefert werden. Darunter befinden sich u. a. Vakuum-Kathodenzerstäubungsanlagen, Vakuum-Aufdampfanlagen, nasschemische Prozessanlagen und Selenisierungsanlagen der nächsten Generation. SINGULUS TECHNOLOGIES baut die Entwicklungspartnerschaft weiter aus und bietet den Dünnschicht-Solarzellen-Herstellern ausgereifte Anlagentechniken an, die das kostengünstige Herstellen solcher Zellen garantiert.

Innerhalb von wenigen Jahren ist es gelungen, die maßgeblichen Produktionsanlagen für die anspruchsvolle CIS/CIGS-Technologie aus einer Hand anbieten zu können. So deckt die Produktpalette von SINGULUS TECHNOLOGIES heute schon alle relevanten Produktionsschritte ab, die den Wirkungsgrad des Moduls bestimmen. Insgesamt stellt dies bis zu 70 % des Investitionsvolumens in eine Dünnschicht-Fabrikation dar. SINGULUS TECHNOLOGIES wird an dieser starken Marktstellung als prozessunabhängiger Technologieführer weiter arbeiten, um hier eine führende Position zu behaupten.

Die Tendenz in der Solar-Industrie zu immer dünneren Wafern für kristalline Solarzellen bei gleichzeitig erhöhten Wirkungsgraden fordert eine verbesserte Oberflächenpassivierung der Zellrückseite. Die Einführung der neuen Solarzellen mit passiviertem selektiven Emitter und Rückseitenkontakten (PERC) steht bevor. Für den Markt der kristallinen Solarzellen wird die Einführung der neuen PERC Zellen in den nächsten Jahren erwartet. SINGULUS TECHNOLOGIES hat im Jahr 2012 mit dem Institut für Solarenergieforschung Hameln (ISFH) an der Weiterentwicklung der Zelltechnologie gearbeitet. In dieser Zusammenarbeit ist es gelungen, den Wirkungsgrad von Siebdruck-Silizium-Solarzellen von den in der PV-Industrie üblichen 17,0 % bis 18,5 % auf einen Rekordwert von 20,1 % zu steigern.

Die entsprechenden Produktionsanlagen wurden 2012 entwickelt und werden nun im laufenden Geschäftsjahr aktiv vermarktet. Zusammen mit der neuen LINEA II Polish/Etch Anlage, die speziell zur nasschemischen Politur der Zellrückseite entwickelt wurde, sowie einer entsprechenden Laserkontaktierung bietet SINGULUS TECHNOLOGIES diese Anlagen als Upgrade unter dem Markennamen PERCEUS für bestehende Produktionslinien für kristalline Solarzellen an.

Halbleiter - Erweiterung der Anlagenplattform für Halbleiterbauelemente

SINGULUS TECHNOLOGIES ist im Geschäftsbereich Halbleiter mit seinen Produkten im Markt für Halbleiterelemente tätig und bietet Vakuum-Beschichtungsanlagen des Typs TIMARIS und ROTARIS an. Das Unternehmen verfolgt die Strategie im Geschäftsbereich Halbleiter, die Position als Anbieter von Vakuum-Beschichtungsanlagen bei den verschiedenen Schlüsselkunden weiter auszubauen und die modular aufgebaute Produktionsanlage TIMARIS als klassische Halbleiterfertigungsanlage für die Fertigung von Sensoren, Dünnschicht-Schreibe/Leseköpfe und bei der Entwicklung sowie der erwarteten industriellen Massenfertigung von MRAM Wafern zu etablieren.

Mit der Ende 2012 vorgestellten Entwicklungsanlage ROTARIS soll speziell das Gebiet der anwendungsnahen Chipentwicklung angesprochen werden. Mit der Ausrüstung von produktnahen Laboratorien wird ein früher Einstieg in die Fertigungsprozesse der Kunden erreicht und der spätere Markteintritt vereinfacht.

Forschung, Entwicklung und Konstruktion

Forschung und Entwicklung ist eines der wichtigsten Gebiete von SINGULUS TECHNOLOGIES. In verschiedenen Teams arbeiten die Mitarbeiter unserer Forschung an Antworten auf die Herausforderungen unserer Gesellschaft, unserer Umwelt sowie unseren Märkten. Bei SINGULUS TECHNOLOGIES führt die Zusammenfassung von Grundlagen- und Anwendungsforschung mit Produkt- und Prozessentwicklung zu Ergebnissen, die die Position des Unternehmens in den verschiedenen Märkten weiter stärken.

Neue Produkte und verbesserte Prozesse sind für uns ein Innovationsmotor, um Märkte zu erschließen, unsere Kunden besser zu bedienen und um im internationalen Wettbewerb zu bestehen.

Im Bereich Entwicklung waren durchschnittlich im Geschäftsjahr 2012 konzernweit 68 Mitarbeiter beschäftigt.

Die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten betrugen in 2012 5,7 Mio. € (Vorjahr 5,3 Mio. €). Darüber hinaus wurden Entwicklungskosten von 4,8 Mio. € aktiviert (Vorjahr 5,9 Mio. €).

Entwicklungen und neue Produkte des Jahres 2012

In 2012 hat SINGULUS TECHNOLOGIES mehr neue Anlagen in den Markt eingeführt als jemals zuvor in seiner Firmengeschichte. Nachfolgend werden neue Anlagen wie auch Entwicklungsprojekte dargestellt.

Vakuum-Aufdampfanlagen - eine interessante Prozessalternative bei der Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen

Auf der Basis der erfolgreichen Selenisierungsanlage CISARIS hat SINGULUS TECHNOLOGIES eine Inline-Aufdampfanlage für die thermische Beschichtung von CIS/CIGS Dünnschicht-Solarzellen entwickelt und bietet damit eine neue Anlage für einen alternativen Prozessschritt an.

Vakuum-Kathodenzerstäubungsanlagen für Dünnschicht-Solarzellen

SINGULUS TECHNOLOGIES bietet neue Vakuum-Beschichtungsanlagen für Dünnschicht-Solarzellen an. Die neuen Anlagen zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie für die vertikale Vakuum-Beschichtung mittels Kathodenzerstäubung von Glassubstraten eingesetzt werden können. Damit erschließt SINGULUS TECHNOLOGIES ein neues Arbeitsfeld im Dünnschicht-Photovoltaikmarkt und erweitert das Angebot an Prozessanlagen für die Herstellung von CIS/CIGS Zellen.

Entwicklungsprojekt Clustertool

SINGULUS TECHNOLOGIES arbeitet im Rahmen eines geförderten Forschungsprojektes mit Partnern an der Verbesserung der Zellperformance von CIS/CIGS Solarzellen mit 300 x 300 mm2 Substratgröße. Mit Hilfe dieser modularen Anlage können innovative und großtechnisch umsetzbare Herstellungsverfahren für CIS/CIGS Solarzellen entwickelt werden, mit dem Ziel, neue Schichtkombinationen zu entwickeln, die Herstellkosten von Dünnschicht-Photovoltaikmodulen signifikant zu senken und höchste Modulwirkungsgrade zu erreichen.

SINGULAR für die Rückseiten-Beschichtung macht Wirkungsgrade von bis zu 20,1 % möglich.

Die dielektrische Passivierschicht für die Rückseite bei kristallinen Solarzellen kann in der weiterentwickelten Vakuum-Beschichtungsanlage SINGULAR abgeschieden werden. Die Modularität und Flexibilität der SINGULAR machen sie zur optimalen Produktionsmaschine für die nächste Zellgeneration.

LINEA II Polish/Etch zur nasschemischen Politur der Rückseite bei kristallinen Solarzellen

Die neue LINEA II Polish/Etch Anlage wurde speziell zur nasschemischen Politur der Zellrückseite - z. B. bei PERC Zellen (Passivated Emitter and Rear Cell) vor der Rückseitenpassivierung entwickelt. Eine erste Anlage wurde Ende 2012 ausgeliefert.

Upgrade Package für PERC Solarzellen zur Integration in bestehende Zell-Produktionslinien

Für den Markt der Silizium-Solarzellen stellt SINGULUS TECHNOLOGIES eine neue Produktionslösung für PERC Zellen vor. Diese Lösung mit dem Produktnamen PERCEUS wurde speziell für die Nachrüstung bestehender Zellproduktionslinien entwickelt. Durch Integration der zusätzlichen Fertigungsschritte in bestehende Produktionslinien lassen sich PERC Zellen mit Wirkungsgraden von bis zu 20,1 % erreichen.

Neue Aufdampfanlagen für kristalline Solarzellen können Silberpaste ersetzen

SINGULUS TECHNOLOGIES arbeitet an einer Lösung für den Ersatz von Silberpaste in der Solarzellenfertigung. Dabei werden Hochleistungs-Aufdampfanlagen für die Metallisierung verwendet, die das Aufbringen der teuren Silberpaste ersetzen. Die Kosten für den Herstellungsprozess von Zellen lassen sich so deutlich reduzieren und die Leitfähigkeit gleichzeitig verbessern.

ROTARIS - Neue Vakuum-Beschichtungsanlage für die Halbleitertechnik

Basierend auf der TIMARIS Plattform wurde 2012 eine neue universelle Vakuum-Beschichtungsanlage für die Anwendungsforschung im Halbleitermarkt entwickelt, gebaut und im Markt eingeführt.

Mitarbeiter

Der Personalstand wurde am Unternehmenssitz in Kahl am Main stabil gehalten. Aufgrund von Restrukturierungsmaßnahmen hat SINGULUS TECHNOLOGIES Ende 2012 die Kapazitäten gezielt am Standort in Fürstenfeldbruck sowie bei ausländischen Niederlassungen reduziert. Ende 2012 beschäftigte der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern insgesamt 400 Mitarbeiter (Vorjahr 455 Mitarbeiter), davon 246 Mitarbeiter in Kahl am Main (Vorjahr 245 Mitarbeiter).

Die Weiterbildung unserer Mitarbeiter ist ein zentrales Element unserer Personalpolitik. Weiterbildungsmaßnahmen für alle Arbeitsgebiete des Unternehmens wurden identifiziert, mit den Mitarbeitern besprochen und veranlasst.

Mitarbeiter zum 31. Dezember 2012

Wirtschaftliche Lage

Gesamtwirtschaft

Das Jahr 2012 war geprägt von vielen Unsicherheiten in Bezug auf die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung. Europa war gefangen in Diskussionen und Maßnahmen zur Rettung der schwächelnden EU-Mitgliedsländer im Süden, der Rezession in diesen Regionen sowie in der schnell ansteigenden Arbeitslosigkeit, besonders bei der Jugend, in zahlreichen Ländern. Auch das zurückgehende Wachstum in China hat die Weltwirtschaft negativ beeinflusst.

Laut dem Wirtschaftsausblick der Weltbank, den die Institution am 15. Januar 2013 in Washington vorgelegt hat, lag das Wirtschaftswachstum 2012 weltweit bei 2,3 %. Die Weltbank hat ihre Prognose für das weltweite Wachstum in diesem Jahr nach unten korrigiert. 2013 ist nur noch ein Plus von 2,4 % zu erwarten. Im Juni 2012 hatte die Weltbank noch ein globales Wachstum von 3,0 % für 2013 vorhergesagt.

Deutschland

Im Verlauf des Jahres 2012 hatte sich das Wachstum aufgrund der schwachen weltwirtschaftlichen Entwicklung und der Vertrauenskrise im Euroraum verlangsamt. Das Bruttoinlandsprodukt ist preisbereinigt um 0,7 % gegenüber dem Jahr 2011 gestiegen. Treibender Motor der deutschen Wirtschaft war auch 2012 wieder der Export mit einem hohen Überschussanteil. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geht davon aus, dass die Schwächephase in diesem Winter im weiteren Jahresverlauf überwunden und die Wirtschaft wieder Tritt fassen wird.

Im Jahresverlauf 2013 soll das Wachstum wieder spürbar anziehen. Es wird dabei im Wesentlichen von der Binnennachfrage getragen. Für 2013 wird mit einem Wachstum von 0,4 % gerechnet. 2014 soll die Konjunktur mit erwarteten 1,6 % noch stärker anziehen. Der Arbeitsmarkt bleibt auf Rekordniveau stabil, die Einkommen steigen weiter und die Preisentwicklung bleibt moderat.

Für den deutschen Maschinen- und Anlagenbau ist das insgesamt schwache Jahr 2012 erfreulich zu Ende gegangen. Eine wachsende Nachfrage der Euro-Partnerländer und eine Erholung des inländischen Geschäfts ließen die Auftragseingänge wieder steigen. Für 2012 hat der VDMA in seiner Meldung vom 5. Februar 2013 einen 3%-igen Rückgang der Bestelleingänge verglichen mit dem Jahr 2011 gemeldet. Der VDMA erwartet für das Gesamtjahr 2013 eine Steigerung von 2 %.

Entwicklung im Segment Optical Disc

Der Markt für Optical Disc Produktionsanlagen ist abhängig vom Wachstum der internationalen Medienmärkte. Hier gibt es drei wichtige Faktoren, die für diese Entwicklung entscheidend sind:

Am wichtigsten ist dabei das Bereitstellen attraktiver Inhalte, des sogenannten Contents. Bringen Hollywood und die internationale Filmindustrie in einem Jahr viele erfolgreiche Filme auf den Markt, wie zum Beispiel einen neuen James-Bond-Film oder einen Film wie "Der Hobbit: Eine unerwartete Reise", wirkt sich das positiv auf die Nachfrage von Blu-ray Discs und DVDs aus. "Der Hobbit" kommt mit etwas über 315,5 Mio. US-$ Box Office (Kinoumsatz) in USA wieder an die Einspielergebnisse der "Herr der Ringe"-Trilogie heran. Der neue James-Bond-Film "Skyfall" erzielte weltweite Umsätze von über 1 Mrd. US-$. Das Konsumentenverhalten der letzten Jahre zeigt, dass ein Film mit einem großen Kinoerfolg auch eine sehr große Nachfrage nach Discs nach sich zieht. Die Bereitstellung des Inhalts in 3D, der nur über die Blu-ray Disc möglich ist, macht dann das Angebot noch attraktiver. Die Anzahl der verfügbaren 3D-Blu-ray Titel hat sich seit 2010 mehr als verfünffacht.

SINGULUS TECHNOLOGIES bedient außer den Sony-eigenen Fertigungsstätten weltweit nahezu alle Blu-ray Disc-Hersteller mit BLULINE II Produktionsanlagen.

Ein zweiter wichtiger Faktor ist die Entwicklung bei den Spielekonsolen. Nachdem Sony bereits seit der Einführung der Playstation PS3 eine Konsole mit Blu-ray Laufwerk anbietet, ziehen die Mitbewerber nach. Nintendo hat im November 2012 mit seiner Wii U eine neue Konsole in den Markt eingeführt, die mit HD-Grafik und der Eigenentwicklung eines Blu-ray Laufwerks ausgestattet ist. Mit dem offiziellen Verkaufsstart am 30. November 2012 kamen sofort 20 Spiele in den Handel. Die neue Xbox 720 von Microsoft soll spätestens auf der Fachmesse Electronic Entertainment Expo, USA, im Juni 2013 vorgestellt werden und mit einem Blu-ray-Laufwerk für 50 GB Dual-Layer-Discs ausgestattet sein. Es wird erwartet, dass Sony die kommende Next-Gen-Spielkonsole PS4 sogar mit einem Blu-ray Laufwerk mit 4K-Unterstützung ins Rennen um die Käufergunst schicken wird.

Für SINGULUS TECHNOLOGIES ist darüber hinaus die Entwicklung bei Nintendo, die erwartete Markteinführung und der Markterfolg einer Xbox mit Blu-ray Disc Laufwerk wichtig, da die Blu-ray Discs für die Spiele für Nachfrage nach weiteren Maschinen von SINGULUS TECHNOLOGIES sorgen.

Als dritter Faktor bei der weiteren Verbreitung der Blu-ray Disc spielt die Entwicklung der Medienlandschaft hin zu höherwertigen Fernsehgeräten eine große Rolle. Nachdem die Hersteller in den vergangenen zwei Jahren 3D-fähige TV-Geräte verstärkt anbieten und ein solches Gerät nur noch unwesentlich mehr kostet als ein herkömmliches Fernsehgerät mit hoher Auflösung, steht nun eine völlig neue Gerätegeneration vor der Markteinführung. Auf der diesjährigen Fachmesse International Consumer Electronics Show (CES) in Las Vegas, USA, wurden Fernseher mit Ultra-HD-Auflösung (4K) von Firmen wie LG, Panasonic, Samsung und Sony vorgestellt. Teilweise handelte es sich bereits um OLED-Fernseher mit organischem Display. Anders als LCD-Bildschirme benötigen OLEDs keine zusätzliche Beleuchtung und lassen sich besonders dünn gestalten. Zudem haben sie ein deutlich kontrastreicheres Bild. Sony hat auf der CES den Prototypen eines 56-Zoll-OLED-Fernsehers mit 4K-Auflösung vorgestellt. Solche Geräte sind zurzeit noch aus Kleinserien und kosten im Bereich von über 10.000 €. Man spricht jedoch von einer breiten Markteinführung in den nächsten Jahren.

