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Singulus Technologies AG

Annual / Quarterly Financial Statement Jun 12, 2015

394_rns_2015-06-12_eacb212f-ea9a-4338-ace2-d533c799c07f.html

Annual / Quarterly Financial Statement

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SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Kahl am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 und Lagebericht

Bilanz zum 31. Dezember 2014

Aktiva

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31.12.2014 31.12.2013
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 579 841
2. Geleistete Anzahlungen 862 1.441 0 841
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.057 12.001
2. Technische , Anlagen und Maschinen 194 296
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 563 11.814 691 12.988
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 11.156 8.236
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 18.035 14.095
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 2.812 2.251
4. Sonstige Ausleihungen 5.293 37.296 6.129 30.711
50.551 44.540
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 8.815 11.242
2. Unfertige Erzeugnisse 29.037 16.657
3. Geleistete Anzahlungen 5.235 1.876
4. Erhaltene Anzahlungen -12.136 30.951 -9.316 20.459
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 14.616 37.943
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr TEUR 6.678 (i. Vj. TEUR 20.356) -
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 6.592 5.101
3. Sonstige Vermögensgegenstände 1.690 22.898 6.052 49.096
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 29.197 47.436
83.046 116.991
C. Rechnungsabgrenzungsposten 38 99
133.635 161.630
Passiva
31.12.2014

TEUR
31.12.2013

TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 48.930 48.930
II. Kapitalrücklage 75.185 75.185
III. Bilanzverlust -90.846 -79.807
33.269 44.308
B. Rückstellungen
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 8.697 8.034
2. Steuerrückstellungen 427 636
3. Sonstige Rückstellungen 12.817 17.023
21.941 25.693
C. Verbindlichkeiten
1. Anleihen 60.000 60.000
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.474 5.908
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 4.462 (i. Vj. TEUR 5.860) -
3. Verbindlichkeitengegenüber verbundenen Unternehmen 402 5.683
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 402 (i. Vj. TEUR 5.683) -
4. Sonstige Verbindlichkeiten 13.549 19.957
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr TEUR 5.291 (i. Vj. TEUR 10.701) -
- davon aus Steuern TEUR 295 (i. Vj. TEUR 260) -
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 22 (i. Vj. TEUR 0) -
78.425 91.548
D. Rechnungsabgrenzungsposten 0 81
133.635 161.630

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014

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2014 2013
TEUR TEUR TEUR TEUR
--- --- --- --- ---
1. Umsatzerlöse 48.218 134.735
2 Erhöhung (i. Vj. Verminderung) des Bestands an unfertigen Erzeugnissen 12.380 -26.428
3. Sonstige betriebliche Erträge 2.330 5.766
- davon Erträge aus der Währungsumrechnung TEUR 230 (i. Vj. TEUR 244) -
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -37.619 -53.685
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -6.766 -44.385 -8.525 -62.210
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -16.615 -17.427
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -3.553 -20.168 -3.283 -20.710
- davon für Altersversorgung TEUR 886 (i. Vj. TEUR 563) -
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -1.632 -2.427
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -15.847 -17.448
- davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung TEUR 673 (i. Vj. TEUR 214) -
8. Erträge aus Beteiligungen 9.840 0
- davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 9.840 (i. Vj. TEUR 0) -
9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 1.428 1.097
- davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 864 (i. Vj. TEUR 592) -
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.162 1.485
- davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) -
11. Abschreibungen auf Finanzanlagen -283 -21.026
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -5.747 -6.076
- davon an verbundene Unternehmen TEUR 0 (i. Vj. TEUR 0) -
- davon Aufwendungen aus der Aufzinsung TEUR 392 (i. Vj. TEUR 387) -
13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -11.704 -13.242
14. Außerordentliche Erträge/außerordentliches Ergebnis 643 0
15. Erträge (i. Vj. Aufwendungen) aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 76 -589
16. Sonstige Steuern -54 -18
17. Jahresfehlbetrag -11.039 -13.849
18. Verlustvortrag -79.807 -65.958
19. Bilanzverlust -90.846 -79.807

Anhang für das Geschäftsjahr 2014

A. Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den Vorschriften der §§ 242 ff. unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Abweichend zum Vorjahr werden Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens unter gleichnamigen Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Im Vorjahr wurden diese in Höhe von TEUR 1.097 (davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 592) unter den Zinserträgen ausgewiesen. Die Vorjahresangaben wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechend angepasst.

Nachfolgend wird für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG vereinfachend von der Gesellschaft oder SINGULUS AG berichtet.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert. Auf die Anwendung des Wahlrechts zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB wurde verzichtet.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten einschließlich entsprechender Nebenkosten oder zu Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit eine dauernde Wertminderung gegeben ist.

In der Regel wird das immaterielle und Sachanlagevermögen über die folgenden Zeiträume abgeschrieben:

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Betriebsgebäude 25 Jahre
Einbauten 10 - 15 Jahre
Technische Anlagen und Maschinen 5 - 10 Jahre
Andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung 5 - 20 Jahre
EDV-Software 3 Jahre

Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von € 150,00 sind sofort aufwandswirksam erfasst worden. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sind, wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 Prozent p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben.

Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Anleihen zu Anschaffungskosten, Ausleihungen zum Nennwert angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden entsprechende Abschreibungen vorgenommen. Sofern die Gründe für die Wertminderungen nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, höchstens jedoch auf die historischen Anschaffungskosten. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen werden auf den Barwert abgezinst.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mithilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt.

Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind mit dem gewogenen Durchschnittswert oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen Erzeugnisse sind auf der Basis aktueller Stücklisten und Fertigungspläne zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert.

Bei unfertigen Erzeugnissen ohne kostendeckende Verkaufspreise werden Abwertungen nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung vorgenommen.

Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Ihnen wird durch entsprechende Gängigkeits- und Reichweitenabschläge (jeweils 30 %, 40 % oder 80 %) ausreichend Rechnung getragen. Darüber hinaus werden zur Berücksichtigung potenzieller Verluste bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie bei halbfertigen Erzeugnissen und Baugruppen - auf Grund von Veralterung oder Ungängigkeit - weitere auf Einschätzung der Verwertbarkeit beruhende produktindividuelle Wertberichtigungen von bis zu 100 % vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.

Die Bewertung der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nominalwert.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" ermittelt. Dabei erfolgt die Bewertung für die Verpflichtungen der SINGULUS AG nach der "Projected Unit Credit Method". Für die Abzinsung wurde der handelsrechtliche Rechnungszins von 4,53 % (im Vorjahr 4,88 %) aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB für Dezember 2014 auf der Grundlage einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 2,0 % unverändert zum Vorjahr und erwartete Rentensteigerungen mit 1,60 % (im Vorjahr 1,75 %) berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von unverändert 2,0 % im Mittel berücksichtigt.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr werden nicht abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Ermittlung latenter Steuern auf Grund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge wurden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit dem erwarteten Steuersatz in Höhe von 29,13 % zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die aktiven latenten Steuern entfallen im Wesentlichen auf Forderungen, steuerliche Verlustvorträge, steuerliche Zinsvorträge, Vorräte und Pensionsrückstellungen. Zum Bilanzstichtag bestehen keine passiven latenten Steuern. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Imparitäts- und das Anschaffungskostenprinzip beachtet.

C. Angaben zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt, der diesem Anhang als Anlage beigefügt ist.

2. Finanzanlagen

Angaben zum Anteilsbesitz

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Währung Beteiligung

%
Eigenkapital

in T€
Ergebnis

in T€
Inland
SINGULUS STANGL SOLAR GmbH, Fürstenfeldbruck EUR 100 -25.006* -6.812
SINGULUS CIS Solar Tec GmbH, Kahl am Main EUR 66 19 -1
SINGULUS MOCVD GmbH, Kahl am Main EUR 100 -165* -203
Ausland**
SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor USA EUR 100 7.403 547
SINGULUS TECHNOLOGIES MOCVD Inc., Windsor, USA*** EUR 100 -641* -438
SINGULUS TECHNOLOGIES UK Ltd., Swindon, Großbritannien EUR 100 448 -156
SINGULUS TECHNOLOGIES ASIA Pacific Pte. Ltd., Singapur EUR 100 1.611 -91
SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA Ltda., Sao Paolo, Brasilien**** EUR 91,5 -1.433* -714
SINGULUS TECHNOLOGIES Ibérica S.L., Sant Cugat del Vallés, Spanien EUR 100 -985* -1.736
SINGULUS TECHNOLOGIES FRANCE S.A.R.L., Sausheim, Frankreich EUR 100 -1.658* -371
SINGULUS TECHNOLOGIES ITALIA s.r.l., Ancona, Italien EUR 100 -164* -492
SINGULUS TECHNOLOGIES TAIWAN Ltd., Taipeh, Taiwan EUR 100 -906* 61
SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU Ltd., Guangzhou, China EUR 51 1.871 -168
STEAG HamaTech Asia Ltd., Hongkong, China EUR 100 0 0
HamaTech USA Inc., Austin Texas, USA EUR 100 -900* 116

* nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

** Eigenkapital und Ergebnis wurden aus den Jahresabschlüssen nach IFRS entnommen

*** Tochtergesellschaft der SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA,

**** Die restlichen 8,5 % an dieser Beteiligung werden von der SINGULUS TECHNOLOGIES Ibérica S.L. gehalten.

Wertpapiere des Anlagevermögens

Der Buchwert der zurückerworbenen Anleihen beläuft sich zum 31. Dezember 2014 auf T€ 2.812. Der beizulegende Zeitwert beträgt T€ 1.604. Eine außerplanmäßige Abschreibung wurde nicht vorgenommen. Die Gesellschaft geht von einer Erholung des Kurswerts der Anleihe aus und beabsichtigt die Wertpapiere bis zur Endfälligkeit zu halten.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stammen aus Lieferungen und Leistungen, dem üblichen Verrechnungsverkehr der Gesellschaften untereinander sowie aus der Finanzierungstätigkeit der SINGULUS AG gegenüber den Tochterunternehmen.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Kreditinstitute in Höhe von T€ 240 (im Vorjahr T€ 205) enthalten.

4. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten

Von den am Bilanzstichtag ausgewiesenen liquiden Mitteln kann die Gesellschaft über T€ 3.564 (im Vorjahr T€ 5.769) nicht frei verfügen, da sich diese Mittel zwecks Sicherung von Avallinien auf Sperrkonten befinden.

5. Gezeichnetes Kapital

Das Grundkapital beläuft sich auf insgesamt € 48.930.314,00 und ist eingeteilt in 48.930.314 Inhaberstückaktien zum Nennbetrag von je € 1,00.

Der Vorstand ist ermächtigt, folgende Veränderungen des Grundkapitals vorzunehmen:

Genehmigtes Kapital 2012 / I:

Der Vorstand ist durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. Juni 2017, einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 24.465.157,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 24.465.157 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von € 1,00 zu erhöhen. Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen.

Der Vorstand hat beschlossen, die zur Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vorgeschlagene Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals nur mit folgender Einschränkung auszunutzen:

Die Summe der unter Ausschluss des Bezugsrechts gegen Bar- und Sacheinlage unter dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien darf 20 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung nicht übersteigen. Auf diese 20 %-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit des Genehmigten Kapitals 2012/I gegen bar unter Ausschluss des Bezugsrechts gem. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG sowie gegen Sacheinlage ausgegeben wurden und solche Aktien, die unter mit Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre ausgegebenen Schuldverschreibungen mit Wandeloder Optionsrechten bzw. Wandlungspflichten auszugeben sind.

Diese bindende Erklärung hat der Vorstand auf der Hauptversammlung am 19. Juni 2012 gegenüber den Aktionären abgeben.

Alle übrigen genehmigten Kapitalien sind ausgelaufen oder wurden ausgeschöpft.

Bedingtes Kapital 2012 / III:

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. Juni 2017 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu € 150.000.000,00 auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für bis zu 9.750.000 auf den Inhaber lautende Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Nennbetrag von je € 1,00 und einer Laufzeit von längstens 20 Jahren mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu € 9.750.000,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.

Die Hauptversammlung vom 28. Mai 2014 hat die Aufhebung Bedingter Kapitalia unter Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung durch Aufhebung der Ziffern 5.5 (Bedingtes Kapital II vom 7. Mai 2001), 5.7 (Bedingtes Kapital V vom 30. Mai 2005), 5.8 (Bedingtes Kapital IV vom 6. Juni 2007) und 5.9 (Bedingtes Kapital VII vom 6.6.2008) und die Schaffung eines neuen Bedingten Kapitals 2014/IV durch Neufassung von Ziffer 5.7 des § 5 (Grundkapital) der Satzung beschlossen.

Bedingtes Kapital 2014 / IV:

Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27. Mai 2019 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 150.000.000,00 € auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für bis zu 9.750.000 auf den Inhaber lautende Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES Aktiengesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 € und einer Laufzeit von längstens 20 Jahren mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu 9.750.000,00 € nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.

6. Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Personalkosten (T€ 2.627; im Vorjahr T€ 3.283), Rückstellungen für nachlaufende Herstellungskosten (T€ 3.301; T€ 5.379) und ausstehende Rechnungen (T€ 1.385; Vorjahr: T€ 459). Ferner sind Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von T€ 2.146 (Vorjahr T€ 3.565) enthalten.

Zur Ermittlung der Rückstellung für Gewährleistungsaufwendungen kommen Schätzverfahren zur Anwendung. Hierbei werden die tatsächlich angefallenen Gewährleistungsaufwendungen im Garantiezeitraum in Relation zu den angefallenen Herstellungskosten gesetzt und entsprechende Prozentsätze aus den Erfahrungswerten pro Produktart abgeleitet.

7. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betreffen:

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davon mit einer Restlaufzeit
31.12.14 Gesamt

TEUR
bis zu einem Jahr

TEUR
zwischen einem und fünf Jahren

TEUR
von mehr als fünf Jahren

TEUR
31.12.13 Gesamt

TEUR
--- --- --- --- --- ---
Anleihen 60.000 0 60.000 0 60.000
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.474 4.462 12 0 5.908
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 402 402 0 0 5.683
Sonstige Verbindlichkeiten 13.549 5.291 8.258 0 19.957
78.425 10.155 68.270 0 91.548

Am 23. März 2012 hat die Gesellschaft eine Unternehmensanleihe mit einem Emissionsvolumen von € 60,0 Mio. platziert. Die Unternehmensanleihe ist mit 7,75 % p. a. verzinst und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Am 14. März 2012 wurde der Handel im Open Market der Deutsche Börse AG im Segment "Entry Standard für Anleihen" der Frankfurter Wertpapierbörse gestartet. Die Unternehmensanleihe wird geführt unter: ISIN: DE000A1MASJ4 / A1MASJ.

Die Anleihe wird zum Bilanzstichtag in Höhe des Rückzahlungsbetrages von T€ 60.000 bilanziert. Aus der jeweils im März des Folgejahres erfolgenden Auszahlung der Anleihezinsen ergibt sich eine Zinsabgrenzung in Höhe von T€ 3.618 (im Vorjahr T€ 3.618), die in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wird.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten wie im Vorjahr im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

Sicherheiten

Zur Sicherung der Finanzierung der Verbindlichkeiten aus dem Immobilienleasingvertrag über das Büro- und Produktionsgebäude in Kahl wurde das Betriebsgrundstück mit einer Gesamtgrundschuld in Höhe von T€ 16.744 zu Gunsten der Commerzbank AG, Hanau, belastet.

Im Zusammenhang mit der Tilgung von Bankverbindlichkeiten im Vorjahr wurden folgende Sicherheiten im Geschäftsjahr 2014 freigegeben:

• SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Alle Bankguthaben bei allen deutschen Kreditinstituten
Sicherheitsübereignung von Anlage- und Umlaufvermögen
Sicherungsabtretung von Forderungen
Sicherungsabtretung von Patenten, Marken und anderen Schutzrechten
Barhinterlegungen auf Sperrkonten für mit Avalen gesicherte Anzahlungen

• SINGULUS TECHNOLOGIES Inc.

Sicherheitsübertragung aller Vermögenswerte

Der Gesellschaft stehen Avallinien in Höhe von 17,0 Mio. € zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende mit 3,6 Mio. € ausgenutzt. Zur Absicherung dieser Kreditzusagen werden liquide Mittel als Sicherheit hinterlegt.

D. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

1. Aufgliederung der Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse in T€ gliedern sich nach geographisch bestimmten Märkten wie folgt:

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2014 2013
Inland 11.305 11.883
EU 9.847 47.891
Übriges Ausland 27.100 75.010
48.252 134.784
Abzüglich Erlösschmälerungen -34 -49
48.218 134.735

Nach Tätigkeitsgebieten teilen sich die Umsätze in T€ wie folgt auf:

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2014 2013
Optical Disc 31.401 78.792
Solar 12.622 36.503
Halbleiter 4.229 19.490
48.252 134.784
Abzüglich Erlösschmälerungen -34 -49
48.218 134.735

2. Sonstige betriebliche Erträge

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 1.286 (im Vorjahr T€ 4.073) enthalten, die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 771; im Vorjahr T€ 2.405) sowie aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen (T€ 322; im Vorjahr T€ 1.251) resultieren.

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 112 (im Vorjahr T€ 31) enthalten.

4. Abschreibungen auf Finanzanlagen

Der Beteiligungswert der SINGULUS ITALIA s.r.l. wurde im Berichtsjahr in Höhe von T€ 283 vollständig abgeschrieben. Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation. Im Vorjahr wurden aufgrund von voraussichtlich dauernder Wertminderung Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von T€ 21.026 auf die Beteiligungsbuchwerte der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH (T€ 21.000) sowie der SINGULUS ITALIA s.r.l. (T€ 26) vorgenommen.

5. Außerordentliche Erträge

Im Geschäftsjahr 2014 wurde die SINGULUS MASTERING INTERNATIONAL, Schaffhausen, Schweiz liquidiert. Die Liquidation wurde am 6. August 2014 im Handelsregister am Sitz der Gesellschaft eingetragen. Aus dieser Liquidation entstanden außerordentliche Erträge in Höhe von TEUR 643.

E. Sonstige Angaben

1. Anzahl der Mitarbeiter

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren im Jahresdurchschnitt 240 (Vorjahr 246) fest angestellte Mitarbeiter und 8 Auszubildende (i.Vj. 8) beschäftigt. Die Aufteilung nach Gruppen stellt sich wie folgt dar:

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2014
Vertrieb 73
Montage, Produktion und Logistik 83
Forschung und Entwicklung 56
Verwaltung (ohne Vorstände) 28
240

2. Organe der Gesellschaft

Der Aufsichtsrat besteht aus den im Folgenden aufgeführten Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden:

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Ausgeübter Beruf
Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, Vorsitzender Bauingenieur
Christine Kreidl, Stv. Vorsitzende Diplom-Kauffrau, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin
Dr. rer. nat. Rolf Blessing Diplom Ingenieur, Geschäftsführer der B.plus Beschichtungen Projekte Gutachten, Bad Karlshafen

Der Aufsichtsrat erhält für einen 12-Monatszeitraum seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von T€ 40. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der festen Vergütung. Zusätzlich werden seine Auslagen und die auf seine Vergütung entfallende Umsatzsteuer erstattet. Für ihre Tätigkeit im Berichtsjahr erhielten die Aufsichtsräte ihre feste Vergütung gemäß der Satzung in Höhe von T€ 180. Darüber hinaus erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrates Auslagen in Höhe von T€ 11 erstattet.

Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2014 aus folgenden Mitgliedern, die ihre Tätigkeit hauptberuflich ausführten:

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Dr.-Ing. Stefan Rinck, Wiesbaden Vorsitzender des Vorstands verantwortlich für die Bereiche: Produktion, Vertrieb, Technik, Forschung und Entwicklung sowie Strategie und Auslandsaktivitäten
Markus Ehret, Frankfurt am Main Vorstand verantwortlich für die Bereiche: Finanzen, Controlling, Investor Relations, Personal, Einkauf sowie IT

Der Vorstand hat im Berichtszeitraum folgende Gesamtbezüge erhalten:

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2014
Fixe Vergütung

T€
Sonstige Vergütung1)

T€
Variable Vergütung

T€
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung2)

T€
Gesamt

T€
--- --- --- --- --- ---
Dr.-Ing. Stefan Rinck 440 42 190 118 790
Dipl.-Oec. Markus Ehret 250 21 117 94 482
690 63 307 212 1.272

Die Vorstandsbezüge des Vorjahresvergleichszeitraums gliedern sich wie folgt auf:

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2013
Fixe Vergütung

T€
Sonstige Vergütung1)

T€
Variable Vergütung

T€
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung2)

T€
Gesamt

T€
--- --- --- --- --- ---
Dr.-Ing. Stefan Rinck 440 44 293 0 777
Dipl.-Oec. Markus Ehret 250 20 180 0 450
690 64 473 0 1.227

1) Unter sonstige Vergütung fallen Nebenleistungen wie Versicherung und Firmenwagen.

2) Phantom Stocks sind bei erstmaliger Gewährung der Bezugsrechte mit dem jeweiligen Zeitwert berücksichtigt.

Ehemalige Mitglieder des Vorstands der SINGULUS AG erhielten im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von T€ 250 ausbezahlt. Die Rückstellungen für Pensionsansprüche früherer Organmitglieder betragen zum 31. Dezember 2014 insgesamt T€ 4.895.

Des Weiteren wurde von den Vorstandsmitgliedern zum Berichtsjahresende die folgende Anzahl an Aktien aus eigenem Erwerb an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gehalten:

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(in Stück) 2014 2013
Dr.-Ing. Stefan Rinck 19.619 9.619
Markus Ehret 7.000 7.000
26.619 16.619

Hinsichtlich weiterer Angaben zu den Vergütungen wird auf den Vergütungsbericht im Lagebericht verwiesen.

3. Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag beläuft sich die Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten auf T€ 70.

