Annual / Quarterly Financial Statement • Jun 30, 2014
Annual / Quarterly Financial Statement
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| 31.12.2013 | 31.12.2012 | Pro-Forma 31.12.2012 | ||
|---|---|---|---|---|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte | 34.931.287,33 | 2.137.329,00 | 2.137.329,00 | |
| 2. EDV Software und entgeltlich erworbene Nutzungsrechte | 8.706.796,93 | 1.716.584,00 | 24.430.628,98 | |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 22.738.131,55 | - | 15.599.288,21 | |
| 4. Unterschiedsbetrag aus Verschmelzung | - | - | 30.956.209,45 | |
| 5. Geleistete Anzahlungen | - | 146.495,00 | 146.495,00 | |
| 66.376.215,81 | 4.000.408,00 | 73.269.950,64 | ||
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 23.739.383,31 | - | 23.609.204,99 | |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 52.910.758,47 | 27.070.381,91 | 27.915.102,52 | |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10.065.495,29 | 1.140.376,00 | 30.937.806,55 | |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | - | 175.703,84 | 769.576,37 | |
| 86.715.637,07 | 28.386.461,75 | 83.231.690,43 | ||
| III. Finanzanlagen | ||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 175.281.370,09 | 250.454.147,51 | 175.196.370,09 | |
| 328.373.222,97 | 282.841.017,26 | 331.698.011,16 | ||
| B UMLAUFVERMÖGEN | ||||
| I. Vorräte | ||||
| 1. Unfertige Leistungen | 4.564.347,01 | - | 2.873.898,58 | |
| 2. Waren | 1.745.827,52 | 1.281.884,03 | 1.365.709,97 | |
| 6.310.174,53 | 1.281.884,03 | 4.239.608,55 | ||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 33.775.287,82 | 34.971.093,46 | 52.578.727,37 | |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 11.792.893,65 | 30.920.697,45 | 10.815.473,89 | |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.325.535,92 | 1.260.988,48 | 2.226.939,00 | |
| 46.893.717,39 | 67.152.779,39 | 65.621.140,26 | ||
| III. Wertpapiere | ||||
| Sonstige Wertpapiere | 306.469,12 | 300.432,72 | 306.469,12 | |
| IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 49.618.592,54 | 27.833.141,80 | 28.517.725,54 | |
| 103.128.953,58 | 96.568.237,94 | 98.684.943,47 | ||
| C RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 5.325.896,60 | 1.236.549,76 | 4.914.014,83 | |
| BILANZSUMME | 436.828.073,15 | 380.645.804,96 | 435.296.969,46 | |
| Passiva | ||||
| 31.12.2013 | 31.12.2012 | Pro-Forma 31.12.2012 | ||
| A. EIGENKAPITAL | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 124.057.487,00 | 137.307.152,00 | 137.307.152,00 | |
| ./. rechnerischer Betrag eigener Anteile | - | 13.629.913,00 | 13.629.913,00 | |
| Ausgegebenes Kapital | ||||
| Bedingtes Kapital TEUR 31.293 (Vorjahr: TEUR 31.673) | 124.057.487,00 | 123.677.239,00 | 123.677.239,00 | |
| II. Kapitalrücklage | 14.142.439,38 | 13.832.268,52 | 13.832.268,52 | |
| III. Gewinnrücklagen | ||||
| Andere Gewinnrücklagen | 52.763.746,28 | 52.763.746,28 | 52.763.746,28 | |
| IV. Bilanzgewinn | 35.052.432,12 | 27.811.137,79 | 27.811.137,79 | |
| 226.016.104,78 | 218.084.391,59 | 218.084.391,59 | ||
| B. RÜCKSTELLUNGEN | ||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 4.691.871,26 | 564.367,00 | 4.988.201,00 | |
| 2. Steuerrückstellungen | 2.694.882,19 | 2.009.306,08 | 2.358.231,51 | |
| 3. Sonstige Rückstellungen | 31.806.679,77 | 19.652.319,12 | 30.983.582,48 | |
| 39.193.433,22 | 22.225.992,20 | 38.330.014,99 | ||
| C. VERBINDLICHKEITEN | ||||
| 1. Anleihen | 18.968,03 | 12.752,19 | 12.752,19 | |
| - davon konvertibel: EUR 18.968,03 (Vorjahr: EUR 12.752,19) | ||||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 84.143.911,40 | 62.000.000,00 | 85.306.243,51 | |
| 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 1.690.033,48 | - | 2.734.624,50 | |
| 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 28.640.901,44 | 16.330.785,07 | 25.809.871,33 | |
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 48.605.444,35 | 35.335.197,98 | 34.669.557,53 | |
| 6. Sonstige Verbindlichkeiten | 4.787.431,17 | 5.736.337,80 | 6.895.141,89 | |
| - davon aus Steuern: EUR 2.327.024,91 (Vorjahr: EUR 5.022.257,38) | 167.886.689,87 | 119.415.073,04 | 155.428.190,95 | |
| D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 3.731.845,28 | 20.920.348,13 | 23.454.371,93 | |
| BILANZSUMME | 436.828.073,15 | 380.645.804,96 | 435.296.969,46 |
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| 2013 | 2012 | Pro-Forma 2012 | |
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 426.021.536,56 | 313.686.735,95 | 443.501.038,71 |
| 2. Erhöhung (im Vj. Verminderung) des Bestands an unfertigen Leistungen | 1.690.448,43 | - | 3.256.663,87 |
| 3. Aktivierte Eigenleistungen | 442.200,62 | - | 260.385,00 |
| 4. Sonstige betriebliche Erträge | 28.021.165,76 | 21.315.852,22 | 21.854.082,48 |
| 5. Gesamtleistung | 456.175.351,37 | 335.002.588,17 | 462.358.842,32 |
| 6. Materialaufwand | |||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 235.066.466,37 | 221.557.315,23 | 261.682.676,34 |
| 7. Personalaufwand | |||
| a) Löhne und Gehälter | 94.853.745,11 | 31.450.527,66 | 80.405.305,13 |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 14.236.928,55 | 5.331.892,60 | 12.771.261,74 |
| - davon für Altersversorgung EUR 222.670,19 (Vorjahr: EUR 369.074,24) | |||
| 8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 34.140.637,85 | 13.140.905,82 | 28.156.934,31 |
| 9. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 50.678.288,65 | 43.785.266,38 | 56.442.587,93 |
| 428.976.066,53 | 315.265.907,69 | 439.458.765,45 | |
| 10. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 650.387,76 | 6.425.915,78 | 1.309.676,55 |
| 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 254.312,60 | 745.815,64 | 423.979,71 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen EUR 5.475 (Vorjahr: EUR 622.988,12) | |||
| 12. Aufwendungen aufgrund Ergebnisabführungsverträgen | 691.509,58 | 92.128,15 | 92.128,15 |
| 13. Abschreibungen auf Finanzanlagen | - | 7.650.378,64 | |
| 14. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 4.753.951,83 | 3.031.652,11 | 4.788.660,45 |
| - davon aus verbundenen Unternehmen EUR 674.903,96 (Vorjahr: EUR 333.065,67) | |||
| -4.540.761,05 | 4.047.951,16 | -10.797.510,98 | |
| 15. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 22.658.523,79 | 23.784.631,64 | 12.102.565,89 |
| 16. Außerordentliche Erträge | - | - | 12.122.753,06 |
| 17. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 4.225.363,43 | 2.578.486,46 | 2.936.401,26 |
| 18. Sonstige Steuern | 53.827,20 | 7.175,48 | 57.141,40 |
| 4.279.190,63 | 2.585.661,94 | 2.993.542,66 | |
| 19. Jahresüberschuss | 18.379.333,16 | 21.198.969,70 | 21.231.776,29 |
| 20. Gewinnvortrag (Vorjahr: Verlustvortrag) | 27.811.137,79 | 17.596.718,25 | 17.563.911,66 |
| 21. Dividendenausschüttung | -11.138.038,83 | -10.984.550,16 | -10.984.550,16 |
| 22. Einstellung in andere Gewinnrücklagen | - | - | |
| 23. Bilanzgewinn | 35.052.432,12 | 27.811.137,79 | 27.811.137,79 |
Die QSC AG (nachfolgend auch "QSC", "QSC AG" oder die "Gesellschaft") bietet mittelständischen Unternehmen umfassende ITK-Services -von der Telefonie, Datenübertragung, Housing, Hosting bis zu IT-Outsourcing und IT-Consulting. Als SAP Gold Partner und Microsoft Gold Certified Partner verfügt die QSC AG zudem über Spezialwissen im Bereich der SAP- und Microsoft-Implementierung. Eigenentwickelte Cloud-Services für unterschiedlichste Anwendungen runden das Portfolio ab. Mit eigener hochmoderner Netzinfrastruktur sowie TÜV- und ISO-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland zählt QSC zu den führenden mittelständischen Anbietern von ITK-Dienstleistungen in Deutschland. Das Unternehmen bietet sowohl maßgeschneiderte Lösungen für individuelle ITK-Anforderungen als auch ein modulares Produkt-Portfolio für kleinere Geschäftskunden und Vertriebspartner.
QSC ist eine in der Bundesrepublik Deutschland eingetragene Aktiengesellschaft, der Sitz befindet sich in 50829 Köln, Mathias-Brüggen-Straße 55. Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln wird die Gesellschaft unter der Nummer HRB 28281 geführt. Seit dem 19. April 2000 ist QSC an der Deutschen Börse und seit Anfang 2003 nach der Neuordnung des Aktienmarktes im Prime Standard notiert. Am 22. März 2004 wurde QSC in den TecDAX aufgenommen, der die 30 größten und liquidesten Technologiewerte im Prime Standard umfasst.
Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 3 HGB.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt.
Die Gewinn- und-Verlust-Rechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.
Das Geschäftsjahr von QSC AG entspricht dem Kalenderjahr. Die Gesellschaft erstellt ihren Jahresabschluss in Euro. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden hierbei sämtliche Werte auf Tausend Euro (T €) auf- oder abgerundet.
Die QSC AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr die Verschmelzung der folgenden Tochtergesellschaften im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme durchgeführt:
| ― | INFO AG, Hamburg |
| ― | INFO Business Systems GmbH (INFO BS), Hamburg |
| ― | INFO Customer Services GmbH (INFO CS), Hamburg |
| ― | IP Exchange GmbH, Nürnberg sowie |
| ― | IPX-Server GmbH, Nürnberg |
Zur Vorbereitung der Verschmelzung auf die QSC AG wurden die vier hundertprozentigen Tochtergesellschaften der INFO AG auf diese verschmolzen. Die Verträge datieren vom 3. April 2013 und wurden mit Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister am 27. Mai 2013 wirksam. Mit Vertrag vom 4. Juni 2013 wurde anschließend die INFO AG auf die QSC AG verschmolzen. Diese Verschmelzung wurde am 6. August 2013 mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam. Die Verschmelzungen wurden rückwirkend zum 1. Januar 2013 berücksichtigt (Verschmelzungsstichtag). Nach den geltenden handelsrechtlichen Grundsätzen wurden die Verschmelzungen in der Weise vorgenommen, dass die im Rahmen der Verschmelzung auf die QSC AG übertragenen Vermögensgegenstände und Schulden zum Buchwert der untergehenden Beteiligungen an den Tochtergesellschaften bewertet wurden, aber maximal zu ihrem jeweiligen Zeitwert. Die Differenz zwischen der Summe der Zeitwerte der übertragenen Vermögensgegenstände und Schulden und dem Buchwert der untergegangenen Beteiligungen ist zum 1. Januar 2013 als Geschäfts- und Firmenwert ausgewiesen. Dieser wird ab 2013 über seine voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Insgesamt wurden die Zeitwerte der folgenden Vermögensgegenstände und Schulden übertragen:
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| in T€ | INFO AG | INFO BS | INFO CS | IP Exchange | IPX-Server | Konsolidierung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände (ohne Firmenwert) | 22.059 | 612 | - | 43 | - | - |
| Sachanlagen | 42.659 | 3.664 | - | 8.402 | 120 | - |
| Finanzanlagen | 9.746 | - | - | - | - | - |
| Vorräte | 2.675 | 199 | - | 84 | - | - |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 17.921 | 4.481 | 1.370 | 908 | 114 | -26.325 |
| Sonstiges Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten | 2.010 | 618 | - | 1.684 | 55 | - |
| Rückstellungen | -7.719 | -7.022 | -919 | -421 | -23 | - |
| Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten | -52.028 | -2.159 | -426 | -10.200 | -59 | 26.325 |
| Gesamt | 37.323 | 393 | 25 | 500 | 207 | - |
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| in T€ | Summe |
|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände (ohne Firmenwert) | 22.714 |
| Sachanlagen | 54.845 |
| Finanzanlagen | 9.746 |
| Vorräte | 2.958 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | -1.531 |
| Sonstiges Umlaufvermögen und Rechnungsabgrenzungsposten | 4.367 |
| Rückstellungen | -16.104 |
| Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten | -38.547 |
| Gesamt | 38.448 |
Der Unterschiedsbetrag aus der Verschmelzung verteilt sich wie folgt:
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| in T€ | |
|---|---|
| Summe der Beteiligungsbuchwerte | 85.004 |
| abzügl. Zeitwert der übernommenen Vermögenswerte und Schulden ohne Firmenwert | -38.448 |
| Unterschiedsbetrag | 46.556 |
| davon allokiert auf Kundenbeziehungen | 18.133 |
| davon allokiert auf Geschäfts- und Firmenwert | 28.423 |
Um die Vergleichbarkeit der Angaben in diesem Jahresabschluss mit den Vorjahresangaben zum 31. Dezember 2012 herzustellen, werden in der Bilanz und Gewinn- und-Verlust-Rechnung jeweils auch Pro-Forma Angaben gemacht, die die Vergleichswerte so darstellen, als ob die Verschmelzung schon zum 1. Januar 2012 durchgeführt worden wäre.
Im Rahmen der Verschmelzung wurde die Kontenzuordnung vereinheitlicht. Die Umgliederungen, betreffen die bezogenen Leistungen und die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die vereinheitlichte Kontengliederung führt zu einer verbesserten Darstellung. Die Vorjahreswerte wurden entsprechend angepasst.
Entgeltlich von Dritten erworbenes immaterielles Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 410 EUR wurden im Geschäftsjahr nach ihrem Zugang unmittelbar in voller Höhe abgeschrieben und im Anlagespiegel auch wieder als Abgang erfasst. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 S. 3 HGB werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die Berechnung der Abschreibungen basiert auf folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern:
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| Nutzungsdauer in Jahren | |
|---|---|
| Anlagevermögen | |
| Lizenzen | 10 |
| Software | 4 |
| Kundenbeziehungen | 15 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3 bis 8 |
| Einbauten auf fremden Grundstücken | 5 bis 10 |
| Netzwerkanlagen | 2 bis 8 |
| Fuhrpark | 5 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3 bis 13 |
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
Unfertige Leistungen werden gemäß den noch nicht abgerechneten geleisteten Stunden unter Anwendung des § 255 HGB mit den Herstellkosten angesetzt und verlustfrei bewertet. Dabei werden angemessene Teile der Gemeinkosten berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet.
Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet.
Die Pensionsrückstellungen wurden auf der Grundlage der "Richttafeln 2005G" von Dr. Heubeck unter Berücksichtigung eines von der Deutschen Bundesbank zur Verfügung gestellten Durchschnittszinssatzes nach der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) ermittelt. Bei der Bewertung wurde das Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method), ein Zinssatz von 4,88 % gem. RückAbzinsV für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren, zukünftige Einkommenssteigerung von jährlich 3,3 % sowie zukünftige Rentenerhöhungen von jährlich 2,7 % zugrunde gelegt. Die Pensionsverpflichtungen sind teilweise über Rückdeckungsversicherungen abgesichert, die als Planvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu klassifizieren sind.
Die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Sie berücksichtigen sämtliche erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Langfristige Rückstellungen werden mit dem von der Bundesbank ermittelten und bekanntgegebenen Durchschnittszinssatz der letzten 7 Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Die Gewinn- und-Verlust-Rechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2013 | Verschmelzung | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2013 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Entwicklung des Anlagevermögens | ||||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte | 8.039.528,80 | 38.712.166,67 | 307.678,82 | - | - | 47.059.374,29 |
| 2. Entgeltlich erworbene Software | 20.021.574,69 | 21.654.926,92 | 6.338.694,97 | -76.809,85 | 146.495,00 | 48.084.881,73 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 2.275.303,70 | 32.322.486,46 | - | - | - | 34.597.790,16 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 146.495,00 | - | - | - | -146.495,00 | - |
| 30.482.902,19 | 92.689.580,05 | 6.646.373,79 | -76.809,85 | - | 129.742.046,18 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke und Bauten | - | 31.115.561,15 | 929.291,26 | - | -47.493,72 | 31.997.358,69 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 145.203.265,58 | 60.511.442,13 | 21.649.433,20 | -4.577.784,09 | 1.014.342,45 | 223.800.699,27 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 30.717.763,96 | 14.637.673,90 | 2.206.617,56 | -958.529,51 | -197.164,04 | 46.406.361,87 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 175.812,16 | 593.872,53 | - | - | -769.684,69 | - |
| 176.096.841,70 | 106.858.549,71 | 24.785.342,02 | -5.536.313,60 | - | 302.204.419,83 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 250.454.147,51 | 17.396.630,64 | 85.000,00 | 92.654.408,06 | - | 175.281.371,09 |
| 250.454.147,51 | 17.396.630,64 | 85.000,00 | -92.654.407,06 | - | 175.281.371,09 | |
| Insgesamt | 457.033.891,40 | 216.944.760,40 | 31.516.715,81 | -98.267.530,51 | - | 607.227.837,10 |
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| Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 01.01.2013 | Verschmelzung | Zugänge | Abgänge | 31.12.2013 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Entwicklung des Anlagevermögens | |||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte | 5.902.199,80 | 2.364.900,00 | 4.270.387,16 | -409.400,00 | 12.128.086,96 |
| 2. Entgeltlich erworbene Software | 18.304.990,69 | 17.564.715,27 | 3.585.188,69 | -76.809,85 | 39.378.084,80 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 2.275.303,70 | 3.899.822,05 | 5.684.532,86 | - | 11.859.658,61 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | - | - | - | - | - |
| 26.482.494,19 | 23.829.437,32 | 13.540.108,71 | -486.209,85 | 63.365.830,37 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten | - | 7.506.356,16 | 751.619,22 | - | 8.257.975,38 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 118.132.991,99 | 38.609.756,91 | 18.027.145,67 | -3.879.953,77 | 170.889.940,80 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 29.577.387,96 | 5.897.207,96 | 1.821.764,25 | -955.493,59 | 36.340.866,58 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | - | - | - | - | - |
| 147.710.379,95 | 52.013.321,03 | 20.600.529,14 | -4.835.447,36 | 215.488.782,76 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | - | 7.650.378,64 | - | -7.650.378,64 | - |
| - | 7.650.378,64 | - | -7.650.378,64 | - | |
| Insgesamt | 174.192.874,14 | 83.493.136,99 | 34.140.637,85 | -12.972.035,85 | 278.854.613,13 |
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| Buchwerte | Buchwerte | |
|---|---|---|
| 31.12.2013 | 31.12.2012 | |
| --- | --- | --- |
| Entwicklung des Anlagevermögens | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte | 34.931.287,33 | 2.137.329,00 |
| 2. Entgeltlich erworbene Software | 8.706.796,93 | 1.716.584,00 |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 22.738.131,55 | - |
| 4. Geleistete Anzahlungen | - | 146.495,00 |
| 66.376.215,81 | 4.000.408,00 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 23.739.383,31 | - |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 52.910.758,47 | 27.070.273,59 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 10.065.495,29 | 1.140.376,00 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | - | 175.812,16 |
| 86.715.637,07 | 28.386.461,75 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 175.281.370,09 | 250.454.147,51 |
| 175.281.370,09 | 250.454.147,51 | |
| Insgesamt | 328.373.222,97 | 282.841.017,26 |
Die Zugänge beim immateriellen Anlagevermögen betreffen vor allem die Kundenbeziehungen, die in Höhe von T € 18.133 im Rahmen der Verschmelzung der INFO AG und ihrer Tochtergesellschaften auf die QSC AG angesetzt wurden und in Höhe von T € 17.259 bereits in den den Abschlüssen der verschmolzenen INFO AG und ihrer Tochtergesellschaften angesetzt waren.
Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T € 28.423 ist im Rahmen der Verschmelzung der Tochtergesellschaften entstanden und resultiert aus der Differenz der Summe der Zeitwerte der übertragenen Vermögensgegenstände und Schulden und den Buchwerten der untergegangenen Beteiligungen.
Die Grundstücke und Bauten betreffen den Grasweg 58 - 62 in Hamburg sowie einen Betonraum in Hamburg. Im Berichtsjahr wurde die aus der Verschmelzung angefallene Grunderwerbsteuer in Höhe von T € 923 aktiviert.
Die Entwicklung der Sachanlagen ist im Anlagespiegel dargestellt.
Zum 31. Dezember 2013 bestanden Beteiligungen an folgenden Unternehmen:
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| in T€ | Anteil 31.12.2013 in % |
Eigenkapital 31.12.2013 | Jahresergebnis 2013 |
|---|---|---|---|
| Tochterunternehmen (Angaben gemäß HGB-Einzelabschluss) | |||
| Ventelo GmbH ("Ventelo"), Köln | 100 | 169.738 | -376* |
| Plusnet GmbH & Co. KG ("Plusnet"), Köln | 100 | 10.404 | 247* |
| BroadNet Deutschland GmbH ("BroadNet Deutschland"), Köln | 100 | 2.940 | 462 |
| IP Colocation GmbH ("IP Colocation"), Nürnberg | 100 | 1.443 | 183 |
| Q-DSL home GmbH ( "DSL home"), Köln | 100 | 1.293 | -22* |
| 010090 GmbH ("010090"), Köln | 100 | 156 | 61* |
| T&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG ("T&Q"), Köln | 100 | 50 | 9 |
| T&Q Verwaltungs GmbH ("T&Q Verwaltung"), Köln | 100 | 30 | 5 |
| 01012 Telecom GmbH ("01012"), Köln | 100 | 27 | 30* |
| F&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG ("F&Q"), Köln | 100 | 26 | 354 |
| Broadnet Services GmbH ("Broadnet Services"), Köln | 100 | 25 | 441* |
| 01098 Telecom GmbH ("01098"), Köln | 100 | 25 | 30* |
| 010052 Telecom GmbH ("010052"), Köln | 100 | 25 | 30* |
| 010088 Telecom GmbH ("010088"), Köln -vormals tengo GmbH, Köln | 100 | 25 | 29* |
| 01052 Communication GmbH ("01052"), Köln | 100 | 25 | 29* |
| Q-loud GmbH ("Q-loud"), Köln | 100 | 25 | -28* |
| tengo GmbH ("tengo complete"), Köln -vormals tengo complete GmbH, Köln | 100 | 25 | -239* |
| Broadnet NGN GmbH ("Broadnet NGN"), Köln | 100 | 25 | -27* |
| F&Q Netzbetriebs Verwaltungs GmbH ("F&Q Verwaltung"), Köln | 100 | 25 | 2 |
| Plusnet Verwaltungs GmbH ("Plusnet Verwaltung"), Köln | 100 | 18 | 1*** |
| Collutio Holding GmbH ("Collutio"), Wien | 100 | 9 | -1 |
* Jahresergebnis vor Ergebnisabführung
** Die Anteile werden von der Ventelo GmbH gehalten
*** Die Anteile werden von der Plusnet GmbH & Co. KG gehalten
Im Februar 2013 wurden drei Tochterunternehmen neu gegründet: Broadnet NGN GmbH, Q-loud GmbH und tengo complete GmbH. Alle Gesellschaften sind Bargründungen mit einem Stammkapital von T € 25 und haben ihren Sitz in Köln. Die tengo complete GmbH wurde mit Beschluss vom 5. August 2013 umbenannt in tengo GmbH.
