Annual / Quarterly Financial Statement • Jun 29, 2016
Annual / Quarterly Financial Statement
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AKTIVA
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| 31.12.15 | 31.12.14 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte | 34.221.111,00 | 32.218.882,00 | ||
| 2. EDV Software und entgeltlich erworbene Nutzungsrechte | 6.474.271,00 | 8.603.976,60 | ||
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 11.369.066,00 | 17.053.599,00 | ||
| 52.064.448,00 | 57.876.457,60 | |||
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 22.343.351,00 | 23.027.660,00 | ||
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 43.521.372,83 | 53.263.947,76 | ||
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.582.099,17 | 10.267.474,11 | ||
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.940.973,86 | 108.492,69 | ||
| 78.387.796,86 | 86.667.574,56 | |||
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 179.664.593,96 | 179.564.593,96 | ||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.988.633,57 | 667.800,40 | ||
| 181.653.227,53 | 180.232.394,36 | |||
| 312.105.472,39 | 324.776.426,52 | |||
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||||
| I. Vorräte | ||||
| 1. Unfertige Leistungen | 842.246,69 | 2.250.831,41 | ||
| 2. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 23.627,80 | 27.149,20 | ||
| 3. Waren | 858.916,20 | 1.245.016,18 | ||
| 1.724.790,69 | 3.522.996,79 | |||
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 50.452.492,34 | 37.790.571,68 | ||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 13.398.354,57 | 9.725.886,98 | ||
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 6.303.303,02 | 4.096.730,19 | ||
| 70.154.149,93 | 51.613.188,85 | |||
| III. Wertpapiere | ||||
| Sonstige Wertpapiere | 0,00 | 306.469,12 | ||
| IV. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 65.369.854,37 | 76.418.397,53 | ||
| 137.248.794,99 | 131.861.052,29 | |||
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 5.507.826,02 | 6.800.307,91 | ||
| 454.862.093,40 | 463.437.786,72 | |||
| PASSIVA | ||||
| 31.12.15 | 31.12.14 | |||
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| A. EIGENKAPITAL | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 124.162.487,00 | 124.142.487,00 | ||
| Bedingtes Kapital TEUR 46.500 (Vorjahr: TEUR 30.770) | ||||
| II. Kapitalrücklage | 14.239.639,38 | 14.236.239,38 | ||
| III. Gewinnrücklagen | ||||
| Andere Gewinnrücklagen | 37.763.746,28 | 42.763.746,28 | ||
| IV. Bilanzgewinn | 4.075.255,16 | 14.632.804,12 | ||
| 180.241.127,82 | 195.775.276,78 | |||
| B. RÜCKSTELLUNGEN | ||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen | 4.729.284,00 | 4.332.602,00 | ||
| 2. Steuerrückstellungen | 261.573,00 | 1.515.490,55 | ||
| 3. Sonstige Rückstellungen | 27.822.227,74 | 28.438.797,40 | ||
| 32.813.084,74 | 34.286.889,95 | |||
| C. VERBINDLICHKEITEN | ||||
| 1. konvertible Anleihen | 26.797,12 | 25.147,12 | ||
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 170.530.269,38 | 159.879.210,38 | ||
| 3. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 124.051,56 | 109.551,56 | ||
| 4. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 11.540.999,86 | 24.988.730,11 | ||
| 5. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 50.871.694,09 | 41.995.398,92 | ||
| 6. Sonstige Verbindlichkeiten | 5.633.841,26 | 4.901.460,52 | ||
| 238.727.653,27 | 231.899.498,61 | |||
| D. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 3.080.227,57 | 1.476.121,38 | ||
| 454.862.093,40 | 463.437.786,72 |
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| 2015 | 2014 | |||
|---|---|---|---|---|
| EUR | EUR | EUR | EUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 404.414.172,99 | 408.479.718,42 | ||
| 2. Verminderung des Bestands an unfertigen Leistungen | 1.408.584,72 | 2.313.515,60 | ||
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 22.683.757,42 | 22.610.411,19 | ||
| 4. Gesamtleistung | 425.689.345,69 | 428.776.614,01 | ||
| 5. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für bezogene Waren | 208.221.358,34 | 212.923.401,07 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 13.250.087,42 | 11.643.854,15 | ||
| 221.471.445,76 | 224.567.255,22 | |||
| 6. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | 95.456.542,67 | 105.623.112,11 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 15.628.329,10 | 14.805.977,42 | ||
| 111.084.871,77 | 120.429.089,53 | |||
| -- davon für Altersversorgung EUR 1.150.098,87 (Vj. EUR 378.210,73) | ||||
| 7. Abschreibungen | ||||
| a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 39.318.905,59 | 36.111.223,76 | ||
| b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Aufwendungen überschreiten | 0,00 | 584.486,15 | ||
| 39.318.905,59 | 36.695.709,91 | |||
| 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 47.688.999,09 | 59.955.754,06 | ||
| 9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 3.452.777,58 | 3.003.682,96 | ||
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 446.872,39 | 354.960,93 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 264.875,65 (Vj. EUR 37.486,54) | ||||
| 11. Aufwendungen aufgrund Ergebnisabführungsverträgen | 5.803.280,08 | 1.675.917,68 | ||
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 7.214.802,53 | 6.834.578,87 | ||
| davon aus verbundenen Unternehmen EUR 937.719,13 (Vj. EUR 828.487,00) | -9.118.432,64 | -5.151.852,66 | ||
| 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -2.993.309,16 | -18.023.047,37 | ||
| 14. Steuern vom Einkommen und Ertrag (Vj. Erstattete Steuern) | 100.043,36 | -66.675,19 | ||
| 15. Aufwand aus sonstigen Steuern | 47.947,74 | 49.007,12 | ||
| 16. Jahresfehlbetrag | -3.141.300,26 | -18.005.379,30 | ||
| 17. Gewinnvortrag | 14.632.804,12 | 35.052.432,12 | ||
| 18. Dividendenausschüttung | 12.416.248,70 | 12.414.248,70 | ||
| 19. Entnahme aus anderen Gewinnrücklagen | 5.000.000,00 | 10.000.000,00 | ||
| 20. Bilanzgewinn | 4.075.255,16 | 14.632.804,12 |
Die QSC AG ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Cloud, Consulting, Outsourcing und Telekommunikation begleitet QSC ihre Kunden sicher in das digitale Zeitalter. TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland und ein bundesweites All-IP-Netz bilden die Grundlage für höchste Ende-zu-Ende-Qualität und Sicherheit. Die QSC-Kunden profitieren von innovativen Produkten und Dienstleistungen aus einer Hand. Die Vermarktung erfolgt sowohl im Direktvertrieb als auch über Partner.
QSC ist eine in der Bundesrepublik Deutschland eingetragene Aktiengesellschaft. Der Sitz befindet sich in 50829 Köln, Mathias-Brüggen-Straße 55. Im Handelsregister des Amtsgerichts Köln wird die Gesellschaft unter der Nummer HRB 28281 geführt. Seit dem 19. April 2000 ist QSC an der Deutschen Börse und seit Anfang 2003, nach der Neuordnung des Aktienmarktes, im Prime Standard notiert.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Absatz 3 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Gesellschaft erstellt ihren Jahresabschluss in Euro. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden hierbei sämtliche Werte auf Tausend Euro (TEUR) auf- oder abgerundet.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 enthält keine Abweichungen von der Darstellungsstetigkeit oder der Gliederung zum Vorjahr.
Gesetzlich geforderte Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden teilweise dort und teilweise im Anhang gemacht.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren mit Ausnahme der Darstellung der Umsatzerlöse gegenüber verbundenen Unternehmen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich von Dritten erworbenes immaterielles Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten aktiviert und über den Zeitraum der Nutzung planmäßig abgeschrieben. Kundenanschaltungen werden über eine Nutzungsdauer von 24 Monaten abgeschrieben. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 S. 3 HGB werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die im Geschäftsjahr 2015 durchgeführten außerplanmäßigen Abschreibungen betrugen TEUR 626.
Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden linear entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 410 EUR werden im Geschäftsjahr nach ihrem Zugang unmittelbar in voller Höhe abgeschrieben und im Anlagespiegel auch wieder als Abgang erfasst. Außerplanmäßige Abschreibungen gem. § 253 Abs. 3 S. 3 HGB werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die im Geschäftsjahr 2015 durchgeführten außerplanmäßigen Abschreibungen betrugen TEUR 989.
Die Berechnung der planmäßigen Abschreibungen basiert unverändert zum Vorjahr auf folgenden wirtschaftlichen Nutzungsdauern:
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| Nutzungsdauer in Jahren | |
|---|---|
| Lizenzen | 3 bis 10 |
| Software | 2 bis 5 |
| Kundenstämme | 15 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 5 |
| Gebäude | 8 bis 50 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 2 bis 27 |
| Einbauten auf fremden Grundstücken | 2 bis 25 |
| Betriebs- und Geschäftsausstattung | 2 bis 30 |
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung erfolgt eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert.
Unfertige Leistungen werden gemäß den noch nicht abgerechneten geleisteten Stunden mit den Herstellungskosten angesetzt und verlustfrei bewertet. Dabei werden angemessene Teile der Gemeinkosten berücksichtigt. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert.
Waren werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und einer geminderten Verwertbarkeit ergeben, werden durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Für erkennbare Einzelrisiken werden Einzelwertberichtigungen gebildet. Forderungen aus dem regulären Produktgeschäft werden nach Fälligkeiten zusammengefasst. Sämtliche Forderungen, die mehr als 90 Tage überfällig sind, werden in voller Höhe wertberichtigt. Lediglich die Forderungen aus den Projektgeschäften, die in Form von Dienst- und Werkverträgen erbracht und den Segmenten Outsourcing und Consulting zuzurechnen sind unterliegen der Einzelfallbetrachtung, d.h. sämtliche Forderungen, die mehr als 180 Tage überfällig sind, werden einzeln auf etwaigen Wertberichtigungsbedarf analysiert. Zusätzlich zu bestehenden Einzelwertberichtigungen wird für die Forderungen aus dem Projektgeschäft bei der QSC AG eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1% auf das nicht wertberichtigte Volumen gebildet.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert bewertet.
Auf Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sowie unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlusten wird ein Überhang an passiven latenten Steuern angesetzt, wenn insgesamt von einer Steuerbelastung in künftigen Geschäftsjahren auszugehen ist.
Sofern insgesamt eine künftige Steuerentlastung erwartet wird, wird das Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB in der Weise ausgeübt, dass kein Ansatz von aktiven latenten Steuern vorgenommen wird. Verlustvorträge werden insoweit berücksichtigt, als eine Verrechnung mit steuerpflichtigem Einkommen innerhalb der nächsten vier Jahre realisierbar ist. Des Weiteren werden Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten von Organgesellschaften insoweit einbezogen, als von künftigen Steuerbe- und -entlastungen aus der Umkehrung von temporären Differenzen bei der QSC AG als Organträgerin auszugehen ist.
Die Bewertung von latenten Steuern erfolgt auf Basis der im späteren Geschäftsjahr der Umkehrung der zeitlichen Bewertungsunterschiede gültigen Steuersätzen, vorausgesetzt, die künftigen Steuersätze sind bereits bekannt. Die Ertragsteuerquote beläuft sich auf 32,30% (i. Vj. 32,32%) und betrifft Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie Solidaritätszuschlag.
Die Pensionsrückstellungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen gemäß der Projected Unit Credit Method (PuC-Methode) berechnet. Dabei sind die jährliche Rentenanpassung sowie der Gehaltstrend mit jeweils 2,0% entsprechend berücksichtigt. Als Rechnungszins wird der durchschnittliche Marktzinssatz der letzten sieben Jahre verwendet (Rückstellungsabzinsungsverordnung), der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Er beträgt 3,89%. Es werden die Richttafeln 2005 G von Klaus Heubeck zugrunde gelegt. Die Pensionsverpflichtungen sind teilweise über Rückdeckungsversicherungen abgesichert, die als Planvermögen gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB zu klassifizieren sind.
Die sonstigen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Sie berücksichtigen sämtliche erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Langfristige Rückstellungen werden mit dem von der Bundesbank ermittelten und bekanntgegebenen Durchschnittszinssatz der letzten 7 Jahre abgezinst. Rückstellungen für Entfernungsverpflichtungen werden in der Weise erfasst, dass die zukünftig zu erwartenden Beseitigungs- und Wiederherstellungsaufwendungen von Vertragsbeginn an über die Laufzeit des Vertrags verteilt werden.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am Bilanzstichtag berücksichtigt.
Bewertungseinheiten gem. § 254 HGB werden für Sicherungsgeschäfte gebildet, soweit die Risikokompensation entsprechend dokumentiert ist, die Kongruenz zwischen Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft in Bezug auf das abgesicherte Risiko (z.B. Zinsänderungsrisiko) und die Durchhalteabsicht über den Stichtag hinaus für den abzusichernden Zeitraum gegeben ist. Soweit sich die Wert- bzw. Zahlungsstromänderungen während des Absicherungszeitraums ausgleichen, werden Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft als Einheit betrachtet und Wertänderungen weder in der Bilanz noch in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst (Einfrierungsmethode).
Unter den passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Einnahmen vor dem Abschlusstichtag ausgewiesen, soweit sie Erträge für einen bestimmten Zeitraum danach stellen. Einmalige Einnahmen aus der Installation von Kundenleitungen werden anteilig über einen Zeitraum von 24 Monaten periodisch abgegrenzt.
Als Umsatzerlöse werden alle Erlöse ausgewiesen, die im Zusammenhang mit der Erbringung von unternehmenstypischen Dienstleistungen und Warenlieferungen anfallen und damit aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit resultieren. Entsprechend dem Realisationsprinzip erfolgt eine periodengerechte Erfassung.
Anders als in den Vorjahren weist die QSC AG die Umsätze in einer Bruttobetrachtung und damit einschließlich der Inter-Company-Umsätze mit Tochtergesellschaften aus.
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.
Die Zugänge bei den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens in Höhe von TEUR 8.388 betreffen überwiegend aktivierte Bereitstellungskosten für Kundenanschaltungen in Höhe von TEUR 6.261 sowie den Erwerb von Softwareprodukten in Höhe von TEUR 1.736.
Der Geschäfts- oder Firmenwert resultiert aus der Verschmelzung von Tochtergesellschaften in Vorjahren.
Die Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und planmäßig linear abgeschrieben. In den Zugängen von TEUR 17.087 sind Anschaffungen von technischem Equipment in Höhe von TEUR 12.729 enthalten.
Zum 31. Dezember 2015 bestanden Beteiligungen an folgenden Unternehmen:
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| in T€ | Anteil in % |
Eigenkapital 31.12.2015 | Jahresergebnis 2015 | |
|---|---|---|---|---|
| Tochterunternehmen | ||||
| (Angaben gemäß handelsrechtlichen Einzelabschluss) | ||||
| Ventelo GmbH ("Ventelo"), Köln | 100,00 | 169.738 | -5.599 | * |
| Plusnet GmbH & Co. KG ("Plusnet"), Köln | 100,00 | 4.507 | 0 | ** |
| BroadNet Deutschland GmbH ("BroadNet Deutschland"), Köln | 100,00 | 3.593 | 91 | **** |
| IP Colocation GmbH ("IP Colocation"), Nürnberg | 100,00 | 2.055 | 186 | |
| Q-DSL home GmbH ( "DSL home"), Köln | 100,00 | 1.293 | -6 | * |
| 010090 GmbH ("010090"), Köln | 100,00 | 156 | 412 | * |
| T&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG ("T&Q"), Köln | 100,00 | 288 | 99 | |
| T&Q Verwaltungs GmbH ("T&Q Verwaltung"), Köln | 100,00 | 36 | 2 | |
| 01012 Telecom GmbH ("01012"), Köln | 100,00 | 27 | 23 | * |
| F&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG ("F&Q"), Köln | 100,00 | 344 | -12 | |
| Broadnet Services GmbH ("Broadnet Services"), Köln | 100,00 | 25 | 2.926 | * |
| 01098 Telecom GmbH ("01098"), Köln | 100,00 | 25 | 24 | * |
| 010052 Telecom GmbH ("010052"), Köln | 100,00 | 25 | 25 | * |
| 010088 Telecom GmbH ("010088"), Köln | 100,00 | 25 | 18 | * |
| 01052 Commnication GmbH ("01052"), Köln | 100,00 | 25 | 24 | * |
| Q-loud GmbH ("Q-loud"), Köln | 100,00 | 25 | -71 | * |
| tengo GmbH ("tengo"), Köln | 100,00 | 25 | -91 | * |
| Broadnet NGN GmbH ("Broadnet NGN"), Köln | 100,00 | 25 | -36 | * |
| F&Q Netzbetriebs Verwaltungs GmbH ("F&Q Verwaltung"), Köln | 100,00 | 27 | 0 | |
| Plusnet Verwaltungs GmbH ("Plusnet Verwaltung"), Köln | 100,00 | 25 | 1 | *** |
| fonial GmbH, Köln | 74,90 | -439 | -486 | |
| FTAPI Software GmbH, München | 50,93 | -2.815 | -2.101 |
* Jahresergebnis vor Ergebnisabführung
** Die Anteile werden von der Ventelo GmbH gehalten
*** Die Anteile werden von der Plusnet GmbH & Co. KG gehalten
**** Der Gewinnabführungsvertrag wird auf Grund § 301 AktG nicht durchgeführt
Die QSC AG leistete im Geschäftsjahr 2015 zusätzlich eine Einzahlung in die Kapitalrücklage der FTAPI Software GmbH in Höhe von TEUR 100, sodass sich der Beteiligungsbuchwert auf 4.356 TEUR erhöhte.
Folgende Tochtergesellschaften machen von der Befreiungsmöglichkeit des § 264 Abs. 3 HGB Gebrauch:
Q-DSL home GmbH, 010090 GmbH, BroadNet Deutschland GmbH, Broadnet Services GmbH, 01098 Telecom GmbH, 01012 Telecom GmbH, 010052 Telecom GmbH, 010088 Telecom GmbH, 01052 Communication GmbH, Ventelo GmbH, Broadnet NGN GmbH, Q-loud GmbH, tengo GmbH
Folgende Tochtergesellschaften machen von der Befreiungsmöglichkeit des § 264b HGB Gebrauch: Plusnet GmbH & Co. KG, F&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG und T&Q Netzbetriebs GmbH & Co. KG.
Die unfertigen Leistungen in Höhe von TEUR 842 (i.Vj TEUR 2.251) betreffen zum Bilanzstichtag noch nicht voll erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit Festpreisprojekten. Die Waren beinhalten technisches Equipment (im Wesentlichen Kundenendgeräte) in Höhe von TEUR 859 (i.Vj TEUR 1.245) worauf im Geschäftsjahr 2014 außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 584 aufgrund von Wertminderungen in Folge technischen Fortschritts vorgenommen worden sind.
Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 3.106 (i.Vj. TEUR 3.071) und aus sonstigen Forderungen in Höhe von TEUR 10.292 (i.Vj. TEUR 6.655). Die sonstigen Forderungen bestehen im Wesentlichen aus Darlehensforderungen und Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr betragen TEUR 6.165 (i.Vj. TEUR 3.651).
Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 6.303 (i.Vj. TEUR 4.097) beinhaltet eine Forderung aus einem Rückvergütungsanspruch in Höhe von TEUR 5.072 (i.Vj. TEUR 0), sowie Steuerrückforderungen in Höhe von TEUR 424 (i.Vj. TEUR 2.804), Sicherheitsleistung im Rahmen des Factoring-Vertrages in Höhe von TEUR 370 (i.Vj. TEUR 370) und sonstige Forderungen in Höhe von TEUR 279 (i.Vj. TEUR 809). Darüber hinaus sind in den sonstigen Vermögensgegenständen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von TEUR 158 (i.Vj. TEUR 114) enthalten, davon Kautionen in Höhe von TEUR 88 (i.Vj. TEUR 86).
Die im Vorjahr unter der Bilanzposition Wertpapiere zugewiesenen Anteile an Geldmarktfonds wurden vollumfänglich im Geschäftsjahr 2015 veräußert.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten im Wesentlichen abgegrenzte Aufwendungen für Service- und Wartungsverträge. Darüber hinaus sind hier Arrangierungsprovisionen für das in 2014 aufgenommene Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 410 (i.Vj. TEUR 530) sowie aus dem Konsortialdarlehen in Höhe von TEUR 180 (i.Vj. TEUR 420) enthalten.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft betrug zum 01. Januar 2015 EUR 124.142.487. Es setzte sich aus 124.142.487 nennwertlosen Stückaktien zusammen.
Im Laufe des Geschäftsjahres sind Wandlungsrechte auf Basis der Aktienoptionsprogramme ausgeübt und 20.000 Wandelschuldverschreibungen in Aktien gewandelt worden.
Die Veränderungen der Stammaktien und des gezeichneten Kapitals stellen sich wie folgt dar:
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| Stammaktien als Stückaktien | EUR | |
|---|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2015 | 124.142.487 | 124.142.487 |
| Zuführung aufgrund der Ausgabe von Stammaktien als Stückaktien | 20.000 | 20.000 |
| Stand zum 31. Dezember 2015 | 124.162.487 | 124.162.487 |
Genehmigtes Kapital: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 26. Mai 2020 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Sach- und Bareinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 50.000.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in vier Fällen ausgeschlossen werden: Erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sacheinlage ausgegeben werden; drittens nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten Aktie zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, soweit erforderlich, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zum Verwässerungsausgleich zu gewähren.
Bedingtes Kapital: Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 26. Mai 2020 einmalig oder mehrmals auf den Namen und/oder auf den Inhaber lautende Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 150.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung auszugeben und den Inhabern bzw. Gläubigern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte (ggf. auch mit Ausübungspflicht) bzw. den Inhabern bzw. Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte (ggf. auch mit Wandlungspflicht) auf Aktien der Gesellschaft, die zusammen einen Anteil am Grundkapital von bis zu EUR 40.000.000,00 ausmachen, zu gewähren.
Die von der Hauptversammlung am 20. Mai 2010 bedingte Kapitalerhöhung um bis zu EUR 25.000.000,00 (Bedingtes Kapital IV) wird aufgehoben, stattdessen wird das Grundkapital um bis zu EUR 40.000.000,00 durch Ausgabe von bis zu 40.000.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital IV). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung bzw. Auferlegung von Options- und/oder Wandlungsrechten bzw. -pflichten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund der von der Hauptversammlung am 27. Mai 2015 beschlossenen Ermächtigung bis zum 26. Mai 2020 begeben bzw. garantiert werden.
