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FORIS AG

Interim / Quarterly Report Sep 13, 2016

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Interim / Quarterly Report

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FORIS AG

Bonn

Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2016

Konzernkennzahlen

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01.01.-30.06.2016

TEUR
01.01.-30.06.2015

TEUR
Umsatzerlöse 7.732 10.150
Bruttoergebnis vom Umsatz 1.626 2.818
Personalkosten 871 1.031
Sonstige betriebliche Aufwendungen 826 775
Periodenergebnis -1.402 995
Eigenkapitalrendite -7,10% 5,20%
Umsatzrendite -18,10% 9,80%
EBIT -39 991
EBITDA 43 1.075
01.01.-30.06.2016

EUR
01.01.-30.06.2015

EUR
Ergebnis je Aktie -0,29 0,2
2016 2015
TEUR TEUR
Gesamtkapital 19.425 21.579
Eigenkapital 17.583 19.720
Eigenkapitalquote 90,50% 91,40%
Zahlungsmittel 2.901 5.389
Darlehen 0 0
Nettofinanzposition 2.901 5.389
Verbindlichkeiten 713 645
Rückstellungen 345 408
2016

EUR
2015

EUR
Schlusskurs 3,23 3,95
2016

TEUR
2015

TEUR
Marktkapitalisierung* 15.840 19.371

* Zum 30.06.2016 und zum 31.12.2015 wurden die eigenen Anteile mindernd berücksichtigt.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort des Vorstands

A. Konzernzwischenlagebericht

1. Grundlagen des Konzerns

2. Wirtschaftsbericht

3. Nachtragsbericht

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

in Bezug auf die Konzernrechnungslegung

6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

7. Übernahmerelevante Angaben

8. Vergütungsbericht

9. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

B. Konzernabschluss der FORIS AG (IFRS)

Anlage 1: Bilanz zum 30. Juni 2016 (Vermögenswerte)

Anlage 2: Bilanz zum 30. Juni 2016 (Eigenkapital und Schulden)

Anlage 3: Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung

für das 1. Halbjahr 2016

Anlage 4: Kapitalflussrechnung für das 1. Halbjahr 2016

Anlage 5: Eigenkapitalveränderungsrechnung für das 1. Halbjahr 2016

Anlage 6: Anhang zum Konzernabschluss zum 30. Juni 2016

C. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

D. Negativvermerk gem. § 37w Abs. 5 S.6 WpHG

Unternehmenskalender

Vorwort des Vorstands

Sehr geehrte Aktionärinnen, sehr geehrte Aktionäre,

sehr geehrte Freunde des Unternehmens,

insgesamt sind Umsatz und Ergebnis im 1. Halbjahr 2016 auch im Vergleich zum 1. Halbjahr 2015 nicht zufriedenstellend. Im 1. Halbjahr 2016 wurde ein Umsatz von 7.732 TEUR (Vorjahreszeitraum: 10.150 TEUR) und ein Periodenergebnis von –1.402 TEURO (Vorjahreszeitraum: 995 TEUR) erwirtschaftet. Wesentlicher Faktor für das negative Halbjahresergebnis ist ein vor dem Bundesfinanzhof in eigener Sache verlorenes Steuerstreitverfahren, welches das Ergebnis im Steuer- und Zinsaufwand mit rund 1.363 TEUR außerordentlich belastet hat. Davon werden nur rund 315 TEUR liquiditätswirksam werden, da 673 TEUR auf latente Steuern entfallen und der Steuer- und Zinsanteil durch eine bereits vor der aktuellen Berichtsperiode erfolgte Zahlung reduziert wurde.

Das operative Ergebnis vor Steuern und Zinsen fällt im 1. Halbjahr 2016 mit -39 TEUR gegenüber 991 TEUR im 1. Halbjahr 2015 ebenfalls deutlich schlechter aus, was überwiegend auf den Bereich der Prozessfinanzierung zurückzuführen ist. Im 1. Halbjahr 2016 konnten im Vergleich zum Vorjahreszeitraum deutlich weniger Verfahren in Abrechnung genommen werden und gleichzeitig war eine entsprechende Risikovorsorge bei verlorenen Verfahren zu treffen. Die Rohmarge der Prozessfinanzierung fällt im 1. Halbjahr 2016 um 1.035 TEUR niedriger aus als im 1. Halbjahr 2015. Die geschäftsmodellspezifische Volatilität der Prozessfinanzierung beeinflusst das Ergebnis des Konzerns somit erneut deutlich. Die Rohmargen der anderen Geschäftsbereiche liegen im Vergleich zu dem sehr guten 1. Halbjahr 2015 leicht unter dem Niveau des Vorjahres. Durch entsprechende Kosteneinsparungen konnten die Ergebnisbeiträge dieser Bereiche in Summe auf Vorjahresniveau gehalten werden.

Eine zum 30. Juni 2016 bei 90,5 % liegende Eigenkapitalquote (31. Dezember 2015: 91,4 %) verdeutlicht trotz des negativen Periodenergebnisse die stabile Basis des FORIS Konzerns. Insgesamt ist die Finanz- und Kapitalstruktur als weiterhin sehr solide anzusehen und ermöglicht eine weitreichende finanzielle Flexibilität für das operative Geschäft.

Erfreulich mit Blick auf die Zukunft sind dagegen die im Juli 2016 mit dem Launch der neuen Webseite umgesetzten Veränderungen: Mit einem neuen Produkt: Monetarisierung von streitigen Forderungen, zeigt die FORIS ihre Innovationskraft. Als erster deutscher Prozessfinanzierer bringt die FORIS damit ein innovatives Folgeprodukt an den Markt. Parallel hierzu wurde in der Berichtsperiode die Markenmigration auf ein neues Logo vollzogen. Zugleich wurden Vertrieb und Vermarktung der Produkte Prozessfinanzierung, Monetarisierung und Vorratsgesellschaften im neuen Corporate Design unter der einheitlichen Marke FORIS zusammengelegt. Die neue Webseite foris.com ersetzt die bisher getrennten Webseiten der Geschäftsbereiche und integriert zusätzlich die Unternehmensseite.

An dieser Stelle möchten wir uns für das große persönliche und zeitliche Engagement unserer Mitarbeiter bedanken. Unser Dank gilt ebenfalls unseren Kunden und Geschäftspartnern für das uns entgegengebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit.

Der Vorstand

gez. Ralf Braun

gez. Theo Paeffgen

Konzernzwischenlagebericht

1. Grundlagen des Konzerns

I. Geschäftsmodell des Konzerns

I.1 FORIS Konzern

Die FORIS AG mit Sitz in Bonn ist eine börsennotierte Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und Mutterunternehmen des FORIS Konzerns. Der FORIS Konzern umfasst neben der FORIS AG sämtliche Tochtergesellschaften, auf welche die FORIS AG direkt oder indirekt einen beherrschenden Einfluss hat und welche die einzelnen Geschäftsfelder des Konzerns vollständig abdecken.

In der FORIS AG werden mit der Prozessfinanzierung und der Mitte 2016 neu eingeführten Monetarisierung zwei sich ergänzende Dienstleistungen in einem Geschäftsfeld abgebildet. Zusammen mit dem hauptsächlich in der FORIS Gründungs GmbH gebündelten operativen Geschäft des Verkaufs von in- und ausländischen Vorratsgesellschaften werden diese Dienstleistungen seit der Markenmi-

gration im Juli 2016 gemeinsam unter der Marke FORIS vertrieben.

In der GO AHEAD GmbH sind sämtliche gründungsnahe Dienstleistungen und Services rund um Limiteds, Unternehmergesellschaften sowie anderen Rechtsformen zusammengefasst, die unter der Marke GO AHEAD vertrieben werden.

Die wesentlichen Managementfunktionen des Konzerns, wie zum Beispiel das Rechnungswesen und das Controlling, das Personalwesen sowie die Ausstattung mit EDV-Infrastruktur, sind in der rechtlichen Einheit FORIS AG zentralisiert. Der Übersetzungsdienstleister für juristische und wirtschaftsnahe Fachübersetzungen ist bis zur abschließenden Überleitung des Geschäfts im Rahmen eines zur Zeit laufenden Verkaufsprozesses weiterhin Bestandteil der FORIS AG.

Die FORIS Vermögensverwaltungs AG übt als Eigentümerin und Vermieterin der selbst als Büro genutzten und der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie kein operatives Geschäft im engeren Sinne aus. Darüber hinaus bestehende Tochterunternehmen sind mehrheitlich Unternehmen zu Finanzierungszwecken und ohne operatives Geschäft.

Der Vorstand der FORIS AG trägt die Gesamtverantwortung für die Geschäftsführung und ist gleichzeitig Vorstand beziehungsweise Geschäftsführer in den zuvor genannten Tochtergesellschaften. Die einzelnen Geschäftsbereiche sind als Profitcenter mit eigener Berichtslinie organisiert und werden von dem Vorstand zentral geführt. Diese schlanke und der Unternehmensgröße entsprechende Organisation stellt sicher, dass in einzelnen Bereichen schnell und flexibel auf Veränderungen im Markt reagiert werden kann. Gleichzeitig gewährleistet dies eine einheitliche Führung unter Wahrung der Interessen des Gesamtkonzerns.

I.2 FORIS AG

Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Die FORIS AG bietet seit 1998 die von ihr in den deutschsprachigen Raum eingeführte Prozessfinanzierung zur gerichtlichen Durchsetzung privater und gewerblicher Forderungen an. Die Dienstleistung richtet sich an alle Inhaber von Forderungen mit einem Streitwert von über 100 TEUR. Deren Motivationslage ist regelmäßig damit verbunden, die notwendigen Kosten eines Gerichtsverfahrens aus Liquiditätsüberlegungen selbst nicht aufbringen zu müssen oder auch bei überwiegender Erfolgsaussicht, das allgemeine Prozessrisiko nicht eingehen zu wollen. Die FORIS ist mit der Prozessfinanzierung hauptsächlich im deutschsprachigen Rechtsraum tätig. Zusätzlich finanziert die FORIS im Einzelfall auch im europäischen Ausland oder internationale Schiedsverfahren.

Die Prozessfinanzierung ist im deutschsprachigen Rechtsmarkt als etabliertes Instrument zur risikolosen Rechtsdurchsetzung anerkannt und wird sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen in Anspruch genommen.

Seit Juli 2016 bietet die FORIS AG zusätzlich für Unternehmen die Monetarisierung streitiger Forderungen mit einem Streitwert von über 1.000 TEUR an. Diese leistet für Unternehmen durch die Auszahlung eines Teils der streitigen Forderung gleichgültig in welchem Stadium sich der Rechtsstreit befindet, die Verbesserung der Liquidität, die Möglichkeit für Kosten des Rechtsstreits gebildete Rückstellungen auflösen zu können und die Befreiung von dem hohen internen Aufwand für die Begleitung und Abwicklung des Rechtsstreits, wertvolle Leistungen.

Die Monetarisierung richtet sich an alle Unternehmen als Inhaber einer Forderung mit einem Streitwert von mehr als 1.000 TEUR und einer guten Bonität des Anspruchsgegners. Der Anspruchsgegner muss ein Unternehmen mit Hauptsitz oder Niederlassung in Deutschland sein. Weitere Voraussetzung ist ein positives Prüfungsergebnis der FORIS AG zur Erfolgsaussicht des Rechtsstreits, wie bei der Prozessfinanzierung.

Die Dienstleistungen der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung sind weitgehend konjunkturunabhängig. Da anders als im Versicherungsgeschäft die Einzelfallbetrachtung im Vordergrund steht, hängt der wirtschaftliche Erfolg der Dienstleistung vom rechtlichen Ausgang des finanzierten Gerichtsverfahrens sowie der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderung ab. Die rechtlichen Einflussfaktoren sind bei Prozessfinanzierung und Monetarisierung als produktimmanente Risiken anzusehen.

Als Erfinder der Prozessfinanzierung in Deutschland und größter versicherungsunabhängiger Anbieter dieser Dienstleistung nimmt die FORIS AG eine führende Stellung im Markt ein. Diese Stellung wird durch die Einführung der Monetarisierung als neues Produkt im Bereich der juristischen Finanzdienstleistung in Deutschland durch die FORIS weiter gestärkt und die FORIS übernimmt mit der Einführung erneut eine Vorreiterrolle in diesem Marktsegment.

Die übrigen Anbieter veröffentlichen entweder keine Unternehmensdaten oder nur solche, die keine substanzielle Auswertung und damit keine Marktanalyse zulassen.

Im 1. Halbjahr 2016 sind weitere bedeutende anglo-amerikanische Anbieter zusätzlich in den Markt für Prozessfinanzierungen im deutschsprachigen Raum eingetreten. Die europäische Tochter des australischen Konzerns IMF Bentham Limited sowie die anglo-amerikanische Burford Capital Limited – um nur zwei der größten zu nennen - sind verstärkt im deutschsprachigen Markt sichtbar.

Bei den übrigen deutschen Anbietern – vornehmlich aus der Versicherungsbranche – fand keine außergewöhnliche Entwicklung statt. Die Monetarisierung wird von keinem Wettbewerber im deutschsprachigen Raum angeboten.

Übersetzungsdienstleistungen

Unter der Marke FORIS lingua bietet die FORIS AG derzeit Fachübersetzungen von juristischen Texten wie zum Beispiel Klageschriften, Urteilen, Gutachten, Verträgen oder Gesetzestexten an. Ergänzend hierzu werden wirtschaftliche Texte wie Geschäftsberichte, Jahresabschlüsse oder Emissionsprospekte übersetzt. Die Beglaubigung und Apostillierung der Übersetzungen wird durch die FORIS lingua koordiniert.

Im Rahmen der Fokussierung der Geschäftsfelder und Dienstleistungen werden wir zukünftig die Übersetzungsdienstleistungen nicht mehr als eigenständige Dienstleistung anbieten, sondern an einen Dritten im Rahmen eines Verkaufsprozesses überleiten. Der Zeitpunkt der Einstellung der Vermarktung der FORIS Lingua wird je nach Verlauf des Verkaufsprozesses bestimmt. Die Einstellung dieser Dienstleistung durch die FORIS erwarten wir vor Ende des 3. Quartals 2016.

Bis dahin verläuft die Bearbeitung der Aufträge weiterhin im bisherigen Umfang und in Zusammenarbeit mit einem weltweiten Netzwerk von etwa 500 muttersprachlichen Übersetzern, die alle entweder einen juristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Hintergrund haben.

I.3 Vorratsgesellschaften

Seit über vierzehn Jahren gründet die FORIS über Tochtergesellschaften bundesweit Gesellschaften auf Vorrat. Seit der Umsetzung der Markenmigration im Juli 2016 erfolgte dies nicht mehr unter der Marke FORATIS, sondern zusammen mit der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung unter der Marke FORIS. Zum Portfolio gehören alle gängigen deutschen Gesellschaftsformen wie die AG, GmbH, UG, KG, GmbH & Co. KG und die Europäische Aktiengesellschaft (SE). Bei allen Gesellschaften ist das gesetzlich vorgeschriebene Stammkapital eingezahlt. Sie sind im Handelsregister eingetragen, haben noch keine Geschäftstätigkeit ausgeübt und sind frei von Lasten. Käufer können diese Gesellschaften bei Bedarf ohne großen Aufwand online, per Fax, E-Mail oder Telefon bestellen und innerhalb von 24 Stunden übernehmen. Der erworbene Rechtsträger ist sofort nutzbar, sodass Verträge mit dieser neuen Gesellschaft unmittelbar geschlossen werden können. Das Risiko, für etwaige Fehler im Gründungsprozess haftbar gemacht zu werden, entfällt. Als weitere Dienstleistung sind mit der FORIS AG auch individuelle Gründungen möglich, ohne dabei Rechts- und Steuerberatung zu betreiben. Zu den genannten deutschen Gesellschaften können bei der FORIS AG auch diverse Kapitalgesellschaften aus dem europäischen Ausland erworben werden.

Hauptansprechpartner auf Kundenseite sind Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer sowie Private Equity-Unternehmen. Die FORIS ist einer der führenden Anbieter bei der Gründung und dem Vertrieb von Vorratsgesellschaften in Deutschland.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Handel mit Vorratsgesellschaften haben sich in 2016 nicht verändert. Planungs- und Rechtssicherheit, Minimierung der Gründungshaftung und die Auslagerung sowie Abwicklung des technischen Gründungsprozesses durch einen professionellen Anbieter sorgen weiterhin für die Attraktivität des Modells der Vorratsgesellschaften. Einer der wesentlichen Absatzmärkte für Vorratsgesellschaften ist das Transaktionsgeschäft, welches konjunkturellen Schwankungen unterliegt. Durch das Urteil des Bundesfinanzgerichts zur steuerliches Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die Tochtergesellschaften der FORIS haben sich die steuerlichen Rahmenbedingungen dieses Geschäftsbereiches zum Nachteil geändert und es kommt zu einer höheren steuerlichen Belastung. Die Urteilsbegründung des BFH liegt uns noch nicht vor, wir gehen jedoch davon aus, dass von dieser Entscheidung grundsätzlich alle gewerblichen Verkäufer von Vorratsgesellschaften betroffen sind.

I.4 GO AHEAD GmbH

Die GO AHEAD ist eine Gründungs- und Serviceagentur, die mit ihren Dienstleistungen Gründer und Unternehmer begleitet. Schwerpunkt ist die Gründung und Betreuung von Unternehmen in der Gesellschaftsform der englischen Limited. Dabei steht die GO AHEAD den Kunden auch nach der eigentlichen Gründung als verlässlicher Partner bei der Erfüllung der laufenden Berichtspflichten gegenüber den englischen Behörden mit einem eigenen Serviceteam zur Verfügung.

Neben der klassischen GmbH steht Gründern in Deutschland auch die UG - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - zur Verfügung, deren Gründungsprozess durch die GO AHEAD ebenfalls unterstützt wird. Hier wird ein Satzungsgenerator für die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) sowie die GmbH angeboten, mit dessen Hilfe man online-unterstützt eine individuelle Satzung erarbeiten kann. Abgerundet wird das Leistungsportfolio durch die Gründungsunterstützung bei Kommanditgesellschaften sowie bei Mischformen wie der Limited & Co. KG oder der UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG und für Einzelunternehmen und die GbR.

Neben der Begleitung in der Gründungsphase bietet die GO AHEAD auch ergänzende Dienstleistungen wie die Veröffentlichung des Jahresabschlusses im elektronischen Bundesanzeiger an. Durch das eigene Serviceteam ist eine kompetente Begleitung in allen Unternehmensphasen sichergestellt. Das Serviceteam steht den Gründern darüber hinaus für alle Fragen rund um die Unternehmensform zur Verfügung und kann im Einzelfall auf ein Netzwerk von Kooperationspartnern zurückgreifen. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind die rechtliche und steuerliche Beratung, die ausschließlich durch externe Berufsträger erbracht werden.

Die Anzahl der Neugründungen von Limiteds wird – wie die Gründung in anderen Rechtsformen - nach unserer Einschätzung von zwei gegenläufigen Effekten maßgeblich beeinflusst: Negativ wirkt sich einerseits eine im deutschen Kernmarkt der GO AHEAD GmbH generell risikoaverse Grundeinstellung sowohl bei den Gründern selbst als auch im Hinblick auf die Erfolgswahrscheinlichkeit der Umsetzung des geplanten Geschäftsmodells bei geringer Investitionsneigung aus. Auf der anderen Seite beschäftigen sich gerade in konjunkturell schwierigen Zeiten - bedingt auch durch personelle Veränderungen in Unternehmen - mehr Personen mit dem Thema Selbstständigkeit. Darüber, welcher der beiden Effekte insgesamt eine größere Auswirkung auf die Gründungszahlen hat, liegen uns allerdings keine verlässlichen Daten vor. Sowohl positive wie negative Effekte können darüber hinaus die Veränderungen von externen Einflussfaktoren im Gründungsmarkt haben, wie zum Beispiel die Ausweitung oder die Einstellung von Existenzgründungsförderungen.

Hinsichtlich der rechtlichen Rahmenbedingungen hat die UG - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) - seit ihrer Einführung im November 2008 weiterhin einen negativen Effekt auf die Anzahl der Limited-Gründungen insgesamt. Dies hat sich auch in 2016 mit leicht rückläufigen Gründungszahlen im Bereich GO AHEAD bemerkbar gemacht.

In dem EU-Referendum vom 23. Juni 2016 hat die Mehrheit der wahlberechtigten Bürger des Vereinigten Königreiches für einen Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union („Brexit“) gestimmt. Dieses Referendum ist nicht bindend und vor einem Austritt aus der EU müsste das Britische Unterhaus diesen formal beschließen. Anschließend müsste die britische Regierung dem Europäischen Rat die Absicht auszutreten mitteilen. Dann haben die britische Regierung und der Europäische Rat zwei Jahre Zeit, ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts auszuhandeln. Dies wiederum müsste der Europäische Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments mit qualifizierter Mehrheit beschließen. Falls das Abkommen zwei Jahre nach Mitteilung noch nicht ausverhandelt ist, können durch einstimmigen Beschluss des Rates diese Verhandlungen zum Abkommen verlängert werden. Es ist derzeit daher nicht klar, ob und in welcher Ausprägung dieses Referendum umgesetzt wird. Die GO AHEAD könnte im Bereich der Limited insoweit betroffen sein, als dass im Falle eines Austritts des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union keine bilaterale Regelung für die Niederlassungsfreiheit getroffen wird. Dies würde wiederum bedeuten, dass die englische Limited nicht als Kapitalgesellschaft mit deutscher Niederlassung geführt werden kann. Für diesen Fall bereiten wir für unsere Kunden eine Lösung vor, die den bisherigen Geschäftsbetrieb unter dem Aspekt der Niederlassungsfreiheit nicht einschränken und während der Verhandlung einer steuerneutrale Überleitung ermöglichen sollte.

Die GO AHEAD ist mit über 41.000 gegründeten Limiteds weiterhin der Marktführer bei der Gründung von Limited-Gesellschaften in Deutschland. Sie bewegt sich insgesamt in einem sehr heterogenen Markt mit vielen kleinen Anbietern. In dem Geschäftsjahr 2015 und im 1. Halbjahr 2016 sind nach unseren Erkenntnissen weder vergleichbare Mitbewerber am Markt aufgetreten, noch konnte eine außergewöhnliche Entwicklung der bisher am Markt agierenden Wettbewerber beobachtet werden.

I.5 FORIS Vermögensverwaltungs AG

Die FORIS Vermögensverwaltungs AG hält eine Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in Bonn mit einer Nutzfläche von 1.890 m2 und vermietet sie an die FORIS AG, die FORIS Gründungs GmbH und die GO AHEAD GmbH sowie an den Betreiber des Restaurants FORISSIMO. Die FORIS AG hat auch an Dritte untervermietet. Auf dem ebenfalls im Eigentum befindlichen benachbarten Grundstück Kurt-Schumacher-Straße 22 im ehemaligen Bonner Regierungsviertel wurde im Geschäftsjahr 2011 ein Büroneubau von 988 m2 Nutzfläche fertiggestellt, der im 1. Halbjahr 2016 weiterhin an einen Mieter mit einem längerfristigen Mietverhältnis vermietet ist.

I.6 Wesentliche Veränderungen in den Grundlagen des Konzerns

Das Dienstleistungsspektrum des Konzerns wurde um die Monetarisierung streitiger Forderungen von Unternehmen erweitert. Gemeinsam mit der Prozessfinanzierung und dem Verkauf der Vorratsgesellschaften erfolgt dies seit Juli 2016 unter der gemeinsamen Marke FORIS unter Verwendung eines neuen Corporate Designs. Die Übersetzungsdienstleistungen werden voraussichtlich vor Ende des 3. Quartals 2016 nicht mehr als eigenständige Dienstleistungen angeboten, sondern an einen Dritten im Rahmen eines Verkaufsprozesses übergeleitet. Darüber hinaus sind im FORIS Konzern keine wesentlichen Veränderungen der Grundlagen gegenüber dem Geschäftsjahr 2015 zu verzeichnen.

II. Ziele, Strategien und Steuerungssystem

Auf eine freiwillige Darstellung der strategischen Ziele und der zu ihrer Erreichung verfolgten Maßnahmen im Sinne des DRS 20 Tz 39 – 44 und 56 wird verzichtet. Nachfolgend wird das Steuerungssystem mit den für die FORIS AG bedeutsamsten finanziellen und nicht-finanziellen Steuerungsgrößen dargestellt.

Grundsätzliches Ziel unseres unternehmerischen Handelns ist die Ergebnisverbesserung oder

-konsolidierung der einzelnen Geschäftsbereiche unter Berücksichtigung des für das Geschäftsmodell notwendigen überdurchschnittlichen Eigenkapital- und Liquiditätsbedarfes bei einer gleichzeitig attraktiven Eigenkapitalverzinsung. Das Planungs- und Steuerungssystem der FORIS AG und des Konzerns ist dahin gehend konzipiert, dass es sowohl speziell auf die einzelnen Geschäftsbereiche ausgelegte als auch bereichsübergreifende Instrumente und Informationen bereitstellt. Diese Instrumente dienen der Darstellung und Bewertung des aktuellen Geschäftsverlaufes auch im konzerninternen Vergleich. Zum anderen bilden sie die Basis für die Ableitung von bereichsspezifischen und –übergreifenden Strategien, Maßnahmenbündeln und Investitionsentscheidungen im Hinblick auf die Unternehmensziele. Die Informationen im Rahmen des Steuerungssystems werden in Einzelfällen täglich und im Regelfall monatlich im Rahmen des Monatsreportings ermittelt, analysiert und zugleich auch dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt. Steuerungsgrößen, die auf Konzernabschlusszahlen beruhen, werden zumindest vierteljährig ermittelt und analysiert sowie im Rahmen der gesetzlichen Berichtspflichten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

II.1 Bedeutsame finanzielle Leistungsindikatoren

FORIS Konzern

Eigenkapitalrendite

Die Eigenkapitalrendite dient der Beurteilung der Kapitaleffizienz und ergibt sich aus der Division des Periodenergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres mit dem Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Ermittlung und Analyse erfolgen vierteljährig.

Eigenkapitalquote

Zur Beurteilung der Kapitalstruktur und der finanziellen Flexibilität für das operative Geschäft wird die Eigenkapitalquote herangezogen, die sich aus der Division des Eigenkapitals mit dem Gesamtkapital zum Stichtag ergibt. Die Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells - insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung - ist eine deutlich über der durchschnittlichen Eigenkapitalquote von Dienstleistungsunternehmen in Deutschland liegende Eigenkapitalquote für die FORIS AG und den Konzern notwendig.

Umsatzrendite

Die Umsatzrendite ermittelt sich aus dem Periodenergebnis und dem Umsatz im Berichtszeitraum und dient der Beurteilung der Rentabilität. Sie wird sowohl auf Konzern- als auch auf Bereichsebene ermittelt. Ein Vergleich mit anderen Dienstleistungsunternehmen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich Vorratsgesellschaften aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Kapital der Vorratsgesellschaften enthalten muss. Die Umsatzrendite ist daher, verglichen mit anderen Dienstleistungsunternehmen, die keine Vorratsgesellschaften verkaufen, niedrig. Aufgrund des hohen Umsatzanteiles des Geschäftsbereiches Vorratsgesellschaften am Gesamtumsatz des Konzerns ist daher auch die Umsatzrendite auf Konzernebene nur eingeschränkt mit anderen Dienstleistungsunternehmen vergleichbar. Gleichwohl bietet die Analyse der Veränderungen auf Konzern- und Bereichsebene Anhaltspunkte für die geschäftliche Entwicklung. Die Umsatzrendite wird monatlich im Rahmen des Monatsreportings ermittelt und auf Abweichungen zu Vorperioden untersucht.

Cashflow

Neben der allgemeinen, in der Finanz- und Liquiditätskrise seit 2008 deutlich gewordenen Relevanz dieses Leistungsindikators, sind die Ausstattung und Planung der Liquidität sowohl in der Prozessfinanzierung als auch bei den Vorratsgesellschaften im Rahmen der Konzernfinanzierung aufgrund der Liquiditätsbindung von hoher Bedeutung. Der Liquiditätsstatus des gesamten Konzerns mit allen Tochtergesellschaften und die entsprechende Entwicklung werden täglich ermittelt. Basierend auf den Monatsergebnissen wird eine entsprechende Vorschau erstellt und analysiert. Darüber hinaus wird quartalsweise eine Kapitalflussrechnung entsprechend DRS 2 erstellt und ausgewertet.

Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis auf Bereichsebene

Bei der Betrachtung der einzelnen Geschäftsbereiche werden entsprechend der Segmente die Leistungsindikatoren Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis ermittelt und mit den Vorperioden verglichen. Diese Leistungsindikatoren sind Teil des Monatsreportings und werden mit den monatlichen Unternehmensplanzahlen abgeglichen und entsprechend analysiert. Dabei entsprechen die Umsatzerlöse und Periodenergebnisse den jeweiligen Positionen in der Gewinn- und Verlustrechnung. Die relative Rohmarge berechnet sich aus der Division des Umsatzes abzüglich des Materialaufwands bezogen auf den Umsatz. Die absolute Rohmarge ergibt sich aus dem Umsatz abzüglich des Materialaufwandes. In der Prozessfinanzierung und Monetarisierung enthält der Materialaufwand im Wesentlichen die Verfahrenskosten für sowohl die gewonnenen als auch die verlorenen Verfahren. Bei den Übersetzungsdienstleistungen sind hier ausschließlich die Übersetzungskosten berücksichtigt, während bei den Vorratsgesellschaften neben den direkten Gründungskosten auch das voll eingezahlte Kapital enthalten ist. Im Bereich GO AHEAD sind im Materialaufwand im Wesentlichen die für die Leistungserbringung für die Limited notwendigen Kosten externer Dienstleister berücksichtigt. Für die Prozessfinanzierung sind Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis aufgrund des volatilen Geschäfts von untergeordneter Bedeutsamkeit für die Steuerung des Bereiches. Zur internen Steuerung werden hier die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren herangezogen.

II.2 Bedeutsame nicht-finanzielle Leistungsindikatoren

Über die zuvor genannten finanziellen Leistungsindikatoren hinaus werden für die einzelnen Bereiche der FORIS weitere Kennzahlen und Steuerungsgrößen im Rahmen des Monatsreportings ermittelt, analysiert und an den Aufsichtsrat berichtet. Ein Vergleich erfolgt in der Regel mit dem Vormonat und in Abhängigkeit von der jeweiligen Steuerungsgröße zugleich mit den Werten der vergangenen 12 Monate sowie der Unternehmensplanung.

Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Im Bereich Prozessfinanzierung sind die bedeutsamen nicht-finanziellen Leistungsindikatoren die Anzahl der in der jeweiligen Periode in Finanzierung genommenen Verfahren sowie das korrespondierende Optionsvolumen und das aktuelle Kostenrisiko. Hierüber lassen sich in Verbindung mit der Auswertung von Vergangenheitsdaten insbesondere Rückschlüsse zur Risikoposition ableiten.

Das Optionsvolumen der Prozessfinanzierung repräsentiert den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös der FORIS AG aus den in Finanzierung genommenen Verfahren. Da die Monetarisierung immer auch eine Prozessfinanzierung voraussetzt, ist die Entwicklung des Optionsvolumens der Prozessfinanzierung, insbesondere der Verfahren mit Monetarisierung, für die Monetarisierung ebenfalls ein nicht-finanzieller Leistungsindikator. Darüber hinaus ergibt sich bei der Monetarisierung ein zusätzliches Optionsvolumen aufgrund der Erhöhung des Erlöses als Gegenleistung zu der Teilauszahlung auf die streitige Forderung. Der tatsächliche Wert der finanzierten Verfahren wird sich allerdings erst nach Abschluss der Prozesse sowie nach Durchsetzung der titulierten Forderungen anhand des realisierten Erlöses, abzüglich der zu tragenden Kosten für vollständig oder teilweise verlorene Prozesse, erweisen. Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass sich das Optionsvolumen auch bei vorzeitiger Beendigung von Finanzierungsverträgen verändern kann, ohne dass dies Auswirkungen auf das Ergebnis des entsprechenden Berichtsjahres hat. Es handelt sich um die historisierten Daten, die Änderungen in den Folgejahren unterliegen können.

Das aktuelle Kostenrisiko umfasst im Wesentlichen die rechnerischen Kosten, welche für den eigenen Anwalt, die Gerichtskosten und den gegnerischen Anwalt bis zum Abschluss der laufenden Instanz anfallen können. Dieser Wert repräsentiert somit den maximal möglichen bilanziellen Verlust der FORIS AG bis zur Beendigung der aktuellen Instanz. Bei der Ermittlung wird unter anderem auf die einschlägigen Gebührenordnungen zurückgegriffen und es werden Schätzungen wie zum Beispiel die Streitwertfestsetzung des Gerichts berücksichtigt. Schätzunsicherheiten ergeben sich insbesondere aus den Unsicherheiten bezüglich Änderungen in den Gebührenordnungen, bei Stufen- oder Nichtigkeitsklagen sowie Zurückverweisungen, für Kosten für Sachverständigengutachten oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Aber auch die Anzahl der Termine bei Abrechnung nach Tagessätzen in ausländischen Jurisdiktionen oder bei Schiedsverfahren und Honorarvereinbarungen mit Anwälten auf Stundenbasis führen zu Schätzunsicherheiten. Die tatsächlich bei der FORIS AG zukünftig anfallenden Kosten im Verlauf der kommenden Jahre hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit regelmäßig deutlich über 50 % liegenden Erfolgsquote und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe werden die tatsächlichen Kosten im Mittel signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen. Wie beim Optionsvolumen weisen wir an dieser Stelle darauf hin, dass sich die angegebenen Risiken im Verlauf verändern können, ohne dass dies Auswirkungen auf das Ergebnis des entsprechenden Berichtsjahres hat. Es handelt sich um die historisierten Daten, die Änderungen in den Folgejahren unterliegen können.

