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MeVis Medical Solutions AG

Annual Report Jun 30, 2016

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Annual Report

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MeVis Medical Solutions AG

Bremen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

BERICHT DES AUFSICHTSRATS FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

das Geschäftsjahr 2015 war durch große Veränderungen der Aktionärsstruktur der Gesellschaft geprägt, die sich auch in der personellen Zusammensetzung und damit auch in der Arbeit des Aufsichtsrats bemerkbar machten. Die VMS Deutschland Holdings GmbH, eine mittelbare Tochtergesellschaft der Varian Medical Systems, Inc., Palo Alto, Kalifornien, USA, hat im April 2015 nach einem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot 73,52 % des gesamten Grundkapitals und damit die Aktienmehrheit an der MeVis Medical Solutions AG übernommen. Vor diesem Hintergrund haben Prof. Dr. Peitgen und Herr Peter Kuhlmann-Lehmkuhle ihre Ämter als Vorsitzender des Aufsichtsrats bzw. Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung im Juni 2015 niedergelegt, und die Herren Jörg Fässler und Glen Hilton, beide in verantwortungsvollen Positionen bei Varian Medical Systems, wurden von der Hauptversammlung neu in den Aufsichtsrat gewählt. Herr Fässler wurde vom Aufsichtsrat zu seinem Vorsitzenden gewählt.

Sowohl in der alten als auch in der neuen Zusammensetzung hat der Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG in 2015 die vertrauensvolle und zielorientierte Zusammenarbeit mit dem Vorstand fortgesetzt. Er hat dazu die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben, den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens zu überwachen und beratend zu begleiten, sorgfältig wahrgenommen.

Mit dem Ziel der nachhaltigen Zukunftssicherung hat sich der Aufsichtsrat intensiv mit der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung des Unternehmens und der strategischen Ausrichtung befasst. Wesentliche Schwerpunkte im Berichtsjahr waren neben der Ertrags-, Finanz-, und Vermögenslage der Gesellschaft auch die Entwicklung des Marktumfelds, die Übernahme durch Varian Medical Systems und die damit in Zusammenhang stehenden Bewertungsfragen. Insgesamt wurde hier insbesondere auch die zukünftige Zusammenarbeit mit Varian Medical Systems analysiert und diskutiert und die erforderlichen Beschlüsse gefasst.

Der Vorstand berichtete dazu dem Aufsichtsrat regelmäßig und umfassend in mündlicher und schriftlicher Form über die Unternehmensentwicklung der MeVis Medical Solutions AG. Insbesondere wurde der Aufsichtsrat dabei vom Vorstand über den aktuellen Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, die Unternehmensplanung, die strategische Unternehmensentwicklung und mögliche Risiken informiert. Die Berichte des Vorstands wurden in den Aufsichtsratssitzungen ausführlich diskutiert und kritisch hinterfragt. Auch außerhalb von Aufsichtsratssitzungen hat sich insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende mit dem Vorstand laufend über unternehmensrelevante Themen und Ereignisse ausgetauscht.

In alle Angelegenheiten und Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen wurde der Aufsichtsrat frühzeitig mit einbezogen und hat den Vorstand im Vorfeld beraten. Zustimmungspflichtige Geschäfte wurden dem Aufsichtsrat vom Vorstand ordnungsgemäß im Rahmen von Aufsichtsratssitzungen vorgelegt, und der Aufsichtsrat hat jeweils nach gründlicher Prüfung und Beratung seine Zustimmung erteilt. Darüber hinaus hat der Aufsichtsrat, sofern nötig, auch außerhalb seiner Sitzungen Beschlüsse im Umlaufverfahren gefasst.

ZUSAMMENFASSUNG DER SITZUNGEN DES AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat tagte im Geschäftsjahr 2015 - jeweils unter Teilnahme des Vorstands - in acht Sitzungen, und zwar am 5. Februar, 11. März, 10. April, 10. Juni, 29. Juli, 10. August, 29. September und am 16. Dezember 2015. Der jährlich abzugebenden Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG wurde im schriftlichen Verfahren zugestimmt.

Erste Sitzung des Aufsichtsrats am 5. Februar 2015

Gegenstand der ersten Präsenzsitzung des Jahres war eine intensive Beschäftigung mit dem freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot der VMS Deutschland Holdings GmbH und der am 27. Januar 2015 veröffentlichten Angebotsunterlage. Hierzu setzte sich der Aufsichtsrat auch intensiv mit der von der NORD/LB erstellten Fairness Opinion zur Angemessenheit der Gegenleistung des Übernahmeangebots für die Aktien der Gesellschaft auseinander und diskutierte Grundlagen und Ergebnisse der Prüfung. Im Anschluss erörterten Vorstand und Aufsichtsrat die gemeinsame begründete Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats zum Übernahmeangebot und verabschiedeten diese jeweils im Rahmen der Sitzung. Vorstand und Aufsichtsrat unterstützten darin den Unternehmenszusammenschluss, der ihrer Ansicht nach im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre liegt. Darüber hinaus erteilte der Aufsichtsrat nach einer eingehenden Diskussion über die Möglichkeit und den Zeitpunkt der Andienung seine Zustimmung zur Veräußerung der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien im Rahmen des Übernahmeangebots.

Zweite Sitzung des Aufsichtsrats am 11. März 2015

Die zweite Aufsichtsratssitzung wurde als Telefonkonferenz durchgeführt und behandelte die Änderung der Angebotsunterlage der VMS Deutschland Holdings GmbH zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot, in der auf die Mindestannahmeschwelle von 75 % verzichtet wurde. Darauf folgend verabschiedeten Vorstand und Aufsichtsrat nach ausführlicher Diskussion jeweils die ergänzende gemeinsame begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat.

Dritte Sitzung des Aufsichtsrats am 10. April 2015

Gegenstand dieser Präsenzsitzung war hauptsächlich die Prüfung und Billigung des nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellten Jahresabschlusses und Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 und des nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) freiwillig aufgestellten Einzelabschlusses und Lageberichts der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014. Hierzu legte der Vorstand den nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellten Jahresabschluss und Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG sowie den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellten Einzelabschluss und Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 vor. An der Sitzung haben neben dem Vorstand die zuständigen Wirtschaftsprüfer des Abschlussprüfers teilgenommen und dem Aufsichtsrat ausführlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Gemeinsam mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer, der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, wurden die Abschlussunterlagen diskutiert. Beide Abschlüsse wurden vom Aufsichtsrat gebilligt. Des Weiteren wurden der Bericht des Aufsichtsrats verabschiedet, die Tagesordnung für die ordentliche Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG am 9. Juni 2015 gebilligt und die erforderlichen Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung beschlossen. In diesem Zusammenhang erklärten Prof. Dr. Peitgen und Herr Kuhlmann-Lehmkuhle schriftlich gegenüber dem Vorstand die Niederlegung ihrer Aufsichtsratsmandate zum Ende der kommenden Hauptversammlung. Außerdem wurde die Geschäftslage der Gesellschaft einschließlich des aktuellen Risikoberichts ausführlich erörtert.

Vierte Sitzung des Aufsichtsrats am 10. Juni 2015

Die vierte Sitzung des Aufsichtsrats fand als Präsenzsitzung unmittelbar im Anschluss an die Hauptversammlung statt, in welcher eine Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern vorgenommen wurde, und beinhaltete unter anderem die Wahl eines Vorsitzenden und seines Stellvertreters durch die Mitglieder des Aufsichtsrats. Herr Fässler wurde von den Anwesenden zum Vorsitzenden gewählt und Dr. Kruse zu seinem Stellvertreter. Im Anschluss daran berichtete der Vorstand über die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft, einschließlich eines detaillierten Überblicks über die bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie über neue vertriebliche Aktivitäten. Des Weiteren gab der Vorstand einen kurzen Überblick über den Status aller laufenden Aktivitäten in Zusammenhang mit dem geplanten Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der VMS Deutschland Holdings GmbH als herrschendem Unternehmen und der MeVis Medical Solutions AG als beherrschtem Unternehmen, den Finanzkalender und die Terminplanung bis Jahresende und informierte den Aufsichtsrat über eine voraussichtlich notwendige Anpassung des Geschäftsplans für das laufende Jahr aufgrund der geschäftlichen Entwicklung und der Entwicklung des US Dollar Kurses.

Fünfte Sitzung des Aufsichtsrats am 29. Juli 2015

Gegenstand der fünften Sitzung des Aufsichtsrats, die als Telefonkonferenz stattfand, war die intensive Erörterung sowie die Genehmigung des angepassten Geschäftsplans für das laufende Jahr.

Sechste Sitzung des Aufsichtsrats am 10. August 2015

Die Aufsichtsratssitzung wurde ebenfalls als Telefonkonferenz durchgeführt. Neben Aufsichtsrat und Vorstand nahmen Vertreter der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, als der von der Gesellschaft beauftragte Bewertungsgutachter, Vertreter der Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, als dem vom Landgericht Bremen bestellten sachverständigen Prüfer, und ein von der Gesellschaft beauftragter Rechtsanwalt teil. In der Sitzung wurde sowohl der Entwurf des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zwischen der VMS Deutschland Holdings GmbH als herrschendem Unternehmen und der MeVis Medical Solutions AG als beherrschtem Unternehmen, die zugrundeliegende Bewertung als auch der Prüfungsbericht des gerichtlich bestellten Prüfers intensiv erörtert. Im Anschluss daran stimmte der Aufsichtsrat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zu und dem für alle außenstehenden Aktionäre darin vorgesehenen Barabfindungsangebot gemäß § 305 AktG in Höhe von EUR 19,77 je Stückaktie der MeVis Medical Solutions AG und der Ausgleichszahlung gemäß § 304 AktG in Höhe von brutto EUR 1,13 (netto EUR 0,95) je Stückaktie der MeVis Medical Solutions AG für jedes volle Geschäftsjahr. Des Weiteren wurde die Tagesordnung für die außerordentliche Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG am 29. September 2015 gebilligt und die erforderlichen Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung beschlossen.

Siebte Sitzung des Aufsichtsrats am 29. September 2015

Die siebte Sitzung des Aufsichtsrats fand als Präsenzsitzung unmittelbar im Anschluss an die außerordentliche Hauptversammlung statt, in welcher die Hauptversammlung dem Abschluss des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags zugestimmt hat. Der Vorstand berichtete detailliert über die aktuelle Geschäftslage der Gesellschaft inklusive aktuellem Risikobericht, und im Anschluss daran legte der Aufsichtsrat nach eingehender Diskussion Zielgrößen für die Frauenquote in Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft fest. Zudem wurden Strukturierungsoptionen im Hinblick auf die weitere Integration der MeVis Medical Solutions AG in die Varian-Gruppe erörtert.

Achte Sitzung des Aufsichtsrats am 16. Dezember 2015

Im Mittelpunkt der achten Sitzung des Aufsichtsrats, die wiederum als Telefonkonferenz stattfand, standen neben der Berichterstattung des Vorstands über die Geschäftslage der Gesellschaft, einschließlich der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für die ersten drei Quartale, die Erörterung und die Genehmigung des Geschäftsplans für das Geschäftsjahr 2016. Des Weiteren wurden die Sitzungstermine für 2016 abgestimmt und der Ablauf der Effizienzprüfung des Aufsichtsrats mittels Fragebogen besprochen, deren Ergebnisse im Rahmen der ersten Sitzung in 2016 besprochen werden sollen.

PERSONALIEN

Die durch Hauptversammlungsbeschluss vom 15. Juni 2011 gewählten Mitglieder des Aufsichtsrats Prof. Dr. Heinz-Otto Peitgen und Peter Kuhlmann-Lehmkuhle haben ihre Ämter mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung am 9. Juni 2015 niedergelegt. Da der Aufsichtsrat der Gesellschaft damit mit Ablauf der Hauptversammlung am 9. Juni 2015 nicht mehr ordnungsgemäß besetzt gewesen wäre, war eine Neuwahl von zwei Aufsichtsratsmitgliedern für den Rest der Amtsdauer der ausscheidenden Mitglieder erforderlich. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 9. Juni 2015 Herrn Jörg Fässler und Herrn Glen Hilton in den Aufsichtsrat gewählt. Da beim vorzeitigen Ausscheiden von Aufsichtsratsmitgliedern die neuen Aufsichtsräte nur für die Restlaufzeit der ausscheidenden Mitglieder gewählt werden, steht eine Neuwahl des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung der Ordentlichen Hauptversammlung 2016. An dieser Stelle dankt der neue Aufsichtsrat nochmals den im Berichtsjahr ausgeschiedenen Mitgliedern für ihr langjähriges außerordentliches Engagement für die Gesellschaft.

ARBEIT DER AUSSCHÜSSE

Aufgrund der Größe des Aufsichtsrats von insgesamt drei Mitgliedern und weil sich ein entsprechender Bedarf bisher nicht abgezeichnet hat, hat der Aufsichtsrat auf die Bildung von Ausschüssen verzichtet.

CORPORATE GOVERNANCE

Vorstand und Aufsichtsrat unterstützen die Initiative der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex, der die Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung zusammenfasst, und geben gemeinsam eine regelmäßig aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG ab. Eine ausführliche Darstellung der Corporate Governance bei MeVis einschließlich des Wortlauts der Ziele des Aufsichtsrats für seine zukünftige Zusammensetzung und der, von Aufsichtsrat und Vorstand gemeinsam abgegebenen, jüngsten Entsprechenserklärung vom 10. September 2015 ist dem Corporate Governance Bericht im vorliegenden Geschäftsbericht zu entnehmen. Zudem stehen alle relevanten Informationen im Internet unter www.mevis.de/ir corporate governance.html zur Verfügung. Der Empfehlung gemäß Ziffer 5.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex folgend hat der Aufsichtsrat auch in diesem Jahr die Effizienz seiner Tätigkeit überprüft. Dies geschieht jährlich mittels eines Fragebogens ohne externe Unterstützung.

Der Aufsichtsrat weist vorsorglich darauf hin, dass das Aufsichtsratsmitglied Dr. Jens J. Kruse Leiter des Bereichs Corporate Finance der MM Warburg ist. Die MM Warburg war von mehreren Aktionären der MeVis Medical Solutions AG beauftragt worden, ihre Anteile an der Gesellschaft zu verkaufen. Daraufhin war die MM Warburg mit der VMS Deutschland Holdings GmbH im Juli 2014 im Zusammenhang mit einem möglichen Erwerb einer erheblichen Minderheitsbeteiligung an der MeVis Medical Solutions AG in Verbindung getreten. Die ehemaligen Aufsichtsratsmitglieder Prof. Dr. Heinz-Otto Peitgen und Peter Kuhlmann-Lehmkuhle hatten mit der VMS Deutschland Holdings GmbH vor der Abgabe des freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots unwiderrufliche Verpflichtungsverträge geschlossen und sich darin verpflichtet, das Angebot der VMS Deutschland Holdings GmbH mit allen von ihnen gehaltenen MeVis-Aktien zu dem in der Angebotsunterlage genannten Angebotspreis anzunehmen und ihre Annahme weder anzufechten noch von ihrer Annahme zurückzutreten. Hierüber haben Vorstand und Aufsichtsrat in ihrer gemeinsamen begründeten Stellungnahme zu dem Angebot berichtet. Ansonsten sind Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber offenzulegen gewesen wären, im Geschäftsjahr 2015 nicht aufgetreten.

JAHRESABSCHLUSS

Der nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellte Jahresabschluss und Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG für das Geschäftsjahr 2015 wurde durch den von der Hauptversammlung gewählten und vom Aufsichtsrat beauftragten Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Gleiches gilt für den nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) freiwillig aufgestellten Einzelabschluss und Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2015. Die Abschlüsse und die Lageberichte nach HGB und IFRS sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers wurden jedem Aufsichtsratsmitglied rechtzeitig übermittelt. Der Aufsichtsrat hat die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse und Lageberichte für das Geschäftsjahr 2015 geprüft. An der entsprechenden Sitzung des Aufsichtsrats haben neben dem Vorstand die zuständigen Wirtschaftsprüfer des Abschlussprüfers teilgenommen und dem Aufsichtsrat ausführlich über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung berichtet. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat hat daher den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss nach HGB und den vom Vorstand freiwillig aufgestellten Einzelabschluss nach IFRS zum 31. Dezember 2015 in seiner Sitzung am 13. April 2016 gebilligt. Der Jahresabschluss nach HGB ist damit festgestellt. Die Angaben zu § 289 Abs. 4 und 5 HGB sind in den Lageberichten nach HGB und nach IFRS enthalten. Der Aufsichtsrat hat diese Angaben und Erläuterungen, die aus seiner Sicht vollständig sind, geprüft und macht sie sich zu Eigen.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre herausragenden Leistungen. Kunden und Aktionären dankt der Aufsichtsrat für das im Jahr 2015 erwiesene Vertrauen.

Bremen, den 13. April 2016

für den Aufsichtsrat

Jörg Fässler, Vorsitzender

CORPORATE GOVERNANCE BERICHT

(INKL. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG)

Corporate Governance steht für eine verantwortungsbewusste, transparente und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -kontrolle. Der nachfolgende Bericht enthält den Corporate Governance Bericht und die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB von Vorstand und Aufsichtsrat und ist Bestandteil des Lageberichts. Die Grundsätze der Corporate Governance und die Erklärung zur Unternehmensführung werden darüber hinaus auch auf den Internetseiten der Gesellschaft zugänglich gemacht.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTG

Vorstand und Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG haben zum 10. September 2015 die folgende Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 5. Mai 2015 abgegeben und gemäß § 161 AktG erklärt, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" mit folgenden Ausnahmen entsprochen wurde und auch in Zukunft entsprochen wird:

Die Vereinbarung eines Selbstbehalts für den Aufsichtsrat im Rahmen der D&O Versicherung (Ziffer 3.8 DCGK) ist derzeit nicht vorgesehen. Die MeVis Medical Solutions AG ist grundsätzlich nicht der Auffassung, dass das Engagement und die Verantwortung, mit der die Mitglieder des Aufsichtsrates ihre Aufgaben wahrnehmen, durch einen Selbstbehalt beeinflusst werden.
Ein Abfindungs-Cap in Vorstandsverträgen (Ziffer 4.2.3 DCGK) ist derzeit nicht vorgesehen. Die bestehenden Regelungen in den Vorstandsverträgen entsprechen aus Sicht des Aufsichtsrats dem Gebot der Angemessenheit. Die Vereinbarung eines Abfindungs-Cap widerspricht unserem Grundverständnis des auf die Dauer der Bestellperiode abgeschlossenen und im Grundsatz nicht ordentlich kündbaren Vorstandsvertrags.
Die Gesellschaft verzichtet derzeit auf die Bildung von fachlich qualifizierten Ausschüssen (Ziffer 5.3.1 DCGK), insbesondere ist bislang weder ein Prüfungsausschuss (Ziffer 5.3.2 DCGK) noch ein Nominierungsausschuss (Ziffer 5.3.3 DCGK) gebildet worden. Der Aufsichtsrat ist der Ansicht, dass die Einrichtung derartiger Ausschüsse aufgrund der spezifischen Gegebenheiten der Gesellschaft, insbesondere der Aufsichtsratsgröße, die eine effiziente Arbeit ermöglicht, weder erforderlich noch zweckmäßig ist.
Die MeVis Medical Solutions AG weicht von den Empfehlungen bezüglich der Veröffentlichung des Konzernabschlusses und etwaiger Zwischenberichte (Ziffer 7.1.2 Satz 4 DCGK) ab. Das Unternehmen hält die entsprechenden Vorgaben der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse für die im Prime Standard des regulierten Marktes zugelassenen Emittenten für ausreichend, die eine über den Kodex-Empfehlungen liegende Frist vorsehen.

ORGANE DER GESELLSCHAFT

Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung der Gesellschaft bilden nach Gesetz und Satzung die Organe der Gesellschaft. Als Aktiengesellschaft hat die MeVis Medical Solutions AG ein duales Führungssystem, welches durch eine personelle Trennung zwischen dem Vorstand als Leitungs- und dem Aufsichtsrat als Überwachungsorgan gekennzeichnet ist.

