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PEARL Gold AG

Annual / Quarterly Financial Statement Feb 25, 2016

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Annual / Quarterly Financial Statement

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PEARL GOLD AG

Frankfurt am Main

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Telefon: +49 69 971097-555

Telefax: +49 69 971097-202

E-Mail: infoOpearlgoldag.com

Neue Mainzer Str. 28

60311 Frankfurt am Main

Germany

HRB 84285 Amtsgericht Frankfurt/Main

Vorstand: Michael Reza Rache

Aufsichtsratsvorsitzender: Robert F. Goninon

Geänderte Bilanz zum 31. Dezember 2013

Aktiva

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31.12.2013 31.12.2012
--- --- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 961,00 778,00
II. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 1,00 140.114.750,20
962,00 140.115.528,20
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 0,00 22.000,00
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 13.860.000,00 58.740.605,00
3. sonstige Vermögensgegenstände 14.213,14 417.207,60
13.874.213,14 59.179.812,60
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 26.144,13 17.561,05
13.900.357,27 59.197.373,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.791,68 6.746,41
13.905.110,95 199.319.648,26
Passiva
31.12.2013 31.12.2012
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000.000,00 25.000.000,00
II. Kapitalrücklage 178.307.680,00 178.307.680,00
III. Verlustvortrag -4.765.866,45 -1.419.792,42
IV. Jahresfehlbetrag -185.609.957,17 -3.346.074,03
12.931.856,38 198.541.813,55
B. Rückstellungen
1. sonstige Rückstellungen 273.375,00 148.630,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 612.126,38 536.457,77
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 612.126,38 (EUR 536.457,77)
2. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 75.266,43 75.266,43
- davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 75.266,43 (EUR 75.266,43)
3. sonstige Verbindlichkeiten
- davon mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 12.486,76 (EUR 17.480,51) 12.486,76 17.480,51
699.879,57 629.204,71
13.905.110,95 199.319.648,26

Geänderte Gewinn- und Verlustrechnung

für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013

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2013 2012
--- --- ---
1. Umsatzerlöse 26.847,32 38.000,00
2. sonstige betriebliche Erträge 140,00 1.296,49
3. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -485,00 -342,00
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten -44.902.605,00 0,00
4. sonstige betriebliche Aufwendungen -769.105,29 -3.374.693,09
5. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 741,00
6. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -140.114.749,20 0,00
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 0,00 -11.076,43
8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -185.759.957,17 -3.346.074,03
9. außerordentliche Erträge 150.000,00 0,00
10. außerordentliches Ergebnis 150.000,00 0,00
11. Jahresfehlbetrag -185.609.957,17 -3.346.074,03

Geänderte Kapitalflussrechnung

für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013

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2013 2012
T€ T€
--- --- ---
Jahresfehlbetrag -185.610 -3.346
Abschreibungen +185.018 0
Veränderung der Forderungen sowie anderer Aktiva +406 -209
Veränderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva +45 -196
Mittelabfluss aus laufender Geschäftstätigkeit -141 -3.751
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -1 -1
Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen 0 0
Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit -1 -1
Sachkapitalerhöhung Goldlieferungsrechte 0 +63.008
Bestand Goldlieferungsrechte 0 -58.654
Neutrale Vorgänge 0 +4.354
Zahlungsflüsse aus Darlehen 0 -662
Ertragszuschüsse von Gesellschaftern +150 0
Mittelveränderung aus Finanzierungstätigkeit +150 -662
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes 8 -60
Finanzmittelbestand am Anfang des Geschäftsjahres 18 78
Finanzmittelbestand am Ende des Geschäftsjahres 26 18
Zusammensetzung:
Bankguthaben 26 18
26 18

Geänderte Eigenkapitalveränderungsrechnung

für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2013

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Gezeichnetes Kapital Kapitalrücklage Verlustvortrag Jahresfehlbetrag Eigenkapital
T€ T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- --- ---
Stand zum 01. Januar 2012 20.000 120.300 --1.420 0 138.880
Ausgabe von Anteilen 5.000 5.000
Einstellungen in die Kapitalrücklage 58.008 58.008
Jahresfehlbetrag -3.346 -3.346
Umbuchung -3.346 3.346 0
Stand zum 01. Januar 2013 25.000 178.308 -4.766 0 198.542
Jahresfehlbetrag -185.610 -185.610
Stand zum 31. Dezember 2013 25.000 178.308 -4.766 -185.610 12.932

Geänderter Anhang zum 31. Dezember 2013

PEARL GOLD AG, 60325 Frankfurt am Main

Allgemeine Angaben zum geänderten Jahresabschluss

Die Gesellschaft hat am 27. Juli 2015 im Rahmen einer stufenweisen Offenlegung des Jahresabschlusses 2013 nach § 328 HGB einen aufgestellten aber nicht geprüften und nicht festgestellten Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 veröffentlicht.

Im Zuge der Jahresabschlussprüfung hat der Vorstand der Pearl Gold AG den Jahresabschluss und Lagebericht geändert. Gegenüber dem offengelegten Jahresabschluss und Lagebericht vom 27. Juli 2015 ergaben sich insbesondere folgende Änderungen:

Bewertung der Beteiligung an der Wassoul'Or SA,
Ausweis eines erhaltenen Ertragszuschusses.

Daneben wurden der Lagebericht und der Anhang umfassend geändert und aktualisiert.

Der geänderte Jahresabschluss der PEARL GOLD AG wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 3 in Verbindung mit § 264d HGB eine große Kapitalgesellschaft.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierung und Bewertung der einzelnen Positionen erfolgt auf Basis der allgemeinen Bestimmungen gemäß §§ 246 bis 256 HGB sowie der speziellen Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis 283 HGB.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige betriebsgewöhnliche Abschreibungen vermindert.

Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet:

Beteiligungen zu Anschaffungskosten. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende niedrigere Wert angesetzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet und ebenso wie die Guthaben bei Kreditinstituten mit dem Nennwert angesetzt.

Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Die Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungsbildung wurde gemäß § 253 Absatz 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Die Entwicklung des Anlagevermögens nach § 268 Abs. 2 HGB ist im nachfolgenden Anlagenspiegel dargestellt.

Der Wert der Beteiligung an der Wassoul'Or wurde zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2013 auf € 1,00 abgeschrieben. Die Beurteilung, ob für die Beteiligung eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich ist, basierte bisher auf einer Discounted Cash Flow orientierten Betrachtung der Wassoul'Or. Diese Beurteilung wurde auf eine Barwertbetrachtung der erwarteten Dividende umgestellt.

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2013

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Anschaffungskosten/Herstellungskosten
Stand 01.01.2013 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2013
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--- --- --- --- ---
Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.120,00 668,00 0,00 1.788,00
Finanzanlagen
1. Beteiligungen 140.114.750,20 0,00 0,00 140.114.750,20
140.115.870,20 666,00 0,00 140.116.538,20

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Abschreibungen
Stand 01.01.2013 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2013
--- --- --- --- ---
--- --- --- --- ---
Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 342,00 485,00 0,00 827,00
Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 140.114.749,20 0,00 140.114.749,20
342,00 140.115.234,20 0,00 140.115.576,20

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Zuschreibungen Buchwerte
Geschäftsjahr Stand 31.12.2013 Stand 31.12.2012
--- --- --- ---
--- --- --- ---
Sachanlagen
1. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 0,00 961,00 778,00
Finanzanlagen
1. Beteiligungen 0,00 1,00 140.114.750,20
0,00 962,00 140.115.528,20

Die Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (aus Beratungsleistungen, welche gegenüber der Wassoul'Or SA erbracht worden sind), wurden voll wertberichtigt.

Der Bilanzposten beinhaltet zudem einen Sachleistungsanspruch gegenüber der Wassoul'Or SA, welcher auf die physische Lieferung von Gold gerichtet ist. Der Anspruch wurde im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung in die Gesellschaft eingebracht. Die Forderung von 46.200 Feinunzen Gold wurde zum Abschlussstichtag mit € 300,- pro Feinunze Gold bewertet, da aktuelle Verhandlungen zum Bilanzstichtag über den Verkauf von Goldlieferungsansprüchen auf Basis einer Bewertung in Höhe von € 300,- pro Feinunze Gold geführt worden sind und im Januar 2014 auch erzielt worden sind. Somit beträgt der Bilanzansatz zum 31. Dezember 2013 € 13.860.000.

Sämtliche Forderungen wurden voll wertberichtigt.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen wurden i. W. Beträge für noch nicht vereinnahmte Vorsteuererstattungen erfasst.

Das Guthaben bei Kreditinstituten wird nicht verzinst.

Latente Steuern ergäben sich ausschließlich aus steuerlichen Verlustvorträgen der Gesellschaft. Auf eine Aktivierung aktiver latenter Steuern gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde verzichtet.

Die Rückstellungen in Höhe von T€ 273,4 entfallen auf Abschluss- und Prüfungskosten, Risiken aus einem Rechtsstreit sowie sonstige Rückstellungen.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Angaben über den Bestand, den Erwerb und die Veräußerung eigener Aktien

Zum 31. Dezember 2013 waren keine eigenen Aktien im Bestand.

Angaben über die Gattung der Aktien

Das Grundkapital von € 25.000.000,00 ist eingeteilt in:

Grundkapital

25.000.000,00 Stück Stammaktien zum Nennwert von je 1 € entspricht 25.000.000,00 €

Die Aktien lauten auf den Inhaber.

Angabe zu Restlaufzeitvermerken

Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt € 0,00 (Vorjahr: € 0,00).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt € 699.879,57 (Vorjahr: € 629.204,71).

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Art der Verbindlichkeit zum 31.12.2013 Gesamtbetrag davon mit einer Restlaufzeit
kleiner 1 Jahr 1 bis 5 Jahre größer 5 Jahre
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T€ T€ T€ T€
--- --- --- --- ---
aus Lieferungen und Leistungen 612,1 612,1 0,0 0,0
gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 75,3 75,3 0,0 0,0
sonstige Verbindlichkeiten 12,5 12,5 0,0 0,0
Summe 699,9 699,9 0,0 0,0

Bilanzverlust

Unter Berücksichtigung des Verlustvortrages von € -4.765.866,45 sowie des Jahresfehlbetrages von € -185.609.957,17 ergibt sich ein Bilanzverlust von € 190.375.823,62.

