Annual / Quarterly Financial Statement • Jul 12, 2016
Annual / Quarterly Financial Statement
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Aktiva
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| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| A. Anlagevermögen | ||||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 9.193 | 579 | ||
| 2. Geschäfts -oder Firmenwert | 15.155 | 0 | ||
| 3. Geleistete Anzahlungen | 1.126 | 25.474 | 862 | 1.441 |
| II. Sachanlagen | ||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 11.151 | 11.057 | ||
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 560 | 194 | ||
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 996 | 12.707 | 563 | 11.814 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.678 | 11.156 | ||
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 600 | 18.035 | ||
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0 | 2.812 | ||
| 4. Sonstige Ausleihungen | 0 | 7.278 | 5.293 | 37.296 |
| 45.459 | 50.551 | |||
| B. Umlaufvermögen | ||||
| I. Vorräte | ||||
| 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe | 7.211 | 8.815 | ||
| 2. Unfertige Erzeugnisse | 60.069 | 29.037 | ||
| 3. Geleistete Anzahlungen | 2.435 | 5.235 | ||
| 4. Erhaltene Anzahlungen | -48.196 | 21.519 | -12.136 | 30.951 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.838 | 14.616 | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr TEUR 973 (i. Vj. TEUR 6.678) - | ||||
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 1.291 1.998 | 8.127 | 6.592 1.690 | 22.898 |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 15.804 | 29.197 | ||
| 45.450 | 83.046 | |||
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 87 | 38 | ||
| D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 20.449 | 0 | ||
| 111.445 | 133.635 | |||
| Passiva | ||||
| 31.12.2015 TEUR |
31.12.2014 TEUR |
|||
| A. Eigenkapital | ||||
| I. Gezeichnetes Kapital | 48.930 | 48.930 | ||
| II. Kapitalrücklage | 0 | 75.185 | ||
| III. Bilanzverlust | -69.379 | -90.846 | ||
| IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 20.449 | 0 | ||
| 0 | 33.269 | |||
| B. Rückstellungen | ||||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 9.762 | 8.697 | ||
| 2. Steuerrückstellungen | 52 | 427 | ||
| 3. Sonstige Rückstellungen | 17.363 | 12.817 | ||
| 27.177 | 21.941 | |||
| C. Verbindlichkeiten | ||||
| 1. Anleihen | 60.000 | 60.000 | ||
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.932 | 4.474 | ||
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 4.671 | 402 | ||
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 12.645 | 13.549 | ||
| - davon aus Steuern TEUR 332 (i. Vj. TEUR 295) - | ||||
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit TEUR 0 (i. Vj. TEUR 22) - | ||||
| 84.248 | 78.425 | |||
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 20 | 0 | ||
| 111.445 | 133.635 |
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| 2015 | 2014 | |||
|---|---|---|---|---|
| TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 1. Umsatzerlöse | 29.840 | 48.218 | ||
| 2 Erhöhung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen | 27.137 | 12.380 | ||
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 5.824 | 2.330 | ||
| - davon Erträge aus der Währungsumrechnung TEUR 274 (i. Vj. TEUR 230) - | ||||
| 4. Materialaufwand | ||||
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | -46.616 | -37.619 | ||
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -11.082 | -57.698 | -6.766 | -44.385 |
| 5. Personalaufwand | ||||
| a) Löhne und Gehälter | -18.846 | -16.615 | ||
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -4.687 | -23.533 | -3.553 | -20.168 |
| - davon für Altersversorgung TEUR 1.045 (i. Vj. TEUR 886) - | ||||
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -5.551 | -1.632 | ||
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | -18.452 | -15.847 | ||
| - davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung TEUR 40 (i. Vj. TEUR 673) - | ||||
| 8. Erträge aus Beteiligungen | 0 | 9.840 | ||
| - davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 0 (i. Vj. TEUR 9.840) - | ||||
| 9. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 12 | 1.428 | ||
| - davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 0 (i. Vj. TEUR 864) - | ||||
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.213 | 2.162 | ||
| - davon aus verbundenen Unternehmen TEUR 403 (i. Vj. TEUR 0) - | ||||
| 11. Abschreibungen auf Finanzanlagen | -1.293 | -283 | ||
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -7.169 | -5.747 | ||
| - davon an verbundene Unternehmen TEUR 1 (i. Vj. TEUR 0) - | ||||
| - davon Aufwendungen aus der Aufzinsung TEUR 995 (i. Vj. TEUR 392) - | ||||
| 13. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -49.670 | -11.704 | ||
| 14. Außerordentliche Erträge | 0 | 643 | ||
| 15. Außerordentliche Aufwendungen | -4.311 | 0 | ||
| 16. Außerordentliches Ergebnis | -4.311 | 643 | ||
| 17. Erträge aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 366 | 76 | ||
| 18. Sonstige Steuern | -102 | -54 | ||
| 19. Jahresfehlbetrag | -53.717 | -11.039 | ||
| 20. Verlustvortrag | -15.662 | -79.807 | ||
| 21. Bilanzverlust | -69.379 | -90.846 |
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß den Vorschriften der §§ 242 ff. unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Mit Wirkung zum 1. Mai 2015 wurde die SINGULUS STANGL SOLAR GmbH, Fürstenfeldbruck, als aufzunehmende Gesellschaft auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG als aufnehmende Gesellschaft zu Zeitwerten verschmolzen. Im Rahmen der Verschmelzung sind Vermögensgegenstände des Anlagevermögens in Höhe von T€ 11.828, Umlaufvermögen in Höhe von T€ 13.677, aktive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von T€ 18, sonstige Rückstellungen in Höhe von T€ 6.561 sowie Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 4.845 auf die Gesellschaft übergegangen. Der Geschäfts- oder Firmenwert aus der Verschmelzung belief sich am Verschmelzungsstichtag auf T€ 17.049. Aus der Verrechnung des Zeitwerts der untergehenden Anteile mit dem Eigenkapital der aufzunehmenden Gesellschaft ist ein Verschmelzungsverlust in Höhe von T€ 4.311 entstanden.
Die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist durch die Verschmelzung nur eingeschränkt gegeben. Dies betrifft in der Bilanz insbesondere die immateriellen Vermögensgegenstände, Finanzanlagen, Sachanlagen, Vorräte, Forderungen gegen verbundene Unternehmen und sonstige Rückstellungen, in der Gewinn- und Verlustrechnung die Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen, Materialaufwand und Personalaufwand sowie die sonstigen finanziellen Verpflichtungen.
Nachfolgend wird für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG vereinfachend von der Gesellschaft oder SINGULUS AG berichtet.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Auf die Anwendung des Wahlrechts zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 HGB wurde verzichtet. Die immateriellen Vermögensgegenstände werden wie folgt abgeschrieben:
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| Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 3 Jahre |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 6 Jahre |
| Technologie | 6 Jahre |
| Unfertige Entwicklungsleistungen | 8 Jahre |
| Kundenstamm | 10 Jahre |
Die Nutzungsdauer für den Geschäfts- oder Firmenwert wurde von der Gesellschaft in Anlehnung an die Nutzungsdauer für Technologie ebenfalls mit 6 Jahren angenommen.
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten einschließlich entsprechender Nebenkosten oder zu Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, soweit eine dauernde Wertminderung gegeben ist. In der Regel wird das immaterielle und Sachanlagevermögen über die folgenden Zeiträume abgeschrieben:
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| Betriebsgebäude | 25 Jahre |
| Einbauten | 10 - 15 Jahre |
| Technische Anlagen und Maschinen | 5 - 15 Jahre |
| Andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung | 5 - 20 Jahre |
Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von € 150,00 sind sofort aufwandswirksam erfasst worden. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als € 150,00 bis € 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sind, wird das steuerliche Sammelpostenverfahren aus Vereinfachungsgründen auch in der Handelsbilanz angewandt. Der Sammelposten wird pauschalierend jeweils mit 20 Prozent p. a. im Zugangsjahr und in den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Während sich am Standort Fürstenfeldbruck Forschungszuschüsse mindernd auf die Anschaffungs- und Herstellungskosten auswirken, werden diese am Standort Kahl erfolgswirksam im Jahr des Zugangs erfasst.
Bei den Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und Anleihen zu Anschaffungskosten, Ausleihungen zum Nennwert angesetzt. Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung werden entsprechende Abschreibungen vorgenommen. Sofern die Gründe für die Wertminderungen nicht mehr bestehen, erfolgt eine Zuschreibung, höchstens jedoch auf die historischen Anschaffungskosten. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Ausleihungen werden auf den Barwert abgezinst.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten am Bilanzstichtag angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mithilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips ermittelt.
Die Bestände an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sind mit dem gewogenen Durchschnittswert oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag aktiviert. Die unfertigen Erzeugnisse sind auf der Basis aktueller Stücklisten und Fertigungspläne zu Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten, Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Kosten der allgemeinen Verwaltung werden nicht aktiviert.
Bei unfertigen Erzeugnissen ohne kostendeckende Verkaufspreise werden Abwertungen nach dem Grundsatz der verlustfreien Bewertung vorgenommen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Ihnen wird durch entsprechende Gängigkeits- und Reichweitenabschläge (jeweils 30 %, 40 % oder 80 %) ausreichend Rechnung getragen. Darüber hinaus werden zur Berücksichtigung potenzieller Verluste bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie bei halbfertigen Erzeugnissen und Baugruppen - auf Grund von Veralterung oder Ungängigkeit - weitere auf Einschätzung der Verwertbarkeit beruhende produktindividuelle Wertberichtigungen von bis zu 100 % vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen erkennbaren Einzelrisiken ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.
Die Bewertung der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nominalwert.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" ermittelt. Dabei erfolgt die Bewertung für die Verpflichtungen der SINGULUS AG nach der "Projected Unit Credit Method". Für die Abzinsung wurde der handelsrechtliche Rechnungszins von 3,89 % (Vorjahr 4,53 %) aus den Veröffentlichungen der Deutschen Bundesbank gemäß § 253 Abs. 2 HGB für Dezember 2015 auf der Grundlage einer durchschnittlichen Restlaufzeit von 15 Jahren verwendet. Erwartete Gehaltssteigerungen wurden mit 2,0 % unverändert zum Vorjahr und erwartete Rentensteigerungen mit 1,60 % unverändert zum Vorjahr berücksichtigt. Die Fluktuation wurde mit einer Rate von unverändert 2,0 % im Mittel berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken, ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, ihrer Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst. Das Abzinsungswahlrecht für ursprünglich langfristige Rückstellungen, welche am Abschlussstichtag nur noch eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr aufweisen, wird ausgeübt. Rückstellungen mit einer ursprünglichen Restlaufzeit von unter einem Jahr werden nicht abgezinst.
Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Für die Ermittlung latenter Steuern auf Grund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge wurden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit dem erwarteten Steuersatz in Höhe von 29,13 % zum Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die aktiven latenten Steuern entfallen im Wesentlichen auf Forderungen, steuerliche Verlustvorträge, Vorräte und Pensionsrückstellungen. Passive latente Steuern haben sich im Berichtsjahr aufgrund der Wertansätze aus der Verschmelzung zum Zeitwert ergeben. Bei den latenten Steuern hat sich insgesamt ein Aktivüberhang ergeben. Die Aktivierung aktiver latenter Steuern unterbleibt jedoch in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.
Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden dabei das Imparitäts- und das Anschaffungskostenprinzip beachtet.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt, der diesem Anhang als Anlage beigefügt ist.
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| Währung | Beteiligung % |
Eigenkapital in T€ |
Ergebnis in T€ |
|
|---|---|---|---|---|
| Inland | ||||
| SINGULUS CIS Solar Tec GmbH, Kahl am Main, Deutschland | EUR | 66 | 18 | -1 |
| SINGULUS MOCVD GmbH, Kahl am Main, Deutschland | EUR | 100 | -229* | -65 |
| Ausland** | ||||
| SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA | EUR | 100 | 8.453 | 204 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES MOCVD Inc., Windsor, USA*** | EUR | 100 | -667* | 47 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES UK Ltd., Swindon, Großbritannien | EUR | 100 | 319 | -156 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES ASIA Pacific Pte. Ltd., Singapur | EUR | 100 | 1.760 | 81 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES LATIN AMERICA Ltda., Sao Paolo, Brasilien**** | EUR | 91,5 | -2.040* | -1.086 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES IBERICA S.L., Sant Cugat del Vallés, Spanien | EUR | 100 | -1.431* | -446 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES FRANCE S.A.R.L., Sausheim, Frankreich | EUR | 100 | -1.918* | -260 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES ITALIA s.r.l., Ancona, Italien | EUR | 100 | 5 | -63 |
| SINGULUS TECHNOLOGIES TAIWAN Ltd. Taipeh, Taiwan | EUR | 100 | -1.053* | -76 |
| SINGULUS MANUFACTURING GUANGZHOU Ltd., Guangzhou, China | EUR | 51 | 1.873 | -99 |
| STEAG HamaTech Asia Ltd. Hongkong, China | EUR | 100 | 0 | 0 |
| HamaTech USA Inc., Austin/Texas, USA | EUR | 100 | -920* | 82 |
* nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
** Eigenkapital und Ergebnis wurden aus den Jahresabschlüssen nach IFRS entnommen
*** Tochtergesellschaft der SINGULUS TECHNOLOGIES Inc., Windsor, USA,
**** Die restlichen 8,5 % an dieser Beteiligung werden von der SINGULUS TECHNOLOGIES Iberica S.L. gehalten.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen stammen wie im Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen, dem üblichen Verrechnungsverkehr der Gesellschaften untereinander sowie aus der Finanzierungstätigkeit der SINGULUS AG gegenüber den Tochterunternehmen.
Von den am Bilanzstichtag ausgewiesenen liquiden Mitteln kann die Gesellschaft über T€ 3.264 (Vorjahr: T€ 3.564) nicht frei verfügen, da sich diese Mittel zwecks Sicherung von Avallinien auf Sperrkonten befinden.
Die ordentliche Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 hat den Vorstand zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen nebst gleichzeitiger Schaffung eines bedingten Kapitals ermächtigt. Die Bedingten Kapitalia 2012/III vom 19. Juni 2012 sowie 2014/IV vom 28. Mai 2014 wurden aufgehoben. Weiterhin wurde der Bezugsrechtsausschluss zum Genehmigten Kapital 2012/I geändert.
Der Vorstand teilte am 8. Juni 2015 mit, dass der Verlust des hälftigen Grundkapitals gemäß § 92 Abs. 1 AktG im Zwischenabschluss zum 31. Mai 2015 eingetreten ist und zeigte dies im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung am 9. Juni 2015 an.
Zu weiteren Beschlüssen verweisen wir auf den Nachtragsbericht im Lagebericht.
Das Grundkapital beläuft sich unverändert zum Vorjahr auf insgesamt 48.930.314,00 € und ist eingeteilt in 48.930.314 Inhaberstückaktien zum Nennbetrag von je 1,00 €.
Der Vorstand ist ermächtigt, folgende Veränderungen des Grundkapitals vorzunehmen:
Genehmigtes Kapital 2012/I:
Der Vorstand ist durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 19. Juni 2012 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. Juni 2017, einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 24.465.157,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 24.465.157 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von 1,00 € zu erhöhen.
Mit Beschluss der Hauptversammlung am 9. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für neu ausgegebene, auf den Inhaber lautende Aktien mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 24.465.157,00 das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in bestimmten Fällen auszuschließen. Einer dieser Fälle ist die Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen.
Bedingtes Kapital 2015/I:
Der Vorstand ist durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 8. Juni 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen (zusammen "Schuldverschreibungen") im Gesamtnennbetrag von bis zu 75.000.000,00 € auszugeben und den Inhabern von Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte oder -pflichten und den Inhabern von Wandelschuldverschreibungen Wandlungsrechte oder -pflichten für auf den Inhaber lautende Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Nennbetrag von je 1,00 € und einer Laufzeit von längstens 20 Jahren nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen.
Weiterhin kann das Grundkapital um bis zu 24.465.157,00 € durch Ausgabe von bis zu 24.465.157 neuen, auf den Inhaber lautenden Aktien im Nennbetrag von je 1,00 € mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe erhöht werden. Diese bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Schuldverschreibungen, die gemäß vorstehender Ermächtigung begeben werden können.
Alle übrigen bedingten Kapitalien sind ausgelaufen oder wurden durch Beschluss der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 aufgehoben.
Mit Beschluss des Vorstands vom 29. September 2015 wurde die Kapitalrücklage in Höhe von T€ 75.185 aufgelöst und vollständig zum 30. September 2015 gemäß § 150 AktG zum Ausgleich des Verlustvortrags verwandt.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Drohverlustrückstellungen in Höhe von T€ 6.802 (Vorjahr: T€ 325), ausstehende Rechnungen (T€ 2.512; Vorjahr: T€ 1.385), Rückstellungen für Personalkosten (T€ 2.470; Vorjahr: T€ 2.627), Rückstellungen für nicht personelle Rekrutierungsmaßnahmen (T€ 2.184; Vorjahr: T€ 0), Rückstellungen für nachlaufende Herstellungskosten (T€ 1.490; Vorjahr: T€ 3.301) und Rückstellungen für Gewährleistungen in Höhe von T€ 397 (Vorjahr: T€ 2.146).
Zur Ermittlung der Rückstellung für Gewährleistungsaufwendungen kommen Schätzverfahren zur Anwendung. Hierbei werden die tatsächlich angefallenen Gewährleistungsaufwendungen im Garantiezeitraum in Relation zu den angefallenen Herstellungskosten oder zu den erzielten Umsatzerlösen gesetzt und entsprechende Prozentsätze aus den Erfahrungswerten pro Produktart abgeleitet.
Bei der Ermittlung der Drohverlustrückstellung wurden Abschätzungen bezogen auf die Gebäudeauslastung der Produktionsstätte am Standort Fürstenfeldbruck notwendig. Der Schätzung für diese Rückstellung liegt die Annahme zu Grunde, dass neben einem partiellen aktuellen Leerstand auch künftig mit einer Unterauslastung, im Wesentlichen bezogen auf das Verwaltungsgebäude, gerechnet wird. Der Teil der Rückstellung mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wird mit dem laufzeitadäquaten, von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssatz diskontiert.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten betreffen:
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| Abschlussposten (Vorjahr in Klammern) | Restlaufzeit bis 1 Jahr TEUR |
Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre TEUR |
Restlaufzeit über 5 Jahre TEUR |
Gesamt TEUR |
|---|---|---|---|---|
| 1. Anleihen | 0 | 60.000 | 0 | 60.000 |
| (0) | (60.000) | (0) | (60.000) | |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 6.930 | 2 | 0 | 6.932 |
| (4.462) | (12) | (0) | (4.474) | |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 4.671 | 0 | 0 | 4.671 |
| (402) | (0) | (0) | (402) | |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 5.448 | 7.197 | 0 | 12.645 |
| (5.291) | (8.258) | (0) | (13.549) | |
| Gesamtsumme | 17.049 | 67.199 | 0 | 84.248 |
| (10.155) | (68.270) | (0) | (78.425) |
Am 23. März 2012 hat die Gesellschaft eine Unternehmensanleihe mit einem Emissionsvolumen von € 60,0 Mio. platziert. Die Unternehmensanleihe ist mit 7,75 % p. a. verzinst und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Am 14. März 2012 wurde der Handel im Open Market der Deutsche Börse AG im Segment "Entry Standard für Anleihen" der Frankfurter Wertpapierbörse gestartet. Die Unternehmensanleihe wird geführt unter: ISIN: DE000A1MASJ4 / A1MASJ.
Die Anleihe wird zum Bilanzstichtag in Höhe des Rückzahlungsbetrages von T€ 60.000 bilanziert. Aus der jeweils im März des Folgejahres erfolgenden Auszahlung der Anleihezinsen ergibt sich eine Zinsabgrenzung in Höhe von T€ 3.618 (Vorjahr: T€ 3.618), die in den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wird. Die Gesellschaft plant die Umwandlung der bestehenden Anleihe in Aktien und teilweise in neue Anleihen. Diesem Vorgehen wurde in der Gläubigerversammlung vom 15. Februar 2016 wie auch in der außerordentlichen Hauptversammlung am 16. Februar 2016 zugestimmt. Die Eintragung der Beschlüsse in das Handelsregister am Sitz der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses ausstehend.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten wie im Vorjahr im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.
Sicherheiten:
Zur Sicherung der Finanzierung der Verbindlichkeiten aus dem Immobilienleasingvertrag über das Büro- und Produktionsgebäude in Kahl wurde das Betriebsgrundstück mit einer Gesamtgrundschuld in Höhe von T€ 16.744 zu Gunsten der Commerzbank AG, Hanau, belastet.
Der Gesellschaft stehen Avallinien in Höhe von T€ 20.250 zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende mit T€ 2.987 ausgenutzt. Zur Absicherung dieser Kreditzusagen werden liquide Mittel als Sicherheit hinterlegt.
Die Umsatzerlöse in T€ gliedern sich nach geographisch bestimmten Märkten wie folgt:
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Inland | 7.448 | 11.305 |
| EU | 6.086 | 9.847 |
| Übriges Ausland | 16.315 | 27.100 |
| 29.849 | 48.252 | |
| Abzüglich Erlösschmälerungen | -9 | -34 |
| 29.840 | 48.218 |
Nach Tätigkeitsgebieten teilen sich die Umsätze in T€ wie folgt auf:
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Optical Disc | 16.966 | 31.401 |
| Solar | 7.905 | 12.622 |
| Halbleiter | 4.978 | 4.229 |
| 29.849 | 48.252 | |
| Abzüglich Erlösschmälerungen | -9 | -34 |
| 29.840 | 48.218 |
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 4.631 (Vorjahr: T€1.286) enthalten, die im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 3.277; Vorjahr: T€ 711) sowie aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen (T€ 121; Vorjahr: T€ 322) resultieren. Weitere wesentliche sonstige betriebliche Erträge entfielen auf Ausbuchungen von Verbindlichkeiten aus Vorperioden in Höhe von T€ 1.000.
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen betreffen mit T€ 862 außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 253 Abs. 3 Satz 3 HGB.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von T€ 15 (Vorjahr: T€ 112) enthalten.
Die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von T€ 4.311 resultieren aus der Verschmelzung mit der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH (siehe Abschnitt A).
Die im Vorjahr ausgewiesenen außerordentlichen Erträge in Höhe von T€ 643 betreffen den Erlös aus der Liquidation einer Tochtergesellschaft.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren im Jahresdurchschnitt 287 (Vorjahr: 240) fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt. Die Aufteilung nach Gruppen stellt sich wie folgt dar:
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| 2015 | |
|---|---|
| Vertrieb | 86 |
| Montage, Produktion und Logistik | 95 |
| Forschung und Entwicklung | 71 |
| Verwaltung (ohne Vorstände) | 35 |
| 287 |
Der Anstieg der Mitarbeiter und der Auszubildenden lässt sich durch die Verschmelzung der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH im Geschäftsjahr erklären.
Der Aufsichtsrat besteht aus den im Folgenden aufgeführten Mitgliedern, die von der Hauptversammlung gewählt werden:
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| Ausgeübter Beruf | |
|---|---|
| Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, Vorsitzender | Bauingenieur |
| Christine Kreidl, Stv. Vorsitzende | Diplom-Kauffrau, Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin |
| Dr. rer. nat. Rolf Blessing | Diplom Physiker, Geschäftsführer der B.plus Beschichtungen Projekte Gutachten, Bad Karlshafen |
Gemäß Satzung erhält der Aufsichtsrat für einen 12-Monatszeitraum seiner Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von T€ 40. Der Vorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der festen Vergütung. Zusätzlich werden seine Auslagen und die auf seine Vergütung entfallende Umsatzsteuer erstattet. Im Rahmen eines Aufsichtsratsbeschlusses im Geschäftsjahr wurde auf 20 % der Vergütung verzichtet. Die Bezüge des Aufsichtsrats belaufen sich im Geschäftsjahr 2015 auf T€ 144. Darüber hinaus erhielten die Mitglieder des Aufsichtsrates Auslagen in Höhe von T€ 19 erstattet.
Der Vorstand bestand im Geschäftsjahr 2015 aus folgenden Mitgliedern, die ihre Tätigkeit hauptberuflich ausführten:
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| Dr.-Ing. Stefan Rinck | Vorsitzender des Vorstands verantwortlich für die Bereiche: Produktion, Vertrieb, Technik, Forschung und Entwicklung sowie Strategie und Auslandsaktivitäten |
| Markus Ehret | Vorstand verantwortlich für die Bereiche: Finanzen, Controlling, Investor Relations, Personal, Einkauf sowie IT |
Der Vorstand hat im Berichtszeitraum folgende Gesamtbezüge erhalten:
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| 2015 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Fixe Vergütung T€ |
Sonstige Vergütung1) T€ |
Variable Vergütung T€ |
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung2) T€ |
Gesamt T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr.-Ing. Stefan Rinck | 3523) | 42 | 147 | 66 | 607 |
| Dipl.-Oec. Markus Ehret | 2243) | 23 | 93 | 53 | 393 |
| 576 | 65 | 240 | 119 | 1.000 |
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| 2014 | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| Fixe Vergütung T€ |
Sonstige Vergütung T€ |
Variable Vergütung T€ |
Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung2 T€ |
Gesamt T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Dr.-Ing. Stefan Rinck | 440 | 42 | 190 | 118 | 790 |
| Dipl.-Oec. Markus Ehret | 250 | 21 | 117 | 94 | 482 |
| 690 | 63 | 307 | 212 | 1.272 |
Die Vorstandsbezüge des Vorjahresvergleichszeitraums gliedern sich wie folgt auf:
1) Unter sonstige Vergütung fallen Nebenleistungen wie Versicherung und Firmenwagen.
2) Phantom Stocks sind bei erstmaliger Gewährung der Bezugsrechte mit dem jeweiligen Zeitwert berücksichtigt.
3) Der Vorstand verzichtete im Geschäftsjahr 2015 auf 20 % der fixen Vergütung.
Die Vorstände erhalten eine von der Gesellschaft finanzierte betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Die Gesellschaft gewährt den Vorständen einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des Bruttojahresfestgehalts. Dieser betrug für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck ab 1. Januar 2012 59,97 % und für Herrn Markus Ehret 31,58 %. Der jährliche Aufwand für die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 betrug 337 T€ (Vorjahr: 314 T€), wovon 251 T€ (Vorjahr: 258 T€) auf Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 86 T€ (Vorjahr: 56 T€) auf Herrn Markus Ehret entfielen. Die temporäre Absenkung des Jahresfestgehalts um 20 % reduziert den absoluten Beitrag zur Altersvorsorge nicht.
Ehemalige Mitglieder des Vorstands der SINGULUS AG erhielten im Berichtsjahr Gesamtbezüge in Höhe von T€ 250 ausbezahlt. Die Rückstellungen für Pensionsansprüche früherer Organmitglieder betragen zum 31. Dezember 2015 insgesamt T€ 5.269.