Der Vertrieb und die Darstellung von 4K-Inhalten ist derzeit nur über die Blu-ray Disc sinnvoll möglich. Eine Variante ist dabei die heute zweilagige (Dual-Layer) Blu-ray Disc, bei der der Inhalt dann in einem neu entwickelten Blu-ray Player hochgerechnet wird. Die zweite Möglichkeit besteht darin, Inhalte auf neuartige Blu-ray Discs mit weiteren Speicherebenen von bis zu ca. 100 GB zu speichern. Die meisten Download-Bandbreiten reichen noch nicht aus, um Filme in Ultra High Definition-Auflösung zu nutzen.

Im Rahmen der Blu-ray Disc Association (BDA) arbeitet die "Format Extension Study Task Force" bereits an der Weiterentwicklung des derzeitigen Blu-ray Disc Standards. Dabei geht es vor allem um die Implementierung neuer Technologien und Codierungsverfahren, die 4K-Videos auf Blu-ray Discs ermöglichen sollen. Die Blu-ray Disc Association erwartet, dass der optische Datenträger Blu-ray auch langfristig noch eine große Rolle bei der Auslieferung von Filminhalten spielen wird.

Generelle Trends und Entwicklungen

Der weltweite Markt verändert sich durch die digitalen Medien und durch die Verbreitung der mobilen Endgeräte wie Smartphones und Tablets. Die digitalen Medien bringen eine zusätzliche Vielfalt, die besonders durch jüngere Menschen genutzt wird.

Physikalische Medien, wie die Blu-ray Disc, bieten dem Nutzer eine visuelle High-End Qualität, die die digitalen Distributionswege bis heute nicht bieten können.

In Summe haben beide Vertriebsformen im größten Medienmarkt USA im Jahr 2012 wieder zu einer positiven Umsatzentwicklung geführt. Wie die Digital Entertainment Group (DEG) auf ihrer alljährlichen Pressekonferenz Anfang Januar verkündete, belief sich der gesamte Umsatz mit dem physischen und digitalen Verleih und Verkauf von Videoprodukten 2012 auf rund 18 Mrd. US-$.

Die Blu-ray Umsätze legten der DEG zufolge um 10 % zu, vor allem das Katalogsegment erwies sich hier mit einem Umsatzplus von 25 % als Zugpferd. Die Anzahl der Blu-ray Haushalte in den USA belief sich 2012 auf 51 Mio., das waren 7 % mehr als im Vorjahr. Der Rückgang der klassischen DVD-Umsätze konnte durch den Anstieg bei der Blu-ray Disc dennoch nicht ausgeglichen werden. Hauptverantwortlich für die US-Jahresbilanz ist allerdings die Entwicklung des Digitalvertriebs: Die gesamten Digitalumsätze stiegen im letzten Jahr um 28,5 % auf 5,13 Mrd. US-$.

Die Entwicklung in Deutschland

Wie die aktuellen Daten der GfK Panel Services Deutschland belegen, hat die deutsche Videobranche 2012 mit 1,71 Mrd. € Umsatz nach dem Rekordumsatz in Höhe von 1,75 Mrd. € aus dem Jahre 2004 das zweitbeste Ergebnis in der Geschichte des deutschen Home Entertainment-Marktes erwirtschaftet (1,70 Mrd. € in 2011). Die nach 1,42 Mrd. € in 2011 um -1 % auf 1,41 Mrd. € leicht gesunkenen Umsätze aus dem Verkauf filmischer Inhalte konnten durch die auf 299 Mio. € um +8 % angestiegenen Verleihumsätze (nach 276 Mio. € in 2011) mehr als kompensiert werden.

Innerhalb des Videokaufmarktes setzt sich die Verschiebung der Formate von der DVD hin zum High Definition Standard "Blu-ray" und dem Online-Abruf "Video on Demand" (VoD) weiter fort. Während der DVD-Verkaufsumsatz um -9 % auf 1,02 Mrd. € gesunken ist (nach 1,13 Mrd. € in 2011), verzeichnet das Blu-ray-Geschäft mit +28 % auf 343 Mio. € (nach 268 Mio. € in 2011) ungebrochen starke Zuwächse. VoD verzeichnet zwar mit +43 % von 33 Mio € auf 46 Mio € einen noch höheren prozentualen Anstieg, doch erfolgt dieser Anstieg von einem niedrigen Niveau.

Im vergangenen Jahr wurden laut dem Bundesverband Audiovisuelle Medien noch etwa 93 % des gesamten Branchenumsatzes mit physischen Produkten (DVD und Blu-ray) erwirtschaftet.

Die Entwicklung des Anlagenmarktes

Das Marktforschungsunternehmen Futuresource Consulting, Großbritannien, geht in einer Studie von Ende 2012 davon aus, dass der Bedarf an Produktionskapazität für Blu-ray Disc von Ende 2011 mit 1.664 Mio. Disc bis Ende 2012 auf 1.843 Mio. Disc angestiegen ist. Bis zum Jahr 2016 soll dieser Bedarf auf 2.350 Mio. Disc bei einem angenommenen durchschnittlichen Auslastungsgrad von 50 % über das Gesamtjahr ansteigen. Dieser Auslastungsgrad ist aufgrund der stark saisonalen Maschinennutzung sowie von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit als realistisch einzuschätzen.

Produktionskapazität für Blu-ray weltweit Mio. Discs

Quelle: Berechnungen von Futurescurce Consulting November 2012 für SINGULUS TECHNOLOGIES, basierend auf der Annahme einer Auslastung von 50 %.

Der Markt für Produktionsanlagen für Solarzellen

Der Markt für Solarzellen hat sich in den vergangenen Jahren weiter komplett verändert. Geprägt von erheblichen Überkapazitäten und einem schnellen und lange anhaltenden Preisverfall der Solarmodule haben alle Marktteilnehmer erhebliche Einbußen hinnehmen müssen. Im Jahr 2012 hat praktisch kein Zellhersteller kostendeckend gearbeitet.

Das US-amerikanische Beratungshaus NPD Solarbuzz sieht in seiner Studie für das vierte Quartal 2012 mit 58,2 GW ein 16,5%-iges Wachstum der Produktionskapazitäten im Gesamtjahr 2012, sagt aber für das Jahr 2013 nur ein geringes Wachstum auf 58,4 GW voraus. Solarbuzz geht dabei davon aus, dass einige Hersteller mit älteren Zelllinien aus dem Markt ausscheiden. Im Jahr 2015 sollen die Kapazitäten wieder absolut ansteigen und bis zum Jahr 2016 ca. 76 GW erreichen. Die Bandbreite der Berechnungen und Aussagen von Solarbuzz variiert zwischen verschiedenen Wachstumsannahmen.

Solarbuzz hat veröffentlicht, dass im Jahr 2012 weltweit für ca. 30 GW Solarmodule installiert wurden. Deutschland liegt mit einem Anteil von 7,6 GW wieder mit an der Spitze.

Jährliche Photovoltaik Produktionskapazität

Quelle: NPD Solarbuzz, Q4-2012 Report

Jährliche Produktionskapazität & Ausgaben für Anlageninvestitionen GW/Mrd. US $

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2013 (e) 2012
Produktionskapazität (GW) 58,4 58,2
Kapazität c-Si Zellen (GW) 51,9 51,7
Kapazität Dünnschicht-Zellen (Mrd. US $) 6,5 6,5
Ausgaben für Anlageninvestitionen (Mrd, US $) 2,2 3,6
Ausgaben c-Si Zellen (Mrd. US $) 0,3 1,0
Ausgaben Dünnschicht-Zellen (Mrd. US $) 0,8 1,2

Quelle: NPD Solarbuzz. Q4-2012 Report

Marktentwicklung für Modulproduktion kristalline/Dünnschicht Solarzellen GW

Quelle: NPD Solarbuzz, Q4-2012 Report

Marktvolumen für Photovoltaik-Produktionsanlagen rückläufig

Die Solarzulieferer blicken auf ein sehr schweres Jahr 2012 zurück. Mit einem Weltmarktanteil von über 50 % ist der deutsche Photovoltaik-Maschinenbau international führend. Weltweite Überkapazitäten und hoher Preisdruck führen derzeit zur Zurückhaltung bei Investitionen in moderne PV-Produktionsanlagen.

Nach der aktuellen Analyse von Solarbuzz ist der Markt für Photovoltaik-Equipment von 12,9 Mrd. US-$ im Jahr 2011 auf 3,6 Mrd. US-$ im Jahr 2012 eingebrochen. Das Marktvolumen für Investitionen in der Fertigungstechnik soll 2013 weiter auf nur noch 2,2 Mrd. US-$ sinken.

Hersteller von Solarzellen und Modulen, die in dem hart umkämpften Markt bestehen wollen, kommen aber um die Modernisierung ihrer Produktionsanlagen nicht herum. Es geht dabei nicht nur um Kostensenkung, sondern auch den Wirkungsgrad der Zellen und Module zu steigern.

Deutschland: Zubau bei Solarstrom erreicht Niveau der Vorjahre

Im Jahr 2012 wurden nach Angaben des Bundesumweltministeriums Solarstromanlagen mit einer Spitzenleistung von rund 7,6 GW in Deutschland neu installiert. Damit wurde das Niveau der beiden Vorjahre erreicht. Der Ausbau der Solarenergie war auch 2012 einer der wichtigsten Pfeiler der Energiewende in Deutschland. In Deutschland sind damit ca. 32 GW installiert.

Der Bundesverband Solarwirtschaft hält einen weiterhin kraftvollen Ausbau der Photovoltaik auch im Jahr 2013 zur Umsetzung der Energiewende für erforderlich, geht aber aufgrund der starken Absenkung der Einspeisevergütung von einer Abkühlung der Nachfrage aus. Dafür spricht die rückläufige Marktentwicklung der letzten drei Monate des Jahres 2012. So lag die Nachfrage im letzten Quartal 2012 rund 65 % unter der des vergleichbaren Vorjahreszeitraums.

Für Hauseigentümer und Gewerbebetriebe sind Photovoltaik-Anlagen trotz der Kürzungen weiterhin interessant, weil der Eigenverbrauch von Solarstrom immer attraktiver wird. Die Erzeugungskosten von Solarstrom liegen aktuell in Deutschland noch bei 15 bis 18 Cent je Kilowattstunde (je nach Anlagengröße). Die Stromtarife für Haushalte liegen inzwischen bei rund 25 Cent je Kilowattstunde und dürften weiter steigen. Für 2013 sieht der Branchenverband neue Trends auf die Solartechnik zukommen: Der verstärkte Einsatz von Batteriespeichern und modernen Energiemanagementsystemen wird erwartet. Solarstrom für die Eigennutzung selbst zu erzeugen, wird damit immer attraktiver.

Aktuell trägt die Solarenergie zu rund 5 % zur Stromerzeugung in Deutschland bei. Bis 2020 will die Branche den Anteil auf mindestens 10 % steigern, bis 2030 auf mindestens 20 %.

Halbleiter

Das Marktforschungsunternehmen IHS iSuppli meldet einen weltweiten Umsatz für den Halbleitermarkt von 324,6 Mrd. US-$ in 2012, also 4,3 % mehr als im vergangenen Jahr.

Worldwide Semiconductor Industry Revenue Forecast Mrd. US $

Quelle: VLSI Reasearch, Dezember 2012

Basis ist vor allem die starke Nachfrage nach Mobiltelefonen und Tablets. Vorausgesetzt, dass keine unvorhersehbaren Rezessionen in den Weltmärkten und sich keine spezifischen Änderungen in der Halbleiterindustrie ergeben, erwartet IHS iSuppli auch in den nächsten Jahren ein stetiges Umsatzwachstum auf einen weltweiten Umsatz von 412,8 Mrd. US-$ im Jahr 2016.

Entwicklung MRAM Markt Mio. Einheiten

Quelle: VLSI Reasearch. Dezember 2012

Der Markt für MRAM Speicherbausteine ist derzeit immer noch ein Entwicklungsmarkt. Das Marktforschungsunternehmen VLSIresearch geht von einem deutlichen Wachstum von MRAM Wafern in den nächsten Jahren aus. Viele große Speicherhersteller wie Everspin, Samsung, Hynix, etc. haben angekündigt, in die MRAM Entwicklung und Fertigung zu investieren. Toshiba hat im Dezember des letzten Jahres einen MRAM Chip vorgestellt. Crocus Technologies, Halbleiter-Produzent aus dem Silicon Valley, errichtet zurzeit eine moderne MRAM Produktionsanlage als Joint Venture mit der Aktiengesellschaft Rusnano.

Sollten sich die MRAM Speicherbausteine in den nächsten Jahren aufgrund ihrer spezifischen Vorteile durchsetzen, wird der Übergang in die industrielle Massenproduktion erwartet.

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns

Umsatz und Ertrag

Aufgrund der enttäuschenden Entwicklung im Segment Optical Disc sowie der anhaltend schwierigen Situation auf dem Markt für Anlagen zur Produktion von Solarzellen musste SINGULUS TECHNOLOGIES im Geschäftsjahr 2012 eine Reihe von Maßnahmen umsetzen, die sich negativ auf die Finanzkennzahlen auswirkten.

Betroffen waren hiervon im Segment Optical Disc im Wesentlichen die ausländischen Niederlassungen und der Produktbereich Mastering. Weiterhin war das Arbeitsgebiet der Anlagen für nasschemische Produktionsschritte der Tochtergesellschaft SINGULUS STANGL SOLAR GmbH vom Rückgang im Markt für Silizium-basierte Solarzellen negativ beeinflusst. Insgesamt wurden deshalb im Segment Solar die Strukturen und die Kapazitäten des Bereichs Nasschemie angepasst sowie die aktivierten Entwicklungskosten für die herkömmliche Beschichtungstechnologie wertberichtigt.

Die Überprüfung sämtlicher Bilanzposten im dritten Quartal 2012 auf ihre Werthaltigkeit hin ergab für das Berichtsjahr Rückstellungen, Wertberichtigungen von Vorräten und Forderungen sowie Wertminderungen von langfristigen immateriellen und materiellen Vermögenswerten in der Bilanz in Höhe von 43,9 Mio. € (im Folgenden "Sonderaufwendungen"). Diese Aufwendungen sowie deutlich rückläufige Umsatzerlöse in Folge von geringen Absatzmengen prägten die Ertragslage des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns maßgeblich.

Im Einzelnen lagen die Umsatzerlöse mit 108,6 Mio. € deutlich unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr 160,0 Mio. €). Dies entspricht einem Rückgang der Umsatzerlöse um 32,1 % im Vergleich zum Vorjahr.

Im Segment Optical Disc waren die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um 39,5 Mio. € rückläufig und betragen im Berichtsjahr 65,0 Mio. € (Vorjahr 104,5 Mio. €). In diesem Segment wurde der Umsatz maßgeblich durch das Prerecorded-Geschäft mit unserer Anlage BLULINE II und dem Ersatzteil- und Servicegeschäft geprägt. Ursächlich für die rückläufige Entwicklung waren überwiegend Mengeneffekte durch einen verminderten Absatz von Blu-ray Anlagen. Gegenläufig konnte das Ersatzteil- und Servicegeschäft im Vergleich zum Vorjahr leicht ausgebaut werden.

Im Segment Solar wurden Umsatzerlöse in Höhe von 29,1 Mio. € realisiert (Vorjahr 52,4 Mio. €). Damit verminderten sich die Umsätze innerhalb dieses Segments aufgrund der allgemein schwachen Nachfrage nach Photovoltaik-Maschinen im Vergleich zum Vorjahr um 23,3 Mio. €. Die Erlöse des Berichtsjahres sind im Wesentlichen auf unsere Aktivitäten mit dem Verkauf von Selenisierungsöfen und unseren nasschemischen Anlagen zurückzuführen.

Im Segment Halbleiter erzielten wir im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 14,5 Mio. €. Dies entspricht einem Anstieg von 11,4 Mio. €. Die Erlöse des Berichtsjahres sind nahezu ausschließlich auf unsere Aktivitäten mit dem Verkauf von TIMARIS Anlagen im Bereich Nano-Deposition-Technologie zurückzuführen.

