Annual / Quarterly Financial Statement • Nov 3, 2016
Annual / Quarterly Financial Statement
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Aktiva
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| 31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
|
|---|---|---|
| A. Anlagevermögen | 519.521,15 | 354.092,50 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 1,00 | 1,00 |
| II. Sachanlagen | 519.520,15 | 354.091,50 |
| B. Umlaufvermögen | 1.091.571,54 | 836.289,02 |
| I. Vorräte | 370.365,26 | 314.540,66 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 198.542,54 | 99.275,13 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 522.663,74 | 422.473,23 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 18.548,43 | 5.966,77 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva | 1.629.641,12 | 1.196.348,29 |
| Passiva | ||
| 31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
|
| A. Eigenkapital | 884.201,59 | 581.084,43 |
| I. gezeichnetes Kapital | 62.783,00 | 62.783,00 |
| II. Gewinnrücklagen | 6.278,30 | 6.278,30 |
| III. Bilanzgewinn | 815.140,29 | 512.023,13 |
| B. Rückstellungen | 384.100,26 | 392.476,22 |
| C. Verbindlichkeiten | 357.255,21 | 218.703,58 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten | 4.084,06 | 4.084,06 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva | 1.629.641,12 | 1.196.348,29 |
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zur Darstellung im Jahresabschluss
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB aufgestellt.
Gemäß den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen für Kapitalgesellschaften erfolgt die Gliederung der Bilanz gemäß § 266 HGB nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Darüber hinaus werden sämtliche größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften für die Erstellung und Offenlegung in Anspruch genommen.
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde die Angabe im Anhang gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den ertragsteuerlichen Vorschriften unter Beachtung der Vorschriften des HGB ausgerichtet. Es sind insbesondere die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Bewertung der Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten nach dem Durchschnittsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips.
Die Bewertung der unfertigen und fertigen Erzeugnisse bzw. der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringli- che Forderungen werden abgeschrieben.
Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos, für Zinsaufwendungen und für Nachlässe wird eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von unter einem Jahr sind in Euro umgerechnet und mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden zum Entstehungskurs bzw. zum niedrigeren Stichtagskurs bewertet. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden zum Entstehungskurs bzw. zum höheren Stichtagskurs bewertet.
Die liquiden Mittel werden mit den Nennwerten angesetzt.
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind.
Die Bewertung der Rückstellung für Pension und ähnliche Verpflichtungen erfolgt gemäß § 253 Abs 1. S 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zukünftiger Gehalts- und Rentensteigerungen.
Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet. Die Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag. Dabei werden Rückstellungen mit einer Laufzeit von über einem Jahr mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bewertet.
Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen vor dem Abschlussstichtag gebildet soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag sind.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gesetzliche Wahlrechte bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden wie folgt genutzt:
Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear und degressiv vorgenommen. Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Wirtschaftsgüter mit einem geringen Wert werden vereinfachend wie folgt abgeschrieben: Wirtschaftsgüter mit einem Wert bis zu Euro 410 werden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit einem darüber liegenden Wert werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegen- stände abgeschrieben. Soweit handelsrechtlich zulässig wird die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vorschriften gewählt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Vergleich zum Vorjahr stetig angewandt.
Angaben zu der Nutzung von Wahlrechten bei der Darstellung des Jahresabschlusses
Die Darstellung im Jahresabschluss erfolgt stetig im Vergleich zum Vorjahr.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
Vermögen und Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Alle Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Gegenüber Gesellschaftern bestehen folgende Forderungen und Ausleihungen:
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| Forderungen | Euro 543,47 |
Eigenkapital, Schuldposten und Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die nachfolgende Darstellung zeigt das in der Bilanz aufgeführte Eigenkapital.
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| Gezeichnetes Kapital | Euro | 62.783,00 |
| Kapitalrücklage / gesetzliche Rücklage (§ 150 AktG) | Euro | 6.278,30 |
| Bilanzgewinn (§ 158 Abs. 1 AktG) | ||
| Jahresüberschuss Euro | 195.959,46 | |
| Vortrag aus Vorjahr Euro | 619.180,83 | |
| Einstellung in gesetzliche Rücklage Euro 0,00 | ||
| Bilanzgewinn Eigenkapital | Euro 815.140,29 | Euro 884.201,61 |
Der Bilanzgewinn beinhaltet einen Gewinnvortrag in Höhe von Euro 619.180,83.
Für die aufgrund der Neubewertung gemäß dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz zum 1. Januar 2010 notwendige Zuführung zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen, wurde das Wahlrecht genutzt, die Zuführungsbeträge bis spätestens zum 31. Dezember 2024 anzusammeln, wobei jedes Jahr mindestens 1/15 des Anpassungsbetrags zu verbuchen ist. Zum 1. Januar 2014 ergab sich ein Anpassungsbetrag in Höhe von Euro 40.119,00. Im Geschäftsjahr wurde davon ein Betrag von Euro 4.012,00 erfolgswirksam zugeführt. Der bisher noch nicht zugeführte Betrag (Unterdeckung) be- trägt zum Stichtag Euro 36.107,00.
Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach dem Anwartschafts- barwertverfahren gebildet.
Der Berechnung wurden folgende Annahmen zugrunde gelegt:
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| Zinssatz | 6,0 % |
| Rentensteigerung | 2,0 % |
| zugrunde gelegte Sterbetafel: Heubeck | RT2005G |
Der verwendete Zinssatz entspricht dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten sieben Jahre für eine pauschal zugrunde gelegte Laufzeit von 15 Jahren.
Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen mit verrechnungsfähigem Vermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden folgende Werte ermittelt:
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| Erfüllungsbetrag der Schulden | Euro | 575.958,00 |
| Anschaffungskosten der verrechneten Vermögenswerte | Euro | 375.684,00 |
| Zeitwert der verrechneten Vermögenswerte | Euro | 375.684,00 |
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.
Die nachfolgende Darstellung zeigt Restlaufzeiten der in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten.
Verbindlichkeiten zum 31.12.2015
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| Gesamtbetrag | 357,3 TEuro |
| davon mit einer Restlaufzeit | |
| kleiner 1 Jahr | 0,0 TEuro |
| 1 bis 5 Jahre | 0,0 TEuro |
| größer 5 Jahre | 0,0 TEuro |
Haftungsverhältnisse, die nach § 251 HGB und § 268 Abs. 7 HGB angegeben werden müssen, bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch den
Vorstand
Bernhard Anfang, CNC-Fräser geführt.
Der Aufsichtsrat hatte im Geschäftsjahr folgende Mitglieder:
Markus Uzicanin, Dipl-BW (FH), Steuerberater, Vorsitzende
Werner Stielow, Kaufmann, stv. Vorsitzende
Josef Wendl, Ingenieur
Mit Einstellung in die gesetzliche Rücklage in Höhe von 6.278,30 Euro entspricht die gesetzliche Rück- lage den durch § 150 Abs. 2 AktG geforderten zehnten Teil des Grundkapitals. Regelung in der Satzung der Hitex Industries AG zur gesetzlichen Rücklage bestehen nicht.
Der Bestand an Aktien beziehungsweise das Grundkapital ist eingeteilt in 62.783 nennwertlose auf den Namen lautende Stückaktien im Nennbetrag von 62.783,00 Euro.
Tittmoning-Kay, den 16. August 2016
Vorstand:
gez. Bernhard Anfang
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.08.2016 festgestellt.
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