Des Weiteren wurde von den Vorstandsmitgliedern zum Berichtsjahresende die folgende Anzahl an Aktien aus eigenem Erwerb an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gehalten:
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| (in Stück) | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Dr.-Ing. Stefan Rinck | 19.619 | 19.619 |
| Markus Ehret | 7.000 | 7.000 |
| 26.619 | 26.619 |
Hinsichtlich weiterer Angaben zu den Vergütungen wird auf den Vergütungsbericht im Lagebericht verwiesen.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten beläuft sich zum 31.12.2015 auf T€ 6.903 (Vorjahr: T€ 5.442, davon gegenüber verbundenen Unternehmen T€ 3.905). Diese resultieren im Wesentlichen aus Miet- und Leasingverpflichtungen für das Gebäude der Niederlassung Fürstenfeldbruck in Höhe von T€ 6.209 (Vorjahr: T€ 0) und sonstigen Leasingverpflichtungen für Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von T€ 694 T€ (Vorjahr: T€ 717). Im Vorjahr betrafen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen darüber hinaus im Wesentlichen eine nicht genutzte Kreditlinie der Singulus Stangl Solar GmbH.
Die Gesellschaft sichert ihre Forderungen sowie zukünftige Transaktionen in USD durch den Einsatz derivativer Finanzinstrumente ab. Für die Absicherung werden Devisentermingeschäfte eingesetzt. Die buchhalterische Abbildung erfolgt nicht als Bewertungseinheit. Zum 31. Dezember 2015 waren Devisentermingeschäfte ausschließlich für zukünftige USD-Transaktionen in Gesamtwert von TUSD 19.862 (Nominalvolumen) abgeschlossen. Die beizulegenden Zeitwerte leiten sich vom Mid Market-Preis ab. Sie belaufen sich auf -T€ 26. Für drohende Verluste aus diesen Geschäften wurden Rückstellungen in Höhe von T€ 254 gebildet. Ferner wurden zur Risikoabsicherung der Zahlungen eines Großprojektes USD Optionen in Höhe von TUSD 9.793 abgeschlossen, welche mit einem beizulegenden Marktpreis in Höhe von T€ 38 zum Stichtag valutieren.
Gemäß §§ 25, 26 WpHG wurden an den folgenden Terminen die unten genannten Meldungen veröffentlicht:
03. Februar 2016
Die Dimensional Holdings Inc., Texas, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 31.1.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 26.1.2016 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,93 % (das entspricht 1.432.331 Stimmrechten) betragen hat. 2,93% der Stimmrechte (das entspricht 1432331 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Dimensional Holdings zuzurechnen.
17. März 2015
Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.03.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland am 11.03.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,86% (das entspricht 1400000 Stimmrechten) betragen hat.
0,61% der Stimmrechte (das entspricht 300000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen.
2,25% der Stimmrechte (das entspricht 1100000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen.
24. Februar 2015
Die FPM Funds SICAV Luxembourg, Grevenmacher, Luxemburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.02.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, Kahl am Main, Deutschland am 06.02.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,72% (das entspricht 1.332.868 Stimmrechten) betragen hat.
12. Januar 2015:
Die Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 8.1.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 2.1.2015 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,88 % (das entspricht 1.900.000 Stimmrechten) betragen hat.
12. November 2014
Die FPM Funds, Luxembourg, Luxembourg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.11.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 6.11.2014 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,17 % (das entspricht 1.550.640 Stimmrechten) betragen hat.
27. Oktober 2014
Die Union Investment Privatfonds GmbH, Frankfurt am Main, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 27.10.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 27.10.2014 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,79 % (das entspricht 1.366.618 Stimmrechten) betragen hat.
3. Februar 2014
Die ARGOS INVESTMENT MANAGERS SA, Meyrin, Genf, Schweiz, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 31. Januar 2014 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,02 % der Stimmrechte (1.477.007 Stimmrechte) betragen hat. Davon waren der ARGOS INVESTMENT MANAGERS SA 3,02 % der Stimmrechte (1.477.007 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Die der ARGOS INVESTMENT MANAGERS SA zugerechneten Stimmrechte werden dabei von folgenden Aktionären gehalten, deren direkter Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG 3 % oder mehr beträgt: ARGOS FUNDS, Luxembourg, Luxembourg.
3. Februar 2014
Die ARGOS FUNDS, Luxembourg, Luxembourg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 31. Januar 2014 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten und an diesem Tag 3,02 % der Stimmrechte (1.477.007 Stimmrechte) betragen hat.
2. Februar 2012
Die Dimensional Holdings Inc., Texas, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 31.1.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 26.1.2012 die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01 % (das entspricht 1.472.847 Stimmrechten) betragen hat. 3,01% der Stimmrechte (das entspricht 1472847 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG von der Dimensional Holdings zuzurechnen.
27. Februar 2009
Die SINGULUS AG teilte im Rahmen der Veröffentlichung nach § 26a WpHG mit, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte nach der Kapitalerhöhung am 5. März 2010 insgesamt 41.050.111 beträgt.
18. April 2006
Die J.P. Morgan Securities Ltd. ("J.P. Morgan"), 125 London Wall, London EC2Y 5AJ, England, hat uns mit Schreiben vom 18. April 2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG für die J.P. Morgan Chase & Co., New York, USA, mitgeteilt, dass deren Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 12. April 2006 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nun 4,71 % beträgt. Davon sind der J.P. Morgan Chase & Co. 4,71 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Nach der Kapitalerhöhung vom 5. März 2010 liegt der Stimmrechtsanteil der J.P. Morgan Chase & Co., New York, USA, an der SINGULUS AG mit 4,01 % noch über der Schwelle von 3 %.
Des Weiteren hat uns die J.P. Morgan mit Schreiben vom 18. April 2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG für die JPMorgan Asset Management Holdings Inc., New York, USA, mitgeteilt, dass deren Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 12. April 2006 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nun 4,71 % beträgt. Davon sind der JPMorgan Asset Management Holdings Inc. 4,71 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Abs. 1 Satz 2 WpHG zuzurechnen. Nach der Kapitalerhöhung vom 5. März 2010 liegt der Stimmrechtsanteil der JPMorgan Asset Management Holdings Inc., New York, USA, an der SINGULUS AG mit 4,01 % noch über der Schwelle von 3 %.
Weiterhin hat uns die J.P. Morgan mit Schreiben vom 18. April 2006 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG für die JPMorgan Asset Management (UK) Ltd., London, U.K., mitgeteilt, dass deren Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 12. April 2006 die Schwelle von 5 % unterschritten hat und nun 4,55 % beträgt. Davon sind der JPMorgan Asset Management (UK) Ltd. 4,55 % der Stimmrechte nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Nach der Kapitalerhöhung vom 5. März 2010 liegt der Stimmrechtsanteil der JPMorgan Asset Management (UK) Ltd., London, U.K., an der SINGULUS AG mit 3,87 % noch über der Schwelle von 3 %.
Oben genannte Informationen sind auf der Internetseite der SINGULUS TECHNOLOGIES AG veröffentlicht (http://www.singulus.de/de/investor-relations/singulus-aktie/veroeffentlichung-2526-wphg.html).
Es wird auf die befreiende Angabe im Konzernabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG verwiesen.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat wurde im Januar 2016 abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Der Jahresabschluss 2015 wird im Bundesanzeiger offengelegt.
Kahl am Main, 23. März 2016
Der Vorstand
Dr.-Ing. Stefan Rinck
Markus Ehret
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.1.2015 TEUR |
Zugänge TEUR |
Zugänge / Abgänge aus Verschmelzung TEUR |
Umgliederung TEUR |
Abgänge TEUR |
31.12.2015 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||||
| 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 20.160 | 72 | 10.669 | 0 | 0 | 30.901 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 0 | 17.049 | 0 | 0 | 17.049 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 862 | 1.126 | 0 | 0 | 0 | 1.988 |
| 21.022 | 1.198 | 27.718 | 0 | 0 | 49.938 | |
| II. Sachanlagen | ||||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 23.876 | 9 | 1.931 | 0 | 0 | 25.816 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 2.421 | 113 | 1.509 | 243 | 191 | 4.095 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.942 | 301 | 1.451 | 0 | 33 | 7.661 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 243 | -243 | 0 | 0 |
| 32.239 | 423 | 5.134 | 0 | 224 | 37.572 | |
| III. Finanzanlagen | ||||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 71.624 | 0 | -63.900 | 0 | 0 | 7.724 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 18.035 | 2.750 | -19.045 | 0 | 0 | 1.740 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 2.812 | 558 | 0 | 0 | 3.370 | 0 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | 5.293 | 12 | 0 | -476 1) | 4.829 | 0 |
| 97.764 | 3.320 | -82.945 | -476 | 8.199 | 9.464 | |
| 151.025 | 4.941 | -50.093 | -476 | 8.423 | 96.974 |
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| Kumulierte Abschreibungen | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| 1.1.2015 TEUR |
Zugänge TEUR |
Zugänge / Abgänge aus Verschmelzung TEUR |
Abgänge TEUR |
31.12.2015 TEUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | |||||
| 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 19.581 | 1.338 | 789 | 0 | 21.708 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 0 | 1.894 | 0 | 0 | 1.894 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 0 | 862 | 0 | 0 | 862 |
| 19.581 | 4.094 | 789 | 0 | 24.464 | |
| II. Sachanlagen | |||||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 12.819 | 1.031 | 815 | 0 | 14.665 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 2.227 | 103 | 1.229 | 24 | 3.535 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 5.379 | 323 | 996 | 33 | 6.665 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 20.425 | 1.457 | 3.040 | 57 | 24.865 | |
| III. Finanzanlagen | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 60.468 | 153 | -59.575 | 0 | 1.046 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 1.140 | 0 | 0 | 1.140 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 60.468 | 1.293 | -59.575 | 0 | 2.186 | |
| 100.474 | 6.844 | -55.746 | 57 | 51.515 |
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| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| 31.12.2015 TEUR |
31.12.2014 TEUR |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Entgeltlich erworbene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte | 9.193 | 579 |
| 2. Geschäfts- oder Firmenwert | 15.155 | 0 |
| 3. Geleistete Anzahlungen | 1.126 | 862 |
| 25.474 | 1.441 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken | 11.151 | 11.058 |
| 2. Technische Anlagen und Maschinen | 560 | 194 |
| 3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 996 | 563 |
| 4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 0 | 0 |
| 12.707 | 11.815 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 6.678 | 11.156 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 600 | 18.035 |
| 3. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0 | 2.812 |
| 4. Sonstige Ausleihungen | 0 | 5.293 |
| 7.278 | 37.296 | |
| 45.459 | 50.552 |
Die Gesellschaft hat von der Möglichkeit gemäß § 315 Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht und einen zusammengefassten Lagebericht für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG erstellt. Da der Geschäftsverlauf, die Lage der Gesellschaft sowie die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns weitgehend übereinstimmen, beziehen sich die folgenden Ausführungen, insbesondere die Zahlenangaben, soweit nicht anders vermerkt, auf den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern.
Der SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern konzentriert seine Tätigkeit auf die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Maschinen und Anlagen, insbesondere im Bereich der Beschichtungstechnologie, der Oberflächenbehandlung und der Nasschemie, sowie damit in Zusammenhang stehender Geschäfte und Dienstleistungen, einschließlich der verschiedenen Formen der Absatzfinanzierung. Dabei fokussiert sich die Gesellschaft derzeit im Wesentlichen auf die Anwendungsbereiche Solar, Optical Disc und Halbleiter. Neue Anwendungsbereiche werden getestet und die entsprechenden Märkte untersucht.
Im Segment Solar bietet SINGULUS TECHNOLOGIES Vakuum-Beschichtungsanlagen, Anlagen für thermische Prozesse sowie Anlagen für die nasschemische Behandlung von kristallinen sowie Kupfer-Indium-Gallium-Diselenid (CIGS) und Cadmiumtellurid (CdTe) Dünnschicht-Solarzellen an. SINGULUS TECHNOLOGIES vermarktet in diesem Segment darüber hinaus komplette Produktionslinien für kristalline Silizium-Solarzellen. Weiterhin hat SINGULUS TECHNOLOGIES im Jahr 2015 Produktionslösungen für die neuen Hochleistungs-Zellkonzepte wie PERC- (Passivated Emitter Rear Cell), PERT- (High-Efficiency Passivated Emitter, Rear Totally Diffused Cell) und HJT- (Heterojunction) Solarzellen erfolgreich bei Kunden verkaufen können.
Im Segment Optical Disc werden im Wesentlichen Maschinen zur Herstellung von Dual Layer Blu-ray Discs mit bis zu 50 GB Speicherkapazität sowie Produktionsanlagen für CD und DVD angeboten. Für Blu-ray Discs mit bis zu 100 GB Speicherkapazität bietet SINGULUS TECHNOLOGIES eine neue, modular aufgebaute Produktionsanlage mit dem Markennamen BLULINE III an. Im Fokus steht weiterhin das weltweite Ersatzteil- und Servicegeschäft basierend auf mehreren tausend installierten Maschinen.
Im Segment Halbleiter bietet SINGULUS TECHNOLOGIES modulare Anlagenplattformen mit den Markennamen TIMARIS und ROTARIS für die effiziente Beschichtung von Wafern mit magnetischen Schichten im Ultra-Hochvakuum an.
SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt Verfahren und Anlagen für neue Applikationen im Konsumgüterbereich. Diese Konzepte wurden in den letzten Jahren mit potenziellen Kunden erarbeitet und zur Marktreife gebracht. Die erste Beschichtungslinie für dekorative Bauteile wurde bereits ausgeliefert. SINGULUS TECHNOLOGIES hat im Jahr 2015 mit der weiteren Vermarktung von Vakuum-Beschichtungsanlagen für neue Anwendungen begonnen und wird diese Aktivitäten im Jahr 2016 ausbauen. Diese neuen Anwendungen sind derzeit noch Bestandteil des Segments Optical Disc.
Am Standort in Kahl am Main sind die Konzernleitung sowie die Abteilungen des Finanzwesens, des Vertriebs und alle zentralen Funktionen des Unternehmens konzentriert. In Kahl am Main werden Maschinenkonzepte für alle Segmente entwickelt, konstruiert und gefertigt.
SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt und produziert am Standort in Fürstenfeldbruck Produktionsanlagen für nasschemische Prozesse. Seit 2007 gehört die SINGULUS STANGL SOLAR GmbH zur SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe. Der Vorstand hat am 20. Juli 2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrates die Verschmelzung der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG beschlossen. Mit der Eintragung in das Handelsregister am 8. Oktober 2015 wurde die Verschmelzung rechtskräftig und ist nunmehr als Niederlassung Fürstenfeldbruck Teil der SINGULUS TECHNOLOGIES AG.
SINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein Vertriebs- und Servicenetzwerk in allen relevanten Regionen der Welt und bietet damit Kunden Beratungs- und Serviceleistungen weltweit rund um die Uhr an. Eigene Tochtergesellschaften in Schlüsselregionen werden dabei durch ein Netz langjährig verbundener Vertretungen ergänzt.
Die Zielsetzung des Unternehmens ist darauf ausgerichtet, in den jeweiligen Marktsegmenten eine technologisch führende Position zu erreichen, das Geschäftsvolumen soll dabei nachhaltig gesteigert und ein stabiles, profitables Ergebnis erwirtschaftet werden.
SINGULUS TECHNOLOGIES entwickelt innovative Technologien für effiziente und ressourcenschonende Produktionsprozesse. Die Strategie von SINGULUS TECHNOLOGIES gründet sich auf die Nutzung und Erweiterung der bestehenden Kernkompetenzen. Die Anwendungsgebiete beinhalten die Vakuumtechnologie, die Oberflächenbeschichtung und -behandlung sowie die einhergehenden chemischen und physikalischen Verfahrensprozesse.
SINGULUS TECHNOLOGIES hat auch im Jahr 2015 umfangreiche Kapazitäten auf die Weiterentwicklung und Markteinführung von neuen Produktionstechniken für die Herstellung von neuen Zellkonzepten für die kristalline und Dünnschicht-Solartechnik konzentriert.
Die Zielsetzung der Gesellschaft liegt darin, für alle wichtigen Prozessschritte bei der Herstellung von Dünnschicht-Solarzellen die notwendigen Anlagensysteme anzubieten und in 2016 entsprechende Aufträge zu generieren. SINGULUS TECHNOLOGIES bietet diese Systeme für beide Anwendungen an: CIGS und CdTe. Für den Markt der Anlagen zur Produktion von kristallinen Hochleistungszellen, z. B. Heterojunction-Solarzellen, hat die Gesellschaft mit ihrer 2014 weiterentwickelten Ätz- und Reinigungsanlage SILEX II eine führende Marktposition erreicht und plant diese weiter auszubauen.
SINGULUS TECHNOLOGIES bietet die neue Produktionstechnik für die kommende Disc Generation, die Ultra HD Blu-ray Disc mit einem Speichervolumen von bis zu 100 GB, an. Die Einführung der neuen, erforderlichen Abspielgeräte sowie der Ultra HD Blu-ray Disc ist für 2016 vorgesehen.
SINGULUS TECHNOLOGIES nutzt die bewährte BLULINE II Produktionsmaschine als Basis für die neue Anlage mit dem Produktnamen BLULINE III und plant diese nun im laufenden Jahr 2016 in den Markt einzuführen. Es wird erwartet, dass der Markt für BLULINE III Systeme sich nur zu einem Nischenmarkt entwickelt. SINGULUS TECHNOLOGIES konzentriert ihre Aktivitäten in diesem Segment nunmehr hauptsächlich auf das weltweite Ersatzteil- und Servicegeschäft basierend auf mehreren tausend installierten Maschinen.
Im Segment Halbleiter arbeiten wir an der Ausrüstung von Forschungsinstituten und Universitäten für die neue Halbleiteranwendung MRAM (Magnetoresistive Random Access Memory) und sind für den Beginn einer industriellen Anwendung der neuen Speichertechnik gut positioniert. Die Entwicklung des Produktportfolios ist vorläufig abgeschlossen. Gemessen an den Geschäftsaktivitäten sowie der erreichten Finanzkennzahlen ist das Segment Halbleiter das kleinste Segment der Gesellschaft. Der Vorstand sieht jedoch langfristig ein gutes Potenzial mit den erarbeiteten Kompetenzen in Zukunft erfolgreich zu sein.
Die Kernkompetenz von SINGULUS TECHNOLOGIES liegt in der Vakuum-Dünnschichttechnik, bei nasschemischen Verfahren, bei der Oberflächentechnik und bei thermischen Prozesstechniken. SINGULUS TECHNOLOGIES arbeitet daran, diese Expertise in den Segmenten Solar, Halbleiter und Optical Disc auszubauen und in weitere Märkte zu übertragen. Dazu gehören Themen wie nachhaltige Energien, das Entertainment, die Mobilität, die Halbleitertechnik sowie die Veredelung von Gebrauchsgütern aller Art.
Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach Produkten in berichtspflichtige Geschäftssegmente unterteilt. Die Steuerung erfolgt ausschließlich über finanzielle Steuerungsgrößen. Das Management verwendet zur Konzernsteuerung die Umsatzerlöse und die Kennzahl EBIT (operatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern) jeweils nach Segmenten, um Entscheidungen über die Verteilung von Ressourcen zu treffen und die Ertragskraft der Segmente zu bestimmen. Die Finanzierung wird auf Konzernebene überwacht und gesteuert.
Im Bereich Forschung, Entwicklung und Konstruktion waren im Geschäftsjahr 2015 konzernweit durchschnittlich 77 Mitarbeiter beschäftigt. Die nicht aktivierungsfähigen Entwicklungskosten lagen im Jahr 2015 im Konzern bei 6,9 Mio. € (Vorjahr: 9,3 Mio. €). Darüber hinaus wurden Kosten von 4,3 Mio. € vornehmlich für die Entwicklung von Serienanlagen aktiviert (Vorjahr: 1,8 Mio. €). Die Aktivierungsquote im Geschäftsjahr 2015 lag bei 38 % (Vorjahr: 16 %). Die planmäßigen Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten betrugen 1,8 Mio. € (Vorjahr: 2,1 Mio. €). Weiterhin wurden außerplanmäßige Abschreibungen auf aktivierte Entwicklungskosten in Höhe von 3,2 Mio. € erfasst, die in Höhe von 2,4 Mio. € unter den Wertminderungs- und Restrukturierungsaufwendungen ausgewiesen werden; diese betreffen hauptsächlich die Segmente Solar und Halbleiter.
Auf dem Gebiet der Dünnschicht-Solartechnik arbeitet SINGULUS TECHNOLOGIES in enger Kooperation mit potenziellen Kunden an der Weiterentwicklung von Prozessanlagen für die Herstellung von CIGS-Solarmodulen. Im Jahr 2015 wurde im Bereich der Vakuumtechnologie eine neue vertikale Kathodenzerstäubungsanlage für die Herstellung von CIGS-Modulen gebaut und geliefert, deren Variabilität den Einsatz in unterschiedlichen Fertigungsschritten erlaubt.
Im vergangenen Geschäftsjahr wurde weiterhin intensiv an der Weiterentwicklung der SILEX II für kristalline Hochleistungs-Solarzellen gearbeitet. Mit der SILEX II können insbesondere die bei Heterojunction-Solarzellen geforderten Bearbeitungsschritte realisiert werden sowie auch sehr dünne Wafer bearbeitet werden.
Im Geschäftsjahr 2015 hat SINGULUS TECHNOLOGIES weiterhin eine konservative Personalpolitik verfolgt. Es wurden einerseits Einsparungen bei den Sach- und Personalkosten realisiert. Die Struktur der Außenorganisation wurde weiter auf die Marktentwicklung hin angepasst. Andererseits wurde dort, wo es notwendig war, in neues Personal investiert.
Im Inland war die Zahl der Mitarbeiter zum Jahresende mit 283 Mitarbeitern in etwa unverändert (Vorjahr: 287 Mitarbeiter). Insgesamt hat sich die Zahl der Beschäftigten weltweit im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern auf 335 reduziert (Vorjahr: 352 Mitarbeiter).

Die Weltwirtschaft verliert nach der neuen Wachstumsprognose des Internationalen Währungsfonds (IWF) weiter an Schwung. Laut dem IWF Bericht ist im Jahr 2015 die Weltwirtschaft lediglich um 3,1 % gewachsen. Insbesondere die Entwicklung in den Schwellen- und Entwicklungsländern - bisher Motor der Weltkonjunktur - hat Dynamik verloren. Für China rechnete der IWF in seiner Veröffentlichung am 19. Januar 2016 mit einer Abschwächung des Wachstums auf 6,9 % im Jahr 2015.
Das Bruttoinlandsprodukt der USA wuchs im Jahr 2015 um 2,4 %. Das Wirtschaftswachstum lag damit auf dem gleichen Wert von 2014 und über dem Wert von 2013 mit 1,5 %.
Getrieben wurde dieses Wachstum nahezu vollständig vom privaten Konsum, einer traditionellen Stütze der US-Wirtschaft (Quelle: Auswärtiges Amt).
In Europa beschäftigte die Finanzkrise Griechenlands die Märkte. Es wurde ein weiteres Hilfspaket geschnürt und es bleibt abzuwarten, wie sich die Wirtschaft im Euroraum weiter entwickelt. Die Kriege in der Ukraine und Syrien sowie die Terroranschläge in Paris haben weiterhin zur Unsicherheit an den Märkten beigetragen.
In Deutschland ist das reale Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2015 laut der Prognose des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) um 1,8 % gegenüber dem Vorjahr gewachsen.
Im derzeitigen Weltmarkt werden die folgenden unterschiedlichen Formen von Solarzellen und Solarmodulen unterschieden: monokristalline, polykristalline und Dünnschicht-Module.
Im Bereich der kristallinen Solarzellen lassen sich heute PERC- und PERT-Zellformate und Heterojunction-Hochleistungszellen mit Wirkungsgraden weit über 20 % herstellen. In der Dünnschicht-Solartechnik unterscheidet man im Wesentlichen zwischen CdTe- und CIGS-Solarzellen. Hier liegen die Wirkungsgrade in der industriellen Fertigung bei 16 bis 17 %. Im Labor wurden ebenfalls bereits Wirkungsgrade von über 20 % erreicht.
Die Entwicklung des weltweiten Solarmarktes wurde im vergangenen Jahrzehnt maßgeblich vom deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) angestoßen. Inzwischen wächst der Solarmarkt jedoch weltweit. In vielen Ländern zählt Photovoltaik bereits zu den günstigsten Technologien für private und gewerbliche Stromkunden. Inzwischen führen Förderungen in asiatischen Ländern wie China, Indien und Japan sowie in den USA zu erheblichen Steigerungen der Neuinstallationen und zu einem starken Wachstum in diesen Märkten.
Die fünf wichtigsten Märkte für Photovoltaik summierten sich dabei im Jahr 2015 auf 75 % des Gesamtweltmarktes an Neuinstallationen:
| ― | China ist wiederum der größte Markt mit 17,8 GW |
| ― | Der zweitgrößte Markt ist Japan mit 10,5 GW |
| ― | An dritter Stelle folgen die USA mit 9,4 GW |
| ― | Großbritannien steht mit 4,0 GW an vierter Stelle |
| ― | An fünfter Stelle folgt Indien mit 2,6 GW |

Quelle: Marktforschungsinstitut IHS 2015

Quelle: Marktforschungsinstitut IHS 2015
Die Mehrzahl der Studien für den Solarmarkt meldet für das abgelaufene Jahr 2015 einen weiteren Anstieg der Photovoltaik. Das international arbeitende Marktforschungsinstitut IHS hat am 6. Januar 2016 veröffentlicht, dass die Installationen für Photovoltaikanlagen im abgelaufenen Jahr um über 30 % auf 59,0 Gigawatt (GW) angestiegen sind.
Das britische Marktforschungsinstitut Futuresource Consulting geht davon aus, dass der Markt für Blu-ray Discs im Jahr 2015 nur geringfügig zugenommen hat. Dies deckt sich mit den Erkenntnissen von SINGULUS TECHNOLOGIES, wonach führende Kunden auch in 2015 von Investitionen in neues Produktionsequipment abgesehen haben.
In den entsprechenden Marktuntersuchungen und Veröffentlichungen (DEG - Digital Entertainment Group, Futuresource, Bundesverband Audiovisueller Medien) wird davon ausgegangen, dass die Konsolidierung weiter voranschreitet. Im Kaufmarkt und auch im Verleihgeschäft sind deutliche Rückgänge bei den Umsätzen für physikalische Medien zu verzeichnen. In Deutschland sind die Umsätze für Blu-ray Discs zwar noch leicht angestiegen, international, und hier besonders im größten Markt USA, sinken die Umsätze jedoch weiter. Im Kaufmarkt sind in den USA die Umsätze um rund 12 % gefallen, im Verleihmarkt um rund 8 %.
