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Energiekontor AG

Annual Report Jun 11, 2015

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Annual Report

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Energiekontor AG

Bremen

Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Geschäftsbericht 2014

UMDENKEN LOHNT SICH

KURZPORTRAIT DER ENERGIEKONTOR AG

Eine solide Geschäftspolitik und viel Erfahrung in Sachen Windkraft: Dafür steht Energiekontor seit nunmehr 25 Jahren! 1990 in Bremerhaven gegründet, zählt das Unternehmen zu den Pionieren der Branche und ist heute einer der führenden deutschen Projektentwickler.

Das Kerngeschäft erstreckt sich von der Planung über den Bau bis hin zur Betriebsführung von Windparks im In- und Ausland und wurde vor einigen Jahren um den Bereich Solarenergie erweitert. Darüber hinaus betreibt Energiekontor aktuell 29 Windparks mit einer Nennleistung von rund 221 Megawatt im eigenen Bestand.

Neben dem Firmensitz in Bremen unterhält Energiekontor Büros in Bremerhaven, Hagen im Bremischen, Aachen, Bernau bei Berlin, Dortmund und Neubrandenburg. Außerdem ist das Unternehmen mit Tochtergesellschaften in England (Leeds), Schottland (Glasgow) und Portugal (Lissabon) vertreten. Die stolze Bilanz seit Firmengründung: 95 realisierte Windparks mit rund 550 Anlagen und einer Gesamtleistung von knapp 760 Megawatt. Das entspricht einem Investitionsvolumen von über € 1,2 Mrd.

Das Unternehmen ging am 25. Mai 2000 an die Börse. Die Aktie der Energiekontor AG (WKN 531350/ISIN DE0005313506) ist im General Standard der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet und kann an allen deutschen Börsenplätzen gehandelt werden.

ANLEGERINFORMATIONEN (ÜBERSICHT)

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Börsennotierung: Deutsche Börse, Frankfurt (handelbar an der Frankfurter Wertpapierbörse, Xetra sowie an allen anderen deutschen Handelsplätzen)
Marktsegment: General Standard
Aktiengattung: Inhaberaktien
Branche: Regenerative Energien
Erstnotierung (IPO): 25. Mai 2000
WKN: 531350
ISIN: DE0005313506
Reuters: EKT
Beteiligungsstruktur: 71,2 % Organe; 28,8 % Freefloat
Research: Dr. Karsten von Blumenthal, First Berlin
Designated Sponsor: Oddo Seydler Bank AG
Finanzkalender: 31.03.15: Veröffentlichung Geschäftsbericht 2014
15.05.15: Veröffentlichung Zwischenmitteilung Q1/2015
21.05.15: Hauptversammlung 2015
31.08.15: Veröffentlichung Halbjahresbericht 2015
13.11.15: Veröffentlichung Zwischenmitteilung Q3/2015
Investor Relations: Dr. Stefan Eckhoff; Tel: 0421-3304-0
E-Mail: [email protected]; Internet: www.energiekontor.de

KONZERN-KENNZAHLEN

Ergebnis

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in Mio. EUR 2014 2013 Veränderung
Umsatz 153,3 117,8 +30 %
Gesamtleistung 160,5 162,8 -1 %
EBITDA* (EBIT zzgl. Abschreibungen) 54,9 46,2 +19 %
EBIT* (EBT zzgl. Finanzergebnis) 40,7 34,1 +19 %
EBT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) 21,8 21,2 +3 %
Konzernjahresergebnis 14,1 13,5 +4 %
Ergebnis pro Aktie (EPS) in € 0,96 0,92 +4 %

Bilanz

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in Mio. EUR 2014 2013 Veränderung
Technische Anlagen (Windparks) 185,9 178,0 +4 %
Eigenkapital 40,2 39,6 +1 %
Bilanzsumme 355,2 351,0 +1 %
Eigenkapitalquote 11,3 % 11,3 %
Fiktive Eigenkapitalquote bei Qualifizierung von Kommanditkapital als Eigenkapital, vgl. Ausführungen im Lagebericht zu IAS 32 13,5 % 13,9 %

Cashflow

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in Mio. EUR 2014 2013 Veränderung
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit (Operativer Cashflow) 54,6 18,3 + 198 %
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 81,6 71,4 + 14 %

EBIT* in € Mio.

*) Abweichung zu den Vorjahren, in denen der Zinsertrag im EBIT/EBITDA enthalten war

Dividende pro Aktie in €

PROJEKT-STANDORTE

UNTERNEHMENSENTWICKLUNG

BRIEF AN DIE AKTIONÄRE

Sehr geehrte Aktionäre, Geschäftspartner, Investoren und Mitarbeiter,

25 Jahre Energiekontor - das ist ein bewegtes Vierteljahrhundert, in dem sich der Jubilar von einer Idee in den Köpfen zweier mutiger Pioniere aus dem Raum Cuxhaven über ein kreatives Projektentwicklungsbüro voller tatkräftiger Idealisten, die den Sprung an die Börse gewagt haben, zu einem europaweit führenden Unternehmen im Bereich der Windenergiebranche entwickelt hat.

25 Jahre Energiekontor - das ist auch ein Beitrag zu 25 Prozent Stromversorgung aus regenerativen Energien in Deutschland als Ergebnis einer Periode des kritischen Umdenkens in Politik und Gesellschaft mit Blick auf die konventionelle Energieversorgung, die Umweltverschmutzung und die anthropogene Klimaveränderung, die etwa mit dem Super-GAU in Tschernobyl begann und mit der Reaktorkatastrophe von Fukushima zur Entscheidung für einen radikalen Umbau des Energieversorgungssystems geführt hat, in dem der Nachhaltigkeitsgedanke im Zentrum steht.

25 Jahre Energiekontor - das ist schließlich ein Zeitraum des umsichtigen Unternehmenswachstums, nach dem wir einige Früchte jahrelanger Vorarbeit und Bemühungen um geeignete Flächen, Genehmigungen, Finanzierungen sowie um das Vertrauen unserer Anleger und Geschäftspartner ernten dürfen, ohne dabei den Blick auf zukünftige Entwicklungen aus den Augen zu verlieren.

So schaut die Energiekontor-Gruppe in ihrem Jubiläumsjahr auf eine weitere erfolgreiche Geschäftsperiode zurück. Nach dem guten Ergebnis für das Geschäftsjahr 2013 konnte sich das Unternehmen 2014 mit einem Umsatz auf Konzernebene von € 153,3 Mio. und einem Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) von € 40,7 Mio. gegenüber dem Vorjahr (€ 117,8 Mio./€ 34,1 Mio.) noch einmal steigern; eine erfreuliche Entwicklung, die sich auch in unserem Aktienkurs widerspiegelt: innerhalb von zwölf Monaten seit Veröffentlichung des letzten Jahresfinanzberichts hat sich der Börsenwert von Energiekontor etwa verdreifacht.

Die Grundlage dieser soliden Geschäftsentwicklung ist unsere Unternehmensstrategie: auf der einen Seite unsere Kernkompetenz, die Projektentwicklung mit eigenen Standorten in ausgewählten Ländermärkten und Schwerpunktregionen, aus der wir mit Windparks und ersten Solarparks Werte schaffen, die entweder über unseren Vertrieb an Investoren veräußert werden oder in den eigenen Bestand übergehen; auf der anderen Seite der Ausbau des eigenen Windparkportfolios, das uns durch den Stromverkauf über lange Zeiträume hinweg kontinuierliche Erträge und somit das Gesamtgeschäft sichert. Unterstützt und optimiert werden diese beiden Bereiche durch unsere Betriebsführung für Eigen- und Fremdparks sowie durch innovative und effizienzsteigernde Maßnahmen, wie z. B. die Rotorblattverlängerung.

Um dieses nachhaltige Wachstum auch im aktuellen Geschäftsjahr sowie in den Folgejahren weiter fortsetzen zu können, sorgt Energiekontor stets für eine gut gefüllte Projektpipeline. So bauen wir derzeit in Lunestedt einen der mit 38,5 MW Nennleistung größten Windparks der Unternehmensgeschichte. In England befindet sich der Windpark Gayton le Marsh (16 MW) im Bau. Außerdem ist eine Reihe kleinerer und mittlerer Projekte in Deutschland und Großbritannien in der Planung; einige davon stehen kurz vor der Genehmigung. Darüber hinaus hat Energiekontor in beiden Ländern Flächen für eine zu installierende Windenergieleistung von mehreren hundert Megawatt gesichert.

Besonders aussichtsreich ist die Entwicklung in Schottland, wo nicht nur exzellente Windverhältnisse vorherrschen, sondern dank der Standortbündelung seitens der Genehmigungsbehörden auch relativ große Projekte umgesetzt werden können. Entsprechend unserem strategischen Grundsatz der regionalen Präsenz hat Energiekontor im vergangenen Geschäftsjahr vor Ort in Glasgow ein eigenes Büro eröffnet, um von dort aus die Projekte begleiten zu können.

Weitere neue Büros entstanden in Hagen im Bremischen zur Unterstützung der Betriebsführung in Bremerhaven sowie in Neubrandenburg. Von hier aus soll - ähnlich wie bei der Kooperation mit dem Stadtwerkeverbund Trianel in Nordrhein-Westfalen - die neu ins Leben gerufene Zusammenarbeit mit EnBW in Mecklenburg-Vorpommern koordiniert werden.

Natürlich stellt uns die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vom August 2014 vor neue Herausforderungen. Besonders der Bereich Repowering ist durch die verkürzten Förderzeiträume für gute Windstandorte und den wegfallenden Repowering-Bonus betroffen. Hier müssen wir neue Wege einschlagen, um weiterhin wirtschaftlich rentable Projekte umsetzen zu können. Das Gleiche gilt für die geplanten und zum Teil bereits angewandten Ausschreibungsverfahren in Deutschland und Großbritannien. Die Folge wird eine Verschiebung der aktuellen Konkurrenz um geeignete Flächen für Wind- und Solarparks hin zur Konkurrenz um die gebotenen Strompreise sein. Die ersten Ausschreibungen laufen mittlerweile in beiden Ländern für Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Ab 2017 soll diese Regelung auch für Windparks gelten. Energiekontor stellt sich bereits heute intensiv darauf ein, indem intern und zusammen mit Geschäfts- und Finanzierungspartnern Maßnahmen entwickelt werden, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens auch über das Jahr 2018 hinaus sichern sollen.

Nach dem Verkauf der Projektrechte von Borkum Riffgrund West II plant Energiekontor keine weiteren Offshore-Projekte mehr zu entwickeln. Die Geschäftsleitung ist zu dem Schluss gekommen, dass das Risiko bei Vorlaufzeiten von etwa zehn Jahren und damit einhergehenden hohen Vorlaufkosten für ein mittelständisches Unternehmen in keinem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden Erträgen steht.

Im Bereich Solar sondiert Energiekontor neben den Kernmärkten Deutschland, Großbritannien und Portugal nun auch den Markt Frankreich. Dabei behält sich das Unternehmen vor, neben eigenen Entwicklungen auch Projektrechte von Dritten zu erwerben.

Auch bei der Entwicklung von Windparks analysiert Energiekontor neue Märkte. Nach ersten Auswertungen könnte hierfür mit den Niederlanden ein weiteres westliches Nachbarland in Betracht kommen.

Das langfristige Ziel der Energiekontor-Gruppe ist die Unabhängigkeit von gesetzlich geregelten Stromvergütungspreisen, eine Verstetigung des Liquiditätsflusses durch die konzerneigenen Anlagen sowie eine Risikodiversifikation durch die Streuung der Wind- und Solarparks auf verschiedene Regionen in Westeuropa. Durch vorausschauendes Handeln und mit einem nachhaltigen, organischen Wachstum fühlt sich Energiekontor für die Gegenwart gut aufgestellt und auf zukünftige Herausforderungen in einem sich verändernden Marktumfeld vorbereitet.

Ich möchte unser Jubiläum zum Anlass nehmen, um mich im Namen der gesamten Geschäftsführung bei allen treuen Wegbegleitern der vergangenen 25 Jahre zu bedanken. Dazu gehören in erster Linie natürlich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Energiekontor, die mit ungeheurem Engagement den Erfolg unserer täglichen Arbeit garantieren. Dazu gehören aber auch unsere Anleger, Aktionäre und Investoren, die Energiekontor mit viel Interesse und Vertrauen zum Teil von Beginn an unterstützt haben, nicht nur als Investition "in eine gute Sache", sondern auch, weil sie an die erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens geglaubt haben. Dazu gehören ebenso unsere Geschäfts- und Kooperationspartner, die in Energiekontor einen kompetenten und verlässlichen Partner sehen, mit dem die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu fruchtbaren Ergebnissen führt. Und dazu gehören natürlich auch die Kommunen, deren Bewohner und Behörden, die mit uns gemeinschaftlich Projekte zur nachhaltigen Energieversorgung entwickeln, an denen sie direkt und vor Ort z. B. in Form von Bürgerbeteiligungen partizipieren können.

Wir freuen uns auf die nächsten 25 Jahre. In diesem Sinne, Happy Birthday, Energiekontor!

Bremen, im März 2015

Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender

BERICHT DES AUFSICHTSRATS

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

der Aufsichtsrat der Energiekontor AG hat im Geschäftsjahr 2014 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er befasste sich im Geschäftsjahr 2014 regelmäßig und ausführlich mit der Lage und der Entwicklung der Energiekontor AG und des Konzerns. Er hat sich mit dem Vorstand des Unternehmens regelmäßig beraten und seine Tätigkeit sorgfältig überwacht. Der Aufsichtsrat wurde in alle Entscheidungen, die für das Unternehmen von grundlegender Bedeutung waren, unmittelbar eingebunden. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat strategische Überlegungen in regelmäßigen Abständen gemeinsam mit dem Vorstand diskutiert. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für das Unternehmen wesentlichen Aspekte der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Lage der Energiekontor AG und des Konzerns einschließlich der Risikolage und des Risikomanagements sowie über jeweils aktuelle Themen und die Compliance.

Den Beschlussvorschlägen des Vorstands hat der Aufsichtsrat jeweils nach gründlicher Prüfung zugestimmt.

Insgesamt fanden vier ordentliche Aufsichtsratssitzungen statt, am 28. März 2014, am 21. Mai 2014, am 25. September 2014 und am 2. Dezember 2014. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat unterjährig soweit erforderlich Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren gefasst.

Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Aufsichtsratssitzungen waren die Umsatz-, Ergebnis- und Beschäftigungsentwicklung sowie die Finanzlage und Liquiditätsentwicklung der Energiekontor AG und des Konzerns.

Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat

Das Hauptthema in der Aufsichtsratssitzung vom 28. März 2014 war der Jahresabschluss 2013, der am Ende durch den Aufsichtsrat festgestellt wurde. Außerdem wurde die aktuelle Erklärung zum Corporate Governance Kodex unterzeichnet sowie die Tagesordnung der Hauptversammlung 2014 genehmigt.

In der Aufsichtsratssitzung am 21. Mai 2014 wurde die Hauptversammlung im Detail vorbereitet.

In der Sitzung vom 25. September 2014 befasste sich der Aufsichtsrat mit der Beurteilung des bis dato eingetretenen sowie mit der Einschätzung des weiteren Geschäftsverlaufs 2014. Dabei wurden insbesondere auch der mögliche Markteintritt in Frankreich, die Finanzierung von Windparks sowie die Pressearbeit thematisiert.

Schwerpunkte der Aufsichtsratssitzung vom 2. Dezember 2014 waren der Rückblick auf das ablaufende Geschäftsjahr 2014, Risikomanagement und Effizienzprüfung sowie die Ziele im In- und Ausland für das Jahr 2015.

Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Im Geschäftsjahr 2014 blieb die Besetzung des Aufsichtsrats unverändert.

Zum 15. Oktober 2014 hat Herr Thomas Walther seine Vorstandstätigkeit bei der Energiekontor AG im gegenseitigen Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat beendet, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen. Bis auf Weiteres wird die Energiekontor AG allein durch den langjährigen Vorstandsvorsitzenden Peter Szabo geleitet. Herr Szabo übernimmt bis zur Neubesetzung der Position auch kommissarisch die Aufgaben von Herrn Walther. Vorstand und Aufsichtsrat danken Herrn Walther für die produktive und gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine persönliche und berufliche Zukunft alles Gute.

Ausschüsse

Da der Aufsichtsrat nur aus drei Mitgliedern besteht, wurden im Geschäftsjahr 2014 keine Ausschüsse gebildet.

Corporate Governance

Kein Mitglied des Aufsichtsrats hat an weniger als der Hälfte der Aufsichtsratssitzungen teilgenommen.

Interessenkonflikte der Aufsichtsratsmitglieder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats der Energiekontor AG sind nicht aufgetreten.

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 2. Dezember 2014 die im Corporate Governance Kodex vorgesehene Effizienzprüfung vorgenommen.

Vorstand und Aufsichtsrat haben im März 2014 eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Die Erklärung wurde auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.energiekontor.de dauerhaft öffentlich zugänglich gemacht.

Jahres- und Konzernabschluss

Der in der Hauptversammlung am 28. Mai 2014 gewählte und vom Aufsichtsrat beauftragte Abschlussprüfer, die PKF Deutschland GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Niederlassung Stuttgart, hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der Energiekontor AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2014 sowie den zusammengefassten Lagebericht der Energiekontor AG und des Konzerns für das gleichlautende Geschäftsjahr geprüft.

Der Abschlussprüfer hat entsprechend § 317 Abs. 4 HGB geprüft und befunden, dass der Vorstand ein Überwachungssystem eingerichtet hat, die gesetzlichen Forderungen zur Früherkennung existenzbedrohender Risiken für das Unternehmen erfüllt sind und der Vorstand geeignete Maßnahmen ergriffen hat, frühzeitig Entwicklungen zu erkennen und Risiken abzuwehren.

Der Abschlussprüfer hat gegenüber dem Aufsichtsrat die vom Corporate Governance Kodex geforderte Unabhängigkeitserklärung abgegeben und die im jeweiligen Geschäftsjahr angefallenen Prüfungs- und Beratungshonorare dem Aufsichtsrat gegenüber offengelegt.

In seinem Prüfungsbericht erläuterte der Abschlussprüfer die Prüfungsgrundsätze. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die Energiekontor AG die Regeln des HGB bzw. der IFRS eingehalten hat. Es wurden seitens der Abschlussprüfer keinerlei Beanstandungen vorgenommen.

Dem Jahresabschluss sowie dem Konzernabschluss wurde jeweils ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Jahresabschluss, Konzernabschluss, zusammengefasster Lagebericht für die AG und den Konzern sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 27. März 2015 in Gegenwart und nach einem Bericht des Abschlussprüfers ausführlich besprochen. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den zusammengefassten Lagebericht der AG und des Konzerns sowie den Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns in eigener Verantwortung eingehend geprüft.

Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Aufsichtsrat stimmte dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu und billigte den vom Vorstand für das Geschäftsjahr 2014 aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Mit dem zusammengefassten Lagebericht für die AG und den Konzern und der Beurteilung der weiteren Entwicklung der Gesellschaft hat sich der Aufsichtsrat einverstanden erklärt. Den Vorschlag des Vorstands für die Verwendung des Bilanzgewinns hat der Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag des Vorstands an. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats sind keine Einwendungen zu erheben.

Dank

Für die im Berichtsjahr 2014 geleistete, ausgezeichnete Arbeit spricht der Aufsichtsrat dem Vorstand und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seinen Dank und seine Anerkennung für ihr hohes Engagement und ihre Leistung aus.

Bremen, im März 2015

Dr. Bodo Wilkens, Vorsitzender des Aufsichtsrats

25 JAHRE ENERGIEKONTOR - UMDENKEN LOHNT SICH

Die erneuerbaren Energien haben in den vergangenen 30 Jahren weltweit eine rasante Entwicklung absolviert. Sie startete in Dänemark mit dem Ausbau der modernen Windenergienutzung. Deutschland folgte im Jahr 1990 mit der Verabschiedung des Stromeinspeisegesetzes, dem Vorläufer des heutigen Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Inzwischen nutzen auch große Nationen wie die USA, China oder Indien die gewaltigen Potenziale der erneuerbaren Energien für sich.

Die Vorteile der erneuerbaren Energien liegen auf der Hand: zum einen werden Ressourcen wie Gas, Öl, Uran und Kohle geschont, zum anderen verringert jede Kilowattstunde regenerativ erzeugten Stroms den CO2-Ausstoß und entlastet so Mensch und Umwelt.

Mit der Einführung des Stromeinspeisegesetzes ergriffen die ehemaligen Schulfreunde Dr. Bodo Wilkens und Günter Lammers die Chance, erste Windkraftanlagen an der windigen Nordseeküste kommerziell betreiben zu können, und gründeten dafür vor 25 Jahren die Vorgängergesellschaft der Energiekontor AG. Zu der Zeit stand das Thema Umdenken noch unter ganz anderen Vorzeichen. Energiepolitisch wurde auf andere Energieträger gesetzt und der Ausbau der Atomkraft schien unabänderlich notwendig zu sein. Dem wollten die beiden Gründer etwas entgegensetzen. Aber die Entwicklung der Windkraft steckte noch in den Kinderschuhen und es gab keinerlei Garantie, dass deren Ausbau sich einmal dermaßen rasant entwickeln würde, wie wir es mittlerweile erleben.

Heute - 25 Jahre später - werden durch die erneuerbaren Energien über 25 Prozent des deutschen Strombedarfs umweltfreundlich und ressourcenschonend gedeckt. Die Mitarbeiter der Energiekontor-Gruppe, die Investoren sowie alle anderen Beteiligten haben dank der in Deutschland sowie in vielen weiteren europäischen Ländern gesetzlich geregelten Rahmenbedingungen mit ihrem Engagement und ihrer Zuverlässigkeit zu diesem Erfolg beigetragen.

Doch auch heute muss immer wieder aufs Neue umgedacht werden. Denn in einem so mächtigen und wichtigen Markt wie dem Strommarkt gehört der Wandel zum Tagesgeschäft. So wird der Markt für Wind- und Solarenergie innerhalb der kommenden Jahre von einem geförderten Umlagesystem auf den regulierten Wettbewerb umgestellt. Wer nicht jetzt schon umdenkt und anfängt, sich zu verändern, wird auf die Dauer nicht bestehen. Daher ist die Energiekontor AG grundsätzlich darauf bedacht, den Wandel in ihrem Einflussbereich auch weiterhin aktiv mitzugestalten.

DAS POTENZIAL VON SONNE UND WIND

Mit einer weltweit installierten Gesamtleistung von etwa 370 Gigawatt (GW)1 für Windenergie2 und, durch Zubau von 40-42 GW3 in 2014, rund 180 GW für Photovoltaik-Anlagen lässt sich rechnerisch der jährliche Stromverbrauch von mehr als 400 Mio. durchschnittlichen Haushalten in Mitteleuropa decken. Dabei ist das Potenzial für den Ausbau der erneuerbaren Energien bei Weitem nicht ausgeschöpft. Allein in Deutschland, wo die installierte Leistung von Onshore-Windparks bis Ende 2014 auf über 38 GW4 angestiegen ist, schätzt das Umweltbundesamt das Gesamtleistungspotenzial für Onshore-Wind auf 1.188 GW (entsprechend einer Fläche von 49.361 km2) ein5.

Aber schon heute ist das Ergebnis des stetigen Ausbaus erneuerbarer Energien über die vergangenen Jahre beachtlich. So wurden 2014 in Deutschland erstmals mehr als ein Viertel des Strombedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt. Dabei trägt die Windenergie mit rund 9 Prozent den größten Anteil bei, gefolgt von der Stromgewinnung aus Biomasse inklusive Hausmüll (8 Prozent) und Photovoltaik mit rund 6 Prozent6 (siehe Abb. 1).

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, den Anteil der erneuerbaren Energien am Strombedarf in Deutschland bis zum Jahr 2020 auf 35 Prozent und bis 2030 auf 50 Prozent zu erhöhen. Auch für Gesamt-Europa gelten verbindliche Vorgaben. Die Europäische Union hat 2007 das 20/20/20-Ziel beschlossen: Senkung der Treibhausgasemissionen um 20 Prozent gegenüber 1990, Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 20 Prozent und Verbesserung der Energie-Effizienz um 20 Prozent bis 2020. Diese Ziele wurden mittlerweile vom Europäischen Rat auf 40 Prozent, 27 Prozent und 27 Prozent für das Jahr 2030 aufgestockt7. Weltweit haben sich 144 Staaten eigene Ziele für den Ausbau regenerativer Energien gesetzt. 138 Staaten und Regionen setzen Politikmaßnahmen ein, um den Anteil erneuerbarer Energien an der Energieversorgung zu erhöhen8.

Im Bereich der Windenergie rechnet das Global Wind Energy Council (GWEC) auch weiterhin mit einem jährlichen Zuwachs der weltweit kumulierten Windenergiekapazität von 12-14 Prozent9, wobei Asien seine Führungsrolle beim Ausbau voraussichtlich festigen wird. 2014 entsprach der Zuwachs von 23,4 GW allein in China rund 45 Prozent der weltweit neu installierten Leistung. Aber auch die USA treiben ihren Ausbau weiter voran. In China und den USA zusammen ist etwa die Hälfte aller bislang errichteten Windkraftanlagen installiert.

Auch im Bereich der Photovoltaik (PV) ist das globale Wachstumspotenzial weiterhin sehr groß. Bis 2018 prognostiziert der Europäische Dachverband der PV-Industrie, EPIA, in einem mittleren Szenario ein durchschnittliches Wachstum für die akkumulierte PV-Kapazität zwischen 2013 und 2018 von 22 Prozent. Das bedeutet eine Zunahme auf ca. 376 GW installierter PV-Leistung bis 201810 (siehe Abb. 2).

1990 GRÜNDUNG DES UNTERNEHMENS IN BREMERHAVEN

Im Jahr 1990 wird Energiekontor in Bremerhaven von Dr. Bodo Wilkens und Günter Lammers gegründet. Die ersten Büroräume liegen im Bremerhavener Innovations- und Gründerzentrum (BRIG). Voraussetzung für die Gründung ist das im Jahr 1990 verabschiedete Stromeinspeisegesetz. Ohne dieses hätte die gesamte Windbranche in dem monopolistischen Strommarkt nicht bestehen können.

Abb. 1: Anteil der regenerativen Energien an der Stromversorgung in Deutschland (gerundet)6

* inkl. Hausmüll

Abb. 2: Weltweit installierte Leistung Solar + Prognose (gerundet): Wind9 und Solar10 in GW

1) Gigawatt (GW) = 1.000 Megawatt (MW) = 1.000.000 Kilowatt (kW)

2) Global Wind Energy Council (GWEC): Global Wind Statistics 2014 vom 10.02.2015

3) PV Market Alliance: Pressemitteilung vom 22.01.2015

4) Deutsche WindGuard GmbH: Status des Windenergieausbaus an Land in Deutschland, 2014

5) Umweltbundesamt: Potenzial der Windenergie an Land. Studie zur Ermittlung des bundesweiten Flächen- und Leistungspotenzials der Windenergie an Land; Dessau-Roßlau 2013

6) AG Energiebilanzen e. V. (AGEB)

7) Europäische Union: EU leaders agree 2030 climate and energy goals; Pressemitteilung vom 24.10.2014

8) Website der Agentur für Erneuerbare Energien

9) Global Wind Energy Council (GWEC): Market Forecast for 2014-2018

10) European Photovoltaic Industry Association (EPIA): Global Market Outlook 2014-2018

1994 REALISIERUNG DES ERSTEN WINDPARKS

Im Jahr 1994 wird in Misselwarden an der Nordseeküste der erste Energiekontor-Windpark errichtet. In diesem Park werden zehn Windkraftanlagen à 500 Kilowatt installiert - zum damaligen Zeitpunkt die größten am Markt verfügbaren Anlagen.

MIT WIND UND SONNE ZU 100 PROZENT ERNEUERBARER ENERGIE

Der Schutz des Klimas und eine sichere Energieversorgung gehören für Energiekontor zu den wichtigsten globalen Herausforderungen der Menschheit. Erneuerbare Energien, Energieeinsparungen und der Einsatz effizienter Technologien sind zentrale Strategien, um diese Herausforderungen zu meistern.

Energiekontor hat sich den Ausbau und die Nutzung der erneuerbaren Energien aus Wind- und Sonnenkraft zur Aufgabe gemacht. Das Engagement der Energiekontor-Gruppe wird begleitet von der Vision, den Strombedarf zu 100 Prozent mit erneuerbaren Energien zu decken. Ansätze finden sich sowohl auf regionaler als auch auf globaler Ebene. So lässt sich die geografisch-meteorologisch bedingte Fluktuation des Stromangebots aus erneuerbaren Energiequellen durch die intelligente Verknüpfung verschiedener regenerativer Technologien an verschiedenen, u. U. weit voneinander entfernten Standorten in einem paneuropäischen Stromverbund ausgleichen.

In ihrer Studie "Connecting the Sun" vom September 2012 demonstriert der Europäische Dachverband der Photovoltaik-Industrie, EPIA, wie sich insbesondere die beiden erneuerbaren Energiequellen Wind und Sonne durch die geschickte Vernetzung von Windkraft und Photovoltaik ideal ergänzen und somit über das Jahr hinweg einen großen Teil des Strombedarfs abdecken (siehe Abb. 3).

Insofern leistet Energiekontor durch die strategische Positionierung in den wesentlichen erneuerbaren Erzeugungstechnologien Wind- und Solarenergie einen wichtigen Beitrag zur 100-Prozent-Vision.

1995

Fünf Jahre Energiekontor - nicht einmal 25 Personen beschäftigt das Unternehmen zu dieser Zeit.

Abb. 3: Veranschaulichung der Ergänzung von Wind- und Solarenergie*) in GW

*) Anhand der Schwankungen wöchentlicher Durchschnittswerte in den 27 Ländern der EU.

Quelle: EPIA, 2012

"Die Umsetzung eines jeden Windparks ist ein persönlicher Moment, bei dem es uns immer wieder ein Anliegen ist, die Menschen individuell zu erreichen."

Unternehmensgründer

Dr. Bodo Wilkens

VOM WINDKRAFT-PIONIER ZUR FESTEN GRÖSSE IM MARKT

Als einer der Pioniere auf dem Gebiet der Windenergie startete Energiekontor im Jahr 1990 mit der Planung der ersten Windparks im Raum Bremerhaven. Seitdem hat das Unternehmen rund 550 Windenergieanlagen in 95 Windparks mit einer Gesamtleistung von knapp 760 MW in Deutschland, Portugal und Großbritannien errichtet. Im Konzern wurden am Ende 2014 rund 221 MW im eigenen Bestand gehalten und betrieben.

Dabei deckt das Unternehmen die gesamte Wertschöpfungskette von der Akquisition und Projektentwicklung über die Finanzierung und die Errichtung der Anlagen bis zur Betriebsführung ab. Ziel ist es, die Wind- und Solarparks schlüsselfertig oder in anderen Vertragsstrukturen zu errichten und dann entweder an Investoren zu veräußern oder im Eigenbestand des Unternehmens zu betreiben.

In Ergänzung zur Windenergie hat die Energiekontor AG ihre Aktivitäten vor einigen Jahren um den Bereich Photovoltaik erweitert. Trotz des schwierigen Marktumfelds konnte Energiekontor bereits einen großen Solarpark (rund 9 MW) realisieren und an einen Investor veräußern sowie die Projektrechte eines weiteren, fast ebenso großen Solarparks verkaufen.

Mittlerweile beschäftigt das Unternehmen 116 fest angestellte Mitarbeiter in Deutschland, Großbritannien und Portugal. Hinzu kommen 51 Aushilfen, Studierende, Praktikanten und freie Mitarbeiter, die für die Energiekontor-Gruppe tätig sind.

Die Unternehmensgründer, Günter Lammers und Dr. Bodo Wilkens, sind der Energiekontor AG auch heute noch eng verbunden und stehen damit - ebenso wie der Vorstandsvorsitzende Peter Szabo sowie viele weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die seit über zehn Jahren für das Unternehmen tätig sind - stellvertretend für die Solidität und Kontinuität der gesamten Energiekontor-Gruppe.

Das Unternehmen ging am 25. Mai 2000 an die Börse. Die Aktie der Energiekontor AG (WKN 531350/ISIN DE0005313506) ist im General Standard der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet und kann an allen deutschen Börsenplätzen gehandelt werden.

1996 ERSTER WINDPARK IN NORDRHEIN-WESTFALEN

Energiemix in unmittelbarer Nachbarschaft - mit Grevenbroich errichtet Energiekontor seinen ersten Windpark auf einer stillgelegten Kohlenabraumhalde.

Geschäftsaktivitäten von Energiekontor am Beispiel eines Onshore-Windenergieparks (Schema)

1997 Die ersten 25 MW

Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 25 MW sind mittlerweile in Betrieb genommen worden.

DIE STRATEGIE DER WECHSELSEITIGEN VERSTÄRKUNG

Die Unternehmensstrategie von Energiekontor besteht aus drei wichtigen Treibern: der Projektentwicklung in ausgewählten Ländermärkten und Schwerpunktregionen, dem Betrieb konzerneigener Wind - und ggf. Solarparks (Eigenbestand) und der Optimierung der Wertschöpfung durch Betriebsführung, Effizienzsteigerung und Innovation.

Im Zentrum steht dabei der Ausbau des konzerneigenen Portfolios an Windparks. Durch den Verkauf des generierten Stroms sichert dieser Eigenbestand der Energiekontor AG über lange Zeiträume hinweg kontinuierliche Erträge. Diese gleichen nicht nur mögliche Schwankungen aus dem Projektentwicklungsgeschäft aus, sondern sie schaffen auch ein solides Liquiditätspolster zur Abdeckung der laufenden Kosten. So können auch schwierigere Zeiten für die Projektierung - sei es regulatorisch, konjunkturell oder wirtschaftlich bedingt - ohne größere Einschnitte überbrückt werden. Andererseits stützt die Projektentwicklung wiederum das Eigenpark-Segment, da die Projektentwicklung werthaltige Projekte generiert, die auf Dauer im eigenen Bestand betrieben werden können.

Eine ähnliche Wechselwirkung gibt es auch zwischen dem Betrieb der konzerneigenen Windparks und der Optimierung der Wertschöpfung durch Betriebsführung, Effizienzsteigerung und Innovation im Rahmen der Betriebsentwicklung. Die innerhalb der Energiekontor-Gruppe entwickelten innovativen Maßnahmen zur Effizienzsteigerung (z. B. durch Repowering, Rotorblattverlängerung oder vorbeugende Instandhaltung) können in den konzerneigenen Anlagen implementiert und getestet werden. Die somit gewonnenen Erkenntnisse fließen wiederum direkt der Betriebsführung zu und bilden dort die Grundlage für weitere Verbesserungen, von denen sowohl Energiekontor selbst als auch die Kunden und Investoren des Unternehmens profitieren.

Dieses symbiotische Zusammenwirken erzeugt ein System der wechselseitigen Stärkung der einzelnen Geschäftsaktivitäten und bildet die Basis für das nachhaltige Wachstum von Energiekontor.

DEMONSTRATION FÜR DEN ERHALT DES EEG IN BERLIN

Gemeinsam macht sich die Branche für den Erhalt der gesetzlichen Rahmenbedingungen stark. Ein Muss, ohne das die Branche sich nicht hätte etablieren können.

Nachhaltiges Wachstum durch die Strategie der wechselseitigen Verstärkung

1999 UMDENKEN LOHNT SICH

In diesem Jahr werden entscheidende Weichen für das Unternehmen gestellt. Der Börsengang und die Niederlassungen in Großbritannien und Portugal prägen das Unternehmen bis heute.

ERFOLGREICHE PROJEKTENTWICKLUNG DURCH REGIONALE PRÄSENZ

Im Gegensatz zu einigen Mitbewerbern, deren Aktivitäten flächendeckend auf möglichst große Gebiete verteilt sind, konzentriert sich die Energiekontor AG auf bestimmte Schwerpunktregionen, um dadurch eine starke regionale Präsenz und eine langfristige Verankerung zu erreichen.

Überall dort, wo Energiekontor national und international Wind- und Solarparks projektiert, ist das Unternehmen mit eigenen Gesellschaften vor Ort, deren spezialisierte Mitarbeiter mit Kultur, Sprache und Abläufen bei der Projektentwicklung in der jeweiligen Region vertraut sind und somit eine effektive Planung und Steuerung der Projekte gewährleisten.

Energiekontor bietet den lokalen Gemeinden und Kommunen ein hohes Maß an Kompetenz und langjähriger Erfahrung. Die regionale Aufstellung erlaubt es, auf die jeweiligen Bedürfnisse von Kommunen, Anwohnern und Grundstückseigentümern in besonderer Weise einzugehen. Die intensive Zusammenarbeit mit Stadtwerken, Handwerk und Banken sowie Angebote zur Bürgerbeteiligung an den entwickelten Projekten fördern zudem die Wertschöpfung auf regionaler Ebene. Das alles schafft Vertrauen und erhöht die Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien.

2000 BÖRSENGANG ENERGIEKONTOR

Bis heute ist die Energiekontor AG eines der wenigen börsennotierten Unternehmen der Branche und verfügt damit für Investoren über ein hohes Maß an Transparenz.

SICHERUNG STETIGER ERTRÄGE IM VOLATILEN PROJEKTIERUNGSUMFELD

Aufgrund der Größe und Komplexität der Projekte kann es bei der Projektierung von Wind- und Solarparks zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen, die eine genaue Vorhersage von daran gekoppelten Umsätzen und Erträgen innerhalb einer bestimmten Berichtsperiode erschweren. Es ist daher nicht ungewöhnlich, wenn sich Genehmigungsverfahren bei Großprojekten um ein bis zwei Jahre verschieben. Hiermit geht eine hohe Variabilität des Cashflows einher.

Gleichzeitig ist eine konstante Weiterentwicklung der Projekte notwendig, um sie auch in Zeiten ungünstiger Rahmenbedingungen für die Projektentwicklung zur Genehmigung und Errichtung zu führen. Dies erfordert einen gleichmäßigen Personalstand und ein konstantes Niveau an Vorlaufkosten. Um eine dafür notwendige solide Liquiditätsbasis und Verstetigung des Cashflows zu gewährleisten, hat Energiekontor sich entsprechend strategisch positioniert:

die Liquiditätsreserven werden auf einem ausreichenden Niveau gehalten,
der eigene Bestand an Windparks und die Betriebsentwicklung werden weiter ausgebaut.

Das Wachstumstempo von Energiekontor wird hierbei ganz entscheidend davon bestimmt, wie es gelingt, die laufenden Einnahmen aus Betriebsführung, regenerativer Stromerzeugung und Innovationsprojekten zu steigern.

Eigenbestand

Das aktuelle Eigenparkportfolio umfasst bislang ausschließlich Onshore-Windparks. Bei entsprechender Projektgüte kommen grundsätzlich auch Projekte aus dem Solarbereich zur Übernahme in den Eigenbestand infrage.

Die Stromerzeugung im aktuellen Bestandsportfolio beträgt ca. 500 Mio. Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Dies entspricht dem jährlichen Stromverbrauch von ca. 140.000 Haushalten in Mitteleuropa.

Die Anlagen im Eigenbestand befinden sich in Deutschland, Großbritannien und Portugal. Die Verteilung auf unterschiedliche Windregionen sorgt dabei für eine natürliche Diversifikation und eine Verstetigung des Cashflows auch bei jährlichen regionalen Schwankungen des Windangebots.

Eine Liste der konzerneigenen Windparks befindet sich im Kapitel "Geschäftsmodell der Energiekontor AG" unter dem Gliederungspunkt "Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks".

Betriebsführung

Energiekontor übernimmt für die selbst entwickelten Projekte unabhängig davon, ob diese veräußert werden oder im Eigenbestand verbleiben, in der Regel die Betriebsführung. Dazu gehören sowohl kaufmännische Dienstleistungen, wie die Abwicklung sämtlicher Geschäftsvorfälle mit Energieversorgern, Verpächtern und Investoren, als auch das technische Management vom Monitoring über die Wartung bis hin zur vorbeugenden Instandhaltung (siehe folgende Seite). Dadurch werden - bei der Betreuung von Eigenparks zusätzlich zu den Stromerträgen - kontinuierliche Erträge aus der Betriebsführung erwirtschaftet. Im Falle der Betreuung von Fremdparks werden die Kunden durch diesen Service außerdem langfristig an das Unternehmen gebunden.

EFFIZIENTERE NUTZUNG BESTEHENDER WINDPARKS

Energiekontor entwickelt besondere Dienstleistungen, um die Effizienz der bestehenden Windparks zu erhöhen und die Erträge zu steigern. Dies gilt sowohl für Eigen - als auch Fremdparks.

Vorbeugende Instandhaltung

Durch Anwendung der prognostizierenden, vorbeugenden Instandhaltung kann die Lebensdauer des Gesamtprojekts entscheidend verlängert werden. Gleichzeitig lassen sich die Kosten für die Reparatur der Hauptkomponenten deutlich vermindern. Hierzu führt Energiekontor vorausschauende, regelmäßige Zustandsanalysen an den Windkraftanlagen durch, z. B. mittels Getriebeölüberprüfung oder Video-Endoskopie. Auf diese Weise kann rechtzeitig eingegriffen werden, bevor es zu möglichen Ertragseinbußen durch suboptimale Betriebsbedingungen oder Verschleißerscheinungen kommt. Dadurch werden die Instandhaltungskosten minimiert und die Verfügbarkeit der Anlagen auf teilweise über 99 Prozent verbessert.

Repowering

Das Repowering von Standorten, d. h. der Ersatz von alten Anlagen durch neue leistungsstärkere Anlagen, ist für die Energiekontor-Gruppe ein wichtiger Teil der Planung. Seit dem Jahr 2001/2002 werden hier Projekte erfolgreich umgesetzt. So wurde z. B. im Jahr 2012 ein umfangreiches Repowering im Windpark Holßel (Landkreis Cuxhaven) durchgeführt. An diesem Standort wurden 25 Anlagen der 1-MW-Klasse durch 20 Anlagen mit einer Leistung von jeweils 2,3 MW ersetzt. Trotz einer Reduzierung der Anlagenanzahl hat sich der Stromertrag für diesen Park mit über 100 Gigawattstunden (GWh) p. a. mehr als verdoppelt. 2014 wurde das Repowering-Projekt Flögeln (18 MW) in Betrieb genommen und die Genehmigung für das Repowering des Windparks Rurich (4,1 MW) erwirkt. Weitere Projekte sind in Planung.

2001 ERSTE REPOWERING-MASSNAHMEN

Im Windpark Misselwarden hat Energiekontor die ersten Anlagen repowert. Die Leistung wurde damit von 500 auf 660 kW erhöht. Mittlerweile ist es technisch möglich, die Anlagenleistung an einem Standort zu vervielfachen.

Rotorblattverlängerung

Die Rotorblattverlängerung ist eine Technologie zur Steigerung der Erträge von Windenergieanlagen. Die mit der Rotorblattverlängerung einhergehende Vergrößerung des Rotordurchmessers wird durch ein zusätzliches auf die bestehende Blattspitze aufgebrachtes Flügelsegment erreicht. Das Produkt zielt somit insbesondere auf Windenergieanlagen ab, die aufgrund ihres Standortes Reserven gegenüber ihrer Auslegung und ihren theoretischen Lastannahmen haben (z. B. Starkwindanlagen an Schwachwindstandorten).

Der Effekt dieser Maßnahme spiegelt sich in einer Verschiebung der Leistungskennlinie wider und führt zu deutlichen Mehrerträgen im unteren und mittleren Lastbereich - also dort, wo Windkraftanlagen bei einer typischen Windverteilung die überwiegende Zeit im Jahr betrieben werden.

Am Standort Debstedt sind mittlerweile vier 1-MW-Anlagen mit der Rotorblattverlängerung ausgerüstet. Eine Anlage davon wird bereits seit mehreren Jahren erfolgreich betrieben. Die Ertragsauswertungen lassen auf Mehrerträge von ca. 7 Prozent schließen. Auch in Portugal wurden 2014 am Standort Penedo Ruivo an zwei Anlagen des Typs 1,3 MW AN Bonus Rotorblattverlängerungen montiert. Insgesamt liegen in Portugal Genehmigungen für 26 im Eigenbestand befindliche Windkraftanlagen vor. Die Umsetzung der restlichen Rotorblattverlängerungen ist für 2015 geplant. Darüber hinaus vermarktet Energiekontor diese Technologie auch gegenüber konzernfremden Dritten.

2003 ERRICHTUNG DER WINDPARKS TRANDEIRAS UND MOEL MAELOGEN

Zunehmend wird das Ausland für Energiekontor wichtig. Mit der Inbetriebnahme der ersten Windparks in Portugal und Großbritannien trägt die jahrelange Vorarbeit in der Projektentwicklung Früchte.

15 Jahre Energiekontor

Inzwischen ist die Windkraft salonfähig geworden. Institutionelle Investoren investieren in komplette Windparks. Doch für die Energiekontor-Gruppe sind ihre Wurzeln nicht in Vergessenheit geraten. Nach wie vor bietet das Unternehmen Beteiligungen für interessierte Privatinvestoren an.

2005 450 MW

UNSERE LÄNDERMÄRKTE UND SCHWERPUNKTREGIONEN IN EUROPA

Bislang hat die Energiekontor-Gruppe in Deutschland, Großbritannien und Portugal Windparks mit einer Gesamtnennleistung von über 700 MW realisiert. Rund 220 MW betreibt das Unternehmen aktuell im eigenen Bestand. Darin enthalten sind auch Flächen, die für ein Repowering geeignet sind. Insgesamt bearbeiten die Mitarbeiter der Energiekontor-Gruppe in diesen Ländern neue Standorte mit einer potenziellen Nennleistung von mehreren hundert Megawatt im Bereich der Onshore-Windparks. Diese Planungen sollen in den nächsten Jahren sukzessive umgesetzt werden.

Deutschland

Mit der Einführung des Stromeinspeisegesetzes und des späteren EEGs galt Deutschland als Wegbereiter für den Ausbau der regenerativen Energien in Europa. Seit der Nuklearreaktor-Katastrophe von Fukushima im März 2011 und dem darauf folgenden, erneuten Beschluss der Bundesregierung zum Ausstieg aus der Kernenergie ist in Deutschland das Interesse der Kommunen und ihrer Bürger am Ausbau der Windkraft sogar deutlich gestiegen.

Auch im Zuge der jährlich sinkenden Einspeisevergütungen lassen sich Projekte im Bereich der Windenergie mit geeigneten Standorten weiterhin profitabel umsetzen. Gleichzeitig bereitet sich Energiekontor intensiv auf den neuen Wettbewerbsmarkt vor, der mit dem Ausschreibungsmodell 2017 in Deutschland eingeführt werden soll.

Durch die konsequente Akquisitionstätigkeit der Energiekontor-Gruppe in den Schwerpunktregionen Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und neuerdings auch Mecklenburg-Vorpommern konnte das Unternehmen eine nachhaltige Projektpipeline für die nächsten Jahre aufbauen. 2014 ging mit dem Windpark Uthlede (33 MW) eines der größten von Energiekontor entwickelten Projekte ans Netz. Außerdem konnte in dem Jahr die Genehmigung für eines der bislang größten Projekte der Energiekontor-Gruppe, Lunestedt (38,5 MW), erwirkt werden.

Projektplanung in Deutschland

Großbritannien

Auch in Großbritannien hat Energiekontor durch seine intensive Akquisitionstätigkeit in England, Wales und Schottland eine gut gefüllte Projektplanungs-Pipeline erarbeitet. Aufgrund der hohen Windgeschwindigkeiten und der besonderen Vergütungsstruktur sind die Projekte wirtschaftlich sehr attraktiv. Die Vergütung basiert dabei auf einer Kombination aus Stromabnahmeverträgen über Zeiträume von bis zu 15 Jahren, sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs), CO2-Zertifikaten (ROCs und LECs) und Vergünstigungen für Kraftwerke, die nur in das Niederspannungsnetz einspeisen, sogenannte Embedded Benefits. Wie in Deutschland soll ein Ausschreibungssystem eingeführt werden, bei dem die Strompreise über sogenannte Contracts for Difference (CfD) ermittelt werden (siehe auch Kapitel "Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen" im Lagebericht).

Mit Hyndburn (24,6 MW) und Withernwick (18,5 MW) betreibt Energiekontor hier seit 2013 zwei ebenso große wie ertragreiche Windparks im eigenen Bestand. Andere Windparks wie Burton Pidsea (10,2 MW) und Lilbourne (10,0 MW), die Ende 2013 bzw. Ende 2014 in Betrieb genommen wurden, konnten erfolgreich an Investoren veräußert werden. Für alle Projekte konnten Stromabnahmeverträge (PPAs) über 15 Jahre mit global tätigen Endabnehmern aus der Konsumgüterindustrie und Telekommunikationsbranche abgeschlossen werden.

Projektplanung in Großbritannien

2008 500 MW

Energiekontor hat Windkraftanlagen mit einer Nennleistung von 500 MW in drei Ländern Europas errichtet.

Portugal

Portugal verfügt über eine Vielzahl von windreichen Standorten. Nach wie vor hemmen die Auswirkungen der Finanzkrise jedoch die Aktivitäten zur Projektrealisierung in Portugal. Mittelfristig ist davon auszugehen, dass die Projektumsetzung bei Erholung der Märkte wieder an Fahrt aufnehmen wird. Die Geschäftsführung der Energiekontor-Gruppe wird die Aktivitäten im portugiesischen Markt beibehalten und versuchen, innovative Lösungskonzepte in der schwierigen Finanzierungssituation zu entwickeln.

Projektplanung in Portugal

2010 DAS ERSTE SOLARPROJEKT

Wind- und Solarenergie ergänzen sich hervorragend. Vor diesem Hintergrund wird das erste Solarprojekt von Energiekontor errichtet. Auf dem BRIG in Bremerhaven - heute noch Sitz der Betriebsführung von Energiekontor - wird ein Solardach gebaut.

TRANSPARENZ UND SICHERHEIT FÜR UNSERE ANLEGER

Bei der Projektentwicklungs- und Unternehmensfinanzierung verfolgt die Energiekontor AG im Wesentlichen drei verschiedene Wege:

a) Projektentwicklung aus Eigenmitteln

Die Projektentwicklung als Kerngeschäft der Energiekontor AG wird mit Eigenmitteln finanziert. Aufgrund der Vielzahl an Unwägbarkeiten bei der Projekt-Akquise, der Planung und dem Genehmigungsverfahren stecken in diesem Schritt der Umsetzung von Wind- und Solarparks die größten Risiken. Daher gehört es zu den wichtigsten strategischen Grundsätzen von Energiekontor, die Liquiditätsreserven auf einem ausreichenden Niveau zu halten, um stets genügende Mittel für die Projektentwicklung zur Verfügung zu haben.

b) Zwischenfinanzierung von Projekten via Unternehmensanleihe

Kurz nach Erhalt der Baugenehmigung eines Wind- oder Solarparks erfolgt typischerweise der Financial Close bzw. die Kreditvalutierung, also die Ausreichung der langfristigen Banken-Darlehen. Voraussetzung dafür ist eine gesicherte Zwischenfinanzierung für die Zeit der Errichtung bis zur Inbetriebnahme der Wind- und Solarparks, also die Bereitstellung des für den Bau benötigten Eigenkapitals in Cash durch die Energiekontor AG.

Für die Baufinanzierung der Wind- oder Solarparks werden Kontokorrentlinien bei Banken, sogenannte Betriebsmittelkredite (BMK), sowie Unternehmensanleihen mit einer Laufzeit von fünf Jahren genutzt. Mit dem Verkauf der Verkauf der Projektrechte am Offshore-Windpark Nordergründe. Insgesamt werden von Energiekontor die Offshore-Projekte Nordergründe, Borkum Riffgrund West (BRW) und die Ausbauphase BRW II entwickelt und die Rechte an diesen Projekten erfolgreich veräußert.

2011 OFFSHORE

Verkauf der Projektrechte am Offshore-Windpark Nordergründe. Insgesamt werden von Energiekontor die Offshore-Projekte Nordergründe, Borkum Riffgrund West (BRW) und die Ausbauphase BRW II entwickelt und die Rechte an diesen Projekten erfolgreich veräußert.

Projekte wird die Zwischenfinanzierung abgelöst. Damit können die Kreditinanspruchnahmen wieder zurückgeführt und für das nächste Projekt eingesetzt werden.

Die Energiekontor AG hat in den vergangenen neun Jahren fünf Unternehmensanleihen mit einem Gesamtvolumen von insgesamt rund € 39 Mio. begeben. Nachdem die ersten beiden Anleihen bereits planmäßig zurückgeführt wurden, valutiert der aktuelle Bestand per 31. Dezember 2014 mit knapp € 22 Mio.

c) Projektzukauf und -refinanzierung über die Stufenzinsanleihen

Zur Finanzierung von Windparkzukäufen sowie zur Refinanzierung bereits im Eigenbestand befindlicher Windparks hat die Energiekontor AG ein weiteres Instrument entwickelt: die Stufenzinsanleihe. Diese wird beim Kauf der Bestandsanlagen herangezogen, um die Kaufpreisforderung des Verkäufers zu bedienen und das Fremdkapital vollständig aus der Betreibergesellschaft, üblicherweise eine Kommanditgesellschaft, abzulösen. Die Stufenzinsanleihe hat eine Laufzeit von acht bis zehn Jahren und eine Verzinsung von aktuell 5,0 Prozent, die sich nach einigen Jahren auf 5,5 Prozent erhöht. Auch die Tilgung der Anleihen erfolgt in zwei Stufen. 20-30 Prozent werden nach fünf bis sechs Jahren getilgt. Die Resttilgung erfolgt endfällig. Diese Anleihen sind am geregelten Markt handelbar.

Wie bereits ihre Vorgängerin wurde die Stufenzinsanleihe VII erneut von der ECOreporter.de AG (www.ecoreporter.de) geprüft und in ihrem ECOanlagecheck vom September 2014 aufgrund des durch konkrete Windparks unterlegten Besicherungskonzepts als nachhaltiges Finanzprodukt ausgezeichnet.

Die Energiekontor AG hat in den vergangenen vier Jahren sieben Stufenzinsanleihen mit einem Gesamtvolumen von rund € 76 Mio. begeben. Für den Zukauf weiterer Windparks sind neue Stufenzinsanleihen in Planung.

Mit dem prämierten Konzept der Stufenzinsanleihe hat Energiekontor eine Anlagemöglichkeit geschaffen, die für den Investor ein hohes Maß an Sicherheit bietet. Bis 2014 werden in sieben Stufenzinsanleihen rund 20 Windparks finanziert. Die ansonsten schuldenfreien Windparks sind als Sicherheiten zugunsten der Emittentin verpfändet.

EIGENKAPITALQUOTE UND DIE VERBORGENEN WERTE IM EIGENBESTAND

Ein wichtiger Teil der Unternehmensstrategie von Energiekontor ist der weitere Ausbau des Bestands an konzerneigenen Windparks, um mit den laufenden Einnahmen aus den Stromerlösen das Wachstum zu steigern und die Liquiditätszuflüsse zu verstetigen (vgl. "Die Strategie der wechselseitigen Verstärkung" auf S. 20).

Die Übernahme von Windparks in den eigenen Bestand hat allerdings Konsequenzen für die Bilanz sowie für die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) des Konzerns. Da die selbst entwickelten konzerneigenen Windparks lediglich zu externen Herstellkosten bilanziert werden, also ohne die Gewinnmargen aus der Errichtung bzw. dem Verkauf der Projekte, enthält die Konzernbilanz verborgene Werte in Form von stillen Reserven. Folglich verringert sich die Konzern-Eigenkapitalquote mit jedem weiteren Windpark, der aus der Projektentwicklung in den Eigenbestand übernommen wird, weil die Gewinnmarge im Rahmen der Konzernkonsolidierung eliminiert wird und daher nicht ergebniswirksam in die GuV-Rechnung eingeht.

Ein weiterer Aspekt, den es im Zusammenhang mit der relativ geringen ausgewiesenen Konzern-Eigenkapitalquote zu berücksichtigen gilt, erschließt sich mit Blick auf die Konzern-Verbindlichkeiten. Der Anteil der tatsächlichen Unternehmensverschuldung an den Gesamtverbindlichkeiten ist relativ klein. Der Großteil der Konzern-Verbindlichkeiten entfällt auf sogenannte Non-recourse-Projektfinanzierungen. Hierbei handelt es sich um Finanzierungen, bei denen ausschließlich die Projektgesellschaft (und nicht die Muttergesellschaft) als Kreditnehmer fungiert und für die Verbindlichkeiten gegenüber der projektfinanzierenden Bank haftet. Eine Mit-Haftung der Energiekontor AG für Verbindlichkeiten der Projektgesellschaft bzw. ein entsprechender Haftungsdurchgriff existiert in der Regel nicht. Für jeden Windpark wird daher jeweils eine eigenständige Betreibergesellschaft gegründet. Somit bleibt die Haftung der Energiekontor AG jeweils auf die Höhe der ins Handelsregister eingetragenen Kommanditeinlage (Hafteinlage) beschränkt.

2013 AUSBAU DES EIGENBESTANDS

Ende des Jahres 2012 wird der erste britische Windpark, Hyndburn, in den Eigenbestand übernommen. Anfang 2013 folgt Withernwick. Insgesamt haben beide Projekte eine Kapazität von über 40 MW und tragen aufgrund der extrem guten Windbedingungen und der verhandelten Stromabnahmeverträge deutlich zu den Erträgen aus den konzerneigenen Windparks bei.

Durch die Übernahme weiterer Windparks in den Eigenbestand haben sich die verborgenen Werte im Konzern auch im Laufe des Jahres 2014 weiter erhöht. Der kontinuierliche Rückgang der Konzern-Eigenkapitalquote ist insofern eine bewusst in Kauf genommene Konsequenz zugunsten eines verstärkten Ausbaus an konzerneigenen Windparks.