Die SINGULUS STANGL SOLAR GmbH hat mit Wirkung zum 26. September 2008 einen Immobilien-Leasingvertrag über das von ihr genutzte Produktions- und Verwaltungsgebäude in Fürstenfeldbruck geschlossen. Die Mietzeit beträgt 15 Jahre zuzüglich einer Mietverlängerungsoption von fünf Jahren. Die Jahresmieten, Mietvorauszahlungen und der Verwaltungskostenbeitrag bis zum Ende der fünfzehnjährigen Vertragslaufzeit betragen per 31. Dezember 2014 insgesamt T€ 12.842 (Vorjahr: T€ 14.159). Mit Wirkung zum 1. November 2011 ist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG diesem Leasingvertrag beigetreten. Der Beitretende und der Leasingnehmer haften somit für sämtliche Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag ab dem 1. November 2011 gesamtschuldnerisch.

Das Risiko für eine Inanspruchnahme aus dem genannten Haftungsverhältnis wird aufgrund der deutlichen Verbesserung der Auftragslage und einer sich abzeichnenden Erholung der Nachfrage nach Fertigungsanlagen für Solar-Equipment als gering eingeschätzt. Hiermit verbunden erwarten wir künftig eine deutliche Verbesserung der Ertragslage der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH.

4. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten beläuft sich zum 31.12.2014 auf T€ 5.442 (im Vorjahr T€ 14.039), davon T€ 3.905 gegenüber verbundenen Unternehmen. Die Gesellschaft hat der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH eine Kreditlinie in Höhe von insgesamt T€ 20.500 gewährt, die von dieser in Höhe von T€ 16.595 in Anspruch genommen wurde. Die übrigen sonstigen finanziellen Verpflichtungen resultieren im Wesentlichen aus Miet- und Leasingverpflichtungen in Höhe von T€ 1.537 (Vorjahr: T€ 634).

5. Derivative Finanzinstrumente

Die Gesellschaft sichert ihre Forderungen sowie zukünftige Transaktionen in USD durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente ab. Für die Absicherung werden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Die buchhalterische Abbildung erfolgt nicht als Bewertungseinheit. Zum 31. Dezember 2014 waren Devisentermingeschäfte ausschließlich für zukünftige USD-Transaktionen in Gesamtwert von TUSD 5.768 (Nominalvolumen) abgeschlossen. Die beizulegenden Zeitwerte leiten sich vom Mid Market-Preis ab. Sie belaufen sich auf -T€ 282. Für drohende Verluste aus diesen Geschäften wurden Rückstellungen in Höhe von T€ 282 gebildet.

6. Mitteilungen gemäß § 25 Abs. 1 / § 26 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Gemäß §§ 25, 26 WpHG wurden an den folgenden Terminen die unten genannten Meldungen veröffentlicht:

24. Februar 2015

Die FPM Funds SICAV Luxembourg, Grevenmacher, Luxemburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.02.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland am 06.02.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,72% (das entspricht 1.332.868 Stimmrechten) betragen hat.

12. Januar 2015:

Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 8.1.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 2.1.2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,88 % (das entspricht 1.900.000 Stimmrechten) betragen hat.

12. November 2014

Die FPM Funds, Luxembourg, Luxembourg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.11.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 6.11.2014 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,17 % (das entspricht 1.550.640 Stimmrechten) betragen hat.

27. Oktober 2014

Die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 27.10.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 27.10.2014 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,79 % (das entspricht 1.366.618 Stimmrechten) betragen hat.

3. Februar 2014

Die ARGOS INVESTMENT MANAGERS SA, Meyrin, Genf, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 31. Januar 2014 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,02 % der Stimmrechte (1.477.007 Stimmrechte) betragen hat. Davon waren der ARGOS INVESTMENT MANAGERS SA 3,02 % der Stimmrechte (1.477.007 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Die der ARGOS INVESTMENT MANAGERS SA zugerechneten Stimmrechte werden dabei von folgenden Aktionären gehalten, deren direkter Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG 3 % oder mehr beträgt: ARGOS FUNDS, Luxembourg, Luxembourg.

3. Februar 2014

Die ARGOS FUNDS, Luxembourg, Luxembourg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 31. Januar 2014 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,02 % der Stimmrechte (1.477.007 Stimmrechte) betragen hat.

30. Mai 2012

Die Dimensional Fund Advisors LP, Texas, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 31.1.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 26.1.2012 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01 % (das entspricht 1.472.847 Stimmrechten) betragen hat. 3,01 % der Stimmrechte (das entspricht 1.472.847 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.

2. Februar 2012

Die Dimensional Holdings Inc., Texas, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 31.1.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 26.1.2012 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01 % (das entspricht 1.472.847 Stimmrechten) betragen hat. 3,01% der Stimmrechte (das entspricht 1472847 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Dimensional Holdings zuzurechnen.

Die SINGULUS AG teilte im Rahmen der Veröffentlichung nach § 26a WpHG mit, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte nach der Kapitalerhöhung am 5. März 2010 insgesamt 41.050.111 beträgt.

18. April 2006

Die J.P. Morgan Securities Ltd. ("J.P. Morgan"), 125 London Wall, London EC2Y 5AJ, England, hat uns mit Schreiben vom 18. April 2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG für die J.P. Morgan Chase & Co., New York, USA, mitgeteilt, dass deren Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 12. April 2006 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nun 4,71 % beträgt. Davon sind der J.P. Morgan Chase & Co. 4,71 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Nach der Kapitalerhöhung vom 5. März 2010 liegt der Stimmrechtsanteil der J.P. Morgan Chase & Co., New York, USA, an der SINGULUS AG mit 4,01 % noch über der Schwelle von 3 %.

Desweiteren hat uns die J.P. Morgan mit Schreiben vom 18. April 2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG für die JPMorgan Asset Management Holdings Inc., New York, USA, mitgeteilt, dass deren Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 12. April 2006 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nun 4,71 % beträgt. Davon sind der JPMorgan Asset Management Holdings Inc. 4,71 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Nach der Kapitalerhöhung vom 5. März 2010 liegt der Stimmrechtsanteil der JPMorgan Asset Management Holdings Inc., New York, USA, an der SINGULUS AG mit 4,01 % noch über der Schwelle von 3 %.

Weiterhin hat uns die J.P. Morgan mit Schreiben vom 18. April 2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG für die JPMorgan Asset Management (UK) Ltd., London, U.K., mitgeteilt, dass deren Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 12. April 2006 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nun 4,55 % beträgt. Davon sind der JPMor-gan Asset Management (UK) Ltd. 4,55 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Nach der Kapitalerhöhung vom 5. März 2010 liegt der Stimmrechtsanteil der JPMorgan Asset Management (UK) Ltd., London, U.K., an der SINGULUS AG mit 3,87 % noch über der Schwelle von 3 %.

Oben genannte Informationen sind auf der Internetseite der SINGULUS TECHNOLOGIES AG veröffentlicht (http://www.singulus.de/de/investor-relations/singulus-aktie/veroeffentlichung-2526-wphg.html).

7. Honorar des Abschlussprüfers

Es wird auf die befreiende Angabe im Konzernabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG verwiesen.

8. Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat gem. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde im Januar 2015 abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Der Jahresabschluss 2014 wird im Bundesanzeiger offengelegt.

Kahl am Main, 18. März 2015

Der Vorstand

Dr.-Ing. Stefan Rinck

Markus Ehret

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2014

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
1.1.2014

TEUR
Zugänge

TEUR
Abgänge

TEUR
31.12.2014

TEUR
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 21.738 56 1.634 20.160
2. Geleistete Anzahlungen 0 862 0 862
21.738 918 1.634 21.022
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 23.969 6 99 23.876
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.906 6 491 2.421
3. AndereAnlagen,Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.775 143 1.976 5.942
34.650 155 2.566 32.239
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 68.868 5.526 2.770 71.624
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 14.095 3.940 0 18.035
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 2.251 636 75 2.812
4. Sonstige Ausleihungen 6.129 735 1.571 5.293
91.343 10.837 4.416 97.764
147.731 11.910 8.616 151.025

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Kumulierte Abschreibungen
1.1.2014

TEUR
Zugänge

TEUR
Abgänge

TEUR
31.12.2014

TEUR
--- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 20.897 318 1.634 19.581
2. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0
20.897 318 1.634 19.581
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.969 949 99 12.819
2. Technische Anlagen und Maschinen 2.610 94 477 2.227
3. AndereAnlagen,Betriebs- und Geschäftsausstattung 7.084 271 1.976 5.379
21.663 1.314 2.552 20.425
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 60.632 283 447 60.468
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0 0 0
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 0 0 0 0
4. Sonstige Ausleihungen 0 0 0 0
60.632 283 447 60.468
103.192 1.915 4.633 100.474

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Buchwerte
31.12.2014

TEUR
31.12.2013

TEUR
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 579 841
2. Geleistete Anzahlungen 862 0
1.441 841
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 11.057 12.001
2. Technische Anlagen und Maschinen 194 296
3. AndereAnlagen,Betriebs- und Geschäftsausstattung 563 691
11.814 12.988
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 11.156 8.236
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 18.035 14.095
3. Wertpapiere des Anlagevermögens 2.812 2.251
4. Sonstige Ausleihungen 5.293 6.129
37.296 30.711
50.551 44.540

Zusammengefasster Lagebericht

des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns und der SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit gemäß § 315 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht und einen zusammengefassten Lagebericht für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG erstellt. Da der Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns weitgehend übereinstimmen, beziehen sich die folgenden Ausführungen, insbesondere die Zahlenangaben, soweit nicht anders vermerkt, auf den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern.

Grundlagen des Konzerns

Geschäftsmodell des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns

Der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern konzentriert seine Tätigkeit auf die Entwicklung, die Herstellung und den Vertrieb von Maschinen, Anlagen und Systemen, insbesondere im Bereich der Beschichtungstechnologie und Oberflächenbehandlung, sowie damit in Zusammenhang stehender Geschäfte und Dienstleistungen, einschließlich verschiedener Formen der Absatzfinanzierung. Dabei fokussiert sich die Gesellschaft derzeit im Wesentlichen auf die Anwendungsbereiche Solar, Optical Disc und Halbleiter.

Im Segment Solar bietet SINGULUS TECHNOLOGIES Vakuum-Beschichtungsanlagen, Anlagen für thermische Prozesse sowie Anlagen für die nasschemische Behandlung von kristallinen und CIGS1 -Dünnschicht-Solarzellen an. SINGULUS TECHNOLOGIES vermarktet in diesem Segment darüber hinaus komplette Produktionslinien für kristalline Silizium-Solarzellen. Für den Markt neuer Hochleistungs-Zellkonzepte hat SINGULUS TECHNOLOGIES im Jahr 2014 Produktionslösungen in den Markt eingeführt und verkauft.

Im Segment Optical Disc handelt es sich im Wesentlichen um Maschinen zur Herstellung von Dual Layer Blu-ray Discs mit 50 GB Speicherkapazität sowie Anlagen für CD und DVD. Für Blu-ray Discs mit 100 GB Speicherkapazität bietet SINGULUS TECHNOLOGIES eine neue, modular aufgebaute Produktionsanlage mit dem Markennamen BLULINE III an. Im Fokus steht weiterhin die stabile Entwicklung des Ersatzteil- und Servicegeschäfts basierend auf der hohen installierten Maschinenbasis.

Im Segment Halbleiter bietet SINGULUS TECHNOLOGIES modulare Anlagenplattformen mit den Markennamen TIMARIS und ROTARIS für die effiziente Beschichtung von Wafern im Ultra-Hochvakuum an.

SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt seit 2013 Verfahren und Anlagen für verschiedene neue Applikationen. Diese Konzepte wurden im Jahr 2014 mit potentiellen Kunden diskutiert und getestet. Ein erster Auftrag für eine Beschichtungslinie für dekorative Bauteile konnte bereits verbucht werden. SINGULUS TECHNOLOGIES wird im Jahr 2015 mit der intensiven Vermarktung von Vakuum-Beschichtungsanlagen für neue Anwendungen beginnen.

Eine zusätzliche Erweiterung der Geschäftsaktivitäten über mögliche Akquisitionen wird weiter bei interessanten Angeboten geprüft.

1 Kupfer-Indium-Gallium-Diselenid

Konzernstruktur

Am Standort in Kahl am Main sind die Konzernleitung und Abteilungen des Finanzwesens, der Administration und des Vertriebs sowie alle zentralen Funktionen des Unternehmens konzentriert. In Kahl am Main werden Maschinenkonzepte für alle Segmente entwickelt, konstruiert und gefertigt. In Fürstenfeldbruck betreibt SINGULUS TECHNOLOGIES speziell die Entwicklung, Montage und Inbetriebnahme von Anlagen für nasschemische Prozesse, d. h. Reinigungs-, Ätz- und Beschichtungsanlagen.

SINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein Vertriebs- und Servicenetzwerk in allen für die Gesellschaft relevanten Regionen der Welt und bietet damit Kunden Beratungs- und Serviceleistungen weltweit rund um die Uhr an. Eigene Tochtergesellschaften in Schlüsselregionen werden dabei durch ein Netz langjährig verbundener Vertretungen ergänzt. Die Struktur der Außenorganisation wurde im Zuge der Restrukturierungen überprüft und wird den Anforderungen der Märkte angepasst. In diesem Zusammenhang wurden bereits einzelne Tochtergesellschaften geschlossen und die entsprechenden Funktionen an unabhängige Vertretungen übergeben (es wird auf die Ausführungen auf Seite 16 verwiesen).

Ziele und Strategie

Die Zielsetzung des Unternehmens ist darauf ausgerichtet, in den jeweiligen Marktsegmenten eine technologische Marktführerschaft zu erreichen, somit nachhaltig das Geschäftsvolumen zu steigern und ein stabiles, profitables Ergebnis zu erwirtschaften.

SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt innovative Technologien für effiziente und ressourcenschonende Produktionsprozesse. Die Strategie von SINGULUS TECHNOLOGIES gründet sich auf die Nutzung und Erweiterung der bestehenden Kernkompetenzen. Diese liegen unverändert in der hohen Expertise einer Kombination von verfahrenstechnischem und naturwissenschaftlichem Wissen, kombiniert mit anspruchsvollen Lösungen des Maschinen- und Anlagenbaus. Die Anwendungsgebiete beinhalten die Vakuumtechnologie, die Oberflächenbeschichtung und -behandlung sowie die einhergehenden chemischen und physikalischen Verfahrensprozesse.

Segment Solar: Wachstumsstrategie für den Solarmarkt

SINGULUS TECHNOLOGIES hat im Jahr 2014 umfangreiche Kapazitäten auf die Entwicklung und Markteinführung von neuen Produktionstechniken für die Herstellung von neuen Zellkonzepten für die kristalline und Dünnschicht-Solartechnik konzentriert.

Die Zielsetzung der Gesellschaft liegt darin, für alle wichtigen Prozessschritte bei der CIGS-Herstellung die notwendigen Anlagensysteme anzubieten und zu liefern. Im Geschäftsjahr 2014 konnte SINGULUS TECHNOLOGIES besonders bei den Vakuum-Beschichtungsanlagen sowie bei den Anlagen zur Nasschemie seine Marktposition weiter ausbauen. Die Entwicklung wichtiger Systeme wurde in 2014 abgeschlossen.

Für den Markt der kristallinen Solarzellen hat die Einführung der neuen PERC-Zellen2 begonnen und SINGULUS TECHNOLOGIES hat im Jahr 2014 mehrere Maschinen geliefert und plant diese Vermarktungsaktivitäten weiter auszubauen und zu verstärken. Weiterhin konzentriert sich die Gesellschaft auf die Vermarktung der 2014 neu entwickelten Ätz- und Reinigungsanlage SILEX II sowie der Turnkey-Anlagen des Typs SOLARE.

2 Passivated Emitter and Rear Cell

Segment Optical Disc: Alleinstellung im Markt

SINGULUS TECHNOLOGIES besitzt mit der BLULINE II für die Herstellung von Blu-ray Discs mit einem Speichervolumen von 50 GB weiterhin weltweit eine Alleinstellung und fokussiert sich weiterhin darauf, in diesem Segment die Weltmarktführerschaft zu behalten.

Die Blu-ray Disc Association (BDA) hat für 2015 die Markteinführung von Blu-ray Discs mit bis zu 100 GB Speichervolumen angekündigt. SINGULUS TECHNOLOGIES nutzt die bewährte BLULINE II Produktionsmaschine als Basis für die Entwicklung einer neuen Maschine mit dem Produktnamen BLULINE III. Die neue BLULINE III soll voraussichtlich im Geschäftsjahr 2015 in den Markt eingeführt werden.

Segment Halbleiter: Erweiterung der Anlagenplattform wird fokussiert

Im Segment Halbleiter arbeiten wir weiterhin daran, auf Basis unseres technologisch führenden Konzeptes zur Beschichtung von Wafern mit dünnsten magnetischen Schichten unsere Produktfamilie zu erweitern. Mit der Ausweitung sollen gezielt neue Anwendungen getestet werden. Die Entwicklung des Produktportfolios soll im Geschäftsjahr 2015 vorläufig abgeschlossen werden. Gemessen an den Geschäftsaktivitäten sowie der erreichten Finanzkennzahlen ist das Segment Halbleiter das kleinste Segment der Gesellschaft.

Ausrichtung in neue Märkte/Aufbau neuer Arbeitsgebiete

Die Kernkompetenz von SINGULUS TECHNOLOGIES liegt im Know-how der VakuumDünnschichttechnik, der Plasmatechnik, der nasschemischen Verfahrenstechnik sowie in den thermischen Prozesstechniken.

Innovative Technologien

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THIN FILM DEPOSITION SURFACE ENGINEERING THERMAL PROCESSING WET CHEMICAL

Ausrichtung in neue Märkte

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Märkte Energy Entertaiment Mobility Semi conductor Consumer Goods

SINGULUS TECHNOLOGIES arbeitet daran, diese Expertise in den bisherigen Segmenten auszubauen und in weitere Märkte zu übertragen. SINGULUS TECHNOLOGIES arbeitet als Innovationstreiber in Technologiebereichen mit hohem Wachstumspotential. Dazu gehören nachhaltige Energien, der ganze Bereich des Entertainments, die immer größere Mobilität, die Halbleitertechnik sowie Gebrauchsgüter aller Art.

Thin-Film Deposition

Thin-Film Deposition (Dünnschicht-Technik): SINGULUS TECHNOLOGIES hat seit seiner Gründung 1995 weit über 8.000 Vakuum-Beschichtungsanlagen geliefert. An neuen Beschichtungen für den Einsatz in der Batterietechnik oder Reinigungs- und Beschichtungsprozesse für die Verbesserung von Oberflächen in der Displaytechnik wird gearbeitet. In Ultra-Hochvakuum-Beschichtungsanlagen werden u. a. im Nanobereich extrem dünne Schichten von ca. 0,2 nm für Anwendungen in der Halbleitertechnik aufgetragen. Ein wichtiger Fertigungsschritt ist die Beschichtungstechnik bei der Herstellung von MRAM Chips. Weiterhin findet die Vakuum-Dünnschichttechnik Verwendung in der modernen Sensortechnik im Bereich Medizin und beim Einsatz von Sensoren in der Kfz-Technik sowie von piezoelektrischen Materialien in der Mobilfunktechnik.

Plasma Engineering

Plasma Engineering (Bearbeitung, Strukturierung und Veredlung von Oberflächen): SINGULUS TECHNOLOGIES hat im abgelaufenen Geschäftsjahr an Produktionslösungen für die Veredlung von Kunststoffoberflächen gearbeitet. Unter dem Produktnamen DECOLINE II wurde eine Produktionslinie in den Markt eingeführt. Sie kombiniert in idealer Weise Lackiereinheiten, Produkthandling und Vakuum-Plasmabeschichtung. SINGULUS TECHNOLOGIES wird in den kommenden Jahren die komplette Linie DECOLINE II und auch die Einzelanlagen diesen Zielgruppen anbieten. Zum Plasma-Engineering gehören auch die spezifischen Prozessschritte bei der Herstellung einer Blu-ray Disc, wie z. B. die verschiedenen Lackierschritte, das Prägen (Embossing) der Information, sowie das Verkleben (Bonden) der beiden DVD Hälften in einer SPACELINE.

Thermal Processing

Thermal Processing (Thermische Prozesstechnik): Selenisierungs- und Sulfurisierungs-Verfahren sind wichtige Fertigungsschritte bei der Herstellung von Dünnschicht-Solarmodulen nach dem CIGS-Prinzip. In Temperaturbereichen über 500 °C werden die Module behandelt und wichtige Oberflächeneigenschaften gezielt verändert und die Modulperformance verbessert. Thermische Prozesse finden weiter Eingang in der Halbleitertechnik als Vor- bzw. Nachbehandlung bei der Waferbeschichtung.

Wet Chemical

Wet Chemical (Nasschemische Verfahrenstechnik): SINGULUS TECHNOLOGIES besitzt z. B. patentiertes Know-how für Reinigungs-, Ätz- und Beschichtungsprozesse in der kristallinen und Dünnschicht-Solartechnik. Diese Fertigungsprozesse finden auch Anwendung in der Halbleitertechnik. Nasschemische Prozesse werden auch bei der Reinigung und Behandlung von Spezialgläsern für Smartphones und Tablets getestet und eingesetzt.

SINGULUS TECHNOLOGIES wird diese Arbeitsgebiete intensiv ausbauen und neue Zielmärkte adressieren.

Steuerungssystem

Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten in berichtspflichtige Geschäftssegmente unterteilt. Die Steuerung erfolgt ausschließlich über finanzielle Steuerungsgrößen. Das Management verwendet zur Konzernsteuerung die Umsatzerlöse und die Kennzahl EBIT (operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern) jeweils nach Segmenten, um Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu treffen und die Ertragskraft der Segmente zu bestimmen. Schulden werden auf Konzernebene überwacht und gesteuert.

Forschung, Entwicklung und Konstruktion

Die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten waren auch 2014 ein wichtiger Fokus von SINGULUS TECHNOLOGIES, um die Position des Unternehmens in den verschiedenen Märkten zu stärken. Die Entwicklungsarbeiten zielen darauf ab, mit neuen Produkten neue Märkte zu erschließen und mit verbesserten Prozessen und Anlagen vorhandene Marktsegmente zu sichern und auszubauen.