Die weltweite Produktionsmenge der Blu-ray Disc wird auch weiterhin vom Erscheinen erfolgreicher Hollywood-Filme ("Blockbuster") beeinflusst. Das Marktforschungsunternehmen Futuresource spricht in seiner Studie von August 2015 von einem schwachen Start im Jahr 2015 in Hollywood mit wenigen Blockbustern, erwartet aber einen positiven Einfluss auf die Marktentwicklung durch einzelne Filme wie "Star Wars" und "James Bond". Das sich verändernde Verhalten der Konsumenten mit einem weltweiten Anstieg der Verbreitung der Online-Dienstleistungen hat aber insgesamt einen deutlichen, negativen Einfluss auf die Nachfrage nach physikalischen Medien (DVD und Blu-ray Disc).
Die Markteinführung der neuen Disc-Generation, der Ultra HD Blu-ray Disc mit einem Speichervolumen von bis zu 100 GB, kommt nur langsam voran und ist nun für das Jahr 2016 vorgesehen. Zahlreiche große Hollywood-Studios wie z. B. Sony, 20th Century Fox und Warner haben bereits die Veröffentlichung von Filmen angekündigt. Die Ultra HD Blu-ray Disc bietet eine Auflösung des Filmes in UHD-Qualität (3840 x 2160 Bildpunkten). Die neuen, bereits verfügbaren UHD-Fernsehgeräte mit einer vierfach höheren Auflösung als Full HD sorgen für Bilder mit beeindruckender Detailschärfe. Nur mit den neuen UHD-Abspielgeräten lässt sich die volle Qualität der neuen TV-Geräte nutzen.
Laut den vorläufigen Ergebnissen der SEMI (Semiconductor Equipment and Materials International Organisation) hat sich der Markt im Jahr 2015 für Investitionen in Produktionsanlagen für die Herstellung von Wafern von 37,3 auf 37,0 Mrd. USD reduziert.
Der von SINGULUS TECHNOLOGIES speziell adressierte Markt für MRAM Wafer ist dabei immer noch in der Entwicklungsphase. SINGULUS TECHNOLOGIES arbeitet weiter mit namhaften Unternehmen an der Optimierung der MRAM Technologie.
SINGULUS TECHNOLOGIES konnte im Geschäftsjahr 2015 ihre prognostizierten Ziele nicht erreichen und verfehlte deutlich die Prognose für das Berichtsjahr 2015. Die beiden Kernsegmente Solar und Optical Disc entwickelten sich im Geschäftsjahr deutlich schwächer als erwartet. SINGULUS TECHNOLOGIES hat in einer Ad-hoc Meldung gemäß § 15 WpHG am 7. Oktober 2015 gemeldet, dass die Jahresziele angepasst und die Erwartungen für 2015 reduziert werden müssen.
In seiner Prognose für das Geschäftsjahr 2015 war der Vorstand von einer leichten Umsatzsteigerung für das Segment Optical Disc im Vergleich zu 2014 ausgegangen. Das EBIT sollte sich gemäß der Planung deutlich verbessern und leicht positiv werden. Nach Gesprächen mit den wichtigen Schlüsselkunden im Segment Optical Disc hatte sich herausgestellt, dass bis Ende 2015 nicht mehr mit Aufträgen für die BLULINE II Produktionslinie gerechnet werden kann. Auch in den Gesprächen über die neue Produktionstechnik für die kommende Disc-Generation, die Ultra HD Blu-ray Disc mit einem Speichervolumen von bis zu 100 GB, zeichnete sich kein maßgeblicher Fortschritt ab. Das Ausbleiben der erwarteten Aufträge für Blu-ray Disc-Anlagen hat die Umsatz- und vor allem auch die Ergebniserwartung erheblich negativ beeinflusst. Damit wurde sowohl die Prognose für den Umsatz als auch für das EBIT deutlich verfehlt.
In seiner Prognose für das Segment Solar hat der Vorstand nach einer schwachen Geschäftsentwicklung in 2014 einen mehr als deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse für das Geschäftsjahr 2015 erwartet. Auch das EBIT sollte sich deutlich verbessern, aber noch leicht negativ bleiben. Die erwartete Erholung des Solarmarktes fand aber 2015 nur sehr langsam statt. Nennenswerte Auftragseingänge wurden nur zu Beginn des Geschäftsjahres erzielt. Im Segment Solar wurde sowohl die Prognose für den Umsatz als auch für das EBIT deutlich verfehlt.
Jedoch hat SINGULUS TECHNOLOGIES in den letzten Jahren im Segment Solar zahlreiche neue Produkte entwickelt und diese in den Markt eingeführt. Insbesondere konnte im vergangenen Geschäftsjahr erfolgreich die neue SILEX II-Anlage für die neuen Hochleistungs-Solarzellen verkauft werden. Die Aufträge im ersten Quartal 2015 für CIGS-Produktionsanlagen haben gezeigt, dass das Unternehmen auf dem richtigen Weg ist. Die Gesellschaft erwartet hier zukünftig weitere nennenswerte Aufträge.
In seiner Prognose für das Segment Halbleiter ging die Gesellschaft von einer leichten Steigerung des Umsatzes für das Geschäftsjahr 2015 aus. Auch das EBIT sollte sich deutlich verbessern, aber noch leicht negativ bleiben.
Für das Segment Halbleiter wurden ebenfalls nur Umsatzerlöse in geringem Umfang realisiert. Der erreichte Umsatz sowie das EBIT lagen im Geschäftsjahr 2015 deutlich unter der Prognose. In 2015 sind im Segment Halbleiter größere Auftragseingänge für MRAM-Produktionsanlagen ausgeblieben.
Nach der anhaltenden Verlustsituation und dem Verzehr des Eigenkapitals nach HGB sowie auch nach IFRS hat der Vorstand in 2015 mit der Umsetzung der Restrukturierung der Anleihe begonnen. Aufgrund der negativen Entwicklung wäre die Gesellschaft voraussichtlich im März 2017 nicht in der Lage aus eigener Liquidität die Anleihe planmäßig vollständig zu tilgen. Mit den positiven Beschlussfassungen der Versammlung der Anleihegläubiger vom 15. Februar 2016 sowie der außerordentlichen Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG vom 16. Februar 2016 wurde die wesentliche Grundlage für die Umsetzung des Restrukturierungskonzepts gelegt. Es sieht im Wesentlichen den Umtausch der Anleihe in neue Aktien an der Gesellschaft sowie neue Inhaber-Teilschuldverschreibungen aus einer neu zu begebenden, besicherten Anleihe sowie die anschließende Durchführung einer Barkapitalerhöhung vor. Dadurch wird die Verschuldung signifikant reduziert und die Eigenkapitalquote erhöht. Auf dieser Basis kann SINGULUS TECHNOLOGIES AG das erwartete Wachstum kurz- bis mittelfristig finanziell darstellen und hat eine solide Bilanzstruktur.
Das Restrukturierungskonzept wurde im Wesentlichen Ende des letzten Jahres zwischen der Gesellschaft und dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger verhandelt, der in einer Versammlung der Anleihegläubiger vom 29. Oktober 2015 gewählt worden war. Dieses Konzept ist in den im Bundesanzeiger veröffentlichten Einladungen zu der Versammlung der Anleihegläubiger am 15. Februar 2016 sowie zu der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. Februar 2016 erläutert. Die Gesellschaft hat eine renommierte internationale Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als neutralen Gutachter mit der Erstellung eines Sanierungsgutachtens gemäß dem Standard des deutschen Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW S 6) beauftragt. Das Sanierungsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die SINGULUS TECHNOLOGIES AG sanierungsfähig ist, wenn das Konzept wie geplant umgesetzt wird. Das Konzept setzt einerseits die erfolgreiche Restrukturierung der SINGULUS-Anleihe sowie die nachhaltige und profitable Erreichung der gegenwärtigen Unternehmensplanung voraus. Die Angemessenheit des Umtauschverhältnisses der Schuldverschreibungen in neue Aktien und neue Schuldverschreibungen wurde durch Analysen derselben Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Unternehmenswert der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und zum Zeitwert der Anleiheforderungen bestätigt. Darüber hinaus wurde eine Investmentbank mit der Plausibilisierung des von dem neutralen Gutachter erstellten Bewertungsgutachtens sowie des darin abgeleiteten Austauschverhältnisses (Fairness Opinion) beauftragt. Sie ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die getätigten Schlussfolgerungen des neutralen Gutachters in Bezug auf Unternehmenswert und Austauschverhältnis inhaltlich und methodisch nachvollziehbar sind und das Umtauschverhältnis aus Sicht der Aktionäre angemessen bzw. fair ist.
Die Anleihegläubiger haben in der Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016 im Einzelnen beschlossen, die Schuldverschreibungen an ein Kreditinstitut als Abwicklungsstelle gegen die Gewährung von Erwerbsrechten zu übertragen. Für jede Schuldverschreibung erhält der Anleihegläubiger demnach (i) ein Recht zum Erwerb von entweder 96 neuen Aktien an der Gesellschaft oder (nach seiner Wahl) einem Barausgleich, dessen Höhe sich nach dem Erlös richtet, den die Abwicklungsstelle bei Verwertung der nicht erworbenen neuen Aktien erzielt, sowie (ii) ein Recht zum Erwerb von entweder zwei Inhaber-Teilschuldverschreibungen mit einem Nennwert von je € 100 einer von der Gesellschaft neu zu begebenden besicherten Anleihe oder (nach seiner Wahl) einem Barausgleich, dessen Höhe sich nach dem Erlös richtet, den die Abwicklungsstelle bei Verwertung der nicht erworbenen neuen Inhaber-Teilschuldverschreibungen erzielt. Die neue besicherte Anleihe soll einen Gesamtnennwert von 12 Mio. € und eine Laufzeit von fünf Jahren haben.
Die Gläubigerversammlung vom 15. Februar 2016 hat im Wesentlichen zu folgenden weiteren Tagesordnungspunkten Beschluss gefasst: (i) Stundung der am 23. März 2016 fällig werdenden Zinsansprüche aus der SINGULUS-Anleihe bis zum 23. März 2017, (ii) Verzicht auf bestimmte Kündigungsrechte bis zum 23. März 2017 sowie (iii) Ermächtigung und Bevollmächtigung des am 29. Oktober 2015 bestellten gemeinsamen Vertreters der Anleihegläubiger, insbesondere die Stundung der Zinsansprüche und den Verzicht auf Kündigungsrechte zu erklären und die Details des Sicherheitspakets für die von der Gesellschaft im Rahmen des Umtauschs neu auszugebende Anleihe mit der Gesellschaft zu verhandeln und zu vereinbaren.
Die außerordentliche Hauptversammlung vom 16. Februar 2016 hat entsprechend den Vorschlägen der Verwaltung verschiedene Kapitalmaßnahmen beschlossen, die die Umsetzung des Umtauschbeschlusses der Anleihegläubiger ermöglichen. Zunächst soll das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit € 48.930.314,00, eingeteilt in 48.930.314 Inhaberaktien im Nennbetrag von je € 1,00, durch Einziehung von 74 unentgeltlich von einem Aktionär der Gesellschaft angedienten Aktien um € 74,00 reduziert und anschließend im Verhältnis von 160 : 1 im Wege einer vereinfachten Kapitalherabsetzung zur Deckung von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien auf € 305.814,00 herabgesetzt werden.
Danach ist eine Sachkapitalerhöhung um € 5.760.000,00 durch Ausgabe von 5.760.000 neuen Inhaberaktien im Nennbetrag von je € 1,00 unter Ausschluss des Bezugsrechts der derzeitigen Aktionäre vorgesehen. Der Gegenstand der Sacheinlage sind sämtliche Ansprüche aus den Schuldverschreibungen der SINGULUS-Anleihe. Als weitere Gegenleistung neben der Ausgabe der neuen Aktien begibt die Gesellschaft die neue Anleihe. Nach Durchführung der Sachkapitalerhöhung bleiben die bisherigen Aktionäre der Gesellschaft mit rund 5 % an der Gesellschaft beteiligt.
Zur Wiederherstellung einer soliden Eigenkapitalbasis und Zuführung von liquiden Mitteln ist nach Durchführung der Sachkapitalerhöhung eine Barkapitalerhöhung geplant. Das Grundkapital der Gesellschaft von dann € 6.065.814,00 soll im Zuge dessen um weitere bis zu € 2.021.938,00 auf bis zu € 8.087.752,00 durch Ausgabe von bis zu 2.021.938 neuen Aktien im Nennwert von je € 1,00 gegen Bareinlagen erhöht werden. Die neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung sollen allen Aktionären, einschließlich der Aktionäre, die ihre Aktionärsstellung erst infolge der Sachkapitalerhöhung erhalten haben, im Verhältnis 1:3 (neue zu alten Aktien) zum Bezug angeboten werden. Das gesetzliche Bezugsrecht der derzeitigen Aktionäre wird im Übrigen höchstvorsorglich teilweise ausgeschlossen. Der Vorstand setzt den Bezugspreis für die neuen Aktien aus der Barkapitalerhöhung mit Zustimmung des Aufsichtsrates unter Berücksichtigung der aktuellen Marktsituation, des Börsenkurses der Aktien der Gesellschaft vor Veröffentlichung des Bezugsangebots, eines angemessenen Abschlags gegenüber dem Börsenkurs und des angestrebten Volumens der Barkapitalerhöhung fest.
Die Gesellschaft beabsichtigt, das Restrukturierungskonzept möglichst zeitnah umzusetzen und geht derzeit davon aus, dass die Kapitalmaßnahmen im weiteren Jahresverlauf 2016 abgeschlossen werden können.
Noch vor der zweiten Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016 einigten sich die Gesellschaft und der gemeinsame Vertreter auf einen rechtlich unverbindlichen Rahmen (Term Sheet) mit den wesentlichen Eckpunkten der Besicherung der neuen Anleihe.
Hiernach hat die Gesellschaft umfassende Sicherheiten zu stellen. Im Einzelnen umfassen die Sicherungsgegenstände:
| ― | Kontopfandrechte bei allen Konten der Gesellschaft mit Ausnahme der Konten, die der Besicherung von Avalkreditlinien dienen; |
| ― | Sicherungsübereignung aller Gegenstände des Sachanlage- und Umlaufvermögens der Gesellschaft; |
| ― | Sicherungsübertragung aller Schutzrechte und sonstigen IP-Rechte der Gesellschaft; und |
| ― | Sicherungsabtretung aller Forderungen aus Lieferung und Leistung der Gesellschaft. |
Die mit diesem Sicherheitenpaket zu besichernden Forderungen umfassen die Verbindlichkeiten aus einem vorrangig besicherten Darlehen (Super Senior Facility) in Höhe von bis zu € 4,0 Mio., das die Gesellschaft aufnehmen darf, und nachrangig die Verbindlichkeiten aus der neuen Anleihe, einschließlich einer etwaigen Aufstockung um weitere € 3,0 Mio. Das Term Sheet eröffnet der Gesellschaft weiterhin die Möglichkeit, die Super Senior Facility aufzunehmen und zu besichern, bevor die neue Anleihe begeben wird.
Die Umsatzerlöse des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 83,7 Mio. € notierten über dem Vorjahresvergleichswert in Höhe von 66,8 Mio. €. Dies entspricht einem Anstieg der Umsatzerlöse vom niedrigen Niveau um 25,3 % im Vergleich zum Vorjahr.

Dieser Anstieg resultiert wesentlich aus erhöhten Umsatzerlösen im Segment Solar. Die Brutto-Umsatzerlöse dieses Segments stiegen um 34,7 Mio. € an und betrugen im Berichtsjahr 49,8 Mio. € (Vorjahr: 15,1 Mio. €). Hauptgrund für diese Entwicklung waren zwei Großaufträge. Einer davon betraf nasschemische Anlagen und der andere Anlagen zur Abdeckung verschiedener Prozessschritte innerhalb der Dünnschichttechnologie. In den Segmenten Optical Disc und Halbleiter waren die Umsatzerlöse rückläufig. Im Einzelnen wurden im Segment Optical Disc Brutto-Umsatzerlöse in Höhe von 29,3 Mio. € (Vorjahr: 45,0 Mio. €) erzielt. Damit reduzierten sich die Brutto-Umsätze dieses Segments aufgrund der allgemein schwachen Nachfrage nach BLULINE II Anlagen auf ein niedriges Niveau. Die Erlöse des Berichtsjahres sind dabei hauptsächlich auf das Service- und Ersatzteilgeschäft zurückzuführen. Im Segment Halbleiter betrugen die Brutto-Umsatzerlöse lediglich 4,6 Mio. € (Vorjahr: 6,7 Mio. €).

Im Berichtsjahr erzielte SINGULUS TECHNOLOGIES eine Bruttomarge in Höhe von 15,8 % (Vorjahr: 11,2 %). Der Anstieg der Bruttomarge steht wesentlich im Zusammenhang mit einer Verbesserung der realisierten Margen im Segment Solar. Weiterhin konnte aufgrund der leicht erhöhten Geschäftsaktivitäten eine Verminderung der Unterauslastung unserer Fertigungskapazitäten verzeichnet werden.
Die betrieblichen Aufwendungen lagen im Geschäftsjahr 2015 bei 47,5 Mio. € (Vorjahr: 56,5 Mio. €). Hierin sind Wertminderungs- und Restrukturierungsaufwendungen (im Folgenden auch als Sonderaufwendungen bezeichnet) in Höhe von 16,3 Mio. € (Vorjahr: 21,3 Mio. €) erfasst.
Im Einzelnen betrugen die Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 9,5 Mio. € (Vorjahr: 11,5 Mio. €). Diese Aufwendungen stehen vornehmlich im Zusammenhang mit Entwicklungsleistungen für Produktionslösungen auf dem Gebiet der kristallinen Hochleistungs-Solarzellen sowie CIGS-Solarmodulen. Die Aufwendungen für Vertrieb und Kundenservice betrugen 12,2 Mio. € (Vorjahr: 14,4 Mio. €) und für die allgemeine Verwaltung 10,5 Mio. € (Vorjahr: 9,6 Mio. €).
Die Wertminderungs- und Restrukturierungsaufwendungen betreffen im Wesentlichen die Neubewertung der Geschäftsaktivitäten innerhalb des Segments Optical Disc (9,2 Mio. €). In diesem Zusammenhang wurden insbesondere Wertminderungsaufwendungen aus der Wertberichtigung von Vorratsvermögen erfasst. Weiterhin fielen Rechts- und Beratungskosten in Verbindung mit der Anleiherestrukturierung in Höhe von 3,1 Mio. € sowie Wertminderungsaufwendungen im Zusammenhang mit der außerplanmäßigen Abschreibung aktivierter Entwicklungskosten in Höhe von 2,4 Mio. € an.
Bereinigt um diese Sonderaufwendungen ergaben sich für das Geschäftsjahr 2015 betriebliche Aufwendungen in Höhe von 31,2 Mio. € (Vorjahr: 35,2 Mio. €). Dieser Rückgang resultiert hauptsächlich aus verminderten Aufwendungen im Bereich Vertrieb und Kundenservice (-2,2 Mio. €) sowie Forschung und Entwicklung (-2,0 Mio. €).
Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) im Berichtsjahr betrug -34,5 Mio. € (Vorjahr: -49,1 Mio. €). Vor Berücksichtigung von Wertminderungs- und Restrukturierungsaufwendungen ergab sich ein EBIT in Höhe von -18,2 Mio. € (Vorjahr: -27,8 Mio. €).
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| EBIT | -34,5 | -49,1 |
| EBITDA | -27,0 | -24,1 |
| Periodenergebnis | -43,4 | -51,6 |
| Ergebnis pro Aktie in € | -0,89 | 1,05 |
Im Einzelnen betrug das EBIT des Segments Optical Disc im Berichtszeitraum -19,4 Mio. € (Vorjahr: -11,7 Mio. €). Vor Sonderaufwendungen ergab sich ein EBIT in Höhe von -9,2 Mio. € (Vorjahr: -5,2 Mio. €). Das Segment Solar erzielte ein negatives EBIT in Höhe von -10,7 Mio. € (Vorjahr: -32,9 Mio. €). Bereinigt um Wertberichtigungs- und Restrukturierungsaufwendungen ergab sich für dieses Segment ein EBIT in Höhe von -5,9 Mio. € (Vorjahr: -18,1 Mio. €). Im Segment Halbleiter ergab sich ein negatives EBIT in Höhe von -4,4 Mio. € (Vorjahr: -4,5 Mio. €). Vor Sonderaufwendungen betrug das EBIT -3,1 Mio. €.
Das Finanzergebnis war mit -8,8 Mio. € negativ (Vorjahr: -2,6 Mio. €). Im Einzelnen lagen die Finanzierungsaufwendungen mit 9,7 Mio. € deutlich über Vorjahresniveau (Vorjahr: 5,9 Mio. €) und resultieren in Höhe von 4,9 Mio. € aus den Finanzierungsaufwendungen im Rahmen der Begebung der Unternehmensanleihe in 2012 (Vorjahr: 4,7 Mio. €). Weiterhin resultierte aus der Veräußerung von zurückgekauften eigenen Anleihen im Nominalvolumen von 5,2 Mio. € ein Verlust in Höhe von 3,3 Mio. €, der unter den Finanzierungsaufwendungen ausgewiesen wird. Die Finanzerträge in Höhe von 0,9 Mio. € (Vorjahr: 3,3 Mio. €) resultieren im Wesentlichen aus Zinserlösen im Zusammenhang mit langfristigen Kundenforderungen.
Das Periodenergebnis im Geschäftsjahr 2015 beträgt -43,4 Mio. € (Vorjahr: -51,6 Mio. €). Vor Wertberichtigungs- und Restrukturierungsaufwendungen ergab sich ein bereinigtes Periodenergebnis in Höhe von -27,1 Mio. € (Vorjahr: -30,3 Mio. €).
Im Berichtsjahr lag der Auftragseingang mit insgesamt 96,3 Mio. € (Vorjahr: 60,6 Mio. €) wieder über dem Vorjahresvergleichswert. Insbesondere Anlagenbestellungen zu Beginn des Geschäftsjahres 2015 im Segment Solar führten zu einem Anstieg der Bestellungen im Vorjahresvergleich. Der Auftragsbestand zum 31. Dezember 2015 lag auf einem niedrigen Niveau von 26,6 Mio. € (Vorjahr: 14,0 Mio. €).


Die SINGULUS TECHNOLOGIES verfügt über ein zentrales Finanzmanagement zur Liquiditätssteuerung. Ziel des Finanzmanagements ist die Sicherstellung einer ausreichenden Liquiditätsausstattung. Überschüssige Liquidität bei Tochtergesellschaften wird, soweit wie möglich, bei der Muttergesellschaft konzentriert und überwacht. Zur Absicherung von Wechselkursrisiken werden derivative Finanzinstrumente eingesetzt. Hierzu gehören vor allem Devisenterminkontrakte. Zweck dieser derivativen Finanzinstrumente ist ausschließlich die Absicherung gegen Währungsrisiken, die aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns resultieren. Ohne das Vorliegen eines entsprechenden Grundgeschäfts werden keinerlei Derivate abgeschlossen. Zur Absicherung gegen Ausfallrisiken werden möglichst Kreditversicherungen oder Bankgarantien eingesetzt. Weitere Informationen über das Management der einzelnen finanziellen Risiken finden sich unter Textziffer 37 im Anhang zum Konzernabschluss.
Im Rahmen der Platzierung einer Unternehmensanleihe zum 23. März 2012 sind SINGULUS TECHNOLOGIES insgesamt 58,4 Mio. € (nach Abzug von Transaktionskosten) zugeflossen. Die Laufzeit der Anleihe betrug ursprünglich fünf Jahre, die Verzinsung erfolgt zu 7,75 % p. a. Infolge der anhaltenden Verlustsituation und des entsprechenden Rückgangs der Liquidität hat der Vorstand in 2015 mit der Umsetzung der Restrukturierung der Anleihe begonnen. Nach der Zustimmung entsprechender Beschlüsse seitens der Anleihegläubiger sowie der Anteilseigner der Gesellschaft zu Beginn des Jahres 2016 ist beabsichtigt die Unternehmensanleihe zu 80 % im Wege einer Sachkapitalerhöhung in Aktien zu wandeln. Im Nominalvolumen von 12,0 Mio. € soll eine neue Anleihe begeben werden. Zu den Einzelheiten des Restrukturierungskonzepts verweisen wir auf das Kapitel "Wirtschaftliche Entwicklung und finanzielle Restrukturierung".
Weiterhin stehen der Unternehmensgruppe Avallinien in Höhe von 20,3 Mio. € zur Verfügung. Diese waren zum Geschäftsjahresende mit 3,0 Mio. € ausgenutzt. Zur Absicherung dieser Kreditzusagen werden jedoch größtenteils zu 100 % liquide Mittel als Sicherheit hinterlegt. Zum Ende des Geschäftsjahres 2015 bestanden nicht ausgenutzte Avalzusagen in Höhe von 17,3 Mio. €.
Insbesondere innerhalb des Solargeschäftes können je nach projektspezifischen Anforderungen zusätzliche Finanzierungszusagen notwendig werden. Über diese Zusagen verhandelt die Gesellschaft derzeit mit potentiellen Finanzierungspartnern. Zur Erreichung neuer Finanzierungszusagen ist die bilanzielle Sanierung der Gesellschaft unabdingbar. Eine ausbleibende Belebung der Geschäftsaktivitäten im Geschäftsjahr 2016 und eine damit einhergehende weitere Belastung der Liquiditätsreserven würde den Fortbestand des Unternehmens gefährden. Wir verweisen hierzu im Weiteren auf die finanzwirtschaftlichen Risiken, die innerhalb des Risikoberichts dargestellt sind.
Überschüssige Liquidität investiert SINGULUS TECHNOLOGIES ausschließlich in Tagesgeld oder Termineinlagen. Fremdwährungsrisiken aus der Geschäftstätigkeit in anderen Ländern werden in einer Risikoanalyse beurteilt. Ein Teil der Umsätze des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns unterliegt dem US-Dollar (USD) Währungsrisiko.
Aus diesem Grund werden derivative Finanzinstrumente zur Absicherung gegen USD-Wechselkursrisiken eingesetzt. Risiken aus Fremdwährungen werden, soweit sie wesentlich sind, im Rahmen des Risikomanagementsystems laufend beurteilt.
Im Geschäftsjahr 2015 war der betriebliche Cashflow des Konzerns aufgrund der schwachen Geschäftstätigkeit mit -10,5 Mio. € negativ und liegt damit etwa auf dem Niveau des Vorjahres (Vorjahr: -10,1 Mio. €).
Der Cashflow im Investitionsbereich betrug -4,7 Mio. € (Vorjahr: 13,6 Mio. €). Innerhalb des Cashflows aus dem Investitionsbereich sind in 2015 maßgeblich Auszahlungen für Investitionen in die Entwicklungstätigkeit in Höhe von 4,3 Mio. € (Vorjahr: 1,8 Mio. €) ausgewiesen.
Der Cashflow aus dem Finanzierungsbereich betrug -2,3 Mio. € (Vorjahr: -3,5 Mio. €) und resultierte hauptsächlich aus der Auszahlung der Zinsen für die Unternehmensanleihe in Höhe von 4,3 Mio. €. Gegenläufig war ein Rückgang verfügungsbeschränkter Finanzmittel in Höhe von 1,3 Mio. € zu verzeichnen.