Auf der anderen Seite bergen die stillen Reserven einen bedeutenden substanziellen Mehrwert des Unternehmens, der jederzeit durch den vollständigen oder teilweisen Verkauf der konzerneigenen Windparks zu ihren Verkehrswerten realisiert werden könnte. In diesem Fall würde sich die Konzern-Eigenkapitalquote schlagartig erhöhen. Ein solcher Verkauf entspricht allerdings nicht der aktuellen Unternehmensstrategie. Der Hinweis soll lediglich verdeutlichen, wie viel zusätzliche Substanz im Unternehmen steckt, die nicht unmittelbar durch die Finanzkennzahlen widergespiegelt wird.

Unabhängig davon werden die stillen Reserven der konzerneigenen Windparks sukzessive über die Nutzungsdauer aufgedeckt und führen somit, selbst bei ansonsten gleichbleibenden Bedingungen, zu einer allmählichen Ergebnisverbesserung sowie zu einer Erhöhung der Konzern-Eigenkapitalquote bzw. der möglichen Dividendenzahlungen. Grund dafür sind die geringeren jährlichen Abschreibungen, die durch die geringeren Abschreibungsbemessungsgrundlagen, in denen die stillen Reserven nicht enthalten sind, zustande kommen. Dieser langfristige Effekt wird jedoch innerhalb der kommenden Jahre noch keine deutliche Auswirkung haben, da planmäßig jedes Jahr neue Windparks mit stillen Reserven in den Eigenbestand übernommen werden, wodurch die Eigenkapitalquote voraussichtlich auf einem niedrigeren Niveau bleiben wird, als es der komfortablen Finanzlage des Konzerns entspricht. Mittelfristig ist der Ausbau des Eigenpark-Portfolios auf etwa 500 MW vorgesehen.

2014 750 MW

Wie hier in Lunestedt, wo mit 38,5 MW einer der bisher größten Windparks des Unternehmens entstehen soll, ist der erste Spatenstich immer wieder ein bedeutendes Ereignis.

EINWEIHUNG BÜRGERWINDPARK ZÜLPICH

In Zülpich wird Energiekontors erster Bürgerwindpark eingeweiht. Inzwischen sind durch die Energiekontor-Gruppe über 750 MW an Windenergie in Betrieb genommen worden.

UNSERE GESCHICHTE GEHT WEITER

DIE ENERGIEKONTOR-AKTIE

Ergänzend zu diesem Kapitel sind im Einband des Geschäftsberichts die wichtigsten Anlegerinformationen tabellarisch zusammengefasst.

Allgemeine Informationen zur Aktie

a) Name und Sitz der Gesellschaft

Energiekontor AG, Mary-Somerville-Straße 5

28359 Bremen, Telefon: +49 421-3304-0

Die Energiekontor AG hat weitere Büros in Bremerhaven, Hagen im Bremischen, Aachen, Dortmund, Bernau bei Berlin und Neubrandenburg. Außerdem ist das Unternehmen mit Tochtergesellschaften in England (Leeds), Schottland (Glasgow) und Portugal (Lissabon) vertreten.

b) Gegenstand des Unternehmens

(1) Gegenstand des Unternehmens ist die Planung, Entwicklung, Errichtung, Veräußerung und der Betrieb von Anlagen und Projekten im Energie- und Umweltbereich sowie der Vertrieb von elektrischer Energie, jeweils einschließlich der damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeit der Finanzierung und des Handels.

(2) Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Tätigkeit auch auf andere Handelszweige auszudehnen sowie im In- und Ausland gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen Unternehmen zu beteiligen und Zweigniederlassungen sowie Tochtergesellschaften zu errichten.

(3) Die Gesellschaft kann sich darüber hinaus auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte vornehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern, oder die damit in Zusammenhang stehen.

c) Grundkapital

Das gezeichnete und im Handelsregister eingetragene Kapital (Grundkapital) der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2014 € 14.653.160 und ist in 14.653.160 auf den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt.

d) Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.

Genehmigtes Kapital

Die ordentliche Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 25. Mai 2012 hatte unter Aufhebung des bis dahin genehmigten Kapitals in dem Umfang, wie dieses noch nicht ausgenutzt war, ein neues genehmigtes Kapital geschaffen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis einschließlich 24. Mai 2016 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 7.388.805 neuen nennbetragslosen Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von je € 1,00 gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 7.388.805,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012).

Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. (Die genauen Bedingungen sind im AG-Anhang unter dem Kapitel "Eigenkapital" aufgeführt.)

Von diesen Ermächtigungen wurde im Geschäftsjahr 2014 wie auch in den beiden Vorjahren kein Gebrauch gemacht.

Bedingtes Kapital

Auf der Hauptversammlung am 28. Mai 2014 wurde beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu insgesamt € 500.000,00 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen (Bedingtes Kapital 2014 I). Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Bezugsrechten, die von der Gesellschaft im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2014 gewährt werden, ihre Bezugsrechte ausüben und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung des Bezugsrechts entstehen, am Gewinn teil. Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2014 können bis zum 31. Dezember 2018 Bezugsrechte auf bis zu 500.000 Aktien der Gesellschaft nur an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden. Jedes Bezugsrecht berechtigt nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat festzulegenden Bezugsrechtsbedingungen zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Energiekontor AG.

Die beschlossene Ermächtigung gilt nach Maßgabe der näheren Bestimmungen des im Rahmen der Einberufung der Hauptversammlung am 16. April 2014 im Bundesanzeiger veröffentlichten Tagesordnungspunkts 7 der Hauptversammlung der Energiekontor AG.

Der Beschluss über das Bedingte Kapital 2014 I sowie die entsprechende Satzungsänderung wurden am 1. Juli 2014 in das Handelsregister der Gesellschaft eingetragen (§ 4 Abs. 6 der Satzung). Weitere Angaben zum Aktienoptionsprogramm sind im Anhang der AG unter dem Kapitel "3.4 Bedingtes Kapital und Aktienoptionsprogramm" auf der S. 143 aufgeführt.

Aktienrückkaufprogramm

Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 25. Mai 2011 wurden seit dem Beschluss bis zum 31. Dezember 2014 insgesamt 128.450 Aktien zum Zwecke der Einziehung und Kapitalherabsetzung im Namen der Energiekontor AG erworben, davon 26.600 Aktien im Geschäftsjahr 2014. Nach der Kapitalherabsetzung vom September 2014 (s. u.) verbleiben zum Ende der Berichtsperiode 4.000 Aktien bei der Energiekontor AG.

Einziehung eigener Aktien

Auf der Grundlage des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 27. Mai 2010 haben Vorstand und Aufsichtsrat der Energiekontor AG am 22. September 2014 beschlossen, die bis Ende August 2014 erworbenen 124.450 eigenen Aktien nach § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG unter Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft einzuziehen. Durch diesen Beschluss wurden alle zu dem Zeitpunkt von der Energiekontor AG gehaltenen 124.450 voll eingezahlten Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von € 1,00 je Aktie herabgesetzt.

Das Grundkapital der Gesellschaft reduziert sich durch die Einziehung der eigenen Aktien auf € 14.653.160,00 und ist in 14.653.160 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00) eingeteilt.

Die Einziehung und Kapitalherabsetzung wurden am 25. September 2014 vorgenommen.

Directors' Dealings

Im Jahr 2014 wurden keine Aktientransaktionen durch die Organe getätigt.

Das Mitglied des Aufsichtsrats Darius Oliver Kianzad sowie die Vorstände Peter Szabo (Vorsitzender) und Thomas Walther hielten im Berichtszeitraum (bzw. Herr Walther bis zur Beendigung seiner Vorstandstätigkeit zum 15. Oktober 2014) keine Aktien der Gesellschaft.

Aktionärsstruktur

Dem Vorstand sind keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital (§ 315 Abs. 4 Nr. 3 HGB) größer als zehn Prozent bekannt, mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Beteiligungsverhältnisse:

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Dr. Bodo Wilkens (Aufsichtsratsvorsitzender) 5.214.335 Aktien
Günter Lammers (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) 5.217.974 Aktien

Durch die Kapitalherabsetzung hat sich der relative Stimmrechtsanteil jeder einzelnen Aktie gegenüber dem letzten Geschäftsjahr leicht erhöht. Zum Ende der Berichtsperiode 2014 ergibt sich somit folgende Aktionärsstruktur der Energiekontor AG:

Aktionärsstruktur zum 31.12.2014

Aktienkursentwicklung und Handelsvolumen der Energiekontor AG im Jahr 2014

Im folgenden Diagramm ist die Entwicklung der Aktien-Schlusskurse in Frankfurt (grün) sowie das tägliche Gesamt-Umsatzvolumen der Energiekontor AG an allen deutschen Handelsplätzen (grau) vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2014 dargestellt. Hervorstechend ist der Kurssprung mit Vorlage des guten Jahresergebnisses 2013 Ende März. Auch das tägliche Handelsvolumen ist seitdem deutlich angestiegen.

Kursentwicklung und Handelsvolumen der Energiekontor-Aktie im Jahr 2014

Aktienhandel und Marktkapitalisierung im Geschäftsjahr 2014

Die folgende Tabelle zeigt die monatlichen Höchst- und Tiefstwerte sowie die durchschnittlichen Schlusskurse (Frankfurt) der Energiekontor-Aktie im Jahr 2014. Aus dem durchschnittlichen Gesamt-Handelsvolumen und den gemittelten Schlusskursen wurde außerdem die mittlere monatliche Marktkapitalisierung berechnet. Diese hat sich innerhalb eines Jahres mehr als verdoppelt.

Aktienhandel und mittlere Marktkapitalisierung der Energiekontor AG

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2014 Monat Hoch

(€)
Tief

(€)
Durchschnitt Schluss

(€)
Mittlerer Tagesumsatz (Stück) Mittlere Marktkapitalisierung

(Mio. €)
Januar 4,78 4,51 4,64 2.591 68,5
Februar 4,70 4,50 4,58 3.097 67,7
März 4,70 4,28 4,56 1.956 67,4
April 8,70 5,02 7,34 25.386 108,5
Mai 8,65 7,81 8,31 5.668 122,8
Juni 8,47 7,71 8,16 7.844 120,6
Juli 10,13 8,01 8,91 14.098 131,6
August 10,20 8,36 9,19 8.111 135,7
September 9,55 8,96 9,13 6.764 134,7
Oktober 9,50 7,95 9,15 7.752 134,0
November 10,20 9,32 9,96 5.271 145,9
Dezember 11,22 9,47 10,53 12.715 154,2

Quelle: Oddo Seydler/Bloomberg

LAGEBERICHT UND KONZERNLAGEBERICHT 2014

Gemäß § 315 Abs. 3 HGB i.V.m. § 298 Abs. 3 HGB wurden der Lagebericht der Energiekontor AG, Bremen, als Mutterunternehmen des Energiekontor-Konzerns und der Lagebericht des Energiekontor-Konzerns zusammengefasst. Soweit keine anderweitigen einschränkenden Hinweise gegeben werden, gelten die nachfolgenden Ausführungen sowohl für die Energiekontor AG als auch für den Konzern.

GRUNDLAGEN DES KONZERNS

Geschäftsmodell der Energiekontor AG

Die Energiekontor AG hat sich auf die Projektierung und den Betrieb von Windparks im In- und Ausland spezialisiert. Als einer der Pioniere auf diesem Gebiet greift das Unternehmen auf eine Erfahrung von nunmehr 25 Jahren zurück. Dabei deckt das Unternehmen im Bereich Onshore-Windparks die gesamte Wertschöpfungskette von der Akquisition und Projektentwicklung über die Finanzierung und die Errichtung der Anlagen bis zur Betriebsführung ab.

Im Bereich Offshore-Windparks hat die Energiekontor AG drei Projekte in der deutschen Nordsee erfolgreich projektiert und verkauft.

Darüber hinaus wurde das Geschäftsmodell vor fünf Jahren um die Projektierung von Solarparks erweitert.

Bis zur Veröffentlichung des vorliegenden Jahresfinanzberichts hat die Energiekontor-Gruppe insgesamt 549 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von knapp 760 MW in 95 Windparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal sowie eine PV-Freiflächenanlage von rund 9 MW in Deutschland projektiert und errichtet. Das Gesamtinvestitionsvolumen dieser Projekte beträgt über € 1,2 Mrd.

Neben dem Verkauf der schlüsselfertigen Projekte betreibt die Energiekontor-Gruppe als unabhängiger Stromproduzent eine ständig wachsende Anzahl konzerneigener Windparks. Momentan befinden sich rund 221 MW operativ im eigenen Bestand.

Organisatorisch ist die Energiekontor-Gruppe in vier Geschäftsbereiche unterteilt, nach denen auch die Segmentberichterstattung erfolgt:

a) Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar)
b) Projektierung und Verkauf Offshore (Wind)
c) Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks
d) Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

a) Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar)

Das Segment Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar) umfasst die Projektierung von Onshore-Wind- und Solarparks, die an Dritte veräußert werden. In diesem Geschäftsbereich wird die gesamte Wertschöpfungskette von der Akquisition über die Planung, die Finanzierung und den Bau bzw. das Repowering bis hin zum Verkauf der Anlagen abgebildet. Darüber hinaus wird hier auch die Projektentwicklung im Solarbereich erfasst. Der Verkauf der Wind- und Solarparks erfolgt im In- und Ausland an institutionelle Investoren, private Komplettabnehmer oder Bürger vor Ort. Für jeden Wind-/Solarpark wird eine eigenständige Projektgesellschaft, in bisher allen Fällen eine GmbH & Co. KG, gegründet.

Das Repowering von Standorten, d. h. der Ersatz von alten Anlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen, ist für die Energiekontor-Gruppe ein wichtiger Teil der Planung. Bereits 2001/2002 wurden erste Repowering-Projekte erfolgreich umgesetzt.

b) Projektierung und Verkauf Offshore (Wind)

Im zweiten Segment werden die Projektierung und der Verkauf von Offshore-Windparks abgebildet. Dieses Segment umfasst alle Teile der Wertschöpfungskette von der Akquisition über die Genehmigungsplanung und die Projektentwicklung bis zum Verkauf der genehmigten bzw. baureif entwickelten Projekte. Nach dem Verkauf des letzten in Planung befindlichen Offshore-Projektes Borkum Riffgrund West II (BRW II) an einen dänischen Energieversorger im November 2014 werden die Offshore-Aktivitäten der Energiekontor AG weitestgehend eingestellt und das Segment "Projektierung und Verkauf Offshore (Wind)" ab dem Jahr 2015 aufgelöst.

c) Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks

Dieses Segment umfasst die Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks. Mit dem Ausbau des Eigenbestands an Windparks wird das Ziel verfolgt, die Unabhängigkeit von politischen Rahmenbedingungen sowie Zins- und Rohstoffpreisentwicklungen zu erhöhen und die laufenden Unternehmenskosten im Falle von Verzögerungen bei der Projektrealisierung weiter decken zu können. Darüber hinaus bilden die Anlagen im eigenen Bestand stille Reserven. Im Bedarfsfall könnten diese Anlagen jederzeit veräußert und die darin gebundenen Finanzmittel zuzüglich der stillen Reserven freigesetzt werden. Zusätzliches Potenzial liegt in der Möglichkeit, die unternehmenseigenen Windparks durch Repowering aufzuwerten.

Den ersten Windpark hat die Energiekontor-Gruppe im Jahr 2002 in den eigenen Bestand übernommen. Das Portfolio ist seitdem kontinuierlich weiter ausgebaut worden. Dies geschieht in erster Linie durch Übernahme von selbst entwickelten Projekten in den Eigenbestand. Als weitere Möglichkeit wird der Zukauf von wirtschaftlich interessanten operativen Windparks realisiert. Hierbei handelt es sich sowohl um Projekte, die in früheren Jahren von Energiekontor selbst entwickelt und verkauft wurden, als auch um Projekte von anderen Entwicklern und Betreibern. Mit Übernahme von 9 MW Nennleistung des Windparks Flögeln in den Eigenbestand im dritten Quartal 2014 stieg die Gesamtleistung der von Energiekontor in Deutschland, Großbritannien und Portugal eigens betriebenen Windparks auf 220,95 MW (siehe rechte Tabelle).

Konzerneigene Windparks

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Name des Windparks Gesamtleistung/MW
Debstedt (Tandem I) 11,0
Breitendeich (Tandem I) 7,5
Sievern (Tandem II) 2,0
Briest (Tandem II) 7,5
Briest II 1,5
Geldern 3,0
Mauritz-Wegberg (Energiekontor hält 88,52 Prozent) 7,5
Halde Nierchen I 5,0
Halde Nierchen II 4,0
Grevenbroich II (Energiekontor hält 96,2 Prozent) 5,0
Osterende 3,0
Nordleda (Energiekontor hält 51 Prozent) 6,0
Kajedeich 4,1
Engelrod 5,2
Krempel 14,3
Schwanewede 3,0
Giersleben 11,25
Beckum 1,3
Balje-Hörne 3,9
Hanstedt-Wriedel 16,5
Lengers 4,5
Krempel II 6,5
Prenzlau 1,5
Flögeln 9,0
Marão 10,4
Montemuro 10,4
Penedo Ruivo 13,0
Hyndburn 24,6
Withernwick 18,5
Windparks in Portugal 33,8
Windparks in Deutschland 144,05
Windparks in Großbritannien 43,1
Insgesamt 220,95

d) Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

Sämtliche Leistungen, die nach der Inbetriebnahme der Wind- und Solarparks auf eine Optimierung der operativen Wertschöpfung abzielen, werden in dem Segment Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zusammengefasst. Dazu zählen insbesondere:

die technische und kaufmännische Betriebsführung von Windparks

alle Maßnahmen zur Kostensenkung, Lebensdauerverlängerung und Ertragssteigerung, z. B. durch

prognostizierende, vorbeugende Instandhaltung
Direktvermarktung des erzeugten Stroms
die Rotorblattverlängerung

Unabhängig davon, ob die projektierten Anlagen veräußert werden oder im Eigenbestand verbleiben, übernimmt Energiekontor in der Regel die kaufmännische und technische Betriebsführung und generiert so einen laufenden Cashflow für das Unternehmen.

Im kaufmännischen Bereich gehören insbesondere die Abrechnung mit dem Energieversorger, den Service- und Wartungsfirmen und den Verpächtern zu den Kernaufgaben. Ebenso fällt die Kommunikation mit Banken, Versicherungen und den Investoren darunter.

Im technischen Bereich umfassen die Aufgaben neben der Überwachung der Windkraftanlagen sowie der Aus- und Bewertung von Daten hauptsächlich die Koordination von Reparatur- und Wartungseinsätzen sowie die Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur vorbeugenden Instandhaltung. Durch dieses Verfahren kann die Lebensdauer der einzelnen Anlage und des Gesamtprojekts entscheidend verlängert werden. Gleichzeitig lassen sich die Kosten für die Reparatur der Hauptkomponenten deutlich vermindern.

Ein weiteres wichtiges Betriebsführungsthema ist die Stromdirektvermarktung, zu der seit der Mitte 2014 beschlossenen Neuregelung des EEGs alle neuen Windparks verpflichtet sind. Abweichend vom bis dahin gültigen Marktprämienmodell werden für neue Anlagen keine Prämien (Managementprämie und Fernsteuerbarkeitsbonus) mehr gezahlt. Diese Leistungen sind jetzt mit der Vergütung von 8,9 €-Cent/kWh abgegolten (siehe hierzu auch Kapitel "Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen" im Lagebericht).

Auch technische Innovationen, wie die Rotorblattverlängerung, gehören zu den Maßnahmen der Leistungs-, Ertrags- und Kostenoptimierung. Hierbei handelt es sich um ein von Energiekontor patentiertes Verfahren zur Vergrößerung des Rotordurchmessers, das seit über drei Jahren erfolgreich in der Praxis getestet wird (siehe hierzu auch den Absatz "Innovation (Forschung und Entwicklung)").

Ziele und Strategie

In den 25 Jahren seit der Unternehmensgründung hat sich der Markt für erneuerbare Energien ständig verändert und kontinuierlich weiter entwickelt. Unverändert blieb hingegen in Deutschland und den Mitgliedstaaten der EU der politische Wille, die erneuerbaren Energien weiter auszubauen, auch wenn die Fördermaßnahmen sukzessive zurückgefahren werden und damit der Wettbewerbsdruck innerhalb der Branche erhöht wird. So betrachtet der Vorstand der Energiekontor AG die politischen Rahmenbedingungen zwar nach wie vor als einen wichtigen Garanten für den erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien. Das langfristige Ziel der Unternehmensführung ist es jedoch, eine deutliche Unabhängigkeit vom regulatorischen Umfeld zu erreichen.

Nachhaltiges Wachstum auf solidem Fundament

Energiekontor strebt ein nachhaltiges Wachstum an. Dazu gehören nach Auffassung der Geschäftsleitung drei einander gegenseitig unterstützende Treiber: eine erfolgreiche Projektentwicklung in ausgewählten Ländermärkten und Schwerpunktregionen, ein wachsender Bestand an konzerneigenen Windparks (ggf. auch Solarparks) sowie die permanente Optimierung der Wertschöpfungskette durch Effizienzsteigerung und Innovationsmaßnahmen sowie den Ausbau der Betriebsführung (vgl. Kapitel "Die Strategie der wechselseitigen Verstärkung" auf S. 20).

Durch die Projektentwicklungstätigkeit werden neue Projekte generiert, die entweder an Investoren veräußert werden oder in den eigenen Bestand übergehen. Der Projektverkauf schafft dabei das nötige Liquiditätspolster für das operative Geschäft. Die Stromerlöse aus den konzerneigenen Windparks sowie die Übernahme der Betriebsführung sorgen für einen konstanten Cashflow, der zum einen das volatile Projektentwicklungsgeschäft absichert und zum anderen das organische Unternehmenswachstum determiniert. Durch Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und innovative Technologien wird die Wertschöpfung innerhalb des Unternehmens weiter optimiert.

Ziel ist es daher einerseits, die Akquisitionstätigkeit in Deutschland und Europa weiter auszubauen, um bei der Projektentwicklung im Bereich Onshore-Projekte (Wind und Solar) auf eine gut gefüllte Pipeline an Projekten zurückgreifen zu können. Andererseits sollen der eigene Bestand an Windparks und die Betriebsführung weiter ausgebaut werden, um damit eine Verstetigung der Einnahmen und ein nachhaltiges Unternehmenswachstum zu erreichen.

Im Folgenden werden einzelne Aspekte dieser Strategie nochmals näher beleuchtet.

Erfolgreiche Projektentwicklung

Eine erfolgreiche Projektentwicklung setzt für Energiekontor eine enge Zusammenarbeit mit den Kommunen und eine starke regionale Verankerung voraus.

Partner für die Kommunen

Die enge Kooperation auf kommunaler Ebene ist ein wesentliches Element der strategischen Ausrichtung von Energiekontor. Hier arbeitet Energiekontor gezielt mit Kommunen, Gemeinden und Stadtwerken zusammen. So hat die Energiekontor AG z. B. 2013 einen Kooperationsvertrag mit Trianel, dem europaweit größten Stadtwerke-Verbund, abgeschlossen, um in den nächsten Jahren in ausgewählten Regionen in Nordrhein-Westfalen gemeinsam Windparks mit einer Gesamtleistung von 100 MW zu realisieren. In Mecklenburg-Vorpommern entwickelt Energiekontor neue Projekte zusammen mit dem Energieversorger EnBW. Weitere Kooperationen mit anderen Partnern aus dem Stadtwerkebereich für die Erschließung zusätzlicher Akquisitions- und Entwicklungsregionen befinden sich aktuell in Verhandlung.

Durch die intensive Zusammenarbeit mit regionalen Stadtwerken, Lieferanten, Bauunternehmen und Banken sowie durch Angebote zur Bürgerbeteiligung an den entwickelten Projekten erhöht sich zum einen die Wertschöpfung auf regionaler Ebene sowie die generelle Akzeptanz für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Zum anderen wird das Unternehmen auf diese Weise als kompetenter Partner vor Ort wahrgenommen, der durch seine 25-jährige Erfahrung die wirtschaftlichen Potenziale und Synergien bestmöglich nutzen kann.

Regionale Verankerung

Die Energiekontor AG ist bestrebt, sich national und international auf bestimmte Regionen zu konzentrieren, um dadurch eine starke regionale Verankerung zu erreichen. Die spezialisierten und mit den lokalen Gegebenheiten bestens vertrauten Teams vor Ort erlauben eine effektive Planung und Steuerung der Projekte und erzielen damit die bestmöglichen Ergebnisse für die Projektentwicklung innerhalb des Konzerns. So unterhält das Unternehmen neben seinem Hauptsitz in Bremen Büros in seinen Schwerpunktregionen Bremerhaven, Hagen im Bremischen, Aachen, Bernau bei Berlin, Dortmund, Neubrandenburg, Leeds, Glasgow und Lissabon.

Die regionale Aufstellung erlaubt es zudem, auf die jeweiligen Bedürfnisse von Kommunen, Anwohnern und Grundstückseigentümern in besonderer Weise einzugehen und die Gemeinden an der Wertschöpfung teilhaben zu lassen.

Ausbau des Bestands an konzerneigenen Windparks

Die strategische Entscheidung, einen Teil der projektierten Windparks innerhalb der Energiekontor-Gruppe zu halten und zu betreiben, stellt eine zunehmende Unabhängigkeit vom volatilen Projektgeschäft sicher.

Die Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks soll ausgebaut werden durch

die Übernahme selbst entwickelter und errichteter Projekte,
die Optimierung und Effizienzsteigerung (u. a. Repowering) des Eigenbestands,
den Zukauf von opererativen Wind- und Solarparks.

So sollen zukünftig von den selbst entwickelten Projekten etwa die Hälfte in den Eigenbestand übernommen werden. Die andere Hälfte ist für den Vertrieb vorgesehen.

Den Zukauf von operativen Projekten finanziert Energiekontor üblicherweise über Stufenzinsanleihen, mit deren Einlagen sämtliche Kredite vollständig abgelöst werden. Daher sollten die zum Zeitpunkt des Zukaufs in der Projektgesellschaft enthaltenen Fremdmittel nahezu vollständig getilgt sein. Dies ist nur bei solchen Windparks der Fall, die bereits einige Jahre im Betrieb sind. Energiekontor hat sich beim Zukauf von Bestandsanlagen bisher auf Deutschland konzentriert, sondiert aber mittlerweile auch andere Märkte wie Großbritannien oder Frankreich.

Ausbau der Betriebsentwicklung

Ein weiterer Garant für kontinuierliche Einnahmen ist die Übernahme der Betriebsführung der fertiggestellten und laufenden Windparks und zukünftig evtl. auch der Solarparks durch spezialisierte Teams der Energiekontor-Gruppe. Dies gilt sowohl für die Windparks im Eigenbestand als auch für die schlüsselfertigen Anlagen, die an Energieversorger, strategische Investoren oder Finanzinvestoren veräußert werden. Durch die Übernahme der Betriebsführung bleibt die überwiegende Zahl der Käufer der Energiekontor AG als Kunden verbunden und sichert dem Unternehmen somit laufende Einnahmen aus den Windparks auch über den Fertigstellungstermin hinaus.

Nachhaltiges Wachstum und wirtschaftliche Zielsetzung

Mit dieser Strategie plant Energiekontor mittelfristig, das EBIT aus der Projektentwicklung stabil und nachhaltig auf ca. € 30 Mio. p. a. zu erhöhen. Hierbei ist bereits berücksichtigt, dass die Errichtungsgewinne der für den Eigenbestand vorgesehenen Windparks im Rahmen der Konzernkonsolidierung eliminiert werden und sich nicht auf den Konzerngewinn auswirken.

Der Ausbau des Portfolios an konzerneigenen Windparks soll Energiekontor als mittelständischen regenerativen Stromproduzenten etablieren und eine weitgehende Unabhängigkeit von allgemeinen Marktentwicklungen gewährleisten. Es ist geplant, den Eigenparkbestand mittelfristig auf etwa 500 MW zu erhöhen, um damit nachhaltig ein EBITDA von € 70-80 Mio. in diesem Segment zu erwirtschaften.

Der Ausbau des Eigenparkportfolios soll dabei aus der eigenen Projektentwicklung, dem Repowering von Bestandsparks und dem Zukauf von Fremdparks erfolgen. Die Finanzierung dieser Neuinvestitionen ist durch Projektfinanzierungskredite, projektbezogene Anleihen, Eigenleistung sowie laufende Liquiditätsüberschüsse aus dem Betrieb des Eigenparkportfolios vorgesehen.

Energiekontor hat in den vergangenen Jahren die Voraussetzungen für einen stabilen und nachhaltigen Wachstumskurs geschaffen und ist für die Herausforderungen der Zukunft in einem kompetitiven Marktumfeld bestens gerüstet.

Innovation (Forschung und Entwicklung)

Die Gesellschaft betreibt keine Forschung und Entwicklung im klassischen Sinn. Allerdings sind insbesondere die im Geschäftsbereich Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zusammengefassten Aktivitäten darauf ausgerichtet, die Leistungsfähigkeit und die Effizienz der Wind- und Solarparks zu verbessern. Dazu gehören neben dem Repowering konzerneigener Windparks oder der vorbeugenden Instandhaltung der Anlagen auch technologische Innovationen, wie die Rotorblattverlängerung.

Bei Letzterem handelt es sich um ein Verfahren zur Vergrößerung des Rotordurchmessers, für das der Energiekontor AG ein Patent erteilt wurde. Seit über vier Jahren läuft der Test erfolgreich an einem Prototyp der 1-MW-Klasse in Deutschland; 2014 wurden drei weitere Anlagen nachgerüstet. Die Auswertung der Testergebnisse lässt auf Mehreinnahmen von rund sieben Prozent schließen. Bereits 2013 wurden in Portugal Genehmigungen für 26 Anlagen der 1,3-MW-Klasse erteilt, von denen 2014 zwei mit der Rotorblattverlängerung ausgestattet wurden.

Die Nutzung dieses Verfahrens ist immer dann sinnvoll, wenn kurz- bis mittelfristig kein Repowering des Projekts möglich ist. Der Einsatz der Rotorblattverlängerung soll bei Eigenparks, aber auch bei Fremdparks stark ausgebaut werden. In Portugal und Spanien soll das System in Zukunft verstärkt erprobt und dann in den Regelbetrieb übernommen und vermarktet werden.

Steuerungssystem

Die Steuerung der Energiekontor-Gruppe basiert auf dem regelmäßigen Austausch zwischen der Geschäftsleitung und den einzelnen Unternehmenseinheiten. Hierzu finden wöchentliche Sitzungen statt. Das interne Steuerungssystem umfasst alle Unternehmensbereiche. So können kurze Reaktionszeiten auf Veränderungen in allen Bereichen und auf allen Entscheidungsebenen der Energiekontor-Gruppe gewährleistet werden.

Ausgangspunkt für die Steuerung des Gesamtkonzerns bzw. der Unternehmenseinheiten sind die innerhalb der Führungsebene erarbeiteten Zielvorgaben, die sich aus der Gesamtstrategie von Energiekontor ableiten. Hierzu gibt es interne Richtlinien zu Prozessen, Kostenstruktur und Risikobewertung.

In Monats-, Quartals- und Jahreszyklen berichten die einzelnen Unternehmenseinheiten über die aktuellen Entwicklungen bzw. Zielabweichungen. Neben diesen operativen Indikatoren werden laufend die Marktsituation sowie anstehende Änderungen in den einzelnen Ländern analysiert, um in entsprechenden Ausschüssen frühzeitig über geeignete Maßnahmen entscheiden zu können.

Die Steuerung der Aktivitäten in den operativen Einheiten von Energiekontor erfolgt auf Basis der genannten Steuerungskennzahlen. Die wichtigste operative Steuerungsgröße innerhalb der Energiekontor-Gruppe ist der Gewinn vor Zinsen und Steuern (EBIT). Hier gibt es Zielvorgaben für jede einzelne Unternehmenseinheit, an denen der Erfolg des Geschäftsverlaufs gemessen wird. Dieses übergeordnete EBIT-Ziel wird für die einzelnen operativen Geschäftsbereiche (Profit Center) auf unterschiedliche Rohmargen und Überschussziele heruntergebrochen.

Als Steuergröße werden neben dem EBIT zwei wesentliche qualitative Komponenten hinzugezogen: die Verstetigung der laufenden Einnahmen aus dem Betrieb konzerneigener Windparks und eine solide Liquiditätsbasis. Dies geschieht zum einen durch den Ausbau der Geschäftsaktivitäten, die einen konstanten Cashflow mit sich bringen. Zum anderen wird darauf geachtet, dass Betriebsmittelkredite und andere Fremdmittel nicht länger als nötig gebunden bleiben.

Insgesamt ergibt sich hieraus ein mittelfristiges, Cashflow-orientiertes Ziel für das EBIT und somit eine nachhaltige Bewertungsgröße für den Unternehmenserfolg auf Konzernebene.

WIRTSCHAFTSBERICHT

Gesamtwirtschaftliche und branchenspezifische Rahmenbedingungen

Das Branchenwachstum fiel auch 2014 sowohl technologie- als auch länderbezogen sehr unterschiedlich aus. Während der Ausbau an erneuerbaren Energien in den Schwellenländern, allen voran China, deutliche Zuwächse verzeichnete, sorgten Diskussionen um Förder- und Rahmenbedingungen in einigen Industrieländern für Unsicherheiten. Ein Grund für die zögerliche Haltung der Investoren ist sicherlich auch die nach wie vor angespannte Haushaltslage in einigen Krisenländern Südeuropas. Im Zuge der allgemeinen konjunkturellen Aufhellung wird allerdings bereits in diesem Jahr wieder mit insgesamt steigenden Marktaktivitäten gerechnet.

Nach langer und intensiver Diskussion um den Gesetzesentwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) trat das reformierte EEG am 1. August 2014 in Kraft. Ziel der Bundesregierung ist der Ausbau der erneuerbaren Energien auf einen Anteil von 40 bis 45 Prozent im Jahre 2025 und von 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035. Bis zum Jahr 2050 soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch auf mindestens 80 Prozent gesteigert werden.*

Ein zentraler Aspekt des überarbeiteten EEGs ist die Einführung eines Ausschreibungsverfahrens spätestens ab 2017, um die Förderhöhe zu ermitteln, angefangen mit einem Ausschreibungsmodell für Photovoltaik-Freiflächenanlagen bereits ab 2015. Die durchschnittliche Vergütung über alle Erneuerbaren-Technologien hinweg reduziert sich mit der EEG-Novelle von vormals ca. 17 €-Cent/kWh auf durchschnittlich ca. 12 €-Cent/kWh für Neuanlagen ab 2015.

Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) konzentriert sich das neue EEG beim effizienten Ausbau erneuerbarer Energien dabei auf günstige Technologien wie Windenergie und Photovoltaik.

*) Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)

Wind

Im Bereich der Windenergie verzeichnete die Branche 2014 mit weltweit über 50 GW nach einem rückläufigen Vorjahr einen Rekord in Bezug auf die jährlich neu installierte Leistung. Mit einem Zubau von 23,4 GW baute China seine Führungsposition auf akkumuliert knapp 115 GW, entsprechend rund 45 Prozent der weltweit installierten Leistung, vor den USA (rund 66 GW akkumuliert) und Deutschland (über 39 GW akkumuliert) weiter aus. Den stärksten Zuwachs in Europa gab es 2014 erneut in den wichtigen Ländermärkten der Energiekontor-Gruppe Deutschland (5,3 GW) gefolgt von Großbritannien (1,7 GW). Die weltweit installierte Leistung stieg 2014 auf insgesamt 369,7 GW1.

Für den weiteren Ausbau der Windenergie in Deutschland beinhaltet das neue EEG vor allem zwei grundlegende Herausforderungen: das ab sofort gültige zweistufige Referenzertragsmodell und das ab 2017 geplante Ausschreibungsverfahren.

Das zweistufige Referenzertragsmodell war bereits seit vielen Jahren Bestandteil des EEGs und sollte dafür sorgen, dass ein windstarker und ein windschwacher Standort ähnlich wirtschaftlich sind. Im neuen EEG werden sowohl die Anfangsvergütung als auch die Vergütungsdauer windstarker Onshore-Anlagen standortabhängig zum Teil erheblich reduziert. Damit verschiebt sich die Wirtschaftlichkeit deutlich zugunsten windschwacher Standorte, was dem Wunsch nach einem Ausbau der Windenergie bis nach Süddeutschland entspricht.

Darüber hinaus sind mit der EEG-Novelle vom August 2014 weitere Einschränkungen hinzugekommen. So werden alle neuen Windparks zur Direktvermarktung über das Marktprämienmodell verpflichtet, d. h., der Strom wird dem Markt durch einen auf den Stromhandel spezialisierten Direktvermarkter, der dem Wind- und Solarpark-Betreiber den Strom abkauft, direkt über die Börse zur Verfügung gestellt. Für diese Direktvermarktung wird laut EEG-Novelle keine Managementprämie mehr zusätzlich an den Direktvermarkter gezahlt. Dies muss bei der Liquiditätsbetrachtung neuer Windparks berücksichtigt werden. Die Fernsteuerbarkeit ist nun Voraussetzung für die Teilnahme an der verpflichtenden Direktvermarktung und wird ebenfalls nicht mehr zusätzlich vergütet.

Außerdem lief der in den vorhergehenden Jahren für die Systemdienstleistungseigenschaften (SDL) der Windkraftanlagen gezahlte SDL-Bonus planmäßig zum 31. Dezember 2014 aus und ist nicht mehr Bestandteil des neuen EEGs.

Die bereits im alten EEG enthaltene Degression des zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme fixierten Vergütungssatzes ist angepasst worden und orientiert sich - in Anlehnung an den zuvor bereits gültigen Zubaukorridor für Photovoltaik - nunmehr an der installierten Leistung in MW (sog. "atmender Deckel"). Als Ziel wurde ein jährlicher Zubau von 2.500 MW gesetzt.

Für Repowering-Projekte, also den Ersatz bestehender Windparks durch neue, leistungsstärkere Anlagen, wird mit dem neuen EEG kein Repowering-Bonus mehr gewährt. Auf den Ausbaupfad von 2.500 MW wird im Übrigen nur der Teil angerechnet, der die ursprüngliche Leistung am jeweiligen Standort übersteigt.

Die Analyse und Bewertung der mit der EEG-Novelle einhergehenden Änderungen ergeben, dass für eine Reihe von Standorten, insbesondere für sehr windstarke Flächen, die Anforderungen für eine erfolgreiche Projektrealisierung gestiegen sind. In der Gesamtbewertung kommt Energiekontor für seine Projekte zu dem Schluss, dass die Änderungen, besonders bei Vergütungshöhe, verpflichtender Direktvermarktung und Ausbaukorridor, jedoch keine wesentlichen Auswirkungen auf die weitere nachhaltige Unternehmensentwicklung haben sollten. Die größte Herausforderung - vor allem für Repowering-Projekte - stellt sicherlich die Absenkung der Vergütungshöhen und -laufzeiten durch die Änderung des Referenzertragsmodells dar. Nach Einschätzung des Unternehmens kann dieser Effekt jedoch zum großen Teil durch eine intelligente Konfiguration der Projekte und die konsequente Auswahl der standortspezifisch optimalen Windkraftanlagen kompensiert werden.

Größere Bedenken der Branche bestehen gegen das ab 2016/2017 vorgesehene Ausschreibungsmodell. Solche Modelle wurden in der Vergangenheit bereits in anderen europäischen Ländern eingeführt. Die Folge war z. B. in Portugal, dass die Zubauzahlen dramatisch gesunken sind, weil Netzkapazitäten zu deutlich zu geringen Vergütungssätzen ersteigert wurden, die wirtschaftlich nicht zu realisieren waren.

Bei der genauen Ausgestaltung des Ausschreibungsverfahrens sollte aus Sicht von Energiekontor daher besonderes Augenmerk auf die langen Planungs- und Investitionszyklen für die Umsetzung von Windparks gelegt werden.

In Großbritannien ist die Vergütung wie in Deutschland gesetzlich geregelt. Momentan findet auch hier ein Übergang zu einem neuen, auf Ausschreibungen basierenden Vergütungssystem statt.

Das bisherige System ist deutlich komplexer als das deutsche EEG und beinhaltet zu einem großen Teil Vergütungselemente, die die Umweltvorteile der erneuerbaren Energien berücksichtigen. So werden in Großbritannien Stromabnahmeverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs), abgeschlossen. Diese PPAs bilden normalerweise die vertragliche Grundlage zwischen der Betreibergesellschaft und dem Energieversorger. Bei den Energiekontor-Projekten werden die PPAs hingegen direkt zwischen der Betreibergesellschaft und dem Endabnehmer, zumeist große internationale Industrieunternehmen, verhandelt. In einem PPA wird die Grundvergütung des produzierten Stroms für eine feste Laufzeit vereinbart. Darüber hinaus erhält die Projektgesellschaft noch die für Erneuerbare-Energie-Anlagen üblichen Zertifikate, Renewable Obligation Certificates (ROCs) und Levy Exemption Certificates (LECs), sowie Embedded Benefits, eine Vergünstigung für Kraftwerke, die nicht in das Hochspannungsnetz einspeisen, sondern nur das Mittelspannungsnetz nutzen. Die insgesamt resultierende Vergütung pro kWh ist damit deutlich höher als beispielsweise in Deutschland.

Projektentwickler können dieses sogenannte ROC-System für Projekte nutzen, die noch bis Ende des ersten Quartals 2017 in Betrieb genommen werden. Ab diesem Zeitpunkt soll ein Ausschreibungssystem gelten, das auf sog. Contracts for Difference (CfD) beruht, einer dem deutschen Marktprämienmodell ähnlichen Struktur, die den Differenzwert zwischen Marktpreis und einer festgelegten Obergrenze (Strike Price) vergütet. Diese Differenzpreise sollen durch ein Ausschreibungsverfahren ermittelt werden, was den Konkurrenzdruck erhöht und - wie in Deutschland - gegenüber heute zu voraussichtlich geringeren Vergütungspreisen führt.

Die Finanzkrise beherrschte weiterhin den Ausbau der Windkraft in Portugal. Zwar scheint sich hier eine Verbesserung der Rahmenbedingungen anzubahnen, die Investitionstätigkeiten entwickelten sich jedoch nach wie vor zögerlich. Genau wie in Deutschland sind in Portugal die Energieversorger zur Abnahme von Windstrom gesetzlich verpflichtet. Neue Ausschreibungsverfahren zur Vergabe von Netzlizenzen sind derzeit noch nicht bekannt. Eine Möglichkeit des Ausbaus von Windenergie in Portugal besteht in der Nutzung sog. Überkapazitäten. Unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt hiermit der Gesetzgeber, an bereits genehmigten Netzanschlusspunkten eine gewisse Anzahl weiterer Windkraftanlagen hinzu zu bauen.

1) Global Wind Energy Council (GWEC): Global Wind Statistics 2014 vom 10.02.2014

Solar

Nach dem starken Einbruch im Jahr 2013 ist der Zubau an neu installierten Photovoltaik (PV)-Anlagen 2014 mit knapp 1,9 GW in Deutschland laut Bundesnetzagentur erneut gesunken. Damit lag die akkumulierte Gesamtkapazität an installierten PV-Anlagen Ende 2014 in Deutschland bei rund 38 GW.

Im Vergleich dazu fand in China 2014 mit über 10 GW weltweit der größte Zubau statt gefolgt von Japan mit über 9 GW neu installierter PV-Leistung. In den USA wurde der Bestand an PV-Leistung um ca. 6 GW erhöht. Mit insgesamt etwa 40-42 GW neu installierter Leistung2 stieg die akkumulierte Gesamtkapazität im Bereich der Photovoltaik global auf rund 180 GW.

Grund für die drastisch nachlassende Wachstumsdynamik in Deutschland waren die am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Änderung des EEGs (monatliche Absenkung der Stromvergütung) in Verbindung mit den Strafzöllen auf günstige Solarmodule aus China sowie die mit dem neuen EEG vom August 2014 einhergehenden Verunsicherungen hinsichtlich des angekündigten Ausschreibungssystems.

Die EEG-Novelle hat einen entscheidenden Einfluss auf die weitere Entwicklung der Photovoltaik-Branche in Deutschland. Ähnlich wie für Windenergie soll zwischen 2015 und 2017, gestaffelt nach Anlagengröße, schrittweise die Direktvermarktungspflicht eingeführt werden. Auch hier entfällt die Managementprämie und wird in die Vergütung eingepreist. Im Interesse der Marktintegration sollen alle neuen Anlagen fernsteuerbar sein.

Der Korridor für den jährlichen Zubau nach dem Prinzip des "atmenden Deckels" wurde von zuvor 3.500 MW auf - wie bei Wind - 2.500 MW p. a. verkleinert. Außerdem wird die EEG-Umlage nun auch auf den zuvor befreiten Strom-Eigenverbrauch angewandt.

Die Förderung von PV-Freiflächenanlagen wird ab sofort über Ausschreibungen ermittelt. Hierfür ist 2015 eine Testphase mit einem Kontingent von insgesamt 500 MW vorgesehen beginnend mit einem Ausschreibungsvolumen von 150 MW im April. Weitere Ausschreibungen folgen im August und Dezember. Bis einschließlich 2017 sind pro Jahr jeweils drei Ausschreibungsrunden mit zusätzlichen 400 MW (2016) und 300 MW (2017) geplant.

Vom neuen Ausschreibungssystem könnten größere Unternehmen, wie die Energiekontor AG, im Gegensatz zu kleineren Entwicklern aufgrund ihres größeren Gestaltungsspielraums durchaus profitieren. Abhängig von den erzielten Vergütungspreisen in den Ausschreibungsergebnissen könnte dieses Verfahren sowie der Ausbau photovoltaischer Stromerzeugung im Ausland insgesamt zu einer Wiederbelebung des PV-Marktes in Deutschland führen.

Der größte Zubau in Europa fand mit ca. 2,2 GW neu installierter PV-Leistung in Großbritannien statt. Getrieben wurde der Zubau durch das Auslaufen des attraktiven ROC-Fördersystems Ende März 2015, das auf der Nutzung von Zertifikaten, sogenannten Renewable Obligation Certificates (ROC), beruht (vgl. Abschnitt "Wind"). In Analogie zur Windenergie und ähnlich wie in Deutschland wird das ROC-System durch das ausschreibungsbasierte Contracts for Difference (CfD)-Verfahren ersetzt. Alle Anlagen, die nach Erscheinen des vorliegenden Berichts in Betrieb genommen werden, fallen unter das neue CfD-System. Als Ergebnis aus der ersten Ausschreibungsrunde sind die erzielten Preise für die Stromvergütungen erwartungsgemäß gesunken.

Auch in Portugal gibt es einen gesetzlich geregelten Einspeisetarif, der jedoch auf kleine und mittlere PV-Anlagen beschränkt ist. Insbesondere für größere Anlagen gibt es in Portugal Ausschreibungsverfahren, in denen die Bieter Angebote für kontingentierte Netzanschlüsse abgeben. Aufgrund der hohen Einstrahlungswerte ist prinzipiell damit zu rechnen, dass der PV-Markt hier auch ohne staatliche Fördermaßnahmen wettbewerbsfähig wäre. Allerdings gibt es derzeit keine aktuellen Ausschreibungen um die zu vergebenden Netzkapazitäten. Auch die Euro-Schuldenkrise hemmt auf der Iberischen Halbinsel nach wie vor Investitionen in erneuerbare Energien. Vor dem Hintergrund uneinheitlicher Konjunkturaussichten lässt sich schwer vorhersagen, inwiefern sich die Situation innerhalb der nächsten Jahre ändern wird.

Insgesamt zeichnen sich sowohl im Wind- als auch im Solarbereich einige Entwicklungen ab, die abhängig von der Größe und Lage der Anlagen voraussichtlich unterschiedlich stark zum Tragen kommen werden:

Eigenverbrauch
Direktvermarktung
Stromabnahmeverträge direkt mit Abnehmern (PPAs)
Regionale/kommunale Gesamtkonzepte

All diesen Entwicklungen und Trends liegt das Bestreben zugrunde, durch direkte Vertragsabschlüsse von Umlagen und Förderungen unabhängig zu werden. Die erfolgreiche Umsetzung dieser Konzepte hängt sicherlich von der mittel- bis langfristigen Entwicklung des Strompreises ab. Aber auch vom Ausschöpfen weiterer Kostensenkungspotenziale sowie von der Risikobereitschaft finanzierender Banken und anderer Finanzierungspartner/Geldgeber.

2) PV Market Alliance: Pressemitteilung vom 22.01.2015

Geschäftsverlauf nach Segmenten

a) Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar)

Im Bereich Wind gab es im Geschäftsjahr 2014 in Deutschland folgende Entwicklungen:

In der Schwerpunktregion Niedersachsen wurde der Windpark Flögeln (insgesamt 18 MW) zu Beginn des dritten Quartals 2014 in Betrieb genommen. Der Windpark ersetzt ein mehr als zehn Jahre altes Projekt mit 3 MW Nennleistung und ist in Kooperation mit den bisherigen Eigentümern realisiert worden. Sowohl Energiekontor als auch die Alteigentümer der Anlagen betreiben nun jeweils drei Windkraftanlagen mit je 3 MW Nennleistung. Mit diesem Projekt erhöhte sich der Eingenparkbestand von Energiekontor auf rund 221 MW.

Eines der wichtigsten und mit 33 MW Nennleistung größten Projekte, die Energiekontor 2014 umgesetzt hat, war der Windpark Uthlede im Landkreis Cuxhaven. Auch der Turbinenhersteller GE Wind Energy feierte mit dem Windpark Uthlede ein Jubiläum, indem er dort sein weltweit 25.000stes Windrad errichtete und einweihte. Der Windpark mit insgesamt zwölf Windkraftanlagen wurde an einen Finanzinvestor verkauft und noch vor Jahresende 2014 erfolgreich in Betrieb genommen.

Ein weiterer wichtiger Erfolg in der Region Niedersachsen war die Mitte Oktober erteilte Baugenehmigung des Windparks Lunestedt mit 14 Anlagen und einer Gesamtleistung von 38,5 MW südöstlich von Bremerhaven. Mit dem Bau von Lunestedt, der bis Ende 2015 abgeschlossen sein soll, wurde noch im vierten Quartal 2014 begonnen. Dabei verbleibt ein Teil der Wertschöpfung in der Region. So sind mit dem Kabel- und Wegebau vor allem ortsansässige Unternehmen beauftragt.

Die Situation im Landkreis Cuxhaven, in dem Energiekontor mehrere Projekte entwickelt, wird nach wie vor dadurch beherrscht, dass Teile des regionalen Raumordnungsprogramms von 2012 durch die erfolgreiche Anfechtung des alten Regionalplans ungültig sind. Ein Revisionsantrag des Landkreises gegen die Anfechtung wurde noch 2014 zurückgewiesen. Die beschlossene Neuaufstellung des Regionalplans befindet sich weiterhin in der Anhörungsphase. Ungeachtet dessen werden 2015 die Genehmigungen von vier weiteren Projekten mit einer Gesamtleistung von rund 50 MW auf Basis der abgeschlossenen Bauleitplanung erwartet, darunter das Repowering-Projekt Debstedt mit einer geplanten Nennleistung von 18 MW.

In der Schwerpunktregion Nordrhein-Westfalen wurde der Windpark Straelen II (4 MW) im Oktober 2014 in Betrieb genommen. Das Projekt wurde bereits im zweiten Quartal 2014 an einen Investor aus dem Stadtwerkebereich verkauft. Laut Vertrag wird eine der beiden Anlagen direkt an eine Bürgergenossenschaft vor Ort veräußert.

Für die Projekte Hürth (8,55 MW) und Linnich (3,2 MW) erhielt Energiekontor noch vor Jahresende 2014 die Genehmigung. Weitere Projekte mit rund 25 MW befinden sich in Nordrhein-Westfalen im Genehmigungsverfahren.

Bereits 2013 wurde ein Kooperationsvertrag zwischen dem Stadtwerke-Netzwerk Trianel und der Energiekontor AG abgeschlossen. Ziel ist es, in den nächsten Jahren Windparks mit einer Gesamtleistung von 100 MW gemeinsam zu planen und zu realisieren. Die Kooperationspartner konzentrieren sich mit der Projektentwicklung zunächst auf ausgewählte Zielregionen in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen dieser Kooperation wurde im Berichtszeitraum 2014 die Standortidentifikation in der Zielregion weitestgehend abgeschlossen. So wurden im Zuge der Flächenakquise bereits Potenzialflächen für die Errichtung von über 25 MW vertraglich gesichert und erste Gespräche auf kommunaler Ebene zwecks Realisierung von Windenergieprojekten durchgeführt.

In der Schwerpunktregion Brandenburg wurden für eine Reihe von Projekten die Planungsarbeiten fortgesetzt. Für das Projekt Luckow-Petershagen in der Uckermark mit fünf Windkraftanlagen (12,5 MW) konnte noch vor Jahresende 2014 die Genehmigung für vier Anlagen erwirkt werden. Für das Projekt Beerfelde II (2,4 MW) sind alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Genehmigung erfüllt. Allerdings wird derzeit noch an einer Lösung für einen Konflikt im Zusammenhang mit der Flugsicherung (Stichwort "Funkfeuer") gearbeitet.

Als neue Schwerpunktregion ist Mecklenburg-Vorpommern hinzugekommen. Hier hat Energiekontor eine Kooperation mit dem Energieversorger EnBW begonnen. Dafür wurde kurz nach Ende der Berichtsperiode ein neues Büro in Neubrandenburg eröffnet. Als eines der ersten konkreten Projekte im Rahmen der Kooperation plant Energiekontor einen Windpark in Groß Laasch, der mit 10-14 Windkraftanlagen einmal grünen Strom für ca. 26.000 Haushalte liefern soll. Bereits in der frühen Planungsphase des Projekts bezieht Energiekontor interessierte Bürgerinnen und Bürger bei Planungen mit ein. So können sich diese sowie Gemeindevertreter bei Informationsgesprächen über den aktuellen Planungsstand informieren und zum Windpark äußern. Vorgesehen ist auch die Möglichkeit, dass die Menschen vor Ort im Rahmen einer Bürgerbeteiligung direkt vom Projekt profitieren können.

Für weitere Regionen werden aktuell intensive Gespräche mit anderen potenziellen Kooperationspartnern geführt.

Darüber hinaus wurden bis zum Ende der Berichtsperiode in Deutschland Flächen für insgesamt ca. 250 MW an Windenergieleistung akquiriert.

Die Planungen für das Repowering befinden sich je nach Windpark in unterschiedlichen Stadien zwischen Abschluss der Flächensicherung und Vorbereitung des Genehmigungsantrages. Die Planungszeiträume bei Repowering-Projekten unterscheiden sich dabei im Prinzip nicht wesentlich von Neuprojekten. So konnte im Herbst 2014 die Kreditvalutierung für das bereits im Vorjahr genehmigte Repowering-Projekt Rurich (4,1 MW) in Nordrhein-Westfalen erlangt werden. Das Projekt befindet sich derzeit im Bau und parallel im Verkaufsprozess.

Allgemein ist festzustellen, dass der Bereich Repowering durch die Novellierung des EEGs im August 2014 doppelt belastet wurde: zum einen durch den Wegfall des Repowering-Bonus, zum anderen durch die Anpassung des Referenzertragsmodells, welche eine deutliche Absenkung der Vergütung an windstarken Standorten zur Folge hatte. Da sich die Repowering-Aktivitäten gerade auf windstarke Standorte konzentrieren, musste die Wirtschaftlichkeit einiger Projekte erneut geprüft werden.

Insbesondere im Landkreis Cuxhaven kam mit der oben bereits erwähnten Unwirksamkeit von Teilen des regionalen Raumordnungsprogramms von 2012 eine weitere Besonderheit hinzu. Der neue Regionalplan sieht im ersten Entwurf massive Einschränkungen von Bestandsflächen vor, unter denen ein wirtschaftliches Repowering nicht darstellbar wäre. Der sich abzeichnende zweite Entwurf würde diese Situation weitgehend entschärfen. Mit dem voraussichtlichen Inkrafttreten des neuen Regionalplans im dritten Quartal 2015 würde das sich derzeit noch im Antragsverfahren befindliche Repowering-Projekt Debstedt (18 MW) nach jetziger Einschätzung die Genehmigungsfähigkeit erlangen.

Das im selben Landkreis gelegene Repowering-Projekt Krempel (13,5 MW) wurde nach Ende der Berichtsperiode aufgrund von Sicherheitsbedenken des Militärflugplatzes Nordholz abgelehnt. Hier erfolgt aktuell die Überprüfung des ursprünglichen Konzepts und ggf. ein Fortsetzen der Projektierung.

Darüber hinaus werden Anträge für zwei weitere Repowering-Projekte in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen vorbereitet.

In Großbritannien ist mit dem Windpark Lilbourne (10 MW) in Zentral-England zwischen Birmingham und Northampton das zweite für das Jahresergebnis wichtige Projekt ans Netz gegangen. In Ergänzung zu den von Energiekontor in Großbritannien selbst entwickelten Projekten hatte das Unternehmen für dieses Projekt Mitte 2013 die Projektrechte erworben. Ende des dritten Quartals 2014 wurde der mit fünf Windkraftanlagen ausgestattete Windpark an einen Finanzinvestor veräußert.

Mit der Kreditvalutierung (Financial Close) für den Windpark Gayton le Marsh (16 MW) im September 2014 konnte Energiekontor einen weiteren wichtigen Erfolg in Großbritannien erzielen. An diesem Standort an der Ostküste Englands im District Lincolnshire sollen acht Turbinen des Typs Senvion MM 92 errichtet werden. Es ist geplant, den Windpark Ende 2015 in Betrieb zu nehmen.

