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Energiekontor AG

Investor Presentation Aug 27, 2014

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Investor Presentation

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Energiekontor AG

Bremen

Zwischenmitteilung gemäß § 37 WpHG

Zwischenmitteilung Erstes Quartal 2014

KURZPORTRAIT DER ENERGIEKONTOR AG

Eine solide Geschäftspolitik und viel Erfahrung in Sachen Windkraft: Dafür steht Energiekontor seit mehr als 20 Jahren. 1990 in Bremerhaven gegründet, zählt das Unternehmen zu den Pionieren der Branche und ist heute einer der führenden deutschen Projektentwickler. Das Kerngeschäft erstreckt sich von der Planung über den Bau bis hin zur Betriebsführung von Windparks im In- und Ausland und wurde vor drei Jahren um den Bereich Solarenergie erweitert. Darüber hinaus betreibt Energiekontor aktuell 29 Windparks mit einer Nennleistung von 214 Megawatt im eigenen Bestand.

Neben dem Firmensitz in Bremen unterhält Energiekontor Büros in Bremerhaven, Aachen, Bernau bei Berlin und Dortmund. Außerdem ist das Unternehmen mit Tochtergesellschaften in Großbritannien (Leeds und Glasgow) und Portugal (Lissabon) vertreten. Die stolze Bilanz seit Firmengründung: 90 realisierte Windparks mit insgesamt 524 Anlagen und einer Gesamtleistung von fast 700 Megawatt. Das entspricht einem Investitionsvolumen von rund € 1,1 Mrd.

Das Unternehmen ging am 25. Mai 2000 an die Börse. Die Aktie der Energiekontor AG (WKN 531350/ISIN DE0005313506) ist im General Standard der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet und kann an allen deutschen Börsenplätzen gehandelt werden.

ANLEGERINFORMATIONEN (ÜBERSICHT)

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Börsennotierung: Deutsche Börse, Frankfurt (handelbar an der Frankfurter Wertpapierbörse, Xetra sowie an allen anderen deutschen Handelsplätzen)
Marktsegment: General Standard
Aktiengattung: Inhaberaktien
Branche: Regenerative Energien
Erstnotierung (IPO): 25. Mai 2000
WKN: 531350
ISIN: DE0005313506
Reuters: EKT
Beteiligungsstruktur: 70,6% Organe; 0,8% Energiekontor; 28,6% Freefloat
Research: Dr. Karsten von Blumenthal, First Berlin
Designated Sponsor: Close Brothers Seydler Bank AG
Finanzkalender: 15. Mai 2014: Veröffentlichung Zwischenmitteilung Q1/2014
28. Mai 2014: Hauptversammlung, Ritterhude bei Bremen
29. August 2014: Veröffentlichung Halbjahresbericht 2014
14. November 2014: Veröffentlichung Zwischenmitteilung Q3/2014
Investor Relations: Dr. Stefan Eckhoff/Cerstin Kratzsch; Tel: 0421-3304-105
E-Mail: IR@energiekontorde; Internet: www.energiekontorde

STANDORTKARTE

INHALTSVERZEICHNIS

Branchen- und Marktentwicklung

Das Unternehmen

Geschäftsverlauf nach Segmenten

Ausblick

Sonstiges

BRANCHEN- UND MARKTENTWICKLUNG

Das erste Quartal 2014 stand in Deutschland im Zeichen der Diskussion um den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG). Dieser Entwurf wurde am 8. April dieses Jahres vom Bundeskabinett beschlossen und dem Parlament vorgelegt. Das reformierte EEG soll zum 1. August 2014 in Kraft treten. Ziel der Bundesregierung ist der Ausbau der erneuerbaren Energien auf einen Anteil von 40 bis 45 Prozent im Jahre 2025 und von 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035.

Ein zentraler Aspekt des überarbeiteten EEGs ist die Einführung eines Ausschreibungsverfahrens ab 2017, um die Förderhöhe zu ermitteln, angefangen mit einem Ausschreibungsmodell für Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die durchschnittliche Vergütung über alle Erneuerbaren-Technologien hinweg soll zukünftig von derzeit ca. 17 €-Cent/kWh für Neuanlagen auf durchschnittlich ca. 12 €-Cent/ kWh abgesenkt werden.

Grundsätzlich gelten für die Entwicklungen im Bereich Wind und Solar die im Geschäftsbericht 2013 unter „Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen" getroffenen Aussagen, die im Folgenden nochmals zusammengefasst sind.

Wind

Auf Basis der derzeitig vorgesehenen Änderungen im EEG könnte sich der Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland deutlich verlangsamen, da geplant ist, dass sich die Vergütungsdauer von Onshore-Anlagen je nach Standort erheblich reduziert. Das soll durch eine Anpassung des zweistufigen Referenzertragsmodells erfolgen. Dieses Modell ist bereits seit vielen Jahren Bestandteil des EEGs und soll dafür sorgen, dass ein windstarker und ein windschwacher Standort eine ähnliche Wirtschaftlichkeit haben. Nach dem vorgelegten Gesetzesentwurf soll sich die Wirtschaftlichkeit deutlich zugunsten windschwacher Standorte verschieben, was dem Wunsch nach einem Ausbau der Windenergie bis nach Süddeutschland entspricht.

Mit der EEG-Novelle sollen zudem alle neuen Windparks zur Direktvermarktung über das Marktprämienmodell verpflichtet werden. D. h., der Strom wird dem Markt durch einen auf den Stromhandel spezialisierten Direktvermarkter, der dem Wind- und Solarpark-Betreiber den Strom abkauft, direkt über die Börse zur Verfügung gestellt. Für diese Direktvermarktung wird laut EEG-Novelle keine Managementprämie mehr zusätzlich an den Direktvermarkter gezahlt. Außerdem ist die Fernsteuerbarkeit Voraussetzung für die Teilnahme an der verpflichtenden Direktvermarktung und wird ebenfalls nicht mehr zusätzlich vergütet. Sollte gegen die Direktvermarktungspflicht verstoßen werden, sind Vergütungsabschläge von bis zu 20 Prozent für die Dauer der Nicht-Vermarktung in der Diskussion.

Auch der in den vergangenen Jahren für die Systemdienstleistungseigenschaften (SDL) der Windkraftanlagen gezahlte SDL-Bonus läuft planmäßig zum 31. Dezember 2014 aus und ist nicht mehr Bestandteil des überarbeiteten Gesetzesentwurfs.

Die ebenfalls seit Jahren im EEG enthaltene Degression des Vergütungssatzes (zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme fixiert) wird angepasst und soll sich - in Anlehnung an den bereits geltenden Zubaukorridor für Photovoltaik - zukünftig an der installierten Leistung in Megawatt orientieren. Als Ziel wurde ein jährlicher Zubau von 2.500 Megawatt gesetzt.

Für Repowering-Projekte, also den Ersatz bestehender Windparks durch neue, leistungsstärkere Anlagen, wird künftig kein Repowering-Bonus mehr gewährt werden. Auf den Ausbaupfad von 2.500 Megawatt wird nur der Teil angerechnet, der die ursprüngliche Leistung am jeweiligen Standort übersteigt.