DER VORSTAND UND SEINE ARBEITSWEISE

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung mit der Zielsetzung einer nachhaltigen Wertschöpfung. Er führt dabei das Unternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, der Satzung und der Geschäftsordnung für den Vorstand und arbeitet vertrauensvoll mit den übrigen Organen zusammen.

Der Vorstand legt die Unternehmensziele und Strategien fest und bestimmt die daraus abgeleitete Unternehmenspolitik.

Derzeit besteht der Vorstand der MeVis Medical Solutions AG aus zwei Mitgliedern, die entsprechend der Satzung vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Bereits bei der Prüfung potentieller Kandidaten für die Neubesetzung oder Nachbesetzung einer Vorstandsposition wird der Aufsichtsrat selbstverständlich auch qualifizierte Frauen in den Auswahlprozess einbeziehen. Es ist jedoch nicht vorgesehen, den Vorstand in absehbarer Zeit zu erweitern, demnach ist eine Erhöhung des Frauenanteils auf die gesetzlich geforderten 30 % nicht direkt möglich.

Es gilt der Grundsatz der Gesamtverantwortung, d. h. die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam die Verantwortung für die Geschäftsführung. Der Vorstand arbeitet kollegial zusammen und unterrichtet sich gegenseitig laufend über wichtige Maßnahmen und Vorgänge in ihren Geschäftsbereichen. Darüber hinaus finden mindestens einmal monatlich interne Abstimmungen zwischen dem Vorstand und der mittleren Führungsebene statt.

Der Aufsichtsrat hat für den Vorstand eine Geschäftsordnung erlassen, die alle Verfahrensregeln und zustimmungsbedürftigen Geschäfte in einem Katalog zusammenfasst.

DER AUFSICHTSRAT UND SEINE ARBEITSWEISE

Der Aufsichtsrat besteht gemäß Satzung aus drei von den Aktionären gewählten Mitgliedern und tagt mindestens zweimal im Halbjahr. Die Vorstandsmitglieder nehmen in der Regel an den Sitzungen des Aufsichtsrats teil und berichten schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und beantworten Fragen der Aufsichtsratsmitglieder. Zu bestimmten Themen tauschen sich die Aufsichtsratsmitglieder auch außerhalb der offiziellen Aufsichtsratssitzungen aus oder beschließen im Umlaufverfahren. Der Aufsichtsrat hat sich selbst eine Geschäftsordnung gegeben und überprüft regelmäßig die Effizienz seiner Tätigkeit. Im Bericht des Aufsichtsrats resümiert dieser jährlich seine Aktivitäten des vergangenen Geschäftsjahres.

Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im Unternehmensinteresse eng zusammen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr traten keine Interessenkonflikte auf.

ZIELE FÜR DIE ZUSAMMENSETZUNG DES AUFSICHTSRATS

Entsprechend Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat die folgenden Ziele bezüglich seiner Zusammensetzung benannt, welche in regelmäßigen Abständen überprüft werden und welche der Aufsichtsrat bei seinen Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung sowohl bei turnusmäßigen Neuwahlen als auch bei Ersatzwahlen berücksichtigen wird:

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten oder fachlichen Erfahrungen verfügen und hinreichend unabhängig sein. Dabei können sich die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten der einzelnen Mitglieder zur Erreichung dieses Ziels untereinander ergänzen.
Aufsichtsratsmitglieder sollen nicht länger amtieren als bis zum Ende der Hauptversammlung, die auf die Vollendung ihres 75. Lebensjahres folgt.
Ein Aufsichtsratsmitglied, das außerdem dem Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft angehört, darf insgesamt nicht mehr als fünf Aufsichtsratsmandate in börsennotierten Gesellschaften wahrnehmen, die nicht dem Konzern derjenigen Gesellschaft angehören, in der die Vorstandstätigkeit ausgeübt wird.
Dem Aufsichtsrat dürfen nicht mehr als zwei ehemalige Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft angehören.
Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das im Hinblick auf die internationalen Aktivitäten der Gesellschaft in besonderem Maße qualifiziert ist. Die internationale Erfahrung kann dabei aus Auslandsaufenthalten oder Berufserfahrung in international tätigen Unternehmen herrühren.
Dem Aufsichtsrat soll mindestens ein Mitglied angehören, das über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt (§100 Abs. 5 AktG).
Bei der Prüfung möglicher neuer Kandidaten ist das Ziel, den Anteil der Frauen im Aufsichtsrat auf mindestens 33% zu steigern.

In seiner gegenwärtigen Zusammensetzung sieht der Aufsichtsrat die genannten Ziele als weitgehend erfüllt an. Die Vielfalt im Aufsichtsrat spiegelt sich insbesondere durch die unterschiedlichen beruflichen Werdegänge und Tätigkeitsbereiche sowie die unterschiedlichen Erfahrungshorizonte der einzelnen Mitglieder wider, die sich in ihrer Gesamtheit sehr gut ergänzen.

Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern ohne Frauenanteil. Bei der Prüfung möglicher neuer Kandidaten ist das Ziel, den Anteil der Frauen im Aufsichtsrat auf mindestens 33% zu steigern. Bei der nächsten turnusmäßig stattfindenden Aufsichtsratswahl in 2016 sollten demnach Frauen bei der Prüfung potentieller neuer Kandidaten bei gleicher Qualifikation und Eignung angemessen berücksichtigt werden.

UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN

Die Unternehmensführung der MeVis Medical Solutions AG, als börsennotierte Aktiengesellschaft im Prime Standard, wird in erster Linie durch das Aktiengesetz und durch die Vorgaben des Deutschen Corporate Governance Kodex in seiner jeweils aktuellen Fassung bestimmt.

Als Hersteller für Softwareprodukte im Medizinbereich sind für die Gesellschaft u.a. die gesetzlichen Vorgaben des deutschen Medizinproduktegesetzes (MPG), der europäischen Richtlinie über Medizinprodukte (Richtlinie 93/42/EWG), der Canadian Medical Devices Regulation (SOR/98-282) und des US-amerikanischen Code of Federal Regulations (21 CFR Part 820 - Quality System Regulation), sowie die Vorgaben der Norm DIN EN ISO 13485 (Medizinprodukte - Qualitätsmanagementsysteme - Anforderungen für regulatorische Zwecke) maßgeblich.

Qualität und Qualitätsmanagement sind dabei wesentliche Bestandteile der Unternehmensführung. Das QM-System ist darauf ausgerichtet, unsere Qualitätsziele sowie die Qualitätsanforderungen und Erwartungen unserer Kunden in Bezug auf Sicherheit und Leistungsfähigkeit, Handhabung, Verfügbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Termintreue sicherzustellen.

Das Qualitätsmanagement der Gesellschaft ist von der Zertifizierungs- und Prüfungsgesellschaft MEDCERT, einer bei der EU benannten Stelle für Medizinprodukte (Kennnummer 0482), für die Bereiche Entwicklung, Herstellung, Endkontrolle und Vertrieb von Software zur Befundung medizinischer Bilddaten und Interventionsunterstützung nach EN ISO 13485:2012 + AC:2012 zertifiziert.

Die Unternehmensführung der MeVis Medical Solutions AG wird außerdem charakterisiert durch eine flache Hierarchie mit nur einer Führungsebene unterhalb des Vorstands, kurze Entscheidungswege und eine teamorientierte Zusammenarbeit.

Bei der Besetzung von Führungspositionen ist für den Vorstand der MeVis Medical Solutions AG die Qualifikation von Bewerbern das maßgebliche Kriterium. Gleichwohl achtet die MeVis Medical Solutions AG bei der Besetzung von Führungsteams auf Diversität und insbesondere auch die angemessene Berücksichtigung von Frauen. Die MeVis Medical Solutions AG begrüßt Bestrebungen, den Anteil an Frauen in Führungspositionen zu erhöhen und wird auch weiterhin weibliche Beschäftigte entsprechend ihrer Qualifikation und Kenntnisse in allen Ebenen und Aufgabenbereichen gezielt fördern. Der Frauenanteil der Gesamtbeschäftigtenzahl der MeVis Medical Solutions AG beträgt derzeit 30 %. Bereits heute sind dabei 27 % der Führungspositionen der Führungsebene unterhalb des Vorstands mit Frauen besetzt. Unser Ziel ist es, bis Ende Juni 2017 30 % der Führungspositionen mit Frauen zu besetzen.

VERGÜTUNG DER GREMIEN

Die MeVis Medical Solutions AG entspricht den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex, die Vergütungen für den Vorstand und den Aufsichtsrat individualisiert offen zu legen. Der Vergütungsbericht ist Bestandteil des Lageberichts und bildet zugleich einen Teil des Corporate Governance Berichts. Weitere Erläuterungen und Ausführungen zur Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats werden im Vergütungsbericht im Anhang (Ziffer 35) im Einzelnen dargestellt.

TRANSPARENZ

Um eine größtmögliche Transparenz zu gewährleisten informiert die MeVis Medical Solutions AG regelmäßig und unverzüglich den Kapitalmarkt, die Aktionäre und die interessierte Öffentlichkeit über die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft und neue Tatsachen & Ereignisse von Bedeutung.

Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und der Zwischenberichte erfolgt entsprechend den zeitlichen Vorgaben für die im Prime Standard des regulierten Marktes zugelassenen Emittenten innerhalb einer Frist von vier Monaten für den Jahresabschluss und innerhalb einer Frist von drei Monaten für den Halbjahresbericht. Die Gesellschaft veröffentlicht weiterhin Quartalsberichte anstelle von Quartalsmitteilungen und veröffentlicht diese innerhalb einer Frist von zwei Monaten.

Insiderinformationen, welche die Gesellschaft betreffen, werden gemäß § 15 des Wertpapierhandelsgesetzes unverzüglich veröffentlicht. Über aktuelle Ereignisse und neue Entwicklungen können sich Aktionäre und potenzielle Anleger zeitnah im Internet informieren. Sämtliche Presse- und Ad-hoc Mitteilungen der MeVis Medical Solutions AG werden auf der Unternehmenswebseite publiziert. Darüber hinaus nimmt die MeVis Medical Solutions AG an mindestens einer Analystenkonferenz pro Jahr teil. Die wesentlichen und teilweise wiederkehrenden Ereignisse werden im Finanzkalender auf der Unternehmenswebseite veröffentlicht.

HAUPTVERSAMMLUNG UND AKTIONÄRE

Die Hauptversammlung der MeVis Medical Solutions AG wird mindestens einmal jährlich einberufen und beschließt dabei über alle durch das Gesetz bestimmten Angelegenheiten, wie z.B. Gewinnverwendung, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat und die Wahl des Abschlussprüfers mit verbindlicher Wirkung für alle Aktionäre und die Gesellschaft. In den Abstimmungen der Hauptversammlung gewährt jede Aktie eine Stimme.

Jeder Aktionär, der sich rechtzeitig anmeldet, ist zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt oder hat die Möglichkeit sein Stimmrecht durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, die von der MeVis Medical Solutions AG eingesetzten und weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter oder einen sonstigen Bevollmächtigten ausüben zu lassen.

Die Einladung zur Hauptversammlung sowie die für die Beschlussfassung erforderlichen Berichte und Informationen werden den aktienrechtlichen Vorschriften entsprechend veröffentlicht und auf der Unternehmenswebseite zur Verfügung gestellt.

RISIKOMANAGEMENT

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken ist eine wichtige Grundlage einer guten Corporate Governance bei der MeVis Medical Solutions AG. Der Vorstand hat ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen installiert, um die Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben, frühzeitig zu erkennen, bewerten, überwachen und steuern zu können. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der wesentlichen Risiken. Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich anhand aktueller Entwicklungen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Weitere Erläuterungen und Ausführungen zum Risikomanagement können Sie dem Risikobericht entnehmen.

RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG

Die MeVis Medical Solutions AG stellt ihren gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss und Lagebericht nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches auf. Des Weiteren erstellt die Gesellschaft freiwillig einen Einzelabschluss und Lagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Halbjahresfinanzbericht sowie die Zwischenberichte werden ebenfalls nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.

Die Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat hat den von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 beauftragt und der Vorstand mit der Prüfung des IFRS-Einzelabschlusses. Dabei wird sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte die Arbeit des Abschlussprüfers beeinträchtigen.

Die Jahresabschlussprüfungen für 2015 wurden durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

VERÖFFENTLICHUNG VON DIRECTORS' DEALINGS GEMÄß § 15A WPHG

Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft sowie ihnen nahe stehende Personen sind nach § 15 a Wertpapierhandelsgesetz verpflichtet, den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der MeVis Medical Solutions AG oder von sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten offenzulegen, sofern der Wert der Geschäfte im Kalenderjahr 5.000 € erreicht oder übersteigt. Im Berichtszeitraum hat die Gesellschaft keine Mitteilungen über Directors' Dealings erhalten.

Zum Bilanzstichtag halten weder die Mitglieder des Vorstandes noch die Mitglieder des Aufsichtsrats Aktien der MeVis Medical Solutions AG.

Lagebericht FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2015

GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

Die MeVis Medical Solutions AG, Bremen, (im Folgenden auch "MMS AG" oder "Gesellschaft") und ihre Beteiligungsgesellschaft MeVis BreastCare GmbH & Co. KG, Bremen, (im Folgenden auch "MBC KG" und zusammen mit der MMS AG "MeVis" oder "die Gesellschaften") entwickeln innovative Software zur Analyse und Bewertung von Bilddaten und vermarkten diese an Hersteller von Medizinprodukten und Anbietern von medizinischen IT-Plattformen.

Die klinischen Schwerpunkte sind dabei die bildbasierte Früherkennung und Diagnostik epidemiologisch bedeutsamer Erkrankungen, wie z. B. Brust-, Lungen-, Leber-, Prostata- und Darmkrebs sowie neurologische Erkrankungen. Die Software-Applikationen unterstützen dabei viele zur Anwendung kommende bildgebende Verfahren. Dazu zählen nicht nur die auf Röntgenstrahlen basierenden Verfahren wie Computertomographie, die digitale Mammographie oder die digitale Tomosynthese, sondern auch die Magnetresonanztomographie (Kernspintomographie), die digitale Sonographie und die simultane Nutzung mehrerer Verfahren (Multimodalität). MeVis liefert für Weltmarkführer in der Medizinbranche Technologien und Applikationen, welche die Ansprüche dieser Unternehmen an Technologieführerschaft erfüllen und helfen deren Position auszubauen.

Neben dem Verkauf von Softwarelizenzen und zugehörigen Wartungsverträgen bietet MeVis in geringerem Umfang Dienstleistungen an klinische Endkunden an. Dazu gehören dreidimensionale technische Visualisierungen ("MeVis Distant Services") und interaktive Online-Trainings zur Verbesserung der Diagnosefähigkeiten der Kliniker ("Online Academy").

Die gesellschaftspolitische Relevanz der Geschäftsaktivitäten ist in der bereits jetzt großen und weiter wachsenden Bedeutung von Krebserkrankungen begründet. Gemäß den aktuellsten veröffentlichten Daten der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC), einer Agentur der Weltgesundheitsorganisation, ist in 2012 die weltweite Anzahl der Krebsneuerkrankungen auf 14,1 Mio. gestiegen, die Zahl der Krebstodesfälle lag schätzungsweise bei 8,2 Mio. (verglichen mit 12,7 Mio. und 7,6 Mio. in 2008). Die am häufigsten diagnostizierten Krebsneuerkrankungen bei Männern und Frauen weltweit waren die der Lunge mit 1,8 Mio. (13,0 % der Gesamtzahl), die der Brust mit 1,7 Mio. (11,9 % der Gesamtzahl), des Kolons mit 1,4 Mio. (9,7 % der Gesamtzahl) und der Prostata mit 1,1 Mio. (7,9 % der Gesamtzahl). Die häufigsten Ursachen für Krebstodesfälle waren Krebserkrankungen der Lunge mit 1,6 Mio., Leber mit 0,8 Mio. und Magen mit 0,7 Mio. Bei Frauen liegt der Anteil der Brustkrebserkrankungen an den Krebsneuerkrankungen bei über 25 %. Schätzungen zufolge wird die Zahl der Krebsneuerkrankungen aufgrund der wachsenden und alternden Bevölkerung bis zum Jahr 2025 auf 19,3 Mio. ansteigen. Mehr als die Hälfte aller Krebsneuerkrankungen (56,8 %) und Krebstodesfälle (64,9 %) treten in weniger entwickelten Regionen der Welt auf.

Wo in den Anfangsjahren von MeVis die bildbasierte Früherkennung und die Diagnostik von Brustkrebs im Vordergrund stand, nutzt MeVis heute seine klinische Expertise, das Knowhow aus dem Bereich Brustkrebs, die technologische Marktführerschaft sowie das breite Partnernetzwerk der Gesellschaften zur sukzessiven Weiterentwicklung der Software-Applikationen zur Anwendung bei anderen onkologischen Erkrankungen. Im Folgenden werden die einzelnen Produktbereiche näher beschrieben:

Produktbereich Brust

Die verschiedenen MeVis-Softwareprodukte zur Brustkrebsbefundung unterstützen die Analyse und Darstellung von Aufnahmen aus dem Mammographiescreening und anderen Aufnahmeverfahren für eine frühzeitige, schnelle und sichere Diagnose. Durch langjährige Erfahrung im Bereich der softwaregestützten Analyse bildgebender Untersuchungen und Kompetenz in Workflow, computergestützter Diagnose (CAD) und Systemintegration bieten die Applikationen optimale Voraussetzungen, Brustkrebs möglichst frühzeitig erkennen und therapieren zu können. Mit dem Ziel, die Kundenbedürfnisse insbesondere im Bereich der Anzeige- und Lesegeschwindigkeit auch bei vielen Patienten und großen Datenmengen zu erfüllen, bietet MeVis programmierbare Workflow-Funktionen durch Spezialtastaturen, computerunterstützte Diagnose (CAD) und eine optionale Organisation von Doppelbefundungen in enger Anbindung an RIS- und PACS-Systeme. Neben der digitalen Mammographie sowohl für das Screening als auch für die Diagnose werden weitere Verfahren wie 3D-Ultraschall, Magnetresonanztomographie (MRT), Computertomographie (CT) und die Tomosynthese optimal unterstützt. Insbesondere die Unterstützung der Tomosynthese als dreidimensionale Weiterentwicklung der digitalen Mammographie hat durch den Markterfolg der entsprechenden Gerätehersteller in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen.

Produktbereich Lunge

Softwarelösungen von MeVis im Bereich Lunge erkennen in computertomografischen Aufnahmen vollautomatisch Anomalien - wie z. B. Lungentumore oder pulmonale Embolien. Mehrschicht-Computertomographie (MSCT) ist dabei der Stand der Technik in der dreidimensionalen medizinischen Röntgen-Bildgebung. Dank der besseren Detailauflösung spielt sie heute eine wichtige Rolle in der modernen Lungendiagnostik. Innerhalb von wenigen Sekunden werden kleinste Details der gesamten Lunge dreidimensional abgebildet. Die Auswertung der wachsenden Datenmengen stellt jedoch zunehmend eine Herausforderung dar. MeVis Software ermöglicht eine zeiteffiziente und sichere radiologische Befundung dieser MSCT-Aufnahmen im klinischen Alltag. Modernste Bildverarbeitungs- und Mustererkennungsalgorithmen für die computerunterstützte Diagnose (CAD) von Erkrankungen im Brustbereich erlauben die detaillierte Segmentierung anatomischer Strukturen der Lunge, die vollautomatische Detektion von Anomalien (Lungentumore, pulmonale Embolien) und deren Bewertung und Quantifizierung. CAD-Technologie von MeVis bietet Radiologen eine unterstützende, unabhängige und reproduzierbare Bewertung der Bilddaten und kommt weltweit im Rahmen der Früherkennung, klinischen Diagnostik und Therapie von Lungenerkrankungen zum Einsatz.

