Annual / Quarterly Financial Statement • May 21, 2015
Annual / Quarterly Financial Statement
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Der Lagebericht und der Konzernlagebericht der DEUTZ AG sind nach § 315 Abs. 3 in Verbindung mit § 298 Abs. 3 HGB zusammengefasst und im Geschäftsbericht der DEUTZ AG für das Jahr 2014 veröffentlicht.
Der Geschäftsbericht der DEUTZ AG kann auf der Internetseite der DEUTZ AG (http://www.deutz.de/investor_relations/unternehmensberichte.de.html) abgerufen werden.
Aktiva
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| in Mio. € | Anhang | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
|---|---|---|---|
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 11,0 | 13,9 | |
| Sachanlagen | 1 | 246,5 | 258,5 |
| Finanzanlagen | 1 | 244,5 | 246,4 |
| Anlagevermögen | 502,0 | 518,8 | |
| Vorräte | 2 | 153,9 | 154,2 |
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 3 | 176,7 | 197,9 |
| Flüssige Mittel | 4 | 73,9 | 30,8 |
| Umlaufvermögen | 404,5 | 382,9 | |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 5 | 2,0 | 2,5 |
| Aktive latente Steuern | 6 | 85,3 | 66,6 |
| Bilanzsumme | 993,8 | 970,8 | |
| Passiva | |||
| Anhang | 31.12.2014 | 31.12.2013 | |
| Gezeichnetes Kapital | 309,0 | 309,0 | |
| Kapitalrücklage | 26,8 | 26,8 | |
| Gewinnrücklage | |||
| Gesetzliche Rücklage | 4,5 | 4,5 | |
| Andere Gewinnrücklagen | 105,1 | 89,2 | |
| Bilanzgewinn | 8,5 | 8,5 | |
| Eigenkapital | 7 | 453,9 | 438,0 |
| Rückstellungen | 8 | 284,0 | 242,6 |
| Verbindlichkeiten | 9 | 255,3 | 289,6 |
| Rechnungsabgrenzungsposten | 0,6 | 0,6 | |
| Bilanzsumme | 993,8 | 970,8 |
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| in Mio. € | Anhang | 2014 | 2013 |
|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 14 | 1.437,8 | 1.366,6 |
| Umsatzkosten | -1.280,6 | -1.229,2 | |
| Bruttoergebnis vom Umsatz | 157,2 | 137,4 | |
| Forschungs- und Entwicklungskosten | -54,0 | -53,9 | |
| Vertriebskosten | -44,9 | -43,2 | |
| Allgemeine Verwaltungskosten | -23,9 | -25,4 | |
| Sonstige betriebliche Erträge | 15 | 31,1 | 22,1 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 16 | -15,9 | -9,2 |
| Beteiligungsergebnis | 17 | -7,3 | 21,9 |
| Zinsergebnis | 18 | -11,6 | -12,0 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | 19 | -0,7 | - |
| Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | 30,0 | 37,7 | |
| Außerordentliches Ergebnis | 20 | -19,4 | -2,3 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 21 | 15,0 | 4,4 |
| Sonstige Steuern | -1,2 | -0,6 | |
| Jahresüberschuss | 24,4 | 39,2 | |
| Verlustvortrag | - | -57,6 | |
| Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen | - | 26,9 | |
| Einstellung in die anderen Gewinnrücklagen | 7 | -15,9 | - |
| Bilanzgewinn | 8,5 | 8,5 |
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| Bruttowerte Anschaffungs-/Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2013 | 1.1.2014 | Zugänge | Investitionszuwendungen | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2014 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio. € | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte in der Entwicklung | 0,6 | - | - | - | - | 0,6 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 105,2 | 3,2 | 0,3 | 0,1 | 0,8 | 108,8 |
| Geleistete Anzahlungen | 0,8 | - | - | - | -0,8 | - |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 106,6 | 3,2 | 0,3 | 0,1 | - | 109,4 |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 183,3 | 0,2 | - | - | - | 183,5 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 405,4 | 7,2 | - | 3,5 | 2,2 | 411,3 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaustattung | 213,8 | 20,3 | 1,7 | 2,2 | 0,2 | 230,4 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 3,9 | 4,0 | - | - | -2,4 | 5,5 |
| Sachanlagen | 806,4 | 31,7 | 1,7 | 5,7 | - | 830,7 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 172,9 | - | - | 0,3 | - | 172,6 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 41,4 | - | - | 2,3 | - | 39,1 |
| Beteiligungen | 72,2 | - | - | - | - | 72,2 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | - | - | - | - | - |
| Sonstige Ausleihungen | 1,9 | - | - | 0,6 | - | 1,3 |
| Finanzanlagen | 288,4 | - | - | 3,2 | - | 285,2 |
| Anlagevermögen | 1.201,4 | 34,9 | 2,0 | 9,0 | - | 1.225,3 |
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| Bruttowerte Abschreibungen | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.12.2013 | 1.1.2014 | Zugänge | Abgänge | Zuschreibung | Umbuchungen | 31.12.2014 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| in Mio. € | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte in der Entwicklung | - | 0,1 | - | - | - | 0,1 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 92,7 | 5,7 | 0,1 | - | - | 98,3 |
| Geleistete Anzahlungen | - | - | - | - | - | - |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 92,7 | 5,8 | 0,1 | - | - | 98,4 |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 71,9 | 4,7 | - | - | - | 76,6 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 317,3 | 18,0 | 3,4 | - | - | 331,9 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaustattung | 158,7 | 19,2 | 2,2 | - | - | 175,7 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | - | - | - | - | - | - |
| Sachanlagen | 547,9 | 41,9 | 5,6 | - | - | 584,2 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 19,9 | - | - | 1,3 | - | 18,6 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 5,0 | - | - | - | - | 5,0 |
| Beteiligungen | 16,5 | 0,6 | - | - | - | 17,1 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | - | - | - | - | - |
| Sonstige Ausleihungen | 0,6 | - | 0,6 | - | - | - |
| Finanzanlagen | 42,0 | 0,6 | 0,6 | 1,3 | - | 40,7 |
| Anlagevermögen | 682,6 | 48,3 | 6,3 | 1,3 | - | 723,3 |
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| Nettowerte | ||
|---|---|---|
| 31.12.2013 | 31.12.2014 | 31.12.2013 |
| --- | --- | --- |
| in Mio. € | ||
| --- | --- | --- |
| Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte in der Entwicklung | 0,5 | 0,6 |
| Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 10,5 | 12,5 |
| Geleistete Anzahlungen | - | 0,8 |
| Immaterielle Vermögensgegenstände | 11,0 | 13,9 |
| Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 106,9 | 111,4 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 79,4 | 88,1 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsaustattung | 54,7 | 55,1 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 5,5 | 3,9 |
| Sachanlagen | 246,5 | 258,5 |
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 154,0 | 153,0 |
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 34,1 | 36,4 |
| Beteiligungen | 55,1 | 55,7 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | - |
| Sonstige Ausleihungen | 1,3 | 1,3 |
| Finanzanlagen | 244,5 | 246,4 |
| Anlagevermögen | 502,0 | 518,8 |
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| Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Gewinnrücklagen | Bilanzgewinn/ -verlust | Gesamt | |
|---|---|---|---|---|---|
| in Mio. € | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Stand 1.1.2013 | 309,0 | 26,8 | 120,6 | -57,6 | 398,8 |
| Jahresüberschuss 2013 | 39,2 | 39,2 | |||
| Entnahmen aus andereren Gewinnrücklagen | -26,9 | 26,9 | - | ||
| Stand 31.12.2013 | 309,0 | 26,8 | 93,7 | 8,5 | 438,0 |
| Dividendenausschüttung an Gesellschafter | -8,5 | -8,5 | |||
| Jahresüberschuss 2014 | 24,4 | 24,4 | |||
| Einstellung in andere Gewinnrücklagen | 15,9 | -15,9 | - | ||
| Stand 31.12.2014 | 309,0 | 26,8 | 109,6 | 8,5 | 453,9 |
Der Jahresabschluss der DEUTZ AG für das Geschäftsjahr 2014 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Einführungsgesetzbuchs (EGHGB) und den ergänzenden Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.
Im Interesse der Klarheit sind in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung einige Posten zusammengefasst und im Anhang gesondert ausgewiesen. Weiterhin werden aus Gründen der Klarheit Davon-Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang dargestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das Umsatzkostenverfahren angewandt. Die Werte werden in Mio. € dargestellt.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (Entwicklungsprojekte) zu Herstellungskosten, jeweils vermindert um planmäßige Abschreibungen über eine Nutzungsdauer von drei bis acht Jahren (lineare Methode), bewertet.
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um nutzungsbedingte planmäßige sowie gegebenenfalls erforderliche außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet.
Herstellungskosten umfassen Einzelkosten, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten, aktivierungsfähige Verwaltungskosten sowie - sofern wesentlich - Zinsen für Fremdkapital, das zur Finanzierung der Herstellung eines Vermögensgegenstands verwendet wird, soweit sie auf den Zeitraum der Herstellung entfallen.
Investitionszuschüsse wurden von den Anschaffungskosten abgesetzt.
Die Gebäude werden linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die beweglichen Sachanlagen werden nach Maßgabe der jeweiligen voraussichtlichen Nutzungsdauer überwiegend linear abgeschrieben.
Für planmäßige Abschreibungen werden überwiegend folgende Nutzungsdauern zugrunde gelegt:
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| Nutzungsdauer in Jahren | Abschreibungssatz in % |
|
|---|---|---|
| Gebäude und Außenanlagen | 5-40 | 2,5-20 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 10-20 | 5-10 |
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 3-10 | 10-33,3 |
Soweit den Vermögensgegenständen am Bilanzstichtag voraussichtlich dauerhaft ein niedrigerer Wert beizulegen ist, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Nach dem 31. Dezember 2007 angeschaffte geringwertige Anlagegüter von mehr als 150 € bis zu einem Wert von 1.000 € werden im Jahr des Zugangs in einem geschäftsjahresbezogenen Sammelposten erfasst und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter werden bei Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 150 € im Zugangsjahr direkt im Aufwand erfasst.
