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FORIS AG

Annual / Quarterly Financial Statement May 26, 2015

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Annual / Quarterly Financial Statement

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FORIS AG

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Kennzahlen

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01.01.-31.12.2014

TEuro
01.01.-31.12.2013

TEuro
Umsatzerlöse 2.685 8.804
Bruttoergebnis vom Umsatz 1.004 4.923
Personalkosten 1.927 2.007
Allgemeine Verwaltungskosten 1.823 2.587
Ergebnis im Berichtszeitraum 474 3.207
Eigenkapitalrendite 2,4 % 17,7 %
Umsatzrendite 17,6 % 36,4 %
EBIT -198 3.023
EBITDA -139 3.079
31.12.2014

TEuro
31.12.2013

TEuro
Gesamtkapital 21.289 21.306
Eigenkapital 19.718 19.738
Eigenkapitalquote 92,6 % 92,6 %
Zahlungsmittel 3.065 725
Verbindlichkeiten 839 417
Rückstellungen 732 1.150
31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Schlusskurs 2,65 2,75
31.12.2014

TEuro
31.12.2013

TEuro
Marktkapitalisierung* 13.092 13.586

*Zum 31. Dezember 2013 wurden die eigenen Anteile mindernd berücksichtigt.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort des Vorstands

A. Bericht des Aufsichtsrats

B. Corporate Governance-Bericht

C. Lagebericht der FORIS AG

1. Grundlagen der FORIS AG

2. Wirtschaftsbericht

3. Nachtragsbericht

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Rechnungslegung

6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

7. Übernahmerelevante Angaben

8. Vergütungsbericht

9. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

D. Einzelabschluss der FORIS AG (HGB)

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2014 (Aktiva)

Anlage 1: Bilanz zum 31. Dezember 2014 (Passiva)

Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2014

Anlage 3: Anhang zum 31. Dezember 2014

E. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

F. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Unternehmenskalender

Vorwort des Vorstands

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

sehr geehrte Freunde des Unternehmens,

wie erwartet liegt der Umsatz im abgelaufenen Geschäftsjahr mit 2.685 TEURO deutlich unter dem des außerordentlich guten Vorjahres (Umsatz 2013: 8.804 TEURO). Das Ergebnis im Berichtszeitraum ist mit 474 TEURO ebenfalls deutlich gesunken (2013: 3.207 TEURO).

Während im Vorjahr der Bereich der Prozessfinanzierung mit dem Abschluss von größeren Verfahren maßgeblich zu dem sehr guten Ergebnis beigetragen hatte, belasten der deutlich geringere Umsatz und Abschreibungen in diesem Bereich das Ergebnis des Geschäftsjahres 2014 überproportional. Dafür konnten im Bereich der Übersetzungsdienstleistungen mit der FORIS lingua der Umsatz gegenüber dem Vorjahr um 25 % gesteigert und auch der Ergebnisbeitrag erhöht werden. Die Gründungsdienstleistungen im Bereich GO AHEAD haben bei einem leichten Umsatzrückgang gleichwohl einen maßgeblichen Beitrag zum Gesamtergebnis leisten können. Erfreulich ist das Ergebnis beim Verkauf von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS: Hier konnten erneut der Umsatz und das Ergebnis gesteigert werden.

Die Umsatzrendite von 17,6 % (Vorjahr: 36,4 %) und eine Eigenkapitalrendite von 2,4 % (Vorjahr: 17,7 %) spiegeln den Ergebnisverlauf wider. Eine zum 31. Dezember 2014 bei 92,6 % liegende Eigenkapitalquote (Vorjahr: 92,6 %) zeigt in Verbindung mit einer deutlichen Verbesserung der Zahlungsmittel von 3.065 TEURO (Vorjahr: 725 TEURO) die stabile Basis der FORIS AG. Insgesamt ist die Finanz- und Kapitalstruktur als solide anzusehen und ermöglicht eine weitreichende finanzielle Flexibilität für das operative Geschäft.

Wir werden in 2015 die im vergangenen Geschäftsjahr begonnenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der FORIS AG und des Konzerns konsequent fortführen und erweitern. An dieser Stelle möchten wir uns für das im Geschäftsjahr 2014 große persönliche und zeitliche Engagement unserer Mitarbeiter bedanken. Unser Dank gilt ebenfalls unseren Kunden und Geschäftspartnern für das uns entgegengebrachte Vertrauen.

Vorstand und Aufsichtsrat der FORIS AG schlagen die Zahlung einer gegenüber dem Vorjahr unveränderten Dividende von 10 Cent pro Aktie vor.

Freundliche Grüße

Ralf Braun, Vorstand

Theo Paeffgen, Vorstand

A. Bericht des Aufsichtsrats

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

sehr geehrte Freunde des Unternehmens,

bedauerlicherweise konnten wir im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht an den außerordentlichen Erfolg des Vorjahres anschließen. Die Entwicklung ist insbesondere durch den Ausgang eines länger andauernden Schiedsverfahrens bestimmt gewesen. Die FORIS AG konnte sich mit ihrer Rechtsauffassung, die auch der externer Gutachter entsprach, nicht in vollem Umfang durchsetzen. Daraus resultiert die vorgenommene Wertberichtigung. Infolgedessen war es nicht möglich, parallel zur vorgeschlagenen Dividendenausschüttung einen weiteren Aktienrückkauf vorzunehmen. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die Einziehung der zuvor im Wege des Aktienrückkaufs erworbenen Aktien beschlossen.

Der Aufsichtsrat tagte im Berichtsjahr in sechs Sitzungen, hat vier Telefonkonferenzen abgehalten und darüber hinaus acht Beschlüsse gefasst.

Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat

Vorstand und Aufsichtsrat pflegen einen intensiven Informationsaustausch. Den Kern bildet dabei das monatliche Reporting, das auch im abgelaufenen Geschäftsjahr weitere Anpassungen erfahren hat. Zusätzlich informiert der Vorstand den Aufsichtsrat über größere Prozessfinanzierungsverfahren und sonstige wesentliche Belange der Gesellschaft außerhalb des allgemeinen Reportings. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates trifft sich monatlich und darüber hinaus nach Bedarf mit dem Vorstand und wird über die aktuelle Entwicklung informiert. Die gesamte Berichterstattung erstreckt sich insbesondere auf die Lage des Unternehmens, den Geschäftsverlauf, die allgemeine strategische und finanzielle Unternehmens- sowie die Liquiditätsentwicklung. Alle zwischen Vorstand und Aufsichtsrat festgehaltenen zu erledigenden Punkte werden dokumentiert und regelmäßig fortgeschrieben und in den Sitzungen auf deren Fortschritt und Erledigung hin überprüft.

Da eine Fortsetzung der Vorstandstätigkeit über den zunächst vereinbarten Zeitraum hinaus für Herrn Dr. Falk aus persönlichen Gründen nicht in Betracht gekommen ist, hat der Aufsichtsrat sich unter Einschaltung eines Headhunters mit der Suche eines Nachfolgers befasst. Nach erneuter Überprüfung und Definition des Profils, hat der Aufsichtsrat in mehreren Sitzungen Kandidaten evaluiert und am Ende dieses Prozesses Herrn Paeffgen mit Wirkung zum 1.1.2015 zum Vorstand der Gesellschaft bestellt.

Schwerpunkte der Überwachungs- und Beratungstätigkeit

Gegenstand der Beratungstätigkeit des Aufsichtsrates war das Klageverfahren der Deutschen Balaton AG gegen das Unternehmen. Dieses Verfahren knüpfte an das freiwillige Teilübernahmeangebot der Deutschen Balaton AG an. Die Klage wurde nach entsprechender Einlassung der FORIS AG, begleitet von einigen Nebenintervenienten auf Seiten der Beklagten, zurückgenommen. Der Aufsichtsrat war auch mit weiteren Klageverfahren der Gesellschaft auf Aktiv- und Passivseite befasst. Diese Verfahren wurden intensiv diskutiert und konnten zwischenzeitlich sämtlich abgeschlossen werden. Allein das Verfahren der FORIS AG gegen das Finanzamt Bonn zur steuerlichen Behandlung der Gewinne aus der FORATIS AG ist noch anhängig, nachdem die Finanzverwaltung gegen das obsiegende Urteil zugunsten der FORIS AG Berufung eingelegt hat.

Gegenstand mehrerer Sitzungen waren neue Verfahren mit höheren Streitwertvolumina, die beispielsweise als beabsichtigte Sammelklagen in Österreich an das Unternehmen herangetragen worden sind. In diesen, wie auch in bereits in Finanzierung befindlichen Fällen mit höheren Streitwerten, hält der Vorstand den Aufsichtsrat über den jeweiligen Verfahrensstand, einschließlich der damit verbundenen Chancen und Risiken, informiert.

Ein weiterer Schwerpunkt der Aufsichtsratstätigkeit lag im Geschäftsjahr in der Diskussion zur Fortentwicklung des begonnenen Strategieprozesses der Gesellschaft. Einigkeit besteht darüber, dass das Unternehmen nicht nur sein Kerngeschäft mit mehr Volumen füllen sollte, sondern dass auch weitere, zum Kerngeschäft passende Dienstleistungen in Erwägung gezogen werden sollten. Allein zu diesem Prozess haben nicht nur zahlreiche Besprechungstermine stattgefunden, sondern einzelne Mitglieder des Aufsichtsrates haben auch an einem Strategieworkshop mit Mitarbeitern teilgenommen. Die Auswahl des neuen Vorstandsmitglieds war aus Sicht des Aufsichtsrates wesentlich von der Erwartung einer zügigen Fortsetzung und vor allem Umsetzung des Strategieprozesses bestimmt. Begleitet wurden diese Diskussionen von einer kritischen Betrachtung des derzeitigen Markenauftritts der FORIS AG selbst und aller angebotenen Dienstleistungen. Diese Markendiskussion mit dem Ziel, der Stärkung der Dachmarke FORIS, wird fortzusetzen sein.

Selbstverständlich hat sich der Aufsichtsrat mit dem Jahresabschluss 2014 der FORIS AG als auch mit der Budgetplanung für das laufende Jahr intensiv befasst. Aufgrund der Dauer der bisherigen Prüfungstätigkeit, der von der Hauptversammlung bestellten Wirtschaftsprüfer, erschien es sinnvoll, der Hauptversammlung einen Prüferwechsel vorzuschlagen. So hat der Aufsichtsrat sich auch mit der entsprechenden Auswahl eines geeigneten Prüfungsunternehmens befasst. Wichtig erschien dabei nicht nur die Professionalität der Prüfung, sondern vor allem auch ein gehobenes juristisches Know-how. Dies engte die Auswahl auf Prüfer ein, die nach Möglichkeit eine entsprechende Doppelqualifikation, nämlich als Jurist und Wirtschaftsprüfer aufweisen. Zum Verständnis und damit Prüfung des Kerngeschäfts der FORIS AG erschien dies dem Aufsichtsrat unerlässlich. Letztlich konnte so eine entsprechende Beschlussfassung in der Hauptversammlung herbeigeführt werden.

Weiter hat sich der Aufsichtsrat mit Vergütungsfragen des Vorstandes befasst und diesbezüglich Anpassungen vorgenommen. Im Rahmen der Selbstevaluation des Aufsichtsrates hat dieser allerdings auch festgestellt, dass der Zeitaufwand und die Intensität der Befassung mit den Angelegenheiten der Gesellschaft und die damit einhergehende Verantwortung in keinem angemessenen Verhältnis zur Vergütung standen. Entsprechend erfolgte ein Anpassungsantrag an die Hauptversammlung, dem mit breiter Mehrheit entsprochen worden ist.

Der Aufsichtsrat hat Einblick in die wesentlichen Planungs- und Abschlussunterlagen erhalten und sich von der Richtigkeit und Angemessenheit überzeugt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat sich während des Prüfungsverfahrens mit den Prüfern über die Prüfungsschwerpunkte selbst sowie die Erkenntnisse der Prüfer eingehend ausgetauscht. Die dem Aufsichtsrat vorgelegten Berichte, Auswertungen und Zukunftsplanungen

wurden ebenso kritisch hinterfragt wie die Liquiditätsplanung des Unternehmens und in mehreren Sitzungen diskutiert. Der Aufsichtsrat hat überwacht, dass der Vorstand die Geschäfte ordnungsgemäß führt und die notwendigen Maßnahmen rechtzeitig und effektiv einleitet und ausführt. Die Überwachung bezog sich auch auf die Angemessenheit der Risikovorsorge und der Compliance, der dem Vorstand gemäß § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Verpflichtung, geeignete Instrumentarien einzurichten.

Bildung eines Prüfungsausschusses

Auch wenn der Aufsichtsrat der FORIS AG nur aus drei Mitgliedern besteht, wäre formal entsprechend den Empfehlungen des Corporate Governance-Kodex ein Prüfungsausschuss zu bilden. Dieser würde mit der Vertretung des Aufsichtsrates der FORIS AG übereinstimmen. Die inhaltsbezogene Zusammenarbeit der Mitglieder des Aufsichtsrates verändert sich durch die Schaffung eines formal weiteren Gremiums nicht. Aus diesem Grund bildet die FORIS AG keinen entsprechenden Ausschuss (s. aktueller Corporate Governance Kodex).

Corporate Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben die Empfehlungen des Corporate Governance-Kodex intensiv erörtert und die Entsprechenserklärung mit den entsprechenden Abweichungen gemäß § 161 AktG abgegeben, begründet und im Geschäftsbericht vollständig wiedergegeben sowie auf der Internetseite der FORIS AG unter http://portal.foris.de/Corporate-Governance veröffentlicht. Der Aufsichtsrat hat außerdem erneut die Effizienz seiner Tätigkeit im Wege der Selbstevaluation überprüft und die Ergebnisse mit dem Ziel erörtert, vorrangig dort Verbesserungen anzustreben, wo die Durchschnittsbewertung aller Aufsichtsratsmitglieder hinter einem gut oder sehr gut zurückgeblieben ist. Es bestanden keine Interessenkonflikte von Vorstand und Aufsichtsrat.

Jahres- und Konzernabschlussprüfung 2014

Der vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 erstellte Jahresabschluss nach HGB und der Konzernabschluss nach IFRS der FORIS AG wurden zusammen mit dem Lagebericht und dem Konzernlagebericht von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüft. Die Abschlussprüfer kommen zu dem Ergebnis, dass sowohl der Jahresabschluss nach HGB als auch der Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den Vorschriften der IFRS ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und erteilen jeweils einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu den geprüften Abschlüssen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hatte, wie dargelegt, während der Prüfung ein intensives Gespräch mit den Prüfern und sich vor allem über die Schwerpunkte der Prüfung informiert. Alle gestellten Fragen konnten zufriedenstellend beantwortet werden. Der vom Vorstand erstellte Jahresabschluss für die FORIS AG zum 31. Dezember 2014 sowie der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 wurden zusammen mit den Lageberichten dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorgelegt. Die Abschlussprüfer haben nach Abschluss ihrer Prüfung an der Bilanzsitzung des Aufsichtsrates teilgenommen und über die Ergebnisse ihrer Prüfung Bericht erstattet. Der Aufsichtsrat hat von dem Ergebnis der Prüfung zustimmend Kenntnis genommen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und Konzernabschluss der FORIS AG sowie die zugehörigen Lageberichte erörtert und geprüft. Der Aufsichtsrat der FORIS AG hat im Rahmen seiner Überwachung des internen Kontrollsystems keine wesentlichen Schwächen festgestellt. Der Aufsichtsrat erhebt nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der FORIS AG in der von der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft geprüften Fassung durch Beschluss vom 16. März 2015 gebilligt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 ist damit festgestellt. Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 wurde durch Beschluss vom 16. März 2015 ebenfalls gebilligt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand und allen Mitarbeitern, die im abgelaufenen Jahr für das Unternehmen tätig waren und möchte vor allem dazu ermutigen, mit Engagement den begonnenen Strategieprozess zu unterstützen, in der Erwartung, damit ein erfolgreiches 2015 zu gestalten.

Bonn, 16. März 2015

Der Aufsichtsrat

Dr. Christian Rollmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats

B. Corporate Governance-Bericht

Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der FORIS AG erklären gemäß § 161 AktG, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance-Kodex entsprochen wurde. Die Erklärung bezieht sich für den Zeitraum ab Veröffentlichung der letzten Entsprechenserklärung bis 24. Juni 2014 auf den Deutschen Corporate Governance-Kodex in der Fassung vom 13. Mai 2013. Für den Zeitraum ab dem 24. Juni 2014 bezieht sich die nachfolgende Erklärung auf die Empfehlungen des Kodex in seiner Fassung vom 24. Juni 2014, die am 30. September 2014 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Nicht angewendet wurden folgende Empfehlungen:

1. Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien – Ziffer 2.3.3 :

"Die Gesellschaft sollte den Aktionären die Verfolgung der Hauptversammlung über moderne Kommunikationsmedien (z. B. Internet) ermöglichen."

Aufgrund der Größe der Gesellschaft kann die Hauptversammlung ordnungsgemäß mit geringem Aufwand durchgeführt werden. Die technischen Notwendigkeiten für eine Verfolgung im Internet sind mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Daher sehen wir davon ab.

2. Mehrgliedriger Vorstand – Ziffer 4.2.1:

"Der Vorstand soll aus mehreren Personen bestehen und einen Vorsitzenden oder Sprecher haben."

Der Vorstand der FORIS AG besteht aus zwei Personen. Ein Vorsitzender oder Sprecher wurde nicht bestimmt. Bei einem Vorstand, der insgesamt aus nur zwei Mitgliedern besteht, die sich wechselseitig ergänzen und als gleichberechtigtes Team tätig sind, erscheint es dem Aufsichtsrat nicht sinnvoll, eines der beiden Vorstandsmitglieder zum Vorsitzenden oder Sprecher zu ernennen und damit besonders herauszuheben.

3. Gesamtvergütung des Vorstands – Ziffer 4.2.2:

"[…] Hierbei soll der Aufsichtsrat das Verhältnis der Vorstandsvergütung zur Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in der zeitlichen Entwicklung berücksichtigen, wobei der Aufsichtsrat für den Vergleich festlegt, wie der obere Führungskreis und die relevante Belegschaft abzugrenzen sind. "

Aufgrund der insgesamt geringen Mitarbeiteranzahl des Unternehmens existiert neben dem Vorstand kein weiterer oberer Führungskreis. Damit entfallen die entsprechenden Vergleichsmöglichkeiten.

4. Abfindungs-Cap – Ziffer 4.2.3:

"Bei Versorgungszusagen soll der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Versorgungsniveau – auch nach der Dauer der Vorstandszugehörigkeit – festlegen und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigen. Bei Abschluss von Vorstandsverträgen soll darauf geachtet werden, dass Zahlungen an ein Vorstandsmitglied bei vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit einschließlich Nebenleistungen den Wert von zwei Jahresvergütungen nicht überschreiten (Abfindungs-Cap) und nicht mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergüten. Wird der Anstellungsvertrag aus einem von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund beendet, erfolgen keine Zahlungen an das Vorstandsmitglied. Für die Berechnung des Abfindungs-Caps soll auf die Gesamtvergütung des abgelaufenen Geschäftsjahres und gegebenenfalls auch auf die voraussichtliche Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr abgestellt werden.“

„Eine Zusage für Leistungen aus Anlass der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit infolge eines Kontrollwechsels (Change of Control) soll 150 % des Abfindungs-Caps nicht übersteigen.“

Die Vorstandsverträge von Herrn Ralf Braun und Herrn Theo Paeffgen enthalten weder Versorgungsregelungen noch solche eines Abfindungs-Caps. Gerade bei einem volatilen Geschäft, wie es die Prozessfinanzierung darstellt, entspricht es dem Unternehmensinteresse, dieses nicht mit künftig zu erbringenden Versorgungsleistungen zu belasten. Daher beziehen sich alle Vergütungsregelungen ausschließlich auf die aktive Vorstandstätigkeit. Wird bei vorzeitigem Ausscheiden auf Wunsch des Vorstandes keine Leistung mehr erbracht, entspricht es auch nicht dem Aktionärsinteresse, weitere Vergütungen zu erbringen.

5. Vergütungsbericht – Ziffer 4.2.5:

„Die Offenlegung erfolgt im Anhang oder im Lagebericht. In einem Vergütungsbericht als Teil des Lageberichtes werden die Grundzüge des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder dargestellt. Die Darstellung soll in allgemein verständlicher Form erfolgen. Der Vergütungsbericht soll auch Angaben zur Art der von der Gesellschaft erbrachten Nebenleistungen enthalten. Ferner sollen im Vergütungsbericht für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2013 beginnen, für jedes Vorstandsmitglied dargestellt werden:

• die für das Berichtsjahr gewährten Zuwendungen einschließlich der Nebenleistungen, bei variablen Vergütungsteilen ergänzt um die erreichbare Maximal- und Minimalvergütung,

• der Zufluss im bzw. für das Berichtsjahr aus Fixvergütung, kurzfristiger variabler Vergütung und langfristiger variabler Vergütung mit Differenzierung nach den jeweiligen Bezugsjahren,

• bei der Altersversorgung und sonstigen Versorgungsleistungen der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr.