Im Bereich Forschung, Entwicklung und Konstruktion waren im Geschäftsjahr 2014 konzernweit durchschnittlich 76 Mitarbeiter beschäftigt. Die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten lagen im Jahr 2014 im Konzern bei 9,3 Mio. € (Vorjahr: 5,3 Mio. €). Darüber hinaus wurden Entwicklungskosten von 1,8 Mio. € aktiviert (Vorjahr: 2,3 Mio. €). Die Aktivierungsquote im Geschäftsjahr 2014 lag bei 16 % (Vorjahr: 30 %). Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betrugen 2,1 Mio. € (Vorjahr: 2,0 Mio. €).

Entwicklungsschwerpunkte des Jahres 2014

Im Jahr 2014 hat SINGULUS TECHNOLOGIES weiterhin einen deutlichen Fokus auf die Neu- und Weiterentwicklung von Produktionsanlagen für Solarzellen gelegt. Unter anderem wurde an der Weiterentwicklung der Fertigungsergebnisse der nach Litauen gelieferten Turnkey-Linie SOLARE gearbeitet. Die Solarzellen aus der SINGULUS TECHNOLOGIES Linie sind 100 % PID3 -frei. Der PID-Effekt kann bei Solarzellen zu ungewünschten Leistungsverlusten von bis zu 30 % führen.

Die Weiterentwicklung der Produktionslösungen für PERC-Zellen war ebenfalls ein Entwicklungsschwerpunkt. Die ersten Prozesssysteme des Typs LINEA II zur nasschemischen Politur von Solarzellen wurden ausgeliefert. Für das Aufbringen der notwendigen Passivierungsschicht wurde die Vakuum-Beschichtungsanlage des Typs SINGULAR XP fertiggestellt und ebenfalls an einen Kunden in Europa geliefert. Die SINGULAR XP bietet den Vorteil, dass die beiden für die Rückseitenpassivierung benötigten Schichtsysteme Aluminiumoxid (AlOx) und Siliziumnitrid (SiNx) ohne Unterbrechung des Vakuums aufgebracht werden können. SINGULUS TECHNOLOGIES hat bereits ein komplettes Upgrade-Paket für die Steigerung der Zelleffizienz nach dem PERC-Prinzip in die SOLARE-Linie in Litauen integriert und arbeitet mit dem Kunden intensiv an der weiteren Optimierung der Zell-Performance.

Mit der Markteinführung einer neuen, modular aufgebauten Reinigungs- und Ätzanlage für kristalline Solarwafer und Zellen hat SINGULUS TECHNOLOGIES auf der Solarfachmesse EU PVSEC in Amsterdam im September des Jahres 2014 begonnen. Mit ihrem modularen Baugruppendesign lässt sich die neue Anlage mit dem Produktnamen SILEX II flexibel nach den verschiedenen Prozessanforderungen der Kunden konzipieren. Die Basisanlage bietet eine Kapazität von 3.000 wph, die auf eine Kapazität von ca. 6.000 wph ausgebaut werden kann. Mit der SILEX II können insbesondere die bei Heterojunction- bzw. Hochleistungs-Solarzellen geforderten Bearbeitungsschritte realisiert werden sowie auch sehr dünne Wafer bearbeitet werden.

Auf dem Gebiet der Dünnschicht-Solartechnik arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES in enger Kooperation mit potentiellen Kunden an der Weiterentwicklung von Prozessanlagen für die Herstellung von CIGS-Solarmodulen.

Im Jahr 2014 wurde eine neue Produktionsanlage mit dem Produktnamen TENUIS II für das nasschemische Aufbringen von Buffer-Layer-Schichten entwickelt. Diese Maschine ist ein wichtiger Fertigungsschritt bei der Herstellung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen.

Die patentierte Buffer-Layer-Beschichtung von SINGULUS TECHNOLOGIES stellt einen vielversprechenden und effizienten Weg bei der nasschemischen Beschichtung von CIGS-Dünnschicht-Solarmodulen dar. Die zweite Generation der TENUIS-Fertigungsanlagen ist modular in einer Clusterbauweise aufgebaut und ermöglicht neben einer erheblichen Einsparung der benötigten Fläche zeitgleich die einseitige Beschichtung von zwei Substraten. Es ist somit gelungen, die Prozesszeit weiter zu reduzieren, wodurch ein erheblich höherer Durchsatz der Produktionsanlage und damit geringere Produktionskosten realisiert werden können.

Die universelle Vakuum-Beschichtungsanlage für die Anwendungsforschung in der Halbleitertechnik mit dem Produktnamen ROTARIS wurde zu drei Produktversionen erweitert: einer ROTARIS Basic als kleinste Version, einer ROTARIS Advanced mit zusätzlichen Modulen sowie einer ROTARIS Diversity für umfangreiche Forschungs- und anwendungstechnische Arbeiten. ROTARIS ist eine modular aufgebaute Maschine für präzise Beschichtungen im Ultrahoch-Vakuum (bis 10-8 mbar). Anwendungsbereiche sind u. a. die Forschung an magneto-elektrischen Materialien, die für MRAM Speicher und die Sensortechnik von höchster Wichtigkeit sind.

3 Potential Induced Degradation

Neue Anwendungen im Fokus der F&E-Aktivitäten

Parallel zu den Entwicklungsarbeiten in den drei Segmenten Solar, Optical Disc und Halbleiter arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES daran, neue Anwendungsfelder mit vorhandenem Prozess- und Anlagen-Know-how zu erschließen. Im Jahr 2014 wurden Entwicklungs- und Konstruktionsarbeiten für eine neue, vollautomatische Beschichtungslinie für Kunststoffteile mit dem Produktnamen DECOLINE II fertiggestellt. Sie integriert das Metallisieren im Vakuum und das Lackieren in einem automatischen Produktionsablauf. Alle Teile werden vollautomatisch durch die verschiedenen Prozessschritte transportiert.

An weiteren neuen Anwendungen, wie z. B. neuartige Beschichtungen im Vakuum für den Einsatz in der Batterietechnik oder Reinigungs- und Beschichtungsprozesse für die Verbesserung von Oberflächen in der Displaytechnik, wurde 2014 ebenfalls intensiv gearbeitet. Erste Ergebnisse sollen 2015 auf den entsprechenden Fachmessen in Europa, USA und Asien vorgestellt werden.

Mitarbeiter

Die schwierige Geschäftssituation des Jahres 2014 hat dazu geführt, dass der Vorstand Restrukturierungsmaßnahmen für das Unternehmen beschlossen hat. Hiermit im Zusammenhang stehend wurden Einsparungen bei den Sach- und Personalkosten realisiert. Die Struktur der Außenorganisation wurde überprüft und auf die Marktentwicklung hin angepasst. Einzelne Aktivitäten wurden von Tochtergesellschaften auf unabhängige Vertretungen übertragen. Im Inland war die Zahl der Mitarbeiter zum Jahresende mit 287 Mitarbeitern in etwa unverändert (Vorjahr: 283 Mitarbeiter). Insgesamt hat sich die Zahl der Beschäftigten weltweit im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern auf 352 reduziert (Vorjahr: 362 Mitarbeiter).

MITARBEITER ZUM 31. DEZEMBER

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Jahr 2014 war geprägt von vielen Unsicherheiten, besonders in Bezug auf die politische und wirtschaftliche Entwicklung in Europa. Europa wurde u. a. von der Krise in Osteuropa und den getroffenen politischen Maßnahmen beeinflusst.

Das Wachstum der Weltwirtschaft ist laut der Veröffentlichung der Weltbank vom 21. Januar 2015 im Jahr 2014 von 2,5 % auf 2,6 % angestiegen und lag damit unter den Erwartungen. Das Wachstum hat sich regional unterschiedlich entwickelt.

Die Wirtschaft hat besonders in den Vereinigten Staaten an Dynamik gewonnen. Die Erholung im Euroraum, in Japan und auch in China war nur verhalten und in vielen Entwicklungsländern sogar enttäuschend.

Produktionsanlagen für Solarzellen

Die Marktentwicklung für Photovoltaikanlagen basierte in den letzten Jahren zu einem großen Teil auf regulatorischen Rahmenbedingungen und der weltweiten Förderung von Investitionen in Photovoltaikanlagen. Fallende bzw. gestrichene Förderungen für die Solartechnik in Europa führten zu deutlich geringeren Neuinstallationen in dieser Region. Neue Regelungen der Förderungen haben dagegen in asiatischen Ländern wie China und Japan zu erheblichen Steigerungen der Neuinstallationen und zu einem starken Wachstum in diesen Märkten geführt. In den USA haben die eingeführten Schutzzölle zu neuen Investitionen in die inländische Produktion geführt.

Die Mehrzahl der Studien für den Solarmarkt ging im Jahr 2014 von einem beginnenden Aufschwung des Marktes aus. Für den Markt der Solarzellen und Solarmodule ist dies auch weitestgehend eingetroffen. Die weltweite PV-Modulnachfrage ist im Jahr 2014 angestiegen und soll im Jahr 2015 deutlich weiter steigen. Die weltweit installierte Produktionskapazität lag nur leicht darüber. Die Nachfrage und die verfügbare Produktionskapazität gleichen sich immer mehr an und lassen neue Investitionen erwarten.

MARKTENTWICKLUNG FÜR MODULPRODUKTION FÜR KRISTALLINE UND DÜNNSCHICHT-SOLARZELLEN GW

Quelle: Solarbuzz 10 | 2014

NACHFRAGE FÜR PHOTOVOLTAIK-MODULE GW

Quelle: Solarbuzz 10 | 2014

Die Analysten von Solar PV - IHS Technology haben am 10. März 2015 publiziert, dass im Jahr 2014 ca. 44 GW weltweit neu installiert wurden. Die tatsächlichen Werte lagen damit unter den Erwartungen von Oktober 2014. Die installierten Kapazitäten blieben in mehreren Ländern in Europa hinter den Zielen zurück.

Auch SINGULUS TECHNOLOGIES musste im Jahr 2014 feststellen, dass der Anstieg der Investitionen in Produktionsequipment sich deutlich langsamer entwickelte als vorausgesagt. Die Projektierungs- und Realisierungsphase neuer Investitionsvorhaben in der Solarbranche gestaltet sich sehr zeitaufwendig. Diese Zurückhaltung hatte einen deutlich negativen Einfluss auf den Auftragseingang.

Die Internationale Energie Agentur sagt langfristiges Wachstum voraus

Die Internationale Energie Agentur (IEA) bestätigt die langfristigen Wachstumsprognosen. Während der Branchenmesse EU PVSEC 2014 hat die IEA ihren Renewable Market Report vorgestellt. Hiernach soll eine weltweite Stromversorgung durch Photovoltaik von 2 % vor dem Jahr 2019 erreicht werden. Die IEA erwartet in ihrer Roadmap auch, dass langfristig bis 2050 bis zu 16 % der Stromversorgung mit Photovoltaik abgedeckt wird. In der Roadmap von 2010 war die IEA noch von 11 % ausgegangen. Die kumulierte installierte PV-Kapazität soll bis 2050 auf mehr als 4.600 GW anwachsen und rund 6.300 TWh Energie liefern.

Die Prognosen aller wichtigen Marktforschungsinstitute für den Solarmarkt sind überwiegend positiv und sagen ein deutliches Wachstum voraus.

xGWp-Projekt in Europa

Um die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie für die Zukunftstechnologie Photovoltaik wieder herzustellen und zu erhalten, arbeitet ein Konsortium - bestehend aus führenden europäischen Forschungsinstituten und Unternehmen - am Konzept für eine Multi-GW-Fabrik. Ziel ist die Förderung der Photovoltaik als "Key Enabling Technology", als strategisch wichtige Schlüsseltechnologie auf europäischer Ebene. Das xGWp-Konsortium plant eine Gemeinschaftsfabrik in Europa mit mindestens einem Gigawatt Jahreskapazität. In der neuen Fabrik sollen kristalline Hocheffizienzmodule hergestellt werden.

Die Europäische Kommission unterstützt das Vorhaben. SINGULUS TECHNOLOGIES nimmt an den vorbereitenden Diskussionen und Arbeitsgruppen als deutscher Hersteller für PV-Maschinen teil.

Entwicklung im Segment Optical Disc

Die weltweite Produktionsmenge der Blu-ray Disc wird stark vom Erscheinen erfolgreicher Hollywood-Filme ("Blockbuster") beeinflusst. Wenn weniger Blockbuster in die Kinos kommen, führt dies zu einer geringeren Nachfrage nach physikalischen Medien. In Deutschland haben laut Aussagen des Bundesverbandes Audiovisueller Medien das sommerliche Wetter, die Fußball-WM und nicht zuletzt die vergleichsweise geringe Anzahl erfolgreicher Kinofilmveröffentlichungen zu einem schwachen Videomarkt im ersten Halbjahr 2014 geführt. Auch das Marktforschungsunternehmen Futuresource Consulting (Futuresource) spricht in seiner Studie von Anfang Januar 2015 von einem "schwachen Hollywood Jahr mit wenigen Blockbustern" und den Auswirkungen auf die verschiedenen Verwertungswege. Das Konsumentenverhalten der letzten Jahre zeigt, ein Film mit einem großen Kinoerfolg zieht eine sehr große Nachfrage an Discs nach sich.

Der Umsatzanteil von Online-Verwertungskanälen, d. h. der Download über Streaming oder Video on demand (VOD), wird in den nächsten Jahren weiter deutlich steigen. Neue, schnellere Übertragungswege ermöglichen den Konsumenten in den entwickelten Industrieländern einen schnellen Zugriff auf im Internet gespeicherte Inhalte. Weiterhin macht sich das geänderte Konsumentenverhalten der jüngeren Generation hin zu mobilen Lösungen mit Tablets und Smartphones bei der Nachfrage nach Filmtiteln deutlich bemerkbar. Diese negative Veränderung zeigt sich speziell im sogenannten Kataloggeschäft (Wiederverwertung älterer Filme und TV-Serien).

Futuresource geht in der gleichen Studie davon aus, dass die internationale Verbreitung der Blu-ray Disc weiter leicht wachsen wird. Die weltweite Blu-ray Disc Produktion ist 2014 um 1,7 % auf 819 Mio. zurückgegangen, soll aber im Jahr 2015 auf 869 Mio. wachsen.

Deutliche Verkaufserfolge wurden bei den Spielekonsolen mit Blu-ray Disc Laufwerk erzielt. Die Xbox One konnte laut Futuresource bereits über 7 Mio. Mal verkauft werden. Bei der PlayStation PS 4 waren es sogar 16,4 Mio. Geräte. Der Verkauf von Blu-ray Discs mit Spielen erhält dadurch einen kräftigen Aufschwung. Jedoch lassen sich auch Spielekonsolen durch ihre Internetfähigkeit mit Online-Inhalten verknüpfen.

Zusätzlich zu ihrer Funktion als Spielekonsolen dienen diese Geräte als Abspielgeräte für hochwertige Filme auf Blu-ray Disc.

PRODUKTIONSVOLUMEN FÜR BLU-RAY WELTWEIT Mio. Discs

Quelle: Futuresource, 01 12015

Deutschland

Der Bundesverband Audiovisueller Medien e.V. (BVA) meldete im November 2014 für den Home-Entertainment-Markt eine positive Entwicklung im dritten Quartal.

Insgesamt entfielen 10 % oder 106 Mio. € des Gesamtmarktumsatzes in Höhe von 1.061 Mio. € auf digitale Kauf- und Leihangebote. Neun von zehn Euro (90 %) werden demnach weiterhin durch die klassischen Scheiben (DVD, Blu-ray) generiert. Der Umsatzanteil von Online Angeboten ist von 8 % in 2013 (88 Mio. € Digitalumsatz bei 1.120 Mio. € Gesamtumsatz) auf 10 % angestiegen.

Neues Blu-ray Disc Format in 2015

Die Blu-ray Disc Association (BDA) hat vor der Internationalen Funkausstellung (IFA) im September 2014 einen aktualisierten Zeitplan für ein neues Blu-ray Format vorgestellt und diesen Plan Anfang 2015 bestätigt. Auf der Consumer Electronics Show 2015 (CES) in Las Vegas veröffentlichte die BDA dann, dass die neue Blu-ray Disc Generation "Ultra HD Blu-ray" heißen wird.

SINGULUS TECHNOLOGIES geht davon aus, dass im Jahr 2015 erste Projektgespräche über die neue BLULINE III Produktionsanlage für Ultra HD Blu-ray stattfinden werden.

Segment Halbleiter

Laut den vorläufigen Ergebnissen des IT Research- und Beratungsunternehmens Gartners ist der weltweite Halbleiter-Umsatz 2014 um 7,9 % auf 339,8 Milliarden USD gestiegen, (2013: 315 Milliarden USD). Ein starker DRAM-Markt förderte laut Gartner das Wachstum bei Speichermodulherstellern.

HALBLEITER-EQUIPMENT-UMSÄTZE WELTWEIT US-DOLLAR

Quelle: Semiconductor Industry Association, Wells Fargo Securities, LLC

Der von SINGULUS TECHNOLOGIES besonders adressierte Markt für MRAM Speicherbausteine hat sich im Jahr 2014 noch nicht entscheidend weiterentwickelt. Namhafte Unternehmen wie Everspin, Crocus Technologies, Hynix, Intel und Samsung arbeiten an dieser Technologie, jedoch ist die industrielle Umsetzung der neuen Speichertechnologie in Massenprodukte bisher nicht eingetreten.

Geschäftsverlauf des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns

SINGULUS TECHNOLOGIES konnte im vergangenen Jahr seine prognostizierten Ziele nicht erreichen und verfehlte damit deutlich die Prognose für das Geschäftsjahr 2014. Das Unternehmen hatte bereits in seinem Halbjahresbericht 2014 darauf hingewiesen, dass Unsicherheiten im Geschäftsverlauf in den beiden Segmenten Optical Disc und Solar dazu führen können, dass der Vorstand das Erreichen eines ausgeglichenen operativen Ergebnisses für das laufende Geschäftsjahr 2014 als sehr anspruchsvoll ansieht.

SINGULUS TECHNOLOGIES hat dann in einer Ad-hoc-Meldung gemäß § 15 WPHG am 18. September 2014 gemeldet, dass die Jahresziele angepasst werden müssen, da sich die Verluste des ersten Halbjahres 2014 weiter ausweiten werden.

In einer weiteren Ad-hoc-Meldung am 5. November 2014 hat das Unternehmen bestätigt, dass die Finanzkennzahlen des Jahres 2014 von dem schwachen Geschäftsverlauf im Segment Optical Disc sowie dem Ausbleiben von Aufträgen im Segment Solar negativ beeinflusst werden und das Jahresergebnis 2014 negativ ausfallen würde.

Für 2014 hatte SINGULUS TECHNOLOGIES für das Segment Optical Disc im Vergleich zu 2013 einen deutlich niedrigeren Umsatz- und Ergebnisbeitrag erwartet. Für dieses Segment war im Geschäftsjahr 2014 ein leicht positives EBIT geplant. Die Prognose für das Segment Optical Disc wurde durch das Ausbleiben der Aufträge für Blu-ray Disc Produktionsmaschinen klar verfehlt.

Aufgrund der genannten Veränderungen im Segment Optical Disc sowie der weiterhin schwierigen Situation in allen Segmenten hat SINGULUS TECHNOLOGIES eine Reihe von Maßnahmen umgesetzt, die sich auf die Finanzkennzahlen zusätzlich negativ auswirkten. Dabei ergab die Überprüfung aller Bilanzpositionen auf ihre Werthaltigkeit hin die Notwendigkeit, den Geschäfts- oder Firmenwert im Bereich Solar teilweise abzuschreiben. Der Kundenstamm resultierend aus der Übernahme der Blu-ray Disc Aktivitäten der Oerlikon Balzers AG aus dem Geschäftsjahr 2008 wurde neu bewertet und vollständig abgeschrieben. Diese bilanziellen Maßnahmen sind liquiditätsneutral und führen zu keinen Mittelabflüssen.

Die schwierige Geschäftssituation führte weiterhin dazu, dass umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen für das Unternehmen beschlossen wurden, um künftig Einsparungen bei den Sach- und Personalkosten zu realisieren. Der daraus resultierende Restrukturierungsaufwand in Höhe von 1,7 Mio € ist im Wesentlichen im dritten und vierten Quartal des Geschäftsjahres 2014 angefallen.

Durch den Rückgang des Geschäftsvolumens im Segment Optical Disc ist der Verlust auf Ebene des operativen Ergebnisses (EBIT) vor Sonderaufwendungen deutlich angestiegen.

In der Prognose für das Jahr 2014 war ein erheblich positiverer Geschäftsverlauf im Segment Solar als in den vergangenen Jahren zugrunde gelegt worden. Dies hätte eine Realisierung von Großaufträgen mit einem Auftragsvolumen im zweistelligen Millionenbereich vorausgesetzt. Bezogen auf die Umsatzerlöse und das operative Ergebnis war für das Geschäftsjahr 2014 ein mehr als deutlicher Anstieg dieser Kennzahlen erwartet worden.

Im Segment Solar lagen die Umsatzerlöse und das EBIT aufgrund des Ausbleibens von Auftragseingängen für 2014 deutlich unter der Prognose. Insbesondere konnten im Jahr 2014 erwartete Großaufträge nicht verzeichnet werden. Dies führte entgegen der Planung zu einer zusätzlichen Belastung des EBIT im Konzern.

Für das Halbleiter Segment wurden Umsatzerlöse auf Niveau des Jahres 2013 sowie eine deutliche Verbesserung des operativen Ergebnisses erwartet. Leider sind auch im Halbleiter-Segment größere Auftragseingänge für MRAM-Produktionsanlagen im Geschäftsjahr 2014 ausgeblieben. Der erreichte Umsatz sowie das EBIT lagen im Geschäftsjahr 2014 ebenfalls klar unter der Prognose.

SINGULUS TECHNOLOGIES hat keine Verbindlichkeiten gegenüber Geschäftsbanken und bereits 2011 alle Verbindlichkeiten vollständig zurückgeführt. Im Jahr 2012 hat SINGULUS TECHNOLOGIES eine Anleihe zur Finanzierung des Unternehmens begeben. Diese Unternehmensanleihe hat eine Laufzeit über fünf Jahre und ist im März 2017 rückzahlbar.

