Annual Report • Feb 2, 2017
Annual Report
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Der nachstehende Jahres- und Konzernabschluss sowie der Lagebericht der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr vom 1.1.2015-31.12.2015 werden hiermit in Einklang mit §§ 325 Abs. 1 S. 1 und 5, Abs. 4, 328 Abs. 1 Nr. 2 HGB zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen über die Offenlegung vor Abschluss der Prüfung und Feststellung bzw. Billigung durch den Aufsichtsrat offengelegt.
Die Veröffentlichung der geprüften und festgestellten bzw. gebilligten Fassung des Jahres- und Konzernabschlusses der Wild Bunch AG sowie der sonstigen offenlegungspflichtigen Unterlagen nach §§ 325 Abs. 1 S. 3 HGB erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Prüfungstätigkeiten durch die von der Gesellschaft bestellten Wirtschaftsprüfer.
Die vorstehenden Regelungen, die dem HGB in seiner bis zum 23.7.2015 geltenden Fassung entsprechen, finden gemäß Art. 75 Abs. 1 EGHGB auf den Jahres- und Konzernabschluss 2015 Anwendung.
Berlin/Paris, 30. Dezember 2016
Wild Bunch AG
Es handelt sich um einen zusammengefassten Lagebericht der Wild Bunch AG und des Konzerns. Sofern nicht explizit auf die Wild Bunch AG oder den Konzern Bezug genommen wird, beziehen sich die Aussagen auf die Wild Bunch AG und den Konzern gleichermaßen. Die im Folgenden dargestellten Ausführungen des Geschäftsverlaufs sowie der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage des Konzerns basieren auf dem Konzernabschluss nach IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind. Die Ausführungen zum Geschäftsverlauf und der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Wild Bunch AG beziehen sich auf den nach HGB aufgestellten Jahresabschluss der Gesellschaft.
Summen und Prozentangaben wurden auf Basis der nicht gerundeten Euro-Beträge berechnet und können von einer Berechnung auf Basis der berichteten Tausend bzw. Millionen Euro-Beträge abweichen.
Die getroffenen Aussagen beziehen sich im Wesentlichen auf die Wild Bunch AG zum Stichtag 31. Dezember 2015. Zur besseren Einordnung der Sachverhalte werden an unterschiedlichen Stellen aktuelle Entwicklungen zusätzlich erläutert. Sämtliche wesentliche Veränderungen im Konzern nach dem Bilanzstichtag sind zudem im Nachtragsbericht enthalten.
Die Charakteristika der Gesellschaft haben sich in Bezug auf ihre Geschäftstätigkeit, Struktur und Gliederung, die im Konzernabschluss und Konzernlagebericht der Senator Entertainment AG (im Folgenden "Senator" genannt) für das Geschäftsjahr 2014 am 30. April 2015 dargelegt wurden, nach dem Zusammenschluss von Senator und der Wild Bunch S.A., Paris (im Folgenden Wild Bunch S.A. genannt), zur Wild Bunch AG (im Folgenden "Wild Bunch" oder "Gruppe" genannt) grundlegend geändert. Die neue Struktur der Gruppe sowie die einzelnen operativen Segmente, in denen das Unternehmen tätig ist, werden auf den folgenden Seiten beschrieben.
Wie von der außerordentlichen Hauptversammlung am 12. September 2014 beschlossen, hat Senator eine Sachkapitalerhöhung im Umfang von 55.872.788 jungen Aktien gegen Einbringung sämtlicher Anteile an der Wild Bunch S.A. erfolgreich durchgeführt. Die jungen Aktien wurden am 6. Februar 2015 in den Handel aufgenommen, wodurch der Zusammenschluss von Wild Bunch S.A. und Senator erfolgreich abgeschlossen wurde. Gemäß des Beschlusses der ordentlichen Hauptversammlung wurde die Senator Entertainment AG in Wild Bunch AG umbenannt. Der Name Senator hat als anerkannte Marke in der Produktion von Spielfilmen weiterhin Bestand.
Nach den Internationalen Rechnungslegungsvorschriften (International Financial Reporting Standards) erfüllt der Erwerb der Wild Bunch S.A. durch die Senator AG im Wege einer Sachkapitalerhöhung durch Ausgabe von neuen Senator AG-Aktien gegen Einbringung der Anteile an der Wild Bunch S.A. die Kriterien einer so genannten "Reverse Akquisition" (Umgekehrter Unternehmenserwerb), da insbesondere die Eigentümer der Wild Bunch S.A. nach dem Unternehmenszusammenschluss die Stimmrechtsmehrheit an dem zusammengeschlossenen Unternehmen erhalten und die Wild Bunch S.A. hinsichtlich Unternehmenswert, Vermögenswerten, Erlösen oder Gewinnen deutlich größer als die Senator AG war. Im Ergebnis ist deshalb der Unternehmenszusammenschluss der Senator AG und der Wild Bunch S.A. für Bilanzierungszwecke so darzustellen, dass die Wild Bunch S.A. (rechtlich erworbene Gesellschaft) der wirtschaftliche Erwerber der Senator AG (rechtlich erwerbende Gesellschaft) ist. Die entsprechende Darstellung hat Auswirkung auf die vorgelegten Vorjahreszahlen wie auch die Aufteilung des Kaufpreises auf die erworbenen Vermögenswerte und Schulden.
Nach dem erfolgreichen Zusammenschluss wurde auch das Geschäft im deutschsprachigen Markt neu geordnet. Alle operativen Aktivitäten wurden seit Mai 2015 durch die Wild Bunch Germany GmbH übernommen.
Wild Bunch ist in den zwei Segmenten "Internationaler Vertrieb und Verleih" und "Sonstige" tätig. Als Dachgesellschaft erfüllt die Wild Bunch unter anderem eine Holdingfunktion und ist für Management, Finanzierung, Konzernrecht, Kommunikation und Informationstechnik (IT) verantwortlich.
Das Organigramm zeigt die neue Struktur der Gruppe zum 31. Dezember 2015:
Die Grafik zeigt detailliert die neue Struktur der Gruppe:

1 Senator Reykjavik GmbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Senator Film Produktion GmbH
Durch den erfolgreichen Zusammenschluss von Senator und Wild Bunch S.A. hat sich das Unternehmen im Zuge der finanziellen und strategischen Restrukturierung im Geschäftsjahr 2015 zu einem führenden pan-europäischen Filmunternehmen mit einem entsprechend modifizierten Geschäftsmodell entwickelt.
Die heutige Wild Bunch ist ein führendes, unabhängiges, europäisches Filmverleih- und Produktionsunternehmen, das im Direktvertrieb in Frankreich, Italien, Deutschland, Spanien und Österreich, im Weltvertrieb sowie in der Finanzierung von Koproduktionen und dem elektronischen Direktvertrieb von Filmen und TV-Serien tätig ist. Die Aktivitäten der Gruppe decken die gesamte Wertschöpfungskette des Vertriebs ab, angefangen beim Weltvertrieb bis hin zum Kinoverleih und digitalen Verleih (TV, Home Entertainment, VOD / SVOD). Mit seiner vielfältigen Redaktionspolitik bietet das Unternehmen kontinuierlich neue und innovative Filme aus aller Welt an, indem es sowohl in europäische Filmproduktionen als auch in US-amerikanische und internationale Independent-Filme investiert. Dank der internationalen Vertriebsaktivitäten durch die Vertriebslabels Wild Bunch S.A., Elle Driver SAS und Versatile SAS kann das Unternehmen Filmverleihern und Sendeanstalten weltweit internationale Kinofilme anbieten. Wild Bunch ist bestrebt, anders zu sein und führt das unverzichtbare klassische Know-how im Umgang mit Talenten und der Produktion von hochwertigen Inhalten mit einem radikal neuen Marktansatz und einer innovativen Herangehensweise zusammen, um den kommerziellen Wert solcher Inhalte zu maximieren.
Das Unternehmen verfügt über ein europaweites Vertriebsnetzwerk und ist aktuell in fünf Märkten im Direktverleih tätig: in Frankreich mit Wild Bunch Distribution SAS und Wild Side Film SAS, in Italien mit BIM Distribuzione s.r.l. (im Folgenden BIM genannt), in Deutschland mit Wild Bunch Germany GmbH (im Folgenden Wild Bunch Germany genannt) und Central Film Verleih GmbH, in Spanien mit Vertigo SRL (im Folgenden Vertigo genannt) und in Österreich mit Wild Bunch Austria GmbH.
Im Rahmen der Unternehmensstrategie treibt Wild Bunch die geografische und inhaltliche Expansion weiter voran - jüngst durch die Gründung des Labels Wild Bunch TV zur Förderung der Koproduktion und Vermarktung internationaler TV-Serien.
Wild Bunch bietet gegenwärtig eine Bibliothek mit über 2.200 Film- und Serientiteln unterschiedlichster Genres an und vertreibt zusätzlich bis zu 100 neue Independent-Filme im Jahr. Umfang und Qualität der Filmbibliothek machen Wild Bunch zu einem wichtigen Partner für alle Abnehmer, von TV-Anstalten bis hin zu Anbietern von digitalen Videoinhalten.
Wild Bunch hat auch im abgelaufenen Geschäftsjahr weiter neue elektronische Vertriebskanäle aufgebaut. So hat sich das Unternehmen im Markt des elektronischen Direktvertriebs mit seiner französischen VOD / SVOD Filmservicegesellschaft FILMO TV positioniert.
Darüber hinaus hat Wild Bunch als eine der ersten Vertriebsgesellschaften in Europa Aktivitäten im Bereich e-Cinema durch das Angebot eines alternativen Vertriebsmodells unternommen, um das Publikum für "Eventfilme" und deren wirtschaftliches Potenzial zu gewinnen.
Im Bewusstsein des steigenden Marktanteils von VOD weltweit und der begrenzten Verfügbarkeit von Kinoleinwänden, bietet Wild Bunch diese Filme entweder direkt verschiedenen VOD-Diensten an, oder, sofern gesetzlich erlaubt, werden diese Filme gleichzeitig via VOD und in einer begrenzten Anzahl an Kinos gestartet.
Neben der weiteren Durchdringung der bestehenden Märkte sind die Entwicklung neuer Marktsegmente bzw. innovativer Lösungen in Produktion, Vertrieb und Verleih sowie die geographische Expansion somit ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensstrategie.
Nach dem Zusammenschluss sind wichtige Änderungen auf der Ebene von Aufsichtsrat und Vorstand vorgenommen worden.
Der Aufsichtsratsvorsitzende Herr Dr. Andreas Pres ist am 15. Juni 2015 von seinem Amt zurückgetreten. Er hatte den Aufsichtsrat von Senator seit August 2011 geleitet. Den Vorsitz des Aufsichtsrates hat Herr Wolf-Dieter Gramatke übernommen, der seit April 2006 Mitglied des Aufsichtsrates und seit Juli 2007 Stellvertretender Vorsitzender war.
Außerdem endete das Mandat von Herrn Norbert Kopp mit der Beendigung der Jahreshauptversammlung am 30. Juni 2015. Der Aufsichtsrat hat der Hauptversammlung am 30. Juni 2015 die Ernennung von drei neuen Aufsichtsratsmitgliedern vorgeschlagen:
| ― | Hans Mahr, Vorsitzender bei MahrMedia, Köln und früheres Vorstandsmitglied von Premiere AG und RTL Group Management |
| ― | Pierre Tattevin, Partner bei der Investmentbank Lazard Freres, Paris |
| ― | Benjamin Waisbren, Partner in der Rechtanwaltskanzlei Winston & Strawn, Chicago und President von LSC Film. |
Alle drei neuen Mitglieder wurden von der Jahreshauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat hat insgesamt sechs Mitglieder, neben den genannten zudem noch Frau Prof. Dr. Katja Nettesheim und Herr Tarek Malak.
Drei der Gründer / Direktoren von Wild Bunch S.A. sind vom 5. Februar 2015 an zu Vorstandsmitgliedern bestellt worden:
| ― | Herr Vincent Grimond als CEO (Chief Executive Officer) |
| ― | Herr Brahim Chioua als COO (Chief Operating Officer) |
| ― | Herr Vincent Maraval als CCO (Chief Content Officer) |
Herr Max Sturm verblieb im Vorstand als CFO
(Chief Financial Officer).
Die Gruppe beschäftigte im Geschäftsjahr 2015 durchschnittlich 177 Mitarbeiter (VJ Wild Bunch S.A.: 136).
Wild Bunch betreibt keine Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im engeren Sinne. Zuordenbare Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bestehen entsprechend nicht. Im weiteren Sinne entwickelt die Gruppe neben den Filmprojekten auch das eigene Geschäftsmodell kontinuierlich weiter und stellt sich frühzeitig auf veränderte Marktbedingungen ein. Dabei werden weltweit Markttrends identifiziert und in Bezug auf neue Geschäftsmöglichkeiten und ihre Auswirkungen auf bestehende Geschäftsfelder bewertet.
Die geschäftlichen Aktivitäten von Wild Bunch konzentrieren sich größtenteils auf Frankreich, Deutschland / Österreich, Italien und Spanien. Daher ist die wirtschaftliche Entwicklung in diesen Ländern für die Gruppe von hoher Bedeutung. Die Gruppe ist ferner über ihre internationalen Verkaufsaktivitäten oder über Filmeinkäufe in ausländischen Märkten, wie etwa in den USA, auf internationalen Märkten tätig.
Im Jahr 2015 hat sich die Expansion der Weltwirtschaft abgeschwächt und wird nach Angaben des Instituts für Weltwirtschaft (IfW) Kiel in den kommenden beiden Jahren nur wenig Schwung entwickeln. Die fehlende Dynamik in der globalen Wirtschaft wird nach Angaben der EUROFRAME-Gruppe, die sich aus zehn der bedeutendsten Wirtschaftsforschungsinstitute Europas zusammensetzt, auch die Zuwachsraten im Euroraum dämpfen. Die Experten erwarten einen Anstieg des Bruttoinlandprodukts (BIP) in der Eurozone um je 1,8 Prozent in den Jahren 2016 und 2017. Für weiterhin positive Impulse sorgen demnach die stark stimulierende Geldpolitik, der schwache Euro, das Fehlen von fiskalischen Einschränkungen zur Haushaltskonsolidierung sowie der niedrige Ölpreis.
Die französische Wirtschaft hat nach den Terroranschlägen von Paris Ende des Jahres 2015 etwas an Schwung verloren und ist nach Angaben des Statistikamts Insee von Oktober bis Dezember 2015 nur um 0,2 Prozent zum Vorquartal gewachsen. Das IfW rechnet für 2016 mit einem Wachstum von 1,2 Prozent, 2017 soll die französische Wirtschaft dann um 1,4 Prozent zulegen.
Währenddessen gewinnt die deutsche Konjunktur nach Angaben des IfW wieder an Fahrt und werde in den kommenden Quartalen ein spürbar erhöhtes Expansionstempo verzeichnen. Nach einem Anstieg des BIP von 1,8 Prozent im vergangenen Geschäftsjahr rechnen die Experten mit einem Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts um 2,2 Prozent in 2016 und 2,3 Prozent in 2017. Die hohe Flüchtlingsmigration lässt die Erwerbstätigkeit weiter steigen und gesunkene Ölpreise führen zu steigenden Kaufkraftgewinnen, heißt es in der Prognose des IfW. Der Konsumklimaindex, der von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) ermittelt wird, ist im Jahr 2015 leicht gesunken und lag im Dezember 2015 auf einem soliden Niveau von 9,3 Punkten. Trotz dieser leichten Verlangsamung bleibt der private Konsum in Deutschland eine wesentliche Säule der wirtschaftlichen Entwicklung.
Die italienische Wirtschaft ist im Schlussquartal 2015 laut dem Statistikamt Istat um 0,1 Prozent gegenüber dem Vorquartal gewachsen. Das IfW prognostiziert für 2016 einen Zuwachs der Konjunktur um 1,4 Prozent und im Jahr 2017 einen Anstieg um 1,7 Prozent.
Spanien konnte seinen Wachstumskurs im vierten Quartal 2015 fortsetzen und wuchs nach Angaben des Statistikamtes INE um 0,8 Prozent und damit im Gesamtjahr 2015 um 3,2 Prozent. Die Kieler Ökonomen erwarten für die Jahre 2016 und 2017 jeweils einen Zuwachs der Konjunktur um 2,6 Prozent.
Der Wert des US-Dollars ist im Jahr 2015 gegenüber dem Euro erheblich gestiegen. Während der Wechselkurs im Januar 2015 noch bei 1,22 € / US$ lag, verlor der Euro im Jahresverlauf gegenüber dem US-Dollar an Wert. Ende Dezember stand der Wechselkurs bei 1,09 € / US$. Die Europäische Zentralbank (EZB) ließ den Leitzins im Euroraum 2015 unverändert und hielt ihn auf dem Allzeittief von 0,05 Prozent. Im März 2016 senkte die EZB den Leitzins schließlich auf null. Mit dem Rekord-Niedrigzins beabsichtigt die EZB, die weitere wirtschaftliche Erholung in der Eurozone zu fördern. Nachdem die EZB den Einlagenzins auf minus 0,3 Prozent gesenkt hatte, wurde im März 2016 der Einlagenzins auf minus 0,4 Prozent geändert, um das Kreditgeschäft der Banken anzukurbeln. Die US-Notenbank Fed hat angesichts der Erholung der US-Wirtschaft nach fast zehn Jahren erstmals wieder den Leitzins leicht um 0,25 Punkte angehoben. Er lag zum Jahresende 2015 damit in einer Spanne zwischen 0,25 und 0,5 Prozent.
Wild Bunch wurde aus der tiefen Überzeugung heraus gegründet, dass die Film- und Unterhaltungsindustrie vor weitreichenden Veränderungen steht. Filmische Unterhaltung würde nie wieder so entwickelt, produziert, finanziert, vermarktet und vertrieben, wie es in der Vergangenheit der Fall war. Aus diesem Grund kann eine Verlags- und Vertriebsgesellschaft im 21. Jahrhundert mit den gleichen traditionellen, branchenüblichen Organisationsstrukturen nicht bestehen.
Die aktuelle Marktentwicklung bestätigt diese Unternehmensvision:
| ― | SVOD (Subscription-Video-On-Demand) ist das am schnellsten wachsende Marktsegment |
| ― | in vor Urheberrechtsverletzungen geschützten Ländern ersetzt VOD (Video-On-Demand) sukzessive die DVD |
| ― | so genannte "Day-and-Date"-Veröffentlichungen werden zunehmend profitabel |
US-Blockbuster und erfolgreiche nationale Produktionen sorgten im Jahr 2015 insgesamt für eine spürbare Belebung an den Kinokassen. Nach Schätzungen der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle ist die Zahl der Kinobesucher in der Europäischen Union im Jahr 2015 um 7,6 Prozent auf 980 Mio. Besucher gestiegen. Von den 25 erfassten EU-Ländern ging lediglich in Frankreich die Zahl der Kinobesucher leicht zurück. Deutschland, Italien und Spanien als weitere Kernmärkte von Wild Bunch verzeichneten einen deutlichen Anstieg der Besucherzahlen. Gleichzeitig ist laut GfK eine langsame Verschiebung des Kinomarktes hin zu älteren Zuschauergruppen festzustellen.
Laut dem Centre National du Cinema et de l'Image Animee, Paris, wurden im Jahr 2015 206,6 Mio. verkaufte Eintrittskarten registriert, etwa 1,4 Prozent weniger als im Vorjahr (2014: 209,0 Mio.). Damit lag die Zuschauerresonanz jedoch über dem Zehnjahresdurchschnitt von 199,6 Mio. Tickets. Im vergangenen Jahr konnten Produktionen aus den USA die größte Resonanz in den Kinos verbuchen. Blockbuster wie MINIONS, JURASSIC WORLD, FAST & FURIOUS 7 oder FIFTY SHADES OF GREY lockten die Zuschauer in die Kinos, so dass im Berichtszeitraum der Anteil von US-Produktionen im französischen Markt auf 54,5 Prozent gewachsen ist (2014: 45,4 Prozent). Französische Filme machten 35,2 Prozent der verkauften Eintrittskarten im Jahr 2015 aus im Vergleich zu 44,4 Prozent im Vorjahr. Zuschauermagneten unter den 263 veröffentlichten französischen Filmen waren LA FAMILLE BELIER, THE NEW ADVENTURES OF ALADDIN, SERIAL TEACHERS 2 oder BABYSITTING 2. Filme aus anderen Ländern erzielten mit 21,3 Mio. verkauften Eintrittskarten einen Marktanteil von 10,3 Prozent. Nach Einnahmen an den Kinokassen von € 1,3 Milliarden im Jahr 2014, konnten laut Angaben von Rentrak im Jahr 2015 € 1,4 Milliarden an den französischen Kinokassen verbucht werden.
Für das Kino in Deutschland war das Jahr 2015 ein Rekordjahr. Mit 139 Mio. Besuchern (VJ: 122 Mio. Besucher) verzeichneten die Kinos so viele Besucher wie seit sechs Jahren nicht, obwohl im Durchschnitt € 8,39 für ein Ticket bezahlt werden musste. Im Gesamtjahr stiegen nach Informationen von Rentrak die Einnahmen um 13,5 Prozent auf € 1,1 Milliarden an (2014: € 962 Mio.). Der meistbesuchte Film im Jahr 2015 war die Fortsetzung der Komödie "Fack ju Göthe" mit 7,7 Mio. Zuschauern. Gleichzeitig wurde mit einem Marktanteil von 37,1 Prozent bis Ende Dezember 2015 das wachsende Interesse an deutschen Produktionen bestätigt (VJ: 32,1 Prozent). Auch US-Blockbuster konnten ihren Marktanteil erhöhen, während unabhängige Filme weitaus schwieriger den Weg auf die Kinoleinwände fanden. Fast 600 neue Spielfilme starteten im vergangenen Jahr in den deutschen Kinos.
Die Entwicklung des Kinos in Italien zeigte sich mit rund 100 Mio. verkauften Eintrittskarten pro Jahr auch im Jahr 2015 stabil. Während im Jahr 2011 noch 388 Filme veröffentlicht worden waren, wuchs die Anzahl der Kinostarts im Jahr 2015 auf 588 Filme. Gleichzeitig ist der Umsatz pro Film rückläufig. Die Einnahmen an den italienischen Kinokassen beliefen sich nach Angaben von Rentrak auf € 662 Mio., verglichen mit € 669 Mio. im Vorjahr. Auf die ersten 10 Filme entfiel ein Marktanteil von 28 Prozent, während die ersten 30 Filme zusammen einen Marktanteil von 49 Prozent verbuchen konnten. Laut The Hollywood Reporter führte im Jahr 2015 der Film INSIDE OUT mit Einnahmen von US$ 27,7 Mio. die Zuschauerrangliste an, gefolgt von den MINIONS und FIFTY SHADES OF GREY. Mit SI ACCETTANO MIRACOLI landete nur eine italienische Produktion unter den Top 10.
Im Jahr 2015 hat sich die positive Trendwende fortgesetzt, die sich bereits im Vorjahr angedeutet hatte. Insbesondere Hollywood-Blockbuster wie JURASSIC WORLD oder INSIDE OUT, einige spanische Produktionen mit starker Performance und insbesondere die Fortsetzung von A SPANISH AFFAIR ließen die Zuschauerzahlen ansteigen und haben zu einem Umsatzanstieg um 8,6 Prozent auf € 575,5 Mio. an den spanischen Kinokassen geführt (2014: € 518 Mio.). Entsprechend lag der Umsatz zwar unterhalb des Rekordhochs von € 691,6 Mio. im Jahr 2004, konnte aber nach den schwachen Jahren 2012 und 2013 den Aufwärtstrend des Vorjahres bestätigen. Nachdem die Besucherzahlen vier Jahre lang stetig zurückgegangen waren, konnte die Anzahl der verkauften Tickets im zweiten Jahr in Folge, die um 7,1 Prozent auf 94 Mio. Tickets gesteigert werden. Dabei wurde jedes fünfte Ticket für einen spanischen Film verkauft. Die Einnahmen beliefen sich im Jahr 2015 laut Rentrak auf € 578 Mio. (2014: € 543 Mio.). Im Vorjahr hatte der Film SPANISH AFFAIR mit Einnahmen von mehr als € 44,5 Mio. sämtliche Kinokassenrekorde in Spanien gebrochen und ist damit bis heute der erfolgreichste spanische Film aller Zeiten.
Insgesamt zeigt sich die Tendenz, dass die Nachfrage nach physischen Videos abnimmt, während VoD-Services zunehmend zu den Gesamteinnahmen im Video-Markt beitragen. In vielen Märkten fördert die zunehmende Auswahl an SVOD-Angeboten den Konsum von Videos über das Internet und mobile Endgeräte. Allein in Deutschland schauen nach Angaben des Bundesverbandes Bitkom 22 Prozent oder zwölf Mio. Internet-Nutzer ab 14 Jahre Shows oder Filme über VoD-Services an. Für den Vertrieb von Wild Bunch stellen die etablierten VOD-Plattformen eine wichtige Zielgruppe dar.
Einer der am schnellsten wachsenden Streaming-Services ist Netflix. Das Unternehmen wurde 1997 als auf den Versandhandel ausgerichtete Online-Video-Bibliothek gegründet und investiert heute jährlich 3 Milliarden US-Dollar in Inhalte von Drittanbietern, wie beispielsweise internationale Vertriebsgesellschaften oder Produzenten. Für 2016 wurde ein Budget von 5 Milliarden US-Dollar für den Einkauf von Inhalten angekündigt. Das schnell wachsende Unternehmen ist mittlerweile in 190 Ländern weltweit aktiv und damit auch in den europäischen Kernmärkten von Wild Bunch vertreten. Netflix konnte im vierten Quartal 2015 etwa 5,6 Mio. weitere Nutzer gewinnen. Weltweit hatte der Streaming-Service zum Jahresende 2015 damit rund 75 Mio. Abonnenten.
Ein Hauptkonkurrent von Netflix ist Amazon mit seinem Streaming-Service Amazon Prime Instant Video, der unter anderem im Vereinigten Königreich und in Deutschland zugänglich ist. Mit der Registrierung für einen Amazon-Prime-Zugang können Videos entweder über eine jährliche Gebühr oder anhand einer jeweiligen Einzelgebühr (pay-per-view) abgerufen werden.
In Frankreich wandelt sich der Videomarkt schneller als in anderen europäischen Märkten. 79 Prozent der Haushalte mit TV nutzen VoD. Damit ist Frankreich auf diesem Gebiet in Europa führend. Im Jahr 2015 beliefen sich die Einnahmen aus DVD und Blu-ray auf € 680 Mio. was einem Rückgang von 14,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht (2014: € 796 Mio.). Die DVD-Einnahmen gingen um 16 Prozent auf € 514 Mio. zurück, während sich die Einnahmen aus Blu-rays um 12 Prozent auf € 166 Mio. verringerten. Einen deutlichen Umsatzanstieg um 17 Prozent auf € 323 Mio. konnten hingegen digitale Videoangebote verzeichnen (2014: € 274 Mio.).
Das SVoD-Segment bietet weiteres Wachstumspotenzial. Laut einer Studie von Ernst & Young sind bis 2020 im VOD-Segment potenzielle Einnahmen zwischen 45 und 75 Mio. möglich. 12 Prozent aller französischen Haushalte nutzen einer Studie von Mediametrie zufolge mindestens einen SVOD-Service. Neben dem führenden Anbieter Canalplay ist auch Netflix seit 2014 im französischen Markt aktiv und hat mit der achtteiligen Serie MARSEILLE eine erste französische Produktion angekündigt.
Im Jahr 2015 zeigte die deutsche Videobranche laut Informationen von GfK Panel Services Deutschland eine stabile Entwicklung und lag mit einem Umsatz in Höhe von € 1.608 Mio. nur 2 Prozent unterhalb des Vorjahresergebnisses (2014: € 1.642 Mio.).
Während die DVD-Einnahmen um 8 Prozent von € 899 Mio. auf € 829 Mio. sanken, sind die Einnahmen aus Blu-rays in 2015 um 3,2 Prozent von € 405 Mio. auf € 418 Mio. gestiegen. Kennzeichnend für den deutschen Markt im Jahr 2015 war die Umsatzexplosion bei SVOD, wo fünf Mio. Abonnenten verzeichnet werden konnten. Auf die elektronische Distribution entfielen 12 Prozent des Gesamtmarktumsatzes. In Deutschland nutzen 76 Prozent der Internet-Nutzer Streaming. Dank der immer schnelleren Breitbandverbindungen lädt inzwischen jeder vierte Internet-Nutzer Videos herunter, um Shows und Filme anzusehen.
Netflix, Amazon oder Maxdome beherrschen den Markt in Deutschland. Für 2017 hat Netflix mit der Serie DARK die erste deutsche Produktion angekündigt. Insgesamt bleibt der Markt für elektronische Distribution und Home Entertainment in Deutschland einer der umsatzstärksten in Europa.
Die gesamten Einnahmen aus dem italienischen Videomarkt 2015 beliefen sich laut dem Univideo 2016 Report auf € 368 Mio. im Vergleich zu € 350 Mio. im Vorjahr. So bestätigte der digitale Videomarkt (VOD / EST) im Jahr 2015 den Wachstumstrend mit erzielten Umsatzerlösen von rund € 36 Mio. (2014: € 25 Mio). Im Oktober 2015 hat der Streaming-Service Netflix seine Tätigkeit in Italien aufgenommen.
In Spanien hat die elektronische Distribution im Jahr 2015 deutlich an Fahrt gewonnen. Dies ist vor allem auf den Start von Netflix (SVOD) und MovieStarTV (VOD / SVOD) zurückzuführen. Der spanische Video-Markt (DVD und Blu-ray) sank laut GfK hingegen im Jahr 2015 mit einem Umsatz von € 82,8 Mio. um 10,8 % im Vergleich zu € 94,6 Mio. im Vorjahr.
Der europäische Markt für Bezahlfernsehen sieht sich einem zunehmenden Wettbewerb durch SVOD-Dienste ausgesetzt. Dennoch bleiben Pay-TV-Anbieter relevante Marktteilnehmer und Schlüsselkunden von Wild Bunch. Gemäß dem "Digital TV Western Europe Forecasts" Bericht wird die Marktdurchdringung von Pay-TV-Angeboten voraussichtlich von 56,7 Prozent Ende 2014 auf 60,4 Prozent in 2020 anwachsen und die Anzahl von Abonnenten in den nächsten fünf Jahren um 2,57 Mio. auf 99,0 Mio. steigen.
Eine ähnliche Entwicklung kann im französischen Markt für Bezahlfernsehen beobachtet werden. Laut dem "Conseil Superieur de L'Audiovisuel" (CSA) haben im Jahre 2014 schätzungsweise 18,3 Mio. private Haushalte Pay-TV abonniert. Das entspricht einem Anteil von 68 Prozent an allen Fernsehnutzern. In Frankreich stehen aktuell etwa 140 Pay-TV-Kanäle zur Auswahl. Der führende Anbieter für Bezahlfernsehen in diesem Markt ist die Canal Plus Group, die weltweit gegenwärtig rund 14,7 Mio. Abonnenten hat.
Die Attraktivität des TV-Marktes hat auch einen positiven Effekt auf die Umsätze durch Fernsehwerbung. Laut France Pub erhöhten sich die Werbeeinnahmen im französischen Fernsehmarkt um 4 Prozent auf € 3,85 Mrd. TV-Serien und Spielfilme bleiben die beliebtesten Programminhalte etablierter Fernsehkanäle. Unter den Top 100 der zuschauerstärksten Sendungen befanden sich im Jahre 2015 zehn Filme und 58 TV-Serien. Durch Digital Terrestrial TV erhöhte sich die Verbreitung von Spielfilmen im Jahre 2015 zudem deutlich (14 Filme unter den Top 25).
In Deutschland setzt sich die Verbreitung von Pay-TV mit etwa 90 Pay-TV-Kanälen und rund sieben Mio. Abonnenten weiter fort. Nach Informationen des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) in Deutschland wurden 2014 rund € 2,2 Mrd. in diesem Markt umgesetzt und über € 1 Mrd. in die Entwicklung von Programminhalten investiert. Im Unterhaltungsgenre sind aktuell etwa 40 Pay-TV-Programme verfügbar. VPRT schätzt das Umsatzwachstum im Jahre 2015 auf 7 Prozent und den Anstieg der Penetrationsrate im Bereich Pay-TV auf 20 Prozent. Darüber hinaus werden Free-TV- und Pay-TV-Anbieter vom weiteren Wachstum der TV- und Video-Werbung profitieren, deren Umsatz sich auf € 4,3 Mrd. beläuft. Damit ist Deutschland gemessen am Umsatz der zweitstärkste Fernsehmarkt hinter den USA.
In Italien haben die klassischen TV-Kanäle an Zuschauern verloren. Zur Primetime werden weniger Filme im Free-TV gezeigt als in den Vorjahren. Der Bezahlsender Sky ist in Italien im Free-TV präsent und hat zudem durch die Akquirierung weiterer TV-Sender seine Pay-TV Aktivitäten erhöht.
Des Weiteren wurde ein neues Gesetz verabschiedet, demnach die Gebühren für öffentlich-rechtliches Fernsehen in Zukunft automatisch in die Stromrechnung integriert werden, um der weitverbreiteten Missachtung bei der Zahlung von TV-Gebühren entgegenzusteuern. Es wird erwartet, dass diese Maßnahme zu einer Steigerung des Programmbudgets der öffentlichen TV-Sendeanstalten beitragen wird, insbesondere von RAI.
Nach Angaben der Studie "Televisvo 2015" von BarloVento Communication zeigt der international ausgerichtete spanische Fernsehmarkt eine dynamische Umsatzentwicklung. Der TV-Markt wird von den beiden Mediengruppen Antena 3 Media und Mediaset beherrscht, die zusammen 86 % der Werbeeinnahmen erzielen. Die Gesamtausgaben für Werbung stiegen das zweite Jahr in Folge. Telecinco verzeichnete steigende Zuschauerzahlen und der Umsatz via Pay-TV wuchs stark an, während TNT neue TV-Lizenzen erhalten hat. Mit neun Serien und nur zwei Spielfilmen unter den Top 50 der zuschauerstärksten Programme ist Spanien ein besonders attraktiver Markt für TV-Serien.
Der globale Markt für filmische Unterhaltung zeigt sich sehr dynamisch. Es sind weitreichende Veränderungen in der Medienlandschaft zu beobachten, insbesondere durch einige bemerkenswerte Entwicklungen in dem größten Medienmarkt USA und den Aufstieg des starken Newcomers China.
In den Vereinigten Staaten wurde ein neues, vollständig integriertes Fernseh- und Filmstudio mit dem Namen STX Entertainment gegründet, das auf ein starkes finanzielles Fundament zurückgreifen kann und sich zu einem Schlüsselakteur im Bereich unabhängiger Produktion und Vertrieb entwickeln möchte. Währenddessen dehnen die führenden digitalen Anbieter ihre Marktexpansion auf den Bereich Medieninhalte aus. So bietet Amazon den SVOD-Service Amazon Video weltweit an, investiert zunehmen in Inhalte und unterhält zu diesem Zweck eine Inhouse-Produktion. Der Trend zur Unternehmenskonzentration setzt sich weiter fort. So wurde Miramax von beIN gekauft. AMC Theatres akquirierte Carmike Cinemas. Lionsgate und Starz befinden sich in Übernahmegesprächen. Lionsgate & New Regency haben ein TV Venture gestartet und Cablevision wird von Altice übernommen.
China wird nach gegenwärtigen Einschätzungen die USA innerhalb der nächsten drei Jahre als größter Filmmarkt der Welt ablösen. Im Jahr 2015 wurden an den chinesischen Kinokassen rund US$ 6,3 Milliarden eingenommen, was einem Jahreswachstum von 48 Prozent entspricht. China wird inzwischen als wichtiger Partner im Filmgeschäft wahrgenommen und tritt international als starker Investor auf: Wanda hat eine Mehrheitsbeteiligung an Legendary erworben und ist aufgrund der Akquisition von Carmike durch AMC heute der weltweit führende Anbieter im Kinomarkt. Die wachsende Bedeutung des chinesischen Marktes impliziert für die etablierten Unternehmen, dass in diesem Segment keine Strategie mehr ohne Berücksichtigung der chinesischen Marktteilnehmer konzipiert werden kann.
Urheberrechtsverletzungen stellen eine ernsthafte Bedrohung der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung des Unterhaltungssektors dar. Daher werden weltweit zunehmend verschärfte Maßnahmen gegen Piraterie ergriffen, wobei Europa im Mittelpunkt der Aktivitäten stand und Fortschritte im Kampf gegen Online-Piraterie erzielen konnte. Das Jahr 2015 war gekennzeichnet durch weitreichende Gerichtsentscheidungen und Regierungsinitiativen zur Reduzierung der Piraterie:
| ― | Im März 2015 verkündete Fleur Pellerin, die frühere französische Kulturministerin, einen Aktionsplan, demzufolge der Kampf gegen illegales Streaming und illegale Downloads von Filmen verstärkt werden soll und sich gleichermaßen gegen Internetnutzer und Piraten-Webseiten richtet. Parallel dazu wird Hadopi, das zuständige Amt zur Pirateriebekämpfung, seine Strategie weiter verfolgen, dass das Bildungssystem die Internetnutzer an ihre gesetzliche Verantwortung erinnern wird. |
| ― | In Deutschland legte die Gesellschaft GEMA beim Bundesgerichtshof Revision gegen die Deutsche Telekom ein, um diese zu verpflichten, Webseiten mit rechtsverletzendem Inhalt zu blockieren, unabhängig davon, dass die Deutsche Telekom nicht der Host des Inhalts ist, sondern nur den Zugang zur Verfügung stellt. Im November 2015 beschlossen die Bundesrichter mit Verweis auf den Europäischen Gerichtshof und EU-Richtlinien, dass das Blockieren von Webseiten als letztes Hilfsmittel möglich sein muss, wenn ein direktes Vorgehen gegen Rechteverletzer nicht erzwungen werden kann. Demnach können Internetanbieter nun unter strengen Voraussetzungen zu Netzsperren verpflichtet werden. |
| ― | Ebenfalls im Juli 2015 meldete die spanische Regierung einen Erfolg im Kampf gegen Internet-Piraterie. Seit 2012 hat Spanien eine Reihe von Änderungen und Anpassungen des spanischen Urheberrechts durchgeführt. Am 1. Januar 2015 nahm der Kampf gegen Piraterie mit dem Inkrafttreten eines neuen, stringenten Gesetzes eine beachtenswerte Entwicklung. Das Gesetz regelt, dass Piraterie-Webseiten möglichst schnell abgeschaltet werden können. |
| ― | Im Juli 2015 verkündete die britische Regierung, dass sie Pläne erörtert, die Höchststrafe für gewerbsmäßige Online-Urheberrechtsverletzungen von zwei auf zehn Jahre Gefängnis zu erhöhen. Darüber hinaus hat die britische Regierung das Programm "Creative Content UK" gestartet, das darauf abzielt, Urheberrechteverletzer zu verwarnen und zu erziehen. Die Regierung hofft, dass dadurch Piraterie im Laufe der Zeit sukzessive eingedämmt werden kann. |
| ― | Im September 2015 startete die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zum Thema Geoblocking, welches nach ihrem Verständnis Online-Shopping und den EU-weiten grenzüberschreitenden Handel untergräbt. Die Strategie der EU-Kommission für den digitalen Binnenmarkt beinhaltet eine Initiative, um ungerechtfertigtes Geoblocking durch eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für E-Commerce und eine Änderung der Dienstleistungsrichtlinie zu verhindern. Die EU-Kommission hat diesbezüglich angekündigt, im ersten Halbjahr 2016 Gesetzesvorschläge zur Beendigung unberechtigten Geoblockings vorzulegen. |
| ― | Im Dezember 2015 sind in den USA fünf Mitglieder einer aus dem Untergrund stammenden Piraterie-Gruppe zu zwei bis mehr als vier Jahren Haft verurteilt worden, da sie versucht haben, neue Blockbuster im Internet zu veröffentlichen. Dies ist der erste Fall, bei dem "Herausgebergruppen" strafrechtlich verfolgt wurden, was auf Untersuchungen der Föderation zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (Federation Against Copyright Theft) zurückgeht. |
| ― | Im Laufe des Jahres 2015 konnte die Piraten-Webseite Popcorn Time in Großbritannien, Kanada und Neuseeland von der MPAA dank gerichtlicher Anordnungen erfolgreich abgeschaltet werden. |
Das vorrangige Ziel der Wild Bunch ist es, den Unternehmenswert nachhaltig zu steigern. Umsatzgrößen und das EBIT sind die maßgeblichen Steuerungsgrößen innerhalb der Gruppe. Des Weiteren werden zur Kontrolle und Steuerung der Segmente regelmäßig die Kennziffern Operatives Ergebnis (EBIT) und die Nettoverschuldung (liquide Mittel abzüglich Finanzverbindlichkeiten) ermittelt.
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| Kennzahlen in T€ |
2015 Wild Bunch AG | 2014 Wild Bunch S.A. | 2014 Senator Entertainment AG |
|---|---|---|---|
| Umsatz | 118.929 | 130.376 | 20.395 |
| Betriebserträge | 126.718 | 144.971 | 22.628 |
| Bruttoergebnis | 17.393 | 9.939 | - 7.080 |
| Bereinigtes EBIT* | - 923 | - 5.313 | - 11.311 |
| Operatives Ergebnis (EBIT) | - 2.614 | - 5.313 | - 12.589 |
| Ergebnisanteil Anteilseigner | - 7.052 | - 4.866 | 14.793 |
| Nettoverschuldung | 81.938 | 66.139 | 9.253 |
* Das vereinigte EBIT ist das operative Ergebnis vor Einmaleffekten außerordentlichen Posten. Die einmaligen Anpassungen umfassen beispielsweise erhebliche Restrukturierungskosten, Kosten, die im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss anfielen und Auswirkungen aus dem Verkauf, Abgang oder Wertminderung einer Investition in eine Beteiligung oder einen Vermögenswert.
Über die finanziellen Steuerungsgrößen hinaus sind nichtfinanzielle Leistungsindikatoren bzw. Erfolgsfaktoren von zentraler Bedeutung für die Performance des Unternehmens. Diese ergeben sich aus den spezifischen Anforderungen des jeweiligen Geschäftsmodells.
Im Segment "Internationaler Vertrieb und Verleih" ist das Kinokassen-Geschäft, das von einem Film generiert wird, ein wichtiger Erfolgsfaktor, da der Kinoerfolg in der Regel auch die nachfolgenden Verwertungsstufen beeinflusst. Trotz intensiver vorheriger Marktbeobachtung kann der Geschmack des Kinopublikums nur bis zu einem gewissen Ausmaß abgeschätzt werden. Außerdem stehen von der Gruppe herausgebrachte Kinofilme immer im Wettbewerb mit Konkurrenzfilmen anderer Verleiher, so dass auch eine auf den jeweiligen Film abgestimmte Marketingkampagne sich nicht immer in den erwarteten Besucherzahlen niederschlägt.
Die Gruppe ist einem starken Wettbewerb ausgesetzt, wenn sie Rechte an literarischen Werken und Drehbüchern erwerben oder Verträge mit erfolgreichen Regisseuren, Schauspielern und Filmstudios abschließen will. Aus diesem Grund pflegt die Gruppe eine enge Zusammenarbeit mit Drehbuchschreibern, Regisseuren und Produzenten in Europa, die über eine ausgewiesene Expertise in der Produktion von Kinofilmen und TV-Formaten verfügen.
Nicht nur im Hinblick auf das zunehmend digitale und konvergente Mediennutzungsverhalten und die Transformation hin zur Nutzung plattformübergreifender Angebote sind sowohl die technische als auch inhaltliche Kompetenz entscheidend. Daneben sind die Rekrutierung, Förderung und Bindung von gut ausgebildeten, fachkundigen, engagierten und kreativen Mitarbeitern von Bedeutung. Ebenso entscheidend für den Erfolg der Gruppe ist ein breites und etabliertes Netzwerk an Kontakten als auch eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Geschäftspartnern.
Das Geschäftssegment "Internationaler Vertrieb und Verleih" der Wild Bunch deckt die gesamte Verwertungskette für Filme ab und beinhaltet vor allem Filmverwertungserlöse aus den Bereichen Kinoverleih, Weltvertrieb sowie Elektronischer Direktvertrieb und Home Entertainment.
Im Geschäftsjahr 2015 sind insgesamt 80 Filme von der Gruppe in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien herausgebracht worden.
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| Titel | Regisseur | Herkunft | Vertriebsgesellschaft | Filmstart |
|---|---|---|---|---|
| Cold in July | Jim Mickle | USA, Frankreich | Le Pacte - The jokers | 31.12.2014 |
| Une heure de tranquillité | Patrice Leconte | Frankreich | Wild Bunch Distribution | 31.12.2014 |
| La Rançon de la Gloire | Xavier Beauvois | Frankreich | Mars Distribution | 07.01.2015 |
| The Best of Me | Michel Hoffman | USA | Senator | 08.01.2015 |
| Bros before Hos | Steffen Haars, Flip Van der Kuil | Holland | Wild Bunch Germany | 15.01.2015 |
| Doktor Proktors Pupspulver | Aril Fröhlich | Norwegen, Deutschland | Wild Bunch Germany | 15.01.2015 |
| Discount | Louis-Julien Petit | Frankreich | Wild Bunch Distribution | 21.01.2015 |
| 3 Türken & Ein Baby | Sinan Akkus | Deutschland | Wild Bunch Germany | 22.01.2015 |
| 71 | Yann Demange | Großbritannien | Vertigo | 23.01.2015 |
| Mr Turner | Mike Leigh | Großbritannien | BIM | 29.01.2015 |
| Foxcatcher | Bennet Miller | USA | Vertigo | 06.02.2015 |
| La Ritournelle | Marc Fitoussi | Frankreich | Wild Bunch Germany | 12.02.2015 |
| Phoenix | Christian Petzold | Deutschland | BIM | 19.02.2015 |
| Les chevaliers du Zodiaque | Keiichi Sato | Japan | Wild Bunch Distribution | 25.02.2015 |
| Wolf Totem | Jean-Jacques Annaud | Frankreich, China | Mars Distribution | 25.02.2015 |
| Samba | Eric Toledano, Olivier Nakache | Frankreich | Wild Bunch Germany / Senator | 26.02.2015 |
| Snow In Paradise | Andrew Hulme | Großbritannien | Le Pacte - The jokers | 04.03.2015 |
| Maps to the Stars | David Cronenberg | Kanada, USA, Frankreich, Deutschland | Vertigo | 06.03.2015 |
| Foxcatcher | Bennet Miller | USA | BIM | 12.03.2015 |
| Leviathan | Andrey Zviaguintsev | Russland | Wild Bunch Germany / Senator | 12.03.2015 |
| 3 Coeurs | Benoit Jacquot | Frankreich | Wild Bunch Germany / Senator | 19.03.2015 |
| A Most Violent Year | J.C. Chandor | USA | Vertigo | 19.03.2015 |
| A trois on y va | Jérôme Bonnell | Frankreich | Wild Bunch Distribution | 25.03.2015 |
| La famille Belier | Eric Lartigau | Frankreich | BIM | 26.03.2015 |
| Haemoo | Sung Bo Shim | Südkorea | Le Pacte - The jokers | 01.04.2015 |
| Les enquêtes du département V: Profanation | Mikel Norgaard | Dänemark | Wild Bunch Distribution | 08.04.2015 |
| Lost River | Ryan Gosling | USA | Le Pacte - The jokers | 08.04.2015 |
| The Cut | Fatih Akin | Deutschland, Frankreich | BIM | 09.04.2015 |
| The F-Word | Michael Dowse | Irland, Kanada | Wild Bunch Germany / Senator | 09.04.2015 |
| Wolf Totem | Jean-Jacques Annaud | Frankreich, China | Vertigo | 10.04.2015 |
| Dessau Dancers | Jan Martin Scharf | Deutschland | Wild Bunch Germany / Senator | 16.04.2015 |
| Les vacances du Petit Nicolas | Laurent Tirard | Frankreich | BIM | 16.04.2015 |
| I bambini sanno | Walter Veltroni | Italien | BIM | 23.04.2015 |
| La famille Belier | Eric Lartigau | Frankreich | Vertigo | 24.04.2015 |
| Hyena | Gerard Johnson | Großbritannien | Bac Films - Le Pacte - The jokers | 06.05.2015 |
| Babadook | Jennifer Kent | Australien, Kanada | Wild Bunch Germany / Senator | 07.05.2015 |
| La tête haute | Emmanuelle Bercot | Frankreich | Wild Bunch Distribution | 13.05.2015 |
| Tracers | Daniel Benmayor | USA | Wild Bunch Germany / Senator | 28.05.2015 |
| Manglehorn | David Gordon Green | USA | Le Pacte - The jokers | 03.06.2015 |
| Qui c'est les plus forts | Charlotte de Turkheim | Frankreich | Wild Bunch Distribution | 03.06.2015 |
| The Second Mother | Anna Muylaert | Brasilien | BIM | 04.06.2015 |
| Victoria | Sebastian Schipper | Deutschland | Wild Bunch Germany / Senator | 11.06.2015 |
| Duke Of Burgundy | Peter Strickland | Großbritannien | Bac Films - Le Pacte - The jokers | 17.06.2015 |
| Kill the Messenger | Michael Cuesta | USA | BIM | 18.06.2015 |
| Une heure de tranquillite | Patrice Leconte | Frankreich | Vertigo | 26.06.2015 |
| Les enquêtes du département V: Profanation | Mikel Norgaard | Dänemark | Vertigo | 03.07.2015 |
| Love | Gaspar Noé | Frankreich | Wild Bunch Distribution | 15.07.2015 |
| Amy | Asif Kapadia | USA | Vertigo | 17.07.2015 |
| Becks letzter Sommer | Frieder Wittich | Deutschland | Wild Bunch Germany / Senator | 23.07.2015 |
| Ooops - Noah is Gone | Toby Genkel, Sean McCormack | Deutschland, Belgien, Luxemburg, Irland | Wild Bunch Germany / Senator | 30.07.2015 |
| Les 3 frères le retour | Didier Bourdon | Frankreich | Vertigo | 31.07.2015 |
| La dame dans l'Auto | Joann Sfar | Frankreich | Wild Bunch Distribution | 05.08.2015 |
| Sinister2 | Ciaran Foy | USA | Wild Bunch Distribution | 19.08.2015 |
| She's Funny That Way | Peter Bogdanovich | USA | Wild Bunch Germany / Senator | 20.08.2015 |
| Sous les jupes des filles | Audrey Dana | Frankreich | Wild Bunch Germany / Senator | 03.09.2015 |
| While We're Young | Noah Baumbach | USA | Vertigo | 04.09.2015 |
| Sinister2 | Ciaran Foy | USA | Wild Bunch Germany / Senator | 17.09.2015 |
| La tête haute | Emmanuelle Bercot | Frankreich | Vertigo | 18.09.2015 |
| La prima luce | Vincenzo Marra | Italien | BIM | 24.09.2015 |
| Enragés | Eric Hannezo | Frankreich | Wild Bunch Distribution | 30.09.2015 |
| Life | Anton Corbijn | USA | BIM | 08.10.2015 |
| Le tout nouveau testament | Jaco Van Dormael | Frankreich, Belgien | Vertigo | 16.10.2015 |
| Ingrid Bergman Dokumentary | Stig Björkman | Schweden | BIM | 19.10.2015 |
| Chronic | Michel Franco | Mexiko | Wild Bunch Distribution | 21.10.2015 |
| Dheepan | Jacques Audiard | Frankreich | BIM | 22.10.2015 |
| Lolo | Julie Delpy | Frankreich | Mars Distribution | 28.10.2015 |
| Wolf Totem | Jean-Jacques Annaud | Frankreich, China | Wild Bunch Germany / Senator | 29.10.2015 |
| La dernière leçon | Pascale Pouzadoux | Frankreich | Wild Bunch Distribution | 04.11.2015 |
| Dheepan | Jacques Audiard | Frankreich | Vertigo | 06.11.2015 |
| Rams | Grímur Hákonarson | Island | BIM | 12.11.2015 |
| El Club | Pablo Larrain | Chile | Wild Bunch Distribution | 18.11.2015 |
| Life | Anton Corbijn | USA | Vertigo | 20.11.2015 |
| La Felicita | Gianni Zanasi | Italien | BIM | 26.11.2015 |
| Youth | Paolo Sorrentino | Großbritannien, Italien, Schweiz | Wild Bunch Germany / Senator | 26.11.2015 |
| Orson Welles Documentary | Clara Kuperberg, Julia Kuperberg | Frankreich | BIM | 30.11.2015 |
| Marguerite et Julien | Valérie Donzelli | Frankreich | Wild Bunch Distribution | 02.12.2015 |
| Adam Jones | John Wells | USA | Wild Bunch Germany / Senator | 03.12.2015 |
| Le grand jour | Pascal Plisson | Frankreich | Wild Bunch Germany / Senator | 10.12.2015 |
| Papa ou Maman | Martin Bourboulon | Frankreich | Vertigo | 11.12.2015 |
| Le grand partage | Alexandra Leclère | Frankreich | Wild Bunch Distribution | 23.12.2015 |
In Frankreich hat die Gruppe 26 Filme in die Kinos gebracht. Einer der erfolgreichsten Filme im Jahr 2015 war UNE HEURE DE TRANQUILLITÉ, der mehr als eine Million Besucher erreichte. Ein weiterer Erfolg war LA TETE HAUTE, der Eröffnungsfilm des Film-Festivals in Cannes, aber auch der US-Horrorfilm SINISTER 2 oder die Komödie LE GRAND PARTAGE stießen auf großes Interesse beim Kinopublikum.