Folgende Tochtergesellschaften machen von der Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch:
Ventelo GmbH, Q-DSL Home GmbH, 010090 GmbH, BroadNet Deutschland GmbH, Broadnet Services GmbH, 01098 Telecom GmbH, 01012 Telecom GmbH, 010052 Telecom GmbH, 010088 Telecom GmbH, 01052 Communication GmbH, Plusnet Verwaltungs GmbH, tengo GmbH, Broadnet NGN GmbH und Q-loud GmbH.
Folgende Tochtergesellschaften machen von der Befreiungsmöglichkeit des § 264b HGB Gebrauch: Plusnet GmbH & Co. KG, F&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG und T&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG.
Der Vorräte beinhalten technisches Equipment (im Wesentlichen Kundenendgeräte) in Höhe von T € 1.746. Darüber hinaus sind in dieser Position unfertige Leistungen in Höhe von T € 4.564 ausgewiesen. Diese betreffen zum Bilanzstichtag noch nicht voll erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit Festpreisprojekten.
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T € 6.618 (Vorjahr: T € 5.919) und aus sonstigen Forderungen in Höhe von T € 5.175 (Vorjahr: T € 25.002). Die sonstigen Forderungen bestehen im Wesentlichen aus Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen und Darlehensforderungen.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen T € 5.175 (Vorjahr: T € 15.313). Es handelt sich um marktüblich verzinsliche Darlehen an Tochtergesellschaften.
Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten im Wesentlichen die Sicherheitsleistung im Rahmen des Factoring-Vertrages in Höhe von T € 370 (Vorjahr: T € 0), Steuerforderungen in Höhe von T € 19 (Vorjahr: T € 336) sowie sonstige Forderungen in Höhe von T € 761 (Vorjahr: T € 722).
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von T € 361 (Vorjahr: T € 106) enthalten, davon Kautionen in Höhe von T € 176 (Vorjahr: T € 73).
Bei den sonstigen Wertpapieren handelt es sich um Anteile an Geldmarktfonds.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen abgegrenzte Aufwendungen für Service- und Wartungsverträge. Darüber hinaus sind hier Arrangierungsprovisionen für das Konsortialdarlehen in Höhe von T € 660 (Vorjahr T € 900) enthalten.
Gezeichnetes Kapital • Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug zum 1. Januar 2013 EUR 123.677.239.
Es setzte sich aus 123.677.239 nennwertlosen Stammaktien zusammen. Im Laufe des Geschäftsjahres haben Mitarbeiter ihr Wandlungsrecht auf Basis der Aktienoptionsprogramme ausgeübt und 380.248 Wandelschuldverschreibungen in Aktien gewandelt.
Die Veränderungen der Stammaktien und des gezeichneten Kapitals stellen sich wie folgt dar:
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| Stammaktien als Stückaktien | EUR | |
|---|---|---|
| Gezeichnetes Kapital zum 1. Januar 2013 | 137.307.152 | 137.307.152 |
| Einziehung eigener Anteile | -13.629.913 | -13.629.913 |
| Zuführungen aufgrund der Ausgabe von Stammaktien als Stückaktien auf Basis der bedingten Kapitalerhöhung vom 23.05.2006 | 380.248 | 380.248 |
| Gezeichnetes Kapital zum 31. Dezember 2013 | 124.057.487 | 124.057.487 |
Genehmigtes Kapital • Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 19. Mai 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 65.000.000 Euro zu erhöhen und den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem durch den Vorstand bestimmten Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Bedingtes Kapital III • Das Grundkapital ist um bis zu EUR 437.609 durch Ausgabe von bis zu 437.609 auf den Namen lautenden Stückaktien, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe die Gesellschaft bis zum 31. Mai 2004 im Rahmen des QSC-Aktienoptionsplans 2001 durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17. Mai 2001 unter Berücksichtigung der Änderung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2006 ermächtigt wurde, von dem Wandlungsrecht aus dieser Schuldverschreibung Gebrauch machen. Die neuen Aktien sind jeweils ab dem Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, gewinnberechtigt. Das bedingte Kapital III beträgt zum Stichtag EUR 437.609 (Vorjahr: EUR 440.943).
Bedingtes Kapital IV • Das Grundkapital ist um bis zu EUR 25.000.000 bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 25.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien (bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber von Options- und/oder Wandelanleihen, die von der QSC AG oder einer Konzerngesellschaft im Sinne des § 18 AktG, an der die QSC AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist, gemäß der bis zum 19. Mai 2015 geltenden Ermächtigung durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2010 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihrem Options- bzw. Wandlungsrecht aus dieser Schuldverschreibung Gebrauch machen oder ihre Pflicht zur Optionsausübung bzw. Wandlung erfüllen und soweit nicht ein Barausgleich gewährt oder eigene Aktien der Gesellschaft oder Aktien einer börsennotierten anderen Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe des vorgenannten Ermächtigungsbeschlusses zu bestimmenden Options- bzw. Wandlungspreis. Die neuen Aktien sind jeweils ab dem Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, gewinnberechtigt. Das bedingte Kapital IV beträgt zum Stichtag unverändert EUR 25.000.000.
Bedingtes Kapital VII • Das Grundkapital ist um bis zu EUR 855.365 durch Ausgabe von bis zu 855.365 auf den Namen lautenden Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VII). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe die Gesellschaft bis zum 22. Mai 2011 im Rahmen des "Aktienoptionsplans 2006" durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Mai 2006 ermächtigt wurde, von dem Wandlungsrecht aus dieser Schuldverschreibung Gebrauch zu machen.
Die neuen Aktien sind jeweils ab dem Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, gewinnberechtigt. Das bedingte Kapital VII beträgt zum Stichtag EUR 855.365 (Vorjahr: EUR 1.232.279).
Bedingtes Kapital VIII • Das Grundkapital ist um bis zu EUR 5.000.000 durch Ausgabe von bis zu 5.000.000 auf den Namen lautenden Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital VIII). Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, zu deren Ausgabe die Gesellschaft bis zum 15. Mai 2017 im Rahmen des "QSC-Aktienoptionsplans 2012" durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Mai 2012 ermächtigt wurde, von dem Wandlungsrecht aus dieser Schuldverschreibung Gebrauch machen und soweit nicht eigene Aktien der Gesellschaft zur Bedienung des Wandlungsrechts eingesetzt werden. Die neuen Aktien sind ab dem Beginn des Geschäftsjahres, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, gewinnberechtigt. Das bedingte Kapital VIII beträgt zum Stichtag EUR 5.000.000.
Kapitalrücklage • Die Kapitalrücklage der Gesellschaft betrug zum 1. Januar 2013 EUR 13.832.269. Aufgrund der Wandlung der 380.248 Wandelschuldverschreibungen in Aktien ergaben sich folgende Veränderungen im Geschäftsjahr:
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| EUR | |
|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2013 | 13.832.269 |
| Zuführungen aufgrund der Ausgabe von Stammaktien als Stückaktien auf Basis der bedingten Kapitalerhöhung vom 23.05.2006 | 310.171 |
| Stand zum 31. Dezember 2013 | 14.142.440 |
Gewinnrücklagen • Die Gewinnrücklagen sind gegenüber dem Vorjahr unverändert und betragen T € 52.764.
Bilanzgewinn • Der Bilanzgewinn entwickelte sich im Geschäftsjahr 2013 wie folgt:
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| EUR | |
|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2013 | 27.811.138 |
| Ausschüttung Dividende | -11.138.039 |
| Vortrag auf neue Rechnung durch Hauptversammlung | 16.673.099 |
| Jahresüberschuss 2013 | 18.379.333 |
| Bilanzgewinn zum 31. Dezember 2013 | 35.052.432 |
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beträgt zum 31. Dezember 2013 T € 5.794 (Vorjahr: T € 1.109). Mit diesem verrechnet wurde die zur Erfüllung der Schulden aus der Pensionszusage abgeschlossene Rückdeckungsversicherung. Der Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung ist dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen. Die von der Versicherung mitgeteilten beizulegenden Zeitwerte der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen betragen T € 1.102 (Vorjahr: T € 545) und entsprechen dem Zeitwert. Die Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherung beträgt T € 784.
Im Personalaufwand wurden im Zusammenhang mit der Pensionsrückstellung Aufwendungen für Altersversorgung von T € -24 (Vorjahr: T € 47) sowie Zinsaufwand von T € 259 (Vorjahr: T € 85) erfasst. Der Zinsaufwand teilt sich hierbei auf Zinsaufwand aus der Verpflichtung gem. § 253 HGB in Höhe von T € 260 und Wertänderungen des Deckungsvermögens gem. § 246 Abs. 2 HGB in Höhe von T € 1 auf.
Die Steuerrückstellungen wurden im Wesentlichen für Gewerbe- und Körperschaftssteuer gebildet und betragen zum Bilanzstichtag T € 2.695 (Vorjahr: T € 2.009). Die sonstigen Rückstellungen wurden insbesondere für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von T € 14.300 (Vorjahr: T € 11.668) gebildet. Die weiteren sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Personalrückstellungen in Höhe von T € 12.644 (Vorjahr: T € 2.662), Rechts-, Beratungs- und Abschlusskosten in Höhe von T € 2.003 (Vorjahr: T € 239), sowie Berufsgenossenschaft T € 500 (Vorjahr: T € 165).
Rückstellungen für Prozessrisiken bestehen in Höhe von T € 1.428 (Vorjahr: T € 3.981). Diese betreffen u.a. die laufenden Klagen gegen die Verschmelzung der Broadnet AG in die QSC AG in 2006.
Im durch 30 ehemalige Minderheitsaktionäre der Broadnet AG geführten Spruchverfahren hat das Landgericht Hamburg am 20. September 2013 beschlossen, dass QSC für jede Aktie abfindungsberechtigter Aktionäre der ehemaligen Broadnet AG (insgesamt 999.359 Stück) eine bare Zuzahlung in Höhe von EUR 0,96 leisten muss. Die bare Zuzahlung ist ab dem 31. Dezember 2007 mit 2 Prozentpunkten über Basiszins bzw. ab dem 1. September 2009 mit 5 Prozentpunkten über Basiszins zu verzinsen. Die Kosten des Verfahrens trägt QSC. Die Summe der baren Zuzahlung beträgt T € 959 zzgl. Zinsen und entspricht damit den von QSC gebildeten Rückstellungen. Gegen diesen Beschluss haben drei Antragsteller das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde beim Oberlandesgericht Hamburg erhoben. Der Beschluss des Landgerichts Hamburg ist daher nicht rechtskräftig.
Alle Minderheitsaktionäre der Broadnet AG hatten im Zuge der Verschmelzung der Broadnet AG auf QSC für 11 Broadnet-Aktien 12 QSC-Aktien erhalten. Dies entspricht einem Umtauschverhältnis von 1 Broadnet-Aktie zu 1,0908 QSC-Aktien. Die Antragsteller verlangen in Ergänzung zu den erhaltenen Aktien eine bare Zuzahlung und waren damit nun in erster Instanz erfolgreich. Sollte rechtskräftig eine bare Zuzahlung angeordnet werden, so wäre diese allen ehemaligen Minderheitsaktionären der Broadnet AG zu gewähren, die zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung Broadnet-Aktien hielten. Für das Verfahren ist eine Rückstellung gebildet.
Vor dem Landgericht Köln wurde Klage gegen QSC erhoben. Das klagende Unternehmen begehrte Zahlung von T € 2.271 zzgl. Zinsen.
Auf Grundlage eines Zusammenschaltungsvertrages wurden Verkehre zu sogenannten Mehrwertdiensterufnummern (z.B. 0900, 01805) aus dem Netz der QSC in das Netz des klagenden Unternehmens übergeben. Nach Auffassung des Klägers erfolgte durch QSC eine vertragswidrige Verkehrsführung mit falscher Übergabe der Verbindungen, da Verkehre zu Mehrwertdiensterufnummern ursprungsnah zu übergeben seien. QSC habe diese Voraussetzung nicht erfüllt. Wegen des falschen Routings sei im Ergebnis zugunsten von QSC eine falsche Tarifzone abgerechnet worden. Je nach Produkt habe entweder QSC mit einer zu teuren Tarifzone abgerechnet oder aber der Kläger habe bei der eigenen Abrechnung zu hohe Abschläge von seiner Forderung erteilt. Diese Beträge machten insgesamt die Klageforderung aus.
Die Parteien haben am 30. September 2013 einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Hiernach verpflichtet sich QSC an das klagende Unternehmen T € 909, also 40 % der Klagesumme zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs tragen die Parteien jeweils 50 %. Das Verfahren ist damit beendet. Die für die Hauptforderung gebildete Rückstellung wurde aufgelöst. Daraus resultiert ein Ertrag in Höhe von T € 1.357.
Vor dem Landgericht Köln, Kammer für Handelssachen, wurde Klage gegen die Broadnet Services erhoben. Der Kläger begehrte eine Zahlung von T € 1.812 zzgl. Zinsen.
Broadnet Services und der Kläger hatten eine Zusatzvereinbarung zum zwischen den Parteien bestehenden Zusammenschaltungsvertrag geschlossen, nach der sich Broadnet Services verpflichtete, Telefonminuten, die vom Kläger in das Netz der Broadnet Services terminiert wurden in bestimmten Gebieten so abzurechnen, als ob in diesen Gebieten zwischen den Parteien eine physikalische Zusammenschaltung bestand, wodurch dem Kläger Kostenvorteile entstanden. Im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der Vereinbarung sank das mit dem Kläger abzurechnende Verkehrsaufkommen rapide, da Broadnet Services mit QSC einen Großkunden verlor. QSC und ihr neuer Netzbetreiber verlangten von Broadnet Services die Portierung der bis dato im Auftrag von QSC im Netz der Broadnet Services geschalteten Rufnummern in das Netz des neuen Netzbetreibers. Broadnet Services sah sich verpflichtet, dieser Portierung zuzustimmen. Nach Angaben des Klägers wurde ein Großteil des Verkehrs, der nach der Zusatzvereinbarung mit Broadnet Services zu einer günstigen Tarifierung abzurechnen gewesen wäre, wenn er noch in das Netz von Broadnet Services vom Kläger terminiert worden wäre, in das Netz des anderen Netzbetreibers zu teureren Bedingungen terminiert. Der Kläger war der Auffassung, dass Broadnet Services die Portierung aufgrund der Zusatzvereinbarung hätte verhindern müssen und verlangte die Erstattung der Differenz zwischen den beiden Preisen.
Nachdem das Landgericht Köln die Klage mit Urteil vom 6. Juni 2013 abgewiesen hatte, hatte der Kläger fristgerecht am 5. Juli 2013 Berufung beim Oberlandesgericht Köln eingelegt.
Die Parteien haben daraufhin am 19. Dezember 2013 einen gerichtlichen Vergleich geschlossen. Hiernach verpflichtet sich Broadnet Services an den Kläger T € 550, also ca. 30 % der Klagesumme zu zahlen. Von den Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs trägt Broadnet Services 30 %. Das Verfahren ist damit beendet. Die für die Hauptforderung gebildete Rückstellung wurde aufgelöst. Daraus resultiert ein Ertrag in Höhe von T € 617.
Vor dem Landgericht Köln wurde Klage gegen Broadnet Services und 010090 erhoben. Der Kläger begehrte Zahlung von insgesamt T € 2.563 (hiervon entfiel ein Betrag in Höhe von T € 1.624 auf Broadnet Services und ein Betrag in Höhe von T € 939 auf 010090) zzgl. Zinsen.
Der Kläger behauptete, dass sowohl Broadnet Services als auch 010090 mit dem Kläger geführte Verhandlungen über den physikalischen Ausbau von Zusammenschaltungspunkten zwischen den Telekommunikationsnetzen der Broadnet Services bzw. der 010090 einerseits und dem Kläger andererseits treuwidrig abgebrochen hätten. Mit der Klage verlangte der Kläger, so gestellt zu werden, als seien die Verhandlungen erfolgreich abgeschlossen worden.
Das Landgericht Köln hat die Klage mit Urteil vom 26. September 2013 abgewiesen. Da der Kläger keine Berufung eingelegt hat, ist das Urteil rechtskräftig. Es waren keine Rückstellungen gebildet worden.
Im Spruchverfahren vor dem Landgericht Hamburg im Anschluss an den Squeeze-out der Minderheitsaktionäre der ursprünglichen INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft (Amtsgericht Hamburg, HRB 36067, nachfolgend "Alte INFO AG") im Rahmen der Verschmelzung der Alten INFO AG auf die INFO Gesellschaft für Informationssysteme Holding Aktiengesellschaft (vormals IP Partner AG, nach der Verschmelzung umfirmiert in INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft, inzwischen verschmolzen auf QSC AG) ("INFO AG"), in dem die Antragsteller (insgesamt 45) eine Erhöhung der von der INFO AG an sie gezahlten Barabfindung (EUR 18,86 je Stückaktie der Alten INFO AG) in größtenteils nicht spezifizierter Höhe forderten, hat das Landgericht Hamburg die Anträge der Antragsteller mit Beschluss vom 3. Februar 2014 zurückgewiesen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller haben die Möglichkeit hiergegen binnen eines Monats nach Zustellung des Beschlusses Beschwerde beim OLG Hamburg einzulegen. Sollte in einem eventuellen Beschwerdeverfahren rechtskräftig festgestellt werden, dass die Barabfindung erhöht werden muss, beträfe dies alle ehemaligen Minderheitsaktionäre der Alten INFO AG (307.943 Aktien).
Die Barabfindung wurde von der INFO AG auf der Grundlage einer durch IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, erstellten gutachtlichen Stellungnahme zum Unternehmenswert festgelegt. Der vom Landgericht Hamburg ausgewählte und bestellte sachverständige Prüfer PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat die Angemessenheit der Barabfindung bestätigt.
Im Zusammenhang mit dem anhängigen Spruchverfahren wurde nur eine Rückstellung für die Gerichtskosten und bisher absehbare Nebenkosten des Rechtsstreits gebildet.
Zum 31. Dezember 2013 waren 1.896.803 Wandelschuldverschreibungen aus den Aktienoptionsprogrammen ausstehend. Die Wandelschuldverschreibungen haben jeweils einen Nennwert in Höhe von € 0,01. Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von fünf oder acht Jahren und unterliegen einer gestaffelten Sperrfrist von bis zu drei Jahren.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten handelt es sich in Höhe von T € 73.000 um Verbindlichkeiten aus dem im September 2011 abgeschlossenen Konsortialdarlehensvertrag. Die Höhe dieses Darlehensrahmen auf revolvierender Basis beträgt T € 140.000 und hat eine Laufzeit bis zum 16. September 2016. Die in Anspruch genommenen Darlehensbeträge dienen der allgemeinen Betriebsmittelfinanzierung. Die Inanspruchnahme unterliegt bestimmten Voraussetzungen insbesondere der Erfüllung bestimmter Finanzkennzahlen. Die Finanzkennzahlen wurden im Geschäftsjahr 2013 eingehalten. Der Zinssatz beträgt aktuell EURIBOR zuzüglich 1,7 Prozentpunkte, wobei der Margenzuschlag sich in Abhängigkeit von der Finanz- und Ertragslage der QSC ändern kann. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von einem bis zu fünf Jahren. Darüber hinaus enthält die Position Bankdarlehen in Höhe von T € 10.969, die aus der Verschmelzung mit der INFO AG resultieren. Es handelt sich um Finanzierungen des Betriebsgebäudes und den Erweiterungsbau in Hamburg, Grasweg 62 - 66. Zur Sicherung dieser Darlehensverbindlichkeiten ist das Grundstück Grasweg 62 - 66 mit Grundschulden in Höhe von 23 Mio. € belastet. Daneben besteht für Sachanlagen, Einrichtungen und Geräte auf dem Betriebsgrundstück in Hamburg, Grasweg 62 - 66 eine Raumsicherungsübereignung zugunsten der kreditgebenden Bank. Die Inanspruchnahme der Darlehensbeträge unterliegt Voraussetzungen insbesondere der Erfüllung bestimmter Finanzkennzahlen. Als Grundlage für die Einräumung der Kreditlinien hat sich die QSC verpflichtet, bestimmte Finanzrelationen einzuhalten, die die Entwicklung des Eigenkapitals sowie die Fähigkeit zur Bedienung der Verbindlichkeiten abbilden. Die Grenzwerte wurden in 2013 eingehalten.
Im Rahmen eines ursprünglich bei der INFO AG bestehenden Factoring-Abkommens mit der Norddeutsche Landesbank Luxembourg S.A. verkauft QSC fortlaufend bestimmte kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem Gesamtvolumen von 18,5 Mio. € an die Bank. Der Rahmenvertrag ist im Zuge der Verschmelzung der INFO AG auf die QSC übergegangen. Das Gesamtvolumen wurde in 2013 von ursprünglich 11,0 Mio. € auf 18,5 Mio. € erhöht. Zum Stichtag wurden Forderungen mit einem Nominalbetrag von 18,4 Mio. € übertragen. Der Nominalbetrag entspricht dem beizulegenden Zeitwert der übertragenen Forderungen. In Höhe eines bestehenden Reservekontos werden weiterhin Ausfallrisiken bei der Gesellschaft gehalten.
Sämtliche Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen in Höhe von T € 24.677 (Vorjahr: T € 16.170) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und T € 23.928 (Vorjahr: T € 19.165) auf sonstige Verbindlichkeiten.
Mit Datum vom 12.12.2012 wurde ein "Anpassungsvertrag über Leistungsverrechnung für Abschreibungen" zwischen der QSC AG, Köln, der Plusnet GmbH & Co KG, Köln ("Plusnet") und der Ventelo GmbH, Köln ("Ventelo") geschlossen. Nach diesem Vertrag werden Forderungen der Plusnet gegen QSC AG aus der Berechnung von Abschreibungen der Plusnet an Ventelo verkauft und abgetreten. Die übernommenen Forderungen gegen QSC AG werden von Ventelo auf unbestimmte Zeit gestundet. Die Ventelo ist berechtigt, die Stundung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres aufzuheben. Die gestundeten Forderungen werden mit einem marktüblichen Zinssatz verzinst.
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus den oben genannten gestundeten Verbindlichkeiten gegenüber der Ventelo.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen T € 4.787 (Vorjahr: T € 5.736). Die Restlaufzeiten sind unter einem Jahr.
