Board/Management Information • Jun 12, 2015
Board/Management Information
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| ### Telefónica Deutschland Holding AG #### München ### Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014 ### Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014 Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr im Sinne einer guten Corporate Governance bei allen maßgeblichen Belangen-nicht zuletzt im Zusammenhang mit dem erfolgreichen Vollzug des Erwerbs von E-Plus - vertrauensvoll mit dem Vorstand zusammengearbeitet, ihn beraten und seine Kontrollfunktion ausgeübt. Der Aufsichtsrat der Telefonisch Deutschland Holding AG hat die ihm nach Gesetz, Satzung sowie den Geschäftsordnungen obliegenden Aufgaben stets verantwortungsbewusst wahrgenommen. Zusammensetzung des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat bestand zu Beginn des Geschäftsjahres 2014 aus zwölf Mitgliedern, und zwar aus den Anteilseignervertretern Eva Castillo Sanz (Aufsichtsratsvorsitzende), Angel Vilá Boix, Maria Pilar López Álvarez, Patricia Cobián González, Michael Hoffmann und Enrique Medina Malo sowie den Arbeitnehmervertretern Imke Blumenthal (stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende), Marcus Thurand, Thomas Pfeil, Dr. Jan-Erik Walter, Christoph Heil sowie Claudia Weber. Die ordentliche Hauptversammlung vom 20. Mai 2014 beschloss eine Vergrößerung des Aufsichtsrats von zwölf auf 16 Mitglieder und wählte für die Anteilseignerseite Sally Anne Ashford und Antonio Manuel Ledesma Santiago zu weiteren Mitgliedern des Aufsichtsrats der Telefónica Deutschland Holding AG. Ihr Amt begann am 18. September 2014 mit der Eintragung der Satzungsänderung betreffend die Vergrößerung des Aufsichtsrats von zwölf auf 16 Mitglieder. Joachim Rieger und Jürgen Thierfelder wurden mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 31. Oktober 2014 als weitere Arbeitnehmervertreter des Aufsichtsrats bestellt. Seitdem ist der Aufsichtsrat in seiner vollen Stärke von 16 Mitgliedern mit acht Anteilseigner- und acht Arbeitnehmervertretern besetzt. Das Aktiengesetz sieht vor, dass bei börsennotierten Unternehmen mindestens ein unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt. Im Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG nimmt Michael Hoffmann die Funktion als unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG wahr. Zusammensetzung des Vorstands Der Vorstand setzte sich zu Beginn des Geschäftsjahrs 2014 aus drei Mitgliedern (René Schuster, Markus Haas sowie Rachel Empey) zusammen. Mit Wirkung zum 1. Februar 2014 schied René Schuster einvernehmlich aus dem Vorstand aus. Markus Haas sowie Rachel Empey übernahmen daraufhin zusätzlich zu ihren bisherigen Aufgaben gemeinsam die Aufgaben des Vorstandsvorsitzenden. Markus Haas übt ferner seitdem die Funktion des Arbeitsdirektors aus. Am 2. Juli 2014 hat der Aufsichtsrat der Telefónica Deutschland Holding AG beschlossen, Thorsten Dirks als künftigen Vorstandsvorsitzenden/CEO zu benennen. Thorsten Dirks wurde entsprechend nach dem Vollzug der E-Plus-Transaktion mit Beschluss des Aufsichtsrats vom 9. Oktober 2014 formell vom Aufsichtsrat zum Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzenden/CEO bestellt. Mit dem Beschluss des Aufsichtsrats vom selben Tag wurde die Bestellung von Rachel Empey und Markus Haas als Mitglieder des Vorstands verlängert. Alle Vorstandsmitglieder sind für den Zeitraum bis zum Ablauf des 30. September 2017 bestellt. Der Vorstand besteht aktuell aus drei Mitgliedern: neben Thorsten Dirks als Vorstandsvorsitzendem/CEO verantwortet Markus Haas nunmehr als Chief Operating Officer (C00) das operative Geschäft und Rachel Empey als CFO Finanzen und Strategie. Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat Der Vorstand erstattet dem Aufsichtsrat monatlich schriftlich Bericht, der insbesondere relevante Finanzkennzahlen („KPI") enthält. Die Aufsichtsratsvorsitzende und der gesamte Vorstand stehen auch außerhalb der Sitzungen des Aufsichtsrats in ständigem Kontakt. Hierbei erörtern sie insbesondere den gegenwärtigen Stand und die zukünftige Entwicklung des Unternehmens sowie den Fortschritt laufender wichtiger Projekte, im Berichtszeitraum ganz maßgeblich die E-PlusAkquisition. Die Aufsichtsratsvorsitzende informiert die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats über dabei erörterte wichtige Themen. Im Berichtszeitraum band der Vorstand den Aufsichtsrat zeitnah bei allen wesentlichen Maßnahmen ein, die der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften. Hierfür legte er dem Aufsichtsrat zeitnah Berichte und Unterlagen vor und lieferte bei Bedarf zusätzliche Informationen. Der Aufsichtsrat konnte erforderlichenfalls auch auf die Expertise externer Berater zurückgreifen. Sitzungen des Aufsichtsrats In 2014 fanden fünf ordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats statt, und zwar am 18. März, am 13. Mai, am 25. Juli, am 25. September sowie am 3. November 2014. An diesen Terminen fanden jeweils auch Sitzungen des Prüfungsausschusses statt. Daneben gab es acht (teilweise telefonische) außerordentliche Sitzungen des Aufsichtsrats; weitere informatorische Telefon- bzw. Videokonferenzen und Beschlussfassungen des Aufsichtsrats außerhalb von Sitzungen. In 2015 gab es bislang drei Aufsichtsratssitzungen: am 12. Januar, am 19. Februar sowie am 23. März 2015 (Bilanzsitzung betreffend das Geschäftsjahr 2014). Wesentliche vom Aufsichtsrat behandelte Themen Die erste ordentliche Sitzung des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2014 vom 18. März 2014 war die Bilanzsitzung für das Geschäftsjahr 2013. Neben den damit einhergehenden Themen wie der Billigung der Jahresabschlüsse und Lageberichte (Konzern und AG) für das Geschäftsjahr 2013 sowie der weiteren Berichterstattung des Vorstands an den Aufsichtsrat unter anderem nach § 90 AktG wurden insbesondere die Tagesordnung sowie die Beschlussvorschläge für die ordentliche Hauptversammlung vom 20. Mai 2014, Vorstandsvergütungsthemen sowie - wie auch in fast allen weiteren Sitzungen mit wechselnden Schwerpunkten - die E-Plus-Transaktion behandelt. In der ordentlichen Sitzung vom 13. Mai 2014 standen neben den ersten Quartalsergebnissen 2014 u. a. Compliance, Corporate Governance sowie die Effizienz des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung. Die Diskussion zu letzteren und weiteren Themen wurde im Rahmen eines Workshops des Aufsichtsrats im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung vom 20. Mai 2014 fortgeführt. Die ordentliche Sitzung vom 25. Juli 2014 hatte u. a. die Halbjahresfinanzzahlen, die Zustimmung zu relevanten Verträgen (Option zur Übertragung von Shops an Drillisch sowie zur Transformation der Rechenzentren) und Governance-Themen zum Gegenstand. In der ordentlichen Sitzung vom 25. September 2014 - welche die erste Sitzung nach dem formellen Beginn der Amtszeit der zwei weiteren neuen Mitgliedern der Anteilseignerseite Sally Anne Ashford und Antonio Manuel Ledesma war - wurden u.a. Finanzthemen (insbesondere Budget, Netzwerkinvestitionen) und Updates zu Verträgen sowie Corporate Governance behandelt. Ferner beschloss der Aufsichtsrat in dieser Sitzung den Antrag auf gerichtliche Bestellung von Jürgen Thierfelder und Joachim Rieger als zwei weitere Mitglieder der Arbeitnehmervertreterseite zu unterstützen und es gab Gelegenheit zum Austausch mit dem künftigen neuen Führungsteam (sogenanntes ExComm unterhalb des Vorstandes). Die ordentliche Sitzung vom 3. November 2014 war die erste ordentliche Sitzung nach dem erfolgreichen Vollzug der E-Plus-Transaktion und der formellen Bestellung von Thorsten Dirks zum Vorstandsvorsitzenden/CEO sowie der gerichtlichen Bestellung von Jürgen Thierfelder und Joachim Rieger als weitere Mitglieder des Aufsichtsrats. Neben Finanzthemen (u. a. Q3-Ergebnisse, Budgetupdate) wurden insbesondere Vorstandsvergütungsthemen, erste Schritte zur Vereinfachung der neuen Organisations- und gesellschaftsrechtlichen Struktur sowie das Datum für die ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2015 verabschiedet. In außerordentlichen (teilweise telefonischen, teilweise Präsenz-) Sitzungen diskutierte der Aufsichtsrat im Berichtszeitraum insbesondere über die Verhandlungen mit der EU-Kommission und entsprechende Auflagen im Zusammenhang mit der kartellrechtlichen Freigabe der E-Plus-Transaktion, Vorstandsthemen, erteilte bei Bedarf seine Zustimmung zu relevanten operativen Verträgen und Transaktionen wie z.B. am 27. November 2014 zum Verkauf der yourfone GmbH, diskutierte über die neue Organisations- und gesellschaftsrechtliche Struktur und verabschiedete das Budget für das Geschäftsjahr 