Die Hauptversammlung der QSC AG hat am 27. Mai 2015 dem Aktienoptionsprogramm 2015 (AOP 2015) zugestimmt, das die Ausgabe von bis zu 750.000 Wandelschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils EUR 0,01 mit Zustimmung des Aufsichtsrats an Vorstandsmitglieder vorsieht. Die Zeichnungsfrist endet spätestens am 26. Mai 2020. Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von bis zu 8 Jahren nach Zeichnung. Das Wandlungsrecht darf frühestens nach Ablauf einer Wartezeit von 4 Jahren nach Zeichnung nur ausgeübt werden, wenn mindestens eine der folgenden zwei Bedingungen erfüllt ist: Entweder ist der Aktienkurs um mindestens 20 Prozent höher als der Wandlungspreis oder die Aktie hat sich relativ gesehen besser entwickelt als der TecDAX.
Die Kapitalrücklage setzt sich wie folgt zusammen:
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| EUR | |
|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2015 | 14.236.239 |
| Zuführung aufgrund der Ausgabe von Stammaktien als Stückaktien | 3.400 |
| Stand zum 31. Dezember 2015 | 14.239.639 |
Die Zuführung ergibt sich aufgrund der Wandlung der 20.000 Wandelschuldverschreibungen in Aktien.
Die anderen Gewinnrücklagen setzen sich wie folgt zusammen:
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| EUR | |
|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2015 | 42.763.746 |
| Umbuchung in den Bilanzgewinn | -5.000.000 |
| Stand zum 31. Dezember 2015 | 37.763.746 |
Der Bilanzgewinn entwickelte sich im Geschäftsjahr 2015 wie folgt:
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| EUR | |
|---|---|
| Stand zum 1. Januar 2015 | 14.632.804 |
| Ausschüttung Dividende | -12.416.249 |
| Entnahmen aus anderen Gewinnrücklagen | 5.000.000 |
| Jahresfehlbetrag 2015 | -3.141.300 |
| Stand zum 31. Dezember 2015 | 4.075.255 |
Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen beträgt zum 31. Dezember 2015 TEUR 5.910 (i.Vj. TEUR 5.327). Mit diesem verrechnet wurde die zur Erfüllung der Schulden aus der Pensionszusage abgeschlossene Rückdeckungsversicherung. Der Anspruch aus der Rückdeckungsversicherung ist dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen. Die von der Versicherung mitgeteilten beizulegenden Zeitwerte der Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen betragen TEUR 1.181 (i.Vj. TEUR 994). Die Anschaffungskosten der Rückdeckungsversicherung betragen TEUR 994 (i.Vj. TEUR 1.002).
Im Personalaufwand wurden im Zusammenhang mit der Pensionsrückstellung Aufwendungen für Altersversorgung von TEUR 1.117 (i.Vj. TEUR 270) sowie Zinsaufwand von TEUR 219 (i.Vj. TEUR 228) erfasst. Der Zinsaufwand teilt sich hierbei auf Zinsaufwand aus der Verpflichtung gem. § 253 HGB in Höhe von TEUR 203 (i.Vj. TEUR 280) und Wertänderungen des Deckungsvermögens gem. § 246 Abs. 2 HGB in Höhe von TEUR 16 (i.Vj. TEUR -52) auf.
Die Steuerrückstellungen wurden im Wesentlichen für Gewerbe- und Körperschaftssteuer gebildet und betragen zum Bilanzstichtag TEUR 262 (i.Vj. TEUR 1.515).
Die sonstigen Rückstellungen wurden insbesondere für Personalrückstellungen in Höhe von TEUR 11.422 (i.Vj. TEUR 12.302), für ausstehende Eingangsrechnungen in Höhe von TEUR 10.058 (i.Vj. TEUR 11.727), für Rückzahlungen aus Vergleichen in Höhe von TEUR 2.836 (i.Vj. TEUR 0) sowie für Entfernungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 1.106 (i.Vj. TEUR 0) gebildet.
Rückstellungen für Prozessrisiken bestehen in Höhe von insgesamt TEUR 30 (i.Vj. TEUR 1.436). Das durch 31 ehemalige Minderheitsaktionäre der Broadnet AG geführte Spruchverfahren wurde durch die vom Landgericht Hamburg beschlossene Zuzahlung an die Minderheitsaktionäre durch Zahlung der Hauptforderung nebst Zinsen in Höhe von TEUR 1.299 im Februar 2015 beendet.
Zum 31. Dezember 2015 waren 2.679.712 Wandelschuldverschreibungen aus den Aktienoptionsprogrammen ausstehend. Die Wandelschuldverschreibungen haben jeweils einen Nennwert in Höhe von TEUR 0,01. Die Wandelschuldverschreibungen haben eine Laufzeit von fünf oder acht Jahren und unterliegen einer gestaffelten Sperrfrist von bis zu vier Jahren.
Im Geschäftsjahr 2014 nahm die QSC AG ein Schuldscheindarlehen in Höhe von TEUR 150.000 auf, dass unter anderem zur Ablösung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 73.000 aus dem im September 2011 abgeschlossenen Konsortialdarlehensvertrag verwendet wurde. Die Laufzeiten des aus fünf Tranchen zusammengesetzten Schuldscheindarlehns betragen für drei Tranchen im Gesamtwert von TEUR 115.000 fünf Jahre (Fälligkeit am 20. Mai 2019) und für zwei Tranchen im Gesamtwert von TEUR 35.000 sieben Jahre (Fälligkeit am 20. Mai 2021).
Gleichzeitig mit der Platzierung des Schuldscheindarlehens hat QSC zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos aus den variabel verzinsten Tranchen drei Zinsswaps mit einem Nominalvolumen von insgesamt TEUR 87.500 und einer identischen Laufzeit bis zum 20. Mai 2019 (nominal: TEUR 76.500) bzw. 20. Mai 2021 (nominal TEUR: 11.000) abgeschlossen.
Gem. § 254 Satz 1 HGB liegen drei Bewertungseinheiten in Form von Absicherungsgeschäften (micro hedges) vor, da bereits zum Abschluss des Grundgeschäfts das Zinsänderungsrisiko aufgrund der eindeutigen Zuordnung von Grund- und Sicherungsgeschäften gegeben war. Durch die Zinsswaps werden die Zahlungsströme aus den variabel verzinsten Tranchen des Grundgeschäfts in voller Höhe und über die gesamte Laufzeit im Hinblick auf das Zinsänderungsrisiko abgesichert. Die Bewertungseinheit ist mit dem Nominalwert des Schuldscheindarlehens zzgl. noch nicht gezahlter Zinsen aus dem Darlehen und den Swaps unter den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erfasst. Der negative beizulegende Zeitwert der Sicherungsgeschäfte zum Bilanzstichtag beträgt (exkl. aufgelaufener Zinsen) TEUR 2.328 (i.Vj. TEUR 2.195).
Zur Sicherung von Darlehensverbindlichkeiten der QSC ist ein Grundstück mit Grundschulden von TEUR 23.000 belastet. Daneben besteht eine Raumsicherungsübereignung zugunsten der kreditgebenden Bank.
Die Inanspruchnahme der Darlehensbeträge unterliegt Voraussetzungen insbesondere der Erfüllung bestimmter Finanzkennzahlen. Als Grundlage für die Einräumung der Kreditlinien hat sich die QSC verpflichtet, bestimmte Finanzrelationen einzuhalten, die die Entwicklung des Eigenkapitals sowie die Fähigkeit zur Bedienung der Verbindlichkeiten abbilden. Die Grenzwerte wurden in 2015 eingehalten.
Im Rahmen eines Factoring-Abkommens mit der Norddeutschen Landesbank Luxembourg S.A. verkauft QSC fortlaufend bestimmte kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bis zu einem Gesamtvolumen von TEUR 18.500 an die Bank. Zum Stichtag wurden Forderungen mit einem Nominalbetrag von TEUR 13.501 abgetreten.
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr in Höhe von TEUR 16.801 (i.Vj. TEUR 4.270) enthalten.
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1 Jahr bis 5 Jahre in Höhe von TEUR 1.169 (i.Vj. TEUR 3.033) enthalten. Die übrigen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 10.372 haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen in Höhe von TEUR 17.582 (i.Vj. TEUR 12.730) auf Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und TEUR 33.290 (i.Vj. TEUR 29.265) auf sonstige Verbindlichkeiten.
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus gestundeten Verbindlichkeiten gegenüber der Plusnet GmbH & Co. KG.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die sonstigen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Darin erhalten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 3.851 (i.Vj. TEUR 2.622) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit von TEUR 3 (i.Vj. TEUR 4).
Aktive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Wertansätzen von Bauten auf fremden Grundstücken, Pensionsrückstellungen, Urlaubsrückstellungen sowie Rückstellungen für Entfernungsverpflichtungen. Zudem bestehen latente Steuerforderungen aufgrund bislang nicht genutzter steuerlicher Verlustvorträge. Passive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus dem handelsrechtlichen Ansatz von Kundenstämmen.
Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgte auf Grundlage eines kombinierten Ertragsteuersatzes von 32,3% für die QSC AG und deren Organgesellschaften. Insgesamt werden die passiven latenten Steuern durch aktive Steuerlatenzen überkompensiert. In Ausübung des Wahlrechts aus § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde für den Überhang aktiver Steuerlatenzen eine aktive latente Steuer nicht bilanziert.
Die QSC AG hat sich gegenüber einer Bank, die der IP Colocation GmbH ein Darlehen gewährt hat, verpflichtet, die IP Colocation GmbH in der Weise zu leiten und finanziell auszustatten, dass sie stets in der Lage ist, allen ihren Verpflichtungen aufgrund der Kreditgewährung fristgemäß nachzukommen und dass der Bank die auf die Verbindlichkeiten gezahlten Beträge, insbesondere auch bei der Insolvenz der IP Colocation GmbH, endgültig verbleiben. Diese Vereinbarung bleibt gültig, bis sämtliche Ansprüche der Bank aus der Kreditgewährung nicht nur vorübergehend zurückgeführt sind.
Die QSC AG hat der FTAPI Software GmbH (nachfolgend "FTAPI") bis zum 30. Juni 2017 eine Liquiditätsgarantie erteilt. QSC verpflichtet sich gegenüber FTAPI, die FTAPI finanziell ständig und pünktlich in der Weise auszustatten, dass FTAPI jederzeit zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern stets ordnungsgemäß in der Lage ist. Die Liquiditätsgarantie ist auf einen Höchstbetrag von TEUR 400 beschränkt.
Die QSC AG hat der fonial GmbH (nachfolgend "fonial") eine Liquiditätsgarantie erteilt. QSC verpflichtet sich gegenüber fonial, die fonial finanziell ständig und pünktlich in der Weise auszustatten, dass fonial jederzeit zur Erfüllung ihrer Zahlungsverpflichtungen gegenüber ihren Gläubigern stets ordnungsgemäß in der Lage ist. Die Liquiditätsgarantie ist im Geschäftsjahr 2016 auf einen Höchstbetrag von TEUR 500 (befristet bis zum 31. Dezember 2016) und im Geschäftsjahr 2017 auf einen Höchstbetrag von TEUR 200 (befristet bis zum 31. Dezember 2017) beschränkt.
Der Vorstand rechnet bei den aufgeführten Haftungsverhältnissen nicht mit einer Inanspruchnahme.
Am Bilanzstichtag liegen ansonsten keine weiteren Haftungsverhältnisse vor.
Aus Miet-, Leasing- und sonstigen langfristigen Verträgen erwachsen der Gesellschaft in den nächsten Jahren die folgenden finanziellen Verpflichtungen:
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| 2015 In TEUR |
2014 In TEUR |
|
|---|---|---|
| fällig innerhalb eines Jahres | 29.037 | 27.455 |
| fällig nach mehr als einem bis zu 5 Jahren | 45.325 | 49.153 |
| fällig nach mehr als 5 Jahren | 4.710 | 14.011 |
| Summe | 79.072 | 90.619 |
Die Verpflichtungen umfassen auch die von der Plusnet GmbH & Co. KG eingegangen schuldrechtlichen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 47.032, denen sich die QSC AG nicht entziehen kann, da Plusnet als "Non-Profit-Unternehmen" für die alleinige Nutzerin QSC auf Basis von Selbstkosten den Betrieb und Ausbau des Netzwerks sicher stellt. Verträge, die monatlich kündbar sind, wurden mit einer Restlaufzeit von 12 Monaten berücksichtigt.
Mit Ausnahme der im Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" dargestellten Miet- und Leasingverträgen existieren keine außerbilanziellen Geschäfte.
Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:
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| in TEUR | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Telekommunikation | 220.474 | 215.826 |
| Outsourcing | 138.580 | 152.739 |
| Consulting | 37.983 | 35.904 |
| Cloud | 7.377 | 4.011 |
| Gesamtumsatz | 404.414 | 408.480 |
In den Erlösen sind TEUR 7.182 mit Kunden in der EU und TEUR 714 mit Kunden außerhalb der EU enthalten, alle anderen Umsätze betreffen das Inland. In dem Gesamtumsatz sind erstmalig Umsätze mit verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 25.369 enthalten.
Die Bestandsveränderungen zeigen die Veränderung in den unfertigen Leistungen. Diese betreffen zum Bilanzstichtag noch nicht vollständig erbrachte Leistungen im Zusammenhang mit Festpreisprojekten.
Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten unter anderem Erträge aus dem Kooperations- und Dienstleistungsvertrag mit der Ventelo GmbH in Höhe von TEUR 14.400 (i.Vj. TEUR 14.400) sowie erbrachten Dienstleistungen gegenüber Tochterunternehmen in Höhe von TEUR 2.223 (i.Vj. TEUR 2.225).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Kosten der Warenabgabe in Höhe von TEUR 11.141 (i.Vj. TEUR 14.399), Instandhaltungsaufwendungen in Höhe von TEUR 10.441 (i.Vj. TEUR 12.969), Raumkosten in Höhe von TEUR 6.093 (i.Vj. TEUR 6.670), Rechts-, Steuer- und Beratungskosten in Höhe von TEUR 5.064 (i.Vj. TEUR 6.910), Werbekosten in Höhe von TEUR 2.024 (i.Vj. TEUR 2.854), Kraftfahrtkosten in Höhe von TEUR 1.728 (i.Vj. TEUR 1.982), Personalentwicklung und Personalleasingkosten in Höhe von TEUR 1.665 (i.Vj. TEUR 3.552) sowie Reisekosten in Höhe von TEUR 1.554 (i.Vj. TEUR 2.388).
In den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 4.865 enthalten, welche sich überwiegend aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 2.627 (i.Vj. TEUR 2.730) sowie aus einem Vergleich mit einem Lieferanten ergeben.
Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge resultieren im Wesentlichen aus der Anlage von Tagesgeldern in Höhe von TEUR 154 (i.Vj. TEUR 35) und aus Zinserträgen im Verbundbereich in Höhe von TEUR 265 (i.Vj. TEUR 37).
Die Zinsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Zinsaufwendungen für Darlehen und Avalprovisionen in Höhe von TEUR 4.799 (i.Vj. TEUR 4.556) und Zinsen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 938 (i.Vj. TEUR 828). Der Zinsanteil aus der Zuführung zur Pensionsverpflichtung beträgt TEUR 219 (i.Vj. TEUR 228).
Der Ertragsteueraufwand des Jahres 2015 beträgt TEUR 263. Demgegenüber stehen aus Vorjahren resultierende Ertragsteuererträge in Höhe von TEUR 163, so dass der saldierte Ertragsteueraufwand TEUR 100 beträgt.
Die Erklärung nach § 161 AktG zur Beachtung des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 24. Juni 2014 bzw. ab deren Geltung in der Fassung vom 05. Mai 2015 wurde vom Vorstand und vom Aufsichtsrat abgegeben und ist auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft öffentlich zugänglich. Zukünftige Änderungen der Regeln im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex wird die Gesellschaft auf ihrer Website unverzüglich veröffentlichen. Weitere Informationen sind im separaten Corporate-Governance- und Vergütungsbericht angegeben.
Im Geschäftsjahr 2015 waren durchschnittlich 1.463 Arbeitnehmer (i.Vj. 1.621) beschäftigt.
Mitglieder des Vorstands im Geschäftsjahr 2015 waren:
Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender
Stefan A. Baustert, Vorstand Finanzen
Udo Faulhaber, Vorstand Vertrieb und Consulting, seit 1. August 2015
Henning Reinecke, Vorstand Vertrieb sowie marktorientierte Weiterentwicklung des ITK-Angebots, ausgeschieden zum 30. April 2015
Zum 1. Januar 2016 hat Felix Höger die Aufgabe des Vorstands für Technologie und Operations übernommen.
Herr Stefan A. Baustert ist darüber hinaus im Aufsichtsrat des folgenden Unternehmens tätig:
| ― | IKB Deutsche Industriebank AG, Düsseldorf, Deutschland |
Herr Udo Faulhaber ist darüber hinaus im Aufsichtsrat folgender Unternehmen tätig:
| ― | expertplace networks group AG, Köln, Deutschland |
| ― | arxes-tolina GmbH, Berlin, Deutschland, Mitglied des Beirats |
| ― | ceterion AG, Eschborn, Deutschland (seit 1/2016) |
| ― | WDR, Köln, Deutschland, Mitglied des Rundfunkrats |
Herr Felix Höger ist darüber hinaus im Aufsichtsrat des folgenden Unternehmens tätig:
| ― | DE-CIX International AG, Köln, Deutschland, Vorsitzender |
Die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 beläuft sich auf TEUR 1.182 im Vergleich zu TEUR 1.337 im Vorjahr. Diese verteilt sich auf eine Festvergütung von TEUR 721 (2014: TEUR 750), Nebenleistungen von TEUR 93 (2014: TEUR 134), variable Vergütungen von TEUR 276 (2014: TEUR 0) sowie aktienbasierte Vergütungen von TEUR 92 (2014: TEUR 453).
Die Aufteilung der Gesamtvergütung auf die einzelnen Vorstandsmitglieder kann den Vergütungstabellen, die im Vergütungsbericht als Bestandteil des Lageberichts enthalten sind, entnommen werden. Dort sind auch Erläuterungen zum Vergütungssystem sowie über Leistungen, die aktiven Vorstandsmitgliedern für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Tätigkeit zugesagt wurden, ausführlich dargestellt.
Die Gesamtbezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2015 TEUR 421 (i.Vj. TEUR 723).
Das Vorstandsmitglied Henning Reinecke hat sein Mandat zum Ablauf des 30. April 2015 niedergelegt; sein Anstellungsverhältnis wurde mit Ablauf des 31. Mai 2015 einvernehmlich aufgehoben. Im Zusammenhang mit der Beendigung seiner Vorstandstätigkeit sind Herrn Reinecke eine Abfindung von TEUR 400, ein Übergangsgeld von TEUR 17 sowie sonstige Nebenleistungen (Zuschuss zur Altersversorgung, Kfz-Nutzung) im Wert von TEUR 4 zugesagt worden.
Der versicherungsmathematische Barwert der Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen für ehemalige Mitglieder des Vorstands beträgt TEUR 52 vor Verrechnung eines Aktivwerts für eine Rückdeckungsversicherung von TEUR 19.
Die folgende Tabelle informiert individualisiert über die Anzahl der Aktien und Wandlungsrechte der Vorstandsmitglieder:
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| Aktien | Wandlungsrechte | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Jürgen Hermann | 340.000 | 240.000 | 350.000 | 350.000 |
| Stefan A. Baustert (seit 1. Januar 2015) | 40.000 | - | 100.000 | - |
| Udo Faulhaber (seit 1. August 2015) | - | - | - | - |
| Barbara Stolz (bis 31. Dezember 2014) | - | 10.0001 | - | 182.1001 |
| Henning Reinecke (bis 30. April 2015) | 5.0001 | 5.000 | 150.0001 | 150.000 |
| Stefan Freyer (bis 31. März 2014) | - | - | - | - |
1 Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Vorstand
Jürgen Hermann und Stefan A. Baustert haben im Kalenderjahr 2015 während des Zeitraums ihrer Vorstandstätigkeit Aktienkäufe über die Börse getätigt (siehe auch unsere Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG).
Außerdem hat Stefan A. Baustert am 25. August 2015 100.000 Wandelschuldverschreibungen der QSC AG gezeichnet. Diese Wandelschuldverschreibungen waren ihm am 20. August 2015 durch den Aufsichtsrat im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 zugeteilt worden. Der Wandlungspreis wurde mit 1,71 EUR je Wandelschuldverschreibung festgestellt; die Wandlung in Aktien der QSC AG ist erst nach einer Wartefrist von 4 Jahren, d.h. frühestens am 26. August 2019, möglich. Der beizulegende Zeitwert je Wandelschuldverschreibung am Tag der Zeichnung betrug 0,92 EUR je Option.
Mitglieder des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2015 waren:
Dr. Bernd Schlobohm, Unternehmer, Vorsitzender des Aufsichtsrats
Dr. Frank Zurlino, Geschäftsführender Partner bei Horn & Company, stellvertretender Vorsitzender
Ina Schlie, Leiterin der Konzernsteuerabteilung der SAP SE
Gerd Eickers, Kaufmann
Anne-Dore Ahlers, Vorsitzende des Betriebsrats, Arbeitnehmervertretung
Cora Hödl, Abteilungsleiterin TK Sprachdienste im Bereich TK Technology, Arbeitnehmervertretung
Die Amtszeit des Aufsichtsrats endet mit der Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung des Geschäftsjahres 2017 entscheidet.
Herr Gerd Eickers ist darüber hinaus im Aufsichtsrat der folgenden Unternehmen tätig:
| ― | Contentteam AG, Köln, Deutschland, Vorsitzender |
| ― | Amisco NV, Brüssel, Belgien (bis August 2015) |
Frau Ina Schlie ist darüber hinaus im Beirat des folgenden Unternehmens tätig:
| ― | Würth Gruppe, Künzelsau, Deutschland |
Frau Ina Schlie ist darüber hinaus seit 1. Januar 2016 im Aufsichtsrat der Unternehmensgruppe Theo Müller, Luxemburg, tätig.
