Annual Report • Apr 30, 2014
Annual Report
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Kennzahlen
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| 01.01.-31.12.2013 TEuro |
01.01.-31.12.2012 TEuro |
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|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 8.804 | 2.179 |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 4.924 | 530 |
| Personalkosten | 2.007 | 2.146 |
| Allgemeine Verwaltungskosten | 2.587 | 1.186 |
| Ergebnis im Berichtszeitraum | 3.207 | 672 |
| Eigenkapitalrendite | 17,7 % | 3,7 % |
| Umsatzrendite | 36,4 % | 30,8 % |
| EBIT | 3.023 | 393 |
| EBITDA | 3.079 | 447 |
| 01.01.-31.12.2013 Euro |
01.01.-31.12.2012 Euro |
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| Ergebnis je Aktie | 0,58 | 0,12 |
| 31.12.2013 TEuro |
31.12.2012 TEuro |
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| Gesamtkapital | 21.306 | 19.845 |
| Eigenkapital | 19.738 | 18.124 |
| Eigenkapitalquote | 92,6 % | 91,3 % |
| Zahlungsmittel | 725 | 27 |
| Verbindlichkeiten | 417 | 891 |
| Rückstellungen | 1.150 | 831 |
| 31.12.2013 Euro |
31.12.2012 Euro |
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| Schlusskurs | 2,75 | 1,95 |
| 31.12.2013 TEuro |
31.12.2012 TEuro |
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| Marktkapitalisierung* | 13.586 | 10.704 |
*Zum 31. Dezember 2013 und zum 31. Dezember 2012 wurden die eigenen Anteile mindernd berücksichtigt.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort des Vorstands
A. Bericht des Aufsichtsrats
B. Corporate Governance-Bericht
C. Lagebericht der FORIS AG
1. Grundlagen der FORIS AG
2. Wirtschaftsbericht
3. Nachtragsbericht
4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Rechnungslegung
6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
7. Übernahmerelevante Angaben
8. Vergütungsbericht
9. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB
D. Einzelabschluss der FORIS AG (HGB)
Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2013 (Aktiva)
Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2013 (Passiva)
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2013
Anlage 3: Anhang zum 31. Dezember 2013
E. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
F. Versicherung der gesetzlichen Vertreter
Unternehmenskalender
Vorwort des Vorstands
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
sehr geehrte Freunde des Unternehmens,
wir blicken mit einem Umsatz von 8.804 TEURO (Vorjahr: 2.179 TEURO) und einem Ergebnis von 3.207 TEURO (Vorjahr: 672 TEURO) auf ein äußerst erfreuliches Geschäftsjahr 2013 zurück. Während im Vorjahr im Bereich der Prozessfinanzierung keine größeren Verfahren abgeschlossen werden konnten, hat dieser Bereich im Geschäftsjahr 2013 mit dem Abschluss von größeren Verfahren maßgeblich zu dem Ergebnis beitragen. Bei der FORIS lingua liegt der Umsatz leicht über dem Vorjahreswert. Aufgrund von Einmalinvestitionen sank der Ergebnisbeitrag hier dennoch. Die GO AHEAD konnte wiederholt unter Berücksichtigung des erwarteten Umsatzrückganges einen maßgeblichen Beitrag zum Gesamtergebnis leisten. Bei der FORATIS konnte sowohl eine leichte Umsatz- wie auch Ergebnissteigerung verzeichnet werden.
Eine Umsatzrendite von 36,4 % (Vorjahr 30,8 %) und eine Eigenkapitalrendite von 17,7 % (Vorjahr 3,7 %) in Verbindung mit einer nochmals gestiegenen Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2013 von 92,6 % (Vorjahr: 91,3 %) verdeutlichen die positive Entwicklung der FORIS AG. Die Zahlungsmittel von 725 TEURO konnten trotz des zum Ende des Geschäftsjahres durchgeführten Aktienrückkaufs gegenüber dem 31. Dezember 2012 (27 TEURO) deutlich verbessert werden. Insgesamt ist die Finanz- und Kapitalstruktur als solide anzusehen und ermöglicht eine weitreichende finanzielle Flexibilität für das operative Geschäft.
Die Fokussierung auf die relevanten Märkte und unsere Kunden in 2013 ist die Basis für die Ende des Jahres 2013 begonnene strategische Weiterentwicklung, die wir im Geschäftsjahr 2014 in den Vordergrund unserer Maßnahmen stellen wollen. Hierbei werden wir die Mitarbeiter der FORIS AG in die Überlegungen mit einbeziehen und wollen uns an dieser Stelle für das im Geschäftsjahr 2013 große persönliche und zeitliche Engagement der Mitarbeiter bedanken. Unser Dank gilt ebenfalls unseren Kunden und Geschäftspartnern für das uns entgegengebrachte Vertrauen.
Wir haben in 2013 über den Aktienrückkauf 1.592 TEURO der Liquidität mittelbar an unsere Aktionäre zurückgeführt. Aufgrund des guten Ergebnisses im abgelaufenen Geschäftsjahr schlagen wir zusätzlich erstmals in der Historie der FORIS AG die Zahlung einer Dividende von 10 Cent pro Aktie vor. Im Ergebnis werden wir mit Aktienrückkauf und Dividende mehr als die Hälfte des Cashflows aus der laufenden Geschäftstätigkeit mittel- und unmittelbar unseren Aktionären zukommen lassen.
Freundliche Grüße
Ralf Braun, Vorstand
JUDr. Peter Falk, Vorstand
Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,
sehr geehrte Freunde des Unternehmens,
mit dem abgelaufenen Geschäftsjahr blickt die FORIS AG auf 15 Jahre Prozessfinanzierung zurück und schließt zugleich das bislang erfolgreichste Geschäftsjahr ihrer Geschichte ab. Das bietet allen Grund zur Freude, vor allem aber auch zum Dank an Vorstand und Mitarbeiter des Unternehmens, die diesen Erfolg ermöglicht haben. Sie, als unsere treuen Aktionäre, profitieren von diesem Erfolg durch insgesamt zwei durchgeführte Aktienrückkaufprogramme, bei denen Aktien des Unternehmens jeweilig unterhalb des rechnerischen Buchwertes erworben werden konnten. Außerdem wird der Hauptversammlung erstmalig die Ausschüttung einer Dividende vorgeschlagen. Damit werden beide Möglichkeiten der Partizipation als Anteilseigner ermöglicht. Mit der Dividendenzahlung ist eine kurzfristige Partizipation am Erfolg verbunden, mit dem Aktienrückkauf eine langfristige immanente Wertsteigerung.
Der Aufsichtsrat tagte im Berichtsjahr in fünf Sitzungen und hat darüber hinaus zwölf Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst.
Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat pflegen einen intensiven Informationsaustausch. Den Kern bildet dabei das monatliche Reporting, das stetig auf weitere Verbesserungsmöglichkeiten hin überprüft und angepasst wird. So wurden auch im abgelaufenen Geschäftsjahr zahlreiche Ergänzungen und Verbesserungen eingeführt, die eine noch schnellere Betrachtung des Erreichten, einschließlich etwaiger Abweichungen, zulässt, als zuvor. Hier erscheint es dem Aufsichtsrat wichtig, dass das Berichtswesen sich exakt aus den Auswertungen des Vorstandes ableitet, mit dem dieser das Unternehmen kontrolliert und steuert. Es ist nicht sinnvoll, Auswertungen zu erstellen, die allein dem Aufsichtsrat dienen. Allein die Anzahl der Umlaufbeschlüsse dokumentiert die intensive Einbeziehung des Aufsichtsrates in wesentliche Geschehnisse des Unternehmens. Diese wurden außerdem von diskussionsintensiven Sitzungen begleitet, vorbereitet und ergänzt wiederum durch Telefonate und auch Treffen mit Mitgliedern des Aufsichtsrates zum Informationsaustausch. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates trifft sich wenigstens einmal pro Monat mit den Vorständen, um die aktuelle Entwicklung zu erörtern. Zweimal im Jahr analysiert der Vorstand darüber hinaus die allgemeine Marktentwicklung in allen Geschäftsbereichen nebst relevanter Mitbewerber sowie die Internet- und sonstige Werbewirkung der FORIS AG sowie deren Tochterunternehmen.
Die gesamte Berichterstattung erstreckt sich insbesondere auf die Lage des Unternehmens, den Geschäftsverlauf, die allgemeine strategische und finanzielle Unternehmensentwicklung sowie die Liquiditätsentwicklung. Alle zwischen Vorstand und Aufsichtsrat festgehaltenen zu erledigenden Punkte werden dokumentiert und regelmäßig fortgeschrieben und in den Sitzungen auf deren Fortschritt und Erledigung hin überprüft.
Schwerpunkte der Überwachungs- und Beratungstätigkeit
Gemäß Geschäftsordnung steht der Abschluss von Prozessfinanzierungsverfahren mit sehr hohen Streitwerten unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Aufsichtsrates. Gleiches gilt bei der Beendigung derartiger Verfahren etwa durch einen Vergleich. Entsprechend war der Aufsichtsrat im Berichtsjahr mit zahlreichen Verfahren befasst und hat sich die Chancen und Risiken auch unter Vorlage der juristischen Voten erläutern lassen. Gegenstand mehrerer Besprechungen waren insbesondere die Sammelklageverfahren, die durch Abschluss eines Vergleiches zum besonderen Erfolg des Geschäftsjahres beigetragen haben. Wiederholt und eingehend wurden die Sicherung der Ansprüche sowie die weiteren Wege zur Durchsetzung der Auskehr des Erlösanspruches in einem Fall besprochen, in dem die Anspruchsinhaber die freiwillige Herausgabe des Erlösanspruches verweigern, ohne dass nachvollziehbare Gründe vorlägen. Weiter war der Aufsichtsrat fortgesetzt mit dem Klageverfahren des ehemaligen Verkäufers der GO AHEAD befasst. Der Aufsichtsrat stimmt hier vollumfänglich mit der Beurteilung des Vorstandes und dessen Rechtsvertretung, die sich mit der Abwehr der Ansprüche befassen, überein.
Der Aufsichtsrat hat sich erneut mit Steuerfragen des Unternehmens befasst, die infolge einer Betriebsprüfung zu einer geänderten Auffassung der Finanzverwaltung und im Ergebnis zu einem notwendigen Klageverfahren seitens des Unternehmens geführt haben. Überzeugende Gründe für die Abweichung der Finanzverwaltung von ihrer eigenen bisherigen Sachverhaltsbewertung liegen nicht vor und sind nach diesseitiger Auffassung mit der insoweit eindeutigen Rechtslage auch nicht in Einklang zu bringen.
Darüber hinaus haben Vorstand und Aufsichtsrat die beiden erfolgten Aktienrückkaufprogramme und deren Auslösung auf der Grundlage der entsprechenden Hauptversammlungsbeschlüsse diskutiert und deren Umsetzung begleitet.
Anlass zahlreicher Besprechungen und Beschlüsse war letztlich das seitens der Deutschen Balaton AG vorgelegte Teilübernahmeangebot, gerichtet an die Aktionäre des Unternehmens. Hier hat der Aufsichtsrat auf der Grundlage eines eingeholten Bewertungsgutachtens eine mit dem Vorstand gemeinsame ablehnende Stellungnahme abgegeben. In diesem Zusammenhang war der Antrag einzelner Aktionäre auf die Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung, mit dem Ziel einer Satzungsänderung in verschiedenen Punkten, gestellt worden. Auch mit diesem Einberufungsverlangen hat sich der Aufsichtsrat befasst.
Der Aufsichtsrat hat die Zielsetzung für den Vorstand auch unter dem Gesichtspunkt mehrjähriger, d.h. nachhaltiger Erfolgsparameter erörtert. Der Vorstandsdienstvertrag von Herrn Braun wurde im Berichtsjahr bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Weiter hat der Aufsichtsrat die vom Vorstand vorgeschlagene Sonderbonusregelung für die Mitarbeiter des Unternehmens aufgrund des besonderen Jahresergebnisses begrüßt und unterstützt. Gerade in Anbetracht insgesamt geringerer Personalkapazitäten ist die Gesamtleistung besonders hervorzuheben und zu würdigen.
Der Aufsichtsrat hat Einblick in die wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen erhalten und sich von der Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat sich während des Prüfungsverfahrens mit einem der Wirtschaftsprüfer über die Prüfungsschwerpunkte selbst, sowie die Erkenntnisse der Prüfer eingehend ausgetauscht. Die dem Aufsichtsrat vorgelegten Berichte, Auswertungen und Zukunftsplanungen wurden ebenso kritisch hinterfragt wie die Liquiditätsplanung des Unternehmens und in mehreren Sitzungen diskutiert.
Der Aufsichtsrat hat überwacht, dass der Vorstand die Geschäfte ordnungsgemäß führt und die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig und effektiv einleitet und ausführt. Die Überwachung bezog sich auch auf die Angemessenheit der Risikovorsorge und der Compliance, der dem Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Verpflichtung, geeignete Instrumentarien einzurichten.
Bildung eines Prüfungsausschusses
Auch wenn der Aufsichtsrat der FORIS AG nur aus drei Mitgliedern besteht, hat der Aufsichtsrat formal entsprechend den Empfehlungen des Corporate Governance-Kodex einen Prüfungsausschuss gebildet, der in Vorsitz und Stellvertretung mit der Vertretung des Aufsichtsrates der FORIS AG übereinstimmt. Der Aufsichtsrat sieht in Anbetracht des Umstandes, dass dieses Organ aus nur drei Mitgliedern besteht, die damit allein die gesamte Kontrollverantwortung tragen, keinen Vorteil darin, in einem solchen Ausschuss den Vorsitz zu wechseln. Die inhaltsbezogene Zusammenarbeit der Mitglieder des Aufsichtsrates verändert sich nicht durch die Schaffung eines formal weiteren Gremiums und/oder dessen Vorsitzfunktion. Aus diesem Grund wird der Ausschuss künftig entfallen (s. aktueller Corporate Governance Kodex).
Corporate Governance-Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben die Empfehlungen des Corporate Governance-Kodex intensiv erörtert und die Entsprechenserklärung mit den entsprechenden Abweichungen gemäß § 161 AktG abgegeben, begründet und im Geschäftsbericht vollständig wiedergegeben sowie auf der Internetseite der FORIS AG unter http://portal.foris.de/Corporate-Governance veröffentlicht. Der Aufsichtsrat hat außerdem erneut die Effizienz seiner Tätigkeit im Wege der Selbstevaluation überprüft und die Ergebnisse mit dem Ziel erörtert, vorrangig dort Verbesserungen anzustreben, wo die Durchschnittsbewertung aller Aufsichtsratsmitglieder hinter einem gut oder sehr gut zurückgeblieben ist. Es bestanden keine Interessenkonflikte von Vorstand und Aufsichtsrat.
Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2013
Der vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2013 erstellte Jahresabschluss nach HGB und der Konzernabschluss nach IFRS der FORIS AG wurden zusammen mit dem Lagebericht und dem Konzernlagebericht von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Sauerland Rybka und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die Abschlussprüfer kommen zu dem Ergebnis, dass sowohl der Jahresabschluss nach HGB als auch der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den Vorschriften der IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Geschäftsjahres vermittelt und erteilen jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu den geprüften Abschlüssen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hatte, wie dargelegt, während der Prüfung ein intensives Gespräch mit einem der Prüfer und sich vor allem über die Schwerpunkte der Prüfung informiert. Alle gestellten Fragen konnten zufriedenstellend beantwortet werden. Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss für die FORIS AG zum 31. Dezember 2013 sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013 wurden zusammen mit den Lageberichten dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Die Abschlussprüfer haben nach Abschluss ihrer Prüfung an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und über die Ergebnisse ihrer Prüfung Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat von dem Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und Konzernabschluss der FORIS AG sowie die zugehörigen Lageberichte erörtert und geprüft. Der Prüfungsausschuss, der in Vorsitz und Stellvertretung mit der Vertretung des Aufsichtsrates der FORIS AG übereinstimmt, hat im Rahmen seiner Überwachung des internen Kontrollsystems keine wesentlichen Schwächen festgestellt. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der FORIS AG in der von der Sauerland Rybka und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüften Fassung durch Beschluss vom 24. März 2014 gebilligt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ist damit festgestellt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2013 wurde durch Beschluss vom 24. März 2014 ebenfalls gebilligt.
Bonn, 24. März 2014
Der Aufsichtsrat
Dr. Christian Rollmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat der FORIS AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex entsprochen wurde und wird. Die Erklärung bezieht sich für den Zeitraum ab Veröffentlichung der letzten Entsprechenserklärung bis 12. Mai 2013 auf den Deutschen Corporate Governance-Kodex in der Fassung vom 15. Mai 2012. Für den Zeitraum ab dem 13. Mai 2013 bezieht sich die nachfolgende Erklärung auf die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 13. Mai 2013, die am 10. Juni 2013 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Nicht angewendet werden und wurden folgende Empfehlungen:
1. Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmittel – Ziffer 2.3.3
"Die Gesellschaft sollte den Aktionären die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien (z. B. Internet) ermöglichen."
Auf Grund der Größe der Gesellschaft kann die Hauptversammlung ordnungsgemäß mit geringem Aufwand durchgeführt werden. Die technischen Notwendigkeiten für eine Verfolgung im Internet sind mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Daher sehen wir davon ab.
2. Mehrgliedriger Vorstand – Ziffer 4.2.1:
"Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben."
Der Vorstand der FORIS AG besteht aus zwei Personen. Ein Vorsitzender oder Sprecher wurde nicht bestimmt. Bei einem Vorstand, der insgesamt aus nur zwei Mitgliedern besteht, die sich wechselseitig ergänzen und als gleichberechtigtes Team tätig sind, erscheint es dem Aufsichtsrat nicht sinnvoll, eines der beiden Vorstandsmitglieder zum Vorsitzenden oder Sprecher zu ernennen und damit besonders herauszuheben.
3. Gesamtvergütung des Vorstands – Ziffer 4.2.2:
"(…) Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. "
Aufgrund der insgesamt geringen Mitarbeiteranzahl des Unternehmens existiert neben dem Vorstand kein weiterer oberer Führungskreis. Damit entfallen die entsprechenden Vergleichsmöglichkeiten.
4. Abfindungs-Cap – Ziffer 4.2.3:
"Bei Versorgungszusagen soll der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau – auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit – festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen. Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des ab gelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.“
„Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) soll 150 % des Abfindungs-Caps nicht übersteigen.“
„Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten."
Die Vorstandsverträge von Herrn Ralf Braun und Herrn JUDr. Peter Falk enthalten weder Versorgungsregelungen noch solche eines Abfindungs-Caps. Gerade bei einem volatilen Geschäft, wie es die Prozessfinanzierung darstellt, entspricht es dem Unternehmensinteresse, dieses nicht mit künftig zu erbringenden Versorgungsleistungen zu belasten. Daher beziehen sich alle Vergütungsregelungen ausschließlich auf die aktive Vorstandstätigkeit. Wird bei vorzeitigen Ausscheiden auf Wunsch des Vorstandes keine Leistung mehr erbracht, entspricht es auch nicht dem Aktionärsinteresse, weitere Vergütungen zu erbringen.
5. Bildung von Ausschüssen – Ziffer 5.3.1, Ziffer 5.3.2 und Ziffer 5.3.3:
"Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.“
„Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie – falls kein anderer Ausschuss damit betraut ist – der Compliance, befasst. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete.“
"Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt."
Angesichts der Anzahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern und mit Rücksicht auf die Größe der Gesellschaft wird die Bildung von Ausschüssen nicht für sinnvoll erachtet. Diese wären naturgemäß personenidentisch. Bei nur drei Aufsichtsratsmitgliedern werden alle Aufgaben in diesem Gremium letztverantwortlich wahrgenommen und können damit auch nicht delegiert werden.
6. Zusammensetzung und Vergütung – Ziffer 5.4.1 und Ziffer 5.4.2:
"Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen."
„Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinn dieser Empfehlung insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben.“
Der Aufsichtsrat der FORIS AG hält es als Ziel der Zusammensetzung des Aufsichtsrates für erstrebenswert, dass ein Mitglied schon im Hinblick auf das Kerngeschäft der Prozessfinanzierung Rechtsanwalt ist, ein Mitglied über ausgewiesene Erfahrung im Bereich Finanzen und Controlling verfügt und damit dem Umstand, dass die FORIS AG im Kerngeschäft als Finanzdienstleistungsunternehmen tätig ist, Rechnung getragen wird und ein Mitglied besondere Vertriebserfahrung aufweist, was im Hinblick auf das Vertriebserfordernis aller angebotenen Dienstleistungen sinnvoll erscheint. Dabei sollte mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrates unabhängig im Sinne einer nicht wesentlichen Beteiligung am Unternehmen sein, um so insbesondere die Argumentationsperspektive von Kleinaktionären im Aufsichtsrat besonders hervorzuheben. Dieser Stand der Zieldiversifikation ist derzeit erreicht. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollten zum Zeitpunkt ihrer Wahl das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das ist ebenfalls nicht der Fall. Da der Aufsichtsrat insgesamt aus nur drei Mitgliedern besteht, erscheint eine verpflichtende Quote, etwa von 1/3, zur Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat als nicht angemessen. Grundsätzlich sollte die Mandatsbesetzung, unabhängig von der Geschlechterfrage, allein nach Qualifikationsmerkmalen durch die Hauptversammlung besetzt werden. Hier ist die Hauptversammlung mit ihrer Wahl völlig frei. Derzeit ist mit Herrn Dr. Christian Rollmann nur ein wesentlich beteiligter Aktionär im Aufsichtsrat vertreten.
