AI Terminal

MODULE: AI_ANALYST
Interactive Q&A, Risk Assessment, Summarization
MODULE: DATA_EXTRACT
Excel Export, XBRL Parsing, Table Digitization
MODULE: PEER_COMP
Sector Benchmarking, Sentiment Analysis
SYSTEM ACCESS LOCKED
Authenticate / Register Log In

Funkwerk AG

Annual / Quarterly Financial Statement Jan 3, 2017

5398_rns_2017-01-03_a576b1a4-ce58-42a9-b4fc-c784b19c19c8.html

Annual / Quarterly Financial Statement

Open in Viewer

Opens in native device viewer

Berichtigungsvermerk, hinzugefügt am 03.01.2017:

Neufassung, ersetzt die Offenlegung vom 16.11.2016

Funkwerk AG

Kölleda

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

Aktiva

scroll

31.12.2015 31.12.2014
EUR EUR EUR EUR
--- --- --- --- ---
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 1.533.259,54
II. Sachanlagen 3.367.196,96 6.058.545,59
III. Finanzanlagen 2.503.001,00 2.050.001,00
5.870.197,96 9.641.806,13
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 0,00 6.090.529,46
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.845.077,15 24.283.317,06
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 6.063.305,43 2.903.849,52
15.908.382,58 33.277.696,04
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.073,67 1.676.589,94
D. Latente Steuern 44.529,16 1.138.823,00
E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 0,00 98.268,13
21.826.183,37 45.833.183,24
Passiva
31.12.2015 31.12.2014
EUR EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 8.059.662,00 8.059.662,00
II. Kapitalrücklage 59.570.433,59 59.570.433,59
III. Gewinnrücklagen 39.206.047,00 39.206.047,00
IV. Bilanzverlust -90.684.493,21 -82.629.118,46
16.151.649,38 24.207.024,13
B. Sonderposten für Investitionszuwendungen 0,00 25.478,42
C. Rückstellungen 3.385.609,80 16.120.889,18
D. Verbindlichkeiten 2.288.924,19 5.456.029,43
E. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 23.762,08
21.826.183,37 45.833.183,24

Anhang

A.     ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den §§ 242 ff., 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Aktiengesetzes (AktG) aufgestellt.

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB).

Die Gesellschaft ist gemäß § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 267 Abs. 4 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Gemäß § 265 Abs. 5 HGB wurde der Posten sonstige Anteile in der Gliederung ergänzt.

Die Aufstellung erfolgte unter der Annahme nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB.

Die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist aufgrund der erfolgten Ausgliederung des operativen Geschäftsbetriebs des Standorts Kölleda nur eingeschränkt mit dem Vorjahr vergleichbar.

1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die entgeltlich erworbenenimmateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben.

Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen.

Gebäude werden linear mit 2 % abgeschrieben. Die beweglichen Gegenstände des Anlagevermögens werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei bis 15 Jahren abgeschrieben.

Die im Geschäftsjahr angeschafften geringwertigen Vermögensgegenstände bis 410,00 EUR werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben und als Abgang behandelt. Die Möglichkeit des Sammelpostens für geringwertige Vermögensgegenstände über 150,00 EUR bis 1.000,00 EUR wird nicht genutzt.

Sofern der beizulegende Wert von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen zum Bilanzstichtag auf Grund einer dauernden Wertminderung unter dem Buchwert liegt, wird eine außerplanmäßige Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen und gegebenenfalls die Restnutzungsdauer angepasst.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und sonstigen Anteile werden zu Anschaffungskosten oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Ausleihungen werden zum Nennbetrag oder bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen in Abhängigkeit von Lagerdauer, verminderter Marktgängigkeit, Gewichtung der Abgangsmengen sowie auf Grund gesunkener Wiederbeschaffungskosten und gesunkener Verkaufspreise.