Darüber hinaus ist das Verhältnis der in der jeweiligen Periode gewonnenen und verlorenen Verfahren von Bedeutung. Hier werden die in der jeweiligen Periode gewonnenen, beziehungsweise mit Vergleich beendeten Verfahren mit den insgesamt in Abrechnung genommenen Verfahren, die ebenfalls die verlorenen Verfahren umfassen, ins Verhältnis gesetzt. Verfahren werden erstmalig in Abrechnung genommen, wenn ein Urteil rechtskräftig geworden ist, nach Obsiegen in zweiter Instanz und die Revision nicht zugelassen wurde oder wenn ein Vergleich geschlossen wurde. Dieser Leistungsindikator dient vorrangig der Kontrolle der Optimierung und Steuerung der internen Prüfungsabläufe.

Vorratsgesellschaften

Für diesen Bereich steht die Entwicklung der Verkaufszahlen - unterteilt nach den jeweiligen Rechtsformen und Ländern - im Fokus der zusätzlichen Leistungsindikatoren. Darüber hinaus werden hier regelmäßig die Marktdaten der Neugründungen und von Vorratsgesellschaften analysiert. Die Kombination dieser Leistungsindikatoren ermöglicht Rückschlüsse auf die eigene Produkt- und Servicequalität sowie den mittelfristigen Erfolg der eingeleiteten Maßnahmen. Zusätzlich dient sie der Einschätzung der anderen Marktteilnehmer.

GO AHEAD GmbH

Neben der Entwicklung der Gründungszahlen für alle Rechtsformen stehen hier die Entwicklung der Bestandskunden im Bereich der Limited sowie die entsprechenden Löschungsquoten im Vordergrund. Durch den Vergleich der Marktentwicklung mit den eigenen Verkaufszahlen können Rückschlüsse auf die Marktfähigkeit der eigenen Produkte sowie die Qualität des Services getroffen werden. Die Entwicklung der Bestandskunden in Verbindung mit der Löschungsquote ermöglicht eine Umsatz- und Ergebnisplanung sowie eine sich hieraus eventuell ergebende Anpassung von Ressourcen. Ein weiterer Schwerpunkt der Steuerung betrifft die Forderungsentwicklung unter Berücksichtigung der Umschlagshäufigkeit. Hierdurch sind Rückschlüsse auf den Erfolg der Inkassomaßnahmen möglich.

Übersetzungsdienstleistungen

Bei den Übersetzungsdienstleistungen werden im Wesentlichen die Anzahl der Aufträge sowie die hiermit erzielten durchschnittlichen Umsätze je Auftrag zur ergänzenden Steuerung verwendet. Dies ermöglicht Rückschlüsse sowohl auf die Produkt- und Servicequalität als auch die Kunden- und Auftragsstruktur.

III.Forschung und Entwicklung

Aufgrund ihres Geschäftsmodells beschränken sich die eigenen Aktivitäten im FORIS Konzern zur Forschung und Entwicklung auf die Konzeptionierung neuer Produkte sowie die Fortentwicklung bestehender Angebote im Bereich der vorhandenen Dienstleistungen. Leistungen Dritter hierfür werden nicht in Anspruch genommen.

Im Geschäftsjahr 2015 und im 1. Halbjahr 2016 hat sich der Vorstand mit der Konzeption und Planung neuer Produkte und dem Ausbau bestehender Angebote befasst und wird dies auch zukünftig tun. Ein erstes Ergebnis ist die Einführung der Monetarisierung.

2. Wirtschaftsbericht

I.1 I. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

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Wachstumsrate des realen Bruttoinlandsproduktes1) Q1 20162)

in %
2015

in %
Deutschland 0,7 1,7
Österreich 0,8 1
Euroraum (18 Länder) 0,5 1,7

1) Veränderung gegenüber dem Vorjahr; Quelle: EUROSTAT / Herbstprognose der EU-Kommission / Statistisches Bundesamt

2) Aktueller Forecast-Stand

Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist im 1. Quartal 2016 durch ein auf dem Vorjahresniveau liegendes Wachstum des realen Bruttoinlandsproduktes gekennzeichnet. Die Entwicklung im Euroraum ist unverändert durch die expansive Geldpolitik und eine Verlängerung beziehungsweise Neuauflage von Konjunkturprogrammen und Stützungsmaßnahmen gekennzeichnet. Das letztmalige Absenken des Leitzinses am 10. März 2016 auf 0,00 % hat sich nach aktuellen Erkenntnissen und Prognosen noch nicht in Inflationstendenzen niedergeschlagen, birgt aber weiterhin erhebliches Inflationspotenzial. Eine deutliche Zinswende ist derzeit nicht abzusehen.

Der für den Bereich des Verkaufs von Vorratsgesellschaften sowie Fachübersetzungen wichtige Markt für Mergers & Akquisitions mit Beteiligung deutscher Unternehmen konnte die sehr positive Entwicklung des 1. Halbjahres 2015 im Gesamtjahr 2015 nicht bestätigen. Im Vergleich zu dem sehr guten Jahr 2014 sind die Anzahl der Transaktionen und das Transaktionsvolumen jeweils um rund

8 % zurückgegangen.

Während in den vergangenen Jahren die Durchschnittswerte der Transaktionen aufgrund einzelner sehr großer Transaktionen gestiegen waren, konnte im Gesamtjahr 2015 ein Absinken der durchschnittlichen Transaktionsvolumina beobachtet werden, was sich erwartungsgemäß positiv auf den Bereich der Vorratsgesellschaften ausgewirkt hat. Dagegen konnten positive Auswirkungen auf den Bereich GO AHEAD nicht festgestellt werden.

Die Anzahl der im 1. Halbjahr 2016 neu gegründeten Limiteds in Deutschland liegt in der Hochrechnung mit einem Minus von rund 27 % deutlich unter dem Niveau des Vorjahreszeitraumes. Dieser Trend war im Vergleich der Jahre 2013 und 2014 nicht zu beobachten.

I.2 I. Geschäftsverlauf

Hinsichtlich der Beschreibung und Definitionen der nachfolgend dargestellten finanziellen und nicht-finanziellen Leistungsindikatoren verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter A.1.II.1 und A.1.II.2.

I.3 I.1 FORIS Konzern

Eigenkapitalrendite

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01.01.-30.06.2016 01.01.-30.06.2015 01.01.-31.12.2015 01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013 Durchschnitt
Eigenkapitalrendite -7,10% 5,20% 5,40% 2,60% 21,10% 9,70%

Die negative Eigenkapitalrendite zum 1. Halbjahr 2016 ist auf das durch Sondereinflüsse belastete negative Periodenergebnis zurückzuführen. Aufgrund des im Bereich der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung volatilen Geschäftsverlaufes streben wir mittelfristig weiterhin einen Durchschnittswert über die Berichtsjahre von rund 10 % an. Im Durchschnitt der Jahre 2015 und 2014 betrug die Eigenkapitalrendite 4,0 % und bezogen auf die Jahre 2014 und 2013 11,9 %. Damit wurde das angestrebte Ziel im Geschäftsjahr 2015 nicht erreicht, was im Wesentlichen auf das unterdurchschnittliche Ergebnis 2014 zurückzuführen ist.

Eigenkapitalquote

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30.06.2016 30.06.2015 31.12.2015 31.12.2014 31.12.2013 Durchschnitt
Eigenkapitalquote 90,50% 89,30% 91,40% 89,90% 88,60% 90,00%

Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung ist eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote für die FORIS notwendig. Die Eigenkapitalquote des Konzerns ist über die vergangenen Jahre stetig gestiegen. Aufgrund des negativen Periodenergebnisses ist die Eigenkapitalquote am 30. Juni 2016 auf 90,5 % gesunken, liegt damit aber immer noch deutlich über dem Zielwert von mindestens 60 %, der durch den Vorstand zur Abdeckung möglicher Risiken aus der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung für notwendig erachtet wird.

Umsatzrendite

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01.01.-30.06.2016 01.01.-30.06.2015 01.01.-31.12.2015 01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013 Durchschnitt
Umsatzrendite -18,10% 9,80% 5,30% 2,90% 16,10% 8,10%

Ein Vergleich mit anderen (Dienstleistungs-)Konzernen ist hierbei nur eingeschränkt möglich, da der Umsatz im Geschäftsbereich FORATIS aufgrund der bilanziellen Vorschriften auch das eingezahlte Grundkapital der jeweiligen Gesellschaft enthält. Im Durchschnitt der Jahre 2015 und 2014 betrug die Umsatzrendite 4,1 %. Die negative Umsatzrendite im 1. Halbjahr 2016 spiegelt den Geschäftsverlauf wider.

Cashflow

Hinsichtlich der Veränderungen des Cashflows verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.2.III.2.3.

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01.01.-30.06.2016

TEUR
01.01.-30.06.2015

TEUR
01.01.-31.12.2015

TEUR
01.01.-31.12.2014

TEUR
01.01.-31.12.2013

TEUR
Summe

TEUR
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit -1.617 -353 1.725 2.701 3.648 6.104
Cashflow aus Investitionstätigkeit -135 -14 -106 -18 -94 -367
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -736 -494 -613 -494 -1.932 -4.269
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) -2.488 -861 1.006 2.189 1.622 1.468

Umsatz, Periodenergebnis und Rohmarge auf Bereichsebene

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Umsatz 01.01.-30.06.2016

TEUR
01.01.-30.06.2015

TEUR
Veränderung

TEUR
Prozessfinanzierung 367 2.126 -1.759
Übersetzungsdienstleistungen 139 211 -72
Vorratsgesellschaften 5.972 6.447 -475
Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD 1.092 1.205 -113
Sonstige Segmente im FORIS Konzern 162 161 1
FORIS Konzern 7.732 10.150 -2.418

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Periodenergebnis 01.01.-30.06.2016

TEUR
01.01.-30.06.2015

TEUR
Veränderung

TEUR
Prozessfinanzierung -304 620 -924
Übersetzungsdienstleistungen 3 19 -16
Vorratsgesellschaften 146 192 -46
Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD 420 356 64
Sonstige Segmente im FORIS Konzern -1.667 -192 -1.475
FORIS Konzern -1.402 995 -2.397

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Rohmarge 01.01.-30.06.2016

TEUR
01.01.-30.06.2015

TEUR
Veränderung

TEUR
Prozessfinanzierung 7 1.043 -1.036
Übersetzungsdienstleistungen 65 94 -29
Vorratsgesellschaften 460 493 -33
Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD 933 1.027 -94
Sonstige Segmente im FORIS Konzern 162 161 1
FORIS Konzern 1.627 2.817 -1.190

I.4 Prozessfinanzierung

Die Umsatzerlöse aller in Abrechnung genommenen Verfahren der Prozessfinanzierung betragen im Berichtsjahr 368 TEUR und liegen damit deutlich unter denen des Vorjahreszeitraums (2.126 TEUR). Die Umsatzerlöse im 1. Halbjahr 2015 wurden dabei von einem größeren Verfahren beeinflusst, welches erfolgreich beendet werden konnte.

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1 HJ 2016 1 HJ 2015 2015 2014 2013 2012
In Abrechnung genommen (Anzahl) 6 16 24 39 62 43
Quote der positiv in Abrechnung genommenen Verfahren 50,00% 62,50% 62,50% 61,50% 61,30% 69,80%
Gewonnene Verfahren 3 6 15 24 38 30

Im 1. Halbjahr 2016 haben wir in der Prozessfinanzierung 6 Verfahren (Vorjahreszeitraum: 16 Verfahren) in Abrechnung genommen. Die Quote der davon positiv beendeten Verfahren liegt mit 50,0 % unterhalb der Vorperioden.

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Optionsvolumen 1 HJ 2016

Mio. EUR
1 HJ 2015

Mio. EUR
2015

Mio. EUR
2014

Mio. EUR
2013

Mio. EUR
2012

Mio. EUR
Neu in Finanzierung genommene Fälle 1,9 0,6 1,6 6,6 5,6 6,1
Gesamtvolumen zum Stichtag 29,1 28,1 27,6 30,5 28,1 44,8
Optionsvolumen 1 HJ 2016 Anzahl 1 HJ 2015 Anzahl 2015 Anzahl 2014 Anzahl 2013 Anzahl 2012 Anzahl
Neu in Finanzierung genommene Fälle 7 5 13 25 29 53

Im 1. Halbjahr 2016 haben wir 7 (Vorjahreszeitraum: 5) neue Verfahren mit einem Optionsvolumen in der Prozessfinanzierung von insgesamt rund 1,9 Mio. EUR (Vorjahreszeitraum: 0,6 Mio. EUR) in Finanzierung genommen. Damit liegen wir im 1. Halbjahr 2016 bereits über dem Niveau des Gesamtjahres 2015. Das Optionsvolumen repräsentiert den rechnerisch maximal möglichen Beteiligungserlös aus den in Finanzierung genommenen Verfahren. Der tatsächliche Wert der finanzierten Verfahren wird sich allerdings erst nach Abschluss der Prozesse sowie nach Durchsetzung der titulierten Forderungen anhand des realisierten Erlöses, abzüglich der zu tragenden Kosten für vollständig oder teilweise verlorene Prozesse, erweisen.

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Aktuelles Kostenrisiko 1 HJ 2016

Mio. EUR
1 HJ 2015

Mio. EUR
2015

Mio. EUR
2014

Mio. EUR
2013

Mio. EUR
2012

Mio. EUR
von 9,2 7,3 9,1 8,3 6,1 10,1
bis 11,2 9 11,1 10,1 7,5 12,3

Das Kostenrisiko entwickelt sich grundsätzlich analog zum Optionsvolumen, wobei andere Einflussfaktoren zu Abweichungen von diesem Grundsatz führen können. Diese sind insbesondere die Größe der Verfahren, die Dauer und der Auslandsbezug. Die tatsächlich bei der Prozessfinanzierung zukünftig anfallenden Kosten im Verlauf der kommenden Jahre hängen insbesondere vom Verlauf und dem Ausgang der einzelnen Prozesse ab. Unter Berücksichtigung der in der Vergangenheit regelmäßig deutlich über 50 % liegenden Erfolgsquote und unserer Erfahrungen über die Verfahrensverläufe werden die tatsächlichen Kosten im Mittel signifikant unter den in diesem Geschäftsbericht angegebenen Bandbreiten des aktuellen Kostenrisikos liegen.

Da die Monetarisierung erst nach dem Stichtag 30. Juni 2016 im Markt eingeführt wurde, kann zu deren Geschäftsverlauf nichts berichtet werden.

I.5 Übersetzungsdienstleistungen

Bei den Übersetzungsdienstleistungen liegt der Umsatz mit 139 TEUR unter dem Vorjahreswert von 211 TEUR. Trotz leicht erhöhter Rohertragsquote ist der Ergebnisbeitrag daher deutlich auf 3 TEUR abgesunken.

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1 HJ 2016 1 HJ 2015 2015 2014 2013 2012
Veränderung der Anzahl der Aufträge -55,90% -51,90% -1,80% 18,60% 12,20% 6,20%
Veränderung Umsatz je Auftrag 4,10% -4,90% -11,00% 6,50% -7,20% -6,70%

Gegenüber dem Gesamtjahr 2015 konnte der Umsatz je Auftrag im 1. Halbjahr 2016 leicht gesteigert werden.

I.6 Vorratsgesellschaften

Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist der Umsatz um rund 7,4 % oder 475 TEUR gesunken, wobei das Vorjahr außergewöhnlich gut verlaufen ist. Die Rohertragsquote ist mit 7,7 % (Vorjahreszeitraum: 7,6 %) stabil. Das Periodenergebnis im Bereich der Vorratsgesellschaften hat sich in 2016 aufgrund des Umsatzrückganges und durch Sonderbelastungen bei Auslandsgesellschaften auf 146 TEUR (Vorjahreszeitraum: 192 TEUR) verschlechtert.

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Verkäufe 1 HJ 2016 1 HJ 2015 2015 2014 2013 2012
Veränderungen GmbH-Verkäufe -57,80% -33,30% 34,10% 12,70% -5,40% 9,30%
Veränderungen SE-Verkäufe -57,10% -76,90% 7,70% -13,30% 25,00% 200,00%
Veränderungen AG-Verkäufe -38,90% -45,00% -10,00% 42,90% 27,30% -45,00%

Die Veränderungen bei den Verkäufen spiegeln in Verbindung mit der Rohertragsquote die Umsatzentwicklung im Bereich Vorratsgesellschaften wider.

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Gewerbeneugründungen Deutschland* 1 HJ 2016 1 HJ 2015 2015 2014 2013 2012
GmbH -47,00% -45,70% 4,40% -2,50% -0,90% -2,90%
UG -48,90% -48,50% 0,10% 2,20% 2,20% -0,30%
Limited -59,10% -51,40% -18,30% 3,20% -17,00% -8,60%

* Die Zahlen für das aktuelle Geschäftsjahr sind das Ergebnis einer Hochrechnung der vorliegenden tatsächlichen Zahlen bis März 2016. Daher kann es zu Abweichungen bei den Vorjahreszahlen kommen, wenn diese im jeweiligen Folgejahr vollständig vorliegen.

Der leicht negative Trend der Gewerbeneugründungen bei den GmbHs könnte sich auf die Absatzzahlen bei den Vorratsgesellschaften ausgewirkt haben. Allerdings war in den vergangenen Jahren hier keine eindeutige Korrelation zu verzeichnen, da andere Einflussfaktoren wie zum Beispiel der M&A-Markt nicht eins zu eins auf die Gewerbeneugründungen zu übertragen sind, sodass die Aussagekraft diesbezüglich eingeschränkt ist.

I.7 GO AHEAD GmbH

Der Markt für Limiteds in Deutschland hat sich im 1. Halbjahr 2016 erwartungsgemäß negativ entwickelt. Die Löschungsquote, bezogen auf den Anfangsbestand des Jahres, war rückläufig und liegt im 1. Halbjahr 2016 unter den Vorjahreswerten. Insgesamt sind die Umsatzerlöse im 1. Halbjahr 2016 um 9,4 % zurückgegangen. Mit einem Periodenergebnis von 420 TEUR (Vorjahreszeitraum: 356 TEUR) trägt die GO AHEAD im 1. Halbjahr 2016 maßgeblich zum Konzernergebnis bei.

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1 HJ 2016 1 HJ 2015 2015 2014 2013 2012
Veränderung Bestand Limiteds (jeweils zum Ende der Periode) -6,40% -7,30% -11,20% -5,60% -9,60% -13,10%
Veränderung Neugründungen Limiteds -62,00% -56,80% -16,50% -14,70% -8,40% -17,40%
Löschungsquote Limiteds (vom Anfangsbestand) 8,20% 9,70% 15,70% 10,50% 15,50% 18,00%

Die wesentlichen Steuerungsgrößen bei der GO AHEAD verdeutlichen den erwarteten Abwärtstrend in diesem Bereich.

I.8 Sonstige Segmente im FORIS Konzern

Die Verschlechterung des Periodenergebnisses im 1. Halbjahr 2016 beruht im Wesentlichen auf dem steuerlichen Sondereffekt der Behandlung des Geschäftsbereiches Vorratsgesellschaften. Der Ausweis erfolgt aufgrund der steuerlichen Organschaft in den sonstigen Segmenten. Am 30. November 2011 wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewertet und die entsprechenden Bescheide erlassen. Die sich hieraus ergebenden Steuerzahlungen wurden im Geschäftsjahr 2011 vollumfänglich abgebildet. Gegen einzelne Prüfungsfeststellungen, betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften, haben wir Einspruch eingelegt. Gleichwohl hatten wir in diesem Fall entsprechend der Bescheide eine Abbildung im Konzernabschluss 2013 vorgenommen. Das Finanzgericht Köln hat in 2014 ein für die FORIS AG positives Urteil gefällt, gegen welches das Finanzamt Bonn Rechtsmittel eingelegt hat. Basierend auf dieser Entscheidung waren wir zu diesem Zeitpunkt von einem positiven Ausgang des Verfahrens ausgegangen und haben im Konzernabschluss 2014 einen entsprechenden Steuerertrag ausweisen müssen. Am 29. Juni 2016 hat der Bundesfinanzhof in dieser Sache ein für die FORIS AG negatives Urteil verkündet. Basierend auf diesem Kenntnisstand waren sowohl für die Jahre 2005 bis 2009 und die Folgejahre Steueraufwendungen zuzüglich Zinsen im Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2016 zu berücksichtigen als auch die latenten Steuererstattungsansprüche anzupassen. Letzteres vor dem Hintergrund, dass die Verlustvorträge durch die steuerliche Behandlung zu großen Teilen verbraucht wurden. Das Gesamtrisiko von 1.363 TEUR wurde im Halbjahresabschluss 2016 vollständig erfasst.

II. Lage des Konzerns

Zur Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage sind die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und die Kapitalflussrechnung in verkürzter Form dargestellt. Abweichungen in der Summenbildung sind auf Rundungsdifferenzen zurückzuführen. Die exakten Einzelwerte ergeben sich aus der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Kapitalflussrechnung.

II.1 Ertragslage

Hinsichtlich der Umsatz- und Ergebnisstruktur verweisen wir auf unsere Ausführung unter C.2.II.

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01.01.-30.06.2016 01.01.-30.06.2015 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Umsatzerlöse 7.732 99 10.150 99 -2.418 -24
Sonstige betriebliche Erträge 114 1 63 1 51 81
Betriebsleistung 7.846 100 10.213 100 -2.367 -23
Aufwendungen für bezogene Leistungen -6.106 -78 -7.333 -72 1.227 -17
Personalaufwand -871 -11 -1.031 -10 160 -16
Abschreibungen -82 -1 -83 -1 1 -1
Sonstige betriebliche Aufwendungen -826 -11 -775 -8 -51 7
Sonstige Steuern -12 0 -12 0 0 0
Betriebsaufwand -7.897 -101 -9.234 -90 1.337 -14
Betriebsergebnis -51 -1 979 10 -1.030 -105
Zinserträge 12 15 -3
Zinsaufwendungen -147 -4 -143
Finanzergebnis -135 11 -146
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -1.216 5 -1.221
Periodenergebnis -1.402 995 -2.397

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Auflösungen von Rückstellungen und Versicherungsentschädigungen sowie Erträge aus der Herabsetzung von Wertberichtigungen und aus abgeschriebenen Forderungen enthalten.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum relativ angestiegen. Der relative Anstieg dieser Aufwendungen ist vor allem auf den Bereich der Prozessfinanzierung zurückzuführen, da hier aufgrund der im Verhältnis gesunkenen Erfolgsquote die Rohmarge deutlich gesunken ist.

Maßnahmen im Personalbereich haben zu einem Rückgang in den Personalkosten gegenüber dem Vorjahreszeitraum geführt.

Im Vergleich zum Vorjahr sind die sonstigen betrieblichen Aufwendungen gestiegen, da wir durch Fort- und Weiterbildung ein Investment in die Zukunft unserer Mitarbeiter getätigt haben.

Die Veränderungen in den latenten Steuern unter Berücksichtigung der Mehrjahresplanung belasten das Nachsteuerergebnis im 1. Halbjahr 2016 deutlich mit 673 TEUR. Die Anpassungen waren notwendig, da aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften die nutzbaren Verlustvorträge deutlich abgenommen haben. Zusätzliche waren aufgrund der vorgenannten Entscheidung die entsprechenden steuerlichen Effekte sowohl für die streitbefangenen Jahre 2005 bis 2009 als auch die Folgejahre mit 544 TEUR zu berücksichtigen. Ebenfalls aus diesem Sachverhalt resultiert der gestiegene Zinsaufwand: Hier mussten 143 TEUR aufwandswirksam erfasst werden. Insgesamt wurde das Ergebnis aus diesem Sachverhalt mit rund 1.360 TEUR belastet.

Dies ist neben dem im 1. Halbjahr 2016 fehlenden Ergebnisbeitrag der Prozessfinanzierung der wesentliche Grund für das deutlich negative Periodenergebnis. Das Gesamtergebnis bleibt aber weiterhin stark abhängig von der Prozessfinanzierung, sodass für die FORIS AG nur eine Mehrjahresbetrachtung des Gesamtergebnisses sinnvolle Aussagen über die Entwicklung des Unternehmens zulässt.

II.2 Finanzlage

Im Vordergrund des Finanzmanagements der FORIS steht aufgrund des Geschäftsmodells und der damit verbundenen notwendigen finanziellen Flexibilität die Sicherstellung einer überdurchschnittlichen Eigenkapitalquote und ausreichender Liquidität. Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS AG ist im Finanzbereich zentralisiert. Der Fokus liegt auf den Kapitalstruktur- und Kreditrisiken sowie den Liquiditäts- und Marktpreisrisiken. Hinsichtlich der Einzelheiten zu den Risiken und deren Management verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.4 in der Risikoberichterstattung sowie im Konzernanhang unter B.6.III.5.

II.2.1 Kapitalstruktur

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30.06.2016 31.12.2015 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Gezeichnetes Kapital 4.904 25 4.904 23 0 0
Kapitalrücklage 10.652 55 10.652 49 0 0
Gewinnrücklagen 754 4 754 3 0 0
Ergebnisneutrale latente Steuern -27 0 -27 0 0 0
Bilanzgewinn 1.300 7 3.437 16 -2.137 -62
Eigenkapital 17.583 91 19.720 91 -2.137 -11
Verbindlichkeiten 169 1 357 2 -188 -53
Abgegrenzte Erträge 785 4 806 4 -21 -3
Rückstellungen 345 2 408 1 -63 -15
Steuerschulden 543 3 288 1 255 89
Kurzfristige Schulden 1.842 9 1.859 9 -17 -1
19.425 100 21.579 100 -2.154 -10

Mit einer Eigenkapitalquote von 90,4 % (2015: 91,4 %) ist die FORIS im Hinblick auf die Eigenkapitalausstattung weiterhin solide aufgestellt. Der Rückgang des Eigenkapitals resultiert aus dem negativen Periodenergebnis.

Zur Finanzierung des in Vorjahren zu Vermietungszwecken errichteten Büroneubaus wurde eine langfristige Finanzierung mit einem variablen Zinssatz auf 1-Monats-EURIBOR-Basis abgeschlossen. Das Darlehen war ursprünglich am 30. März 2020 fällig, wurde aber im Geschäftsjahr 2013 vorzeitig zurückgeführt. Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde für den Zeitraum vom 30. September 2010 bis zum 30. März 2020 ein Zinssicherungsgeschäft über maximal 2.000 TEUR vereinbart. Eine Veränderung der Kreditkonditionen würde auf die FORIS bis zum Zeitpunkt des Auslaufens des Zinssicherungsgeschäftes am 30. März 2020 nur bei einer möglichen Inanspruchnahme des den abgesicherten Betrag von 2.000 TEUR übersteigenden Betrages Einfluss haben.

Die Verbindlichkeiten sind aufgrund stichtagsbedingter Schwankungen bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zurückgegangen.

In den abgegrenzten Erträgen sind die in 2016 durch die Kunden bezahlten, jedoch auf das Folgejahr entfallenden Anteile der Umsätze aus zeitraumbezogenen Dienstleistungen der GO AHEAD ausgewiesen.

Die Rückstellungen beinhalten die erkennbaren Risiken für die FORIS Gruppe zum Stichtag.

Die Entwicklung bei den Steuerschulden ist auf die bilanzielle Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur steuerliches Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften zurückzuführen.

II.2.2 Investitionen

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01.01.-30.06.2016

EUR
01.01.-30.06.2015

EUR
Immaterielle Vermögenswerte 97.119,20 0
Sachanlagen 38.229,28 18.847,53
135.348,48 18.847,53

Im ersten Halbjahr 2016 wurde in den neuen Webauftritt foris.com der FORIS AG investiert und darüber hinaus Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen im Bereich der Büroausstattung getätigt.

II.2.3 Liquidität

Nachfolgend ist die Entwicklung der Liquidität im Rahmen einer verkürzten Kapitalflussrechnung dargestellt. Hinsichtlich der Details der Kapitalflussrechnung verweisen wir auf B.4.

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01.01.-30.06.2016 01.01.-30.06.2015
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
Periodenergebnis -1.401.888,30 995.423,57
Cashflow-Veränderungen aus laufender Geschäftstätigkeit -215.463,75 179.753,49
Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -1.617.352,05 1.175.177,06
Cashflow aus der Investitionstätigkeit -135.348,48 -80.340,00
Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -735.593,70 -494.051,40
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelbestandes (Cashflow) -2.488.294,23 600.785,66
Finanzmittelfonds am 1.1. 5.389.306,85 4.383.045,86
Finanzmittelfonds am 30.6. 2.901.012,62 4.983.831,52
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 2.901.012,62 4.983.831,52
Inanspruchnahme Kontokorrent Vorratsgesellschaften 0 0
Finanzmittelfonds am 30.6. 2.901.012,62 4.983.831,52

Neben der Finanzierung mit Eigenkapital ist die wichtigste Finanzierungsquelle der FORIS der Mittelzufluss aus der laufenden Geschäftstätigkeit. Im 1. Halbjahr 2016 konnte kein positiver Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit erwirtschaftet werden.

Aufgrund der insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung von der Bilanzierung abweichenden Zahlungsströme kommt es beim Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit regelmäßig zu Abweichungen vom Periodenergebnis.

Hinsichtlich des Cashflows aus Investitionen und den hierin erfassten Mittelabflüssen verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.2.III.2.2.

Im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist die Zahlung der Dividende enthalten.

Es besteht derzeit bei einem Kreditinstitut eine Multifunktionslinie, die mit Bürgschaften im Bereich der Prozessfinanzierung wie folgt ausgenutzt wird beziehungsweise wurde:

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Multifunktionslinie 30.06.2016

TEUR
31.12.2015

TEUR
Linie 2.000 2.000
Bürgschaften für Prozesse -1.963 -775
Freie Linie 37 1.225

Nach derzeitigen Erkenntnissen ist die Fähigkeit des Konzerns, seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, weiterhin gegeben. Durch die Refinanzierungsmöglichkeiten aus der Verwendung der im Eigentum befindlichen Gebäude als Sicherheiten besteht eine zusätzliche finanzielle Flexibilität zum Ausbau der Geschäftstätigkeit. Hinsichtlich der Quantifizierung der möglichen Liquiditätsrisiken verweisen wir auch auf unsere Ausführungen im Anhang unter B.6.III.5.

II.3 Vermögenslage

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30.06.2016 31.12.2015 +/-
TEUR % TEUR % TEUR %
--- --- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte 119 1 30 0 89 297
Goodwill 2.865 15 2.865 13 0 0
Sachanlagen 2.699 14 2.700 13 -1 0
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2.275 12 2.310 11 -35 -2
Forderungen 172 1 172 1 0 0
Latente Steuererstattungsansprüche 935 5 1.608 7 -673 -42
Langfristige Vermögenswerte 9.065 47 9.685 45 -620 -6
Vorräte 1.398 7 637 3 761 119
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung 4.029 21 3.763 17 266 7
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und 913 5 734 3 179 24
sonstige Forderungen
Sonstige finanzielle 984 5 986 6 -2 0
Vermögenswerte
Steuererstattungsansprüche 93 0 377 2 -284 -75
Abgegrenzte Aufwendungen 42 0 8 0 34 425
Zahlungsmittel 2.901 15 5.389 25 -2.488 -46
Kurzfristige Vermögenswerte 10.360 53 11.894 55 -1.534 -13
19.425 100 21.579 100 -2.154 -10

Die Veränderungen der langfristigen Vermögenswerte zum 30. Juni 2016 gegenüber dem 31. Dezember 2015 resultieren zum Großteil aus der notwendigen Anpassung der latenten Steuererstattungsansprüche. Diese waren aufgrund einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften anzupassen.

Die Vorräte enthalten ausschließlich Vorratsgesellschaften aus dem Bereich der Vorratsgesellschaften und sind nach dem hohen Abverkauf zum Jahresende 2015 wieder erhöht worden.

Der Anstieg der Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung spiegelt die Entwicklung der in Finanzierung genommenen Verfahren und hier insbesondere die für diese Verfahren verauslagten Kosten wider.

Die Veränderungen der kurzfristigen Nettoforderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Wesentlichen auf Abgrenzungen zum Stichtag im Bereich der Prozessfinanzierung zurückzuführen.

In den sonstigen Vermögenswerten sind hauptsächlich Sicherheitsleistungen aus der Prozessfinanzierung enthalten.

Die Steuererstattungsansprüche enthalten einen Rückzahlungsanspruch gegen das Finanzamt Bonn.

II.4 Gesamtaussage zur Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

Das 1. Halbjahr 2016 ist mit einem Periodenergebnis von –1.402 TEUR (Vorjahreszeitraum: 955 TEUR) nicht zufriedenstellend verlaufen. Mit einer Eigenkapitalquote von 90,5 % (2015: 91,4 %) und Finanzmitteln von 2.901 TEUR (Vorjahr: 5.389 TEUR) verfügt der Konzern weiterhin über eine äußerst solide Finanz- und Vermögensstruktur. Die bestehenden Immobiliensicherheiten bieten darüber hinaus die notwendige finanzielle Flexibilität für die weitere Entwicklung. Insbesondere unter Berücksichtigung des bislang nicht ausgenutzten Finanzierungspotenzials sind nach derzeitiger Kenntnis sämtliche eingegangenen Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllbar.

III.Sonstige Ereignisse des Geschäftsjahres

Im 1. Halbjahr 2016 sind keine sonstigen Ereignisse eingetreten, die eine gesonderte Berichterstattung erfordern.

3. Nachtragsbericht

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Halbjahresfinanzberichtes ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten oder zur Änderung von Angaben im Anhang zum 30. Juni 2016 geführt hätten.

4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht

I. Voraussichtliche Entwicklung des Konzerns unter Berücksichtigung der wesentlichen Chancen und Risiken

Nach den beiden Wachstumsjahren 2010 und 2011 wurde in den Jahren 2012 und 2013 der Aufschwung in Deutschland unterbrochen und es ist nur zu geringen Wachstumsraten von unter 1 % gekommen. In 2014 konnte in Deutschland mit einer Steigerung von 1,6 % wieder eine Verbesserung in der Entwicklung des Bruttoinlandsproduktes in Deutschland verzeichnet werden. Die Steigerung von 1,7 % in 2015 lag leicht über der des vergangenen Jahres. Im ersten Quartal 2016 ist es in Deutschland zu einem Wachstum von 0,7 % gekommen.