2015. Ferner entschied der Aufsichtsrat in außerordentlichen Präsenzsitzungen über die Besetzung des Vorstands: In der Sitzung vom 29. Januar 2014 entschied der Aufsichtsrat über das einvernehmliche Ausscheiden von René Schuster und in der Sitzung vom 2. Juli 2014 über die Nominierung von Thorsten Dirks als künftigem Vorstandsvorsitzenden. In jeder ordentlichen Sitzung erfolgte eine Auseinandersetzung mit der Finanzsituation des Unternehmens einschließlich der jeweilig anstehenden Finanzberichte, dem Budget, der Businessplanung sowie der Marktpositionierung und dem Geschäftsfeld Telekommunikation. Alle Aufsichtsratsmitglieder, die das gesamte Geschäftsjahr 2014 im Amt waren, haben an mehr als der Hälfte der Sitzungen im Berichtszeitraum teilgenommen. Neben den Sitzungen fasste der Aufsichtsrat, soweit erforderlich, Beschlüsse, beispielsweise per E-Mail. So wurden auf diesem Beschlussweg beispielsweise-nach entsprechender Vorbefassung in Sitzungen - unter anderem die neue Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, die formelle Vorstandsbestellung von Thorsten Dirks sowie die Bildung des sogenannten Kapitalerhöhungskomitees verabschiedet. Ausschüsse des Aufsichtsrats Der Aufsichtsrat hat - wie auch in der Geschäftsordnung bestimmt - einen Nominierungsausschuss (Nomination Committee), einen Vermittlungs- (Mediation Committee) und einen Prüfungsausschuss (Audit Committee). Ferner wurde im Berichtszeitraum ein weiterer Ausschuss implementiert: das sogenannte Kapitalerhöhungskomitee. Der Prüfungsausschuss (Audit Committee) ist insbesondere für die Beratung und Beschlussfassung in Rechnungslegungsangelegenheiten zuständig. Er behandelt Themen rund um die Rechnungslegung, interne Kontrollsysteme sowie Revision, Risikomanagement, Compliance sowie die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage. Ferner prüft er die erforderliche Unabhängigkeit des externen Abschlussprüfers und ist für die Abstimmung mit dem externen Abschlussprüfer zuständig. Der Ausschuss besteht aus vier Mitgliedern: - Michael Hoffmann (Vorsitzender) - Maria Pilar López Álvarez - Thomas Pfeil und - Christoph Heil. Im Jahr 2014 trat der Prüfungsausschuss fünfmal zusammen. Hierbei wurden neben den Finanzergebnissen, Revision, Risikomanagement und Compliance insbesondere Bewertungsthemen sowie die Rechnungslegung im Rahmen des Vollzugs der E-Plus-Transaktion behandelt. Dem Vermittlungsausschuss (Mediation Committee) mit den Aufgaben nach § 31 MitbestG gehören folgende Mitglieder an: - Eva Castillo Sanz (Vorsitzende) - Imke Blumenthal - Angel Vilá Boix und - Marcus Thurand. Ferner gibt es einen Nominierungsausschuss (Nomination Committee). Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung geeignete Kandidaten vorzuschlagen. Patricia Cobián González ist die Vorsitzende des Nominierungsausschusses. Im Geschäftsjahr 2014 waren Maria Pilar López Álvarez und Enrique Medina Malo die weiteren Mitglieder. Der Nominierungsausschuss hat sich in 2014 mit dem Wahlvorschlag an die ordentliche Hauptversammlung vom 20. Mai 2014, auf der die Kandidaten Sally Anne Ashford und Antonio Manuel Ledesma Santiago gewählt wurden, befasst. Im Zusammenhang mit der E-Plus-Transaktion wurde ein weiterer Ausschuss, das sogenannte Kapitalerhöhungskomitee, gebildet. Dieses besteht aus: - Patricia Cobian González (Vorsitzende) - Maria Pilar López Álvarez - Marcus Thurand - Thomas Pfeil. Dieser Ausschuss beschäftigte sich - entsprechend seiner Aufgabe - insbesondere mit der konkreten Durchführung der Bar- und Sachkapitalerhöhung im Zusammenhang mit dem Vollzug der E-Plus-Transaktion. Corporate Governance Eine gute Corporate Governance ist ein Schlüssel zum Erfolg des Unternehmens und daher im Interesse der Aktionärinnen und Aktionäre. Weitere Einzelheiten zur Corporate Governance der Telefónica Deutschland Holding AG sind in der Erklärung zur Unternehmensführung gemäß § 289a HGB im Geschäftsbericht sowie auf der Internetseite des Unternehmens unter WWW.TELEFONICA.DE/ERKLAERUNG-ZUR-UNTERNEHMENSFUEHRUNG und im Corporate Governance Bericht von Vorstand und Aufsichtsrat im Geschäftsbericht sowie auf der Internetseite des Unternehmens unter WWW.TELEFONICA.DE/CORPORATEGOVERNANCE-BERICHT ZU finden. Am 3./4. Oktober 2014 haben Vorstand und Aufsichtsrat eine neue Entsprechenserklärung nach § 161 AktG verabschiedet und am 19. Dezember 