Insgesamt verminderten sich die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente im Berichtszeitraum deutlich um 16,8 Mio. € und betragen 19,0 Mio. € zum 31. Dezember 2015. Zum Ende des Geschäftsjahres 2015 bestanden nicht ausgenutzte Avalzusagen in Höhe von 17,3 Mio. €.
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Cashflow aus betrieblicher Geschäftstätigkeit | -10,5 | -10,1 |
| Cashflow aus dem Investitionsbereich | -4,7 | 13,6 |
| Cashflow aus dem Finanzierungsbereich | -2,3 | -3,5 |
| Zu-/Abnahme der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente | -17,5 | 0,0 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente zu Beginn des Geschäftsjahres | 35,8 | 35,0 |
| Währungsbedingte Veränderung | 0,7 | 0,8 |
| Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente am Ende des Geschäftsjahres | 19,0 | 35,8 |
Die Bilanzsumme hat sich von 130,2 Mio. € im Vorjahr auf 92,1 Mio. € verringert.
Die langfristigen Vermögenswerte in Höhe von 21,0 Mio. € liegen deutlich unter dem Vorjahresvergleichswert (Vorjahr: 31,7 Mio. €). Im Besonderen resultiert dieser Rückgang aus der Zahlung langfristiger Kundenforderungen und Abschreibungen. In diesem Zusammenhang waren die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr um 5,7 Mio. € rückläufig. Weiterhin wurden Ausleihungen in Höhe von 2,0 Mio. € zurückgeführt.
Das kurzfristige Vermögen hat sich im Berichtszeitraum um 27,4 Mio. € auf 71,1 Mio. € vermindert. Hintergrund ist hauptsächlich ein Rückgang der flüssigen Mittel um 16,8 Mio. €. Dieser steht im Zusammenhang mit der schwachen operativen Geschäftstätigkeit im Berichtsjahr sowie der Zahlung der Anleihezinsen. Ebenfalls reduzierte sich das Vorratsvermögen um 9,1 Mio. €. Dieser Rückgang resultiert maßgebend aus der Neubewertung der Geschäftsaktivitäten innerhalb des Segments Optical Disc und damit verbundener Wertberichtigungen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verminderten sich um 5,3 Mio. €. Ursächlich hierfür waren rückläufige Absatzzahlen von Optical Disc Maschinen. Gegenläufig erhöhten sich die Forderungen aus Fertigungsaufträgen um 6,9 Mio. €, überwiegend bedingt durch die ansteigende Geschäftstätigkeit im Segment Solar.
Die kurzfristigen Schulden betragen zum Stichtag 36,3 Mio. € und liegen damit auf Vorjahresniveau. Im Einzelnen erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Fertigungsaufträgen um 2,4 Mio. € analog der oben beschriebenen leicht ansteigenden Projekttätigkeit im Segment Solar. Gegenläufig verminderten sich die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten um 2,4 Mio. €.
Die langfristigen Schulden erhöhten sich im Berichtszeitraum um 3,6 Mio. € und betragen zum Bilanzstichtag 77,3 Mio. € (Vorjahr: 73,7 Mio. €). Dieser Anstieg resultiert aus der Veräußerung von zurückgekauften Anleihen im Nominalvolumen von 5,2 Mio. €. Das Unternehmen finanziert sich derzeit über eine festverzinsliche Anleihe, die derzeit restrukturiert wird. Zu den Inhalten des Restrukturierungskonzepts verweisen wir auf das Kapitel "Wirtschaftliche Entwicklung und finanzielle Restrukturierung".
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Langfristiges Vermögen | 21,0 | 31,7 |
| Vorräte | 28,9 | 38,0 |
| Forderungen und sonstige Vermögenswerte (kurzfristig) | 23,2 | 24,7 |
| Flüssige Mittel | 19,0 | 35,8 |
| Summe Aktiva | 92,1 | 130,2 |
| Langfristige Schulden | 77,3 | 73,7 |
| Kurzfristige Schulden | 36,3 | 36,4 |
| Eigenkapital | -21,5 | 20,1 |
| Summe Passiva | 92,1 | 130,2 |
Das Eigenkapital der Gruppe verminderte sich im Berichtszeitraum aufgrund der anhaltenden Verlustsituation um 41,6 Mio. € und notiert zum 31. Dezember 2015 mit -21,5 Mio. € (Vorjahr: 20,1 Mio. €). Auf die Anteilseigner des Mutterunternehmens entfällt ein Eigenkapital in Höhe von -22,4 Mio. €, auf die nicht beherrschenden Anteile entfällt ein Betrag in Höhe von 0,9 Mio. €. Mit Wirkung zum 30. September 2015 wurde die Kapitalrücklage in Höhe von 75,1 Mio. € aufgelöst und vollständig gemäß § 150 AktG zum Ausgleich des Verlustvortrags verwandt.
Das vorrangige Ziel des Kapitalmanagements aus heutiger Sicht ist die Wiedererlangung einer gesunden Kapitalstruktur. Nach der anhaltenden Verlustsituation hat der Vorstand in 2015 mit der Umsetzung der Restrukturierung der Anleihe begonnen. Zur finanziellen Restrukturierung verweisen wir im Weiteren auf das Kapitel "Wirtschaftliche Entwicklung und finanzielle Restrukturierung".
Mit Vertrag vom 21. Juli 2015 wurde die SINGULUS STANGL SOLAR GmbH als aufzunehmende Gesellschaft auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG als aufnehmende Gesellschaft verschmolzen. Die Verschmelzung erfolgte zu Zeitwerten mit Rückwirkung zum 1. Mai 2015. Die Vorjahresvergleichszahlen sind aus diesem Grund nur eingeschränkt mit den Angaben für das Berichtsjahr 2015 vergleichbar. Dies betrifft in der Bilanz insbesondere die Finanzanlagen, Vorräte und sonstige Rückstellungen, in der Gewinn- und Verlustrechnung die Umsatzerlöse, Bestandsveränderung, Materialaufwand und Personalaufwand sowie die sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Im Rahmen der Verschmelzung wurden am Verschmelzungsstichtag stille Reserven in Höhe von 28,0 Mio. € auf Basis eines externen Bewertungsgutachtens aktiviert. Im Wesentlichen entfallen diese auf einen Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von 17,0 Mio. € sowie Technologie in Höhe von 8,1 Mio. €. Aus dem Verschmelzungsvorgang resultierte ein Verschmelzungsverlust in Höhe von 4,3 Mio. €.
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| 2015 | 2014 | |
|---|---|---|
| Umsatz | 29,8 | 48,2 |
| Gesamtleistung | 57,0 | 60,6 |
| Materialaufwand | -57,7 | -44,4 |
| Personalaufwand | -23,5 | -20,2 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen/Erträge | -12,6 | -13,5 |
| Erträge aus Beteiligungen | 0,0 | 9,8 |
| Jahresfehlbetrag | -53,7 | -11,0 |
| Anlagevermögen | 45,5 | 50,6 |
| Umlaufvermögen (ohne liquide Mittel) | 29,6 | 53,8 |
| Liquide Mittel | 15,8 | 29,2 |
| Eigenkapital | -20,4 | 33,3 |
| Rückstellungen | 27,2 | 21,9 |
| Anleihen | 60,0 | 60,0 |
| Übrige Verbindlichkeiten | 24,2 | 18,4 |
Die Umsatzerlöse sowie das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit entwickelten sich in 2015 bedingt durch den negativen Geschäftsverlauf des Geschäftsbereichs Optical Disc deutlich unter den Erwartungen (einschließlich der Erwartung für die ehemalige SINGULUS STANGL SOLAR GmbH). Insbesondere das geplante Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit wurde aufgrund einer deutlichen Verfehlung der Absatzzahlen der Produktionsanlage BLULINE II nicht erreicht. Auch innerhalb der Geschäftsbereiche Solar und Halbleiter blieben die jeweiligen Umsatzerlöse und Jahresergebnisse weit hinter den Erwartungen zurück, da die zwei weitestgehend bearbeiteten Großaufträge erst in 2016 abgenommen und dann gemäß HGB zu Umsatz werden. Im Folgenden wird auf die entscheidenden Effekte der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des abgelaufenen Geschäftsjahres eingegangen.
Der Umsatzrückgang um 18,4 Mio. € oder 38,1 % auf 29,8 Mio. € war vorwiegend auf rückläufige Erlöse im Geschäftsbereich Optical Disc aufgrund von Mengeneffekten zurückzuführen. Innerhalb dieses Segments betrugen die Umsatzerlöse 17,0 Mio. € (Vorjahr: 31,4 Mio. €). Im Geschäftsbereich Solar lagen die Umsatzerlöse von 7,9 Mio. € ebenfalls unter Vorjahresniveau (Vorjahr: 12,6 Mio. €). Der Umsatz im Geschäftsbereich Halbleiter betrug 5,0 Mio. € gegenüber 4,2 Mio. € im Vorjahresvergleich.
Die Erhöhung des Bestands an unfertigen Erzeugnissen ist hauptsächlich auf den Bestandsaufbau von Maschinen im Geschäftsbereich Solar zurückzuführen.
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 5,8 Mio. € (Vorjahr: 2,3 Mio. €) beinhalten im Wesentlichen die Auflösung von Rückstellungen aufgrund ausgelaufener Gewährleistungsverpflichtungen (2,0 Mio. €) sowie Ausbuchung von Verbindlichkeiten (1,0 Mio. €).
Der Materialaufwand erhöhte sich von 44,4 Mio. € auf 57,7 Mio. €. Im Geschäftsjahr 2015 lag die Gesamtleistung (Umsatzerlöse zzgl. Bestandsveränderungen) bei 57,0 Mio. € (Vorjahr: 60,6 Mio. €). Dies entspricht einer Materialaufwandsquote von 101,3 % (Vorjahr: 73,2 %).
Die Erhöhung ist vornehmlich auf Wertberichtigungen von Vorratsvermögen im Zusammenhang mit der Neubewertung der Geschäftsaktivitäten im Segment Optical Disc zurückzuführen. Bereinigt um Sonderaufwendungen in Höhe von insgesamt 10,8 Mio. € ergibt sich eine Materialaufwandsquote von 82,3 %.
Der Personalaufwand in Höhe von 23,5 Mio. € (Vorjahr: 20,2 Mio. €) liegt über Vorjahresniveau. Der Anstieg ist auf die Verschmelzung der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH auf die Muttergesellschaft mit Wirkung zum 30. April 2015 zu erklären. Bereinigt um diesen Effekt liegen die Personalaufwendungen unter Vorjahresniveau.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 18,5 Mio. € (Vorjahr: 15,8 Mio. €) sind größtenteils Jahresabschluss-, Rechts- und Beratungskosten, Raum- und Gebäudekosten, Kosten für Transport und Verpackung, Reise- und Bewirtungskosten sowie sonstige Mietaufwendungen enthalten. Die Rechts- und Beratungskosten erhöhten sich im Geschäftsjahr 2015 deutlich in Folge der Anleiherestrukturierung und beliefen sich daraus auf insgesamt 3,1 Mio. €. Weiterhin wurden im Berichtsjahr Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 0,6 Mio. € (Vorjahr: 1,8 Mio. €) verbucht. Zudem resultierten aus der Veräußerung von zurückgekauften Anleihen im Nominalvolumen von 5,2 Mio. € sonstige betriebliche Aufwendungen in Höhe von 2,1 Mio. €.
Das Zinsergebnis war mit -6,0 Mio. € negativ (Vorjahr: -3,6 Mio. €). Die Finanzierungsaufwendungen lagen mit 7,2 Mio. € über Vorjahresniveau (Vorjahr: 5,7 Mio. €) und resultieren in Höhe von 4,7 Mio. € aus den Zinsaufwendungen im Rahmen der Begebung der Unternehmensanleihe in 2012. Der Anstieg der Finanzierungsaufwendungen resultiert im Wesentlichen aus Devisensicherungsgeschäften und Ausbuchungen von Zinsforderungen. Die Zinserträge in Höhe von 1,2 Mio. € (Vorjahr: 2,2 Mio. €) resultieren im Wesentlichen aus langfristigen Kundenforderungen.
Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit belief sich somit auf -49,7 Mio. € (Vorjahr: -11,7 Mio. €).
Die außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 4,3 Mio. € stehen im Zusammenhang mit der im Geschäftsjahr erfolgten Verschmelzung der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG mit Wirkung zum 1. Mai 2015. Wir verweisen auf das Kapitel Verschmelzung SINGULUS STANGL SOLAR GmbH.
Insgesamt ergab sich ein Jahresfehlbetrag von 53,7 Mio. € (Vorjahr: 11,0 Mio. €).
Die Bilanzsumme der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2015 auf 111,4 Mio. €, dies ist ein Rückgang um 22,2 Mio. € im Vergleich zum Vorjahr.
Das Anlagevermögen hat einen Anteil an der Bilanzsumme von 40,8 % und beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 45,5 Mio. € (Vorjahr: 50,6 Mio. €). Hierbei erhöhten sich die immateriellen Vermögensgegenstände im Besonderen im Zusammenhang mit der Verschmelzung der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH um 24,0 Mio. € und betragen zum Bilanzstichtag 25,5 Mio. € (Vorjahr: 1,4 Mio. €) und sind in den Folgejahren ratierlich abzuschreiben. Gegenläufig verminderten sich die Finanzanlagen um 30,0 Mio. €. Dieser Rückgang ist hauptsächlich auf den Untergang des Gesellschafterdarlehens an die SINGULUS STANGL SOLAR GmbH im Rahmen der Verschmelzung zurückzuführen. Zum Bilanzstichtag betrugen die Finanzanlagen 7,3 Mio. € (Vorjahr: 37,3 Mio. €).
Die Vorräte liegen mit 21,5 Mio. € bei starkem Anstieg der erhaltenen Anzahlungen unter Vorjahresniveau (Vorjahr: 31,0 Mio. €), im Wesentlichen bedingt durch Wertberichtungen auf unfertige Erzeugnisse. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum Bilanzstichtag auf 4,8 Mio. € und haben sich aufgrund der rückläufigen Geschäftstätigkeit sowie Rückzahlungen von langfristigen Kundenforderungen im Vergleich zum Vorjahr um 9,8 Mio. € vermindert.
Insgesamt waren die liquiden Mittel im Geschäftsjahr 2015 um 13,4 Mio. € rückläufig und betragen zum Ende des Geschäftsjahres 15,8 Mio. €. Hiervon waren im Rahmen der Sicherheitshinterlegung für Kreditzusagen insgesamt 3,3 Mio. € auf Sperrkonten eingezahlt (Vorjahr: 3,6 Mio. €). Der Rückgang der liquiden Mittel ist hauptsächlich auf die schwache operative Geschäftstätigkeit sowie die Zahlung der Anleihezinsen zurückzuführen.
Das Eigenkapital verminderte sich im Berichtsjahr durch den Jahresfehlbetrag um 53,7 Mio. €. Damit weist die SINGULUS TECHNOLOGIES AG zum Berichtsjahresende einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 20,4 Mio. € aus. Im Vorjahr dotierte das Eigenkapital in positiver Höhe mit 33,3 Mio. €.
Zum 31. Dezember 2015 beträgt das Fremdkapital 111,4 Mio. € (Vorjahr: 100,4 Mio. €).
Die Rückstellungen haben sich insgesamt um 5,2 Mio. € erhöht und belaufen sich auf 27,2 Mio. € zum Bilanzstichtag. Die sonstigen Rückstellungen stiegen im Berichtszeitraum um 4,5 Mio. € an und betragen zum 31. Dezember 2015 insgesamt 17,4 Mio. €. Hierin sind im Wesentlichen Drohverlustrückstellungen, die hauptsächlich im Zusammenhang mit der Unterauslastung von Fertigungskapazitäten stehen (5,3 Mio. €),
Restrukturierungsrückstellungen (2,2 Mio. €), Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (2,5 Mio. €), Personalrückstellungen (2,5 Mio. €) sowie Rückstellungen für nachlaufende Herstellungskosten (1,5 Mio. €) enthalten.
Die Verbindlichkeiten haben sich von 78,4 Mio. € im Vorjahr auf 84,2 Mio. € zum 31. Dezember 2015 erhöht. Die Anleiheverbindlichkeit beläuft sich unverändert auf 60,0 Mio. €. Darüber hinaus bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 8,3 Mio. € aus den Leasingverbindlichkeiten für das Büro- und Produktionsgebäude am Sitz der Gesellschaft (Vorjahr: 9,3 Mio. €) sowie Zinsverbindlichkeiten im Zusammenhang mit der Anleihe in Höhe von 3,6 Mio. €.
Im Jahresabschluss nach HGB werden Kundenaufträge in den Geschäftsbereichen Solar und Halbleiter erst mit Endabnahme umsatzwirksam und damit, im Vergleich zur Umsatzrealisierung nach IFRS, zeitlich verzögert. Aufgrund der Projektstruktur im Segment Solar erwarten wir in 2016 deutlich mehr Endabnahmen in diesem Geschäftsbereich. Hierzu wird auch die mit Wirkung zum 1. Mai 2015 verschmolzene SINGULUS STANGL SOLAR GmbH maßgeblich beitragen. Im Geschäftsbereich Optical Disc liegen die Umsatzerwartungen leicht über dem erzielten Vorjahresniveau.
Insgesamt rechnen wir für das Geschäftsjahr 2016 mit deutlich steigenden Umsatzerlösen, jedoch mit einem leicht negativen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit im Vergleich zum Geschäftsjahr 2015. Für 2017 gehen wir erneut von einem deutlichen Anstieg der Umsatzerlöse aus. Für das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit rechnen wir mit einem deutlichen Anstieg und einem positivem Wert. Unter der Voraussetzung der Umsetzung der finanziellen Restrukturierung erwarten wir wieder ein positives Eigenkapital. Es wird auf die Ausführungen "Wirtschaftliche Entwicklung und finanzielle Restrukturierung" verwiesen. Zu denen der Prognose zugrunde liegenden Annahmen kann an dieser Stelle auf die Ausführungen für den Konzernabschluss verwiesen werden.
Die zweite Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016 war mit einem Quorum von rund 33 % beschlussfähig und hat den Beschlussvorschlägen zur Umsetzung des vorliegenden Restrukturierungskonzepts mit einer Mehrheit von rund 90 % der teilnehmenden Stimmrechte zugestimmt. Mit der Zustimmung zu dem Restrukturierungskonzept wurde der Grundstein dafür gelegt, die Gesellschaft bilanziell zu sanieren. Dem zuständigen Landgericht ging eine Anfechtungsklage zu den Beschlüssen der Gläubigerversammlung zu. Die Gesellschaft geht auf Basis der gegenwärtigen Einschätzung ihrer Rechtsberater davon aus, dass diese Klage im Freigabeverfahren überwunden und dann mit der Umsetzung des Restrukturierungskonzepts begonnen werden kann.
Die außerordentliche Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat den Beschlussvorschlägen zur Umsetzung des vorliegenden Restrukturierungskonzepts am 16. Februar 2016 mit einer Mehrheit von über 90 % des anwesenden Kapitals zugestimmt. Neben der Zustimmung der Anleihegläubigerversammlung war die Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung die maßgebliche Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung des Restrukturierungskonzepts.
Dem Landgericht Nürnberg ging eine Anfechtungsklage zu den Beschlüssen der außerordentlichen Hauptversammlung zu. Die Gesellschaft geht auf Basis der gegenwärtigen Einschätzung ihrer Rechtsberater davon aus, dass diese Klage im Freigabeverfahren überwunden und dann mit der Umsetzung des Restrukturierungskonzepts begonnen werden kann.
Noch vor der zweiten Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016 einigten sich die Gesellschaft und der gemeinsame Vertreter auf einen rechtlich unverbindlichen Rahmen (Term Sheet) mit den wesentlichen Eckpunkten der nachrangigen Besicherung der neuen Anleihe. Hiernach hat die Gesellschaft Sicherheiten zu stellen. Diese umfassen nahezu sämtliche kurzfristige sowie einzelne langfristige Vermögenswerte der SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Die Verträge für das Besicherungskonzept sind dem Aufsichtsrat zur Genehmigung vorzulegen. Zu Einzelheiten verweisen wir auf das Kapitel "Wirtschaftliche Entwicklung und finanzielle Restrukturierung".
SINGULUS TECHNOLOGIES hat am 11. Februar 2016 gemeldet, dass sie bereits Ende 2015 einen Konstruktionsauftrag für eine weiterentwickelte Generation von CISARIS Selenisierungsanlagen für den Einsatz in einer CIGS-Solarmodulfabrik in China erhalten hat. Die grundlegenden Konstruktionsarbeiten wurden entsprechend den Anforderungen des Kunden durch SINGULUS TECHNOLOGIES abgeschlossen und mit dem Kunden inhaltlich abgestimmt. SINGULUS TECHNOLOGIES erwartet nun eine zeitnahe Auftragserteilung für die Herstellung der Produktionsanlagen als erste Ausbaustufe für eine CIGS-Solarmodulfabrik mit 300 MW Kapazität.
Das Auftragsvolumen soll dabei erwartungsgemäß im Bereich eines hohen zweistelligen Millionen Euro-Betrags liegen.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) erwartet ein Wachstum der weltweiten Wirtschaftsleistung von 3,1 % im Jahr 2016 und von 3,4 % im kommenden Jahr 2017. Die Werte für 2016 und 2017 wurden im Weltwirtschaftsbericht dabei gegenüber früheren Prognosen allerdings um jeweils 0,2 Prozentpunkte gesenkt.
Der IWF sieht für Deutschland eine Ausnahme: Hier hat der IWF seine Prognosen des Bruttoinlandsprodukts für dieses Jahr um 0,1 % und für nächstes Jahr sogar um 0,2 % aufgestockt. Der IWF erwartet nun jeweils ein Wachstum um 1,7 %.
Am 12. Dezember 2015 einigten sich 195 Staaten auf dem Klimagipfel COP 21 in Paris auf ein Abkommen, das Verpflichtungen für alle Staaten enthält. Mit dem Abkommen bekennt sich die Weltgemeinschaft völkerrechtlich verbindlich zum Ziel, den Anstieg der Erderwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen. Es legt auch fest, dass die Welt in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts treibhausgasneutral werden muss.
Die Weltgemeinschaft verpflichtet sich darin einerseits zu einem Paket für ernsthaften Klimaschutz und das Ende der Nutzung von Kohle, Öl und Gas zur Mitte des Jahrhunderts. Andererseits hat sie ein Solidaritätspaket für diejenigen vereinbart, die von den Folgen des bereits stattfindenden Klimawandels besonders betroffen sind.
Als die wichtigsten Markttreiber im Solarbereich werden der global steigende Energiebedarf sowie die Fokussierung auf regenerative Energien angesehen. Der Verbrauch an Elektrizität soll in den kommenden zwei Jahrzehnten weltweit noch um 65 % ansteigen. Bei fast 50 % der weltweit neu errichteten Kraftwerkskapazitäten handelt es sich mittlerweile um Kraftwerke, die mit Erneuerbaren Energien arbeiten. Seitens der Internationale Energie Agentur in Paris (IEA) wird erwartet, dass Erneuerbare Energien bereits 2030 die wichtigste Quelle der Stromerzeugung sind. Größte Treiber innerhalb der Erneuerbaren Energien sind dabei Wind und Solar.
Aufgrund der weiter sinkenden Modulpreise und damit verbundenen Systemkosten ist die Attraktivität von Photovoltaik-Anlagen gegenüber der Windenergie gestiegen. Durch die in den vergangenen Jahren erheblich gesunkenen Kosten kann Photovoltaik bereits in vielen Ländern mit konventionellen Energieträgern konkurrieren, wodurch die verstärkte Integration von Photovoltaik in den jeweiligen Energiemix, insbesondere in Ländern mit einem hohen Anteil an importierter Energie, voranschreitet. Die Photovoltaik hat weltweit das Potenzial, sich als integraler Bestandteil der Energieversorgung zu etablieren. Der Mittlere Osten, Nord- und Südamerika haben ein sehr großes Potenzial für eine wirtschaftliche Integration von PV-Strom in ihr Energiesystem.
Die Mehrzahl der Marktprognosen der großen Marktforschungsinstitute geht davon aus, dass sich die internationalen Märkte für Solarzellen somit weiter positiv entwickeln werden.
So hat das Markforschungsunternehmen IHS für 2016 ein Wachstum für installierte Photvoltaikkapazität von 59,0 auf 69,0 GW prognostiziert. Das etwas schwächere Wachstum wird dabei von reduzierten Erwartungen in den USA beeinflusst.
Erwartungen ausgewählter Marktforschungsinstitute für neu installierte Photovoltaikkapazität
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| Marktforschungsinstitut | 2015 | 2016 |
|---|---|---|
| IHS | 59,0 GW | 69,0 GW |
| Mercom Capital | 57,8 GW | 64,7 GW |
| Bloomberg New Energy Finance | 57,0 GW | 64,0 GW |
Die größten nationalen Märkte bleiben weiterhin China, Japan, die USA und auch Indien. Das höchste prozentuale Wachstum erwarten die Marktforscher in den USA und Indien. Die sich abzeichnende regionale Diversifizierung des Marktes wird weiter voranschreiten.
Übereinstimmend sagen zahlreiche wichtige Marktforschungsinstitute und andere Institutionen eine positive Entwicklung für die nächsten Jahre voraus. Die Investitionen in Produktionsequipment für Solarzellen sollen weiter deutlich steigen.
Der Geschäftsverlauf im Segment Solar sollte sich deshalb erheblich besser entwickeln als in den Vorjahren. Bezogen auf die Umsatzerlöse wird im Geschäftsjahr 2016 ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu 2015 erwartet. Dies setzt materielle Auftragseingänge in der ersten Jahreshälfte voraus, damit der Umsatz bereits in 2016 nach IFRS wirksam wird. Auch das EBIT soll sich im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessern. Es wird ein leicht positives EBIT für das Solar-Segment prognostiziert.
Anbieter für das Abrufen von Filmen und TV-Serien über Internet, Kabel und Satellit - die sogenannten "Video-on-demand" Dienste (VoD) - werden immer dominanter. Dienstleister wie Amazon Prime und Netflix bauen ihre Vertriebswege intensiv aus. Die Veränderung des Konsumentenverhaltens findet in allen Regionen der Welt statt. Besonders jüngere Konsumenten nutzen Tablets und Smartphones sowie Onlinedienste für den Konsum von Medien. Digitale Medien und Download-Dienste bringen dabei allen Konsumenten eine zusätzliche Vielfalt.
PricewaterhouseCoopers erwartet in der aktuellen Studie über die globale Entwicklung von Unterhaltungsmedien, dass im Jahr 2019 immer noch 731,8 Mrd. USD Umsatz mit physikalischen Medien erwirtschaftet werden. Aber auch dieser Wert ist seit dem Jahr 2014 rückläufig und von 88,6 % auf 83,1 % gefallen.