7. Vereinbarung zu wesentlichen Feststellungen in der Abschlussprüfung – Ziffer 7.2.3 Absatz 1:
"Der Aufsichtsrat soll vereinbaren, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben.“
Abschlussprüfer und Aufsichtsrat tauschen sich auch während der Jahresabschlussprüfung regelmäßig in Gesprächen oder Telefonaten aus, sodass etwaige Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet werden können. Einer gesonderten Vereinbarung bedarf es daher nicht.
Bonn, 24. März 2014
FORIS AG
Ralf Braun, Vorstand
JUDr. Peter Falk, Vorstand
Dr. Christian Rollmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats
1. Grundlagen der FORIS AG
I. FORIS AG
Prozessfinanzierung
Die FORIS AG bietet seit 1998 die von ihr erfundene Prozessfinanzierung zur gerichtlichen Durchsetzung privater und gewerblicher Forderungen an. Die Dienstleistung richtet sich an alle Inhaber von Forderungen mit einem Streitwert über 200 TEURO. Zukünftig beträgt diese Grenze 100 TEURO. Deren Motivationslage ist regelmäßig damit verbunden, die notwendigen Kosten eines Gerichtsverfahrens aus Liquiditätsüberlegungen selbst nicht aufbringen zu müssen, oder auch bei überwiegender Erfolgsaussicht, das allgemeine Prozessrisiko nicht eingehen zu wollen. Die FORIS ist mit der Prozessfinanzierung hauptsächlich im deutschsprachigen Rechtsraum tätig. Zusätzlich finanziert die FORIS im Einzelfall auch im europäischen Ausland oder internationale Schiedsverfahren.
Die Prozessfinanzierung ist im deutschsprachigen Rechtsmarkt als etabliertes Instrument zur risikolosen Rechtsdurchsetzung anerkannt und wird sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen in Anspruch genommen.
Die Dienstleistung der Prozessfinanzierung selbst ist weitgehend konjunkturunabhängig. Da bei der Prozessfinanzierung - anders als im Versicherungsgeschäft - die Einzelfallbetrachtung im Vordergrund steht, hängt der wirtschaftliche Erfolg der Dienstleistung vom rechtlichen Ausgang des finanzierten Gerichtsverfahrens sowie der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderung ab. Die rechtlichen Einflussfaktoren sind bei der Prozessfinanzierung als produktimmanente Risiken anzusehen.
Als Erfinder der Prozessfinanzierung und größter konzernunabhängiger Anbieter dieser Dienstleistung nimmt die FORIS AG eine führende Stellung im Markt ein. Die übrigen Anbieter veröffentlichen entweder keine Unternehmensdaten oder nur solche, die keine substanzielle Auswertung und damit keine Marktanalyse zulassen. Im Berichtsjahr sind weder bedeutende Anbieter zusätzlich in den Markt eingetreten, noch fand bei den verbleibenden Anbietern – vornehmlich aus der Versicherungsbranche – eine außergewöhnliche Entwicklung statt.
Mit Wirkung zum 1. August 2013 ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Die hiermit verbundene Erhöhung der Gerichts- und Anwaltskosten wird sich bei ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen und gleichbleibender Erlösbeteiligung negativ auf die interne Verzinsung der Prozessfinanzierung auswirken. Gegenläufig könnte sich hier eine Nachfrageerhöhung aufgrund der insgesamt höheren Prozesskosten auswirken. Gleichzeitig erhöht sich der Liquiditätsbedarf für die Prozessfinanzierung entsprechend.
FORIS lingua
FORIS lingua bietet Fachübersetzungen von juristischen Texten wie zum Beispiel Klageschriften, Urteilen, Gutachten, Verträgen oder Gesetzestexten. Ergänzend hierzu werden wirtschaftliche Texte wie Geschäftsberichte, Jahresabschlüsse oder Emissionsprospekte übersetzt. Die Übersetzungen können beglaubigt sowie apostilliert werden.
Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt in Zusammenarbeit mit einem weltweiten Netzwerk von etwa 500 muttersprachlichen Übersetzern, die alle entweder einen juristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Hintergrund haben. Neben den gängigen Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch werden auch vielfältige, darüber hinausgehende Sprachkombinationen angeboten. Mit diesem Netzwerk und dem Einsatz von Übersetzerteams können zudem auch umfangreiche Texte in kurzer Zeit termingetreu bearbeitet werden. Eine Versicherung in Höhe von 1,0 Mio. EURO auf die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung rundet die Dienstleistung ab.
Hauptkundengruppen sind Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien sowie Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.
Die Dienstleistung von FORIS lingua unterliegt konjunkturellen Schwankungen dahin gehend, dass Übersetzungsdienstleistungen in Zeiten schwacher Konjunktur teilweise durch eigene Kapazitäten der Kunden abgewickelt werden. Ein nachhaltiges Anziehen der Konjunktur kann diese Entwicklung umkehren, da dann erfahrungsgemäß eine Konzentration auf das Kerngeschäft stattfindet und ergänzende Dienstleistungen wie Übersetzungen wieder extern eingekauft werden. Rechtliche Einflussfaktoren mit entsprechender Auswirkung auf das Geschäft sind derzeit nicht erkennbar.
Mit FORIS lingua agieren wir in einem sehr heterogenen Markt mit vielen kleinen und kleinsten lokalen und nur wenigen überregionalen Anbietern. Wirkliche Marktführerschaften, auch für den Teilmarkt juristischer und wirtschaftlicher Fachübersetzungen, sind nicht erkennbar. Im Jahr 2011 waren - teilweise mit Private Equity finanzierte - Mitbewerber im Markt aufgetreten. In 2012 und 2013 hat es bezogen auf den Markteintritt keine wesentlichen Veränderungen gegeben. Der überwiegende Teil der Mitbewerber sucht die Kundenansprache, ebenso wie FORIS lingua, über das Internet. Ergänzend hierzu wird FORIS lingua durch den Vertrieb der FORATIS AG unterstützt und nutzt langjährige Kundenbeziehungen. Die wenigen Anbieter mit physischer Präsenz sind in der Regel solche, die neben der reinen Übersetzung auch Dienstleistungen wie beispielsweise Sprachtrainings oder Dolmetscherleistungen anbieten.
FORIS AnwaltsVerzeichnis
Das FORIS AnwaltsVerzeichnis bietet Anwälten die Möglichkeit, sich den Rechtssuchenden in einem der führenden Rechtsanwaltsverzeichnisse zu präsentieren. Es dient dem FORIS Konzern damit weiterhin als Werbemedium sowohl für die darin werbenden Rechtsanwälte als auch für die Dienstleistungen des Konzerns.
II. Ziele, Strategien und Steuerungssystem
Auf eine freiwillige Darstellung der strategischen Ziele und der zu ihrer Erreichung verfolgten Maßnahmen im Sinne des DRS 20 Tz 39 – 44 und 56 wird verzichtet. Nachfolgend wird das Steuerungssystem mit den wesentlichen finanziellen und nicht-finanziellen Steuerungsgrößen dargestellt.
Grundsätzliches Ziel unseres unternehmerischen Handelns ist die Ergebnisverbesserung oder -konsolidierung der einzelnen Geschäftsbereiche unter Berücksichtigung des für das Geschäftsmodell notwendigen überdurchschnittlichen Eigenkapital- und Liquiditätsbedarfes bei einer gleichzeitig attraktiven Eigenkapitalverzinsung. Das Planungs- und Steuerungssystem der FORIS AG und des Konzerns ist dahin gehend konzipiert, dass es sowohl speziell auf die einzelnen Geschäftsbereiche ausgelegte als auch bereichsübergreifende Instrumente und Informationen bereitstellt. Diese Instrumente dienen der Darstellung und Bewertung des aktuellen Geschäftsverlaufes auch im konzerninternen Vergleich. Zum anderen bilden sie die Basis für die Ableitung von bereichsspezifischen und –übergreifenden Strategien, Maßnahmenbündeln und Investitionsentscheidungen im Hinblick auf die Unternehmensziele. Die Informationen im Rahmen des Steuerungssystems werden in Einzelfällen täglich und im Regelfall monatlich im Rahmen des Monatsreportings ermittelt und analysiert, zugleich auch dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt. Steuerungsgrößen, die auf Konzernabschlusszahlen beruhen, werden zumindest vierteljährig ermittelt und analysiert sowie im Rahmen der gesetzlichen Berichtspflichten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
II.1 Finanzielle Steuerungsgrößen
Eigenkapitalrendite
Die Eigenkapitalrendite dient der Beurteilung der Kapitaleffizienz und ergibt sich aus der Division des Periodenergebnisses des aktuellen Jahres mit dem Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Ermittlung und Analyse erfolgt vierteljährig.
Eigenkapitalquote
Zur Beurteilung der Kapitalstruktur und der finanziellen Flexibilität für das operative Geschäft wird die Eigenkapitalquote herangezogen, die sich aus der Division des Eigenkapitals mit dem Gesamtkapital zum Stichtag ergibt. Die Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells - insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung - ist eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote für die FORIS AG und den Konzern notwendig. Die Ermittlung und Analyse erfolgt vierteljährig.
Umsatzrendite
Die Umsatzrendite ermittelt sich aus dem Periodenergebnis und dem Umsatz im Berichtszeitraum und dient der Beurteilung der Rentabilität. Sie wird sowohl auf Konzern- als auch auf Bereichsebene ermittelt. Ein Vergleich mit anderen Unternehmen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich FORATIS aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Kapital enthält. Die Umsatzrendite wird monatlich im Rahmen des Monatsreportings ermittelt und auf Abweichungen zu Vorperioden untersucht.
Cashflow
Neben der allgemeinen, in der Finanz- und Liquiditätskrise deutlich gewordenen Relevanz dieser Steuerungsgröße sind die Ausstattung und Planung der Liquidität sowohl in der Prozessfinanzierung als auch bei der FORATIS im Rahmen der Konzernfinanzierung aufgrund der Liquiditätsbindung von hoher Bedeutung. Der Liquiditätsstatus des gesamten Konzerns mit allen Tochtergesellschaften und die entsprechende Entwicklung werden täglich ermittelt. Basierend auf den Monatsergebnissen wird eine entsprechende Vorschau erstellt und analysiert. Darüber hinaus wird quartalsweise eine Kapitalflussrechnung entsprechend DRS 2 erstellt und ausgewertet.
Umsatz und Rohmarge auf Bereichsebene
Bei der Betrachtung der einzelnen Bereiche werden entsprechend der Segmente die Steuerungsgrößen Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis ermittelt und mit den Vorperioden verglichen. Diese Steuerungsgrößen sind Teil des Monatsreportings und werden mit den monatlichen Unternehmensplanzahlen abgeglichen und entsprechend analysiert.
Ergebnisabführung
Das Gesamtergebnis der FORIS AG wird maßgeblich durch die Ergebnisabführung beeinflusst. Im Rahmen des Monatsreportings werden die ermittelten und analysierten Ergebnisse in diese Überlegungen miteinbezogen und auf die Auswirkungen des Einzelabschlusses untersucht. Die abschließende Ermittlung und Buchung der Ergebnisabführung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses.
II.2 Zusätzliche Steuerungsgrößen
Über die zuvor genannten finanziellen Steuerungsgrößen hinaus werden für die einzelnen Bereiche der FORIS weitere Kennzahlen und Steuerungsgrößen im Rahmen des Monatsreportings ermittelt und analysiert. Ein Vergleich erfolgt in der Regel mit dem Vormonat und in Abhängigkeit von der jeweiligen Steuerungsgröße zugleich mit den Werten der vergangenen 12 Monate sowie der Unternehmensplanung.
Prozessfinanzierung
Im Bereich Prozessfinanzierung sind die maßgeblichen zusätzlichen Steuerungsgrößen die Anzahl der in der jeweiligen Periode in Finanzierung genommenen Verfahren sowie das korrespondierende Optionsvolumen. Hierüber lassen sich in Verbindung mit der Auswertung von Vergangenheitsdaten insbesondere Rückschlüsse zur Risikoposition ableiten. Aufgrund der hohen Volatilität - insbesondere auch in zeitlicher Sicht - der Verfahren ist eine Ableitung von Umsatz- und Ergebnisprognosen allerdings nur eingeschränkt möglich. Darüber hinaus wird das Verhältnis der gewonnenen und verlorenen Verfahren ermittelt. Dies dient vorrangig der Kontrolle der Optimierung und Steuerung der internen Prüfungsabläufe.
FORIS lingua
Bei der FORIS lingua werden im Wesentlichen die Anzahl der Aufträge sowie die hiermit erzielten durchschnittlichen Umsätze je Auftrag zur ergänzenden Steuerung verwendet. Dies ermöglicht Rückschlüsse sowohl auf die Produkt- und Servicequalität als auch die Kunden- und Auftragsstruktur.
III. Forschung und Entwicklung
Aufgrund ihres Geschäftsmodells werden im FORIS Konzern weder eigene Aktivitäten zu Forschung und Entwicklung im engeren Sinne durchgeführt, noch werden Leistungen Dritter hierfür in Anspruch genommen.
2. Wirtschaftsbericht
I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
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| Wachstumsrate des realen Bruttoinlandsproduktes 1) | 20132) in % |
2012 in % |
|---|---|---|
| Deutschland | 0,4 | 0,7 |
| Österreich | 0,4 | 0,9 |
| Schweiz | 1,7 | 1,0 |
| Euroraum (17 Länder) | -0,4 | -0,6 |
| Vereinigte Staaten | 1,6 | 2,2 |
1) Veränderung gegenüber dem Vorjahr; Quelle: Eurostat
2) Aktueller Forecast-Stand 21.1.2014
Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland im Jahr 2013 ist durch ein geringes und im Forecast unter dem Vorjahresniveau liegendes Wachstum gekennzeichnet. Im Gesamtjahr 2013 wird es im Euroraum wie im Vorjahr zu einem Rückgang im Bruttoinlandsprodukt kommen.
Die Entwicklung im Euroraum ist weiterhin durch die expansive Geldpolitik und eine Verlängerung beziehungsweise Neuauflage von Konjunkturprogrammen und Stützungsmaßnahmen gekennzeichnet. Inwieweit die in 2012 und 2013 erfolgten massiven Stützungen einzelner Länder im Euroraum durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Zusammenspiel mit dem Internationalen Währungsfonds sowie der Europäischen Zentralbank weiter notwendig sind und durchgeführt werden, ist derzeit noch unklar. Die aktuellen Diskussionen über die Währungsunion und den möglichen Ausschluss einzelner Länder trägt nicht zu einer Beruhigung der Situation bei. Gleichzeitig nimmt die Europäische Zentralbank über ihre Hauptaufgabe der Sicherung der Geldstabilität hinaus weitergehende Aufgaben wie den Ankauf von Staatsanleihen zur Krisenbewältigung wahr, die kontrovers diskutiert werden. Das Absenken des Leitzinses am 2. Mai 2013 durch die Europäische Zentralbank auf 0,50 % und am 13. November 2013 auf 0,25 % hat sich nach aktuellen Erkenntnissen und Prognosen noch nicht in Inflationstendenzen niedergeschlagen, birgt aber weiterhin erhebliches Inflationspotenzial. Darüber hinaus wird vermehrt auf die Gefahr einer Deflation, verbunden mit entsprechend verminderter Konsumneigung, verwiesen, was insgesamt die Wachstumschancen verringert.
Der für den Bereich des Verkaufs von Vorratsgesellschaften sowie Fachübersetzungen wichtige Markt für Mergers & Akquisitions war im ersten Halbjahr 2013 bezogen auf die Anzahl der Transaktionen weiterhin rückläufig. Die Transaktionsvolumina sind insgesamt aufgrund weniger großer Transaktionen gestiegen. Dieses hatte aber aufgrund der immer noch geringen Anzahl von Transaktionen kaum Auswirkungen auf die Bereiche FORIS lingua und FORATIS. Die Anzahl der in 2013 neu gegründeten Limiteds in Deutschland hat nach den zweistelligen Rückgängen der Vorjahre einen geringeren Rückgang zu verzeichnen.
II. Geschäftsverlauf
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| Umsatz | 01.01.-31.12.2013 TEuro |
01.01.-31.12.2012 TEuro |
01.01.-31.12.2011 TEuro |
01.01.-31.12.2010 TEuro |
01.01.-31.12.2009 TEuro |
|---|---|---|---|---|---|
| Prozessfinanzierung | 8.435 | 1.823 | 3.412 | 2.597 | 2.435 |
| Übersetzungsdienst FORIS lingua | 369 | 355 | 367 | 247 | 230 |
| Verkauf AGs | 0 | 0 | 0 | 56 | 120 |
| 8.804 | 2.178 | 3.779 | 2.900 | 2.785 | |
| Rohertrag | 01.01.-31.12.2013 TEuro |
01.01.-31.12.2012 TEuro |
01.01.-31.12.2011 TEuro |
01.01.-31.12.2010 TEuro |
01.01.-31.12.2009 TEuro |
| Prozessfinanzierung | 4.730 | 377 | 1.843 | 1.243 | 1.923 |
| Übersetzungsdienst FORIS lingua | 194 | 158 | 149 | 105 | 130 |
| Verkauf AGs | 0 | -5 | -8 | 50 | 102 |
| 4.924 | 530 | 1.984 | 1.398 | 2.155 | |
| Rohmarge | 01.01.-31.12.2013 | 01.01.-31.12.2012 | 01.01.-31.12.2011 | 01.01.-31.12.2010 | 01.01.-31.12.2009 |
| Prozessfinanzierung | 56,1 % | 20,7 % | 54,0 % | 47,9 % | 79,0 % |
| Übersetzungsdienst FORIS lingua | 52,6 % | 44,5 % | 40,6 % | 42,5 % | 56,5 % |
| FORIS AG | 55,9 % | 24,3 % | 52,5 % | 48,2 % | 77,4 % |
Prozessfinanzierung
Im Jahr 2013 haben wir in der Prozessfinanzierung 52 Verfahren (Vorjahr: 43 Verfahren) beendet. Die Quote der davon positiv beendeten Verfahren liegt mit 71,2 % über der des Vorjahres (69,8 %). Die Umsatzerlöse aller in Abrechnung genommenen Verfahren der Prozessfinanzierung betragen im Berichtsjahr 8.435 TEURO und liegen damit deutlich über dem Vorjahresniveau (1.823 TEURO). Im Geschäftsjahr 2012 konnten keine größeren Fälle gewonnen werden. Darüber hinaus mussten wegen mangelnder Erfolgsaussichten auch größere Fälle in 2012 erfolglos beendet oder entsprechende Risikovorsorge getroffen werden. Dagegen wurde das Geschäftsjahr 2013 insbesondere durch einen umfassenden Vergleich in fünf Sammelklagen beeinflusst, in denen die FORIS AG für eine Reihe von Klägern die Prozessfinanzierung übernommen hat. Aus den im Rahmen des Vergleichs zu leistenden Zahlungen ist der FORIS AG ein Erlösanteil von rund 2,9 Mio. EUR zugeflossen, der sich auch unter Berücksichtigung von steuerlichen Effekten deutlich positiv auf das Ergebnis in diesem Bereich niedergeschlagen hat. Zudem wurden der FORIS AG die von ihr übernommenen Verfahrenskosten erstattet, die zu einem weiteren, wenn auch nicht ergebniswirksamen, Mittelzufluss geführt haben. Insgesamt sind der FORIS AG liquide Mittel im Zusammenhang mit dem Abschluss dieser Verfahren aus Erlösanteil und ausgelegten Kosten von rund 4,5 Mio. EUR zugeflossen.
Die äußerst positive Entwicklung in der Prozessfinanzierung mit einer Ergebnisverbesserung von 3.859 TEURO gegenüber dem Vorjahr ist auch der Hauptgrund für das deutlich verbesserte Ergebnis im Konzern.
In 2013 haben wir 29 (Vorjahr: 53) neue Verfahren mit einem Optionsvolumen von insgesamt rund 5,6 Mio. EURO (Vorjahr: rund 6,2 Mio. EURO) in Finanzierung genommen. Das Optionsvolumen zum 31. Dezember 2013 beträgt nun insgesamt 28,1 Mio. EURO (31. Dezember 2012: 44,8 Mio. EURO). Es repräsentiert den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös der FORIS AG aus den in Finanzierung genommenen Verfahren. Der tatsächliche Wert der finanzierten Verfahren wird sich allerdings erst nach Abschluss der Prozesse sowie nach Durchsetzung der titulierten Forderungen anhand des realisierten Erlöses, abzüglich der zu tragenden Kosten für vollständig oder teilweise verlorene Prozesse, erweisen. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass sich das Optionsvolumen auch bei vorzeitiger Beendigung von Finanzierungsverträgen verändern kann, ohne dass dies Auswirkungen auf das Ergebnis des entsprechenden Berichtsjahres hat.