Darüber hinaus arbeitet Energiekontor in Großbritannien derzeit bei vier Projekten mit einer Gesamtleistung von rund 40 MW auf eine Baugenehmigung hin, darunter die Erweiterungen für die Projekte Hyndburn und Withernwick (jeweils ca. 8 MW). Eine dieser Projekterweiterungen könnte noch unter dem derzeit gültigen ROC-System umgesetzt werden.

Zusätzlich zu der bereits 2013 erwirkten Exklusivität für rund 300 MW Windkraftleistung in Schottland hat Energiekontor 2014 weitere 350 MW an Exklusivität in England und Schottland erreicht. Für eines der Projekte in Schottland wird zurzeit der Bauantrag vorbereitet.

In Portugal wurden die Projektrechte des Windparks Guardão nach Abwägungen verschiedener Szenarien und Verhandlungen mit mehreren potenziellen Interessenten Ende Juli an einen Projektentwickler in Portugal veräußert. Weitere Aktivitäten beziehen sich in diesem Land vor allem auf die Rotorblattverlängerung an den bestehenden Anlagen (siehe hierzu Abschnitt d) Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges).

Im Bereich Solar wurden bereits 2013 in Deutschland drei weitere Flächen für Solarparks mit einer Leistung von rund 30 MW akquiriert und die Genehmigung für das Projekt Weitgendorf (Brandenburg) mit 6,5 MW erwirkt. Die Projektrechte für Weitgendorf wurden im vierten Quartal 2014 veräußert. Für das Projekt Groß Behnitz (ca. 8 MW) konnte ein Satzungsbeschluss als Voraussetzung für die Baugenehmigung erwirkt werden.

Ein solcher Satzungsbeschluss wird im Frühjahr 2015 auch für das Projekt Nadrensee (8-10 MW) erwartet, für das 2014 die Bauleitplanung erfolgreich durchgeführt wurde. Mit Umstellung der Förderbedingungen ist es geplant, dieses Projekt im Rahmen des neuen Ausschreibungsverfahrens zu realisieren. Bewerbungen für die erste Runde des neuen Ausschreibungssystems (Gesamtvolumen von 150 MW) können bis Mitte April 2015 eingereicht werden.

Neben den bisherigen Solar-Aktivitäten in Deutschland hat Energiekontor damit begonnen, eine eigene Projektentwicklung für Solarprojekte in Großbritannien aufzubauen. Darüber hinaus wird auch der Zukauf eines oder mehrerer baugenehmigter Solarprojekte als Option verfolgt.

Im Bereich Direktvertrieb wurden gleich im ersten Quartal der Berichtsperiode die Kaufverträge für die Windparks Holßel III (2,3 MW) und Straelen II (4 MW) mit Investoren verhandelt und abgeschlossen. Außerdem wurde der Windpark Uthlede (33 MW) erfolgreich veräußert. In der zweiten Jahreshälfte konnte zudem der Kaufvertrag für den britischen Windpark Lilbourne (10 MW) unterzeichnet werden.

Für das bereits im Herbst 2013 genehmigte Repowering-Projekt Rurich (4,1 MW) in Nordrhein-Westfalen wurde zu Beginn des dritten Quartals die Kreditvalutierung erreicht, so dass mit ersten bauvorbereitenden Maßnahmen begonnen werden konnte. Aufgrund von Verzögerungen in der Lieferkette wurde der Verkaufsprozess im dritten Quartal unterbrochen und Anfang 2015 wieder aufgenommen.

b) Projektierung und Verkauf Offshore (Wind)

Im Berichtszeitraum 2014 hatte die Energiekontor AG als einziges Projekt im Bereich Offshore den Windpark Borkum Riffgrund West II (BRW II). Der Windpark liegt in einem Eignungsgebiet für die Nutzung von Windenergieanlagen ca. 50 km nördlich der Insel Borkum. Nach dem Ende 2014 aktuellen Stand des Antragsverfahrens, welches Energiekontor seit 2006 betreibt, ist in dem Gebiet die Errichtung von bis zu 43 Windenergieanlagen der 5-6-MW-Klasse geplant. Die Inbetriebnahme des Offshore-Windparks ist entsprechend dem derzeitigen Stand des Offshore-Netzentwicklungsplans für das Jahr 2022 vorgesehen.

Aufgrund des langen Zeithorizonts der Projektrealisierung wurde ein Bieterverfahren für den Verkauf der Projektrechte durchgeführt. Dieses Verfahren endete im Dezember 2014 mit dem Verkauf der Projektrechte von BRW II an den dänischen Energieversorger Dong Energy A/S. Der im Dezember 2014 fällig gewordene Kaufpreis beträgt € 4 Mio. Weitere aufschiebend bedingte Kaufpreiszahlungen in Höhe von insgesamt € 8 Mio. sind vom Verlauf des Planfeststellungsverfahrens, der Zuweisung der Netzkapazität und der finalen Realisierungsentscheidung abhängig. Energiekontor erwartet weitere Zahlungen in verschiedenen Tranchen bis ca. 2018/19.

c) Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks

Mit Übernahme von 9 MW Nennleistung des Windparks Flögeln in den Eigenbestand im dritten Quartal 2014 stieg die Gesamtleistung der von Energiekontor in Deutschland, Großbritannien und Portugal eigens betriebenen Windparks zum Jahresende 2014 auf rund 221 MW. Zudem sind derzeit mehrere Projekte in Planung bzw. im Bau, die teilweise in den Eigenbestand übergehen sollen.

Auch wenn die Sturmtiefs im Dezember für neue Rekorde bei der Stromproduktion aus deutschen Windkraftanlagen sorgten, lag das Windangebot in Deutschland über das Gesamtjahr gesehen unter dem durchschnittlichen Referenzwert, in Großbritannien leicht über dem Durchschnitt und in Portugal etwa im Bereich des Prognosewertes. Die Einnahmen aus der Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks lagen dementsprechend in Deutschland leicht unter den Erwartungen, in Portugal im Bereich der Erwartungen und in Großbritannien leicht darüber.

Unabhängig davon konnten bei den Windparks Krempel, Debstedt und Penedo Ruivo seit Jahresbeginn durch Rotorblattoptimierungsmaßnahmen Performance-Steigerungen erreicht werden.

Mit dem Windpark Altlüdersdorf (13,5 MW) in Brandenburg geht zum Jahreswechsel ein weiterer Windpark in den Eigenbestand von Energiekontor über. Der Kaufvertrag für den Erwerb dieses Windparks wurde Mitte des Jahres unterzeichnet. Für die Finanzierung des Projektzukaufs wurde zum Ende des dritten Quartals die Stufenzinsanleihe VII aufgelegt, die innerhalb von wenigen Wochen mit € 8,6 Mio. platziert werden konnte.

Für den weiteren kontinuierlichen Ausbau wurden diverse auf dem Markt befindliche Windparks technisch, wirtschaftlich und rechtlich geprüft.

d) Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

Durch die nachhaltige Erweiterung des konzerneigenen Windparkportfolios sind die Einnahmen aus der laufenden Betriebsführung in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Eine effiziente Marktbeobachtung und die daraus resultierenden Vertragsabschlüsse für die Stromdirektvermarktung im Rahmen der EEG-Vergütung haben zur Optimierung der Einnahmesituation beigetragen. Fast das gesamte deutsche Windparkportfolio konnte bei namhaften Stromdirektvermarktern platziert werden. Hier hat Energiekontor attraktive Vermarktungsboni auch für das Jahr 2015 erzielt. Die Stromdirektvermarktung und die darin enthaltenen Vergütungsregelungen sind mit der Überarbeitung des EEGs zum 1. Januar 2012 eingeführt worden, mit der letzten EEG-Novellierung gilt die Direktvermarktung ab August 2014 als verpflichtend.

Die patentierte technische Innovation der Energiekontor-Gruppe "Rotorblattverlängerung" konnte bei weiteren drei Anlagen der 1-MW-Klasse im Windpark Debstedt beim Wechsel vom zweiten zum dritten Quartal umgesetzt werden. Dafür wurde bereits 2013 die Genehmigung durch den Landkreis Cuxhaven erteilt. Neben der Verlängerung für diesen Anlagentyp ist mittlerweile die Weiterentwicklung für die 1,3-MW-Klasse abgeschlossen. Eine Zertifizierung für diesen Anlagentyp wird in Kürze erwartet.

Die Genehmigung für den Umbau von 26 Windkraftanlagen in Portugal wurde im November 2013 erteilt. Bis zum Ende der Berichtsperiode wurden die ersten beiden dieser Anlagen mit der Rotorblattverlängerung ausgestattet. Die Montage erfolgte dabei am hängenden Blatt, d. h. ohne Demontage des Blattes. Mit diesem ebenfalls innovativen Konzept können Krankosten und Stillstandzeiten deutlich minimiert werden. Derzeit wird die Herstellung der Rotorblattverlängerungen für den Serienbetrieb getestet. Aufgrund der großen Anzahl von Anlagen der 1,3-MW-Klasse und ihrer strukturellen Gegebenheiten sind die Märkte Portugal und Spanien besonders für die nachträgliche Rotorblattverlängerung geeignet.

Gesamtaussage

Die Unternehmensleitung ist mit dem Geschäftsverlauf 2014 insgesamt sehr zufrieden. Sowohl der Umsatz als auch das EBIT lagen im Bereich der Prognose für das abgelaufene Geschäftsjahr. Beide Kenngrößen konnten gegenüber dem Vorjahr gesteigert und damit der Wachstumsprozess erfolgreich fortgesetzt werden. Die wichtigsten Projekte, wie die Errichtung und der Verkauf der Windparks Uthlede und Lilbourne, aber auch kleinere Projekte, darunter Holßel, Straelen und Guardão, sowie diverse Genehmigungen und Kreditvalutierungen für weitere Projekte konnten planmäßig erreicht bzw. umgesetzt werden. Lediglich bei einem kleineren Projekt konnte der Verkaufsprozess wegen baulicher Verzögerungen nicht wie geplant abgeschlossen werden.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns

Ertragslage des Konzerns

Das Geschäftsjahr 2014 ist für die Energiekontor-Gruppe erneut sehr positiv verlaufen. Der Ausbau der konzerneigenen Windparks ist mit der Fertigstellung eines deutschen Windparks und dem Zukauf zweier weiterer Windparks in Deutschland im Berichtsjahr planmäßig fortgeschritten. Im Geschäftsjahr wurde noch mit dem Bau von zwei weiteren deutschen und einem britischen Windpark begonnen. Der Vertrieb der Anteile an zehn Windparkbetreibergesellschaften mit Windparks im Inland und einem Windpark in Großbritannien sowie der Projektrechteverkauf des Offshore-Windparks Borkum Riffgrund West II wirken sich ebenfalls positiv auf die Konzern-Bilanz und -Gewinn- und Verlustrechnung aus. Darüber hinaus bestehen weiterhin vielfältige und im Geschäftsjahr ausgebaute Potenziale im In- und Ausland für die erfolgreiche zukünftige Ergebnisentwicklung. Die Gruppe weist gegenüber dem Vorjahreszeitraum die nachfolgenden positiven Ergebnisse aus:

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in T€ 2014 2013
EBT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) 21.756 21.153
EBIT* (EBT zzgl. Finanzergebnis) 40.718 34.140
EBITDA* (EBIT zzgl. Abschreibungen) 54.901 46.221

*) Abweichung zu den Vorjahren, in denen der Zinsertrag im EBIT/EBITDA enthalten war

Der Konzernumsatz erhöht sich infolge des Ausbaus der konzerneigenen Windparks und der hiermit verbundenen Erlöse aus Stromverkäufen, der Projektumsetzungen im Windbereich sowie des Projektrechteverkaufs des Offshore-Windparks Borkum Riffgrund West II auf T€ 153.280 (Vorjahr T€ 117.803). Der konsolidierte Umsatz des Geschäftsjahres setzt sich insbesondere aus dem Umsatz des Segmentes "Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar)" in Höhe von T€ 101.481 (Vorjahr T€ 65.826), des Segmentes "Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks" in Höhe von T€ 45.244 (Vorjahr T€ 38.802) sowie des Segmentes "Projektierung und Verkauf Offshore (Wind)" in Höhe von T€ 4.000 (Vorjahr T€ 11.087) zusammen. Die dem Bereich "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" zugeordneten Tätigkeiten, insbesondere die Betriebsführungsleistungen, erbrachten einen Umsatz von T€ 2.555 (Vorjahr T€ 2.088).

Zum Segment "Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar)" zählen die Erlöse aus dem Verkauf von Windparks nach erstmaliger Errichtung oder nach Repowering sowie die Erlöse aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Planung sowie der vertraglichen und rechtlichen Abwicklung, der Projektsteuerung, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, den Vertriebs- und Werbemaßnahmen und der Beschaffung der Eigen- und Fremdmittel für die Windparkbetreibergesellschaften in Höhe von T€ 101.481 (Vorjahr T€ 65.826).

Das Segment "Projektierung und Verkauf Offshore (Wind)" weist im Zusammenhang mit dem Verkauf der Projektrechte an dem Offshore-Windpark Borkum Riffgrund West II Erlöse in Höhe von T€ 4.000 (Vorjahr T€ 11.087) aus.

Im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks" erhöhen sich die Umsätze gegenüber dem Vorjahr auf T€ 45.244 (Vorjahr T€ 38.802), insbesondere infolge der im Berichtsjahr sowie im Vorjahr selbst errichteten sowie hinzuerworbenen Windparks.

Die Umsätze aus den im Segment "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" erzielten Erlösen, insbesondere aus Betriebsführungsleistungen, betragen T€ 2.555 (Vorjahr T€ 2.088).

Die Position Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen mit insgesamt T€ 7.171 (Vorjahr T€ 44.970) resultiert unter anderem aus der Fertigstellung des in den Konzernbestand übernommenen Windparks Flögeln (T€ 12.805).

Erträge aus der Zuschreibung zu in früheren Jahren wertgeminderten Windparks, der Gewinn aus der Veräußerung des Bestandswindparks Holßel 3, Ausgleichs- und Versicherungserstattungen konzerneigener Windparks und die Auflösung von Rückstellungen führen hauptsächlich zu den sonstigen betrieblichen Erträgen in Höhe von T€ 3.569 (Vorjahr T€ 3.762).

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in T€ 2014 2013
Zuschreibungen Sachanlagevermögen (Wertaufholung) 1.720 0
Veräußerungsgewinne 1.151 21
Übrige sonstige betriebliche Erträge 366 607
Auflösung Rückstellungen 158 859
Schadensersatz/Versicherungserstattungen 152 1.105
Erträge aus Währungsumrechnungen 22 1.166
Sachkostenerstattungen 0 4
Sonstige betriebliche Erträge gesamt 3.569 3.762

Der Materialaufwand und die bezogenen Leistungen verringern sich mit T€ 82.431 gegenüber dem Vorjahr (T€ 96.158), der Personalaufwand erhöht sich im Zuge des aufgebauten Mitarbeiterbestandes geringfügig auf T€ 10.043 (Vorjahr T€ 9.754).

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in T€ 2014 2013
Löhne und Gehälter 8.651 8.551
Soziale Abgaben und Aufwendungen 1.391 1.203
Personalaufwand gesamt 10.043 9.754

Die ausgewiesenen Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 14.183 (Vorjahr T€ 12.081) betreffen hauptsächlich die planmäßigen zeitanteiligen Abschreibungen auf die technischen Anlagen der konzerneigenen Windparks sowie in geringem Umfang auf Software und Betriebs- und Geschäftsausstattung. Außerplanmäßige Abschreibungen auf die konzerneigenen Windparks sind im Berichtsjahr wie im Vorjahr nicht erforderlich.

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in T€ 2014 2013
Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte 32 33
Abschreibungen auf Bauten 9 0
Abschreibungen auf Windparks und technische Anlagen 14.108 11.997
Abschreibungen auf Betriebs- und Geschäftsausstattung 34 50
Abschreibungen gesamt 14.183 12.081

Die gegenüber dem Vorjahr erhöhten Abschreibungen auf Sachanlagen resultieren im Wesentlichen aus ganzjährigen Abschreibungen der im Vorjahr in den Eigenbestand übernommenen Windparks sowie den zusätzlichen Abschreibungen der im Berichtsjahr erworbenen Windparks Prenzlau und Krempel II sowie des in Betrieb genommenen Windparks Flögeln.

Reparatur- und Instandhaltungskosten der konzerneigenen Windparks, Vertriebskosten im Rahmen der Emission der Anleihen sowie Rechts- und Beratungskosten führen zu sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 16.646 (Vorjahr T€ 14.401).

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in T€ 2014 2013
Reparaturen und Instandhaltungen Windparks 5.465 4.377
Pachtzahlungen für Windparks 2.378 1.642
Aufwendungen aus Währungsumrechnungen 1.636 1.107
Rechts-, Steuer-, Prüfungs- und andere Beraterhonorare, Prozesskosten 1.474 1.632
Gebühren, Abgaben, Beiträge 1.249 782
Versicherungen 1.135 1.053
Verwaltungskosten 951 514
Projektbezogene Aufwendungen (inkl. Planung, Reisekosten usw.) 901 778
Raumkosten 434 525
Strombezug Windkraftanlagen 425 239
Werbekosten und Vertriebsaufwand 406 1.304
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 192 255
Zahlungen für abgegebene Ausschüttungsgarantien 0 192
Sonstige betriebliche Aufwendungen gesamt 16.646 14.401

Das Finanzergebnis resultiert mit T€ -18.962 (Vorjahr T€ -12.987) vorwiegend aus den langfristigen Aufwendungen für die Bankenfinanzierungen der Windparks, aus den Zinsaufwendungen für das emittierte Anleihekapital sowie aus Betriebsmittelkrediten und Bauzeitzinsen aus der Errichtungsphase. Die Zinserträge bleiben vor dem Hintergrund historisch geringer Kapitalmarktzinsen weiterhin niedrig. Aufgrund der planmäßigen Zinsaufwendungen für die langfristige Finanzierung der konzerneigenen Windparks, der Bauzeitzinsen für die zahlreichen im Geschäftsjahr errichteten Windparks sowie der Kosten für die Betriebsmittelkreditinanspruchnahme sowie das Anleihekapital ergeben sich Zinsaufwendungen in einer Gesamthöhe von T€ 19.891 (Vorjahr T€ 13.425).

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in T€ 2014 2013
Zins- und sonstige Erträge gesamt 929 438
Zinsaufwendungen Banken für Investitionsfinanzierungen 8.910 7.231
Zinsaufwand für Anleihekapital 5.513 4.513
Finanzierungsaufwendungen für sonstiges Fremdkapital (konzernfremde Kommanditanteilseigner) 318 280
Sonstige Zinsaufwendungen 5.150 1.402
Zinsaufwendungen gesamt 19.891 13.425
Zinsergebnis -18.962 -12.987

Finanzlage des Konzerns

Das Finanzmanagement des Energiekontor-Konzerns beruht weiterhin unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklungen der Branche auf einem effizienten und nachhaltigen Einsatz der vorhanden Finanzmittel und Liquiditätsrücklagen.

Die Finanzpolitik der Energiekontor-Gruppe hat sich dabei in den abgelaufenen Geschäftsjahren bewährt. Es ist durch die permanent erfolgreiche Einwerbung von Unternehmensanleihen gelungen, sich relativ unabhängig von der Kreditpolitik der Banken zu machen und damit eine wichtige Grundlage für das weitere Wachstum der Unternehmensgruppe zu schaffen.

Vor dem Hintergrund des Projektvolumens, das aktuell für die Realisierung in den Jahren 2015 und 2016 vorgesehen ist, ist neben den bereits platzierten Anleihen eine weitere Unternehmensanleihe durch die Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG im Berichtsjahr erfolgreich emittiert. Kreditlinien bei Kreditinstituten bestehen im Rahmen des kurzfristigen Betriebsmitteleinsatzes zur Zwischenfinanzierung von Windparkprojekten in Höhe von T€ 20.000 (Vorjahr T€ 10.000) und einer Rahmenvereinbarung zur Vergabe von nachrangigen Kredittranchen im Rahmen der Projektfinanzierung. Langfristige Bankfinanzierungen, die überwiegend die Finanzierung der Investitionen in die konzerneigenen Windparks betreffen, belaufen sich aufgrund der Neuakquisitionen und Inbetriebnahmen von konzerneigenen Windparks zum Geschäftsjahresende auf T€ 143.181 (Vorjahr T€ 122.878).

Die liquiden Mittel erhöhen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 81.594 (Vorjahr T€ 71.413). Dagegen vermindert sich im Berichtsjahr der Bestand an sonstigen Wertpapieren, infolge der Rückgabe von Bundesobligationen bei Laufzeitende, auf insgesamt T€ 39 (Vorjahr T€ 1.371).

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten verringern sich zum Bilanzstichtag auf T€ 159.821 (Vorjahr T€ 171.919). Die Tilgungsleistung der Kreditverbindlichkeiten von Projektgesellschaften erfolgt im Berichtsjahr wie auch in den Vorjahren planmäßig.

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in T€ 2014 2013
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten langfristig 143.181 122.878
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten kurzfristig 16.641 49.042
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gesamt 159.821 171.919

Die langfristigen Kreditverbindlichkeiten betreffen grundsätzlich die Finanzierung der Investitionen der konzerneigenen Windparkbetreibergesellschaften aus der Errichtung und dem Kauf von Windparks.

Die kurzfristigen Kreditverbindlichkeiten beinhalten hauptsächlich Betriebsmittelkreditinanspruchnahmen für Zwischenfinanzierungsdarlehen an Windparkbetreibergesellschaften sowie Zinsabgrenzungen aus der Finanzierung der konzerneigenen Windparks und die binnen Jahresfrist fälligen Tilgungsleistungen auf langfristige Kredite.

Die Gesamtfinanzverbindlichkeiten betragen T€ 268.302 (Vorjahr T€ 270.248) und setzen sich wie folgt zusammen:

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in T€ 2014 2013
Langfristige Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 143.181 122.878
Verbindlichkeiten aus Anleihekapital 93.316 87.931
Sonstige Finanzverbindlichkeiten 11.002 2.300
Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 1.637 3.064
Langfristige Finanzverbindlichkeiten gesamt 249.136 216.173
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 16.641 49.042
Verbindlichkeiten aus Anleihekapital 2.525 0
Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 0 5.034
Kurzfristige Finanzverbindlichkeiten gesamt 19.166 54.075
Gesamtfinanzverbindlichkeiten 268.302 270.248

Die vorstehend unter den langfristigen Finanzverbindlichkeiten ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten betreffen die nach IAS 32 als Fremdkapitalien auszuweisenden Anteile von Kommanditisten (Minderheiten) an Windparkbetreibergesellschaften, die zum dauerhaften Verbleib im Konzern bestimmt sind.

In den sonstigen Finanzverbindlichkeiten sind die infolge der niedrigen Kapitalmarktzinsen deutlich negativen Marktwerte der zur langfristigen Kapitaldienstsicherung abgeschlossenen Zinsswaps (Cashflow-Hedges) in Höhe von T€ -10.442 (Vorjahr T€ -1.789) enthalten.

Vermögenslage des Konzerns

Das Eigenkapital bleibt trotz des positiven Jahresergebnisses aufgrund der negativen Marktwerte aus den Zins- und Währungsswaps, verbunden mit der Dividendenzahlung, mit T€ 40.154 ungefähr auf Vorjahresniveau (T€ 39.597). In Verbindung mit der gegenüber dem Vorjahr etwas höheren Bilanzsumme von T€ 355.198 (Vorjahr T€ 350.980) gilt dies auch für die rechnerische Eigenkapitalquote in Höhe von 11,3 Prozent (Vorjahr 11,3 Prozent).

Aus den internationalen IFRS-Bilanzierungsnormen resultieren gegenüber dem deutschen Handelsrecht verschiedene Besonderheiten, die sich auf die Eigenkapitalquote der Gruppe negativ auswirken.

Für Energiekontor steht die Absicherung von Zins- und Währungsrisiken, insbesondere in Bezug auf die Zins- und Tilgungsleistungen der konzerneigenen Windparks, im Vordergrund, und zwar aus wirtschaftlichen Erwägungen und damit unabhängig von etwaigen bilanziellen Ausweisaspekten. Bei Windparkfinanzierungen werdem zum Zweck der langfristigen Konditionensicherung zunehmend Darlehen mit variablen Konditionen aufgenommen, die bereits bei Finanzierungsabschluss mit Zinsswaps zur Sicherung von Festzinsen versehen werden (Cashflow-Hedges). Die IFRS fordern in IAS 39 nun die künstliche Abspaltung des Derivates (Zinsswap mit Festzins) vom Grundgeschäft (Finanzierungsdarlehen mit variablen Konditionen) und fordern die Bilanzierung des abgespaltenen Derivates. Die Derivate, die ausnahmslos jeweils zusammen mit der Finanzierung in einem geschlossenen Kontrakt abgeschlossen werden, sind jeweils voll effektiv im Sinne der Zinssicherung. Die in sich geschlossenen Finanzierungskontrakte stellen daher im deutschen Handelsrecht, das sich bekanntermaßen sehr stark den Vorsichtsgrundsätzen bei der Bewertung von Verbindlichkeiten verschrieben hat, aufgrund der vorliegenden Bewertungseinheiten (§ 254 HGB) keine zu passivierenden Verbindlichkeiten dar und wären daher in einem Konzernabschluss nach HGB-Grundsätzen nicht zu bilanzieren. Die IFRS-Handhabung führt mithin bei gesunkenen Kapitalmarktzinsen zum Ausweis einer real nicht existenten Verbindlichkeit und damit zu einer (gegenüber dem HGB) niedrigeren Eigenkapitalquote. Die Ermittlung negativer Marktwerte aus abgeschlossenen Zins- und Währungsswaps basiert auf finanzmathematischen Simulationsmodellen prognostizierter Währungs- und Zinsentwicklungen und sind für die Energiekontor-Gruppe daher rein theoretische Werte, zumal ein Verkauf oder die Realisierung der Marktwerte vor dem planmäßigen Auslauf der mit den Derivaten gesicherten Zinsbindung nicht in Betracht kommt. Vergleichbar sind die negativen Marktwerte bei solchen synthetischen Festzinsdarlehen in wirtschaftlicher Hinsicht mit Vorfälligkeitsentschädigungen bei traditionellen Festzinsdarlehen, die auch unter IFRS nicht bilanziert werden. In der Segmentberichterstattung (Segmentschulden) werden diese Marktwerte daher fortan auch nicht mehr abgebildet, sondern ihre Bilanzwerte im Rahmen der Ableitung des Segmentreinvermögens neutralisiert.

Daneben hat die Umsetzung des ebenfalls umstrittenen IAS 32, wonach Kommanditkapital in der Regel bilanziell nicht als Eigen-, sondern als Fremdkapital qualifiziert wird, für den Konzern zur Folge, dass Minderheiten an sowohl zum langfristigen Verbleib im Konzern bestimmten Windparkbetreibergesellschaften als auch an zum Verkauf bestimmten Projektgesellschaften wie Fremdverbindlichkeiten bilanziert werden müssen.

Neutralisiert man diese beiden IFRS-Besonderheiten, ergäbe sich eine (fiktive) Eigenkapitalquote zum Bilanzstichtag von 13,5 Prozent (Vorjahr 13,9 Prozent).

Bei der Betrachtung der Eigenkapitalquote ist neben den IFRS-Besonderheiten jedoch ein noch bedeutsamerer Umstand zu berücksichtigen, der die Quoten gegenüber der realen Eigenkapitalausstattung des Konzerns verzerrt. Dieser Umstand besteht darin, dass die betragsmäßig erheblichen Aktivwerte der konzerneigenen selbst hergestellten Windparks nicht zu ihren Verkehrswerten, sondern lediglich zu externen Herstellungskosten bilanziert werden. Neben den zahlreichen akquirierten und noch nicht realisierten Windparkprojekten, die ebenfalls lediglich zu den entstandenen Kosten in den Vorräten bilanziert sind, enthalten die Sachanlagen in der Konzernbilanz demnach erhebliche stille Reserven.

Die langfristigen Vermögenswerte erhöhen sich in Konsequenz des planmäßig erfolgten weiteren Ausbaus des Segmentes "Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks" auf T€ 195.309 (Vorjahr T€ 186.588). Sie setzen sich aus den aufgeführten Bilanzpositionen zusammen und werden nachfolgend erläutert.

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in T€ 2014 2013
Sachanlagen 187.241 178.804
Latente Steuern 7.577 6.479
Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte 261 988
Ertragsteuerforderungen 123 188
Beteiligungen 71 71
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 37 57
Summe langfristige Vermögenswerte 195.309 186.588

Die sonstigen immateriellen Vermögenswerte betreffen Softwarelizenzen für den laufenden Geschäftsbetrieb.

Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bilanziert und beinhalten neben den kompletten technischen Anlagen der im Berichtsjahr zu konsolidierenden Windparkbetreibergesellschaften, der Betriebs- und Geschäftsausstattung der Bürostandorte im In- und Ausland auch Windpark- und Ausgleichsgrundstücke sowie den Immobilienbestand der Energiekontor Umwelt GmbH & Co. Ökologische Wohn-Immobilien KG mit T€ 554.

Im Berichtsjahr erfolgt im Sachanlagevermögen die Aktivierung von einem selbst hergestellten und im Geschäftsjahr in Betrieb genommenen Windpark, einem Umspannwerk sowie von zwei weiteren erworbenen Windparks, was im Wesentlichen zu den Zugängen im Umfang von T€ 24.778 (Vorjahr T€ 52.395) geführt hat. Unter Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen im Berichtszeitraum von T€ 14.108 (Vorjahr T€ 11.997) beläuft sich die Bilanzposition "Technische Anlagen" der Windparkbetreibergesellschaften auf T€ 185.867 (Vorjahr T€ 178.048). Die in der Bilanzposition enthaltenen Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung erhöhen sich aufgrund zu erwartender Kostenerhöhungen im Berichtsjahr planmäßig.

Innerhalb der langfristigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte sind unter den Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen Darlehensvergaben und Minderheitenbeteiligungen an Windparkbetreibergesellschaften ausgewiesen. Die sonstigen langfristigen Vermögensgegenstände setzen sich zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus Rechnungsabgrenzungen in Höhe von T€ 45 (Vorjahr T€ 447) zusammen.

Die langfristigen Ertragsteuerforderungen betreffen abgezinste Rückzahlungsansprüche nach § 37 KStG aus dem deutschen Körperschaftsteuermoratorium mit einer ratierlichen Realisierung der Ansprüche im Laufe der nächsten Jahre.

Aktive Steuerlatenzen im Konzern sind in Höhe von T€ 7.577 (Vorjahr T€ 6.479) ausgewiesen und detailliert im Konzernanhang erläutert. Hierbei wurden die nach IAS 12 saldierungsfähigen passiven Steuerlatenzen in Höhe von T€ 4.641 (Vorjahr T€ 4.205) verrechnet.

Die kurzfristigen Vermögenswerte abzüglich der im Finanzlageteil bereits erläuterten liquiden Mittel und sonstigen Wertpapiere betragen T€ 78.256 (Vorjahr T€ 91.608).

Bei den hierin ausgewiesenen Vorräten im Umfang von T€ 50.858 (Vorjahr T€ 62.033) handelt es sich um aktivierte Leistungen von in Ausführung befindlichen Bauprojekten sowie Planungsleistungen für zu realisierende Projekte, insbesondere auch um Vorlaufkosten für die Planungsaktivitäten in Deutschland und Großbritannien.

Die kurzfristigen Forderungen und sonstigen finanziellen Vermögenswerte verringern sich im Berichtsjahr von T€ 29.396 auf T€ 27.193.

Ertragsteuerforderungen (kurzfristig) in Höhe von T€ 204 (Vorjahr T€ 179) betreffen anrechenbare Zinsabschlagsteuern, Körperschaftsteuerrückforderungen sowie den Saldo aus Umsatzsteuerforderungen und -verbindlichkeiten.

Die langfristigen Verbindlichkeiten betragen T€ 269.778 (Vorjahr T€ 231.920). Neben den bereits im Finanzlagebericht erläuterten langfristigen Gesamtfinanzverbindlichkeiten sowie den passiven latenten Steuern sind hier Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung der konzerneigenen Windparkbetreibergesellschaften erfasst.

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in T€ 2014 2013
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 11.033 10.484
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 249.136 216.173
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 2.943 0
Latente Steuern 6.666 5.263
Langfristige Verbindlichkeiten 269.778 231.920

Die zu Barwerten ausgewiesenen Rückstellungen für die Kosten des Rückbaus der konzerneigenen Windparks und der Renaturierung der Windparkflächen haben sich wie folgt entwickelt:

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in T€ 2014 2013
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung gesamt 01.01. 10.484 7.343
Zugänge im laufenden Jahr durch Aufzinsungen 363 -75
Zugänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Zinssatz) 1.029 175
Zugänge im Zusammenhang mit Fertigstellung/Erwerb 1.137 1.869
Ab-/Zugänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Rückbaukosten) -1.981 1.172
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung gesamt 31.12. 11.033 10.484

Rückstellungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, insbesondere im Rahmen der Errichtung der Windparks, sonstige Verbindlichkeiten und Steuerverbindlichkeiten zuzüglich der bereits im Finanzlagebericht ausgewiesenen kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten führen zu kurzfristigen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt T€ 45.266 (Vorjahr T€ 79.462).

Die Steuerrückstellungen sind gebildet für zu erwartende Gewerbe- und Körperschaftsteuernachzahlungen für abgelaufene Besteuerungszeiträume.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten projektbezogene Rückstellungen für Windparks in Höhe von T€ 7.727 (Vorjahr T€ 3.659), personalbezogene Rückstellungen, unter anderem für Urlaub, Überstunden und leistungsbezogene Erfolgsbeteiligungen, in Höhe von T€ 1.598 (Vorjahr T€ 1.429) sowie Rückstellungen für Rechtsstreitigkeiten in Höhe von T€ 105 (Vorjahr T€ 108).

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen verringern sich von T€ 8.109 im Vorjahr auf T€ 5.947 im laufenden Jahr. Weitere Verbindlichkeiten betreffen kurzfristige Steuerverbindlichkeiten für Lohn- und Kirchensteuern sowie sonstige Verbindlichkeiten.

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der AG

Lage der Energiekontor AG

Die nachfolgenden Erläuterungen weisen auf die Spezifika der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Energiekontor AG hin. Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Situation des Konzerns sinngemäß.

Für die Energiekontor AG ergeben sich folgende Kennzahlen.

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in T€ 2014 2013
Umsatzerlöse 24.381 36.384
EBT (Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) 17.990 13.798
EBIT (EBT zzgl. Finanzergebnis*) 19.009 16.626
EBITDA (EBIT zzgl. Abschreibungen auf Anlagevermögen*) 19.070 16.684
Jahresergebnis/-Überschuss 12.887 10.110
Eigenkapital 74.308 68.942
Bilanzsumme 130.111 139.843
Eigenkapitalquote in % 57,1 49,3

*) Abweichung zu den Vorjahren, in denen der Zinsertrag im EBIT/EBITDA enthalten war.

Ertragslage der Energiekontor AG

Im abgelaufenen Geschäftsjahr hat die Energiekontor AG wiederum ein positives und gegenüber dem Vorjahr nochmals erhöhtes Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EBT) in Höhe von T€ 17.990 (Vorjahr T€ 13.798) erwirtschaftet.

Das Ergebnis vor Finanzergebnis und Steuern (EBIT) sowie das Ergebnis vor Finanzergebnis, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) entwickeln sich wie folgt.

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in T€ 2014 2013
Jahresüberschuss 12.887 10.110
zzgl. Ertragsteuern 5.102 3.688
EBT 17.990 13.798
zzgl. Finanzergebnis 1.019 2.828
EBIT* 19.009 16.626
zzgl. Abschreibungen auf Anlagevermögen 61 58
EBITDA* 19.070 16.684

*) Abweichung zu den Vorjahren, in denen der Zinsertrag im EBIT/EBITDA enthalten war.

Die Gesamtleistung mit T€ 25.894 (Vorjahr T€ 26.612) wie auch die Betriebsleistung mit T€ 29.713 (Vorjahr T€ 28.492) bleiben im Berichtsjahr weitgehend auf Vorjahresniveau und resultieren im Wesentlichen aus der erfolgreichen Realisierung von Onshore-Windkraftprojekten in Deutschland und Großbritannien. Der Projektrechteverkauf des Offshore-Windparks Borkum Riffgrund West Ausbauphase (BRW II) führt ebenfalls zu einem positiven Umsatz- und Ergebnisbeitrag.

In die Betriebsleistung einbezogen sind die Umsatzerlöse, die Bestandsveränderungen sowie die sonstigen betrieblichen Erträge.

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in T€ 2014 2013
Umsatzerlöse 24.381 36.384
Bestandsveränderungen 1.512 -9.773
Gesamtleistung 25.894 26.612
Sonstige betriebliche Erträge 3.819 1.881
Betriebsleistung 29.713 28.492

Die Umsatzerlöse setzen sich zusammen aus dem Erlös für den Projektrechteverkauf BRW II, aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung, der wirtschaftlichen Planung sowie der vertraglichen und rechtlichen Abwicklung, der Projektsteuerung, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, den Vertriebs- und Werbemaßnahmen und der Beschaffung der Eigen- und Fremdmittel für die Windparkbetreibergesellschaften, aus Planungsleistungen zum Erhalt von Baugenehmigungen für Windparkprojekte sowie aus Buchführungserlösen und konzerninternen Erlösen für die Personalgestellung und Projektkoordination.

Per saldo erhöhen sich trotz der Projektrealisierungen und des Projektrechteverkaufs die Vorräte im Rahmen der verstärkten Akquisitions- und Planungsaktivitäten um T€ 1.512 (Vorjahr T€ -9.773).

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhen sich auf T€ 3.819 (Vorjahr T€ 1.881). Im Geschäftsjahr resultieren diese im Wesentlichen aus Wertaufholungen von in früheren Perioden wertgeminderten Positionen des Finanzanlagevermögens.

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in T€ 2014 2013
Erträge aus Wertaufholungen im Finanzanlagevermögen (Zuschreibungen) 3.548 0
Übrige betriebliche Erträge 123 77
Sachkostenerstattungen und Umlagen 85 107
Auflösung von Rückstellungen 37 132
Versicherungsentschädigungen 27 9
Veräußerung von Beteiligungen 0 1.557
Sonstige betriebliche Erträge gesamt 3.819 1.881

Die Planungs- und Akquisitionsaktivitäten für die Onshore-Projekte führen zu Materialaufwendungen für Planungstätigkeiten und Projektvorlaufkosten in Höhe von T€ 5.851 (Vorjahr T€ 7.523). Die Minderung gegenüber dem Vorjahr beruht im Wesentlichen auf im Vorjahr ausgewiesenen Aufwendungen im Rahmen des Projektrechteverkaufs Nordergründe, die im Berichtsjahr nicht anfallen.

Der Personalaufwand vermindert sich mit T€ 8.298 (Vorjahr T€ 8.430) marginal.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten sowie allgemeine Verwaltungskosten und bewegen sich mit T€ 3.747 unter dem Vorjahresniveau (Vorjahr T€ 5.739). In den Vorjahren ausgewiesene Pachtzahlungen für Geschäftsbetriebsanpachtungen mit Tochterunternehmen erfolgen seit Anfang des Berichtsjahres nicht mehr.

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in T€ 2014 2013
Rechts- und Beratungskosten, Prozesskosten 1.158 1.044
Übrige Kosten (Verwaltung usw.) 959 860
Projektbezogene Aufwendungen 570 70
Raumkosten 409 408
Versicherungen, Gebühren, Beiträge 346 272
Vertriebskosten 229 649
Reisekosten Arbeitnehmer 76 35
Pachtzahlungen für Geschäftsbetriebsanpachtungen 0 2.400
Sonstige betriebliche Aufwendungen gesamt 3.747 5.739

Die Abschreibungen setzen sich im Berichtsjahr aus Abschreibungen auf Sachanlagen in Höhe von T€ 61 (Vorjahr T€ 58) sowie auf aktivierte Projektkosten in Höhe von T€ 0 (Vorjahr T€ 757) zusammen.

Die Abschreibungen auf Finanzanlagen vermindern sich im Berichtsjahr auf T€ 919 (Vorjahr T€ 2.575) und beinhalten Abzinsungen unverzinslicher Darlehensforderungen von T€ 919 (Vorjahr T€ 1.849). Abschreibungen auf Anteile an Tochtergesellschaften waren nicht mehr erforderlich (im Vorjahr für portugiesische Tochtergesellschaften T€ 700).

Das Zinsergebnis ist mit T€ -101 (Vorjahr T€ -253) wie im Vorjahr negativ und resultiert wesentlich aus Zinsaufwendungen für die Überlassung des Anleihekapitals. Die Zinserträge verbleiben vor dem Hintergrund weiterhin geringer Kapitalmarktzinsen auf sehr niedrigem Niveau und resultieren wesentlich aus Darlehensgewährungen an konzernzugehörige Windparkbetreibergesellschaften.

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in T€ 2014 2013
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 799 914
davon von verbundenen Unternehmen 799 789
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 952 681
davon von verbundenen Unternehmen 135 522
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.852 -1.847
davon an verbundene Unternehmen -164 -206
Zinsergebnis -101 -253

Im Berichtsjahr sind keine Erträge aus Beteiligungen (Vorjahr T€ 1.169) ausgewiesen.

Im Berichtsjahr erhält die Energiekontor AG Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen von der Energiekontor Infrastruktur- und Anlagen GmbH von T€ 7.253 (Vorjahr T€ 9.472). Die Ergebnisabführungsverträge mit der Energiekontor EK GmbH und der Energiekontor VB GmbH wurden zu Beginn des Geschäftsjahres aufgehoben, ebenso die mit diesen Unternehmen bestehenden Pachtverträge für die von der Energiekontor AG fortgeführten Geschäftsbetriebe.

Finanzlage der Energiekontor AG

Entsprechend den Ausführungen zum Konzern beruht das Finanzmanagement der Energiekontor AG unter Berücksichtigung der erwarteten Entwicklungen der Branche weiterhin auf einem effizienten und nachhaltigen Einsatz der vorhandenen Finanzmittel und Liquiditätsrücklagen. Kreditlinien bei Kreditinstituten im Rahmen des kurzfristigen Betriebsmitteleinsatzes zur Zwischenfinanzierung von Windparkprojekten sind vollständig mit Guthabenkonten abgesichert, im Geschäftsjahr erfolgt daher insoweit eine Saldierung der Guthaben und Darlehen.

Für die bankenunabhängige Finanzierung von Windparkprojekten bestehen voll gezeichnete Unternehmensanleihen im gegenüber dem Vorjahr unveränderten Gesamtumfang von T€ 21.600, deren Zusammensetzung sich aus dem Anhang der Gesellschaft ergibt.

Die liquiden Mittel und sonstigen Wertpapiere betragen zum Bilanzstichtag T€ 48.377 (Vorjahr T€ 46.376). Der Bestand an sonstigen Wertpapieren ist durch die im Geschäftsjahr eingetretene Endfälligkeit der Bundesanleihen weitgehend entfallen. Bankguthaben in Höhe von T€ 11.391 (Vorjahr T€ 0) wurden mit kurzfristigen Bankverbindlichkeiten, die mit diesen Guthaben besichert sind, saldiert.

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in T€ 2014 2013
Bankguthaben, Kassenbestand 48.371 45.038
Wertpapiere 7 1.338
Liquide Mittel und Wertpapiere 48.377 46.376

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten werden infolge der im Geschäftsjahr erfolgten Saldierung mit den insoweit zur Sicherheit abgetretenen Guthabenkonten in deutlich geringerer Höhe ausgewiesen.

Der Nettobestand an kurzfristig verfügbarem Cash (liquide Mittel zuzüglich kurzfristig veräußerbaren Wertpapieren abzüglich Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten) erhöht sich auf T€ 45.102 (Vorjahr T€ 28.623). Die im Geschäftsjahr erstmals erfolgte Saldierung der besicherten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit den hierfür verpfändeten Guthaben führt zu einer entsprechenden Verringerung dieses Postens.

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in T€ 2014 2013
Liquide Mittel und Wertpapiere 48.377 46.376
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.275 17.754
Nettobestand kurzfristig verfügbares Cash 45.102 28.623

Vermögenslage der Energiekontor AG

Der positive Jahresüberschuss führt im Berichtsjahr, saldiert mit der Dividendenzahlung und den Aufwendungen für Aktienrückkäufe, zu einem Eigenkapital von T€ 74.308 (Vorjahr T€ 68.942).

Das Eigenkapital entwickelt sich während des Berichtszeitraums wie folgt.

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in T€ 2014 2013
Eigenkapital am 01.01. 68.942 61.190
Jahresüberschuss 12.887 10.110
Dividende für Vorjahr -7.331 -2.206
Zahlungen für Aktienrückkäufe -191 -151
Eigenkapital am 31.12. 74.308 68.942

Das Eigenkapital setzt sich zum Bilanzstichtag aus folgenden Komponenten zusammen.

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in T€ 2014 2013
Ausgegebenes Kapital nominal 14.649 14.676
Kapitalrücklage 41.237 41.237
gesetzliche Gewinnrücklage 15 15
übrige Gewinnrücklagen 9.615 5.625
Bilanzgewinn 8.792 7.389
Eigenkapital am 31.12. 74.308 68.942

Infolge des Jahresüberschusses bei gegenüber dem Vorjahr (T€ 139.843) annähernd konstanter Bilanzsumme von T€ 130.111 erhöht sich die Eigenkapitalquote im Geschäftsjahr auf 57,1 Prozent (Vorjahr 49,3 Prozent).

Das Anlagevermögen beinhaltet die immateriellen Vermögensgegenstände, die Sachanlagen sowie die Finanzanlagen und erhöht sich im Berichtsjahr marginal auf T€ 51.210 (Vorjahr T€ 48.074).

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in T€ 2014 2013
Immaterielle Vermögensgegenstände 37 57
Sachanlagen 71 52
Finanzanlagen
Anteile an verbundenen Unternehmen 29.928 27.817
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 21.082 19.620
Beteiligungen 93 71
Sonstige Ausleihungen 0 458
Anlagevermögen gesamt 51.210 48.074

Die Anteile an verbundenen Unternehmen bleiben gegenüber dem Vorjahr annähernd konstant, die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen Finanz- und Kapitalforderungen gegenüber in- und ausländischen Windparkbetreibergesellschaften, Planungs- und Errichtungsgesellschaften sowie deutschen Beteiligungsgesellschaften. Sie sind überwiegend verzinslich, der unverzinsliche Anteil wird mit dem Barwert angesetzt, wobei Abzinsungen im Geschäftsjahr zu einer Ergebnisminderung von T€ 919 (Vorjahr T€ 1.849) führen. Der Gesamtwert der Ausleihungen in Höhe von T€ 21.082 erhöht sich gegenüber dem Vorjahr (T€ 19.620) leicht.

Die im Vorjahr ausgewiesenen langfristigen sonstigen Ausleihungen werden kurzfristig zurückgeführt.

Das Umlaufvermögen in Höhe von T€ 78.901 (Vorjahr T€ 91.769) resultiert aus den Vorräten, den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie den bereits im Finanzlageteil erläuterten liquiden Mitteln und Wertpapieren.

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in T€ 2014 2013
Vorräte 8.904 7.665
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.514 6.015
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 12.678 20.133
Sonstige Vermögensgegenstände 1.405 11.555
Wertpapiere 7 1.338
Liquide Mittel (Bankguthaben) 48.371 45.038
Rechnungsabgrenzungen 24 25
Umlaufvermögen gesamt 78.901 91.769

Die Vorräte beinhalten aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Projekte, insbesondere die projektbezogenen Vorlaufkosten für die Aktivitäten im Onshore-Bereich Inland. Die Vorräte im Offshore-Bereich sind infolge des Projektrechteverkaufs BRW II vollständig aufgelöst. Abschreibungen auf in den Vorräten aktivierte Projektkosten wurden im Berichtsjahr nicht (Vorjahr T€ 757) erforderlich.

In den unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen aufgeführten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen aus dem Verkauf von Windparkbetreibergesellschaften, aus Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Gründung und dem Vertrieb von Windparks sowie Forderungen aus Planungsleistungen, für die Buchführung und konzerninterne Forderungen für die Personalgestellung bilanziert. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen im Umfang von T€ 1.405 (Vorjahr T€ 11.555) handelt es sich um Darlehens- und Steuerforderungen.

Steuerrückstellungen in Höhe von T€ 2.635 (Vorjahr T€ 1.364) und sonstige Rückstellungen für Prozesskosten, Rechts- und Beratungskosten sowie Personalkosten, insbesondere für Urlaub, Überstunden und leistungsabhängige Erfolgsbeteiligungen, und Rückstellungen für kleinere Geschäftsvorfälle ergeben insgesamt bilanzierte Rückstellungen in Höhe von T€ 6.860 (Vorjahr T€ 4.876).

In den Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 43.093 (Vorjahr T€ 61.370) sind die emittierten Anleihen, die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Der Wegfall der besicherten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten durch die Saldierung mit den entsprechenden Bankguthaben führt zu einem deutlichen Rückgang des Bilanzwertes.

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in T€ 2014 2013
Anleihe 21.600 21.600
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.275 17.754
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.758 1.095
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 11.622 13.411
Sonstige Verbindlichkeiten 4.838 7.510
Summe Verbindlichkeiten 43.093 61.370

Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen

Per 31. Dezember 2014 arbeiteten insgesamt 116 festangestellte Mitarbeiter (Vorjahr: 103) für die Energiekontor-Gruppe. Hinzu kamen 20 Aushilfen, Studenten, Praktikanten (Vorjahr: 14). Darüber hinaus beschäftigt das Unternehmen 31 freie Mitarbeiter (Vorjahr: 29). Der Mitarbeiterstamm wurde also weiter ausgebaut. Die Mitarbeiter sind im Wesentlichen Ingenieure, Wirtschaftswissenschaftler und Verwaltungsfachkräfte. Die Tochtergesellschaften in Großbritannien und Portugal beschäftigen ausschließlich lokale Mitarbeiter, die sowohl die Anforderungen an die Geschäftstätigkeit vor Ort kennen als auch über Kenntnisse der deutschen Gepflogenheiten verfügen. Neben einem monatlichen Fixum erhält der überwiegende Teil der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine leistungsbezogene Erfolgsbeteiligung. Dieses soll die Motivation und die Identifikation mit dem Unternehmen unterstützen. Bedanken möchten sich Vorstand und Aufsichtsrat bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für das außerordentliche Engagement und die hohe Motivation.

NACHTRAGSBERICHT

Im Rahmen der Kooperation mit EnBW in Mecklenburg-Vorpommern hat Energiekontor im Januar 2015 ein Büro in Neubrandenburg eröffnet. Ein weiteres neues Büro wurde in Hagen im Bremischen eingerichtet. Von dort aus soll im Wesentlichen die Betriebsführung für die Windkraftanlagen im Eigenbestand durchgeführt werden.

Das Projekt Linnich (3,2 MW) in Nordrhein-Westfalen erhielt im März 2015 die Kreditvalutierung. Kurz vor Veröffentlichung des vorliegenden Berichts konnte außerdem die Genehmigung für das Projekt Appeln (11,4 MW) im Raum Cuxhaven erwirkt werden.

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Chancen der Energiekontor AG

Grundsätzlich birgt jedes im zweiten Teil dieses Kapitels aufgeführte Risiko naturgemäß auch immer eine Chance, die sich aus den gleichen Umständen wie das Risiko ergibt. Dennoch sei dem Risikobericht dieser Teil vorangestellt, um ein paar Chancen für die Energiekontor AG hervorzuheben, die sich einerseits aus dem branchenspezifischen Markt ergeben und andererseits aus der strategischen Aufstellung des Unternehmens.

Marktumfeld

Die Energiekontor AG ist in einem Markt tätig, der zum einen durch natürliche Grenzen (Ressourcenknappheit, Umweltbelastung) und zum anderen durch den politischen Willen (Schonung von Ressourcen und Umwelt) getrieben wird. Aufgrund des internationalen Konsenses, den es mittlerweile zur Energiepolitik gibt, und der Europäischen Klimaziele hat sich daraus ein Wachstumsmarkt entwickelt, der in den nächsten Jahren von einem regulierten Markt mehr und mehr in einen freien Wettbewerbsmarkt übergehen wird.

Energiekontor ist von Anfang an in diesem Markt tätig und hat sich im Laufe der vergangenen 25 Jahre eine feste Position darin erarbeitet. Dabei hat sich das Unternehmen gezielt in politisch stabilen Ländern wie Deutschland, Großbritannien und Portugal etabliert und mit spezialisierten Teams vor Ort langjährige Erfahrungen gesammelt.

In zwei der Länder, Deutschland und Großbritannien, wird innerhalb der nächsten Jahre ein Ausschreibungsverfahren eingeführt und damit der Übergang zu mehr Flexibilität und Wettbewerb eingeleitet. Der bisherige Wettbewerb um Flächen zum Bau von Windparks und Photovoltaik-Anlagen wird damit einem Wettbewerb um Strompreise weichen. Energiekontors Unternehmensgröße und Erfahrung der vergangenen Jahre (auch Portugal hatte Netzanschlussgenehmigungen per Ausschreibungsverfahren vergeben) könnten in dieser neuen Wettbewerbsphase einen Vorteil gegenüber kleineren Entwicklern und unerfahreneren Mitbewerbern darstellen.

Strategische Ausrichtung

Die Strategie der Energiekontor AG, neben der erfolgreichen Projektentwicklung den Eigenbestand an Windparks unter permanenter Optimierung der Wertschöpfung auszubauen (vgl. Kapitel "Ziele und Strategie" unter "Grundlagen des Konzerns"), beinhaltet die Chance, aufgrund des stabilen Cashflows aus dem Eigenparkbestand auch in Zeiten eines für die Projektentwicklung schwierigeren Marktumfelds die personellen und infrastrukturellen Kapazitäten aufrecht zu erhalten und damit eine gewisse Unabhängigkeit von konjunkturellen Einflüssen sowie Änderungen im regulativen Marktumfeld zu erreichen.

Die geografische Verteilung der Windparks im eigenen Bestand auf drei verschiedene Länder bedeutet darüber hinaus eine natürliche Diversifikation in Bezug auf die Erträge. Das Klumpenrisiko im Falle eines schlechten Windjahres an einem geografisch begrenzten Standort wird dadurch verringert.

Mit der Neuorientierung nach Frankreich und den Niederlanden ergibt sich für Energiekontor die Chance, diese Diversifikation weiter auszubauen und den Eintritt in attraktive Märkte zu vollziehen, die im Vergleich zu ihrem Potenzial noch erheblichen Entwicklungsspielraum bieten.

Die Ausweitung der langjährigen Aktivitäten in England nach Schottland bedeutet insofern ein besonderes Potenzial, als die Windverhältnisse dort außerordentlich gut und die Projekte verhältnismäßig groß sind. Dadurch, dass sich Energiekontor in Schottland bereits mehrere hundert Megawatt an Flächen gesichert hat, besteht die Chance, in dieser Region über die nächsten Jahre nachhaltig Erträge zu erwirtschaften.

Vertragspartner/Finanzierung

Insbesondere in Großbritannien schließt Energiekontor seit Jahren Stromabnahmeverträge, sogenannte Power Purchase Agreements (PPAs), direkt mit industriellen Stromabnehmern ab. Es ist davon auszugehen, dass solche Konzepte auch in anderen Ländern und auch im Bereich der Photovoltaik mehr und mehr zum Einsatz kommen. Die Erfahrung von Energiekontor bei der Ausarbeitung und Verhandlung dieser PPAs könnte sich dabei als Wettbewerbsvorteil herausstellen.

Energiekontor hat sich innerhalb der letzten 25 Jahre nicht nur in den Ländermärkten und Schwerpunktregionen fest etabliert, sondern auch vertrauensvolle Beziehungen zu Lieferanten, Banken und Anlegern aufgebaut. Da die Finanzierung im Projektgeschäft vor, während und nach der Errichtung von Wind- und Solarparks eine zentrale Rolle spielt, hat sich Energiekontor in dieser Hinsicht eine gewisse Flexibilität und damit einen Vorsprung gegenüber anderen Mitbewerbern erarbeitet. Die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten von Projekten beinhalten die Chance, auch unter größerem Wettbewerbsdruck und knapper werdenden Liquiditätsreserven Projekte erfolgreich umsetzen zu können.

Risiken der Energiekontor AG

Die Energiekontor AG hat im Laufe der Jahre ein ausführliches Risikomanagementsystem erarbeitet, aus dem detaillierte Abläufe für das interne Reporting und Controlling hervorgehen. Dieses Managementsystem wird regelmäßig überprüft und ggf. veränderten Situationen angepasst.

Aufbau und Kernelemente des Risikomanagements

Das Risikomanagementsystem der Energiekontor-Gruppe besteht aus einer Reihe von aufeinander abgestimmten Risikomanagement- und Kontrollsystemen, die das Unternehmen dabei unterstützen, den Fortbestand gefährdende Entwicklungen früh zu erkennen, und somit als eine wichtige Einheit für die operative Geschäftstätigkeit dienen. Besonderes Gewicht haben dabei das Strategische Risikomanagement und das Controlling und interne Berichtswesen, da in diesen Prozessen alle Risiken der operativen Geschäftstätigkeit überwacht und kontrolliert werden. Ein erfolgreiches Risikomanagementsystem ist zudem stark davon abhängig, wie die Prozesse von Risikoidentifikation bis Risikobewältigung an den verschiedenen Stellen im Unternehmen gelebt werden, also von seiner Organisationsstruktur und der internen Kommunikation.