Basierend auf dieser Technologie und der Expertise im Bereich des Brustkrebsscreenings wurde 2015 eine weiterentwickelte Version des Lungenkrebs-Screening-Produktes auf den Markt gebracht. Diese zielt speziell auf die effiziente Befundung der im Rahmen des in den USA eingeführten CT-basiertem Lungenkrebsscreening für starke Raucher anfallenden großen Datenmengen ab. Durch die durchgängige, enge Verknüpfung der Komponenten Workflowunterstützung, Vergleich mit Voraufnahmen, Einbindung von CAD-Ergebnissen, automatische, reproduzierbare Messung von Läsionsparametern und Reporting nach dem neu geschaffenen LungRADS-Standard bietet diese Software erhebliche Vorteile für den befundenden Radiologen - sowohl im Bezug auf den Zeitbedarf für die Befundung, als auch bei der Qualität der Ergebnisse und der Integration mit weiteren klinischen Systemen wie dem Patientenmanagement.

Produktbereich Leber

MeVis erstellt mit seiner Dienstleistung MeVis Distant Services technische Visualisierungen, die in der Weiterbildung, für Publikationen sowie für Präsentationen und Forschungszwecke eingesetzt werden. Unternehmen der Medizintechnik und Fachkräfte nutzen MeVis Distant Services (MDS), um ihre Fälle umfassend professionell visualisieren zu lassen. Statt statischer 2D-Darstellungen erhalten sie interaktive 3D Visualisierungen, um diese für Präsentationen und Publikationen in führenden Fachzeitschriften und anderen Medien zu verwenden.

Produktbereich Neuro

MeVis-Software für neurologische Erkrankungen wertet komplexe bildbasierte Analysen aus und bietet so die Basis für eine sichere und schonende Planung von Hirnoperationen. fMRI-(functional Magnetic Resonance Imaging) und Diffusions-Tensor-(DTI)-Bildgebung können Funktionsareale, wie zum Beispiel motorische oder sprachliche Regionen, erfassen und Faserbahnen sichtbar machen. Durch gleichzeitige Darstellung (Fusion) solcher Daten mit weiteren Aufnahmen kann die Relation zu Hirntumoren dargestellt werden, so dass komplexe Zusammenhänge sichtbar werden. Damit hilft die MeVis-Softwarelösung dem Neurochirurgen, den bestmöglichen Zugang zum Tumor zu planen, und erlaubt damit eine sichere, schonende und zuverlässige Behandlung von Patienten mit neurologischen Erkrankungen. Zusätzlich lässt sich mit Hilfe dynamischer Bildgebung die Durchblutung des Gehirns messen. Die Applikation berechnet verschiedene Kennzahlen (rCBV, rCBF, TTP etc.) und stellt diese in Farbkarten dar, die die Diagnose primärer Hirndurchblutungsstörungen (Schlaganfall) und die Beurteilung der Bösartigkeit von Tumoren und Verlaufskontrollen unterstützen.

Produktbereich Prostata

Zur Befundung der Prostata wertet MeVis-Software dynamische Aufnahmen aus dem Magnetresonanztomographen (MRT) aus und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Abklärung beim Verdacht auf Prostatakrebs. Die Bestimmung des PSA-Spiegels (prostataspezifisches Antigen) im Blut ist eine der häufigsten Vorsorgeuntersuchungen. Diese ist nicht sehr spezifisch. Zur Abklärung von Auffälligkeiten wird deshalb vermehrt auf die Bildgebung durch Magnetresonanztomographie gesetzt. Zur Diagnose von Prostatakarzinomen mittels MRT wird ein Kontrastmittel eingesetzt. Es werden dynamische Volumendatensätze aufgenommen, in denen sich der Tumor durch veränderte Durchblutungseigenschaften gegenüber gesundem Gewebe abzeichnet. Dadurch wird eine sehr genaue Charakterisierung und Lokalisierung auch von kleinen Tumoren (5 mm) möglich.

MeVis Online Academy

Als MeVis Online Academy bietet MeVis auch interaktive Online-Trainings zur Verbesserung der Diagnosefähigkeiten sowohl für klinische Endkunden direkt als auch indirekt über OEM-Industriekunden an. Webbasierte radiologische Fallsammlungen bieten dabei Trainingsmöglichkeiten mit dedizierten Hängeprotokollen und interaktiven radiologischen Betrachtungs- und Befundungswerkzeugen. Die trainierbaren bildgebenden Verfahren umfassen die digitale Mammographie, Tomosynthese, Computertomographie (CT), Magnetresonanztomographie (MRT) sowie Sonographie. Vorteile für den Kliniker sind die zeitliche und örtliche Flexibilität der Nutzung durch installationsfreie Browserapplikationen, die den Zugriff auf eine Vielzahl klinischer Fallsammlungen anerkannter Experten inklusive zugehöriger Lösungen ermöglicht. Es stehen damit einzigartige hochqualitative Werkzeuge für die Fortbildung und das kontinuierliche radiologische Training inklusive Lernerfolgskontrolle zur Verfügung.

GESAMTWIRTSCHAFTLICHE UND BRANCHENBEZOGENDE RAHMENBEDINGUNGEN

Gesamtwirtschaftliche Lage1

Im Jahr 2015 zeigte sich die Entwicklung der globalen Konjunktur weiterhin etwas gedämpft. Das Wachstum in den Schwellenländern, immer noch für mehr als 70 Prozent des globalen Wachstums verantwortlich, sank zum fünften Mal in Folge, während die Industrieländer eine leichte wirtschaftliche Erholung verzeichneten. So entwickelte sich die Konjunktur vor allem in den USA, die für MeVis wichtigste Volkswirtschaft, und im Vereinigten Königreich nach wie vor positiv. In Japan erholt sich die Wirtschaft indes nur schleppend und die Konjunkturflaute in der zweitgrößten Volkswirtschaft China, die Rezession in den wichtigen Schwellenländern Russland und Brasilien und die Krise in den erdölproduzierenden Ländern zeigten ihre Auswirkungen.

Die wirtschaftliche Entwicklung in der Eurozone hat sich zunehmend stabilisiert. Nicht zuletzt haben hier die von der EZB eingeleiteten geldpolitischen Maßnahmen, der niedrige Ölpreis und die Abwertung des Euro dazu beigetragen, dass sich die Erholung allmählich festigen konnte. Während die meisten Länder in der Eurozone mit hoher Energieabhängigkeit überdurchschnittlich vom Fall der Erdölpreise profitieren, haben sich in einigen Ländern Nord- und Ostmitteleuropas dagegen die Konjunkturperspektiven eingetrübt. Z. B. wird in Norwegen, wegen des Falls der Erdölpreise, und indirekt auch in Finnland und den baltischen Ländern, die zudem von den Sanktionen gegen Russland betroffen sind, die Konjunktur gebremst. Insgesamt dominierten jedoch zwei Ereignisse in diesem Jahr das politische und wirtschaftliche Geschehen im gesamten europäischen Raum: Die Krise in Griechenland und die dramatisch zunehmende Zuwanderung von Flüchtlingen.

Die konjunkturelle Lage in Deutschland war im Jahr 2015 gekennzeichnet durch ein solides und stetiges Wirtschaftswachstum mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) preisbereinigt um 1,7 % gegenüber dem Vorjahr. Zwar lag diese Entwicklung wieder über dem durchschnittlichen Wachstum der letzten Jahre, jedoch eher unterdurchschnittlich im europäischen Vergleich. Treibender Faktor blieb hier, wie auch im letzten Jahr, der wachsende innerdeutsche Konsum, profitierend von dem kräftigen Beschäftigungsaufbau, deutlichen Verdienststeigerungen, Budgetentlastungen infolge niedrigerer Rohölpreise und zusätzlichen staatlichen Ausgaben in Zusammenhang mit der starken Flüchtlingszuwanderung.

Branchenentwicklung2

Weiterhin gehen wir davon aus, dass die generelle Nachfrage nach Medizintechnik in den nächsten Jahren deutlich zunehmen wird. Besonders in den Entwicklungs- und Schwellenländern mit großer Bevölkerungsdichte sorgen dabei vor allem das Bevölkerungswachstum und die schnell steigenden Pro-Kopf-Einkommen für einen Anstieg der Nachfrage nach Gesundheitsversorgung, und eine steigende Dichte an Ärzten und Krankenhäusern erfordert eine zusätzliche Ausstattung mit Medizintechnik. Da der Absatzmarkt in diesen Regionen bisher kaum erschlossen ist, liegen hier große Wachstumschancen für die deutsche Medizintechnik, und man rechnet mit überproportionalen Wachstumsraten.

1 Quellen: Deutsche Bundesbank, Monatsberichte 2015International Monetary Fund - World Economic Outlook (WEO) Updates 2015

Statistisches Bundesamt / Eurostat - Globale Wachstumsraten

2 Quellen: Bundesverband Medizintechnologie - BVMed: Branchenbericht Medizintechnologien 2015

Spectaris / Fachverband Medizintechnik / Zahlen & Fakten 2015Studie im Auftrag der HSH Nordbank AG: Globale Absatzmärkte der deutschen Medizintechnik / Perspektiven und Prognosen 2020 (2009)Studie vom VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.: VDE-Studie MedTech 2020 (2009)

In den Industrieländern werden sich vor allem der medizinisch-technische Fortschritt, der demographische Wandel und die erhöhte Bereitschaft der Patienten für bessere Qualität und zusätzliche Dienstleistung mehr zu bezahlen positiv auf den Wachstumsmarkt der Medizintechnik auswirken. Hier rechnet man mit einem Anstieg der allgemeinen Nachfrage bis 2020 mit durchschnittlich jährlich 3 % bis 4 %.

Im internationalen Vergleich haben die USA mit € 90 Milliarden mit Abstand den größten Weltmarktanteil. Zweitgrößte Medizintechnik-Märkte sind Japan und Deutschland mit jeweils rund € 25 Milliarden. Der deutsche Markt ist dabei fast doppelt so groß wie Frankreich und knapp dreimal so groß wie Großbritannien, Irland und Italien.

Auch die Bedeutung der medizinischen Bildgebung in der Medizintechnikbranche wächst beständig, hier beobachtet man eine fortschreitende Integration von Diagnose und Therapie. Dabei sind Themen wie die Multimodale Bildgebung / Funktionale Bildgebung, Diagnoseunterstützung, modellgestützte Therapie, neue und optimierte Workflows und die molekulare Bildgebung wichtige Innovationsbereiche.

Auf der technischen Seite war auch in 2015 die Nachfrage nach der dreidimensionalen digitalen Tomosynthese weiterhin ungebrochen. Die Einführung dieser neuen Technologie führt zu einer verstärkten Nachfrage nach den entsprechenden Aufnahmegeräten, für welche bisher ebenfalls eine dedizierte Software notwendig war, die von MeVis an die Industriekunden Hologic und Siemens vertrieben wird. Durch die große Verbreitung der Tomosynthese bieten jedoch inzwischen viele PACS-Hersteller ebenfalls Software Applikationen zur Befundung von Tomosynthesedaten an, die zwar nicht an den Funktionsumfang der von MeVis entwickelten Produkte heranreichen, jedoch von klinischen Endkunden zunehmend wegen ihrer vollständigen Integration in die bereits im klinischen Umfeld vorhandenen IT-Landschaft geschätzt werden. Dadurch hat sich der Ausblick für den für MeVis relevanten Markt für dedizierte Softwarelösungen eingetrübt.

Weiterhin maßgeblich für das wirtschaftliche Umfeld und somit den Erfolg von MeVis' Produkten sind die weltweiten Regelungen zur Vergütung von medizinischen Dienstleistungen. So war insbesondere die Einführung eines flächendeckenden Brustkrebs-Screenings, verbunden mit der Umstellung von analogen, filmbasierten Geräten auf digitale, softwarebasierte Einrichtungen, ein entscheidender Treiber für den Erfolg des Geschäfts im Bereich "Digitale Mammographie". Diese Umstellung von analogen auf digitale Geräte ist in den USA weitgehend abgeschlossen. Für Lungenscreening zeichnete sich bereits seit Mitte 2013, zumindest für die USA, die Einführung von entsprechenden Screeningprogrammen auf der Basis von CT-Aufnahmen ab. In nationalen Studien (Early Lung Cancer Action Project - ELCAP und National Lung Screening Trial - NLST) wurde in den USA nachgewiesen, dass das CT-Lungenscreening der normalen Röntgenaufnahme beim Nachweis von Lungenkrebs in einem frühen Stadium hoch überlegen ist. Und so hat die dort zuständige Expertenkommission (USPSTF) im Dezember 2013 eine entsprechende Empfehlung3 für ein nationales Lungenscreening ausgesprochen, und die Maßnahmen sind seit 2015 nach einer Entscheidung der CMS4 (Centers for Medicare and Medicaid Services) erstattungsfähig.

MeVis geht davon aus, dass es in der Folge zu einer verstärkten Nachfrage nach Softwarelösungen kommt, die diese anspruchsvolle Untersuchungsform vereinfachen, verkürzen und gleichzeitig qualitativ verbessern. MeVis adressiert diesen potentiell wachsenden Bereich bereits mit den Produkten Visia Lung CAD und Veolity und beabsichtigt sich mit weiteren Produkten und Dienstleistungen im Bereich Lungendiagnostik, wie z. B. dem e-Learning Portal MeVis Online Academy, zu positionieren. In Deutschland und Europa wird eine flächendeckende Einführung des Lungenscreening noch kontrovers diskutiert.

3 U.S. Preventive Services Task Force - Recommendation for Lund Cancer Screening /2013 (http://www.uspreventiveservicestaskforce.org/Page/Document/UpdateSummaryFinal/lung-cancer-screening)

4 Centers for Medicare and Medicaid Services - Decision Memo on Lung Cancer Screening /2015 (https://www.cms.gov/medicare-coverage-database/details/nca-decision-memo.aspx?NCAId=274)

MeVis geht davon aus, dass die erreichte Marktposition auf der Grundlage des spezialisierten Produktportfolios im Bereich Brustbefundung, der umfangreichen Forschungsbasis und der bestehenden Industriekunden auch in 2016 insgesamt gehalten und in einigen Marktsegmenten gezielt weiter ausgebaut werden kann. Jedoch entwickeln sich große Anbieter von PACS-Systemen auch im Hinblick auf die für die Gesellschaft relevanten Marktsegmente weiter, so dass es kontinuierlicher Anstrengungen bedarf, den erarbeiteten technologischen Vorsprung zu halten und neue Produkte mit relevanten Wettbewerbsvorteilen gegenüber den PACS-Systemen im Markt zu platzieren. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Kaufzurückhaltung der klinischen Endanwender bei neuen Produkten wird der künftige Geschäftsverlauf in hohem Maße von der Fähigkeit der Gesellschaft abhängen, bestehende Vertriebskanäle weiter auszubauen und neue zu finden.

GESCHÄFTSVERLAUF

Das operative Geschäft der MeVis setzt sich aus zwei Kernbereichen zusammen: Der Entwicklung und dem Verkauf von Softwarelizenzen und dem damit verbundenen Wartungsgeschäft sowie der Erbringung von medizinischen Dienstleistungen (Distant Services).

Mit rd. 98 % des Gesamtumsatzes trug das Softwaregeschäft, das u. a. die Produkte für die Industriekunden Hologic, Invivo und Vital Images beinhaltet, auch in dieser Berichtsperiode den Großteil zum Gesamtumsatz der Gesellschaft bei.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden die Umsatzerlöse der Gesellschaft auf T€ 15.322 (i. Vj. T€ 13.091) gesteigert. Dabei haben die Wartungsumsätze weiter an Bedeutung gewonnen. Die Umsatzerlöse entfallen zu 50 % (i. Vj. 51 %) auf die Veräußerung von Lizenzen, zu 46 % (i. Vj. 44 %) auf Wartungsumsätze und zu 4 % (i. Vj. 5 %) auf sonstige Umsätze, worin die Umsätze der MeVis Distant Services und die Dienstleistungen für Hologic enthalten sind. Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Gesellschaft ist auf T€ 5.372 nach T€ 5.194 im Vorjahr gestiegen.

ERTRAGSENTWICKLUNG

Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich die Umsatzerlöse der Gesellschaft um 17 % auf T€ 15.322 (i. Vj. T€ 13.091) erhöht. Die Umsatzerlöse entfallen zu 50 % (i. Vj. 51 %) auf die Veräußerung von Lizenzen, zu 46 % (i. Vj. 44 %) auf Wartungsumsätze und zu 4 % (i. Vj. 5 %) auf sonstige Umsätze.

Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich um 15 % auf T€ 2.542 (i. Vj. T€ 2.217). Sie setzen sich im Wesentlichen aus Erträgen aus Kursdifferenzen in Höhe von T€ 1.529 (i. Vj. T€ 1.034), Weiterbelastungen an die Beteiligungsgesellschaften in Höhe von T€ 498 (i. Vj. T€ 551) sowie aus Projektfördermitteln und Entwicklungskostenzuschüssen in Höhe von T€ 456 (i. Vj. T€ 384) zusammen.

Der Materialaufwand hat sich auf T€ 612 verringert (i. Vj. T€ 635) und besteht im Wesentlichen aus Aufwendungen für bezogene Leistungen des Fraunhofer MEVIS Instituts in Höhe von T€ 298 (i. Vj. T€ 250).

Die Gesellschaft hat im abgelaufenen Geschäftsjahr eine Erhöhung des Personalaufwands um 6 % auf T€ 7.422 (i. Vj. T€ 7.004) zu verzeichnen. Im Jahresdurchschnitt wurde die Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter der Gesellschaft um 1 % auf 96 reduziert und die Anzahl der studentischen Aushilfen um 20 % auf 8 reduziert.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im Berichtszeitraum deutlich auf T€ 4.287 (i. Vj. T€ 2.433). Sie setzen sich zusammen aus Mietaufwendungen in Höhe von T€ 556 (i. Vj. T€ 439), Aufwendungen für Rechts- und Beratungsleistungen in Höhe von auf T€ 658 (i. Vj. T€ 172), Abschluss- und Prüfungskosten in Höhe von T€ 92 (i. Vj. T€ 86), aus Aufwand aus Kursdifferenzen in Höhe von T€ 1.276 (i. Vj. T€ 253), aus Wartungskosten T€ 123 (i. Vj. T€ 200) sowie anderen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von T€ 1.582 (i. Vj. T€ 1.283).

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) beträgt T€ 5.229 (i. Vj. T€ 5.003).

Das Finanzergebnis der Gesellschaft beträgt T€ 143 (i. Vj. T€ 191). Somit ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern (EBT) von T€ 5.372 (i. Vj. T€ 5.194).

Für das abgelaufene Geschäftsjahr ergibt sich unter Berücksichtigung der Ertragsteuerlast in Höhe von T€ 602 (i. Vj. T€ 552), der sonstigen Steuern in Höhe von T€ 29 (i. Vj. T€ 30) sowie dem Aufwand für auf Grund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführten Gewinn in Höhe von T€ 4.742 (i. Vj. T€ 0) ein Jahresüberschuss in Höhe von T€ 0 (i. Vj. T€ 4.612).

ERGEBNISVERWENDUNG

Der Gewinn i.H.v. TEUR 4.742 wurde aufgrund des seit 20. Oktober 2015 wirksamen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die VMS Deutschland Holdings GmbH abgeführt.

INVESTITIONEN

Im Berichtszeitraum wurden Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von T€ 22 (i. Vj. T€ 294) getätigt, die im Wesentlichen den Erwerb von Softwarelizenzen betreffen.

Die Investitionen in Sachanlagen belaufen sich auf T€ 94 (i. Vj. T€ 72) und betreffen die Büro- und Geschäftsausstattung.