Die Analyse und Bewertung der möglichen Änderungen bei der EEG-Novelle zeigen, dass für eine Reihe von Standorten, insbesondere für sehr windstarke Flächen, die Herausforderungen für eine erfolgreiche Projektrealisierung steigen werden, auch wenn die Absenkung der Vergütung im Referenzertragsmodell insbesondere für gute Inlandstandorte gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf noch einmal verringert wurde. In der Gesamtbewertung kommt Energiekontor für seine Projekte zu dem Schluss, dass die geplanten Änderungen, besonders bei Vergütungshöhe, verpflichtender Direktvermarktung und Ausbaukorridor, keine wesentlichen Auswirkungen auf die weitere nachhaltige Entwicklung haben sollten. Die größte Herausforderung wird voraussichtlich die Absenkung der Vergütungslaufzeiten durch die Änderung des Referenzertragsmodells darstellen, die nach Einschätzung des Unternehmens jedoch zum größeren Teil durch eine intelligente Konfiguration der Projekte und der konsequenten Auswahl der standortspezifisch optimalen Windkraftanlagen kompensiert werden kann.

Größere Bedenken der Branche bestehen gegen das ab 2017 geplante Ausschreibungsmodell. Solche Modelle wu r-den in der Vergangenheit bereits in anderen europäischen Ländern eingeführt. Die Folge war z. B. in Portugal, dass die Zubauzahlen dramatisch gesunken sind, weil Netzkapazitäten zu deutlich zu geringen Vergütungssätzen ersteigert wurden, die wirtschaftlich nicht zu realisieren waren. Ein kleiner Lichtblick ist, dass zunächst eine Testphase mit einem relativ kleinen Kontingent durchgeführt werden soll. Diese Entwicklung wird die Energiekontor-Gruppe sehr genau beobachten.

In Großbritannien wird die Vergütung wie in Deutschland gesetzlich geregelt. Allerdings ist das System deutlich komplexer als das deutsche EEG und basiert zu einem großen Teil auf Vergütungselementen, die die Umweltvorteile der erneuerbaren Energien berücksichtigen.

So werden in Großbritannien Stromabnahmeverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs), abgeschlossen. Diese PPAs bilden normalerweise die vertragliche Grundlage zwischen den Energieversorgern und dem Endabnehmer. Bei den Energiekontor-Projekten werden die PPAs hingegen direkt zwischen der Betreibergesellschaft und dem Endabnehmer, zumeist große internationale Unternehmen, verhandelt. In einem PPA wird die Grundvergütung des produzierten Stroms für eine feste Laufzeit vereinbart. Darüber hinaus erhält die Projektgesellschaft noch die für Erneuerbare-Energie-Anlagen üblichen Zertifikate, Renewable Obligation Certificates (ROCs) und Levy Exemption Certificates (LECs), sowie Embedded Benefits, eine Vergünstigung für Kraftwerke, die nicht in das Hochspannungsnetz einspeisen, sondern nur das Mittelspannungsnetz nutzen. Die insgesamt resultierende Vergütung pro kWh ist damit deutlich höher als beispielsweise in Deutschland.

Projektentwickler können dieses sogenannte ROC-System für Projekte nutzen, die noch bis Ende Q1/2017 in Betrieb genommen werden. Ab diesem Zeitpunkt, allerdings bereits 2014 zur Einführung vorgesehen, soll ein Ausschreibungssystem gelten, das auf Contracts for Difference (CfD) beruht, einer dem deutschen Marktprämienmodell ähnlichen Struktur, die den Differenzwert zwischen Marktpreis und einer festgelegten Obergrenze mit dem Ziel, stabilere Strompreise zu erreichen, vergütet. Die britische Regierung berät zurzeit darüber, ob diese „Differenzpreise" durch ein Ausschreibungsverfahren ermittelt werden sollen. Dies würde den Konkurrenzdruck erhöhen und gegenüber heute zu voraussichtlich geringeren Vergütungspreisen führen.

Die Finanzkrise beherrschte weiterhin den Ausbau der Windkraft in Portugal. Zwar scheint sich hier eine Verbesserung der Rahmenbedingungen anzubahnen, die Investitionstätigkeiten entwickelten sich jedoch nach wie vor zögerlich. Genau wie in Deutschland sind in Portugal die Energieversorger zur Abnahme von Windstrom gesetzlich verpflichtet. Im vergangenen Jahr wurden diese gesetzlichen Regelungen politisch infrage gestellt und eine gesetzliche Neuregelung Ende Februar 2013 beschlossen. Darin wurde geregelt, dass Betreiber von bestehenden Anlagen verpflichtet waren, bis Ende März 2013 zwischen unterschied lichen Tarifoptionen nach Ablauf der aktuellen 15-jährigen Vergütungsregelungen zu wählen. Alle Optionen haben mittelfristig finanzielle Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Projekte. Durch den Wechsel in eines der neuen Vergütungsregimes werden im Gegenzug auch langfristig positive Wirkungen ermöglicht. So wird z. B. die Betriebslizenz zeitlich unbefristet erteilt und ein Zubau am jeweiligen Standort von bis zu 20 Prozent der installierten Leistung ermöglicht.

Solar

Die Ausgestaltung der EEG-Novelle ist entscheidend für die weitere Entwicklung der Photovoltaik (PV)-Branche in Deutschland. Ähnlich wie für Windenergie soll zwischen 2015 und 2017, gestaffelt nach Anlagengröße, schrittweise die Direktvermarktungspflicht eingeführt werden. Auch hier soll die Management-Prämie entfallen und in die Vergütung eingepreist werden. Im Interesse der Marktintegration sollen alle neuen Anlagen fernsteuerbar sein.

Nach dem Gesetzesentwurf für die Neuregelungen des EEGs ist zudem geplant, die Förderung von PV-Freiflächenanlagen ab 2017 komplett über Ausschreibungen zu ermitteln. Dieses Ausschreibungsmodell soll bereits 2015 eingeführt werden. Hiervon könnten größere Unternehmen, wie die Energiekontor AG, im Gegensatz zu kleineren Entwicklern aufgrund ihres größeren Gestaltungsspielraums durchaus profitieren.

Für den jährlichen Zubau ist eine Verkleinerung des Korridors von bisher 3.500 Megawatt pro Jahr auf, wie bei Wind, 2.500 Megawatt p. a. vorgesehen. Außerdem soll die EEG-Umlage auch auf den bisher befreiten Eigenverbrauch angewandt werden.

In Großbritannien wurden die Einspeisevergütungen im Jahr 2012 drastisch reduziert. Allerdings bietet ein Zertifikatesystem (Green Certificates) attraktive Rahmenbedingungen für den Zubau von PV-Kapazitäten. Diese Green Certificates sind derzeit für die Förderung großer Solarstromanlagen bestimmt. Es ist jedoch vorgesehen, dieses System auch auf kleinere Anlagen zu erweitern. Wie bei Windenergieanlagen liegt der Hauptfokus der Energiekontor-Gruppe in Großbritannien jedoch auf den direkt mit dem Abnehmer verhandelten Stromabnahmeverträgen (PPAs).