Das Risikomanagement ist ein nachvollziehbares, alle Unternehmensaktivitäten umfassendes System, das auf Basis einer definierten Risikostrategie ein systematisches und permanentes Vorgehen mit folgenden Elementen umfasst: Identifikation, Analyse, Bewertung, Steuerung, Dokumentation und Kommunikation von Risiken sowie die Überwachung dieser Aktivitäten.

Herstellung eines einheitlichen Risikoverständnisses
systematisches und frühzeitiges Erkennen von Risiken
ständige Prozessoptimierung
Sicherung des Erreichens der Unternehmensziele

Risikomanagementsystem der Energiekontor-Gruppe

Dreistufiger Aufbau des strategischen Risikomanagements der Energiekontor-Gruppe

Strategisches Risikomanagement

Aufgabe des strategischen Risikomanagementsystems ist es, die Gesamtheit der potenziellen Risiken hinsichtlich ihrer Risikoauswirkungen auf das Unternehmen zu analysieren und zu bewerten. Das Ziel ist es, unabhängig von den aktuellen operativen Prozessen frühzeitig und lange vor wesentlichen Geschäftsentscheidungen, den Entscheidungsträgern ein Instrument für einen umfassenden und integrierten Ansatz zur Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken, die den Erfolg der strategischen, operativen und finanziellen Ziele des Unternehmens in wesentlichem Maße beeinträchtigen könnten, zur Verfügung zu stellen und zur Reaktion auf die betreffenden Risiken zu veranlassen.

Controlling und internes Berichtswesen

Während das strategische Risikomanagement das Unternehmen unterstützen soll, potenzielle Risiken lange vor wesentlichen Geschäftsentscheidungen abzuschätzen, sollen das Controlling und interne Berichtswesen eine angemessene Überwachung der Risiken während der Durchführung und Abwicklung von Unternehmensprozessen ermöglichen.

Wesentliche Instrumente zur Risikoüberwachung und -kontrolle sind die Planungs- und Controlling-Prozesse sowie das laufende Berichtswesen. Zur Einschätzung der Marktentwicklung werden für die Unternehmensbereiche Planzahlen ermittelt, die im Geschäftsverlauf kontinuierlich überwacht werden. Dabei kommt der Kontrolle von wirtschaftlichen Risiken des laufenden Geschäfts, der Zeitplanung und der Projektwirtschaftlichkeit eine besondere Bedeutung zu. Für alle Planungsbereiche werden vom Vorstand in Abstimmung mit den einzelnen Unternehmensbereichen Quartalsplanzahlen ermittelt, die regelmäßig überprüft werden. Erste Anzeichen von Abweichungen werden analysiert und dann durch entsprechende Maßnahmen gegengesteuert. Des Weiteren wird für alle Planungsprozesse von der Akquisition bis zur Inbetriebnahme eines Windparks ein detailliertes Ablaufdiagramm erstellt, in dem unter anderem zeitliche Engpässe erfasst werden, so dass frühzeitig auf diese reagiert werden kann.

Organisation und Kommunikation

Jedes Risikomanagementsystem kann nur effizient betrieben werden, wenn es im Bewusstsein aller Mitarbeiter fest verankert ist und die Mitarbeiter als festen Bestandteil in das Gesamtsystem einbindet. Neben der interdisziplinären und abteilungsübergreifenden Arbeitsweise sollen regelmäßige Mitarbeiterinformationen helfen, Risiken und Probleme auf "kurzem Wege" zu erkennen und kurzfristig und flexibel darauf reagieren zu können.

Zusammenfassung der Kernrisiken

Als europaweit agierendes Unternehmen ist die Energiekontor-Gruppe den allgemeinen Marktrisiken unterworfen. Diese werden in der ersten Gruppe (Umfeldrisiken) erfasst. Darüber hinaus resultieren Risiken einerseits aus den Planungsprozessen, insbesondere der Planung von Windparks, andererseits aus dem Windangebot, das die Ertragspotenziale von Windparks bestimmt (Prozessrisiken). Von diesen Risiken ist in vielen Fällen nur die Branche in einem Land betroffen. Als letzte Risikogruppe werden hier die aus dem Unternehmen und dessen Konstellation resultierenden Risiken (strategische Risiken) erfasst.

Die Risiken aus allen Gruppen können gleichermaßen hoch sein, deren wirtschaftliche Auswirkungen und deren Beeinflussbarkeit unterscheiden sich jedoch. Die Möglichkeiten des konstruktiven Umgangs mit einschneidenden Veränderungen, vor allem bei frühzeitiger Erkennung und Einleitung entsprechender Maßnahmen zur Risikobeherrschung, bestehen bei allen Risiken. Daher werden im Reporting der Energiekontor-Gruppe entsprechende Indikatoren erfasst und ausgewertet. Durch eine intensive Kontaktpflege mit den Verbänden, Banken, Herstellern und Kunden können Risiken früh erkannt und marktgerechte Alternativen entwickelt werden.

a) Umfeldrisiken

Zinsen/Währungsrisiko

Die Zins- und Währungsbewegung auf den internationalen Märkten kann sich auf die Kreditkonditionen für neue Projekte auswirken, die dadurch in ihrer Wirtschaftlichkeit beeinträchtigt werden können. Um dem Zinsrisiko zu begegnen, nutzt die Energiekontor AG insbesondere bei den Auslandsprojekten teilweise entsprechende Zinssicherungsinstrumente innerhalb der Projektfinanzierung, die langfristig eine zuverlässige Planung ermöglichen und Schwankungen ausgleichen. Währungsrisiken bestehen ausschließlich im Zusammenhang mit der Projektentwicklung und -realisierung in Großbritannien. Zur Minimierung von Währungsrisiken werden üblicherweise die projektbezogenen Verträge in Britischen Pfund abgeschlossen. Darüber hinaus wird bei Kreditvalutierung in der Regel ein Hedging zur Absicherung gegen Währungsrisiken vorgenommen.

Marktposition

Die Energiekontor AG sieht sich in ihrem Kernmarkt mit starken Wettbewerbern konfrontiert, von denen einige in bestimmten Geschäftsfeldern aufgrund ihrer Größe und Ressourcenausstattung über Wettbewerbsvorteile verfügen. Ein besonders starker Wettbewerb besteht im Hinblick auf die Akquisition attraktiver Anlagenstandorte, die Beschaffung und den Einkauf von Windkraftanlagen sowie die Einwerbung von Eigenkapital auf dem Kapitalmarkt. Diese Wettbewerbssituation kann unangemessene Preisanstiege verursachen, vorhandene Ressourcen stark verknappen oder bedingt durch hohen Zeitdruck zu Fehlentscheidungen im Unternehmen führen. Darüber hinaus kann sich das Marktumfeld grundsätzlich durch die suboptimale Kommunikation oder im schlechtesten Fall den Konkurs von Mitbewerbern verschlechtern. Investoren könnten sich aufgrund einzelner Problemfälle gegen geplante Investitionen in den Bereich der erneuerbaren Energien entscheiden. Auch Insolvenzen von Marktteilnehmern können die Marktbedingungen für Energiekontor grundsätzlich verschlechtern. Dazu gehört der Rückzug von Investoren, erhöhte Bankenanforderungen und sonstige Verschlechterung von Rahmenbedingungen. Durch die gute Aufstellung der Energiekontor-Gruppe im In- und Ausland und die Diversifikation in die On- und Offshore-Projektentwicklung versucht sich das Unternehmen Wettbewerbsvorteile zu verschaffen und die Marktposition auf diesem Weg zu stärken.

Finanzierungsrisiko

Insbesondere aufgrund der Finanzmarktsituation kann sich grundsätzlich die Finanzierung von Windparkprojekten verzögern oder gänzlich versagt werden. Steigende Risikomargen der Banken und damit verbundene hohe Finanzierungskosten können die Wirtschaftlichkeit genehmigter Projekte und damit deren Umsetzung gefährden. Bedingt durch mögliche erhöhte Sicherheitsanforderungen der Banken, Versagung von Zwischenfinanzierungskrediten, Verweigerung von Betriebsmittelkreditlinien, Tendenzen zu Konsortialfinanzierungen, Bankenforderungen nach kürzeren Kreditlaufzeiten und höheren Eigenkapitalquoten oder andere noch nicht vorhersehbare Änderungen für die Finanzierungspraxis können sich Verzögerungen oder Gefährdungen der Projektfinanzierungen ergeben. Vor dem Hintergrund der noch immer spürbaren Bankenkrise kann die Übernahme von Banken oder deren Insolvenz nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Sollten Banken zahlungsunfähig werden oder ihre Geschäftspolitik grundsätzlich ändern, könnte sich dieses auf Auszahlungen, Kredite (z. B. Betriebsmittelkredite) oder deren Konditionen und damit auf die Liquidität auswirken.

Um diesen Risiken zu begegnen, sind schon in der Vergangenheit unterschiedliche Banken für die Projektfinanzierung in Anspruch genommen worden. Dabei wurden vor allem kleinere bzw. mittelständische Institute berücksichtigt, die einerseits über eine ausreichende Liquidität verfügen und andererseits aufgrund ihrer regionalen Aufstellung nicht oder nicht in so starkem Maße von den Auswirkungen der Finanzmarktkrise betroffen sind. Darüber hinaus versucht die Energiekontor-Gruppe, durch die Begebung von Anleihen und Inhaber-Teilschuldverschreibungen die Abhängigkeit von Banken bei der kurz-, mittel- und langfristigen Finanzierung von Projekten zu reduzieren.

b) Prozessrisiken

Windaufkommen

Für die Ertragslage eines Windparks ist das standortspezifische Windaufkommen die ausschlaggebende Größe. Neben den bekannten jahreszeitlichen Schwankungen können diese auch über die Jahre auftreten. Dabei sind in der Vergangenheit jährliche Schwankungen von bis zu 30 Prozent aufgetreten. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich aufgrund von mehreren windarmen Jahren oder bei Betriebsbeginn unerwartet schwacher Windsituation die Wirtschaftlichkeit eines Projekts nachhaltig verschlechtert. Dieses Risiko hat im Hinblick auf das Segment der konzerneigenen Windparks eine besondere Relevanz. Mindererträge durch schwache Windjahre wirken sich hier unmittelbar auf die Einnahmen - und Ergebnissituation im Konzern aus. Daraus wiederum resultiert ein spezifisches Risiko für die Energiekontor AG, da sich Mindererträge bei den konzerneigenen Windparks nachteilig auf die Fähigkeit dieser Beteiligungsgesellschaften zur Rückführung der von der Energiekontor AG gewährten langfristigen Ausleihungen auswirken und entsprechenden Wertberichtigungsbedarf zur Folge haben könnten. Bei Neuprojekten wird dem Risiko des Windaufkommens durch entsprechende Sicherheitsabschläge und Worst-Case-Szenarien begegnet, sodass auch in windärmeren Jahren die Rückführung der Kredite nicht gefährdet ist.

Einspeisevergütung/Politische Risiken

Weiterhin hängt die ökonomische Situation eines Projektes entscheidend von der Vergütung des eingespeisten Stroms ab. In Deutschland wird diese durch das Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) geregelt, das unter der neuen Bundesregierung grundlegend überarbeitet wurde und seit dem 1. August 2014 in Kraft ist. Aufgrund der im neuen EEG geregelten Änderungen könnte sich der Ausbau der erneuerbaren Energie unter Umständen verlangsamen. Entscheidend sind für die Energiekontor-Gruppe neben der festgelegten Vergütungshöhe vor allem die Übergangsfristen, Laufzeiten und Deckelungen sowie die Einführung eines Ausschreibungsverfahrens. Der Bestandsschutz von Altanlagen sollte jedoch nicht davon berührt sein. In Portugal und Großbritannien gibt es ebenfalls gesetzliche Regelungen bezüglich der Vergütung von Wind- und Solarstrom. Während in Portugal nach bestimmten Verfahren Betreiberlizenzen vergeben werden, stützt sich die Vergütung in Großbritannien über ein Zertifikate-System zum großen Teil auf Vergütungselemente, die die Umweltvorteile der erneuerbaren Energien berücksichtigen. Auch hier werden zukünftig Ausschreibungsmodelle eingeführt, die denen in Deutschland sehr ähnlich sind. Grundsätzlich können diese Gesetze (auch rückwirkend) verändert oder außer Kraft gesetzt werden. Als weiteres Risiko kann nicht ausgeschlossen werden, dass Projektgenehmigungen von Behörden aus politischen Gründen z. B. aufgrund von anstehenden Wahlen verzögert werden. Das Ertrags- und Ergebnisrisiko wird durch die internationale Diversifikation der Energiekontor-Gruppe und die Zusammenarbeit mit Experten reduziert.

Verträge/Planungsrisiken

Vertragliche Regelungen sind in der Projektierung von Windparks ein zentraler Bestandteil. Verträge werden sowohl im Rahmen der Projektierung, z. B. mit Anlagenherstellern oder Grundstückseigentümern, als auch mit Investoren oder mit institutionellen Anlegern abgeschlossen.

Risiken liegen zum einen in fehlerhaften Verträgen, zum anderen im grundsätzlichen Prozessrisiko auch bei einwandfreien vertraglichen Regelungen. Zur Vermeidung von Fehlern werden in alle Phasen der Projektierung erfahrene Fachleute einbezogen. Darüber hinaus werden wesentliche Risiken durch entsprechende Versicherungen ausgeschlossen oder zumindest reduziert.

Technische Risiken

Trotz Erprobung und Vermessung der Windkraftanlagen ist deren technische Reife und einwandfreie Funktionsweise nicht immer gewährleistet. Es besteht das Risiko, dass Windkraftanlagen die vertraglich gesicherten Eigenschaften wie z. B. Leistungskennlinien, Verfügbarkeiten oder Schallleistungspegel nicht einhalten können. Diesem Risiko wird durch die Auswahl von Windkraftanlagen verschiedener renommierter Hersteller sowie den Abschluss entsprechender Gewährleistungs- und Wartungsverträge zu begegnen versucht. Außerdem werden Vertragsstrafen und Haftungsklauseln vereinbart. Darüber hinaus werden zur Minimierung dieser Risiken in der Planung entsprechende Sicherheitsabschläge vorgenommen.

Projektierung/Zeitliche Verschiebungen

Grundsätzlich besteht bei allen Planungsprojekten das immanente Risiko von zeitlichen Verzögerungen, die sich nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit der Projekte auswirken können. Zu zeitlichen Verzögerungen kann es dabei in allen Projektphasen kommen. Die meisten unvorhersehbaren Ereignisse finden im Genehmigungsverfahren oder in der Bauphase statt. Darüber hinaus besteht auch das Risiko, dass Projekte gänzlich ausfallen, weil z. B. Genehmigungen versagt oder widerrufen werden oder aber eine wirtschaftliche Durchführung aufgrund von Parameteränderungen nicht möglich ist. Diesen Risiken kann nur durch gezielte Flächenakquisition in Eignungsgebieten, eine geografisch diversifizierte Projektpipeline, ein professionelles Projektmanagement sowie ein optimiertes Vertrags- und Claim-Management begegnet werden.

Lieferanten/Lieferfristen

Zentrale Eingangsgröße der Projektplanung und deren Wirtschaftlichkeit sind die Preise und Lieferfristen für die Windkraftanlagen. Durch lange Lieferzeiten, Preissteigerungen sowie den Wettbewerb um knappes Errichtungsgerät könnte sich die Wirtschaftlichkeit von Projekten verschlechtern, woraus wiederum eine zeitliche Verschiebung der Projektrealisierung resultieren könnte. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich vor allem vor dem Hintergrund der aktuellen EEG-Novellierung die Marktbedingungen aktuell verschlechtern und sich dadurch der wirtschaftliche Druck auf die Projektrentabilität erneut erhöht. Um die wirtschaftliche Planbarkeit der Projekte zu gewährleisten, wird diesen Risiken durch frühzeitige Vertragsabschlüsse mit allen beteiligten Projektpartnern sowie ein straffes Projektmanagement begegnet.

Klagen

Grundsätzlich besteht in allen Phasen der Projektierung das Risiko, dass Klagen/Widersprüche zu Verzögerungen oder zum Versagen von Genehmigungen führen können. Nicht ausgeschlossen werden kann dies auch, wenn Genehmigungen bereits erteilt oder Windkraftanlagen schon errichtet sind. Grundsätzlich ist es möglich, dass Klagen und Widersprüche zu Verzögerungen führen, Windparks bei fehlerhaften Planungen/Genehmigungen rückgebaut werden müssen oder sich nachträglich aufgrund von behördlichen Verordnungen Ausfallzeiten und Betriebsreduzierungen ergeben. Um diesen Risiken zu begegnen, erfolgt die Planung der Energiekontor-Projekte mit der angemessenen Sorgfalt und mit renommierten, erfahrenen Partnern. Auch im Rahmen der Anleiheemissionen sind Klagen von Anleihegläubigern nicht auszuschließen. Durch eine hohe interne Kontrolle und die Zusammenarbeit mit externen Experten wird versucht, dieses Risiko zu minimieren.

Rückkauf

Grundsätzlich sind die Beteiligungsangebote der Energiekontor AG auf eine Laufzeit von 20 Jahren ausgelegt. Abweichend davon hat das Unternehmen den Kommanditisten verschiedener Windparkbetreibergesellschaften bereits beim Beitritt zur Gesellschaft den Rückkauf ihrer Beteiligung nach fünf oder zehn Jahren Laufzeit angeboten. Die bei Angebotsabgabe sorgfältig kalkulierten Rückkaufpreise gewährleisten den Rückkauf der Anteile oder des gesamten Geschäftsbetriebes zu - für die Energiekontor AG - wirtschaftlichen Bedingungen. Diese optionalen Rückkaufverpflichtungen können seit Ende 2007 sukzessive wirksam ausgeübt werden. Sofern sich die Kommanditisten für den Verkauf entscheiden, sind einzelne oder alle Kommanditanteile gesamtheitlich oder in Tranchen oder aber der gesamte Geschäftsbetrieb der jeweiligen Windparkbetreibergesellschaften zu einem definierten Kaufpreis zu übernehmen.

Ein Risiko besteht darin, dass der kalkulierte Rückkaufpreis zum Rücknahmezeitpunkt nicht dem dann gegebenen tatsächlichen Marktwert entspricht und insofern Wertberichtigungen vorgenommen werden müssen. Ein weiteres Risiko könnte aus ungünstigen Kapitalmarktentwicklungen resultieren, die sich nachteilig auf die Konditionen (Zins, Laufzeit) der Rückkauffinanzierung auswirken können. Sollten Rückkäufe darüber hinaus zu einem Zeitpunkt getätigt werden müssen, zu dem benötigte Fremdmittel von den Banken restriktiv vergeben werden, könnte dieses neben rechtlichen Risiken auch zu finanziellen Engpässen der Energiekontor-Gruppe führen.

Zur Minimierung dieser Risiken werden sämtliche Rückkäufe systematisch geplant und frühzeitig alternative Finanzierungslösungen entwickelt. Außerdem stehen den Projekten entsprechende Werte gegenüber, die eine Finanzierung in der Zukunft absichern.

Akquisition

Entscheidend hängt die geplante Unternehmensentwicklung von der Gewinnung neuer potenzieller Windparkflächen, aber auch dem Aufbau/Zukauf von neuen Projekten für den konzerneigenen Bestand ab. Durch einen verstärkten Flächenwettbewerb und damit einhergehende mögliche überdurchschnittliche Pachtforderungen können sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für zukünftige Projekte deutlich verschlechtern. Dieses könnte die geplante Unternehmensentwicklung negativ beeinflussen.

c) Strategische Risiken

Rückführung von eigenkapitalähnlichen Mitteln

Aktuell hat die Energiekontor-Gruppe rund € 98 Mio. privater Investorengelder durch die Emission von Inhaber-Teilschuldverschreibungen im Bestand. Es besteht das Risiko, dass die Rückzahlung dieser Mittel zu Zeitpunkten fällig wird, zu denen die Liquiditätssituation des Konzerns eine Rückführung nicht zulässt und eine weitere Fremdfinanzierung nicht möglich ist. Dies könnte zu Rechtsstreitigkeiten mit Anlegern und im äußersten Fall zu einer Blockierung des Finanzflusses im Unternehmen führen. Um diesen Risiken zu begegnen, wird die projektbezogene Mittelverwendung detailliert geplant und gesteuert. Darüber hinaus wird durch ein konzernweites Liquiditätsmanagement dafür Sorge getragen, dass die Rückführung zu den Rückzahlungszeitpunkten sichergestellt werden kann.

Organisationsrisiko

Die mangelnde Personalverfügbarkeit oder -qualifikation kann einen Engpass für den Geschäftsverlauf darstellen. Insbesondere für die Offshore-Projekte wird hoch qualifiziertes Personal für die Projektumsetzung benötigt. Es besteht das Risiko, dass dieses Personal aufgrund bestehender Marktknappheiten nicht zeitgerecht eingestellt werden kann. Dadurch könnten Kostenrisiken entstehen, weil zusätzliche externe Experten und Berater mit der Leistungserbringung beauftragt werden müssen. Aber auch in anderen Unternehmensbereichen muss ausreichend qualifiziertes Personal in Abhängigkeit von unternehmensinternen Abläufen zur Verfügung stehen. Zur Minimierung von Fehlentscheidungen oder zeitlichen Verzögerungen ist hoch qualifiziertes Personal eine wesentliche Voraussetzung. Gleichzeitig muss die Personalstruktur sicherstellen, dass im Unternehmen ausreichend Potenzial für Innovationen und Kreativität besteht. Die Personalstruktur der Energiekontor-Gruppe basiert daher auf einer ausgewogenen Mischung von langjährigen und neuen Mitarbeitern.

Vertriebsrisiko

Grundsätzlich kann sich der Verkauf von Windenergieprojekten oder die Platzierung von Anleihemitteln verzögern oder als gänzlich unmöglich erweisen. Die Marktpreise und Herstellungskosten für genehmigte Projekte können divergieren, sodass ein Verkauf von Windparks für das Unternehmen wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist. Bedingt durch eine erschwerte Refinanzierung von Investoren können sich Verzögerungen in den Projektabläufen ergeben, die den Cashflow der Energiekontor-Gruppe beeinträchtigen und damit die Umsetzung neuer Projekte gefährden. Vor diesem Hintergrund sind in den vergangenen Jahren verschiedene Vertriebswege etabliert worden.

Finanz-/Berichtswesen

Aufgrund von fehlerhaften Berechnungen, Berichten oder Prognosen können Einschätzungen vorgenommen werden, die sich in der Zukunft nicht erfüllen lassen. Erwartungen können geweckt werden, die sich nicht erreichen lassen. Dieses könnte nicht zuletzt zu einer Abkehr der Aktionäre und damit zu einem überproportionalen Absinken des Aktienkurses führen. Die langjährige Erfahrung der Energiekontor-Gruppe relativiert dieses Risiko.

Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess

Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess soll das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem eine vollständige, richtige und zeitnahe Übermittlung und Verarbeitung von Informationen gewährleisten. Vermieden werden damit materielle Falschaussagen in Buchführung und externer Berichterstattung bei der Aufstellung des Abschlusses der Energiekontor AG, des Lageberichts, des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Hinsichtlich der Energiekontor-Risikostrategie wurden hierzu übergreifende Grundsätze und Richtlinien verfasst, die die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung sowie die Einhaltung der maßgeblichen rechtlichen Vorschriften sicherstellen.

Ein wesentliches Merkmal des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems innerhalb des Energiekontor-Konzerns ist die dezentrale Organisation des Rechnungswesens. In allen größenmäßig relevanten, rechtlich selbstständigen Einheiten sind für unternehmenskritische Abläufe und Kernprozesse effiziente Strukturen eingerichtet. Unter Berücksichtigung verfügbarer Ressourcen sowie unter Wirtschaftlichkeits- und Effektivitätsaspekten achtet die Geschäftsführung auf eine weitestgehende Trennung von Ausführungs-, Genehmigungs- und Kontrollfunktionen.

Das Konzernrechnungswesen unterstützt alle in- und ausländischen Gesellschaften im gesamten Konzernrechnungslegungsprozess. In Zusammenarbeit von Rechnungswesen und Abschlussprüfer wird sichergestellt, dass - insbesondere bei Änderungen - die Anforderungen an die externen Berichtserfordernisse hinsichtlich Art und Umfang der Angabepflichten vollumfänglich erfüllt werden. Maßgebliche Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften sowie die Abbildung spezifischer Sachverhalte werden dokumentiert.

Die Einzelabschlüsse der Energiekontor AG und ihrer Tochtergesellschaften werden unter Beachtung der jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften lokal erstellt und in einen IFRS-konformen Abschluss übergeleitet. Zu Kontroll- und Steuerungszwecken werden die Meldedaten aus den Abschlüssen in der Energiekontor AG zentral analysiert und mit den Informationen aus der Unternehmensplanung sowie der internen, unterjährigen Berichterstattung verglichen, inwieweit prognostizierte Kenngrößen und Kennzahlen erreicht wurden.

Überwacht werden auch die Chancen- und Risikobeurteilung und -entwicklung, das Investitionsbudget, die Entwicklung des Belegschaftsstandes, der Fortgang wesentlicher Entwicklungsprojekte, der Umfang der als Sicherheit gestellten Vermögenswerte oder die Einhaltung von Kennzahlen. Die Konsolidierung einschließlich Dokumentation und Analyse der Berichtsdaten erfolgt mittels handelsüblicher Standardsoftware. Im Fall von ungewöhnlichen oder komplexen Sachverhalten bestehen zudem eigens entwickelte Tabellenkalkulationslösungen.

Das Management von Finanzrisiken wird im Anhang zum Konzernabschluss im Kapitel "Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden" bzw. "Finanzielles Risikomanagement und derivative Finanzinstrumente" näher erläutert. Um den strengen Anforderungen zu genügen, achtet die Unternehmensleitung mittels standardisierter Formblätter auf die Einhaltung notwendiger Dokumentationspflichten. Änderungen aus Grundgeschäften, die sich aus dem gewöhnlichen Geschäftsverkehr ergeben können, werden fortlaufend überwacht. Dabei werden unterschiedliche Kontrollmechanismen genutzt, wie die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips, der Einsatz von Checklisten, eine duale Unterschriftenregelung bei verpflichtendem Schriftverkehr, ein gestaffeltes Genehmigungssystem bei Bestellvorgängen, die Verpflichtung zur Einholung von Vergleichsangeboten vor Auftragserteilung an Lieferanten, ein Berechtigungskonzept, das die Zugriffsrechte auf einzelne IT-Systeme und Systemtransaktionen sowie elektronische Speichermedien regelt. Prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen werden vom Aufsichtsrat durchgeführt.

Über die Entwicklung einzelner Risiken, die wesentlichen Einfluss auf Abschlussgrößen haben, wird regelmäßig in Schriftform und in Gesprächen berichtet. Hierzu gehören unter anderem die Bewertung von Rückstellungen und Eventualverbindlichkeiten, die Werthaltigkeit des Anlage- und Vorratsvermögens, die Beurteilung zweifelhafter Forderungen, das Kapitalmanagement oder die Kostenentwicklung laufender Aufträge. Es wird monatlich über die aktuelle Finanzplanung, die Inanspruchnahme von Kredit- und Avallinien dem Vorstand über offene Positionen berichtet. Abweichungen werden kommentiert und verfolgt.

Die aus der Finanzberichterstattung gewonnenen Erkenntnisse fließen unter Berücksichtigung der Risikostrategie des Vorstands und weiterer wesentlicher Einflussgrößen in die jährlich aufgestellte Planung ein. Die am Rechnungslegungsprozess beteiligten Mitarbeiter werden zielgerichtet fortgebildet. So wird sichergestellt, dass sie den wachsenden fachlichen Ansprüchen dauerhaft gerecht werden.

Hierzu gehören die Betreuung und Bearbeitung von besonderen Sachverhalten in steuerlichen Fragestellungen, Bonitätsprüfungen und die Ermittlung beizulegender Zeitwerte von derivativen Finanzinstrumenten.

Die Gesamtheit aller vom Vorstand initiierten Maßnahmen ist darauf ausgerichtet, eine koordinierte, ordnungsgemäße und termingerechte Abschlusserstellung und -prüfung sicherzustellen sowie die Möglichkeiten zu unlauteren Handlungen zu reduzieren. Trotz einer kontinuierlichen Weiterentwicklung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems kann dennoch nicht sicher ausgeschlossen werden, dass wesentliche Falschaussagen in der Finanzberichterstattung gemacht werden. Risiken, die allein oder in Kombination mit anderen Risiken den Fortbestand des Konzerns gefährden können, sind hierbei nicht erkennbar.

SONSTIGES

Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) finden Sie auf der Internetseite www.energiekontor.de unter der Rubrik "Investor Relations"

Anforderungen aus § 315 HGB

Dem Vorstand sind

keine Beschränkungen der Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien (§ 315 Abs. 4 Nr. 2 HGB),
keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen (§ 315 Abs. 4 Nr. 4 HGB), und
keine Sonderrechte von Arbeitnehmern in Bezug auf eine Stimmrechtskontrolle (§ 315 Abs. 4 Nr. 5 HGB) bekannt.

Bzgl. der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals (§ 315 Abs. 4 Nr. 1 HGB) wird auf die Ausführungen im Anhang der AG unter Tz. III.3 verwiesen.

Dem Vorstand sind keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital (§ 315 Abs. 4 Nr. 3 HGB) größer als zehn Prozent bekannt, mit Ausnahme der nachfolgend dargestellten Beteiligungsverhältnisse:

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Dr. Bodo Wilkens (Aufsichtsratsvorsitzender) 5.214.335 Aktien
Günter Lammers (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender) 5.217.974 Aktien

Gemäß § 315 Abs. 4 Nr. 6 HGB wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 6 (1) der Satzung der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder ernennt und ihre Zahl bestimmt. Weitere Einzelheiten der Ernennung und der Abberufung regeln die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84ff. AktG.

Satzungsänderungen erfolgen entsprechend den Regelungen im AktG.

Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht (Angabe gemäß § 315 Abs. 4 Nr. 8 HGB).

Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind, existieren nicht. Es gelten die gesetzlichen Regelungen (Angabe gemäß § 315 Abs. 4 Nr. 9 HGB).

Darüber hinaus liegt kein Übernahmeangebot vor (§ 315 Abs. 4 Nr. 8 und 9 HGB).

Vergütungsbericht

a) Vorstand

Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2014 Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit in Höhe von T€ 870 (Vorjahr T€ 754). Der variable Anteil hiervon beträgt T€ 368 (Vorjahr T€ 272). Darüber hinaus wurden im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2014 Bezugsrechte mit einem Wert von T€ 180 (Vorjahr T€ 0) gewährt.

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. Mai 2011 wurde erneut beschlossen, von der in den §§ 286 Abs. 5, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB vorgesehenen Opt-Out-Möglichkeit Gebrauch zu machen. Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 9 HGB sowie § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 9 HGB geregelte Offenlegung der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2015 entbehrlich.

Von Dritten sind ihnen Leistungen im Hinblick auf ihre Tätigkeit im Vorstand weder zugesagt noch im Geschäftsjahr gewährt worden.

b) Aufsichtsrat

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in der Satzung geregelt und wird betragsmäßig in der Hauptversammlung beschlossen. Die Aufsichtsratsvergütung betrug im Geschäftsjahr 2014 insgesamt T€ 90. Sie hat keinen variablen Bestandteil. Daneben erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats die Erstattung ihrer Auslagen.

Neben ihrem Aufsichtsratsmandat haben die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Bodo Wilkens und Günter Lammers Leistungen erbracht, für die separate Beratungsverträge mit einem jährlichen Honorar von jeweils T€ 60 abgeschlossen wurden.

Personelle Veränderung im Vorstand

Thomas Walther hat seine Vorstandstätigkeit bei der Energiekontor AG zum 15. Oktober 2014 beendet. Herr Walther hat das Unternehmen verlassen, um sich neuen beruflichen Herausforderungen zu stellen. Bis auf Weiteres wird die Energiekontor AG allein durch den langjährigen Vorstandsvorsitzenden Peter Szabo geleitet. Herr Szabo übernimmt bis zur Neubesetzung der Position auch kommissarisch die Aufgaben von Herrn Walther.

PROGNOSEBERICHT

Die Prognose für das laufende Geschäftsjahr orientiert sich an den Wachstumsplänen der Energiekontor AG auf der Grundlage eines soliden Geschäftsmodells und vor dem Hintergrund der anstehenden gesetzlichen Änderungen bei der Vergütung regenerativ erzeugten Stroms.

a) Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar)

Für das Jahr 2015 geht der Vorstand der Energiekontor AG insgesamt von einer positiven Entwicklung im Segment Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar) aus. Dazu beitragen soll die Umsetzung von Wind- und ggf. Solarparks in Deutschland und Großbritannien, die bereits die Genehmigung bzw. die Kreditvalutierung erreicht haben, sich aktuell im Bau befinden oder bei denen der Baubeginn in Kürze geplant ist.

Das bisher größte dafür vorgesehene Projekt ist der Windpark Lunestedt (38,5 MW) in Niedersachsen, das sich seit Herbst 2014 im Bau befindet. Die Inbetriebnahme dieses Projekts ist noch vor Jahresende 2015 geplant.

Die Inbetriebnahme des Ende März 2015 genehmigten Projekts Appeln (11,4 MW) wird noch vor Ende 2015 erwartet.

Darüber hinaus sollen 2015 im Raum Cuxhaven die Genehmigungen für aktuell drei weitere Projekte mit einer Kapazität von rund 40 MW erwirkt werden. Darunter befindet sich das Repowering-Projekt Debstedt (18 MW), dessen Genehmigung von der Umsetzung des neuen Regionalplans im Landkreis Cuxhaven abhängt (s. u.). Die Fertigstellung der restlichen beiden Projekte ist für 2016 vorgesehen.

In Nordrhein-Westfalen konnte Energiekontor für die Projekte Hürth (8,55 MW) und Linnich (3,2 MW) noch vor Jahresende 2014 die Genehmigungen erwirken. Diese Projekte sollten vor Ende des Jahres in Betrieb gehen.

Weitere Projekte mit rund 25 MW befinden sich in Nordrhein-Westfalen im Genehmigungsverfahren. Ihre Umsetzung ist für 2016 vorgesehen.

Ein weiteres wichtiges Projekt, für das die Genehmigung mittlerweile vorliegt und das noch 2015 umgesetzt werden soll, ist der Windpark Luckow-Petershagen (12,5 MW) in Brandenburg. Ob auch das Projekt Beerfelde II (2,4 MW) noch vor Ende 2015 in Betrieb genommen werden kann, hängt davon ab, ob rechtzeitig eine Lösung für einen Konflikt im Zusammenhang mit der Flugsicherung (Stichwort "Funkfeuer") gefunden wird.

Entscheidend für den langfristigen Ausbau der Windkraft ist für die Energiekontor-Gruppe auch die Akquisition neuer Flächen. Hier zeichnen sich in Deutschland jedoch Tendenzen zu überhöhten Pachterwartungen ab, die zukünftige Projekte einschneidend belasten könnten. Positiv sollten sich allerdings die Kooperationen der Energiekontor-Gruppe mit dem Stadtwerkeverbund Trianel in Nordrhein-Westfalen sowie mit dem Energieversorger EnBW in Mecklenburg-Vorpommern auswirken. Energiekontor verspricht sich von diesen Kooperationen nicht nur eine erweiterte Projektpipeline durch gemeinsame Investitionen und die Schlagkraft einer starken Interessengemeinschaft, sondern auch eine verstärkte regionale Verankerung und Zusammenarbeit mit Bürgern und Gemeinden.

Das Ziel des bereits 2013 mit Trianel abgeschlossenen Kooperationsvertrags ist der Aufbau eines Windpark-Portfolios mit einer Gesamtleistung von 100 MW. Als eines der ersten konkreten Projekte in Mecklenburg-Vorpommern plant Energiekontor einen Windpark in Groß Laasch, bei dem Bürgerinnen und Bürger bereits in der frühen Planungsphase des Projekts mit einbezogen werden sollen. Die Umsetzung dieser ersten Kooperationsprojekte ist nicht vor 2016 zu erwarten.

Im Bereich Repowering ist neben der geplanten Inbetriebnahme des Windparks Rurich im Herbst 2015 die Genehmigung für das Projekt Debstedt vorgesehen. Voraussetzung dafür ist allerdings das erwartungsgemäße Inkrafttreten des neuen Regionalplans im Landkreis Cuxhaven bis zum dritten Quartal 2015. Darüber hinaus werden im ersten Halbjahr 2015 die Anträge für zwei Projekte in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen vorbereitet.

Auch wenn sich die Rahmenbedingungen für ein Repowering mit der Novellierung des EEGs im August 2014 deutlich verschlechtert haben, sind solche Maßnahmen zur Effizienzsteigerung weiterhin möglich. Inwieweit sich das für das Jahr 2017 im Rahmen der erneuten Anpassung des EEGs bevorstehende Ausschreibungsverfahren für Repowering-Projekte auswirken wird, bleibt dennoch abzuwarten. Erste Rahmenbedingungen werden im Laufe des Jahres durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU) veröffentlicht und entsprechend neu bewertet.

In Großbritannien konnte Energiekontor mit der Kreditvalutierung (Financial Close) für den Windpark Gayton le Marsh (16 MW) im September 2014 einen weiteren wichtigen Erfolg erzielen. Die Inbetriebnahme dieses Windparks ist für Ende 2015 geplant.

Für die Erweiterungen der Windparks Hyndburn (8 MW) und Withernwick (8 MW) sind die Genehmigungsverfahren weit fortgeschritten. Während die Genehmigung für die Erweiterung von Hyndburn in Kürze erwartet wird, rechnet die Geschäftsleitung damit, dass einige politische Entscheidungen im Zusammenhang mit der Genehmigung der Withernwick-Erweiterung tendenziell auf nach der im Mai stattfindenden Wahl in Großbritannien verschoben werden. Damit könnte zumindest das Projekt Hyndburn-Erweiterung noch unter das derzeit gültige ROC-System fallen.

Außerdem plant Energiekontor, in Großbritannien 2015 für fünf weitere Projekte (rund 90 MW) einen Bauantrag zu stellen, darunter eines in Schottland. Darüber hinaus verfolgt Energiekontor die Option, gemeinsam mit Finanzpartnern Projektrechte zu erwerben. Entsprechende Gespräche befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium.

Insgesamt verfügt die Energiekontor-Gruppe mit weiteren attraktiven Standorten in verschiedenen Regionen in Großbritannien über einen umfangreichen Bestand an Planungsprojekten, die in den kommenden Jahren umgesetzt werden sollen. Im Vergleich zu Deutschland schätzt die Geschäftsleitung die Planungsunsicherheiten in Großbritannien als deutlich höher ein, sowohl in Bezug auf die grundsätzliche Realisierung von Windparks als auch in Bezug auf die zeitliche Umsetzung von Projekten.

In Portugal deuten Anzeichen auf eine Verbesserung der Rahmenbedingungen hin. Die Projektrechte für den Windpark Guardão konnten 2014 verkauft werden. Bezüglich weiterer Planungen in Portugal geht die Geschäftsführung davon aus, dass regierungsseitig neue Verfahren zur Vergabe von Netzkapazitäten ausgeschrieben werden. Allerdings ist damit aufgrund der anhaltenden Finanzkrise in Portugal nicht kurzfristig zu rechnen. Aufgrund einer kürzlich verabschiedeten Gesetzesänderung ergibt sich die Möglichkeit, bestehende Anlagen auszubauen und damit Vergütungen für den zusätzlich generierten Strom zu erhalten. Grund hierfür sind sog. Überkapazitäten bei der Netzeinspeisung gegenüber der genehmigten Lizenz, deren Ausnutzung in der Vergangenheit nicht vergütet wurde. Momentan wird die Wirtschaftlichkeit der Nutzung dieser Überkapazitäten überprüft.

Als potenziell neuer Markt kommt nicht zuletzt durch die geografische Nähe zu Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen das Nachbarland Niederlande in Betracht. Hier prüft Energiekontor derzeit die Bedingungen für die Entwicklung und Umsetzung von Windparks.

Im Bereich Solar ist das Ausschreibungssystem sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien bereits jetzt aktuell. In Deutschland plant Energiekontor, sich mit einem Projekt (möglicherweise Nadrensee, 8-10 MW) an der ersten Ausschreibungsrunde Mitte April 2015 zu beteiligen.

In Großbritannien haben sich die gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Photovoltaik gegenüber den Vorjahren insofern verändert, als die Vergütung der Projekte hier - ähnlich wie in Deutschland - über Ausschreibungen (Contracts for Difference, CfD) ermittelt werden soll. In Verbindung mit dem umfangreichen, in über zehn Jahren aufgebauten Know-how aus dem Windbereich sieht Energiekontor gute Voraussetzungen, um am CfD-Verfahren teilzunehmen und sich 2016 durch Projektrechtezukauf oder Eigenentwicklungen in Großbritannien zu positionieren. Die erste Ausschreibung fand hier bereits im Herbst letzten Jahres statt. Energiekontor behält sich prinzipiell die Option offen, aus den Ausschreibungen hervorgehende Projektrechte zu erwerben. Nach den bisher vorliegenden Ergebnissen der ersten Ausschreibungsrunde ist hier jedoch zurzeit noch kein ausreichendes Marktangebot vorhanden.

Darüber hinaus sondiert das Unternehmen auch den französischen Markt nach Projektrechten für genehmigte Solarprojekte.

Grundsätzliches Ziel der Energiekontor-Gruppe ist es, das in der Vergangenheit von Jahr zu Jahr schwankende Niveau der Projektrealisierung zu stabilisieren und nachhaltig zu steigern. Perspektivisch soll jeweils etwa die Hälfte des Umsatzes und des Gewinns im In- und Ausland erzielt werden.

Unabdingbare Voraussetzungen für den planbaren Ausbau der Windkraft sind kontinuierliche Rahmenbedingungen, um die langfristige Finanzierung neuer Projekte abzusichern. Diese scheinen - wenn auch in sich ändernder Form - sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien gegeben.

b) Projektierung und Verkauf Offshore (Wind)

Das einzige Projekt im Bereich Offshore, das Energiekontor 2014 vorangetrieben hat, ist der Windpark Borkum Riffgrund West II (BRW II) ca. 50 km nördlich der Insel Borkum. Die Inbetriebnahme des für die Errichtung von bis zu 43 Windkraftanlagen der 5-6-MW-Klasse geeigneten Offshore-Windparks ist entsprechend dem derzeitigen Stand des Offshore-Netzentwicklungsplans für das Jahr 2022 vorgesehen. Die Projektrechte von BRW II wurden Ende 2014 an den dänischen Energieversorger Dong Energy A/S verkauft. Von den insgesamt € 12 Mio. des Kaufpreises sind 2014 € 4 Mio. fällig geworden. Die Zahlung der restlichen € 8 Mio. werden als aufschiebend bedingte Kaufpreiszahlung in verschiedenen Tranchen bis ca. 2018/2019 erwartet. Aktuell befinden sich keine weiteren Offshore-Projekte in der Planung.

Da die potenziellen Erträge von Offshore-Projekten in keinem angemessenen Verhältnis zu den potenziellen Risiken für einen mittelständischen Projektentwickler wie Energiekontor stehen, hat die Geschäftsleitung zu Beginn des Jahres 2015 die Entscheidung getroffen, die Aktivitäten im Bereich der Offshore-Projektentwicklung einzustellen. Wesentliche Risiken werden vor allem in den langen Projektentwicklungsdauern (ca. zehn Jahre bis Financial Close), den hohen Planungskosten (ca. € 15-20 Mio. bis Financial Close) sowie den erheblichen Bau- und Kostenrisiken von Offshore-Projekten gesehen. Aufgrund dieser spezifischen Risikostruktur und der enormen Kapitalanforderungen wird der Offshore-Markt im In- und Ausland inzwischen fast ausschließlich von Energieversorgern und kapitalstarken Finanzinvestoren dominiert.

c) Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks

Das Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks soll systematisch weiter ausgebaut werden, um die Abhängigkeit vom volatilen Projektentwicklungsmarkt zu vermindern. Neben dem Zukauf von Fremdparks und/oder der Übernahme von Energiekontor-Projekten in den eigenen Bestand wird in regelmäßigen Abständen die Möglichkeit des Repowerings von konzerneigenen Windparks geprüft. Ziel dabei ist es, durch den Austausch der vorhandenen Altanlagen gegen moderne, deutlich leistungsstärkere Windenergieanlagen die vorhandenen Standorte optimal zu nutzen und die Erträge zu steigern. Durch den Wegfall des Repowering-Bonus mit der Neufassung des EEGs vom August 2014 müssen einige Projektansätze erneut geprüft werden.

Die Erweiterung des Eigenparkbestands soll in etwa zur Hälfte durch die Übernahme selbst entwickelter Projekte sowie durch den Zukauf von Fremdparks erfolgen. So ist Anfang des Jahres beispielsweise der im Rahmen der Stufenzinsanleihe VII finanzierte Windpark Altlüdersdorf (13,5 MW) in Brandenburg in den Eigenbestand von Energiekontor übergegangen. In Deutschland ist der Zukauf von bis zu drei weiteren Windparks mit einer Gesamtleistung von rund 30 MW und die Finanzierung über eine weitere Stufenzinsanleihe VIII bereits in Planung.

Für den weiteren kontinuierlichen Ausbau wurden diverse auf dem Markt befindliche Windparks technisch, wirtschaftlich und rechtlich geprüft. Insbesondere wird aktuell auch der Markt in Frankreich nach potenziellen Bestandsprojekten sondiert.

d) Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

Trotz schwankender Einnahmen aufgrund von unterschiedlichen Windjahren ist in den kommenden Jahren ein tendenziell ansteigendes Liquiditäts- und Ergebnis-Niveau zu erwarten. Einen Beitrag dazu liefert die sich ständig erhöhende Zahl der Windparks, die in der Betriebsführung betreut werden. Auch für veräußerte Windparks wird die Betriebsführung bisher in fast allen Fällen durch die Energiekontor-Gruppe durchgeführt. Eine Erweiterung ist außerdem durch die Übernahme der Betriebsführung von Fremdparks denkbar.

Weiter ausgebaut werden soll der Bereich der technischen Innovationen, dort vor allem das patentierte Verfahren zur Vergrößerung von Rotorflächen bestehender Windenergieanlagen (Rotorblattverlängerung). Auf Basis der erfolgreichen Entwicklung für eine Windkraftanlage der 1-MW-Klasse werden zukünftig weitere erfolgversprechende Anlagentypen adaptiert. In Portugal hat der erste Umbau an zwei Windkraftanlagen der 1,3-MW-Klasse stattgefunden. Nach erfolgreichem Testlauf sollen die übrigen 24 der insgesamt 26 genehmigten Anlagen 2015 mit der Rotorblattverlängerung ausgestattet werden. Darüber hinaus ist nach entsprechenden Marktrecherchen und Machbarkeitsstudien die Entwicklung der Rotorblattverlängerung für weitere Anlagentypen vorgesehen. In Deutschland erschwert sich jedoch die Ausrüstung von neuen Anlagen mit verlängerten Rotorblättern. Grund dafür sind die an vielen Standorten bestehenden Höhenbeschränkungen sowie Vorbehalte der finanzierenden Banken.

Große Umsetzungspotenziale für die Rotorblattverlängerung werden vor allem im portugiesischen und spanischen Markt gesehen. Dort sind größere Stückzahlen der geeigneten Windenergieanlagen als in Deutschland gebaut worden, für die ein Repowering meistens keinen nennenswerten wirtschaftlichen Vorteil bringt. So rentiert es sich auf der Iberischen Halbinsel in der Regel nicht, die bestehenden Anlagen durch leistungsstärkere zu ersetzen, da in den meisten Fällen die Netzkapazität für die Einspeisung des erzeugten Stroms nicht erweitert werden kann. Ertragssteigerungen können dann nur durch eine bessere Auslastung der Anlagen mit Hilfe technischer Optimierung wie der Rotorblattverlängerung erreicht werden.

Gesamtunternehmen

Von zentraler Bedeutung für das weitere Unternehmenswachstum sind der Erhalt und die verlässliche Fortführung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Wind- und Solarenergie in unseren aktuellen Zielmärkten. Mit der Neuregelung des EEGs ist in Deutschland bis zum Jahr 2016 Investitionssicherheit geschaffen worden. Diese sollte bis über das Jahr 2017 hinaus erhalten bleiben, da die jetzige Vergütungsstruktur für alle Projekte gilt, die bis Ende 2016 genehmigt und bis Ende 2018 umgesetzt worden sind. Ab 2018 erwartet die Geschäftsleitung erste wirtschaftliche Auswirkungen des Ausschreibungssystems, auf das sich Energiekontor bereits heute intensiv vorbereitet.

Ähnliches gilt für Großbritannien, wo das derzeitig gültige ROC-Tarifregime wie in Deutschland ab 2017 für Wind bzw. 2015 für Photovoltaik durch ein Ausschreibungssystem abgelöst werden soll. Auch in Portugal stehen weitere Neuregelungen bevor, die - wie in Deutschland und Großbritannien - verstärkt auf Direktvermarktung und Tarifauktionen setzen werden. Trotz der sich wandelnden gesetzlichen Rahmenbedingungen und der tendenziellen Absenkung der Einspeisevergütungen verfügt die Energiekontor-Gruppe durch die langjährige Diversifikation ihrer Aktivitäten auf verschiedene Länder, Schwerpunktregionen und Energieträger sowie den Bestand an konzerneigenen Windparks über eine solide Basis, um auch in den nächsten Jahren erfolgreich agieren zu können.

Dabei tragen die Fortführung von im Unternehmen integrierten und bewährten Strukturen und Arbeitsweisen, wie flache Hierarchien und kostenbewusstes Management, sowie die Nutzung unterschiedlicher Banken, Finanzierungsinstrumente, Anlagenhersteller, Dienstleister und Berater auch in Zukunft zum nachhaltigen und langfristigen Erfolg bei. Die nach wie vor gute Liquiditätssituation des Unternehmens ermöglicht darüber hinaus Raum für flexible Handlungsmöglichkeiten, um im Markt erfolgreich agieren zu können.

In den vergangenen Jahren wurden umfangreiche Projektpipelines in allen Wertschöpfungsbereichen aufgebaut, um künftig ein stabiles und nachhaltiges Unternehmenswachstum zu generieren. Hingegen können projektspezifische oder situationsbedingte Probleme - wie auch schon in der Vergangenheit geschehen - zu Verzögerungen bei der Erlangung von Genehmigungen, bei der Finanzierung bereits genehmigter Projekte und bei der Inbetriebnahme führen. Als wesentliche Risiken und erfolgsbeeinflussende externe Faktoren sind hier vor allem mögliche Verzögerungen in den Genehmigungsverfahren und in der Projektumsetzung (z. B. durch Witterung, Lieferverzögerungen oder mangelnde Verfügbarkeit von Errichtungsgerät) zu nennen. Derartige externe Entwicklungen können auch für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden.

Im Solar-Bereich hat die eigene Entwicklung und schlüsselfertige Umsetzung von Projekten in Deutschland mit sinkenden Einspeisevergütungen und durch Strafzölle fixierte Modulpreise aus Fernost in den letzten Jahren deutlich an Attraktivität eingebüßt. Neue Chancen ergeben sich mit den Ausschreibungssystemen sowohl in Deutschland als auch in Großbritannien. Darüber hinaus beabsichtigt die Geschäftsleitung, ihren Spielraum für die weitere Umsetzung von Photovoltaik-Projekten dadurch zu erweitern, dass sowohl in Großbritannien als auch in neuen Märkten wie Frankreich Möglichkeiten geprüft werden, Projektrechte von Dritten zu übernehmen.

Erheblich an Bedeutung hat das Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks gewonnen. Es soll in Zukunft weiter als strategisches Kernelement des Energiekontor-Konzerns ausgebaut werden. Die Umsätze aus dem Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks sind trotz windabhängiger Ertragsschwankungen besser kalkulierbar als diejenigen aus der Projektierung. Grundsätzlich stellen die Einnahmen aus dem Energieverkauf eine stabile Basis für die Liquiditätsplanung im Konzern dar. Die aus dem Betrieb eigener Windparks erzielten Liquiditätsüberschüsse sollen in den nächsten Jahren durch die Erweiterung des bestehenden Eigenpark-Portfolios stetig ausgebaut werden. Potenziale werden dabei sowohl im Kauf bestehender Windparks als auch in der Übernahme neu projektierter Parks gesehen. Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Anlagen dauerhaft und nachhaltig wirtschaftlich betrieben werden können. Die Entscheidung zur Übernahme von Windparks in den eigenen Bestand erfolgt stets situationsabhängig und projektbezogen.

Insgesamt geht der Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 von einem positiven Geschäftsverlauf und Jahresergebnis aus, und zwar sowohl in der AG als auch im Konzern. Der Kurs der vergangenen Jahre soll auch im Geschäftsjahr 2015 fortgesetzt und sowohl die Gesamtleistung als auch das EBIT gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Die entsprechenden Projekte und Potenziale zur Erreichung dieser Zielsetzung sind vorhanden. Risiken liegen hier vor allem in potenziellen Projektverzögerungen, die sich nachteilig auf die Inbetriebnahme und den Verkauf der für 2015 geplanten Projekte auswirken könnten.

Für die einzelnen Segmenten lassen sich die Erwartungen wie folgt zusammenfassen:

Im Segment "Projektierung und Verkauf Onshore" werden eine Gesamtleistung und ein EBIT auf Niveau des Vorjahres angestrebt.

Das Segment "Projektierung und Verkauf Offshore" wird im Geschäftsjahr 2015 mit dem Segement "Projektierung und Verkauf Onshore" zusammengefasst und in das Segment "Projektierung und Verkauf" umbenannt. Für das Jahr 2015 sind aus dem im Jahr 2014 erfolgten Verkauf des letzten Offshore-Projekts Borkum Riffgrund West II aus heutiger Sicht keine Earn-out-Erträge eingeplant.

Im Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks" wird aufgrund der im Jahresverlauf geplanten weiteren Verstärkung des Eigenpark-Portfolios mit einem leichten Anstieg von Umsatz und EBIT gegenüber dem Vorjahr gerechnet.

Das Gleiche gilt für das Segment "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" Grundsätzlich wird auch hier von einer leichten Steigerung von Umsatz und EBIT ausgegangen. Da die Managementvergütung bei allen Windparks an die erwirtschafteten Stromerträge gekoppelt ist, könnten hier allerdings positive Ergebniseffekte der geplanten Portfolioverstärkung durch gegenläufige Effekte eines unterdurchschnittlichen Windjahres kompensiert werden.

Ziel der Geschäftsleitung ist es insgesamt, die Voraussetzungen für das nachhaltige Unternehmenswachstum durch eine Verstärkung der Akquisition und flankierende wirtschaftliche Optimierungsmaßnahmen weiter zu verbessern, um Gesamtleistung und EBIT sukzessive und nachhaltig in den kommenden Jahren zu steigern. Die Mitarbeiterzahl soll parallel dazu in den zentralen Wachstumsbereichen sukzessive und gezielt ausgebaut werden.

BILANZEID

Ich versichere nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.

Bremen, im März 2015

Der Vorstand

Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender

JAHRESABSCHLUSS DES KONZERNS (IFRS)

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG DES KONZERNS (IFRS) 01.01.2014-31.12.2014

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in T€ Erläuterungsziffer Konzernanhang, Teil V. 2014 2013
1. Umsatzerlöse (1.) 153.280 117.803
2. Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen (2.) 7.171 44.970
3. Gesamtleistung 160.451 162.772
4. Sonstige betriebliche Erträge (3.) 3.569 3.762
5. Betriebsleistung 164.021 166.534
6. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen (4.) -82.431 -96.158
7. Personalaufwand (5.) -10.043 -9.754
8. Abschreibungen (6.) -14.183 -12.081
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen (7.) -16.646 -14.401
10. Betriebsaufwand (Summe) -123.303 -132.394
11. Betriebsergebnis 40.718 34.140
12. Zinsen und ähnliche Erträge 929 438
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -19.891 -13.425
14. Zinsergebnis (8.) -18.962 -12.987
15. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit vor Steuern (EBT) 21.756 21.153
16. Ertragsteuern (9.) -7.623 -7.603
17. Konzernjahresergebnis 14.132 13.549
Angabe der Earnings per Share (gem. IAS 33)* (10.)
Unverwässerte Anzahl der Aktien (gewichtet) 14.659.939 14.698.179
Verwässerte Anzahl der Aktien (gewichtet) 14.659.939 14.698.179
Unverwässertes Ergebnis je Aktie 0,96 0,92
Verwässertes Ergebnis je Aktie 0,96 0,92

* Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie resultiert aus potenziellen Aktien wie etwa Optionsrechten. Diese wirken allerdings nur dann ergebnisverwässernd, wenn sie die Ausgabe von Aktien zu einem Wert unter dem durchschnittlichen Börsenkurs der Aktie zur Folge haben. In 2014 wie dem Vorjahr ergab sich kein Verwässerungseffekt.