Auch nach dem letzten Zinsschritt vom 4. September 2014 beim Leitzins durch die Europäische Zentralbank (EZB) auf aktuell 0,05 % ist die hierdurch in den Markt gekommene Liquidität bislang hauptsächlich in die Finanzmärkte und nur zu einem geringen Teil in die Realwirtschaft gelangt. Ein breit angelegter Inflationsdruck ist in der Eurozone weiterhin nicht erkennbar und wird den aktuellen Prognosen nach zumindest in 2016 nicht auftreten. Während die amerikanische Zentralbank am 16. Dezember 2015 die Leitzinsen auf 0,5 % erhöht hat, wurde am 10. März 2016 von der Europäischen Zentralbank beschlossen, den Leitzins mit Wirkung ab dem 16. März 2016 auf 0,0 % zu senken. Die weitere Entwicklung der Inflation ist auch davon abhängig, ob und in welchem Ausmaß die ausgeweitete Liquidität in die Realwirtschaft fließt. Da weitere Preissenkungen von den Konsumenten erwartet werden, sind auch Deflationstendenzen nicht gänzlich auszuschließen. Für 2016 wird im Euroraum mit einer jährlichen Teuerungsrate deutlich unter der von der EZB gesetzten Zielmarke von 2,0 % gerechnet.

Die Verschuldungsprobleme einzelner Länder im Euroraum und die damit verbundene Unsicherheit der Märkte werden die Entwicklung auch in 2016 beeinflussen. Allerdings sind weitere Erholungstendenzen in einzelnen Ländern zu beobachten, was insgesamt zu einer Stabilisierung führen sollte.

Die aktuellen Prognosen und Konjunkturindikatoren gehen für das Jahr 2016 derzeit weit auseinander. Besonders intensiv werden weiterhin mögliche Deflationsgefahren diskutiert, die möglicherweise das Wachstum in Deutschland und der Eurozone begrenzen könnten. Dabei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass das Wachstum in Deutschland leicht über dem des Euroraums ausfällt.

Eine über das Jahr 2016 hinausgehende Einschätzung der konjunkturellen Entwicklung halten wir angesichts der unsicheren Lage an den Finanzmärkten für nicht sachgerecht.

I.1 FORIS Konzern

In 2015 hatten wir mit Unterstützung Dritter das Marketing der Bereiche Prozessfinanzierung, FORIS lingua und FORATIS überprüft und Maßnahmen zur Optimierung des Marketing erarbeitet. Mit dem Relaunch der Webseite foris.com im Juli 2016 und der Migration der Marken unter FORIS in ein neues Corporate Design sowie der Erweiterung der Dienstleistungen um die Monetarisierung streitiger Forderungen haben wir einen Teil der vorgenannten Maßnahmen umgesetzt.

Das Konzernergebnis des 1. Halbjahres 2016 wurde durch außerplanmäßigen Steueraufwand und damit zusammenhängenden Zinsen belastet. Auch unter der Annahme einer sich zumindest nicht verschlechternden Konjunktur und wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland sowie stabiler politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen gehen wir aufgrund dieser außerplanmäßigen Belastung für das Geschäftsjahr 2016 insgesamt von einem negativen Periodenergebnis aus. Für das Ergebnis vor Steuern und Zinsen gehen wir dagegen für das Gesamtjahr 2016 von einem Ergebnis deutlich unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2015 aus. Dies hängt aber sehr stark von der Ergebnisentwicklung der Prozessfinanzierung ab.

Im Durchschnitt der nächsten Jahre streben wir mittelfristig eine Eigenkapitalrendite von 10 % an. Mit 4,0 % für den Durchschnitt der Jahre 2015 und 2014 wurde dieses Ziel erwartungsgemäß nicht erreicht. Für das Geschäftsjahr 2016 gehen wir aufgrund der außerplanmäßigen Steueraufwendungen nicht mehr von einer leichten Verbesserung der Eigenkapitalrendite gegenüber 2015 (5,4 %) aus und somit werden wir für den Durchschnitt der Jahre 2016 und 2015 auch das mittelfristige Ziel von 10 % Eigenkapitalrendite deutlich unterschreiten.

Wir erwarten, dass die Eigenkapitalquote im gesamten Geschäftsjahr 2016 auf dem hohen Niveau bleiben wird. Sie sollte in den kommenden Jahren nicht unterhalb von 60 % absinken, damit eine entsprechende Risikoabsicherung des Geschäftsmodells sichergestellt ist.

Bei der Entwicklung der Umsatzrendite gehen wir aufgrund der zuvor genannten Entwicklung des Periodenergebnisses und der voraussichtlichen Umsatzverteilung auf die Geschäftsbereiche von einer Umsatzrendite für das Gesamtjahr 2016 unter dem Niveau des Geschäftsjahres 2015 aus.

Eine Prognose der Cashflows ist aufgrund des volatilen Geschäftsmodells in der Prozessfinanzierung mit nur modelltheoretisch vorhersehbaren Zu- und Abflüssen nicht sinnvoll und erfolgt daher nicht.

Eine weitergehende Quantifizierung der zukünftigen Entwicklung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns und der damit verbundenen finanziellen Leistungsindikatoren Umsatzrendite und Cashflow erscheint uns insbesondere aufgrund der hohen Ergebnisvolatilität des Bereiches Prozessfinanzierung und der unsicheren konjunkturellen Entwicklungen weiterhin als nicht sachgerecht.

Wir weisen an dieser Stelle darauf hin, dass die zukunftsbezogenen Aussagen über erwartete Entwicklungen in diesem Geschäftsbericht auf aktuellen Einschätzungen der FORIS AG beruhen und naturgemäß mit Risiken und Unsicherheiten behaftet sind. Die tatsächlichen Ergebnisse können von den hier formulierten Aussagen abweichen. Die FORIS AG übernimmt keine Verpflichtung und beabsichtigt nicht, solche Aussagen angesichts neuer Informationen oder künftiger Ereignisse zu aktualisieren.

I.2 Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Nach unserer Erfahrung ist die Prozessfinanzierung weitgehend konjunkturunabhängig. Dies gilt nach unserer Einschätzung auch für die Monetarisierung. Die deutliche Wahrnehmung der Aktivitäten der FORIS im Markt sowohl bei den Anwälten als auch den Anspruchsinhabern ist ein wesentlicher Faktor für die Generierung neuer Finanzierungsanfragen. Wie bereits im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015 haben wir im 1. Halbjahr 2016 im Hinblick auf unsere vertrieblichen Aktivitäten den generellen Ansatz der persönlichen Ansprache konsequent weiter verfolgt und unser Netzwerk weiter ausgebaut und werden diesen Weg für das Gesamtjahr 2016 weiter gehen. Zu den weiteren Aktivitäten zählen in 2016 zusätzlich kleine, lokal ausgerichtete und fachlich anspruchsvolle juristische Netzwerkveranstaltungen, zu denen Multiplikatoren von der FORIS AG eingeladen werden. Diese fachrichtungsspezifischen FORIS-Veranstaltungen verfolgen das Ziel der persönlichen Netzwerkbildung unserer Syndikusanwälte in ihren jeweiligen Fachgebieten. In Planung sind Veranstaltungen im 3. und 4. Quartal 2016.

Unsere internen Prozesse zur Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit zu finanzierender Verfahren und der Bonität der jeweiligen Anspruchsgegner haben wir im 1. Halbjahr 2016 wie im Vorjahr unserem andauernden Optimierungsprozess unterworfen und werden dies auch im 2. Halbjahr 2016 konsequent umsetzen. Dabei liefern die Erfahrungen aus mittlerweile achtzehn Jahren Prozessfinanzierung wertvolle Erkenntnisse. Die in den vergangenen Jahren regelmäßig durchgeführte systematische und analytische Auswertung aller Verfahren haben wir in 2015 aktualisiert und haben auf Basis der daraus gewonnenen Erkenntnisse entsprechende Maßnahmen abgeleitet und umgesetzt. Im 2. Halbjahr 2016 werden wir die systematische und analytische Auswertung aller Verfahren erneut durchführen und aus den Erkenntnissen für die Folgejahre entsprechende Maßnahmen ableiten.

Der wirtschaftliche Erfolg der Prozessfinanzierung ist mit Blick auf das Gesamtjahr 2016 jedoch auch aufgrund der Langfristigkeit der Verfahren nur schwer prognostizierbar und weiter als stark volatil einzuschätzen. Er hängt neben dem rechtlichen Ausgang der finanzierten Gerichtsverfahren von der wirtschaftlichen Durchsetzbarkeit der titulierten Forderung ab. Das aktuelle Portfolio umfasst eine Vielzahl von Großverfahren mit einem Streitwert größer 4.000 TEUR, die gemessen am gesamten aktivierten Vermögenswert aus Prozessfinanzierung unverändert zum 31. Dezember 2016 einen Anteil von rund 46 % ausmachen und deren jeweiliger Abschluss und Ausgang einen nicht unerheblichen Einfluss im positiven wie auch negativen Sinne auf das gesamte Unternehmensergebnis entfalten könnte. Daher halten wir es auch nicht für angemessen, Prognosen für Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis in diesem Geschäftsbereich abzugeben.

Ein wirtschaftlicher Erfolg der Monetarisierung wird sich aufgrund der Langfristigkeit des Geschäftsmodells und der Einführung Mitte des Jahres 2016 noch nicht einstellen können und erst in den Folgejahren zu entsprechenden Effekten führen.

Bedeutsamer für den Bereich der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung sind allerdings die nicht-finanziellen Leistungsindikatoren wie das Optionsvolumen, das aktuelle Kostenrisiko und die Quote der gewonnenen Verfahren.

Im 1. Halbjahr 2016 lagen wir mit 1,9 Mio. EUR neu in Finanzierung genommenem Optionsvolumen über dem Wert für das Gesamtjahr 2015 (1,6 Mio. EUR neu in Finanzierung genommenem Optionsvolumen). Das angefragte Optionsvolumen bewegte sich auf dem Durchschnittsniveau der vergangenen Jahre. Mittelfristig streben wir im Durchschnitt ein jährlich neu in Finanzierung zu nehmendes Optionsvolumen von rund 7 bis 8 Mio. EUR an. Dieses mittelfristig angestrebte Volumenziel werden wir im Geschäftsjahr 2016 mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erreichen, da die geplanten Maßnahmen zur Erreichung dieses Zieles einen mehrjährigen Zeithorizont haben.

Die Zahl der neu in Finanzierung genommenen Verfahren lag im 1. Halbjahr 2016 mit 7 Verfahren über den 5 Verfahren in der Vorjahresvergleichsperiode. Für das Geschäftsjahr 2016 gehen wir nicht von einem Erreichen unseres mittelfristigen Zieles von mehr als 25 Verfahren aus.

Im 1. Halbjahr 2016 lag die Quote der gewonnenen Verfahren mit rund 50 % unter dem angestrebten Ziel von mehr als 60 %. Für das gesamte Geschäftsjahr 2016 gehen wir weiterhin von einer Quote von mehr als 60 % aus. Im 1. Halbjahr 2015 und im gesamten Geschäftsjahr 2015 lag die Quote bei rund 63 %.

Zum 30. Juni 2016 liegt das aktuelle Kostenrisiko zwischen 9,2 Mio. EUR und 11,2 Mio. EUR (31. Dezember 2015: 9,1 Mio. EUR bis 11,1 Mio. EUR).

Wir streben an, die Entwicklung des Kostenrisikos in den kommenden Jahren analog zu der Entwicklung des Optionsvolumens durch entsprechende Kostenregelungen zu steuern. Insgesamt wird dies auch von der Steigerung des Optionsvolumens im Gesamtjahr 2016 abhängen.

Eine weitergehende Prognose von Umsatz, Rohmarge und Periodenergebnis für den Bereich Prozessfinanzierung halten wir nicht für sachgerecht, da insbesondere der Zeitpunkt der Rechtskraft als Basis für die Umsatzrealisierung auch modellhaft nicht verlässlich eingeschätzt werden kann. Zudem beeinflussen einzelne größere Verfahren den Umsatz signifikant.

I.3 Übersetzungsdienstleistungen

Wir haben uns nach der Analyse des Marktes und der Wettbewerber sowie dem Entwicklungspotential des Übersetzungsdienstes dazu entschlossen, kein eigenständiges Angebot für Übersetzungen mehr anzubieten und werden das Geschäft auf einen Käufer überleiten. Nach derzeitigen Erkenntnissen wird diese Entscheidung keinen wesentlichen Einfluss auf die Ertragslage des Konzerns für die kommenden Jahre haben.

I.4 Vorratsgesellschaften

Der Ausbau und die Optimierung von kundenspezifischen Vertriebsmaßnahmen und Vertriebswegen im engen Zusammenhang mit unserem kontinuierlichen Verbesserungsprozess auf der Produktseite waren die Basis für das deutliche Umsatzwachstum im abgelaufenen Geschäftsjahr 2015. Zusätzlich haben sich die Veränderungen im M&A-Markt hin zu kleineren Transaktionen positiv auf das Geschäft ausgewirkt. Im 1. Halbjahr 2016 lagen wir bei den GmbH-Verkäufen um rund 15 % unter den Absatzzahlen des sehr guten Vorjahres. Für eine wiederholt positive Entwicklung im Bereich der Vorratsgesellschaften in Deutschland ist eine mit der des Jahres 2015 vergleichbare Entwicklung des M&A-Marktes in 2016 notwendig, also eine Steigerung der Anzahl durchgeführter Transaktionen. Unter dieser Annahme und bei Fortführung unserer Maßnahmen erwarten wir in 2016 bei den GmbH-Verkäufen einen Umsatz auf oder leicht unter dem des Jahres 2015.

Die Europäische Aktiengesellschaft (SE) hat sich neben den Klassikern GmbH, GmbH & Co. KG, AG und KG als integraler Bestandteil des Produktportfolios etabliert, bleibt aber ein volatiles Geschäft mit hoher Auswirkung auf den Umsatz. Nachdem im Geschäftsjahr 2015 das Absatzergebnis aus 2014 übertroffen werden konnte, haben wir derzeit eine gegenüber dem 1. Halbjahr 2015 doppelt so hohe Absatzzahl bei der SE verzeichnen können. Wir gehen für das Geschäftsjahr 2016 von einem Umsatzniveau dieser Rechtsform auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2015 aus, da der Markt für SE-Gründungen insgesamt überschaubar bleiben wird.

Der Fokus auf dem sukzessiven und zugleich fokussierten Ausbau der Tätigkeiten im europäischen Ausland wird in 2016 eingeschränkt fortgeführt. Das Angebot an Vorratsgesellschaften für die Märkte in den Niederlanden, Österreich und Luxemburg wird in 2016 aufgrund der geringen Nachfrage und der im Verhältnis hohen Kosten vertrieblich eingeschränkt bearbeitet werden.

Insgesamt gehen wir daher für das Gesamtjahr 2016 von Umsätzen bei den Vorratsgesellschaften auf oder leicht unter dem Vorjahresniveau aus. Da die relative Rohmarge sich nach unseren aktuellen Erkenntnissen nicht signifikant verändern wird und wir im Gesamtjahr 2016 von einem ähnlichen Kostenniveau wie 2015 ausgehen, erwarten wir keine Verbesserung des Ergebnisbeitrages bei den Vorratsgesellschaften.

I.5 GO AHEAD GmbH

Nach einer leichten Erholung der Neugründungen von Limiteds in Deutschland im Jahr 2014 ist es im Geschäftsjahr 2015 zu einem deutlichen Rückgang gekommen, der sich in den ersten Monaten des Jahres 2016 fortgesetzt hat. Die Löschungsquote bezogen auf den Anfangsbestand fällt derzeit geringer aus als in der Vorjahresperiode. Die Zahl der durch die GO AHEAD betreuten Limiteds ist auch im 1. Halbjahr 2016 weiter zurückgegangen. Gleichwohl sichern die mit diesen Kunden verbundenen Serviceleistungen weiterhin eine gesunde, wenn auch deutlich rückläufige Umsatzbasis.

Produktseitig haben wir unsere Kernkompetenz bei den gründungsnahen Dienstleistungen seit 2014 ausgebaut und bieten nun online Gründungsprodukte für fast alle Rechtsformen an. Über Kooperationen werden zusätzliche gründungsnahe Dienstleistungen wie zum Beispiel Buchhaltungsservice angeboten. Aufgrund der im Verhältnis zu der Limited geringen Dienstleistungstiefe und den geringeren Umsätzen, konnten diese Effekte den Umsatzrückgang aus dem Limited-Geschäft nicht kompensieren.

Die Umsatz- und Ergebnisentwicklung bei der GO AHEAD wird wie in den Vorjahren im kommenden Jahr maßgeblich vom Geschäft mit der Limited beeinflusst. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Marktdaten und in Verbindung mit den geplanten vertrieblichen Maßnahmen gehen wir bei den Neugründungen derzeit für 2016 von einem Niveau unter dem des Jahres 2015 aus. Da die Auswirkungen der derzeit unklaren Situation in Bezug auf einen möglichen EU-Austritt Großbritanniens nicht vorhersehbar sind, ist diese Prognose jedoch unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung einzuordnen.

Bei den Verkäufen im Zusammenhang mit den Rechtsformen GmbH und UG erwarten wir ein leichtes Wachstum in den Absatzzahlen.

Hinsichtlich der auf den Anfangsbestand des Jahres bezogenen Löschungsquote bei der Limited erwarten wir eine geringfügige Verschlechterung, da die geringeren Neugründungen der vergangenen Jahre das Löschungsaufkommen der davor liegenden guten Vorjahre derzeit nicht kompensieren können. Die Veränderung des Bestandes an Limiteds wird basierend auf unserer derzeitigen Markteinschätzung weiter absinken. Da die absolute Anzahl der Löschungen aber weiterhin über denen der Neugründungen liegen wird, gehen wir insgesamt von einem deutlichen Absinken der Kundenbasis im Bereich der Limited aus, wobei wir von einem Abschwächen dieser Entwicklung im Zeitablauf ausgehen.

Für 2016 ist daher mit einem weiteren Rückgang bei den Umsätzen aus den Servicepaketen zu rechnen, die wahrscheinlich nicht durch Umsatzsteigerungen anderer Produkte kompensiert werden können. Insgesamt wird dies für 2016 zu einem relativen Rückgang der Umsatzerlöse auf dem Niveau des Rückgangs aus 2015 führen. Hierauf haben wir bereits reagiert und notwendige Kosteneinsparungsmaßnahmen in 2015 initiiert. Wir gehen für den Bereich GO AHEAD daher bei weitestgehend konstanten Rohmargen insgesamt in 2016 von einem Ergebnis auf oder leicht unterhalb des Jahresergebnisses 2015 aus.

I.6 Sonstige Segmente im FORIS Konzern

In Abhängigkeit von Genehmigungsverfahren planen wir in 2016 zusätzlich Investitionen bei der FORIS Vermögensverwaltungs AG zur Verbesserung der Vermietbarkeit an Dritte. Insgesamt gehen wir für das Gesamtjahr 2016 für die FORIS Vermögensverwaltungs AG bei einem leichten Rückgang der nicht umlagefähigen Kosten von einer im Vorjahresvergleich leichten Verbesserung des Ergebnisses aus.

II. Risikobericht

II.1 Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem

Ziele

Neben der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ist wesentliches Ziel des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems (IKS) die Sicherstellung des Erhalts des Unternehmens mit dem Fokus auf bestandsgefährdende Risiken sowie Risiken mit Auswirkungen auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter A.5. des Konzernzwischenlageberichts zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung.

Grundsätzliche Systematik

Die Risiken werden systematisch und regelmäßig in den Kategorien „Bereichsübergreifend“, „Beschaffung“, „Leistungserstellung“, „Vertrieb“, „Personal“ und „Informationstechnische Risiken (EDV/IT)“ erfasst und im Risikokatalog dokumentiert. Die Bewertung erfolgt anhand der Eintrittswahrscheinlichkeit und der Schadenshöhe.

Der Umgang mit den bestehenden Risiken wird festgelegt und entsprechende Maßnahmen werden zum Zwecke der Risikosteuerung eingeleitet. Zur Gewährleistung der Kontinuität und zum Zwecke der Vergleichbarkeit erfolgen die Erfassung und Ermittlung der Risiken in standardisierten Bögen. Die Dokumentation beinhaltet zur Einschätzung und Verfolgung der Entwicklung der Risiken einen Vergleich mit der jeweiligen Vorperiode.

Überwachung des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems

Das Risikomanagementsystem ist in die regelmäßigen Kontrollprozesse des Unternehmens integriert. Die dokumentierten Ergebnisse werden in Form eines Risikoberichtes auch an den Aufsichtsrat kommuniziert, sodass dieser seiner Überwachungsfunktion bezüglich des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems nachkommen kann.

Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben prüft der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem, welches integraler Bestandteil des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems ist. Er berichtet dem Aufsichtsrat gegebenenfalls über festgestellte Schwächen im internen Kontroll- und Risikomanagementsystem.

Prozessfinanzierung und Monetarisierung

Das Geschäftsfeld Prozessfinanzierung und Monetarisierung ist geprägt durch seine Langfristigkeit. Im Hinblick darauf dokumentieren wir sämtliche finanzierte Verfahren mit ihrem Verlauf in der unternehmenseigenen Software. Den Beschluss über die Annahme einer Finanzierung sowie über alle signifikanten Ausgabeentscheidungen, einschließlich einer etwaigen Finanzierungsbeendigung, steuern wir nach einem festgelegten Prozedere und legen strenge Maßstäbe bei der Fallauswahl an. Hier sind immer mehrere erfahrene Volljuristen unter Einbeziehung des Vorstands beteiligt. Alle diesbezüglichen Entscheidungen werden schriftlich festgehalten und sind jederzeit abrufbar. Sämtliche ein- und ausgehende Post wird ebenso dokumentiert wie Telefonate, die zu den einzelnen Verfahren geführt werden. Alle Schriftsätze und gerichtlichen Verfügungen der Finanzierungsverfahren prüfen wir durch einen erfahrenen und besonders qualifizierten Volljuristen. Problemfälle erörtern wir grundsätzlich unter Beteiligung weiterer Volljuristen. Der Vorstand wird in die alle Entscheidungen einbezogen. Bei Überschreiten einer festgesetzten Grenze je Einzelfall wird die Zustimmung des Aufsichtsrats eingeholt. Die Bonitätsprüfung im Vorfeld erfolgt unter Einbeziehung des Vorstands auf Basis eines standardisierten Prozesses und wird systemtechnisch unterstützt und dokumentiert. Die Verfahren selbst unterliegen wenigstens zweimal pro Jahr einer Inventur, einschließlich Finanz- und Dokumentationskontrolle, auf Aktualität und Vollständigkeit.

Übersetzungsdienstleistungen

Bei der FORIS lingua wird die Auftragsabwicklung tagesbezogen in der EDV abgebildet. Alle relevanten Daten werden hier erfasst und lassen ebenfalls einen genauen Status der Auftragssituation wie auch den Vergleich mit Vorjahren zu. Bei der Auswahl von Übersetzern legen wir strengste Maßstäbe an, bevor diese in unseren Übersetzerpool aufgenommen werden. Bei Aufnahme werden neben den Sprachen auch die verschiedenen Qualifikationen der Übersetzer erfasst, um unseren Kunden einen Übersetzer mit entsprechender Branchenkenntnis und Qualifikation bieten zu können. Darüber hinaus wurde eine Versicherung abgeschlossen, die im Falle einer fehlerhaften Übersetzung einen entsprechenden Schaden bis zu 1 Mio. EUR ausgleicht.

Vorratsgesellschaften

Den Verkauf von Vorratsgesellschaften dokumentieren wir tagesbezogen im eigenen EDV-System. Gleiches gilt für den Stand der Reservierungen und der Lagerhaltung sowie der Gründung neuer Gesellschaften sowohl im Inland als auch im Ausland. Hier stehen Vergleichsdaten aller vorangegangenen Geschäftsjahre zur Verfügung, die taggenaue Vergleiche ermöglichen. Dies gilt für alle angebotenen Vorratsgesellschaften. Nachfrageschwankungen sind damit frühzeitig erkennbar und ermöglichen eine nachfragegerechte Bevorratung von Gesellschaften. Der weitgehend EDV-gestützte Verkaufsprozess unterliegt einer regelmäßigen rechtlichen Überprüfung der verwendeten Dokumente. Im Auslandsgeschäft bestehen Partnernetzwerke, um eine schnellstmögliche Lieferfähigkeit zu gewährleisten.

GO AHEAD GmbH

Das Rechnungs-, Mahn- und Inkassowesen wurde in den vergangenen Jahren schrittweise ausgebaut und optimiert, sodass eine zeitnahe Forderungsrealisierung und Analyse von Überfälligkeiten sichergestellt ist. Der aktive Erinnerungsservice an unsere Kunden hinsichtlich fristgerechter Einreichung von Unterlagen und Dokumenten an das englische Handelsregister entspricht den zum 1. Oktober 2009 geänderten aktuellen Anforderungen des „Companies Act“ inklusive den Ergänzungen in Bezug auf das in 2016 eingeführte Register für Personen mit signifikanter Kontrolle. Durch regelmäßige Beobachtung der Wettbewerber werden Veränderungen im Markt zeitnah erkannt, analysiert und gegebenenfalls Maßnahmen für das eigene Geschäft abgeleitet.

Informationstechnische Risiken (EDV/IT)

In den vergangenen Jahren wurden Maßnahmen zur Gewährleistung einer hohen Ausfallsicherheit unseres IT-Systems getroffen und auf Basis weitergehender Analysen ein insbesondere in Bezug auf die Ausfallsicherheit zukunftsweisendes Hardware-Konzept erarbeitet. Die Umsetzung des Konzeptes mit virtualisierten Servern und redundanter Hardware sowie entsprechenden Sicherungskonzepten begann im Geschäftsjahr 2011. Im Geschäftsjahr 2012 wurden Umstellungen und Erweiterungen bei der Software zur Verbesserung der Wartung sowie der Ausfallsicherheit umgesetzt. In 2013 wurden die Maßnahmen insbesondere zur Datensicherung und Wiederherstellbarkeit abgeschlossen, die in 2015 weiter verbessert wurden. In 2016 wurden zusätzliche Maßnahmen zur Absicherung eines nicht autorisierten Datenzugriffs von außen umgesetzt.

Bereichsübergreifend

Hinsichtlich des Managements der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.4.II.3.

II.2 Unternehmensspezifische Risiken

Prozessfinanzierung

Nach inzwischen über achtzehnjähriger Praxis mit der Prozessfinanzierung haben wir hinreichende Erfahrungswerte, um die mittelfristige Erfolgswahrscheinlichkeit der von uns finanzierten Verfahren abschätzen zu können. Gleichwohl ist und bleibt die Laufzeit der einzelnen Verfahren kaum kalkulierbar. Sie ist von zahlreichen Einflüssen geprägt, wie etwa der Auslastung der Gerichte, Richterwechsel oder der Dauer von Gutachtenerstellungen, auf welche die FORIS AG selbst keinen Einfluss hat. Soweit der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Revision ausgeschlossen hat, hindert die Einlegung einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde durch den Prozessgegner die endgültige Rechtskraft.

Die finanzierten Verfahren unterliegen der Einzelfallbetrachtung. Auch wenn die Einschätzung der rechtlichen und wirtschaftlichen Erfolgsaussichten durch erfahrene Juristen im Unternehmen auf Basis einer vom Anwalt des Forderungsinhabers erstellten rechtlichen Analyse vorgenommen wird, so hängt der rechtliche Ausgang der finanzierten Verfahren allein von der Einzelfallentscheidung des bzw. der jeweils zuständigen Richter ab. In welcher zeitlichen Dauer und mit welcher rechtlichen Begründung eine richterliche Entscheidung getroffen wird, kann von der FORIS AG dabei naturgemäß nicht beeinflusst werden. Auch die Einschätzung der nach einer rechtskräftigen Entscheidung zu erfolgenden wirtschaftlichen Durchsetzung des finanzierten Anspruchs erfolgt anhand aller zur Verfügung stehenden Wirtschaftsdaten des Anspruchsgegners zum Zeitpunkt der Finanzierungszusage. Veränderungen der Zahlungsfähigkeit des Anspruchsgegners während eines jahrelangen Gerichtsverfahrens können trotz fortlaufender Beobachtung des Anspruchsgegners eintreten. Auch diese können weder von der FORIS AG noch von dem Anspruchsinhaber oder seinem Anwalt beeinflusst werden.

Verfahren mit hohen Streitwerten, die durch mehrere Instanzen, gegebenenfalls auch mit mehreren Prozessparteien und Gutachtern finanziert werden, sind grundsätzlich geeignet, Klumpenrisiken zu bilden. Der Anteil dieser Großverfahren mit einem Streitwert größer 4.000 TEUR - gemessen an den bislang aktivierten Prozesskosten - beträgt derzeit rund 46 % (2015: 46 %). Stellt sich in diesen Verfahren am Ende ein Prozessverlust ein, so ist zum einen eine Wertberichtigung auf die aktivierten Prozesskosten erforderlich, zum anderen sind Rückstellungen für die zu leistenden gegnerischen Kosten zu bilden. Die Finanzierung solcher Verfahren, erst recht aber ein Zusammentreffen mehrerer solcher negativer Entscheidungen, würde zu einer erheblichen Ergebnisauswirkung und Liquiditätsbelastung führen. Im Rahmen des Abschlusses neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher stets auf das aktuelle Risikoverhältnis in Proportion zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.

Die stete Fortentwicklung der Verfahren durch Einreichung von Schriftsätzen, mündliche Verhandlungen, aber auch Hinweisbeschlüsse oder gerichtliche Entscheidungen machen regelmäßig Neubewertungen erforderlich, ob die aktivierten Verfahrenskosten im Hinblick auf den Verfahrensausgang noch als werthaltig angesehen werden können. Selbst dann, wenn der Anspruchsinhaber obsiegt und die FORIS AG ihren Kostenerstattungs- und Erlösanteil berechnet hat, können Forderungsausfälle nicht ausgeschlossen werden, die sich erst im Rahmen eines Vollstreckungsversuches herausstellen. Selbstverständlich ist die FORIS AG bemüht, Informationen zur Solvenz des Gegners bereits vor Annahme der Finanzierung zu erhalten. Eine solche Auskunft ist aber nicht immer und schon gar nicht mit Verlässlichkeit über die typischerweise drei bis fünf Jahre einer voraussichtlichen Prozessdauer zu erhalten. Wertberichtigungen nimmt die FORIS AG dann vor, wenn konkrete Umstände vorliegen oder Anhaltspunkte ersichtlich sind, die einer Realisation der Forderung entgegenstehen.

Hinsichtlich der Definition und Entwicklung des aktuellen Kostenrisikos verweisen wir auch auf unsere Ausführungen unter A.1.II und A.2.II.2.

Übersetzungsdienstleistungen

Aufgrund fehlerhafter Übersetzungen könnte es zu einer Inanspruchnahme auf Schadenersatz kommen, der bis zu einer Höhe von 1,0 Mio. EUR versichert ist. Außerdem könnten die betroffenen Kunden nach einem Schadensfall zu einem anderen Anbieter wechseln.

Vorratsgesellschaften

Das elektronische Handelsregister hat sich bundesweit etabliert und das Zeitfenster für Neugründungen deutlich verkürzt. Der Zeitfaktor hat daher an Bedeutung für den Erwerb einer Vorratsgesellschaft als Variante zur eigenen Gründung verloren. Weiter können interne Fehler im Gründungs- und Verkaufsprozess nicht vollständig ausgeschlossen werden. Neben dem Reputationsschaden und dem damit verbundenen Wegfall von Kundenbeziehungen können hieraus auch finanzielle Schäden entstehen. Auch der für diesen Bereich wichtige Markt für Unternehmenstransaktionen bleibt stark abhängig von der konjunkturellen Lage. Diese Entwicklungen könnten sich auch weiterhin als dämpfende Faktoren für den Handel mit Vorratsgesellschaften erweisen.

GO AHEAD GmbH

Die in 2008 erfolgte Einführung der Unternehmergesellschaft ging eindeutig zu Lasten der Nachfrage von Limited-Gründungen. Trotz Aufnahme der Unternehmergesellschaft in unser Produktportfolio konnten die fehlenden Umsätze aus dem Bereich der Limited nicht ausgeglichen werden. Diese Entwicklung wird sich weiter fortsetzen, sodass ohne weitere Kosteneinsparungen das Ergebnis überproportional sinken wird. Anhaltende Zahlungsschwierigkeiten und nachlaufende Insolvenzen aus der Finanzkrise bei Geschäftspartnern und Kunden können sich über dann auftretende Forderungsausfälle weiterhin nachteilig auf die Ertragslage auswirken. Darüber hinaus bestehen in einem ersten Schritt nur geringe Markteintrittsbarrieren beim Verkauf von Limiteds, sodass immer wieder mit neuen Marktteilnehmern gerechnet werden muss. Dies kann zu Lasten der am Markt durchsetzbaren Preise führen.

In dem EU-Referendum vom 23. Juni 2016 hat die Mehrheit der wahlberechtigten Bürger des Vereinigten Königreiches für einen Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union („Brexit“) gestimmt. Dieses Referendum ist nicht bindend und vor einem Austritt aus der EU müsste das Britische Unterhaus diesen formal beschließen. Anschließend müsste die britische Regierung dem Europäischen Rat die Absicht auszutreten mitteilen. Dann haben die britische Regierung und der Europäische Rat zwei Jahre Zeit, ein Abkommen über die Einzelheiten des Austritts auszuhandeln. Dies wiederum müsste der Europäische Rat nach Zustimmung des Europäischen Parlaments mit qualifizierter Mehrheit beschließen. Falls das Abkommen zwei Jahre nach Mitteilung noch nicht ausverhandelt ist, können durch einstimmigen Beschluss des Rates diese Verhandlungen zum Abkommen verlängert werden. Es ist derzeit daher nicht klar, ob und in welcher Ausprägung dieses Referendum umgesetzt wird. Die GO AHEAD könnte im Bereich der Limited insoweit betroffen sein, als dass im Falle eines Austritts des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union keine bilaterale Regelung für die Niederlassungsfreiheit getroffen wird. Dies würde wiederum bedeuten, dass die englische Limited nicht als Kapitalgesellschaft mit deutscher Niederlassung geführt werden kann.