Aufgrund einer Vereinbarung vom 23. Dezember 2010 haben die Gesellschafter QSC und Communication Services TELE2 GmbH, einer deutschen Tochtergesellschaft des TELE2-Konzerns die Zusammenarbeit von QSC und TELE2 in der gemeinsamen Netzgesellschaft Plusnet mit Wirkung zum 31. Oktober 2010 beendet. Die Kooperation war ursprünglich zwischen den Gesellschaftern unkündbar bis Ende 2013 vertraglich vereinbart; beide Gesellschafter hatten sich gegenüber Plusnet zur Zahlung von in den Kooperationsverträgen festgelegten Beträgen verpflichtet. Ebenfalls mit Vereinbarung vom 23. Dezember 2010 haben QSC und TELE2 in einem Exit-Agreement geregelt, dass QSC ab dem 1. November 2010 die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen der TELE2 gegenüber Plusnet bis zum Ende der vertraglichen Zusammenarbeit in 2013 übernimmt. Hierfür erhielt QSC von TELE2 eine Ausgleichszahlung in Höhe von netto T € 66.226. Da die Ausgleichszahlung diejenigen zukünftigen Aufwendungen abdeckt, zu deren Zahlung sich TELE2 bis 2013 gegenüber Plusnet verpflichtet hatte, hat QSC die Ausgleichzahlung nicht sofort erfolgswirksam vereinnahmt, sondern passivisch abgegrenzt. Die Auflösung des passiven Rechnungsabgrenzungspostens erfolgt linear über die Restlaufzeit des ursprünglichen Vertrags über die Zusammenarbeit zwischen TELE2 und QSC, d.h. ab dem 1. November 2010 linear über 38 Kalendermonate. Für das Kalenderjahr 2013 wurde ein Betrag von T € 20.914 ertragswirksam vereinnahmt. Zum 31.12.2013 ist der passive Rechnungsabgrenzungsposten aus der Ausgleichszahlung vollständig aufgelöst.
Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
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| in T€ | 2013 | 2012 |
|---|---|---|
| Direkter Vertrieb | 206.116 | 54.989 |
| Indirekter Vertrieb | 116.632 | 117.942 |
| Wiederverkäufer | 103.274 | 140.756 |
| Gesamtumsatz | 426.022 | 313.687 |
In den Erlösen sind T € 3.284 mit Kunden in der EU und T € 506 mit Kunden außerhalb der EU enthalten, alle anderen Umsätze betreffen das Inland.
Die Bestandsveränderungen zeigen die Veränderung in den unfertigen Leistungen. Diese betreffen zum Bilanzstichtag noch nicht vollständig erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit Festpreisprojekten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus dem Kooperations- und Dienstleistungsvertrag mit der Ventelo GmbH in Höhe von T € 14.400 (Vorjahr: T € 14.400), aus erbrachten Dienstleistungen gegenüber Tochterunternehmen in Höhe von T € 2.827 (Vorjahr: T € 2.349) und aus periodenfremden Erträgen in Höhe von T € 8.101 (Vorjahr: T € 3.053). Die periodenfremden Erträge bestehen im Wesentlichen aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T € 6.769 (Vorjahr: T € 1.538).
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen und Waren betrugen T € 235.066 (Vorjahr: T € 221.557).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Kosten der Warenabgabe in Höhe von T € 16.646 (Vorjahr: T € 18.974), Mietaufwand in Höhe von T € 6.742 (Vorjahr: T € 3.644), Rechts- und Beratungskosten in Höhe von T € 3.386 (Vorjahr: T € 2.655), Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von T € 4.952 (Vorjahr: T € 4.979) sowie Reisekosten in Höhe von T € 2.507 (Vorjahr: T € 810).
Die Zinserträge im Geschäftsjahr 2013 ergaben sich im Wesentlichen aus Darlehen, die Tochterunternehmen gewährt wurden.
Die Zinsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen für Darlehen und Avalprovisionen in Höhe von T € 3.459 (Vorjahr: T € 2.101) und Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von T € 951 (Vorjahr: T € 333). Der Zinsanteil aus der Zuführung zur Pensionsverpflichtung beträgt T € 260 (Vorjahr: T € 52). Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung von langfristigen Rückstellungen beträgt T € 28 (Vorjahr: T € 0).
Die Entsprechenserklärung nach § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegeben und ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich. Zukünftige Änderungen der Regeln im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird die Gesellschaft auf ihrer Website unverzüglich veröffentlichen. Weitere Informationen sind im separaten Corporate-Governance- und Vergütungs-Bericht des Geschäftsberichts angegeben.
Zum 31. Dezember 2013 bestanden keine Haftungsverhältnisse.
Aus Miet-, Leasing- und sonstigen langfristigen Verträgen erwachsen der Gesellschaft in den nächsten 5 Jahren die folgenden finanziellen Verpflichtungen:
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| in T€ | 2013 | 2012 |
|---|---|---|
| fällig innerhalb eines Jahres | 12.959 | 3.389 |
| fällig nach mehr als einem bis zu 5 Jahren | 25.921 | 3.651 |
| fällig nach mehr als 5 Jahren | 13.812 | 306 |
| Summe | 52.692 | 7.346 |
Weiterhin entstehen QSC Verpflichtungen, die vom Umfang der künftigen Geschäftstätigkeit der Plusnet GmbH & Co. KG abhängen und über die Ventelo GmbH, Köln abgerechnet werden.
Temporäre Differenzen bestehen wegen handeis- und steuerrechtlich voneinander abweichender Wertansätze der Pensionsrückstellungen, aus der zum steuerlichen Buchwert erfolgten Einbringung der Kommanditbeteiligung an der Plusnet in die Ventelo sowie auf steuerlich nutzbare Verlustvorträge. Hieraus resultierende aktive Steuerlatenzen werden in Ausübung des Wahlrechts des §274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht aktiviert. Die latente Steuerberechnung wurde unter Berücksichtigung eines Ertragsteuersatzes von 16,38% (Gewerbesteuer) bzw. 32,21 % (kombinierter Körperschaft- und Gewerbesteuersatz) ermittelt.
Im Geschäftsjahr 2013 waren durchschnittlich1.561 Arbeitnehmer beschäftigt . Auf Pro-Forma Basis bedeutet dies gegenüber dem Vorjahr (1.333 Arbeitnehmer) einen Anstieg um 228 Arbeitnehmer. Die Einstellungen erfolgten vornehmlich im wachstumsstarken SAP-Bereich, im IT-Betrieb sowie in der Entwicklung.
Gemäß § 289 Absatz 2 Nr. 5 Satz 2 HGB wird auf die Angaben im Lagebericht verwiesen.
Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2013 waren:
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| Jürgen Hermann | Vorstandsvorsitzender seit 30. Mai 2013 |
| Barbara Stolz | Finanzvorstand seit 1. Juni 2013 |
| Stefan Freyer | Vorstand für den Betrieb, das ITK-Lösungsgeschäft sowie die IT-Beratung seit 1. September 2013 |
| Henning Reineke | Vorstand für den Vertrieb sowie die marktorientierte Weiterentwicklung des gesamten ITK-Angebots seit 1. September 2013 |
| Dr. Bernd Schlobohm | Vorstandsvorsitzender bis 29. Mai 2013 |
| Arnold Stender | Vorstandsmitglied bis 31. August 2013 |
Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2013 waren:
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| Dr. Bernd Schlobohm | Unternehmer, Vorsitzender, seit 29. Mai 2013 |
| Dr. Frank Zurlino | Geschäftsführender Partner bei Horn & Company, stellvertretender Vorsitzender, seit 29. Mai 2013 |
| Ina Schlie | Leiterin Konzernsteuerabteilung der SAP AG |
| Gerd Eickers | Unternehmer |
| Anne-Dore Ahlers | Teamleiterin SAP HCM im Bereich SAP Applications, Arbeitnehmervertretung, seit 29. Mai 2013 |
| Cora Hödl | Abteilungsleiterin TK Sprachdienste im Bereich TK Technology, Arbeitnehmervertretung, seit 29. Mai 2013 |
| Herbert Brenke | Telekommunikationsberater, Vorsitzender bis 29. Mai 2013 |
| David Ruberg | Chief Executive Officer Interxion N.V., bis 29. Mai 2013 |
| Klaus-Theo Ernst | Projektmanager, Arbeitnehmervertretung, bis 29. Mai 2013 |
| Jörg Mügge | Leiter Prozesse und Projekte, Arbeitnehmervertretung, bis 29. Mai 2013 |
Die Amtszeit des Aufsichtsrats endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2017 entscheidet.
Zum 31. Dezember 2013 waren die Mitglieder des Aufsichtsrats der Gesellschaft gemäß §285 Nr. 10 HGB Mitglieder in folgenden Gremien:
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| Aufsichtsratsmitglied | Funktion | Unternehmen |
|---|---|---|
| Gerd Eickers | Aufsichtsratsvorsitzender Aufsichtsratsmitglied | Contentteam AG, Köln, Deutschland Amisco NV, Brüssel, Belgien |
| Dr. Frank Zurlino | Gesellschafter und Beirat | M2Beauté Cosmetics GmbH, Köln, Deutschland |
| Anne-Dore Ahlers | - | - |
| Cora Hödl | - | - |
| Ina Schlie | - | - |
| Dr. Bernd Schlobohm | - | - |
Die QSC AG stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen der QSC AG auf. Der Jahresabschluss der QSC AG ist in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss ist in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt worden. Er wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und anschließend im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2013 werden folgende wesentliche Beteiligungen über 5% an der Gesellschaft gehalten:
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| % | |
|---|---|
| Gerd Eickers | 12,54 |
| Dr. Bernd Schlobohm | 12,49 |
Von Beginn des Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses haben wir die nachstehenden Mitteilungen nach § 21 Absatz 1 WpHG über Beteiligungen an der QSC AG erhalten. Im Fall des mehrfachen Erreichens, Über- oder Unterschreitens der in der Vorschrift genannten Schwellenwerte durch einen Meldepflichtigen ist jeweils nur die zeitlich letzte Mitteilung aufgeführt:
Am 11. Januar 2013 hat die QSC AG, Köln, Deutschland, gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 11. Januar 2013 aufgrund der Einziehung von insgesamt 13.629.913 eigenen Aktien die Schwellen von 5% und 3% unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betrug.
Am 4. März 2013 hat Herr Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland, gemäß §21 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 22 Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 6. März 2013 die Schwellen von 15%, 20 % und 25% überschritten hat und zu diesem Tag 25,09% (das entspricht 31.065.856 Stimmrechten) betrug. Von diesen Stimmrechten sind ihm 12,57% (das entspricht 15.552.686 Stimmrechten) nach §22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der QSC AG 3% oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: Herr Gerd Eickers, Deutschland.
Herr Gerd Eickers, Deutschland, hat gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 22 Abs. 2 WpHG am 6. März 2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 6. März 2013 die Schwellen von 15%, 20% und 25% überschritten hat und zu diesem Tag 25,09% (das entspricht 31.065.856 Stimmrechten) betrug. Von diesen Stimmrechten sind ihm 12,52% (das entspricht 15.693.372 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der QSC AG 3% oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: Herr Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland.
Am 12. März 2013 hat die J 0 Hambro Capital Management Limited, London, Großbritannien gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 11. Januar 2013 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,36% (6.603.303 Stimmrechte) betrug. Davon werden der J 0 Hambro Capital Management Limited 5,36% (entsprechend 6.603.303 Stimmen) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
Die Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland, hat am 10. Juni 2013 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 22 Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 10. Juni 2013 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% überschritten hat und zu diesem Tag 25,09% (das entspricht 31.065.856 Stimmrechten) betrug. Von diesen Stimmrechten sind der Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG 25,09% (das entspricht 31.065.856 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von den folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der QSC AG 3 % oder mehr beträgt, werden der Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG dabei Stimmrechte zugerechnet: Herr Gerd Eickers, Deutschland und Herr Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland.
Die Norges Bank (Zentralbank von Norwegen), Oslo, Norwegen, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG am 13. Juni 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 12. Juni 2013 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,001 % (3.714.279 Stimmrechte) beträgt.
Das Finanzministerium, Oslo, Norwegen, hat uns im Namen und im Auftrag des Staates Norwegen gemäß §21 Abs. 1 Satz 1 WpHG am 13. Juni 2013 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil des Staates Norwegen an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 12. Juni 2013 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,001 % (3.714.279 Stimmrechte) beträgt. Davon werden dem Staat Norwegen 3,001 % (3.714.279 Stimmrechte) über die von ihm kontrollierte Norges Bank (Zentralbank von Norwegen), deren Stimmrechtsanteil 3% oder mehr beträgt, nach §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
Die Allianz Global Investors Europe GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG am 22. Juli 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, am 18. Juli 2013 die Schwelle von 3 % überschritten hat und per diesem Datum 3,31 % der Gesamtmenge der Stimmrechte (dies entspricht 4.094.803 von insgesamt 123.835.737 Stimmrechten) beträgt. Davon werden der Allianz Global Investors Europe GmbH 0,08% der Gesamtmenge der Stimmrechte (dies entspricht 94.228 von insgesamt 123.835.737 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
Die Norges Bank (Zentralbank von Norwegen), Oslo, Norwegen, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG am 08. August 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 06. August 2013 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,99% (3.702.722 Stimmrechte) beträgt.
Das Finanzministerium, Oslo, Norwegen, hat uns im Namen und im Auftrag des Staates Norwegen gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG am 08. August 2013 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil des Staates Norwegen an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 06. August 2013 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,99% (3.702.722 Stimmrechte) beträgt. Davon werden dem Staat Norwegen 2,99% (entsprechend 3.702.722 Stimmrechten) nach §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
Die Kempen European Participations N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 14. August 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 13. August 2013 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,019% (3.738.871 Stimmrechte) beträgt.
Die Kempen Capital Management N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 14. August 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 13. August 2013 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,019% (3.738.871 Stimmrechte) beträgt. Davon werden der Kempen Capital Management N.V. 3,019% (3.738.871 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, 3 % oder mehr beträgt, werden der Kempen Capital Management N.V. dabei Stimmrechte zugerechnet: Kempen European Participations N.V.
Die Norges Bank (Zentralbank von Norwegen), Oslo, Norwegen, hat uns gemäß §21 Abs. 1 Satz 1 WpHG am 29. August 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 28. August 2013 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,01 % (3.722.197 Stimmrechte) beträgt.
Das Finanzministerium, Oslo, Norwegen, hat uns im Namen und im Auftrag des Staates Norwegen gemäß §21 Abs. 1 Satz 1 WpHG am 29. August 2013 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil des Staates Norwegen an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 28. August 2013 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,01 % (3.722.197 Stimmrechte) beträgt. Davon werden dem Staat Norwegen 3,01% (3.722.197 Stimmrechte) über die von ihm kontrollierte Norges Bank (Zentralbank von Norwegen), deren Stimmrechtsanteil 3 % oder mehr beträgt, nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
Die Kempen European Participations N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 05. September 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 05. September 2013 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,10% (6.313.800 Stimmrechte) beträgt.
Die Kempen Capital Management N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß §21 Abs. 1 WpHG am 05. September 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 05. September 2013 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,10% (6.313.800 Stimmrechte) beträgt. Davon werden der Kempen Capital Management N.V. 5,10% (6.313.800 Stimmrechte) nach §22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, 3 % oder mehr beträgt, werden der Kempen Capital Management N.V. dabei Stimmrechte zugerechnet: Kempen European Participations N.V.
Die Norges Bank (Zentralbank von Norwegen), Oslo, Norwegen, hat uns gemäß §21 Abs. 1 Satz 1 WpHG am 23. September 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 20. September 2013 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,98% (3.685.518 Stimmrechte) beträgt.
Das Finanzministerium, Oslo, Norwegen, hat uns im Namen und im Auftrag des Staates Norwegen gemäß §21 Abs.1 Satz 1 WpHG am 23. September 2013 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil des Staates Norwegen an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 20. September 2013 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,98% (3.685.518 Stimmrechte) beträgt. Davon werden dem Staat Norwegen 2,98% (3.685.518 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zugerechnet.
Die Allianz Global Investors Europe GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns am 16. November 2013 gemäß §21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 13. November 2013 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,95% der Gesamtmenge der Stimmrechte der QSC AG (dies entspricht 3.652.291 von insgesamt 123.966.987 Stimmrechten) beträgt. Davon werden der Allianz Global Investors Europe GmbH 0,36 % der Gesamtmenge der Stimmrechte (dies entspricht 617.616 von insgesamt 123.966.987 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
J 0 Hambro Capital Management Limited, London, Großbritannien, hat uns am 10. Dezember 2013 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 4. Dezember 2013 die Schwelle von 5% unterschritten hat und zu diesem Tag 4,99% (6.183.933 Stimmrechte) beträgt. Davon sind J 0 Hambro Capital Management Limited 4,99 % (6.183.933 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Für die Dienstleistungen des Abschlussprüfers des Konzernabschlusses wurden im Geschäftsjahr 2013 als Aufwand für die Abschlussprüfung T € 304 (2012: T € 322), für sonstige Dienstleistungen T € 95 (2012: TCO) und für sonstige Bestätigungsleistungen T € 34 (2012: T € 25) berechnet.
Der Vorstand hat beschlossen, der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,10 € pro Aktie vorzuschlagen.
Köln, 19. März 2014
QSC AG
Der Vorstand
Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender
Barbara Stolz
Stefan Freyer
Henning Reinecke
Die QSC AG (QSC oder das Unternehmen) bietet Geschäftskunden umfassende ITK-Services aus einer Hand und ist die Muttergesellschaft des QSC-Konzerns. ITK steht für die Konvergenz von Informationstechnologie (IT) und Telekommunikation (TK) zu einem einheitlichen Wirtschaftszweig im Internetzeitalter. Das QSC-Leistungsspektrum umfasst sowohl maßgeschneiderte Lösungen für die individuellen Anforderungen von Geschäftskunden als auch ein modulares Produkt-Portfolio für kleinere Firmen und Vertriebspartner.
Das Leistungsspektrum lässt sich in vier Kategorien einteilen: Telekommunikation, Outsourcing, Consulting und Cloud-Services. Kunden finden im Bereich TK sämtliche Produkte für die netzbasierte Sprach- und Datenkommunikation. Beim Outsourcing reicht das Spektrum vom Outsourcing von Dienstleistungen für den IT-Arbeitsplatz bis hin zur Auslagerung der kompletten IT-Infrastruktur. Im Consulting verfügt QSC über umfangreiche und langjährige Erfahrung bei der Beratung von Unternehmen zur Optimierung ihrer Geschäftsprozesse mit den beiden Schwerpunkten SAP und Microsoft. In jüngster Zeit erweitert zudem eine wachsende Zahl von Cloud-Diensten das Leistungsspektrum. Der Fokus liegt auf Software-as-a-Service-(SaaS) und Infrastrukture-as-a-Service-(IaaS) Lösungen.
Um die Bedürfnisse verschiedener Kundengruppen zielgenau adressieren zu können, betreibt QSC das operative Geschäft in drei Geschäftsbereichen: Direkter Vertrieb, Indirekter Vertrieb und Wiederverkäufen.
Direkter Vertrieb • Der Direkte Vertrieb konzentriert sich auf das Lösungsgeschäft und adressiert damit mehr als 8.000 größere und mittlere Unternehmen in Deutschland. Im direkten Kontakt mit den Kunden erarbeitet er maßgeschneiderte ITK-Lösungen und nutzt dazu das gesamte Leistungsspektrum -von der einfachen Internetanbindung bis hin zur Auslagerung der IT-Infrastruktur sowie der Beratung bei komplexen SAP- und Microsoft-Projekten.
Indirekter Vertrieb • Der Indirekte Vertrieb konzentriert sich auf knapp 900.000 kleinere und mittelständische Unternehmen in Deutschland, die in der Regel keine eigenen Mitarbeiter für die Informations- und Kommunikationstechnologie beschäftigen und stattdessen ITK-Dienste von regionalen Partnern beziehen. QSC arbeitet daher mit mittlerweile fast 480 regionalen Vertriebspartnern und Distributoren zusammen, die auf standardisierte TK-, Outsourcing- und Cloud-Dienste zurückgreifen.
Wiederverkäufer • Im Geschäftsbereich Wiederverkäufer ist das Geschäft mit Dienstleistern gebündelt, die sich in erster Linie an Privatkunden wenden; dazu zählen derzeit vor allem Telekommunikationsunternehmen, Kabelnetzbetreiber und Internet-Provider. Der Schwerpunkt liegt dabei noch auf konventionellen TK-Diensten.
QSC bietet ITK-Services auf Basis einer eigenen Infrastruktur an. Ein Herzstück der ITK-Infrastruktur bilden TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren; QSC verfügt über Rechenzentren an sechs deutschen Standorten (Frankfurt, Hamburg, Köln, München, Nürnberg, Oberhausen) mit einer Gesamtfläche von 15.000 Quadratmetern. Das Unternehmen betreibt Rechenzentren ausschließlich in Deutschland und unterliegt den hiesigen im internationalen Vergleich sehr strengen Datenschutzbestimmungen. Die nachgewiesene hohe Qualität und Sicherheit sowie die Nähe zu den mittelständischen Kunden sind ein wichtiger Wettbewerbsvorteil.
Die Anbindung der Rechenzentren erfolgt über eine hochmoderne Infrastruktur. Die Basis bildet das Next Generation Network (NGN), das die Konvergenz verschiedener Technologien zur Sprach- und Datenübermittlung auf das IP-Protokoll sicherstellt. Traditionell betreibt der Konzern zudem ein bundesweites DSL-Netzwerk, ein flächendeckendes IP-basiertes Sprachnetz sowie eines der größten Richtfunk-Access-Netze in Deutschland.
QSC ist ein ITK-Anbieter für Unternehmen jeder Größenordnung. Der Schwerpunkt liegt auf Mittelständlern, da das Unternehmen als Mittelständler hier ein besonders hohes Maß an Glaubwürdigkeit genießt und eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe möglich ist. Alle drei Geschäftsbereiche konzentrieren sich auf die Bearbeitung des deutschen Marktes. Der Direkte Vertrieb realisiert aber auch länderübergreifende Standortvernetzungen sowie internationale Outsourcing- und Consulting-Projekte.
In allen drei Geschäftsbereichen besitzt QSC eine gute Marktposition. Bei Ausschreibungen konkurriert der Direkte Vertrieb sowohl mit den Tochterunternehmen global agierender IT- und TK-Unternehmen als auch mit großen deutschen Systemhäusern. Im Indirekten Vertrieb sieht sich QSC auf der einen Seite traditionellen TK-Anbietern gegenüber. Auf der anderen Seite konkurriert das Unternehmen mit IT-Systemhäusern und Softwareherstellern. Im Segment Wiederverkäufer steht das Unternehmen im Wettbewerb mit anderen alternativen Netzbetreibern.
QSC hat sich in den vergangenen Jahren von einem TK-Anbieter zu einem integrierten ITK-Anbieter entwickelt und verfolgt eine ehrgeizige Innovations- und Wachstumsstrategie. Das Unternehmen sieht ein erhebliches Potenzial infolge des Zusammenwachsens von IT und TK zu einem einheitlichen ITK-Markt. Hierfür gibt es zwei entscheidende Treiber: Zum einen lagern immer mehr Unternehmen Infrastrukturen, Daten und Anwendungen in zentrale Rechenzentren aus und erwarten hohe Bandbreiten, Qualität und Sicherheit vom Rechenzentrum über Verbindungsnetze bis hin zu den einzelnen Arbeitsplätzen. QSC ist hier hervorragend aufgestellt und bietet schon heute als einer von wenigen eine durchgängige Ende-zu-Ende-Qualität. Zum anderen verdrängen mobile Endgeräte stationäre Arbeitsplätze. Dadurch steigt die Bedeutung einer integrierten IT-Infrastruktur sowie von Anwendungen, die zentral in der Cloud laufen. QSC setzt daher in der Entwicklung vor allem auf cloudbasierte Dienste und Produkte.