FORIS lingua
Die Umsatzentwicklung der ersten drei Quartale 2013 hat sich zum Jahresende fortgesetzt. Der Umsatz liegt mit 369 TEURO um 4 % über dem Vorjahreswert von 355 TEURO. Trotz der im Vergleich zur Vorjahresperiode erhöhten Rohertragsquote durch entsprechende Verbesserungen in den Einkaufskonditionen hat sich der Ergebnisbeitrag der FORIS lingua unterproportional entwickelt. Wesentliche Gründe hierfür sind Einmalinvestitionen im Rahmen der geplanten Neuausrichtung der FORIS lingua, deren entsprechende Ergebnisauswirkungen erst in den Folgejahren eintreten, sowie Weiterbelastungen im Rahmen der Konzernumlagen.
III. Lage der FORIS AG
Zur Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und die Kapitalflussrechnung in verkürzter Form dargestellt. Abweichungen in der Summenbildung sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen. Die exakten Einzelwerte ergeben sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung.
III.1 Ertragslage
Hinsichtlich der Umsatz- und Rohertragsstruktur verweisen wir auf unsere Ausführung unter C.2.II.
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| 1.1. bis 31.12.2013 | 1.1. bis 31.12.2012 | +/- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEURO | % | TEURO | % | TEURO | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 8.804 | 90 | 2.179 | 68 | 6.625 | 304 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.016 | 10 | 1.010 | 32 | 6 | 1 |
| Betriebsleistung | 9.820 | 100 | 3.189 | 100 | 6.631 | 208 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | -3.880 | -40 | -1.649 | -52 | -2.231 | 135 |
| Personalaufwand | ||||||
| a) Löhne und Gehälter | -1.747 | -18 | -1.859 | -58 | 112 | -6 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung | -260 | -3 | -287 | -9 | 27 | -9 |
| Abschreibungen | -56 | -1 | -54 | -2 | -2 | 4 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.587 | -26 | -1.186 | -37 | -1.401 | 118 |
| Betriebsaufwand | -8.530 | -87 | -5.035 | -158 | -3.495 | 69 |
| Betriebsergebnis | 1.290 | 13 | -1.846 | -58 | 3.136 | -170 |
| Zinserträge | 514 | 439 | 75 | |||
| Zinsaufwendungen | -65 | -145 | 80 | |||
| Finanzergebnis | 449 | 294 | 155 | |||
| Ergebnisabführungen | 1.733 | 2.239 | -506 | |||
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -265 | -15 | -250 | |||
| Jahresüberschuss | 3.207 | 672 | 2.535 | |||
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 672 | 0 | ||||
| Einstellung in die Kapitalrücklage nach § 237 Abs. 5 AktG | -745 | 0 | ||||
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | -2.071 | 0 | ||||
| Bilanzgewinn | 1.063 | 672 |
Wesentlicher Bestandteil der sonstigen betrieblichen Erträge sind die Erträge aus den Kostenweiterbelastungen an die Tochterunternehmen. Da sämtliche Mitarbeiter bei der FORIS AG angestellt sind, macht dies im Geschäftsjahr 2013 alleine für weiterbelastete Personalkosten 797 TEURO (Vorjahreszeitraum: 833 TEURO) aus. Die in 2012 begonnen Umstrukturierungsmaßnahmen haben in 2013 im Bereich der Personalaufwendungen zu entsprechenden Entlastungseffekten geführt.
Die bezogenen Aufwendungen sind bei im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegenem Umsatz absolut angestiegen. Der relative Rückgang der bezogenen Aufwendungen ist vor allem auf die gestiegene Rohmarge im Bereich der Prozessfinanzierung zurückzuführen, was wiederum maßgeblich durch große Verfahren mit positivem Ausgang beeinflusst wurde. Geringe Auswirkungen auf die Rohmarge der Prozessfinanzierung mit einem gegenläufigen Effekt resultieren aus einer hohen Vergleichsquote der abgeschlossenen Verfahren. Da diese Vergleiche jedoch deutlich schneller abgeschlossen werden konnten, als dies bei Verfahren über mehrere Instanzen der Fall ist, ergibt sich hieraus ein positiver Effekt auf die Liquidität und die interne Verzinsung. Bei der FORIS lingua konnte die relative Rohmarge trotz Preisanpassungen durch verbesserte Einkaufskonditionen deutlich verbessert werden.
Im Vergleich zum Vorjahr sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen deutlich angestiegen. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus folgenden Sachverhalten: Zum einen haben Rechtsberatungs-, Gutachten- und sonstige Kosten im Zusammenhang mit dem Teilerwerbsangebot, der außerordentlichen Hauptversammlung und eigenen Verfahren höhere Aufwendungen verursacht. Diese Kosten sind Sachverhalten geschuldet, die nicht vom Unternehmen verursacht wurden oder beeinflusst werden können. Darüber hinaus war in einem Rechtsstreit eine Rückstellung für etwaigen Schadenersatz zu bilden. In diesem Verfahren haben wir nach einem negativen Grundurteil Berufung eingelegt. Darüber hinaus wurde in 2013 ein weiteres größeres Verfahren gewonnen, bei dem nach Abschluss des Verfahrens die Bonitätslage einen vollständigen Erlös derzeit nicht überwiegend wahrscheinlich werden lässt. Daher wurde eine entsprechende Wertberichtigung vorgenommen. Darüber hinaus hat die FORIS AG auf einen Teil der Forderungen gegenüber ihrer Tochtergesellschaft Gewerbepark Zapfholzweg AG verzichtet, da diese einen Mehrerlös aus einem Grundstückverkauf wahrscheinlich nicht realisieren kann.
Bei den Zinserträgen haben im Berichtsjahr 2013 neben der guten Liquiditätslage auch Zinsanteile aus abgeschlossenen Verfahren in der Prozessfinanzierung das Ergebnis positiv beeinflusst.
Die Zinsaufwendungen wurden im Vorjahr mit 54 TEURO durch die Risikovorsorge im Rahmen eines gerichtlich geltend gemachten Verzugsschadens belastet.
Unter der Position Ergebnisabführungen sind die Erträge der abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge saldiert ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2013 sank der Saldo der Ergebnisabführungen um 506 TEURO auf 1.733 TEURO. Im Vorjahr war hierin eine Auflösung einer im Rahmen des Erwerbes bei der GO AHEAD GmbH gebildeten Steuerrückstellung von insgesamt 316 TEURO enthalten, die im Geschäftsjahr 2012 erfolgswirksam aufzulösen war.
Im Geschäftsjahr 2013 waren trotz der bestehenden Verlustvorträge durch das sehr gute Ergebnis Gewerbe- und Körperschaftsteuer in Höhe von rund 244 TEURO aufzuwenden. Darüber hinaus haben die Veränderungen der latenten Steuern mit 22 TEURO das Steuerergebnis belastet.
Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2013 hat sich mit 3.207 TEURO gegenüber dem Vorjahresergebnis von 672 TEURO deutlich verbessert, was zu einem Großteil durch das Ergebnis in der Prozessfinanzierung beeinflusst ist. Im vergangenen Jahr hatte sich die Prozessfinanzierung noch negativ ausgewirkt. Hierin spiegelt sich die Volatilität des Bereiches auf das jeweilige Gesamtergebnis wider und verdeutlicht, dass für die FORIS AG nur eine Mehrjahresbetrachtung des Gesamtergebnisses sinnvolle Aussagen über die Entwicklung des Unternehmens zulässt.
III.2 Finanzlage
Im Vordergrund des Finanzmanagements der FORIS AG steht aufgrund des Geschäftsmodells und der damit verbundenen notwendigen finanziellen Flexibilität die Sicherstellung einer überdurchschnittlichen Eigenkapitalquote und ausreichender Liquidität. Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS AG ist im Finanzbereich zentralisiert. Der Fokus liegt auf den Kapitalstruktur- und Kreditrisiken sowie den Liquiditäts- und Marktpreisrisiken. Hinsichtlich der Einzelheiten zu den Risiken und deren Management verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4 in der Risikoberichterstattung sowie im Anhang unter D.6.III.5.
III.2.1 Kapitalstruktur
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| 31.12.2013 | 31.12.2012 | +/- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEURO | % | TEURO | % | TEURO | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gezeichnetes Kapital | 4.941 | 23 | 5.489 | 28 | -548 | -10 |
| Kapitalrücklage | 10.990 | 52 | 10.246 | 52 | 744 | 7 |
| Gewinnrücklagen | 2.745 | 13 | 1.716 | 9 | 1.029 | 60 |
| Bilanzgewinn | 1.063 | 5 | 672 | 3 | 391 | 58 |
| Eigenkapital | 19.739 | 93 | 18.123 | 91 | 1.616 | 9 |
| Steuerrückstellungen | 244 | 1 | 172 | 1 | 72 | 42 |
| Sonstige Rückstellungen | 906 | 4 | 659 | 3 | 247 | 37 |
| Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten | 417 | 2 | 891 | 4 | -474 | -53 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | 1.567 | 7 | 1.722 | 9 | -155 | -9 |
| 21.306 | 100 | 19.845 | 100 | 1.461 | 7 |
Mit einer Eigenkapitalquote von 92,6 % (Vorjahr: 91,3 %) ist die FORIS AG im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt. Der Rückgang beim gezeichneten Kapital resultiert aus dem direkt vom Eigenkapital abzusetzenden Ausweis der eigenen Anteile aus dem öffentlichen Rückkaufangebot im vierten Quartal 2013. Die Erhöhung der Kapitalrücklage ergibt sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen Auffüllung der Kapitalrücklage nach Einziehung der Aktien aus dem vorangegangenen Aktienrückkauf Ende Oktober 2013. Im Ergebnis ist die Summe von gezeichnetem Kapital und Kapitalrücklage vor Umsetzung des in 2013 abgeschlossenen Aktienrückkaufs auf Ebene der FORIS AG identisch. In die Gewinnrücklagen wurde zum 31. Dezember 2013 mindernd das Aufgeld für die eigenen Anteile aus dem Rückkauf Ende 2013 eingestellt und parallel hierzu im Vorfeld die aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses zwangsweise notwendige Zuführung der Mittel für eine Einziehung. Darüber hinaus wurden die Gewinnrücklagen auf die gesetzlich zulässige Höhe aufgefüllt.
Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die Gesellschaft zum Stichtag. Wesentlicher Grund für den Anstieg gegenüber dem Vorjahr sind zum einen notwendige Anpassungen für Risiken der Prozessfinanzierung. Zusätzlich wurde eine entsprechende Rückstellung für höhere Gewerbesteuerschulden aufgrund der noch nicht erfolgten Anpassung des steuerlichen Ergebnisses durch die Stadt Bonn gebildet.
Bei den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind die geringeren Salden gegenüber verbundenen Unternehmen aus dem Cash Management zum Stichtag ausschlaggebend für die Reduzierung in dieser Bilanzposition.
III.2.2 Investitionen
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| 01.01.-31.12.2013 Euro |
01.01.-31.12.2012 Euro |
|
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 41.595,37 | 12.547,36 |
| Sachanlagen | 33.485,32 | 9.942,11 |
| 75.080,69 | 22.489,47 |
In 2013 wurden zum Abschluss der Erneuerung der EDV-Infrastruktur Investitionen in die Clients inklusive der entsprechenden Software sowie die Erneuerung der Datensicherungssysteme umgesetzt. Darüber ist im Bereich FORIS lingua im Rahmen der Neuausrichtung die Anschaffung einer speziellen Software für Übersetzungsdienstleister erfolgt.
III.2.3 Liquidität
Nachfolgend ist die Entwicklung der Liquidität im Rahmen einer verkürzten Kapitalflussrechnung dargestellt.
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| Verkürzte Kapitalflussrechnung | 01.01. - 31.12.2013 | 01.01. - 31.12.2012 | ||
|---|---|---|---|---|
| EURO | EURO | EURO | EURO | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Jahresüberschuss | 3.206.750,72 | 671.969,97 | ||
| Cashflow-Veränderungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit | -841.448,26 | -436.297,20 | ||
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 2.365.302,46 | 235.672,77 | ||
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | -74.960,69 | -22.489,47 | ||
| Cashflow aus Veränderungen in den Finanzanlagen | -1.591.940,50 | -694.873,59 | ||
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) | 698.401,27 | -481.690,29 | ||
| Finanzmittel am 1.1. | 26.988,97 | 508.679,25 | ||
| Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) | 698.401,27 | -481.690,29 | ||
| Finanzmittel am 31.12. | 725.390,24 | 26.988,96 |
Neben der Finanzierung mit Eigenkapital ist die wichtigste Finanzierungsquelle der FORIS der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Im Gegensatz zum Vorjahr konnte im Geschäftsjahr 2013 ein deutlich positiver Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftet werden.
Hinsichtlich des Cashflows aus Investitionen und den hierin erfassten Mittelabflüssen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.III.2.2. Ein geringer gegenläufiger Effekt ergibt sich aus Einzahlungen aus den Abgängen des Sachanlagevermögens. Daneben kommt es durch den Erwerb der eigenen Anteile im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms sowie des öffentlichen Rückkaufangebotes zu einem Mittelabfluss von 1.592 TEURO (Vorjahr: 695 TEURO).
Es besteht bei einem Kreditinstitut derzeit eine Multifunktionslinie, die mit Bürgschaften im Bereich der Prozessfinanzierung wie folgt ausgenutzt wird beziehungsweise wurde:
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| Multifunktionslinie | 31.12.2013 TEuro |
31.12.2012 TEuro |
|---|---|---|
| Linie | 2.000 | 1.650 |
| Bürgschaften für Prozesse | -721 | -895 |
| Freie Linie | 1.279 | 755 |
III.3 Vermögenslage
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| 31.12.2013 | 31.12.2012 | +/- | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| TEURO | % | TEURO | % | TEURO | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 49 | 0 | 34 | 0 | 15 | 44 |
| Sachanlagen | 43 | 0 | 37 | 0 | 6 | 16 |
| Finanzanlagen | 3.632 | 17 | 3.632 | 18 | 0 | 0 |
| Langfristig gebundenes Vermögen | 3.724 | 17 | 3.703 | 18 | 21 | 1 |
| Vorräte | 2.835 | 13 | 4.181 | 21 | -1.346 | -32 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände/Wertpapiere | 12.342 | 59 | 10.234 | 52 | 2.108 | 21 |
| Liquide Mittel | 725 | 3 | 27 | 0 | 698 | 2.585 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 8 | 0 | 5 | 0 | 3 | 60 |
| Kurzfristig gebundenes Vermögen | 15.910 | 75 | 14.447 | 74 | 1.463 | 10 |
| Aktive latente Steuern | 1.672 | 8 | 1.695 | 9 | -23 | -1 |
| 21.306 | 100 | 19.845 | 100 | 1.461 | 7 |
Die Reduzierung des Vorratsvermögens stammt aus dem Bereich der Prozessfinanzierung im Zusammenhang mit den in 2013 abgeschlossenen Verfahren.
Bei den Forderungen aus der Prozessfinanzierung ist es aufgrund eines größeren Verfahrens zu einem deutlichen Anstieg von rund 1.056 TEURO gekommen. Das weiterhin hohe Forderungsniveau in diesem Bereich resultiert im Wesentlichen aus einem größeren Verfahren, bei dem die Bonität durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen außer Frage steht. Die Auszahlung durch den Anspruchsgegner unmittelbar an den Anspruchsinhaber ist Anfang August 2012 erfolgt. Über die Auszahlung gemäß dem bestehenden Finanzierungsvertrag besteht mit dem Vertragspartner Streit.
Die latenten Steuererstattungsansprüche wurden aufgrund der Einschätzung des Vorstands zur Entwicklung des Unternehmens und der daraus abgeleiteten Unternehmensplanung für die kommenden Jahre ergebniswirksam angepasst.
III.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage
Mit einer Eigenkapitalquote von 92,6 % (Vorjahr: 91,3 %) und liquiden Mitteln von 725 TEURO (Vorjahr: 27 TEURO) verfügt die FORIS AG über eine äußerst solide Finanz- und Vermögensstruktur. Die Zahlungsmittel im Konzern betrugen am 31. Dezember 2013 2.193 TEURO (Vorjahr: 572 TEURO). Die bestehenden Immobiliensicherheiten bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.
III.5 Finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren
Hinsichtlich der finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter C.2.II.1 und C.2.II.2.
III.5.1 Finanzielle Leistungsindikatoren
Eigenkapitalrendite
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| 01.01.-31.12.2013 | 01.01.-31.12.2012 | 01.01.-31.12.2011 | 01.01.-31.12.2010 | 01.01.-31.12.2009 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalrendite | 17,7 % | 3,7 % | 13,7 % | -10,3 % | 9,0 % |
Ursächlich für die im Vergleich zum Vorjahr verbesserte Eigenkapitalrendite im Geschäftsjahr 2013 ist das deutliche verbesserte Jahresergebnis. Aufgrund des im Bereich der Prozessfinanzierung volatilen Geschäftsverlaufes streben wir mittelfristig weiterhin einen Durchschnittswert über die Berichtsjahre von rund 10 % an. Im Durchschnitt der vergangenen zwei Jahre betrug die Eigenkapitalrendite rund 10,7 %; bei einer Betrachtung der vergangenen drei Jahre 11,7 %. Damit wurde das angestrebte Ziel in diesen Betrachtungsintervallen übertroffen.
Eigenkapitalquote
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| 31.12.2013 | 31.12.2012 | 31.12.2011 | 31.12.2010 | 31.12.2009 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Eigenkapitalquote | 92,6 % | 91,3 % | 90,8 % | 87,7 % | 83,4 % |
Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung ist eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote für die FORIS AG notwendig. Die Eigenkapitalquote ist über die vergangenen vier Jahre auf nunmehr 92,6 % gestiegen und hat in diesem Zeitraum im Durchschnitt bei 91,6 % gelegen.
Umsatzrendite
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| 01.01.-31.12.2013 | 01.01.-31.12.2012 | 01.01.-31.12.2011 | 01.01.-31.12.2010 | 01.01.-31.12.2009 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzrendite | 36,4 % | 30,8 % | 58,0 % | -56,5 % | 44,5 % |
Ein Vergleich mit anderen Unternehmen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da im Jahresergebnis auch die Ergebnisabführungen aus den Tochtergesellschaften enthalten sind und somit die Umsatzbasis vergleichsweise gering ausfällt.
Cashflow
Hinsichtlich der Veränderungen des Cashflows in den Geschäftsjahren 2013 und 2012 verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.3.II.3.2.
Umsatz und Rohmarge auf Bereichsebene
Hinsichtlich der Entwicklung der Umsätze der Geschäftsjahre 2013 und 2012 verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.2.II.
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| Rohmarge | 01.01.-31.12.2013 | 01.01.-31.12.2012 | 01.01.-31.12.2011 | 01.01.-31.12.2010 | 01.01.-31.12.2009 |
|---|---|---|---|---|---|
| Prozessfinanzierung | 56,1 % | 20,7 % | 54,0 % | 47,9 % | 79,0 % |
| Übersetzungsdienst FORIS lingua | 52,6 % | 44,5 % | 40,6 % | 42,5 % | 56,5 % |
| FORIS AG | 55,9 % | 24,3 % | 52,5 % | 48,2 % | 77,4 % |
Die Entwicklung der Rohmarge im Berichtsjahr spiegelt den Geschäftsverlauf der einzelnen Bereiche wider. Während bei der Prozessfinanzierung sich die gewonnenen Verfahren positiv ausgewirkt haben, hat FORIS lingua eine deutliche Verbesserung aufgrund verbesserter Einkaufskonditionen erreicht.
Ergebnisabführung
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| 01.01.-31.12.2013 TEuro |
01.01.-31.12.2012 TEuro |
01.01.-31.12.2011 TEuro |
01.01.-31.12.2010 TEuro |
01.01.-31.12.2009 TEuro |
|
|---|---|---|---|---|---|
| GO AHEAD | 1.492 | 1.973 | 1.958 | 767 | 1.832 |
| FORATIS AG | 274 | 261 | 178 | 158 | 160 |
| FORIS Vermögensverwaltungs AG | -33 | 5 | -36 | -131 | -193 |
| 1.733 | 2.239 | 2.099 | 794 | 1.799 | |
| Jahresüberschuss FORIS AG | 3.207 | 672 | 2.193 | -1.639 | 1.239 |
| Ergebnis FORIS AG ohne Ergebnisabführung | 1.474 | -1.567 | 93 | -2.433 | -560 |
Mit Ausnahme des Geschäftsjahres 2010, in dem das Ergebnis der GO AHEAD durch Wertberichtigungen im Forderungsbereich belastet wurde, liegt der Ergebnisbeitrag der Tochtergesellschaften über 1.500 TEURO pro Jahr und trägt somit maßgeblich zum Ergebnis der FORIS AG bei.
III.5.2 Zusätzliche Steuerungsgrößen
Prozessfinanzierung
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| 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Anzahl der neu in Finanzierung genommenen Fälle | 29 | 53 | 71 | 30 | 19 |
| Optionsvolumen der neu in Finanzierung genommenen Fälle (in Mio. EURO) | 5,6 | 6,2 | 19,1 | 6,6 | 14,3 |
| Optionsvolumen zu Stichtag (in Mio. EURO) | 28,1 | 44,8 | 45,1 | 27,6 | 31,2 |
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| 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | 2009 | |
|---|---|---|---|---|---|
| Beendete Verfahren | 52 | 43 | 14 | 31 | 20 |
| Quote der positiv beendeten Verfahren | 71,2 % | 69,8 % | 64,3 % | 64,5 % | 60,0 % |
| Gewonnene Verfahren | 37 | 30 | 9 | 20 | 12 |
Hinsichtlich der Entwicklung der zuvor dargestellten Steuerungsgrößen verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter C.2.II. Der Mehrjahresvergleich verdeutlicht die Schwankungsbreite der geschäftlichen Entwicklung in der Prozessfinanzierung.