Angaben in Fortführung des Jahresergebnisses

In Fortführung des Jahresergebnisses erfolgt die nachfolgende Darstellung:

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Posten der Ergebnisverwendung Betrag
Jahresfehlbetrag -185.609.957,17
Verlustvortrag aus dem Vorjahr -4.765.866,45
\= Bilanzverlust -190.375.823,62

Entwicklung der Kapitalrücklagen

Im Berichtsjahr ergaben sich keine Veränderungen.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens

Die Position beinhaltet weitere Abschreibungen in Höhe von T€ 44.794 auf die ursprünglich zu T€ 63.008 angeschafften Goldlieferansprüche, die zum 31. Dezember 2013 mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag in Höhe von € 13.860.000 bewertet sind.

Weiter enthält diese Position die Wertberichtigungen der Forderungen in Höhe von insgesamt € 108.471,00.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die Position beinhaltet insbesondere Kosten für in Anspruch genommene Beratungsleistungen.

Außerordentliche Erträge

Die außerordentlichen Erträge beinhalten einen Ertragszuschuss eines Gesellschafters.

Erläuterung der periodenfremden Aufwendungen

In der Erfolgsrechnung sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von € 17.851,11 enthalten. Im Einzelnen handelte es sich Aufwendungen, die dem Geschäftsjahr 2012 zuzurechnen sind.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr waren keine Mitarbeiter beschäftigt.

Namen der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats

Dem Vorstand gehörten die folgenden Personen an:

Herr Jean Louis Dupuy, selbständiger Unternehmensberater, Saint-Romain-du-Mont d'Or, Frankreich (bis 15. April 2014)
Herr Lutz Hartmann, Rechtsanwalt & Avocat à la Cour, Frankfurt, Deutschland (bis 15. Juli 2014)

Herr Lutz Hartmann erbrachte seine Tätigkeit als Vorstand auf der Grundlage eines Beratungsmandats, welches die Gesellschaft der Rechtsanwaltskanzlei Buse Heberer Fromm Rechtsanwälte - Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft, Frankfurt am Main, bei welcher Herr Lutz Hartmann im Geschäftsjahr als Sozius tätig war, erteilt hat. Im Rahmen dieses Beratungsauftrags wurde die Vorstandstätigkeit für das Geschäftsjahr 2013 mit € 110.000 vergütet. Diese Vergütung wurde in elf festen Beträgen in Höhe von jeweils € 10.000 gezahlt. Die vereinbarten Bezüge enthalten keine variablen Bestandteile oder sonstigen zusätzlichen Vergütungskomponenten. Lutz Hartmann hat seine Vergütung auch in 2014 in gleicher Höhe bis zu seinem Ausscheiden erhalten.

Herr Jean Louis Dupuy hat für seine Vorstandstätigkeit keine Vergütung bezogen.

Herr Michael Reza Pacha, Gründer der Koh-l-Noor Capital, Dubai, VAE (ab 17. Juli 2014), er bezieht aktuell keine Vergütung.

Dem Aufsichtsrat gehörten im Berichtsjahr folgende Personen an:

1.) Robert F. Goninon, Geschäftsführer der Horizon Energy LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate, Vorsitzender des Aufsichtsrates
2.) Aliou Diallo, Präsident des Verwaltungsrates der Wassoul'Or S.A., Präsident des Verwaltungsrates der SODINAF, Präsident der PETROMA Inc., Kanada, Präsident des Verwaltungsrates der PETROMA S.A., Mali; Präsident des Verwaltungsrates der ABDIAM S.A., Mali (bis 30. Mai 2014)
3.) Alexandre Davidoff, Rechtsanwalt, Martin Davidoff Fivaz & Associés, Genf, Schweiz (bis 05. August 2014)
4.) Pierre Roux, Sicherheitsmanager, Saint-Didier/Frankreich
5.) Dominique Fouquet, selbständiger Unternehmensberater, Bois le Roi, Frankreich

Herr Fouquet ist Mitglied im Aufsichtsrat der Wassoul'Or S.A., Bamako, Mali (bis 29. September 2014)
6.) Konstantin von Klitzing, Bankkaufmann, Paris, Frankreich

Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben keine Vergütungen bezogen.

Angabe von Beteiligungen an großen Kapitalgesellschaften von mindestens 5% der Stimmrechte

Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:

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Firmenname / Sitz Anteilshöhe Jahresergebnis Eigenkapital
Wassoul'Or SA, Bamako (Republik Mali) 25,00% € 0,00 € 1.248.813,00

Die Gesellschaft veröffentlicht ihren Jahresabschluss in CFA, er wurde für 2013 von der Wassoul'Or SA vorgelegt und dieser Jahresabschluss wird von der Pearl Gold AG bestritten. Das Eigenkapital in Höhe von CFA 819.167.713,00 setzt sich aus dem gezeichneten Kapital in Höhe von CFA 2.200.000.000,00 sowie dem Verlustvortrag in Höhe von CFA 1.380.832.287,00 sowie dem laufenden Jahresergebnis in Höhe von CFA 0,00 zusammen, wodurch sich bei einem Umtauschkurs von CFA 655,957/€ zum 31. Dezember 2013 ein Wert in Höhe von € 1.248.813,00 ergibt. Aktuellere Jahresabschlüsse liegen nicht vor.

Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Beteiligungsgesellschaft Wassoul'Or SA hat der Gesellschaft am 31. August 2012 ein zinsloses Darlehen in Höhe von T€ 200 gewährt. Dieses Darlehen valutierte zum 31. Dezember 2013 noch mit T€ 75.

Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt T€ 80 und gliedert sich wie folgt:

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Honorar des Abschlussprüfers T€
a) Abschlussprüfungsleistungen 80,00
b) andere Bestätigungsleistungen 0,00
c) Steuerberatungsleistung 0,00
d) sonstige Leistungen 0,00

Der Posten "Abschlussprüfungsleistungen" umfasst die Honorare für die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Der Jahresfehlbetrag beträgt € 185.609.957,17.

Auf neue Rechnung werden € 190.375.823,62 vorgetragen.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen wie folgt:

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Art der Verpflichtung Gesamtbetrag 31.12.2013 davon mit einer Restlaufzeit kleiner 1 J. 1 bis 5 J.
T€ T€ T€
--- --- --- ---
Verpflichtungen aus Mietverträgen 0 0 0
Verpflichtungen aus Finanzdienstleistungsverträgen 23 23 0
Verpflichtungen aus Beratungsverträgen 0 0 0
Summe 23 23 0

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 1. Juni 2016 das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft um höchstens € 10.000.000 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Stammoder stimmrechtslosen Vorzugsaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen.

Am 16. Februar 2012 wurde vom Vorstand beschlossen und durch den Aufsichtsrat genehmigt, unter Ausnutzung des genehmigten Kapitals das Grundkapital der Gesellschaft durch Ausgabe von 5.000.000 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien im Nennwert von je € 1,00 um € 5.000.000 auf € 25.000.000 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung wurde am 20. März 2012 in das Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen.

Das genehmigte Kapital beträgt zum Bilanzstichtag somit noch € 5.000.000.

timmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG

Die Martagon Investments Limited, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, hat uns nach § 21 Abs. la WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 24. September 2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien zum Handel an einem organisierten Markt, 4,95% (1.238.413 Stimmrechte) beträgt.

Die Matterhorn Fund Limited, Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln, hat uns nach § 21 Abs. la WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 24. September 2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien zum Handel an einem organisierten Markt, 7,92% (1.980.000 Stimmrechte) beträgt.

Die Sequoia Diversified Growth Fund Limited, Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln, hat uns nach § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 24. September 2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien zum Handel an einem organisierten Markt, 9,22% (2.305.550 Stimmrechte) beträgt.

Die Nemo Asset Management Limited, Road Town, Tortola, Britsche Jungferninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. la WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 24. September 2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien zum Handel an einem organisierten Markt, 17,14% (4.285.550 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 17,14% (4.285.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 17,14% (4.285.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der PEARL GOLD AG jeweils 3% oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet: - Matterhorn Fund Limited; - Sequoia Diversified Growth Fund Limited.

"Herr Olivier Couriol, Vereinigte Arabische Emirate, hat uns nach § 21 Abs. la WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 24. September 2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien zum Handel an einem organisierten Markt, 22,10% (5.523.963 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 22,10% (5.523.963 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 17,14% (4.285.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der PEARL GOLD AG jeweils 3% oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: - Matterhorn Fund Limited; - Sequoia Diversified Growth Fund Limited. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der PEARL GOLD AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: - Martagon Investments Limited; - Nemo Asset Management Limited; Matterhorn Fund Limited; - Sequoia Diversified Growth Fund Limited.

Herr Robert Goninon, Schweiz, hat uns nach § 21 Abs. la WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 24. September 2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien zum Handel an einem organisierten Markt, 4,89% (1.221.991 Stimmrechte) beträgt.

Die Credit Suisse Group AG, Zürich, Schweiz hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PEARL GOLD AG, Frankfurt, Deutschland am 05. November 2012 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,39% (847.000 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind der Credit Suisse Group AG 3,39% (847.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Der Credit Suisse Group AG zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der PEARL GOLD AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: - Credit Suisse AG - Credit Suisse Life (Bermuda) Ltd.

Die Credit Suisse Life (Bermuda) Ltd., Hamilton HM 12, Bermuda hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PEARL GOLD AG, Frankfurt, Deutschland am 05. November 2012 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,39% (847.000 Stimmrechte) beträgt.

Die Martagon Investments Limited, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 26. November 2012 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 0,09% (22.413 Stimmrechte) beträgt.

Herr Olivier Couriol, Vereinigte Arabische Emirate, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 26. November 2012 die Schwelle von 20% unterschritten hat und zu diesem Tag 17,23% (4.307.963 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 17,23% (4.307.963 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und 17,14% (4.285.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der PEARL GOLD AG jeweils 3% oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: Matterhorn Fund Limited;- Sequoia Diversified Growth Fund Limited. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der PEARL GOLD AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: - Nemo Asset Management Limited; - Matterhorn Fund Limited; - Sequoia Diversified Growth Fund Limited.