FORIS Vermögensverwaltungs AG

Bei der FORIS Vermögensverwaltungs AG besteht ein Gewährleistungsrisiko für versteckte Mängel der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie, die erst zu einem späteren Zeitpunkt auftreten können. Wir verweisen auch auf unsere Ausführungen unter A.6 im Konzernzwischenlagebericht. Letztlich besteht ein Mietausfallrisiko durch sich verschlechternde Bonität der Mieter.

Informationstechnische Risiken (EDV/IT)

Durch die Zunahme IT-gestützter Geschäftsprozesse können sich Ausfälle bei der EDV-Infrastruktur im gesamten Konzern in höherem Maße niederschlagen. Durch die abschließende Umsetzung des in 2011 erarbeiteten Konzeptes mit virtualisierten Servern und redundanter Hardware konnte seit 2013 die Ausfallwahrscheinlichkeit der gesamten EDV-Infrastruktur nochmals deutlich reduziert werden.

Bereichsübergreifende Risiken

Hinsichtlich der finanzwirtschaftlichen Risiken verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.4.II.3.

Das im Konzernabschluss 2015 beschriebene steuerliche Risiko hat sich durch die Entscheidung des Bundesfinanzhofes am 29. Juni 2016 manifestiert. Am 30. November 2011 wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewertet und die entsprechenden Bescheide erlassen. Die sich hieraus ergebenden Steuerzahlungen wurden im Geschäftsjahr 2011 vollumfänglich abgebildet. Gegen einzelne Prüfungsfeststellungen, betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften durch die FORATIS AG, haben wir Einspruch eingelegt. Gleichwohl hatten wir in diesem Fall entsprechend der Bescheide eine Abbildung im Konzernabschluss 2013 vorgenommen. Das Finanzgericht Köln hat ein für die FORIS AG positives Urteil gefällt, gegen welches das Finanzamt Bonn Rechtsmittel eingelegt hat. Basierend auf dieser Entscheidung waren wir im Jahr 2014 von einem positiven Ausgang des Verfahrens ausgegangen. In Umsetzung des am 29. Juni 2016 verkündeten Urteils waren sowohl für die Jahre 2005 bis 2009 und die Folgejahre Steueraufwendungen zuzüglich Zinsen im Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2016 zu berücksichtigen als auch die latenten Steuererstattungsansprüche anzupassen. Das Gesamtrisiko von 1.363 TEUR wurde im Halbjahresabschluss 2016 vollständig erfasst.

II.3 Management und Darstellung der finanzwirtschaftlichen Risiken

Das Management der finanzwirtschaftlichen Risiken der FORIS umfasst neben dem Kapitalstruktur- und Kreditrisikomanagement auch das Management von Liquiditäts- und Marktpreisrisiken.

Kapitalstrukturmanagement

Das wesentliche Kapitalstrukturrisiko besteht darin, dass durch die Substitution von Eigenkapital durch Fremdkapital der Verschuldungsgrad auf ein Maß ansteigt, welches im Falle von auftretenden Verlusten zu einer Überschuldung oder zu erhöhten Fremdkapitalkosten aufgrund der verschlechterten Bonität führt. Die FORIS hat mit der Prozessfinanzierung einen Geschäftsbereich, welcher insbesondere durch seine Langfristigkeit über einzelne Geschäftsjahre hinaus Ertragsschwankungen unterliegt. Daher liegt der Fokus des Kapitalstrukturmanagements der FORIS auf einer über dem Durchschnitt liegenden Eigenkapitalausstattung und -quote. Die Entwicklung der Eigenkapitalquote wird monatlich unter Berücksichtigung der geschäftlichen Entwicklung in einer rollierenden Vorausschau geschätzt und quartalsweise berichtet. Die Eigenkapitalquote zum 30. Juni 2016 beträgt nunmehr 90,5 % nach 91,4 % zum 31. Dezember 2015.

Kreditrisikomanagement

Als Kreditrisiko oder Ausfallrisiko wird das Risiko bezeichnet, welches sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das überwiegende Kreditrisiko der FORIS ergibt sich aus Gläubigerpositionen gegenüber Kunden und Finanzinstituten. Hinsichtlich der Quantifizierung des maximalen Kreditrisikos verweisen wir auf unsere Ausführungen im Anhang unter B.6.III.5. Der überwiegende Teil der Kundenforderungen ergibt sich aus den Bereichen Prozessfinanzierung und GO AHEAD. Insoweit verweisen wir auf die entsprechenden Ausführungen unter A.4.II.1 und A.4.II.2. Bei der Zusammenarbeit mit Finanzinstituten wird auf die Bonität bzw. das Rating der einzelnen Institute abgestellt.

Liquiditätsmanagement

Das Liquiditätsrisiko besteht darin, dass die FORIS zu irgendeinem Zeitpunkt nicht in der Lage sein könnte, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Liquiditätsrisiken verweisen wir auf den Anhang unter B.6.III.5. Die Steuerung und Beobachtung des Zahlungsmittelbedarfs unter Berücksichtigung der bestehenden Kreditlinien erfolgten täglich zentral im Finanzbereich. Basierend auf der geschäftlichen Entwicklung und der Planung erfolgt monatlich eine rollierende Vorausschau über die Entwicklung der Zahlungsmittel und des Zahlungsmittelbedarfes.

Marktpreisrisikomanagement

Durch das Geschäftsmodell sind die Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken sowie die sonstigen Preisrisiken in der FORIS nur von untergeordneter Bedeutung. Aufgrund der Gesamtgröße des Konzerns werden sie einzeln im Finanzbereich beobachtet und gesteuert. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens für den Büroneubau wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft abgeschlossen. Hinsichtlich der quantitativen Angaben zu den Marktpreisrisiken verweisen wir auf den Anhang unter B.6.III.5.

Inflationsrisiko

Bei der Prozessfinanzierung und der Monetarisierung wird durch die Anpassung des gesetzlichen Basiszinssatz unter der Annahme einer gleichlaufenden Entwicklung von Inflationsrate und Basiszins das Inflationsrisiko deutlich gedämpft. Allerdings bietet dieser Zusammenhang wie bei den anderen Geschäftsbereichen keinen Schutz vor einer Hyperinflation oder einem deutlichen Auseinanderfallen von Inflationsrate und Basiszins.

III.Gesamtaussage zu den Chancen und Risiken

Das unternehmerische Handeln der FORIS AG ist auch darauf gerichtet, wesentliche Chancen und Risiken zu erkennen und zu ergreifen beziehungsweise ihnen angemessen entgegenzuwirken. Die systematische Analyse von möglichen Chancen und Risiken ist Teil des fortlaufenden Strategie- und Planungsprozesses der FORIS AG. Unter Berücksichtigung unserer aktuellen strategischen Ausrichtung hat sich unsere Chancen- und Risikosituation im Vergleich zum Vorjahr insgesamt nicht wesentlich verändert. Es wurden keine neuen Risiken identifiziert, die sich potenziell kritisch auf das Gesamtergebnis auswirken könnten. Durch die deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote sind geschäftsmodellimmanente Ergebnisschwankungen aus derzeitiger Sicht jederzeit verkraftbar. Nach Einschätzung des Vorstands sind derzeit keine Risiken absehbar, die einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Konzerns gefährden. Diese drohen auch nicht in absehbarer Zukunft.

5. Internes Kontroll- und Risikomanagementsystem in Bezug auf die Konzernrechnungslegung

Das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem (IKS) in Bezug auf die Konzernrechnungslegung der FORIS AG ist darauf ausgelegt, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und die Ordnungsmäßigkeit der Konzernrechnungslegung sowie die Einhaltung aller relevanten rechtlichen Normen im Konzern sicherzustellen. Wesentliches Ziel ist die Aufstellung eines Konzernabschlusses der

FORIS AG nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) - wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind - und den ergänzenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend § 315a Absatz 1 HGB. Darüber hinaus wird das Ziel verfolgt, den Jahresabschluss der FORIS AG nach den handelsrechtlichen Vorschriften aufzustellen.

Der Vorstand der FORIS AG ist für die Implementierung, die Ausgestaltung und den Umfang des IKS verantwortlich. Dagegen obliegt dem Aufsichtsrat der FORIS AG gemäß § 107 Absatz 3 Satz 2 AktG die Überwachung der Wirksamkeit des IKS und der FORIS AG. Eine interne Revision existiert nicht. Das gesamte IKS der FORIS ist allerdings nicht auf die Konzernrechnungslegung beschränkt, sondern umfasst alle wesentlichen Geschäftsprozesse. Insoweit verweisen wir auf unsere Ausführungen unter A.4.II. Mit Bezug auf das Konzernrechnungswesen umfasst das IKS die Gesamtheit aller Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen (Regelungen), die der Erreichung der zuvor genannten Ziele dienen. Die Steuerung der Konzernrechnungslegungsprozesse obliegt dem Bereich Finanzen und Controlling. Hier werden auch die relevanten rechtlichen Normen mit Bezug auf die Konzernrechnungslegung regelmäßig hinsichtlich ihrer Auswirkungen analysiert. Der gesamte Prozess der Erstellung und der Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts wird auch in zeitlicher Hinsicht mit dem Projektmanagementtool der FORIS AG gesteuert.

Das IKS in Bezug auf die Konzernrechnungslegung umfasst sowohl präventive als auch detektive Kontrollen. Die Ausgestaltung des IKS und der Kontrollen der FORIS AG basiert auf den folgenden Grundprinzipien: Das Transparenzprinzip besagt, dass auch unabhängige Dritte beurteilen können müssen, ob die beteiligten Personen sich an das etablierte Sollkonzept halten und danach handeln. Mit dem Vier-Augen-Prinzip soll sichergestellt werden, dass kein wesentlicher Vorgang ohne weitere Kontrolle bleibt. Das Vier-Augen-Prinzip der Funktionstrennung besagt im Wesentlichen, dass vollziehende, verbuchende und verwaltende Tätigkeiten eines Unternehmensprozesses nicht in einer Hand vereinigt sein sollen. Das Prinzip der Mindestinformation soll sicherstellen, dass für die handelnden Personen innerhalb eines Prozesses nur diejenigen Informationen verfügbar sein sollen, die sie für die Ausführung ihrer Tätigkeit benötigen. Dies schließt auch die entsprechenden Sicherungsmaßnahmen bei IT-Systemen mit ein.

Die operative Durchführung der Prozesse im Rechnungswesen erfolgt überwiegend im eigenen Haus, mit Ausnahme der ausgelagerten Personalbuchhaltung. Als Buchhaltungssystem wird konzernweit die Software hmd der hmd-Software AG eingesetzt, in der die Verbuchung der Einzelabschlüsse und die anschließende Konsolidierung unter Einbeziehung von Teilkonzernen erfolgen. Der Zugang zum Buchhaltungssystem wird durch spezielle Sicherheitseinrichtungen nur einem eingeschränkten Personenkreis ermöglicht. Dasselbe gilt auch für die zusätzlich zu erstellenden Dateien im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichtes.

Unabhängig von der Ausgestaltung eines IKS lässt sich aus einer wirksamen Implementierung eines solchen Systems nicht die absolute Sicherheit der Vermeidung oder Aufdeckung wesentlicher Falschaussagen in der Konzernrechnungslegung ableiten.

6. Risikoberichterstattung über die Verwendung von Finanzinstrumenten

Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos eines etwaigen Darlehens für den Büroneubau wurde ein entsprechendes Sicherungsgeschäft über ein Volumen von 2.000 TEUR bis zum 30. März 2020 abgeschlossen. Der Höchstsatz der Zinszahlungen unter Berücksichtigung des Zinssicherungsgeschäftes beträgt 3,3 %. Derzeit unterliegt die Bewertung dieses Sicherungsgeschäftes im FORIS Konzern ausschließlich einem Zinsänderungsrisiko. Bei einer Bewertung zum Stichtag 30. Juni 2016 in Höhe von 0,2 TEUR (31. Dezember 2015: 1,2 TEUR) ergibt sich ein maximales Risiko in gleicher Höhe. Über dieses Sicherungsgeschäft hinaus werden im FORIS Konzern keine Finanzinstrumente eingesetzt.

7. Übernahmerelevante Angaben

Hinsichtlich der Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter B.6.II.2.12.

Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte und die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. Auch sind dem Vorstand keine Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, welche besondere Kontrollbefugnisse verleihen, bekannt.

Direkte und indirekte Beteiligungen am Kapital des Unternehmens betreffen ausschließlich Organmitglieder. Insoweit verweisen wir auf die Angaben im Konzernanhang unter B.6.III.12 sowie unter B.6.III.13.

Die Satzung der FORIS AG enthält keine Ergänzungen oder dispositive Vorschriften hinsichtlich der Ernennung und Abberufung von Mitgliedern des Vorstands, die über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehen. Eine Änderung der Satzung kann nur mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfolgen. Das betrifft auch Änderungen des Unternehmensgegenstandes. Gemäß Satzung der FORIS AG sind Vorstand und Aufsichtsrat ermächtigt, bis zu 90 % des Jahresüberschusses in andere Gewinnrücklagen einzustellen. Zudem bedarf laut Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß Satzung der FORIS AG nicht zulässig.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 ist die Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 erloschen. In Umsetzung dieses Beschlusses vom 10. Juni 2014 und der Ermächtigung vom 24. Mai 2013 hat der Vorstand der FORIS AG am 18. August 2014 beschlossen, 548.945 Aktien der FORIS AG, die von der Gesellschaft auf Grundlage der genannten Ermächtigung durch die Hauptversammlung erworben wurden, unter Herabsetzung des Grundkapitals einzuziehen. Dies entspricht rund 10,0 % des Grundkapitals vor Einziehung und Kapitalherabsetzung. Der Aufsichtsrat der FORIS AG hat dem Beschluss des Vorstands mit Beschluss vom 18. August 2014 zugestimmt. Die entsprechende Satzungsänderung wurde am 22. September 2014 im Handelsregister eingetragen.

Das Grundkapital der FORIS AG nach der Einziehung der Aktien beträgt am 30. Juni 2016 4.940.514,00 EUR (31. Dezember 2015: 4.940.514,00 EUR) und ist eingeteilt in 4.940.514 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR.

Ebenfalls mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2019 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.

Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.

Am 10. August 2015 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 494.051 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der

FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat 3,25 EUR je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 0,62 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Donnerstag, dem 13. August 2015, bis Donnerstag, den 3. September 2015 um 12:00 Uhr (MEZ).

Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 10. August 2015 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 3. September 2015 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 36.556 Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Gesamtwert von 118.807,00 EUR. Sämtliche zum Rückkauf eingereichten Aktien wurden vollständig berücksichtigt.

Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 30. Juni 2016 und am 31. Dezember 2015 betrug 36.556 Stück oder insgesamt 0,74 % des Grundkapitals.

Die FORIS AG hat mit ihren Tochtergesellschaften keine Vereinbarungen getroffen, die bei einem Kontrollwechsel im Falle eines Übernahmeangebotes wirksam werden, sich ändern oder enden.

Es wurden keine Entschädigungsvereinbarungen der FORIS AG mit den Mitgliedern des Vorstands oder den Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebotes getroffen.

8. Vergütungsbericht

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder wird vom Aufsichtsrat festgelegt und regelmäßig überprüft. Das bestehende Vergütungssystem gewährleistet eine der Tätigkeit und Verantwortung angemessene Vergütung der Vorstandsmitglieder. Neben der persönlichen Leistung finden dabei auch die wirtschaftliche Lage, der Erfolg und die Zukunftsaussichten des Unternehmens Berücksichtigung.

Die Vergütung des Vorstandsmitglieds Ralf Braun setzt sich aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente zusammen. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 78 % und der variable Bestandteil 22 % der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthält mehrjährige Komponenten.

Für das Vorstandsmitglied Theo Paeffgen besteht die Vergütung ebenfalls aus einer erfolgsunabhängigen fixen und einer variablen Komponente. Der fixe Gehaltsbestandteil beträgt 50 %, der variable 50 % der maximalen Gesamtvergütung. Der variable Bestandteil enthält mehrjährige Komponenten.

Darüber hinaus enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors & Officers-Versicherung und eine Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.

Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 30. Mai 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2016 bis 2020 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands im 1. Halbjahr 2016 betrug 199 TEUR (1. Halbjahr 2015: 237 TEUR). In 2016 erfolgten Vergütungen für vergangene Jahre von rund 0 TEUR (Vorjahresperiode: 1 TEUR).

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine Vergütung von 14.000 EUR pro Jahr sowie außerdem ein Sitzungsgeld von 2.500 EUR pro Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1,5-Fache der Vergütung und des Sitzungsgeldes. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht für ein ganzes Kalenderjahr an, erhält es die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz ihrer Auslagen, wie z.B. der Reisekosten. Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen ggf. zu entrichtende Umsatzsteuer. Die einem Aufsichtsratsmitglied zustehende Vergütung wird jeweils fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat.

Bezugsrechte oder sonstige aktienbasierte Vergütungen bestehen nicht.

9. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

I. Erklärung gemäß § 289a Abs. 2 Nr. 1 HGB i.V.m. § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex (DCGK)

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und im Rahmen des Corporate Governance-Berichts unter Punkt B des Geschäftsberichts 2015 mit dessen Veröffentlichung auf der Internetseite unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. Darüber hinaus sind die Corporate-Governance-Berichte der Jahre 2007 bis 2013 unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/corporate-governance.html jederzeit abrufbar.

II. Angaben zu Unternehmensführungspraktiken gemäß § 289a Abs. 2 Nr. 2 HGB

Die im Internet veröffentlichten Leitlinien der FORIS AG und ihrer Tochtergesellschaften legen für alle Mitarbeiter der FORIS AG fest, wie wir bei der täglichen Arbeit mit internen und externen Gesprächspartnern umgehen, um das Vertrauen untereinander zu fördern und die Zusammenarbeit reibungslos, angenehm und effizient zu gestalten. Die Unternehmensleitlinien sind im Internet unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/unternehmensportrait/unternehmensleitlinien.html veröffentlicht.

III.Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand, Aufsichtsrat und Ausschüssen gemäß § 289a Abs. 2 Nr. 3 HGB

Der Vorstand führt regelmäßig Vorstandssitzungen durch, an denen auch Mitarbeiter aus den einzelnen Geschäftsbereichen teilnehmen. Soweit wichtige Entscheidungen zu treffen sind, werden diese durch standardisiert aufgebaute Beschlussvorlagen vorbereitet und vorab eingereicht und den Teilnehmern zur Verfügung gestellt. Weiterhin berichten im Rahmen der Vorstandssitzungen der Vorstand und die teilnehmenden Mitarbeiter aus den jeweiligen Bereichen über bedeutsame Ereignisse und Maßnahmen der Geschäftsentwicklung sowie die wesentlichen in den kommenden zwei Wochen anstehenden Ereignisse. Die Ergebnisse der Vorstandssitzungen werden in fortlaufenden Protokollen niedergelegt und dokumentiert; die Erledigung der darin festgelegten weiterführenden Maßnahmen wird lückenlos nachgehalten.

Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands. Der Aufsichtsrat entscheidet, wie viele Mitglieder der Vorstand haben soll. Der Aufsichtsrat erlässt eine Geschäftsordnung für den Vorstand, die einen Katalog zustimmungsbedürftiger Geschäfte sowie einen Geschäftsverteilungsplan enthält. Schließlich gibt sich der Aufsichtsrat eine Geschäftsordnung. Der Aufsichtsrat selbst wird durch dessen Vorsitzenden nach außen vertreten.

Der Vorstand nimmt an nahezu allen Sitzungen des Aufsichtsrats teil, berichtet schriftlich und mündlich zu den einzelnen Tagesordnungspunkten, erstellt Beschlussvorlagen und beantwortet die Fragen der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder. Die Tagesordnung und die Beschlussanträge werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats zwei Wochen vor der Sitzung schriftlich nebst ausführlichen vorbereitenden Unterlagen mitgeteilt. Vor den Sitzungen finden, soweit dies zur weiteren Vorbereitung sinnvoll erscheint, Gespräche zwischen dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats und dem Vorstand sowie zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats statt. Diese werden von einem regelmäßigen und intensiven schriftlichen Meinungsaustausch begleitet.

Von der Möglichkeit, Telefonkonferenzen durchzuführen und Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren zu fassen, wird ebenso Gebrauch gemacht, soweit dies im Sinne einer effizienten Arbeitsweise hilfreich erscheint.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erläutert jedes Jahr die Tätigkeit des Aufsichtsrats in seinem Bericht an die Aktionäre und in der Hauptversammlung.

Insbesondere der Vorsitzende des Aufsichtsrats trifft sich regelmäßig mit dem Vorstand und erörtert mit diesem aktuelle Fragen. Außerhalb dieser Treffen informiert der Vorstand den Aufsichtsratsvorsitzenden mündlich und schriftlich über aktuelle Entwicklungen.

IV.Frauenanteil

Aufgrund der tatsächlichen Organisation gibt es bei der FORIS AG derzeit keine 1. oder 2. Führungsebene unter dem Konzernvorstand im Sinne des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen. Entsprechende Zielgrößen und Fristen zur Erreichung dieser Zielgrößen sind daher nicht festzulegen.

Der Aufsichtsrat hat folgende Zielgrößen im Sinne des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen beschlossen: In Anbetracht der Größe des Unternehmens und der geringen Anzahl der Vorstandsmitglieder wurde die Zielgröße von Frauen im Vorstand mit Null festgelegt. Die Mandatsbesetzung im Aufsichtsrat sollte grundsätzlich unabhängig von der Geschlechterfrage allein nach Qualifikationsmerkmalen durch die Hauptversammlung erfolgen. Hier ist die Hauptversammlung mit ihrer Wahl völlig frei. In Anbetracht der laufenden Wahlzeit und des zuvor genannten Umstandes bezüglich der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates durch die Hauptversammlung hat der Aufsichtsrat die Zielgröße für den Anteil von Frauen im Aufsichtsrat ebenfalls mit Null festgelegt.

Bonn, 9. August 2016

FORIS AG

Der Vorstand

gez. Ralf Braun

gez. Theo Paeffgen

B. Konzernabschluss der FORIS AG (IFRS)

Anlage 1: Bilanz zum 30. Juni 2016 (Vermögenswerte)

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Bilanz Anhang (B.6) 30.06.2016 31.12.2015
EUR EUR EUR EUR
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LANGFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Immaterielle Vermögenswerte I.7.3, II.2.1 118.701,20 30.190,00
Goodwill I.7.3, II.2.2 2.864.760,00 2.864.760,00
Sachanlagen I.7.3, II.2.3 2.699.211,11 2.699.780,83
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien I.7.4, II.2.4 2.275.295,00 2.309.987,00
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen I.7.5, II.2.5 172.365,73 172.365,73
Latente Steuererstattungsansprüche I.7.7, II.2.7 935.277,00 9.065.610,04 1.608.315,00 9.685.398,56
KURZFRISTIGE VERMÖGENSWERTE
Vorräte I.7.8, II.2.8 1.397.906,02 637.459,89
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung I.7.10, II.2.10 4.028.577,33 3.761.894,53
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen I.7.5, II.2.5 913.353,32 733.642,30
Sonstige finanzielle Vermögenswerte I.7.6, II.2.6 984.221,95 986.099,14
Steuererstattungsansprüche I.7.9, II.2.9 92.865,48 376.886,13
Abgegrenzte Aufwendungen I.7.11, II.2.11 41.704,38 8.070,20
Zahlungsmittel I.7.12, II.2.12 2.901.012,62 10.359.641,10 5.389.306,85 11.893.359,04
SUMME VERMÖGENSWERTE 19.425.251,14 21.578.757,60

Anlage 2: Bilanz zum 30. Juni 2016 (Eigenkapital und Schulden)

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Bilanz Anhang (B.6) 30.06.2016 31.12.2015
EUR EUR EUR EUR
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EIGENKAPITAL
Gezeichnetes Kapital I.7.13, II.2.13 4.940.514,00 4.940.514,00
Eigene Anteile I.7.13, II.2.13 -36.556,00 -36.556,00
Kapitalrücklage I.7.13, II.2.13 10.652.285,81 10.652.285,81
Gewinnrücklagen I.7.13, II.2.13 754.082,00 754.082,00
Ergebnisneutrale latente Steuern I.7.13, II.2.13 -27.158,00 -27.158,00
Bilanzgewinn I.7.13, II.2.13 1.299.798,14 17.582.965,95 3.437.280,14 19.720.447,95
KURZFRISTIGE SCHULDEN
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten I.7.14, II.2.14 169.227,12 356.888,39
Abgegrenzte Erträge I.7.15, II.2.15 785.215,00 805.597,00
Rückstellungen I.7.16, II.2.16 344.561,41 407.900,09
Steuerschulden I.7.17, II.2.17 543.281,66 1.842.285,19 287.924,17 1.858.309,65
SUMME EIGENKAPITAL UND SCHULDEN 19.425.251,14 21.578.757,60

Anlage 3: Gewinn- und Verlustrechnung und Gesamtergebnisrechnung für das 1. Halbjahr 2016

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Gewinn- und Verlustrechnung Anhang (B.6) 01.01.-30.06.2016

EUR
01.01.-30.06.2015

EUR
Umsatzerlöse I.7.1, II.1.1 7.732.315,34 10.150.389,93
Sonstige betriebliche Erträge II.1.2 113.868,51 62.603,40
Materialaufwand II.1.3 -6.106.079,30 -7.332.569,95
Personalaufwand II.1.4 -870.530,96 -1.030.997,94
Abschreibungen II.1.5 -82.099,00 -83.263,18
Sonstige betriebliche Aufwendungen II.1.6 -826.210,77 -774.677,46
Operatives Ergebnis -38.736,18 991.484,80
Finanzerträge II.1.7 12.441,73 14.924,07
Finanzaufwendungen II.1.8 -147.239,35 -4.098,00
Ergebnis vor sonstigen Steuern -173.533,80 1.002.310,87
Sonstige Steuern II.1.9 -12.288,00 -12.287,30
Ergebnis vor Ertragsteuern -185.821,80 990.023,57
Ertragsteuern II.1.10 -1.216.066,50 5.400,00
Periodenergebnis -1.401.888,30 995.423,57
Periodenergebnis, den Eigenkapitalgebern zurechenbar -1.401.888,30 995.423,57
Unverwässertes Ergebnis je Aktie III.14.1 -0,29 0,1
Verwässertes Ergebnis je Aktie III.14.2 -0,29 0,1

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Gesamtergebnisrechnung 01.01.-30.06.2016

EUR
01.01.-30.06.2015

EUR
Periodenergebnis -1.401.888,30 995.423,57
Sonstiges Ergebnis 0 0
Gesamtergebnis -1.401.888,30 995.423,57
Gesamtergebnis, den Eigenkapitalgebern zurechenbar -1.401.888,30 995.423,57

Anlage 4: Kapitalflussrechnung für das 1. Halbjahr 2016

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Kapitalflussrechnung Anhang 01.01.-30.06.2016 01.01.-30.06.2015
B.6 EUR EUR EUR EUR
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Periodenergebnis / Gesamtergebnis -1.401.888,30 995.423,57
+ Abschreibungen auf Gegenstände des Anlagevermögens II.1.5 82.099,00 83.263,18
+/- Zunahme / Abnahme der Rückstellungen II.2.16 -63.338,68 71.912,70
-/+ Zahlungsunwirksame Bildung / Auflösung latenter Steuererstattungsansprüche II.2.7 673.038,00 0
-/+ Gewinn / Verlust aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens II.2.3 0 -551
+/- Abnahme / Zunahme Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung II.2.10 -266.682,80 51.869,82
+/- Abnahme / Zunahme Anteile Vorratsgesellschaften II.2.8 -760.446,13 -412.309,35
+/- Abnahme / Zunahme Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Aktiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind II.2.5, II.2.6, II.2.9, II.2.11 72.552,64 810.620,71
+/- Zunahme / Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie anderer Passiva, die nicht der Investitions- und Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind II.2.14, II.2.15, II.2.17 47.314,22 -425.052,57
\= Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -1.617.352,05 1.175.177,06

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Kapitalflussrechnung Anhang 01.01.-30.06.2016 01.01.-30.06.2015
B.6 EUR EUR EUR EUR
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Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit -1.617.352,05 1.175.177,06
+ Einzahlungen aus Abgängen Sachanlagevermögen II.2.3 0 570
- Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen II.2.3 -38.229,28 -55.822,71
- Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen II.2.1 -97.119,20 -25.087,29
\= Cashflow aus der Investitionstätigkeit -135.348,48 -80.340,00
- Auszahlungen zum Erwerb eigener Anteile II.2.13 0 0
- Auszahlungen Dividende II.2.13 -735.593,70 -494.051,40
- Auszahlungen aus der Tilgung von Finanzkrediten 0 0
\= Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit -735.593,70 -494.051,40
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds (Cashflow) -2.488.294,23 600.785,66
+ Finanzmittelfonds am 1.1. 5.389.306,85 4.383.045,86
\= Finanzmittelfonds am 30.6. 2.901.012,62 4.983.831,52
Zusammensetzung des Anhang 01.01.-30.06.2016 01.01.-30.06.2015
Finanzmittelfonds B.6 EUR EUR EUR EUR
+ Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten II.2.12 2.901.012,62 4.983.831,52
\= Finanzmittelfonds am 30.6. 2.901.012,62 4.983.831,52

Anlage 5: Eigenkapitalveränderungsrechnung für das 1. Halbjahr 2016

Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2016 bis 30. Juni 2016

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Gezeichnetes Kapital

EUR
Kapitalrücklage

EUR
Gewinnrücklagen

EUR
Ergebnis-neutrale latente Steuern

EUR
Bilanzgewinn / -Bilanzverlust

EUR
Summe

EUR
Stand 01.01.2016 4.903.958,00 10.652.285,81 754.082,00 -27.158,00 3.437.280,14 19.720.447,95
Eigene Anteile 0 0 0 0 0 0
Periodenergebnis / Gesamtergebnis 0 0 0 0 -1.401.888,30 -1.401.888,30
Zuführung Gewinnrücklage wegen Rückkaufs eigener Anteile 2015 0 0 0 0 0 0
Einstellung Gewinnrücklage 0 0 0 0 0 0
Gewinnausschüttung 0 0 0 0 -735.593,70 -735.593,70
Stand 30.6.2016 4.903.958,00 10.652.285,81 754.082,00 -27.158,00 1.299.798,14 17.582.965,95
Anhang II.2.13 II.2.13 II.2.13 II.2.13 II.2.13

Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015

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Gezeichnetes Kapital

EUR
Kapitalrücklage

EUR
Gewinnrücklagen

EUR
Ergebnis-neutrale latente Steuern

EUR
Bilanzgewinn / -Bilanzverlust

EUR
Summe

EUR
Stand 01.01.2015 4.940.514,00 10.652.285,81 479.609,50 -27.158,00 3.240.048,92 19.285.300,23
Eigene Anteile -36.556,00 0 -82.251,00 0 0 -118.807,00
Periodenergebnis / Gesamtergebnis 0 0 0 0 1.048.006,12 1.048.006,12
Zuführung Kapitalrücklage wegen Kapitalherabsetzung eigener Anteile 0 0 0 0 0 0
Zuführung Kapitalrücklage wegen Rückkaufs eigener Anteile 2015 0 0 118.807,00 0 -118.807,00 0
Einstellung Gewinnrücklage 0 0 237.916,50 0 -237.916,50 0
Gewinnausschüttung 0 0 0 0 -494.051,40 -494.051,40
Stand 31.12.2015 4.903.958,00 10.652.285,81 754.082,00 -27.158,00 3.437.280,14 19.720.447,95
Anhang II.2.13 II.2.13 II.2.13 II.2.13 II.2.13

Anlage 6: Anhang zum Konzernabschluss zum 30. Juni 2016

I. Allgemeine Grundlagen sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.1 Allgemeine Angaben

I.2 Erstmalige Anwendung der IFRS

I.3 Übereinstimmung mit IFRS

I.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden

I.5 Konsolidierungskreis und -methoden

I.6 Fremdwährungsumrechnung

I.7 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.8 Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten

I.9 Erwerbe und Veräußerungen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen

I.10 Leasing

I.11 Veröffentlichung

II. Erläuterung der Abschlussposten

II.1 Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung

II.2 Erläuterung der Bilanz

II.3 Segmentberichterstattung

II.4 Erläuterung zur Kapitalflussrechnung

III. Sonstige Angaben

III.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

III.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen

III.3 Eventualforderungen und -verbindlichkeiten

III.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

III.5 Risikoberichterstattung

III.6 Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche

III.7 Leasingverhältnisse

III.8 Anzahl der Arbeitnehmer

III.9 Honorierung der Abschlussprüfer

III.10 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

III.11 Nahestehende Unternehmen und Personen

III.12 Vorstand und Aufsichtsrat

III.13 Aktie

III.14 Ermittlung der Ergebnisse je Aktie

III.15 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex

I. Allgemeine Grundlagen sowie Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.1 Allgemeine Angaben

Sitz der Gesellschaft ist die Kurt-Schumacher-Straße 18-20 in 53113 Bonn, Deutschland. Die Gesellschaft wird in Form der Aktiengesellschaft nach deutschem Recht betrieben. Geschäftszweck sind der Erwerb und die Verwaltung von Vermögenswerten aller Art, die Beteiligung an anderen Unternehmen und an einzelnen Geschäften anderer Unternehmen, die finanzielle Beteiligung an der gerichtlichen und außergerichtlichen Geltendmachung von Rechtsansprüchen Dritter sowie die Erbringung von Dienstleistungen für Angehörige rechts- und steuerberatender Berufe. Die FORIS AG ist im deutschen Handelsregister des Amtsgerichtes Bonn unter der Nummer HRB 13175 eingetragen. Sie ist Muttergesellschaft und gleichzeitig oberste Muttergesellschaft des FORIS Konzerns. Die Aktien der im General Standard gelisteten FORIS AG werden neben Frankfurt am Main auch an anderen deutschen Börsen gehandelt.