FORIS lingua
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| 2013 | 2012 | 2011 | 2010 | |
|---|---|---|---|---|
| Veränderung der Anzahl der Aufträge | 12,2 % | 6,2 % | 10,7 % | -10,8 % |
| Veränderung Umsatz je Auftrag | -7,2 % | -6,7 % | 34,8 % | 15,8 % |
Gegenüber dem Vorjahr haben wir im Geschäftsjahr 2013 die Anzahl der Aufträge gesteigert. Wie bereits in 2012 ist das Verhältnis der Großaufträge im Verhältnis zum Auftragsdurchschnitt nicht gestiegen. Die vermehrte Anzahl der Aufträge konnte diesen Effekt im Gesamtumsatz nicht vollständig kompensieren.
IV. Teilerwerbsangebot und außerordentliche Hauptversammlung
Teilerwerbsangebot
Die Deutsche Balaton Aktiengesellschaft hat am 26. September 2013 beschlossen, den Aktionären der FORIS AG im Wege eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots in Form eines Teilangebots den Erwerb von bis zu 1.365.499 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Nennwert von jeweils 1 Euro der FORIS Aktiengesellschaft, entsprechend einem Anteil von rd. 23,29 % des Grundkapitals, anzubieten. Es war beabsichtigt, vorbehaltlich der übrigen Bedingungen und Bestimmungen der Angebotsunterlage, den Aktionären der FORIS AG als Gegenleistung je Aktie der FORIS AG eine Geldleistung in Höhe von 2,50 Euro anzubieten.
Nach Gestattung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die Deutsche Balaton AG die Angebotsunterlage am 23. Oktober 2013 im Internet unter www.deutsche-balaton.de/foris-teilangebot veröffentlicht und an Vorstand und Aufsichtsrat der FORIS AG übermittelt.
Vorstand und Aufsichtsrat der FORIS AG waren gemäß § 27 WpÜG zur Stellungnahme in Bezug auf die Angebotsunterlage verpflichtet. Die gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der FORIS AG zum freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebot in Form eines Teilangebots (Barangebot) der Deutschen Balaton AG an die Aktionäre der FORIS AG ist ab dem 6. November 2013 im Internet unter der Adresse http://portal.foris.de/Investor-Relations/Uebernahmeangebot abrufbar. Die Stellungnahme wurde zudem bei der FORIS AG unter der Geschäftsadresse Kurt-Schumacher-Str. 18 – 20, 53113 Bonn, Deutschland, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten.
Am 25. November 2013 hat die Deutsche Balaton AG gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) bekannt gegeben, dass die Gesamtzahl der FORIS-Aktien, für die das Erwerbsangebot bis zum Meldestichtag angenommen worden ist, zuzüglich der Anzahl an FORIS-Aktien, die von der Bieterin am Meldestichtag unmittelbar gehalten werden, sich auf 25.921 FORIS-Aktien beläuft und somit einem Anteil von rund 0,47 % des Grundkapitals und der Stimmrechte, bezogen auf das Grundkapital der FORIS AG in Höhe von 5.489.459,00 EUR, eingeteilt in 5.489.459 auf den Inhaber lautende Stückaktien, entspricht.
Außerordentliche Hauptversammlung
Der FORIS AG ist am 29. September 2013 ein Einberufungsverlangen gemäß § 122 Absatz 1 AktG der Aktionäre inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, und Herrn Bernd Hartmann, deren Anteil zusammen während der letzten drei Monate vor dem Zugang des Einberufungsverlangens mehr als den zwanzigsten Teil des Grundkapitals betragen hat, zugegangen. Mit Schreiben vom 3. Oktober 2013 haben die Aktionäre inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, und Herr Bernd Hartmann ihr Einberufungsverlangen nochmals ergänzt und klargestellt. Das Verlangen war darauf gerichtet, in dieser außerordentlichen Hauptversammlung verschiedene Satzungsänderungen zur Abstimmung zu stellen. Hintergrund des Verlangens zur Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung war nach der in dem Schreiben genannten Begründung die Entscheidung der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots nach § 10 WpÜG. Der Vorstand der FORIS AG hat das Einberufungsverlangen geprüft und in Umsetzung dieses Einberufungsverlangens die Aktionäre zu einer außerordentlichen Hauptversammlung eingeladen, die am 15. November 2013 stattgefunden hat. Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung ist im Bundesanzeiger vom 8. Oktober 2013 veröffentlicht worden.
In der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. November 2013 wurden folgende Satzungsänderungen beschlossen:
§ 7 der Satzung in der derzeitigen Fassung wird aufgehoben.
§ 7 der Satzung lautet nunmehr:
§ 7 Änderungen der Satzung
Die Satzung kann nur mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals geändert werden. Das betrifft auch Änderungen des Unternehmensgegenstandes.
Die Satzung wird um einen neuen § 9 wie folgt ergänzt:
§ 9 Verwendung des Jahresüberschusses
Vorstand und Aufsichtsrat sind ermächtigt, bis zu 90 % des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
Die Satzung wird um einen neuen § 10 wie folgt ergänzt:
§ 10 Immobilienvermögen
Die Veräußerung von Immobilien bedarf eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist nicht zulässig.
Die Satzungsänderungen wurden am 10. Dezember 2013 im Handelsregister eingetragen.
3. Nachtragsbericht
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichtes ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten zum 31. Dezember 2013 geführt hätten.
Am 24. Januar 2014 wurde dem Vorstand der FORIS AG eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen sämtliche Beschlussfassungen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. November 2013 durch eine Aktionärin zugestellt. Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand dieses im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 26. Februar 2014 den Termin zur mündlichen Verhandlung auf Grund der Klagerücknahme der Klägerin aufgehoben. Das Verfahren ist damit beendet. Die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. November 2013 gefassten Beschlüsse und die auf ihrer Grundlage am 10. Dezember 2013 erfolgten Eintragungen der Satzungsänderungen in das Handelsregister sind demzufolge unanfechtbar. Dem Rechtstreit waren auf Seiten der Beklagten mehrere Nebenintervenienten beigetreten.
4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
I. Voraussichtliche Entwicklung der FORIS AG unter Berücksichtigung der wesentlichen Chancen und Risiken
Nach den beiden Wachstumsjahren 2010 und 2011 wurde im Jahr 2012 der Aufschwung in Deutschland insbesondere aufgrund einer schwachen zweiten Jahreshälfte unterbrochen. Im vierten Quartal 2012 war es zu einem Rückgang im Bruttoinlandsprodukt gekommen. Gleichwohl konnte für das Gesamtjahr 2012 im Gegensatz zum Euroraum ein leichtes Wachstum des Bruttoinlandsproduktes von rund 0,7 % beobachtet werden. Die aktuellen Erwartungen der Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes in Deutschland für das Jahr 2013 liegen mit rund 0,5 % leicht unterhalb des Vorjahres.
Auch nach dem letzten Zinsschritt vom 13. November 2013 beim Leitzins durch die Europäische Zentralbank (EZB) auf aktuell 0,25 % ist die hierdurch in den Markt gekommene Liquidität bislang hauptsächlich in die Finanzmärkte und nur zu einem geringen Teil in die Realwirtschaft gelangt. Ein breit angelegter Inflationsdruck ist in der Eurozone weiterhin nicht erkennbar und wird den aktuellen Prognosen nach zumindest in 2014 nicht auftreten.
Aktuelle Prognosen sehen die jährliche Inflationsrate im Jahresvergleich Dezember 2013 zu Dezember 2012 bei 0,8 % in Deutschland. Die Entwicklung der Inflation ist auch davon abhängig, ob und in welchem Ausmaß die ausgeweitete Liquidität in die Realwirtschaft fließt oder ob etwaige Deflationstendenzen auftreten, da weitere Preissenkungen von den Konsumenten erwartet werden. Für 2014 wird im Euroraum mit Teuerungsraten von 1,4 % gerechnet.
Die Verschuldungsprobleme einzelner Länder im Euroraum und die damit verbundene Unsicherheit der Märkte wird die Entwicklung auch in 2014 belasten. Allerdings sind Erholungstendenzen in einzelnen Ländern zu beobachten, was insgesamt zu einer Stabilisierung führen sollte. Die sinkende Nachfrage konnte zwar durch die Nachfrage von Drittländern außerhalb des Euroraumes kompensiert werden, wird aber voraussichtlich die Entwicklung in 2014 zumindest belasten.
Die aktuellen Prognosen und Konjunkturindikatoren gehen für das Jahr 2014 derzeit von einem Wachstum in Höhe des Vorjahres aus und sehen mittelfristig bereits wieder stärkere Wachstumsraten. Dabei wird davon ausgegangen, dass die deutsche Wirtschaft in 2014 bereits wieder stärker wächst und das Wachstum deutlich kräftiger als für den Rest des Euroraums ausfällt.
Eine über das Jahr 2014 hinausgehende Einschätzung der konjunkturellen Entwicklung halten wir angesichts der unsicheren Lage an den Finanzmärkten für nicht sachgerecht.
Prozessfinanzierung
Nach unserer Erfahrung ist die Prozessfinanzierung weitgehend konjunkturunabhängig. Daher ist eine deutliche Wahrnehmung der Aktivitäten der FORIS im Markt sowohl bei den Anwälten als auch den Anspruchsinhabern ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Wir werden in 2014 daher im Hinblick auf unsere vertrieblichen Aktivitäten den generellen Ansatz der persönlichen Ansprache konsequent verfolgen und unser Netzwerk weiter ausbauen. Zu den weiteren Aktivitäten zählen neben der Erweiterung unserer Internetpräsenz vor allem das eigene Vortragswesen unserer Syndikusanwälte, unser Engagement in Verbänden und unsere Präsenz auf Fachveranstaltungen und -tagungen.
Unsere internen Prozesse zur Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit und der Bonität des Anspruchsgegners werden auch in 2014 unserem andauernden Optimierungsprozess unterliegen. Dabei liefern die Erfahrungen aus mittlerweile sechzehn Jahren Prozessfinanzierung wertvolle Erkenntnisse, die wir nutzen werden. Die in 2011 und 2012 erfolgte systematische, analytische Auswertung aller Verfahren haben wir in 2013 aktualisiert und werden auf etwaige neue Erkenntnisse hieraus entsprechend reagieren.
Der wirtschaftliche Erfolg mit Blick auf das Jahr 2014 ist jedoch auch aufgrund der Langfristigkeit der Verfahren nur schwer prognostizierbar und weiter als volatil einzuschätzen. Er hängt neben dem rechtlichen Ausgang der finanzierten Gerichtsverfahren von der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderung ab. Das aktuelle Portfolio umfasst eine Vielzahl von Großverfahren, die gemessen am Anzahlungsvolumen einen Anteil von rund 50 % ausmachen und deren jeweiliger Abschluss und Ausgang einen nicht unerheblichen Einfluss im positiven wie auch negativen Sinne auf das gesamte Unternehmensergebnis entfalten können.
Aufgrund des am 1. August 2013 in Kraft getretenen 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes werden die Gerichts- und Anwaltskosten mit entsprechend negativer Auswirkung auf die interne Verzinsung und die Liquiditätsbindung der Prozessfinanzierung steigen. Gegenläufig könnte sich hier eine Nachfrageerhöhung aufgrund der insgesamt höheren Prozesskosten auswirken. Eine Erhöhung der Erlösbeteiligung zur Kompensation ist derzeit am Markt nach unserer Einschätzung nicht durchsetzbar. Die genauen Auswirkungen auf den Erfolg des Bereiches Prozessfinanzierung lassen sich derzeit noch nicht valide bestimmen. Insgesamt gefährdet die aktuelle Erhöhung der Prozesskosten nach unserer Einschätzung das Geschäftsmodell der Prozessfinanzierung unter den aktuellen Bedingungen nicht und erfordert auch keine Anpassung an die Eigenkapitalrenditeziele des Konzerns. Wir werden die Entwicklung weiter genau beobachten und analysieren sowie etwaig notwendige Schritte zeitnah einleiten.
Mittelfristig streben wir im Durchschnitt ein jährlich neu in Finanzierung zu nehmendes Optionsvolumen von rund 10,0 Mio. EURO an. Für das kommende Jahr würde dies gegenüber dem Geschäftsjahr 2013 eine deutliche Steigerung bedeuten. Inwieweit dies bereits im kommenden Geschäftsjahr erreichbar sein wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Bei den gewonnenen Verfahren streben wir im Mittel weiterhin eine Quote der gewonnenen Verfahren von mehr als 60 % an. In 2013 lag diese Quote mit rund 71,2 % deutlich über dem angestrebten Mittel. Für das kommende Geschäftsjahr gehen wir von einem leichten Absinken der Quote gegenüber dem Vorjahr aus.
FORIS lingua
Die verstärkten Vertriebsaktivitäten im Kernmarkt Anwalts-, Notariats-, Steuerberatungskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sollten sich bereits in der ersten Jahreshälfte 2014 positiv auswirken. Der FORATIS-Außendienst, der das Produkt FORIS lingua kontinuierlich mit bewirbt, hat hier bereits für erste Impulse gesorgt und wird eigene, speziell auf die FORIS lingua abgestimmte Termine wahrnehmen. Gleichzeitig haben wir im Hinblick auf erwartete Umsatzsteigerungen die Personalressourcen leicht erhöht. Sollten die auf Basis einer detaillierten Kundenanalyse sowie des verbesserten Vertriebscontrollings geplanten kundenspezifischeren Vertriebsmaßnahmen nicht zu höheren Umsätzen führen, könnte es zu Ergebniseinbußen kommen.
Nach Schritten der laufenden Optimierung des Internetauftrittes im vergangenen Jahr haben wir in 2013 eine komplette Erneuerung des Internetauftritts vorgenommen. Darüber hinaus haben wir zur besseren Steuerung der Projekte und Verbesserung der Servicequalität eine spezielle Übersetzersoftware eingeführt, die wir über das gesamte Jahr 2013 mit entsprechenden Informationen aus der Vergangenheit gepflegt haben und werden dies im 1. Quartal 2014 abschließen. Damit sollen Verbesserungen in den Einkaufskonditionen verbunden werden, die zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit an unsere Kunden weitergeben werden. Es besteht das Risiko, dass sich die erhofften Effizienzen auf der Einkaufsseite nach Einführung der Software nicht so schnell wie geplant im Ergebnis niederschlagen.
Das zu Beginn des Jahres 2013 mit Blick auf die Kundenfreundlichkeit umgestellte Preismodell ermöglicht die Darstellung eines kompetitiveren Angebotspreises bei ausgewählten Sprachkombinationen und soll hierdurch in Verbindung mit attraktiveren Konditionen zu höheren Umsätzen führen. Eine aggressive Preispolitik und hohe Werbebudgets beim Markteintritt von Wettbewerbern können sich dagegen negativ auf die Entwicklung auswirken. Wir werden weiterhin durch Kommunikation und entsprechenden Service die Qualität unserer Leistungen in den Mittelpunkt stellen, um einem möglichen Margenverlust entgegenzuwirken.
Insgesamt erwarten wir weiterhin, dass sich der anhaltende Trend zur Internationalisierung zugunsten der FORIS lingua auswirken wird. Wir streben dabei eine Steigerung der Anzahl der Aufträge von rund 10 % bei gleichbleibendem Umsatz je Auftrag an. Dies würde eine deutliche Verbesserung gegenüber 2013 bedeuten.
FORIS AG
Konzernweit werden wir in 2014 die Aktivitäten der einzelnen Bereiche noch stärker miteinander verzahnen und den Kunden weiter in den Fokus stellen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Service- und Produktqualität. Den in 2013 begonnenen Strategieprozess werden wir in 2014 weiterführen und hieraus Maßnahmen auch zur Erweiterung des Geschäftsmodells ableiten.
Die wesentlichen Investitionen in das Anlagevermögen für den zukunftsgerichteten Ausbau unserer EDV-Infrastruktur konnten in 2013 abgeschlossen werden. Somit können wir flexibel auf Veränderungen im Markt reagieren und die Ausfallsicherheit gewährleisten. Für 2014 sind keine wesentlichen Investitionen in diesem Bereich geplant.
Unter der Annahme einer sich zumindest nicht weiter verschlechternden Konjunktur und wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland sowie stabiler politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen gehen wir für das kommende Geschäftsjahr 2014 von einem positiven Periodenergebnis aus, welches voraussichtlich allerdings deutlich unter dem sehr guten Ergebnis des Geschäftsjahres 2013 liegen wird.
Die Eigenkapitalquote wird im kommenden Geschäftsjahr leicht unter das Niveau von 2013 sinken und sollte in den kommenden Jahren nicht unterhalb von 60 % absinken, damit eine entsprechende Risikoabsicherung des Geschäftsmodells sichergestellt ist.
Im mittelfristigen Durchschnitt der nächsten Jahre streben wir eine Eigenkapitalrendite von 10 % an. Für das Geschäftsjahr 2014 gehen wir daher von einer signifikanten Verschlechterung der Eigenkapitalrendite gegenüber 2013 aus. Im Geschäftsjahr 2013 war dieser Wert von dem sehr guten Ergebnis in der Prozessfinanzierung positiv beeinflusst worden.
Eine weitergehende Quantifizierung der zukünftigen Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns und der damit verbundenen finanziellen Leistungsindikatoren erscheint uns insbesondere aufgrund der hohen Ergebnisvolatilität des Bereiches Prozessfinanzierung und der unsicheren konjunkturellen Entwicklungen weiterhin als nicht sachgerecht.
Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die zukunftsbezogenen Aussagen über erwartete Entwicklungen in diesem Geschäftsbericht auf aktuellen Einschätzungen der FORIS AG beruhen und naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Die FORIS AG übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt nicht, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren.
II. Risikobericht
II.1 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem
Ziele
Neben der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ist wesentliches Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) die Sicherstellung des Erhalts des Unternehmens mit dem Fokus auf bestandsgefährdende Risiken sowie Risiken mit Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter C.5. des Lageberichtes zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Rechnungslegung.
Grundsätzliche Systematik
Die Risiken werden systematisch und regelmäßig in den Kategorien „Bereichsübergreifend“, „Beschaffung“, „Leistungserstellung“, „Vertrieb“, „Personal“ und „Informationstechnische Risiken (EDV/IT)“ erfasst und im Risikokatalog dokumentiert. Die Bewertung erfolgt anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe.
Der Umgang mit den bestehenden Risiken wird festgelegt und entsprechende Maßnahmen werden zum Zwecke der Risikosteuerung eingeleitet. Zur Gewährleistung der Kontinuität und zum Zwecke der Vergleichbarkeit er-folgen die Erfassung und Ermittlung der Risiken in standardisierten Bögen. Die Dokumentation beinhaltet zur Einschätzung und Verfolgung der Entwicklung der Risiken einen Vergleich mit der jeweiligen Vorperiode.
Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems
Das Risikomanagementsystem ist in die regelmäßigen Kontrollprozesse des Unternehmens integriert. Die dokumentierten Ergebnisse werden in Form eines Risikoberichtes auch an den Aufsichtsrat kommuniziert, sodass dieser seiner Überwachungsfunktion bezüglich des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems nachkommen kann.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben prüft der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem, welches integraler Bestandteil des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist. Er berichtet dem Aufsichtsrat gegebenenfalls über festgestellte Schwächen im internen Kontroll- und Risikomanagementsystem.
Prozessfinanzierung
Das Geschäftsfeld Prozessfinanzierung ist geprägt durch seine Langfristigkeit. Im Hinblick darauf dokumentieren wir sämtliche finanzierten Verfahren mit ihrem Verlauf in der unternehmenseigenen Software. Den Beschluss über die Annahme einer Finanzierung sowie über alle signifikanten Ein- und Ausgabeentscheidungen, einschließlich einer etwaigen Finanzierungsbeendigung steuern wir nach einem festgelegten Prozedere und legen strenge Maßstäbe bei der Fallauswahl an. Hier sind immer mehrere erfahrene Volljuristen beteiligt. Alle diesbezüglichen Entscheidungen werden schriftlich festgehalten und sind jederzeit abrufbar. Sämtliche ein- und ausgehende Post wird ebenso dokumentiert wie Telefonate, die zu den einzelnen Verfahren geführt werden. Alle Schriftsätze und gerichtlichen Verfügungen der Finanzierungsverfahren prüfen wir durch einen erfahrenen und besonders qualifizierten Volljuristen. Problemfälle erörtern wir grundsätzlich unter Beteiligung weiterer Volljuristen. Der Vorstand wird in die einzelnen Entscheidungen einbezogen. Bei Überschreiten einer festgesetzten Grenze je Einzelfall wird die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt. Die Bonitätsprüfung im Vorfeld erfolgt unter Einbeziehung des Vorstands auf Basis eines standardisierten Prozesses und wird systemtechnisch unterstützt und dokumentiert. Die Verfahren selbst unterliegen wenigstens zweimal pro Jahr einer Inventur, einschließlich Finanz- und Dokumentationskontrolle auf Aktualität und Vollständigkeit.