Mit beliebten Filmen wie VICTORIA, SAMBA, DREI TÜRKEN oder dem Horrorfilm SINISTER 2 wurden insgesamt 22 Filme von Wild Bunch Germany herausgebracht. Am 11. Juni 2015 startete VICTORIA in den deutschen Kinos und erzielte eine hohe Aufmerksamkeit bei Filmkritikern und dem Kinopublikum. BIM in Italien und Vertigo in Spanien erwarben gemeinsam die Rechte für den französischen Filmhit LA FAMILLE BELIER. Der Film wurde für beide Tochtergesellschaften zum besten Kinofilmstart. In Italien sind insgesamt 16 Filme gestartet, darunter beliebte Filme wie MR TURNER oder LA FAMILLE BELIER oder die italienischen Produktionen LA PRIMA LUCE und FELICITA.
Daneben sind in Spanien insgesamt 16 Filme in den Kinos angelaufen. Die französische Komödie LA FAMILLE BELIER oder der Dokumentarfilm AMY, der den Academy Award gewann, zählten zu den erfolgreichsten Filmveröffentlichungen von Vertigo in Spanien.
Neben einer Reihe an erfolgreichen Filmveröffentlichungen war das Jahr 2015 auch durch einige enttäuschende Veröffentlichungen in den einzelnen Märkten geprägt. Die französische Komödie QUI C'EST LES PLUS FORTS blieb deutlich hinter den Erwartungen zurück, was einen signifikanten Einfluss auf die finanzielle Performance von Wild Bunch SA hatte. In geringerem Maße konnten der Action-Thriller TRACERS in Deutschland, FOXCATCHER in Italien oder WHILE WE WERE YOUNG in Spanien die Erwartungen nicht erfüllen.
Des Weiteren haben die tragischen Ereignisse von Paris im November 2015 die Performance der in diesem Zeitraum veröffentlichten Filme, wie beispielsweise von LOLO und LA DERNIERE LECON, merklich beeinflusst.
Das französische Drama MARGUERITE ET JULIEN fand wenig Anklang beim Publikum, obwohl es im Wettbewerb des Cannes Film Festivals vertreten war - ein Phänomen, was sich eindeutig durch den Veröffentlichungszeitpunkt erklären lässt.
Im Rahmen der internationalen Vertriebsaktivitäten hat Wild Bunch im Geschäftsjahr 2015 39 Filme für den Weltvertrieb geliefert, darunter namhafte Filme wie DIARY OF A CHAMBER MAID von Benoît Jacquot, DHEEPAN von Jacques Audiard, der auf dem Cannes Film Festival mit der Goldenen Palme ausgezeichnet wurde, LA TETE HAUTE von Emmanuelle Bercot, LOVE von Gaspar Noé, OUR LITTLE SISTER von Hirokazu Koreeda, den mehrfachen Preisträger THE ASSASSIN von Hou Hsia Hsien oder THE LITTLE PRINCE von Mark Osborne.
Im Jahresverlauf 2015 war Wild Bunch auf wichtigen Filmmärkten vertreten und konnte in diesem Zuge eine Reihe an begehrten Auszeichnungen für sich verbuchen:
Auf dem Cannes Film Festival erhielt Wild Bunch neben dem Eröffnungsfilm LA TETE HAUTE und dem Abschlussfilm THE ICE AND THE SKY insgesamt vier Preise. Darüber hinaus gewann Jacques Audiard die begehrte Goldene Palme für seinen Film DHEEPAN. Rooney Mara wurde als beste Schauspielerin Ex-aequo in CAROL von Regisseur Todd Haynes (Vertigo) ausgezeichnet. Außerdem erhielt Hou Hsiao-Hsien (Wild Bunch International Sales) die Auszeichnung als bester Regisseur für THE ASSASSIN und Michel Franco (Wild Bunch International Sales - Wild Bunch Distribution SAS) die Auszeichnung für das beste Drehbuch für CHRONIC.
Auf dem San Sebastian Film Festival erhielt Wild Bunch mit OUR LITTLE SISTER von Kore-Eda Hirokazu den Publikumspreis und mit EVOLUTION von Lucile Hadzihalilovic den Spezialpreis der Jury sowie den Preis für die Beste Kamera.
Das deutsche Film-Phänomen VICTORIA von Sebastian Schipper, koproduziert von der deutschfilm GmbH (im Folgenden "deutschfilm" genannt), einer Tochtergesellschaft von Wild Bunch, und vertrieben von Wild Bunch Germany, gewann beim Deutschen Filmpreis sechs Lolas: je eine goldene Lola für den besten Film, den besten Regisseur, die beste Schauspielerin mit Laia Costa, den besten Schauspieler mit Frederick Lau, die beste Kameraführung / den besten Schnitt und die beste Musik.
Der Film 99 HOMES von Ramin Bahrani gewann den Großen Preis von Deauville 2015. Dieser Film wurde von Wild Bunch für den französischen Markt akquiriert und über e-Cinema veröffentlicht.
In den Kernmärkten von Wild Bunch ist die Nachfrage nach physischen Videos im Geschäftsjahr 2015 insgesamt zurückgegangen, während VOD weiterhin zunehmend zu den Gesamteinnahmen im Video-Markt beiträgt. Der Vertrieb von Filmen für Free- und Pay-TV findet aufgrund neuer Channel-Netzwerke wie Multi Channel Networks oder der Expansion von SVOD-Diensten wie Netflix weiterhin in einem anspruchsvollem Marktumfeld statt.
Im Geschäftsjahr 2015 verzeichneten eine Reihe an Filmen, die von Wild Bunch an lokale TV-Sender verkauft wurden, eine hohe Einschaltquote wie beispielsweise WIE BEIM ERSTEN MAL in der ARD in Deutschland oder SAFE auf D8 in Frankreich. Daneben wurden Filme wie SAMBA in Deutschland oder die 5. Staffel von THE WALKING DEAD oder LES CHEVALIERS DU ZODIAQUE in Frankreich erfolgreich auf DVD veröffentlicht.
Im März 2015 startete Wild Bunch unter der Bezeichnung e-Cinema einen neuen Vertriebskanal als alternativen Vertriebsweg für "Eventfilme" mit dem Ziel, deren Publikum und wirtschaftliche Rentabilität zu erhöhen.
Angesichts der verstärkten Nutzung von VOD-Angeboten weltweit und dem begrenzten Programm in den Kinos, beabsichtigt das Unternehmen, Filme entweder direkt verschiedenen VOD-Anbietern oder, sofern gesetzlich erlaubt, gleichzeitig über VOD und in einer kleinen Anzahl an Kinos anzubieten.
Veröffentlichungen über e-Cinema werden von ambitionierten Marketingkampagnen begleitet, wie man sie von Kinoveröffentlichungen kennt. Zu den vier Filmen, die im Jahr 2015 über e-Cinema in Frankreich veröffentlicht worden sind, zählten DEPARTMENT Q: THE KEEPER OF THE LOST CAUSES und GREEN INFERNO.
FILMO TV ist seit April 2015 auf der Bouygues-Plattform verfügbar. Damit ist FILMO TV auf allen französischen Plattformen (außer SFR) als auch über Over-The-Top (OTT) TV verfügbar und erreicht damit etwa 80 Prozent der französischen Haushalte.
Im dritten Quartal 2015 hat Wild Bunch die Verhandlungen mit dem auf den Filmentertainmentbereich spezialisierten chinesischen Investmentfonds China Film- und TV-Capital (CFATC) über die Gründung des China Europe Filmfonds (CEFF) erfolgreich abgeschlossen. Damit wurden einmalige Voraussetzungen zur Entwicklung und Finanzierung von chinesisch-europäischen Koproduktionen geschaffen. Der CEFF ist am 3. November 2015 anlässlich des Besuchs des französischen Staatspräsidenten Francois Hollande beim chinesischen Präsidenten Xi Jinping offiziell vorgestellt worden. Für Wild Bunch ist China ein Schlüsselmarkt für den Filmverkauf sowie für den Erwerb von Filmen für das Vertriebsnetz des Unternehmens. Diese erste Vereinbarung zeigt nicht zuletzt die hohe Bereitschaft des Unternehmens, in diesem wichtigen Markt durch Allianzen mit erstklassigen lokalen Partnern präsent und aktiv zu sein.
Im September 2015 hat Wild Bunch mit der Gründung des Labels Wild Bunch TV ihre Geschäftsaktivitäten um Koproduktionen und den Vertrieb von internationalen TV-Serien erweitert. Diese Expansion ist ein wesentlicher Bestandteil der inhaltlichen Diversifikationsstrategie von Wild Bunch.
Das Unternehmen verkündete bereits den Start der ersten beiden TV-Serien: MEDICI: MASTERS OF FLORENCE, eine achtteilige italienische TV-Serie in englischer Sprache über den Aufstieg der Familie Medici und die italienische Renaissance und FOUR SEASONS IN HAVANNA, eine achtteilige spanische TV-Serie, basierend auf der beliebten Buchreihe des kubanischen Schriftstellers und Journalisten Leonardo Padura.
Am 5. Januar 2015 übte die Wild Bunch-Tochter Eurofilm & Media Ltd. ("Eurofilm") mit Sitz in Irland ihr vertragliches Recht aus, den Outputvertrag vorzeitig zu beenden, der seit 2011 mit dem US-Produzenten RML-Distribution International LLC ("Relativity") bestand. Durch die Ausübung des Kündigungsrechts entfallen für Eurofilm ab dem 1. Februar 2015 das exklusive Recht und die Verpflichtung, zukünftig Filmproduktionen von Relativity über Wild Bunch im deutschsprachigen Europa zu vertreiben und die damit verbundenen Garantiezahlungen zu leisten.
Wild Bunch ist auf europäischer Ebene eines der führenden Filmvertriebsunternehmen, das insbesondere durch seine strategisch hinreichende Unternehmensgröße, Einkaufs- und Marktmacht realisieren kann und in der Lage ist, auf die raschen Veränderungen in der Filmrechteverwertung zu reagieren. Der Geschäftsverlauf 2015 wies wegen der internen Restrukturierung der Gruppe wie auch bestimmten externen Ereignissen - wie z. B. den Terroranschlägen in Frankreich - Besonderheiten auf, die sich auf Anzahl und Erfolg von erworbenen Filmrechten auswirkten. Insgesamt konnte sich Wild Bunch aber weiterhin erfolgreich am Markt behaupten.
In der Darstellung der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage werden nach dem erfolgreichen Zusammenschluss der Senator Entertainment AG mit der Wild Bunch S.A. die Konzernzahlen der neuformierten Wild Bunch Gruppe erläutert. Aufgrund der wirtschaftlichen Übernahme der ehemaligen Senator Entertainment AG durch die Wild Bunch S.A. (Reverse Acquisition) werden nachfolgend die Zahlen für das Geschäftsjahr 2014 der Wild Bunch S.A. genannt. Auf einen Vergleich zwischen den beiden Berichtszeiträumen wird aufgrund der unterschiedlichen Datenbasis verzichtet.
Im Geschäftsjahr 2015 erwirtschaftete Wild Bunch gemäß des IFRS-Konzernabschlusses Umsatzerlöse in Höhe von T€ 118.929 (VJ Wild Bunch S.A.: T€ 130.376). Die Konzernumsatzerlöse verteilten sich wie folgt auf die einzelnen Segmente: Im Segment Internationaler Vertrieb und Verleih erzielte der Konzern im Geschäftsjahr 2015 Umsatzerlöse in Höhe von T€ 115.228. Wesentliche Umsatzbeiträge leistete der Kinoverleih mit 22,64 % (T€ 26.920), der Weltvertrieb mit 23,81 % (T€ 28.312) sowie der elektronische Direktvertrieb und das Home-Entertainment mit 25,68 % (T€ 30.536). Daneben erwirtschaftete der Konzern im Segment Sonstige einen Umsatz von T€ 3.702.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2015 auf T€ 109.325 (VJ Wild Bunch S.A.: T€ 135.032). Die Aufwendungen des Konzerns umfassen insbesondere Kosten im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Filmen, Kosten für die Vermarktung und Herstellung von DVD / Blu-ray sowie Aufwendungen an Lizenzgeber. Infolgedessen betrug das Konzernbruttoergebnis für das Jahr 2015 T€ 17.393 (VJ Wild Bunch S.A.: T€ 9.939). Hieraus resultierte eine Bruttoergebnismarge von 13,7 % (VJ Wild Bunch S.A.: 6,9 %).
Sowohl die Umsatzerlöse wie auch Kosten, die zur Ermittlung der Roherlösmarge berücksichtigt werden, enthalten zum Teil in Fremdwährung (überwiegend US-Dollar) valutierende Einzelposten. Wesentliche Effekte auf die Ertragslage aus diesen in Fremdwährung resultierenden Posten ergaben sich im Geschäftsjahr 2015 vor dem Hintergrund nur sehr moderater US-Dollar /Euro Schwankungen nicht.
Die sonstigen betrieblichen Erträge des Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr 2015 auf T€ 5.494 (VJ Wild Bunch S.A.: T€ 2.405). Der Verwaltungsaufwand des Konzerns in Höhe von T€ 24.589 (VJ Wild Bunch S.A.: T€ 17.395) ist im Wesentlichen durch Personalkosten und Rechts- und Beratungskosten geprägt. Die Verwaltungsaufwandsquote lag dabei, gemessen am Umsatz, mit 19,4 % im Rahmen der Erwartungen des Managements für das Gesamtjahr 2015. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen des Konzerns beliefen sich im Geschäftsjahr 2015 auf T€ 912 (VJ Wild Bunch S.A.: T€ 262).
Das Konzernergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) belief sich im Geschäftsjahr 2015 auf T€ - 2.614 (VJ Wild Bunch S.A.: T€ - 5.313). Die Finanzerträge betrugen 2015 T€ 2.205 (VJ Wild Bunch S.A.: T€ 1.932), der Finanzaufwand des Konzerns betrug 2015 T€ 8.396 (VJ Wild Bunch S.A.: T€ 4.698).
Im Geschäftsjahr 2015 belief sich das Konzernergebnis auf T€ - 7.052 (VJ Wild Bunch S.A.: T€ - 4.866). Bei insgesamt 72.560.774 (VJ Wild Bunch S.A.: 55.872.788) durchschnittlich ausstehenden Aktien der Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2015 entspricht dies einem Ergebnis je Aktie (unverwässert / verwässert) von € - 0,10 (VJ Wild Bunch S.A.: € - 0,09).
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| in T€ | 2015 Wild Bunch AG (Konzern) | 2014 Wild Bunch S.A. |
|---|---|---|
| Umsatz | 118.929 | 130.376 |
| Betriebserträge | 126.718 | 144.971 |
| bereinigtes Ergebnis (EBIT) | - 923 | - 5.313 |
| EBIT | - 2.614 | - 5.313 |
| Konzernergebnis | - 7.052 | - 4.866 |
| EPS (€) | - 0,10 | - 0,09 |
| Nettoverschuldung | 81.938 | 66.139 |
Die folgende Tabelle zeigt die Ertragslage der Segmente
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| in T€ | Internationaler Vertrieb und Verleih | Sonstige | Gesamt | |||
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2015 | 2014 | 2015 | 2014 | 2015 | 2014 | |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 115.228 | 127.353 | 3.701 | 3.022 | 118.929 | 130.375 |
| Sonstige filmbezogene Erträge | 6.934 | 11.834 | 854 | 2.762 | 7.788 | 14.596 |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | - 104.679 | - 131.279 | - 4.645 | - 3.753 | - 109.324 | - 135.032 |
| Segmentgewinn / -verlust | 17.483 | 7.908 | - 89 | 2.031 | 17.393 | 9.939 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 5.494 | 2.405 | ||||
| Verwaltungsaufwendungen | - 24.589 | - 17.395 | ||||
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 912 | - 262 | ||||
| Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern | - 2.614 | - 5.313 | ||||
| Finanzerträge | 2.205 | 1.932 | ||||
| Finanzaufwendungen | - 8.396 | - 4.698 | ||||
| Equity-Ergebnis | 126 | 68 | ||||
| Ergebnis vor Steuern | - 8.679 | - 8.013 |
Die Bilanzsumme des Konzerns belief sich zum Stichtag 31. Dezember 2015 auf T€ 339.060 (31. Dezember 2014: T€ 285.392). Auf der Aktivseite betrug das langfristige Vermögen zum 31. Dezember 2015 T€ 244.267 (31. Dezember 2014: T€ 179.744). Dieses umfasst immaterielle Vermögenswerte in Höhe von T€ 106.898 (31. Dezember 2014: T€ 103.896). Dabei steht der überwiegende Teil im Zusammenhang mit Filmverwertungsrechten, die voraussichtlich in den kommenden Monaten und Jahren verwertet und damit zu den Umsatzerlösen beitragen werden. Weiterhin sind in den langfristigen Vermögenswerten des Konzerns Goodwills in Höhe von T€ 124.293 enthalten (31. Dezember 2014: T€ 60.824), wobei T€ 63.435 aus dem Zusammenschluss zur Wild Bunch AG resultieren. Zum Stichtag 31. Dezember 2015 summierten sich die Sachanlagen auf T€ 1.441 (31. Dezember 2014: T€ 1.402). Die anderen finanziellen Vermögenswerte setzen sich insbesondere aus einer Beteiligungen in Spanien in Höhe von T€ 511 sowie aus Kautionen zusammen. Die aktiven latenten Steuern betrugen zum 31. Dezember 2015 T€ 7.009 (31. Dezember 2014: T€ 5.944).
Die kurzfristigen Vermögenswerte des Konzerns beliefen sich zum Bilanzstichtag 2015 auf T€ 94.793 (31. Dezember 2014: T€ 105.648). Ein ganz wesentlicher Teil entfiel davon auf die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen in Höhe von T€ 50.692 (31. Dezember 2014: T€ 41.065). Daneben bestehen sonstige kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von T€ 33.255 (31. Dezember 2014: T€ 22.724), die zu einem überwiegenden Teil aus Umsatzsteuerforderungen sowie Forderungen gegenüber Förderanstalten resultieren. Die liquiden Mittel beliefen sich zum Bilanzstichtag 2015 auf T€ 8.639 (31. Dezember 2014: T€ 38.916).
Im Zuge des Zusammenschlusses der Senator Entertainment AG und Wild Bunch S.A. verfügt der neue Konzern Wild Bunch AG über eine solide Eigenkapitalausstattung. Zum 31. Dezember 2015 belief sich das bilanzielle Eigenkapital auf T€ 75.239 (31. Dezember 2014: T€ 46.727). Dies entspricht einer Eigenkapitalquote von 22,2 % (31. Dezember 2014: 16,4 %).
Zum 31. Dezember 2015 standen insgesamt T€ 263.821 an Verbindlichkeiten zu Buche (31. Dezember 2014: T€ 238.665). Die Summe der langfristigen Verbindlichkeiten belief sich zum 31. Dezember 2015 auf T€ 38.692 (31. Dezember 2014: T€ 56.864). Darin enthalten sind insbesondere langfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von T€ 26.495 (31. Dezember 2014: T€ 43.923) sowie passive latente Steuern in Höhe von T€ 11.019 (31. Dezember 2014: T€ 11.862).
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten zum 31. Dezember 2015 betrugen T€ 225.129 (31. Dezember 2014: T€ 181.801). Diese beinhalten kurzfristige Finanzverbindlichkeiten in Höhe von T€ 64.082 (31. Dezember 2014: T€ 61.133) inklusive einer Anleihe zuzüglich Zinsabgrenzung der vormals Senator Entertainment AG in Höhe von T€ 15.083. Im Rahmen einer Privatplatzierung wurde die angebotene Anleihe erfolgreich platziert. Institutionelle Investoren zeichneten am 24. März 2015 Anleihen mit einer Laufzeit von 12 Monaten im Gesamtnennbetrag von etwa T€ 11.800 Mio. Die Platzierung der restlichen Teilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von T€ 3.200 auf insgesamt T€ 15.000 wurde am 25. Juni 2015 erfolgreich vollendet. Die Erlöse dienen der Sicherung der Liquidität, der Rückzahlung bestehender Verbindlichkeiten und der Finanzierung des operativen Geschäfts.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Lizenzgeberabführungen beliefen sich auf T€ 86.811 (31. Dezember 2014: T€ 64.582), die sonstigen kurzfristige finanziellen Verbindlichkeiten betrugen T€ 64.370 (31. Dezember 2014: T€ 55.575) und umfassen Verbindlichkeiten aus der Lohnsteuer sowie gegenüber Filmförderanstalten.
Im Geschäftsjahr 2015 erwirtschaftete die Wild Bunch AG einen positiven operativen Cashflow von T€ 65.343.
Der Cashflow aus Investitionstätigkeit belief sich im Geschäftsjahr 2015 auf T€ - 64.667. Hierbei investierte das Unternehmen vor allem in Filmverwertungsrechte, die voraussichtlich in den kommenden Monaten und Jahren über die einzelnen Wertschöpfungsketten verwertet werden.
Negativ zeigte sich der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit mit einem Mittelabfluss in Höhe von T€ 30.953. Dies ist vor allem auf die Reduzierung der Finanzverbindlichkeiten zurückzuführen. Kompensierend wirkte sich der Mittelzufluss aus der Barkapitalerhöhung aus. Zur Struktur der Fristigkeit der Finanzverbindlichkeiten und wesentlichen Finanzierungsmaßnahmen des Geschäftsjahres 2015 sowie im Wertaufhellungszeitraum verweisen wir auf die detaillierten Angaben im Konzernanhang.
Insgesamt beliefen sich somit die liquiden Mittel des Konzerns zum 31. Dezember 2015 auf T€ 8.466.
Die Eigenkapitalquote belief sich auf 22,2 % und der Anteil der mittel- und langfristigen Finanzierung auf ca. 29,3 %.
Im Geschäftsjahr 2015 wie auch im Wertaufhellungszeitraum war die Wild Bunch-Gruppe zahlungsfähig und konnte alle ausstehenden Verbindlichkeiten bedienen.
Das Finanzmanagement der Wild Bunch AG ist zentral auf Konzernebene organisiert. Der Konzern verfolgt wertorientierte Finanzierungsgrundsätze, um die Liquidität zu jedem Zeitpunkt zu gewährleisten und finanzwirtschaftliche Risiken zu minimieren. Darüber hinaus wird ein ausgewogenes Fälligkeitsprofil angestrebt. Als zentrale Steuerungsgrößen des Finanzmanagements dienen der Wild Bunch AG die Kennzahlen Umsatz, Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) sowie die Nettoverschuldung.
Auf Ebene der Einzelgesellschaft Wild Bunch AG belief sich der Umsatz 2015 auf T€ 172; im Vorjahreszeitraum verbuchte die ehemalige Senator Entertainment AG einen Umsatz von T€ 127. Der Umsatzanstieg ist dabei auf höhere Home Entertainment Umsätze zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge der Einzelgesellschaft beliefen sich auf T€ 2.186 (VJ Senator: T€ 1.745) und beinhalten insbesondere Konzernumlagen, die der Wild Bunch AG für ihre Holdingleistungen im Bereich Administration und Finanzierung zustehen, sowie auf Wechselkurserträge.
Der Materialaufwand verringerte sich weitgehend korrespondierend zu den reduzierten Umsatzerlösen auf T€ 32 (VJ Senator: T€ 56). Die Materialaufwandsquote belief sich infolge auf 18,8 °%. Ohne Vorstandmitglieder beschäftige die Wild Bunch AG im Geschäftsjahr 2015 durchschnittlich 12 Mitarbeiter (VJ Senator: 16). Auch der Personalaufwand verringerte sich und betrug im Berichtszeitraum T€ 1.188 (VJ Senator: T€ 2.617). Wesentlicher Grund hierfür ist, dass sich der Personalaufwand im Vorjahr durch einmalige Effekte (Abfindungszahlungen sowie aufgebauten Rückstellungen im Zusammenhang mit der Restrukturierung) beeinflusst zeigte.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen der Einzelgesellschaft beliefen sich 2015 auf T€ 5.735 (VJ Senator: T€ 7.954). Sie enthalten insbesondere Kosten für die durchgeführten Kapitalmaßnahmen sowie Kosten für das operative Geschäft wie Mietaufwendungen, Kosten für die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat sowie Reisekosten und sonstige Verwaltungskosten.
Die Erträge aus Beteiligungen betrugen T€ 113 (VJ Senator: T€ 314) und resultierten aus einer Ausschüttung des assoziierten Unternehmens X Verleih AG, Berlin. Mit verschiedenen Tochtergesellschaften hat die Wild Bunch AG Ergebnisabführungsverträge abgeschlossen, was jedoch gleichzeitig zum Ausgleich von Verlusten verpflichtet. Hierdurch resultierten aufgrund verschiedener außerplanmäßiger Abschreibungen der Tochtergesellschaften Aufwendungen aus der Verlustübernahme in Höhe von T€ 8.994 (VJ Senator: T€ 7.510).
Die Wild Bunch AG übernimmt als Muttergesellschaft die Konzernfinanzierung und stellt den Konzerngesellschaften Liquidität zur Verfügung. Hierzu nimmt sie als Hauptkreditnehmerin Darlehen bei Kreditinstituten auf bzw. refinanziert sich über den Kapitalmarkt. Die Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen Konzerngesellschaften werden verzinst. Dementsprechend beliefen sich die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge im Geschäftsjahr 2015 auf T€ 1.167 (VJ Senator: T€ 939). Demgegenüber standen Zinsen und ähnliche Aufwendungen in Höhe von T€ 3.528 (VJ Senator: T€ 3.059).
Die Einzelgesellschaft verzeichnete ein Ergebnis der gewöhnlichen Tätigkeit (EBT) von T€ - 15.835 (VJ Senator: T€ - 21.737). Der Jahresfehlbetrag der Einzelgesellschaft betrug im Geschäftsjahr 2015 T€ - 15.835 (VJ: Senator T€ - 21.737).
Die Einzelgesellschaft Wild Bunch AG wies zum 31. Dezember 2015 eine Bilanzsumme von T€ 129.043 aus (VJ Senator: T€ 26.922). Auf der Aktivseite betrug das Anlagevermögen T€ 1 15.739 (VJ Senator: T€ 13.347), wobei mit T€ 112.498 der ganz wesentliche Teil Anteile an verbundenen Unternehmen zuzuordnen ist. Die Anteile an assoziierten Unternehmen betrug T€ 3.143 (VJ Senator: T€ 3.155). Die immateriellen Vermögensgegenstände betrugen T€ 5 (VJ Senator: t€ 245), die Sachanlagen beliefen sich auf T€ 93 (VJ Senator: 176).
Das Umlaufvermögen belief sich zum Stichtag 2015 auf T€ 13.190 (VJ Senator: T€ 13.191). Die Vorräte verringerten sich aufgrund von Verkäufen von DVD-Beständen auf T€ 12 (VJ Senator: T€ 17). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erhöhten sich auf T€ 9.189 (VJ Senator: T€ 6.114). Dabei verringerten sich die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf T€ 13 (VJ Senator: T€ 26). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen hingegen stieg deutlich auf T€ 8.515 (VJ Senator: T€ 4.546), während auch die sonstigen Vermögensgegenstände auf T€ 661 abnahmen (VJ Senator: T€ 1.505). Die liquiden Mittel betrugen T€ 3.990 (VJ Senator: T€ 7.060).
Das Eigenkapital der Wild Bunch AG betrug zum 31. Dezember 2015 T€ 86.640 (VJ Senator: T€ - 3.184), die Eigenkapitalquote belief sich infolge auf 67,1 %. So erhöhte sich das gezeichnete Kapital der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2015 durch Kapitalerhöhung um T€ 57.264, während T€ 48.395 in die Kapitalrücklagen flossen.
Ein Sonderposten für Investitionszuschüsse, unter dem die Gesellschaft Zuschüsse aus dem Programm "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" bilanziert, lag aufgrund der Auflösung mit T€ 35 entsprechend niedriger als im Vorjahr (T€ 282).
Die Rückstellungen beliefen sich zum Geschäftsjahresende auf T€ 1.014 (VJ Senator: T€ 636) und umfassten insbesondere Rückstellungen für ausstehende Rechnungen, Prüfungskosten, Urlaubsrückstellungen sowie Restrukturierungsrückstellungen.
Zum Bilanzstichtag 2015 erhöhten sich die Verbindlichkeiten auf T€ 41.353 (VJ Senator: T€ 29.188). Während die Anleihen leicht erhöht mit T€ 15.197 bilanziert werden (VJ Senator: T€ 11.065), stiegen insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen an. So nahmen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen - vor allem aufgrund der bestehenden Ergebnisabführungsverträge und der Verpflichtung zum Verlustausgleich - auf T€ 22.318 zu (VJ Senator: T€ 15.808). Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sanken hingegen auf T€ 1.058 (VJ Senator: T€ 2.092). Die sonstigen Verbindlichkeiten erhöhten sich deutlich auf T€ 2.346 (VJ Senator: T€ 224) aufgrund eines erhaltenen Darlehens in Höhe von T€ 2.000.
Das Geschäftsjahr 2015 war von weitreichenden Veränderungen in der Gruppe geprägt. Nach dem erfolgreichen Zusammenschluss der Senator Entertainment AG und Wild Bunch S.A., hat sich das Unternehmen zu einem führenden, europaweit tätigen Filmunternehmen mit einem unverwechselbaren Erscheinungsbild und einem breiten Portfolio an Aktivitäten entwickelt, die vom Weltvertrieb bis zum direkten elektronischen Vertrieb reichen. Das Unternehmen konnte die operativen Tätigkeiten, wie geplant, weiter voranbringen, insbesondere die Produktion und den Vertrieb von Filmen in den Bereichen Kino, TV und Home Entertainment.
Der Konzernumsatz belief sich im Geschäftsjahr 2015 auf T€ 118.929 (VJ Wild Bunch S.A.: T€ 130.376). Hinsichtlich der Profitabilität konnte Wild Bunch ihre Ziele mit einem leicht negativem (bereinigtem) Ergebnis vor Zinsen und Steuern von t€ - 923 nicht ganz erreichen. Mit einem positiven Cashflow aus operativer Tätigkeit von T€ 65.343 und liquiden Mitteln von T€ 8.466 bei einer Nettoverschuldung von T€ 81.938, verfügt das Unternehmen über eine stabile Liquiditätslage und weist eine hohe Eigenkapitalquote von 22,2 °% aus. Am 27. März 2015 veröffentlichte Wild Bunch die Bekanntmachung der Kündigung und Rückzahlung sämtlicher noch ausstehender 8 °% Schuldverschreibungen 2011 / 2016 zum Zinszahlungstag 29. April 2015. Darüber hinaus führt das Unternehmen Gespräche mit seinen wichtigsten Finanzpartnern, um die am besten geeignete Finanzstruktur zusammenzustellen, die den Zielen des Unternehmens gerecht wird.
Wild Bunch ist insgesamt gut positioniert, um im Rahmen der neuen Konzernstruktur weitere Synergien zu erzielen und die Vorteile zu nutzen, die sich aus dem hohen Wachstumspotential des internationalen Filmmarktes ergeben.
Insgesamt beurteilt der Vorstand der Wild Bunch AG die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vor dem Hintergrund der komplexen Integrationsprozesse der vormaligen Senator Entertainment Gruppe und der Wild Bunch S.A. Gruppe als zufriedenstellend. Der Geschäftsverlauf des Geschäftsjahres 2015 hat die hohe Veränderungsdynamik, der die Filmbranche derzeit ausgesetzt ist, verdeutlicht.
Nach der Durchführung einer Barkapitalerhöhung im Umfang von € 1.391.556 am 17. Dezember 2015 führte das Unternehmen am 8. Januar 2016 eine Barkapitalerhöhung im Umfang von € 5.372.464 sowie abschließend am 2. Februar 2016 eine weitere Barkapitalerhöhung im Umfang von € 668.980 durch. Damit hat der Vorstand die ihm von der Hauptversammlung eingeräumte Möglichkeit zur Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015 / I durch Barkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss im Umfang von 10 Prozent des Grundkapitals bis auf eine Aktie vollständig ausgeschöpft. Das Grundkapital beläuft sich nun auf € 81.763.015. Die neuen Aktien wurden jeweils zu einem Ausgabepreis von € 2,05 pro Aktie ausgegeben, so dass der Gesellschaft insgesamt ein Bruttoemissionserlös von rund € 15,22 Mio. zugeflossen ist. Der Erlös soll die Finanzierungsstruktur der Gesellschaft stärken und zur Rückzahlung von Verbindlichkeiten sowie zur weiteren Umsetzung der Wachstumspläne des Unternehmens verwendet werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2015 gewinnanteilsberechtigt und zum Börsenhandel in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes (ISIN DE000A13SXB0/ WKN A13SXB) im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen worden.
Wild Bunch hat im März 2016 ihren fünfzigprozentigen Gesellschaftsanteil an deutschfilm GmbH (im Folgenden "deutschfilm" genannt), einem im Jahre 2009 von Senator gegründeten Joint Venture, an den Mit- und künftigen Alleingesellschafter Anatol Nitschke veräußert. Die auf deutschsprachiges Arthouse-Kino spezialisierte Gesellschaft zeichnete u. a. für preisgekrönte Titel wie GOETHE!, DER GANZ GROSSE TRAUM und VICTORIA als Produzent bzw. Koproduzent verantwortlich und übernahm unter dem Dach von Senator den Kinoverleih deutschsprachiger Titel. In Zukunft wird Wild Bunch sein Produktionsgeschäft für den deutschen Markt in der Senator Film Produktion GmbH und der Bavaria Pictures GmbH konzentrieren. Mit der deutschfilm bleibt das Unternehmen über eine First-Look-Vereinbarung auf Projekte der deutschfilm verbunden. Gemeinsam mit Wild Bunch Germany hat deutschfilm im Jahr 2016 bereits das Boxerdrama HERBERT von Thomas Stuber in die Kinos gebracht.
Die Wild Bunch AG hat am 24. März 2016 die im Rahmen einer Privatplatzierung angebotene Anleihe erfolgreich platziert. Institutionelle Investoren zeichneten Anleihen mit einer Laufzeit von 36 Monaten im Gesamtbetrag von € 16 Mio. Die Erlöse dienen der Sicherung der Liquidität, der Rückführung bestehender Verbindlichkeiten und der Finanzierung des laufenden Geschäfts bis zur Umsetzung einer umfassenderen Neuaufstellung der Refinanzierungsstruktur der Gruppe.
Mit Wirkung vom 23. September 2016 hat die Wild Bunch AG ihren Anteil an dem Unternehmen X Verleih AG in Höhe von 31,38 % vollständig veräußert. Der Verkauf wird im Konzernabschluss 2016 der Wild Bunch AG zu einem positiven Ergebnisbeitrag von € 0,4 Mio. führen.
Die Unterhaltungs- und Medienindustrie kann nach Einschätzungen der Beratungsgesellschaft PwC auch in den kommenden Jahren ihren Wachstumstrend fortsetzen. Der Gesamtumsatz auf dem globalen Filmmarkt wird nach Angaben von PwC voraussichtlich um 4,1 Prozent CAGR bis 2019 auf rund US$ 105 Mrd. wachsen. Insbesondere wird in den aufstrebenden Märkten China und Lateinamerika ein starkes Wachstum erwartet, das einhergeht mit einem weiteren Aufwärtstrend in den etablierten Märkten um den globalen Marktführer USA.
Für den globalen Kinomarkt wird im PwC Media Outlook ein jährliches Umsatzwachstum an den Kinokassen von 5,7 Prozent auf US$ 49 Mrd. im Jahr 2019 prognostiziert. Neben den weiterhin dominierenden Hollywood-Blockbustern sollen zunehmend auch nationale Filmproduktionen für eine steigende Resonanz in den Kinos sorgen. Ungeachtet des anhaltenden Umsatzwachstums an der Kinokasse, die bis 2019 nach wie vor die Haupteinnahmequelle bleiben wird, ist insbesondere der elektronische Konsum über Video-on-Demand Angebote ein wesentlicher Wachstumstreiber. PwC prognostiziert, dass sich der über den elektronischen Konsum von Videoinhalten generierte Umsatz bis 2019 auf rund US$ 30 Mrd. nahezu verdoppeln wird. Video- und Streamingdienste sind demnach auf dem Weg, sich ein bedeutendes Standbein in vielen Märkten aufzubauen. Diese Entwicklung kann ebenso in den wesentlichen Märkten von Wild Bunch beobachtet werden - jedoch von unterschiedlicher Intensität.
Nach Schätzungen von PwC ist zu erwarten, dass der elektronische Vertrieb von Videoinhalten den Verkauf und Verleih physischer Videos (DVDs und Blu-rays) als zweitgrößte Umsatzquelle in den kommenden Jahren ersetzen wird. Während ein jährlicher Umsatzrückgang bei physischen Videoinhalten von 5,8 Prozent prognostiziert wird, trauen die Experten den rasant wachsenden Streamingdiensten bis 2019 ein jährliches Umsatzwachstum von 19 Prozent zu.
Der Rückgang an klassischen Videotheken und die zunehmend größere Auswahl an Streamingdiensten werden diesen Umbruch im Videogeschäft nochmals beschleunigen. Folglich rechnet PwC bis 2019 mit einem Umsatzrückgang bei den physischen Videos von jährlich 5.8 Prozent auf US$ 22,8 Mrd. In der Studie wird darauf verwiesen, dass das Wachstum der so genannten Over-The-Top (OTT) Videodienste sich auch auf die Verteilung der Werbeeinnahmen auswirken wird. Demnach ist damit zu rechnen, dass sich der Fernsehkonsum von traditionellen Netzwerken hin zu digitalen Alternativen verschiebt. Insgesamt wird erwartet, dass die TV-Werbung weltweit jährlich um 4,1 Prozent auf US$ 204,1 Mrd. im Jahr 2019 steigen wird, während die terrestrischen und Mehr-Kanal-Werbeeinnahmen voraussichtlich jährlich um 2,8 Prozent bzw. 5,1 Prozent zulegen werden. Für die weltweit online generierten TV-Werbeeinnahmen wird ein signifikantes jährliches Wachstum von 19,8 Prozent prognostiziert, während sich weltweit der Anstieg an Werbeeinnahmen insgesamt verlangsamt hat.
Für neue Möglichkeiten und zugleich weitreichende Herausforderungen für Filmunternehmen sorgt der mit der Digitalisierung einhergehende Smartphone-Boom weltweit. Nach Angaben von PwC wird die Zahl der Smartphone-Verbindungen von 1,9 Mrd. im Jahr 2014 auf 3.9 Mrd. im Jahr 2019 ansteigen. Für Filmunternehmen bedeutet dies, Produktion und Vertrieb von Inhalten in Zukunft verstärkt auch auf den Abruf über mobile Endgeräte auszurichten.
Insgesamt bringen der wachsende globale Filmmarkt sowie die steigende Nachfrage nach Pay-TV und VOD-Angeboten langfristige Wachstumschancen für die Gruppe mit sich. Im Geschäftsjahr 2016 verfolgt Wild Bunch das Ziel, von diesen Wachstumstrends auf den internationalen Märkten zu profitieren.
Wild Bunch hat ambitionierte Zukunftspläne. In den kommenden Monaten und Jahren will das Unternehmen sein Wachstum zielstrebig fortsetzen und sich als ein führender pan-europäischer Konzern auf dem globalen Markt für Unterhaltungsfilme behaupten.
Das Unternehmen plant seinen finanziellen Restrukturierungsprozess im Laufe des Geschäftsjahres 2016 / 2017 abzuschließen, um anschließend strategische Maßnahmen zum Ausbau der geographischen Präsenz und zur Erhöhung der Präsenz im TV-Programm umzusetzen. Wild Bunch strebt zudem eine größere Bedeutung als Anbieter von SVOD in Europa sowie die Optimierung des Portfolios an Filmrechten an.
Die operativen Maßnahmen zur Effizienzerhöhung und Kostenreduzierung werden zu einer Verbesserung der finanziellen Performance im Jahr 2016 beitragen.
Wild Bunch bemüht sich zudem kontinuierlich um eine Kommerzialisierung der umfangreichen Filmbibliothek und möchte dabei von der wachsenden Nachfrage nach digitalen Videoangeboten profitieren.
Nach dem erfolgreich vollzogenen Unternehmenszusammenschluss im vergangenen Geschäftsjahr verfolgt die Gruppe ein ambitioniertes Programm an Veröffentlichungen in den größten europäischen Märkten. Die Gruppe plant, insgesamt 70 Filme in den Kinos in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien zu veröffentlichen. Einige Filme werden in mehreren Märkten durch das Vertriebsnetz von Wild Bunch veröffentlicht, wie beispielsweise das Drama HISTOIRE DE L'AMOUR von Radu Mihaileanu, der Animationsfilm RED TURTLE, die erste Koproduktion des Studios Ghibli mit Wild Bunch unter Regie von Michael Dudok de Wit, COMANCHERIA von David Mackenzie oder das Filmdrama SNOWDEN von Oliver Stone über die Geschichte des ehemaligen NSA-Mitarbeiters Edward Snowden.
| ― | Wild Bunch plant, 16 Filme in den französischen Kinos zu veröffentlichen, darunter A FOND von Nicolas Benamou, COMANCHERIA von David Mackenzie, HISTOIRE DE L'AMOUR von Radu Mihaileanu, L'ODYSSEE von Jérôme Salle, RED TURTLE von Michael Dudok de Wit. |
| ― | Wild Bunch Germany plant 17 Kinoveröffentlichungen, darunter THE CHOICE von Ross Katz, GENIUS von Michael Grandage, LA GIOVINEZZA von Paolo Sorretino, HERBERT von Thomas Stuber, TRIPLE 9 von John Hillcoard und VOYAGE OF TIME von Terrence Malick. |
| ― | BIM plant 18 Kinoveröffentlichungen in Italien, darunter HISTOIRE DE L'AMOUR von Radu Mihaileanu, OUR LITTLE SISTER von Hirokazu Koreeda, RED TURTLE von Michael Dudok de Wit, LA FILLE INCONNUE von Jean-Pierre und Luc Dardenne, REMEMBER von Atom Egoyan, SNOWDEN von Oliver Stone,SPOTLIGHT von Tom McCarthy und SUFFRAGETTE von Sarah Gavron. |
| ― | Vertigo plant 19 Kinoveröffentlichungen in Spanien, darunter 99 HOMES von Ramin Bahrani, CAROL von Todd Haynes, COMANCHERIA von David Mackenzie, LA GIOVINEZZA von Paolo Sorretino , KIKI von Sara Jordenö, und SNOWDEN von Oliver Stone. |
Das Jahr 2016 wird von einer Reihe an ambitionierten Filmen geprägt sein wie beispielsweise L'ODYSSÈE, eine Biographie des Meeresforschers Jacques Cousteau, die vielversprechende französische Komödie A FOND, KIKI, die erste Koproduktion der spanischen Tochter mit der TV-Gruppe Telecinco oder SPOTLIGHT in Italien, der neben anderen Auszeichnungen den Oscar in der Kategorie "Bester Film" gewann. In Anbetracht der aktuellen Entwicklungsstufe von Wild Bunch bleibt der Erfolg der veröffentlichten Kinofilme ein wesentlicher Faktor für Umsatz und Profitabilität der Gruppe. So wird die Performance dieser Filme ein wichtiger Bestandteil des Geschäftsjahres 2016 sein.
Das Unternehmen wird seine Anstrengungen im Bereich e-Cinema fortsetzen mit Filmveröffentlichungen wie beispielsweise von 99 HOMES von Ramin Bahrani (Großer Preis von Deauville) oder DEPARTMENT Q: CONSPIRACY OF FAITH, dem dritten Teil der Saga.
Im Weltvertrieb ist geplant, 40 Filme zu vertreiben, wie beispielsweise bedeutende Filme wie BLOOD FATHER, DANCER, I, DANIEL BLAKE, NEON DEMON, RED TURTLE, RAW, SNOWDEN und VOYAGE OF TIME.
Schließlich wird Wild Bunch TV als Label der Wild Bunch S.A., Paris mit dem Vertrieb der beiden TV-Serien MEDICI: MASTERS OF FLORENCE und FOUR SEASONS IN HAVANA beginnen. Es wird erwartet, dass diese bereits im laufenden Geschäftsjahr zum Umsatz beitragen können.
Wild Bunch hat sich aufgrund der erfolgreich implementierten neuen Konzernstruktur im Jahr 2015 merklich weiterentwickelt. Auf Basis der nun etablierten Strukturen und des starken internationalen Netzwerks der Gruppe, sieht der Vorstand gute Chancen, Wild Bunch als nachhaltig profitables Unternehmen am Filmmarkt zu positionieren. Infolgedessen erwartet das Management für den Konzern im Geschäftsjahr 2016 einen Umsatz zwischen € 120 und 130 Mio. bei einer EBIT-Marge im oberen einstelligen Prozentbereich und für die Einzelgesellschaft einen deutlichen Umsatzzuwachs sowie eine signifikante Verbesserung des operativen Ergebnis (EBIT). Das EBIT wird auch unter Berücksichtigung verschiedener einmaliger Ergebnisbelastungen über dem EBIT des Geschäftsjahres 2015 erwartet. Wegen weiterhin hoher Abschreibungen erworbener Filmverwertungsrechte wird ein niedriges einstelliges Konzernergebnis erwartet. Nach Einschätzung des Vorstands wird ein positives Ergebnis je Aktie erwartet. Im Bereich der Verschuldung werden für 2016 neben den bereits im Wertaufhellungszeitraum durchgeführten Kapital- und Finanzierungsmaßnahmen keine wesentlichen weiteren Veränderungen erwartet.
Der Vorstand der Wild Bunch geht weiter davon aus, dass sich die Einzelsegmente ähnlich der Situation im Gesamtkonzern entwickeln werden.
Bezogen auf die Wild Bunch AG (Einzelgesellschaft) geht der Vorstand davon aus, dass sich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sowie das Jahresergebnis gegenüber 2015 verbessern werden, aber noch keine positiven Ergebnisbeiträge zu erwarten sind.