Die Anteile an verbundenen unternehmen und die Beteiligungen sind zu Anschaffungskosten abzüglich erforderlicher Abschreibungen bilanziert, Ausleihungen sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Zinslose und gering verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert abgezinst.
Liegen Anzeichen für eine dauerhafte Wertminderung von Finanzanlagen vor, so werden außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Bei voraussichtlich nicht dauernder Wertminderung werden in Übereinstimmung mit § 253 Abs. 3 Satz 4 HGB grundsätzlich keine Abschreibungen vorgenommen. Der Ansatz der Beteiligungsbuchwerte wird einmal jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen.
Die Beurteilung der Werthaltigkeit der bilanzierten Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen basiert auf einer Fünfjahres-Mittelfristplanung. Die zugrundeliegenden Planungen basieren auf Schätzungen und Annahmen, die mit Unsicherheiten behaftet sind. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines sachgerecht abgeleiteten Kapitalisierungszinssatzes auf ihren Barwert abgezinst. Die Ermittlung erfolgt nach den Grundsätzen des IDW RS HFA 10 unter Anwendung der DCF (Discounted Cashflow)-Methode in Form des Equity-Ansatzes.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Kauf- und Ersatzteile erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Wiederbeschaffungskosten. Der Ermittlung der Anschaffungskosten liegen gewogene durchschnittliche Beschaffungspreise zugrunde. Unfertige und fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet, in die neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten, soweit sie unter Berücksichtigung der Normalbeschäftigung anfallen, sowie aktivierungsfähige Verwaltungskosten einbezogen sind.
Sind die erzielbaren Verkaufserlöse unter Berücksichtigung der künftig noch anfallenden Kosten niedriger, kommen diese zum Ansatz. Die Bestandsrisiken, die sich aus Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit und Auftragsverlusten ergeben, werden durch zusätzliche Abwertungen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu ihren Nominalbeträgen bilanziert. Allen erkennbaren Risiken wird durch angemessene Abwertungen Rechnung getragen. Für mögliche Ausfallrisiken werden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Als Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben bzw. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabrechnungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen steuerlichen Verlust- und Zinsvorträgen wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist. Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, erfolgt der Ansatz von aktiven latenten Steuern. Steuerliche Verlust- und Zinsvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten fünf Jahre auf Basis der Mittelfristplanung realisierbar ist. Die Bewertung erfolgt mit dem im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen geltenden Steuersatz.
Für Vermögensgegenstände, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen und Deferred Compensation Plänen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind, erfolgt die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert auf Basis der durch die Versicherung ermittelten Aktivwerte; dieser wird mit dem Erfüllungsbetrag der zugrunde liegenden Verpflichtung verrechnet. Erträge und Aufwendungen aus diesen Vermögensgegenständen werden mit dem Aufwand/Ertrag aus der Aufzinsung/Abzinsung der Verpflichtung verrechnet im Zinsergebnis ausgewiesen. Zur Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen sind entsprechende Mittel in Investmentfonds angelegt. Ergibt sich ein Verpflichtungsüberhang, wird dieser unter den sonstigen Rückstellungen erfasst. Übersteigt der Wert der Fondsanteile die Verpflichtungen, erfolgt der Ausweis als »Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung« auf der Aktivseite der Bilanz.
Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage des Barwertverfahrens (Projected Unit Credit Method) berechnet. Der sich aus der erstmaligen Anwendung der Bewertungsvorschriften des Bilanzrechts-modernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2010 ergebende Unterschiedsbetrag wird nach Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB mit jährlich 1/15 den Pensionsrückstellungen zugeführt.
Die Finanzierung erfolgt auf das nach dem Rentenreformgesetz 1999 (RRG99) frühestmögliche Finanzierungsendalter. Als Rechnungszins wurde der restlaufzeitadäquate von der deutschen Bundesbank veröffentlichte Zinssatz verwendet (4,30 %); zum 31. Dezember 2013 wurden die Pensionsrückstellungen mit 4,68 % diskontiert. Es wurden unverändert die Richttafeln 2005 G (Generationensterbetafeln) von Prof. Dr. Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Bei den Renten wurde ein Trend von 2,00 %, bei den Anwartschaften ein Trend von 0,00 % angenommen; Fluktuationsabschläge wurden nicht berücksichtigt.
Evtl. Fehlbeträge aus mittelbaren Pensionsverpflichtungen werden von der DEUTZ AG passiviert.
Alle bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen sind unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostensteigerungen durch angemessene Rückstellungen berücksichtigt. Wesentliche Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben wird, abgezinst.
Die Ermittlung der pauschalen Gewährleistungsrückstellungen basiert auf den Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Für den Bereich "Engines" werden die durchschnittlichen Gewährleistungskosten je Gewährleistungsfall baureihenspezifisch berechnet und anhand der erfolgten Absätze der Erwartungswert der Gewährleistungsaufwendungen zum Stichtag ermittelt. Für neu in das Produktionsprogramm aufgenommene Baureihen werden die durchschnittlichen Gewährleistungskosten je Gewährleistungsfall anhand der Erfahrungswerte für bereits seit längerer Zeit abgesetzte Baureihen unter Berücksichtigung der tatsächlich seit Markteinführung angefallenen Gewährleistungskosten abgeleitet. Für den Bereich "Service" wird ein Gewährleistungsfaktor aus der Relation des Umsatzes der letzten drei Jahre zu den Gewährleistungsaufwendungen der letzten drei Geschäftsjahre ermittelt. Längerfristige Bestandteile der Rückstellungen werden mit dem fristenkongruenten Zinssatz in Höhe von 2,93% (31. Dezember 2013: 3,43%) abgezinst.
Bei der Bildung von Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden auf Einzelfallebene sämtliche bereits erbrachte und noch zu erbringende Eigenleistungen zu Vollkosten bewertet und der erwarteten Gegenleistung des Kunden gegenübergestellt. Längerfristige Bestandteile werden mit dem entsprechenden fristenkongruenten Zinssatz abgezinst.
Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit ihrem Erfüllungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit Fälligkeiten bis zu einem Jahr werden mit den Devisenkassamittelkursen des Bilanzstichtages bewertet. Längerfristige Außenstände werden bei Forderungen mit dem niedrigeren bzw. bei Verbindlichkeiten mit dem höheren sich aus einem Vergleich von Einbuchungs- und Stichtagskursen ergebenden Wert bilanziert.
Bei der Umrechnung der in der Darstellung des Anteilsbesitzes enthaltenen Angaben zu Eigenkapital und Jahresergebnis wurde für das Eigenkapital der Devisenkassamittelkurs des Stichtages und für das Jahresergebnis der Jahresdurchschnittskurs verwendet.
Die DEUTZ AG fasst mit hoher Wahrscheinlichkeit erwartete Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Zahlungsströme aus dem Eintritt vergleichbarer Risiken sowie Zinszahlungen im Zusammenhang mit variabel verzinslichen Darlehen mit Finanzinstrumenten zu Bewertungseinheiten zusammen. Die bilanzielle Abbildung des wirksamen Teils von Bewertungseinheiten erfolgt nach der »Einfrierungsmethode«, wonach die sich ausgleichenden Wertänderungen aus dem abgesicherten Risiko nicht bilanziert werden. Soweit sich die gegenläufigen Zahlungsströme nicht ausgleichen, erfolgt eine imparitätische Behandlung von Verlusten.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
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| in Mio. € | 31.12.14 | 31.12.13 |
|---|---|---|
| Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Kauf- und Ersatzteile | 103,9 | 97,7 |
| Unfertige Erzeugnisse | 36,2 | 39,8 |
| Fertige Erzeugnisse | 15,0 | 17,7 |
| 155,1 | 155,2 | |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | -1,2 | -1,0 |
| Gesamt | 153,9 | 154,2 |
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| in Mio. € | Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit über 1 Jahr | 31.12.14 Gesamt | 31.12.13 Gesamt | davon Restlaufzeit über 1 Jahr |
|---|---|---|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 59,1 | 2,8 | 61,9 | 89,8 | - |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 82,3 | - | 82,3 | 68,5 | - |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 0,6 | - | 0,6 | 3,8 | - |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 30,5 | 1,4 | 31,9 | 35,8 | 0,2 |
| Gesamt | 172,5 | 4,2 | 176,7 | 197,9 | 0,2 |
Forderungen gegen verbundene Unternehmen entfallen -nach Verrechnung mit entsprechenden Verbindlichkeiten - mit 53,7 Mio. € (31. Dezember 2013: 44,3 Mio. €) auf Lieferungs- und Leistungsbeziehungen sowie mit 28,6 Mio. € (31. Dezember 2013: 24,2 Mio. € auf kurzfristige Kredite.
Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Wesentlichen Forderungen aus an Großkunden weiterbelastete Entwicklungskosten in Höhe von 14,8 Mio. € (31. Dezember 2013: 13,4 Mio. €).
Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, resultieren - nach Verrechnung mit entsprechenden Verbindlichkeiten - vor allem aus Lieferungs- und Leistungsbeziehungen (31. Dezember 2014: 0,6 Mio. €; 31. Dezember 2013: 3,8 Mio. €).
Unter dieser Bezeichnung werden Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesen.
Der Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 2,0 Mio. € (31. Dezember 2013: 2,5 Mio. €) beinhaltet im Wesentlichen einen im Voraus gewährten Preisnachlass im Rahmen einer langfristigen Lieferbeziehung. Diese Abgrenzung wird über einen Zeitraum von zehn Jahren erfolgswirksam aufgelöst.
Die aktiven latenten Steuern betreffen in Höhe von 65,8 Mio. € ungenutzte steuerliche Verlustvorträge. Die aktiven latenten Steuern auf temporäre Differenzen betreffen im Wesentlichen die sonstigen Rückstellungen (14,3 Mio. €), die Vorräte (6,6 Mio. €) sowie Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (5,4 Mio. €). Die passiven latenten Steuern wurden mit den aktiven latenten Steuern saldiert und betreffen in Höhe von 3,1 Mio. € hauptsächlich das Sachanlagevermögen. Die Bewertung der latenten Steuern erfolgte auf Basis eines Steuersatzes von 31,645 % (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag).