Sämtliche (Konzern-)Jahresabschlüsse der in diesen Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen werden entsprechend IFRS 10 nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgestellt. Der Stichtag der Einzelabschlüsse der einbezogenen Konzerngesellschaften entspricht dem Stichtag des Konzernabschlusses. Die beschriebenen Methoden werden stetig auf die jeweilige Berichtsperiode angewendet, soweit nachfolgend nichts anderes angegeben wird. Wir weisen darauf hin, dass es nach Einschätzung des Managements im IFRS-Regelwerk keinen Standard gibt, der eindeutig beziehungsweise zwingend für die Bilanzierung der entsprechenden Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung heranzuziehen wäre. Daher und aufgrund des Gehalts der mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten haben wir im Rahmen einer Ermessensentscheidung eine Bilanzierungsmethode in Anlehnung an die Vorschriften in IAS 38 und IAS 37 angewendet.

Der Konzernabschluss ist in EUR aufgestellt. Bei der Angabe in Einheiten von je 1.000 (TEUR) ist er gerundet nach kaufmännischer Rechnungsmethode dargestellt. Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben Rundungsdifferenzen auftreten können. Der EUR stellt auch die funktionale Währung der FORIS AG dar.

Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert erfolgen auf Basis von Preisen, die nicht auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten notieren, sondern sich entweder direkt oder indirekt beobachten lassen (Stufe 2). Die Ermittlung des Fair Value der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie erfolgt nach Stufe 3 der Bewertungshierarchie laut IFRS 13.

I.2 Erstmalige Anwendung der IFRS

Die Rechnungslegungsvorschriften der IFRS wurden erstmalig auf den Konzernabschluss zum 1. Januar 2004 (IFRS–Eröffnungsbilanz) angewandt. Anpassungen der bisherigen Jahresabschlüsse nach HGB an die Vorschriften der IFRS erfolgten lediglich im Bereich der Gliederung und der Anhangsangaben. Effekte durch die Umstellung der bisherigen Rechnungslegungsstandards auf IFRS auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und den Cashflow waren nicht zu verzeichnen. Eine Aufstellung des Konzernabschlusses nach HGB erfolgte letztmalig für das Jahr 2004.

I.3 Übereinstimmung mit IFRS

Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) herausgegebenen International Financial Reporting Standards (IFRS) einschließlich aller Interpretationen des International Financial Reporting Standards Interpretations Committee (IFRS IC), wie sie in der EU anzuwenden sind, in EUR erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist in Anlehnung an das Gesamtkostenverfahren nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) erstellt worden. Die ergänzend anzuwendenden Regelungen des § 315a HGB wurden berücksichtigt.

I.4 Änderung der Rechnungslegungsmethoden

I.4.1 Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die in 2015 Anwendung finden

Die im Geschäftsjahr 2016 erstmals verpflichtend anzuwendenden neuen beziehungsweise geänderten Verlautbarungen des IASB hatten keine oder keine wesentliche Auswirkung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beziehungsweise die Cashflows des FORIS Konzerns. Eventuell sich hieraus ergebende ergänzende Angaben im Anhang wurden umgesetzt. Hinsichtlich der Details verweisen wir auf unsere entsprechenden Ausführungen im Konzernabschluss 2015 unter I.4 im Anhang.

I.4.2 Veröffentlichte und noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards, Interpretationen und Änderungen

Bei den bis zum Zeitpunkt der Berichterstattung bekannt gemachten, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendenden Standards und Interpretationen prüft die FORIS AG die möglichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beziehungsweise die Cashflows des FORIS Konzerns. Wir gehen derzeit nicht von wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage aus. Soweit nichts anderes angegeben wird, wendet die FORIS AG neue Standards erst ab dem Zeitpunkt der verpflichtenden Anwendung an. Hinsichtlich der Details verweisen wir auf unsere entsprechenden Ausführungen im Konzernabschluss 2015 unter I.4 im Anhang.

I.5 Konsolidierungskreis und -methoden

I.5.1 Konsolidierungskreis

Tochterunternehmen der FORIS AG sind Gesellschaften, die von der FORIS AG direkt oder indirekt kontrolliert werden. Davon ist regelmäßig auszugehen, wenn der Stimmrechtsanteil größer als 50 % ist oder beispielsweise durch Stimmrechtsvereinbarungen eine Kontrolle hergestellt wird. In den Konzernabschluss der FORIS AG wurden neben der Muttergesellschaft FORIS AG die Einzelabschlüsse der nachfolgenden Tochterunternehmen mit einbezogen:

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Name, Sitz Wert der Beteiligung lt. Bilanz des Mutterunternehmens Beteiligungsquote Bilanzielles Eigenkapital Perioden-ergebnis
30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
30.06.2016

%
31.12.2015

%
30.06.2016

EUR
01.01. - 30.06.2016

EUR
--- --- --- --- --- --- ---
Atrium Vermögensverwaltungs Limited, Bonn 1) 3) 0 0 100 100 5.904 803
CPM Cash Pool GmbH, Bonn 1 1 100 100 0 0
Deutsche Geschäftsführertag GmbH, Bonn 25.000 25.000 100 100 26.370 306
FORATIS AG, Bonn 3) 50.000 50.000 100 100 55.000 0
FORATIS Gründungs GmbH, Bonn 2) 3) 0 0 100 100 25.000 0
FORIS Vermögensverwaltungs AG, Bonn 3) 250.000 250.000 100 100 141.821 43.887
Gewerbepark Zapfholzweg AG, Bonn 50.000 50.000 100 100 49.748 48
GO AHEAD GmbH, Bonn 3) 3.247.174 3.247.174 100 100 100.000 0
Go Ahead Service Limited, Birmingham 1 1 100 100 0 0
Go Ahead Services Limited, Birmingham 1 1 100 100 13.416 37
lavend GmbH, Bonn 2) 3) 0 0 100 100 25.000 0
On Behalf Limited, Birmingham 1 1 100 100 0 0
On Behalf Service Limited, Birmingham 1 1 100 100 0 0
On Behalf Services Limited, Birmingham 1 1 100 100 0 0
SIP-Planbau Projektgesellschaft für Bauen und Sanieren mbH i.L., Bonn 1 1 100 100 0 0
3.622.181 3.622.181

1) Es handelt sich um ein Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Kapital beträgt 15 GBP und wird von der FORATIS AG gehalten.

2) Es handelt sich um Tochterunternehmen der FORATIS AG. Das Stammkapital beträgt jeweils 25.000 EUR und wird von der FORATIS AG gehalten.

3) Inanspruchnahme der Befreiungsvorschriften nach § 264 Abs. 3 HGB.

Alle in der Übersicht dargestellten Unternehmen sind zu 100 % Töchter der jeweiligen Muttergesellschaft. Der Konsolidierungskreis der FORIS AG umfasst somit sämtliche Beteiligungen.

Anteile an Gemeinschaftsunternehmen oder assoziierten Unternehmen bestanden weder zum 31. Dezember 2015 noch zum 31. Dezember 2014.

Grundsätzlich werden Tochterunternehmen zu dem Zeitpunkt in den Konzernabschluss mit einbezogen, an dem die Kontrolle an die Muttergesellschaft übergegangen ist.

I.5.2 Konsolidierungsmethoden und -grundsätze

Unternehmenszusammenschlüsse werden grundsätzlich nach der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten entsprechen der übertragenden Gegenleistung für die Anteile und werden zum Zeitpunkt des Erwerbes mit dem beizulegenden Zeitwert auf die einzeln zuordnenbaren Vermögenswerte und Schulden verteilt.

Ergibt sich aus der übertragenden Gegenleistung für die Anteile an dem Tochterunternehmen über die einzeln zuordnenbaren Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbs ein Überschuss, entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen ein Goodwill. Eine planmäßige Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht. Der Goodwill wird jährlich einem Werthaltigkeitstest unterzogen. Darüber hinaus erfolgt ein entsprechender Werthaltigkeitstest immer dann, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass eine Wertminderung vorliegen könnte. Wird eine Wertminderung festgestellt, erfolgt eine aufwandswirksame Berücksichtigung in dem Geschäftsjahr, in dem die Wertminderung eingetreten ist.

Die von den Tochtergesellschaften erwirtschafteten Ergebnisse sind erfolgswirksam ausgewiesen und werden ab dem Erwerbszeitpunkt im Konzernabschluss berücksichtigt. Alle maßgeblichen konzerninternen Transaktionen, Salden und Zwischenergebnisse zwischen den Konzernunternehmen wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Die FORIS AG hat von dem Befreiungsrecht gemäß § 264 Abs. 3 HGB zur Veröffentlichung der Einzelabschlüsse der unter D.6.I.5.1 mit laufender Nummer 3 gekennzeichneten, konsolidierten Tochterunternehmen Gebrauch gemacht.

I.5.3 Sonstige Angaben

Hinsichtlich der FORIS AG und der konsolidierten Gesellschaften nach B.6.I.5.1 bestehen keinerlei maßgebliche Beschränkungen im Sinne des IFRS 12. Wir weisen allerdings darauf hin, dass gemäß § 10 der Satzung der FORIS AG die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses bedarf, der mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist nicht zulässig. Der Buchwert der Immobilien inklusive Grund und Boden beträgt zum 31. Dezember 2015 4.889 TEUR (31. Dezember 2015: 4.949 TEUR).

Zwischen der FORIS AG und der FORATIS AG, der FORIS Vermögensverwaltungs AG sowie der GO AHEAD GmbH bestehen Ergebnisabführungs- und Beherrschungsverträge. Auch hat die FORIS AG für die FORIS Vermögensverwaltungs AG zugunsten der Sparkasse KölnBonn eine Patronatserklärung über 3.000 TEURO abgegeben. Die Erklärung steht in engem Zusammenhang mit der Finanzierung des im Juni 2011 fertig gestellten Büroneubaus. Derzeit valutiert das Bankdarlehen wie im Vorjahr mit 0 TEURO. Darüber hinaus bestehen keine vertraglichen Vereinbarungen der FORIS AG gegenüber ihren Tochterunternehmen zur Gewährung einer Finanzhilfe.

Es bestehen seitens der FORIS AG oder eines ihrer Tochterunternehmen derzeit keine Absichten, anderen Unternehmen aus dem Konsolidierungskreis gemäß B.6.I.5.1 ohne vertragliche Verpflichtung eine Finanzhilfe oder sonstige Hilfe zu gewähren oder bei der Beschaffung einer solchen Hilfe behilflich zu sein.

I.6 Fremdwährungsumrechnung

Bestehende Fremdwährungskonten zur vereinfachten Ausführung des Zahlungsverkehrs in den jeweiligen Ländern (im Wesentlichen Großbritannien) wurden mit dem Stichtagskassakurs zum 30. Juni 2016 bewertet. Eventuell resultierende Fremdwährungsgewinne und -verluste wurden im Geschäftsjahr erfolgswirksam erfasst.

Geschäftsvorfälle in fremder Währung während des Geschäftsjahres werden zum Kassakurs im Zeitpunkt des Geschäftsvorfalles umgerechnet. Der EURO stellt die funktionale Währung aller in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften dar, sodass hieraus keine Umrechnungsdifferenzen entstehen.

I.7 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsperioden angewendet, sofern nichts anderes angegeben ist.

I.7.1 Umsatzrealisierung

Umsätze und Erträge werden zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen Gegenleistung oder Forderung bewertet und stellen Beträge für im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit erbrachte Leistungen - abzüglich Umsatzsteuer und Erlösschmälerungen - dar.

Die FORIS AG realisiert den Umsatz grundsätzlich dann, wenn der Kunde die Kontrolle über das Gut erlangt oder die Dienstleistung erbracht wurde. Erlösschmälerungen werden hiervon abgezogen und getrennt erfasst. Zu dem jeweiligen Stichtag erfolgt eine Berücksichtigung nach dem Verhältnis der zu erbringenden Leistung zur Gesamtleistung.

Abweichend hiervon werden im Bereich Prozessfinanzierung Umsätze dann realisiert, wenn ein Urteil rechtskräftig geworden ist, nach Obsiegen in zweiter Instanz und die Revision nicht zugelassen wurde oder wenn ein Vergleich geschlossen wurde.

I.7.2 Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst und periodengerecht abgegrenzt.

Sind Fremdkapitalkosten direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswertes zuzuordnen, so werden diese als Teil der Anschaffungs- und Herstellungskosten dieses Vermögenswertes aktiviert. Dies erfolgt über den Zeitraum von der erstmaligen Inanspruchnahme der entsprechenden Finanzmittel bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Vermögenswert zum Gebrauch oder dem Verkauf bereit ist.

I.7.3 Immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und Goodwill

Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögenswerte mit bestimmter Nutzungsdauer werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die jeweilige Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten), bewertet. Die unterstellte Nutzungsdauer beträgt bei den immateriellen Vermögenswerten zwischen zwei und vier Jahre. Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte sind nicht vorhanden.

Sämtliche Sachanlagen werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen über die voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer (fortgeführte Anschaffungskosten), bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten beinhalten sämtliche dem Erwerb zurechenbaren Aufwendungen. Falls ein Vermögenswert des Sachanlagevermögens aus mehreren Bestandteilen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern besteht, wird dieser Vermögenswert in die entsprechenden wesentlichen Bestandteile zerlegt und diese werden mit den unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern abgeschrieben. Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten, wie zum Beispiel wesentliche Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Bestandteil eines Vermögenswertes erfasst, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Unternehmen hieraus ein zukünftiger Nutzen zufließen wird und die Kosten auch zuverlässig ermittelt werden können. Nicht wesentliche Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden im jeweiligen Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasst. Die unterstellte wirtschaftliche Nutzungsdauer für sämtliche Sachanlagen mit Ausnahme von Grundstücken und Gebäuden beträgt zwischen drei und zwölf Jahren. Das selbst genutzte Bürogebäude in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20 wird im Durchschnitt über rund 50 Jahre abgeschrieben. Grundstücke werden nicht abgeschrieben.

Planmäßig abgeschriebene immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen werden im Wert dann gemindert, wenn eine Bewertung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert dies erforderlich macht (außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf nach IAS 36). Eine entsprechende Überprüfung erfolgt, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Entsprechende Hinweise ergaben sich im Geschäftsjahr nicht. Falls in der Vergangenheit eine solche Wertminderung berücksichtigt wurde, wird zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob eine Wertaufholung zu erfolgen hat. Fallen die Gründe für eine Wertminderung weg, erfolgen Zuschreibungen bis maximal zur Höhe der fortgeführten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

An jedem Abschlussstichtag oder wenn entsprechende Hinweise vorliegen, werden sowohl Nutzungsdauern als auch Abschreibungsmethoden von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen überprüft. Sollten die Erwartungen zu diesem Zeitpunkt von den bisherigen Schätzungen und Annahmen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 erfasst.

Die Abschreibung erfolgt nach der linearen Methode. Geringwertige Vermögenswerte werden in voller Höhe in dem Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Für Zwecke der Darstellung im Anlagengitter wird ein fiktiver Vollabgang im Folgejahr unterstellt.

Die aus der Ausbuchung einer Sachanlage resultierenden Gewinne oder Verluste werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Position „Sonstige betriebliche Erträge“ beziehungsweise „Sonstiger betrieblicher Aufwand“ zu dem Zeitpunkt erfasst, zu welchem der Gegenstand ausgebucht wird. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung einer Sachanlage ist die Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Gegenstands.

Goodwill

Ein Goodwill entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen. Er ergibt sich aus dem Überschuss der übertragenden Gegenleistung für die Anteile an dem Tochterunternehmen über die einzeln zuordenbaren Vermögenswerte und Schulden des Tochterunternehmens zum Zeitpunkt des Erwerbes. Eine planmäßige Abschreibung des Goodwills erfolgt nicht. Der Goodwill wird auf der Basis des erzielbaren Betrags der zahlungsmittelgenerierenden Einheit („Cash Generating Unit“ oder CGU), welcher der Goodwill zuzuordnen ist, auf eine Wertminderung untersucht („Werthaltigkeitstest“). Der Goodwill wird der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet, die voraussichtlich aus dem Erwerb Nutzen zieht. Der Werthaltigkeitstest wird grundsätzlich jährlich durchgeführt. Darüber hinaus erfolgt ein entsprechender Werthaltigkeitstest immer dann, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass eine Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorliegen könnte.

Der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist mit dem höheren der beiden Beträge aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert zu vergleichen. Der beizulegende Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ist der Betrag, der für einen Vermögenswert oder eine zahlungsmittelgenerierende Einheit (Cash Generating Unit) zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern nach Abzug von Veräußerungskosten erzielt werden könnte. Der Nutzungswert ist dagegen der Barwert der geschätzten künftigen Cashflows, die aus der fortgesetzten Nutzung eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit und deren Abgang am Ende der Nutzungsdauer erwartet werden können. Der Nutzungswert gibt den Kenntnisstand und die Erwartungen des bilanzierenden Unternehmens sowie unternehmensspezifische Faktoren wieder, die nur für das bilanzierende Unternehmen zutreffen können. Übersteigt der Buchwert den höheren Betrag aus dem beizulegenden Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und dem Nutzungswert, erfolgt eine aufwandswirksame Berücksichtigung in dem Geschäftsjahr, in dem die Wertminderung eingetreten ist.

Der beizulegende Zeitwert sollte primär unter Berücksichtigung von marktpreisorientierten Verfahren bestimmt werden. Soweit diese nicht anwendbar sind, kann ein kapitalwertorientiertes Verfahren, nicht jedoch ein kostenorientiertes Verfahren angewendet werden. Für die Ermittlung des Nutzungswerts kommt dagegen ausschließlich ein kapitalwertorientiertes Verfahren zur Anwendung.

Bei der Ermittlung der Nutzungswerte wird als kapitalwertorientiertes Verfahren das Discounted-Cashflow (DCF)-Verfahren angewendet. Bei dieser Risikozuschlagsmethode werden die Cashflows aus dem betrachteten Bewertungsobjekt mit einem risikoangepassten Kapitalisierungszinssatz auf den Bewertungsstichtag diskontiert (Diskontierungssatz). Dazu wird als Referenzgröße eine aus den Gegebenheiten am Kapitalmarkt abgeleitete Renditeforderung herangezogen, die das Risikoprofil des Bewertungsobjekts möglichst adäquat widerspiegelt. Unternehmenssteuern des bilanzierenden Unternehmens werden grundsätzlich berücksichtigt, nicht jedoch persönliche Einkommensteuern der Anteilseigner. Zur Ermittlung des Diskontierungssatzes wird das Konzept der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (Weighted Average Cost of Capital oder WACC) auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (Capital Asset Pricing Model oder CAPM) angewendet. Der Basiszins, die Marktrisikoprämie und die Fremdkapitalkosten bestimmen sich grundsätzlich nach den Gegebenheiten des Währungsraumes und der spezifischen Situation der zahlungsmittelgenerierenden Einheit, in dem die Cashflows aus der Nutzung des Vermögenswerts generiert werden.

I.7.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie in der Kurt-Schumacher-Straße 22 wird in der Bilanz gesondert ausgewiesen. Der erstmalige Ansatz erfolgte zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten. Für die Folgebewertung wurde von der Wahlmöglichkeit gemäß IAS 40 Gebrauch gemacht und das Anschaffungskostenmodell gewählt. Daher gelten für die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie die Bewertungsvorschriften von IAS 16.

Somit erfolgt eine Bewertung mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie wurde in die wesentlichen Bestandteile mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauern zerlegt und entsprechend unterschiedlich abgeschrieben. Nachträgliche Anschaffungskosten, wie zum Beispiel wesentliche Ersatzinvestitionen, werden nur dann als Bestandteil des Vermögenswertes erfasst, wenn eine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht, dass dem Unternehmen hieraus ein zukünftiger Nutzen zufließen wird und die Kosten auch zuverlässig ermittelt werden können. Nicht wesentliche Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentlichen Ersatzinvestitionen darstellen, werden im jeweiligen Geschäftsjahr aufwandswirksam erfasst. Das Bürogebäude in der Kurt-Schumacher-Straße 22 wird im Durchschnitt über rund 33 Jahre abgeschrieben. Die Bandbreite der wirtschaftlichen Nutzungsdauer der einzelnen Komponenten liegt zwischen 15 Jahren für Teile des Innenausbaus und 100 Jahren für den Rohbau. Das Grundstück wird nicht abgeschrieben. Die Abschreibung hat mit Fertigstellung des Gebäudes am 1. Juni 2011 begonnen und erfolgt nach der linearen Methode.

Planmäßig abgeschriebene als Finanzinvestition gehaltene Immobilien werden im Wert dann gemindert, wenn eine Bewertung zu dem niedrigeren beizulegenden Wert dies erforderlich macht (außerplanmäßiger Abschreibungsbedarf nach IAS 36). Eine entsprechende Überprüfung erfolgt, wenn entsprechende Ereignisse eingetreten sind oder Umstände vorliegen, die darauf hinweisen, dass der Buchwert möglicherweise nicht mehr erzielbar ist. Entsprechende Hinweise ergaben sich im Geschäftsjahr nicht.

An jedem Abschlussstichtag - oder wenn entsprechende Hinweise vorliegen - werden sowohl Nutzungsdauern als auch Abschreibungsmethoden der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien überprüft. Sollten die Erwartungen zu diesem Zeitpunkt von den bisherigen Schätzungen und Annahmen abweichen, werden die entsprechenden Änderungen gemäß IAS 8 erfasst.

Es bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich der Veräußerung von als Finanzinvestitionen gehaltenen Grundstücken und Gebäuden, mit Ausnahme der durch die in 2013 ergänzte Regelung im § 10 der Satzung. Hiernach bedarf die Veräußerung von Immobilien eines Hauptversammlungsbeschlusses, der mit einer Mehrheit von 80 % des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals gefasst werden muss. Die Belastung von Immobilien zu anderen Zwecken als zur Sicherung des operativen Geschäftsbetriebes ist gemäß § 10 der Satzung ebenfalls nicht zulässig.

Die Ableitung eines Zeitwertes auf Basis notierter Preise auf einem aktiven Markt ähnlicher Immobilien - oder hilfsweise durch Vergleiche mit Preisen auf weniger aktiven Märkten oder von abweichenden Immobilien - war aufgrund fehlender oder nicht kontinuierlich ermittelbarer Daten nicht möglich. Die hierbei unterstellten vergleichsweise idealtypischen Märkte existieren für das zu bewertende Objekt nicht. Daher wird bei der Ermittlung des Zeitwertes das Verfahren von diskontierten Cashflow-Prognosen verwendet. Basis für einen Detailprognosezeitraum ist das bestehende Mietvertragsverhältnis mit den entsprechenden Verlängerungsoptionen und Preisgleitklauseln. Der Restwert nach Auslaufen des Prognosezeitraumes von zehn Jahren wurde ebenfalls auf Basis der Cashflows mit Hilfe des Terminal Values barwertig ermittelt. Dieser Wert wurde mit der sogenannten Maklermethode verprobt. Hier wird ein Vielfaches der zuletzt prognostizierten Jahresnetto-Kaltmiete angesetzt.

Ein externes Gutachten zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes wurde nicht herangezogen.

I.7.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Davon in Abzug gebracht werden Wertberichtigungen, die auf Basis der in Einzelfällen bekannten Ausfallrisiken beziehungsweise pauschal für die einzelnen Forderungen aufgrund von Erfahrungswerten gebildet werden. Ausfallrisiken manifestieren sich in der Regel durch Zahlungsschwierigkeiten, wahrscheinliche Insolvenz oder Nichterfüllung. Soweit im Einzelfall etwa Vollstreckungsmaßnahmen im Bereich der Prozessfinanzierung erforderlich sind, kann der Zufluss auch erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Die Erfassung der Wertberichtigungen erfolgt auf gesonderten Konten. Bei endgültiger Uneinbringlichkeit werden die Einzelwertberichtigungen gegen den Buchwert aufgerechnet. Anpassungen der Wertberichtigungen werden ergebniswirksam erfasst.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen werden als kurzfristig klassifiziert, wenn der Zahlungseingang innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten zu erwarten ist. Im Bereich der Prozessfinanzierung kann es grundsätzlich zu Verzögerungen beim Zahlungseingang kommen. Der Zeitpunkt des Mittelzuflusses ist dabei nicht in allen Fällen zuverlässig bestimmbar. Solange keine rechtlich bindende längerfristige Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, wird ein Mittelzufluss innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten erwartet. In den Forderungen sind langfristig fällige Teilbeträge in Höhe von 172 TEUR (Vorjahr: 172 TEUR) enthalten. Diese wurden wie im Vorjahr mit einem Zinssatz von 5,5 % p. a. abgezinst.

I.7.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte werden zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge mit den fortgeschriebenen Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Soweit erforderlich, werden Wertberichtigungen vorgenommen und auf separaten Konten erfasst. Abweichend hiervon wird das zur Absicherung des Zinsrisikos abgeschlossene Zinssicherungsgeschäft in der Folge zum Fair Value bewertet.

Wertpapiere werden zum Stichtag mit dem geringeren Rückkaufswert ausgewiesen.

Zu der in Vorjahren erfolgten Errichtung des Bürogebäudes zu Vermietungszwecken wurde eine langfristige Finanzierung von maximal 3.000 TEUR mit einem variablen Zinssatz auf 1-Monats-EURIBOR-Basis abgeschlossen. Nach der erfolgten vollständigen Tilgung valutiert das entsprechende Darlehen mit 0 TEUR.

Zur Absicherung des Zinsrisikos wurde für den Zeitraum vom 30. September 2010 bis zum 30. März 2020 ein Zinssicherungsgeschäft über 2.000 TEUR vereinbart. Die Prämie für die Zinssicherung betrug 142 TEUR und war am 6. April 2010 fällig. Der Höchstsatz aus dem Zinssicherungsgeschäft beträgt 3,3 %. Zum 30. Juni 2016 erfolgte seitens der darlehensgebenden Bank eine Marktwertbestätigung mit 0,2 TEUR (31. Dezember 2015: 1,2 TEUR). Die zukünftigen Zahlungsströme wurden von der darlehensgebenden Bank auf Basis allgemein anerkannter Bewertungsmodelle (Black-Scholes, Black-Derman-Toy), der Zinsstrukturkurve und der am Markt gehandelten Volatilitäten des Bewertungsstichtages ermittelt und auf diesen abgezinst. Der sich ergebende Differenzbetrag wurde erfolgswirksam im Periodenergebnis berücksichtigt. Über dieses Geschäft hinaus wurden keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen.

I.7.7 Latente Steuererstattungsansprüche

Die latenten Steuererstattungsansprüche umfassen zu erwartende Steuererstattungen beziehungsweise zukünftige Ertragsteuerminderungen aus der Nutzung von in Vorjahren entstandenen steuerlichen Verlustvorträgen. Aktivierter Goodwill, der nicht gleichzeitig steuerlich abzugsfähig ist, führt nicht zu latenten Steuern. Die latenten Steuererstattungsansprüche werden mit den zukünftig gültigen Steuersätzen bewertet, wobei Steuersatzänderungen grundsätzlich erst zum Zeitpunkt des effektiven Inkrafttretens der Gesetzesänderung berücksichtigt werden. Soweit die Realisierbarkeit von latenten Steuererstattungsansprüchen in Zukunft nicht hinreichend wahrscheinlich erscheint, erfolgt kein Ansatz. Der Berechnung liegt die vom Vorstand aufgestellte und vom Aufsichtsrat genehmigte Jahresplanung zugrunde, die für die Zwecke der Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche über einen Zeitraum von fünf Jahren fortentwickelt wird. Wesentliche Annahmen, auf denen die Fortentwicklung beruht, sind Annahmen und Schätzungen zu Umsatzentwicklung, Marktanteil, Wachstumsraten des Marktes, Entwicklung der Kosten sowie der Abschreibungen auf das Umlaufvermögen.

I.7.8 Vorräte

Vorräte sind zu dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten abzüglich vorgenommener Abwertungen und dem Nettoveräußerungswert zum Bilanzstichtag angesetzt. Zu den Anschaffungskosten zählen alle Kosten des Erwerbs, die angefallen sind, um die Vorräte in einen verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Der Nettoveräußerungswert ergibt sich aus dem erwarteten Verkaufserlös abzüglich gegebenenfalls noch anfallender Kosten. Bei den Anteilen an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften werden neben Abwertungen auch die Einzahlungsverpflichtungen abgezogen. Abwertungen werden auf einem gesonderten Konto erfasst und im Falle einer Inanspruchnahme gegen den Buchwert aufgerechnet.

I.7.9 Steuererstattungsansprüche

Die Bewertung von Steuererstattungsansprüchen erfolgt zum Nominalbetrag der Einbehaltungen und des voraussichtlichen Erstattungsanspruchs.

I.7.10 Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung

Unter dieser Position werden die mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten in Anlehnung an die Vorschriften von IAS 38 und IAS 37 bilanziert. Die erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten ergeben sich aus dem Prozessfinanzierungsvertrag, auf dessen Basis die FORIS AG und der jeweilige Vertragspartner eine Gemeinschaft zur Durchsetzung von rechtlichen Ansprüchen bilden. Das wesentliche erworbene Recht der FORIS AG ist das künftige Recht auf Erlösauskehr im Erfolgsfalle und stellt einen immateriellen Vermögenswert sui generis dar. Dieser wird bei Zugang mit den Anschaffungskosten bewertet. Anschaffungskosten sind die dem Vermögenswert direkt zurechenbaren Kosten wie insbesondere die Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Gutachter. Abwertungen erfolgen dann, wenn die erfolgreiche Durchsetzung des jeweiligen rechtlichen Anspruches nicht mehr mit überwiegender Wahrscheinlichkeit gegeben ist und die fortgeführten Anschaffungskosten unterschritten werden.

I.7.11 Abgegrenzte Aufwendungen

Es handelt sich um Aufwendungen, deren Gegenleistungen in zukünftigen Dienstleistungen bestehen und innerhalb des kommenden Jahres verrechnet werden. Die Bewertung erfolgt zum Marktwert.

I.7.12 Zahlungsmittel

Die Zahlungsmittel umfassen Bargeld, jederzeit verfügbare Guthaben bei Kreditinstituten sowie die mit Guthaben verrechneten Inanspruchnahmen von Kontokorrentkrediten mit einer ursprünglichen Laufzeit von weniger als drei Monaten.

I.7.13 Eigenkapital

Als gezeichnetes Kapital werden die Stammaktien der FORIS AG klassifiziert. Die im Rahmen des Aktienrückkaufs 2013 erworbenen Anteile wurden im Geschäftsjahr 2014 eingezogen und die entsprechende Satzungsänderung am 22. September 2014 im Handelsregister eingetragen. Die im Rahmen des Aktienrückkaufs 2015 erworbenen Anteile werden mit dem Wert ihrer bezahlten Gegenleistung vom Eigenkapital abgezogen, bis die Aktien eingezogen werden.

I.7.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

Zum Bilanzstichtag wurden ausschließlich zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen passiviert. Die Bewertung erfolgt bei Entstehen der Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Leistungen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode. Bei Zahlungsverpflichtungen mit Fälligkeiten innerhalb von zwölf Monaten erfolgt ein Ausweis unter den kurzfristigen Schulden. Andernfalls werden diese als langfristige Schulden bilanziert.

I.7.15 Abgegrenzte Erträge

Es handelt sich um Erträge, deren Gegenleistungen in zukünftigen Dienstleistungen bestehen und innerhalb des kommenden Geschäftsjahres realisiert werden. Die Bewertung erfolgt bei Entstehen der Verbindlichkeit in Höhe des beizulegenden Zeitwertes der erhaltenen Leistungen. Die Folgebewertung erfolgt zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode.

I.7.16 Rückstellungen

Rückstellungen werden dann angesetzt, wenn gegenüber einem Dritten eine rechtliche oder faktische Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses besteht und eine überwiegende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme mit entsprechendem Mittelabfluss besteht. Darüber hinaus muss eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich sein. Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen erfasst.

Aus den Prozessfinanzierungsverträgen ergibt sich auch die Pflicht zur Übernahme der Kosten des Anspruchsgegners im Falle eines negativen Ausgangs des Prozesses. Eine Passivierung dieser Pflicht erfolgt bei negativen Erfolgsaussichten und somit überwiegender Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der FORIS AG aus ihrer Verpflichtung zur Übernahme der Kosten, sofern eine verlässliche Schätzung der Höhe nach möglich ist.

I.7.17 Steuerschulden

Steuerschulden wurden unter Berücksichtigung etwaiger Zinsen mit dem jeweiligen Festsetzungs- oder Anmeldebetrag im Konzernabschluss erfasst.