Quelle: Global Entertainment and Media Outlook 2015-2019. PWC
Physikalische Medien wie die Blu-ray Disc bieten exzellente High-End Qualität für das Filmvergnügen zu Hause. Dieser Konsum findet aber oft nur noch bei besonderen Anlässen, wie z. B. bei besonders erfolgreichen Kinofilmen wie "Star Wars", statt.
Das schwache Produktionsvolumen für Optical Disc lässt auch für die Zukunft einen schwachen Markt für neue Blu-ray Disc Produktionsanlagen erwarten.
Eine zusätzliche Chance für physikalische Disc-Formate bietet die Einführung des neuen Blu-ray Disc Formats "Ultra HD Blu-ray". Die ersten Blu-ray Discs mit 4K-Filmen sollen nun im laufenden Jahr 2016 veröffentlicht werden. Fast alle Hollywood-Studios haben mehrere Filme angekündigt. Die Unternehmen Samsung, Panasonic und Sony haben bereits die Markteinführung der entsprechenden neuen Abspielgeräte für das Frühjahr 2016 angekündigt. SINGULUS TECHNOLOGIES ist in Gesprächen mit allen wichtigen Disc-Herstellern, sieht aber kurzfristig noch keine Bereitschaft bei den Kunden, in die neue Anlagentechnik BLULINE III zu investieren.
Nach dem Ausbleiben der Aufträge für neue Produktionsanlagen für Blu-ray Disc in den Jahren 2014 und 2015 hat das Unternehmen für das Segment Optical Disc vorsichtig geplant. SINGULUS TECHNOLOGIES geht davon aus, dass zukünftig maßgeblich nur noch in Produktionsanlagen für Ultra HD Blu-ray Disc investiert werden wird. Insgesamt wird aber der Markt für BLULINE III aus Sicht von SINGULUS TECHNOLOGIES ein Nischenmarkt bleiben. Für die Produktionsanlagen des Typs BLULINE III erwartet SINGULUS TECHNOLOGIES deshalb nur moderate Auftragseingänge.
Die budgetierten Beiträge zum Gesamtumsatz und zum Konzernergebnis sollen im Wesentlichen aus dem Service- und Ersatzteilgeschäft stammen. Dieses ist durch die große Anzahl an weltweit installierten Anlagen weiterhin stabil. Der Vorstand geht in seiner Planung für 2016 von einem leichten Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr aus. Das negative EBIT soll sich jedoch im Vergleich zum Vorjahr reduzieren und einen leicht negativen Betrag aufweisen. Einen positiven Einfluss auf das Ergebnis werden die eingeleiteten Kostenreduzierungen in diesem Segment haben.
Im laufenden Jahr 2016 wird laut der SEMI für Neuinvestitionen bei Halbleiter-Produktionsanlagen ein leichtes Wachstum von 1,4 % erwartet.
In einem Marktreport von Coughlin Associates, USA, wird erwartet, dass die Umsätze für die MRAM Wafer von 300 Mio. USD im Jahr 2014 auf 1,35 bis 3,15 Mrd. USD in 2020 ansteigen sollen.
Aus der Sicht von SINGULUS TECHNOLOGIES ist die weitere Entwicklung und Bedeutung von MRAM als mögliche Speichertechnologie der Zukunft jedoch weiterhin offen. Es gibt Marktstudien, die ein starkes Wachstum vorhersagen, aber es ist nicht absehbar, ob im Geschäftsjahr 2016 erste größere Investitionen für MRAM Produktionsequipment getätigt werden und es zu einem Durchbruch bei dieser Technologie kommt. Das Unternehmen konzentriert sich neben der Anwendung MRAM mit seiner Anlagenfamilie weiter auf neue, potenzielle Anwendungen der Vakuum-Beschichtungstechnik für magnetische Schichten in der Halbleiterbranche.
Aus heutiger Sicht erwarten wir für 2016 innerhalb dieses Segments nochmals rückläufige Umsätze, die zu einem leicht verbesserten, aber immer noch negativen EBIT für das Segment im Vergleich zum Vorjahr führen werden. Die Vergleichsbasis bildet hierbei das bereinigte EBIT für das Geschäftsjahr 2015. Jedoch sieht der Vorstand langfristig ein gutes Potenzial mit den erarbeiteten Kompetenzen in diesem Umfeld in Zukunft erfolgreich zu sein.
SINGULUS TECHNOLOGIES plant für das laufende Jahr einen Umsatz in einer Bandbreite von 115 bis 130 Mio. €. Trotz des im Vergleich zum Vorjahr erhöhten Umsatzes erwartet die Gesellschaft in 2016 noch ein negatives EBIT in Höhe von ca. -2,0 bis -6,0 Mio. € und ein ausgeglichenes bis leicht positives EBITDA.
Es wird erwartet, dass der Umsatz dabei zu über 70 % auf das Segment Solar und zu rund 20 % auf das Segment Optical Disc entfällt. In Solar werden die Umsätze durch die Erstellung und Inbetriebnahme von Produktionsanlagen erzielt, die vornehmlich auf wenigen großen Projektaufträgen basieren. Im Segment Optical Disc beruht der Umsatz wie in den vergangenen Jahren hauptsächlich auf Service und Ersatzteilen. Hier erwartet die Gesellschaft kein maßgebliches Geschäft mit Produktionsanlagen. Die Gesellschaft geht davon aus, dass in den Segmenten Solar und Optical Disc die Bruttomarge über dem Wert in 2015 liegen wird. Das operative Ergebnis wird in 2016 durch die Aufwendungen im Segment Halbleiter und in den neuen Anwendungsbereichen sowie den noch nicht hinreichend gedeckten fixen Vertriebs- und Verwaltungskosten belastet.
Die Prognose der Jahresziele 2016 beruht hauptsächlich auf den Annahmen, dass sich der Solarmarkt weiter positiv entwickelt, die in Verhandlung befindlichen, umfangreichen Aufträge für Produktionsanlagen für Dünnschicht-Solarmodule kurzfristig realisiert und weitere Aufträge im Bereich der nasschemischen Anlagen in der ersten Hälfte des Jahres 2016 gewonnen werden können.
Der Ausblick für das Geschäftsjahr 2016 zum handelsrechtlichen Jahresabschluss ist dem Kapitel Jahresabschluss nach HGB innerhalb dieses Lageberichts zu entnehmen.
Für das Jahr 2017 erwartet die Gesellschaft eine moderate Erhöhung der Umsätze gegenüber dem Geschäftsjahr 2016. Durch eine Verbesserung der Bruttomarge bei einer Reduzierung der Vertriebs- und Verwaltungsaufwendungen sowie Wegfall von Restrukturierungskosten wird ein leicht positives EBIT und ein entsprechend verbessertes EBITDA im Vergleich zum Jahr 2016 erwartet.
Sollten die angenommenen Auftragseingänge auch im Geschäftsjahr 2016 hinter den Erwartungen zurückbleiben, würde dies den Fortbestand der Gesellschaft gefährden. Weiterhin ist für den Fortbestand des Unternehmens die Umsetzung der finanziellen Restrukturierung notwendig. Der Vorstand schätzt das Risiko einer Verzögerung oder gar eines Scheiterns der Umsetzung der notwendigen Beschlüsse als gering ein. Sollte dieser Prozess wider Erwarten nicht wie geplant verlaufen, wäre der Fortbestand der Gesellschaft aufgrund der dann angespannten Liquidität gefährdet.
Die nachfolgenden Darstellungen gelten sowohl für das Mutterunternehmen SINGULUS TECHNOLOGIES AG als auch für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern. Im Rahmen unseres Chancen- und Risikomanagements kommt dabei dem Mutterunternehmen eine führende Bedeutung zu.
SINGULUS TECHNOLOGIES versteht effizientes und vorausschauendes Risikomanagement als eine wichtige und wertschaffende Aufgabe. Risikomanagement gehört zu den Kernfunktionen unternehmerischen Handelns und ist ein entscheidendes Element für den Erfolg unserer Geschäftstätigkeit.
Im Einzelnen unterstützt das Risikomanagement das Erreichen der Unternehmensziele durch die Schaffung von Transparenz über die Risikosituation des Unternehmens als Grundlage für risikobewusste Entscheidungen, das Erkennen möglicher Gefahren für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens sowie die Priorisierung der Risiken und des jeweiligen Handlungsbedarfs. Des Weiteren stellt das Risikomanagement die gezielte Steuerung von Risiken durch entsprechende Maßnahmen und deren Überwachung sicher. Weiterhin soll eine Begrenzung der Risiken auf ein akzeptables Niveau sowie die Optimierung der Risikokosten erreicht werden.
Risikomanagement trägt damit zur Steigerung des Unternehmenswertes bei, ist im Interesse der Kapitalgeber und Stakeholder und dient der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.
Das Risikomanagement bei SINGULUS TECHNOLOGIES wird geprägt durch die folgenden Grundsätze:
| ― | Das Risikomanagement erfolgt in erster Linie durch die operativen Segmente im Rahmen ihrer Geschäftsführungsaufgaben; |
| ― | Das Risikomanagement darf sich nicht nur auf finanzielle Risiken beschränken, sondern muss auf alle mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken gerichtet sein; |
| ― | Das Risikomanagement muss integraler Bestandteil der Geschäftsprozesse sein; |
| ― | Voraussetzung für ein wirksames Risikomanagement ist die klare und eindeutige Zuordnung von Aufgaben und Verantwortung und ein systematischer Risikomanagementprozess; |
| ― | Unterstützung und aktive Beteiligung seitens des Managements; |
| ― | Funktionsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Risikomanagementsystems sind laufend zu überwachen und gegebenenfalls anzupassen; |
| ― | Das Risikomanagementsystem ist in geeigneter Weise zu dokumentieren, Grundsätze und Richtlinien zum Risikomanagement sind schriftlich festzulegen und an die betreffenden Stellen zu kommunizieren; |
| ― | Chancen sind nicht Bestandteil des Risikomanagements. |
Das Risikomanagement soll insbesondere dazu beitragen:
| ― | Das Risikobewusstsein und die Risikotransparenz zu verbessern; |
| ― | Alle wesentlichen Risiken zu identifizieren, angemessen zu steuern und zu überwachen; |
| ― | Risikoakkumulationen aufzuzeigen; |
| ― | Zuverlässige Managementinformationen über die Risikosituation des Unternehmens sicherzustellen. |
Die Risikomanagementorganisation ist in die bestehende Organisation von SINGULUS TECHNOLOGIES integriert. Sie bildet keine eigenständige Struktur. Träger der Risikomanagementorganisation bei SlNGULUS TECHNOLOGIES sind die jeweiligen Abteilungsleiter, unterstützt durch den Risikomanager sowie den Finanzvorstand. Der Vorstand für Finanzen stimmt sich mit dem Vorstandsvorsitzenden über alle Aktivitäten in Verbindung mit dem Risikomanagement von SINGULUS TECHNOLOGIES ab.
Für die Identifizierung von Risiken wird die Risikoentwicklung einmal jährlich im Rahmen der Unternehmensplanung reflektiert und neue Risiken für die Geschäftsentwicklung aus der Unternehmensperspektive innerhalb aller produzierenden SINGULUS TECHNOLOGIES Gesellschaften sowie Vertriebstochtergesellschaften diskutiert. Aufgrund einer schwach ausgeprägten Eigenständigkeit der Vertriebstochtergesellschaften werden die Risiken unmittelbar bei der Muttergesellschaft erfasst. Für die anschließende Formulierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Risikohandhabung sind die jeweiligen Geschäftsführer oder Abteilungsleiter verantwortlich. Der Risikomanager hat die Methoden- und Richtlinienkompetenz innerhalb des Unternehmens und koordiniert die Berichterstattung über Risiken innerhalb des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns.
Der Vorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Implementierung eines angemessenen und funktionsfähigen Risikomanagements, um die rechtzeitige Identifikation und Bewältigung bestandsgefährdender Entwicklungen zu gewährleisten.
Insgesamt stellt sich das System des Risikomanagements entsprechend dem Business Risk Management Process als ein kontinuierlicher Prozess dar:
Die Grundlage des strategischen Risikomanagementprozesses wird gebildet durch die Ausrichtung der Risikopolitik (einschließlich Ziele und Grenzwerte), die Risikomanagementprozesse und die Definition der hierfür relevanten Systeme und Instrumente. Die ursprünglichen Festlegungen sind im Anschluss im Rahmen eines langfristig angelegten Regelkreislaufs zu ergänzen bzw. zu modifizieren.

In einem zweiten Schritt werden Risiken zunächst identifiziert und dokumentiert, danach unter verschiedensten Aspekten analysiert und schließlich, soweit möglich, bewertet. Zur Gewährleistung einer vollständigen Risikoinventur wird auf das Risikomodell zurückgegriffen. Die Analyse und Aktualisierung erfolgt im Rahmen der jährlichen Planung. Quartalsweise erfolgt die Erstellung einer unterjährigen Berichterstattung (Risikoreporting) über die Entwicklung der wesentlichen Risiken.
Die Bewertung von Risiken wird mit Hilfe einer ordinalen Skala vorgenommen. Bewertet wird der Bruttoschaden. Diese Bewertung wird quartalsweise erneuert.
Als Bruttoschaden wird dabei der negative Ergebniseffekt auf das EBIT definiert. Die Eintrittswahrscheinlichkeit ergibt sich als subjektive Einschätzung der Wahrscheinlichkeit des Eintritts für das laufende Geschäftsjahr. Im Einzelnen wird klassifiziert nach einer niedrigen, mittleren oder hohen Wahrscheinlichkeit. Die Bewertungen erfolgen dabei jeweils "brutto", d. h. bestehende Kontrollen und Maßnahmen werden nicht berücksichtigt. In der folgenden Tabelle sind für das Brutto-Risiko Relevanzkennziffern zur Kategorisierung definiert. Hierbei leiten sich die Annahmen zu den konkreten Höchstschadenswerten aus langfristigen historischen Betrachtungen ab. Von einer Herabsetzung dieser Werte im Zusammenhang mit der rückläufigen Ergebnissituation und der einhergehenden Aufzehrung des Eigenkapitals wurde aufgrund der positiven Fortbestandsprognose abgesehen.
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| Höchstschadenswert | |||
|---|---|---|---|
| Relevanz | Ausprägung | von | bis |
| --- | --- | --- | --- |
| 1 | Unbedeutende Risiken, die weder EBIT noch Unternehmenswert spürbar beeinflussen. | 0 € | 0,5 Mio. € |
| 2 | Mittlere Risiken, die eine spürbare Beeinträchtigung des EBIT bewirken. | 0,5 Mio. € | 2,5 Mio. € |
| 3 | Bedeutende Risiken, die das EBIT stark beeinflussen oder zu einer spürbaren Reduzierung des Unternehmenswertes führen. | 2,5 Mio. € | 10 Mio. € |
| 4 | Schwerwiegende Risiken, die zu einem negativen EBIT führen und den Unternehmenswert erheblich reduzieren. | 10 Mio. € | 35 Mio. € |
| 5 | Bestandsgefährdende Risiken | >35 Mio. € |
Für die einzelnen Risiken wird anschließend eine Eintrittswahrscheinlichkeit (Klassifizierung hoch, mittel, niedrig) geschätzt.
Auf Basis von Risikobewältigungsstrategien können konkrete Maßnahmen und Indikatoren abgeleitet werden. Die Definition dieser Strategien erfolgt im Hinblick auf die Gesamtstrategie und die Risikopräferenz der Gesellschaft. Grundsätzlich stehen dem Management zur Handhabung von Risiken folgende Alternativen zur Verfügung:
| ― | Risiken vermeiden Bei der Vermeidung von Risiken kommt es zu einer vollständigen Eliminierung des Risikos, z. B. durch einen Ausstieg aus einem riskanten oder unprofitablen Geschäft. |
| ― | Risiken reduzieren Bei der Reduzierung des Risikos besteht das Ziel darin, die Eintrittswahrscheinlichkeit und/oder die Auswirkung auf das EBIT oder die Unternehmensziele auf ein akzeptables Maß zu bringen, z. B. durch Verbesserung der Risikofrüherkennung oder Implementierung gegensteuernder Maßnahmen. |
| ― | Risiken transferieren (versichern) Bei einer Absicherung/Deckung eines möglichen Schadens wird dieser auf einen Dritten übertragen, z. B. durch einen entsprechenden Versicherungsschutz. |
| ― | Risiken selbst tragen (akzeptieren) Mit der Akzeptanz von Risiken wird die unmittelbare Form der Risikofinanzierung durch SINGULUS TECHNOLOGIES beschrieben, z. B. durch finanzielle Vorsorge über die Bildung einer Rückstellung. Die Entwicklung der Risiken wird lediglich durch die entsprechenden Mitarbeiter verfolgt, ohne dass jedoch bestimmte Maßnahmen zur Risikobewältigung eingeführt werden. |
Auf Basis der zuvor formulierten Risikobewältigungsstrategie werden im Weiteren die notwendigen Strukturen und die zu ergreifenden Maßnahmen abgeleitet und implementiert.
Die implementierten Maßnahmen sind regelmäßig zu verfolgen und auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen. Des Weiteren sind die gesetzlichen Dokumentationsanforderungen abzudecken.
Die Umweltdynamik zwingt dazu, das Risikomanagement als kontinuierlichen Prozess zu verstehen. Aus diesem Grunde ist eine kontinuierliche Anpassung des Risikomanagementprozesses an externe und interne Entwicklungen unausweichlich. Um dies zu ermöglichen, ist auch weiterhin ein intensives Wissensmanagement notwendig. Ausgangspunkt im Risikomanagementprozess von SINGULUS TECHNOLOGIES ist die Unternehmensstrategie, auf deren Basis die Definition und Kommunikation der geschäftlichen Ziele erfolgt.
Die Überprüfung des Risikomanagementsystems wird von neutraler Seite vorgenommen, d. h. von Personen, die nicht unmittelbar in das Management von Risiken eingebunden sind. Folgende grundsätzliche Prüfungsanforderungen gelten:
| ― | Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat obliegt die Überprüfung der Wirksamkeit des Risikomanagements. Der Vorstand informiert dabei mindestens einmal jährlich den Aufsichtsrat über den aktuellen Status des Risikomanagements. |
| ― | Revision Im Zuge der Jahresabschlussprüfung wird gem. § 317 Abs. 4 HGB im Rahmen der Prüfung beurteilt, ob der Vorstand die ihm nach § 91 Abs. 2 AktG obliegenden Maßnahmen in einer geeigneten Form getroffen hat und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem geeignet ist, den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh zu erkennen. |
Aus der Gesamtheit der für den Konzern identifizierten Risiken erläutern die nachfolgenden Textabschnitte Risikofelder bzw. Einzelrisiken, die aus heutiger Sicht die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und des Konzerns maßgeblich beeinflussen und zu einer negativen Zielabweichung führen können.
Risikobeschreibung: SINGULUS TECHNOLOGIES ist von der Investitionsbereitschaft seiner weltweiten Kunden in neue Produktionsanlagen für optische Speicher, Solarzellen und Halbleiter abhängig.
Die Marktentwicklung für Photovoltaikanlagen basierte in den letzten Jahren zu einem großen Teil auf regulatorischen Rahmenbedingungen und der weltweiten Förderung von Investitionen in Photovoltaikanlagen. Auch wenn die Abhängigkeit der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen wegen der Verringerung der Systemkosten für Photovoltaikanlagen immer mehr abnimmt, hängt der Markt für diese Anlagen weltweit auch künftig von der Fortführung staatlicher Fördermaßnahmen für Investitionen in der Photovoltaik ab.
Sollte die Photovoltaik im Wettbewerb mit anderen Verfahren zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energiequellen in Zukunft weniger akzeptiert werden und diese anderen Technologien sich aus technischen, wirtschaftlichen, regulatorischen oder sonstigen Gründen besser entwickeln als die Photovoltaik, könnten Investitionen im Photovoltaikbereich ganz oder teilweise unterbleiben oder zumindest in deutlich geringerem als in dem von der SINGULUS TECHNOLOGIES erwarteten Umfang erfolgen.
Auswirkung: Derzeit stufen wir das Marktrisiko im Segment Solar mit der Relevanzkennziffer 5 (Vorjahr: 4) und einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit (Vorjahr: mittel) ein. Demnach wird dieses Risiko als bestandsgefährdend eingestuft und kann zu einer negativen Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für die gesamte Unternehmensgruppe führen. Im Einzelnen erwartet das Management deutliche Zuwachsraten im Segment Solar. Künftig soll dieser Geschäftsbereich den größten Anteil der Umsatz- und Ergebnisbeiträge liefern. Sollten die angenommenen Auftragseingänge auch im Geschäftsjahr 2016 hinter den Annahmen zurück bleiben, würde dies den Fortbestand des Unternehmens gefährden.
Innerhalb des Segments Optical Disc hat sich das Marktrisiko im Geschäftsjahr 2015 materialisiert. Die Nachfrage nach Blu-ray Disc Produktionsanlagen blieb weit hinter den Erwartungen zurück. Dies führte zu einem erheblich negativen Einfluss auf das Eigenkapital der Gesellschaft. Aus heutiger Sicht wird dem Marktrisiko aufgrund der Veränderungen im Konsumentenverhalten sowie der damit verbundenen rückläufigen Bedeutung dieses Segments einschließlich des deutlich reduzierten Segmentvermögens als bedeutendem Risiko eine Relevanzkennziffer von 3 (Vorjahr: 4) sowie eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit (Vorjahr: mittel) beigemessen.
Der Halbleiterbereich wird aufgrund der niedrigen Volumina im Hinblick auf die realisierbaren Umsatzerlöse weiterhin als nicht materiell angesehen.
Maßnahmen: Externe Daten wie Marktforschungsergebnisse, aber auch intensive Kontakte zu unseren Kunden sowie monatliche Abgleiche der Istwerte im Verhältnis zu Planwerten helfen hier, künftige Entwicklungen besser einschätzen zu können.
Risikobeschreibung: Projektrisiken betreffen nach unserer Definition Aufträge, die nicht standardisierte Anlagen beinhalten mit einem Verkaufspreis, der in der Regel 3 Mio. € überschreitet. Dies betrifft die Segmente Solar und Halbleiter. Im Einzelnen sind die sich ergebenden Risiken die Verfehlung von Plankosten sowie des Projektzeitplans, die Nichterfüllung von Abnahmekriterien sowie Auftragsstornierungen und damit einhergehende Nichtabnahmen von Anlagen und daraus resultierende Vertragsrisiken.
Auswirkung: Sollten sich Risiken im Zusammenhang mit der Auftragsbearbeitung verwirklichen, könnten diese im Besonderen im Zusammenhang mit der Durchführung größerer Projekte erhebliche negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit haben. Als materiell wird insbesondere das Risiko der Plankostenverfehlung eingeschätzt. Diesem wird derzeit unverändert eine Relevanzkennziffer von 3 (Vorjahr: 3) sowie eine mittlere Eintrittswahrscheinlichkeit (Vorjahr: mittel) beigemessen. Somit wird das Projektrisiko als bedeutend eingestuft und kann damit das EBIT stark beeinflussen oder zu einer spürbaren Reduzierung des Unternehmenswertes führen.
Maßnahmen: Zum Management der Risiken werden bereits in der Angebotsphase Projektkalkulationen, Projektterminpläne sowie projektspezifische Risikobewertungen und Liquiditätsplanungen erstellt. Durch eine fortlaufende Kontrolle von Veränderungen der Parameter parallel zum Projektfortschritt sollen sich bereits im frühen Stadium mögliche Projektrisiken erkennen und erforderliche Maßnahmen einleiten lassen. Um das Risiko der Stornierung zu verringern, werden regelmäßig Anzahlungen sowie Teilzahlungen nach Projektfortschritt vereinbart. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Kunden auch bereits vor Leistung der Anzahlung bzw. der relevanten Zahlung nach Projektfortschritt, den Auftrag wieder stornieren. Sollte SINGULUS TECHNOLOGIES dann bereits in Vorleistung gegangen sein und Aufwendungen im Hinblick auf die Auftragsabarbeitung getätigt haben, könnten diese vom Kunden unter Umständen nicht ersetzt werden.
Risikobeschreibung: Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sieht sich finanzwirtschaftlichen Risiken vor allem im Hinblick auf Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Weiterhin bestehen Ausfallrisiken in Bezug auf Kundenforderungen. Im Solargeschäft können je nach projektspezifischen Anforderungen zusätzliche Finanzierungszusagen notwendig werden. Insbesondere sind Anzahlungen unserer Kunden im Projektgeschäft oftmals mit Avalbürgschaften abzusichern. Die Gesellschaft hat hierfür ein hohes Maß liquider Mittel als Sicherheit bei der Bank zu hinterlegen. Diese Sicherheitsleistung steht der Gesellschaft nicht als Working Capital-Finanzierung zur Verfügung und würde je nach Projektverlauf zu Liquiditätsengpässen führen. Weiterhin würde eine erneut ausbleibende Belebung der Geschäftsaktivitäten im Geschäftsjahr 2016 eine erhebliche Belastung der Liquiditätsreserven bewirken und damit eine Bestandsgefährdung der Gesellschaft bedeuten. Ein weiteres Risiko besteht in der Verzögerung oder gar dem Scheitern der Umsetzung der finanziellen Restrukturierung, was zur Insolvenz der Gesellschaft führen könnte.
Auswirkung: Derzeit messen wir dem Liquiditätsrisiko eine Relevanzkennziffer von 5 (Vorjahr: 4), dem Ausfallrisiko eine Relevanzkennziffer von 3 (Vorjahr: 4) bei. Die anhaltend unbefriedigende Geschäftsentwicklung in 2015 und der damit verbundene, weitere Verzehr der freien liquiden Mittel führten zu einer Anpassung der Relevanzkennziffer für das Liquiditätsrisiko. Dem Risiko einer Verzögerung oder einem Scheitern der finanziellen Restrukturierung messen wir die Relevanzkennziffer von 5 bei.
Die Eintrittswahrscheinlichkeit für das Liquiditätsrisiko schätzen wir als mittel ein (Vorjahr: niedrig). Für das Ausfallrisiko sehen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit unverändert zum Vorjahr niedrig. Aufgrund des Verlaufs der letzten Gläubigerversammlung sowie der außerordentlichen Hauptversammlung zu Beginn des Jahres 2016, schätzen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos in Bezug auf ein Scheitern der finanziellen Restrukturierung ebenfalls als niedrig ein.
Maßnahmen: Die Gläubigerversammlung sowie die außerordentliche Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG haben dem Restrukturierungskonzept der Gesellschaft zu Beginn des Jahres 2016 zugestimmt und somit den Weg für die Umsetzung der finanziellen Restrukturierung ermöglicht. Dabei wurde die Gesellschaft durch fachkundige und erfahrene Experten begleitet. Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG geht davon aus, dass die entsprechenden Beschlüsse in den kommenden Monaten umgesetzt werden und deren Eintragung im Handelsregister erfolgt.