Für diese Informationen sollen die als Anlage beigefügten Mustertabellen verwandt werden.“

Der Vergütungsbericht enthält die wesentlichen Informationen im Einklang mit den Rechnungslegungsvorschriften. Die weiterführenden Informationen entsprechend den Mustertabellen würden unter anderem bedingt durch die Größe des Vorstandes und die Vergütungsstruktur Rückschlüsse auf die Vergütung eines jeden Mitgliedes des Vorstandes ermöglichen, was die Hauptversammlung durch Beschluss mit Dreiviertelmehrheit abgelehnt hat.

6. Bildung von Ausschüssen – Ziffer 5.3.1, Ziffer 5.3.2 und Ziffer 5.3.3:

"Der Aufsichtsrat soll abhängig von den spezifischen Gegebenheiten des Unternehmens und der Anzahl seiner Mitglieder fachlich qualifizierte Ausschüsse bilden. Die jeweiligen Ausschussvorsitzenden berichten regelmäßig an den Aufsichtsrat über die Arbeit der Ausschüsse.“

„Der Aufsichtsrat soll einen Prüfungsausschuss (Audit Committee) einrichten, der sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und des internen Revisionssystems, der Abschlussprüfung, hier insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten und der Honorarvereinbarung sowie – falls kein anderer Ausschuss damit betraut ist – der Compliance, befasst. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Er soll unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete.“

"Der Aufsichtsrat soll einen Nominierungsausschuss bilden, der ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt ist und dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorschlägt."

Angesichts der Anzahl von drei Aufsichtsratsmitgliedern und mit Rücksicht auf die Größe der Gesellschaft wird die Bildung von Ausschüssen nicht für sinnvoll erachtet. Diese wären naturgemäß personenidentisch. Bei nur drei Aufsichtsratsmitgliedern werden alle Aufgaben in diesem Gremium letztverantwortlich wahrgenommen und können damit auch nicht delegiert werden.

7. Zusammensetzung und Vergütung – Ziffer 5.4.1 und Ziffer 5.4.2:

"Der Aufsichtsrat soll für seine Zusammensetzung konkrete Ziele benennen, die unter Beachtung der unternehmensspezifischen Situation die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenkonflikte, die Anzahl der unabhängigen Aufsichtsratsmitglieder im Sinn von Nummer 5.4.2, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und Vielfalt (Diversity) berücksichtigen. Diese konkreten Ziele sollen insbesondere eine angemessene Beteiligung von Frauen vorsehen."

„Dem Aufsichtsrat soll eine nach seiner Einschätzung angemessene Anzahl unabhängiger Mitglieder angehören. Ein Aufsichtsratsmitglied ist im Sinn dieser Empfehlung insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder einer geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann. Dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands angehören. Aufsichtsratsmitglieder sollen keine Organfunktion oder Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern des Unternehmens ausüben.“

Der Aufsichtsrat der FORIS AG hält es als Ziel der Zusammensetzung des Aufsichtsrates für erstrebenswert, dass ein Mitglied schon im Hinblick auf das Kerngeschäft der Prozessfinanzierung Rechtsanwalt ist, ein Mitglied über ausgewiesene Erfahrung im Bereich Finanzen und Controlling verfügt und damit dem Umstand, dass die FORIS AG im Kerngeschäft als Finanzdienstleistungsunternehmen tätig ist, Rechnung getragen wird und ein Mitglied besondere Vertriebserfahrung aufweist, was im Hinblick auf das Vertriebserfordernis aller angebotenen Dienstleistungen sinnvoll erscheint. Dabei sollte mindestens ein Mitglied des Aufsichtsrates unabhängig im Sinne einer nicht wesentlichen Beteiligung am Unternehmen sein, um so insbesondere die Argumentationsperspektive von Kleinaktionären im Aufsichtsrat besonders hervorzuheben. Dieser Stand der Zieldiversifikation ist derzeit erreicht. Die Mitglieder des Aufsichtsrates sollten zum Zeitpunkt ihrer Wahl das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Das ist ebenfalls nicht der Fall. Da der Aufsichtsrat insgesamt aus nur drei Mitgliedern besteht, erscheint eine verpflichtende Quote, etwa von 1/3, zur Beteiligung von Frauen im Aufsichtsrat als nicht angemessen. Grundsätzlich sollte die Mandatsbesetzung, unabhängig von der Geschlechterfrage, allein nach Qualifikationsmerkmalen durch die Hauptversammlung besetzt werden. Hier ist die Hauptversammlung mit ihrer Wahl völlig frei. Derzeit ist mit Herrn Dr. Christian Rollmann nur ein wesentlich beteiligter Aktionär im Aufsichtsrat vertreten.

8. Vereinbarung zu wesentlichen Feststellungen in der Abschlussprüfung – Ziffer 7.2.3 Absatz 1:

"Der Aufsichtsrat soll vereinbaren, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben.“

Abschlussprüfer und Aufsichtsrat tauschen sich auch während der Jahresabschlussprüfung regelmäßig in Gesprächen oder Telefonaten aus, sodass etwaige Feststellungen und Vorkommnisse unverzüglich berichtet werden können. Einer gesonderten Vereinbarung bedarf es daher nicht.

Bonn, 16. März 2015

FORIS AG

Ralf Braun, Vorstand

Theo Paeffgen, Vorstand

Dr. Christian Rollmann, Vorsitzender des Aufsichtsrats

C. Lagebericht

der FORIS AG

1. Grundlagen der FORIS AG

I. Geschäftsmodell

Prozessfinanzierung

Die FORIS AG bietet seit 1998 die von ihr erfundene Prozessfinanzierung zur gerichtlichen Durchsetzung privater und gewerblicher Forderungen an. Die Dienstleistung richtet sich an alle Inhaber von Forderungen mit einem Streitwert über 100 TEURO. Deren Motivationslage ist regelmäßig damit verbunden, die notwendigen Kosten eines Gerichtsverfahrens aus Liquiditätsüberlegungen selbst nicht aufbringen zu müssen oder auch bei überwiegender Erfolgsaussicht, das allgemeine Prozessrisiko nicht eingehen zu wollen. Die FORIS ist mit der Prozessfinanzierung hauptsächlich im deutschsprachigen Rechtsraum tätig. Zusätzlich finanziert die FORIS im Einzelfall auch im europäischen Ausland oder internationale Schiedsverfahren.

Die Prozessfinanzierung ist im deutschsprachigen Rechtsmarkt als etabliertes Instrument zur risikolosen Rechtsdurchsetzung anerkannt und wird sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen in Anspruch genommen.

Die Dienstleistung der Prozessfinanzierung selbst ist weitgehend konjunkturunabhängig. Da bei der Prozessfinanzierung - anders als im Versicherungsgeschäft - die Einzelfallbetrachtung im Vordergrund steht, hängt der wirtschaftliche Erfolg der Dienstleistung vom rechtlichen Ausgang des finanzierten Gerichtsverfahrens sowie der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderung ab. Die rechtlichen Einflussfaktoren sind bei der Prozessfinanzierung als produktimmanente Risiken anzusehen.

Als Erfinder der Prozessfinanzierung und größter versicherungsunabhängiger Anbieter dieser Dienstleistung nimmt die FORIS AG eine führende Stellung im Markt ein. Die übrigen Anbieter veröffentlichen entweder keine Unternehmensdaten oder nur solche, die keine substanzielle Auswertung und damit keine Marktanalyse zulassen. Im Berichtsjahr sind weder bedeutende Anbieter zusätzlich in den Markt eingetreten, noch fand bei den verbleibenden Anbietern – vornehmlich aus der Versicherungsbranche – eine außergewöhnliche Entwicklung statt.

Mit Wirkung zum 1. August 2013 ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten. Die hiermit verbundene Erhöhung der Gerichts- und Anwaltskosten wird sich bei ansonsten unveränderten Rahmenbedingungen und gleichbleibender Erlösbeteiligung negativ auf die interne Verzinsung der Prozessfinanzierung auswirken. Gegenläufig könnte sich hier eine Nachfrageerhöhung aufgrund der insgesamt höheren Prozesskosten auswirken. Gleichzeitig erhöht sich der Liquiditätsbedarf für die Prozessfinanzierung entsprechend.

FORIS lingua

FORIS lingua bietet Fachübersetzungen von juristischen Texten wie zum Beispiel Klageschriften, Urteilen, Gutachten, Verträgen oder Gesetzestexten. Ergänzend hierzu werden wirtschaftliche Texte wie Geschäftsberichte, Jahresabschlüsse oder Emissionsprospekte übersetzt. Die Übersetzungen können beglaubigt sowie apostilliert werden.

Die Bearbeitung der Aufträge erfolgt in Zusammenarbeit mit einem weltweiten Netzwerk von etwa 500 muttersprachlichen Übersetzern, die alle entweder einen juristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Hintergrund haben. Neben den gängigen Sprachen Englisch, Französisch und Spanisch werden auch vielfältige, darüber hinausgehende Sprachkombinationen angeboten. Mit diesem Netzwerk und dem Einsatz von Übersetzerteams können zudem auch umfangreiche Texte in kurzer Zeit termingetreu bearbeitet werden. Eine Versicherung in Höhe von 1,0 Mio. EURO auf die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung rundet die Dienstleistung ab.

Hauptkundengruppen sind Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzleien sowie Industrie- und Dienstleistungsunternehmen.

Die Dienstleistung von FORIS lingua unterliegt konjunkturellen Schwankungen dahin gehend, dass Übersetzungsdienstleistungen in Zeiten schwacher Konjunktur teilweise durch eigene Kapazitäten der Kunden abgewickelt werden. Ein nachhaltiges Anziehen der Konjunktur kann diese Entwicklung umkehren, da dann erfahrungsgemäß eine Konzentration auf das Kerngeschäft stattfindet und ergänzende Dienstleistungen wie Übersetzungen wieder extern eingekauft werden. Rechtliche Einflussfaktoren mit entsprechender Auswirkung auf das Geschäft sind derzeit nicht erkennbar.

Mit FORIS lingua agieren wir in einem sehr heterogenen Markt mit vielen kleinen und kleinsten lokalen und nur wenigen überregionalen Anbietern. Wirkliche Marktführerschaften, auch für den Teilmarkt juristischer und wirtschaftlicher Fachübersetzungen, sind nicht erkennbar. Im Jahr 2011 waren - teilweise mit Private Equity finanzierte - Mitbewerber im Markt aufgetreten. In 2013 und 2014 hat es bezogen auf den Markteintritt keine wesentlichen Veränderungen gegeben. Der überwiegende Teil der Mitbewerber sucht die Kundenansprache, ebenso wie FORIS lingua, über das Internet. Ergänzend hierzu wird FORIS lingua durch den Vertrieb der FORATIS AG unterstützt und nutzt langjährige Kundenbeziehungen. Die wenigen Anbieter mit physischer Präsenz sind in der Regel solche, die neben der reinen Übersetzung auch Dienstleistungen wie beispielsweise Sprach-trainings oder Dolmetscherleistungen anbieten.

FORIS AnwaltsVerzeichnis

Das FORIS AnwaltsVerzeichnis bietet Anwälten die Möglichkeit, sich den Rechtssuchenden in einem der führenden Rechtsanwaltsverzeichnisse zu präsentieren. Es dient dem FORIS Konzern damit weiterhin als Werbemedium sowohl für die darin werbenden Rechtsanwälte als auch für die Dienstleistungen des Konzerns.

II. Ziele, Strategien und Steuerungssystem

Auf eine freiwillige Darstellung der strategischen Ziele und der zu ihrer Erreichung verfolgten Maßnahmen im Sinne des DRS 20 Tz 39 – 44 und 56 wird verzichtet. Nachfolgend wird das Steuerungssystem mit den für die FORIS AG bedeutsamsten finanziellen und nicht-finanziellen Steuerungsgrößen dargestellt.

Grundsätzliches Ziel unseres unternehmerischen Handelns ist die Ergebnisverbesserung oder -konsolidierung der einzelnen Geschäftsbereiche unter Berücksichtigung des für das Geschäftsmodell notwendigen überdurchschnittlichen Eigenkapital- und Liquiditätsbedarfes bei einer gleichzeitig attraktiven Eigenkapitalverzinsung. Das Planungs- und Steuerungssystem der FORIS AG und des Konzerns ist dahin gehend konzipiert, dass es sowohl speziell auf die einzelnen Geschäftsbereiche ausgelegte als auch bereichsübergreifende Instrumente und Informationen bereitstellt. Diese Instrumente dienen der Darstellung und Bewertung des aktuellen Geschäftsverlaufes auch im konzerninternen Vergleich. Zum anderen bilden sie die Basis für die Ableitung von bereichsspezifischen und –übergreifenden Strategien, Maßnahmenbündeln und Investitionsentscheidungen im Hinblick auf die Unternehmensziele. Die Informationen im Rahmen des Steuerungssystems werden in Einzelfällen täglich und im Regelfall monatlich im Rahmen des Monatsreportings ermittelt und analysiert, zugleich auch dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt. Steuerungsgrößen, die auf Abschlusszahlen beruhen, werden zumindest vierteljährig ermittelt und analysiert sowie im Rahmen der gesetzlichen Berichtspflichten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

II.1 Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren

Eigenkapitalrendite

Die Eigenkapitalrendite dient der Beurteilung der Kapitaleffizienz und ergibt sich aus der Division des Perio-denergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres mit dem Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Ermittlung und Analyse erfolgen vierteljährig.

Eigenkapitalquote

Zur Beurteilung der Kapitalstruktur und der finanziellen Flexibilität für das operative Geschäft wird die Eigenkapitalquote herangezogen, die sich aus der Division des Eigenkapitals mit dem Gesamtkapital zum Stichtag ergibt. Die Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells - insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung - ist eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote für die FORIS AG und den Konzern notwendig.

Umsatzrendite

Die Umsatzrendite ermittelt sich aus dem Periodenergebnis und dem Umsatz im Berichtszeitraum und dient der Beurteilung der Rentabilität. Sie wird sowohl auf Konzern- als auch auf Bereichsebene ermittelt. Ein Vergleich mit anderen Unternehmen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich FORATIS aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Kapital enthält. Die Umsatzrendite wird monatlich im Rahmen des Monatsreportings ermittelt und auf Abweichungen zu Vorperioden untersucht.

Cashflow

Neben der allgemeinen, in der Finanz- und Liquiditätskrise deutlich gewordenen Relevanz dieses Leistungsindikators sind die Ausstattung und Planung der Liquidität sowohl in der Prozessfinanzierung als auch bei der FORATIS im Rahmen der Konzernfinanzierung aufgrund der Liquiditätsbindung von hoher Bedeutung. Der Liquiditätsstatus des gesamten Konzerns mit allen Tochtergesellschaften und die entsprechende Entwicklung werden täglich ermittelt. Basierend auf den Monatsergebnissen wird eine entsprechende Vorschau erstellt und analysiert. Darüber hinaus wird quartalsweise eine Kapitalflussrechnung entsprechend DRS 2 erstellt und ausgewertet.

Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis auf Bereichsebene

Bei der Betrachtung der einzelnen Bereiche werden entsprechend der Segmente die Leistungsindikatoren Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis ermittelt und mit den Vorperioden verglichen. Diese Leistungsindikatoren sind Teil des Monatsreportings und werden mit den monatlichen Unternehmensplanzahlen abgeglichen und entsprechend analysiert. Dabei entsprechen die Umsatzerlöse und Periodenergebnisse den jeweiligen Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die Rohmarge berechnet sich aus der Division des Umsatzes durch den Materialaufwand. Für die Prozessfinanzierung sind Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis aufgrund des volatilen Geschäfts von untergeordneter Bedeutsamkeit für die Steuerung des Bereiches. Zur internen Steuerung werden hier die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren heran gezogen.

Ergebnisabführung

Das Gesamtergebnis der FORIS AG wird maßgeblich durch die Ergebnisabführung beeinflusst. Im Rahmen des Monatsreportings werden die ermittelten und analysierten Ergebnisse in diese Überlegungen miteinbezogen und auf die Auswirkungen des Einzelabschlusses untersucht. Die abschließende Ermittlung und Buchung der Ergebnisabführung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses.

II.2 Bedeutsame nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Über die zuvor genannten finanziellen Leistungsindikatoren hinaus werden für die einzelnen Bereiche der FORIS weitere Kennzahlen und Steuerungsgrößen im Rahmen des Monatsreportings ermittelt und analysiert. Ein Vergleich erfolgt in der Regel mit dem Vormonat und in Abhängigkeit von der jeweiligen Steuerungsgröße zugleich mit den Werten der vergangenen 12 Monate sowie der Unternehmensplanung.

Prozessfinanzierung

Im Bereich Prozessfinanzierung sind die bedeutsamen nicht-finanziellen Leistungsindikatoren die Anzahl der in der jeweiligen Periode in Finanzierung genommenen Verfahren sowie das korrespondierende Optionsvolumen und das aktuelle Kostenrisiko. Hierüber lassen sich in Verbindung mit der Auswertung von Vergangenheitsdaten insbesondere Rückschlüsse zur Risikoposition ableiten.

Das Optionsvolumen repräsentiert den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös der FORIS AG aus den in Finanzierung genommenen Verfahren. Der tatsächliche Wert der finanzierten Verfahren wird sich allerdings erst nach Abschluss der Prozesse sowie nach Durchsetzung der titulierten Forderungen anhand des realisierten Erlöses, abzüglich der zu tragenden Kosten für vollständig oder teilweise verlorene Prozesse, erweisen. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass sich das Optionsvolumen auch bei vorzeitiger Beendigung von Finanzierungsverträgen verändern kann, ohne dass dies Auswirkungen auf das Ergebnis des entsprechenden Berichtsjahres hat. Es handelt sich um die historisierten Daten, die Änderungen in den Folgejahren unterliegen können.

Das aktuelle Kostenrisiko umfasst im Wesentlichen die rechnerischen Kosten, welche für den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und den gegnerischen Anwalt bis zum Abschluss der laufenden Instanz anfallen können. Dieser Wert repräsentiert somit den maximal möglichen bilanziellen Verlust der FORIS AG bis zur Beendigung der aktuellen Instanz. Bei der Ermittlung wird unter anderem auf die einschlägigen Gebührenordnungen zurückgegriffen und es werden Schätzungen wie zum Beispiel die Streitwertfestsetzung des Gerichts berücksichtigt. Schätzunsicherheiten ergeben sich insbesondere aus den Unsicherheiten bezüglich Änderungen in den Gebührenordnungen, bei Stufen- oder Nichtigkeitsklagen sowie Zurückverweisungen, für Kosten für Sachverständigengutachten oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Aber auch die Anzahl der Termine bei Abrechnung nach Tagessätzen in ausländischen Jurisdiktionen oder bei Schiedsverfahren und Honorarvereinbarungen mit Anwälten auf Stundenbasis führen zu Schätzunsicherheiten. Die tatsächlich bei der FORIS AG zukünftig anfallenden Kosten im Verlauf der kommenden Jahre hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit regelmäßig deutlich über 50 % liegenden Erfolgsquote und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe werden die tatsächlichen Kosten im Mittel signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen. Wie beim Optionsvolumen weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass sich die angegebenen Risiken im Verlauf verändern können, ohne dass dies Auswirkungen auf das Ergebnis des entsprechenden Berichtsjahres hat. Es handelt sich um die historisierten Daten, die Änderungen in den Folgejahren unterliegen können.

Darüber hinaus ist das Verhältnis der in der jeweiligen Periode gewonnenen und verlorenen Verfahren von Bedeutung. Hier werden die in der jeweiligen Periode gewonnenen beziehungsweise mit Vergleich beendeten Verfahren mit den erstmalig in Abrechnung genommenen Verfahren, die ebenfalls die verlorenen Verfahren umfassen, ins Verhältnis gesetzt. Verfahren werden erstmalig in Abrechnung genommen, wenn ein Urteil rechtskräftig geworden ist, nach Obsiegen in zweiter Instanz und die Revision nicht zugelassen wurde oder wenn ein Vergleich geschlossen wurde. Dieser Leistungsindikator dient vorrangig der Kontrolle der Optimierung und Steuerung der internen Prüfungsabläufe.

FORIS lingua

Bei der FORIS lingua werden im Wesentlichen die Anzahl der Aufträge sowie die hiermit erzielten durchschnittlichen Umsätze je Auftrag zur ergänzenden Steuerung verwendet. Dies ermöglicht Rückschlüsse sowohl auf die Produkt- und Servicequalität als auch die Kunden- und Auftragsstruktur.

III. Forschung und Entwicklung

Aufgrund ihres Geschäftsmodells werden in der FORIS AG und im FORIS Konzern weder eigene Aktivitäten zu Forschung und Entwicklung im engeren Sinne durchgeführt, noch werden Leistungen Dritter hierfür in Anspruch genommen.