Wie unter 1.1. dargestellt ist die Wild Bunch Gruppe im Geschäftsjahr 2015 durch den Zusammenschluss verschiedener vormals rechtlich selbständiger Einheiten entstanden. Die entsprechenden rechtlichen Einheiten unterlagen einer jeweils eigenständigen Risiko- und Chancenberichterstattung, die nur zum Teil kapitalmarktrechtlichen Vorschriften unterlag. Der Vorstand der Wild Bunch AG hat im Geschäftsjahr 2015 Vorbereitungen getroffen, um eine Harmonisierung der Prozesse und der Dokumentation der Ergebnisse der Risiko- und Chancenberichterstattung zu realisieren. In diesem Zusammenhang wurden die folgenden Grundlagen festgelegt, die den strategischen Rahmen und die Prozesse der Risiko- und Chancenberichterstattung beschreiben:
| ― | Schwerpunkt der Risiko- und Chancenberichterstattung in den einzelnen rechtlichen Einheiten ist die laufende Überwachung von Chancen und Risiken bezogen auf den Erwerb und die Auswertung von erworbenen Filmverwertungsrechten. Dabei erfolgt eine Risiko- und Chancenmessung und -überwachung vor allem durch eine detaillierte Erfassung von vertraglichen Informationen auf Ebene einzelner Filmverwertungsrechte, deren Erwerb geplant oder realisiert ist sowie einer laufenden, aktualisierten Erfassung von Plan-, Ist- und Forecastwerten. |
| ― | Neben der Risiko- und Chancenmessung und -berichterstattung für das operative Kerngeschäft wurden im Rahmen der Neustrukturierung des Vorstands der Wild Bunch AG einzelne Risikobereiche den neu geschaffenen Vorstandsressorts zugeordnet und werden in diesen Bereichen gesteuert. Dazu gehören u. a. die Bereiche Finanzierung, internationale Koordination, Steuern, Personal. In diesen Bereichen bestehen jeweils eigene Kontroll- und Steuerungsprozesse, deren Überwachung durch das jeweilige Vorstandsressort erfolgt. |
Der Vorstand der Wild Bunch AG plant, neben einer Verbesserung der Dokumentation auch die bestehenden Risiko- und Chancenberichterstattungssysteme ab dem Geschäftsjahr 2016 zu vereinheitlichen.
Da kein einheitliches System der Risikofestlegung in der Wild Bunch Gruppe vorliegt, hat der Vorstand auf Basis einer detaillierten Risikoinventur, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung des Zulassungsantrages neu geschaffener Aktien der Wild Bunch AG erfolgte, auf Basis der folgende Grundsätze eine Quantifizierung von Risiken vorgenommen:
Risiken werden aufgrund der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem möglichen finanziellen Schadensrisiko bewertet. Das arithmetische Mittel aus der Summe von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensrisiko ergibt dann eine Relevanz des Gesamtrisikos zwischen 1=sehr gering und 4=hoch.
Bei der Risikobewertung wurden folgende Klassen von Eintrittswahrscheinlichkeiten berücksichtigt:
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| Klasse | Eintrittswahrscheinlichkeit | |
|---|---|---|
| 1 | sehr gering | (0 % - 25 %) |
| 2 | gering | (25 % - 50 %) |
| 3 | mittel | (50 % - 75 %) |
| 4 | hoch | (75 % - 100 %) |
Weiterhin wurden bei der Risikobewertung folgende Schadensklassen abgegrenzt:
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| Klasse | Auswirkung | |
|---|---|---|
| 1 | € 0,05 Mio. - € 0,1 Mio. | Unbedeutend |
| 2 | > € 0,1 Mio. - € 0,5 Mio. | Gering |
| 3 | > € 0,5 Mio. - € 1,0 Mio. | Mittel |
| 4 | > € 1,0 Mio. | Schwerwiegend |
Risiken, die der Schadensklasse 4 zuzuordnen sind und eine Eintrittswahrscheinlichkeit der Klasse 3 oder 4 haben sowie Risiken, die der Schadensklasse 3 zuzuordnen sind und eine Eintrittswahrscheinlichkeit der Klasse 4 haben, werden als wesentliche Risiken klassifiziert und im Folgenden einzeln dargestellt.
| ― | Aufgrund der technischen Möglichkeiten zur Erstellung illegaler Filmkopien und dem fehlenden rechtlichen Schutz gegen Verletzungen des Urheberrechts besteht ein Risiko von Umsatzverlusten. |
| ― | Marktveränderungen im Home-Entertainment-Bereich sind insbesondere gekennzeichnet durch die Digitalisierung mit einem Anstieg bei zusätzlichen Angeboten und Verbreitungsformen, die zu ständigen Veränderungen der Mediennutzung führen können. |
Durch gezielte Marktforschung und Nutzungsanalysen versucht Wild Bunch, zukünftige Trends zu antizipieren. Durch die Erarbeitung verbraucherfreundlicher Programme und Stoffe wird die Attraktivität der Produkte erhöht.
Die Auswirkungen der Piraterie werden durch Lobbying, Sensibilisierungskampagnen und die konsequente Verfolgung von Verstößen reduziert, um Umsatzverluste abzumildern. Der Vorstand der Wild Bunch erwartet, dass neue rechtliche Rahmenbedingungen zu einer Verbesserung bei der Nettorisikosituation führen.
| ― | Bei der Produktion von Kinofilmen sind der Zugang und Erwerb von Rechten an literarischen Vorlagen, Verwertungsrechten und Drehbüchern sowie der Abschluss von Verträgen mit Regisseuren und Schauspielern wichtige Faktoren. Daher arbeiten die Produktionseinheiten von Wild Bunch eng mit renommierten und erfahrenen Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland zusammen, die über großes Know-how bei der Produktion von Kinofilmen verfügen und einen hervorragenden Ruf bei öffentlichen Filmförderinstitutionen genießen. |
| ― | Fremdproduktionen werden im Allgemeinen auf den jeweiligen Filmmärkten erworben. Die gezahlten Preise sind dabei abhängig von dem jeweiligen Projekt und dem spezifischen Markt. Normalerweise ist ein Film zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellt, so dass die Rechte zur Finanzierung auf Basis des Drehbuchs oder einer Skizze im Voraus verkauft werden. Vom Erwerb bis zur tatsächlichen Lieferung des Films können bis zu zwei Jahre vergehen. Werden hier Filme zu einem hohen Preis gekauft, kann sich dies negativ auf die Geschäftstätigkeit der Gruppe sowie ihre Finanz- und Ertragslage auswirken, wenn sich der Kauf als Fehlschlag herausstellt. |
Einerseits werden diese Risiken durch die ausgeprägte und langjährige Erfahrung der Mitarbeiter im Bereich Rechte- und Lizenzeinkauf in den jeweiligen Tochtergesellschaften beobachtet. Andererseits wird auch die Entwicklung von Eigenproduktionen und Koproduktionen ausgebaut, um eine gewisse Unabhängigkeit von Rechten Dritter zu schaffen. Wild Bunch spielt eine wichtige Rolle als führender unabhängiger pan-europäischer Co-Produzent und Verleiher.
Fremdproduktionen werden aus Finanzierungsgründen im Voraus noch vor Fertigstellung des Films verkauft. Es dauert oft mehrere Jahre vom Kauf bis zur tatsächlichen Lieferung des Films. Back-up-Verkäufe sollen daher die Unsicherheit in der Planungsperiode reduzieren.
Die Planung des Konzerns unterstellt bestimmte Marktanteile sowie Besucherzahlen bzw. Erlöse aus den übrigen Auswertungsstufen. Werden diese Annahmen nicht aufeinander abgestimmt, kann auch der geplante Umsatz nicht erreicht werden. Es besteht auch die Gefahr, dass die Kostenstruktur nicht rechtzeitig angepasst werden kann. Die folgenden Faktoren sind in diesem Zusammenhang zu beachten:
| ― | Marktveränderungen in den Bereichen Kino oder Home-Entertainment, wie zurückgehende Zuschauerzahlen und wachsende Konkurrenz, könnten mit einem Rückgang der Preise für Produktionen und lizenzierte Produkte verbunden sein. Das Auslaufen von Rahmenvereinbarungen oder eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation der Lizenznehmer kann zu fallenden Verkaufspreisen für Lizenzen führen und damit den Wert der vorhandenen Filmrechte bedrohen. |
| ― | Ein starkes Wettbewerbsumfeld könnte zu sinkenden Margen im Kinoverleih führen. |
Die Diversifizierung der Gruppe auf unterschiedliche Produkte und Märkte reduziert das Wettbewerbsrisiko in einem einzelnen Bereich / Segment. Da insbesondere Marktanteile und Zuschauerzahlen Schlüsselfaktoren für erzielte Umsätze sind, ist Wild Bunch bestrebt, attraktive Programminhalte für TV-Sender und andere Plattformen sowie für seine Filme und TV-Serien zu finden, um deren Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, das Profil zu schärfen und die Attraktivität der Produkte durch höhere Marketingausgaben zu steigern.
| ― | Beim direkten Vertrieb besteht eine Abhängigkeit von den großen deutschen, französischen, italienischen und spanischen TV-Sendern, IPTV-Anbietern, VOD / SVOD-Plattformen und DVD-Händlern. Ein beträchtlicher Teil der investierten Mindestgarantie wird abgedeckt durch Sublizenz-Vertriebsrechte für Filme und TV-Serien. Die erzielbaren Margen können aufgrund der starken Position dieser Sender oder Plattformen niedriger als geplant ausfallen. |
| ― | Beim internationalen Vertrieb besteht eine Abhängigkeit von guten Geschäftsbeziehungen mit weltweit aktiven Film-Verleihern. Dies betrifft insbesondere die uneingeschränkte Achtung und Umsetzung der unterzeichneten Verträge, das heißt die Abnahme des gelieferten Materials bei der Lieferung, Zahlung von Raten und angemessene Marketingausgaben und -aktivitäten bei der Veröffentlichung eines Films. |
Eine vorzeitige Beendigung einzelner Vereinbarungen könnte aufgrund der Suche nach neuen Partnern und der Etablierung neuer Strukturen höhere Kosten nach sich ziehen. Beziehungen mit Kunden und Geschäftspartnern sind daher eine zentrale Managementaufgabe. Die Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen und die Qualität der gelieferten Waren und erbrachten Leistungen werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
Die globale wirtschaftliche Lage eines Landes kann den wirtschaftlichen Status der Filmverleiher, die Filme erwerben, kurzfristig negativ beeinflussen (Abwertung der lokalen Währung, Insolvenzrisiken usw.).
| ― | Es besteht nach wie vor eine hohe Konkurrenz um attraktive Filme. Darüber hinaus besteht beim Filmeinkauf sowohl ein quantitatives (bezogen auf die Höhe der zu entrichtenden Lizenzzahlung) als auch ein qualitatives Risiko (Attraktivität des Films bei der Auswertung). |
| ― | Risikomindernd wirkt hier insbesondere ein Einkaufsgenehmigungs-Prozess der Gruppe. Zudem werden unterstützend statistisch basierte Einkaufskalkulationen eingesetzt, um die Prognosequalität zu erhöhen. Durch Vorabverkäufe von TV-Lizenzen und DVD-Erlösvorschüsse wird versucht, das Risiko beim Filmeinkauf bereits zum Zeitpunkt des Einkaufs zusätzlich zu reduzieren. |
| ― | Eine ungünstige Veränderung der Förderrichtlinien bzw. die (teilweise) Nichtgewährung geplanter Fördermittel könnte bei der Gesellschaft zu einer Finanzierungslücke bei Eigen- und Koproduktionen führen, die durch sonstige freie Mittel oder durch eine Änderung der mittelfristigen Produktionsplanung gedeckt werden müsste bzw. die Ergebnisbeiträge einzelner Filme negativ beeinflussen würde. |
| ― | Ferner besteht das Risiko, dass bestimmte Auszahlungs- bzw. Verwertungsvoraussetzungen nicht eingehalten werden. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann die Verpflichtung zur Rückzahlung der entsprechenden Fördermittel zur Folge haben. |
| ― | Liquiditätsrisiken ergeben sich, wenn die Auszahlungsverpflichtungen des Konzerns nicht durch vorhandene Liquidität oder entsprechende Kreditlinien gedeckt werden können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Garantie- oder Rahmenkreditverträge von einzelnen Banken oder Investoren abgesagt oder nicht verlängert werden. Dies hätte zur Folge, dass Wild Bunch auch unter Berücksichtigung der freien Betriebsmittelkredite gezwungen wäre, weiteres Fremdkapital auf dem Kapitalmarkt oder von Banken aufzunehmen, um kurzfristig oder mittelfristig neue Projekte zu finanzieren oder bestehende finanzielle Verbindlichkeiten zu refinanzieren. |
| ― | Es besteht daher das Risiko, dass im Falle einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der Gruppe weitere Mittel nicht oder nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen oder nur zu ungünstigeren Bedingungen verfügbar sein könnten. Wenn Wild Bunch die entsprechenden Darlehen nicht bei Fälligkeit bedienen oder nicht nach Beendigung oder am Ende der Laufzeit zurückzahlt, besteht ein Risiko, dass die jeweiligen Kreditgeber die von Wild Bunch zur Verfügung gestellten Sicherheiten verpfänden, was erhebliche negative Auswirkungen auf das Ergebnis hätte. Zur Absicherung der kurz- und mittelfristigen Finanzierung wird die Wild Bunch Gruppe Anfang 2017 einen Darlehensvertrag mit einer Bank abschliessen. Die Auszahlung der zugesagten Mittel aus dem Darlehensvertrag ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahres- und Konzernabschlusses ausschließlich von der Erfüllung einer formellen Auszahlungskondition abhängig. Der Vorstand geht davon aus, dass die offene Auszahlungskondition mit Veröffentlichung des Konzernabschlusses erfüllt werden wird. |
| ― | Die Gruppe hält zum Stichtag erhebliche finanzielle und nicht finanzielle Vermögenswerte wie zum Beispiel Filmvermögen. |
| ― | Für das Filmvermögen und bestimmte finanzielle Vermögenswerte der Gruppe werden jährlich und sofern unterjährig Anhaltspunkte für eine Wertminderung vorliegen, Impairment-Tests durchgeführt. Die Berechnung des Bewertungsansatzes erfolgt dort, wo kein Marktwert verfügbar ist, anhand von Schätzungen und Annahmen des Managements. Diese beruhen auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand. |
| ― | Die tatsächliche Entwicklung, die häufig außerhalb des Einflussbereichs der Gesellschaft liegt, kann die getroffenen Annahmen überholen und dazu führen, dass auch in Zukunft außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögenswerte des Unternehmens vorgenommen werden müssen und eine Anpassung der Buchwerte erfordern. Dies kann sich negativ auf das Ergebnis auswirken. |
| ― | Währungsrisiken bestehen vor allem gegenüber dem US-Dollar. Der überwiegende Teil der auf den internationalen Filmmärkten erworbenen Filmrechte wird in US-Dollar bezahlt. Die bei der Auswertung erzielten Erlöse fallen dagegen überwiegend in Euro an. |
| ― | Schwankungen des Euro-US-Dollar-Wechselkurses können Auswirkungen auf die Ertragslage haben und sowohl zu Wechselkursgewinnen als auch zu Wechselkursverlusten führen. |
| ― | Die Gruppe ist bestrebt, das Währungsrisiko durch den Einsatz geeigneter derivativer Finanzinstrumente wie Währungsoptionen und Devisentermingeschäfte zu reduzieren. Es ist jedoch nicht sichergestellt, dass die Währungssicherungsmaßnahmen der Gruppe ausreichend sind und die Wild Bunch-Gruppe kann nicht gewährleisten, dass sich Schwankungen der Wechselkurse nicht nachteilig auf das Ergebnis auswirken. |
| ― | Ein Kreditrisiko besteht, wenn ein Schuldner eine Forderung nicht bzw. nicht fristgerecht begleichen kann. Das Kreditrisiko umfasst sowohl das unmittelbare Adressenausfallrisiko als auch die Gefahr einer Bonitätsverschlechterung. |
| ― | Potenziellen Ausfallrisiken auf Forderungen wird durch regelmäßige Bewertung und bei Bedarf durch Bildung von Wertberichtigungen kontinuierlich Rechnung getragen. |
| ― | Das Zinsänderungsrisiko liegt in erster Linie im Bereich von Finanzverbindlichkeiten. Bei der Gruppe bestehen gegenwärtig variabel verzinsliche kurz- und langfristigefristige Finanzverbindlichkeiten. |
| ― | Sollten die Zinsen steigen, wäre die Gruppe gezwungen, höhere Zinsen zu zahlen. |
| ― | Die Wild Bunch AG ist der Auffassung, dass die innerhalb der Gruppe erstellten Steuererklärungen vollständig und korrekt abgegeben wurden. Dennoch besteht das Risiko, dass es aufgrund abweichender Betrachtungsweisen von Sachverhalten durch die Steuerbehörden zu Steuernachforderungen kommen könnte. Sollte es zu abweichenden Steuerfestsetzungen kommen, könnte sich dies negativ auf die Ertragslage auswirken. |
Als internationales Unternehmen ist Wild Bunch einer Reihe von rechtlichen Risiken ausgesetzt. Hierzu zählen insbesondere Risiken aus den Bereichen Urheberrecht, Gesellschaftsrecht, Wertpapierhandelsrecht und Arbeitsrecht. Die Ergebnisse von gegenwärtig anhängigen bzw. künftigen Verfahren können oft nicht mit Sicherheit vorausgesagt werden, so dass aufgrund von gerichtlichen oder behördlichen Entscheidungen oder der Vereinbarung von Vergleichen Aufwendungen entstehen können, die nicht oder nicht in vollem Umfang durch Versicherungsleistungen gedeckt sind und sich erheblich nachteilig auswirken könnten.
Im Rahmen der juristischen Unterstützung der operativen Geschäftstätigkeit werden rechtliche Risiken identifiziert und bezüglich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und potenziellen Auswirkung qualitativ und quantitativ bewertet.
| ― | Die modernen technischen Möglichkeiten, illegale Filmkopien herzustellen, können zu einer Verletzung der Urheberrechtsgesetze führen. |
| ― | Internet-Piraterie in Kombination mit komplexen Technologien könnte zu Verlusten führen, wenn keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergriffen werden. |
Analog zum Risikomanagement verfolgt die Wild Bunch Gruppe mit dem Chancenmanagement das Ziel, die strategischen und operativen Ziele rasch und effizient umzusetzen. Chancen können sich in allen Bereichen ergeben. Deren Identifikation und zielgerichtete Nutzung ist eine Management-Aufgabe, die in die alltäglichen Entscheidungen mit einfließt. Ein wesentlicher Bestandteil im strukturierten Umgang ist die umfassende Marktforschung.
Entsprechend der Definition des Risikoberichts definiert die Gruppe eine Chance als eine mögliche künftige Entwicklung oder ein zukünftiges Ereignis, das zu einer positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen kann. Das bedeutet, dass Ereignisse, die bereits in die Budget- oder Mittelfristplanung eingegangen sind, nach dieser Definition keine Chance darstellen und in diesem Bericht nicht behandelt werden.
Die Wild Bunch Gruppe, die zu einer führenden pan-europäischen Filmgesellschaft geworden ist, besitzt angesichts dieser neuen Gruppenstruktur eine Vielzahl an Nutzungs- und / oder Vermarktungsrechten (vor allem Filmrechte und Stoffe), die teilweise deutlich über den Planungszeitraum hinausgehen. Sowohl das Image der Gruppe sowie die Aufrechterhaltung und Pflege eines ausgeprägten Netzwerks fördern den Zugang zu diesen Rechten auch in der Zukunft.
Die Auswertung dieser Rechte kann die Attraktivität und damit die Reichweite der Vermarktungsplattformen stärker als erwartet erhöhen, was zu zukünftigen Umsätzen führen würde, die höher als geplant ausfallen. Attraktive Stoffe und Filmrechte können den Kundengeschmack übermäßig antizipieren, was über die gesamte Verwertungskette hinweg zu Umsätzen führen könnte, die höher sind als geplant ausfallen würden.
Infolge des erfolgreichen Zusammenschlusses von Wild Bunch und Senator, sowie der dadurch deutlich stärkeren Marktposition, können Synergien erzielt werden, die höher ausfallen als angenommen. Dies gilt insbesondere auf Einkauf-, Kosten- und Finanzierungsseite. So können durch die deutlich gesteigerte Unternehmensgröße und die internationale Aufstellung zum Beispiel Rechte und Verträge mit Rechteinhabern möglicherweise zu Bedingungen erworben werden, die aufgrund der stärkeren Verhandlungsposition weit vorteilhafter sind, als ursprünglich erwartet. Im Zuge dessen kann auch der Zugang zu und die Förderung von jungen Talenten zu geschäftlichen Chancen führen, die in den heutigen Planungen noch keine Berücksichtigung finden.
Der Medienkonsum ändert sich aufgrund der zunehmenden Digitalisierung. PwC schätzt beispielsweise, dass die elektronische Verbreitung von Videoinhalten die Käufe und Ausleihungen von DVDs und Blu-rays in den kommenden Jahren als zweitgrößte Einnahmequelle ablösen wird. Die Wild Bunch Gruppe entwickelt ihr Geschäftsmodell stetig weiter und arbeitet an der Einführung neuer direkter Vertriebswege. Aufgrund des zunehmenden Digitalisierungsdrucks wird das e-Cinema zu einem neuen Vertriebskanal für "Eventfilme" bzw. FILMO TV als neuer Vertriebskanal für den französischen VOD / SVOD Service der Gruppe. Zusätzlich hat die Gruppe aktiv neue Wege der Lizenzierung und Vermarktung ihrer Rechte entwickelt, die dank von Vereinbarungen mit digitalen Vertriebspartnern neue digitale Vermarktungsmöglichkeiten bieten bzw. Produktionen für internationale und nationale Anbieter wie Netflix beinhalten. Die pan-europäische Positionierung mit Filmen und TV-Serien, sowie ihre starke und bekannte Marke verleiht Wild Bunch eine starke Position in der Medienbranche.
Aus Kundensicht bleibt Fernsehen eine Hochburg der Medien im Bereich Filmentertainment. Heute zeichnet sich die hohe Attraktivität von Fernsehen nicht nur dadurch aus, dass Werbetreibende eine größere Reichweite innerhalb eines kurzen Zeitraums erzielen und ihren Bekanntheitsgrad steigern können, sondern auch dadurch, dass sich Fernsehen selbst neu erfunden hat und es gelungen ist, sich von einer linearen zu einer nicht linearen Programmgestaltung zu entwickeln. Dabei wird ein jüngeres, flexibleres und unabhängigeres Publikum angezogen und bedient, das ständig nach neuen Produkten verlangt.
Online-Fernsehen kombiniert mithilfe unzähliger Möglichkeiten der individualisierten Werbung die Sender-Kapazitäten einer intensivierten Werbung mit dem Bedürfnis des Publikums nach einer breiteren Palette an Qualitätsprodukten. Die höheren Werbeeinnahmen sollten die Akquisitionstätigkeiten des Netzwerkes weiterhin erhöhen, um so die Nachfrage des Publikums nach neuen Produkten zu bedienen. Das Management ist der Auffassung, dass die Gründung der Wild Bunch TV, einer firmeninternen Koproduktions- und Marketingeinheit für internationale Fernsehsendungen, die sich auf die Anforderung des Fernsehdienstmarktes konzentriert, bedeutende Chancen ergeben könnten. Nach bereits erfolgreicher Produktion und Verkauf von zwei international attraktiven TV-Serien, sieht das Management auch Chancen weitere TV-Serien, die von der Einheit entwickelt werden über Plan zu vertreiben.
Die Wild Bunch Gruppe ist derzeit in den meisten wichtigen europäischen Filmmärkten (Deutschland / Österreich, Frankreich, Italien und Spanien) vertreten. Neben der weiteren Durchdringung dieser Kernmärkte bietet die Expansion in neue Märkte Chancen, die möglicherweise größer sind als das Unternehmen derzeit plant. Andere bedeutende Chancen könnten sich aus den sich schnell entwickelnden Regionen wie China, Indien oder Südamerika ergeben. In Abhängigkeit davon, wie diese möglichen Markteintritte erfolgen, könnten diese Maßnahmen zu höheren Umsätzen als geplant führen. Mit der Gründung des China Europa Filmfonds (CEFF) im letzten Jahr und folglich mit der Schaffung von einzigartigen Bedingungen für die Entwicklung und Finanzierung von chinesisch-europäischen Gemeinschaftsproduktionen wurden attraktive Bedingungen im chinesischen Kernmarkt geschaffen, die zu zusätzlichen Wachstumschancen führen könnten.
Bedeutende Synergien sowie eine intensivierte oder beschleunigte Internationalisierung der Geschäftstätigkeiten könnten sich aus Akquisitionen und Zusammenschlüssen ergeben, die beispielsweise noch nicht in den derzeitigen Planungen enthalten sind. Darüber hinaus könnten der Umfang und die Nutzung der bestehenden Filmbibliothek durch neue Vertriebskanäle als Ergebnis von M&A-Transaktionen gestärkt werden. Die Erfahrungen und die Reputation des Managements der Gruppe ermöglichen es dem Unternehmen, eine aktive Rolle in der Zusammenführung von Filmvertreibern und Produzenten zu spielen.
Auf Basis der vorliegenden Informationen und der Einschätzungen, insbesondere der Eintrittswahrscheinlichkeiten, der maximalen Schadenshöhe und der Wirkung der getroffenen Gegenmaßnahmen gelangt der Vorstand der Wild Bunch AG zu der Überzeugung, dass keine Risiken bekannt sind, die einen den Bestand des Konzerns gefährdenden Charakter aufweisen. Dies gilt für die Risiken im Einzelnen sowie auch deren Gesamtheit, sofern sich die Auswirkung der Gesamtheit sinnvoll simulieren oder anderweitig abschätzen lässt.
Sollten sich jedoch die erwarteten Ergebnisbeiträge von erworbenen und noch zu erwerbenden Filmverwertungsrechten nicht wie geplant entwickeln und das operative Geschäft der Tochtergesellschaften deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben, hängt die Fortführung der Gesellschaft im bisherigen Geschäftsumfang trotz der abgeschlossenen Finanzierungsverträge wesentlich davon ab, dass die Aufnahme weiterer Mittel im erforderlichen Umfang gelingt
Der Vorstand ist der Überzeugung, dass die getroffenen Maßnahmen das Risiko in einem wirtschaftlich vertretbaren Ausmaß halten und erachtet die Risikotragfähigkeit der Gruppe als ausreichend.
Die größten Chancen sieht der Vorstand in der weiteren Integration der Gruppe, den daraus erwachsenden Synergien, einer Reduzierung der laufenden Kosten, den Wachstumspotenzialen sowie der Verstetigung der Erträge.
Darüber hinaus erwachsen Perspektiven aus der Zusammenarbeit mit Drehbuchautoren, Regisseuren und Produzenten im In- und Ausland sowie dem Zugriff auf attraktive Stoffe und Lizenzen, die verstärkte Zusammenarbeit mit Talenten und einer Erweiterung des Geschäftsmodells durch Internationalisierung der Produktions- und Vermarktungsaktivitäten sowie möglichen weiteren strategischen Akquisitionen. Darüber hinaus kann Wild Bunch auf ein nicht unwesentliches Portfolio an bestehenden Rechten und Lizenzen zurückgreifen.
Gemäß § 289 Abs. 5, 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB ist die Wild Bunch AG verpflichtet, die wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Rechnungs- bzw. Konzernrechnungslegungsprozess im Lage- bzw. Konzernlagebericht zu beschreiben. Der nachfolgende Abschnitt enthält neben diesen gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zugleich die hierauf bezogenen Erläuterungen gemäß § 175 Abs. 2 Satz 1 AktG.
Wild Bunch ist vielfältigen Risiken und Chancen ausgesetzt. Diese können sowohl positive als negative Auswirkungen auf die Vermögens,- Finanz- und Ertragslage des Konzerns haben. Das Risikomanagementsystem gilt für alle Bereiche des Konzerns. Als Risiken werden strategische und operative Ereignisse und Maßnahmen betrachtet, die wesentlichen Einfluss auf die Existenz und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens haben. Dazu zählen auch externe Faktoren, wie die Wettbewerbssituation, die regulatorische Entwicklungen und andere, die das Erreichen der Unternehmensziele gefährden können. Die wesentlichen Chancen und Risiken werden nachfolgend aufgeführt.
Zielstellung des Vorstands der Wild Bunch für 2015 war eine konzernweite Vereinheitlichung der Risiko- und Chancenbewertung. Chancen sollen zur Steigerung der Ertrags- und Verbesserung der Vermögenslage genutzt werden. Risiken nur in dem Maße eingegangen werden, dass diese absehbar keine besonderen negativen Einflüsse auf die Unternehmensentwicklung haben. Sämtliche Mitarbeiter sollen ihr Handeln auf Verhinderung von existenzgefährdenden Risiken überprüfen.
Das in der Wild Bunch-Gruppe implementierte Risikomanagementsystem basiert im Wesentlichen auf einer detaillierten Risikoerfassung und einer Risikoüberwachung beim Erwerb und der Verwertung von Filmrechten. Dabei werden umfangreiche Analysen über die Verwertbarkeit und Wirtschaftlichkeit von Filmrechten über die gesamte Verwertungskette, detaillierte Einschätzungen zu Umsatzerlösen und direkten Kosten auf den einzelnen Stufen der Verwertungskette sowie Soll / Ist-Vergleiche zur Risikoüberwachung genutzt. Die Liquiditätssteuerung und Sicherstellung der Einhaltung finanzieller Zielgrößen wird auf Ebene des Vorstands überwacht, der darüber regelmäßig dem Aufsichtsrat Bericht erstattet. Weiterhin überwacht die Wild Bunch-Gruppe Risiken auf Ebene der einzelnen Tochtergesellschaften durch laufende Berichterstattung des lokalen Managements an den Vorstand, regelmäßige Meetings, die Zentralisierung verschiedener Spezialthemen (Recht, IT, Personal) sowie Prüfungs- und Begutachtungsarbeiten externer Dritter.
Eine vollständige Vereinheitlichung wesentlicher Komponenten des Risikomanagementsystems der gesamten Wild Bunch-Gruppe ist für 2016 / 17 geplant.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontroll- und Risikomanagementsystem soll sicherstellen, dass alle Ereignisse und Transaktionen in der Finanzbuchhaltung vollständig erfasst, korrekt angesetzt und bewertet werden und in der finanziellen Berichterstattung der Wild Bunch AG und ihrer Tochtergesellschaften in Übereinstimmung mit den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen sowie internen Leitlinien dargestellt sind. Die konzernweite Einhaltung gesetzlicher und unternehmensinterner Vorschriften ist Voraussetzung hierfür. Umfang und Ausrichtung der implementierten Systeme wurden vom Vorstand anhand der für die Wild Bunch-Gruppe spezifischen Anforderungen ausgestaltet. Diese werden regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass trotz angemessener und funktionsfähiger Systeme eine vollständige Sicherheit bei der Identifizierung und Steuerung von Risiken nicht gewährleistet werden kann.
Die Rechnungswesensprozesse innerhalb der Wild Bunch-Gruppe sind an den Hauptstandorten in Paris und Berlin zentralisiert. Dies erleichtert die Anwendung von standardisierten und einheitlichen Prozessen und die Nutzung von standardisierten Systemen in der Finanzbuchhaltung und im Controlling.
Das Rechnungswesen erstellt regelmäßig Einzelabschlüsse für alle lokalen Gesellschaften der Wild Bunch-Gruppe unter Anwendung lokaler Rechnungslegungsvorschriften und berichtet auf Quartalsbasis konsolidierte Finanzinformationen auf Basis von IFRS an den Vorstand. Komplexe Fragestellungen mit bilanzieller Auswirkung werden mit Unterstützung von externen Beratern beurteilt. Darüber hinaus wird das Vier-Augen-Prinzip in allen Buchhaltungsprozessen angewendet.
Die Wild Bunch-Gruppe war im Rahmen der Zusammenführung der Rechnungswesensprozesse an den Standorten in Berlin und Paris im Geschäftsjahr 2015 sowie komplexer Darstellungs- und Konsolidierungsfragen im Zusammenhang mit dem Reverse Acquisition Accountings zeitlichen Problemen bei der Erstellung des Konzernabschlusses ausgesetzt. Eine Harmonisierung der Rechnungslegungsprozesse, die 2014 in Teilen der Wild Bunch-Gruppe bereits unter kapitalmarktorientierter Rahmenbedingungen erfolgte und in anderen Teilen der Wild Bunch-Gruppe mangels rechtlicher Verpflichtung ohne eine Beachtung derartiger Rahmenbedingungen erfolgen konnte, wurde in 2015 eingeleitet, konnte aber noch nicht vollständig abgeschlossen werden.
Die Controlling-Abteilung überprüft schwerpunktmäßig die auf Ebene einzelner Filmverwertungsrechte erfassten Aufwendungen und Erträge bzw. der dort erfassten Auszahlungen bzw. Einzahlungen.
Die Wild Bunch AG verfügt über ein geeignetes System an internen Richtlinien, welches Compliance-Themen, Berechtigungskonzepte zu Bestellungen und Vertragsabschlüssen, Zeichnungsberechtigungen und interne Bilanzierungsrichtlinien abdeckt. Die wesentlichen Prozesse sind in Form von Ablaufdiagrammen dokumentiert und beinhalten eine Beschreibung der prozessintegrierten Überwachungsmaßnahmen. Diese Richtlinien und Dokumentationen werden regelmäßig aktualisiert. Ein Abschluss der vollständigen Harmonisierung der entsprechenden internen Systeme und Dokumentationen ist für die Geschäftsjahre 2016 und 2017 geplant.
Die Wild Bunch AG hat SAGE als ERP-System im Einsatz in Paris und SAP R / 3 in Berlin. Weiterhin nutzt die Wild Bunch Gruppe das System Opera für die Konsolidierung der einzelnen Konzerngesellschaften. Darüber hinaus werden die Daten aus anderen IT-Systemen im Hinblick auf ihre korrekte Übertragung und Verarbeitung überwacht. Die IT-Systeme, die im Rahmen der finanziellen Berichterstattung verwendet werden, sind vor unbefugtem Zugriff gesichert. Die Wild Bunch Gruppe verfügt über Berechtigungskonzepte, die regelmäßig aktualisiert und überwacht werden.
Darüber hinaus befasst sich auch der Aufsichtsrat regelmäßig mit den wesentlichen Fragen der Rechnungslegung und des hierauf bezogenen internen Kontroll- und Risikomanagementsystems.
Gemäß §289 Abs. 4 und §315 Abs. 4 HGB haben Aktiengesellschaften, die einen organisierten Markt im Sinne des §2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes durch von ihnen ausgegebene stimmberechtigte Aktien in Anspruch nehmen, folgende Angaben im Lagebericht zu machen:
Zusammensetzung des gezeichneten Kapitals:
| ― | Das Grundkapital der Wild Bunch AG beträgt € 75.721.571. Es ist eingeteilt in 75.721.571 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Verschiedene Aktiengattungen bestehen nicht. Zu den Angaben für die bedingten und genehmigten Kapitalia verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang. |
Beschränkungen, die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen:
| ― | Dem Vorstand sind keine Beschränkungen, die die Stimmrechte oder die Übertragung von Aktien betreffen, bekannt. |
Direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die zehn vom Hundert der Stimmrechte überschreiten:
Bis zur Aufstellung des Lageberichtes haben folgende Aktionäre mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils mehr als zehn Prozent beträgt:
| ― | Kein Aktionär. |
Die Inhaber von Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen:
| ― | Aktien mit Sonderrechten, die Kontrollbefugnisse verleihen, existieren nicht. |
Die Art der Stimmrechtskontrolle, wenn Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben:
| ― | Es ist dem Vorstand nicht bekannt, dass Arbeitnehmer am Kapital beteiligt sind und ihre Kontrollrechte nicht unmittelbar ausüben. |
Die gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen der Satzung über die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands und über die Änderung der Satzung:
| ― | Die Bestellung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands erfolgt auf Grundlage der §§84, 85 AktG. Änderungen der Satzung richten sich nach den §§179, 133 AktG, wobei der Aufsichtsrat auch ermächtigt ist, Änderungen der Satzung zu beschließen, die nur die Fassung betreffen. |
Die Befugnisse des Vorstands insbesondere hinsichtlich der Möglichkeit, Aktien auszugeben oder zurückzukaufen:
| ― | Der Vorstand der Wild Bunch AG war durch verschiedene Hauptversammlungsbeschlüsse ermächtigt, eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben, zuletzt für einen Zeitraum bis zum 29. Juni 2020 durch Beschluss der Hauptversammlung 2015. Der letztmalige Erwerb von eigenen Anteile erfolgte zu verschiedenen Zeitpunkten im Geschäftsjahr 2000. Zum Bilanzstichtag wies die Wild Bunch Ag 2.415 Stückaktien als eigene Anteile aus, auf die nominal € 2.415 bzw. ca. 0,0003 % des Grundkapitals am 31. Dezember 2015 entfallen. Zu weiteren Angaben wird auf die Ausführungen im Anhang hingewiesen. |
Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen:
| ― | Wesentliche Vereinbarungen der Gesellschaft, die unter Bedingen eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots stehen bestehen nicht. |
Entschädigungsvereinbarungen der Gesellschaft, die für den Fall eines Übernahmeangebots mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern getroffen sind:
| ― | Entschädigungsvereinbarungen mit den Mitgliedern des Vorstands oder Arbeitnehmern für den Fall eines Übernahmeangebots bestehen nicht. |
Die Berichterstattung nach § 289a HGB ist unter der Internetadresse http://www. http://wildbunch.eu/de/investor-relations/corporate-governance/ abrufbar.
Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen erstellt, der die folgende Schlusserklärung enthält:
"Wir erklären, dass die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft mit herrschenden und verbundenen Unternehmen nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt der Vornahme der Rechtsgeschäfte bekannt waren, angemessene Gegenleistungen erhalten hat und dass die Gesellschaft durch entsprechende getroffene oder unterlassene Maßnahmen nicht benachteiligt wurde.
Im Berichtszeitraum wurden keine Rechtsgeschäfte oder Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse des herrschenden Unternehmens sowie der mit diesem verbundene Unternehmen vorgenommen bzw. getroffen, noch unterlassen."
Die Vorstände erhalten ein festes Jahresgehalt (einschließlich Zuschuss zur Altersvorsorge und ggf. Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung) sowie teilweise eine Tantieme, die unter Beachtung des § 87 AktG das Geschäftsergebnis und die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft sowie die Leistungen des Vorstandsmitglieds angemessen berücksichtigt. Die ergebnisabhängigen Vergütungen können maximal T€ 275 pro Jahr betragen. Die Grundlagen des Vergütungssystems sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses enthalten die Vorstandsverträge keine ausdrückliche Abfindungszusage. Eine Abfindung kann sich aber aus einer individuell zu treffenden Aufhebungsvereinbarung ergeben.
Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine feste Vergütung, deren Höhe durch den Beschluss der Hauptversammlung festgelegt wird. Ihnen werden auch die mit ihrer Tätigkeit zusammenhängenden Auslagen sowie die auf diese Bezüge entfallende Umsatzsteuer erstattet.
Zu weiteren Ausführungen wird auf den Punkt 43 "Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands" im Konzernanhang verwiesen.
Berlin, 30. Dezember 2016
Grimond
Chioua
Sturm
Maraval
scroll
| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 118.929 | 130.376 |
| Sonstige filmbezogene Erträge | 7.788 | 14.595 |
| Betriebserträge | 126.718 | 144.971 |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | - 109.325 | - 135.032 |
| Bruttogewinn | 17.393 | 9.939 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 5.494 | 2.405 |
| Verwaltungsaufwendungen | - 24.589 | - 17.395 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 912 | - 262 |
| Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern | - 2.614 | - 5.313 |
| Finanzerträge | 2.205 | 1.932 |
| Finanzaufwendungen | - 8.396 | - 4.698 |
| Anteil am Ergebnis assoziierter Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen | 126 | 67 |
| Finanzergebnis | - 6.065 | - 2.699 |
| Konzernergebnis vor Ertragsteuern | - 8.679 | - 8.013 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.575 | 2.996 |
| Konzernergebnis | - 7.104 | - 5.017 |
| Ergebnisanteil nicht beherrschender Gesellschafter | - 52 | - 151 |
| Ergebnisanteil der Eigenkapitalgeber | - 7.052 | - 4.866 |
| Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien (Stück) | 72.561 | 55.873 |
| Potenziell verwässerte Anzahl Aktien (Stück) | 0 | 0 |
| Gewichteter Durchschnitt aller Aktien (Stück) | 72.561 | 55.873 |
| Ergebnis je Aktie | ||
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (€ pro Aktie) | - 0,10 | - 0,09 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (€ pro Aktie) | - 0,10 | - 0,09 |
| Ergebnis je Aktie aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | ||
| Unverwässertes Ergebnis je Aktie (€ pro Aktie) | - 0,10 | - 0,09 |
| Verwässertes Ergebnis je Aktie (€ pro Aktie) | - 0,10 | - 0,09 |
AKTIVA
scroll
| in T€ | 31.12.2015 | 31.12.2014 | 01.01.2014 |
|---|---|---|---|
| Goodwill | 124.293 | 60.824 | 60.824 |
| Immaterielle Vermögenswerte | 106.898 | 103.896 | 112.892 |
| Sachanlagen | 1.441 | 1.402 | 1.554 |
| Finanzanlagen | 1.273 | 3.276 | 3.451 |
| Anteile an assoziierten Unternehmen | 3.294 | 4.401 | 4.490 |
| Aktive latente Steuern | 7.009 | 5.944 | 4.669 |
| Sonstige Vermögenswerte | 58 | 0 | 6.051 |
| Summe langfristige Vermögenswerte | 244.267 | 179.744 | 193.931 |
| Vorräte | 2.207 | 2.943 | 840 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 50.692 | 41.065 | 48.218 |
| Sonstige Vermögenswerte | 33.255 | 22.724 | 24.493 |
| Liquide Mittel | 8.639 | 38.916 | 12.035 |
| Summe kurzfristige Vermögenswerte | 94.793 | 105.648 | 85.586 |
| Bilanzsumme | 339.060 | 285.392 | 279.517 |
| PASSIVA | |||
| in T€ | 31.12.2015 | 31.12.2014 | 01.01.2014 |
| Gezeichnetes Kapital | 75.719 | 55.873 | 55.873 |
| Kapitalrücklage | - 7.535 | - 18.826 | - 18.079 |
| Gewinnvortrag | 14.107 | 14.551 | 12.262 |
| Konzernergebnis | - 7.052 | - 4.866 | 0 |
| Den Gesellschaftern des Mutterunternehmens zurechenbarer Anteil | 75.238 | 46.731 | 50.055 |
| Anteile anderer Gesellschafter | 440 | - 4.135 | 2.813 |
| Summe Eigenkapital | 75.239 | 46.727 | 52.868 |
| Pensionsverpflichtungen | 632 | 545 | 361 |
| Rückstellungen | 295 | 484 | 3.183 |
| Passive latente Steuern | 11.019 | 11.862 | 13.224 |
| Finanzverbindlichkeiten | 26.495 | 43.923 | 40.894 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 251 | 50 | 12.152 |
| Summe langfristige Verbindlichkeiten | 38.692 | 56.864 | 69.814 |
| Rückstellungen | 9.866 | 511 | 55 |
| Finanzverbindlichkeiten | 64.082 | 61.133 | 26.207 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 86.811 | 64.582 | 43.422 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 64.370 | 55.575 | 87.131 |
| Summe kurzfristige Verbindlichkeiten | 225.129 | 181.801 | 156.834 |
| Bilanzsumme | 339.060 | 285.392 | 279.517 |
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| in T€ | Anzahl der im Umlauf befindlichen Aktien | Gezeichnetes Kapital | Kapitalrücklage | Bilanzergebnis | Anteile der Wild Bunch AG | Anteile der Gesellschafter |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Stand 01.01.2014 | 55.872.788 | 55.873 | - 18.080 | 12.262 | 50.055 | 2.813 |
| Veränderung im Konsolidierungskreis | 0 | 0 | 2.289 | 2.289 | - 2.666 | |
| Kapitalmaßnahmen | 0 | - 746 | 0 | - 746 | 0 | |
| Jahresergebnis | 0 | 0 | - 4.866 | - 4.866 | - 151 | |
| Stand 31.12.2014 | 55.872.788 | 55.873 | - 18.826 | 9.685 | 46.732 | - 4 |
| Stand 01.01.2015 | 55.872.788 | 55.873 | - 18.826 | 9.685 | 46.732 | - 4 |
| Veränderung im Konsolidierungskreis | 18.454.812 | 18.455 | 9.830 | 4.423 | 32.708 | 56 |
| Barkapitalerhöhung | 1.391.556 | 1.392 | 1.461 | 0 | 2.853 | 0 |
| Jahresergebnis | 0 | 0 | - 7.363 | - 7.363 | - 52 | |
| Stand 31.12.2015 | 75.719.156 | 75.719 | - 7.535 | 6.745 | 74.929 | 0 |
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| in T€ | Konzerneigenkapital |
|---|---|
| Stand 01.01.2014 | 52.868 |
| Veränderung im Konsolidierungskreis | - 377 |
| Kapitalmaßnahmen | - 746 |
| Jahresergebnis | - 5.017 |
| Stand 31.12.2014 | 46.728 |
| Stand 01.01.2015 | 46.728 |
| Veränderung im Konsolidierungskreis | 32.764 |
| Barkapitalerhöhung | 2.853 |
| Jahresergebnis | - 7.415 |
| Stand 31.12.2015 | 74.929 |
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ergebnisanteilen Dritter | - 7.104 | - 5.017 |
| Ergebnis aus der Equity-Bewertung | - 127 | - 68 |
| Erhaltene Dividende | 113 | 157 |
| Veränderung working capital | 13.417 | 6.163 |
| Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 65.343 | 58.959 |
| Auszahlung für Investitionen in Filmverwertungsrechte, in andere immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen | - 67.457 | - 64.144 |
| Einzahlung aus dem Verkauf von Anlagevermögen | 269 | 12 |
| Veränderung im Konsolidierungkreis | 2.521 | 7.911 |
| Cashflow aus Investitionstätigkeit | 64.667 | 72.043 |
| Veränderung der Darlehensverbindlichkeiten | - 32.424 | 39.958 |
| Einzahlung aus Kapitalerhöhung | 1.471 | 8 |
| Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | - 30.953 | 39.965 |
| Zahlungswirksme Veränderung des Finanzmittelfonds | - 30.278 | 26.881 |
| Finanzmittelfonds am Anfang der Periode | 38.916 | 12.035 |
| Finanzmittelfonds am Ende der Periode | 8.639 | 38.916 |
Die Wild Bunch Gruppe (nachfolgend "Wild Bunch") ist entstanden aus dem Zusammenschluss zwischen dem deutschen Medienkonzern Senator Entertainment AG, Berlin und der europäischen Filmgesellschaft Wild Bunch S.A., Paris unter dem Dach der Wild Bunch AG (vormals: Senator Entertainment AG), Berlin (nachfolgend "Senator AG" oder "Gesellschaft"), deren Aktien im General Standard Segment der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet sind.
Die in Berlin und Paris etablierte neue Gruppe ist ein führendes, unabhängiges, europäisches Filmverleih- und Produktionsunternehmen, das sich aktiv im Bereich Akquisition, Koproduktion, Filmvertrieb sowie Weltvertrieb betätigt und derzeit eine Filmbibliothek mit mehr als 2.200 Filmtiteln verwaltet.
Die Hauptversammlung hat am 30. Juni 2015 beschlossen, dass die Senator Entertainment AG, Berlin künftig unter dem Namen Wild Bunch AG firmiert. Die Umfirmierung wurde am 7. Juli 2015 ins Handelsregister eingetragen.
Die Gesellschaft wird unter der Handelsregisternummer HRB 68059 B des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg geführt. Der Sitz der Wild Bunch AG ist in der Knesebeckstrasse 59-61, 10719 Berlin, Deutschland.
Der Konzernabschluss der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2015 wurde am 30.12.2016 durch den Vorstand aufgestellt und anschließend zur Prüfung und Billigung an den Aufsichtsrat weitergeleitet.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgte in Anwendung von § 315a HGB nach den am Abschlussstichtag gültigen und von der Europäischen Union (EU) anerkannten International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (ISAB) sowie den vom IASB gebilligten Interpretationen des IFRS Interpretations Commitee (IFRS IC). Es wurden alle zum 31. Dezember 2015 verpflichtend anzuwendenden IFRS / IAS sowie IFRIC / SIC beachtet. Ergänzend sind die nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften beachtet worden.
Eine Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften, Joint Ventures und assoziierten Unternehmen befindet sich in diesem Anhang. Die Auswirkungen von Erst- und Entkonsolidierung von Tochterunternehmen, Joint Ventures sowie assoziierten Unternehmen werden im Abschnitt "Konsolidierungskreis und Konsolidierungsmethoden" (siehe Kapitel 3) dargestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt.
Den Jahresabschlüssen der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen liegen einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zugrunde.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips auf Basis historischer Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden.
Der Konzernabschluss der Wild Bunch AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 wurde unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, der die funktionale und die Berichtswährung der Konzernobergesellschaft darstellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (T€) auf- oder abgerundet. Aus rechentechnischen Gründen können Rundungsdifferenzen zu den sich mathematisch exakt ergebenden Werten auftreten.
Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht werden im Bundesanzeiger offengelegt.
Auf der außerordentlichen Hauptversammlung vom 12. September 2014 wurde die Erhöhung des Grundkapitals der Wild Bunch AG, Berlin (ehemals Senator Entertainment AG) um € 55.872.788 durch Ausgabe von 55.872.788 neuen Aktien gegen Sacheinlagen im Zusammenhang mit der Einbringung von Anteilen an der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich beschlossen. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgte am 5. Februar 2015.
Die Transaktion ist als ein umgekehrter Unternehmenserwerb, eine sog. Reverse Acquisition, im Rahmen des IFRS 3 zu bewerten, sodass für Zwecke der Rechnungslegung nach IFRS die Wild Bunch AG, Berlin (ehemals Senator AG) als erworbenes Unternehmen und die Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich als Erwerber darzustellen ist.