Die Horizon Resources GmbH (noch firmierend unter TALK FM Content Agency GmbH), Kitzbühel, Österreich hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Pearl Gold AG, Frankfurt, Deutschland am 24. März 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15 und 20% überschritten hat und zu diesem Tag 22,4% (5.600.000 Stimmrechte) beträgt.

Davon sind Herrn Rashed Saif Jaber Al Suwaidi 22,4% (5.600.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Horizon Energy LLC, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Pearl Gold AG, Frankfurt, Deutschland am 24. März 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20% überschritten hat und zu diesem Tag 22,4% (5.600.000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind Herrn Rashed Saif Jaber Al Suwaidi 22,4% (5.600.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Herrn Rashed Saif Jaber Al Suwaidi, Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihm Stimmrechtsanteil an der Pearl Gold AG, Frankfurt, Deutschland am 24. März 2013 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20% überschritten hat und zu diesem Tag 22,4% (5.600.000 Stimmrechte) beträgt. Die Herrn Rashed Saif Jaber Al Suwaidi zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Pearl Gold AG jeweils 3, 5, 10, 15 und 20% oder mehr beträgt, gehalten: - Horizon Energy LLC, Abu Dhabi - Horizon Resources GmbH (noch firmierend unter TALK FM Content Agency GmbH).

Die Credit Suisse Group AG, Zürich, Schweiz hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PEARL GOLD AG, Frankfurt, Deutschland am 10. Juni 2013 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,96% (739.256 Stimmrechte) beträgt.

Die Credit Suisse AG, Zürich, Schweiz hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PEARL GOLD AG, Frankfurt, Deutschland am 10. Juni 2013 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,96% (739.256 Stimmrechte) beträgt.

Die Credit Suisse Life (Bermuda) Ltd., Hamilton HM 12, Bermuda hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der PEARL GOLD AG, Frankfurt, Deutschland am 10. Juni 2013 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,96% (739.256 Stimmrechte) beträgt.

KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 30. Januar 2014 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 4,00% (1.000.000 Stimmrechte) beträgt.

"Herr Michel Pacha, Vereinigte Arabische Emirate, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 30. Januar 2014 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 4,00% (1.000.000 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 4,00% (1.000.000 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der PEARL GOLD AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: - KOH-I-NOOR CAPITAL LIMITED.

"Herr Olivier Couriol, Vereinigte Arabische Emirate, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 17. September 2014 die Schwelle von 20% überschritten hat und zu diesem Tag 20,16% (5.039.583 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihm 20,16% (5.039.583 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und hiervon gleichzeitig 9,22% (2.305.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der PEARL GOLD AG jeweils 3% oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: - Sequoia Diversified Growth Fund Limited. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der PEARL GOLD AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: - Martagon Investments Limited; - Nemo Asset Management Limited; - Sequoia Diversified Growth Fund Limited.

Die Martagon Investments Limited, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 17. September 2014 die Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und zu diesem Tag 8,15% (2.037.133 Stimmrechte) beträgt.

Die Matterhorn Fund Limited, Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 17. September 2014 die Schwellen von 5% und 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 0,00% (0 Stimmrechte) beträgt.

Die Nemo Asset Management Ltd., Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln, hat uns nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 17. September 2014 die Schwelle von 15% unterschritten hat und zu diesem Tag 12,01% (3.002.450 Stimmrechte) beträgt. Davon sind ihr 9,22% (2.305.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG und gleichzeitig 9,22% (2.305.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der PEARL GOLD AG jeweils 3% oder mehr beträgt, werden ihr dabei Stimmrechte zugerechnet:- Sequoia Diversified Growth Fund Limited. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der PEARL GOLD AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten: - Sequoia Diversified Growth Fund Limited.

Frau Julia Gruaz, Genf, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, das ihr Stimmrechtsanteil an der PEARL GOLD AG, Frankfurt, Deutschland am 04. Juni 2015 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 4,89% (1.221.991 Stimmrechte) beträgt. Diese 4,89% (1.221.991 Stimmrechte) werden Frau Julia Gruaz nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 4 WpHG von Herrn Robert Boutonnet zugerechnet. Mit Ablauf der Hauptversammlung der PEARL GOLD AG am 12. Juni 2015 beträgt der Stimmrechtsanteil von Frau Gruaz 0,00% (0 Stimmrechte).

Angaben über die Erklärung zum Corporate Governance Kodex

Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde durch Vorstand und Aufsichtsrat abgegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft öffentlich zugänglich gemacht.

Unterschrift des Vorstands

Frankfurt am Main, 19. Februar 2016

gez. Michael Reza Pacha

Geänderter Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013

Struktur

A.)

Grundlage des Unternehmens

1) Geschäftsmodell
2) Steuerungssystem

B.)

Wirtschaftsbericht

1) Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen
2) Geschäftsverlauf
3) Lage
4) Finanzielle Leistungsindikatoren

C.)

Nachtragsbericht

D.)

Prognose-, Chancen- und Risikobericht1)

Prognosebericht

2)

Risikobericht2.1)

Bestandsgefährdende Risiken

2.2)

Risiken nach Wiederaufnahme der Goldförderung durch Wassoul'Or

a. Umfeld- und Branchenrisiken
b. Unternehmensstrategische Risiken
c. Operative Risiken
d. Personalrisiken
e. Finanzrisiken
f. Technische Risiken

3)

Chancenbericht

4)

Risikomanagementsystem

5)

Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

E.)

Vergütungssystem

F.)

Erklärung zur Unternehmensführung

G.)

Übernahmerelevante Daten

A.) Grundlage des Unternehmens

1. Geschäftsmodell

Pearl Gold AG („Pearl") ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main. Pearl ist ein in 2009 wirtschaftlich neu gegründetes Unternehmen. Seit September 2012 ist sie am General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.

Gegenstand des Unternehmens ist:

„Der direkte und indirekte Erwerb und die Entwicklung von Beteiligungen und Konzessionen an ausländischen Bergbauunternehmen, insbesondere im Bereich der Förderung von Gold-und anderen Edelmetallen sowie die Erbringung von Beratungsleistungen und Projektentwicklungsleistungen auf dem Gebiet der Entwicklung und Durchführung von Projekten zur Gewinnung von Gold und anderen Edelmetallen sowie auf dem Gebiet der Finanzierung solcher Vorhaben.

Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die zur Erreichung und Verwirklichung des Gegenstandes gemäß Absatz 1 notwendig und nützlich erscheinen. Sie kann hierzu insbesondere Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie Unternehmen gleicher oder verwandter Art gründen, erwerben oder sich an ihnen beteiligen."

Konkret betätigt sich Pearl als Investor in Goldabbauprojekten in Afrika und bietet Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der Förderung von Gold und anderen Bodenschätzen an. Zu diesem Zweck hat Pearl als Holding-Gesellschaft im Jahre 2010 25% der Anteile an Wassoul'Or S.A., Bamako, Republik Mali („Wassoul'Or") erworben. Diese Beteiligung stellte bis zum März 2012 das wesentliche Asset von Pearl dar. Im März 2012 hat die Pearl durch Sacheinlage Goldlieferungsrechte von SODINAF SA, Bamako, Republik Mali erworben. Diese Goldlieferungsrechte geben Pearl Gold ein Recht, von Wassoul'Or die Lieferung von insgesamt 48.000 Unzen Gold zu verlangen.

Die Gesellschaft hat keine Angestellten.

Wassoul'Or ist eine nach malischem Recht gegründete Kapitalgesellschaft mit Sitz in Bamako (Mali). Die Gesellschaft ist im Zuge der Bemühungen der Republik Mali zur Exploration und zum Abbau vorhandener Bodenschätze, insbesondere von Edelmetallen, entstanden. Nach positivem Abschluss der Prospektion abgegrenzter Abbaugebiete von insgesamt ca. 100 qkm Größe in der Region Faboula sowie Erstellung einer Machbarkeitsstudie hinsichtlich der identifizierten Goldvorkommen auf einem Teilgebiet von ca. 2 qkm hat Wassoul'Or bzw. deren Vorgängergesellschaft SODINAF SA („SODINAF") im Jahr 1997 für das Gesamtgebiet der Konzession Abbaurechte mit einer Laufzeit von 30 Jahren von der Republik Mali erworben. Diese Rechte wurden in 2005 auf Wassoul'Or übertragen. Dem lokalen Recht entsprechend wurden der Republik Mali 20% der Anteile an der Minengesellschaft Wassoul'Or eingeräumt.

Auf Grund der Tatsache, dass die Pearl Gold AG ihr Management und ihre finanziellen Ressourcen vollständig auf die Entwicklungen der Wassoul'Or konzentrieren musste, wurden im Jahr 2013 und den Folgejahren keine weiteren Projekte verfolgt.

2. Steuerungssysteme

Da die Gesellschaft über keine eigenen Mitarbeiter verfügt, sind die entsprechenden Rechnungslegungs- und Controlling-Funktionen auf externe Dienstleister übertragen. Pearl Gold verfügt über keine regelmäßigen operativen Einkünfte. Da der Minenbetrieb der Beteiligungsgesellschaft Wassoul'Or seit September 2013 ruht, werden seit Herbst 2013 weder die seitens Pearl Gold gegenüber Wassoul'Or bestehenden Goldlieferungsrechte bedient, noch werden Dividendenausschüttungen realisiert. Daher erfolgt die Steuerung der Gesellschaft durch den Vorstand auf der Basis Cash-Flow-orientierter Kennzahlen, hierbei werden den erwarteten Zahlungsmittelzuflüssen die erwarteten Zahlungsmittelabflüsse zeitlich gegenübergestellt.

Auf der Mittelzuflußseite sind hier insbesondere die Planung und Überwachung des Geldeingangs einer ersten Tranche aus den Goldlieferungsrechten von Wassoul'Or und danach ab 2014 die Mittelzuflüsse aus dem Verkauf von Goldlieferungsrechten an Dritte zu nennen. Hinsichtlich der Mittelabflüsse erfolgte die Planung und Prüfung der in Anspruch genommenen Leistungen anhand der Auswertungen des externen Dienstleisters.