Umsatz Mio. €

Regionale Umsatzverteilung in %

Im Geschäftsjahr 2012 waren die Regionen Amerika mit einem Umsatzanteil von 43,7 % (Vorjahr 34,3 %) und Europa (einschließlich Deutschland) mit einem Anteil am Gesamtumsatz in Höhe von 28,8 % (Vorjahr 28,8 %) unsere wichtigsten Absatzgebiete. Auf die Region Asien entfielen 22,5 % des Umsatzes (Vorjahr 34,8 %). Das Geschäft in Afrika und Australien war mit 5,0 % des Umsatzes auf niedrigem Niveau steigend (Vorjahr 2,1 %). Während sich Europa (ohne Deutschland) mit 17,4 Mio. € (Vorjahr 18,7 Mio. €) weitestgehend stabil hielt, haben sich die Umsätze in Asien mehr als halbiert (24,4 Mio. €; Vorjahr 55,6 Mio. €).

Die Bruttomarge war im Berichtsjahr deutlich durch die vorgenommenen Sonderaufwendungen belastet. Vor Berücksichtigung dieser Abwertung auf Vorratsbestände in Höhe von 6,1 Mio. € lag die Bruttomarge im Geschäftsjahr 2012 bei 23,7 %, unter Einberechnung der Sonderaufwendungen ergab sich lediglich eine Bruttomarge in Höhe von 18,0 %. Der Vorjahresvergleichswert betrug 29,7 %.

Die betrieblichen Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2012 bei 79,9 Mio. € (Vorjahr: 40,1 Mio. €). Hierin sind Sonderaufwendungen in Höhe von 37,7 Mio. € erfasst.

Im Einzelnen betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 17,5 Mio. € (Vorjahr 11,0 Mio. €). Diese wurden durch Sonderaufwendungen in Höhe von 6,2 Mio. € belastet und stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit der Wertberichtigung der aktivierten Entwicklungskosten für herkömmliche Beschichtungstechnologien im Segment Solar. Die planmäßigen Aufwendungen der Berichtsperiode resultieren hauptsächlich aus den Entwicklungstätigkeiten im Zusammenhang mit unseren Geschäftsaktivitäten im Segment Solar. Innerhalb der Entwicklungsaufwendungen wurden neben den Sonderaufwendungen planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 5,6 Mio. € sowie nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten in Höhe von 5,7 Mio. € erfasst.

Die Aufwendungen für Vertrieb und Kundenservice lagen im Geschäftsjahr 2012 bei 17,0 Mio. € und bleiben damit unter Vorjahresniveau (Vorjahr 19,7 Mio. €). Innerhalb der Vertriebsaufwendungen wurden planmäßige Abschreibungen auf aktivierte Kundenstämme in Höhe von 1,5 Mio. € (Vorjahr 1,6 Mio. €) ausgewiesen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (8,8 Mio. €; Vorjahr 5,1 Mio. €) beinhalten im Geschäftsjahr 2012 hauptsächlich Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 4,7 Mio. € (Vorjahr 1,7 Mio. €), Fremdwährungsverluste in Höhe von 1,0 Mio. € (Vorjahr 1,4 Mio. €), sowie Aufwendungen aus zurückgenommenen Anlagen in Höhe von 1,2 Mio. € (Vorjahr 0,5 Mio. €). Weiterhin waren die Aufwendungen aus der Rückstellung des Zuzahlungsbetrages gemäß dem Gerichtsbeschluss zur Verschmelzung der HamaTech AG auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG (1,5 Mio. €) enthalten (siehe auch Ausführungen unter "Rechtliche Risiken").

Darüber hinaus wurden im Berichtsjahr Aufwendungen für Restrukturierung und Impairment in Höhe von 27,1 Mio. € erfasst. Diese betreffen in Höhe von 10,8 Mio. € die Anpassungen der Mastering-Aktivitäten, die u. a. die vollständige Wertberichtigung von aktivierten Entwicklungskosten dieser Aktivitäten (3,0 Mio. €) beinhalten. Darüber hinaus wurden im Geschäftsfeld Mastering Vorräte in Höhe von 3,4 Mio € wertberichtigt. Weiterhin waren Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit den Aktivitäten der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH in Höhe von 8,8 Mio. € zu verzeichnen. Diese resultieren im Wesentlichen aus notwendig gewordenen Kapazitätsanpassungen innerhalb unserer Nasschemieaktivitäten und führten zu Rückstellungsbildungen. Zusätzlich mussten im Geschäftsjahr 2012 die im Zuge der Erstkonsolidierung der STANGL Semiconductor Equipment AG (heutige SINGULUS STANGL SOLAR GmbH), Fürstenfeldbruck, aktivierten Kundenbeziehungen in Höhe von 3,6 Mio. € sowie die erworbene Marke um 1,6 Mio. € vollständig wertberichtigt werden. Im Zusammenhang mit der Restrukturierung weiterer Tochtergesellschaften fielen Restrukturierungskosten im Wesentlichen in Form von Wertminderungen von Vermögenswerten oder Abfindungen in Höhe von 2,3 Mio. € an.

Nach Bereinigung der Restrukturierungs- und Impairmentaufwendungen (27,1 Mio. €) sowie weiterer Sondereffekte im Zusammenhang mit der außerplanmäßigen Abschreibung von Entwicklungsprojekten (6,2 Mio. €) und der Bildung zusätzlicher Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (4,4 Mio. €) ergaben sich für das Geschäftsjahr 2012 bereinigte betriebliche Aufwendungen in Höhe von 42,2 Mio. €. Im Vorjahresberichtszeitraum betrugen diese 40,1 Mio. €. Im Ergebnis lagen die betrieblichen Aufwendungen vor Sonderaufwendungen leicht über Vorjahresniveau.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) betrug im Berichtsjahr -60,5 Mio. € (Vorjahr 6,7 Mio. €). Bereinigt um Restrukturierungskosten und Impairmentaufwendungen sowie weitere Sonderaufwendungen in Höhe von insgesamt 43,9 Mio. € ergibt sich ein bereinigtes EBIT für das Geschäftsjahr 2012 in Höhe von -16,6 Mio. €. Dies entspricht einem Rückgang des operativen Ergebnisses nach Neutralisierung von Sondereffekten um 23,3 Mio. €. Nachfolgend wird das EBIT auf das bereinigte EBIT übergeleitet:

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Posten Mio. €
EBIT gemäß Konzerngewinn- und Verlustrechnung -60,5
Abwertung von Vorratsbeständen Herstellungskosten des Umsatzes 6,2
Wertminderung aktivierte Entwicklungskosten Forschung und Entwicklung 6,2
Einzelwertberichtigung auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Sonstige betriebliche Aufwendungen 4,4
Anpassung Mastering-Aktivitäten, SINGULUS STANGL SOLAR und sonstige Maßnahmen Impairment und Restrukturierungsaufwand 27,1
Bereinigtes EBIT -16,6

Im Einzelnen beträgt das operative Ergebnis des Segments Optical Disc im Berichtszeitraum -25,0 Mio. €. Unter Bereinigung von Sonderaufwendungen in Höhe von 17,4 Mio. € ergab sich für dieses Segment ein negatives EBIT in Höhe von -7,6 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2011 war dieses Segment mit 14,4 Mio. € positiv. Das Segment Solar erzielte ein negatives EBIT in Höhe von -36,7 Mio. € (Vorjahr -5,9 Mio. €). Bereinigt um Sonderaufwendungen von 26,5 Mio. € ergab sich für dieses Segment ein operatives Ergebnis im Geschäftsjahr 2012 in Höhe von -10,2 Mio. €. Gegenläufig entwickelte sich das Segment Halbleiter. Hier ergab sich ein positives EBIT in Höhe von 1,2 Mio. € (Vorjahr -1,8 Mio. €). Als wesentlichster Grund für den Rückgang des operativen Gesamtergebnisses ist der Umsatzrückgang zu nennen, der kurzfristig nicht durch Anpassungen der Kostenstruktur aufgefangen werden konnte.

Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) beträgt im Geschäftsjahr 2012 -33,8 Mio. € (Vorjahr 18,5 Mio. €). Bereinigt ergibt sich ein EBITDA für 2012 in Höhe von -5,2 Mio. €.

Das Finanzergebnis war mit -3,3 Mio. € negativ (Vorjahr -1,1 Mio. €) und damit gegenüber dem Vorjahr um 2,2 Mio. € rückläufig. Die Zinsaufwendungen erhöhten sich im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdfinanzierungsmitteln. Mit Wirkung zum 23. März 2012 wurde eine Unternehmensanleihe mit einem Volumen von 60,0 Mio. € platziert. Die Unternehmensanleihe ist mit 7,75 % p.a. verzinst und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Hieraus resultierend fielen im Berichtsjahr Zinsaufwendungen inklusive Nebenkosten in Höhe von 3,8 Mio. € an. Darüber hinaus fielen im Berichtsjahr Zinsaufwendungen aus der Inanspruchnahme von Darlehen und Kreditlinien in Höhe von 0,4 Mio. € an (Vorjahr 1,4 Mio. €). Im Geschäftsjahr 2012 wurden Finanzierungserträge in Höhe von 1,8 Mio. € realisiert (Vorjahr 2,2 Mio. €). Diese resultieren im Wesentlichen aus der kurzfristigen Anlage liquider Mittel sowie aus Zinserträgen aus der Finanzierung von Kundenforderungen.

Das Periodenergebnis im Geschäftsjahr 2012 beträgt -61,6 Mio. € (Vorjahr 5,6 Mio. €). Vor Sonderaufwendungen ergibt sich für das Berichtsjahr ein Vergleichswert in Höhe von -19,2 Mio. € (unter Berücksichtigung latenter Steuereffekte).

Wichtige Ergebniskennzahlen Mio. €

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2011 2012
EBIT 6,7 -60,5
Ergebnis vor Steuern 5,6 -63,8
Periodenergebnis 5,6 -61,6
Ergebnis pro Aktie in € 0,14 -1,23

Auftragsbestand und Auftragseingang

Der Auftragseingang im Berichtsjahr lag mit 121,9 Mio. € (Vorjahr 151,6 Mio. €) um 19,6 % unter Vorjahr. Der Auftragsbestand zum Jahresende 2012 war mit 40,1 Mio. € über dem Vorjahresniveau (Vorjahr 26,8 Mio. €) und betrifft im Wesentlichen das Segment Solar.

Auftragseingang Mio. €

Auftragsbestand (31.12.) Mio. €

Bilanz und Liquidität

Die langfristigen Vermögenswerte liegen mit 53,4 Mio. € deutlich unter Vorjahresniveau (Vorjahr: 76,7 Mio. €). Im Einzelnen waren die aktivierten sonstigen immateriellen Vermögenswerte um 9,1 Mio. € rückläufig, die aktivierten Entwicklungskosten verminderten sich um 10,0 Mio. €. Der Rückgang dieser immateriellen Vermögenswerte ist hauptsächlich auf die im Geschäftsjahr erfassten Wertminderungsaufwendungen zurückzuführen. Im Einzelnen wurden die im Zuge der Erstkonsolidierung der STANGL Semiconductor Equipment AG (heutige SINGULUS STANGL SOLAR GmbH), Fürstenfeldbruck, aktivierten Kundenbeziehungen in Höhe von 3,6 Mio. € sowie die erworbene Marke mit 1,6 Mio. € jeweils vollständig wertberichtigt. Darüber hinaus verminderten sich die sonstigen immateriellen Vermögenswerte im Rahmen planmäßiger Abschreibungen in Höhe von 3,7 Mio. €. Die aktivierten Entwicklungskosten reduzierten sich im Zusammenhang mit den genannten Wertminderungsaufwendungen um 9,2 Mio. €. Die planmäßigen Abschreibungen betrugen im Berichtszeitraum 5,6 Mio. €. Gegenläufig waren Zugänge in Höhe von 4,8 Mio. € zu verzeichnen. Außerdem verminderten sich die langfristigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Vergleich zum Vorjahr um 5,7 Mio. €. Die Sachanlagen liegen mit 7,5 Mio. € unter Vorjahresniveau (Vorjahr 9,9 Mio. €). Die Investitionen in Sachanlagen betrugen im Geschäftsjahr 2012 0,8 Mio. € (Vorjahr 1,7 Mio. €). Der Hauptanteil entfiel hierbei auf Ersatzinvestitionen.

Das kurzfristige Vermögen hat sich im Berichtszeitraum um 47,4 Mio. € erhöht und beträgt zum Geschäftsjahresende 153,1 Mio. €. Im Wesentlichen resultiert dieser Anstieg aus der Begebung einer Anleihe mit einem Gesamtvolumen von 60,0 Mio. € und den daraus resultierenden höheren Bankguthaben. Unter Berücksichtigung weiterer liquiditätswirksamer Effekte erhöhten sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente um 38,1 Mio. € und betrugen damit zum 31. Dezember 2012 55,9 Mio. €. Außerdem stieg das Vorratsvermögen um 4,3 Mio. € an und beträgt damit zum Ende des Berichtszeitraums insgesamt 46,1 Mio. €. Die sonstigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte erhöhten sich im Vorjahresvergleich um 13,4 Mio. € und betrugen per 31. Dezember 2012 24,7 Mio. €. Der Anstieg dieses Postens resultiert hauptsächlich aus der gestiegenen Sicherheitshinterlegung liquider Mittel zur Absicherung von Kreditzusagen in Folge höherer erhaltener Anzahlungen. In diesem Zusammenhang werden innerhalb der sonstigen Vermögenswerte Finanzmittel in Höhe von 17,6 Mio. € (Vorjahr 7,2 Mio. €) ausgewiesen. Gegenläufig haben sich die Forderungen aus Fertigungsaufträgen um 6,0 Mio. € sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr um 2,4 Mio. € vermindert.

Die kurzfristigen Schulden erhöhten sich gegenüber dem Jahresende 2011 um 23,7 Mio. € auf 54,0 Mio. €. Dieser Anstieg steht im Wesentlichen mit der Bildung von Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen in Höhe von 5,1 Mio. € sowie einer Erhöhung der Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen um 15,2 Mio. € in Verbindung. Weiterhin wurden im Geschäftsjahr Zinsverbindlichkeiten aus der Begebung der Anleihe in Höhe von 3,6 Mio. € passiviert. Gegenläufig lagen die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 7,8 Mio. € leicht unter Vorjahresniveau.

Die langfristigen Schulden erhöhten sich um 61,1 Mio. €, insbesondere bedingt durch die Begebung der Unternehmensanleihe. Weiterhin wurde im Geschäftsjahr eine Rückstellung für Restrukturierungsmaßnahmen gebildet. Deren langfristiger Anteil beträgt 7,5 Mio. €. Gegenläufig verminderten sich die latenten Steuerschulden um 2,5 Mio. € sowie die Bankverbindlichkeiten um 2,5 Mio. € im Zusammenhang mit der planmäßigen Rückführung des KfW-Darlehens.

Eigenkapital

Das Eigenkapital des Konzerns verminderte sich im Berichtszeitraum um 60,7 Mio. € und beträgt zum 31. Dezember 2012 77,2 Mio. € (Vorjahr 137,9 Mio. €). Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt ein Eigenkapital in Höhe von 76,2 Mio. €, auf die nicht beherrschenden Anteile entfällt ein Betrag in Höhe von 1,0 Mio. €. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf das negative Periodenergebnis zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote liegt bei 37,4 % nach 75,6 % im Vorjahr, was durch das negative Periodenergebnis und die gestiegene Bilanzsumme u. a. in Folge der Aufnahme der liquiden Mittel durch die Begebung der Anleihe begründet ist.

Cashflow

Im Geschäftsjahr 2012 war der operative Cashflow des Konzerns mit 0,4 Mio. € negativ und lag damit unter dem Vorjahresvergleichswert (+7,5 Mio. €). Dieser Rückgang ist auf die deutlich verminderte Geschäftstätigkeit der Unternehmensgruppe zurückzuführen. Die das Ergebnis belastenden Sondermaßnahmen führten bisher lediglich in geringem Umfang zu Zahlungsabflüssen und somit zu einer Belastung des operativen Cashflows.

Die Mittelabflüsse aus der Investitionstätigkeit beliefen sich auf 21,7 Mio. € gegenüber 8,9 Mio. € im Vorjahresvergleichszeitraum. Die Auszahlungen wurden im Wesentlichen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagevermögen (5,7 Mio. €) vorgenommen. Darüber hinaus erfolgten Anlagen in Festgelder, deren ursprüngliche Restlaufzeit bei Abschluss des Geschäftes über drei Monate betrug, in Höhe von 15,0 Mio. €.