Das gezeichnete Kapital (Grundkapital) der DEUTZ AG betrug Ende 2014 unverändert 308.978.241,98 € und ist unverändert in 120.861.783 nennwertlose, auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.
Die Gewinnrücklagen enthalten die gesetzliche Rücklage der DEUTZ AG in Höhe von 4,5 Mio. € (31. Dezember 2013: 4,5 Mio. €) sowie andere Gewinnrücklagen in Höhe von 105,1 Mio. € (31. Dezember 2013: 89,2 Mio. €).
In Übereinstimmung mit der Satzung wurden im Geschäftsjahr 2014 aus dem Bilanzgewinn 15,9 Mio. € in die anderen Gewinnrücklagen eingestellt.
Die Entwicklung des Eigenkapitals ist auf Seite 6 dargestellt.
Der für Ausschüttungen gesperrte Teil des Eigenkapitals ermittelt sich zum 31. Dezember 2014 wie folgt:
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| in Mio. € | Wert vor passiven latenten Steuern | darauf entfallende passive latente Steuern | Wert nach passiven latenten Steuern |
|---|---|---|---|
| Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände in Entwicklung | 0,5 | -0,2 | 0,3 |
| Überhang der aktiven über die passiven latenten Steuern | 85,3 | ||
| Zuzüglich bereits berücksichtigter passiver latenter Steuern | 0,2 | ||
| Ausschüttungsgesperrter Betrag | 85,8 |
Das deutsche Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet Investoren, deren Stimmrechtsanteil an börsennotierten Gesellschaften bestimmte Schwellenwerte erreicht, zu einer Mitteilung an die Gesellschaft. Der DEUTZ AG ist das Bestehen folgender Beteiligungen mitgeteilt worden:
Die AB Volvo (publ), Göteborg, Schweden, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 14. September 2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der DEUTZ AG, Köln, Deutschland, ISIN DE 000630500, am 12. September 2012 die Schwellen von 10, 15, 20 und 25 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 25,000001 % (das entspricht 30.215.447 Stimmrechten) betragen hat. Die Anteile werden direkt gehalten.
Fidelity Funds SICAV, Luxemburg, Luxemburg, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 19. September 2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 19. September 2013 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,03 % (3.656.411 Stimmrechte) beträgt.
Die Old Mutual Plc, London, United Kingdom, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 29. November 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 27. November 2013 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,10 % (3.742.645 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 3,10 % (3.742.645 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die Artisan Partners Funds, Inc., Milwaukee, Wisconsin 532025408, USA, hat uns nach § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG am 13. Januar 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 8. Januar 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,02 % (3.645.869 Stimmrechte) beträgt.
Die FMR LLC, Boston, USA, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 4. März 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 28. Februar 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,0063 % (3.633.580 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Herr Eric. R. Colson, Herr Charles J. Daley, Herr Gregory K. Ramirez, Herr Andrew A. Ziegler und Frau Carlene M. Ziegler, alle c/o Artisan Partners Holdings LP, USA, sowie die Artisan Investment Corporation und die ZFIC, Inc., beide Milwaukee, Wisconsin 53202-5408, USA, haben der DEUTZ AG am 13. März 2014 die folgenden Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Satz 2 und 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gemacht:
1. Am 12. März 2014 hat der Stimmrechtsanteil von Hr. Eric R. Colson, c/o Artisan Partners Holdings LP, USA, an der DEUTZ AG, Ottostraße 1, 51149 Köln-Porz (Eil), Deutschland, die Schwelle von 3 % überschritten und betrug an diesem Tag 4,89 % bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte der DEUTZ AG (das entspricht 5.911.541 Stimmrechten aus Stammaktien). Alle Stimmrechte sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 und 3 WpHG Hr. Eric R. Colson zuzurechnen. Von den Stimmrechten waren mehr als 3 % bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte der DEUTZ AG Stimmrechte aus Aktien, die von der Artisan Partners Funds, Inc. gehalten werden.
2. Am 12. März 2014 hat der Stimmrechtsanteil von Hr. Charles J. Daley, c/o Artisan Partners Holdings LP, USA, an der DEUTZ AG, Ottostraße 1, 51149 Köln-Porz (Eil), Deutschland, die Schwelle von 3 % überschritten und betrug an diesem Tag 4,89 % bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte der DEUTZ AG (das entspricht 5.911.541 Stimmrechten aus Stammaktien). Alle Stimmrechte sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 und 3 WpHG Hr. Charles J. Daley zuzurechnen. Von den Stimmrechten waren mehr als 3 % bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte der DEUTZ AG Stimmrechte aus Aktien, die von der Artisan Partners Funds, Inc. gehalten werden.
3. Am 12. März 2014 hat der Stimmrechtsanteil von Hr. Gregory K. Ramirez, c/o Artisan Partners Holdings LP, USA, an der DEUTZ AG, Ottostraße 1, 51149 Köln-Porz (Eil), Deutschland, die Schwelle von 3 % überschritten und betrug an diesem Tag 4,89 % bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte der DEUTZ AG (das entspricht 5.911.541 Stimmrechten aus Stammaktien). Alle Stimmrechte sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 und 3 WpHG Hr. Gregory K. Ramirez zuzurechnen. Von den Stimmrechten waren mehr als 3 % bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte der DEUTZ AG Stimmrechte aus Aktien, die von der Artisan Partners Funds, Inc. gehalten werden.
4. Am 12. März 2014 hat der Stimmrechtsanteil der Artisan Investment Corporation, Milwaukee, Wisconsin 53202-5408, USA, an der DEUTZ AG, Ottostraße 1, 51149 Köln-Porz (Eil), Deutschland, die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug an diesem Tag 0 % bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte der DEUTZ AG (das entspricht 0 Stimmrechten aus Stammaktien).
5. Am 12. März 2014 hat der Stimmrechtsanteil der ZFIC, Inc., Milwaukee, Wisconsin 53202-5408, USA, an der DEUTZ AG, Ottostraße 1, 51149 Köln-Porz (Eil), Deutschland, die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug an diesem Tag 0 % bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte der DEUTZ AG (das entspricht 0 Stimmrechten aus Stammaktien).
6. Am 12. März 2014 hat der Stimmrechtsanteil von Hr. Andrew A. Ziegler, c/o Artisan Partners Holdings LP, USA, an der DEUTZ AG, Ottostraße 1, 51149 Köln-Porz (Eil), Deutschland, die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug an diesem Tag 0 % bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte der DEUTZ AG (das entspricht 0 Stimmrechten aus Stammaktien).
7. Am 12. März 2014 hat der Stimmrechtsanteil von Fr. Carlene M. Ziegler, c/o Artisan Partners Holdings LP, USA, an der DEUTZ AG, Ottostraße 1, 51149 Köln-Porz (Eil), Deutschland, die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug an diesem Tag 0 % bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte der DEUTZ AG (das entspricht 0 Stimmrechten aus Stammaktien).
Die FMR LLC, Boston, USA, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 14. März 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 13. März 2014 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,97 % (3.590.423 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Die FMR LLC, Boston, USA, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 9. April 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 9. April 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,04 % (3.670.435 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Die Artisan Partners Funds, Inc., Milwaukee, Wisconsin 53202-5408, USA, hat uns am 30. Mai 2014 die folgende Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG gemacht:
»Am 26. Mai 2014 hat der Stimmrechtsanteil der Artisan Partners Funds, Inc., 875 E. Wisconsin Ave., Suite 800, Milwaukee, Wisconsin 53202-5408, USA, an der DEUTZ AG, Ottostraße 1, 51149 Köln-Porz (Eil), Deutschland, die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug an diesem Tag 2,92 % bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte der DEUTZ AG (das entspricht 3.531.100 Stimmrechten aus Stammaktien).«
Die FIL Limited, Hamilton, Bermuda, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 12. Juni 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 11. Juni 2014 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,04 % (6.093.734 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Die der FIL Limited zugerechneten Stimmrechte werden dabei von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der DEUTZ AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Fidelity Funds SICAV.
Die FIL Investments International, Hildenborough, United Kingdom, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 12. Juni 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 11. Juni 2014 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,04 % (6.093.734 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Die der FIL Investments International zugerechneten Stimmrechte werden dabei von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der DEUTZ AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Fidelity Funds SICAV.
Die FIL Holdings (UK) Limited, Hildenborough, United Kingdom, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 12. Juni 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 11. Juni 2014 die Schwelle von 5 % überschritten hat und zu diesem Tag 5,04 % (6.093.734 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Die der FIL Holdings (UK) Limited zugerechneten Stimmrechte werden dabei von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der DEUTZ AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Fidelity Funds SICAV.
Die FIL Limited, Hamilton, Bermuda, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 23. Juli 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 23. Juli 2014 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,70 % (5.683.909 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Die der FIL Limited zugerechneten Stimmrechte werden dabei von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der DEUTZ AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Fidelity Funds SICAV.
Die FIL Investments International, Hildenborough, United Kingdom, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 23. Juli 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 23. Juli 2014 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,70 % (5.683.909 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Die der FIL Investments International zugerechneten Stimmrechte werden dabei von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der DEUTZ AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Fidelity Funds SICAV.
Die FIL Holdings (UK) Limited, Hildenborough, United Kingdom, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 23. Juli 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 23. Juli 2014 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und zu diesem Tag 4,70 % (5.683.909 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Die der FIL Holdings (UK) Limited zugerechneten Stimmrechte werden dabei von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der DEUTZ AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, gehalten: Fidelity Funds SICAV.
Artisan Partners Limited Partnership, Artisan Investments GP LLC, Artisan Partners Holdings LP, Artisan Partners Asset Management Inc., alle Milwaukee, Wisconsin 53202-5408, USA, sowie die Herren Eric R. Colson, Charles J. Daley und Gregory K. Ramirez, alle c/o Artisan Partners Holdings LP, USA, haben der DEUTZ AG am 12. August 2014 die folgenden Stimmrechtsmitteilungen gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Satz 2 und 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) gemacht:
1. Am 8. August 2014 hat der Stimmrechtsanteil der Artisan Partners Limited Partnership, 875 E, Wisconsin Ave., Suite 800, Milwaukee, Wisconsin 53202-5408, USA, an der DEUTZ AG, Ottostraße 1, 51149 Köln-Porz (Eil), Deutschland, die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug an diesem Tag 2,91 % bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte der DEUTZ AG (das entspricht 3.517.464 Stimmrechten aus Stammaktien). Alle Stimmrechte sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG der Artisan Partners Limited Partnership zuzurechnen.