B.) Wirtschaftsbericht

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist für die Gesellschaft mittelbar nur insoweit von Bedeutung, als diese den Goldpreis bzw. die Preise für Produktionsfaktoren der Wassoul'Or beeinflusst. Der Goldpreis war im Berichtsjahr rückläufig und fiel von ca. 1675 USD / Oz auf 1205 USD / Oz am Jahresende. Hierbei war zu beobachten, dass das Vertrauen der Marktteilnehmer in die wesentlichen Währungen wie USD und EUR zurückgekehrt und daher Gold als klassische Risikoabsicherung von geringerer Bedeutung war.

Der Absatzmarkt für Gold bleibt jedoch so stabil, dass nicht mit einem massiven Preisverfall gerechnet wird und weiterhin ein unmittelbarer Absatz über die Handelsplätze London und New York jederzeit gesichert ist.

Der geringere Goldpreis, auch im Nachgang zum Berichtszeitraum, hat zu einem gewissen Druck auf die Minenbetreiber geführt, der sich in einer nicht unerheblichen Preiskorrektur ausgedrückt hat. Nach einer Marktbereinigung ist jedoch damit zu rechnen, dass wirtschaftlich zu betreibende Minenprojekte an Attraktivität für den Markt gewinnen werden.

2. Geschäftsverlauf

Wassoul'Or hatte den 12-monatigen Probebetrieb einer Abbauanlage mit einer Kapazität von 1.000 t/Tag in 2008 erfolgreich abgeschlossen. Seit 2010 wurde der Ausbau der Kapazität auf 11.000 t/Tag betrieben, welcher im ersten Quartal 2012 abgeschlossen war. Danach befand sich die Anlage im Prozess der Abnahme von den Herstellern der einzelnen Maschinen sowie von dem Generalunternehmer. Aufgrund verschiedener Umstände kam es zu einer Verzögerung der Produktionsstarts, der ursprünglich noch in 2011 geplant war. Diese Umstände, nämlich die politische Instabilität in Abidjan und der Militärputsch in Mali, waren mitursächlich für die Verzögerung.

Der Betrieb der Anlage in Kodieran erfüllte nicht die Erwartungen, was im September 2013 zur Einstellung der Förderung führte, mit dem Ziel, sich auf die Umstrukturierung der Produktionsanlagen der Wassoul'Or, der Suche nach geeigneter Finanzierung und einer Fehleranalyse zu konzentrieren. Verschiedene hochqualifizierte Experten für den Abbau von Bodenschätzen haben die Produktionsstätte in Kodiéran besichtigt und den Erzkörper, den aktuellen Abbauplan und die Industrieanlagen vor Ort analysiert.

Im Ergebnis wurde uns mitgeteilt und durch Gutachten belegt, dass es keine ernstlichen Zweifel an der Existenz erheblicher Goldvorkommen gibt. Jedoch wurden wir auch darauf hingewiesen, dass das derzeitige Management zu unerfahren ist, um die Mine zu führen. Zudem wurde darauf hingewiesen, dass schwerwiegende Fehler in der Organisation der Produktionsstätte bestehen.

Im Oktober 2013 entschied Wassoul'Or deshalb externe Finanzberater zu beauftragen, damit diese die notwendigen finanziellen Quellen finden und die Empfehlungen der Experten hinsichtlich Umstrukturierung und technischer Veränderungen umsetzen.

Nach Kenntnisstand der Pearl Gold sind die Verhandlungen zwischen den externen Investoren und dem Management der Wassoul'Or bislang ergebnislos geblieben. Seitdem sucht das Management der Pearl selbst nach Möglichkeiten, die Wassoul'Or umzustrukturieren und potenzielle Investoren zu finden.

Während des ersten Quartals 2014 kamen bei Pearl aufgrund von weitestgehend unbeantwortet gebliebenen Fragen an Wassoul'Or Zweifel auf, dass die von Wassoul'Or vorgetragenen Gründe die einzigen Gründe für die Verzögerung waren. Es ist zu befürchten, dass das Management der Wassoul'Or weder im Stande war eine adäquate Finanzierung der Wassoul'Or sicherzustellen, noch qualifiziertes Personal oder Sub-Unternehmer einzustellen, um Gold in Kodiéran abzubauen.

Es besteht auf Grund der Beteiligungshöhe von nur 25% keine Möglichkeit der Pearl direkt auf die Entscheidungsfindung bei der Wassoul'Or einzuwirken. Dies beruht auch auf andauernden Differenzen zwischen dem Management der Wassoul'Or und Pearl bezüglich der Jahresabschlüsse, welche die Wassoul'Or Anfang 2014 für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 vorgelegt hat. Pearl weigert sich, die genannten Jahresabschlüsse zu bestätigen, da keine ausreichenden Informationen bzw. Dokumentationen vorliegen. Dies bezieht sich insbesondere auf die Vereinbarungen zwischen der Wassoul'Or und Gesellschaften, die im Eigentum des Präsidenten und Mehrheitsgesellschafters der Wassoul'Or, Herrn Aliou Diallo, stehen (Herr Diallo war bis zum 30. Mai 2014 Mitglied des Aufsichtsrates der Pearl.)

Im Jahr 2014 leitete Wassoul'Or ein Schutzverfahren bei dem Amtsgericht Bamako mit dem Ziel ein, die Gesellschaft vor einer drohenden Insolvenz zu schützen. Für die Dauer des Verfahrens können die Gläubiger nicht in das Vermögen der Wassoul'Or vollstrecken. Das Gericht überprüfte währenddessen, wie die Erfolgsaussichten einer Restrukturierung zu beurteilen sind. Ergebnis dieses Verfahrens war, dass der Wassoul'Or ein Zeitraum von zwei Jahren zur Restrukturierung und zur Tilgung ihrer Schulden gewährt wurde.

Gleichzeitig steht Pearl in engem Kontakt zu den malischen Behörden, um die Interessen ihrer Aktionäre im Umstrukturierungsprozess vollständig gewahrt zu wissen.

Wie wir schon in zahlreichen Pressenmitteilungen mitgeteilt haben, hat sich das Verhältnis zwischen Pearl und Wassoul'Or derartig verschlechtert, dass zum jetzigen Zeitpunkt kein festes Datum für eine Wiedereröffnung der Mine und einen Beginn der Umstrukturierung bekannt gegeben werden können. Das Management der Wassoul'Or hat im Jahr 2014 mehrere Gesellschafterversammlungen einberufen, die wir für unwirksam halten, da grundlegende Formvorschriften hinsichtlich der Form der Einberufung und der Unterrichtung der Anteilseigner verletzt wurden. Deshalb fechten wir diese Gesellschafterversammlungen gerichtlich an. In diesen Gesellschafterversammlungen wurden die Jahresabschlüsse der Wassoul'Or für die Geschäftsjahre 2012 und 2013 für rechtswirksam erklärt. Dies beinhaltet unter anderem auch das maßgebliche Gesellschafterdarlehen des Herrn Diallo und einiger seiner Unternehmen an die Wassoul'Or. Die gerichtliche Anfechtung ist überaus wichtig, weil wir davon ausgehen, dass diese Jahresabschlüsse falsch sind.

Ob Pearl in Zukunft potentielle Investoren vorstellen kann hängt maßgeblich davon ab, ob das Management der Wassoul'Or und ihr Mehrheitseigner, die SODINAF, welche vollständig von Herrn Diallo kontrolliert wird, sich vorher über die Person dieser Investoren einig werden.

Pearl ist im Verwaltungsrat der Wassoul'Or durch ihr Vorstandsmitglied Herrn Michael Reza Pacha und den Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Herrn Robert F. Goninon, vertreten. Drei Mitglieder des Aufsichtsrates der Pearl sind im Laufe des Jahres 2014 ausgeschieden, namentlich Herr Diallo (30. Mai 2014), Herr Fouquet (29. September 2014) und Herr Davidoff (05. August 2014). Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat deshalb am 26. Mai 2015 drei neue Mitglieder (die Herren Maybud, Ainsworth und Mahdavi) bestimmt.

Die Aktionäre Martagon Investments Ltd, Nemo Asset Management Ltd. und Sequoia Diversified Growth Fund Ltd., alle von Herrn Olivier Couriol, ein ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates der Pearl, kontrolliert, forderten mit Brief vom 16. Februar 2015 eine außerordentliche Aktionärsversammlung. Diese wurde am 12. Juni 2015 abgehalten. Die Aktionäre wiesen Herrn Couriols Vorschlag, die Mitglieder des Aufsichtsrates abzusetzen und der Geschäftsführung das Vertrauen zu entziehen, zurück. Die vom Amtsgericht Frankfurt am Main bestellten Aufsichtsratsmitglieder (Herr Maybud, Herr Ainsworth und Herr Mahdavi) wurden von der Aktionärsversammlung gewählt. Mit Schreiben vom 13. Juli 2015 haben die oben genannten Aktionäre Anfechtungsklage beim Amtsgericht Frankfurt am Main gegen eine Reihe von Hauptversammlungsbeschlüssen vom 12. Juni 2015 eingereicht. Diese richten sich insbesondere gegen die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern.

Auf Grund der oben geschilderten Gesamtsituation hat die Geschäftsführung der Pearl beschlossen, den gesamten Wert der Beteiligung an der Wassoul'Or abzuschreiben.

3. Lage

Ertragslage

Erlöse aus der primären Geschäftstätigkeit „Goldabbau" bei Wassoul'Or werden in Abweichung zu den Erwartungen, auf denen unsere Stellungnahme im vormaligen Lagebericht basierte, erst realisierbar sein, nachdem ein neuer Finanzierungs- und Umstrukturierungsplan für die Wassoul'Or aufgestellt und umgesetzt wurde. In unserer Position als Anteilseignerin der Wassoul'Or ist die Pearl nur an Gewinnen beteiligt, welche als Dividende ausgeschüttet werden.

Goldlieferungen an die Pearl waren jedoch nicht möglich, sodass keine weiteren Einnahmen von der Wassoul'Or hieraus erzielt werden konnten und solange nicht zu erwarten sind, wie die Produktion von dieser nicht wieder aufgenommen werden wird.