SINGULUS TECHNOLOGIES ist derzeit hinreichend mit Liquidität ausgestattet, um den laufenden Geschäftsbetrieb sowie mögliche neue Aufträge zu finanzieren. Großaufträge im Segment Solar könnten jedoch je nach projektspezifischen Anforderungen zusätzliche Finanzierungszusagen notwendig machen. Im Weiteren verweisen wir auf die Ausführungen im Risikobericht auf Seite 45. SINGULUS TECHNOLOGIES hat in den letzten Tagen des Jahres 2014 seine Finanzsituation weiter verbessern können. Langfristige Forderungen konnten in einer Höhe von 8,7 Mio. € in Barmittel umgewandelt werden; Schlüsselkunden haben offene Forderungen vorzeitig beglichen. Zum Jahresende 2014 lagen die liquiden Mittel bei 35,8 Mio. €.

Das Unternehmen strebt an, weitere langfristige Forderungen aus den Vorjahren zu forfaitieren und damit die liquiden Mittel zu erhöhen.

Lage

Ertragslage

Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2014 in Höhe von 66,8 Mio. € notierten erheblich unter dem Vorjahresvergleichswert in Höhe von 134,9 Mio. €. Dies entspricht einem Rückgang der Umsatzerlöse um 50,5 % im Vergleich zum Vorjahr.

UMSATZ Mio. €

Der Rückgang resultiert wesentlich aus sinkenden Umsatzerlösen im Segment Optical Disc. Die Brutto-Umsatzerlöse des Segments Optical Disc waren um 49,9 Mio. € rückläufig und betrugen im Berichtsjahr 45,0 Mio. € (Vorjahr: 94,9 Mio. €). Hauptgrund für diese Entwicklung war ein deutlich verminderter Absatz unserer Anlage BLULINE II. In den Segmenten Solar und Halbleiter waren die Umsatzerlöse ebenfalls rückläufig. Im Einzelnen wurden im Segment Solar Brutto-Umsatzerlöse in Höhe von 15,1 Mio. € (Vorjahr: 29,0 Mio. €) erzielt. Damit verblieben die Brutto-Umsätze dieses Segments aufgrund der allgemein schwachen Nachfrage nach Photovoltaik-Maschinen erneut auf niedrigem Niveau. Die Erlöse des Berichtsjahres sind im Wesentlichen auf unsere Aktivitäten aus dem Verkauf und der Installation unserer Nasschemie- sowie SINGULAR-Anlagen zurückzuführen. Im Segment Halbleiter betrugen die Brutto-Umsatzerlöse 6,7 Mio. € (Vorjahr: 11,0 Mio. €). Die Erlöse des Berichtsjahres sind im Wesentlichen auf den Verkauf von TIMARIS-Anlagen zurückzuführen.

REGIONALE UMSATZVERTEILUNG in %

2013

2014

Im Berichtsjahr erzielte SINGULUS TECHNOLOGIES eine Bruttomarge in Höhe von 11,2 % (Vorjahr: 25,0 %). Der Rückgang der Bruttomarge steht wesentlich im Zusammenhang mit rückläufigen Absatzzahlen von Blu-ray Disc Produktionsanlagen im Vergleich zum Vorjahr. Weiterhin war aufgrund der verminderten Geschäftsaktivitäten, auch in den Segmenten Solar und Halbleiter, eine deutliche Unterauslastung unserer Fertigungskapazitäten zu verzeichnen.

Die betrieblichen Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2014 bei 56,5 Mio. € (Vorjahr: 31,1 Mio. €). Hierin sind Impairment- und Restrukturierungsaufwendungen (im Folgenden auch als Sonderaufwendungen bezeichnet) in Höhe von 21,3 Mio. € erfasst.

Im Einzelnen betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 11,5 Mio. € (Vorjahr: 8,4 Mio. €). Die erhöhten Aufwendungen stehen im Wesentlichen im Zusammenhang mit Entwicklungsleistungen für Produktionslösungen auf dem Gebiet der PERC-Solarzellen. Die Aufwendungen für Vertrieb und Kundenservice betrugen 14,4 Mio. € (Vorjahr: 15,0 Mio. €) und für die allgemeine Verwaltung 9,6 Mio. € (Vorjahr: 11,2 Mio. €).

Die Impairment- und Restrukturierungsaufwendungen betreffen in Höhe von 15,0 Mio. € die Neubewertung des Geschäfts- oder Firmenwertes Solar sowie mit 4,9 Mio. € eine vollständige Abschreibung des Kundenstamms aus der Übernahme der Blu-ray Disc Aktivitäten der Oerlikon Balzers AG aus dem Geschäftsjahr 2008. Weiterhin fielen Restrukturierungsaufwendungen im Zusammenhang mit einer Neustrukturierung der weltweiten Vertriebsaktivitäten in Höhe von 1,7 Mio. € an. Für im Vorjahr gebildete Restrukturierungsrückstellungen konnten 0,3 Mio € ertragswirksam aufgelöst werden.

Bereinigt um diese Sonderaufwendungen ergaben sich für das Geschäftsjahr 2014 betriebliche Aufwendungen in Höhe von 35,2 Mio. € (Vorjahr: 32,7 Mio. €). Dieser Anstieg resultiert hauptsächlich aus erhöhten Aufwendungen im Bereich Forschung und Entwicklung (+3,1 Mio. €). Gegenläufig konnten die Aufwendungen für die allgemeine Verwaltung um 1,6 Mio. € reduziert werden.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Berichtsjahr betrug -49,1 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €). Vor Berücksichtigung von Impairment- und Restrukturierungsaufwendungen ergab sich ein EBIT in Höhe von -27,8 Mio. € (Vorjahr: +0,6 Mio. €).

WICHTIGE ERGEBNISKENNZAHLEN Mio. €

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2013 2014
EBIT 2,2 -49,1
EBITDA 8,1 -24,1
Periodenergebnis -0.7 -51,6
Ergebnis pro Aktie in € -0,01 -1,05

Im Einzelnen betrug das EBIT des Segments Optical Disc im Berichtszeitraum -11,7 Mio. € (Vorjahr: 17,4 Mio. €). Vor Sonderaufwendungen ergab sich ein EBIT in Höhe von -5,2 Mio. €. Unter Bereinigung von Erträgen aus der Auflösung von Restrukturierungsrückstellungen in Höhe von 1,6 Mio. € errechnete sich für dieses Segment im Vorjahresvergleichszeitraum ein positives EBIT in Höhe von 15,8 Mio. €. Das Segment Solar erzielte ein negatives EBIT in Höhe von -32,9 Mio. € (Vorjahr: -11,3 Mio. €). Bereinigt um Impairment- und Restrukturierungsaufwendungen von 14,8 Mio. € ergab sich für dieses Segment ein EBIT in Höhe von -18,1 Mio. €. Im Segment Halbleiter ergab sich ein negatives EBIT in Höhe von -4,5 Mio. € (Vorjahr: -3,9 Mio. €).

Das Finanzergebnis war mit -2,6 Mio. € negativ (Vorjahr: -3,2 Mio. €) und damit leicht über Vorjahresniveau. Die Finanzierungsaufwendungen lagen mit 5,9 Mio. € leicht über Vorjahresniveau (Vorjahr: 5,7 Mio. €) und resultieren in Höhe von 4,7 Mio. € aus den Finanzierungsaufwendungen im Rahmen der Begebung der Unternehmensanleihe in 2012 (Vorjahr: 5,0 Mio. €). Die Finanzerträge in Höhe von 3,3 Mio. € (Vorjahr: 2,5 Mio. €) resultieren im Wesentlichen aus Zinserlösen im Zusammenhang mit langfristigen Kundenforderungen.

Das Periodenergebnis im Geschäftsjahr 2014 beträgt -51,6 Mio. € (Vorjahr: -0,7 Mio. €). Vor Impairment- und Restrukturierungsaufwendungen ergab sich ein bereinigtes Periodenergebnis in Höhe von -30,3 Mio. € (Vorjahr: -2,3 Mio. €).

Im Berichtsjahr lag der Auftragseingang mit 60,6 Mio. € (Vorjahr: 115,1 Mio. €) deutlich unter dem Vorjahresvergleichswert. Insbesondere ausbleibende Anlagenbestellungen in 2014 im Segment Optical Disc sowie im Segment Solar führten zu einer deutlichen Reduzierung dieser Finanzkennzahl. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2014 betrug 14,0 Mio. € (Vorjahr: 20,3 Mio. €).

AUFTRAGSEINGANG Mio. €

AUFTRAGSBESTAND (31.12.) Mio. €

Finanzlage

Grundsätze und Ziele des Finanzmanagements

Die SINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein zentrales Finanzmanagement zur Liquiditätssteuerung. Ziel des Finanzmanagements ist die Sicherstellung einer ausreichenden Liquiditätsausstattung. Überschüssige Liquidität bei Tochtergesellschaften wird, wenn möglich, bei der Muttergesellschaft konzentriert und überwacht. Mit einem hohen Liquiditätsbestand soll die Flexibilität und die Sicherheit der Unternehmensgruppe gestärkt werden. Zur Absicherung von Wechselkursrisiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Hierzu gehören vor allem Devisenterminkontrakte. Zweck dieser derivativen Finanzinstrumente ist ausschließlich die Absicherung gegen Währungsrisiken, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns resultieren. Ohne die Vorlage eines entsprechenden Grundgeschäfts werden keinerlei Derivate abgeschlossen. Zur Absicherung gegen Ausfallrisiken werden möglichst Kreditversicherungen oder Bankgarantien eingesetzt. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich unter Textziffer 38 im Anhang zum Konzernabschluss.

Liquiditätsmanagement

Im Rahmen der Platzierung einer Unternehmensanleihe zum 23. März 2012 sind SINGULUS TECHNOLOGIES insgesamt 58,4 Mio. € (nach Abzug von Transaktionskosten) zugeflossen. Die Laufzeit der Anleihe beträgt fünf Jahre, die Verzinsung erfolgt zu 7,75 % p. a. SINGULUS TECHNOLOGIES hat ein Rückkaufprogramm für die Unternehmensanleihe im Jahr 2012 gestartet. Im Geschäftsjahr 2014 wurde eine weitere Erhöhung des Anleiherückkaufprogrammes auf bis zu 7,0 Mio. € beschlossen. Hiervon wurden bis dato Anleihen mit einem Nominalwert von 4,0 Mio. € zurückgekauft. Der Nominalwert der im Berichtsjahr zurückgekauften Anleihen betrug 1,3 Mio. €.

Weiterhin stehen der Unternehmensgruppe Avallinien in Höhe von 18,3 Mio. € zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende mit 3,6 Mio. € ausgenutzt. Zur Absicherung dieser Kreditzusagen werden liquide Mittel als Sicherheit hinterlegt.

Derzeit verfügt der Konzern über ausreichend flüssige Mittel, um seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem operativen Geschäftsbetrieb nachkommen zu können. Allerdings können im Solargeschäft je nach projektspezifischen Anforderungen zusätzliche Finanzierungszusagen notwendig werden. Eine ausbleibende Belebung der Geschäftsaktivitäten im Geschäftsjahr 2015 und eine damit einhergehende weitere Belastung der Liquiditätsreserven würde die Liquiditätslage des Unternehmens deutlich negativ beeinflussen.

Entwickelt sich die Geschäftstätigkeit jedoch im Rahmen unserer Planungen, sind wir überzeugt, dass die Refinanzierung der im März 2017 fälligen Anleihe und damit eine ausreichende Liquiditätsausstattung der Gesellschaft auch langfristig gesichert ist. Wir verweisen hierzu im Weiteren auf die finanzwirtschaftlichen Risiken, die innerhalb des Risikoberichts dargestellt sind.

Überschüssige Liquidität investieren wir ausschließlich in Termineinlagen. Fremdwährungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit in anderen Ländern werden in einer Risikoanalyse beurteilt. Ein Teil der Umsätze des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns unterliegt dem US-Dollar (USD) Währungsrisiko. Aus diesem Grund werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung gegen USD-Wechselkursrisiken eingesetzt. Risiken aus Fremdwährungen werden, soweit sie wesentlich sind, im Rahmen des Risikomanagementsystems laufend beurteilt.

Im Geschäftsjahr 2014 war der operative Cashflow des Konzerns aufgrund der schwachen Geschäftstätigkeit sowie dem Aufbau von Vorratsvermögen mit 10,1 Mio. € negativ und liegt damit deutlich unter dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: -0,6 Mio. €).

Der Cashflow im Investitionsbereich betrug 13,6 Mio. € (Vorjahr: -5,2 Mio. €). Innerhalb des Cashflows aus dem Investitionsbereich werden Veränderungen von Termingeldern mit einer Restlaufzeit von mehr als drei Monaten ausgewiesen. Diese Termingelder wurden im Berichtszeitraum vollständig aufgelöst. Hieraus resultierte ein positiver Effekt in Höhe von 16,0 Mio. €. Gegenläufig wurden Auszahlungen für Investitionen in die Entwicklungstätigkeit in Höhe von 1,8 Mio. € vorgenommen.

Der Cashflow aus dem Finanzierungsbereich betrug -3,5 Mio. € (Vorjahr: 0,2 Mio. €) und resultierte im Wesentlichen aus der Auszahlung der Zinsen für die Unternehmensanleihe in Höhe von 4,4 Mio. €. Darüber hinaus wurden Auszahlungen in Höhe von 1,3 Mio. € im Zusammenhang mit dem Rückkauf der Unternehmensanleihe getätigt.

Insgesamt verminderten sich die flüssigen Mittel im Berichtszeitraum um 15,2 Mio. € und betragen 35,8 Mio. €. Zum Ende des Geschäftsjahres 2014 bestanden nicht ausgenutzte Avalzusagen in Höhe von 13,6 Mio. €.

CASHFLOW MIO. €

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2016 2013
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit -10,1 -0,6
Cashflow aus dem Investitionsbereich 13.6 -5.2
Cashflow aus dem Finanzierungsbereich -3,5 0,2
Zu-/Abnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 0,0 -5,6
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Geschäftsjahres 35,0 40.9
Währungsbedingte Veränderungen 0,8 -0,3
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Geschäftsjahres 35,8 35,0
Termingelder mit einer Restlaufzeit von mehr als 3 Monaten 0,0 16,0
Flüssige Mittel am Ende des Geschäftsjahres 35,8 51,0

Vermögenslage

Die langfristigen Vermögenswerte in Höhe von 31,7 Mio. € liegen deutlich unter dem Vorjahresvergleichswert (Vorjahr: 70,3 Mio. €). Im Wesentlichen resultiert dieser Rückgang aus einer außerplanmäßigen Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwertes im Segment Solar in Höhe von 15,0 Mio. €. Weiterhin reduzierten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr um 13,7 Mio. €. Sonstige immaterielle Vermögenswerte verminderten sich um 6,2 Mio. €. Dieser Rückgang steht wesentlich im Zusammenhang mit der Abschreibung des Kundenstamms aus der Übernahme der Blu-ray Disc Aktivitäten der Oerlikon Balzers AG (4,9 Mio. €).

Das kurzfristige Vermögen hat sich im Berichtszeitraum um 25,6 Mio. € auf 98,5 Mio. € vermindert. Hintergrund ist hauptsächlich ein Rückgang der flüssigen Mittel um 15,2 Mio. €. Dieser steht im Zusammenhang mit der schwachen operativen Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr, einem Aufbau von Lagerbeständen im Segment Optical Disc sowie der Zahlung der Anleihezinsen. Ebenfalls reduzierten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aufgrund der rückläufigen Geschäftstätigkeit um 12,3 Mio. €. Die sonstigen Forderungen und Vermögenswerte verminderten sich auf 8,4 Mio. € (Vorjahr: 16,2 Mio. €).

Im Vorjahr beinhaltete diese Position den Zahlungseingang für eine bereits forfaitierte Forderung in Höhe von 5,4 Mio. €. Gegenläufig erhöhte sich das Vorratsvermögen um 9,9 Mio. €, im Wesentlichen bedingt durch den oben beschriebenen Aufbau von Lagerbeständen.

Die kurzfristigen Schulden verminderten sich gegenüber dem Jahresende 2013 um 11,6 Mio. € und betragen zum Stichtag 36,4 Mio. €. Im Einzelnen verminderten sich die sonstigen Verbindlichkeiten analog zu den sonstigen Forderungen aufgrund der oben beschriebenen Weiterleitung einer Einzahlung für eine bereits forfaitierte Forderung (5,4 Mio. €) auf 13,5 Mio. €. Die erhaltenen Anzahlungen reduzierten sich um 2,6 Mio. €. Der Rückgang dieser Position ist hauptsächlich auf die rückläufige Geschäftstätigkeit zurückzuführen.

Die langfristigen Schulden in Höhe von 73,7 Mio. € liegen nahezu auf Vorjahresniveau (Vorjahr: 72,6 Mio. €). Das Unternehmen finanziert sich über eine festverzinsliche Anleihe mit einer Laufzeit von fünf Jahren, endfällig zum 23. März 2017.

VERMÖGENS- UND KAPITALSTRUKTUR Mio. €

2013

2014

Das Eigenkapital der Gruppe verminderte sich im Berichtszeitraum um 53,7 Mio. € und notiert zum 31. Dezember 2014 mit 20,1 Mio. € (Vorjahr: 73,8 Mio. €). Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt ein Eigenkapital in Höhe von 19,2 Mio. €, auf die nicht beherrschenden Anteile entfällt ein Betrag in Höhe von 0,9 Mio. €. Die Eigenkapitalquote ist rückläufig und notiert bei 15,4 % (Vorjahr: 38,0 %).

Kapitalmanagement

Das vorrangige Ziel des Kapitalmanagements ist die Erhaltung einer gesunden Kapitalstruktur. In diesem Zusammenhang soll langfristig das Eigenkapital der Gesellschaft gestärkt werden, um zukünftig die unternehmerische Flexibilität, Sicherheit sowie das Vertrauen von Investoren und Kreditgebern sicherzustellen. Insbesondere soll der künftige potentielle Finanzierungsbedarf zu angemessenen Bedingungen über die Kapitalmärkte gedeckt werden.

Jahresabschluss nach HGB

Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG

DIE WICHTIGSTEN KENNZAHLEN IM VERGLEICH ZUM VORJAHR AUF EINEN BLICK Mio. €

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2014 2013
Umsatz 48,2 134,7
Gesamtleistung 60,6 108,3
Materialaufwand -44,4 -62,2
Personalaufwand -20,2 -20,7
Sonstige betriebliche Aufwendungen/Erträge -13,5 -11,7
Erträge aus Beteiligungen 9,8 0,0
Jahresfehlbetrag -11,0 -13,8
Anlagevermögen 50,6 44,5
Umlaufvermögen (ohne liquide Mittel) 53,8 69,6
Liquide Mittel 29,2 47,4
Eigenkapital 33,3 44,3
Rückstellungen 21,9 25,7
Anleihen 60,0 60,0
Übrige Verbindlichkeiten 18,4 31,5

Der Auftragseingang lag für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG bei lediglich 42,7 Mio. € (Vorjahr: 97,9 Mio. €), während der Auftragsbestand zum Stichtag 22,4 Mio. € (Vorjahr: 27,9 Mio. €) betrug.

Die Umsatzerlöse sowie das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entwickelten sich in 2014 bedingt durch den negativen Geschäftsverlauf des Geschäftsbereichs Optical Disc unter den Erwartungen. Insbesondere das geplante Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wurde aufgrund einer deutlichen Verfehlung der Absatzzahlen der Produktionsanlage BLULINE II nicht erreicht. Auch innerhalb der Geschäftsbereiche Solar und Halbleiter blieben die jeweiligen Umsatzerlöse und Jahresergebnisse weit hinter den Erwartungen zurück. Im Folgenden wird auf die wesentlichen Effekte der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des abgelaufenen Geschäftsjahres eingegangen.

Der Umsatzrückgang um 86,5 Mio. € oder 64,2 % auf 48,2 Mio. € war hauptsächlich auf rückläufige Erlöse im Geschäftsbereich Optical Disc aufgrund von Mengeneffekten zurückzuführen. Innerhalb dieses Segments betrugen die Umsatzerlöse 31,4 Mio. € (Vorjahr: 78,7 Mio. €). Im Geschäftsbereich Solar lagen die Umsatzerlöse von 12,6 Mio. € ebenfalls unter Vorjahresniveau (Vorjahr: 36,5 Mio. €). Der Umsatz im Geschäftsbereich Halbleiter betrug 4,2 Mio. € gegenüber 19,5 Mio. € im Vorjahresvergleich.

Die Erhöhung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen ist im Wesentlichen auf den Bestandsaufbau von Maschinen im Geschäftsbereich Optical Disc zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 2,3 Mio. € (Vorjahr: 5,8 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen sowie die Auflösung von Einzelwertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Der Materialaufwand verminderte sich von 62,2 Mio. € auf 44,4 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2014 lag die Gesamtleistung (Umsatzerlöse zzgl. Bestandsveränderungen) bei 60,6 Mio. € (Vorjahr: 108,3 Mio. €). Dies entspricht einer Materialaufwandsquote von 73,3 % (Vorjahr: 57,4 %). Die Erhöhung ist wesentlich auf die verminderten Absatzzahlen der Blu-ray Disc Produktionsanlage BLULINE II zurückzuführen.

Der Personalaufwand in Höhe von 20,2 Mio. € (Vorjahr: 20,7 Mio. €) liegt nahezu auf Vorjahresniveau.

In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 15,8 Mio. € (Vorjahr: 17,4 Mio. €) sind größtenteils Jahresabschluss-, Rechts- und Beratungskosten, Raum- und Gebäudekosten, Kosten für Transport und Verpackung, Reise- und Bewirtungskosten sowie sonstige Mietaufwendungen enthalten. Weiterhin wurden im Berichtsjahr Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,8 Mio. € (Vorjahr: 0,9 Mio. €) verbucht.

Die Erträge aus Beteiligungen von 9,8 Mio. € resultieren aus Dividenden von in Vorjahren thesaurierten Gewinnen von zwei ausländischen Tochtergesellschaften. Das Vorjahr enthielt Aufwendungen aus der Wertberichtigung des Beteiligungsbuchwertes der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH in Höhe von 21,0 Mio. €.