KONZERN-GESAMTERGEBNISRECHNUNG 01.01.2014-31.12.2014

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in T€ 2014 2013
Konzernjahresergebnis 14.132 13.549
Posten, die anschließend möglicherweise in den Gewinn und Verlust umgegliedert werden -6.069 3.311
Weiterveräußerbare Wertpapiere vor Steuern 0 -46
Cashflow-Hedges vor Steuern -8.772 4.753
in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliederte Ergebnisse (reclassification adjustments) 119 0
Ertragsteuern 2.584 -1.395
Gesamtergebnis 8.063 16.861
Anteile der Aktionäre der Energiekontor AG 8.063 16.861

KONZERNBILANZ (IFRS) zum 31.12.2014

VERMÖGEN

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Erläuterungsziffer Konzernanhang Teil VI. 31.12.2014

in T€
31.12.2013

in T€
A. Langfristige Vermögenswerte (1.)
I. Sonstige immaterielle Vermögenswerte (1.1.) 37 57
II. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude (1.2.) 1.291 688
2. Technische Anlagen (Windparks) (1.3.) 185.867 178.048
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (1.4.) 82 68
187.241 178.804
III. Beteiligungen 71 71
IV. Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte
1. Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen (3.) 216 541
2. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte (4.) 45 447
261 988
V. Ertragsteuerforderungen (5.) 123 188
VI. Latente Steuern (6. und V.9.2) 7.577 6.479
Summe langfristige Vermögenswerte gesamt 195.309 186.588
B. Kurzfristige Vermögenswerte
I. Vorräte (7.)
Unfertige Erzeugnisse und Leistungen 50.858 62.033
II. Forderungen und sonstige finanzielle Vermögenswerte
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (8.) 23.781 28.567
2. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte (9.) 3.412 829
27.193 29.396
III. Ertragsteuerforderungen (10.) 204 179
IV. Wertpapiere 39 1.371
V. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (11.) 81.594 71.413
Summe kurzfristige Vermögenswerte gesamt 159.889 164.392
Summe Vermögen 355.198 350.980

EIGENKAPITAL UND SCHULDEN

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Erläuterungsziffer Konzernanhang Teil VI. 31.12.2014

in T€
31.12.2013

in T€
A. Eigenkapital (12.-18.)
I. Ausgegebenes Kapital
1. Gezeichnetes Kapital (Nennkapital) (12.) 14.653 14.778
2. Eigene Anteile (zur Einziehung vorgesehen) (13.) -4 -102
14.649 14.676
II. Kapitalrücklage (14.) 40.293 40.278
III. Rücklagen für ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen
1. Währungsumrechnung (16.1.) -61 -61
2. Fair Value-Bewertung IAS 39 (16.2.) -7.327 -1.258
-7.388 -1.319
IV. Gewinnrücklagen (17.)
1. Gesetzliche Rücklagen 15 15
2. Andere Gewinnrücklagen 10.097 6.107
10.112 6.122
V. Kumulierte Konzernergebnisse (18.) -17.511 -20.159
Summe Eigenkapital 40.154 39.597
B. Langfristige Verbindlichkeiten
I. Sonstige Rückstellungen (19.)
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 11.033 10.484
II. Finanzverbindlichkeiten
1. Anleihekapital (20.) 93.316 87.931
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (21.) 143.181 122.878
3. Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten (22.) 1.637 3.064
4. Sonstige Finanzverbindlichkeiten (23.) 11.002 2.300
249.136 216.173
III. Sonstige Verbindlichkeiten (24) 2.943 -
IV. Latente Steuern (6 und V.9.2) 6.666 5.263
Summe langfristige Verbindlichkeiten gesamt 269.778 231.920
C. Kurzfristige Verbindlichkeiten
I. Steuerrückstellungen (25.) 4.123 3.213
II. Sonstige Rückstellungen (26.)
Übrige Rückstellungen 11.342 6.653
III. Finanzverbindlichkeiten
1. Anleihekapital (20.) 2.525 -
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (21.) 16.641 49.042
3. Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 0 5.034
19.166 54.075
IV. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.947 8.109
V. Sonstige Verbindlichkeiten 4.564 7.203
VI. Ertragsteuerverbindlichkeiten 124 209
Summe kurzfristige Verbindlichkeiten gesamt 45.266 79.462
Summe Eigenkapital und Schulden 355.198 350.980

KONZERN-EIGENKAPITALVERÄNDERUNGSRECHNUNG (IFRS) 2014

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in T€ Aktienkapital im Umlauf Kapitalrücklage Rücklage Währungsumrechnung Rücklage Fair value (available for sale)1) Rücklage Fair value (Cashflow- Hedges)2) Gewinnrücklagen
Stand zum 31.12.2012 14.710 40.278 -61 32 -4.602 3.507
Veränderungen im Jahr 2013
Einstellungen in Gewinnrücklagen 2.731
Dividendenausschüttung
Rückkauf eigener Anteile -35 -117
Differenzen aus Fair-value-Bewertung -46 4.753
Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-value-Bewertung 14 -1.409
Konzernjahresergebnis
Stand zum 31.12.2013 14.676 40.278 -61 -1.258 6.122
Veränderungen im Jahr 2014
Einstellungen in Gewinnrücklagen 4.154
Dividendenausschüttung
Rückkauf eigener Anteile/Einziehung -27 -164
Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm 15
Differenzen aus Fair-value-Bewertung -8.653
Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-value-Bewertung 2.584
Konzernjahresergebnis
Stand zum 31.12.2014 14.649 40.293 -61 -7.327 10.112

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in T€ Kumulierte Konzernergebnisse Summe Anzahl Aktien in TStck.
Stand zum 31.12.2012 -28.771 25.094 14.710
Veränderungen im Jahr 2013
Einstellungen in Gewinnrücklagen -2.731
Dividendenausschüttung -2.206 -2.206
Rückkauf eigener Anteile -151 -35
Differenzen aus Fair-value-Bewertung 4.707
Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-value-Bewertung -1.395
Konzernjahresergebnis 13.549 13.549
Stand zum 31.12.2013 -20.159 39.597 14.676
Veränderungen im Jahr 2014
Einstellungen in Gewinnrücklagen -4.154
Dividendenausschüttung -7.331 -7.331
Rückkauf eigener Anteile/Einziehung -191 -27
Differenzen aus Bewertung Aktienoptionsprogramm 15
Differenzen aus Fair-value-Bewertung -8.653
Differenzen aus latenten Steuern auf Fair-value-Bewertung 2.584
Konzernjahresergebnis 14.132 14.132
Stand zum 31.12.2014 -17.511 40.154 14.649

1) aus Marktbewertung für Wertpapiere

2) aus unrealisierten Gewinnen/Verlusten von Cashflow-Hedges

KONZERNKAPITALFLUSSRECHNUNG für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 nach IFRS

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in T€ 2014 2013
1. Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit
Periodenergebnis vor Zinsen und Steuern 40.718 34.140
Zu-/Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen 12.463 12.081
Veräußerungsgewinne -1.151 -21
Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge im Eigenkapital 15 0
Betriebsergebnis vor Änderung des Nettoumlaufvermögens 52.045 46.200
Veränderungen der
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Vermögensgegenstände 2.930 -23.675
unfertigen Erzeugnisse und Leistungen 6.546 -15.537
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -2.161 3.976
übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen -2.984 8.067
sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen 1.085 2.546
Rückstellungen für Rückbau- und Renaturierungskosten wegen Zinsänderung (ergebnisneutral nach IFRIC 1.5a) 1.029 -175
Gezahlte Ertragsteuern -3.869 -3.107
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 54.620 18.295
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte -12 -41
Auszahlungen für Investitionen in Beteiligungen 0 -71
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen -20.149 -47.420
Zugänge zum Sachanlagevermögen auf Erstkonsolidierung 0 0
Einzahlungen aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen 5.062 0
Einzahlungen aus dem Verkauf von Wertpapieren 1.332 10.131
Zinsaufwendungen zur Herstellung von besonderen Vermögenswerten (IAS 23.4) -1.953 -3.183
Zinseinnahmen 929 438
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -14.792 -40.146
3. Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit
Zinsausgaben -17.938 -10.242
Ein-/Auszahlungen aus Anleihen 7.910 27.404
Einzahlungen aus Aufnahme von Krediten 136.923 48.152
Auszahlungen für Tilgung von Krediten -149.021 -23.146
Gezahlte Dividenden -7.331 -2.206
Auszahlungen für Rückkauf eigener Anteile -191 -151
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -29.647 39.810
4. Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 10.182 17.960
Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 71.413 53.453
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 81.594 71.413
5. Zusammensetzung des Finanzmittelfonds
Zahlungsmittel 81.594 71.413
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 81.594 71.413

ANHANG zum Konzernabschluss der Energiekontor AG nach IFRS-Grundsätzen für das Geschäftsjahr 2014

I. Allgemeine Angaben

Die Energiekontor AG (nachfolgend auch als "Gesellschaft" bezeichnet) ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in der Mary-Somerville-Straße 5, 28359 Bremen, Deutschland. Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Bremen unter der Nummer HRB 20449 eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Der Konzernabschluss ist auf den Stichtag des Jahresabschlusses der Gesellschaft aufgestellt worden. Die Jahresabschlüsse aller einbezogenen Tochterunternehmen datieren ebenfalls auf den Stichtag des Konzernabschlusses.

Die Geschäftstätigkeit der Energiekontor AG und ihrer Tochtergesellschaften (nachfolgend auch kurz "Energiekontor") umfasst den Vertrieb selbst hergestellter Wind- und Solarparks an Dritte sowie den Betrieb von selbst hergestellten sowie erworbenen Windparks zur Erzeugung und zum Verkauf von elektrischer Energie. Der Vertrieb der Wind- und Solarparks erfolgt dabei regelmäßig mittels selbst gegründeter Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die den Wind- bzw. Solarpark erwerben und deren Kommanditanteile dann an Dritte veräußert werden (share deal). Die für den Eigenbetrieb zur Stromerzeugung vorgesehenen Windparks werden entweder selbst hergestellt oder erworben, wobei auch diese Windparks regelmäßig in der Rechtsform der GmbH & Co. KG betrieben werden.

Die Energiekontor AG als Muttergesellschaft unterliegt für das zum 31. Dezember 2014 endende Geschäftsjahr der Verpflichtung zur Aufstellung eines Konzernabschlusses. Da die Aktien der Energiekontor AG an einem organisierten Markt i. S. v. § 2 WpHG gehandelt werden, ist der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 gemäß § 315a HGB in Verbindung mit Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards in der jeweils geltenden Fassung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS, vormals International Accounting Standards IAS) aufzustellen.

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 steht mithin in Übereinstimmung mit den IFRS. Ergänzend wurden die handelsrechtlichen Vorschriften des § 315a Abs. 1 HGB beachtet.

Der Konzernabschluss der Gesellschaft wird beim Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht (Handelsregister des Registergerichts Bremen unter HRB Nr. 20449).

Der Jahresabschluss der Muttergesellschaft Energiekontor AG wurde nach den Vorschriften des deutschen HGB erstellt. Er wird ebenfalls beim Bundesanzeiger eingereicht und veröffentlicht.

II. Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze

1. Allgemeine Informationen

Energiekontor erstellt und veröffentlicht den Konzernabschluss in Euro (€) unter Gegenüberstellung der Werte zum 31. Dezember 2013. Die Angaben im Anhang erfolgen in Euro (€) und in Tausend Euro (T€).

Der Konzernabschluss wird unter der Annahme der Unternehmensfortführung (Going Concern) aufgestellt. Auf Risiken, die den Bestand des Unternehmens gefährden könnten, wird im zusammengefassten Lage- und Konzernlagebericht der Gesellschaft eingegangen.

Die Rechnungslegung erfolgt bei sämtlichen Gesellschaften der Energiekontor-Gruppe zunächst nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften sowie den diese ergänzenden Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Diese deutschen Rechnungslegungsgrundsätze weichen in wesentlichen Aspekten von den Grundsätzen der IFRS ab. Für Zwecke des Konzernabschlusses werden alle notwendigen Anpassungen vorgenommen, die für die Darstellung des Konzernabschlusses nach IFRS notwendig sind.

Die Erstellung des Konzernabschlusses unter Beachtung der Verlautbarungen des International Accounting Standards Board (IASB) erfordert Schätzungen und Annahmen durch das Management, die die bilanzierten Wertansätze der Vermögensgegenstände und Schulden, die zum Bilanzstichtag bestehenden Eventualverpflichtungen und die Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres beeinflussen.

Dabei ist es notwendig, in bestimmten Fällen schätz- und prämissensensitive Bilanzierungsmethoden anzuwenden. Diese beinhalten komplexe und subjektive Bewertungen sowie Schätzungen, die auf ungewissen Sachverhalten beruhen und Veränderungen unterliegen können. Aus diesem Grund können sich auch die schätz- und prämissensensitiven Bilanzierungsmethoden im Zeitablauf ändern und damit die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage erheblich beeinflussen. Außerdem können sie Annahmen enthalten, die die Unternehmensleitung in derselben Berichtsperiode auch anders hätte treffen können - aus gleichermaßen vernünftigen Gründen. Die Unternehmensleitung weist deshalb darauf hin, dass tatsächliche Wertansätze und zukünftige Ereignisse auch häufig von den Schätzungen und Prognosen abweichen können und dass Schätzungen routinemäßige Anpassungen erfordern (vgl. auch Ausführungen im Konzernanhang unter Tz. IV.19).

Zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Abschlusses werden die für die einzelnen Positionen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung geforderten zusätzlichen Angaben in den Anhang übernommen.

2. Gliederungsmethoden

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach den für das Gesamtkostenverfahren geltenden Grundsätzen gegliedert. Soweit in Einzelfällen Umgliederungen von Vorjahresbeträgen in der Bilanz oder in der Gewinn- und Verlustrechnung vorgenommen wurden, ist dies bei der jeweiligen Position vermerkt.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt für das Geschäftsjahr 2014 nach Fristigkeitsaspekten der einzelnen Bilanzposten.

Die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit in der Konzernkapitalflussrechnung werden nach der indirekten Methode ermittelt. Die insgesamt gezahlten Zinsaufwendungen werden - je nach Verwendungszweck - dem Sektor "Cashflow aus der Investitionstätigkeit" zugewiesen, soweit sie die Finanzierung von Vorräten und Bauprojekten betreffen, und dem Sektor "Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit", soweit sie aus den übrigen Finanzierungen resultieren. Unter den Ertragsteuern werden im Berichtsjahr statt des verbuchten Aufwands die gezahlten Steuern ausgewiesen, der Vorjahresausweis wurde angepasst. Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen enthalten statt der Buchwerte, mit denen selbst erstellte Windparks in den Eigenbestand übernommen werden, die im Geschäftsjahr hierfür abgeflossenen Investitionskosten; der Vorjahresausweis wurde ebenfalls unter Anwendung dieser direkten Ermittlung angepasst.

3. Anwendung der IFRS-Standards und -Interpretationen

Energiekontor setzt alle vom IASB herausgegebenen Standards und Interpretationen um, die zum 31. Dezember 2014 anzuwenden sind. Die Auslegungen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) werden beachtet. Der Energiekontor-Konzern hat die IFRS- und IFRIC-Interpretationen, die veröffentlicht wurden, aber noch nicht verpflichtend anzuwenden sind, nicht angewandt, weil erwartet wird, dass diese Standards und Interpretationen für die Geschäftsaktivitäten des Energiekontor-Konzerns nicht relevant sind bzw. sich daraus keine zusätzlichen Angaben im Konzernanhang ergeben werden.

3.1. Veröffentlichte, von der EU übernommene und im laufenden Geschäftsjahr erstmals angewendete IFRS

Im laufenden Geschäftsjahr hat der Konzern die nachfolgend angeführten neuen oder überarbeiteten Standards angewendet, die für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2014 beginnen, umzusetzen sind.

IFRS 10 - Consolidated Financial Statements

IFRS 10 ersetzt die Vorschriften des IAS 27 "Consolidated and Separate Financial Statements", die die Bilanzierung von Konzernabschlüssen regeln, sowie die Vorschriften aus SIC-12 "Consolidation - Special Purpose Entities". Mit IFRS 10 wird ein einheitliches Konsolidierungsmodell für alle Unternehmen auf der Grundlage von Beherrschung eingeführt. Danach liegt Beherrschung vor, wenn das Mutterunternehmen die Entscheidungsgewalt aufgrund von Stimmrechten oder anderen Rechten über das Tochterunternehmen hat, es an positiven und negativen variablen Rückflüssen aus dem Tochterunternehmen partizipiert und diese Rückflüsse durch seine Entscheidungsgewalt beeinflussen kann. Die Konzernunternehmen wurden unter Zugrundelegung des neuen Beherrschungsbegriffes analysiert. Infolgedessen wurde eine Gesellschaft umklassifiziert und statt der at-equity-Konsolidierung eine Vollkonsolidierung durchgeführt. Es handelt sich dabei um eine in Bezug auf Vermögenswerte und Ertragslage relativ kleine Gesellschaft mit Wohnimmobilieneigentum, so dass sich aus der Bilanzierungsänderung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben.

IFRS 11 - Joint Arrangements

Mit IFRS 11 wird die Bilanzierung von gemeinschaftlich geführten Aktivitäten neu geregelt. Der Standard ersetzt die Regelungen des IAS 31 "Interests in Joint Ventures" und SIC-13 "Jointly Controlled Entities-Non-Monetary Contributions by Ventures". Zukünftig ist zu entscheiden, ob eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) oder ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) vorliegt. Gemeinschaftsunternehmen sind nun zwingend nach der Equity-Methode zu bilanzieren. Eine gemeinschaftliche Tätigkeit besteht, wenn die gemeinschaftlich beherrschenden Parteien unmittelbare Rechte an den Vermögenswerten und Verpflichtungen für die Verbindlichkeiten haben.

In diesem Fall sind die anteiligen Vermögenswerte und Schulden sowie die anteiligen Erträge und Aufwendungen zu erfassen. Die Änderungen haben lediglich für eine im Geschäftsjahr neu eingegangene Beteiligung an einer Gesellschaft zum Zwecke der gemeinschaftlichen Nutzung einer in einem Windpark befindlichen Infrastruktur (Windpark-Infrastrukturgesellschaft) Relevanz. Diese Beteiligung stellt im Sinne des IFRS 11 eine gemeinschaftliche Tätigkeit dar mit der Folge, dass die quotale Erfassung der Vermögens- und Schuldwerte sowie der Erträge und Aufwendungen erfolgt. Wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben sich auch hieraus nicht.

IFRS 12 - Disclosure of Interests in Other Entities

IFRS 12 regelt die Angabepflichten für sämtliche Arten von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Dazu werden unter anderem bestehende Angaben aus mehreren bereits veröffentlichten Standards in IFRS 12 zusammengeführt. Die erweiterten Angabepflichten haben keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Energiekontor AG.

Übrige Änderungen

Die übrigen erstmals zum 1. Januar 2014 verpflichtend in der EU anzuwendenden Standards hatten ebenfalls keine wesentliche Relevanz für den Konzernabschluss der Energiekontor AG.

3.2. Veröffentlichte, von der EU noch nicht übernommene und noch nicht angewendete IFRS

Der IASB und das IFRIC haben bis Ende 2014 die nachfolgend aufgeführten Standards und Interpretationen verabschiedet, die für das Geschäftsjahr 2014 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren und auch nicht freiwillig vorzeitig angewendet worden sind:

Im Juli 2014 hat das IASB den Standard IFRS 9 "Financial Instruments" veröffentlicht, mit dem IAS 39 abgelöst werden soll. IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten sowie ein neues Wertminderungsmodell ein, das auf erwarteten Kreditausfällen basiert. Weiterhin enthält IFRS 9 Regelungen zum Hedge Accounting und Vorgaben für zusätzliche Anhangsangaben, die eine Anpassung von IFRS 7 "Financial Instruments - Disclosures" nach sich ziehen. Im Falle einer Übernahme durch die EU ist IFRS 9 erstmals verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Im Mai 2014 wurde vom IASB der Standard IFRS 15 "Revenue from Contracts with Customers" veröffentlicht. IFRS 15 ersetzt IAS 18 "Revenue", IAS 11 "Construction Contracts" und IFRIC 13 "Customer Loyalty Programmes". IFRS 15 legt einen umfassenden Rahmen zur Bestimmung fest, ob, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt Umsatzerlöse erfasst werden. Dabei wird ein einheitliches, fünfstufiges Erlösrealisierungsmodell eingeführt, das grundsätzlich auf alle Verträge mit Kunden anzuwenden ist. Zudem fordert der Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen. Im Falle einer Übernahme durch die EU ist IFRS 15 erstmals verpflichtend auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2017 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Die Untersuchung der Auswirkungen aus der Anwendung des IFRS 9 und des IFRS 15 auf den Konzernabschluss sind noch nicht abgeschlossen. Aus heutiger Sicht erwartet die Gesellschaft aus diesen Standards keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Konzerns.

III. Konsolidierungsgrundsätze und Konsolidierungskreis

1. Grundsätze

Mutterunternehmen ist die Energiekontor AG, Bremen (nachfolgend auch als "Gesellschaft" oder "AG" bezeichnet).

In den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2014 sind neben der Energiekontor AG inländische wie ausländische Unternehmen einbezogen worden, bei denen die Energiekontor AG zum 31. Dezember 2014 unmittelbar oder mittelbar über die Möglichkeit verfügt, deren Finanz- und Geschäftspolitik so zu bestimmen, dass die Gesellschaften des Konzerns aus der Tätigkeit dieser Unternehmen Nutzen ziehen.

Auch zur Veräußerung bestimmte Tochtergesellschaften (Projektgesellschaften) werden in den Konzernabschluss einbezogen. Projektgesellschaften in diesem Sinne sind die von der Energiekontor-Gruppe geschäftstypischerweise in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) gegründeten Wind- und Solarparkbetreibergesellschaften. Die Vollkonsolidierung der Projektgesellschaften erfolgt nicht nur bis zum Zeitpunkt der Veräußerung der Gesellschaftsanteile, sondern hierüber hinaus bis zur vollständigen Beendigung der wesentlichen Nutzenziehung aus der Projektgesellschaft, mithin bis zur Fertigstellung und Übergabe des betriebsbereiten Wind- bzw. Solarparks. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt die Entkonsolidierung der Projektgesellschaft, zumal die nach Fertigstellung weiterhin regelmäßig realisierten Betriebsführungserlöse gegenüber dem Gründungs-, Vertriebs- und Errichtungsvorgang keinen im Sinne der IFRS wesentlichen Nutzenziehungs- oder Risikofaktor mehr darstellen.

Dies hat im Bereich der Gewinn- und Verlustrechnung unter anderem zur Folge, dass Umsätze gegenüber Projektgesellschaften bis zur Fertigstellung nicht als Umsatz und Gewinn realisiert werden.

Betroffen hiervon sind Provisionen und Entgelte im Zusammenhang mit dem Vertrieb, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, der Projektierung, der rechtlichen und wirtschaftlichen Konzeption und allen weiteren bis zur Fertigstellung des Wind-/Solarparks erbrachten Dienstleistungen.

Diese Umsätze führen erst dann zu einem Umsatz- und Ergebnisbeitrag, wenn kumulativ die Veräußerung der Gesellschaftsanteile und die Fertigstellung und Abnahme des Wind-/Solarparks erfolgt sind.

Die gegenüber Dritten bis zur Fertigstellung anfallenden Umsätze und Teilgewinne werden infolge der Vollkonsolidierung auch nicht nach Baufortschritt im Rahmen der Teilgewinnrealisierung nach dem PoC-(Percentage of Completion)-Verfahren nach IAS 11 realisiert, sondern erst vollständig zum Zeitpunkt der Fertigstellung (completed contract), der mit dem Zeitpunkt der Entkonsolidierung zusammenfällt.

Soweit Anteile an Kommanditgesellschaften zum Bilanzstichtag bereits veräußert sind, die Übergabe des Windparks durch Energiekontor an die Kommanditgesellschaft jedoch vereinbart und noch nicht erfolgt ist, erfolgt die Entkonsolidierung und Umsatz- und Gewinnrealisierung erst zum Zeitpunkt der Übergabe des Windparks. Für solche Gesellschaften, deren Anteile bereits veräußert wurden und die nach diesen Grundsätzen gleichwohl noch bis zur Abnahme der von Energiekontor zu liefernden Windparks zu konsolidieren sind, werden die laufenden externen Erträge und Aufwendungen in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen und der Saldo aus diesen Beträgen, also der Gewinn oder der Verlust dieser Projektgesellschaften, dem nach IAS 32 als Fremdkapital zu qualifizierenden Kommanditkapital gutgeschrieben (im Falle eines Gewinns) oder belastet (im Falle eines Verlustes, jedoch nur bis maximal 0 €), sodass die laufenden Ergebnisse solcher Projektgesellschaften im Ergebnis so lange neutral gestellt werden, wie sich aus etwaigen Verlusten kein negatives Kapital ergeben würde. Hierüber ggf. hinausgehende Verluste wirken sich grundsätzlich im Konzern aus, was jedoch im Berichtszeitraum und im Vorjahr nicht der Fall war. Auf die innerhalb des Konzerns eliminierten Zwischengewinne sind aktive latente Steuern zu bilanzieren.

Bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung fallen in den Kommanditgesellschaften an Aufwendungen in der Errichtungsphase regelmäßig externe Finanzierungsaufwendungen ab dem Zeitpunkt der Darlehensauszahlung durch die Kreditinstitute an. Diese Zinsaufwendungen werden im Konzern für die im Geschäftsjahr veräußerten Projekte bis zum Zeitpunkt der Entkonsolidierung als Zinsaufwand verbucht, korrespondierend erhöhen sich die Umsatzerlöse in derselben Höhe, wie diese Aufwendungen (Bauzeitzinsen) von den Erwerbern der Windparks übernommen werden (T€ 3.873). Bei einer analogen Anwendung dieser ergebnisneutralen Anpassung, die im Geschäftsjahr aus Gründen der Konsistenz zur Zwischenberichterstattung erfolgt, hätten sich im Vorjahr um T€ 2.044 höhere Umsatzerlöse sowie um denselben Betrag höhere Zinsaufwendungen ergeben.

Anteile an assoziierten Unternehmen, auf welche die AG direkt oder indirekt einen wesentlichen Einfluss ausübt und die nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung in der nahen Zukunft erworben wurden, werden gemäß IAS 28 at equity bilanziert (One-Line-Consolidation). Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen in der Bilanz zu Anschaffungskosten zuzüglich nach dem Erwerb eingetretener Änderungen des Anteils des Konzerns am Reinvermögen des assoziierten Unternehmens erfasst. Der mit einem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird nicht planmäßig abgeschrieben.

Bei der Anwendung der Equity-Methode stellt der Konzern fest, ob hinsichtlich der Nettoinvestition des Konzerns beim assoziierten Unternehmen die Berücksichtigung eines zusätzlichen Wertminderungsaufwandes erforderlich ist.

Auf Konzernfremde entfallende Anteile am Eigenkapital der Tochterunternehmen werden gesondert innerhalb des Eigenkapitals ausgewiesen ("Minderheitenanteile am Eigenkapital"), sofern die Minderheitenanteile am Eigenkapital von Kapitalgesellschaften bestehen. Soweit die Minderheiten am Eigenkapital von Personengesellschaften, wozu auch Kommanditgesellschaften gehören, bestehen, sind diese nach IAS 32 als Fremdkapital auszuweisen. Zum Bilanzstichtag des Berichtszeitraums bestanden Minderheitsbeteiligungen an Kommanditgesellschaften, die für den Verbleib im Konzern vorgesehen und unter den langfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen ("Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten") sind.

Die aufgrund der bis zur Fertigstellung des Wind-/Solarparks durchzuführende Vollkonsolidierung der Projektgesellschaften im Fremdkapital auszuweisenden Kommanditanteile Dritter an diesen Projektgesellschaften werden aufgrund des nur kurzfristigen Verbleibs im Konzern grundsätzlich im kurzfristigen Verbindlichkeitenbereich ausgewiesen (ebenfalls dort unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten"). Zum Bilanzstichtag waren keine Projektgesellschaften mit in Bau befindlichen Windparks, deren Anteile bereits veräußert worden sind, zu konsolidieren.

Die Anteile von Konzernfremden am Ergebnis der Tochterunternehmen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung je nach Rechtsform der Gesellschaft, an der die Beteiligung besteht, gesondert als Ergebniszuordnung (im Falle einer Kapitalgesellschaft) oder im Finanzergebnis (im Falle einer Personengesellschaft) ausgewiesen. Im Berichtszeitraum bestanden keine Anteile von Konzernfremden an voll konsolidierten Kapitalgesellschaften.

Die Kapitalkonsolidierung wird gemäß IFRS 3 ("Unternehmenszusammenschlüsse") nach der Erwerbsmethode durchgeführt (Purchase Accounting bzw. Acquisition Method). Dabei werden die Anschaffungskosten der erworbenen Anteile mit dem auf das Mutterunternehmen entfallenden anteiligen und zum Zeitwert neu bewerteten Nettoreinvermögen des Tochterunternehmens zum Erwerbszeitpunkt verrechnet.

Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dabei dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen.

Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten im Erwerbszeitpunkt bewertet.

Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Als Goodwill wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum über dem Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Geschäfts- oder Firmenwerte wurden in Vorjahren bereits vollständig abgeschrieben und waren zum Bilanzstichtag nicht zu bilanzieren.

Zum Zeitpunkt des Verkaufs von Anteilen an einbezogenen Unternehmen oder des Wegfalls der Beherrschungsmöglichkeit an diesen Unternehmen scheiden diese aus dem Konsolidierungskreis aus. Im Rahmen der Entkonsolidierung werden die auf den Konzern entfallenden anteiligen Vermögenswerte und Schulden mit den fortgeführten Konzernbuchwerten einschließlich eines bestehenden Geschäfts- oder Firmenwertes eliminiert.

Die Differenz zwischen dem Saldo der Vermögenswerte und Schulden und dem Veräußerungserlös für die Anteile wird erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns erfasst. Die von Beginn des jeweiligen Geschäftsjahres bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Konsolidierungskreis anfallenden Erträge und Aufwendungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ausgewiesen.

Konzerninterne Aufwendungen und Erträge sowie die zwischen konsolidierten Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten werden eliminiert, ebenso Zwischengewinne.

Bei den ergebniswirksamen Konsolidierungsbuchungen werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen berücksichtigt und latente Steuern in Ansatz gebracht.

2. Einbezogene Unternehmen

Eine gesonderte Aufstellung des Anteilsbesitzes des Konzerns im Sinne von § 313 Abs. 2 HGB erfolgt in der Tz. IX. Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Muttergesellschaft Energiekontor AG die dort angeführten weiteren Unternehmen. In der gesonderten Aufstellung sind auch etwaige Befreiungsbeschlüsse nach § 264 Abs. 4 bzw. § 264b HGB aufgeführt.

3. Veränderung im Konsolidierungskreis

3.1. Erstkonsolidierung

Folgende Gesellschaften waren im Jahr 2014 infolge von Neugründung in den Konsolidierungskreis aufzunehmen (Erstkonsolidierung):

Energiepark Kreuzau WP ST GmbH & Co. KG, Bremerhaven
Energiekontor Finanzierungsdienste III GmbH, Bremerhaven
Energiepark UK RO GmbH, Bremerhaven
Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG, Bremerhaven
Energiepark UK RO WP Roseland GmbH & Co. KG, Bremerhaven
Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG, Bremerhaven
Energiekontor Finanzierungsdienste IV GmbH, Bremerhaven

Unterschiedsbeträge aus der Erstkonsolidierung im Rahmen von Übernahmen ergaben sich nicht, da es sich bei den vorstehenden Vorgängen ausschließlich um Neugründungen handelt.

Die Energiekontor Umwelt GmbH & Co. Ökologische Wohn-Immobilien KG, Bremerhaven, war aufgrund des Inkrafttretens von IFRS 10 im Geschäftsjahr in den Konsolidierungskreis aufzunehmen.

3.2. Entkonsolidierung

Aufgrund der im Berichtszeitraum erfolgten Veräußerung von Tochtergesellschaften, bei Betreibergesellschaften einhergehend mit der Fertigstellung des Wind-/Solarparks, war für nachfolgende im Fremdbesitz befindliche Projektgesellschaften die Entkonsolidierung vorzunehmen.

Energiepark Uthlede GmbH & Co. WP UTH KG, Bremerhaven
Energiepark Zülpich GmbH & Co. WP ZÜ KG, Bremerhaven
Energiepark Wichterich GmbH & Co. Bürgerwind WI KG, Bremerhaven
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 4 KG, Bremerhaven
Energiepark Straelen-Auwel GmbH & Co. WP STRA II KG, Bremerhaven
Energiepark Straelen-Auwel II GmbH & Co. WP STRA III KG, Bremerhaven
Energiepark Uthlede GmbH & Co. WP LEH KG, Bremerhaven
Windpark Flögeln GmbH & Co. Meyer KG, Bremerhaven
Energiepark Solar GmbH & Co. SP Weitgendorf KG, Bremerhaven
Energiepark UK LI GmbH & Co. WP Lilbourne KG, Bremerhaven
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP HOL 3 KG, Bremerhaven

Die im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Verkauf der in diesen Gesellschaften enthaltenen Windparks bzw. dem Verkauf der Projektrechte für den Solarpark Weitgendorf erzielten Umsätze und Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Aus der Entkonsolidierung der Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP HOL 3 KG, Bremerhaven, resultiert ein Entkonsolidierungsergebnis von T€ 1.151.

Folgende Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr liquidiert, weswegen sie zu entkonsolidieren waren:

Energiekontor OWP Nordergründe GmbH & Co. WP I KG, Bremerhaven
Energiekontor OWP Nordergründe GmbH & Co. WP II KG, Bremerhaven
Energiekontor OWP Nordergründe GmbH & Co. WP III KG, Bremerhaven
Energiekontor OWP Nordergründe GmbH & Co. WP IV KG, Bremerhaven
Energiekontor OWP Nordergründe GmbH & Co. WP V KG, Bremerhaven
Energiekontor Windpark Nordergründe GmbH & Co. WP NG 1 KG, Bremerhaven
Energiekontor Windpark Nordergründe GmbH & Co. WP NG 2 KG, Bremerhaven
Energiekontor Windpark Nordergründe GmbH & Co. WP NG 3 KG, Bremerhaven
Energiekontor Windpark Nordergründe GmbH & Co. WP NG 4 KG, Bremerhaven
Energiekontor Windpark Nordergründe GmbH & Co. WP NG 5 KG, Bremerhaven
Energiekontor Windpark Nordergründe GmbH & Co. WP NG 6 KG, Bremerhaven
Energiekontor Windpark Nordergründe GmbH & Co. WP NG 7 KG, Bremerhaven
Energiekontor Windpark Nordergründe GmbH & Co. WP NG 8 KG, Bremerhaven
Energiekontor Windpark Nordergründe GmbH & Co. WP NG 9 KG, Bremerhaven
Energiekontor Windpark Nordergründe GmbH & Co. WP NG 10 KG, Bremerhaven
Energiekontor Windpark Nordergründe GmbH & Co. WP NG 11 KG, Bremerhaven
Energiekontor Windpark Nordergründe GmbH & Co. WP NG 12 KG, Bremerhaven
Energiekontor Windpark Nordergründe GmbH & Co. WP NG 13 KG, Bremerhaven
Energiekontor Management GmbH & Co. Offshore KG, Bremerhaven
Energiekontor Windpark Nordergründe GmbH & Co. WP NG 15 KG, Bremerhaven
Energiekontor Windpark BRW 1 GmbH & Co. WP II KG, Bremerhaven
Energiekontor Windpark BRW 2 GmbH & Co. WP I KG, Bremerhaven
Energiekontor Windpark BRW 2 GmbH & Co. WP II KG, Bremerhaven
Borkum Riffgrund West GmbH & Co. Infrastruktur KG, Bremerhaven
Borkum Riffgrund West GmbH & Co. Standort KG, Bremerhaven
WeserSolar UG (haftungsbeschränkt) -Bremen 1- & Co. KG Bremerhaven
CuxlandSolar UG (haftungsbeschränkt) -Langen 1- & Co. KG, Bremerhaven

Entkonsolidierungsergebnisse resultierten aus den Liquidationen nicht.

3.3. Unternehmenszusammenschlüsse nach Ablauf der Berichtsperiode

Von der Windparkbetreibergesellschaft Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP ALU KG wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2015 der komplette Geschäftsbetrieb (Betrieb eines Windparks) erworben. Der vorläufige Kaufpreis setzt sich zusammen aus einem Betrag in Höhe von T€ 5.626, der in Zahlungsmitteln zu entrichten ist, und aus der Übernahme von Verbindlichkeiten und Rückstellungen in Höhe von T€ 3.928. Es wird davon ausgegangen, dass der beizulegende Zeitwert des Windparks und der übrigen übernommenen Vermögenswerte dem vereinbarten Gesamtkaufpreis entspricht.

Geschäfts- oder Firmenwerte sind branchenüblich mit der Transaktion nicht verbunden. Neben den Windenergieanlagen werden an aktiven Werten eine Beteiligung an einer Umspannwerkgesellschaft (T€ 545), Forderungen und Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 78) sowie Zahlungsmittel (T€ 936) übernommen.

Mit dem Windparkbetrieb verbunden ist die Verpflichtung zur Entfernung der Anlagen nach Beendigung der Pachtverträge. Die hierfür nach den beschriebenen Grundsätzen zu bildende Rückstellung für Abbruchkosten wird ergebnisneutral den Anschaffungskosten des Windparks hinzuaktiviert. Der Grund für den Erwerb des Windparks durch die Energiekontor-Gruppe liegt in der planmäßigen Erweiterung des Segments Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks.

4. Segmentberichterstattung

Gemäß IFRS 8 sind Geschäftssegmente auf Basis der internen Berichterstattung über Konzernbereiche abzugrenzen, die regelmäßig vom Hauptentscheidungsträger der Gesellschaft im Hinblick auf Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu diesen Segmenten und die Bewertung ihrer Ertragskraft überprüft wird. An den Vorstand als Hauptentscheidungsträger berichtete Informationen zum Zwecke der Allokation von Ressourcen auf die Geschäftssegmente des Konzerns sowie der Bewertung ihrer Ertragskraft beziehen sich auf die Arten von Gütern oder Dienstleistungen, die hergestellt oder erbracht werden.

Über die Zuordnung der Vermögens- und Schuldwerte wie auch der Erlöse und Aufwendungen zu den einzelnen Geschäftssegmenten wird in tabellarischer Form berichtet.

IV. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Währungsumrechnung

Die Abschlüsse der Gesellschaft und der inländischen und ausländischen Tochterunternehmen werden grundsätzlich nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dies gilt im Wesentlichen auch für die Jahresabschlüsse von assoziierten Unternehmen.

Der von der Energiekontor AG als Muttergesellschaft aufgestellte Konzernabschluss 2014 der Energiekontor-Gruppe ist nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden Standards des International Accounting Standards Board (IASB) Anwendung.

1. Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung des Konzerns ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Zuwendungen der öffentlichen Hand

Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit dafür besteht, dass die Gesellschaft die damit verbundenen Bedingungen erfüllen wird. Zuwendungen der öffentlichen Hand werden planmäßig ergebniswirksam erfasst, und zwar in der Gewinn- und Verlustrechnung im Rahmen der sonstigen betrieblichen Erträge, zumal in der Regel die damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen, die die Zuwendungen kompensieren sollen, in vorangegangenen Perioden angefallen sind. Erhaltene Zuwendungen für den Erwerb von Sachanlagen werden in den sonstigen Verbindlichkeiten als abgegrenzte Erträge erfasst. Im Berichtszeitraum wie im Vorjahr wurden keine Zuwendungen gezahlt.

3. Realisierung von Umsatzerlösen und sonstigen Erträgen

Die Umsatzarten und Realisierungsgrundsätze stellen sich wie folgt dar.

Umsatzerlöse werden netto gebucht und gelten als realisiert, wenn die geschuldeten Lieferungen und Leistungen erbracht wurden oder die wesentlichen Risiken und Chancen übergegangen sind. Darüber hinaus muss die Zahlung hinreichend wahrscheinlich sein.

Umsätze aus langfristiger Auftragsfertigung aus der Errichtung von Wind-/Solarparks für Betreibergesellschaften werden aufgrund der bis zur Fertigstellung des Wind-/Solarparks vorzunehmenden Konsolidierung dieser Gesellschaften (vgl. vorstehende Ausführungen) nicht auf Grundlage einer Teilgewinnrealisierung (IAS 11) entsprechend dem Leistungsfortschritt gebucht, sondern erst mit Fertigstellung und Übergang der Risiken und Chancen und damit zum Entkonsolidierungs- bzw. Fertigstellungszeitpunkt (CCM (completed contract-method)-Verfahren).

Die Umsätze für die Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Wind-/Solarparks (Geschäftsführung in der Gründung, Vertrieb und Kapitalbeschaffung, wirtschaftliche und rechtliche Planung) werden nach dem CCM-Verfahren mit Leistungserbringung realisiert.

Die Umsätze für den Verkauf von mit eigenen Windparks erzeugter Energie werden zum Zeitpunkt der Stromlieferung nach dem CCM-Verfahren realisiert.

Die Umsatzerlöse für die Betriebsführung und sonstigen kaufmännischen und technischen Leistungen werden ebenfalls nach dem CCM-Verfahren zum Zeitpunkt der vollständigen Leistungserbringung realisiert.

Zinserträge werden zeitanteilig unter Anwendung der Effektivzinsmethode verbucht.

Nutzungsentgelte und Lizenzerlöse werden je nach dem wirtschaftlichen Gehalt der zugrunde liegenden Verträge entweder sofort realisiert oder abgegrenzt und zeitanteilig erfasst.

Dividendenerträge werden zum Zeitpunkt erfasst, in dem das Recht auf den Empfang der Zahlung entsteht. Dies ist in der Regel der Ausschüttungsbeschluss.

Für alle Umsatzarten gilt, dass aus Konzernsicht eine Umsatzrealisierung gegenüber Projektgesellschaften (Wind- bzw. Solarparkbetreibergesellschaften im Stadium bis zur Fertigstellung des Parks) frühestens zum Entkonsolidierungszeitpunkt erfolgt, also zu dem Zeitpunkt, zu dem die Anteile an der Gesellschaft veräußert sind und der Wind-/Solarpark fertiggestellt ist.

4. Währungsumrechnung

Die ausländischen Tochtergesellschaften sind nichtselbstständige Einheiten, weil die Betriebsführung und die wesentlichen Entscheidungen durch die Muttergesellschaft erfolgen. Jahresabschlüsse ausländischer Tochterunternehmen und Beteiligungen, deren Währung nicht der Euro ist, werden nach der funktionalen Methode in Euro umgerechnet, nichtmonetäre Posten regelmäßig zum Kurs des Erstverbuchungszeitpunkts umgerechnet. Die Posten des Eigenkapitals werden mit historischen Kursen geführt. Monetäre Posten werden zum Stichtagskurs und alle Aufwands- und Ertragspositionen mit entsprechenden Periodendurchschnittskursen zum Zeitpunkt der jeweiligen Transaktion umgerechnet. Die beschriebenen Umrechnungen erfolgen, entsprechend der Behandlung eigener Fremdwährungsgeschäfte, erfolgswirksam in die Berichts- und funktionale Währung des Konzerns (Euro). Die Umrechnungen sowie Umrechnungsdifferenzen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung im sonstigen Ergebnis ("sonstige betriebliche Erträge" bzw. "sonstige betriebliche Aufwendungen") verbucht.

5. Geschäfts- oder Firmenwerte

Geschäfts- und Firmenwerte (Goodwill) wurden bereits in den Vorjahren vollständig abgeschrieben.

6. Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Sonstige immaterielle Vermögenswerte umfassen die im Konzern genutzte Software. Das Unternehmen schreibt immaterielle Vermögenswerte mit einer begrenzten Nutzungsdauer linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer auf den geschätzten Restbuchwert ab. Die voraussichtliche Nutzungsdauer für Software beträgt in der Regel drei bis fünf Jahre.

7. Sachanlagen

Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der kumulierten planmäßigen Abschreibungen und Wertminderungen bewertet. Die dem Segment "Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks" zuzurechnenden konzerneigenen Grundstücke sind keine als Finanzinvestition gehaltene Immobilien (investment properties), sondern dienen ausschließlich eigenbetrieblichen Zwecken (Betrieb von Windparks). Die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Sachanlagen umfassen ggf. auch die zukünftig zu erwartenden geschätzten Kosten für den Rückbau und die Renaturierung, wobei etwaige künftig beim Rückbau zu erwartende Veräußerungserlöse nicht saldiert werden. Falls Änderungen des aktuellen auf dem Markt basierenden Abzinsungssatzes einschließlich Änderungen des Zinseffekts und für die Schuld spezifischer Risiken zur Anpassung der für den Rückbau zu bildenden Rückstellungen führen, so sind solche Änderungen in der laufenden Periode den Anschaffungskosten der Windparks hinzuzufügen oder davon abzuziehen, Letzteres jedoch maximal in Höhe des Buchwertes des jeweiligen Vermögenswertes (darüber ggf. hinausgehende Rückstellungsminderungen sind ggf. erfolgswirksam zu erfassen).

Zum Zeitpunkt einer etwaigen erforderlichen Erhöhung der Werte der Sachanlagen infolge der Erhöhung der Rückstellungen für die Rückbau- und Renaturierungskosten werden die Buchwerte der Sachanlagen durch Schätzung des Fair Value auf Wertminderung überprüft. Etwaige sich hieraus ergebende Wertminderungen werden aufwandswirksam erfasst.

Bei Anschaffungen in Fremdwährung beeinflussen nachträgliche Kursänderungen nicht den Bilanzansatz zu ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten.

Nachträgliche Anschaffungs- und Herstellungskosten werden nur dann aktiviert, wenn es wahrscheinlich ist, dass daraus dem Konzern zukünftig ein wirtschaftlicher Nutzen entstehen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können.

Bei selbsterstellten Sachanlagen (Windparks), die als langfristige Vermögenswerte (Qualifying Long-term Assets) qualifiziert werden, werden die Herstellungskosten anhand der direkt zurechenbaren Einzelkosten sowie angemessener Gemeinkosten ermittelt.

Da zu Beginn der Planungs- und auch Bauphase bei Windparks in der Regel noch nicht absehbar ist, ob ein Windpark im Konzernbestand verbleiben oder verkauft werden soll, werden zunächst die gesamten projektbezogenen Herstellkosten aller Projekte im Wareneinsatz sowie in den sonstigen betroffenen Aufwandspositionen (insbesondere Personalaufwendungen, sonstige betriebliche Aufwendungen und Zinsaufwendungen) erfasst und zum Jahresende bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen im Rahmen der Bestandserfassung als Vorräte (unfertige Erzeugnisse und Leistungen) einheitlich aktiviert. Insoweit erfolgt vor der Fertigstellung in der Regel keine Aktivierung von "Anlagen im Bau" Zum Zeitpunkt der Fertigstellung werden dann in den Fällen, in denen final feststeht, dass ein Windpark in den konzerneigenen Bestand überführt werden soll, die Errichtungskosten - per saldo ergebnisneutral - in das Anlagevermögen übernommen.

Bei öffentlichen Zuschüssen bzw. Subventionen für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögenswerten (Investitionszuschüsse) werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um den Betrag der Zuschüsse gekürzt. Ertragszuschüsse, denen keine zukünftigen Aufwendungen mehr gegenüberstehen, werden erfolgswirksam erfasst und unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Die Vermögenswerte werden über die jeweils geschätzte Restnutzungsdauer abgeschrieben. Das Unternehmen wendet die lineare Abschreibungsmethode an.

Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft und erforderlichenfalls angepasst.

Im Einzelnen liegen den Wertansätzen für die laufende lineare Abschreibung folgende angenommene Nutzungsdauern zugrunde:

Technische Anlagen und Maschinen (Windparks) bis zu 20 Jahre

Betriebs- und Geschäftsausstattung in der Regel 3 bis 13 Jahre

8. Wertminderungen auf Sachanlagen und sonstige immaterielle Vermögenswerte

Alle in der Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte werden zum Bilanzstichtag auf Wertminderung überprüft (Impairment-Test). Eine Überprüfung erfolgt unterjährig bereits dann, wenn Ereignisse oder Umstände (Triggering Events) eintreten, die auf eine mögliche Wertminderung hindeuten. Die Überprüfung auf Wertminderungsbedarf erfolgt auf der Ebene zahlungsmittelgenerierender Einheiten (Cash Generating Units), in Bezug auf die im Bestand befindlichen Windparks stellt jeder Windpark für sich eine zahlungsmittelgenerierende Einheit dar. Auf den Buchwert von Sachanlagen und sonstigen immateriellen Vermögenswerten werden neben den laufenden Abschreibungen erforderlichenfalls Abschreibungen wegen Wertminderungen vorgenommen, wenn infolge veränderter Umstände eine voraussichtlich dauerhafte Wertminderung gegeben ist. Die Werthaltigkeit wird durch Vergleich des Buchwerts der jeweiligen Vermögenswerte mit dem erzielbaren Betrag bestimmt. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren Betrag aus dem Nutzungswert des Vermögenswerts und dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Verkaufskosten. Wird demgemäß eine Abschreibung wegen Wertminderung für solche Vermögenswerte erforderlich, entspricht diese dem Differenzbetrag zwischen dem Buchwert und dem niedrigeren erzielbaren Betrag. Kann der beizulegende Zeitwert nicht bestimmt werden, entspricht der erzielbare Betrag dem Nutzungswert des Vermögenswerts. Dieser Nutzungswert ist der sich durch Abzinsung seiner geschätzten zukünftigen Zahlungsströme ergebende Betrag.

Sobald Hinweise vorliegen, dass die Gründe für die vorgenommenen Abschreibungen wegen Wertminderungen nicht länger existieren, wird die Notwendigkeit einer vollständigen oder teilweisen Wertaufholung überprüft.

Eine als Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassende ergebniswirksame Wertaufholung in Form einer Werterhöhung oder Verringerung einer Wertminderung erfolgt jedoch nur so weit, wie der Buchwert nicht überschritten wird, der sich unter Berücksichtigung der regulären Abschreibungseffekte ergeben hätte, wenn in den vorangegangenen Jahren keine Wertminderung vorgenommen worden wäre.

Wertminderungen bei den Sachanlagen und sonstigen immateriellen Vermögenswerten werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter "Abschreibungen" ausgewiesen.

9. Beteiligungen an verbundenen Unternehmen

Anteile an verbundenen Unternehmen werden grundsätzlich in die Vollkonsolidierung einbezogen. Diese Einbeziehung in die Konzernbilanzierung erfolgt mit Rückwirkung zum Erwerbszeitpunkt.

10. Beteiligungen an assoziierten Unternehmen

Anteile an assoziierten Unternehmen, auf welche die Muttergesellschaft direkt oder indirekt einen wesentlichen Einfluss ausübt, werden at equity bilanziert und im Konzernabschluss unter den langfristigen Vermögenswerten gesondert ausgewiesen. Dies gilt für Anteile an Kapitalgesellschaften und betrifft in analoger Anwendung des IAS 32 nicht Anteile an Kommanditgesellschaften. Diese werden als Finanzinstrumente unter "Forderungen gegen assoziierte Unternehmen" ausgewiesen.

11. Finanzinstrumente

11.1. Begriff der Finanzinstrumente

Finanzinstrumente sind alle Verträge, die dazu führen, einen finanziellen Vermögenswert und eine finanzielle Verbindlichkeit der Gesellschaft oder ein Eigenkapitalinstrument bei einer anderen Gesellschaft zu erfassen. Die finanziellen Vermögenswerte des Unternehmens beinhalten im Wesentlichen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Forderungen gegen assoziierte Unternehmen und sonstige Forderungen wie Darlehen.

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Unternehmens umfassen vor allem Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, sonstige Finanzschulden, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige übrige Verbindlichkeiten, wozu auch die gemäß IAS 32 als Fremdkapital zu qualifizierenden Kommanditanteile Konzernfremder gehören, sowie erfolgsneutral verbuchte derivative Finanzinstrumente (Cashflow-Hedges in Form von Zinsswaps und Zins-/Währungsswaps) mit negativem Marktwert, die nach IAS 39 ebenfalls zu bilanzieren sind.

11.2. Bilanzielle Behandlung der Finanzinstrumente

Finanzinstrumente werden in der Bilanz erfasst, sobald das Unternehmen Vertragspartei eines Finanzinstruments wird. Marktübliche Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, d. h. Käufe oder Verkäufe, bei denen die Lieferung des Vermögenswerts innerhalb des für den jeweiligen Handelsplatz vorgeschriebenen oder durch Konventionen festgelegten Zeitrahmens erfolgen muss, werden zum Handelstag bilanziert.

Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Ansprüche des Konzerns bezüglich der Zahlungsströme aus dem Finanzinstrument auslaufen oder wenn eine Übertragung des Finanzinstruments an eine andere Partei unter Einschluss der Kontrolle bzw. aller wesentlichen Risiken und Nutzen vorgenommen wurde.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, wenn die im Vertrag spezifizierten Verpflichtungen des Konzerns auslaufen oder erlassen bzw. gekündigt werden.

Der erstmalige Ansatz von Finanzinstrumenten erfolgt zum Marktwert, der dem beizulegenden Zeitwert entspricht.

Die Folgebewertung finanzieller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erfolgt entsprechend der Kategorie, der sie zugeordnet sind (den Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten, den zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten, den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen Forderungen, den Verbindlichkeiten aus Anleihen, den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, den sonstigen Finanzschulden, den sonstigen übrigen Verbindlichkeiten und den derivativen finanziellen Verbindlichkeiten).

Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen bilanziert das Unternehmen nicht. Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder bestimmbaren Zahlungen sowie einer festen Laufzeit, bei denen sowohl beabsichtigt als auch wirtschaftlich mit hinreichender Verlässlichkeit zu erwarten ist, dass diese bis zur Endfälligkeit gehalten werden.

Soweit bei finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, die fortgeführten Anschaffungskosten zum Ansatz kommen, werden die Buchwerte zu jedem Abschlussstichtag daraufhin überprüft, inwiefern substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung hindeuten. Es kommt der Betrag zum Ansatz, mit dem ein finanzieller Vermögenswert oder eine finanzielle Schuld bei erstmaliger Erfassung unter Einbeziehung der nicht ergebniswirksamen Transaktionskosten bewertet wurde, abzüglich zwischenzeitlicher Tilgung und außerplanmäßiger Abschreibungen für Wertminderungen oder Uneinbringlichkeit. Bei kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten sind die fortgeführten Anschaffungskosten grundsätzlich mit dem Nennbetrag bzw. dem Rückzahlungsbetrag identisch.

Für erwartete Ausfallrisiken werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Diese werden zur Minderung der Bruttoforderung angesetzt, wenn konkrete Sachverhalte bekannt werden, die darauf hindeuten, dass ein Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht in ausreichendem Maße nachkommen kann. Die Beurteilung der Angemessenheit der Wertberichtigung auf Forderungen obliegt dem dezentralen Inkassomanagement und basiert unter anderem auf der Fälligkeitsstruktur der Forderungssalden, auf Erfahrungswerten aus bereits ausgebuchten Forderungen, der Kundenbonität sowie Auffälligkeiten bei einem veränderten Zahlungsverhalten, auf Anzeichen für finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die ein nachhaltiges oder signifikantes Absinken des beizulegenden Zeitwerts des finanziellen Vermögenswerts unter die fortgeführten Anschaffungskosten messbar machen, auf etwaigen Zugeständnissen an den Kreditnehmer aufgrund wirtschaftlicher oder rechtlicher Gründe, die im Zusammenhang mit dessen finanziellen Schwierigkeiten stehen, oder allgemein auf der Feststellung des Wegfalls eines aktiven Marktes für den finanziellen Vermögenswert.

Die Höhe einer Wertminderung bestimmt sich aus der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und den zur Barwertermittlung mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswertes abgezinsten erwarteten künftigen Cashflows, die ergebniswirksam erfasst wird. Verringert sich die Höhe der Wertberichtigung in einer der folgenden Berichtsperioden und kann der zugrunde liegende Sachverhalt objektiv auf einen nach der Erfassung der Wertminderung eingetretenen Tatbestand zurückgeführt werden, so wird die zuvor erfasste Wertberichtigung ergebniswirksam rückgängig gemacht.

Wertminderungen bezüglich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie eines Teils der sonstigen Vermögenswerte werden mittels Wertberichtigungskonten fortgeschrieben.

Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Anlage eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bewertet Energiekontor zu Anschaffungskosten.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen bewertet Energiekontor zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich etwaiger Wertminderungen. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit Laufzeiten von über einem Jahr werden abgezinst.

Wertpapiere sowie Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen (Kommanditbeteiligungen) werden als "zur Veräußerung verfügbare" finanzielle Vermögenswerte klassifiziert (Sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar"). Energiekontor bilanziert sie zum beizulegenden Zeitwert, sofern dieser verlässlich ermittelbar ist. Unrealisierte Kursgewinne weist Energiekontor nach Berücksichtigung von latenten Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Eigenkapitals (Fair-Value-Bewertung) aus. Die Auflösung dieser Rücklage erfolgt bei Abgang des Vermögenswertes. Fallen die beizulegenden Zeitwerte von zur Veräußerung verfügbaren finanziellen Vermögenswerten unter die Anschaffungskosten und liegen objektive Hinweise vor, dass der Vermögenswert wertgemindert ist, erfasst Energiekontor den Verlust und berücksichtigt ihn in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung.

Bei seiner Einschätzung der möglichen Wertminderungen bezieht das Unternehmen alle verfügbaren Informationen ein, wie zum Beispiel die Marktbedingungen und die Marktpreise, anlagespezifische Faktoren sowie Dauer und Ausmaß des Wertrückgangs unter die Anschaffungskosten.

Wertaufholungen werden dann erfolgswirksam vorgenommen, wenn nach der aufwandswirksamen Erfassung einer Wertminderung zu einem späteren Bewertungszeitpunkt Ereignisse eintreten, die zu einem objektiven Anstieg des beizulegenden Zeitwerts führen.

Energiekontor bewertet die Verbindlichkeiten aus Anleihen sowie die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente zu den fortgeführten Anschaffungskosten.

Finanzielle Verbindlichkeiten begründen regelmäßig einen Rückgabeanspruch in Zahlungsmitteln oder einem anderen finanziellen Vermögenswert an eine andere Partei. Zu den finanziellen Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, gehören vor allem sonstige Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Teile der sonstigen übrigen Verbindlichkeiten. Diese finanziellen Verbindlichkeiten werden nach der erstmaligen Erfassung zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, Anleihen ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Zinserträge aus der Auf- und Abzinsung von Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden im Zinsergebnis ausgewiesen.

