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Annual / Quarterly Financial Statement Feb 18, 2016

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Annual / Quarterly Financial Statement

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MPH Mittelständische Pharma Holding AG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

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31.12.2014

EUR
31.12.2013

EUR
A. Anlagevermögen 62.119.886,54 52.376.817,88
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 238,00 711,00
II. Sachanlagen 26.841,00 35.849,00
III. Finanzanlagen 62.092.807,54 52.340.257,88
B. Umlaufvermögen 11.721.940,71 9.509.068,04
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.988.314,64 9.177.685,32
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.733.626,07 331.382,72
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.905,98 4.378,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 73.844.733,23 61.890.263,92
Passiva
31.12.2014

EUR
31.12.2013

EUR
A. Eigenkapital 66.555.932,73 55.901.600,25
I. gezeichnetes Kapital 42.813.842,00 41.167.155,00
II. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt -4.563,00 0,00
III. Kapitalrücklage 2.686.476,99 4.332.845,00
IV. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 2.338.513,04 1.013.082,39
V. Bilanzgewinn 18.721.663,70 9.388.517,86
B. Rückstellungen 42.952,60 73.000,00
C. Verbindlichkeiten 7.245.847,90 5.915.663,67
Bilanzsumme, Summe Passiva 73.844.733,23 61.890.263,92

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des AktG Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.

Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben bis zum Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß §253 II 1 HGB mit dem Ihrer Restlaufzeit entsprechendem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

Flüssige Mittel

Die Flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§253 I HGB).

Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Wertpapiere des Anlagevermögens betreffen im wesentlichen Aktien.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden im wesentlichen Steuererstattungsansprüche ausgewiesen. Die sonstigen Vermögengegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr betragen im Geschäftsjahr EUR 21.841,14 (Vorjahr: EUR 23.993,78).

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gemäß §271 HGB bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von TEUR 7.731,9 (Vorjahr: TEUR 8.972,4).

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 27.06.2014 wurde das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 41.167.155,00 gemäß § 207 Abs. 1 AktG aus Gesellschaftsmitteln von EUR 41.168.155,00 um EUR 1.646.687,00 auf EUR 42.813.842,00 EUR, durch Umwandlung eines Teilbetrags von EUR 1.646.687,00 der Kapitalrücklage in Grundkapital, erhöht. Die Kapitalerhöhung erfolgte durch Ausgabe von 1.646.687 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien, die an die Aktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 25:1 ausgegeben wurden, so dass auf fünfundzwanzig bestehende Aktien eine neue Stückaktie entfällt.

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 42.813.842,00 ist eingeteilt in 42.813.842 Stückaktien mit einem Nennwert von je EUR 1,00.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2012 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 28.06.2017 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 20.583.577,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2012/I). Von dieser Ermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2012 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 28.06.2017 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf den Inhaber lautende Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien der Gesellschaft, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen und gleichstehen, mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 20.583.577,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Zu diesem Zweck wird das Grundkapital um bis zu EUR 20.583.577,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 20.583.577 neuen auf den Inhaber lautenden Stamm- und/oder auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen, bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2012/1).

Bei der Erstkonsolidierung der Windsor-Gruppe hielt diese 4.366.344 Aktien der MPH Mittelständische Pharma Holding AG. Die Aktien wurden von der Windsor-Gruppe gehalten, bevor diese in Abhängigkeit der MPH Mittelständische Pharma Holding AG geriet. Gleichwohl waren diese Aktien ab der Erstkonsolidierung der Windsor-Gruppe gem. § 71d Satz 3 AktG als eigene Aktien der MPH Mittelständische Pharma Holding AG zu behandeln. Soweit auf diese als eigene Aktien zu behandelnden Aktien zusammen mit unmittelbar von der MPH Mittelständische Pharma Holding AG gehaltenen Aktien mehr als 10% des Grundkapitals entfiel, musste der den Anteil von 10% übersteigende Anteil innerhalb von drei Jahren gem. § 71c Abs. 2 AktG veräußert werden. Gem. Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2012, TOP 7, war der Vorstand der MPH Mittelständische Pharma Holding AG berechtigt, bis zum 28.06.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu knapp 10% des bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der Verpflichtung zur Veräußerung der den Satz von 10% übersteigenden Anzahl eigener Aktien ist die Gesellschaft nachgekommen. Der Bestand der eigenen Aktien im Konzern belief sich zum 31. Dezember 2014 auf 8.190 Stück per 31.12.2014. Im ersten Quartal 2015 wurden die letzten eigenen Aktien veräußert. Die Gesellschaft vollzog die Veräußerung der eigenen Aktien in Erfüllung der ihr gem. § 71c Abs. 2 AktG obliegenden Verpflichtung.