2. Am 8. August 2014 hat der Stimmrechtsanteil der Artisan Investments GP LLC, 875 E, Wisconsin Ave., Suite 800, Milwaukee, Wisconsin 53202-5408, USA, an der DEUTZ AG, Ottostraße 1, 51149 Köln-Porz (Eil), Deutschland, die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug an diesem Tag 2,91 % bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte der DEUTZ AG (das entspricht 3.517.464 Stimmrechten aus Stammaktien). Alle Stimmrechte sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 und 3 WpHG der Artisan Investments GP LLC zuzurechnen.
3. Am 8. August 2014 hat der Stimmrechtsanteil der Artisan Partners Holdings LP, 875 E. Wisconsin Ave., Suite 800, Milwaukee, Wisconsin 53202-5408, USA, an der DEUTZ AG, Ottostraße 1, 51149 Köln-Porz (Eil), Deutschland, die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug an diesem Tag 2,91 % bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte der DEUTZ AG (das entspricht 3.517.464 Stimmrechten aus Stammaktien). Alle Stimmrechte sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 und 3 WpHG der Artisan Partners Holdings LP zuzurechnen.
4. Am 8. August 2014 hat der Stimmrechtsanteil der Artisan Partners Asset Management Inc., 875 E. Wisconsin Ave., Suite 800, Milwaukee, Wisconsin 53202-5408, USA, an der DEUTZ AG, Ottostraße 1, 51149 Köln-Porz (Eil), Deutschland, die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug an diesem Tag 2,91 % bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte der DEUTZ AG (das entspricht 3.517.464 Stimmrechten aus Stammaktien). Alle Stimmrechte sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 und 3 WpHG der Artisan Partners Asset Management Inc. zuzurechnen.
5. Am 8. August 2014 hat der Stimmrechtsanteil von Hr. Eric R. Colson, c/o Artisan Partners Holdings LP, USA, an der DEUTZ AG, Ottostraße 1, 51149 Köln-Porz (Eil), Deutschland, die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug an diesem Tag 2,91 % bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte der DEUTZ AG (das entspricht 3.517.464 Stimmrechten aus Stammaktien). Alle Stimmrechte sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 und 3 WpHG Hr. Eric R. Colson zuzurechnen.
6. Am 8. August 2014 hat der Stimmrechtsanteil von Hr. Charles J. Daley, c/o Artisan Partners Holdings LP, USA, an der DEUTZ AG, Ottostraße 1, 51149 Köln-Porz (Eil), Deutschland, die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug an diesem Tag 2,91 % bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte der DEUTZ AG (das entspricht 3.517.464 Stimmrechten aus Stammaktien). Alle Stimmrechte sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 und 3 WpHG Hr. Charles J. Daley zuzurechnen.
7. Am 8. August 2014 hat der Stimmrechtsanteil von Hr. Gregory K. Ramirez, c/o Artisan Partners Holdings LP, USA, an der DEUTZ AG, Ottostraße 1, 51149 Köln-Porz (Eil), Deutschland, die Schwelle von 3 % unterschritten und betrug an diesem Tag 2,91 % bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte der DEUTZ AG (das entspricht 3.517.464 Stimmrechten aus Stammaktien). Alle Stimmrechte sind gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit Satz 2 und 3 WpHG Hr. Gregory K. Ramirez zuzurechnen.
Die SKAGEN AS, Stavanger, Norwegen, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 29. August 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 28. August 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,03 % (3.665.400 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Das Ministry of Finance on behalf of the State of Norway, Oslo, Norwegen, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 7. Oktober 2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 6. Oktober 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,13 % (3.782.796 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 3,13 % (3.782.796 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Die zugerechneten Stimmrechte werden dabei über das folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der DEUTZ AG 3,13 % (3.782.796 Stimmrechte) beträgt, gehalten: Norges Bank (the Central Bank of Norway).
Norges Bank (the Central Bank of Norway), Oslo, Norwegen, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 7. Oktober 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 6. Oktober 2014 die Schwelle von 3 % überschritten hat und zu diesem Tag 3,13 % (3.782.796 Stimmrechte) beträgt.
FMR LLC, Boston, USA, hat uns am 5. November 2014 die Rücknahme ihrer Stimmrechtsmitteilung vom 9. April 2014 gemeldet. Die (von der DEUTZ AG am 14. April 2014 veröffentlichte) Mitteilung habe auf einer falschen Berechnung beruht; tatsächlich habe der Stimmrechtsanteil der FMR LLC an der DEUTZ AG die Schwelle von 3 % seinerzeit nicht überschritten.
Die SKAGEN AS, Stavanger, Norwegen, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 21. November 2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 19. November 2014 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,99 % (3.616.276 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 2,99 % (3.616.276 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
Fidelity Funds SICAV, Luxemburg, Luxemburg, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 13. Januar 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 12. Januar 2015 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,97 % (3.588.983 Stimmrechte) beträgt.
Die FIL Holdings (UK) Limited, Hildenborough, United Kingdom, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 2. Februar 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Februar 2015 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,94 % (3.558.971 Stimmrechte) beträgt. Alle Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen.
Die FIL Investments International, Hildenborough, United Kingdom, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG am 2. Februar 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 2. Februar 2015 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und zu diesem Tag 2,94 % (3.558.971 Stimmrechte) beträgt.
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| in Mio. € | 31.12.14 | 31.12.13 |
|---|---|---|
| Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 127,7 | 128,7 |
| Steuerrückstellungen | 7,7 | 4,0 |
| Sonstige Rückstellungen | 148,6 | 109,9 |
| Gesamt | 284,0 | 242,6 |
Seit dem Geschäftsjahr 1995 wurden im Inland keine arbeitgeberfinanzierten Pensionszusagen für Neueintritte mehr ausgesprochen (geschlossene Pensionspläne). Aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen zum 1. Januar 2010 ergab sich ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 34,4 Mio. €; dieser wurde im Berichtsjahr mit 2,3 Mio. € (1/15 nach Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB) den Rückstellungen zugeführt. Zum 31. Dezember 2014 beträgt die verbleibende Unterdeckung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 23,0 Mio. €.
Im Rahmen von Entgeltumwandlungen werden Direktzusagen erteilt, die durch den Abschluss einer kongruenten Rückdeckungsversicherung finanziert werden. Aufgrund der Kongruenz werden die Verpflichtungen in Höhe der Aktivwerte der Rückdeckungsversicherungen in Höhe von 4,7 Mio. € (31. Dezember 2013: 4,5 Mio. €) bilanziert und mit diesen verrechnet.
Die sonstigen Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verpflichtungen ab. Sie enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungen und Wagnisse (84,1 Mio. €), Rückstellungen für Restrukturierung (16,9 Mio. €), Rückstellungen für Personal- und Sozialaufwendungen (14,0 Mio. €) und Rückstellungen für Nachlässe und Rabatte (10,5 Mio. €).
In Investmentfonds angelegte Mittel, die ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen dienen, sind mit diesen Verpflichtungen verrechnet worden. Die Anschaffungskosten und der Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte betragen 3,6 Mio. €, der Erfüllungsbetrag der Altersteilzeitverpflichtungen 7,7 Mio. €. Der beizulegende Zeitwert wurde anhand des Kurswertes der Investmentfondsanteile zum Bilanzstichtag ermittelt. Der Zinsaufwand aus der Aufzinsung der Altersteilzeitverpflichtungen betrug 0,2 Mio. €. Erträge aus den Investmentfondsanteilen wurden nicht vereinnahmt.
Wertberichtigungen bzw. Rückstellungen für drohende Verluste aus dem zum Bilanzstichtag vorliegenden Auftragsbestand (Festbestellungen) wurden unter Berücksichtigung von Vollkosten gebildet.
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| in Mio. € | Restlaufzeit bis 1 Jahr | Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre | Restlaufzeit über 5 Jahre | 31.12.14 Gesamt | 31.12.13 Gesamt | davon Restlaufzeit bis 1 Jahr | davon Restlaufzeit über 5 Jahre |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 15,0 | 57,6 | 10,8 | 83,4 | 90,7 | 7,9 | 25,2 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 135,2 | - | - | 135,2 | 170,5 | 170,5 | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 21,7 | - | 3,8 | 25,5 | 9,3 | 5,2 | 4,1 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | - | - | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit | 1,1 | 0,6 | 0,2 | 1,9 | 2,1 | 1,1 | 0,4 |
| Verbindlichkeiten aus Steuern | - | - | - | - | 0,1 | 0,1 | - |
| Übrige sonstige Verbindlichkeiten | 9,3 | - | - | 9,3 | 16,9 | 16,9 | - |
| Gesamt | 182,3 | 58,2 | 14,8 | 255,3 | 289,6 | 201,7 | 29,7 |
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beinhalten überwiegend ein Darlehen der Europäischen Investitionsbank in Höhe von 82,8 Mio. €. Das unbesicherte Darlehen ist bis Juli 2020 in Raten zu tilgen.
Die syndizierte Betriebsmittellinie wurde zum 31. Dezember 2014 nicht in Anspruch genommen. Diese durch ein Bankenkonsortium zur Verfügung gestellte revolvierende Kreditlinie im Gesamtvolumen von 160 Mio. € ist variabel verzinst und ebenfalls unbesichert. Im Berichtsjahr wurde die Laufzeit der Linie bis Mai 2019 verlängert.
Teil der Vertragsvereinbarung bei beiden Krediten ist die Verpflichtung von DEUTZ, bestimmte Finanzkennzahlen (Verhältnis der Finanzschulden zum Eigenkapital und der Finanzschulden zum EBITDA) einzuhalten.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten überwiegend Finanzverbindlichkeiten aus Darlehen und aus der zentralen Finanzierung durch die Muttergesellschaft.
Bei den Lieferantenverbindlichkeiten bestehen die branchenüblichen Eigentumsvorbehalte.