Unfertige Erzeugnisse und Leistungen sowie fertige Erzeugnisse werden mit den Herstellungskosten unter Einbeziehung von angemessenen Teilen der Kosten der allgemeinen Verwaltung, aber ohne Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen und unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Die verlustfreie Bewertung wird beachtet.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen werden entsprechend dem Wahlrecht von den Vorräten offen abgesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Soweit notwendig, wird der niedrigere beizulegende Wert angesetzt. Für zweifelhafte Forderungen sind Einzelwertberichtigungen vorgenommen worden. Bei den verbleibenden Forderungen ist eine Pauschalwertberichtigung abgesetzt, die dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko Rechnung trägt. Die Pauschalwertberichtigung beträgt für Inlandsforderungen (netto) 1,0 % und für Auslandsforderungen 2,0 %.

Unter der Position Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden Forderungen gegen Unternehmen ausgewiesen, für die die Voraussetzungen der Vollkonsolidierung im Rahmen des Konzernabschlusses der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Kirchseeon, vorliegen.

Vermögensgegenstände, die die Voraussetzungen als Planvermögen zur Erfüllung der Altersteilzeitverpflichtungen erfüllen, werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet und sind mit der jeweiligen individuellen Verpflichtung verrechnet worden.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert angesetzt.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Der aktive Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung im Vorjahr entspricht dem Saldo aus dem Zeitwert der Vermögensgegenstände und den Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt.

Der Sonderposten für Investitionszuwendungen wird nach handelsrechtlichen Grundsätzen ermittelt, gebildet und aufgelöst. Die Auflösung erfolgt in Höhe der anteiligen Abschreibung der geförderten Anlagengegenstände.

Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen im Vorjahr wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Methode) unter Verwendung der „Richttafeln 2005 G“ von Klaus Heubeck und erwarteter Lohn-, Gehalts- und Rentensteigerungen ermittelt.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung. Sie werden mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungssatz entsprechend ihrer Laufzeit abgezinst. Für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr wird das Wahlrecht zur Abzinsung nicht in Anspruch genommen. Erträge bzw. Aufwendungen aus Zinssatzänderungen werden im Finanzergebnis erfasst.

Die Bewertung der Altersteilzeitrückstellung zum 31. Dezember 2014 erfolgte nach versicherungsmathematischen Grundsätzen (Barwertverfahren), unter Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes von 3,1 %. Sofern biometrische Einflussfaktoren zu berücksichtigen waren, wurden die „Richttafeln 2005 G“ von Klaus Heubeck verwandt. Während der Erdienungsphase wird die Rückstellung für die Erfüllungsrückstände ratierlich aufgebaut, wogegen die Rückstellung für die Aufstockungsbeträge infolge ihres Abfindungscharakters in einer Summe gebildet wird.

Zur Abdeckung des pauschalen Gewährleistungsrisikos aus Lieferungen und Leistungen werden Gewährleistungsrückstellungen mit 0,5 % des Inlandsumsatzes und 1,5 % des Auslandsumsatzes gebildet.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Unter der Position Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen werden Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen ausgewiesen, für die die Voraussetzungen der Vollkonsolidierung im Rahmen des Konzernabschlusses der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Kirchseeon, vorliegen.

Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen.

Aktive latente Steuern werden in der Höhe angesetzt, in der sie in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich zu Steuerentlastungen führen. Vom Wahlrecht des § 274 HGB wird insofern gebrauch gemacht. Passive latente Steuern für zukünftige Steuerbelastungen werden grundsätzlich gebildet. Aktive und passive latente Steuern werden, soweit wie möglich, verrechnet.

2. Grundlagen der Währungsumrechnung

Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Bilanzstichtag erfolgswirksam zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet, soweit deren Restlaufzeit ein Jahr oder weniger beträgt. Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden am Bilanzstichtag unter Beachtung des Anschaffungs-, Realisations- und Imparitätsprinzips zum historischen Kurs oder zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

3. Bilanzierung der Ausgliederung

Die Ausgliederung stellt bei der Funkwerk AG als übertragenden Rechtsträger einen Tausch dar, bei dem als Gegenleistung für die ausgegliederten Vermögensgegenstände und Schulden Anteile am übernehmenden Rechtsträger, der FunkTech GmbH, vereinbart wurden und folglich der Beteiligungsansatz der FunkTech GmbH um TEUR 488 auf TEUR 513 erhöht wurde. Dieser Tausch wurde als laufender Geschäftsvorfall abgebildet. Die Anschaffungskosten der zugegangenen Anteile wurden nach den allgemeinen Tauschgrundsätzen ermittelt und entsprechen demgemäß dem Wert der Gegenleistung. Das Übertragungsergebnis, das sich aus der Differenz zwischen dem Ansatz der zugegangenen Anteile und dem Buchwert des übertragenen Vermögens resultiert, wurde erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger betrieblicher Ertrag i.H. von TEUR 2.110 erfasst.