FORIS lingua
Bei der FORIS lingua wird die Auftragsabwicklung taggenau in der EDV abgebildet. Alle relevanten Daten werden hier erfasst und lassen ebenfalls einen genauen Status der Auftragssituation wie auch den Vergleich mit Vorjahren zu. Bei der Auswahl von Übersetzern legen wir strengste Maßstäbe an, bevor diese in unseren Übersetzerpool aufgenommen werden. Bei Aufnahme werden neben den Sprachen auch die verschiedenen Qualifikationen der Übersetzer erfasst, um unseren Kunden einen Übersetzer mit entsprechender Branchenkenntnis und Qualifikation bieten zu können. Darüber hinaus wurde eine Versicherung abgeschlossen, die im Falle einer fehlerhaften Übersetzung einen entsprechenden Schaden bis zu 1 Mio. EURO ausgleicht.
Informationstechnische Risiken (EDV/IT)
Im Geschäftsjahr 2011 wurden erste Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen Ausfallsicherheit unseres IT-Systems getroffen und auf Basis weitergehender Analysen ein insbesondere in Bezug auf die Ausfallsicherheit zukunftsweisendes Hardware-Konzept erarbeitet. Die Umsetzung des Konzeptes mit virtualisierten Servern und redundanter Hardware sowie entsprechenden Sicherungskonzepten begann im Geschäftsjahr 2011. Im Geschäftsjahr 2012 wurden Umstellungen und Erweiterungen bei der Software zur Verbesserung der Wartbarkeit sowie der Ausfallsicherheit umgesetzt. In 2013 wurden die Maßnahmen insbesondere zur Datensicherung und Wiederherstellbarkeit abgeschlossen.
Bereichsübergreifend
Hinsichtlich des Managements der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II.3.
II.2 Unternehmensspezifische Risiken
Prozessfinanzierung
Nach inzwischen über sechzehnjähriger Praxis mit der Prozessfinanzierung haben wir hinreichende Erfahrungswerte, um die mittelfristige Erfolgswahrscheinlichkeit der von uns finanzierten Verfahren abschätzen zu können. Gleichwohl ist und bleibt die Laufzeit der einzelnen Verfahren kaum kalkulierbar. Sie ist von zahlreichen Einflüssen geprägt, wie etwa der Auslastung der Gerichte, Richterwechsel oder der Dauer von Gutachtenerstellungen, auf welche die FORIS AG selbst keinen Einfluss hat. Soweit der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Revision ausgeschlossen hat, hindert die Einlegung einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde durch den Prozessgegner die endgültige Rechtskraft.
Die finanzierten Verfahren unterliegen der Einzelfallbetrachtung. Auch wenn die Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten durch erfahrene Juristen im Unternehmen auf Basis einer vom Anwalt des Forderungsinhabers erstellten rechtlichen Analyse vorgenommen wird, so hängt der rechtliche Ausgang der finanzierten Verfahren allein von der Einzelfallentscheidung des bzw. der jeweils zuständigen Richter ab. In welcher zeitlichen Dauer und mit welcher rechtlichen Begründung eine richterliche Entscheidung getroffen wird, kann von der FORIS AG dabei naturgemäß nicht beeinflusst werden. Auch die Einschätzung der nach einer rechtskräftigen Entscheidung zu erfolgenden wirtschaftlichen Durchsetzung des finanzierten Anspruchs erfolgt anhand aller zur Verfügung stehenden Wirtschaftsdaten des Anspruchsgegners zum Zeitpunkt der Finanzierungszusage. Veränderungen der Zahlungsfähigkeit des Anspruchsgegners während eines jahrelangen Gerichtsverfahrens können trotz fortlaufender Beobachtung des Anspruchsgegners eintreten. Auch diese können weder von der FORIS AG noch von dem Anspruchsinhaber oder seinem Anwalt beeinflusst werden.
Verfahren mit hohen Streitwerten, die durch mehrere Instanzen, gegebenenfalls auch mit mehreren Prozessparteien und Gutachtern finanziert werden, sind grundsätzlich geeignet, Klumpenrisiken zu bilden. Der Anteil dieser Großverfahren - gemessen an den bislang aktivierten Prozesskosten - beträgt derzeit rund 50 %. Stellt sich in diesen Verfahren am Ende ein Prozessverlust ein, so ist zum einen eine Wertberichtigung auf die aktivierten Prozesskosten erforderlich, zum anderen sind Rückstellungen für die zu leistenden gegnerischen Kosten zu bilden. Die Finanzierung solcher Verfahren, erst recht aber ein Zusammentreffen mehrerer solcher negativer Entscheidungen, würde zu einer erheblichen Ergebnisauswirkung und Liquiditätsbelastung führen. Im Rahmen des Abschlusses neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher stets auf das aktuelle Risikoverhältnis in Proportion zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.
Die stete Fortentwicklung der Verfahren durch Einreichung von Schriftsätzen, mündliche Verhandlungen, aber auch Hinweisbeschlüsse oder gerichtliche Entscheidungen machen regelmäßig Neubewertungen erforderlich, ob die aktivierten Verfahrenskosten im Hinblick auf den Verfahrensausgang noch als werthaltig angesehen werden können. Selbst dann, wenn der Anspruchsinhaber obsiegt und die FORIS AG ihren Kostenerstattungs- und Erlösanteil berechnet hat, können Forderungsausfälle nicht ausgeschlossen werden, die sich erst im Rahmen eines Vollstreckungsversuches herausstellen. Selbstverständlich ist die FORIS AG bemüht, Informationen zur Solvenz des Gegners bereits vor Annahme der Finanzierung zu erhalten. Eine solche Auskunft ist aber nicht immer und schon gar nicht mit Verlässlichkeit über die typischerweise fünf bis acht Jahre einer voraussichtlichen Prozessdauer zu erhalten. Wertberichtigungen nimmt die FORIS AG dann vor, wenn konkrete Umstände vorliegen oder Anhaltspunkte ersichtlich sind, die einer Realisation der Forderung entgegenstehen.
FORIS lingua
Aufgrund fehlerhafter Übersetzungen könnte es zu einer Inanspruchnahme auf Schadenersatz kommen, der bis zu einer Höhe von 1,0 Mio. EURO versichert ist. Außerdem könnten die betroffenen Kunden nach einem Schadensfall zu einem anderen Anbieter wechseln.
Informationstechnische Risiken (EDV/IT)
Durch die Zunahme IT-gestützter Geschäftsprozesse können sich Ausfälle bei der EDV-Infrastruktur im gesamten Konzern in höherem Maße niederschlagen. Durch die abschließende Umsetzung des in 2010 erarbeiteten Konzeptes mit virtualisierten Servern und redundanter Hardware konnte in 2013 die Ausfallwahrscheinlichkeit der gesamten EDV-Infrastruktur nochmals deutlich reduziert werden.
Bereichsübergreifend
Hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II.3.
Am 30. November 2011 wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewertet und die entsprechenden Bescheide erlassen. Die sich hieraus ergebenden Ergebnisse wurden im Geschäftsjahr 2011 vollumfänglich abgebildet. Gegen einzelne Prüfungsfeststellungen, betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG, haben wir Einspruch eingelegt. Gleichwohl haben wir auch in diesem Fall entsprechend der Bescheide eine Abbildung im Jahresabschluss 2013 vorgenommen. Das Klageverfahren läuft. Bei entsprechender positiver Entscheidung der Finanzverwaltung ist mit Steuererstattungen zu rechnen. Für die aus unserer Sicht notwendigen rechtlichen Schritte zur Durchsetzung sind bereits Beratungs- und Gerichtskosten angefallen und im Jahresschluss abgebildet worden. In Abhängigkeit vom weiteren Gang des Verfahrens können gegebenenfalls weitere Beratungs- und Gerichtskosten anfallen.
II.3 Management und Darstellung der finanzwirtschaftlichen Risiken
Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS AG umfasst neben dem Kapitalstruktur- und Kreditrisikomanagement auch das Management von Liquiditäts- und Marktpreisrisiken.
Kapitalstrukturmanagement
Das wesentliche Kapitalstrukturrisiko besteht darin, dass durch die Substitution von Eigenkapital durch Fremdkapital der Verschuldungsgrad auf ein Maß ansteigt, welches im Falle von auftretenden Verlusten zu einer Überschuldung oder zu erhöhten Fremdkapitalkosten aufgrund der verschlechterten Bonität führt. Die FORIS hat mit der Prozessfinanzierung einen Geschäftsbereich, welcher insbesondere durch seine Langfristigkeit über einzelne Geschäftsjahre hinaus Ertragsschwankungen unterliegt. Daher liegt der Fokus des Kapitalstrukturmanagements der FORIS auf einer über dem Durchschnitt liegenden Eigenkapitalausstattung und -quote. Die Entwicklung der Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorausschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2013 beträgt nunmehr 92,6 % nach 91,3 % zum 31. Dezember 2012.
Kreditrisikomanagement
Als Kreditrisiko wird das Risiko bezeichnet, welches sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das überwiegende Kreditrisiko der FORIS AG ergibt sich aus Gläubigerpositionen gegenüber Kunden und Finanzinstituten. Der überwiegende Teil der Kundenforderungen ergibt sich aus den Bereichen Prozessfinanzierung. Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen unter C.4.II.1 und C.4.II.2. Bei der Zusammenarbeit mit Finanzinstituten wird auf die Bonität bzw. das Rating der einzelnen Institute abgestellt.
Liquiditätsmanagement
Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die FORIS zu irgendeinem Zeitpunkt nicht in der Lage sein könnte, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Steuerung und Beobachtung des Zahlungsmittelbedarfes unter Berücksichtigung der bestehenden Kreditlinien erfolgt täglich zentral im Finanzbereich. Basierend auf der geschäftlichen Entwicklung und der Planung erfolgt monatlich eine rollierende Vorausschau über die Entwicklung der Zahlungsmittel und des Zahlungsmittelbedarfes.
Marktpreisrisikomanagement
Durch das Geschäftsmodell sind die Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken sowie die sonstigen Preisrisiken in der FORIS AG nur von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Gesamtgröße der Gesellschaft werden sie einzeln im Finanzbereich beobachtet und gesteuert. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos des Darlehens für den Büroneubau wurde in der Tochtergesellschaft FORIS Vermögensverwaltungs AG ein entsprechendes Sicherungsgeschäft abgeschlossen.
5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Rechnungslegung
Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Bezug auf die Rechnungslegung der FORIS AG ist darauf ausgelegt, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Normen in der FORIS AG sicherzustellen. Wesentliches Ziel ist die Aufstellung eines Konzernabschlusses der FORIS AG nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind - und den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend § 315a Absatz 1 HGB. Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, den Jahresabschluss der FORIS AG nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.
Der Vorstand der FORIS AG ist für die Implementierung, die Ausgestaltung und den Umfang des IKS verantwortlich. Dagegen obliegt dem Prüfungsausschuss, der in Vorsitz und Stellvertretung mit der Vertretung des Aufsichtsrats der FORIS AG übereinstimmt, gemäß § 107 Absatz 3 Satz 2 AktG die Überwachung der Wirksamkeit des IKS und des Risikomanagementsystems der FORIS AG. Eine interne Revision existiert nicht. Das gesamte IKS der FORIS ist allerdings nicht auf die Rechnungslegung beschränkt, sondern umfasst alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II. Mit Bezug auf das Rechnungswesen umfasst das IKS die Gesamtheit aller Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die der Erreichung der zuvor genannten Ziele dienen. Die Steuerung der Rechnungslegungsprozesse obliegt dem Bereich Finanzen und Controlling. Hier werden auch die relevanten rechtlichen Normen mit Bezug auf die Rechnungslegung regelmäßig hinsichtlich ihrer Auswirkungen analysiert. Der gesamte Prozess der Erstellung und der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wird auch in zeitlicher Hinsicht mit dem Projektmanagementtool der FORIS AG gesteuert.
Das IKS in Bezug auf die Rechnungsregelung umfasst sowohl präventive als auch detektive Kontrollen. Die Ausgestaltung des IKS und der Kontrollen der FORIS AG basiert auf den folgenden Grundprinzipien: Das Transparenzprinzip besagt, dass auch unabhängige Dritte beurteilen können müssen, ob die beteiligten Personen sich an das etablierte Sollkonzept halten und danach handeln. Mit dem Vier-Augen-Prinzip soll sichergestellt werden, dass kein wesentlicher Vorgang ohne weitere Kontrolle bleibt. Das Vier-Augen-Prinzip der Funktionstrennung besagt im Wesentlichen, dass vollziehende, verbuchende und verwaltende Tätigkeiten eines Unternehmensprozesses nicht in einer Hand vereinigt sein sollen. Das Prinzip der Mindestinformation soll sicherstellen, dass für die handelnden Personen innerhalb eines Prozesses nur diejenigen Informationen verfügbar sein sollen, die sie für die Ausführung ihrer Tätigkeit benötigen. Dies schließt auch die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei IT-Systemen mit ein.
Die operative Durchführung der Prozesse im Rechnungswesen erfolgt überwiegend im eigenen Haus mit Ausnahme der ausgelagerten Personalbuchhaltung. Als Buchhaltungssystem wird in der FORIS AG und im FORIS Konzern die Software hmd der hmd-Software AG eingesetzt, in der die Verbuchung der Einzelabschlüsse und die anschließende Konsolidierung unter Einbeziehung von Teilkonzernen erfolgt. Der Zugang zum Buchhaltungssystem wird durch spezielle Sicherheitseinrichtungen nur einem eingeschränkten Personenkreis ermöglicht. Dasselbe gilt auch für die zusätzlich zu erstellenden Dateien im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Unabhängig von der Ausgestaltung eines IKS lässt sich aus einer wirksamen Implementierung eines solchen Systems nicht die absolute Sicherheit der Vermeidung oder Aufdeckung wesentlicher Falschaussagen in der Rechnungslegung ableiten.
6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten
Die FORIS AG setzt keine Finanzinstrumente ein.
7. Übernahmerelevante Angaben
Hinsichtlich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals verweisen wir auf die Angaben im Anhang unter D.6.III5.
Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte und die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. Auch sind dem Vorstand keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, welche besondere Kontrollbefugnisse verleihen, bekannt.
Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital des Unternehmens betreffen ausschließlich Organmitglieder. Insoweit verweisen wir auf die Angaben im Anhang unter D.6.IV.10 sowie unter D.6.IV.11.
Die Satzung der FORIS AG enthält keine Ergänzungen oder dispositive Vorschriften hinsichtlich der Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen.
Eine Änderung der Satzung FORIS AG kann nur mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfolgen. Das betrifft auch Änderungen des Unternehmensgegenstandes.
Gemäß Satzung der FORIS AG sind Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zu 90 % des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
Zudem bedarf laut Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß Satzung der FORIS AG nicht zulässig.
Der Vorstand war mit Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juni 2015 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck war der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb sollte der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien durfte den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs galt der Mittelwert der in Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien. Mit Beschluss der Hauptversammlung wurde der Vorstand ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat war ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.
Der Vorstand der FORIS AG hat von dieser Ermächtigung am 12. April 2011 Gebrauch gemacht und beschlossen, ab dem 12. April 2011 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Am 20. November 2012 hat der Vorstand der FORIS AG das am 12. April 2011 begonnene Aktienrückkaufprogramm ausgesetzt und bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht wieder aufgenommen.
Der Vorstand war mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2012 in Ergänzung zum Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 ermächtigt, den Erwerb eigener Aktien auch mittels öffentlicher Kaufangebote abzuwickeln. In diesem Fall durfte der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs galt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.
Am 20. November 2012 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 und vom 18. Mai 2012 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 293.000 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat EUR 2,00 je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 8,7 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Donnerstag, dem 22. November 2012 bis Donnerstag, 13. Dezember 2012 um 12:00 Uhr (MEZ) und hat somit 3 Wochen betragen.
Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 22. November 2012 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 13. Dezember 2012 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 293.000 Aktien zurückgekauft. Da im Rahmen dieses Angebots insgesamt 414.990 Aktien zum Rückkauf eingereicht wurden und damit mehr als die das Angebot umfassenden 293.000 FORIS-Stammaktien, wurden die Annahmeerklärungen - nach der bevorrechtigten Annahme von bis zu 50 Aktien je Aktionär - jeweils verhältnismäßig, d. h. im Verhältnis der anzunehmenden Aktien zur Anzahl der insgesamt angedienten Aktien, berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 ist die zuvor beschriebene Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 04. Juni 2010 und des ergänzenden Beschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2012 erloschen.
In Umsetzung dieses Beschlusses hat der Vorstand der FORIS AG unter Ausnutzung der Ermächtigungen der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 und vom 18. Mai 2012 am 26. August 2013 beschlossen, 370.541 Aktien der FORIS AG, die von der Gesellschaft auf Grundlage der genannten Ermächtigung durch die Hauptversammlung erworben wurden, unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen. Dies entspricht rund 6,3 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat der FORIS AG hat dem Beschluss des Vorstands mit Beschluss vom 2. September 2013 zugestimmt. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 30. Oktober 2013 im Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital der FORIS AG beträgt nach der Einziehung der Aktien 5.489.459,00 EURO und ist eingeteilt in 5.489.459 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EURO.
Ebenfalls mit Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Mai 2017 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.
Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.
Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.
Am 8. November 2013 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 548.945 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat EUR 2,90 je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 7,0 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Dienstag, dem 12. November 2013 bis Dienstag, dem 3. Dezember 2013 um 12:00 Uhr (MEZ) und hat somit 3 Wochen betragen.
Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 12. November 2013 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 3. Dezember 2013 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 548.945 Aktien zurückgekauft. Da im Rahmen dieses Angebots insgesamt 1.452.718 Aktien zum Rückkauf eingereicht wurden und damit mehr als die das Angebot umfassenden 548.945 FORIS-Stammaktien, wurden die Annahmeerklärungen - nach der bevorrechtigten Annahme von bis zu 50 Aktien je Aktionär - jeweils verhältnismäßig, d. h. im Verhältnis der anzunehmenden Aktien zur Anzahl der insgesamt angedienten Aktien, berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen.
Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2013 betrug 548.945 Stück oder insgesamt 10,0 % (31. Dezember 2012: 370.541 Stück oder insgesamt 6,3 %).
Die FORIS AG hat mit Ihren Tochtergesellschaften keine Vereinbarungen getroffen, die bei einem Kontrollwechsel im Falle eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden.
Es wurden keine Entschädigungsvereinbarungen der FORIS AG mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.
8. Vergütungsbericht
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens Berücksichtigung.
Die Vergütung des Vorstandsmitglieds Ralf Braun setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente zusammen. Der fixe Gehaltsbestandteil bis zum 31. Dezember 2013 betrug 85 %, der variable Bestandteil 15 % der maximalen Gesamtvergütung. Ab dem Geschäftsjahr 2014 beträgt der fixe Bestandteil 78 % und der variable Bestandteil 22 % der maximalen Gesamtvergütung. Dabei setzt sich die individuelle Tantieme aus einem ergebnisbezogenen und einem individuellen Teil mit mehrjährigen Bestandteilen zusammen. Zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstandsmitglied Ralf Braun werden entsprechende Ziele vor Beginn des Geschäftsjahres vereinbart, von deren Erreichung die Höhe der Tantieme abhängig ist.
Für das Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk besteht die Vergütung ebenfalls aus einer erfolgunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandsteil beträgt 91 %, der variable 9 % der maximalen Gesamtvergütung. Ab dem Geschäftsjahr 2014 beträgt der fixe Bestandteil 80 % und der variable Bestandteil 20 % der maximalen Gesamtvergütung. Dabei setzt sich die individuelle Tantieme auch aus einem erfolgsbezogenen und einem individuellen Teil mit mehrjährigen Bestandteilen zusammen. Zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk werden entsprechende Ziele vor Beginn des Geschäftsjahres vereinbart, von deren Erreichung die Höhe der Tantieme abhängig ist.
Darüber hinaus enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors & Officers-Versicherung und eine Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.
Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 31. Mai 2011 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2011 bis 2015 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 betrug 381 TEURO (Vorjahr: 363 TEURO).
Die Aufsichtsratsvergütung der FORIS AG beträgt gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 insgesamt 63.000 EURO p. a., gegebenenfalls zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Davon entfallen 27.000 EURO auf den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und jeweils 18.000 EURO auf die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats.
Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen bestehen nicht.
Dem Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 29. November 2013 ein Darlehen in Höhe von 55 TEURO mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr und einem Zinssatz von 2 % p. a. gewährt, welches das mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 12. Dezember 2012 gewährte Darlehen abgelöst hat. Die Darlehensforderungen gegenüber dem Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk valutierten inklusive aufgelaufener Zinsen am 31. Dezember 2013 mit 56 TEURO (Vorjahr: 67 TEURO). Darüber hinaus wurden Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
9. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB
I. Erklärung gemäß § 289a Abs. 2 Nr. 1 HGB i. V. m. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK)
Hinsichtlich der Erklärung zum DCGK wird auf Abschnitt B. verwiesen.
II. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken gemäß § 289a Abs. 2 Nr. 2 HGB
Die im Internet veröffentlichten Leitlinien der FORIS AG und ihrer Tochtergesellschaften legen für alle Mitarbeiter der FORIS AG fest, wie wir bei der täglichen Arbeit mit internen und externen Gesprächspartnern umgehen, um das Vertrauen untereinander zu fördern und die Zusammenarbeit reibungslos, angenehm und effizient zu gestalten. Die Unternehmensleitlinien sind im Internet veröffentlicht unter http://portal.foris.de/Unternehmensleitlinien.
III. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen gemäß § 289a Abs. 2 Nr. 3 HGB
Der Vorstand führt im zweiwöchigen Turnus Vorstandssitzungen durch, an denen der erweiterte Führungskreis des Unternehmens teilnimmt. Soweit wichtige Entscheidungen zu treffen sind, werden diese durch standardisiert aufgebaute Beschlussvorlagen durch die jeweils zuständigen Führungskräfte vorbereitet und vorab eingereicht. Weiterhin berichten im Rahmen der Vorstandssitzungen die Verantwortlichen für ihre jeweilige Organisationseinheit über bedeutsame Ereignisse und Maßnahmen der Geschäftsentwicklung sowie die wesentlichen in den kommenden zwei Wochen anstehenden Ereignisse. Die Ergebnisse der Vorstandssitzungen werden in fortlaufenden Protokollen niedergelegt und dokumentiert; die Erledigung der darin festgelegten weiterführenden Maßnahmen wird lückenlos nachgehalten.
Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll. Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan enthält. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat selbst wird durch dessen Vorsitzenden nach außen vertreten.
Der Vorstand nimmt an nahezu allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, erstellt Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Die Tagesordnung und die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich nebst ausführlichen vorbereitenden Unterlagen mitgeteilt. Vor den Sitzungen finden, soweit dies zur weiteren Vorbereitung sinnvoll erscheint, Gespräche zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand sowie zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats statt. Diese werden von einem regelmäßigen und intensiven schriftlichen Meinungsaustausch begleitet.
Von der Möglichkeit, Telefonkonferenzen durchzuführen und Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird ebenso Gebrauch gemacht, soweit dies im Sinne einer effizienten Arbeitsweise hilfreich erscheint.
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung
Insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats trifft sich regelmäßig mit dem Vorstand und erörtert mit diesem aktuelle Fragen. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich und schriftlich über aktuelle Entwicklungen.
Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss gebildet, der aufgrund des Umstandes, dass der Aufsichtsrat insgesamt nur aus drei Mitgliedern besteht, personenidentisch mit dem Aufsichtsrat der FORIS AG ist.
Bonn, 24. März 2014
FORIS AG
Ralf Braun, Vorstand
JUDr. Peter Falk, Vorstand
D. Einzelabschluss der FORIS AG (HGB)
Aktiva
scroll
| 31.12.2013 Euro |
31.12.2012 Euro |
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|---|---|---|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 48.564,00 | 33.971,00 |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 42.584,00 | 37.885,00 |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.632.180,00 | 3.632.180,00 |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Geleistete Anzahlungen auf Prozessfinanzierung | 2.834.711,10 | 4.180.723,46 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.043.108,74 | 2.995.511,39 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 7.509.836,09 | 6.894.169,45 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 789.081,82 | 344.555,25 |
| III. Wertpapiere | ||
| 1. Sonstige Wertpapiere | 222,83 | 200,93 |
| IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 725.390,24 | 26.988,97 |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | ||
| I. Rechnungsabgrenzungsposten | 7.973,00 | 4.869,00 |
| D. AKTIVE LATENTE STEUERN | ||
| I. Aktive latente Steuern | 1.671.918,00 | 1.693.565,00 |
| SUMME AKTIVA | 21.305.569,82 | 19.844.619,45 |
| Passiva | ||
| 31.12.2013 Euro |
31.12.2012 Euro |
|
| A. EIGENKAPITAL | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 4.940.514,00 | 5.489.459,00 |
| II. Kapitalrücklage | 10.990.480,01 | 10.245.910,63 |
| III. Andere Gewinnrücklagen | 2.744.729,50 | 1.716.175,00 |
| IV. Bilanzgewinn | 1.062.601,31 | 671.969,97 |
| 19.738.324,82 | 18.123.514,60 | |
| B. RÜCKSTELLUNGEN | ||
| 1. Steuerrückstellungen | 244.310,35 | 172.079,93 |
| 2. Sonstige Rückstellungen | 906.063,51 | 658.514,35 |
| C. VERBINDLICHKEITEN | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 113.110,03 | 184.777,38 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 166.348,99 | 580.352,53 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | 137.412,12 | 125.380,66 |
| davon aus Steuern: 129.064 EUR (Vorjahr: 117.667 EUR) | ||
| davon im Rahmen sozialer Sicherheit: 8.348 EUR (Vorjahr: 7.714 EUR) | ||
| SUMME PASSIVA | 21.305.569,82 | 19.844.619,45 |
Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2013 (Passiva)
scroll
| 01.01.-31.12.2013 Euro |
01.01.-31.12.2012 Euro |
|
|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 8.803.768,84 | 2.178.698,56 |
| 2. Sonstige betriebliche Erträge | 1.016.255,06 | 1.009.752,20 |
| 3. Aufwendungen für bezogene Leistungen | -3.880.013,95 | -1.648.421,98 |
| 4. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -1.746.597,33 | -1.859.251,23 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendung für Altersversorgung und Unterstützung davon für Altersversorgung: 8.160 EURO (Vorjahr: 10.732 EURO) | -260.324,41 | -286.475,39 |
| 5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -55.668,69 | -53.658,47 |
| 6. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -2.586.871,24 | -1.185.973,59 |
| 7. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 1.765.888,32 | 2.238.602,57 |
| 8. Erträge aus anderen Wertpapieren | 7,70 | 7,70 |
| 9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträgedavon aus verbundenen Unternehmen: 361.413 EURO (Vorjahr: 354.301 EURO) | 514.046,21 | 438.790,94 |
| 10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | -7,64 | 0,00 |
| 11. Zinsen und ähnliche Aufwendungendavon an verbundene Unternehmen: 88.894 EURO (Vorjahr: 105.217 EURO) | -65.323,75 | -144.640,61 |
| 12. Aufwendungen aus Verlustübernahmen | -33.292,37 | 0,00 |
| 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 3.471.866,75 | 687.430,70 |
| 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -265.116,03 | -15.460,73 |
| 15. Jahresüberschuss | 3.206.750,72 | 671.969,97 |
| 16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 671.969,97 | 0,00 |
| 17. Einstellung in die Kapitalrücklage nach § 237 Abs. 5 AktG | -744.569,38 | 0,00 |
| 18. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen | -2.071.550,00 | 0,00 |
| 19. Bilanzgewinn | 1.062.601,31 | 671.969,97 |
I. Allgemeine Angaben
Sitz der Gesellschaft ist die Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in 53113 Bonn. Die Gesellschaft wird in Form der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht betrieben. Geschäftszweck ist der Erwerb und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, die Beteiligung an anderen Unternehmen und an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen, die finanzielle Beteiligung an der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Rechtsansprüchen Dritter sowie die Erbringung von Dienstleistungen für Angehörige rechts- und steuerberatender Berufe. Die FORIS AG ist im deutschen Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter der Nummer HRB 13175 eingetragen. Sie ist Muttergesellschaft und gleichzeitig oberste Muttergesellschaft des FORIS Konzerns. Die Aktien der im General Standard gelisteten FORIS AG werden neben Frankfurt am Main auch an anderen deutschen Börsen gehandelt.
Die FORIS AG ist eine kleine deutsche Aktiengesellschaft (§ 267 Abs.1 HGB), die gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB aufgrund ihrer Börsennotiz wie eine große Aktiengesellschaft zu behandeln ist. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Führung der Bücher erfolgt unter Beachtung der handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften.
Der Jahresabschluss ist in EURO aufgestellt. Bei der Angabe in Einheiten von je 1.000 (TEURO) ist er gerundet nach kaufmännischer Rechnungsmethode dargestellt. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben Rundungsdifferenzen auftreten können.
Etwaige in der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasste Posten wurden im Anhang gesondert aufgegliedert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB.
Am 30. November 2011 wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewertet und die entsprechenden Bescheide wurden im Geschäftsjahr 2011 vollumfänglich abgebildet. Gegen einzelne Prüfungsfeststellungen, betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG, haben wir Einspruch eingelegt. Gleichwohl haben wir auch in diesem Fall entsprechend der Bescheide eine Abbildung im Konzernabschluss 2011 und 2012 vorgenommen. Gegen diese die FORATIS AG betreffende Bescheide wurde Einspruch eingelegt und Klage eingereicht.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Einzelabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.
II.1 Umsatzrealisierung
Die FORIS AG realisiert den Umsatz grundsätzlich dann, wenn der Kunde die Kontrolle über das Gut erlangt oder die Dienstleistung erbracht wurde. Erlösschmälerungen werden hiervon abgezogen und getrennt erfasst. Zu dem jeweiligen Stichtag erfolgt eine Berücksichtigung nach dem Verhältnis der zu erbringenden Leistung zur Gesamtleistung.
Abweichend hiervon werden im Bereich Prozessfinanzierung Umsätze dann realisiert, wenn ein Urteil rechtskräftig geworden ist, nach Obsiegen in zweiter Instanz die Revision nicht zugelassen wurde oder wenn ein Vergleich geschlossen wurde.
II.2 Fremdkapitalkosten
Fremdkapitalkosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst und periodengerecht abgegrenzt.
II.3 Fremdwährungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung während des Geschäftsjahres werden zum entsprechenden Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles umgerechnet.
II.4 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die jeweilige Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten), bewertet. Die unterstellte Nutzungsdauer beträgt bei den immateriellen Vermögenswerten zwischen zwei und vier Jahren.
Sämtliche Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten), bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten sämtliche dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen.
Planmäßige Abschreibungen bei den Sachanlagen wurden wie folgt vorgenommen:
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| Anlagegegenstände | Abschreibungsmethode | Nutzungsdauer in Jahren |
|---|---|---|
| Büroeinrichtungen | linear | 10 - 12 |
| EDV Hardware | linear | 3 - 5 |
| Einbauten in fremde Gebäude | linear | 10 |
Die Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode. Von der Möglichkeit der Sofortabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände bis 410 EURO wurde ab dem Jahr 2010 entsprechend der steuerlichen Vorschriften Gebrauch gemacht. Für Zwecke der Darstellung im Anlagengitter wird ein fiktiver Vollabgang im Folgejahr unterstellt.
II.5 Finanzanlagen
Die Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Sofern der beizulegende Wert die Anschaffungskosten unterschreitet, wird eine Wertberichtigung vorgenommen.
II.6 Vorräte
Die Kosten der Prozessfinanzierung sind mit den externen Einzelkosten, das heißt den übernommenen Prozess- und Gerichtskosten abzüglich der vorgenommenen Wertberichtigung, angesetzt. Es werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen, wenn aufgrund der Prozesslage mit einem nachteiligen Prozessausgang gerechnet werden muss.
Die Anteile an zum Verkauf bestimmter Kapitalgesellschaften werden mit den Anschaffungskosten, das heißt den geleisteten Stammeinlagen auf das gezeichnete Kapital zuzüglich der Gründungskosten, angesetzt. Einzahlungsverpflichtungen in das Kapital dieser Gesellschaften sowie Wertberichtigungen auf die Gründungskosten wurden von den aktivierten Kosten abgesetzt.
II.7 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Davon in Abzug gebracht werden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, die entweder auf Basis der in Einzelfällen bekannten Ausfallrisiken beziehungsweise pauschal aufgrund von Erfahrungswerten gebildet werden. Ausfallrisiken manifestieren sich in der Regel durch Zahlungsschwierigkeiten, wahrscheinliche Insolvenz oder Nichterfüllung. Soweit im Einzelfall etwa Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der Prozessfinanzierung erforderlich sind, kann der Zufluss auch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
In den Forderungen sind langfristig fällige Teilbeträge in Höhe von 189 TEURO (Vorjahr: 197 TEURO) enthalten. Diese wurden mit einem Zinssatz von 5,5 % p. a. abgezinst.
II.8 Wertpapiere
Die Wertpapiere werden mit ihren Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, also mit dem geringeren Rückkaufwert ausgewiesen.
II.9 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die Zahlungsmittel umfassen Bargeld sowie jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten und sind zum Nennwert bilanziert.
II.10 Rechnungsabgrenzungsposten
Es handelt sich um Vorauszahlungen, deren Gegenleistungen in zukünftigen Dienstleistungen bestehen. Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert.
II.11 Aktive latente Steuern
Die aktiven latenten Steuern umfassen zu erwartende Steuererstattungen aus der Nutzung von Verlustvorträgen der Vorjahre. Die aktiven latenten Steuern werden mit den zukünftig gültigen Steuersätzen bewertet, wobei Steuersatzänderungen grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des effektiven Inkrafttretens der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Soweit die Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern in Zukunft nicht hinreichend wahrscheinlich erscheint, erfolgt kein Ansatz. Der Berechnung liegt die vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Jahresplanung zugrunde, die für die Zwecke der Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche über einen Zeitraum von fünf Jahren fortentwickelt wird. Wesentliche Annahmen, auf denen die Fortentwicklung beruht, sind Annahmen und Schätzungen zu Umsatzentwicklung, Marktanteil, Wachstumsraten des Marktes, Entwicklung der Kosten sowie der Abschreibungen auf das Umlaufvermögen.
Soweit die Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern in Zukunft nicht hinreichend wahrscheinlich erscheint, erfolgt kein Ansatz.
II.12 Eigenkapital
Als gezeichnetes Kapital werden die Stammaktien der FORIS AG klassifiziert. Die im Rahmen des Aktienrückkaufs im Geschäftsjahr 2012 und 2011 erworbenen eigenen Anteile wurden eingezogen und die entsprechende Satzungsänderung am 30. Oktober 2013 im Handelsregister eingetragen. Die im Rahmen des Aktienrückkaufs 2013 erworbenen Anteile werden mit dem Wert ihrer bezahlten Gegenleistung vom Eigenkapital abgezogen, bis die Aktien eingezogen werden.
II.13 Rückstellungen
Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie wurden bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
II.14 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
III.1 Anlagevermögen
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| Bezeichnung | Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2013 Euro |
Zugang Euro |
Abgang Euro |
31.12.2013 Euro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 523.874,02 | 41.595,37 | 0 | 565.469,39 |
| 523.874,02 | 41.595,37 | 0 | 565.469,39 | |
| Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 377.162,02 | 33.485,32 | 44.393,07 | 366.254,27 |
| 377.162,02 | 33.485,32 | 44.393,07 | 366.254,27 | |
| Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.669.680,00 | 0 | 0 | 3.669.680,00 |
| 3.669.680,00 | 0 | 0 | 3.669.680,00 | |
| Summe | 4.570.716,04 | 75.080,69 | 44.393,07 | 4.601.403,66 |
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| Bezeichnung | Kumulierte Abschreibungen | |||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2013 Euro |
Zugang Euro |
Abgang Euro |
31.12.2013 Euro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 489.903,02 | 27.002,37 | 0 | 516.905,39 |
| 489.903,02 | 27.002,37 | 0 | 516.905,39 | |
| Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 339.277,02 | 28.666,32 | 44.273,07 | 323.670,27 |
| 339.277,02 | 28.666,32 | 44.273,07 | 323.670,27 | |
| Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 37.500,00 | 0 | 0 | 37.500,00 |
| 37.500,00 | 0 | 0 | 37.500,00 | |
| Summe | 866.680,04 | 55.668,69 | 44.273,07 | 878.075,66 |
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| Bezeichnung | Buchwert | |
|---|---|---|
| 31.12.2013 Euro |
31.12.2012 Euro |
|
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 48.564,00 | 33.971,00 |
| 48.564,00 | 33.971,00 | |
| Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 42.584,00 | 37.885,00 |
| 42.584,00 | 37.885,00 | |
| Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.632.180,00 | 3.632.180,00 |
| 3.632.180,00 | 3.632.180,00 | |
| Summe | 3.723.328,00 | 3.704.036,00 |
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| Bezeichnung | Anschaffungs- und Herstellungskosten | |||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2012 Euro |
Zugang Euro |
Abgang Euro |
31.12.2012 Euro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 511.326,66 | 12.547,36 | 0 | 523.874,02 |
| 511.326,66 | 12.547,36 | 0 | 523.874,02 | |
| Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 367.219,91 | 9.942,11 | 0 | 377.162,02 |
| 367.219,91 | 9.942,11 | 0 | 377.162,02 | |
| Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.669.680,00 | 0 | 0 | 3.669.680,00 |
| 3.669.680,00 | 0 | 0 | 3.669.680,00 | |
| Summe | 4.548.226,57 | 22.489,47 | 0 | 4.570.716,04 |
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| Bezeichnung | Kumulierte Abschreibungen | |||
|---|---|---|---|---|
| 01.01.2012 Euro |
Zugang Euro |
Abgang Euro |
31.12.2012 Euro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 469.917,66 | 19.985,36 | 0 | 489.903,02 |
| 469.917,66 | 19.985,36 | 0 | 489.903,02 | |
| Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 305.603,91 | 33.673,11 | 0 | 339.277,02 |
| 305.603,91 | 33.673,11 | 0 | 339.277,02 | |
| Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 37.500,00 | 0 | 0 | 37.500,00 |
| 37.500,00 | 0 | 0 | 37.500,00 | |
| Summe | 813.021,57 | 53.658,47 | 0 | 866.680,04 |
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| Bezeichnung | Buchwert | |
|---|---|---|
| 31.12.2012 Euro |
31.12.2011 Euro |
|
| --- | --- | --- |
| Immaterielle Vermögenswerte | ||
| Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 33.971,00 | 41.409,00 |
| 33.971,00 | 41.409,00 | |
| Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 37.885,00 | 61.616,00 |
| 37.885,00 | 61.616,00 | |
| Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 3.632.180,00 | 3.632.180,00 |
| 3.632.180,00 | 3.632.180,00 | |
| Summe | 3.704.036,00 | 3.735.205,00 |
III.2 Finanzanlagevermögen
III.2.1 Anteile an verbundenen Unternehmen
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| Name, Sitz 1.1.2013 - | Wert der Beteiligung lt. Bilanz des Mutterunter- nehmens 31.12.2013 Euro |
Wert der Beteiligung lt. Bilanz des Mutterunter- nehmens 31.12.2012 Euro |
Beteiligungsquote 31.12.2013 % |
Beteiligungs- quote 31.12.2012 % |
Bilanzielles Eigenkapital 31.12.2013 Euro |
Perioden- ergebnis 31.12.2013 Euro |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Atrium Vermögensverwaltungs Limited ¹) | 0 | 0 | 100 | 0 | 2.009 | 147 |
| CPM Cash Pool GmbH, Bonn | 1 | 1 | 100 | 100 | 0 | 0 |
| Deutsche Geschäftsführertag GmbH, Bonn | 20.000 | 20.000 | 100 | 100 | 24.512 | 550 |
| FORATIS AG, Bonn | 50.000 | 50.000 | 100 | 100 | 55.000 | 0 |
| FORATIS Gründungs GmbH, Bonn ²) | 0 | 0 | 100 | 100 | 25.000 | 0 |
| FORIS Vermögensverwaltungs AG, Bonn | 250.000 | 250.000 | 100 | 100 | 52.201 | 0 |
| Gewerbepark Zapfholzweg AG, Bonn ³) | 50.000 | 50.000 | 100 | 100 | 50.826 | -19.976 |
| GO AHEAD GmbH, Bonn | 3.247.174 | 3.247.174 | 100 | 100 | 99.249 | 0 |
| Go Ahead Service Limited, | 1 | 1 | 100 | 100 | 2 | 0 |
| Birmingham | ||||||
| Go Ahead Services Limited, | 1 | 1 | 100 | 100 | 13.047 | 12.818 |
| Birmingham | ||||||
| lavend GmbH, Bonn ²) | 0 | 0 | 100 | 100 | 25.000 | 0 |
| On Behalf Limited, Birmingham | 1 | 1 | 100 | 100 | 2 | 0 |
| On Behalf Service Limited, Birmingham | 1 | 1 | 100 | 100 | 2 | 0 |
| On Behalf Services Limited, Birmingham | 1 | 1 | 100 | 100 | 2 | 0 |
| SIP-Planbau Projektgesellschaft für Bauen und Sanieren mbH GmbH i.L., Bonn | 15.000 | 15.000 | 100 | 100 | 12.219 | -335 |
| 3.632.180 | 3.632.180 |
1) Es handelt sich um ein Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Kapital beträgt 15 GBP und wird von der FORATIS AG gehalten.
2) Es handelt sich um Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Stammkapital beträgt jeweils 25.000 EURO und wird von der FORATIS AG gehalten.
3) Das negative bilanzielle Eigenkapital der Gewerbepark Zapfholzweg AG resultiert aus konzerninternen Zinsbelastungen.
III.3 Vorräte
III.3.1 Geleistete Anzahlungen auf Prozessfinanzierung
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| 31.12.2013 Euro |
31.12.2012 Euro |
|
|---|---|---|
| Geleistete Anzahlungen auf Prozessfinanzierung | 2.907.034,60 | 4.443.696,33 |
| ./. Einzelwertberichtigungen hierauf | -72.323,50 | -262.972,87 |
| 2.834.711,10 | 4.180.723,46 |
Die Einzelwertberichtigungen auf geleistete Anzahlungen aus der Prozessfinanzierung werden aufgrund einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung des jeweiligen Verfahrensstandes ermittelt.