Gegenläufig entwickelte sich der Cashflow im Finanzierungsbereich im Zusammenhang mit der Begebung der Unternehmensanleihe. Abzüglich Platzierungskosten sind der Gesellschaft hieraus 58,4 Mio. € zugeflossen. Hier flossen liquide Mittel aufgrund der Rückführung von Darlehen in Höhe von 2,5 Mio. € ab. Weiterhin waren im Rahmen der Sicherheitshinterlegung für Kreditzusagen 10,5 Mio. € mehr auf Sperrkonten eingezahlt und damit verfügungsbeschränkt (insgesamt 17,6 Mio. €) als im Vorjahr. Im Ergebnis lag der Cashflow aus dem Finanzierungsbereich bei 45,1 Mio. € (Vorjahr 6,7 Mio. €).

Damit erhöhte sich der Finanzmittelbestand im Berichtsjahr um 23,1 Mio. € und beträgt zum Ende des Berichtszeitraums insgesamt 40,9 Mio. €. Unter Hinzurechnung der Festgeldanlagen, die zum Abschlussstichtag eine Restlaufzeit von weniger drei Monaten aufweisen, betragen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 55,9 Mio. €.

Cashflow Mio. €

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2011 2012
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit 7,5 -0,4
Cashflow aus dem Investitionsbereich 8,9 -21,7
Cashflow aus dem Finanzierungsbereich 6,7 45,1
Cashflow (inklusive Termingelder mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten) 5,3 38,0
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Geschäftsjahres 12,3 17,8
Währungsbedingte Veränderungen 0,2 0,1
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Geschäftsjahres 17,8 55,9

Vermögens- und Kapitalstruktur in Mio. €

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG (Jahresabschluss nach HGB)

Die wichtigsten Kennzahlen im Vergleich zum Vorjahr auf einen Blick Mio. €

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2011 2012
Umsatz 113,7 93,2
Materialaufwand -77,1 -64,4
Personalaufwand -21,4 -22,4
Sonstige betriebliche Aufwendungen/Erträge -18,0 -21,3
Außerordentliches Ergebnis 1,3 10,1
Jahresfehlbetrag -6,7 -4,2
Anlagevermögen 59,7 57,6
Umlaufvermögen 67,1 112,6
Liquidität 17,6 62,9
Anleihen 0,0 60,0
Bankverbindlichkeiten 6,7 4,2
Eigenkapital 62,4 58,2

Im Einzelabschluss lag der Auftragseingang für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG bei 105,1 Mio. € (Vorjahr 130,7 Mio. €), während der Auftragsbestand zum Stichtag 64,7 Mio. € (Vorjahr 52,8 Mio. €) betrug.

Im Folgenden wird auf die wesentlichen Effekte der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des abgelaufenen Geschäftsjahres eingegangen:

Der Umsatzrückgang um 25,5 Mio. € oder 21,5 % auf 93,2 Mio. € war hauptsächlich auf die verminderten Erlöse im Geschäftsbereich Optical Disc aufgrund von Mengeneffekten zurückzuführen. Im Geschäftsbereich Solar konnten die Umsatzerlöse von 22,5 Mio. € auf 35,9 Mio. € (+59,6 %) erhöht werden, was aus der Abrechnung einiger Anlagen in 2012 resultiert. Der Umsatz im Geschäftsbereich Halbleiter konnte auf 5,5 Mio. € verdoppelt werden.

Der Materialaufwand verminderte sich von 77,1 Mio. € auf 64,4 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2012 lag die Gesamtleistung (Umsatzerlöse zzgl. Bestandsveränderungen) bei 91,1 Mio. € (Vorjahr 126,8 Mio. €). Dies entspricht einer Materialaufwandsquote von 70,7 % (Vorjahr 60,8 %), die aufgrund des geänderten Produktmixes gestiegen ist.

Der Personalaufwand in Höhe von 22,4 Mio. € (im Vorjahr 21,4 Mio. €) liegt leicht über Vorjahresniveau. Dieser Anstieg ist im Wesentlichen auf die Sonderaufwendungen im Zusammenhang mit Restrukturierungsmaßnahmen zurückzuführen.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen/Erträgen in Höhe von -21,3 Mio. € (Vorjahr -18,0 Mio. €) sind Wertberichtigungen auf Forderungen gegen Dritte in Höhe von 2,2 Mio. € sowie erforderliche Wertberichtigungen im Intercompany Bereich in Höhe von 2,6 Mio. € enthalten. Die Wertberichtigungen im Intercompany Bereich betreffen im Wesentlichen eine außerplanmäßige Abschreibung der Forderungen gegenüber SINGULUS TECHNOLOGIES FRANCE S.a.r.l. Darüber hinaus beinhalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen wie im Vorjahr im Wesentlichen Provisionen an Dritte und an verbundene Unternehmen sowie Jahresabschluss-, Rechts- und Beratungskosten.

In den Beteiligungserträgen (22,3 Mio. €) ist eine Dividende der SINGULUS TECHNOLOGIES Inc. enthalten. Der Dividendenanspruch wurde mit bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber der US-amerikanischen Tochtergesellschaft verrechnet.

Im Geschäftsjahr wurde der Erlös aus der Liquidation der slowakische Tochter HamaTech Slowakei s.r.o., Slowakei, vereinnahmt. Dabei entstand ein außerordentlicher Ertrag in Höhe von 10,0 Mio. €.

Weiterhin wurde im Geschäftsjahr 2012 aufgrund der anhaltend schwachen Ertragslage der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH der Beteiligungsbuchwert dieser Gesellschaft in Höhe von 10,0 Mio. € wertberichtigt.

Insgesamt ergab sich ein Jahresfehlbetrag von 4,2 Mio. € (Vorjahr 6,7 Mio. €) bei einem Ergebnis vor Beteiligungserträgen, Abschreibungen auf Finanzanlagen, Zinsen, außerordentlichem Ertrag und Steuern von -22,0 Mio. € (Vorjahr -6,5 Mio. €). Bei Letzterem schlug sich der deutliche Umsatzrückgang nieder.

Per 31. Dezember 2012 werden Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 8,7 Mio. € ausgewiesen. Hiervon entfallen 8,5 Mio. € auf die SINGULUS STANGL SOLAR GmbH. Im Vorjahr handelte es sich noch um einen kurzfristigen Kredit in Höhe von 4,7 Mio. €. Im Rahmen eines Großprojektes wurde einem Kunden ein Kreditrahmen von 5,2 Mio. € gewährt, der per 31. Dezember 2012 in Höhe von 3,7 Mio. € ausgeschöpft war und als Sonstige Ausleihungen ausgewiesen wurde.

Insgesamt stiegen die liquiden Mittel im Geschäftsjahr 2012 um 45,3 Mio. € und betragen zum Ende des Geschäftsjahres 62,9 Mio. €. Hiervon waren im Rahmen der Sicherheitshinterlegung für Kreditzusagen insgesamt 16,7 Mio. € auf Sperrkonten eingezahlt. Der Anstieg der liquiden Mittel ist im Wesentlichen auf die Platzierung der Unternehmensanleihe in Höhe von 60,0 Mio. € zurückzuführen.

Das Eigenkapital verminderte sich im Berichtsjahr um 4,2 Mio. € auf 58,2 Mio. €. Die Eigenkapitalquote betrug zum Ende des Berichtsjahres 34,1 % (Vorjahr 43,2 %).

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen verminderten sich um 32,3 Mio. €, was im Wesentlichen auf die Verrechnung des Dividendenanspruchs gegen die SINGULUS TECHNOLOGIES Inc. mit bestehenden Verbindlichkeiten zurückzuführen ist.

Wichtige Ereignisse nach dem 31. Dezember 2012/Nachtragsbericht

Nach dem Abschlussstichtag haben sich keine wesentlichen Ereignisse für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ergeben.

Prognosebericht

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Weltkonjunktur im Jahr 2013 ist von vielen Unsicherheiten geprägt. Die Weltbank hat für das weltweite Wachstum in diesem Jahr ein Plus von 2,4 % vorhergesagt. Des Weiteren geht die Weltbank davon aus, dass die wirtschaftliche Erholung trotz geringerer finanzieller Risiken weiter "anfällig und unsicher" ist. Die wichtigsten Motoren für die weltweite Konjunktur bleiben die Entwicklungs- und Schwellenländer, allen voran China, während das wirtschaftliche Umfeld in Europa und in den USA weiter schwierig bleiben wird.

Das Wirtschaftswachstum der Schwellenländer wird nach Schätzungen der Weltbank um 5,5 % zulegen und sich von den Auswirkungen der Schuldenkrise in der Eurozone erholen. Chinas Wirtschaft wird laut Weltbank in 2013 um 8,4 % zulegen -nach weniger als 8,0 % im abgelaufenen Jahr. Brasilien steht der Institution zufolge ein deutlicher Aufschwung mit einem Wachstum von 3,4 % bevor - nach einem schweren Jahr 2012, in dem das Wachstum unter 1,0 % verharrte. Das Wirtschaftswachstum der USA wird sich laut Weltbank von 2,2 % im Jahr 2012 auf 1,9 % verlangsamen.

Im europäischen Raum gehen die Fachleute im Jahr 2013 von stabileren Rahmenbedingungen und einem Rückgang der Einflüsse der Finanzkrise aus. Der Kurs des Euro gegenüber dem US-Dollar hat sich stabilisiert. Erste Banken haben ihre Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Zentralbank zurückgeführt. Die Talfahrt der Privatwirtschaft in der Eurozone hat sich zu Jahresbeginn abgeschwächt. Der EU-Einkaufsmanagerindex stieg im Januar um 1,0 auf 48,2 Punkte.

In Deutschland stieg der Ifo-Geschäftsklimaindex im Januar 2013 zum dritten Mal in Folge auf nunmehr 104,2 Punkte. Besonders hat sich die Stimmung in der Industrie verbessert. Die Unternehmen lasten ihre Maschinen und Geräte in 2013 wieder stärker aus.

Risiken und Chancen der Segmente Optical Disc, Solar und Halbleiter

Im Segment Optical Disc existiert weiterhin weltweit kein weiterer Lieferant, der Produktionseinrichtungen für die 50 GB Blu-ray Disc anbietet. SINGULUS TECHNOLOGIES hat damit eine hervorragende Marktstellung. Physikalische Datenträger wie die Blu-ray Disc bieten dem Nutzer viele Vorteile im Preis-/ Leistungsverhältnis, die Online-Medien bis heute nicht bieten können. Nur wenige Online-Dienste stellen wirklich Full HD (Full High Definition) und damit die höchste, heute für den Konsumbereich angebotene HD-Auflösung von 1.920 x 1.080 Pixeln zur Verfügung. Oftmals handelt es sich beim Download noch um die niedrigere Auflösung von 1.280 x 720 Pixeln. Laut der Vorhersage des Marktforschungsunternehmens Futuresource Consulting vom November 2012 soll das Produktionsvolumen von Blu-ray Discs im Jahr 2013 um weitere 16 % ansteigen.

Bei den Blu-ray Discs mit Filminhalten soll die Steigerung sogar 18 % betragen. Die Markteinführung der Spielekonsole Wii U von Nintendo und die neue Xbox von Microsoft, beide mit Blu-ray Laufwerk, sowie die erwartete Playstation 4 von Sony sollen Wachstumsimpulse erzeugen.

Digitale Medien und Download-Dienste bringen den Konsumenten eine zusätzliche Vielfalt. Konsumenten nutzen die Möglichkeiten der Mobilität von PCs, Tablets und Smartphones. Physikalische Medien wie die Blu-ray Disc bieten aber nach wie vor als einziges Medium nahezu High-End Qualität für das Filmvergnügen zu Hause. Nur die Blu-ray Disc bietet Full HD kombiniert mit 3D und erlaubt die Darstellung von Filmen auf den kommenden 4K-Fernsehgeräten mit UHD-Auflösung.

Der Markt für Produktionsanlagen im Segment Photovoltaik ist im Jahr 2012 aufgrund der Überkapazitäten und des Preisverfalls bei Solarzellen schwierig geblieben. Insgesamt gehen aber die Markteilnehmer davon aus, dass sich der Solarmarkt auf dem momentan niedrigen Niveau stabilisiert und Ende 2013/Anfang 2014 wieder ansteigt.

Globales Wachstum bis 2016 GW

Quelle: European Photovoltaic Industry Association (EPIA), Mai 2012

Die European Photovoltaic Industry Association (EPIA) geht in ihrer Studie vom Mai 2012 von verschiedenen Wachstumsszenarien aus. Der im Jahr 2012 erreichte Wert von weltweiten Neuinstallationen von rund 30 GW zeigt auf, dass diese selbst im Krisenjahr 2012 im Bereich von über 10 % angestiegen sind. Für 2013 sind die Prognosen moderater und zeigen erst für das Jahr 2014 wieder einen deutlich steigenden Trend mit Wachstumszahlen um die 20 %.

Das Marktforschungsunternehmen IHS iSuppli erwartet, dass der Marktanteil von Europa (2010 = 80 %) auf 39 % im Jahr 2013 fallen wird. Laut IHS iSuppli soll Asien bei Installationen und der Nutzung der Solarindustrie künftig vor Europa liegen. Die Installationen in Deutschland sollen noch hinter China, USA und Japan zurückfallen. China hat einen Ausbau der Solartechnik um ein Volumen von 10 GW allein für das Jahr 2013 angekündigt. Für Indien und USA werden Neuinstallationen im Bereich von je ca. 4 GW prognostiziert. Auch in Südamerika, Südafrika und weiteren Schwellenländern wird ein steigender Einsatz der Photovoltaik für die Stromproduktion erwartet. Saudi Arabien hat ebenfalls Installationen von über 40 GW in den nächsten Jahren angekündigt.

Geprägt durch die neue Aufbruchsstimmung in zahlreichen Ländern sieht die Photovoltaikindustrie Licht am Ende des Tunnels. Der Markt soll im Jahr 2013 zurückkommen und ab 2014 wieder zweistellig wachsen.

SINGULUS TECHNOLOGIES ist Entwicklungspartner für neue, leistungsfähigere Produktionsanlagen und hat damit die Möglichkeit, von dem erwarteten neuen Investitionszyklus stark zu partizipieren. Die neuen Fertigungsanlagen tragen zu einer besseren Zellperformance und weiteren Kostensenkungen bei.

SINGULUS TECHNOLOGIES erwartet in den kommenden Jahren eine sehr differenzierte Marktsituation, der wir uns strategisch gezielt stellen. Generell wird der Markt für Produktionsanlagen nicht auf breiter Basis zunehmen. Für kristalline Zellen und Module wird der weiterbestehende Kostenwettbewerb den Druck auf höhere Effizienz bei gleichen Produktionskosten verschärfen. SINGULUS TECHNOLOGIES bietet demgemäß mit seinem PERCEUS Prozess eine Lösung an, bestehende Produktionslinien mit wenigen Zusatzmaschinen zukunftssicher einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. SINGULUS TECHNOLOGIES wird gerade im wichtigsten Markt China für kristalline Zellen und Module seinen Vertrieb weiter ausbauen und verstärken.

Die Produktionskapazitäten bei den CIS/CIGS basierten Zellen sollen in den kommenden Jahren weiter ansteigen. SINGULUS TECHNOLOGIES kann hier basierend auf den CIS Prozessen den Kunden die maßgeblichen Anlagen bereitstellen und verfügt mittlerweile über ein umfassendes Know-how, gemeinsam mit den Kunden seine Produktionskosten zu senken, die Zell-Performance zu steigern und den Ausstoß an Zellen gleichzeitig zu erhöhen. Für die Fertigung von CIS/CIGS Solarzellen hat SINGULUS TECHNOLOGIES im Jahr 2012 zahlreiche neue Anlagen in den Markt eingeführt und bietet zukünftig alle wichtigen Fertigungsschritte an:

Vakuum-Kathodenzerstäubung
Vakuum-Aufdampftechnik
Selenisierung
Buffer Layer-Beschichtung
Nasschemische Reinigung

Speziell im Gebiet der CIS/CIGS Solartechnik ist das Unternehmen damit gut mit seinen verschiedenen Produktionsanlagen aufgestellt. In einer Reihe von derzeit geplanten Projekten sind wir hier als präferierter Anbieter mit unseren Kunden in den Gesprächen und dürfen somit mit Aufträgen rechnen, sobald die Investitionen seitens der Kunden freigegeben werden.

Im Segment Halbleiter beabsichtigt SINGULUS TECHNOLOGIES, die Position als Anbieter von Nano-Beschichtungsanlagen für die Halbleitertechnik weiter auszubauen. Basierend auf der TIMARIS Plattform wurde eine neue universelle Nano-Beschichtungsanlage mit dem Produktnamen ROTARIS in den Markt eingeführt. Die ROTARIS Anlage ist speziell für die Anwendungsforschung in der Halbleitertechnik konzipiert worden.

Die Marktforschungsunternehmen sagen dem Halbleitermarkt für 2013 ein weiteres Wachstumsjahr voraus. SINGULUS TECHNOLOGIES konzentriert sich mit seinen Maschinen weiterhin auf Arbeitsgebiete wie MRAM, Dünnschicht-Schreib-/Leseköpfe und Sensoren. Bei den MRAM Wafern geht das Marktforschungsunternehmen VLSI-research von einem deutlichen Wachstum in den nächsten Jahren aus.