B.     ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist in dem in der Anlage zum Anhang beigefügten Anlagespiegel dargestellt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben bis auf Forderungen gegen das Finanzamt im Vorjahr in Höhe von 70 TEUR eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Der Ansatz erfolgte zum Barwert unter Berücksichtigung des risikofreien Marktzinses zum Stichtag.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen beruhen auf Lieferungen und Leistungen, Cashpooling, Darlehen, Zinsen und sonstigen Leistungen (z. B. Umsatzsteuer).

Zwischen der Hörmann Finance GmbH und den Funkwerk-Gesellschaften wurde eine Factoring-Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geschlossen. Der Rahmen wird jährlich zu Beginn des Geschäftsjahres neu festgelegt. Der Vertrag ist unbefristet geschlossen und hat eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Monatsende. Der Ausweis der verkauften Forderungen erfolgt somit unter den Forderungen gegen verbun­dene Unternehmen.

3. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten

Für die von der Funkwerk AG im Rahmen des Betriebsverpachtungsvertrages mit der FIT Karlsfeld übernommenen Pensionsverpflichtungen für die aktiven Mitarbeiter erfolgte die Zugangserfassung über den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten im Vorjahr. Infolge der Beendigung des Betriebsverpachtungsvertrages ist der Posten abgegangen.

4. Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt 8.059.662 EUR und ist vollständig erbracht. Es setzt sich aus 8.059.662 stimmrechtsberechtigten Aktien zusammen. Der Nennbetrag der eigenen Anteile beträgt 41.579 EUR und wird offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt. Der rechnerische Nennwert je Aktien beträgt 1 EUR. Der Anteil der eigenen Anteile am Grundkapital beträgt damit 0,52 %. Der Erwerb erfolgte in den Jahren 2002 bis 2007 und wurde u. a. infolge der geplanten Aktienoptionsprogramme durchgeführt.

Die Kapitalrücklage und die Gewinnrücklagen (BilMoG Umstellung und Gewinne Vorjahre)wurden im Jahr 2015 nicht verändert.

Das Eigenkapital enthält nicht ausschüttungsfähige Beträge in Höhe von insgesamt 45 TEUR aus der Aktivierung latenter Steuern sowie aus der Zeitwertbewertung von Deckungsvermögen.

Genehmigtes Kapital

Der Vorstand wurde mit Beschluss der Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 22. Juni 2019 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 4.050.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Der Vorstand wurde des Weiteren ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,

- soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen,

- wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden,

- wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); bei der Ausnutzung dieser Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.

Bedingtes Kapital

Bedingtes Kapital I und II

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 23. Juni 2014 wurde beschlossen, dass bedingte Kapital I und II aufzuheben und die Satzung der Gesellschaft entsprechend zu ändern.

Bedingtes Kapital III

In der ordentlichen Hauptversammlung vom 27. Mai 2010 wurde das Aktienoptionsprogramm 2010 beschlossen und hierfür ein bedingtes Kapital III in Höhe von bis zu 365 TEUR und 365.000 Optionsrechte geschaffen.

Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als Optionsrechte ausgegeben werden und deren Inhaber von ihrem Optionsrecht Gebrauch machen. Die neuen Aktien nehmen zu Beginn des Geschäftsjahres, in dem sie durch Ausübung des Optionsrechts entstehen, am Gewinn teil. Das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre wird insoweit ausgeschlossen. Der Nennbetrag des nach § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG beschlossenen bedingten Kapitals zur Schaffung von Aktienoptionsprogrammen darf 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten.

Bilanzverlust

In den Bilanzverlust von 90.684 TEUR zum 31. Dezember 2015 ist ein Verlustvortrag in Höhe von 82.629 TEUR einbezogen.

