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MPH Health Care

Annual / Quarterly Financial Statement Jan 24, 2017

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Annual / Quarterly Financial Statement

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MPH Mittelständische Pharma Holding AG

Berlin-Wendenschloß

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015

Bilanz

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#### Aktiva
31.12.2015

EUR
31.12.2014

EUR
--- --- ---
A. Anlagevermögen 75.691.167,36 62.119.886,54
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 24.288,00 238,00
II. Sachanlagen 13.985,00 26.841,00
III. Finanzanlagen 75.652.894,36 62.092.807,54
B. Umlaufvermögen 701.288,67 11.721.940,71
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 173.247,06 7.988.314,64
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 528.041,61 3.733.626,07
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.221,76 2.905,98
Bilanzsumme, Summe Aktiva 76.397.677,79 73.844.733,23

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#### Passiva
31.12.2015

EUR
31.12.2014

EUR
--- --- ---
A. Eigenkapital 65.440.135,23 66.555.932,73
I. gezeichnetes Kapital 42.813.842,00 42.813.842,00
II. Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital abgesetzt 0,00 -4.563,00
III. Kapitalrücklage 2.688.175,47 2.686.476,99
IV. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 2.343.765,95 2.338.513,04
V. Bilanzgewinn 17.594.351,81 18.721.663,70
B. Rückstellungen 54.185,00 42.952,60
C. Verbindlichkeiten 10.903.357,56 7.245.847,90
Bilanzsumme, Summe Passiva 76.397.677,79 73.844.733,23

Anhang

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 I HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des AktG Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen.

Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.

Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert.

Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein.

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Immaterielle Vermögensgegenstände

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß § 7 Abs. 1 EStG nach der linearen Methode vorgenommen.

Finanzanlagen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.Flüssige Mittel

Die Flüssigen Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben bis zum Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 II 1 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Pensionsrückstellungen

Pensionszusagen wurden nicht erteilt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungssbetrag ausgewiesen.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.

Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen im wesentlichen Aktien.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen gemäß §271 HGB bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von EUR 8.025,43 (Vorjahr: TEUR 7.731,9) und besitzen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden zu einem wesentlichen Teil Steuererstattungsansprüche, zum anderen Zinsforderungen aus einem Schuldscheindarlehen ausgewiesen. Die sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr betragen im Geschäftsjahr EUR 21.849,18 (Vorjahr: EUR 21.841,14).

Das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 42.813.842,00 ist eingeteilt in 42.813.842 Stückaktien mit einem Nennwert von je EUR 1,00.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2012 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 28.06.2017 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals, insgesamt jedoch höchstens um EUR 20.583.577,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital 2012/I). Von dieser Ermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht.

Gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2012 ist der Vorstand ermächtigt, bis zum 28.06.2017 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Options- oder Wandelanleihen, Genussrechte oder Gewinnschuldverschreibungen bzw. Kombinationen dieser Instrumente im Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 100.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbeschränkung zu begeben und den Inhabern bzw. Gläubigern der jeweiligen, unter sich gleichberechtigten Teilschuldverschreibungen Options- oder Wandlungsrechte auf den Inhaber lautende Stammaktien und/oder stimmrechtslose Vorzugsaktien der Gesellschaft, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen und gleichstehen, mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 20.583.577,00 nach näherer Maßgabe der Bedingungen der Schuldverschreibungen zu gewähren oder aufzuerlegen. Zu diesem Zweck wird das Grundkapital um bis zu EUR 20.583.577,00 durch Ausgabe von insgesamt bis zu 20.583.577 neuen auf den Inhaber lautenden Stamm- und/oder auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen, bedingt erhöht (bedingtes Kapital 2012/1). Von dieser Ermächtigung wurde kein Gebrauch gemacht.

Bei der Erstkonsolidierung der Windsor-Gruppe hielt diese 4.366.344 Aktien der MPH Mittelständische Pharma Holding AG. Die Aktien wurden von der Windsor-Gruppe gehalten, bevor diese in Abhängigkeit der MPH Mittelständische Pharma Holding AG geriet. Gleichwohl waren diese Aktien ab der Erstkonsolidierung der Windsor-Gruppe gem. § 71d Satz 3 AktG als eigene Aktien der MPH Mittelständische Pharma Holding AG zu behandeln. Soweit auf diese als eigene Aktien zu behandelnden Aktien zusammen mit unmittelbar von der MPH Mittelständische Pharma Holding AG gehaltenen Aktien mehr als 10% des Grundkapitals entfiel, musste der den Anteil von 10% übersteigende Anteil innerhalb von drei Jahren gem. § 71c Abs. 2 AktG veräußert werden. Gem. Beschluss der Hauptversammlung vom 29.06.2012, TOP 7, war der Vorstand der MPH Mittelständische Pharma Holding AG berechtigt, bis zum 28.06.2017 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von bis zu knapp 10% des bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Der Verpflichtung zur Veräußerung der den Satz von 10% übersteigenden Anzahl eigener Aktien ist die Gesellschaft nachgekommen. Der Bestand der eigenen Aktien im Konzern belief sich zum 31. Dezember 2014 auf 8.190 Stück. Im ersten Quartal 2015 wurden die letzten eigenen Aktien veräußert. Die Gesellschaft vollzog die Veräußerung der eigenen Aktien in Erfüllung der ihr gem. § 71c Abs. 2 AktG obliegenden Verpflichtung.