2. Wirtschaftsbericht

I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

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Wachstumsrate des realen Bruttoinlandsproduktes 1) 20142) 2013
in % in %
Deutschland 1,3 0,1
Österreich 0,7 0,2
Schweiz k.A. 1,9
Euroraum (18 Länder) 0,8 -0,5
Vereinigte Staaten 2,2 2,2

1) Veränderung gegenüber dem Vorjahr; Quelle: Eurostat / Herbstprognose der EU-Kommission / Statistisches Bundesamt

2) Aktueller Forecast-Stand

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist im Forecast 2014 durch ein über dem Vorjahresniveau liegendes Wachstum des realen Bruttoinlandsproduktes gekennzeichnet. Die Entwicklung im Euroraum ist weiterhin durch die expansive Geldpolitik und eine Verlängerung beziehungsweise Neuauflage von Konjunkturprogrammen und Stützungsmaßnahmen gekennzeichnet. Inwieweit massive Stützungen einzelner Länder im Euroraum durch die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Zusammenspiel mit dem Internationalen Währungsfonds sowie der Europäischen Zentralbank weiter notwendig sind und durchgeführt werden, ist derzeit noch unklar. Gleichzeitig nimmt die Europäische Zentralbank über ihre Hauptaufgabe der Sicherung der Geldstabilität hinaus weitergehende Aufgaben wie den Ankauf von Staatsanleihen zur Krisenbewältigung wahr, die kontrovers diskutiert werden. Das nochmalige Absenken des Leitzinses am 5. Juni 2014 durch die Europäische Zentralbank auf 0,15 % und am 4. September 2014 auf 0,05 % hat sich nach aktuellen Erkenntnissen und Prognosen noch nicht in Inflationstendenzen niedergeschlagen, birgt aber weiterhin erhebliches Inflationspotenzial. Darüber hinaus wird vermehrt auf die Gefahr einer Deflation - verbunden mit entsprechend verminderter Konsumneigung - verwiesen, was insgesamt die Wachstumschancen verringert. Der für den Bereich des Verkaufs von Vorratsgesellschaften sowie Fachübersetzungen wichtige Markt für Mergers & Akquisitions mit Bezug zu deutschen Unternehmen ist im Jahr 2014 mit Bezug auf das Transaktionsvolumen deutlich gestiegen und wird sich europaweit zu dem besten Jahr seit 2008 entwickeln. Der Trend zu großvolumigen Transaktionen hält weiter an. Aufgrund der immer noch geringen Gesamtanzahl von Transaktionen hatten diese Steigerungen nach unserer Einschätzung kaum Auswirkungen auf die Bereiche FORIS lingua und FORATIS. Die Anzahl der in 2014 neu gegründeten Limiteds in Deutschland lag auf dem Niveau des Vorjahreszeitraumes.

II. Geschäftsverlauf

Hinsichtlich der Beschreibung und Definitionen der nachfolgend dargestellten finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter C.1.II.1 und C.1.II.2.

II.1 FORIS AG

Eigenkapitalrendite

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01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013 01.01.-31.12.2012 01.01.-31.12.2011 01.01.-31.12.2010
Eigenkapitalrendite 2,4 % 17,7 % 3,7 % 13,7 % -10,3 %

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2014 2013 2012 2011
Eigenkapitalrendite
Durchschnitt 2 Jahre 10,0 % 10,7 % 8,7 % 1,7 %

Die gesunkene Eigenkapitalrendite im Geschäftsjahr 2014 ist auf das deutlich schlechtere Jahresergebnis zurückzuführen. Aufgrund des im Bereich der Prozessfinanzierung volatilen Geschäftsverlaufes streben wir mittelfristig weiterhin einen Durchschnittswert über die Berichtsjahre von rund 10 % an. Im Durchschnitt der vergangenen zwei Jahre betrug die Eigenkapitalrendite 10,0 % und bezogen auf die Jahre 2013 und 2012 10,7 %. Damit wurde das angestrebte Ziel in diesen Betrachtungsintervallen erreicht.

Eigenkapitalquote

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31.12.2014 31.12.2013 31.12.2012 31.12.2011 31.12.2010
Eigenkapitalquote 92,6 % 92,6 % 91,3 % 90,8 % 87,7 %

Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung ist eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote für die FORIS notwendig. Die Eigenkapitalquote ist über die vergangenen fünf Jahre auf nunmehr 92,6 % gestiegen und hat in diesem Zeitraum im Durchschnitt bei91,0 % gelegen.

Umsatzrendite

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01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013 01.01.-31.12.2012 01.01.-31.12.2011 01.01.-31.12.2010
Umsatzrendite 17,6 % 36,4 % 30,8 % 58,0 % -56,5 %

Ein Vergleich mit anderen Unternehmen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da im Jahresergebnis auch die Ergebnisabführungen aus den Tochtergesellschaften enthalten sind und somit die Umsatzbasis vergleichsweise gering ausfällt.

Cashflow

Hinsichtlich der Veränderungen des Cashflows in den Geschäftsjahren 2014 und 2013 verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.2.III.2.3.

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01.01.-31.12.2014

TEuro
01.01.-31.12.2013

TEuro
01.01.-31.12.2012

TEuro
01.01.-31.12.2011

TEuro
01.01.-31.12.2010

TEuro
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 2.843 2.365 236 -317 1.736
Cashflow aus Investitionstätigkeit -10 -75 -22 -111 93
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -494 -1.592 -695 0 -1.471
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) 2.339 698 -481 -428 358

Umsatz, Rohertrag und Rohmarge auf Bereichsebene

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Umsatz 01.01.-31.12.2014

TEuro
01.01.-31.12.2013

TEuro
01.01.-31.12.2012

TEuro
01.01.-31.12.2011

TEuro
01.01.-31.12.2010

TEuro
Prozessfinanzierung 2.221 8.434 1.823 3.412 2.597
Übersetzungsdienst FORIS lingua 464 370 355 367 247
Verkauf AGs 0 0 0 0 56
2.685 8.804 2.178 3.779 2.900
Rohertrag 01.01.-31.12.2014

TEuro
01.01.-31.12.2013

TEuro
01.01.-31.12.2012

TEuro
01.01.-31.12.2011

TEuro
01.01.-31.12.2010

TEuro
Prozessfinanzierung 797 4.729 377 1.843 1.243
Übersetzungsdienst FORIS lingua 207 194 158 149 105
Verkauf AGs 0 0 -5 -8 50
1.004 4.923 530 1.984 1.398
Rohmarge 01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013 01.01.-31.12.2012 01.01.-31.12.2011 01.01.-31.12.2010
Prozessfinanzierung 35,9 % 56,1 % 20,7 % 54,0 % 47,9 %
Übersetzungsdienst FORIS lingua 44,6 % 52,4 % 44,5 % 40,6 % 42,5 %
FORIS AG 37,4 % 55,9 % 24,3 % 52,5 % 48,2 %

Ergebnisabführung

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01.01.-31.12.2014

TEuro
01.01.-31.12.2013

TEuro
01.01.-31.12.2012

TEuro
01.01.-31.12.2011

TEuro
01.01.-31.12.2010

TEuro
GO AHEAD 1.273 1.492 1.973 1.958 767
FORATIS AG 352 274 261 178 158
FORIS Vermögensverwaltungs AG -196 -33 5 -36 -131
1.429 1.733 2.239 2.100 794
Jahresüberschuss FORIS AG 474 3.207 672 2.193 -1.639
Ergebnis FORIS AG ohne Ergebnisabführung -955 1.474 -1.567 93 -2.433

Mit Ausnahme des Geschäftsjahres 2010, in dem das Ergebnis der GO AHEAD durch Wertberichtigungen im Forderungsbereich belastet wurde, liegt der Ergebnisbeitrag der Tochtergesellschaften deutlich über 1.000 TEURO pro Jahr und trägt somit maßgeblich zum Ergebnis der FORIS AG bei.

II.2 Prozessfinanzierung

Die Umsatzerlöse aller in Abrechnung genommenen Verfahren der Prozessfinanzierung betragen im Berichtsjahr 2.221 TEURO und liegen damit deutlich unter dem Vorjahresniveau (8.434 TEURO). Das vorangegangene Geschäftsjahr 2013 war insbesondere durch einen umfassenden Vergleich in fünf Sammelklagen beeinflusst, in denen die FORIS AG für eine Reihe von Klägern die Prozessfinanzierung übernommen hat.

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2014 2013 2012 2011 2010
In Abrechnung genommen (Anzahl) 39 62 43 14 31
Quote der positiv in Abrechnung genommenen Verfahren 61,5 % 61,3 % 69,8 % 64,3 % 64,5 %

Im Jahr 2014 haben wir in der Prozessfinanzierung 39 Verfahren (Vorjahr: 62 Verfahren) erstmalig in Abrechnung genommen. Die Quote der davon positiv beendeten Verfahren liegt mit 61,5 % über der des Vorjahres (61,3 %).

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Optionsvolumen 31.12.2014

Mio. Euro
31.12.2013

Mio. Euro
31.12.2012

Mio. Euro
31.12.2011

Mio. Euro
31.12.2010

Mio. Euro
Neu in Finanzierung genommene Fälle 6,6 5,6 6,1 19,1 6,6
Gesamtvolumen zum Stichtag 30,5 28,1 44,8 45,1 27,6

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Optionsvolumen 31.12.2014 Anzahl 31.12.2013 Anzahl 31.12.2012 Anzahl 31.12.2011 Anzahl 31.12.2010 Anzahl
Neu in Finanzierung genommene Fälle 25 29 53 71 30

In 2014 haben wir 25 (Vorjahr: 29) neue Verfahren mit einem Optionsvolumen von insgesamt rund 6,6 Mio. EURO (Vorjahr: rund 5,6 Mio. EURO) in Finanzierung genommen. Das Optionsvolumen repräsentiert den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös der FORIS AG aus den in Finanzierung genommenen Verfahren. Der tatsächliche Wert der finanzierten Verfahren wird sich allerdings erst nach Abschluss der Prozesse sowie nach Durchsetzung der titulierten Forderungen anhand des realisierten Erlöses, abzüglich der zu tragenden Kosten für vollständig oder teilweise verlorene Prozesse, erweisen.

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Aktuelles Kostenrisiko 31.12.2014

Mio. Euro
31.12.2013

Mio. Euro
31.12.2012

Mio. Euro
31.12.2011

Mio. Euro
31.12.2010

Mio. Euro
von 8,3 6,1 10,1 8,6 6,4
bis 10,1 7,5 12,3 10,5 7,8

Das Kostenrisiko entwickelt sich grundsätzlich analog zum Optionsvolumen. Weitergehende Einflussfaktoren sind die Größe der Verfahren, die Dauer und insbesondere der Auslandsbezug. Die tatsächlich bei der FORIS AG zukünftig anfallenden Kosten im Verlauf der kommenden Jahre hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit regelmäßig deutlich über 50 % liegenden Erfolgsquote und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe werden die tatsächlichen Kosten im Mittel signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen.

II.3 FORIS lingua

Bei der FORIS lingua hat sich die Umsatzentwicklung der ersten drei Quartale 2014 zum Jahresende fortgesetzt. Der Umsatz liegt mit 464 TEURO um 25,4 % über dem Vorjahreswert von 370 TEURO. Trotz der im Vergleich zur Vorjahresperiode niedrigeren Rohertragsquote hat sich der Ergebnisbeitrag der FORIS lingua mit19 TEURO überproportional zum Vorjahr (4 TEURO) entwickelt. Wesentliche Gründe hierfür sind die im Vorjahr getätigten Einmalinvestitionen im Rahmen der Neuausrichtung der FORIS lingua, deren entsprechende Ergebnisauswirkungen sich im vergangenen Geschäftsjahr erstmalig gezeigt haben.

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2014 2013 2012 2011 2010
Veränderung der Anzahl der Aufträge 18,6 % 12,2 % 6,2 % 10,7 % -10,8 %
Veränderung Umsatz je Auftrag 6,5 % -7,2 % -6,7 % 34,8 % 15,8 %

Gegenüber dem Vorjahr haben wir im Geschäftsjahr 2014 sowohl die Anzahl der Aufträge als auch den Umsatz je Auftrag steigern können.

III. Lage der FORIS AG

Zur Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und die Kapitalflussrechnung in verkürzter Form dargestellt. Abweichungen in der Summenbildung sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen. Die exakten Einzelwerte ergeben sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der verkürzten Kapitalflussrechnung.

III.1 Ertragslage

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01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013 +/-
TEURO % TEURO % TEURO %
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 2.685 70 8.804 90 -6.119 -70
Sonstige betriebliche Erträge 1.178 30 1.016 10 162 16
Betriebsleistung 3.863 100 9.820 100 -5.957 -61
Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.681 -44 -3.880 -40 2.199 -57
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.680 -43 -1.747 -18 67 -4
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -247 -6 -260 -3 13 -5
Abschreibungen -44 -1 -56 -1 12 -21
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.823 -47 -2.587 -26 764 -30
Betriebsaufwand -5.475 -142 -8.530 -87 3.055 -36
Betriebsergebnis -1.612 -42 1.290 13 -2.902 -225
Zinserträge 486 514 -28
Zinsaufwendungen -56 -65 9
Abschreibungen auf Finanzanlagen und Wertpapiere des Umlaufvermögens -15 0 -15
Finanzergebnis 415 449 -34
Ergebnisabführungen 1.429 1.733 -304
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 242 -265 507
Jahresüberschuss 474 3.207 -2.733
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 1.063 672
Ertrag aus Kapitalherabsetzung 549 0
Einstellung in die Kapitalrücklage nach § 237 Abs. 5 AktG -549 -745
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 0 -2.071
Dividende 2013 in 2014 -494 0
Bilanzgewinn 1.043 1.063

Hinsichtlich der Umsatz- und Rohertragsstruktur verweisen wir auf unsere Ausführung unter C.2.II.

Wesentlicher Bestandteil der sonstigen betrieblichen Erträge sind die Erträge aus den Kostenweiterbelastungen an die Tochterunternehmen. Da sämtliche Mitarbeiter bei der FORIS AG angestellt sind, macht dies im Geschäftsjahr 2014 alleine für weiterbelastete Personalkosten 725 TEURO (Vorjahreszeitraum: 798 TEURO) aus. Die in 2012 begonnenen und in 2013 weitergeführten Umstrukturierungsmaßnahmen haben im Geschäftsjahr 2014 im Bereich der Personalaufwendungen zu geringen Entlastungseffekten geführt.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind bei im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunkenem Umsatz absolut gesunken. Der relative Anstieg dieser Aufwendungen ist vor allem auf die gesunkene Rohmarge im Bereich der Prozessfinanzierung zurückzuführen, was wiederum maßgeblich durch die geringeren Umsätze in diesem Bereich beeinflusst wurde. Bei der FORIS lingua ist die relative Rohmarge aufgrund einiger Großaufträge mit entsprechenden Nachlässen gesunken.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen deutlich gesunken. Wie im Vorjahr haben im Geschäftsjahr 2014 Rechtsberatungs-, Gutachten- und sonstige Kosten im Zusammenhang mit eigenen Verfahren hohe Aufwendungen verursacht. Diese Kosten sind Sachverhalten geschuldet, die nicht vom Unternehmen verursacht wurden oder beeinflusst werden können. Darüber hinaus wurde in 2014 im Bereich der Prozessfinanzierung ein seit 2012 laufendes Verfahren auf dem Vergleichswege beendet, bei dem nach Abschluss des Verfahrens Streit mit dem Anspruchsinhaber bestanden hatte. Hier waren einmalige Wertberichtigungen von insgesamt 631 TEURO vorzunehmen. Im Vorjahr war in einem Rechtsstreit eine Rückstellung für etwaigen Schadenersatz zu bilden. Darüber hinaus war in 2013 ein weiteres größeres Verfahren gewonnen worden, bei dem nach Abschluss des Verfahrens die Bonitätslage einen vollständigen Erlös derzeit nicht überwiegend wahrscheinlich werden lässt. Daher wurde eine entsprechende Wertberichtigung vorgenommen. Darüber hinaus hat die FORIS AG in 2013 auf einen Teil der Forderungen gegenüber ihrer Tochtergesellschaft Gewerbepark Zapfholzweg AG verzichtet, da diese einen Mehrerlös aus einem Grundstückverkauf wahrscheinlich nicht realisieren kann. Die vorgenannten Effekte haben maßgeblich zu den höheren Aufwendungen in 2013 beigetragen.

Bei den Zinserträgen hatten im vergangenen Jahr auch Zinsanteile aus abgeschlossenen Verfahren in der Prozessfinanzierung das Ergebnis positiv beeinflusst. Die weiterhin gute Liquiditätslage wirkt sich positiv auf die Zinsaufwendungen aus.

Unter der Position Ergebnisabführungen sind die Erträge und Aufwendungen der abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge saldiert ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2014 sank der Saldo der Ergebnisabführungen um 304 TEURO auf 1.429 TEURO.

Aufgrund des in der ersten Instanz gewonnenen Verfahrens bezüglich der steuerlichen Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG und der daraus resultierenden bilanziellen Behandlung ergibt sich auf Ebene der FORIS AG ein ertragswirksamer Steuererstattungsanspruch, der sich mit 233 TEURO deutlich positiv auf das Ergebnis ausgewirkt hat. Im vergangenen Jahr hatte das sehr gute Ergebnis trotz der bestehenden Verlustvorträge aufgrund der Mindestbesteuerung zu entsprechenden Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastungen geführt. Die Veränderung in den latenten Steuern in 2014 resultiert wie im Vorjahr aus den überarbeiteten Planungsrechnungen der Konzerngesellschaften und den damit verbundenen geänderten Ergebniserwartungen.

Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2014 hat sich mit 474 TEURO gegenüber dem Vorjahresergebnis von 3.207 TEURO deutlich verschlechtert, was maßgeblich auf die Ergebnisveränderungen in der Prozessfinanzierung zurückzuführen ist. Hierin spiegelt sich die Volatilität dieses Bereiches auf das jeweilige Gesamtergebnis wider und verdeutlicht, dass für die FORIS AG nur eine Mehrjahresbetrachtung des Gesamtergebnisses sinnvolle Aussagen über die Entwicklung des Unternehmens zulässt.

III.2 Finanzlage

Im Vordergrund des Finanzmanagements der FORIS AG steht aufgrund des Geschäftsmodells und der damit verbundenen notwendigen finanziellen Flexibilität die Sicherstellung einer überdurchschnittlichen Eigenkapitalquote und ausreichender Liquidität. Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS AG ist im Finanzbereich zentralisiert. Der Fokus liegt auf den Kapitalstruktur- und Kreditrisiken sowie den Liquiditäts- und Marktpreisrisiken. Hinsichtlich der Einzelheiten zu den Risiken und deren Management verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4 in der Risikoberichterstattung.

III.2.1 Kapitalstruktur

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31.12.2014 31.12.2013 +/-
TEURO % TEURO % TEURO %
--- --- --- --- --- --- ---
Gezeichnetes Kapital 4.941 23 4.941 23 0 0
Kapitalrücklage 11.539 54 10.990 52 549 5
Gewinnrücklagen 2.196 10 2.745 13 -549 -20
Bilanzgewinn 1.042 5 1.063 5 -21 -2
Eigenkapital 19.718 92 19.739 93 -21 0
Steuerrückstellungen 150 1 244 1 -94 -39
Sonstige Rückstellungen 582 3 906 4 -324 -36
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 839 4 417 2 422 101
Kurzfristige Verbindlichkeiten 1.571 8 1.567 7 4 0
21.289 100 21.306 100 -17 0

Mit einer Eigenkapitalquote von 92,6 % (Vorjahr: 92,6 %) ist die FORIS im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt.

Die Erhöhung der Kapitalrücklage ergibt sich aus der gesetzlich vorgeschriebenen Auffüllung der Kapitalrücklage nach Einziehung der im Jahr 2013 erworbenen eigenen Aktien im Geschäftsjahr 2014. Wir verweisen hierzu auch auf unsere Ausführungen unter C.7 sowie D.III.5 im Anhang.

Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die Gesellschaft zum Stichtag.

Bei den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind die höheren Salden gegen verbundene Unternehmen aus dem Cash Management zum Stichtag ausschlaggebend für den Anstieg in dieser Bilanzposition.

III.2.2 Investitionen

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Immaterielle Vermögenswerte 0,00 41.595,37
Sachanlagen 10.226,19 33.485,32
10.226,19 75.080,69

Im Vorjahr wurden zum Abschluss der Erneuerung der EDV-Infrastruktur Investitionen in die Clients inklusive der entsprechenden Software sowie die Erneuerung der Datensicherungssysteme umgesetzt. Im Geschäftsjahr 2014 erfolgten keine besonderen Investitionen in das Anlagevermögen.

III.2.3 Liquidität

Nachfolgend ist die Entwicklung der Liquidität im Rahmen einer verkürzten Kapitalflussrechnung dargestellt.

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Verkürzte Kapitalflussrechnung 01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013
EURO EURO EURO EURO
--- --- --- --- ---
Jahresüberschuss 473.851,55 3.206.750,72
Cashflow-Veränderungen aus der laufenden Geschäftstätigkeit 2.369.499,44 -841.448,26
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 2.843.350,99 2.365.302,46
Cashflow aus Investitionstätigkeit -10.164,19 -74.960,69
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -494.051,40 -1.591.940,50
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) 2.339.135,40 698.401,27
Finanzmittel am 1.1. 725.390,24 26.988,97
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) 2.339.135,40 698.401,27
Finanzmittel am 31.12. 3.064.525,64 725.390,24

Neben der Finanzierung mit Eigenkapital ist die wichtigste Finanzierungsquelle der FORIS der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Im Geschäftsjahr 2014 konnte wie im Vorjahreszeitraum ein positiver Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftet werden.

