Annual / Quarterly Financial Statement • Feb 18, 2016
Annual / Quarterly Financial Statement
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Aktiva
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| 31.12.2014 EUR |
31.12.2013 EUR |
|
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | 62.119.886,54 | 52.376.817,88 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 238,00 | 711,00 |
| II. Sachanlagen | 26.841,00 | 35.849,00 |
| III. Finanzanlagen | 62.092.807,54 | 52.340.257,88 |
| B. Umlaufvermögen | 11.721.940,71 | 9.509.068,04 |
| I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 7.988.314,64 | 9.177.685,32 |
| II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 3.733.626,07 | 331.382,72 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 2.905,98 | 4.378,00 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva | 73.844.733,23 | 61.890.263,92 |
| Passiva | ||
| 31.12.2014 EUR |
31.12.2013 EUR |
|
| A. Eigenkapital | 66.555.932,73 | 55.901.600,25 |
| I. gezeichnetes Kapital | 42.813.842,00 | 41.167.155,00 |
| II. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt | -4.563,00 | 0,00 |
| III. Kapitalrücklage | 2.686.476,99 | 4.332.845,00 |
| IV. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen | 2.338.513,04 | 1.013.082,39 |
| V. Bilanzgewinn | 18.721.663,70 | 9.388.517,86 |
| B. Rückstellungen | 42.952,60 | 73.000,00 |
| C. Verbindlichkeiten | 7.245.847,90 | 5.915.663,67 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva | 73.844.733,23 | 61.890.263,92 |
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des AktG Gesetzes beachtet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.
Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben bis zum Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß §253 II 1 HGB mit dem Ihrer Restlaufzeit entsprechendem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Pensionszusagen wurden nicht erteilt.
Die Flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§253 I HGB).
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.
Die Wertpapiere des Anlagevermögens betreffen im wesentlichen Aktien.
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden im wesentlichen Steuererstattungsansprüche ausgewiesen. Die sonstigen Vermögengegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr betragen im Geschäftsjahr EUR 21.841,14 (Vorjahr: EUR 23.993,78).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gemäß §271 HGB bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 7.731,9 (Vorjahr: TEUR 8.972,4).
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 27.06.2014 wurde das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 41.167.155,00 gemäß § 207 Abs. 1 AktG aus Gesellschaftsmitteln von EUR 41.168.155,00 um EUR 1.646.687,00 auf EUR 42.813.842,00 EUR, durch Umwandlung eines Teilbetrags von EUR 1.646.687,00 der Kapitalrücklage in Grundkapital, erhöht. Die Kapitalerhöhung erfolgte durch Ausgabe von 1.646.687 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die an die Aktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 25:1 ausgegeben wurden, so dass auf fünfundzwanzig bestehende Aktien eine neue Stückaktie entfällt.
Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 42.813.842,00 ist eingeteilt in 42.813.842 Stückaktien mit einem Nennwert von je EUR 1,00.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2012 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 28.06.2017 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 20.583.577,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2012/I). Von dieser Ermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht.
Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2012 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 28.06.2017 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf den Inhaber lautende Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien der Gesellschaft, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen und gleichstehen, mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 20.583.577,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Zu diesem Zweck wird das Grundkapital um bis zu EUR 20.583.577,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 20.583.577 neuen auf den Inhaber lautenden Stamm- und/oder auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen, bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2012/1).
Bei der Erstkonsolidierung der Windsor-Gruppe hielt diese 4.366.344 Aktien der MPH Mittelständische Pharma Holding AG. Die Aktien wurden von der Windsor-Gruppe gehalten, bevor diese in Abhängigkeit der MPH Mittelständische Pharma Holding AG geriet. Gleichwohl waren diese Aktien ab der Erstkonsolidierung der Windsor-Gruppe gem. § 71d Satz 3 AktG als eigene Aktien der MPH Mittelständische Pharma Holding AG zu behandeln. Soweit auf diese als eigene Aktien zu behandelnden Aktien zusammen mit unmittelbar von der MPH Mittelständische Pharma Holding AG gehaltenen Aktien mehr als 10% des Grundkapitals entfiel, musste der den Anteil von 10% übersteigende Anteil innerhalb von drei Jahren gem. § 71c Abs. 2 AktG veräußert werden. Gem. Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2012, TOP 7, war der Vorstand der MPH Mittelständische Pharma Holding AG berechtigt, bis zum 28.06.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu knapp 10% des bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der Verpflichtung zur Veräußerung der den Satz von 10% übersteigenden Anzahl eigener Aktien ist die Gesellschaft nachgekommen. Der Bestand der eigenen Aktien im Konzern belief sich zum 31. Dezember 2014 auf 8.190 Stück per 31.12.2014. Im ersten Quartal 2015 wurden die letzten eigenen Aktien veräußert. Die Gesellschaft vollzog die Veräußerung der eigenen Aktien in Erfüllung der ihr gem. § 71c Abs. 2 AktG obliegenden Verpflichtung.