Gemäß IFRS 3 ist der Erwerbszeitpunkt der Tag, an dem die Beherrschung des erworbenen Unternehmens auf den Erwerber übergeht. Für die Bestimmung des Erwerbszeitpunktes ist daher entscheidend, zu welchem Zeitpunkt die entsprechenden Rechte, die den ehemaligen Aktionären der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich durch die ausgegebenen Wild Bunch AG-Aktien gewährt werden, entstehen.
Das Stimmrecht entsteht gem. § 134 Abs. 2 AktG mit der vollständigen Leistung der Einlage. Dies setzt jedoch voraus, dass die mit dem Stimmrecht zugrunde liegenden Aktien wirksam entstanden sind. Nach § 189 AktG wurde die Kapitalerhöhung zum Zeitpunkt der Eintragung in das Handelsregister am 5. Februar 2015 wirksam, sodass dann die das Stimmrecht gewährenden Wild Bunch AG-Aktien für die Aktionäre der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, entstanden sind.
Aus diesem Grund stellt der vorliegende Konzernabschluss eine Fortführung des Konzernabschlusses der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich dar, wobei rückwirkend das formal-rechtliche Eigenkapital des bilanziellen Erwerbers bereinigt wurde, um das formal-rechtliche Eigenkapital des bilanziell erworbenen Unternehmens abzubilden. Die in diesem Konzernabschluss dargestellten Vergleichsinformationen sind die der Wild Bunch S.A., die ebenfalls rückwirkend angepasst wurden, um das formal-rechtliche Eigenkapital der Wild Bunch AG, Berlin, (ehemals Senator AG) widerzuspiegeln. Folglich sind in der Gesamtergebnisrechnung ab dem 1. Januar 2015 bis zum Erwerbszeitpunkt am 5. Februar 2015 lediglich die Zahlen der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich und deren Tochterunternehmen dargestellt. Ab dem 5. Februar wurden dann die Wild Bunch AG, Berlin, (ehemals Senator AG) und deren derzeitigen Tochterunternehmen in den Konsolidierungskreis aufgenommen. Aus Vereinfachungsgründen wurden die Zahlen ab dem 1. Februar 2015 für die Konsolidierung herangezogen.
Im Rahmen der Aufnahme der Wild Bunch AG, Berlin, (ehemals Senator AG) und deren Tochterunternehmen in den Konsolidierungskreis wurde eine Kaufpreisallokation durchgeführt, die in der Anhangsangabe 4 dargestellt wird.
Die Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich und die Wild Bunch AG, Berlin, (ehemals Senator AG) halten je 50 % der Anteile an der Central Film Verleih GmbH, Berlin. Durch die zuvor beschriebene Einbringung der Anteile an der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich in die Wild Bunch AG (ehemals Senator AG) hält die Wild Bunch Gruppe 100 % der Anteile der Central Film Verleih GmbH. Ab dem 5. Februar 2015 wird der Abschluss der Central Film Verleih GmbH im Konzernabschluss vollkonsolidiert. Im Vorjahr und bis zum Erwerbszeitpunkt in 2015 erfolgte die Konsolidierung dieser Gesellschaft at equity.
Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der Wild Bunch AG und die von ihr beherrschten Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2015. Eine Beherrschung liegt vor, wenn der Konzern eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement bei dem Beteiligungsunternehmen hat und er seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen auch dazu einsetzen kann, diese Renditen zu beeinflussen. Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:
| ― | die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d. h. der Konzern hat aufgrund aktuell bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben), |
| ― | eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und |
| ― | die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen dergestalt zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird. |
Besitzt der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u. a.:
| ― | Eine vertragliche Vereinbarung mit den anderen Stimmberechtigten, |
| ― | Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren, |
| ― | Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns. |
Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, in der Bilanz bzw. der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden Inhabern von Stammaktien des Mutterunternehmens und den Anteilen ohne beherrschenden Einfluss zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo der Anteile ohne beherrschenden Einfluss führt.
Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert. Verliert das Mutterunternehmen die Beherrschung über ein Tochterunternehmen, so werden folgende Schritte durchgeführt:
| ― | Ausbuchung der Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert) und der Schulden des Tochterunternehmens, |
| ― | Ausbuchung des Buchwerts der Anteile ohne beherrschenden Einfluss an dem ehemaligen Tochterunternehmen, |
| ― | Ausbuchung der im Eigenkapital erfassten kumulierten Umrechnungsdifferenzen, |
| ― | Erfassung des beizulegenden Zeitwerts der erhaltenen Gegenleistung, |
| ― | Erfassung des beizulegenden Zeitwerts der verbleibenden Beteiligung, |
| ― | Erfassung der Ergebnisüberschüsse bzw. -fehlbeträge in der Gewinn- und Verlustrechnung, |
| ― | Umgliederung der auf das Mutterunternehmen entfallenden Bestandteile des sonstigen Ergebnisses in die Gewinn- und Verlustrechnung oder in die Gewinnrücklagen, wie es erforderlich wäre, wenn der Konzern die entsprechenden Vermögenswerte oder Schulden direkt veräußert hätte. |
Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse.
Ein Gemeinschaftsunternehmen ist eine gemeinsame Vereinbarung, bei der die Parteien die gemeinschaftliche Führung ausüben und gemeinschaftliche Rechte über das Nettovermögen halten.
Die Anteile des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder einem Gemeinschaftsunternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert.
Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Buchwert der Beteiligung wird angepasst, um Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmen seit dem Erwerbszeitpunkt zu erfassen. Der mit dem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird weder planmäßig abgeschrieben noch einem gesonderten Wertminderungstest unterzogen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens. Änderungen des sonstigen Ergebnisses dieser Beteiligungsunternehmen werden im sonstigen Ergebnis des Konzerns erfasst. Außerdem werden unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens ausgewiesene Änderungen vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und soweit erforderlich in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und dem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen eliminiert.
Der Gesamtanteil des Konzerns am Ergebnis eines assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens wird in der Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt und stellt das Ergebnis nach Steuern und Anteilen ohne beherrschenden Einfluss an den Tochterunternehmen des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens dar.
Die Abschlüsse des assoziierten Unternehmens oder Gemeinschaftsunternehmens werden zum gleichen Abschlussstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Konzerns. Soweit erforderlich, werden Anpassungen an konzerneinheitliche Rechnungslegungsmethoden vorgenommen.
Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für seine Anteile an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen zu erfassen. Der Konzern ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, ob das Nettoinvestment des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor, so wird die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen und am Buchwert ermittelt und dann der Verlust als "Wertminderung auf Finanzanlagen" erfolgswirksam erfasst.
Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, bewertet mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt, und der Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern, ob er die Anteile ohne beherrschenden Einfluss am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen.
Bei sukzessiven Unternehmenszusammenschlüssen wird der vom Erwerber zuvor an dem erworbenen Unternehmen gehaltene Eigenkapitalanteil zu dem zum Erwerbszeitpunkt geltenden beizulegenden Zeitwert neu bestimmt und der daraus resultierende Gewinn oder Verlust erfolgswirksam erfasst. Anschließend wird er bei der Bestimmung des Geschäfts- oder Firmenwerts berücksichtigt.
Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss und der früher gehaltenen Anteile über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, beurteilt der Konzern erneut, ob er alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert hat, und er überprüft die Verfahren, mit denen die Beträge ermittelt worden sind, die zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesen werden müssen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens nach der Neubewertung immer noch die übertragene Gesamtgegenleistung, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss erwartungsgemäß profitieren werden.
Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.
Die Zusammensetzung des Konsolidierungskreises des Wild Bunch-Konzerns zum 31. Dezember 2015 ergibt sich aus folgender Darstellung:
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| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
|---|---|---|
| Vollkonsolidierte Gesellschaften | ||
| Inland | 12 | 1 |
| Ausland | 16 | 14 |
| Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen | ||
| Inland | 2 | 1 |
| Ausland | 2 | 2 |
| 32 | 18 |
Folgende Unternehmen wurden im Konzernabschluss erfasst:
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| Lfd. Nr. | Vollkonsolidierte Gesellschaften | Sitz | Hauptgeschäftstätigkeit | Anteil in % |
Gehalten über | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 2015 | 2014 | |||||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Inland | ||||||
| 1 | Wild Bunch AG | Berlin | Holding | - | - | - |
| 2 | Wild Bunch Germany GmbH | München | Vertrieb | 88,0 | 88,0 | 13 |
| 3 | Senator Film Produktion GmbH | Berlin | Produktion | 100,0 | - | 1 |
| 4 | Senator Film Verleih GmbH | Berlin | Vertrieb | 100,0 | - | 1 |
| 5 | Senator Home Entertainment GmbH | Berlin | Vertrieb | 100,0 | - | 1 |
| 6 | Senator Finanzierungs- und Beteiligungs GmbH | Berlin | Holding | 100,0 | - | 1 |
| 7 | Senator Film Köln GmbH | Köln | Produktion | 100,0 | - | 1 |
| 8 | Senator MovInvest GmbH | Berlin | Finanzierung | 100,0 | - | 1 |
| 9 | Senator Film München GmbH | München | Produktion | 100,0 | - | 1 |
| 10 | Senator Reykjavik GmbH | Berlin | Produktion | 100,0 | - | 3 |
| 11 | Central Film Verleih GmbH | Berlin | Vertrieb | 100,0 | 50,0 | 1, 13 |
| 12 | deutschfilm GmbH | Berlin | Produktion / Vertrieb | 50 | - | 1 |
| Ausland | ||||||
| 13 | Wild Bunch S.A. | Paris, Frankreich | Holding und Weltvertrieb | 100,0 | - | 1 |
| 14 | BIM Distribuzione s.r.l. | Rom, Italien | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 13 |
| 15 | Bunch of Talents SAS | Paris, Frankreich | Sonstiges | 80,0 | 80,0 | 13 |
| 16 | Contiental Films SAS | Paris, Frankreich | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 13 |
| 17 | Elle Driver SAS | Paris, Frankreich | Weltvertrieb | 95,0 | 95,0 | 13 |
| 18 | Eurofilm & Media Ltd. | Killaloe, Irland | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 1 |
| 19 | EWB2 SAS | Paris, Frankreich | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 13 |
| 20 | EWB3 SAS | Paris, Frankreich | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 13 |
| 21 | Filmoline SAS | Paris, Frankreich | SVOD und VOD Vertrieb | 90,0 | 90,0 | 13 |
| 22 | Wild Bunch Austria GmbH | Wien, Österreich | Vertrieb | 100,0 | - | 4 |
| 23 | Versatile SAS | Paris, Frankreich | Weltvertrieb | 95,0 | 95,0 | 13 |
| 24 | Vertigo SRL | Madrid, Spanien | Vertrieb | 80,0 | 80,0 | 13 |
| 25 | Virtual Films Ltd. | Dublin, Irland | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 13 |
| 26 | Wild Bunch Distribution SAS | Paris, Frankreich | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 13 |
| 27 | Wild Side Film SAS | Paris, Frankreich | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 13 |
| 28 | Wild Side Video SAS | Paris, Frankreich | Vertrieb | 100,0 | 100,0 | 13 |
| Inland | ||||||
| 29 | Bavaria Pictures GmbH | München | Produktion | 50,0 | - | 9 |
| 30 | Capricci World | Nantes, Frankreich | Holding | 33,0 | 33,0 | 13 |
| 31 | Cirquito Cinema s.r.l. | Rom, Italien | Vertrieb | 34,0 | 34,0 | 14 |
| 32 | X Verleih AG | Berlin | Vertrieb | 31,4 | - | 1 |
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| Lfd. Nr. | Vollkonsolidierte Gesellschaften | weitere Angaben siehe Fußnote |
|---|---|---|
| Inland | ||
| 1 | Wild Bunch AG | - |
| 2 | Wild Bunch Germany GmbH | - |
| 3 | Senator Film Produktion GmbH | 1, 2 |
| 4 | Senator Film Verleih GmbH | 1, 2 |
| 5 | Senator Home Entertainment GmbH | 1, 2 |
| 6 | Senator Finanzierungs- und Beteiligungs GmbH | - |
| 7 | Senator Film Köln GmbH | 1, 2 |
| 8 | Senator MovInvest GmbH | 1, 2 |
| 9 | Senator Film München GmbH | 1, 2 |
| 10 | Senator Reykjavik GmbH | - |
| 11 | Central Film Verleih GmbH | 4 |
| 12 | deutschfilm GmbH | - |
| Ausland | ||
| 13 | Wild Bunch S.A. | - |
| 14 | BIM Distribuzione s.r.l. | - |
| 15 | Bunch of Talents SAS | - |
| 16 | Contiental Films SAS | - |
| 17 | Elle Driver SAS | - |
| 18 | Eurofilm & Media Ltd. | - |
| 19 | EWB2 SAS | - |
| 20 | EWB3 SAS | - |
| 21 | Filmoline SAS | - |
| 22 | Wild Bunch Austria GmbH | - |
| 23 | Versatile SAS | - |
| 24 | Vertigo SRL | - |
| 25 | Virtual Films Ltd. | - |
| 26 | Wild Bunch Distribution SAS | - |
| 27 | Wild Side Film SAS | - |
| 28 | Wild Side Video SAS | - |
| Inland | ||
| 29 | Bavaria Pictures GmbH | 3 |
| 30 | Capricci World | 3 |
| 31 | Cirquito Cinema s.r.l. | 3 |
| 32 | X Verleih AG | 3 |
1 Ergebnisabführungsvertrag mit der Muttergesellschaft
2 § 264 Abs. 3 HGB wurde angewandt
3 Ansatz at-equity
4 wurde im Vorjahr at-equity in den Konzernabschluss einbezogen
Vor dem Hintergrund der schwierigen wirtschaftlichen Lage und der Liquiditätssituation der deutschfilm GmbH sowie der bestehenden gesellschaftsrechtlichen Regelungen mit dem Mitgesellschafter der deutschfilm GmbH hat die Wild Bunch AG zum 31. Dezember 2013 die Kontrolle über die deutschfilm GmbH erlangt. Das Unternehmen wird daher zu 100 % in den Konzernabschluss integriert.
Der rechtliche Erwerb der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, durch die Wild Bunch AG, Berlin (ehemals Senator Entertainment AG, Berlin) stellt einen umgekehrten Unternehmenserwerb gemäß IFRS 3 dar. Dies ergibt sich daraus, dass durch die Sacheinlage in Form der Anteile an der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, die vormaligen Aktionäre der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich die Mehrheit der Stimmrechte an der zusammengeschlossenen Gesellschaft erhalten haben und die Altaktionäre der Gesellschaft lediglich 24,8 % der Stimmen behalten haben. Dies hat zur Folge, dass ab dem Erwerbszeitpunkt die Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich als bilanzieller Erwerber und die Wild Bunch AG, Berlin als erworbene Gesellschaft darzustellen sind.
Der Zeitwert bestimmt sich nach dem Kurs der Wild Bunch AG, Berlin am 5. Februar 2015 in Höhe von € 1,84 je Aktie, demnach € 33.961.267,68.
Entsprechend IFRS 3.IE5 sind der Zeitwert der Gegenleistung bzw. in diesem Fall die Anschaffungskosten, nach der "most reliable measure" zu bestimmen. Der Zeitwert hat dabei gem. IFRS 13.24 dem Wert zu entsprechen, der am Hauptmarkt oder vorteilhaftesten Markt in einer üblichen Transaktion bei der Veräußerung der Vermögenswerte zu erzielen wäre. Die Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, Aktien werden aber nicht an einem Markt gehandelt, sodass man sich primär nach dem Zeitwert einer Wild Bunch AG Aktie zu richten hat.
Gemäß IFRS 3 ist nach Bestimmung des Erstkonsolidierungszeitpunkts sowie der Anschaffungskosten des erworbenen Geschäfts (Wild Bunch AG, Berlin) das erworbene (anteilige) Reinvermögen festzustellen und eine Aufteilung des Kaufpreises auf die erworbenen Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Eventualverbindlichkeiten vorzunehmen. Ein verbleibender Unterschiedsbetrag ist als Geschäfts- oder Firmenwert anzusetzen oder als negativer Unterschiedsbetrag ertragswirksam zu vereinnahmen.
Kriterien für den Ansatz von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die kumulativ erfüllt sein müssen, sind:
| ― | Verlässliche Messbarkeit des Zeitwertes |
| ― | Wahrscheinlicher Nutzenzufluss bzw. wahrscheinlicher Ressourcenabfluss |
| ― | Identifizierbarkeit der Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten. |
Die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden der Gruppe stellen sich zum Erwerbszeitpunkt wie folgt dar:
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| in T€ | |
|---|---|
| Langfristiges Vermögen | |
| Immaterielle Vermögenswerte | 9.094 |
| Sachanlagen | 227 |
| Finanzanlagen | 1.310 |
| Kurzfristiges Vermögen | |
| Vorräte | 999 |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 4.658 |
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | 3.086 |
| Forderungen aus Steuern vom Einkommen und Ertrag | 336 |
| Übrige Vermögenswerte | 1.638 |
| Liquide Mittel | 6.758 |
| Summe Vermögenswerte | 28.106 |
| Langfristige Verbindlichkeiten | |
| Finanzverbindlichkeiten | 900 |
| Kurzfristige Verbindlichkeiten | |
| Sonstige Rückstellungen | 19.466 |
| Finanzverbindlichkeiten | 17.159 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 7.206 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 8.447 |
| Summe Rückstellungen und Verbindlichkeiten | 53.174 |
| Summe des identifizierten Nettovermögens zum beizulegenden Zeitwert | - 25.069 |
| Anschaffungskosten | 33.961 |
| Beizulegender Zeitwert des an der Central Film Verleih GmbH gehaltenen Eigenkapitals | 4.406 |
| Geschäfts- oder Firmenwert | 63.435 |
Es wurden keine immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer erworben.
Der Bruttobetrag der erworbenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen betrug T€ 7.159. Darauf waren Wertberichtigungen in Höhe von T€ 2.501 erfasst. Auf die erworbenen sonstigen finanziellen Vermögenswerte, die geleisteten Anzahlungen und übrigen Vermögenswerte entfallen keine Wertberichtigungen.
Der Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von T€ 63.435 reflektiert unter anderem den Wert für eine stärkere Marktposition und damit verbundene steigende Umsätze aus bestehenden und neuen Erlösquellen, beispielweise durch die Entwicklung neuer Formate im TV-Bereich. Des Weiteren spiegelt der Geschäfts- oder Firmenwert Potential aus möglichen Synergieeffekten wider. Es wird davon ausgegangen, dass der erfasste Geschäfts- oder Firmenwert steuerlich nicht abzugsfähig ist.
Im Rahmen des umgekehrten Unternehmenserwerbs erwarb die Wild Bunch S.A., Paris, mittelbar die verbleibenden 50 % Anteile der Central Film Verleih GmbH, die von der Wild Bunch AG, Berlin gehalten werden. Der ermittelte beizulegende Zeitwert dieser Anteile betrug zum Erwerbszeitpunkt T€ 4.406.
Die am 5. Februar 2015 erworbene Wild Bunch AG (ehemals Senator AG) und deren Tochtergesellschaften zum Erwerbszeitpunkt erzielten in 2015 Umsatzerlöse von T€ 16.819 und ein Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) von T€ - 16.951. Insgesamt wurden Kosten in Höhe von T€ 1.369 für die durchgeführte Sachkapitalerhöhung gegen die Kapitalrücklagen im Geschäftsjahr gebucht.
Die Erstellung des Konzernabschlusses in Übereinstimmung mit IFRS verlangt vom Management, Einschätzungen und Annahmen zu treffen, welche die ausgewiesenen Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Verbindlichkeiten sowie Eventualverbindlichkeiten und Eventualforderungen zum Zeitpunkt der Bilanzierung beeinflussen. Diese Schätzungen und Annahmen basieren auf der bestmöglichen Beurteilung durch das Management aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit und weiteren Faktoren, einschließlich der Einschätzungen künftiger Ereignisse. Die Einschätzungen und Annahmen werden laufend überprüft. Änderungen der Einschätzungen sind notwendig, sofern sich die Gegebenheiten, auf denen die Einschätzungen basieren, geändert haben oder neue Informationen und zusätzliche Erkenntnisse vorliegen. Solche Änderungen werden in jener Berichtsperiode erfasst, in der die Einschätzung angepasst wurde.
Die wichtigsten Annahmen über die zukünftige Entwicklung sowie die wichtigsten Quellen von Unsicherheiten bei den Einschätzungen, die bei den bilanzierten Vermögenswerten und Schulden sowie den ausgewiesenen Erträgen, Aufwendungen und Eventualverbindlichkeiten in den nächsten zwölf Monaten bedeutende Anpassungen erforderlich machen könnten, sind nachfolgend dargestellt.
Die Geschäfts- oder Firmenwerte und andere immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer werden mindestens einmal jährlich sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte auf Wertminderung überprüft. Das Filmvermögen und sonstige nicht finanzielle Vermögenswerte werden auf ihre Werthaltigkeit untersucht, wenn Hinweise vorliegen, dass der Buchwert den erzielbaren Betrag übersteigt. Zur Beurteilung, ob eine Wertminderung vorliegt, werden Einschätzungen der zu erwartenden zukünftigen Geldflüsse je zahlungsmittelgenerierender Einheit aus der Nutzung und eventuellen Veräußerung dieser Vermögenswerte vorgenommen. Die tatsächlichen Geldflüsse können von den auf diesen Einschätzungen basierenden diskontierten zukünftigen Geldflüssen bedeutend abweichen. Veränderungen in den Umsatz- und Cashflow-Prognosen können eine Wertminderung zur Folge haben (Punkt 16 "Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen").
Der beizulegende Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, die auf organisierten Märkten gehandelt werden, wird durch den am Bilanzstichtag notierten Marktpreis bestimmt. Der beizulegende Zeitwert von finanziellen Vermögenswerten, für die kein aktiver Markt besteht, wird unter Anwendung von Bewertungsmethoden ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Analyse von diskontierten Cashflows sowie die Verwendung anderer Bewertungsmodelle, die auf Annahmen des Managements basieren. Der Konzern ermittelt an jedem Bilanzstichtag sowie bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte, ob eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts oder einer Gruppe von Vermögenswerten vorliegt (Punkt 36 "Finanzinstrumente / Management von Finanzrisiken").
Die Rückstellungen des Konzerns für erwartete Warenretouren basieren auf der Analyse von vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen und historischen Entwicklungen sowie der Erfahrung des Konzerns. Aufgrund der zum jetzigen Zeitpunkt vorliegenden Informationen erachtet das Management die gebildeten Rückstellungen als angemessen. Da diese Rückstellungen auf den Einschätzungen des Managements basieren, müssen diese möglicherweise angepasst werden, sobald neue Informationen vorliegen. Solche Anpassungen könnten einen Einfluss auf die bilanzierten Rückstellungen zukünftiger Berichtsperioden haben (Punkt 28 "Sonstige Rückstellungen").
Die Konzerngesellschaften sind verschiedenen Nachforderungen von Lizenzgebern hinsichtlich deren Anteile aus der Vermarktung von Filmrechten ausgesetzt. Der Konzern geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass die Verbindlichkeiten die Risiken decken. Es könnten jedoch weitere Ansprüche erhoben werden, deren Kosten durch die bestehenden Verbindlichkeiten nicht gedeckt sind. Solche auftretenden Änderungen können Auswirkungen auf die in zukünftigen Berichtsperioden für Lizenzgeberanteile bilanzierte Verbindlichkeiten haben (Punkt 30 "Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten").
Im Zusammenhang der Transaktion zwischen der Wild Bunch S.A., Paris und Wild Bunch AG, Berlin (vormals: Senator Entertainment AG, Berlin) im Frühjahr 2015 hat der Konzern folgende Fehler in der Bilanzierung festgestellt. Die Fehler wurden in Übereinstimmung mit IAS 8 retrospektiv korrigiert.
Der Konzern hält eine Beteiligung an der Circuito Cinema s.r.l, Rom. Im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss im Frühjahr 2015 hat der Konzern festgestellt, dass ein Wertminderungstest der Beteiligung für die vergangenen Konzernabschlüsse nicht durchgeführt wurde. Der Fehler wurde berichtigt.
Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2013 im Rahmen eines Stufenerwerbs seinen 50 "Aigen Anteil an der Continental Films S.A. auf 100 % aufgestockt. Im Zusammenhang mit diesem Vorgang wurde das Eigenkapital des Konzerns durch den Erwerb eigener Aktien herabgesetzt sowie eine Neustrukturierung der Fremdfinanzierung der Continental Films S.A. vorgenommen. Im Rahmen der Aufteilung des Kaufpreises auf das erworbene Nettoreinvermögen wurden aktive latente Steuern auf Verlustvorträge der Continental Films S.A. in Höhe von TEUR 17.917 angesetzt.
Da die Continental Films S.A. in der näheren Vergangenheit eine Reihe von Verlusten aufwies und keine steuerliche Planungsrechnung zum Erwerbszeitpunkt vorlag, war der Ansatz eines entsprechenden Vermögenswertes fehlerhaft. Der Fehler wurde berichtigt.
Für die Auswertung erworbener Filmrechte führt der Konzern Lizenzgeberanteile an die Produzenten der Filme ab. Diese Lizenzgeberanteile sind in der Regel erst nach Erreichen einer vereinbarten Minimumgarantie fällig. In der Vergangenheit wurden Verbindlichkeiten für die Lizenzgeberanteile auf Basis einer Schätzung bereits mit dem ersten Umsatz erfasst. Dieser Fehler wurde korrigiert, sodass Verbindlichkeiten erst mit Erreichen der Minimumgarantie erfasst werden. Als Folge dieser Änderungen wurden außerdem die Abschreibungen angepasst, da diese nach den erwarteten Nettoerlösen gebildet werden.
Die Gruppe bilanzierte Umsatz aus einem Agenturvertrag als Bruttoumsatzerlöse und zeigte die korrespondierenden Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen in 2014. Bei einem Agenturvertrag wird nur die Provision in den Umsatzerlösen gezeigt. Alle anderen Erlöse und Kosten im Zusammenhang mit dem Agenturvertrag müssen bei dem Vertragspartner ausgewiesen werden. Der Fehler wurde berichtigt.
Die Fehler wurden berichtigt, indem die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanzpositionen folgendermaßen angepasst wurden (Zunahme / (Abnahme):
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| in T€ | Circuito Cinema | Goodwill Continental | Bewertung von Filmrechten | Lizenzgeberabführungen | Umsatzerlöse / Kosten | Summe 2014 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Umsatzerlöse und sonstige Erlöse aus dem Filmgeschäft | 0 | 0 | 0 | 0 | - 4.474 | - 4.474 |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | 0 | 0 | - 1.471 | - 1.586 | - 4.474 | - 7.531 |
| Bruttogewinn | 0 | 0 | - 1.471 | - 1.586 | 0 | - 3.057 |
| Operatives Ergebnis | 0 | 0 | - 1.471 | - 1.586 | 0 | - 3.057 |
| Abschreibungen auf Finanzanlagen | - 107 | 0 | 0 | 0 | 0 | - 107 |
| Ergebnis vor Ertragsteuern | - 107 | 0 | - 1.471 | - 1.586 | 0 | - 3.164 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 33 | 0 | 498 | 529 | 0 | 1.060 |
| Ergebnis | - 74 | 0 | - 973 | - 1.057 | 0 | - 2.104 |
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| in T€ | Circuito Cinema | Goodwill Continental | Bewertung von Filmrechten | Lizenzgeberabführungen | Umsatzerlöse / Kosten | Summe 31.12.2014 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Goodwill | 0 | 17.917 | 0 | 0 | 0 | 17.917 |
| Filmverwertungsrechte | 0 | 0 | - 4.487 | 0 | 0 | - 4.487 |
| Finanzanlagen | - 4.254 | 0 | 0 | 0 | 0 | - 4.254 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 0 | 0 | 0 | - 2.439 | 0 | - 2.439 |
| Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | - 4.975 | 0 | - 4.975 |
| Aktive Steuerabgrenzungen | 0 | - 17.917 | 1.365 | 0 | 0 | - 16.552 |
| Passive Steuerabgrenzung | - 1.336 | 0 | 0 | 845 | 0 | - 491 |
| Auswirkung auf das Eigenkapital | - 2.918 | 0 | - 3.122 | 1.691 | 0 | - 4.349 |
| davon entfallen auf Anteilseigner des Mutterunternehmens | - 2.918 | 0 | - 3.118 | 1.687 | 0 | - 4.349 |
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| in T€ | Circuito Cinema | Goodwill Continental | Bewertung von Filmrechten | Lizenzgeberabführungen | Umsatzerlöse / Kosten | Summe 01.01.2014 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Goodwill | 0 | 17,917 | 0 | 0 | 0 | 17,917 |
| Filmverwertungsrechte | 0 | 0 | - 3,016 | 0 | 0 | - 3,016 |
| Finanzanlagen | - 4,147 | 0 | 0 | 0 | 0 | - 4,147 |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 0 | 0 | 0 | - 4,328 | 0 | - 4,328 |
| Verbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | - 8,450 | 0 | - 8,450 |
| Aktive Steuerabgrenzungen | 0 | 17,917 | 868 | 0 | 0 | - 17,049 |
| Passive Steuerabgrenzung | - 1,302 | 0 | 0 | 1,374 | 0 | 72 |
| Auswirkung auf das Eigenkapital | - 2,845 | 0 | - 2,148 | 2,748 | 0 | - 2,245 |
| davon entfallen auf Anteilseigner des Mutterunternehmens | - 2,845 | 0 | - 2,164 | 2,742 | 0 | - 2,267 |
Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf das sonstige Ergebnis der Periode oder die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit des Konzerns.
Die im Geschäftsjahr 2015 konzerneinheitlich angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr im Wesentlichen unverändert und werden nachfolgend dargestellt:
Die Bilanz wurde nach kurz- und langfristigen Vermögenswerten und Schulden strukturiert, wobei als kurzfristig alle Vermögenswerte und Schulden bis zu einem Jahr und als langfristig alle größer einem Jahr angesehen werden. Finanzierungen für Projekte werden vorrangig durch Rechte aus diesen Projekten besichert. In Einzelfällen werden daher auch solche Posten als kurzfristig klassifiziert, die im Rahmen eines Geschäftszyklus (Verwertung eines Filmrechtes über alle Verwertungsstufen) zu Zahlungsein- oder Zahlungsausgängen führen.
Aus der ab 1. Januar 2015 verpflichtenden Anwendung der folgenden Rechnungslegungsvorschriften und Interpretationen ergaben sich keine Auswirkungen auf diesen Konzernabschluss:
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| Standards / Änderungen / Interpretationen | Verpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem |
|---|---|
| IFRIC 21 Abgaben | 17.06.2014 |
| Jährlicher Verbesserungsprozess der IFRS (2011-2013) | 01.01.2015 |
IASB und IFRIC haben neue und geänderte Standards und Interpretationen veröffentlicht, die in der Berichtsperiode noch nicht verpflichtend anzuwenden waren und teilweise auch noch nicht in EU-Recht übernommen waren. Der Konzern beabsichtigt diese Standards und Interpretationen anzuwenden, sobald sich eine verpflichtende Anwendung ergibt.
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| Standard / Interpretation | Datum des EU- Endorsement | (vorraussichtliche) Anwendungspflicht in der EU |
|---|---|---|
| Änderungen an IFRS 2: der Klarstellung der Klassifizierung und Bewertung von Geschäftsvorfällen mit anteilsbasierter Vergütung | Noch nicht übernommen | 01.01.2018 |
| Änderungen an IFRS 4: Anwendung von IFRS 9 "Finanzinstrumente" gemeinsam mit IFRS 4 "Versicherungsverträge" | Noch nicht übernommen | 01.01.2018 |
| IFRS 9: Neuer Standard "Finanzinstrumente": Einordnung und Bewertung von Finanzinstrumenten | Noch nicht übernommen | 01.01.2018 |
| IFRS 14: Neuer Standard "Regulatorische Abgrenzungsposten" | Übernahme wird nicht vorgeschlagen | offen |
| IFRS 15: Neuer Standard "Erlöse aus Verträgen mit Kunden" incl. Klarstellungen vom 12. April 2016 | Noch nicht übernommen | 01.01.2018 |
| IFRS 16: Neuer Standard "Leasingverhältnisse" | Noch nicht übernommen | 01.01.2019 |
| Änderung an IAS 1 "Angabeninitiative" | 21.12.2015 | 01.01.2016 |
| Änderung des IAS 19: Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Änderungen an IAS 19 "Leistungen an Arbeitnehmer") | 17.12.2014 | 01.02.2015 |
| Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 28 Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme | 22.09.2016 | 01.01.2016 |
| Änderungen an IFRS 11 Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit | 24.11.2015 | 01.01.2016 |
| Änderungen zu IAS 7: Angabeninitiative - Überleitung von Schulden aus Finanzierungstätigkeiten | Noch nicht übernommen | 01.01.2017 |
| Änderungen zu IAS 12: Ansatz latenter Steueransprüche für unrealisierte Verluste | Noch nicht übernommen | 01.01.2017 |
| Änderungen an IAS 16 und IAS 38 Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden | 02.12.2015 | 01.01.2016 |
| Änderungen an IAS 16 und IAS 41 Landwirtschaft: fruchttragende Pflanzen | 23.11.2015 | 01.01.2016 |
| Änderungen an IAS 27 Equity-Methode im separaten Abschluss | 18.12.2015 | 01.01.2016 |
| Änderungen an IFRS 10 und IAS 28 Veräußerung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture | vom IASB auf unbestimmte Zeit verschoben | offen |
| Jährliches Verbesserungsprojekt "Improvements to IFRSs 2010-2012 Cycle" | 17.12.2014 | 01.02.2015 |
| Jährliches Verbesserungsprojekt "Improvements to IFRSs 2012-2014 Cycle" | 15.12.2015 | 01.01.2016 |
IFRS 9 führt einen einheitlichen Ansatz zur Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten ein. Als Grundlage bezieht sich der Standard dabei auf die Zahlungsstromeigenschaften und das Geschäftsmodell, nach dem die Zahlungsströme gesteuert werden. Ferner sieht IFRS 9 ein neues Wertminderungsmodell vor, das auf den erwarteten Kreditausfällen basiert. Der Standard enthält zudem neue Regelungen zur Anwendung von Hedge Accounting, um die Risikomanagementaktivitäten eines Unternehmens besser darzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung von nicht finanziellen Risiken. Der neue Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist vorbehaltlich eines EU-Endorsments zulässig. Die Gesellschaft erwartet aus der Anwendung von IFRS 9 auf den Konzernabschluss keine wesentlichen Auswirkungen.
Nach dem neuen Standard soll die Erfassung von Umsatzerlösen die Übertragung der zugesagten Güter oder Dienstleistungen an den Kunden mit dem Betrag abbilden, der jener Gegenleistung entspricht, die das Unternehmen im Tausch für diese Güter oder Dienstleistungen voraussichtlich erhalten wird. Umsatzerlöse werden realisiert, wenn der Kunde die Verfügungsmacht über die Güter oder Dienstleistungen erhält. IFRS 15 enthält ferner Vorgaben zum Ausweis der auf Vertragsebene bestehenden Leistungsüberschüsse oder -verpflichtungen. Dies sind Vermögenswerte und Verbindlichkeiten aus Kundenverträgen, die sich abhängig vom Verhältnis der vom Unternehmen erbrachten Leistung und der Zahlung des Kunden ergeben. Zudem fordert der neue Standard die Offenlegung einer Reihe quantitativer und qualitativer Informationen, um Leser des Konzernabschlusses in die Lage zu versetzen, die Art, die Höhe, den zeitlichen Anfall sowie die Unsicherheit von Umsatzerlösen und Zahlungsströmen aus Verträgen mit Kunden zu verstehen. IFRS 15 ersetzt IAS 11 "Fertigungsaufträge" und IAS 18 "Umsatzerlöse" sowie die dazugehörigen Interpretationen. Der Standard ist auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 01. Januar 2018 beginnen; eine vorzeitige Anwendung ist vorbehaltlich eines EU-Endorsements zulässig. Die Gesellschaft erwartet aus der Anwendung von IFRS 15 auf den Konzernabschluss keine wesentlichen Auswirkungen.
IFRS 16 löst IAS 17 "Leasingverhältnisse" sowie die zugehörigen Interpretationen ab. Gemäß der Neuregelung haben Leasingnehmer grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in Form eines Nutzungsrechts und einer korrespondierenden Leasingverbindlichkeit zu bilanzieren. Ein Leasingverhältnis liegt vor, wenn die Vertragserfüllung von der Nutzung eines identifizierbaren Vermögenswerts abhängt und der Kunde zugleich die Kontrolle über diesen Vermögenswert erlangt. Die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt grundsätzlich als Finanzierungsvorgang, so dass das Nutzungsrecht im Regelfall linear abzuschreiben und die Leasingverbindlichkeit nach der Effektivzinsmethode fortzuschreiben ist. Von diesem Grundsatz sind Leasingverträge mit einer Gesamtlaufzeit von maximal zwölf Monaten sowie Leasingverhältnisse über sogenannte geringwertige Vermögenswerte (Neuwert von bis zu US$ 5.000) ausgenommen. In diesen Fällen hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, eine Bilanzierung vergleichbar dem bisherigen Operating-Leasing zu wählen. IFRS 16 ist für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, sofern auch IFRS 15 zu diesem Zeitpunkt bereits angewendet wird. Die Übernahme des IFRS 16 in europäisches Recht steht noch aus. Die Anwendung des IFRS 16 wird dazu führen, dass Leasingverträge zukünftig in der Bilanz angesetzt werden. Der Konzern erwartet auf Basis einer ersten Analyse, dass insbesondere die bestehenden Mietverträge für Büroräume im Gegensatz zur bisherigen Praxis angesetzt werden. Eine Quantifizierung der finanziellen Auswirkungen auf den Abschluss wird erst nach weiteren Analysen möglich sein.
Auf eine weitere detaillierte Darstellung von neuen oder geänderten Standards bzw. Interpretationen wird im Folgenden verzichtet, da die Auswirkungen aus ihrer erstmaligen Anwendung auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns voraussichtlich von untergeordneter Bedeutung sein werden.
Die funktionale Währung der Wild Bunch AG sowie die Berichtswährung des Konzerns ist der Euro. Transaktionen in Währungen, die nicht der funktionalen Währung des jeweiligen Konzernunternehmens entsprechen, werden von den Gesellschaften unter Anwendung des am Transaktionsdatum gültigen Wechselkurses erfasst. Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden am Bilanzstichtag zum Stichtagskurs umgerechnet.
Gewinne bzw. Verluste aus der Abwicklung dieser Transaktionen sowie Gewinne bzw. Verluste aus der Umrechnung von monetären Vermögenswerten und Verbindlichkeiten werden unmittelbar erfolgswirksam erfasst.
Für die Umrechnung der Fremdwährungspositionen in den einzelnen Abschlüssen werden die folgenden Wechselkurse zugrunde gelegt:
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| Stichtagskurs (Basis: 1 €) | ||
|---|---|---|
| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |
| --- | --- | --- |
| US-Dollar | 1,0887 | 1,2141 |
Alle im Geschäftsjahr und Vorjahr in den Konzernabschluss einbezogenen ausländischen Tochterunternehmen der Wild Bunch AG haben den Euro als funktionale Währung.
Der Konzern ist in zwei Segmente / Geschäftsfelder gegliedert, die einzeln gesteuert werden. Finanzinformationen über Geschäftsfelder und Segmente sind in der Erläuterung Punkt 35 "Segmentberichterstattung" dargestellt.
Die Abgrenzung der Segmente und die Segmentberichterstattung erfolgen auf Grundlage der internen Berichterstattung der Organisationseinheiten an die Konzernleitung im Hinblick auf die Allokation von Ressourcen und die Bewertung der Ertragskraft. Die Festlegung der Geschäftssegmente des Konzerns basiert auf den Organisationseinheiten und die Zuordnung der Organisationseinheiten zu den Geschäftssegmenten beruht auf der internen Berichterstattung an das Management. Der Konzern besteht aus den Segmenten Internationaler Vertrieb und Verleih und Sonstige. Die Konzernfunktionen werden unter den nicht zurechenbaren Erträgen und Aufwendungen abgebildet. Diese beinhalten die eigentliche Konzernleitung, Recht, Konzernrechnungswesen, Controlling, IT und Personal.
Der Konzern beurteilt seine Finanzinstrumente, einschließlich Derivate, und die nicht finanziellen Vermögenswerte bzw. Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet sind, an jedem Bilanzstichtag.
Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, den unabhängige Marktteilnehmer unter marktüblichen Bedingungen zum Bewertungsstichtag bei Verkauf eines Vermögenswerts vereinnahmen bzw. bei Übertragung einer Verbindlichkeit zahlen würden (Exit-Preis).
Bei der Bewertung wird unterstellt, dass der Verkauf bzw. die Übertragung auf dem vorrangigen Markt (Markt mit größtem Volumen) für diesen Vermögenswert bzw. diese Verbindlichkeit erfolgt. Falls ein vorrangiger Markt nicht verfügbar ist, wird vorausgesetzt, dass für die Bemessung des beizulegenden Zeitwerts der vorteilhafteste Markt herangezogen wird. Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld wird bemessen unter der Annahme, dass Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert oder die Schuld in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.
Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen. Zum 31. Dezember 2015 sind keine nicht finanziellen Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Bei der Bewertung von nicht finanziellen Schulden sowie eigener Eigenkapitalinstrumente ist von einer Übertragung auf einen anderen Marktteilnehmer auszugehen. Es wird hier ein Exit Szenario unterstellt. Wenn Marktpreise für eine Übertragung einer identischen oder ähnlichen Schuld bzw. eines eigenen Eigenkapitalinstruments nicht zur Verfügung stehen, ist die Bewertung der Instrumente aus Sicht eines Marktteilnehmers durchzuführen, der das identische Instrument als Vermögenswert hält. Zum 31. Dezember 2015 sind keine nicht finanziellen Schulden sowie eigene Eigenkapitalinstrumente zum beizulegenden Zeitwert bewertet.
Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.
Alle Vermögenswerte und Schulden, die zum beizulegenden Zeitwert bemessen oder im Anhang ausgewiesen werden, sind folgenden Stufen der Fair Value-Hierarchie zugeordnet, basierend auf dem niedrigsten Inputfaktor, der für die Bemessung insgesamt wesentlich ist:
| ― | Stufe 1: In aktiven, für den Konzern am Bemessungsstichtag zugänglichen Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise (z. B. Börsenkurse), |
| ― | Stufe 2: Andere Inputfaktoren als die in Stufe 1 aufgenommenen Marktpreisnotierungen, die für den Vermögenswert oder die Schuld entweder unmittelbar oder mittelbar zu beobachten sind (z. B. Zinsstrukturkurven, Währungsterminkurse) sowie |
| ― | Stufe 3: Inputfaktoren, die für den Vermögenswert oder die Schuld nicht beobachtbar sind (z. B. geschätzte zukünftige Ergebnisse). |
Die Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte erfolgt anhand der Hierarchie-Tabelle.
Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von langfristigen Finanzinstrumenten bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten für die Anhangsangaben wird durch Abzinsung der erwarteten künftigen Zahlungsströme mit den für Finanzinstrumenten vergleichbaren Konditionen und Restlaufzeiten aktuell geltenden Zinsen bestimmt sofern keine Level 1 Bewertung möglich ist. Die Ermittlung der laufzeitadäquaten Zinssätze erfolgt jährlich zum Abschlussstichtag. Bei Schuldinstrumenten wird dabei das eigene Ausfallrisiko mitberücksichtigt.
Für Vermögenswerte und Schulden, welche wiederkehrend zum beizulegenden Zeitwert bemessen werden, bestimmt der Konzern jeweils zum Ende der Berichtsperiode, ob es Transfers zwischen den Stufen der Fair Value-Hierarchie gibt und zwar basierend auf dem niedrigsten Inputfaktor, der für die Bemessung insgesamt wesentlich ist.
Umsätze werden in Übereinstimmung mit IAS 18 realisiert, wenn die folgenden Bedingungen kumulativ erfüllt sind:
a. der Wild Bunch-Konzern hat die maßgeblichen Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum der verkauften Waren und Erzeugnisse verbunden sind, auf den Käufer übertragen,
b. dem Wild Bunch-Konzern verbleibt weder ein fortdauerndes Verfügungsrecht, wie es gewöhnlich mit dem wirtschaftlichen Eigentum verbunden ist, noch eine wirksame Beherrschung über die verkauften Gegenstände und Rechte,
c. die Höhe der Erlöse kann verlässlich bestimmt werden,
d. es ist hinreichend wahrscheinlich, dass dem Konzern der wirtschaftliche Nutzen aus dem Verkauf zufließen wird, und
e. die in Zusammenhang mit dem Verkauf angefallenen oder noch anfallenden Kosten können verlässlich bestimmt werden.
Umsätze werden erfasst, wenn die Übertragung der mit dem Eigentum verbundenen Risiken und Chancen mit dem Übergang des rechtlichen Eigentums und der Übergabe des Besitzes zeitlich zusammenfällt. Sofern die Gesellschaft wesentliche mit dem Eigentum verbundene Risiken behält, werden die aus der Transaktion resultierenden Umsätze nicht erfasst.
Gehen beim Konzern vor diesen Erlösrealisierungszeitpunkten Zahlungen von Lizenznehmern ein, werden diese zunächst als erhaltene Anzahlung gebucht.
Erträge und Aufwendungen, die sich auf dieselbe Transaktion oder dasselbe sonstige Ereignis beziehen werden gleichzeitig erfasst.
Im Folgenden werden die einzelnen Umsatztransaktionen detailliert erläutert:
Der Verkauf von Weltrechten (alle Verwertungsstufen je Auswertungsgebiet) gegen eine feste Gebühr sind Lizenzverkäufe gemäß IAS 18 und werden wie der Verkauf von Gütern realisiert, wenn die wesentlichen Risiken und Rechte im Zusammenhang mit der Auswertung des Rechts auf den Kunden übergegangen sind.
Für diese Verkäufe wird angenommen, dass die wesentlichen Risiken und Rechte im Zusammenhang mit der Auswertung des Rechts übergegangen sind, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.
a. Der Lizenzvertrag mit den Vertragsbedingungen wurde von beiden Parteien unterschrieben und ist durchsetzbar.
b. Der Verkäufer hat seine Vertragsverpflichtungen erfüllt, das Material wurde geliefert und Abnahme des Materials ist erfolgt.
c. Der Käufer ist in der Lage das erworbene Recht uneingeschränkt zu nutzen.
Erlöse, die die Minimum Garantie übersteigen werden erst als Umsatz erfasst, wenn diese vom lokalen Verleiher schriftlich bestätigt werden.
Der Umsatz aus Vorführrechten für Filme wird ab Kinostart des Films realisiert. Die Kinobetreiber melden die Anzahl der Kinobesucher und die entsprechenden Kinoerlöse. Die Filmmieten, die von Kinobetreibern an den Verleiher abgeführt werden, berechnen sich aufgrund eines Prozentsatzes der Erlöse aus dem Verkauf von Kinokarten.
Die Video / DVD-Rechte der Konzernunternehmen werden aufgrund von monatlichen Verkaufszahlen erfasst. Am Ende des Monats werden Rückstellungen für Rabatte, die Kunden gewährt werden und für Retouren gebildet. Diese Rückstellungen reduzieren die Umsatzerlöse. Umsätze aus dem VOD- und Pay-per-View-Vertrieb werden auf monatlicher Basis mit Erhalt der Abrechnungen der Plattformbetreiber erfasst.
Der Wild Bunch-Konzern behandelt Lizenzverträge für TV-Programmmaterial als den Verkauf eines Rechtes oder einer Gruppe von Rechten.
Erträge aus einem Lizenzvertrag für TV-Programmmaterial werden erfasst, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a. die Lizenzgebühr für jeden Film ist bekannt,
b. die Kosten eines jeden Films und die mit dem Verkauf zusammenhängenden Kosten sind bekannt oder können angemessen bestimmt werden,
c. die Vereinnahmung der gesamten Lizenzgebühr ist hinreichend sichergestellt,
d. der Film wurde von dem Lizenznehmer gemäß den mit dem Lizenzvertrag einhergehenden Bedingungen angenommen,
e. der Film steht für die erste Ausstrahlung oder Sendung zur Verfügung. Sofern jedoch nicht die Lizenz eines Dritten, welche sich mit der veräußerten Lizenz überschneidet, die Nutzung durch den Lizenznehmer verhindert, beeinflussen vertragliche Einschränkungen in dem Lizenzvertrag oder einem sonstigen Lizenzvertrag mit demselben Lizenznehmer bezüglich des Zeitpunktes der Ausstrahlungen diese Bedingungen nicht.
Bei Auftragsproduktionen, die vorwiegend von TV-Sendeanstalten vergeben werden, erfolgt die Umsatz- und Gewinnrealisierung entsprechend der Percentage-of-Completion-Methode. Hierbei werden Auftragserlöse und die dazugehörenden Kosten nach Maßgabe des Grades der Fertigstellung ergebniswirksam erfasst. Die Methode ist zwingend anzuwenden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind und Schätzungen mit ausreichender Sicherheit vorgenommen werden können:
a. der Auftrag muss dem Unternehmen in voller Höhe vergütet werden,
b. die Kosten müssen eindeutig und verlässlich identifizierbar sein und
c. Erträge, Gesamtkosten und Fertigungsstand müssen zuverlässig bestimmt werden können.
Ist es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen werden, wird der erwartete Verlust sofort als Aufwand erfasst.
Der Fertigungsstand kann nach verschiedenen Methoden ermittelt werden. Im Konzern wird der Fertigstellungsgrad nach dem Verhältnis der bis zum Stichtag angefallenen Kosten zu den Gesamtkosten bestimmt (Cost-to-Cost-Methode).
Die Umsätze werden jeweils ohne die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer, gewährte Preisnachlässe und Mengenrabatte erfasst.
Bei den Förderungen wird zwischen Projektförderungen als bedingt rückzahlungspflichtigen Darlehen und Referenzmitteln bzw. Projektfilmförderung nach den Richtlinien des Beauftragten für Kultur und Medien BKM (Deutscher Filmförderfonds DFFF) als nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterschieden.
Projektfilmförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. Medienboard Berlin-Brandenburg Förderrichtlinien) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Herstellers aus der Verwertung des Films eine bestimmte Höhe übersteigen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Diese werden in der Bilanz in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags vom Buchwert des Filmvermögens abgesetzt.
Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst. Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags der Buchwert des Filmvermögens erhöht, bei gleichzeitiger Passivierung einer Verpflichtung.
Projektreferenzmittel sind nicht rückzahlbare Zuschüsse, die einem Produzenten in Abhängigkeit der erreichten Besucherzahl bei der Kinoauswertung eines Films (Referenzfilm) zur Finanzierung der Projektkosten eines Folgefilms zustehen. Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden Referenzmittel in den sonstigen filmbezogenen Erträgen ausgewiesen, wenn die Erlöse des Films, der die Referenzmittel generiert, erfasst werden. Gleichzeitig werden die Forderungen in der Bilanz unter den sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen.
Projektfilmförderungen nach den Richtlinien des BKM (DFFF) stellen nicht rückzahlungspflichtige Zuwendungen dar, die zur Erstattung der Herstellungskosten eines Kinofilms nach Erfüllung von klar definierten Voraussetzungen gewährt werden.
Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für Vermögenswerte. Die gewährten Projektfilmförderungen werden in der Bilanz spätestens zum Zeitpunkt des Kinostarts vom Buchwert des Films abgesetzt. Vor dem Kinostart werden diese als sonstige Forderungen aktiviert. Zugleich wird ein passivischer Rechnungsabgrenzungsposten unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Die Zuwendungen werden mittels eines reduzierten Abschreibungsbetrags der aktivierten Herstellungskosten über den Auswertungszyklus eines Films ergebniswirksam erfasst.
Bei den Förderungen wird zwischen Verleihförderungen als bedingt rückzahlungspflichtigen Darlehen und Absatzreferenzmitteln als nicht rückzahlungspflichtigen Zuschüssen unterschieden.
Verleihförderungen werden in Form eines bedingt rückzahlbaren zinslosen Darlehens nach den Bestimmungen des Filmfördergesetzes bzw. der jeweiligen Länderförderungen (z. B. Medienboard Berlin-Brandenburg Förderrichtlinien) gewährt. Diese sind zurückzuzahlen, sobald und soweit die Erträge des Verleihers aus der Verwertung des Filmes eine bestimmte Höhe übersteigen.
Es handelt sich um Zuwendungen der öffentlichen Hand für bereits angefallene Aufwendungen. Diese werden als Reduzierung der Herausbringungskosten in Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags erfasst. Die Zuwendungen werden in den Perioden erfasst, in denen die entsprechenden Herausbringungskosten anfallen.
Die Höhe des mit hinreichender Sicherheit nicht zurückzuzahlenden Betrags ist in der Regel zum Zeitpunkt des Kinostarts ermittelbar. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass ein weiterer Teil eines Darlehens zurückzuzahlen ist, wird in Höhe dieses Betrags ein Aufwand gebucht und der entsprechende Betrag passiviert.
Absatzreferenzmittel sind nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse, die dem Verleiher in Abhängigkeit der erreichten Besucherzahl bei der Kinoauswertung eines Referenzfilms zur Finanzierung der Herausbringungskosten oder Minimumgarantie eines Folgefilms zustehen. Die gewährten Absatzreferenzmittel werden in der Bilanz als Forderungen gegenüber europäischen bzw. staatlichen Förderinstituten oder Länderförderinstituten und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgswirksam unter den sonstigen filmbezogenen Erträgen Betriebserträgen erfasst.
Investitionszuschüsse werden als Verbindlichkeit erfasst. Die Investitionszuschüsse werden entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Investitionen ertragswirksam aufgelöst.
Zinsen werden periodengerecht im Zeitpunkt ihrer Entstehung unter Anwendung der Effektivzinsmethode als Aufwand bzw. Ertrag erfasst. Zu weiteren Ausführungen wird auf den Abschnitt Fremdkapitalkosten verwiesen.
Der Ertragsteueraufwand stellt die Summe des laufenden Steueraufwands und der latenten Steuern dar.
Laufende oder latente Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, dass sie im Zusammenhang mit Posten stehen, die entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst werden. In diesem Fall wird die laufende und latente Steuer ebenfalls im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst. Wenn laufende oder latente Steuern aus der erstmaligen Bilanzierung eines Unternehmenszusammenschlusses resultieren, werden die Steuereffekte bei der Bilanzierung des Unternehmenszusammenschlusses einbezogen.
Laufende Steuern werden auf Basis des Ergebnisses des Geschäftsjahrs und in Übereinstimmung mit den nationalen Steuergesetzen der jeweiligen Steuerjurisdiktion ermittelt. Soweit die Auswirkungen der Steuergesetzte nicht eindeutig sind, werden Schätzungen zur Berechnung der Steuerverbindlichkeit auf Gewinn, die im Konzernabschluss erfasst wurden, herangezogen. Der Konzern sieht die Schätzungen, Beurteilungen und Annahmen als angemessen an. Erwartete und tatsächlich geleistete Steuernachzahlungen bzw. -erstattungen für Vorjahre werden ebenfalls einbezogen.
Die Ermittlung von latenten Ertragsteueransprüchen und -verpflichtungen erfolgt bilanzorientiert (Verbindlichkeitenmethode). Für den Konzernabschluss werden latente Steuern für alle temporären Differenzen zwischen den Buchwerten und den steuerlichen Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden ermittelt.
Aktive latente Steuern aus abzugsfähigen temporären Unterschieden und steuerlichen Verlustvorträgen werden nur in dem Umfang ausgewiesen, in dem mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann, dass das jeweilige Unternehmen ausreichend steuerpflichtiges Einkommen zur künftigen steuerlichen Nutzung der Verlustvorträge erzielen kann.
Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird jedes Jahr am Abschlussstichtag geprüft und im Wert gemindert, falls es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass genügend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung steht, um den Anspruch vollständig oder teilweise zu realisieren. Die für die Bewertung der latenten Steueransprüche herangezogene Planung muss in Einklang mit der Planung für die Bewertung des Geschäfts- oder Firmenwerts sein.
Latente Ertragsteueransprüche und -verpflichtungen werden nicht abdiskontiert.
Latente Steuerschulden und Steueransprüche werden auf Basis der erwarteten Steuersätze und der Steuergesetze ermittelt, die im Zeitpunkt der Erfüllung der Schuld oder der Realisierung des Vermögenswertes voraussichtlich Geltung haben werden, basierend auf den bekannten anwendbaren Steuersätzen in den verschiedenen Ländern zum Abschlussstichtag. Die Bewertung von latenten Steueransprüchen und Steuerschulden spiegelt die steuerlichen Konsequenzen wider, die sich aus der Art und Weise ergeben, wie der Konzern zum Abschlussstichtag erwartet, die Schuld zu erfüllen bzw. den Vermögenswert zu realisieren.
Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.
In unmittelbarem Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Herstellung von qualifizierten Vermögenswerten stehende Fremdkapitalkosten werden bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Vermögenswerte im Wesentlichen für ihre vorgesehene Nutzung oder zum Verkauf bereit stehen, zu den Herstellungskosten dieser Vermögenswerte hinzugerechnet. Qualifizierte Vermögenswerte sind Vermögenswerte, für die ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um sie in ihren beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Für nicht qualifizierte Vermögenswerte werden Fremdkapitalkosten in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind.
Im Geschäftsjahr wurden keine Fremdkapitalkosten aktiviert.
Das unverwässerte Ergebnis je Aktie ermittelt sich aus der Division des Ergebnisanteils nach Steuern der Gesellschafter des Mutterunternehmens durch die gewichtete durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahres in Umlauf befindlichen Aktien. Das verwässerte Ergebnis je Aktie wird unter der Annahme berechnet, dass alle potenziell verwässernden Wertpapiere und aktienbasierten Vergütungspläne umgewandelt beziehungsweise ausgeübt werden.
Der Wild Bunch-Konzern aktiviert separat erworbene (d. h. nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene) und selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte, wenn der Vermögenswert:
a. aufgrund von in der Vergangenheit liegenden Ereignissen sich im wirtschaftlichen Eigentum der Gesellschaft befindet,
b. wenn anzunehmen ist, dass ein zukünftiger wirtschaftlicher Nutzen aus diesem Vermögenswert dem Unternehmen zufließt.
In Übereinstimmung mit IAS 38 setzt der Wild Bunch-Konzern einen immateriellen Vermögenswert mit dessen Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten an, wenn:
a. die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, die eine interne Nutzung oder einen Verkauf des Vermögenswerts ermöglicht,
b. die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertig zu stellen, und die Fähigkeit, ihn zu nutzen oder zu verkaufen,
c. der Vermögenswert einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird,
d. es wahrscheinlich ist, dass dem Unternehmen der künftige wirtschaftliche Nutzen aus dem Vermögenswert zufließen wird und
e. die Kosten des Vermögenswertes zuverlässig gemessen werden können
f. die Fähigkeit, den geschaffenen immateriellen Vermögenswert zu nutzen.
Immaterielle Vermögenswerte, welche die Bedingungen nicht erfüllen, werden aufwandswirksam erfasst.
Immaterielle Vermögenswerte werden zu ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungen erfasst. Nach IAS 38 werden immaterielle Vermögenswerte über die geschätzte Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts beträgt ab dem Datum, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann, maximal zwanzig Jahre. Die erwarteten Nutzungsdauern, Restwerte und Abschreibungsmethoden werden jährlich überprüft und sämtliche notwendige Schätzungsänderungen prospektiv berücksichtigt. Abschreibungszeitraum und -plan werden jährlich am Ende eines Geschäftsjahres überprüft.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für Patente und Lizenzen werden aktiviert und anschließend über den Zeitraum des erwarteten Nutzens linear abgeschrieben. Die geschätzte Nutzungsdauer von Patenten und Lizenzen variiert zwischen fünf und fünfzehn Jahren. Der Abschreibungszeitraum beginnt, sobald der Vermögenswert genutzt werden kann.
Aktivierte Kosten für die Entwicklung neuer Projekte (insbesondere Drehbuchrechte) werden regelmäßig daraufhin überprüft, ob sie noch als Basis für eine Filmproduktion verwendet werden können. Wenn nach erstmaliger Aktivierung von Kosten für ein Projekt der Drehbeginn des Films oder der Verkauf der Rechte nicht überwiegend wahrscheinlich ist, werden die Kosten vollständig abgeschrieben. Bei Vorliegen einer vorzeitigen Wertminderung wird diese entsprechend erfasst.
Unter dem Posten Filmvermögen werden sowohl erworbene Weltvertriebsrechte als auch Rechte an Fremdproduktionen, d. h. nicht im Konzern erstellte Filme sowie Herstellungskosten für Filme, die innerhalb des Konzerns produziert wurden (Eigen- und Koproduktionen) und Kosten für die Entwicklung neuer Projekte ausgewiesen. Der Erwerb von Rechten an Fremdproduktionen umfasst in der Regel Kino-, Home Entertainment- und TV-Rechte.
Die Anschaffungskosten für Fremdproduktionen umfassen grundsätzlich die Minimumgarantien sowie gegebenenfalls die Synchronisationskosten des Films. Die einzelnen Raten der Minimumgarantie werden als Anzahlung erfasst und mit Lieferung und Abnahme des Materials im Filmvermögen aktiviert. Die Synchronisationskosten werden mit Abnahme der Synchronisationsfassung auf das Filmrecht aktiviert.
Eigenproduktionen werden mit ihren Herstellungskosten angesetzt. Zu den Herstellungskosten gehören auch die der jeweiligen Produktion zuordenbaren Finanzierungskosten. Des Weiteren fallen Kosten für die Herausbringung eines Films an, wie z. B. Bewerbungs- und Verleihkosten. Diese Herausbringungskosten werden nicht aktiviert, sondern in den Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen erfasst.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten für den Erwerb oder die Produktion von Filmen werden in Übereinstimmung mit IAS 38 "Immaterielle Vermögenswerte" aktiviert.
Filme werden verwertungsbedingt entsprechend der Nettoerlöserwartungen abgeschrieben. Dabei wird der Buchwert mit dem Verhältnis aus in der Berichtsperiode erhaltenen Nettoerlösen zur Summe aus den in der Berichtsperiode erhaltenen Nettoerlösen und den zukünftigen Nettogesamterlösen multipliziert. Die Abschreibung erfolgt ab Erstveröffentlichung bzw. ab Erwerb in den Fällen, in denen der Erwerb nach der Erstveröffentlichung erfolgt, über eine maximale Periode von 10 Jahren.
Ältere Filmrechte einer Filmbibliothek, die im Rahmen einer Unternehmensakquisition erworben wurden, werden über die voraussichtlichen Nutzungsdauern abgeschrieben, die auch über 10 Jahre liegen können.
Für jeden Filmtitel wird zudem ein Impairment-Test durchgeführt, wenn Anzeichen für eine Wertminderung vorliegen. Wenn die Anschaffungskosten bzw. der Buchwert durch die geschätzten Gesamterlöse abzüglich noch anfallender Herausbringungskosten eines Films unter Berücksichtigung ihres zeitlichen Anfalls nicht gedeckt sind, wird eine Abschreibung auf den Nutzungswert vorgenommen. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die geschätzten Cashflows mit Abzinsungsfaktoren, die die Laufzeiten der Auswertungsstufen berücksichtigen, abgezinst. Die geschätzten Cashflows können sich aufgrund einer Reihe von Faktoren, wie z. B. Marktakzeptanz, signifikant verändern. Die Wild Bunch Gruppe prüft und revidiert die erwarteten Cashflows und die Abschreibungsaufwendungen, sobald sich Änderungen bei den bisher erwarteten Daten ergeben.
Der aus einem Unternehmenszusammenschluss resultierende Geschäfts- oder Firmenwert wird zu Anschaffungskosten abzüglich ggf. erforderlicher Wertminderungen bilanziert und ist gesondert in der Konzernbilanz ausgewiesen.
Für Zwecke der Wertminderungsprüfung wird der Geschäfts- oder Firmenwert bei Erwerb auf jene zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (oder Gruppen davon) des Konzerns aufgeteilt, von denen erwartet wird, dass sie einen Nutzen aus den Synergien des Zusammenschlusses ziehen können.
Zahlungsmittelgenerierende Einheiten, welchen ein Teil des Geschäfts- oder Firmenwertes zugeteilt wurde, sind wenigstens jährlich auf Wertminderung zu prüfen. Liegen Hinweise für eine Wertminderung einer Einheit vor, kann es erforderlich sein, häufiger Wertminderungstests durzuführen. Wenn der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit kleiner ist als der Buchwert der Einheit, reduziert der Wertminderungsaufwand zunächst den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes und anschließend ist der Wertminderungsaufwand dem Buchwert eines jeden Vermögenswertes im Verhältnis zum Gesamtbuchwert der Vermögenswerte innerhalb der Einheit zuzuordnen. Jeglicher Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwertes wird direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in künftigen Perioden nicht aufgeholt werden.
Bei der Veräußerung einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit wird der darauf entfallende Betrag des Geschäfts- oder Firmenwertes im Rahmen der Ermittlung des Abgangserfolges berücksichtigt.
In dieser Kategorie werden im Wesentlichen Software-Programme sowie im Rahmen von Kaufpreisallokationen aufgedeckte immaterielle Werte ausgewiesen, deren Bewertung zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen und Wertminderungen erfolgt.
Neue Software wird mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und als immaterieller Vermögenswert ausgewiesen, sofern diese Kosten kein integraler Bestandteil der zugehörigen Hardware sind. Software wird über einen Zeitraum von drei bis vier Jahren linear abgeschrieben.
Ein immaterieller Vermögenswert ist bei Abgang oder wenn kein weiterer wirtschaftlicher Nutzen von seiner Nutzung oder seinem Abgang erwartet wird auszubuchen. Der Gewinn oder Verlust aus der Ausbuchung eines immateriellen Vermögenswertes, bewertet mit der Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes, wird im Zeitpunkt der Ausbuchung des Vermögenswertes in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Der Ausweis erfolgt in den sonstigen Erträgen bzw. den sonstigen Aufwendungen.
Sachanlagen beinhalten Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten, Mietereinbauten, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau.
Die Anschaffungskosten für Mietereinbauten werden in der Regel über die Dauer des jeweiligen Mietvertrags abgeschrieben (bis zu 10 Jahre). Technische Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung werden mit ihren Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bzw. Wertminderungen bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren. Reparatur- und Instandhaltungsaufwendungen werden zum Zeitpunkt der Entstehung als Aufwand erfasst. Einbauten werden aktiviert und über die erwartete Nutzungsdauer abgeschrieben. Bei Abgang werden die Anschaffungskosten und die dazugehörigen kumulierten Abschreibungen ausgebucht. Die dabei entstehenden Gewinne oder Verluste werden im Geschäftsjahr ergebniswirksam erfasst. Sind die Anschaffungskosten von bestimmten Komponenten einer Sachanlage wesentlich, dann werden diese Komponenten einzeln bilanziert und abgeschrieben.
Zu jedem Bilanzstichtag überprüft der Konzern die Buchwerte der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen, um festzustellen, ob es Anhaltspunkte für eine eingetretene Wertminderung dieser Vermögenswerte gibt. Anhaltspunkte für eine Wertminderung sind beispielsweise eine deutliche Zeitwertminderung des Vermögenswertes, signifikante Veränderungen im Unternehmensumfeld, substanzielle Hinweise für eine Überalterung oder veränderte Ertragserwartungen. Sind solche Anhaltspunkte erkennbar, wird der erzielbare Betrag des Vermögenswertes geschätzt, um den Umfang eines eventuellen Wertminderungsaufwands festzustellen. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts ist der höhere Wert aus beizulegendem Zeitwert eines Vermögenswerts bzw. einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit abzüglich Veräußerungskosten oder dem Nutzungswert eines Vermögenswerts. Sofern die Ermittlung des erzielbaren Betrags in Form des Nutzungswerts erfolgt, werden hierbei erwartete, zukünftige Cashflows zugrunde gelegt.
Der erzielbare Betrag ist für jeden einzelnen Vermögenswert zu bestimmen, es sei denn, ein Vermögenswert erzeugt keine Mittelzuflüsse, die weitestgehend unabhängig von denen anderer Vermögenswerte oder anderer Gruppen von Vermögenswerten sind. Ein Wertminderungsaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst.
Sollte sich der Wertminderungsaufwand in der Folge umkehren, wird eine Wertaufholung des Buchwerts des Vermögenswertes bzw. der Zahlungsmittel generierenden Einheit auf die neuerliche Schätzung des erzielbaren Betrages vorgenommen. Ausgenommen hiervon ist der Geschäfts- oder Firmenwert. Die Erhöhung des Buchwertes ist dabei auf den Wert beschränkt, der sich ergeben hätte, wenn für den Vermögenswert bzw. die Zahlungsmittel generierende Einheit in den Vorjahren kein Wertminderungsaufwand erfasst worden wäre. Eine Wertaufholung wird unmittelbar erfolgswirksam erfasst.
Zur Bestimmung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten werden kürzlich erfolgte Markttransaktionen berücksichtigt. Sind keine derartigen Transaktionen identifizierbar, wird ein angemessenes Bewertungsmodel angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten künftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungsfaktors vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts und der spezifischen Risiken des Vermögenswerts widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.
Der Konzern legt seiner Wertminderungsbeurteilung detaillierte Budget- und Prognoserechnungen zugrunde, die für jeden Vermögenswert bzw. für jede der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns, denen einzelne Vermögenswerte zugeordnet sind, separat erstellt werden. Zahlungsmittelgenerierende Einheiten des Konzerns sind Geschäfts- oder Firmenwerte sowie erworbene bzw. selbst hergestellte Filmrechte.
Die jährliche Prüfung der Werthaltigkeit von immateriellen Vermögenswerten erfolgt auf Basis der Ermittlung des Nutzungswertes anhand geschätzter zukünftiger diskontierter Zahlungsströme, die aus der Mittelfristplanung abgeleitet werden. Der Planungshorizont der Mittelfristplanung beträgt fünf Jahre. Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbestimmter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbestimmter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahingehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbestimmten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist.
Die Berechnung des erzielbaren Betrags beinhaltet Schätzungen des Managements und Annahmen. Den Schätzungen und Annahmen liegen Prämissen zugrunde, die auf dem jeweils aktuell verfügbaren Kenntnisstand beruhen. Aufgrund von diesen Annahmen abweichenden und außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens liegenden Entwicklungen können die sich einstellenden Beträge von den ursprünglichen Erwartungen abweichen und zu Anpassungen der Buchwerte führen.
Bei immateriellen Vermögenswerten, die noch nicht für eine Nutzung zur Verfügung stehen, wird jährlich und immer dann, wenn ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, ein Wertminderungstest durchgeführt.
Der Abzinsungsfaktor wird anhand der Methode der gewichteten Kapitalkosten (WACC) ermittelt. Die zum 31. Dezember 2015 durchgeführte jährliche Prüfung der Werthaltigkeit immaterieller Vermögenswerte erfolgte auf Basis eines Abzinsungsfaktors vor Steuern für Filmrechte zwischen 4,67 % und 5,72 % sowie für den Goodwill zwischen 6,13 % und 7,21 % (Vorjahr: 6,16 %) je nach Region.
Vorräte, insbesondere bestehend aus DVDs und Blu-rays, werden nach dem Niederstwertprinzip zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder dem niedrigeren realisierbaren Nettoveräußerungserlös bewertet (absatzorientierte, verlustfreie Bewertung). Die Herstellungskosten umfassen alle der Leistungserstellung zurechenbaren Einzelkosten sowie produktionsbezogene Gemeinkosten. Der realisierbare Nettoveräußerungserlös ist der voraussichtlich erzielbare Verkaufspreis bei normalem Geschäftsgang abzüglich der bis zum Verkauf noch anfallenden Vertriebskosten. Die Anschaffungs- / Herstellungskosten werden nach dem First-in-First-out-Verfahren (FIFO) ermittelt.
Wertberichtigungen auf Waren werden auf Basis von Absatzanalysen vorgenommen. Dabei wird vom Management aufgrund der historischen Bewegungen und auf Basis der sich am Lager befindlichen Produkte pro Produkt analysiert, ob die Werthaltigkeit der Waren noch gegeben ist. Zeigt sich aufgrund dieser Analyse, dass die Werthaltigkeit einzelner Produkte nicht mehr gegeben ist, werden diese entsprechend wertberichtigt. Weitere Wertberichtigungen werden auf beschädigte oder defekte Handelswaren vorgenommen.
Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden am Erfüllungstag bilanziert.
Unter dieser Kategorie werden in erster Linie die in der Konzernbilanz ausgewiesenen Wertpapiere erfasst, die keiner anderen Kategorie des IAS 39 zuordenbar sind.
Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die Folgebewertung erfolgt mit dem Zeitwert, der dem Börsenkurs zum Bilanzstichtag entspricht. Soweit kein Marktwert vorliegt, wird anhand von vergleichbaren Markttransaktionen der beizulegende Zeitwert ermittelt. Ein eventueller Gewinn oder Verlust aus der Bewertung am Bilanzstichtag wird direkt im Eigenkapital erfasst. Kann für ein Eigenkapitalinstrument der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden, erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten. Erst bei Ausbuchung derartiger finanzieller Vermögenswerte ergibt sich durch die Auflösung des Eigenkapitalpostens eine Erfolgsauswirkung. Wertminderungen (Impairments) werden demgegenüber erfolgswirksam erfasst.
Sofern kein aktiver Markt besteht oder ein aktiver Markt nicht mehr besteht, wird der beizulegende Zeitwert des Finanzinstruments mittels anerkannter Bewertungsverfahren ermittelt. Finanzinvestitionen in Eigenkapitalinstrumente, für die kein auf einem aktiven Markt notierter Preis vorliegt und deren beizulegender Zeitwert nicht verlässlich ermittelt werden kann, werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Werden Wertberichtigungen auf solche Finanzinstrumente vorgenommen, dürfen die Wertberichtigungen nicht rückgängig gemacht werden.
Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren Schuldinstrumenten werden in den Folgeperioden erfolgswirksam rückgängig gemacht, sofern die Gründe für die Wertminderung entfallen sind. Nachfolgende Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im Eigenkapital erfasst. Wertminderungen von zur Veräußerung verfügbaren Eigenkapitalinstrumenten werden nicht ergebniswirksam rückgängig gemacht, Erhöhungen des beizulegenden Zeitwerts nach einer Wertminderung werden im Eigenkapital erfasst.
Das Management klassifiziert finanzielle Vermögenswerte jeweils zum Zeitpunkt des Erwerbs und überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die Kriterien für die Einstufung eingehalten werden. Umwidmungen werden, sofern diese zulässig und erforderlich sind, zum Ende des Geschäftsjahres vorgenommen. Die Anschaffungskosten beinhalten die Transaktionskosten.
Bis zur Endfälligkeit gehaltene Finanzinvestitionen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit festen oder zumindest ermittelbaren Zahlungsbeträgen und festen Fälligkeitsterminen, die der Konzern bis zur Fälligkeit zu halten beabsichtigt und in der Lage ist, dies zu tun.
Zum 31. Dezember 2015 waren wie im Vorjahr keine bis zur Endfälligkeit gehaltenen Finanzinvestitionen vorhanden.
Die dieser Kategorie zugeordneten Finanzinstrumente werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert.
Kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige kurzfristige Forderungen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Nicht verzinsliche monetäre Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem laufzeitadäquaten Zinssatz abgezinst.
Bestehen an der Einbringlichkeit von Forderungen Zweifel, werden die Kundenforderungen mit dem niedrigeren realisierbaren Betrag angesetzt. Eine Wertminderung wird angenommen, wenn objektive Hinweise - insbesondere die Kreditwürdigkeit des jeweiligen Kunden, aktuelle branchenspezifische Konjunkturentwicklungen, die Analyse von Forderungsausfällen der Vergangenheit und der Wegfall eines aktiven Marktes für den finanziellen Vermögenswert - darauf schließen lassen, dass die Gesellschaft nicht sämtliche Beträge zu den Fälligkeitsterminen erhalten wird. Die ausgewiesenen Buchwerte der kurzfristigen Forderungen entsprechen annähernd den Zeitwerten.
Die Kategorie der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält grundsätzlich die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte und finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als zum beizulegenden Zeitwert zu bewertende finanzielle Vermögenswerte eingestuft werden. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, bei denen es sich um eine Finanzgarantie handelt oder die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind ("hedge accounting").
Finanzielle Vermögenswerte werden beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte designiert, wenn damit Inkongruenzen beseitigt oder erheblich reduziert werden, die sich aus der ansonsten vorzunehmenden Bewertung von Vermögenswerten oder der Erfassung von Gewinnen und Verlusten zu unterschiedlichen Bewertungsmethoden ergeben würden oder wenn eine Gruppe von finanziellen Vermögenswerten und / oder finanziellen Verbindlichkeiten gemäß einer dokumentierten Risikomanagement- oder Anlagestrategie gesteuert und ihre Wertentwicklung anhand des beizulegenden Zeitwertes beurteilt wird und die auf dieser Grundlage ermittelten Informationen zu dieser Gruppe intern an Personen in Schlüsselpositionen des Unternehmens weitergereicht werden.
Die Bewertung erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Die realisierten Gewinne und Verluste aus den Veränderungen des Zeitwerts der Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt ihrer Entstehung in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.
Die Folgebewertung erfolgt mit dem Zeitwert, der dem Börsenkurs zum Bilanzstichtag entspricht. Soweit kein Marktwert vorliegt, wird unter Anwendung von Bewertungsmethoden ein beizulegender Zeitwert ermittelt. Zu den Bewertungsmethoden gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern, der Vergleich mit dem aktuellen beizulegenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Analyse von diskontierten Cashflows sowie die Verwendung anderer Bewertungsmodelle.
Zum 31. Dezember 2015 hielt die Wild Bunch AG Währungssicherungsverträge, die zum beizulegenden Zeitwert erfolgswirksam in Höhe von T€ 49 erfasst wurden. Zum 31. Dezember 2014 waren keine erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte vorhanden.
Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswertes oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird ausgebucht, wenn eine der drei folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
a. Die vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert sind ausgelaufen.
b. Der Konzern behält die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus finanziellen Vermögenswerten zurück, übernimmt jedoch eine vertragliche Verpflichtung zur Zahlung der Cashflows ohne wesentliche Verzögerungen an eine dritte Partei im Rahmen einer Vereinbarung, die die Bedingungen in IAS 39.19 erfüllt ("pass-through arrangement").
c. Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf Cashflows aus einem finanziellen Vermögenswert übertragen und hat (a) im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder hat (b) im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.
Im Geschäftsjahr verwendet der Konzern derivative Finanzinstrumente zur Absicherung von Fremdwährungsschwankungen bei Filmrechteeinkäufen in Fremdwährungen. Diese werden hauptsächlich in US-Dollar getätigt. Das Fremdwährungsrisiko entsteht dadurch, dass die Einnahmen aus der Verwertung dieser Rechte ausschließlich in EUR anfallen.
Die Sicherungen sollen das Risiko einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts eines Vermögenswerts mindern. In diesem Fall sollen die noch nicht bilanzierten festen Verpflichtungen aus Filmrechteeinkäufen gesichert werden, da diese bei Abschluss des Vertrags bis zu seiner Erfüllung Währungsschwankungen unterliegen. Als Sicherungsinstrumente werden Devisenterminkontrakte und Optionen verwendet.
Zu Beginn der Sicherung werden sowohl die Sicherungsbeziehung als auch die Risikomanagementzielsetzungen und -strategien des Konzerns im Hinblick auf die Absicherung formal festgelegt und dokumentiert. Die Dokumentation enthält die Festlegung des Sicherungsinstruments und des Grundgeschäfts, die Art des abgesicherten Risikos sowie eine Beschreibung, wie das Unternehmen die Wirksamkeit des Sicherungsinstruments bei der Kompensation der Risiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts des gesicherten Grundgeschäfts ermittelt.
Derivative Finanzinstrumente werden als Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als Schulden, wenn ihr beizulegender Zeitwert negativ ist. Der beizulegende Zeitwert von Devisenterminkontrakten orientiert sich an Bankbewertungen. Die Bewertungen werden von den Banken ermittelt, mit denen die Geschäfte abgeschlossen worden sind.
Die Finanzderivate werden zu Zeitwerten mittels anerkannter Bewertungsmethoden bewertet.
Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente bestehen aus Kassenbeständen und Kontokorrentguthaben bei Kreditinstituten und werden zu Anschaffungskosten bewertet. Sie werden nur in den liquiden Mitteln ausgewiesen, sofern sie jederzeit in zum Voraus bestimmbaren Zahlungsmittelbeträge umgewandelt werden können, nur unwesentlichen Wertschwankungsrisiken unterliegen sowie ab dem Erwerbsdatum eine Restlaufzeit von maximal drei Monaten haben.
Im Umlauf befindliche Inhaberaktien werden als Eigenkapital klassifiziert. Sobald der Konzern eigene Aktien erwirbt, wird der bezahlte Gegenwert einschließlich der zurechenbaren Transaktionskosten der betreffenden Aktien vom Eigenkapital abgezogen. Wenn eigene Aktien verkauft oder ausgegeben werden, wird der erhaltene Gegenwert dem Eigenkapital zugerechnet.
Die Nettozinsen ergeben sich aus der Multiplikation des Abzinsungssatzes mit der Nettoschuld (Pensionsverpflichtung abzüglich Planvermögen) oder dem Nettovermögenswert, der sich ergibt, sofern das Planvermögen die Pensionsverpflichtung übersteigt, zu Beginn des Geschäftsjahres. Die leistungsorientierten Kosten beinhalten die folgenden Bestandteile:
| ― | Dienstzeitaufwand (einschließlich laufendem Dienstzeitaufwand, nachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand sowie etwaiger Gewinne oder Verluste aus der Planänderung oder -kürzung) |
| ― | Nettozinsaufwand oder -ertrag auf die Nettoschuld oder den Nettovermögenswert |
| ― | Neubewertung der Nettoschuld oder des Nettovermögenswerts |
Der Konzern weist die ersten beiden Bestandteile in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung im Posten ["Aufwendung aus Leistungen an Arbeitnehmer"] aus. Gewinne oder Verluste aus Plankürzungen werden als nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand bilanziert.
Die in der Konzernbilanz erfasste leistungsorientierte Verpflichtung stellt die aktuelle Unter- oder Überdeckung der leistungsorientierten Versorgungspläne des Konzerns dar. Jede Überdeckung, die durch diese Berechnung entsteht, ist auf den Barwert künftigen wirtschaftlichen Nutzens begrenzt, der in Form von Rückerstattungen aus den Plänen oder geminderter künftiger Beitragszahlungen an die Pläne zur Verfügung steht.
Zahlungen für beitragsorientierte Versorgungspläne werden dann als Aufwand erfasst, wenn die Arbeitnehmer die Arbeitsleistung erbracht haben, die sie zu den Beiträgen berechtigen.
Für kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer (Löhne, Krankengeld, Boni etc.) ist in der Periode der Leistungserbringung seitens der Arbeitnehmer der nicht abgezinste Betrag der Leistung zu erfassen, der erwartungsgemäß im Austausch für die erbrachte Leistung gezahlt wird.
Die erwarteten Kosten für kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer in Form von vergüteten Abwesenheiten sind im Fall ansammelbarer Ansprüche dann zu erfassen, wenn die Arbeitsleistungen, die die Ansprüche der Arbeitnehmer auf bezahlte künftige Abwesenheit erhöhen, erbracht werden. Im Fall nicht ansammelbarer Ansprüche erfolgt die Erfassung hingegen in dem Zeitpunkt, in dem die Abwesenheit eintritt.
Rückstellungen werden in Übereinstimmung mit IAS 37 für Verpflichtungen ausgewiesen, die ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe nach ungewiss sind. Eine Rückstellung ist ausschließlich dann anzusetzen, wenn:
a. der Gesellschaft aus einem vergangenen Ereignis eine gegenwärtige Verpflichtung (rechtlich oder faktisch) entstanden ist,
b. es wahrscheinlich ist (d. h., mehr dafür als dagegen spricht), dass zur Erfüllung der Verpflichtung ein Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen erforderlich ist und
c. eine zuverlässige Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist.
Der als Rückstellung erfasste Betrag stellt die bestmögliche Schätzung der zur Erfüllung der zum Bilanzstichtag bestehenden Verpflichtung erforderlichen Ausgaben dar, d. h., den Betrag, den das Unternehmen bei zuverlässiger Betrachtung zur Erfüllung der Verpflichtung am Bilanzstichtag oder zu ihrer Übertragung auf eine dritte Partei an diesem Tag zahlen müsste. Langfristige Rückstellungen werden, sofern der Zinseffekt wesentlich ist, mit dem unter Verwendung des aktuellen Marktzinses berechneten Barwert des erwarteten Mittelabflusses angesetzt.
Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen (Drohverlustrückstellungen) werden gebildet, wenn die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung eines Geschäfts höher als der erwartete wirtschaftliche Nutzen sind. Bevor eine Rückstellungsbildung erfolgt, werden Wertminderungen auf Vermögenswerte, die mit diesem Geschäft zusammenhängen, vorgenommen.
Verbindlichkeiten, die aus einer möglichen Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses entstehen und deren Existenz durch das Eintreten oder Nichteintreten eines oder mehrerer unsicherer künftiger Ereignisse bedingt ist, die nicht vollständig in der Kontrolle des Unternehmens stehen, oder die aus einer gegenwärtigen Verpflichtung entstehen, die auf vergangenen Ereignissen beruht, jedoch nicht erfasst wurde, weil
a. der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen mit der Erfüllung dieser Verpflichtung nicht wahrscheinlich ist oder
b. die Höhe der Verpflichtung nicht ausreichend zuverlässig geschätzt werden kann,
werden als Eventualverbindlichkeiten ausgewiesen, außer, wenn die Wahrscheinlichkeit des Abflusses von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen für die Gesellschaft gering ist.
Eventualforderungen werden nicht aktiviert, aber analog zu Eventualverbindlichkeiten offen gelegt, sofern ein wirtschaftlicher Nutzen für den Konzern wahrscheinlich ist.
Finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden oder als sonstige finanzielle Verbindlichkeiten, die mittels der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden, klassifiziert.
Sämtliche finanzielle Verbindlichkeiten werden bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.
Die Finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten, Darlehen einschließlich derivative Finanzinstrumente.
Im Rahmen der Folgebewertung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden sowie im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode.
Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agio oder Disagio bei Akquisition sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestanteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.
Die Effektivzinsmethode ist eine Methode zur Berechnung der fortgeführten Anschaffungskosten einer finanziellen Verbindlichkeit und der Zuordnung von Zinsaufwendungen auf die jeweiligen Perioden. Der Effektivzinssatz ist derjenige Zinssatz, mit dem die geschätzten künftigen Auszahlungen über die erwartete Laufzeit des Finanzinstruments oder eine kürzere Periode, sofern zutreffend, auf den Buchwert abgezinst werden.
Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die dieser Verbindlichkeit zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell verschiedenen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.
Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzern-Bilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.
Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, wird auf Basis des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen und erfordert eine Einschätzung, ob die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswertes oder bestimmter Vermögenswerte abhängig ist und ob die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswertes einräumt, selbst wenn dieses Recht in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich festgelegt ist.
Finanzierungs-Leasingverhältnisse, bei denen im Wesentlichen alle mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken am Leasinggegenstand auf den Konzern übertragen werden, führen zur Aktivierung des Leasinggegenstands zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses. Der Leasinggegenstand wird mit seinem beizulegenden Zeitwert angesetzt oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist. Leasingzahlungen werden derart in Finanzierungsaufwendungen und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass sich über die Laufzeit des Leasingverhältnisses ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingverbindlichkeit ergibt. Finanzierungskosten werden in den Finanzaufwendungen erfolgswirksam erfasst. Leasinggegenstände werden über die Nutzungsdauer des Gegenstands abgeschrieben. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses jedoch nicht hinreichend sicher, wird der Leasinggegenstand über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben. Zum 31. Dezember 2015 bestanden, wie im Vorjahresstichtag, keine Finanzierungsleasingverhältnisse.
Die Gesellschaft tritt grundsätzlich als Leasingnehmer auf. Die ausgewiesenen Mieterträge in Höhe von T€ 33 betreffen die Untervermietung von Büroflächen in Berlin.
Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als sonstige betriebliche Aufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.
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| 2015 | 2014 | |||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | % | in T€ | % | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Weltvertrieb | 28.313 | 23,80 | 33.388 | 25,61 |
| Kino | 26.920 | 22,64 | 34.546 | 26,50 |
| TV | 28.139 | 23,66 | 28.539 | 21,89 |
| Video | 30.536 | 25,68 | 30.926 | 23,72 |
| Sonstige | 5.021 | 4,22 | 2.977 | 2,28 |
| 118.929 | 100,00 | 130.376 | 100,00 |
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Verleihkosten | 35.187 | 45.511 |
| Abschreibungen auf Filmrechte | 52.154 | 64.102 |
| Lizenzgeberabführungen | 15.451 | 17.938 |
| Sonstige Kosten | 6.533 | 7.480 |
| 109.325 | 135.032 |
Die sonstigen betrieblichen Erträge setzen sich wie folgt zusammen:
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen | 2.330 | 0 |
| Erträge aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Forderungen | 580 | 1.724 |
| Währungskurserträge | 1.475 | 154 |
| Sonstige Erträge | 1.109 | 527 |
| 5.494 | 2.405 |
Die Verwaltungsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Personalaufwand | 14.544 | 11.511 |
| Abschreibungen | 1.048 | 243 |
| Sonstige Verwaltungsaufwendungen | 8.998 | 5.641 |
| 24.589 | 17.395 |
Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten, Mietaufwendungen, sowie Büro- und Reisekosten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen folgende Posten:
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Währungsverluste | 666 | 186 |
| Verlust aus Abgang von Anlagevermögen | 237 | 63 |
| Sonstige | 10 | 13 |
| 912 | 262 |
Die tatsächlichen Steuerschulden für das laufende Geschäftsjahr und die Vorjahre werden unter Anwendung der am Bilanzstichtag geltenden Steuersätze mit den Beträgen bemessen, die erwartungsgemäß an die Finanzbehörde zu zahlen sind.
Der sich bei Anwendung der Wild Bunch AG ergebende Steueraufwand lässt sich zum tatsächlichen Steueraufwand wie folgt überleiten:
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Ergebnis vor Ertragsteuern | - 8.679 | - 8.013 |
| Steuerertrag zum angesetzten Steuersatz von 30 % | 2.544 | 2.404 |
| Effekt der nicht abzugsfähigen Aufwendungen auf die Bestimmung des steuerpflichtigen Gewinns: | ||
| Nichtansatz steuerlicher Verluste und sonstige Effekte | - 1.029 | - 592 |
| Steuereffekt aus den niedrigeren Steuersätzen in Irland | 60 | 0 |
| Sonstiges | ||
| Steuerertrag des Berichtsjahres gemäß Konzernabschluss | 1.575 | 2.996 |
Die aktiven und passiven latenten Steuern setzen sich wie folgt zusammen:
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| in T€ | Stand 1.1.2015 | Zuführung / Auflösung | Stand 31.12.2015 |
|---|---|---|---|
| Aktive Steuerabgrenzung | |||
| Steuerlicher Verlustvortrag | 1.945 | 267 | 2.212 |
| Bilanzielle Effekte aus der Bewertung von Filmverwertungsrechten | 3.999 | 798 | 4.797 |
| 5.944 | 1.065 | 7.009 | |
| Passive Steuerabgrenzung | |||
| Bilanzielle Effekte aus der Bewertung von Filmverwertungsrechten | - 11.862 | 843 | - 11.019 |
| - 11.862 | 843 | - 11.019 | |
| Bilanzausweis | - 5.918 | 1.908 | - 4.010 |
Der überwiegende Teil der aktiven latenten Steuern sowie die gesamten passiven latenten Steuern resultieren aus Sachverhalten im Zusammenhang mit der Bewertung von Filmverwertungsrechten (Abschreibungsunterschiede, Aktivierungsunterschiede, Bewertungen zum niedrigeren Zeitwert, Einbringlichkeit von Forderungen aus der Verwertung von Filmverwertungsrechten.) Neben diesen Ursachen für latente Steuern bestehen weitere aktive latente Steuern aus steuerlichen Verlustvorträgen.
Die irische Tochtergesellschaft hat noch nicht genutzte steuerliche Verlustvorträge von rund € 140 Mio.
Das gemäß IAS 33 errechnete Ergebnis je Aktie basiert auf der Division des laufenden Ergebnisses durch den gewichteten Durchschnitt der Anzahl der während der Periode im Umlauf befindlichen Aktien.
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| Für das Geschäftsjahr 2015 | |||
|---|---|---|---|
| Konzernjahresergebnis in T€ |
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien | Ergebnis je Aktie € |
|
| --- | --- | --- | --- |
| Ergebnis je Aktie | |||
| Den Aktionären zuzurechnender Periodenverlust | - 7.052 | 72.560.774 | - 0,10 |
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| Für das Geschäftsjahr 2014 | |||
|---|---|---|---|
| Konzernjahresergebnis in T€ |
Gewichtete durchschnittliche Anzahl von Aktien | Ergebnis je Aktie € |
|
| --- | --- | --- | --- |
| Ergebnis je Aktie | |||
| Den Aktionären zuzurechnender Periodenverlust | - 4.866 | - 55.872.788 | - 0,09 |
Für die Berechnung der Aktien des Konzerns zum 31. Dezember 2014 wird die Aktienzahl der Wild Bunch S.A., Paris mit dem Tauschverhältnis des Zusammenschlusses mit der Wild Bunch AG, Berlin multipliziert.
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten | 124.293 | 60.824 |
| Kumulierte Wertminderungsverluste | 0 | 0 |
| 124.293 | 60.824 |
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||
| Stand zu Beginn des Jahres | 60.824 | 60.824 |
| Zusätzlich erfasste Beträge aus Unternehmenszusammenschlüssen des Geschäftsjahres | 63.469 | 0 |
| Stand zum Ende des Jahres | 124.293 | 60.824 |
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Kumulierte Wertminderungsverluste | ||
| Stand zu Beginn des Jahres | 0 | 0 |
| Im Laufe des Jahres erfasste Wertminderungsverluste | 0 | 0 |
| Stand zum Ende des Jahres | 0 | 0 |
Zuordnung des Geschäfts- oder Firmenwerts auf die zahlungsmittelgenerierenden Einheiten
Der Geschäfts- oder Firmenwert wurde zum Zwecke der Wertminderungsprüfung den folgenden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (ZGE) zugeordnet:
| ― | Internationaler Vertrieb und Verleih |
| ― | Sonstige |
Der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts wurde vor Erfassung von Wertminderungen den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wie folgt zugeordnet:
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Internationaler Vertrieb und Verleih | 124.293 | 60.824 |
| Sonstige | 0 | 0 |
| 124.293 | 60.824 |
Der erzielbare Betrag der ZGE belief sich zum 31. Dezember 2015 auf € 165 Mio. und wurde auf der Basis des Nutzungswerts ermittelt. Die Cashflow-Planung wurde aus dem aktuellen Budget des Konzerns abgeleitet und deckt einen Zeitraum von 5 Jahren (Mittelfristplanung) ab. Es wurde ein Diskontierungssatz nach Steuern von 6,54 % (Vj. 6,16 %) verwendet, und die Cashflows nach dem 5-Jahreszeitraum wurden mit einer jährlichen Wachstumsrate von 1,0 % extrapoliert. Der Überschuss zwischen Nutzungswert und Buchwert dieser ZGE betrug € 10 Mio.
In der Mittelfristplanung wird von Wachstumsraten des "Gross Profis" von 22 % in den Jahren 2016 bis 2020 ausgegangen. Das Wachstum wird im Wesentlichen aus der Steigerung der Investitionen, d. h. der Anzahl der ausgewerteten Filme sowie aus dem TV-Geschäft, erwartet.
Die Prüfung der Wertminderung ist sensitiv in Bezug auf Änderungen der grundlegenden Annahmen, insbesondere der jährlichen Wachstumsraten des "Gross Profits" und der Diskontierungssätze. Der Überschuss zwischen erzielbarem Betrag und Buchwert der ZGE würde sich bei einer Erhöhung des Diskontierungssatzes um 0,1 Basispunkte auf Null reduzieren. Ebenso würde sich der Überschuss bei einer Reduzierung der jährlichen mittelfristigen Wachstumsraten des freien Cashflow um 5 Basispunkte auf Null reduzieren. Im Falle einer kombinierten Variation der Bewertungsannahmen würden sich der Überschuss bei einer Erhöhung des Diskontierungszinssatzes um 0,05. Basispunkte und einer gleichzeitigen Reduzierung der jährlichen mittelfristigen Wachstumsraten des freien Cashflow um 2 Basispunkte auf Null reduzieren.
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| in T€ | Filmverleihrechte | Sonstige Rechte | Geleistete Anzahlungen | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||||
| 01.01.2015 | 467.252 | 485 | 20.791 | 488.529 |
| Erstkonsolidierung | 315.547 | 416 | 10.803 | 326.766 |
| Zugänge | 39.647 | 145 | 8.205 | 47.996 |
| Umbuchungen | 11.123 | 318 | - 11.905 | - 464 |
| Abgänge | - 4.466 | - 83 | - 7 | - 4.555 |
| 31.12.2015 | 829.103 | 1.281 | 27.887 | 858.271 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| 01.01.2015 | 384.089 | 469 | 94 | 384.651 |
| Erstkonsolidierung | 307.750 | 391 | 9.190 | 317.331 |
| Zugänge | 77.265 | 26 | 530 | 77.821 |
| Umbuchungen | 2.164 | 0 | - 1.499 | 665 |
| Abgänge | 29.010 | 68 | 18 | 29.095 |
| 31.12.2015 | 742.259 | 818 | 8.297 | 751.373 |
| Nettobuchwert | 86.844 | 463 | 19.591 | 106.898 |
| Nettobuchwert Vorjahr | 83.164 | 16 | 20.716 | 103.896 |
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| in T€ | Filmverleihrechte | Sonstige Rechte | Geleistete Anzahlungen | Summe |
|---|---|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||||
| 01.01.2014 | 419.143 | 1.278 | 22.416 | 442.837 |
| Erstkonsolidierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge | 52.840 | 45 | - 772 | 52.113 |
| Umbuchungen | 14.878 | - 808 | - 834 | 13.235 |
| Abgänge | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 31.12.2014 | 467.252 | 485 | 20.810 | 488.547 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||||
| 01.01.2014 | 325.260 | 1.275 | 394 | 326.929 |
| Erstkonsolidierung | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Zugänge | 62.433 | 29 | 0 | 62.462 |
| Umbuchungen | 14.457 | - 803 | - 300 | - 13.355 |
| Abgänge | 18.061 | 32 | 0 | 18.093 |
| 31.12.2014 | 384.089 | 469 | 94 | 384.651 |
| Nettobuchwert | 83.164 | 16 | 20.716 | 103.896 |
| Nettobuchwert Vorjahr | 93.884 | 3 | 22.022 | 115.909 |
Die Gesellschaft hat ihre Einschätzung über die Marktakzeptanz sowie der zukünftigen Umsatzerwartungen der Filmbibliothek aktualisiert und, sofern diese niedriger waren als vorherige Schätzungen, diese Filme auf Wertminderung geprüft.
Bei Filmrechten, bei denen der erzielbare Betrag negativ war, d. h. ein Überhang der Veräußerungskosten im Vergleich zu den Erlösen bestand, wurde zudem eine Drohverlustrückstellung für belastende Verträge angesetzt. Diese Drohverlustrückstellung entsteht durch vertragliche Verwertungs- und Marketingverpflichtungen des Konzerns gegenüber den Lizenzgebern der Filmrechte.
Der erzielbare Betrag wurde unter Verwendung des Nutzungswerts ermittelt. Dem angewendeten Discounted-Cash-Flow Verfahren lag ein Abzinsungsfaktor vor Steuern zwischen 4,67 % und 5,72 % zugrunde. Für die Ermittlung der Kapitalkosten wurde die CAPM-Methode (Capital Asset Pricing Model) angewendet und eine Gruppe zum Geschäftsmodell vergleichbarer Unternehmen (Peer-Group) herangezogen.