VERMÖGENS- UND FINANZLAGE

Die Bilanzsumme hat sich auf T€ 29.522 erhöht (i. Vj. T€ 21.453). Das Eigenkapital hat sich um T€ 1.634 erhöht, und die Verbindlichkeiten haben sich um T€ 4.855 erhöht. Die Rückstellungen erhöhten sich um T€ 723. Die Zunahme des Bilanzvolumens um 38 % ist bei den Aktiva in Höhe von T€ 8.278 auf die Erhöhung des Umlaufvermögens, insbesondere die Erhöhung der Liquidität, zurückzuführen.

Die Eigenkapitalquote verringerte sich auf 60 % (i. Vj. 75 %), der Verschuldungsgrad stieg entsprechend auf 40 % (i. Vj. 25 %).

Das Anlagevermögen reduzierte sich zum Bilanzstichtag um T€ 199 auf T€ 801 (i. Vj. T€ 1.000). Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von T€ 171 (i. Vj. T€ 313) sowie die aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung bestehenden Sachanlagen in Höhe von T€ 319 (i. Vj. T€ 374) sind um planmäßige Abschreibungen reduziert worden. Das Umlaufvermögen wurde zum Bilanzstichtag um T€ 8.277 auf T€ 28.567 (i. Vj. T€ 20.290) gesteigert, was auf die Erhöhung der Liquidität um T€ 16.357 bei gleichzeitiger Verringerung der Wertpapiere um T€ 8.021 zurückzuführen ist.

Das Eigenkapital der Gesellschaft erhöhte sich um 10 % auf T€ 17.826 (i. Vj. T€ 16.192) und setzt sich neben dem gezeichneten Kapital in Höhe von T€ 1.820 (i. Vj. T€ 1.820) aus der um die am 21. April 2015 zum Preis von € 17,50 je Aktie angedienten eigenen Aktien um T€ 1.707 erhöhten Kapitalrücklage in Höhe von T€ 11.461 (i. Vj. T€ 9.754) sowie den gesetzlichen Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 5 (i. Vj. T€ 5) und den anderen Gewinnrücklagen in Höhe von T€ 4.540 (i. Vj. T€ 98) zusammen.

Die Rückstellungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um T€ 723 auf T€ 3.030 erhöht (i. Vj. T€ 2.307). Die Verbindlichkeiten haben sich zum Bilanzstichtag um T€ 4.855 auf T€ 5.466 (i. Vj. T€ 611) erhöht. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen wie im Vorjahr nicht.

Die liquiden Mittel der Gesellschaft (Kassenbestand, Bankguthaben und im Vorjahr auch Wertpapiere) haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von T€ 17.284 auf T€ 25.621 erhöht. Die Erhöhung entfällt mit T€ 6.854 auf den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit.

Insgesamt hat sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sehr zufriedenstellend entwickelt.

STEUERUNGSSYSTEM

Als wesentliche finanzielle Steuerungsgrößen dienen der Gesellschaft der Umsatz, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie die Liquidität. Regelmäßig, mindestens aber auf monatlicher Basis, erfolgt eine Abweichungsanalyse mit den jeweiligen Plangrößen und Vorjahreswerten unter Einbeziehung einer entsprechenden Bewertung der Risikolage. Diese Analyse zusammen mit externen Markt- und Wettbewerbsinformationen bildet die Basis für eine laufende Überprüfung des Planes und eine kontinuierliche Anpassung des Forecasts.

Die der Gesellschaft zur Verfügung stehenden liquiden Mittel dienen im Wesentlichen zur Finanzierung des operativen Geschäfts, insbesondere der Zahlung von Gehältern sowie sonstiger betrieblicher Aufwendungen. Zum Bilanzstichtag bestehen keine Kreditlinien bei Kreditinstituten.

Liquidität, die nicht unmittelbar zur Finanzierung des laufenden Geschäfts benötigt wird, wurde in 2015 zu einem geringen Umfang mit niedrigem Wertrisiko und unter dem Gesichtspunkt kurz- und mittelfristiger Liquidierbarkeit in Finanzinstrumente angelegt, die bis zum Bilanzstichtag vollständig veräußert wurden. Hierzu zählten insbesondere festverzinsliche Wertpapiere, zu denen u. a. auch Unternehmensanleihen mit Investment Grade gehörten. Zum Bilanzstichtag wurde ein Teil der Liquidität auf kurzfristigen Festgeldkonten gehalten.

NICHT-FINANZIELLE LEISTUNGSINDIKATOREN

Für den langfristigen Unternehmenserfolg von MeVis sind neben den definierten finanziellen Steuerungsgrößen Umsatz und EBIT auch die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren von Bedeutung und somit wichtige Erfolgsfaktoren. Diese sogenannten nicht-finanziellen Leistungsindikatoren der MeVis werden nachfolgend erläutert. Eine finanzielle Bewertung der nicht-finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt bei MeVis nicht.

Mitarbeiter

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MeVis sind ein wesentlicher Teil des Kapitals. Ihr Knowhow und ihr Engagement leisten den entscheidenden Beitrag zum Unternehmenserfolg. Durch ihr Wissen und ihre Erfahrung wird die Qualität der Produkte gewährleistet und werden Prozesse und Dienstleistungen fortwährend optimiert. Flache Hierarchien, große Gestaltungsfreiheiten und ein hohes Maß an Eigenverantwortung sind Ausdruck der offenen Unternehmenskultur. Eine finanzielle Anerkennung von individueller Leistung ist MeVis ebenso wichtig wie das Angebot flexibler Arbeitszeitmodelle, eine gezielte Personalentwicklung und Angebote für gesundheitsfördernde Maßnahmen.

Die MMS AG beschäftigte am Bilanzstichtag 93 fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (i. Vj. 97) und darüber hinaus 5 studentische Tester auf Aushilfsbasis (i. Vj. 11). Das entspricht insgesamt 88 Vollzeitäquivalenten (i. Vj. 94), davon 86 fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (i. Vj. 90) und 2 (i. Vj. 4) studentische Tester auf Aushilfsbasis.

Der ganz überwiegende Anteil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhielt im abgelaufenen Geschäftsjahr neben ihrer fixen Vergütung eine Bonuszahlung auf freiwilliger Basis.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juni 2011 ist der Vorstand zur Ausgabe von Aktienoptionen für Mitarbeiter und Mitglieder der Geschäftsführung von MeVis und die damit einhergehende bedingte Erhöhung des Kapitals der Gesellschaft um € 130.000 bis zum 31. Dezember 2015 ermächtigt. Die Aktienoptionen haben eine Laufzeit von 5 Jahren und unterliegen einer vierjährigen Wartefrist. Das Erfolgsziel ist in Form einer Marktbedingung formuliert. Der Aktienkurs der MMS AG-Aktie muss den TecDAX zum Zeitpunkt der Ausübung um mindestens 15 % übersteigen. Weitere Erläuterungen und Ausführungen zum Aktienoptionsprogramm können dem Anhang entnommen werden. In 2015 wurden wie in 2014 keine Aktienoptionen ausgegeben.

Qualitätsmanagement und "Regulatory Affairs"

Qualitativ hochwertige Prozesse einschließlich eines umfassenden Knowhow hinsichtlich internationaler Zulassungsprozesse sind eine notwendige Voraussetzung zur Erreichung der strategischen Ziele der MeVis und somit von sehr hohem Wert. Qualität und Qualitätsmanagement sind einerseits eine regulatorische Anforderung und andererseits ein wesentliches Produktmerkmal.

Bei MeVis ist ein umfangsreiches Qualitätsmanagementsystem nach EN ISO 13485 installiert. MeVis ist nach EN ISO 13485:2012 + AC:2012 für die Bereiche Entwicklung, Herstellung, Endkontrolle und Vertrieb von Software zur Befundung medizinischer Bilddaten und Interventionsunterstützung zertifiziert. Durch weitere Zertifizierungen und Zulassungen ist das Unternehmen befähigt, Produkte zu entwickeln, die die Anforderungen nach Richtlinie 93/42/EWG (Europa), FDA 510k (USA) und CMDCAS (Canada) erfüllen, und diese Produkte zur Zulassung zu bringen.

Somit ist sichergestellt, dass die von MeVis gelieferten Software-Komponenten die jeweils geltenden normativen und gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Der Zulassungsprozess für Medizinprodukte der Kunden kann so wesentlich beschleunigt werden, und der Marktzugang wird schneller erreicht.

Innovationsfähigkeit

Innovationen und neue Technologien sind von wesentlicher Bedeutung für die strategische Weiterentwicklung der MeVis. Der Markt für Softwareprodukte im Umfeld der digitalen medizinischen Bildgebung ist durch hohe Qualitätsanforderungen und teilweise kurze Innovationszyklen bei steigender technischer Komplexität geprägt. Die von den Gesellschaften entwickelten Produkte erfordern daher eine fortlaufende und vorausschauende Anpassung an neue medizinische und technologische Entwicklungen sowie an den kontinuierlichen Anstieg der zu verarbeitenden Datenmengen. Neben internen Forschungs- und Entwicklungskapazitäten verfügt MeVis über ein weit verzweigtes Netzwerk von Kliniken und Forschungszentren, welches uns in die Lage versetzt, neue Impulse und Trends im Markt frühzeitig zu erkennen.

Für die rasche Entwicklung auf den Anwendungsfall zugeschnittener Prototypen verwendet MeVis die eigene Forschungs- und Entwicklungsumgebung MeVisLab. Mit dieser lassen sich neu entwickelte Methoden und Arbeitsabläufe in klinischen Umgebungen erproben, evaluieren und optimieren ("Rapid Prototyping"), um Produktentwicklungen in kurzer Zeit in marktreife Produkte zu überführen. Dies führt zu einer deutlichen Verkürzung der Entwicklungs- und Innovationszyklen.

Solide Kundenbeziehungen

MeVis verdankt ihre führende Marktposition der erfolgreichen langjährigen Zusammenarbeit mit international bedeutenden Industriekunden. Im Rahmen des sogenannten OEM-Vertriebsmodells erfolgt der Vertrieb der Software-Applikationen unter dem jeweiligen Markennamen der Industriekunden, welche in der Regel gleichzeitig die Hersteller der bildgebenden Geräte sind. Zu den wichtigsten Industriekunden der Gesellschaften zählen seit vielen Jahren Siemens, Hologic, Invivo (ein Tochterunternehmen von Philips) und Vital Images (ein Unternehmen von Toshiba). Diese guten Kundenbeziehungen sind die Basis für den Erfolg der MeVis. MeVis' Key Account Manager tragen mittels einer individuellen, effizienten und kompetenten Betreuung der Kunden zur Steigerung der Zufriedenheit und Förderung einer langfristigen und profitablen Kundenbeziehung bei. Darüber hinaus wird das Feedback der Kunden auch als innovationstreibende Kraft genutzt, was sich in der kontinuierlichen Weiterentwicklung von Produkten auf Anforderung der Bestandskunden mit neuen oder zusätzlichen Leistungen widerspiegelt.

GESAMTAUSSAGE

2015 war mit Blick auf die Finanzkennzahlen erneut ein sehr erfolgreiches Jahr für MeVis, in dem MeVis maßgeblich an dem starken US-Dollar und der herausragenden Marktposition von Hologic für Tomosynthese partizipieren konnte. Durch die nach wie vor solide Kostenstruktur konnten sehr gute Ergebnisse erwirtschaftet werden, wodurch auch die Liquidität erneut stark gewachsen ist.

Die mittel- und langfristigen Zukunftsaussichten bleiben durch die von Hologic eingeleitete Veränderung der Zusammenarbeit mit MeVis und den damit verbundenen erwarteten Rückgang der Umsätze mit und Aktivitäten für Hologic deutlich eingetrübt. Verschärfend kommt dazu, dass in 2015 die wirtschaftliche Abhängigkeit von dem Geschäft mit Hologic trotz intensiver Bemühungen weiter gestiegen ist.

FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

Der Markt für Softwareprodukte im Umfeld der digitalen medizinischen Bildgebung ist durch hohe Qualitätsanforderungen und teilweise kurze Innovationszyklen bei steigender technischer Komplexität geprägt. Dabei gewinnen Benutzerfreundlichkeit der Software und die Möglichkeit zur einfachen Integration in das klinische IT-Umfeld zunehmend an Bedeutung. Die von der Gesellschaft entwickelten Produktfamilien erfordern daher eine fortlaufende und vorausschauende Anpassung an neue medizinische und technologische Entwicklungen sowie an den kontinuierlichen Anstieg der zu verarbeitenden Datenmengen.

Die Gesellschaft verfügt über geringe eigene Forschungskapazitäten. Die Forschungsleistungen werden überwiegend durch das Fraunhofer-Institut für Bildgestützte Medizin MEVIS (im Folgenden auch "Fraunhofer MEVIS" oder "FME") oder auch andere renommierte Forschungsinstitute erbracht. Der überwiegende Teil der bei der Gesellschaft beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird im Rahmen der Entwicklung von Software-Applikationen eingesetzt.

Der Schwerpunkt der Entwicklungsaktivitäten innerhalb der Gesellschaft lag im Berichtszeitraum auf der Fertigstellung neuer Software-Applikationen, wie z.B. Lösungen für Lungenkrebsscreening. Darüber hinaus haben wir uns auch wesentlich auf die Weiterentwicklung bestehender Softwareprodukte konzentriert, um diese wettbewerbsfähig zu halten und die Sicherstellung der Wartungsumsätze langfristig zu garantieren.

Technologieplattformen

MeVis nutzt für die schnelle und effektive Entwicklung von Softwareprototypen die MeVis eigene Forschungs- und Entwicklungsumgebung MeVisLab. Mit dieser lassen sich die entwickelten Methoden und Arbeitsabläufe sehr schnell in klinischen Umgebungen erproben, evaluieren und zeitnah optimieren ("Rapid Prototyping"). Die Prototypen, die auf Basis von MeVisLab entwickelt wurden, können durch Verknüpfung mit Softwaretechnologien für die Produktentwicklung in kurzer Zeit in marktreife Produkte überführt werden. Dies führt zu einer deutlichen Verkürzung der Entwicklungs- und Produkteinführungszeiten. Diese Entwicklungsmethode ist in 2015 sehr erfolgreich bei der Entwicklung verschiedener Softwareprodukte eingesetzt worden, darunter insbesondere bei der Weiterentwicklung des Produkts Veolity zur effizienten Befundung von Lungen-CT-Studien.

MeVisAP, eine selbst entwickelte Technologieplattform, stellt Basisdienste bereit, wie etwa die Einbindung in das Kliniknetzwerk, Lizenzverwaltung, Verwaltung von Studien und Arbeitslisten, Aufbereitung von 2D-, 3D- und 4D-Bilddaten sowie die Erstellung optisch ansprechender Berichte und Befunde. Durch die Client-Server-Technologie kann der Anwender von jeder Station aus seine Fälle bearbeiten, den Rat anderer Experten einholen und seine Arbeit jederzeit unterbrechen bzw. fortsetzen. Durch das modulare Konzept kann MeVis zügig Kombinationen verschiedener klinischer Fragestellungen oder Bildgebungsverfahren ganz nach Kundenwunsch zusammenstellen und miteinander verbinden. MeVisAP dient einerseits als vollständige Befundungsplattform, andererseits lassen sich Teilfunktionen aus bestehenden Systemen (RIS, PACS, Systemplattformen) darin integrieren.

Förderprojekte

Im Rahmen ihrer zukunftweisenden Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten beteiligt sich die MMS AG regelmäßig an durch EU und BMBF geförderten Forschungsprojekten. In 2015 waren dies die folgenden zwei Projekte:

ASSURE

(Adapting Breast Cancer Screening Strategy Using Personalised Risk Estimation = Anpassung der Brustkrebsscreeningstrategie unter Einbeziehung der persönlichen Risikoeinschätzung)

ASSURE ist ein von der Europäischen Kommission gefördertes Forschungsprojekt mit zehn akademischen und klinischen Partnern sowie mehreren mittelständischen Unternehmen. Das Ziel von ASSURE ist die Erforschung und Entwicklung von Prozessen und Softwarewerkzeugen zur Personalisierung des heutigen Einheits-Mammographie-Screenings. Nach Analyse individueller Risikofaktoren, wie z. B. der Brustdichte oder des genetischen Status, sollen weitergehende Screening-Maßnahmen auf Basis von automatischen 3D-Ultraschall- bzw. MRT-Untersuchungen durchgeführt werden. Aus Sicht des Patienten soll durch ein personalisiertes Screening das Risiko minimiert werden, dass eine Krebserkrankung im Frühstadium übersehen wird. Dadurch soll die Sterblichkeit, aber auch der Verlust an Lebensqualität durch weniger drastische Behandlungsoptionen gesenkt werden.

Die MeVis Medical Solutions AG bringt dabei ihre Kompetenzen als ein führendes Softwareunternehmen der bildbasierten Medizin ein. Zusammen mit den anderen technischen und klinischen Partnern sollen zwei Software-Prototypen entwickelt werden, die Radiologen in einem Screeningkontext auf Basis von Ultraschall- bzw. MRT-Bildern bestmöglich unterstützen. Im Jahr 2015 wurde die erste Version der Prototypen weiterentwickelt. Dazu wurden neuartige Screening-Workflows implementiert, um diese dann zusammen mit Radiologen zu validieren und anschließend zu optimieren. Mit dem Ende von ASSURE im November 2015 wurden die Prototypen finalisiert, um auf dem European Congress of Radiology (ECR) 2016 präsentiert zu werden.

SPARTA

Die bildbasierte Strahlentherapie umfasst die medizinische Anwendung hochenergetischer Strahlung, um bösartige Tumorerkrankungen zu heilen oder deren Fortschritt zu verzögern. Im Rahmen des durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung teilfinanzierten Forschungsprojekts SPARTA entwickelt und evaluiert die MeVis Medical Solutions AG neuartige Softwaretechnologie, um durch Optimierung der Therapieplanung, Verlaufskontrolle und Nachsorge nachhaltig zu einer sicheren, hochpräzisen Strahlentherapie beizutragen. In diesem aus insgesamt zehn Partnern bestehenden Verbundprojekt kooperiert MeVis mit führenden Forschungsinstituten, nationalen Forschungszentren und onkologischen Kliniken.

RISIKOMANAGEMENT

Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Risiken ist eine wichtige Grundlage einer guten Corporate Governance bei der MeVis Medical Solutions AG. Der Vorstand hat ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen installiert, um die Risiken, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben, frühzeitig zu erkennen, bewerten, überwachen und steuern zu können. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig über die aktuelle Entwicklung der wesentlichen Risiken. Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich anhand aktueller Entwicklungen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Weitere Erläuterungen und Ausführungen zum Risikomanagement können Sie dem Chancen- und Risikobericht ab Seite 14 entnehmen.

RECHNUNGSLEGUNG UND ABSCHLUSSPRÜFUNG

Die MeVis Medical Solutions AG stellt ihren gesetzlich vorgeschriebenen Jahresabschluss und Lagebericht nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches auf. Des Weiteren erstellt die Gesellschaft freiwillig einen Einzelabschluss und Lagebericht nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Halbjahresfinanzbericht sowie die Zwischenberichte werden ebenfalls nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.

Die Abschlüsse werden vom Vorstand aufgestellt und vom Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat hat den von der Hauptversammlung bestellten Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2015, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2015 beauftragt und der Vorstand mit der Prüfung des IFRS-Einzelabschlusses. Dabei wird sichergestellt, dass keine Interessenkonflikte die Arbeit des Abschlussprüfers beeinträchtigen.

Die Jahresabschlussprüfungen für 2015 wurden durch die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bremen, unter Beachtung der vom Institut für Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.

ÜBERNAHMERECHTLICHE ANGABEN NACH § 289 ABS. 4 HGB

Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals

Das gezeichnete Kapital der MeVis Medical Solutions AG betrug zum Bilanzstichtag T€ 1.820 und bestand aus 1.820.000 nennwertlosen, stimmberechtigten, auf den Namen lautenden Stückaktien. Jede Namensaktie gewährt eine Stimme. Die Aktionäre nehmen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Satzung ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus.

Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen

Dem Vorstand liegen keine Informationen über etwaige Beschränkungen zur Stimmrechtsausübung oder Beschränkungen hinsichtlich der Übertragbarkeit der Aktien vor, die über die gesetzlichen Bestimmungen des Kapitalmarktrechts hinausgehen.

Beteiligungen am Kapital, die mehr als 10 % der Stimmrechte überschreiten

Es bestanden nach Kenntnis der Gesellschaft folgende direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zum Bilanzstichtag 10 % der Stimmrechte überschreiten:

Gemäß Stimmrechtsmitteilungen vom 21. April 2015 beläuft sich der gemeinsame Stimmrechtsanteil der VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt, der Varian Medical Systems International AG, Cham, Schweiz, der Varian Medical Systems Nederland BV, Houten, Niederlande, der Varian Medical Systems Nederland Holdings BV, Houten, Niederlande, und der Varian Medical Systems, Inc., Wilmington, Delaware, USA, auf rd. 73,52 % der Stimmrechte.

Bestimmung über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Änderung der Satzung

Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands wird auf §§ 84, 85 AktG verwiesen. Darüber hinaus bestimmt § 6 Absätze 1 und 2 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG in der Fassung vom 9. Juni 2015, dass der Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder bestellt und deren Zahl bestimmt. Für Änderungen der Satzung gelten §§ 133, 179 ff. AktG. Gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG beschließt die Hauptversammlung über Satzungsänderungen. Der Aufsichtsrat ist nach § 9 Abs. 5 der Satzung der MeVis Medical Solutions AG in der Fassung vom 9. Juni 2015 befugt, Änderungen der Satzung, insofern sie die Fassung betreffen, zu beschließen.

Befugnis des Vorstands, Aktien auszugeben bzw. zurückzukaufen

Die Hauptversammlung vom 22. August 2007 hat mit Berichtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 28. September 2007 den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Dezember 2011 einmalig oder mehrmals Bezugsrechte auf insgesamt bis zu 130.000 Stück auf den Namen lautende Stammaktien der Gesellschaft ohne Nennbetrag an Arbeitnehmer und Mitglieder der Geschäftsführung der Gesellschaft und der Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar mit Mehrheit beteiligt ist, zu gewähren sowie ein bedingtes Kapital in Höhe von T€ 130 zu schaffen. Die Hauptversammlung vom 15. Juni 2011 hat diese Ermächtigung bis zum 31. Dezember 2015 verlängert.

Der Vorstand ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 8. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu T€ 910 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der MeVis Medical Solutions AG zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Die von der Hauptversammlung am 10. Juni 2010 erteilte Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 9. Juni 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu T€ 910 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen, wurde aufgehoben.

Wesentliche Vereinbarungen, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebotes stehen

Die MeVis Medical Solutions AG hat die im Folgenden aufgeführten wesentlichen Vereinbarungen abgeschlossen, die Regelungen für den Fall eines Kontrollwechsels etwa infolge eines Übernahmeangebots beinhalten:

Die Siemens Healthcare GmbH, als 49 % Gesellschafterin der MBC KG, ist berechtigt, die Übertragung des Kommanditanteils der MMS AG an der MBC KG sowie ihres Geschäftsanteils an der MeVis BreastCare Verwaltungsgesellschaft mbH zu einem angemessenen Preis auf sich zu verlangen, wenn ein Dritter - mittelbar oder unmittelbar - einen beherrschenden Einfluss im Sinne von § 17 AktG auf die MMS AG erwirbt und im Wettbewerb zur Siemens Healthcare GmbH steht.
Die Gesellschaft Invivo Corporation als Lizenznehmerin der MMS AG, hat das Recht, den zwischen ihr und der MMS AG bestehenden Lizenzvertrag im Falle der Veränderung der bestehenden Beherrschungsverhältnisse innerhalb der MMS AG zu kündigen, soweit die dann beherrschende Partei die Verpflichtung des Lizenzvertrages nicht anerkennt.

ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG (§ 289a HGB)

Die aktuelle Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseite der MeVis Medical Solutions AG unter dem folgenden Link http://www.mevis.de/ir erklaerung hgb.html zugänglich gemacht worden.

VERGÜTUNGSBERICHT

Die Bezüge des Vorstands enthalten fixe und variable Bestandteile.

Die Tantieme der Vorstandsmitglieder bemisst sich grundsätzlich nach dem Erreichen eines jeweils mit dem Aufsichtsrat vereinbarten Zielekatalogs. Sie ist bei beiden Vorstandsmitgliedern auf das 1,0-fache des jeweiligen fixen Bruttogehaltes begrenzt. 75 % der Tantieme werden nach einer festgelegten Formel aus dem um die Aktivierung von Entwicklungskosten bereinigten EBITDA abgeleitet, über 25 % der Tantieme entscheidet der Aufsichtsrat nach seinem Ermessen. Zur langfristigen Anreizwirkung wird ein Teil der Tantieme der Vorstandsmitglieder in definierten Bandbreiten an die Kursentwicklung der MMS AG-Aktie gekoppelt und erst nach drei Jahren ausgezahlt.

Als weiterer variabler Vergütungsbestandteil mit langfristiger Anreizwirkung ist außerdem für die Vorstandsmitglieder die Teilnahme an einem Aktienoptionsprogramm vorgesehen. Die Optionen haben eine Laufzeit von fünf Jahren ab Gewährung. Im Berichtsjahr wurden wie in 2014 keine Aktienoptionen ausgegeben.

Die laufenden Vorstandsverträge, die eine Laufzeit von drei Jahren haben, sehen Übergangsgelder von bis zu vier Monatsbezügen im Falle der Nichtverlängerung unter Versäumung einer Frist von vier Monaten zum Vertragsende vor. Im Falle des Widerrufs der Bestellung erhält das Vorstandsmitglied die Festvergütung (in einem Fall den Barwert) bis zum Ende der ursprünglichen Vertragsdauer, es sei denn, der Widerruf beruht auf schuldhaftem Verhalten des Vorstandsmitglieds.

Die Gesamtvergütung des Vorstands betrug im Berichtsjahr wie im Anhang detailliert erläutert T€ 736 (i. Vj. T€ 607).

CHANCEN- UND RISIKOBERICHT

Nach Einschätzung des Vorstands der MMS AG ist der Markt der bildgebenden Medizintechnik in dem für die Gesellschaft sehr relevanten Segment der digitalen Mammographie zunehmend von einer Marktsättigung geprägt. Der Vorstand bewertet daher das Marktumfeld zukünftig kompetitiver. So entwickeln sich große Anbieter von PACS-Systemen (Picture Archiving and Communication System) zur Archivierung und Darstellung sämtlicher klinischer Patientendaten laufend auch im Hinblick auf die für die Gesellschaft relevanten Marktsegmente weiter, so dass es zunehmender Anstrengungen bedarf, den erarbeiteten technologischen Vorsprung zu halten und auszubauen. Die laufenden Aktivitäten der MMS AG und ihrer Beteiligungen basieren folglich auf der Überzeugung, dass die globale Nachfrage insbesondere nach bildgebender Medizintechnik bzw. Diagnoseunterstützung grundsätzlich stabil bleibt, die Wettbewerbssituation sich aber ausgeprägter zeigen und der Preisdruck zunehmen wird. Neben der bildgebenden Diagnostik werden Intervention und Therapieplanung zur Optimierung des gesamten klinischen Workflows eine zunehmende Rolle spielen.

MeVis geht davon aus, dass seine Industriekunden im Rahmen der computergestützten Bildgebung die herausragende Position ihrer Produkte am Weltmarkt halten bzw. teilweise ausbauen können. Hierzu kann MeVis mit ihren Software-Applikationen einen entscheidenden Beitrag leisten. Dementsprechend wird sich MeVis vor dem Hintergrund zunehmenden Wettbewerbs weiterhin verstärkt um das Fortbestehen der starken Beziehungen zu diesen Industriekunden sowie eine Verbreiterung der Kundenbasis vor allem für das Segment Sonstige Befundung bemühen. Der für das Segment Digitale Mammographie relevante Markt für dedizierte Software-Applikationen zur Befundung von Mammographie- und Tomosyntheseaufnahmen wird von MeVis mittel- und langfristig rückläufig eingeschätzt, da die oben erwähnten PACS-Systeme zunehmend ihren Funktionsumfang ausbauen und durch nahtlose Integration ein nutzerfreundlicheres Gesamtsystem anbieten, als dies jemals mit dedizierten Einzellösungen möglich wäre.

Nach wie vor spielen aber auch makroökonomische Einflussfaktoren sowie gesundheitspolitische Debatten, wie beispielweise über die Bedeutung von Früherkennungsprogrammen für Lungenkrebs, eine wichtige und maßgebliche Rolle für das Geschäftsumfeld von MeVis. Der Vorstand kann daher nicht ausschließen, dass es aufgrund derartiger externer Faktoren zu einer negativen Beeinträchtigung des Marktumfelds und somit der Umsatz- und Absatzerwartung der Gesellschaft für 2016 und darüber hinaus kommen kann.

Andererseits erhofft sich der Vorstand der MMS AG nach wie vor, dass MeVis bei einer breiten Einführung von z. B. Lungenscreening eine führende Rolle einnehmen kann, auch wenn der bisherige Absatz dieser Produkte hinter den Erwartungen zurückblieb.

Neben dem anhaltend starken Wartungsgeschäft verfügt die Gesellschaft über eine Reihe von Produkten und Technologien in den Bereichen allgemeine Onkologie, Neuro, Prostata und virtuelle Koloskopie mit einem derzeit vergleichsweise moderaten Umsatzbeitrag. Die künftige Umsatzentwicklung dieser Technologien ist jedoch aufgrund der Abhängigkeit vom Markterfolg der bestehenden bzw. der möglichen Gewinnung neuer Industriekunden oder dem Aufbau alternativer Vertriebskanäle auch im laufenden Geschäftsjahr mit Unsicherheit behaftet. Die zukünftigen Schwerpunkte in der Ausrichtung von MeVis liegen in der Entwicklung und Vermarktung von Softwarelösungen und Dienstleistungen in den Bereichen Brust-, Lungen- und Leberdiagnostik.

Die MMS AG hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr ihre Bemühungen fortgesetzt, die internen Risikomanagementprozesse weiter zu optimieren. Regelmäßige Sitzungen der erweiterten Unternehmensleitung stellen dabei nach wie vor ein zentrales Instrument dar, Vermögensrisiken sowie Veränderungen der wirtschaftlichen Entwicklung der Geschäftsbereiche oder sonstige unternehmensgefährdende Risiken frühzeitig zu erkennen.

Geleitet ist das Risikomanagementsystem der Gesellschaft davon, die Prozesse zur Überwachung, Früherkennung und Bewältigung aller unternehmerischen Risiken entsprechend dem Gesetz zur Transparenz und Kontrolle im Unternehmensbereich zu koordinieren. Hierdurch können gefährdende Entwicklungen, insbesondere risikobehaftete Geschäfte, Unrichtigkeiten der Rechnungslegung und Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wesentlich auswirken, frühzeitig erkannt und mögliche negative Auswirkungen minimiert werden.

Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts hat den Aufgabenkatalog von Aufsichtsräten und Vorständen kapitalmarktorientierter Unternehmen weiter konkretisiert. Dies betrifft insbesondere die Verantwortung und die Überwachungspflichten in Bezug auf das interne Risikomanagement, einschließlich des internen Kontrollsystems.

Kernelement des Risikomanagements der MMS AG ist ein Überwachungssystem, das sicherstellt, dass bestehende Risiken erfasst, analysiert und bewertet sowie risikobezogene Informationen in systematisch geordneter Weise zeitnah an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

Vom Risikomanagementsystem werden Risiko-Szenarien aus der Geschäftstätigkeit und solche aus Rahmenbedingungen erfasst und regelmäßig aktualisiert. Die Gesellschaft hat derzeit im Wesentlichen folgende Chancen und Risiken für sich identifiziert:

CHANCEN UND RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

▪ Risiken aus der Abhängigkeit von Großkunden

Die Gesellschaft erwirtschaftet einen wesentlichen Teil ihrer Umsatzerlöse mit wenigen industriellen Großkunden. Diese Großkunden haben damit erhebliche Bedeutung für die geschäftliche Entwicklung der MMS AG. Mit diesen Großkunden sind teilweise befristete Verträge mit einer mehrjährigen Laufzeit geschlossen. Teilweise sind dabei für einzelne Produkte jährliche Mindestabnahmen vereinbart. Sollte es nicht gelingen, die bestehenden positiven Geschäftsbeziehungen zu diesen wichtigen Kunden zu halten, oder sollten sich diese Großkunden aus anderen Gründen gegen eine Fortsetzung dieser Beziehungen entscheiden bzw. insolvent werden, würde sich dies unmittelbar negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken. Aus diesem Grund ist die MMS AG bemüht, die Zahl der Geschäftsbeziehungen so zu erweitern, dass das bestehende Risiko zum einen minimiert wird, ohne zum anderen die Qualität oder die Profitabilität einzelner Bereiche zu erodieren.

▪ Chancen aus der Gewinnung von zusätzlichen Großkunden

Die Gesellschaft erwirtschaftet einen wesentlichen Teil ihrer Umsatzerlöse mit industriellen Großkunden. Sollte es MeVis gelingen, einen oder mehrere zusätzliche Großkunden zu gewinnen und mit ihnen Verträge zum Lizenzverkauf bestehender oder neuer Softwareprodukte zu schließen, ergeben sich daraus Chancen zur Generierung zusätzlicher Umsatzbeiträge. Außerdem würden dadurch aufgrund einer breiteren Verteilung der Umsätze auf mehr Industriekunden die Risiken aus der Abhängigkeit von einzelnen Industriekunden verringert werden.

▪ Chancen und Risiken in Abhängigkeit vom Erfolg der Kunden

Auch bei einem positiven Fortbestehen der Beziehungen zu den Großkunden der MMS AG bzw. deren Solvenz bestehen Chancen und Risiken im Zusammenhang mit dem Erfolg dieser Kunden, denn die Gesellschaft ist aufgrund der bestehenden vertraglichen Regelungen grundsätzlich davon abhängig, dass die Großkunden ihre Produkte erfolgreich vermarkten. Zwar ist dieses Risiko in einigen Bereichen, z. B. durch Mindestabnahmevereinbarungen, begrenzt, dennoch spielt es weiterhin eine nicht unerhebliche Rolle für die Risikobewertung der MMS AG. Ähnliches gilt prinzipiell auch für die indirekte Vermarktung durch Vertriebspartner. Sollten Kundenprodukte nicht erfolgreich vertrieben werden können oder gelingt es Kunden nicht, die erforderlichen Zulassungen für ihre Produkte zu erhalten, so würde sich dies negativ auf die Nachfrage nach Produkten der MMS AG und ihrer Beteiligung auswirken. In Folge könnte dies u. a. zu einer Wertberichtigung der Firmenwerte im immateriellen Anlagevermögen führen. Andererseits kann großer Absatzerfolg der Industriekunden sich positiv auf MeVis' Lizenzgeschäft auswirken.

▪ Risiken aus dem Auslaufen des Vertrags über SecurView™ mit Hologic zum 31. Dezember 2016

Der bestehende Vertrag mit dem Industriekunden Hologic über den Vertrieb des Produktes SecurView™ ist im April 2015 um ein Jahr verlängert worden und jetzt bis zum 31. Dezember 2016 befristet. Aufgrund des nach wie vor starken Geschäfts mit diesem Produkt und zumindest ab Jahresbeginn 2017 keiner für MeVis erkennbaren Alternative zu SecurView™ für Hologic wird von einer Verlängerung des Vertrags bzw. der Unterzeichnung eines Anschlussvertrags ab 1. Januar 2017 ausgegangen. Eine mögliche Vertragsänderung oder Nichtverlängerung des Vertrags könnte aufgrund der Bedeutung dieses Geschäfts für MeVis zu einer signifikanten Beeinträchtigung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen. Derzeit erwartet die Gesellschaft allerdings für das laufende Geschäftsjahr 2016 keine erhebliche Veränderung des Absatzes an Neulizenzen auf Basis der vertraglichen Regelung.

▪ Risiken in Zusammenhang mit Finanzinstrumenten

Die wesentlichen von der MMS AG verwendeten Finanzinstrumente sind die liquiden Mittel. Diese dienen der Finanzierung der Geschäftstätigkeit und der Investitionen. Die Gesellschaft verfügt über verschiedene weitere Finanzinstrumente, wie zum Beispiel Forderungen und Verbindlichkeiten, die unmittelbar aus der Geschäftstätigkeit resultieren. Wesentliche Ausfall- und Liquiditätsrisiken werden insoweit nicht gesehen. Zur Absicherung von Wechselkursrisiken aus Umsatzerlösen wurden von der Gesellschaft Devisenoptionen eingesetzt.

▪ Chancen und Risiken aus Wechselkursschwankungen

Die MMS AG und ihre Beteiligung bieten ihre Leistungen international und damit auch außerhalb des Euro-Währungsgebietes an, insbesondere auf dem US-amerikanischen Markt. Die Umsätze der MMS AG und ihrer Beteiligung werden in der Währung fakturiert, in dessen Gebiet der jeweilige Kunde seinen Hauptsitz hat. Bisher wird ein ganz überwiegender Teil der Leistungen der MMS AG daher in US-Dollar in Rechnung gestellt, während der Großteil der Aufwendungen der Gesellschaft in Euro zu begleichen ist. Daraus ergeben sich insbesondere bei mittel- und langfristigen Kundenverträgen, wie sie üblicherweise abgeschlossen werden, Chancen und Risiken aus Wechselkursschwankungen, die sich positiv oder negativ auf die Ertragslage der Gesellschaft auswirken können. Außerdem nominiert ein Teil der Liquidität in US-Dollar, woraus sich ebenfalls Chancen und Risiken ergeben.

▪ Risiken im Zusammenhang mit der Produktentwicklung

Seit einigen Jahren hat MeVis intensiv in neue Technologien und Produkte investiert. Die in diesem Zusammenhang erbrachten Entwicklungsleistungen sind teilweise als Vermögenswerte aktiviert und ausgewiesen worden. Aufgrund einer veränderten Einschätzung des Marktumfeldes hat MeVis bereits in 2010 und 2011 einen erheblichen Teil dieser Investitionen wertberichtigt. Diese Erfahrung zeigt, dass die Entwicklung neuer Produkte und Basistechnologien trotz umfangreicher Marktstudien insbesondere auch in der Zusammenarbeit mit Neukunden grundsätzlich mit einem signifikanten Risiko behaftet ist. Während MeVis verstärkt auf die Reduzierung des Umsatzrisikos bei der Entwicklung von Produkten setzt, z. B. durch die Vereinbarung von Mindestabnahmemengen mit Großkunden und Vertriebspartnern, bleibt ein finanzielles Risiko bei der notwendigen Vorentwicklungen von Technologien bestehen.

▪ Produkthaftungsrisiken

Trotz einer stetigen Qualitätssicherung kann nicht ausgeschlossen werden, dass MeVis' Produkte Mängel aufweisen. MeVis wäre in solchen Fällen gegebenenfalls Gewährleistungsansprüchen von Vertragspartnern oder Produkthaftungsansprüchen ausgesetzt. Darüber hinaus könnten Gewährleistungs- und Produkthaftungsstreitigkeiten zu einem Vertrauensverlust im Markt und zu einer Schädigung des Rufes von MeVis führen.

▪ Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Marken

Es ist möglich, dass weitere Kennzeichen wie Marken, Namen oder Firmen Dritter existieren, die den durch die MMS AG oder ihr Beteiligungsunternehmen genutzten oder als Marken angemeldeten Bezeichnungen ähnlich sind und identische oder ähnliche Dienstleistungen und Waren schützen. Insoweit ist nicht auszuschließen, dass bezüglich Marken oder Kennzeichen (wie etwa Namen, Firmenbezeichnungen, etc.) Dritter eine Kollision auftritt, die im Ergebnis dazu führen kann, dass MeVis die betreffende Bezeichnung nicht mehr führen beziehungsweise die betroffene Marke nicht mehr verwenden darf. In einem solchen Fall wäre zudem zu befürchten, dass die MMS AG oder die MBC KG Schadensersatz an die Rechteinhaber zu zahlen hätten.