Herr Dr. Frank Zurlino ist darüber hinaus im Beirat des folgenden Unternehmens tätig:
| ― | M2Beauté Cosmetics GmbH, Köln, Deutschland |
Für seine Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2015 eine Vergütung in Höhe von insgesamt TEUR 315 (i.Vj. TEUR 315). Bezüglich der Aufteilung der Aufsichtsratsvergütungen auf die einzelnen Mitglieder sowie die Vergütungsstruktur wird auf den Vergütungsbericht als Bestandteil des Lageberichts verwiesen. Die folgende Tabelle informiert individualisiert über die Vergütung sowie die Anzahl der Aktien und der Wandlungsrechte der Mitglieder des Aufsichtsrats:
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| Vergütung gemäß § 15a der Satzung in TEUR1 | Aktien | Wandlungsrechte | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2015 | 2014 | 31.12.2015 | 31.12.2014 | 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender | 95 (25) | 95 (25) | 15.518.372 | 15.518.372 | 132.000 | 200.000 |
| Dr. Frank Zurlino, Stellvertretender Vorsitzender | 60 (10) | 60 (10) | 10.000 | 10.000 | - | - |
| Gerd Eickers | 40 (5) | 40 (5) | 15.577.484 | 15.577.484 | - | - |
| Ina Schlie | 45 (10) | 45 (10) | - | - | - | - |
| Anne-Dore Ahlers2 | 35 | 35 | - | - | 2.700 | 2.700 |
| Cora Hödl2 | 40 (5) | 40 (5) | - | - | 4.100 | 4.100 |
| Insgesamt | 315 | 315 |
1 Angaben in Klammern betreffen die im Gesamtbetrag enthaltene Vergütung aus Ausschusstätigkeit
2 Arbeitnehmervertreter
Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schlobohm wurde im Jahr 1997 eine unmittelbare Versorgungszusage auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Witwenrente erteilt. Die Verpflichtung zum Bilanzstichtag beträgt TEUR 1.093 vor Verrechnung mit dem Anspruch aus einer Rückdeckungsversicherung in Höhe von TEUR 1.086.
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 werden folgende wesentliche Beteiligungen über 10% an der Gesellschaft gehalten:
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| Gerd Eickers | 12,55% |
| Dr. Bernd Schlobohm | 12,50% |
In Bezug auf die Angabe des Honorars des Abschlussprüfers wird die Erleichterung nach § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB in Anspruch genommen und auf die Angabe im Konzernabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2015 verwiesen.
Die QSC AG stellt als Mutterunternehmen den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen der QSC AG auf. Der Jahresabschluss der QSC AG ist in den Konzernabschluss einbezogen. Der Konzernabschluss ist in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) sowie nach § 315a HGB aufgestellt worden. Er wird beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers eingereicht und anschließend im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses haben wir die nachstehenden und zu diesem Zeitpunkt noch gültigen Mitteilungen nach § 21 Absatz 1 WpHG über Beteiligungen an der QSC AG erhalten.
Die Allianz Global Investors Europe GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am Abwicklungstag 10. Juli 2014 die Schwelle von 3% überschritten hat und zu diesem Tag 3,01% beträgt. Dies entspricht 3.737.202 von insgesamt 124.142.487 ausgegebenen Stimmrechten der Gesellschaft.
Von diesen Stimmrechten werden der Allianz Global Investors Europe GmbH 1,50% der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Dies entspricht 1.856.000 von insgesamt 124.142.487 ausgegebenen Stimmrechten der Gesellschaft.
J O Hambro Capital Management Limited, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 12. Mai 2014 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,19% (6.437.611 Stimmrechte) beträgt. Davon werden der J O Hambro Capital Management Limited 5,19% (6.437.611 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
Die Kempen European Participations N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 5. September 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 5. September 2013 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,10% (6.313.800 Stimmrechte) beträgt.
Die Kempen Capital Management N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 5. September 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 5. September 2013 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,10% (6.313.800 Stimmrechte) beträgt. Davon werden der Kempen Capital Management N.V. 5,10% (6.313.800 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet. Von folgendem Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, 3% oder mehr beträgt, werden der Kempen Capital Management N.V. dabei Stimmrechte zugerechnet: Kempen European Participations N.V.
Die Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland, hat uns am 10. Juni 2013 gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 22 Abs. 2 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 10. Juni 2013 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% überschritten hat und zu diesem Tag 25,09% (das entspricht 31.045.856 Stimmrechten) betrug. Von diesen Stimmrechten sind der Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG 25,09% (das entspricht 31.045.856 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen.
Von den folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der QSC AG 3% oder mehr beträgt, werden der Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG dabei Stimmrechte zugerechnet: Herrn Gerd Eickers, Deutschland; Herrn Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland.
Herr Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 22 Abs. 2 WpHG am 4. März 2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 4. März 2013 die Schwellen von 15%, 20% und 25% überschritten hat und zu diesem Tag 25,09% (das entspricht 31.045.856 Stimmrechten) betrug. Von diesen Stimmrechten sind ihm 12,57% (das entspricht 15.552.484 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der QSC AG 3% oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugrechnet: Herr Gerd Eickers, Deutschland.
Herr Gerd Eickers, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 22 Abs. 2 WpHG am 4. März 2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 4. März 2013 die Schwellen von 15%, 20% und 25% überschritten hat und zu diesem Tag 25,09% (das entspricht 31.045.856 Stimmrechten) betrug. Von diesen Stimmrechten sind ihm 12,52% (das entspricht 15.493.372 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der QSC AG 3% oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugrechnet: Herr Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland.
Die J O Hambro Capital Management Ltd, London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 27. November 2015 die Schwellen von 5% und 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 1,80% (2.234.419 Stimmrechte) beträgt. Davon werden der J O Hambro Capital Management Ltd 1,80% (2.234.419 Stimmrechte) nach § 22 WpHG zugerechnet.
Die Kempen Oranje Participaties N.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 28. September 2015 die Schwellen von 3% und 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,09% (6.313.800 Stimmrechte) beträgt.
Die Credit Suisse Fund Management S.A., Luxemburg, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 10. Februar 2015 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,9788% (3.698.011 Stimmrechte) beträgt. Davon werden der Credit Suisse Fund Management S.A. 1,22918% (1.525.943 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
Die J O Hambro Capital Management Ltd. hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der QSC AG, Köln, Deutschland, am 10. Februar 2015 die Schwelle von 3% unterschritten hat und zu diesem Tag 2,9788% (3.698.011 Stimmrechte) beträgt. Davon werden der Credit Suisse Fund Management S.A. 1,22918% (1.525.943 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zugerechnet.
Der Vorstand hat beschlossen, der Hauptversammlung die Zahlung einer Dividende in Höhe von 0,03 EUR pro Aktie vorzuschlagen.
Köln, 17. März 2016
QSC AG
Der Vorstand
Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzender
Stefan A. Baustert
Udo Faulhaber
Felix Höger
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| Anschaffungs- und Herstellkosten | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Anfangsbestand 01.01.15 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Endbestand 31.12.15 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte | 47.257.370,46 € | 6.651.787,19 € | - € | - € | 53.909.157,65 € |
| 2. EDV Software und entgeltlich erworbene Nutzungsrechte | 51.356.174,37 € | 1.736.134,11 € | - 4.289,10 € | - € | 53.088.019,38 € |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 34.597.790,16 € | - € | - € | - € | 34.597.790,16 € |
| 133.211.334,99 € | 8.387.921,30 € | - 4.289,10 € | - € | 141.594.967,19 € | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 32.017.387,19 € | 68.406,98 € | - € | - € | 32.085.794,17 € |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 243.487.880,63 € | 12.729.279,28 € | - 1.726.920,89 € | 87.362,94 € | 254.577.601,96 € |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 48.463.362,42 € | 1.348.550,00 € | - 6.353,99 € | 7.117,25 | 49.812.675,68 € |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 108.492,69 € | 2.940.973,86 € | - 14.012,50 € | - 94.480,19 € | 2.940.973,86 € |
| 324.077.122,93 € | 17.087.210,12 € | - 1.747.287,38 € | - € | 339.417.045,67 € | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 179.564.593,96 € | 100.000,00 € | - € | - € | 179.664.593,96 € |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 667.800,40 € | 1.342.809,14 € | - 21.975,97 € | - € | 1.988.633,57 € |
| 180.232.394,36 € | 1.442.809,14 € | - 21.975,97 € | - € | 181.653.227,53 € | |
| 637.520.852,28 € | 26.917.940,56 € | - 1.773.552,45 € | - € | 662.665.240,39 € |
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| Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Anfangsbestand 01.01.15 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | Endbestand 31.12.15 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte | 15.038.488,46 € | 4.649.558,19 € | - € | - € | 19.688.046,65 € |
| 2. EDV Software und entgeltlich erworbene Nutzungsrechte | 42.752.197,77 € | 3.863.009,71 € | - 1.459,10 € | - € | 46.613.748,38 € |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 17.544.191,16 € | 5.684.533,00 € | - € | - € | 23.228.724,16 € |
| 75.334.877,39 € | 14.197.100,90 € | - 1.459,10 € | - € | 89.530.519,19 € | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke und Bauten | 8.989.727,19 € | 752.715,98 € | - € | - € | 9.742.443,17 € |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 190.223.932,87 € | 22.329.592,52 € | - 1.497.296,26 € | - € | 211.056.229,13 € |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 38.195.888,31 € | 2.039.496,19 € | - 4.807,99 € | - € | 40.230.576,51 € |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | - € | - € | - € | - € | - € |
| 237.409.548,37 € | 25.121.804,69 € | - 1.502.104,25 € | - € | 261.029.248,81 € | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | - € | - € | - € | - € | - € |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | - € | - € | - € | - € | - € |
| - € | - € | - € | - € | - € | |
| 312.744.425,76 € | 39.318.905,59 € | - 1.503.563,35 € | - € | 350.559.768,00 € |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| 31.12.15 | 31.12.14 | |
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene Lizenzen und sonstige Rechte | 34.221.111,00 € | 32.218.882,00 € |
| 2. EDV Software und entgeltlich erworbene Nutzungsrechte | 6.474.271,00 € | 8.603.976,60 € |
| 3. Geschäfts- oder Firmenwert | 11.369.066,00 € | 17.053.599,00 € |
| 52.064.448,00 € | 57.876.457,60 € | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke und Bauten | 22.343.351,00 € | 23.027.660,00 € |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 43.521.372,83 € | 53.263.947,76 € |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 9.582.099,17 € | 10.267.474,11 € |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 2.940.973,86 € | 108.492,69 € |
| 78.387.796,86 € | 86.667.574,56 € | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 179.664.593,96 € | 179.564.593,96 € |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 1.988.633,57 € | 667.800,40 € |
| 181.653.227,53 € | 180.232.394,36 € | |
| 312.105.472,39 € | 324.776.426,52 € |
Die QSC AG (QSC oder das Unternehmen) ist der Digitalisierer für den deutschen Mittelstand. Mit jahrzehntelanger Erfahrung und Kompetenz in den Bereichen Cloud, Consulting, Outsourcing und Telekommunikation begleitet sie Geschäftskunden mit einem umfassenden Leistungsspektrum aus einer Hand sicher in das digitale Zeitalter. Die Vermarktung erfolgt sowohl im Direktvertrieb als auch über Partner. Sämtliche Produkte und Dienste bietet QSC in höchster Ende-zu-Ende-Qualität und Sicherheit; die Basis hierfür bilden eigene TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren in Deutschland sowie ein bundesweites All-IP-Netz. Das operative Geschäft lässt sich in vier Bereiche unterteilen: Cloud, Consulting, Outsourcing und Telekommunikation. Systematisch baute QSC im abgelaufenen Geschäftsjahr das Cloud-Geschäft aus. Unternehmen können nun die gesamte IT cloudbasiert von QSC beziehen, dies betrifft sowohl Standardanwendungen als auch individuell zugeschnittene Geschäftsapplikationen. Darüber hinaus konzentriert sich QSC auf Lösungen, die Maschinen und Geräte intelligent vernetzen. Die Grundlage für dieses Angebot ist die im Jahresverlauf 2015 entwickelte Pure Enterprise Cloud. Das Portfolio umfasst Desktops, Telefonie-, Client- und Mobility-Management und SAP-Anwendungen sowie weitere branchenspezifische Applikationen und Lösungen.
Im Consulting verfügt QSC über langjährige Erfahrung bei der Beratung von Unternehmen zur Optimierung von Geschäftsprozessen mit den beiden Schwerpunkten SAP und Microsoft. Das Leistungsspektrum im Outsourcing reicht von der Bereitstellung von Rechenzentrumsdienstleistungen bis hin zur Übernahme des gesamten IT-Betriebs. In der Telekommunikation bietet QSC ein breites Spektrum von Produkten für die Sprach- und Datenkommunikation.
Um die Bedürfnisse einzelner Kundengruppen optimal adressieren zu können, nutzt QSC unterschiedliche Vertriebskanäle. Im Direkten Vertrieb adressiert ein Key-Account-Team vornehmlich mittelständische Geschäftskunden mit einer Größe von 200 bis zu ungefähr 5.000 Arbeitsplätzen. Nach Überzeugung von QSC wächst in diesem Bereich, insbesondere im Rahmen der Leadgenerierung, auch die Bedeutung der Online-Kanäle Der Indirekte Vertrieb konzentriert sich auf Geschäftskunden von 50 bis 200 Arbeitsplätzen. QSC arbeitet hier seit Jahren mit über 350 Vertriebspartnern, mehr als 150 Internet Service Providern (ISP) und nationalen sowie internationalen Carriern zusammen. Die Kooperationen werden durch ausgewählte Technologiepartner ergänzt. Darüber hinaus bedient QSC seit vielen Jahren marktstarke Anbieter, die primär Privatkunden adressieren. Hier kommen Produkte zum Einsatz, die die Partner unter eigenem Namen vermarkten.
QSC verfügt über eine eigene IT- und TK-Infrastruktur im Bundesgebiet und kann so eine gleichbleibend hohe Qualität entlang der gesamten Wertschöpfungskette gewährleisten. Das Herzstück dieser Infrastruktur bilden TÜV- und ISO-zertifizierte Rechenzentren. Die QSC-Gruppe verfügte Ende 2015 über Rechenzentren an 6 Standorten im Bundesgebiet (Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München, Nürnberg Oberhausen) mit einer Gesamtfläche von rund 20.000 Quadratmetern. Das Unternehmen unterliegt damit an allen Standorten den hiesigen, im internationalen Vergleich sehr strengen Datenschutzbestimmungen. Die Anbindung der Rechenzentren erfolgt über eine hochmoderne Infrastruktur. Die Basis bildet das Next Generation Network (NGN), das die Konvergenz verschiedener Technologien zur Sprach- und Datenübermittlung auf das IP-Protokoll sicherstellt. Es handelt sich um eine softwarebasierte Lösung, mit der QSC unabhängig von den Besitzverhältnissen der physischen Infrastruktur bundesweit Ende-zu-Ende-Qualität anbieten und die Netzdienstleistungen entsprechend steuern und überwachen kann.
Traditionell betreibt QSC zum Teil über Tochtergesellschaften zudem ein bundesweites DSL-Netzwerk, eines der größten Richtfunk-Access-Netze in Deutschland und ein flächendeckendes All-IP-Sprachnetz. Anders als viele Wettbewerber hat QSC bereits im Jahr 2006 ihr Sprach- und Daten-Netz vollständig auf die IP-Technologie aufgerüstet und kann daher schon seit fast 10 Jahren flächendeckend IP-Telefonie und darauf aufbauende Leistungen anbieten.
Seit Gründung ist QSC primär im deutschen Markt tätig und konzentriert sich auf mittelständische Kunden. In diesem Umfeld verfügt die mittelständische QSC über ein besonders hohes Maß an Glaubwürdigkeit und konnte sich über die Jahre eine starke Stellung aufbauen. Bei Consulting- und Outsourcing-Projekten ist das Unternehmen vereinzelt auch über die nationalen Grenzen hinweg aktiv. Zunehmend stoßen auch die selbst entwickelten Cloud-Produkte bei ausländischen Vertriebspartnern auf Interesse.
Als eines von wenigen Unternehmen in Deutschland deckt QSC die gesamte Bandbreite moderner IT- und TK-Lösungen ab und kann sich so im Wettbewerb von der Konkurrenz deutlich abheben. Mit der im Jahresverlauf 2015 entwickelten und im Kapitel Strategie erläuterten Pure Enterprise Cloud bündelt das Unternehmen nun seine Kompetenz in den Bereichen Cloud, Consulting, Outsourcing und Telekommunikation, und erleichtert mittelständischen Kunden mit einem ganzheitlichen Ansatz den Übergang in das digitale Zeitalter. Mit der geplanten Einbindung von Drittanbietern unterstützt QSC zudem ihre Kunden bezüglich der Unabhängigkeit von einzelnen großen Herstellern.
Im Outsourcing selbst konnte sich das Unternehmen über Jahre von den Tochtergesellschaften global agierender IT- und TK-Unternehmen sowie großen Systemhäusern durch ein umfassendes Leistungsspektrum und die Cloud-Kompetenz abheben. Im Consulting steht QSC in Konkurrenz zu IT-Beratungsunternehmen und IT-Systemhäusern, und punktet hier ebenfalls mit breitem Know-how. In der Telekommunikation erweisen sich das durchgängige All-IP-Netz sowie die darauf basierende äußerst effiziente Leistungserbringung als wesentlicher Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen TK-Anbietern. Die gute Ausgangslage im Cloud-Geschäft unterstreicht die Auszeichnung als Cloud-Leader in gleich drei Kategorien durch die in Deutschland tonangebende Experton Group im Juni 2015.
2015 hat QSC die Strategie konsequent auf die Bedürfnisse mittelständischer Unternehmen ausgerichtet. Diese sehen sich im Zuge der Digitalisierung der gesamten Wirtschaft enormen Herausforderungen gegenüber; immer häufiger ergänzen und ersetzen IT-basierte, digitale Geschäftsmodelle herkömmliche Modelle - das Spektrum reicht von Streaming-Diensten für Filme und Musik über Online-Marktplätze für Industriegüter bis hin zur Fernwartung von Maschinen. Um die Chancen des digitalen Zeitalters ergreifen und den anstehenden Wandel sicher bewältigen zu können, bedarf es erfahrener Dienstleister; die Zeiten hausgemachter IT-Lösungen stoßen angesichts des enormen technischen Fortschritts und der zentralen Bedeutung moderner Technologien für den langfristigen Unternehmenserfolg an ihre Grenzen.
Die Abkehr von proprietären IT-Lösungen geht mit dem Vordringen der Cloud einher; die Cloud ist die IT-Architektur für das digitale Zeitalter. Mit ihrem zentrierten Ansatz erfüllt sie die Anforderungen in Sachen Agilität, Sicherheit und Kundenorientierung; Kunden wollen zu jeder Zeit an jedem Ort über jedes denkbare Endgerät mit einem Unternehmen interagieren können. Solche Cloud-Lösungen können nur große Unternehmen im eigenen Haus betreiben; der deutsche Mittelstand wird auf die Leistungskraft, die technische Kompetenz und die Sicherheit von Dienstleistern vertrauen.
Genau hier setzt QSC an. Das Unternehmen zählt zu den wenigen Komplettanbietern im deutschen Markt und bietet mit seinen vier Bereichen Cloud, Consulting, Outsourcing und Telekommunikation ein umfassendes Leistungsspektrum. Mit der Pure Enterprise Cloud gibt es nun ein Serviceportfolio, das sämtliche Kompetenzen verbindet und damit den Kunden den Übergang in das neue Zeitalter entscheidend erleichtert. Mit ihr erschließen sich Mittelständler die Vorteile moderner Cloud-Lösungen und verfügen dennoch über sämtliche Freiheitsgrade in der IT. Als Bindeglied verschiedener Cloud-Welten erlaubt die Pure Enterprise Cloud sowohl die effektive Nutzung traditioneller IT-Anwendungen als auch die Integration und das Zusammenspiel mit neuen Cloud-Services verschiedener Herkunft.
Die Pure Enterprise Cloud basiert auf einem modularen Baukastensystem von erprobten Cloud-Technologien, Softwarelösungen, Service-Komponenten sowie leistungsstarken Netzwerk- und Infrastrukturdiensten. Kunden können sich daraus ein maßgeschneidertes Cloud-Serviceangebot zusammenstellen. Dies umfasst alle Optionen für die Online-Nutzung der IT, angefangen von skalierbaren Rechen- und Speicherleistungen bis hin zu fertig konfektionierten virtuellen Büro- und IT-Arbeitsplätzen sowie dem Betrieb spezieller Branchen- und Unternehmenssoftware. Die Abrechnung erfolgt im Pay-per-Use-Modell und damit nach tatsächlicher Nutzerzahl und Inanspruchnahme.
Die Pure Enterprise Cloud umfasst sämtliche IT- und TK-Services, die Unternehmen bei ihrer Digitalisierung benötigen. Neben Unternehmen führt QSC auch Menschen und Dinge sicher in das digitale Zeitalter. Bei Lösungen rund um das "Internet of Things" setzt QSC auf die QSC-eigene, hochmoderne und ausfallsichere Plattform SOLUCON. Beim Thema Arbeitsplätze aus der Cloud verfügt QSC über eine lange Tradition beispielsweise in der IP-Telefonie sowie bei Web- und Videokonferenzen.
Doch auch andere Geschäftsfelder leisten ihren Beitrag zur Digitalisierung des Mittelstands. Das Consulting übernimmt eine Schlüsselrolle bei der Digitalisierung von Mittelständlern. Zu den Schwerpunkten zählen die Integration cloudbasierter Anwendungen sowie die Transformation kompletter IT-Systeme. Frühzeitig hat sich das Consulting auf den Technologiesprung von SAP hin zur Business Suite S/4HANA vorbereitet. Diese Software ermöglicht die für das digitale Zeitalter unerlässliche Geschwindigkeit und Performance bei der Verarbeitung von großen Datenmengen.
Im Outsourcing verändert sich das Geschäftsmodell im Zuge der Digitalisierung. An die Stelle einer kundenindividuellen Ausgestaltung tritt ein weitgehend standardisierter, modularer Aufbau von Services. Das Herzstück bildet die Pure Enterprise Cloud.
Die Basis für eine erfolgreiche Digitalisierung legt QSC mit ihren Telekommunikations-Dienstleistungen. Denn ohne eine hochmoderne Sprach- und Datenkommunikation kommt kein digitales Geschäftsmodell aus. QSC kann als eines von wenigen Unternehmen in Deutschland höchste Ende-zu-Ende-Qualität bei der Datenübermittlung gewährleisten. QSC konzentriert sich in diesem Umfeld auf Firmenkunden. Das angestammte Geschäft mit Wiederverkäufern, die vor allem Privatkunden bedienen, wird QSC weiter betreiben. Das Unternehmen geht aber markt- und regulierungsbedingt von weiterhin rückläufigen Umsätzen und Ergebnisbeiträgen aus.