Um die jederzeitige Zahlungsfähigkeit sowie die finanzielle Flexibilität der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe sicherzustellen, wird eine Liquiditätsreserve in Form von Barmitteln sowie Kreditlinien vorgehalten. Um Liquiditätsrisiken frühzeitig zu erkennen, werden regelmäßig Liquiditätsplanungen erstellt und mit der tatsächlichen Entwicklung abgeglichen. Die Gesellschaft verhandelt derzeit über die Gewährung neuer Avalbürgschaften mit deutlich reduzierter Sicherheitshinterlegung.
Zur Analyse des Ausfallrisikos werden in engen Zeitabständen die Forderungsportfolien der einzelnen Gesellschaften der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe untersucht. Als Hauptinstrumente zur Absicherung gegen Zahlungsausfälle bei ausländischen Abnehmern setzen wir Ausfuhrkreditversicherungen ein. Die Bonität und das Zahlungsverhalten der Kunden werden ständig überwacht und entsprechende Kreditlimits festgelegt. Zudem werden Risiken im Einzelfall wenn möglich durch Kreditversicherungen und Bankgarantien begrenzt.
Risikobeschreibung: Die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe ist in wettbewerbsintensiven Märkten tätig. Sollte es bei der Weiter- und Neuentwicklung von Produkten zu Fehlentwicklungen kommen, könnte dies mit erheblichen Kosten verbunden sein.
Auswirkung: Derzeit bewerten wir das Risiko einer Fehl- bzw. verspäteten Entwicklung mit einer Relevanzkennziffer von 3 (Vorjahr: 3) sowie einer mittleren Eintrittswahrscheinlichkeit (Vorjahr: mittel).
Maßnahmen: Ein wesentlicher Aspekt bei der Überprüfung des Entwicklungsrisikos ist die Analyse der Marktbedürfnisse. Das Risiko einer Fehlentwicklung beziehungsweise einer verspäteten Entwicklung mindern wir durch die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern, Forschungseinrichtungen sowie einem laufenden Evaluierungsprozess, bei dem Effizienz, Erfolgschancen und Rahmenbedingungen der Entwicklungsprojekte fortlaufend überprüft werden. Ein besonderer Bestandteil ist hierbei die Überwachung der Planung der verschiedenen Entwicklungsprojekte. Für nicht als werthaltig angesehene aktivierte Entwicklungskosten werden notwendige Wertberichtigungen vorgenommen. Die Analyse der Erfolgschancen sowie die Erschließung und Nutzung dieser Chancen, die der Sicherung und dem Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens dienen, sind somit ein wesentlicher Aspekt der Strategieplanung.
Risikobeschreibung: Verfügbarkeit, ungeplante Preissteigerungen und mangelhafte Qualität von Einkaufsteilen stellen für SINGULUS TECHNOLOGIES ein Risiko dar. Ein weiteres Risiko ergibt sich aus zu hohen Lagerbeständen.
Auswirkung: Dem Bestandsrisiko messen wir derzeit eine Relevanzkennziffer von 4 (Vorjahr: 4) bei, schätzen die Eintrittswahrscheinlichkeit als niedrig (Vorjahr: niedrig) ein. Innerhalb des Segments Optical Disc hat sich das Marktrisiko im Geschäftsjahr 2015 materialisiert. Die Nachfrage nach Blu-ray Disc Produktionsanlagen blieb deutlich hinter den Erwartungen zurück. Dies führte im Zusammenhang mit Wertberichtigungen auf Vorratsvermögen zu einem erheblich negativen Einfluss auf das Eigenkapital der Gesellschaft. Aus laufenden Vertragsverhandlungen sowie aus der Analyse der Markterwartungen rechnen wir kurz- und mittelfristig mit keinen nennenswerten Preissteigerungen. Die durchschnittliche Rückstandsquote sowie die Anzahl der Qualitätsreklamationen lagen über das gesamte Geschäftsjahr innerhalb des Zielkorridors. Aus heutiger Sicht gehen wir insgesamt von einer ausreichenden Deckung des Bestandsrisikos aus.
Maßnahmen: Die Lieferfähigkeit sowie die Erfüllung unserer Qualitätsanforderung für Zulieferteile werden ständig überwacht. Ein weiterer Teil des Risikomanagements wird durch das Bestandsmanagement gebildet. In diesen Bereich fallen die Überwachung der Gängigkeit und Reichweite sowie eine Analyse der Altersstruktur von Waren und Einkaufsteilen. Soweit es seitens der Produktionsplanung als notwendig erachtet wird, werden, um ungeplante Preissteigerungen zu vermeiden, teilweise langfristige Verträge mit Lieferanten abgeschlossen.
Risikobeschreibung: Als international tätiges Unternehmen ist die SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe einer Vielzahl von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen Risiken aus den Bereichen Produkthaftung, Patentrecht sowie Gesellschaftsrecht. Weiterhin bestehen Risiken aus Rechtsstreitigkeiten aufgrund von Kündigungen der bestehenden Anleihe.
Auswirkung: Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren sind mit Unsicherheiten behaftet. In der Folge können aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen, die nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen gedeckt sind und damit Auswirkungen auf unser Geschäft sowie die entsprechenden Finanzkennzahlen haben können.
Im Folgenden werden rechtliche Risiken im Zusammenhang mit zwei Sachverhalten aufgrund ihrer Wesentlichkeit näher erläutert.
1) Klage der Alster & Elbe Inkasso GmbH, Hamburg
Am 18. Juli 2014 hat die Alster & Elbe Inkasso GmbH, Hamburg, eine Feststellungsklage gegen die SINGULUS TECHNOLOGIES AG und fünf weitere Beklagte mit einem Volumen von 750 Mio. € im Zusammenhang mit Geschäften zwischen der STEAG HamaTech AG und der mittlerweile insolventen ODS-Gruppe, Dassow, aus den Jahren 2002 und 2003 eingereicht. Die STEAG HamaTech AG wurde nach ihrer Übernahme in 2005 im Jahre 2009 auf die SINGULUS TECHNOLOGIES AG verschmolzen. Die Gesellschaft hat, wie auch die anderen Beklagten, auf die Klage am 1. Juni 2015 erwidert. Nach unserer derzeitigen Einschätzung gehen wir zusammen mit unseren Rechtsberatern davon aus, dass die angeblichen Ansprüche verjährt und darüber hinaus sachlich unbegründet sind. Dementsprechend messen wir diesem Risiko unverändert eine Relevanzkennziffer von 5 bei, die Eintrittswahrscheinlichkeit hingegen schätzen wir nach wie vor als niedrig ein. Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG behält sich geeignete Gegenmaßnahmen vor.
2) Klagen im Zusammenhang mit Kündigungen der bestehenden Anleihe
Bei der Gesellschaft sind in den vergangenen Monaten gehäuft Kündigungserklärungen von Anleihegläubigern eingegangen. Die Gläubiger berufen sich auf Kündigungsrechte aus den Anleihebedingungen und/oder gesetzliche Kündigungsrechte gemäß §§ 490, 314 BGB. Die Gesellschaft hat alle Anleihekündigungen zurückgewiesen und keine Zahlungen an Anleihegläubiger geleistet. Weiterhin sind Zahlungsklagen von Anleihegläubigern vor dem Landgericht Aschaffenburg anhängig. Die Gesellschaft wird sich gegen die Klagen verteidigen.
Die Gesellschaft hält die eingereichten Kündigungen der Anleihe für nicht wirksam, da nach rechtlicher Würdigung unserer Rechtsberater weder ein Kündigungsrecht gemäß der Anleihebedingungen noch aus wichtigem Grund besteht. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Gerichte eine andere Auffassung vertreten. Wir messen diesem Risiko eine Relevanzkennziffer von 2 bei, die Eintrittswahrscheinlichkeit schätzen wir als niedrig ein.
Die vorstehend beschriebenen Rechtsverfahren und Sachverhalte stellen die aus heutiger Sicht maßgeblichen Rechtsrisiken dar, sind jedoch nicht als abschließende Auflistung zu verstehen.
Maßnahmen: Rechtliche Risiken werden einem systematischen Ansatz folgend identifiziert und unter Zuhilfenahme von externen Rechtsanwälten betreut.
Im SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern wird das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem als ganzheitliches System verstanden. Unter einem internen Kontrollsystem werden hiernach die vom Management im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Geschäftsführung gerichtet sind. Im Einzelnen sind dies:
| ― | Die Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftstätigkeit |
| ― | Die Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung |
| ― | Die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen Vorschriften |
Das Risikomanagementsystem beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung sowie zum Umgang mit den identifizierten Risiken unternehmerischer Betätigung. Im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess sind innerhalb der SINGULUS TECHNOLOGIES Gruppe folgende Strukturen und Prozesse implementiert:
Die Gesamtverantwortung für das interne Kontrollsystem im Hinblick auf den Rechnungslegungsprozess und den Konzernrechnungslegungsprozess trägt der Vorstand. Mittels einer fest definierten Führungs- und Berichtsorganisation sind alle in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften eingebunden. Im Rahmen des Rechnungslegungsprozesses und des Konzernrechnungslegungsprozesses werden Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems als wichtig eingestuft, die die Konzernbilanzierung und die Gesamtaussage des Konzernabschlusses einschließlich des Konzernlageberichts maßgeblich beeinflussen. Hierzu zählen im Besonderen die folgenden Elemente:
| ― | Identifikation wesentlicher Risikofelder und Kontrollen mit Einfluss auf den konzernweiten Rechnungslegungsprozess |
| ― | Überwachung des konzernweiten Rechnungslegungsprozesses und der entsprechenden Ergebnisse auf Ebene des Vorstands |
| ― | Präventive Kontrollmaßnahmen im Finanz- und Rechnungswesen des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen |
Darüber hinaus fließen Erkenntnisse aus dem laufenden Berichterstellungsprozess in die Fortentwicklung des internen Kontrollsystems ein.
Unternehmerische Chancen werden nicht innerhalb des Risikomanagementsystems behandelt, sondern im Rahmen regelmäßiger Strategiemeetings diskutiert, in Vorstands- und Aufsichtsratssitzungen analysiert und gegebenenfalls innerhalb der jährlich erstellten operativen Planung erfasst. Im Rahmen des Strategieprozesses werden die Chancen für profitables Wachstum ermittelt und in den Entscheidungsprozess eingebracht. Die direkte Verantwortung für das frühzeitige Identifizieren von Chancen und deren Realisierung liegt beim Vorstand.
Im Segment Solar hat SINGULUS TECHNOLOGIES das Produktportfolio in den letzten Geschäftsjahren strategisch ausgerichtet und intensiv ausgebaut. SINGULUS TECHNOLOGIES adressiert dabei den Weltmarkt für Maschinen und Anlagen zur Zell- und Modulproduktion. Die Marktposition von SINGULUS TECHNOLOGIES im globalen Solarmarkt hat sich aufgrund der entwickelten Maschinen und Anlagen weiter verbessert.
Es eröffnen sich durch Investitionen in neue Produktionsanlagen für die Dünnschicht-Solartechnik Möglichkeiten für neue Projekte. Gespräche für Prozessanlagen für die CIGS-Dünnschicht-Technologie sowie auch die CdTe-Dünnschicht-Technologie bieten Marktchancen für die verschiedenen Produkte des Unternehmens. Besonders für Vakuum-Beschichtungsanlagen, für Selenisierungsanlagen sowie Anlagen für nasschemische Prozesse bieten sich erfolgversprechende Projekte in diesem Markt. Hier ist SINGULUS TECHNOLOGIES unter den technologisch führenden Unternehmen und könnte überproportional profitieren.
Auch bei der Investition in neue Zelltechnologien, wie z. B. Heterojunction, konnten bereits größere Aufträge im ersten Halbjahr 2015 generiert werden, die nun zur Auslieferung kommen. Besonders gut im Markt wurde die weiterentwickelte SILEX II Ätz- und Reinigungsanlage aufgenommen. Sie besitzt aus unserer Sicht auch im laufenden Geschäftsjahr ein hohes Potenzial. Für die Anwendung Heterojunction wurden auch weitere Prozessanlagen adaptiert, die 2016 intensiv dem Markt angeboten werden.
In zahlreichen Ländern wird die Einführung einer lokalen Zellproduktion intensiv diskutiert und geprüft. Diese eröffnet zahlreiche Chancen für neue Großprojekte in beiden Bereichen: der Heterojunction-Technik und der Dünnschicht-Solartechnik.
Mit der Einführung der neuen Ultra HD Blu-ray Disc im laufenden Jahres 2016 ergeben sich neue Chancen für den Einsatz der Produktionsanlagen von SINGULUS TECHNOLOGIES.
Da jedoch erst im Laufe des Jahres die entsprechenden Abspielgeräte auf den Markt kommen, lässt sich der Bedarf nur sehr schwer abschätzen. SINGULUS TECHNOLOGIES hat jedoch international eine Alleinstellung und geht davon aus, dass im Jahr 2016 Projektgespräche über die neue BLULINE III Produktionsanlage für 100 GB Blu-ray Discs stattfinden werden und sich damit eine Absatzchance für die neue BLULINE III Produktionsanlage eröffnet. Allerdings wird dieser Markt aus Sicht der Gesellschaft ein Nischenmarkt mit geringen Absatzzahlen bleiben.
Im Segment Halbleiter zeichnet sich noch kein Massenmarkt für MRAM Speicher ab. SINGULUS TECHNOLOGIES hat derzeit eine sehr gute Position bei zahlreichen MRAM Entwicklungsprojekten erarbeitet und es bietet sich hier die Chance, ihre Vakuum-Beschichtungsanlagen in diesem Bereich bei ansteigendem Bedarf zu verkaufen.
Die zukünftig positive Unternehmensentwicklung hängt vom Erfolg ab, durch die Anstrengungen in Forschung und Entwicklung innovative und erfolgreiche Produkte zu kreieren. Für SINGULUS TECHNOLOGIES ist es dabei besonders im Bereich Vakuum-Beschichtung wichtig, neue Anwendungen mit potenziellen Kunden zu testen. Hier bestehen gute Chancen in der Zukunft in neuen Absatzmärkten Umsatz- und Ergebnisbeiträge zu generieren.
Aus heutiger Sicht geht der Vorstand von einer erfolgreichen finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft aus, die die Eintragung aller Beschlüsse und die anschließende erfolgreiche Sachkapitalerhöhung im Rahmen eines Börsenzulassungsprospektes erfordert. Aufgrund der Einschätzung ihrer Rechtsberater geht die Gesellschaft davon aus, dass kein materielles Risiko im Hinblick auf einen erfolgreichen Vollzug der finanziellen Restrukturierung besteht.
Das Absatzmarktrisiko für das Segment Solar wird aus heutiger Sicht als das wesentlichste Risiko im Konzern angesehen. Bleibt die prognostizierte Wiederbelebung aus und wird somit kein nachhaltiges Wachstum des Solarmarktes erreicht, würde dies zu materiellen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage führen und hätte bestandsgefährdende Folgen. Aus heutiger Sicht gehen wir aber künftig von einer steigenden Nachfrage nach Anlagen zur Fertigung von Solarzellen aus.
Die anhaltend unbefriedigende Geschäftsentwicklung in 2015 und der damit verbundene weitere Verzehr der freien liquiden Mittel führten zu einer Anpassung der Relevanzkennziffer für das Liquiditätsrisiko von 4 auf 5. Eine erneut ausbleibende Belebung der Geschäftsaktivitäten im Geschäftsjahr 2016 hätte, trotz der erwarteten erfolgreichen finanziellen Restrukturierung, mit hoher Wahrscheinlichkeit bestandsgefährdende Folgen für die Gesellschaft.
Eine verantwortungsvolle und nachhaltige Unternehmensführung hat für die SINGULUS TECHNOLOGIES AG generell einen hohen Stellenwert. Darunter verstehen Vorstand und Aufsichtsrat eine verantwortungsbewusste, auf den langfristigen Erfolg ausgerichtete Führung und Kontrolle des Unternehmens. Diese Grundsätze der guten Unternehmensführung, auch Corporate Governance, sollen eine zielgerichtete und effiziente Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat, die Achtung der Interessen unserer Aktionäre und Mitarbeiter, angemessenen Umgang mit Risiken und Transparenz sowie Verantwortung bei allen unternehmerischen Entscheidungen sicherstellen.
Das Unternehmen verfolgt das Ziel, bei den wirtschaftlichen Abläufen und Prozessen den Gedanken und die Ziele der Umweltverträglichkeit und Nachhaltigkeit zu befolgen.
Die Produkte des Unternehmens werden kontinuierlich verbessert, um den Energieverbrauch zu senken. Das Recycling von Verbrauchsmaterialien im Alltag ist selbstverständlich.
SINGULUS TECHNOLOGIES sieht Nachhaltigkeit als eine Chance an, sich mit innovativen Produkten entsprechend zu positionieren und damit eine langfristige Werterhaltung und Wertsteigerung zu erreichen.
Unternehmerisches Handeln beinhaltet in der Regel nachhaltiges Handeln. In den kommenden Jahren stehen im Mittelpunkt:
| ― | Soziale Verantwortung im Unternehmen und gegenüber der Region |
| ― | Umweltbewusstsein |
| ― | Das Schonen von Ressourcen |
| ― | Das Vermeiden von unnötiger CO2 -Belastung |
Eine intakte Natur und Umwelt sind neben der wirtschaftlichen Prosperität und sozialen Wohlfahrt die Basis und eine wichtige Säule für eine zukunftsfähige Gesellschaft.
Dieser Vergütungsbericht ist Bestandteil des zusammengefassten Lageberichts für den SINGULUS TECHNOLOGIES Konzern und die SINGULUS TECHNOLOGIES AG. Er enthält die Angaben, die nach den Bestimmungen des deutschen Handelsrechts (§ 289 Abs. 2 Nr. 5 HGB), erweitert durch das Gesetz über die Offenlegung von Vorstandsvergütungen (VorstOG), Bestandteil des Anhangs nach § 314 HGB bzw. des Lageberichtes nach § 315 HGB sind.
Der Vergütungsbericht berücksichtigt die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Dr.-Ing. Stefan Rinck Vorsitzender des Vorstands; Vorstand für Produktion, Vertrieb, Technik, Forschung und Entwicklung sowie Strategie und Auslandsaktivitäten
Dipl.-Oec. Markus Ehret Vorstand für Finanzen, Controlling, Investor Relations, Personal, Einkauf und IT
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Zielsetzung ist es, die Vorstandsmitglieder gemäß ihrer Tätigkeit und Verantwortung angemessen zu vergüten und dabei die persönliche Leistung sowie die wirtschaftliche Lage, den Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens zu berücksichtigen.
Die Vergütungsstruktur ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und besteht aus einer fixen sowie einer variablen Vergütung (einschließlich einer aktienbasierten Vergütung), Versorgungszusagen und Sachleistungen. Der Aufsichtsrat geht dabei von einem jährlichen monetären Zieleinkommen aus, das sich zu rund 60 % der Fixvergütung und zu 40 % aus dem jährlichen variablen Bonus zusammensetzen soll. Hinzu kommen -bei Erreichen der jeweiligen Erfolgsziele - Auszahlungen aus den Phantom Stock (virtuelle Aktien) Programmen, maximal in Höhe des Dreifachen des jeweiligen Ausübungspreises.
Der Aufsichtsrat orientiert sich bei der Höhe des Zieleinkommens an der Vergütung, die vergleichbare Unternehmen an die Mitglieder ihrer Geschäftsleitung zahlen, sowie an der vertikalen Angemessenheit im Vergleich zum übrigen Gehaltsniveau im Unternehmen. Der Aufsichtsrat hat bei der Neuverhandlung des Vertrags von Herrn Markus Ehret im Jahr 2014 auch das Verhältnis zur Vergütung des oberen Führungskreises des Unternehmens in die Beurteilung einbezogen, aufgrund dessen eine Anpassung der Vergütung allerdings nicht geboten war. Der Aufsichtsrat erwartet auch nicht, dass aufgrund eines solchen Vergleichs die Vergütung von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck in der Zukunft anzupassen sein wird. Die Absicht des Aufsichtsrates ist es, die Vorstandsmitglieder langfristig an das Unternehmen zu binden und einen Anreiz zur Steigerung des Unternehmenswerts zu setzen. Die variable Vergütung soll zudem Motivation und Leistungsbereitschaft der Vorstandsmitglieder fördern, bietet aber zugleich die Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens bei der Festlegung des Bonus zu berücksichtigen.
Der Aufsichtsrat überprüft die Vergütung regelmäßig in seiner ersten Aufsichtsratssitzung des Jahres. In diese Überprüfung bezieht er die individuelle Leistung und den Umfang der übernommenen Verantwortlichkeiten im Vergleich zu anderen Vorstandsmitgliedern sowie die wirtschaftliche Situation des Unternehmens mit ein.
Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft hat deutliche Auswirkungen auf die Vergütung der Vorstandsmitglieder. Der Aufsichtsrat hatte in seiner Sitzung vom 6. November 2014 beschlossen, die ab dem 1. Januar 2015 geltenden Festgehälter gemäß § 87 Abs. 2 AktG für die Dauer eines Jahres um 20 % herabzusetzen. Aufgrund der anhaltend schwierigen wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft hat der Vorstand dem Aufsichtsrat in der Aufsichtsratssitzung vom 26. November 2015 angeboten, bis auf Weiteres die für 2015 beschlossenen Gehaltskürzungen beizubehalten und darauf zu verzichten, die Vergütung zum 1. Januar 2016 wieder auf das vertragliche Niveau anzupassen, wie es ursprünglich im Beschluss vom 6. November 2014 vorgesehen war. Der Aufsichtsrat hat daraufhin gemäß § 87 Abs. 2 AktG beschlossen das Festgehalt der Vorstandsmitglieder vom 1. Januar 2016 bis spätestens 31. Dezember 2016 weiterhin um jeweils 20 % gegenüber der vertraglich vereinbarten Höhe herabzusetzen. Beiträge zur Altersvorsorge und sonstigen Nebenleistungen bleiben davon unberührt.
Über die Höhe des jährlichen Bonus hat der Aufsichtsrat vertragsgemäß nach Ende des Geschäftsjahres 2015 in einer Sitzung am 3. März 2016 entschieden. Der Aufsichtsrat hat die Zielerreichung beider Vorstandsmitglieder für das Geschäftsjahr 2015 - auch unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft - auf jeweils 50 % festgesetzt (dazu im Einzelnen nachfolgend).
Darüber hinaus konnten die in den vergangenen Jahren ausgegebenen Phantom Stocks aufgrund des sinkenden Aktienkurses der Gesellschaft bisher nicht ausgeübt werden. Mit Durchführung der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Februar 2016 beschlossenen Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von 160 : 1, wird die Zahl der bisher ausgegebenen Phantom Stocks im gleichen Verhältnis reduziert. Der Wert der als Bestandteil der Vergütung in 2011, 2012, 2014 und 2015 ausgegebenen Phantom Stocks verringert sich damit in Folge der bevorstehenden Kapitalmaßnahmen erheblich. Die Ausgabe weiterer Phantom Stocks wurde bis zum Abschluss der Restrukturierung zurückgestellt. Dann wird der Aufsichtsrat darüber entscheiden. Dadurch kann sichergestellt werden, dass die Interessen der Aktionäre nach Restrukturierung und des Vorstands parallel laufen.
Die Vergütung setzt sich generell aus erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten zusammen. Mit beiden Vorstandsmitgliedern wurden in 2012 neue Dienstverträge abgeschlossen, aufgrund derer die Vergütung einheitlich nach dem hier beschriebenen Vergütungssystem gewährt wird. Der erfolgsunabhängige Teil besteht aus einem festen Jahresgehalt, betrieblich finanzierten Altersversorgungen und Sachbezügen. Die erfolgsbezogenen Komponenten sind aufgeteilt in einen variablen Bonus und Phantom Stocks, deren Wert von der langfristigen Unternehmensentwicklung abhängt, als langfristigen Anreiz für die künftige Tätigkeit. Das generelle Konzept der Vergütung wurde durch Neuabschluss des Vertrags mit Herrn Markus Ehret in 2014 nicht verändert (zu den Höchstgrenzen für die einzelnen Komponenten und für die Vergütung insgesamt siehe nachfolgend).
Der variable Bonus ist an das Erreichen von individuellen Zielvorgaben gekoppelt, die finanzielle, operative und strategische Ziele betreffen. Diese Zielvorgaben werden jährlich vom Aufsichtsrat im Anschluss an die Verabschiedung des Budgets für das darauffolgende Jahr neu festgelegt und mit den Vorständen individuell vereinbart. Die Zielvergütung soll sich bei 100 %iger Zielerreichung zu rund 60 % aus dem Festgehalt und zu etwa 40 % aus der jährlichen Bonuszahlung zusammensetzen. Werden die Ziele nicht oder nur teilweise erreicht, entscheidet der Aufsichtsrat, ob und in welcher Höhe eine variable Vergütung gezahlt wird. Der Aufsichtsrat kann für den Vorstandsvorsitzenden nach freiem Ermessen festlegen, dass dieser bei Übertreffen der vereinbarten Ziele bis zu 150 % der vereinbarten Bonuszahlung erhält.
Die Vorstandsverträge sehen die Möglichkeit vor, zusätzlich zu den variablen Vergütungen einmalige Sonderzahlungen zu leisten, um besonderen Umständen Rechnung tragen und eine angemessene sowie wettbewerbsfähige Vergütung gewähren zu können.
Seit dem Geschäftsjahr 2011 gewährt das Unternehmen den Mitgliedern des Vorstands Phantom Stocks nach Maßgabe des vom Aufsichtsrat beschlossenen Phantom Stocks-Programms. Die Bedingungen des Programms wurden in 2014 angepasst. Die Änderungen sind vorwiegend technischer Natur. Auf Abweichungen von den Bedingungen der Phantom Stocks-Programme 2011 und 2012 wird im Folgenden hingewiesen. Mit Wirksamkeit der von der Hauptversammlung vom 16. Februar 2016 beschlossenen Kapitalherabsetzung wird sich die Zahl der Phantom Stocks auch im Verhältnis 160 : 1 reduzieren. Der Ausübungspreis bleibt unverändert.
Das Programm soll eine langfristige Anreiz- und Bindungswirkung durch eine Kopplung der Vergütung an die Performance der Gesellschaft und deren nachhaltige Wertentwicklung bewirken. Die Phantom Stocks stellen eine Vergütungskomponente mit mehrjähriger Bemessungsgrundlage dar, die eine hohe Kongruenz der Interessen der Begünstigten und der Aktionäre erreicht und damit nachhaltig Wert für die Aktionäre schafft. Die Zuteilung der Phantom Stocks erfolgt unentgeltlich als weiterer Bestandteil der Vergütung. Jeder Phantom Stock berechtigt virtuell zum Bezug einer auf den Inhaber lautenden Aktie der Gesellschaft im Nennbetrag von je 1,00 € zum Ausübungspreis. Der Ausübungspreis entspricht dem nicht gewichteten Durchschnitt der Schlusskurse (oder eines entsprechenden Nachfolgewertes) der Aktie der Gesellschaft im Xetra-Handel (oder in einem an die Stelle des Xetra-Systems getretenen funktional vergleichbaren Nachfolgesystems) an der Frankfurter Wertpapierbörse an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Ausgabetag. Nach Ablauf der Warteperiode erhält der Inhaber der virtuellen Aktien bei Ausübung den Gegenwert des Aktienpreises abzüglich des Ausübungspreises ausschließlich in Form eines Barausgleichs (Cash Settlement), höchstens aber das Dreifache des Ausübungspreises je Phantom Stock. Der Dienstvertrag von Herrn Markus Ehret sieht ab 1. Januar 2015 zudem eine weitere Grenze vor, nach der der innerhalb eines Jahres gewährte Barausgleich die Höhe der Jahresfestvergütung nicht überschreiten darf. Eine Erfüllung mit eigenen Aktien der Gesellschaft ist ausgeschlossen.