III.3.2 Anteile an zum Verkauf bestimmter Kapitalgesellschaften
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| 31.12.2013 Euro |
31.12.2012 Euro |
|
|---|---|---|
| Vorratsgesellschaften - AG | 51.495,45 | 51.495,45 |
| Einzahlungsverpflichtung - AG | -50.000,00 | -50.000,00 |
| Wertberichtigungen - AG | -1.495,45 | -1.495,45 |
| 0,00 | 0,00 |
Unter den Vorräten werden die Anteile, die die FORIS AG an den Vorratsgesellschaften hält, ausgewiesen.
Im Rahmen des Cashpooling-Modells wurden im Jahr 2000 Vorratsgesellschaften gegründet. Aufgrund der anschließenden Rechtsprechung wurden diese nicht mehr genutzt und mit den vollen Einzahlungsverpflichtungen sowie etwaigen Wertberichtigungen im Saldo neutral bilanziert. Im Geschäftsjahr 2011 wurde die Liquidation dieser Gesellschaften vorläufig abgeschlossen und somit erfolgte eine Eliminierung in der Bilanz. Der Vermögenswert hat sich im Geschäftsjahr 2013 nicht verändert.
III.4 Forderungen und sonstige Vermögenswerte
III.4.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
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| 31.12.2013 Euro |
31.12.2012 Euro |
|
|---|---|---|
| Forderungen Prozessfinanzierung | 6.540.823,22 | 5.047.345,46 |
| ./. Einzelwertberichtigung hierauf | -2.536.770,44 | -2.099.622,20 |
| Vermögenswert Prozessfinanzierung | 4.004.052,78 | 2.947.723,26 |
| Forderungen FORIS lingua | 40.750,29 | 49.457,43 |
| ./. Wertberichtigung hierauf | -1.694,33 | -1.669,30 |
| Vermögenswert FORIS lingua | 39.055,96 | 47.788,13 |
| Forderungen Gesamt | 6.581.573,51 | 5.096.802,89 |
| ./. Einzelwertberichtigungen hierauf | -2.538.127,77 | -2.099.622,20 |
| ./. Pauschalwertberichtigung hierauf | -337,00 | -1.669,30 |
| Forderungen Gesamt | 4.043.108,74 | 2.995.511,39 |
Der weiterhin hohe Bestand der Nettoforderungen der Prozessfinanzierung resultiert im Wesentlichen aus der Bilanzierung zweier großer Verfahren. In dem einen Verfahren steht die Bonität durch entsprechende Sicherungsmaßnahmen außer Frage. Die Auszahlungen durch den Anspruchsgegner unmittelbar an den Anspruchsinhaber sind Anfang August 2012 erfolgt. Über die Auszahlung gemäß dem bestehenden Finanzierungsvertrag besteht mit dem Vertragspartner Streit. In einem zweiten Verfahren gegen eine Stiftung hat diese im Rahmen des Abschlusses des Verfahrens angezeigt, nicht den vollen vom Gericht geurteilten Betrag zur Verfügung zu haben. Wir haben daher zunächst eine entsprechende Wertberichtigung bis zu dem angezeigten Betrag unter Berücksichtigung weiterer Risikoabschläge vorgenommen und prüfen derzeit rechtliche Schritte gegen weitere Beteiligte.
Den Forderungen stehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von 2.536 TEURO (Vorjahr: 2.099 TEURO) gegenüber. Die Inanspruchnahme der Wertberichtigung in Rahmen der Ausbuchung einer größeren Forderung führte in 2012 zu einer deutlichen Reduzierung der Bruttoforderungen. Die Einzelwertberichtigungen wurden in Abhängigkeit der individuellen Bonität des Schuldners ermittelt. Insgesamt sind die Forderungen im Bereich der Prozessfinanzierung zu 38 % (Vorjahr: 42 %) wertberichtigt.
Bei FORIS lingua waren keine wesentlichen überfälligen Forderungen zu verzeichnen, sodass eine Wertberichtigung von rund 1 % gebildet wurde.
Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben 189 TEURO (Vorjahr: 197 TEURO) eine Restlaufzeit von über einem Jahr.
III.4.2 Forderungen gegen verbundene Unternehmen
Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen und Finanzierungssachverhalten. Die Verzinsung des Saldos erfolgt Tag genau zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz von 5,5 % p. a.
Die FORIS AG hat auf einen Teil der Forderungen gegenüber ihrer Tochtergesellschaft Gewerbepark Zapfholzweg AG verzichtet, da diese einen in Form eines Besserungsscheines erzielbaren Mehrerlös aus einem Grundstückverkauf wahrscheinlich nicht realisieren kann.
III.4.3 Sonstige Vermögensgegenstände
Unter sonstigen Vermögensgegenständen sind insbesondere Forderungen aus eigenen Rechtsverfahren und gewährten Darlehen ausgewiesen. Die Forderungen werden, soweit dies vereinbart ist, verzinst. Die gewährten Darlehen sind fällig. Die Tilgung erfolgt, soweit sie vereinbart wurde, planmäßig. Zinsänderungen hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.
III.4.4 Sonstige Wertpapiere
Die Aktien der ABIDAS AG sind aufgrund des dortigen Geschäftsverlaufes und unter Berücksichtigung der Unternehmensprognose bilanziell mit 1,00 EURO angesetzt.
III.4.5 Aktive latente Steuern
Infolge der erstmaligen Anwendung der BilMoG-Vorschriften wurden im Geschäftsjahr 2010 aktive latente Steuern im Einzelabschluss erfolgsneutral über die anderen Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2010 in Höhe von 1.716 TEURO gebildet.
Der Konzern verfügt über steuerlich noch nicht genutzte Verlustvorträge entsprechend der vorliegenden Steuerbescheide in Höhe von 7,1 Mio. EURO (Vorjahr: 9,4 Mio. EURO). Die sich daraus ergebenden Steuervorteile wurden gemäß HGB in Höhe von 1.672 TEURO (Vorjahr: 1.694 TEURO) aktiviert, soweit diese in den kommenden Jahren durch erwartete Gewinne genutzt werden können. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Dabei wurden die voraussichtlichen Steuersätze von insgesamt rund 32 % zugrunde gelegt. Danach verbleiben noch weitere nicht genutzte Verlustvorträge in Höhe von 1,9 Mio. EURO (Vorjahr: 4,1 Mio. EURO). Die Veränderung wurde erfolgswirksam unter den Ertragsteuern erfasst.
Insoweit verweisen wir auch auf die Angaben im Anhang unter III.5.3 sowie III.19.
III.5 Eigenkapital
III.5.1 Gezeichnetes Kapital
Der Vorstand war mit Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 3. Juni 2015 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck war der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb sollte der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien durfte den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs galt der Mittelwert der in Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien. Mit Beschluss der Hauptversammlung wurde der Vorstand ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat war ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.
Der Vorstand der FORIS AG hat von dieser Ermächtigung am 12. April 2011 Gebrauch gemacht und beschlossen, ab dem 12. April 2011 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Am 20. November 2012 hat der Vorstand der FORIS AG das am 12. April 2011 begonnene Aktienrückkaufprogramm ausgesetzt und bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung nicht wieder aufgenommen.
Der Vorstand war mit Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Mai 2012 in Ergänzung zum Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 ermächtigt, den Erwerb eigener Aktien auch mittels öffentlicher Kaufangebote abzuwickeln. In diesem Fall durfte der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs galt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.
Am 20. November 2012 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 und vom 18. Mai 2012 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 5 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 293.000 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat EUR 2,00 je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 8,7 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Donnerstag, dem 22. November 2012 bis Donnerstag, 13. Dezember 2012 um 12:00 Uhr (MEZ) und hat somit 3 Wochen betragen.
Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 22. November 2012 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 13. Dezember 2012 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 293.000 Aktien zurückgekauft. Da im Rahmen dieses Angebots insgesamt 414.990 Aktien zum Rückkauf eingereicht wurden und damit mehr als die das Angebot umfassenden 293.000 FORIS-Stammaktien, wurden die Annahmeerklärungen - nach der bevorrechtigten Annahme von bis zu 50 Aktien je Aktionär - jeweils verhältnismäßig, d. h. im Verhältnis der anzunehmenden Aktien zur Anzahl der insgesamt angedienten Aktien, berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 ist die zuvor beschriebene Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 04. Juni 2010 und des ergänzenden Beschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2012 erloschen.
In Umsetzung dieses Beschlusse hat der Vorstand der FORIS AG unter Ausnutzung der Ermächtigungen der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 und vom 18. Mai 2012 am 26. August 2013 beschlossen, 370.541 Aktien der FORIS AG, die von der Gesellschaft auf Grundlage der genannten Ermächtigung durch die Hauptversammlung erworben wurden, unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen. Dies entspricht rund 6,3 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat der FORIS AG hat dem Beschluss des Vorstands mit Beschluss vom 2. September 2013 zugestimmt. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 30. Oktober 2013 im Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital der FORIS AG beträgt nach der Einziehung der Aktien am 31. Dezember 2013 5.489.459,00 EURO (31. Dezember 2012: 5.860.000 EURO) und ist eingeteilt in 5.489.459 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EURO.
Ebenfalls mit Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Mai 2017 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.
Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.
Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.
Am 8. November 2013 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 548.945 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat EUR 2,90 je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 7,0 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Dienstag, dem 12. November 2013 bis Dienstag, dem 3. Dezember 2013 um 12:00 Uhr (MEZ) und hat somit 3 Wochen betragen.
Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 12. November 2013 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 3. Dezember 2013 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 548.945 Aktien zurückgekauft. Da im Rahmen dieses Angebots insgesamt 1.452.718 Aktien zum Rückkauf eingereicht wurden und damit mehr als die das Angebot umfassenden 548.945 FORIS-Stammaktien, wurden die Annahmeerklärungen - nach der bevorrechtigten Annahme von bis zu 50 Aktien je Aktionär - jeweils verhältnismäßig, d. h. im Verhältnis der anzunehmenden Aktien zur Anzahl der insgesamt angedienten Aktien, berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen.
Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2013 betrug 548.945 Stück oder insgesamt 10,0 % (31. Dezember 2012: 370.541 Stück oder insgesamt 6,3 %).
Der Nennwert der zurückgekauften Aktien wird bis zu deren Einziehung als eigene Anteile vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt. Der Differenzbetrag zu den Anschaffungskosten wird von der Gewinnrücklage abgezogen.
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| Gezeichnetes Kapital | 31.12.2013 Euro |
31.12.2012 Euro |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital | 5.489.459,00 | 5.860.000,00 |
| Eigene Anteile | -548.945,00 | -370.541,00 |
| 4.940.514,00 | 5.489.459,00 |
III.5.2 Kapitalrücklage
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| Kapitalrücklage | 31.12.2013 Euro |
31.12.2012 Euro |
|---|---|---|
| Anfangsbestand | 10.245.910,63 | 10.599.310,22 |
| Eigene Anteile | 0,00 | -353.399,59 |
| Einstellung in die Kapitalrücklage nach § 237 Abs. 5 AktG | 744.569,38 | 0,00 |
| Endbestand | 10.990.480,01 | 10.245.910,63 |
Hinsichtlich der eigenen Anteile verweisen wir auf unsere Ausführungen unter III.5.1. Im Ergebnis ist die Summe von gezeichnetem Kapital und Kapitalrücklage vor Umsetzung des in 2013 abgeschlossenen Aktienrückkaufs auf Ebene der FORIS AG identisch.
III.5.3 Andere Gewinnrücklagen
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| Andere Gewinnrücklagen | 31.12.2013 Euro |
31.12.2012 Euro |
|---|---|---|
| BilMoG | 1.716.175,00 | 1.716.175,00 |
| Eigene Anteile | -1.042.995,50 | 0,00 |
| Rückkauf 2013 | 1.591.940,50 | 0,00 |
| Zuführung | 479.609,50 | 0,00 |
| 2.744.729,50 | 1.716.175,00 |
Die Dotierung der anderen Gewinnrücklagen (BilMoG) erfolgte über die erstmalige Berücksichtigung von aktiven Steuerlatenzen im Geschäftsjahr 2010 in Folge des BilMoG.
In die anderen Gewinnrücklagen wurde zum 31. Dezember 2013 mindernd das Aufgeld für die eigenen Anteile aus dem Rückkauf Ende 2013 eingestellt und parallel hierzu im Vorfeld die aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses zwangsweise notwendige Zuführung der Mittel für eine Einziehung. Darüber hinaus wurden die Gewinnrücklagen der FORIS AG auf die gesetzlich zulässige Höhe von 50 % des Grundkapitals aufgefüllt.
III.5.4 Bilanzgewinn
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| Bilanzgewinn | 31.12.2013 Euro |
31.12.2012 Euro |
|---|---|---|
| Jahresüberschuss | 3.206.750,72 | 671.969,97 |
| Gewinnvortrag aus dem Vorjahr | 671.969,97 | 0,00 |
| Einstellung in die Kapitalrücklage nach § 237 Abs. 5 AktG | -744.569,38 | 0,00 |
| Gewinnrücklage eigene Anteile | -1.591.940,50 | 0,00 |
| Einstellung andere Gewinnrücklagen | -479.609,50 | 0,00 |
| Bilanzgewinn | 1.062.601,31 | 671.969,97 |
III.5.5 Gewinnverwendung
Wir schlagen der Hauptversammlung vor, den im Jahresabschluss der FORIS AG ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 1.062.601,31 EURO wie folgt zu verwenden:
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| Gewinnverwendung | 31.12.2013 Euro |
31.12.2012 Euro |
|---|---|---|
| Dividende | 494.051,40 | 0,00 |
| Gewinnvortrag | 568.549,91 | 671.969,97 |
| Bilanzgewinn | 1.062.601,31 | 671.969,97 |
Bei diesem Vorschlag wurden die zum Zeitpunkt des Vorschlags unmittelbar von der FORIS AG gehaltenen eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind, berücksichtigt. Die endgültige Dividendensumme hängt von der Anzahl der dividendenberechtigten Stückaktien zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns am Tag der Hauptversammlung ab. Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2013 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,10 EURO je dividendenberechtigte Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsieht.
III.6 Rückstellungen
III.6.1 Steuerrückstellungen
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| Stand | Stand | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung | 01.01.2013 Euro |
Verbrauch Euro |
Auflösung Euro |
Zuführung Euro |
31.12.2013 Euro |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewerbesteuer | 90.779,00 | 33.730,00 | 0,00 | 127.379,50 | 184.428,50 |
| Körperschaftsteuer | 81.300,93 | 33.147,05 | 0,00 | 11.727,97 | 59.881,85 |
| 172.079,93 | 66.877,05 | 0,00 | 139.107,47 | 244.310,35 |
Die Körperschaftsteuerrückstellungen resultieren aus einer streitbefangenen Rückstellung für Körperschaft-steuer zu Vorratsgesellschaften in Höhe von 60 TEURO (Vorjahr 48 TEURO). Die Rückstellung zur Gewerbesteuer setzt sich zusammen aus einem streitbefangenen Teilbetrag zu Vorratsgesellschaften in Höhe von 67 TEURO (Vorjahr: 57 TEURO) sowie aus der voraussichtlichen Schuld für das Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 117 TEURO (Vorjahr: 34 TEURO).
III.6.2 Sonstige Rückstellungen
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| Stand | Stand | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Bezeichnung | 01.01.2013 Euro |
Verbrauch Euro |
Auflösung Euro |
Zuführung Euro |
31.12.2013 Euro |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewerbesteuer | 90.779,00 | 33.730,00 | 0 | 127.379,50 | 184.428,50 |
| Körperschaftsteuer | 81.300,93 | 33.147,05 | 0 | 11.727,97 | 59.881,85 |
| 172.079,93 | 66.877,05 | 0 | 139.107,47 | 244.310,35 |
In der Position Personalkosten sind die Erfolgsvergütungen für Vorstand und Mitarbeiter sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung enthalten. Die Rückstellung Risiken Prozessfinanzierung bildet das Risiko der Inanspruchnahme durch Dritte für finanzierte Verfahren aus dem Bereich Prozessfinanzierung ab. Bei den ausstehenden Rechnungen handelt es sich um Kosten für Vorgänge des üblichen Geschäftsbetriebes vor dem Stichtag, bei denen zum Stichtag eine Rechnung noch nicht vorlag, die aber sowohl der Höhe nach als auch der Fälligkeit nach hier auszuweisen sind. Die Abschluss- und Prüfungskosten beinhalten sowohl die Kosten für die Erstellung als auch für die Prüfung des Jahresabschlusses. Bei den Drohverlustrückstellungen waren im Vorjahr Abfindungszahlungen im Rahmen von personellen Umstrukturierungsmaßnahmen mit entsprechenden Entlastungseffekten in 2013 zu berücksichtigen.
III.7 Verbindlichkeiten
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| Gesamt | Restlaufzeit bis 1 Jahr | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2013 Euro |
31.12.2012 Euro |
31.12.2013 Euro |
31.12.2012 Euro |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 113.110,03 | 184.777,38 | 113.110,03 | 184.777,38 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 166.348,99 | 580.352,53 | 166.348,99 | 580.352,53 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 137.412,12 | 125.380,66 | 137.412,12 | 125.380,66 |
| 416.871,14 | 890.510,57 | 416.871,14 | 890.510,57 |
III.8 Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse der Gesellschaft setzen sich aus den folgenden Bereichen zusammen:
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| 01.01.-31.12.2013 Euro |
01.01.-31.12.2012 Euro |
|
|---|---|---|
| Prozessfinanzierung | 8.434.402,20 | 1.823.407,83 |
| Foris lingua | 369.366,64 | 355.290,73 |
| 8.803.768,84 | 2.178.698,56 |
III.9 Sonstige betriebliche Erträge
Wesentlicher Bestandteil der sonstigen betrieblichen Erträge sind die Erträge aus den Kostenweiterbelastungen an die Tochterunternehmen. Da sämtliche Mitarbeiter bei der FORIS AG angestellt sind, macht dies im Geschäftsjahr 2013 alleine für weiterbelastete Personalkosten 798 TEURO (Vorjahr: 833 TEURO) aus.
III.10 Aufwendungen für bezogene Leistungen
Im Geschäftsjahr 2013 sind hier im Wesentlichen die Aufwendungen für Prozesse im Bereich der Prozessfinanzierung mit 3.705 TEURO (Vorjahr: 1.446 TEURO) sowie der Aufwand für die fremdbezogenen Übersetzungsdienstleistungen im Bereich FORIS lingua mit 175 TEURO (Vorjahr: 197 TEURO) enthalten.
III.11 Personalaufwand
Die Löhne und Gehälter enthalten zum überwiegenden Teil Gehälter. In den sozialen Abgaben sind die Arbeitgeberanteile der Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge enthalten.
Über die laufende Entlohnung der Mitarbeiter hinaus erfolgen keine Vergütungen in Form von zum Beispiel Pensionszusagen.
III.12 Abschreibungen
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| 01.01.-31.12.2013 Euro |
01.01.-31.12.2012 Euro |
|
|---|---|---|
| Immaterielle Vermögenswerte | 27.002,37 | 19.985,36 |
| Sachanlagen | 28.666,32 | 33.673,11 |
| 55.668,69 | 53.658,47 |
III.13 Sonstige betriebliche Aufwendungen
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| 01.01.-31.12.2013 Euro |
01.01.-31.12.2012 Euro |
|
|---|---|---|
| Wertberichtigungen | 1.262.620,53 | 306.004,11 |
| Rechts- und Beratungskosten | 319.824,45 | 170.767,45 |
| Raumkosten | 156.814,83 | 161.229,25 |
| Schadenersatz | 150.000,00 | 0,00 |
| Werbe- und Bewirtungskosten | 167.745,33 | 113.199,16 |
| EDV und Telefonkosten | 126.437,13 | 88.919,93 |
| Buchführung, Jahresabschlussprüfung und Steuerberatung | 84.224,99 | 83.311,99 |
| Aufsichtsratsvergütung | 72.192,82 | 71.549,67 |
| Übrige | 65.061,52 | 49.572,63 |
| Börsenkosten inklusive Hauptversammlung | 96.339,04 | 49.291,00 |
| Beiträge und Versicherungen | 29.665,83 | 27.663,42 |
| Bücher, Zeitschriften und Fortbildung | 33.051,29 | 22.631,42 |
| Reisekosten | 20.393,48 | 19.201,55 |
| Personalwerbung | 0,00 | 18.824,26 |
| Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben | 2.500,00 | 3.807,75 |
| 2.586.871,24 | 1.185.973,59 |
III.14 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen
Diese Erträge resultieren aus den mit der GO AHEAD GmbH und der FORATIS AG abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen. Im Vorjahr war für die FORIS Vermögensverwaltungs AG ebenfalls ein Ertrag aus der Ergebnisabführung zu erfassen. Wir verweisen insoweit auf unsere Erläuterungen unter III.18.
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| Ergebnisabführung | 01.01.-31.12.2013 TEuro |
01.01.-31.12.2012 TEuro |
|---|---|---|
| GO AHEAD GmbH | 1.492.085,46 | 1.972.608,21 |
| FORATIS AG | 273.802,86 | 260.654,37 |
| FORIS Vermögensverwaltungs AG | 0,00 | 5.339,99 |
| 1.765.888,32 | 2.238.602,57 |
III.15 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
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| 01.01.-31.12.2013 Euro |
01.01.-31.12.2012 Euro |
|
|---|---|---|
| Interne Zinserträge aus Verrechnung | 360.963,86 | 361.413,21 |
| Zinsen auf Steuererstattungen aus der steuerlichen Außenprüfung | 0,00 | 14.913,25 |
| Zinsen Prozessfinanzierung | 150.773,23 | 60.711,02 |
| Übrige Zinsen und ähnliche Erträge | 2.309,12 | 1.753,46 |
| 514.046,21 | 438.790,94 |
Die internen Zinserträge ergeben sich aus der Verzinsung der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen. Diesbezüglich verweisen wir auf die Angaben im Anhang unter III.4.2.