Die in Köln ansässige QSC AG ist Muttergesellschaft des QSC-Konzerns. Neben der Zentrale in Köln gibt es in Hamburg einen zweiten großen Standort. Hinzu kommen zehn Vertriebsniederlassungen, in Berlin, Bremen, Dresden, Frankfurt am Main, Hannover, Leipzig, München, Nürnberg, Oberhausen und Stuttgart. QSC verfügt über zwei wesentliche unmittelbare bzw. mittelbare Beteiligungen:
| ― | Die 2002 vollständig übernommene Ventelo GmbH bietet mittleren und größeren Unternehmen unter anderem direkte Festnetzanschlüsse, Preselect und Call-by-Call sowie Mehrwertdienste. |
| ― | Ventelo hält 100 Prozent der Anteile der im Jahr 2006 gegründeten Netzgesellschaft Plusnet GmbH & Co. KG. Diese betreibt ein bundesweites DSL-Netz. |
Die Steuerung erfolgt auf Basis der für den QSC-Konzern nach IFRS ermittelten Größen Umsatz und EBITDA sowie Free Cashflow. Darüber hinaus wird bei der QSC AG auch auf das Jahresergebnis als Steuerungsgröße zurückgegriffen. Nicht-finanzielle Leistungsindikatoren werden zur Steuerung nicht herangezogen.
Das zentrale Instrument zur Steuerung bilden Monatsberichte, die alle relevanten Kennzahlen und Soll-Ist-Vergleiche enthalten. Sie stellen eine wichtige Diskussionsgrundlage für die 14-tägigen Vorstandssitzungen sowie die Monatsberichte an den Aufsichtsrat dar. Darüber hinaus erfolgt auf der Basis aktueller Soll-Ist-Vergleiche eine regelmäßige Aktualisierung der rollierenden Planung für sämtliche Unternehmensbereiche; diese dient als Frühwarnsystem für eventuelle Abweichungen und ermöglicht eine frühzeitige Korrektur. Ein integraler Bestandteil des Berichtswesens ist das Risikomanagementsystem; es stellt die direkte Einbindung eventueller Veränderungen bei den Chancen und Risiken in das Steuerungssystem sicher.
Der geschärften Strategie folgend, kam es im abgelaufenen Geschäftsjahr in der Entwicklungsarbeit zu einer Fokussierung. Im Mittelpunkt standen die Q-loud-Plattform sowie Angebote rund um den virtuellen Arbeitsplatz. Das entsprechende Budget belief sich auf 7,5 Millionen Euro nach 8,9 Millionen Euro im Vorjahr. Zum 31. Dezember 2015 waren 68 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vorrangig mit Entwicklungsprojekten beschäftigt; im Vorjahr hatte diese Zahl bei 62 gelegen. Über die Entwicklung im engeren Sinne hinaus beschäftigten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr zahlreiche weitere QSC-Beschäftigte mit der Vorbereitung und Umsetzung von Innovationen. Ein Schwerpunkt lag auf der Entwicklung der Pure Enterprise Cloud.
Wie schon im Vorjahr trieb QSC Entwicklungs- und Anwendungsprojekte auf der Basis der SOLUCON-Plattform voran. Diese selbst entwickelte IoT-Plattform bietet alle notwendigen Funktionen für eine Einbindung von Geräten in das Internet der Dinge. Die entsprechenden Software-Bausteine lassen sich modular, schnell und sicher bereitstellen und betreiben. Dieses innovative Konzept überzeugte 2015 unter anderem Huawei, einen der weltweit führenden ITK-Anbieter. Der Hardwareproduzent will künftig SOLUCON-Dienste wie Verschlüsselung, sicherer Datentransfer, Big-Data-Analysen und eine transaktionsbasierte Abrechnung nutzen. Ein weiteres Projekt startete im abgelaufenen Geschäftsjahr mit Novoferm tormatic. Der international aufgestellte deutsche Spezialist für Torautomatisation wird künftig ein von QSC entwickeltes Kommunikationsmodul serienmäßig in seine Antriebssysteme implementieren.
Ende Februar 2015 stellte QSC ein umfassendes, im Kapitel Geschäftsverlauf erläutertes Programm zur Kostenreduzierung vor. Ein zentraler Bestandteil war von Beginn an die Verringerung der konzernweiten Beschäftigtenzahl um circa 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis Ende 2016. Bis Ende Dezember 2015 sank deren Zahl konzernweit bereits um 243.
QSC betrachtet ihre Angestellten ungeachtet der unerlässlichen Sparmaßnahmen als den wichtigsten wertschöpfenden Faktor. Auf dem Leistungswillen und dem Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beruht der Erfolg des Unternehmens. QSC setzte daher auch 2015 ihre intensive Aus- und Weiterbildung fort und ergriff zahlreiche Maßnahmen, um die standort- und abteilungsübergreifende Zusammenarbeit zu fördern.
QSC zahlt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine marktfähige Vergütung. Das Unternehmen unterliegt keinem Tarifvertrag, sondern orientiert sich bei der Vergütung und den Sozialleistungen an individuellen und unternehmensspezifischen Bedürfnissen und an Marktstandards. Neben einem festen Gehalt erhalten alle Beschäftigten eine variable Vergütung, die sich nach dem Erreichen unternehmensbezogener Ziele richtet. Der Anteil der variablen Vergütung am Gesamtgehalt steigt mit zunehmender Verantwortung. Der langfristigen Bindung dienen darüber hinaus die Ausgabe von Aktienoptionen und ein attraktives Modell zur betrieblichen Altersvorsorge. Je nach Tätigkeit steht Fach- und Führungskräften auch ein Firmenwagen zur Verfügung. Hinzu kommen Regelungen zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und zum Kündigungsschutz, die eine langjährige Betriebszugehörigkeit honorieren.
QSC legt seit Gründung größten Wert auf eine gute und transparente Corporate Governance. Der Begriff "Corporate Governance" steht für eine moderne, auf die Schaffung langfristiger Werte ausgerichtete Führung und Kontrolle von Unternehmen. Eine offene und transparente Kommunikation mit den Anteilseignern sowie mit Mitarbeitern, Kunden und Lieferanten ist danach ebenso selbstverständlich wie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit der Organe.
Folgerichtig setzt das Unternehmen die Richtlinien des Deutschen Corporate Governance Kodex (Kodex) in fast allen Punkten um und lebt sie in der täglichen Arbeit. In einigen wenigen Fällen weicht QSC allerdings bewusst von den Empfehlungen der Regierungskommission ab. Nachfolgend berichtet der Vorstand, auch im Namen des Aufsichtsrats, über die Corporate Governance gemäß Ziffer 3.10 des Kodex. Der Bericht integriert den nach Ziffer 4.2.5 des Kodex geforderten Vergütungsbericht und enthält zudem Ausführungen gemäß § 289a HGB zur Unternehmensführung.
Die QSC AG ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit einer dualen Führungsstruktur. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung; der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand, überwacht und berät ihn. Die Mitglieder beider Gremien sind allein dem Unternehmensinteresse verpflichtet; im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es keine offenzulegenden Interessenkonflikte.
Ende März 2015 entschied sich der QSC-Aufsichtsrat, das Vorstandsteam umzubauen und zu erweitern. Der Aufsichtsrat berief Udo Faulhaber und Felix Höger zusätzlich zu Jürgen Hermann (Vorsitz) und Stefan A. Baustert (Finanzen) in den Vorstand. Udo Faulhaber übernahm sein Amt als Vertriebsvorstand zum 1. August 2015. Der Diplom-Ingenieur sammelte umfangreiche Erfahrungen in führenden Positionen bei Nixdorf, Bayer und der Postbank sowie vor allem als erfolgreicher Unternehmensgründer der NCC GmbH (später arxes AG). Im Jahr 2008 stieg Faulhaber als Geschäftsführer bei Pironet NDH ein, wurde 2012 in den Vorstand berufen und entwickelte das Unternehmen gemeinsam mit Felix Höger zu einem führenden Anbieter von Cloud-Services in Deutschland. Als Vertriebsvorstand von QSC folgt er auf Henning Reinecke, der zum 30. April 2015 aus dem Unternehmen ausschied.
Seit 1. Januar 2016 ist Felix Höger im Vorstand für Technologie und Operations zuständig. Höger gründete noch während seiner Ausbildung 1995 den Service-Provider NDH, den er im Jahr 2000 mit dem Softwarehersteller Pironet zur heutigen Pironet NDH zusammenführte. Als Pionier und Wegbereiter des Cloud-Computings im deutschen Mittelstand gelang es ihm, Pironet NDH von einem Netzdienstleister und Outsourcing-Provider zu einem erfolgreichen, rentablen Cloud-Service-Anbieter zu entwickeln.
Entscheidungen im Vorstand bedürfen gemäß der vom Aufsichtsrat erlassenen Geschäftsordnung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, bei Stimmengleichheit entscheidet das Votum des Vorsitzenden. Alle Entscheidungen zu Maßnahmen und Geschäften, die für das Unternehmen von großer Bedeutung sind oder mit denen ein größeres wirtschaftliches Risiko verbunden ist, werden im Plenum getroffen. Ein Geschäftsverteilungsplan regelt die Zuständigkeiten der Vorstandsmitglieder. Jeder Vorstand führt diese Bereiche im Rahmen der Vorstandsbeschlüsse in eigener Verantwortung.
Die Vorstände bestellt der Aufsichtsrat in der Regel für einen Zeitraum von drei Jahren. Da die Amtszeiten der durchweg männlichen Vorstandsmitglieder erst nach dem 30. Juni 2017 enden, hat der Aufsichtsrat in einer Sitzung im August 2015 entschieden, die Zielgröße für den Frauenanteil bis zum 30. Juni 2017 auf 0 Prozent festzulegen. Den gesetzlichen Vorgaben folgend, hat auch der Vorstand Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden nachfolgenden Führungsebenen festgelegt. In Anbetracht der hohen IT- und Techniklastigkeit des Unternehmens beschloss er, bis 30. Juni 2017 einen Frauenanteil von 5 Prozent in der ersten und von 10 Prozent in der zweiten Führungsebene anzustreben und damit das heutige Niveau zu stabilisieren. Er wird weiter Initiativen fördern, die das Interesse von Frauen an einer Ausbildung oder einem Studium in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) stärken, um so den Anteil von Bewerberinnen zu steigern und die Voraussetzung für einen höheren Anteil von Frauen in Führungspositionen zu schaffen.
In seiner Sitzung im August 2015 legte der Aufsichtsrat auch fest, dass der Anteil weiblicher Mitgliedern im Aufsichtsrat bis zum 30. Juni 2017 mindestens 16,6 Prozent betragen soll. Derzeit beträgt der Anteil weiblicher Mitglieder bereits 50 Prozent. Da der Aufsichtsrat auf die Wahl der Arbeitnehmervertreter keinerlei Einfluss hat, übernimmt die Seite der Anteilseignervertreter die Aufgabe, dieses Ziel bei der Aufstellung der Kandidatenliste mit Vorschlägen an die Hauptversammlung zur Wahl der Anteilseignervertreter zu berücksichtigen.
Der Aufsichtsrat besteht laut Satzung aus sechs Mitgliedern. Da das Unternehmen mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigt, greift das deutsche Drittelbeteiligungsgesetz: Die Anteilseigner wählen zwei Drittel, die Arbeitnehmer ein Drittel seiner Mitglieder. Die Amtszeit sämtlicher Mitglieder endet mit der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2017.
Der Aufsichtsrat und seine Ausschüsse entscheiden mit einfacher Mehrheit, sofern Gesetz oder Satzung nichts anderes vorschreiben. Im abgelaufenen Geschäftsjahr bestanden mit dem Nominierungs-, dem Personal-, dem Prüfungs- und dem Strategieausschuss durchgängig vier Ausschüsse. Alle Ausschüsse berichten regelmäßig dem Plenum und bereiten dessen Beschlussfassungen vor. Ausführliche Informationen zur Arbeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse finden sich im Bericht des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat erreichte auch im Geschäftsjahr 2015 sämtliche selbst gesetzten Ziele für seine Zusammensetzung. Seine Mitglieder verfügen insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen. Dem Aufsichtsrat gehört mindestens ein Mitglied an, das im Sinne von § 100 Abs. 5 AktG unabhängig ist und über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt - als Leiterin der Konzernsteuerabteilung des global agierenden SAP-Konzerns erfüllt Ina Schlie diese Anforderung in vollem Umfang. Sie ist neben Dr. Frank Zurlino, geschäftsführender Partner der Management-Beratung Horn & Company, unabhängiges Mitglied des Aufsichtsrats.
Die Zahl ehemaliger Vorstände im Gremium ist auf maximal zwei beschränkt; derzeit sind dies die beiden QSC-Gründer und größten Einzelaktionäre, Dr. Bernd Schlobohm und Gerd Eickers. Dem Aufsichtsrat gehört weiterhin kein Mitglied an, das eine Organfunktion oder Beratungsfunktion bei wesentlichen Wettbewerbern ausübt. Bei der jüngsten Wahl waren alle Kandidaten jünger als 75 Jahre. Anders als vom Kodex vorgesehen, verzichtet der Aufsichtsrat bewusst darauf, die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat zu begrenzen. Seiner Überzeugung nach liegt es nicht im Interesse der Gesellschaft, im Vorhinein festzulegen, wie lange einzelne Mitglieder dem Gremium angehören sollen.
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat zeitnah und umfassend über unternehmensrelevante Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance. Laut Geschäftsordnung des Vorstands ist vor Abschluss bedeutender Geschäftsvorgänge wie der Festlegung der Jahresplanung, großen Investitionen, Akquisitionen und Finanzierungsmaßnahmen die Zustimmung des Aufsichtsrats erforderlich. Solche Entscheidungen des Aufsichtsrats werden in den Ausschüssen und im Plenum intensiv vorbereitet und beraten.
QSC erachtet Corporate Governance als Rahmen für die Führung und Überwachung des gesamten Unternehmens; die internen Richtlinien stehen daher im Einklang mit dem Kodex. Darüber hinaus basiert die Führung des Unternehmens auf einem gemeinsamen Wertesystem. Die wesentlichen Inhalte dieses Wertesystems wurden im vergangenen Geschäftsjahr in QSC-Compliance-Grundsätzen zusammengefasst. Der Vorstand erklärte diese Compliance-Grundsätze für sich und alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für verbindlich. Auch in Bezug auf alle Geschäftspartner besteht die Erwartung, dass diese Grundsätze das geschäftliche Miteinander prägen.
Im Rahmen des Wertesystems spielt Integrität eine zentrale Rolle. Das Unternehmen versteht sie als Leitbild und Maßstab einer ordentlichen Geschäftsführung und achtet strikt auf die Einhaltung von Gesetzen und konzerninternen Regelwerken. QSC setzt dabei in hohem Maße auf die Eigenverantwortung und persönliche Integrität aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. QSC erwartet von ihnen rechtlich und ethisch einwandfreies Handeln im geschäftlichen Alltag, um Schaden vom Unternehmen und von der Allgemeinheit abzuwenden.
Der Schwerpunkt liegt auf der Prävention, Fehlverhalten soll von vornherein verhindert werden. Praxisgerecht gestaltete interne Schulungen dienen dazu, alle Beschäftigten für Themen wie Gesetzestreue und Professionalität im Umgang mit Dritten zu sensibilisieren. Strikt achtet QSC auf die Einhaltung des Vier-Augen-Prinzips bzw. die Trennung von Verantwortlichkeiten. Richtlinien zu kritischen Punkten wie z. B. Insiderrecht, Informationssicherheit, Datenschutz, Freigabe- und Unterschriftsberechtigungen, Risikomanagement, Einkauf, aber auch in Bezug auf alle Maßnahmen der Kundenpflege, schaffen die notwendige Klarheit für ein korrektes Verhalten im Alltag. Doch auch in einem solchen Umfeld lässt sich das Risiko eines Fehlverhaltens Einzelner nicht vollständig ausschließen. Sollte es in Einzelfällen trotz aller präventiven Maßnahmen zu Verstößen kommen, werden die Fakten ohne Ansehen von Person und Stellung aufgeklärt und geahndet.
QSC versteht Compliance als wichtige Führungsaufgabe, die die ständige Aufmerksamkeit der Führungsgremien erfordert. Regelmäßig befassen sich daher Vorstand und Aufsichtsrat sowie dessen Prüfungsausschuss mit diesem Thema; sie stützen sich dabei unter anderem auf die quartalsweise erstellten Risikoberichte, das interne Controlling und die Berichterstattung der Internen Revision. Aus diesen Diskussionen ergeben sich wichtige Anstöße für eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Compliance-Management-Systems.
Die QSC AG ("QSC") legt seit ihrer Gründung größten Wert auf gute Corporate Governance und erachtet Transparenz sowie eine wertorientierte Unternehmensführung als Selbstverständlichkeit. Folgerichtig setzt das Unternehmen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in nahezu allen Punkten um und lebt sie in der täglichen Arbeit. Die Gesellschaft hat den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 24. Juni 2014 bzw. ab deren Geltung in der Fassung vom 5. Mai 2015 seit Abgabe ihrer letzten Entsprechenserklärung mit folgenden Ausnahmen entsprochen und wird ihnen mit folgenden Ausnahmen entsprechen:
QSC folgt der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex insofern, als die D&O-Versicherung seit dem 1. Juli 2010 für Mitglieder des Aufsichtsrats einen Selbstbehalt von 10 Prozent der Schadenssumme vorsieht. Abweichend von der Empfehlung ist die Haftung pro Jahr jedoch auf 100 Prozent der festen jährlichen Vergütung der Aufsichtsräte beschränkt, da QSC eine über die Jahresvergütung hinausgehende Selbstbeteiligung für nicht angemessen hält.
Lediglich ein Vorstandsmitglied hält als variablen Bestandteil seiner Vorstandsvergütung u. a. noch Wandelschuldverschreibungen aus dem AOP 2006, die vor Inkrafttreten der Empfehlung zugeteilt wurden. Der bestehende Vorstandsvertrag sieht zwar eine Begrenzungsmöglichkeit für den Fall außerordentlicher Entwicklungen vor; eine feste betragsmäßige Höchstgrenze ist für etwaige Kursgewinne aus der Ausübung von Wandlungsrechten aus dem AOP 2006 und damit die Vergütung des Vorstandsmitglieds insgesamt jedoch nicht festgelegt. QSC wird insoweit auch in den Mustertabellen im Vergütungsbericht keine Maximalbeträge angeben. Hiervon abgesehen entspricht QSC den Empfehlungen im Hinblick auf die bestehende Vorstandsvergütung vollumfänglich und wird den Empfehlungen auch künftig bei einer etwaigen Neufestlegung der Vorstandsvergütung entsprechen.
Lediglich in einem Vorstandsdienstvertrag ist kein Abfindungs-Cap festgelegt. Der Aufsichtsrat von QSC in seiner früheren Besetzung, in dessen Amtszeit der betreffende Dienstvertrag geschlossen wurde, vertrat die Auffassung, dass eine im Voraus getroffene Vereinbarung über einen Abfindungs-Cap der Natur des regelmäßig auf die Dauer der Bestellungsperiode abgeschlossenen und im Grundsatz nicht ordentlich kündbaren Vorstandsvertrags widerspreche. Der Aufsichtsrat hat diese Auffassung zwischenzeitlich aufgegeben, sodass QSC von dem Altvertrag abgesehen der Empfehlung vollumfänglich entspricht und auch künftig weiterhin entsprechen wird.
Der Aufsichtsrat hat der Empfehlung in Ziffer 5.1.2 Abs. 1 Satz 2 des Kodex in der noch bis zum 12. Juni 2015 geltenden Fassung vom 24. Juni 2014 insoweit nicht entsprochen, als danach eine angemessene Berücksichtigung von Frauen angestrebt werden soll, weil er dem Geschlecht in diesem Zusammenhang keine vorrangige Entscheidungsrelevanz zuweisen wollte. Der Empfehlung des Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 entspricht der Aufsichtsrat vollumfänglich und kommt selbstverständlich den jetzt geltenden gesetzlichen Anforderungen zur Festlegung von Zielgrößen für den Anteil von Frauen im Vorstand nach.
Der Aufsichtsrat von QSC hat konkrete Ziele für seine Zusammensetzung benannt, die den Empfehlungen in Ziffer 5.4.1 des Kodex entsprechen, mit Ausnahme der Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat, wie sie in Ziffer 5.4.1 des Kodex in der seit dem 12. Juni 2015 geltenden Fassung vom 5. Mai 2015 neu empfohlen wird. Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass es nicht im Interesse der Gesellschaft liegt, im Vorhinein festzulegen, wie lange die einzelnen Mitglieder dem Gremium angehören sollen. Zwar ist es grundsätzlich wünschenswert, dass sich der Aufsichtsrat in gewissen Abständen verändert, andererseits soll aber der Gesellschaft auch die Expertise erfahrener Aufsichtsratsmitglieder zur Verfügung stehen.
Die Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex regelt nach Auffassung von QSC nicht konkret genug, welche Beziehungen eines jeden Kandidaten im Einzelnen und in welcher Tiefe bei Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung offenzulegen sind, um der Empfehlung zu genügen. Im Interesse der Rechtssicherheit künftiger Wahlen zum Aufsichtsrat haben Vorstand und Aufsichtsrat sich entschieden, eine Abweichung von dieser Empfehlung zu erklären. QSC ist der Auffassung, dass bereits die gesetzlichen Angabepflichten in § 124 Abs. 3 Satz 4 und § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG dem Informationsbedürfnis der Aktionäre Rechnung tragen, und wird zu gegebener Zeit prüfen und entscheiden, ob anlässlich von Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung freiwillig und ohne Bindung an die Empfehlung des Kodex zusätzliche Informationen über die Kandidaten zugänglich gemacht werden.
Köln, 19. November 2015
Für den Vorstand
Jürgen Hermann
Für den Aufsichtsrat
Dr. Bernd Schlobohm
Das Vergütungssystem der Vorstände wurde in den vergangenen Jahren mit Blick auf modifizierte gesetzliche Anforderungen (z. B. das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)) weiterentwickelt. Aus Anlass der Bestellung neuer Vorstandsmitglieder und im Rahmen der Überprüfung des bestehenden Vergütungssystems passte der Aufsichtsrat mit Wirkung zum 1. Januar 2015 die Bestimmungen zur variablen Vergütung innerhalb des Systems an. Die Hauptversammlung billigte das geänderte Vergütungssystem am 27. Mai 2015. Im Folgenden berichtet QSC gemäß § 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB über die Grundzüge dieses Vergütungssystems. Hierbei erfolgt ein individualisierter Ausweis der Vorstandsbezüge.
Die Gesamtbezüge der einzelnen Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat festgelegt. Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des einzelnen Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten im eigenen und in vergleichbaren Unternehmen gilt. Außerdem wird die Vergütung so bemessen, dass sie am Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist.