Auch in Portugal gibt es einen gesetzlich geregelten Einspeisetarif, der jedoch auf kleine und mittlere PV-Anlagen beschränkt ist. Insbesondere für größere Anlagen gibt es in Portugal Ausschreibungsverfahren, in denen die Bieter Angebote für kontingentierte Netzanschlüsse abgeben. Aufgrund der hohen Einstrahlungswerte ist prinzipiell damit zu rechnen, dass der PV-Markt hier auch ohne staatliche Fördermaßnahmen wettbewerbsfähig wäre. Allerdings gibt es derzeit keine aktuellen Ausschreibungen um die zu vergebenden Netzkapazitäten. Auch die Euro-Schuldenkrise hemmt auf der Iberischen Halbinsel nach wie vor Investitionen in erneuerbare Energien. Nach den neuesten Konjunkturmeldungen ist in den nächsten Jahren jedoch von einer Besserung auszugehen.

DAS UNTERNEHMEN

Die Energiekontor AG hat sich auf die Projektierung und den Betrieb von Windparks im In- und Ausland spezialisiert. Als einer der Pioniere auf diesem Gebiet greift das Unternehmen auf eine Erfahrung von über 20 Jahren zurück. Dabei deckt das Unternehmen im Bereich Onshore-Windparks die gesamte Wertschöpfungskette von der Akquisition und Projektentwicklung, über die Finanzierung und die Errichtung der Anlagen bis zur Betriebsführung ab.

Im Bereich Offshore-Windparks hat die Energiekontor AG zwei Projekte in der deutschen Nordsee erfolgreich projektiert und verkauft, ein drittes befindet sich derzeit in der Planung.

Darüber hinaus wurde das Geschäftsmodell vor drei Jahren um die Projektierung von Solarparks erweitert.

Bis zur Veröffentlichung der vorliegenden Zwischenmitteilung hat die Energiekontor-Gruppe insgesamt 524 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von fast 700 Megawatt in 90 Windparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal sowie eine PV-Freiflächenanlage von rund 9 Megawatt in Deutschland projektiert und errichtet. Das Gesamtinvestitionsvolumen dieser Projekte beträgt über eine Milliarde Euro.

Neben dem Verkauf der schlüsselfertigen Projekte betreibt die Energiekontor-Gruppe als unabhängiger Stromproduzent eine ständig wachsende Anzahl konzerneigener Windparks. Derzeit sind rund 214 Megawatt im eigenen Bestand.

Organisatorisch ist die Energiekontor-Gruppe in vier Geschäftsbereiche unterteilt, nach denen auch die Segmentberichterstattung erfolgt:

a) Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar)
b) Projektierung und Verkauf Offshore (Wind)
c) Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks
d) Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

a) Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar)

Das Segment Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar) umfasst die Projektierung von Onshore-Wind- und Solarparks, die an Dritte veräußert werden. In diesem Geschäftsbereich wird die gesamte Wertschöpfungskette von der Akquisition, über die Planung, die Finanzierung und den Bau, bis hin zum Verkauf der Anlagen abgebildet. Darüber hinaus wird hier auch die Projektentwicklung im Solarbereich erfasst. Der Verkauf der Wind- und Solarparks erfolgt im In- und Ausland an institutionelle Investoren, private Komplettabnehmer oder Bürger vor Ort. Für jeden Wind-/Solarpark wird eine eigenständige Projektgesellschaft, in bisher allen Fällen eine GmbH Et Co. KG, gegründet.

b) Projektierung und Verkauf Offshore (Wind)

Im zweiten Segment werden die Projektierung und der Verkauf von Offshore-Windparks abgebildet. Dieses Segment umfasst alle Teile der Wertschöpfungskette von der Akquisition, über die Genehmigungsplanung und die Projektentwicklung bis zum Verkauf der genehmigten bzw. baureif entwickelten Projekte. Der Verkauf erfolgt üblicherweise an strategische Investoren wie nationale und internationale Energieversorger, aber auch an Finanzinvestoren wie Infrastruktur- oder, Private-Equity-Fonds.

c) Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks

Dieses Segment umfasst die Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks. Mit dem Ausbau des Eigenbestands an Windparks wird das Ziel verfolgt, die Unabhängigkeit von politischen Rahmenbedingungen sowie Zins- und Rohstoffpreisentwicklungen zu erhöhen und die laufenden Unternehmenskosten im Falle von Verzögerungen bei der Projektrealisierung weiter decken zu können. Darüber hinaus bilden die Anlagen im eigenen Bestand stille Reserven. Im Bedarfsfall könnten diese Anlagen jederzeit veräußert und die darin gebundenen Finanzmittel zuzüglich der stillen Reserven freigesetzt werden. Zusätzliches Potenzial liegt in der Möglichkeit, die unternehmenseigenen Windparks durch Repowering aufzuwerten.

Den ersten Windpark hat die Energiekontor-Gruppe im Jahr 2002 in den eigenen Bestand übernommen. Das Portfolio ist seitdem kontinuierlich weiter ausgebaut worden. Dies geschieht in erster Linie durch Übernahme von selbst entwickelten Projekten in den Eigenbestand. Als weitere Möglichkeit wird der Zukauf von wirtschaftlich interessanten Windparks realisiert. Hierbei handelt es sich sowohl um Projekte, die in früheren Jahren von Energiekontor selbst entwickelt und verkauft wurden, als auch um Projekte von anderen Entwicklern und Betreibern. Bis zum Veröffentlichungszeitpunkt der vorliegenden Zwischenmitteilung betrieb das Unternehmen in Deutschland, Großbritannien und Portugal eigene Windparks mit einer Leistung von 214,25 Megawatt (siehe nachfolgende Tabelle).

Konzerneigene Windparks

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Name des Windparks Gesamtleistung/MW
Debstedt (Tandem I) 11,0
Breitendeich (Tandem I) 7,5
Sievern (Tandem II) 2,0
Briest (Tandem II) 7,5
Briest II 1,5
Geldern 3,0
Mauritz-Wegberg (Energiekontor hält 88,52%) 7,5
Halde Nierchen I 5,0
Halde Nierchen II 4,0
Grevenbroich II (Energiekontor hält 96,2%) 5,0
Osterende 3,0
Nord Leda (Energiekontor hält 51 %) 6,0
Kajedeich 4,1
Engelrod 5,2
Krempel 14,3
Schwanewede 3,0
Giersleben 11,25
Beckum 1,3
Holßel III 2,3
Balje-Hörne 3,9
Hanstedt-Wriedel 16,5
Lengers 4,5
Krempel II 6,5
Prenzlau 1,5
Maräo 10,4
Montemuro 10,4
Penedo Ruivo 13,0
Hyndburn 24,6
Withernwick 18,5
Windparks in Portugal 33,8
Windparks in Deutschland 137,35
Windparks in Großbritannien 43,1
Insgesamt 214,25

d) Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

Sämtliche Leistungen, die nach der Inbetriebnahme der Wind- und Solarparks auf eine Optimierung der operativen Wertschöpfung abzielen, werden in dem Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zusammengefasst.