Die DEUTZ AG ist im Rahmen ihrer weltweiten Geschäftstätigkeiten insbesondere Risiken aus Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken sowie Schwankungen der Rohwaren-Preise ausgesetzt, die durch den Abschluss derivativer Finanzinstrumente begrenzt beziehungsweise eliminiert werden. Derivate werden bei DEUTZ ausschließlich für Sicherungszwecke im Rahmen der operativen Geschäftstätigkeit eingesetzt.
Der beizulegende Zeitwert der Derivate berechnet sich über die Restlaufzeit des instruments unter Verwendung aktueller Devisen- und Währungskurse, Rohstoffpreise, Marktzinssätze und Zinsstrukturkurven. Den Angaben liegen Bankbewertungen zu Grunde.
Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Derivate:
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| in Mio. € | Nominalvolumen 2014 | Nominalvolumen 2013 | Marktwerte 2014 | Marktwerte 2013 |
|---|---|---|---|---|
| Devisentermingeschäfte | ||||
| ohne Bewertungseinheiten | 4,1 | - | -0,2 | - |
| in Bewertungseinheiten | 56,4 | - | -1,7 | - |
| Zinsswap | 41,4 | 45,0 | -1,1 | -0,3 |
| Rohwarenderivate | 0,4 | 4,7 | -1) | -0,6 |
1) Werte liegen gerundet unter 0,1 Mio. €
Derivative Finanzinstrumente werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, mit den abgesicherten Grundgeschäften zu Bewertungseinheiten zusammengefasst.
Fremdwährungsrisiken aus mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteten Transaktionen werden mit Devisentermingeschäften überwiegend zu Portfolio-Bewertungseinheiten zusammengefasst und umfassen zum 31. Dezember 2014 erwartete Geldeingänge für einen Planungszeitraum von bis zu 12 Monaten aus in US-$ lautenden Warenverkäufen. Die Wirksamkeit der Bewertungseinheit wird prospektiv auf Basis der Critical Term Match-Methode und retrospektiv auf Basis der kumulativen Dollar-Offset-Methode nachgewiesen, wobei sich die gegenläufigen Zahlungsströme aufgrund der Laufzeit- und Volumenkongruenz voraussichtlich ausgleichen. Erfolgt keine Bildung von Bewertungseinheiten, werden die Derivate imparitätisch bewertet.
Zum 31. Dezember 2014 wurden Fremdwährungsrisiken aus antizipativen Transaktionen mit einem Nominalvolumen im Eurogegenwert von 56,4 Mio. € mit Devisentermingeschäften entsprechend abgesichert und zu Bewertungseinheiten zusammengefasst.
Zinsänderungsrisiken im Zusammenhang mit zum 31. Dezember 2014 bestehenden variabel verzinslichen Darlehen werden durch Zinsswaps abgesichert.
Zum 31. Dezember 2014 bestanden insgesamt drei Zinsswaps, die in Summe in Bezug auf die Konditionen, den Zahlungsplan und die Höhe der Zinsen in einer Micro-Hedge-Beziehung zu einem abgesicherten Darlehen mit einem Nominalvolumen von 41,4 Mio. € stehen. Die Effektivität wurde prospektiv entsprechend der Critical Term Match-Methode gemessen. Retrospektiv wird die Wirksamkeit der Bewertungseinheit auf Basis der Dollar-Offset-Methode nachgewiesen. Es werden die erwarteten Zinszahlungen für einen Planungszeitraum von 5 Jahren und 6 Monaten abgesichert. Die variablen Zinszahlungen aus dem Darlehen und die Zinsswaps wurden zu einer Bewertungseinheit zusammengefasst.
Erfolgt keine Bildung von Bewertungseinheiten, wird sofern notwendig eine Rückstellung für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Zum 31. Dezember 2014 wurde eine sonstige Rückstellung in Höhe von 0,3 Mio. € (31. Dezember 2013: 0,6 Mio. €) gebildet.
Ergänzend verweisen wir auf die Ausführungen im Zusammengefassten Lagebericht zum Risikobericht im Abschnitt » Risikomanagement bezogen auf Finanzinstrumente«.
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| in Mio. € | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Wechselobligo | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Bürgschaften | 4,2 | 3,9 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 4,2 | 3,9 |
| Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen | 1,5 | 1,4 |
| davon gegenüber verbundenen Unternehmen | 1,1 | 0,1 |
| Gesamt | 5,7 | 5,3 |
Die Verbindlichkeiten aus Bürgschaften bestehen ausschließlich gegenüber Konzernunternehmen. Sie betreffen vertragliche Verpflichtungen, insbesondere Bankdarlehen, die bisher von den Konzernunternehmen fristgerecht bedient wurden. Die DEUTZ AG geht davon aus, dass die Konzernunternehmen auch künftig ihren Verpflichtungen vertragsgemäß nachkommen werden. Mit einer Inanspruchnahme der DEUTZ AG ist derzeit nicht zu rechnen.
Die Verbindlichkeiten aus Gewährleistungsverträgen betreffen im Wesentlichen eine Garantie der Tochtergesellschaft Ad. Strüver KG (GmbH & Co. KG), Hamburg, im Rahmen eines laufenden Gerichtsprozesses auf Zahlung ausstehender Mietzahlungen. Die beklagte Gegenpartei wurde in erster Instanz verurteilt, den geschuldeten Betrag zu zahlen. Da die Zahlung trotz der noch zulässigen Berufung angeordnet wurde, hat die Gegenpartei Anspruch auf eine Bankgarantie in Höhe des geschuldeten Betrags. Mit einer Inanspruchnahme wird derzeit nicht gerechnet.
Die Gesellschaft hat hinsichtlich der Tochtergesellschaft Ad. Strüver KG (GmbH & Co. KG), Hamburg, eine Patronatserklärung abgegeben, wonach die Gesellschaft die Ad. Strüver KG (GmbH & Co. KG), Hamburg, mit finanziellen Mitteln ausstatten wird, so dass diese jederzeit über ausreichende Mittel verfügt, um ihren gegenwärtigen und künftigen Verpflichtungen nachzukommen, sowie eine Überschuldung im Wege des Rangrücktritts abgewendet wird. Mit einer Inanspruchnahme der DEUTZ AG ist aus heutiger Sicht nicht zu rechnen.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und nicht unter den Haftungsverhältnissen angegeben sind, belief sich am 31. Dezember 2014 bei der DEUTZ AG auf 119,3 Mio. € (31. Dezember 2013: 155,9 Mio. €). Davon entfallen auf Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen 1,0 Mio. € (31. Dezember 2013: 1,1 Mio. €).
Es handelt sich dabei um Verpflichtungen aus dem Bestellobligo für Vorräte in Höhe von 72,9 Mio. € (31. Dezember 2013: 112,9 Mio. €), aus dem Bestellobligo für Anlageninvestitionen von 35,9 Mio. € (31. Dezember 2013: 29,8 Mio. €) und aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von 10,5 Mio. € (31. Dezember 2013: 13,2 Mio. €).
Den Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen bei der DEUTZ AG stehen keine Gegenansprüche aus Untermietverträgen (31. Dezember 2013: 0,2 Mio. €) gegenüber.
Die DEUTZ AG nutzt die Möglichkeit zum Verkauf von Forderungen, um das Forderungsmanagement und Liquiditätsmanagement zu optimieren. Entsprechend den Erfahrungswerten der durchschnittlichen Zielinanspruchnahme wären von den im Berichtsjahr verkauften Forderungen zum 31. Dezember 2014 noch rund 107 Mio. € (31. Dezember 2013: rund 175 Mio. €) offen gewesen.
Die DEUTZ AG ist an einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten und Schiedsgerichtsverfahren beteiligt, die im Wesentlichen behauptete Leistungsstörungen, Mängelfolgeschäden sowie Schadensersatzklagen betreffen.
Für die Risiken aus diesen Rechtsstreitigkeiten wurde soweit als erforderlich erachtet bilanziell Vorsorge getroffen.
Der Ausgang dieser anhängigen Verfahren kann gegenwärtig naturgemäß nicht abschließend beurteilt werden. Nach unserer Einschätzung sind wesentliche negative Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der DEUTZ AG nicht zu erwarten.
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| in Mio. € | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Motoren | 1.089,3 | 1.004,9 |
| Service | 135,0 | 138,0 |
| DEUTZ Compact Engines | 1.224,3 | 1.142,9 |
| Motoren | 132,4 | 152,0 |
| Service | 81,1 | 71,7 |
| Deutz Customised Solutions | 213,5 | 223,7 |
| Gesamt | 1.437,8 | 1.366,6 |
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| in Mio. € | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Europa/Mittlerer Osten/Afrika | 1.135,9 | 1.125,5 |
| davon Inland | 336,8 | 260,5 |
| davon Europa | 726,4 | 805,7 |
| davon Afrika | 45,0 | 27,6 |
| davon Mittlerer Osten | 27,7 | 31,7 |
| Amerika | 209,7 | 147,0 |
| Asien/Pazifik | 92,2 | 94,1 |
| Gesamt | 1.437,8 | 1.366,6 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Weiterbelastung von Entwicklungskosten an unsere Großkunden sowie Währungskursgewinne.
Die Erträge aus der Währungsumrechnung betrugen im Geschäftsjahr 2014 8,0 Mio. € (2013: 3,3 Mio. €).
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 4,2 Mio. € (2013: 4,0 Mio. €) und aus der Auflösung von Wertberichtigungen in Höhe von 3,2 Mio. € (2013: 0,4 Mio. €) enthalten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten insbesondere Aufwendungen aus der Fremdwährungsumrechnung, Aufwendungen aus der Zuführung zu Pensionsrückstellungen, Wertberichtigungen auf Forderungen und Miet- und Leasingaufwendungen.
Die Aufwendungen aus der Währungsumrechnung betrugen im Geschäftsjahr 2014 4,2 Mio. € (2013: 2,4 Mio. €).