Hinsichtlich des Cashflows aus Investitionen und den hierin erfassten Mittelabflüssen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.III.2.2. Ein geringer gegenläufiger Effekt ergibt sich aus Einzahlungen aus den Abgängen des Sachanlagevermögens.

Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist im Geschäftsjahr 2014 ausschließlich die Zahlung der Dividende für 2013 enthalten.

Es besteht bei einem Kreditinstitut derzeit eine Multifunktionslinie, die mit Bürgschaften im Bereich der Prozessfinanzierung wie folgt ausgenutzt wird beziehungsweise wurde:

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Multifunktionslinie 31.12.2014

TEuro
31.12.2013

TEuro
Linie 2.000 2.000
Bürgschaften für Prozesse -775 -721
Freie Linie 1.225 1.279

III.3 Vermögenslage

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31.12.2014 31.12.2013 +/-
TEURO % TEURO % TEURO %
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögensgegenstände 26 0 49 0 -23 -47
Sachanlagen 31 0 42 0 -11 -26
Finanzanlagen 3.622 17 3.632 17 -10 0
Langfristig gebundenes Vermögen 3.679 17 3.723 17 -44 -1
Vorräte 3.408 16 2.835 13 573 20
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände/Wertpapiere 9.426 45 12.342 58 -2.916 -24
Liquide Mittel 3.065 14 725 4 2.340 323
Rechnungsabgrenzungsposten 11 0 8 0 3 38
Kurzfristig gebundenes Vermögen 15.910 75 15.910 75 0 0
Aktive latente Steuern 1.700 8 1.672 8 28 2
21.289 100 21.305 100 -16 0

Der Anstieg der Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung spiegelt die Entwicklung der in Finanzierung genommenen Verfahren und hier insbesondere die für diese Verfahren verauslagten Kosten wider.

Die kurzfristigen Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Berichtszeitraum 2014 im Wesentlichen aufgrund der Zahlungen nach der Beendigung eines Streites über die Auszahlung gemäß dem bestehenden Finanzierungsvertrag im Wege des Vergleiches zurückgegangen.

Die latenten Steuererstattungsansprüche wurden aufgrund der Einschätzung des Vorstands zur Entwicklung des Unternehmens und der daraus abgeleiteten Unternehmensplanung für die kommenden Jahre ergebniswirksam angepasst.

III.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Das Geschäftsjahr 2014 ist mit einem Periodenergebnis von 474 TEURO (Vorjahr: 3.207 TEURO) insgesamt nicht zufriedenstellend verlaufen. Außergewöhnliche Belastungen in der Prozessfinanzierung konnten von den positiven Entwicklungen der anderen Bereiche nicht kompensiert werden. Mit einer Eigenkapitalquote von 92,6 % (Vorjahr: 92,6 %) und Finanzmitteln von 3.065 TEURO (Vorjahr: 725 TEURO) verfügt die FORIS AG weiterhin über eine äußerst solide Finanz- und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten in der Tochtergesellschaft bietet darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.

IV. Sonstige Ereignisse des Geschäftsjahres

Am 24. Januar 2014 wurde dem Vorstand der FORIS AG eine Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage gegen sämtliche Beschlussfassungen der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. November 2013 durch eine Aktionärin zugestellt. Gemäß §§ 246 Abs. 4 Satz 1, 249 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der Vorstand dieses im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Das Landgericht Köln hat mit Beschluss vom 26. Februar 2014 den Termin zur mündlichen Verhandlung aufgrund der Klagerücknahme der Klägerin aufgehoben. Das Verfahren ist damit beendet. Die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. November 2013 gefassten Beschlüsse und die auf ihrer Grundlage am 10. Dezember 2013 erfolgten Eintragungen der Satzungsänderungen in das Handelsregister sind demzufolge unanfechtbar. Dem Rechtsstreit waren auf Seiten der Beklagten mehrere Nebenintervenienten beigetreten.

3. Nachtragsbericht

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichtes ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten oder zur Änderung von Angaben im Anhang zum 31. Dezember 2014 geführt hätten.

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

I. Voraussichtliche Entwicklung der FORIS AG unter Berücksichtigung der wesentlichen Chancen und Risiken

Nach den beiden Wachstumsjahren 2010 und 2011 wurde in den Jahren 2012 und 2013 der Aufschwung in Deutschland unterbrochen und es ist nur zu geringen Wachstumsraten von unter 1 % gekommen. Die aktuellen Erwartungen der Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes in Deutschland für das Jahr 2014 liegen mit rund 1,5 % über denen der vergangenen Jahre.

Auch nach dem letzten Zinsschritt vom 4. September 2014 beim Leitzins durch die Europäische Zentralbank (EZB) auf aktuell 0,05 % ist die hierdurch in den Markt gekommene Liquidität bislang hauptsächlich in die Finanzmärkte und nur zu einem geringen Teil in die Realwirtschaft gelangt. Ein breit angelegter Inflationsdruck ist in der Eurozone weiterhin nicht erkennbar und wird den aktuellen Prognosen nach zumindest in 2014 nicht auftreten. Insbesondere durch die sinkenden Energiepreise liegt die jährliche Teuerungsrate im Geschäftsjahr 2014 auf dem niedrigsten Stand seit mehr als vier Jahren. Die weitere Entwicklung der Inflation ist auch davon abhängig, ob und in welchem Ausmaß die ausgeweitete Liquidität in die Realwirtschaft fließt. Da weitere Preissenkungen von den Konsumenten erwartet werden, sind auch Deflationstendenzen nicht gänzlich auszuschließen. Für 2014 wird im Euroraum mit einer jährlichen Teuerungsrate deutlich unter der von der EZB gesetzten Marke von 2,0 % gerechnet.

Die Verschuldungsprobleme einzelner Länder im Euroraum und die damit verbundene Unsicherheit der Märkte wird die Entwicklung auch in 2015 belasten. Allerdings sind Erholungstendenzen in einzelnen Ländern zu beobachten, was insgesamt zu einer Stabilisierung führen sollte. Die sinkende Nachfrage konnte zwar durch die Nachfrage von Drittländern außerhalb des Euroraumes kompensiert werden, wird aber voraussichtlich die Entwicklung in 2015 zumindest belasten.

Die aktuellen Prognosen und Konjunkturindikatoren gehen für das Jahr 2015 derzeit weit auseinander. Besonders intensiv werden mögliche Deflationsgefahren diskutiert, die möglicherweise das Wachstum in Deutschland und der Eurozone begrenzen könnten. Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass das Wachstum in Deutschland kräftiger als für den Rest des Euroraums ausfällt.

Eine über das Jahr 2015 hinausgehende Einschätzung der konjunkturellen Entwicklung halten wir angesichts der unsicheren Lage an den Finanzmärkten für nicht sachgerecht.

I.1 FORIS AG

Konzernweit werden wir in 2015 die Aktivitäten der einzelnen Bereiche noch stärker miteinander verzahnen und den Kunden weiter in den Fokus stellen. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Verbesserung der Service- und Produktqualität. Den begonnenen Strategieprozess werden wir in 2015 weiterführen und hieraus Maßnahmen auch zur Erweiterung des Geschäftsmodells ableiten.

Die wesentlichen Investitionen in das Anlagevermögen für den zukunftsgerichteten Ausbau unserer EDV-Infrastruktur konnten bereits in 2013 abgeschlossen werden. Somit können wir flexibel auf Veränderungen im Markt reagieren und die Ausfallsicherheit gewährleisten. Für das Jahr 2015 sind keine wesentlichen Investitionen in diesem Bereich geplant.

Unter der Annahme einer sich zumindest nicht weiter verschlechternden Konjunktur und wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland sowie stabiler politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen gehen wir für das kommende Geschäftsjahr 2015 von einem positiven Ergebnis aus, welches über dem des Geschäftsjahres 2014 liegen wird.

Die Eigenkapitalquote wird im kommenden Geschäftsjahr auf dem hohen Niveau bleiben und sollte in den kommenden Jahren nicht unterhalb von 60 % absinken, damit eine entsprechende Risikoabsicherung des Geschäftsmodells sichergestellt ist.

Im mittelfristigen Durchschnitt der nächsten Jahre streben wir eine Eigenkapitalrendite von 10 % an. Mit 10,0 % für 2014 und 2013 sowie 10,7 % für die Jahre 2013 und 2012 wurde dieses Ziel erreicht. Auch wenn wir für das Geschäftsjahr 2015 von einer deutlichen Verbesserung der Eigenkapitalrendite gegenüber 2014 (2,4 %) ausgehen, werden wir für die Jahre 2015 und 2014 das mittelfristige Ziel von 10 % Eigenkapitalrendite deutlich unterschreiten.

Eine weitergehende Quantifizierung der zukünftigen Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der FORIS AG und des FORIS Konzerns und der damit verbundenen finanziellen Leistungsindikatoren erscheint uns insbesondere aufgrund der hohen Ergebnisvolatilität des Bereiches Prozessfinanzierung und der unsicheren konjunkturellen Entwicklungen weiterhin als nicht sachgerecht.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die zukunftsbezogenen Aussagen über erwartete Entwicklungen in diesem Geschäftsbericht auf aktuellen Einschätzungen der FORIS AG beruhen und naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Die FORIS AG übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt nicht, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren.

I.2 Prozessfinanzierung

Nach unserer Erfahrung ist die Prozessfinanzierung weitgehend konjunkturunabhängig. Daher ist eine deutliche Wahrnehmung der Aktivitäten der FORIS im Markt sowohl bei den Anwälten als auch den Anspruchsinhabern ein wesentlicher Erfolgsfaktor. Wir werden in 2015 daher im Hinblick auf unsere vertrieblichen Aktivitäten den generellen Ansatz der persönlichen Ansprache konsequent verfolgen und unser Netzwerk weiter ausbauen. Zu den weiteren Aktivitäten zählen neben der Erweiterung unserer Internetpräsenz vor allem das eigene Vortragswesen unserer Syndikusanwälte, unser Engagement in Verbänden und unsere Präsenz auf Fachveranstaltungen und -tagungen.

Unsere internen Prozesse zur Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit und der Bonität des Anspruchsgegners werden auch in 2015 unserem andauernden Optimierungsprozess unterliegen. Dabei liefern die Erfahrungen aus mittlerweile siebzehn Jahren Prozessfinanzierung wertvolle Erkenntnisse, die wir nutzen werden. Die in den vergangenen Jahren regelmäßig durchgeführte systematische und analytische Auswertung aller Verfahren haben wir in 2014 aktualisiert und werden auf etwaige neue Erkenntnisse hieraus entsprechend reagieren.

Der wirtschaftliche Erfolg mit Blick auf das Jahr 2015 ist jedoch auch aufgrund der Langfristigkeit der Verfahren nur schwer prognostizierbar und weiter als volatil einzuschätzen. Er hängt neben dem rechtlichen Ausgang der finanzierten Gerichtsverfahren von der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderung ab. Das aktuelle Portfolio umfasst eine Vielzahl von Großverfahren mit einem Streitwert größer 4.000 TEURO, die gemessen am Anzahlungsvolumen einen Anteil von rund 50 % ausmachen und deren jeweiliger Abschluss und Ausgang einen nicht unerheblichen Einfluss im positiven wie auch negativen Sinne auf das gesamte Unternehmensergebnis entfalten können. Daher halten wir es auch nicht für angemessen, Prognosen für Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis in diesem Geschäftsbereich abzugeben.

Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren bei der Prozessfinanzierung sind vielmehr das Optionsvolumen, das aktuelle Kostenrisiko und die Quote der gewonnenen Verfahren.

Mittelfristig streben wir im Durchschnitt ein jährlich neu in Finanzierung zu nehmendes Optionsvolumen von rund 10,0 Mio. EURO an. Für das kommende Jahr wird gegenüber dem Geschäftsjahr 2014 (Neues Optionsvolumen in 2014: 6,6 Mio. EURO) eine leichte Steigerung erwartet. Inwieweit das mittelfristig angestrebte Volumen bereits im kommenden Geschäftsjahr erreichbar sein wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Hinsichtlich der Anzahl der neu in Finanzierung genommenen Verfahren wird mittelfristig eine Anzahl von mehr als 30 Verfahren pro Jahr angestrebt. Bei den gewonnenen Verfahren streben wir im Mittel weiterhin eine Quote der gewonnenen Verfahren von mehr als 60 % an. In 2014 lag diese Quote mit rund 61,5 % über dem angestrebten Mittel. Für das kommende Geschäftsjahr gehen wir von einer Quote von mehr als 60 % aus.

Aufgrund des am 1. August 2013 in Kraft getretenen 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes werden die Gerichts- und Anwaltskosten mit entsprechend negativer Auswirkung auf die interne Verzinsung und die Liquiditätsbindung der Prozessfinanzierung steigen. Gegenläufig könnte sich hier eine Nachfrageerhöhung aufgrund der insgesamt höheren Prozesskosten auswirken. Eine Erhöhung der Erlösbeteiligung zur Kompensation ist derzeit am Markt nach unserer Einschätzung nicht durchsetzbar. Die genauen Auswirkungen auf den Erfolg des Bereiches Prozessfinanzierung lassen sich derzeit noch nicht valide bestimmen. Insgesamt gefährdet die aktuelle Erhöhung der Prozesskosten nach unserer Einschätzung das Geschäftsmodell der Prozessfinanzierung unter den aktuellen Bedingungen nicht und erfordert auch keine Anpassung an die Eigenkapitalrenditeziele der FORIS AG und des Konzerns. Wir werden die Entwicklung weiter genau beobachten und analysieren sowie etwaig notwendige Schritte zeitnah einleiten. Zum 31. Dezember 2014 liegt das aktuelle Kostenrisiko zwischen 8,3 Mio. EURO und 10,1 Mio. EURO (31. Dezember 2013: 6,1 Mio. EURO bis 7,5 Mio. EURO). Das Kostenrisiko sollte sich in den kommenden Jahren analog zu dem Optionsvolumen entwickeln.

I.3 FORIS lingua

Die Vertriebsaktivitäten aus dem vergangenen Jahr im Kernmarkt Anwalts-, Notariats-, Steuerberatungskanzleien und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sollten sich weiterhin positiv auswirken. Sollten die auf Basis einer detaillierten Kundenanalyse sowie des verbesserten Vertriebscontrollings geplanten kundenspezifischeren Vertriebsmaßnahmen nicht zu höheren Umsätzen führen, könnte es zu Umsatz- und Ergebniseinbußen kommen.

Nach Einführung und Etablierung einer speziellen Übersetzersoftware sollten Verbesserungen in den Einkaufskonditionen verbunden sein, die zur Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit an unsere Kunden weitergegeben werden. Es besteht das Risiko, dass sich die erhofften Effizienzen auf der Einkaufsseite nach Einführung der Software nicht so schnell wie geplant im Ergebnis niederschlagen.

Eine aggressive Preispolitik und hohe Werbebudgets beim Markteintritt von Wettbewerbern können sich negativ auf die Entwicklung auswirken. Wir werden weiterhin durch Kommunikation und entsprechenden Service die Qualität unserer Leistungen in den Mittelpunkt stellen, um einem möglichen Margenverlust entgegenzuwirken.

Die für 2014 angestrebte Steigerung der Anzahl der Aufträge von rund 10 % wurde mit 18 % deutlich übertroffen. Gleichzeitig konnte der Umsatz je Auftrag um rd. 6,5 % gesteigert werden, was ebenfalls über der Prognose für 2014 von einem gleichbleibenden Umsatz je Auftrag lag. Insgesamt erwarten wir weiterhin, dass sich der anhaltende Trend zur Internationalisierung zugunsten der FORIS lingua auswirken wird. Wir streben dabei eine Steigerung der Anzahl der Aufträge von rund 10 % bei gleichbleibendem Umsatz je Auftrag an. Dies würde eine Verbesserung gegenüber 2014 bedeuten.

I.4 Tochtergesellschaften

Über die zuvor genannten Geschäftsbereiche hinaus wird die Entwicklung der FORIS AG über die Ergebnisabführung mit der FORATIS AG und der GO AHEAD GmbH maßgeblich beeinflusst. Daher wird nachfolgend auch auf diese Bereiche gesondert eingegangen.

FORATIS AG

Der Ausbau und die Optimierung von kundenspezifischeren Vertriebsmaßnahmen und Vertriebswegen stellen im engen Zusammenhang mit unserem kontinuierlichen Verbesserungsprozess auf der Produktseite die Basis für ein weiteres Umsatzwachstum für das Jahr 2015 dar, welches jedoch geringer ausfallen wird als die Steigerung im abgelaufenen Geschäftsjahr 2014. Mit einer Steigerung von 12,7 % bei den GmbH Verkäufen konnte das angestrebte Ziel einer leichten Steigerung für 2014 übertroffen werden.

Die europäische Aktiengesellschaft (SE) hat sich neben den Klassikern GmbH, GmbH & Co. KG, AG und KG als integraler Bestandteil des Produktportfolios etabliert, bleibt aber ein volatiles Geschäft mit hoher Auswirkung auf den Umsatz. Nachdem im Geschäftsjahr 2013 das sehr gute Absatzergebnis aus 2012 übertroffen werden konnte, haben wir dieses Ergebnis in 2014 nicht erreichen können. Wir gehen für das Geschäftsjahr 2015 von einem Umsatzniveau dieser Rechtsform auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2014 aus, da der Markt für SE-Gründungen insgesamt überschaubar bleiben wird.

Der Fokus auf dem sukzessiven und zugleich fokussierten Ausbau der Tätigkeiten im europäischen Ausland wird auch in 2015 fortgeführt. Das Angebot an Vorratsgesellschaften für die Märkte in den Niederlanden, Österreich und Luxemburg wird in 2015 weiterhin vertrieblich bearbeitet werden.

Für eine deutlich positive Entwicklung im Bereich der Vorratsgesellschaften in Deutschland ist jedoch eine Belebung des M&A-Marktes in 2015 hinsichtlich der Anzahl der Transaktionen notwendig, welche aufgrund der wirtschaftlichen Gesamtsituation bislang noch nicht erfolgt ist. Bei entsprechender Entwicklung des M&A-Marktes streben wir eine leichte Steigerung in den Verkaufszahlen bei der GmbH an. Bei den übrigen Rechtsformen gehen wir von Verkäufen auf dem Niveau des Jahres 2014 aus und somit von keinen wesentlichen Veränderungen.

GO AHEAD GmbH

Im Geschäftsjahr 2014 ist es erwartungsgemäß zu einem Umsatzrückgang im Zusammenhang mit der Limited gekommen. Die rückläufige Veränderung bei der Anzahl der Neugründungen lag in 2014 absolut wie relativ unter denen der Vorjahre. Die Löschungsquoten bezogen auf den Bestand waren in 2014 niedriger als in 2013 und 2012. Die Zahl der durch die GO AHEAD betreuten Limiteds ist daher auch in 2014 weiter zurückgegangen und die Bestandsverringerung ist absolut und relativ niedriger ausgefallen als in den Vorjahren. Die mit diesen Kunden verbundenen Serviceleistungen sichern weiterhin eine gesunde, wenn auch rückläufige Umsatzbasis.

Produktseitig haben wir unsere Kernkompetenz bei den gründungsnahen Dienstleistungen in 2014 ausgebaut und bieten nun online Gründungsprodukte für fast alle Rechtsformen an. Über Kooperationen werden zusätzliche gründungsnahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Buchhaltungsservice angeboten. Im Geschäftsjahr 2015 wollen wir die Absatzzahlen mit neuen Produkten steigern und Kooperationen im gründungsnahen Bereich ausbauen.

Die Qualität unserer Serviceleistungen werden wir weiter nutzen, um potenzielle Kunden von einem Wechsel zur GO AHEAD zu überzeugen. Die gründungsnahen Dienstleistungen bleiben ein attraktiver Markt für die GO AHEAD.

Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung bei der GO AHEAD wird wie in den Vorjahren im kommenden Jahr maßgeblich vom Geschäft mit der Limited beeinflusst. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Marktdaten und in Verbindung mit den geplanten vertrieblichen Maßnahmen gehen wir bei den Neugründungen derzeit für 2015 von einem Niveau auf oder leicht über dem des Jahres 2014 aus.

Hinsichtlich der Löschungsquote bei der Limited, bezogen auf den Anfangsbestand, erwarten wir eine leichte Steigerung in der Quote und somit eine Verschlechterung, da die erwarteten Neugründungen das Löschungsaufkommen der guten Vorjahre derzeit nicht kompensieren können. Bei den Neugründungen im Bereich der Limited und bei den Verkäufen im Zusammenhang mit den Rechtsformen GmbH und UG erwarten wir ein leichtes Wachstum in den Absatzzahlen. Die Veränderung des Bestandes an Limiteds wird basierend auf unserer derzeitigen Markteinschätzung weiter leicht absinken. Da die absolute Anzahl der Löschungen aber weiterhin über denen der Neugründungen liegen wird, gehen wir insgesamt von einem deutlichen Absinken bei der Kundenbasis im Bereich der Limited aus.