Dazu zählen insbesondere

die technische und kaufmännische Betriebsführung

alle Maßnahmen zur Kostensenkung, Lebensdauerverlängerung und Ertragssteigerung, z. B. durch

prognostizierende, vorbeugende Instandhaltung
Direktvermarktung des erzeugten Stroms
das Repowering bestehender Windparks
die Rotorblattverlängerung

Unabhängig davon, ob die projektierten Anlagen veräußert werden oder im Eigenbestand verbleiben, übernimmt Energiekontor i.d.R. die kaufmännische und technische Betriebsführung und generiert so einen laufenden Cash-flow für das Unternehmen.

Im kaufmännischen Bereich gehören insbesondere die Abrechnung mit dem Energieversorger, den Service- und Wartungsfirmen und den Verpächtern zu den Kernaufgaben. Ebenso fällt die Kommunikation mit Banken, Versicherungen und den Investoren darunter.

Im technischen Bereich umfassen die Aufgaben neben der Überwachung der Windkraftanlagen sowie der Aus- und Bewertung von Daten hauptsächlich die Koordination von Reparatur- und Wartungseinsätzen sowie die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur vorbeugenden Instandhaltung. Durch dieses Verfahren, für das Energiekontor ein Patent angemeldet hat, kann die Lebensdauer der einzelnen Anlage und des Gesamtprojekts entscheidend verlängert werden. Gleichzeitig lassen sich die Kosten für die Reparatur der Hauptkomponenten deutlich vermindern.

Ein weiteres wichtiges Betriebsführungsthema ist die Stromdirektvermarktung, zu der nach der geplanten Neuregelung des EEGs künftig alle neuen Windparks verpflichtet sind. Abweichend vom bisherigen Marktprämien-modell werden für neue Anlagen zukünftig keine Prämien (Managementprämie und Fernsteuerbarkeitsbonus) mehr gezahlt. Diese Leistungen sind zukünftig mit der Vergütung von voraussichtlich 8,9 €-Cent/ kWh abgegolten.

Das Repowering von Standorten, d. h. der Ersatz von alten Anlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen, ist für die Energiekontor-Gruppe nicht nur ein wichtiger Teil der Planung. Vielmehr wurden hier schon seit dem Jahr 2003 erste Projekte erfolgreich umgesetzt. Mittelfristig sieht das Unternehmen Umsetzungspotenziale mit einem Investitionsvolumen von € 300 Mio. bis € 400 Mio.

Auch technische Innovationen, wie die Rotorblattverlängerung, gehören zu den Maßnahmen der Leistungs-, Ertrags- und Kostenoptimierung. Hierbei handelt es sich um ein ebenfalls von Energiekontor patentiertes Verfahren zur Vergrößerung des Rotordurchmessers, das seit über drei Jahren erfolgreich in der Praxis getestet wird.

GESCHÄFTSVERLAUF NACH SEGMENTEN

a) Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar)

Im Bereich Wind gab es seit Jahresbeginn in Deutschland folgende Entwicklungen:

Seitdem im Herbst 2013 im Landkreis Cuxhaven/Niedersachsen die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) für den Windpark Flögeln (insgesamt 18 MW) erteilt wurde, ist das Projekt im Bau. Dieser Windpark ersetzt ein mehr als zehn Jahre altes Projekt mit 3 MW Nennleistung und wird in Kooperation mit den bisherigen Eigentümern realisiert. Jede Partei wird zukünftig drei Windkraftanlagen mit je 3 MW Nennleistung betreiben.

Auch für das Projekt Uthlede (33 MW) im Landkreis Cuxhaven wurde im Dezember 2013 die BlmSchG-Genehmigung erteilt. Zurzeit werden die Gründungsarbeiten an diesem Projekt vorgenommen.

Für weitere Windparkprojekte im Landkreis Cuxhaven mit insgesamt 75 Megawatt Nennleistung wurde in den ersten Monaten des Jahres weiterhin auf die Erteilung der BlmSchG-Genehmigung hingearbeitet. Die Anträge befinden sich teilweise bereits seit mehr als einem Jahr im Genehmigungsverfahren, was auf die Überlastung der zuständigen Genehmigungsbehörde zurückzuführen ist. Für zwei dieser Projekte, die im Konflikt mit geänderten Anforderungen der Flugsicherung stehen, wird weiter an Lösungen gearbeitet, um im Genehmigungsverfahren fortfahren zu können.

Nachdem der Windpark Zülpich (19,25 MW) in Nordrhein-Westfalen bereits 2013 in Betrieb genommen wurde, erfolgte Anfang des Jahres vertragsgemäß noch der Tausch der Rotorblätter. Die offizielle Einweihung und Übergabe an den Investor fand Ende April im Beisein des Ministers für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen, Herrn Johannes Remmel, sowie des Bürgermisters von Zülpich, Herrn Albert Bergmann, statt. Zwei der Anlagen werden durch Bürger vor Ort betrieben. Gerade die regionale Beteiligung vor Ort ist für Energiekontor ein zentraler Bestandteil seiner Strategie, um die regionale Akzeptanz der Projekte noch weiter zu erhöhen.

Auch der Windpark Straelen II (4 MW) befindet sich im Bau. Für dieses Projekt wurde bereits ein Kaufvertrag mit einem Investor aus dem Stadtwerkebereich unterzeichnet. Dieser sieht vor, dass eine der beiden Anlagen direkt an eine Bürgergenossenschaft vor Ort veräußert werden soll. Die Kreditvalutierung erfolgte bereits im Dezember 2013.

Ende Mai 2013 wurde ein Kooperationsvertrag zwischen dem Aachener Stadtwerke-Netzwerk Trianel und der Energiekontor AG abgeschlossen. Ziel ist es, in den nächsten Jahren Windparks mit einer Gesamtleistung von 100 Megawatt gemeinsam zu planen und zu realisieren. Die Kooperationspartner konzentrieren sich mit der Projektentwicklung zunächst auf ausgewählte Zielregionen in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen dieser Kooperation wurde im Berichtszeitraum mit der Standortidentifikation und -sicherung begonnen. Für weitere Regionen werden aktuell intensive Gespräche mit anderen potenziellen Kooperationspartnern geführt.

In Brandenburg wurden für eine Reihe von Projekten die Planungsarbeiten fortgesetzt. Der Windpark Luckow-Petershagen in der Uckermark mit fünf Windkraftanlagen (12,5 MW) befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren.

In Großbritannien konnte am Standort Lilbourne (10 MW) mit dem Bau begonnen werden, nachdem Anfang Juli 2013 die Genehmigung von einem englischen Projektentwickler erworben worden war. Dieses Projekt mit fünf Windkraftanlagen ergänzt sehr gut die Pipeline der von Energiekontor in Großbritannien selbst entwickelten Projekte.

Für den Windpark Gayton le Marsh mit 16,4 MW wurde die Genehmigung im April 2013 erteilt. Die Kreditvalutierung (Financial Close) wird im Sommer erwartet.

Darüber hinaus wurden die Genehmigungsanträge für vier weitere Windparks in Großbritannien mit einer Gesamtkapazität von über 60 Megawatt im Berichtszeitraum so weit vorangetrieben, dass dafür die Bauanträge in den nächsten Monaten gestellt werden können. Die Windparks Belford (20,7 MW) und Gembling (12,5 MW) befinden sich im Genehmigungsprozess.