Zusätzliche Wachstumspotenziale entstehen im ITK-Markt durch die Ausbreitung der ITK in immer neue Arbeits- und Lebenswelten, häufig unter dem Schlagwort "Internet der Dinge" zusammengefasst. Eine Kommunikation erfolgt hierbei nicht mehr allein zwischen Nutzern und Servern, sondern zunehmend auch direkt zwischen Maschinen oder Sensoren. QSC arbeitet beispielsweise an Pilotprojekten im Bereich der Machine-to-Machine-Kommunikation (M2M) und damit einer vernetzten Fertigung, bei der Werkstücke, Maschinen und Transportsysteme durch ITK ineinandergreifen.
Auch die ITK selbst steht vor einem technologischen Sprung; die Industrialisierung der IT wird zu einem Aufbrechen alter Strukturen führen und damit innovativen Unternehmen wie QSC neue Wachstumschancen bieten. Bislang laufen viele IT-Prozesse noch manuell und dezentral ab, sodass eine Automatisierung ähnlich wie in der Industrie hohe Effizienzvorteile verspricht. Dreh- und Angelpunkt einer solchen Industrialisierung ist das Cloud-Computing mit seinen extremen Größen- und Skalenvorteilen im Vergleich zu der heute noch vorherrschenden Client-Server-Technologie. Aber auch die Automatisierung laufender Prozesse beispielsweise im Outsourcing verspricht Chancen.
Die Strategie von QSC leitet sich im Wesentlichen aus diesen Marktentwicklungen ab. Das Unternehmen forciert das ITK-Geschäft und baut sein Leistungsspektrum vorrangig rund um die Themen Cloud-Computing und Internet der Dinge aus. Insbesondere im Geschäftsbereich Wiederverkäufer erwirtschaftet QSC aber nach wie vor erhebliche konventionelle TK-Umsätze. Diese dürften aufgrund des harten Preiswettbewerbs, des Vordringens alternativer Angebote und einer zunehmend schärferen Regulierung weiter zurückgehen und zum Teil die Erfolge im ITK-Geschäft weiterhin verdecken.
Der Ausbau des ITK-Geschäfts besitzt zwei Schwerpunkte: Zum einen treibt QSC im bestehenden Portfolio die Integration noch getrennter IT- und TK-Dienste in integrierte Lösungen und Produkte voran und automatisiert weitere Prozesse. Auf dieser Basis wird das Unternehmen seinen Anteil am ITK-Budget der mehr als 30.000 bestehenden Geschäftskunden ausbauen und gezielt weitere Kunden akquirieren.
Zum anderen setzt QSC auf Innovationen; dies können neue Technologien für neue Märkte ebenso sein wie neue Technologien für bestehende Märkte sowie bestehende Technologien für neue Märkte. So verwendet das Ende 2013 vorgestellte Produkt QSC-WiFi die langjährige Richtfunk-Kompetenz, um eine intelligente Werbe-Plattform für Unternehmen auf Smartphone in einer WiFi-Umgebung zu schaffen. Mit QSC-tengo, dem hochflexiblen Arbeitsplatz aus der Cloud, vermarktet QSC 2014 eine neue Technologie an bestehende Kunden. Neue Märkte adressiert QSC beispielsweise mit der eigenentwickelten Cloud-Plattform, die seit Januar 2014 unter dem Markennamen solucon firmiert. Mit dieser hoch performanten und sicheren Plattform lassen sich Cloud-Anwendungen beispielsweise für das Internet der Dinge einfach und schnell bereitstellen. Eine offene Schnittstelle erlaubt eine leichte Einbindung externer Partner in dieses System.
Solche Innovationen leisten einen entscheidenden Beitrag, um die Vision von QSC zu realisieren. Im Herbst 2011 hatte der Konzern dazu auch drei strategische Zielgrößen für den Konzernabschluss nach IFRS genannt: Einen Umsatz von 800 Millionen Euro bis 1 Milliarde Euro eine EBITDA-Marge von 25 Prozent und einen Free Cashflow von 120 bis 150 Millionen Euro. Je eher Innovationen zur Marktreife kommen, desto eher ist QSC in der Lage, diese sehr ehrgeizigen Ziele für profitables Wachstum zu realisieren.
Bei Innovationen setzt QSC nicht allein auf das Know-how der eigenen Entwickler. Die Akquisition kleinerer Firmen mit hoher Technologie- oder Marktkompetenz ist Bestandteil der Strategie.
Die in Köln ansässige QSC ist Muttergesellschaft des QSC-Konzerns. Am 6. August 2013 wurde die Verschmelzung der INFO AG, Hamburg, auf die QSC AG durch Eintragung in das Handelsregister Köln wirksam. Das 2011 übernommene Unternehmen INFO AG erlosch damit ebenso wie der Firmenname. Die Zentrale und Standorte der ehemaligen INFO AG blieben jedoch erhalten. Neben Hamburg und der Zentrale in Köln unterhält QSC zehn Vertriebsniederlassungen im Bundesgebiet.
Nach der Verschmelzung gibt es noch zwei wesentliche unmittelbare bzw. mittelbare Beteiligungen:
| ― | Die 2002 vollständig übernommene Ventelo GmbH bietet mittleren und größeren Unternehmen unter anderem direkte Festnetzanschlüsse, Preselect und Call-by-Call sowie Mehrwertdienste. |
| ― | Ventelo hält 100 Prozent der Anteile der im Jahr 2006 gegründeten Netzgesellschaft Plusnet GmbH & Co. KG. Diese betreibt ein bundesweites DSL-Netz. |
Die Steuerung der QSC-Gruppe und der QSC erfolgt auf Basis der nach IFRS ermittelten Größen Umsatz und EBITDA sowie Free Cashflow. Darüber hinaus wird für die QSC auch auf den Jahresüberschuss als Steuerungsgröße zurückgegriffen. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren werden zur Steuerung nicht herangezogen. Die Parameter stellen sicher, dass unternehmensweit ausgewogene Entscheidungen im Spannungsfeld von Profitabilität und Wachstum getroffen werden. Das zentrale Instrument zur Steuerung bilden Monatsberichte, die alle relevanten Kennzahlen und Soll-Ist-Vergleiche enthalten. Diese Monatsberichte stellen eine wichtige Diskussionsgrundlage für die 16-tägigen Vorstandssitzungen sowie die Monatsberichte an den Aufsichtsrat dar. Darüber hinaus erfolgt auf der Basis aktueller Soll-Ist-Vergleiche eine regelmäßige Aktualisierung der rollierenden Planung für sämtliche Unternehmensbereiche; diese dient als Frühwarnsystem für eventuelle Abweichungen und ermöglicht eine frühzeitige Korrektur. Ein integraler Bestandteil des Berichtswesens ist das Risikomanagementsystem; es stellt die direkte Einbindung eventueller Veränderungen bei den Chancen und Risiken in das Steuerungssystem sicher.
QSC stärkte im abgelaufenen Geschäftsjahr die Forschung und Entwicklung. Am Jahresende 2013 beschäftigten sich 66 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorrangig mit Entwicklungsprojekten, ein Jahr zuvor hatte diese Zahl noch bei 12 gelegen. Der Ausbau der Belegschaft ging mit einer Erhöhung des entsprechenden Budgets einher. 2013 erhöhte QSC das Forschungs- und Entwicklungsbudget deutlich auf 5,9 Millionen Euro nach 2,0 Millionen Euro im Vorjahr. Schwerpunkte der Entwicklungsarbeit bildeten 2013 die Fertigstellung von QSC-tengo und QSC-WiFi, die Entwicklung erster Anwendungen auf Basis der selbst entwickelten Cloud-Plattform solucon sowie die Mitarbeit an mehreren großen Forschungsprojekten. Nach der Vorstellung eines ersten Prototyps auf der CeBIT 2013 vollendete QSC in den Folgemonaten die Arbeit an QSC-tengo. Es handelt sich hierbei um einen Arbeitsplatz aus der Cloud und enthält alle hiervor erforderlichen Funktionalitäten -von der breitbandigen Internetverbindung und einem Telefonanschluss bis hin zu einer zentralen Datenspeicherung. Bereits 2013 wurden erste Vermarktungspartner für diese Innovation gewonnen, im laufenden Jahr beginnt die breitflächige Ansprache von Endkunden insbesondere durch den indirekten Vertrieb. Vermarktungsreif ist auch QSC-WiFi. QSC nutzt hier seine jahrelange Kompetenz mit drahtlosen Netzen; auf Basis der WiFi-Technologie wird ein Smartphone zu einer intelligenten Werbe-Plattform, die Unternehmen für personalisierte, sichere und interaktive Marketing-Maßnahmen nutzen können. Erste Pilotprojekte laufen in Fußballstadien sowie im Einzelhandel.
Ein zentraler Baustein der Innovationsstrategie ist solucon, eine selbst entwickelte Cloud-Plattform, auf deren Basis sich Cloud-Anwendungen einfach, schnell und sicher bereitstellen lassen, solucon ist seit zwei Jahren ununterbrochen im Livebetrieb und bietet höchste Zuverlässigkeit durch eine sogenannte "Zero Downtime Architektur". Sie ermöglicht eine hohe Datensicherheit und Verfügbarkeit durch Splitten und geografisches Verteilen sowie mehrfaches Ablegen der gespeicherten Daten in verschiedenen QSC-Rechenzentren. So lassen sich zum Beispiel auch Machine-to-Machine-Dienste mit Echtzeitanforderungen ausfallsicher und nahezu ohne Wartungsfenster betreiben.
Branchenunabhängig einsetzbar bietet solucon durch eine offene API-Schnittstelle Kooperationsmöglichkeiten, Raum für zahlreiche Innovationen und damit erhebliches Wachstumspotenzial. Die Lösungsbausteine aus den Bereichen Communication, Machine-to-Machine oder Industrial Automation lassen sich modular aufsetzen und hoch performant betreiben. Doch solucon bietet als echte Cloud-Plattform weit mehr als nur Connectivity. Eine Integration in bestehende Customer-Relationship-, Supply-Chain- oder Produkt-Lifecycle-Management-Systeme, zum Beispiel auf Basis von SAP, ist leicht möglich, sodass bereits getätigte Investitionen in Geschäftsprozesse oder Infrastruktur nicht verloren gehen. Mit dem QSC-Analyser und QSC-Cospace business brachte QSC selbst bereits zwei Anwendungen auf Basis von solucon auf den Markt.
Neue Potenziale eröffnet darüber hinaus die Mitarbeit an großen Forschungsvorhaben. Seit Januar 2012 ist QSC an 0(SC)2ar beteiligt, der "Open Service Cloud for the Smart Car." Als Teil eines Konsortiums unter Führung der StreetScooter GmbH aus Aachen sowie unter maßgeblicher Beteiligung der RWTH Aachen arbeitet QSC an der Kombination von Applikationen nach dem Smartphone-Prinzip mit offenen Internetservices für eine neue Generation von Elektrofahrzeugen. So lässt sich beispielsweise die Wegeführung mit Blick auf die notwendigen Ladezeiten einer Batterie optimieren. Ein erstes Pilotprojekt hierzu läuft seit 2013 mit einem Logistik-Anbieter. Ebenfalls in der Pilotphase befindet sich eine QSC-eigene Lösung für ein virtuelles Kraftwerk. Diese cloudbasierte Anwendung ermöglicht Energieversorgern eine Steuerung des Bezugs und der Abgabe von Strom. Anders als vor der Energiewende müssen die Unternehmen die Produktion Hunderter oder sogar Tausender unabhängiger regenerativer Energiequellen mit der jeweils herrschenden Nachfrage in Einklang bringen und benötigen hierfür neue Steuerungsinstrumente.
Der Erfolg von QSC basiert auf dem Leistungswillen und dem Engagement aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ihre Rekrutierung, Bindung und Weiterentwicklung sind entscheidende Voraussetzungen, um die ehrgeizige Innovations- und Wachstumsstrategie umzusetzen. 2013 baute das Unternehmen die Belegschaft aus, setzte seine intensive Aus- und Weiterbildung fort und vereinheitlichte die Arbeitsbedingungen an allen Standorten. Im Jahresverlauf stieg die Zahl der Beschäftigten, ohne Berücksichtigung der Verschmelzung, um 228 auf 1.561 zum 31. Dezember 2013. Die Einstellungen erfolgten vornehmlich im wachstumsstarken SAP-Bereich, im IT-Betrieb sowie in der Entwicklung.
QSC zahlt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine marktfähige Vergütung. Das Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag, sondern orientiert sich bei Vergütung und Sozialleistungen an individuellen und unternehmensspezifischen Bedürfnissen sowie Marktstandards. Neben einem festen Gehalt erhalten alle Beschäftigten eine variable Vergütung. 2013 kam es hier zu einer Vereinheitlichung. Künftig erhalten alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine variable Vergütungskompetente, die sich nach dem Erreichen unternehmensbezogener Ziele richtet. Der Anteil der variablen Vergütung am Gesamtgehalt steigt mit zunehmender Verantwortung.
Der langfristigen Bindung dienen darüber hinaus die Ausgabe von Aktienoptionen sowie ein attraktives Modell zur betrieblichen Altersvorsorge. Je nach Tätigkeit steht Fach- und Führungskräften auch ein Firmenwagen zur Verfügung. Hinzu kommen Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und zum Kündigungsschutz, die eine langjährige Betriebszugehörigkeit honorieren.
Im Folgenden berichtet der Vorstand nach § 289a Absatz 1 HGB über die Unternehmensführung.
Die QSC AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit einer dualen Führungsstruktur. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung; der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand, überwacht und berät ihn. Die Mitglieder beider Gremien sind allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet; im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine offenzulegenden Interessenkonflikte.
Seit 1. September 2013 besteht der QSC-Vorstand aus vier Mitgliedern: Jürgen Hermann (Vorsitz), Barbara Stolz, Stefan Freyer und Henning Reinecke. Angesichts des planmäßigen Auslaufens seines Mandats als Vorstandsvorsitzender zum 30. April 2013 hatte der langjährige Vorstandsvorsitzende Dr. Bernd Schlobohm den Aufsichtsrat im Januar 2013 gebeten, sein Mandat nicht über den Zeitpunkt der Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 29. Mai 2013 hinaus zu verlängern. Der Aufsichtsrat entsprach diesem Wunsch am 22. Januar 2013 und ernannte den bisherigen Finanzvorstand Jürgen Hermann zum neuen Vorstandsvorsitzenden zum 30. Mai 2013.
In der Sitzung vom 19. März 2013 berief der Aufsichtsrat die bisherige Leiterin des Finanzbereichs Barbara Stolz zum neuen Finanzvorstand ab 1. Juni 2013. Am 29. August 2013 erfolgte dann die Berufung von Stefan Freyer und Henning Reinecke mit Wirkung zum 1. September 2013; beide waren zuvor Vorstände der INFO AG. Zu diesem Stichtag schied Arnold Stender aus dem Vorstand aus. Er konzentriert seine Kräfte seit 1. September 2013 als Geschäftsführer der QSC-Tochter tengo GmbH auf die Weiterentwicklung dieser innovativen Produktfamilie.
Gemäß der Geschäftsordnung, die der Aufsichtsrat für den Vorstand erlassen hat, bedürfen Entscheidungen im Vorstand der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des Vorsitzenden. Alle Entscheidungen zu Maßnahmen und Geschäften, die für das Unternehmen von großer Bedeutung sind oder mit denen ein größeres wirtschaftliches Risiko verbunden ist, werden im Plenum getroffen; angesichts der mittelständischen Struktur von QSC verzichtet der Vorstand auf die Bildung von Ausschüssen. Ein Geschäftsverteilungsplan regelt die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder. Jeder Vorstand führt diese Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung.
Der Aufsichtsrat bestellt die Vorstände in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren. Er lässt sich bei der Besetzung des Vorstands ausschließlich von der Qualifikation der Kandidaten leiten und weist dem Geschlecht keine vorrangige Entscheidungsrelevanz zu. Bei der Besetzung von Führungsfunktionen im Unternehmen ist sich der Vorstand seiner Verantwortung bewusst, auf Vielfalt (Diversity) zu achten. Erstrebt eine angemessene Berücksichtigung von Frauen in Führungspositionen an; QSC steht aber wie viele andere Unternehmen vor der Herausforderung, dass in Deutschland zu wenige Frauen eine Karriere in technischen Berufen und damit auch im ITK-Sektor einschlagen.
Laut Satzung besteht der QSC-Aufsichtsrat aus sechs Mitgliedern. Da das Unternehmen mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt, greift das deutsche Drittelbeteiligungsgesetz: Die Anteilseigner wählen zwei Drittel, die Arbeitnehmer ein Drittel seiner Mitglieder. Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse entscheiden mit einfacher Mehrheit, sofern Gesetz oder Satzung nichts anderes vorschreiben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden mit dem Nominierungs-, dem Prüfungs- und dem Personalausschuss durchgängig drei Ausschüsse, seit der Neuwahl des Aufsichtsrats am 29. Mai 2013 gibt es darüber hinaus einen Strategieausschuss. Alle Ausschüsse berichten regelmäßig dem Plenum und bereiten dessen Beschlussfassungen vor.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden alle Mitglieder des Aufsichtsrats neu gewählt. Die Hauptversammlung am 29. Mai 2013 wählte mit großer Mehrheit die folgenden vier Vertreter der Anteilseigner für eine Amtszeit von jeweils fünf Jahren: QSC-Mitgründer Gerd Eickers, die Leiterin der Konzernsteuerabteilung der SAP AG Ina Schlie, QSC-Mitgründer Dr. Bernd Schlobohm und Dr. Frank Zurlino, geschäftsführender Partner der internationalen Management-Beratung Horn & Company. Die Arbeitnehmer hatten sich bereits im April für Anne-Dore Ahlers, Gruppenleiterin im SAP Competence Center, sowie Cora Hödl, Leiterin Sprachdienste, entschieden. Im Anschluss an die Hauptversammlung wählte der neue Aufsichtsrat Dr. Bernd Schlobohm zu seinem Vorsitzenden und Dr. Frank Zurlino zu seinem Stellvertreter.
Der neue Aufsichtsrat entspricht sämtlichen Zielen für seine Zusammensetzung, die sich das Gremium im August 2012 auf Basis des deutschen Aktiengesetzes und des Kodex gegeben hatte. Danach sollen seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG unabhängig ist und über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt - als Leiterin der Konzernsteuerabteilung eines global agierenden Unternehmens erfüllt Ina Schlie diese Anforderung in vollen Umfang.
Unter der Annahme, dass auch die Arbeitnehmervertreter grundsätzlich die Kriterien der Unabhängigkeit im Sinne von Ziffer 5.4.2 Satz 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex (..Kodex") erfüllen, sollen dem Aufsichtsrat insgesamt neben den beiden Arbeitnehmervertretern mindestens zwei im Sinne von Ziffer 5.4.2 Satz 2 des Kodex unabhängige Mitglieder auf Seiten der Anteilseigner angehören. Aktuell sind dies Ina Schlie und Dr. Frank Zurlino. Die Zahl ehemaliger Vorstände im Gremium ist auf maximal zwei beschränkt. Derzeit trifft dies auf die beiden QSC-Gründer Dr. Bernd Schlobohm und Gerd Eickers zu, Eickers amtierte von 2001 bis 2003 als Vorstand. Dem Aufsichtsrat soll weiterhin kein Mitglied angehören, das eine Organfunktion oder Beratungsfunktion bei wesentlichen Wettbewerbern der Gesellschaft oder des Konzerns ausübt. Zur Wahl sollen in der Regel nur Kandidaten vorgeschlagen werden, die jünger als 75 Jahre sind. Zudem soll dem Aufsichtsrat in der Regel mindestens ein weibliches Mitglied angehören; aktuell besteht das Gremium zur Hälfte aus Frauen.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über unternehmensrelevante Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements sowie der Compliance. Laut Geschäftsordnung des Vorstands ist vor Abschluss bedeutender Geschäftsvorgänge wie der Festlegung der Jahresplanung, großen Investitionen, Akquisitionen und Finanzierungsmaßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich. Solche Entscheidungen des Aufsichtsrats werden in den Ausschüssen und im Plenum intensiv vorbereitet und beraten.
QSC erachtet Corporate Governance als Rahmen für die Führung und Überwachung des gesamten Unternehmens; die internen Richtlinien stehen daher im Einklang mit dem Kodex. Darüber hinaus basiert die Führung des Unternehmens auf einem gemeinsamen Wertesystem. Hierbei spielt Integrität eine zentrale Rolle. Das Unternehmen versteht sie als Leitbild und Maßstab einer ordentlichen Geschäftsführung und achtet strikt auf die Einhaltung von Gesetzen und konzerninternen Regelwerken. QSC setzt dabei in hohem Maße auf die Eigenverantwortung und persönliche Integrität aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. QSC erwartet von ihnen rechtlich und ethisch einwandfreies Handeln im geschäftlichen Alltag, um Schaden vom Unternehmen und von der Allgemeinheit abzuwenden.
Der Schwerpunkt liegt hierbei auf der Prävention; Fehlverhalten soll von vornherein verhindert werden. Praxisgerecht gestaltete interne Schulungen dienen dazu, alle Beschäftigten für Themen wie Gesetzestreue und Professionalität im Umgang mit Dritten zu sensibilisieren. Strikt achtet QSC auf die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bzw. die Trennung von Verantwortlichkeiten. Richtlinien zu kritischen Punkten wie z.B. Insiderrecht, Informationssicherheit, Datenschutz, Freigabe- und Unterschriftsberechtigungen, Risikomanagement und Einkauf schaffen die notwendige Klarheit für ein korrektes Verhalten im Alltag. Doch auch in einem solchen Umfeld lässt sich das Risiko eines Fehlverhaltens Einzelner nicht vollständig ausschließen. Sollte es in Einzelfällen trotz aller präventiven Maßnahmen zu Verstößen kommen, werden die Fakten ohne Ansehen von Person und Stellung aufgeklärt und geahndet.
QSC versteht Compliance als wichtige Führungsaufgabe, die die ständige Aufmerksamkeit der Führungsgremien erfordert. Regelmäßig befassen sich daher Vorstand und Aufsichtsrat sowie dessen Prüfungsausschuss mit diesem Thema; sie stützen sich dabei unter anderem auf die quartalsweise erstellten Risikoberichte, das interne Controlling und die Berichterstattung der Internen Revision. Aus diesen Diskussionen ergeben sich wichtige Anstöße für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems.