Für 2015 ist daher mit einem weiteren Rückgang bei den Umsätzen aus den Servicepaketen zu rechnen, die wahrscheinlich nicht durch Umsatzsteigerungen anderer Produkte kompensiert werden können. Hierauf haben wir bereits reagiert und notwendige Kosteneinsparungsmaßnahmen initiiert. Wir gehen daher insgesamt von einem leichten Ergebnisrückgang gegenüber 2014 aus.

FORIS Vermögensverwaltungs AG

Die in 2013 begonnenen Instandhaltungsmaßnahmen in das Gebäude Kurt-Schumacher-Straße 18-20 im Sinne einer Werterhaltung wurden in 2014 abgeschlossen. Hier sind für 2015 nur noch geringe Instandhaltungen und Investitionen von weniger als 50 TEURO geplant. In Abhängigkeit von anhängigen Genehmigungsverfahren planen wir in 2015 zusätzlich Investitionen zur Verbesserung der Vermietbarkeit an Dritte. Insgesamt gehen wir von einer deutlichen Ergebnisverbesserung bei der FORIS Vermögensverwaltungs AG aus.

II. Risikobericht

II.1 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Ziele

Neben der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ist wesentliches Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) die Sicherstellung des Erhalts des Unternehmens mit dem Fokus auf bestandsgefährdende Risiken sowie Risiken mit Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter C.5. des Lageberichtes zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Rechnungslegung.

Grundsätzliche Systematik

Die Risiken werden systematisch und regelmäßig in den Kategorien „Bereichsübergreifend“, „Beschaffung“, „Leistungserstellung“, „Vertrieb“, „Personal“ und „Informationstechnische Risiken (EDV/IT)“ erfasst und im Risikokatalog dokumentiert. Die Bewertung erfolgt anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe.

Der Umgang mit den bestehenden Risiken wird festgelegt und entsprechende Maßnahmen werden zum Zwecke der Risikosteuerung eingeleitet. Zur Gewährleistung der Kontinuität und zum Zwecke der Vergleichbarkeit erfolgen die Erfassung und Ermittlung der Risiken in standardisierten Bögen. Die Dokumentation beinhaltet zur Einschätzung und Verfolgung der Entwicklung der Risiken einen Vergleich mit der jeweiligen Vorperiode.

Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Das Risikomanagementsystem ist in die regelmäßigen Kontrollprozesse des Unternehmens integriert. Die dokumentierten Ergebnisse werden in Form eines Risikoberichtes auch an den Aufsichtsrat kommuniziert, sodass dieser seiner Überwachungsfunktion bezüglich des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems nachkommen kann.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben prüft der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem, welches integraler Bestandteil des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist. Er berichtet dem Aufsichtsrat gegebenenfalls über festgestellte Schwächen im internen Kontroll- und Risikomanagementsystem.

Prozessfinanzierung

Das Geschäftsfeld Prozessfinanzierung ist geprägt durch seine Langfristigkeit. Im Hinblick darauf dokumentieren wir sämtliche finanzierte Verfahren mit ihrem Verlauf in der unternehmenseigenen Software. Den Beschluss über die Annahme einer Finanzierung sowie über alle signifikanten Ausgabeentscheidungen, einschließlich einer etwaigen Finanzierungsbeendigung steuern wir nach einem festgelegten Prozedere und legen strenge Maßstäbe bei der Fallauswahl an. Hier sind immer mehrere erfahrene Volljuristen beteiligt. Alle diesbezüglichen Entscheidungen werden schriftlich festgehalten und sind jederzeit abrufbar. Sämtliche ein- und ausgehende Post wird ebenso dokumentiert wie Telefonate, die zu den einzelnen Verfahren geführt werden. Alle Schriftsätze und gerichtlichen Verfügungen der Finanzierungsverfahren prüfen wir durch einen erfahrenen und besonders qualifizierten Volljuristen. Problemfälle erörtern wir grundsätzlich unter Beteiligung weiterer Volljuristen. Der Vorstand wird in die einzelnen Entscheidungen einbezogen. Bei Überschreiten einer festgesetzten Grenze je Einzelfall wird die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt. Die Bonitätsprüfung im Vorfeld erfolgt unter Einbeziehung des Vorstands auf Basis eines standardisierten Prozesses und wird systemtechnisch unterstützt und dokumentiert. Die Verfahren selbst unterliegen wenigstens zweimal pro Jahr einer Inventur, einschließlich Finanz- und Dokumentationskontrolle auf Aktualität und Vollständigkeit.

FORIS lingua

Bei der FORIS lingua wird die Auftragsabwicklung tagesbezogen in der EDV abgebildet. Alle relevanten Daten werden hier erfasst und lassen ebenfalls einen genauen Status der Auftragssituation wie auch den Vergleich mit Vorjahren zu. Bei der Auswahl von Übersetzern legen wir strengste Maßstäbe an, bevor diese in unseren Übersetzerpool aufgenommen werden. Bei Aufnahme werden neben den Sprachen auch die verschiedenen Qualifikationen der Übersetzer erfasst, um unseren Kunden einen Übersetzer mit entsprechender Branchenkenntnis und Qualifikation bieten zu können. Darüber hinaus wurde eine Versicherung abgeschlossen, die im Falle einer fehlerhaften Übersetzung einen entsprechenden Schaden bis zu 1 Mio. EURO ausgleicht.

FORATIS AG

Den Verkauf von Vorratsgesellschaften der FORATIS dokumentieren wir tagesbezogen im eigenen EDV-System. Gleiches gilt für den Stand der Reservierungen und der Lagerhaltung sowie der Gründung neuer Gesellschaften sowohl im Inland als auch im Ausland. Hier stehen Vergleichsdaten aller vorangegangenen Geschäftsjahre zur Verfügung, die taggenaue Vergleiche ermöglichen. Dies gilt für alle angebotenen Vorratsgesellschaften. Nachfrageschwankungen sind damit frühzeitig erkennbar und ermöglichen eine nachfragegerechte Bevorratung von Gesellschaften. Der weitgehend EDV-gestützte Verkaufsprozess unterliegt einer regelmäßigen rechtlichen Überprüfung der verwendeten Dokumente. Im Auslandsgeschäft bestehen Partnernetzwerke, um eine schnellstmögliche Lieferfähigkeit zu gewährleisten.

GO AHEAD GmbH

Das Rechnungs-, Mahn- und Inkassowesen wurde in den vergangenen Jahren schrittweise ausgebaut und optimiert, sodass eine zeitnahe Forderungsrealisierung und Analyse von Überfälligkeiten sichergestellt ist. Der aktive Erinnerungsservice an unsere Kunden hinsichtlich fristgerechter Einreichung von Unterlagen und Dokumenten an das englische Handelsregister entspricht den zum 1. Oktober 2009 geänderten aktuellen Anforderungen des "Companies Acts 2006". Zudem haben wir den Grad der IT-gestützten Geschäftsprozesse auch in 2014 weiter erhöht. Durch regelmäßige Beobachtung der Wettbewerber werden Veränderungen im Markt zeitnah erkannt, analysiert und gegebenenfalls Maßnahmen für das eigene Geschäft abgeleitet.

Informationstechnische Risiken (EDV/IT)

Im Geschäftsjahr 2011 wurden erste Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen Ausfallsicherheit unseres IT-Systems getroffen und auf Basis weitergehender Analysen ein insbesondere in Bezug auf die Ausfallsicherheit zukunftsweisendes Hardware-Konzept erarbeitet. Die Umsetzung des Konzeptes mit virtualisierten Servern und redundanter Hardware sowie entsprechenden Sicherungskonzepten begann im Geschäftsjahr 2011. Im Geschäftsjahr 2012 wurden Umstellungen und Erweiterungen bei der Software zur Verbesserung der Wartbarkeit sowie der Ausfallsicherheit umgesetzt. In 2013 wurden die Maßnahmen insbesondere zur Datensicherung und Wiederherstellbarkeit abgeschlossen.

Bereichsübergreifend

Hinsichtlich des Managements der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II.3.

II.2 Unternehmensspezifische Risiken

Prozessfinanzierung

Nach inzwischen über siebzehnjähriger Praxis mit der Prozessfinanzierung haben wir hinreichende Erfahrungswerte, um die mittelfristige Erfolgswahrscheinlichkeit der von uns finanzierten Verfahren abschätzen zu können. Gleichwohl ist und bleibt die Laufzeit der einzelnen Verfahren kaum kalkulierbar. Sie ist von zahlreichen Einflüssen geprägt, wie etwa der Auslastung der Gerichte, Richterwechsel oder der Dauer von Gutachtenerstellungen, auf welche die FORIS AG selbst keinen Einfluss hat. Soweit der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Revision ausgeschlossen hat, hindert die Einlegung einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde durch den Prozessgegner die endgültige Rechtskraft.

Die finanzierten Verfahren unterliegen der Einzelfallbetrachtung. Auch wenn die Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten durch erfahrene Juristen im Unternehmen auf Basis einer vom Anwalt des Forderungsinhabers erstellten rechtlichen Analyse vorgenommen wird, so hängt der rechtliche Ausgang der finanzierten Verfahren allein von der Einzelfallentscheidung des bzw. der jeweils zuständigen Richter ab. In welcher zeitlichen Dauer und mit welcher rechtlichen Begründung eine richterliche Entscheidung getroffen wird, kann von der FORIS AG dabei naturgemäß nicht beeinflusst werden. Auch die Einschätzung der nach einer rechtskräftigen Entscheidung zu erfolgenden wirtschaftlichen Durchsetzung des finanzierten Anspruchs erfolgt anhand aller zur Verfügung stehenden Wirtschaftsdaten des Anspruchsgegners zum Zeitpunkt der Finanzierungszusage. Veränderungen der Zahlungsfähigkeit des Anspruchsgegners während eines jahrelangen Gerichtsverfahrens können trotz fortlaufender Beobachtung des Anspruchsgegners eintreten. Auch diese können weder von der FORIS AG noch von dem Anspruchsinhaber oder seinem Anwalt beeinflusst werden.

Verfahren mit hohen Streitwerten, die durch mehrere Instanzen, gegebenenfalls auch mit mehreren Prozessparteien und Gutachtern finanziert werden, sind grundsätzlich geeignet, Klumpenrisiken zu bilden. Der Anteil dieser Großverfahren mit einem Streitwert größer 4.000 TEURO - gemessen an den bislang aktivierten Prozesskosten - beträgt derzeit rund 50 %. Stellt sich in diesen Verfahren am Ende ein Prozessverlust ein, so ist zum einen eine Wertberichtigung auf die aktivierten Prozesskosten erforderlich, zum anderen sind Rückstellungen für die zu leistenden gegnerischen Kosten zu bilden. Die Finanzierung solcher Verfahren, erst recht aber ein Zusammentreffen mehrerer solcher negativer Entscheidungen, würde zu einer erheblichen Ergebnisauswirkung und Liquiditätsbelastung führen. Im Rahmen des Abschlusses neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher stets auf das aktuelle Risikoverhältnis in Proportion zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.

Die stete Fortentwicklung der Verfahren durch Einreichung von Schriftsätzen, mündliche Verhandlungen, aber auch Hinweisbeschlüsse oder gerichtliche Entscheidungen machen regelmäßig Neubewertungen erforderlich, ob die aktivierten Verfahrenskosten im Hinblick auf den Verfahrensausgang noch als werthaltig angesehen werden können. Selbst dann, wenn der Anspruchsinhaber obsiegt und die FORIS AG ihren Kostenerstattungs- und Erlösanteil berechnet hat, können Forderungsausfälle nicht ausgeschlossen werden, die sich erst im Rahmen eines Vollstreckungsversuches herausstellen. Selbstverständlich ist die FORIS AG bemüht, Informationen zur Solvenz des Gegners bereits vor Annahme der Finanzierung zu erhalten. Eine solche Auskunft ist aber nicht immer und schon gar nicht mit Verlässlichkeit über die typischerweise drei bis fünf Jahre einer voraussichtlichen Prozessdauer zu erhalten. Wertberichtigungen nimmt die FORIS AG dann vor, wenn konkrete Umstände vorliegen oder Anhaltspunkte ersichtlich sind, die einer Realisation der Forderung entgegenstehen.

Hinsichtlich der Definition und Entwicklung des aktuellen Kostenrisikos verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter C.1.II und C.2.II.2.

FORIS lingua

Aufgrund fehlerhafter Übersetzungen könnte es zu einer Inanspruchnahme auf Schadenersatz kommen, der bis zu einer Höhe von 1,0 Mio. EURO versichert ist. Außerdem könnten die betroffenen Kunden nach einem Schadensfall zu einem anderen Anbieter wechseln.

FORATIS AG

Das elektronische Handelsregister hat sich bundesweit etabliert und das Zeitfenster für Neugründungen deutlich verkürzt. Der Zeitfaktor hat daher an Bedeutung für den Erwerb einer Vorratsgesellschaft als Variante zur eigenen Gründung verloren. Weiter können interne Fehler im Gründungs- und Verkaufsprozess nicht vollständig ausgeschlossen werden. Neben dem Reputationsschaden und damit verbunden dem Wegfall von Kundenbeziehungen können hieraus auch finanzielle Schäden entstehen. Auch hat der für diesen Bereich wichtige Markt für Unternehmenstransaktionen trotz verbesserter konjunktureller Lage noch keine Erholung gezeigt. Diese Entwicklungen könnten sich auch weiterhin als dämpfende Faktoren für den Handel mit Vorratsgesellschaften erweisen.

GO AHEAD GmbH

Die Einführung der Unternehmergesellschaft ging eindeutig zu Lasten der Nachfrage von Limited-Gründungen. Trotz Aufnahme der Unternehmergesellschaft in unser Produktportfolio konnten die fehlenden Umsätze nicht ausgeglichen werden. Anhaltende Zahlungsschwierigkeiten und nachlaufende Insolvenzen aus der Finanzkrise bei Geschäftspartnern und Kunden können sich weiterhin nachteilig auf die Ertragslage auswirken. Darüber hinaus bestehen in einem ersten Schritt nur geringe Markteintrittsbarrieren beim Verkauf von Limiteds, sodass immer wieder mit neuen Marktteilnehmern gerechnet werden muss. Dies kann zu Lasten der am Markt durchsetzbaren Preise führen.

FORIS Vermögensverwaltungs AG

Bei der FORIS Vermögensverwaltungs AG besteht ein Gewährleistungsrisiko für versteckte Mängel der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten können. Darüber hinaus können hier Risiken aus der Marktbewertung des Zinssicherungsgeschäftes entstehen.

Informationstechnische Risiken (EDV/IT)

Durch die Zunahme IT-gestützter Geschäftsprozesse können sich Ausfälle bei der EDV-Infrastruktur im gesamten Konzern in höherem Maße niederschlagen. Durch die abschließende Umsetzung des in 2011 erarbeiteten Konzeptes mit virtualisierten Servern und redundanter Hardware konnte seit 2013 die Ausfallwahrscheinlichkeit der gesamten EDV-Infrastruktur nochmals deutlich reduziert werden.

Bereichsübergreifend

Hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II.3.

Am 30. November 2011 wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewertet und die entsprechenden Bescheide erlassen. Die sich hieraus ergebenden Ergebnisse wurden im Geschäftsjahr 2011 vollumfänglich abgebildet. Gegen einzelne Prüfungsfeststellungen, betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG, haben wir Einspruch eingelegt. Gleichwohl hatten wir in diesem Fall entsprechend der Bescheide eine Abbildung im Jahresabschluss 2013 vorgenommen. Das Finanzgericht Köln hat ein für die FORIS AG positives Urteil gefällt, gegen welches das Finanzamt Bonn Rechtsmittel eingelegt hat. Basierend auf dieser Entscheidung gehen wir nun insgesamt von einem positiven Ausgang des Verfahrens aus. Bei negativem Verlauf in den weiteren Instanzen wäre mit entsprechenden Aufwänden zu rechnen und in Abhängigkeit vom weiteren Gang des Verfahrens können gegebenenfalls weitere Beratungs- und Gerichtskosten anfallen.

II.3 Management und Darstellung der finanzwirtschaftlichen Risiken

Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS AG umfasst neben dem Kapitalstruktur- und Kreditrisikomanagement auch das Management von Liquiditäts- und Marktpreisrisiken.

Kapitalstrukturmanagement

Das wesentliche Kapitalstrukturrisiko besteht darin, dass durch die Substitution von Eigenkapital durch Fremdkapital der Verschuldungsgrad auf ein Maß ansteigt, welches im Falle von auftretenden Verlusten zu einer Überschuldung oder zu erhöhten Fremdkapitalkosten aufgrund der verschlechterten Bonität führt. Die FORIS hat mit der Prozessfinanzierung einen Geschäftsbereich, welcher insbesondere durch seine Langfristigkeit über einzelne Geschäftsjahre hinaus Ertragsschwankungen unterliegt. Daher liegt der Fokus des Kapitalstrukturmanagements der FORIS auf einer über dem Durchschnitt liegenden Eigenkapitalausstattung und -quote. Die Entwicklung der Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorausschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Die Eigenkapitalquote zum 31. Dezember 2014 beträgt nunmehr 92,6 % nach 92,6 % zum 31. Dezember 2013.

Kreditrisikomanagement

Als Kreditrisiko wird das Risiko bezeichnet, welches sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das überwiegende Kreditrisiko der FORIS AG ergibt sich aus Gläubigerpositionen gegenüber Kunden und Finanzinstituten. Der überwiegende Teil der Kundenforderungen ergibt sich aus dem Bereich Prozessfinanzierung. Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen unter C.4.II.1 und C.4.II.2. Bei der Zusammenarbeit mit Finanzinstituten wird auf die Bonität bzw. das Rating der einzelnen Institute abgestellt.

Liquiditätsmanagement

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die FORIS zu irgendeinem Zeitpunkt nicht in der Lage sein könnte, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Die Steuerung und Beobachtung des Zahlungsmittelbedarfes unter Berücksichtigung der bestehenden Kreditlinien erfolgt täglich zentral im Finanzbereich. Basierend auf der geschäftlichen Entwicklung und der Planung erfolgt monatlich eine rollierende Vorausschau über die Entwicklung der Zahlungsmittel und des Zahlungsmittelbedarfes.

Marktpreisrisikomanagement

Durch das Geschäftsmodell sind die Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken sowie die sonstigen Preisrisiken in der FORIS AG nur von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Gesamtgröße der Gesellschaft werden sie einzeln im Finanzbereich beobachtet und gesteuert. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens für den Büroneubau wurde in der Tochtergesellschaft FORIS Vermögensverwaltungs AG ein entsprechendes Sicherungsgeschäft abgeschlossen.

III. Gesamtaussage zu den Chancen und Risiken

Das unternehmerische Handeln der FORIS AG ist auch darauf gerichtet, wesentliche Chancen und Risiken zu erkennen und zu ergreifen beziehungsweise ihnen angemessen entgegenzuwirken. Die systematische Analyse von möglichen Chancen und Risiken ist Teil des Strategie- und Planungsprozesses der FORIS AG. Unter Berücksichtigung unserer aktuellen strategischen Ausrichtung hat sich unsere Chancen- und Risikosituation im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nicht wesentlich verändert. Es wurden keine neuen Risiken identifiziert, die sich potenziell kritisch auf das Gesamtergebnis auswirken könnten. Durch die deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote sind geschäftsmodellimmanente Ergebnisschwankungen aus derzeitiger Sicht jederzeit verkraftbar. Nach Einschätzung des Vorstands sind derzeit auch keine Risiken absehbar, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand der FORIS AG und des FORIS Konzerns gefährden. Diese drohen auch nicht in absehbarer Zukunft.

5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Rechnungslegung

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Bezug auf die Rechnungslegung der FORIS AG ist darauf ausgelegt, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Normen in der FORIS AG sicherzustellen. Wesentliches Ziel ist die Aufstellung eines Konzernabschlusses der FORIS AG nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind - und den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend § 315a Absatz 1 HGB. Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, den Jahresabschluss der FORIS AG nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.

Der Vorstand der FORIS AG ist für die Implementierung, die Ausgestaltung und den Umfang des IKS verantwortlich. Dagegen obliegt dem Aufsichtsrat der FORIS AG gemäß § 107 Absatz 3 Satz 2 AktG die Überwachung der Wirksamkeit des IKS und des Risikomanagementsystems der FORIS AG. Eine interne Revision existiert nicht. Das gesamte IKS der FORIS ist allerdings nicht auf die Rechnungslegung beschränkt, sondern umfasst alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen unter C.4.II. Mit Bezug auf das Rechnungswesen umfasst das IKS die Gesamtheit aller Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die der Erreichung der zuvor genannten Ziele dienen. Die Steuerung der Rechnungslegungsprozesse obliegt dem Bereich Finanzen und Controlling. Hier werden auch die relevanten rechtlichen Normen mit Bezug auf die Rechnungslegung regelmäßig hinsichtlich ihrer Auswirkungen analysiert. Der gesamte Prozess der Erstellung und der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes wird auch in zeitlicher Hinsicht mit dem Projektmanagementtool der FORIS AG gesteuert.