I.8 Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten

I.8.1 Einordnung von Finanzinstrumenten

Die FORIS AG ordnet die genutzten Finanzinstrumente nach IAS 39 in die folgenden Kategorien ein:

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Kategorien finanzielle Vermögenswerte Abkürzung
Loans and Receivables - Kredite und Forderungen LaR
Financial assets at fair value through profit or loss - Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden FAaFV

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Kategorien finanzielle Verbindlichkeiten Abkürzung
Financial Liabilities measured at amortised costs - Finanzielle Verbindlichkeiten, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden FLaAC

I.8.2 Angaben zur Gesamtergebnisrechnung und weitere Angaben

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30.06.2016 Bewertungs-kategorie IAS 39 Buchwert Beizulegender Zeitwert Nettogewinn / - Nettoverlust
Finanzielle Vermögenswerte TEUR TEUR TEUR
Forderungen ausLieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen LaR 1.086 -7
Zinssicherung FAaFV 1 1 0
Sonstige finanzielleVermögenswerte LaR 983 0
Zahlungsmittel LaR 2.901 0
4.971 1 -7

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30.06.2016 Bewertungs-kategorie IAS 39 Buchwert Beizulegender Zeitwert Nettogewinn / - Nettoverlust
Finanzielle Verbindlichkeiten TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten FLaAC 169 0
169 0 0

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31.12.2015 Bewertungskategorie IAS 39 Buchwert Beizulegender Zeitwert Nettogewinn / - Nettoverlust
Finanzielle Vermögenswerte TEUR TEUR TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen LaR 906 -414
Zinssicherung FAaFV 1 1 -18
Sonstige finanzielle Vermögenswerte LaR 985 0
Zahlungsmittel LaR 5.389 0
7.281 1 -432

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31.12.2015 Bewertungskategorie IAS 39 Buchwert Beizulegender Zeitwert Nettogewinn / - Nettoverlust
Finanzielle Verbindlichkeiten TEUR TEUR TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten FLaAC 357 11
357 0 11

Bei den der Kategorie LaR beziehungsweise FLaAC zugeordneten Vermögenswerten und Schulden stellt der Buchwert einen angemessenen Näherungswert für den beizulegenden Zeitwert dar, sodass Angaben zum Zeitwert nicht erfolgen müssen. Der Nettoverlust bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögenswerten resultiert sowohl im Berichtsjahr wie im Vorjahr aus den Wertberichtigungen auf Forderungen sowie den Erträgen aus der Auflösung von Wertberichtigungen und abgeschriebenen Forderungen. Im 1. Halbjahr 2016 wurden 2 TEUR (Geschäftsjahr 2015: 7 TEUR) aus Umrechnungsdifferenzen ertragswirksam und 7 TEUR (Geschäftsjahr 2015: 5 TEUR) aufwandswirksam erfasst.

I.8.3 Darstellung der Fair-Value-Hierarchie gemäß IFRS 13

Für sämtliche finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, ist eine Bemessungshierarchie festzulegen. Die Einteilung erfolgt anhand der verwendeten Inputfaktoren in drei Stufen, wobei den Inputfaktoren auf Stufe 1 die höchste Priorität eingeräumt wird. Sind die herangezogenen Inputfaktoren eines Vermögenswerts oder einer Schuld auf unterschiedlichen Stufen der Bemessungshierarchie angesiedelt, erfolgt die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts in ihrer Gesamtheit auf derjenigen Stufe der Bemessungshierarchie, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bemessung insgesamt wesentlich ist. Nachfolgende Inputfaktoren führen zu einer Einteilung in die jeweilige Stufe der Bemessungshierarchie.

Stufe 1: Inputfaktoren der Stufe 1 sind notierte Preise für identische Vermögenswerte und Schulden in für die FORIS AG am Bewertungsstichtag zugänglichen Märkten.

Stufe 2: Inputfaktoren der Stufe 2 sind andere Inputfaktoren, welche für die Vermögenswerte und Schulden am Bewertungsstichtag unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind.

Stufe 3: Inputfaktoren der Stufe 3 sind am Bewertungsstichtag nicht unmittelbar oder mittelbar beobachtbare Inputfaktoren für Vermögenswerte und Schulden, die über eine modellbasierte Bewertung auch auf Annahmen und Schätzungen beruhen.

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Zuordnung der finanziellen Vermögenswerte und Schulden zu den drei Stufen der Fair-Value-Hierarchie nach IFRS 13.

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30.06.2016 Vermögenswerte Fair Value Gesamt

TEUR
Fair Value Stufe 1

TEUR
Fair Value Stufe 2

TEUR
Fair Value Stufe 3

TEUR
Zinssicherung 1 0 1 0
1 0 1 0
31.12.2015 Vermögenswerte Fair Value Gesamt

TEUR
Fair Value Stufe 1

TEUR
Fair Value Stufe 2

TEUR
Fair Value Stufe 3

TEUR
Zinssicherung 1 0 1 0
1 0 1 0

Das Zinssicherungsgeschäft wurde in die Stufe 2 eingeordnet, da hier die zukünftigen Zahlungsströme von der darlehensgebenden Bank auf Basis allgemein anerkannter Bewertungsmodelle (Black-Scholes, Black-Derman-Toy), der Zinsstrukturkurve und der am Markt gehandelten Volatilitäten des Bewertungsstichtages ermittelt und auf diesen abgezinst wurden.

Im 1. Halbjahr 2016 fanden keine Wechsel zwischen Hierarchiestufen in den Finanzinstrumenten der FORIS AG statt. Wechsel zwischen den Stufen der Fair-Value-Hierarchie werden zu Beginn des jeweiligen Quartals vorgenommen, in dem der Anlass oder die Veränderung der Umstände liegen, aus denen der Wechsel resultiert.

I.9 Erwerbe und Veräußerungen von Gesellschaften und Geschäftsbereichen

Im 1. Halbjahr 2016 und im Geschäftsjahr 2015 wurden keine Gesellschaften oder Geschäftsbereiche erworben oder veräußert.

I.10 Leasing

Die FORIS hat als Leasing-Nehmer Leasingverträge für Kopierer, Drucker und Frankiergeräte abgeschlossen. Bei diesen Verträgen trägt der Leasing-Geber die wesentlichen Chancen und Risiken (Operating Lease). Daher erfasst die FORIS als Leasing-Nehmer alle Raten erfolgswirksam im jeweiligen Geschäftsjahr linear über die Laufzeit. Darüber hinaus wurden keine Leasingverträge mit der FORIS als Leasingnehmer abgeschlossen. Die Leasingverträge für Kopierer und Drucker sind im 1. Halbjahr 2016 ausgelaufen.

Durch die Vermietung der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie sowie Untervermietung von Teilen der auch selbstgenutzten Immobilie bestehen im Sinne der IFRS Operating Leasing Verhältnisse mit der FORIS AG als Leasing-Geber. Die Mietzahlungen werden erfolgswirksam im jeweiligen Geschäftsjahr erfasst.

I.11 Veröffentlichung

Die Veröffentlichung des Halbjahresfinanzberichts der FORIS zum 30. Juni 2016 erfolgt im elektronischen Bundesanzeiger. Der Halbjahresfinanzbericht kann ab dem 9. August 2016 auf der Internetseite der Gesellschaft https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html eingesehen werden.

Die FORIS AG hat ihren testierten (Konzern-)Jahresabschluss 2015 am 17. März 2016 der Öffentlichkeit im Internet zur Verfügung gestellt. Im Bundesanzeiger erfolgte die Veröffentlichung des Jahresabschlusses der FORIS AG am 23. Juni 2016 und die des Konzernabschlusses am 29. Juni 2016. Die Hauptversammlung fand am 30. Mai 2016 statt.

II. Erläuterung der Abschlussposten

II.1 Erläuterung der Gewinn- und Verlustrechnung und der Gesamtergebnisrechnung

II.1.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse setzen sich im Wesentlichen aus Erlösen aus der Prozessfinanzierung, aus Gesellschaftsverkäufen, Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer und aus den Übersetzungsdienstleistungen zusammen.

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01.01.-30.06.2016

EUR
01.01.-30.06.2015

EUR
Prozessfinanzierung 366.932,05 2.126.195,64
Übersetzungsdienstleistungen 138.859,58 210.516,12
Verkauf von Vorratsgesellschaften 5.972.309,50 6.446.932,29
Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD 1.092.047,37 1.205.332,02
Sonstige Segmente im FORIS Konzern 162.166,84 161.413,86
7.732.315,34 10.150.389,93

II.1.2 Sonstige betriebliche Erträge

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01.01.-30.06.2016

EUR
01.01.-30.06.2015

EUR
Auflösung von Rückstellungen 50.214,80 12.334,12
Erträge aus abgeschriebenen Forderungen 6.832,25 10.037,36
Provisionserträge aus Forderungseintreibung, Werbeeinnahmen sowie sonstige Erträge 4.030,84 15.731,04
Erträge aus Herabsetzung Wertberichtigung 25.300,83 19.375,12
Untervermietung von Geschäftsräumen / Parkplätzen 0 495
Versicherungsentschädigungen 6.848,50 3.123,05
Gewinn aus der Veräußerung von Anlagevermögen 0 551
Übrige 20.641,29 956,71
113.868,51 62.603,40

II.1.3 Materialaufwand

Der Materialaufwand beinhaltet ausschließlich Aufwendungen für bezogene Leistungen. Diese sind folgenden Segmenten zuzuordnen:

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01.01.-30.06.2016

EUR
01.01.-30.06.2015

EUR
Prozessfinanzierung 360.090,05 1.083.436,60
Übersetzungsdienstleistungen 74.429,56 116.554,17
Verkauf von Vorratsgesellschaften 5.512.219,10 5.954.274,67
Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer der GO AHEAD 159.340,59 178.304,51
Sonstige Segmente im FORIS Konzern 0,00 0,00
6.106.079,30 7.332.569,95

II.1.4 Personalaufwand

Die Kosten für Personal setzen sich zusammen aus:

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01.01.-30.06.2016

EUR
01.01.-30.06.2015

EUR
Löhne und Gehälter 769.226,66 904.368,24
Soziale Abgaben 97.944,30 122.789,70
Weitere Kosten der Altersversorgung 3.360,00 3.840,00
870.530,96 1.030.997,94

II.1.5 Abschreibungen

Abschreibungen wurden vorgenommen auf:

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01.01.-30.06.2016

EUR
01.01.-30.06.2015

EUR
Immaterielle Vermögenswerte 8.608,00 10.644,00
Sachanlagen 73.491,00 72.619,18
82.099,00 83.263,18

II.1.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Hierunter fallen die laufenden Kosten des Geschäftsbetriebes sowie Effekte aus Wertberichtigungen. Es handelt sich im Wesentlichen um:

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01.01.-30.06.2016

EUR
01.01.-30.06.2015

EUR
Wertberichtigungen auf Forderungen 34.036,01 47.306,82
Werbe-, Reise- und Repräsentationskosten 182.576,79 196.561,69
Rechtsberatungs-, Gutachten- und sonstige Beratungskosten 90.459,62 54.874,95
Verwaltungskosten 87.869,66 84.954,86
Fort- und Weiterbildung 79.108,90 7.528,88
EDV-Kosten 78.858,89 80.676,47
Schadenersatz 1.373,41 89
Raumkosten 55.752,30 54.494,14
Instandhaltung 15.659,05 46.315,46
Buchführungs-, Steuerberatungs- und Jahresabschlusskosten 56.350,83 52.102,71
Börsenkosten und Kosten der Hauptversammlung 32.696,02 45.383,87
Weitere Aufwendungen 64.295,82 51.422,43
Versicherungen/Beiträge 23.166,38 26.952,45
Fremdpersonalkosten und weitere Personalnebenkosten 6.157,96 16.320,08
Mahnkosten 17.849,13 9.693,65
826.210,77 774.677,46

Die Wertberichtigungen auf Forderungen verteilen sich wie folgt:

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01.01.-30.06.2016

EUR
01.01.-30.06.2015

EUR
Wertberichtigung Prozessfinanzierung 7.731,50 6.307,68
Wertberichtigung und Ausbuchungen Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer GO AHEAD 26.304,51 40.871,14
Ausbuchungen Verkauf von Vorratsgesellschaften 0 0
Wertberichtigungen und Ausbuchungen Übersetzungsdienstleistungen 0 128
34.036,01 47.306,82

Die Wertberichtigung bei der GO AHEAD unterteilt sich in die Zuführung zur pauschalierten Einzelwertberichtigung sowie Forderungsverluste aus der Ausbuchung uneinbringlicher Forderungen.

II.1.7 Finanzerträge

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01.01.-30.06.2016

EUR
01.01.-30.06.2015

EUR
Zinsen Prozessfinanzierung 5.793,40 8.194,34
Bewertung Zinssicherung 0 2.088,06
Zinsen aus Steuern 6.313,50 86
Sonstige Zinsen und zinsähnliche Erträge 334,83 4.555,67
12.441,73 14.924,07

Die sonstigen Zinsen und zinsähnlichen Erträge resultieren aus Zinsgutschriften, aus Festgeldanlagen, gewährten Darlehen. Im Vorjahr war hier zusätzlich die Aufzinsung einer erstmals in 2010 bilanzierten Forderung aus einem Grundstücksverkauf an die Stadt Luckenwalde erfasst. Die Forderung wurde am Fälligkeitsdatum 1. September 2015 vollständig ausgeglichen.

II.1.8 Finanzaufwendungen

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01.01.-30.06.2016

EUR
01.01.-30.06.2015

EUR
Kurzfristige Darlehen Vorratsgesellschaften und weitere Finanzaufwendungen 31,6 0
Zinsen auf Steuernachforderungen 146.188,00 4.098,00
Bewertung Zinssicherung 1.019,75 0
147.239,35 4.098,00

Die Zinsen auf Steuernachforderungen betreffen die FORIS AG aus der Zuführung zur Rückstellung für die drohende Inanspruchnahme für Steuern von Tochtergesellschaften mit 3 TEUR (Vorjahresperiode 4 TEUR). Der überwiegende Teil von 143 TEUR betrifft den Zinsanteil für die Berücksichtigung de des Urteils des Bundesfinanzhofes zur steuerliches Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften. In der Bewertung der Zinssicherung wurde im Vorjahr die Bewertungsänderung des Zinssicherungsgeschäftes berücksichtigt.

II.1.9 Sonstige Steuern

Es handelt sich um Grundsteuern für das betrieblich genutzte Grundstück sowie um die Erstattung der britischen Finanzverwaltung von in Deutschland nicht abzugsfähiger Umsatzsteuer.

II.1.10 Ertragsteuern

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01.01.-30.06.2016

EUR
01.01.-30.06.2015

EUR
Gewerbe- und Körperschaftsteuer aus der steuerlichen Außenprüfung sowie Differenzen aus Vorjahren -544.265,17 5.649,00
Veränderung latente Steuern -673.038,00 0
Körperschaft- und Gewerbesteuer Vorjahre aus der Abwicklung von Altgesellschaften 1.762,67 0
Gewerbesteuer -189 -86
Körperschaftsteuer -337 -163
-1.216.066,50 5.400,00

In der Berichtsperiode waren aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofes zur steuerliches Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften Nachzahlungen in Höhe von 544 TEUR für die Jahre von 2005 bis 2009 sowie die Folgejahre als Gewerbe- und Körperschaftsteuer aus der steuerlichen Außenprüfung aus Vorjahren zu berücksichtigen. Der im Vorjahr als Gewerbe- und Körperschaftsteuer aus der steuerlichen Außenprüfung erfasste Ertrag resultierte aus der erfolgswirksamen Erfassung von Erstattungsansprüchen gegen die Finanzverwaltung, deren Durchsetzung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erwartet worden war. Die Veränderungen bei den latenten Steuern resultierten ebenfalls aus der geänderten steuerlichen Behandlung der Vorratsgesellschaften, da dies zu einer Reduzierung der steuerlich nutzbaren Verlustvorträge geführt hat. Die Körperschaft- und Gewerbesteuer Vorjahre aus der Abwicklung von Altgesellschaften beinhalten auf ehemalige Vorratsgesellschaften der FORIS AG entfallende Ertragsteuern. Die Inanspruchnahme für diese Steuerbeträge wird durch die FORIS AG auf dem Rechtsweg bestritten.

II.1.11 Steuerüberleitungsrechnung

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01.01.-30.06.2016 01.01.-30.06.2015
Bemessung

EUR
Steuer

EUR
Bemessung

EUR
Steuer

EUR
--- --- --- --- --- --- ---
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit = Ergebnis vor Ertragsteuern -185.822 265.008
Gesetzlicher Steuersatz 32,98% -61.275 32,98% 87.333
Veränderungen nach dem GewStG 17,15% 17,15%
Enthaltene Ergebnisse § 8b Abs. 5 KStG 0 0 -810.521 -139.001
Nutzung / Erhöhung Verlustvorträge nach GewStG 167.300 28.358 511.885 86.526
Steuerübernahme GewSt 0 7.900
Hinzurechnungen / Kürzungen 46.388 7.955 60.984 10.476
Veränderungen nach dem KStG 15,83% 15,83%
Enthaltene Ergebnisse § 8b Abs. 5 KStG 0 0 -810.521 -128.265
Nutzung / Erhöhung Verlustvorträge nach dem KStG 166.320 26.320 491.669 77.528
Steuerübernahme KSt/SolZ -1.763 9.859
Hinzurechnungen / Kürzungen 29.041 4.596 78.332 12.396
Differenzen aus steuerlichen Rundungsvorschriften -10 0 0
Zwischensumme 4.181 24.752
Steuerdifferenzen aus Vorjahr 544.265 -232.516
Enthaltener anteiliger Verlust einer konsolidierten Gesellschaft, die dem deutschen Steuerrecht unterliegt ohne Steuerausgleich 17,15% 0 0 0 0
Enthaltener anteiliger Verlust einer konsolidierten Gesellschaft, die dem deutschen Steuerrecht unterliegt mit Steuerausgleich 0 0 32,98% 5.541 1.820
Erträge aus erhöhter / Aufwand aus verminderter Verlustvortragsnutzung 673.038 -27.700
- Tatsächlicher Steuerertrag / + Tatsächlicher Steueraufwand 1.221.484 -233.644

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Ermittlung des gesetzlichen Steuersatzes 01.01.-30.06.2016 01.01.-30.06.2015
a) Gewerbesteuer
Messbetrag gem. § 11 GewStG 3,50% 3,50%
Hebesatz der Bundesstadt Bonn 490,00% 490,00%
17,15% 17,15%
b) Körperschaftsteuer
Körperschaftsteuersatz gem. § 23 KStG 15,00% 15,00%
Solidaritätszuschlag gem. § 4 SolZG 5,50% 5,50%
15,83% 15,83%
Gesamtsteuer 32,98% 32,98%

II.2 Erläuterung der Bilanz

Hinsichtlich der Bewertungsmethoden der einzelnen Positionen verweisen wir insbesondere auf die Angaben im Anhang unter B.6.I.7 ff.

II.2.1 Immaterielle Vermögens werte

In dieser Position ist im Wesentlichen die für den Geschäftsbetrieb erforderliche Software ausgewiesen. Für die Weiterentwicklung der Software wurden entsprechende Ausgaben getätigt. Selbst entwickelte Software wird nicht angesetzt.

II.2.2 Goodwill

Diese Position beinhaltet ausschließlich den Goodwill aus dem Erwerb der GO AHEAD. Die zahlungsmittelgenerierende Einheit GO AHEAD entspricht dabei der operativen Einheit GO AHEAD GmbH. Der Buchwert beträgt zum 30. Juni 2018 2.864.760,00 EUR und ist unverändert zum 31. Dezember 2017.

Die FORIS AG hat zum 31. Dezember 2015 den jährlichen Werthaltigkeitstest für die zahlungsmittelgenerierende Einheit GO AHEAD durchgeführt.

In dem EU-Referendum vom 23. Juni 2016 hat die Mehrheit der wahlberechtigten Bürger des Vereinigten Königreiches für einen Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union („Brexit“) gestimmt. Dieses Referendum ist nicht bindend und vor einem Austritt aus der EU müsste das Britische Unterhaus diesen formal beschließen. Es ist derzeit daher nicht klar, ob und in welcher Ausprägung dieses Referendum umgesetzt wird. Die GO AHEAD könnte im Bereich der Limited insoweit betroffen sein, als dass im Falle eines Austritts des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union keine bilaterale Regelung für die Niederlassungsfreiheit getroffen wird. Dies würde wiederum bedeuten, dass die englische Limited nicht als Kapitalgesellschaft mit deutscher Niederlassung geführt werden kann. Für diesen Fall bereiten wir für die Kunden der GO AHEAD eine Lösung vor, die den bisherigen Geschäftsbetrieb unter dem Aspekt der Niederlassungsfreiheit nicht einschränken und während der Verhandlung einer steuerneutrale Überleitung ermöglichen sollte. Unter Berücksichtigung dieser Umstände und der aktuellen Ergebnisentwicklung der GO AHEAD auch nach dem „Brexit“ ist nach derzeitiger Einschätzung des Managements eine Auswirkung des „Brexit“ auf die bisherigen Cashflow-Prognosen der

GO AHEAD nicht verlässlich absehbar.

Aus Sicht des Managements sind auch darüber hinaus keine entsprechenden Ereignisse eingetreten oder lagen Umstände vor, die darauf hingewiesen hätten, dass eine unterjährige Wertminderung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit vorliegen könnte.

Daher war eine unterjährige Durchführung des Werthaltigkeitstest aus Sicht des Managements nicht erforderlich.

Hinsichtlich des Werthaltigkeitstests zum 31. Dezember 2015 verweisen wir auf den Geschäftsbericht 2015. Wesentliche Veränderungen der im Geschäftsbericht 2015 beschriebenen Grundannahmen können gleichwohl eine maßgebliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert haben. Negativ könnten sich insbesondere eine deutliche Verschlechterung der Marktlage und somit der Umsätze sowie regulatorische Änderungen im Bereich der ausländischen Kapitalgesellschaften auswirken. Aus Sicht der FORIS werden derzeit keine Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen für möglich gehalten, die dazu führen würden, dass der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheit GO AHEAD unter dem Buchwert liegt.

II.2.3 Sachanlagen

In der Position sind folgende Vermögenswerte enthalten:

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30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Grund und Boden, Bauten 2.565.248,83 2.588.972,83
Außenanlagen 48.105,00 50.121,00
Betriebs- und Geschäftsausstattung 85.857,28 60.687,00
2.699.211,11 2.699.780,83

Bei der Immobilie (Grund und Boden, Bauten) handelt es sich um die im Eigentum befindlichen Geschäftsräume. Zur Absicherung der Inanspruchnahme von Finanzierungen wurde zugunsten eines Kreditinstitutes eine Grundschuld von 1.000 TEUR im Grundbuch eingetragen.

Die Betriebs- und Geschäftsausstattung besteht im Wesentlichen aus selbst genutzter Büroeinrichtung.

II.2.4 Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien

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30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Grund und Boden 315.118,00 315.118,00
Bauten 1.960.177,00 1.994.869,00
2.275.295,00 2.309.987,00

Hierbei handelt es sich um ein Bürogebäude auf eigenem Grundstück in der Kurt-Schumacher-Straße 22. Das Objekt wird seit Fertigstellung in 2011 vollständig an einen Dritten vermietet. Bei der Immobilie handelt es sich um ein Gebäude mit rund 988 m2 Bürofläche in einer Top-Lage im ehemaligen Bonner Regierungsviertel. Die mit dem Neubau in Verbindung stehenden aktivierten Fremdkapitalkosten betrugen im 1. Halbjahr 2016 unverändert zum 31. Dezember 2015 1.240,00 EUR. Die Netto-Mieteinnahmen im 1. Halbjahr 2016 betrugen 109 TEUR (1. Halbjahr 2015: 101 TEUR).

Die der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie direkt zuzuordnenden sonstigen betrieblichen Aufwendungen ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:

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Mietaufwendungen Neubau 01.01.-30.06.2016

TEUR
01.01.-30.06.2015

TEUR
Mietnebenkosten 19 18
Reparaturen und Instandhaltung 0 1
19 19

Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie zum 30. Juni 2016 beträgt 3.025 TEUR (31. Dezember 2015: 2.918 TEUR). Bei der Ermittlung des Zeitwertes wurde das Verfahren von diskontierten Cashflow-Prognosen verwendet.

Der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie wurde auf Grundlage von Cashflow-Prognosen bestimmt, die aus den vom Vorstand aufgestellten und durch den Aufsichtsrat genehmigten detaillierten Finanzplänen für das kommende Jahr abgeleitet wurden. Die Finanzpläne für das kommende Jahr wurden für die Zwecke der Nutzungswertberechnung über einen Planungshorizont von acht Jahren im Detail weiterentwickelt. Für den Zeitraum ab 2023 wurden die Cashflows auf Basis des Planjahres 2022 unverändert fortgeschrieben. Grundlegende Annahme hierbei ist, dass sich die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie nicht deutlich besser oder schlechter als der relevante Immobilienmarkt entwickeln wird. Die Berücksichtigung der Cashflows über einen Zeitraum von acht Jahren hinaus erscheint gerechtfertigt, da bei entsprechender Bewirtschaftung die Cashflows der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie nach derzeitigen Kenntnissen nicht endlich sind.

Wesentliche Annahmen, auf denen die prognostizierten Cashflows beruhen, sind Annahmen und Schätzungen zu Mietpreis- und Umsatzentwicklung, Bewirtschaftungskosten sowie die Entwicklung der Verschuldung und des Zinsniveaus. Die Prognosen der Cashflows bei der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie werden maßgeblich von der Entwicklung des Büroimmobilienmarktes in Bonn beeinflusst. Unter Berücksichtigung der uns vorliegenden Marktdaten gehen wir für die Zwecke der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes von einem gleichbleibenden Mietpreisniveau aus. Es wurden daher keine Mieterhöhungen für die kommenden Jahre geplant, sodass keine Umsatzsteigerungen berücksichtigt wurden. Bei den Bewirtschaftungskosten wurde gemäß § 19 ImmowertV i.v.B. mit § 187 BewG ein Pauschalbetrag von 20 % des Umsatzes (Vorjahr: 20 % des Umsatzes) berücksichtigt. Die Verschuldung wurde wie im Vorjahr mit dem anteiligen Betrag des Buchwertes an der Gesamtverschuldung aller Immobilien berücksichtigt.

Unter Verwendung des Konzeptes der gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten auf Basis eines Kapitalmarktpreisbildungsmodells (CAPM) wurde zum 30. Juni 2016 ein Diskontierungssatz von 2,90 % (31. Dezember 2015: 2,96 %) ermittelt. Nachfolgend sind die entsprechenden Parameter zur Ermittlung des Diskontierungssatzes dargestellt:

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30.06.2016 31.12.2015
Basiszinssatz 1,00% 1,50%
Marktrisikoprämie 6,50% 6,50%
Betafaktor 0,75 0,75
Eigenkapitalquote 12,50% 12,50%
Refinanzierungssatz 3,30% 3,30%
Steuersatz 25,00% 25,00%
Diskontierungssatz 2,90% 2,96%

Eine Veränderung im 1. Halbjahr 2016 gegenüber dem 31. Dezember 2015 war die Anpassung des Basiszinssatzes. Dieser wurde zum Stichtag nach der Svensson-Methode abgeleitet.

Die Marktrisikoprämie ermittelt sich als Überrendite historisch gemessener durchschnittlicher Aktienrenditen über den risikofreien Zins. Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) hält es vor dem Hintergrund der Situation an den Kapitalmärkten für sachgerecht, sich bei der Bemessung der Marktrisikoprämien an einer Bandbreite von 5,5 % bis 7,0 % zu orientieren. Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase halten wir einen um 0,25 % Punkte über dem Mittel liegenden Ansatz für angemessen.

Die als Finanzinvestition gehaltene Immobilie schwankt aufgrund ihrer besonderen Lage und Ausstattung nach unserer Einschätzung weniger als der relevante Markt, sodass ein geringerer Betafaktor angemessen erscheint. Die derzeitige finanzielle Ausstattung, aber auch die branchenüblichen Vergleichswerte würden den Ansatz einer geringeren Eigenkapitalquote rechtfertigen. Wir haben aus Risikogesichtspunkten bewusst einen höheren Wert angesetzt, als bei vergleichbaren Immobilien erforderlich oder aus Modellen ableitbar wäre.

Der angenommene Refinanzierungssatz liegt auf der Höhe der aktuellen Zinssicherung des Konzerns und ist auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Zinssituation auch längerfristig als realistisch anzusehen.

Sowohl bei der Prognose der Cashflows als auch bei der Ermittlung des Diskontierungssatzes wurde ein Steuersatz von 25 % gemäß IDW S1 berücksichtigt.

Wesentliche Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen können gleichwohl eine maßgebliche Auswirkung auf den beizulegenden Zeitwert haben. Negativ könnten sich insbesondere eine deutliche Verschlechterung der Marktlage und somit der Umsätze sowie Änderungen im Zinsniveau auswirken. Aus Sicht der FORIS sind derzeit keine Veränderungen der beschriebenen Grundannahmen absehbar, die dazu führen würden, dass der beizulegende Zeitwert der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilie unter dem Buchwert liegt.

Zur Absicherung der Inanspruchnahme von Finanzierungen wurde zugunsten eines Kreditinstitutes eine Grundschuld von 2.000 TEUR im Grundbuch eingetragen.

Anlagengitter zum 30. Juni 2016

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Bezeichnung Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2016

EUR
Zugang

EUR
Abgang

EUR
Umbuchung

EUR
30.06.2016

EUR
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 183.436,71 0 0 0 183.436,71
Goodwill 2.864.760,00 0 0 0 2.864.760,00
0 97.119,20 0 0 97.119,20
Sachanlagen 3.048.196,71 97.119,20 0 0 3.145.315,91
Grund und Boden / Bauten
Außenanlagen 3.292.349,80 0 0 0 3.292.349,80
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 53.791,69 0 0 0 53.791,69
371.817,45 38.229,28 0 0 410.046,73
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 3.717.958,94 38.229,28 0 0 3.756.188,22
Grund und Boden
Bauten 315.118,00 0 0 0 315.118,00
2.314.967,11 0 0 0 2.314.967,11
Summe 2.630.085,11 0 0 0 2.630.085,11
9.396.240,76 135.348,48 0 0 9.531.589,24

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Bezeichnung Kumulierte Abschreibungen
01.01.2016

EUR
Zugang

EUR
Abgang

EUR
Umbuchungen 30.06.2016 EUR

EUR
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 153.246,71 8.608,00 0 0 161.854,71
Goodwill 0 0 0 00
0 0 0
Sachanlagen 153.246,71 8.608,00 0 0 161.854,71
Grund und Boden / Bauten
Außenanlagen 703.376,97 23.724,00 0 0 727.100,97
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.670,69 2.016,00 0 0 5.686,69
311.130,45 13.059,00 0 0 324.189,45
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 1.018.178,11 38.799,00 0 01.056.977,11
Grund und Boden
Bauten 0 0 0 0 0
320.098,11 34.692,00 0 0 354.790,11
Summe 320.098,11 34.692,00 0 0 354.790,11
1.491.522,93 82.099,00 0 01.573.621,93

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Bezeichnung Buchwert
30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 21.582,00 30.190,00
Goodwill 2.864.760,00 2.864.760,00
97.119,20 0
Sachanlagen 2.983.461,20 2.894.950,00
Grund und Boden / Bauten
Außenanlagen 2.565.248,83 2.588.972,83
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 48.105,00 50.121,00
85.857,28 60.687,00
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien 2.699.211,11 2.699.780,83
Grund und Boden
Bauten 315.118,00 315.118,00
1.960.177,00 1.994.869,00
Summe 2.275.295,00 2.309.987,00
7.957.967,31 7.904.717,83

Anlagengitter zum 31. Dezember 2015

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Bezeichnung Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2015

EUR
Zugang

EUR
Abgang

EUR
Umbuchung

EUR
31.12.2015

EUR
--- --- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 158.349,42 25.087,29 0 0 183.436,71
Goodwill 2.864.760,00 0 0 0 2.864.760,00
3.023.109,42 25.087,29 0 0 3.048.196,71
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 3.292.349,80 0 0 0 3.292.349,80
Außenanlagen 2.402,62 51.389,07 0 0 53.791,69
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 357.122,88 30.269,19 15.574,62 0 371.817,45
3.651.875,30 81.658,26 15.574,62 0 3.717.958,94
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 315.118,00 0 0 0 315.118,00
Bauten 2.314.967,11 0 0 0 2.314.967,11
2.630.085,11 0 0 0 2.630.085,11
Summe 9.305.069,83 106.745,55 15.574,62 0 9.396.240,76

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Bezeichnung Kumulierte Abschreibungen
01.01.2015

EUR
Zugang

EUR
Abgang

EUR
Umbuchungen 31.12.2015 EUR

EUR
--- --- --- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 130.165,42 23.081,29 0 0 153246,71
Goodwill 0 0 0 00
130.165,42 23.081,29 0 0 153246,71
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 655.924,97 47.452,00 0 0 703.376,97
Außenanlagen 604,62 3.066,07 0 0 3.670,69
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 299.087,88 27.598,19 15.555,62 0 311.130,45
955.617,47 78.116,26 15.555,62 01.018.178,11
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 0 0 0 0 0
Bauten 250.709,11 69.389,00 0 0 320.098,11
250.709,11 69.389,00 0 0 320.098,11
Summe 1.336.492,00 170.586,55 15.555,62 0 1.491.522,93

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Bezeichnung Buchwert
31.12.2015

EUR
31.12.2014

EUR
--- --- ---
Immaterielle Vermögenswerte
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 30.190,00 28.184,00
Goodwill 2.864.760,00 2.864.760,00
2.894.950,00 2.892.944,00
Sachanlagen
Grund und Boden / Bauten 2.588.972,83 2.636.424,83
Außenanlagen 50.121,00 1.798,00
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 60.687,00 58.035,00
2.699.780,83 2.696.257,83
Als Finanzinvestition gehaltene Immobilien
Grund und Boden 315.118,00 315.118,00
Bauten 1.994.869,00 2.064.258,00
2.309.987,00 2.379.376,00
Summe 7.904.717,83 7.968.577,83

II.2.5 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen

Hierbei handelt es sich um langfristig fällige Teilbeträge von Forderungen aus der Prozessfinanzierung. Diese Forderungen wurden mit einem Zinssatz von 5,5 % p. a. abgezinst.