Die QSC AG ("QSC") legt seit ihrer Gründung größten Wert auf gute Corporate Governance und erachtet Transparenz sowie eine wertorientierte Unternehmensführung als Selbstverständlichkeit. Folgerichtig setzt das Unternehmen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in nahezu allen Punkten um und lebt sie in der täglichen Arbeit. Die Gesellschaft hat den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 15. Mai 2012 bzw. ab deren Geltung in der Fassung vom 13. Mai 2013 seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird ihnen mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
| ― | Keine Übermittlung der Einberufung der Hauptversammlung mitsamt den Einberufungsunterlagen auf elektronischem Wege an alle in- und ausländischen Finanzdienstleister, Aktionäre und Aktionärsvereinigungen (Kodex Ziffer 2.3.2 in der Fassung vom 15. Mai 2012) • QSC |
| ― | übersendet die Einberufungsunterlagen aus zwei Gründen nur auf dem Postweg: Erstens zeigt die Erfahrung, dass eine postalische Einladung zu einer höheren Präsenz in der Hauptversammlung führt. Und zweitens verfügt QSC dank der Namensaktien bereits über eine vollständige Übersicht der Postanschriften und verzichtet daher auch aus Effizienzgründen auf eine aufwendige Erfassung von E-Mail-Adressen. Seit der Geltung des aktuellen Kodex liegt hierin keine Kodexabweichung mehr. |
| ― | Keine Vereinbarung eines den Vorgaben des § 93 Abs. 2 AktG entsprechenden Selbstbehalts in der D&O-Versicherung für den Aufsichtsrat (Kodex Ziffer 3.8, Absatz 2 und Absatz 3) • QSC folgt der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex insofern, als die D&O-Versicherung seit dem 1. Juli 2010 für Mitglieder des Aufsichtsrats einen Selbstbehalt von 10 Prozent der Schadenssumme vorsieht. Abweichend von der Empfehlung ist die Haftung pro Jahr jedoch auf 100 Prozent der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsräte beschränkt, da QSC eine über die Jahresvergütung hinausgehende Selbstbeteiligung für nicht angemessen hält. |
| ― | Keine betragsmäßige Höchstgrenze für alle variablen Vergütungsteile der Vorstandsmitglieder und die Vergütung insgesamt (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 2, Satz 6 in der Fassung vom 13. Mai 2013) • Lediglich ein Vorstandsmitglied hält als variablen Vergütungsbestandteil u.a. noch Wandelschuldverschreibungen aus dem AOP 2006, welche vor Inkrafttreten der neuen Kodexfassung zugeteilt wurden. Der bestehende Vorstandsvertrag sieht zwar eine Begrenzungsmöglichkeit für den Fall außerordentlicher Entwicklungen vor; eine feste betragsmäßige Höchstgrenze ist für etwaige Kursgewinne aus der Ausübung von Wandlungsrechten aus dem AOP 2006 und damit die Vergütung insgesamt jedoch nicht festgelegt. Hiervon abgesehen entspricht QSC der neuen Empfehlung im Hinblick auf die bestehende Vorstandsvergütung vollumfänglich und wird der Empfehlung auch künftig bei einer etwaigen Neufestlegung der Vorstandsvergütung entsprechen. |
| ― | Keine Festlegung eines Abfindungs-Cap beim Abschluss von Vorstandsverträgen für den Fall vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit in allen Vorstandsverträgen (Kodex Ziffer 4.2.3, Absatz 4) • Der Aufsichtsrat der QSC AG in seiner früheren Besetzung, in dessen Amtszeit die Dienstverträge zweier sich im Amt befindlicher Vorstandsmitglieder geschlossen wurden, vertrat die Auffassung, dass eine im Voraus getroffene Vereinbarung überein Abfindungs-Cap der Natur des regelmäßig auf die Dauer der Bestellungsperiode abgeschlossenen und im Grundsatz nicht ordentlich kündbaren Vorstandsvertrags widerspreche. Zudem ließe sich die im Vorstandsvertrag enthaltene Begrenzung der Abfindungshöhe in den entscheidenden Fällen -jedenfalls faktisch -nicht ohne Weiteres von QSC durchsetzen. Darüber hinaus könne eine solche vorab getroffene Vereinbarung den konkreten Umständen, die später zu einer vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit führen, und der Situation des Einzelfalls zum Zeitpunkt der Beendigung nicht hinreichend Rechnung tragen. Entsprechend wurde mit den betreffenden Vorstandsmitgliedern kein Abfindungs-Cap vereinbart. Der Aufsichtsrat in seiner seit der Hauptversammlung am 29. Mai 2013 aktuellen Besetzung, hat diese Auffassung aufgegeben und mit den seit diesem Zeitpunkt neu hinzugekommenen Vorstandsmitgliedern ein der Kodexempfehlung entsprechendes Abfindungs-Cap vereinbart und beabsichtigt auch in der Zukunft so zu verfahren. |
| ― | Keine angemessene Berücksichtigung von Frauen bei der Zusammensetzung des Vorstands angestrebt (Kodex Ziffer 5.1.2, Absatz 1, Satz 2) • Der Aufsichtsrat entspricht insoweit nicht dieser Empfehlung, als er sich bei der Besetzung des Vorstands -wie auch in der Vergangenheit -ausschließlich von der Qualifikation der zur Verfügung stehenden Personen leiten lässt und dem Geschlecht in diesem Zusammenhang keine vorrangige Entscheidungsrelevanz zuweist. |
| ― | Keine Offenlegung der persönlichen und geschäftlichen Beziehungen eines jeden Kandidaten zum Unternehmen, den Organen der Gesellschaft und einem wesentlich an der Gesellschaft beteiligten Aktionär bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung (Kodex Ziffer 5.4.1, Absätze 4 bis 6) • Die Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex regelt nach Auffassung von QSC nicht konkret genug, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung offenzulegen sind, um der Empfehlung zu genügen. Im Interesse der Rechtssicherheit künftiger Wahlen zum Aufsichtsrat haben Vorstand und Aufsichtsrat sich entschieden, eine Abweichung von dieser Empfehlung zu erklären. QSC ist der Auffassung, dass bereits die gesetzlichen Angabepflichten in § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG dem Informationsbedürfnis der Aktionäre Rechnung tragen und wird zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden, ob anlässlich von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung freiwillig und ohne Bindung an die Empfehlung des Kodex zusätzliche Informationen über die Kandidaten zugänglich gemacht werden. |
Köln, 21. November 2013
Für den Vorstand
Jürgen Hermann
Für den Aufsichtsrat
Dr. Bernd Schlobohm
Das grundlegende Vergütungssystem der Vorstände von QSC wurde in den vergangenen Jahren mit Blick auf modifizierte gesetzliche Anforderungen (z.B. Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)) weiterentwickelt und zuletzt von der ordentlichen Hauptversammlung am 16. Mai 2012 gebilligt. Im Folgenden berichtet QSC gemäß §289 Abs. 2 Nr. 5 HGB über die Grundzüge dieses Vergütungssystems.
Der Aufsichtsrat legt die Gesamtbezüge der Vorstandsmitglieder fest und berücksichtigt dabei die Aufgaben und persönlichen Leistungen des jeweiligen Vorstandsmitglieds, die wirtschaftliche und finanzielle Lage sowie die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens, die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung vergleichbarer Unternehmen sowie die ansonsten bei QSC gültige Vergütungsstruktur. Die Ausgestaltung der variablen Vergütung trägt sowohl positiven als auch negativen Entwicklungen Rechnung. Außerdem achtet der Aufsichtsrat bei der Bestimmung der Vergütung darauf, dass diese insgesamt so bemessen ist, dass sie am Markt wettbewerbsfähig ist und hoch qualifizierten Führungskräften einen Anreiz für die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens und des Unternehmenswerts in einem sich dynamisch verändernden Umfeld bietet.
Grundsätzlich entfallen maximal 50 Prozent der Jahreszielvergütung jedes Vorstands auf fixe Gehaltsbestandteile. Das Fixum wird als Grundvergütung monatlich bar ausgezahlt. Zudem erhalten die Vorstände Nebenleistungen insbesondere in Form der Nutzung eines Firmenwagens bzw. der Inanspruchnahme einer Car Allowance sowie Versorgungszusagen; dabei handelt es sich zum Teil um Leistungszusagen auf eine Alters-, Hinterbliebenen- und Berufsunfähigkeitsversorgung, die durch eine Rückdeckungsversicherung abgesichert sind, und zum Teil um Beitragszusagen für Versorgungsleistungen durch Versicherungen und Unterstützungskassen. Zudem unterhält QSC eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, in die die Mitglieder des Vorstands einbezogen sind. In der Police ist seit dem 1. Juli 2010 für die Mitglieder des Vorstands ein den Vorgaben des Aktiengesetzes entsprechender Selbstbehalt vorgesehen. Für die Übernahme weiterer konzerninterner Mandate erhalten die Vorstandsmitglieder keine gesonderte Vergütung. Die variable Vergütung ist als Festbetrag für jedes Jahr der Amtszeit für den Fall einer 100-prozentigen Zielerreichung zugesagt und richtet sich nach den jährlich in einer Zielvereinbarung festgelegten Einjahres- und Mehrjahreszielen für den Konzern. Diese Ziele können unternehmensbezogene Kennzahlen wie Free Cashflow oder Konzerngewinn beinhalten, aber auch individuelle Größen, die sich aus nicht quantifizierbaren strategischen Zielen ergeben. Die Zielvereinbarungen erfolgen auf der Basis der kommenden Geschäftsjahre; für unternehmensbezogene Kennzahlen können sie ehrgeizigere Mindestziele beinhalten, als der extern kommunizierte Ausblick vorgibt. Beim jährlichen Abschluss der Zielvereinbarungen achtet der Aufsichtsrat darauf, dass der auf die Erreichung des Mehrjahresziels entfallende Anteil der Jahresvergütung mindestens dem Anteil entspricht, der auf die Erreichung des Jahresziels entfällt. Für jedes einzelne Ziel legt der Aufsichtsrat Unter- und Obergrenzen fest. Dabei dient die Obergrenze der Kappung der variablen Vergütung bei außerordentlichen Entwicklungen auf maximal das 1,5-fache der bei 100-prozentigen Zielerreichung auf die variable Vergütung entfallenden Zielvergütung; die Untergrenze legt ein Mindestziel fest. Wird das Mindestziel unterschritten, erhält der Vorstand keine variable Vergütung für das entsprechende Ziel. Die in einem Geschäftsjahr festgestellte Unterschreitung der Untergrenze für das Mehrjahresziel führt außerdem zu einer Reduzierung oder zum Ausfall der auf das Mehrjahresziel entfallenden variablen Vergütung für die folgenden Geschäftsjahre im Mehrjahreszielzeitraum.
Für die Erreichung von Mehrjahreszielen und zur Förderung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung sowie in Anerkennung außergewöhnlicher Leistungen kann der Aufsichtsrat dem Vorstand bzw. einzelnen Vorstandsmitgliedern jeweils eine angemessene weitere Tantieme in bar oder in Form von Aktien oder Aktienoptionen Zusagen und insoweit Warte-, Halte- bzw. Ausübungsfristen vereinbaren.
Die Teilnehmer der Programme erhalten das Recht, Wandelschuldverschreibungen gegen Zahlung des Nennbetrages von € 0,01 zu zeichnen und jede Wandelschuldverschreibung gegen Zahlung des Ausübungspreises in eine auf den Namen lautende Stückaktie umzutauschen. Der Ausübungspreis der Wandelschuldverschreibung entspricht dem Marktpreis der Aktie am Ausgabestichtag. Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von vier bis acht Jahren und unterliegen einer gestaffelten Sperrfrist von bis zu vier Jahren. Die Wandlungsrechte dürfen nur ausgeübt werden, wenn festgelegte Marktbedingungen erfüllt sind.
Die variable Vergütung kommt nach der Feststellung des für die jeweilige Zielvereinbarung relevanten Jahresabschlusses zur Auszahlung.
Die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 belief sich auf T € 1.726 im Vergleich zu T € 1.061 im Vorjahr. Für das Geschäftsjahr 2013 wurden -wie im Vorjahr -keine nicht unmittelbar auszahlungswirksamen Vergütungsbestandteile gewährt.
Der Anstieg der Gesamtvergütung ist darauf zurückzuführen, dass den Vorstandsmitgliedern wegen des Erreichens der durch den Aufsichtsrat vorgegebenen Leistungsziele wieder eine variable Vergütung von insgesamt T € 790 gewährt werden konnte; für das Vorjahr 2012 hatte kein Anspruch auf eine variable Vergütung bestanden, da das Jahresziel 2012 nicht erreicht wurde. Die Vergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder zeigt die folgende Tabelle:
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| in T€ | Zahlungswirksame Vergütung | |||
|---|---|---|---|---|
| Fixe Gehaltsbestandteile | Variable Gehaltsbestandteile | Nebenleistungen | Gesamtbezüge | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Geschäftsjahr 2013 | ||||
| Dr. Bernd Schlobohm (Vorsitzender bis 29. Mai 2013) | 144 | 151 | 8 | 303 |
| Jürgen Hermann (Vorsitzender ab 30. Mai 2013) | 304 | 269 | 16 | 589 |
| Arnold Stender (bis 31. Aug. 2013) | 161 | 141 | 8 | 310 |
| Barbara Stolz (ab 1. Juni 2013) | 124 | 107 | 9 | 240 |
| Stefan Freyer (ab 1. Sept. 2013) | 77 | 61 | 1 | 139 |
| Henning Reinecke (ab 1. Sept. 2013) | 77 | 61 | 7 | 145 |
| Insgesamt | 887 | 790 | 49 | 1.726 |
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| in T€ | Zahlungswirksame Vergütung | |||
|---|---|---|---|---|
| Fixe Gehaltsbestandteile | Variable Gehaltsbestandteile | Nebenleistungen | Gesamtbezüge | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Geschäftsjahr 2012 | ||||
| Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender | 350 | -29 | 19 | 340 |
| Jürgen Hermann | 292 | -18 | 16 | 290 |
| Arnold Stender | 254 | -6 | 11 | 259 |
| Thomas Stoek (bis 31. Aug. 2012) | 167 | -6 | 11 | 172 |
| Insgesamt | 1.063 | -59 | 57 | 1.061 |
Die variablen Gehaltsbestandteile 2012 in Höhe von T € -59 betreffen die Erträge aus der Auflösung der Tantieme-Rückstellung für das Geschäftsjahr 2011.
Die variable Vergütung basiert auf den zu Beginn des Geschäftsjahres 2013 bzw. bei den neu bestellten Vorstandsmitgliedern zu Beginn ihrer Tätigkeit geschlossenen Zielvereinbarungen; für alle Vorstandsmitglieder wurden hierbei deckungsgleich ein Jahres- und ein Mehrjahresziel vereinbart. Für die unterjährig ausgeschiedenen oder im Geschäftsjahr neu bestellten Vorstandsmitglieder erfolgt jeweils eine zeitanteilige Berechnung der variablen Vergütung.
Das Jahresziel 2013 knüpfte an den Free Cashflow und das EBITDA des QSC-Konzerns an. Dabei sind für beide Teilziele Wertuntergrenzen vereinbart, die bei Unterschreiten zum Ausfall der gesamten variablen Vergütung für das Geschäftsjahr 2013 geführt hätte. Die Obergrenze für die variable Zielerreichung lag im Jahr 2013 bei 150 Prozent.
Das Mehrjahresziel ist auf die Erhaltung, Stabilisierung und Steigerung der erstmals im Geschäftsjahr 2011 erreichten nachhaltigen Dividendenfähigkeit aus Erträgen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gerichtet. Nach der Feststellung des Aufsichtsrats wurde das Mehrjahresziel im Geschäftsjahr 2013 erreicht.
Den Vorstandsmitgliedern Stefan Freyer und Henning Reinecke wurde für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund eines wirksamen Widerrufs der Bestellung durch die Gesellschaft innerhalb der ersten beiden Dienstvertragsjahre eine Abfindung von jeweils T € 400 zugesagt; die Abfindung reduziert sich im dritten Dienstvertragsjahr um jeweils 1/12 pro Monat, in dem das Dienstverhältnis im dritten Vertragsjahr noch bestanden hat. Im Fall der außerordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes (§ 626 BGB) besteht kein Anspruch auf Abfindungszahlung. Bei einer einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund darf der Gesamtwert der von der Gesellschaft im Rahmen einer solchen Vereinbarung zugesagten Leistungen den Betrag von T € 400 nicht überschreiten.
Weiterhin verfügt das Vorstandsmitglied Stefan Freyer über eine unmittelbare Pensionszusage, die ihm bereits im Geschäftsjahr 1997 durch eine Vorgängergesellschaft der INFO Gesellschaft für Informationssysteme Aktiengesellschaft erteilt wurde; diese Pensionszusage behält auch nach der im Geschäftsjahr 2013 erfolgten Verschmelzung der INFO AG auf die QSC AG weiterhin seine Gültigkeit. Gemäß dieser Pensionszusage hat Herr Freyer Anspruch auf Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung ab dem 60. Lebensjahr. Der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtung beträgt zum 31. Dezember 2013 T € 42 vor Verrechnung eines Aktivwerts für eine Rückdeckungsversicherung in Höhe von T € 16. Im Geschäftsjahr 2013 wurde in diesem Zusammenhang ein Altersversorgungsaufwand von T € 2 sowie ein Zinsaufwand von T € 2 erfasst.
Die folgende Tabelle informiert individualisiert über die Anzahl der Aktien und Wandlungsrechte der Vorstandsmitglieder:
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| Aktien | Wandlungsrechte | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2013 | 31.12.2012 | 31.12.2013 | 31.12.2012 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Bernd Schlobohm (bis 29. Mai 2013) | 15.493.3721 | 13.918.372 | 200.0001 | 200.000 |
| Jürgen Hermann | 225.000 | 225.000 | 200.000 | 200.000 |
| Arnold Stender (bis 31. Aug. 2013) | - | - | 25.0001 | 25.000 |
| Thomas Stoek (bis 31. Aug. 2012) | - | 30.3851 | - | - |
| Barbara Stolz (ab 1. Juni 2013) | - | - | 30.0002 | - |
| Stefan Freyer (ab 1. Sept. 2013) | - | - | - | - |
| Henning Reinecke (ab 1. Sept. 2013) | 1.0002 | - | - | - |
1 Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Vorstand
2 Bestand zum Zeitpunkt des Eintritts in den Vorstand
Dr. Bernd Schlobohm hat im Kalenderjahr 2013 während des Zeitraums seiner Vorstandstätigkeit seinen Aktienbestand durch außerbörsliche Zukäufe erhöht (siehe auch die Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG unter www.qsc.de). Kredite an Vorstandsmitglieder wurden nicht gewährt.
Die Vergütung für die im Geschäftsjahr 2013 ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder ist in der Tabelle mit den individualisierten Angaben enthalten. Für das Ausscheiden erhielten diese keine gesonderte Vergütung. Herrn Dr. Bernd Schlobohm wurde im Jahr 1997 eine unmittelbare Versorgungszusage auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Witwenrente erteilt. Die Verpflichtung zum Bilanzstichtag beträgt T € 820 vor Verrechnung mit dem Anspruch aus einer Rückdeckungsversicherung in Höhe von T € 722. Der Zinsaufwand aus dieser Pensionsrückstellung betrug im Geschäftsjahr 2013 T € 38. Die Rückstellung wurde in Höhe von T € 328 aufgelöst.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten entsprechend der Bestimmung in der Satzung von QSC eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung in Höhe von T € 35; der Vorsitzende und sein Stellvertreter erhalten T € 70 bzw. T € 50. Neben der Vergütung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat erhält ein Aufsichtsratsmitglied eine gesonderte Vergütung für die Arbeit in einem Aufsichtsratsausschuss (außer im Nominierungsausschuss) von T € 5, der Ausschussvorsitzende erhält T € 10. Mitglieder, die in mehreren Ausschüssen tätig sind erhalten für ihre Ausschusstätigkeit allerdings insgesamt höchstens T € 25. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig.
Für seine Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2013 eine Vergütung in Höhe von insgesamt T € 302 (im Vorjahr T € 272). Die folgende Tabelle informiert individualisiert über die Vergütung sowie die Anzahl der Aktien und der Wandlungsrechte der Mitglieder des Aufsichtsrats.
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| Vergütung gemäß § 15a der Satzung (in T €)1 | Aktien | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2013 | 2012 | 31.12.2013 | 31.12.2012 | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Herbert Brenke, Vorsitzender (bis 29. Mai 2013) | 35 | (6) | 85 | (15) | 187.8203 | 187.820 |
| Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender (ab 29. Mai 2013) | 56 | (15) | - | - | 15.493.3724 | - |
| John C. Baker, stellv. Vorsitzender (bis 31. Mai 2012) | - | - | 17 | (6) | - | 203.0723 |
| Gerd Eickers, (stellv. Vorsitzender bis 29. Mai 2013) | 48 | (7) | 45 | (5) | 15.552.484 | 13.977.484 |
| David Ruberg (bis 29. Mai 2013) | 7 | - | 35 | - | 14.5633 | 14.563 |
| Ina Schlie (ab 3. Sept. 2012) | 45 | (10) | 15 | (3) | - | - |
| Dr. Frank Zurlino, stellv. Vorsitzender (ab 29. Mai 2013) | 36 | (6) | - | - | 10.0004 | - |
| Klaus-Theo Ernst2 (bis 29. Mai 2013) | 14 | - | 35 | - | 5003 | 500 |
| Jörg Mügge2 (bis 29. Mai 2013) | 16 | (2) | 40 | (5) | 4.0003 | 4.000 |
| Anne-Dore Ahlers2 (ab 29. Mai 2013) | 21 | - | - | - | - | - |
| Cora Hödl2 (ab 29. Mai 2013) | 24 | (3) | - | - | - | - |
| Insgesamt | 302 | (49) | 272 | (34) | - | - |
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| Wandlungsrechte | ||
|---|---|---|
| 31.12.2013 | 31.12.2012 | |
| --- | --- | --- |
| Herbert Brenke, Vorsitzender (bis 29. Mai 2013) | - | - |
| Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender (ab 29. Mai 2013) | 200.0004 | - |
| John C. Baker, stellv. Vorsitzender (bis 31. Mai 2012) | - | - |
| Gerd Eickers, (stellv. Vorsitzender bis 29. Mai 2013) | - | - |
| David Ruberg (bis 29. Mai 2013) | - | - |
| Ina Schlie (ab 3. Sept. 2012) | - | - |
| Dr. Frank Zurlino, stellv. Vorsitzender (ab 29. Mai 2013) | - | - |
| Klaus-Theo Ernst2 (bis 29. Mai 2013) | - | - |
| Jörg Mügge2 (bis 29. Mai 2013) | - | - |
| Anne-Dore Ahlers2 (ab 29. Mai 2013) | 2.7004 | - |
| Cora Hödl2 (ab 29. Mai 2013) | 4.1004 | - |
| Insgesamt | - | - |
1 Angaben in Klammern betreffen die Höhe der Vergütung aus Ausschusstätigkeit
2 Arbeitnehmervertreter
3 Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens
4 Bestand zum Zeitpunkt des Eintritts
Das Aufsichtsratsmitglied Gerd Eickers hat im Kalenderjahr 2013 seinen Aktienbestand durch außerbörsliche Zukäufe erhöht (siehe auch unsere Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG).
Mit Ausnahme der erstatteten Reisekosten und sonstigen Auslagen erhielt kein Mitglied über die hier genannten Bezüge hinaus eine weitere Vergütung oder andere Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen als Aufsichtsratsmitglied. Es wurden auch keine Kredite an Aufsichtsratsmitglieder gewährt. Die QSC AG unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, in die die Mitglieder des Aufsichtsrats einbezogen sind.