Die Ausübung von Phantom Stocks kann erstmals nach Ablauf einer Wartezeit von zwei Jahren erfolgen, die mit dem Ausgabetag zu laufen beginnt. Sie können jeweils innerhalb von fünf Jahren seit dem Ausgabetag ausgeübt werden. Nach Ablauf der Wartezeit kann die Ausübung binnen eines Zeitraums von 14 Börsenhandelstagen, beginnend mit dem sechsten Börsenhandelstag (einschließlich) nach Veröffentlichung der Quartalsberichte für das erste oder dritte Quartal erfolgen, wobei innerhalb des ersten Ausübungszeitraums bis zu 25 % der gehaltenen Phantom Stocks, innerhalb jedes weiteren Ausübungszeitraums halbjährlich jeweils bis zu weitere 25 % ausgeübt werden können. Für die in 2014 und 2015 gewährten Phantom Stocks wurde der Ausübungszeitraum bis zum 20. Juni bzw. 20. Dezember, der unmittelbar auf die Veröffentlichung des jeweiligen Quartalsberichts folgt, verlängert.
Die Ausübung der Phantom Stocks setzt voraus, dass der Kurs der Aktie der Gesellschaft bestimmte Erfolgsziele erreicht hat, d. h. um einen bestimmten Mindestprozentsatz über dem Ausübungspreis liegt: Maßgebend für die Bestimmung des Erfolgsziels für einen Ausübungszeitraum ist der nicht gewichtete Durchschnitt der Schlusskurse an der Frankfurter Wertpapierbörse im Referenzzeitraum; Referenzzeitraum ist der Zeitraum von fünf Börsenhandelstagen in Frankfurt am Main ab Veröffentlichung des für den Beginn des Ausübungszeitraums maßgeblichen Quartalsberichts. Die Bedingungen der 2014 und 2015 ausgegebenen Phantom Stocks sehen als Referenzzeitraum den Zeitraum von einem Kalendermonat ab Veröffentlichung des für den Beginn des Ausübungszeitraums maßgeblichen Quartalsberichts (einschließlich) vor. Die Ausübung der Phantom Stocks ist nur möglich, wenn der nicht gewichtete (ab Phantom Stocks-Programm 2014: gewichtet) Durchschnitt der Schlusskurse im Referenzzeitraum für die ersten 25 % der Phantom Stocks (erste Ausübungstranche) um mindestens 15,0 %, im Referenzzeitraum für die nächsten 25 % (zweite Ausübungstranche) um mindestens 17,5 %, im folgenden Referenzzeitraum (dritte Ausübungstranche) um mindestens 20,0 % und im letzten Referenzzeitraum (vierte Ausübungstranche) um mindestens 22,5 % über dem Ausübungspreis liegt. Eine vorzeitige Ausübung unabhängig vom Erreichen der Erfolgsziele ist für einen Zeitraum möglich, in dem ein Übernahmeangebot im Sinne des § 29 Abs. 1 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) veröffentlicht worden ist oder eine Person Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG erlangt.
Schließlich erhalten die Vorstandsmitglieder Sachbezüge wie Dienstwagen und Versicherungen sowie eine betrieblich finanzierte, beitragsorientierte Altersversorgung.
Ziff. 4.2.3 Abs. 3 Satz 6 des Kodex empfiehlt seit Mai 2013, dass die Vergütung betragsmäßige Höchstgrenzen insgesamt und hinsichtlich ihrer variablen Bestandteile aufweisen soll. Der Aufsichtsrat hält Höchstgrenzen für die Vorstandsvergütung grundsätzlich für sinnvoll und hat diese in der folgenden Form implementiert:
Die 2012 abgeschlossenen Anstellungsverträge der amtierenden Vorstandsmitglieder beziffern für die Vergütung insgesamt keine betragsmäßige Höchstgrenze. Allerdings bestehen für die variablen Vergütungsbestandteile Höchstgrenzen, die sich aus der Systematik der Vergütung ergeben und vom Aufsichtsrat kontrolliert werden. Die Höhe des Bonus bei 100 %iger Zielerreichung sowie die zu erreichenden Ziele werden jeweils für das Folgejahr in einer Zielvereinbarung zwischen Aufsichtsrat und Vorstand festgelegt. Die Zielvergütung soll sich bei 100 %iger Zielerreichung zu 60 % aus dem Festgehalt und zu bis zu 40 % aus der Bonuszahlung zusammensetzen. Der Aufsichtsrat kann den Bonus für den Vorstandsvorsitzenden bei Übertreffen der Ziele nach freiem Ermessen auf bis zu 150 % des Zielbetrags erhöhen. Zusätzlich erhält der Vorstand Phantom Stocks. Die Zahl der Phantom Stocks, die gewährt werden können, ist nicht von Anfang an nach oben begrenzt, sondern wird vom Aufsichtsrat bei Gewährung jeder Tranche festgesetzt. Bei Realisierung der Phantom Stocks erhält der Berechtigte die Differenz zwischen dem Aktienpreis bei Ausgabe (Gewährungswert) und bei Ausübung, höchstens aber das Dreifache des Gewährungswertes je Phantom Stock. Die mögliche Auszahlung an den Vorstand weist folglich auch insgesamt eine Höchstgrenze auf, die der Aufsichtsrat zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres beziffern kann.
In dem mit Herrn Markus Ehret mit Wirkung zum 1. Januar 2015 neu abgeschlossenen Anstellungsvertrag hat der Aufsichtsrat folgende weitere Höchstgrenzen vereinbart: Die jährliche Vergütung ist insgesamt auf 800.000 €, der variable Bonus weiterhin auf zwei Drittel des jährlichen Festgehalts, derzeit also 186.667 €, und der über den Zeitraum eines Jahres aus den Phantom Stocks Programmen zu gewährende Barausgleich auf den Betrag des jährlichen Festgehalts, seit dem 1. Januar 2015 also 280.000 €, begrenzt.
Die feste Vergütung wird monatlich als Gehalt ausgezahlt. Sie wird jährlich auf ihre Angemessenheit überprüft. Eine Anpassung kann auch durch Gewährung einmaliger Sonderzahlungen erfolgen. Durch die vom Aufsichtsrat im Einvernehmen mit dem Vorstand beschlossene Absenkung der Jahresfestgehälter um jeweils 20 % für 2015 und 2016 ist die Festvergütung der Vorstandsmitglieder auf 352.000 € für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 224.000 € für Herrn Markus Ehret reduziert.
Die gesamte im Geschäftsjahr 2015 bezahlte feste Vergütung (einschließlich sonstige Vergütung) betrug 641.559 €.
Die auf Basis der individuellen Zielabsprachen und gemäß der Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2015 zurückgestellte variable Vergütung betrug 146.500 € für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 93.334 € für Herrn Markus Ehret, insgesamt also 239.834 €. Zwar konnten wichtige operative und strategische Ziele erreicht werden, dennoch ist die Abweichung von der vertraglichen Zielvergütung um jeweils 50 % ganz wesentlich auf die schwierige wirtschaftliche Lage der Gesellschaft zurückzuführen.
Im Geschäftsjahr 2015 gewährte die SINGULUS TECHNOLOGIES AG den Vorständen insgesamt 225.000 (Vorjahr: 225.000) weitere Phantom Stocks, davon 125.000 an Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 100.000 an Herrn Markus Ehret. Der Gewährungswert dieser virtuellen Aktien beträgt 0,527 € pro Phantom Stock (Vorjahr: 0,941 €). 2014 wurden den Mitgliedern des Vorstands insgesamt 225.000 weitere virtuelle Aktien zugeteilt. Mit Durchführung der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Februar 2016 beschlossenen Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von 160 : 1 wird die Zahl dieser sowie aller in den Vorjahren ausgegebenen Phantom Stocks in diesem Verhältnis reduziert. Damit wird der Vorstand aus der Ausgabe von 225.000 virtuellen Aktien im Geschäftsjahr 2015 nach der beschlossenen Kapitalherabsetzung noch rd. 1.407 Phantom Stocks halten.
Zusammen mit schon gewährten virtuellen Aktien hält Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck 450.000 (nach Kapitalherabsetzung noch: 2.813) virtuelle Aktien (je 100.000 in 2011 und 2012 gewährte Phantom Stocks, sowie je 125.000 in 2014 und 2015 gewährte Phantom Stocks) und Herr Markus Ehret 380.000 (nach Kapitalherabsetzung noch: 2.375) virtuelle Aktien (100.000 in 2011, 80.000 in 2012 sowie je 100.000 in 2014 und 2015 gewährte Phantom Stocks). Die periodengerechte Verteilung des beizulegenden Zeitwerts der virtuellen Aktien führte im Geschäftsjahr 2015 aufgrund des deutlich rückläufigen Aktienkurses zu einem Ertrag für die Gesellschaft in Höhe von 20 T€. Im Vorjahr betrug der Ertrag in diesem Zusammenhang insgesamt 149 T€. Auf die virtuellen Aktien von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck entfällt ein Ertrag in Höhe von 11 T€ (Vorjahr: 78 T€), auf die virtuellen Aktien von Herrn Markus Ehret entfällt ein Ertrag in Höhe von 9 T€ (Vorjahr: 71 T€).
Weiterhin erhalten die Vorstandsmitglieder Nebenleistungen in Form von Sachbezügen wie Dienstwagen bzw. pauschale Entschädigung für die Nutzung eines Privatfahrzeugs für dienstliche Zwecke und Unfall- und Haftpflichtversicherung. Diese Nebenleistungen sind als Vergütungsbestandteil von dem einzelnen Vorstandsmitglied zu versteuern. Sie stehen den Vorstandsmitgliedern grundsätzlich in gleicher Höhe zu.
Für die Tätigkeiten als Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft bezogen die Vorstände im Geschäftsjahr 2015 keine zusätzliche Vergütung.
Die Vorstände erhalten eine von der Gesellschaft finanzierte betriebliche Altersversorgung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Die Gesellschaft gewährt den Vorständen einen jährlichen Versorgungsbeitrag in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes des dienstvertraglichen Bruttojahresfestgehalts. Diese Form der Altersversorgung erlaubt es der Gesellschaft, den jährlichen - und folglich auch den langfristigen - Aufwand zuverlässig zu berechnen. Die Höhe der Leistungszusage wurde auf der Basis eines in etwa angestrebten Versorgungsniveaus, einer hypothetischen Bestellungsdauer und der erwarteten Zinsentwicklung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen als Prozentsatz der Festvergütung berechnet. Das tatsächliche Versorgungsniveau steht bei einer beitragsorientierten Leistungszusage jedoch nicht fest, da es von der Dauer der Vorstandszugehörigkeit und der Zinsentwicklung abhängt.
Der jährliche Versorgungsbeitrag beträgt für Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck seit 1. Januar 2012 59,97 % und für Herrn Markus Ehret 31,58 % seit 1. Januar 2015 (Vorjahr: 23,07 %) des Jahresfestgehalts. Der jährliche Aufwand für die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 betrug 337 T€ (Vorjahr: 314 T€), wovon 251 T€ (Vorjahr: 258 T€) auf Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 86 T€ (Vorjahr: 56 T€) auf Herrn Markus Ehret entfielen. Die temporäre Absenkung des Jahresfestgehalts um 20 % reduziert den absoluten Beitrag zur Altersvorsorge nicht.
Die Altersversorgung wurde in 2011 von der Gesellschaft auf den Verein Towers Watson Second e-Trust e. V. ("Verein") ausgegliedert. Als Versorgungsleistungen werden Altersversorgungsleistungen und Hinterbliebenenleistungen gewährt. Hinsichtlich der Altersversorgungsleistung ist geregelt, dass eine monatliche Altersrente oder eine einmalige Kapitalzahlung gewährt wird, wenn der Vorstand nach Vollendung des 63. Lebensjahres aus dem Dienstverhältnis ausscheidet. Scheidet der Vorstand vor Vollendung des 63. Lebensjahres, frühestens jedoch nach Vollendung des 60. Lebensjahres, aus dem Dienstverhältnis aus, wird als vorgezogene Altersversorgungsleistung eine vorgezogene monatliche Altersrente oder eine vorgezogene einmalige Kapitalzahlung gewährt, sofern der Vorstand zum Ausscheidezeitpunkt die Zahlung der vorgezogenen Altersversorgungsleistung verlangt. Die Höhe der (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung richtet sich nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend dem Tarifwerk des Rückdeckungsversicherers. Der Verein schließt zur Rückdeckung der Versorgungsleistungen entsprechende Rückdeckungsversicherungen ab. Die Rechte aus diesen Verträgen stehen ausschließlich dem Verein zu. Im Falle des Todes eines Vorstands vor Inanspruchnahme einer (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung erhält der hinterbliebene Ehegatte ein einmaliges Hinterbliebenenkapital. Die Höhe des Hinterbliebenenkapitals wird bei Eintritt des Versorgungsfalls ermittelt und entspricht der jeweils fälligen Beitragsrückgewähr im Todesfall vor Rentenbeginn aus der für den Vorstand vom Verein abgeschlossenen Rückdeckungsversicherung. Im Falle des Todes nach Inanspruchnahme der (vorgezogenen) Altersversorgungsleistung in Form einer monatlichen Rente, jedoch vor Ablauf von 20 Jahren seit Rentenbeginn, erhält der hinterbliebene Ehegatte eine zeitlich befristete Hinterbliebenenrente bis zum Ablauf dieses 20-Jahres-Zeitraums. Sofern kein anspruchsberechtigter hinterbliebener Ehegatte vorhanden ist, erhalten unter bestimmten Umständen die hinterbliebenen Kinder jeweils zu gleichen Teilen die Hinterbliebenenleistung. Scheidet der Vorstand vor Eintritt eines Versorgungsfalles aus den Diensten der SINGULUS TECHNOLOGIES AG aus, behält er eine anteilige Anwartschaft auf Versorgungsleistungen, unabhängig davon, ob zum Zeitpunkt des Ausscheidens die gesetzliche Unverfallbarkeit gemäß den maßgebenden Bestimmungen des Betriebsrentengesetzes vorliegt.
Für die einzelnen Vorstandsmitglieder ergab sich im Berichtsjahr folgende Vergütung:
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| Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck | Herr Markus Ehret | |||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Gewährte | Vorstandsvorsitzender | Mitglied des Vorstands | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Zuwendungen | Eintrittsdatum: 1. September 2009 | Eintrittsdatum: 19. April 2010 | ||||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| [in €] | 2014 | 2015 | 2015 (Min) | 2015 (Max) | 2014 | 2015 | 2015 (Min) | 2015 (Max) |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 440.000 | 352.010 | 352.010 | 352.010 | 250.000 | 224.000 | 224.000 | 224.000 |
| Nebenleistungen | 42.433 | 42.704 | 42.704 | 42.704 | 21.063 | 22.885 | 22.885 | 22.885 |
| Summe | 482.433 | 394.714 | 394.714 | 394.714 | 271.063 | 246.885 | 246.885 | 246.885 |
| Einjährige variable Vergütung | 190.450 | 146.500 | 0 | 439.500 | 117.000 | 93.334 | 0 | 186.667 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Phantom Stocks 2014 (Ausübung vom 8. April 2016 bis 7. April 2019) | 117.625 | 0 | 0 | 0 | 94.100 | 0 | 0 | 0 |
| Phantom Stocks 2015 (Ausübung vom 10. April 2017 bis 9. April 2020) | 0 | 65.875 | 0 | 489.450 | 0 | 52.700 | 0 | 391.560 |
| Summe | 790.508 | 607.089 | 394.714 | 1.323.664 | 482.163 | 392.919 | 246.885 | 825.112 |
| Vorsorgeaufwand | 258.084 | 263.868 | 263.868 | 263.868 | 56.360 | 88.424 | 88.424 | 88.424 |
| Gesamtvergütung | 1.048.592 | 870.957 | 658.582 | 1.587.532 | 538.523 | 481.343 | 335.309 | 800.000* |
* Höchstgrenze laut Dienstvertrag
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| Herr Dr.-Ing. Stefan Rinck | Herr Markus Ehret | |||
|---|---|---|---|---|
| Zufluss | Vorstandsvorsitzender | Mitglied des Vorstands | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| [in €] | Eintrittsdatum: 1. September 2009 | Eintrittsdatum: 19. April 2010 | ||
| --- | --- | --- | --- | --- |
| 2014 | 2015 | 2014 | 2015 | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Festvergütung | 440.000 | 352.010 | 250.000 | 224.000 |
| Nebenleistungen | 42.433 | 42.704 | 21.063 | 22.845 |
| Summe | 482.433 | 394.714 | 271.063 | 246.845 |
| Einjährige variable Vergütung | 293.000 | 190.450 | 180.000 | 117.000 |
| Mehrjährige variable Vergütung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Phantom Stocks 2011 (Ausübung vom 24. September 2013 bis 23. September 2016) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Phantom Stocks 2012 (Ausübung vom 27. November 2014 bis 26. November 2017) | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Sonstiges | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Summe | 775.433 | 585.164 | 451.063 | 363.845 |
| Versorgungsaufwand | 258.084 | 263.868 | 56.360 | 88.424 |
| Gesamtvergütung | 1.033.517 | 849.032 | 507.423 | 452.269 |
Für das Geschäftsjahr 2015 betrug die Barvergütung für die Mitglieder des Vorstands insgesamt 881.433 €. Hiervon nahm der jährliche fixe Gehaltsbestandteil ca. 65 % sowie der jährliche variable Gehaltsbestandteil ca. 35 % ein. Die sonstigen Bezüge betreffen hauptsächlich Altersversorgung und Firmenwagen. Im Geschäftsjahr 2015 wurden insgesamt 225.000 (nach Kapitalherabsetzung noch rd.: 1.407) neue Phantom Stocks mit einem Zeitwert von 0,527 € pro Aktie ausgegeben. Die Hälfte dieser Phantom Stocks kommen frühestens in 2017 zur Auszahlung, die weiteren 50 % frühestens in 2018. Mit Durchführung der auf der außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16. Februar 2016 beschlossenen Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von 160 : 1, wird die Zahl der bisher ausgegebenen Phantom Stocks im gleichen Verhältnis reduziert. Der Wert der als Bestandteil der Vergütung in den vergangenen Jahren ausgegebenen Phantom Stocks verringert sich im Zuge der bevorstehenden Kapitalmaßnahme erheblich.
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses durch ordentliche Kündigung oder im Fall der vorzeitigen Beendigung der Bestellung erhalten die Vorstände eine Abfindung, deren Höhe auf zwei Jahresvergütungen begrenzt ist (Abfindungs-Cap). Die Höhe bemisst sich nach dem Festgehalt ohne Sachbezüge und sonstige Nebenleistungen zuzüglich einer pauschalierten variablen Vergütung in Höhe von 25 % des maßgeblichen Festgehalts; im Fall von Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck ist zusätzlich eine Einbeziehung der Zuführungen zur Altersversorgung vereinbart. Wenn die Restlaufzeit des jeweiligen Vorstands-Dienstvertrags weniger als zwei Jahre beträgt, ist die Abfindung zeitanteilig bezogen auf die Restlaufzeit des Dienstvertrags zu kürzen. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund besteht kein Anspruch auf Abfindung.
Keinem Vorstandsmitglied wurden im Berichtszeitraum im Hinblick auf seine Tätigkeit als Vorstandsmitglied Leistungen von Dritten gewährt oder zugesagt.
Die Vorstandsverträge enthalten eine Change of Control-Klausel. Danach erhält jedes Vorstandsmitglied für den Fall, dass sein Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG endet, weil das Vorstandsmitglied im Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel ein Sonderkündigungsrecht ausgeübt hat oder sein Vertrag nicht verlängert wird, eine Sonderzahlung in Höhe des Festgehaltes und der variablen Bonuszahlung für zwei Jahre (beim Vorstandsvorsitzenden zuzüglich der Altersversorgung). Der Anspruch auf Sonderzahlung besteht nur, wenn der Dienstvertrag im Zeitpunkt der Sonderkündigung zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels noch eine Restlaufzeit von mehr als neun Monaten hat. Ein Kontrollwechsel in diesem Sinne liegt vor, wenn (i) ein Aktionär die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG erworben hat, oder (ii) mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Beherrschungsvertrag nach § 291 AktG geschlossen und wirksam geworden ist, oder (iii) die Gesellschaft gemäß § 2 Umwandlungsgesetz (UmwG) mit einem anderen, nicht konzernzugehörigen Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Werts der Gesellschaft, oder (iv) nach Vollzug eines Übernahme- oder Pflichtangebots im Sinne des WpÜG.
Zusätzlich haben die Vorstandsmitglieder im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht.
Die Vergütung des Aufsichtsrates ist in der Satzung geregelt. Sie orientiert sich an den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder. Die gegenwärtig für den Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG geltenden Vergütungsregeln wurden von der Hauptversammlung am 6. Juni 2013 beschlossen und sind in § 11 der Satzung enthalten. Mit der Umstellung auf eine rein fixe Vergütung entspricht die Aufsichtsratsvergütung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG den Empfehlungen in Ziffer 5.4.6 des Deutschen Corporate Governance Kodex.
Neben der Erstattung ihrer Auslagen erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates für jedes volle Geschäftsjahr der Zugehörigkeit zum Aufsichtsrat eine feste Vergütung in Höhe von 40.000 €, die nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbar ist. Der Aufsichtsrat hat zudem anlässlich der Generaldebatte der Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 9. Juni 2015 entschieden, aufgrund der wirtschaftlich schwierigen Lage der Gesellschaft, der Aktienkursentwicklung und der Herabsetzung der Vorstandsvergütung auf 20 % der ihm nach der Satzung für das Geschäftsjahr 2015 zustehenden Aufsichtsratsvergütung zu verzichten.
Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Vorsitzende das Eineinhalbfache der Vergütung. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören, erhalten eine im Verhältnis geringere Vergütung.
Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
Die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf folgende Vergütungen für das Berichtsjahr:
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| Gesamt 2015 (in T€) |
Gesamt (Vorjahr) (in T€) |
|
|---|---|---|
| Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz | 64 | 80 |
| Christine Kreidl | 48 | 60 |
| Dr. rer. nat. Rolf Blessing | 32 | 40 |
| Gesamt | 144 | 180 |
Kredite und Vorschüsse wurden den Vorstandsmitgliedern und Aufsichtsratsmitgliedern im Berichtsjahr nicht gewährt.
Kein Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrates hält einen direkten oder indirekten Anteil am Grundkapital der Gesellschaft, welcher größer ist als 1 %.
Folgende Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder hielten zum 31. Dezember 2015 direkt oder indirekt Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG:
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| 2015 | Vorjahr | |
|---|---|---|
| Aufsichtsrat | ||
| Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz | 39.344 | 39.344 |
| Vorstand | ||
| Dr.-Ing. Stefan Rinck, CEO | 19.619 | 19.619 |
| Dipl.-Oec. Markus Ehret, CFO | 7.000 | 7.000 |
Die amtierenden Vorstandsmitglieder hielten zum 31. Dezember 2015 keine Bezugsrechte aus Aktienoptionen oder Wandelschuldverschreibungen.
Nach § 15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) müssen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrates der SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihnen nahe stehende Personen den Erwerb oder die Veräußerung von Aktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder sich darauf beziehender Finanzinstrumente melden, soweit der Wert der im Geschäftsjahr getätigten Geschäfte die Summe von 5.000 € erreicht oder übersteigt. Der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2015 keine entsprechenden Geschäfte mitgeteilt.
1. Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 48.930.314,00 € und ist eingeteilt in 48.930.314 Inhaberaktien mit einem Nennbetrag von je 1,00 €. Sämtliche Aktien sind Stammaktien. Sie vermitteln die sich aus dem Aktiengesetz (AktG) ergebenden Rechte und Pflichten.
2. Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen: keine
3. Direkte oder indirekte Kapitalbeteiligung über 10 %: keine
4. Inhaber von Aktien mit Sonderrechten: keine
5. Art der Stimmrechtskontrolle im Falle von Arbeitnehmerbeteiligungen: keine
6. Gesetzliche Vorschriften und Satzungsbestimmungen über die Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und über Satzungsänderungen:
Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern richten sich nach §§ 84, 85 AktG. Satzungsänderungsbeschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 179 Abs. 2 AktG einer Kapitalmehrheit, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals umfasst. Im Übrigen gelten §§ 133, 179-181 AktG. Der Aufsichtsrat ist nach § 17.1 der Satzung befugt, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur deren Fassung betreffen. Dies gilt auch für die Anpassung der Satzung infolge einer Veränderung des Grundkapitals.
7. Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe und zum Rückkauf von Aktien
7.1 Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. Juni 2017 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 24.465.157,00 € gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012/I). Den Aktionären ist dabei ein Bezugsrecht einzuräumen.
Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist dabei ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für neu ausgegebene Aktien mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 24.465.157,00 € das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, (1) soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen; (2) soweit es erforderlich ist, um Inhabern von Optionsrechten oder Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder deren nachgeordneten Konzernunternehmen ausgegeben werden, ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte bzw. nach Erfüllung von Wandlungspflichten zustünde; (3) für Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen.
Weiter ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates für gegen Bareinlagen neu ausgegebene Aktien mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung das gesetzliche Bezugsrecht auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien gleicher Ausstattung nicht wesentlich im Sinne des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet. Auf die 10 %-Grenze ist der Gesamtnennbetrag anzurechnen, der auf Aktien entfällt, die seit Erteilung dieser Ermächtigung bis zur unter Ausnutzung dieser Ermächtigung nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG bezugsrechtsfreien Ausgabe von Aktien unter Bezugsrechtsausschluss entweder aufgrund einer Ermächtigung des Vorstands zum Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer bzw. sinngemäßer Anwendung von nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder als erworbene eigene Aktien in entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußert worden sind.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 24.465.157,00 € durch Ausgabe von bis zu 24.465.157 auf den Inhaber lautende Aktien im Nennbetrag von je 1,00 € bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2015/I). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Options- oder Wandlungsrechten oder die zur Wandlung oder Optionsausübung Verpflichteten aus Options- oder Wandelschuldverschreibungen, die von der SINGULUS TECHNOLOGIES AG oder einer Konzerngesellschaft der SINGULUS TECHNOLOGIES AG im Sinne von § 18 AktG, an der die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 90 % beteiligt ist, aufgrund der von der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 8 beschlossenen Ermächtigung ausgegeben oder garantiert werden, von ihren Options- oder Wandlungsrechten Gebrauch machen oder, soweit sie zur Wandlung oder Optionsausübung verpflichtet sind, ihre Verpflichtung zur Wandlung oder Optionsausübung erfüllen oder soweit die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ein Wahlrecht ausübt, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stammaktien der SINGULUS TECHNOLOGIES AG zu gewähren. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien oder Aktien aus genehmigtem Kapital oder einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden.
