Annual / Quarterly Financial Statement • Dec 16, 2013
Annual / Quarterly Financial Statement
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| #### Aktiva | ||
|---|---|---|
| 31.12.2012 EUR |
31.12.2011 EUR |
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| --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | 347.481,00 | 231.894,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 1,00 | 1,00 |
| II. Sachanlagen | 347.480,00 | 231.893,00 |
| B. Umlaufvermögen | 924.798,59 | 885.787,78 |
| I. Vorräte | 348.980,01 | 301.370,58 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 257.998,21 | 235.490,80 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 317.820,37 | 348.926,40 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 7.233,10 | 14.763,89 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva | 1.279.512,69 | 1.132.445,67 |
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| #### Passiva | ||
|---|---|---|
| 31.12.2012 EUR |
31.12.2011 EUR |
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| --- | --- | --- |
| A. Eigenkapital | 499.295,03 | 508.808,05 |
| I. gezeichnetes Kapital | 62.783,00 | 62.783,00 |
| II. Gewinnrücklagen | 6.278,30 | 6.278,30 |
| III. Bilanzgewinn | 430.233,73 | 439.746,75 |
| B. Rückstellungen | 426.549,32 | 398.560,31 |
| C. Verbindlichkeiten | 349.584,28 | 220.994,25 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 4.084,06 | 4.083,06 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva | 1.279.512,69 | 1.132.445,67 |
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2012wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 Abs. 2 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Bewertung der Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem Durchschnittsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben.
Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos, für Zinsaufwendungen und für Nachlässe wird eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet.
Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt gem. § 253 Abs. 1 S. 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zukünftiger Gehalts- und Rentensteigerungen.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gebildet soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 150 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem Wert von Euro 150 bis Euro 1.000 werden in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre abgeschrieben. Soweit handelsrechtlich zulässig wird die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vorschriften gewählt.
Bezüglich der Ausübung der bestehenden Wahlrechte bei der Bewertung der Pensionsrückstellungen verweisen wir auf die Ausführungen unter „Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten“.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen folgende Forderungen und Ausleihungen:
Forderungen Euro 178,80
Der Rechnungsabrenzungsposten enthält ein Disagio im Sinne von § 250 Abs. 3 HGB in Höhe von Euro 2.296,50.
Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag in Höhe von Euro 245.119,45.
Für die aufgrund der Neubewertung gemäß dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. Januar 2010 notwendige Zuführung zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde das Wahlrecht genutzt, die Zuführungsbeträge bis spätestens zum 31.12.2024 anzusammeln, wobei jedes Jahr mindestens 1/15 des Anpassungsbetrags zu verbuchen ist. Zum 1. Januar 2012 ergab sich ein Anpassungsbetrag in Höhe von Euro 52.155,00. Im Geschäftsjahr wurde davon ein Betrag von Euro 4.012,00 erfolgswirksam zugeführt. Der bisher noch nicht zugeführte Betrag (Unterdeckung) beträgt zum Stichtag Euro 48.143,00.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren gebildet.
Der Berechnung wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt:
Zinssatz 6,00 %
Rentensteigerung 2,00 %
zugrunde gelegte Sterbetafel: Heubeck RT2005G
Der verwendete Zinssatz entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre für eine pauschal zugrunde gelegte Laufzeit von 15 Jahren.
Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigem Vermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden folgende Werte ermittelt:
Erfüllungsbetrag der Schulden Euro 608.038,31
Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte Euro 349.812,00
Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte Euro 349.812,00
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.
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| Verbindlichkeiten | zum 31.12.2012 | davon mit einer Restlaufzeit | ||
| kleiner 1 Jahr | 1 bis 5 Jahre | größer 5 Jahre | ||
| Gesamtbetrag | 349,6 TEuro | 305,7 TEuro | 43,9 TEuro | 0,0 TEuro |
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch die
Vorstände
Walter Anfang, Kaufmann
Bernhard Anfang, CNC-Fräser
geführt.
Der aufsichtsführendeAufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr folgende Mitglieder:
Markus Uzicanin, Dipl-BW (FH), Steuerberater (Vorsitzender)
Werner Stielow, Kaufmann (stv. Vorsitzender)
Josef Wendl, Ingenieur
Mit der Einstellung in die gesetzliche Rücklage in Höhe von 6.278,30 Euro entspricht die gesetzliche Rücklage den durch § 150 Abs. 2 AktG geforderten zehnten Teil des Grundkapitals. Regelungen in der Satzung der Hitex Industries AG zur gesetzlichen Rücklage bestehen nicht.
Der Bestand an Aktien beziehungsweise das Grundkapital ist eingeteilt in 62.783,00 nennwertlose auf den Namen lautende Stückaktien im Nennbetrag von 62.783,00 Euro.
Tittmoning-Kay, den 12. Juni 2013
Vorstände:
gez. Walter Anfang gez. Bernhard Anfang
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.06.2013 festgestellt.
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