Das Zinsergebnis war mit -3,6 Mio. € negativ (Vorjahr: -4,6 Mio. €). Die Finanzierungsaufwendungen lagen mit 5,7 Mio. € leicht unter Vorjahresniveau (Vorjahr: 6,1 Mio. €) und resultieren in Höhe von 4,7 Mio. € aus den Zinsaufwendungen im Rahmen mit der Begebung der Unternehmensanleihe in 2012. Die Zinserträge in Höhe von 2,2 Mio. € (Vorjahr: 1,5 Mio. €) resultieren im Wesentlichen aus Erlösen im Zusammenhang mit langfristigen Kundenforderungen.

Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit belief sich somit auf -11,7 Mio. € (Vorjahr: -13,2 Mio. €).

Die außerordentlichen Erträge in Höhe von 0,6 Mio. € stehen im Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr erfolgten Liquidation der SINGULUS Mastering International GmbH, Schaffhausen, Schweiz.

Insgesamt ergab sich ein Jahresfehlbetrag von 11,0 Mio. € (Vorjahr: -13,8 Mio. €).

Die Bilanzsumme der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2014 auf 133,6 Mio €, dies ist ein Rückgang um 28,0 Mio € im Vergleich zum Vorjahr.

Das Anlagevermögen hat einen Anteil an der Bilanzsumme von 37,8 % und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 50,6 Mio €. Wesentlicher Posten innerhalb des Anlagevermögens sind die Finanzanlagen mit 37,3 Mio €, die sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,6 Mio € erhöht haben.

Zum 31. Dezember 2014 werden darin im Wesentlichen Anteile an verbundenen Unternehmen (11,2 Mio €, Vorjahr: 8,2 Mio €) sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 18,0 Mio. € ausgewiesen (Vorjahr: 14,1 Mio. €). Hiervon entfallen 16,6 Mio. € auf die SINGULUS STANGL SOLAR GmbH. Weiterhin wurde im Rahmen eines Großprojekts einem Kunden ein Darlehen gewährt, das per 31. Dezember 2014 in Höhe von 4,6 Mio € als Sonstige Ausleihungen ausgewiesen wurde.

Die Vorräte haben sich insgesamt von 20,5 Mio € im Vorjahr auf 31,0 Mio € zum 31. Dezember 2014 erhöht. Der Anstieg ist dabei im Wesentlichen auf einen Anstieg der unfertigen Erzeugnisse zurückzuführen.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 14,6 Mio. € und haben sich damit im Vergleich zum Vorjahr um 23,3 Mio. € vermindert.

Insgesamt waren die liquiden Mittel im Geschäftsjahr 2014 um 18,2 Mio. € rückläufig und betragen zum Ende des Geschäftsjahres 29,2 Mio. €. Hiervon waren im Rahmen der Sicherheitshinterlegung für Kreditzusagen insgesamt 3,6 Mio. € auf Sperrkonten eingezahlt (Vorjahr: 5,8 Mio. €). Der Rückgang der liquiden Mittel ist im Wesentlichen auf die schwache operative Geschäftstätigkeit, den Bestandsaufbau im Vorratsvermögen sowie die Zahlung der Anleihezinsen zurückzuführen.

Das Eigenkapital verminderte sich im Berichtsjahr durch den Jahresfehlbetrag um 11,0 Mio. € auf 33,3 Mio. € (Vorjahr: 44,3 Mio. €). Die Eigenkapitalquote betrug zum Ende des Berichtsjahres 24,9 % (Vorjahr: 27,4 %). Das Verhältnis von Eigenkapital zum Grundkapital hat sich von 90,6 % im Vorjahr auf 68,0 % zum 31. Dezember 2014 verringert.

Zum 31. Dezember 2014 hat die Gesellschaft Schulden in Höhe von 100,4 Mio € (Vorjahr: 117,2 Mio €).

Die Rückstellungen haben sich insgesamt um 3,8 Mio € vermindert und belaufen sich auf 21,9 Mio € zum Bilanzstichtag. Die sonstigen Rückstellungen reduzierten sich im Berichtszeitraum um 4,2 Mio. € und betragen zum 31. Dezember 2014 insgesamt 12,8 Mio. €. Hierin sind im Wesentlichen Rückstellungen für nachlaufende Herstellungskosten (3,3 Mio. €), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (3,1 Mio. €), Personalrückstellungen (2,6 Mio. €) sowie Gewährleistungsrückstellungen (2,1 Mio. €) enthalten.

Die Verbindlichkeiten haben sich von 91,5 Mio € im Vorjahr auf 78,4 Mio € zum 31. Dezember 2014 verringert. Die Anleiheverbindlichkeit beläuft sich unverändert auf 60 Mio €. Darüber hinaus bestehen die Verbindlichkeiten im Wesentlichen aus den Leasingverbindlichkeiten für das Büro- und Produktionsgebäude am Sitz der Gesellschaft (9,3 Mio €, Vorjahr: 10,2 Mio €) sowie Zinsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Anleihe in Höhe von 3,6 Mio €.

Prognose für das Geschäftsjahr 2015

Im Jahresabschluss nach HGB werden Kundenaufträge in den Geschäftsbereichen Solar und Halbleiter im Wesentlichen erst mit Endabnahme umsatzwirksam und damit, im Vergleich zur Umsatzrealisierung nach IFRS, zeitlich verzögert. Aufgrund der Projektstruktur erwarten wir in 2015 keine nenneswerte Anzahl von Endabnahmen in diesen Geschäftsbereichen. Im Geschäftsbereich Optical Disc liegen die Umsatzerwartungen hingegen über dem Vorjahr. In allen drei Geschäftsbereichen wird jeweils mit einem Anstieg im einstelligen Millionenvolumen gerechnet.

Insgesamt rechnen wir für das Geschäftsjahr 2015 ausgehend von einem niedrigen Umsatzniveau prozentual mit deutlich steigenden Umsatzerlösen, jedoch mit einer leichten Verschlechterung des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit war in 2014 wesentlich durch Beteiligungserträge positiv geprägt.

Sollte sich der weitere Geschäftsverlauf in 2015 nicht besser als erwartet entwickeln, würde dies zu einem hälftigen Verzehr des Grundkapitals der SINGULUS TECHNOLOGIES AG führen und die in § 92 Absatz 1 AktG vorgesehenen Maßnahmen des Vorstands notwendig machen.

Nachtragsbericht

SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat am 8. Januar 2015 einen Vertrag zur Lieferung von Vakuum-Beschichtungsanlagen unterzeichnet. Diese Anlagen sind wichtige Bestandteile in der Fertigung von CIGS-Dünnschichtmodulen. Das Auftragsvolumen liegt im niedrigen zweistelligen Millionenbereich. Die erste Anzahlung für diese Anlage wurde im Februar 2015 erhalten.

Darüber hinaus hat die Gesellschaft am 7. März 2015 einen Auftrag zur Lieferung von Prozessanlagen erhalten. Die Anlagen dienen der Fertigung von Hochleistungs-Solarzellen.

Der Auftragseingang für das Segment Solar wird damit im ersten Quartal 2015 bei über 50 Mio. € liegen. Die daraus resultierenden Umsatzerlöse werden für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 erwartet.

Weitere wesentliche Ereignisse haben sich für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG nach dem Abschlussstichtag nicht ergeben.

Prognosebericht

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Weltwirtschaft wird in diesem Jahr langsamer als erwartet wachsen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) schraubte seine bisherige Prognose für das globale Wachstum um 0,3 Punkte auf 3,5 % nach unten. Grund dafür seien etwa schwächere Aussichten in China, Russland, Japan und im Euroraum. Vorteile durch fallende Ölpreise würden durch ungünstige andere Faktoren wie schwächere Investitionen wegen geringerer Wachstumserwartungen zunichte gemacht. Stagnation und niedrige Inflation in Japan und der Eurozone gäben nach wie vor Grund zur Sorge, hieß es seitens des IFW. Als einziges großes Industrieland wurde die Wachstumsvorhersage für die USA wegen der starken heimischen Nachfrage für 2015 um 0,5 Punkte auf 3,6 % nach oben korrigiert.

Für Deutschland sagt der IWF nur 1,3 % Wachstum in diesem Jahr und 1,5 % im nächsten Jahr vorher. Das sind 0,2 beziehungsweise 0,3 Prozentpunkte weniger als bisher. Die Prognose für die Eurozone wurde um 0,2 Punkte nach unten auf 1,2 % korrigiert. 2016 sollen es 1,4 % werden und damit 0,3 % weniger.

Branchenspezifische Erwartungen und Ausblick für das Geschäftsjahr 2015 Segment Optical Disc

Die vergleichsweise geringe Anzahl erfolgreicher Kinofilmveröffentlichungen und das damit verbundene geringere Wachstum des Disc Produktionsvolumens haben im Jahr 2014 zu einem schwachen Markt für Blu-ray Disc Produktionsanlagen geführt. Das Marktforschungsunternehmen Futuresource geht davon aus, dass neue Hollywood-Blockbuster im Jahr 2015 die Nachfrage nach Blu-ray Discs wieder wachsen lassen. Wird die Markterwartung von Futuresource Realität, erwartet SINGULUS TECHNOLOGIES, dass sich infolgedessen die Nachfrage nach Produktionsanlagen für Blu-ray Discs im Jahr 2015 wieder leicht beleben wird.

Die weitere Veränderung des Konsumentenverhaltens kann diese Erwartung aber beeinträchtigen. Besonders jüngere Konsumenten nutzen zusätzlich Tablets und Smartphones für den Konsum von Medien. Digitale Medien und Download-Dienste bringen den Konsumenten eine zusätzliche Vielfalt. Streaming-Dienste wie z. B. Netflix, werden langfristig ihren Einfluss auf die Marktentwicklung der physikalischen Medien haben. Solche Dienste erfordern aber ausreichend schnelle Internetverbindungen, die in vielen Teilen der Welt noch nicht vorhanden sind. Physikalische Medien wie die Blu-ray Disc bieten nach wie vor exzellente High-End Qualität für das Filmvergnügen zu Hause.

Eine zusätzliche Chance wird die Einführung eines neuen Blu-ray Disc Formats in 2015 bringen. Die Blu-ray Disc Association (BDA) hat einen aktualisierten Zeitplan für ein neues Blu-ray Format vorgestellt. Die ersten Blu-ray Discs mit 4K-Filmen sollen zum Weihnachtsgeschäft 2015 in den Handel kommen. Es besteht die Möglichkeit, dass sich ab 2015 und in den Folgejahren ein zusätzlicher Markt für Produktionsanlagen für 100 GB Blu-ray Discs öffnet.

Nach dem Ausbleiben der Aufträge für das Segment Optical Disc im Jahr 2014 hat das Unternehmen für 2015 sehr vorsichtig geplant. SINGULUS TECHNOLOGIES geht lediglich von einem geringen Nachholeffekt im Jahr 2015 aus. Das Segment Optical Disc soll im neuen Geschäftsjahr wieder stabile Beiträge zum Gesamtumsatz und zum Konzernergebnis liefern. Insbesondere für Produktionsanlagen des Typs BLULINE II erwartet SINGULUS TECHNOLOGIES einen moderaten Anstieg der Auftragseingänge im Vergleich zum Vorjahr. Der Vorstand geht in seiner Planung daher von einer leichten Umsatzsteigerung für dieses Segment im Vergleich zum Vorjahr aus. Das EBIT wird sich dagegen gemäß der Planung deutlich verbessern und leicht positiv werden. Das Vorjahrs-EBIT war mit Einmalaufwendungen belastet.

Segment Solar

Die Mehrzahl der Marktprognosen gehen davon aus, dass die internationalen Solarmärkte sich positiv entwickeln und die Nachfrage nach PV-Modulen wachsen soll. Im Mittel erwarten die Marktanalysten, dass sich der globale PV-Markt relativ zu 2012 bis 2017 verdoppelt und bis 2020 fast verdreifacht. Das Marktforschungsunternehmen IHS hat Anfang Januar 2015 prognostiziert, dass für das Jahr 2015 ein Wachstum der Nachfrage von 25 % erwartet wird. Die Photovoltaik-Installationen sollen auf ca. 55 GW anwachsen.

Die größten nationalen Märkte bleiben nach Einschätzung von IHS China, Japan und die USA, wobei in China der Markt für dezentrale Anlagen mit voraussichtlich 4,7 GW zwar um 20 % wachsen, damit aber dennoch hinter den Erwartungen zurückbleiben wird.

Das höchste prozentuale Wachstum erwarten die Marktforscher in den USA und Indien. Kalifornien werde Ende 2015 mit voraussichtlich 10 % Solarstromanteil die in dieser Beziehung weltweit führende Region sein.

Die sich abzeichnende regionale Diversifizierung des Marktes wird weiter voranschreiten. Durch die in den vergangenen Jahren erheblich gesunkenen Kosten kann Photovoltaik bereits in vielen Ländern mit konventionellen Energieträgern konkurrieren, wodurch die verstärkte Integration von Photovoltaik in den jeweiligen Energiemix, insbesondere in Ländern mit einem hohen Anteil an importierter Energie, voranschreitet.

Die Photovoltaik hat weltweit das Potential, sich als integraler Bestandteil der Energieversorgung zu etablieren. Der Mittlere Osten, Nord- und Südamerika haben ein sehr großes Potential für eine wirtschaftliche Integration von PV-Strom in ihr Energiesystem.

Abbildung 2-7: Prognosebereich verschiedener publizierter Marktentwicklungsszenarien der jährlichen globalen PV-Nachfrage bis 2020 (Quellen: EPIA, Sarasin Bank, IH5 Research, NPD Solarbuzz, GTM Research, Lux Research, Navigant Consulting, eigene Berechnungen)

Die Investitionen in Produktionsequipment für Solarzellen sollen weiter deutlich steigen und auch in den Jahren 2016 bis 2018 auf einem hohen Niveau stabil bleiben.

Übereinstimmend sagen zahlreiche wichtige Marktforschungsinstitute und andere Institutionen eine positive Entwicklung für die nächsten Jahre voraus. Der Geschäftsverlauf im Segment Solar sollte sich deshalb erheblich besser entwickeln als in den Vorjahren. Bezogen auf die Umsatzerlöse wird im Geschäftsjahr 2015 ein mehr als deutlicher Anstieg erwartet. Dies setzt weitere materielle Auftragseingänge in den kommenden Monaten voraus. Das EBIT soll sich deutlich verbessern. Es wird aber noch ein leicht negatives EBIT prognostiziert.

Segment Halbleiter

Die Vorhersagen für die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung für Investitionen in Halbleiter-Produktionsequipment sind auch für 2015 generell positiv (Gartner). Die weltweiten Halbleiterumsätze sollen 358 Milliarden USD in 2015 erreichen, ein 5,4 %-iges Wachstum. Der Markt wird dabei geprägt von Applikationen für Smartphones, Flash und Solid-State Drives (SSDs).

Das Jahr 2014 hat noch keinen besseren Blick auf die weitere Entwicklung und die Bedeutung von MRAM als mögliche Speichertechnologie der Zukunft gegeben. Entwicklungskooperationen von namhaften Halbleiterherstellern für MRAM arbeiten weiter an diesem Thema, aber es ist nicht absehbar, ob hier im Geschäftsjahr 2015 ein Durchbruch stattfindet. Das Unternehmen konzentriert sich mit seiner Anlagenfamilie auf neue, potentielle Anwendungen der Vakuum-Beschichtungstechnik in der Halbleiterbranche.

Aus heutiger Sicht erwarten wir innerhalb dieses Segments eine leichte Steigerung des Umsatzes sowie eine leichte Steigerung des EBIT, wobei der EBIT trotz dieser Erwartung für das Geschäftsjahr 2015 leicht negativ ausfallen wird.

Ausblick für das Geschäftsjahr 2015

Die Herausforderung für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Geschäftsjahr 2015 liegt darin, rechtzeitig in den Stammsegmenten stabile Auftragseingänge und Umsätze zu erzielen, gleichzeitig neue Arbeitsgebiete aufzubauen und diese zum Erfolg zu führen. Für SINGULUS TECHNOLOGIES wird es notwendig sein, in den ersten Monaten weitere größere Aufträge zu erhalten, die die Umsatz- und Ergebnisziele für das Geschäftsjahr 2015 bestätigen. SINGULUS TECHNOLOGIES plant für das Geschäftsjahr 2015, insbesondere aufgrund der Erwartungen für das Segment Solar, eine starke Steigerung der Umsatzerlöse auf die doppelte Höhe des Vorjahresvolumens. Dabei wird ein nahezu ausgeglichenes EBIT und damit eine deutliche Steigerung dieser Kennzahl erwartet. Die derzeitige Finanzierungsstruktur der Gesellschaft über die begebene Anleihe führt auch 2015 zu einem Zinsaufwand, der das Ergebnis beeinflusst und letztlich zu einem negativen Periodenergebnis des Konzerns unter IFRS führen wird.

Das Erreichen der finanziellen Jahresziele 2015 hängt entscheidend davon ab, wie sich der Produktmix des Umsatzes entwickelt und die einzelnen Segmentziele erreicht werden. Dies trifft im besonderen Maße auf die Segmente Solar und Optical Disc zu.

SINGULUS TECHNOLOGIES hat in den letzten Jahren das technologische Know-how auf der Basis der Kernkompetenzen Vakuum-Dünnschichttechnik, Oberflächentechnik sowie thermischer und nasschemischer Prozesstechnik kontinuierlich weiterentwickelt. Eine Reihe von hierfür erforderlichen neuen Maschinen und Anlagen wurde mit Zielkunden entwickelt und sind nun in der Testphase. SINGULUS TECHNOLOGIES arbeitet im Geschäftsjahr 2015 intensiv an der Markteinführung dieser Produkte. Erste Erfolge zeigen, dass dieser Weg richtig und weiter erfolgversprechend ist.

Der Ausblick für das Geschäftsjahr 2015 zum handelsrechtlichen Jahresabschluss ist dem Kapitel Jahresabschluss nach HGB auf Seite 30 innerhalb dieses Lageberichts zu entnehmen.

Ausblick für das Geschäftsjahr 2016

Basierend auf einer geplanten positiven Entwicklung im Geschäftsjahr 2015, besonders im Solar Segment, und der erfolgreichen Erschließung neuer Märkte in den nächsten Monaten geht SINGULUS TECHNOLOGIES davon aus, im Geschäftsjahr 2016 den Umsatz nochmals stark zu steigern und mit einem deutlich positiven EBIT abzuschließen.

Risikobericht (einschließlich Erklärung nach § 289 Abs. 5 HGB)

Die nachfolgenden Darstellungen gelten sowohl für das Mutterunternehmen SINGULUS TECHNOLOGIES AG als auch für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern. Im Rahmen unseres Chancen- und Risikomanagements kommt dabei dem Mutterunternehmen eine führende Bedeutung zu.

Zielsetzung und Grundsätze des Risikomanagements

SINGULUS TECHNOLOGIES versteht effizientes und vorausschauendes Risikomanagement als eine wichtige und wertschaffende Aufgabe. Risikomanagement gehört zu den Kernfunktionen unternehmerischen Handelns und ist ein entscheidendes Element für den Erfolg unserer Geschäftstätigkeit.

Im Einzelnen unterstützt das Risikomanagement das Erreichen der Unternehmensziele durch die Schaffung von Transparenz über die Risikosituation des Unternehmens als Grundlage für risikobewusste Entscheidungen, das Erkennen möglicher Gefahren für die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Unternehmens sowie die Priorisierung der Risiken und des jeweiligen Handlungsbedarfs. Des Weiteren stellt das Risikomanagement die gezielte Steuerung von Risiken durch entsprechende Maßnahmen und deren Überwachung sicher. Weiterhin soll eine Begrenzung der Risiken auf ein akzeptables Niveau sowie die Optimierung der Risikokosten erreicht werden.

Risikomanagement trägt damit zur Steigerung des Unternehmenswertes bei, ist im Interesse der Kapitalgeber und Stakeholder und dient der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.

Das Risikomanagement bei SINGULUS TECHNOLOGIES wird geprägt durch die folgenden Grundsätze:

Das Risikomanagement erfolgt in erster Linie durch die operativen Segmente im Rahmen ihrer Geschäftsführungsaufgaben;
Das Risikomanagement darf sich nicht nur auf finanzielle Risiken beschränken, sondern muss auf alle mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken gerichtet sein;
Das Risikomanagement muss integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse sein;
Voraussetzung für ein wirksames Risikomanagement ist die klare und eindeutige Zuordnung von Aufgaben und Verantwortung und ein systematischer Risikomanagementprozess;
Unterstützung und aktive Beteiligung seitens des Managements;
Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Risikomanagementsystems sind laufend zu überwachen und gegebenenfalls anzupassen;
Das Risikomanagementsystem ist in geeigneter Weise zu dokumentieren, Grundsätze und Richtlinien zum Risikomanagement sind schriftlich festzulegen und an die betreffenden Stellen zu kommunizieren.
Chancen sind nicht Bestandteil des Risikomanagements.

Das Risikomanagement soll insbesondere dazu beitragen:

Das Risikobewusstsein und die Risikotransparenz zu verbessern;
Alle wesentlichen Risiken zu identifizieren, angemessen zu steuern und zu überwachen;
Risikoakkumulationen aufzuzeigen und
Zuverlässige Managementinformationen über die Risikosituation des Unternehmens sicherzustellen.

Organisation des Risikomanagements

Die Risikomanagementorganisation ist in die bestehende Organisation von SINGULUS TECHNOLOGIES integriert. Sie bildet keine eigenständige Struktur. Träger der Risikomanagementorganisation bei SlNGULUS TECHNOLOGIES sind die jeweiligen Abteilungsleiter, unterstützt durch den Risikomanager sowie den Finanzvorstand. Der Vorstand für Finanzen stimmt sich mit dem Vorstandsvorsitzenden über alle Aktivitäten in Verbindung mit dem Risikomanagement von SINGULUS TECHNOLOGIES ab.

Für die Identifizierung von Risiken wird die Risikoentwicklung einmal jährlich im Rahmen der Unternehmensplanung reflektiert und neue Risiken für die Geschäftsentwicklung aus der Unternehmensperspektive innerhalb aller produzierenden SINGULUS TECHNOLOGIES Gesellschaften sowie Vertriebstochtergesellschaften diskutiert. Aufgrund einer schwach ausgeprägten Eigenständigkeit der Vertriebstochtergesellschaften werden die Risiken unmittelbar bei der Muttergesellschaft erfasst. Für die anschließende Formulierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikohandhabung sind die jeweiligen Geschäftsführer oder Abteilungsleiter verantwortlich. Der Risikomanager hat die Methoden- und Richtlinienkompetenz innerhalb des Unternehmens und koordiniert die Berichterstattung über Risiken innerhalb des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns.

Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Implementierung eines angemessenen und funktionsfähigen Risikomanagements, um die rechtzeitige Identifikation und Bewältigung bestandsgefährdender Entwicklungen zu gewährleisten.

Der Risikomanagementprozess im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern

Insgesamt stellt sich das System des Risikomanagements entsprechend dem Business Risk Management Process als ein kontinuierlicher Prozess dar:

Stufe 1: Festlegung von Zielen, Inhalten und Infrastruktur

Die Grundlage des strategischen Risikomanagementprozesses wird gebildet durch die Ausrichtung der Risikopolitik (einschließlich Ziele und Grenzwerte), die Risikomanagementprozesse und die Definition der hierfür relevanten Systeme und Instrumente. Die ursprünglichen Festlegungen sind im Anschluss im Rahmen eines langfristig angelegten Regelkreislaufs zu ergänzen bzw. zu modifizieren.

Stufe 2: Analyse der Risiken

In einem zweiten Schritt werden Risiken zunächst identifiziert und dokumentiert, danach unter verschiedensten Aspekten analysiert und schließlich, soweit möglich, bewertet. Zur Gewährleistung einer vollständigen Risikoinventur wird auf das Risikomodell zurückgegriffen. Die Analyse und Aktualisierung erfolgt im Rahmen der jährlichen Planung. Quartalsweise erfolgt die Erstellung einer unterjährigen Berichterstattung (Risikoreporting) über die Entwicklung der wesentlichen Risiken.

Die Bewertung von Risiken wird mit Hilfe einer ordinalen Skala vorgenommen. Bewertet wird der Bruttoschaden. Diese Bewertung wird quartalsweise erneuert.

Als Bruttoschaden wird dabei der negative Ergebniseffekt auf das EBIT definiert. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt sich als subjektive Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts für das laufende Geschäftsjahr. Im Einzelnen wird klassifiziert nach einer niedrigen, mittleren oder hohen Wahrscheinlichkeit. Die Bewertungen erfolgen dabei jeweils "brutto", d. h. bestehende Kontrollen und Maßnahmen werden nicht berücksichtigt. In der folgenden Tabelle sind für das Brutto-Risiko Relevanzkennziffern zur Kategorisierung definiert.

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Höchstschadenswert
Relevanz Ausprägung von bis
--- --- --- ---
1 Unbedeutende Risiken, die weder EBIT noch Unternehmenswert spürbar beeinflussen. 0 € 0,5 Mio €
2 Mittlere Risiken, die eine spürbare Beeinträchtigung des EBIT bewirken. 0,5 Mio. € 2,5 Mio. €
3 Bedeutende Risiken, die das EBIT stark beeinflussen oder zu einer spürbaren Reduzierung des Unternehmenswertes führen. 2,5 Mio. € 10 Mio. €
4 Schwerwiegende Risiken, die zu einem negativen EBIT führen und den Unternehmens- wert erheblich reduzieren. 10 Mio. € 35 Mio. €
5 Bestandsgefährdende Risiken, die mit einer wesentlichen Wahrscheinlichkeit den Fortbestand des Unternehmens gefährden. >35 Mio. €

Für die einzelnen Risiken wird anschließend eine Eintrittswahrscheinlichkeit (Klassifizierung hoch, mittel, niedrig) geschätzt.

Stufe 3: Formulierung von Risikobewältigungsstrategie

Auf Basis von Risikobewältigungsstrategien können konkrete Maßnahmen und Indikatoren abgeleitet werden. Die Definition dieser Strategien erfolgt im Hinblick auf die Gesamtstrategie und die Risikopräferenz der Gesellschaft. Grundsätzlich stehen dem Management zur Handhabung von Risiken folgende Alternativen zur Verfügung:

Risiken vermeiden

Bei der Vermeidung von Risiken kommt es zu einer vollständigen Eliminierung des Risikos, z. B. durch einen Ausstieg aus einem riskanten oder unprofitablen Geschäft.
Risiken reduzieren

Bei der Reduzierung des Risikos besteht das Ziel darin, die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder die Auswirkung auf das EBIT oder die Unternehmensziele auf ein akzeptables Maß zu bringen, z. B. durch Verbesserung der Risikofrüherkennung oder Implementierung gegensteuernder Maßnahmen.
Risiken transferieren (versichern)

Bei einer Absicherung/Deckung eines möglichen Schadens wird dieser auf einen Dritten übertragen, z. B. durch einen entsprechenden Versicherungsschutz.
Risiken selbst tragen (akzeptieren)

Mit der Akzeptanz von Risiken wird die unmittelbare Form der Risikofinanzierung durch SINGULUS TECHNOLOGIES beschrieben, z. B. durch finanzielle Vorsorge über die Bildung einer Rückstellung. Die Entwicklung der Risiken wird lediglich durch die entsprechenden Mitarbeiter verfolgt, ohne dass jedoch bestimmte Maßnahmen zur Risikobewältigung eingeführt werden.

Stufe 4: Design und Implementierung geeigneter Strukturen und Maßnahmen

Auf Basis der zuvor formulierten Risikobewältigungsstrategie werden im Weiteren die notwendigen Strukturen und die zu ergreifenden Maßnahmen abgeleitet und implementiert.

Stufe 5: Überwachung der Effektivität

Die implementierten Maßnahmen sind regelmäßig zu verfolgen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Des Weiteren sind die gesetzlichen Dokumentationsanforderungen abzudecken.

Stufe 6: Adjustierung der Maßnahmen und kontinuierlicher Verbesserungsprozess

Die Umweltdynamik zwingt dazu, das Risikomanagement als kontinuierlichen Prozess zu verstehen. Aus diesem Grunde ist eine kontinuierliche Anpassung des Risikomanagementprozesses an externe und interne Entwicklungen unausweichlich. Um dies zu ermöglichen, ist auch weiterhin ein intensives Wissensmanagement notwendig. Ausgangspunkt im Risikomanagementprozess von SINGULUS TECHNOLOGIES ist die Unternehmensstrategie, auf deren Basis die Definition und Kommunikation der geschäftlichen Ziele erfolgt.

Die Überprüfung des Risikomanagementsystems wird von neutraler Seite vorgenommen, d. h. von Personen, die nicht unmittelbar in das Management von Risiken eingebunden sind.

Folgende grundsätzliche Prüfungsanforderungen gelten:

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat obliegt die Überprüfung der Wirksamkeit des Risikomanagements. Der Vorstand informiert dabei mindestens einmal jährlich den Aufsichtsrat über den aktuellen Status des Risikomanagements.
Revision

Im Zuge der Jahresabschlussprüfung wird gem. § 317 Abs. 4 HGB im Rahmen der Prüfung beurteilt, ob der Vorstand die ihm nach § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in einer geeigneten Form getroffen hat und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem geeignet ist, seine Aufgaben zu erfüllen.

Aus der Gesamtheit der für den Konzern identifizierten Risiken erläutern die nachfolgenden Textabschnitte Risikofelder bzw. Einzelrisiken, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des Konzerns wesentlich beeinflussen und zu einer negativen Zielabweichung führen können.

Absatzmarktrisiko

Risikobeschreibung:

SINGULUS TECHNOLOGIES ist von der Investitionsbereitschaft seiner weltweiten Kunden in neue Produktionsanlagen für optische Speicher, Solarzellen und Halbleiter abhängig.

Die Marktentwicklung für Photovoltaikanlagen basierte in den letzten Jahren zu einem großen Teil auf regulatorischen Rahmenbedingungen und der weltweiten Förderung von Investitionen in Photovoltaikanlagen. Auch wenn die Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen wegen der Verringerung der Systemkosten für Photovoltaikanlagen immer mehr abnimmt, hängt der Markt für diese Anlagen weltweit auch künftig von der Fortführung staatlicher Fördermaßnahmen für Investitionen in der Photovoltaik ab.

Sollte die Photovoltaik im Wettbewerb mit anderen Verfahren zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen, wie etwa aus Windkraft, Biomasse, Geothermie und Solarthermie am Markt der Erneuerbaren Energien in Zukunft weniger akzeptiert werden und die anderen Technologien sich aus technischen, wirtschaftlichen, regulatorischen oder sonstigen Gründen besser entwickeln als die Photovoltaik, könnten Investitionen im Photovoltaikbereich ganz oder teilweise unterbleiben oder zumindest in deutlich geringerem als in dem von der SINGULUS TECHNOLOGIES erwarteten Umfang erfolgen.

Auswirkung:

Derzeit stufen wir das Marktrisiko im Segment Solar mit der Relevanzkennziffer 4 (Vorjahr: 4) und einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit (Vorjahr: mittel) ein. Demnach wird dieses Risiko als schwerwiegend eingestuft und kann zu einer negativen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für die gesamte Unternehmensgruppe führen und den Unternehmenswert damit erheblich reduzieren. Im Einzelnen erwartet das Management deutliche Zuwachsraten im Solarsegment. Sollten die angenommenen Umsatzerlöse auch künftig hinter den Annahmen zurück bleiben, würde dies zu einer Unterdeckung der Buchwerte führen und weitere Impairmentaufwendungen zur Folge haben.

Dem Marktrisiko im Segment Optical Disc wird aus heutiger Sicht aufgrund der Veränderungen im Konsumentenverhalten eine Relevanzkennziffer von 4 (Vorjahr: 2) sowie eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit (Vorjahr: niedrig) beigemessen. Bleibt eine Nachfragebelebung für Blu-ray Produktionsanlagen aus, hätte dies materielle Auswirkungen auf die Ertragslage.

Der Halbleiterbereich wird vom Volumen als zurzeit noch nicht relevant angesehen.

Maßnahmen:

Externe Daten wie Marktforschungsergebnisse, aber auch intensive Kontakte zu unseren Kunden sowie monatliche Abgleiche der Istwerte im Verhältnis zu Planwerten helfen hier, künftige Entwicklungen besser einschätzen zu können.

Projektrisiken

Risikobeschreibung:

Projektrisiken betreffen nach unserer Definition Aufträge, die nicht standardisierte Anlagen beinhalten mit einem Verkaufspreis, der in der Regel 3 Mio. € überschreitet. Dies betrifft die Segmente Solar und Halbleiter. Im Einzelnen sind die sich ergebenden Risiken die Verfehlung von Plankosten sowie des Projektzeitplans, die Nichterfüllung von Abnahmekriterien sowie Auftragsstornierungen und damit einhergehende Nichtabnahmen von Anlagen und daraus resultierende Vertragsrisiken.

Auswirkung:

Sollten sich Risiken im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung verwirklichen, könnten diese im Besonderen im Zusammenhang mit der Durchführung größerer Projekte erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben. Insbesondere im Segment Solar basieren unsere Erwartungen und Einschätzungen der Geschäftsentwicklung wesentlich auf der wachsenden Bedeutung des Systemgeschäfts. Als materiell wird insbesondere das Risiko der Plankostenverfehlung eingeschätzt. Diesem wird derzeit eine Relevanzkennziffer von 3 (Vorjahr: 3) sowie eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit (Vorjahr: mittel) beigemessen. Somit wird das Projektrisiko als bedeutend eingestuft und kann damit das EBIT stark beeinflussen oder zu einer spürbaren Reduzierung des Unternehmenswertes führen.

Maßnahmen:

Zum Management der Risiken innerhalb dieses Segments werden bereits in der Angebotsphase Projektkalkulationen, Projektterminpläne sowie projektspezifische Risikobewertungen und Liquiditätsplanungen erstellt. Durch eine fortlaufende Kontrolle von Veränderungen der Parameter parallel zum Projektfortschritt sollen sich bereits im frühen Stadium mögliche Projektrisiken erkennen und erforderliche Maßnahmen einleiten lassen. Um das Risiko der Stornierung zu verringern, werden regelmäßig Anzahlungen sowie Teilzahlungen nach Projektfortschritt vereinbart. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Kunden auch bereits vor Leistung der Anzahlung bzw. der relevanten Zahlung nach Projektfortschritt, den Auftrag wieder stornieren. Sollte SINGULUS TECHNOLOGIES dann bereits in Vorleistung gegangen sein und Aufwendungen im Hinblick auf die Auftragsabarbeitung getätigt haben, könnten diese vom Kunden unter Umständen nicht ersetzt werden.

Finanzwirtschaftliche Risiken

Risikobeschreibung: Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sieht sich finanzwirtschaftlichen Risiken vor allem im Hinblick auf Liquiditätsrisiken sowie Ausfallrisiken ausgesetzt.

Auswirkung:

Derzeit messen wir dem Ausfallrisiko eine Relevanzkennziffer von 4 (Vorjahr: 4), dem Liquiditätsrisiko eine Relevanzkennziffer von 4 (Vorjahr: 1) bei, schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit für das Liquiditätsrisiko als mittel (Vorjahr: niedrig) sowie für das Ausfallrisiko unverändert zum Vorjahr als niedrig ein. Die unbefriedigende Geschäftsentwicklung in 2014 und die Prognoseunsicherheiten führten zur einer Anpassung der Relevenzkennziffer für das Liquiditätsrisiko. Aus heutiger Sicht gehen wir von einer ausreichenden Deckung der finanzwirtschaftlichen Risiken des Forderungsausfallrisikos aus. Im Solargeschäft können je nach projektspezifischen Anforderungen zusätzliche Finanzierungszusagen notwendig werden. Insbesondere sind Anzahlungen unserer Kunden im Projektgeschäft oftmals mit Avalbürgschaften abzusichern. Die Gesellschaft hat hierfür ein hohes Maß liquider Mittel als Sicherheit bei der Bank zu hinterlegen. Diese Sicherheitsleistung steht der Gesellschaft nicht als Working Capital-Finanzierung zur Verfügung und würde je nach Projektverlauf zu Liquiditätsengpässen führen. Weiterhin würde eine erneuert ausbleibende Belebung der Geschäftsaktivitäten im Geschäftsjahr 2015 eine erhebliche Belastung der Liquiditätsreserven bewirken. Zudem würde dies die Refinanzierung der im März 2017 fälligen Unternehmensanleihe und als Folge daraus den Unternehmensfortbestand gefährden.

Maßnahmen:

Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln sowie Kreditlinien vorgehalten. Um Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen, werden regelmäßig Liquiditätsplanungen erstellt und mit der tatsächlichen Entwicklung abgeglichen. Auf Basis dieser Planungen diskutieren Vorstand und Aufsichtsrat bereits Maßnahmen zur Kapitalerhaltung sowie verschiedene Refinanzierungsmöglichkeiten für die Unternehmensanleihe. Weiterhin verhandelt die Gesellschaft derzeit über die Gewährung neuer Avalbürgschaften mit deutlich reduzierter Sicherheitshinterlegung.

Zur Analyse des Ausfallrisikos werden in engen Zeitabständen die Forderungsportfolien der einzelnen Gesellschaften der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe untersucht. Als Hauptinstrumente zur Absicherung gegen Zahlungsausfälle bei ausländischen Abnehmern setzen wir Ausfuhrkreditversicherungen ein. Die Bonität und das Zahlungsverhalten der Kunden werden ständig überwacht und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Zudem werden Risiken im Einzelfall wenn möglich durch Kreditversicherungen und Bankgarantien begrenzt.

Technologierisiko

Risikobeschreibung:

Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe ist in wettbewerbsintensiven Märkten tätig. Sollte es bei der Weiter- und Neuentwicklung von Produkten zu Fehlentwicklungen kommen, könnte dies mit erheblichen Kosten verbunden sein.

Auswirkung:

Derzeit bewerten wir das Risiko einer Fehl- bzw. verspäteten Entwicklung mit einer Relevanzkennziffer von 3 (Vorjahr: 3) sowie einer mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit (Vorjahr: mittel).

Maßnahmen:

Ein wesentlicher Aspekt bei der Überprüfung des Entwicklungsrisikos ist die Analyse der Marktbedürfnisse. Das Risiko einer Fehlentwicklung beziehungsweise einer verspäteten Entwicklung mindern wir durch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, Forschungseinrichtungen sowie einem laufenden Evaluierungsprozess, bei dem Effizienz, Erfolgschancen und Rahmenbedingungen der Entwicklungsprojekte fortlaufend überprüft werden. Ein wesentlicher Bestandteil ist hierbei die Überwachung der Planung der verschiedenen Entwicklungsprojekte. Die Analyse der Erfolgschancen sowie die Erschließung und Nutzung dieser Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens dienen, sind somit ein wesentlicher Aspekt der Strategieplanung.

Beschaffungsmarktrisiken

Risikobeschreibung:

Verfügbarkeit, ungeplante Preissteigerungen und mangelhafte Qualität von Einkaufsteilen stellen für SINGULUS TECHNOLOGIES ein Risiko dar.

Ein weiteres Risiko ergibt sich aus zu hohen Lagerbeständen.

Auswirkung:

Aus laufenden Vertragsverhandlungen sowie aus der Analyse der Markterwartungen erwarten wir kurz- und mittelfristig keine wesentlichen Preissteigerungen. Die durchschnittliche Rückstandsquote sowie die Anzahl der Qualitätsreklamationen lagen über das gesamte Geschäftsjahr innerhalb des Zielkorridors. Diese Kennzahlen konnten somit im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert werden. Hieraus resultierend bewerten wir die Eintrittswahrscheinlichkeit dieses Risikos als niedrig (Vorjahr: niedrig).

Dem Bestandsrisiko messen wir derzeit eine Relevanzkennziffer von 4 (Vorjahr: 4) bei, schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit als niedrig (Vorjahr: niedrig) ein. Aus heutiger Sicht gehen wir von einer ausreichenden Deckung des Bestandsrisikos aus. Das Vorratsvermögen hat sich jedoch im Laufe des Geschäftsjahres deutlich durch die Fertigung von Produktionsanlagen für Blu-ray Discs erhöht. Die Anzahl der Bestellungen für diese Linie blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Bleibt die prognostizierte Wiederbelebung der Nachfrage nach Blu-ray Produktionsanlagen aus, würde dies zu materiellen Auswirkungen auf die Ertragslage führen.

Maßnahmen:

Um ungeplante Preissteigerungen zu vermeiden, werden möglichst langfristige Verträge mit Lieferanten abgeschlossen. Weiterhin werden die Lieferfähigkeit sowie die Erfüllung unserer Qualitätsanforderung für Zulieferteile ständig überwacht. Ein weiterer Teil des Risikomanagements wird durch das Bestandsmanagement gebildet. In diesen Bereich fallen die Überwachung der Gängigkeit und Reichweite sowie eine Analyse der Altersstruktur von Waren und Einkaufsteilen.

Rechtliche Risiken

Risikobeschreibung:

Als international tätiges Unternehmen ist die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Patentrecht sowie Gesellschaftsrecht.

Auswirkung:

Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren sind mit Unsicherheiten behaftet. In der Folge können aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen, die nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen gedeckt sind und damit Auswirkungen auf unser Geschäft sowie die entsprechenden Finanzkennzahlen haben können.

Am 18. Juli 2014 hat die Alster & Elbe Inkasso GmbH, Hamburg, eine Feststellungsklage gegen die SINGULUS TECHNOLOGIES AG und fünf weitere Beklagte mit einem Volumen von 750 Mio. € im Zusammenhang mit Geschäften zwischen der STEAG Hamatech AG und der mittlerweile insolventen ODS-Gruppe, Dassow, aus den Jahren 2002 und 2003 eingereicht. Die STEAG Hamatech AG wurde nach ihrer Übernahme in 2005 im Jahre 2009 auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG verschmolzen. Nach unserer derzeitigen Einschätzung gehen wir zusammen mit unseren Rechtsberatern davon aus, dass die angeblichen Ansprüche verjährt und darüber hinaus sachlich unbegründet sind. Dementsprechend messen wir diesem Risiko eine Relevanzkennziffer von 5 bei, die Eintrittswahrscheinlichkeit hingegen schätzen wir als niedrig ein. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG wird sich gegen die Klage verteidigen und behält sich geeignete Gegenmaßnahmen vor. Das vorstehend beschriebene Rechtsverfahren stellt die aus heutiger Sicht wesentlichen Rechtsrisiken dar, ist jedoch nicht als abschließende Auflistung zu verstehen.

Maßnahmen:

Rechtliche Risiken werden einem systematischen Ansatz folgend identifiziert und unter Zuhilfename von externen Rechtsanwälten betreut.

Wesentliche Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikomanagementsystems des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns hinsichtlich des Rechnungslegungsprozesses

Im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern wird das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem als ganzheitliches System verstanden. Unter einem internen Kontrollsystem werden hiernach die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Geschäftsführung gerichtet sind. Im Einzelnen sind dies:

die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit
die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung
die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen Vorschriften

Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung sowie zum Umgang mit den identifizierten Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess sind innerhalb der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe folgende Strukturen und Prozesse implementiert:

Die Gesamtverantwortung für das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess trägt der Vorstand. Mittels einer fest definierten Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses und des Konzernrechnungslegungsprozesses werden Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wesentlich eingestuft, die die Konzernbilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts maßgeblich beeinflussen. Hierzu zählen im Wesentlichen die folgenden Elemente:

Identifikation wesentlicher Risikofelder und Kontrollen mit Einfluss auf den konzernweiten Rechnungslegungsprozess
Überwachung des konzernweiten Rechnungslegungsprozesses und der entsprechenden Ergebnisse auf Ebene des Vorstands
Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen

Darüber hinaus fließen Erkenntnisse aus dem laufenden Berichterstellungsprozess in die Fortentwicklung des internen Kontrollsystems ein.

Chancenbericht

Unternehmerische Chancen werden nicht innerhalb des Risikomanagementsystems behandelt, sondern im Rahmen regelmäßiger Strategiemeetings diskutiert, in Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen analysiert und gegebenenfalls innerhalb der jährlich erstellten operativen Planung erfasst. Im Rahmen des Strategieprozesses werden die Chancen für weiteres profitables Wachstum ermittelt und in den Entscheidungsprozess eingebracht. Die direkte Verantwortung für das frühzeitige Identifizieren von Chancen und deren Realisierung liegt beim Vorstand.