Die MPH Mittelständische Pharma Holding AG hält zum Stichtag die aus der nachfolgenden Übersicht ersichtlichen eigenen Aktien.

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Stückzahl Nennwert

in EUR
Anteil am Grundkapital

in %
4.563 4.563,00 0,01

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Die sonstigen Rückstellungen betragen TEUR 43,0
davon entfallen auf:
Abschluss- und Prüfungskosten TEUR 21,8
Aufsichtsratsvergütungen TEUR 20,0
sonstige TEUR 1,2

Die Aufgliederung und die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

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Verbindlichkeiten Insgesamt Vorjahr

EUR
bis 1 Jahr Vorjahr

EUR
1 bis 5 Jahre Vorjahr

EUR
Über 5 Jahre Vorjahr

EUR
Gegenüber Kreditinstituten 7.091.183,51 4.121.183,51 1.440.000,00 1.530.000,00
3.502.869,51 3.502.869,51 0,00 0,00
aus Lieferungen und Leistungen 23.074,98 23.074,98 0,00 0,00
23.198,77 23.198,77 0,00 0,00
gegenüber verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
2.375.256,41 2.375.256,41 0,00 0,00
sonstige 131.589,41 131.589,41 0,00 0,00
14.338,98 14.338,98 0,00 0,00
Summe 7.245.847,90 4.275.847,90 1.440.000,00 1.530.000,00
5.915.663,67 5.915.663,67 0,00 0,00

Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach §257 II HGB aufgestellt.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§285 Nr. 6 HGB).

Sonstige Angaben

Das Unternehmen ist mit mindestens 20 % an folgenden Unternehmen beteiligt:

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Name Sitz

EUR
Anteil In

%
Eigenkapital 31.12.2014

TEUR
Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag 2014

TEUR
HAEMATO AG Schönefeld 59,01 52.775,6 300,0
HAEMATO PHARM GmbH 2) Schönefeld 59,01 18.556,9 5.244,1
HAEMATO MED GmbH 2) (vormals Sanago GmbH) Schönefeld 59,01 35,5 -37,0
Castell Pharma B.V. 1), 2) Venray 59,01 k.A. k.A.
Sanate GmbH 3) Schönefeld 59,01 21,7 -2
HAEMATO ASIA Co. Ltd. 1), 3) Pathumthani Thailand 23,60 k.A. k.A.
M1 Med Beauty AG Berlin 100,00 21.763,6 2.073,3
M1 Med Beauty Berlin GmbH 4) Berlin 100,00 355.5 153,0
Dr. Fischer Medical Care GmbH 4) Schönefeld 100,00 3.869,4 -786,3
Saname GmbH 4) Berlin 100,00 20,3 -2,1
Windsor Grundbesitz AG 4) Berlin 100,00 3.032,0 48,2
Healthcare Solutions GmbH 4) Schönefeld 100,00 1.023,3 533,3
HCS Compound GmbH 5) Schönefeld 100,00 20,9 -2,1
HCS Managed Care GmbH 5) Schönefeld 100,00 21,0 -2,1
MPH Ventures GmbH Schönefeld 100,00 3.338,2 16.188,2
HAEMATO VET GmbH 6) Schönefeld 100,00 -3,9 -10,8
Nutri Care GmbH 6) Schönefeld 100,00 89,1 57,1
Pharmigon GmbH Berlin 50,00 2.078,1 1.076,7
Zytotrade GmbH 7) Schönefeld 50,00 15,1 -2,4

1) Die Zahlen für das Geschäftsjahr 2014 liegen derzeit noch nicht vor.