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Langfristig 30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Forderungen Prozessfinanzierung 172.365,73 172.365,73
Kurzfristig 30.06.2016 31.12.2015
EUR EUR
Forderungen Prozessfinanzierung 2.034.483,82 2.218.774,82
./. Wertberichtigung hierauf -1.605.236,15 -2.011.701,05
Vermögenswert Prozessfinanzierung 429.247,67 207.073,77
Forderungen GO AHEAD 296.906,68 328.845,77
./. Wertberichtigung hierauf -93.722,00 -86.183,00
Vermögenswert GO AHEAD 203.184,68 242.662,77
Forderungen Übrige 284.427,21 287.412,00
./. Wertberichtigung hierauf -3.506,24 -3.506,24
Vermögenswert Übrige 280.920,97 283.905,76
Forderungen Gesamt 2.615.817,71 2.835.032,59
./. Wertberichtigung hierauf -1.702.464,39 -2.101.390,29
Vermögenswert Gesamt 913.353,32 733.642,30

Prozessfinanzierung

Nachfolgende Tabelle zeigt eine Analyse des Alters der überfälligen aber nicht wertberichtigten Forderungen der Prozessfinanzierung. Eine Forderung gilt als überfällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung nicht vertragsgemäß geleistet hat. In der Prozessfinanzierung ist dies der Fall, wenn der Erlös dem Anspruchsinhaber entweder zufließt oder zusteht. Verzögerungen gibt es regelmäßig dort, wo der Erlös dem Anspruchsinhaber zwar aufgrund eines rechtskräftigen Urteils zusteht, die Abwicklung sich aber verzögert:

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Forderungen Prozessfinanzierung 30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
bis zu einem Monat 379.758,02 172.336,36
länger als ein Monat und bis zu drei Monaten 686,59 686,59
länger als drei Monate und bis zu einem Jahr 0 0
länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 0 0
Überfällig und nicht wertberichtigt 380.444,61 173.022,95

Den Forderungen stehen Einzelwertberichtigungen in Höhe von 1.605 TEUR (31. Dezember 2016: 2.011 TEUR) gegenüber. Die Einzelwertberichtigungen wurden in Abhängigkeit der individuellen Bonität des Schuldners ermittelt. Insgesamt sind die Forderungen im Bereich der Prozessfinanzierung zu 72 % (Vorjahr: 84 %) wertberichtigt. Die Entwicklung der Einzelwertberichtigung ergibt sich wie folgt:

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Einzelwertberichtigung Prozessfinanzierung 30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Stand 1.1. 2.011.701,05 2.080.589,51
Zuführung 7.731,50 28.919,79
Verbrauch -439.505,37 -94.054,93
Auflösung 25.308,97 -3.753,32
Stand Stichtag 1.605.236,15 2.011.701,05

GO AHEAD

Eine Forderung gilt als überfällig, wenn der Vertragspartner die Zahlung nicht vertragsgemäß geleistet hat. Die Forderungen bei der GO AHEAD sind grundsätzlich sofort fällig mit einem Zahlungsziel von 30 Tagen. Da wie nachfolgend beschrieben eine gestaffelte Wertberichtigung aller überfälligen Forderungen erfolgt, kann eine Analyse des Alters der überfälligen, aber nicht wertberichtigten Forderungen entfallen.

In der GO AHEAD wurde im 1. Halbjahr 2016 der Forderungsbestand wie im Vorjahr regelmäßig analysiert und uneinbringliche Forderungen wurden ausgebucht. Die zum 30. Juni 2016 bilanzierten Brutto-Forderungen in Höhe von 297 TEUR (31. Dezember 2015: 329 TEUR) wurden entsprechend der Altersstruktur der Forderungen und der Erkenntnisse über sich im Inkassoverfahren befindliche, bereits gelöschte und zur Löschung vorgesehene Gesellschaften wie folgt abgewertet:

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30.06.2016 Abwertung

in %
31.12.2015 Abwertung

in %
bis zu drei Monaten 10 10
länger als drei Monate und bis zu sechs Monaten 25 25
länger als sechs Monate und bis zu einem Jahr 50 50
länger als ein Jahr 98 98

Die Wertberichtigung auf die Forderungen der GO AHEAD beträgt insgesamt 94 TEUR (31. Dezember 2015: 86 TEUR). Dies entspricht 32 % (31. Dezember 2015: 26 %) bezogen auf den Bruttoforderungsbestand.

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30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Stand 1.1. 86.183,00 101.006,00
Zuführung 26.304,51 78.678,14
Verbrauch -18.765,51 -93.501,14
Stand Stichtag 93.722,00 86.183,00

Übrige

Die Forderungen bei den Vorratsgesellschaften sind grundsätzlich sofort fällig, soweit nicht in Einzelfällen Abweichungen von dieser Regel schriftlich vereinbart wurden. Es bestehen bei den Vorratsgesellschaften weder zum Bilanzstichtag 30. Juni 2016 noch zum 31. Dezember 2015 überfällige, aber nicht wertgeminderte Vermögenswerte.

Bei den Übersetzungsdienstleistungen sind die Forderungen grundsätzlich mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen fällig. Es bestehen zum Bilanzstichtag 30. Juni 2016 überfällige, aber nicht wertgeminderte Vermögenswerte von 15 TEUR (31. Dezember 2015: 20 TEUR).

II.2.6 Sonstige finanzielle Vermögenswerte

Langfristig

Langfristige sonstige finanzielle Vermögenswerte waren wie im Vorjahr zum 31. Dezember 2015 nicht auszuweisen.

Kurzfristig

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30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Sicherheitsleistungen Prozessfinanzierung 968.471,33 968.471,33
Zinscap 226,95 1.246,70
Sonstiges 10.306,05 11.253,23
Forderungen Luckenwalde 0 0
Gewährte Darlehen 5.217,62 5.127,88
984.221,95 986.099,14

In den Sicherheitsleistungen Prozessfinanzierung sind wie im Vorjahr Zahlungen im Rahmen der prozessualen Durchführung der finanzierten Prozesse wie zum Beispiel Sicherheitsleistungen für die Kosten des gegnerischen Anwalts enthalten. Der überwiegende Teil wurde für eine vorläufige Vollstreckung in einem großvolumigen Verfahren zur Absicherung der Gerichts- und Anwaltskosten geleistet.

Weiterer Bestandteil mit 0,1 TEUR (31. Dezember 2015: 1,2 TEUR) ist die zu Marktwerten bilanzierte Prämie für das Zinssicherungsgeschäft im Rahmen der Finanzierung des Büroneubaus zu Vermietungszwecken.

Die sonstigen Vermögenswerte und Darlehen werden, soweit dies vereinbart ist, verzinst. Die gewährten Darlehen sind fällig. Eine Tilgung erfolgt, soweit sie vereinbart wurde, planmäßig. Zinsänderungen hat es im Berichtszeitraum nicht gegeben.

Es bestehen weder zum Bilanzstichtag 30. Juni 2016 noch zum 31. Dezember 2015 unter den sonstigen finanziellen Vermögenswerten ausgewiesene überfällige, aber, nicht wertgeminderte Vermögenswerte.

Einzelwertberichtigungen waren nicht vorzunehmen.

II.2.7 Latente Steuer erstattungsansprüche

Der Konzern verfügte zum 31. Dezember 2015 über steuerlich noch nicht genutzte Verlustvorträge entsprechend der vorliegenden Steuerbescheide in Höhe von 7,0 Mio. EUR. Unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften war hier eine geänderte Fortschreibung seit 2005 notwendig. Die steuerlich nutzbaren Verlustvorträge reduzieren sich dann auf 2,8 Mio. EUR.

Die sich daraus ergebenden Steuervorteile wurden gemäß IFRS in Höhe von 935 TEUR (31. Dezember 2015: 1.700 TEUR) aktiviert. Dies entspricht dem Betrag, der in den kommenden Jahren durch erwartete Gewinne genutzt werden kann. Die Planung bezieht sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren. Bei der Berechnung wurden die voraussichtlich im Zeitpunkt der geplanten Verlustnutzung geltenden Steuersätze von zusammen 33 % zugrunde gelegt. Die steuerlich nutzbaren Verlustvorträge werden innerhalb des Planungszeitraumes vollständig verbraucht. Die Veränderung wurde aufwandswirksam unter den Ertragsteuern erfasst.

II.2.8 Vorräte

Es handelt sich ausschließlich um Anteile an zum Verkauf bestimmten Gesellschaften abzüglich der Einzahlungsverpflichtung und etwaiger Einzelwertberichtigungen.

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30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Anteile an zum Verkauf bestimmten 3.122.401,47 1.388.955,34
Gesellschaften
./. Einzahlungsverpflichtungen -1.723.000,00 -750.000,00
./. Einzelwertberichtigungen hierauf -1.495,45 -1.495,45
Vermögenswert 1.397.906,02 637.459,89

Im Rahmen des Cashpooling-Modells wurden im Jahr 2000 Vorratsgesellschaften gegründet. Aufgrund der anschließenden Rechtsprechung wurden diese nicht mehr genutzt und mit den vollen Einzahlungsverpflichtungen sowie etwaigen Wertberichtigungen im Saldo neutral bilanziert. Im Geschäftsjahr 2011 wurde die Liquidation dieser Gesellschaften vorläufig abgeschlossen und somit erfolgte eine Eliminierung in der Bilanz. Die Entwicklung der Einzelwertberichtigungen ergibt sich wie folgt:

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30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Stand 1.1. 1.495,45 26.245,45
Verbrauch 0 -24.750,00
Stand Stichtag 1.495,45 1.495,45

Eine etwaige Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen erfolgt über den Materialaufwand, wogegen eine etwaige Auflösung über die sonstigen betrieblichen Erträge erfolgt.

II.2.9 Steuererstattungsansprüche

Im Vorjahr waren hier die korrespondierenden Forderungen zu der erstmaligen erfolgswirksamen Berücksichtigung des in der ersten Instanz gewonnenen Verfahrens im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften eingestellt worden. Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofes in dieser Sache waren diese aufwandswirksam auszubuchen.

II.2.10 Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung

Der Vermögenswert beinhaltet insbesondere Anwalts- und Gerichtskosten sowie etwaige Kosten für Gutachter für die laufenden Verfahren der Prozessfinanzierung.

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30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung 4.193.615,00 3.919.794,68
./. Einzelwertberichtigungen hierauf -165.037,67 -157.900,15
Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung 4.028.577,33 3.761.894,53

Die Einzelwertberichtigungen auf Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung werden aufgrund einer Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung des jeweiligen Verfahrensstandes ermittelt. In der Regel werden für Vermögenswerte, bei denen bislang keine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde, auch keine Wertberichtigungen vorgenommen. Die Entwicklung ergibt sich wie folgt:

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30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Stand 1.1. 157.900,15 172.597,33
Zuführung 138.422,70 162.685,02
Verbrauch -131.285,18 -177.382,20
Auflösung 0 0
Stand Stichtag 165.037,67 157.900,15

Die Zuführung zu den Einzelwertberichtigungen erfolgte über den Materialaufwand. Eine etwaige Auflösung erfolgt über die sonstigen betrieblichen Erträge.

II.2.11 Abgegrenzte Aufwendungen

Es handelt sich um im Geschäftsjahr geleistete Zahlungen, die nach der periodengerechten Gewinnermittlung Aufwand für das Folgejahr darstellen.

II.2.12 Zahlungsmittel

Bei den Zahlungsmitteln handelt es sich ausschließlich um Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sowie die mit Guthaben verrechneten etwaigen Inanspruchnahmen von Kontokorrentlinien im Rahmen der Vorratsgründungen im Bereich Vorratsgesellschaften. Insoweit entsprechen die Zahlungsmittel wie im Vorjahr dem Finanzmittelfonds.

Sämtliche Zahlungsmittel sind entweder der FORIS AG oder den zu 100 % in den Konzernabschluss einbezogenen Tochterunternehmen zuzuordnen. Diesbezüglich bestehen keinerlei Verfügungsbeschränkungen der Zahlungsmittel beziehungsweise des Finanzmittelfonds.

II.2.13 Eigenkapital und Kapitalmanagement

Eigenkapital

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30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Gezeichnetes Kapital 4.940.514,00 4.940.514,00
Eigene Anteile -36.556,00 -36.556,00
Kapitalrücklage 10.652.285,81 10.652.285,81
Gewinnrücklagen 754.082,00 754.082,00
Ergebnisneutrale latente Steuern -27.158,00 -27.158,00
Bilanzgewinn 1.299.798,14 3.437.280,14
17.582.965,95 19.720.447,95

Das Grundkapital der FORIS AG beträgt am 30. Juni 2016 4.940.514,00 EUR (31. Dezember 2015: 4.940.514,00 EUR) und ist eingeteilt in 4.940.514 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR.

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 wurde der Vorstand der FORIS AG ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 9. Juni 2019 eigene Aktien mit einem rechnerischen Anteil von bis zu insgesamt zehn vom Hundert am Grundkapital zu erwerben. Als Zweck ist der Handel in eigenen Aktien ausgeschlossen. Der Erwerb soll der Einziehung eigener Aktien dienen. Der Gegenwert für den Erwerb dieser Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % übersteigen und nicht um mehr als 10 % unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse während der letzten fünf Handelstage vor dem Erwerb dieser Aktien.

Der Erwerb kann auch mittels öffentlicher Kaufangebote erfolgen. In diesem Fall darf der von der Gesellschaft gezahlte Angebotspreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs gilt dabei der Mittelwert der im Xetra (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag (jeweils einschließlich) vor der Veröffentlichung des jeweiligen Kaufangebots. Sofern die Gesamtzahl der auf ein öffentliches Erwerbsangebot angedienten Aktien das Volumen des Kaufangebots überschreitet, kann der Erwerb nach dem Verhältnis der angedienten Aktien (Andienungsquoten) erfolgen. Darüber hinaus können eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen (bis zu 50 Aktien je Aktionär) sowie eine Rundung nach kaufmännischen Grundsätzen zur Vermeidung rechnerischer Bruchteile von Aktien vorgenommen werden. Ein etwaiges weitergehendes Andienungsrecht der Aktionäre ist insoweit ausgeschlossen. Die öffentlichen Kaufangebote können weitere Bedingungen vorsehen.

Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die eigenen Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrates ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalherabsetzung zu ändern.

Die einzelnen Ermächtigungen können einmal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder gemeinsam ausgeübt werden.

Am 10. August 2015 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 494.051 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots an alle Aktionäre der FORIS AG (ISIN DE0005775803) zurückzukaufen. Der Angebotspreis hat 3,25 EUR je eingereichter Stammaktie betragen und lag um 0,62 % über dem maßgeblichen Börsenkurs, der sich aus dem Mittelwert der im Xetra ausgewiesenen Schlusskurse für die Aktie der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse am 8. bis 4. Börsenhandelstag vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage ergeben hatte. Die Annahmefrist lief von Donnerstag, dem 13. August 2015 bis Donnerstag, den 3. September 2015 um 12:00 Uhr (MEZ).

Das freiwillige öffentliche Kaufangebot vom 10. August 2015 zum Rückkauf von eigenen Aktien wurde am 3. September 2015 abgeschlossen. Im Rahmen des Angebots wurden 36.556 Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Gesamtwert von 118.807,00 EUR. Sämtliche zum Rückkauf eingereichten Aktien wurden vollständig berücksichtigt.

Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 30. Juni 2016 betrug unverändert zum 31. Dezember 2015 36.556 Stück oder insgesamt 0,74 % des Grundkapitals. Der Wert der eigenen Anteile wurde offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt.

In die Gewinnrücklagen wurden im Geschäftsjahr 2015 mindernd das Aufgeld für die eigenen Anteile aus dem Rückkauf 2015 eingestellt und parallel hierzu im Vorfeld die aufgrund des Hauptversammlungsbeschlusses zwangsweise notwendige Zuführung der Mittel für eine Einziehung. Darüber hinaus wurden die Gewinnrücklagen der FORIS AG auf die gesetzlich zulässige Höhe von 50 % des Grundkapitals aufgefüllt:

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30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Gewinnrücklagen für Rückkauf 2015 118.807,00 118.807,00
Sonstige Gewinnrücklagen 717.526,00 717.526,00
836.333,00 836.333,00
Eigene Anteile -82.251,00 -82.251,00
754.082,00 754.082,00

Die Position Ergebnisneutrale latente Steuern enthält die Effekte aus den Veränderungen der Steuersätze bei der Ermittlung latenter Steuern.

Hinsichtlich der Veränderung und der Zusammensetzung des Eigenkapitals verweisen wir auch auf die Eigenkapitalveränderungsrechnung unter B.5. Ergänzende Informationen zur Aktie ergeben sich aus den Ausführungen im Anhang unter III.13.

Insbesondere vor dem Hintergrund des längerfristig angelegten Geschäftsmodells in der Prozessfinanzierung ist eine ausreichende Ausstattung des Konzerns mit Eigenkapital erforderlich. Wesentliche Kennzahl neben der absoluten Höhe des Eigenkapitals ist die Eigenkapitalquote. Diese liegt mit 90,5 % zum 30. Juni 2016 leicht unter der zum 31. Dezember 2015 (91,4 %) und deutlich über nationalen und internationalen Durchschnittswerten. Unter Beibehaltung des derzeitigen Geschäftsmodells wird eine Eigenkapitalquote von 60 % als unterste Zielgröße angesehen.

Kapitalmanagement

Ziel des Kapitalmanagements im FORIS Konzern ist unverändert, eine starke Eigenkapitalbasis beizubehalten, um so auf der einen Seite das Vertrauen der Anleger, Gläubiger und der Märkte durch entsprechendes Risikodeckungspotential zu wahren und gleichzeitig die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens sicherzustellen. Der Vorstand überwacht regelmäßig die Eigenkapitalrendite sowie die Höhe der Dividenden und der Rückkaufmaßnahmen.

Der Vorstand strebt unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen des volatilen Geschäftsbereiches der Prozessfinanzierung ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Renditesteigerung durch eine höhere Fremdkapitalquote und einer stabilen Eigenkapitalbasis an.

Wesentliche Kennzahlen für die Überwachung und das Management des Eigenkapitals sind die Eigenkapitalrendite und die Eigenkapitalquote. Die Eigenkapitalrendite ergibt sich aus der Division des Periodenergebnisses im Berichtszeitraum des aktuellen Jahres mit dem Stand des Eigenkapitals der Vorjahresperiode. Die Eigenkapitalquote ergibt sich aus der Division des Eigenkapitals mit dem Gesamtkapital zum jeweiligen Bilanzstichtag gemäß IFRS-Abschluss.

Ziel des FORIS Konzerns ist es, eine durchschnittliche Eigenkapitalrendite von 10 % über die Jahre zu erreichen. Die Eigenkapitalrendite hat sich wie folgt entwickelt:

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01.01.-30.06.2016 01.01.-30.06.2015 01.01.-31.12.2015 01.01.-31.12.2014 01.01.-31.12.2013
Eigenkapitalrendite -7,10% 5,20% 5,40% 2,60% 21,10%
1 HJ 2016 1 HJ 2015 2015 2014 2013
Eigenkapitalrendite
Durchschnitt 2 Jahre -0,90% 5,30% 4,00% 11,90% 12,50%

Aufgrund des volatilen Geschäftsmodells - insbesondere im Bereich der Prozessfinanzierung - ist eine deutlich über dem Durchschnitt liegende Eigenkapitalquote für die FORIS AG und den Konzern notwendig. Der Vorstand sieht daher eine Eigenkapitalquote von mehr als 60 % als untere Grenze an. Die Eigenkapitalquote hat sich wie folgt entwickelt:

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30.06.2016 30.06.2015 31.12.2015 31.12.2014 31.12.2013 Durchschnitt
Eigenkapitalquote 90,50% 89,30% 91,40% 89,90% 88,60% 90,00%

Die Hauptversammlung hat den Vorstand ermächtigt, eigene Anteile zum Zwecke der Einziehung am Markt zu erwerben. Die Umsetzung dieser Käufe ist insbesondere von der Kurs-, Ergebnis- und Liquiditätsentwicklung unter Berücksichtigung etwaiger Dividendenzahlungen abhängig. Ein fixes Rückkaufprogramm besteht derzeit nicht.

Aktienoptionsprogramme bestehen derzeit nicht.

II.2.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

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30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 23.752,54 54.729,66
Personalverbindlichkeiten 91.680,68 158.782,72
Abschluss- und Prüfungskosten 30.185,00 54.250,00
Aufsichtsratsvergütung 14.664,00 60.154,00
Sonstige Verbindlichkeiten 8.944,90 28.972,01
169.227,12 356.888,39

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen offene Verpflichtungen zum Bilanzstichtag aus dem Lieferungs- und Leistungsverkehr sowie laufende Kosten. In der Position Personalverbindlichkeiten sind die Erfolgsvergütungen für Vorstand und Mitarbeiter, Beiträge zur Berufsgenossenschaft sowie die Verbindlichkeiten für ausstehenden Urlaub enthalten. Die Abschluss- und Prüfungskosten beinhalten sowohl die Kosten für die Erstellung als auch für die Prüfung des Jahres-/ Konzernabschlusses.

Nachfolgend sind die Fälligkeiten der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten tabellarisch dargestellt:

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30.06.2016 Gesamtbetrag

TEUR
bis zu einem Monat

TEUR
länger als ein Monat und bis zu drei Monaten

TEUR
länger als drei Monate und bis zu einem Jahr

TEUR
länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren

TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen 24 55 0 0 0
und Leistungen
Personalverbindlichkeiten 92 0 41 118 0
Abschluss- und Prüfungskosten 30 0 30 0 0
Aufsichtsratsvergütung 15 0 0 15 0
Sonstige Verbindlichkeiten 9 29 0 0 0
170 84 71 133 0

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30.06.2016 Gesamtbetrag

TEUR
bis zu einem Monat

TEUR
länger als ein Monat und bis zu drei Monaten

TEUR
länger als drei Monate und bis zu einem Jahr

TEUR
länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren

TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen 24 55 0 0 0
und Leistungen
Personalverbindlichkeiten 92 0 41 118 0
Abschluss- und Prüfungskosten 30 0 30 0 0
Aufsichtsratsvergütung 15 0 0 15 0
Sonstige Verbindlichkeiten 9 29 0 0 0
170 84 71 133 0

II.2.15 Abgegrenzte Erträge

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30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
GO AHEAD Servicepakete 785.215,00 805.597,00

Die abgegrenzten Erträge betreffen ausschließlich Erträge aus den ein Jahr im Voraus berechneten Servicepaketen im Bereich GO AHEAD, die wirtschaftlich in das Folgejahr gehören.

II.2.16 Rückstellungen

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30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Risiken aus Prozessfinanzierung 262.724,98 326.316,63
Sonstige Rückstellungen 81.836,43 81.583,46
Rückstellungen 344.561,41 407.900,09

Die Rückstellung für Risiken aus Prozessfinanzierung bildet das Risiko der Inanspruchnahme durch Dritte für finanzierte Verfahren aus dem Bereich Prozessfinanzierung ab. Eine verlässliche Einschätzung der Fälligkeiten der Abflüsse ist geschäftsmodellbedingt nicht möglich, da diese neben dem tatsächlichen Ausgang insbesondere auch von der nicht verlässlich absehbaren Verfahrensdauer abhängt.

In den sonstigen Rückstellungen sind insbesondere Risiken aus eigenen Verfahren und den damit zusammenhängenden Kosten erfasst. Hinsichtlich der in 2015 gebildeten Rückstellungen gehen wir von einer Fälligkeit der Abflüsse innerhalb des ersten Halbjahres 2016 aus.

Entwicklung der Rückstellungen zum 30. Juni 2016

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Bezeichnung Stand 01.01.2016

EUR
Verbrauch

EUR
Umbuchung

EUR
Auflösung

EUR
Zuführung

EUR
Stand 30.06.2016

EUR
Risiken aus Prozessfinanzierung 326.316,63 104.764,54 0 50.214,80 91.387,69 262.724,98
Sonstige Rückstellungen 81.583,46 48.201,46 0 0 48.454,43 81.836,43
407.900,09 152.966,00 0 50.214,80 139.842,12 344.561,41

Entwicklung der Rückstellungen zum 31. Dezember 2015

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Bezeichnung Stand 01.01.2015

EUR
Verbrauch

EUR
Umbuchung

EUR
Auflösung

EUR
Zuführung

EUR
Stand 31.12.2015

EUR
Risiken aus Prozessfinanzierung 267.767,05 176.633,14 0 43.748,81 278.931,53 326.316,63
Sonstige Rückstellungen 72.712,00 55.004,01 0 1.233,99 65.109,46 81.583,46
340.479,05 231.637,15 0 44.982,80 344.040,99 407.900,09

II.2.17 Steuerschulden

Die Steuerschulden setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

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30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Körperschaftsteuerrückstellung 265.354,08 85.565,58
Gewerbesteuerrückstellung 228.356,00 89.679,50
Lohnsteuer 21.056,18 27.214,40
Umsatzsteuer 28.515,40 31.709,79
Übrige Steuerverbindlichkeiten 0 53.754,90
543.281,66 287.924,17

Die Körperschaft- und Gewerbesteuerrückstellungen resultieren zum einen aus auf ehemalige Vorratsgesellschaften entfallenden Steuerforderungen der Finanzverwaltung. Die Inanspruchnahme für diese Steuerbeträge wird durch die FORIS AG auf dem Rechtsweg bestritten. Ebenfalls in den Körperschaft- und Gewerbesteuerrückstellungen enthalten sind die Beträge aus der Abbildung des Urteils des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften. Darüber hinaus sind Beträge aus abzuführender Lohnsteuer in Höhe von 21 TEUR (31. Dezember 2015: 27 TEUR) enthalten. Bei den Verbindlichkeiten aus Umsatzsteuer handelt es sich wie zum 31. Dezember 2015 um die verbleibende Zahllast zum Stichtag in Höhe von 29 TEUR (31. Dezember 2015: 32 TEUR).

II.3 Segmentberichterstattung

Der FORIS Konzern ist in die berichtspflichtigen Segmente Prozessfinanzierung und Monetarisierung (2015: Prozessfinanzierung), Übersetzungsdienstleistungen (2015: FORIS lingua), Vorratsgesellschaften (2015: FORATIS), Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer mit der GO AHEAD GmbH und sonstige Segmente aufgeteilt. In den sonstigen Segmenten ist auch die im Wesentlichen aus den Immobilien bestehende Vermögensverwaltung enthalten. Als Segmentergebnis wurde das Periodenergebnis gewählt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden der berichtspflichtigen Segmente entsprechenden unter B.6.I.7 beschriebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Gegenüber dem Geschäftsbericht 2015 wurden nur die Bezeichnungen geändert. Eine Veränderung der Einteilung ist nicht erfolgt. Die Einteilung in die einzelnen Segmente orientiert sich im Wesentlichen an den angebotenen Dienstleistungen und Produkten. Sie ist identisch mit den internen Berichtslinien und dient auch der getrennten Überwachung und Steuerung der einzelnen Segmente durch das Management. Somit kann die Entwicklung in den einzelnen Segmenten anhand der Segmentergebnisse beurteilt werden und ermöglicht zudem eine Entscheidung über die Verteilung auch der zentral gesteuerten finanziellen Ressourcen.

Bei den Segmenterlösen handelt es sich um Umsätze aus Geschäften mit externen Kunden. Erlöse aus Transaktionen zwischen den einzelnen Segmenten werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert und sind im FORIS Konzern von untergeordneter Bedeutung. Die Erlöse werden zum weit überwiegenden Teil im deutschsprachigen Raum erzielt.

Die Segmentergebnisgröße ist das jeweilige Periodenergebnis und umfasst somit sämtliche Ertrags- und Aufwandspositionen. Auch die Ermittlung des Segmentvermögens und der Segmentschulden umfasst grundsätzlich sämtliche Vermögens- und Schuldenpositionen des Konzerns. Dasselbe gilt für die Segmentinvestitionen und –abschreibungen.

Die Zuordnung von Ertrags- und Aufwandsposten, Vermögenswerten und Schuldposten sowie die Zuordnung von Investitionen des Konzerns zu den einzelnen Segmenten erfolgt nach direkter Zuordnung, soweit dies im Einzelfall möglich war. Segmentübergreifende Aktivitäten wurden entsprechend der wirtschaftlichen Veranlassung einzelnen Segmenten zugeordnet.

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Prozessfinanzierung Übersetzungsdienstleisgungen Vorratsgesellschaften
1. Halbjahr 2016

TEUR
2015

TEUR
2016

TEUR
2015

TEUR
2016

TEUR
2015

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) 367 2.126 139 211 5.972 6.447
Segmentergebnis -304 620 3 19 146 192
Segmentvermögen 6.350 5.615 112 225 2.565 2.712
Segmentschulden 345 462 8 11 54 80
Segmentinvestitionen 47 28 5 3 14 8
Segmentabschreibungen 3 4 0 2 1 1
Segmentzinserträge 6 8 0 0 0 4
Segmentzinsaufwendungen 0 0 0 0 0 0
Segmentertragsteuerergebnis 0 2 0 0 1 0
Wesentliche zahlungsunwirksame Posten -226 -200 0 0 -12 -26

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GO AHEAD GmbH FORIS Konzern FORIS Konzern
Dienstleistungen für Gründer und Unternehmer Sonstige Segmente Gesamt
--- --- --- --- --- --- ---
1. Halbjahr 2016

TEUR
2015

TEUR
2016

TEUR
2015

TEUR
2016

TEUR
2015

TEUR
--- --- --- --- --- --- ---
Segmenterlöse (nur Umsatzerlöse) 1.092 1.205 161 161 7.731 10.150
Segmentergebnis 420 356 -1.667 -192 -1.402 995
Segmentvermögen 4.816 5.994 5.582 7.057 19.425 21.603
Segmentschulden 857 1.010 579 251 1.842 1.813
Segmentinvestitionen 47 28 22 13 135 81
Segmentabschreibungen 7 8 70 69 82 83
Segmentzinserträge 0 0 6 2 12 15
Segmentzinsaufwendungen 0 0 147 4 147 4
Segmentertragsteuerergebnis 0 2 -1.217 1 -1.216 5
Wesentliche zahlungsunwirksame Posten -37 -94 -1.266 -180 -1.541 -500

Bei den in der Segmentberichterstattung ausgewiesenen Segmentzinserträgen und Segmentzinsaufwendungen handelt es sich um die konsolidierten Werte. In den wesentlichen zahlungsunwirksamen Posten sind insbesondere Zuführungen und Auflösungen von Rückstellungen sowie Veränderungen von Wertberichtigungen enthalten.

II.4 Erläuterung zur Kapitalflussrechnung

Wir verweisen auch auf die Kapitalflussrechnung unter B.4 und auf die Angaben im Anhang unter B.6.II.2.12.

Im Cashflow sind gezahlte und erhaltene Zinsen sowie Zahlungsein- und -ausgänge aus Ertragsteuern wie folgt enthalten:

Sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr waren keine bedeutenden zahlungsunwirksamen Investitions- und Finanzierungsvorgänge zu verzeichnen. Auch gab es keine zahlungsunwirksamen Geschäftsvorfälle von Bedeutung, mit der Ausnahme, dass in der Prozessfinanzierung zahlungsunwirksame Wertberichtigungen vorgenommen werden mussten, die sich entsprechend im Gesamtergebnis niedergeschlagen haben.

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01.01.-30.06.2016

TEUR
01.01.-30.06.2015

TEUR
Gezahlte Zinsen 0 0
Erhaltene Zinsen 5 13
Zahlungsein- und ausgänge aus Ertragsteuern -89 -91
Zahlungswirksame Zinsen und Ertragsteuern -84 -78

III. Sonstige Angaben

III.1 Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Halbjahresfinanzberichts ergaben sich keine Ereignisse oder Entwicklungen von besonderer Bedeutung, die zu einer wesentlichen Änderung des Ausweises oder Wertansatzes der einzelnen Vermögenswerte und Schuldposten oder zur Änderung von Angaben im Anhang zum 30. Juni 2016 geführt hätten.

III.2 Erfolgsunsicherheiten und Schätzungen

III.2.1 Erfolgsunsicherheiten

Die Erfolgsunsicherheiten des Unternehmens sind, soweit solche bestehen, in diesem Abschluss derart berücksichtigt, dass Vermögenswerte mit dem wahrscheinlichen Erfolg der Realisierung ausgewiesen werden.

III.2.2 Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen bei der Bilanzierung

Der Vorstand muss bei der Erstellung des Konzernabschlusses Schätzungen vornehmen sowie Annahmen und Ermessensentscheidungen treffen, welche die bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, die Angaben im Anhang und den Ausweis von Erträgen und Aufwendungen während des Berichtszeitraumes beeinflussen. Den Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen liegen wiederum Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung des Konzernabschlusses beruhen. Dabei können die sich im Zeitablauf tatsächlich ergebenden Beträge von diesen Schätzungen abweichen. Nachfolgend werden daher die für den Konzernabschluss wesentlichen Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen erläutert, um ein grundsätzliches Verständnis für die möglichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss zu ermöglichen.

Bei der Bewertung von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagevermögen und als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien ist die erwartete Nutzungsdauer der jeweiligen Vermögenswerte - gegebenenfalls unterschiedlich für einzelne Komponenten – zu schätzen. Diese Einschätzung beruht auf einer Einschätzung des Managements. Bei der Ermittlung des im Anhang für die als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien anzugebenden Zeitwertes sind zudem Einschätzungen über Verkaufswerte, Diskontierungssätze und Mietpreisentwicklungen zu treffen, die auch vor dem Hintergrund des zu betrachtenden Zeitraumes mit hohen Unsicherheiten behaftet sind.

Bei der zumindest jährlich durchzuführenden Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwills sind neben der Zuordnung der zahlungsmittelgenerierenden Einheit weitere Annahmen zu treffen, die erheblichen Einfluss auf den zu ermittelnden Wert haben. Neben der Herleitung und Fortentwicklung der zu erzielenden Cashflows aus der Unternehmensplanung unterliegen hier der Diskontierungsfaktor sowie die Wachstumsaufschläge beziehungsweise Wachstumsabschläge Schätzungen und Annahmen mit möglicherweise wesentlichem Einfluss auf den Konzernabschluss. Insbesondere die Einschätzung der Markt- und Produktentwicklung und die hieraus abgeleitete Entwicklung der Cashflows können bei gegenüber den Erwartungen abweichenden Entwicklungen einen erheblichen Einfluss haben und zu einer Wertminderung führen. Die Marktentwicklung ist auch ausschlaggebend für einen etwaigen Wachstumsaufschlag beziehungsweise –abschlag, der wiederum einen signifikanten Einfluss auf den Terminal Value haben kann. Ein wesentlicher Einflussfaktor für den Werthaltigkeitstest ist allerdings die ebenfalls auf Annahmen und Schätzungen basierende Herleitung des Diskontierungsfaktors. Im Rahmen des zum 31. Dezember 2015 durchgeführten Werthaltigkeitstests hatten sich keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben. Auch bei Veränderungen der Annahmen über die Entwicklung der Cashflows sowie des Diskontierungsfaktors mit negativen Auswirkungen auf den Gesamtwert im Rahmen einer Szenarioanalyse hatten sich keine Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben. Es ist aber für die Zukunft nicht auszuschließen, dass sich bei geänderten Einschätzungen Anhaltspunkte für eine Wertminderung ergeben.