QSC konzentriert sich auf den deutschen Markt • Die hiesige Konjunktur entwickelte sich im zweiten Jahr in Folge nur verhalten; das Bruttoinlandsprodukt stieg nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes 2013 lediglich um 0,4 Prozent nach 0,7 Prozent im Vorjahr. Die gebremste weltwirtschaftliche Entwicklung sowie die anhaltende Rezession in einigen europäischen Ländern belastete die Wirtschaft. In der Folge löste der inländische Konsum die Exporte als Wachstumstreiber ab; die Unternehmen blieben weiterhin vorsichtig und reduzierten auch 2013 ihre Investitionen.
Diese Investitionszurückhaltung tangierte auch Teile des deutschen ITK-Marktes. Insgesamt blieben die Umsätze nach Angaben des Branchenverbands BITKOM im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 151,9 Milliarden Euro jedoch stabil. Die IT-Umsätze stiegen für sich genommen um 2,0 Prozent auf 74,7 Milliarden Euro; der für QSC interessante Markt für IT-Services wie Outsourcing verzeichnete ein Wachstum von 2,6 Prozent auf 35,7 Milliarden Euro. Die TK-Umsätze verharrten dagegen mit 66,0 Milliarden Euro auf dem Niveau des Vorjahres. Während das Geschäft mit mobilen Datendiensten deutlich wuchs, mussten Mobilfunk- und Festnetzbetreiber weitere Einbußen hinnehmen. Ursachen sind BITKOM zufolge nicht nur der scharfe Preiswettbewerb, sondern auch Eingriffe staatlicher Regulierungsbehörden. Weitere Informationen hierzu finden sich nachfolgend unter Regulatorische Rahmenbedingungen.
Der TK-Markt unterliegt zugleich einem tiefgreifenden Wandel; dies belegt eine Studie aus dem Oktober 2013 des VATM, des Zusammenschlusses alternativer TK-Anbieter. Danach geht die Nutzung von Sprachdiensten im Festnetz immer weiter zurück. 2013 erreichte die Zahl der Sprachminuten pro Tag noch 233 Millionen gegenüber 266 Millionen im Jahr 2008. Immer häufiger nutzen Kunden hierfür Komplettanschlüsse, bei denen sie lediglich eine Flatrate bezahlen. Deren Anteil am täglichen Sprachvolumen im Festnetz stieg 2013 auf 89 Prozent; 2008 lag er noch bei 66 Prozent. Die Bedeutung von Call-by-Call- und Preselect-Angeboten nahm im Gegenzug drastisch ab. Das rückläufige Sprachvolumen lässt sich zum Teil durch einen verstärkten Gebrauch von Mobiltelefonen und zum Teil durch ein verändertes Kommunikationsverhalten begründen. Die Bundesbürger nutzen immer häufiger Datendienste und soziale Netzwerke für den Austausch. In der Folge wächst die Bedeutung des Datenverkehrs. 2013 stieg die Zahl der breitbandigen Anschlüsse nach VATM-Angaben noch einmal um 0,6 Millionen auf 28,6 Millionen. Hiervon profitierten in erster Linie Kabelnetzbetreiber, die mit sehr hohen Bandbreiten und Komplettanschlüssen zu günstigen Preisen werben. Die Zahl der Leitungen alternativer Wettbewerber wie QSC sank 2013 deutlich.
Auch der gesamte ITK-Markt unterliegt einem weitreichenden Wandel, bei dem Cloud-Computing zunehmend an die Stelle der lange vorherrschenden Client-Server-Technologie tritt. Die Umsätze mit Cloud-Computing in Deutschland wuchsen nach BITKOM-Schätzungen 2013 um fast 50 Prozent auf 7,8 Milliarden Euro. Knapp 60 Prozent hiervon entfielen auf Geschäftskunden. Laut einer Umfrage von BITKOM und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG aus dem Januar 2014 nutzen mittlerweile 40 Prozent der Unternehmen zumindest einzelne Aspekte der Cloud; weitere 29 Prozent planen oder diskutieren dies. Große Unternehmen setzen hierbei bereits häufiger auf Cloud-Computing als der Mittelstand. Unabhängig von der Größe bevorzugen Geschäftskunden Private-Cloud-Lösungen, wie sie auch QSC realisiert; die Zahl der Private-Cloud-Anwender liegt mehr als doppelt so hoch als die Zahl der Public-Cloud-Nutzer.
Die größte Hürde beim Einsatz von Cloud-Computing bilden Sorgen vor einem unberechtigten Zugriff auf sensible Daten: In der Umfrage nannten 77 Prozent dies als Hinderungsrund für den Einsatz oder eine intensivere Nutzung dieser Technologie. Darüber hinaus hatten 45 Prozent Angst vor einem Verlust von Daten. In der Folge achten Geschäftskunden sehr stark auf die regionale Nähe ihrer IT-Dienstleister. Für 75 Prozent ist es unabdingbar, dass diese Rechenzentren ausschließlich im Rechtsgebiet der EU betreiben, und für 73 Prozent ist deren Sitz in der EU äußerst wichtig. Da QSC Rechenzentren ausschließlich in Deutschland mit seinen besonders strengen Datenschutzbestimmungen betreibt, kann das Unternehmen an dieser Stelle im Wettbewerb besonders punkten.
Auch als ITK-Anbieter bleibt QSC im deutschen TK-Markt aktiv • Dieser unterliegt in weiten Teilen der Regulierung durch die Bundesnetzagentur, um weiterhin einen fairen Wettbewerb in diesem erst in den vergangenen 15 Jahren liberalisierten Markt sicherzustellen. Bis 1998 hatte die Deutsche Telekom als Monopolist auf dem deutschen Markt agiert; sie verfügt aus dieser Zeit unter anderem noch über eine flächendeckende Infrastruktur in alle Haushalte. Insbesondere bei der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) -der Distanz zwischen dem Hauptverteiler oder Kabelverzweiger und dem jeweiligen Kundenanschluss -sind alternative Anbieter unverändert auf die Nutzung dieser zu Monopolzeiten errichteten Infrastruktur angewiesen. Daran können auch die in jüngster Zeit entstehenden Glasfasernetze in einigen Städten noch nichts Grundlegendes ändern. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es folgende, für die Geschäftstätigkeit von QSC relevante Entscheidungen der Bundesnetzagentur.
Endgültige Genehmigung für Terminierungsentgelte im Festnetz • Am 30. August 2013 bestätigte die Bundesnetzagentur ihre vorläufige Entscheidung vom 30. November 2012; sie beinhaltete vor allem eine Absenkung der Terminierungsentgelte für die Telekom Deutschland GmbH um 20 bis 40 Prozent. Diese Entscheidung fiel nach einem verlängerten europäischen Konsolidierungsverfahren und erheblicher Kritik der Europäischen Kommission an der teilweisen Nicht-Anwendung der sogenannten Terminierungsempfehlung. Auch für erste alternative Teilnehmernetzbetreiberwurden die entsprechenden Entgelte festgelegt. Die Genehmigung ist befristet bis zum 30. November 2014.
Endgültige Absenkung der Terminierungsentgelte im Mobilfunk • Am 22. Juli 2013 entschied die Bundesnetzagentur endgültig über die Mobilfunkterminierungsentgelte. Die am 19. November 2012 bereits vorläufig getroffene Entscheidung der Bundesnetzagentur beinhaltet Absenkungen um 45 bis 47 Prozent gegenüber den bisher gültigen Entgelten und blieb auch nach einem verlängerten europäischen Konsolidierungsverfahren und erheblicher Kritik der Europäischen Kommission unverändert. Die Genehmigung ist ebenfalls befristet bis zum 30. November 2014.
Überlassungsentgelte für den entbündelten Zugang zur TAL • Mitwirkung vom 1. Juli 2013 genehmigte die Bundesnetzagentur nach Abschluss des europäischen Konsolidierungsverfahrens neue Entgelte für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL). Erstmalig stiegen dabei die Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung ab dem Hauptverteiler (HVT-TAL) dank verringerter kalkulatorischer Abschreibungsfristen um 0,11 Euro auf 10,19 Euro pro Monat. Dagegen sanken die für QSC nicht relevanten Entgelte für die entbündelte TAL ab dem sogenannten Kabelverzweiger um 0,38 Euro auf 6,79 Euro pro Monat. Diese Entscheidung bleibt bis zum 30. Juni 2016 gültig.
Regulierungsverfügungen für alternative Teilnehmernetzbetreiber • Mehrere Unternehmen von QSC erhielten zum 20. November 2013 endgültige Regulierungsverfügungen betreffend der Genehmigungspflichtigkeit ihrer Terminierungsleistungen. Da diese Verfügungen auf die tatsächlich bestehende Netzstruktur abzielen und keine Symmetrie zu den Einzugsbereichen der Deutschen Telekom mehr besteht, verringern sich den Unternehmen zur Verfügung stehenden Einnahmen aus Terminierung in den eigenen Netzen weiter. Für QSC ergibt sich daraus für 2014 voraussichtlich ein negativer Effekt beim Umsatz von 6 Millionen Euro und beim operativen Ergebnis von 1 Million Euro.
Endgültige Genehmigung der Entgelte für Mietleitungen und neue vorläufige Entgelte • In der Frage der regulierungsbedürftigen Mietleitungsprodukte passte die Bundesnetzagentur am 18. April 2013 die Entgelte für Ethernet-Mietleitungen endgültig an die Preissystematik der SDH-(Synchrone-Digital-Hierarchie)-Mietleitungen an und erhöhte damit die Preise auf ein Niveau oberhalb der geltenden SDH-Entgelte. Aufgrund der kurzen Genehmigungsfrist bis zum 31. Oktober 2013 hat die Bundesnetzagentur zum 1. November 2013 bereits neue vorläufige Entgelte genehmigt, die allerdings noch das nationale und europäische Konsultationsverfahren durchlaufen müssen. Gegenüber der ersten Entscheidung aus 2013 sind viele für QSC relevante Entgelte gerade im Bestandsgeschäft abgesenkt worden, während es für Neuanschaltungen zu weiteren Preissteigerungen kam.
EU-Empfehlung zur Kostenrechnung und Nichtdiskriminierung • Am 11. September 2013 erließ die Europäische Kommission nach intensiven internen und externen Diskussionen ihre Empfehlung zu Kostenrechnung und Nichtdiskriminierung. Neben Regelungen zu einer verstärkt diskriminierungsfreien Bereitstellung von TAL- und Bitstrom-basierten Vorprodukten sind vor allem die dort getroffenen Aussagen zur Stabilität der TAL-Preise von Bedeutung. Hier vergrößert die EU-Kommission die bereits bestehende Unsicherheit über die zukünftige Preisentwicklung, indem sie einerseits eine indexierte Fortschreibung der bisherigen Entgelte, andererseits aber auch die Berücksichtigung bereits abgeschriebener Netzbestandteile vorschreibt. Letzteres würde in Deutschland, aber auch in anderen Ländern, zu erheblichen Preisreduktionen führen.
QSC erzielte 2013 einen Umsatz von 426,0 Millionen Euro im Vergleich zu 313,7 Millionen Euro im Vorjahr. Dieser Anstieg ist eine Folge der Verschmelzung der INFO AG und ihrer Tochtergesellschaften auf die QSC AG. Die Verschmelzung der INFO AG wurde mit der Eintragung in das Handelsregister Köln am 6. August 2013 wirksam. Im vorliegenden Abschluss wurden die Verschmelzungen rückwirkend zum 1. Januar2013 berücksichtigt (Verschmelzungsstichtag). Nach den geltenden handelsrechtlichen Grundsätzen wurden die Verschmelzungen in der Weise vorgenommen, dass die im Rahmen der Verschmelzung auf die QSC AG übertragenen Vermögensgegenstände und Schulden zum Buchwert der untergehenden Beteiligungen bewertet wurden, aber maximal zu ihrem jeweiligen Zeitwert. Die Differenz zwischen der Summe der Zeitwerte der übertragenen Vermögensgegenstände und Schulden und dem Buchwert der untergegangenen Beteiligungen ist als Geschäfts- und Firmenwert ausgewiesen. Dieser wird ab 2013 über seine voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Um die Vergleichbarkeit der Angaben in diesem Jahresabschluss mit den Vorjahresangaben zum 31. Dezember 2012 herzustellen, werden in der Bilanz und Gewinn- und-Verlust-Rechnung auch Pro-Forma Angaben gemacht, die die Vergleichswerte so darstellen, als ob die Verschmelzung schon zum Beginn des Vorjahres durchgeführt worden wäre. In der Pro-Forma-Betrachtung sank der Umsatz von QSC 2013 um 17,5 Millionen Euro auf 426,0 Millionen Euro. Regulierungs- und marktbedingten Rückgängen der konventionellen TK-Umsätze standen steigende ITK-Umsätze gegenüber.
Allein die deutliche Senkung der Durchleitungs- und Terminierungsentgelte im Festnetz und Mobilfunk ab Dezember 2012 führte 2013 in den Geschäftsbereichen Wiederverkäufer und Indirekter Vertrieb zu einem Umsatzrückgang von insgesamt knapp 21 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Da QSC solche Entgelte in der Regel ihren Kunden weiterberechnet, ergaben sich hieraus zwar keine nennenswerten Ergebniseinbußen. Doch die Bundesnetzagentur veränderte zum 1. Dezember 2012 auch die Struktur der Entgelte im Festnetzbereich. Da QSC selbst ein Festnetz betreibt, schmälerte diese Neuregelung das operative Ergebnis 2013 um knapp 2 Millionen Euro. Neben einer verschärften Regulierung litt das konventionelle Sprachgeschäft 2013 auch unter dem rückläufigen Sprachvolumen sowie einem harten Preiswettbewerb. Nachdem sich QSC im ersten Halbjahr 2013 diesem Markttrend zum Teil noch entziehen konnte, musste das Unternehmen im zweiten Halbjahr Einbußen hinnehmen. In der Konsequenz sank der Umsatz mit Wiederverkäufern, der größtenteils dem konventionellen TK-Geschäft entstammt, 2013 deutlich. Auch der Indirekte Vertrieb konnte 2013 die regulierungs- und marktbedingten Umsatzrückgänge im konventionellen TK-Geschäft durch Zuwächse mit innovativen ITK-Produkten gerade im zweiten Halbjahr 2013 nicht vollständig ausgleichen. Erfolge erzielte der Indirekte Vertrieb insbesondere bei der Vermarktung IP-basierter Sprach- und Datendienste. Hinzu kam ein wachsendes Interesse an Produkten für das Cloud-Zeitalter.
Solche Produkte fragen kleine und mittlere Unternehmen vor allem bei IT-Systemhäusern, IT-Fachhändlern sowie regionalen IT-Dienstleistern nach; die 2012 begonnene, gezielte Erweiterung des Partnernetzwerkes um Unternehmen mit einer entsprechenden Spezialisierung bewährte sich. Es bedarf aber erheblicher Vorlaufzeiten, bevor diese neuen Partner Umsatz- und Ergebnisbeiträge liefern. 2013 stand daher im Zeichen der Schulung der neuen Partner.
Der größte Geschäftsbereich von QSC, der Direkte Vertrieb, blieb 2013 auf Wachstumskurs. Die positive Entwicklung basiert auf dem Gewinn zahlreicher Ausschreibungen von Neu- und Bestandskunden zum Teil noch aus dem Vorjahr. Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte QSC den Auftragseingang aus dem laufenden Geschäft mit mittelständischen Kunden noch einmal deutlich steigern, wobei das Unternehmen erheblich stärker als in den Vorjahren von der Verlängerung von Verträgen mit Bestandskunden profitierte. Bei Großprojekten verschärfte sich dagegen der Wettbewerb mit global agierenden IT- und TK-Unternehmen. QSC verfolgte weiterhin bei jeder Ausschreibung den Grundsatz, dass jedes Projekt eine auskömmliche Marge sowie einen ebensolchen positiven Free Cashflow erwirtschaften muss, und zog sich ansonsten auch aus laufenden Ausschreibungen zurück.
2013 gab es keine für den Geschäftsverlauf für sich genommen wesentlichen Ereignisse. Die am 6. August 2013 ins Handelsregister eingetragene Verschmelzung der INFO AG auf die QSC AG markierte aber den Abschluss des Transformationsprozesses zu einem ITK-Anbieter. Nach der Verschmelzung schuf QSC eine standortübergreifende Organisation und vereinheitlichte die Führungsstrukturen.
Die Ertragslage beeinflussten darüber hinaus 2013 Investitionen in künftiges Wachstum in vornehmlich zwei Bereiche: Mitarbeiter und Entwicklung. Letztmalig beeinflusste darüber hinaus die periodengerechte Auflösung eines Rechnungsabgrenzungspostens im abgelaufenen Geschäftsjahr die Ertragslage. Die damalige Mitgesellschafterin der Plusnet, die Communication Services TELE2 GmbH in Düsseldorf (TELE2), war Ende 2010 als Gesellschafterin vorzeitig ausgeschieden und hatte QSC einen Betrag von insgesamt 66,2 Millionen Euro gezahlt. Dieser Betrag entsprach den anteiligen laufenden Kosten von Plusnet bis Ende 2013. QSC grenzte diese Zahlung wegen fortgesetzter Leistungsverpflichtungen gegenüber TELE2 ab und löste den Rechnungsabgrenzungsposten bis Ende 2013 erfolgswirksam auf.
Für die Bewertung der Ertragslage wird zwecks Vergleichbarkeit für 2012 auf die Pro-Forma Zahlen zurückgegriffen. QSC erzielte 2013 einen Umsatz von 626,0 Millionen Euro im Vergleich zu 663,5 Millionen Euro im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 28,0 Millionen Euro nach 21,9 Millionen Euro im Vorjahr. Regelmäßige sonstige betriebliche Erträge erzielt QSC in erster Linie aus dem Kooperations- und Dienstleistungsvertrag mit der Tochtergesellschaft Ventelo. Zudem resultieren 2,0 Millionen Euro aus der Auflösung von Rückstellungen für Rechtsstreitgkeiten.
Der Materialaufwand reduzierte sich 2013, vor allem umsatzbedingt, auf 235,1 Millionen Euro nach 261,7 Millionen Euro im Vorjahr. Demgegenüber stieg der Personalaufwand deutlich an. Er erreichte 2013 eine Höhe von 109,1 Millionen Euro nach 93,2 Millionen Euro im Vorjahr. Das IT-Outsourcing und IT-Consulting-Geschäft der INFO AG ist erheblich personalintensiver als das angestammte QSC-Geschäft. Zudem stockte das Unternehmen 2013 die Belegschaft sowohl im wachstumsstarken IT-Outsourcing und-Consulting-Geschäft als auch in der Entwicklung deutlich auf.
Die Abschreibungen erhöhten sich von 28,2 Millionen Euro im Vorjahr auf 36,1 Millionen Euro im Berichtsjahr; darin sind Abschreibungen auf im Rahmen der Verschmelzung aufgedeckte stille Reserven in Höhe von 9,6 Millionen Euro enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gingen dagegen auf 50,7 Millionen Euro nach 56,6 Millionen Euro im Vorjahr zurück. In dieser Position erfasst QSC unter anderem die Zahlungen an Vertriebspartner, Verwaltungs- und Beratungskosten sowie Weiterberechnungen der anderen Konzerngesellschaften.
Das Finanzergebnis -die Summe aus Erträgen und Verlusten aus Ergebnisübernahme sowie Zinserträgen und -aufwendungen sowie Abschreibungen auf Finanzanlagen -erreichte 2013 eine Höhe von -6,5 Millionen Euro im Vergleich zu -10,8 Millionen Euro im Vorjahr. Im Vorjahr wurde das Finanzergebnis durch die Abschreibung auf eine Tochtergesellschaft der INFO AG belastet. Das Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit liegt 2013 mit 22,7 Millionen Euro deutlich über dem Niveau des Vorjahres von 12,1 Millionen Euro und zeigt damit die Fortschritte bei der Profitabilität des operativen Geschäfts an. Im Rahmen der außerordentlichen Erträge wird in der Pro-Forma Darstellung für 2012 ein Verschmelzungsgewinn in Höhe von 12,1 Millionen Euro ausgewiesen. Dieser betrifft die im Vorjahr durchgeführte Verschmelzung der INFO AG auf die INFO Holding AG.
Der Steueraufwand belief sich 2013 auf 6,2 Millionen Euro im Vergleich zu 2,9 Millionen Euro im Vorjahr. QSC erwirtschaftete danach einen Jahresüberschuss von 18,6 Millionen Euro nach 21,2 Millionen Euro im Vorjahr Angesichts der robusten operativen Ertragsentwicklung schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der ordentlichen Hauptversammlung der QSC AG vor, aus diesem Gewinn eine Dividende von 0,10 Euro je Aktie zu zahlen.
Das Finanzmanagement von QSC dient einer reibungslosen Finanzierung des operativen Geschäfts und anstehender Investitionen. Bei der Finanzierung und Kapitalanlage gibt es drei zentrale Ziele:
| ― | ein effizientes Management der liquiden Mittel |
| ― | die Erhaltung und Optimierung der Finanzierungsfähigkeit |
| ― | die Reduzierung finanzieller Risiken |
Überschüssige Liquidität legt QSC ausschließlich in Tagesgeld und risikoarmen Anlagen an; daher unterblieben 2013 Abschreibungen auf Kapitalanlagen. Das Unternehmen stärkt Quartal für Quartal seine Finanzkraft durch Mittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft. Flankierend nutzt das Unternehmen einen seit 2011 bestehenden Kreditrahmen in Höhe von zuletzt 140 Millionen Euro; diese war zum 31. Dezember 2013 zu 63 Prozent ausgeschöpft.
Die Bilanz zum 31. Dezember 2013 ist geprägt durch die erstmalige Einbeziehung der INFO AG. Die Bilanzsumme erhöhte sich auf 636,8 Millionen Euro nach 380,6 Millionen Euro am Vorjahressstichtag. Der Wert der immateriellen Vermögensgegenstände stieg zum 31. Dezember 2013 auf 66,6 Millionen Euro nach 6,0 Millionen Euro am Bilanzstichtag des Vorjahres. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Aktivierung von Kundenstämmen im Rahmen der Verschmelzung in Höhe von 33,0 Millionen Euro sowie dem Ansatz des Geschäfts- oder Firmenwerts in Höhe von 22,7 Millionen Euro, der ebenfalls im Rahmen der Verschmelzung entstanden ist. Auch der Wert der Sachanlagen erhöhte sich signifikant auf 86,7 Millionen Euro nach 28,6 Millionen Euro am 31. Dezember 2012. Dies resultiert im Wesentlichen aus den Verschmelzungen, durch die sich die Position der Grundstücke und Gebäude um 23,7 Millionen Euro und die Position der Technischen Anlagen um 25,9 Millionen Euro erhöhte Durch die Verschmelzung der INFO AG reduzierte sich der Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen auf 175,3 Millionen Euro nach 250,5 Millionen Euro am 31. Dezember 2012.
Im Umlaufvermögen ging der Wert der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zum 31. Dezember 2013 auf 66,9 Millionen Euro nach 67,2 Millionen Euro zurück. Während die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 33,8 Millionen Euro ein ähnliches Niveau wie Ende 2012 mit 35,0 Millionen Euro erreichten, verringerte sich der Wert der Forderungen gegen verbundene Unternehmen durch die Verschmelzungen um 19,1 Millionen Euro auf 11,8 Millionen Euro. Einen deutlichen Anstieg gab es beim Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Zum 31. Dezember 2013 belief sich diese Größe auf 69,6 Millionen Euro im Vergleich zu 27,8 Millionen Euro am Bilanzstichtag 2012. Erhöhten Mittelzuflüssen aus dem operativen Geschäft und aus zusätzlicher Kreditaufnahme standen Mittelabflüsse für die Zahlung der Dividende und Investitionen gegenüber.