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| in Mio. € | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 1,1 | 2,4 |
| Erträge aus Beteiligungen | 7,4 | 19,5 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 7,4 | 19,0 |
| Aufwendungen aus Verlustübernahme | -15,8 | - |
| Gesamt | -7,3 | 21,9 |
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| in Mio. € | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 2,2 | 1,7 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 2,2 | 1,7 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1,2 | 1,9 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 1,1 | 1,1 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -15,0 | -15,6 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | -0,1 | -0,1 |
| Gesamt | -11,6 | -12,0 |
In den sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Zinsaufwendungen aus der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 7,7 Mio. € enthalten (2013: 8,3 Mio. €).
Die Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von 0,7 Mio. € betreffen außerplanmäßige Abschreibungen (2013: 0,0 Mio. €). Bedingt durch eine ungünstige Marktentwicklung in Südamerika wurde der Beteiligungsansatz für die DEUTZ AGCO Motores S.A., Haedo (Argentinien) angepasst.
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| in Mio. € | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Außerordentliche Aufwendungen | -19,4 | -2,3 |
| Gesamt | -19,4 | -2,3 |
Das außerordentliche Ergebnis beinhaltet insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit den Restrukturierungsmaßnahmen zur Optimierung unserer Standorte (-17,1 Mio. €). Zudem erfolgte wie im Vorjahr eine Zuführung des aus der erstmaligen Anwendung des BilMoG entstandenen Unterschiedsbetrags zu den Pensionsrückstellungen (-2,3 Mio. €). Der Unterschiedsbetrag resultiert aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen im Zuge der erstmaligen Anwendung des BilMoG zum 1. Januar 2010. Der sich dabei ergebende Unterschiedsbetrag wird entsprechend Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB jedes Jahr mit 1/15 den Rückstellungen zugeführt.
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| in Mio. € | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -15,0 | -4,4 |
| davon Aufwand/Ertrag aus der Veränderung latenter Steuern | -18,7 | -8,6 |
| Gesamt | -15,0 | -4,4 |
Die Ertragsteuererträge resultieren insbesondere aus gestiegenen aktiven Steuerlatenzen aus Feststellungen der für die Jahre 2009 -2011 durchgeführten Betriebsprüfung. Die Feststellungen führten zu angepassten Steuerbilanzansätzen zum 31. Dezember 2014. Darüber hinaus wurden aktive latente Steuern auf künftige Steueransprüche aus Verlustvorträgen angesetzt.
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| in Mio. € | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Kauf- und Ersatzteile | 966,9 | 961,2 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 36,4 | 44,4 |
| Gesamt | 1.003,3 | 1.005,6 |
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| in Mio. € | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Löhne und Gehälter | 197,8 | 194,1 |
| Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 38,4 | 34,0 |
| davon für Altersversorgung | 4,4 | 1,5 |
| Gesamt | 236,2 | 228,1 |
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| 2014 | 2013 | |
|---|---|---|
| Arbeiter | 1.887 | 1.868 |
| Angestellte | 1.127 | 1.137 |
| 3.014 | 3.005 | |
| Auszubildende | 118 | 129 |
| Gesamt | 3.132 | 3.134 |
Vorstand und Aufsichtsrat der DEUTZ AG haben im Dezember 2014 die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gemäß § 161 AktG abgegeben und unter der Internet-Adresse der Gesellschaft (http://www.deutz.de/investor_relations/corporate_governance.de.html) dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.
Die für den Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2014 und 2013 erfassten Gesamthonorare teilen sich wie folgt auf:
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| in Tsd.€ | 2014 | 2013 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 295 | 245 |
| Andere Bestätigungsleistungen | 154 | 133 |
| Sonstige Leistungen | - | 27 |
| Gesamt | 449 | 405 |
Für das Geschäftsjahr 2014 betrugen die Gesamtbezüge des Vorstands der DEUTZ AG 2.740 Tsd. € (2013: 3.249 Tsd. €). Diese setzen sich zusammen aus kurzfristig fälligen Leistungen in Höhe von 2.270 Tsd. € (2013: 2.713 Tsd. €) und anderen langfristig fälligen Leistungen im Rahmen der Long-Term-Incentive-Pläne in Höhe von 470 Tsd. € (2013: 536 Tsd. €).
Nähere Angaben zum Vergütungssystem der Vorstandsmitglieder und individualisierte Vergütungsangaben sind im zusammengefassten Lagebericht für das Berichtsjahr im Abschnitt »Vergütungsbericht« dargestellt.
Die Bezüge an ehemalige Vorstandsmitglieder und ihre Hinterbliebenen beliefen sich bei der DEUTZ AG und im Konzern auf 1.465 Tsd. € (2013: 1.442 Tsd. €). Für Pensionsverpflichtungen gegenüber diesem Personenkreis bestehen Rückstellungen von 13.874 Tsd. € (31. Dezember 2013: 14.009 Tsd. €).
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats der DEUTZ AG beliefen sich im Geschäftsjahr 2014 auf 598 Tsd. € (2013: 507 Tsd. €). Daneben erhielten Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats, die auch Arbeitnehmer im DEUTZ Konzern sind, reguläre Gehälter im Rahmen Ihres Anstellungsverhältnisses. Die Höhe der Gehälter entsprach dabei einer angemessenen Vergütung für entsprechende Funktionen und Aufgaben im Konzern.
Nähere Angaben zum Vergütungssystem des Aufsichtsrats und individualisierte Vergütungsangaben sind im zusammengefassten Lagebericht für das Berichtsjahr im Abschnitt »Vergütungsbericht« dargestellt.
Am 31. Dezember 2014 bestanden keine Vorschüsse und Kredite an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder; ebenso wenig wurden zu Gunsten dieses Personenkreises Bürgschaften oder sonstige Gewährleistungen übernommen.
Der Vorstand schlägt vor, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 der DEUTZ AG 8,5 Mio. € zur Ausschüttung einer Dividende von 7 €-Cent je Stückaktie zu verwenden und den verbleibenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.
In der Anlage zum Anhang sind die Beteiligungen der DEUTZ AG auf Seite 21 aufgeführt.
Vorsitzender
Unternehmensberater und Aufsichtsrat, Stockholm/Schweden
Vorsitzender des Betriebsrats Köln und des Gesamtbetriebsrats der DEUTZ AG, Köln
Gewerkschaftssekretärin IG Metall - Verwaltungsstelle Köln - Leverkusen, Köln
(seit 1. Februar 2015)
Mitglied des Betriebsrats der DEUTZ AG, Köln
Senior Management Consultant
b) European Furniture Group AB, Göteborg/Schweden Nimbus Boats AB, Göteborg/Schweden Harding AS, Rosendal/Norwegen Clean Oil Technology AB, Göteborg/Schweden
Inhaber von HGH-Consulting
a) ZF Friedrichshafen AG, Friedrichshafen Kiekert AG, Heiligenhaus Knorr-Bremse AG, München
b) Zeppelin Universität Friedrichshafen, Friedrichshafen Unterfränkische Überlandzentrale Lülsfeld eG, Lülsfeld Klingelnberg AG, Zürich/Schweiz
Faurecia S.A., Paris/Frankreich Altran S.A., Paris/Frankreich Axega GmbH, Zürich/Schweiz
Ehemaliges Mitglied der Konzernleitung der SKF AB, Göteborg/Schweden
Unternehmensberater
a) adidas AG, Herzogenaurach
Uniscon universal identity control GmbH, München, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Stellvertretender Vorsitzender des Betriebsrats Köln und des Gesamtbetriebsrats der DEUTZ AG, Köln
Rechtsanwältin
b) Norsk Hydro ASA, Oslo/Norwegen
Platzer Fastigheter Holding AB, Göteborg/Schweden
1. Bevollmächtigter der IG Metall Köln-Leverkusen, Köln
a) Ford Werke GmbH, Köln
Ford Holding Deutschland GmbH, Köln
Leiter Recht und Patente DEUTZ AG, Köln
(bis 31. Januar 2015)
Vorsitzender des Betriebsrats der DEUTZ AG Standort Ulm, Reichenbach
1) Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S .d. § 125 AktG
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien i. S. d. § 125 AktG
Lars-Göran Moberg, Vorsitzender
Werner Scherer, stellvertretender Vorsitzender
Hans-Georg Härter
(bis 11. Dezember 2014)
Michael Haupt, Vorsitzender
Werner Scherer, Stellvertretender Vorsitzender
Sabine Beutert
Lars-Göran Moberg
(seit 11. Dezember 2014)
Herbert Kauffmann, Vorsitzender
Werner Scherer, Stellvertretender Vorsitzender
Sabine Beutert
Lars-Göran Moberg
Lars-Göran Moberg, Vorsitzender
Michael Haupt
Werner Scherer
Egbert Zieher (bis 31. Januar 2015)
Lars-Göran Moberg, Vorsitzender
Hans-Georg Härter
Michael Haupt
Vorsitz
Technische und zentrale Funktionen
b) Deutz Corporation, Atlanta/USA, Vorsitzender DEUTZ (Dalian) Engine Co., Ltd., Dalian/China, stellvertretender Vorsitzender
Finanzen, Personal und Investor Relations
a) ElringKlinger AG, Dettingen/Erms
Fraport AG, Frankfurt am Main ZF Friedrichshafen AG, Friedrichshafen
b) DEUTZ (Dalian) Engine Co., Ltd., Dalian/China