Neben der Weiterentwicklung der englischen Projekte wurde die Windparkentwicklung auf Schottland erweitert. So hat Energiekontor im Frühjahr ein weiteres Büro in Glasgow eröffnet. Insgesamt konnte in Schottland im Jahr 2013 die Exklusivität für rund 300 Megawatt Windkraftleistung erreicht werden.

In Portugal wurde die Planung des Windparks Guardão fortgeführt. Aktuell wird trotz der schwierigen externen Rahmenbedingungen an möglichen Finanzierungslösungen zur Projektumsetzung gearbeitet. In diesem Zusammenhang werden weiterhin verschiedene Verkaufsoptionen, u. a. der Verkauf der Projektrechte geprüft.

Im Bereich Solar wurden bereits 2013 in Deutschland drei weitere Flächen für Solarparks mit einer Leistung von rund 30 Megawatt akquiriert und die Genehmigung für das Projekt Weitgendorf (Brandenburg) mit 6,5 MW erwirkt. Nach wie vor beeinflussen jedoch die auf europäischer Ebene beschlossenen Strafzölle für chinesische Module das Preisniveau. Vor diesem Hintergrund mussten der Abschluss der Projektfinanzierung und der Baubeginn des Solarparks Weitgendorf weiter verschoben werden. Daher wird auch die Möglichkeit eines Projektrechteverkaufs geprüft.

Neben den bisherigen Solar-Aktivitäten in Deutschland hat Energiekontor damit begonnen, erste Flächen für die Realisierung von Solarprojekten in Großbritannien zu akquirieren und zu entwickeln. 2013 begonnene Verhandlungen über den Zukauf eines oder mehrerer baugenehmigter Solarprojekte in Großbritannien mit einer Nennleistung von mehr als 30 Megawatt werden derzeit fortgeführt.

Im Bereich Direktvertrieb wurden seit Jahresbeginn Kaufverträge für die Windparks Holßel III (2,3 MW) und Straelen II (4 MW) mit verschiedenen Investoren verhandelt und abgeschlossen. Für das britische Projekt Lilbourne (10 MW) und den Windpark Uthlede (33 MW) im Landkreis Cuxhaven konnten bereits Vorverträge unterzeichnet werden.

b) Projektierung und Verkauf Offshore (Wind)

Das derzeit einzige Projekt im Bereich Offshore ist der Windpark Borkum Riffgrund West II (BRW II), der sich in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) befindet. An diesem Standort können nach neuesten Erkenntnissen bis zu 41 Windkraftanlagen der 5-6 Megawatt-Klasse errichtet werden. Für dieses Projekt hat am 19. März 2013 der Erörterungstermin stattgefunden, der insgesamt positiv verlaufen ist.

Im Berichtszeitraum wurde anschließend an der Erfüllung der Auflagen aus dem Erörterungstermin gearbeitet. Unabhängig davon werden weiterhin die Konzeption und der Umsetzungsplan geprüft. Mittlerweile hat die Bundesnetzagentur einen aktuellen Entwurf für den Offshore-Netzentwicklungsplan (O-NEP) vorgelegt, nach dem sich der Netzanschluss für BRW II von 2021 auf 2022 verschiebt. Davon unberührt bleiben intensive Gespräche mit potenziellen Investitions- und Kooperationspartnern über einen frühzeitigen Einstieg in die weitere Projektentwicklung und Projektumsetzung, um somit die Kostenrisiken und eine langjährige Kapitalbindung für die Energiekontor-Gruppe zu begrenzen.

Insgesamt haben die Gewinnerwartungen der Geschäftsführung an dieses Segment in den letzten Jahren deutlich abgenommen, obwohl aus den beiden Projektverkäufen Nordergründe und Borkum Riffgrund West insgesamt ein positiver Ergebnisbeitrag erzielt werden konnte. Die noch im Jahr 2000 angestrebten Offshore-Ziele haben sich nicht nur für die Energiekontor-Gruppe, sondern auch für Gesamtdeutschland als aktuell nicht erreichbar dargestellt. Ausschlaggebend dafür waren sowohl die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen als auch die Projektrisiken z.B. aufgrund von Bauverzögerungen und außerordentlichen Kostensteigerungen in der Bauphase. Die Produktionsergebnisse der errichteten Windparks lassen aber nach wie vor das hohe Potenzial dieser Technologie erkennen.

c) Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks

Der Bestand an konzerneigenen Windparks wurde durch die mit Wirkung zum 1. Januar 2014 in den konzerneigenen Bestand übernommenen Windparks Krempel II (6,5 MW) und Prenzlau (1,5 MW) auf eine Gesamtleistung von 214,25 Megawatt ausgebaut. Dies entspricht der bereits im Geschäftsbericht 2013 veröffentlichten Zahl.

Bei den Windparks Krempel I und Penedo Ruivo konnten seit Jahresbeginn durch Rotorblattoptimierungsmaßnahmen Performance-Steigerungen erreicht werden.

Die Einnahmen aus der Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks lagen in Deutschland aufgrund des unterdurchschnittlichen Windangebots in den ersten Monaten des Jahres 2014 leicht unter den Erwartungen. In Portugal war das Windangebot hingegen überdurchschnittlich, in Großbritannien lag es aufgrund der Winterstürme sogar deutlich über dem Durchschnitt.

Für den weiteren kontinuierlichen Ausbau wurden diverse auf dem Markt befindliche Windparks technisch, wirtschaftlich und rechtlich geprüft.

d) Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

Die Einnahmen aus der laufenden Betriebsführung sind in den letzten Jahren durch den Zuwachs an Windparks kontinuierlich gestiegen. Um die Einnahmesituation in den bestehenden Windparks zu optimieren, wird in Deutschland kontinuierlich die Direktvermarktung des Stroms im Rahmen der EEG-Vergütung geprüft und umgesetzt. Für nahezu alle deutschen Windparks konnten Vergütungsregelungen im Rahmen des Marktprämienmodells abgeschlossen werden. Dieses Modell für die Stromvermarktung ist mit der Novellierung des EEGs zum 1. Januar 2012 eingeführt worden. Hier konnte eine Abnahme der gesamten Stromproduktion zu einem festen Aufschlagsatz vereinbart werden, der auch für das Jahr 2014 im Mittel weiterhin ca. vier Prozent oberhalb der EEG-Vergütung liegt.

Die patentierte technische Innovation der Energiekontor-Gruppe „Rotorblattverlängerung" soll bei weiteren drei Anlagen der 1-Megawatt-Klasse im Windpark Debstedt umgesetzt werden. Dafür wurde bereits 2013 die Genehmigung durch den Landkreis Cuxhaven erteilt. Neben der Verlängerung für diesen Anlagentyp ist mittlerweile die Weiterentwicklung für die 1,3-Megawatt-Klasse abgeschlossen. Die Genehmigung für den Umbau von 26 Windkraftanlagen in Portugal wurde im November 2013 erteilt. Mittlerweile wurde die erste dieser Anlagen mit der Rotorblattverlängerung ausgestattet. Die Montage erfolgte dabei ohne Demontage des Blattes. Mit diesem ebenfalls innovativen Konzept können Krankosten und Stillstandzeiten deutlich minimiert werden.