Die MPH Mittelständische Pharma Holding AG hält zum Stichtag keine eigenen Aktien.

Die Entwicklung der Kapital- und Gewinnrücklagen ist gemäß § 152 AktG aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.

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31.12.2014 Zuführung Auflösung 31.12.2015
EUR EUR EUR EUR
Eigene Anteile (Nennwert) - 4.563,00 0,00 4.563,00 0,00
Gewinnrücklage aus dem Erwerb

eigener Anteile
5.252,91 0,00 -5.252,91 0,00
Kapitalrücklage durch Ausgabe von

Anteilen über Nennbetrag
2.686.476,99 1.698,48 0,00 2.688.175,47
Gesetzliche Rücklage 1.761.622,14 0,00 0,00 1.761.622,14
Andere Gewinnrücklagen 582.143,81 0,00 0,00 582.143,81
Gewinnrücklage aus dem Erwerb

eigener Anteile
- 5.252,91 0,00 5.252,91 0,00

Die sonstigen Rückstellungen betragen TEUR 54,1

davon entfallen auf:

Abschluss- und Prüfungskosten TEUR 20,0

Aufsichtsratvergütungen TEUR 20,0

sonstige TEUR 14,1

Die Aufgliederung und die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten stellen sich wie folgt dar:

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Verbindlichkeiten Insgesamt

Vorjahr
bis 1 Jahr

Vorjahr
1 bis 5 Jahre

Vorjahr
Über 5 Jahre

Vorjahr
EUR EUR EUR EUR
gegenüber Kreditinstituten 10.049.823,57

7.091.183,51
60.519,83

4.121.183,51
4.019.303,74

1.440.000,00
5.970.000,00

1.530.000,00
aus Lieferungen und Leistungen 37.222,99

23.074,98
37.222,99

23.074,98
0,00

0,00
0,00

0,00
gegenüber verbundenen Unternehmen 600.933,92

0,00
600.933,92

0,00
0,00

0,00
0,00

0,00
sonstige 215.377,08

131.589,41
215.377,08

131.589,41
0,00

0,00
0,00

0,00
Summe 10.903.357,56

7.245.847,90
914.053,82

4.275.847,90
4.019.303,74

1.440.000,00
5.970.000,00

1.530.000,00

Zum Bilanzstichtag bestehen folgende Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB:

Gegenüber der HYPO NOE Gruppe Bank AG haftet die MPH Mittelständische Pharma Holding AG als gemeinsamer Darlehensnehmer mit der HAEMATO AG im Zusammenhang mit einem Schuldscheindarlehen über Mio. EUR 7. Dieses Darlehen wurde an die MPH Mittelständische Pharma Holding AG ausgezahlt. Von diesem Darlehen wurde zum 31.12.2015 von der MPH Mittelständische Pharma Holding AG ein Betrag in Höhe von Mio. EUR 0,02 in Anspruch genommen.

Gegenüber der HYPO NOE Gruppe Bank AG haftet die MPH Mittelständische Pharma Holding AG als gemeinsamer Darlehensnehmer mit der HAEMATO AG im Zusammenhang mit einem Schuldscheindarlehen über Mio. EUR 3. Dieses Darlehen wurde an die MPH Mittelständische Pharma Holding AG ausgezahlt. Dieses Darlehen wurde zum Stichtag vollständig von der MPH Mittelständische Pharma Holding AG in Anspruch genommen.

Gegenüber der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG haftet die MPH AG als gemeinsamer Darlehensnehmer mit der HAEMATO AG im Zusammenhang mit einem weiteren Schuldscheindarlehen über Mio. EUR 4. Dieses Darlehen wurde zum Stichtag vollständig von der MPH Mittelständische Pharma Holding AG in Anspruch genommen.

Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 257 II HGB aufgestellt.

Bei den Finanzanlagen wurde im Geschäftsjahr 2015 eine außerplanmäßige Abschreibung gemäß

§ 253 HGB in Höhe von 6.206.517,73 EUR vorgenommen, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist.

Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (§ 285 Nr. 6 HGB).

Sonstige Angaben

Das Unternehmen ist mit mindestens 20 % an folgenden Unternehmen beteiligt:

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Name Sitz Anteil

in %
Eigenkapital

31.12.2015
Jahresüberschuss bzw.Jahresfehlbetrag 2015
TEUR TEUR
HAEMATO AG Schönefeld 56,77 48.905,0 2.363,0
HAEMATO PHARM GmbH1) Schönefeld 56,77 20.558 1.991
HAEMATO MED GmbH1) Schönefeld 56,77 4 -44
Castell Pharma B.V. 1) Venray 56,77 k.A. k.A.
Sanate GmbH 2) Schönefeld 56,77 21,8 0,2
HAEMATO ASIA Co. Ltd. 2) Pathumthan, Thailand 22,71 k.A. k.A.
M1 Beauty AG Berlin 93,43 28.774,7 7.011,1