III.16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen
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| 01.01.-31.12.2013 Euro |
01.01.-31.12.2012 Euro |
|
|---|---|---|
| Verzugszinsen | 0,00 | 54.000,00 |
| Avalprovisionen und Verzugszinsen | 103,00 | 246,40 |
| Zinsen auf Steuernachforderungen aus der steuerlichen Außenprüfung | 6.385,50 | 1.500,00 |
| Interne Zinsaufwendungen aus Verrechnung | 58.835,25 | 88.894,21 |
| 65.323,75 | 144.640,61 |
III.17 Außerordentliche Aufwendungen
In den Geschäftsjahren 2013 und 2012 waren keine außerordentlichen Aufwendungen zu erfassen.
III.18 Aufwendungen aus Verlustübernahme
Die Aufwendungen im Geschäftsjahr resultieren aus dem mit der FORIS Vermögensverwaltungs AG abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.
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| Ergebnisabführung | 01.01.-31.12.2013 TEuro |
01.01.-31.12.2012 TEuro |
|---|---|---|
| FORIS Vermögensverwaltungs AG | -33.292,37 | 0,00 |
III.19 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
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| 01.01.-31.12.2013 Euro |
01.01.-31.12.2012 Euro |
|
|---|---|---|
| Veränderung latente Steuern | -21.647,00 | 46.158,00 |
| Körperschaftsteuer Vorjahre aus der Abwicklung von Altgesellschaften | -17.758,97 | 4.383,83 |
| Körperschaftsteuer | -108.579,59 | 0,00 |
| Gewerbesteuer | -116.997,00 | 0,00 |
| Gewerbe- und Körperschaftsteuer aus der steuerlichen Außenprüfung | -133,47 | -66.002,56 |
| -265.116,03 | -15.460,73 |
Aufgrund des sehr guten Ergebnisses in 2013 fallen trotz Verlustvorträgen aufgrund der Mindestistbesteuerung Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Die Veränderung in den latenten Steuern in 2013 resultiert wie im Vorjahr aus den überarbeiteten Planungsrechnungen der Gesellschaft und den damit verbundenen geänderten Ergebniserwartungen.
IV. Sonstige Angaben
IV.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichtes ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldenposten zum 31. Dezember 2013 geführt hätten.
IV.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen
Die Erfolgsunsicherheiten des Unternehmens sind, soweit solche bestehen, in diesem Abschluss derart berücksichtigt, dass Vermögenswerte mit dem wahrscheinlichen Erfolg der Realisierung ausgewiesen werden. Der Vorstand muss bei der Erstellung des Konzernabschlusses Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben im Anhang und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Berichtszeitraumes beeinflussen. Den Annahmen und Schätzungen liegen wiederum Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses beruhen. Dabei können die sich im Zeitablauf tatsächlich ergebenden Beträge von diesen Schätzungen abweichen.
IV.3 Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB
Die FORIS AG hat für die FORIS Vermögensverwaltungs AG zugunsten der Sparkasse KölnBonn eine Patronatserklärung über 3.000 TEURO abgegeben. Die Erklärung steht in engem Zusammenhang mit der Finanzierung des im Juni 2011 fertig gestellten Büroneubaus. Derzeit valutiert dass Bankdarlehen mit 0 TEURO (Vorjahr: 400 TEURO).
IV.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum 31. Dezember 2013 bestehen nachfolgende Leasingverpflichtungen aus Leasingverträgen für Kopierer und Frankiermaschinen:
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| 31.12.2013 TEuro |
31.12.2012 TEuro |
|
|---|---|---|
| Bis zu einem Jahr | 20 | 20 |
| Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren | 35 | 55 |
| Über fünf Jahre | 0 | 0 |
Weiter bestehen zum 31. Dezember 2013 Mietverpflichtungen bis zu einem Jahr gegenüber der FORIS Vermögensverwaltungs AG aus dem Mietvertrag für die Büroimmobilie von 293 TEURO (Vorjahr: 293 TEURO).
Darüber hinaus bestehen zum 31. Dezember 2013 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
IV.5 Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche
Über die eigentliche Prozessfinanzierung hinaus ist der FORIS Konzern an mehreren Prozessen und Verfahren beteiligt. Sämtliche Risiken aus zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Prozessen und Verfahren sind im vorliegenden Konzernabschluss entsprechend berücksichtigt. Maßgebliche Veränderungen im Verlauf der bestehenden Verfahren und Prozesse sowie in der Zukunft eingeleitete Verfahren oder in anderer Weise geltend gemachte Ansprüche können einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des FORIS Konzerns haben.
Ein Anspruchsinhaber hat sich nach erfolgreich beendetem Verfahren mit unterschiedlichen Klagen gegen den Finanzierungsvertrag und die Sicherungsmaßnahmen der FORIS nach Auszahlung durch den Anspruchsgegner gewendet. Zur Durchsetzung unserer berechtigten Ansprüche werden wir sowohl unsere Sicherungsrechte als auch in einem Schiedsverfahren unsere vertraglichen Rechte durchzusetzen wissen. Die FORIS AG und ihre rechtlichen Berater gehen mit überwiegender Erfolgswahrscheinlichkeit von der erfolgreichen Durchsetzung aus, auch wenn unser Vertragspartner derzeit auf unterschiedlichen Klagewegen dagegen vorgeht. Unsere Einschätzung basiert unter anderem darauf, dass unsere Rechtsauffassung bereits im Zuge eines Sicherungsverfahrens gerichtlich bestätigt wurde und alle bisherigen Entscheidungen auch in unserem Sinne getroffen wurden.
Am 30. November 2011 wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewertet und die entsprechenden Bescheide erlassen. Gegen einzelne Prüfungsfeststellungen, betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG, haben wir Einspruch eingelegt und Klage erhoben.
Im Rahmen des in 2006 erfolgten Erwerbs der GO AHEAD wurden zusätzliche Kaufpreiszahlungen mit dem Veräußerer vereinbart, die sich unter anderem auf bestimmte Forderungen der GO AHEAD vor dem Erwerbszeitpunkt beziehen. Diese Forderungen wurden zum Erwerbszeitpunkt für einen EURO übernommen und dem Veräußerer, sofern sie von der FORIS AG nicht durchgesetzt werden konnten, vertragsgerecht zum 31. Dezember 2008 übertragen. Zum Ende des Geschäftsjahres 2011 wandte sich der Veräußerer mit einer Schadenersatzforderung von über 1.224 TEURO wegen verspäteter Rückabwicklung an die Gesellschaft. Da die FORIS AG die geltend gemachte Forderung nicht anerkannte, beantragte der Veräußerer Ende 2011 einen Mahnbescheid, gegen den die Gesellschaft Widerspruch eingelegt hat. Im 1. Halbjahr 2013 wurde ein Teilvergleich geschlossen nach dessen Umsetzung ein Streitwert von 1.136 TEURO verbleibt. Hinsichtlich des noch streitigen Teils ist in dem entsprechenden Klageverfahren am 28. Juni 2013 ein für die FORIS AG negatives Grundurteil ergangen. Die FORIS AG und ihre rechtlichen Berater werden sich gegen dieses Urteil im Wege der Berufung wehren. Aus Risikogesichtspunkten und unter Berücksichtigung der aktuellen gerichtlichen Entscheidungslage wurde zum 30. Juni 2013 ein Betrag von 150 TEURO zurückgestellt. Dieser Betrag ergibt sich aus der Einschätzung der FORIS AG, hinsichtlich der Höhe sollte auch in den weiteren Instanzen der Klage dem Grund nach entsprochen werden. Die FORIS AG und ihre rechtlichen Berater gehen nicht davon aus, dass ein eventueller Schadenersatz der Höhe nach die gebildete Rückstellung übersteigt.
IV.6 Anzahl der Arbeitnehmer
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| 31.12.2013 | 31.12.2012 | |
|---|---|---|
| Vorstand | 2 | 2 |
| Leitende Angestellte | 1 | 2 |
| Juristen | 6 | 6 |
| Sonstige Angestellte | 30 | 34 |
| Mitarbeiter gesamt | 39 | 44 |
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| 2013 | 2012 | |
|---|---|---|
| Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für den Berichtszeitraum (einschließlich der sich in Mutterschutz befindlichen Mitarbeiter) | 42 | 43 |
IV.7 Honorierung der Abschlussprüfer
Im Geschäftsjahr 2013 wurden Kosten der Jahres- und Konzernabschlussprüfung in Höhe von 41.709,50 EURO brutto (Vorjahr: 38.080,00 EURO brutto) erfasst. Darüber hinaus wurden 18.377,93 EURO brutto (Vorjahr: 1.457,75 EURO brutto) für weitere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Hauptversammlung und Stellungnahmen zu einzelnen Bilanzierungsfragen erfasst. Weitere Auftrags- oder sonstige Vertragsverhältnisse mit der Sauerland Rybka und Partner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bestanden und bestehen nicht.
IV.8 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats
Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 31. Mai 2011 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2011 bis 2015 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 betrug 381 TEURO (Vorjahr: 363 TEURO).
Darüber hinaus enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors & Officers-Versicherung und einer Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.
Die Aufsichtsratsvergütung der FORIS AG beträgt gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 4. Juni 2010 insgesamt 63.000 EURO p. a., gegebenenfalls zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Davon entfallen 27.000 EURO auf den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und jeweils 18.000 EURO auf die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats.
An ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2013 und im Vorjahr keine Zahlungen geleistet.
Dem Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 29. November 2013 ein Darlehen in Höhe von 55 TEURO mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr und einem Zinssatz von 2 % p. a. gewährt, welches das mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 12. Dezember 2012 gewährte Darlehen abgelöst hat. Die Darlehensforderungen gegenüber dem Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk valutierten inklusive aufgelaufener Zinsen am 31. Dezember 2013 mit 56 TEURO (Vorjahr: 67 TEURO). Darüber hinaus wurden Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.
Hinsichtlich weiterführender Informationen verweisen wir auch auf die Ausführungen im Vergütungsbericht unter C.5, der Teil des geprüften Lageberichtes ist.
IV.9 Nahestehende Unternehmen und Personen
Im Vorjahr waren über die Mitglieder des Aufsichtsrats hinaus keine Anteilseigner bekannt, die mehr als 10 % der Aktien an der FORIS AG auf sich vereinigen. Nach Ausscheiden von Herrn Oliver Schmidt aus dem Aufsichtsrat mit Beendigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 bleibt der Kreis der bekannten Anteilseigner, die mehr als 10 % der Aktien auf sich vereinigen, unverändert. Gleichwohl hat sich die Zugehörigkeit zu den Organen der Gesellschaft entsprechend verändert. Hinsichtlich des Anteilsbesitzes des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Ausführungen unter III.10 im Anhang. Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Somit wird die FORIS AG als oberstes Mutterunternehmen des FORIS Konzerns nicht von einem einzelnen Unternehmen oder von einzelnen Personen beherrscht. Hinsichtlich der in den Konzern einbezogenen Tochtergesellschaften verweisen wir auf unsere Ausführungen unter III.2.1 im Anhang.
Sämtliche Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen oder Personen basieren auf entsprechenden vertraglichen Regelungen und erfolgen zu marktüblichen Konditionen. Dies gilt sowohl für die Zurverfügungs-stellung von Dienstleistungen oder Waren als auch für deren Bezug.
Zu den Gesellschaften, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, beziehungsweise von denen Wertpapiere gehalten werden, bestanden über das Halten der Beteiligung hinaus keine wesentlichen Geschäftsbeziehungen. Ausnahmen sind die Weiterberechnung der Büromiete durch die FORIS Vermögensverwaltungs AG und die Weiterbelastung der Personalkosten sowie von weiteren Kosten - insbesondere für Informationstechnologie und Büroausstattung - durch die FORIS AG an verbundene Unternehmen. Sämtliche Erlöse und Aufwendungen wurden im Rahmen der Konsolidierung erläutert.
Hinsichtlich der Vergütung des Managements verweisen wir auf unsere Ausführungen unter III.10 im Anhang. Darüber hinausgehende kurzfristig fällige Leistungen, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen, Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder anteilsbasierte Vergütungen wurden im Geschäftsjahr 2013 nicht gewährt.
Über die zuvor genannten Angaben hinaus haben in den Geschäftsjahren 2013 und 2012 keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen bestanden.
Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen oder Personen über die Angaben unter IV.8 hinaus bestehen weder zum 31. Dezember 2013 noch zum 31. Dezember 2012.
IV.10 Vorstand und Aufsichtsrat
Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 waren:
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| 31.12.2013 Anteilsbesitz | ||
|---|---|---|
| Ralf Braun, Vorstand, Rösrath | seit 1. Juli 2010 | 0,0 % |
| JUDr. Peter Falk, Vorstand, Dinslaken | seit 15. Februar 2012 | 0,0 % |
Der Aufsichtsrat besteht aus folgenden Personen:
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| 31.12.2013 Anteilsbesitz | ||
|---|---|---|
| Dr. Christian Rollmann, Rechtsanwalt, Bonn, Vorsitzender des Aufsichtsrats | seit 30. Juni 2009 | 11,43 % (davon 0,96 % zuzurechnende) |
| Olaf Wilcke, Business Director International, Bonn, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats | seit 30. Juni 2009 | 0,00% |
| Christian Berner, Unternehmer, Hamburg | seit 24. Mai 2013 | 0,00% |
| Oliver Schmidt, Diplom-Kaufmann, Unternehmer, Düsseldorf | 4. Juni 2008 bis 24. Mai 2013 |
Herr Dr. Rollmann ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Max and Mary AG, Frankfurt am Main.
Herr Christian Berner ist Mitglied des Aufsichtsrates der 4Flow AG, Berlin, Mitglied des Board of Directors der Papyrus AB, Göteborg, Schweden, Mitglied des Beirates der apetito catering B.V. & Co.KG, Rheine sowie Vorstand der Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V., Bremen.
IV.11 Aktie
Anzahl der ausstehenden Aktien
Insgesamt wurden ursprünglich 5.860.000 Aktien platziert. Durch die Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von insgesamt 370.541 Aktien, die im Rahmen des Aktienrückkaufs zurückerworben wurden, wurde die Anzahl der Aktien zunächst auf 5.489.459 Aktien reduziert. Bis zum 31. Dezember 2013 wurden insgesamt 548.945 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs zurückerworben. Danach wurden keine weiteren Aktien zurückerworben. Somit sind derzeit 4.940.514 Aktien ausstehend. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter D.6.II.2.12. Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Ausweislich der Präsenz bei der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. November 2013 halten einzelne Aktionäre bis zu 5 % der Aktien. Ein Aktionär hält über 10 %, ein Aktionär über 15 % der Aktien.
Schwellenwerte und Mitteilungen
Herr Dr. Christian Rollmann hat der FORIS AG am 18. August 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG unter Berücksichtigung der ihm gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnenden Stimmen die Schwelle von 10 % überschritten hat. Der Gesamtstimmrechtsanteil von Herrn Dr. Christian Rollmann einschließlich der zuzurechnenden Stimmen (52.739 Aktien) beträgt seit dem 15. August 2011 nunmehr mit 588.826 Aktien (von 5.860.000 Aktien) = 10,048%.
Herr Oliver Schmidt hat der FORIS AG am 7. September 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG am 7. September 2011 die Schwelle von 15% überschritten hat und zu diesem Tag 15,03 % (880.500 Stimmrechte) der insgesamt 5.860.000 Stimmrechte beträgt.
Die FORIS AG hat am 20. Dezember 2012 gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 13. Dezember 2012 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,32 % (das entspricht 370.541 Stimmrechten) betragen hat.
Die FORIS AG hat am 30. Oktober 2013 gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 30. Oktober 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Die Avenit AG, Mönchengladbach, Deutschland, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,20 % (das entspricht 175.798 Stimmrechten) der insgesamt 5.489.459 Stimmrechte betragen hat.
Die inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland, hat gemäß § 21 Absatz 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 30. Oktober 2013 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,33 % (292.500 Stimmrechte) betragen hat.
Die FORIS AG hat am 31. Oktober 2013 mitgeteilt, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats Oktober 2013 insgesamt 5.489.459 Stimmrechte beträgt.
Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat am 6. November 2013 nach § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 2. November 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,75 % (315.714 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 5,33 % (292.500 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der FORIS AG jeweils 3% oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland.
Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat am 14. November 2013 mitgeteilt, dass er seine am 6. November 2013 nach § 21 Absatz 1 WpHG übermittelte Stimmrechtsmitteilung zurücknimmt.
Die FORIS AG hat am 9. Dezember 2013 gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 3. Dezember 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 9,9999 % (dies entspricht 548.945 Stimmrechten von insgesamt 5.489.459 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat am 10. Dezember 2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 15 % der Stimmrechte am 3. Dezember 2013 unterschritten hat und an diesem Tag 10,35 % (das entspricht 568.366 Stimmrechten) betragen hat.
Entwicklung der Aktie
Der Kurs der FORIS-Aktie ist im Geschäftsjahr 2013 angestiegen und lag am Jahresende 2013 rund 80 Cent über dem Schlusskurs zum 31. Dezember 2012. Das Jahrestief der Aktie lag bei 1,83 EURO. Das Jahreshoch verzeichnet 2,90 EURO. Eine deutliche Kurssteigerung ergab sich nach der ad-hoc-Meldung im August 2013 über einen umfassenden Vergleich in fünf Sammelklagen, in denen die FORIS AG für eine Reihe von Klägern die Prozessfinanzierung übernommen hat. Auch die Veröffentlichung des Teilerwerbsangebotes im Oktober 2013 sowie die Ankündigung des öffentlichen Angebotes hat zu entsprechenden Kurssteigerungen geführt.
Die Aktie im Überblick
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| 01.01.-31.12.2013 | 01.01.-31.12.2012 | |
|---|---|---|
| Ergebnis im Berichtszeitraum je Aktie in EURO 1) | 0,66 | 0,11 |
| Schlusskurs im Berichtszeitraum in EURO 2) | 2,75 | 1,95 |
| Aktienkurs (höchst) in EURO 2) | 2,90 | 2,20 |
| Aktienkurs (tiefst) in EURO 2) | 1,83 | 1,58 |
| Gesamtrendite im Berichtszeitraum | 41,03 % | 14,71 % |
| Anzahl der Aktien am Stichtag 3) | 4.940.514 | 5.489.459 |
| Marktkapitalisierung am Stichtag EURO 3) | 13.586.414 | 10.704.445 |
| Durchschnittlicher Tagesumsatz in Stück | 2.790,93 | 3.570,41 |
| Durchschnittlicher Tagesumsatz in EURO | 6.744 | 6.741 |
| Kurs-Gewinn-Verhältnis 4) | 4,2 | 17,1 |
1 Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien.
2 Basis: Handel im Xetra und an der Frankfurter Wertpapierbörse.
3 Unter Berücksichtigung der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile.
4 Basis: Schlusskurs 31. Dezember 2012 bzw. 31. Dezember 2011.
Die FORIS AG hat ihren testierten Jahresabschluss 2012 am 28. März 2013 der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt. Im Bundesanzeiger erfolgte die Veröffentlichung am 27. Mai 2013. Die Hauptversammlung fand am 24. Mai 2013 statt. Am 15. November 2013 hat eine außerordentliche Hauptversammlung stattgefunden.
* Die Daten beziehen sich ausschließlich auf Xetra und die Frankfurter Wertpapierbörse. Die regionalen Börsen wurden nicht berücksichtigt.
IV.12 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex
Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und im Rahmen des Corporate Governance-Berichtes unter Punkt B. dieses Geschäftsberichtes mit dessen Veröffentlichung auf der Internseite unter http://portal.foris.de/Corporate-Governance den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.
Bonn, 24. März 2014
FORIS AG
Ralf Braun, Vorstand
JUDr. Peter Falk, Vorstand
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der FORIS AG, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, 24. März 2014
**Sauerland Rybka und Partner
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft**
Matthias Küpper, Wirtschaftsprüfer
Wolfgang Rogalli, Wirtschaftsprüfer
F. Versicherung der gesetzlichen Vertreter
„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Einzelabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der FORIS AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der FORIS AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der FORIS AG beschrieben sind.“
Bonn, 24. März 2014
FORIS AG
Ralf Braun, Vorstand
JUDr. Peter Falk, Vorstand
Unternehmenskalender
1. Halbjahr 2014
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| 27. März | Veröffentlichung Geschäftsbericht |
| 6. Mai | Veröffentlichung Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres |
| 10. Juni | Hauptversammlung |
2. Halbjahr 2014
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| 5. August | Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht |
| 4. November | Veröffentlichung Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres |
Der Geschäftsbericht der FORIS AG ist unter http://portal.foris.de/Geschaeftsbericht veröffentlicht. Auf Wunsch stellen wir diesen gerne zur Verfügung.
FORIS AG
Kurt-Schumacher-Str. 18 - 20
53113 Bonn
Tel.: +49 228 95750-0
Fax: +49 228 95750-27
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