Die "sonstigen betrieblichen Aufwendungen" in Höhe von TEUR 769 (Vj.: TEUR 3.375) entfallen insbesondere auf Rechts-, Beratungs-, Abschluss- und Prüfungskosten. Die Kosten im Jahr 2013 sind im Vergleich zum Vorjahr signifikant gesunken, denn die Geschäftsführung hat sich merklich bemüht alle Ausgaben so niedrig wie möglich zu halten, bis Erträge aus der Lieferung von Gold oder Dividendenausschüttungen generiert werden können.

Die "Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten" enthalten i. W. die Wertminderung in Bezug auf die Goldlieferungsrechte (EUR 44,8 Mio.). Dies beruht darauf, dass Pearl Anfang 2014 Goldlieferungsrechte an Dritte zu einem weit unter dem damaligen Goldpreis pro Unze liegenden Preis (EUR 300 pro Unze) verkaufen musste, um die laufende Zahlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten. Obgleich sich an der Einschätzung aller Beteiligten hinsichtlich des Erzkörpers und dessen Abbauwürdigkeit in Kodieran nichts geändert hat, mussten diese Abschläge wegen des gestiegenen Risikos, dass die bestehenden Probleme bei der Wassoul'Or nicht oder erst sehr spät gelöst werden können und somit die Wassoul'Or ihren Verpflichtungen aus den Goldlieferungsrechten womöglich nicht oder sehr spät nachkommen kann, in Kauf genommen werden.

Die "Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens" enthalten die vollständige Abschreibung auf die 25%ige Beteiligung an der Wassoul'Or.

Die "außerordentlichen Erträge" spiegeln die Zahlung eines Gesellschafters in Höhe von TEUR 150 wider. Diese Zahlung wird von der Geschäftsführung der Gesellschaft als Ertragszuschuss angesehen, welche von einem Aktionär der Pearl geleistet wurde, um die Liquidität der Gesellschaft aufrechtzuerhalten. Dieser Betrag ist Gegenstand eines Rechtsstreites. Die Gesellschaft hat eine Rückstellung gebildet, um eine mögliche Rückzahlungsverpflichtung abzudecken.

Im Jahr 2013 resultiert daraus per Saldo insgesamt ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 185.610 (Vj.: TEUR 3.346).

Obwohl eine Ausweitung der Projektentwicklung und der Beratungsleistungen geplant war, konnte Pearl dies auf Grund der problematischen Beteiligung an Wassoul'Or nicht umsetzen.

Finanzlage

Im Jahr 2013 wurde die Liquidität der Gesellschaft durch Zahlung auf erste Goldlieferungen durch Wassoul'Or, die oben erwähnte Zahlung eines Gesellschafters in Höhe von TEUR 150 und durch den Einzug von Forderungen sichergestellt.

Im Jahr 2014 und auch danach musste die Gesellschaft Goldlieferungsrechte an Dritte verkaufen, um ausreichende Liquidität aufrechtzuerhalten.

Zum 31. Dezember 2013 beliefen sich die verfügbaren liquiden Mittel der Gesellschaft auf TEUR 26 (Vj.: TEUR 18).

Aktiva

Die 25%-ige Beteiligung an Wassoul'Or, welche im Jahr 2010 zu jeweils 12,5% im Wege der Sachkapitalerhöhung bzw. des Kaufs zugegangen sind, wurde zum 31. Dezember 2013 mit EUR 1,00 bewertet.

In der Vergangenheit wurde die Beteiligung zu Anschaffungskosten bewertet. Die Beurteilung, ob eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich ist, basierte bisher auf einer Discounted Cash Flow orientierten Betrachtung der Wassoul'Or. Aus den unten genannten Gründen wurde die Bewertung auf eine Barwertbetrachtung der erwarteten Dividende umgestellt. Die Geschäftsführung entschied, da aus den nachfolgend genannten Gründen für den mittelfristigen Planungszeitraum keine Dividendenzahlungen aus der Beteiligung zu erwarten sind, die Beteiligung an Wassoul'Or vollumfänglich abzuschreiben:

Wassoul'Or war nicht in der Lage, die kommerzielle Goldproduktion aufzunehmen. Nach dem Anfahren der Anlage in 2012 musste der Betrieb bereits in 2013 wieder eingestellt werden, da kein kommerziell tragfähiger Betrieb der Anlage erreicht werden konnte.
die anhaltenden Diskussionen zwischen der Geschäftsführung von Wassoul'Or und Pearl bezüglich den zu Beginn des Jahres 2014 durch die Geschäftsführung von Wassoul'Or präsentierten Jahresabschlüssen der Geschäftsjahre 2012 und 2013 sowie die Tatsache, dass Pearl sich weigerte, die Jahresabschlüsse festzustellen ohne zufriedenstellende Informationen und Dokumentation, insbesondere bezüglich der Vereinbarungen zwischen Wassoul'Or und Gesellschaften, die im Eigentum des Präsidenten und Mehrheitsgesellschafters von Wassoul'Or, Herrn Aliou Diallo. standen, führten zu einer Situation, in der die bisher sehr einvernehmliche Zusammenarbeit nicht in der gewohnten Weise aufrechterhalten werden konnte.
der von Wassoul'Or bei Gericht im Zusammenhang mit dem Schutzverfahren vorgelegte Restrukturierungsplan wurde noch nicht umgesetzt. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Restrukturierung der Wassoul'Or letztendlich scheitert.

Diese Einschätzung gilt zumindest solange, bis eine gemeinsame Strategie der Geschäftsführungen von Wassoul'Or und Pearl Gold bezüglich der Jahresabschlüsse 2012 und 2013 festgelegt wurde und diese von allen Aktionären akzeptiert wurde und die wirtschaftliche Zukunft der Wassoul'Or wieder hinreichend sicher positiv eingeschätzt werden kann, insbesondere Einigkeit zwischen Gesellschaftern und Geschäftsleitung der Wassoul'Or hinsichtlich der Rahmenbedingungen zur Wiederaufnahme des operativen Minenbetriebs in Kodieran erzielt wird sowie die weitere Finanzierung der Wassoul'Or sichergestellt ist.

Darüber hinaus sind von der oben beschriebenen Situation auch die unter den "Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht" ausgewiesenen Goldlieferungsrechte betroffen. Diese stehen zum 31. Dezember 2013 mit EUR 13,9 Mio. zu Buche. Der Goldlieferungsanspruch über 46.200 Unzen wurde mit dem Preis bewertet, den die Gesellschaft bei einem teilweisen Verkauf dieser Lieferung erzielen konnte. Dieser belief sich im Januar 2014 auf EUR 300 pro Unze.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sanken von TEUR 417 auf TEUR 14 und bestehen zum Stichtag i. W. aus Umsatzsteuerforderungen. Passiva

Die "sonstigen Rückstellungen" (TEUR 273, Vj.: 149) beinhalten i. W. ausstehende Rechnungen sowie Vorsorge für ein Klagerisiko. Verbindlichkeiten (TEUR 700, Vj.: 629) beinhalten i. W. Verbindlichkeiten aus bezogenen Leistungen. "

Die Eigenkapitalquote per 31. Dezember 2013 beträgt 93%.

Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft stellt sich im Zeitpunkt der Abfassung des Lageberichts ungünstiger dar als im Zeitpunkt des Bilanzstichtages.

4. Finanzielle Leistungsindikatoren

Die Gesellschaft gelang es, die Zahlungsabflüsse und Zahlungszuflüsse annähernd in Einklang zu bringen, wobei die Lage angespannt bleibt, da keine regelmäßigen Einnahmen erzielt werden können. Die Gesellschaft verwendete Cash-Flow-orientierte Leistungsindikatoren zur Führung der Geschäfte.

Aufgrund der Einstellung des Geschäftsbetriebes bei der Wassoul'Or im Herbst 2013 sowie den bisher noch nicht erfolgreichen Restrukturierungsbemühungen wird die Gesamtlage der Pearl vom Vorstand als ungünstig angesehen.

C.) Nachtragsbericht

Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung zu nennen:

Die Gesellschaft hat zum 17. Juli 2014 einen neuen Vorstand erhalten, nachdem die Vorstände Jean-Louis Dupuy und Lutz Hartmann zurückgetreten waren. Der neue Vorstand ist Herr Michael Reza Pacha.
Die Gesellschaft hat seit dem 26. Mai 2015 drei neue Mitglieder des Aufsichtsrates, nämlich die Herren Roy Maybud, Chris Mainsworth und Alireza Mahdavi, nachdem die bisherigen Mitglieder des Aufsichtsrates im Laufe des Jahres 2014 ausgeschieden sind: Herr Diallo (30. Mai 2014), Herr Fouquet (29. September 2014) und Herr Davidoff (05. August 2014)
Auch nach Abschluss des Berichtszeitraums ist es der Wassoul'Or bis heute nicht gelungen die Mine in Kodiéran in Betrieb zu nehmen.
Die Gesellschaft hat in einem erstinstanzlichen Urteil erreicht, dass die Martagon Investment PLC zur Zahlung von 255.000 EUR aufgrund eines Kaufvertrages über Goldlieferungsrechte verurteilt worden ist. Gegen dieses Urteil hat die Martagon Berufung eingelegt.
Gegen die Stimmergebnisse der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft in 2015 wurde von dem Aktionär Martagon Investment und weiteren ihr nahestehenden Gesellschaften eine Anfechtungsklage eingereicht. Bisher ist in diesem Verfahren kein Urteil ergangen.

Im Übrigen verweisen wir auf die geschlossene Darstellung der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag in Abschnitt B.2 Geschäftsverlauf."

D.) Prognose-, Chancen- und Risikobericht

1) Prognosebericht

Bezüglich der Pearl geht das Management davon aus, dass die Liquidität für zumindest die kommenden 24 Monate (bis Januar 2018) gesichert ist. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Liquidität durch Erfüllung bereits abgeschlossener Verträge über den Verkauf von Goldlieferungsrechten sichergestellt werden kann.

Seit der Entscheidung im zweiten Halbjahr 2013, die Mine stillzulegen bis ein neues technisches Konzept ausgearbeitet und die notwendige Finanzierung gesichert ist, fand keine weitere Förderung statt. Vom heutigen Standpunkt aus müssen zusätzlich zu einer ausreichenden Finanzierung auch eine Analyse der Goldvorkommen sowie technische Studien durchgeführt werden, um die Methode und die technischen Voraussetzungen zum Betrieb der Mine festzulegen. Darüber hinaus müssen eine angemessene Geschäftsleitung und Personal für Wassoul'Or gefunden werden.

