Audit Report / Information • May 10, 2016
Audit Report / Information
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Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass der Konzernabschluss zum Abschlussstichtag 31.12.2012 der Capital Stage AG, Hamburg, fehlerhaft ist:
1. Für die nach IFRS 3 als Unternehmenszusammenschlüsse bilanzierten Erwerbe von Anteilen an Solar- bzw. Windparks fehlen im Anhang zum Konzernabschluss der Capital Stage AG zum 31. Dezember 2012 neben der Angabe der Kaufpreise (IFRS 3.B64 (f)) insbesondere Angaben zu dem jeweiligen nach IFRS 3.34 erfassten Gewinn aus dem Unternehmenserwerb (IFRS 3.B64(n) (i)):
Unternehmenserwerb, nach IFRS 3.34 erfasster Gewinn in T€:
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| Grit 63. Vermögensverwaltungs GmbH und De Stern 10 srl: | 6.612 |
| Solar Farm FC 1: | 3.756 |
| Solar Farm FC 3: | 907 |
| Solarpark Glebitzsch GmbH: | 1.224 |
| Windkraft Sohland GmbH & Co. KG: | 42 |
| Boreas Windfeld Greußen GmbH & Co. KG: | 48 |
| Parco Eolico Monte Vitalba SRL: | 1.681 |
| Solarpark Neuhaus GmbH: | 843 |
| Summe: TEUR | 15.122 |
Darüber hinaus fehlt u.a. eine sachgerechte Beschreibung der Gründe, die zur Entstehung der Gewinne aus der Erstkonsolidierung geführt haben (IFRS 3.B64 (n) (ii)). Insbesondere fehlt die Angabe, dass die Erzielung von signifikant unterhalb der ermittelten beizulegenden Zeitwerte der erworbenen Wind- und Solarparks liegenden Kaufpreisen aus der Ausnutzung von wirtschaftlichen Drucksituationen bei den jeweiligen Verkäufern resultiert.
Die Unvollständigkeit der Angaben zu den Unternehmenszusammenschlüssen verstößt gegen IFRS 3.59 i.V.m. IFRS 3.B64.
2. Die Capital Stage AG hat in der Konzern-Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2012 den Finanzmittelfonds um € 15,8 Mio. zu hoch ausgewiesen. Ursächlich hierfür ist die unzulässige Berücksichtigung von Guthaben auf Kapitaldienst- und Projektreservekonten, die einer langfristigen Verfügungsbeschränkung unterliegen, im Finanzmittelfonds. Hierdurch werden auch die Auszahlungen für den Erwerb konsolidierter Unternehmen abzüglich übernommener Zahlungsmittel um € 3,4 Mio. zu niedrig und der Cashflow aus der investiven Geschäftstätigkeit um € 3,4 Mio. zu hoch ausgewiesen.
Es liegt ein Verstoß gegen IAS 7.6 vor.
3. Die Capital Stage AG hat im Geschäftsjahr 2012 die Nutzungsdauern für die als immaterielle Vermögenswerte bilanzierten Stromeinspeiseverträge mit historischen Anschaffungskosten von € 67 Mio. auf bis zu 30 Jahren verlängert. Für die Stromeinspeiseverträge bestimmt sich die maximale Nutzungsdauer jedoch nach der Länge des gesetzlich geregelten Förderzeitraums für die jeweiligen Wind- bzw. Solarparks, i.d.R. 20 Jahre. Als Folge der unzulässigen Überschreitung der Nutzungsdauer sind die Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte zu niedrig und die immateriellen Vermögenswerte zu hoch ausgewiesen.
Es liegt ein Verstoß gegen IAS 38.97 i.V.m. IAS 38.94 vor.
Hamburg, im Mai 2016
Capital Stage AG
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