Im Solarsegment hat SINGULUS TECHNOLOGIES das Produktportfolio in den letzten Geschäftsjahren weiter ausgebaut und in den internationalen Solarmärkten angeboten. Die Marktposition von SINGULUS TECHNOLOGIES im Solarmarkt hat sich aufgrund der entwickelten Maschinen und Anlagen deutlich verbessert. Besonders bei der Investition in neue Zelltechnologien, wie z. B. PERC und Heterojunction, bestehen gute Aussichten für Aufträge in den kommenden Jahren. Die 2014 neuentwickelte SILEX II Ätz- und Reinigungsanlage wird gut im Solarmarkt aufgenommen und besitzt aus unserer Sicht ein hohes Potential. Weiterhin eröffnen sich durch Investitionen in neue Produktionsanlagen für die CIGS-Dünnschicht-Technologie Möglichkeiten für neue Projekte. Besonders für Vakuum-Beschichtungsanlagen, für Selenisierungsanlagen sowie Anlagen für nasschemische Prozesse bieten sich erfolgsversprechende Projekte im Markt. In mehreren Schwellenländern wird die Einführung einer lokalen Zellproduktion geprüft, was Chancen für neue Großprojekte eröffnet.

Nach dem Rückgang des Blu-ray Discs Marktes wird für das Jahr 2015 wieder ein leichtes Wachstum erwartet. Im Segment Optical Disc bietet sich hier die Chance, dass die Standardproduktionsanlage BLULINE II wieder höhere Absatzzahlen erreicht.

Die Blu-ray Disc Association (BDA) hat auf der Fachmesse CES (International Consumer Electronics Show, Las Vegas) den Zeitplan für ein neues Blu-ray Format vorgestellt. Die ersten Blu-ray Discs mit 4K-Filmen sollen pünktlich zum Weihnachtsgeschäft 2015 in den Handel kommen. SINGULUS TECHNOLOGIES geht davon aus, dass im Jahr 2015 erste Projektgespräche über die neue BLULINE III Produktionsanlage für 100 GB Blu-ray Discs stattfinden werden und sich damit eine Absatzchance für die neue BLULINE III Produktionsanlage eröffnet.

Im Halbleiter Segment zeichnet sich noch kein Massenmarkt für MRAM Speicher ab. Für SINGULUS TECHNOLOGIES bietet sich die Chance, seine Vakuum-Beschichtungsanlagen 2015 für andere Anwendungen, wie z. B. Sensorik und Induktoren, zu verkaufen.

Die weitere positive Unternehmensentwicklung hängt vom Erfolg ab, durch die Anstrengungen in der Forschung und Entwicklung innovative und erfolgreiche Produkte zu kreieren. Für SINGULUS TECHNOLOGIES sind dabei, besonders im Bereich Vakuum-Beschichtung, zahlreiche neue Anwendungen mit potentiellen Kunden zu testen. Ein erstes System im Bereich der Aufbringung dekorativer Schichten wurde bereits verkauft. Hier bestehen gute Chancen, neue Umsätze und Erträge zu generieren.

Zusammenfassende Darstellung der Risiken und Chancen

Das Absatzmarktrisiko für die Segmente Solar und Optical Dics wird weiterhin als das wesentlichste Risiko im Konzern angesehen. Im vergangenen Geschäftsjahr hat sich dabei eine erhöhte Risikobeurteilung innerhalb des Segments Optical Disc ergeben. Bleibt die prognostizierte Wiederbelebung der Nachfrage nach Blu-ray Produktionsanlagen aus, würde dies zu materiellen Auswirkungen auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage führen.

Aufgrund der schwachen Auftragslage im Segment Solar in den vergangenen Jahren ist weitehrin insbesondere auch das Absatzmarktrisiko innerhalb dieses Geschäftsfeldes als materiell anzusehen. Bleiben im laufenden Geschäftsjahr größere Auftragseingänge innerhalb dieses Segments aus, wird dies deutlich negative Auswirkungen auf die Finanz-, Vermögens- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe haben. Aus heutiger Sicht gehen wir aber künftig von einer steigenden Nachfrage nach Anlagen zur Fertigung von Solarzellen aus. Aufgrund des aktuell bereits entwickelten Produktportfolios sowie unseren weiteren Plänen zur gezielten Ausweitung des Angebots an Anlagen rechnen wir damit, an dem prognostizierten Marktwachstum für 2015 sowie die Folgejahre zu partizipieren.

Eine erneuert ausbleibende Belebung der Geschäftsaktivitäten im Geschäftsjahr 2015 würde eine erhebliche Belastung der Liquiditätsreserven bewirken. Zudem würde dies die Refinanzierung der im März 2017 fälligen Unternehmensanleihe sowie den Unternehmensfortbestand gefährden. Vorstand und Aufsichtsrat diskutieren daher bereits intensiv Maßnahmen zur Sicherstellung der Liquidität.

Umwelt und Nachhaltigkeit

Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung hat für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG generell einen hohen Stellenwert. Darunter verstehen Vorstand und Aufsichtsrat eine verantwortungsbewusste, auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Diese Grundsätze der guten Unternehmensführung, auch Corporate Governance, sollen eine zielgerichtete und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Interessen unserer Aktionäre und Mitarbeiter, angemessenen Umgang mit Risiken und Transparenz und Verantwortung bei allen unternehmerischen Entscheidungen sicherstellen.

Das Unternehmen verfolgt das Ziel, bei den wirtschaftlichen Abläufen und Prozessen den Gedanken und die Ziele der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit zu befolgen.

Die Produkte des Unternehmens werden kontinuierlich verbessert, um den Energieverbrauch zu senken. Das Recycling von Verbrauchsmaterialien im Alltag ist selbstverständlich.

Die Gesellschaft hat einen Ethikkodex als interne Richtlinie für die Compliance im Unternehmen ausgearbeitet und im Geschäftsjahr 2014 im Unternehmen implementiert. Die Schulungen der relevanten Führungskräfte und Mitarbeiter haben im Geschäftsjahr 2014 stattgefunden.

SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als eine Chance an, sich mit den innovativen Produkten entsprechend zu positionieren und damit eine langfristige Werterhaltung und Wertsteigerung zu erreichen.

Unternehmerisches Handeln beinhaltet in der Regel nachhaltiges Handeln. Auch in den kommenden Jahren stehen im Mittelpunkt:

Soziale Verantwortung im Unternehmen und gegenüber der Region
Umweltbewusstsein
Das Schonen von Ressourcen
Das Vermeiden von unnötiger CO2 -Belastung

Eine intakte Natur und Umwelt sind neben der wirtschaftlichen Prosperität und sozialen Wohlfahrt die Basis und eine wichtige Säule für eine zukunftsfähige Gesellschaft.

Vergütungsbericht

Dieser Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Er enthält die Angaben, die nach den Bestimmungen des deutschen Handelsrechts (§ 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB), erweitert durch das Gesetz über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen (VorstOG), Bestandteil des Anhangs nach § 314 HGB bzw. des Lageberichtes nach § 315 HGB sind.

Der Vergütungsbericht berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate-Governance Kodex.

A. Vergütung des Vorstands

I. Zusammensetzung des Vorstands im Geschäftsjahr 2014

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Dr.-Ing. Stefan Rinck Vorsitzender des Vorstands; Vorstand für Produktion, Vertrieb, Technik, Forschung und Entwicklung sowie Strategie und Auslandsaktivitäten
Dipl.-Oec. Markus Ehret Vorstand für Finanzen, Controlling, Investor Relations, Personal, Einkauf und IT

II. Erläuterung Vergütungsstruktur

1. Überblick über die Vergütungsstruktur

1.1 Konzept und Zielsetzungen der Vergütungsstruktur

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Zielsetzung ist es, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrer Tätigkeit und Verantwortung angemessen zu vergüten und dabei die persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens zu berücksichtigen.

Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und besteht aus einer fixen und variablen Vergütung (einschließlich einer aktienbasierten Vergütung), Versorgungszusagen und Sachleistungen. Der Aufsichtsrat geht dabei von einem jährlichen monetären Zieleinkommen aus, das sich zu rund 60 % aus fixen und zu 40 % aus dem jährlichen variablen Bonus zusammensetzen soll. Hinzu kommen - bei Erreichen der jeweiligen Erfolgsziele -Auszahlungen aus den Phantom Stock Programmen, maximal in Höhe des Dreifachen des jeweiligen Ausübungspreises.

Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Höhe des Zieleinkommens an der Vergütung, die vergleichbare Unternehmen an die Mitglieder ihrer Geschäftsleitung zahlen, sowie an der vertikalen Angemessenheit im Vergleich zum übrigen Gehaltsniveau im Unternehmen. Der Aufsichtsrat hat bei der Neuverhandlung des Vertrags von Herrn Markus Ehret auch das Verhältnis zur Vergütung des "oberen Führungskreises" des Unternehmens in die Beurteilung einbezogen, aufgrund dessen eine Anpassung der Vergütung allerdings nicht geboten war. Der Aufsichtsrat erwartet auch nicht, dass aufgrund eines solchen Vergleichs die Vergütung von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck in der Zukunft anzupassen sein wird. Die Absicht des Aufsichtsrates ist es, die Vorstandsmitglieder langfristig an das Unternehmen zu binden und einen Anreiz zur Steigerung des Unternehmenswerts zu setzen. Die variable Vergütung soll zudem Motivation und Leistungsbereitschaft der Vorstandsmitglieder fördern, bietet aber zugleich die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens bei der Festlegung des Bonus zu berücksichtigen.

Der Aufsichtsrat überprüft die Vergütung regelmäßig bei der ersten Aufsichtsratssitzung des Jahres. In diese Überprüfung bezieht er die individuelle Leistung und den Umfang der übernommenen Verantwortlichkeiten im Vergleich zu anderen Vorstandsmitgliedern sowie die wirtschaftliche Situation des Unternehmens mit ein.

Der Aufsichtsrat hat am 12. Juni 2014 mit Herrn Markus Ehret einen neuen Vorstands-Dienstvertrag mit Wirkung ab 1. Januar 2015 geschlossen. Darin wurde die jährliche Festvergütung um 30.000 € auf 280.000 € erhöht. Zudem wurden Höchstgrenzen für die einzelnen Komponenten und für die Vergütung insgesamt eingeführt (dazu im Einzelnen unten Seite 58). In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 6. November 2014 beschlossen, die ab dem 1. Januar 2015 geltenden Festgehälter unter Anwendung des § 87 Abs. 2 AktG für die Dauer eines Jahres um 20 % herabzusetzen. Beiträge zur Altersvorsorge und sonstigen Nebenleistungen bleiben davon unberührt. Über die Höhe des Bonus hat der Aufsichtsrat vertragsgemäß nach Ende des Geschäftsjahres 2014 entschieden.

1.2 Zusammensetzung der Vergütung

Die Vergütung setzt sich generell aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Mit beiden Vorstandsmitgliedern wurden in 2012 neue Dienstverträge abgeschlossen, aufgrund derer die Vergütung einheitlich nach dem hier beschriebenen Vergütungssystem gewährt wird. Der erfolgsunabhängige Teil besteht aus einem festen Jahresgehalt, betrieblich finanzierten Altersversorgungen und Sachbezügen. Die erfolgsbezogenen Komponenten sind aufgeteilt in einen variablen Bonus und virtuelle Aktien ("Phantom Stocks"), deren Wert von der langfristigen Unternehmensentwicklung abhängt, als langfristigen Anreiz für die künftige Tätigkeit. Das generelle Konzept der Vergütung wurde durch Neuabschluss des Vertrags mit Herrn Markus Ehret nicht verändert (zu den neu eingeführten Höchstgrenzen für die einzelnen Komponenten und für die Vergütung insgesamt siehe Seite 58).

Der variable Bonus ist an das Erreichen von individuellen Zielvorgaben gekoppelt, die finanzielle, operative und strategische Ziele betreffen. Diese Zielvorgaben werden jährlich vom Aufsichtsrat im Anschluss an die Verabschiedung des Budgets für das darauffolgende Jahr neu festgelegt und mit den Vorständen individuell vereinbart. Die Zielvergütung soll sich bei 100 %-iger Zielerreichung zu rund 60 % aus dem Festgehalt und zu etwa 40 % aus der jährlichen Bonuszahlung zusammensetzen. Werden die Ziele nicht oder nur teilweise erreicht, entscheidet der Aufsichtsrat, ob und in welcher Höhe eine variable Vergütung gezahlt wird. Der Aufsichtsrat kann für den Vorstandsvorsitzenden nach freiem Ermessen festlegen, dass dieser bei Übertreffen der vereinbarten Ziele bis zu 150 % der vereinbarten Bonuszahlung erhält.

Die Vorstandsverträge sehen die Möglichkeit vor, zusätzlich zu den variablen Vergütungen einmalige Sonderzahlungen zu leisten, um besonderen Umständen Rechnung tragen und eine angemessene sowie wettbewerbsfähige Vergütung gewähren zu können.

Seit dem Geschäftsjahr 2011 gewährt das Unternehmen den Mitgliedern des Vorstands virtuelle Aktien ("Phantom Stocks") nach Maßgabe des vom Aufsichtsrat beschlossenen Phantom Stocks-Programms. Die Bedingungen des Programms wurden in 2014 angepasst. Die Änderungen sind vorwiegend technischer Natur. Auf Abweichungen von den Bedingungen der Phantom Stocks-Programme 2011 und 2012 wird im Folgenden hingewiesen. Das Programm soll eine langfristige Anreiz- und Bindungswirkung durch eine Kopplung der Vergütung an die Performance der Gesellschaft und deren nachhaltige Wertentwicklung bewirken. Die Phantom Stocks stellen eine Vergütungskomponente mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage dar, die eine hohe Kongruenz der Interessen der Begünstigten und der Aktionäre erreicht und damit nachhaltig Wert für die Aktionäre schafft. Die Zuteilung der Phantom Stocks erfolgt unentgeltlich als weiterer Bestandteil der Vergütung. Jeder Phantom Stock berechtigt virtuell zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Aktie der Gesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 € zum Ausübungspreis. Der Ausübungspreis entspricht dem nicht gewichteten Durchschnitt der Schlusskurse (oder eines entsprechenden Nachfolgewertes) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Ausgabetag. Nach Ablauf der Warteperiode erhält der Inhaber der virtuellen Aktien bei Ausübung den Gegenwert des Aktienpreises abzüglich des Ausübungspreises ausschließlich in Form eines Barausgleichs (Cash Settlement), höchstens aber das Dreifache des Ausübungspreises. Der neue Vorstands-Dienstvertrag von Herrn Ehret sieht ab 1. Januar 2015 zudem eine weitere Grenze vor, nach der der innerhalb eines Jahres gewährte Barausgleich die Höhe der Jahresfestvergütung nicht überschreiten darf.

Die Ausübung von Phantom Stocks kann erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren erfolgen, die mit dem Ausgabetag zu laufen beginnt. Sie können jeweils innerhalb von fünf Jahren seit dem Ausgabetag ausgeübt werden. Nach Ablauf der Wartezeit kann die Ausübung binnen eines Zeitraums von 14 Börsenhandelstagen, beginnend mit dem sechsten Börsenhandelstag (einschließlich) nach Veröffentlichung der Quartalsberichte für das erste oder dritte Quartal erfolgen, wobei innerhalb des ersten Ausübungszeitraums bis zu 25 % der gehaltenen Phantom Stocks, innerhalb jedes weiteren Ausübungszeitraums halbjährlich jeweils bis zu weitere 25 % ausgeübt werden können. Für die in 2014 gewährten Phantom Stocks wurde der Ausübungszeitraum bis zum 20. Juni bzw. 20. Dezember, der unmittelbar auf die Veröffentlichung des jeweiligen Quartalsberichts folgt, verlängert.

Die Ausübung der Phantom Stocks setzt voraus, dass der Kurs der Aktie der Gesellschaft bestimmte Erfolgsziele erreicht hat, d. h. um einen bestimmten Mindestprozentsatz über dem Ausübungspreis liegt: Maßgebend für die Bestimmung des Erfolgsziels für einen Ausübungszeitraum ist der nicht gewichtete Durchschnitt der Schlusskurse an der Frankfurter Wertpapierbörse im Referenzzeitraum; Referenzzeitraum ist der Zeitraum von fünf Börsenhandelstagen in Frankfurt am Main ab Veröffentlichung des für den Beginn des Ausübungszeitraums maßgeblichen Quartalsberichts. Die Bedingungen der 2014 ausgegebenen Phantom Stocks sehen als Referenzzeitraum den Zeitraum von einem Kalendermonat ab Veröffentlichung des für den Beginn des Ausübungszeitraums maßgeblichen Quartalsberichts (einschließlich) vor. Die Ausübung der Phantom Stocks ist nur möglich, wenn der nicht gewichtete (ab Phantom Stocks-Programm 2014: gewichtet) Durchschnitt der Schlusskurse im Referenzzeitraum für die ersten 25 % der Phantom Stocks (erste Ausübungstranche) um mindestens 15,0 %, im Referenzzeitraum für die nächsten 25 % (zweite Ausübungstranche) um mindestens 17,5 %, im folgenden Referenzzeitraum (dritte Ausübungstranche) um mindestens 20,0 % und im letzten Referenzzeitraum (vierte Ausübungstranche) um mindestens 22,5 % über dem Ausübungspreis liegt. Eine vorzeitige Ausübung unabhängig vom Erreichen der Erfolgsziele ist für einen Zeitraum möglich, in dem ein Übernahmeangebot im Sinne des § 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) veröffentlicht worden ist oder eine Person Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt.

Schließlich erhalten die Vorstandsmitglieder Sachbezüge wie Dienstwagen und Versicherungen sowie eine betrieblich finanzierte, beitragsorientierte Altersversorgung.

1.3 Höchstgrenzen

Ziff. 4.2.3 Abs. 3 Satz 6 des Kodex empfiehlt seit Mai 2013, dass die Vergütung betragsmäßige Höchstgrenzen insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Bestandteile aufweisen soll. Der Aufsichtsrat hält Höchstgrenzen für die Vorstandsvergütung grundsätzlich für sinnvoll und hat diese auch in der folgenden Form implementiert:

Die 2012 abgeschlossenen Anstellungsverträge der amtierenden Vorstandsmitglieder beziffern für die Vergütung insgesamt keine betragsmäßige Höchstgrenze. Allerdings bestehen für die variablen Vergütungsbestandteile Höchstgrenzen, die sich aus der Systematik der Vergütung ergeben und vom Aufsichtsrat kontrolliert werden. Die Höhe des Bonus bei 100 %-iger Zielerreichung sowie die zu erreichenden Ziele werden jeweils für das Folgejahr in einer Zielvereinbarung zwischen Aufsichtsrat und Vorstand festgelegt. Die Zielvergütung soll sich bei 100 %-iger Zielerreichung zu 60 % aus dem Festgehalt und zu bis zu 40 % aus der Bonuszahlung zusammensetzen. Der Aufsichtsrat kann den Bonus für den Vorstandsvorsitzenden bei Übertreffen der Ziele nach freiem Ermessen auf bis zu 150 % des Zielbetrags erhöhen. Zusätzlich erhält der Vorstand Phantom Stocks. Die Zahl der Phantom Stocks, die gewährt werden können, ist nicht von Anfang an nach oben begrenzt, sondern wird vom Aufsichtsrat bei Gewährung jeder Tranche festgesetzt. Bei Realisierung der Phantom Stocks erhält der Berechtigte die Differenz zwischen dem Aktienpreis bei Ausgabe (Ausübungspreis) und bei Ausübung, höchstens aber das Dreifache des Ausübungspreises. Die mögliche Auszahlung an den Vorstand weist folglich auch insgesamt eine Höchstgrenze auf, die der Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres beziffern kann.

In dem mit Herrn Markus Ehret mit Wirkung zum 1. Januar 2015 neu abgeschlossenen Anstellungsvertrag hat der Aufsichtsrat folgende weitere Höchstgrenzen vereinbart: Die jährliche Vergütung ist insgesamt auf 800.000 €, der variable Bonus weiterhin auf zwei Drittel des jährlichen Festgehalts, derzeit also 186.667 €, und der über den Zeitraum eines Jahres aus den Phantom Stocks Programmen zu gewährende Barausgleich auf den Betrag des jährlichen Festgehalts, ab dem 1. Januar 2015 also 280.000 €, begrenzt.

2. Feste Vergütung

Die feste Vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Sie wird jährlich auf ihre Angemessenheit überprüft. Eine Anpassung kann auch durch Gewährung einmaliger Sonderzahlungen erfolgen. Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2014 von einer Anpassung abgesehen. Der neue Vorstands-Dienstvertrag von Herrn Markus Ehret erhöht die jährliche Festvergütung ab dem Geschäftsjahr 2015 um 30.000 € auf 280.000 €. Durch die vom Aufsichtsrat beschlossene Absenkung der Jahresfestgehälter um 20 % ab 1. Januar 2015 ist die Festvergütung der Vorstandsmitglieder jedoch auf 352.000 € für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 224.000 € für Herrn Markus Ehret reduziert.

Die gesamte im Geschäftsjahr 2014 bezahlte feste Vergütung (einschließlich sonstige Vergütung) betrug 753.496 €.

3. Variable Vergütung

Die auf Basis der individuellen Zielabsprachen und gemäß der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2014 zurückgestellte variable Vergütung betrug 307.000 €.

4. Aktienoptionen und virtuelle Aktien

Im Geschäftsjahr 2014 gewährte die SINGULUS TECHNOLOGIES AG den Vorständen insgesamt 225.000 weitere Bezugsrechte auf virtuelle Aktien. Der Gewährungswert dieser virtuellen Aktien beträgt 0,941 € je Aktie. 2013 wurden den Mitgliedern des Vorstands keine Bezugsrechte auf virtuelle Aktien zugeteilt.