2) Mittelbar über die HAEMATO AG.

3) Mittelbar über die HAEMATO PHARM GmbH.

4) Mittelbar über die M1 Med Beauty AG.

5) Mittelbar über die Healthcare Solutions GmbH.

6) Mittelbar über die MPH Ventures GmbH.

7) Mittelbar über die Pharmigon GmbH.

Die MPH Mittelständische Pharma Holding AG, Berlin, erstellt einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), in den alle oben aufgeführten Gesellschaften einbezogen werden.

Die Magnum AG, mit Sitz in Schönefeld, hält mehr als 25% der Anteile an der MPH Mittelständischen Pharma Holding AG.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch:

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Name Vorname Beruf Vertretungsbefugnis
Brenske Patrick Vorstand Alleinvertretungsberechtigt
Dr. Pahl Christian Vorstand Gemeinschaftlich mit einem Vorstand oder Prokuristen

Der Aufsichtsrat hat folgende Zusammensetzung:

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Name Vorname Funktion Beruf
Grosse Andrea Vorsitzende Rechtsanwältin
Prof. Dr. Dr. Meck Sabine Stellvertretende Vorsitzende Hochschullehrerin und Wissenschaftsjournalistin
Dr. Braun Marion Mitglied Ärztin

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 45 (Vorjahr: TEUR 45).

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Im Geschäftsjahr 2014 wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Gegenüber der Investitionsbank des Landes Brandenburg hat die Gesellschaft am 30.07.2010 eine selbstschuldnerische Höchstbetragsbürgschaft (TEUR 1.478,4) zur Sicherung der Forderungen aus dem Subventionsverhältnis zwischen der Bank und der Enkelgesellschaft HAEMATO PHARM GmbH (früher HAEMATO PHARM AG) übernommen.

Gegenüber der apoBank haftet die Gesellschaft gesamtschuldnerisch mit der Enkelgesellschaft HAEMATO PHARM GmbH als Darlehensnehmer in Höhe der gewährten Darlehen und Kontokorrentlinien in Höhe von maximal 8 Mio. EUR.

Gegenüber der Hypovereinsbank haftet die Gesellschaft gesamtschuldnerisch mit der Enkelgesellschaft HAEMATO PHARM GmbH als Darlehensnehmer in Höhe der gewährten Darlehen und Kontokorrentlinien in Höhe von maximal 12 Mio. EUR.

Des weiteren haftet die Gesellschaft gegenüber der IKB Deutsche industriebank AG gesamtschuldnerisch mit der Enkelgesellschaft HAEMATO PHARM GmbH als Darlehensnehmer in Höhe der gewährten Darlehen und Kontokorrentlinien in Höhe von maximal 5,5 Mio. EUR.

Die Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor (§ 285 Nr. 27 HGB).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehr.

Schlusserklärung nach § 312 Ziffer 3 Absatz 3 AktG

Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der folgende Schlusserklärung enthält: „Unsere Gesellschaft sowie die Tochtergesellschaften haben nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem mit dem herrschenden sowie sonstigen verbundenen Unternehmen Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten.

Berlin, 15.03.2015

MPH Mittelständische Pharma Holding AG

Patrick Brenske, Vorstand

Dr. Christian Pahl, Vorstand

sonstige Berichtsbestandteile

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 21.04.2015

Gewinnverwendungsbeschluss

Die ordentliche Hauptversammlung der MPH Mittelständische Pharma Holding AG in Berlin hat am 25. Juni 2015 gemäß dem Beschlussvorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, den zum 31. Dezember 2014 ausgewiesenen Bilanzgewinn der MPH Mittelständische Pharma Holding AG in Höhe von EUR 18.721.663,70 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung an die Aktionäre:

Ausschüttung einer Dividende je dividendenberechtigter Stammaktie von EUR 0,12 (bei 42.813.842 Stück dividendenberechtigten Stammaktien sind das insgesamt EUR 5.137.661,04);

Verbleibt als Gewinnvortrag EUR 13.584.002,66.

Die Dividende ist am 26. Juni 2015 fällig.

MPH Mittelständische Pharma Holding AG

Der Vorstand

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