Die Märkte Portugal und Spanien sind aufgrund der großen Anzahl von Anlagen der 1,3-Megawatt-Klasse und ihrer strukturellen Gegebenheiten besonders vielversprechend für die nachträgliche Rotorblattverlängerung.

Die Planungen für das Repowering befinden sich je nach Windpark in unterschiedlichen Stadien zwischen Abschluss der Flächensicherung und Vorbereitung des Genehmigungsantrags. Die Planungszeiträume bei Repowering-Projekten unterscheiden sich dabei nicht wesentlich von Neuprojekten. Das bereits im Herbst 2013 genehmigte Repowering des Windparks Rurich (4,1 MW) in Nordrhein-Westfalen befindet sich momentan in der Finanzierungsphase. Für drei Projekte (rund 50 MW) in Niedersachsen werden aktuell die Genehmigungsanträge voran getrieben.

AUSBLICK

An der Prognose für das laufende Geschäftsjahr hat sich gegenüber den Aussagen im Geschäftsbericht 2013 im Grundsatz nichts geändert. Der Ausblick auf das Gesamtjahr stellt sich aktuell wie folgt dar:

a) Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar)

Für das Jahr 2014 geht der Vorstand der Energiekontor AG insgesamt von einer positiven Entwicklung im Segment Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar) aus. Dazu beitragen soll die Umsetzung von Wind- und Solarparks in Deutschland und Großbritannien, die bereits die Kreditvalutierung erreicht haben, sich aktuell im Bau befinden oder bei denen der Baubeginn in Kürze geplant ist.

Dafür vorgesehen sind u. a. der Windpark Uthlede (33 MW) in Niedersachsen und der britische Windpark Lilbourne (10 MW), die beide an Investoren veräußert und planmäßig zum Jahresende 2014 in Betrieb genommen werden sollen.

Darüber hinaus sollen im Jahr 2014 in Niedersachsen die Genehmigungen für vier weitere Projekte mit einer Kapazität von rund 75 Megawatt erwirkt werden. Drei davon werden jedoch erst im vierten Quartal erwartet. Deren Inbetriebnahme erfolgt daher erst Ende 2015. Zurzeit ist noch nicht darüber entschieden, ob diese Projekte veräußert oder in den konzerneigenen Bestand übernommen werden sollen.

In Nordrhein-Westfalen soll bis zum Ende des Jahres das Projekt Straelen II (4 MW) in Betrieb genommen werden. Für das vierte Quartal 2014 wird eine Reihe von Genehmigungen für einige kleinere Projekte angestrebt, die bis Ende des Jahres 2015 errichtet werden sollen.

Des Weiteren rechnet die Geschäftsleitung damit, dass im Herbst 2014 die Errichtungsgenehmigung für den Windpark Luckow-Petershagen (12,5 MW) in Brandenburg erteilt wird. Für weitere Projekte in Brandenburg können frühestens ab dem Jahr 2015 Genehmigungsanträge eingereicht werden. Voraussetzung hierfür sind rechtskräftige Regionalpläne, deren Inkrafttreten sich in den letzten Jahren immer wieder verschoben hat. Die Erteilung erster Genehmigungen wird nach aktueller Kenntnislage erst ab 2015/2016 möglich sein.

Entscheidend für den langfristigen Ausbau der Windkraft ist für die Energiekontor-Gruppe auch die Akquisition neuer Flächen. Hier zeichnen sich in Deutschland jedoch Tendenzen zu überhöhten Pachterwartungen ab, die zukünftige Projekte einschneidend belasten könnten. Positiv sollte sich allerdings die Kooperation der Energiekontor-Gruppe mit dem Stadtwerkeverbund Trianel auswirken, nicht nur in Bezug auf die erweiterte Projektpipeline, sondern auch im Hinblick auf eine verstärkte regionale Verankerung sowie die Zusammenarbeit mit Bürgern und Gemeinden.

Eine zunehmend größere Rolle für die weitere Entwicklung und das Wachstum der Energiekontor-Gruppe kommt dem britischen Markt zu. Hier ist die Akquisition von Flächen für den Betrieb von weiteren rund 200 Megawatt in England und Schottland geplant. Für den Standort Gayton le Marsh (16,4 MW) wird die Kreditvalutierung im Sommer erwartet, die Inbetriebnahme soll Mitte 2015 erfolgen. Für zwei weitere britische Windparks (Brightenber und Fenrother) mit insgesamt ca. 20 Megawatt Nennleistung wird die Genehmigung im Laufe der nächsten Monate angestrebt. Die Kreditvalutierung wird daher voraussichtlich erst 2015 erreicht werden können. Zwei weitere Projekte mit einer Leistung von rund 20 Megawatt sollen die Genehmigung Ende 2014/Anfang 2015 erhalten. Darüber hinaus soll in Großbritannien im Jahr 2014 der Bau und Verkauf des Windparks Lilbourne (10 MW) abgeschlossen werden.

Die Energiekontor-Gruppe verfügt über einen umfangreichen Bestand an Planungsprojekten mit weiteren attraktiven Standorten in verschiedenen Regionen in Großbritannien, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen. Im Vergleich zu Deutschland bewertet die Geschäftsleitung die Planungsunsicherheiten in Großbritannien als deutlich höher, sowohl in Bezug auf die grundsätzliche Realisierung von Windparks als auch in Bezug auf die zeitliche Umsetzung von Projekten.

In Portugal wird im Jahr 2014 weiter an der Umsetzung des Windparks Guardão (28 MW) gearbeitet. Anzeichen deuten auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen auf dem portugiesischen Markt hin. Erneut geprüft werden soll daher die Finanzierung dieses Windparks durch portugiesische und/oder internationale Banken. Ziel ist ein Verkauf des Projekts bis Mitte des Jahres 2014. Bezüglich weiterer Planungen in Portugal geht die Geschäftsführung davon aus, dass regierungsseitig neue Verfahren zur Vergabe von Netzkapazitäten ausgeschrieben werden. Allerdings ist damit aufgrund der anhaltenden Finanzkrise in Portugal nicht kurzfristig zu rechnen.

Im Bereich Solar wird die Umsetzung von Projekten in Deutschland durch die Strafzölle auf chinesische Module bei weiter sinkenden Stromvergütungspreisen gemäß EEG erschwert. Im Laufe der letzten 18 Monate haben sich in Großbritannien jedoch die gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Photovoltaik (PV) verbessert. In Verbindung mit dem umfangreichen, in über zehn Jahren aufgebauten Know-how aus dem Windbereich, sieht die Geschäftsleitung sehr gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Erweiterung der PV-Aktivitäten in Großbritannien. Hier wird der Zukauf von baugenehmigten Solarprojekten im Laufe des Jahres angestrebt.

Grundsätzliches Ziel der Energiekontor-Gruppe ist es, das in der Vergangenheit von Jahr zu Jahr schwankende Niveau der Projektrealisierung deutlich und nachhaltig zu steigern. Perspektivisch soll jeweils die Hälfte des Umsatzes und des Gewinnes im In- und Ausland erzielt werden.