Das IKS in Bezug auf die Rechnungslegung umfasst sowohl präventive als auch detektive Kontrollen. Die Ausgestaltung des IKS und der Kontrollen der FORIS AG basiert auf den folgenden Grundprinzipien: Das Transparenzprinzip besagt, dass auch unabhängige Dritte beurteilen können müssen, ob die beteiligten Personen sich an das etablierte Sollkonzept halten und danach handeln. Mit dem Vier-Augen-Prinzip soll sichergestellt werden, dass kein wesentlicher Vorgang ohne weitere Kontrolle bleibt. Das Vier-Augen-Prinzip der Funktionstrennung besagt im Wesentlichen, dass vollziehende, verbuchende und verwaltende Tätigkeiten eines Unternehmensprozesses nicht in einer Hand vereinigt sein sollen. Das Prinzip der Mindestinformation soll sicherstellen, dass für die handelnden Personen innerhalb eines Prozesses nur diejenigen Informationen verfügbar sein sollen, die sie für die Ausführung ihrer Tätigkeit benötigen. Dies schließt auch die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei IT-Systemen mit ein.

Die operative Durchführung der Prozesse im Rechnungswesen erfolgt überwiegend im eigenen Haus, mit Ausnahme der ausgelagerten Personalbuchhaltung. Als Buchhaltungssystem wird konzernweit die Software hmd der hmd-Software AG eingesetzt, in der die Verbuchung der Einzelabschlüsse und die anschließende Konsolidierung unter Einbeziehung von Teilkonzernen erfolgen. Der Zugang zum Buchhaltungssystem wird durch spezielle Sicherheitseinrichtungen nur einem eingeschränkten Personenkreis ermöglicht. Dasselbe gilt auch für die zusätzlich zu erstellenden Dateien im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.

Unabhängig von der Ausgestaltung eines IKS lässt sich aus einer wirksamen Implementierung eines solchen Systems nicht die absolute Sicherheit der Vermeidung oder Aufdeckung wesentlicher Falschaussagen in der Rechnungslegung ableiten.

6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Die FORIS AG setzt keine Finanzinstrumente ein.

7. Übernahmerelevante Angaben

Hinsichtlich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals verweisen wir auf die Angaben im Anhang unter D.III.5.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte und die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. Auch sind dem Vorstand keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, welche besondere Kontrollbefugnisse verleihen, bekannt.

Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital des Unternehmens betreffen ausschließlich Organmitglieder. Insoweit verweisen wir auf die Angaben im Anhang unter D.IV.9 sowie unter D.IV.10.

Die Satzung der FORIS AG enthält keine Ergänzungen oder dispositive Vorschriften hinsichtlich der Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen.

Eine Änderung der Satzung kann nur mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfolgen. Das betrifft auch Änderungen des Unternehmensgegenstandes.

Gemäß Satzung der FORIS AG sind Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zu 90 % des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen.

Zudem bedarf laut Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß Satzung der FORIS AG nicht zulässig.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Mai 2017 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.

Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufan-gebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.

Am 8. November 2013 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 548.945 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat EUR 2,90 je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 7,0 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Dienstag, dem 12. November 2013 bis Dienstag, dem 3. Dezember 2013 um 12:00 Uhr (MEZ) und hat somit 3 Wochen betragen.

Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 12. November 2013 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 3. Dezember 2013 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 548.945 Aktien zurückgekauft. Da im Rahmen dieses Angebots insgesamt 1.452.718 Aktien zum Rückkauf eingereicht wurden und damit mehr als die das Angebot umfassenden 548.945 FORIS-Stammaktien, wurden die Annahmeerklärungen - nach der bevorrechtigten Annahme von bis zu 50 Aktien je Aktionär - jeweils verhältnismäßig, d. h. im Verhältnis der anzunehmenden Aktien zur Anzahl der insgesamt angedienten Aktien, berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen.

Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2013 betrug 548.945 Stück oder insgesamt 10,0 %). Zum 31. Dezember 2014 waren keine eigenen Aktien im Bestand.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 ist die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 erloschen.

In Umsetzung dieses Beschlusses vom 10. Juni 2014 und der Ermächtigung vom 24. Mai 2013 hat der Vorstand der FORIS AG am 18. August 2014 beschlossen, 548.945 Aktien der FORIS AG, die von der Gesellschaft auf Grundlage der genannten Ermächtigung durch die Hauptversammlung erworben wurden, unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen. Dies entspricht rund 10,0 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat der FORIS AG hat dem Beschluss des Vorstands mit Beschluss vom 18. August 2014 zugestimmt. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 22. September 2014 im Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital der FORIS AG beträgt nach der Einziehung der Aktien am 31. Dezember 2014 4.940.514,00 EURO (31. Dezember 2013: 5.489.459,00 EURO) und ist eingeteilt in 4.940.514 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EURO.

Ebenfalls mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2019 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.

Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.

Die FORIS AG hat mit ihren Tochtergesellschaften keine Vereinbarungen getroffen, die bei einem Kontrollwechsel im Falle eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden.

Es wurden keine Entschädigungsvereinbarungen der FORIS AG mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.

8. Vergütungsbericht

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens Berücksichtigung.

Die Vergütung des Vorstandsmitglieds Ralf Braun setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente zusammen. Der fixe Gehaltsbestandteil bis zum 31. Dezember 2013 betrug 85 %, der variable Bestandteil 15 % der maximalen Gesamtvergütung. Ab dem Geschäftsjahr 2014 beträgt der fixe Bestandteil 78 % und der variable Bestandteil 22 % der maximalen Gesamtvergütung. Dabei setzt sich die individuelle Tantieme aus einem ergebnisbezogenen und einem individuellen Teil mit mehrjährigen Bestandteilen zusammen. Zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstandsmitglied Ralf Braun werden entsprechende Ziele vor Beginn des Geschäftsjahres vereinbart, von deren Erreichung die Höhe der Tantieme abhängig ist.

Für das mit Wirkung zum 1. Januar 2015 bestellte Vorstandsmitglied Theo Paeffgen besteht die Vergütung ebenfalls aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 50 %, der variable 50 % der maximalen Gesamtvergütung. Dabei setzt sich die individuelle Tantieme auch aus einem erfolgsbezogenen und einem individuellen Teil mit mehrjährigen Bestandteilen zusammen. Zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstandsmitglied Theo Paeffgen werden entsprechende Ziele vor Beginn des Geschäftsjahres vereinbart, von deren Erreichung die Höhe der Tantieme abhängig ist.

Für das mit Wirkung zum 15. Februar 2015 ausgeschiedene Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk bestand die Vergütung aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil betrug bis zum 31. Dezember 2013 91 %, der variable 9 % der maximalen Gesamtvergütung. Ab dem Geschäftsjahr 2014 betrug der fixe Bestandteil 80 % und der variable Bestandteil 20 % der maximalen Gesamtvergütung. Dabei setzt sich die individuelle Tantieme auch aus einem erfolgsbezogenen und einem individuellen Teil mit mehrjährigen Bestandteilen zusammen. Zwischen dem Aufsichtsrat und dem Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk wurden entsprechende Ziele vor Beginn des Geschäftsjahres vereinbart, von deren Erreichung die Höhe der Tantieme abhängig ist.

Darüber hinaus enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors & Officers-Versicherung und eine Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.

Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 31. Mai 2011 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2011 bis 2015 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 betrug 397 TEURO (Vorjahr: 381 TEURO). In 2014 erfolgten Vergütungen für vergangene Jahre von rund 25 TEURO (Vorjahr: 0 TEURO).

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine Vergütung von 14.000 EURO pro Jahr sowie außerdem ein Sitzungsgeld von 2.500 EURO pro Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1,5fache der Vergütung und des Sitzungsgeldes. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht für ein ganzes Kalenderjahr an, erhält es die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz ihrer Auslagen, wie z.B. der Reisekosten. Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen ggf. zu entrichtende Umsatzsteuer. Die einem Aufsichtsratsmitglied zustehende Vergütung wird jeweils fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat.

Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen bestehen nicht.

Dem Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 29. November 2013 ein Darlehen in Höhe von 55 TEURO mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr und einem Zinssatz von 2 % p. a. gewährt, welches das mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 12. Dezember 2012 gewährte Darlehen abgelöst hat. Die Darlehensforderungen gegenüber dem Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk valutierten inklusive aufgelaufener Zinsen am 31. Dezember 2014 mit 20 TEURO (Vorjahr: 56 TEURO) und am 16. März 2015 mit 9 TEURO.

9. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

I. Erklärung gemäß § 289a Abs. 2 Nr. 1 HGB i. V. m. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK)

Hinsichtlich der Erklärung zum DCGK wird auf Abschnitt B. verwiesen.

II. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken gemäß § 289a Abs. 2 Nr. 2 HGB

Die im Internet veröffentlichten Leitlinien der FORIS AG und ihrer Tochtergesellschaften legen für alle Mitarbeiter der FORIS AG fest, wie wir bei der täglichen Arbeit mit internen und externen Gesprächspartnern umgehen, um das Vertrauen untereinander zu fördern und die Zusammenarbeit reibungslos, angenehm und effizient zu gestalten. Die Unternehmensleitlinien sind im Internet veröffentlicht unter http://portal.foris.de/Unternehmensleitlinien.

III. Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen gemäß § 289a Abs. 2 Nr. 3 HGB

Der Vorstand führt im zweiwöchigen Turnus Vorstandssitzungen durch, an denen der erweiterte Führungskreis des Unternehmens teilnimmt. Soweit wichtige Entscheidungen zu treffen sind, werden diese durch standardisiert aufgebaute Beschlussvorlagen durch die jeweils zuständigen Führungskräfte vorbereitet und vorab eingereicht. Weiterhin berichten im Rahmen der Vorstandssitzungen die Verantwortlichen für ihre jeweilige Organisationseinheit über bedeutsame Ereignisse und Maßnahmen der Geschäftsentwicklung sowie die wesentlichen in den kommenden zwei Wochen anstehenden Ereignisse. Die Ergebnisse der Vorstandssitzungen werden in fortlaufenden Protokollen niedergelegt und dokumentiert; die Erledigung der darin festgelegten weiterführenden Maßnahmen wird lückenlos nachgehalten.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll. Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan enthält. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat selbst wird durch dessen Vorsitzenden nach außen vertreten.

Der Vorstand nimmt an nahezu allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, erstellt Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Die Tagesordnung und die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich nebst ausführlichen vorbereitenden Unterlagen mitgeteilt. Vor den Sitzungen finden, soweit dies zur weiteren Vorbereitung sinnvoll erscheint, Gespräche zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand sowie zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats statt. Diese werden von einem regelmäßigen und intensiven schriftlichen Meinungsaustausch begleitet.

Von der Möglichkeit, Telefonkonferenzen durchzuführen und Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird ebenso Gebrauch gemacht, soweit dies im Sinne einer effizienten Arbeitsweise hilfreich erscheint.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung.

Insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats trifft sich regelmäßig mit dem Vorstand und erörtert mit diesem aktuelle Fragen. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich und schriftlich über aktuelle Entwicklungen.

Bonn, 16. März 2015

FORIS AG

Ralf Braun, Vorstand

Theo Paeffgen, Vorstand

D. Einzelabschluss der FORIS AG (HGB)

Anlage 1:

Bilanz zum 31. Dezember 2014 (Aktiva)

Aktiva

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 26.037,00 48.564,00
II. Sachanlagen
1. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.375,00 42.584,00
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 3.622.181,00 3.632.180,00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Geleistete Anzahlungen auf Prozessfinanzierung 3.408.434,06 2.834.711,10
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.182.605,46 4.043.108,74
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 7.722.094,04 7.509.836,09
3. Sonstige Vermögensgegenstände 520.433,78 789.081,82
III. Wertpapiere
1. Sonstige Wertpapiere 220,60 222,83
IV. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 3.064.525,64 725.390,24
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
I. Rechnungsabgrenzungsposten 11.220,92 7.973,00
D. AKTIVE LATENTE STEUERN
I. Aktive latente Steuern 1.699.618,00 1.671.918,00
SUMME AKTIVA 21.288.745,50 21.305.569,82

Passiva

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31.12.2013

Euro
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 4.940.514,00
II. Kapitalrücklage 10.990.480,01
III. Andere Gewinnrücklagen 2.744.729,50
IV. Bilanzgewinn 1.062.601,31
19.738.324,82
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 244.310,35
2. Sonstige Rückstellungen 906.063,51
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 113.110,03
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 166.348,99
3. Sonstige Verbindlichkeiten 137.412,12
davon aus Steuern: 250.321 EURO (Vorjahr: 129.064 EURO)
davon im Rahmen sozialer Sicherheit: 8.684 EURO (Vorjahr: 8.348 EURO)
SUMME PASSIVA 21.305.569,82

Anlage 2:

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2014

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
1. Umsatzerlöse 2.685.222,07 8.803.768,84
2. Sonstige betriebliche Erträgedavon aus Währungsumrechnung 10.267 EURO (Vorjahr: 0 EURO) 1.178.301,40 1.016.255,06
3. Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.681.130,75 -3.880.013,95
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -1.680.021,96 -1.746.597,33
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung davon für Altersversorgung: 8.070 EURO (Vorjahr: 8.590 EURO) -247.242,80 -260.324,41
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -43.900,19 -55.668,69
6. Sonstige betriebliche Aufwendungendavon aus Währungsumrechnung 0 EURO (Vorjahr: 3.906 EURO) -1.823.152,55 -2.586.871,24
7. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 1.624.548,26 1.765.888,32
8. Erträge aus anderen Wertpapieren 8,30 7,70
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträgedavon aus verbundenen Unternehmen: 408.625 EURO (Vorjahr: 360.934 EURO) 485.939,80 514.046,21
10. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -15.009,55 -7,64
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungendavon an verbundene Unternehmen: 48.787 EURO(Vorjahr: 58.835 EURO) -56.398,45 -65.323,75
12. Aufwendungen aus Verlustübernahmen -195.761,70 -33.292,37
13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 231.401,88 3.471.866,75
14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 242.449,67 -265.116,03
15. Jahresüberschuss 473.851,55 3.206.750,72
16. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 1.062.601,31 671.969,97
17. Ertrag aus Kapitalherabsetzung 548.945,00 0,00
18. Einstellung in die Kapitalrücklage nach § 237 Abs. 5 AktG -548.945,00 -744.569,38
19. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen 0,00 -2.071.550,00
20. Dividende 2013 in 2014 -494.051,40 0,00
21. Bilanzgewinn 1.042.401,46 1.062.601,31

Anlage 3:

Anhang zum 31. Dezember 2014

I. Allgemeine Angaben

Sitz der Gesellschaft ist die Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in 53113 Bonn, Deutschland. Die Gesellschaft wird in Form der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht betrieben. Geschäftszweck ist der Erwerb und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, die Beteiligung an anderen Unternehmen und an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen, die finanzielle Beteiligung an der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Rechtsansprüchen Dritter sowie die Erbringung von Dienstleistungen für Angehörige rechts- und steuerberatender Berufe. Die FORIS AG ist im deutschen Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter der Nummer HRB 13175 eingetragen. Sie ist Muttergesellschaft und gleichzeitig oberste Muttergesellschaft des FORIS Konzerns. Die Aktien der im General Standard gelisteten FORIS AG werden neben Frankfurt am Main auch an anderen deutschen Börsen gehandelt.

Die FORIS AG ist eine kleine deutsche Aktiengesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB), die gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB aufgrund ihrer Börsennotiz wie eine große Aktiengesellschaft zu behandeln ist. Die Erstellung des Jahresabschlusses und die Führung der Bücher erfolgen unter Beachtung der handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften.

Der Jahresabschluss ist in EURO aufgestellt. Bei der Angabe in Einheiten von je 1.000 (TEURO) ist er gerundet nach kaufmännischer Rechnungsmethode dargestellt. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben Rundungsdifferenzen auftreten können.

Die Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Einzelabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

II.1 Umsatzrealisierung

Die FORIS AG realisiert den Umsatz grundsätzlich dann, wenn der Kunde die Kontrolle über das Gut erlangt oder die Dienstleistung erbracht wurde. Erlösschmälerungen werden hiervon abgezogen und getrennt erfasst. Zu dem jeweiligen Stichtag erfolgt eine Berücksichtigung nach dem Verhältnis der zu erbringenden Leistung zur Gesamtleistung.

Abweichend hiervon werden im Bereich Prozessfinanzierung Umsätze dann realisiert, wenn ein Urteil rechtskräftig geworden ist, nach Obsiegen in zweiter Instanz die Revision nicht zugelassen wurde oder wenn ein Vergleich geschlossen wurde.

II.2 Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst und periodengerecht abgegrenzt.

II.3 Fremdwährungsumrechnung

Geschäftsvorfälle in fremder Währung während des Geschäftsjahres werden zum entsprechenden Fremdwährungskurs zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles umgerechnet.

II.4 Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die jeweilige Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten), bewertet. Die unterstellte Nutzungsdauer beträgt bei den immateriellen Vermögenswerten zwischen zwei und vier Jahren.

Sämtliche Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten), bewertet. Die Anschaffungskosten beinhalten sämtliche dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen.

Planmäßige Abschreibungen bei den Sachanlagen wurden wie folgt vorgenommen:

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Anlagegegenstände Abschreibungsmethode Nutzungsdauer in Jahren
Büroeinrichtungen linear 10 - 12
EDV Hardware linear 3 - 5
Einbauten in fremde Gebäude linear 10

Die Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode. Von der Möglichkeit der Sofortabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände bis 410 EURO wurde ab dem Jahr 2010 entsprechend der steuerlichen Vorschriften Gebrauch gemacht. Für Zwecke der Darstellung im Anlagengitter wird ein fiktiver Vollabgang im Folgejahr unterstellt.

II.5 Finanzanlagen

Die Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt. Sofern der beizulegende Wert die Anschaffungskosten unterschreitet, wird eine Wertberichtigung vorgenommen.

II.6 Vorräte

Unter dieser Position werden die mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten bilanziert. Diese werden bei Zugang mit den Anschaffungskosten bewertet. Anschaffungskosten sind die direkt zurechenbaren Kosten wie insbesondere die Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Gutachter. Wertberichtigungen erfolgen dann, wenn die erfolgreiche Durchsetzung des jeweiligen rechtlichen Anspruches nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben ist und die fortgeführten Anschaffungskosten unterschritten werden.

II.7 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Davon in Abzug gebracht werden Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, die entweder auf Basis der in Einzelfällen bekannten Ausfallrisiken beziehungsweise pauschal aufgrund von Erfahrungswerten gebildet werden. Ausfallrisiken manifestieren sich in der Regel durch Zahlungsschwierigkeiten, wahrscheinliche Insolvenz oder Nichterfüllung. Soweit im Einzelfall etwa Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der Prozessfinanzierung erforderlich sind, kann der Zufluss auch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

In den Forderungen sind langfristig fällige Teilbeträge in Höhe von 178 TEURO (Vorjahr: 189 TEURO) enthalten. Diese wurden mit einem Zinssatz von 5,5 % p. a. abgezinst.

II.8 Wertpapiere

Die Wertpapiere werden mit ihren Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt, also mit dem geringeren Rückkaufwert ausgewiesen.

II.9 Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

Die Zahlungsmittel umfassen Bargeld sowie jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten und sind zum Nennwert bilanziert.

II.10 Rechnungsabgrenzungsposten

Es handelt sich um Vorauszahlungen, deren Gegenleistungen in zukünftigen Dienstleistungen bestehen. Die Bewertung erfolgt zum Nominalwert.

II.11 Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern umfassen zu erwartende Steuererstattungen aus der Nutzung von Verlustvorträgen der Vorjahre. Die aktiven latenten Steuern werden mit den zukünftig gültigen Steuersätzen bewertet, wobei Steuersatzänderungen grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des effektiven Inkrafttretens der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Der Berechnung liegt die vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Jahresplanung zugrunde, die für die Zwecke der Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche über einen Zeitraum von fünf Jahren fortentwickelt wird. Wesentliche Annahmen, auf denen die Fortentwicklung beruht, sind Annahmen und Schätzungen zu Umsatzentwicklung, Marktanteil, Wachstumsraten des Marktes, Entwicklung der Kosten sowie der Abschreibungen auf das Umlaufvermögen.

Soweit die Realisierbarkeit von aktiven latenten Steuern in Zukunft nicht hinreichend wahrscheinlich erscheint, erfolgt kein Ansatz.

II.12 Eigenkapital

Als gezeichnetes Kapital werden die Stammaktien der FORIS AG klassifiziert. Die im Rahmen des Aktienrückkaufs im Geschäftsjahr 2012 und 2011 erworbenen eigenen Anteile wurden im Vorjahr eingezogen und die entsprechende Satzungsänderung am 30. Oktober 2013 im Handelsregister eingetragen. Die im Rahmen des Aktienrückkaufs 2013 erworbenen Anteile wurden im Geschäftsjahr 2014 eingezogen und die entsprechende Satzungsänderung am 22. September 2014 im Handelsregister eingetragen.