SINGULUS TECHNOLOGIES hat mit seiner Anlagentechnik beste Chancen, bei einer steigenden Nachfrage an diesem Wachstum zu partizipieren und damit einhergehend ein großes Wachstumspotential.

Chancen für die Zukunft, Ausblick und erwartete Ertragslage

Damit SINGULUS TECHNOLOGIES sich wieder langfristig positiv entwickelt, ist es unser Ziel, uns profitabel in unseren Märkten aufzustellen. Im Geschäftsjahr 2013 werden die eingeleiteten Maßnahmen weitergeführt, um das Unternehmen auf die zum Teil volatile Entwicklung einzelner Absatzmärkte einzustellen.

SINGULUS TECHNOLOGIES hat im Geschäftsjahr 2011 seine Verbindlichkeiten gegenüber Geschäftsbanken vollständig zurückgeführt. Mit der Begebung einer Unternehmensanleihe am 23. März 2012 im Volumen von 60 Mio. € mit einer Laufzeit von fünf Jahren hat SINGULUS TECHNOLOGIES die Finanzierung der laufenden Projekte, das Wachstum in den bestehenden Bereichen sowie die Expansion in neue Arbeitsgebiete auf eine sichere und stabile Basis gestellt.

Aussichten für das Geschäftsjahr 2013

SINGULUS TECHNOLOGIES ist technologisch führend mit seinen Maschinen und Anlagen in drei Anwendungsbereichen Optical Disc, Halbleiter und Solar. Wir gehen davon aus, dass wir mit diesen Segmenten im Jahr 2013 gegenüber 2012 wieder im Umsatz wachsen können und das Geschäftsjahr im Konzern insgesamt mit einem leicht positiven operativen Ergebnis (EBIT) abschließen werden. Hierbei gehen wir von einem sehr deutlichen Umsatzwachstum im Segment Solar aus. Innerhalb der Segmente Optical Disc und Halbleiter erwarten wir einen eher leichten Umsatzanstieg. Nach Berücksichtigung von Finanzierungskosten würde sich ein negatives Periodenergebnis unter IFRS im Konzern ergeben. Im Jahresabschluss nach HGB sehen wir, unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Rechnungslegungsgrundsätze, für Umsatz und Ergebnis eine entsprechende Entwicklung.

Zur Stärkung der bestehenden Geschäftsfelder entwickeln wir zielgerichtet Produkte und erschließen uns dadurch neue Anwendungsfelder sowie einhergehend neue Märkte. Im Geschäftsjahr 2013 steht somit die strategische Weiterentwicklung des bestehenden Produktportfolios im Mittelpunkt. Damit und mit dem geplanten Wachstum in Solar und Halbleiter wird die Abhängigkeit von Optical Disc weiter reduziert und die Ertragskraft für die Zukunft gestärkt. Wir erweitern unser Produktportfolio auf Basis unserer Kernkompetenzen einerseits mit selbstentwickelten Maschinen und Anlagen und intensivieren unsere Anstrengungen für ein organisches Wachstum. Gleichzeitig beobachten wir die Märkte und prüfen konkrete Akquisitionsmöglichkeiten zur gezielten Verstärkung unseres Angebotsportfolios. Wir erwarten durch die erfolgreiche Umsetzung dieser Strategie eine Rückkehr auf den Wachstumspfad.

Dämpfend könnten sich nachteilige Entwicklungen in unseren Kernmärkten auswirken. Sollte die derzeitige Investitionszurückhaltung für Produktionsequipment im Solarmarkt anhalten, wird dies nicht ohne entsprechende Auswirkungen auf die Ergebnisziele der Gesellschaft bleiben. Zwar wurden die Kostenstrukturen in 2012 insbesondere durch Kapazitätsanpassungen angepasst, doch könnte eine negativere Entwicklung als angenommen und hieraus resultierende Anpassungen der langfristigen Unternehmensplanung gerade im Segment Solar auch weitere Wertminderungsaufwendungen nach sich ziehen. Weiterhin wird das Unternehmensergebnis in 2013 durch den Absatzerfolg unserer Maschinen für die Blu-ray Produktion bestimmt.

Aussichten für das Geschäftsjahr 2014

Das Ergebnis von SINGULUS TECHNOLOGIES im Geschäftsjahr 2014 wird ganz wesentlich von den Entwicklungen in den Absatzmärkten, insbesondere im Segment Solar, bestimmt, auf die unsere Aktivitäten ausgerichtet sind.

Seitens der Marktforscher wird für 2014 ganz allgemein für den Solarmarkt mit einer Erholung der Nachfrage nach Produktionsequipment gerechnet. Aufgrund des aktuell bereits entwickelten Produktportfolios sowie unseren weiteren Plänen zur gezielten Ausweitung des Angebots an Anlagen rechnen wir damit, an dem Marktwachstum deutlich teilhaben zu können. Diese Erwartung ist unter anderem darin begründet, dass wir in den vergangenen beiden Jahren in dem schwierigen Marktumfeld unsere Marktposition deutlich verbessern konnten und damit bereits heute und vor allem in 2014 als ein führender Anbieter im nächsten Investitionszyklus partizipieren werden.

Im Zuge des Jahres 2014 wird sich bei Halbleiter weitere Klarheit über die Bedeutung von MRAM als mögliche Speichertechnologie der Zukunft ergeben. Im positiven Fall könnte dies zu einer weiteren Belebung der Nachfrage nach unseren Beschichtungsanlagen führen.

Das Segment Optical Disc weist eine global installierte Basis von über 5.500 Anlagen auf und wird auf dieser Grundlage in 2014 weiterhin ein anhaltend stabiles und margenstarkes Ersatzteil- und Servicegeschäfte aufweisen. Hinzu erwarten wir die Umsätze aus dem Absatz von neuen Anlagen zur Erweiterung der weltweiten Produktionskapazität für die Herstellung von Blu-ray Discs sowie Ersatzinvestitionen im Bereich der DVD und CD Produktion. Sollte sich vor allem das Mengenwachstum im Bereich der Absätze von Blu-ray Discs weiter fortsetzen, würde dies noch zu weiteren guten Ergebnissen des Segments führen. Insgesamt rechnen wir deshalb mit einem deutlich positiven Beitrag aus diesem Segment für das Geschäftsjahr 2014.

Die Strategie des Vorstands, die Kernkompetenzen von SINGULUS TECHNOLOGIES in zusätzlichen Gebieten mit entsprechenden Maschinen und Anlagen zur Anwendung zu bringen, sollte bereits in 2014 zu einer weiteren Steigerung von Umsatzerlösen und operativem Ergebnis (EBIT) sowohl im Konzern unter IFRS wie auch im Jahresabschluss nach HGB führen. Demnach werden in allen Segmenten positive operative Ergebnisse erwartet.

Diese Entwicklungen werden durch organisches Wachstum erfolgen. Allerdings werden gezielte Akquisitionen zur Erweiterung der Aktivitäten ebenfalls in Erwägung gezogen. Der Vorstand wird hier jedoch selbstverständlich eine entsprechende Sorgfalt bei Auswahl möglicher Zielgesellschaften sowie in der Umsetzung der Transaktion walten lassen.

Risikobericht (einschließlich Erklärung nach § 289 Abs. 5 HGB)

Die nachfolgenden Darstellungen gelten sowohl für das Mutterunternehmen SINGULUS TECHNOLOGIES AG als auch für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern. Im Rahmen unseres Chancen- und Risikomanagements kommt dabei dem Mutterunternehmen eine führende Bedeutung zu.

Risikomanagement

Das Risikomanagementsystem ist integraler Bestandteil des gesamten Planungs-, Steuerungs- und Berichterstattungsprozesses in allen relevanten rechtlichen Einheiten und Geschäftsbereichen und zielt auf die systematische Identifikation, Beurteilung, Kontrolle und Dokumentation von Risiken ab. Dabei werden, unter Berücksichtigung definierter Risikokategorien, Risiken der Geschäftsfelder und der operativen Einheiten identifiziert und bezüglich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadenshöhe bewertet. Dies umfasst Risiken, welche für die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft von Bedeutung sind.

Die Bewertung der Schadenshöhe erfolgt in der Regel mit Blick auf die Auswirkungen der Risiken auf das operative Ergebnis (EBIT). Aufgabe der Verantwortlichen ist es auch, Maßnahmen zur Risikovermeidung, -reduzierung sowie -absicherung zu entwickeln und gegebenenfalls zu initiieren. Im Rahmen unterjähriger Controllingprozesse werden wesentliche Risiken sowie eingeleitete Gegenmaßnahmen überwacht. Zusätzlich zur Regelberichterstattung gibt es für unerwartet auftretende Risiken eine konzerninterne Berichterstattungspflicht. Das zentrale Risikomanagement berichtet einmal im Quartal über die identifizierten Risiken an den Vorstand sowie mindestens einmal im Geschäftsjahr an den Aufsichtsrat. Das Risikomanagementsystem ermöglicht dem Vorstand, wesentliche Risiken frühzeitig zu erkennen und gegensteuernde Maßnahmen einzuleiten.

Die identifizierten Risiken finden eine entsprechende Berücksichtigung innerhalb der Bilanzierung und Berichterstattung der Gesellschaften.

Unternehmerische Chancen werden nicht innerhalb des Risikomanagementsystems behandelt, sondern im Rahmen regelmäßiger Strategiemeetings diskutiert, in Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen analysiert und gegebenenfalls innerhalb der jährlich erstellten operativen Planung erfasst. Im Rahmen des Strategieprozesses werden die Chancen für weiteres profitables Wachstum ermittelt und in den Entscheidungsprozess eingebracht. Die direkte Verantwortung für das frühzeitige Identifizieren von Chancen und deren Realisierung liegt beim Vorstand. Das Vorliegen der Risikomanagement-Prozesse sowie die Einhaltung der im Risikomanagement-Handbuch der SINGULUS TECHNOLOGIES definierten Regelungen und Richtlinien unterliegen in gesetzlich definierten Teilen einer regelmäßigen Prüfung durch die Abschlussprüfer im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrags für die Jahresabschlussprüfung. In diesem Zusammenhang wird geprüft, ob das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, unternehmensgefährdende Risiken und Entwicklungen frühzeitig zu erkennen. Sollte dabei Verbesserungsbedarf erkannt werden, so werden die erforderlichen Abhilfemaßnahmen zur Anpassung des Risikomanagements durchgeführt.

Das Risikomanagement-System der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gewährleistet, dass sich unternehmerische Chancen und Risiken frühzeitig erkennen lassen und der Konzern in der Lage ist, ihnen aktiv und wirksam zu begegnen.

Aus der Gesamtheit der für den Konzern identifizierten Risiken erläutern die nachfolgenden Textabschnitte die Risikofelder bzw. Einzelrisiken, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des Konzerns wesentlich beeinflussen können.

Risikofelder

Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe ist neben dem Segment Optical Disc in den Industriebereichen Solar und Halbleiter tätig. Diese Diversifikation dient der Reduzierung der Abhängigkeit von nur einem Geschäftsfeld. Wir analysieren kontinuierlich unser Marktumfeld und unsere Konkurrenzsituation. Stetiger Kundenkontakt und die daraus resultierende Marktnähe liefern uns wichtige Informationen über die Bedürfnisse unserer Kunden. Die gewonnenen Informationen ermöglichen uns, bedarfsgerechte Produkte zu entwickeln und anzubieten sowie unsere Wettbewerbssituation weiter auszubauen.

Volkswirtschaftliche Risiken

SINGULUS TECHNOLOGIES ist von der Investitionsbereitschaft seiner weltweiten Kunden in neue Produktionsanlagen für optische Speicher, Solarzellen und Halbleiter abhängig. Die Investitionsbereitschaft wird dabei maßgeblich von der weltweiten Konjunktur beeinflusst.

Im Geschäftsjahr 2012 hielt insbesondere im Solarmarkt die Investitionszurückhaltung weiter an. So führten die Notwendigkeit staatlicher Hilfen und eine anhaltende Zurückhaltung von Finanzierungszusagen von Banken dazu, dass Projekt- und Zwischenfinanzierungen für Photovoltaikanlagen zurückgestellt oder aber im Umfang reduziert wurden. Dadurch wurden neue Anlagen verspätet, mit reduzierten Kapazitäten oder gar nicht errichtet. Dies führte zu einer deutlichen Verringerung der Produktionszahlen von Solarzellen. Hiermit verbunden war eine materielle Schwächung der Ertragskraft der Solarzellenhersteller, die zu elementaren Finanzierungsproblemen dieser Unternehmen führte.

Sparmaßnahmen der Regierungen zur Senkung der Staatsschulden könnten in den kommenden Jahren erhebliche Auswirkungen auf die Konjunktur haben. Darüber hinaus könnten unter anderem erhebliche Wechselkursschwankungen, deutliche Steigerungen der Rohstoffpreise sowie steigende Inflation oder deflationäre Tendenzen sowie Verwerfungen an den Finanzmärkten mit Auswirkungen auf das Bankensystem erhebliche Auswirkungen auf die weltweite Konjunktur haben.

Branchen- und unternehmensspezifische Risiken

Beschaffungsmarktrisiken

Verfügbarkeit, Preissteigerungen und Qualität von Einkaufteilen stellen für SINGULUS TECHNOLOGIES ein Risiko dar. Für den Bereich Beschaffung und Einkauf werden daher regelmäßig Bonitätsprüfungen unserer Lieferanten durchgeführt. Weiterhin werden die Lieferfähigkeit sowie die Erfüllung unserer Qualitätsanforderung für Zulieferteile ständig überwacht. Ein weiterer Teil des Risikomanagements wird durch das Bestandsmanagement gebildet. In diesen Bereich fallen die Überwachung der Gängigkeit und Reichweite sowie eine Analyse der Altersstruktur von Waren und Einkaufsteilen.

Aufgrund einer deutlich rückläufigen Nachfrage unserer Produkte waren im Geschäftsjahr 2012 in den Bereichen Optical Disc und Solar erhöhte Wertberichtigungen auf unsere Lagerbestände notwendig. Darüber hinaus ergab sich in diesem Zusammenhang Wertberichtigungsbedarf aus der Abwertung verschiedener Halbfabrikate innerhalb der genannten Segmente.

IT-Risiken

Um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten, sind Unternehmen auf Informationstechnologien angewiesen. Zur Minimierung des Risikos einer Unterbrechung von Geschäftsprozessen infolge eines Systemausfalls wurden zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt. Dazu gehören unter anderem Zutrittskontrollsysteme, Notfallpläne und unterbrechungsfreie Stromversorgung kritischer Systeme, Backup-Systeme sowie eine regelmäßige Datenspiegelung. Gegen Datensicherheitsrisiken durch unberechtigten Zugriff setzen wir Firewall-Systeme und Virenscanner ein. Zudem stellen wir die Vertraulichkeit der Daten, beziehungsweise deren Verfügbarkeit durch entsprechende Zugriffsberechtigungssysteme sicher.

Sollte es zu einem Ausfall der IT-Systeme oder einem Entwenden von Unternehmensdaten oder der Manipulation der Unternehmens-IT kommen, könnte dies negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von SINGULUS TECHNOLOGIES haben.

Projektrisiken

Insbesondere im Segment Solar basieren unsere Erwartungen und Einschätzungen der Geschäftsentwicklung wesentlich auf der wachsenden Bedeutung des Systemgeschäfts. Solche Großprojekte stellen besondere Anforderungen an das Risikomanagement. Potenzielle Risiken entstehen dabei in der mit Unsicherheiten behafteten Kalkulation derartiger Projekte. Dazu gehören unerwartete technische Probleme, Lieferengpässe und Qualitätsprobleme bei Lieferanten wichtiger Komponenten, unvorhersehbare Entwicklungen bei der Montage vor Ort und Probleme mit Partnern oder Subunternehmern. Das Projektmanagement muss dafür Sorge tragen, dass die internen und externen logistischen Abläufe reibungslos umgesetzt werden können. Dies ist wichtig, um die Abnahmezeiten für unsere Produkte beim Kunden zu minimieren. Zum Management der Risiken innerhalb dieses Segments wenden wir bereits in der Angebotsphase bewährte Methoden an, um den Einfluss möglicher Kostenabweichungen gegenüber den Planwerten abzuschätzen. Durch eine fortlaufende Kontrolle von Veränderungen der Parameter parallel zum Projektfortschritt lassen sich bereits im frühen Stadium mögliche Projektrisiken erkennen und erforderliche Maßnahmen einleiten.