Grundlage des Discounted-Cash-Flow Verfahrens sind zukünftige Cash-Flows, die aus einer Planungsrechnung jeweils pro Filmrecht abgeleitet werden. Mittelzu- und Mittelabflüsse aus der erstmaligen Auswertung in den Stufen Kino, Home Entertainment sowie TV (sofern die jeweiligen Auswertungsrechte vorliegen) werden detailliert geplant, jene für nachfolgende Auswertungen werden jeweils pro Filmrecht pauschal geschätzt.
Abgänge an Filmrechten ergeben sich durch den Ablauf bzw. durch den Verkauf von Lizenzzeiten.
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| in T€ | 2015 Gesamt | 2014 Gesamt |
|---|---|---|
| Anschaffungskosten | ||
| 01.01. | 3.178 | 3.211 |
| Erstkonsolidierung | 946 | 0 |
| Zugänge | 255 | 51 |
| Abgänge | - 687 | - 85 |
| 31.12. | 3.691 | 3.178 |
| Kumulierte Abschreibungen | ||
| 01.01. | 1.775 | 1.657 |
| Erstkonsolidierung | - 727 | 0 |
| Zugänge | - 282 | - 202 |
| Abgänge | 534 | 84 |
| 31.12. | 2.250 | 1.775 |
| Nettobuchwert | 1.441 | 1.402 |
Zum Bilanzstichtag bestehen keine Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagevermögen.
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| in T€ | Stand 1.1.2015 | Erhöhung Beteiligungsansatz | Erstkonsolidierung | Ergebnisanteil 2015 | Erhaltene Dividenden | Wertberichtigungen |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Bavaria Pictures GmbH, München | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Capricci World, Nantes, Frankreich | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Circuito Cinema s.r.l., Rom, Italien | 2.376 | 442 | 0 | - 493 | 0 | - 368 |
| X Verleih AG, Berlin | 0 | 1.310 | 1.310 | 140 | - 113 | 0 |
| 2.376 | 1.752 | 1.310 | - 353 | - 113 | - 368 |
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| in T€ | Stand 31.12.2015 |
|---|---|
| Bavaria Pictures GmbH, München | 0 |
| Capricci World, Nantes, Frankreich | 0 |
| Circuito Cinema s.r.l., Rom, Italien | 1.957 |
| X Verleih AG, Berlin | 1.337 |
| 3.294 |
Senator Film München GmbH hält einen Anteil von 50 % an der Bavaria Pictures GmbH, einem Filmproduktionsunternehmen mit Sitz in Grünwald, Deutschland. Der Anteil des Konzerns an der Bavaria Pictures GmbH wird nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert.
Zusammenfassende Finanzinformationen des Gemeinschaftsunternehmens entsprechen seinem in Übereinstimmung mit IFRS aufgestellten Abschluss sowie Überleitung dieser Finanzinformationen auf den Buchwert des Anteils an diesem Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss werden nachfolgend aufgezeigt:
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| in T€ | 31.12.2015 |
|---|---|
| Bavaria Pictures GmbH | |
| Kurzfristige Vermögenswerte, einschließlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i. H. v. T€ 1.365 und geleisteter Anzahlungen i. H. v. T€ 0 | 4.547 |
| Langfristige Vermögenswerte | 3.604 |
| Kurzfristige Schulden, einschl. Steuerschulden i. H. v. T€ 0 | 9.510 |
| Langfristige Schulden, einschl. latenter Steuerschulden i. H. v. T€ 0 und langfristigem Darlehen i. H. v. T€ 0 | 0 |
| Eigenkapital | - 1.360 |
| Anteil des Konzerns | 50,0 % |
| At-Equity Bewertung | 0 |
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| in T€ | 2015 |
|---|---|
| Umsatzerlöse | 4.250 |
| Andere aktivierte Eigenleistungen | 1.619 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 2.893 |
| Materialaufwand | - 3.176 |
| Personalaufwand | - 1.693 |
| Abschreibungen | - 3.528 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 124 |
| Zinsaufwand | - 62 |
| Ergebnis vor Steuern | 179 |
| Ertragsteuern | 0 |
| Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | 179 |
| Anteil des Konzerns am Ergebnis | 90 |
| Davon ergebniswirksam | 0 |
Es handelt sich bei dem Unternehmen um ein Gemeinschaftsunternehmen, das gemeinschaftlich geführt wird. Keine Gesellschafterin kann allein Kontrolle über das Unternehmen ausüben.
Der Konzern besitzt 34,0 % der Anteile an der Circuito Cinema s.r.l., einer Kinokette mit Sitz in Rom.
Zusammenfassende Finanzinformationen des assoziierten Unternehmens entsprechen seinem in Übereinstimmung mit IFRS aufgestellten Abschluss sowie Überleitung dieser Finanzinformationen auf den Buchwert des Anteils an diesem Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss werden nachfolgend aufgezeigt:
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| in T€ | 31.12.2015 | 31.12.2014 |
|---|---|---|
| Circuito Cinema s.r.l. | ||
| Kurzfristige Vermögenswerte, einschließlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i. H. v. T€ 118 (Vj.: T€ 96) und geleisteter Anzahlungen i. H. v. T€ 176 (Vj.: T€ 136) | 3.820 | 5.286 |
| Langfristige Vermögenswerte | 5.699 | 5.297 |
| Kurzfristige Schulden, einschl. Steuerschulden i. H. v. T€ 296 (Vj.: T€ 340) | 7.139 | 7.862 |
| Langfristige Schulden, einschl. latenter Steuerschulden i. H. v. T€ 0 (Vj.: T€ 0) und langfristigem Darlehen i. H. v. T€ 0 (Vj.: T€ 0) | 394 | 385 |
| Eigenkapital | 2.318 | 2.447 |
| Anteil des Konzerns | 34,0 | 37,5 |
| At-Equity Bewertung | 1.950 | 2.376 |
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | 9.560 | 10.781 |
| Materialaufwand | - 7.018 | - 12.491 |
| Personalaufwand | - 3.022 | - 2.909 |
| Abschreibungen | - 555 | - 495 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 345 | - 461 |
| Finanzergebnis | - 53 | - 175 |
| Ergebnis vor Steuern | - 2.076 | 115 |
| Ertragsteuern | 434 | - 53 |
| Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | - 1.642 | 62 |
| Anteil des Konzerns am Ergebnis | - 493 | 23 |
| Davon ergebniswirksam | - 493 | 0 |
Der Konzern besitzt 31,4 % der Anteile an der X Verleih AG, einem Filmverleihunternehmen mit Sitz in Berlin. Der Anteil des Konzerns an der X Verleih AG wird nach der Equity-Methode im Konzernabschluss bilanziert.
Zusammenfassende Finanzinformationen des assoziierten Unternehmens entsprechen seinem in Übereinstimmung mit IFRS aufgestellten Abschluss sowie Überleitung dieser Finanzinformationen auf den Buchwert des Anteils an diesem Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss werden nachfolgend aufgezeigt:
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| in T€ | 31.12.2015 |
|---|---|
| X Verleih AG | |
| Kurzfristige Vermögenswerte, einschließlich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente i. H .v. T€ 2.925 und geleisteter Anzahlungen i. H. v. T€ 0 | 3.679 |
| Langfristige Vermögenswerte | 1.920 |
| Kurzfristige Schulden, einschl. Steuerschulden i. H. v. T€ 99 | 2.112 |
| Langfristige Schulden, einschl. latenter Steuerschulden i. H. v. T€ 0 | 0 |
| Eigenkapital | 3.788 |
| Anteil des Konzerns | 31,4 % |
| At-Equity Bewertung | 1.336 |
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| in T€ | 2015 |
|---|---|
| Umsatzerlöse | 4.356 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 1.098 |
| Materialaufwand | - 3.032 |
| Personalaufwand | - 931 |
| Abschreibungen | - 649 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 160 |
| Finanzergebnis, einschl. Zinsaufwand i. H. v. T€ 15 | -11 |
| Ergebnis vor Steuern | 672 |
| Ertragsteuern | - 225 |
| Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen | 447 |
| Anteil des Konzerns am Ergebnis | 140 |
Im Geschäftsjahr schüttete die X Verleih AG an ihre Gesellschafter T€ 360 aus, davon entfielen auf die Wild Bunch AG T€ 113.
Der kumulierte Gesamtbetrag des nicht erfassten anteiligen negativen Eigenkapitals aus assoziierten Unternehmen beträgt T€ 680 (Vj.: T€ 0).
Die sonstigen Finanzanlagen enthalten im Wesentlichen geleistete Kautionen sowie Beteiligungen an Gesellschaften.
Die Vorräte von Wild Bunch bestehen im Wesentlichen aus Lagerbeständen an Bildtonträgern.
Im Geschäftsjahr 2015 mussten Wertberichtigungen auf die Lagerbestände vorgenommen werden in Höhe von T€ 533 (Vj.: T€ 86).
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| in T€ | 31.12.2015 | 31.12.2014 |
|---|---|---|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 53.704 | 41.312 |
| Abzüglich Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen | - 3.491 | - 865 |
| Forderungen, netto | 50.213 | 40.447 |
Forderungen werden zum Nennwert abzüglich Wertberichtigungen auf zweifelhafte Forderungen bilanziert.
Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden sowohl nach einer kundenbezogenen Beurteilung, als auch basierend auf aktuellen Erfahrungswerten vorgenommen.
Zum 31. Dezember 2015 wurden zusätzlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen im Nennwert von T€ 125 (Vj.: T€ 0) in voller Höhe wertberichtigt. Diese Wertberichtigungen wurden aufgrund von aufgetretenen Zahlungsschwierigkeiten notwendig.
Die Entwicklung der auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildeten Wertberichtigungen ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen:
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Stand am 01.01. | 865 | 1.320 |
| Verbrauch | 0 | - 455 |
| Erstkonsolidierung | 2.501 | 0 |
| Zuführung | 125 | 0 |
| Stand am 31.12. | 3.491 | 865 |
Zum 31. Dezember 2015 ist ein Forderungsbestand in Höhe von T€ 31.369 (Vj.: T€ 36.718) weder einzelwertberichtigt noch überfällig. Hier deuteten zum Abschlussstichtag keine Anzeichen darauf hin, dass die Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen werden.
Die zum Bilanzstichtag in Zahlungsverzug befindlichen, aber nicht wertgeminderten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind wie folgt überfällig:
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| in T€ | 31.12.2015 | 31.122014 |
|---|---|---|
| 60 bis 90 Tage | 4.753 | 269 |
| 91 bis 120 Tage | 388 | 101 |
| ab 121 Tage | 13.704 | 8.359 |
Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 18.845 (Vj.: T€ 8.729), welche zum Berichtszeitpunkt überfällig waren, wurden keine Wertminderungen gebildet, da keine wesentliche Veränderung in der Kreditwürdigkeit dieser Schuldner festgestellt wurde und mit einer Tilgung der ausstehenden Beträge gerechnet wird. Der Konzern hält keine Sicherheiten für diese offenen Posten.
Die sonstigen finanziellen Vermögenswerte bestehen im Wesentlichen aus Forderungen gegenüber Filmförderanstalten sowie gegenüber dem Finanzamt aufgrund von Umsatzsteuerrückerstattungen.
Für eine Darstellung der Entwicklung des Eigenkapitals wird auf die Eigenkapitalveränderungstabelle verwiesen. Im Folgenden wird die Entwicklung des Eigenkapitals der Wild Bunch AG beschrieben.
Die außerordentliche Hauptversammlung vom 12. September 2014 hat Beschlüsse zu vier Kapitalmaßnahmen gefasst, von denen drei Maßnahmen im Geschäftsjahr umgesetzt werden konnten. Die vierte Maßnahme konnte bis zum 5. Februar 2015 erfolgreich durchgeführt werden.
Die erste Kapitalmaßnahme bestand in einer vereinfachten Herabsetzung des Grundkapitals von € 29.945.424 um € 22.459.068 auf € 7.486.356. Die vereinfachte Kapitalherabsetzung wurde durch Eintragung in das Handelsregister am 23. Oktober 2014 wirksam.
Im November 2014 wurde die zweite Kapitalmaßnahme, eine Barkapitalerhöhung durch Platzierung von 6.908.671 nennwertlosen Stückaktien, durchgeführt und mit Eintragung im Handelsregister am 26. November 2014 wirksam. Dadurch erhöhte sich das Grundkapital auf € 14.395.027.
Des Weiteren hat die Hauptversammlung vom 12. September 2014 die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sach- und / oder Bareinlagen um mindestens € 3.806.313 und maximal bis zu € 4.229.237 beschlossen. Die beschlossene Kapitalerhöhung wurde in Höhe von € 4.062.200 gegen Sacheinlage durchgeführt und mit Eintragung in das Handelsregister am 4. Dezember 2014 wirksam. Gegenstand der Sacheinlage waren die im Rahmen eines Umtauschangebots eingereichten 8 % Schuldverschreibungen aus der Optionsanleihe 2011/ 2016 einschließlich aufgelaufener noch nicht fälliger Zinsen. Das Grundkapital erhöhte sich dadurch auf € 18.457.227.
Am 5. Februar 2015 konnte die Wild Bunch AG die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 12. September 2014 beschlossene vierte Kapitalmaßnahme, eine Sachkapitalerhöhung im Umfang von € 55.872.788 durch Ausgabe von 55.872.788 jungen Aktien gegen Einbringung sämtlicher Anteile an der Wild Bunch S.A., Paris (Wild Bunch) erfolgreich durch Eintragung ins Handelsregister abschließen. Das Grundkapital erhöhte sich dadurch auf € 74.330.015.
Gemäß Hauptversammlungsbeschluss und Satzungsbestimmung hat die Wild Bunch AG eine Barkapitalerhöhung unter Ausschluss des Bezugsrechts am 17. Dezember 2016 durchgeführt. Insgesamt wurden 1.391.556 neue Aktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 ausgegeben, wodurch sich das Grundkapital um 1,88 % von € 74.330.015 auf € 75.721.571 erhöht hat. Die neuen Aktien wurden zu einem Ausgabepreis von € 2,05 pro Aktie ausgegeben, so dass der Gesellschaft ein Bruttoemissionserlös von rund € 2,85 Mio. zugeflossen ist. Der Erlös soll die Finanzierungstruktur der Gesellschaft stärken und zur Rückzahlung von Verbindlichkeiten sowie der weiteren Umsetzung der Wachstumspläne des Unternehmens verwendet werden.
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| Aktien | 31.12.2015 | 31.12.2014 |
|---|---|---|
| Aktien, 75.721.571 Stück | ||
| Genehmigtes Kapital (2015 / I) bis zu € 35.773.451 | 75.721.571 | 55.872.788 |
| Bedingtes Kapital (2015 / I) bis zu € 19.750.097 | ||
| Eigene Aktien | - 2.415 | 0 |
| 75.719.156 | 55.872.788 |
Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Es ist in nennwertlose Stückaktien eingeteilt.
Eigene Anteile werden in der Bilanz eigenkapitalmindernd erfasst. Die eigenen Anteile werden mit ihren Anschaffungskosten ausgewiesen.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 29. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den § 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Gesellschaft hat sich wiederum verpflichtet, keinen Handel mit den eigenen Aktien zu treiben und die eigenen Aktien nur unter bestimmten Umständen zu veräußern.
Am 31. Dezember 2015 weist die Gesellschaft 2.415 Stückaktien als eigene Anteile aus, auf die nominal € 2.415 bzw. ca. 0,0003 % des Grundkapitals am 31. Dezember 2015 entfallen.
Auf der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 wurde das bis dahin noch bestehende genehmigte Kapital 2012 / I aufgehoben, soweit von diesem kein Gebrauch gemacht worden war, und ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wodurch der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 29. Juni 2020 um einen Betrag von bis zu € 37.165.007,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015 / I). Das genehmigte Kapital wurde in 2015 zur Ausgabe von 1.391.556 neuen Aktien verwandt.
Auf der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 19,750,097 zu begeben. Das Bedingte Kapital 2015 / I wird nur verwendet, soweit die Inhaber der Wandlungs- oder Optionsrechte von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen. Die Eintragung des Bedingten Kapital 2015 / I in das Handelsregister erfolgte am 7. Juli 2015.
Die Erträge aus der Kapitalherabsetzung in 2014 in Höhe von € 22.459.068 wurden nach den aktienrechtlichen Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung in die Kapitalrücklage eingestellt. In 2014 reduzierte sich die Kapitalrücklage aufgrund der vereinfachten Kapitalherabsetzung in Höhe von € 7.244 für die von der Senator Entertainment AG gehaltenen eigenen Anteile. Bestehende Verlustvorträge in Höhe von € 70.787.535 wurden anschließend gegen die Kapitalrücklage gebucht. Die Pauschalvergütung an die Emissionsbank für die Kapitalherabsetzung betrug € 25.000.
Im November 2014 wurden 6.908.671 neue Aktien aus der Barkapitalerhöhung zu einem Bezugspreis von € 2,36 je neue Aktie platziert. Sämtliche Aktien von Senator haben einen rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00. Der Differenzbetrag von € 1,36 je neuer Aktie wurde in die Kapitalrücklage, abzüglich der Spitzenausgleichaufträge von T€ 3 und Emissionskosten eingestellt. Die Kosten enthalten eine Provision in Höhe von 5 % des Gesamtbruttoemissionserlöses (T€ 815) für die Übernahme- und Platzierungsprovision der Emissionsbank sowie eine Börseneinführungsprovision von 1 % des rechnerischen anteiligen Betrags am Grundkapital je zuzulassender Aktie (T€ 69). Des Weiteren wurde eine Backstop-Vergütung in Höhe von 7,5 % der Gesamtbruttoemissionserlöses (T€ 1.223) an Sapinda Entertainment Investment B.V., Amsterdam, Niederlande (Sapinda) gezahlt, welche sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet hatte, unter bestimmten marktüblichen Voraussetzungen, Neue Aktien, die nicht anderweitig bezogen wurden, nach Ablauf der Bezugsfrist der Kapitalerhöhung zum Bezugspreis selbst zu erwerben oder für den Bezug durch einen Dritten Sorge zu tragen. Des Weiteren fielen Rechts- und Beratungskosten in Bezug auf diese Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 390 an.
Die 4.062.200 neuen Aktien aus der Sachkapitalerhöhung im Dezember 2014 wurden zu einem Bezugspreis von € 2,36 je neue Aktien platziert. Der Differenzbetrag zwischen Bezugspreis und rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital wurde abzüglich der Börseneinführungsgebühr in Höhe von 1 % des rechnerischen anteiligen Betrags am Grundkapital je zuzulassender Aktie (T€ 40.622) in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Kosten für Rechs- und Beratungsleistungen sowie Börseneinführung im Zusammenhang mit dieser Sachkapitalerhöhung beliefen sich auf T€ 751.
Insgesamt wurden Kosten für die im Geschäftsjahr durchgeführten Kapitalmaßnahmen in Höhe von T€ 3.251 gegen die Kapitalrücklagen gebucht.
Die Wild Bunch AG, Berlin erwarb mit Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister am 5. Februar 2015 100 % der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich gegen Ausgabe von 55.872.788 neuen Aktien. Der Zeitwert bestimmt durch sich nach dem Kurs der Wild Bunch AG, Berlin am 5. Februar 2015 in Höhe von € 1,84 je Aktie, demnach € 33.961.267,68. Die Differenz zwischen Zeitwert und rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital je zugelassener Aktie wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.
Im Dezember 2015 wurden im Rahmen einer Barkapitalerhöhung 1.391.556 neue Aktien zu einem Bezugspreis von € 2,05 pro Aktie ausgegeben. Die Differenz zwischen Bezugspreis und rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von T€ 1.461 abzüglich Kosten von T€ 77 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt.
Die Anteile nicht beherrschender Gesellschafter entfallen auf die folgenden Gesellschaften:
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| in T€ | 31.12.2015 | 31.12.2014 |
|---|---|---|
| Bunch of Talents SAS, Paris, Frankreich | 3 | 32 |
| Elle Driver SAS, Paris, Frankreich | 72 | 75 |
| deutschfilm GmbH, Belin | 0 | 0 |
| Filmoline SAS, Paris, Frankreich | 201 | 231 |
| Versatile SAS, Paris, Frankreich | - 48 | - 36 |
| Vertigo SRL, Madrid, Spanien | - 671 | - 587 |
| Wild Bunch Germany GmbH, München | 443 | 281 |
| 0 | - 4 |
Nachfolgend werden zusammengefasste im Konzernabschluss enthaltene Finanzinformationen von Gesellschaften mit Anteilen ohne beherrschenden Einfluss dargestellt:
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Elle Driver SAS, Paris, Frankreich | ||
| Umsatzerlöse | 3.143 | 5.455 |
| Ergebnis | 59 | 144 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 4.168 | 4.690 |
| Langfristige Vermögenswerte | 359 | 555 |
| Kurzfristige Schulden | 3.024 | 3.647 |
| Langfristige Schulden | 61 | 95 |
| Cashflows | - 45 | 42 |
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Filmoline SAS, Paris, Frankreich | ||
| Umsatzerlöse | 4.228 | 3.431 |
| Ergebnis | - 796 | 378 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 4.947 | 3.020 |
| Langfristige Vermögenswerte | 1.383 | 4.827 |
| Kurzfristige Schulden | 4.814 | 5.506 |
| Langfristige Schulden | 12 | 13 |
| Cashflows | - 37 | - 4.320 |
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Vertigo s.r.l., Madrid, Spanien | ||
| Umsatzerlöse | 5.022 | 5.639 |
| Ergebnis | - 334 | - 874 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 2.691 | 1.518 |
| Langfristige Vermögenswerte | 11.287 | 10.076 |
| Kurzfristige Schulden | 17.188 | 15.106 |
| Langfristige Schulden | 2.324 | 1.342 |
| Cashflows | - 11 | 83 |
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Wild Bunch Germany GmbH, München | ||
| Umsatzerlöse | 23.088 | 19.281 |
| Ergebnis | 773 | 97 |
| Kurzfristige Vermögenswerte | 8.663 | 10.780 |
| Langfristige Vermögenswerte | 19.713 | 16.303 |
| Kurzfristige Schulden | 23.110 | 22.742 |
| Langfristige Schulden | 1.579 | 1.533 |
| Cashflows | 292 | - 956 |
Zum 31. Dezember 2015 betrug die Anteilsquote nicht beherrschender Gesellschafter an der deutschfilm GmbH 50 %, ihr Anteil am Konzernergebnis betrug € - 77. Deutschfilm GmbH wurde vollkonsolidiert in den Konzernabschluss der Wild Bunch AG einbezogen. Aufgrund der Verlustsituation der Gesellschaft wurde keine Ausschüttung vorgenommen.
Auf die Darstellung der Finanzinformationen der anderen Gesellschaften mit Minderheitengesellschaftern wird aus Wesentlichkeitsgründen verzichtet.
Die Wild Bunch AG unterliegt über die aktienrechtlichen Bestimmungen hinaus keinen weiter gehenden satzungsmäßigen oder vertraglichen Verpflichtungen zum Kapitalerhalt. Die im Rahmen der Unternehmenssteuerung von der Gesellschaft herangezogenen Finanzkennzahlen sind sowohl erfolgs- als auch cashflow-orientiert.
Vorrangiges Ziel des Wild Bunch-Managements ist die für eine Unternehmensfortführung sicherzustellende Liquidität. Zur Umsetzung des Ziels werden neben der absoluten Höhe des Bestandes an liquiden Mitteln die erwarteten Ein- und Auszahlungen durch einen Plan auf Wochenbasis sowie einem mittelfristigen Plan, der sich über einen dreijährigen Zeitraum erstreckt, überwacht.
Um flexibel sich bietende Eigenkapital- und Fremdfinanzierungsoptionen am Markt nutzen zu können, ist eine ausreichend hohe Eigenkapitalquote erforderlich. Dabei wird das wirtschaftliche Eigenkapital im Verhältnis zur Bilanzsumme überwacht. Die Eigenkapitalquote ist dabei das Verhältnis zwischen dem wirtschaftlichen Eigenkapital auf konsolidierter Basis und der Bilanzsumme. Das wirtschaftliche Eigenkapital setzt sich aus dem bilanziellen Eigenkapital sowie den Investitionszuschüssen zusammen.
Das wirtschaftliche Eigenkapital sowie die Eigenkapitalquote entwickelten sich wie folgt
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| in T€ | 31.12.2015 | 31.12.2014 |
|---|---|---|
| Bilanzielles Eigenkapital | 75.239 | 46.727 |
| Bilanzsumme | 339.060 | 285.392 |
| Eigenkapitalquote | 22,2 % | 16,4 % |
Der Konzern unterhält leistungsorientierte Altersversorgungspläne für alle anspruchsberechtigte Arbeitnehmer seiner Tochtergesellschaften in Frankreich. Der Konzern bilanziert bestehende gesetzliche Verpflichtungen zur Auszahlung von Abfertigungsrückstellungen ("Severance Payments") im Zeitpunkt der Beendigung von Arbeitsverhältnissen als langfristige Leistungen an Arbeitnehmer. Der Aufwand aus leistungsorientierten Altersversorgungsplänen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird anhand von versicherungsmathematischen Berechnungen ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgt auf der Grundlage von Annahmen in Bezug auf die Abzinsungssätze, erwartetes Renteneintrittsalter, künftige Lohn- und Gehaltssteigerungen, die Sterblichkeit und die künftigen Rentensteigerungen. Entsprechend der langfristigen Ausrichtung dieser Pläne unterliegen solche Schätzungen wesentlichen Unsicherheiten. Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen betrug zum 31. Dezember 2015 T€ 632 (2014: T€ 545).
Die aktuellen versicherungsmathematische Bewertungen des Barwerts der leistungsorientierten Verpflichtungen wurden zum 31. Dezember 2015 wie im Vorjahr von Valoria Conseil, Paris, Frankreich durchgeführt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung und der dazugehörige Dienstzeitaufwand wurden nach dem Verfahren der laufenden Einmalprämien ermittelt.
Die wichtigsten Annahmen, welche der versicherungsmathematischen Bewertung zugrunde gelegt wurden, sind:
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| % | 31.12.2015 | 31.12.2014 |
|---|---|---|
| Abzinsungssatz | 2,3 | 1,8 |
| Erwartete Gehaltssteigerung | 5,0 | 5,0 |
| Durchschnittliche Lebenserwartung der derzeitigen Arbeitnehmer beim Renteneintritt (in Jahren)* | 62 | 62 |
| Anzahl der Begünstigten Leistungsempfänger | 90 | 90 |
* basierend auf den anerkannten französischen Sterbetafeln
Die Netto - Pensionsaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
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| in T€ | 31.12.2015 | 31.12.2014 |
|---|---|---|
| Dienstzeitaufwand | ||
| Aktueller Dienstzeitaufwand | 40 | 49 |
| Nettozinsaufwand | 6 | 8 |
| Ertrag aus der Anpassung der Rückstellung | 0 | - 46 |
| Periodenaufwand | 46 | 11 |
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der Pensionsverpflichtung:
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung, 1.1. | 311 | 239 |
| Aktueller Dienstzeitaufwand | 40 | 49 |
| Zinsaufwand | 6 | 8 |
| Pensionszahlungen | 0 | - 30 |
| Versicherungsmathematische (Gewinne) und Verluste aus Änderungen finanzieller Annahmen | - 29 | 62 |
| Versicherungsmathematische (Gewinne) und Verluste aus Änderungen demographischer Annahmen | 0 | 14 |
| Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aus erfahrungsbedingten Anpassungen | 42 | 15 |
| Sonstige | 0 | - 46 |
| Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung, 31.12. | 370 | 311 |
Die folgende Übersicht zeigt die Entwicklung der im Eigenkapital erfassten versicherungsmathematische Gewinne und Verluste mit Bezug zur Pensionsverpflichtung:
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Im Eigenkapital erfasste versicherungsmathematische (Gewinne) und Verluste, 1.1. | 171 | 79 |
| Versicherungsmathematische (Gewinne) und Verluste in 2015 | 13 | 92 |
| Im Eigenkapital erfasste versicherungsmathematische (Gewinne) und Verluste, 31.12. | 184 | 171 |
Nachfolgend wird eine quantitative Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Annahmen zum 31. Dezember 2015 dargestellt.
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| Annahme | Zins-Sensitivität | |
|---|---|---|
| Szenario | Erhöhung um 0,50 % |
Rückgang um 0,50 % |
| --- | --- | --- |
| Auswirkung auf die leistungsorientierte Verpflichtung (in T€) | - 26 | +29 |
Die vorstehende Sensitivitätsanalyse wurde mittels eines Verfahrens durchgeführt, das die Auswirkung realistischer Änderungen der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierte Verpflichtung extrapoliert.
Die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland wird als "State Plan" im Sinne von IAS 19.32 als gemeinschaftlicher Plan mehrerer Arbeitgeber behandelt. Insgesamt sind im Geschäftsjahr 2015 für die Mitarbeiter der Inlandsgesellschaften T€ 188 (2014: T€ 49) vom Arbeitgeber an den Rentenversicherungsträger gezahlt und im Aufwand erfasst worden (Arbeitgeberanteil).
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| in T€ | Stand 01.01.2015 | Veränderung Konsolidierungskreis | Verbrauch | Auflösung | Zuführung | Stand 31.12.2015 |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Personalrückstellungen | 0 | 295 | 158 | 41 | 14 | 109 |
| Drohverlustrückstellungen | 0 | 11.735 | 2.007 | 2.258 | 194 | 7.663 |
| Retourenrückstellungen | 0 | 531 | 216 | 0 | 0 | 315 |
| Prozesskostenrückstellungen | 304 | 869 | 4 | 0 | 0 | 1.169 |
| Sonstige Rückstellungen | 691 | 308 | 210 | 0 | 115 | 905 |
| 996 | 13.737 | 2.402 | 2.595 | 323 | 10.161 |
Die Rückstellungen für Retouren wurden für Risiken von erwarteten Waren-Retouren aus Blu-ray- und DVD-Verkäufen gebildet. Die Rückstellung für Retouren basiert auf der Analyse von vertraglichen sowie gesetzlichen Verpflichtungen und historischen Entwicklungen sowie der Erfahrung des Konzerns.
Die Drohverlustrückstellungen sind unter Punkt 16 "Immaterielle Vermögenswerte" erläutert.
Der Konzern erwartet, dass die sonstigen Rückstellungen bis auf TEUR 295 innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden.
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| % | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Anleihen | 15.083 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 73.494 | 105.056 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 2.000 | 0 |
| 90.577 | 105.056 |
Analyse der Fälligkeit finanzieller Verbindlichkeiten:
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| 1 Jahr | 1-5 Jahre | 5+ Jahre | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Buchwert 31.12.2015 | Tilgung | Zinsen | Tilgung | Zinsen | Tilgung |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Anleihen | 15.083 | 15.225 | 480 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 73.494 | 46.999 | 2.392 | 26.495 | 1.948 | 0 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 2.000 | 2.000 | 40 | 0 | 0 | 0 |
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| 5+ Jahre | |
|---|---|
| in T€ | Zinsen |
| --- | --- |
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Anleihen | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 0 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 0 |
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| 1 Jahr | 1-5 Jahre | 5+ Jahre | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Buchwert 31.12.2014 | Tilgung | Zinsen | Tilgung | Zinsen | Tilgung |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Anleihen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 105.056 | 61.133 | 2.457 | 37.418 | 4.875 | 6.505 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
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| 5+ Jahre | |
|---|---|
| in T€ | Zinsen |
| --- | --- |
| Originäre finanzielle Verbindlichkeiten | |
| Anleihen | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 717 |
| Sonstige Finanzverbindlichkeiten | 0 |
Im Geschäftsjahr zahlte die Wild Bunch AG nicht besicherte Teilschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von T€ 10.000 zurück. Die Schuldverschreibungen wurden bis zum Tag der Rückzahlung mit jährlich 12 % verzinst und wurden zu 101,5 % ihres Nennbetrags am 25. März 2015 zurückgezahlt. Die Emittentin zahlte der quirin bank eine Platzierungsprovision in Höhe von 5,26 % des Bruttoemissionsvolumens für die Platzierung der Schuldverschreibung. Der Tranchen-Platzierungspreis betrug 95,00 bzw. 97,33 % des Nennbetrags. Der effektive Zinssatz der beiden Anleihetranchen betrug 27,22 % bzw. 28,53 % p. a.
Die Wild Bunch AG hat am 25. März 2015 die im Rahmen einer Privatplatzierung angebotene Anleihe erfolgreich platziert. Institutionelle Investoren zeichneten Anleihen mit einer Laufzeit von 12 Monaten im Gesamtnennbetrag von etwa € 11,8 Mio. Am 25. Juni hat die Wild Bunch AG die Platzierung der restlichen Teilschuldverschreibung aus der im März 2015 begebenen und auf insgesamt € 15 Mio. ausgestellten Anleihe erfolgreich abgeschlossen. Institutionelle Investoren zeichneten die noch ausstehenden Teilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von € 3,2 Mio. Die Erlöse dienen der Sicherung der Liquidität, der Rückführung der bestehender Anleihe in Höhe von € 10,0 Mio., die im März 2015 fällig war, dem Rückerwerb der noch ausstehenden Anleihe aus 2011 in Höhe von € 0,4 Mio., sowie der Finanzierung des laufenden Geschäfts. Die Emittentin zahlte der quirin bank eine Platzierungsprovision in Höhe von T€ 450 für die Platzierung der Schuldverschreibung. Der effektive Zinssatz der beiden Anleihetranchen betrug 15,8 %.
Am 24. März 2016 zahlte die Wild Bunch AG die ausstehende Anleihe zu 101,5 % des Nennbetrags einschließlich Zinsen vollständig zurück. Der Mittelabfluss betrug € 15,7 Mio.
In 2015 wurde ein Geldmarktkredit in Höhe von € 10,0 Mio. (Vj.: € 10,0 Mio.) mit mehrjähriger Laufzeit mit der britischen Niederlassung der israelischen Bank Leumi (UK) plc, London, um eine Laufzeit von sechs Monaten verlängert und auf € 15,0 Mio. erhöht. Der Rahmenkredit ermöglicht es den Gesellschaften der Wild Bunch AG und den deutschen Tochtergesellschaften, Forderungen aus Verwertungsverträgen über bis zu 2 Jahre zwischenzufinanzieren und so den Zeitraum der Bindung eigenen Kapitals zu minimieren. Die Verzinsung des Darlehens betrug bis zur Verlängerung im Geschäftsjahr 5,30 % danach 4,80 %. Laut Kreditvertrag erhält die Bank mindestens einen Zins von 1,30 % + 4,00 % Margin bzw. 1,30 % + 3,5 % Margin solange der LIBOR unter 1,30 % liegt, steigt der LIBOR über 1,30 % errechnet sich der Zinssatz aus LIBOR + 3,50 % Margin. Zum Bilanzstichtag wurde der Kreditrahmen in Höhe von T€ 5.782 in Anspruch genommen. Zusätzlich berechnet die Bank eine Avalgebühr in Höhe von 0,75 % p. a. wenn das Darlehen mehr als 50 % der Kreditline beträgt und 1,5 % p. a. wenn die Inanspruchnahme unter 50 % der Kreditlinie liegt. Der Kredit wurde mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie mit immateriellen Vermögenswerten und den Geschäftsanteilen an der Senator MovInvest GmbH besichert.
Zum Bilanzstichtag bestanden bei den operativen Konzerngesellschaften der Wild Bunch AG folgende Darlehensverbindlichkeiten:
Zugunsten der Wild Bunch SA und der Continental Films SAS bestand im Geschäftsjahr 2015 ein im Jahr 2013 über T€ 20.000 gewährtes und im Jahr 2015 angepasstes Darlehen zur Refinanzierung des Citi Loans. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 22. Oktober 2018 und ist neben der Zahlung einer Commitment-Fee von 1,75 % mit 2,75 % über EURIBOR (12M) verzinst. Das Darlehen bestand zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 13.125. In gleicher Höhe ist dieses Darlehen besichert durch von der Continental Film SAS gehaltene Filmrechte sowie durch Abtretung von Erträgen aus der Auswertung dieser Filme.
Darüber hinaus hat die Wild Bunch S.A. im Geschäftsjahr 2015 einen im Jahr 2013 von einem französischen Bankenkonsortium, bestehend aus den Geschäftsbanken Natixis Coficine ("Coficine"; Lead Manager), Banque Palatine ("Bank Palatine"), der Banque Espirito Santo et de la Venetie ("BESV") und Banque Neuflize OBC ("OBC"; Banken gemeinsam der "Bankenpool"), gewährten Working-Capital Kreditrahmen bis zum 22. Oktober 2018 verlängert. Der Kreditrahmen beträgt T€ 10.000, der Zinssatz beträgt 2,75 % über EURIBOR (12M) neben einer Commitment-Fee von 1,75 %. Das Darlehen wird durch eine Verpfändung von Aktien von Wild Bunch S.A.-Tochtergesellschaften sowie durch Beteiligung an den Einnahmen der Verwertung von Filmen aus den Continental Films SAS und Wild Bunch S.A. Filmbibliotheken besichert, die vor dem 31. Dezember 2014 herausgebracht wurden.
Des Weiteren bestand im Geschäftsjahr seitens des Bankenpools zugunsten der Wild Bunch S.A. und der Continental Films SAS ein Akquisitionskredit, der im Jahr 2012 ursprünglich über T€ 20.000 und dann um T€ 8.000 auf T€ 28.000 gewährt wurde und eine Laufzeit bis zum 30. September 2016 hat. Dieses Darlehen ist durch Filmrechte in Höhe von T€ 13.193 in Anspruch genommen und entsprechend durch filmrechte besichert.
Am 13. Februar 2015 hat die Wild Bunch S.A. mit Coficine einen Darlehensvertrag mit einer Kreditlinie von T€ 2.200 zum Erwerb unterschiedlicher Filme abgeschlossen, die sie unterjährig mit Zustimmung von Coficine um T€ 874 auf insgesamt T€ 3.074 erhöhte. Das Darlehen ist zu einem Zinssatz von 2,00 % über EURIBOR verzinst und wurde gegen eine Commitment Fee in Höhe von 1,00 % des Gesamtdarlehensbetrages gewährt und durch die Verpfändung von Filmrechten und die Abtretung von Einnahmen aus dem erworbenen Filmen besichert. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis zum 13. Februar 2017. Zum Bilanzstichtag ist noch ein Darlehensbetrag in Höhe von T€ 1.529 zurückzuzahlen.
Zudem nutzte die Wild Bunch S.A. im Geschäftsjahr im Umfang von T€ 748 ein sog. Overdraft-Darlehen bei der Bank Palatine, welches der Wild Bunch S.A. in Höhe von T€ 750 zu einem Zinssatz von 1,5 % über EURIBOR (3M) zur Verfügung steht. Zum Bilanzstichtag, der zugleich das Ende der Darlehenslaufzeit darstellt, war das Darlehen noch in Höhe von T€ 748 zurückzuführen. Die Wild Bunch S.A. hat mit der Bank Palatine entsprechende Vereinbarungen über eine Stundung der Fälligkeit dieses Darlehens vereinbart.
Ein weiteres Darlehen in Höhe von T€ 2.000 stellte Bank Palatine der Wild Bunch S.A. im Geschäftsjahr mit einer Laufzeit bis zum 10. Juli 2016 und einem Zinssatz von 2,00 % über EURIBOR (3M) zur Verfügung. Zum Bilanzstichtag war das Darlehen noch in Höhe von T€ 1.022 zurückzuführen. Die Wild Bunch SA stellte zur Auszahlung des Darlehens Sicherheiten (Einnahmen aus der Verwertung bestimmter Filme) in Höhe von T€ 1.022 der Bank zur Verfügung.
Zudem nahmen die Wild Bunch S.A., die Wild Bunch Distribution SAS und die Wild Side Films SAS im Geschäftsjahr einen Kontokorrentkredit von T€ 3.000 bei der OBC zu einem Zinssatz von 2,00 % über EURIBOR (3M) in Anspruch. Das Darlehen hat eine unbestimmte Laufzeit. Zum Bilanzstichtag war das Darlehen noch in Höhe von T€ 3.000 zurückzuführen. Die Wild Bunch SA stellte zur Auszahlung des Darlehens Rechte und Einnahmen an gewissen Filmen als Sicherheiten in Höhe des Kreditrahmens. Ein weiterer Kreditrahmen bestand im Geschäftsjahr mit OBC in Höhe von T€ 500, welcher von Wild Bunch S.A. in Höhe von T€ 132 zum Bilanzstichtag genutzt wurde. In gleichem Umfang hat Wild Bunch S.A. Sicherheiten gestellt.
Für den Erwerb des Films "Red Turtle" stellte die BESV der Wild Bunch SA eine Filmakquisitionsdarlehen in Höhe von T€ 1.869 zur Verfügung. Das Darlehen ist mit 2,15 % über EURIBOR (3M) verzinst und hat eine Laufzeit bis zum 24. Dezember 2016. Wild Bunch SA zahlte für die Bereitstellung an BESV eine Commitment-Fee in Höhe von 0,25 % der Darlehenssumme. Die Wild Bunch SA stellte zur Auszahlung des Darlehens Sicherheiten in Höhe von T€ 1.815, hauptsächlich durch Abtretung von Einnahmen aus und Rechten an dem finanzierten Film.
Zudem nutzte die Wild Bunch S.A. im Geschäftsjahr einen weiteren Kontokorrentkredit der Bank HSBC, welches diese in Höhe von T€ 1.000 zu einem Zinssatz von 2,50 % über EURIBOR (3M) gewährte. Zum Bilanzstichtag war das Darlehen noch in Höhe von T€ 999 zurückzuführen. Die Wild Bunch SA stellte zur Auszahlung des Darlehens Sicherheiten in Höhe von T€ 999.
Die Bank BNP stellte der Wild Bunch S.A. im Geschäftsjahr einen Kontokorrentkredit in Höhe von T€ 1,500 zu einem Zinssatz von 2,50 % über EURIBOR (3 m) zur Verfügung, welchen die Wild Bunch S.A. in Höhe von T€ 1.498 in Anspruch nahm. Zum Bilanzstichtag war das Darlehen noch in eben-dieser Höhe zurückzuführen. Die Wild Bunch SA stellte zur Auszahlung des Darlehens Sicherheiten in Höhe von T€ 1.498.
Zugunsten der Wild Bunch SA bestand im Geschäftsjahr ein von der Coficine gewährtes Akquisitionsdarlehen in Höhe von T€ 3.040 und einer Laufzeit bis zum 11. März 2016. Dieses Darlehen, welches mit 2,00 % über EURIBOR (12M) verzinst ist und gegen eine Commitment-Fee von 1,00 % gewährt wurde ist zum Bilanzstichtag durch die Abtretung von Einnahmen aus bestimmten Film ein Höhe von T€ 726 besichert.
Zugunsten der Wild Bunch SA bestand im Geschäftsjahr ein von der Coficine im Jahr 2014 gewährtes Akquisitionsdarlehen in Höhe von T€ 5.000 mit einer Laufzeit bis zum 30. Dezember 2015. Dieses Darlehen, welches mit 2,00 % über EURIBOR (12M) verzinst ist und gegen eine Commitment-Fee von 1,00 % gewährt wurde, ist zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 1.575 in Anspruch genommen und durch die Abtretung von Einnahmen aus bestimmten Film entsprechend besichert.
Des Weiteren bestand im Geschäftsjahr zugunsten der Wild Bunch S.A. eine revolvierende Kreditlinie seitens der Banken Coficine und OBC zur Akquisition diverser Filmtitel. Der Kreditrahmen beträgt T€ 7.000 bei einer Verzinsung von 2,00 % über EURIBOR (12M) und einer zu leistenden Commitment-Fee von 1,00 %. Das Darlehen besteht zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 5.477 und ist durch die Abtretung von Vertriebsrechten an und Einnahmen aus bestimmten Filmen entsprechend besichert.
Zudem bestand im Geschäftsjahr zugunsten der Wild Bunch S.A. ein Darlehen bei der Coficine in Höhe von T€ 7.300, welches von der Wild Bunch S.A. im Umfang von T€ 6.084 genutzt wurde.
Schließlich bestand im Geschäftsjahr zugunsten der Wild Bunch S.A. ein Darlehensrahmen bei Coficine in Höhe von T€ 6.340, welcher von der Wild Bunch S.A. in Höhe von T€ 2.776 in Anspruch genommen wurde. Das Darlehen ist mit 2,00 % über EURIBOR (12M) verzinst und unterliegt einer Commitment-Fee in Höhe von 1,00 %. Das Darlehen ist seitens der Wild Bunch S.A. in Höhe des in Anspruch genommenen Anteils besichert.
Zugunsten der Continental Films SAS bestand im Geschäftsjahr ein von der Coficine gewährtes Darlehen in Höhe von T€ 8.000 mit einer Laufzeit bis zum 16. März 2016. Dieses Darlehen, welches mit 2,00 % über EURIBOR (12M) verzinst ist und gegen eine Commitment-Fee von 1,00 % gewährt wurde, ist zum Bilanzstichtag durch die Abtretung von Einnahmen aus bestimmten Film in Höhe von T€ 226 in Anspruch genommen und in entsprechender Höhe besichert.
Des Weiteren bestand zugunsten der Continental Films SAS ein Darlehen seitens der Coficine in Höhe von T€ 500, welches mit 2,00 % über EURIBOR (12M) verzinst ist und gegen eine Commitment-Fee von 1,00 % gewährt wurde, und welches zum Bilanzstichtag durch die Abtretung von Einnahmen aus bestimmten Film in Höhe des Kreditrahmens besichert ist.
Zugunsten der BIM Distribuzione Srl bestand im Geschäftsjahr ein Darlehen mit der Banca Nationale di Livoro ("BNL") in der Höhe von T€ 858 unter dem gegen einen Zinssatz von 2,06 % Ansprüche aus TV-Verkäufen forfaitiert werden.
Zudem bestand im Geschäftsjahr ein weiteres Darlehen mit BNL in Höhe von T€ 500, bei dem gegen einen Zinssatz von 2,81 % Ansprüche aus sonstigen Verträgen forfaitiert werden.
Zugunsten der Vértigo Srl bestanden im Geschäftsjahr zwei unbesicherte operative Darlehen bei der Banco Santander in Höhe von T€ 20 und T€ 16 zu jeweils fixen Zinssätzen von 7,15 %.
Des Weiteren bestand zugunsten der Vertigo Srl ein unbesichertes Darlehen bei der Bank BBVA in Höhe von T€ 365 zu einem variablen Zinssatz von 5,39 %.
Zudem bestanden bei der Bank Ibercaja zugunsten der Vertigo Srl drei diskontierte Forfaitierungslinien für Erträge bis zu T€ 140 aus dem TV-Verkauf des Film "DTS" verzinst mit 2,45 %, für Erträge aus dem Film "Kiki" bis zu T€ 790 verzinst mit 2,00 % und für Erträge aus dem TV-Verkauf des Films "Blood Father" bis zu T€ 360 verzinst mit 3,37 %. Die Darlehen sind in gewährter Höhe besichert.
Zudem bestand bei der Bank Banca Sabadell zugunsten der Vertigo Srl eine diskontierte Forfaitierungslinie für Erträge bis zu T€ 270 aus dem TV-Verkauf des Film "Philomena" verzinst mit 5,8 %.
Die Senator Film Köln GmbH, Köln, erhielt im Oktober 2014 ein Zwischenfinanzierungsdarlehen für das Projekt EIN ATEM. Die Kreditlinie beträgt T€ 1.000 und wurde zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 350 in Anspruch genommen. Der Zinssatz lag im Geschäftsjahr bei 6,67 % p. a. (EURIBOR zuzüglich einer Marge von 6,50 %). Des Weiteren steht der Bank eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,50 % p. a. ab dem dritten Monat nach Vertragsschluss zu. Besichert wurde der Kredit mit den Ansprüchen gegen Filmförderanstalten und gegen die Senator Film Verleih GmbH, Berlin sowie durch die Abtretung sämtlicher Filmrechte und der Sicherungsübereignung von Material des zwischenfinanzierten Filmprojekts.
Im September 2015, erhielt die Senator Film Production GmbH, Berlin, ein weiteres Produktionsdarlehen für die Zwischenfinanzierung des Projekts OLAF IN LOVE. Die Kreditline beträgt T€ 1.040 und wird zum 31. Dezember mit T € 305 in Anspruch genommen. Der Zinssatz lag im Geschäftsjahr bei 4,25 % p. a. Des Weiteren steht der Bank eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,50 % p. a. zu für den nicht in Anspruch genommen Betrag. Besichert wurde der Kredit mit den Ansprüchen gegen Filmförderanstalten und gegen die Wild Bunch Germany GmbH, München, sowie durch die Abtretung sämtlicher Filmrechte und der Sicherungsübereignung von Material des zwischenfinanzierten Filmprojekts.
Am 16. November 2015 schlossen die Wild Bunch AG und Sapinda Asia Ltd., Tortola, British Virgin Islands einen Darlehensvertrag unter dem die Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich, eine Tochtergesellschaft der Wild Bunch AG eine Auszahlung der Darlehenssumme in Höhe von € 2 Mio. erhalten hat. Der Darlehenszins beträgt 2 % p. a. und ist zahlbar zum 31. Dezember 2016 bzw. zu einem früheren Zeitpunkt, wenn das Darlehen in eine Unternehmensanleihe gewandelt wird.
Der Wert der besicherten Aktiva beträgt ca. € 73 Mio. (Vj.: € 105 Mio.).
Darüber hinaus bestehen im Konzern keine Kreditlinien.
Die zum 31. Dezember 2014 bestehenden langfristigen Finanzverbindlichkeiten waren durch die folgenden Inanspruchnahmen, Zinssätze und Fälligkeiten gekennzeichnet:
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| 31.12.2015 in T€ |
Zinssatz effektiv in % |
Fälligkeit | |
|---|---|---|---|
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | |||
| Bank Leumi | 944 | 5,3 | Januar 2017 |
Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus Lizenzgeberabführungen sowie Rückzahlungen an Filmförderanstalten.