Die MPH Mittelständische Pharma Holding AG hält zum Stichtag die aus der nachfolgenden Übersicht ersichtlichen eigenen Aktien.
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| Stückzahl | Nennwert in EUR |
Anteil am Grundkapital in % |
|---|---|---|
| 4.563 | 4.563,00 | 0,01 |
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| Die sonstigen Rückstellungen betragen | TEUR 43,0 |
| davon entfallen auf: | |
| Abschluss- und Prüfungskosten | TEUR 21,8 |
| Aufsichtsratsvergütungen | TEUR 20,0 |
| sonstige | TEUR 1,2 |
Die Aufgliederung und die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:
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| Verbindlichkeiten | Insgesamt Vorjahr EUR |
bis 1 Jahr Vorjahr EUR |
1 bis 5 Jahre Vorjahr EUR |
Über 5 Jahre Vorjahr EUR |
|---|---|---|---|---|
| Gegenüber Kreditinstituten | 7.091.183,51 | 4.121.183,51 | 1.440.000,00 | 1.530.000,00 |
| 3.502.869,51 | 3.502.869,51 | 0,00 | 0,00 | |
| aus Lieferungen und Leistungen | 23.074,98 | 23.074,98 | 0,00 | 0,00 |
| 23.198,77 | 23.198,77 | 0,00 | 0,00 | |
| gegenüber verbundenen Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 0,00 | 0,00 |
| 2.375.256,41 | 2.375.256,41 | 0,00 | 0,00 | |
| sonstige | 131.589,41 | 131.589,41 | 0,00 | 0,00 |
| 14.338,98 | 14.338,98 | 0,00 | 0,00 | |
| Summe | 7.245.847,90 | 4.275.847,90 | 1.440.000,00 | 1.530.000,00 |
| 5.915.663,67 | 5.915.663,67 | 0,00 | 0,00 |
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach §257 II HGB aufgestellt.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§285 Nr. 6 HGB).
Das Unternehmen ist mit mindestens 20 % an folgenden Unternehmen beteiligt:
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| Name | Sitz EUR |
Anteil In % |
Eigenkapital 31.12.2014 TEUR |
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag 2014 TEUR |
|---|---|---|---|---|
| HAEMATO AG | Schönefeld | 59,01 | 52.775,6 | 300,0 |
| HAEMATO PHARM GmbH 2) | Schönefeld | 59,01 | 18.556,9 | 5.244,1 |
| HAEMATO MED GmbH 2) (vormals Sanago GmbH) | Schönefeld | 59,01 | 35,5 | -37,0 |
| Castell Pharma B.V. 1), 2) | Venray | 59,01 | k.A. | k.A. |
| Sanate GmbH 3) | Schönefeld | 59,01 | 21,7 | -2 |
| HAEMATO ASIA Co. Ltd. 1), 3) | Pathumthani Thailand | 23,60 | k.A. | k.A. |
| M1 Med Beauty AG | Berlin | 100,00 | 21.763,6 | 2.073,3 |
| M1 Med Beauty Berlin GmbH 4) | Berlin | 100,00 | 355.5 | 153,0 |
| Dr. Fischer Medical Care GmbH 4) | Schönefeld | 100,00 | 3.869,4 | -786,3 |
| Saname GmbH 4) | Berlin | 100,00 | 20,3 | -2,1 |
| Windsor Grundbesitz AG 4) | Berlin | 100,00 | 3.032,0 | 48,2 |
| Healthcare Solutions GmbH 4) | Schönefeld | 100,00 | 1.023,3 | 533,3 |
| HCS Compound GmbH 5) | Schönefeld | 100,00 | 20,9 | -2,1 |
| HCS Managed Care GmbH 5) | Schönefeld | 100,00 | 21,0 | -2,1 |
| MPH Ventures GmbH | Schönefeld | 100,00 | 3.338,2 | 16.188,2 |
| HAEMATO VET GmbH 6) | Schönefeld | 100,00 | -3,9 | -10,8 |
| Nutri Care GmbH 6) | Schönefeld | 100,00 | 89,1 | 57,1 |
| Pharmigon GmbH | Berlin | 50,00 | 2.078,1 | 1.076,7 |
| Zytotrade GmbH 7) | Schönefeld | 50,00 | 15,1 | -2,4 |
1) Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2014 liegen derzeit noch nicht vor.