In allen Geschäftsbereichen unterliegt SINGULUS TECHNOLOGIES zudem dem Risiko der Stornierung von Aufträgen. Sollten Kunden erteilte Aufträge wieder stornieren, besteht das Risiko, dass SINGULUS TECHNOLOGIES mit seinen Leistungen bereits erheblich in Vorleistung gegangen ist und diese Leistungen nach Stornierung nicht vollständig vom Kunden ausgeglichen werden. Dazu gehört insbesondere die Auslösung von Materialbestellungen bei Lieferanten, aber auch die Bereitstellung von unternehmensinternen Ressourcen. Um das Risiko der Stornierung zu verringern, werden regelmäßig Anzahlungen sowie Teilzahlungen nach Projektfortschritt vereinbart. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Kunden auch bereits vor Leistung der Anzahlung bzw. der relevanten Zahlung nach Projektfortschritt, den Auftrag wieder stornieren. Sollte SINGULUS TECHNOLOGIES dann bereits in Vorleistung gegangen sein und Aufwendungen im Hinblick auf die Auftragsabarbeitung getätigt haben, könnten diese vom Kunden unter Umständen nicht ersetzt werden.

Sollten sich Risiken im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung verwirklichen, könnten diese im Besonderen im Zusammenhang mit der Durchführung größerer Projekte erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben. Der Eintritt dieses Risikos könnte damit materielle Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keinerlei materiellen Stornierungen innerhalb der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe zu verzeichnen.

Produktrisiken

Möglichen Produktrisiken, wie beispielweise Haftungsansprüchen oder Reputationsschäden aufgrund von Produktmängeln, werden wir durch die hohe Qualität und Sicherheit unserer Produkte, unserer Produktinformationen sowie unserer Dienstleistungen gerecht. Die möglichen Gefahren und Risiken, die von einem Produkt während seines gesamten Lebenszyklus für Mitarbeiter, Kunden oder die Umwelt ausgehen können, werden bereits bei der Entwicklung unserer Produkte analysiert und das jeweilige Risikopotenzial entsprechend ermittelt. Wir treffen die entsprechenden Maßnahmen, um die ermittelten Risiken zu vermeiden oder, wo dies nicht möglich ist, auf ein akzeptables Maß zu reduzieren.

Produktionsrisiken

Eine Betriebsunterbrechung in einem unserer Hauptwerke oder bei unseren Anlagen beim Kunden über einen längeren Zeitraum könnte die Ertragslage und die Reputation des Unternehmens negativ beeinflussen. Dies gilt insbesondere, wenn die Betriebsunterbrechung durch einen Unfall verursacht wird, bei dem es zusätzlich zu Personen- oder Umweltschäden kommt. Priorität haben daher Maßnahmen, die eine Betriebsunterbrechung vermeiden. Hierzu zählen insbesondere eine präventive Anlagenüberwachung und die Vorhaltung von strategischen Ersatzteilen.

Bei der Prozessinbetriebnahme der von SINGULUS TECHNOLOGIES gefertigten Anlagen kommen umweltgefährdende Stoffe wie u. a. Acryllack, Silan, Ammoniak und Stickstofftrifluorid zum Einsatz. SINGULUS TECHNOLOGIES ist daher gezwungen, die für diese Stoffe bestehenden umweltrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

Dies ist mit hohen Kosten verbunden. Sollte SINGULUS TECHNOLOGIES die umweltrechtlichen Pflichten nicht einhalten, käme sowohl eine öffentlich-rechtliche als auch zivilrechtliche Haftung für daraus entstehende Schäden oder Nachteile in Betracht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch technisches oder menschliches Versagen Umweltbeeinträchtigungen entstehen, für die SINGULUS TECHNOLOGIES in Anspruch beziehungsweise in Regress genommen werden könnte. Eine Inanspruchnahme aufgrund von Umweltrisiken trotz eines bestehenden Versicherungsschutzes könnte erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von SINGULUS TECHNOLOGIES haben.

Technologierisiko

Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe ist in wettbewerbsintensiven Märkten tätig. Für den Markterfolg sind Produkte mit verlässlicher Spitzentechnologie erforderlich. Dies erfordert ständige Verbesserungen der bereits auf dem Markt befindlichen Produkte. Ein wesentlicher Aspekt bei der Überprüfung des Entwicklungsrisikos ist die Analyse der Marktbedürfnisse. Das Risiko einer Fehlentwicklung beziehungsweise einer Spätentwicklung ist durchaus als hoch einzustufen. Dieses Risiko mindern wir durch die Zusammenarbeit mit Partnern und Kunden sowie durch unseren Evaluierungsprozess, bei dem Effizienz, Erfolgschancen und Rahmenbedingungen der Entwicklungsprojekte fortlaufend überprüft werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist hierbei die Überwachung der Planung der verschiedenen Entwicklungsprojekte. Die Analyse der Erfolgschancen sowie die Erschließung und Nutzung dieser Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens dienen, sind somit ein wesentlicher Aspekt der Strategieplanung.

Sollte es bei der Weiter- und Neuentwicklung von Produkten zu Fehlentwicklungen kommen, könnte dies mit erheblichen Kosten verbunden sein. Zudem könnte SINGULUS TECHNOLOGIES Marktanteile an Wettbewerber verlieren. Fehlentwicklungen bei der Weiter- und Neuentwicklung von Produkten könnten daher erheblich negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von SINGULUS TECHNOLOGIES haben.

In Verbindung mit der Wettbewerbsfähigkeit von SINGULUS TECHNOLOGIES kommt der Sicherung seines technologischen Know-hows eine wesentliche Bedeutung zu. Hierzu hat SINGULUS TECHNOLOGIES Patente und Patentanmeldungen und weitere gewerbliche Schutzrechte für seine Produkte in verschiedenen Ländern, insbesondere Deutschland, registriert oder angemeldet. In dem Umfang, in dem neuere Entwicklungen und Technologien von SINGULUS TECHNOLOGIES nicht in den verschiedenen Ländern, in denen SINGULUS TECHNOLOGIES tätig ist, durch gewerbliche Schutzrechte geschützt sind, können Wettbewerber rechtlich grundsätzlich ungehindert frei und ohne Zahlung einer Gegenleistung an SINGULUS TECHNOLOGIES die entsprechenden Entwicklungen und Technologien von SINGULUS TECHNOLOGIES nutzen, eigenständig entwickeln und vermarkten. Sollte es nicht gelingen, eigenes Know-how umfassend zu schützen, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit von SINGULUS TECHNOLOGIES haben. Der Eintritt dieses Risikos könnte damit materielle Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben.

Absatzmarktrisiko

Ein hohes Risiko besteht im Marketing- und Vertriebsbereich. Hier gilt es, Einbrüche bei der Nachfrage oder Risiken von möglichen Fehleinschätzungen bei einzelnen Märkten oder Produkten zu erfassen und zu bewerten. Diese Risiken sind als materiell einzustufen und können zu substanziellen Beeinträchtigungen des Unternehmensergebnisses führen. Externe Daten wie Marktforschungsergebnisse, aber auch intensive Kontakte zu unseren Kunden helfen hier, künftige Entwicklungen besser einschätzen zu können.

Die Marktentwicklung für Photovoltaikanlagen basierte in den letzten Jahren zu einem großen Teil auf regulatorischen Rahmenbedingungen und der weltweiten Förderung von Investitionen in Photovoltaikanlagen. Ohne staatliche Fördermaßnahmen wäre die Photovoltaik gegenwärtig noch nicht mit den Stromerzeugungskosten konventioneller Energieträger (zum Beispiel Kernkraft, Kohle, Gas) wettbewerbsfähig. Auch wenn die Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen wegen der Verringerung der Systemkosten für Photovoltaikanlagen immer mehr abnimmt, hängt der Markt für diese Anlagen weltweit erheblich von der Fortführung staatlicher Fördermaßnahmen für Investitionen in der Photovoltaik ab.

Die gesetzlich vorgesehene Degression der Einspeisevergütung wird auch weiterhin zu einem Druck auf die Verkaufspreise für Photovoltaikanlagen führen. Es ist dabei nicht gewährleistet, dass es der Photovoltaikbranche gelingt, Senkungen der Produktionskosten bzw. Effektivitätssteigerungen der Produkte durch technologischen Fortschritt zu erreichen, so dass eine Senkung der Verkaufspreise für Photovoltaikanlagen ausreichend kompensiert werden kann. Dies könnte sich erheblich negativ auf die Nachfrage nach den von SINGULUS TECHNOLOGIES hergestellten Produktionsmaschinen führen. Dieses Risiko könnte sich durch eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen zur Förderung der Photovoltaik weiter erhöhen.

Vergleichbare Abnahmeverpflichtungen zu Mindestpreisen oder andere staatliche Fördermaßnahmen bestehen auch in anderen Ländern, in denen SINGULUS TECHNOLOGIES seine Produkte verkauft. Es ist möglich und für die Zukunft zu erwarten, dass auch in diesen Ländern die staatlichen Fördermaßnahmen reduziert oder aufgehoben werden.

Eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen oder das Unterbleiben weiterer Maßnahmen zur Förderung der Photovoltaik innerhalb und außerhalb Deutschlands könnte zu einer erheblichen Reduzierung der Nachfrage nach Photovoltaikanlagen insgesamt und damit auch nach den von SINGULUS TECHNOLOGIES vertriebenen Produktionsanlagen führen.

Sollte die Photovoltaik im Wettbewerb mit anderen Verfahren zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen, wie etwa aus Windkraft, Biomasse, Geothermie und Solarthermie am Markt der Erneuerbaren Energien in Zukunft weniger akzeptiert werden und die anderen Technologien sich aus technischen, wirtschaftlichen, regulatorischen oder sonstigen Gründen besser entwickeln als die Photovoltaik, könnten Investitionen im Photovoltaikbereich ganz oder teilweise unterbleiben oder zumindest in deutlich geringerem als in dem von der SINGULUS TECHNOLOGIES erwarteten Umfang erfolgen. Dies könnte sich erheblich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von SINGULUS TECHNOLOGIES auswirken.

Im Segment Solar erwartet das Management insbesondere Zuwachsraten über den Verkauf von nasschemischen Anlagen, Selenisierungsöfen sowie das Systemgeschäft. Sollten die angenommenen Umsatzerlöse hinter den Annahmen zurück bleiben, würde dies zu einer Unterdeckung der Buchwerte führen und Impairmentaufwendungen zur Folge haben.

Währungs- und Ausfallrisiken

Im Hinblick auf die Währungsrisiken, die sich aus der Fakturierung in Fremdwährung ergeben können, gilt das Prinzip der Kurssicherung bei Erhalt des Auftrags. Als Hauptinstrumente zur Absicherung gegen Zahlungsausfälle bei ausländischen Abnehmern setzen wir Ausfuhrkreditversicherungen ein. Die Bonität und das Zahlungsverhalten der Kunden werden ständig überwacht und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Zudem werden Risiken im Einzelfall wenn möglich durch Kreditversicherungen und Bankgarantien begrenzt. Aus heutiger Sicht gehen wir von einer ausreichenden Deckung des Forderungsausfallrisikos aus.

Finanzielle Risiken

Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sieht sich finanzwirtschaftlichen Risiken vor allem im Hinblick auf Liquiditätsrisiken, Ausfallrisiken, Währungsrisiken und Zinsrisiken ausgesetzt. Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Kreditlinien und Barmitteln vorgehalten.

Um Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen, werden regelmäßig Liquiditätsplanungen erstellt und mit der tatsächlichen Entwicklung abgeglichen. Zur Analyse des Ausfallrisikos werden in engen Zeitabständen die Forderungsportfolien der einzelnen Gesellschaften der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe untersucht.

Um künftig über Finanzierungsmittel in ausreichender Höhe zu verfügen, hat SINGULUS TECHNOLOGIES am 27. Februar 2012 entschieden, eine Unternehmensanleihe im Volumen von bis zu 60 Mio. € bei einem jährlichen Zinssatz von 7,75 % und einer Laufzeit von 5 Jahren zu begeben.

Besonders im Solargeschäft können je nach projektspezifischen Anforderungen zusätzliche Finanzierungszusagen notwendig werden. Insbesondere ist der erfolgreiche Abschluss der Finanzierungsverhandlungen über neue Avalzusagen notwendig.

Neben den finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen bezogen auf die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe bestehen weiterhin finanzielle Risiken im Hinblick auf die Bereitstellung von Projektfinanzierungen für unsere Kunden, insbesondere im Bereich für Photovoltaikanlagen. Diese werden regelmäßig durch Fremdkapital finanziert. Dabei gewähren Kreditinstitute, aber auch Fondsgesellschaften, Förderbanken, Kreditversicherer und andere Marktteilnehmer, Finanzierungen zur Errichtung (Zwischenfinanzierung) sowie zum Betrieb (längerfristige Finanzierung) von Photovoltaikanlagen, die im Laufe der Zeit aus Erträgen aus der Einspeisung der gewonnenen Energie zurückgeführt werden. Derartige Projektfinanzierungen für Großanlagen haben insbesondere Kreditinstitute aber auch andere Marktteilnehmer reduziert und die Bedingungen für die Bereitstellung einer Finanzierung verschlechtert. Dadurch konnte das Wachstumspotential des Photovoltaikmarktes nicht in dem erwarteten Umfang realisiert werden.

Das derzeitige bestehende niedrige Zinsniveau und die daraus resultierenden niedrigen Fremdkapitalkosten haben die Rentabilität von Photovoltaikanlagen positiv beeinflusst und damit einen wesentlichen Beitrag zum Anstieg der Nachfrage nach Photovoltaikanlagen geleistet. Ein Anstieg des Zinsniveaus würde die Rentabilität von Photovoltaikanlagen reduzieren und somit sowohl die Nachfrage nach Photovoltaikanlagen als auch nach den Produkten von SINGULUS TECHNOLOGIES beeinträchtigen.

Rechtliche Risiken

Als international tätiges Unternehmen ist die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Patentrecht, Steuerrecht sowie Gesellschaftsrecht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können oft nicht mit Sicherheit prognostiziert werden, so dass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen gedeckt sind und Auswirkungen auf unser Geschäft sowie die entsprechenden Ergebnisse haben können.

Im Rahmen der juristischen Unterstützung der operativen Geschäftstätigkeit werden rechtliche Risiken einem systematischen Ansatz folgend identifiziert und bezüglich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkung qualitativ und quantitativ bewertet.

Die nachfolgend beschriebenen Rechtsverfahren stellen die aus heutiger Sicht wesentlichen rechtlichen Risiken dar. Sie sind nicht als abschließende Auflistung zu verstehen.

Im Zusammenhang mit dem Beherrschungsvertrag vom 21. April 2006 zwischen der erloschenen STEAG HamaTech AG, Sternenfels ("HamaTech AG"), als abhängige Emittentin und der SINGULUS TECHNOLOGIES AG als herrschendem Unternehmen haben ehemalige Aktionäre der HamaTech AG einen Antrag auf Überprüfung der Angemessenheit von Barabfindung sowie Ausgleichszahlung gestellt. Das Gericht hat Beweis erhoben durch Einholung eines Sachverständigengutachtens. Der Sachverständige ist in seinem Gutachten zu dem Ergebnis gelangt, dass die angebotene Barabfindung sowie die Ausgleichszahlung angemessen sind. Mit Beschluss vom 22. Oktober 2012 hat das Landgericht Mannheim die Anträge auf Neufestsetzung von Barabfindung und Ausgleichszahlung zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens wurden, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Antragsteller, der SINGULUS TECHNOLOGIES auferlegt. Die Entscheidungsgründe wurden den Verfahrensbeteiligten noch nicht zugestellt. Sollten die Antragsteller Beschwerde einlegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Rechtsmittelgericht von der Einschätzung des Landgerichts Mannheim sowie des Sachverständigen abweicht und die SINGULUS TECHNOLOGIES dennoch unterliegt. In diesem Fall müsste die Gesellschaft die gerichtlich festgesetzte Erhöhung der Barabfindung sowie den Ausgleich an alle ehemaligen außenstehenden Aktionäre der HamaTech AG zahlen. Auch im Fall des Obsiegens müsste SINGULUS TECHNOLOGIES nach der gesetzlichen Regelung voraussichtlich die Gerichtskosten, die Kosten des Sachverständigen, die Kosten der gemeinsamen Vertreter sowie seine eigenen Rechtsverteidigungskosten tragen.