Das Vergütungssystem für den Vorstand der QSC AG setzt sich aus fixen und variablen Vergütungsbestandteilen, Versorgungsleistungen sowie anderen Nebenleistungen zusammen. Die jährliche, erfolgsunabhängige Fixvergütung macht einen Anteil von maximal 50 Prozent der gesamten Jahreszielvergütung (bestehend aus fixer und variabler Vergütung bei 100 Prozent Zielerreichung) aus. Sie berücksichtigt die Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds sowie die ihm übertragene Funktion und Verantwortung. Die Fixvergütung wird in 12 gleichen Monatsraten am Ende eines jeden Kalendermonats durch Banküberweisung gezahlt. Für die Übernahme weiterer konzerninterner Mandate erhalten die Vorstandsmitglieder keine gesonderte Vergütung.
Außerdem erhalten die Vorstandsmitglieder eine variable Vergütung ("Tantieme"), deren Höhe sich nach der Erreichung der in einer gesonderten Zielvereinbarung zu vereinbarenden Jahresziele ("Short-Term Incentive") und Mehrjahresziele ("Long-Term Incentive") richtet. Diese Ziele können sich an unternehmensbezogenen Kennzahlen orientieren und/oder individuell ausgestaltet sein. Für unternehmensbezogene Kennzahlen können sie ehrgeizigere Mindestziele beinhalten, als der extern kommunizierte Ausblick vorgibt.
Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst drei Geschäftsjahre. Die Mehrjahresziele werden zu Beginn des Bemessungszeitraums vereinbart und sind zu dessen Ende zu erfüllen. Der Aufsichtsrat kann für die Zielerreichung auch weitere über die einzelnen Geschäftsjahre des Bemessungszeitraums zu erfüllende Zwischenziele und/oder weitere Bedingungen vereinbaren.
Die variable Vergütung ist in bar zu leisten und macht insgesamt einen Anteil von mindestens 50 Prozent der gesamten Jahreszielvergütung (bei 100 Prozent Zielerreichung) aus. Die Zielerreichung wird grundsätzlich nach der Feststellung des jeweils für die in der Zielvereinbarung definierten Ziele relevanten Konzernabschlusses ermittelt. Eine sich hieraus ergebende Tantieme wird, soweit sie auf Jahresziele entfällt, am Ende des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung nach Ablauf des Geschäftsjahres stattfindet, und, soweit sie auf Mehrjahresziele entfällt, am Ende des Monats, in dem die ordentliche Hauptversammlung nach Ablauf des Bemessungszeitraums stattfindet, ausgezahlt.
Außerdem gewährt das Unternehmen den Vorstandsmitgliedern Versorgungsleistungen. Dabei handelt es sich um Beitragszusagen für Versorgungsleistungen durch Versicherungen und Unterstützungskassen und/oder um Zusagen eines Fixbetrags zur eigenen Sicherstellung einer angemessenen Alters- und Hinterbliebenenversorgung. Die den Vorstandsmitgliedern gewährten anderen Nebenleistungen umfassen im Wesentlichen die Bereitstellung eines Dienstwagens bzw. die Zahlung einer Car Allowance und marktübliche Versicherungsleistungen.
Der Aufsichtsrat vereinbart Untergrenzen und Obergrenzen für die Erreichung jedes einzelnen Jahres- und Mehrjahresziels. Die Unterschreitung von Untergrenzen oder der Nichteintritt einer Bedingung für ein Jahresziel und/oder ein Mehrjahresziel führt zum vollständigen Ausfall der auf das betreffende Ziel entfallenden variablen Vergütung; beim Mehrjahresziel ist die auf das betreffende Ziel entfallende variable Vergütung für den gesamten Bemessungszeitraum von einem Ausfall betroffen. Das Nichterreichen eines Zwischenziels führt zu einem teilweisen oder vollständigen Ausfall der von dem Erreichen des Zwischenziels abhängigen Vergütung. Die Obergrenze dient der Begrenzung der variablen Vergütung für außerordentliche Entwicklungen auf maximal das 1,5-Fache der auf die variable Vergütung entfallenden Zielvergütung, die für 100 Prozent Zielerreichung ausgelobt ist.
Beim Abschluss der Zielvereinbarungen achtet der Aufsichtsrat darauf, dass der auf die Erreichung der Mehrjahresziele entfallende Anteil der variablen Zielvergütung grundsätzlich mindestens den auf die Erreichung der Jahresziele entfallenden Anteil erreicht. Der auf Jahresziele entfallende Anteil der variablen Vergütung kann jedoch in dem Maße stärker gewichtet werden, wie die Vergütungsstruktur durch andere Elemente (wie z. B. eine zusätzliche Tantieme in Form von Aktien und Aktienoptionen) insgesamt auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung und einen langfristigen Leistungsanreiz ausgerichtet bleibt.
Der Aufsichtsrat kann den Vorstandsmitgliedern für die Erreichung von Mehrjahreszielen und zur Förderung einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung eine angemessene zusätzliche Tantieme in Form von Aktien oder Aktienoptionen von QSC zusagen und insoweit Warte-, Halte- bzw. Ausübungsfristen vereinbaren. Hierdurch kann sich der Anteil der variablen Vergütung mit langfristiger Anreizwirkung an der gesamten variablen Vergütung, aber auch der Anteil der variablen Vergütung an der gesamten Zielvergütung, weiter erhöhen. Der Aufsichtsrat kann schließlich den Vorstandsmitgliedern nach Ermessen in Anerkennung außergewöhnlicher Leistungen eine angemessene zusätzliche Tantieme in bar oder in Form von Aktien oder Aktienoptionen des Unternehmens gewähren. Auch insoweit können Halte- bzw. Ausübungsfristen vereinbart werden.
Die Gesamtvergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2015 beläuft sich auf T € 1.182 im Vergleich zu T € 1.337 im Vorjahr.
Die Veränderung in der Gesamtvergütung gegenüber dem Vorjahr ist zum einen bedingt durch die Tantiemeansprüche für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von insgesamt T € 276 für die Teilerreichung des Jahresziels 2015. Im Vorjahr wurde keine Tantieme gezahlt, weil die mit dem Aufsichtsrat vereinbarten Untergrenzen für das Jahresziel 2014 sowie das Mehrjahresziel jeweils unterschritten wurden. Zum anderen wirkt sich die Verringerung der Anzahl der während des Geschäftsjahres aktiven Vorstandsmitglieder vergütungsreduzierend aus; über weite Strecken des Geschäftsjahres 2015 waren nur zwei Vorstandsmitglieder aktiv, während im Kalenderjahr 2014 bis zu vier Vorstandsmitglieder im Amt waren. Außerdem wurden im Geschäftsjahr 2015 aktienbasierte Vergütungen von nur T € 92 gegenüber T € 453 im Jahr 2014 gewährt.
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| Gewährte Zuwendungen in T€ |
Jürgen Hermann Vorstandsvorsitzender seit 30. Mai 2013 | Stefan A. Baustert Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2015 | Udo Faulhaber Mitglied des Vorstands seit 1. August 2015 | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2014 | 2015 | 2015 (Min.) | 2015 (Max.) | 2014 | 2015 | 2015 (Min.) | 2015 (Max.) | 2014 | 2015 | 2015 (Min.) | 2015 (Max.) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewährte Zuwendungen | ||||||||||||
| Festvergütung | 300 | 300 | 300 | 300 | - | 250 | 250 | 250 | - | 104 | 104 | 104 |
| Nebenleistungen | 29 | 29 | 29 | 29 | - | 36 | 36 | 36 | - | 13 | 13 | 13 |
| Summe | 329 | 329 | 329 | 329 | - | 286 | 286 | 286 | - | 117 | 117 | 117 |
| Einjährige variable Vergütung | 150 | 150 | 0 | 225 | - | 125 | 0 | 187 | - | 52 | 0 | 78 |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||||||||
| Nachhaltigkeitsziele (2012 - 2014)1 | 0 | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
| Long-Term Incentive (2015 - 2017)2 | - | 150 | 0 | 225 | - | 125 | 0 | 187 | - | 52 | 0 | 78 |
| Aktienoptionsplan 20123 | 151 | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
| Aktienoptionsplan 20154 | - | - | - | - | - | 92 | 0 | 1.026 | - | - | - | - |
| Summe | 630 | 629 | 329 | 779 | - | 628 | 286 | 1.686 | - | 221 | 117 | 273 |
| Versorgungsaufwand6 | 0 | 0 | 0 | 0 | - | 0 | 0 | 0 | - | 0 | 0 | 0 |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 630 | 629 | 329 | 779 | - | 628 | 286 | 1.686 | - | 221 | 117 | 273 |
| Überleitung zur Gesamtvergütung | ||||||||||||
| nach § 285 Nr. 9a HGB in Verbindung mit DRS 17 | ||||||||||||
| abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung | -150 | -150 | - | -125 | - | -52 | ||||||
| abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)5 | - | -150 | - | -125 | - | -52 | ||||||
| zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung | 0 | 107 | - | 89 | - | 37 | ||||||
| abzüglich Versorgungsaufwand | 0 | - | - | - | - | - | ||||||
| Gesamtbezüge | 480 | 436 | - | 467 | - | 154 | ||||||
| In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand | ||||||||||||
| für aktienbasierte Vergütungen | 13 | 38 | - | 10 | - | 0 |
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| Gewährte Zuwendungen in T€ |
Henning Reinecke Mitglied des Vorstands bis 30. April 2015 | Barbara Stolz Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2014 | Stefan Freyer Mitglied des Vorstands bis 31. März 2014 | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2014 | 2015 | 2015 (Min.) | 2015 (Max.) | 2014 | 2015 | 2015 (Min.) | 2015 (Max.) | 2014 | 2015 | 2015 (Min.) | 2015 (Max.) | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Gewährte Zuwendungen | ||||||||||||
| Festvergütung | 200 | 67 | 67 | 67 | 200 | - | - | - | 50 | - | - | - |
| Nebenleistungen | 49 | 16 | 16 | 16 | 27 | - | - | - | 29 | - | - | - |
| Summe | 249 | 83 | 83 | 83 | 227 | - | - | - | 79 | - | - | - |
| Einjährige variable Vergütung | 100 | 42 | 42 | 42 | 100 | - | - | - | 0 | - | - | - |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||||||||
| Nachhaltigkeitsziele (2012 - 2014)1 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | - | - | - | 0 | - | - | - |
| Long-Term Incentive (2015 - 2017)2 | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
| Aktienoptionsplan 20123 | 151 | - | - | - | 151 | - | - | - | 0 | - | - | - |
| Aktienoptionsplan 20154 | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
| Summe | 500 | 125 | 125 | 125 | 478 | - | - | - | 79 | - | - | - |
| Versorgungsaufwand6 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | - | - | - | 2 | - | - | - |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 500 | 125 | 125 | 125 | 478 | - | - | - | 81 | - | - | - |
| Überleitung zur Gesamtvergütung | ||||||||||||
| nach § 285 Nr. 9a HGB in Verbindung mit DRS 17 | ||||||||||||
| abzüglich gewährter jährlicher variabler Zielvergütung | -100 | - | -100 | - | 0 | - | ||||||
| abzüglich Long-Term Incentive (2015 - 2017)5 | - | - | - | - | - | - | ||||||
| zuzüglich zugeflossener jährlicher variabler Ist-Vergütung | 0 | - | 0 | - | 0 | - | ||||||
| abzüglich Versorgungsaufwand | 0 | - | 0 | - | -2 | - | ||||||
| Gesamtbezüge | 400 | 125 | 378 | - | 79 | - | ||||||
| In der Berichtsperiode erfasster Gesamtaufwand | ||||||||||||
| für aktienbasierte Vergütungen | 13 | 138 | 151 | - | - | - |
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| Zufluss in T€ |
Jürgen Hermann Vorstandsvorsitzender seit 30. Mai 2013 | Stefan A. Baustert Mitglied des Vorstands seit 1. Januar 2015 | Udo Faulhaber Mitglied des Vorstands seit 1. August 2015 | Henning Reinecke Mitglied des Vorstands bis 30. April 2015 | Barbara Stolz Mitglied des Vorstands bis 31. Dezember 2014 | Stefan Freyer Mitglied des Vorstands bis 31. März 2014 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 2014 | 2015 | 2014 | 2015 | 2014 | 2015 | 2014 | 2015 | 2014 | 2015 | 2014 | 2015 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zufluss | ||||||||||||
| Festvergütung | 300 | 300 | - | 250 | - | 104 | 200 | 67 | 200 | - | 50 | - |
| Nebenleistungen | 29 | 29 | - | 36 | - | 13 | 49 | 16 | 27 | - | 29 | - |
| Summe | 329 | 329 | - | 286 | - | 117 | 249 | 83 | 227 | - | 79 | - |
| Einjährige variable Vergütung | 0 | 107 | - | 89 | - | 37 | 0 | 42 | 0 | - | 0 | - |
| Mehrjährige variable Vergütung | ||||||||||||
| Nachhaltigkeitsziele (2012 - 2014)1 | 0 | - | - | - | - | - | 0 | - | 0 | - | 0 | - |
| Long-Term Incentive (2015 - 2017)2 | - | 0 | - | 0 | - | 0 | - | - | - | - | - | - |
| Aktienoptionsplan 20123 | 0 | - | - | - | - | - | 0 | - | 0 | - | 0 | - |
| Aktienoptionsplan 20154 | - | 0 | - | 0 | - | 0 | - | 0 | - | - | - | - |
| Sonstiges | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - | - |
| Summe | 329 | 436 | - | 375 | - | 154 | 249 | 125 | 227 | - | 79 | - |
| Versorgungsaufwand6 | 0 | 0 | - | 0 | - | 0 | 0 | 0 | - | - | 2 | - |
| Gesamtvergütung gemäß DCGK | 329 | 436 | - | 375 | - | 154 | 249 | 125 | 227 | - | 81 | - |
< Erläuterungen zu den Fußnotenziffern von Seite 46:
1 Die variable Vergütung für Nachhaltigkeitsziele (2012 - 2014) ist auf die Erhaltung, Stabilisierung und Steigerung der nachhaltigen Dividendenfähigkeit aus Erträgen aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit gerichtet. Das Mehrjahresziel wurde jeweils für das Berichtsjahr und die zwei nachfolgenden Geschäftsjahre vereinbart. Das Mehrjahresziel wurde im Geschäftsjahr 2014 nicht erreicht.
2 Die variable Vergütung für das Long-Term Incentive wird auf der Basis von zwei voneinander unabhängigen, gleichgewichteten Mehrjahreszielen vereinbart. Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst die Geschäftsjahre 2015 bis 2017. Die Mehrjahresziele knüpfen an das Konzern-EBITDA im Geschäftsjahr 2017 sowie an den im neuen Wachstumssegment Cloud erzielten Umsatz im Geschäftsjahr 2017 an. Die Unterschreitung einer vertraglich vereinbarten Untergrenze führt zum vollständigen Ausfall der auf das betroffene Mehrjahresziel entfallenden variablen Vergütung für den gesamten Bemessungszeitraum. Für die Mehrjahresziele sind darüber hinaus noch weitere Zwischenziele bzw. Bedingungen vereinbart, deren Nichterreichen ebenfalls zum Ausfall der auf das Mehrjahresziel entfallenden variablen Vergütung für den gesamten Bemessungszeitraum führt.
3 Die Vorstandsmitglieder Jürgen Hermann, Barbara Stolz und Henning Reinecke haben am 25. August 2014 jeweils 150.000 Wandelschuldverschreibungen der QSC AG gezeichnet. Diese Wandelschuldverschreibungen waren ihnen am 29. August 2013 durch den Aufsichtsrat im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2012 zugeteilt worden. Der Zeitwert einer Wandelschuldverschreibung am Tag der Zeichnung betrug € 1,004; die Wandlung in Aktien der QSC AG ist erst nach einer Wartefrist von 4 Jahren, spätestens 8 Jahre ab dem Tag der Zeichnung möglich.
4 Das Vorstandsmitglied Stefan A. Baustert hat am 25. August 2015 100.000 Wandelschuldverschreibungen der QSC AG gezeichnet. Diese Wandelschuldverschreibungen waren ihm am 20. August 2015 durch den Aufsichtsrat im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 zugeteilt worden. Der Zeitwert einer Wandelschuldverschreibung am Tag der Zeichnung betrug € 0,92; die Wandlung in Aktien der QSC AG ist erst nach einer Wartefrist von 4 Jahren, spätestens 8 Jahre ab dem Tag der Zeichnung möglich. Der Mindestwert der gewährten Wandelschuldverschreibungen beträgt € 0, da eine Ausübung der Wandlungsrechte wirtschaftlich unsinnig ist, sollte der Börsenkurs während des Zeitraums, in dem das Wandlungsrecht besteht, unter dem bei Zeichnung der Optionen festgestellten Wandlungskurs von € 1,71 liegen bzw. die in den Anleihebedingungen festgelegten Ausübungshürden und Erfolgsziele nicht erreicht werden. Der Maximalwert für die aktienbasierte Vergütung aus dem AOP 2015 beträgt T € 1.026. Dieser wird erreicht, wenn der gewichtete Durchschnittskurs der Aktie der QSC AG im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse an den letzten zwanzig Handelstagen vor dem Tag, an dem die Ausübung der Wandlungserklärung nach den Anleihebedingungen wirksam wird, den Kurs von € 11,97 (das Siebenfache des Wandlungspreises von € 1,71) übersteigt.
5 Diese Vergütungen sind nicht in die Gesamtvergütung nach § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB einzubeziehen, da nicht aktienbasierte Bezüge erst als gewährt gelten, wenn etwaige aufschiebende Bedingungen erfüllt sind.
6 Dienstzeitaufwand nach IAS 19.
In den für das Geschäftsjahr 2015 geschlossenen Zielvereinbarungen sind für alle im Geschäftsjahr amtierenden Vorstandsmitglieder mit Ausnahme von Herrn Henning Reinecke deckungsgleich ein Jahresziel und zwei voneinander unabhängige, gleichgewichtete Mehrjahresziele vereinbart. Mit Herrn Reinecke wurde mit Blick auf die Aufhebung seines Dienstvertrags eine gesonderte Zielvereinbarung geschlossen. Das Jahresziel 2015 knüpft an das Konzern-EBITDA im Geschäftsjahr 2015 an. Das Jahresziel 2015 wurde nicht zu 100 Prozent erreicht, insoweit besteht auch nur ein anteiliger Tantiemeanspruch der aktiven Vorstandsmitglieder. Der Bemessungszeitraum für die Mehrjahresziele umfasst die Geschäftsjahre 2015 bis 2017. Die Mehrjahresziele knüpfen an das Konzern-EBITDA im Geschäftsjahr 2017 sowie an den im neuen Wachstumssegment Cloud erzielten Umsatz im Geschäftsjahr 2017 an. Zum Jahresende 2015 liegen keine Erkenntnisse vor, dass die für das Geschäftsjahr 2017 vorgegebenen Zielwerte nicht erreicht werden. Kredite an Vorstandsmitglieder wurden nicht gewährt.
Dem Vorstandsvorsitzenden Jürgen Hermann sowie den im Geschäftsjahr 2015 neu bestellten Vorstandsmitgliedern Stefan A. Baustert und Udo Faulhaber ist für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Vorstandsmandats aufgrund eines wirksamen Widerrufs der Bestellung durch das Unternehmen innerhalb der ersten beiden Dienstvertragsjahre jeweils eine Abfindung zugesagt worden; diese beträgt bei Jürgen Hermann T € 600, bei den beiden anderen genannten Vorständen jeweils T € 500. Der Abfindungsbetrag reduziert sich im letzten Dienstvertragsjahr um jeweils ein Zwölftel je Monat, in dem das Dienstverhältnis im letzten Vertragsjahr noch bestanden hat. Im Fall der außerordentlichen Kündigung des Dienstverhältnisses wegen Vorliegens eines wichtigen Grundes (§ 626 BGB) oder im Fall einer Beendigung des Dienstverhältnisses aufgrund einer berechtigten Amtsniederlegung des betreffenden Vorstandsmitglieds besteht kein Anspruch auf Abfindungszahlung. Bei einer einvernehmlichen Beendigung der Vorstandstätigkeit ohne wichtigen Grund soll der Gesamtwert der vom Unternehmen im Rahmen einer solchen Vereinbarung zugesagten Leistungen den Betrag von T € 600 bzw. je T € 500 nicht überschreiten.
Die Gesamtbezüge der ehemaligen Vorstandsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr 2015 T € 421 (i.Vj. T € 723). Das Vorstandsmitglied Henning Reinecke hat sein Mandat zum Ablauf des 30. April 2015 niedergelegt; sein Anstellungsverhältnis wurde mit Ablauf des 31. Mai 2015 einvernehmlich aufgehoben. Im Zusammenhang mit der Beendigung seiner Vorstandstätigkeit sind Herrn Reinecke eine Abfindung von T € 400, ein Übergangsgeld von T € 17 sowie sonstige Nebenleistungen (Zuschuss zur Altersversorgung, Kfz-Nutzung) im Wert von T € 4 zugesagt worden. Der versicherungsmathematische Barwert der Rückstellungen für Anwartschaften auf Pensionen für ehemalige Mitglieder des Vorstands beträgt T € 52 vor Verrechnung eines Aktivwerts für eine Rückdeckungsversicherung von T € 19.
Die folgende Tabelle informiert individualisiert über die Anzahl der Aktien und Wandlungsrechte der Vorstandsmitglieder:
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| Aktien | Wandlungsrechte | |||
|---|---|---|---|---|
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Jürgen Hermann | 340.000 | 240.000 | 350.000 | 350.000 |
| Stefan A. Baustert (seit 1. Januar 2015) | 40.000 | - | 100.000 | - |
| Udo Faulhaber (seit 1. August 2015) | - | - | - | - |
| Barbara Stolz (bis 31. Dezember 2014) | - | 10.0001 | - | 182.1001 |
| Henning Reinecke (bis 30. April 2015) | 5.0001 | 5.000 | 150.0001 | 150.000 |
| Stefan Freyer (bis 31. März 2014) | - | - | - | - |
1 Bestand zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Vorstand
Jürgen Hermann und Stefan A. Baustert haben im Kalenderjahr 2015 während des Zeitraums ihrer Vorstandstätigkeit Aktienkäufe über die Börse getätigt (siehe auch unsere Mitteilungen über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG). Außerdem hat Stefan A. Baustert am 25. August 2015 100.000 Wandelschuldverschreibungen der QSC AG gezeichnet. Diese Wandelschuldverschreibungen waren ihm am 20. August 2015 durch den Aufsichtsrat im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2015 zugeteilt worden. Der Wandlungspreis wurde mit € 1,71 je Wandelschuldverschreibung festgestellt; die Wandlung in Aktien der QSC AG ist erst nach einer Wartefrist von 4 Jahren, d. h. frühestens am 26. August 2019, möglich.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten entsprechend der Bestimmung in der Satzung der QSC AG eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare jährliche Vergütung in Höhe von T € 35; der Vorsitzende und sein Stellvertreter erhalten T € 70 bzw. T € 50. Neben der Vergütung für die Tätigkeit im Aufsichtsrat erhält ein Aufsichtsratsmitglied eine gesonderte Vergütung für die Arbeit in einem Aufsichtsratsausschuss (außer für die Tätigkeit im Nominierungsausschuss) von T € 5, der Ausschussvorsitzende erhält T € 10. Mitglieder, die in mehreren Ausschüssen tätig sind, erhalten für ihre Ausschusstätigkeit allerdings insgesamt höchstens T € 25. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat oder einem Ausschuss angehört haben, erhalten die Vergütung zeitanteilig.