5. Sonstige Rückstellungen

Die wesentlichen sonstigen Rückstellungen betreffen:

scroll

Bezeichnung Betrag in TEUR

2015
Ausstehende Rechnungen 2.130
Personalrückstellungen 152

6. Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten ergeben sich aus dem folgenden Verbindlichkeitenspiegel.

scroll

31.12.2015 31.12.2014
Restlaufzeit bis zu einem Jahr

TEUR
Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren

TEUR
Gesamt

TEUR
Restlaufzeiten bis zu einem Jahr

TEUR
--- --- --- --- ---
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 338 0 338 3.229
2.Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 1.940 0 1.940 812
3. Sonstige Verbindlichkeiten 12 0 12 1.395
2.289 0 2.289 5.436

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beruhen auf Lieferungen und Leistungen, Cashpooling, Darlehen, Zinsen und sonstigen Leistungen (z. B. Umsatzsteuer).

7. Latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern resultieren aus den temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz in folgenden Posten:

scroll

Bezeichnung Betrag in TEUR

2015
Anlagevermögen 45
Gesamt 45

Die latenten Steuern werden mit einem Körperschaftsteuersatz inklusive Solidaritätszuschlag von 15,83 % und einem Gewerbesteuersatz von 12,60 % bewertet.

D. SONSTIGE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

a) Haftungsverhältnisse

Als Haftungsverhältnisse gemäß § 251 i. V. m. § 268 Abs. 7 HGB werden vermerkt:

Am 30. September 2013 hat die Funkwerk AG eine unbefristete Patronatserklärung zur Absicherung eventueller finanzieller Verpflichtungen gegenüber der Funkwerk Information Technologies Karlsfeld GmbH, Karlsfeld, abgegeben. Aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung der FW Systems GmbH ist mit einer Inanspruchnahme aus dieser Patronatserklärung nicht zu rechnen.

Am 4. Februar 2014 hat die Funkwerk AG eine unbefristete Patronatserklärung gegenüber der Funkwerk Technologies GmbH, Kölleda (FIT Kiel), abgegeben. Diese Erklärung ist erstmalig zum 31. März 2016 kündbar und sichert die finanzielle Ausstattung der FIT Kiel im Falle von fälligen Verbindlichkeiten gegenüber der Finanzverwaltung zu. Mit Datum vom 29. September 2015 wurde die Patronatserklärung mit Wirkung zum 31. März 2016 gekündigt.

Alle unsere Beteiligungsunternehmen führen ihre Geschäfte nach unserer Kenntnis und nach den uns vorliegenden Planungsrechnungen ordnungsgemäß und in einer Art und Weise, die gewährleistet, dass sie alle ihre Verpflichtungen aus eigener Kraft erfüllen können und damit eine Inanspruchnahme aus den von uns eingegangenen Haftungsverhältnissen nicht zu erwarten ist.

Es besteht eine gesetzliche Nachhaftung für die Dauer von fünf Jahren gem. § 133 UmwG für die zum Zeitpunkt der Ausgliederung des Teilbereichs StatKom wirksamen Verbindlichkeiten. Zu diesem Termin waren Schuldposten i. H. v. rd. 3,0 Mio. EUR bilanziert.

Das Risiko der Inanspruchnahme wird aufgrund der Entwicklung der Gesellschaft als gering eingeschätzt.

b) Angaben zu nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften

Zwischen der Hörmann Finance GmbH und den Funkwerk-Gesellschaften wurde eine Factoring-Vereinbarung über den Ankauf von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen geschlossen. Es handelt sich um ein stilles echtes Factoring, dabei geht das Delkredere Risiko auf den Factorer über.

Das Factoring dient der Verkürzung von Forderungslaufzeiten und ist Bestandteil des Liquiditätsmanagements von Funkwerk.

c) Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen voraussichtlich Verpflichtungen bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. bis zum nächsten Kündigungstermin aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von insgesamt 100 TEUR.

d) Offene Rechtsstreitigkeiten

Seit dem Geschäftsjahr 2000 besteht ein Rechtsstreit, der zum Stichtag noch nicht beendet ist. Die Gesellschaft wird hiernach zur Zahlung von 928 TEUR verklagt. Eine Rückstellung für diesen Sachverhalt wurde nicht dotiert, da die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme auf Grund vorliegender juristischer Beurteilungen als gering eingeschätzt wird.