II.13 Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie wurden bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden, durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

II.14 Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung

III.1 Anlagevermögen

Anlagespiegel vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014

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Bezeichnung Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2014

Euro
Zugang

Euro
Abgang

Euro
31.12.2014

Euro
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 565.469,39 0,00 428.645,52 136.823,87
565.469,39 0,00 428.645,52 136.823,87
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 366.254,27 10.226,19 90.009,14 286.471,32
366.254,27 10.226,19 90.009,14 286.471,32
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 3.669.680,00 0,00 0,00 3.669.680,00
3.669.680,00 0,00 0,00 3.669.680,00
Summe 4.601.403,66 10.226,19 518.654,66 4.092.975,19

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Bezeichnung Kumulierte Abschreibungen Buchwert
01.01.2014

Euro
Zugang

Euro
Abgang

Euro
31.12.2014

Euro
31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 516.905,39 22.508,00 428.626,52 110.786,87 26.037,00 48.564,00
516.905,39 22.508,00 428.626,52 110.786,87 26.037,00 48.564,00
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 323.670,27 21.392,19 89.966,14 255.096,32 31.375,00 42.584,00
323.670,27 21.392,19 89.966,14 255.096,32 31.375,00 42.584,00
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 37.500,00 14.999,00 5.000,00 47.499,00 3.622.181,00 3.632.180,00
37.500,00 14.999,00 5.000,00 47.499,00 3.622.181,00 3.632.180,00
Summe 878.075,66 58.899,19 523.592,66 413.382,19 3.679.593,00 3.723.328,00

Anlagespiegel vom 1. Januar 2013 bis zum 31. Dezember 2013

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Bezeichnung Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2013

Euro
Zugang

Euro
Abgang

Euro
31.12.2013

Euro
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 523.874,02 41.595,37 0,00 565.469,39
523.874,02 41.595,37 0,00 565.469,39
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 377.162,02 33.485,32 44.393,07 366.254,27
377.162,02 33.485,32 44.393,07 366.254,27
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 3.669.680,00 0,00 0,00 3.669.680,00
3.669.680,00 0,00 0,00 3.669.680,00
Summe 4.570.716,04 75.080,69 44.393,07 4.601.403,66

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Bezeichnung Kumulierte Abschreibungen Buchwert
01.01.2013

Euro
Zugang

Euro
Abgang

Euro
31.12.2013

Euro
31.12.2013

Euro
31.12.2012

Euro
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 489.903,02 27.002,37 0,00 516.905,39 48.564,00 33.971,00
489.903,02 27.002,37 0,00 516.905,39 48.564,00 33.971,00
Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 339.277,02 28.666,32 44.273,07 323.670,27 42.584,00 37.885,00
339.277,02 28.666,32 44.273,07 323.670,27 42.584,00 37.885,00
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 37.500,00 0,00 0,00 37.500,00 3.632.180,00 3.632.180,00
37.500,00 0,00 0,00 37.500,00 3.632.180,00 3.632.180,00
Summe 866.680,04 55.668,69 44.273,07 878.075,66 3.723.328,00 3.704.036,00

III.2 Finanzanlagevermögen

III.2.1 Anteile an verbundenen Unternehmen

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Name, Sitz Wert der Beteiligung lt. Bilanz des Mutterunternehmens Beteiligungsquote Bilanzielles Eigenkapital Periodenergebnis 01.01. -
31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
31.12.2014

%
31.12.2013

%
31.12.2014

Euro
31.12.2014

Euro
--- --- --- --- --- --- ---
Atrium Vermögensverwaltungs Limited, Bonn 1) 0 0 100,00 100,00 3.437 1.428
CPM Cash Pool GmbH, Bonn 1 1 100,00 100,00 0 0
Deutsche Geschäftsführertag GmbH, Bonn 25.000 20.000 100,00 100,00 25.339 827
FORATIS AG, Bonn 50.000 50.000 100,00 100,00 55.000 0
FORATIS Gründungs GmbH, Bonn 2) 0 0 100,00 100,00 25.000 0
FORIS Vermögensverwaltungs AG, Bonn 250.000 250.000 100,00 100,00 52.201 0
Gewerbepark Zapfholzweg AG, Bonn 50.000 50.000 100,00 100,00 68.765 17.940
GO AHEAD GmbH, Bonn 3.247.174 3.247.174 100,00 100,00 100.000 0
Go Ahead Service Limited, Birmingham 1 1 100,00 100,00 0 0
Go Ahead Services Limited,Birmingham 1 1 100,00 100,00 13.200 147
lavend GmbH, Bonn 2) 0 0 100,00 100,00 25.000 0
On Behalf Limited, Birmingham 1 1 100,00 100,00 0 0
On Behalf Service Limited, Birmingham 1 1 100,00 100,00 0 0
On Behalf Services Limited,Birmingham 1 1 100,00 100,00 0 0
SIP-Planbau Projektgesellschaft für Bauen und Sanieren mbH i.L., Bonn 1 15.000 100,00 100,00 6.678 5.541
3.622.181 3.632.180

1) Es handelt sich um ein Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Kapital beträgt 15 GBP und wird von der FORATIS AG gehalten.

2) Es handelt sich um Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Stammkapital beträgt jeweils 25.000 EURO und wird von der FORATIS AG gehalten.

III.3 Vorräte

III.3.1 Geleistete Anzahlungen auf Prozessfinanzierung

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Geleistete Anzahlungen auf Prozessfinanzierung 3.581.031,39 2.907.034,60
./. Einzelwertberichtigungen hierauf -172.597,33 -72.323,50
3.408.434,06 2.834.711,10

Die Einzelwertberichtigungen auf geleistete Anzahlungen aus der Prozessfinanzierung werden aufgrund einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung des jeweiligen Verfahrensstandes ermittelt.

III.3.2 Anteile an zum Verkauf bestimmter Kapitalgesellschaften

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Vorratsgesellschaften - AG 51.495,45 51.495,45
Einzahlungsverpflichtung - AG -50.000,00 -50.000,00
Wertberichtigungen - AG -1.495,45 -1.495,45
0,00 0,00

Unter den Vorräten werden die Anteile, die die FORIS AG an den Vorratsgesellschaften hält, ausgewiesen.

Im Rahmen des Cashpooling-Modells wurden im Jahr 2000 Vorratsgesellschaften gegründet. Aufgrund der anschließenden Rechtsprechung wurden diese nicht mehr genutzt und mit den vollen Einzahlungsverpflichtungen sowie etwaigen Wertberichtigungen im Saldo neutral bilanziert. Im Geschäftsjahr 2011 wurde die Liquidation dieser Gesellschaften vorläufig abgeschlossen und somit erfolgte eine Eliminierung in der Bilanz. Der Vermögenswert hat sich im Geschäftsjahr 2014 nicht verändert.

III.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

III.4.1 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

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31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Forderungen Prozessfinanzierung 3.189.750,58 6.540.823,22
./. Einzelwertberichtigung hierauf -2.080.589,51 -2.536.770,44
Vermögenswert Prozessfinanzierung 1.109.161,07 4.004.052,78
Forderungen FORIS lingua 74.703,09 40.750,29
./. Wertberichtigung hierauf -1.258,70 -1.694,33
Vermögenswert FORIS lingua 73.444,39 39.055,96
Forderungen Gesamt 3.264.453,67 6.581.573,51
./. Einzelwertberichtigungen hierauf -2.081.597,21 -2.538.127,77
./. Pauschalwertberichtigung hierauf -251,00 -337,00
Forderungen Gesamt 1.182.605,46 4.043.108,74

Der deutliche Rückgang der Nettoforderungen der Prozessfinanzierung resultiert im Wesentlichen aufgrund der Zahlungen nach der Beendigung eines Streites über die Auszahlung gemäß dem bestehenden Finanzierungsvertrag im Wege des Vergleiches. In einem Verfahren gegen eine Stiftung hat diese im Rahmen des Abschlusses des Verfahrens in 2013 angezeigt, nicht den vollen vom Gericht geurteilten Betrag zur Verfügung zu haben. Wir haben daher zunächst eine entsprechende Wertberichtigung bis zu dem angezeigten Betrag unter Berücksichtigung weiterer Risikoabschläge vorgenommen und haben rechtliche Schritte gegen weitere Beteiligte eingeleitet.

Den Forderungen stehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von 2.081 TEURO (Vorjahr: 2.537 TEURO) gegenüber. Die Einzelwertberichtigungen wurden in Abhängigkeit der individuellen Bonität des Schuldners ermittelt. Insgesamt sind die Forderungen im Bereich der Prozessfinanzierung zu 65 % (Vorjahr: 38 %) wertberichtigt.

Bei FORIS lingua waren keine wesentlichen überfälligen Forderungen zu verzeichnen, sodass eine Wertberichtigung von rund 1 % gebildet wurde.

Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben 178 TEURO (Vorjahr: 189 TEURO) eine Restlaufzeit von über einem Jahr.

III.4.2 Forderungen gegen verbundene Unternehmen

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Verrechnungen und Finanzierungssachverhalten. Die Verzinsung des Saldos erfolgt Tag genau zu dem vertraglich vereinbarten Zinssatz von 5,5 % p. a.

Die FORIS AG hat im Geschäftsjahr 2013 auf einen Teil der Forderungen gegenüber ihrer Tochtergesellschaft Gewerbepark Zapfholzweg AG verzichtet, da diese einen in Form eines Besserungsscheines erzielbaren Mehrerlös aus einem Grundstückverkauf wahrscheinlich nicht realisieren kann.

III.4.3 Sonstige Vermögensgegenstände

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen sind insbesondere Steuerforderungen und Sicherheitsleistung ausgewiesen. Die Forderungen werden, soweit dies vereinbart ist, verzinst. Die gewährten Darlehen sind fällig. Die Tilgung erfolgt, soweit sie vereinbart wurde, planmäßig. Zinsänderungen hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.

Am 30. November 2011 wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewertet und die entsprechenden Bescheide erlassen. Die sich hieraus ergebenden Ergebnisse wurden im Geschäftsjahr 2011 vollumfänglich abgebildet. Gegen einzelne Prüfungsfeststellungen, betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG, haben wir Einspruch eingelegt. Gleichwohl hatten wir in diesem Fall entsprechend der Bescheide eine Abbildung im Jahresabschluss 2013 vorgenommen. Das Finanzgericht Köln hat ein für die FORIS AG positives Urteil gefällt, gegen welches das Finanzamt Bonn Rechtsmittel eingelegt hat. Basierend auf dieser Entscheidung gehen wir nun insgesamt von einem positiven Ausgang des Verfahrens aus. Bei negativem Verlauf in den weiteren Instanzen wäre mit entsprechenden Aufwänden zu rechnen und in Abhängigkeit vom weiteren Gang des Verfahrens können gegebenenfalls weitere Beratungs- und Gerichtskosten anfallen.

III.4.4 Sonstige Wertpapiere

Die Aktien der ABIDAS AG sind aufgrund des dortigen Geschäftsverlaufes und unter Berücksichtigung der Unternehmensprognose bilanziell mit 1,00 EURO angesetzt.

III.4.5 Aktive latente Steuern

Infolge der erstmaligen Anwendung der BilMoG-Vorschriften wurden im Geschäftsjahr 2010 aktive latente Steuern im Einzelabschluss erfolgsneutral über die anderen Gewinnrücklagen zum 1. Januar 2010 in Höhe von 1.716 TEURO gebildet.

Der Konzern verfügt über steuerlich noch nicht genutzte Verlustvorträge entsprechend der vorliegenden Steuerbescheide in Höhe von 6,8 Mio. EURO (Vorjahr: 9,4 Mio. EURO). Die sich daraus ergebenden Steuervorteile wurden gemäß HGB in Höhe von 1.700 TEURO (Vorjahr: 1.672 TEURO) aktiviert, soweit diese in den kommenden Jahren durch erwartete Gewinne genutzt werden können. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Dabei wurden die voraussichtlichen Steuersätze von insgesamt rund 33 % zugrunde gelegt. Danach verbleiben noch weitere nicht genutzte Verlustvorträge in Höhe von 1,6 Mio. EURO (Vorjahr: 1,9 Mio. EURO). Die Veränderung wurde erfolgswirksam unter den Ertragsteuern erfasst.

Insoweit verweisen wir auch auf die Angaben im Anhang unter III.5.3 sowie III.19.

III.5 Eigenkapital

III.5.1 Gezeichnetes Kapital

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 23. Mai 2017 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.

Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufan-gebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.

Am 8. November 2013 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 548.945 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat EUR 2,90 je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 7,0 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Dienstag, dem 12. November 2013 bis Dienstag, dem 3. Dezember 2013 um 12:00 Uhr (MEZ) und hat somit 3 Wochen betragen.

Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 12. November 2013 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 3. Dezember 2013 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 548.945 Aktien zurückgekauft. Da im Rahmen dieses Angebots insgesamt 1.452.718 Aktien zum Rückkauf eingereicht wurden und damit mehr als die das Angebot umfassenden 548.945 FORIS-Stammaktien, wurden die Annahmeerklärungen - nach der bevorrechtigten Annahme von bis zu 50 Aktien je Aktionär - jeweils verhältnismäßig, d. h. im Verhältnis der anzunehmenden Aktien zur Anzahl der insgesamt angedienten Aktien, berücksichtigt. Darüber hinaus wurde eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen.

Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 31. Dezember 2013 betrug 548.945 Stück oder insgesamt 10,0 %). Zum 31. Dezember 2014 waren keine eigenen Aktien im Bestand.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 ist die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 erloschen.

In Umsetzung dieses Beschlusses vom 10. Juni 2014 und der Ermächtigung vom 24. Mai 2013 hat der Vorstand der FORIS AG am 18. August 2014 beschlossen, 548.945 Aktien der FORIS AG, die von der Gesellschaft auf Grundlage der genannten Ermächtigung durch die Hauptversammlung erworben wurden, unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen. Dies entspricht rund 10,0 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat der FORIS AG hat dem Beschluss des Vorstands mit Beschluss vom 18. August 2014 zugestimmt. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 22. September 2014 im Handelsregister eingetragen. Das Grundkapital der FORIS AG beträgt nach der Einziehung der Aktien am 31. Dezember 2014 4.940.514,00 EURO (31. Dezember 2013: 5.489.459,00 EURO) und ist eingeteilt in 4.940.514 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EURO.

Ebenfalls mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2019 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.

Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) so-wie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.

Der Nennwert der zurückgekauften Aktien wurde bis zu deren Einziehung als eigene Anteile vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt. Der Differenzbetrag zu den Anschaffungskosten wurde von der Gewinnrücklage abgezogen.

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Gezeichnetes Kapital 31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Gezeichnetes Kapital 4.940.514,00 5.489.459,00
Eigene Anteile 0,00 -548.945,00
4.940.514,00 4.940.514,00

III.5.2 Kapitalrücklage

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Kapitalrücklage 31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Anfangsbestand 10.990.480,01 10.245.910,63
Einstellung in die Kapitalrücklage nach § 237 Abs. 5 AktG 548.945,00 744.569,38
Endbestand 11.539.425,01 10.990.480,01

Hinsichtlich der eigenen Anteile verweisen wir auf unsere Ausführungen unter III.5.1. Im Ergebnis ist die Summe von gezeichnetem Kapital und Kapitalrücklage vor Umsetzung des in 2013 abgeschlossenen Aktienrückkaufs auf Ebene der FORIS AG identisch.

III.5.3 Andere Gewinnrücklagen

Die Dotierung der anderen Gewinnrücklagen (BilMoG) erfolgte über die erstmalige Berücksichtigung von aktiven Steuerlatenzen im Geschäftsjahr 2010 in Folge des BilMoG. Ausschüttungsgesperrt gemäß § 268 Abs. 8 HGB ist ein Betrag in Höhe von 1.700 TEURO (Vorjahr: 1.672 TEURO), der der Summe der aktivierten latenten Steuern entspricht. Die hier ausgewiesene Gewinnrücklage übersteigt diesen Betrag.

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Andere Gewinnrücklagen 31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
BilMoG 1.716.175,00 1.716.175,00
Rücklage für eigene Anteile 0,00 548.945,00
Sonstige 479.609,50 479.609,50
2.195.784,50 2.744.729,50

In die anderen Gewinnrücklagen wurde zum 31. Dezember 2013 mindernd das Aufgeld für die eigenen Anteile aus dem Rückkauf Ende 2013 eingestellt und parallel hierzu im Vorfeld die aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses zwangsweise notwendige Zuführung der Mittel für eine Einziehung. Darüber hinaus wurden die Gewinnrücklagen der FORIS AG auf die gesetzlich zulässige Höhe von 50 % des Grundkapitals aufgefüllt.

III.5.4 Bilanzgewinn

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Bilanzgewinn 31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Jahresüberschuss 473.851,55 3.206.750,72
Ertrag aus Kapitalherabsetzung 548.945,00 0,00
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 1.062.601,31 671.969,97
Einstellung in die Kapitalrücklage nach § 237 Abs. 5 AktG -548.945,00 -744.569,38
Gewinnrücklage eigene Anteile 0,00 -1.591.940,50
Einstellung andere Gewinnrücklagen 0,00 -479.609,50
Dividende -494.051,40 0,00
Bilanzgewinn 1.042.401,46 1.062.601,31

III.5.5 Gewinnverwendung

Wir schlagen der Hauptversammlung vor, den im Jahresabschluss der FORIS AG ausgewiesenen Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 1.042.401,46 EURO wie folgt zu verwenden:

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Gewinnverwendung 31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
Dividende 494.051,40 494.051,40
Gewinnvortrag 548.350,06 568.549,91
Bilanzgewinn 1.042.401,46 1.062.601,31

Sollte sich die Zahl der für das abgelaufene Geschäftsjahr 2014 dividendenberechtigten Stückaktien bis zur Hauptversammlung verändern, wird in der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von 0,10 € je dividendenberechtigte Stückaktie sowie einen entsprechend angepassten Gewinnvortrag vorsehen wird.

III.6 Rückstellungen

III.6.1 Steuerrückstellungen

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Bezeichnung Stand 01.01.2014

Euro
Verbrauch

Euro
Auflösung

Euro
Zuführung

Euro
Stand 31.12.2014

Euro
Gewerbesteuer 184.428,50 116.997,00 0,00 10.853,50 78.285,00
Körperschaftsteuer 59.881,85 0,00 0,00 12.307,22 72.189,07
244.310,35 116.997,00 0,00 23.160,72 150.474,07

Die Körperschaft- und Gewerbesteuerrückstellungen resultieren im Wesentlichen wie im Vorjahr aus einer streitbefangenen Rückstellung für Körperschaftsteuer zu Vorratsgesellschaften. Im Geschäftsjahr 2013 war in der Rückstellung zur Gewerbesteuer auch die voraussichtliche Schuld für das Geschäftsjahr 2013 enthalten.

III.6.2 Sonstige Rückstellungen

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Bezeichnung Stand 01.01.2014

Euro
Verbrauch

Euro
Auflösung

Euro
Zuführung

Euro
Stand 31.12.2014

Euro
Risiken Prozessfinanzierung 456.242,92 244.058,19 52.185,76 107.768,08 267.767,05
Personalkosten 141.812,96 134.583,73 7.229,23 124.085,35 124.085,35
Ausstehende Rechnungen 211.256,63 170.497,40 18.956,23 40.378,00 62.181,00
Kosten für Erstellung und Prüfung Jahresabschluss, Erstellung Steuererklärungen 47.700,00 47.700,00 0,00 41.315,00 41.315,00
Aufsichtsratsvergütung 43.322,00 43.322,00 0,00 80.791,00 80.791,00
Berufsgenossenschaftsbeiträge und Schwerbehindertenabgabe 5.729,00 5.283,90 445,10 5.548,00 5.548,00
906.063,51 645.445,22 78.816,32 399.885,43 581.687,40

Die Rückstellung Risiken Prozessfinanzierung bildet das Risiko der Inanspruchnahme durch Dritte für finanzierte Verfahren aus dem Bereich Prozessfinanzierung ab. In der Position Personalkosten sind die Erfolgsvergütungen für Vorstand und Mitarbeiter sowie Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung enthalten. Bei den ausstehenden Rechnungen handelt es sich um Kosten für Vorgänge des üblichen Geschäftsbetriebes vor dem Stichtag, bei denen zum Stichtag eine Rechnung noch nicht vorlag, die aber sowohl der Höhe nach als auch der Fälligkeit nach hier auszuweisen sind. Die Abschluss- und Prüfungskosten beinhalten sowohl die Kosten für die Erstellung als auch für die Prüfung des Jahresabschlusses.