Für seine Tätigkeit erhielt der Aufsichtsrat im Geschäftsjahr 2015 wie im Vorjahr eine Vergütung in Höhe von insgesamt T € 315. Die folgende Tabelle informiert individualisiert über die Vergütung sowie die Anzahl der Aktien und der Wandlungsrechte der Mitglieder des Aufsichtsrats.
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| Vergütung gemäß § 15a der Satzung in T€1 | Aktien | Wandlungsrechte | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2015 | 2014 | 31.12.2015 | 31.12.2014 | 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr. Bernd Schlobohm, Vorsitzender | 95 (25) | 95 (25) | 15.518.372 | 15.518.372 | 132.000 | 200.000 |
| Dr. Frank Zurlino, stellvertretender Vorsitzender | 60 (10) | 60 (10) | 10.000 | 10.000 | - | - |
| Gerd Eickers | 40 (5) | 40 (5) | 15.577.484 | 15.577.484 | - | - |
| Ina Schlie | 45 (10) | 45 (10) | - | - | - | - |
| Anne-Dore Ahlers2 | 35 | 35 | - | - | 2.700 | 2.700 |
| Cora Hödl2 | 40 (5) | 40 (5) | - | - | 4.100 | 4.100 |
| Insgesamt | 315 | 315 |
1 Angaben in Klammern betreffen die im Gesamtbetrag enthaltene Vergütung aus Ausschusstätigkeit
2 Arbeitnehmervertreter
Dem ehemaligen Vorstandsmitglied Dr. Bernd Schlobohm wurde im Jahr 1997 eine unmittelbare Versorgungszusage auf Alters-, Berufsunfähigkeits- und Witwenrente erteilt. Die Verpflichtung zum Bilanzstichtag beträgt T € 1.093 vor Verrechnung mit dem Anspruch aus Rückdeckungsversicherungen in Höhe von T € 1.086.
Mit Ausnahme der erstatteten Reisekosten und sonstigen Auslagen erhielt kein Mitglied über die hier genannten Bezüge hinaus eine weitere Vergütung oder andere Vorteile für persönlich erbrachte Leistungen als Aufsichtsratsmitglied. Es wurden auch keine Kredite an Aufsichtsratsmitglieder gewährt. Die QSC AG unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, in die die Mitglieder des Aufsichtsrats einbezogen sind.
QSC konzentriert sich auf den deutschen Markt. Dort stieg das Bruttoinlandsprodukt 2015 um 1,7 Prozent und damit geringfügig stärker als im Vorjahr (1,6 Prozent). Ihr Wachstum verdankt die Wirtschaft unter anderem dem mit der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt zusammenhängenden hohen privaten Konsum sowie dem niedrigen Zinsniveau. Der ifo Geschäftsklimaindex - eines der wichtigsten Konjunkturbarometer der deutschen Wirtschaft - stieg von Dezember 2014 bis Dezember 2015 um rund 3 Prozentpunkte auf 108,7 Punkte. Die gute Stimmung in der deutschen Wirtschaft trübte sich Ende 2015 allerdings aufgrund der außenwirtschaftlichen Turbulenzen und der angespannten geopolitischen Lage leicht ein.
Nach Angaben des Branchenverbands BITKOM stiegen die Umsätze im deutschen ITK-Markt im abgelaufenen Geschäftsjahr um 2,9 Prozent auf 157,6 Milliarden Euro. Der IT-Markt wuchs um 4,2 Prozent auf 81,1 Milliarden Euro. Dazu trugen sowohl das Geschäft mit Hardware (+5,1 Prozent) und Software (+6,2 Prozent) als auch das Geschäft mit IT-Dienstleistungen (+2,6 Prozent) bei. Auch die TK-Umsätze stiegen leicht auf 66,9 Milliarden Euro (+2,6 Prozent), wobei der Rückgang bei den Entgelten für Telekommunikationsdienste durch deutlich höhere Ausgaben für Endgeräte und TK-Infrastruktur überkompensiert wurde.
Der digitale Wandel verändert den ITK-Markt rasant. Sowohl IT- als auch TK-Dienste werden zunehmend netzbasiert aus der sogenannten Cloud bereitgestellt. Bezogen auf den Geschäftskundenmarkt, stiegen 2015 die Umsätze mit Cloud-Lösungen in Deutschland nach Schätzungen der Experton Group um 37 Prozent auf 9,1 Milliarden Euro. Eine weitere Studie - von KPMG im Auftrag des BITKOM durchgeführt - kam zu dem Ergebnis, dass 2015 bereits fast die Hälfte aller Unternehmen Cloud-Services einsetzte. Die größten Hürden beim Einsatz von Cloud-Lösungen sind unverändert die Themen Sicherheit und Datenschutz. So verlangen 83 Prozent der Unternehmen, dass ihr Cloud-Anbieter Rechenzentren ausschließlich in Deutschland betreibt. QSC kann an dieser Stelle punkten, da das Unternehmen eine rein deutsche Rechenzentrumsinfrastruktur besitzt und damit den strengen Datenschutzbestimmungen unterliegt.
Der für QSC vor allem im Telekommunikationsgeschäft relevante deutsche TK-Markt unterliegt in zentralen Teilen der Regulierung durch die Bundesnetzagentur, um einen fairen Wettbewerb sicherzustellen. Bis 1998 hatte die Deutsche Telekom als Monopolist auf dem deutschen Markt agiert; sie verfügt aus dieser Zeit unter anderem noch über eine flächendeckende, größtenteils kupferbasierte Infrastruktur in alle Haushalte. Insbesondere bei der Teilnehmeranschlussleitung (TAL) - der Distanz zwischen dem Hauptverteiler oder Kabelverzweiger und dem jeweiligen Kundenanschluss - sind alternative Anbieter unverändert auf die Nutzung dieser zu Monopolzeiten errichteten Infrastruktur angewiesen. Daran ändern auch die in jüngster Zeit entstehenden Glasfasernetze in einigen Städten sowie die Angebote von TV-Kabelnetzbetreibern nichts Grundlegendes. Im abgelaufenen Geschäftsjahr gab es folgende, für die Geschäftstätigkeit von QSC relevante Entscheidungen der Bundesnetzagentur.
Endgültige Genehmigung für Zuführungs- und Terminierungsentgelte im Festnetz. Bereits am 11. Juli 2014 veröffentlichte die Bundesnetzagentur einen Entscheidungsentwurf für Zuführungs- und Terminierungsentgelte der Telekom Deutschland ab dem 1. Dezember 2014. Nach diesem Entscheidungsentwurf erfolgt eine Absenkung über alle Tarifstufen um ca. 20 Prozent. Zugleich wurde erstmals die bisherige Trennung in Haupt- und Nebenzeiten aufgehoben. Erst am 7. April 2015 erfolgte die endgültige Genehmigung ohne Änderungen am Entscheidungsentwurf. Die Terminierungsentgelte erlangten für die alternativen Teilnehmernetzbetreiber ab dem gleichen Zeitpunkt Gültigkeit.
Genehmigung der Terminierungsentgelte im Mobilfunk. Am 3. September 2014 veröffentlichte die Bundesnetzagentur einen Entscheidungsentwurf über die Mobilfunkterminierungsentgelte vom 1. Dezember 2014 bis zum 30. November 2016. Dieser Entwurf wie auch die nachfolgende endgültige Genehmigung vom 28. April 2015 beinhalteten nur sehr geringe Absenkungen gegenüber den bislang genehmigten Entgelten. Wie bereits bei den Terminierungsentgelten im Festnetz führten die Einwände der Europäischen Kommission betreffs der Nichtanwendung der Terminierungsempfehlung zu keiner Anpassung.
Endgültige Genehmigung der Entgelte für Mietleitungen. In der Frage der regulierungsbedürftigen Mietleitungsprodukte wurden am 7. Juli 2015 rückwirkend zum 1. Juli 2015 neue vorläufige Entgelte veröffentlicht. Das europäische Konsultationsprozedere steht noch aus; die Bundesnetzagentur leitete das Verfahren mit einem nochmals geänderten Entwurf erst im Januar 2016 ein.
Standardvertrag zur Zusammenschaltung. Nach der am 19. Dezember 2014 verkündeten ersten Teilentscheidung zum zukünftigen Standardvertrag zur Zusammenschaltung erfolgte die endgültige Entscheidung der Bundesnetzagentur am 17. Dezember 2015. Über die teilweise positiven Aspekte der ersten Teilentscheidung hinaus wurde in der endgültigen Entscheidung auch das für Wettbewerber nachteilige Migrationskonzept vom herkömmlichen Telefonnetz (PSTN) auf ein Next Generation Network (NGN) abgelehnt. Mit dieser Entscheidung ist jedoch nur der Leistungsteil der Deutschen Telekom verbindlich definiert. Für die wechselseitig erbrachten Leistungen der Wettbewerber kann ein eigenes Terminierungsangebot zum Zuge kommen, was jedoch mit Effizienzverlusten verbunden sein kann. Eine bilaterale Ausgestaltung einer Zusammenschaltung wird damit noch stärker Verhandlungssache.
Überprüfung Regulierungsverfügung Bitstrom-Markt 3b. Die Bundesnetzagentur stellte am 28. Oktober 2015 die entsprechende Regulierungsverfügung der Telekom Deutschland als Verpflichteter zu. Trotz der Kritik der EU-Kommission hat sie an einer neuen Art der Entgeltregulierung für den Layer 2 (Ethernet) Bitstrom festgehalten. So sind diese Entgelte zwar genehmigungspflichtig, als Entgeltmaßstab gelten aber nicht die gesetzlich vorgesehenen "Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung", sondern nur die Missbrauchsmaßstäbe des § 28 TKG. Dies erlaubt der Telekom Deutschland eine höhere Preisflexibilität. Die Zugangspflichten zum Layer 3 (IP BSA) wird in rund 20 Städten in Deutschland entfallen, wenn dort ein entsprechend darunterliegendes Eingangsprodukt Layer 2 von der Deutschen Telekom verfügbar ist.
EU-Verordnung zum Telekommunikations-Binnenmarkt ("TSM"). Am 11. September 2013 hatte die EU-Kommission dem Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament einen umfänglichen Gesetzesvorschlag unterbreitet, um zügig - vermutete - Defizite im europäischen Normengeflecht auszugleichen. Neben den Themen Kompetenzerweiterung der Kommission, Roaming, Netzneutralität, Zusatzrechte für Konsumenten, europäische Vorprodukte (Bitstrom, Mitleitungen) und europäische Anbieterregistrierung sollten auch erste Schritte zu einem weiterreichenden Abbau wettbewerbsfördernder Regulierungseingriffe eingeleitet werden. Nach intensiven Beratungen wurden aus diesem Paket am 27. Oktober 2015 nur grundsätzliche Regelungen zur Netzneutralität und zum Roaming verabschiedet.
Bei einem weitgehend planmäßigen Umsatzverlauf machte QSC auf der Kostenseite 2015 erhebliche Fortschritte. Dies lässt sich im Wesentlichen auf die erfolgreiche Umsetzung des Ende Februar 2015 öffentlich vorgestellten Programms zur Kostenreduzierung zurückführen; die entsprechenden Maßnahmen betrafen zum größten Teil die QSC AG. Insgesamt strebte der Konzern bereits für 2015 Einsparungen von mehr als 10 Millionen Euro an; ab 2017 ist eine nachhaltige Reduzierung der Kosten um mindestens 25 Millionen Euro pro Jahr geplant. Einen wesentlichen Beitrag hierzu leistet ein sich über zwei Jahre erstreckender Personalabbau. Auch wenn sich dieser Abbau aufgrund von Kündigungsfristen erst zeitverzögert auf die Personalkosten auswirkt, kam es 2015 bereits zu einer erheblichen Entlastung auf der Kostenseite; von der konzernweiten Gesamtersparnis in Höhe von 13,6 Millionen Euro entfiel der Großteil auf die Personalkosten.
Wie erwartet, standen 2015 steigenden Umsätzen im Cloud- und Consultinggeschäft rückläufige Umsätze im Outsourcing und in der Telekommunikation gegenüber. Insgesamt summierte sich der Umsatz auf 404,4 Millionen Euro nach 408,5 Millionen Euro im Vorjahr. Anders als in den Vorjahren weist QSC die Umsätze in einer Bruttobetrachtung und damit einschließlich der Inter-Company-Umsätze mit Tochtergesellschaften aus.
Deutliche Zuwächse verzeichnete das jüngste Geschäftsfeld Cloud. Einen erheblichen Beitrag hierzu leisteten die cloudbasierte Telefonanlagen centraflex und Q-loud. Im Consulting profitierte QSC insbesondere von der Kompetenz bei der Projektierung und Implementierung von SAP-Lösungen. Breiten Raum nahm bei vielen Projekten die Integration von cloud-basierten Softwarelösungen in bestehende IT-Architekturen sowie deren Anpassung an die Anforderungen des digitalen Zeitalters ein.
Im Outsourcing konzentrierte sich QSC 2015 auf höhermargige Umsätze. Im Vertrieb lag der Fokus auf der Sicherung des Bestands; im Jahresverlauf konnte QSC zahlreiche Verträge mit Bestandskunden verlängern und erweitern; allerdings musste das Unternehmen bei Vertragsverlängerungen angesichts des harten Wettbewerbs in diesem Markt zum Teil erhebliche Preiszugeständnisse machen, ohne indes auf eine hinreichende Marge zu verzichten.
Die Chancen im Kundenbestand verdeutlicht ein Auftrag des langjährigen QSC-Kunden Tchibo vom August 2015. Das Handelsunternehmen beauftragte QSC mit der weiteren Digitalisierung der bestehenden IT-Landschaft und Geschäftsprozesse. Doch auch bei Neukunden gab es Erfolge. Dank der gewachsenen Energiekompetenz konnte QSC im März 2015 mit dem Frankfurter Energiedienstleister Süwag Energie AG in dieser Branche einen weiteren Outsourcing-Kunden gewinnen. Im Rahmen des Projekts wird die Süwag Energie AG ihre gesamte IT-Infrastruktur in ein QSC-Rechenzentrum in Frankfurt verlagern und anschließend die IT-Services schrittweise in die Verantwortung von QSC übergeben.
In der Telekommunikation kam es 2015 mit Dritten erneut zu einer zweigeteilten Entwicklung. Während die Umsätze im stark umkämpften B2B2C-Geschäft mit Wiederverkäufern zurückgingen, blieben sie im B2B2B-Geschäft mit Firmenkunde weitgehend stabil - und dies trotz verschärfter Regulierung. Im vierten Quartal 2015 kam es nach langjährigen Diskussionen zu einer Einigung zwischen der Deutschen Telekom und anderen TK-Anbietern über die Angemessenheit der Höhe der Entgelte für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) und damit die Anbindung von TK-Kunden auf der letzten Meile. Auf dieser Basis trafen auch QSC, ihre Tochtergesellschaft Plusnet und die Telekom Deutschland eine Vergleichsvereinbarung über die nun reduzierten Entgelte. Diese TAL-Entgelte sind in der Regel ein durchlaufender Posten und damit sowohl ein Bestandteil der Umsätze mit Wiederverkäufern im TK-Geschäft als auch der Kosten der umgesetzten Leistungen. In Folge der reduzierten TAL-Entgelte kam es im vierten Quartal 2015 zu einer einmaligen Minderung der Umsatzerlöse, eine Reduzierung der Kosten der umgesetzten Leistungen und in der Folge zu einem Effekt im Bruttoergebnis im unteren einstelligen Millionenbereich.
QSC erzielte 2015 einen Umsatz von 404,4 Millionen Euro im Vergleich zu 408,5 Millionen Euro im Vorjahr. Die sonstigen betrieblichen Erträge beliefen sich auf 22,7 Millionen Euro nach 22,6 Millionen Euro im Vorjahr. Regelmäßige sonstige betriebliche Erträge erzielt QSC in erster Linie aus dem Kooperations- und Dienstleistungsvertrag mit der Tochtergesellschaft Ventelo.
Der Materialaufwand reduzierte sich 2015 leicht auf 221,5 Millionen Euro nach 224,6 Millionen Euro im Vorjahr. Der Personalaufwand sank vor allem aufgrund der zügigen Umsetzung des Programms zur Kostenreduzierung und dem damit verbundenen Personalabbau deutlich auf 111,1 Millionen Euro nach 120,4 Millionen Euro im Vorjahr; QSC hatte hierfür im Jahresabschluss 2014 Rückstellungen in Höhe von 7,2 Millionen Euro gebildet. Bei dieser Gegenüberstellung ist zu beachten, dass im Vergleich zum Vorjahr negative Sondereffekte von 4,0 Millionen Euro (einmalige Aufwendungen von 1,8 Millionen Euro und Wegfall positiver Sondereffekte von 2,2 Millionen Euro) anfielen.
Die Abschreibungen erhöhten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 39,3 Millionen Euro nach 36,7 Millionen Euro im Jahr 2014.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken 2015 deutlich auf 47,7 Millionen Euro nach 60,0 Millionen Euro im Vorjahr. Traditionell erfasst QSC in dieser Position unter anderem die Zahlungen an Vertriebspartner, Verwaltungs- und Beratungskosten sowie Weiterberechnungen der anderen Konzerngesellschaften. Im Rahmen des Programms zur Kostenreduzierung kürzte QSC unter anderem die Aufwendungen für externe Berater. Ergebnisbelastend wirkten sich dagegen Rückstellungen für voraussichtliche Rückbaukosten von Hauptverteilern aus.
Das Finanzergebnis - die Summe aus Erträgen und Verlusten aus Ergebnisübernahme sowie Zinserträgen und -aufwendungen sowie Abschreibungen auf Finanzanlagen - lag 2014 bei -9,1 Millionen Euro im Vergleich zu -5,2 Millionen Euro im Vorjahr. Dieser Anstieg resultiert vor allem auf höheren Aufwendungen aufgrund von Ergebnisabführungsverträgen.
Das Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit verbesserte sich auf -3,0 Millionen Euro gegenüber -18,0 Millionen Euro Vorjahr. Unter Berücksichtigung eines Steueraufwand in Höhe von -0,1 Millionen Euro (2014: 0,1 Millionen Euro) ergibt sich daraus ein Jahresergebnis von -3,1 Millionen Euro gegenüber -18,0 Millionen Euro im Vorjahr.
Das Finanzmanagement dient einer reibungslosen Finanzierung des operativen Geschäfts und anstehender Investitionen. Es verfolgt drei zentrale Ziele:
| ― | ein effizientes Management der liquiden Mittel, |
| ― | die Erhaltung und Optimierung der Finanzierungsfähigkeit, |
| ― | die Reduzierung finanzieller Risiken. |
Überschüssige Liquidität legt QSC ausschließlich in Tagesgeld und risikoarmen Anlagen an; daher waren 2015 wie in den Vorjahren keine Abschreibungen auf Kapitalanlagen notwendig. QSC verfügte auch 2015 über derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps, die der Absicherung des Zinsänderungsrisikos der variabel verzinslichen Tranchen des Schuldscheindarlehens dienen. Da QSC nahezu ausschließlich im Euroraum tätig ist, gibt es keine Währungsrisiken.
Bei der Finanzierung setzt das Unternehmen vor allem auf drei Quellen: Erstens generiert das Unternehmen Mittelzuflüsse aus betrieblicher Tätigkeit; zweitens nutzt QSC die Mittel eines im Jahr 2014 aufgenommenen Schuldscheindarlehens über 150 Millionen Euro; und drittens bestand zum 31. Dezember 2015 eine laufende Kreditlinie im Umfang von 120 Millionen Euro. Die Kreditlinie selbst wurde zum 31. Dezember 2015 außer für Avale nicht beansprucht.
Die Bilanzsumme verringerte sich zum 31. Dezember 2015 auf 454,9 Millionen Euro gegenüber 463,4 Millionen Euro am Vorjahressstichtag. Der Wert der immateriellen Vermögensgegenstände sank vor allem infolge der planmäßigen Abschreibung auf den Geschäfts- oder Firmenwert zum 31. Dezember 2015 auf 52,1 Millionen Euro nach 57,9 Millionen Euro am Bilanzstichtag des Vorjahres. Aufgrund planmäßiger Abschreibungen reduzierte sich auch der Wert der Sachanlagen auf 78,4 Millionen Euro im Vergleich zu 86,7 Millionen Euro zum 31. Dezember 2014. Er enthält im Wesentlichen Grundstücke und Gebäude am Standort Hamburg sowie Technische Anlagen und Maschinen. Der Wert der Finanzanlagen erhöhte sich infolge leicht gestiegener Ausleihungen an verbundene Unternehmen auf 181,7 Millionen Euro im Vergleich zu 180,2 Millionen Euro am Vorjahressstichtag.
Im Umlaufvermögen stieg der Wert der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände zum 31. Dezember 2015 deutlich auf 70,2 Millionen Euro nach 51,6 Millionen Euro am Vorjahresstichtag. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten gingen dagegen zum 31. Dezember 2015 auf 65,4 Millionen Euro nach 76,4 Millionen Euro am Bilanzstichtag 2014 zurück.