2. Angaben nach § 285 Nr. 11 HGB

Die Beteiligungsquote, die Ergebnisentwicklung für das Jahr 2015 bis zum 31. Dezember 2015 und der Stand des Kapitals zum 31. Dezember 2015 stellt sich für die verbundenen Unternehmen sowie die Beteiligungen im Überblick wie folgt dar:

Unmittelbare Tochtergesellschaften

scroll

Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital

in %
Stammkapital

in TEUR
Eigenkapital

in TEUR
Ergebnis

in TEUR
Funkwerk Technologies GmbH,

Kölleda, Thüringen
100 512 -807 5.416
Funkwerk Systems Austria GmbH,

Wien, Österreich
100 35 280 -1
Funkwerk StatKom GmbH,

Kölleda, Thüringen
100 100 304 174
FunkTech GmbH,

Kölleda, Thüringen
100 513 498 0*

Mittelbare Tochtergesellschaften

scroll

Name und Sitz der Gesellschaft Anteil am Kapital

in %
Stammkapital

in TEUR
Eigenkapital

in TEUR
Ergebnis

in TEUR
Funkwerk video systeme GmbH (vormals Funkwerk plettac electronic GmbH),

Nürnberg, Bayern
100 50 -41.843 -1.256
Funkwerk Systems GmbH,

Kölleda, Thüringen
100 1.000 3.247 8.094
* Ergebnis nach Gewinnabführung bzw. Verlustübernahme

3. Vorstand

Frau Dipl.-Betriebswirtin Kerstin Schreiber, Vorstand der Funkwerk AG, Kölleda

Auf die Angabe der Gesamtvergütung wird unter Inanspruchnahme von § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Im Geschäftsjahr 2015 konnte der Vorstand keine Optionen ausüben.

4. Aufsichtsrat

Herr Alfons Hörmann, Sulzberg

Vorsitzender

Herr Prof. Dr. Gerhard P. Fettweis, Dresden

Hochschullehrer Technische Universität Dresden

Stellvertretender Vorsitzender

Herr Dr.-Ing. Manfred Egner, Aidlingen

Non-Executive Director enmech GmbH & Co. KG, Weinheim

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015 betragen 57,6 TEUR.

5. Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich neun Arbeitnehmer bei der Gesellschaft beschäftigt.

Aufgliederung nach Gruppen:

scroll

2015
Gewerbliche Arbeitnehmer 1
Angestellte 7
Leitende Angestellte 1
Summe 9

6. Honorar des Abschlussprüfers

Die erforderlichen Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB sind im Konzernabschluss der Funkwerk AG enthalten.

7. Unternehmensverträge

Mit der FunkTech GmbH, Kölleda, besteht ein Ergebnisabführungsvertrag.

8. Konzernzugehörigkeit

Der Jahresabschluss der Funkwerk AG wird als verbundenes Unternehmen gemäß § 271 Abs. 2 HGB i. V. m. § 290 HGB in den Konzernabschluss der Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Kirchseeon, als Mutterunternehmen mit dem größten Konsolidierungskreis einbezogen.

Der Konzernabschluss der Konzernobergesellschaft Hörmann Holding GmbH & Co. KG, Kirchseeon, wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und bekannt gemacht.

Der Konzernabschluss der Funkwerk AG, Kölleda, für den kleinsten Konsolidierungskreis wird nach HGB aufgestellt. Der Konzernabschluss der Funkwerk AG, Kölleda, wird beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch eingereicht und bekannt gemacht.

9. Ergebnisverwendungsvorschlag

Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzverlust inkl. Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2015 auf neue Rechnung vorzutragen.

Kölleda, den 15. April 2016

Funkwerk AG

Der Vorstand

Kerstin Schreiber

Der Jahresabschluss der Funkwerk AG zum 31. Dezember 2015 wurde im April 2016 durch dem Aufsichtsrat gebilligt.

Talk to a Data Expert

Have a question? We'll get back to you promptly.