Unabdingbare Voraussetzungen für den planbaren Ausbau der Windkraft sind kontinuierliche Rahmenbedingungen, um die langfristige Finanzierung neuer Projekte abzusichern. Diese scheinen sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien gegeben.

b) Projektierung und Verkauf Offshore (Wind)

Bis zum Ende des Jahres 2014 wird für das aktuell noch in Planung befindliche Projekt Borkum Riffgrund West II (bis zu 41 Windkraftanlagen) die Erteilung der Errichtungsgenehmigung angestrebt. Der Bau des Windparks wird aus heutiger Sicht unter Berücksichtigung der aktuellen Planungen des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zu einem verbindlichen Offshore-Netzentwicklungsplan (0-NEP) voraussichtlich nicht vor 2022 erfolgen können, da vorher gemäß 0-NEP kein Netzanschluss zur Verfügung steht. Es ist vorgesehen, dieses Projekt gemeinsam mit mehreren Investitions- und/oder Kooperationspartnern zu entwickeln. Entsprechende Gespräche werden aktuell mit mehreren Kandidaten geführt.

Darüber hinaus wird derzeit mit potentiellen Kooperationspartnern die Akquisition und gemeinsame Entwicklung weiterer Projektansätze in anderen europäischen Offshore-Märkten geprüft. Vor dem Hintergrund der bisherigen Offshore-Erfahrungen liegt der Fokus für Energiekontor dabei eher auf der Genehmigungsplanung und technischen Projektentwicklung und weniger auf der Realisierung der Projekte.

c) Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks

Das Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks soll systematisch weiter ausgebaut werden, um die Abhängigkeit vom volatilen Projektentwicklungsmarkt zu vermindern. Neben dem Zukauf von Fremdparks und /oder der Übernahme von Energiekontor-Projekten in den eigenen Bestand wird in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit des Repowerings von konzerneigenen Windparks geprüft. Ziel dabei ist es, durch den Austausch der vorhandenen Altanlagen gegen moderne, deutlich leistungsstärkere Windenergieanlagen die vorhandenen Standorte optimal zu nutzen und die Erträge zu steigern. Das EEG sieht hierfür bisher einen zusätzlichen wirtschaftlichen Anreiz vor, den sogenannten Repowering-Bonus. Da dieser im Rahmen der EEG-Novellierung voraussichtlich entfällt, müssen die entsprechenden Projektansätze erneut geprüft werden.

In den nächsten Jahren soll der Eigenparkbestand zum einen durch entsprechende Zukäufe, aber auch durch die Errichtung weiterer selbstentwickelter Projekte oder Repowering-Maßnahmen erhöht werden.

Das Repowering wird neben den Parks im Eigenbestand auch für die Parks im Eigentum von Kommanditisten sowie für Fremdparks durchgeführt. Für drei Projekte (rund 50 Megawatt) in Niedersachsen wird im Jahr 2014 die Genehmigung nach BlmSchG erwartet. Die Einreichung von weiteren Anträgen über 25 Megawatt ist für Mitte 2014 vorgesehen. Mittelfristig rechnet die Geschäftsleitung mit einem Umsetzungspotenzial für ein Investitionsvolumen von € 300 Mio. bis € 400 Mio.

d) Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

Trotz schwankender Einnahmen aufgrund von unterschiedlichen Windjahren ist in den kommenden Jahren ein tendenziell ansteigendes Liquiditäts- und Ergebnis-Niveau zu erwarten. Einen Beitrag dazu liefert die sich ständig erhöhende Zahl der Windparks, die in der Betriebsführung betreut werden. Auch für veräußerte Windparks wird

die Betriebsführung bisher in fast allen Fällen durch die Energiekontor-Gruppe durchgeführt. Eine Erweiterung ist außerdem durch die Übernahme der Betriebsführung von Fremd parks denkbar.

Ausgebaut werden soll der Bereich der technischen Innovationen, dort vor allem das patentierte Verfahren zur Vergrößerung von Rotorflächen bestehender Windenergieanlagen (Rotorblattverlängerung). Auf Basis der erfolgreichen Entwicklung für eine Windkraftanlage der 1-Megawatt-Klasse werden zukünftig weitere erfolgversprechende Anlagentypen adaptiert. In Portugal hat der erste Umbau an zwei Windkraftanlagen der 1,3 Megawatt-Klasse stattgefunden. Nach erfolgreichem Testlauf sollen die übrigen 24 Anlagen in den Jahren 2014/2015 mit der Rotorblattverlängerung ausgestattet werden. Darüber hinaus ist nach entsprechenden Marktrecherchen und Machba rkeitsstudien die Entwicklung der Rotorblattverlängerung für weitere Anlagentypen vorgesehen. Aktuell erschwert sich jedoch in Deutschland die Ausrüstung von neuen Anlagen mit verlängerten Rotorblättern. Grund dafür sind die an vielen Standorten bestehenden Höhenbeschränkungen sowie Vorbehalte der finanzierenden Banken.

Große Umsetzungspotenziale für die Rotorblattverlängerung werden vor allem im portugiesischen und spanischen Markt gesehen. Dort sind größere Stückzahlen der geeigneten Windenergieanlagen als in Deutschland gebaut worden, für die ein Repowering meistens keinen nennenswerten wirtschaftlichen Vorteil bringt. So rentiert es sich auf der Iberischen Halbinsel in der Regel nicht, die bestehenden Anlagen durch leistungsstärkere zu ersetzen, da in den meisten Fällen die Netzkapazität für die Einspeisung des erzeugten Stroms nicht erweitert werden kann. Ertragssteigerungen können dann nur durch eine bessere Auslastung der Anlagen mit Hilfe technischer Optimierung wie der Rotorblattverlängerung erreicht werden.

Gesamtunternehmen

Von zentraler Bedeutung für das weitere Unternehmenswachstum ist der Erhalt und die verlässliche Fortführung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Wind- und Solarenergie in unseren aktuellen Zielmärkten. Mit der Neuregelung des EEG dürfte hier zumindest in Deutschland bis zum Jahr 2016 Investitionssicherheit geschaffen worden sein. Ähnliches gilt für Großbritannien, wo das derzeitig gültige ROC-Tarifregime wie in Deutschland ab 2017 durch ein Ausschreibungssystem abgelöst werden soll. Auch in Portugal stehen weitere Neuregelungen bevor, die - wie in Deutschland und Großbritannien - verstärkt auf Direktvermarktung und Tarifauktionen setzen werden. Trotz der sich wandelnden gesetzlichen Rahmenbedingungen und der tendenziellen Absenkung der Einspeisevergütungen verfügt die Energiekonto-Gruppe durch die langjährige Diversifikation ihrer Aktivitäten auf verschiedene Länder, Schwerpunktregionen und Energieträger sowie den Bestand an konzerneigenen Windparks über eine solide Basis, um auch in den nächsten Jahren erfolgreich agieren zu können.

Die Fortführung von im Unternehmen integrierten und bewährten Strukturen und Arbeitsweisen, wie flache Hierarchien und kostenbewusstes Management, sowie die Nutzung unterschiedlicher Banken, Finanzierungsinstrumente, Anlagenhersteller, Dienstleister und Berater tragen auch in Zukunft zum nachhaltigen und langfristigen Erfolg bei. Die nach wie vor gute Liquiditätssituation des Unternehmens ermöglicht darüber hinaus Raum für flexible Handlungsmöglichkeiten, um im Markt erfolgreich agieren zu können.