Im Rahmen der Verschmelzung der HamaTech AG auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG haben ehemalige Aktionäre der HamaTech AG einen Antrag auf gerichtliche Bestimmung einer baren Zuzahlung gestellt. Der Antrag wurde in erster Instanz zurückgewiesen. Die Antragsteller haben Beschwerde eingelegt. Das Oberlandesgericht München hat die erstinstanzliche Entscheidung aufgehoben und eine bare Zuzahlung in Höhe von 0,79 € je Aktie der HamaTech AG festgesetzt. Gegen diese Entscheidung hat die SINGULUS TECHNOLOGIES Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht eingelegt. Trotz der Verfassungsbeschwerde ist die Entscheidung des Oberlandesgerichts München rechtskräftig. Die maximalen Verpflichtungen zu einer möglichen Nachzahlung in Höhe von 1,8 Mio. € (inklusive Zinsen) wurden somit in 2012 zurückgestellt. Die Auszahlung entfällt im Falle des Erfolgs der Verfassungsbeschwerde. Bereits ausgezahlte bare Zuzahlungen sowie Teile der Verfahrenskosten können in diesem Falle seitens der Gesellschaft ebenfalls zurückverlangt werden.

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems des SINGULUS TECHNOLOGIES AG Konzerns hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses

Im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern wird das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem als ganzheitliches System verstanden. Unter einem internen Kontrollsystem werden hiernach die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Geschäftsführung gerichtet sind. Im Einzelnen sind dies:

die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit
die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung
die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen Vorschriften

Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung sowie zum Umgang mit den identifizierten Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess sind innerhalb der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe folgende Strukturen und Prozesse implementiert:

Die Gesamtverantwortung für das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess trägt der Vorstand. Mittels einer fest definierten Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden.

Im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses und des Konzernrechnungslegungsprozesses werden Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich eingestuft, die die Konzernbilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts maßgeblich beeinflussen. Hierzu zählen im Wesentlichen die folgenden Elemente:

Identifikation wesentlicher Risikofelder und Kontrollen mit Einfluss auf den konzernweiten Rechnungslegungsprozess
Überwachung des konzernweiten Rechnungslegungsprozesses und der entsprechenden Ergebnisse auf Ebene des Vorstands
Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen

Darüber hinaus fließen Erkenntnisse aus dem laufenden Berichterstellungsprozess in die Fortentwicklung des internen Kontrollsystems ein.

Umwelt und Nachhaltigkeit bei SINGULUS TECHNOLOGIES

Das Thema "Nachhaltigkeit" hat traditionell einen hohen Stellenwert bei SINGULUS TECHNOLOGIES. Das Unternehmen verfolgt das mittel- und langfristige Ziel, bei unternehmerischem Handeln sowie in den wirtschaftlichen Abläufen und Prozessen dem Gedanken und den Zielen der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit zu folgen.

Im Optical Disc Segment benötigt eine Produktionslinie zur Herstellung von Blu-ray Discs heute ca. 25 % weniger Energie als eine DVD-Replikationslinie. Das Recycling von Verbrauchsmaterialien, z. B. von Lacken, ist selbstverständlich.

Im Halbleiterbereich produziert SINGULUS TECHNOLOGIES Vakuum-Beschichtungsanlagen, die im Ultrahochvakuum dünnste Schichten, nur atomlagendick aufbringen. Hier arbeiten wir mit an der Herstellungstechnik für neue Chipgenerationen mit energiesparenden MRAM Wafern. Würde man alle DRAM Chips in Internetrechnern durch MRAM Chips ersetzen, könnte man bis zu zwei Atomkraftwerke auf der Welt einsparen.

Natürlich spielt auch die Photovoltaik eine feste Rolle bei SINGULUS TECHNOLOGIES.

Wir glauben, dass die Photovoltaik ihren Siegeszug antreten wird, denn sie ist bereits konkurrenzfähig und die weltweite Nachfrage wird weiter wachsen. Durch den Einsatz intelligenter Systeme kann Solarstrom direkt als "Eigenstrom" genutzt werden und muss gar nicht erst weit transportiert werden. Mit moderner Speichertechnik bleibt die Sonne sozusagen länger auf und versorgt Haushalte in den Abendstunden.

Wir sehen Nachhaltigkeit als eine Chance für SINGULUS TECHNOLOGIES, sich mit den sehr innovativen Produkten entsprechend zu positionieren und damit eine langfristige Werterhaltung und Wertsteigerung zu erreichen.

Unternehmerisches Handeln hat Tradition im Mittelstand und unternehmerisches Handeln beinhaltet in der Regel nachhaltiges Handeln. So sind zum Beispiel

soziale Verantwortung im Unternehmen und gegenüber der Region,
Umweltbewusstsein,
das Schonen von Ressourcen und das
Vermeiden von unnötiger CO2 -Belastung

selbstverständlich. SINGULUS TECHNOLOGIES würde keine qualifizierten Mitarbeiter mehr finden, wenn solche Grundsätze nicht eingehalten würden.

Eine nachhaltige Entwicklung bedeutet für uns, dass wir die Bedürfnisse der heutigen Generation sichern, ohne die Erfüllung der Bedürfnisse der künftigen Generationen zu gefährden. Eine intakte Natur und Umwelt sind neben der wirtschaftlichen Prosperität und sozialen Wohlfahrt die Basis und eine wichtige Säule für eine zukunftsfähige Gesellschaft.

Vergütungsbericht

Dieser Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichtes für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Er enthält die Angaben, die nach den Bestimmungen des deutschen Handelsrechts, erweitert durch das Gesetz über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen (VorstOG), Bestandteil des Anhangs nach § 314 HGB bzw. des Lageberichtes nach § 315 HGB sind.

Der Vergütungsbericht berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate-Governance-Kodex.

A. Vergütung des Vorstands

I. Zusammensetzung des Vorstands im Geschäftsjahr 2012

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Dr.-Ing. Stefan Rinck Vorsitzender des Vorstands; Vorstand für Produktion, Vertrieb, Technik, Forschung und Entwicklung sowie Strategie und Auslandsaktivitäten
Dipl.-Oec. Markus Ehret Vorstand für Finanzen, Controlling, Investor Relations, Personal, Einkauf und IT

II. Individuelle Vergütung

Für die einzelnen Vorstandsmitglieder ergab sich im Berichtsjahr folgende Vergütung:

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2012
Fixe Vergütung

T€
Sonstige Vergütung1)

T€
Variable Vergütung

T€
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung2)

T€
Gesamt

T€
--- --- --- --- --- ---
Dr.-Ing. Stefan Rinck 413 35 214 62 724
Dipl.-Oec. Markus Ehret 240 13 144 50 447
653 48 358 112 1.171

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2011
Fixe Vergütung

T€
Sonstige Vergütung1)

T€
Variable Vergütung

T€
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung2)

T€
Gesamt

T€
--- --- --- --- --- ---
Dr.-Ing. Stefan Rinck 400 33 267 101 801
Dipl.-Oec. Markus Ehret 210 14 140 101 465
610 47 407 202 1.266

1) Unter sonstige Vergütung fallen Nebenleistungen wie Versicherung und Firmenwagen.

2) Phantom Stocks sind bei erstmaliger Gewährung mit dem jeweiligen Zeitwert einberechnet.

Insgesamt betrug die Vergütung der Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2012 1.171 T€. Hiervon nahm der jährliche fixe Gehaltsbestandteil ca. 60 % sowie der variable Gehaltsbestandteil ca. 40 % der Gesamtvergütung ein. Die sonstigen Bezüge betreffen im Wesentlichen Firmenwagen.

III. Erläuterung Vergütungsstruktur

1. Überblick über Vergütungsstruktur

1.1 Konzept und Zielsetzungen der Vergütungsstruktur

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Zielsetzung ist dabei, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrer Tätigkeit und Verantwortung angemessen zu vergüten und dabei die persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens zu berücksichtigen.

Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und besteht aus einer fixen und variablen monetären Vergütung (einschließlich aktienbasierten Vergütung), Versorgungszusagen und Sachleistungen. Der Aufsichtsrat geht dabei von einem jährlichen monetären Zieleinkommen aus, das sich zu rund 60 % aus fixen und zu 40 % aus variablen Bezügen zusammensetzen soll.

Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Höhe des Zieleinkommens an der Vergütung, die vergleichbare Unternehmen an die Mitglieder ihrer Geschäftsleitung zahlen, sowie an der vertikalen Angemessenheit im Vergleich zum übrigen Gehaltsniveau im Unternehmen. Die Absicht des Aufsichtsrates ist es auch, die Vorstandsmitglieder langfristig an das Unternehmen zu binden und einen Anreiz zur Steigerung des Unternehmenswerts zu setzen.

Der Aufsichtsrat bezieht in die Überprüfung der Vergütung die individuelle Leistung und den Umfang der übernommenen Verantwortlichkeiten im Vergleich zu anderen Vorstandsmitgliedern sowie die wirtschaftliche Situation des Unternehmens mit ein. Die regelmäßige Überprüfung soll jeweils bei der ersten Aufsichtsratssitzung des Jahres erfolgen.

1.2 Zusammensetzung der Vergütung

Die Vergütung setzt sich generell aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Die erfolgsunabhängigen Teile bestehen aus einem festen Jahresgehalt, betrieblich finanzierten Altersversorgungen und Sachbezügen. Mit beiden Vorstandsmitgliedern wurden in 2012 neue Dienstverträge abgeschlossen, aufgrund derer die Vergütung nunmehr einheitlich nach dem hier beschriebenen Vergütungssystem gewährt wird.

Die erfolgsbezogenen Komponenten sind aufgeteilt in einen variablen Bonus und virtuelle Aktien ("Phantom Stocks"), deren Wert von der langfristigen Unternehmensentwicklung abhängt, als langfristigen Anreiz für die künftige Tätigkeit.

Der variable Bonus ist an das Erreichen von individuellen Zielvorgaben gekoppelt, die finanzielle, operative und strategische Ziele betreffen. Diese Zielvorgaben werden jährlich vom Aufsichtsrat im Anschluss an die Verabschiedung des Budgets für das darauf folgende Jahr neu festgelegt und mit den Vorständen individuell vereinbart. Werden die Ziele nicht oder nur teilweise erreicht, entscheidet der Aufsichtsrat, ob und in welcher Höhe eine variable Vergütung gezahlt wird. Der Aufsichtsrat kann für den Vorstandsvorsitzenden nach freiem Ermessen festlegen, dass dieser bei Übertreffen der vereinbarten Ziele bis zu 150 % der vereinbarten Bonuszahlung erhält.

Die Vorstandsverträge sehen die Möglichkeit vor, zusätzlich zu den variablen Vergütungen einmalige Sonderzahlungen zu leisten, um besonderen Umständen Rechnung tragen und eine angemessene sowie wettbewerbsfähige Vergütung gewähren zu können.

Mit dem Vorstandsvorsitzenden wurde in 2009 eine weitere variable Vergütung (Sonderbonus) vereinbart, die jedoch mit dem Neuabschluss des Dienstvertrags für das Jahr 2012 entfallen ist.

Seit dem Geschäftsjahr 2011 gewährt das Unternehmen den Mitgliedern des Vorstands virtuelle Aktien ("Phantom Stocks") nach Maßgabe des vom Aufsichtsrat beschlossenen Phantom Stocks-Programms. Das Programm soll eine langfristige Anreizwirkung und Bindungswirkung durch eine Kopplung der Vergütung an die Performance der Gesellschaft und deren nachhaltige Wertentwicklung bewirken. Die Phantom Stocks stellen eine Vergütungskomponente mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage dar, die eine hohe Kongruenz der Interessen der Begünstigten und der Aktionäre erreicht und damit nachhaltig Wert für die Aktionäre schafft. Die Zuteilung der Phantom Stocks erfolgt unentgeltlich. Jeder Phantom Stock berechtigt virtuell zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Aktie der Gesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 € zum Ausübungspreis. Der Ausübungspreis entspricht dem nicht gewichteten Durchschnitt der Schlusskurse (oder eines entsprechenden Nachfolgewertes) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Ausgabetag. Nach Ablauf der Warteperiode erhält der Inhaber der virtuellen Aktien bei Ausübung den Gegenwert des Aktienpreises abzüglich des Ausübungspreises ausschließlich in Form eines Barausgleichs (Cash Settlement), höchstens aber das Dreifache des Ausübungspreises. Eine Erfüllung mit eigenen Aktien der Gesellschaft ist ausgeschlossen. Die Ausübung der Phantom Stocks ist nur möglich, wenn der Durchschnitt der Schlusskurse der Aktie der Gesellschaft bestimmte Erfolgsziele erreicht hat, d. h. um einen bestimmten Prozentsatz über dem Ausübungspreis liegt. Die Ausübung von Phantom Stocks kann erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren erfolgen, die mit dem Ausgabetag zu laufen beginnt. Sie können jeweils innerhalb von fünf Jahren seit dem Ausgabetag ausgeübt werden. Nach Ablauf der Wartezeit kann die Ausübung binnen eines Zeitraums von 14 Börsenhandelstagen, beginnend mit dem sechsten Börsenhandelstag (einschließlich) nach Veröffentlichung der Quartalsberichte für das erste oder dritte Quartal erfolgen, wobei innerhalb des ersten Ausübungszeitraums bis zu 25 % der gehaltenen Phantom Stocks, innerhalb jedes weiteren Ausübungszeitraums halbjährlich jeweils bis zu weitere 25 % ausgeübt werden können. Maßgebend für die Bestimmung des Erfolgsziels für einen Ausübungszeitraum ist der nicht gewichtete Durchschnitt der Schlusskurse an der Frankfurter Wertpapierbörse im Referenzzeitraum; Referenzzeitraum ist der Zeitraum von fünf Börsenhandelstagen in Frankfurt am Main ab Veröffentlichung des für den Beginn des Ausübungszeitraums maßgeblichen Quartalsberichts. Die Ausübung der Phantom Stocks ist nur möglich, wenn der nicht gewichtete Durchschnitt der Schlusskurse im Referenzzeitraum für die ersten 25 % der Phantom Stocks (erste Ausübungstranche) um mindestens 15,0 %, im Referenzzeitraum für die nächsten 25 % (zweite Ausübungstranche) um mindestens 17,5 %, im folgenden Referenzzeitraum (dritte Ausübungstranche) um mindestens 20,0 % und im letzten Referenzzeitraum (vierte Ausübungstranche) um mindestens 22,5 % über dem Ausübungszeitraum liegt. Eine vorzeitige Ausübung unabhängig vom Erreichen der Erfolgsziele ist für einen Zeitraum möglich, in dem ein Übernahmeangebot im Sinne des § 29 Abs. 1 WpÜG veröffentlicht worden ist oder eine Person Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt.

Schließlich erhalten die Vorstandsmitglieder Sachbezüge wie Dienstwagen und Versicherungen sowie eine betrieblich finanzierte Altersversorgung.

2. Feste Vergütung

Die feste Vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Sie wird jährlich auf ihre Angemessenheit überprüft. Eine Anpassung kann auch durch Gewährung einmaliger Sonderzahlungen erfolgen.

Die gesamte im Geschäftsjahr 2012 bezahlte feste Vergütung (einschließlich sonstige Vergütung) betrug 701 T€.

3. Variable Vergütung

Die auf Basis der individuellen Zielabsprachen und gemäß der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2012 zurückgestellte variable Vergütung betrug 358 T€.

4. Aktienoptionen und virtuelle Aktien (Phantom Stocks)

Im Geschäftsjahr 2012 gewährte die SINGULUS TECHNOLOGIES AG den Vorständen insgesamt 180.000 virtuelle Aktien. Der Ausübungspreis dieser virtuellen Aktien beträgt 1,08 € (2,356 € für die in 2011 gewährten Phantom Stocks).

Zusammen mit schon gewährten virtuellen Aktien hält Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck 200.000 virtuelle Aktien (100.000 in 2011 gewährte Phantom Stocks und 100.000 in 2012 gewährte Phantom Stocks) und Herr Markus Ehret 180.000 virtuelle Aktien (100.000 in 2011 gewährte Phantom Stocks und 80.000 in 2012 gewährte Phantom Stocks). Die periodengerechte Verteilung des beizulegenden Zeitwerts der virtuellen Aktien führte im Geschäftsjahr zu folgendem Aufwand: Herrn Dr.-Ing. Stefan Rink und Herrn Markus Ehret jeweils 9 T€ (im Vorjahr 8 T€).

In der Vergangenheit wurden Aktienoptionen für Vorstandsmitglieder gewährt. In den letzten Jahren wurden jedoch keine Optionsprogramme mehr aufgelegt. Keines der Vorstandsmitglieder hält noch Aktienoptionen.

5. Sonstige Vergütung

Weiterhin erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen wie Dienstwagen bzw. pauschale Entschädigung für die Nutzung eines Privatfahrzeugs für dienstliche Zwecke und Unfall- und Haftpflichtversicherung. Diese Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteil von dem einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen den Vorstandsmitgliedern grundsätzlich in gleicher Höhe zu.

Für die Tätigkeiten als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft bezogen die Vorstände im Geschäftsjahr 2012 keine zusätzliche Vergütung.