Derivative Finanzinstrumente wie Zinsswaps bilanziert Energiekontor aufgrund der Bestimmungen der IFRS (IAS 39) zum Marktwert. Derivate mit positivem beizulegenden Zeitwert werden als finanzielle Vermögenswerte und Derivate mit negativem beizulegenden Zeitwert als finanzielle Verbindlichkeiten ausgewiesen. Derivative Instrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente vorgesehen sind und für die kein Hedge Accounting angewendet wird, liegen nicht vor.

Cashflow-Hedges dienen der Absicherung von zukünftigen Zahlungsströmen, die im Zusammenhang mit einem bilanzierten Vermögenswert, einer bilanzierten Verbindlichkeit oder einem hochwahrscheinlichen zukünftigen Zahlungsstrom stehen.

Den effektiven Teil der Marktwertänderungen derivativer Instrumente, die als Cashflow-Hedges bestimmt sind (Zins- und Zins-/Währungsswaps), erfasst Energiekontor nach Berücksichtigung von latenten Steuern in den sonstigen Bestandteilen des Eigenkapitals (Fair-Value-Bewertung).

Es werden nur Cashflow-Hedges bilanziert, die die strengen Anforderungen des IAS 39 hinsichtlich Hedge Accounting erfüllen. Sofern die Kriterien für eine Sicherungsbeziehung erfüllt sind, werden die Bezeichnung des eingesetzten Finanzinstruments, das zugehörige Grundgeschäft, das abgesicherte Risiko und die Einschätzung des Grads der Wirksamkeit der eingesetzten Sicherungsinstrumente dokumentiert. Um die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung hinsichtlich der Kompensation der Risiken aus Änderungen der Zahlungsströme in Bezug auf das abgesicherte Risiko beurteilen zu können, wird diese zum Abschlussstichtag auf ihre Effektivität untersucht.

Wenn die Sicherungsbeziehung als ineffektiv eingestuft wird bzw. die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht mehr erfüllt werden, so wird die Rücklage umgehend aufgelöst, in der Regel erfolgswirksam. Auf die weiteren Ausführungen in den Erläuterungen zur Bilanz und den Bilanzpositionen, die eine Aufstellung der Kategorisierung der Finanzinstrumente bei der Energiekontor-Gruppe enthalten (Tz. VI.2), wird verwiesen.

Aufgrund der gesunkenen Kapitalmarktzinsen haben die Zinsswaps negative Marktwerte. Da sie ausschließlich als langfristige Zinssicherungsinstrumente zusammen mit den Grundgeschäften (Finanzierungsdarlehen) abgeschlossen wurden (cash flow-hedging) und eine Wertrealisierung vor Ablauf der damit gesicherten Zinsbindungslaufzeit nicht in Betracht kommt, sind für Energiekontor diese Marktwerte - unabhängig von einer positiven oder negativen Entwicklung - nur theoretische Werte und werden von der Unternehmensführung daher weder als Schuld noch - im Fall einer positiven Entwicklung - als Vermögenswert betrachtet. Der in der Konzernbilanz nach IAS 39 auszuweisende Wert der Swaps wird daher für Zwecke der Segmentberichterstattung ab dem Geschäftsjahr auf Grundlage des anzuwendenden "management approach" eliminiert, die Vorjahreswerte in der Darstellung des Segmentvermögens (betroffen ist das Segment Stromerzeugung) entsprechend angepasst.

12. Besteuerung

12.1. Laufende Steuern

Der laufende Steueraufwand wird auf Basis des zu versteuernden Einkommens für das Jahr ermittelt. Das zu versteuernde Einkommen weicht vom Jahresergebnis aus der Gewinn- und Verlustrechnung ab, da es Aufwendungen und Erträge ausschließt, die nicht steuerpflichtig bzw. nicht steuerlich abzugsfähig sind. Die Verbindlichkeit des Konzerns für den laufenden Steueraufwand wurde auf Grundlage der in den jeweiligen Nationen, in denen der Konzern Tochtergesellschaften und Betriebsstätten unterhält, geltenden bzw. aus Sicht des Bilanzstichtages in Kürze geltenden Steuersätze berechnet.

12.2. Latente Steuern

Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen in den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit sich diese Unterschiede im Zeitablauf wieder ausgleichen. Das Unternehmen wendet IAS 12 (Income Taxes) an. Nach der darin enthaltenen Verbindlichkeitsmethode (Liability Method) werden aktive und passive latente Steuern mit der zukünftigen Steuerwirkung angesetzt, die sich aus den Unterschieden zwischen IFRS-Bilanzierung und jeweils landesspezifischer steuerrechtlicher Bilanzierung von Aktiv- und Passivposten ergeben. Die Auswirkungen von Steuersatzänderungen auf die latenten Steuern werden erfolgswirksam in dem Berichtszeitraum erfasst, in dem das der Steuersatzänderung zugrunde liegende Gesetzgebungsverfahren weitgehend abgeschlossen ist.

Darüber hinaus werden für Verlustvorträge latente Steuerabgrenzungen dann und insoweit vorgenommen, als ihre Nutzung in absehbarer Zukunft wahrscheinlich ist.

Für die Beurteilung der Wahrscheinlichkeit der Realisierbarkeit solcher Steueransprüche sind regelmäßig zu aktualisierende Steuerplanungsrechnungen durchzuführen. Außerdem sind die jeweils nationalen wie auch auf dem Gebiet der EU nach der laufenden Rechtsprechung des EuGH anzuwendenden Steuerregelungen einzubeziehen.

Latente Steuerabgrenzungen werden nach Steueransprüchen (aktive latente Abgrenzungen) und Steuerschulden (passive latente Abgrenzungen) unterschieden. In der durch das Unternehmen vorgenommenen Gliederung der Bilanz nach Fristigkeitsaspekten gelten latente Steuern grundsätzlich als langfristig. Von der Saldierungsmöglichkeit aktiver und passiver latenter Steuern machte das Unternehmen auch im Berichtszeitraum im zulässigen Umfang Gebrauch.

13. Vorräte

Vorräte, wozu die Projektierungs- und Planungsleistungen für Windpark- und Solarprojekte gehören, sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung der Durchschnittsmethode zuzüglich direkt zurechenbarer Nebenkosten angesetzt. Finanzierungskosten auf die Vorräte werden aktiviert, soweit sie auf aktivierungsfähige Vorratsbestände entfallen.

Wertberichtigungen auf Vorräte werden vorgenommen, wenn der realisierbare Nettoveräußerungswert unter den bilanzierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten liegt.

14. Forderungen aus langfristiger Auftragsfertigung

Aufgrund der Konsolidierungspraxis, wonach Betreibergesellschaften, für die Wind-/Solarparks errichtet werden, nicht bereits mit Vertrieb der Kommanditanteile (Gesellschafterwechsel), sondern erst mit Fertigstellung des Wind-/Solarparks entkonsolidiert werden, hat das Verfahren der Teilgewinnrealisierung (IAS 11 - Cost-to-complete-Verfahren) für die Konzernbilanzierung faktisch keine Bedeutung.

15. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente umfassen den Bargeldbestand, Bankguthaben und alle liquiditätsnahen Vermögenswerte, die zum Zeitpunkt der Anschaffung bzw. der Anlage eine Restlaufzeit von weniger als drei Monaten haben. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

16. Minderheitenanteile

Anteile von Minderheiten bzw. konzernfremden Gesellschaftern sind nach den IFRS in der Regel innerhalb des Eigenkapitals in einer gesonderten Position getrennt auszuweisen.

Da es sich jedoch bei den Tochtergesellschaften, an denen diese Minderheitenanteile bestehen, um Kommanditgesellschaften handelt, führt die Anwendung des IAS 32 zu einem vom deutschen Handelsrecht abweichenden Ausweis dieses wirtschaftlichen Eigenkapitals.

Nach den dahingehend geltenden IFRS gilt dieses Kommanditkapital der Minderheiten als Fremdkapital. Bei den Tochtergesellschaften, an denen Minderheiten beteiligt sind, handelt es sich ausschließlich um Kommanditgesellschaften. Nach IAS 32 sind die Kündigungsmöglichkeiten der Kommanditisten ein entscheidendes Kriterium für die Abgrenzung von Eigenkapital und Fremdkapital. Finanzinstrumente, die dem Inhaber (hier: dem Kommanditisten) das Recht zur Kündigung gewähren und damit die Gesellschaft im Kündigungsfall verpflichten, flüssige Mittel oder andere finanzielle Vermögenswerte zu übertragen, stellen demnach entgegen der in Deutschland unbestrittenen wirtschaftlichen Substanz als Eigenkapital aus Sicht der IFRS eine finanzielle Verbindlichkeit und damit Fremdkapital dar. In vorliegendem Fall ist aufgrund der bestehenden Kündigungsrechte der Kommanditisten der Tochtergesellschaften das mit dem Gesamtbetrag der Minderheitenanteile laut Bilanz korrespondierende "Nettovermögen der Kommanditisten" folglich nach IAS 32 nicht im Eigen-, sondern zum Barwert im Fremdkapital zu erfassen. Die Bewertung dieses Postens erfolgt zum nach den IFRS ermittelten Barwert des "Nettovermögens der Kommanditisten".

Korrespondierend sind die auf die Kommanditisten entfallenden Ergebnisanteile als Finanzierungsaufwand bzw. -ertrag zu erfassen.

17. Rückstellungen

Für rechtliche oder faktische Verpflichtungen werden Rückstellungen in der Bilanz angesetzt, wenn das Unternehmen aus einem Ereignis in der Vergangenheit eine gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtung hat und es wahrscheinlich ist, dass wirtschaftliche Ressourcen abfließen, um diese Verpflichtung zu erfüllen. Dabei ist eine Abzinsung immer dann vorzunehmen, wenn der Abzinsungseffekt wesentlich ist. Der Wertansatz der Rückstellungen berücksichtigt diejenigen Beträge, die erforderlich sind, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen, erkennbare Risiken und ungewisse Verpflichtungen des Konzerns abzudecken. Drohverlustrückstellungen bewertet das Unternehmen mit dem niedrigeren Betrag aus den zu erwartenden Kosten bei Erfüllung des Vertrags und den zu erwartenden Kosten bei Beendigung des Vertrags.

Zuführungen zu den Rückstellungen werden grundsätzlich erfolgswirksam berücksichtigt.

Dies gilt nicht für Rückstellungsbildungen im Zusammenhang mit Rückbau- und Renaturierungskosten. In diesen Fällen ist der Buchwert des dazugehörigen Sachanlagevermögens um den Barwert der rechtlichen Verpflichtungen aus dem Rückbau zu erhöhen. Die Berechnungsgrundlagen für die Barwertberechnung der Rückstellungen bestehen aus der Laufzeit bis zum voraussichtlichen Rückbau, aus den heute zu erwartenden anlagenspezifischen Rückbau- und Renaturierungskosten, die für die Anwendung der Nominalzinsrechnung (Kaufkraftäquivalenz) auf die voraussichtlichen Rückbaukosten unter Einrechnung einer voraussichtlichen Inflationsrate von p.a. zwei Prozent hochgerechnet werden, sowie aus dem jeweiligen auf die Restlaufzeit bezogenen Diskontierungszinssatz. Der Diskontierungssatz wurde im Geschäftsjahr unter Zugrundelegung der Zinssätze von laufzeitkongruenten börsennotierten Bundeswertpapieren, erhöht um einen Risikoaufschlag von drei von Hundert (credit spread), ermittelt. Bis zum Vorjahr erfolgte die Ermittlung unter Heranziehung der durch die Bundesbank für die Rückstellungsberechnung veröffentlichten laufzeitkongruenten Zinssätze. Zu erwartende Verwertungserlöse werden bei der Bemessung der Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung nicht berücksichtigt, auch wenn ihre Realisierung aus heutiger Sicht wahrscheinlich und die dabei erzielten Erlöse im Schätzungswege gleichermaßen bezifferbar wie die Kosten für den Rückbau der Anlagen sind. Die Erfassung der Rückstellungen erfolgt grundsätzlich im Erstjahr der Rückstellungsbildung gewinnneutral im Wege eines bilanziellen Aktiv-Passiv-Tauschs. Der zusätzlich aktivierte Betrag wird über die Restnutzungsdauer der Sachanlagegegenstände abgeschrieben. Die sich gegenüber dem Vorjahr aufgrund der Anwendung der aktuellen Diskontierungssätze ergebenden Unterschiede bei der Rückstellungsberechnung werden gewinnneutral mit den Anschaffungs-/Herstellungskosten der Windparks verrechnet und betragen im Geschäftsjahr insgesamt (Erhöhung) T€ 1.029 (Vorjahr T€ 175). Einen bei der Erfüllung der Verpflichtung entstehenden positiven oder negativen Differenzbetrag zum Buchwert erfasst das Unternehmen erfolgswirksam. Die jährlichen Aufzinsungsbeträge zur Barwertanpassung der Rückstellungen werden ergebniswirksam im Finanzierungsaufwand verbucht. Die Zugänge durch Aufzinsungen betragen T€ 363 (Vorjahr T€ -75).

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen. Es werden alle Informationen berücksichtigt, die bis zum Tag der Bilanzaufstellung bekannt werden.

18. Verbindlichkeiten

Finanzielle Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, werden zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, Anleihen ggf. unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Ein etwaiger Unterschiedsbetrag zwischen ausbezahltem und bei Endfälligkeit rückzahlbarem Betrag (Disagio, Darlehensabgeld) wird amortisiert, indem zunächst der Vereinnahmungsbetrag angesetzt und dann sukzessive durch kontinuierliche Aufzinsung bis zum finalen Rückzahlungsbetrag fortgeschrieben wird.

Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden zu Stichtagskursen umgerechnet. Bankverbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Geldkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Eventualverbindlichkeiten sind nicht bilanziert, sondern im Konzernanhang unter "Sonstige Angaben" (Teil VIII.) ausgewiesen.

19. Bedeutende bilanzielle Ermessensspielräume und Hauptquellen von Schätzungen

19.1. Notwendigkeit von Schätzungen

Bei der Anwendung der dargestellten Konzernbilanzierungsgrundsätze muss die Geschäftsführung in Bezug auf die Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden, die nicht ohne Weiteres aus anderen Quellen ermittelt werden können, Sachverhalte beurteilen, Schätzungen anstellen und Annahmen treffen. Die Schätzungen und die ihnen zugrunde liegenden Annahmen resultierten aus Erfahrungen der Vergangenheit sowie weiteren als relevant erachteten Faktoren. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen.

Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung. Schätzungsänderungen, die nur eine Periode betreffen, werden nur in dieser berücksichtigt. Schätzungsänderungen, die die aktuelle sowie die folgenden Berichtsperioden betreffen, werden entsprechend in dieser und den folgenden Perioden beachtet.

19.2. Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten

Im Folgenden werden die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie die sonstigen wesentlichen Quellen von Schätzungsunsicherheiten am Bilanzstichtag angegeben, durch die ein beträchtliches Risiko entstehen kann, sodass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der ausgewiesenen Vermögenswerte und Schulden erforderlich wird.

19.2.1. Werthaltigkeit der technischen Anlagen (Windparks)

In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2014 sind die konzerneigenen Windparks in Höhe von insgesamt T€ 185.867 (Vorjahr T€ 178.048) aktiviert. Für die Bestimmung etwaiger Wertminderungen dieser Sachanlagen im Rahmen der regelmäßigen Impairment-Tests ist es erforderlich, die Nutzungswerte der Zahlungsmittel generierenden Einheiten, zu denen die jeweiligen Windparks gehören, zu ermitteln.

Die Berechnung der Nutzungswerte bedarf der Schätzung künftiger Cashflows aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit sowie eines geeigneten Abzinsungssatzes für die Barwertberechnung im Wege der Bewertung mittels diskontierter Mittelzuflüsse (Discounted-Cashflow-Bewertungen). Die hierfür heranzuziehenden Schätzgrößen bestehen hauptsächlich in den die Höhe der Stromerträge beeinflussenden zukünftigen Windverhältnissen, in den Vergütungssätzen für den Verkauf der Energie, der technischen Lebensdauer der Windenergieanlagen, den Anschlussfinanzierungszinssätzen sowie in den weiteren Kostengrößen eines Windparks wie etwa Instandsetzungen.

19.2.2. Werthaltigkeit von Vorräten (unfertige Erzeugnisse und Leistungen)

In der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2014 sind Vorräte in Höhe von T€ 50.858 (Vorjahr T€ 62.033) berücksichtigt. Diese resultieren aus der Aktivierung von im Rahmen der Wind-/Solarpark-Projektentwicklung angefallenen projektbezogenen Kosten. Die Geschäftsführung hat die Werthaltigkeit der aktivierten Kosten am Bilanzstichtag beurteilt und Wertabschläge im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Bei der Bewertung der Vorräte stellen die künftigen Realisierungschancen von Projekten und der Wert der erwarteten künftigen Cashflows wesentliche Schätzgrößen dar.

19.2.3. Aktive latente Steuern

Aktive latente Steuern werden für alle nicht genutzten steuerlichen Verlustvorträge sowie zeitliche Buchungsunterschiede in dem Maße erfasst, wie es wahrscheinlich ist bzw. wie hierfür überzeugende substanzielle Hinweise vorliegen, dass hierfür zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Wesentliche Teile der aktiven latenten Steuern entstanden in den Windparkbetreibergesellschaften, die steuerlich maximal zulässige Abschreibungen nutzen, sowie in den ausländischen Planungsgesellschaften, die erhebliche Vorlaufkosten für die jeweilige Markt- und Projekterschließung tragen. Für die Ermittlung der Höhe der aktiven latenten Steuern ist eine Schätzung der Unternehmensleitung auf der Grundlage des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategie (zeitlicher Anfall steuerlicher Ergebnisse, Berücksichtigung steuerlicher Risiken etc.) erforderlich. Wesentliche Auswirkung hierauf haben auch die jeweils nationalen wie auch auf EU-Ebene gegebenen steuerrechtlichen Grundlagen, die laufenden Anpassungen unterliegen.

V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden.

1. Umsatzerlöse

Die Umsätze des Konzerns in dem Segment Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar) betreffen deutsche und britische Windparks sowie Projektrechte an einer Solarpark- und an einer portugiesischen Windparkplanung.

Die Umsätze des Konzerns in dem Segment Projektierung und Verkauf Offshore resultieren aus dem Projektrechteverkauf Borkum Riffgrund West II.

Die dem Bereich Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges zuzurechnenden Tätigkeiten werden nahezu ausschließlich in Deutschland erbracht.

Die Umsatzerlöse in dem Segment Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks (kurz: Stromerzeugung) werden in Windparks in Deutschland, Portugal und Großbritannien realisiert.

Im Einzelnen setzen sich die Umsatzerlöse segmentbezogen wie folgt zusammen:

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in T€ 2014 2013
Segmente und zugehörige Umsatzerlöse
Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar) 101.481 65.826
Projektierung und Verkauf Offshore (Wind) 4.000 11.087
Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks 45.244 38.802
Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges 2.555 2.088
Umsatzerlöse gesamt 153.280 117.803

2. Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen

Unter dieser Position im betragsmäßigen Umfang von T€ 7.171 (Vorjahr T€ 44.970) sind die Veränderungen der konzernweiten zum Bilanzstichtag vorhandenen Bestände an unfertigen Projekten sowie die Herstellkosten in Betrieb genommener Windparks, die im Konzernbestand verbleiben, ausgewiesen.

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in T€ 2014 2013
Übernahme Windparks in das Anlagevermögen 18.347 31.174
Bestandsveränderungen unfertige Projekte -11.175 13.795
Bestandsveränderungen und Eigenleistungen gesamt 7.171 44.970

Da auch die Errichtungskosten für Windparks, die für den Verbleib im Konzernbestand vorgesehen sind, im laufenden Wareneinsatz sowie in den sonstigen Kostenpositionen (sonstige betriebliche Aufwendungen, Personal- und Zinsaufwendungen) verbucht werden, ist bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung der projektbezogene Bestand zu aktivieren. Zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Windparks erfolgt zunächst die Ausbuchung des bis dahin hierfür aktivierten Vorjahresbestandes an unfertigen Erzeugnissen und Leistungen.

Gleichzeitig erfolgt in dieser Höhe zuzüglich der bis zur Fertigstellung noch angefallenen Herstellkosten die Aktivierung im Sachanlagevermögen durch Umgliederung der fertigen Windparks ins Anlagevermögen, soweit diese im Konzern zum Zwecke der Stromerzeugung verbleiben. Im Geschäftsjahr wurden ein selbst neu hergestellter Windpark (Flögeln-Stüh) sowie ein weiteres Umspannwerk in den Eigenbestand übernommen.

Aktivierungen selbst hergestellter Windparks erfolgen ergebnisneutral.

3. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge gliedern sich wie folgt auf:

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in T€ 2014 2013
Zuschreibungen Sachanlagevermögen (Wertaufholung) 1.720 0
Veräußerungsgewinne 1.151 21
Übrige sonstige betriebliche Erträge 366 607
Auflösung Rückstellungen 158 859
Schadensersatz/Versicherungserstattungen 152 1.105
Erträge aus Währungsumrechnungen 22 1.166
Sachkostenerstattungen 0 4
Sonstige betriebliche Erträge gesamt 3.569 3.762

Die Zuschreibungen waren für zwei Windparks vorzunehmen, für die die in frühreren Jahren gegebenen wertmindernden Gründe weggefallen sind.

4. Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen

Die konzernweit angefallenen Aufwendungen für die Planung und Herstellung von Wind-/Solarparkprojekten betragen T€ 82.431 (Vorjahr T€ 96.158).

5. Personalaufwand

Der konzernweit angefallene Personalaufwand in Höhe von T€ 10.043 (Vorjahr T€ 9.754) hat sich aufgrund der leicht gesteigerten Mitarbeiteranzahl im Geschäftsjahr erhöht und setzt sich wie folgt zusammen:

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in T€ 2014 2013
Löhne und Gehälter 8.651 8.551
Soziale Abgaben und Aufwendungen 1.391 1.203
Personalaufwand gesamt 10.043 9.754

Der Personalbestand im Konzern beläuft sich auf durchschnittlich 117 Arbeitnehmer (Vorjahr 114 Arbeitnehmer). Davon waren im Durchschnitt 20 Mitarbeiter (Vorjahr 16) bei ausländischen Tochtergesellschaften angestellt.

6. Abschreibungen

Der weit überwiegende Anteil an den Abschreibungen von insgesamt T€ 14.183 (Vorjahr T€ 12.081) entfällt mit T€ 14.108 (Vorjahr T€ 11.997) auf die konzerneigenen Windparks. Aus dem Anlagenspiegel (vgl. Tz. VI.1) ergeben sich detaillierte Informationen zum Anlagevermögen und zu den Abschreibungen. Im Berichtszeitraum waren wie im Vorjahr keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Sachanlagen vorzunehmen.

7. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Im Wesentlichen umfassen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen die folgenden Aufwandspositionen:

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in T€ 2014 2013
Reparaturen und Instandhaltungen Windparks 5.465 4.377
Pachtzahlungen für Windparks 2.378 1.642
Aufwendungen aus Währungsumrechnungen 1.636 1.107
Rechts-, Steuer-, Prüfungs- und andere Beraterhonorare, Prozesskosten 1.474 1.632
Gebühren, Abgaben, Beiträge 1.249 782
Versicherungen 1.135 1.053
Verwaltungskosten 951 514
Projektbezogene Aufwendungen (inkl. Planung, Reisekosten usw.) 901 778
Raumkosten 434 525
Strombezug Windkraftanlagen 425 239
Werbekosten und Vertriebsaufwand 406 1.304
Übrige sonstige betriebliche Aufwendungen 192 255
Zahlungen für abgegebene Ausschüttungsgarantien 0 192
Sonstige betriebliche Aufwendungen gesamt 16.646 14.401

8. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis im Konzern stellt sich wie folgt dar:

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in T€ 2014 2013
Zinsen und ähnliche Erträge 929 438
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -19.891 -13.425
Zinsergebnis -18.962 -12.987

Zinserträge aus finanziellen Vermögenswerten, die nicht erfolgswirksam zum Fair Value bewertet werden, fielen nicht an. Aufwendungen aus der Marktbewertung von vollumfänglich effektiven cashflow-hedged Derivaten (Zins- und Zins-/Währungsswaps) im Berichtszeitraum in Höhe der kumulierten negativen Marktwerte von T€ -10.442 (Vorjahr: negative Marktwerte von T€ -1.789) wurden, saldiert mit den darauf entfallenden latenten Steuern, erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Die deutliche Erhöhung liegt an den gesunkenen Kapitalmarktzinsen und den zukünftigen Zins- und Währungskursprognosen, die sich auf die Marktwerte auswirken. Die Swaps wurden ausschließlich zur Sicherung der Zins- und Währungsrisiken aus den langfristigen Windparkfinanzierungen abgeschlossen, weswegen eine Realisierung der negativen Marktwerte vor dem Laufzeitende der Derivate nicht in Betracht kommt.

Die Zinserträge von T€ 929 (Vorjahr T€ 438) entfallen auf kurzfristige finanzielle Vermögenswerte mit variablen Zinssätzen. Von den Zinsaufwendungen entfallen T€ 4.000 (Vorjahr T€ 207) auf kurzfristige finanzielle Verbindlichkeiten mit variablen Zinssätzen. Die ausgewiesenen Zinsaufwendungen entfallen ausschließlich auf Schuldposten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet sind.

9. Ertragsteuern

Der Gesamtsteueraufwand im Konzern stellt sich wie folgt dar:

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in T€ 2014 2013
Laufende (tatsächliche) Steuern 4.692 4.917
Latente Steuern 2.931 2.686
Gesamtsteueraufwand 7.623 7.603

9.1. Tatsächliche Steuern

Hier werden die in Deutschland zu entrichtenden Gewerbe- und Körperschaftsteuern nebst Solidaritätszuschlag erfasst sowie die in den ausländischen Gesellschaften vergleichbaren Ertragsteueraufwendungen.

9.2. Latente Steuern

Steuerlatenzen aufgrund von temporären Differenzen zwischen den Wertansätzen in den steuerlich maßgeblichen Bilanzen und den Buchwerten in der Konzernbilanz bestehen in nachfolgend angeführter Höhe.

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31.12.2014 31.12.2013
in T€ Aktive latente Steuern Passive latente Steuern Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
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Bewertung des Sachanlagevermögens 1.637 9.799 2.382 8.493
Verlustvorträge 7.356 0 6.921 0
Fair Value-Bewertung IAS 39 3.114 0 530 0
Zwischengewinneliminierung 111 0 850 0
Vorratsbewertung 0 1.364 0 975
Bewertung von Anleihen (Effektivzinsmethode) 0 143 0 0
Zwischensumme vor Saldierung 12.218 11.306 10.684 9.468
Saldierungsfähige Beträge -4.641 -4.641 -4.205 -4.205
Latente Steuern (nach Saldierung) 7.577 6.666 6.479 5.263

Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede sowie der Nutzbarkeit der Verlustvorträge, die zu aktiven latenten Steuern geführt haben.

Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können.

Die steuerlichen Verlustvorträge im Konzern bestehen in der Energiekontor AG, in den Windparkbetreiber- sowie in den portugiesischen Planungs- und Errichtungsgesellschaften und setzen sich wie folgt zusammen:

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31.12.2014 31.12.2013
in T€ Inland Ausland Inland Ausland
--- --- --- --- ---
Verlustvorträge
mit Bildung aktiver latenter Steuern
Verlustvorträge Gewerbesteuer 35.206 0 38.291 0
Verlustvorträge Körperschaftsteuer 5.694 6.104 3.867 4.062
ohne Bildung aktiver latenter Steuern
Verlustvorträge 0 2.158 100 2.899

Die Gesellschaft geht im Berichtszeitraum davon aus, dass für die steuerlichen Verlustvorträge, für die aktive latente Steuern gebildet wurden, aufgrund der zukünftigen Geschäftstätigkeit ausreichend positives zu versteuerndes Einkommen für die Realisierung des aktivierten Steueranspruchs zur Verfügung stehen wird. Aufgrund der Erfahrung aus der Vergangenheit und der zu erwartenden steuerlichen Einkommenssituation wird davon ausgegangen, dass die entsprechenden Vorteile aus den aktiven latenten Steuern realisiert werden können. Entsprechende zukünftige positive Ergebnisse, die steuerliche Verwertbarkeit der für die aktiven latenten Steuern angesetzten Verluste gewährleisten, ergeben sich aus Steuerplanungsrechnungen. Die sich größtenteils aus den Windparkbetreibergesellschaften ergebenden Verlustvorträge wirken sich gewerbesteuerlich auf Ebene der Windparkbetreibergesellschaften selbst und körperschaftsteuerlich auf Ebene der Energiekontor AG aus. Sie resultieren nicht aus unplanmäßigen Geschäftsverläufen, sondern insbesondere aus erhöhten anfänglichen steuerlichen Abschreibungen.

Insoweit für Verlustvorträge latente Steueransprüche aktiviert werden, besteht im Inland und in Großbritannien keine zeitliche Beschränkung für die Vortragsmöglichkeit. In Portugal besteht ebenfalls eine steuerliche Vortragsmöglichkeit für Verluste, deren Nutzung jedoch zeitlich auf vier Jahre beschränkt ist.

Der Aufbau der ausländischen Verlustvorträge betrifft zu einem Großteil die britischen Betriebsstätten der Windparks Hyndburn und Withernwick.

Die direkt im Eigenkapital (Fair-Value-Rücklage IAS 39) verbuchten aktiven latenten Steuerbeträge in Höhe von T€ 3.114 (Vorjahr T€ 530) wurden ergebnisneutral erfasst.

9.3. Steuerliche Überleitungsrechnung (Effective Tax Rate Reconciliation)

Im Geschäftsjahr 2014 und nach der aktuellen Gesetzeslage voraussichtlich auch in den folgenden Jahren beträgt der Körperschaftsteuersatz in Deutschland 15 Prozent zuzüglich des Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 Prozent der Körperschaftsteuerbelastung. Daraus resultiert ein effektiver Körperschaftsteuersatz von 15,83 Prozent. Unter Einbeziehung der Gewerbesteuer, die sich im Durchschnitt auf 14,00 Prozent beläuft, beträgt der Gesamtsteuersatz im Geschäftsjahr 29,83 Prozent.

Nachfolgend wird die Überleitung vom erwarteten Steueraufwand auf den ausgewiesenen Ertragsteueraufwand gezeigt. Die Berechnung des erwarteten Steueraufwands basiert auf der Anwendung des inländischen Gesamtsteuersatzes von 29,83 Prozent.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Ursachen für die Abweichung zwischen dem erwarteten (rechnerischen) und dem tatsächlichen Steueraufwand:

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in T€ 2014 2013
Ertragsteueraufwand rechnerisch 6.489 6.272
Ertragsteuern für andere Perioden 124 39
Effekte aus Personengesellschaften 208 48
Nicht aktivierte und untergegangene steuerliche Verlustvorträge 481 870
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 58 43
Steuerfreie Ergebnisse und andere neutrale Gewinne -18 0
Abweichendes Steuerrecht/Steuersätze Ausland 282 332
Tatsächlicher Steueraufwand 7.623 7.603

10. Ergebnis je Aktie im Sinne des IAS 33

Zum Ende des Geschäftsjahres waren 14.653.160 (Vorjahr 14.777.610) Aktien gezeichnet. Davon waren unter Berücksichtigung der bis dahin zum Zwecke der Einziehung zurückgekauften und noch nicht eingezogenen Anteile 14.649.160 Aktien (Vorjahr 14.675.760 Aktien) im Umlauf. Unter Berücksichtigung einer taggenauen Gewichtung waren im Geschäftsjahr durchschnittlich 14.659.939 (Vorjahr 14.698.179) Aktien in Umlauf. Verwässerungseffekte gab es im Geschäftsjahr wie im Vorjahr nicht, sodass "unverwässertes Ergebnis je Aktie" und "verwässertes Ergebnis je Aktie" identisch sind.

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2014 2013
Konzernergebnis in € 14.132.206 13.549.467
Gewogener Durchschnitt ausgegebener Aktien (Stück) 14.659.939 14.698.179
Ergebnis je Aktie in € 0,96 0,92

11. Finanzielle Risiken und Finanzinstrumente

Grundsätzlich ist der Konzern Zinsänderungs-, Liquiditäts-, Währungs- sowie bei Vermögenswerten Bonitäts- und Ausfallrisiken ausgesetzt.

Eine Absicherung von Zinsänderungsrisiken erfolgt neben langfristigen Festzinsvereinbarungen (bei Windparkfinanzierungen) durch Sicherungsderivate. Die betroffenen Windparkbetreibergesellschaften haben Festzinsdarlehen aufgenommen und in variable (3-Monats-EUR-EURIBOR-Telerate) verzinste Kredite umgewandelt, für die durch den Abschluss von Zinsswaps die Zinssicherungen erfolgen (synthetische Festzinsdarlehen). Zinsänderungsrisiken bestehen für die Unternehmensgruppe während der Laufzeit der Sicherungsderivate nicht. Zinsänderungen haben lediglich Auswirkung auf den Wert der Derivate, soweit man diese separat betrachtet, wie IAS 39 dies fordert. Dahingehend werden solche abgekoppelten Zinsänderungsauswirkungen mittels Sensitivitätsanalysen dargestellt, die die Effekte von Änderungen der Marktzinssätze auf Zinszahlungen, Zinserträge und -aufwendungen, andere Ergebnisteile sowie auf das Eigenkapital abbilden.

Zum Bilanzstichtag haben die Zinsswaps aufgrund der stark gesunkenen Kapitalmarktzinsen einen beizulegenden negativen Wert von T€ -10.442 (Vorjahr T€ -1.789), ermittelt nach einer Mid-Market-Bewertung (Mark-to-Market MTM).

Die negativen Marktwerte der derivativen Finanzinstrumente sind unter der Position "Sonstige Finanzverbindlichkeiten" auszuweisen. Die Marktwertermittlung für solche Vermögenswerte und Schulden erfolgt auf Basis von Parametern, für die entweder direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen, und basiert auf finanzmathematischen Simulationsmodellen prognostizierter Währungs- und Zinsentwicklungen. Aus Sicht des Managements sind die Marktwerte dieser Swaps rein theoretische Werte, zumal ein Verkauf oder die Realisierung der Marktwerte vor dem planmäßigen Auslauf der mit den Derivaten gesicherten Zinsbindung nicht in Betracht kommt. Vergleichbar sind die negativen Marktwerte bei synthetischen Festzinsdarlehen in wirtschaftlicher Hinsicht mit Vorfälligkeitsentschädigungen bei traditionellen Festzinsdarlehen, die in keinem Fall bilanziert werden.

In Bezug auf die Zinsswaps entspricht der effektive Zinsaufwand der mit den vorgenannten Payer-Swap-Hedges gesicherten Grundgeschäfte dem jeweils für das Grundgeschäft gesicherten Zinsniveau, sodass auch in der retrospektiven Betrachtung die Effektivität voll gegeben ist. Demzufolge sind diese Finanzinstrumente nicht mit Zinsrisiken in Bezug auf Gewinn- und Verlustrechnung oder Eigenkapital verbunden. Somit werden die Gewinne und Verluste aus der Marktbewertung der Derivate nach Verrechnung mit den darauf entfallenden passiven bzw. aktiven latenten Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Wenn das Marktzinsniveau zum Bilanzstichtag um 100 Basispunkte höher (niedriger) gewesen wäre, hätte der in die Fair-Value-Rücklage ergebnisneutral einzustellende Marktwert insgesamt T€ -7.357 (T€ -13.629) betragen. Die Bezugsgrößen für die Grundgeschäfte der Windparkfinanzierungen belaufen sich - ggf. auf EUR umgerechnet - auf insgesamt T€ 138.111 (Vorjahr T€ 44.756).

Die Laufzeiten von Zinssicherungen bzw. Zinswährungssicherungen entsprechen grundsätzlich denen der abgesicherten Grundgeschäfte. Zum Bilanzstichtag hatte die Gruppe derivative Instrumente mit einer maximalen Laufzeit bis Januar 2032 im Bestand, um Zins- und Währungsrisiken aus den Windparkfinanzierungen abzusichern.

Weitere Währungsrisiken der britischen Tochtergesellschaften werden grundsätzlich nicht abgesichert.

Den Liquiditätsrisiken wird durch die rechtzeitige und ausreichende Vereinbarung von Kreditlinien, die nicht ausgeschöpft werden, sowie durch die Emission von Anleihen begegnet.

Bilanziell werden die Bonitäts- und Ausfallrisiken ggf. durch Wertberichtigungen abgebildet. Sie sind maximiert auf die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesenen Beträge.

VI. Erläuterungen zur Bilanz

Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Bilanz angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€.

1. Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung der Werte des Anlagevermögens im laufenden Jahr sowie im Vorjahr sind aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel ersichtlich.

Keine der hier angeführten Wirtschaftsgüter sind zur Veräußerung bestimmt (non-current assets held for sale) oder aufzugebenden Geschäftsbereichen zuzuordnen (discontinued operations), sodass insoweit ein separater Ausweis entfällt.

Anlagenspiegel 2014

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Anschaffungs-/Herstellungskosten
in T€ 01.01.2014 Zugänge Abgänge2) 31.12.2014
--- --- --- --- ---
I. Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwert 5.200 0 0 5.200
II. Sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter
Sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter 437 12 20 429
III. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude 691 613 0 1.304
2. Technische Anlagen (Windparks) 240.610 24.117 4.107 260.620
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 823 48 175 689
242.124 24.778 4.282 262.613
IV. Finanzanlagen
Beteiligungen 71 0 0 71
Summe 247.832 24.790 4.302 268.313

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Abschreibungen
in T€ 01.01.2014 Zugänge1) Zuschreibungen Abgänge2) 31.12.2014
--- --- --- --- --- ---
I. Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwert 5.200 0 0 0 5.200
II. Sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter
Sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter 380 32 0 20 392
III. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude 3 9 0 0 12
2. Technische Anlagen (Windparks) 62.562 14.108 1.720 197 78.193
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 748 34 0 175 607
63.314 14.151 1.720 372 78.812
IV. Finanzanlagen
Beteiligungen 0 0 0 0 0
Summe 68.894 14.183 1.720 392 84.405

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Buchwert
in T€ 31.12.2014 31.12.2013
--- --- ---
I. Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwert 0 0
II. Sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter
Sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter 37 57
III. Sachanlagen
1. Grundstücke und Gebäude 1.291 688
2. Technische Anlagen (Windparks) 185.867 178.048
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 82 68
187.241 178.804
IV. Finanzanlagen
Beteiligungen 71 71
Summe 187.348 178.932

1) Abschreibungen des Geschäftsjahres

2) Abgänge durch Veränderungen im Konsolidierungskreis

Anlagenspiegel 2013

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Anschaffungs-/Herstellungskosten
in T€ 01.01.2013 Zugänge Abgänge2) 31.12.2013
--- --- --- --- ---
I. Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwert 5.200 0 0 5.200
II. Sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter
Sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter 396 41 0 437
III. Sachanlagen
1. Grundstücke 674 18 0 691
2. Technische Anlagen (Windparks) 188.415 52.344 149 240.610
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 786 34 3 817
189.875 52.395 152 242.118
IV. Finanzanlagen
Beteiligungen 0 71 0 71
Summe 195.471 52.507 152 247.826

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Abschreibungen
in T€ 01.01.2013 Zugänge1) Zuschreibungen Abgänge2) 31.12.2013
--- --- --- --- --- ---
I. Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwert 5.200 0 0 0 5.200
II. Sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter
Sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter 347 33 0 0 380
III. Sachanlagen
1. Grundstücke 3 0 0 0 3
2. Technische Anlagen (Windparks) 50.565 11.997 0 0 62.562
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 701 50 0 3 748
51.269 12.047 0 3 63.314
IV. Finanzanlagen
Beteiligungen 0 0 0 0 0
Summe 56.816 12.081 0 3 68.894

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Buchwert
in T€ 31.12.2013 31.12.2012
--- --- ---
I. Geschäfts- oder Firmenwert
Geschäfts- oder Firmenwert 0 0
II. Sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter
Sonstige immaterielle Wirtschaftsgüter 57 49
III. Sachanlagen
1. Grundstücke 688 670
2. Technische Anlagen (Windparks) 178.048 137.850
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 68 85
178.804 138.605
IV. Finanzanlagen
Beteiligungen 71 0
Summe 178.932 138.655

1) Abschreibungen des Geschäftsjahres

2) Abgänge durch Veränderungen im Konsolidierungskreis

1.1. Sonstige immaterielle Vermögenswerte

Hierbei handelt es sich um zu aktivierende und laufend abzuschreibende Software.

1.2. Grundstücke

Der Ausweis beinhaltet sämtliche gehaltenen und zum Betrieb von Windparks genutzten und damit dem Segment "Stromerzeugung" in konzerneigenen Windparks zuzurechnenden Grundstücke, deren zum Bilanzstichtag ermittelter beizulegender Wert T€ 738 (Vorjahr T€ 688) beträgt.

Infolge der Anwendung des IFRS 10 auf die Anteile der Energiekontor Umwelt GmbH & Co. Ökologische Wohn-Immobilien KG und der daraus resultierenden erstmaligen Vollkonsolidierung sind aus den Zugängen aus der Erstkonsolidierung zum Bilanzstichtag noch Buchwerte für die Wohnimmobilien von T€ 554 vorhanden, die dem Segment "Sonstiges" zuzuordnen sind. Der Zugangswert im Zeitpunkt der Erstkonsolidierung beträgt T€ 563.

Die Immobilien sind für Finanzierungszwecke mit entsprechenden Grundschulden belastet.

1.3. Technische Anlagen (Windparks)

Hier sind bei den Anschaffungskosten werterhöhend die Zugänge aus der Eigenherstellung des Umspannwerks Uthlede Süd, des Windparks Flögeln-Stüh und der zugehörigen quotal konsolidierten Infrastrukturgesellschaft sowie die Erwerbe der Windparks Krempel II und Prenzlau zu verzeichnen. In den Bilanzwerten enthalten sind die Restbuchwerte der zu erwartenden Rückbaukosten der Windparks. Die Restbuchwerte aller Windparks im Konzern betragen unter Berücksichtigung der Zugänge des Geschäftsjahres zum Bilanzstichtag T€ 185.867 (Vorjahr T€ 178.048). Alle hier ausgewiesenen Wirtschaftsgüter sind im Rahmen der langfristigen Finanzierungsverträge sicherungsübereignet.

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in T€ Wertansatz Bilanz 31.12.2014 IAS 39
Vermögens- und Schuldwerte Buchwert 31.12.2014 Fortgeführte Anschaffungskosten Anschaffungskosten Fair value - erfolgsneutral Fair value - erfolgswirksam Fair value 31.12.2014
--- --- --- --- --- --- ---
Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 81.594 81.594 81.594
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 23.781 23.781 23.781
Sonstige Forderungen 3.121 3.121 3.121
Sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" 326 326 326
Schulden
Anleihen 95.841 95.841 95.841
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 159.821 159.821 159.821
Sonstige Finanzschulden 1.637 1.637 1.637
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.947 5.947 5.947
Sonstige übrige Verbindlichkeiten 5.124 5.124 5.124
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Hedge-Beziehung 10.442 10.442 10.442

1.4. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

Die zum Bilanzstichtag zu Restbuchwerten von T€ 82 (Vorjahr T€ 68) bewertete Bilanzposition beinhaltet die Büro- und Geschäftsausstattung der verschiedenen Standorte im In- und Ausland.

2. Finanzinstrumente

Nachfolgende Übersicht gibt einen Überblick über die Kategorisierung der Finanzinstrumente der Energiekontor-Gruppe zum Bilanzstichtag. Umwidmungen erfolgten weder im Geschäfts- noch im Vorjahr.

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in T€ Wertansatz Bilanz 31.12.2013 IAS 39
Vermögens- und Schuldwerte Buchwert 31.12.2013 Fortgeführte Anschaffungskosten Anschaffungskosten Fair value - erfolgsneutral Fair value - erfolgswirksam Fair value 31.12.2013
--- --- --- --- --- --- ---
Vermögenswerte
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 71.413 71.413 71.413
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 28.567 28.567 28.567
Sonstige Forderungen 447 447 447
Sonstige originäre finanzielle Vermögenswerte der Kategorie "zur Veräußerung verfügbar" 1.983 1.983 1.983
Schulden
Anleihen 87.931 87.931 87.931
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 171.919 171.919 171.919
Sonstige Finanzschulden 3.064 3.064 3.064
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8.109 8.109 8.109
Sonstige übrige Verbindlichkeiten 12.681 12.681 12.681
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten mit Hedge-Beziehung 1.789 1.789 1.789

3. Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen

Hier sind neben Darlehensforderungen gegenüber Windparkbetreibergesellschaften auch Minderheitenanteile an Windparkbetreibergesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG ausgewiesen.

4. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte

Diese Position beinhaltet Rechnungsabgrenzungen und geleistete Vorauszahlungen für zukünftige Aufwendungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr.

5. Ertragsteuerforderungen (langfristig)

Hierunter sind die abgezinsten langfristigen Steuerforderungen (deutsches Körperschaftsteuermoratorium) ausgewiesen.

6. Latente Steuern

Latente Steuern resultieren aus unterschiedlichen Wertansätzen in den IFRS- und Steuerbilanzen der Konzernunternehmen sowie aus Konsolidierungsmaßnahmen, soweit sich diese Unterschiede im Zeitablauf wieder ausgleichen.

Nach der "Liability-Method" (IAS 12) finden die am Bilanzstichtag geltenden bzw. für die Zukunft bereits beschlossenen und bekannten Steuersätze Anwendung.

Aktive und passive Steuerlatenzen werden insoweit saldiert, als die (unter Tz. IV.12.2 angeführten) maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Zusammensetzung der aktiven latenten Steuern vor und nach Saldierung mit den passiven latenten Steuern ergibt sich aus Tz. V. 9.2 zur Gewinn- und Verlustrechnung.

7. Vorräte

Bei den Vorräten im Gesamtumfang von T€ 50.858 (Vorjahr T€ 62.033) handelt es sich um aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Wind- und Solarparkprojekte sowie um die im Zusammenhang mit der Errichtung von Wind-/Solarparks aufgelaufenen Baukosten (unfertige Erzeugnisse und Leistungen).

Finanzierungskosten auf die Projekt- und Baukosten werden aktiviert, soweit sie auf aktivierungsfähige Vorratsbestände entfallen (IAS 23.27). Es erfolgt keine rückwirkende Anwendung der Aktivierungsfähigkeit im Sinne des IAS 23.28. Im Geschäftsjahr wurden demnach T€ 3.036 (Vorjahr T€ 3.288) aktiviert, der Finanzierungskostensatz beträgt wie im Vorjahr durchschnittlich sieben Prozent. Aufgrund der steuerrechtlichen Nichtaktivierung ist insoweit eine passive Steuerlatenz zu berücksichtigen.

8. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Bei dieser Position im bilanzierten Umfang von T€ 23.781 (Vorjahr T€ 28.567) handelt es sich ausschließlich um zum Bilanzstichtag entstandene Forderungen, die in der Regel bis spätestens 90 Tage nach dem Bilanzstichtag eingehen. Soweit die Forderungen aus dem Verkauf von Windparkbetreibergesellschaften resultieren, sind sie bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses bereits eingegangen. Im Übrigen bestehen sie gegenüber Energieversorgungsunternehmen und Gesellschaften, für die die Gruppe die kaufmännische Geschäftsführung und Zahlungsabwicklung wahrnimmt, weswegen deren Zahlungsfähigkeit und ein Wertminderungsbedarf für etwaige Ausfallrisiken verlässlich eingeschätzt werden kann. Die Ausfallwahrscheinlichkeiten von Forderungen gegen Windparkbetreibergesellschaften werden überdies als niedrig eingestuft, da die Projekte in aller Regel verbindlich durchfinanziert sind. Einer Wertberichtigung bedarf es insoweit regelmäßig nicht. Auf die Angaben zur Bestellung von Kreditsicherheiten unter Tz. VI.23 wird verwiesen.

9. Sonstige Forderungen und finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen Forderungen und finanziellen Vermögenswerte in Höhe von T€ 3.412 (Vorjahr T€ 829) setzen sich hauptsächlich zusammen aus Rechnungsabgrenzungen und sonstigen kurzfristigen monetären Vermögenswerten.

10. Ertragsteuerforderungen (kurzfristig)

Unter dieser Position in Höhe von T€ 204 (Vorjahr T€ 179) sind überwiegend Körperschaftsteuerrückforderungsansprüche ausgewiesen.

11. Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Von den zum Bilanzstichtag vorhandenen liquiden Bar- und Bankguthaben in Höhe von T€ 81.594 (Vorjahr T€ 71.413) sind insgesamt Beträge von T€ 1.451 (Vorjahr T€ 17.272) für Sicherungszwecke (Bürgschaften und Projektfinanzierungen) an Kreditinstitute verpfändet.

12. Gezeichnetes Kapital

Das am Bilanzstichtag ausgegebene und im Umlauf befindliche Grundkapital der Energiekontor AG in Höhe von € 14.649.160,00 hat sich gegenüber dem Vorjahr (€ 14.675.760,00) durch weitere Aktienrückkäufe entsprechend verringert. Das unter Berücksichtigung der im Geschäftsjahr eingezogenen 124.450 Aktien zum Bilanzstichtag gezeichnete und eingetragene Kapital von € 14.653.160,00 ist eingeteilt in 14.653.160 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00).

13. Eigene Anteile

Die Gesellschaft wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2010 gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben.

Auf Grundlage dieses Beschlusses, der im Jahresabschluss der Energiekontor AG ausführlich wiedergegeben ist, wurden im Geschäftsjahr insgesamt 26.600 Aktien (Vorjahr: 34.700 Aktien) zum Zwecke der Einziehung zur Kapitalherabsetzung zurückgekauft. Im Geschäftsjahr erfolgte die Einziehung von Aktien unter entsprechender Kapitalherabsetzung.

Der das Nennkapital pro Aktie übersteigende Teil der Anschaffungskosten wird mit der Gewinnrücklage verrechnet.

Die Einziehung und Kapitalherabsetzung der zurückgekauften Aktien erfolgen voraussichtlich im dem Geschäftsjahr folgenden Jahr.

14. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 40.293 setzt sich zusammen aus den bei der Börseneinführung bzw. den Kapitalerhöhungen der Energiekontor AG in den Jahren 2000 und 2001 erzielten Agien abzüglich der hierauf entfallenen Kosten (nach Steuern) und hat sich gegenüber dem Vorjahr (T€ 40.278) um den zeitanteilig in Höhe von T€ 15 zuzuführenden fair value der im Berichtsjahr gewährten Bezugsrechte aus dem Aktienoptionsprogramm 2014 erhöht.

15. Genehmigtes und bedingtes Kapital

Auf die Ausführungen im Jahresabschluss der Energiekontor AG wird im Zusammenhang mit dem genehmigten und bedingten Kapital verwiesen.

16. Rücklagen für ergebnisneutrale Eigenkapitalveränderungen

16.1. Währungsumrechnung

Die in den früheren Jahren das Eigenkapital entsprechend reduzierenden kumulierten erfolgsneutralen Differenzen zum Ende des Vorjahres aus Währungsumrechnungen in Höhe von T€ -61 haben sich im Geschäftsjahr nicht verändert. Erst im Zeitpunkt des Teilabgangs der britischen Tochtergesellschaften werden sie erfolgswirksam aufgelöst. Hierbei handelt es sich um die in früheren Jahren innerhalb des Konzerns erfolgten Währungsumrechnungen.

16.2. Fair-Value-Bewertung

Diese Eigenkapitalposition in Höhe von T€ -7.327 (Vorjahr T€ -1.258) wird im Rahmen der Fair- Value-Bewertung gebildet und setzt sich zusammen aus dem negativen Marktwert der Zins- und Zins-/Währungsswaps in Höhe von insgesamt T€ -10.442 (Vorjahr T€ -1.789).

Diese Werte werden nach Verrechnung mit den darauf entfallenden aktiven latenten Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst.

Die Rücklage setzt sich wie folgt zusammen:

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in T€ 2014 2013
Wert Zins- und Zins-/Währungsswaps -10.442 -1.789
Aktive und passive latente Steuern 3.114 530
Gesamtrücklage am 31.12. -7.327 -1.258

17. Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 10.112 (Vorjahr T€ 6.122) setzen sich zusammen aus der unverändert vorhandenen gesetzlichen Rücklage von T€ 15 sowie aus den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 10.097 (Vorjahr T€ 6.107).

Die anderen Gewinnrücklagen entwickeln sich im Geschäftsjahr wie folgt:

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in T€ 2014 2013
Stand am 01.01. 6.107 3.492
Verrechnung mit Anschaffungskosten für zurückgekaufte eigene Anteile, die das Nennkapital überstiegen haben -164 -117
Entnahme aus der Gewinnrücklage 0 0
Einstellungen in die Gewinnrücklage 4.154 2.731
Stand am 31.12. 10.097 6.107

18. Kumulierte Konzernergebnisse

Die kumulierten Konzernergebnisse entwickeln sich im Geschäftsjahr wie folgt:

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in T€ 2014 2013
Stand am 01.01. -20.159 -28.771
Gewinnausschüttungen -7.331 -2.206
Konzernergebnis 14.132 13.549
Entnahmen aus der Gewinnrücklage 0 0
Einstellungen in die Gewinnrücklage -4.154 -2.731
Stand am 31.12. -17.511 -20.159

19. Sonstige Rückstellungen

Diese langfristige Position besteht ausschließlich aus Rückstellungen für Rückbau- und Renaturierungskosten von im Konzernbestand geführten Windkraftanlagen. Die je nach Anlagentypus in unterschiedlicher Höhe voraussichtlich anfallenden Kosten werden in Abhängigkeit von dem jeweiligen voraussichtlichen Rückbauzeitpunkt auf den heutigen Barwert diskontiert und jährlich entsprechend der Barwertentwicklung durch Aufzinsungen angepasst.

Im Berichtsjahr erfolgt die Diskontierung in Abhängigkeit von den unterschiedlichen Laufzeiten der Verpflichtungen bis zum voraussichtlichen Rückbauzeitpunkt mit Diskontierungssätzen von zwischen 3,24 Prozent und 4,48 Prozent vor Berücksichtigung von Inflationsabschlägen. Für die Anwendung der Nominalzinsrechnung auf die voraussichtlichen Rückbaukosten ist eine voraussichtliche Inflationsrate von p. a. zwei Prozent eingerechnet worden.

Die Rückstellungen entwickelten sich in der Vorjahres- und in der Berichtsperiode wie folgt:

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in T€ 2014 2013
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung gesamt 01.01. 10.484 7.343
Zu-/Abgänge durch Aufzinsungen 363 -75
Zugänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Zinssatz) 1.029 175
Zugänge im Zusammenhang mit Fertigstellung/Erwerb 1.137 1.869
Ab-/Zugänge Barwert (Veränderung der Herstellungskosten, Rückbaukosten) -1.981 1.172
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung gesamt 31.12. 11.033 10.484

20. Anleihekapital

Die nachstehenden Teilschuldverschreibungen und die Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit der jeweiligen Anleihen in jeweils einer Inhaber-Sammelschuldverschreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt sind.

Die Anleihen enthalten keine Wandlungsrechte oder andere Eigenkapitalelemente und sind frei handelbar. Die Anleihen der Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG, der Energiekontor Finanzanlagen GmbH & Co. KG sowie der Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG sind darüber hinaus an der Frankfurter Wertpapierbörse für den Freiverkehr zugelassen.

Eine Kündigung vor Fälligkeit ist durch die Emittentin mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Quartals möglich, eine Kündigung durch die Anleihegläubiger jedoch nur bei Einstellung der Zahlungen, bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Emittentin.

Die nach IFRS als Fälligkeitswerte klassifizierten Anleihen weisen keine eingebetteten Derivatemerkmale auf, so dass sie mit den Nominalwerten bzw. Anschaffungskosten im Fremdkapital anzusetzen sind.

Anleihe I aus 2010 über T€ 10.100

Die Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1CRY6 im Jahr 2010 eine in 10.100 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 10.100 ausgegeben.

Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 25 Prozent des Nominalbetrages am 1. April 2015 erhält der Anleger eine Verzinsung von 6,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 1. April 2020 steigt die jährliche Verzinsung auf 6,5 Prozent. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 10.100.

Anleihe II aus 2010/2011 über T€ 8.480

Die Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1EWRC im Jahr 2010 eine in 8.480 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 8.480 ausgegeben. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalbetrages am 31. Dezember 2016 erhält der Anleger eine Verzinsung von 6,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 31. Dezember 2020 steigt die jährliche Verzinsung auf 6,5 Prozent. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 8.480.

Anleihe aus 2011 über T€ 6.600

Die Energiekontor AG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1KQ27 im Jahr 2011 eine weitere in 6.600 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 6.600 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von sieben Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 30. April 2016 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 6.600.

Anleihe aus 2011 über T€ 7.650

Die Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1K0M2 im Jahr 2011 eine in 7.650 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 7.650 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Januar 2012 beginnt. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalbetrages am 31. Dezember 2017 erhält der Anleger eine Verzinsung von 6,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 31. Dezember 2021 steigt die jährliche Verzinsung auf 6,5 Prozent. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 7.650.

Anleihe aus 2012 über T€ 6.000 mit Nachtrag über T€ 2.000

Die Energiekontor AG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1PGX7 im Jahr 2012 eine in 6.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 6.000 ausgegeben. Das Volumen der in 2012 emittierten Anleihe wurde zum Jahreswechsel aufgrund der hohen Nachfrage nochmals um T€ 2.000 erhöht (2. Tranche), der Erhöhungsbetrag wurde im Jahr 2013 voll gezeichnet. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von sieben Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals.