Auf der Passivseite belief sich das Eigenkapital zum 31. Dezember 2015 auf 180,2 Millionen Euro im Vergleich zu 195,8 Millionen Euro am 31. Dezember 2014. Der Rückgang resultiert vor allem aus dem Jahresfehlbetrag sowie der Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2014 im Frühjahr 2015. Aufgrund der Entnahme aus den Gewinnrücklagen in Höhe von 5,0 Millionen Euro reduzierte sich diese Position zum 31. Dezember 2015 auf 37,8 Millionen Euro nach 42,8 Millionen Euro am Vorjahresstichtag. Die Rückstellungen gingen zum 31. Dezember 2015 auf 32,8 Millionen Euro im Vergleich zu 34,3 Millionen Euro am Vorjahresstichtag zurück. Die Verbindlichkeiten erhöhten sich dagegen auf 238,7 Millionen Euro gegenüber 231,9 Millionen Euro am 31. Dezember 2014. Während die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auf 11,5 Millionen Euro nach 25,0 Millionen Euro am Vorjahresstichtag sanken, stiegen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundene Unternehmen auf 50,9 Millionen Euro nach 42,0 Millionen Euro am 31. Dezember 2014. Zugleich erhöhten sich die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten auf 170,5 Millionen Euro nach 159,9 Millionen Euro am Bilanzstichtag 2014. Der größte Anteil dieser Position entfällt auf das im Geschäftsjahr 2014 aufgenommene Schuldscheindarlehen über 150 Millionen Euro.
Von Beginn an stand das Geschäftsjahr 2015 im Zeichen von Kostenreduzierung und Fokussierung. Das Unternehmen schärfte im Jahresverlauf die Strategie und begann einen weitreichenden Umbau im Outsourcing. Ende Februar 2015 stellte QSC zudem in der Öffentlichkeit ein Programm zur Kostenreduzierung mit ehrgeizigen Zielen vor und begann unverzüglich mit dessen Umsetzung. Dieses Programm griff in den Folgemonaten rascher als geplant; insbesondere der Personalabbau kam schneller voran als erwartet. Es leistete damit einen wesentlichen Beitrag, dass QSC wie geplant im abgelaufenen Geschäftsjahr bei rückläufigen Umsätzen die Ertrags kraft steigern konnte.
Das operative Geschäft von QSC verlief 2015 weitgehend erwartungsgemäß. Auf der Ergebnisseite machten sich die raschen Fortschritte bei der Umsetzung des Programms zur Kostenreduzierung positiv bemerkbar. Auch die Konzentration auf eine höhere Umsatzqualität vor allem im Outsourcing stärkte die Ertragskraft. Mit der Vorbereitung der Markteinführung der Pure Enterprise Cloud schuf das Unternehmen zugleich eine gute Basis für deutlich steigende Cloud-Umsätze ab 2016.
Am 11. März 2016 unterzeichnete QSC mit der Commerzbank AG und der Bayerischen Landesbank als Lead-Arranger sowie weiteren 4 Banken einen Konsortialdarlehensvertrag über insgesamt 70 Millionen Euro. Dieser Vertrag ersetzt den am 16. September 2011 geschlossenen Konsortialdarlehensvertrag. Der neu abgeschlossene Konsortialdarlehensvertrag hat eine Laufzeit von fünf Jahren.
Im laufenden Geschäftsjahr stehen der Ausbau des Cloud-Geschäfts, die Vermarktung der Pure Enterprise Cloud sowie damit verbunden eine breit angelegte Vertriebsoffensive im Fokus. Auch im Consulting erwartet QSC erneut steigende Umsatzbeiträge. Im TK-Geschäft mit Wiederverkäufern plant das Unternehmen mit weiteren Umsatzrückgängen; gleiches gilt im Outsourcing, insbesondere weil Kunden sukzessive in die Pure Enterprise Cloud migriert werden.
Der Ausbau des Cloud-Geschäfts erfordert im laufenden Geschäftsjahr die Einstellung zusätzlicher Fachkräfte. Das Unternehmen wird dennoch wie geplant bis Ende 2016 die Beschäftigtenzahl im Konzern um 350 Personen reduzieren und damit den Umbau der Organisation im Wesentlichen abschließen. Insgesamt fallen für die im laufenden Jahr erforderlichen Maßnahmen nicht wiederkehrende Kosten im voraussichtlich mittleren einstelligen Millionenbereich an. Insgesamt erwartet QSC vor diesem Hintergrund für das laufende Geschäftsjahr einen noch einmal leicht rückläufigen Umsatz und einen Rückgang des Ergebnisses.
In ihrem Jahreswirtschaftsbericht geht die Bundesregierung von einem Anstieg des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland um 1,7 Prozent im laufenden Jahr aus. Ihrer Auffassung nach wird die anhaltende wirtschaftliche Dynamik vor allem durch die Binnenwirtschaft und hier insbesondere durch hohe Konsumausgaben und Bauinvestitionen getragen. Der deutsche ITK-Markt profitiert von der stabilen Wirtschaftslage: Der Branchenverband Bitkom rechnet für das laufende Jahr mit einem Wachstum von 1,7 Prozent auf 160,2 Milliarden Euro. Dabei steigen die Umsätze im deutschen IT-Markt der Prognose zufolge 2016 um 3,0 Prozent auf 83,5 Milliarden Euro. Besonders hohe Zuwachsraten sind bei Software und IT-Dienstleistungen getrieben durch die Megatrends Cloud-Computing und Big Data zu erwarten. Die Umsätze im deutschen TK-Markt dürften im laufenden Jahr der Prognose zufolge mit 67,0 Milliarden Euro (+0,2 Prozent) nahezu stabil bleiben.
Quer durch alle Branchen beschäftigen sich Unternehmen mit der Digitalisierung ihrer Prozesse und Geschäftsmodelle. Laut einer Bitkom-Umfrage begreifen inzwischen 96 Prozent die laufende Umwälzung als Chance. Doch 56 Prozent der befragten Geschäftsführer und Vorstände sehen ihre Unternehmen eher als Nachzügler. Mit der Positionierung als Digitalisierer für den Mittelstand etabliert sich QSC als die Anlaufstelle für mittelständische Unternehmen, um ihren Vorsprung im digitalen Zeitalter auszubauen oder etwaige Rückstände aufzuholen.
Die drei wichtigsten digitalen Themen 2016 sind laut einer weiteren Bitkom-Umfrage IT-Sicherheit, Cloud-Computing und Industrie 4.0. Das Thema IT-Sicherheit ist gemäß einer Studie der Experton Group endgültig in deutschen Unternehmen angekommen. Zunehmend wird den jeweiligen Geschäftsführungen ihre Verantwortung für ein angemessenes Sicherheitsniveau bewusst. In der Folge wächst der Markt für IT-Sicherheits-Lösungen und -Dienstleistungen in Deutschland laut Experton bis 2018 auf rund 5,7 Milliarden Euro: dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von 6,8 Prozent.
Die Cloud ist die IT-Architektur des digitalen Zeitalters. Der Markt für Cloud-Technologien, -Beratung und -Services wächst entsprechend dynamisch: Laut Experton steigen die Umsätze im deutschen Geschäftskundenmarkt, 2016 auf 12,2 Milliarden Euro und steigen bis 2019 weiter auf 27 Milliarden Euro. Derzeit entfallen knapp 10 Prozent der gesamten IT-Ausgaben deutscher Unternehmen auf Cloud Computing; in den kommenden Jahren dürfte dieser Anteil auf ein Drittel steigen. Mit der Pure Enterprise Cloud verfügt QSC ab 2016 über ein umfassendes Serviceportfolio, das Mittelständlern den Übergang ihrer IT in die Cloud entscheidend erleichtern kann.
Für das laufende Geschäftsjahr plant QSC einen leicht rückläufigen Umsatz. Nach der Aufbauphase wird das Cloud-Geschäft 2016 stark an Bedeutung gewinnen; positive Impulse entstehen insbesondere durch die Markteinführung der Pure Enterprise Cloud. Mit einem neuen Vertriebskonzept ergeben sich auch Wachstumschancen für die IoT-Plattform SOLUCON sowie für Telefonanlagen aus der Cloud. Im Beratungsgeschäft erwartet QSC eine ähnliche Entwicklung wie 2015. Das Unternehmen profitiert hier von der umfassenden SAP-Kompetenz und der umfangreichen Erfahrung in Projekten, die mit der HANA-Technologie verbunden sind. Im Outsourcing gewährleisten die Bestandskunden 2016 und darüber hinaus kontinuierliche Umsatz- und Ergebnisbeiträge. Im Neukundengeschäft wird sich QSC dagegen ab 2016 auf die Vermarktung des Serviceportfolios der Pure Enterprise Cloud konzentrieren. In der Telekommunikation wird sich 2016 die zweigeteilte Entwicklung fortsetzen. QSC erwartet weiterhin stabile Umsätze und eine attraktive Ertragssituation im Geschäft mit IP-basierten Produkten für Firmenkunden. Bei Wiederverkäufern dürfte es dagegen marktbedingt zu weiter rückläufigen Umsätzen und Ergebnisbeiträgen kommen. Die Entwicklung in den einzelnen Geschäftsfeldern sowie die nichtwiederkehrenden Belastungen aus dem Personalabbau dürften im laufenden Geschäftsjahr dazu führen, dass die Ertragskraft insgesamt noch einmal zurückgeht.
Auch 2016 plant QSC mit erheblichen Mittelzuflüssen aus dem operativen Geschäft. Dem gegenüber stehen Investitionen insbesondere für die Pure Enterprise Cloud, die Optimierung des IT-Betriebs und Kundenprojekte. Die QSC-Gruppe plant 2016 mit Investitionen von rund 30 Millionen Euro; der Großteil hiervon entfällt auf die AG. Mit Blick auf die operativen Mittelzuflüsse und die bestehende Liquidität ist QSC für die anstehenden Vorhaben im laufenden Geschäftsjahr solide finanziert.
Die Digitalisierung verändert sämtliche Branchen von Grund auf, und QSC zählt zu den wenigen Anbietern in Deutschland, die Mittelständlern sämtliche Leistungen zur Weiterentwicklung der IT für das digitale Zeitalter aus einer Hand anbieten können. Das Marktumfeld zu Beginn des digitalen Zeitalters ist von einer hohen Dynamik geprägt; daraus ergeben sich immer wieder neue Chancen für QSC. Die Verantwortung für deren Identifikation und Wahrnehmung liegt in den Geschäftsbereichen. Sie kennen ihr spezifisches Marktumfeld und wissen um die sich dort ergebenden Potenziale. Zusätzlich nutzen die Verantwortlichen die Expertise des Vertriebs sowie Markt- und Wettbewerbsanalysen und interne Erhebungen. Die Verantwortlichen berichten dem Vorstand regelmäßig über bestehende Chancen und Maßnahmen zu deren Wahrnehmung; auch der Strategieausschuss des Aufsichtsrats beschäftigt sich hiermit regelmäßig.
Konkrete Chancen fließen in die rollierende Planung ein, wobei frühzeitig geprüft wird, mit welchen Risiken eine Verfolgung und Realisierung dieser Chancen verbunden ist. Die Verzahnung von Risiko- und Chancenmanagement zahlt sich an dieser Stelle besonders aus. Nachfolgend berichtet QSC über die künftigen Entwicklungen und Ereignisse, die zu einer positiven Abweichung von der Prognose führen könnten, wie sie im Rahmen dieses Lageberichts beschrieben wird. Das Unternehmen klassifiziert diese analog zu den Risiken als "große" Chancen mit einer vergleichsweise hohen Eintrittswahrscheinlichkeit und einem erheblichen positiven Beitrag zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage.
Akzeptanz der Pure Enterprise Cloud. Nach der Markteinführung zu Beginn des laufenden Geschäftsjahres wird QSC im Jahresverlauf das Leistungsspektrum der Pure Enterprise Cloud kontinuierlich erweitern. Zugleich forciert das Unternehmen im Vertrieb die Ansprache neuer und bestehender Kunden. Da erfahrungsgemäß zwischen der Erstansprache von Kunden und der Umsatzgenerierung geraume Zeit vergeht, hat QSC für das laufende Geschäftsjahr lediglich mit moderaten Umsätzen der Pure Enterprise Cloud bei Neukunden geplant. Doch die IT vieler mittelständischer Unternehmen stößt angesichts des enormen technischen Fortschritts und der Anforderungen digitaler Geschäftsmodelle zunehmend an Grenzen; daher könnte die Nachfrage nach den Services der Pure Enterprise Cloud die ursprünglichen Erwartungen übersteigen.
Technologiesprung auf SAP S/4HANA. Die Beratung rund um SAP zählt traditionell zu den Schwerpunkten im Consulting. Derzeit kommt es bei dem Softwarehaus zu einem Technologiesprung von der ERP-Produktfamilie R/3 auf S/4HANA. QSC ist für diesen Wandel sehr gut aufgestellt und verfügt bereits seit 2014 über ein eigenes HANA-Competence-Center. Da die neue Produktfamilie ein Schlüssel für die Digitalisierung von Geschäftsmodellen ist, könnte die Nachfrage nach entsprechenden Beratungsleistungen die Erwartungen übersteigen. Als Digitalisierer für den Mittelstand besitzt QSC ein hohes Maß an Glaubwürdigkeit und könnte zugleich von dem Zusammenspiel von Beratungs- und Umsetzungsleistungen auf der Basis der Pure Enterprise Cloud profitieren.
Gewinnung weiterer White-Label-Partner für Cloud-Produkte. Vodafone begann im Dezember 2015 mit der Vermarktung einer Lösung für den sicheren Versand von E-Mails und Dokumenten auf der Basis Technologie von FTAPI, einer QSC-Tochter. Auch bei der IoT-Plattform solucon gelangen im vergangenen Geschäftsjahr erste Abschlüsse mit Partnern. Aus der Gewinnung weiterer marktstarker Vertriebspartner könnten sich für QSC im Jahr 2016 und darüber hinaus in Abhängigkeit von den jeweils gewählten Erlös- und Lizenzmodellen erhebliche Chancen ergeben.
Vordringen von All-IP-Anschlüssen. QSC betreibt seit Jahren ein durchgängiges All-IP-Netz in Deutschland und kann so Geschäftskunden eine einheitliche Sprach- und Datenkommunikation auf der Basis des Internet-Protokolls (IP) bieten. Nun rüstet auch die Deutsche Telekom ihre Infrastruktur auf und beendet in den kommenden Jahren den Betrieb des herkömmlichen Sprachnetzes. Für QSC ergeben sich daraus zwei Chancen: Zum einen steigt die Bekanntheit der IP-Technologie bei kleinen und mittleren Unternehmen spürbar; zum anderen zwingt das Abschalten herkömmlicher Anschlüsse Geschäftskunden dazu, sich einen Überblick über mögliche Alternativen zu verschaffen. Da QSC hier über umfassende Erfahrung und eine erprobte Technologie verfügt, könnte sie im Jahresverlauf 2016 noch stärker als geplant profitieren.
Ablösung der ISDN-Technologie bei Telefonanlagen. Infolge der Aufrüstung der Telekommunikations-Infrastruktur mit IP-Technologie kommt es zu einer Abschaltung herkömmlicher Anschlüsse. Die noch weit verbreiteten ISDN-Telefonanlagen lassen sich danach nicht mehr ohne weiteres betreiben. Je rigoroser Wettbewerber ihre Kunden zu einem Umstieg auf die IP-Technologie drängen, desto größer die Chance von QSC. Denn zum einen bietet das Unternehmen schon heute ein breites Spektrum IP-basierter Telefonanlagen für Geschäftskunden jeder Größenordnung. Zum anderen verfügt QSC über umfassendes Know-how bei der Integration herkömmlicher Telefonanlagen in All-IP-Lösungen. Dies ermöglicht es Mittelständlern, bestehende Systeme weiter zu nutzen und Investitionen zu vermeiden.
Wachsender Fachkräftemangel im Mittelstand. Die Digitalisierung stellt den deutschen Mittelstand nicht nur technisch vor enorme Herausforderungen. Vielmehr fällt es ihm auch zunehmend schwer, den notwendigen Wandel allein mit internen Ressourcen voranzutreiben oder zusätzliche Fachkräfte zu rekrutieren. Daraus ergeben sich Chancen für breit aufgestellte Dienstleister wie QSC. Das Unternehmen bildet selbst Fachkräfte aus und besitzt darüber hinaus traditionell eine starke Stellung bei der Rekrutierung an den beiden großen Standorten Köln und Hamburg.
QSC ist permanent vielfältigen Risiken ausgesetzt. Die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit und ein nachhaltiger geschäftlicher Erfolg sind ohne die bewusste Auseinandersetzung mit Risiken nicht möglich; ein fachgerechtes Risikomanagement muss angesichts sich stetig verändernder Märkte dafür sorgen, dass alle Ereignisse, Handlungen oder Versäumnisse, die eine potenzielle Gefährdung des Erfolgs oder sogar der Existenz von QSC darstellen können, bereits in der Entwicklung frühestmöglich identifiziert, analysiert, bewertet, gesteuert und überwacht werden. Das Risikomanagement umfasst aufeinander abgestimmte Verfahren, Maßnahmen und die erforderlichen Regelungen zum Umgang mit Risiken. Das einheitliche Risikomanagement dient bei QSC und allen Tochtergesellschaften als Grundlage für Entscheidungen.
Um die Effektivität des Risikomanagements sicherzustellen sowie die Aggregation von Risiken und eine transparente Berichterstattung zu ermöglichen, hat QSC ein unternehmensweit einheitliches, integriertes Risikomanagementsystem (RMS) implementiert und dieses im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter optimiert. Der Einsatz einer bereits seit Jahren bewährten Risikomanagementsoftware erlaubt eine genaue Klassifizierung von Risiken und in der Folge eine starke Fokussierung auf die wesentlichen Risiken.
Das RMS ist ein integraler Bestandteil der Entscheidungsprozesse im Unternehmen. Es gewährleistet, dass Risikoabschätzungen bei allen Entscheidungen Berücksichtigung finden und Maßnahmen zur Verringerung frühzeitig ergriffen werden. Quartalsweise ermittelte Berichte schärfen das Bewusstsein aller Verantwortlichen für das Risikomanagement. Richtlinien, Verfahrensanleitungen und Arbeitsanweisungen flankieren das RMS und gewährleisten dessen Umsetzung im betrieblichen Alltag. Die Risikoanalysen, wie sie beispielsweise die Managementsysteme nach ISO 27001 (Informationssicherheit) oder die gerade aktualisierte ISO 9001 (Qualitätsmanagement) erfordern, stellen eine einheitliche und effiziente Berichterstattung sicher.
In das RMS sind alle Unternehmensbereiche einbezogen. Unmittelbar an den Vorstand berichtende Führungskräfte (Bereichsleiter) beobachten und bewerten kontinuierlich die auftretenden Risiken; im Rahmen des RMS sind sie als Risikoverantwortliche für die ständige Aktualisierung von Risiken verantwortlich. Die Bereichsleiter berichten zumindest quartalsweise an das zentrale Risikomanagement. Sie prüfen zudem regelmäßig, ob in ihrem Bereich neue, bisher nicht erkannte Risiken mit wesentlicher Auswirkung entstanden sind und ob die Einschätzung zu bereits früher erkannten Risiken verändert werden muss. Dieser Prozess stellt eine frühzeitige Erkennung potenzieller Risiken im operativen Geschäft sicher.
Das zentrale Risikomanagement ist für die Risikoberichterstattung an die Konzernleitung zuständig. Zudem dient es als Schnittstelle zu anderen Prüfungs- und/oder Zertifizierungsverfahren und stellt sicher, dass auch dort eine einheitliche Erfassung der für das Unternehmen relevanten Risiken erfolgt. Die Beobachtung der Risiken anhand von operativen und finanziellen Kennzahlen übernimmt der Bereich Finanzen.
Das zentrale Risikomanagement überwacht kontinuierlich die Einleitung und Einhaltung der Maßnahmen zur Risikovermeidung und -verringerung. Außerdem dient es allen Unternehmensbereichen als ständiger Ansprechpartner.
Das zentrale Risikomanagement übernimmt die Konsolidierung und Dokumentation der von den Risikoverantwortlichen bewerteten Risiken, erstellt auf der Basis der Risikoberichte für die Unternehmensbereiche (unter Nutzung der Software "R2C") einen Kompaktbericht und leitet diesen quartalsweise an den Vorstand weiter. Bei neu zu beobachtenden, hohen Risiken wird der Vorstand unmittelbar informiert. Mindestens einmal pro Jahr unterrichtet der Vorstand den Aufsichtsrat mit einem ausführlichen Risikobericht; darüber hinaus informiert er ihn auf der Basis des RMS über alle wesentlichen neuen Risiken.
Eine vom Vorstand erlassene Risikomanagementrichtlinie regelt den Umgang mit Risiken und definiert Prozesse und die Organisation im Risikomanagement. Die Richtlinie wird regelmäßig, jährlich mindestens einmal, überprüft und bei Bedarf angepasst. Jährlich prüft der Abschlussprüfer im Rahmen der Abschlussprüfung, ob das Risikofrüherkennungssystem geeignet ist, bestandsgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen.
Das Tool "Risk to Chance (R2C)" - eine Risikomanagementsoftware - unterstützt unternehmensweit den gesamten Risikomanagementprozess. Dort wird ein Risiko zunächst entsprechend der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Auswirkungen in einer Bruttobetrachtung klassifiziert. Die Klassifizierung ergibt sich kumuliert aus der Einordnung in die jeweiligen Kategorien; bei der höchsten Stufe der Auswirkung "bestandsgefährdend" muss zu einem schwerwiegenden finanziellen Schaden ein tatsächlicher oder rechtlicher Umstand hinzutreten, der den Bestand von QSC gefährdet. Das nachfolgende Schaubild gibt einen zusammenfassenden Überblick über die Systematik bei der Klassifizierung von Risiken.

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| sehr gering: | nicht einmal in 5 Jahren (um 0 %) |
| gering: | nicht öfter als einmal in 5 Jahren (um 25 %) |
| mittel: | ca. einmal jährlich (um 50 %) |
| hoch: | öfter als einmal im Jahr (um 75 %) |
| sehr hoch: | einmal im Quartal oder mehr (nahezu 100 %) |
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| unwesentlich: | unter € 50.000 |
| gering: | € 50.000 bis € 250.000 |
| mittel: | € 250.000 bis € 1.000.000 |
| schwerwiegend: | über € 1.000.000 |
bestandsgefährdend: aufgrund dann eintretender rechtlicher oder tatsächlicher Gegebenheiten
Allgemeine Gefahren werden dahingehend analysiert, ob und wie diese konkret QSC schädigen können. Ergibt die Analyse, dass ein relevanter Schaden durch diese Gefahr tatsächlich im Bereich des Möglichen liegt, so werden sie als konkrete Risiken ausgestaltet. Im Übrigen werden allgemeine Gefahren ohne konkreten Bezug nicht im RMS erfasst. Allgemeine Gefahrenlagen sind unter anderem globale Katastrophen, ein Zusammenbruch des Finanzsystems, Krieg sowie terroristische Angriffe.