Bezüge aus Aufsichtsratsvergütungen in Konzernunternehmen werden auf die Vorstandsbezüge angerechnet.

6. Pensionszusagen

Die Vorstände erhalten eine von der Gesellschaft finanzierte betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Die Gesellschaft gewährt den Vorständen einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Bruttojahresfestgehalts. Dieser betrug für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rink ab 1. Januar 2012 59,97 % (bisher 46,57 %) und für Herrn Markus Ehret 23,07 %. Die gesamten im Jahr 2012 ausgezahlten jährlichen Versorgungsbeiträge betrugen 321 T€ (im Vorjahr 235 T€), wovon 264 T€ (im Vorjahr 186 T€) auf Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 58 T€ (49 T€) auf Herrn Markus Ehret entfielen. Die Altersversorgung wurde in 2011 von der Gesellschaft auf den Verein Towers Watson Second e-Trust e. V. ("Verein") ausgegliedert. Als Versorgungsleistungen werden Altersversorgungsleistungen und Hinterbliebenenleistungen gewährt. Hinsichtlich der Altersversorgungsleistung ist geregelt, dass wenn der Vorstand nach Vollendung des 63. Lebensjahres aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, eine monatliche Altersrente oder eine einmalige Kapitalzahlung gewährt wird. Wenn der Vorstand vor Vollendung des 63. Lebensjahres, frühestens jedoch nach Vollendung des 60. Lebensjahres, aus dem Dienstverhältnis ausscheidet, wird als vorgezogene Altersversorgungsleistung eine vorgezogene monatliche Altersrente oder eine vorgezogene einmalige Kapitalzahlung gewährt, sofern der Vorstand zum Ausscheidezeitpunkt die Zahlung der vorgezogenen Altersversorgungsleistung verlangt. Die Höhe der (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung richtet sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Tarifwerk des Rückdeckungsversicherers. Der Verein schließt zur Rückdeckung der Versorgungsleistungen entsprechende Rückdeckungsversicherungen ab. Die Rechte aus diesen Verträgen stehen ausschließlich dem Verein zu. Im Falle des Todes eines Vorstands vor Inanspruchnahme einer (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung erhält der hinterbliebene Ehegatte ein einmaliges Hinterbliebenenkapital. Die Höhe des Hinterbliebenenkapitals wird bei Eintritt des Versorgungsfalls ermittelt und entspricht der jeweils fälligen Beitragsrückgewähr im Todesfall vor Rentenbeginn aus der für den Vorstand vom Verein abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung. Im Falle des Todes nach Inanspruchnahme der (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung in Form einer monatlichen Rente, jedoch vor Ablauf von 20 Jahren seit Rentenbeginn, erhält der hinterbliebene Ehegatte eine zeitlich befristete Hinterbliebenenrente bis zum Ablauf dieses 20-Jahres-Zeitraums. Sofern kein anspruchsberechtigter hinterbliebener Ehegatte vorhanden ist, erhalten unter bestimmten Umständen die hinterbliebenen Kinder jeweils zu gleichen Teilen die Hinterbliebenenleistung. Scheidet der Vorstand vor Eintritt eines Versorgungsfalles aus den Diensten der SINGULUS AG aus, behält er eine anteilige Anwartschaft auf Versorgungsleistungen, unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt des Ausscheidens die gesetzliche Unverfallbarkeit gemäß den maßgebenden Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes vorliegt.

IV. Leistungszusagen im Fall der Beendigung der Tätigkeit und von Dritten, Change of Control-Klauseln

1. Abfindungsregelungen

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses durch ordentliche Kündigung oder im Fall der vorzeitigen Beendigung der Bestellung erhalten die Vorstände eine Abfindung, deren Höhe auf höchstens zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap). Die Höhe bemisst sich nach dem Festgehalt ohne Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen zuzüglich einer pauschalierten variablen Vergütung in Höhe von 25 % des maßgeblichen Festgehalts; im Fall von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck ist zusätzlich eine Einbeziehung der Zuführungen zur Altersversorgung vereinbart. Wenn die Restlaufzeit des Dienstvertrags weniger als zwei Jahre beträgt, ist die Abfindung zeitanteilig bezogen auf die Restlaufzeit des Dienstvertrags zu kürzen. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Abfindung.

2. Leistungszusagen Dritter

Keinem Vorstandsmitglied wurden im Berichtszeitraum im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied Leistungen von Dritten gewährt oder zugesagt.

3. Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control Klauseln)

Die Vorstandsverträge enthalten eine Change of Control-Klausel. Danach erhält jedes Vorstandsmitglied für den Fall, dass sein Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG endet, weil das Vorstandsmitglied im Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel ein Sonderkündigungsrecht ausgeübt hat oder sein Vertrag nicht verlängert wird, eine Sonderzahlung in Höhe des Festgehaltes und der variablen Bonuszahlung für zwei Jahre (beim Vorstandsvorsitzenden zuzüglich der Altersversorgung). Der Anspruch auf Sonderzahlung besteht nur, wenn der Dienstvertrag im Zeitpunkt der Sonderkündigung zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels noch eine Restlaufzeit von mehr als neun Monaten hat. Ein Kontrollwechsel in diesem Sinne liegt vor, wenn (i) ein Aktionär die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG erworben hat, oder (ii) mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Beherrschungsvertrag nach § 291 AktG geschlossen und wirksam geworden ist, oder (iii) die Gesellschaft gemäß § 2 Umwandlungsgesetz (UmwG) mit einem anderen, nicht konzernzugehörigen Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Werts der Gesellschaft, oder (iv) nach Vollzug eines Übernahme- oder Pflichtangebots im Sinne des WpÜG.

Zusätzlich haben die Vorstandsmitglieder im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht.

B. Vergütung des Aufsichtsrates

Die Vergütung des Aufsichtsrates wird durch die Hauptversammlung festgelegt und ist in der Satzung geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder sowie am wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns. Die gegenwärtig für den Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG geltenden Vergütungsregeln wurden von der Hauptversammlung am 6. Juni 2008 beschlossen und sind in § 11 der Satzung enthalten.

Neben der Erstattung ihrer Auslagen erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates eine Vergütung, die sich aus fixen und variablen Elementen zusammensetzt. Jedes Aufsichtsratsmitglied erhält als feste Vergütung einen Betrag in Höhe von 30.000 €, der nach Ablauf des Geschäftsjahres gezahlt wird. Hinzu kommt eine erfolgsabhängige Vergütung von 800,00 € für jeden Cent des nach den Internationalen Accounting Standards/International Financial Reporting Standards (IAS/IFRS) ermittelten Konzerngewinns pro Aktie. Die feste Vergütung ist auf die erfolgsabhängige Vergütung anzurechnen.

Die Bemessungsgrundlage ist höchstens gleich dem Bilanzgewinn der Gesellschaft, vermindert um einen Betrag von 4 % der auf den geringsten Ausgabebetrag der Aktie geleisteten Einlagen. Die variable Vergütung wird nach Fassung des Gewinnverwendungsbeschlusses für das abgelaufene Geschäftsjahr fällig. Die auf die Aufsichtsratsbezüge entfallene Umsatzsteuer wird als Vorsteuer von der Gesellschaft beim Finanzamt geltend gemacht. Die Aufsichtsräte müssen die darin enthaltene Umsatzsteuer an die für sie zuständigen Finanzämter abführen.

Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der festen und der erfolgsabhängigen Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung.

Die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf folgende Vergütungen für das Berichtsjahr, wobei die Erfolgsziele für die variable Vergütung für das Geschäftsjahr 2012 wie im Vorjahr nicht erreicht wurden:

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Fixer Anteil

(in T€)
Variabler Anteil

(in T€)
Gesamt

(in T€)
Gesamt (Vorjahr) In

T€
Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz 60 - 60 54
Günter Bachmann (bis 30. November 2012) 42 - 42 39
Dr. rer. nat. Rolf Blessing 30 - 30 17
Christine Kreidl (ab 4. Dezember 2012) 3 - 3 0
Gesamt 135 - 135 135

Vorstand und Aufsichtsrat haben beschlossen, der nächsten Hauptversammlung eine Änderung des Systems der Aufsichtsratsvergütung vorzuschlagen. Diese soll auf eine rein fixe Vergütung umgestellt werden. Eine solche Vergütung würde den geänderten Empfehlungen in Ziffer 5.4.6 des Kodex entsprechen.

C. Kreditgewährungen an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

Kredite und Vorschüsse wurden den Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt.

D. Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Kein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrates hält einen direkten oder indirekten Anteil am Grundkapital der Gesellschaft, welcher größer ist als 1 %.

Folgende Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder hielten zum 31. Dezember 2012 direkt oder indirekt Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG:

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2012 2011
Aufsichtsrat
Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz 39.344 24.344
Günter Bachmann (bis 30. November 2012) 20.000 20.000
Vorstand
Dr.-Ing. Stefan Rinck, CEO 9.619 9.619
Dipl.-Oec. Markus Ehret, CFO 7.000 2.493

Die amtierenden Vorstandsmitglieder hielten zum 31. Dezember 2012 keine Bezugsrechte aus Aktienoptionen oder Wandelschuldverschreibungen.

E. Directors' Dealings

Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihnen nahe stehende Personen den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente melden, soweit der Wert der im Geschäftsjahr getätigten Geschäfte die Summe von 5.000 € erreicht oder übersteigt. Im Geschäftsjahr 2012 wurden folgende Geschäfte gemeldet:

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Name/Funktion Datum Geschäftsart und Ort WKN/ISIN Stückzahl Preis

Volumen

Dipl.-Oec. Markus Ehret Mitglied des Vorstands 20.08.2012 Kauf von Aktien, Frankfurt am Main 723890/ DE0007238909 507 1,77 897,39
Dipl.-Oec. Markus Ehret Mitglied des Vorstands 30.11.2012 Kauf von Aktien, Frankfurt am Main 723890/ DE0007238909 4.000 1,24 4.971,86
Dipl.-Oec. Markus Ehret Mitglied des Vorstands 30.11.2012 Kauf von Optionen, Frankfurt am Main 723890/ DE0007238909 10.000 0,10 1.000,00
Dipl.-Oec. Markus Ehret Mitglied des Vorstands 30.11.2012 Kauf von Optionen, Frankfurt am Main 723890/ DE0007238909 5.000 0,25 1.250,00
Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz Vorsitzender des Aufsichtsrates 20.12.2012 Kauf von Aktien, Frankfurt am Main 723890/ DE0007238909 15.000 1,5338 23.006,48

Lagebericht zu §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Angaben nach Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz

1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 48.930.314,00 € und ist eingeteilt in 48.930.314 Inhaberaktien mit einem Nennbetrag von je 1,00 €. Sämtliche Aktien sind Stammaktien. Sie vermitteln die sich aus dem Aktiengesetz (AktG) ergebenden Rechte und Pflichten.

2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen: keine

3. Direkte oder indirekte Kapitalbeteiligung über 10 %: keine

4. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten: keine

5. Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von Arbeitnehmerbeteiligungen: keine

6. Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über Satzungsänderungen:

Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern richten sich nach §§ 84, 85 AktG. Satzungsänderungsbeschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Kapitalmehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Im Übrigen gelten §§ 133, 179 - 181 AktG. Der Aufsichtsrat ist nach § 17.1 der Satzung befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Dies gilt auch für die Anpassung der Satzung infolge einer Veränderung des Grundkapitals.

7. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien

7.1 Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. Juni 2017 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 24.465.157,00 € zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für neu ausgegebene Aktien mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 20 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen (1) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen; (2) soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Optionsrechten oder Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustünde; (3) für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, um die neuen Aktien Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder anderen Vermögensgegenständen anbieten zu können. Weiter ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für gegen bar neu ausgegebene Aktien mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung das gesetzliche Bezugsrecht auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich im Sinne des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Auf die 10 %-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu 9.750.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 9.759.000 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je 1,00 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012/III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder einer Konzerngesellschaft der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Sinne von § 18 AktG, an der die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu gewähren.

7.2 Ermächtigung zum Rückkauf: keine

8. Change of Control-Klauseln und Entschädigungsvereinbarungen

8.1 Die Vorstandsverträge enthalten eine Change of Control-Klausel. Danach erhält jedes Vorstandsmitglied für den Fall, dass sein Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG endet, weil das Vorstandsmitglied im Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel ein Sonderkündigungsrecht ausgeübt hat oder sein Vertrag nicht verlängert wird, eine Sonderzahlung in Höhe des Festgehaltes und der variablen Bonuszahlung für zwei Jahre (beim Vorstandsvorsitzenden zuzüglich der Altersversorgung). Der Anspruch auf Sonderzahlung besteht nur, wenn der Dienstvertrag im Zeitpunkt der Sonderkündigung zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels noch eine Restlaufzeit von mehr als neun Monaten hat. Ein Kontrollwechsel in diesem Sinne liegt vor, wenn (i) ein Aktionär die Kontrolle im Sinn von § 29 WpÜG erworben hat, oder (ii) mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Beherrschungsvertrag nach § 291 AktG geschlossen und wirksam geworden ist, oder (iii) die Gesellschaft gemäß § 2 Umwandlungsgesetz (UmwG) mit einem anderen, nicht konzernzugehörigen Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Werts der Gesellschaft, oder (iv) nach Vollzug eines Übernahme- oder Pflichtangebots im Sinne des WpÜG.

In diesem Fall werden mit Beendigung des Dienstvertrags auch, soweit noch aus früheren Zusagen vorhanden, gesperrte Sonderboni - unabhängig vom Ablauf von Sperrfristen und dem Erreichen von Erfolgszielen - fällig oder zum Verkauf frei (vgl. zu Sonderboni und virtuellen Aktien die Erläuterungen unter III. Ziffer 3 und 4 oben). Dasselbe gilt für ausgegebene virtuelle Aktien.

Zusätzlich haben die Vorstandsmitglieder im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht.

Die Gesellschaft gewährte bis 1. September 2012 Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck einen Sonderbonus in Höhe von 500.000,00 € pro Jahr, wenn ein bestimmter Schwellenwert für das Ergebnis pro Aktie erreicht würde (Erfolgsziel). Andernfalls wäre der Sonderbonus gesperrt, bis das Erfolgsziel eines der nächsten Jahre erreicht würde. Wird der Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nicht verlängert, gekündigt, wird das Vorstandsmitglied beurlaubt oder macht es von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, werden mit Beendigung des Dienstvertrags alle gewährten und noch gesperrten Sonderboni unabhängig vom Ablauf von Sperrfristen und dem Erreichen von Erfolgszielen fällig oder zum Verkauf frei. Dasselbe gilt für ausgegebene virtuelle Aktien (Phantom Stocks), die den beiden Vorstandsmitgliedern gewährt wurden. Der Vergütungsbericht stellt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder umfassend dar.

8.2 Die auf der Grundlage des Aktienoptionsprogramms 2005, 2007 und 2008 an Vorstandsmitglieder der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Mitglieder der Geschäftsleitungsorgane nachgeordneter verbundener Unternehmen sowie für weitere Führungskräfte und Mitarbeiter der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und nachgeordneter verbundener Unternehmen insgesamt ausgegebenen 1.014.230 Aktienoptionen können nach Ablauf der Wartezeit vorzeitig ausgeübt werden, wenn für die Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG ein Übernahmeangebot im Sinne des § 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) gemacht wird oder eine Person Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt, d. h. mindestens 30 % der Stimmrechte der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hält. Eine Kontrolle in diesem Sinne liegt bereits vor, wenn ein entsprechender Vertrag über die Veräußerung von Aktien nicht mehr unter einer Bedingung steht, auch wenn dieser noch nicht vollzogen ist. Die Ausübung aller Aktienoptionen ist jedoch nur möglich, wenn die Erfolgsziele gemäß dem jeweiligen Aktienoptionsplan in dem Zeitraum, in den das Übernahmeangebot oder die Kontrollerlangung fällt, oder in einem späteren Ausübungszeitraum erreicht sind.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289 a HGB ist auf der Website www.singulus.de veröffentlicht.

Kahl am Main, 14. März 2013

SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Der Vorstand

Dr.-Ing. Stefan Rinck

Dipl.-Oec. Markus Ehret

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den von der Singulus Technologies AG, Kahl am Main, aufgestellten Konzernabschluss --bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Gesamtergebnisrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung, Kapitalflussrechnung und Anhang-- sowie den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Singulus Technologies AG zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Frankfurt am Main, den 15. März 2013

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Pürsün, Wirtschaftsprüfer

Kast, Wirtschaftsprüfer

Beschlussfassung des Vorstands SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Beschlussfassung zur Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von 4.198.317,02 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Kahl am Main, den 23. April 2013

Dr.-Ing. Stefan Rinck, SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Vorsitzender des Vorstands

Markus Ehret, SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Mitglied des Vorstands

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