Eine Prognose zur Betriebsaufnahme durch die Wassoul'Or ist der Gesellschaft derzeit aufgrund der mangelnden Informationen von Seiten der Wassoul'Or nicht möglich. Diese hat von dem Gericht in Bamako eine Frist bis Mitte 2017 gesetzt bekommen, um die nötige Restrukturierung durchzuführen.

Die wirtschaftliche Lage der Pearl wird auch in Zukunft zentral mit der wirtschaftlichen Entwicklung bei der Wassoul'Or verbunden sein. Der Vorstand erhofft sich, das alle beteiligten Parteien zusammenwirken, um einen Produktionsstart der Wassoul'Or sicherzustellen.

2) Risikobericht

Chancen und Risiken der Pearl resultieren im Wesentlichen aus der Beteiligung an der Wassoul'Or und können deshalb unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten mit deren Goldförderungsaktivitäten verglichen werden. Daher werden im Folgenden auch die Chancen und Risiken der Wassoul'Or dargestellt.

2.1) Bestandsgefährdende Risiken

Die beiden wesentlichen Assets der Pearl Gold AG, nämlich die Beteiligung an der Wassoul'Or sowie die Goldlieferungsrechte, hängen vollständig von dem Bestand und dem Erfolg der Wassoul'Or ab.

Im Jahr 2014 und auch danach musste die Gesellschaft Goldlieferungsrechte an Dritte verkaufen, um eine ausreichende Liquidität aufrechtzuerhalten. Bis Wassoul'Or das operative Geschäft in Mali hochfährt und dadurch ausreichende Dividendenzahlungen an die Pearl Gold leisten beziehungsweise die verbleidenden Goldlieferungsrechte bedienen kann, hängt die weitere Entwicklung und die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft von der Erfüllung bereits kontrahierter Verkäufe von Goldlieferungsrechten ab, soweit keine alternative Finanzierung, z.B. durch Gesellschafterdarlehen oder Ertragszuschüsse, gefunden werden kann.

Die geplanten Erträge aus Dividenden und Goldlieferungen durch die Wassoul'Or sollten zu erheblichen Erträgen bei Pearl führen, die wiederum als Grundlage für Dividenden dienen, oder weitere Projekte finanzieren sollten. Die heutige Planung der Pearl geht davon aus, dass sich bestehende Kontrakte hinsichtlich des Verkaufs von Goldlieferungsrechten realisieren lassen und dass mittelfristig die Wassoul'Or in der Lage sein wird die Produktion aufzunehmen und ihren Verpflichtungen gegenüber Pearl nachzukommen. Sollte es Pearl unmöglich sein, die Zahlungen von Martagon Investment zu vereinnahmen und/oder sollten die Käufer der Goldlieferungsrechte nicht mehr in der Lage sein, die weiteren Tranchen zu erwerben, so müsste die Pearl Gold andere Einnahmequellen generieren, um ihre benötigte Liquidität sicher zu stellen.

Es kann heute nicht abgesehen werden, welche Folgen für Pearl eintreten würden, wenn nach den zwei Jahren, für die das Management die Liquidität geplant hat, keine Lösung bezüglich der Produktionsaufnahme durch die Wassoul'Or eingetreten ist.

2.2) Risiken nach Wiederaufnahme der Goldförderung durch Wassoul'Or

Die nachfolgenden Ausführungen kommen erst zum Tragen, sobald die Produktion in der Mine Kodieran der Wassoul'Or wieder aufgenommen worden sind. Alle Erklärungen basieren auf den Informationen, die Pearl Gold von der Geschäftsführung der Wassoul'Or erhalten hat sowie von den Besichtigungen vor Ort. Falls Wassoul'Or seine Grundsätze seit Anfang 2014 geändert hat, könnte dies nicht in den folgenden Statements abgebildet sein.

a) Umfeld- und Branchenrisiken"

Politische, soziale und regulatorische Risiken

In aufstrebenden Staaten wie Mali herrscht nicht in dem Maße politische und soziale Stabilität, wie das in vielen hochentwickelten Industrieländern zugeschrieben wird. In der Vergangenheit war auch in Mali zeitweise eine aktive Einflussnahme der Politik auf die Privatwirtschaft zu verzeichnen. Allerdings waren die 15 Jahre vor März 2012 von relativer politischer Stabilität und einer sich fortentwickelnden Demokratisierung geprägt. Dieses hat sich seit dem 22. März 2012 und dem an diesem Tag erfolgten Militärputsch in Mali geändert. Das politische Vakuum haben terroristische Gruppen im Norden Malis dazu genutzt, mit viel Gewalt und Schreckensherrschaft ein nicht kontrolliertes Gebiet nördlich der Stadt Mopti zu errichten. Die Situation im Norden Malis ist wegen der geographischen Entfernung für die Wassoul'Or nicht von erheblicher Bedeutung, jedoch hat sich die Lage auch deutlich gebessert, seitdem im Januar 2013 französische Truppen zusammen mit einer gemeinsamen afrikanischen Truppe eingegriffen haben und eine Befreiung und weitest gehende Befriedung des Nordens erreicht haben. Das Eingreifen des Militärs hat zeitweise zu weiteren Schwierigkeiten geführt, da aufgrund des erheblichen Kraftstoffbedarfs des Militärs zeitweise der Dieselkraftstoff für die Eigengeneration von Strom nicht zur Verfügung stand. Die Situation hat sich normalisiert, ist aber dennoch nicht als absolut sicher zu bewerten. Mali ist derzeit politisch stabilisiert, internationale Truppen, auch deutsche, gewährleisen die Sicherheit und Ruhe.

Die politische Situation in Bamako könnte für Wassoul'Or nicht unerheblich sein. Es ist anzumerken, dass keine der zahlreichen Regierungen, die Militär-Junta eingeschlossen, irgendwelche Bestrebungen gezeigt hat, etwas an der rechtlichen Situation der Minen zu ändern. Sicherlich gibt es immer wieder Diskussionen um Änderungen am Minenrecht oder um die Erhöhung des Anteils des Staates an Minen, zu konkreten Maßnahmen haben diese jedoch bisher nicht geführt. Die inzwischen wieder stabil arbeitende Regierung arbeitet mit allen Investoren eng zusammen und es konnten keine Vorbehalte erkannt werden. Ein Risiko für den Bestand der Konzession würde nach unserer Überzeugung nur dann eintreten, wenn die Restrukturierung der Wassoul'Or scheitern würde. Gerade die Erfahrung der Jahre 2012 und 2013 zeigt, dass dies auch für politisch instabile Zeiten gilt.

Darüber hinaus stellt Korruption nach wie vor ein Problem in Mali dar. Sollten sich die politischen Verhältnisse in Mali ändern, kann nicht ausgeschlossen werden, dass daraus negative Konsequenzen für Wassoul'Or und deren Geschäftstätigkeit erwachsen würden. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn Mali für längere Zeit von internationalen Hilfsprogrammen ausgeschlossen bliebe. Diese sind aber sogar stärker als früher nach der Krise in 2012 wieder angelaufen.

Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Stimmung in der Politik sowie in der Bevölkerung gegen die Bergbauindustrie wenden könnte, beispielsweise aufgrund einer vermeintlichen Umweltzerstörung durch Bergbauunternehmen. Einerseits arbeitet die Mine derzeit nicht, andererseits dürfte Wassoul'Or aufgrund von besonders umweltschonenden Verfahren und dem geplanten weitgehenden Verzicht auf Chemikalien ein geringes Risiko aufweisen.

Pearl ist bemüht, ein gutes Verhältnis zu lokalen Behörden sowie der lokalen Bevölkerung aufzubauen und zu erhalten. Die Stilllegung der Mine hat hier sicherlich zu Spannungen geführt, da die lokale Bevölkerung auf Arbeitsplätze und Einkommen hofft. Eine zeitnahe Wiederaufnahme der Arbeit dürfte hier jedoch zur Beruhigung und zu einem besseren Verhältnis führen. Pearl hat großes Interesse daran, dieses positive Verhältnis durch einen engen Kontakt zu allen Beteiligten wiederzuerlangen. Insbesondere soll dies durch einen engen Kontakt mit den Interessengruppen geschehen.

Der Abbau von Gold in der Republik Mali ist von der Erteilung einer entsprechenden Konzession abhängig. Wassoul'Or verfügt über eine solche Konzession mit einer Laufzeit von 30 Jahren ab dem Jahr 1997. Da der Abbau der geschätzten Goldvorkommen nach den derzeitigen Planungen lediglich 10 Jahre in Anspruch nehmen wird, würde nach derzeitiger Planung die Verlängerung der Konzession nicht erforderlich werden. Der Abbau weiterer, heute noch nicht erfasster Reserven würde eine Verlängerung wohl notwendig machen.

Markt-/Branchenbezogene Risiken

Der wesentliche Teil der Erträge von Pearl bzw. Wassoul'Or wird aus der Veräußerung des geförderten Goldes resultieren. Dementsprechend hängen die zukünftige Ertragslage der Gesellschaft und die Wirtschaftlichkeit des Goldabbaus bei erfolgreicher Aufnahme der kommerziellen Goldförderung wesentlich vom erzielbaren Goldpreis ab. Selbst wenn der Goldpreis in den letzten Jahren gelitten hat, bleibt er doch deutlich über 1.000 USD pro Unze. Insbesondere vor dem Hintergrund der Schuldenprobleme vieler starker Wirtschaftsregionen (USA, Japan und EU) und den damit verbundenen Risiken im Hinblick auf das Weltfinanzsystem ist nicht damit zu rechnen, dass sich die Anlegernachfrage nach Gold und damit dessen Preis weiter wesentlich verringert. Diese Rahmenbedingungen sind aus Sicht der Geschäftsführung grundsätzlich als Chance für die Pearl zu betrachten.