III.7 Verbindlichkeiten

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Gesamt Restlaufzeit bis 1 Jahr
31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
31.12.2014

Euro
31.12.2013

Euro
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 201.671,08 113.110,03 201.671,08 113.110,03
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 370.929,86 166.348,99 370.929,86 166.348,99
Sonstige Verbindlichkeiten 265.858,12 137.412,12 265.858,12 137.412,12
838.459,06 416.871,14 838.459,06 416.871,14

III.8 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse der Gesellschaft setzen sich aus den folgenden Bereichen zusammen:

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Prozessfinanzierung 2.220.860,72 8.434.402,20
FORIS lingua 464.361,35 369.366,64
2.685.222,07 8.803.768,84

III.9 Sonstige betriebliche Erträge

Wesentlicher Bestandteil der sonstigen betrieblichen Erträge sind die Erträge aus den Kostenweiterbelastungen an die Tochterunternehmen. Da sämtliche Mitarbeiter bei der FORIS AG angestellt sind, macht dies im Geschäftsjahr 2014 alleine für weiterbelastete Personalkosten 725 TEURO (Vorjahr: 798 TEURO) aus.

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Sonstige betriebliche Erträge 01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Periodenfremd 108.204,09 109.934,75
Sonstige 1.070.097,31 906.320,31
1.178.301,40 1.016.255,06

Die periodenfremden Erträge enthalten wie im Vorjahr im Wesentlichen Auflösung von Rückstellungen.

III.10 Aufwendungen für bezogene Leistungen

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Bezogene Leistungen 01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Prozessfinanzierung 1.423.743,34 3.705.173,65
FORIS lingua 257.387,41 174.840,30
1.681.130,75 3.880.013,95

III.11 Personalaufwand

Die Löhne und Gehälter enthalten zum überwiegenden Teil Gehälter. In den sozialen Abgaben sind die Arbeitgeberanteile der Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherungsbeiträge enthalten.

Über die laufende Entlohnung der Mitarbeiter hinaus erfolgen keine Vergütungen in Form von zum Beispiel Pensionszusagen.

III.12 Abschreibungen

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Immaterielle Vermögenswerte 22.508,00 27.002,37
Sachanlagen 21.392,19 28.666,32
43.900,19 55.668,69

III.13 Sonstige betriebliche Aufwendungen

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Wertberichtigungen 644.919,63 1.262.620,53
Rechts- und Beratungskosten 219.529,53 319.824,45
Raumkosten 156.742,28 156.814,83
Schadenersatz 0,00 150.000,00
Werbe- und Bewirtungskosten 178.656,36 167.745,33
EDV und Telefonkosten 118.876,60 126.437,13
Buchführung, Jahresabschlussprüfung und Steuerberatung 96.927,63 84.224,99
Aufsichtsratsvergütung 116.564,60 72.192,82
Übrige 58.156,56 65.061,52
Börsenkosten inklusive Hauptversammlung 63.737,34 96.339,04
Beiträge und Versicherungen 29.023,97 29.665,83
Bücher, Zeitschriften und Fortbildung 15.307,75 33.051,29
Reisekosten 25.446,90 20.393,48
Mahnkosten 1.284,70 0,00
Personalwerbung 97.875,20 0,00
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 103,50 2.500,00
1.823.152,55 2.586.871,24

Die periodenfremden sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind wie im Vorjahr von untergeordneter Bedeutung für die Beurteilung der Ertragslage.

III.14 Erträge aus Gewinnabführungsverträgen

Diese Erträge resultieren aus den mit der GO AHEAD GmbH und der FORATIS AG abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen.

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Ergebnisabführung 01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
GO AHEAD GmbH 1.272.519,66 1.492.085,46
FORATIS AG 352.028,60 273.802,86
1.624.548,26 1.765.888,32

III.15 Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Interne Zinserträge aus Verrechnung 408.624,88 360.963,86
Zinsen auf Steuererstattungen aus der steuerlichen Außenprüfung 55.519,00 0,00
Zinsen Prozessfinanzierung 20.043,79 150.773,23
Übrige Zinsen und ähnliche Erträge 1.752,13 2.309,12
485.939,80 514.046,21

Die internen Zinserträge ergeben sich aus der Verzinsung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen. Diesbezüglich verweisen wir auf die Angaben im Anhang unter III.4.2.

III.16 Zinsen und ähnliche Aufwendungen

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Sonstige 176,03 103,00
Zinsen auf Steuernachforderungen aus der steuerlichen Außenprüfung 7.435,50 6.385,50
Interne Zinsaufwendungen aus Verrechnung 48.786,92 58.835,25
56.398,45 65.323,75

III.17 Außerordentliche Aufwendungen

In den Geschäftsjahren 2014 und 2013 waren keine außerordentlichen Aufwendungen zu erfassen.

III.18 Aufwendungen aus Verlustübernahme

Die Aufwendungen im Geschäftsjahr resultieren aus dem mit der FORIS Vermögensverwaltungs AG abgeschlossenen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag.

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Ergebnisabführung 01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
FORIS Vermögensverwaltungs AG -195.761,70 -33.292,37

III.19 Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

Am 30. November 2011 wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewertet und die entsprechenden Bescheide erlassen. Die sich hieraus ergebenden Ergebnisse wurden im Geschäftsjahr 2011 vollumfänglich abgebildet. Gegen einzelne Prüfungsfeststellungen, betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG, haben wir Einspruch eingelegt. Gleichwohl hatten wir in diesem Fall entsprechend der Bescheide eine Abbildung im Jahresabschluss 2013 vorgenommen. Das Finanzgericht Köln hat ein für die FORIS AG positives Urteil gefällt, gegen welches das Finanzamt Bonn Rechtsmittel eingelegt hat. Aufgrund der nun bestehenden überwiegenden Erfolgssicht wurde die Steuerschuld erfolgswirksam ausgebucht und führt zu einem periodenfremden Steuerertrag in Höhe von 233 TEURO.

Aufgrund des sehr guten Ergebnisses waren in 2013 trotz Verlustvorträgen aufgrund der Mindestistbesteuerung Körperschaft- und Gewerbesteuer angefallen.

Die Veränderung in den latenten Steuern in 2014 resultiert wie im Vorjahr aus den überarbeiteten Planungsrechnungen der Konzerngesellschaften und den damit verbundenen geänderten Ergebniserwartungen.

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01.01.-31.12.2014

Euro
01.01.-31.12.2013

Euro
Veränderung latente Steuern 27.700,00 -21.647,00
Ertragsteuern Vorjahre aus der Abwicklung von Altgesellschaften -17.759,01 -17.758,97
Körperschaftsteuer 0,00 -108.579,59
Gewerbesteuer 0,00 -116.997,00
Gewerbe- und Körperschaftsteuer aus der steuerlichen Außenprüfung 232.508,68 -133,47
242.449,67 -265.116,03

IV. Sonstige Angaben

IV.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Geschäftsberichtes ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldenposten oder zur Änderung von Angaben im Anhang zum 31. Dezember 2014 geführt hätten.

IV.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen

Die Erfolgsunsicherheiten des Unternehmens sind, soweit solche bestehen, in diesem Abschluss derart berücksichtigt, dass Vermögenswerte mit dem wahrscheinlichen Erfolg der Realisierung ausgewiesen werden. Der Vorstand muss bei der Erstellung des Jahresabschlusses Schätzungen vornehmen und Annahmen treffen, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben im Anhang und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Berichtszeitraumes beeinflussen. Den Annahmen und Schätzungen liegen wiederum Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses beruhen. Dabei können die sich im Zeitablauf tatsächlich ergebenden Beträge von diesen Schätzungen abweichen.

IV.3 Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB

Die FORIS AG hat für die FORIS Vermögensverwaltungs AG zugunsten der Sparkasse KölnBonn eine Patronatserklärung über 3.000 TEURO abgegeben. Die Erklärung steht in engem Zusammenhang mit der Finanzierung des im Juni 2011 fertig gestellten Büroneubaus. Derzeit valutiert das Bankdarlehen wie im Vorjahr mit

0 TEURO.

IV.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum 31. Dezember 2014 bestehen nachfolgende Leasingverpflichtungen aus Leasingverträgen für Kopierer und Frankiermaschinen:

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31.12.2014

TEuro
31.12.2013

TEuro
Bis zu einem Jahr 20 20
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 35 35
Über fünf Jahre 0 0

Weiter bestehen zum 31. Dezember 2014 Mietverpflichtungen bis zu einem Jahr gegenüber der FORIS Vermögensverwaltungs AG aus dem Mietvertrag für die Büroimmobilie von 293 TEURO (Vorjahr: 293 TEURO).

Darüber hinaus bestehen zum 31. Dezember 2014 keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

IV.5 Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche

Über die eigentliche Prozessfinanzierung hinaus ist die FORIS AG an mehreren Prozessen und Verfahren beteiligt. Sämtliche Risiken aus zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Prozessen und Verfahren sind im vorliegenden Jahresabschluss entsprechend berücksichtigt. Maßgebliche Veränderungen im Verlauf der bestehenden Verfahren und Prozesse sowie in der Zukunft eingeleitete Verfahren oder in anderer Weise geltend gemachte Ansprüche können einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der FORIS AG haben.

Am 30. November 2011 wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewertet und die entsprechenden Bescheide erlassen. Gegen einzelne Prüfungsfeststellungen, betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG, haben wir Einspruch eingelegt und Klage erhoben. Das Finanzgericht Köln hat ein für die FORIS AG positives Urteil gefällt. Das Finanzamt Bonn hat Rechtsmittel eingelegt.

IV.6 Anzahl der Arbeitnehmer

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31.12.2014 31.12.2013
Vorstand 2 2
Leitende Angestellte 1 1
Juristen 6 6
Sonstige Angestellte 29 30
Mitarbeiter gesamt 38 39

IV.7 Honorierung der Abschlussprüfer

Im Geschäftsjahr 2014 wurden Kosten der Jahres- und Konzernabschlussprüfung des Jahres 2014 in Höhe von 59.740,00 EURO brutto erfasst. Weitere Auftrags- oder sonstige Vertragsverhältnisse mit der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bestanden und bestehen nicht.

IV.8 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 31. Mai 2011 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2011 bis 2015 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 betrug 397 TEURO (Vorjahr: 381 TEURO). In 2014 erfolgten Vergütungen für vergangene Jahre von rund 25 TEURO (Vorjahr: 0 TEURO).

Darüber hinaus enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors & Officers-Versicherung und einer Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine Vergütung von 14.000 EURO pro Jahr sowie außerdem ein Sitzungsgeld von 2.500 EURO pro Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1,5fache der Vergütung und des Sitzungsgeldes. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht für ein ganzes Kalenderjahr an, erhält es die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz ihrer Auslagen, wie z.B. der Reisekosten. Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen ggf. zu entrichtende Umsatzsteuer. Die einem Aufsichtsratsmitglied zustehende Vergütung wird jeweils fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat.

An ehemalige Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder und deren Hinterbliebenen wurden im Geschäftsjahr 2014 und im Vorjahr keine Zahlungen geleistet.

Dem Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk wurde mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 29. November 2013 ein Darlehen in Höhe von 55 TEURO mit einer Laufzeit bis zu einem Jahr und einem Zinssatz von 2 % p. a. gewährt, welches das mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 12. Dezember 2012 gewährte Darlehen abgelöst hat. Die Darlehensforderungen gegenüber dem Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk valutierten inklusive aufgelaufener Zinsen am 31. Dezember 2014 mit 20 TEURO (Vorjahr: 56 TEURO) und am 16. März 2015 mit 9 TEURO.

Darüber hinaus wurden Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Hinsichtlich weiterführender Informationen verweisen wir auch auf die Ausführungen im Vergütungsbericht unter C.8, der Teil des geprüften Lageberichtes ist.

IV.9 Nahestehende Unternehmen und Personen

Im Vorjahr waren über die Mitglieder des Aufsichtsrats hinaus keine Anteilseigner bekannt, die mehr als 10 % der Aktien an der FORIS AG auf sich vereinigen. Auch nach Ausscheiden von Herrn Oliver Schmidt aus dem Aufsichtsrat mit Beendigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 bleibt der Kreis der bekannten Anteilseigner, die mehr als 10 % der Aktien auf sich vereinigen, unverändert. Gleichwohl hat sich die Zugehörigkeit zu den Organen der Gesellschaft entsprechend verändert. Hinsichtlich des Anteilsbesitzes des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Ausführungen unter IV.10 im Anhang. Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Somit wird die FORIS AG als oberstes Mutterunternehmen des FORIS Konzerns nicht von einem einzelnen Unternehmen oder von einzelnen Personen beherrscht. Hinsichtlich der in den Konzern einbezogenen Tochtergesellschaften verweisen wir auf unsere Ausführungen unter III.2.1 im Anhang.

Zu den Gesellschaften, von denen Wertpapiere gehalten werden, bestanden über das Halten der Beteiligung hinaus keine Geschäftsbeziehungen.

Hinsichtlich der Vergütung des Managements verweisen wir auf unsere Ausführungen unter IV.8 im Anhang. Darüber hinausgehende kurzfristig fällige Leistungen, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen, Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder anteilsbasierte Vergütungen wurden im Geschäftsjahr 2014 nicht gewährt.

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahe Familienangehörige im Sinne des IAS 24 können zugleich Kunden oder auch Auftragnehmer der FORIS AG oder einer ihrer Tochterunternehmen sein. Sowohl im Geschäftsjahr 2014 als auch im Geschäftsjahr 2013 wurden von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahen Familienangehörigen im Sinne des IAS 24 keine Dienstleistungen bezogen.

Über die zuvor genannten Angaben hinaus haben in den Geschäftsjahren 2014 und 2013 keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen bestanden.

Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen oder Personen über die Angaben

unter IV.8 hinaus bestehen weder zum 31. Dezember 2014 noch zum 31. Dezember 2013.

IV.10 Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2014 waren:

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31.12.2014 Anteilsbesitz
Ralf Braun, Vorstand, Rösrath seit 1. Juli 2010 0,0 %
JUDr. Peter Falk, Vorstand, Dinslaken seit 15. Februar 2012 0,0 %

Mit Wirkung zum 1. Januar 2015 wurde mit Theo Paeffgen ein weiteres Vorstandsmitglied bestellt. Das Vorstandsmitglied JUDr. Peter Falk ist mit Ablauf des 15. Februar 2015 aus dem Vorstand ausgeschieden.

Der Aufsichtsrat bestand in 2014 aus folgenden Personen:

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31.12.2014 Anteilsbesitz
Dr. Christian Rollmann, Rechtsanwalt, Bonn, Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 30. Juni 2009 12,76 %
Olaf Wilcke, Business Director International, Bonn, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 30. Juni 2009 0,00 %
Christian Berner, Unternehmer, Hamburg seit 24. Mai 2013 0,00 %

Herr Dr. Rollmann ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Max and Mary AG, Frankfurt am Main.

Herr Christian Berner ist Executive Chairman, Vorsitzender des Beirates der LR Health & Beauty Systems GmbH, Ahlen (seit 1. Februar 2015), Mitglied des Aufsichtsrates der 4Flow AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats der Klöpfer & Königer GmbH & Co KG, Garching, Mitglied des Board of Directors der Papyrus AB, Göteborg, Schweden, Mitglied des Aufsichtsrats der Apetito AG, Rheine, Mitglied des Beirates der apetito catering B.V. & Co.KG, Rheine, Mitglied des Beirates der Bruhn Spedition GmbH, Lübeck sowie Vorstand der Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V., Bremen.

IV.11 Aktie

Anzahl der ausstehenden Aktien

Insgesamt wurden ursprünglich 5.860.000 Aktien platziert. Durch die Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von insgesamt 370.541 Aktien, die im Rahmen des Aktienrückkaufs zurückerworben wurden, wurde die Anzahl der Aktien zunächst auf 5.489.459 Aktien reduziert. Bis zum 31. Dezember 2013 wurden insgesamt 548.945 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs zurückerworben. Danach wurden keine weiteren Aktien zurückerworben. Somit sind derzeit 4.940.514 Aktien ausstehend. Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Ausweislich der Präsenz bei der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 halten einzelne Aktionäre bis zu 5 % der Aktien. Zwei Aktionäre halten über 10 %.

Schwellenwerte und Mitteilungen

Herr Dr. Christian Rollmann hat der FORIS AG am 18. August 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG unter Berücksichtigung der ihm gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnenden Stimmen die Schwelle von 10 % überschritten hat. Der Gesamtstimmrechtsanteil von Herrn Dr. Christian Rollmann einschließlich der zuzurechnenden Stimmen (52.739 Aktien) beträgt seit dem 15. August 2011 nunmehr mit 588.826 Aktien (von 5.860.000 Aktien) = 10,048 %.

Herr Oliver Schmidt hat der FORIS AG am 7. September 2011 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG am 7. September 2011 die Schwelle von 15 % überschritten hat und zu diesem Tag 15,03 % (880.500 Stimmrechte) der insgesamt 5.860.000 Stimmrechte beträgt.

Die FORIS AG hat am 20. Dezember 2012 gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 13. Dezember 2012 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,32 % (das entspricht 370.541 Stimmrechten) betragen hat.

Die FORIS AG hat am 30. Oktober 2013 gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 30. Oktober 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

Die Avenit AG, Mönchengladbach, Deutschland, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,20 % (das entspricht 175.798 Stimmrechten) der insgesamt 5.489.459 Stimmrechte betragen hat.

Die inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland, hat gemäß § 21 Absatz 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 30. Oktober 2013 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,33 % (292.500 Stimmrechte) betragen hat.

Die FORIS AG hat am 31. Oktober 2013 mitgeteilt, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats Oktober 2013 insgesamt 5.489.459 Stimmrechte beträgt.

Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat am 6. November 2013 nach § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 2. November 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,75 % (315.714 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 5,33 % (292.500 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der FORIS AG jeweils 3 % oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland.

Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat am 14. November 2013 mitgeteilt, dass er seine am 6. November 2013 nach § 21 Absatz 1 WpHG übermittelte Stimmrechtsmitteilung zurücknimmt.

Die FORIS AG hat am 9. Dezember 2013 gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 3. Dezember 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 9,9999 % (dies entspricht 548.945 Stimmrechten von insgesamt 5.489.459 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat am 10. Dezember 2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 15 % der Stimmrechte am 3. Dezember 2013 unterschritten hat und an diesem Tag 10,35 % (das entspricht 568.366 Stimmrechten) betragen hat.

Die FORIS AG hat am 25. September 2014 gemäß § 26 Absatz 1 Satz 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Anteil an eigenen Aktien am 22. September 2014 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00 % (dies entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

Die FORIS AG hat am 30. September 2014 mitgeteilt, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats September 2014 insgesamt 4.940.514 Stimmrechte betragen hat.

Entwicklung der Aktie

Der Kurs der FORIS Aktie lag am Jahresende 2014 rund 10 Cent unter dem Schlusskurs zum 31. Dezember 2013. Das Jahrestief der Aktie lag bei 2,56 EURO und das Jahreshoch verzeichnet 3,12 EURO. Insgesamt war ähnlich des Verlaufes des DAX eine Seitwärtsbewegung zu beobachten.

Die Aktie im Überblick

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01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013
Schlusskurs im Berichtszeitraum in EURO 2) 2,65 2,75
Aktienkurs (höchst) in EURO 2) 3,12 2,90
Aktienkurs (tiefst) in EURO 2) 2,56 1,83
Anzahl der Aktien am Stichtag 3) 4.940.514 4.940.514
Marktkapitalisierung am Stichtag EURO 4) 13.092.362 13.586.414
Kurs-Gewinn-Verhältnis 5) 26,3 4,2

1) Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien

2) Basis: Handel im Xetra und an der Frankfurter Wertpapierbörse

3) Unter Abzug der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile

4) Unter Berücksichtigung der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile

5) Basis: Schlusskurs zum jeweiligen Stichtag

Die FORIS AG hat ihren testierten (Konzern-)Jahresabschluss 2013 am 27. März 2014 der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt. Im Bundesanzeiger erfolgte die Veröffentlichung des Jahresabschlusses der FORIS AG am 30. April 2014 und die des Konzernjahresabschlusses am 12. Mai 2014. Die Hauptversammlung fand am 10. Juni 2014 statt.

IV.12 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und im Rahmen des Corporate Governance-Berichtes unter Punkt B. dieses Geschäftsberichtes mit dessen Veröffentlichung auf der Internetseite unter http://portal.foris.de/Corporate-Governance den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

Bonn, 16. März 2015

FORIS AG

Ralf Braun, Vorstand

Theo Paeffgen, Vorstand

E. Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der FORIS AG, Bonn, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen und aktienrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Köln, 16. März 2015

**Ebner Stolz GmbH & Co. KG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft**

Dr. Werner Holzmayer, Wirtschaftsprüfer

Christian Tonolini, Wirtschaftsprüfer

F. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Einzelabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der FORIS AG vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der FORIS AG so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der FORIS AG beschrieben sind.“

Bonn, 16. März 2015

FORIS AG

Ralf Braun, Vorstand

Theo Paeffgen, Vorstand

Unternehmenskalender

1. Halbjahr 2015

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19. März Veröffentlichung Geschäftsbericht
5. Mai Veröffentlichung Zwischenmitteilung innerhalb des 1. Halbjahres
15. Juni Hauptversammlung

2. Halbjahr 2015

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11. August Veröffentlichung Halbjahresfinanzbericht
3. November Veröffentlichung Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres

Der Geschäftsbericht der FORIS AG ist unter http://portal.foris.de/Geschaeftsbericht veröffentlicht.

Auf Wunsch stellen wir diesen gerne zur Verfügung.

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