7.2 Ermächtigung zum Rückkauf: keine
8. Change of Control-Klauseln und Entschädigungsvereinbarungen
8.1 Die Vorstandsverträge enthalten eine Change of Control-Klausel. Danach erhält jedes Vorstandsmitglied für den Fall, dass sein Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG endet, weil das Vorstandsmitglied im Zusammenhang mit dem Kontrollwechsel ein Sonderkündigungsrecht ausgeübt hat oder sein Vertrag nicht verlängert wird, eine Sonderzahlung in Höhe des Festgehaltes und der variablen Bonuszahlung für zwei Jahre (beim Vorstandsvorsitzenden zuzüglich der Altersversorgung). Der Anspruch auf Sonderzahlung besteht nur, wenn der Dienstvertrag im Zeitpunkt der Sonderkündigung zum Zeitpunkt des Kontrollwechsels noch eine Restlaufzeit von mehr als neun Monaten hat. Ein Kontrollwechsel in diesem Sinne liegt vor, wenn (i) ein Aktionär die Kontrolle im Sinne von § 29 WpÜG erworben hat, oder (ii) mit der Gesellschaft als abhängigem Unternehmen ein Beherrschungsvertrag nach § 291 AktG geschlossen und wirksam geworden ist, oder (iii) die Gesellschaft gemäß § 2 UmwG mit einem anderen, nicht konzernzugehörigen Rechtsträger verschmolzen wurde, es sei denn, der Wert des anderen Rechtsträgers beträgt ausweislich des vereinbarten Umtauschverhältnisses weniger als 50 % des Werts der Gesellschaft, oder (iv) nach Vollzug eines Übernahme- oder Pflichtangebots im Sinne des WpÜG.
In Fall (i) und (iv) können auch die ausgegebenen virtuellen Aktien (Phantom Stocks) vorzeitig ausgeübt werden (vgl. zu den virtuellen Aktien die Erläuterungen im Vergütungsbericht unter [II. Ziffer 3]).
Zusätzlich haben die Vorstandsmitglieder im Fall eines Kontrollwechsels ein Sonderkündigungsrecht. Wird der Dienstvertrag nach einem Kontrollwechsel bei der SINGULUS TECHNOLOGIES AG nicht verlängert oder gekündigt, wird das Vorstandsmitglied beurlaubt oder macht es von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch, werden mit Beendigung des Dienstvertrags alle ausgegebenen virtuellen Aktien (Phantom Stocks) fällig, die den Vorstandsmitgliedern gewährt wurden. Der Vergütungsbericht stellt das Vergütungssystem für die Vorstandsmitglieder umfassend dar.
Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB ist auf der Webseite www.singulus.de veröffentlicht.
Kahl am Main, 23. März 2016
SINGULUS TECHNOLOGIES AG
Der Vorstand
Dr.-Ing. Stefan Rinck
Dipl.-Oec. Markus Ehret
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht, der mit dem Konzernlagebericht zusammengefasst ist, der Singulus Technologies AG, Kahl am Main, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Singulus Technologies AG. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht hin. Dort ist in Abschnitt "Prognosebericht, Ausblick für die Geschäftsjahre 2016 und 2017" ausgeführt, dass falls die angenommenen Auftragseingänge auch im Geschäftsjahr 2016 hinter den Erwartungen zurückbleiben und die notwendigen Beschlüsse für die finanzielle Restrukturierung nicht umgesetzt werden, der Fortbestand der Gesellschaft aufgrund der dann angespannten Liquidität gefährdet ist.
Frankfurt am Main, den 23. März 2016
**KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft**
Pürsün Wirtschaftsprüfer
Klein, Wirtschaftsprüfer
Der Geschäftsverlauf im vergangenen Jahr war durch eine sehr unterschiedliche Entwicklung in den beiden Segmenten Solar und Optical Disc geprägt. Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Segment Optical Disc verlief wie bereits im Vorjahr enttäuschend, das Segment Solar konnte hingegen eine deutliche Steigerung verzeichnen, hat aber noch nicht das angestrebte Niveau erreicht. Insofern war die positive Entwicklung im Solarbereich nicht in der Lage, die Schwäche im Bereich Optical Disc auszugleichen, so dass für das Geschäftsjahr 2015 wieder nur ein negatives Ergebnis erreicht werden konnte. Gleichwohl sehen wir unverändert große Chancen im Bereich Solar. Deswegen standen im Geschäftsjahr 2015 die intensive Bearbeitung des Solarmarktes sowie die gezielte Ausweitung des bestehenden Produktportfolios durch eigene Forschung und Entwicklung weiterhin im Mittelpunkt. Details zur Entwicklung des Unternehmens werden im Lagebericht ausführlich erläutert.
Der Bericht des Aufsichtsrates informiert Sie über die Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrates im abgelaufenen Geschäftsjahr. Im Jahr 2015 hat der Aufsichtsrat alle gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben wahrgenommen und die Vorgaben der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates befolgt. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Leitung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG insbesondere im Umfeld der schwierigen Geschäftssituation im Jahr 2015 intensiv und regelmäßig beraten und die Tätigkeit des Vorstands konstant überwacht. Der Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hat den Aufsichtsrat frühzeitig in alle wichtigen Entscheidungen und Prozesse eingebunden und ihn über alle relevanten Vorgänge informiert.
Beanstandungen über die Führung des Unternehmens im Geschäftsjahr 2015 durch den Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG hatte der Aufsichtsrat zu keiner Zeit.
Im Geschäftsjahr 2015 gab es keine Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates.
Im Geschäftsjahr 2015 fanden insgesamt zwölf Sitzungen des Aufsichtsrates statt. Es wurden sechs Präsenzsitzungen und sechs Telefonkonferenzen abgehalten. Der Aufsichtsrat war an allen unten stehenden Terminen jeweils vollständig vertreten.
| ― | Präsenzsitzung am 28. Januar 2015 |
| ― | Präsenzsitzung am 24. März 2015 |
| ― | Telefonkonferenz am 14. April 2015, fortgesetzt am 20. April 2015 |
| ― | Präsenzsitzung am 12. Mai 2015 |
| ― | Präsenzsitzung am 9. Juni 2015 |
| ― | Telefonkonferenz am 7. August 2015 |
| ― | Präsenzsitzung am 29. September 2015 |
| ― | Telefonkonferenz am 13. November 2015 |
| ― | Präsenzsitzung am 26. November 2015 |
| ― | Telefonkonferenz am 11. Dezember 2015 |
| ― | Telefonkonferenz am 18. Dezember 2015 |
| ― | Telefonkonferenz am 21. Dezember 2015 |
Der Aufsichtsrat hat sich in seinen Sitzungen eingehend mit der Geschäftsentwicklung des Unternehmens im Geschäftsjahr 2015 befasst. Basis war die Berichterstattung durch den Vorstand und dabei ganz wesentlich der Verlauf von Auftragseingang, Umsatz und Ergebnisentwicklung sowie die kontinuierliche Berichterstattung der Liquiditätslage und der Entwicklung des Eigenkapitals. Der tatsächliche Geschäftsverlauf wurde mit den in der Unternehmensplanung budgetierten Zahlen verglichen und Abweichungen sowie notwendige Maßnahmen besprochen. Weiterführende, schriftliche und mündliche Berichte des Vorstands, sonstiger Mitarbeiter, der Wirtschaftsprüfer sowie externer Berater haben die Berichterstattung ergänzt.
Die strategische Ausrichtung des Unternehmens wurde zwischen Vorstand und Aufsichtsrat abgestimmt und deren Umsetzung in regelmäßigen Abständen erörtert. Die erforderlichen Investitionspläne wurden diskutiert und im Rahmen der verabschiedeten Strategie analysiert.
Der Aufsichtsrat hat sich von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der besprochenen Geschäftsvorfälle unter besonderer Berücksichtigung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft überzeugt.
Dem Aufsichtsrat wurden vom Vorstand alle Zwischenberichte sowie der Halbjahresbericht des Jahres 2015 termingerecht vor Veröffentlichung zugesandt. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat die Berichte erläutert und alle wichtigen Kennzahlen und Aussagen detailliert dargestellt. Der Aufsichtsrat hat sich insbesondere die einzelnen Werte der Gewinn- und Verlustrechnung sowie ausgewählte Bilanzpositionen detailliert erläutern lassen. Die Anregungen des Aufsichtsrates zu den einzelnen Zwischenberichten wurden vom Vorstand umgesetzt.
Der Aufsichtsrat wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr regelmäßig über den Gang der Geschäfte und die wirtschaftliche Lage der Unternehmensgruppe informiert. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat in monatlichen Berichten über den aktuellen Geschäftsverlauf der einzelnen Segmente, einschließlich der Entwicklung des Marktumfelds und erläuterte Auftragseingang und -bestand, Finanzkennzahlen wie die Entwicklung der Liquidität oder des Eigenkapitals des SINGULUS TECHNOLOGIES Konzerns samt einer Vorschau.
In sämtliche Entscheidungen, die für das Unternehmen von wesentlicher Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates hat mit dem Vorstand zudem regelmäßig in Einzelgesprächen die Lage der Gesellschaft und ihre weitere Entwicklung erörtert. Hierüber wurde den anderen Mitgliedern des Aufsichtsrates anschließend jeweils berichtet.
Alle zustimmungspflichtigen Geschäfte oder solche, bei denen eine Behandlung im Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse erforderlich war, hat der Aufsichtsrat diskutiert und geprüft. Dazu gehörten auch neue Projekte, die eine Ausweitung des bestehenden Leistungsspektrums betreffen.
Der Aufsichtsrat hat dem Vorstand für verschiedene Projekte Empfehlungen ausgesprochen.
Die schwierige wirtschaftliche Situation des Unternehmens und die Möglichkeiten der operativen und bilanziellen Sanierung standen im Geschäftsjahr 2015 in allen Aufsichtsratssitzungen im Fokus. Die Hintergründe sowie die Gründe für das Ausbleiben von Aufträgen für Produktionsmaschinen im Segment Optical Disc, der immer noch nicht stabile Markt für Produktionsanlagen von Solarzellen sowie die enttäuschende Entwicklung im Segment Halbleiter wurden analysiert und besprochen. Der Aufsichtsrat hat mit dem Vorstand die Marktsituation in den einzelnen Segmenten diskutiert und alle wirtschaftlichen und finanziellen Eckdaten eingehend erörtert.
Der Vorstand hat im Geschäftsjahr 2015 laufend die Fortbestehensprognose der Gesellschaft überwacht und dem Aufsichtsrat dazu berichtet. Der Vorstand hat die vom Aufsichtsrat angeforderten Informationen, etwa zum Überschuldungs- und Liquiditätsstatus der Gesellschaft, jeweils zeitnah bereitgestellt. Die Gesellschaft hat die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (PwC), mit der laufenden Prüfung der Liquiditätssituation auf Konzern- und Einzelebene und einem kontinuierlichen Monitoring der aktuellen Entwicklungen beauftragt. Zudem hat der Vorstand in Zusammenarbeit mit PwC laufend die Entwicklung des Eigenkapitals nach HGB dokumentiert und an den Aufsichtsrat berichtet. Die ungeprüfte, nach den Vorschriften des HGB erstellte Einzelbilanz der Gesellschaft zum 31. Mai 2015 wies ein Eigenkapital von rund € 23,5 Mio. bei einem Grundkapital der Gesellschaft von € 48.930.314,00 aus. Die Gesellschaft zeigte daraufhin den Eintritt eines Verlusts im Sinne von § 92 Abs. 1 Aktiengesetz im Wege einer Ad-hoc Mitteilung vom 8. Juni 2015 an. Der Vorstand erstattete zu dem Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals auf der Hauptversammlung vom 9. Juni 2015 unter Tagesordnungspunkt 5 Bericht.
Im Juli 2015 wurde ein Verschmelzungsvertrag zwischen der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH, deren sämtliche Anteile die SINGULUS TECHNOLOGIES AG hielt, und der SINGULUS TECHNOLOGIES AG geschlossen, dem der Aufsichtsrat zugestimmt hat. Ziele der Verschmelzung waren u. a. die weitere Vereinfachung der Konzernstruktur und die Einsparung von Kosten für das Aufrechterhalten einer weiteren Legaleinheit. Die Verschmelzung hat eine bessere Integration der Aktivitäten und Geschäftsprozesse der SINGULUS STANGL SOLAR GmbH in die SINGULUS TECHNOLOGIES AG ermöglicht.
Die Verschmelzung wurde mit Eintragung in das Handelsregister der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 8. Oktober 2015 mit bilanzieller Rückwirkung zum 1. Mai 2015 wirksam. Die Verschmelzung wurde zu Zeitwerten durchgeführt und hat das Eigenkapital der Gesellschaft weiter belastet.
Die am 23. März 2012 begebene Unternehmensanleihe, deren Refinanzierung im März 2017 fällig geworden wäre, war neben dem Eigenkapitalstatus ein wesentliches Thema im Zusammenhang mit der Erläuterung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft im Aufsichtsrat.
Nach Verhandlungen mit dem gemeinsamen Vertreter der Anleihegläubiger, der in der Anleihegläubigerversammlung vom 29. Oktober 2015 gewählt worden war, hat die Gesellschaft am 21. Dezember 2015 eine Einigung auf ein Konzept zur finanziellen Restrukturierung der Gesellschaft erzielt und dies mit Ad-hoc Mitteilung vom selbigen Tag veröffentlicht. Darüber hinaus hat die Gesellschaft beschlossen, die 5.241 bislang von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Teilschuldverschreibungen an einen Dritten zu veräußern, der das Restrukturierungskonzept unterstützt. Der Aufsichtsrat hat dem Konzept zur finanziellen Restrukturierung und der Veräußerung der von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Teilschuldverschreibungen zugestimmt. Im Dezember 2015 wurden die Einladung zu einer Versammlung der Anleihegläubiger am 18. Januar 2016 sowie einer außerordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 16. Februar 2016 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Nachdem die erste Gläubigerversammlung am 18. Januar 2016 das erforderliche Quorum von 50 % der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht hat und somit nicht beschlussfähig war, hat der Vorstand die Anleihegläubiger zu einer zweiten Gläubigerversammlung am 15. Februar 2016 eingeladen.
Das Restrukturierungskonzept ist auf den Seiten 49 bis 51 im Detail erläutert. Es sieht im Wesentlichen eine Kapitalherabsetzung im Verhältnis 160 : 1, den Umtausch der Anleihe in neue Aktien an der Gesellschaft sowie eine neu zu begebende, besicherte Anleihe sowie die anschließende Durchführung einer Barkapitalerhöhung vor.
Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass das entwickelte und verabschiedete Restrukturierungskonzept eine gute Lösung darstellt, die die Interessen der Anleihegläubiger und Aktionäre jeweils angemessen berücksichtigt und dem Unternehmen die Perspektive bietet, wieder am Markt erfolgreich zu sein und zur Profitabilität zurückzukehren.
Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat in allen Sitzungen des Jahres 2015 die jeweils aktuellen Analysen und Erkenntnisse für die SINGULUS TECHNOLOGIES Produkte im Markt für Blu-ray Disc Maschinen sowie im Solarmarkt dargestellt.
Der Aufsichtsrat wurde laufend über den aktuellen Stand der Gespräche mit den Schlüsselkunden informiert und hat die Marktsituation im Segment Optical Disc kritisch hinterfragt und die Einflussfaktoren bewertet. Besonders beobachtet und diskutiert wurde die mögliche Einführung der neuen Ultra HD Blu-ray Disc mit einem Speichervolumen bis zu 100 GB im Geschäftsjahr 2015 sowie die Auswirkungen einer Verschiebung in das Jahr 2016. Die erwartete Erholung des Solarmarktes fand 2015 nur sehr langsam statt. Der Vorstand hat in den Aufsichtsratssitzungen aktuelle Kennzahlen aus Marktstudien sowie die Finanzkennzahlen von vergleichbaren Unternehmen vorgestellt. Zudem hat der Vorstand alle relevanten größeren Projekte vorgestellt und mit dem Aufsichtsrat besprochen. Der Aufsichtsrat ließ sich über die Herausforderungen im Segment Halbleiter informieren und hat mit dem Vorstand die Handlungsalternativen sowie die weitere Entwicklung dieses Segmentes diskutiert.
Im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung hat der Aufsichtsrat eingehend den notwendigen strukturellen Wandel des Unternehmens mit dem Vorstand besprochen und betont, dass die strategische Ausrichtung auf neue Anwendungen und Geschäftsfelder weiterhin eine hohe Priorität habe. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat mögliche neue Anwendungsfelder der Technologien vorgestellt und mit diesem diskutiert.
Anlässlich der Generaldebatte der Hauptversammlung der SINGULUS TECHNOLOGIES AG am 9. Juni 2015 hat der Aufsichtsrat entschieden, aufgrund der wirtschaftlich schwierigen Lage der Gesellschaft, der Aktienkursentwicklung und der Herabsetzung der Vorstandvergütung auf 20 % der ihm für das Jahr 2015 zustehenden Aufsichtsratsvergütung zu verzichten.
Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern vom 24. April 2015 § 111 Abs. 5 AktG eingefügt. Der Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG war danach verpflichtet, bis spätestens 30. September 2015 eine Zielgröße für den Frauenanteil in Aufsichtsrat und Vorstand der Gesellschaft festzulegen. Dem Aufsichtsrat der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gehört derzeit eine Frau bei drei Aufsichtsratsmitgliedern an. Der Aufsichtsrat beabsichtigt, die Frauenquote von 33 % beizubehalten und hat die Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat deshalb bis zum 30. Juni 2017 auf 33 % festgesetzt.
Dem Vorstand der SINGULUS TECHNOLOGIES AG gehört bei zwei Mitgliedern keine Frau an.
Der Aufsichtsrat beabsichtigt derzeit keine Änderung der personellen Zusammensetzung des Vorstands oder eine Erhöhung der Mitgliederzahl. Die Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand wurde deshalb bis zum 30. Juni 2017 auf 0 % festgesetzt.
Die Gesellschaft hat die Jahresziele aufgrund der Probleme im Segment Optical Disc und den daraus resultierenden negativen Auswirkungen auf die wichtigsten Finanzkennzahlen nach Vorliegen der vorläufigen Finanzkennzahlen für das dritte Quartal am 7. Oktober 2015 anpassen müssen und den Kapitalmarkt entsprechend darüber informiert.
Interessenkonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, die dem Aufsichtsrat gegenüber unverzüglich offenzulegen sind und über die die Hauptversammlung informiert werden soll, sind im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht aufgetreten.
Der Aktienbesitz der Aufsichtsratsmitglieder wird sowohl im Geschäftsbericht als auch im Internet veröffentlicht. Eine detaillierte Darstellung befindet sich in den Erläuterungen auf Seite 101 des Geschäftsberichtes 2015.
Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG und ihr Aufsichtsrat bekennen sich zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG und Ziff. 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex ("Kodex") abgegeben, wonach die Gesellschaft den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex mit Ausnahme der genannten und begründeten Abweichungen entspricht. Die Entsprechenserklärung wurde im Januar 2016 auf der Homepage des Unternehmens veröffentlicht.
Auf die ausführliche Darstellung im Corporate Governance Bericht auf den Seiten 24 bis 31 des Geschäftsberichtes 2015, der auch die aktuelle Entsprechenserklärung enthält, wird verwiesen.
Der Aufsichtsrat hat im dritten Quartal eine Effizienzprüfung seiner Arbeit durchgeführt, um eine hohe Qualität der Unternehmensaufsicht sicherzustellen und gegebenenfalls Möglichkeiten für Verbesserungen zu identifizieren. Dabei hat er u. a. die Themen Berichterstattung durch den Vorstand, Zusammenarbeit von Vorstand und Aufsichtsrat, Aufsichtsratssitzungen, Leitung durch den Aufsichtsratsvorsitzenden, Vorstandsvergütung und Corporate Governance beurteilt. Die Ergebnisse der Evaluation wurden im Aufsichtsrat analysiert und diskutiert. Die Zusammenarbeit im Aufsichtsrat wurde als offen und konstruktiv bewertet. Die Informationsversorgung wurde als gut erachtet. Der Aufsichtsrat hat dennoch angeregt, Unterlagen zur Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen durch den Vorstand noch frühzeitiger zur Verfügung stellen zu lassen und den Aufsichtsrat verstärkt proaktiv zu informieren, ggf. auch durch informelle Telefonkonferenzen.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 28. Januar 2015 mit dem Vorstand Zielvereinbarungen für das Geschäftsjahr 2015 diskutiert und verabschiedet. Diese Zielvereinbarungen sind Grundlage für die Bemessung der variablen Gehaltsbestandteile der Vorstände. In seiner Sitzung am 3. März 2016 beschloss der Aufsichtsrat für beide Vorstandsmitglieder die Grade der Zielerreichung auf Basis der vorläufigen Prognoserechnungen. Zu diesem Zweck beurteilte der Aufsichtsrat die einzelnen Ziele personenbezogen und überprüfte den jeweiligen Zielerreichungsgrad. Der Aufsichtsrat würdigte insgesamt die Leistungen des Vorstands im abgelaufenen Geschäftsjahr und äußerte sich positiv über den Einsatz, das Engagement und die qualitativen Ergebnisse in einem für die Gesellschaft äußerst schwierigen Marktumfeld.
In seiner Sitzung am 24. März 2015 beschloss der Aufsichtsrat, erneut Phantom Stocks an den Vorstand auszugeben, und zwar 125.000 Stück an Herrn Dr.-Ing. Stefan Rinck und 100.000 Stück an Herrn Markus Ehret. Die Phantom Stocks (einschließlich der in den Vorjahren ausgegebenen Phantom Stocks) werden im Verhältnis der auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16. Februar 2016 beschlossenen Kapitalherabsetzung (d. h. 160 : 1) zusammengelegt.
Aufgrund der aktuell noch schwierigen wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft schlug der Vorstand in der Sitzung vom 26. November 2015 dem Aufsichtsrat vor, bis auf Weiteres die für 2015 beschlossenen Gehaltskürzungen um 20 % beizubehalten und auf die Anpassung der Vergütung auf das vertragliche Niveau zum 1. Januar 2016 zu verzichten. Der Aufsichtsrat begrüßte die Initiative des Vorstands und beschloss in Anbetracht der weiterhin schwierigen wirtschaftlichen Lage, die Herabsetzung der Festgehälter beider Vorstandsmitglieder im Umfang von 20 % beizubehalten. Einzelheiten dazu enthält der Vergütungsbericht auf den Seiten 89 bis 101 des Geschäftsberichtes 2015.
Die SINGULUS TECHNOLOGIES AG unterliegt gemäß den einschlägigen, aktien- und handelsrechtlichen Regelungen besonderen Anforderungen an ein internes Risikomanagement und hat deshalb ein entsprechendes Überwachungssystem eingeführt, welches jeweils an die aktuellen Entwicklungen angepasst wird. Der Aufsichtsrat hat sich in Vorbereitung der Aufsichtsratssitzung am 26. November 2015 vom Vorstand über das Risikomanagement-System berichten lassen und die Effizienz des Systems in der Aufsichtsratssitzung inhaltlich gewürdigt. Der Aufsichtsrat hält das Überwachungssystem der SINGULUS TECHNOLOGIES AG für zielführend und hinreichend und teilt die Risikobeurteilung des Vorstands. Der Risikobericht befindet sich auf den Seiten 72 bis 84 des Geschäftsberichtes 2015.
Der geprüfte Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, der geprüfte Konzernabschluss sowie der zusammengefasste Lagebericht zum 31. Dezember 2015 waren Gegenstand der bilanzfeststellenden Aufsichtsratssitzung am 23. März 2016. Der Vorstand hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der SINGULUS TECHNOLOGIES AG für das Geschäftsjahr 2015 gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt. Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Konzernabschluss wurde um einen Konzernlagebericht ergänzt, der gemäß § 315 Abs. 3 i. V. m. § 298 Abs. 3 Satz 1 HGB mit dem Lagebericht zum Einzelabschluss zusammengefasst wurde. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (KPMG), hat den Jahresabschluss und den Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Die Prüfungsschwerpunkte der Jahresabschlussprüfung waren mit der KPMG bereits in der Präsenzsitzung des Aufsichtsrates vom 26. November 2015 abgestimmt worden.
Allen Mitgliedern des Aufsichtsrates lagen die geprüften Abschlüsse, der zusammengefasste Lagebericht sowie die Prüfberichte der KPMG rechtzeitig zur Prüfung vor. In der Sitzung am 17. März 2016 waren die zuständigen Abschlussprüfer anwesend, die den Umfang, den Verlauf und die Ergebnisse der Prüfung erläuterten und Fragen der Aufsichtsratsmitglieder umfassend beantworteten. Die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernjahresabschlusses sowie des zusammengefassten Lageberichts erfolgten nach Ablauf der gesetzlichen Anfechtungsfristen gegen die Beschlüsse der Gläubiger- und außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. und 16. Februar 2016 in der Aufsichtsratssitzung vom 23. März 2016 in Anwesenheit der zuständigen Wirtschaftsprüfer.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Konzernabschluss, den Lagebericht sowie die Prüfergebnisse der Abschlussprüfer eingehend diskutiert und keinen Grund zu Beanstandungen gesehen. Die Abschlüsse und der zusammengefasste Lagebericht wichen nicht wesentlich von den unterjährigen Berichten des Vorstands an den Aufsichtsrat ab. Die Annahmen, die der Fortbestehensprognose zu Grunde liegen, sowie die Schlussfolgerungen, die der Vorstand und die KPMG daraus gezogen haben, wurden erneut diskutiert. Nachfragen der Mitglieder des Aufsichtsrates beantworteten der Vorstand und die anwesenden Abschlussprüfer in der gebotenen Ausführlichkeit.
Einwände seitens des Aufsichtsrates gegen den Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht zum 31. Dezember 2015 sowie die Prüfung dieser durch die KPMG waren nicht zu erheben.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 23. März 2016 den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss der SINGULUS TECHNOLOGIES AG, den Konzernabschluss und den zusammengefassten Lagebericht gebilligt. Der Jahresabschluss und der Konzernabschluss sind folglich festgestellt.
Der Aufsichtsrat wird den Vorstand und das Unternehmen weiter auf dem schwierigen Weg begleiten und unterstützen.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand sowie allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement im vergangenen Geschäftsjahr 2015 und wünscht für das Geschäftsjahr 2016 viel Erfolg.
Kahl am Main, im März 2016
Dr.-Ing. Wolfhard Leichnitz, Vorsitzender des Aufsichtsrates
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