Das Eigenkapital des Wild Bunch-Konzerns veränderte sich im Geschäftsjahr durch die durchgeführten Kapitalmaßnahmen um T€ 2.853 (siehe Punkt 23 bis Punkt 25) sowie durch das Gesamtergebnis in Höhe von T€ - 7.052.
Wild Bunch weist den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit in Übereinstimmung mit IAS 7 "Kapitalflussrechnung" nach der indirekten Methode aus, nach der der Gewinn oder Verlust der Periode um die Auswirkungen nicht zahlungswirksamer Transaktionen, um Abgrenzungen der Mittelzu- oder Mittelabflüsse aus laufender Geschäftstätigkeit in der Vergangenheit oder der Zukunft und um Ertrags- oder Aufwandsposten in Verbindung mit dem Cashflow aus Investitions- oder Finanzierungstätigkeit angepasst wird.
Bei den liquiden Mitteln (Finanzmittelfonds) handelt es sich um Kassenbestände und Bankguthaben sowie Bankverbindlichkeiten, soweit es sich um Kontokorrentkonten handelt.
Im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit sind folgende Ein- und Auszahlungen enthalten:
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Gezahlte Ertragsteuern | 2.895 | 3.528 |
| Erhaltene Ertragsteuern | 17 | 0 |
| Gezahlte Zinsen | 6.695 | 3.476 |
| Erhaltene Zinsen | 18 | 263 |
Der Abfluss liquider Mittel aus Investitionstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus Investitionen in Filmverwertungsrechte und andere immaterielle Vermögenswerte.
Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ist im Wesentlichen geprägt durch die im Dezember durchgeführte Barkapitalerhöhung (siehe Punkt 23 bis Punkt 24) sowie durch die Veränderung des Konsolidierungskreises. Zu weiteren Informationen zu den Finanzverbindlichkeiten verweisen wir auf Punkt 29.
Zum Zweck der Unternehmenssteuerung ist der Konzern in die folgenden zwei berichtspflichtigen Geschäftssegmente unterteilt:
1. Das Geschäftssegment "Internationaler Vertrieb und Verleih" beinhaltet den Vertrieb von Filmen.
2. Das Geschäftssegment "Sonstiges" umfasst Filmproduktionen und den Musikbereich sowie das Betreiben einer VOD-Plattform und sonstige Aktivitäten.
Die Betriebsergebnisse der Geschäftseinheiten werden jeweils vom Vorstand überwacht, um Entscheidungen über die Verteilung der Ressourcen zu fällen und um die Ertragskraft der Einheiten zu bestimmen. Die Entwicklung der Segmente wird anhand des Ergebnisses beurteilt und in Übereinstimmung mit dem Ergebnis im Konzernabschluss bewertet.
Die Aktivitäten des Wild Bunch-Konzerns erstrecken sich im Wesentlichen auf Frankreich, Italien, Spanien, Deutschland und Österreich.
Im Geschäftsjahr wurde mit keinem Geschäftspartner Umsatzerlöse von mehr als 10 % getätigt.
Die Ergebnisse aller Segmente blieben hinter den Erwartungen des Vorstandes.
Der Wild Bunch-Konzern führt den Großteil seiner Geschäfte in den folgenden Geschäftsfeldern durch:
a. Internationaler Vertrieb und Verleih
b. Sonstige.
Das Segment Internationaler Vertrieb und Verleih beinhaltet den Weltvertrieb sowie die Auswertung von Filmen in Kinos in Frankreich, Italien, Spanien, Deutschland und Österreich sowie die Auswertungen von Kinofilmen im Fernsehen und auf Video und DVD. Im Segment Sonstige werden Filmproduktionen von Kinofilmen, die Musik-Aktivitäten sowie die Geschäftsaktivitäten der VOD-Plattform zusammengefasst.
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| Internationaler Vertrieb und Verleih | Sonstige | Gesamt | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | 2015 | 2014 | 2015 | 2014 | 2015 | 2014 |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Umsatzerlöse | 115.228 | 127.353 | 3.701 | 3.022 | 118.929 | 130.375 |
| Sonstige filmbezogene Erträge | 6.934 | 11.834 | 854 | 2.762 | 7.788 | 14.596 |
| Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen | - 104.679 | - 131.279 | - 4.645 | - 3.753 | - 109.324 | - 135.032 |
| Segmentgewinn / -verlust | 17.483 | 7.908 | - 89 | 2.031 | 17.393 | 9.939 |
| Sonstige betriebliche Erträge | 5.494 | 2.405 | ||||
| Verwaltungsaufwendungen | - 24.589 | - 17.395 | ||||
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | - 912 | - 262 | ||||
| Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern | - 2.614 | - 5.313 | ||||
| Finanzerträge | 2.205 | 1.932 | ||||
| Finanzaufwendungen | - 8.396 | - 4.698 | ||||
| Equity-Ergebnis | 126 | 68 | ||||
| Ergebnis vor Steuern | - 8.679 | - 8.013 |
Die damit verbundenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie die Finanzinvestitionen in dem jeweiligen Segment lassen sich wie folgt aufgliedern:
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Vermögenswerte | ||
| Internationaler Vertrieb und Verleih | 308.267 | 277.423 |
| Sonstige | 30.793 | 7.969 |
| Summe | 339.060 | 285.392 |
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Verbindlichkeiten | ||
| Internationaler Vertrieb und Verleih | 227.751 | 233.088 |
| Sonstige | 36.070 | 5.577 |
| Summe | 263.821 | 238.665 |
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Investitionen | ||
| Internationaler Vertrieb und Verleih | 65.625 | 64.136 |
| Sonstige | 1.832 | 8 |
| Summe | 67.457 | 64.144 |
Die Segmentdaten wurden auf der Grundlage der im Konzernabschluss angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ermittelt.
Das Segmentvermögen stellt das betriebsnotwendige Vermögen der einzelnen Segmente dar.
In den Segmentschulden sind die operativen Schulden und Rückstellungen der einzelnen Segmente enthalten.
Investitionen beinhalten die Ausgaben für immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen.
Der Konzern konnte Umsatzerlöse in den folgen geographischen Regionen erzielen:
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Umsatzerlöse | ||
| Frankreich | 66.358 | 89.984 |
| Sonstige | 52.571 | 40.392 |
| Summe | 118.929 | 130.376 |
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Vermögenswerte | ||
| Frankreich | 249.049 | 214.069 |
| Sonstige | 90.011 | 71.323 |
| Summe | 339.060 | 285.392 |
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Investitionen | ||
| Frankreich | 41.153 | 44.956 |
| Sonstige | 26.304 | 19.187 |
| Summe | 67.457 | 64.144 |
Der beizulegende Zeitwert der Finanzinstrumente wurde durch Abzinsung der erwarteten künftigen Cashflows unter Verwendung von marktüblichen Zinssätzen ermittelt und entspricht annähernd dem Buchwert.
Der Wild Bunch-Konzern verwendet Devisenterminkontrakte, um sich gegen einen Teil der Transaktionsrisiken abzusichern. Der Zeitraum, für den die Devisenterminkontrakte abgeschlossen werden, entspricht dem Zeitraum, in dem ein Fremdwährungsrisiko der zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle besteht, in der Regel ein bis zwölf Monate. Die Devisenterminkontrakte werden mit dem beizulegenden Zeitwert zum Bilanzstichtag bewertet.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten:
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| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Buchwert | Fortgeführte Anschaffungskosten | beizulegender Zeitwert | Buchwert | Fortgeführte Anschaffungskosten | beizulegender Zeitwert |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 50.692 | 50.692 | 41.065 | 41.065 | ||
| Sonstige finanzielle Vermögenswerte | ||||||
| Forderungen aus ausgereichten Darlehen und sonstige Forderungen | 29.644 | 29.595 | 49 | 19.011 | 19.011 | |
| Liquide Mittel | 8.639 | 8.639 | 38.916 | 38.916 | ||
| Summe | 88.975 | 88.916 | 49 | 98.992 | 98.992 |
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| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Buchwert | Fortgeführte Anschaffungskosten | beizulegender Zeitwert | Buchwert | Fortgeführte Anschaffungskosten | beizulegender Zeitwert |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Finanzielle Verbindlichkeiten | ||||||
| Finanzverbindlichkeiten | 90.577 | 90.577 | 105.056 | 105.056 | ||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 86.810 | 86.810 | 64.582 | 64.582 | ||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | 32.036 | 32.036 | 21.688 | 21.688 | ||
| Summe | 209.423 | 209.423 | 191.326 | 191.326 |
Die Fremdwährungsderivate werden als finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Alle anderen Finanzinstrumente sind in der Kategorie Kredite und Forderungen enthalten und werden entsprechend der Effektivzinsmethode bilanziert.
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| 31.12.2015 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | Buchwert | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||
| Derivative Finanzinstrumente | 49 | 49 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten | ||||
| Währungssicherungsgeschäfte | 0 | 0 | 0 | 0 |
Weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr gab es Umbuchungen zwischen den Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert der Stufe 1 und Stufe 2.
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| 31.12.2014 | ||||
|---|---|---|---|---|
| in T€ | Buchwert | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||
| Derivative Finanzinstrumente | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden | ||||
| Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten Währungssicherungsgeschäfte | 0 | 0 | 0 | 0 |
Der Konzern unterliegt aufgrund seiner operativen Tätigkeit den folgenden Risiken:
| ― | Kreditrisiken, |
| ― | Liquiditätsrisiken, |
| ― | Marktrisiken. |
Unter den Marktrisiken werden auch Risiken aus der Veränderung von Zinssätzen erfasst.
Im Folgenden werden
| ― | die Risiken der jeweiligen Risikokategorie aufgeführt, die von Wild Bunch als für den Konzern relevant identifiziert wurden, |
| ― | die Ziele, Regeln und Prozesse zur Risikoidentifizierung und zum Umgang mit den Risiken des Wild Bunch-Konzerns beschrieben. |
Der Wild Bunch-Konzern hat einen zentralen Ansatz des finanziellen Risikomanagements in Portfolioform zur Identifizierung, Messung und Steuerung von Risiken. Die Risikopositionen ergeben sich aus den konzernweit vorgenommenen und geplanten zahlungswirksamen Ein- und Ausgängen als Marktrisiken, betreffend Zinssatz-, Preis- und Wechselkursänderungen. Zins- und Preisänderungsrisiken werden durch die Mischung von Laufzeiten sowie von fest- und variabel verzinslichen Positionen gesteuert.
Unter Kreditrisiko wird das Risiko des Zahlungsausfalls eines Kunden oder Vertragspartners des Wild Bunch-Konzerns verstanden, welches dazu führt, dass in der Konzernbilanz ausgewiesene Vermögenswerte, Finanzanlagen oder Forderungen einer Wertberichtigung unterzogen werden müssen. Demnach ist das Risiko auf den Buchwert dieser Vermögenswerte beschränkt.
Kreditrisiken resultieren im Wesentlichen aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Kreditwürdigkeit der jeweiligen Kunden wird von den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen regelmäßig überwacht.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zum 31. Dezember 2014 nicht wertberichtigt waren, lagen keine Anhaltspunkte für Zahlungsausfälle vor.
Stichtagsbezogen bestehen für die Wild Bunch-Gruppe keine Liquiditätsprobleme. Es wird jedoch angestrebt, die Marktposition zu halten bzw. auszubauen, wofür erhebliche finanzielle Mittel benötigt werden, um die erworbenen Filmrechte entsprechen zu vermarkten. Sollten sich die erwarteten Ergebnisbeiträge dieser Erwerbe nicht wie geplant entwickeln und das operative Geschäft der Tochtergesellschaften deutlich hinter den Erwartungen zurückbleiben, hängt die Fortführung der Gesellschaft Ende 2017 davon ab, dass die Aufnahme weiterer Mittel im erforderlichen Umfang gelingt. Aufgrund der zum Stichtag bestehenden Finanzierungsvereinbarungen gehen wir auf der Basis einer konservativen Erfolgs- und Liquiditätsplanung kurzfristig von keiner liquiditätsbezogenen Bestandgefährdung aus.
Aus dem Ein- und Verkauf in Fremdwährung können sich je nach Entwicklung des Wechselkurses Risiken für die Gesellschaft ergeben. Der Einkauf kann wechselkursbedingt teurer werden und der Verkauf in Fremdwährung kann zu einem in € geringeren Umsatz führen.
Größere Fremdwährungsrisiken ergeben sich bei Wild Bunch im Wesentlichen aus Einkäufen in US-Dollar. Im Vorjahr wurden diverse Sicherungsgeschäfte abgeschlossen, die sich auf Fremdwährungskäufe im Geschäftsjahr bezogen, um das Fremdwährungsrisiko zu reduzieren.
Sensitivitätsanalysen nach IFRS 7 wurden für Bilanzpositionen in US-Dollar mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Wenn das Wechselkursniveau zum Bilanzstichtag um 10 % höher bzw. niedriger gewesen wäre, wäre das Ergebnis T€ 27 bzw. T€ 25 (Vj.: T€ 0 bzw. T€ 0) höher bzw. geringer gewesen.
Bei den verzinslichen Forderungen und Schulden des Unternehmens sind sowohl Festzinsen aber auch variable Zinsen vereinbart. Marktzinssatzänderungen bei festverzinslichen Schulden würden sich nur dann auswirken, wenn diese Finanzinstrumente zum fair value bilanziert wären. Da dies nicht der Fall ist, unterliegen die Finanzinstrumente mit fester Verzinsung keinen Zinsänderungsrisiken im Sinne von IFRS 7.
Sensitivitätsanalysen nach IFRS 7 wurden für variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten mit folgendem Ergebnis durchgeführt: Wenn das Marktzinsniveau im Geschäftsjahr um 100 Basispunkte höher gewesen wäre, wäre das Ergebnis T€ 7 (Vj.: T€ 0) geringer gewesen. Wenn das Marktzinsniveau im Geschäftsjahr um 100 Basispunkte niedriger gewesen wäre, wäre das Ergebnis T€ 0 (Vj. T€ 0) höher ausgefallen.
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter betrug in den Geschäftsjahren:
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Frankreich | 102 | 103 |
| Deutschland | 47 | 9 |
| Italien | 14 | 14 |
| Spanien | 12 | 11 |
| Irland | 1 | 0 |
| Österreich | 1 | 0 |
| 177 | 136 |
Als nahe stehende Unternehmen oder Personen im Sinne des IAS 24 gelten Unternehmen oder Personen, die den Wild Bunch-Konzern beherrschen oder von ihm beherrscht werden, soweit sie nicht bereits als konsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen werden.
Als nahe stehende Personen gelten die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Wild Bunch AG sowie ihre Familienangehörigen (vgl. Punkt 43 "Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats").
Zu den Gesamtbezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Wild Bunch AG vgl. Punkt 44 "Gesamtbezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands". Aus Vergütungen und Reisekostenabrechnungen bestanden zum 31. Dezember 2015 gegenüber dem Vorstand kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 65 (Vj.: kurzfristige Verbindlichkeiten T€ 0). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats betragen T€ 17 (Vj.: T€ 0).
Daneben bestanden Geschäftsbeziehungen mit folgenden nahe stehenden Personen und Unternehmen:
Tarek Malak, Berlin, wurde am 5. Juni 2014 zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Herr Malak ist Managing Director bei der Sapinda International Services B.V., Schiphol, Niederland, Niederlassung Berlin.
Gerichtliche Prozesse sowie Forderungen aus Rechtsstreitigkeiten, die sich im normalen Geschäftsverlauf ergeben, könnten in der Zukunft gegenüber den Konzerngesellschaften geltend gemacht werden. Die damit einhergehenden Risiken werden im Hinblick auf die Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens analysiert. Obgleich das Ergebnis dieser Streitfälle nicht immer genau eingeschätzt werden kann, ist der Vorstand der Ansicht, dass sich hieraus über die im Jahresabschluss berücksichtigten Risiken hinaus keine wesentlichen Verpflichtungen ergeben werden.
Zum 31. Dezember hatte der Konzern folgende feststehende finanzielle Verpflichtungen:
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| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| in T€ | Gesamt | Restlauzeit bis zu 1 Jahr | Restlaufzeit zwischen 1 u. 5 Jahren | Restlauzeit über 5 Jahre | Gesamt | Restlaufzeit bis zu 1 Jahr |
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Miete und Leasing | 9.936 | 1.513 | 5.343 | 3.080 | 1.088 | 936 |
| Minimumgarantien | 56.719 | 56.496 | 223 | 0 | 55.345 | 55.345 |
| 66.655 | 58.009 | 5.566 | 6.160 | 112.866 | 112.616 |
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| 31.12.2014 | ||
|---|---|---|
| in T€ | Restlaufzeit zwischen 1 u. 5 Jahren | Restlaufzeit über 5 Jahre |
| --- | --- | --- |
| Miete und Leasing | 125 | 0 |
| Minimumgarantien | 0 | 0 |
| 250 | 0 |
In der Gruppe bestehen Eventualverbindlichkeiten aus erfolgsbedingt rückzahlbaren Fördermitteldarlehen (T€ 12.187; Vj.: T€ 0). Diese Fördermitteldarlehen sind jedoch nur aus anteiligen zukünftigen Erlösen, die die Kosten übersteigen, zurückzuführen. Derzeit geht die Gesellschaft nicht davon aus, dass diese Darlehen zurückgeführt werden müssen.
Für die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wird auf die Ausführungen unter Punkt 29 "Finanzverbindlichkeiten" verwiesen.
Die Wild Bunch AG hat im Geschäftsjahr 2008 sowie im Geschäftsjahr 2010 und im Oktober 2013 gegenüber der Universum Film GmbH, München, eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich in Form einer Schuldmitübernahme verpflichtet, für die Verpflichtungen aus dem zwischen der Senator Home Entertainment GmbH und Universum Film GmbH abgeschlossenen Videovertriebsvertrag, vom 18. August 2006 und dem dazugehörigen Long Form Vertrag vom 13. Mai 2008 sowie dem Lizenzvertrag vom 2. Dezember 2010 und der erneuten Verlängerung vom 10. Oktober 2013 einzustehen. Der Vorstand geht derzeit nicht davon aus, dass die Wild Bunch AG aus der Patronatserklärung in Anspruch genommen wird. Die Verpflichtungen der Senator Home Entertainment GmbH gegenüber der Universum Film GmbH bestehen zum Bilanzstichtag in Höhe von T€ 2.414, die unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen sind.
Die in den Konzernabschluss einbezogene Senator Home Entertainment GmbH hat im Geschäftsjahr 2009, 2010 und 2013 gegenüber der Universum Film GmbH, München, im Rahmen des oben genannten Vertriebsvertrags vom 18. August 2006 und 13. Mai 2008 sowie vom 2. Dezember 2010 und 10. Oktober 2013 verschiedene Sicherungsübertragungen zur Sicherung von geleisteten Vorschusszahlungen der Universum Film GmbH an die Senator Home Entertainment GmbH vorgenommen. Die Sicherungsübertragungen enthalten die Übertragung von Videomaterialien und Vervielfältigungsrechten im Bereich der Videogrammauswertung an diversen Filmen. Die Wild Bunch AG hat diesbezüglich Patronatserklärungen abgegeben. Der Vorstand geht derzeit nicht davon aus, dass eine Inanspruchnahme der Sicherungsübertragungen erfolgen wird.
Das von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr an Unternehmen des Wild Bunch-Konzerns berechnete Gesamthonorar schlüsselt sich wie folgt auf:
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| in T€ | 2015 | 2014 |
|---|---|---|
| Abschlussprüfungsleistungen | 550 | 0 |
| Steuerberatungsleistungen | 0 | 0 |
| sonstige Leistungen | 119 | 0 |
| 669 | 0 |
Max Sturm, CFO
Kaufmann
Vincent Grimond, CEO (seit 5. Februar 2015)
Kaufmann
Vorstandsvorsitzender (CEO)
Brahim Chioua, COO (seit 5. Februar 2015)
Kaufmann
Vincent Maraval, CCO (seit 5. Februar 2015)
Kaufmann
Wolf-Dieter Gramatke, Hamburg
| ― | Vorsitzender - (seit 15. Juni 2015) |
| ― | stellvertretender Vorsitzender - (bis 15. Juni 2015) |
Selbständiger Medienmanager und Berater, Great-Minds Consultants
Entertainment - Media-e-business GmbH, Hamburg
Hans Mahr, Köln (seit 30. Juni 2015)
| ― | stellvertretender Vorsitzender |
Journalist und Inhaber von mahrmedia, Köln
Tarek Malak, Berlin (seit 5. Juni 2014)
Managing Director bei der Sapinda International Services B.V.,
Schiphol, Niederlande
Prof. Dr. Katja Nettesheim, Berlin (seit 12. September 2014)
Geschäftsführerin der MEDIATE Nettesheim & Partner,
Unternehmensberater, Berlin
Benjamin Waisbren, Chicago, USA (seit 30. Juni 2015)
Partner at Winston & Strawn, Chicago, USA
President der LSC Film Corp. (film coproduction fund)
Pierre Tattevin, Paris, France (since 30 June 2015)
Partner und Managing Director, Lazard Frères,, Paris, Frankreich
Dr. Andreas Pres, Hamburg (bis 15. Juni 2015)
| ― | Vorsitzender |
Selbständiger Unternehmensberater, Geschäftsführer Premium
Restructuring Office GmbH, Hamburg, und Geschäftsführer der
CROC YARD PRODUCTIONS GmbH, Hamburg
Norbert Kopp, Leverkusen (bis 30. Juni 2015)
| ― | Stellvertretender Vorsitzender - (seit 15. Juni 2015 bis 30. Juni 2015) |
| ― | Kaufmann |
Geschäftsführer der KTB Technologie
Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Leverkusen
Die Aufsichtsratmitglieder sind darüber hinaus Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien:
Wolf-Dieter Gramatke
| ― | DEAG Deutsche Entertainment AG, Berlin (Vorsitzender) |
| ― | DEAG classic AG, Berlin (Vorsitzender) |
Hans Mahr
| ― | Adsociety, Peking, Volksrepublik China |
Norbert Kopp
| ― | MuM Mensch und Maschine Software SE, Wessling |
| ― | HNE Technologie AG, Augsburg |
Prof. Dr. Katja Nettesheim
| ― | HRpepper GmbH & Co. KGaA, Berlin |
| ― | Deutsche Payment A1M AG, Berlin (seit 12. August 2014) |
Bei den nachfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Anhangsangaben nach dem Handelsgesetzbuch (vgl. § 314 HGB) sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate Governance Kodex.
Die fixen Bezüge von Herrn Grimond beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2015 (T€ 233; Vj.: T€ 114).
Die fixen Bezüge von Herrn Chioua beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2015 (T€ 233; Vj.: T€ 114).
Die fixen Bezüge von Herrn Maraval beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2015 (T€ 233; Vj.: T€ 105
Die fixen Bezüge von Herrn Sturm beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2015 (T€ 252), eine Zulage zur Sozialversicherung (T€ 2), einen Lebensversicherungsbeitrag (T€ 2) sowie eine Zulage für die Kfz-Nutzung (T€ 18).
Alle Vorstände erhalten außerdem einen Short Term Incentive (STI), der 1 % des Konzern-EBT nach IFRS der Wild Bunch Gruppe gemäß geprüften Konzernabschluss beträgt, vorausgesetzt das zu festgelegte Mindestkonzernergebnis wird erreicht oder überschritten. Das zu erreichende Ergebnis beträgt für das Geschäftsjahr 2015 T€ 4.500, für das Geschäftsjahr 2016 T€ 5.000 und für das Geschäftsjahr 2017 T€ 5.500. Der hiernach zu zahlende Bonus beträgt maximal T€ 125 p. a. Die Vorstände erhalten darüber hinaus ab dem Jahr 2015 bis einschließlich des Jahres 2017einen Long Term Incentive (LTI), der 1% des durchschnittlichen Konzern-EBT nach IFRS der Wild Bunch Gruppe gemäß geprüften Konzernabschluss beträgt, vorausgesetzt das Mindestkonzernergebnis wird erreicht oder überschritten. Das zu erreichende durchschnittliche Ergebnis beträgt für das Geschäftsjahr 2015 T€ 4.500, für das Geschäftsjahr 2016 T€ 4.750 für 2015 und 2016 und für das Geschäftsjahr 2017 T€ 5.250 für 2015, 2016 und 2017. Der hiernach zu zahlende Bonus beträgt maximal T€ 150 p. a. Der Aufsichtsrat der Wild Bunch AG ist dazu ermächtigt über einen zusätzlichen freiwilligen Bonus für die Vorstände für außergewöhnliche Leistungen zu beschließen. Dieser freiwillige Bonus kann höchstens T€ 100 pro Jahr betragen.
Herrn Sturm wurde ein freiwilliger Bonus in Höhe von T€ 50 in 2015 gewährt, der im Januar 2016 ausgezahlt wurde.
Herrn Maraval wurde in 2015 ein freiwilliger Bonus in Höhe von T€ 25 für das Geschäftsjahr 2014 gewährt und gezahlt.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 verteilen sich wie folgt:
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| € | Vergütung | Kostenerstattung | Gesamt |
|---|---|---|---|
| Aufsichtsrat | |||
| Wolf-Dieter Gramatke | 21.082 | 1.984 | 23.066 |
| Hans Mahr | 8.000 | 0 | 8.000 |
| Tarek Malak | 16.000 | 0 | 16.000 |
| Prof. Dr. Katja Nettesheim | 16.000 | 368 | 16.368 |
| Benjamin Waisbren | 8.000 | 0 | 8.000 |
| Pierre Tattevin | 8.000 | 0 | 8.000 |
| Dr. Andreas Pres | 10.005 | 1.484 | 11.489 |
| Norbert Kopp | 8.000 | 1.676 | 9.676 |
| 97.087 | 5.512 | 102.599 |
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 hielten die nachfolgend aufgeführten Organmitglieder folgende Aktien an der Wild Bunch AG:
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| Wolf-Dieter Gramatke | 19.215 Aktien | 0,03 % |
| Vincent Grimond | 7.023.531 Aktien | 9,28 % |
| Brahim Chioua | 5.529.543 Aktien | 7,30 % |
| Vincent Maraval | 2.598.111 Aktien | 3,43 % |
Nach der Durchführung einer Barkapitalerhöhung im Umfang von € 1.391.556 am 17. Dezember 2015 führte das Unternehmen am 8. Januar 2016 eine Barkapitalerhöhung im Umfang von € 5.372.464 sowie abschließend am 2. Februar 2016 eine weitere Barkapitalerhöhung im Umfang von € 668.980 durch. Damit hat der Vorstand die ihm von der Hauptversammlung eingeräumte Möglichkeit zur Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2015 / I durch Barkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss im Umfang von 10 Prozent des Grundkapitals bis auf eine Aktie vollständig ausgeschöpft. Das Grundkapital beläuft sich nun auf € 81.763.015. Die neuen Aktien wurden jeweils zu einem Ausgabepreis von € 2,05 pro Aktie ausgegeben, so dass der Gesellschaft insgesamt ein Bruttoemissionserlös von rund € 15,22 Mio. zugeflossen ist. Der Erlös soll die Finanzierungsstruktur der Gesellschaft stärken und zur Rückzahlung von Verbindlichkeiten sowie zur weiteren Umsetzung der Wachstumspläne des Unternehmens verwendet werden. Die neuen Aktien sind ab dem 1. Januar 2015 gewinnanteilsberechtigt und zum Börsenhandel in die bestehende Notierung im Teilbereich des regulierten Marktes (ISIN DE000A13SXB0 / WKN A13SXB) im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen worden.
Wild Bunch hat im März 2016 ihren fünfzigprozentigen Gesellschaftsanteil an deutschfilm, einem im Jahre 2009 von Senator gegründeten Joint Venture, an den Mit- und künftigen Alleingesellschafter Anatol Nitschke veräußert für T€ 0. Die auf deutschsprachiges Arthouse-Kino spezialisierte Gesellschaft zeichnete u. a. für preisgekrönte Titel wie GOETHE!, DER GANZ GROSSE TRAUM und VICTORIA als Produzent bzw. Koproduzent verantwortlich und übernahm unter dem Dach von Senator den Kinoverleih deutschsprachiger Titel. In Zukunft wird Wild Bunch sein Produktionsgeschäft für den deutschen Markt in der Senator Film Produktion GmbH und der Bavaria Pictures GmbH konzentrieren. Mit der deutschfilm bleibt das Unternehmen über eine First-Look-Vereinbarung auf Projekte der deutschfilm verbunden. Gemeinsam mit Wild Bunch Germany hat deutschfilm im Jahr 2016 bereits das Boxerdrama HERBERT von Thomas Stuber in die Kinos gebracht.
Die Wild Bunch AG hat am 24. März 2016 die im Rahmen einer Privatplatzierung angebotene Anleihe erfolgreich platziert. Institutionelle Investoren zeichneten Anleihen mit einer Laufzeit von 36 Monaten im Gesamtbetrag von € 16 Mio. Die Anleihe wird bis zum Tag der Rückzahlung mit jährlich 8 % p. a. verzinst und liegt damit deutlich unter den Kosten der zurückgeführten Anleihe 2015. Die Erlöse dienen der Sicherung der Liquidität, der Rückführung bestehender Verbindlichkeiten und der Finanzierung des laufenden Geschäfts bis zur Umsetzung einer umfassenderen Neuaufstellung der Refinanzierungsstruktur der Gruppe.
Mit Wirkung vom 23. September 2016 hat die Wild Bunch AG ihren Anteil an dem Unternehmen X Verleih AG in Höhe von 31,38 % vollständig veräußert. Der Verkauf wird im Konzernabschluss 2016 der Wild Bunch AG zu einem positiven Ergebnisbeitrag von € 0,4 Mio. führen.
Folgende Gesellschaften nehmen die Befreiung von der Offenlegung der Jahresabschlüsse und Lageberichte gemäß § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch:
| ― | Senator Film Produktion GmbH, Berlin |
| ― | Senator Film Verleih GmbH, Berlin |
| ― | Senator Home Entertainment GmbH, Berlin |
| ― | Senator Film Köln GmbH, Köln |
| ― | Senator Film München GmbH, München |
| ― | Senator MovInvest GmbH, Berlin |
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Berlin, den 30. Dezember 2016
Vincent Grimond, Vorstandsvorsitzender, CEO
Max Sturm, CFO
Brahim Chioua, COO
Vincent Maraval, CCO
AKTIVA
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| 31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
|
|---|---|---|
| A. ANLAGEVERMÖGEN | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| Lizenzen | 0,00 | 146.250,00 |
| Filmverwertungsrechte | 0,00 | 81.100,52 |
| EDV-Software | 5.339,53 | 17.514,29 |
| Geleistete Anzahlungen | 0,00 | 0,00 |
| II. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 92.573,63 | 176.477,69 |
| III. Finanzanlagen | ||
| Anteile an verbundenen Unternehmen | 112.498.305,15 | 9.769.875,23 |
| Anteile assoziierten Unternehmen | 3.142.893,63 | 3.155.393,63 |
| Wertpapiere des Anlagevermögens | 0,00 | 0,00 |
| Sonstige Ausleihungen | 0,00 | 0,00 |
| 115.641.198,78 | 12.925.268,86 | |
| 115.739.111,94 | 13.346.611,36 | |
| B. UMLAUFVERMÖGEN | ||
| I. Vorräte | 11.853,55 | 17.329,96 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 12.736,49 | 26.376,16 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 62.585,28 | 4.546.171,83 |
| 3. Forderungen gegen beteiligte Unternehmen | 8.452.369,29 | 36.611,02 |
| 4. Sonstige Vermögensgegenstände | 661.108,43 | 1.504.676,06 |
| 9.188.799,49 | 6.113.835,07 | |
| IV. Schecks, Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten | 3.989.838,63 | 7.060.316,83 |
| 13.190.491,67 | 13.191.481,86 | |
| C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN | 113.417,74 | 383.586,74 |
| 129.043.021,35 | 26.921.679,96 | |
| PASSIVA | ||
| 31.12.2015 EUR |
31.12.2014 EUR |
|
| A. EIGENKAPITAL | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 75.721.571,00 | 18.457.227,00 |
| ./. Eigene Anteile | -2.414,75 | -2.414,75 |
| davon genehmigtes Kapital 35.773.451 (2015/I) | ||
| davon bedingtes Kapital 19.750.097 (2015/I) | ||
| II. Kapitalrücklage | 63.314.660,28 | 14.920.384,56 |
| III. Rücklage für eigene Anteile | 2.414,75 | 2.414,75 |
| IV. Verlustvortrag | -36.561.569,12 | -14.824.479,52 |
| V. Jahresüberschuß/ Jahresfehlbetrag | -15.834.802,63 | -21.737.089,60 |
| 86.639.859,53 | -3.183.957,56 | |
| Sonderposten für Investionszuschüsse | 35.277,30 | 281.859,77 |
| B. RÜCKSTELLUNGEN | ||
| 1. sonstige Rückstellungen | 1.014.400,00 | 635.600,00 |
| 1.014.400,00 | 635.600,00 | |
| C. VERBINDLICHKEITEN | ||
| 1. Anleihen | 15.197.228,21 | 11.064.636,62 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 433.619,16 | 0,00 |
| 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.058.421,83 | 2.092.240,75 |
| 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 22.318.292,88 | 15.807.711,66 |
| 5. Sonstige Verbindlichkeiten | 2.345.922,44 | 223.588,72 |
| davon aus Steuern EUR 23.434,64 (Vj.: TEUR 180) | ||
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit EUR 0,00 (Vj.: TEUR 1) | ||
| 41.353.484,52 | 29.188.177,75 | |
| 129.043.021,35 | 26.921.679,96 |
scroll
| 01.01.-31.12.2015 Euro |
01.01.-31.12.2015 Euro |
01.01.-31.12.2014 Euro |
|
|---|---|---|---|
| 1. Umsatzerlöse | 171.786,74 | 127.010,84 | |
| 2. Erhöhung des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen | -5.476,41 | -190,33 | |
| 3. Sonstige betriebliche Erträge | 2.185.883,65 | 1.745.367,98 | |
| davon aus Währungsumrechnung EUR 425.224,16 (Vj.: TEUR 1) | |||
| 4. Materialaufwand | |||
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 32.265,06 | 55.622,70 | |
| 5. Personalaufwendungen: | |||
| a) Löhne und Gehälter | 1.052.261,77 | 2.416.700,36 | |
| b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung | 135.320,98 | 200.408,05 | |
| davon für Altersvorsorge EUR 18.556,24 (Vj.: TEUR 33) | |||
| 1.187.582,75 | 2.617.108,41 | ||
| 6. Abschreibungen: | |||
| a) auf immateriellle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und auf Sachanlagen | 50.718,00 | 518.564,07 | |
| b) auf immaterielle Vermögensgegenstände (Filmrechte, Musikrechte) | 227.350,52 | 3.315.301,24 | |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 5.735.116,84 | 7.953.809,15 | |
| davon durch Währungsumrechnung EUR 671,93 (Vj.: TEUR 1) | |||
| 8. Erträge aus Beteiligungen | 112.950,00 | 313.750,00 | |
| 9. Erträge aus Gewinnübernahme | 378.654,52 | 167.411,21 | |
| 10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 1.166.929,42 | 939.251,84 | |
| davon an verbundene Unternehmen EUR 1.163.109,49 (Vj.: TEUR 917) | |||
| 11. Abschreibung auf Finanzanlagen | 90.000,00 | 0,00 | |
| 12. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 8.994.132,72 | 7.510.460,44 | |
| 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 3.528.364,66 | 3.058.825,13 | |
| davon an verbundene Unternehmen EUR 589.779,02 (Vj.: TEUR 591) | |||
| 14. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit | -15.834.802,63 | -21.737.089,60 | |
| 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 0,00 | 0,00 | |
| 16. Sonstige Steuern | 0,00 | 0,00 | |
| 17. Jahresfehlbetrag | -15.834.802,63 | -21.737.089,60 | |
| 18. Verlustvortrag | -36.561.569,12 | -85.612.014,52 | |
| 19. Kapitalschnitt | 0,00 | 70.787.535,00 | |
| 20. Bilanzverlust | -52.396.371,75 | -36.561.569,12 |
Der Jahresabschluss der Wild Bunch AG (ehemals Senator Entertainment AG, nachfolgend "Senator") für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 wurde unter Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) unter Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt.
Im Geschäftsjahr erwarb die Wild Bunch AG mit Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister am 5. Februar 2015 100 % der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich (auch "Wild Bunch S.A."), einem europäischen Filmvertriebsunternehmen. Der Erwerb erfolgte im Wege einer Sachkapitalerhöhung.
Mit der Durchführung der Sachkapitalerhöhung gelingt der Wild Bunch AG ein erster großer Schritt in der Umsetzung der Internationalisierungsstrategie. Wild Bunch S.A. ist auf europäischer Ebene eines der führenden Filmunternehmen mit mehr als einem Dutzend Tochtergesellschaften, u. a. in Frankreich, Italien, Spanien und Deutschland. Mit dem Erwerb von Wild Bunch S.A. soll insbesondere die strategisch erforderliche hinreichende Unternehmensgröße, Einkaufs- und Marktmacht erreicht werden, um die laufenden Erlöse aus dem Filmvertrieb auf die angestrebte breite und weniger volatile Basis zu stellen.
Die Wild Bunch AG ist zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Dieser wurde im Geschäftsjahr nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt und wird zum Elektronischen Bundesanzeiger eingereicht. Die Gesellschaft wird unter der Handelsregisternummer HR B 68059 B des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg geführt.
Die Gesellschaft gilt als große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 S. 2 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde wie im Vorjahr nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Die Vermögenswerte und Schulden in Fremdwährung werden mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Filmrechte werden über die erwartete Nutzungsdauer verwertungsbedingt abgeschrieben.
Die Abschreibung der Weltvertriebsrechte erfolgt entsprechend den Erlöserwartungen.
Die sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, die bei den immateriellen Vermögensgegenständen zwischen 3 und 10 Jahren und bei den anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung zwischen 3 und 10 Jahren liegen, nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter unter € 150 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten zwischen € 150 und € 1.000 betragen, werden in einem Sammelposten aktiviert und linear über 5 Jahre abgeschrieben (so genannte Poolabschreibung).
Sofern die fortgeführten Anschaffungskosten den beizulegenden Wert der immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen übersteigen, werden außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen.
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder ihrem niedrigeren beizulegenden Wert und die Ausleihungen grundsätzlich zum Nennwert angesetzt.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten angesetzt.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert oder ihrem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet.
Zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken werden Finanzderivate eingesetzt. Dem Risiko einer Änderung von Marktzinsen wird durch Einsatz von Zinsderivaten in Form von Zinsswaps begegnet. Währungskursrisiken werden durch Devisentermingeschäfte abgesichert. Derivat und Grundgeschäft werden einzeln zu Marktpreisen bewertet. Nicht realisierte Verluste zum Bilanzstichtag werden ergebniswirksam erfasst.
Eigene Anteile werden vom Eigenkapital abgesetzt (§ 272 Abs. 1a HGB).
Für gewährte Investitionszuschüsse wurde ein Sonderposten für Investitionszuschüsse gebildet, der analog der Abschreibungen auf die geförderten Investitionen ertragswirksam aufgelöst wird.
Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, um alle zum Bilanzstichtag vorhandenen ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken. Sie sind nach den Erkenntnissen bis zur Bilanzaufstellung angemessen dotiert.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr ist im Anlagenspiegel dargestellt.
Die Wild Bunch AG, Berlin, erwarb mit Eintragung der Sachkapitalerhöhung in das Handelsregister am 5. Februar 2015 100 % der Wild Bunch S.A., Paris, Frankreich (nachfolgend "Wild Bunch S.A."), einem europäischen Filmvertriebsunternehmen. Das Grundkapital der Wild Bunch S.A. beträgt € 187.750,00 und ist eingeteilt in 18.775 Aktien im Nennbetrag von € 10,00. Dabei wird eine Aktie von der Wild Bunch S.A. selbst gehalten. Der Erwerb erfolgte im Wege einer Sachkapitalerhöhung.
Im Geschäftsjahr mussten aufgrund der Geschäftsentwicklung die Beteiligungsansätze der Tochtergesellschaften Senator Film Köln GmbH, Köln (T€ 27,5), Senator Film München GmbH, München (T€ 25) und der Senator MovInvest GmbH, Berlin (T€ 25), abgeschrieben werden.
Zur Entwicklung der Finanzanlagen wird auf die gesonderte Darstellung am Ende des Anhangs verwiesen.
Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen gegen die irische Tochtergesellschaft Eurofilm & Media Ltd., Killaloe, Irland, in Höhe von T€ 10.250 (Vj.: T€ 10.635), die im Geschäftsjahr mit T€ 2.014 weiter einzelwertberichtigt wurden (Vj.: T€ 3.139). Insgesamt beläuft sich die Einzelwertberichtigung auf die Forderungen gegen Eurofilm & Media Ltd., Killaloe, Irland, per 31. Dezember 2015 auf T€ 10.250 (Vj.: T€ 8.236). Im Geschäftsjahr erhöhten sich die Wertberichtigungen auf Forderungen gegen die Beteiligungsgesellschaft deutschfilm GmbH, Berlin, von T€ 2.577 auf T€ 2.759. Zusätzlich wurden im Geschäftsjahr Forderungen gegen Senator Film München GmbH, München in Höhe von T€ 221 und gegen Senator Reykjavik GmbH, Berlin in Höhe von T€ 82 einzelwertberichtigt.
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind (wie auch im Vorjahr) innerhalb eines Jahres fällig.
Die Wild Bunch AG hält zum Bilanzstichtag Devisenoptionen und -swaps zur Währungsabsicherung mit Nominalwerten in Höhe von T€ 1.940.
Unter dem Rechnungsabgrenzungsposten wird im Wesentlichen die erfolgsabhängige Provision für die Platzierung der im Geschäftsjahr 2015 ausgegebenen Teilschuldverschreibungen ausgewiesen. Die Provision wird über die Laufzeit der Anleihe ratierlich aufgelöst.
Die außerordentliche Hauptversammlung vom 12. September 2014 hat Beschlüsse zu vier Kapitalmaßnahmen gefasst, von denen drei Maßnahmen in 2014 umgesetzt wurden. Die vierte Maßnahme konnte bis zum 5. Februar 2015 erfolgreich durchgeführt werden. Die Aktionärin SWB Entertainment Investment B.V. (vormals Sapinda Entertainment Investment B.V.) hat die Maßnahmen durch den Abschluss von Backstop Agreements unterstützt und war zeitweise Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft. Den von Sapinda Entertainment Investment B.V. gestellten Antrag gemäß § 37 Abs. 1, Abs. 2 WpÜG i. V. m. § 9 Satz 1 Nr. 3 WpÜG-Angebotsverordnung für den Fall der Erlangung unmittelbarer oder mittelbarer Kontrolle über die Wild Bunch AG von der Verpflichtung zur Veröffentlichung etwaiger Kontrollerlangung und der Abgabe eines Angebots an alle Aktionäre gemäß §§ 35, 37 WpÜG befreit zu werden ("Sanierungsbefreiung"), wurde von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stattgegeben.
Die erste Kapitalmaßnahme bestand in einer vereinfachten Herabsetzung des Grundkapitals von € 29.945.424 um € 22.459.068 auf € 7.486.356. Die vereinfachte Kapitalherabsetzung wurde durch Eintragung in das Handelsregister am 23. Oktober 2014 wirksam.
Im November 2014 wurde die zweite Kapitalmaßnahme, eine Barkapitalerhöhung durch Platzierung von 6.908.671 nennwertlosen Stückaktien, durchgeführt und mit Eintragung im Handelsregister am 26. November 2014 wirksam. Dadurch erhöhte sich das Grundkapital auf € 14.395.027.
Des Weiteren hat die Hauptversammlung vom 12. September die Erhöhung des Grundkapitals gegen Sach- und/oder Bareinlagen um mindestens € 3.806.313 und maximal bis zu € 4.229.237 beschlossen. Die beschlossene Kapitalerhöhung wurde in Höhe von € 4.062.200 gegen Sacheinlage durchgeführt und mit Eintragung in das Handelsregister am 4. Dezember 2014 wirksam. Gegenstand der Sacheinlage waren die im Rahmen eines Umtauschangebots eingereichten 8 % Schuldverschreibungen aus der Optionsanleihe 2011/2016 einschließlich aufgelaufener noch nicht fälliger Zinsen. Das Grundkapital erhöhte sich dadurch auf € 18.457.227.
Am 5. Februar 2015 konnte die Gesellschaft die von der außerordentlichen Hauptversammlung am 12. September 2014 beschlossene vierte Kapitalmaßnahme, eine Sachkapitalerhöhung im Umfang von € 55.872.788, durch Ausgabe von 55.872.788 jungen Aktien gegen Einbringung sämtlicher Anteile an der Wild Bunch S.A., Paris (Wild Bunch), erfolgreich durch Eintragung ins Handelsregister abschließen. Das Grundkapital erhöhte sich dadurch auf € 74.330.015. Die im Rahmen der Kapitalerhöhung ausgegebenen Aktien wurden ausschließlich an die Anteilseigner von Wild Bunch S.A., im Wesentlichen Vincent Grimond, Brahim Chioua, Vincent Maraval, Alain de la Mata und SWB Entertainment Investment B.V. (vormals Sapinda Entertainment Investment B.V.) ausgegeben.
Am 17. Dezember 2015 erfolgte eine Erhöhung des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts aus dem genehmigten Kapital der Gesellschaft. Insgesamt wurden 1.391.556 neue Aktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00 ausgegeben, wodurch sich das Grundkapital von € 74.330.015 auf € 75.721.571 erhöhte. Im Januar und Februar 2016 wurden weitere Erhöhungen des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugsrechts aus dem genehmigten Kapital der Gesellschaft durchgeführt. Zu weiteren Ausführungen verweisen wir auf Punkt 3. "Nachtragsbericht" des Lageberichts.
Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt. Es ist in nennwertlose Stückaktien eingeteilt.
Eigene Anteile werden in der Bilanz eigenkapitalmindernd erfasst. Die eigenen Anteile werden zum Nennbetrag ausgewiesen.
Auf der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 wurde das bis dahin noch bestehende genehmigte Kapital 2012/I aufgehoben, soweit von diesem kein Gebrauch gemacht worden war, und ein neues genehmigtes Kapital beschlossen, wodurch der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 29. Juni 2020 um einen Betrag von bis zu € 37.165.007,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015/I). Das genehmigte Kapital wurde in 2015 zur Ausgabe von 1.391.556 neuen Aktien verwandt.
Auf der Hauptversammlung vom 30. August 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. Juni 2020 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von bis zu € 19.750.097,00 zu begeben. Das Bedingte Kapital 2015/I wird nur verwendet, soweit die Inhaber der Wandlungs- oder Optionsrechte von ihren Wandlungs- oder Optionsrechten Gebrauch machen oder Wandlungspflichten aus solchen Schuldverschreibungen erfüllen. Die Eintragung des Bedingten Kapital 2012/I ins Handelsregister erfolgte am 7. Juli 2015.
Die Erträge aus der Kapitalherabsetzung in 2014 in Höhe von € 22.459.068 wurden nach den aktienrechtlichen Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung in die Kapitalrücklage eingestellt. In 2014 reduzierte sich die Kapitalrücklage aufgrund der vereinfachten Kapitalherabsetzung in Höhe von € 7.244 für die von der Wild Bunch AG gehaltenen eigenen Anteile. Bestehende Verlustvorträge in Höhe von € 70.787.535. wurden anschließend gegen die Kapitalrücklage gebucht. Die Pauschalvergütung an die Emissionsbank für die Kapitalherabsetzung betrug € 25.000.
Im November 2014 wurden 6.908.671 neue Aktien aus der Barkapitalerhöhung zu einem Bezugspreis von € 2,36 je neue Aktie platziert. Sämtliche Aktien der Wild Bunch AG haben einen rechnerischen anteiligen Betrag am Grundkapital von € 1,00. Der Differenzbetrag von € 1,36 je neuer Aktie wurde in die Kapitalrücklage, abzüglich der Spitzenausgleichaufträge von T€ 3 und Emissionskosten eingestellt. Die Kosten enthalten eine Provision in Höhe von 5 % des Gesamtbruttoemissionserlöses (T€ 815) für die Übernahme- und Platzierungsprovision der Emissionsbank sowie eine Börseneinführungsprovision von 1 % des rechnerischen anteiligen Betrags am Grundkapital je zuzulassender Aktie (T€ 69). Des Weiteren wurde eine Backstop-Vergütung in Höhe von 7,5 % des Gesamtbruttoemissionserlöses (T€ 1.223) an Sapinda Entertainment Investment B.V., Amsterdam, Niederlande (Sapinda) gezahlt, welche sich gegenüber der Gesellschaft verpflichtet hatte, unter bestimmten marktüblichen Voraussetzungen, neue Aktien, die nicht anderweitig bezogen wurden, nach Ablauf der Bezugsfrist der Kapitalerhöhung zum Bezugspreis selbst zu erwerben oder für den Bezug durch einen Dritten Sorge zu tragen. Des Weiteren fielen Rechts- und Beratungskosten in Bezug auf diese Kapitalerhöhung in Höhe von T€ 390 an.
Die 4.062.200 neuen Aktien aus der Sachkapitalerhöhung im Dezember 2014 wurden zu einem Bezugspreis von € 2,36 je neue Aktien platziert. Der Differenzbetrag zwischen Bezugspreis und rechnerisch anteiligen Betrag am Grundkapital wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Kosten für Rechts- und Beratungsleistungen sowie Börseneinführung im Zusammenhang mit dieser Sachkapitalerhöhung beliefen sich auf T€ 751.
Die 55.872.788 neuen Aktien aus der Sachkapitalerhöhung wurden mit dem Zeitwert der Wild Bunch AG Aktie, Berlin, am 5. Februar 2015 in Höhe von € 1,84 je Aktie, demnach € 33.961.267,68 berechnet. Der Differenzbetrag zwischen Bezugspreis und des rechnerischen anteiligen Betrags am Grundkapital wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Insgesamt fielen Kosten im Zusammenhang mit der Akquisition von rund € 1,1 Mio. an.