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Name Sitz Anteil

in %
Eigenkapital

31.12.2015
Jahresüberschuss bzw.Jahresfehlbetrag 2015
TEUR TEUR
M1 Med Beauty Berlin GmbH 3) Berlin 93,43 -76,1 -606,6
M1 AESTHETICS GmbH 3) Schönefeld 93,43 4.239,6 370,2
Saname GmbH 3) Berlin 93,43 19,3 -1,0
Beauty Now GmbH 3) Berlin 93,43 98,8 -1,2
MPH Ventures GmbH Schönefeld 100,00 271,7 -4.550,1
HAEMATO VET GmbH 4) Schönefeld 100,00 1,8 -0,3
Nutri Care GmbH 4) Schönefeld 100,00 84,8 -4,3
Pharmigon GmbH Berlin 50,00 2.648,4 1.370,2
Zytotrade GmbH 5) Schönefeld 50,00 13,0 -2,2
CR Capital Real Estate AG Berlin 62,44 18.561,6 -1.100,9
CR Capital Verwaltungs GmbH 6) Schönefeld 62,44 22 -4
CR Capital Airport GmbH &

Co.KG 6) 8)
Schönefeld 62,44 2.872 1.191
CR Capital Claytower GmbH & Co.KG 6) 8) Berlin 62,44 17 -8
CR Capital Hubertusallee GmbH & Co.KG 6) 8) Berlin 62,44 2.204 37
22. Projektgesellschaft Mitte mbH 6) Berlin 62,44 132 0
Projektgesellschaft Thulestraße 47 GmbH 6) Berlin 62,44 25 0
Projektgesellschaft Bessemer-straße 84 GmbH 6) Berlin 62,44 25 0
Projektgesellschaft Borgmannstraße 16 mbH 7) Berlin 62,44 -40 -44
Projektgesellschaft Hohenzollerndamm 119 mbH 6) Berlin 62,44 25 0
Projektgesellschaft Palisaden-straße 89 mbH 6) Berlin 62,44 21 -3
Projektgesellschaft Hallesches Feld mbH 6) Berlin 62,44 305 -112

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1) Mittelbar über die HAEMATO AG.

2) Mittelbar über die HAEMATO Pharm GmbH.

3) Mittelbar über die M1 Beauty AG.

4) Mittelbar über die MPH Ventures GmbH.
5) Mittelbar über die Pharmigon GmbH.

6) Mittelbar über die CR Capital Real Estate AG.

7) Mittelbar über die 22. Projektgesellschaft Mitte mbH.

8) Mittelbar über die CR Capital Verwaltungs GmbH.

Die MPH Mittelständische Pharma Holding AG, Berlin, erstellt einen Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), in den alle oben aufgeführten Gesellschaften einbezogen werden.

Die Magnum AG, mit Sitz in Schönefeld, hält mehr als 50% der Anteile an der MPH Mittelständische Pharma Holding AG.

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt durch:

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Name Vorname Funktion Beruf Vertretungsbefugnis
Brenske Patrick Vorstand Kaufmann Alleinvertretungsberechtigt
Dr. Pahl Christian Vorstand Kaufmann Gemeinschaftlich mit einem Vorstand oder Prokuristen

Der Aufsichtsrat hat folgende Zusammensetzung:

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Name Vorname Funktion Beruf
Grosse Andrea Vorsitzende Rechtsanwältin
Prof. Dr. Dr. Meck Sabine Stellvertretende Vorsitzende Hochschullehrerin und

Wissenschaftsjournalistin
Dr. Braun Marion Mitglied Ärztin

Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrates betrugen im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 45 (Vorjahr TEUR 45).

Von den Erleichterungen der §§ 274a, 288 HGB wurde Gebrauch gemacht.

Im Geschäftsjahr 2015 wurde 1 Arbeitnehmer beschäftigt.

Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Die MPH Mittelständische Pharma Holding AG haftet gemäß Sicherheiten-Poolvertrag vom 12.02.2015 zusammen mit der HAEMATO AG gesamtschuldnerisch für die nachfolgend aufgeführten Verbindlichkeiten der HAEMATO Pharm GmbH:

UniCredit Bank AG, Darlehen in Höhe von Mio. EUR 12

Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG, Darlehen in Höhe von Mio. EUR 8

Sachsen Bank, Darlehen in Höhe von Mio. EUR 5

Die Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des bisherigen Zahlungsverhaltens der Begünstigten als gering ein. Erkennbare Anhaltspunkte, die eine andere Beurteilung erforderlich machen würden, liegen uns nicht vor (§ 285 Nr. 27 HGB).

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen liegen im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehr.

Schlusserklärung nach § 312 Ziffer 3 Absatz 3 AktG

Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der folgende Schlusserklärung enthält: „Unsere Gesellschaft sowie die Tochtergesellschaften haben nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem mit dem herrschenden sowie sonstigen verbundenen Unternehmen Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten.

Schönefeld, den 10.02.2016

MPH Mittelständische Pharma Holding AG

Patrick Brenske Dr. Christian Pahl

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 06.05.2016.

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