Die Anleihe ist vollumfänglich am 30. September 2017 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr in Höhe von T€ 8.000.

Anleihe aus 2012 über T€ 11.250

Die Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1MLW0 im Jahr 2012 eine in 11.250 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 11.250 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Juli 2012 beginnt. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen.

Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalbetrages am 30. Juni 2018 erhält der Anleger eine Verzinsung von 6,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 30. Juni 2022 steigt die jährliche Verzinsung auf 6,5 Prozent. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr in Höhe von T€ 11.250.

Anleihe aus 2013 über T€ 7.000

Die Energiekontor AG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1R029 im Jahr 2013 eine weitere in 7.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 7.000 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Juli 2013 beginnt und die bis zum Bilanzstichtag in voller Höhe gezeichnet ist. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von sieben Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 1. Juli 2018 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 7.000.

Anleihe aus 2013 über T€ 23.070

Die Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1TM21 im Jahr 2013 eine in 23.070 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 23.070 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Juli 2013 beginnt. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalbetrages am 30. Juni 2019 erhält der Anleger eine Verzinsung von 6,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 30. Juni 2023 steigt die jährliche Verzinsung auf 6,5 Prozent. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr in Höhe von T€ 23.070.

Anleihe aus 2013 über T€ 6.135

Die Energiekontor Finanzanlagen GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1YCQW im Jahr 2013 eine in 6.135 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 6.135 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Januar 2014 beginnt. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 20 Prozent des Nominalbetrages am 31. Dezember 2019 erhält der Anleger eine Verzinsung von 6,0 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023 steigt die jährliche Verzinsung auf 6,5 Prozent. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr in Höhe von T€ 6.135 (Vorjahr T€ 5.781). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 5.934.

Anleihe aus 2014 über T€ 9.660

Die Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A12T6G im Jahr 2014 eine in 9.660 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 9.660 ausgegeben, deren Verzinsung am 1. Januar 2015 beginnt. Die Verzinsung als auch die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals erfolgt in zwei Stufen. Bis zur ersten Teilrückzahlung in Höhe von 30 Prozent des Nominalbetrages am 31. Dezember 2019 erhält der Anleger eine Verzinsung von 5,5 Prozent, für die restliche Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022 steigt die jährliche Verzinsung auf 6,0 Prozent. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 8.035 (Vorjahr T€ 0). Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Wert von T€ 7.757.

Die gesamten Verbindlichkeiten aus Anleihekapitalien betragen zum Bilanzstichtag T€ 96.320 (Vorjahr T€ 87.931), wovon im Jahr 2015 ein Betrag von T€ 2.525 (Berichtsjahr T€ 0) zur Rückzahlung fällig wird. Nach der Effektivzinsmethode ergibt sich zum Bilanzstichtag ein Gesamtwert von T€ 95.841.

21. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Zinssätze für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bei Festzinsvereinbarung liegen zwischen 2,08 Prozent und 9,00 Prozent (im Vorjahr zwischen 1,50 Prozent und 9,00 Prozent). Die variablen Zinssätze liegen zwischen 2,33 Prozent und 5,58 Prozent (im Vorjahr zwischen 3,10 Prozent und 4,00 Prozent). Bezüglich dieser variablen Zinskonditionen, deren Anpassung regelmäßig in Abständen von weniger als einem Jahr erfolgt, besteht für das Unternehmen ein Zinsänderungsrisiko. In den gesamten Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 159.821 (Vorjahr T€ 171.919) sind kurzfristige Anteile in Höhe von T€ 16.641 (Vorjahr T€ 49.042) enthalten. Im langfristigen Bereich der Bilanz sind die Beträge mit Laufzeiten von mehr als einem Jahr ausgewiesen. Die für die langfristigen Darlehen zu leistenden und innerhalb von ein bis fünf Jahren fälligen Tilgungsleistungen betragen T€ 76.650 (Vorjahr T€ 34.868), die Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren betragen T€ 44.191 (Vorjahr T€ 88.010).

Laufzeiten von mehr als fünf Jahren bestehen ausschließlich aus Investitionsfinanzierungen für Windparks. Die voraussichtlichen Restlaufzeiten für Windparkfinanzierungen bis zur vollständigen Rückzahlung bewegen sich zwischen 1 und 18 Jahren (im Vorjahr zwischen 0 und 16 Jahren). Nach Ablauf der jeweiligen Zinsbindungsfristen, die noch Restlaufzeiten von zwischen 1 und 14 Jahren (im Vorjahr zwischen 1 und 15 Jahren) haben, bestehen auch dort Zinsänderungsrisiken.

Besichert sind die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von T€ 155.480 (im Vorjahr waren T€ 170.760 entsprechend besichert) wie folgt:

Grundpfandrechte (Grundschulden) an den Konzerngesellschaften gehörenden Grundstücken, Sicherungsübereignung aller vom Konzern betriebenen Windparks sowie gegebenenfalls der Umspannwerke und Abtretung aller Ansprüche und Forderungen dieser Windparkbetreibergesellschaften zur Besicherung der langfristigen Investitionsfinanzierung, u. a. durch Abtretung aller Rechte und Ansprüche auf Vergütung aus Stromeinspeisung aus Netzanschluss- bzw. Stromabnahmeverträgen, Direktvermarktungsverträgen, abgeschlossenen Versicherungsverträgen für Windenergieanlagen und Umspannwerken, Verträgen zur Lieferung und Errichtung von Windenergieanlagen, Wartungsverträgen für die Windenergieanlagen, allen für den Windanlagenbetrieb und die Energiefortleitung notwendigen Gestattungsverträgen und Geschäftsbesorgungsverträgen, Rückerstattung der Umsatzsteuer gegenüber deutschen Finanzbehörden, durch Raumsicherungsübereignung von Windenergieanlagen und Umspannwerken inklusive aller Neben- und Zusatzeinrichtungen sowie anderem Zubehör, durch die Gewährung von Eintrittsrechten der Bank in die Nutzungsverträge zur Errichtung und dem Betrieb von Windenergieanlagen und Umspannwerken, durch Verpflichtungserklärung zur Bildung und Aufrechterhaltung von Kapitaldienstreserven und Guthaben zur Avalabsicherung sowie durch Verpfändung der Kapitaldienstreserven und Guthaben zur Absicherung der Rückbauverpflichtungen und durch Verpfändung von Gesellschaftsanteilen an Windparkinfrastrukturgesellschaften.

Zum Bilanzstichtag standen dem Konzern inkl. langfristiger Zusagen Kreditlinien im Gesamtumfang von T€ 175.491 (Vorjahr T€ 262.031) zur Verfügung, wovon insgesamt T€ 158.762 (Vorjahr T€ 194.711) in Anspruch genommen wurden.

22. Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten

Die Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten im langfristigen Bereich setzen sich aus den Anteilen von konzernfremden Minderheitsgesellschaftern in Höhe von T€ 1.637 (Vorjahr T€ 3.064) zusammen, und zwar an Windparkbetreibergesellschaften, deren Windparks zum Verbleib im Konzernbestand vorgesehen sind. Diese Gesellschaften haben die Rechtsform der Kommanditgesellschaft, weswegen die Bilanzierung dieses Postens nach IAS 32 im Gegensatz zur nationalen handelsrechtlichen Qualifizierung (Eigenkapital) als Fremdkapital erfolgt, und zwar zum nach den IFRS ermittelten Barwert des "Nettovermögens der Kommanditisten".

Die Ergebnisanteile der Minderheiten sind unter Finanzierungsaufwand verbucht.

23. Sonstige Finanzverbindlichkeiten

In dieser Position sind die als Verbindlichkeit auszuweisenden negativen Marktwerte der Zins- und Währungsswaps in Höhe von insgesamt T€ 10.442 (Vorjahr: negative Marktwerte von T€ 1.789) ausgewiesen. Die Zins- und Währungsswaps orientieren sich an den Grundgeschäften (Windparkfinanzierungen) und haben Laufzeiten von mehr als zwölf Monaten. Bei den Positionen handelt es sich um erfolgsneutral im Eigenkapital verrechnete Cashflow-Hedges, deren Marktwertermittlung auf Basis von Parametern erfolgte, für die entweder direkt oder indirekt abgeleitete notierte Preise auf einem aktiven Markt zur Verfügung stehen.

Außerdem sind hier erhaltene Kautionen für Stromlieferungen in Höhe von T€ 530 (Vorjahr T€ 479) ausgewiesen.

24. Sonstige Verbindlichkeiten

Für die langfristige Überlassung von Kapazitäten an den im Konzernvermögen befindlichen Umspannwerken wurden von Dritten Nutzungsentgelte in Form von Einmalzahlungen vereinnahmt, die über die gesamte Laufzeit der Nutzungsüberlassung gleichmäßig zu verteilen und in der Zukunft ratierlich gewinnwirksam sind. Hier ist der zum Bilanzstichtag noch nicht aufgelöste und nicht abgezinste Betrag ausgewiesen.

25. Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen beinhalten Rückstellungen für laufende Steuern vom Einkommen und vom Ertrag. Der Bilanzwert hat sich wie folgt entwickelt:

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in T€ 2014 2013
Steuerrückstellungen am 01.01. 3.213 1.682
abzgl. Verbräuche -3.122 -1.476
zzgl. Neubildungen 4.032 3.008
Steuerrückstellungen am 31.12. 4.123 3.213

26. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen entwickelten sich im Vorjahr sowie im Berichtsjahr wie folgt:

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in T€ 01.01.2013 Verbrauch 2013 Auflösung 2013 Zuführung 2013 31.12.2013
Rechtsstreitigkeiten, Prozesse 221 31 132 50 108
Rechts- und Beratungskosten 374 368 0 679 686
Personalkosten 826 826 0 1.429 1.429
Projektbezogene Rückstellungen 5.542 3.455 665 2.237 3.659
Übrige 444 351 61 740 772
Gesamt sonstige Rückstellungen 7.407 5.030 859 5.135 6.653

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in T€ 01.01.2014 Verbrauch 2014 Auflösung 2014 Zuführung 2014 31.12.2014
Rechtsstreitigkeiten, Prozesse 108 58 0 55 105
Rechts- und Beratungskosten 686 663 11 634 646
Personalkosten 1.429 1.395 26 1.590 1.598
Projektbezogene Rückstellungen 3.659 2.759 50 6.877 7.727
Übrige 772 665 72 1.231 1.266
Gesamt sonstige Rückstellungen 6.653 5.540 158 10.387 11.342

Die personalbezogenen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Erfolgsbeteiligungen, geleistete Mehrarbeit und nicht genommenen Urlaub.

VII. Segmentberichterstattung 2014 (IFRS)

1. Grundlagen der Segmentberichterstattung

Vor dem Hintergrund der bei Energiekontor bestehenden Organisations- und Reportingstrukturen wird die Geschäftstätigkeit in die Geschäftssegmente "Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar)" (auch kurz "Projekte Onshore"), "Projektierung und Verkauf von Windparks Offshore" (auch kurz "Projekte Offshore"), "Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks" (auch kurz "Stromerzeugung") sowie "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" (auch kurz "Sonstiges") unterschieden. Die Unterteilung dieser Segmente basiert außerdem auf dem Vorhandensein der unterschiedlichen angebotenen Produktgruppen. Das Dienstleistungsprodukt "Kaufmännische und technische Betriebsführung" wird unter "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" reportet, ebenso wie Dienstleistungen im Zusammenhang mit Repoweringmaßnahmen für Windparks von Dritten.

Für diese Komponenten des Unternehmens werden getrennte Finanzinformationen auf der Basis der internen Steuerung an den Vorstand berichtet, der diese regelmäßig überprüft, um den Geschäftserfolg zu beurteilen und zu entscheiden, wie Ressourcen zu verteilen sind.

Da die an die Unternehmensleitung regelmäßig berichteten Daten auf Basis von Vorsteuerdaten (bis zur EBT-Ebene) aufbereitet sind, enthält die segmentbezogene Ergebnisrechnung keine Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern.

Die Marktwerte der Zinssicherungsderivate (Zinsswaps), die auf finanzmathematischen Simulationsmodellen unter Berücksichtigung prognostizierter Währungs- und Zinsentwicklungen basieren, sind rein theoretischer Natur und werden mangels materieller Relevanz für die Unternehmensführung und das Reporting in der Segmentberichterstattung ebenfalls nicht dargestellt.

2. Die Segmente der Unternehmensgruppe

Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar)

Zu dem Geschäftssegment "Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar)" zählen alle Glieder der gesamten Wertschöpfungskette, die final in den Verkauf von selbst errichteten Wind- und Solarparks auf dem Festland münden, also Entwicklung, Projektierung, Realisierung und der Vertrieb von Wind- bzw. Solarparks in Deutschland, Großbritannien und Portugal sowie der Vertrieb von Anteilen an selbst gegründeten Betreibergesellschaften, ebenso das Repowering eigener Windenergieanlagen. In der Regel erfolgt der Verkauf von Wind-/Solarparks in der Form, dass für jeden Park eine eigene Gesellschaft in der deutschen Rechtsform der GmbH & Co. KG (Parkbetreibergesellschaft) gegründet wird, die alle für die Errichtung und den Betrieb des Parks erforderlichen Rechtsverhältnisse eingeht.

Der Verkauf des Wind- bzw. Solarparks erfolgt aus Konzernsicht dann durch den Verkauf der Kommanditanteile.

Auch alle durch Konzerngesellschaften im Zusammenhang mit der Projektierung und dem Verkauf von Solar- bzw. Onshore-Windparks erbrachten Dienstleistungen gehören zu diesem Segment. Sie umfassen im Einzelnen die im Rahmen der Errichtung und des Verkaufs von Projekten stets anfallenden Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Planung sowie der vertraglichen und rechtlichen Abwicklung, der Projektsteuerung, der Geschäftsführung in der Gründungsphase, den Vertriebs- und Werbemaßnahmen und der Beschaffung der Eigen- und Fremdmittel für die Betreibergesellschaften. Da diese Dienstleistungen in der Regel unauflöslich mit dem Verkauf des Wind- bzw. Solarparks zusammenhängen und damit ein hiervon nicht getrennt zu betrachtendes Element des Wertschöpfungsprozesses "Projektierung und Verkauf" sind, werden sie durch die Unternehmensführung stets im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Verkauf des betroffenen Wind- bzw. Solarparks beurteilt.

Mithin bilden sie kein eigenständiges operatives Geschäftssegment im Sinne des IFRS 8, dessen Finanzinformationen getrennt von der Errichtung und dem Verkauf an das oberste Führungsgremium des Unternehmens berichtet, von diesem überprüft und im Hinblick auf den Geschäftserfolg beurteilt werden würden.

Durch die vorgesehene Aufnahme des bisherigen Segmentes "Projektierung und Verkauf von Windparks Offshore" wird das Segment ab 2015 "Projektierung und Verkauf (Wind, Solar)" lauten.

Projektierung und Verkauf von Windparks Offshore

Die in diesem Segment zusammengefasste Tätigkeit betrifft die Entwicklung und Projektierung von Offshore-Windparks und den Verkauf solcher Projektrechte. Infolge des im Geschäftsjahr erfolgten Verkaufs der Projektrechte an dem Offshore-Windpark Borkum Riffgrund West II und der fortan voraussichtlich reduzierten Tätigkeiten im Offshore-Bereich wird das Segment im Jahr 2015 mit dem Segment Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar) zusammengelegt.

Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks

Bereits seit Jahren werden zunehmend Anteile an Windparkbetreibergesellschaften nicht nur an Dritte veräußert, sondern verbleiben im Konzern, um mit diesen Windparks langfristige verlässliche Einnahmen zu sichern. Neben der Eigenherstellung werden auch Windparks von Dritten zur Ausweitung des Windparkbestandes hinzuerworben. Das hierdurch verfolgte Geschäftssegment "Stromerzeugung" umfasst mithin die Produktion von Energie durch die konzerneigenen Windparks und den Verkauf des Stroms an die regionalen Energieversorger.

Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges

In dieses Segment fallen alle Leistungen im Anschluss an die Errichtung des Wind-/Solarparks, die auf die Optimierung der operativen Wertschöpfung ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme abzielen. Dazu zählen insbesondere die technische und kaufmännische Betriebsführung wie auch Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Austausch von Anlagen zur Stromerzeugung durch neue Anlagen mit höherem Wirkungsgrad (Repowering), Maßnahmen zur Kostensenkung, zur Lebensdauerverlängerung (z. B. durch vorbeugende Instandhaltung) und zur Ertragssteigerung (z. B. durch Direktvermarktung der Energie, durch Rotorblattverlängerung usw.).

3. Transfers zwischen den Segmenten

In der Unternehmensgruppe finden regelmäßig Transfers zwischen den einzelnen Geschäftssegmenten statt. Solche - regelmäßig zu allgemeinen Marktpreisen berechneten und bilanzierten - Transaktionen zwischen den Segmenten werden im Rahmen der Konzernbilanzierung konsolidiert und vollständig eliminiert, jedoch nachfolgend für Zwecke der Segmentberichtslegung - zusammen mit den Konsolidierungseffekten - ausgewiesen.

3.1. Transfers "Projektierung und Verkauf Onshore (Wind/Solar)" → "Stromerzeugung"

Transfers zwischen den Segmenten "Projektierung und Verkauf Onshore (Wind/Solar)" und "Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks" erfolgen dadurch, dass Windparks projektiert und errichtet und anschließend nicht an Dritte veräußert werden, sondern an eine Konzerntochtergesellschaft, die den Windpark langfristig zur Erzeugung und zum Verkauf der erzeugten Energie nutzt. Auf Ebene des Einzelabschlusses werden hier die tatsächlichen Anschaffungskosten bilanziert und abgeschrieben.

Auf Ebene des Konzernabschlusses werden die im Errichtungspreis sowie in den sonstigen Honoraren enthaltenen Gewinne der an der Errichtung und dem Verkauf beteiligten Konzerngesellschaften wieder vollständig eliminiert, so dass im Konzernabschluss nur die Herstellungskosten aktiviert und abgeschrieben werden.

Da im Konzernabschluss die in den Windparks enthaltenen selbst geschaffenen stillen Reserven (Differenz zwischen Verkehrs- und Buchwerten) nicht ausgewiesen werden dürfen, sind diese zu Konzernrechnungslegungszwecken wieder zu eliminieren. Im Segmentbericht sind nur die entsprechend bereinigten Werte aufgeführt.

3.2. Transfers "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" → "Stromerzeugung"

Transfers zwischen den Segmenten "Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges" und "Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks" erfolgen dadurch, dass Tochtergesellschaften des Konzerns an die Windparkbetreibergesellschaften Optimierungs- und Innovationsleistungen sowie kaufmännische und technische Betriebsführungsleistungen erbringen.

Auch die insoweit in den jeweils betroffenen Segmenten erfassten Erlöse und Aufwendungen werden im Rahmen der Überleitung zum Konzernergebnis in der Berichtsspalte "Überleitung/Konsolidierung" wieder eliminiert.

4. Überleitung von Segmentvermögen und -verbindlichkeiten

Das in nachfolgendem Segmentbericht aufgegliederte Segmentvermögen bzw. die Segmentverbindlichkeiten leiten sich folgendermaßen vom Bruttovermögen bzw. den Bruttoverbindlichkeiten ab:

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in T€ 2014 2013
Bruttovermögen laut Bilanz 355.198 350.980
Aktive latente und tatsächliche Steuerforderungen -7.905 -6.847
Segmentvermögen 347.294 344.133
Bruttoschulden laut Bilanz 315.044 311.382
Neutralisierung Cashflow-Hedges Windparkfinanzierungen (Zins- und Zins-/Währungsswaps) -10.442 -1.789
Passive latente und tatsächliche Steuerverbindlichkeiten -10.913 -8.685
Segmentverbindlichkeiten 293.689 300.909
Brutto-Reinvermögen laut Bilanz 40.154 39.597
Neutralisierung Cashflow-Hedges Windparkfinanzierungen (Zins- und Zins-/Währungsswaps) 10.442 1.789
Latente und tatsächliche Steuern per saldo 3.009 1.838
Segment-Reinvermögen 53.604 43.224

Die den Segmenten zugeordneten Vermögens- und Verbindlichkeitsbeträge sind bereinigt um die auch im regelmäßigen internen Reporting bereinigten Steuerposten und theoretischen Marktwerte der Zinssicherungsinstrumente (Cashflow-Hedges).

5. Ergebnisrechnung nach Segmenten

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Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar) Projektierung und Verkauf Offshore (Wind) Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks
in T€ 2014 2013 2014 2013 2014 2013
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Umsatzerlöse
Umsatzerlöse 101.481 65.826 4.000 11.087 45.244 38.802
Umsätze mit anderen Segmenten 0 0 0 0 128 27
Umsatzerlöse gesamt 101.481 65.826 4.000 11.087 45.372 38.829
Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen 7.448 55.604 -576 -10.769 7 25
Gesamtleistung 108.929 121.429 3.424 318 45.379 38.854
Sonstige betriebliche Erträge 270 1.699 0 0 3.300 2.063
Betriebsleistung 109.199 123.128 3.424 318 48.678 40.917
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen -80.954 -93.284 -1.318 -2.850 0 -25
Personalaufwand -8.235 -7.604 -469 -786 -594 -625
Sonstige betriebliche Aufwendungen -5.386 -5.955 -224 -131 -11.706 -8.917
EBITDA 14.624 16.285 1.414 -3.448 36.378 31.351
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände -66 -81 0 -1 -14.108 -11.998
EBIT 14.558 16.204 1.414 -3.449 22.270 19.353
Zinsen und ähnliche Erträge 913 373 0 -10 13 75
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -7.100 -3.485 -191 -173 -12.575 -9.767
EBT 8.370 13.091 1.223 -3.632 9.709 9.660

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Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges Gesamt vor Überleitung/ Konsolidierung Überleitung
in T€ 2014 2013 2014 2013 2014 2013
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Umsatzerlöse
Umsatzerlöse 2.555 2.088 153.280 117.803 0 0
Umsätze mit anderen Segmenten 1.869 1.716 1.998 1.743 -1.998 -1.743
Umsatzerlöse gesamt 4.425 3.804 155.277 119.546 -1.998 -1.743
Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen 292 110 7.171 44.970 0 0
Gesamtleistung 4.717 3.914 162.449 164.515 -1.998 -1.743
Sonstige betriebliche Erträge 0 3.569 3.762
Betriebsleistung 4.717 3.914 166.018 168.277 -1.998 -1.743
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen -159 0 -82.431 -96.158 0 0
Personalaufwand -744 -740 -10.043 -9.754 0 0
Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.328 -1.141 -18.644 -16.144 1.998 1.743
EBITDA 2.486 2.033 54.901 46.221 0 0
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände -9 0 -14.183 -12.081 0 0
EBIT 2.477 2.033 40.718 34.140 0 0
Zinsen und ähnliche Erträge 2 0 929 438 0 0
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -25 0 -19.891 -13.425 0 0
EBT 2.454 2.033 21.756 21.153 0 0

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Energiekontor-Konzern
in T€ 2014 2013
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Umsatzerlöse
Umsatzerlöse 153.280 117.803
Umsätze mit anderen Segmenten 0 0
Umsatzerlöse gesamt 153.280 117.803
Bestandsveränderungen und andere aktivierte Eigenleistungen 7.171 44.970
Gesamtleistung 160.451 162.772
Sonstige betriebliche Erträge 3.569 3.762
Betriebsleistung 164.021 166.534
Materialaufwand und Aufwand für bezogene Leistungen -82.431 -96.158
Personalaufwand -10.043 -9.754
Sonstige betriebliche Aufwendungen -16.646 -14.401
EBITDA 54.901 46.221
Abschreibungen auf Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände -14.183 -12.081
EBIT 40.718 34.140
Zinsen und ähnliche Erträge 929 438
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -19.891 -13.425
EBT 21.756 21.153

6. Vermögen nach Segmenten

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Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar) Projektierung und Verkauf Offshore (Wind) Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks
in T€ 2014 2013 2014 2013 2014 2013
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SEGMENTVERMÖGEN
Langfristiges Segmentvermögen
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 37 57 0 0 0 0
Sachanlagen
Grundstücke und Gebäude 0 0 0 0 738 688
Technische Anlagen (Windparks) 0 0 0 0 185.867 178.048
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 80 58 0 6 2 4
Beteiligung 71 71 0 0 0 0
Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 37 849 0 0 224 139
Langfristiges Segmentvermögen gesamt 224 1.035 0 6 186.831 178.879
Kurzfristiges Segmentvermögen
Vorräte 50.329 61.227 0 576 127 120
Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 14.168 13.777 0 5.771 12.906 9.812
Wertpapiere des Umlaufvermögens 7 1.339 0 0 32 32
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 56.374 40.074 0 10.978 23.845 19.875
Kurzfristiges Segmentvermögen gesamt 120.877 116.417 0 17.325 36.911 29.840
Summe Segmentvermögen 121.101 117.452 0 17.331 223.742 208.720

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Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges Energiekontor-Konzern
in T€ 2014 2013 2014 2013
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SEGMENTVERMÖGEN
Langfristiges Segmentvermögen
Sonstige immaterielle Vermögenswerte 0 0 37 57
Sachanlagen
Grundstücke und Gebäude 554 0 1.291 688
Technische Anlagen (Windparks) 0 0 185.867 178.048
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0 0 82 68
Beteiligung 0 0 71 71
Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 0 0 261 988
Langfristiges Segmentvermögen gesamt 554 0 187.609 179.920
Kurzfristiges Segmentvermögen
Vorräte 402 110 50.858 62.033
Forderungen und finanzielle Vermögenswerte 120 35 27.193 29.396
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0 0 39 1.371
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 1.375 484 81.594 71.413
Kurzfristiges Segmentvermögen gesamt 1.897 630 159.685 164.213
Summe Segmentvermögen 2.450 630 347.294 344.133

7. Schulden und Reinvermögen nach Segmenten

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Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar) Projektierung und Verkauf Offshore (Wind) Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks
in T€ 2014 2013 2014 2013 2014 2013
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SEGMENTSCHULDEN
Langfristige Segmentschulden
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 0 0 0 0 11.033 10.484
Finanzverbindlichkeiten 43.234 32.146 0 4.936 193.191 174.238
Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 0 0 0 0 1.637 3.064
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0 0 0 2.943 0
Langfristige Segmentschulden gesamt 43.234 32.146 0 4.936 208.803 187.786
Kurzfristige Segmentschulden
Rückstellungen 9.997 3.907 0 1.735 1.341 1.011
Finanzverbindlichkeiten 8.310 37.433 0 2.007 10.854 9.601
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 5.222 6.581 0 457 651 1.071
Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 0 5.034 0 0 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 4.564 7.018 0 0 0 186
Kurzfristige Segmentschulden gesamt 28.093 59.973 0 4.199 12.845 11.869
Summe Segmentschulden 71.328 92.119 0 9.135 221.649 199.655
Segmentreinvermögen 49.774 25.333 0 8.196 2.093 9.065

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Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges Energiekontor-Konzern
in T€ 2014 2013 2014 2013
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SEGMENTSCHULDEN
Langfristige Segmentschulden
Rückstellungen für Rückbau und Renaturierung 0 0 11.033 10.484
Finanzverbindlichkeiten 633 0 237.058 211.320
Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 0 0 1.637 3.064
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0 2.943 0
Langfristige Segmentschulden gesamt 633 0 252.671 224.868
Kurzfristige Segmentschulden
Rückstellungen 4 0 11.342 6.653
Finanzverbindlichkeiten 2 0 19.166 49.042
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 74 0 5.947 8.109
Verbindlichkeiten gegenüber konzernfremden Kommanditisten 0 0 0 5.034
Sonstige Verbindlichkeiten 0 0 4.564 7.203
Kurzfristige Segmentschulden gesamt 80 0 41.019 76.040
Summe Segmentschulden 713 0 293.689 300.909
Segmentreinvermögen 1.737 630 53.604 43.224

8. Investitionen nach Segmenten

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Projektierung und Verkauf Onshore (Wind, Solar) Projektierung und Verkauf Offshore (Wind) Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks
in T€ 2014 2013 2014 2013 2014 2013
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Segmentinvestitionen 57 145 0 0 24.167 52.362

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Betriebsentwicklung, Innovation und Sonstiges Energiekontor-Konzern
in T€ 2014 2013 2014 2013
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Segmentinvestitionen 566 0 24.790 52.507

9. Zusätzliche geografische Angaben

Eine geografische Segmentberichterstattung wird nicht vorgenommen.

Bei den Abnehmern der von der Gesellschaft realisierten in- und ausländischen Wind- und Solarparks handelt es sich, auch wenn die Windparks im Ausland belegen sind, ausschließlich um deutsche Gesellschaften, weswegen geografische Angaben zu dem Segment "Projektierung und Verkauf Onshore (Wind/Solar)" entfallen.

Auch die im Bereich "sonstige operative Segmente" angesiedelten Betriebsführungsleistungen werden ausschließlich in Deutschland erbracht.

Zusätzliche Informationen zu geografischen Bereichen sind lediglich zum Segment "Stromerzeugung" relevant, da in diesem Segment insofern Auslandsmärkte tangiert sind, als dem Konzern Stromerträge auch von portugiesischen Energieversorgungsunternehmen sowie von britischen Stromabnehmern zufließen.

Daher werden die Stromerlöse nachfolgend nach Belegenheit der Windparks aufgegliedert.

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in T€ 2014 2013
Belegenheitsland der Windparks
Deutschland 20.219 16.692
Portugal 8.013 8.659
Großbritannien 17.012 13.452
Stromerlöse gesamt 45.244 38.802

Die Buchwerte des Sachanlagevermögens verteilen sich geografisch wie folgt.

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in T€ 2014 2013
Belegenheitsland der Windparks
Deutschland 92.662 79.399
Portugal 26.040 28.353
Großbritannien 67.165 70.296
Buchwerte der Windparks 185.867 178.048

VIII. Sonstige Angaben

1. Kapitalmanagement

Ziele des Kapitalmanagements des Energiekontor-Konzerns sind die Sicherstellung der Unternehmensfortführung sowie der finanziellen Flexibilität zur langfristigen Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes und zur Wahrnehmung strategischer Optionen. Die Beibehaltung eines stabilen Ratings, die Sicherung der Liquidität, die Begrenzung der finanzwirtschaftlichen Risiken bei gleichzeitig möglichst weitgehender Unabhängigkeit vom Kapitalmarkt und von Banken sowie die Optimierung der Kapitalkosten sind Ziele der Finanzpolitik und setzen wichtige Rahmenbedingungen für das Kapitalmanagement der Energiekontor-Gruppe. Die zuständigen Gremien des Energiekontor-Konzerns entscheiden über die Kapitalstruktur der Bilanz, die Eigenkapitalausstattung, die Verwendung des Bilanzgewinns, die Höhe der Dividende, die Finanzierung von Investitionen, über den Auf- und Abbau von Bankverbindlichkeiten sowie die Emission von Anleihekapital. Ebenso dienen Entscheidungen der Gremien über An- und Verkäufe von Windparks sowie über die Übernahme selbst hergestellter Windparks in den Eigenbestand der Verfolgung der beschriebenen Zwecke.

Bei der Betrachtung der Eigenkapitalquote und des Verschuldungsgrades des Konzerns ist zu beachten, dass die konzerneigenen Windparks erhebliche bilanzielle stille Reserven haben, weswegen eine an Verkehrswerten orientierte Betrachtung dieser Assets deutlich günstigere Raten ergäbe. Ein weiterer wesentlicher Aspekt im Zusammenhang mit der Eigenkapitalquote besteht darin, dass im Gegensatz zum deutschen Bilanzierungsrecht die internationalen IFRS einen Ausweis der Marktwerte von Zinssicherungsderivaten fordern, auch wenn diese mit den zu sichernden Grundgeschäften eine Bewertungseinheit darstellen und damit unter wirtschaftlicher Betrachtung im Falle negativer Marktwerte keine Verbindlichkeit darstellen. Die Energiekontor-Gruppe verfolgt im Bereich ihrer Windparkfinanzierungen die langfristige Sicherung gegen Zins- und Währungsrisiken, wofür sie unter anderem als Sicherungsmaßnahmen entsprechende Derivate (Währungs- und Zinsswaps) abschließt, die unter wirtschaftlicher Betrachtungsweise in Bezug auf die Darlehen Festzinsvereinbarungen darstellen (variables Grundgeschäft und Zinsswap = Festzins). Der Umstand gesunkener Kapitalmarktzinsen, gepaart mit entsprechenden Zukunftsprognosen, führt zu negativen Marktwerten der Swaps. Nach den IFRS (IAS 39) müssen diese Negativwerte aus dem Gesamtkontext der Finanzierung herausgelöst und separat als Negativwert bilanziert werden, obwohl sie mit den Grundgeschäften eine Bewertungseinheit (nach § 254 HGB) darstellen und nach Auffassung des Managements unter wirtschaftlichen Aspekten davon nicht abgekoppelt und separat bilanziert werden dürften.

2. Haftungsverhältnisse

Am 31. Dezember 2014 bestanden keine befristeten oder unbefristeten Bürgschaften von Konzerngesellschaften der Energiekontor-Gruppe zugunsten Dritter.

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen wurden von Konzerngesellschaften der Energiekontor-Gruppe in folgender Höhe eingegangen:

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in T€ 2015 2016 bis 2019 insgesamt
aus Mietverträgen für Geschäftsräume 395 927
aus Pachtverträgen für Windparkflächen 3.776 15.591
aus Leasingverträgen 177 217
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gesamt 4.348 16.736

Die Energiekontor AG hat sich in fünf Fällen optional verpflichtet, Anteile an drei inländischen Windparkbetreibergesellschaften in Höhe von bis zu 10 Prozent und Anteile an zwei ausländischen Windparkbetreibergesellschaften in Höhe von bis zu 20 Prozent des Festpreises der ursprünglichen Errichtungsverträge in den Jahren 2025 bis 2029 zurückzukaufen.

Darüber hinaus haben sich für insgesamt neun Windparkbetreibergesellschaften sowie für die Beteiligungsgesellschaft 3LänderFonds die jeweiligen Komplementärgesellschaften - allesamt 100%ige Tochtergesellschaften der Energiekontor AG - optional verpflichtet, insgesamt Anteile zwischen 20 Prozent und 30 Prozent des jeweiligen Gesamtkommanditkapitals zum Ertragswert abzüglich eines Vermarktungsabschlages in jährlich begrenzten Tranchen zurückzukaufen.

Aus keiner der vorstehenden Rückkaufoptionen werden im Falle der Ausübung der Optionen durch die Berechtigten für den Konzern Ergebnisbelastungen oder erforderliche Wertminderungen oder Abschreibungsbedarf in Form von positiven Differenzen zwischen den zu zahlenden Übernahmepreisen und den dann beizulegenden Verkehrswerten erwartet. Demnach besteht insoweit für etwaig drohende Verluste aus diesen Geschäften auch kein bilanzieller Rückstellungsbedarf.

4. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Als nahestehende Personen (related parties) des Konzerns gelten grundsätzlich Unternehmen und Personen, wenn zwischen dem Konzern und diesen ein Beherrschungsverhältnis, eine gemeinsame Leitung oder ein maßgeblicher Einfluss besteht. Hierzu zählen folglich

die unter "Einbezogene Unternehmen" angeführten und voll konsolidierten Gesellschaften, an denen die Energiekontor AG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausübt,
die nicht konsolidierten Gesellschaften, auf die über Geschäftsführungsfunktionen ein Einfluss besteht,
die Vorstände und leitenden Angestellten der Energiekontor AG,
die Aufsichtsräte der Energiekontor AG

sowie jeweils deren Angehörige.

Nachfolgend werden alle im Geschäftsjahr erfolgten Transaktionen des Konzerns mit diesen nahestehenden Personen und Unternehmen sowie deren Angehörigen erläutert.

Entsprechend dem Geschäftsmodell der Energiekontor-Gruppe, das das gesamte Spektrum der Projektierung und des Vertriebs von Wind-/Solarparks sowie der laufenden Dienstleistungen gegenüber Wind-/Solarparkbetreibern umfasst, werden gegenüber den durch die Energiekontor AG gegründeten Projektgesellschaften die wesentlichen Geschäfte abgewickelt. Der Verkauf von Wind- und Solarprojekten erfolgt grundsätzlich in der Form, dass diese Wind- und Solarparks durch jeweils eine von der Energiekontor AG gegründete Zweckgesellschaft in der Form der GmbH & Co. KG "ummantelt" werden, so dass der Verkauf des Wind-/Solarparks formell nicht als "asset deal", sondern als "share deal" in Form des Verkaufs der Anteile an dieser Zweckgesellschaft erfolgt. Insofern ist diese Zweckgesellschaft in der Gründungs- und Errichtungsphase auch der Vertragspartner sowohl der Energiekontor AG als auch der Bauträgergesellschaft der Energiekontor-Gruppe für alle im Zusammenhang mit der Parkerrichtung wesentlichen Verträge (Errichtungsvertrag sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und technischen Planung, der Finanzierung und dem Vertrieb).

Auch nach Errichtung der Parks und Vertrieb der Anteile an diesen Gesellschaften an Dritte nehmen in einigen Fällen Tochtergesellschaften der Energiekontor AG auf der Grundlage langfristiger Verträge Management- und Geschäftsführungsaufgaben für diese Projektgesellschaften wahr und üben insoweit weiterhin Einfluss auf diese Gesellschaften aus.

Voll konsolidierte Gesellschaften

Der Abschluss der Verträge mit Tochtergesellschaften der Energiekontor AG im Zusammenhang mit der Errichtung der Wind- und Solarparks und den weiteren Dienstleistungen in dieser Phase erfolgt zu Zeitpunkten, zu denen die Projektgesellschaft nahestehende Person im Sinne des IAS 24 ist.

Die konzerninternen Transaktionen zwischen der Energiekontor AG und den im Mehrheitsbesitz der AG stehenden und damit im Konzernabschluss konsolidierten Tochtergesellschaften werden im Konzernabschluss im Wege der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Geschäftsführungsfunktionen

In den Fällen, in denen nach Errichtung des Wind-/Solarparks und Vertrieb der Gesellschaftsanteile an Dritte Tochtergesellschaften der Energiekontor AG auf der Grundlage langfristiger Verträge Management- und Geschäftsführungsaufgaben für diese Gesellschaften wahrnehmen, bleiben diese Gesellschaften gegenüber der Energiekontor AG nahestehende Unternehmen im Sinne der IFRS (IAS 24), da angenommen wird, dass der Konzern auch ohne vermögensmäßige Beteiligung einen maßgeblichen Einfluss auf diese Unternehmen ausüben kann. Ein solcher Einfluss wird durch die Organstellung wie auch durch die Teilnahme am unternehmerischen Entscheidungsprozess durch die konzernzugehörigen Komplementärgesellschaften, die die Geschäftsführung ausüben, angenommen. Das "Nahestehen" i. S. d. IAS 24 wird folglich im Vorliegen dieses bedeutenden Einflusses (significant influence) gesehen, auch wenn eine Stimmrechtsmehrheit nicht vorliegt und auch wenn der Ermessensspielraum der geschäftsführenden Maßnahmen regelmäßig durch Verträge und Weisungsgebundenheit gegenüber den Eigentümern der Gesellschaften deutlich eingeschränkt ist.

Unter Zugrundelegung dieser Interpretation der IFRS bestehen die beschriebenen Transaktionen und damit geschäftstypischerweise nahezu die gesamte Geschäftstätigkeit des Konzerns (mit Ausnahme des Segments Stromerzeugung in konzerneigenen Windparks) aus entgeltlichen Transaktionen mit Projektgesellschaften und damit mit nahestehenden Personen und Unternehmen im Sinne des IAS 24.

An dieser Stelle wird daher im Hinblick auf das Erfordernis zahlenmäßiger Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen auf die Gewinn- und Verlustrechnung sowie auf die Segmentberichterstattung verwiesen, aus denen sich alle betragsmäßigen Angaben zu den Geschäftsvorfällen ergeben, die mit nahestehenden Personen im Sinne dieser Betrachtung ausgeführt werden.

Alle Leistungen im Rahmen dieser Transaktionen werden gleichwohl stets zu marktüblichen Konditionen erbracht, die auch unter fremden Dritten üblich sind.

Zwischen der Energiekontor AG und den Aufsichtsratsmitgliedern Dr. Wilkens und Lammers bestehen seit dem 5. Juni 2003 Beraterverträge mit einem Honorarvolumen von jeweils T€ 60 im Geschäftsjahr (Vorjahr T€ 60).

Vorstand, leitende Angestellte und Aufsichtsrat

Alle entgeltlichen Transaktionen zwischen der Energiekontor-Gruppe und dem Vorstand sowie dem Aufsichtsrat sind vollumfänglich im Anhang genannt und erläutert. Die Vergütungen und der Anteilsbesitz des Aufsichtsrates und der Vorstände sind unter Tz. 5 ausgewiesen.

Entgeltliche Transaktionen mit leitenden Angestellten erfolgten neben den mit diesen bestehenden und marktüblichen Arbeitsverträgen nicht, ebenso wenig wie Transaktionen mit Angehörigen dieser Personengruppen.

5. Organmitglieder und -bezüge, Anteilsbesitz von Organen

5.1. Vorstand

Mitglieder des Vorstands waren während des Geschäftsjahres:

Dipl.-Kaufmann Peter Szabo, Kaufmann, Oldenburg
Thomas Walther, Industriekaufmann, Schwanewede (bis 14. Oktober 2014)

Der Industriekaufmann Thomas Walther ist seit dem 15. Oktober 2014 nicht mehr Vorstand der Gesellschaft.

Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist erteilt.

Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit in Höhe von T€ 870 (Vorjahr T€ 754). Der variable Anteil hiervon beträgt T€ 368 (Vorjahr T€ 272). Darüber hinaus wurden im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2014 Bezugsrechte mit einem Wert von T€ 180 (Vorjahr T€ 0) gewährt. Auf den Vergütungsbericht im Lagebericht wird im Übrigen verwiesen.

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. Mai 2011 wurde beschlossen, von der in den §§ 286 Absatz 5, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB vorgesehenen Opt-Out-Möglichkeit Gebrauch zu machen. Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 9 HGB sowie § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 9 HGB geregelte Offenlegung der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2015 entbehrlich.

5.2. Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrates waren:

Dipl.-Wirtschaftsingenieur Dr. Bodo Wilkens,

Ingenieur, Darmstadt, Vorsitzender

Herr Dr. Wilkens bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:

Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen (Vorsitz)

Günter Lammers,

Kaufmann, Bad Bederkesa,

stellvertretender Vorsitzender

Herr Lammers bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:

Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen

Dipl.-Volkswirt Darius Oliver Kianzad,

Unternehmensberater, Essen

Herr Kianzad bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:

Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen

Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben im Berichtsjahr T€ 90 (Vorjahr T€ 45) an Aufsichtsratsvergütungen bezogen.

5.3. Beteiligungsverhältnisse der Organmitglieder

Die Organmitglieder waren am 31. Dezember 2014 wie folgt an der AG beteiligt:

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Name Funktion Aktien Stück
Dr. Bodo Wilkens Aufsichtsratsvorsitzender 5.214.335
Günter Lammers Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender 5.217.974

6. Angaben zu den Vergütungen an den Abschlussprüfer

Das Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses der Energiekontor AG unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts sowie das gem. § 91 Abs. 2 AktG einzurichtende Überwachungssystem für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 sowie für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts nach IFRS-Grundsätzen beträgt T€ 100 (Vorjahr T€ 93). Weitere Honorare wurden nicht gezahlt.

7. Erklärung nach § 161 AktG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Energiekontor AG haben im März 2014 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex im Sinne von § 161 AktG abgegeben und sie den Aktionären im Wege der Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Internet zugänglich gemacht.

8. Offenlegung

Der vom Abschlussprüfer, der PKF Deutschland GmbH, Niederlassung Stuttgart, mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene vollständige Jahresabschluss der Energiekontor AG wird im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Er kann als Sonderdruck bei der Energiekontor AG angefordert werden. Im Internet ist er unter www.energiekontor.de abrufbar.

Der Jahresabschluss des Vorjahres wurde am 11. Juli 2014 im Bundesanzeiger offengelegt.

9. Befreiung nach § 264 Abs. 3 und § 264 b HGB

Alle in den Konzernabschluss der Energiekontor AG einbezogenen Tochtergesellschaften, die die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllen, haben für das Geschäftsjahr von der Vorschrift des § 264 Abs. 3 HGB bzw. § 264 b HGB über die Befreiung von der Verpflichtung zur Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Gebrauch gemacht. Die Energiekontor AG als Muttergesellschaft hat den Befreiungen ausnahmslos zugestimmt. Die Beschlüsse nach § 264 Abs. 3 HGB bzw. Mitteilungen nach § 264 b HGB der Tochtergesellschaften werden nach § 325 HGB offengelegt. Die Unternehmen, die von der Befreiung Gebrauch gemacht haben, sind aus der Aufstellung des Anteilsbesitzes im Sinne von § 313 Abs. 2 und 4 HGB in Tz. IX des Konzernanhangs ersichtlich.

IX. Aufstellung des Anteilsbesitzes

Unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungsbesitz der Energiekontor AG

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Name der Gesellschaft Anteile

in %
Ergebnis 2014

in T€2)
Eigenkapital 31.12.2014

in T€1)
Energiekontor Portugal Márao GmbH, Bremerhaven 100,0 % 0 34
Energiekontor UK GmbH, Bremerhaven 100,0 % 0 42
Energiekontor Wind Power Improvement GmbH, Bremerhaven 100,0 % 114 69
Energiekontor Ökofonds GmbH, Bremerhaven 100,0 % 1 36
Energiekontor UK Construction Ltd., Leeds, Großbritannien 100,0 % 571 3.448
Energiekontor UK Ltd., Leeds, Großbritannien 100,0 % -1.598 2.148
Energiekontor Portugal - Energia Eólica Lda., Lissabon, Portugal 99,0 % 201 3.762
WPS-Windkraft GmbH, Bremerhaven 100,0 % -2 7
Energiekontor Portugal Trandeiras GmbH, Bremerhaven 100,0 % 1 43
Energiekontor EK GmbH i.L., Bremerhaven 100,0 % -6 19
Energiekontor Windkraft GmbH, Bremerhaven 100,0 % 9 242
Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen 100,0 % -2 48
Energiekontor Umwelt GmbH, Bremerhaven 100,0 % 0 23
Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH, Bremerhaven3,4) 100,0 % 0 26
Energiekontor VB GmbH i.L., Bremerhaven 100,0 % 9 652
Energiekontor - WSB - GmbH, Bremerhaven 100,0 % -623 -606
Energiekontor Montemuro GmbH & Co. WP MONT KG, Bremerhaven5) 100,0 % -75 -2.681
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem I KG, Bremerhaven5) 100,0 % -94 4.513
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem II KG, Bremerhaven5) 100,0 % -20 2.200
Energiekontor Portugal Marao GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven5) 100,0 % -457 -2.780
Energiekontor Penedo Ruivo GmbH & Co. WP PR KG, Bremerhaven5) 100,0 % -540 -3.681
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP GEL KG, Bremerhaven5) 100,0 % -20 -1.811
Energiekontor Offshore Anlagen GmbH, Bremerhaven 100,0 % -1 12
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP BRIEST II KG, Bremerhaven5) 100,0 % -21 -671
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Nordergründe KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor Montemuro GmbH, Bremerhaven 100,0 % 1 33
Energiekontor Penedo Ruivo GmbH, Bremerhaven 100,0 % 1 38
Energiekontor Ocean Wind Verwaltungs GmbH, Bremerhaven 100,0 % -1 10
Energiekontor Sobrado GmbH, Bremerhaven 100,0 % 1 25
Energiekontor UK FM GmbH, Bremerhaven 100,0 % 2 46
Energiekontor Mafomedes GmbH, Bremerhaven 100,0 % 0 8
Energiekontor Garantie GmbH, Bremerhaven 100,0 % 28 2.017
Energiekontor Finanzierungsdienste-Verwaltungs GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 5
Energiekontor Borkum Riffgrund West GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 1
Energiekontor Seewind GmbH, Bremerhaven 100,0 % -2 13
Construtora da nova Energiekontor - Parquet Eólicos, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100,0 % -24 114
Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % 173 539
Energiekontor Offshore GmbH, Bremerhaven 100,0 % 0 19
Energiekontor Management GmbH, Bremerhaven 100,0 % 229 255
Energiekontor Windpower GmbH, Bremerhaven 100,0 % -2 0
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP 4 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -229 301
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN KG, Bremerhaven5) 100,0 % -21 -2.486
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP OE-Osterende KG, Bremerhaven5) 100,0 % -20 -1.195
Energiekontor III Energias Alternativas, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100,0 % -113 -168
Energiekontor Infrastruktur Solar GmbH, Bremerhaven 100,0 % 6 32
Energiekontor UK BU GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 10
Energiekontor Windpark Nordergründe GmbH, Bremerhaven 100,0 % 0 5
Energiekontor OWP Nordergründe I GmbH, Bremerhaven 100,0 % -1 9
Energiekontor Offshore Bau GmbH, Bremerhaven 100,0 % -1 9
Nordergründe Treuhand GmbH, Bremerhaven 100,0 % -1 7
Energiekontor Offshore Management GmbH, Bremerhaven 100,0 % -1 7
Energiekontor Windpark Nordergründe 1 GmbH, Bremerhaven 100,0 % -1 9
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN II KG, Bremerhaven5) 100,0 % 131 -1.046
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP 5 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -79 -376
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP GRE II KG, Bremerhaven5) 100,0 % -161 -731
Energiekontor Anlagen GmbH & Co. Offshore KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Offshore Bau GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP B KG, Bremerhaven5) 100,0 % -109 -1.140
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP KJ KG, Bremerhaven5) 100,0 % 34 720
Energiepark Eggersdorf GmbH & Co. WP EGG KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -27
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Elni KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor Ocean Wind GmbH & Co. Projektentwicklungs KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP ENG KG, Bremerhaven5) 100,0 % -190 -870
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 6 KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor UK HY GmbH & Co. WP Hyndburn KG, Bremerhaven5) 100,0 % 291 -134
Energiekontor UK WI GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 1
Energiekontor Guardão GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 0
Energiekontor UK HY GmbH, Bremerhaven 100,0 % -2 0
Energiekontor Windpark BRW 1 GmbH, Bremerhaven 100,0 % -2 2
Energiekontor Windpark BRW 2 GmbH, Bremerhaven 100,0 % 0 4
WeserSolar UG (haftungsbeschränkt), Bremerhaven 100,0 % 0 -2
CuxlandSolar UG (haftungsbeschränkt), Bremerhaven 100,0 % 0 -2
Energiekontor Guardão GmbH & Co. WP GU KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor UK WI GmbH & Co. Withernwick KG, Bremerhaven5) 100,0 % 664 1.245
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 20 KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor Windpark BRW 1 GmbH & Co. WP I KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor BRW Infrastruktur GmbH, Bremerhaven 100,0 % -1 4
Energiekontor BRW Standort GmbH, Bremerhaven 100,0 % -1 4
Energiekontor Windinvest GmbH, Bremerhaven 100,0 % -1 5
Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP KRE KG, Bremerhaven5) 100,0 % -236 -1.121
Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP LE KG, Bremerhaven5) 100,0 % -343 -973
Energiepark Lunestedt GmbH & Co. WP LUN KG, Bremerhaven5) 100,0 % -111 -111
Energiepark Bramstedt GmbH & Co. WP BRA KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiepark Appeln GmbH & Co. WP APP KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiepark Flögeln Stüh GmbH & Co. WP FLÖ KG, Bremerhaven5) 100,0 % -40 -372
Energiepark Odisheim GmbH & Co. WP ODI KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiepark Beerfelde GmbH & Co. WP BF II KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. Ökologische Wohn-Immobilien KG, Bremerhaven6) 49,7 % -14 -176
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP DE KG, Bremerhaven5) 100,0 % 566
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP BD KG, Bremerhaven5) 100,0 % 295 -1.204
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SIE X KG, Bremerhaven5) 100,0 % -52 -990
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP BRI KG, Bremerhaven5) 100,0 % 411 -1.714
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven5,6) 88,52 % -99 -1.142
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP GRE II KG, Bremerhaven5) 96,2 % 408 -359
Energiekontor Windkraft GmbH & Co. WP NL KG, Bremerhaven5) 51,3 % 751 201
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SCHLO KG, Bremerhaven5) 100,0 % -84 -557
Energiekontor Windinvest GmbH &Co. ZWP BE KG, Bremerhaven5) 100,0 % -79 -231
Energiekontor Windinvest GmbH &Co. WP 13 KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiepark Rurich GmbH & Co. WP RU II KG, Bremerhaven5) 100,0 % -236 -235
Energiepark Lunestedt GmbH & Co. WP HEE KG, Bremerhaven5) 100,0 % -110 -110
Energiekontor Windstrom GmbH, Bremerhaven5) 100,0 % 1 8
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 2 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -144 -152
Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ZWP Langendorf KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -49 -63
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. UW Uthlede-Süd KG, Bremerhaven5) 100,0 % -2 -3
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. UW Lunestedt KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP HW KG, Bremerhaven5) 100,0 % -701 -2.422
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ZWP HÖ KG, Bremerhaven5) 100,0 % -243 -728
Energiepark Linnich-Körrenzig GmbH & Co. WP LIKÖ KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiepark Luckow-Petershagen GmbH & Co. WP LUPE KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiepark Krempel GmbH & Co. RE WP KRE KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiepark Debstedt GmbH & Co. RE WP DE KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 15 KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Windpark Flögeln GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 4
Energiekontor Solar GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 4
Energiepark Solar GmbH & Co. SP Berlin KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiepark Solar GmbH & Co. SP Worms KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiepark Solar GmbH & Co. SP Groß Behnitz KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor Windpark GmbH & Co. Giersieben KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1.278 -1.539
Energiekontor Finanzierungsdienste II GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 6
Energiekontor UK LI GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 6
Energiepark UK GA GmbH & Co. WP Gayton KG, Bremerhaven5) 100,0 % -641 -641
Energiekontor Finanzanlagen GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % 27 123
Energiekontor Windfarm GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 6
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP KRE II KG, Bremerhaven5) 100,0 % -565 -566
Energiepark Hürth WP HÜ 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiepark Hürth WP HÜ 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor Windstrom ZWP PR GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % -214 -215
Energiekontor Windstrom ÜWP SCHWA GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % -48 -49
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 1 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 2 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm ÜWP ALU GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm ÜWP SCHLUE GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 7 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 8 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 9 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 10 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 11 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 12 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 13 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 14 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 15 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiepark UK GA GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 6
Infrastrukturgemeinschaft Flögeln GbR, Bremerhaven 50,0 % 0 0
Energiepark Kreuzau WP ST GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 0
Energiekontor Finanzierungsdienste III GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 9
Energiepark UK RO GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 9
Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % -4 96
Energiepark UK RO WP Roseland GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 0
Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % -4 -4
Energiekontor Finanzierungsdienste IV GmbH, Bremerhaven 100,0 % -2 10
Netzanschluss Stadorf GbR, Cuxhaven6) 50,0 % 0 1.064
EER GbR, Worpswede6) 28,6 % 0 76
Netzanschluss Mürow Oberdorf GbR, Bremerhaven6) 30,2 % 0 150

1) Handelsrechtliches Eigenkapital

2) Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrages (EAV) mit der Energiekontor AG

3) Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4) Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist

5) Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG bzw. UG & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist

6) Gemeinschaftsunternehmen (joint operation)

Bremen, 27. März 2015

Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Wir haben den Konzernabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht der Energiekontor AG, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben. Der Konzernlagebericht der Energiekontor AG wurde dabei mit dem Lagebericht der Gesellschaft zusammengefasst.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften sowie den ergänzenden Bestimmungen der Satzung sowie den IFRS insgesamt und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Stuttgart, den 27. März 2015

**PKF Deutschland GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Martin Wulf, Wirtschaftsprüfer

Daniel Scheffbuch, Wirtschaftsprüfer

JAHRESABSCHLUSS DER AG (HGB)

BILANZ (HGB) zum 31.12.2014

AKTIVA

scroll

Erläuterungsziffer Anhang der AG, Teil III. 31.12.2014

in €
31.12.2013

in T€
A. Anlagevermögen (1.)
I. Immaterielle Vermögensgegenstände (1.1.)
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 36.734,00 57
II. Sachanlagen (1.2.)
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 71.176,00 52
III. Finanzanlagen (1.3.)
1. Anteile an verbundenen Unternehmen (1.3.1.) 29.927.509,35 27.817
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen (1.3.2.) 21.081.892,85 19.620
3. Beteiligungen 92.546,37 71
4. Sonstige Ausleihungen 0,00 458
51.101.948,57
B. Umlaufvermögen (2.)
I. Vorräte (2.1.)
1. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 9.177.277,92 7.665
2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen -273.000,00 0
8.904.277,92
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (2.2.)
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.513.940,71 6.015
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 12.677.530,86 20.133
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.404.768,80 11.555
21.596.240,37
III. Wertpapiere
Sonstige Wertpapiere 6.500,00 1.338
IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten (2.3.) 48.370.663,43 45.038
C. Rechnungsabgrenzungsposten (2.4.) 23.732,25 25
Summe Aktiva 130.111.272,54 139.843
Passiva
Erläuterungsziffer Anhang der AG, Teil III. 31.12.2014

in €
31.12.2013

in T€
A. Eigenkapital (3.)
I. Ausgegebenes Kapital
1. Gezeichnetes Kapital (3.1.) 14.653.160,00 14.778
2. Nennbeträge/rechnerischer Wert zur Einziehung erworbener Aktien (3.2.) -4.000,00 -102
II. Kapitalrücklage (3.5.) 41.237.445,11 41.237
III. Gewinnrücklagen (3.6.)
1. Gesetzliche Rücklagen 15.000,00 15
2. Andere Gewinnrücklagen 9.614.895,87 5.625
9.629.895,87
IV. Bilanzgewinn (3.7.) 8.791.896,00 7.389
B. Rückstellungen (4.)
1. Steuerrückstellungen 2.634.902,00 1.364
2. Sonstige Rückstellungen 4.224.830,00 3.513
6.859.732,00
C. Verbindlichkeiten (5.,6.,7.)
1. Anleihe 21.600.000,00 21.600
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.275.030,70 17.754
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.757.852,88 1.095
4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 11.622.355,69 13.411
5. Sonstige Verbindlichkeiten 4.837.827,29 7.510
43.093.066,56
D. Passive latente Steuern (8.) 5.850.077,00 4.655
Summe Passiva 130.111.272,54 139.843

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG (HGB) 01.01.2014-31.12.2014

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Erläuterungsziffer Anhang der AG, Teil IV. 2014

in €
2013

in T€
1. Umsatzerlöse (1.) 24.381.261,09 36.384
2. Verminderung/Erhöhung des Bestandes an unfertigen Erzeugnissen 1.512.258,47 -9.773
3. Gesamtleistung 25.893.519,56 26.612
4. Sonstige betriebliche Erträge (2.) 3.819.336,51 1.881
5. Materialaufwand (3.)
Aufwendungen für bezogene Leistungen 5.850.667,49 7.523
6. Rohergebnis 23.862.188,58 20.969
7. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 7.276.648,05 7.494
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung
davon für Altersversorgung € 79.871,05 (Vj. T€ 84) 1.021.471,58 935
8.298.119,63
8. Abschreibungen
a) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 60.585,65 58
b) Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 0,00 757
60.585,65
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen (4.) 3.747.074,50 5.739
10. Erträge aus Beteiligungen
davon von verbundenen Unternehmen € 0,00 (Vj. T€ 1.169) 0,00 1.169
11. Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen (5.) 7.252.585,97 9.472
12. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens
davon von verbundenen Unternehmen € 799.155,11 (Vj. T€ 789) (6.) 799.155,11 914
13. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
davon von verbundenen Unternehmen € 134.908,55 (Vj. T€ 522) (8.) 952.378,87 681
14. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens (7.) 918.746,11 2.575
15. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
davon an verbundene Unternehmen € 163.597,65 (Vj. T€ 206) (8.) 1.852.108,37 1.847
16. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 17.989.674,27 13.798
17. Steuern vom Einkommen und Ertrag (9.) 5.102.419,92 3.688
18. Jahresüberschuss 12.887.254,35 10.110
19. Gewinnvortrag
a) Gewinnvortrag vor Verwendung 7.388.805,00 2.217
b) Dividendenzahlungen -7.330.630,00 -2.206
58.175,00
20. Einstellungen in Gewinnrücklagen -4.153.533,35 -2.731
21. Bilanzgewinn 8.791.896,00 7.389

ANHANG zum Jahresabschluss der Energiekontor AG nach HGB-Grundsätzen für das Geschäftsjahr 2014

I. Grundlagen des Abschlusses

Der Jahresabschluss der Energiekontor AG wird nach handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften und den aktienrechtlichen Vorschriften aufgestellt.