Im Dezember 2015 wurden 1.391.556 neue Aktien im Rahmen der Barkapitalerhöhung zu einem Bezugspreis von € 2,05 je neue Aktie platziert. Der Differenzbetrag von € 1,05 je neuer Aktie wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Kosten für die Kapitalerhöhung beliefen sich auf T€ 114.
Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juni 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, bis zum 29. Juni 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in einem Volumen von bis zu insgesamt 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals entfallen. Die Gesellschaft hat sich wiederum verpflichtet, keinen Handel mit den eigenen Aktien zu treiben und die eigenen Aktien nur unter bestimmten Umständen zu veräußern.
Am 31. Dezember 2015 weist die Gesellschaft 2.415 (Vj.: 2.415) Stückaktien als eigene Anteile aus, auf die nominal € 2.415 (Vj.: € 2.415) bzw. ca. 0,003 % (Vj.: 0,013 %) des Grundkapitals am 31. Dezember 2015 entfallen.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Prüfungs- und Abschlusskosten (T€ 443; Vj.: T€ 89), für ausstehende Rechnungen (T€ 254; Vj.: T€ 250), für Restrukturierungsmaßnahmen (T€ 0; Vj.: T€ 210) sowie für Urlaubsrückstellungen (T€ 89; Vj.: T€ 78).
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| 31.12.2015 | 31.12.2014 | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | Restlaufzeit | Gesamt | Restlaufzeit | |||
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| T€ | bis 1 Jahr T€ |
zwischen 1 und 5 Jahren T€ |
T€ | bis 1 Jahr T€ |
zwischen 1 und 5 Jahren T€ |
|
| --- | --- | --- | --- | --- | --- | --- |
| Anleihen | 15.197 | 15.197 | 0 | 11.065 | 11.065 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | 434 | 434 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 1.058 | 1.058 | 0 | 2.092 | 2.092 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und Unternehmen mit einem Beteiligungsverhältnis | 22.318 | 22.318 | 0 | 15.808 | 15.808 | 0 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2.346 | 2.346 | 0 | 223 | 223 | 0 |
| 41.353 | 41.353 | 0 | 29.188 | 29.188 | 0 |
Die Wild Bunch AG hat die im Rahmen eines Bezugsangebots angebotene Optionsanleihe bei Altaktionären und qualifizierten Investoren am 6. Mai 2011 platziert. Ausgegeben wurden insgesamt 99.810 Stück Teilschuldverschreibungen im Nennbetrag von jeweils € 100 mit einer Verzinsung von 8 % p. a., fällig in 2016 mit einem Gesamtnennbetrag von € 9.981.000. Die neuen Teilschuldverschreibungen (ISIN der Optionsanleihe cum: DE000A1KQX87 / ISIN der Optionsanleihe ex: DE000A1KQX95) sowie die Optionsscheine (ISIN: DE000A1KQYA1) wurden im Mai 2011 im Freiverkehr der Frankfurter Börse eingeführt. Die Anleihen wurden mit immateriellen Vermögenswerten besichert. Durch Einbringung der Optionsanleihe 2011/2016 im Rahmen der Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage im Dezember 2014 reduzierte sich der Betrag der Anleihe auf T€ 394. Im April 2015 zahlte die Gesellschaft die noch ausstehende Anleihe vollständig zurück.
Die Wild Bunch AG hat am 25. März 2015 die im Rahmen einer Privatplatzierung angebotene Anleihe erfolgreich platziert. Institutionelle Investoren zeichneten Anleihen mit einer Laufzeit von 12 Monaten im Gesamtnennbetrag von etwa € 11,8 Mio. Am 25. Juni hat die Wild Bunch AG die Platzierung der restlichen Teilschuldverschreibung aus der im März 2015 begebenen und auf insgesamt € 15 Mio. ausgestellten Anleihe erfolgreich abgeschlossen. Institutionelle Investoren zeichneten die noch ausstehenden Teilschuldverschreibungen im Gesamtnennbetrag von € 3,2 Mio. Die Erlöse dienen der Sicherung der Liquidität, der Rückführung der bestehender Anleihe in Höhe von € 10,0 Mio., die im März 2015 fällig war, dem Rückerwerb der noch ausstehenden Anleihe aus 2011 in Höhe von € 0,4 Mio., sowie der Finanzierung des laufenden Geschäfts. Die Emittentin zahlte der quirin bank eine Platzierungsprovision in Höhe von T€ 450 für die Platzierung der Schuldverschreibung. Der effektive Zinssatz der beiden Anleihetranchen betrug 15,8%.
Am 24. März 2016 zahlte die Wild Bunch AG die ausstehende Anleihe zu 101,5% des Nennbetrags einschließlich Zinsen vollständig zurück. Der Mittelabfluss betrug € 15,7 Mio.
Die sonstigen Verbindlichkeiten bestehen im Wesentlichen aus einem unbesicherten Darlehen von der Sapinda Asia Ltd., Tortola, British Virgin Islands, in Höhe von T€ 2.000, der Rückzahlungsverpflichtung von Fördermitteln (T€ 246, Vj.: T€ 0) sowie aus Lohn- und Kirchensteuer (T€ 28; Vj.: T€ 180).
Die Umsatzerlöse umfassen im Wesentlichen Home Video Erlöse in Höhe von T€ 104 (Vj.: T€ 20) sowie Erlöse aus der Auswertung von Musikrechten T€ 52 (Vj.: T€ 107).
In den sonstigen betrieblichen Erträgen wurden insbesondere Erträge aus weiterberechneten Kosten an Konzerngesellschaften in Höhe von T€ 1.513 (Vj.: T€ 1.554), Kurserträge in Höhe von T€ 425 (Vj.: T€ 1), Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens in Höhe von T€ 53 (Vj.: T€ 66) sowie Auflösungen von Rückstellungen in Höhe von T€ 14 (Vj.: T€ 29) erfasst.
Im Berichtsjahr wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf Filmlizenzen vorgenommen. Im Vorjahr erfasste die Gesellschaft außerplanmäßige Abschreibungen auf Filmlizenzen in Höhe von (Vj.: T€ 22).
Im Geschäftsjahr wurden Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten, in Höhe von insgesamt T€ 2.499 (Vj.: T€ 3.315) vorgenommen. Diese standen im Wesentlichen im Zusammenhang mit den im Abschnitt "Finanzanlagen" vorgenommenen Erläuterungen.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Kosten aufgrund von Rechts- und Beratungsleistungen (T€ 693; Vj.: T€ 4.403) und Nebenkosten Aktien (T€ 708, Vj.: T€ 2.106), die im Wesentlichen im Zusammenhang mit den durchgeführten Kapitalmaßnahmen standen. Des Weiteren enthalten die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sonstige Fremdleistungen (T€ 68; Vj.: T€ 111) sowie Raumkosten und sonstige Mieten (T€ 354; Vj.: T€ 418).
Im Geschäftsjahr wurden die Beteiligungsansätze der Senator Film Köln GmbH, Köln, der Senator Film München GmbH, München, der Senator MovInvest GmbH, Berlin sowie der deutschfilm GmbH, Berlin, vollständig abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr 2015 übernahm die Wild Bunch AG im Zusammenhang mit Ergebnisabführungsverträgen Erträge der Senator Home Entertainment GmbH, Berlin, in Höhe von T€ 379 (Vj.: T€ 167).
Im Geschäftsjahr 2015 übernahm die Wild Bunch AG im Zusammenhang mit Ergebnisabführungsverträgen den Verlust der Senator Film Produktion GmbH, Berlin, in Höhe von T€ 897 (Vj.: T€ 362), der Senator Film Verleih GmbH, Berlin, in Höhe von T€ 7.050 (Vj.: T€ 6.314), der Senator Film München GmbH, München, in Höhe von T€ 488 (Vj.: T€ 757) und der Senator Film Köln GmbH, Köln, in Höhe von T€ 559 (Vj.: T€ 78).
Die Wild Bunch AG hat im Geschäftsjahr 2008 sowie in den Geschäftsjahren 2010 und 2013 gegenüber der Universum Film GmbH, München, eine Patronatserklärung abgegeben, in der sie sich in Form einer Schuldmitübernahme verpflichtet, für die Verpflichtungen aus dem zwischen der Senator Home Entertainment GmbH und Universum Film GmbH, München, abgeschlossenen Videovertriebsvertrag vom 18. August 2006 und dem dazugehörigen Long Form Vertrag vom 13. Mai 2008 sowie dem Lizenzvertrag vom 2. Dezember 2010 und 10. Oktober 2013 einzustehen. Der Vorstand geht nicht von einer Inanspruchnahme der Wild Bunch AG aus der Patronatserklärung aus.
Die in den Konzernabschluss einbezogene Senator Home Entertainment GmbH hat im Geschäftsjahr 2009 und 2010 gegenüber der Universum Film GmbH, München, im Rahmen des oben genannten Vertriebsvertrags vom 18. August 2006 und 13. Mai 2008 sowie vom 2. Dezember 2010 und 10. Oktober 2013 verschiedene Sicherungsübertragungen zur Sicherung von geleisteten Vorschusszahlungen der Universum Film GmbH an die Senator Home Entertainment GmbH vorgenommen. Die Sicherungsübertragungen enthalten die Übertragung von Videomaterialien und Vervielfältigungsrechten im Bereich der Videoprogrammauswertung an diversen Filmen. Die Wild Bunch AG hat diesbezüglich Patronatserklärungen abgegeben. Der Vorstand geht derzeit nicht davon aus, dass eine Inanspruchnahme der Sicherungsübertragungen erfolgen wird.
Zum 31. Dezember 2015 hatte die Gesellschaft folgende langfristige Miet- und Leasingverpflichtungen:
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| 2016 T € |
2017-2020 T€ |
nach 2020 T € |
|
|---|---|---|---|
| Miete und Leasing | 279 | 823 | 0 |
Es bestehen folgende Organschaftsverhältnisse (Körperschafts-, Gewerbe-, Umsatzsteuer):
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| Gesellschaft | EAV seit |
|---|---|
| Senator Film Verleih GmbH | 2002 |
| Senator Home Entertainment GmbH | 2007 |
| Senator Film Produktion GmbH | 2007 |
| Senator Film Köln GmbH | 2012 |
| Senator Film München GmbH | 2012 |
| Senator MovInvest GmbH | 2012 |
Im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 beschäftigte die Gesellschaft im Durchschnitt 12 Angestellte ohne Vorstand (Vorjahr: 16 Mitarbeiter).
Als nahe stehende Unternehmen oder Personen gelten Unternehmen oder Personen, die die Wild Bunch AG beherrschen oder von ihr beherrscht werden.
Allen Geschäften mit nahe stehenden Personen und Unternehmen wurden marktübliche Konditionen zu Grunde gelegt.
Des Weiteren gelten als nahe stehende Personen die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Wild Bunch AG sowie ihre Familienangehörigen.
Zu den Gesamtbezügen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Wild Bunch AG vgl. unten "Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands". Aus Vergütungen und Reisekostenabrechnungen bestanden zum 31. Dezember 2015 gegenüber dem Vorstand kurzfristige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 52 (Vj.: T€ 3). Die kurzfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Mitgliedern des Aufsichtsrats betragen T€ 17 (Vj.: T€ 20).
Daneben bestanden Geschäftsbeziehungen mit folgenden nahe stehenden Personen und Unternehmen:
Herr Tarek Malak, Berlin, wurde als Nachfolger von Rober Basil Hersov zum Mitglied des Aufsichtsrats bestellt. Herr Malak ist Managing Director bei der Sapinda International Services B.V., Schiphol, Niederlande (Berlin Branch).
Im Dezember 2011 haben Eurofilm & Media Ltd., Killaloe, Irland, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der Wild Bunch AG und das in Los Angeles, USA, ansässige Unternehmen RML Distribution International, LLC ("Relativity Media") sich auf einen Outputvertrag verständigt, dem zufolge Senator in Zukunft alle Relativity-Filme in Deutschland vertreiben wird, dessen endgültige Detailbedingungen im Mai 2012 vertraglich geregelt wurden. Die damalige Sapinda Deutschland GmbH, Berlin, ("Sapinda") hat sich gegenüber Relativity Media verpflichtet, für sämtliche Zahlungen und Verpflichtungen des Konzerns unter dem Output Agreement einzustehen. Als Sicherheit gewährte die Senator der Sapinda eine erstrangige Sicherung an allen Rechten und Ansprüchen in Verbindung mit den erworbenen Filmrechten sowie an sämtlichen Anteilen der Eurofilm & Media Ltd. Killaloe, Irland. Für die Einräumung der Relativity Media-Garantie gegenüber Relativity sowie für die tatsächliche Stellung von Sicherheiten bzw. Zahlung erhält Sapinda von der Wild Bunch AG eine Commitment bzw. Guaranty Fee. In 2015 wurden insgesamt T€ 20 (Vj.: T€ 200) als Aufwand erfasst. Im Januar 2015 wurde von dem bestehenden Kündigungsrecht, den Vertrag im Januar 2015 zu beenden, Gebrauch gemacht.
Sapinda hatte sich in 2014 gegenüber der Wild Bunch AG verpflichtet, Neue Aktien der Barkapitalerhöhung, die nicht anderweitig bezogen wurden, nach Durchführung der Kapitalerhöhung zum Bezugspreis selbst zu erwerben oder für den Bezug durch einen Dritten Sorge zu tragen (Backstop Agreement). Für diese Verpflichtung erhielt Sapinda von der quirin bank AG, Berlin, eine Vergütung in Höhe von 7,5 % des Bruttoemissionserlöses (T€ 1.223).
Max Sturm, CFO
Kaufmann
Vincent Grimond, CEO (seit 5. Februar 2015)
Kaufmann
Vorstandsvorsitzender
Brahim Chioua (seit 5. Februar 2015)
Kaufmann
Vincent Maraval, CCO (seit 5. Februar 2015)
Kaufmann
Wolf-Dieter Gramatke, Hamburg
- stellvertretender Vorsitzender (bis 15. Juni 2015)
- Vorsitzender (seit 15. Juni 2015)
Unternehmensberater, Great-Minds Consultants Entertainment - Media-e-business GmbH, Hamburg
Hans Mahr, Köln (seit 30. Juni 2015)
- stellvertretender Vorsitzender
Journalist und Inhaber von mahrmedia, Köln
Tarek Malak, Berlin
Managing Director bei der Sapinda International Services B.V., Schiphol, Niederlande
Prof. Dr. Katja Nettesheim, Berlin
Geschäftsführerin der MEDIATE Nettesheim & Partner, Unternehmensberater, Berlin
Benjamin Waisbren, Chicago, USA (seit 30. Juni 2015)
Partner bei der internationalen Rechtsanwaltkanzlei Winston and Strawn, Chicago, USA
President der LSC Film Corp. (film coproduction fund)
Pierre Tattevin, Paris, Frankreich (seit 30. Juni 2015)
Partner und Managing Director Investment Banking bei Lazard Frères, Paris, Frankreich
Dr. Andreas Pres, Hamburg (bis 15. Juni 2015)
- Vorsitzender -
Selbständiger Unternehmensberater, Geschäftsführer Premium Restructuring Office GmbH, Hamburg, und Geschäftsführer der CROC YARD PRODUCTIONS GmbH, Hamburg
Norbert Kopp, Leverkusen (bis 30. Juni 2015)
- stellvertretender Vorsitzender (seit 15 Juni 2015 bis 30 Juni 2015)
Kaufmann
Geschäftsführer der KTB Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Leverkusen
Die Aufsichtsratsmitglieder sind darüber hinaus Mitglied in folgenden gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren Gremien:
Wolf-Dieter Gramatke
| ― | DEAG Deutsche Entertainment AG, Berlin (Vorsitzender) |
| ― | DEAG classic AG, Berlin (Vorsitzender) |
Hans Mahr
| ― | adsociety, Peking, People's Republic of China |
Norbert Kopp
| ― | MuM Mensch und Maschine Software SE, Wessling |
| ― | HNE Technologie AG, Augsburg |
Prof. Dr. Katja Nettesheim
| ― | HRpepper GmbH & Co. KGaA, Berlin |
| ― | Deutsche Payment A1M AG, Berlin (seit 12. August 2014) |
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2015 hielten die nachfolgend aufgeführten Organmitglieder folgende Aktien an der Wild Bunch AG:
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| Wolf-Dieter Gramatke | 19.215 Aktien | 0,03 % |
| Vincent Grimond | 7.023.531 Aktien | 9,28 % |
| Brahim Chioua | 5.529.543 Aktien | 7,30 % |
| Vincent Maraval | 2.598.111 Aktien | 3,43 % |
Bezüge für das Geschäftsjahr 2015:
Bei den nachfolgenden Angaben zur Vorstandsvergütung handelt es sich um gesetzlich vorgesehene Anhangsangaben nach dem Handelsgesetzbuch (vgl. § 285 HGB) sowie um Angaben aufgrund der Vorgaben des Corporate Governance Kodex.
Die fixen Bezüge von Herrn Sturm beinhalten das Gehalt für das Geschäftsjahr 2015 (T€ 252; Vj.: T€ 246), eine Zulage zur Sozialversicherung (T€ 2; Vj.: T€ 2), einen Gruppenunfallversicherungsbeitrag (T€ 0; Vj.: T€ 1), einen Lebensversicherungsbeitrag (T€ 2; Vj.: T€ 3) sowie eine Zulage für die Kfz-Nutzung (T€ 18; Vj.: T€ 18). Herr Sturm erhielt im Geschäftsjahr für seine Leistung einen freiwilligen Bonus in Höhe von T€ 50, der im Januar 2016 ausgezahlt wurde.
Herr Sturm erhält außerdem einen Short Term Incentive (STI), der 2 % des Konzern-EBT nach IFRS der Wild Bunch AG gemäß geprüften Konzernabschluss der Wild Bunch AG beträgt. Der hiernach zu zahlende Bonus beträgt maximal T€ 125 p. a. Liegt in einem Jahr das Konzern-EBT unter T€ 1.000, entfällt ein STI für dieses Jahr. Herr Sturm erhält darüber hinaus ab dem Jahr 2015 bis einschließlich des Jahres 2017, im jeweiligen Folgejahr, einen Long Term Incentive (LTI) in Höhe von 2 % des durchschnittlichen Konzern-EBT nach IFRS der jeweils vergangenen drei Geschäftsjahre beginnend mit dem Konzern-EBT nach IFRS der Jahre 2013, 2014 und 2015. Der hiernach zu zahlende Bonus beträgt maximal T€ 125 p. a. Liegt in einem Jahr das durchschnittliche Konzern-EBIT der jeweils 3 zu zählenden Geschäftsjahre unter T€ 1.000, entfällt der LTI.
Die drei weiteren Vorstände erhielten für ihre Tätigkeit keine Vergütung von der Wild Bunch AG.
Die Gesamtbezüge der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2015 verteilen sich wie folgt:
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| Aufsichtsrat | Vergütung € |
Kostenerstattung € |
Gesamt € |
|---|---|---|---|
| Wolf-Dieter Gramatke | 21,082 | 1,984 | 23,066 |
| Hans Mahr | 8,000 | 0 | 8,000 |
| Tarek Malak | 16,000 | 0 | 16,000 |
| Prof. Dr. Katja Nettesheim | 16,000 | 368 | 16,368 |
| Benjamin Waisbren | 8,000 | 0 | 8,000 |
| Pierre Tattevin | 8,000 | 0 | 8,000 |
| Dr. Andreas Pres | 10,005 | 1,484 | 11,489 |
| Norbert Kopp | 8,000 | 1,676 | 9,676 |
| 97,087 | 5,512 | 102,599 |
Gemäß § 285 Nr. 17 letzter Satzteil HGB wird auf die Angabe der Abschlussprüferhonorare im Anhang dieses Jahresabschlusses verzichtet, da eine Angabe in dem die Gesellschaft einbeziehenden Konzernabschluss der Wild Bunch AG, Berlin, enthalten ist.
Die nach § 161 AktG vorgeschriebene Erklärung zum Corporate Governance Kodex wurde abgegeben und den Aktionären durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Gesellschaft und im elektronischen Bundesanzeiger zugänglich gemacht.
Die Shard Capital Management Limited, Gibraltar, Gibraltar, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13.01.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 25% und 20% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 15,55% (das entspricht 2.238.006 Stimmrechten) betragen hat.
Die Shard Capital Management Limited, Gibraltar, Gibraltar, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13.01.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 4.12.2014 die Schwelle von 15% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 12,13% (das entspricht 2.238.006 Stimmrechten) betragen hat.
Die KTB Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Leverkusen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.02.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 1,04% (das entspricht 777.715 Stimmrechten) betragen hat.
Die Edgefilm Ltd., London, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.02.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,76% (das entspricht 2.791.556 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Vincent Grimond, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.02.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 9,45% (das entspricht 7.023.531 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Vincent Maraval, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.02.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,50% (das entspricht 2.598.111 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Brahim Chioua, Frankreich, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 09.02.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 7,44% (das entspricht 5.529.543 Stimmrechten) betragen hat.
Die Shard Capital Management Limited, Gibraltar, Gibraltar, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 12.02.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwelle von 10% und 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 2.238.006 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Alain de la Mata, Großbritannien, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.02.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.02.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,76% (das entspricht 2.791.556 Stimmrechten) betragen hat.
3,76% der Stimmrechte (das entspricht 2.791.556 Stimmrechten) sind Herrn de la Mata gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3% oder mehr beträgt: Edgefilm Ltd.
Hiermit teilt die SENATOR Entertainment AG mit, dass die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende des Monats Februar 2015 insgesamt 74.330.015 Stimmrechte beträgt. Die Veränderung der Gesamtzahl der Stimmrechte ist ab dem 5. Februar 2015 wirksam.
Die Consortia Partnership Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 50% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 45,60% (das entspricht 33896398 Stimmrechten) betragen hat. 45,60% der Stimmrechte (das entspricht 33896398 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Consortia Trustees Limited, Altitude Investments Limited, Altitude Holdings S.à r.l. Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V.
Die Consortia Trustees Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 50% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 45,60% (das entspricht 33896398 Stimmrechten) betragen hat. 45,60% der Stimmrechte (das entspricht 33896398 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Altitude Investments Limited, Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V..
Die Altitude Investments Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 50% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 45,60% (das entspricht 33896398 Stimmrechten) betragen hat. 45,60% der Stimmrechte (das entspricht 33896398 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V..
Die Altitude Holdings S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 50% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 45,60% (das entspricht 33896398 Stimmrechten) betragen hat. 45,60% der Stimmrechte (das entspricht 33896398 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V..
Die Sapinda Holding B.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 50% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 45,60% (das entspricht 33896398 Stimmrechten) betragen hat. 45,60% der Stimmrechte (das entspricht 33896398 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: SWB Entertainment Investment B.V..
Die SWB Entertainment Investment B.V., Amsterdam, Niederlande hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 50% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 45,60% (das entspricht 33896398 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Masroor Siddiqui, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10546637 Stimmrechten) betragen hat.
14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10546637 Stimmrechten) sind Herrn Siddiqui gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.
Gleichzeitig sind 10,96% der Stimmrechte (das entspricht 8142985 Stimmrechten) Herrn Siddiqui gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Capital Management Limited, Naya (GP) Limited, Naya Master Fund LP.
Naya Capital Management Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10546637 Stimmrechten) betragen hat.
14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10546637 Stimmrechten) sind Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.
Gleichzeitig sind 10,96% der Stimmrechte (das entspricht 8142985 Stimmrechten) Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya (GP) Limited, Naya Master Fund LP.
Naya (GP) Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,96% (das entspricht 8142985 Stimmrechten) betragen hat.
10,96% der Stimmrechte (das entspricht 8142985 Stimmrechten) sind Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.
Naya Master Fund LP, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,96% (das entspricht 8142985 Stimmrechten) betragen hat.
Naya Management LLP, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10546637 Stimmrechten) betragen hat.
14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10546637 Stimmrechten) sind Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.
Naya Capital Management UK Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10546637 Stimmrechten) betragen hat.
14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10546637 Stimmrechten) sind Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.
1. Herr Masroor Siddiqui, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10546637 Stimmrechten) betragen hat.
14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10546637 Stimmrechten) sind Herrn Siddiqui gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.
Gleichzeitig sind 10,96% der Stimmrechte (das entspricht 8142985 Stimmrechten) Herrn Siddiqui gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Capital Management Limited, Naya (GP) Limited, Naya Master Fund LP.
2. Naya Capital Management Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10546637 Stimmrechten) betragen hat.
14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10546637 Stimmrechten) sind Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.
Gleichzeitig sind 10,96% der Stimmrechte (das entspricht 8142985 Stimmrechten) Naya Capital Management Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1, WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya (GP) Limited, Naya Master Fund LP.
3. Naya (GP) Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,96% (das entspricht 8142985 Stimmrechten) betragen hat.
10,96% der Stimmrechte (das entspricht 8142985 Stimmrechten) sind Naya (GP) Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.
4. Naya Master Fund LP, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 10,96% (das entspricht 8142985 Stimmrechten) betragen hat.
5. Naya Management LLP, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10546637 Stimmrechten) betragen hat.
14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10546637 Stimmrechten) sind Naya Management LLP gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.
6. Naya Capital Management UK Limited, London, Großbritannien hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG, Berlin, Deutschland am 18.09.2015 die Schwelle von 3%, 5% und 10% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 14,19% (das entspricht 10546637 Stimmrechten) betragen hat.
14,19% der Stimmrechte (das entspricht 10546637 Stimmrechten) sind Naya Capital Management UK Limited gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 i.V.m. Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Wild Bunch AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Naya Master Fund LP.
Die SWB Entertainment Investment B.V., Schiphol, Niederlande, die Sapinda Holding B.V., die Altitude Holdings S.à r.l., die Altitude Investments Limited, die Consortia Trustees Limited und die Consortia Partnership Limited haben uns gemäß § 27a WpHG am 19.12.2014 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw. Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle am 26.11.2014 darüber informiert, dass
1. die Investition der Umsetzung strategischer Ziele dient,
2. derzeit beabsichtigt ist, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen,
3. sie eine Einflussnahme auf die Besetzung der Organe der SENATOR Entertainment AG anstreben,
4. sie derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft anstreben, und
5. dass es sich teilweise um Fremd- und teilweise um Eigenmittel handelt, die die SWB Entertainment Investment B.V. zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte aufgenommen hat.
1. Die quirin bank AG, Berlin, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 04.12.2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15% und 20% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 22,01% (das entspricht 4.062.238 Stimmrechten) betragen hat.
2. Die quirin bank AG, Berlin, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 05.12.2014 die Schwellen von 20%, 15%, 10%, 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
1. Die Consortia Partnership Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat.
3,57% der Stimmrechte (das entspricht 513.353 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Consortia Trustees Limited, Altitude Investments Limited, Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V.
47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG.
2. Die Consortia Trustees Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat.
3,57% der Stimmrechte (das entspricht 513.353 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Altitude Investments Limited, Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V.
47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG.
3. Die Altitude Investments Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat.
3,57% der Stimmrechte (das entspricht 513.353 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V.
47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG.
4. Die Altitude Holdings S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat.
3,57% der Stimmrechte (das entspricht 513.353 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: Sapinda Holding B.V., SWB Entertainment Investment B.V.
47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG.
5. Die Sapinda Holding B.V., Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat.
3,57% der Stimmrechte (das entspricht 513.353 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: SWB Entertainment Investment B.V.
47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit § 22 Abs. 1, Satz 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG.
6. Die SWB Entertainment Investment B.V. (ehemals: Sapinda Entertainment Investment B.V.), Amsterdam, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 51,25% (das entspricht 7.377.401 Stimmrechten) betragen hat.
47,68% der Stimmrechte (das entspricht 6.864.048 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über das folgende Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG 3 Prozent oder mehr beträgt: quirin bank AG.
1. Die quirin bank AG, Berlin, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28.11.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25% und 30% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 47,99% (das entspricht 6.908.671 Stimmrechten) betragen hat.
2. Die quirin bank AG, Berlin, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 28.11.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 27.11.2014 die Schwellen von 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
1. Die Altitude Investments Limited, Jersey, Kanalinseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 01.09.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 29.08.2014 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,86% (das entspricht 2.053.412 Stimmrechten) betragen hat.
6,86% der Stimmrechte (das entspricht 2.053.412 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende von ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG jeweils 3% oder mehr beträgt: Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V., Sapinda Entertainment Investment B.V.
2. Die Anchor Corporate Holdings Limited, Tortola, Britische Jungferninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 29.08.2014 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
3. Die Karmana Limited, Tortola, Britische Jungferninseln, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 29.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 29.08.2014 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat.
Die Sapinda Entertainment Investment B.V., Schiphol, Niederlande, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.08.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 04.08.2014 die Schwellen von 3% und 5% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 6,86% (das entspricht 2.053.412 Stimmrechten) betragen hat.
Die Shard Capital Management Limited, Gibraltar, Gibraltar, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13.01.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwellen von 25% und 20% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 15,55% (das entspricht 2.238.006 Stimmrechten) betragen hat.
Die Shard Capital Management Limited, Gibraltar, Gibraltar, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 13.01.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 4.12.2014 die Schwelle von 15% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 12,13% (das entspricht 2.238.006 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Prof. Dr. h.c. Roland Berger, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 04.12.2014 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 04.12.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,76% (das entspricht 508.668 Stimmrechten) betragen hat.
Herr Dr. Jürgen Todenhöfer, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,51% (das entspricht 360.787 Stimmrechten) betragen hat.
2,51% der Stimmrechte (das entspricht 360.787 Stimmrechten) sind Herrn Dr. Todenhöfer gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die Sternenstaub Fund GmbH, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 05.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,51% (das entspricht 360.787 Stimmrechten) betragen hat.
Die Stiftung Sternenstaub, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwelle von 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 2,51% (das entspricht 360.787 Stimmrechten) betragen hat.
2,51% der Stimmrechte (das entspricht 360.787 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Die KTB Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Leverkusen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 05.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 04.12.2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 4,21% (das entspricht 777.715 Stimmrechten) betragen hat.
Die KTB Technologie Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Leverkusen, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 03.12.2014 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der SENATOR Entertainment AG, Berlin, Deutschland, am 26.11.2014 die Schwelle von 10% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 5,40% (das entspricht 777.715 Stimmrechten) betragen hat.
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 11.02.2015 erhalten:
1. Emittent: SENATOR Entertainment AG
Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Relativity Senator, LLC, Beverly Hills, Vereinigte Staaten von Amerika
3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwelle: 5%
5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Call-Option
Fälligkeit: Jederzeit ab 31.05.2012
Verfall: 14.12.2015
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 11.02.2015 erhalten:
1. Emittent: SENATOR Entertainment AG
Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Relativity Media, LLC, Beverly Hills, Vereinigte Staaten von Amerika
3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwelle: 5%
5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: Relativity Senator, LLC
ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Call-Option
Fälligkeit: Jederzeit ab 31.05.2012
Verfall: 14.12.2015
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 11.02.2015 erhalten:
1. Emittent: SENATOR Entertainment AG
Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Relativity Holdings, LLC, Beverly Hills, Vereinigte Staaten von Amerika
3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwelle: 5%
5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: Relativity Senator, LLC; Relativity Media, LLC
ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Call-Option
Fälligkeit: Jederzeit ab 31.05.2012
Verfall: 14.12.2015
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 11.02.2015 erhalten:
1. Emittent: SENATOR Entertainment AG
Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Ryan Kavanaugh, Vereinigte Staaten von Amerika
3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwelle: 5%
5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74.330.015
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 1,34% (entspricht 998.189 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
8.Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: Relativity Senator, LLC; Relativity Media, LLC; Relativity Holdings, LLC
ISIN oder Bezeichnung des (Finanz-/sonstigen) Instruments: Call-Option
Fälligkeit: Jederzeit ab 31.05.2012
Verfall: 14.12.2015
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 erhalten:
1. Emittent: SENATOR Entertainment AG
Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Herr Masroor Siddiqui, Großbritannien
3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 5% und 10%
5. Datum der Schwellenberührung: 22.06.2015
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 10,96% (entspricht 8146570 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74330015
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 10,96% (entspricht 8146570 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 10,96% (entspricht 8146570 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: Naya Capital Management Limited, Naya (GP) Limited, Naya Master Fund LP,
Ausübungszeitraum: Jetzt - 28.01.2016
Fälligkeit: 28.01.2016
Verfall: 28.01.2016
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 erhalten:
1. Emittent: SENATOR Entertainment AG
Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Naya Capital Management Limited, Cayman Islands
3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 5% und 10%
5. Datum der Schwellenberührung: 22.06.2015
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 10,96% (entspricht 8146570 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74330015
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 10,96% (entspricht 8146570 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 10,96% (entspricht 8146570 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: Naya (GP) Limited, Naya Master Fund LP,
Ausübungszeitraum: Jetzt - 28.01.2016
Fälligkeit: 28.01.2016
Verfall: 28.01.2016
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 erhalten:
1. Emittent: SENATOR Entertainment AG
Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Naya (GP) Limited, Cayman Islands
3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 5% und 10%
5. Datum der Schwellenberührung: 22.06.2015
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 10,96% (entspricht 8146570 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74330015
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 10,96% (entspricht 8146570 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 10,96% (entspricht 8146570 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen: Naya Master Fund LP,
Ausübungszeitraum: Jetzt - 28.01.2016
Fälligkeit: 28.01.2016
Verfall: 28.01.2016
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 erhalten:
1. Emittent: SENATOR Entertainment AG
Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Naya Master Fund LP, Cayman Islands
3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 5% und 10%
5. Datum der Schwellenberührung: 22.06.2015
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 10,96% (entspricht 8146570 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74330015
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 10,96% (entspricht 8146570 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 10,96% (entspricht 8146570 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen:
Ausübungszeitraum: Jetzt - 28.01.2016
Fälligkeit: 28.01.2016
Verfall: 28.01.2016
26.08.2016 Korrektur der Veröffentlichung vom 01.07.2015
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 30.06.2015 erhalten:
1. Emittent: SENATOR Entertainment AG
Schönhauser Allee 53, 10437 Berlin, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Naya Master Fund LP, George Town, Cayman Islands
3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 5% und 10%
5. Datum der Schwellenberührung: 22.06.2015
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 10,96% (entspricht 8146570 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74330015
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 10,96% (entspricht 8146570 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
Kette der kontrollierten Unternehmen:
Ausübungszeitraum: Jetzt - 28.01.2016
Fälligkeit: 28.01.2016
Verfall: 28.01.2016
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:
1. Emittent: Wild Bunch AG
Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Consortia Partnership Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln
3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50%
5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 65,99% (entspricht 49054124 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74330015
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 32,99% (entspricht 24527062 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 32,99% (entspricht 24527062 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 65,99% (entspricht 49054124 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
Kette der kontrollierenden Unternehmen: Consortia Trustees Limited, Altitude Investments Limited, Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V.
Ausübungszeitraum: 30.03.2015 - 18.01.2016
Fälligkeit: 28.01.2016
Verfall: 18.01.2016
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:
1. Emittent: Wild Bunch AG
Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Consortia Trustees Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln
3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50%
5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 65,99% (entspricht 49054124 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74330015
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 32,99% (entspricht 24527062 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 32,99% (entspricht 24527062 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 65,99% (entspricht 49054124 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
Kette der kontrollierenden Unternehmen: Altitude Investments Limited, Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V.
Ausübungszeitraum: 30.03.2015 - 18.01.2016
Fälligkeit: 28.01.2016
Verfall: 18.01.2016
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:
1. Emittent: Wild Bunch AG
Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Altitude Investments Limited, Saint Helier, Jersey, Kanalinseln
3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50%
5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 65,99% (entspricht 49054124 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74330015
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 32,99% (entspricht 24527062 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 32,99% (entspricht 24527062 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 65,99% (entspricht 49054124 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
Kette der kontrollierenden Unternehmen: Altitude Holdings S.à r.l., Sapinda Holding B.V.
Ausübungszeitraum: 30.03.2015 - 18.01.2016
Fälligkeit: 28.01.2016
Verfall: 18.01.2016
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:
1. Emittent: Wild Bunch AG
Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Altitude Holdings S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg
3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50%
5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 65,99% (entspricht 49054124 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74330015
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 32,99% (entspricht 24527062 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 32,99% (entspricht 24527062 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 65,99% (entspricht 49054124 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
Kette der kontrollierenden Unternehmen: Sapinda Holding B.V.
Ausübungszeitraum: 30.03.2015 - 18.01.2016
Fälligkeit: 28.01.2016
Verfall: 18.01.2016
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:
1.Emittent: Wild Bunch AG
Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Sapinda Holding B.V., Amsterdam, Niederlande
3. Art der Schwellenberührung: Überschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30% und 50%
5. Datum der Schwellenberührung: 05.02.2015
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 65,99% (entspricht 49054124 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74330015
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 32,99% (entspricht 24527062 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 65,99% (entspricht 49054124 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
Kette der kontrollierenden Unternehmen:
Ausübungszeitraum: 30.03.2015 - 18.01.2016
Fälligkeit: 28.01.2016
Verfall: 18.01.2016
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:
1. Emittent: Wild Bunch AG
Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Herr Masroor Siddiqui, Großbritannien
3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 10% und 5%
5. Datum der Schwellenberührung: 18.09.2015
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74330015
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 14,19% (entspricht 10546637 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:
1. Emittent: Wild Bunch AG
Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Naya Capital Management Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands
3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 10% und 5%
5. Datum der Schwellenberührung: 18.09.2015
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74330015
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 14,19% (entspricht 10546637 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:
1. Emittent: Wild Bunch AG
Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Naya (GP) Limited, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands
3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 10% und 5%
5. Datum der Schwellenberührung: 18.09.2015
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74330015
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 10,96% (entspricht 8142985 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
Wir haben folgende Mitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG am 22.09.2015 erhalten:
1. Emittent: Wild Bunch AG
Knesebeckstraße 59-61, 10719 Berlin, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Naya Master Fund LP, George Town, Grand Cayman, Cayman Islands
3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 10% und 5%
5. Datum der Schwellenberührung: 18.09.2015
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 74330015
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 10,96% (entspricht 8142985 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG:
Wild Bunch AG
Knesebeckstraße 59-61
10719 Berlin
Deutschland
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| X | Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten |
| Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| Sonstiger Grund: |
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| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
|---|---|
| Herr Alain de la Mata |
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
Edgefilm Ltd.
14.12.2015
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| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 1,88 % | 1,87 % | 3,76 % | 74330015 |
| letzte Mitteilung | 3,76 % | % | % | / |
scroll
| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A13SXB0 | 1400000 | % | 1,88 % | |
| Summe | 1400000 | 1,88 % |
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| Rueckuebertragungsanspruch aus Aktienleihe / claim for retransfer under stock loan | 31.12.2015 | 31.12.2015 | 1391556 | 1,87 % |
| Summe | 1391556 | 1,87 % |
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
scroll
| Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). | |
| X | Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: |
scroll
| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Alain de la Mata | % | % | % |
| Edgefilm Ltd., London, United Kingdom | % | % | % |
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| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
Wild Bunch AG
Knesebeckstraße 59-61
10719 Berlin
Deutschland
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| Erwerb/Veräußerung von Aktien mit Stimmrechten | |
|---|---|
| Erwerb/Veräußerung von Instrumenten | |
| Änderung der Gesamtzahl der Stimmrechte | |
| X | Sonstiger Grund: NAYA Management LLP wurde als Investment Manager durch den Mehrheitsgesellschafter NAYA Capital Management UK Limited ersetzt |
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| Name: | Registrierter Sitz und Staat: |
|---|---|
| NAYA Managememt LLP | London |
| Großbritannien |
mit 3% oder mehr Stimmrechten, wenn abweichend von 3.
15.12.2015
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| Anteil Stimmrechte (Summe 7.a.) | Anteil Instrumente (Summe 7.b.1.+ 7.b.2.) | Summe Anteile (Summe 7.a. + 7.b.) | Gesamtzahl Stimmrechte | |
|---|---|---|---|---|
| neu | 0 % | 0 % | 0 % | 74330015 |
| letzte Mitteilung | 14,19 % | % | % | / |
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| ISIN | absolut | in % | ||
|---|---|---|---|---|
| direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | direkt (§ 21 WpHG) | zugerechnet (§ 22 WpHG) | |
| --- | --- | --- | --- | --- |
| DE000A13SXB0 | 0 | % | 0 % | |
| Summe | 0 | 0 % |
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| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|
| % | ||||
| Summe | % |
scroll
| Art des Instruments | Fälligkeit / Verfall | Ausübungszeitraum / Laufzeit | Barausgleich oder physische Abwicklung | Stimmrechte absolut | Stimmrechte in % |
|---|---|---|---|---|---|
| % | |||||
| Summe | % |
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| Mitteilungspflichtiger (3.) wird weder beherrscht noch beherrscht Mitteilungspflichtiger andere Unternehmen mit melderelevanten Stimmrechten des Emittenten (1.). | |
| X | Vollständige Kette der Tochterunternehmen beginnend mit der obersten beherrschenden Person oder dem oberstem beherrschenden Unternehmen: |
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| Unternehmen | Stimmrechte in %, wenn 3% oder höher | Instrumente in %, wenn 5% oder höher | Summe in %, wenn 5% oder höher |
|---|---|---|---|
| Mr. Masroor Sidiqqui | % | % | % |
| NAYA Capital Management Limited (Caymans) | % | % | % |
| NAYA Capital Management UK Limited | 14,19 % | % | 14,19 % |
| NAYA Management LLP | 0 % | % | 0 % |
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| Datum der Hauptversammlung: | |
| Gesamtstimmrechtsanteil nach der Hauptversammlung: | % (entspricht Stimmrechten) |
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| Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2015 T€ |
Geschäftsjahr 01.01. - 31.12.2014 T€ |
|
|---|---|---|
| Jahresergebnis | -15.835 | -21.737 |
| Verlustvortrag | -36.562 | -85.612 |
| Eigenkapitalschnitt | 0 | 70.787 |
| Entnahme aus der Rücklage für eigene Anteile | 0 | 0 |
| Bilanzverlust | -52.396 | -36.562 |
Die Gesellschaft ist Mutterunternehmen für die in der Aufstellung des Anteilsbesitzes aufgeführten Tochterunternehmen i. S. d. § 290 HGB, die damit auch verbundene Unternehmen i. S. d. § 271 Abs. 2 HGB sind.
Bezüglich der nach § 285 Nr. 11 HGB erforderlichen Angaben zum Anteilsbesitz wird auf die gesonderte Aufstellung des Anteilsbesitzes verwiesen.
Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den angewandten Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt, der Lagebericht den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und der Lage der Gesellschaft so darstellt, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird und dass die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Berlin, den 30. Dezember 2016
Wild Bunch AG
Vincent Grimond, Vorstandsvorsitzender, CEO
Max Sturm, CFO
Brahim Chioua, COO
Vincent Maraval, CCO
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| Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2015 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
31.12.2015 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Filmverwertungsrechte | 8'799'739 | 0 | 0 | 8'799'739 |
| 2. Lizenzen | 615'598 | 0 | 0 | 615'598 |
| 3. Entgeltlich erworbene EDV-Software | 248'150 | 0 | 21'436 | 226'713 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 60'500 | 0 | 60'500 | 0 |
| 9'723'987 | 0 | 81'936 | 9'642'050 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 506'014 | 4'566 | 163'107 | 347'474 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 12'597'462 | 102'805'930 | 0 | 115'403'392 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2'000'000 | 0 | 0 | 2'000'000 |
| 3. Beteiligungen | 3'155'394 | 0 | 0 | 3'155'394 |
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens | 162'500 | 0 | 162'500 | 0 |
| 17'915'356 | 102'805'930 | 162'500 | 120'883'786 | |
| 28'145'357 | 102'810'496 | 407'543 | 130'873'310 |
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| Kumulierte Abschreibungen | ||||
|---|---|---|---|---|
| 1.1.2015 EUR |
Zugänge EUR |
Abgänge EUR |
31.12.2015 EUR |
|
| --- | --- | --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||||
| 1. Filmverwertungsrechte | 8'718'638 | 81'101 | 0 | 8'799'739 |
| 2. Lizenzen | 469'348 | 146'250 | 0 | 615'598 |
| 3. Entgeltlich erworbene EDV-Software | 230'635 | 12'176 | 21'436 | 221'375 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 60'500 | 0 | 60'500 | 0 |
| 9'479'121 | 239'526 | 81'936 | 9'636'711 | |
| II. Sachanlagen | ||||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 329'537 | 38'543 | 113'180 | 254'900 |
| III. Finanzanlagen | ||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 2'827'587 | 90'000 | 0 | 2'917'587 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 2'000'000 | 0 | 0 | 2'000'000 |
| 3. Beteiligungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens | 162'500 | 0 | 162'500 | 0 |
| 4'990'087 | 90'000 | 162'500 | 4'917'587 | |
| 14'798'745 | 368'070 | 357'616 | 14'809'198 |
scroll
| Buchwerte | ||
|---|---|---|
| 31.12.2015 EUR |
31.12.2014 TEUR |
|
| --- | --- | --- |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. Filmverwertungsrechte | 0 | 81 |
| 2. Lizenzen | 0 | 146 |
| 3. Entgeltlich erworbene EDV-Software | 5'339 | 18 |
| 4. Geleistete Anzahlungen | 0 | 0 |
| 5'339 | 245 | |
| II. Sachanlagen | ||
| Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 92'574 | 176 |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 112'485'805 | 9'770 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0 | 0 |
| 3. Beteiligungen | 3'155'394 | 3'155 |
| 4. Wertpapiere des Anlagevermögens | 0 | 0 |
| 115'641'199 | 12'925 | |
| 115'739'112 | 13'346 |
Die Wild Bunch AG war zum 31. Dezember 2015 an folgenden Gesellschaften direkt oder mittelbar beteiligt:
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| Gesellschaft | Anteil in % |
Eigenkapital zum 31.12.2015 TEUR |
Jahresergebnis 2015 TEUR |
|---|---|---|---|
| Senator Film Köln GmbH, Köln1 | 100.00 | -112 | 0 |
| Senator Film München GmbH, München1 | 100.00 | -12 | 0 |
| Senator Film Produktion GmbH, Berlin1 | 100.00 | 792 | 0 |
| Senator Film Verleih GmbH, Berlin1 | 100.00 | 8'900 | 0 |
| Senator Finanzierungs- und Beteiligungs GmbH, Berlin | 100.00 | -21 | -1 |
| Senator Home Entertainment GmbH, Berlin1 | 100.00 | 25 | 0 |
| Senator MovInvest GmbH, Berlin1 | 100.00 | 30 | 0 |
| Eurofilm & Media Ltd., Killaloe, Irland | 100.00 | -18'037 | -6'501 |
| Wild Bunch Austria GmbH, Wien, Österreich2 | 100.00 | -91 | -119 |
| Central Film Verleih GmbH, Berlin6 | 100.00 | 555 | 64 |
| Senator Reykjavik GmbH, Berlin4 | 100.00 | -367 | -387 |
| deutschfilm GmbH, Berlin | 50.00 | -2'822 | -465 |
| Bavaria Pictures GmbH, München3 | 50.00 | -1'396 | 143 |
| X Verleih AG, Berlin | 31.38 | 3'788 | 447 |
| Wild Bunch SA, Paris | 100.00 | 26'050 | -4'427 |
| Wild Bunch Germany GmbH, München5 | 88.00 | 474 | 252 |
| BIM Distribuzione s.r.l., Rom5 | 100.00 | 3'950 | 3'182 |
| Contiental Films SAS, Paris5 | 100.00 | -45'987 | 6'693 |
| Elle Driver SAS, Paris5 | 95.00 | 1'362 | -158 |
| EWB2 SAS, Paris5 | 100.00 | 3'291 | 20 |
| EWB3 SAS, Paris5 | 100.00 | 4'192 | -70 |
| Filmoline SAS, Paris5 | 90.00 | 138 | -1'219 |
| Versatile SAS, Paris5 | 95.00 | -1'021 | -216 |
| Vertigo SRL, Madrid5 | 80.00 | -2'483 | -538 |
| Virtual Films Ltd, Dublin5 | 100.00 | -24'856 | 930 |
| Wild Bunch Distribution SAS, Paris5 | 100.00 | 7'587 | 594 |
| Wild Side Film SAS, Paris5 | 100.00 | -1'540 | -714 |
| Wild Side Video SAS, Paris5 | 100.00 | 3'348 | -101 |
1 Ergebnisabführungsvertrag mit Wild Bunch AG
2 indirekt über Senator Film Verleih GmbH, Berlin
3 indirekt über Senator Film München GmbH, Berlin
4 indirekt über Senator Film Produktion GmbH, Berlin
5 indirekt über Wild Bunch SA, Paris
6 50 % indirekt über Wild Bunch SA, Paris
scroll
| Gezeichnetes Kapital TEUR |
Kapitalrücklage TEUR |
andere Gewinnrücklagen TEUR |
Bilanzverlust TEUR |
Summe Eigenkapital TEUR |
|
|---|---|---|---|---|---|
| Stand 1. Januar 2014 | 29'935 | 48'329 | 10 | -85'612 | -7'338 |
| Kapitalschnitt | -22'451 | -48'329 | -7 | 70'787 | 0 |
| Barkapitalerhöhung | 6'909 | 9'396 | 0 | 0 | 16'305 |
| Sachkapitalerhöhung | 4'062 | 5'524 | 0 | 0 | 9'586 |
| Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres | 0 | 0 | 0 | -21'737 | -21'737 |
| Stand 31. Dezember 2014 | 18'455 | 14'920 | 3 | -36'562 | -3'184 |
| Stand 1. Januar 2015 | 18'455 | 14'920 | 3 | -36'562 | -3'184 |
| Sachkapitalerhöhung | 55'873 | 46'933 | 0 | 0 | 102'806 |
| Barkapitalerhöhung | 1'391 | 1'462 | 2'853 | ||
| Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres | 0 | 0 | 0 | -15'835 | -15'835 |
| Stand 31. Dezember 2015 | 75'719 | 63'315 | 3 | -52'397 | 86'640 |
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