Auf der Passivseite stieg das Eigenkapital zum 31. Dezember 2013 leicht auf 226,0 Millionen Euro nach 218,1 Millionen Euro zum 31. Dezember 2012. Der Anstieg lässt sich im Wesentlichen auf den höheren Bilanzgewinn von 35,1 Millionen Euro nach 27,8 Millionen Euro zurückführen. In der Überleitung vom Jahresüberschuss der QSC AG zum Bilanzgewinn erfasst QSC die Ausschüttung der im Geschäftsjahr für das Vorjahr gezahlten Dividende in Höhe von 11,0 Millionen Euro. Die Höhe des Bilanzgewinns 2013 und die beträchtlichen Gewinnrücklagen bilden eine gute Basis, um wie geplant auch in den kommenden Jahren die Aktionäre am Erfolg ihres Unternehmens durch Ausschüttung einer Dividende zu beteiligen.
Die Rückstellungen erhöhten sich zum 31. Dezember 2013 auf 39,2 Millionen Euro nach 22,2 Millionen Euro im Vorjahr. Auch die Verbindlichkeiten stiegen auf 167,9 Millionen Euro nach 119,6 Millionen Euro am 31. Dezember 2012. QSC nutzte im abgelaufenen Geschäftsjahr den bestehenden Kreditrahmen nur zum Teil aus und wies danach zum 31. Dezember 2013 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 86,1 Millionen Euro im Vergleich zu 62,0 Millionen Euro am Vorjahresstichtag aus. Davon entfielen 73,0 Millionen Euro auf den Konsortialkreditvertrag. Der Differenzbetrag resultiert aus Darlehensverpflichtungen, die im Rahmen der Verschmelzung übergegangen sind. Hinzu kamen höhere Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen von 68,6 Millionen Euro nach 35,3 Millionen Euro und höhere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen von 28,6 Millionen Euro nach 16,3 Millionen Euro am 31. Dezember 2012.
Dagegen reduzierte sich der passivische Rechnungsabgrenzungsposten zum 31. Dezember 2013 auf 3,7 Millionen Euro nach 20,9 Millionen Euro am Vorjahresstichtag. In diesem Posten grenzt QSC die 2011 vom früheren Plusnet-Mitgesellschafter TELE2 erhaltene Zahlung ab und löst sie über die Laufzeit der fortbestehenden Leistungsverpflichtung bis Ende 2013 auf.
Die Nettoverschuldung stellt sich für die QSC auf Pro-forma Basis wie folgt dar:
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| in Mio. € | 31.12.2013 | 31.12.2012 |
|---|---|---|
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | 49,6 | 28,5 |
| Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte | 0,3 | 0,3 |
| Liquidität | 49,9 | 28,8 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | -84,1 | -85,3 |
| Nettoverschuldung | -34,2 | -56,5 |
Der Rückgang der Nettoverschuldung von 2012 auf 2013 ist auf die Mittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft zurückzuführen.
Insgesamt entwickelte sich das operative Geschäft 2013 im Rahmen der Planungen. Das Unternehmen hatte eine zweigeteilte Entwicklung mit deutlich steigenden ITK-Umsätzen und markt- sowie regulierungsbedingt rückläufigen TK-Umsätzen vorausgesagt. Auf der Ertragsseite machten sich im Jahresverlauf zwar die Investitionen in künftiges Wachstum bemerkbar; QSC erhöhte 2013 die Mitarbeiterzahl und das Entwicklungsbudget. Dessen ungeachtet erreichte QSC im abgelaufenen Geschäftsjahr wie erwartet eine weitgehend stabile Finanz- und Ertragskraft.
Die Weiterentwicklung zu einem ITK-Anbieter zahlte sich 2013 erneut aus. QSC profitierte insbesondere von steigenden Umsätzen im größten Geschäftsbereich, dem Direkten Vertrieb. Der Indirekte Vertrieb konnte zwar sein ITK-Geschäft weiter ausbauen, musste aber regulierungs- und marktbedingt rückläufige TK-Umsätze verkraften. Die schwierigen Rahmenbedingungen im TK-Geschäft führten 2013 bei Wiederverkäufern zu einem deutlichen Umsatzrückgang.
QSC investierte 2013 in erheblichem Maß in künftiges Wachstum und stockte insbesondere das Personal- und Entwicklungsbudget auf. Dabei zeigte es sich, dass es länger dauern kann als ursprünglich erwartet, bevor ein Produkt aus der eigenen Entwicklung wirklich zur Marktreife gelangt und erste Umsätze generiert.
Letztmalig kam es 2013 zu einem positiven Ergebniseffekt aufgrund der Auflösung des Rechnungsabgrenzungspostens, der im Zusammenhang mit der Zahlung des früheren Mitgesellschafters der Plusnet, TELE2, an die QSC gebildet worden war. Auf die Finanzkraft des abgelaufenen Geschäftsjahres hatte diese Auflösung keine Auswirkungen. Diese nachhaltige Finanz- und Ertragskraft bildet die Basis für den Vorschlag des Vorstands, die Dividende für das abgelaufene Geschäftsjahr erneut zu erhöhen.
Es sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Ende des Geschäftsjahres bekannt, über die zu berichten wäre.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat QSC verstärkt in künftiges Wachstum investiert und gezielt das Vertriebs- und Entwicklungs-Know-how ausgebaut. Diese Strategie wird das Unternehmen 2014 fortsetzen und dabei vor allem die Entwicklung innovativer ITK- und Cloud-Produkte vorantreiben; dies kann auch durch die Übernahme kleinerer Technologieunternehmen erfolgen. Abhängig von den Fortschritten bei der Markteinführung solcher Innovationen erwartet QSC für 2014 einen im Vergleich zu 2013 stabilen bis leicht steigenden Umsatz und ein deutlich rückläufiges operatives Ergebnis.
Der Umsatz dürfte sich wie 2013 zweigeteilt entwickeln: Steigendenden ITK-Umsätzen werden markt- und regulierungsbedingt deutlich rückläufige TK-Umsätze gegenüberstehen. Dieser Rückgang sowie ein verschärfter Preiswettbewerb vor allem im ADSL2+ Geschäft werden das Ergebnis 2014 voraussichtlich in einer Größenordnung im höheren einstelligen Millionenbetrag belasten. Zudem profitiert QSC 2014 nicht mehr länger von der erfolgswirksamen Auflösung eines Rechnungsabgrenzungspostens in Höhe von rund 20 Millionen Euro pro Jahr, der im Zuge einer Zahlung des früheren Mitgesellschafters der Plusnet, TELE2, gebildet worden war und bis 2013 periodengerecht aufgelöst wurde. Da diese Auflösung nicht liquiditätswirksam war, plant das Unternehmen trotz verstärkter Investitionen in künftiges Wachstum 2014 eine weitere Stärkung der Finanzkraft.
Nach zwei Jahren Stagnation steht die deutsche Wirtschaft nach Ansicht der meisten Konjunkturexperten 2014 vor einem Aufschwung. Sie profitiert sowohl von der Erholung der Weltwirtschaft und der Überwindung der Rezession in wichtigen europäischen Ländern als auch von der positiven Stimmung bei Konsumenten und Produzenten im Inland. Auf dieser Grundlage erwartet die Bundesregierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht für das laufende Jahr einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts von 1,8 Prozent.
Dieser Aufschwung erfasst auch den ITK-Markt. Der Branchenverband BITKOM prognostiziert nach der Stagnation im Vorjahr für 2014 einen Anstieg der Umsätze um 1,6 Prozent auf 154,4 Milliarden Euro. Einen höheren Zuwachs erwartet der Verband für die IT-Branche: Die Umsätze könnten hier um 2,8 Prozent auf 76,8 Milliarden Euro steigen. Neben dem Softwaregeschäft wachsen auch die Umsätze mit IT- Services wie Outsourcing - und zwar voraussichtlich um 3,1 Prozent auf 36,8 Milliarden Euro.
Schwächer entwickelt sich der TK-Markt. BITKOM geht hier zwar insgesamt von einem leichten Wachstum von 0,5 Prozent aus. Doch lässt sich dieses allein auf den boomenden Smartphone-Absatz sowie in der Folge höhere Umsätze mit mobilen Datendiensten zurückführen. Der Umsatz mit Sprachdiensten im Festnetz dürfte dagegen erneut schrumpfen und im Jahresverlauf um 7 Prozent auf 10,5 Milliarden Euro nachgeben. Noch größer sind die Rückgänge im Mobil-funk. BITKOM betont, dass diese Rückgänge nicht nur auf den scharfen Preiswettbewerb, sondern auch auf Eingriffe staatlicher Regulierungsbehörden zurückzuführen sind.
Im laufenden Geschäftsjahr muss der QSC-Konzern aufgrund der neuen Regulierungsverfügungen der Bundesnetzagentur aus dem November 2013 voraussichtlich Umsatzeinbußen in einer Größenordnung von 8 Millionen Euro und einen Ergebnisrückgang von 3 Millionen Euro verkraften; der Großteil hiervon entfällt auf die QSC AG. Auch in Zukunft dürften EU und Bundesnetzagenturweitere Absenkungen von regulierungspflichtigen Entgelten anstreben. Bereits am 30. November 2014 läuft die Genehmigung für die Terminierungsentgelte im Festnetz und Mobilfunk aus. Es ist zu erwarten, dass die Regulieren für weitere Reduzierungen plädieren.
Während der konventionelle TK-Markt unter der verschärften Regulierung leidet, eröffnen sich im ITK-Markt neue Chancen. Zum entscheidenden Wachstumstreiber entwickelt sich das Cloud-Computing. Nach BITKOM-Prognosen werden die Umsätze in Deutschland im laufenden Geschäftsjahr um 39 Prozent auf 10,8 Milliarden Euro zulegen; knapp zwei Drittel dieser Umsätze entfallen auf Geschäftskunden.
Für das laufende Geschäftsjahr erwartet QSC einen stabilen bis leicht steigenden Umsatz. Steigenden ITK-Umsätzen stehen markt- und regulierungsbedingt rückläufige TK-Umsätze gegenüber. Unterjährig geht QSC von einem verhaltenen Start in das laufende Geschäftsjahr aus. Traditionell nimmt gerade das Outsourcing- und Consulting-Geschäft erst im Jahresverlauf Fahrt auf. Beim operativen Ergebnis erwartet QSC 2014 eine deutliche Reduzierung. Der Rückgang im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen eine Folge der Rechnungsabgrenzung; QSC hatte im zeitlichen Zusammenhang mit dem Ausstieg des früheren Mitgesellschafters von Plusnet, TELE2, eine Zahlung erhalten und diese wegen fortgesetzter Leistungsverpflichtungen über den Zeitraum bis Ende 2013 ergebniswirksam vereinnahmt; 2013 belief sich der daraus entstehende Ergebnisbeitrag auf 20,9 Millionen Euro. Zwar bringt ein langfristiger Vertrag mit einem anderen Netzbetreiber Einsparungen bei Kosten für Betrieb und Wartung der eigenen Infrastruktur in ähnlicher Größenordnung. Doch diese Einsparungen wurden teilweise schon im Jahr 2013 realisiert. Darüber hinaus belasten der harte Preiswettbewerb im TK-Markt sowie Investitionen in künftiges Wachstum im laufenden Geschäftsjahr die Ertragskraft. Im Vergleich zu 2013 plant QSC mit einem wesentlich höheren Personal- und Entwicklungsbudget Ertragssteigernd wirkt sich demgegenüber die anhaltende Umsatzverlagerung vom margenschwachen TK-zum margenstärkeren ITK-Geschäft aus.
Wie in den Vorjahren erwartet QSC 2014 hohe Mittelzuflüsse aus dem operativen Geschäft. Die Mittelabflüsse aus Investitionstätigkeit dürften demgegenüber moderat ausfallen. Der Fokus liegt auf kundenbezogenen Investitionen gerade im Vorfeld des Starts neuer Outsourcing-Projekte, einer ständigen Optimierung der Kapazitäten in den Rechenzentren sowie entwicklungsbezogenen Investitionen. Moderate Investitionen auf der einen Seite und hohe operative Mittelzuflüsse auf der anderen Seite erlauben auch 2014 die Erwirtschaftung eines nachhaltig positiven Free Cashflow. Der positive Free Cashflow erhöht den finanziellen Handlungsspielraum und stärkt die Innenfinanzierung. Die notwendige Finanzkraft für die geplanten Investitionen in organisches und anorganisches Wachstum sichert darüber hinaus eine derzeit nur teilweise genutzte Kreditlinie. Angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase plant QSC dessen ungeachtet im laufenden Jahr eine weitere Optimierung der Fremdkapitalseite.
Auf Basis der soliden Finanzierung kann QSC die Aktionäre weiterhin am Unternehmenserfolg beteiligen. Die für das Geschäftsjahr 2013 geplante Dividende in Höhe von 0,10 Euro je Aktie würde die Mindestgröße für die Folgejahre bilden, wobei der Vorstand eine stetige Erhöhung anstrebt.
Für die Umsetzung der ehrgeizigen Wachstums- und Innovationsstrategie ist ein vorausschauendes und intelligentes Chancenmanagement unabdingbar. Zudem sind auch der ITK- und Cloud-Markt selbst von einer hohen Dynamik geprägt; daraus ergeben sich immer wieder neue Chancen für QSC. Die Verantwortung für deren Identifikation und Wahrnehmung liegt bei den Geschäftsbereichen. Sie kennen ihr spezifisches Marktumfeld und wissen um die sich dort ergebenden Potenziale. Zusätzlich nutzen die Verantwortlichen Markt- und Wettbewerbsanalysen, interne Erhebungen sowie Marktforschungsergebnisse sowie das Feedback des Vertriebs aus Kundengesprächen. Die Verantwortlichen berichten regelmäßig dem Vorstand über bestehende Chancen und Maßnahmen zu deren Wahrnehmung; auch der Strategieausschuss des Aufsichtsrats beschäftigt sich hiermit regelmäßig.
Konkrete Chancen fließen in die rollierende Planung ein, wobei frühzeitig geprüft wird, mit welchen Risiken eine Verfolgung und Realisierung dieser Chancen verbunden ist. Die Verzahnung von Risiko- und Chancenmanagement zahlt sich an dieser Stelle besonders aus. Nachfolgend berichtet QSC über die künftigen Entwicklungen und Ereignisse, die zu einer positiven Abweichung von der Prognose führen könnten, wie sie im Rahmen dieses Lageberichts beschrieben wird. Das Unternehmen klassifiziert diese analog den Risiken als "große" Chancen mit einer vergleichsweise hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem erheblichen positiven Beitrag zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage.
Akquisitionen • Bei der Generierung von Innovationen in allen drei Geschäftsbereichen setzt QSC nicht nur auf interne Kapazitäten, sondern bezieht auch Akquisitionen in die strategischen Überlegungen mit ein. Der Fokus liegt auf kleineren Unternehmen mit einem besonderen Technologie- oder Markt-Know-how. QSC könnte im laufenden Geschäftsjahr ein oder sogar mehrere solcher Unternehmen erwerben. Diese Akquisitionen könnten auf der einen Seite einen positiven Umsatz- und Ergebnisbeitrag leisten. Auf der anderen Seite muss man berücksichtigen, dass solche Übernahmen in einem ersten Schritt in der Regel auch mit zusätzlichen Aufwendungen beispielsweise für die Integration und die Vertriebsunterstützung verbunden sind. Start-ups erwirtschaften darüber hinaus oftmals in den ersten Jahren Anlaufverluste.
QSC hat in jüngster Zeit seine Fähigkeit erweitert, solche jungen Technologieunternehmen frühzeitig zu identifizieren sowie entsprechende Kontakte aufzubauen und zu vertiefen. Zugleich hat das Unternehmen eine Organisation geschaffen, die es erlaubt, kleineren Einheiten auf der einen Seite die nötige Freiheit für ihre weitere Entwicklung zu lassen und ihnen auf der anderen Seite einen Rahmen für Vertrieb und Verwaltung zu bieten. Darüber hinaus hat QSC in der Vergangenheit mehrfach ihre Fähigkeit zu einer zügigen und reibungslosen Integration und der Beherrschung der damit verbundenen Risiken unter Beweis gestellt. Mit Blick auf den erheblichen Finanzspielraum sieht sich das Unternehmen daher für mögliche Akquisitionen gut gewappnet.
Gewinnung von Großprojekten • Der Direkte Vertrieb beteiligt sich immer wieder an Ausschreibungen für große Outsourcing-Projekte mit mehrjähriger Laufzeit und einem Vertragsvolumen von in der Regel mehr als 15 Millionen Euro. QSC bewegt sich bei solchen Großprojekten in einem wettbewerbsintensiven Umfeld, wo global agierende IT- und TK-Player zum Teil mit einer Niedrigpreisstrategie Marktanteile auf Kosten der Marge zu gewinnen versuchen. QSC entzieht sich solchen Bieterwettkämpfen und steigt aus laufenden Ausschreibungen aus, falls sich keine auskömmliche Marge und kein positiver Free Cashflow erwirtschaften lassen.
Vor allem aus drei Gründen bestehen 2014- und darüber hinaus aber durchaus Chancen, dass der Direkte Vertrieb wie zuletzt 2012 bei Großprojekten zum Zuge kommt: Erstens befinden sich Infrastruktur und sämtliche Rechenzentren in Deutschland und unterliegen damit den strengen deutschen Datenschutzbestimmungen -ein wichtiges Argument in einer Zeit intensiver Debatten über die Sicherheit der länderübergreifenden Datenkommunikation. Zweitens treibt QSC mit Hochdruck die Industrialisierung der IT voran und kann so ihre Wettbewerbsfähigkeit weitern steigern. Und drittens kann sich QSC als Mittelständler gut von globalen Anbietern abheben und mit Themen wie Nähe, persönlichen Service und schnelle Entscheidungen punkten.
Verstärkte Nachfrage nach Cloud-Produkten • Mit QSC-tengo stellte das Unternehmen zur CeBIT 2013 ein erstes selbstentwickeltes Cloud-Produkt der Öffentlichkeit vor; weitere Produkte folgten im Jahresverlauf. Die Erfahrung von QSC-tengo zeigt, dass die Vermarktung einer solchen Innovation einige Zeit benötigen kann. Dabei geht es sowohl um die Vorbereitung des laufenden Betriebs als auch um die Gewinnung und Schulung von Vertriebspartnern sowie gemeinsame Marketing-Aktionen mit diesen Partnern.
Es besteht vor allem im Indirekten Vertrieb die Chance, dass sich Cloud-Produkte wie QSC-tengo 2014 am Markt schneller durchsetzen als erwartet. Ungeachtet der laufenden Debatte um Abhörmöglichkeiten ausländischer Geheimdienste könnten vermehrt kleine und mittlere Unternehmen ihre Skepsis gegenüber Cloud-Lösungen angesichts der Effizienz- und Kostenvorteile überwinden und das Gespräch mit ihren Vertriebspartnern suchen. Je stärker der Wunsch auf Seite der Endkunden desto größer der Bedarf bei den QSC-Ansprechpartnern im Indirekten Vertrieb, aber auch bei Wiederverkäufern, neue Cloud-Produkte schnell in ihr Portfolio aufzunehmen und aktiv zu vermarkten. QSC setzt vor diesem Hintergrund die intensive Innovationstätigkeit fort und schafft zugleich im direkten Kundenkontakt und im Marketing die nötige Transparenz, um die Hemmschwelle gegenüber der Nutzung von Cloud-Produkten weiter abzusenken.
Erweiterung des Leistungsspektrums • QSC verfolgt eine dezidierte Innovationsstrategie und hat 2013 ihre internen Entwicklungskapazitäten deutlich ausgebaut. Mit solucon verfügt das Unternehmen über eine hoch performante und sichere Service-Plattform, auf deren Basis sich Cloud-Anwendungen einfach und schnell bereitstellen lassen. Sie verfügt über offene Schnittstellen und eignet sich damit auch als Plattform für externe Partner. Darüber hinaus ist das Unternehmen an mehreren vielversprechenden Forschungsprojekten beteiligt.
Es ergibt sich die Chance für die Geschäftsbereiche Indirekter Vertrieb und Wiederverkäufer, dass hierauf fußende Innovationen bereits 2014 zur Marktreife gelangen. Dies hängt zum einen von weiteren Fortschritten in der eigenen Entwicklung und zum anderen von der Bereitschaft von Partnern ab, gemeinsam mit QSC oder auch alleine Innovationen mit der nötigen Entschlossenheit voranzutreiben. Mit Pilotprojekten wie der Präsentation der Einsatzmöglichkeiten von solucon bei der Heimautomatisierung auf der Internationalen Funkausstellung 2013 bringt QSC diese Plattform einer Vielzahl von Entscheidern näher und baut zugleich systematisch das eigene Netzwerk aus. Aus solchen Kontakten ergeben sich auch neue Ansätze für Anwendungen, die die interne Entwicklungsarbeit fördern. QSC schließt vor diesem Hintergrund nicht aus, dass im weiteren Jahresverlauf 2014 bereits Innovationen mit erheblichem Umsatz- und Ergebnispotenzial zur Marktreife gelangen.
QSC verfolgt eine ehrgeizige Wachstums- und Innovationsstrategie. Angesichts sich stetig verändernder Märkte bedarf es hierfür eines umfassenden Risiko- und Chancenmanagements. Während sich der Chancenbericht auf ebendiese konzentriert, geht es nachfolgend um interne und externen Ereignisse, Handlungen oder Versäumnisse, die eine potenzielle Bedrohung für den Erfolg oder sogar die Existenz von QSC darstellen können. Das Risikomanagement umfasst deshalb aufeinander abgestimmte Regelungen, Maßnahmen und Verfahren zum Umgang mit Risiken. Das Risikomanagement soll solche risikobehafteten Entwicklungen frühestmöglich identifizieren, analysieren, bewerten, steuern und überwachen, um den Erfolg des Unternehmens langfristig sicherzustellen. Das einheitliche Risikomanagement dient bei QSC und allen Tochtergesellschaften als Grundlage für Entscheidungen.
Um die Effektivität des Risikomanagements sicherzustellen und die Aggregation von Risiken sowie eine transparente Berichterstattung zu ermöglichen hat QSC ein unternehmensweit einheitliches, integriertes Risikomanagementsystem (RMS) implementiert und dieses im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter optimiert. Der Einsatz einer Risikomanagement-Software erlaubte eine noch genauere Klassifizierung von Risiken und in der Folge eine noch stärkere Fokussierung auf wesentliche Risiken.