▪ Risiken im Zusammenhang mit der Nutzung von Patenten und Gebrauchsmustern

Die MMS AG und die MBC KG sind Inhaber einer Anzahl deutscher, europäischer und US-amerikanischer Patente und Patentanmeldungen. Für die MBC KG ist außerdem ein deutsches Gebrauchsmuster geschützt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Dritte gewerbliche Schutzrechte der Gesellschaft oder ihrer Beteiligungen verletzen. Es kann ebenso nicht ausgeschlossen werden, dass MeVis ihrerseits Patente oder Gebrauchsmuster Dritter verletzt. Durch die Zugehörigkeit von MeVis zu einem amerikanischen Konzern ist das Risiko gestiegen, dass MeVis in den USA wegen Patentverletzungen verklagt wird und für die Abwehr dieser Klagen - unabhängig von deren Substanz - erhebliche Rechtsberatungskosten anfallen.

▪ Liquiditätsrisiken

Eine Veränderung im Geschäfts- und Marktumfeld der MMS AG und ihrer Beteiligung könnte dazu führen, dass die Gesellschaften nicht in der Lage sind, finanziellen Verpflichtungen aus dem operativen Geschäft nachzukommen. Eine solche Erosion der Liquiditätslage könnte dadurch entstehen, dass eines der genannten Risiken, z. B. im Zusammenhang mit bestehenden Großkunden, eintritt oder sich Zahlungseingänge signifikant verzögern. Die Liquiditätssicherung und das Debitorenmanagement ist deshalb genauso fester Bestandteil der laufenden Liquiditätssteuerung in der MMS AG und ihrer Beteiligung wie eine finanzielle Due Diligence bei Neukunden. Zum Abschlussstichtag hatte die MMS AG € 25,6 Mio. liquide Mittel (i. Vj. € 17,3 Mio. unter Einbeziehung der gehaltenen Wertpapiere). Die Gesellschaft geht davon aus, dass diese Liquiditätsdecke ausreichend ist. In späteren Folgejahren könnte weiterer Liquiditätsbedarf entstehen, wenn die geplanten Umsatzerlöse nicht erreicht werden sollten und es gleichzeitig nicht gelingt, die Kosten der MMS AG entsprechend zu reduzieren. Kreditlinien bei Kreditinstituten bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Die Liquiditätsrisiken werden durch die in dem in 2015 geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag festgelegte Verpflichtung von VMS Deutschland Holdings GmbH, abgesichert durch eine Patronatserklärung der amerikanischen Konzernmuttergesellschaft, zu einer möglichen Verlustübernahme sehr erheblich verringert.

MARKTBEZOGENE CHANCEN UND RISIKEN

▪ Risiken aus der Notwendigkeit einer ständigen Produktoptimierung

MeVis ist im Wettbewerb darauf angewiesen, die angebotenen Produkte ständig weiterzuentwickeln, um diese an die Entwicklung des Marktes unter Berücksichtigung der jeweiligen regionalen Anforderungen anpassen und entsprechend dem jeweils aktuellen technologischen Stand der Diagnose-, Therapie- und Interventionsmethoden anbieten zu können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der technische Fortschritt in diesen Bereichen künftig zu Entwicklungen führt, welche die durch MeVis entwickelte Software überholen können. Sollte es MeVis nicht gelingen, die angebotenen Software-Produkte entsprechend den schnellen und dynamischen technischen Fortschritten in den jeweiligen Anwendungsbereichen weiterzuentwickeln, könnte sich dies negativ auf den Auftragseingang und damit auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MMS AG und ihrer Beteiligung auswirken.

▪ Risiken aus der Weiterentwicklung von PACS-Systemen

Sollte sich der Funktionsumfang der PACS-Systeme in erheblichem Umfang in Richtung der von MeVis angebotenen Software-Applikationen weiterentwickeln, könnte sich dies negativ auf den Markt für dedizierte Software-Applikationen entwickeln, die auf sogenannten Workstations betrieben werden. Der Markt für dedizierte Software-Applikation ist für MeVis von ganz maßgeblicher Bedeutung.

▪ Risiken auf der steigenden Bedeutung von vollintegrierten Software-Applikationen für klinische Endkunden

Wenn klinische Endkunden zukünftig größeren Wert auf eine nahtlose Integration der verwendeten Software-Applikationen in die im Krankenhaus vorhandene IT-Landschaft legen, würde dies zu einer Verschiebung der Märkte von Einzelanbietern dedizierter Applikationen wie MeVis hin zu vollintegrierten PACS-Lösungen führen mit negativen Auswirkungen auf MeVis' Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

▪ Chancen aus der Einführung von Lungenscreening

Für Lungenscreening zeichnet sich seit Mitte 2013, zumindest für die USA, die Einführung von entsprechenden Screeningprogrammen auf der Basis von CT-Aufnahmen ab. Die dort zuständige Expertenkommission (USPSTF) hat im Dezember 2013 eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen. Diese wurde im Lauf des Vorjahres weiter konkretisiert und am 5. Februar 2015 von der CMS (Centers for Medicare and Medicaid Services) in Form eines Entscheidungsmemorandums veröffentlicht. Im November 2015 wurden die finalen Kriterien zur Kostenerstattung veröffentlicht und der 4. Januar 2016 als Beginn der Kostenerstattung festgelegt. Entsprechend geht MeVis von einem starken Anstieg der zu befundenen Lungen-CT-Aufnahmen in 2016 aus, in dessen Folge es zu einer verstärkten Nachfrage nach Lösungen kommt, die diese Prozedur vereinfachen, verkürzen und qualitativ verbessern. MeVis adressierte diesen potentiell wachsenden Bereich bereits seit längerem mit dem Produkt Visia™ Lung CAD und hat aus diesem Grunde in der zweiten Jahreshälfte des Geschäftsjahres 2014 eine dedizierte Lungenscreening Lösung an den Markt gebracht und über deren Vermarktung mit einem bedeutenden Industriekunden einen Vertrag abgeschlossen. Die Einführung von breit gefächerten Lungenscreeningprogrammen ergäbe für MeVis Chancen auf eine deutliche Umsatzausweitung.

RISIKEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER FORSCHUNG UND ENTWICKLUNG

▪ Risiken im Zusammenhang mit der Einführung neuer Entwicklungsmethoden

Die notwendige Verbesserung der Entwicklungseffizienz zur Sicherung und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft erfordert eine laufende Überprüfung und Anpassung interner Prozesse. So hat die Gesellschaft auch im abgelaufenen Geschäftsjahr mit Nachdruck die Einführung schlanker und agiler Entwicklungsmethoden vorangetrieben. Ziel der Einführung dieser Methoden ist eine deutliche Steigerung der Entwicklungseffizienz und -geschwindigkeit. Während sich MeVis von diesen Prozessen mittel- und langfristig sowohl eine deutliche Reduzierung der Kosten als auch eine Verbesserung der Produktqualität verspricht, birgt jede Umstellung von zentralen Geschäftsprozessen trotz sorgfältiger Vorbereitung und Durchführung einige unvermeidbare Risiken. Insbesondere in Bezug auf ihre Großkunden betreffen diese Risiken die Fähigkeit der MMS AG, während der Umstellung Produkte, die den hohen Qualitätsanforderungen von Medizintechnik gerecht werden, termingerecht und im Rahmen der avisierten Kosten fertig zu stellen. Bislang konnte eine solche Beeinträchtigung nicht festgestellt werden. Die Gesellschaft kann künftige negative Auswirkungen von neuen Entwicklungsmethoden auf die Umsatz- und Ertragssituation generell nicht ausschließen. Darüber hinaus besteht ein geringes Risiko, dass es aufgrund der Einführung neuer Entwicklungsprozesse zu zusätzlichem Klärungsbedarf bei der Rezertifizierung nach EN ISO 13485:2012+ AC:2012 kommen könnte.

▪ Risiken aus der Verfügbarkeit von qualifizierten Führungskräften und Mitarbeitern

Die interne bzw. externe Verfügbarkeit einer ausreichend großen Anzahl qualifizierter Mitarbeiter, die für die Aufrechterhaltung und den Ausbau des Geschäfts notwendig sind, ist vor dem Hintergrund der aktuellen Situation in dem relevanten Segment des Arbeitsmarktes mit einem Risiko behaftet. Insbesondere einzelne Knowhow-Träger, die über die für den Geschäftsbetrieb erforderlichen speziellen Kenntnisse in spezifischen Bereichen wie der Software-Entwicklung für medizinisch-technische Anwendungen verfügen, sind für MeVis von großer Bedeutung. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Fall, dass sich derartige hoch qualifizierte und spezialisierte Kräfte auf dem freien Arbeitsmarkt nur eingeschränkt finden lassen. Trotz interner Nachfolgeregelungen, "Knowledge Sharing" und Anreizsystemen könnte je nach Funktion bereits der Ausfall einer dieser Personen nachteilige Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MMS AG und der MBC KG haben.

Nach intensiver Prüfung sieht der Vorstand insgesamt nach wie vor keine bestandsgefährdenden Risiken für die MMS AG und ihrer Beteiligung.

RECHNUNGSLEGUNGSBEZOGENES RISIKOMANAGEMENTSYSTEM UND INTERNES KONTROLLSYSTEM

Generell umfassen das Risikomanagementsystem und das interne Kontrollsystem auch die rechnungslegungsbezogenen Prozesse sowie sämtliche Risiken und Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung. Dies bezieht sich auf alle Teile des Risikomanagementsystems und internen Kontrollsystems, die den Jahresabschluss der MMS AG wesentlich beeinflussen können.

Ziel des Risikomanagementsystems im Hinblick auf die Rechnungslegungsprozesse ist die Identifizierung und Bewertung von Risiken, die dem Ziel der Regelungskonformität des Abschlusses entgegenstehen können. Erkannte Risiken sind hinsichtlich ihres Einflusses auf den Jahresabschluss zu bewerten. Die Zielsetzung des internen Kontrollsystems in diesem Zusammenhang ist, durch Implementierung von entsprechenden Kontrollen hinreichende Sicherheit zu gewährleisten, dass trotz der identifizierten Risiken ein regelungskonformer Jahresabschluss erstellt wird.

Die Gesellschaft verfügt über ein internes Kontroll- und Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess, in welchem geeignete Strukturen sowie Prozesse definiert und in der Organisation umgesetzt sind. Eine zeitnahe und korrekte buchhalterische Erfassung aller Transaktionen wird gewährleistet. Gesetzliche Normen und Rechnungslegungsvorschriften werden eingehalten und Änderungen der Gesetze und Rechnungslegungsstandards werden fortlaufend bezüglich Relevanz und Auswirkungen auf den Jahresabschluss analysiert, aufgenommen und umgesetzt. Die involvierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dazu regelmäßig geschult.

Wesentliche Elemente zur Risikosteuerung und Kontrolle in der Rechnungslegung sind die klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten und Kontrollen bei der Abschlusserstellung, transparente Vorgaben zur Bilanzierung und Abschlusserstellung sowie angemessene Zugriffsregelungen in den abschlussrelevanten EDV-Systemen.

Das Vier-Augen-Prinzip und die Funktionstrennung sind auch im Rechnungslegungsprozess der MeVis wichtige Kontrollprinzipien. Die identifizierten Risiken und entsprechend ergriffenen Maßnahmen werden im Rahmen der quartalsweisen Berichterstattung aktualisiert und an das Management berichtet. Die Effektivität von internen Kontrollen im Hinblick auf die Rechnungslegung wird mindestens einmal jährlich vorwiegend im Rahmen des Abschlusserstellungsprozesses beurteilt.

PROGNOSEBERICHT

Das Wachstum im abgelaufenen Geschäftsjahr war erneut durch Hologics Erfolg bei der Verbreitung der neuen Tomosynthesemodalitäten getrieben. Das Wartungsgeschäft hatte sich stabil entwickelt. Damit hat sich die MMS AG deutlich besser entwickelt, als dies in der im Februar 2015 veröffentlichen Prognose für 2015 angenommen wurde: Der Umsatz hat die Ursprungsprognose von € 13,0 bis € 13,5 Mio. mit € 15,3 Mio. deutlich übertroffen, davon sind jedoch € 1,7 Mio. auf einen gegenüber der Prognose gestiegenen US-Dollar zurückzuführen. Das EBIT ist mit € 5,2 Mio. ebenfalls besser ausgefallen als ursprünglich erwartet (€ 2,0 bis € 2,5 Mio.), was auf die maßgeblich durch den starken Dollar getriebene Umsatzabweichung zurückzuführen ist. Die Liquiditätsprogose aus dem Februar 2015 von € 20,0 bis € 21,0 Mio. zum Jahresende 2015 konnte ebenfalls mit einem Stand von € 25,6 Mio. deutlich übertroffen werden. Neben dem starken Umsatz hat dazu auch die Veräußerung der eigenen Aktien mit € 1,7 Mio. beigetragen. Da sich die positive Entwicklung der Kennzahlen bereits im Verlauf des Geschäftsjahres 2015 abzeichnete, wurden entsprechende Prognoseerhöhungen als Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht.

Für das Geschäftsjahr 2016 wird ein Umsatzrückgang auf zwischen € 13,5 Mio. und € 14,0 Mio. erwartet. Das Geschäftssegment Digitale Mammographie wird dabei mit über 75 % weiterhin der Hauptumsatzträger sein. In diesem Segment ist auch in 2016 ausschließlich das Geschäft mit dem Industriekunden Hologic enthalten. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sollte gegenüber 2015 auf € 3,5 bis € 4,0 Mio. zurückgehen. Neben dem Umsatzrückgang spielt dabei ein leichter Anstieg der operativen Kosten bei gleichbleibender Mitarbeiterzahl eine maßgebliche Rolle. Die Liquidität wird zukünftig neben den operativen Zahlungsströmen in erheblichem Umfang von der jährlichen Gewinnabführung an die VMS Deutschland Holdings GmbH beeinflusst werden, so dass die Liquidität ab 2016 keine Steuerungsgröße der MMS AG mehr ist.

Wie auch in der abgelaufenen Berichtsperiode wird der Vorstand seine Erwartungen im Verlauf des Geschäftsjahres 2016 auf der Basis der aktuellen Geschäftsentwicklung regelmäßig überprüfen. Für das Geschäftsjahr 2017 erwartet der Vorstand eine bei größtenteils unveränderter Kostenstruktur im Vergleich zum laufenden Geschäftsjahr zunächst gleichbleibende Umsatz- und Ergebnissituation für die MMS AG und ihre Beteiligung, wobei zum Ende des Jahres 2017 und in 2018 ein deutlicher Rückgang des Geschäfts mit Hologic erwartet wird.

EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG

Es haben sich nach dem Bilanzstichtag keine Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft ergeben.

Bremen, den 18. März 2016

Marcus Kirchhoff, Vorstandsvorsitzender

Dr. Robert Hannemann, Mitglied des Vorstands

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

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(ANGABEN IN €) 1.1. - 31.12.2015 1.1. - 31.12.2014
A. Anlagevermögen 15.321.740,86 13.091.055,27
2. Sonstige betriebliche Erträge 2.541.929,86 2.217.045,87
--davon aus Währungsumrechnung € 1.529.426,72 (i. Vj. € 1.034.350,65)-
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren 148.093,49 66.416,80
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 463.589,91 568.120,95
611.683,40 634.537,75
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 6.253.399,06 5.950.165,37
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 1.168.231,55 1.054.215,51
--davon für Altersversorgung € 98.529,29 (i. Vj. € 79.269,71)-- 7.421.630,61 7.004.380,88
5. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 313.946,34 233.059,09
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.286.985,95 2.433.447,91
--davon aus Währungsumrechnung € 1.275.654,22 (i. Vj. € 252.963,40)--
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 164.935,87 212.615,04
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 21.981,37 21.555,20
--davon aus Aufzinsungen € 11.144,52 (i. Vj. € 18.822,24)--
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 5.372.378,92 5.193.735,35
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 601.654,92 551.614,04
11. Sonstige Steuern 28.525,00 29.633,01
12. Auf Grund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführter Gewinn 4.742.199,00 0,00
13. Jahresüberschuss /Bilanzgewinn 0,00 4.612.488,30

Bilanz zum 31. Dezember 2015

AKTIVA

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(ANGABEN IN €) 31.12.2015 31.12.2014
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 170.534,00 313.483,94
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 318.721,00 374.023,80
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 312.042,00 312.042,00
801.297,00 999.549,74
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.773.420,19 2.733.312,11
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 63.503,99 78.999,47
3. Sonstige Vermögensgegenstände 109.882,60 193.141,17
2.946.806,78 3.005.452,75
II. Wertpapiere
Sonstige Wertpapiere 0,00 8.020.644,30
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 25.620.598,37 9.263.616,94
28.567.405,15 20.289.713,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 153.468,41 163.660,36
29.522.170,56 21.452.924,09
PASSIVA
(ANGABEN IN €) 31.12.2015 31.12.2014
A. Eigenkapital
I. Ausgegebenes Kapital
1. Gezeichnetes Kapital 1.820.000,00 1.820.000,00
2. Rechnerischer Wert eigener Aktien 0,00 (97.553,00)
[Bedingtes Kapital € 130.000,00 (i. Vj. € 130.000,00)]
1.820.000,00 1.722.447,00
II. Kapitalrücklage 11.461.332,48 9.754.154,98
III. Gewinnrücklagen
1. Gesetzliche Rücklage 5.000,00 5.000,00
2. Andere Gewinnrücklagen 4.539.688,30 97.553,00
-davon ausschüttungsgesperrt € 0,00 (i. Vj. € 97.553,00)-
4.544.688,30 102.553,00
IV. Bilanzgewinn 0,00 4.612.488,30
17.826.020,78 16.191.643,28
B. Rückstellungen
1. Pensionsrückstellungen 26.758,36 0,00
2. Steuerrückstellungen 855.587,00 739.378,15
3. Sonstige Rückstellungen 2.147.740,65 1.567.846,17
3.030.086,01 2.307.224,32
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 371.122,65 74.720,60
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 221.828,54 414.827,66
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 4.742.199,00 0,00
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 16.126,35 411,75
5. Sonstige Verbindlichkeiten 115.223,44 121.086,97
-davon aus Steuern € 79.379,54 (i. Vj. € 82.133,60)-
-davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 20.910,97 (i. Vj. € 20.744,18)-
5.466.499,98 611.046,98
D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.199.563,79 2.343.009,51
29.522.170,56 21.452.924,09

KAPITALFLUSSRECHNUNG für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

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ANGABEN IN

2015 2014
Jahresergebnis vor außerordentlichen Posten 4.742.199,00 4.612.488,30
Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens 313.946,34 233.059,09
Verluste Abgang Anlagevermögen 0,00 15.584,79
Gewinn Abgang Anlagevermögen 0,00 -183.000,00
Zunahme der Rückstellungen 628.651,84 114.318,48
Sonstige nicht zahlungswirksame Aufwendungen 231.897,54 191.097,19
Zunahme/Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie andere Aktiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 32.586,76 -499.095,57
Zunahme/Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 959.522,85 526.750,91
Zinsaufwendungen/Zinserträge -142.954,50 -191.059,84
Ertragsteueraufwand 601.654,92 551.614,04
Ertragsteuerzahlungen -513.971,07 -616.330,34
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 6.853.533,68 3.701.925,23
Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen -22.036,59 -294.457,19
Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -93.657,01 -71.976,30
Auszahlungen für den Erwerb von Wertpapieren -3.683.482,50 -3.887.073,67
Einzahlung aus dem Verkauf von Wertpapieren 11.704.126,80 0,00
Einzahlungen aus Abgängen von Gegenständen des Finanzanlagevermögens 0,00 500.000,00
Erhaltene Zinsen 201.187,03 210.420,04
Cashflow aus Investitionstätigkeit 8.106.137,73 3.543.087,12
Einzahlungen aus dem Verkauf eigener Aktien 1.707.177,50 0,00
Gezahlte Zinsen -5.169,94 2.732,96
Gezahlte Dividenden -72.800,00 0,00
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit 1.629.207,56 2.732,96
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds 16.588.878,97 156.105,15
Wechselkursbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds -231.897,54 -191.097,19
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 9.263.616,94 9.298.608,98
\= Finanzmittelfonds am Ende der Periode 25.620.598,37 9.263.616,94

EIGENKAPITALSPIEGEL für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

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ANGABEN IN

Gewinnrücklagen Gewinnrücklagen
Ausgegebenes Kapital Kapitalrücklage Gesetzliche Rücklage Andere Gewinnrücklagen Bilanzverlust/-gewinn Summe
--- --- --- --- --- --- ---
Stand 01.01.2014 1.722.447,00 9.754.154,98 5.000,00 97.553,00 0,00 11.579.154,98
Jahresüberschuss 0,00 0,00 0,00 0,00 4.612.488,30 4.612.488,30
Stand 31.12.2014 1.722.447,00 9.754.154,98 5.000,00 97.553,00 4.612.488,30 16.191.643,28
Stand 01.01.2015 1.722.447,00 9.754.154,98 5.000,00 97.553,00 4.612.488,30 16.191.643,28
Einstellung in die Gewinnrücklagen 0,00 0,00 0,00 4.539.688,30 -4.539.688,30 0,00
Verkauf eigene Aktien 97.553,00 1.707.177,50 0,00 -97.553,00 0,00 1.707.177,50
Dividende 0,00 0,00 0,00 0,00 -72.800,00 -72.800,00
Stand 31.12.2015 1.820.000,00 11.461.332,48 5.000,00 4.539.688,30 0,00 17.826.020,78

Anhang für das Geschäftsjahr 2015

1. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE

Der Jahresabschluss ist gemäß den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB sowie unter Beachtung des AktG aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB.