Bei der Bewertung von Forderungen werden einzelne und pauschale Wertberichtigungen gebildet, um mögliche Zahlungsausfälle entsprechend zu berücksichtigen. Neben der Analyse der Ausfallwahrscheinlichkeiten aus der Vergangenheit sowie Altersstrukturanalysen sind insbesondere bei der Prozessfinanzierung individuelle Einschätzungen der einzelnen Sachverhalte notwendig, die von einer Vielzahl von Annahmen abhängig sind. Insbesondere bei einer sich über den Zeitraum verschlechternden Bonität einzelner Anspruchsgegner kann der Umfang der vorzunehmenden Wertberichtigungen oder tatsächlichen Ausbuchungen den Umfang der Wertberichtigungen übersteigen. Aufgrund der im Verhältnis relativ hohen Einzelforderungen kann es daher zu wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss kommen.

Bei der FORIS unterliegt im Bereich der Prozessfinanzierung auch die Bewertung der Vermögenswerte aus Prozessfinanzierung einer Einschätzung, deren Änderung sich auf den Konzernabschluss wesentlich auswirken kann. In die Bewertung fließen juristische Schätzungen über die Erfolgswahrscheinlichkeit der einzelnen Fälle ein. Letztere basiert immer auch auf den aktuell vorliegenden Informationen. Sowohl eher exogene Faktoren wie Änderungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung als auch die Einschätzung in rechtlichen Zweifelsfragen sind hier wertbestimmend und können zu Abweichungen in den Folgeperioden mit entsprechenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss führen.

Für den Ansatz und die Bewertung der Rückstellungen gleichermaßen wie bei den Eventualverbindlichkeiten fließen in erheblichem Umfang Einschätzungen des Managements ein. Alleine aufgrund der für den Ansatz von Rückstellungen notwendigen Einschätzung einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit des Eintritts der Wahrscheinlichkeit als auch einer notwendigen Schätzung der Höhe sind bei diesen Schuldenpositionen Abweichungen möglich. Insbesondere neue Erkenntnisse über den Einzelsachverhalt können in den Folgeperioden zu geänderten Einschätzungen mit entsprechenden Auswirkungen auf den Konzernabschluss führen.

Die Ermittlung und der Ansatz der Ertragsteuern, und hier insbesondere die Ermittlung der latenten Steuererstattungsansprüche, unterliegen ebenfalls Schätzungen. Nicht endgültige Bescheide, vorläufige Ergebnisse steuerlicher Außenprüfungen oder Rechtsbehelfe und anhängige finanzgerichtliche Verfahren unterliegen hinsichtlich ihrer Bewertung der Einschätzung über den tatsächlichen Sachverhalt, der sich im Zeitablauf durch neue Erkenntnisse verändern kann. Bei der Ermittlung der Steuerlatenzen fließen die Einschätzungen zur Fortentwicklung der Unternehmensplanung über einen Mehrjahreszeitraum ein. Hier kann es unter anderem bei sich ändernden Märkten oder Produkten und Dienstleistungen zu erheblichen Abweichungen von der ursprünglichen Einschätzung mit entsprechenden Auswirkungen auf den Konzern kommen.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie den Rückstellungen in der Prozessfinanzierung kann der Zeitpunkt des Mittelzuflusses beziehungsweise Mittelabflusses nicht abschließend eingeschätzt werden. Hieraus können sich insbesondere bei einer Verzögerung des Mittelzuflusses Auswirkungen auf den Finanzierungsbedarf und somit auf das Zinsergebnis des Konzerns ergeben.

Wir weisen darauf hin, dass es nach Einschätzung des Managements im IFRS-Regelwerk keinen Standard gibt, der eindeutig beziehungsweise zwingend für die Bilanzierung der entsprechenden Vermögenswerte in der Prozessfinanzierung heranzuziehen wäre. Daher und aufgrund des Gehalts der mit den Prozessfinanzierungsverträgen erworbenen Rechte und eingegangenen Pflichten haben wir im Rahmen einer Ermessensentscheidung eine Bilanzierungsmethode in Anlehnung an die Vorschriften in IAS 38 und IAS 37 angewendet.

III.2.3 Änderung von Schätzungen, Annahmen und Ermessensentscheidungen

Im 1. Halbjahr 2016 und im Geschäftsjahr 2015 waren, abgesehen von der geänderten Einschätzung der Erfolgswahrscheinlichkeit nach Urteil des Bundesfinanzhofes hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften, keine Änderungen von Schätzungen zu berücksichtigen.

III.3 Eventualforderungen und -verbindlichkeiten

III.3.1 Eventualforderungen

Die FORIS AG hat gegen einen Besserungsschein und eine Zahlung aus dem bestehenden Bankguthaben die Anteile an der QSearch Partners (USA) an die übrigen Gesellschafter übertragen. Der Besserungsschein sichert der FORIS AG etwaige Erlöse aus der Verwertung des Schutzrechtes bis zum 31. Dezember 2020 in Höhe von 25,01 %. Die Höhe der Eventualforderung ist abhängig von den erwarteten Erlösen in der Zukunft und kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden.

Weitere Eventualforderungen sind nicht auszuweisen.

III.3.2 Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind nicht vorhanden.

III.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen und Haftungsverhältnisse

Zum 30. Juni 2016 bestehen keine wesentlichen sonstigen finanziellen Verpflichtungen und keine Haftungsverhältnisse. Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter B.6.III.7.

III.5 Risikoberichterstattung

Hinsichtlich der vollständigen Risikoberichterstattung verweisen wir entsprechend IFRS 7.B6 auf den Risikobericht unter B.4, der Teil des Lageberichtes ist. Mit Veröffentlichung dieses Geschäftsberichts auf der Internetseite unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html steht der Risikobericht somit den Adressaten unter gleichen Bedingungen und zur gleichen Zeit zur Verfügung. Nachfolgend werden ergänzend quantitative Angaben zu den Risiken dargestellt.

Kreditrisiko

Als Kreditrisiko oder auch Ausfallrisiko wird das Risiko bezeichnet, welches sich aufgrund der Nichteinhaltung vertraglicher Vereinbarungen einer Vertragspartei ergibt und zu entsprechenden finanziellen Verlusten führt. Das maximale Kreditrisiko des FORIS Konzerns stellt sich wie folgt dar:

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30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen 1.085.719,05 906.008,03
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 984.221,95 986.099,14
Steuererstattungsansprüche 92.865,48 376.886,13
Zahlungsmittel 2.901.012,62 5.389.306,85
Maximales Kreditrisiko 5.063.819,10 7.658.300,15

Das maximale Kreditrisiko der FORIS Konzerns reduziert sich aufgrund von Sicherheiten beziehungsweise Schuldnern mit unzweifelhafter Bonität wie folgt:

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30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Maximales Kreditrisiko 5.063.819,10 7.658.300,15
Sicherheiten Forderungen Prozessfinanzierung 0 0
Sonstige finanzielle Vermögenswerte mit Banken, Kommunen oder Institutionen als Schuldner -968.471,33 -968.471,33
Steuererstattungsansprüche im Inland -92.865,48 -376.886,13
Europäische Banken -2.901.012,62 -5.389.306,85
Kreditrisiko 1.101.469,67 923.635,84

Der überwiegende Teil des Kreditrisikos besteht gegenüber inländischen Schuldnern. Hinsichtlich der Altersstruktur und der Wertberichtigung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen verweisen wir auf die Angaben im Anhang unter II.2.5.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko wird auf Basis einer täglichen Überwachung der Zahlungsströme und einer Vorausschau basierend auf der Planungsrechnung gesteuert. Mögliche Schwierigkeiten bei der Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen werden als Liquiditätsrisiken bezeichnet. Nachfolgend sind die finanziellen Schulden und somit das maximale Liquiditätsrisiko zusammengefasst dargestellt:

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30.06.2016

EUR
31.12.2015

EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 169.227,12 356.888,39
Rückstellungen 344.561,41 407.900,09
Steuerschulden 543.281,66 287.924,17
1.057.070,19 1.052.712,65

Verfahren mit hohen Streitwerten, die durch mehrere Instanzen, gegebenenfalls auch mit mehreren Prozessparteien und Gutachtern finanziert werden, sind grundsätzlich geeignet, Klumpenrisiken zu bilden. Der Anteil dieser Großverfahren mit einem Streitwert größer 4.000 TEUR - gemessen an den bislang aktivierten Prozesskosten - beträgt derzeit unverändert zum 31. Dezember 2015 rund 46 %. Stellt sich in diesen Verfahren am Ende ein Prozessverlust ein, so ist zum einen eine Wertberichtigung auf die aktivierten Prozesskosten erforderlich, zum anderen sind Rückstellungen für die zu leistenden gegnerischen Kosten zu bilden. Die Finanzierung solcher Verfahren, erst recht aber ein Zusammentreffen mehrerer solcher negativer Entscheidungen, würde zu einer erheblichen Ergebnisauswirkung und Liquiditätsbelastung führen. Im Rahmen des Abschlusses neuer Prozessfinanzierungsverträge ist daher stets auf das aktuelle Risikoverhältnis in Proportion zum Gesamtfinanzierungsportfolio zu achten.

Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko oder Marktrisiko umfasst das Risiko, dass Bewertungen oder Zahlungsströme von Finanzinstrumenten aufgrund von geänderten Marktpreisen schwanken. Zu den wesentlichen Marktpreisrisiken gehören das Wechselkursrisiko, das Zinsänderungsrisiko und das sonstige Preisrisiko.

Wechselkursrisiko

Zum Stichtag 30. Juni 2016 weist die FORIS AG keine erheblichen offenen Fremdwährungspositionen aus. Somit ergeben sich für die Bewertung von Finanzinstrumenten keine wesentlichen Wechselkursrisiken. Auf eine Sensitivitätsanalyse wurde daher verzichtet. Während des 1. Halbjahres 2016 wurden Rechnungen in ursprünglich fremder Währung – insbesondere Britisches Pfund (GBP) - beglichen. Veränderungen im Wechselkurs würden sich nicht wesentlich auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage auswirken. Eine Schwankung des Volumens ist nicht zu erwarten, da es sich ausschließlich um weitgehend umsatzunabhängige Kosten des Geschäftsbetriebes der GO AHEAD in Großbritannien handelt. Im Bereich der Prozessfinanzierung wurden Rechnungen in Einzelfällen in Schweizer Franken (CHF) beglichen. Da es sich um Einmaleffekte handelt, kann nicht auf zukünftige Jahre geschlossen werden und somit wurde hier auch auf eine Sensitivitätsanalyse verzichtet. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Rechnungen in ausländischer Währung beglichen und dies ist auch zukünftig nicht zu erwarten.

Zinsänderungsrisiko

Derzeit unterliegt bei der FORIS AG ausschließlich die Bewertung des Sicherungsgeschäftes für den Büroneubau einem Zinsänderungsrisiko. Bei einer Bewertung zum Stichtag 30. Juni 2016 von 0,2 TEUR (31. Dezember 2015: 1,2 TEUR) ergibt sich ein maximales Risiko in selber Höhe. Eine weitergehende Sensitivitätsanalyse wurde aufgrund der mangelnden Wesentlichkeit nicht durchgeführt. Bei einer etwaigen Inanspruchnahme des variabel verzinsten Darlehens für den Neubau käme es zu einem theoretischen Zinsänderungsrisiko im FORIS Konzern. Derzeit wird diese Refinanzierungsquelle nicht genutzt. Durch das Sicherungsgeschäft wäre hier jedoch bereits eine entsprechende Begrenzung des Zinsänderungsrisikos über ein Volumen von 2.000 TEUR bis zum 30. März 2020 gegeben. Der Höchstsatz der Zinszahlungen unter Berücksichtigung des Zinssicherungsgeschäftes beträgt 3,3 %. Eine weitergehende Sensitivitätsanalyse war daher zum 30. Juni 2016 nicht durchzuführen.

Sonstige Preisrisiken

Sonstige wesentliche Preisrisiken aus Aktienkursrisiken oder Risiken aus Restwertgarantien bestehen nicht und wurden daher auch keiner Sensitivitätsanalyse unterzogen. Der FORIS Konzern unterliegt als Dienstleister im Gegensatz zu produzierenden Unternehmen einem verhältnismäßig geringen Rohstoffpreisrisiko. Dieses würde sich eher in den allgemeinen Preissteigerungen widerspiegeln. Eine quantitative Ermittlung dieses Effektes im Rahmen einer Sensitivitätsanalyse ist aufgrund der Vielzahl und der Unsicherheit der beeinflussenden Parameter auch vor dem Hintergrund der fehlenden Wesentlichkeit für den FORIS Konzern unterblieben.

III.6 Rechtsstreitigkeiten und Schadensersatzansprüche

Über die eigentliche Prozessfinanzierung hinaus ist der FORIS Konzern an mehreren Prozessen und Verfahren beteiligt. Sämtliche Risiken aus zum Zeitpunkt der Veröffentlichung bekannten Prozessen und Verfahren sind im vorliegenden Konzernabschluss entsprechend berücksichtigt. Maßgebliche Veränderungen im Verlauf der bestehenden Verfahren und Prozesse sowie in der Zukunft eingeleitete Verfahren oder in anderer Weise geltend gemachte Ansprüche können einen wesentlichen Einfluss auf die Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des FORIS Konzerns haben.

Am 30. November 2011 wurde die steuerliche Außenprüfung für die Jahre 2005 bis 2009 ausgewertet und die entsprechenden Bescheide erlassen. Die sich hieraus ergebenden Steuerzahlungen wurden im Geschäftsjahr 2011 vollumfänglich abgebildet. Gegen einzelne Prüfungsfeststellungen, betreffend die steuerliche Behandlung der Erlöse und Aufwendungen im Rahmen des Verkaufes von Vorratsgesellschaften, haben wir Einspruch eingelegt. Gleichwohl hatten wir in diesem Fall entsprechend der Bescheide eine Abbildung im Konzernabschluss 2013 vorgenommen. Das Finanzgericht Köln hat in 2014 ein für die FORIS AG positives Urteil gefällt, gegen welches das Finanzamt Bonn Rechtsmittel eingelegt hat. Basierend auf dieser Entscheidung waren wir zu diesem Zeitpunkt von einem positiven Ausgang des Verfahrens ausgegangen und haben im Konzernabschluss 2014 einen entsprechenden Steuerertrag ausweisen müssen. Am 29. Juni 2016 hat der Bundesfinanzhof in dieser Sache ein für die FORIS AG negatives Urteil verkündet. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Basierend auf diesem Kenntnisstand waren sowohl für die Jahre 2005 bis 2009 und die Folgejahre Steueraufwendungen zuzüglich Zinsen im Halbjahresabschluss zum 30. Juni 2016 zu berücksichtigen als auch die latenten Steuererstattungsansprüche anzupassen. Letzteres vor dem Hintergrund, dass die Verlustvorträge durch die steuerliche Behandlung zu großen Teilen verbraucht wurden. Das Gesamtrisiko von 1.363 TEUR wurde im Halbjahresabschluss 2016 vollständig erfasst.

III.7 Leasingverhältnisse

III.7.1 FORIS als Leasing-Nehmer

Der FORIS Konzern hatte als Leasing-Nehmer (Operating-Lease) Leasingverträge für Kopierer, Drucker und Frankiergeräte abgeschlossen. Darüber hinaus wurden keine Leasingverträge mit dem FORIS Konzern als Leasing-Nehmer abgeschlossen. Die Leasingverträge für Kopierer und Drucker sind im 1. Halbjahr 2016 ausgelaufen.

Die Aufwendungen aus Leasingverträgen sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. Sie betrugen im 1. Halbjahr 2016 insgesamt 6 TEUR (Geschäftsjahr 2015: 18 TEUR).

Es bestehen folgende Mindestleasingzahlungsverpflichtungen:

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30.06.2016

TEUR
31.12.2015

TEUR
Bis zu einem Jahr 0 6
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 0 0
Über fünf Jahre 0 0

III.7.2 FORIS als Leasing-Geber

Die FORIS als Leasing-Geber erhält zum einen Zahlungen aus der Vermietung des im Juni 2011 fertig gestellten Büroneubaus auf eigenem Grundstück in der Kurt-Schumacher-Straße 22. Das Objekt wird vollständig an einen Dritten vermietet. Der Mietvertrag lief bis zum 31. Mai 2016, wobei der Mieter das Recht hatte, den Mietvertrag zwei Mal zu verlängern. Von diesem Recht hat der Mieter im Mai 2015 erstmalig Gebrauch gemacht, sodass sich der Mietvertrag bis zum 30. November 2017 verlängert hat. Danach kann der Mieter erneut eine Verlängerungsoption ausüben, die am 31. Mai 2022 endet. Nach Ablauf der festen Mietzeit bis zum 31. Mai 2016 greift eine am Verbraucherpreisindex gekoppelte Anpassung der Mietzahlungen.

Aus diesem Vertrag ergeben sich folgende künftige Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen:

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Künftige Mindestleasingzahlungen Kurt-Schumacher-Straße 22 30.06.2016

TEUR
31.12.2015

TEUR
Bis zu einem Jahr 214 208
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 283 383
Länger als fünf Jahre 0 0

Darüber hinaus erhält die FORIS als Leasing-Geber Zahlungen aus der Vermietung von einzelnen Bereichen des überwiegend selbstgenutzten Bürogebäudes in der Kurt-Schumacher-Straße 18-20. Ein Mietvertrag über eine Fläche von rd. 50 m2 Kellerfläche lief bis zum 31. Mai 2016, wobei der Mieter das Recht hatte, den Mietvertrag zwei Mal zu verlängern. Von diesem Recht hat der Mieter im Mai 2015 erstmalig Gebrauch gemacht, sodass sich der Mietvertrag bis zum 30. November 2017 verlängert hat. Danach kann der Mieter erneut eine Verlängerungsoption ausüben, die am 31. Mai 2022 endet. Nach Ablauf der festen Mietzeit am 31. Mai 2016 greift eine am Verbraucherpreisindex gekoppelte Anpassung der Mietzahlungen. Es bestand im 1. Halbjahr 2016 ein weiterer Mietvertrag über rd. 75 m2 Bürofläche, der aufgrund Kündigung am 29. Februar 2016 endete. Mit Beginn ab 10. Juni 2016 und einer Laufzeit bis zum 30. November 2017 wurden weitere Büroflächen untervermietet. Letztlich besteht noch ein Pachtvertrag über Gastronomiefläche mit einer festen Mietzeit bis zum 31. Dezember 2020. Er verlängert sich um weitere fünf Jahre, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird. Neben einer festen Grundmiete wurde zusätzlich eine umsatzabhängige Mietzahlung vereinbart.

Aus diesen Verträgen ergeben sich folgende künftige Mindestleasingzahlungen aus unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen:

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Künftige Mindestleasingzahlungen Kurt-Schumacher-Straße 18-20 30.06.2016

TEUR
31.12.2015

TEUR
Bis zu einem Jahr 76 41
Länger als ein Jahr und bis zu fünf Jahren 241 191
Über fünf Jahre 0 0

Es wurden folgende Eventualmietzahlungen aus den umsatzabhängigen Mietzahlungen erfasst:

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Eventualmietzahlungen 01.01.-30.06.2016

TEUR
01.01.-30.06.2015

TEUR
6 6

III.8 Anzahl der Arbeitnehmer

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30.06.2016 31.12.2015
Vorstand 2 2
Leitende Angestellte 1 1
Juristen 5 6
Sonstige Angestellte 27 29
Arbeitnehmer gesamt 35 38
2016 2015
Durchschnittliche Zahl der Mitarbeiter für den Berichtszeitraum (einschließlich der sich in Mutterschutz befindlichen Mitarbeiter) 37 38

III.9 Honorierung der Abschlussprüfer

Im 1. Halbjahr 2016 wurden die erwarteten Kosten der Jahres- und Konzernabschlussprüfung des Jahres 2016 anteilig zurückgestellt. Weitere Auftrags- oder sonstige Vertragsverhältnisse mit der Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft bestanden und bestehen nicht.

III.10 Vergütung des Vorstands und des Aufsichtsrats

Die Hauptversammlung der FORIS AG hat am 30. Mai 2016 von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, auf die individualisierte Offenlegung der Vorstandsbezüge für die Jahre 2016 bis 2020 zu verzichten. Die Gesamtvergütung des Vorstands im 1. Halbjahr 2016 betrug 199 TEUR (1. Halbjahr 2015: 237 TEUR). In 2016 erfolgten Vergütungen für vergangene Jahre von rund 0 TEUR (Vorjahresperiode: 1 TEUR).

Darüber hinaus enthält die Vergütung des Vorstands Sachbezüge, nämlich Versicherungsprämien für eine angemessene Unfallversicherung, eine Directors & Officers-Versicherung und eine Direktversicherung im Rahmen der steuerlichen Regelungen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten jeweils eine Vergütung von 14.000 EUR pro Jahr sowie außerdem ein Sitzungsgeld von 2.500 EUR pro Sitzung. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält das 1,5-Fache der Vergütung und des Sitzungsgeldes. Gehört ein Aufsichtsratsmitglied dem Aufsichtsrat nicht für ein ganzes Kalenderjahr an, erhält es die Vergütung zeitanteilig. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten außerdem Ersatz ihrer Auslagen, wie z.B. der Reisekosten. Die Gesellschaft erstattet darüber hinaus jedem Aufsichtsratsmitglied die auf seine Vergütung und Auslagen ggf. zu entrichtende Umsatzsteuer. Die einem Aufsichtsratsmitglied zustehende Vergütung wird jeweils fällig und zahlbar mit Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vorausgegangene Geschäftsjahr zu beschließen hat. Im 1. Halbjahr 2016 wurden die erwarteten Kosten für die Aufsichtsratsvergütung anteilig erfasst.

An ehemalige Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder und deren Hinterbliebenen wurden im 1. Halbjahr 2016 und im Geschäftsjahr 2015 keine Zahlungen geleistet.

Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats wurden keine Vorschüsse oder Kredite gewährt.

Hinsichtlich weiterführender Informationen verweisen wir auch auf die Ausführungen im Vergütungsbericht unter A.8, der Teil des Lageberichtes ist.

III.11 Nahestehende Unternehmen und Personen

Nach Ausscheiden von Herrn Oliver Schmidt aus dem Aufsichtsrat mit Beendigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2013 bleibt der Kreis der bekannten Anteilseigner, die mehr als 10 % der Aktien auf sich vereinigen, unverändert. Hinsichtlich des Anteilsbesitzes des Aufsichtsrats verweisen wir auf die Ausführungen unter III.12 im Anhang. Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Somit wird die FORIS AG als oberstes Mutterunternehmen des FORIS Konzerns nicht von einem einzelnen Unternehmen oder von einzelnen Personen beherrscht. Hinsichtlich der in den Konzern einbezogenen Tochtergesellschaften verweisen wir auf unsere Ausführungen unter I.5 im Anhang.

Zu den Gesellschaften, von denen Wertpapiere gehalten werden, bestanden über die reine Geldanlage hinaus keine Geschäftsbeziehungen.

Hinsichtlich der Vergütung des Managements verweisen wir auf unsere Ausführungen unter III.10 im Anhang. Darüber hinausgehende kurzfristig fällige Leistungen, Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, andere langfristig fällige Leistungen, Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder anteilsbasierte Vergütungen wurden im 1. Halbjahr 2016 und in den Geschäftsjahren 2015 und 2014 nicht gewährt.

Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahe Familienangehörige im Sinne des IAS 24 können zugleich Kunden oder auch Auftragnehmer der FORIS AG oder einer ihrer Tochterunternehmen sein. Sowohl im 1. Halbjahr 2016 als auch in den Geschäftsjahren 2015 und 2014 wurden von Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie diesen Personen nahen Familienangehörigen im Sinne des IAS 24 keine Dienstleistungen bezogen.

Über die zuvor genannten Angaben hinaus haben sowohl im 1. Halbjahr 2016 als auch in den Geschäftsjahren 2015 und 2014 keine Geschäftsbeziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen bestanden.

Forderungen oder Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen oder Personen über die Angaben unter B.6.III.10 hinaus bestanden zum 30. Juni 2016 und zum 31. Dezember nicht.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten im Konzern wurden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

III.12 Vorstand und Aufsichtsrat

Mitglieder des Vorstands im 1. Halbjahr 2016 waren:

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30.06.2016 Anteilsbesitz
Ralf Braun, Vorstand, Rösrath seit 1. Juli 2010 0,00%
Theo Paeffgen, Vorstand, Bonn seit 1. Januar 2015 0,00%

Der Aufsichtsrat bestand im 1.Halbjahr 2016 aus folgenden Personen:

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30.06.2016 Anteilsbesitz
Dr. Christian Rollmann, Rechtsanwalt, Bonn, Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 30. Juni 2009 6,12%*
Olaf Wilcke, Geschäftsführer International, Bonn, stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats seit 30. Juni 2009 0,00%
Christian Berner, Unternehmer, Hamburg seit 24. Mai 2013 0,00%

*Unter Abzug der durch die FORIS AG gehaltenen eigenen Anteile. Ohne Abzug der eigenen Anteile beträgt der Anteil 6,07 %.

Herr Dr. Rollmann ist Vorsitzender des Aufsichtsrats der Max and Mary AG, Frankfurt am Main.

Herr Christian Berner ist Vorsitzender des Beirates der Bruhn Spedition GmbH, Lübeck, Vorsitzender des Beirates der ReboPharm Arzneimittelvertriebsgesellschaft mbH, Bocholt, Executive Chairman, Vorsitzender des Beirates der LR Health & Beauty Systems GmbH, Ahlen (seit 1. Februar 2015), Mitglied des Aufsichtsrates der 4Flow AG, Berlin, Mitglied des Aufsichtsrats der Klöpfer & Königer GmbH & Co KG, Garching, Mitglied des Board of Directors der Papyrus AB, Göteborg, Schweden, Mitglied des Aufsichtsrats der Apetito AG, Rheine, Mitglied des Beirates der apetito catering B.V. & Co. KG, Rheine, sowie Vorstand der Bundesvereinigung Logistik (BVL) e.V., Bremen.

III.13 Aktie

Anzahl der ausstehenden Aktien

Insgesamt wurden ursprünglich 5.860.000 Aktien platziert. Durch die Kapitalherabsetzung im Wege der Einziehung von insgesamt 370.541 Aktien, die im Rahmen des Aktienrückkaufs zurückerworben wurden, wurde die Anzahl der Aktien zunächst auf 5.489.459 Aktien reduziert. Bis zum 31. Dezember 2013 wurden insgesamt 548.945 Aktien im Rahmen des Aktienrückkaufs zurückerworben. Danach wurden keine weiteren Aktien zurückerworben. Somit sind derzeit 4.940.514 Aktien ausstehend. Am 10. August 2015 hat der Vorstand der FORIS AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats von der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 10. Juni 2014 zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch gemacht und beschlossen, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals (entspricht bis zu 494.051 Aktien) im Wege eines freiwilligen öffentlichen Kaufangebots zurückzukaufen. Im Rahmen dieses Angebots wurden 36.556 Aktien zurückgekauft. Dies entspricht einem Gesamtwert von 118.807,00 EUR. Die Gesamtzahl der zurückgekauften Aktien am 30. Juni 2016 betrug 36.556 Stück oder insgesamt 0,74 % des Grundkapitals.

Wir verweisen auf unsere Ausführungen unter B.6.II.2.13. Der weit überwiegende Teil der Aktien wird von Privatanlegern gehalten und gehandelt. Ausweislich der Präsenz bei der Hauptversammlung vom 30. Mai 2016 und unter Berücksichtigung der Stimmrechtsmitteilung halten einzelne Aktionäre bis zu 5 % der Aktien und ein Aktionär über 10 %.

Schwellenwerte und Mitteilungen

Die Avenit AG, Mönchengladbach, Deutschland, hat gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,20 % (das entspricht 175.798 Stimmrechten) der insgesamt 5.489.459 Stimmrechte betragen hat.

Die inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland, hat gemäß § 21 Absatz 1 WpHG am 30. Oktober 2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 30. Oktober 2013 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,33 % (292.500 Stimmrechte) betragen hat.

Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat am 6. November 2013 nach § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 2. November 2013 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,75 % (315.714 Stimmrechte) betragen hat. Davon sind ihm 5,33 % (292.500 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen. Von folgenden Aktionären, deren Stimmrechtsanteil an der FORIS AG jeweils 3% oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugerechnet: inbargen Achtunddreißigste Vermögensverwaltungs AG, Kleinmachnow, Deutschland.

Herr Bernd Hartmann, Deutschland, hat am 14. November 2013 mitgeteilt, dass er seine am 6. November 2013 nach § 21 Absatz 1 WpHG übermittelte Stimmrechtsmitteilung zurücknimmt.

Herr Oliver Schmidt, Deutschland, hat am 10. Dezember 2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 15 % der Stimmrechte am 3. Dezember 2013 unterschritten hat und an diesem Tag 10,35 % (das entspricht 568.366 Stimmrechten) betragen hat.

Die FORIS AG hat am 30. September 2014 mitgeteilt, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats September 2014 insgesamt 4.940.514 Stimmrechte betragen hat.

Herr Alexander Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 % der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten hat und an diesem Tag 3,17 % (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Victor Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 % der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten hat und an diesem Tag 3,17 % (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Philipp Rollmann, Deutschland, hat am 25. Juni 2015 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, die Schwelle von 3 % der Stimmrechte am 24. Juni 2015 überschritten hat und an diesem Tag 3,17 % (das entspricht 156.666 Stimmrechten) betragen hat.

Herr Christian Rollmann, Deutschland, hat uns am 25. Juni 2015 nach § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 24. Juni 2015 die Schwelle von 10 % der Stimmrechte unterschritten hat und zu diesem Tag 6,07 % (300.002 Stimmrechte) betragen hat.

Die Rossmann Beteiligungs GmbH, Burgwedel, Deutschland, hat am 7. Juli 2015 nach § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der FORIS AG, Bonn, Deutschland, am 30. Juni 2015 die Schwellen von 3 % und 5 % der Stimmrechte überschritten hat und zu diesem Tag 5,06 % (250.000 Stimmrechte) betragen hat.

Entwicklung der Aktie

Der Kurs der FORIS Aktie lag am 30. Juni 2016 rund 0,72 EUR über dem Schlusskurs zum 31. Dezember 2015. Insgesamt war im 1. Halbjahr 2016 ein Kursrückgang zu beobachten.

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01.01.-30.06.2016 01.01.-30.06.2015
Ergebnis im Berichtszeitraum je Aktie in EUR 1) -0,29 0,2
Schlusskurs im Berichtszeitraum in EUR 2) 3,23 3,17
Aktienkurs (höchst) in EUR 2) 4,05 3,17
Aktienkurs (tiefst) in EUR 2) 3,23 2,5
Gesamtrendite im Berichtszeitraum -18,64% 16,97%
Anzahl der Aktien am Stichtag 3) 4.903.958 4.940.514
Marktkapitalisierung am Stichtag EUR 4) 15.839.784 15.661.429
Kurs-Gewinn-Verhältnis 5) -11,3 15,7

1) Berücksichtigung der gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien.

2) Basis: Handel im Xetra und an der Frankfurter Wertpapierbörse.

3) Unter Abzug der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile.

4) Unter Berücksichtigung der zur Einziehung erworbenen eigenen Anteile.

5) Basis: Schlusskurs zum jeweiligen Stichtag.

Die Aktie im Überblick

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* Die Daten beziehen sich ausschließlich auf Xetra. Die regionalen Börsen wurden nicht berücksichtigt.

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III.14 Ermittlung der Ergebnisse je Aktie

III.14.1 Unverwässertes Ergebnis je Aktie

Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus dem Ergebnis der Periode im Verhältnis zur gewichteten durchschnittlichen Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien. Dabei wurde der gewichtete durchschnittliche Bestand der eigenen Anteile entsprechend in Abzug gebracht.

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01.01.-30.06.2016

EUR
01.01.-30.06.2015

EUR
Ergebnis der Periode -1.401.888,30 995.423,57
Anzahl der während der Periode ausstehenden Aktien 4.903.958 4.937.702
EUR EUR
Unverwässertes Ergebnis je Aktie -0,29 0,2

III.14.2 Verwässertes Ergebnis je Aktie

Das verwässerte Ergebnis je Aktie entspricht dem unverwässerten Ergebnis, da keine potenziellen Aktien in Stammaktien umgewandelt wurden und auch keine Vorzugsaktien ausgegeben wurden. Auch gibt es keine entsprechenden Optionen, die zu einer Verwässerung führen würden.

III.15 Erklärung gemäß § 161 AktG zum Deutschen Corporate Governance-Kodex

Vorstand und Aufsichtsrat haben eine Erklärung gemäß § 161 AktG abgegeben und im Rahmen des Corporate Governance-Berichtes unter Punkt B. des Geschäftsberichtes 2015 mit dessen Veröffentlichung auf der Internetseite unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html den Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht.

Bonn, 9. August 2016

FORIS AG

Der Vorstand

Gez. Ralf Braun

gez. Theo Paeffgen

C. Versicherung der gesetzlichen Vertreter

„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.“

Bonn, 9. August 2016

FORIS AG

Der Vorstand

gez. Ralf Braun

gez. Theo Paeffgen

D. Negativvermerk gem. § 37w Abs. 5 S.6 WpHG

„Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernzwischenabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernzwischenlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.“

Bonn, 9. August 2016

FORIS AG

Der Vorstand

gez. Ralf Braun

gez. Theo Paeffgen

Unternehmenskalender

Der Halbjahresfinanzbericht der FORIS ist unter https://www.foris.com/fuer-aktionaere/investor-relations/finanzberichte-und-publikationen.html veröffentlicht.

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