Auf die Risikoanalyse und -einordnung folgen Maßnahmen zur Risikobehandlung und -überwachung. Diese dienen der Verringerung bestehender Risiken durch entsprechende Maßnahmen, der Absicherung der Risiken durch Rückstellungen und Versicherungen, soweit wirtschaftlich sinnvoll, sowie der Schärfung des Bewusstseins für bestehende Restrisiken bzw. Akzeptanz der Risiken. Die Bruttobetrachtung der Risiken wird so in eine Nettobetrachtung überführt. Inhalt des externen Risikoberichts sind nur solche Risiken, die auch nach Berücksichtigung aller Maßnahmen zur Risikoreduzierung bzw. -vermeidung noch als wesentlich für die zukünftige Geschäftsentwicklung bei QSC betrachtet werden müssen. Die Einstufung der Kategorie "bestandsgefährdend" führt in diesem Status nur dann zur Gesamteinschätzung "hoch", wenn mindestens die Eintrittswahrscheinlichkeit "mittel" hinzutritt. Bestandsgefährdende Risiken, die - ohne eine weiterführende Nettobetrachtung - nur mit sehr geringer oder geringer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet sind, werden somit nicht für die ständige Beobachtung als "hoch" geführt und somit nicht als insgesamt unmittelbar bestandsgefährdend angesehen.
Als Ergebnis der Risikobewertung weist QSC im externen Risikobericht entweder einzeln bedeutsame Risiken aus oder fasst einzeln unbedeutende Risiken zu geeigneten Risikokategorien (z. B. Risiken aus dem regulatorischen Umfeld) zusammen. Die Bewertung und die dazugehörigen Erläuterungen und Vorgaben erfolgen dabei nur dann quantitativ, wenn eine konkrete, quantitative Bewertung des Schadensausmaßes möglich ist. Da eine Quantifizierbarkeit in aller Regel aber nicht vorgenommen werden kann, erfolgt die Einordnung der betreffenden Risiken üblicherweise nach Schadensklassen.
Das rechnungslegungsbezogene Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil des RMS. Die Risiken der Rechnungserstellung und -legung stehen ständig unter Beobachtung und fließen in die konzernweite Berichterstattung ein. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung prüft der Wirtschaftsprüfer auch den Rechnungslegungsprozess. Auf der Grundlage seiner Beobachtungen beschäftigen sich sowohl der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats als auch der gesamte Aufsichtsrat mit dem rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem.
Bei QSC ist dieses RMS durch folgende wesentliche Merkmale gekennzeichnet:
| ― | QSC verfügt über eine eindeutige Führungs- und Unternehmensstruktur. Die Rechnungslegung für Tochtergesellschaften übernimmt sie entweder selbst auf der Grundlage von Geschäftsbesorgungsverträgen oder sie findet in enger Abstimmung mit den Tochtergesellschaften statt. Bei allen Tochtergesellschaften sind die Verantwortlichkeiten für die einzelnen Prozesse klar zugeordnet. |
| ― | QSC gewährleistet die strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sowie der internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) unter anderem durch die Beschäftigung von qualifiziertem Fachpersonal, die gezielte und ständige Fort- und Weiterbildung dieser Fachkräfte, die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips durch die organisatorische Trennung von Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen sowie die Funktionstrennung bei der Erstellung und Buchung von Belegen und im Controlling. |
| ― | QSC setzt unternehmensweit eine einheitliche Standardsoftware von SAP ein. |
| ― | Die Rechnungslegungssoftware ist umfassend vor dem Zugriff Unbefugter geschützt. Sie gewährleistet eine einheitliche, ordnungsgemäße und zeitnahe Erfassung aller wesentlichen Geschäftsvorfälle in allen Gesellschaften. |
| ― | Das monatliche Reporting gewährleistet unterjährig eine frühzeitige Erkennung möglicher Risiken. Es beinhaltet sämtliche für den Konzern relevanten Rechnungslegungsprozesse wie die Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung. |
Mit diesen Maßnahmen schafft QSC die notwendige Transparenz bei der Rechnungslegung und verhindert weitestgehend das Auftreten möglicher Risiken in diesem Prozess.
Der Fokus des Risiko-Monitorings liegt nicht auf den Risiken nach der Bruttobewertung, sondern auf der tatsächlichen Risikolage; vorhandene risikovermeidende Maßnahmen werden hierbei berücksichtigt. Im Rahmen der Nettobetrachtung ergeben sich die folgenden relevanten Risiken mit der Bewertung "hoch".
Umsatzrückgang in der konventionellen Sprachtelefonie. Das Sprachvolumen im deutschen Festnetz ist weiterhin wie erwartet rückläufig. Zudem sinkt der Anteil des Open-Call-by-Call- und Preselect-Geschäfts fortwährend. Stattdessen werden verstärkt Flatrate-Tarife im Festnetz sowie der Mobilfunk anstelle des Festnetzes genutzt. Neben einem scharfen Preiswettbewerb sorgen darüber hinaus verschärfte regulatorische Rahmenbedingungen für Umsatzrückgänge. Über die damit zusammenhängenden Risiken informiert gesondert der Abschnitt "Regulatorische Risiken".
Durch den Ausbau des IT- und Cloud-Geschäfts vermindert QSC die Abhängigkeit vom TK-Geschäft. Dem Risiko von Umsatzverlusten in diesem angestammten Geschäftsfeld begegnete das Unternehmen darüber hinaus mit dem frühzeitigen Aufbau eines durchgängig IP-basierten NGN. QSC prüft zugleich, ob und wie weit es nach einem möglichen Auslaufen weiterer Regulierungen das Sprachangebot zu wettbewerbsfähigen Konditionen aufrechterhalten kann. Unabhängig hiervon geht das Unternehmen davon aus, dass sich die Umsatzrückgänge im konventionellen TK-Markt auch in den kommenden Jahren fortsetzen und sich der Margendruck weiter verschärft; dies betrifft insbesondere das Geschäft mit Wiederverkäufern, aber auch mit Vertriebspartnern. Zugleich bietet die Zusammenführung von Sprach- und Datennetzen auf IP-Basis noch ein erhebliches Potenzial für die Optimierung und Flexibilisierung der bestehenden TK-Infrastrukturen.
Mangelnder Erfolg in neuen Geschäftsfeldern. QSC verfolgt die Strategie, das Leistungsspektrum systematisch um selbst entwickelte Produkte zu erweitern und sich neue Geschäftsfelder zu erschließen. Die Entwicklung eigener, cloudbasierter Produkte stellt dabei nicht nur eine Chance, sondern auch ein Risiko dar. Es kann zu Verzögerungen im Entwicklungsprozess und in der Folge zu verspäteten Markteinführungen kommen. Eine eventuell noch fehlende Akzeptanz der Innovationen am Markt kann dazu führen, dass Umsatz- und Ergebnisbeiträge später als erwartet realisiert werden können. Zu Verschiebungen kann es auch kommen, wenn die Vertriebsorganisation nicht über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen verfügt.
Darüber hinaus reduzieren Verzögerungen bei der Realisierung der erwarteten Umsatz- und Ergebnisbeiträge im Cloudgeschäft auch den finanziellen Spielraum für strategische Investitionen und erhöhen die Verwundbarkeit in zukünftigen gesamtwirtschaftlichen Schwächephasen.
QSC begegnet diesem Risiko durch eine frühzeitige Zusammenarbeit mit möglichen Partnern und Pilotkunden noch vor Markteinführung neuer Produkte. Zugleich schafft das Unternehmen nun mit der Pure Enterprise Cloud ein modulares Serviceportfolio, das zwar neue cloudbasierte Produkte und Dienstleistungen integriert, zugleich aber auch einen äußerst effizienten Betrieb herkömmlicher Anwendungen ermöglicht. Dies dürfte die Barrieren bei der Markteinführung spürbar senken.
Betriebsstabilität. Die IT- und TK-Branche befindet sich in einem strukturellen Wandel. Insbesondere im Outsourcing werden eine immer höhere technische und betriebliche Qualität zu immer geringeren Kosten sowie Leistungen erwartet, die dessen ungeachtet auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind. Diese hohen Anforderungen müssen durch einen stabilen Betrieb bei gleichzeitig kostengünstiger Produktion sowie schneller und effizienter Erfüllung von Kundenwünschen gewährleistet werden. Eine fehlende Zuverlässigkeit in der Betriebsstabilität kann zu Umsatz- und Kundenverlusten führen sowie die Geschäftsausweitung beeinträchtigen. QSC schafft durch eine fortlaufende Optimierung der Organisationsstruktur im Betrieb sowie durch betriebsstabilisierende Maßnahmen die Grundlagen, um den Kundenerwartungen in vollem Umfang zu entsprechen. Hierzu gehören unter anderem umfassende und effektive Notfallplanungen; sie gewährleisten die jederzeitige Erhaltung der vollständigen Leistungsfähigkeit bzw. deren umgehende Wiederherstellung ohne Nachteile für den Kunden nach einem Angriff durch kriminelle Täter.
Sicherheit. Die Gewährleistung der IT-Sicherheit sowie die Einhaltung aller relevanten datenschutzrechtlichen Bestimmungen gehören zu den unabdingbaren Erfolgsfaktoren für die Geschäftstätigkeit von QSC, da ansonsten ein Reputationsverlust droht Der Schutz von Unternehmensdaten, personenbezogenen Kunden- sowie Mitarbeiterdaten mit allen angemessenen Mitteln, die technisch und organisatorisch zur Verfügung stehen, stehen daher unabdingbar im Mittelpunkt der IT-Sicherheitsstrategie. QSC beobachtet eine sich merklich erhöhende Gefahr von Angriffen von außen, z. B. in Form von DDOS-, Viren- oder Trojanerattacken, und begegnet diesen mit dem Einsatz intelligenter und wirtschaftlicher Abwehrkonzepte.
Regulatorische Risiken. QSC ist weiterhin auf dem regulierten deutschen TK-Markt aktiv. Dort gibt es unverändert eine Tendenz seitens der Politik und damit indirekt der Bundesnetzagentur und der Europäischen Kommission, die Zugangsregulierung auf verschiedenen Märkte einzuschränken oder zu beenden und sich fortan auf eine Beobachtung dieser Märkte zu beschränken, um gegebenenfalls nachträglich auf der Basis des allgemeinen Wettbewerbsrechts einschreiten zu können. Es besteht das Risiko, dass die Zahl der regulierten Märkte in den kommenden Jahren weiter sinkt. Dies könnte die Preisgestaltungsspielräume der Deutschen Telekom AG (DTAG) auf Märkten, die bereits der Regulierung entzogen sind, vergrößern. Weiterhin besteht das Risiko, dass in bestimmten regulierten Vorleistungsmärkten, insbesondere Bitstrom und TAL, eine Regionalisierung dergestalt vorgenommen wird, dass bestimmte Vorleistungen in stärker wettbewerblich ausgeprägten geografischen Teilmärkten wie Ballungsräumen nicht mehr zur Verfügung stehen. Die bisherigen Erfahrungen mit dem Ende der Regulierung auf verschiedenen Märkten zeigen, dass eine öffentliche Beobachtung des Wettbewerbsverhaltens der DTAG nicht ausreicht, um diese von einer Ausnutzung neu gewonnener Spielräume abzuhalten. QSC geht aber davon aus, dass die anhaltende öffentliche Diskussion und die Aufbereitung entsprechender Fälle ein wettbewerbskonformes Verhalten fördern und ansonsten die Bundesnetzagentur oder das Bundeskartellamt von ihren rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen werden.
Zudem ist QSC mit ihrer eigenen Infrastruktur in einem deutlich geringeren Maße als die meisten anderen ITK-Anbieter von den Wiederverkaufspreisen der DTAG für Sprach- und Datendienste abhängig. Dennoch kann insbesondere eine aggressive Preispolitik der DTAG im Vorleistungs- und Endkundenmarkt jenseits der kartellrechtlichen und regulatorischen Grenzen oder in nicht länger regulierten Märkten die Margensituation auf dem deutschen TK-Markt negativ beeinflussen. Dies hat sich auch 2015 an einigen Stellen gezeigt.
QSC setzt in diesem Zusammenhang auf eine funktionierende Aufsicht durch die Bundesnetzagentur und die Europäische Kommission. Das Unternehmen begrenzt die möglichen Risiken durch eine intensive Beobachtung der Regulierungslandschaft sowie durch die permanente Teilnahme an der Diskussion und die Kommentierung unterschiedlicher Verfahren.
Abhängigkeit von Geschäftspartnern. Die Umsätze mit Wiederverkäufern werden mit nur wenigen, aber großen Voice- und DSL-Wiederverkäufern erzielt, mit denen QSC bereits seit vielen Jahren erfolgreiche Geschäftsbeziehungen pflegt. Der Verlust eines dieser Geschäftspartner würde zu einer spürbaren Reduzierung des Umsatzes von QSC führen, mit allerdings nur geringerem Einfluss auf die Profitabilität von QSC, da es sich bei diesen Umsätzen im Wesentlichen um Umsätze mit eher niedriger Marge handelt.
Unter Berücksichtigung möglicher Schadensausmaße und Eintrittswahrscheinlichkeiten dieser und weiterer potenzieller Risiken sind derzeit keine Risiken erkennbar, die im laufenden Geschäftsjahr zu einer dauerhaften, wesentlichen Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage führen könnten. Organisatorisch wurden alle sinnvollen und vertretbaren Voraussetzungen geschaffen, um mögliche Risikosituationen frühzeitig erkennen und entsprechend handeln zu können.
Dennoch können die künftigen Ergebnisse von QSC aufgrund dieser oder anderer Risiken sowie fehlerhafter Annahmen erheblich von den Erwartungen des Unternehmens und seines Managements abweichen. Sämtliche Angaben in diesem Jahresabschluss sind, soweit sie keine historischen Tatsachen darstellen, sogenannte zukunftsbezogene Angaben. Sie basieren auf aktuellen Erwartungen und Prognosen zukünftiger Ereignisse und unterliegen einer regelmäßigen Überprüfung im Rahmen des Risikomanagements.
Die folgende Übersicht erläutert die Situation hinsichtlich der verpflichtenden Angaben nach § 289 Abs. 4 HGB. Es handelt sich insgesamt um Regelungen, die bei börsennotierten Unternehmen üblich sind. Die nachfolgenden Angaben geben die Verhältnisse wieder, wie sie zum Bilanzstichtag bestanden.
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals. Das gezeichnete Kapital per 31. Dezember 2015 beträgt 124.162.487 Euro und ist eingeteilt in 124.162.487 auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien). Es verteilte sich laut Aktienregister zum 31. Dezember 2015 auf 31.162 Aktionäre.
Beschränkungen der Stimmrechte oder Übertragung von Aktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Zwischen den direkt und indirekt an QSC beteiligten Aktionären Dr. Bernd Schlobohm, Gerd Eickers und Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG besteht ein Stimmbindungs- und Poolvertrag, der eine einheitliche Ausübung der Stimmrechte und Beschränkungen der Verfügung aus bzw. über die poolgebundenen Aktien vorsieht. Darüber hinaus sind dem Vorstand keine weiteren Beschränkungen der Stimmrechte oder Beschränkungen bei der Übertragung von Aktien bekannt.
Direkte oder indirekte Beteiligungen von mehr als 10 Prozent am Kapital. Es bestehen folgende direkte und (gemäß § 22 WpHG) indirekte Beteiligungen am Kapital der Gesellschaft, die 10 Prozent der Stimmrechte überschreiten:
| ― | Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland, 25,05 Prozent der Stimmrechte (davon 12,50 Prozent direkt und 12,55 Prozent indirekt); |
| ― | Gerd Eickers, Deutschland, 25,05 Prozent der Stimmrechte (indirekt); |
| ― | Gerd Eickers Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG, Köln, Deutschland, 25,05 Prozent der Stimmrechte (davon 12,55 Prozent direkt und 12,50 Prozent indirekt) |
Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen. Es bestehen keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen.
Stimmrechtskontrolle bei der Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital. Es existieren keine Stimmrechtskontrollen.
Ernennung und Abberufung von Vorständen. Die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands richtet sich nach den §§ 84, 85 AktG sowie § 7 der Satzung in der Fassung vom 19. Januar 2016. Gemäß § 7 der Satzung besteht der Vorstand aus einer oder mehreren Personen. Die Zahl der Vorstandsmitglieder bestimmt der Aufsichtsrat. Auch wenn das Grundkapital mehr als 3 Millionen Euro beträgt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass der Vorstand aus nur einer Person besteht. Die Bestellung stellvertretender Vorstandsmitglieder ist zulässig.
Änderungen der Satzung. Satzungsänderungen bedürfen nach § 179 AktG eines Beschlusses der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von mindestens 75 Prozent des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals. Gemäß § 15 der Satzung ist der Aufsichtsrat ermächtigt, Änderungen und Ergänzungen der Satzung zu beschließen, die nur formaler Art sind und selbst keine inhaltlichen Änderungen mit sich bringen.
Erwerb und Rückkauf eigener Aktien. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Mai 2013 ermächtigt, gemäß §71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum 28. Mai 2018 QSC-Aktien im Umfang von bis zu 10 Prozent des damaligen Grundkapitals zu erwerben. Der Vorstand hat bisher von dieser Ermächtigung keinen Gebrauch gemacht.
Genehmigtes Kapital. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 26. Mai 2020 durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 50.000.000 Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Das Bezugsrecht der Aktionäre kann vom Vorstand bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals mit Zustimmung des Aufsichtsrats in vier Fällen ausgeschlossen werden: Erstens, um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; zweitens, wenn die neuen Aktien, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sacheinlage ausgegeben werden; drittens nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn die neuen Aktien gegen Bareinlage ausgegeben werden und der Ausgabepreis den Börsenpreis der bereits notierten Aktie zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, soweit erforderlich, um Inhabern bzw. Gläubigern von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien zum Verwässerungsausgleich zu gewähren.
Das genehmigte Kapital soll es QSC ermöglichen, schnell und flexibel auf Möglichkeiten am Kapitalmarkt zu reagieren und sich bei Bedarf Eigenkapital zu günstigen Konditionen zu beschaffen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde es nicht genutzt.
Bedingtes Kapital. Das bedingte Kapital beträgt zum Stichtag insgesamt 46.500.365 Euro und teilt sich auf in das bedingte Kapital IV in Höhe von 40.000.000 Euro, das bedingte Kapital VII in Höhe von 750.365 Euro, das bedingte Kapital VIII in Höhe von 5.000.000 Euro und das bedingte Kapital IX in Höhe von 750.000 Euro.
Die bedingten Kapitalien VII, VIII und IX dienen der Absicherung von Wandlungsrechten der Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die QSC im Rahmen der bestehenden Aktienoptionspläne an Vorstandsmitglieder (bedingtes Kapital IX) bzw. an Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer verbundener Unternehmen, Mitarbeiter von QSC und verbundener Unternehmen (bedingte Kapitalien VII und VIII) und sonstige Träger des Unternehmenserfolgs (bedingtes Kapital VII) ausgegeben hat bzw. ausgeben kann. Das bedingte Kapital IV kann der Vorstand zur Schaffung von handelbaren Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nutzen, zu deren Ausgabe er durch Beschluss der Hauptversammlung vom 27. Mai 2015 ermächtigt ist, um für die Gesellschaft bei günstigen Kapitalmarktbedingungen eine zusätzliche, zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeit zu schaffen. Die Schuldverschreibungen können gegen Barleistung, aber auch gegen Sachleistung ausgegeben werden. Der Vorstand ist in vier Fällen ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auf solche Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen auszuschließen, nämlich erstens, um Spitzenbeträge auszugleichen, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben; zweitens, wenn die Schuldverschreibungen, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensakquisitionen, gegen Sachleistung ausgegeben werden; drittens bei Ausgabe der Schuldverschreibungen gegen bar nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG, wenn der Ausgabepreis den Marktwert der Anleihen nicht wesentlich unterschreitet; und viertens, um den Inhabern bzw. Gläubigern bereits zuvor ausgegebener Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht zum Verwässerungsausgleich zu gewähren. Von der Ermächtigung zur Ausgabe handelbarer Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen hat der Vorstand bisher keinen Gebrauch gemacht.
Der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG darf für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 10 Prozent des Grundkapitals betreffen. Im Übrigen darf der Ausschluss des Bezugsrechts von Aktionären, gleich auf welcher Rechtsgrundlage, für die Verwendung eigener Aktien, für die Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital sowie die Ausgabe von Options- und Wandelschuldverschreibungen (auch solcher im Rahmen von QSC-Aktienoptionsplänen) während der Laufzeit der jeweiligen Ermächtigung zusammengenommen maximal 20 Prozent des Grundkapitals betreffen.
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den jeweils zugrundeliegenden Beschlüssen der Hauptversammlung.
Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen. QSC hat im Geschäftsjahr 2011 mit sieben Finanzinstituten einen Konsortialkreditvertrag abgeschlossen, dessen Kreditrahmen zum Stichtag vereinbarungsgemäß 120 Millionen Euro beträgt; dieser sieht für die Kreditinstitute die Möglichkeit vor, den Kreditrahmen außerordentlich zu kündigen, wenn eine natürliche oder juristische Person allein oder mit anderen Personen gemeinsam handelnd die Kontrolle über QSC erlangt. QSC hat im Geschäftsjahr 2014 mit einem Kreditinstitut fünf Schuldscheindarlehensverträge über insgesamt 150 Millionen Euro abgeschlossen; diese ermöglichen es dem Darlehensgeber, die Verträge außerordentlich zu kündigen, wenn eine natürliche oder juristische Person oder eine Gruppe gemeinschaftlich handelnder Personen direkt oder indirekt mehr als 50 Prozent der Aktien oder der Stimmrechte an QSC erwirbt. Weitere wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen, existieren nicht.
Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots. Es bestehen weder mit dem Vorstand noch mit Arbeitnehmern Entschädigungsvereinbarungen, die für den Fall eines Übernahmeangebots getroffen wurden.
Köln, 17. März 2016
QSC AG
Der Vorstand
Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzende
Stefan A. Baustert
Udo Faulhaber
Felix Höger
Die QSC AG hat nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt der Vornahme aller Rechtsgeschäfte mit verbunden Unternehmen bekannt waren, bei jedem dieser Geschäfte eine angemessene Gegenleistung erhalten. Andere berichtspflichtige Vorgänge haben im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Köln, 17. März 2016
QSC AG
Der Vorstand
Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzende
Stefan A. Baustert
Udo Faulhaber
Felix Höger
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Köln, 17. März 2016
QSC AG
Der Vorstand
Jürgen Hermann, Vorstandsvorsitzende
Stefan A. Baustert
Udo Faulhaber
Felix Höger
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der QSC AG, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Köln, den 17. März 2016
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Pütz, Wirtschaftsprüfer
Ismar, Wirtschaftsprüfer
Weitere Informationen unter www.qsc.de
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