In den vergangenen Jahren wurden umfangreiche Projektpipelines in allen Wertschöpfungsbereichen aufgebaut, um künftig ein stabiles und nachhaltiges Unternehmenswachstum zu generieren. Hingegen können projektspezifische oder situationsbedingte Probleme - wie auch schon in der Vergangenheit geschehen - zu Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen, bei der Finanzierung bereits genehmigter Projekte und bei der Inbetriebnahme führen. Als wesentliche Risiken und erfolgsbeeinflussende externe Faktoren sind hier vor allem mögliche Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren und in der Projektumsetzung (z. B. durch Witterung, Lieferverzögerungen oder mangelnde Verfügbarkeit von Errichtungsgerät) zu nennen. Derartige externe Entwicklungen können auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

Im Solar-Bereich wirken sich die verhängten Strafzölle für chinesische Module in Kombination mit kontinuierlich sinkenden Einspeisetarifen deutlich auf die Umsetzung der geplanten deutschen Photovoltaik-Projekte aus.

Die Bedeutung des Offshore-Bereichs hat für die Unternehmensentwicklung auf Basis der gemachten Erfahrungen in den letzten Jahren abgenommen. Nach wie vor sollen jedoch die Kenntnisse und Erfahrungen in diesem Bereich erfolgreich eingesetzt werden. Neben der Genehmigungsplanung und Projektentwicklung des Projektes Borkum Riffgrund West II, für das eine Kooperation mit einem oder mehreren Investitionspartnern angestrebt wird, gehören dazu mittelfristig auch die Akquisition neuer Standorte im In- und Ausland und die gemeinsame Entwicklung dieser Projekte mit Kooperationspartnern.

Erheblich an Bedeutung hat das Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks gewonnen. Es soll in Zukunft weiter als strategisches Element des Energiekontor-Konzerns ausgebaut werden. Die Umsätze aus dem Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks sind trotz windabhängiger Ertragsschwankungen besser kalkulierbar als diejenigen aus der Projektierung. Grundsätzlich stellen die Einnahmen aus dem Energieverkauf eine stabile Basis für die Liquiditätsplanung im Konzern dar. Die aus dem Betrieb eigener Windparks erzielten Liquiditätsüberschüsse sollen in den nächsten Jahren durch die Erweiterung des bestehenden Eigenpark-Portfolios stetig ausgebaut werden. Potenziale werden dabei sowohl im Kauf bestehender Windparks als auch in der Übernahme neu projektierter Parks gesehen. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Parks dauerhaft und nachhaltig wirtschaftlich betrieben werden können. Die Entscheidung zur Übernahme von Windparks in den eigenen Bestand geschieht immer situationsabhängig und projektbezogen.

In der Betriebsführung werden für das Jahr 2014 steigende Umsätze und ein gegenüber dem Vorjahr verbessertes Ergebnis erwartet, da im laufenden Jahr einige zusätzliche Windparks betreut werden.

Insgesamt geht der Vorstand für das Geschäfts Jahr 2014 von einem positiven Geschäftsverlauf sowie einem Jahresergebnis auf dem Niveau des Vorjahres aus, und zwar sowohl in der AG als auch im Konzern. Ziel der Geschäftsführung ist es, das EBIT in den nächsten Jahren sukzessive und nachhaltig weiter zu steigern. Neben den politischen Rahmenbedingungen wird für das Gesamtjahresergebnis 2014 allerdings von entscheidender Bedeutung sein, ob es gelingt, die geplanten Kreditvalutierungen für anstehende Projekte (Wind, Solar) im In- und Ausland (Großbritannien, Portugal) zu erreichen, die Inbetriebnahme der für das Geschäftsjahr 2014 vorgesehener Projekte planmäßig abschließen zu können und das vorgesehene Vertriebsvolumen erfolgreich zu platzieren.

SONSTIGES

Grundkapital

Das gezeichnete und im Handelsregister eingetragene Kapital (Grundkapital) der Gesellschaft beträgt zum 31. März 2013 € 14.777.610 und ist in 14.777.610 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.

Aktionärsstruktur

Dem Vorstand sind keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital (§315 Abs.4 Nr. 3 HGB) größer als zehn Prozent bekannt, mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Beteiligungsverhältnisse:

Dr. Bodo Wilkens (Aufsichtsratsvorsitzender):

5.214.335 Aktien
Günter Lammers

(stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender):

5.217.974 Aktien

Mitte Mai 2014 ergibt sich folgende Aktionärsstruktur der Energiekontor AG:

Directors' Dealings

2014 wurden bis zum Veröffentlichungszeitpunkt des vorliegenden Berichts keine Aktientransaktionen durch die Organe getätigt. Das Mitglied des Aufsichtsrats Darius Oliver Kianzad sowie die Vorstände Peter Szabo (Vorsitzender) und Thomas Walther hielten im gleichen Zeitraum keine Aktien der Gesellschaft.

Aktienrückkaufprogramm der Energiekontor AG

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Mai 2011 wurden seit Jahresbeginn 14.500 Aktien zum Zwecke der Einziehung und Kapitalherabsetzung im Namen der Energiekontor AG erworben. Insgesamt wurden seit dem Beschluss bis zum Veröffentlichungsdatum des vorliegenden Berichts 116.350 Aktien durch das Unternehmen zurückgekauft. Die insgesamt ausgegebenen Aktien betragen somit 14.661.260.

Risikomanagement

Die im Risikobericht des Konzernlageberichts 2013 beschriebenen Aussagen treffen hinsichtlich der aktuellen Entwicklung weiterhin zu. Der Konzernlagebericht ist als Teil des gesamten Geschäftsberichts 2013 auf unserer Homepage www.energiekontor.de unter „Investor Relations - Finanzberichte" veröffentlicht.

Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach dem Bilanzrechtmodernisierungsgesetz (BilMog) finden Sie auf der Internetseite www.energiekontor.de unter der Rubrik „Investor Relations"

IMPRESSUM

Herausgeber

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Telefon: +49 421 3304-0

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Konzept, Layout und Satz

IR-One AG & Co., Hamburg

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Disclaimer

Der vorliegende Bericht enthält zukunftsorientierte Aussagen. Dies sind Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, einschließlich Aussagen über Erwartungen und Ansichten des Managements der Energiekontor AG. Diese Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Plänen, Einschätzungen und Prognosen des Managements der Gesellschaft. Anleger sollten sich nicht uneingeschränkt auf diese Aussagen verlassen. Zukunftsorientierte Aussagen stehen im Kontext ihres Entstehungszeitpunkts und ihres Entstehungsumfelds. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Bericht enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen auf Grund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse zu aktualisieren. Unberührt hiervon bleibt die Pflicht der Gesellschaft, ihren gesetzlichen Informations- und Berichtspflichten nachzukommen. Zukunftsorientierte Aussagen beinhalten immer Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass die tatsächlich eintretenden und in Zukunft eingetretenen Ereignisse erheblich von den im Bericht enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen abweichen.

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