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen bilanziert. Sofern erforderlich, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Software für kaufmännische und technische Anwendungen wird über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Den Abschreibungen auf erworbene Nutzungsrechte für zur Vermarktung bestimmte Software liegt eine Nutzungsdauer von fünf Jahren zu Grunde. Im Vorjahr wurde erstmals das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB zur Aktivierung selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände angewendet. Von diesem Wahlrecht wird in 2015 und in Zukunft kein Gebrauch mehr gemacht und der im Vorjahr in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltene Betrag von T€ 246 wurde ausgebucht.

Das Sachanlagevermögen ist mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden nach der linearen Methode unter Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer berechnet.

Geringwertige Anlagegegenstände und Standard-Software mit Anschaffungskosten zwischen € 150,00 und € 410,00 werden innerhalb des Jahres der Anschaffung abgeschrieben.

Beteiligungen werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Soweit eine dauernde Wertminderung vorliegt, werden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Dieser wird nach dem Discounted-Cashflow-Verfahren auf der Grundlage der jeweiligen Unternehmensplanung ermittelt. Die geplanten Einnahmeüberschüsse werden mit einem aus der Rendite einer risikoadäquaten Alternativanlage abgeleiteten Kapitalisierungszinssatz abgeleitet. Soweit die Gründe für eine Abschreibung nicht mehr bestehen, wird dies über eine Zuschreibung berücksichtigt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit den Nennwerten abzüglich angemessener Einzelwertberichtigungen bilanziert.

Wertpapiere werden zu Anschaffungskosten bilanziert. Abschreibungen werden vorgenommen, soweit der Börsen- oder Marktpreis am Bilanzstichtag unter den Anschaffungskosten liegt.

Die liquiden Mittel werden zum Nennwert angesetzt.

Hinsichtlich der Aktivierung latenter Steuern auf temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerrecht und auf Verlustvorträge wurde bis zur Zustimmung der Hauptversammlung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt, am 29. September 2015 das Wahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB genutzt. Ein bestehender Aktivüberhang bei den latenten Steuern wurde bis dahin nicht bilanziert.

Pensionsrückstellungen werden mit dem Anwartschaftsbarwert oder mit dem höheren Aktivwert der Rückdeckungsversicherungen, die kongruent zur Absicherung der Ansprüche der Pensionsberechtigten abgeschlossen sind, angesetzt. Entsprechend § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden die Buchwerte der Rückdeckungsversicherungen und Pensionsrückstellungen miteinander verrechnet.

Die übrigen Rückstellungen werden mit dem Betrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, die zugrundeliegenden Verpflichtungen zu erfüllen. Sie beinhalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit einem fristadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Die Verbindlichkeiten entsprechen den vereinbarten Zahlungsverpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Fremdwährungsumrechnung erfolgt unter Beachtung des Realisations- und Imparitätsprinzips für Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Bei Posten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr erfolgt die Umrechnung zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag.

2. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

Anlagevermögen

Eine von den gesamten Anschaffungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der Posten des Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

Finanzanlagen

Die MeVis Medical Solutions AG (im Folgenden auch "MMS AG" oder "Gesellschaft") ist an folgenden Gesellschaften beteiligt:

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ANGABEN

in T€
Anteil am Kapital Höhe des Eigenkapitals Jahresergebnis
1. MeVis BreastCare Verwaltungsgesellschaft mbH Bremen, Deutschland 51,0 % 36 1
2. MeVis BreastCare GmbH & Co. KG, Bremen, Deutschland ("MBC KG") 51,0 % 2.995 768

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 2.773 (i. Vj. T€ 2.733) und betreffen im Wesentlichen Forderungen an die Industriekunden Hologic, Vital Images und Invivo.

Die Forderungen gegen Beteiligungsunternehmen belaufen sich auf T€ 64 (i. Vj. T€ 79), die den laufenden Verrechnungsverkehr mit der MBC KG betreffen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände belaufen sich zum Bilanzstichtag auf T€ 110 (i. Vj. T€ 193). Diese betreffen Ansprüche auf Zuschüsse zu Forschungsprojekten in Höhe von T€ 48 (i. Vj. T€ 41), Umsatzsteuerforderungen in Höhe von T€ 60 (i. Vj. T€ 29) sowie T€ 2 (i. Vj. T€ 0) an Kautionen.

Latente Steuern

Bis zur Zustimmung der Hauptversammlung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt, am 29. September 2015 entstanden aktive latente Steuern aus temporären Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz, die bei ihrem Ausgleich in späteren Jahren zu Entlastungen führten, sowie aus berücksichtigungsfähigen steuerlichen Verlustvorträgen. Erstere betrafen bei der MMS AG immaterielle Vermögenswerte aus der Anwachsung der MBC KG in 2013, Beteiligungen, Pensionsrückstellungen, Rückstellungen für drohende Verluste, Urlaubsrückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten. Sie überstiegen bis zum 29. September 2015 zusammen mit den aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge die passiven latenten Steuern, die Garantierückstellungen und im Vorjahr auch nicht realisierte Fremdwährungsgewinne betrafen. Der Überhang der aktiven latenten Steuern wurde in Ausübung des Aktivierungswahlrechts nicht bilanziert. Die anzuwendenden Steuersätze betrugen 15,8 % für die Körperschaftsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag), 16,1 % für die Gewerbesteuer und 31,9 % für die Ertragsteuern insgesamt. Nach der handelsrechtlich erforderlichen formalen Betrachtungsweise entstand die Organschaft mit Zustimmung der Hauptversammlung zum Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag, so dass latente Steuern seit dem nur noch bei der Organträgerin, der VMS Deutschland Holdings GmbH, zu berücksichtigen sind.

Eigenkapital

a) Grundkapital

Das Grundkapital der MMS AG beträgt T€ 1.820. Es setzt sich aus 1.820.000 nennwertlosen Stück-Namensaktien zusammen.

b) Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beläuft sich auf T€ 11.461 (i. Vj. T€ 9.754) und entsprach ursprünglich den im Rahmen des Börsengangs der Gesellschaft zugeflossenen, über die Erhöhung des Grundkapitals hinausgehenden Emissionserlösen. Zum 31. Dezember 2013 wurde ein Teilbetrag der Kapitalrücklage von T€ 18.326 gemäß § 150 Abs. 4 AktG zum Ausgleich des Jahresfehlbetrags 2013 und des Verlustvortrags aus dem Vorjahr verwendet. Zum 21. April 2015 wurden die eigenen Aktien der Gesellschaft im Rahmen des freiwilligen Übernahmeangebots der Varian Deutschland Holdings GmbH zu einem Preis von € 17,50 je Aktie angedient. Dadurch erhöhte sich die Kapitalrücklage entsprechend um T€ 1.707.

c) Gewinnrücklagen

Gemäß § 150 AktG wurde in 2006 eine gesetzliche Rücklage in Höhe von T€ 5 gebildet. Da die Summe der gesetzlichen Rücklage und der Kapitalrücklage 10 % des Grundkapitals übersteigt, sind keine weiteren Zuführungen vorzunehmen.

d) Bedingtes Kapital

Das Grundkapital ist durch Beschlüsse der außerordentlichen Hauptversammlungen vom 22. August und 28. September 2007 um bis zu T€ 130 durch Ausgabe von Aktien zur Erfüllung von Aktienoptionen bis zum 31. Dezember 2011 bedingt erhöht. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15. Juni 2011 wurde die Frist bis zum 31. Dezember 2015 verlängert.

e) Genehmigtes Kapital

Der Vorstand ist gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 8. Juni 2020 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu T€ 910 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen; das gesetzliche Bezugsrecht kann auch in der Weise eingeräumt werden, dass die neuen Aktien von einem oder mehreren Kreditinstituten oder diesen nach § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG gleichstehenden Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären der MeVis Medical Solutions AG zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Die von der Hauptversammlung am 10. Juni 2010 erteilte Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 9. Juni 2015 das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu T€ 910 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe von neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien ohne Nennwert gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen, wurde aufgehoben.

f) Eigene Aktien

Mit Beschlussfassung der Hauptversammlung vom 28. September 2007 wurde die Gesellschaft ermächtigt, eigene Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zu insgesamt zehn Prozent des damaligen Grundkapitals (i. H. v. T€ 1.300) bis zum 27. März 2009 zu erwerben. Die MMS AG hielt zum 31. Dezember 2007 bereits 37.800 eigene Aktien. Der Vorstand beschloss am 4. März 2008 bis zum 30. August 2008 zunächst bis zu 53.200 weitere eigene Aktien der Gesellschaft über die Börse zurückzukaufen. Im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms wurden bis zum 17. Juni 2008 53.200 eigene Anteile zu einem Gesamtbetrag von € 1.502.216,85 zurückgekauft.

Im Rahmen des Erwerbs des Softwareproduktes Colotux für insgesamt T€ 220 vom 23. Oktober 2008 wurde eine erste Kaufpreisrate in Höhe von T€ 110 Mitte November 2008 zur Hälfte über den Transfer eigener Aktien (insgesamt 1.832 eigene Aktien mit einem Kurswert von T€ 55) beglichen.

Mit Neufassung des Beschlusses in der Hauptversammlung vom 9. Juli 2008 zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG wurde die Gesellschaft ermächtigt, bis zu insgesamt 10 % des derzeitigen Grundkapitals (T€ 1.820) bis zum 8. Januar 2010 zu erwerben. Der Vorstand beschloss am 4. November 2008, bis zu 91.000 weitere eigene Aktien über die Börse zu erwerben. Zu diesem Zeitpunkt verfügte die Gesellschaft über 91.000 eigene Aktien. Im Rahmen dieses Aktienrückkaufprogramms wurden bis zum 31. Dezember 2008 20.331 eigene Aktien zu einem Gesamtbetrag von € 701.173,69 und bis zum 31. März 2009 weitere 13.351 eigene Anteile (entsprechend 0,73 % des Grundkapitals) zu einem Gesamtbetrag von € 462.049,80 zurückgekauft. Mit Beendigung des Aktienrückkaufprogramms zum 31. März 2009 hielt die MMS AG insgesamt 122.850 eigene Aktien. Dies entsprach einer Quote von 6,75 % des derzeitigen Grundkapitals.

Im Rahmen des zweiten Erwerbsschritts von Anteilen an der Medis Holding B.V., Leiden, Niederlande, am 31. Mai 2010 wurden insgesamt 18.726 eigene Aktien mit einem Kurswert von T€ 367 an den Veräußerer übertragen.

Somit ergab sich zum 31. Dezember 2010 noch ein Gesamtbestand an eigenen Aktien von 104.124. Dies entsprach einer Quote von 5,72 % des derzeitigen Grundkapitals.

Im Rahmen des Erwerbs des Softwareproduktes Colotux für insgesamt T€ 220 vom 23. Oktober 2008 wurde die zweite und letzte Kaufpreisrate in Höhe von T€ 110 Mitte April 2011 zur Hälfte über den Transfer eigener Aktien (insgesamt 6.571 eigene Aktien mit einem Kurswert von T€ 55) beglichen.

Somit ergab sich zum 31. Dezember 2014 ein Bestand von 97.553 eigenen Aktien, dies entsprach einer Quote von 5,36 % des Grundkapitals.

Zum 21. April 2015 wurden die eigenen Aktien der Gesellschaft, insgesamt 97.553 Aktien, im Rahmen des freiwilligen Übernahmeangebots der Varian Deutschland Holdings GmbH zu einem Preis von € 17,50 je Aktie angedient.

Somit ergibt sich zum 31. Dezember 2015 ein Bestand von 0 eigenen Aktien.

g) Mitteilungen gemäß WpHG

Aufgrund der der MMS AG vorliegenden Mitteilungen nach §§ 21 ff. WpHG ergaben sich bis zum Aufstellungsdatum des Jahresabschlusses folgende meldepflichtige Beteiligungen bzw. Stimmrechtsanteile an der MMS AG:

1) Am 30. März 2015 hat uns die Oppenheim Asset Management Services S.à.r.l., Luxemburg, Luxemburg, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 24. März 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,012 % (das entspricht 54.820 Stimmrechten) betragen hat.

Die TBF Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Singen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. März 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 24. März 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,012 % (das entspricht 54.820 Stimmrechten) betragen hat. 3,012 % der Stimmrechte (das entspricht 54.820 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: Oppenheim Asset Management Services S.à.r.l..

Die TBF Global Asset Management GmbH, Singen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. März 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 24. März 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,012 % (das entspricht 54820 Stimmrechten) betragen hat. 3,012 % der Stimmrechte (das entspricht 54.820 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: Oppenheim Asset Management Services S.à.r.l..

Herr Peter Dreide, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. März 2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 24. März 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,012 % (das entspricht 54.820 Stimmrechten) betragen hat. 3,012 % der Stimmrechte (das entspricht 54.820 Stimmrechten) sind Herrn Dreide gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: Oppenheim Asset Management Services S.à.r.l..

2) Am 21. April 2015 hat uns die MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 WpHG mitgeteilt, dass ihr Anteil an eigenen Aktien die Schwelle von 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen.

3) Am 21. April 2015 hat uns Herr Dr. Carl J.G. Evertsz, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

4) Am 21. April 2015 hat uns die VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt, Deutschland gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 73,52 % (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) betragen hat.

Die Varian Medical Systems International AG, Cham, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21. April 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 73,52 % (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) betragen hat. 73,52 % der Stimmrechte (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: VMS Deutschland Holdings GmbH.

Die Varian Medical Systems Nederland BV, Houten, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21. April 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 73,52 % (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) betragen hat. 73,52 % der Stimmrechte (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: VMS Deutschland Holdings GmbH, Varian Medical Systems International AG.

Die Varian Medical Systems Nederland Holdings BV, Houten, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21. April 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 73,52 % (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) betragen hat. 73,52 % der Stimmrechte (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: VMS Deutschland Holdings GmbH, Varian Medical Systems International AG, Varian Medical Systems Nederland BV.

Die Varian Medical Systems, Inc., Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 21. April 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 % und 50 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 73,52 % (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) betragen hat. 73,52 % der Stimmrechte (das entspricht 1.337.995 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: VMS Deutschland Holdings GmbH, Varian Medical Systems International AG, Varian Medical Systems Nederland BV, Varian Medical Systems Nederland Holdings BV.

5) Am 22. April 2015 hat uns die Axxion S.A., Grevenmacher, Luxemburg, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

6) Am 22. April 2015 hat uns Herr Peter Kuhlmann-Lehmkuhle, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

7) Am 22. April 2015 hat uns Herr Dr. Hartmut Jürgens, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 15 %, 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

8) Am 23. April 2015 hat uns Herr Prof. Dr. Heinz-Otto Peitgen, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 15 %, 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

9) Am 23. April 2015 hat uns die PEN GmbH, Heidelberg, Deutschland, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

Frau Petra Neureither, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 23. April 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

Frau Petra Neureither, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 5. Mai 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 3. Mai 2012 die Schwelle von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,17 % (das entspricht 94.101 Stimmrechten) betragen hat. 5,17 % der Stimmrechte (das entspricht 94.101 Stimmrechten) sind Frau Neureither gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG jeweils 3 % oder mehr beträgt: Uhuru GmbH, PEN GmbH.

10) Am 13. Mai 2015 hat uns die Fortelus Special Situations Master Fund Ltd, George Town, Kaimaninseln, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

Die Fortelus GP Limited, George Town, Kaimaninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13. Mai 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

Die Fortelus Special Situations Fund LP, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13. Mai 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

Die Fortelus Special Situations Fund LTD, George Town, Kaimaninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13. Mai 2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, Deutschland, am 21. April 2015 die Schwelle von 10 %, 5 % und 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0 % (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.

Rückstellungen

a) Pensionsverpflichtungen

Der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen (T€ 392; i. Vj. T€ 345) wird zunächst nach Maßgabe der Leistungsverpflichtungen aus Pensionszusagen unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten auf Grundlage der Richttafeln 2005 G von Heubeck nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) ermittelt. Die vertraglich vereinbarte Verzinsung von 4 % wird bei der Ermittlung des Barwerts der erdienten Anwartschaft berücksichtigt. Für die Abzinsung wird der jeweilige von der Deutschen Bundesbank für eine Restlaufzeit von 15 Jahren veröffentlichte Zinssatz verwendet. Er betrug 3,89 % am 31. Dezember 2015 (i. Vj. 4,53 %).

Da sich der Anspruch der Berechtigten nach dem höheren Betrag von Deckungsvermögen und Anwartschaftsbarwert bemisst, wurde die Pensionsrückstellung in einem zweiten Schritt im Vorjahr auf den beizulegenden Zeitwert der als Deckungsvermögen dienenden Rückdeckungsversicherungen von T€ 356 aufgestockt. In 2015 übersteigt der Anwartschaftsbarwert von T€ 392 bereits das Deckungsvermögen. Aufgrund der Regelungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden die Pensionsrückstellungen mit dem Aktivwert der Rückdeckungsversicherung verrechnet. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Altersversorgungsaufwendungen von T€ -11, die Auswirkungen aus der Zinsabsenkung von T€ 42, die Prämienzahlungen für die Rückdeckungsversicherungen von T€ 78 sowie die Anpassung des Aufstockungsbetrages von T€ -10 miteinander verrechnet. Darüber hinaus wurden die Zinsaufwendungen von T€ 16 mit dem Wertzuwachs der Rückdeckungsversicherungen von T€ 9 saldiert.

b) Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen belaufen sich auf T€ 856 (i. Vj. T€ 739), davon T€ 514 aus Gewerbesteuer und T€ 342 aus Körperschaftsteuer. Grundlage der Steuerrückstellungen sind die Steuererklärungen bzw. Steuerberechnungen der MMS AG der Jahre 2014 und 2015.

c) Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich auf T€ 2.148 (i. Vj. T€ 1.568). Von diesen entfallen T€ 1.248 (i. Vj. T€ 687) auf Bonusrückstellungen T€ 300 (i. Vj. T€ 0) auf Rückstellungen für Klagekosten, T€ 253 (i. Vj. T€ 257) auf ausstehende Rechnungen, T€ 171 (i. Vj. T€ 171) auf Garantierückstellungen, T€ 66 (i. Vj. T€ 68) auf Urlaubsrückstellungen, T€ 62 (i. Vj. T€ 58) auf Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten, T€ 45 (i. Vj. T€ 60) auf Überstundenrückstellungen sowie T€ 3 (i. Vj. T€ 133) auf Rückstellungen aus drohenden Verlusten.