Soweit anwendbar, wurden auch die am Bilanzstichtag gültigen Rechnungslegungsstandards des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committee e. V. (DRSC) beachtet.

Der Jahresabschluss der Energiekontor AG ist in Euro (€) aufgestellt. Die Angaben im Jahresabschluss sowie im Anhang erfolgen in € und in T€.

Zur Klarheit und Übersichtlichkeit des Abschlusses werden die für die einzelnen Positionen der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen geforderten zusätzlichen Angaben in den Anhang übernommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, Währungsumrechnung

Nachfolgend aufgeführte Grundsätze zur Bilanzierung, Bewertung und Währungsumrechnung wurden unverändert zum Vorjahr angewandt.

1. Gliederungsgrundsätze

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Soweit in Einzelfällen Umgliederungen von Vorjahresbeträgen vorgenommen wurden, ist dies bei der jeweiligen Position vermerkt.

2. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht - bzw. nur soweit gesetzlich zulässig - mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i. S. v. § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben, ebenso wie Art und Zweck sowie Risiken und Vorteile aus nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften, soweit dies für die Beurteilung der Finanzlage notwendig ist.

3. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit gegen Entgelt erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über maximal fünf Jahre oder die längere vertragliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, bei abnutzbaren Gegenständen abzüglich planmäßiger Abschreibungen, bewertet; soweit notwendig, erfolgen außerplanmäßige Abschreibungen. Bei den planmäßigen Abschreibungen wird von der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ausgegangen. Die Nutzungsdauern betragen drei bis 13 Jahre. Zinsen für Fremdkapital werden nicht aktiviert. Die verwendeten Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden werden in jeder Periode überprüft. Bei Anlagenzugängen im Laufe des Geschäftsjahres wird die Abschreibung pro rata temporis ab dem Monat des Zugangs angesetzt. Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 410 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Anteile an verbundenen Unternehmen werden im Anlagevermögen unter Finanzanlagen ausgewiesen, sofern keine Weiterveräußerungsabsicht besteht. Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert werden am Bilanzstichtag vorgenommen, wenn die Wertminderung als voraussichtlich dauerhaft angesehen wird.

Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen Finanz- und Kapitalforderungen. Sie werden mit dem Nennbetrag oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Soweit Ausleihungen unverzinslich oder niedrig verzinslich sind, werden sie mit dem Barwert angesetzt. Das Ausfallrisiko wird an der Realisierung der Tilgungspläne gemessen.

Wertaufholungen im Sach- und Finanzanlagevermögen werden durch gewinnerhöhende Zuschreibungen, höchstens bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten, vorgenommen, soweit die wertmindernden Gründe für frühere Abschreibungen weggefallen sind.

Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zuzüglich direkt zurechenbarer Nebenkosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Der Ansatz der unfertigen Leistungen erfolgt mit den Herstellungskosten. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert, Fremdkapitalkosten werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Die Vorräte sind frei von Rechten Dritter.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag, unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit ihrem Barwert angesetzt. Forderungen, bei denen mit einem Zahlungseingang nach mehr als einem Jahr zu rechnen ist, werden abgezinst. Ausfallrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen angemessen berücksichtigt.

Wertpapiere und flüssige Mittel sind mit Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt.

Eigene Anteile werden zu Anschaffungskosten zuzüglich Nebenkosten im Eigenkapital verrechnet. In Höhe des Nennkapitals werden die Anschaffungskosten für die eigenen Anteile vom gezeichneten Kapital offen abgezogen, soweit sie noch nicht eingezogen sind. Soweit eigene Anteile bereits eingezogen sind, haben sie das Nennkapital durch Saldierung verringert. Der die Höhe des Nennkapitals übersteigende Anteil der Anschaffungskosten der eigenen Anteile wird mit den anderen Gewinnrücklagen verrechnet.

Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bemessen, berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt, wobei die künftigen zu erwartenden Preis- und Kostenverhältnisse im Zeitpunkt der Erfüllung der Verpflichtung maßgebend sind. Es werden alle Informationen berücksichtigt, die bis zum Tag der Bilanzaufstellung bekannt werden.

Soweit Abzinsungen erforderlich sind, erfolgen diese nach § 253 Abs. 2 Sätze 4 und 5 HGB in Verbindung mit der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) auf Grundlage der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Bankguthaben in Fremdwährung werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag angesetzt, bei der Folgebewertung von auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden außerdem Wertänderungen aus der Währungsumrechnung unter Berücksichtigung des Realisationsprinzips sowie des Anschaffungskostenprinzips behandelt.

Aktive und passive latente Steuern sind nach dem bilanzorientierten "temporary-concept" auch für quasi-permanente Differenzen zwischen Bilanzpositionen der Handels- und der Steuerbilanz anzusetzen und in einer eigenständigen Bilanzposition auszuweisen. Es erfolgt insoweit eine Saldierung der passiven latenten Steuern mit den aktiven latenten Steuern, wobei steuerliche Verlustvorträge in die Bilanzierung der latenten Steuern einbezogen werden, soweit eine Verrechnung innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre erwartet werden kann. Für Zwecke der Bewertung werden die unternehmensindividuellen Steuersätze herangezogen, die wahrscheinlich im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen gültig sein werden. Eine Abzinsung der Beträge erfolgt nicht.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Bilanz angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€.

1. Anlagevermögen

Die Zusammensetzung und Entwicklung der Werte des Anlagevermögens sind aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel (alle Angaben in T€) ersichtlich.

Anlagenspiegel

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Anschaffungs-/Herstellungskosten
in T€ 01.01.2014 Zugänge Abgänge 31.12.2014
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I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u. ähnl. Rechte u. Werte 244 12 0 256
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 226 48 0 274
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 40.945 1.062 1.885 40.122
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 23.329 10.134 8.368 25.095
3. Beteiligungen 71 22 0 93
4. Sonstige Ausleihungen 484 26 510 0
64.828 11.244 10.763 65.310
Summe 65.298 11.304 10.763 65.840

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Abschreibungen
in T€ 01.01.2014 Zugänge* Zuschreibungen Abgänge 31.12.2014
--- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u. ähnl. Rechte u. Werte 187 32 0 0 220
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 174 28 0 0 202
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 13.128 0 2.934 0 10.194
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.709 919 614 0 4.014
3. Beteiligungen 0 0 0 0 0
4. Sonstige Ausleihungen 26 0 26 0 0
16.862 919 3.574 0 14.208
Summe 17.224 979 3.574 0 14.630

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Buchwert
in T€ 31.12.2014 31.12.2013
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte u. ähnl. Rechte u. Werte 37 57
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 71 52
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 29.928 27.817
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 21.082 19.620
3. Beteiligungen 93 71
4. Sonstige Ausleihungen 0 458
51.102 47.966
Summe 51.210 48.074

* Abschreibungen des Geschäftsjahres

1.1. Immaterielle Vermögensgegenstände

Der Wert betrifft Softwaremodule.

1.2. Sachanlagen

Hierbei handelt es sich um Vermögensgegenstände der Büro- und Geschäftsausstattung.

1.3. Finanzanlagen

1.3.1. Anteile an verbundenen Unternehmen

Finanzanlagen werden grundsätzlich zu den Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Abschreibungen auf Tochtergesellschaften waren nicht (Vorjahr T€ 700), Zuschreibungen (Wertaufholungen) waren wegen Wegfalls der zu früheren Abschreibungen führenden wertmindernden Umstände im Umfang von T€ 2.934 (Vorjahr T€ 0) vorzunehmen.

Die Aufstellung des Anteilsbesitzes erfolgt unter Tz. VI.

1.3.2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen betreffen Finanz- und Kapitalforderungen gegenüber inländischen Windparkbetreibergesellschaften, gegenüber der portugiesischen und der englischen Planungs- bzw. Errichtungsgesellschaft sowie gegenüber deutschen Windparkbeteiligungsgesellschaften.

Die Ausleihungen sind mit Ausnahme von zwei Ausleihungen verzinslich und haben eine Laufzeit von bis zu elf Jahren.

Die unverzinslichen Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden mit dem Barwert angesetzt, was zu Abwertungen in Höhe von insgesamt kumuliert T€ 4.014 (Vorjahr T€ 3.709) führte. Hierin berücksichtigt sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Zahlungseingänge auf früher wertgeminderte Darlehen in Höhe von T€ 614 (Vorjahr T€ 0).

2. Umlaufvermögen

2.1. Vorräte

Bei den Vorräten im Gesamtumfang von T€ 9.177 (Vorjahr T€ 7.665) handelt es sich um aktivierte Planungsleistungen für zu realisierende Windparkprojekte im Onshore-Bereich. Mit Erbringung der Planungsleistungen und Realisierung der Planungshonorare werden die entsprechenden Vorräte gewinnmindernd aufgelöst.

Die Werthaltigkeit der Vorräte ist grundsätzlich abhängig von der zukünftigen Realisierung dieser Projekte. Soweit der Wahrscheinlichkeitsgrad bzgl. der Realisierung von aktivierten Projekten sinkt, erfolgen ggf. Abschreibungen auf die diesen Projekten zugeordneten Planungsleistungen.

Die offen saldierten erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen wurden von verbundenen Unternehmen vereinnahmt.

2.2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gliedern sich im Hinblick auf die Zusammensetzung nach Fristigkeiten wie folgt auf.

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31.12.2014
davon mit einer Restlaufzeit
--- --- --- --- ---
in T€ Gesamtbetrag bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
--- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 7.514 7.514 0 0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 12.678 12.678 0 0
davon aus Lieferungen und Leistungen 6.715 6.715 0 0
Sonstige Vermögensgegenstände 1.405 1.282 123 0
21.596 21.473 123 0

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31.12.2013
davon mit einer Restlaufzeit
--- --- --- --- ---
in T€ Gesamtbetrag bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
--- --- --- --- ---
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.015 6.015 0 0
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 20.133 20.133 0 0
davon aus Lieferungen und Leistungen 14.137 14.137 0 0
Sonstige Vermögensgegenstände 11.555 11.251 304 0
37.703 37.399 304 0

Ausgewiesen sind die gegenüber Dritten bestehenden Forderungen aus Planungs- und Vertriebsleistungen (T€ 7.514, Vorjahr T€ 6.015) sowie die gegenüber den Tochtergesellschaften bestehenden Forderungen aus Planungstätigkeit, Personalgestellung, Verwaltungserlösen sowie Ergebnisabführungen und Darlehensgewährungen (T€ 12.678, Vorjahr T€ 20.133).

Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen hauptsächlich aus Forderungen gegenüber fremden Windparkbetreibergesellschaften.

2.3. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Guthaben bei Kreditinstituten in Höhe von T€ 11.391 wurden im Geschäftsjahr mit kurzfristigen Bankverbindlichkeiten, die mit diesen Guthaben besichert sind, saldiert (Vorjahr T€ 0).

Von den Guthaben bei Kreditinstituten ist ein Betrag von T€ 1.451 (Vorjahr T€ 2.094) zur Besicherung von Verbindlichkeiten Dritter verpfändet.

2.4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 24 (Vorjahr T€ 25) betreffen abgegrenzte Zins-, Miet- und Lizenzzahlungen, die vor dem Bilanzstichtag bereits gezahlt wurden, wirtschaftlich jedoch dem Folgejahr zuzurechnen sind.

3. Eigenkapital

3.1. Gezeichnetes Kapital

Das eingetragene Grundkapital (Nennkapital) der Energiekontor AG am Bilanzstichtag entspricht dem gezeichneten Kapital in Höhe von T€ 14.653, das sich gegenüber dem Vorjahr (T€ 14.778) um die zwischenzeitlich eingezogenen Aktien verringert hat.

Im Berichtsjahr wurden weitere 26.600 Aktien zurückgekauft. Der Vorstand der Energiekontor AG hat im Berichtsjahr mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von € 14.777.610,00 um € 124.450,00 auf € 14.653.160,00 durch Einziehung von 124.450 voll eingezahlten eigenen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft von € 1,00 je Aktie herabzusetzen. Die Einziehung und Kapitalherabsetzung wurden am 25. September 2014 vorgenommen. Das Grundkapital der Energiekontor AG beträgt nach Wirksamwerden der Einziehung € 14.653.160,00 und ist in 14.653.160 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00) eingeteilt. Unter Berücksichtigung der zurückgekauften, noch nicht eingezogenen, 4.000 Aktien beträgt das ausgegebene Kapital zum Bilanzstichtag € 14.649.160,00.

Unter Berücksichtigung der zum Zwecke der Einziehung und Kapitalherabsetzung im Geschäftsjahr zurückgekauften 26.600 Aktien und der zum Vorjahresende bereits zurückgekauften 101.850 Aktien beträgt das ausgegebene Kapital zum Bilanzstichtag € 14.649.160,00 und ist eingeteilt in 14.649.160 Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien mit einem rechnerischen Nennbetrag von jeweils € 1,00).

3.2. Nennbetrag zur Einziehung erworbener Anteile (eigene Anteile)

Die Gesellschaft wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2010 erneut gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG dazu ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals zu erwerben.

Auf Grundlage dieses (nachstehend detailliert wiedergegebenen) Beschlusses wurden im Geschäftsjahr 2014 insgesamt 26.600 Aktien (Vorjahr 34.700 Aktien) zum Zwecke der Einziehung zur Kapitalherabsetzung zurückgekauft. Im Geschäftsjahr erfolgte die Einziehung von Aktien unter entsprechender Kapitalherabsetzung.

Der auf die eigenen noch nicht eingezogenen Anteile entfallende Betrag des Grundkapitals beträgt zum Bilanzstichtag € 4.000 (Vorjahr € 101.850) und wurde offen vom gezeichneten Kapital abgezogen, da auch diese Anteile zum Zwecke der Einziehung und Kapitalherabsetzung erworben wurden. Der das Nennkapital pro Aktie übersteigende Teil der Anschaffungskosten wurde von der Gewinnrücklage abgesetzt.

Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als zehn vom Hundert des Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung darf nicht zum Zwecke des Handels in eigenen Aktien ausgenutzt werden. Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft oder durch Dritte für Rechnung der Gesellschaft ausgeübt werden. Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre der Gesellschaft gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Erfolgt der Erwerb über die Börse, so darf der von der Gesellschaft gezahlte Gegenwert je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten zehn Börsenhandelstage vor dem Erwerb der Aktien ermittelten durchschnittlichen Schlusskurs für Aktien gleicher Ausstattung um nicht mehr als 20 Prozent über- oder unterschreiten.

Erfolgt der Erwerb über ein öffentliches Kaufangebot an alle Aktionäre der Gesellschaft, darf der gebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durchschnittlichen Schlusskurs an der Frankfurter Wertpapierbörse an den zehn Börsenhandelstagen vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots um nicht mehr als 20 Prozent über- oder unterschreiten. Das Kaufangebot bzw. die Aufforderung zur Abgabe eines solchen Angebots kann weitere Bedingungen vorsehen. Der Vorstand wurde weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine Veräußerung erworbener eigener Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen, wenn die erworbenen eigenen Aktien zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenkurs von Aktien der Gesellschaft gleicher Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist auf insgesamt höchstens 10 Prozent sowohl des im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung als auch des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft beschränkt. Auf diese Begrenzung sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben werden. Ferner wurde der Vorstand ermächtigt, erworbene eigene Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in anderer Weise als über die Börse oder durch ein an alle Aktionäre gerichtetes Angebot an Dritte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen, sonstigen Wirtschaftsgütern, Forderungen, Rechten oder Know-how zu veräußern. Der Vorstand ist ermächtigt, Aktien der Gesellschaft, die aufgrund dieser Ermächtigung erworben werden, einzuziehen, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Die Einziehung führt zur Kapitalherabsetzung. Die Aktien können auch im vereinfachten Verfahren ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. Die Einziehung kann auf einen Teil der erworbenen Aktien beschränkt werden. Von der Ermächtigung zur Einziehung kann mehrfach Gebrauch gemacht werden. Erfolgt die Einziehung im vereinfachten Verfahren, ist der Vorstand zur Anpassung der Zahl der Stückaktien in der Satzung ermächtigt. Maßnahmen des Vorstandes aufgrund dieses Hauptversammlungsbeschlusses dürfen nur mit Zustimmung des Aufsichtsrats vorgenommen werden.

Diese Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien, zu ihrer Einziehung und ihrer Wiederveräußerung oder Verwertung auf andere Weise können jeweils auch in Teilen ausgeübt werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien wird gemäß §§ 71 Abs. 1 Nr. 8, 186 Abs. 3 und 4 AktG insoweit ausgeschlossen, wie diese Aktien gemäß den vorstehenden Ermächtigungen verwendet werden.

Die vorstehenden Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien gelten bis zum 26. Mai 2015.

3.3. Genehmigtes Kapital

Die ordentliche Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 25. Mai 2011 hatte unter Aufhebung des bis dahin genehmigten Kapitals in dem Umfang, wie dieses noch nicht ausgenutzt war, ein neues genehmigtes Kapital geschaffen. Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis einschließlich 24. Mai 2016 durch Ausgabe von bis zu insgesamt 7.388.805 neuen nennbetragslosen Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von je € 1,00 gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 7.388.805,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2011).

Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;
wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;
wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 Prozent des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.

Der Vorstand wurde ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wurde ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals anzupassen.

Von diesen Ermächtigungen wurde im Geschäftsjahr wie auch im Vorjahr kein Gebrauch gemacht.

3.4. Bedingtes Kapital und Aktienoptionsprogramm

Die Hauptversammlung der Energiekontor AG vom 28. Mai 2014 hat den Beschluss gefasst, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu € 500.000,00 durch Ausgabe von bis zu 500.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je € 1,00 als Bezugsaktien bedingt zu erhöhen. Dieser Beschluss wurde am 1. Juli 2014 in das Handelsregister eingetragen. Die bedingte Kapitalerhöhung soll ausschließlich dem Zweck der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft im Rahmen eines Aktienoptionsplans (§ 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG) dienen. Die bedingte Kapitalerhöhung soll nur insoweit durchgeführt werden, wie die gewährten Bezugsrechte vom jeweiligen Begünstigten ausgeübt werden. Die neuen Aktien nehmen jeweils vom Beginn des Geschäftsjahres, in dessen Verlauf sie durch Ausübung von Bezugsrechten entstehen, am Gewinn der Gesellschaft teil.

Im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2014 können bis zum 31. Dezember 2018 Bezugsrechte auf bis zu 500.000 Aktien der Gesellschaft nur an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft ausgegeben werden. Jedes Bezugsrecht berechtigt nach Maßgabe der vom Aufsichtsrat festzulegenden Bezugsrechtsbedingungen zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Stückaktie der Energiekontor AG. Die Laufzeit der Bezugsrechte beträgt fünf Jahre beginnend mit dem Ende des jeweiligen Ausgabezeitraumes. Die Aktienoptionen können erst nach vier Jahren nach dem jeweiligen Ausgabezeitraum ausgeübt werden und sind nicht übertragbar. Die Gesellschaft ist berechtigt, die Bezugsrechte wahlweise durch Ausgabe von Aktien aus dem hierfür geschaffenen bedingten Kapital oder durch Veräußerung eigener Aktien zu erfüllen.

Im Geschäftsjahr hat der Aufsichtsrat von der Ermächtigung teilweise Gebrauch gemacht und dem Vorstandsmitglied Peter Szabo Bezugsrechte zum Erwerb von 100.000 Aktien der Gesellschaft eingeräumt. Der Ausübungspreis wird € 11,02272 pro Aktie betragen, die Wartezeit endet im Jahr 2018.

3.5. Kapitalrücklage

Die zum Vorjahr unveränderte Kapitalrücklage in Höhe von T€ 41.237 setzt sich zusammen aus den bei der Börseneinführung bzw. den Kapitalerhöhungen der Energiekontor AG in den Jahren 2000 und 2001 erzielten Agien.

3.6. Gewinnrücklagen

Die gesetzliche Gewinnrücklage der Energiekontor AG beträgt unverändert T€ 15.

Die anderen Gewinnrücklagen der AG haben sich wie folgt entwickelt:

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in T€ 2014 2013
Stand am 01.01. 5.625 3.011
Verrechnung mit Anschaffungskosten für zurückgekaufte eigene Anteile, die das Nennkapital überstiegen haben -164 -117
Einstellungen in die Gewinnrücklage 4.154 2.731
Stand am 31.12. 9.615 5.625

3.7. Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn der Energiekontor AG ergibt sich zum 31. Dezember 2014 wie folgt:

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in T€ 2014 2013
Jahresüberschuss 12.887 10.110
Gewinnvortrag 58 11
Einstellungen in die Gewinnrücklage -4.154 -2.731
Bilanzgewinn 8.792 7.389

4. Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen enthalten die Rückstellungen für die Gewerbe- und Körperschaftsteuern des laufenden Jahres sowie ggf. der Vorjahre, für die noch keine Steuerfestsetzung erfolgte.

Die Zusammensetzung sowie die Entwicklung der Rückstellungen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht.

Rückstellungsspiegel

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in T€ 01.01.2014 Verbrauch 2014 Auflösung 2014 Zuführung 2014 31.12.2014
Steuerrückstellungen (ohne latente Steuern) gesamt 1.364 1.364 0 2.635 2.635
Sonstige Rückstellungen
Projektbezogene Kosten 1.735 1.730 5 2.355 2.355
Prozesskosten 50 0 0 0 50
Jahresabschluss-, Rechts- und Beratungskosten 240 192 0 186 234
Geschäftsbericht 80 80 0 80 80
Aufsichtsratsvergütungen 45 45 0 90 90
Personalkosten (Urlaub, Überstunden, Berufsgenossenschaft, Erfolgsbeteiligungen) 1.285 1.252 26 1.294 1.302
Übrige 78 12 6 54 114
Sonstige Rückstellungen gesamt 3.513 3.310 37 4.059 4.225

Wie im Vorjahr beinhalten die Rückstellungen keine langfristigen Anteile.

5. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gliedern sich zu den Bilanzstichtagen nach Fristigkeiten wie folgt:

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31.12.2014
davon mit einer Restlaufzeit
--- --- --- --- ---
in T€ Gesamtbetrag bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Anleihen 21.600 0 21.600 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 3.275 3.176 99 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.758 1.758 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 11.622 1.688 9.934 0
davon aus Lieferungen und Leistungen 126 126 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 4.838 4.807 31 0
davon aus Steuern 3.563 3.563 0 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 28 28 0 0
43.093 11.429 31.665 0

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31.12.2013
davon mit einer Restlaufzeit
--- --- --- --- ---
in T€ Gesamtbetrag bis 1 Jahr 1 bis 5 Jahre über 5 Jahre
--- --- --- --- ---
Verbindlichkeiten aus Anleihen 21.600 0 21.600 0
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 17.754 15.548 2.206 0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.095 1.095 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 13.411 3.946 9.465 0
davon aus Lieferungen und Leistungen 348 348 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 7.510 7.478 33 0
davon aus Steuern 6.757 6.757 0 0
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 20 20 0 0
61.370 28.066 33.303 0

Verbindlichkeiten mit Laufzeiten von mehr als fünf Jahren waren weder im Berichts- noch im Vorjahreszeitraum bilanziert. In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind erhaltene Vorschüsse auf künftig entstehende Erträge aus Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften enthalten in Höhe von T€ 2.361 (Vorjahr T€ 2.011). Die im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind vollständig besichert durch die Abtretung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Mit Kontokorrentguthaben besicherte Bankdarlehen in Höhe von T€ 11.391 wurden im Geschäftsjahr mit den entsprechenden Guthabenkonten saldiert, was zu einem gegenüber dem Vorjahr entsprechend geringeren Ausweis der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten führt.

Die Energiekontor AG hat unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1 KQ27 im Jahr 2011 eine weitere in 6.600 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 6.600 ausgegeben. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von sieben Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 30. April 2016 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 6.600.

Unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1 PGX7 wurde im Jahr 2012 eine weitere in 6.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 6.000 ausgegeben. Das Volumen der in 2012 emittierten Anleihe wurde aufgrund der hohen Nachfrage um T€ 2.000 erhöht (2. Tranche), der Erhöhungsbetrag wurde bereits im Jahr 2013 voll gezeichnet. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von sieben Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist vollumfänglich am 30. September 2017 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr in Höhe von T€ 8.000.

Im Jahr 2013 hat die Energiekontor AG unter der Wertpapierkennnummer (WKN) A1 R029 eine weitere in 7.000 auf den Inhaber lautende Teilschuldverschreibungen von je € 1.000 eingeteilte konvertible Anleihe im Umfang von T€ 7.000 ausgegeben, die ebenfalls in voller Höhe gezeichnet wurde. Die Anleger erhalten eine Verzinsung von sieben Prozent des Nennwerts des gezeichneten Kapitals. Die Anleihe ist am 1. Juli 2018 zur Rückzahlung mit dem Nennwert fällig. Die Anleihe valutiert zum Bilanzstichtag wie im Vorjahr mit T€ 7.000.

Das Gesamtvolumen der Anleihen valutiert zum Bilanzstichtag demnach wie im Vorjahr in einem Umfang von T€ 21.600. Die vorstehenden Teilschuldverschreibungen und die Zinsansprüche sind für die gesamte Laufzeit der jeweiligen Anleihen in jeweils einer Inhaber-Sammelschuldverschreibung verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt, hinterlegt ist. Die Anleihen enthalten keine Wandlungsrechte oder andere Eigenkapitalelemente und sind frei handelbar. Eine Kündigung vor Fälligkeit ist durch die Emittentin mit einer Frist von acht Wochen zum Ende des Quartals möglich, eine Kündigung durch die Anleihegläubiger jedoch nur bei Einstellung der Zahlungen, bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz der Emittentin.

6. Haftungsverhältnisse

Am 31. Dezember 2014 bestanden befristete und unbefristete Bürgschaften der Energiekontor AG in Höhe von T€ 8.172 (Vorjahr T€ 8.812).

Wie in der Vergangenheit wird das Risiko einer Inanspruchnahme aus den Bürgschaften aufgrund der guten Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der betreffenden Unternehmen als gering eingeschätzt.

Die Energiekontor AG bleibt in fünf Fällen optional verpflichtet, Anteile an drei inländischen Windparkbetreibergesellschaften in Höhe von bis zu zehn Prozent und Anteile an zwei ausländischen Windparkbetreibergesellschaften in Höhe von bis zu 20 Prozent des Festpreises der ursprünglichen Errichtungsverträge in den Jahren 2025 bis 2029 zurückzukaufen. Im Falle der zukünftigen Ausübung der Option durch die Windparkbetreibergesellschaften erwachsen der Gesellschaft ggf. Auszahlungsverpflichtungen, die Ende des Jahres 2025 in Höhe von T€ 1.537 und in den Jahren nach 2028 in Höhe von T€ 3.699 fällig werden können. Angegeben sind jeweils die maximal fälligen Nominalwerte, deren heutiger Barwert entsprechend den Laufzeiten deutlich geringer ausfällt.

Im Falle der Optionsausübung wird die Gesellschaft im Gegenzug zu den Zahlungen jedoch jeweils die Kommanditanteile an diesen Windparkbetreibergesellschaften übernehmen. Da die Gesellschaft von der vollständigen Werthaltigkeit der Anteile zu den angebotenen Konditionen ausgeht, werden Risiken aus diesen Rückkäufen nicht erwartet.

Aus Kommanditbeteiligungen bestehen Haftungsverhältnisse im Sinne der §§ 171 Abs.1 und ggf. nach 172 Abs. 4 HGB. Die Haftungsbeträge nach § 171 Abs. 1 HGB resultieren aus dem jeweiligen Unterschied zwischen der ins Handelsregister eingetragenen Hafteinlage einerseits und der darauf tatsächlich eingezahlten Einlage andererseits.

Nachfolgende Übersicht zeigt die insoweit aus den Kommanditbeteiligungen bestehenden Haftungsverhältnisse.

Aufgrund der planmäßigen Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslagen in den Gesellschaften, die überwiegend Windparks betreiben, ist mit einer Haftungsinanspruchnahme nicht zu rechnen.

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Kommanditeinlagen
in T€ laut Gesellschaftsvertrag ins Handelsregister eingetragen darauf eingezahlt Haftung i.S.d. § 171 HGB
--- --- --- --- ---
Gesamtbeträge 54.327 54.327 15.594 38.733

Gegenüber Tochter-Kapitalgesellschaften bestehen (nicht eingeforderte) Einzahlungsverpflichtungen aus zum Bilanzstichtag noch nicht geleisteten Einlagen in Höhe von T€ 225.

7. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen aus Mietverträgen für die Geschäftsräume in Bremen, Bremerhaven sowie den weiteren in- wie ausländischen Niederlassungen sowie aus Leasingverträgen für Fahrzeuge, Mobiliar und EDV-Hard- und Software.

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in T€ 2015 2016-2019
aus Mietverträgen 337 887
aus Wartungs- und Serviceverträgen 56 102
aus Leasingverträgen 121 115
Sonstige finanzielle Verpflichtungen gesamt 514 1.104

8. Passive latente Steuern

Nach dem bilanzorientierten "temporary-concept" sind aktive und passive latente Steuern auch für quasi-permanente Differenzen zwischen Bilanzpositionen der Handels- und der Steuerbilanz anzusetzen und in einer eigenständigen Bilanzposition auszuweisen. Hierunter fallen insbesondere die unterschiedlichen Bewertungen der Beteiligungen an Tochtergesellschaften in Handels- und Steuerbilanz. Aktive latente Steuern auf Verlustvorträge sind ebenfalls zu berücksichtigen, soweit mit deren Nutzung innerhalb der nächsten fünf Geschäftsjahre gerechnet wird.

Zum Bilanzstichtag ergeben sich folgende latente Steueransätze:

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31.12.2014
in T€ Aktive latente Steuern Passive latente Steuern
--- --- ---
Bewertungsunterschiede Beteiligungen, Ausleihungen, Forderungen gegenüber Tochtergesellschaften 1.308 7.716
Verlustvorträge 559 0
Zwischensumme vor Saldierung 1.866 7.716
Saldierungsfähige Beträge -1.866 -1.866
Latente Steuern (nach Saldierung) 0 5.850

Hierfür wurden folgende zum Zeitpunkt der Auflösung zu erwartende Steuersätze angewandt:

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2014 2013
Angewandte Steuersätze v. H. v. H.
Gewerbesteuer 14,00 14,00
Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 15,83 15,83

Zum Bilanzstichtag sind in die Bildung der vorstehend ausgewiesenen aktiven latenten Steuern für Verlustvorträge, mit deren Nutzung innerhalb der folgenden fünf Geschäftsjahre zu rechnen ist, Bemessungsgrundlagen für die Gewerbesteuer von T€ 0 und für die Körperschaftsteuer von T€ 3.530 eingeflossen. Verlustvorträge, für die eine Steuerentlastung innerhalb von fünf Jahren nicht erwartet wird, bestehen nicht.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die nachfolgenden Ziffern sind bei den entsprechenden Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung angegeben. Sofern nicht weiter bezeichnet, erfolgen alle Angaben in T€.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden.

1. Umsatzerlöse

Die Umsätze werden im Wesentlichen im Inland ausgeführt. In den Umsatzerlösen sind alle zum Bilanzstichtag erbrachten Leistungen enthalten. Hierbei handelt es sich vorwiegend um Honorare für Planungsleistungen und konzerninterne Erlöse für die Verwaltungsarbeit und Personalgestellung.

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in T€ 2014 2013
Errichtung, Planung, Vertrieb 19.680 32.187
Verwaltung, Personalgestellung 4.478 3.958
Buchführung 224 239
Erlöse gesamt 24.381 36.384

Im Vorjahr wurden Erlöse aus der Veräußerung von Windparkbeteiligungen unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen.

2. Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen.

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in T€ 2014 2013
Erträge aus Wertaufholungen im Finanzanlagevermögen (Zuschreibungen) 3.548 0
Übrige betriebliche Erträge 123 77
Sachkostenerstattungen und Umlagen 85 107
Auflösung von Rückstellungen 37 132
Versicherungsentschädigungen 27 9
Veräußerung von Beteiligungen 0 1.557
Sonstige betriebliche Erträge gesamt 3.819 1.881

3. Materialaufwand

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen im Zusammenhang mit der Windparkprojektplanung (Gutachten, Planungskosten, öffentliche Gebühren usw.) betragen im Geschäftsjahr T€ 5.851 (Vorjahr T€ 7.523).

4. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten, Prozesskosten, allgemeine Verwaltungskosten, projektbezogene Aufwendungen sowie Werbe- und ähnliche Kosten.

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in T€ 2014 2013
Rechts- und Beratungskosten, Prozesskosten 1.158 1.044
Übrige Kosten (Verwaltung usw.) 959 860
Projektbezogene Aufwendungen 570 70
Raumkosten 409 408
Versicherungen, Gebühren, Beiträge 346 272
Vertriebskosten 229 649
Reisekosten Arbeitnehmer 76 35
Pachtzahlungen für Geschäftsbetriebsanpachtungen 0 2.400
Sonstige betriebliche Aufwendungen gesamt 3.747 5.739

5. Erträge und Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen verbundener Unternehmen

Die Erträge resultieren aus den Ergebnisabführungen der mit Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrag mit der Gesellschaft verbundenen Tochtergesellschaft Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH.

6. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens

Hier sind die auf die langfristigen Ausleihungen gegenüber den Tochtergesellschaften sowie einer dritten Windparkbetreibergesellschaft erzielten Zinserträge ausgewiesen.

7. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

Die Position von T€ 919 (Vorjahr T€ 2.575) umfasst im Geschäftsjahr die Abschreibungen auf Ausleihungen an verbundene Unternehmen.

8. Zinsergebnis

Das Zinsergebnis entwickelte sich wie folgt:

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in T€ 2014 2013
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 799 914
davon von verbundenen Unternehmen 799 789
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 952 681
davon von verbundenen Unternehmen 135 522
Zinsen und ähnliche Aufwendungen -1.852 -1.847
davon an verbundene Unternehmen -164 -206
Zinsergebnis -101 -253

9. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Für das Geschäftsjahr 2014 ergibt sich für den Organkreis eine Gesamtsteuerbelastung (Körperschaft- und Gewerbesteuer) in Höhe von T€ 5.102 (Vorjahr T€ 3.688). Dieser Steueraufwand betrifft in Höhe von T€ 3.901 (Vorjahr T€ 2.393) das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und in Höhe von T€ 6 Steuerzahlungen für frühere Jahre. Die Abschreibungen auf die Anteile an den Tochtergesellschaften sind nicht steuerwirksam.

Der Gesamtaufwand setzt sich wie folgt zusammen:

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in T€ 2014 2013
Tatsächlicher Steueraufwand 3.907 2.412
Latenter Steueraufwand 1.195 1.277
Steueraufwand gesamt 5.102 3.688

V. Sonstige Angaben

1. Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr wurden bei der Energiekontor AG ohne Berücksichtigung der Auszubildenden im Jahresdurchschnitt 97 (Vorjahr 98) Angestellte beschäftigt.

2. Organmitglieder und -bezüge, Anteilsbesitz

2.1. Vorstand

Mitglied des Vorstands war während des gesamten Geschäftsjahres:

Dipl.-Kaufmann Peter Szabo, Kaufmann, Oldenburg
Thomas Walther, Industriekaufmann, Schwanewede (bis 14.10.2014)

Der Industriekaufmann Thomas Walther ist seit dem 15. Oktober 2014 nicht mehr Vorstand der Gesellschaft.

Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Gesellschaft gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied oder einem Prokuristen. Die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB ist erteilt.

Die Mitglieder des Vorstands erhielten im Geschäftsjahr 2014 Gesamtbezüge für ihre Tätigkeit in Höhe von T€ 870 (Vorjahr T€ 754). Der variable Anteil hiervon beträgt T€ 368 (Vorjahr T€ 272). Darüber hinaus wurden im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2014 Bezugsrechte mit einem Wert von T€ 180 (Vorjahr T€ 0) gewährt. Auf den Vergütungsbericht im Lagebericht wird im Übrigen verwiesen.

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 25. Mai 2011 wurde beschlossen, von der in den §§ 286 Absatz 5, 314 Abs. 2 Satz 2 HGB vorgesehenen Opt-Out-Möglichkeit Gebrauch zu machen. Auf Grundlage dieses Beschlusses ist die in § 285 Satz 1 Nr. 9 Buchstabe a) Satz 5 bis 9 HGB sowie § 314 Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a) Satz 5 bis 9 HGB geregelte Offenlegung der Bezüge jedes einzelnen Vorstandsmitglieds in den Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen der Gesellschaft für die Geschäftsjahre bis einschließlich 2015 entbehrlich.

2.2. Aufsichtsrat

Mitglieder des Aufsichtsrates waren:

Dipl.-Wirtschaftsingenieur Dr. Bodo Wilkens,

Ingenieur, Darmstadt, Vorsitzender

Herr Dr. Wilkens bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:

Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen (Vorsitz)

Günter Lammers,

Kaufmann, Bad Bederkesa,

stellvertretender Vorsitzender

Herr Lammers bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:

Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen

Dipl.-Volkswirt Darius Oliver Kianzad,

Unternehmensberater, Essen

Herr Kianzad bekleidet außerdem ein Aufsichtsratsamt bei folgender, nicht börsennotierter Gesellschaft:

Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen

Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben im Berichtsjahr wie im Vorjahr T€ 90 an Aufsichtsratsvergütungen bezogen. Die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Wilkens und Lammers haben daneben Beraterverträge mit der Gesellschaft abgeschlossen, die ein jährliches Honorar in Höhe von jeweils T€ 60 wie im Vorjahr vorsehen.

2.3. Beteiligungsbesitz der Organmitglieder

Die Organmitglieder waren am 31. Dezember 2014 wie folgt an der AG beteiligt:

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Funktion Name Aktien Stück
Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Bodo Wilkens 5.214.335
Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender Günter Lammers 5.217.974

2.4. Sonstiges

Die Mitglieder von Organen der Energiekontor AG sowie alle Organe der verbundenen Unternehmen im In- und Ausland werden von der Energiekontor AG beziehungsweise dem verbundenen Unternehmen von Ansprüchen Dritter im gesetzlich zulässigen Rahmen freigestellt. Zu diesem Zweck unterhält die Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflicht- Gruppenversicherung für Organmitglieder und Geschäftsführer des Energiekontor-Konzerns. Sie wird jährlich abgeschlossen beziehungsweise verlängert. Die Versicherung deckt das persönliche Haftungsrisiko für den Fall ab, dass der Personenkreis bei Ausübung seiner Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen wird.

Im Geschäftsjahr wurden keine Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen mit nahestehenden Personen getätigt.

3. Angaben zu Tochtergesellschaften

Tz VI. des Anhangs enthält eine Aufstellung zu den Unternehmen, an denen die Energiekontor AG unmittelbar oder mittelbar mehrheitlich beteiligt ist (Tochtergesellschaften bzw. verbundene Unternehmen gemäß § 271 Abs. 2 HGB).

4. Honorar für die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses

Das Honorar für die Prüfung des Jahresabschlusses der Energiekontor AG unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts sowie das gem. § 91 Abs. 2 AktG einzurichtende Überwachungssystem für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 sowie für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Lageberichts nach IFRS-Grundsätzen beträgt T€ 100 (Vorjahr T€ 93). Weitere Honorare wurden nicht gezahlt.

5. Erklärung nach § 161 AktG

Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Energiekontor AG haben im März 2014 die Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex im Sinne von § 161 AktG abgegeben und sie den Aktionären im Wege der Veröffentlichung auf der Homepage der Gesellschaft (www.energiekontor.de) im Internet zugänglich gemacht.

6. Offenlegung

Der Jahresabschluss des Vorjahres wurde am 11. Juli 2014 im Bundesanzeiger offengelegt.

7. Befreiungswahlrechte nach §§ 264 Abs. 3 bzw. 264 b HGB

In Anwendung der §§ 264 Abs. 3 bzw. 264 b HGB verzichten die Tochtergesellschaften, die in den Konzernabschluss im Wege der Vollkonsolidierung einbezogen werden und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, auf die Offenlegung ihrer Jahresabschlussunterlagen.

Die Energiekontor AG hat der Befreiung zugestimmt. Die entsprechenden Beschlüsse werden nach § 325 HGB im Bundesanzeiger offengelegt. Die befreiten Tochtergesellschaften sind im Konzernabschluss angeführt.

8. Gewinnverwendungsvorschlag

Unter Berücksichtigung des Gewinnvortrages von € 7.388.805,00, der erfolgten Dividendenzahlung von € 7.330.630,00 und des Jahresüberschusses in Höhe von € 12.887.254,35 sowie der Einstellungen in die Gewinnrücklage in Höhe von € 4.153.533,35 ergibt sich ein Bilanzgewinn der Energiekontor AG von € 8.791.896,00. Zum 31. Dezember 2014 sind die ausgegebenen 14.649.160 Aktien dividendenberechtigt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, aus dem Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2014 in Höhe von € 8.791.896,00

a) einen Betrag von € 8.791.896,00 zur Zahlung einer Dividende von € 0,60 je dividendenberechtigter Stückaktie zu verwenden und

b) den aus der Dividendenausschüttung gemäß lit. a) auf eigene Aktien rechnerisch entfallenden Betrag auf neue Rechnung vorzutragen.

Die Ausschüttung entspricht einer Dividende von € 0,60 je Stückaktie auf das gezeichnete Kapital von € 14.653.160,00, eingeteilt in 14.653.160 Stückaktien.

VI. Anteilsbesitz

Unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungsbesitz der Energiekontor AG

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Name der Gesellschaft Anteile

in %
Ergebnis 2014

in T€2)
Eigenkapital 31.12.2014

in T€1)
Energiekontor Portugal Márao GmbH, Bremerhaven 100,0 % 0 34
Energiekontor UK GmbH, Bremerhaven 100,0 % 0 42
Energiekontor Wind Power Improvement GmbH, Bremerhaven 100,0 % 114 69
Energiekontor Ökofonds GmbH, Bremerhaven 100,0 % 1 36
Energiekontor UK Construction Ltd., Leeds, Großbritannien 100,0 % 571 3.448
Energiekontor UK Ltd., Leeds, Großbritannien 100,0 % -1.598 2.148
Energiekontor Portugal - Energia Eólica Lda., Lissabon, Portugal 99,0 % 201 3.762
WPS-Windkraft GmbH, Bremerhaven 100,0 % -2 7
Energiekontor Portugal Trandeiras GmbH, Bremerhaven 100,0 % 1 43
Energiekontor EK GmbH i.L., Bremerhaven 100,0 % -6 19
Energiekontor Windkraft GmbH, Bremerhaven 100,0 % 9 242
Energiekontor Ocean Wind AG, Bremen 100,0 % -2 48
Energiekontor Umwelt GmbH, Bremerhaven 100,0 % 0 23
Energiekontor Infrastruktur und Anlagen GmbH, Bremerhaven3,4) 100,0 % 0 26
Energiekontor VB GmbH i.L., Bremerhaven 100,0 % 9 652
Energiekontor - WSB - GmbH, Bremerhaven 100,0 % -623 -606
Energiekontor Montemuro GmbH & Co. WP MONT KG, Bremerhaven5) 100,0 % -75 -2.681
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem I KG, Bremerhaven5) 100,0 % -94 4.513
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. Tandem II KG, Bremerhaven5) 100,0 % -20 2.200
Energiekontor Portugal Marao GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven5) 100,0 % -457 -2.780
Energiekontor Penedo Ruivo GmbH & Co. WP PR KG, Bremerhaven5) 100,0 % -540 -3.681
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP GEL KG, Bremerhaven5) 100,0 % -20 -1.811
Energiekontor Offshore Anlagen GmbH, Bremerhaven 100,0 % -1 12
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP BRIEST II KG, Bremerhaven5) 100,0 % -21 -671
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Nordergründe KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor Montemuro GmbH, Bremerhaven 100,0 % 1 33
Energiekontor Penedo Ruivo GmbH, Bremerhaven 100,0 % 1 38
Energiekontor Ocean Wind Verwaltungs GmbH, Bremerhaven 100,0 % -1 10
Energiekontor Sobrado GmbH, Bremerhaven 100,0 % 1 25
Energiekontor UK FM GmbH, Bremerhaven 100,0 % 2 46
Energiekontor Mafomedes GmbH, Bremerhaven 100,0 % 0 8
Energiekontor Garantie GmbH, Bremerhaven 100,0 % 28 2.017
Energiekontor Finanzierungsdienste-Verwaltungs GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 5
Energiekontor Borkum Riffgrund West GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 1
Energiekontor Seewind GmbH, Bremerhaven 100,0 % -2 13
Construtora da nova Energiekontor - Parquet Eólicos, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100,0 % -24 114
Energiekontor Finanzierungsdienste GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % 173 539
Energiekontor Offshore GmbH, Bremerhaven 100,0 % 0 19
Energiekontor Management GmbH, Bremerhaven 100,0 % 229 255
Energiekontor Windpower GmbH, Bremerhaven 100,0 % -2 0
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP 4 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -229 301
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN KG, Bremerhaven5) 100,0 % -21 -2.486
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP OE-Osterende KG, Bremerhaven5) 100,0 % -20 -1.195
Energiekontor III Energias Alternativas, Unipessoal Lda., Lissabon, Portugal 100,0 % -113 -168
Energiekontor Infrastruktur Solar GmbH, Bremerhaven 100,0 % 6 32
Energiekontor UK BU GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 10
Energiekontor Windpark Nordergründe GmbH, Bremerhaven 100,0 % 0 5
Energiekontor OWP Nordergründe I GmbH, Bremerhaven 100,0 % -1 9
Energiekontor Offshore Bau GmbH, Bremerhaven 100,0 % -1 9
Nordergründe Treuhand GmbH, Bremerhaven 100,0 % -1 7
Energiekontor Offshore Management GmbH, Bremerhaven 100,0 % -1 7
Energiekontor Windpark Nordergründe 1 GmbH, Bremerhaven 100,0 % -1 9
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP HN II KG, Bremerhaven5) 100,0 % 131 -1.046
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP 5 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -79 -376
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP GRE II KG, Bremerhaven5) 100,0 % -161 -731
Energiekontor Anlagen GmbH & Co. Offshore KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Offshore Bau GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP B KG, Bremerhaven5) 100,0 % -109 -1.140
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP KJ KG, Bremerhaven5) 100,0 % 34 720
Energiepark Eggersdorf GmbH & Co. WP EGG KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -27
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP Elni KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor Ocean Wind GmbH & Co. Projektentwicklungs KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor Windpower GmbH & Co. ÜWP ENG KG, Bremerhaven5) 100,0 % -190 -870
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 6 KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor UK HY GmbH & Co. WP Hyndburn KG, Bremerhaven5) 100,0 % 291 -134
Energiekontor UK WI GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 1
Energiekontor Guardão GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 0
Energiekontor UK HY GmbH, Bremerhaven 100,0 % -2 0
Energiekontor Windpark BRW 1 GmbH, Bremerhaven 100,0 % -2 2
Energiekontor Windpark BRW 2 GmbH, Bremerhaven 100,0 % 0 4
WeserSolar UG (haftungsbeschränkt), Bremerhaven 100,0 % 0 -2
CuxlandSolar UG (haftungsbeschränkt), Bremerhaven 100,0 % 0 -2
Energiekontor Guardão GmbH & Co. WP GU KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor UK WI GmbH & Co. Withernwick KG, Bremerhaven5) 100,0 % 664 1.245
Energiekontor Windpower GmbH & Co. WP 20 KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor Windpark BRW 1 GmbH & Co. WP I KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor BRW Infrastruktur GmbH, Bremerhaven 100,0 % -1 4
Energiekontor BRW Standort GmbH, Bremerhaven 100,0 % -1 4
Energiekontor Windinvest GmbH, Bremerhaven 100,0 % -1 5
Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP KRE KG, Bremerhaven5) 100,0 % -236 -1.121
Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ÜWP LE KG, Bremerhaven5) 100,0 % -343 -973
Energiepark Lunestedt GmbH & Co. WP LUN KG, Bremerhaven5) 100,0 % -111 -111
Energiepark Bramstedt GmbH & Co. WP BRA KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiepark Appeln GmbH & Co. WP APP KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiepark Flögeln Stüh GmbH & Co. WP FLÖ KG, Bremerhaven5) 100,0 % -40 -372
Energiepark Odisheim GmbH & Co. WP ODI KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiepark Beerfelde GmbH & Co. WP BF II KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. Ökologische Wohn-Immobilien KG, Bremerhaven6) 49,7 % -14 -176
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP DE KG, Bremerhaven5) 100,0 % 566 -5.543
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP BD KG, Bremerhaven5) 100,0 % 295 -1.204
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SIE X KG, Bremerhaven5) 100,0 % -52 -990
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP BRI KG, Bremerhaven5) 100,0 % 411 -1.714
Energiekontor Ökofonds GmbH & Co. WP MA KG, Bremerhaven5,6) 88,52 % -99 -1.142
Energiekontor Umwelt GmbH &Co. WP GRE II KG, Bremerhaven5) 96,2 % 408 -359
Energiekontor Windkraft GmbH & Co. WP NL KG, Bremerhaven5) 51,3 % 751 201
Energiekontor Umwelt GmbH & Co. WP SCHLO KG, Bremerhaven5) 100,0 % -84 -557
Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ZWP BE KG, Bremerhaven5) 100,0 % -79 -231
Energiekontor Windinvest GmbH & Co. WP 13 KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiepark Rurich GmbH & Co. WP RU II KG, Bremerhaven5) 100,0 % -236 -235
Energiepark Lunestedt GmbH & Co. WP HEE KG, Bremerhaven5) 100,0 % -110 -110
Energiekontor Windstrom GmbH, Bremerhaven5) 100,0 % 1 8
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 2 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -144 -152
Energiekontor Windinvest GmbH & Co. ZWP Langendorf KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -49 -63
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. UW Uthlede-Süd KG, Bremerhaven5) 100,0 % -2 -3
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. UW Lunestedt KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP HW KG, Bremerhaven5) 100,0 % -701 -2.422
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ZWP HÖ KG, Bremerhaven5) 100,0 % -243 -728
Energiepark Linnich-Körrenzig GmbH & Co. WP LIKÖ KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiepark Luckow-Petershagen GmbH & Co. WP LUPE KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiepark Krempel GmbH & Co. RE WP KRE KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiepark Debstedt GmbH & Co. RE WP DE KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. WP 15 KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Windpark Flögeln GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 4
Energiekontor Solar GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 4
Energiepark Solar GmbH & Co. SP Berlin KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiepark Solar GmbH & Co. SP Worms KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiepark Solar GmbH & Co. SP Groß Behnitz KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor Windpark GmbH & Co. Giersieben KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1.278 -1.539
Energiekontor Finanzierungsdienste II GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 6
Energiekontor UK LI GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 6
Energiepark UK GA GmbH & Co. WP Gayton KG, Bremerhaven5) 100,0 % -641 -641
Energiekontor Finanzanlagen GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % 27 123
Energiekontor Windfarm GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 6
Energiekontor Windstrom GmbH & Co. ÜWP KRE II KG, Bremerhaven5) 100,0 % -565 -566
Energiepark Hürth WP HÜ 1 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiepark Hürth WP HÜ 2 GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % 0 -1
Energiekontor Windstrom ZWP PR GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % -214 -215
Energiekontor Windstrom ÜWP SCHWA GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % -48 -49
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 1 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 2 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm ÜWP ALU GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 5 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm ÜWP SCHLUE GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 7 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 8 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 9 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 10 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 11 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 12 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 13 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 14 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiekontor Windfarm GmbH & Co. WP 15 KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 -1
Energiepark UK GA GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 6
Infrastrukturgemeinschaft Flögeln GbR, Bremerhaven 50,0 % 0 0
Energiepark Kreuzau WP ST GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 0
Energiekontor Finanzierungsdienste III GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 9
Energiepark UK RO GmbH, Bremerhaven 100,0 % -3 9
Energiekontor Finanzanlagen II GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % -4 96
Energiepark UK RO WP Roseland GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % -1 0
Energiekontor Finanzanlagen III GmbH & Co. KG, Bremerhaven5) 100,0 % -4 -4
Energiekontor Finanzierungsdienste IV GmbH, Bremerhaven 100,0 % -2 10
Netzanschluss Stadorf GbR, Cuxhaven6) 50,0 % 0 1.064
EER GbR, Worpswede6) 28,6 % 0 76
Netzanschluss Mürow Oberdorf GbR, Bremerhaven6) 30,2 % 0 150

1) Handelsrechtliches Eigenkapital

2) Handelsrechtliches Jahresergebnis, ggf. nach Durchführung des Ergebnisabführungsvertrages (EAV) mit der Energiekontor AG

3) Mit diesen Gesellschaften hat die Energiekontor AG einen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag geschlossen.

4) Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist

5) Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH & Co. KG bzw. UG & Co. KG, die von der Veröffentlichungspflicht befreit ist

6) Gemeinschaftsunternehmen (joint operation)

Bremen, 27. März 2015

Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES ABSCHLUSSPRÜFERS

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Energiekontor AG, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 geprüft. Der Lagebericht wurde mit dem Konzernlagebericht der Energiekontor AG zusammengefasst. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den zusammengefassten Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den zusammengefassten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und zusammengefasstem Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der zusammengefasste Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Stuttgart, den 27. März 2015

**PKF Deutschland GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Martin Wulf, Wirtschaftsprüfer

Daniel Scheffbuch, Wirtschaftsprüfer

IMPRESSUM

Herausgeber

Energiekontor AG

Mary-Somerville-Straße 5

28359 Bremen

Telefon: +49 421 3304-0

Telefax: +49 421 3304-444

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Bildnachweis

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Energiekontor Bildarchiv

Konzept, Layout, Text und Satz

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Zertani Die Druck GmbH, Bremen

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Disclaimer

Der vorliegende Bericht enthält zukunftsorientierte Aussagen. Dies sind Aussagen, die keine historischen Tatsachen darstellen, einschließlich Aussagen über Erwartungen und Ansichten des Managements der Energiekontor AG. Diese Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Plänen, Einschätzungen und Prognosen des Managements der Gesellschaft. Anleger sollten sich nicht uneingeschränkt auf diese Aussagen verlassen. Zukunftsorientierte Aussagen stehen im Kontext ihres Entstehungszeitpunkts und ihres Entstehungsumfelds. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Bericht enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen aufgrund neuer Informationen oder zukünftiger Ereignisse zu aktualisieren. Unberührt hiervon bleibt die Pflicht der Gesellschaft, ihren gesetzlichen Informations- und Berichtspflichten nachzukommen. Zukunftsorientierte Aussagen beinhalten immer Risiken und Ungewissheiten. Eine Vielzahl von Faktoren kann dazu führen, dass die tatsächlich eingetretenen und in Zukunft eintretenden Ereignisse erheblich von den im Bericht enthaltenen zukunftsorientierten Aussagen abweichen.

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