Gold wird neben Anlagezwecken auch in der industriellen Produktion (insbesondere von Schmuck und Elektronik) benötigt. Sollten sich die gesamtwirtschaftlichen Bedingungen verschlechtern und zu einem Rückgang des Konsums sowie der industriellen Produktion führen, so kann insoweit auch ein Rückgang der Nachfrage nach Gold nicht ausgeschlossen werden.

b) Unternehmensstrategische Risiken

Abgesehen von der untergeordneten Beratungstätigkeit beschränkt sich die Geschäftstätigkeit von Wassoul'Or und damit mittelbar auch diejenige der Pearl auf ein einziges Produkt (Gold) und eine einzige geographische Region (Mali). Daneben vermittelt die bestehende 25%ige Beteiligung keinen Einfluss auf das Management der Wassoul'Or. Sollten sich die Ergebnisse aus der Goldproduktion der Wassoul'Or nicht wie erwartet entwickeln, oder die Goldproduktion nicht realisieren lassen, kann dieses nicht mit positiven Ergebnissen aus anderen Geschäftsbereichen ausgeglichen werden.

c) Operative Risiken

Bergbauspezifische Risiken

Der ökonomische Erfolg von Wassoul'Or hängt maßgebend von der Qualität und der Quantität der Goldvorkommen ab, für welche die Gesellschaft über die Abbaurechte verfügt. Sämtliche Angaben über die Größe der Goldvorkommen wurden durch Anwendung von in der Goldindustrie üblichen Evaluationsverfahren gewonnen. Die Zahlen können jedoch naturgemäß lediglich Schätzungen auf der Basis von Testverfahren und Erfahrungen darstellen und sind als solche mit Unsicherheiten behaftet. Das gilt sowohl in quantitativer (Größe des Goldvorkommens) als auch in qualitativer Hinsicht (z.B. Reinheitsgrad, Gesteinsbeschaffenheit).

Sollten die tatsächlichen Verhältnisse negativ von den Erwartungen abweichen, können sich negative Konsequenzen für die Wirtschaftlichkeit des Abbaus ergeben. Konkrete Risiken sind insoweit derzeit nicht ersichtlich. Die aktuellen Zahlen lassen nicht auf eine Erhöhung dieses Risikos schließen. Aktuellere Gutachten, über die die Gesellschaft in Pressemitteilungen berichtet hat, bestätigen in weiten Teilen die bisherigen Annahmen.

Energieversorgung

Aufgrund beschränkter Kapazitäten bezüglich der Produktion sowie des Transports von Strom in Mali kann eine durchgehende Energieversorgung der Mine möglicherweise nicht sichergestellt werden.

d) Personalrisiken

Es besteht das Risiko keine fähigen und erfahrenen leitenden Mitarbeiter für die Bewältigung des anstehenden Restrukturierungsprozesses der Wassoul'Or zu finden.

e) Finanzrisiken

Wassoul'Or wurde vormals im Wesentlichen durch deren größten Anteilseigner SODINAF finanziert, welche sich zur finanziellen Ausstattung der Gesellschaft bis zur Fertigstellung der Mine verpflichtet hatte. SODINAF ist offensichtlich nicht mehr in der Lage ihrer Finanzierungsverpflichtung nachzukommen und erklärte deshalb die Mine für, nach ihren eigenen Maßstäben, fertiggestellt. Pearl weist diese Ansicht entschieden zurück und hat juristische Schritte gegen SODINAF eingeleitet, um diese zu einer weiteren Finanzierung zur Fertigstellung der Mine zu verpflichten. Insbesondere fordert Pearl, dass Gesellschafterdarlehen, welche in den Büchern von Wassoul'Or eingeschrieben sind, gekündigt werden. Diese Gesellschafterdarlehen stehen nicht im Einklang mit der Finanzierungsverpflichtung der SODINAF und wurden niemals von Wassoul'Or genehmigt, beschlossen oder rechtswirksam dokumentiert.

f) Technische Risiken

Vor Wiederaufnahme der Produktion der Wassoul'Or muss die bestehende Anlage und die Geeignetheit des technischen Verfahrens evaluiert werden. Es liegen derzeit keine Anhaltspunkte dafür vor, es kann nicht jedoch ausgeschlossen werden, dass diese Evaluation zum Ergebnis führt, dass größere Teile der Anlage angepasst werden müssen

3) Chancenbericht

Der Vorstand ist der Überzeugung, dass das Goldvorkommen Kodiéran erhebliche Potentiale birgt. Die Entscheidung des Gerichts in Bamako, eine Restrukturierung durchzuführen, soll es dem Management der Wassoul'Or ermöglichen, ohne den Druck der Gläubiger an einer tragfähigen Lösung zu arbeiten und die Produktion in Kodiéran aufzunehmen. Dies würde zu einer Neubewertung der Beteiligung führen.

4) Risikomanagementsystem

Die Gesellschaft hat die für sie relevanten Risikobereiche detailliert an den obigen Kapiteln entlang definiert. Diese Risikofaktoren werden in regelmäßigen Abständen überprüft und gewichtet und die Einschätzung der Unternehmensführung dazu dokumentiert. Vorstand und Aufsichtsrat tauschen sich kontinuierlich über ihre Einschätzungen zu den Risikobereichen aus.

In Bezug auf die Rechnungslegung ist das Kontroll- und Risikomanagementsystem den tatsächlichen Gegebenheiten der Pearl angepasst. Die Buchhaltung wird durch einen professionellen Dienstleister extern wahrgenommen, der in 3-Monatsabständen über seine Tätigkeit berichtet. Diese Berichte werden aufmerksam geprüft und mehrfach im Jahr telefonisch und in persönlichen Treffen besprochen. Die Gesellschaft führt zudem Stichproben zur Überprüfung der Effizienz des externen Dienstleisters durch. Weitere Maßnahmen erscheinen bei dem aktuellen Umfang der Rechnungslegung als Beteiligungsunternehmen mit nur sehr geringem Buchungsvolumen nicht angebracht.

Trotz Risikofrüherkennungssystem ist jedoch darauf hinzuweisen, dass die 25% Beteiligung eben keinen Einfluss auf das Management der Wassoul'Or gewährt und die Pearl Gold auf das Wohlwollen und die Kompetenz des Managements der Wassoul'or angewiesen ist. Im Rahmen dieser eingeschränkten Möglichkeiten ist jedoch immer eine sehr intensive Präsenz vor Ort sichergestellt worden. Erst seit dem Ausscheiden von Herrn Diallo aus dem Aufsichtsrat der Pearl Gold am 30. Mai 2014 ist der Informationsfluss erheblich eingeschränkt.

5) Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten

Die Gesellschaft verfügte zum Bilanzstichtag über Rechte auf die Lieferung von 46.200 Unzen Gold gegen die Wassoul'Or (zum 31. Dezember 2015 noch 37.500 Unzen Gold). Hieraus ergeben sich einerseits ein Marktpreisrisiko bezüglich der Veränderung des Goldpreises und ein Ausfallrisiko bezüglich des Anspruchsgegners.

Die Gesellschaft beobachtet die Entwicklung des Goldpreises regelmäßig. Die Entwicklung des Goldpreises hat einen direkten Einfluss auf den Wert der Goldlieferungsrechten. Das Risiko bezüglich der Lieferfähigkeit der Wassoul'Or hat sich im Berichtszeitraum realisiert, da die Lieferungen nicht fristgerecht erfolgten. Die zur Aufrechterhaltung der Liquidität notwendigen Verkäufe von Lieferrechten an Dritte waren nur mit einem erheblichen Abschlag möglich. Die Bewertung der Goldlieferungsrechte erfolgte daher auf der Basis des Verkaufspreises, welcher zeitnah zum Bilanzstichtag realisiert werden konnte mit 300 EUR pro Unze.

Hinsichtlich des Beteiligungsmanagements verweisen wir auf unsere Ausführungen unter Abschnitt Risikomanagementsystem.

E.) Vergütungssystem

Vergütung des Vorstandes

Der Vorstand hatte im vergangenen Geschäftsjahr erstmals eine Vergütung erhalten. Diese bestand aus Honorarzahlungen in Höhe von TEUR 110 (Vj.: TEUR 100) für die Vorstandstätigkeit. Das Vorstandsmandat wurde für das gesamte Jahr 2013 von Lutz Hartmann im Rahmen eines Beratungsmandates wahrgenommen. Lutz Hartmann hat über dieses Vergütungsmodell eine monatliche Vergütung von TEUR 10 bis zu seinem Ausscheiden aus dem Vorstand erhalten. Der Vorstand Dupuy erhält keine Vergütung für seine Tätigkeit.

F.) Erklärung zur Unternehmensführung

Die Erklärung gemäß § 289a HGB ist auf der Homepage der Gesellschaft hinterlegt und kann dort eingesehen werden. (www.pearlgoldag.com)

G.) Übernahmerelevante Daten

Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB und erläuternder Bericht

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals:

Das Grundkapital der PEARL zum 31. Dezember 2013 betrug EUR 25.000.000 und war eingeteilt in 25.000.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR. Eine Stammaktie gewährt jeweils eine Stimme

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen:

Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, auch soweit sie sich aus Vereinbarungen zwischen Gesellschaftern ergeben, sind dem Vorstand nicht bekannt.

Beteiligungen am Kapital, die 10% der Stimmrechte überschreiten:

Uns sind keine direkten oder indirekten Beteiligungen am Kapital der PEARL bekannt, die 10% der Stimmrechte überschreiten.

Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen:

Kein PEARL-Aktionär verfügt über Sonderrechte, die ihm Kontrollbefugnisse verleihen.

Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben:

PEARL verfügt über keine Arbeitnehmer.

Gesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über die Änderung der Satzung:

Die Voraussetzungen für die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands sowie die Änderung der Satzung richten sich nach den einschlägigen Regelungen des Aktiengesetzes. Nach der Satzung der PEARL besteht unser Vorstand aus einer oder mehreren Personen, die gemäß § 84 AktG durch den Aufsichtsrat für eine Zeit von maximal fünf Jahren bestellt werden. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt. Eine wiederholte Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Falls der Vorstand aus mehreren Personen besteht, kann der Aufsichtsrat ein Mitglied zum Vorsitzenden und ein Mitglied zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden.

