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Deutsche Pfandbriefbank AG

Notice of Dividend Amount Jul 20, 2016

110_rns_2016-07-20_f91d8f5f-0226-4935-b6ba-b39a2ec91e0d.html

Notice of Dividend Amount

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### Deutsche Pfandbriefbank AG

#### München

### Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

### Gewinnverwendungsbeschluss

#### Deutsche Pfandbriefbank AG

Unterschleißheim

ISIN DE0008019001

Dividendenbekanntmachung

Die ordentliche Hauptversammlung der Deutsche Pfandbriefbank AG vom 13. Mai 2016 hat beschlossen, den im Geschäftsjahr 2015 ausgewiesenen Bilanzgewinn der Deutsche Pfandbriefbank AG von EUR 57.824.382,44 in Höhe von EUR 57.824.382,44 zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,43 je dividendenberechtigter Stückaktie und zur Einstellung des restlichen Betrags in Höhe von EUR 0,00 in andere Gewinnrücklagen zu verwenden.

Die Dividende wird ab dem 17. Mai 2016 grundsätzlich unter Abzug von 25% Kapitalertragsteuer sowie 5,5% Solidaritätszuschlag auf die Kapitalertragsteuer (also insgesamt 26,375%) und ggf. Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer über die Clearstream Banking AG jeweils durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt. Die Steuerbeträge können unter Vorlage der Steuerbescheinigung ggf. auf die im Rahmen der Einkommen- oder Körperschaftsteuerveranlagung festgesetzte Steuer angerechnet werden.

Als Zahlstelle fungiert die Deutsche Bank AG.

Den unbeschränkt steuerpflichtigen Aktionären, die ihrer Depotbank eine Nichtveranlagungsbescheinigung des für Sie zuständigen Finanzamts eingereicht haben, wird die Dividende im Rahmen der gesetzlichen Regelungen ohne Abzug von Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und etwaiger Kirchensteuer gutgeschrieben. Das Gleiche gilt für Aktionäre, die ihrer Depotbank einen Freistellungsauftrag erteilt haben, soweit das in diesem Auftrag angegebene Freistellungsvolumen nicht durch andere Erträge aus Kapitalvermögen bereits aufgebraucht ist.

Bei beschränkt steuerpflichtigen Aktionären, kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich des Solidaritätszuschlags nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat ermäßigen. Eine etwaige Erstattung erfolgt durch das Bundeszentralamt für Steuern auf Antrag. Mit dem Antrag ist auch die Steuerbescheinigung vorzulegen.

München, im Mai 2016

Deutsche Pfandbriefbank AG

Der Vorstand

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