2014 hierzu ein Update verabschiedet. Die Entsprechenserklärung und ihr Update wurden jeweils unverzüglich veröffentlicht. Sie können auch im Geschäftsbericht bzw. auf der Internetseite des Unternehmens unter WWW.TELEFONICA.DE/ENTSPRECHENSERKLAERUNG eingesehen werden. Auf dieser Webseite finden sich auch die vorherigen Fassungen der Entsprechenserklärung. Sieben der nunmehr 16 Aufsichtsratsmitglieder hatten in 2014 Funktionen in Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen beim Mehrheitsaktionär oder mit ihm verbundenen Unternehmen. Sowohl die Aufsichtsratsmitglieder als auch die Vorstandsmitglieder teilen dem Aufsichtsrat potenzielle Interessenkonflikte unverzüglich mit. Im Berichtszeitraum sind keine Interessenkonflikte im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex aufgetreten. Prüfung des Jahresabschlusses 2014 Der vom Vorstand für das Jahr 2014 aufgestellte Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG, der Konzernabschluss sowie die Lageberichte für die Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzern wurden von der Münchener Geschäftsstelle der in Stuttgart ansässigen Ernst &Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Mai 2014 zum Abschluss- sowie Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 bestellt worden. Jahresabschluss und Lagebericht der Telefónica Deutschland Holding AG wurden nach den Regeln des deutschen HGB erstellt. Der Konzernabschluss und der entsprechende Konzernlagebericht wurden gemäß § 315a HGB und der Verordnung (EG) Nr.1606/2002 auf der Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Abschlussprüfer hat seine Prüfung unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) verlautbarten allgemein anerkannten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Der Abschlussprüfer hat den Jahresabschluss 2014 der Telefónica Deutschland Holding AG mitsamt Lagebericht sowie den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Jahresabschlüsse für die AG und den Konzern sowie sämtliche damit zusammenhängenden Dokumente, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und die entsprechenden Berichte des Abschlussprüfers wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vor der Bilanzsitzung vom 23. März 2015 vorgelegt. Der Prüfungsausschuss und der Gesamtaufsichtsrat haben die Berichte sorgfältig geprüft und am 23. März 2015 gemeinsam mit dem Abschlussprüfer ausführlich erörtert. Der Aufsichtsrat hat die Feststellungen des Abschlussprüfers in den Prüfberichten zur Kenntnis genommen, diesen zugestimmt und keine Einwände erhoben. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 23. März 2015 den Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG und den Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2014 sowie die zugehörigen Lageberichte gebilligt; der Jahresabschluss der Telefónica Deutschland Holding AG ist damit festgestellt. Beziehungen zu verbundenen Unternehmen Der Abschlussprüfer hat auch den Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß 5 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) geprüft. Diesen Bericht hat der Abschlussprüfer mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen: „Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war, 3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen keine Umstände für eine wesentlich andere Beurteilung als die durch den Vorstand sprechen." Der vom Vorstand erstellte und vom Abschlussprüfer geprüfte Abhängigkeitsbericht sowie der Prüfbericht zum Abhängigkeitsbericht wurden dem Aufsichtsrat rechtzeitig vorgelegt. Nach Prüfung des Abhängigkeitsberichts sowie des zugehörigen Prüfberichts nach § 314 AktG erhob der Aufsichtsrat keine Einwände gegen den Abhängigkeitsbericht und gegen die darin enthaltene Schlusserklärung des Vorstands und stimmt den Feststellungen des Abschlussprüfers zu. Der Aufsichtsrat dankt allen Mitgliedern des Vorstands und den Mitarbeitern für ihr Engagement und ihre ausgezeichnete Arbeit im vergangenen Jahr. Mit ihrem Einsatz, der im Berichtsjahr nicht zuletzt aufgrund des erfolgreichen Vollzugs der E-Plus-Transaktion besonders gefordert war, tragen sie zum Erfolg des Unternehmens maßgeblich bei. München, 23. März 2015 Telefónica Deutschland Holding AG Im Namen des Aufsichtsrats Eva Castillo Sanz, Aufsichtsratsvorsitzende |
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