Die Bestellung zum Vorstand kann gemäß § 84 AktG durch den Aufsichtsrat widerrufen werden, wenn in Bezug auf das Vorstandsmitglied ein wichtiger Grund, etwa eine grobe Pflichtverletzung, vorliegt. Fehlt ein erforderliches Vorstandsmitglied, so kann gemäß § 85 AktG in dringenden Fällen eine gerichtliche Bestellung erfolgen.

Die Änderung unserer Satzung erfolgt gemäß §§ 179, 133 AktG durch einen Beschluss der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens drei Vierteln des bei der Abstimmung vertretenen Grundkapitals. Die Befugnis zu Änderungen, die nur die Fassung betreffen, ist gemäß § 18 Abs. 4 der Satzung dem Aufsichtsrat übertragen worden.

Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:

Durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 16. Juni 2011, eingetragen im Handelsregister am 19. Juli 2011, ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 1. Juni 2016 das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft um höchstens EUR 10.000.000,00 (in Worten: Euro zehn Millionen) durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von Stamm- oder stimmrechtslosen Vorzugsaktien gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen (genehmigtes Kapital 12011).

Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen, das den Aktionären grundsätzlich im Wege des mittelbaren Bezugsrechts (§ 186 Abs. 5 AktG) gewährt werden soll. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen

a) zum Ausgleich von Spitzenbeträgen;
b) zur Gewährung von Bezugsrechten an Inhaber von zu begebenden Optionsschuldverschreibungen, Wandelschuldverschreibungen oder Wandelgenussrechten;
c) um Aktien als Belegschaftsaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft auszugeben, insoweit jedoch begrenzt auf 10% des Grundkapitals;
d) zur Gewinnung von Sacheinlagen, insbesondere in Form von Unternehmen oder Unternehmensteilen, die im Interesse und Gegenstand der Gesellschaft liegen;
e) zur Erschließung neuer Kapitalmärkte durch Aktienplatzierung, insbesondere auch im Ausland;
f) wenn bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlage der Ausgabepreis der Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals nicht überschreiten und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung.

Über den Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Hierbei besteht die Ermächtigung, Stammaktien und/oder auch stimmrechtslose Vorzugsaktien zu begeben, deren Einzelheiten, insbesondere auch die Höhe der Vorzugsdividende bei Vorzugsaktien, der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats festlegt. Auch wenn die Kapitalerhöhung in mehreren Stufen erfolgt, können Vorzugsaktien in einer späteren Stufe ausgegeben werden, die solchen einer vorangegangenen Stufe vorgehen oder gleichgestellt werden. Bei Ausgabe neuer Aktien kann der Beginn des Gewinnbezugsrechts abweichend von § 60 AktG festgesetzt werden.

Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital nach vollständiger oder teilweiser Ausnutzung oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

Die Gesellschaft hat aufgrund der am 20. März 2012 durchgeführten Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital das Genehmigte Kapital I in Höhe von EUR 5.000.000,00 ausgenutzt.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen:

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht.

Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind:

Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit Vorstandsmitgliedern oder Arbeitnehmern getroffen sind, existieren nicht.

Frankfurt am Main, 19. Februar 2016

Der Vorstand

PEARL GOLD AG, FRANKFURT AM MAIN

Geänderter Jahresabschluss und geänderter Lagebericht zum 31. Dezember 2013

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den geänderten Jahresabschluss – bestehend aus geänderter Bilanz, geänderter Gewinn- und Verlustrechnung, geänderter Kapitalflussrechnung, geänderter Eigenkapitalveränderungsrechnung sowie geändertem Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den geänderten Lagebericht der Pearl Gold AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des geänderten Jahresabschlusses und des geänderten Lageberichts nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den geänderten Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den geänderten Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den geänderten Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den geänderten Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, geändertem Jahresabschluss und geändertem Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des geänderten Jahresabschlusses und des geänderten Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der geänderte Jahresabschluss der Pearl Gold AG, Frankfurt am Main, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der geänderte Lagebericht steht im Einklang mit dem geänderten Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführung des Vorstands im geänderten Lagebericht hin. Dort ist im Abschnitt D.2.1) „Bestandsgefährdende Risiken" ausgeführt, dass die beiden wesentlichen Assets der Pearl Gold AG, nämlich die Beteiligung an der Wassoul'Or S.A., Bamako, Mali („Wassoul'Or") sowie die Goldlieferungsrechte, vollständig von dem Bestand und dem Erfolg der Wassoul'Or abhängen. Bis Wassoul'Or das operative Geschäft in Mali hochfahrt und dadurch ausreichende Dividendenzahlungen an die Pearl Gold leisten beziehungsweise die verbleibenden Goldlieferungsrechte bedienen kann, hängt die weitere Entwicklung und die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft von der Erfüllung bereits kontrahierter Verkäufe von Goldlieferungsrechten ab, soweit keine alternative Finanzierung, z.B. durch Gesellschafterdarlehen oder Ertragszuschüsse; gefunden werden kann. Des Weiteren führt der Vorstand in Abschnitt D.2.1) des geänderten Lageberichts aus, dass heute nicht abgesehen werden kann, welche Folgen für Pearl 'eintreten würden; wenn nach den zwei Jahren, für die das Management die Liquidität geplant hat, keine Lösung bezüglich der Produktionsaufnahme durch die Wassoul'Or eingetreten ist.

Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir des Weiteren auf die Ausführung des Vorstands im Anhang hin. Dort wird ausgeführt, dass die Gesellschaft am 27. Juli 2015 im Rahmen einer stufenweisen Offenlegung des Jahresabschlusses 2013 einen aufgestellten, aber nicht geprüften und nicht festgestellten Jahresabschluss und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2013 veröffentlicht hat und dass der Jahresabschluss und der Lagebericht im Zuge der Jahresabschlussprüfung geändert wurden.

Frankfurt am Main, den 22. Februar 2016

**Warth & Klein Grant Thornton AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Dirk Bauer, Wirtschaftsprüfer

Robert Binder, Wirtschaftsprüfer

PEARL GOLD AG, FRANKFURT AM MAIN

Versicherung der gesetzlichen Vertreter (§§ 264 Abs. 2 Satz 3, 289 Abs. 1 Satz 5 HGB)

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Unternehmens so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens beschrieben sind.

Frankfurt am Main, 19. Februar 2016

Vorstand

Bericht des Aufsichtsrats 2013

Der Aufsichtsrat der PEARL GOLD AG setzte sich im Geschäftsjahr 2013 wie folgt zusammen:

Robert F. Goninon (Aufsichtsratsvorsitzender)
Aliou Boubacar Diallo (stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender);
Alexandre Davidoff
Pierre Roux
Dominique Fouquet
Konstantin von Klitzing

Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Der Aufsichtsrat befasste sich umfassend mit der operativen sowie strategischen Entwicklung der Gesellschaft und der Gruppe. Der Aufsichtsrat trat drei Mal zusammen: am 3. April 2013„ am 13. Mai 2013 und am 14. Mai 2013.

Aufgrund des dies noch nicht erforderlich machenden Umfanges der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft hat der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2013 keine Ausschüsse gebildet

Zur Diskussion und Entscheidung standen zahlreiche Sachthemen sowie zustimmungspflichtige Maßnahmen. Zustimmungspflichtige Sachverhalte sowie grundsätzliche strategische Fragen wurden besonders ausführlich behandelt.

Neben der Zusammenarbeit aufgrund besonderer Kontrollaufgaben hat der Vorstand den Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend durch mündliche und schriftliche Berichte und Ergebnisrechnungen informiert. Er hat auf den Aufsichtsratssitzungen ausführlich die wirtschaftliche Lage, die Entwicklung, die Geschäftspolitik, die Unternehmensplanung sowie alle bedeutsamen Geschäfte und Maßnahmen dargelegt. Der Aufsichtsrat hat alle Berichte mit dem Vorstand beraten, die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Entscheidungen getroffen und den Vorstand auch in Fragen der Planung und Strategie beraten.

Zu besonderen Geschäftsvorgängen wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen umfassend in Kenntnis gesetzt und bei gebotenen Einzelfällen in Abstimmung mit dem Aufsichtsratsvorsitzenden um schriftliche Beschlussfassung gebeten. Darüber hinaus informierte der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden regelmäßig zu allen wichtigen Entwicklungen und anstehenden Entscheidungen. In begründeten Einzelfällen hat der Aufsichtsrat externe Sachverständige zur Beratung hinzugezogen.

Der Vorstand ist seinen Informationspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat vollständig und zeitgerecht nachgekommen und hat dem Aufsichtsrat die nach Satzung genehmigungspflichtigen Geschäfte vorgelegt. Der Aufsichtsrat ist von der Rechtsmäßigkeit der Unternehmensführung durch den Vorstand überzeugt. Weiter hat der Aufsichtsrat mit dem Vorstand die Organisation der Gesellschaft und des Unternehmens erörtert und ist von der Leistungsfähigkeit dieser Organisation und der Wirtschaftlichkeit der Unternehmensführung durch den Vorstand überzeugt.

In 2013 besprochene Themen waren die Entwicklung des Kerngeschäftes sowie die Schwierigkeiten bei der Inbetriebsetzung der Kodiéran-Mine und die politische Situation in Mali. Der Aufsichtsratspräsident, wie auch andere Mitglieder des Aufsichtsrates, reisten mehrfach nach Mali, um einen persönlichen Eindruck von der Entwicklung der Mine zu gewinnen. Auch besprochen wurde eine größere operative Einbindung der Peart Gold AG auf Ebene der Wassoul'Or SA, zu der es aber aufgrund der mangelnden Durchsetzung durch Wassoul'Or nicht kam.

Die Hauptversammlung hatte am 14. Mai 2013 die Warth & Klein Grant Thornton AG zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 gewählt, entsprechend hat der Aufsichtsrat den Abschlussprüfer beauftragt.

Der Abschlussprüfer hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013, sowie den Lagebericht der PEARL GOLD AG geprüft und am 19. Februar 2016 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht eigenständig geprüft und beides auf der Vorstandssitzung am 19. Februar 2016 mit dem Vorstand besprochen. Einwendungen waren nicht zu erheben.

Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 am 19. Februar 2016 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit.

Für den Aufsichtsrat

Robert F. Goninon, Vorsitzender des Aufsichtsrats

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