Dieses RMS ist ein integraler Bestandteil der Entscheidungsprozesse. Es gewährleistet, dass Risikoabschätzungen bei allen Entscheidungen Berücksichtigung finden und Maßnahmen zur Verringerung frühzeitig ergriffen werden. Regelmäßige Berichte schärfen das Bewusstsein aller Verantwortlichen für das Risikomanagement. Richtlinien, Verfahrensanleitungen und Arbeitsanweisungen flankieren das RMS und gewährleisten dessen Umsetzung im betrieblichen Alltag. Am RMS sind die Bereiche Risikomanagement und Finanzen maßgeblich beteiligt: Das zentrale Risikomanagement verantwortet die quartalsweise erstellten Risikoberichte, führt quartalsweise persönlich Audits vor Ort durch und dient allen Unternehmensbereichen als ständiger Ansprechpartner. Die Beobachtung der Risiken anhand von operativen und finanziellen Kennzahlen übernimmt der Bereich Finanzen.
Die kontinuierliche Beobachtung und Bewertung der auftretenden Risiken liegt bei den Risikoverantwortlichen, die diese ad hoc oder im Rahmen der quartalsmäßig stattfindenden Audits an das zentrale Risikomanagement melden. Es stellt QSC eine frühzeitige Erkennung potenzieller Risiken im operativen Geschäft sicher. Die Risikoverantwortlichen prüfen auf dieser Grundlage regelmäßig, ob in ihrem Bereich bisher nicht erkannte Risiken entstanden sind und ob sich bestehende Risiken verändert haben.
Das zentrale Risikomanagement überwacht kontinuierlich die Einleitung und Einhaltung der Maßnahmen zur Risikovermeidung und -Verringerung. Es übernimmt zudem die Konsolidierung und Dokumentation der von den Risikoverantwortlichen bewerteten Risiken. Das zentrale Risikomanagement erstellt auf Basis des Risk Reports aus der unter dem Stichpunkt Bewertungsmethodik näher beschriebenen Software "R2C" einen Kompakt-Bericht. Die Berichterstellung erfolgt quartalsweise und gegebenenfalls auch ad hoc.
Mindestens einmal jährlich unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat mit einem ausführlichen Risikobericht; darüber hinaus informiert er ihn auf der Basis des RMS über alle wesentlichen sich ergebenden neuen Risiken.
Eine vom Vorstand erlassene Risikomanagement-Richtlinie regelt den hier beschriebenen Umgang mit Risiken und definiert den Risikomanagementprozess und -Organisation. Die Richtlinie wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf, zumindest aber jährlich, angepasst.
Das RMS wird regelmäßig von der Internen Revision kontrolliert. Außerdem prüft die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen der Abschlussprüfung jährlich, ob das RMS geeignet ist, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen.
Das Tool Risk to Chance (R2C) -eine Risikomanagement-Software -unterstützt unternehmensweit den gesamten Risikomanagement-Prozess. Dort wird entsprechend der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkungen ein Risiko zunächst in einer Bruttobetrachtung als "hoch", "mittel" oder "gering" klassifiziert. Die Klassifizierung ergibt sich kumuliert aus der Einordnung in die jeweiligen Kategorien; bei Eintrittswahrscheinlichkeit sind dies "sehr gering", "gering", "mittel", "hoch" und "sehr hoch" und bei den Auswirkungen "unwesentlich", "gering", "mittel", "schwerwiegend" und "bestandsgefährdend"). Bei der höchsten Stufe der Auswirkung "bestandsgefährdend" muss zu einem finanziellen schwerwiegenden Schaden ein tatsächlicher oder rechtlicher Umstand hinzutreten, der den Bestand von QSC gefährdet. Die Bewertung und die dazugehörigen Erläuterungen und Vorgaben erfolgen grundsätzlich qualitativ und nur in Ausnahmefällen quantitativ.
Auf diese Risikoanalyse und -einordnung folgen Maßnahmen zur Risikobehandlung und -Überwachung. Diese dienen
| ― | der Verringerung bestehender Risiken durch entsprechende Maßnahmen. |
| ― | der Absicherung der Risiken durch Rückstellungen und Versicherungen, soweit wirtschaftlich sinnvoll. |
| ― | der Schärfung des Bewusstseins für bestehende Restrisiken bzw. Akzeptanz der Risiken. |
Alle Risiken werden zunächst ohne Berücksichtigung von Auswirkungen und der Einleitung geeigneter Maßnahmen in einer Bruttobetrachtung erfasst. Die Einstufung der Kategorie ..bestandsgefährdend" führt in diesem Status nur dann zu der Gesamteinschätzung "hoch", wenn mindestens die Eintrittswahrscheinlichkeit "mittel" hinzutritt. Bestandsgefährdende Risiken, die -ohne eine weiter führende Nettobetrachtung -nur mit sehr geringer oder geringer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet sind, werden somit nicht für die ständige Beobachtung als "hoch" geführt und somit nicht als insgesamt unmittelbar bestandsgefährdend angesehen. Dies sind unter anderem allgemeine Risiken wie globale Katastrophen, Zusammenbruch des Finanzsystems, Krieg etc. Eine intensive Verfolgung dieser nicht wahrscheinlichen Szenarien ist für das operative Geschäft nicht relevant und ist deshalb nicht Gegenstand des Risikomanagements.

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| sehr gering: | Das Risiko tritt nie bis sehr selten ein |
| gering: | Das Risiko tritt in geringer Häufigkeit auf (nicht öfter als einmal in 5 Jahren) |
| mittel: | Das Risiko tritt in mittlerer Häufigkeit auf (ca. einmal jährlich) |
| hoch: | Das Risiko tritt häufig auf (öfter als einmal im Jahr) |
| sehr hoch: | Das Risiko tritt sehr häufig auf (ca. einmal im Monat oder mehr) |
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| unwesentlich: | unter 50.000 € |
| gering: | 50.000 € bis 250.000 € |
| mittel: | 250.000 € bis 1.000.000 € |
| schwerwiegend: | über 1.000.000 € |
| bestandsgefährdend: | Aufgrund dann eintretender rechtlicher oder tatsächlicher Gegebenheiten |
Entscheidend bei der Bewertung ist vor diesem Hintergrund die Nettobetrachtung von Risiken. Es erfolgt eine Bewertung der oben genannten Bruttobetrachtung durch die Risikoverantwortlichen; nachfolgend wird der weitere Umgang mit diesen Risiken festgelegt. Dies kann wie oben erläutert die Verringerung durch entsprechende Maßnahmen, die Absicherung durch Rückstellungen und Versicherungen oder auch die Schärfung des Bewusstseins für bestehende Restrisiken bzw. Akzeptanz bedeuten. Die dann in der Regel qualitativ ermittelte Nettobewertung gilt als Grundlage für die Erstellung eines Rankings und daraus resultierend des Risikoberichts.
Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil des RMS. Die Risiken der Rechnungserstellung und -legung stehen ständig unter Beobachtung und fließen in die konzernweite Berichterstattung ein. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung prüft der Wirtschaftsprüfer auch den Rechnungslegungsprozess und die hierfür verwendeten IT-Systeme. Auf der Grundlage seiner Beobachtungen beschäftigen sich der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats und der gesamte Aufsichtsrat mit dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem.
Im Folgenden führt QSC die wesentlichen Merkmale dieses RMS auf:
| ― | QSC verfügt über eine eindeutige Führungs- und Unternehmensstruktur. Die Rechnungslegung für Tochtergesellschaften übernimmt entweder die QSC AG selbst auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen oder sie findet in enger Abstimmung mit den Tochtergesellschaften statt. Bei allen Tochtergesellschaften sind die Verantwortlichkeiten für die einzelnen Prozesse klar zugeordnet. |
| ― | QSC gewährleistet die strikte Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie der deutschen und internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) unter anderem durch die Beschäftigung von qualifiziertem Fachpersonal, die gezielte und ständige Fort- und Weiterbildung dieser Fachkräfte, die strikte Beachtung des Vier-Augen-Prinzips durch die organisatorische Trennung von Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen sowie die klare Funktionstrennung bei der Erstellung und Buchung von Belegen sowie im Controlling. |
| ― | QSC setzt eine Standardsoftware von SAP ein. Die Rechnungslegungssoftware ist umfassend vor dem Zugriff Unbefugter geschützt. Sie gewährleistet eine einheitliche, ordnungsgemäße und zeitnahe Erfassung aller wesentlichen Geschäftsvorfälle in allen Gesellschaften. |
| ― | Eine Bilanzrichtlinie bildet die Grundlage für die Rechnungslegung. |
| ― | Das monatliche Reporting gewährleistet unterjährig eine frühzeitige Erkennung möglicher Risiken. Es beinhaltet sämtliche relevante Rechnungslegungsprozesse wie die Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung. |
Mit diesen Maßnahmen schafft QSC die notwendige Transparenz bei der Rechnungslegung und verhindert weitestgehend, trotz der enormen Komplexität von IFRS, das Auftreten möglicher Risiken in diesem Prozess.
Der Fokus des Risiko-Monitorings liegt nicht auf den Risiken nach der Bruttobewertung, sondern auf der tatsächlichen Risikolage nach Berücksichtigung von Maßnahmen. Im Rahmen der Nettobetrachtung ergeben sich die folgenden relevanten Risiken mit der Bewertung "hoch".
Rückgang der konventionellen Sprachtelefonie • Das Sprachvolumen im deutschen Festnetz ist seit Jahren rückläufig. Zudem sinkt der Anteil des Open-Call-by-Call- und Preselect-Geschäfts an diesen rückläufigen Markt. Stattdessen nutzen die Bundesbürger verstärkt Flatrate-Tarife im Festnetz sowie den Mobilfunk anstelle des Festnetzes. In dem rückläufigen Markt herrscht zudem ein scharfer Preiswettbewerb. Für Umsatzrückgänge sorgen darüber hinaus verschärfte regulatorische Rahmenbedingungen. Über die damit zusammen hängenden Risiken informiert gesondert der Abschnitt "Regulatorische Risiken".
Durch die Weiterentwicklung zu einem ITK-Anbieter vermindert QSC seit Jahren die Abhängigkeit vom TK-Geschäft. Dem Risiko von Umsatzverlusten in diesem angestammten Geschäftsfeld begegnete das Unternehmen darüber hinaus mit dem frühzeitigen Aufbau eines durchgängig IP-basierten NGN. QSC prüft zugleich, ob und wie weit es nach einem möglichen Auslaufen weiterer Regulierungen ihr Sprachangebot zu wettbewerbsfähigen Konditionen aufrechterhalten kann.
Unabhängig hiervon geht das Unternehmen davon aus, dass sich die Umsatzrückgänge im konventionellen TK-Markt auch in den kommenden Jahren fortsetzen und sich der Margendruck weiter verschärft; dies betrifft insbesondere den Geschäftsbereich Wiederverkäufer, aber auch den Indirekten Vertrieb. Im Gegenzug wird das Unternehmen seine Umsätze im ITK-Markt weiter steigern.
Grenzüberschreitende Projekte • QSC konzentriert sich auf den deutschen Markt. Zunehmend fragen aber auch Mittelständler im Direkten Vertrieb grenzüberschreitende Dienstleistungen nach. Auch bei vielen großen Ausschreibungen spielen internationale Themen eine Rolle; dabei kann es sich um Rechenzentrums-Standorte im Ausland, grenzüberschreitende internationales Anbindungen oder internationale 24/7-Services handeln.
QSC begegnet diesem Risiko im Direkten Vertrieb durch eine Verstärkung und einen Ausbau der internationalen Aktivitäten. Seit Jahren bietet das Unternehmen schon bei großen Netzwerklösungen grenzüberschreitende Lösungen an und verfügt aufgrund dessen über umfangreiche Erfahrungen auf diesem Gebiet. Darüber hinaus erstellt das Unternehmen ein internationales Vernetzungskonzept. Eine wichtige Rolle spielen zudem Partner in anderen wichtigen Märkten; QSC erweitert das Partnernetzwerk und vertieft bestehende Partnerschaften, um ihren Kunden insbesondere im Direkten Vertrieb die gewünschte internationale Lösung anbieten zu können. Diese Partner arbeiten im Gegenzug auch mit QSC bei der Realisierung von ITK-Lösungen im Bundesgebiet zusammen. Auch wenn der Fokus der Geschäftstätigkeit unverändert auf dem deutschen Markt liegt, erweitert QSC so Schritt für Schritt die internationale Kompetenz für grenzüberschreitende Projekte.
Lizenzmanagement • QSC nutzt im Direkten Vertrieb zum einen im Rahmen von Outsourcing- und Consultingprojekten Lizenzen anderer Anbieter und baut zum anderen das Portfolio eigener Lizenzen durch eine verstärkte Entwicklungstätigkeit ständig aus. Dadurch steigen die Anforderungen an das interne und das kundenbezogene Lizenzmanagement, zumal sich Lizenzmodelle ständig fortentwickeln. Es besteht das Risiko, dass durch eine Über- bzw. Unterlizensierung im Direkten Vertrieb erhebliches Schadens- und Regresspotenzial entsteht. QSC begegnet diesem Risiko durch einen Ausbau des Lizenzmanagements, eine konsequente Überwachung aller genutzten Lizenzen und dem systematischen Ausbau bei der Verwaltung und Vermarktung eigener Lizenzen.
Regulatorische-Risiken • Auch als ITK-Anbieter bleibt QSC in allen Geschäftsbereichen auf dem regulierten deutschen TK-Markt aktiv; vor allem der Geschäftsbereich Wiederverkäufer aber auch der Indirekte Vertrieb generieren hier noch erhebliche Umsätze und Erträge. Dort gibt es insbesondere nach der Regierungsbildung auf nationaler Ebene Ende 2013 und der hierbei erfolgten Kompetenzverschiebung für Telekommunikationsthemen in das Verkehrsministerium eine Tendenz seitens der Politik und damit indirekt der Bundesnetzagentur, die Regulierung verschiedener Märkte zu beenden und sich fortan auf eine Beobachtung dieser Märkte zu beschränken, um gegebenenfalls nachträglich auf der Basis des allgemeinen Wettbewerbsrechts einschreiten zu können. Im Herbst 2014 wird eine geänderte Empfehlung über die einer Vorab-Regulierung zu unterwerfenden Märkte erwartet. Dabei besteht das Risiko, dass die Zahl der regulierten Märkte in den kommenden Jahren weiter sinkt. Dies könnte die Preisgestaltungsspielräume der Deutschen Telekom AG auf Märkten, die bereits der Regulierung entzogen sind, vergrößern. Weiterhin besteht das Risiko, dass in bestimmten regulierten Vorleistungsmärkten, insbesondere Bitstrom und TAL, eine Regionalisierung dergestalt vorgenommen wird, dass bestimmte Vorleistungen in stärker wettbewerblich ausgeprägten geografischen Teilmärkten (z.B. Ballungsräumen) nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die bisherigen Erfahrungen mit dem Ende der Regulierung auf verschiedenen Märkten zeigen, dass eine öffentliche Beobachtung des Wettbewerbsverhaltens der OTAG nicht ausreicht, um diese von einer Ausnutzung neu gewonnener Spielräume abzuhalten. QSC geht aber davon aus, dass die anhaltende öffentliche Diskussion und die Aufbereitung entsprechender Fälle ein wettbewerbskonformes Verhalten fördern und ansonsten die Bundesnetzagentur oder das Bundeskartellamt von ihren rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen werden.
Zudem ist QSC mit ihrer eigenen Infrastruktur in einem deutlich geringeren Maße als die meisten anderen ITK-Anbieter von den Wiederverkaufspreisen der DTAG für Sprach- und Datendienste abhängig. Dennoch kann insbesondere eine aggressive Preispolitik der DTAG im Vorleistungs- und Endkundenmarkt jenseits der kartellrechtlichen und regulatorischen Grenzen oder in nicht länger regulierten Märkten die Margensituation auf dem deutschen TK-Markt negativ beeinflussen. Dies hat sich 2013 auch an einigen Stellen gezeigt.
QSC setzt in diesem Zusammenhang auf eine funktionierende Aufsicht durch die Bundesnetzagentur sowie die Europäische Kommission. Das Unternehmen begrenzt die möglichen Risiken durch eine intensive Beobachtung der Regulierungslandschaft sowie durch die permanente Teilnahme an der Diskussion und die Kommentierung unterschiedlicher Verfahren.
Unter Berücksichtigung möglicher Schadensausmaße und Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser und weiterer potenzieller Risiken sind derzeit keine Risiken erkennbar, die im laufenden Geschäftsjahr zu einer dauerhaften, wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage führen könnten. Organisatorisch wurden alle sinnvollen und vertretbaren Voraussetzungen geschaffen, um mögliche Risikosituationen frühzeitig erkennen und entsprechend handeln zu können.
Dennoch können die künftigen Ergebnisse von QSC aufgrund dieser oder anderer Risiken sowie fehlerhafter Annahmen erheblich von den Erwartungen des Unternehmens und seines Managements abweichen. Sämtliche Angaben in diesem Jahresabschluss sind, soweit sie keine historischen Tatsachen darstellen, sogenannte zukunftsbezogene Angaben. Sie basieren auf aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung im Rahmen des Risikomanagements.
Die folgende Übersicht erläutert die Situation hinsichtlich der verpflichtenden Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB. Es handelt sich insgesamt um Regelungen, die bei börsennotierten Unternehmen üblich sind. Die nachfolgenden Angaben geben die Verhältnisse wieder, wie sie zum Bilanzstichtag bestanden.
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals • Das gezeichnete Kapital per 31. Dezember 2013 beträgt 124.057.487 Euro und ist eingeteilt in 124.057.487 auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien). Es verteilte sich laut Aktienregister zum 31. Dezember 2013 auf 29.345 Aktionäre. Am 16. Januar 2013 erfolgte eine Kapitalherabsetzung um 13.629.913 Euro durch Einziehung der bis dahin von der QSC AG gehaltenen 13.629.913 auf den Namen lautenden eigenen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 Euro je Aktie.
Beschränkungen der Stimmrechte oder Übertragung von Aktien • Jede Aktie besitzt eine Stimme. Die beiden Aktionäre, Dr. Bernd Schlobohm und Gerd Eickers, informierten QSC am 4. März 2013 darüber, dass sie einen Stimmbindungs- und Poolvertrag abgeschlossen haben, der eine einheitliche Ausübung der Stimmrechte und Beschränkungen über die Verfügungen der poolgebundenen Aktien vorsieht und dem die Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG am 10. Juni 2013 beigetreten ist. Darüber hinaus sind dem Vorstand keine weiteren Beschränkungen der Stimmrechte oder Beschränkungen bei der Übertragung von Aktien bekannt.
Direkte oder indirekte Beteiligungen von mehr als 10 Prozent am Kapital • Gerd Eickers und Dr. Bernd Schlobohm haben uns jeweils mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG direkt und indirekt kraft Zurechnung gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG am 4. März 2013 25,09 Prozent (31.045.856 Stimmrechte) betrug. Hiervon waren Herrn Eickers 12,52 Prozent (15.493.372 Stimmrechte) von Herrn Dr. Schlobohm und Herrn Dr. Schlobohm 12,57 Prozent (15.552.484 Stimmrechte) von Herrn Eickers zuzurechnen. Die Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Köln, hat uns mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG indirekt kraft Zurechnung gemäß §22 Abs. 2 Satz 1 WpHG am 10. Juni 2013 25,09 Prozent (31.045.856 Stimmrechte) betrug. Die Stimmrechte waren der Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG von Herrn Eickers und von Herrn Dr. Schlobohm zuzurechnen.
Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen • Es bestehen keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Stimmrechtskontrolle bei der Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital • Es existieren keine Stimmrechtskontrollen.
Ernennung und Abberufung von Vorständen • Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§84, 85 AktG sowie § 7 der Satzung in der Fassung vom 30. Januar 2014. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Auch wenn das Grundkapital mehr als 3 Millionen Euro beträgt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand aus nur einer Person besteht. Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig.
Änderungen der Satzung • Satzungsänderungen bedürfen nach § 179 AktG i. V. m. § 20 Abs. 1 der Satzung in der Fassung vom 30. Januar 2014 eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 75 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Gemäß § 15 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur formaler Art sind und selbst keine inhaltlichen Änderungen mit sich bringen.
Erwerb und Rückkauf eigener Aktien • Der Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2013 ermächtigte den Vorstand, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 28. Mai 2018 QSC-Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des Grundkapitals zu erwerben. Der Vorstand hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Genehmigtes Kapital • Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. Mai 2015 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sach- und Bareinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 65.000.000 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in vier Fällen ausgeschlossen werden: Erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sacheinlage ausgegeben werden; drittens nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten Aktie zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, soweit erforderlich, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zu gewähren. Das genehmigte Kapital soll es QSC ermöglichen, schnell und flexibel auf Möglichkeiten am Kapitalmarkt zu reagieren und sich bei Bedarf Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde es nicht genutzt.
Bedingtes Kapital • Das bedingte Kapital beträgt zum Stichtag insgesamt 31.292.974 Euro und teilt sich auf in das bedingte Kapital III in Höhe von 437.609 Euro, das bedingte Kapital IV in Höhe von 25.000.000 Euro, das bedingte Kapital VII in Höhe von 855.365 Euro sowie das bedingte Kapital VIII in Höhe von 5.000.000 Euro.
Das bedingte Kapital dient -mit Ausnahme des bedingten Kapitals IV -der Absicherung von Wandlungsrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die QSC im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer verbundener Unternehmen, Mitarbeiter und sonstige Träger des Unternehmenserfolgs ausgegeben hat bzw. ausgeben kann. Das bedingte Kapital IV kann der Vorstand zur Schaffung von handelbaren Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, um für die Gesellschaft bei günstigen Kapitalmarktbedingungen eine zusätzliche, zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen. Der Vorstand ist nur in drei Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, nämlich erstens, um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; zweitens, um den Inhabern/Gläubigern bereits zuvor ausgegebener Wandlungs- oder Optionsrechte ein Bezugsrecht zu gewähren, und drittens nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Anleihen nicht wesentlich unterschreitet. Von der Ermächtigung zur Ausgabe handelbarer Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht.
Der Ausschluss des Bezugs- und Erwerbsrechts von Aktionären, der gemäß § 186 Abs. 3 Satz 6 AktG nur durch einen börsennahen Preis gerechtfertigt ist, darf für eigene Aktien, genehmigtes Kapital sowie Options- und Wandelschuldverschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 10 Prozent des Grundkapitals betreffen.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen • QSC hat im Geschäftsjahr 2011 mit sieben Finanzinstituten einen Vertrag über einen Kreditrahmen in Höhe von 160 Millionen Euro abgeschlossen; dieser sieht für die Kreditinstitute die Möglichkeit vor, den Kreditrahmen außerordentlich zu kündigen, wenn eine natürliche oder juristische Person allein oder mit anderen Personen gemeinsam handelnd die Kontrolle über QSC erlangt. Weitere Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht.
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots • Es bestehen weder mit dem Vorstand noch mit Arbeitnehmern Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen wurden.
Die QSC AG hat nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt der Vornahme aller Rechtsgeschäfte mit verbunden Unternehmen bekannt waren, bei jedem dieser Geschäfte eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere berichtspflichtige Vorgänge haben im Geschäftsjahr nicht Vorgelegen.
Köln, 19. März 2016
QSC AG
Der Vorstand
Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender
Barbara Stolz
Stefan Freyer
Henning Reinecke
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Köln, 19. März 2014
QSC AG
Der Vorstand
Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender
Barbara Stolz
Stefan Freyer
Henning Reinecke
Wir haben den Jahresabschluss -bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang -unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der QSC AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, den 20. März 2014
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Pütz, Wirtschaftsprüfer
Gail, Wirtschaftsprüfer
Weitere Informationen unter www.qsc.de
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