Deutz Engine (China) Co., Ltd., Linyi/China, Vorsitzende
DEUTZ Engine (Shandong) Co., Ltd., Linyi/China,
Vorsitzende
Vertrieb, Service und Marketing
b) Deutz Engine (China) Co., Ltd., Linyi/China
DEUTZ (Dalian) Engine Co., Ltd., Dalian/China
Deutz Corporation, Atlanta/USA
DEUTZ Asia Pacific (Pte) Ltd., Singapur/Singapur
a) Mitgliedschaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten i. S. d. § 125 AktG
b) Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien i. S. d. § 125 AktG
Köln, den 20. Februar 2015
DEUTZ Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. -Ing. Helmut Leube
Dr. Margarete Haase
Michael Wellenzohn
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| Lfd. Nr. | Name und Sitz der Gesellschaft | Gehalten über | Kapitalanteil in % |
Eigenkapital in T€ |
Jahresergebnis in T€ |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | DEUTZ AG, Köln | - | - | 453.926 | 24.368 |
| Konsolidierte Inlandsgesellschaften | |||||
| 2 | DEUTZ Abgastechnik GmbH, Köln1), 2) | 1 | 100,0 | 25 | - |
| 3 | DEUTZ Asien Verwaltungs GmbH, Köln1), 2) | 1 | 100,0 | 16.125 | -10.700 |
| 4 | DEUTZ Beteiligung GmbH, Köln1) | 1 | 100,0 | 484 | - |
| 5 | DEUTZ Engine China GmbH, Köln1), 2) | 1 | 100,0 | 7.224 | -5.143 |
| 6 | Deutz-Mülheim Grundstücksgesellschaft mbH, Düsseldorf1) | 4 | 19,6 | -20.787 | -126 |
| 7 | Unterstützungsgesellschaft mbH der DEUTZ Aktiengesellschaft, Köln1) | 1 | 100,0 | -2.652 | 59 |
| Konsolidierte Auslandgesellschaften | |||||
| 8 | DEUTZ ASIA-PACIFIC (PTE.) LTD., Singapur (Singapur)1) | 1 | 100,0 | 6.890 | 1.412 |
| 9 | Deutz Australia (Pty) Ltd., Braeside (Australien)1) | 1 | 100,0 | 6.710 | 289 |
| 10 | DEUTZ (Beijing) Engine Co., Ltd., Peking (China)1) | 1 | 100,0 | 4.389 | 821 |
| 11 | Deutz Corporation, Atlanta (USA)1) | 1 | 100,0 | 28.801 | 4.346 |
| 12 | Deutz Engine (China) Co. Ltd., Linyi (China)1) | 5 | 65,0 | 55.261 | -2.522 |
| 13 | DEUTZ Engine (Shandong) Co., Ltd., Linyi (China)1) | 3 | 70,0 | 19.534 | -2.666 |
| 14 | DEUTZ FRANCE S.A.S., Gennevilliers (Frankreich)1) | 1 | 100,0 | 10.358 | 1.229 |
| 15 | DEUTZ Spain S.A., Zafra (Spanien)1) | 1 | 100,0 | 28.628 | 958 |
| 16 | Nlle Ste MAGIDEUTZ S.A., Casablanca (Marokko)1) | 14 | 100,0 | 2.884 | 472 |
| 17 | OOO DEUTZ Vostok, Moskau (Russland)1) | 1 | 100,0 | 733 | 718 |
| 18 | D. D. Power Holdings (Pty) Ltd., Elandsfontein (Südafrika)3), 4) | 1 | 30,0 | 8.735 | 1.871 |
| 19 | DEUTZ AGCO MOTORES S.A., Haedo (Argentinien)3) | 1 | 50,0 | 3.585 | -780 |
| 20 | DEUTZ (Dalian) Engine Co., Ltd., Dalian (China)3) | 1 | 50,0 | 99.509 | 3.259 |
| 21 | WEIFANG WEICHAI-DEUTZ DIESEL ENGINE CO., LTD., Weifang (China)3) | 1 | 50,0 | 22.735 | -5.282 |
| Nicht konsolidierte Inlandsgesellschaften | |||||
| 22 | Ad. Strüver KG (GmbH & Co.), Hamburg | 4 | 94,0 | -10.631 | -1.018 |
| 23 | DEUTZ Sicherheit Gesellschaft für Industrieservice mbH, Köln2) | 1 | 100,0 | 26 | 1.127 |
| 24 | Feld & Hahn GmbH i. L., Köln2) | 1 | 100,0 | 455 | 24 |
| Nicht konsolidierte Auslandsgesellschaften | |||||
| 25 | AROTRIOS S.A., Nea Filadelfia (in Insolvenz) | 1 | 100,0 | - | - |
| 26 | DEUTZ DO BRASIL LTDA., São Paulo (Brasilien) | 1 | 100,0 | -7.598 | -53 |
| 27 | DEUTZ ENGINEERING druzba za projektiraje, proizvodnjo in trgovino d.o.o., Maribor (Slowenien) | 1 | 100,0 | -23 | 7 |
| 28 | DEUTZ Engines (India) Private Limited, Pune (Indien)5) | 1 | 100,0 | 253 | 16 |
| 29 | DEUTZ UK LTD, Cannock (Großbritannien) | 1 | 100,0 | 123 | -26 |
| 30 | OOO DEUTZ, Moskau (Russland) | 1 | 100,0 | - | - |
1) Eigenkapital und Jahresergebnis gemäß dem für Konsolidierungszwecke aufgestellten Jahresabschluss
2) Ergebnisabführungsvertrag mit der DEUTZ AG
3) At-equity konsolidiert
4) Zahlen per 30.11.2014
5) Zahlen per 31.3.2013
6) Vorjahreszahlen
»Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der DEUTZ AG, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der DEUTZ AG beschrieben sind.«
Köln, den 20. Februar 2015
DEUTZ Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Dr. -Ing. Helmut Leube
Dr. Margarete Haase
Michael Wellenzohn
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der DEUTZ Aktiengesellschaft, Köln, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschafter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den zusammengefassten Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, den 11. März 2015
**PricewaterhouseCoopers
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Bernd Boritzki, Wirtschaftsprüfer
ppa. Gerd Tolls, Wirtschaftsprüfer
Mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 12. März 2015 wurde der Jahresabschluss festgestellt.
Der Aufsichtsrat der DEUTZ AG hat auch im Geschäftsjahr 2014 die Führung des Unternehmens nach den Vorgaben des Aktiengesetzes sowie des Deutschen Corporate Governance Kodex laufend überwacht und den Vorstand bei wesentlichen Entscheidungen beraten. Der Aufsichtsrat war in alle bedeutsamen Entscheidungen des Vorstands unmittelbar eingebunden. Der Vorstand hat insbesondere die strategische Ausrichtung des Unternehmens eng mit dem Aufsichtsrat abgestimmt.
Im Geschäftsjahr 2014 fanden fünf Aufsichtsratssitzungen statt. Bei den Sitzungen am 13. März und am 12. Juni hat jeweils ein Mitglied des Aufsichtsrats entschuldigt gefehlt; an sämtlichen weiteren Sitzungen des Geschäftsjahres 2014 haben alle Aufsichtsratsmitglieder persönlich teilgenommen.
In den Aufsichtsratssitzungen berichtete der Vorstand jeweils über das allgemeine Konjunktur-, Markt- und Wettbewerbsumfeld der DEUTZ-Gruppe, er stellte in einem Business Update und Vertriebsbericht ausführlich die konkrete Geschäftsentwicklung des Unternehmens im abgelaufenen Jahresabschnitt dar, erstattete einen aktuellen Risikobericht, informierte über wichtige operative Themen und gab einen Ausblick auf die zu erwartenden Jahreswerte. Dies geschah jeweils bezogen auf die allen Aufsichtsratsmitgliedern aus den schriftlichen Monatsberichten bekannten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen des Unternehmens. Dazu zählen Auftragseingang, Auftragsbestand, Umsatz, Absatz, EBIT, Ausgaben für Forschung und Entwicklung, Investitionen, Working Capital sowie die Personalzahlen, jeweils mit Vorjahres- und Planvergleich. Regelmäßiger Tagesordnungspunkt der Aufsichtsratssitzungen waren außerdem die Berichte aus dem Personal- und Prüfungsausschuss durch deren Vorsitzende.
Die Beratungen und Diskussionen des Aufsichtsrats im Berichtsjahr konzentrierten sich hauptsächlich auf die aktuelle Geschäfts- und Risikolage der DEUTZ-Gruppe sowie auf die operative und strategische Entwicklung des Unternehmens. Eine besondere Rolle spielten dabei die bestehenden Joint Ventures, vor allem in China, über deren Entwicklung der Vorstand regelmäßig berichtete. Im Rahmen der Strategiediskussion diskutierte er intensiv über einen Maßnahmenplan zur Erreichung der mittel- und langfristigen Wachstumsziele sowie über die Optimierung sämtlicher betrieblicher Abläufe (»Operative Exzellenz«).
Weitere wichtige Beschlüsse betrafen das Budget 2015, die Mittelfristplanung bis 2019 und die Freigabe von Investitionen. Wie in jedem Jahr hat der Aufsichtsrat außerdem Beschlüsse über die Zielerreichung und damit über die variable Vergütung des Vorstands für das vorherige sowie über die Festlegung seiner Ziele für das laufende Geschäftsjahr gefasst. Zusätzlich zur Festlegung der Vorstandsziele für das laufende Geschäftsjahr hat er Mittelfristziele für den Vorstand definiert.
Die umfassende, regelmäßige und zeitnahe Information des Aufsichtsrats durch den Vorstand war stets gewährleistet. Außerhalb der Sitzungen informierte der Vorstand die Mitglieder des Aufsichtsrats schriftlich über alle wichtigen Ereignisse. Der Aufsichtsratsvorsitzende und der Vorstandsvorsitzende standen darüber hinaus in engem Austausch über alle wesentlichen Geschäftsvorfälle, anstehende Entscheidungen und Optimierungsmaßnahmen. Sämtliche nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse fasste der Aufsichtsrat auf Grundlage der Berichte und Beschlussvorlagen des Vorstands sowie, falls notwendig, nach Vorbereitung durch seine zuständigen Ausschüsse.
Im Berichtsjahr hat es keine personellen Veränderungen im Vorstand der DEUTZ AG gegeben.
In seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 hat sich der Aufsichtsrat eingehend mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex in den jeweils gültigen Fassungen vom 13. Mai 2013 und vom 24. Juni 2014 auseinandergesetzt und gemeinsam mit dem Vorstand eine Entsprechenserklärung gemäß §161 Aktiengesetz (AktG) abgegeben. Diese enthält nur zwei Abweichungen vom Kodex und steht seit dem 12. Dezember 2014 auf der Internetseite der Gesellschaft - www.deutz.com - unter Investor Relations/Corporate Governance zum Download zur Verfügung.