Verbindlichkeiten

Im Berichtszeitraum verringerten sich die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um T€ 193 und belaufen sich zum Stichtag auf T€ 222. Das ist im Wesentlichen durch die Verringerung der Kaufpreisverbindlichkeit aus dem Erwerb des Geschäftsbereichs Hologic um T€ 150 auf T€ 0 bedingt. Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betreffen laufende Verrechnungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Gewinnabführung gemäß dem seit 20. Oktober 2015 im Handelsregister eingetragenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der VMS Deutschland Holdings GmbH und der MeVis Medical Solutions AG.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben am 31. Dezember 2015 wie im Vorjahr eine Laufzeit von bis zu einem Jahr.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

In diesem Posten werden insbesondere Einzahlungen aus Wartungsverträgen ausgewiesen, die zu Erträgen nach dem Stichtag führen.

3. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich nach Erlösarten wie folgt:

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ANGABEN IN

T€
2015 2014
Erlöse aus dem Verkauf von Lizenzen 7.652 6.643
Erlöse aus Wartung 7.014 5.731
Übrige 656 717
15.322 13.091

Die Gesellschaft erzielte in 2015 ihre Umsatzerlöse im Wesentlichen in den USA mit ihren Industriekunden Hologic, Vital Images und Invivo. Dies betrifft sowohl die Erlöse aus dem Verkauf der Lizenzen als auch die Erlöse aus Wartung/Service.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich im Geschäftsjahr 2015 auf T€ 2.542 (i. Vj. T€ 2.217). Im Wesentlichen entfallen hiervon auf Kursdifferenzen T€ 1.529 (i. Vj. T€ 1.034), auf Weiterbelastungen an Beteiligungsgesellschaften und Dritte T€ 498 (i. Vj. T€ 565) sowie auf Zuschüsse zu Förderprojekten T€ 456 (i. Vj. T€ 384). Periodenfremde Erträge sind mit T€ 0 (i. Vj. T€ 13) enthalten.

Personalaufwand

Der Personalaufwand beläuft sich in 2014 auf T€ 7.422 (i. Vj. T€ 7.004). Die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten belief sich im Berichtsjahr auf 104 Mitarbeiter (i. Vj. 107 Mitarbeiter). Davon entfallen 8 (i. Vj. 10) auf Aushilfen.

Außerplanmäßige Abschreibungen

Im Geschäftsjahr 2015 sind außerplanmäßige Abschreibungen von Software in Höhe von T€ 74 angefallen.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich in 2015 auf T€ 4.287 (i. Vj. T€ 2.433). Diese entfallen im Wesentlichen auf Wartungskosten von T€ 123 (i. Vj. T€ 200), auf Rechts- und Beratungskosten in Höhe von T€ 658 (i. Vj. T€ 172), auf Mietaufwendungen T€ 556 (i. Vj. T€ 439), auf Betriebsaufwendungen (Energie, Reinigung, Instandhaltungen etc.) von T€ 197 (i. Vj. T€ 297), auf Vertriebsaufwendungen von T€ 282 (i. Vj. T€ 289), auf Abschluss- und Prüfungskosten von T€ 144 (i. Vj. T€ 86) und auf Aufwand aus Kursdifferenzen von T€ 1.276 (i. Vj. T€ 253). Die Vergütung des Aufsichtsrats ist mit T€ 79 (i. Vj. T€ 79) enthalten. Periodenfremde Aufwendungen sind in Höhe von T€ 246 (i. Vj. T€ 0) enthalten. Dabei handelt es sich um die Ausbuchung von dem im Vorjahr in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen aktivierten Betrag für Personalkosten, die im Rahmen des Projekts "Prima" angefallen sind und das Geschäftsjahr 2014 betreffen.

Zinserträge

Die Zinserträge der Gesellschaft belaufen sich in 2015 insgesamt auf T€ 165 (i. Vj. T€ 213). Diese betreffen im Berichtsjahr Erträge aus Fest- und Tagesgeldkonten sowie Erträge aus Wertpapieranlagen.

Zinsaufwand

Der Zinsaufwand beläuft sich in 2015 auf T€ 22 (i. Vj. T€ 22) und entfällt in Höhe von T€ 11 (i. Vj. T€ 19) auf die Aufzinsung der Kaufpreisverbindlichkeit, die durch den Erwerb des 49 % Anteils an der in 2013 auf die MMS AG angewachsenen MeVis BreastCare Solutions GmbH & Co. KG von der Siemens Aktiengesellschaft entstanden ist, sowie auf die Aufzinsung der Verpflichtung zur Projektfinanzierung eines Forschungs- und Entwicklungspartners.

4. ERLÄUTERUNGEN ZUR KAPITALFLUSSRECHNUNG

Der Finanzmittelfonds ist mit dem Posten "Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten" identisch.

5. SONSTIGE ANGABEN

Derivative Finanzinstrumente

Am Bilanzstichtag bestanden Devisenoptionen (Risk Reversal) zur Absicherung von Wechselkursrisiken aus Umsatzerlösen im Volumen von T€ 2.092 (i. Vj. T€ 6.352) (Nominalwerte). Der von den Kontrahenten (Banken) aufgegebene beizulegende Zeitwert belief sich auf T€ -3 (i. Vj. T€ -133). Er lag um diesen Betrag unter den Anschaffungskosten und wurde entsprechend als Rückstellung aus drohenden Verlusten bilanziert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft belaufen sich zum 31. Dezember 2015 auf T€ 1.048. Hiervon entfallen auf Mietverträge T€ 971 sowie auf Leasingverträge T€ 77.

Bei den Mietverträgen handelt es sich ausschließlich um Mietverträge mit begrenzten Laufzeiten für Büroflächen. Die Leasingverträge betreffen Kraftfahrzeuge sowie Kopierstationen.

Im Geschäftsjahr 2015 bestehende Leasingverhältnisse der MMS AG sind durchweg Operating-Leasingverhältnisse von PKW sowie Kopierstationen. Das wirtschaftliche Eigentum und damit das Verwertungsrisiko bei den gemieteten Vermögensgegenständen liegt beim jeweiligen Leasinggeber.

Die MMS AG hat sich im § 3 des Gesellschaftsvertrags der MBC KG verpflichtet, der Beteiligungsgesellschaft bei einem die Einlagen übersteigenden Kapitalbedarf umgehend ein Darlehen bis zur Höhe von T€ 820 zu banküblichen Konditionen zu gewähren. In Anbetracht der wirtschaftlichen Lage der MBC KG gehen wir jedoch nicht davon aus, dass die MBC KG zur Aufrechterhaltung ihrer Liquidität kurzfristig auf zusätzliche Darlehen angewiesen sein wird.

Informationen zu den Organen der Gesellschaft

Übersicht über die Besetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats der MMS AG:

VORSTAND

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Marcus Kirchhoff Vorsitzender Dassendorf ab 1.3.2012 ▪ Mitglied der Gesellschafterdelegation der MeVis BreastCare GmbH & Co. KG
Dr. Robert Hannemann Bremen ab 1.10.2010 ▪ Geschäftsführer der MeVis BreastCare Verwaltungsgesellschaft mbH

AUFSICHTSRAT

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Jörg Fässler Vorsitzender Baar, Schweiz ab 9.6.2015 ▪ Senior Director Finance & Controller Europe bei der Varian Medical Systems International AG, Cham, Schweiz
Dr. Jens J. Kruse Stellvertretender Vorsitzender Braak ab 11.1.2011 ▪Generalbevollmächtigter der Privatbank M.M.Warburg & CO, Hamburg
▪Aufsichtsratsmitglied der Biesterfeld AG, Hamburg
▪Aufsichtsratsmitglied der MAX AG, Düsseldorf
Glen A. Hilton Alpine, Utah, USA ab 9.6.2015 ▪ Vice President / ICB Division Controller bei der Varian Medical Systems, Inc., Salt Lake City, Utah, USA
Prof. Dr. Heinz-Otto Peitgen Vorsitzender Bremen 6.9.2006 bis 9.6.2015 ▪Kuratorium Stiftung Bremer Wertpapierbörse
▪Beirat Die Deutsche Kammerphilharmonie Bremen GmbH
Peter Kuhlmann-Lehmkuhle Bremen 15.6.2011 bis 9.6.2015 ▪ Geschäftsführender Gesellschafter der C. Melchers GmbH & Co. KG, Bremen

Vergütung des Vorstands

Die Tantieme der Vorstandsmitglieder Kirchhoff und Dr. Hannemann bemisst sich grundsätzlich nach dem Erreichen eines jeweils mit dem Aufsichtsrat vereinbarten Zielekatalogs. Zur langfristigen Anreizwirkung wird ein Teil dieser Tantiemen in definierten Bandbreiten an die Kursentwicklung der MMS AG-Aktie gekoppelt und erst nach drei Jahren ausgezahlt.

Als Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel wird der Mindestbetrag des von der künftigen Entwicklung des Kurses der Aktie der MMS AG abhängigen Teils der Tantieme angegeben. Dieser kann sich bei entsprechender Aktienkursentwicklung in den kommenden drei Jahren um bis zu rd. 86 % erhöhen.

Im Jahr 2015 bezogen die Vorstände folgende Vergütungen:

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ANGABEN IN

Feste Vergütung Erfolgsbezogene Vergütung Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung Geldwerte Vorteile aus Sachbezügen Aktienoptionen Gesamt
Gehalt Tantieme Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel
--- --- --- --- --- --- ---
Marcus Kirchhoff 218.450,00 107.500,00 75.250,00 10.045,04 0,00 411.245,04
Dr. Robert Hannemann 176.400,00 86.700,00 60.690,00 1.132,87 0,00 324.922,87
Gesamt 394.850,00 194.200,00 135.940,00 11.177,91 0,00 736.167,91

Im Jahr 2014 bezogen die Vorstände folgende Vergütungen:

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ANGABEN IN

Feste Vergütung Erfolgsbezogene Vergütung Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung Geldwerte Vorteile aus Sachbezügen Aktienoptionen Gesamt
Gehalt Tantieme Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel
--- --- --- --- --- --- ---
Marcus Kirchhoff 203.000,00 68.500,00 47.950,00 9.070,16 0,00 328.520,16
Dr. Robert Hannemann 176.400,00 59.390,00 41.573,00 1.132,87 0,00 278.495,87
Gesamt 379.400,00 127.890,00 89.523,00 10.203,03 0,00 607.016,03

Nach den Kriterien des Deutschen Corporate Governance Kodex ergibt sich die folgende Darstellung der Vorstandsbezüge:

Gewährte Zuwendungen

In den Jahren 2014 und 2015 wurden den Vorständen folgende Zuwendungen gewährt:

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ANGABEN IN TAUSEND

Marcus Kirchhoff Vorstandsvorsitzender Dr. Robert Hannemann Vorstand
Gewährte Zuwendungen 2015 2015 (Min) 2015 (Max) 2014 2015 2015 (Min) 2015 (Max) 2014
--- --- --- --- --- --- --- --- ---
Festvergütung 218 218 218 203 176 176 176 176
Nebenleistungen 10 10 10 9 1 1 1 1
Summe 228 228 228 212 177 177 177 177
Einjährige variable Vergütung 108 0 108 69 87 0 87 59
Mehrjährige variable Vergütung
Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel 75 0 75 48 61 0 61 42
Aktienoptionen 0 0 n.a. 0 0 0 n.a. 0
Summe variable Vergütung 183 0 183 117 148 0 148 101
Versorgungsaufwand 0 0 0 0 0 0 0 0
Gesamtvergütung 411 228 411 329 325 177 325 278

Zuflüsse

In den Jahren 2014 und 2015 sind folgende Leistungen den Vorständen zugeflossen:

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ANGABEN IN TAUSEND

Marcus Kirchhoff Vorstandsvorsitzender Dr. Robert Hannemann Vorstand
Zufluss 2015 2014 2015 2014
--- --- --- --- ---
Festvergütung 218 203 176 176
Nebenleistungen 10 9 1 1
Summe 228 212 177 177
Einjährige variable Vergütung 66 107 58 72
Mehrjährige variable Vergütung
Tantieme mit aktienkursabhängigem Hebel 0 0 0 0
Aktienoptionen 0 0 0 0
Summe variable Vergütung 66 107 58 72
Versorgungsaufwand 0 0 0 0
Gesamtvergütung 294 319 235 249

Vergütungen des Aufsichtsrats

Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats wird in § 10 der Satzung der MMS AG geregelt. Hiernach erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Vergütung in Höhe von € 17.500,00. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 2fache, sein Stellvertreter das 1,5fache. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten eine zeitanteilige Vergütung.

Zusätzlich werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats die ihnen durch ihre Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen entstehenden Aufwendungen sowie auf ihre Vergütung und den Aufwendungsersatz etwa entfallende Umsatzsteuer ersetzt.

Im Rahmen der Tätigkeit als Mitglieder des Aufsichtsrats erhielten die Mitglieder für 2015 folgende Vergütung:

a. Prof. Dr. Heinz-Otto Peitgen

Als Vorsitzender des Aufsichtsrats der MMS AG bis zum 9. Juni 2015 erhielt Herr Prof. Dr. Peitgen in 2015 eine Vergütung seiner Tätigkeit in Höhe von T€ 15 (2014: T€ 35). Des Weiteren erhielt er Aufwandserstattungen in Höhe von T€ 0 (2014: T€ 0).

b. Dr. Jens J. Kruse

Als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der MMS AG erhielt Herr Dr. Kruse in 2015 eine Vergütung seiner Tätigkeit in Höhe von T€ 26 (2014: T€ 26). Des Weiteren erhielt er Aufwandserstattungen in Höhe von T€ 0 (2014: T€ 1).

c. Peter Kuhlmann-Lehmkuhle

Als Mitglied des Aufsichtsrats der MMS AG bis zum 9. Juni 2015 erhielt Herr Kuhlmann-Lehmkuhle in 2015 eine Vergütung seiner Tätigkeit in Höhe von T€ 8 (2014: T€ 18). Des Weiteren erhielt er Aufwandserstattungen in Höhe von T€ 0 (2014: T€ 0).

d. Jörg Fässler

Als Vorsitzender des Aufsichtsrats der MMS AG seit dem 9. Juni 2015 erhielt Herr Fässler in 2015 eine Vergütung seiner Tätigkeit in Höhe von T€ 20. Des Weiteren erhielt er Aufwandserstattungen in Höhe von T€ 0.

e. Glen A. Hilton

Als Mitglied des Aufsichtsrats der MMS AG seit dem 9. Juni 2015 erhielt Herr Hilton in 2015 eine Vergütung seiner Tätigkeit in Höhe von T€ 11. Des Weiteren erhielt er Aufwandserstattungen in Höhe von T€ 0.

Zugunsten der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats wurde auf Kosten der Gesellschaft eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß § 285 Nr. 17 HGB

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Angaben

in T€
2015 2014
Abschlussprüfungen 63 63
Sonstige Bestätigungsleistungen 0 0
Steuerberatung 29 34
Sonstige Leistungen 203 6
Summe 295 103

Deutscher Corporate Governance Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat der MeVis Medical Solutions AG unterstützen die Initiative der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex und haben eine gemeinsame Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben, dass den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 5. Mai 2015 grundsätzlich entsprochen wurde und wird, sowie welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden. Die aktuelle Entsprechenserklärung datiert auf den 10. September 2015 und steht den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft als PDF zur Verfügung.

Ergebnisverwendung/Ausgleichszahlungen

Der Gewinn i.H.v. T€ 4.742 wird aufgrund des seit dem 20. Oktober 2015 wirksamen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die VMS Deutschland Holdings GmbH abgeführt.

Die VMS Deutschland Holdings GmbH hat sich im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag verpflichtet, ab 2015 und für die Dauer dieses Vertrages den außenstehenden Aktionären für jedes volle Geschäftsjahr eine wiederkehrende Geldleistung ("Ausgleichszahlung") zu zahlen. Diese beträgt für jedes volle Geschäftsjahr EUR 1,13 (brutto) je Aktie.

Konzernzugehörigkeit

Die MMS AG gehört seit dem 21. April 2015 über die VMS Deutschland Holdings GmbH, Darmstadt, zum Varian Konzern unter Führung der Varian Medical Systems, Inc., Palo Alto, Kalifornien/USA. Diese stellt den Konzernabschluss für den größten und kleinsten Kreis von Unternehmen auf und die MMS AG wird in diesen einbezogen. Der Konzernabschluss wird bei der U.S. Securities and Exchange Commission (SEC) eingereicht und ist am Sitz des Konzernmutterunternehmens erhältlich.

Bremen, den 18. März 2016

Marcus Kirchhoff, Vorstandsvorsitzender

Dr. Robert Hannemann, Mitglied des Vorstands

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS (Anlagenspiegel)

für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015

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Anschaffungskosten
ANGABEN IN

1.1.2015 Zugänge Abgänge Umgliederungen* 31.12.2015
--- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.002.288,10 22.036,59 0,00 -60.177,68 1.964.147,01
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.495.625,55 93.657,01 0,00 60.177,68 1.649.460,24
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 312.042,00 0,00 0,00 0,00 312.042,00
3.809.955,65 115.693,60 0,00 0,00 3.925.649,25

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Kumulierte Abschreibungen
ANGABEN IN

1.1.2015 Zugänge Abgänge Umgliederungen* 31.12.2015
--- --- --- --- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.688.804,16 166.299,21 0,00 -61.490,36 1.793.613,01
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 1.121.601,75 147.647,13 0,00 61.490,36 1.330.739,24
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
2.810.405,91 313.946,34 0,00 0,00 3.124.352,25

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Buchwerte
ANGABEN IN

31.12.2015 31.12.2014
--- --- ---
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 170.534,00 313.483,94
II. Sachanlagen
Betriebs- und Geschäftsausstattung 318.721,00 374.023,80
III. Finanzanlagen
Beteiligungen 312.042,00 312.042,00
801.297,00 999.549,74

* Die Umgliederungen resultieren aus der Korrektur der Anlagenklassen im Rahmen der Systemumstellung im Geschäftsjahr.

Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers

Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalspiegel sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG, Bremen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der MeVis Medical Solutions AG. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Bremen, den 30. März 2016

**KPMG AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**

Fahlbusch, Wirtschaftsprüfer

Moritz, Wirtschaftsprüferin

BILANZEID

Versicherung der gesetzlichen Vertreter ("Bilanzeid") zum Jahresabschluss und Lagebericht der MeVis Medical Solutions AG gemäß § 37v Abs. 2 Nr. 3 WpHG i.V.m. §§ 264 Abs. 2 Satz 3 und 289 Abs. 1 Satz 5 HGB.

"Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind."

Bremen, den 18. März 2016

MeVis Medical Solutions AG

Marcus Kirchhoff, Vorstandsvorsitzender

Dr. Robert Hannemann, Mitglied des Vorstands

FINANZKALENDER 2016

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Datum Veranstaltung
22. April 2016 Veröffentlichung Geschäftsbericht 2014
24. Mai 2016 Veröffentlichung Quartalsfinanzbericht 1. Quartal 2015
9. Juni 2016 Ordentliche Hauptversammlung, Bremen
23. August 2016 Veröffentlichung Halbjahresfinanzberichtbericht 2015
29. - 31. August 2016 Small Cap Conference, Frankfurt am Main
17. November 2016 Veröffentlichung Quartalsbericht 3.Quartal 2015

MeVis Medical Solutions AG

Caroline-Herschel-Str. 1

28359 Bremen

Deutschland

Tel. +49 421 22495 0

Fax +49 421 22495 999

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