Zusammen mit schon gewährten Bezugsrechten auf virtuelle Aktien hält Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck 325.000 virtuelle Aktien (100.000 in 2011 gewährte Phantom Stocks, 100.000 in 2012 und 125.000 in 2014 gewährte Phantom Stocks) und Herr Markus Ehret 280.000 virtuelle Aktien (100.000 in 2011 gewährte Phantom Stocks, 80.000 in 2012 und 100.000 in 2014 gewährte Phantom Stocks). Die periodengerechte Verteilung des beizulegenden Zeitwerts der virtuellen Aktien führte im Geschäftsjahr 2014 aufgrund des deutlich rückläufigen Aktienkurses zu einem Ertrag für die Gesellschaft in Höhe von 149 T€. Im Vorjahr wurde in diesem Zusammenhang Aufwendungen von insgesamt 143 T€ erfasst. Auf die virtuellen Aktien von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck entfällt ein Ertrag in Höhe von 78 T€ (Vorjahr: Aufwand 76 T€), auf die virtuellen Aktien von Herrn Markus Ehret entfällt ein Ertrag in Höhe von 71 T€ (Vorjahr: Aufwand 67 T€).

In der Vergangenheit wurden Aktienoptionen für Vorstandsmitglieder gewährt. In den letzten Jahren wurden jedoch keine Optionsprogramme mehr aufgelegt. Keines der Vorstandsmitglieder hält Aktienoptionen.

5. Sonstige Vergütung

Weiterhin erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen wie Dienstwagen bzw. pauschale Entschädigung für die Nutzung eines Privatfahrzeugs für dienstliche Zwecke und Unfall- und Haftpflichtversicherung. Diese Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteil von dem einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen den Vorstandsmitgliedern grundsätzlich in gleicher Höhe zu.

Für die Tätigkeiten als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft bezogen die Vorstände im Geschäftsjahr 2014 keine zusätzliche Vergütung.

Bezüge aus Aufsichtsratsvergütungen in Konzernunternehmen werden auf die Vorstandsbezüge angerechnet.

6. Pensionszusagen

Die Vorstände erhalten eine von der Gesellschaft finanzierte betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Die Gesellschaft gewährt den Vorständen einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Bruttojahresfestgehalts. Diese Form der Altersversorgung erlaubt es der Gesellschaft, den jährlichen - und folglich auch den langfristigen - Aufwand zuverlässig zu berechnen. Die Höhe der Leistungszusage wurde auf der Basis eines in etwa angestrebten Versorgungsniveaus, einer hypothetischen Bestellungsdauer und der erwarteten Zinsentwicklung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen als Prozentsatz der Festvergütung berechnet. Das tatsächliche Versorgungsniveau steht bei einer beitragsorientierten Leistungszusage jedoch nicht fest, da es von der Dauer der Vorstandszugehörigkeit und der Zinsentwicklung abhängt.

Der jährliche Versorgungsbeitrag beträgt für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck seit 1. Januar 2012 59,97 % und für Herrn Markus Ehret 23,07 % des Jahresfestgehalts. Der jährliche Aufwand für die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2014 betrug 314 T€ (Vorjahr: 314 T€), wovon 258 T€ (Vorjahr: 258 T€) auf Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 56 T€ (Vorjahr: 56 T€) auf Herrn Markus Ehret entfielen. Der jährliche Versorgungsbeitrag für Herrn Markus Ehret wird ab 1. Januar 2015 auf 31,58 % des Jahresfestgehalts von nunmehr 280.000 € erhöht. Die Absenkung des Jahresfestgehalts um 20 % reduziert den absoluten Beitrag zur Altersvorsorge nicht.

Die Altersversorgung wurde in 2011 von der Gesellschaft auf den Verein Towers Watson Second e-Trust e. V. ("Verein") ausgegliedert. Als Versorgungsleistungen werden Altersversorgungsleistungen und Hinterbliebenenleistungen gewährt. Hinsichtlich der Altersversorgungsleistung ist geregelt, dass eine monatliche Altersrente oder eine einmalige Kapitalzahlung gewährt wird, wenn der Vorstand nach Vollendung des 63. Lebensjahres aus dem Dienstverhältnis ausscheidet. Scheidet der Vorstand vor Vollendung des 63. Lebensjahres, frühestens jedoch nach Vollendung des 60. Lebensjahres, aus dem Dienstverhältnis aus, wird als vorgezogene Altersversorgungsleistung eine vorgezogene monatliche Altersrente oder eine vorgezogene einmalige Kapitalzahlung gewährt, sofern der Vorstand zum Ausscheidezeitpunkt die Zahlung der vorgezogenen Altersversorgungsleistung verlangt. Die Höhe der (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung richtet sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Tarifwerk des Rückdeckungsversicherers. Der Verein schließt zur Rückdeckung der Versorgungsleistungen entsprechende Rückdeckungsversicherungen ab. Die Rechte aus diesen Verträgen stehen ausschließlich dem Verein zu. Im Falle des Todes eines Vorstands vor Inanspruchnahme einer (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung erhält der hinterbliebene Ehegatte ein einmaliges Hinterbliebenenkapital. Die Höhe des Hinterbliebenenkapitals wird bei Eintritt des Versorgungsfalls ermittelt und entspricht der jeweils fälligen Beitragsrückgewähr im Todesfall vor Rentenbeginn aus der für den Vorstand vom Verein abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung. Im Falle des Todes nach Inanspruchnahme der (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung in Form einer monatlichen Rente, jedoch vor Ablauf von 20 Jahren seit Rentenbeginn, erhält der hinterbliebene Ehegatte eine zeitlich befristete Hinterbliebenenrente bis zum Ablauf dieses 20-Jahres-Zeitraums. Sofern kein anspruchsberechtigter hinterbliebener Ehegatte vorhanden ist, erhalten unter bestimmten Umständen die hinterbliebenen Kinder jeweils zu gleichen Teilen die Hinterbliebenenleistung. Scheidet der Vorstand vor Eintritt eines Versorgungsfalles aus den Diensten der SINGULUS TECHNOLOGIES AG aus, behält er eine anteilige Anwartschaft auf Versorgungsleistungen, unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt des Ausscheidens die gesetzliche Unverfallbarkeit gemäß den maßgebenden Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes vorliegt.

III. Individuelle Vergütung

In den nachfolgenden Tabellen sind für jedes einzelne Mitglied des Vorstands einerseits die für das Geschäftsjahr gewährten Zuwendungen, andererseits die Zuflüsse im bzw. für das Berichtsjahr und der Versorgungsaufwand im bzw. für das Berichtsjahr nach Maßgabe der Empfehlungen der Ziffer 4.2.5 Abs. 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex individuell dargestellt.

In der ersten Tabelle wird der Zufluss der Vergütung der jeweiligen Vorstandsmitglieder im Geschäftsjahr 2014 dargestellt. Im Geschäftsjahr stand den Vorständen vertraglich die Bonuszahlung ("einjährige variable Vergütung") auf Basis der jeweiligen Zielerreichung für das vorangegangene Geschäftsjahr 2013 zu. Diese wurde entsprechend in 2014 ausbezahlt. Auszahlungen aus der früheren Gewährung von Bezugsrechten auf Phantom Stocks erfolgten im Geschäftsjahr 2014, wie auch in den vorangegangenen Jahren, nicht.

Die Tabelle gemäß Nr. 4.2.5 Abs. 3 (2. Spiegelstrich) DCGK stellt sich wie folgt dar.

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Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck Herr Markus Ehret
Zufluss Vorstandsvorsitzender Mitglied des Vorstands
--- --- --- --- ---
[in €] Eintrittsdatum: 1. September 2009 Eintrittsdatum: 19. April 2010
--- --- --- --- ---
2013 2014 2013 2014
--- --- --- --- ---
Festvergütung 440.000 440.000 250.000 250.000
Nebenleistungen 44.000 42.433 20.000 21.063
Summe 484.000 482.433 270.000 271.063
Einjährige variable Vergütung 213.600 293.000 144.000 180.000
Mehrjährige variable Vergütung 0 0 0 0
Phantom Stocks 2011 (Ausübung vom 24.9.2013 bis 23.9.2016) 0 0 0 0
Phantom Stocks 2012 (Ausübung vom 27.11.2014 bis 26.11.2017) 0 0 0 0
Sonstiges 0 0 0 0
Summe 697.600 775.433 414.000 451.063
Versorgungsaufwand 258.000 258.084 56.000 56.360
Gesamtvergütung 955.600 1.033.517 470.000 507.423

Für die einzelnen Vorstandsmitglieder ergab sich im Berichtsjahr nach DRS 17 sowie nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB folgende in der Tabelle dargestellte Zuwendung im Rahmen der jährlichen Vergütung. Im Geschäftsjahr 2014 wurde die Festvergütung der Vorstandsmitglieder nicht angehoben. Die einjährige variable Vergütung (Bonus) wurde aufgrund des schwachen wirtschaftlichen Verlaufs des Geschäftsjahres 2014 deutlich gegenüber den Vorjahreswerten reduziert. Im Zuge der langfristigen Anreizwirkung und einer Bindungswirkung mit einer Kopplung an die Performance der Gesellschaft und deren nachhaltige Aktienkursentwicklung wurden dem Vorstand durch den Aufsichtsrat zu Beginn des Geschäftsjahres 2014 Bezugsrechte auf virtuelle Aktien (Phantom Stocks) mit Barausgleich gewährt. Eine Ausübung der Bezugsrechte kann frühestens nach Ablauf von zwei Jahren unter den Bedingungen des zugrundeliegenden Programmes erfolgen. Die Wertermittlung der aktienbasierten Vergütung ist für die Darstellung in der folgenden Tabelle mit dem Zeitwert der Bezugsrechte auf Basis des seinerzeitigen Aktienkurses (Ausübungskurs) am Tag der Gewährung (7. April 2014) erfolgt.

Der in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung auf Basis des Zeitwerts ausgewiesene Aufwand aus dem in 2014 neu ausgegebenen PSP V aus der aktienbasierten Vergütung (Phantom Stocks) aktiver Mitglieder des Vorstands beträgt aufgrund der deutlich rückläufigen Aktienkursentwicklung im Geschäftsjahr 2014 für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck 1.964 € sowie Herrn Markus Ehret 1.571 €.

Ohne die Gewährung der aktienbasierten Vergütung (Phantom Stocks) ergaben sich gewährte Gesamtbezüge in Höhe von 1.060.946 € (Vorjahr: 1.227.000 €). Unter Einbeziehung der zum Gewährungszeitpunkt nicht zahlungswirksamen Zuwendung der aktienbasierten Vergütung (Phantom Stocks) betrugen die im Geschäftsjahr gewährten Gesamtbezüge somit 1.272.671 € (Vorjahr: 1.227.000 €):

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Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck Herr Markus Ehret
[in €] Vorstandsvorsitzender Mitglied des Vorstands
--- --- --- --- ---
Eintrittsdatum: 1. September 2009 Eintrittsdatum: 19. April 2010
--- --- --- --- ---
2013 2014 2013 2014
--- --- --- --- ---
Festvergütung 440.000 440.000 250.000 250.000
Nebenleistungen 44.000 42.433 20.000 21.063
Summe 484.000 482.433 270.000 271.063
Einjährige variable Vergütung 293.000 190.450 180.000 117.000
Mehrjährige variable Vergütung 0 0 0 0
Phantom Stocks 2014 (Ausübung vom 8.4.2016 bis 7.4.2019) 0 117.625 0 94.100
Summe 777.000 790.508 450.000 482.163

In der nachfolgenden Tabelle werden sämtliche gewährte Vergütungskomponenten, einschließlich der Versorgungsaufwendungen, ergänzt um die Angabe von möglichen Minimum- und Maximumwerten der einzelnen Vergütungskomponenten dargestellt. Tatsächlich begrenzend sind dabei die unterliegenden Ausübungszeiträume für Phantom Stocks sowie die vertraglichen Obergrenzen im Dienstvertrag von Herrn Markus Ehret in Höhe von jährlich maximal 800.000 € ab dem Jahr 2015 zu beachten. Durch die beschriebenen Grenzen sind die Zuflüsse letztlich beschränkt. Auch ein Totalausfall der Phantom Stocks ist möglich.

Die Tabelle gemäß Nr. 4.2.5 Abs. 3 (1. Spiegelstrich) DCGK stellt sich wie folgt dar.

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Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck Herr Markus Ehret Herr Markus Ehret
Gewährte Zuwendungen Vorstandsvorsitzender Mitglied des Vorstands Mitglied des Vorstands
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
[in €] Eintrittsdatum: 1. September 2009 Eintrittsdatum: 19. April 2010 Eintrittsdatum: 19. April 2010
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
2013 2014 2014 (Min) 2014 (Max) 2013 2014 2014 (Min) 2014 (Max)
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 440.000 440.000 440.000 440.000 250.000 250.000 250.000 250.000
Nebenleistungen 44.000 42.433 42.433 42.433 20.000 21.063 21.063 21.063
Summe 484.000 482.433 482.433 482.433 270.000 271.063 271.063 271.063
Einjährige variable Vergütung 293.000 190.450 0 440.000 180.000 117.000 0 180.000
Mehrjährige variable Vergütung 0 0 0 0 0 0 0 0
Phantom Stocks 2014 (Ausübung vom 8.4.2016 bis 7.4.2019) 0 117.625 0 952.500 0 94.100 0 762.000
Summe 777.000 790.508 482.433 1.874.933 450.000 482.163 271.063 1.213.063
Versorgungsaufwand 258.000 258.084 258.084 258.084 56.000 56.360 56.360 56.360
Gesamtvergütung 1.035.000 1.048.592 740.517 2.133.017 506.000 538.523 327.423 1.269.423

IV. Leistungszusagen im Fall der Beendigung der Tätigkeit und von Dritten, Change of Control-Klauseln

1. Abfindungsregelungen

Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses durch ordentliche Kündigung oder im Fall der vorzeitigen Beendigung der Bestellung erhalten die Vorstände eine Abfindung, deren Höhe auf zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap). Die Höhe bemisst sich nach dem Festgehalt ohne Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen zuzüglich einer pauschalierten variablen Vergütung in Höhe von 25 % des maßgeblichen Festgehalts; im Fall von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck ist zusätzlich eine Einbeziehung der Zuführungen zur Altersversorgung vereinbart. Wenn die Restlaufzeit des jeweiligen Vorstands-Dienstvertrags weniger als zwei Jahre beträgt, ist die Abfindung zeitanteilig bezogen auf die Restlaufzeit des Dienstvertrags zu kürzen. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Abfindung.

2. Leistungszusagen Dritter

Keinem Vorstandsmitglied wurden im Berichtszeitraum im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied Leistungen von Dritten gewährt oder zugesagt.

3. Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels (Change of Control Klauseln)

Die Vorstandsverträge enthalten eine Change of Control-Klausel. Danach erhält jedes Vorstandsmitglied für den Fall, dass sein Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG endet, weil das Vorstandsmitglied im Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel ein Sonderkündigungsrecht ausgeübt hat oder sein Vertrag nicht verlängert wird, eine Sonderzahlung in Höhe des Festgehaltes und der variablen Bonuszahlung für zwei Jahre (beim Vorstandsvorsitzenden zuzüglich der Altersversorgung). Der Anspruch auf Sonderzahlung besteht nur, wenn der Dienstvertrag im Zeitpunkt der Sonderkündigung zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels noch eine Restlaufzeit von mehr als neun Monaten hat. Ein Kontrollwechsel in diesem Sinne liegt vor, wenn (i) ein Aktionär die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG erworben hat, oder (ii) mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Beherrschungsvertrag nach § 291 AktG geschlossen und wirksam geworden ist, oder (iii) die Gesellschaft gemäß § 2 Umwandlungsgesetz (UmwG) mit einem anderen, nicht konzernzugehörigen Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Werts der Gesellschaft, oder (iv) nach Vollzug eines Übernahme- oder Pflichtangebots im Sinne des WpÜG.

Zusätzlich haben die Vorstandsmitglieder im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht.

B. Vergütung des Aufsichtsrates

Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Die gegenwärtig für den Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG geltenden Vergütungsregeln wurden von der Hauptversammlung am 6. Juni 2013 beschlossen und sind in § 11 der Satzung enthalten. Mit der Umstellung auf eine rein fixe Vergütung entspricht die Aufsichtsratsvergütung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG den Empfehlungen in Ziffer 5.4.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex.

Neben der Erstattung ihrer Auslagen erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 40.000 €, die nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist.

Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung.

Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).

Die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf folgende Vergütungen für das Berichtsjahr:

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Gesamt 2014

(in T€)
Gesamt (Vorjahr)

(in T€)
Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, Vorsitzender 80 80
Christine Kreidl, stv. Vorsitzende 60 60
Dr. rer. nat. Rolf Blessing 40 40
Gesamt 180 180

C. Kreditgewährungen an Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder

Kredite und Vorschüsse wurden den Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt.

D. Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat

Kein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrates hält einen direkten oder indirekten Anteil am Grundkapital der Gesellschaft, welcher größer ist als 1 %.

Folgende Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder hielten zum 31. Dezember 2014 direkt oder indirekt Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG:

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2014 Vorjahr
Aufsichtsrat
Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz 39.344 39.344
Vorstand
Dr.-Ing. Stefan Rinck, CEO 19.619 9.619
Dipl.-Oec. Markus Ehret, CFO 7.000 7.000

Die amtierenden Vorstandsmitglieder hielten zum 31. Dezember 2014 keine Bezugsrechte aus Aktienoptionen oder Wandelschuldverschreibungen.

E. Directors' Dealings

Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihnen nahe stehende Personen den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente melden, soweit der Wert der im Geschäftsjahr getätigten Geschäfte die Summe von 5.000 € erreicht oder übersteigt. Im Geschäftsjahr 2014 hat Herr Dr.-Ing. Rinck 10.000 Aktien des Unternehmens erworben.

Lagebericht zu §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Angaben nach Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetz

1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 48.930.314,00 € und ist eingeteilt in 48.930.314 Inhaberaktien mit einem Nennbetrag von je 1,00 €. Sämtliche Aktien sind Stammaktien. Sie vermitteln die sich aus dem Aktiengesetz (AktG) ergebenden Rechte und Pflichten.

2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen: keine

3. Direkte oder indirekte Kapitalbeteiligung über 10 %: keine

4. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten: keine

5. Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von Arbeitnehmerbeteiligungen: keine

6. Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über Satzungsänderungen:

Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern richten sich nach §§ 84, 85 AktG. Satzungsänderungsbeschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Kapitalmehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Im Übrigen gelten §§ 133, 179-181 AktG. Der Aufsichtsrat ist nach § 17.1 der Satzung befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Dies gilt auch für die Anpassung der Satzung infolge einer Veränderung des Grundkapitals.

7. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien

7.1 Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. Juni 2017 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 24.465.157,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). Der Vorstand ist dabei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für neu ausgegebene Aktien mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 20 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (1) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen; (2) soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Optionsrechten oder Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustünde; (3) für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, um die neuen Aktien Dritten im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen oder beim Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder anderen Vermögensgegenständen anbieten zu können.

Weiter ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für gegen bar neu ausgegebene Aktien mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung das gesetzliche Bezugsrecht auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich im Sinne des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Auf die 10 %-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung bis zum Zeitpunkt ihrer Ausnutzung aufgrund anderer Ermächtigungen in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 9.750.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 9.750.000 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je 1,00 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2012/III). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder einer Konzerngesellschaft der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Sinne von § 18 AktG, an der die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 unter Tagesordnungspunkt 6 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu gewähren.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um weitere bis zu 9.750.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 9.750.000 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je 1,00 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2014/IV). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder einer Konzerngesellschaft der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Sinne von § 18 AktG, an der die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 28. Mai 2014 unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu gewähren.

7.2 Ermächtigung zum Rückkauf: keine

8. Change of Control-Klauseln und Entschädigungsvereinbarungen

8.1 Die Vorstandsverträge enthalten eine Change of Control-Klausel. Danach erhält jedes Vorstandsmitglied für den Fall, dass sein Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG endet, weil das Vorstandsmitglied im Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel ein Sonderkündigungsrecht ausgeübt hat oder sein Vertrag nicht verlängert wird, eine Sonderzahlung in Höhe des Festgehaltes und der variablen Bonuszahlung für zwei Jahre (beim Vorstandsvorsitzenden zuzüglich der Altersversorgung). Der Anspruch auf Sonderzahlung besteht nur, wenn der Dienstvertrag im Zeitpunkt der Sonderkündigung zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels noch eine Restlaufzeit von mehr als neun Monaten hat. Ein Kontrollwechsel in diesem Sinne liegt vor, wenn (i) ein Aktionär die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG erworben hat, oder (ii) mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Beherrschungsvertrag nach § 291 AktG geschlossen und wirksam geworden ist, oder (iii) die Gesellschaft gemäß § 2 UmwG mit einem anderen, nicht konzernzugehörigen Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Werts der Gesellschaft, oder (iv) nach Vollzug eines Übernahme- oder Pflichtangebots im Sinne des WpÜG.

In Fall (i) und (iv) können auch die ausgegebenen virtuellen Aktien (Phantom Stocks) vorzeitig ausgeübt werden (vgl. zu den virtuellen Aktien die Erläuterungen im Vergütungsbericht unter II. Ziffer 4).

Zusätzlich haben die Vorstandsmitglieder im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht. Wird der Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nicht verlängert oder gekündigt, wird das Vorstandsmitglied beurlaubt oder macht es von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, werden mit Beendigung des Dienstvertrags alle ausgegebenen virtuellen Aktien (Phantom Stocks) fällig, die den beiden Vorstandsmitgliedern gewährt wurden. Der Vergütungsbericht stellt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder umfassend dar.

Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB ist auf der Website www.singulus.de veröffentlicht.

Kahl am Main, 18. März 2015

SINGULUS TECHNOLOGIES AG

Der Vorstand

Dr.-Ing. Stefan Rinck

Dipl.-Oec. Markus Ehret

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den von der Singulus Technologies AG, Kahl am Main, aufgestellten Konzernabschluss - bestehend aus Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzerngesamtergebnisrechnung, Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung, Konzernkapitalflussrechnung und Anhang - sowie den Konzernlagebericht, der mit dem Lagebericht der Singulus Technologies AG zusammengefasst ist, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschluss und Konzernlagebericht nach den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschluss unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften und durch den Konzernlagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschluss und Konzernlagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Jahresabschlüsse der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Konzernabschluss den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlagebericht steht in Einklang mit dem Konzernabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Frankfurt am Main, den 23. März 2015

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Pürsün, Wirtschaftsprüfer

Klein, Wirtschaftsprüfer

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