Der Aufsichtsrat hat die Effizienz seiner Arbeit im Geschäftsjahr 2014 - wie schon in den Vorjahren - durch eine Fragebogenaktion geprüft. Die Auswertung dieser Aktion, an der alle Aufsichtsratsmitglieder teilgenommen haben, ist in der Sitzung am 25. September 2014 vorgestellt und intensiv erörtert worden. Dabei kam der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis, dass er seine gesetzlichen Pflichten erfüllt und effizient arbeitet; im Detail hatten sich alle Parameter gegenüber der Vorjahreserhebung verbessert.
Der Aufsichtsrat hat vier Ausschüsse gebildet, um seine Aufgaben effizient zu erfüllen. Die Ausschüsse bereiten unterschiedliche Themen und Beschlüsse für das Aufsichtsratsplenum sachgerecht vor. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse sowie die weiteren Mandate seiner Mitglieder sind auf den Seiten 118 und 119 dieses Geschäftsberichts separat dargestellt.
Der Personalausschuss bereitet alle Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Bestellung und die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder einschließlich der darin geregelten Vergütung sowie sämtlicher sich in diesem Zusammenhang ergebenden Fragen vor. Der Ausschuss tagte im Berichtsjahr einmal. Dabei ging es um die Beschlüsse des Aufsichtsratsplenums zur Zielerreichung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013 und zur Festlegung der Vorstandsziele einschließlich der Mittelfristziele für das Geschäftsjahr 2014.
Schwerpunkte der Arbeit des Prüfungsausschusses im Berichtsjahr waren die Beurteilung des Jahres- und Konzernabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 sowie die entsprechenden Prüfungsberichte des Abschlussprüfers, der verkürzte Konzernabschluss zum 30. Juni 2014 und dessen prüferische Durchsicht, die Zwischenberichte zum 31. März und 30. September 2014 und die Besprechung des Prüfungsauftrags des Wirtschaftsprüfers zum 31. Dezember 2014. Zu Beginn des Berichtsjahres beschäftigte sich der Prüfungsausschuss erneut mit der Ausschreibung für die Prüfung des Konzernabschlusses und die prüferische Durchsicht des Zwischenabschlusses. Daneben befasste er sich insbesondere mit den Themen Risikomanagement, Compliance, internes Kontrollsystem, Unternehmensplanung, Key-Performance-Indikatoren, mit der Anpassung der Rückstellung für Gewährleistung im dritten Quartal sowie mit der Entwicklung der Produktivitäten und Kosten der deutschen Werke der DEUTZ AG. Der Prüfungsausschuss tagte im Berichtsjahr sechsmal, davon dreimal in Anwesenheit der Abschlussprüfer.
Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) nimmt die in § 31 Abs. 3 MitbestG beschriebenen Aufgaben wahr. Er musste im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden.
Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsratsplenum geeignete Kandidaten als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat vorzuschlagen, und besteht - nach einer erneuten Änderung der entsprechenden Passage der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats - nun wieder aus drei (statt bisher vier) von der Hauptversammlung gewählten Mitgliedern des Aufsichtsrats. Der Ausschuss hat im vergangenen Jahr viermal getagt. Dabei befasste er sich mit der Suche nach möglichen Kandidaten für etwaige Neubesetzungen im Aufsichtsrat.
Über die Ergebnisse der Beratungen in den Ausschüssen wurde jeweils der gesamte Aufsichtsrat informiert; soweit die Ausschüsse Beschlussempfehlungen abgegeben haben, hat der Aufsichtsrat diesen zugestimmt.
Der vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellte Jahresabschluss der DEUTZ AG, der nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellte Konzernabschluss sowie der für die DEUTZ AG und den Konzern zusammengefasste Lagebericht (jeweils für das Geschäftsjahr 2014) wurden von dem durch die Hauptversammlung am 7. Mai 2014 gewählten Abschlussprüfer, der PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln, geprüft. Der Abschlussprüfer erteilte uneingeschränkte Bestätigungsvermerke.
Der Jahresabschluss der DEUTZ AG und der Konzernabschluss, der zusammengefasste Lagebericht, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers lagen allen Aufsichtsratsmitgliedern vor und wurden vom Aufsichtsrat geprüft. Der Abschlussprüfer hat die Ergebnisse seiner Prüfung dem Prüfungsausschuss in dessen Sitzung am 3. März 2015 sowie dem Aufsichtsrat in dessen Sitzung am 12. März 2015 ausführlich erläutert und vertiefende Fragen beantwortet.
Der Aufsichtsrat stimmt den Ergebnissen der Prüfungsberichte für die DEUTZ AG und den Konzern zu. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat gegen den Jahres- und gegen den Konzernabschluss keine Einwände und billigt sie. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
Dem Vorschlag des Vorstands, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2014 zur Ausschüttung einer Dividende von 0,07 € je dividendenberechtigte Stückaktie zu verwenden, stimmt der Aufsichtsrat ebenfalls zu.
Nach der Neuwahl aller 12 Aufsichtsratsmitglieder im Jahr 2013 hat es während des Jahres 2014, wie bereits berichtet, nur eine neue Bestellung gegeben: Auf Antrag des Vorstands und gemäß der Empfehlung des Nominierungsausschusses hat das Amtsgericht Köln Herrn Herbert Kauffmann am 7. Januar 2014 als Anteilseignervertreter und Nachfolger für Herrn Dr. Lodovico Bussolati zum Mitglied des Aufsichtsrats der DEUTZ AG bestellt; Herr Dr. Bussolati hatte sein Mandat zum Jahresende 2013 niedergelegt. Die ordentliche Hauptversammlung der DEUTZ AG am 7. Mai 2014 hat die Bestellung von Herrn Kauffmann bestätigt und ihn für den Rest der Amtszeit der übrigen Aufsichtsratsmitglieder, also bis zur Hauptversammlung 2018, zum Aufsichtsratsmitglied gewählt.
Nach dem Ende des Berichtsjahres hat das Amtsgericht Köln auf Antrag des Vorstands und gemäß dem Vorschlag des Gesamtbetriebsrats Herrn Hans-Peter Finken mit Wirkung zum 1. Februar 2015 als Arbeitnehmervertreter zum Mitglied des Aufsichtsrats der DEUTZ bestellt. Die Bestellung war notwendig geworden, nachdem Herr Egbert Zieher sein Mandat zum 31. Januar 2015 niedergelegt hatte.
Der Aufsichtsrat dankt Herrn Zieher herzlich für seine verdienstvolle Tätigkeit und die langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Die Zusammensetzung der Ausschüsse des Aufsichtsrats hat sich im Berichtsjahr wie folgt geändert: In seiner Sitzung am 11. Dezember 2014 hat der Aufsichtsrat Herrn Kauffmann als Nachfolger von Herrn Michael Haupt zum Mitglied und Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gewählt; Herr Haupt hatte beide Ämter mit Wirkung zum Ende dieser Sitzung niedergelegt.
Interessenkonflikte zwischen Aufsichtsratsmitgliedern und der DEUTZ AG haben sich im Berichtsjahr nicht ergeben.
Bei der aktuellen Zusammensetzung des Aufsichtsrats der DEUTZ AG sind alle seine Mitglieder als unabhängig im Sinne von Nr. 5.4.2 S. 2 des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen.
Der Aufsichtsrat hat sein Ziel, dass ihm mindestens zwei Frauen angehören sollen (vgl. dazu auf S. 128 des letztjährigen Geschäftsberichts), im Zusammenhang mit der anstehenden Neubesetzung des Mandats von Frau Persson bei der Hauptversammlung am 29. April 2015 zunächst zurückstellen müssen, um Experten auf den Gebieten Landtechnik, Service und Vertrieb den Vorzug zu geben.
Der Aufsichtsrat spricht allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der DEUTZ AG im In- und Ausland, den gewählten Vertretern der Belegschaft sowie dem Vorstand für die im Geschäftsjahr 2014 geleistete Arbeit und den hohen Einsatz seinen Dank und seine Anerkennung aus.
Köln, im März 2015
Der Aufsichtsrat
Lars-Göran Moberg, Vorsitzender
Am Ende seiner Sitzung vom 12. März 2015 hat der Aufsichtsrat Herrn Hans-Georg Härter zu seinem neuen Vorsitzenden gewählt, nachdem der bisherige Vorsitzende, Herr Lars-Göran Moberg, den Vorsitz niedergelegt hatte; Herr Härter ist damit automatisch auch Vorsitzender des Vermittlungsausschusses, des Personalausschusses und des Nominierungsausschusses geworden. Soweit Herr Härter dem Personalausschuss und dem Nominierungsausschuss vorher bereits als einfaches Mitglied angehört hatte, hat der Aufsichtsrat Herrn Moberg zu seinem Nachfolger bestimmt. Zugleich hat er Herrn Paust als Nachfolger für Herrn Zieher zum neuen Mitglied des Vermittlungsausschuss gewählt.
Vorstand und Aufsichtsrat der DEUTZ AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Governance Kodex in den jeweils gültigen Fassungen vom 13. Mai 2013 und vom 24. Juni 2014 seit Abgabe der letzten Entsprechenserklärung im Dezember 2013 mit den folgenden Abweichungen entsprochen wurde:
Die von der DEUTZ AG für Aufsichtsratsmitglieder abgeschlossene D&O Versicherung sieht entgegen Nr. 3.8 Abs. 2 und Abs. 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex keinen Selbstbehalt vor. Bei Aufsichtsratsmitgliedern wird ein solcher Selbstbehalt nach wie vor nicht als geeignetes Steuerungsmittel angesehen.
Bei der DEUTZ AG gibt es entgegen Nrn. 5.1.2 Abs. 2 Satz 3 und 5.4.1 Abs. 2 Satz 1 des Deutschen Corporate Governance Kodex weder für Vorstands- noch für Aufsichtsratsmitglieder eine Altersgrenze. Mit dieser Abweichung möchte die DEUTZ AG sich die Möglichkeit erhalten, von der langjährigen Erfahrung älterer Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder zu profitieren.
Köln, im Dezember 2014
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn der DEUTZ AG für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 8.555.384,63 € wie folgt zu verwenden: 8.460.324,81 € werden zur Ausschüttung einer Dividende in Höhe von 0,07 € je dividendenberechtigter Stückaktie an die Aktionäre verwendet; der restliche Bilanzgewinn in Höhe von 95.059,82 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
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