2) Mittelbar über die HAEMATO AG.
3) Mittelbar über die HAEMATO PHARM GmbH.
4) Mittelbar über die M1 Med Beauty AG.
5) Mittelbar über die Healthcare Solutions GmbH.
6) Mittelbar über die MPH Ventures GmbH.
7) Mittelbar über die Pharmigon GmbH.
Die MPH Mittelständische Pharma Holding AG, Berlin, erstellt einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), in den alle oben aufgeführten Gesellschaften einbezogen werden.
Die Magnum AG, mit Sitz in Schönefeld, hält mehr als 25% der Anteile an der MPH Mittelständischen Pharma Holding AG.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch:
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| Name | Vorname | Beruf | Vertretungsbefugnis |
|---|---|---|---|
| Brenske | Patrick | Vorstand | Alleinvertretungsberechtigt |
| Dr. Pahl | Christian | Vorstand | Gemeinschaftlich mit einem Vorstand oder Prokuristen |
Der Aufsichtsrat hat folgende Zusammensetzung:
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| Name | Vorname | Funktion | Beruf |
|---|---|---|---|
| Grosse | Andrea | Vorsitzende | Rechtsanwältin |
| Prof. Dr. Dr. Meck | Sabine | Stellvertretende Vorsitzende | Hochschullehrerin und Wissenschaftsjournalistin |
| Dr. Braun | Marion | Mitglied | Ärztin |
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 45 (Vorjahr: TEUR 45).
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.
Im Geschäftsjahr 2014 wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB
Gegenüber der Investitionsbank des Landes Brandenburg hat die Gesellschaft am 30.07.2010 eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft (TEUR 1.478,4) zur Sicherung der Forderungen aus dem Subventionsverhältnis zwischen der Bank und der Enkelgesellschaft HAEMATO PHARM GmbH (früher HAEMATO PHARM AG) übernommen.
Gegenüber der apoBank haftet die Gesellschaft gesamtschuldnerisch mit der Enkelgesellschaft HAEMATO PHARM GmbH als Darlehensnehmer in Höhe der gewährten Darlehen und Kontokorrentlinien in Höhe von maximal 8 Mio. EUR.
Gegenüber der Hypovereinsbank haftet die Gesellschaft gesamtschuldnerisch mit der Enkelgesellschaft HAEMATO PHARM GmbH als Darlehensnehmer in Höhe der gewährten Darlehen und Kontokorrentlinien in Höhe von maximal 12 Mio. EUR.
Des weiteren haftet die Gesellschaft gegenüber der IKB Deutsche industriebank AG gesamtschuldnerisch mit der Enkelgesellschaft HAEMATO PHARM GmbH als Darlehensnehmer in Höhe der gewährten Darlehen und Kontokorrentlinien in Höhe von maximal 5,5 Mio. EUR.
Die Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor (§ 285 Nr. 27 HGB).
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehr.
Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der folgende Schlusserklärung enthält: „Unsere Gesellschaft sowie die Tochtergesellschaften haben nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem mit dem herrschenden sowie sonstigen verbundenen Unternehmen Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten.
Berlin, 15.03.2015
MPH Mittelständische Pharma Holding AG
Patrick Brenske, Vorstand
Dr. Christian Pahl, Vorstand
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.04.2015
Die ordentliche Hauptversammlung der MPH Mittelständische Pharma Holding AG in Berlin hat am 25. Juni 2015 gemäß dem Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, den zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn der MPH Mittelständische Pharma Holding AG in Höhe von EUR 18.721.663,70 wie folgt zu verwenden:
Ausschüttung an die Aktionäre:
Ausschüttung einer Dividende je dividendenberechtigter Stammaktie von EUR 0,12 (bei 42.813.842 Stück dividendenberechtigten Stammaktien sind das insgesamt EUR 5.137.661,04);
Verbleibt als Gewinnvortrag EUR 13.584.002,66.
Die Dividende ist am 26. Juni 2015 fällig.
MPH Mittelständische Pharma Holding AG
Der Vorstand
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